DDR A-Z 1985
1985
1979 1985 Anmerkungen Abgaben Abgabenverwaltung Abgabenverwaltung Abgrenzung Abgrenzung Ablieferungspflicht Ablieferungssoll Abrüstung Abrüstung Absatz Absatz Abschnittsbevollmächtigter Abschreibungen Abschreibungen Stichwort erscheint durchgängig. Abteilungsgewerkschaftsleitung Abteilungsparteiorganisationen der SED (APO) Abtreibung Abweichung Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Abweichungen Abwerbung Administrieren ADN Adoption Aeroklub der DDR Aeroklub der DDR Afro-Asiatisches Solidaritätskomitee Agententätigkeit Aggressionsverbrechen Aggressionsverbrechen Agitation und Propaganda Agitation und Propaganda (Haupteintrag) Agitprop Agnostizismus Agnostizismus Agrarflug Agrarflug (T) Agrar-Industrie-Komplex (AIK) Agrar-Industrie-Komplex (AIK) (P) Agrar-Industrie-Vereinigung (AIV) Agrar-Industrie-Vereinigung (AIV) Agrarökonomie Agrarpolitik Agrarpolitik (Haupteintrag) (TT) Agrarpreissystem Agrarpreissystem (T) Agrarstatistik Agrarstatistik Agrarsteuern Agrarsteuern (TTTTTTT) Agrartechnik Agrarwissenschaften Agrarwissenschaften Agronom Akademie der Künste der DDR (AdK) Akademie der Künste der DDR (AdK) Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der DDR Akademie der Pädagogischen Wissenschaften der DDR Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) Akademie für Ärztliche Fortbildung Akademie für Ärztliche Fortbildung Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (AfG) Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (AfG) Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR Akademien Akademien Akademische Grade Akkreditivverfahren (Ak-Verfahren) Akkumulation Akkumulation Aktien Aktiengesellschaft (AG) Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Aktionseinheit der Arbeiterklasse Aktionseinheit der Arbeiterklasse Aktiv Aktiv Stichwort erscheint durchgängig. Aktivist, Aktivistenbewegung Alkoholmißbrauch Alkoholmißbrauch Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst (ADN) Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Alliierte Luftsicherheitszentrale (Berlin Air Safety Center) Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Alliiertes Komitee für die Luftsicherheit Altenpolitik Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Altersaufbau der Beschäftigten Altersversorgung Altguthaben und -Ablösungsanleihe Altguthaben und -Ablösungsanleihe Amateurfunk Amateurfunk Ambulatorium Amnestie Amnestie Amortisationen Amortisationen Amt für Arbeit und Löhne Amt für Arbeit und Löhne Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz der DDR Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Amt für Außenwirtschaftsbeziehungen Amt für Außenwirtschaftsbeziehungen Amt für Erfindungs- und Patentwesen Amt für industrielle Formgestaltung Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Amt für Jugendfragen beim Ministerrat Amt für Jugendfragen beim Ministerrat Amt für Preise beim Ministerrat Amt für Preise beim Ministerrat Amt für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung Amt für Wasserwirtschaft Anarchismus Anarchismus Anbauplanung Anerkennung, Völkerrechtliche Angelsport Angelsport Angestellte Angestellte Anlagemittel Anlagevermögen Anlagevermögen (TT) Anleitung und Kontrolle Anleitung und Kontrolle Anstalt zur Wahrung der Aufführungsrechte (AWA) Anstalt zur Wahrung der Aufführungsrechte (AWA) Anthropologie Anthropologie Antifaschistisch-demokratische Ordnung Antifaschistisch-demokratische Ordnung Stichwort erscheint durchgängig. Antikommunismus Antikommunismus Antiquariate Antisemitismus Antisemitismus Apotheken Apotheken Apothekenassistenten Apparat Apparat Arbeit Arbeiter Arbeiterbewegung, Gedenkstätten der Arbeiterbewegung, Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, Geschichte der deutschen (GdA) Arbeiterfestspiele Arbeiterklasse Arbeiterklasse Arbeiterkomitee Arbeiterkomitee Arbeiterkontrolle Arbeiter, Schreibende Arbeiter-und-Bauern-Fakultät (ABF) Arbeiter-und-Bauern-Fakultät (ABF) Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI) Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI) (P) Arbeiter-und-Bauern-Macht Arbeiter-und-Bauern-Macht Arbeiterveteranen Arbeiterweihe Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG) Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG) Arbeit, Gesellschaftliche Arbeit, Gesetz der Arbeit, Gesetz der Stichwort erscheint durchgängig. Arbeitsbefreiung Arbeitsbefreiung Arbeitsbereich Arbeitsbereich Arbeitsbuch Arbeitsdisziplin Arbeitseinheit Arbeitseinheit (AE) Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Arbeitseinkommen Arbeitseinkommen Arbeitserziehung Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Offiziere Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Offiziere Arbeitsgemeinschaften, Außerschulische Arbeitsgemeinschaften, Sozialistische Arbeitsgerichtsbarkeit Arbeitsgesetzbuch (AGB) Arbeitsgesetzbuch (AGB) Arbeitsgestaltung Arbeitsgestaltung Arbeitshygiene Arbeitshygiene Arbeitsklassifizierung Arbeitsklassifizierung (P) Arbeitskräfte Arbeitskräfte (TT) Arbeitskräfte, Ausländische Arbeitskräfte, Ausländische Arbeitskräftelenkung Arbeitskreis zur Pflege der deutschen Sprache und Kultur Arbeitslosenversicherung Arbeitslosenversicherung Stichwort erscheint durchgängig. Arbeitslosigkeit Arbeitslosigkeit Arbeitsmarkt Arbeitsmarkt Arbeitsmoral, Sozialistische Arbeitsnormung Arbeitsnormung Arbeitsökonomie Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Arbeitsökonomik/Arbeitsökonomie Arbeitsorganisation, Wissenschaftliche (WAO) Arbeitsorganisation, Wissenschaftliche (WAO) (Haupteintrag) (T) Arbeitsproduktivität Arbeitsproduktivität Stichwort erscheint durchgängig. (T) Arbeitspsychologie Arbeitsrecht Arbeitsrecht Stichwort erscheint durchgängig. (Haupteintrag) Arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen Arbeitssanitätsinspektion Arbeitsschutz Arbeitsstil, Operativer Arbeitsstudium Arbeitsstudium Arbeitsteilung Arbeitsteilung, Internationale Arbeits- und Forschungsgemeinschaft, Sozialistische Arbeitsunfälle Arbeitsverpflichtung Arbeitsverpflichtung Stichwort erscheint durchgängig. Arbeitszeit Architekten Architekten1979 1985 Anmerkungen Abgaben Abgabenverwaltung Abgabenverwaltung Abgrenzung Abgrenzung Ablieferungspflicht Ablieferungssoll Abrüstung Abrüstung Absatz Absatz Abschnittsbevollmächtigter Abschreibungen Abschreibungen Stichwort erscheint durchgängig. Abteilungsgewerkschaftsleitung Abteilungsparteiorganisationen der SED (APO) Abtreibung …
DDR A-Z 1985
Presseamt (1985)
Siehe auch: Presseamt: 1975 1979 Presseamt beim Ministerpräsidenten: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrats: 1966 1969 Das P. beim Vorsitzenden des Ministerrates der DDR ist das zentrale weisungsberechtigte staatliche Organ zur Informierung der Öffentlichkeit. Es übt die politisch-administrative Kontrolle über alle periodisch erscheinenden Presseerzeugnisse der DDR, die nur mit Erlaubnis des P. (Lizenz) erscheinen dürfen (VO über die Herausgabe und Herstellung aller periodisch erscheinenden Presseerzeugnisse vom 12. 4. 1962; Presse; Medienpolitik), und das Weisungsrecht des Vorsitzenden des Ministerrates gegenüber der staatlichen Nachrichten- und Fotoagentur Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst (ADN) aus. Es veröffentlicht die Kommuniqués und Erklärungen des Ministerrates (die die Bevölkerung auf die Durchführung der vom Ministerrat gefaßten Beschlüsse orientieren sollen), veranstaltet Pressekonferenzen und Pressebesprechungen zu „wichtigen staatlichen Ereignissen und Veranstaltungen“ sowie zur „Erläuterung richtungweisender Beschlüsse“, leitet an und koordiniert die publizistische Tätigkeit der zentralen Staatsorgane und organisiert Exkursionen für Journalisten zu Schwerpunkten politisch-wirtschaftlicher Vorhaben in der DDR. Mehrmals wöchentlich gibt das P. die (gedruckten) [S. 1046]„Presse-Informationen“ heraus, die von allen Redaktionen, Staatsorganen und Großbetrieben bezogen werden. Wesentliche Aufgabe der Presse-Informationen ist es, „in Kurzkommentaren Fragen zu aktuellen wirtschaftlichen und politischen Problemen zu beantworten und damit zugleich den Redaktionen Hinweise zu geben“ (Kurt Blecha, SED, Leiter des P. seit April 1958). Außerdem versorgt das P. die Redaktionen mit graphisch-statistischem Material und gibt seit Februar 1950 gemeinsam mit der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF) das Bulletin „Presse der Sowjetunion“ heraus, eine (ebenfalls richtungweisende) Auswahl von Kommentaren und Beiträgen aus sowjetischen Zeitungen und Zeitschriften, die ebenso in den Spalten der DDR-Presse erscheinen wie die Kurzkommentare und Beiträge der Presse-Informationen. Nach Einstellung der offiziellen sowjetischen Zensur im August 1949 wurde im September die „Hauptverwaltung für Information“ als deutsche Zentralbehörde in der sowjetischen Besatzungszone errichtet. Nach Gründung der DDR erfolgte im Oktober 1949 die Umbenennung in „Amt für Information“; vom Dezember 1952 bis 1963 lautete die offizielle Bezeichnung „P. beim Ministerpräsidenten der DDR“. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1045–1046 Presse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Produktionsberatungen, StändigeSiehe auch: Presseamt: 1975 1979 Presseamt beim Ministerpräsidenten: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrats: 1966 1969 Das P. beim Vorsitzenden des Ministerrates der DDR ist das zentrale weisungsberechtigte staatliche Organ zur Informierung der Öffentlichkeit. Es übt die politisch-administrative Kontrolle über alle periodisch erscheinenden Presseerzeugnisse der DDR, die nur mit Erlaubnis des P. (Lizenz) erscheinen dürfen (VO…
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Sozialfürsorge (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Rechtsgrundlage ist seit dem 1. 1. 1980 die (1.) VO über Leistungen der Sozialfürsorge — Sozialfürsorgeverordnung — vom 23. 11. 1979 (GBl. I, S. 422) sowie die 2. VO über Leistungen der Sozialfürsorge vom 26. 7. 1984 (GBl. I, S. 283), die zum 1. 12. 1984 in Kraft treten wird. (Bis 31. 3. 1956 galten die VO vom 22. 4. 1947, erlassen aufgrund des Befehls Nr. 92 der SMAD, bis zum 30. 6. 1968 die VO über die Allgemeine S. vom 23. 2. 1956 [GBl. I, S. 233], bis zum 30. 6. 1974 die VO über die Allgemeine S. vom 15. 3. 1968 [GBl. II, S. 167] und bis zum 31. 12. 1979 die VO über Leistungen der Sozialfürsorge — Sozialfürsorgeordnung — vom 4. 4. 1974 [GBl. I, S. 224]; Leistungsverbesserungen wurden im Februar 1971, zum 1. 9. 1972, zum 1. 7. 1973, zum 1. 12. 1976 und zum 1. 12. 1979 vorgenommen. Weitere Leistungsverbesserungen sollen zum 1. 12. 1984 eintreten.) Anspruch auf S.-Unterstützung (SU.) haben Personen, die nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt durch Arbeitseinkommen zu bestreiten, die über kein sonstiges ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügen und auch keinen ausreichenden Unterhalt von unterhaltspflichtigen Angehörigen erlangen können. Als ausreichend wird ein Nettoeinkommen angesehen, das die Höhe der SU. erreicht oder übersteigt. Der Gewährung von SU. geht die Geltendmachung anderer Ansprüche vor. SU.-Empfänger, die noch nicht das Rentenalter erreicht haben, haben sich darum zu bemühen, daß die Notwendigkeit der SU. so bald als möglich entfällt. Durch die örtlichen Behörden sind diese Bemühungen durch Bereitstellung eines geeigneten Arbeitsplatzes, eines Kinderkrippen- oder -gartenplatzes zu unterstützen. SU. werden gewährt als a) Unterstützung für Alleinstehende, Ehepaare und unterhaltsberechtigte Kinder, b) Mietbeihilfe, c) Pflegegeld, Blindengeld und Sonderpflegegeld, d) Beihilfen für Tuberkulose-, Geschwulst- und Zuckerkranke, e) Unterstützung bei Krankenhausaufenthalt, f) Versicherungsschutz für Sachleistungen der Sozialversicherung, g) einmalige Beihilfen. Die monatlichen SU. betragen seit dem 1. 12. 1979 für a) Alleinstehende 230 Mark (ab 1. 12. 1984 260 Mark), b) Ehepaare 360 Mark (ab 1. 12. 1984 420 Mark), c) minderjährige Kinder und volljährige Kinder, die noch die zehnklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule, erweiterte Oberschule, Spezialschule, Spezialklasse oder Sonderschule besuchen, 45 Mark. Zur SU. wird eine monatliche Mietbeihilfe für 1–2 Personen von grundsätzlich bis zu 30, für 3–4 Personen von bis zu 40 und für mehr als 4 Personen von bis zu 45 Mark in Höhe der vom Empfänger zu zahlenden Miete gewährt. SU. und Mietbeihilfe dürfen einen Höchstbetrag von 420 Mark monatlich (ohne Kinderbeihilfen, Pflegegeld usw.) pro Familie nicht überschreiten. Die Höchstbetragsregelung soll mit Wirkung zum 1. 12. 1984 ersatzlos entfallen. SU.-Empfänger erhalten ggf. zusätzlich monatliche Beihilfen bei Tuberkulose- (22 Mark), Geschwulst- (22 Mark) und Zuckerkrankheit (31 Mark). Bei Krankenhausbehandlung wird SU. bis zu 6 Monaten, danach Unterstützung von 30 Mark gezahlt, während der Ehegatte Hauptunterstützung und die Mietbeihilfe erhält. Unbemittelte Bewohner von Feierabend- und Pflegeheimen bekommen neben Unterkunft, Bekleidung und Verpflegung eine Unterstützung von 120 Mark. Weitere Leistungen bestehen in einmaligen Beihilfen verschiedener Art (z.B. für Heizmaterial) und in der Übernahme der Kosten für eine evtl. erforderliche Hauswirtschaftspflege dann, wenn das monatliche Einkommen bei Alleinstehenden 400 und bei Ehepaaren 600 Mark nicht übersteigt. Seit dem 1. 12. 1976 werden Unterhaltspflichtige mit einem Nettoeinkommen von unter 900 Mark (vorher 750) monatlich nicht mehr zur Erstattung der SU. herangezogen; dieser Freibetrag erhöht sich um 100 Mark für den Ehegatten und jedes unterhaltsberechtigte Kind; bezieht der andere Elternteil Einkünfte, wird nur ein Kinderfreibetrag von 50 Mark gewährt. Anträge auf Leistungen werden bei den örtlichen Behörden (Räte der Gemeinden, Städte, Stadtbezirke), z. T. auch bei den Kreisbehörden gestellt, die auch über die Leistungsgewährung entscheiden. Seit Februar 1979 gibt es an der Fachschule für Gesundheits- und Sozialwesen „Prof. Dr. Karl Gelbke“ in Potsdam den Studiengang Sozialfürsorge. Die Ausbildung erfolgt u.a. in den Fächern Sozialpolitik, Soziologie (Soziologie und Empirische Sozialforschung), [S. 1156]Pädagogik, Psychologie, kulturelle Betreuung, Verwaltungsorganisation und Recht. Zunächst wurde zweimal in Form von Lehrgängen ein 1½jähriges Sonderstudium für langjährige Mitarbeiter im Sozialwesen durchgeführt. Im September 1980 begann der allgemeine Lehrbetrieb mit einem 3jährigen Direktstudium und 1981 mit einem 4jährigen Fernstudium. Zum Aufgabengebiet der so ausgebildeten Sozialfürsorger zählen die soziale Betreuung (älterer) Bürger, psychisch und physisch geschädigter Menschen (Geschädigte) sowie kinderreicher Familien. Die Sozialfürsorger sollen dabei mit den Ärzten, Gemeindeschwestern, Gesundheitsfürsorgerinnen, der Jugendfürsorge, Betrieben und gesellschaftlichen Organisationen (Volkssolidarität) zusammenarbeiten. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1155–1156 Sozialdemokratismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SozialindikatorenSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Rechtsgrundlage ist seit dem 1. 1. 1980 die (1.) VO über Leistungen der Sozialfürsorge — Sozialfürsorgeverordnung — vom 23. 11. 1979 (GBl. I, S. 422) sowie die 2. VO über Leistungen der Sozialfürsorge vom 26. 7. 1984 (GBl. I, S. 283), die zum 1. 12. 1984 in Kraft treten wird. (Bis 31. 3. 1956 galten die VO vom 22. 4. 1947, erlassen aufgrund des Befehls Nr. 92 der SMAD, bis zum 30. 6. 1968 die VO über…
DDR A-Z 1985
Verfassung (1985) Siehe auch: Verfassung: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Verfassung und Verwaltung: 1953 1954 1956 Die V. vom 6. 4. 1968 bezeichnet die DDR als sozialistischen Staat. Sie ist die zweite V. der DDR. [S. 1410]Mit Wirkung vom 7. 10. 1974 erging zu ihr ein Gesetz zur Ergänzung und Änderung (GBl. I, S. 425, Neufassung GBl. I, S. 432). I. Entwicklung Die erste V. war mit der Konstituierung der DDR am 7. 10. 1949 in Kraft gesetzt worden. Sie wies Strukturelemente und -prinzipien eines parlamentarisch-demokratischen Systems mit föderalistischen und rechtsstaatlichen Zügen auf, bekannte sich jedoch bereits zum Prinzip der Gewaltenkonzentration, indem sie die Volkskammer zum höchsten Organ erklärte. Die V. enthielt den Grundsatz der Volkssouveränität und einen Grundrechtskatalog. An der Gesetzgebung war auch die Länderkammer als Vertretung der Länder, wenn auch nur schwach, beteiligt. Von den üblichen parlamentarisch-demokratischen Regeln wich die Bestimmung ab, daß die Regierung, deren Ministerpräsident von der stärksten Fraktion zu benennen war, unter Beteiligung aller Fraktionen der Volkskammer gebildet werden sollte, jedoch konnte sich eine Fraktion, wenn sie es wollte, dem Wortlaut der V. nach von der Regierungsbildung ausschließen. Wegen der Blockpolitik (Bündnispolitik) wurde von dieser Ausnahme jedoch niemals Gebrauch gemacht. Staatsoberhaupt war der Präsident der Republik. Die Unabhängigkeit der Richter wurde ebenso garantiert, wie die Selbstverwaltung der Gemeinden gewährleistet wurde. Die V. von 1949 hat unter ihrer Geltung den Aufbau einer sozialistischen Staatsordnung nicht verhindert. Einige ihrer Strukturprinzipien, wie das Prinzip der Gewaltenkonzentration, das Fehlen einer V.-Gerichtsbarkeit, aber auch ihre Bestimmungen zur Eigentumsordnung, haben diese Entwicklung begünstigt, weshalb sich auf der Basis dieser V. einer antifaschistisch-demokratischen Ordnung eine sozialistische Umwälzung vollziehen konnte. Diese Umwälzung vollzog sich außerhalb und zum Teil gegen die V. von 1949. Nur dreimal wurde die V. von 1949 ergänzt oder geändert. 1955 wurde sie um Vorschriften über den Wehrdienst erweitert, 1958 wurde die Länderkammer abgeschafft. 1960 wurde der Staatsrat geschaffen, während gleichzeitig das Amt des Präsidenten der Republik beseitigt wurde. Im übrigen vollzog sich die Entwicklung zunächst außerhalb der Gesetze. Mit der Verwaltungsneugliederung wurde 1952 indessen eine Entwicklung eingeleitet, durch die die V.-Urkunde mehr und mehr durch andere gesetzliche Bestimmungen abgelöst wurde und so einer neuen materiellen Rechts-V. Platz machte, die bereits die Strukturelemente und -prinzipien des sozialistischen Staates aufwies. Diese Strukturelemente sind: 1. die führende Rolle der marxistisch-leninistischen, also kommunistischen Partei, die in kritischer Sicht als deren Suprematie zu bezeichnen ist, weil sie ein Herrschaftsverhältnis begründet; 2. das sozialistische Eigentum an den Produktionsmitteln, das sozialistische Produktions- oder Eigentumsverhältnisse schuf, und 3. auf dessen Grundlage die planmäßige Leitung aller Lebensvorgänge unter der Suprematie der SED. Die Strukturprinzipien sind: 1. die Gewalteneinheit und 2. der demokratische Zentralismus. Aus diesen Grundlagen und Grundsätzen folgt ein bestimmtes Verhältnis des einzelnen zum ganzen, das durch den Begriff „sozialistisches Persönlichkeitsrecht“ charakterisiert wird, für das auch der Begriff „sozialistisches Grundrecht“ (Grundrechte, Sozialistische) verwendet wird. II. Die Grundlagen der sozialistischen Gesellschafts- und Staatsordnung A. Die Strukturelemente und -prinzipien der Verfassung Die V. von 1968 transformiert im Abschnitt~I das im Zuge der V.-Entwicklung entstandene materielle V.-Recht in formelles V.-Recht. Die Strukturelemente und -prinzipien eines sozialistischen Staates bilden die politischen Grundlagen der DDR. Die „führende Rolle“ der marxistisch-leninistischen Partei als Vortrupp der Arbeiterklasse — ihre Suprematie — kommt in Art. 1 Abs. 1 Satz 2 zum Ausdruck, wonach die DDR die politische Organisation der Werktätigen in Stadt und Land sei, die gemeinsam unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei den Sozialismus verwirkliche. Die marxistisch-leninistische Partei der DDR ist die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED), wenn sie auch in der V. nicht mit ihrem Namen genannt ist. Im Licht dieser besonderen Stellung der SED ist auch Art. 2 Satz 1 zu lesen. Nach ihm wird alle politische Macht in der DDR von den „Werktätigen“, also nicht vom „Volke“ ausgeübt. Unter den Werktätigen werden freilich nicht nur die Angehörigen der Arbeiterklasse verstanden, sondern auch die Genossenschaftsbauern, die Angehörigen der Intelligenz und andere soziale Gruppen und Schichten — vorausgesetzt, daß sie sich als im festen Bündnis mit der Arbeiterklasse befindlich betrachten. Die V. versteht daher unter „Werktätigen“ nicht nur die in Betrieben und Verwaltung Beschäftigten, wie das Arbeitsrecht, sondern die „Bürger“, diese jedoch eingeordnet in die Klassenstruktur der Gesellschaft der DDR, wie sie von den politisch Verantwortlichen in der DDR gesehen wird. Art. 2 Abs. 2 bezeichnet das feste Bündnis der Arbeiterklasse mit der Klasse der Genossenschaftsbauern, den Angehörigen der Intelligenz und den anderen Schichten des Volkes als eine unantastbare Grundlage der sozialistischen Gesellschaftsordnung. Allerdings ist im Verlauf der V.-Änderung [S. 1411]vom 7. 10. 1974 der Abs. 4 des Art. 2 ersatzlos gestrichen worden. In ihm war die „Übereinstimmung … der Interessen der Werktätigen … mit den gesellschaftlichen Erfordernissen“ zur „wichtigsten Triebkraft der sozialistischen Gesellschaft“ erklärt worden. Den darin zum Ausdruck kommenden „harmonistischen“ Vorstellungen von der „sozialistischen Menschengemeinschaft“ (Geschichte der DDR, IV.) — von Ulbricht geprägte Formel zur Beschreibung des Zustandes der Gesellschaft in der DDR — wurde damit auch verfassungsrechtlich eine Absage erteilt, nachdem sie schon 1971 von der SED faktisch aufgegeben worden war. Die Übereinstimmung der individuellen und kollektiven Interessen mit den gesellschaftlichen Erfordernissen wird dagegen wiederum in § 3 ZGB (Zivilrecht) als Gegenstand der Sicherung, hier durch das Zivilrecht, bezeichnet. Durch die V.-Novelle von 1974 wurde die durch den VIII. Parteitag der SED (1971) gestellte „ökonomische Hauptaufgabe“ (die weitere Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus des Volkes auf der Grundlage eines hohen Entwicklungstempos der sozialistischen Produktion, der Erhöhung der Effektivität, des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und des Wachstums der Arbeitsproduktivität) in Art. 2 Abs. 1 Satz 3 konstitutionell festgeschrieben. In der DDR sind zwar außer der SED auch andere Parteien zugelassen (Demokratische Bauernpartei Deutschlands [DBD], Christlich-Demokratische Union Deutschlands [CDU], Liberal-Demokratische Partei Deutschlands [LDPD], National-Demokratische Partei Deutschlands [NDPD]). Da die politischen Parteien als Ausdruck der fortbestehenden Klassenstruktur angesehen werden, die Klassen in einer sozialistischen Gesellschaft aber eng miteinander verbunden sind, stehen die Parteien im Sinne der Blockpolitik nicht unverbunden nebeneinander. Nach Art. 3 findet das Bündnis aller Kräfte des Volkes in der Nationalen Front der DDR seinen organisierten Ausdruck. In ihr vereinigen die Parteien und Massenorganisationen alle Kräfte des Volkes zum gemeinsamen Handeln für die Entwicklung der Gesellschaft. Als eine weitere unantastbare Grundlage der Gesellschaftsordnung der DDR bezeichnet Art. 2 Abs. 2 das sozialistische Eigentum an den Produktionsmitteln. Seine Existenz wird für die Garantie gehalten, daß es in der DDR keine der Arbeiterklasse feindlich gegenüberstehenden Klassen, also Kapitalisten oder Großgrundbesitzer, mehr gibt. Ohne sozialistisches Eigentum an den Produktionsmitteln wäre das Klassenbündnis in der DDR, das alle sozialen Gruppen und Schichten umfaßt, nicht denkbar. Vor allem ist das sozialistische Eigentum Grundlage für die Volkswirtschaft der DDR (Art. 9 Abs. 1). Die dritte unantastbare Grundlage der sozialistischen Gesellschaftsordnung ist nach Art. 2 Abs. 2 die Leitung und Planung der gesellschaftlichen Entwicklung nach den fortgeschrittensten Erkenntnissen der Wissenschaft. Kernstück der Leitung und Planung ist jedoch die Volkswirtschaft, die in Art. 9 Abs. 3 ausdrücklich als sozialistische Planwirtschaft bezeichnet wird. Sache des sozialistischen Staates ist es, das Währungs- und Finanzsystem festzulegen (Finanzsystem; Währung/Währungspolitik). Abgaben und Steuern dürfen nur auf der Grundlage von Gesetzen erhoben werden (Art. 9 Abs. 4). Außenwirtschaft und Außenhandel sowie die Valutawirtschaft werden zum staatlichen Monopol erklärt (Art. 9 Abs. 5). Das Prinzip der Gewaltenkonzentration ist in Art. 5 ausgedrückt, wonach die Bürger der DDR ihre politische Macht durch demokratisch gewählte Volksvertretungen (Wahlen) ausüben. Die Volksvertretungen werden als die Grundlage des Systems der Staatsorgane bezeichnet. Sie sollen ihre Tätigkeit auf die aktive Mitgestaltung der Bürger an der Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle ihrer Entscheidungen stützen. Ausdruck der Gewaltenkonzentration ist das Fehlen einer V.-Gerichtsbarkeit, durch die unter anderem die Verfassungsmäßigkeit der Gesetze und anderer Rechtsvorschriften (Gesetzgebung) geprüft werden könnte. Über Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Rechtsvorschriften aller Formen, also auch der von ihr erlassener Gesetze, entscheidet allein die Volkskammer. Da nicht anzunehmen ist, daß diese sich selbst korrigieren will, ist davon auszugehen, daß die von der Volkskammer erlassenen Gesetze nach ihrer Ansicht verfassungskonform sind. Damit kann aus der einfachen Gesetzgebung die Erkenntnis darüber gewonnen werden, wie im Selbstverständnis der Inhaber der politischen Gewalt in der DDR die V. interpretiert wird. Das Prinzip des Demokratischen Zentralismus wird in Art. 47 Abs. 2 als die Grundlage genannt, auf der sich die „Souveränität des werktätigen Volkes“ verwirkliche. Es wird als das tragende Prinzip des Staatsaufbaus bezeichnet. Nach Art. 17 soll die DDR Wissenschaft, Forschung und Bildung fördern sowie mittels des Einheitlichen sozialistischen Bildungssystems allen Bürgern eine den ständig steigenden gesellschaftlichen Erfordernissen entsprechende hohe Bildung sichern. Nach Art. 18 gehört auch die sozialistische Nationalkultur zu den Grundlagen der sozialistischen Gesellschaft. Der DDR wird aufgetragen, die sozialistische Kultur zu fördern und zu schützen sowie die „imperialistische Unkultur“ zu bekämpfen (Kulturpolitik). B. Außenpolitische Bestimmungen Art. 6 Abs. 1 enthält die entscheidende außenpolitische Maxime. Danach hat die „DDR getreu den [S. 1412]Interessen des Volkes und den internationalen Verpflichtungen auf ihrem Gebiet den deutschen Militarismus und Nazismus ausgerottet. Sie betreibt eine dem Frieden und dem Sozialismus, der Völkerverständigung und der Sicherheit dienende Außenpolitik.“ Das Verhältnis zur Sowjetunion und zu den anderen sozialistischen Staaten legt Art. 6 Abs. 2 fest. In seiner ursprünglichen Fassung hatte die DDR „entsprechend den Prinzipien des sozialistischen Internationalismus die allseitige Zusammenarbeit und Freundschaft mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und den anderen sozialistischen Staaten“ zu pflegen und zu entwickeln. Nach der Änderung der V. von 1974 ist die DDR „für immer und unwiderruflich mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken verbündet. Das enge und brüderliche Bündnis mit ihr garantiert dem Volk der Deutschen Demokratischen Republik das weitere Voranschreiten auf dem Wege des Sozialismus und des Friedens.“ Das Lehrbuch „Staatsrecht der DDR“ (Berlin [Ost], 1977, S. 40) bezeichnet das immerwährende und unwiderrufliche Bündnis mit der UdSSR als ein Wesensmerkmal der DDR. Wegen der politischen Machtverhältnisse bedeutet das Bündnis mit der Sowjetunion für die DDR einerseits die Garantie ihrer Existenz, andererseits faktisch die völlige Abhängigkeit von der UdSSR. Die DDR wird als ein untrennbarer Bestandteil der sozialistischen Staatengemeinschaft bezeichnet. Sie soll getreu den Prinzipien des Proletarischen ➝Internationalismus zu deren Stärkung beitragen, die Freundschaft, die allseitige Zusammenarbeit und den gegenseitigen Beistand mit allen Staaten der sozialistischen Gemeinschaft pflegen und entwickeln. Ferner soll nach Art. 6 die DDR die Staaten und Völker, die gegen den Imperialismus und sein Kolonialregime für nationale Freiheit und Unabhängigkeit kämpfen, in ihrem Ringen um gesellschaftlichen Fortschritt unterstützen. Schließlich soll sie für die Verwirklichung der Prinzipien der Friedlichen Koexistenz eintreten und auf der Grundlage der Gleichberechtigung und gegenseitigen Achtung die Zusammenarbeit mit allen Staaten pflegen und sich für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, für eine stabile Friedensordnung in der Welt und für allgemeine Abrüstung einsetzen. In diesem Zusammenhang wird bestimmt, daß militaristische und revanchistische Propaganda in jeder Form, Kriegshetze und Bekundung von Glaubens-, Rassen- und Völkerhaß als Verbrechen geahndet werden. C. Staatsgebiet und Landesverteidigung Nach Art. 7 Abs. 1 haben die Staatsorgane die territoriale Integrität der DDR und die Unverletzlichkeit ihrer Staatsgrenzen einschließlich ihres Luftraums und ihrer Territorialgewässer sowie den Schutz und die Nutzung des Festlandsockels zu gewährleisten. Art. 7 Abs. 2 Satz 1 bestimmt, daß die DDR die Landesverteidigung sowie den Schutz der sozialistischen Ordnung und des friedlichen Lebens der Bürger organisiert. Im folgenden Satz wird als Aufgabe der Nationalen Volksarmee und der anderen Organe der Landesverteidigung der Schutz der sozialistischen Errungenschaften des Volkes gegen alle Angriffe von außen bezeichnet. D. Außenpolitische Maximen und Völkerrecht Nach Art. 8 sind die allgemein anerkannten, dem Frieden und der friedlichen Zusammenarbeit der Völker dienenden Regeln des Völkerrechtes für die Staatsmacht und jeden Bürger verbindlich. In diesem Zusammenhang wird angekündigt: „Die Deutsche Demokratische Republik wird niemals einen Eroberungskrieg unternehmen oder ihre Streitkräfte gegen die Freiheit eines anderen Volkes einsetzen.“ E. Einheit Deutschlands In Art. 1 wurde in der ursprünglichen Fassung die DDR als sozialistischer Staat deutscher Nation bezeichnet. Nach Art. 8 Abs. 2 a. F. sollten die Herstellung und Pflege normaler Beziehungen und die Zusammenarbeit der beiden deutschen Staaten auf der Grundlage der Gleichberechtigung ein nationales Anliegen der DDR sein. Ferner hieß es, daß die DDR und ihre Bürger die „Überwindung der vom Imperialismus der Deutschen Nation aufgezwungenen Spaltung Deutschlands, die schrittweise Annäherung der beiden deutschen Staaten bis zur ihrer Vereinigung auf der Grundlage der Demokratie und des Sozialismus“ erstreben. Im Zuge der Abgrenzungspolitik wurde etwa ab 1970 behauptet, in der DDR bilde sich eine eigene sozialistische Nation heraus. Deshalb wurden anläßlich der V.-Änderung von 1974 alle Hinweise auf die deutsche Nation, das Wort „Deutschland“ sowie das Gebot, nach der Vereinigung beider deutscher Staaten zu streben, aus dem Text der V. gestrichen. Nunmehr wird die DDR in Art. 1 der revidierten Verfassung als „sozialistischer Staat der Arbeiter und Bauern“ (in der alten Fassung „… deutscher Nation“) bezeichnet (Abgrenzung; Deutschlandpolitik der SED; Nation und nationale Frage). Indessen enthält die V. kein Wiedervereinigungs- oder Vereinigungsverbot. In amtlichen Veröffentlichungen wird — in letzter Zeit sogar häufiger — vom „deutschen Boden“, ja vom „deutschen Volk“ gesprochen — ein Zeichen dafür, daß auch bei den Verantwortlichen in der DDR das Gefühl der Zusammengehörigkeit nicht verloren gegangen ist. F. Hauptstadt, Staatsflagge, Staatswappen Art. 1 bezeichnet Berlin als Hauptstadt der DDR und nimmt keine Rücksicht darauf, daß nur der [S. 1413]Ostteil der Stadt — im Widerspruch zum Viermächte-Status ganz Berlins — faktisch vollständig in die DDR eingegliedert wurde. Ferner legt derselbe Artikel die Staatsflagge (Flagge) und das Staatswappen (Wappen) fest. III. Bürger und Gemeinschaften in der sozialistischen Gesellschaft Die Stellung der Bürger und Gemeinschaften in der sozialistischen Gesellschaft wird durch die Grundlagen der in der V. festgelegten Ordnung bestimmt. Jedem Bürger der DDR werden nach Art. 20 Abs 1, unabhängig von seiner Nationalität, seiner Rasse, seinem weltanschaulichen oder religiösen Bekenntnis, seiner sozialen Herkunft und Stellung die gleichen Rechte und Pflichten zugebilligt. Der Gleichheit des Gesetzes entspricht die Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz. Besonders betont wird die Gleichberechtigung von Mann und Frau und ihre gleiche Rechtsstellung in allen Bereichen des gesellschaftlichen, staatlichen und persönlichen Lebens. Die Förderung der Frau, besonders in der beruflichen Qualifizierung, wird als gesellschaftliche und staatliche Aufgabe bezeichnet (Frauen). Die Jugend soll in ihrer gesellschaftlichen und beruflichen Entwicklung besonders gefördert werden. Ihr wird die Möglichkeit versprochen, an der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung verantwortungsbewußt teilzunehmen (Jugend). Als allen anderen Rechten zugrundeliegendes Grundrecht wird das Recht, das politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Leben der sozialistischen Gemeinschaft und des sozialistischen Staates umfassend mitzugestalten, verstanden (Art. 21 Abs. 1). Damit wird, auch in Verbindung mit Art. 5 Abs. 2 Satz 2, ein konsultatives Element in die V. eingeführt, ohne daß dieses damit freilich zu einem Strukturprinzip der V. würde. Im einzelnen werden aufgeführt: das Recht der Gleichbehandlung unabhängig von Nationalität, Rasse, weltanschaulichem und religiösem Bekenntnis sowie sozialer Herkunft und Stellung, Gewissens- und Glaubensfreiheit (Art. 20 Abs. 1), Wahlrecht (Art. 21 Abs. 2 und Art. 22), Recht auf Arbeit, das aus dem Recht auf einen Arbeitsplatz und dessen freier Wahl entsprechend den gesellschaftlichen Erfordernissen und der persönlichen Qualifikation sowie auf Lohn nach Qualität und Quantität der Arbeit besteht (Art. 24) (Arbeitsrecht), Recht auf Bildung, das die Möglichkeit des Übergangs zur nächsthöheren Bildungsstufe bis zu den höchsten Bildungsstätten, den Universitäten und Hochschulen, entsprechend dem Leistungsprinzip, den gesellschaftlichen Erfordernissen und unter Berücksichtigung der Sozialstruktur der Bevölkerung, das Recht der Jugendlichen auf Erlernung eines Berufs sowie das Recht auf Teilnahme am kulturellen Leben einschließt (Art. 25, 26) (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem; Kulturpolitik), Recht auf freie und öffentliche Meinungsäußerung sowie die Freiheit der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens (Art. 27), Recht auf friedliche Versammlung (Art. 28), Vereinigungsrecht (Art. 29). Recht auf Freizügigkeit innerhalb des Staatsgebietes der DDR (Art. 32), Anspruch auf Rechtsschutz durch die Organe der DDR und Auslieferungsverbot (Art. 33), Recht auf Freizeit und Erholung (Art. 34), Recht auf Schutz der Gesundheit und der Arbeitskraft (Art. 35), Recht auf Fürsorge der Gesellschaft im Alter und bei Invalidität (Art. 36), Recht auf Wohnraum entsprechend den volkswirtschaftlichen Möglichkeiten und örtlichen Bedingungen (Art. 37), das Recht, sich zu einem religiösen Glauben zu bekennen und religiöse Handlungen auszuüben (Art. 39 Abs. 1), für Bürger der DDR sorbischer Nationalität das Recht zur Pflege ihrer Muttersprache und Kultur (Art. 40). Ferner werden die Persönlichkeit und die Freiheit jedes Bürgers der DDR für unantastbar erklärt. Einschränkungen sind nur im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen oder einer Heilbehandlung zulässig und müssen gesetzlich begründet sein. Dabei dürfen die Rechte solcher Bürger nur insoweit eingeschränkt werden, als dies gesetzlich zulässig und unumgänglich ist (Strafrecht). Zum Schutze seiner Freiheit und der Unantastbarkeit seiner Persönlichkeit hat ferner jeder Bürger den Anspruch auf die Hilfe der staatlichen und der gesellschaftlichen Organe (Art. 30). Das Post- und Fernmeldegeheimnis wird für unverletzbar erklärt. Sie dürfen jedoch auf gesetzlicher Grundlage eingeschränkt werden, wenn es die Sicherheit des Staates oder eine strafrechtliche Verfolgung erfordern (Art. 31). Ehe, Familie, Mutterschaft sind unter den besonderen Schutz des Staates gestellt. Jeder Bürger der DDR hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Ehe und Familie. Mutter und Kind genießen den besonderen Schutz des sozialistischen Staates (Art. 38) (Familienrecht; Schwangerschaftsunterbrechung). Die den Bürgern zugesagten Grundrechte werden durch die Grundlagen der Staats- und Gesellschaftsordnung inhaltlich bestimmt und zugleich beschränkt. Soweit etwa dem Bürger klassische Freiheitsrechte wie die Meinungsfreiheit, die Versammlungsfreiheit und die Vereinigungsfreiheit versprochen sind, darf er diese, wie in der V. in den Art. 27 bis 29 ausdrücklich gesagt ist, nur den Grundsätzen der V. gemäß oder im Rahmen der Grundsätze und Ziele der V. oder zu dem Zweck, seine Interessen in Übereinstimmung mit den Grundsätzen und Zielen der V. zu verwirklichen, ausüben. Im Grundrechtsverständnis der DDR wird zuweilen jedes Grundrecht mit einer entsprechenden Grundpflicht gekoppelt. Das Mutterrecht aller politischen [S. 1414]Grundrechte, das Recht auf Mitgestaltung, wird bereits in der V. (Art. 21 Abs. 3) als hohe moralische Verpflichtung für jeden Bürger gekennzeichnet und als Pflicht interpretiert, alle geistigen und körperlichen Kräfte zur Verwirklichung der sozialistischen Gesellschafts- und Staatsordnung einzusetzen. Die Verwirklichung der sozialen Grundrechte ist an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Staates gebunden. Welcher Anteil am Nationaleinkommen in Form sozialer Leistungen gewährt wird, ist außerdem in der DDR eine politische Entscheidung, die nicht als Kompromiß zwischen widerstreitenden Interessen zustande kommt, sondern allein von der politischen Führungskraft der SED gefällt wird. In kritischer Sicht fehlt den Grundrechten eine ausreichende Garantie für ihre Durchsetzung. Nach Art. 19 garantiert zwar die DDR allen Bürgern die Ausübung ihrer Rechte und ihre Mitwirkung an der Leitung der gesellschaftlichen Entwicklung. Sie verspricht auch, die sozialistische Gesetzlichkeit und die Rechtssicherheit zu gewährleisten. Achtung und Schutz der Würde und Freiheit der Persönlichkeiten werden zum Gebot für alle staatlichen Organe, alle gesellschaftlichen Kräfte und jeden einzelnen Bürger erklärt (Art. 19 Abs. 1 und 2), jedoch stellt die Rechtsordnung der DDR keine geeigneten Mittel wie etwa eine V.-Gerichtsbarkeit oder eine Verwaltungsgerichtsbarkeit zur Verfügung und kennt auch keine Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit für Streitigkeiten zwischen dem einzelnen und den Staatsorganen (Gerichtsverfassung; Grundrechte, Sozialistische). Den Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften wird zugestanden, ihre Angelegenheiten zu ordnen und ihre Tätigkeit auszuüben, jedoch nur „in Übereinstimmung mit der Verfassung und den gesetzlichen Bestimmungen der DDR“ (Art. 39 Abs. 2). Die sozialistischen Betriebe, Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände werden als eigenverantwortliche Gemeinschaften im Rahmen der zentralen staatlichen Leitung und Planung bezeichnet, in denen die Bürger arbeiten und ihre gesellschaftlichen Verhältnisse gestalten. Sie sollen die Wahrnehmung der Grundrechte der Bürger, die wirksame Verbindung der persönlichen mit den gesellschaftlichen Interessen sowie ein vielfältiges gesellschaftlich-politisches und kulturell-geistiges Leben sichern. Sie werden ausdrücklich unter den Schutz der V. gestellt. Eingriffe in ihre Rechte sollen nur auf der Grundlage von Gesetzen erfolgen dürfen (Art. 41). Indessen werden im einfachen Gesetzesrecht kaum Konsequenzen aus dem Charakter der genannten Einheiten als eigenverantwortliche Gemeinschaften der Bürger gezogen. Insbesondere ist der Rahmen der zentralen staatlichen Leitung und Planung so eng, daß eine Selbstverwaltung im hergebrachten Sinn nicht festgestellt werden kann. Ein Novum der V. von 1968 war, den Einzelgewerkschaften, vereinigt im Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund [FDGB]), eine verfassungsrechtliche Grundlage zu geben (Art. 44 u. 45). Der FDGB wird als die umfassende Klassenorganisation der Arbeiterklasse bezeichnet. Die Gewerkschaften sollen die Interessen der Arbeiter, Angestellten und Angehörigen der Intelligenz durch umfassende Mitbestimmung in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft wahrnehmen. Sie werden als unabhängig bezeichnet, niemand soll sie in ihrer Tätigkeit einschränken oder behindern dürfen. Die V. räumt den Gewerkschaften umfangreiche Befugnisse ein. So sollen sie an der Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft, an der Leitung und Planung der Volkswirtschaft, an der Verwirklichung der wissenschaftlich-technischen Revolution, an der Entwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen, des Gesundheits- und Arbeitsschutzes, der Arbeitskultur, des kulturellen und sportlichen Lebens der Werktätigen maßgeblich teilnehmen. Sie haben das Recht, über alle die Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen betreffenden Fragen mit staatlichen Organen, mit Betriebsleitungen und anderen wirtschaftsleitenden Organen Vereinbarungen abzuschließen. Sie sollen auch aktiven Anteil an der Gestaltung der sozialistischen Rechtsordnung nehmen und besitzen das Recht der Gesetzesinitiative sowie der gesellschaftlichen Kontrolle über die Wahrung der gesetzlich garantierten Rechte der Werktätigen. Schließlich leiten die Gewerkschaften die Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten (Arbeitsrecht; Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte; Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). In kritischer Sicht muß die Stellung des FDGB als einer von der SED geführten Massenorganisation in Betracht gezogen werden. Sie ist das Unterpfand dafür, daß die dem FDGB übertragenen umfangreichen Befugnisse nur im Sinn der Partei- und damit auch der Staatsführung ausgeübt werden können. Schließlich regelt die V. in diesem Zusammenhang auch die Stellung der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (Art. 46), die als freiwillige Vereinigungen der Bauern zur gemeinsamen sozialistischen Produktion, zur ständig besseren Befriedigung ihrer materiellen und kulturellen Bedürfnisse und zur Versorgung des Volkes und der Volkswirtschaft bezeichnet werden. Sie sollen durch ihre Organisationen und ihre Vertreter in den Staatsorganen aktiv an der staatlichen Leitung und Planung der gesellschaftlichen Entwicklung teilnehmen. Der Staat wird verpflichtet, den landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften die sozialistische Großproduktion auf der Grundlage fortgeschrittener Wissenschaft und Technik zu ermöglichen. Die gleichen Grundsätze gelten für die sozialistischen Produktionsgenossenschaften der Fischer, der Gärt[S. 1415]ner und der Handwerker. Für ihre Stellung im gesamtgesellschaftlichen System gilt das für den FDGB Festgestellte entsprechend (Gartenbau; Handwerk; Landwirtschaft). IV. Aufbau und System der staatlichen Leitung Die V. legt Aufbau und System der staatlichen Leitung fest, als deren tragendes Prinzip die „Souveränität des werktätigen Volkes“ auf der Grundlage des demokratischen Zentralismus bezeichnet wird. Im einzelnen legt sie die Stellung, die Aufgaben und Kompetenzen von Volkskammer, Staatsrat, Ministerrat sowie der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe (Räte und Kommissionen) (Bezirk; Gemeinde; Kreis) fest (Gesetzgebung). Art. 5 Abs. 3 bestimmt, daß zu keiner Zeit und unter keinen Umständen andere als die verfassungsmäßig vorgesehenen Organe staatliche Macht ausüben dürfen. Die Ausübung der staatlichen Macht liegt also allein bei den genannten Staatsorganen. Von der staatlichen Macht ist aber die politische Macht zu unterscheiden, als deren Träger das werktätige Volk unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei im Bündnis mit den anderen sozialen Klassen und Schichten gilt. Träger der politischen Macht ist die SED. Als politische Führungskraft bestimmt sie, wie die staatliche Macht ausgeübt wird. Das geschieht, indem sie als die führende Kraft der in der Nationalen Front zusammengefaßten Parteien und Massenorganisationen die Zusammensetzung der Volkskammer und der örtlichen Volksvertretungen mittels der Wahlen bestimmt. Zwar sind nicht alle Mitglieder der Volksvertretungen Mitglieder der SED, jedoch gewährleistet das Auswahlsystem, daß sich auch Nicht-SED-Mitglieder loyal gegenüber Partei- und Staatsführung verhalten. Da die Volksvertretungen die personelle Zusammensetzung der anderen Organe zu bestimmen haben, kann die SED über diese auch den Staatsrat, den Ministerrat, die örtlichen Räte sowie die Rechtsprechungsorgane vom Obersten Gericht abwärts (Gerichtsverfassung; Rechtswesen) kontrollieren, indem sie diese Organe mit Parteimitgliedern oder ihr genehmen Personen besetzen läßt (Kaderpolitik; Nomenklatur). Alle Inhaber von Funktionen in den Staatsorganen sind der SED verpflichtet, die damit unmittelbar auf die Staatsorgane einwirken kann und nicht den Weg über die Volksvertretungen zu nehmen braucht. Nach der V. ist zwar die Volkskammer das oberste staatliche Machtorgan der DDR, die in ihren Plenarsitzungen über die Grundfragen der Staatspolitik zu entscheiden hat. Auch wird hervorgehoben, daß sie das einzige verfassungs- und gesetzgebende Organ der DDR ist und daß niemand ihre Rechte einschränken darf. Ihre Kompetenzen sind dementsprechend weit gefaßt, ihre Rolle in der V.-Wirklichkeit ist jedoch stark eingeschränkt. Der Staatsrat sollte bis zur V.-Änderung von 1974 als Organ der Volkskammer zwischen deren Tagungen alle grundsätzlichen Aufgaben erfüllen, die sich aus den Gesetzen und Beschlüssen der Volkskammer ergeben. Der Vorsitzende des Staatsrates hatte eine hervorgehobene Stellung. Bis zum Jahre 1971 wurden die Ämter des Ersten Sekretärs des ZK der SED und des Vorsitzenden des Staatsrates in Personalunion wahrgenommen. Nach der — zeitweiligen — Auflösung dieser Personalunion mit der Wahl Erich Honeckers zum Ersten Sekretär des ZK der SED war bereits ein faktischer Funktionsverlust des Staatsrates und seines Vorsitzenden zu beobachten. Die V.-Änderung von 1974 trug dem Rechnung. Der Staatsrat nimmt nach Art. 66 n. F. nunmehr nur noch die Aufgaben wahr, die ihm durch die V. sowie die Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer übertragen sind, ist also nicht mehr ein die Volkskammer zwischen ihren Tagungen in der Ausübung der ihr zustehenden Funktionen vertretendes Organ. Vor allem ist die Funktion des Staatsrates als kollektives Staatsoberhaupt nunmehr stärker ausgeprägt. Der Funktionsverlust des Staatsrates wurde auch nicht aufgeholt, nachdem der seit dem IX. Parteitag der SED mit dem Titel „Generalsekretär des ZK der SED“ versehene Erich Honecker am 29. 10. 1976 zum Vorsitzenden des Staatsrates gewählt worden war. Im Unterschied hierzu hat der Ministerrat eine Stärkung erfahren. Seine Stellung war ursprünglich in der V. nur sehr summarisch beschrieben (Art. 78 bis 80). Diese V.-Artikel wurden ergänzt und neu interpretiert durch das Gesetz über den Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik vom 16. 10. 1972 (GBl. I, S. 253). Der Ministerrat wird darin wieder als die Regierung der DDR bezeichnet, die für die einheitliche Durchsetzung der grundsätzlichen Beschlüsse der Parteiführung auf allen staatlichen Ebenen verantwortlich ist. Der Ministerrat ist damit wieder ein operatives Führungsorgan geworden, dessen Kompetenz alle Bereiche staatlicher Politik umfaßt. Nur hinsichtlich der Verteidigung ist diese beschränkt, denn der Ministerrat hat nur die ihm übertragenen, also nicht alle Verteidigungsaufgaben der DDR durchzuführen. Die V.-Änderung des Jahres 1974 erhob diese Regelung durch eine Neufassung der Art. 76–80 in V.-Rang. Durch das Ministerratsgesetz von 1972 gewann der Vorsitzende des Ministerrates eine hervorgehobene Stellung. So ist er u.a. jetzt berechtigt, den Mitgliedern des Ministerrates und den Leitern der anderen Staatsorgane Weisungen zu erteilen und deren Durchführung zu kontrollieren. [S. 1416]Er ist auch für die Anleitung und Kontrolle der Vorsitzenden der Räte der Bezirke verantwortlich und befugt, den Vorsitzenden der Räte der Bezirke Weisungen zu erteilen. Da der Vorsitzende des übergeordneten örtlichen Rates dem Vorsitzenden des nachgeordneten örtlichen Rates ebenfalls Weisungen erteilen kann, besteht eine Leitungslinie vom Vorsitzenden des Ministerrates bis zum Vorsitzenden des Rates der kleinsten Gemeinde. Diese Stellung des Vorsitzenden des Ministerrates ist auch nach der V.-Änderung von 1974 nur Bestandteil des einfachen Gesetzesrechtes geblieben. Im Ministerratsgesetz von 1972 wurde auch die Suprematie der SED unterstrichen. An sieben Stellen wird die führende Rolle der SED oder der Arbeiterklasse hervorgehoben; jedoch wurde diese Betonung der Suprematie der SED gegenüber dem Ministerrat auch mit dem Änderungsgesetz 1974 nicht Bestandteil des V.-Textes. Auch für die Stellung und die innere Ordnung der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe gibt die V. nur Rahmenbestimmungen. Im einzelnen sollten die Aufgaben und Befugnisse der örtlichen Volksvertretungen, ihrer Abgeordneten, Kommissionen und ihrer Räte in den Bezirken, Kreisen, Städten, Stadtbezirken, Gemeinden und Gemeindeverbänden durch Gesetz festgelegt werden. Das erfolgte durch das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. 7. 1973 (GBl. I, S. 313) (Bezirk; Gemeinde; Gemeindeverband; Kreis). V. Sozialistische Gesetzlichkeit und Rechtspflege Zur Sozialistischen Gesetzlichkeit und Rechtspflege legt die V. einige Grundsätze fest. So sollen nach Art. 87 Gesellschaft und Staat die Gesetzlichkeit durch die Einbeziehung der Bürger und ihrer Gemeinschaften in die Rechtspflege und in die gesellschaftliche und staatliche Kontrolle über die Einhaltung des sozialistischen Rechts gewährleisten (Gesellschaftliche Gerichte; Gerichtsverfassung; Rechtswesen). Nach Art. 88 soll die Verantwortlichkeit aller leitenden Mitarbeiter in Staat und Wirtschaft gegenüber den Bürgern durch ein System der Rechenschaftspflicht gewährleistet werden (Rechenschaftslegung). Art. 89 legt fest, daß die Gesetze und anderen allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften im Gesetzblatt und anderweitig veröffentlicht werden müssen; Rechtsvorschriften der örtlichen Volksvertretungen sollen in „geeigneter Form“ veröffentlicht werden (Gesetzgebung). Art. 90–102 befassen sich mit dem Rechtswesen (Richter; Staatsanwaltschaft). Art. 103 (früher Art. 103–105) regelt das Eingabe- und Beschwerdewesen (Eingaben). Art. 104 legt die Staatshaftung für Schäden fest, die einem Bürger an seinem persönlichen Eigentum durch gesetzliche Maßnahmen von Mitarbeitern der Staatsorgane zugefügt werden (Staatshaftung). VI. Schlußbestimmungen Nach Art. 105 ist die V. unmittelbar geltendes Recht. Nach Art. 106 kann die V. nur durch Gesetz der Volkskammer geändert werden, das den Wortlaut der V. ausdrücklich ändert oder ergänzt. VII. Würdigung Die V. ist in allen ihren Teilen so gestaltet, daß sie trotz des Festhaltens an einem formellen Mehrparteiensystem die Herrschaft der SED, deren Suprematie, sichert. Schon die Kritik daran wird als verfassungswidrig angesehen und mit Sanktionen, insbesondere des politischen Strafrechts (VI.) belegt. Gegen diese Wertung wendet sich das Lehrbuch „Staatsrecht der DDR“ (Berlin [Ost], 1977, S. 107) mit dem Vorwurf, die Staatsrechtswissenschaftler in der Bundesrepublik Deutschland entwürfen ein nach Maßstäben der bürgerlichen V.-Lehre zurechtgestutztes Bild der sozialistischen V. und der V.-Wirklichkeit in der DDR. Demgegenüber kann darauf verwiesen werden, daß auch oppositionelle Kreise in der DDR, die sich selbst als Kommunisten bezeichnen (Bahro, Biermann, Havemann, Manifest einer SED-Opposition, das, Anfang 1978 veröffentlicht, zwar von nicht geklärter Herkunft ist, dessen Inhalt aber dem entsprechen dürfte, was von oppositionellen Kommunisten in der DDR gedacht wird), die Kritik teilen. Siegfried Mampel Literaturangaben Brunner, Georg: Einführung in das Recht der DDR. 2., neubearb. u. erw. Aufl. München: Beck 1979. (Schriftenreihe der Juristischen Schulung. 29.) Mampel, Siegfried: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik. Kommentar. 2., völlig neubearb. u. erw. Aufl. Frankfurt a. M.: Metzner 1982. <LI>Staatsrecht der DDR. Lehrbuch. Hrsg. Akad. f. Staats- und Rechtswiss. der DDR.) Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1977. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1409–1416 Vereinigung Organisationseigener Betriebe (VOB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verkaufsnormen
Verfassung (1985) Siehe auch: Verfassung: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Verfassung und Verwaltung: 1953 1954 1956 Die V. vom 6. 4. 1968 bezeichnet die DDR als sozialistischen Staat. Sie ist die zweite V. der DDR. [S. 1410]Mit Wirkung vom 7. 10. 1974 erging zu ihr ein Gesetz zur Ergänzung und Änderung (GBl. I, S. 425, Neufassung GBl. I, S. 432). I. Entwicklung Die erste V. war mit der Konstituierung der DDR am 7. 10. 1949 in Kraft gesetzt…
DDR A-Z 1985
Rechtshilfeabkommen (1985)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Mit folgenden Staaten bestehen R.: ČSSR (GBl. I, 1956, S. 1187), Polen (GBl. I, 1957, S. 413), Bulgarien (GBl. I, 1958, S. 713, ersetzt durch Vertrag vom 12. 10. 1978 — GBl. II, 1979, S. 61), Rumänien (GBl. I, 1958, S. 741, ersetzt durch Vertrag vom 19. 3. 1982 — GBl. II, S. 106), Ungarn (GBl. I, 1958, S. 277), UdSSR (GBl. I, 1958, S. 241, ersetzt durch Vertrag vom 21. 12. 1979 — GBl. II, 1980, S. 12), Albanien (GBl. I, 1959, S. 259), Jugoslawien (GBl. I, 1966, S. 95), Mongolei (GBl. I, 1969, S. 119), Syrien (GBl. I, 1970, S. 299), Irak (GBl. I, 1971, S. 101), Jemen (GBl. I, 1971, S. 57), Nordkorea (GBl. I, 1972, S. 17), Algerien (GBl. II, 1973, S. 85), Somalia (GBl. II, 1977, S. 77), Guinea-Bissau (GBl. II, 1977, S. 93), Kuba (GBl. II, 1980, S. 1), Republik der Kap Verden (GBl. II, 1981, S. 58), Vietnam (GBl. II, 1981, S. 66), Moçambique (GBl. II, 1982, S. 2), Angola (GBl. II, 1982, S. 8), Zypern (GBl. II, 1982, S. 118). Mit der Sowjetunion besteht außer dem allgemeinen R., dessen Inhalt sich nicht von dem R. mit den anderen sozialistischen Staaten unterscheidet, noch ein Abkommen über „Fragen, die mit der zeitweiligen Stationierung sowjetischer Streitkräfte auf dem Territorium der DDR zusammenhängen“ vom 12. 7. 1957 (GBl. I, S. 238). Durch dieses Abkommen ist die Verfolgung der auf dem Gebiet der DDR von Angehörigen der sowjetischen Streitkräfte (Gruppe Sowjetischer Streitkräfte in Deutschland [GSSD]) und deren Familienangehörigen begangenen sowie die gegen die sowjetischen Streitkräfte gerichteten Straftaten grundsätzlich der Strafjustiz der DDR übertragen worden. Auch nach den R. mit den zum Ostblock gehörenden Staaten ist der „ungesetzliche Grenzübertritt“ allein keine zur Auslieferung verpflichtende und berechtigende Straftat. Republikflucht. Mit der VAR besteht ein R. in Zivil- und Familienrechtssachen (GBl. I, 1969, S. 215). 1980 ist mit Österreich ein Vertrag über Rechtshilfe in Zivilsachen und Urkundenangelegenheiten (GBl. II, 1981, S. 55), mit Großbritannien ein R. in Zivilsachen (GBl. II, 1980, S. 87) abgeschlossen worden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1106 Rechtshilfe, Innerdeutsche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RechtswesenSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Mit folgenden Staaten bestehen R.: ČSSR (GBl. I, 1956, S. 1187), Polen (GBl. I, 1957, S. 413), Bulgarien (GBl. I, 1958, S. 713, ersetzt durch Vertrag vom 12. 10. 1978 — GBl. II, 1979, S. 61), Rumänien (GBl. I, 1958, S. 741, ersetzt durch Vertrag vom 19. 3. 1982 — GBl. II, S. 106), Ungarn (GBl. I, 1958, S. 277), UdSSR (GBl. I, 1958, S. 241, ersetzt durch Vertrag vom 21. 12. 1979 — GBl. II, 1980, S. 12), Albanien (GBl.…
DDR A-Z 1985
Abschreibungen (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 A. sind Kostenbestandteile für den Verschleiß der Anlagemittel. Hiermit wird in jeder Periode der in Geld ausgedrückte Wert erfaßt, um den sich der Gebrauchswert des jeweiligen Anlagegutes während des Produktionsprozesses im Zeitverlauf mindert. Dadurch, daß die A. Bestandteil der Produktionskosten sind, fließt der mit ihnen ausgedrückte Geldbetrag über den Erlös wieder an den Betrieb zurück und ermöglicht so zu gegebener Zeit eine Wiederbeschaffung des abgenutzten Anlagemittels. Nur über eine möglichst genaue Erfassung der laufenden Wertminderung wird sowohl eine genaue Kostenrechnung als auch die Reproduktion des jeweiligen Grundmittels ermöglicht. A.-Gründe sind 1. der „physische Verschleiß“ (darunter a) der natürliche Verschleiß durch klimatische Einwirkungen, Verkehrserschütterungen u.ä. und b) der technische Verschleiß durch extensive und intensive Nutzung der Anlagegüter im Produktionsprozeß); 2. der „moralische Verschleiß“ infolge der Überalterung der Anlagen durch den technischen Fortschritt. Die Forderung nach „abnutzungsgerechter“ A. ist in der Wirtschaftspraxis der DDR nur z. T. erreichbar, da Methode und Umfang der A. — durch Vorgabe des A.-Satzes und der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Grundmittel — den Betrieben im gesamten Wirtschaftsgebiet grundsätzlich einheitlich durch Gesetz ohne Berücksichtigung der individuellen Produktionsbedingungen vorgeschrieben sind. Vor den Wirtschaftsreformen des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) waren die A. zu niedrig und auch durch einige andere Mängel gekennzeichnet: Das mit der A.-Verordnung von 1956 (GBl. I, 1956, S. 623 f.) vorgeschriebene Verfahren der Globalabschreibung erfaßte nicht jenen Wert, der sich als Summe der nach der voraussichtlichen Lebensdauer der einzelnen Anlagemittel eines Betriebes zu ermittelnden Einzel-A. ergeben hätte. Vielmehr wurde vom gesamten betrieblichen Anlagenbestand — entsprechend einem festgesetzten Durchschnittssatz — ein „globaler“ Betrag errechnet, der dann auf die einzelnen Grundmittel — gemäß ihrem Verschleißgrad — verteilt wurde. Dieser Betrag erwies sich häufig als zu gering, um eine volle Kostenverrechnung der Anlagen innerhalb ihrer Nutzungsdauer zu gewährleisten. Da zudem die Generalreparaturen zu laufenden Preisen zu Lasten der A. verrechnet werden mußten, ergaben sich auch hieraus zunehmende Verzerrungen der Buchwerte der Anlagen: Denn die ursprünglich nur mit Stopppreisen des Beschaffungszeitpunktes bewerteten Anlagen erhöhten mit zunehmenden Generalreparaturen ihren Wert beträchtlich. Folge dieser Mängel war, daß auszusondernde Anlagen häufig noch mit hohen Werten zu Buche standen und zu Lasten des Gewinns ausgebucht werden mußten. Gleichzeitig mit der Grundmittelumbewertung erfolgte deshalb eine Korrektur der A. Mit dieser A.-Reform wurden neue, auf die einzelnen Anlagen bezogene A.-Raten entwickelt (GBl. II, 1964, S. 120 f.). Ergebnis war die Schaffung eines A.-Kataloges für rund 10.000 Anlagearten, wobei auch gewisse Unterschiede des Auslastungsgrades Berücksichtigung fanden. Als Gesamtergebnis resultierte daraus überraschender[S. 4]weise allerdings eine Minderung der durchschnittlichen A.-Raten und damit eine Erhöhung der mittleren Lebensdauer. Der Grund lag darin, daß die starke Anhebung der Werte des Brutto-Anlagevermögens durch die Umbewertung stark erhöhte A.-Beträge auch bei geminderten A.-Raten mit sich brachte. Offensichtlich sollten höhere Kostensteigerungen vermieden werden — wie sie bei gleichen oder erhöhten A.-Raten eingetreten wären; denn dann hätte die Industriepreisreform noch stärkere Preissteigerungen zur Folge gehabt. Möglicherweise hätten dann Preiserhöhungen bei Konsumgütern nicht mehr vermieden werden können. Damit blieb aber der „moralische Verschleiß“ der Anlagen (infolge technischer Veraltung) noch immer unberücksichtigt. Die für die Betriebe verbindlichen A.-Sätze sind für jedes Anlagenteil oder für Gruppen von Anlagegütern im staatlichen Verzeichnis der A.-Sätze für Grundmittel (GBl., SDr. Nr. 550 von 1968 und der dazugehörigen Änderungen — SDr. Nr. 550/1 von 1970, SDr. Nr. 550/2 von 1973, SDr. Nr. 550/3 von 1976 sowie SDr. Nr. 550/4 von 1979) festgelegt. Der A.-Satz wird in Abhängigkeit vom Inventarobjekt und der Schichtauslastung des Anlagegutes, die beide wiederum die geschätzte „normative Nutzungsdauer“ bestimmen, variiert. Der aus dem staatlichen Verzeichnis der A.-Sätze für Grundmittel entweder direkt zu entnehmende oder errechenbare A.-Satz ergibt, bezogen auf den Anschaffungs- oder Zeitwert des Anlagegutes, die A.-Quote. Um den „moralischen Verschleiß“ zu berücksichtigen, können heute durch das Ministerium der Finanzen auch Sonder-A. bestätigt werden (vgl. GBl. I, 1975, S. 574 f.). Da in den 80er Jahren in der DDR eine sehr restriktive Investitionspolitik betrieben wird, sah man sich gezwungen, die Aussonderung alter Anlagen hinauszuzögern. Mit einer entsprechenden VO (GBl. I, 1983, S. 236 ff.) wird den Kombinaten auferlegt, die normative Nutzungsdauer wichtiger Ausrüstungen um mindestens 30 v.H. zu erhöhen. Dies wird eine deutliche Minderung der A.-Sätze zur Folge haben. An A.-Methoden sind die zeitabhängige A., die in lineare, degressive und progressive A. unterteilt ist, sowie die leistungsabhängige A. zu trennen. Während bei der linearen A. bei konstantem A.-Satz auf den Bruttowert des Grundmittels für die Nutzungsperiode jährlich eine gleich große A.-Quote auftritt, wird bei der degressiven A. die jährliche A. (entweder Multiplikation eines jährlich abnehmenden A.-Satzes mit dem Bruttowert oder eines konstanten A.-Satzes mit dem jeweiligen Restwert) geringer. Die Form der degressiven A. wird in der sozialistischen Wirtschaft nicht angewendet. Bei der progressiven A. — in der Regel steigende A.-Sätze bezogen auf den Bruttowert — steigen die A.-Quoten (als Ausgleich für eine temporär überproportional zunehmende Wertminderung) zum Ende des Nutzungszeitraumes immer mehr an. Bei der leistungsabhängigen A. geht man nicht von der zu erwartenden Nutzungsdauer des Grundmittels aus. Vielmehr wird die gesamte zu erwartende Leistung in Mengen oder Maschinenstunden zugrunde gelegt. Zur Anwendung dieser Methode ist einmal die genaue Leistungsfeststellung und zum anderen das Vorliegen einer geringen Sortimentsbreite Voraussetzung. In der DDR findet vermehrt auch die sog. Kollektivabschreibung (Pauschal- oder Global-A.) Anwendung. Zur Vereinfachung des A.-Verfahrens wird für eine Gruppe von Anlagemitteln etwa gleicher Nutzungsdauer ein durchschnittlicher A.-Satz angewandt. Das bedeutet in der Realität aber zuviel A. bei Gebäuden und zuwenig bei Ausrüstungen, weil häufig Gebäude und bauliche Anlage mit einbezogen werden, statt sie gesondert zu behandeln. Angesichts der Preisverzerrungen, die bei neueren Gütern mit ebenfalls neueren Preisen geringer und bei schon seit langer Zeit in der Produktion befindlichen Kapitalgütern größer sind, dürfte die Kollektiv-A. auch bei Grundmitteln mit formal noch gleicher Nutzungsdauer zu erheblichen Fehlbewertungen führen. Amortisationen; Grundmittel; Preissystem und Preispolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 3–4 Absatz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AbweichungSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 A. sind Kostenbestandteile für den Verschleiß der Anlagemittel. Hiermit wird in jeder Periode der in Geld ausgedrückte Wert erfaßt, um den sich der Gebrauchswert des jeweiligen Anlagegutes während des Produktionsprozesses im Zeitverlauf mindert. Dadurch, daß die A. Bestandteil der Produktionskosten sind, fließt der mit ihnen ausgedrückte Geldbetrag über den Erlös wieder an den Betrieb zurück und…
DDR A-Z 1985
Leitungswissenschaft, Sozialistische (1985)
Siehe auch: Leitungswissenschaft: 1969 Leitungswissenschaft, Sozialistische: 1975 1979 Die SL. versteht „Leitung“ als ein gesellschaftliches Verhältnis, das notwendig für die Verwirklichung von zweckbestimmtem Verhalten von Menschen ist. SL. heißt in der DDR: Führung von Sozialistischen ➝Kollektiven und Erziehung von Menschen mit dem Ziel, die aus den „objektiven Gesetzmäßigkeiten“ der gesellschaftlichen Entwicklung abgeleiteten Erfordernisse in bewußtes Handeln der Menschen in den einzelnen Bereichen der gesamtgesellschaftlichen Reproduktionen umzusetzen. Dieser Vorgang wird sowohl als Erziehungsprozeß zur Heranbildung sozialistischer Persönlichkeiten als auch als umfassender Prozeß aller gesellschaftlichen Aktivitäten auf ein bestimmtes jeweils zu erreichendes Ziel begriffen. SL. wird, da sie keine eigenständige Wissenschaft ist, [S. 829]häufig mit Leitungstätigkeit gleichgesetzt. Sie fundiert auf entsprechenden Grundsätzen des Marxismus-Leninismus und soll Erkenntnisse aus den Bereichen der Soziologie und Empirischen Sozialforschung, der Sozialpsychologie (Psychologie, IV. D.), der Pädagogik, der Arbeitswissenschaft sowie der Staats- und Rechtswissenschaft nutzen und die elektronische Datenverarbeitung anwenden. Sie soll — auf der Grundlage des Demokratischen Zentralismus — die Formen der Leitungsorganisation, der Informations- und Entscheidungsprozesse, den Arbeitsstil und die Einbeziehung der Bürger in die Leitungstätigkeit entwickeln und verbessern. Ihre wissenschaftliche Grundlage, die Unterschiedlichkeit der Ziele ihrer Anwendung und die politische Bestimmung werden als Maßstäbe der Abgrenzung zur Managementtheorie z.B. im Bereich der Wirtschaftsleitung verstanden, auch wenn Ähnlichkeiten oder Gleichheiten organisatorischer und formaler Art bestehen. Der politisch definierte Charakter der Leitungstätigkeit wird durch die Grundsätze sozialistischen Leitens betont. Die sozialistischen Leitungsprinzipien sind neben dem demokratischen Zentralismus die Einheit von Politik, Ökonomie, Ideologie und Technik, die Einzelleitung und die persönliche Verantwortung bei kollektiver Beratung der Probleme, die Kontrolle der Durchführung der Entscheidungen sowie das Produktionsprinzip in Verbindung mit dem Territorialprinzip. Organisationswissenschaft; Sozialistische Wirtschaftsführung. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 828–829 Leistungsverordnung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Liberal-Demokratische Partei Deutschlands (LDPD)Siehe auch: Leitungswissenschaft: 1969 Leitungswissenschaft, Sozialistische: 1975 1979 Die SL. versteht „Leitung“ als ein gesellschaftliches Verhältnis, das notwendig für die Verwirklichung von zweckbestimmtem Verhalten von Menschen ist. SL. heißt in der DDR: Führung von Sozialistischen ➝Kollektiven und Erziehung von Menschen mit dem Ziel, die aus den „objektiven Gesetzmäßigkeiten“ der gesellschaftlichen Entwicklung abgeleiteten Erfordernisse in bewußtes Handeln der Menschen in…
DDR A-Z 1985
Kammer für Außenhandel (KfA) (1985)
Siehe auch: Außenhandel, Kammer für: 1954 Außenhandel, Kammer für (KfA): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Kammer für Außenhandel (KfA): 1969 1975 1979 Die KfA ist eine „gesellschaftliche Organisation des Außenhandels“ und somit keine dem staatlichen Außenwirtschaftsmonopol direkt zurechenbare Einrichtung. Sie wurde 1952 gegründet. Mitglieder der KfA sind die Außenhandelsbetriebe, Kombinate, Exportbetriebe und andere am Außenhandel beteiligte Organe. Dem Ministerium für Außenhandel (MAH) obliegt die allgemeine Dienstaufsicht über die KfA. Organe der KfA sind die Mitgliederversammlung, das Präsidium und die Revisionskommission. Ursprünglich war die Hauptaufgabe der KfA in der Herstellung von Kontakten zu den Wirtschaftspartnern westlicher Länder und dem Abschluß von Handelsabkommen unterhalb der Regierungsebene (Kammerabkommen) mit diesen Ländern zu sehen: Für die Gestaltung der Beziehungen zu sozialistischen Ländern kam dagegen der KfA wenig Bedeutung zu. Mit Einsetzen der „Anerkennungswelle“, die die Handelsvertretungen der KfA im Westen als quasi-diplomatische Vertretungen überflüssig machte, und dem Bestreben der DDR, sich intensiver in den Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) zu integrieren, fand jedoch ein tendenzieller Wandel statt. So ist in dem 1974 neugefaßten Statut der KfA ausdrücklich festgehalten, daß die Kammer selbst keine Handelstätigkeit ausübt, sondern ihre Hauptaufgabe vielmehr in der Förderung und Unterstützung des Außenhandels zu sehen ist. Eine der wesentlichen Aufgaben der KfA wird gegenwärtig darin gesehen, einen Beitrag zur „sozialistischen ökonomischen Integration“ zu leisten. Dabei arbeitet sie bi- und multilateral mit den Handelskammern der [S. 707]anderen RGW-Länder zusammen. Auf bilateraler Ebene vollzieht sich die Arbeit in sog. Länder-Sektionen (bisher gebildet mit Polen, Ungarn, ČSSR und auch Jugoslawien) oder auf der Grundlage von „Vereinbarungen über die Zusammenarbeit zwischen den Präsidenten“ der Kammern. Gewisse Bedeutung haben auch die „Technischen Tage der DDR“ — eine Methode der Marktbearbeitung — erlangt, die auch in kapitalistischen Staaten veranstaltet werden. Zur Förderung der Wirtschaftsbeziehungen mit diesen Ländern werden darüber hinaus gemischte Institutionen, wie z.B. das „Komitee zur Förderung des Handels zwischen der DDR und Schweden“ gebildet und KfA-Delegationen zwecks Markterschließung in ausgewählte Länder entsandt. Die Öffentlichkeitsarbeit der KfA besteht vor allem in der Publikation zahlreicher Schriften, wie „DDR-Wirtschaftsumschau“, „DDR-Export“, „Handbuch der Außenwirtschaft“ und „Handelspartner DDR“ und der Einladung und Betreuung von Journalisten vor allem auf den Leipziger Messen. Weitere Aufgaben: handelspraktische, handelstechnische und außenwirtschaftliche Beratung der Exportbetriebe, Vorbereitung von Handelsabkommen, Vortrags-, Schulungs- und Beratungstätigkeit, Gewährung von Dienstleistungen gegenüber der Seeschiffahrt durch das Dispatcherbüro bei der KfA. Die KfA unterhält ein Handelsschiedsgericht zur Beilegung von Rechtsstreitigkeiten in der Außenhandelsabwicklung. In den Bezirken der DDR unterhält die KfA Bezirksdirektionen. Präsident der KfA ist Otto Weitkus (SED). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 706–707 Kammer der Technik (KdT) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KammerabkommenSiehe auch: Außenhandel, Kammer für: 1954 Außenhandel, Kammer für (KfA): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Kammer für Außenhandel (KfA): 1969 1975 1979 Die KfA ist eine „gesellschaftliche Organisation des Außenhandels“ und somit keine dem staatlichen Außenwirtschaftsmonopol direkt zurechenbare Einrichtung. Sie wurde 1952 gegründet. Mitglieder der KfA sind die Außenhandelsbetriebe, Kombinate, Exportbetriebe und andere am Außenhandel beteiligte Organe. Dem Ministerium für…
DDR A-Z 1985
Kulturpolitik (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Ideologische Voraussetzungen und allgemeine Tendenz Auch in der K. gilt das Dogma von der „führenden Rolle der Partei“. Folgerichtig fordert daher die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) „die Verwirklichung der sozialistischen Revolution auf dem Gebiet der Ideologie und Kultur und die Herausbildung einer der Arbeiterklasse, dem schaffenden Volk und der Sache des Sozialismus ergebenen zahlreichen Intelligenz“. [S. 768]Diese Definition der K. findet sich bereits in der „Erklärung der Kommunistischen und Arbeiterparteien“ von 1957 und wird gegenwärtig als „allgemeine Gesetzmäßigkeit des sozialistischen Aufbaus in allen Ländern“ verstanden (Kleines Politisches Wörterbuch, Berlin [Ost], 3. Aufl., 1978, S. 511). Die K. soll der Durchführung einer „sozialistischen Kulturrevolution“ dienen. Sie soll sich in Etappen vollziehen und hat „alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens zu durchdringen“. Eine derart umfangreiche Aufgabenstellung ordnet die K. in den Prozeß der allgemeinen sozialistischen Umgestaltung der Gesellschaft ein. Objektive Grundlage der K. soll die Beachtung der Einheit von Politik, Ökonomie und Kultur bilden. Wie in den Bereichen Politik und Ökonomie beansprucht die SED auch in der Kultur die Planung und Leitung der allgemeinen Entwicklung. „Inhalt und Aufgaben der Kulturpolitik der SED sind bestimmt vom strategischen Ziel, das mit dem Programm der SED vom IX. Parteitag beschlossen wurde, in der DDR weiterhin die entwickelte sozialistische Gesellschaft zu gestalten und so grundlegende Voraussetzungen für den allmählichen Übergang zum Kommunismus zu schaffen; von der weiteren Vertiefung der Freundschaft und Zusammenarbeit mit der Sowjetunion und den anderen Ländern der sozialistischen Staatengemeinschaft; von den Erfordernissen der verschärften Klassenauseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus.“ (Kulturpolitisches Wörterbuch, Berlin [Ost], 2. Aufl., 1978, S. 403) Die Durchsetzung der K. erfolgt über die Parteiorganisationen auf den verschiedenen Ebenen, die staatlichen Organe, kulturelle Institutionen und gesellschaftliche Organisationen sowie die einzelnen Künstlerverbände. Die einzelnen Bereiche der K. werden im „Programm der SED“ von 1976 umschrieben. Die Partei, so heißt es darin, „setzt sich dafür ein, den Reichtum materieller und geistiger Werte der sozialistischen Kultur umfassend zu mehren und ein vielseitiges anregendes kulturelles Leben zu entfalten. Ein wichtiges Anliegen ist die systematische Erhöhung der sozialistischen Arbeitskultur in allen Stätten der Arbeit und des Lernens. Die Partei tritt dafür ein, alle Möglichkeiten und vielfältigen Formen für die Entwicklung eines kulturvollen sozialistischen Gemeinschaftslebens in den Städten, Dörfern und Erholungsgebieten zu nutzen. Es gilt, mehr Voraussetzungen für kulturelle Gemeinschaftserlebnisse, für niveauvolle Geselligkeit, Unterhaltung und Tanz sowie für sportliches Wetteifern zu schaffen.“ Als „die verschiedenen Elemente der sozialistischen Kultur“ nannte der zuständige Sekretär im ZK der SED, Kurt Hager, auf der 6. Tagung des ZK der SED am 6./7. 7. 1972 „die sozialistische Arbeitskultur, den Schutz und die Gestaltung der Umwelt, die Kultur in den menschlichen Beziehungen und im persönlichen Lebensstil, die Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Weltanschauung und ihre Verbreitung im Volk, die Förderung von Wissenschaft und Bildung, die Pflege des humanistischen Kulturerbes (Kulturelles Erbe) und seine Aneignung durch die Werktätigen, den Aufschwung der Kunst und ihre gesellschaftliche Wirksamkeit, die Entwicklung aller schöpferischen Begabungen und Talente des Volkes“. Die sozialistische Kulturrevolution versteht sich nach Lenin als „Entwicklung der besten Vorbilder, Traditionen und Ergebnisse der bestehenden Kultur vom Standpunkt der marxistischen Weltanschauung“; sie zielt in der DDR auf die Herausbildung einer sozialistischen Nationalkultur, die sich als legitimer Erbe aller demokratischen und humanistischen Traditionen der deutschen Geschichte betrachtet (Nationale Geschichtsbetrachtung). Seit 1961 wird der These von einer fortbestehenden „Einheit der deutschen Kultur“ entgegengetreten und die Abgrenzung von der in der Bundesrepublik Deutschland herrschenden „imperialistischen Kultur“ auch historisch mit dem Hinweis begründet, daß es eine „außerhalb der Bestrebungen der Klassen stehende einheitliche deutsche Kultur nie gegeben“ habe (Hager). Im Verhältnis zu den kulturellen Erscheinungen in der Bundesrepublik Deutschland soll genau unterschieden werden „zwischen den Produkten kapitalistischer Kulturindustrie, die dem Imperialismus unmittelbar dienen, und jenen künstlerischen Anstrengungen, die humanistische und demokratische Positionen, aber auch noch verschwommene Wünsche, Gedanken, Forderungen nach Frieden, Entspannung, sozialer Sicherheit zum Ausdruck bringen“. Das gleiche gilt auch für den kulturellen Kontakt und Austausch mit anderen kapitalistischen Staaten; so wird z.B. von entsprechenden Kriterien die Auswahl von dort übernommener literarischer, filmischer und anderer künstlerischer Werke bestimmt. Unter den geschilderten Aspekten hat seit jeher ein Spannungsverhältnis zwischen der staatlichen K. auf der einen und den Künstlern und Schriftstellern auf der anderen Seite bestanden. Die Durchsetzung der K. der Partei bleibt ein widerspruchsvoller Prozeß, der sich sowohl in verordneten Maßnahmen, als auch im nachträglichen Reagieren auf künstlerische Entwicklungen vollzieht. Die innere und die äußere Situation der DDR bleiben maßgebend für die Art und Weise, in der die Konflikte zwischen den Künstlern und der Obrigkeit ausgetragen werden. Die angestrebte verstärkte Integration der sozialistischen Staaten auf politischem und wirtschaftlichem Gebiet führte auch zu einer Intensivierung der kulturellen Beziehungen der DDR zu diesen Staaten, wie dies vor allem mit der Sowjetunion seit langem praktiziert wird. Ihren Ausdruck findet diese Entwicklung in regelmäßigen Beratungen der Kultur-, [S. 769]Hochschul- und Volksbildungsminister und zwischen den entsprechenden Künstlerverbänden sowie in zwischenstaatlichen Arbeitsvereinbarungen und Abkommen auf allen Gebieten der K. In Berlin (Ost) bestehen Kulturhäuser der Sowjetunion, der ČSSR, Polens, Ungarns und Bulgariens, die durch Ausstellungen, Film-, Musik- und Vortragsveranstaltungen, Sprachkurse sowie den Verkauf einheimischer Kulturwaren Informationen über die Kultur ihrer Länder liefern und z. T. auch entsprechende Veranstaltungen in den Bezirken der DDR durchführen. Kulturellem Austausch dienen auch meist auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit durchgeführte Kulturtage der einzelnen sozialistischen Länder. II. Etappen der Kulturpolitik Wie die politische Geschichte der DDR vollzog sich auch die K. in verschiedenen Etappen (Periodisierung). Dabei ergaben sich durchaus zeitliche und inhaltliche Abweichungen in der Durchsetzung der K. in den unterschiedlichen Kulturbereichen. Die „antifaschistisch-demokratische“ Phase der K. von 1945 bis 1951 war vor allem gekennzeichnet durch 1. die Aufklärung über die NS-Vergangenheit, 2. die Anknüpfung an die humanistischen Traditionen des Bürgertums in der Kunst, 3. die durch soziale und materielle Vergünstigungen unterstützte Einbeziehung der bürgerlichen Intelligenz in den Aufbauprozeß bei gleichzeitiger Besetzung der Schlüsselpositionen des Kulturapparats mit Kommunisten und 4. die Anfänge einer Schul- und Hochschulreform, die einmal der Entnazifizierung des Bildungswesens und zum anderen seiner Öffnung für Arbeiter- und Bauernkinder diente. Zur schnellen Heranbildung einer neuen Intelligenz aus der Arbeiterklasse wurden insbesondere 1946 die später in Arbeiter-und-Bauern-Fakultäten (ABF) umbenannten Vorstudienanstalten eingerichtet, die jungen Arbeitern und Bauern den Zugang zum Universitäts- und Hochschulstudium ermöglichten. Die eigentliche „sozialistische Kulturrevolution“ wurde 1951 durch eine Zentralisierung der Lenkung der gesamten K. eingeleitet. So wurden in diesem Jahr das „Amt für Literatur und Verlagswesen“ und die „Staatliche Kommission für Kunstangelegenheiten“ eingerichtet; 1952 folgte die Gründung des „Staatlichen Komitees für Filmwesen“ und des „Staatlichen Rundfunkkomitees“. Die von diesen Institutionen betriebene Ausrichtung der K. auf die Aufgaben des Fünfjahrplanes und die durch den kalten Krieg verschärfte Auseinandersetzung mit dem Westen erfolgten vorwiegend durch administrative Maßnahmen und wurden bestimmt durch den auf der 5. Tagung des ZK der SED vom 17. 3. 1951 gefaßten Beschluß „Der Kampf gegen den Formalismus in Kunst und Literatur, für eine fortschrittliche deutsche Kultur“ und die Orientierung auf den „Sozialistischen Realismus“ (Ästhetik; Bildende Kunst; Literatur und Literaturpolitik). Die davon ausgehende, sich vor allem an politischen, nicht aber an künstlerischen Maßstäben orientierende Kritik traf selbst prominente Vertreter des Kulturlebens in der DDR und allgemein anerkannte Kunstwerke. Beispiele dafür sind: Die Oper „Das Verhör des Lukullus“ von B. Brecht und P. Dessau, die nach ihrer Uraufführung 1951 von den Autoren umgearbeitet und in „Die Verurteilung des Lukullus“ umbenannt werden mußte; der nach dem gleichnamigen Roman von A. Zweig gedrehte DEFA-Film „Das Beil von Wandsbek“, der nach der Premiere zurückgezogen wurde; eine Barlach-Ausstellung, die 1952 nach vorausgegangener Kritik an dem „düsteren, bedrückenden, pessimistischen Charakter“ der Kunst des Bildhauers vorzeitig geschlossen wurde. Die dogmatische Auslegung der Begriffe „Formalismus“ und „Sozialistischer Realismus“ war beeinflußt durch die damalige stalinistische K. der Sowjetunion und stieß ebenso wie die zur Durchsetzung entsprechender kulturpolitischer Richtlinien angewandten Praktiken der staatlichen Organe nach Proklamierung des „Neuen Kurses“ am 9. 6. 1953 auf die offene Kritik der betroffenen Künstler, insbesondere der Deutschen Akademie der Künste der DDR (AdK) in Berlin (Ost). Die Folgen waren eine Auflösung der 1951/52 etablierten Institutionen (mit Ausnahme des „Staatlichen Rundfunkkomitees“) und die Übernahme ihrer Funktionen durch ein am 7. 1. 1954 gebildetes Ministerium für Kultur. In der dazu erlassenen VO hieß es u.a.: „Verständnisloses Administrieren darf nicht an Stelle des Überzeugens und der Selbstverständigung der Künstler treten“, die DDR „wird alle Möglichkeiten einer gesamtdeutschen Zusammenarbeit zur Pflege und Erhaltung einer humanistischen deutschen Kultur wahrnehmen“. Nachdem die auf dem XX. Parteitag der KPdSU geübte Stalin-Kritik kulturpolitischen Liberalisierungstendenzen in der DDR und Kritik der Künstler an bürokratischen und schematischen Leitungsmethoden neuen Auftrieb gegeben hatte, wies eine vom ZK der SED zum 23./24. 10. 1957 einberufene Kulturkonferenz solche Erscheinungen auch unter dem Eindruck der Ereignisse in Ungarn zurück. Schon vorher hatten kulturpolitische Repressionen gegen antistalinistische Kräfte eingesetzt, wobei insbesondere die Inhaftierung und Verurteilung der Gruppe um den Ost-Berliner Philosophie-Dozenten W. Harich und Auseinandersetzungen um die revisionistischer Ideologie beschuldigte Philosophie des von 1948 bis zur Zwangsemeritierung 1957 in Leipzig lehrenden E. Bloch eine Rolle spielten. Die SED orientierte sich jetzt wieder verstärkt auf die Erfordernisse der sozialistischen Kulturrevolution im Zusammenhang mit den politischen und ökonomischen Aufgaben des zweiten Fünfjahrplanes. In der Bil[S. 770]dungspolitik bedeutete dies die Einführung der polytechnischen Bildung in den Unterricht, die 1959 mit der Errichtung der 10klassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule für alle Schüler Gesetz wurde. In der Kunstpolitik hieß das die Herstellung engerer Verbindungen zwischen Kunstproduzenten und -konsumenten, die Schriftsteller und Künstler dadurch realisieren sollten, daß sie sich mit Leben und Arbeit an den Schwerpunkten industriellen und landwirtschaftlichen Aufbaus vertraut machen. Besonders forciert wurde diese K. mit der Zielvorstellung einer Überwindung der „noch vorhandenen Trennung von Kunst und Leben, der Entfremdung zwischen Künstler und Volk“ durch die als 1. Bitterfelder Konferenz bekanntgewordene Autorenkonferenz des Mitteldeutschen Verlages Halle vom 24. 4. 1959 im Kulturpalast des VEB Elektrochemisches Kombinat Bitterfeld. Die hier von W. Ulbricht ausgegebenen kulturpolitischen Direktiven wurden in der Folgezeit als Bitterfelder Weg popularisiert. Sie beinhalteten u.a. Bestrebungen zur Erhöhung des Kulturniveaus der Arbeiter, wie die Einbeziehung von „Kultur- und Bildungsplänen“ der Arbeitskollektive in den sozialistischen Wettbewerb und eine starke Förderung des künstlerischen Volksschaffens, z.B. durch die „Bewegung Schreibender Arbeiter“ und „Junger Talente“ sowie die Bildung von Arbeiter- und Bauerntheatern aus Laien. Auf der 2. Bitterfelder Konferenz am 24./25. 4. 1964 wurde u.a. auf den Zusammenhang der Kulturrevolution mit der wissenschaftlich-technischen Revolution hingewiesen; die durch diese aufgeworfenen Probleme standen besonders Ende der 60er, Anfang der 70er Jahre auch im Mittelpunkt verschiedener literarischer Werke, Theaterstücke, Filme und Fernsehspiele. 1965 wurde mit dem Gesetz über das Einheitliche sozialistische Bildungssystem in Fortführung der Schulreform von 1959 nunmehr der gesamte Bildungs- und Ausbildungsbereich neu geregelt. Zu seinen Bestandteilen gehören die Einrichtungen der Vorschulerziehung (Kinderkrippen und Kindergärten), die 10klassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule, die Einrichtungen der Berufsausbildung, die zur Hochschulreife führenden Bildungseinrichtungen, die Ingenieur- und Fachschulen, die Universitäten und Hochschulen, die Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung der Berufstätigen sowie die Sonderschuleinrichtungen. In allen Bildungseinrichtungen wird auf der Grundlage staatlicher Lehrpläne gearbeitet, für die das Ministerium für Volksbildung bzw. für Hoch- und Fachschulwesen verantwortlich ist. Die 3. Hochschulreform, deren Inhalte und Ziele vom VII. Parteitag der SED 1967 präzisiert wurden, koordinierte Lehre und Forschung mit den Bedürfnissen und den planmäßigen Veränderungen in den Betrieben. Der „Bitterfelder Weg“ führte in der Praxis zeitweise zu einer Nivellierung kunstästhetischer Maßstäbe. Kontroversen zwischen Vertretern der SED-K. und verschiedenen Künstlern entstanden auch aus unterschiedlichen Meinungen über die kritische Funktion der Kunst. Die nach der äußeren Abgrenzung durch die Maßnahmen des 13. 8. 1961 in Berlin erreichte innere Konsolidierung der DDR erlaubte nach Meinung dieser Künstler und einiger Kulturpolitiker eine offenere Auseinandersetzung mit Mängeln der eigenen Gesellschaft. Verschiedene Werke der Literatur, des Theaters und des Films, in denen diese Einstellung zum Ausdruck kam, wurden Mitte der 60er Jahre offizieller Kritik unterzogen, teilweise vom Spielplan abgesetzt bzw. durften nicht erscheinen. Davon betroffen waren u.a. Schriftsteller wie V. Braun, P. Hacks, St. Heym und Ch. Wolf. Waren die entsprechenden Differenzen vor allem durch das 11. Plenum des ZK der SED im Dezember 1965 offenkundig und beeinflußt worden, so markierte der VIII. Parteitag der SED im Juni 1971 den Beginn eines positiveren Verhältnisses zwischen Künstlern und Partei, das seitdem mehrfach durch Begriffe wie „gegenseitiges Vertrauen“ und „schöpferische Atmosphäre“ gekennzeichnet wurde. Auf dem VIII. Parteitag der SED (1971) wurden Schriftsteller und Künstler zum „offenen, sachlichen, schöpferischen Meinungsstreit“ ermuntert und ihrer „schöpferischen Suche nach neuen Formen volles Verständnis“ zugesichert. E. Honecker ergänzte bald darauf diese Ankündigungen einer „offeneren“ K. durch die Feststellung, daß, „wenn man von festen Positionen des Sozialismus ausgeht, … es … auf dem Gebiet von Kunst und Literatur keine Tabus geben“ könne. Die für die durch den VIII. Parteitag der SED eingeleitete neue Phase der K. gültigen Richtlinien wurden auf der 6. Tagung des ZK der SED am 6./7. 7. 1972 präzisiert. K. Hager erklärte im Grundsatzreferat, daß es in der K. „um die Befriedigung sehr differenzierter kultureller und künstlerischer Bedürfnisse“ gehe und „in der Kunst des sozialistischen Realismus … eine reiche Vielfalt der Themen, Inhalte, Stile, Formen und Gestaltungsweisen zu erschließen“ sei. Die in den letzten Jahren bei der Auslegung des Begriffs „Sozialistischer Realismus“ gewonnene zunehmende Variationsbreite wurde noch einmal durch den ausdrücklichen Hinweis auf „Weite und Vielfalt aller Möglichkeiten des sozialistischen Realismus“ unterstrichen, gleichzeitig aber betont, daß dies „jede Konzession an bürgerliche Ideologien und imperialistische Kunstauffassungen“ ausschließe. Die Gestaltung von Widersprüchen und Konflikten in Kunstwerken sollte zukünftig auch dann legitim sein, wenn dabei keine fertigen Lösungen angeboten würden. „Das ‚Kritische Element‘“ erweise sich aber „nur produktiv in seinem dialektischen Verhältnis zur konstruktiven Funktion der Kunst in der [S. 771]sozialistischen Gesellschaft“. Besonders hervorgehoben wurde ferner die künstlerische und gesellschaftliche Bedeutung des Heiteren. Schließlich hieß es: „Der Arbeitsstil aller leitenden Organe der Partei, des Staates und der gesellschaftlichen Organisationen muß durch Sachlichkeit und Sachkenntnis, durch das verständnisvolle Verhalten zu den Künstlern und Künsten, durch das umsichtige Fördern aller Talente geprägt sein. In ihm verbinden sich Prinzipienfestigkeit mit Feinfühligkeit für die vielschichtigen und komplizierten kulturell-künstlerischen Prozesse, die das für das weitere Erblühen der Kunst und Kultur gedeihliche Klima gewährleisten.“ Daß sich der so umrissene neue „verwissenschaftlichte“ und von den administrativ-dogmatischen Methoden der 50er und 60er Jahre unterscheidende Führungsstil der Partei auf dem Gebiet der K. allmählich durchsetzte, ist auch eine Folge der in den 60er Jahren begonnenen Ausbildung von „Kulturkadern“ in speziell konzipierten Hochschulstudiengängen und Sonderlehrgängen. Die sich in diesen theoretischen Äußerungen dokumentierenden Modifikationen in der K. seit dem VIII. Parteitag blieben auf dem Gebiet der Kunst nicht ohne Konsequenzen. Einige bislang unterdrückte Werke durften erscheinen; zeitweise repressiv behandelte Künstler erfuhren eine Aufwertung; bessere Möglichkeiten zur Entfaltung formaler und inhaltlicher Eigenarten führten zu höherer Qualität künstlerischer Produkte; die Rolle des Individuums in der sozialistischen Gesellschaft rückte stärker in den Mittelpunkt künstlerischer Gestaltung; bisher durch ideologische Bedenken eingeschränkte Möglichkeiten zum Kennenlernen und zur Auseinandersetzung mit künstlerischen Werken der Vergangenheit und Gegenwart aus dem sozialistischen und kapitalistischen Ausland wurden erweitert. Unter Spezialisten wurden in Fachzeitschriften mit geringer Auflage („Sinn und Form“, „Weimarer Beiträge“) kontroverse Diskussionen über die Funktion der Literatur geführt; gegen den Widerstand führender Funktionäre wurden der Druck und die Aufführung des Theaterstückes über den jugendlichen Außenseiter Edgar Wibeau „Die neuen Leiden des jungen W.“ von Ulrich Plenzdorf ermöglicht. Zunächst schien die SED-Führung diesen Kurs weiter steuern zu wollen. Sie verband Mitte der 70er Jahre mit der vorläufigen Absage an die Einheit der deutschen Nation eine stärkere Betonung der „sozialistischen Nationalkultur“ und bemühte sich um eine Erweiterung des Begriffs Kulturelles Erbe. Das „Programm der SED“, vom IX. Parteitag (1976) verabschiedet, forderte für die künstlerische Entwicklung „eine [S. 772]Atmosphäre, die durch hohe ideelle, moralische und ästhetische Ansprüche an die Kunstschaffenden, durch verständnisvolles Verhalten gegenüber den Künstlern sowie durch die Förderung aller Talente charakterisiert wird“. Diese Politik lief parallel zu den politischen Auswirkungen, die die DDR-Führung nach der Sicherheitskonferenz von Helsinki (1975) (Außenpolitik, IV.) und der Berliner Konferenz kommunistischer und Arbeiterparteien vom Juni 1976 (Eurokommunismus) zu bewältigen hatte. Künstler und Schriftsteller diskutierten und gestalteten immer stärker nicht nur die Vorzüge, sondern auch die Nachteile des „realen Sozialismus“. Ein Eklat bahnte sich am 29. 10. 1976 an. An diesem Tag schloß der Bezirksverband Erfurt des DDR-Schriftstellerverbandes den Autor des Buches „Die wunderbaren Jahre“, Reiner Kunze, aus seinen Reihen aus. Am 3. 11. bestätigte das Verbandspräsidium diesen Beschluß. 13 Tage später, am 16. 11. 1976, wurde der „Liedermacher“ Wolf Biermann nach einem Konzert-Auftritt in Köln, der ihm von den Behörden in Berlin (Ost) zuvor genehmigt worden war, von der DDR durch Aberkennung der Staatsbürgerschaft in Abwesenheit ausgebürgert. Unmittelbar darauf begann eine bis dahin einmalige Solidaritäts-Aktion führender Schriftsteller und Künstler aus der DDR, der sich über hundert Künstler aller Kunstrichtungen anschlossen. Sie wandten sich in einem westlichen Presse-Agenturen übergebenen Protest gegen die Biermann-Ausbürgerung und baten die Parteiführung, „die beschlossenen Maßnahmen zu überdenken“. Eine von der SED-Führung in den Medien im Gegenzug inszenierte Zustimmungskampagne zu ihrem Beschluß vertiefte allerdings nur die Kluft zwischen parteikonformen Künstlern und denen, die gleichzeitig Solidarität mit Biermann üben und die seit Anfang der 70er Jahre errungenen künstlerischen Freiräume verteidigen wollten. Das Mitglied des Politbüros der SED Kurt Hager beschuldigte Ende November 1976 die „gegnerische Propaganda“, den Eindruck zu erwecken, „daß die Intelligenz der DDR mit dem Kurs des VIII. und IX. Parteitags unzufrieden sei und einen anderen, einen Dritten Weg suche“. Gleichzeitig kündigte er an, daß mit denjenigen Genossen, die gegen die Ausbürgerung protestiert hatten, „die Auseinandersetzung in ihrer Parteiorganisation“ erfolgen werde. Am 25. 1. 1977 faßte das SED-Politbüro einen Beschluß „über die politisch-ideologische Führung des geistig-kulturellen Lebens“. Sein Wortlaut wurde bisher nicht veröffentlicht. Lediglich Kernsätze daraus wurden von Generalsekretär Honecker auf dem 5. ZK-Plenum zitiert. Sie finden sich auch im „Kulturpolitischen Wörterbuch“, Berlin (Ost), 1978, 2., überarb. Aufl., S. 404: „Jeder Künstler, dessen Werke dem Frieden, dem Humanismus, der Demokratie, der antiimperialistischen Solidarität und dem realen Sozialismus verpflichtet sind, hat reiche Wirkungsmöglichkeiten. Die Grundfrage ist und bleibt die künstlerische Verantwortung im und für den Sozialismus. Durch ihre Kulturpolitik fördert die SED die Entwicklung einer schöpferischen Atmosphäre, die durch hohe ideelle, moralische und ästhetische Ansprüche und durch prinzipienfestes und zugleich vertrauensvolles Verhalten gegenüber den Schriftstellern und Künstlern gekennzeichnet ist.“ Die praktische Umsetzung dieser widersprüchlichen Politik hinterließ tiefe Spuren in der Kulturlandschaft der DDR. Die angekündigte „Auseinandersetzung“ mit den Biermann-Sympathisanten hatte weitreichende psychologische Folgen. Enge Freunde des „Liedermachers“ sowie Organisatoren von Protest-Resolutionen in der Provinz wurden wenige Tage nach dem Ausbürgerungs-Beschluß verhaftet und Monate später in die Bundesrepublik Deutschland abgeschoben. Einigen Schriftstellern und Schauspielern erfüllte man den Ausreisewunsch sofort. Für die Mehrzahl jedoch begannen langwierige und vielfach unerträgliche Diskussionen mit der Parteiführung und den Funktionären in den Künstlerverbänden. In ihrem Verlauf zog eine Reihe der prominentesten Künstler der DDR ein ungewisses Schicksal im Westen der ständigen Bevormundung durch die Kulturfunktionäre der SED vor. Schriftsteller (Manfred Jentzsch, Reiner Kunze, Sarah Kirsch, Jurek Becker, Hans-Joachim Schädlich), Schauspieler (Manfred Krug), Regisseure (Adolf Dresen), Komponisten (Thilo Medek), um nur die wichtigsten zu nennen, wurden im Lauf des Jahres 1977 aus der DDR-Staatsbürgerschaft entlassen oder erhielten für einen längeren „Urlaub“ die Ausreisegenehmigung aus der DDR. Unter dem Eindruck ihres Weggangs begannen zahlreiche der Biermann-Sympathisanten, die aus Überzeugung entschlossen waren in der DDR zu bleiben, mit Hilfe westlicher Medien, vor allem des Fernsehens, eine Diskussion über die Rolle des Künstlers und das Wesen der sozialistischen Gesellschaft zu führen. Die bei diesen Gelegenheiten geäußerten Zweifel fielen zeitlich und inhaltlich mit der Veröffentlichung des Buches „Die Alternative“ des DDR-Ingenieurökonomen Rudolf Bahro in der Bundesrepublik Deutschland zusammen, in dem ebenfalls von einer sozialistischen Position aus Möglichkeiten zur Überwindung des Widerspruchs zwischen Ideal und Wirklichkeit im „real existierenden Sozialismus“ gesucht wurden. Selbst führende SED-Politiker warnten in dieser Zeit vor dem behaupteten „Austrocknen der DDR-Kulturlandschaft“. Die VIII. Kunstausstellung der DDR in Dresden im Herbst 1977 ließ wenigstens in der Bildenden Kunst noch Raum für Kritik erkennen. Auf dem Theater bedienten sich einige Regisseure des Umwegs über die Inszenierung ausländischer, zumeist sowjetischer Stücke, um einer Erstarrung künstlerischer Ausdrucksformen zu entgehen und neue stilistische und inhaltliche Darstellungsmittel ausprobieren zu können. Die nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) eingeleitete vorsichtige Erweiterung des Buch- und Filmangebots aus dem westlichen Ausland wurde weitgehend aufrechterhalten. Die meisten veröffentlichten Werke von schreibenden Biermann-Sympathisanten blieben, unabhängig davon, ob diese die DDR verlassen hatten oder nicht, auch weiterhin im Angebot der Buchhandlungen in der DDR. Einige neue Werke dieser Schriftsteller erschienen allerdings nur noch im Westen. Diese widersprüchlichen Tendenzen waren auch auf dem IX. Kongreß des Kulturbundes der DDR (KB) im September 1977 zu erkennen. Während sein neugewählter Präsident Hans Pischner einräumte, „auf unserem Weg auch Fehler gemacht“ zu haben, vermochte Kurt Hager „nicht, irgendwelche Schwankungen“ der Kulturpolitik der SED zu erkennen. Geradezu beschwörend meinte er, daß es „niemandem und niemals gelingen (werde), das Vertrauensverhältnis zwischen unserer Partei und den Kulturkunstschaffenden zu zerstören“. Der veröffentlichte Politbüro-Beschluß über die „Aufgaben der Literatur- und Kunstkritik“ vom November 1977 versuchte, zerstörtes Vertrauen wiederherzustellen. Danach sollen „Probleme nicht verwischt oder verschwiegen werden, Fehler oder Schwächen einzelner Kunstwerke sollten mit Verständnis für die Kompliziertheit künstlerischer Schaffensprobleme offen besprochen werden“. Der kulturpolitische Alltag allerdings sah, besonders bei der Vorbereitung des VIII. Schriftstellerkongresses der DDR im Mai 1978, anders aus. Durch Manipulationen bei der Nominierung wurden einige der bedeutendsten Schriftsteller der DDR nicht zum Kongreß delegiert. Andere verzichteten aus Solidarität mit gemaßregelten Kollegen von sich aus auf eine Teilnahme. Die Kluft zwischen den Biermann-Sympathisanten und der Parteiführung konnte auf diese Weise nicht geschlossen werden. Sie wurde weiter aufgerissen, als Politbüro-Mitglied Konrad Naumann wenige Tage vor Beginn des Schriftstellerkongresses auf dem 8. ZK-Plenum im Mai 1978 Erinnerungen an das berüchtigte 11. Plenum des ZK der SED im Jahr 1965 weckte. Er hielt „einigen wenigen“ Schriftstellern, die im westlichen Ausland publiziert hatten, ihre Deviseneinnahmen vor und diffamierte sie als „bürgerliche Künstler“. Daraufhin sprach Stephan Hermlin, einer der Initiatoren der Protesterklärung für Biermann, auf dem Kongreß von „Demagogie“ und bezeichnete sich selbst als einen „spätbürgerlichen Schriftsteller“. Nach dieser öffentlichen Kontroverse schienen sich beide Seiten intern zunächst um einen Ausgleich zu bemühen. Das kulturpolitische Klima blieb jedoch von schwer überbrückbaren Gegensätzen zwischen der Mehrzahl der Künstler und den Kultur-„Apparatschiks“ der Partei bestimmt. Ende 1978 wurden Theaterstücke vor der Urauffüh[S. 773]rung abgesetzt („Die Flüsterparty“ von Rudi Strahl), die Ausstrahlung von Fernsehspielen aus politischen Gründen verschoben („Geschlossene Gesellschaft“ von Klaus Poche). Anfang 1979 erschienen 2 Romane von DDR-Autoren, die sich kritisch mit den herrschenden Zuständen in ihrem Land auseinandersetzten, nur im Westen: Stefan Heyms „Collin“ über die stalinistische Vergangenheit der DDR, Rolf Schneiders „November“ über die Biermann-Ausbürgerung. Erich Honecker, der sich bis dahin mit richtungweisenden Erklärungen zur K. eher zurückgehalten hatte, stellte sich zur selben Zeit hinter den scharfen kulturpolitischen Kurs Konrad Naumanns. Die unmittelbaren Folgen ließen nicht lange auf sich warten. Zunächst erließ die DDR-Führung eine neue „Durchführungsbestimmung über die Tätigkeit auswärtiger Korrespondenten in der DDR“, die „Interviews und Befragungen jeder Art“ genehmigungspflichtig machte. Damit wurde für kritische Künstler die direkte Äußerung über westliche Medien unmöglich gemacht. Als Stefan Heym gegen diese Vorschrift verstieß, wurde der ZDF-Korrespondent Peter van Loyen umgehend ausgewiesen. Wegen der Veröffentlichung von „Collin“ im Westen wurde Heym kurz darauf unter dem Vorwand des Verstoßes gegen die Devisengesetze der DDR zu 9.000 Mark Geldstrafe verurteilt. Gegen diese Art der Maßregelung wandten sich am 16. 5. 1979 acht DDR-Autoren in einem Brief an Honecker, dessen Wortlaut im Westen allerdings nie bekannt wurde. Im Gegenzug bezeichnete der Schriftsteller Dieter Noll („Kippenberg“) in einem Schreiben an das „Neue Deutschland“ seine Kollegen Heym, Seyppel und Schneider als „kaputte Typen“. Die Auseinandersetzung erreichte einen neuen Höhepunkt, als der Bezirksverband Berlin des DDR-Schriftstellerverbandes am 7. 6. 1979 beschloß, Kurt Bartzsch, Adolf Endler, Stefan Heym, Karl-Heinz Jakob, Klaus Poche, Klaus Schlesinger, Rolf Schneider, Dieter Schubart und Joachim Seyppel „aus seinen Reihen auszuschließen“. Die am 1. 8. 1979 in Kraft getretene 3. Strafrechts-Änderung stellt in § 21 die Weitergabe von „Nachrichten, Schrift-Manuskripten und anderen Materialien, die geeignet sind, den Interessen der DDR zu schaden“, unter Strafe (Staatsverbrechen), um vor allem die unerwünschten Westverbindungen der Künstler zu unterbinden. Die Folgezeit war von dem Bemühen der Parteiführung gekennzeichnet, innerhalb der nunmehr eng gezogenen Grenzen erneut um Ausgleich und Verständigung zu werben. Einige der gemaßregelten Autoren wie Poche, Schlesinger, Jakobs und Seyppel erhielten mehrjährige Ausreisevisa zum Verbleib im Westen. Andere, obwohl nicht direkt attackiert, gingen den gleichen Weg, unter ihnen der Schauspieler Armin Müller-Stahl und der Schriftsteller Günter Kunert. Eine gewisse Lockerung zeigte sich in der Theater- und Verlagspolitik. Im Jahre 1980 wurde Heiner Müllers Stück „Der Bau“ 15 Jahre nach seiner Fertigstellung uraufgeführt. Von Stefan Heym erschien eine Neuauflage seines Romans „Goldsborough“. Ende des Jahres wurden 3 junge DDR-Schriftsteller, Thomas Erwin, Lutz Rathenow und Frank-Wolf Matthies wegen der Veröffentlichung von kritischen Werken im Westen zwar verhaftet, jedoch nach kurzer Zeit wieder freigelassen. Erwin und Matthies übersiedelten kurz darauf in die Bundesrepublik. Der X. Parteitag der SED blieb mit seinen kulturpolitischen Aussagen eher unverbindlich. Zwar gab es unterschiedliche Meinungen, gemäßigt wie die des Akademie-Präsidenten Konrad Wolf und dogmatisch wie die des Vorsitzenden des Bezirksverbandes Berlin (Ost) des DDR-Schriftstellerverbandes Günter Görlich; Konsequenzen wurden aus ihnen jedoch nicht gezogen. Einen neuen Akzent erhielt die K. der DDR Mitte Dezember 1981 durch die „Berliner Begegnung zur Friedensförderung“. Unmittelbar im Anschluß an das Schmidt/Honecker-Treffen vom Werbellinsee (Dez. 1981), führte der Schriftsteller Stephan Hermlin auf private Initiative, aber mit allerhöchster Genehmigung, Autoren aus Ost und West, vor allem aber aus beiden deutschen Staaten, zusammen, um über den Frieden zu diskutieren. Unter den Teilnehmern fanden sich auch Autoren, die die DDR vor nicht allzu langer Zeit in der Folge der Auseinandersetzungen im Schriftstellerverband verlassen hatten (Friedensbewegung). Die Diskussionen auf dieser Veranstaltung vor Kameras und Mikrofonen offenbarte Gegnerschaft zwischen den nicht immer nach Ost- bzw. Westherkunft politisch einander gegenüberstehenden Künstlern und Wissenschaftlern, aber nicht Feindschaft. Im Ergebnis leistete sie u.a. einen Beitrag zur teilweisen Wiederherstellung des nach der Biermann-Ausbürgerung so schwer ramponierten kulturellen Rufs der DDR. Die Fortsetzung des Treffens im Mai 1982 in Den Haag ging über das in Ost-Berlin bereits Gesagte kaum hinaus; es fehlte ihr nicht zuletzt die Brisanz, die der „Berliner Bewegung“ aus der Wahl des Tagungsortes erwuchs. War es in Berlin (Ost) noch möglich gewesen, Teilnehmer und Beobachter der Tagung gegenseitig von dem ehrlichen Friedenswillen zu überzeugen, taten sich im Laufe des Jahres 1982 tiefe Konflikte zwischen Initiatoren und Teilnehmern auf den Konferenzen der einen und Skeptikern bzw. Nicht-Eingeladenen auf der anderen Seite auf. Der hoffnungsvoll begonnene Dialog versandete in gegenseitigen Vorwürfen. Etwa zur gleichen Zeit schien sich der offizielle kulturpolitische Kurs Ost-Berlins wieder zu verschärfen. Auf einer „Kulturkonferenz der FDJ“ im Oktober 1982 wurde heftige Kritik geübt an der Tatsache, daß mit einem DDR-Paß ausgereiste Autoren sich im Westen nach wie [S. 774]vor kritisch über ihren Staat äußerten. Ihnen wurde „fortgesetzter Verrat an unserer Heimat und unseren Idealen“ vorgeworfen, namentlich genannt wurden Rolf Schneider, Klaus Poche und Karl-Heinz Jakobs. Befürchtungen, daß solche Schelte auch interne Auswirkungen haben würde, bewahrheiteten sich indessen nicht. Der IX. Schriftstellerkongreß der DDR Ende Mai 1983 verlief, anders als der fünf Jahre zuvor, sowohl in der Vorbereitung als auch bei der Durchführung in geregelten Bahnen. Der wiedergewählte Verbandspräsident Hermann Kant gab die Losung aus, daß „über manche Angelegenheit, die uns zu ihrer Zeit sehr in Rage gebracht hat, inzwischen Gras gewachsen“ sei. Man bemühte sich um Konsolidierung, es fehlten die namentlichen Attacken. Es fehlten unter den Rednern mit Ausnahme Stephan Hermlins aber auch die großen Namen der DDR-Literatur: Christa Wolf, Franz Fühmann, Günter de Bruyn. Die auch nach Beginn der Raketenstationierung Ende 1983 von Honecker betriebene Politik der „Schadensbegrenzung“, die verbunden war mit mehr Flexibilität gegenüber der Bundesrepublik, blieb auch auf die Kulturpolitik nicht ohne Auswirkungen. Am Ostberliner Maxim Gorki-Theater wurde das Stück „Der Georgsberg“ von Rainer Kerndl nach drei Aufführungen abgesetzt, vermutlich deshalb, weil sich der Autor allzu kritisch mit dem Ausverkauf sozialistischer Ideale durch westliche Valuta — Stichwort: Milliardenkredit — auseinandergesetzt hatte. Im Frühjahr 1984, auf dem Höhepunkt der Ausreisewelle, erschienen in der Zeitschrift „Sinn und Form“ zwei „Tonbandprotokolle aus dem Havelgrund“, in denen offen die mangelnden Reisemöglichkeiten beklagt wurden. III. Kulturapparat, Institutionen und Organisationen Die Anleitung und Kontrolle der K. erfolgt zentral über entsprechende Abteilungen im Zentralkomitee (ZK) der SED und die Ministerien für Kultur, für Volksbildung und für Hoch- und Fachschulwesen, das Staatssekretariat für Körperkultur und Sport, das Staatssekretariat für Berufsbildung, das Amt für Jugendfragen beim Ministerrat und die mit diesen Fragen befaßten Ausschüsse der Volkskammer. Bei den Räten der Bezirke, Kreise, Städte, Stadtbezirke und Gemeinden bestehen Abteilungen für Kultur, für Volksbildung, für Arbeit und Berufsausbildung und für Jugendfragen sowie ständige Kommissionen für Kultur, denen Abgeordnete der Volksvertretungen und kulturell interessierte Mitglieder gesellschaftlicher Organisationen angehören. Eine wichtige Rolle bei der Kulturvermittlung — entweder durch die Organisierung von Veranstaltungen in Klub- und Kulturhäusern oder als Anreger kultureller Bildung — spielen Kulturbund, Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB) (mit rd. 250.000 Kulturobleuten in den Betriebsgewerkschaftsgruppen); Kulturarbeit des FDGB), Freie Deutsche Jugend (FDJ), Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF) und Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse). Für die Durchführung der den Kulturschaffenden gestellten kulturpolitischen Aufgaben mitverantwortlich sind die Akademie der Künste der DDR (AdK), die Gewerkschaft Kunst im FDGB (mit rd. 70.000 Mitgliedern = etwa 94 v.H. aller im kulturellen Bereich Tätigen) und die verschiedenen Künstlerverbände: Schriftstellerverband der DDR, Verband der Komponisten und Musikwissenschaftler der DDR (VKM), Verband Bildender Künstler (VBK) der DDR, Verband der Theaterschaffenden der DDR, Verband der Film- und Fernsehschaffenden der DDR und Bund der Architekten der DDR (Architekten; Architektur). Diese Institutionen und Organisationen üben auch beratende Funktionen bei der Konzipierung der K. aus. Die überwiegend volks- bzw. organisationseigenen Verlage sowie die wenigen kleinen privaten Verlage unterstehen mit ihrer Buch- und Zeitschriftenproduktion genauso wie das gesamte Filmwesen und die Staatstheater dem Ministerium für Kultur (Filmwesen; Theater; Verlagswesen); städtische Bühnen und Kabaretts unterstehen den örtlichen Staatsorganen, ebenso die in jedem Bezirk bestehenden Konzert- und Gastspieldirektionen, denen Organisierung und Durchführung aller übrigen künstlerischen Veranstaltungen ernster und unterhaltender Art obliegen. Das alleinige Recht zur Vermittlung von Künstlern und künstlerischen Ensembles aus der DDR ins Ausland und umgekehrt besitzt die Künstler-Agentur der DDR. Zu Beginn der 80er Jahre machte die DDR verstärkt den Kulturaustausch mit westlichen Ländern zum Mittel der Politik (Kulturelle Zusammenarbeit). In Vorbereitung und in der Folge von Reisen des Staatsratsvorsitzenden Honecker nach Österreich, Japan und Mexiko nahmen die gegenseitigen Gastspiele von Künstlergruppen, Theatern und Orchestern beträchtlich zu. Auffallend war das Bemühen der DDR, sich im Sinne ihrer Definition des Kulturellen Erbes als Bewahrerin der „besten Traditionen deutscher Geschichte und Kultur“ darzustellen. Trotz Fehlens eines Kulturabkommens kam Ende der 70er, Anfang der 80er Jahre auch der offizielle Kulturaustausch zwischen beiden deutschen Staaten in Gang. Er begann mit Foto-Ausstellungen und Film-Wochen und fand Ende 1982 seinen bisherigen Höhepunkt in einer westdeutschen Architekturausstellung, die in Ost-Berlin, Karl-Marx-Stadt und Magdeburg gezeigt wurde, sowie im Gegenzug in einer großen Schinkel-Ausstellung der DDR in Hamburg, die beim Schmidt/Honecker-Treffen am [S. 775]Werbellinsee im Dezember 1981 vereinbart worden war. Unmittelbar vor dem Regierungswechsel in Bonn im Herbst 1982 bot die DDR die Wiederaufnahme der Verhandlungen über ein Kulturabkommen zwischen beiden deutschen Staaten an und schlug vor, die strittige Frage der von ihr geforderten Herausgabe von Kunstwerken aus der Stiftung Preußischer Kulturbesitz auszuklammern. IV. Finanzierung kultureller Aufgaben und materielle Lage der Kulturschaffenden Zum Teil durch Subventionierung aus dem Staatshaushalt sind die Kosten für Kulturgüter für den Konsumenten relativ niedrig; z.B. betragen die Preise für Bücher oft nur etwa ein Drittel vergleichbarer Ausgaben in der Bundesrepublik, Schallplatten kosten zwischen 4,10 Mark (Singles) und 16,10 Mark (LP), die Eintrittspreise der Kinos bewegen sich zwischen 0,50 und 3 Mark. Durch einen Aufschlag von 0,05 bzw. 0,10 Mark auf Eintrittspreise bei Kulturveranstaltungen, Rundfunkgebühren und Schallplattenpreise wird der 1949 gegründete Kulturfonds der DDR finanziert. Er untersteht dem Ministerium für Kultur und wird durch ein Kuratorium verwaltet, dem u.a. die Präsidenten der Künstlerverbände, der Akademie der Künste, der Vorsitzende der Gewerkschaft Kunst und der 1. Bundessekretär des Kulturbundes der DDR angehören. Es entscheidet aufgrund staatlicher Richtlinien über die Verwendung der Mittel zur Förderung sozialistischer Kunst, z.B. für die Finanzierung bestimmter in Auftrag gegebener Kunstwerke und für die „Verbesserung der Lebens- und Schaffensbedingungen der Schriftsteller und Künstler“. Auftraggeber für Künstler, vor allem in den Bereichen der bildenden Kunst, der Dramatik, der Musik, des Films, aber auch in der Literatur, sind neben entsprechenden Kultureinrichtungen, wie Theater, Orchester, DEFA u.a., staatliche Institutionen, Betriebe und gesellschaftliche Organisationen. Zum Teil bestimmen die Aufträge als unmittelbare Partner der Künstler Arbeitskollektive aus den Betrieben, um auf diese Weise engere Beziehungen zwischen Kunstproduzenten und -konsumenten zu fördern. Die aus unterschiedlichen Auffassungen von Künstlern und Auftraggebern resultierenden Konflikte führten immer wieder zu Aufforderungen seitens kulturpolitischer Leitungsorgane, den individuellen künstlerischen Schaffensprozessen größeres Verständnis entgegenzubringen. Kulturminister Hans-Joachim Hoffmann und der Sekretär des Rates für Kultur beim Minister für Kultur, Dr. Werner Kühn, betonten im theoretischen Organ des ZK der SED „Einheit“ (Nr. 6/1974), daß es bei der Auftragserteilung „nicht allein um Pläne und Beschlüsse“ gehe. Der „gesellschaftliche Auftrag“ sei nicht nur als „das Bestellen von Kunstwerken“, sondern „als eine produktiv-geistige Anregung, als Formulierung gesellschaftlicher Erwartung, als Ausdruck von Bedürfnis nach Kunsterlebnis“ zu verstehen. Man dürfe „unter keinen Umständen jenen Auftrag zurückstellen oder vergessen, den sich der Künstler selbst erteilt“. Vier Jahre später („Einheit“, Nr. 7/8, 1978) schrieben dieselben Autoren, „die Freiheit des künstlerischen Schaffens“ erweise sich „als eine spezifische Verflechtung der Absichten und des Schaffens der Künstler und der sozialen Bedürfnisse und Erfordernisse der Gesellschaft, von Kunst und Volk“. Ein umfangreiches System in der Regel mit steuerfreien Geldzuwendungen verbundener Preise und Auszeichnungen auf dem Gebiete der Kultur, Wissenschaft und Pädagogik sowie Stipendien, bevorzugte Wohnraumbeschaffung und Reisemöglichkeiten bieten zusätzliche materielle Anreize für Leistungen im Sinne der K. Bildende Kunst; Laienkunst; Literatur und Literaturpolitik; Musik; Unterhaltungskunst. (Heinz Kersten)/Harald Kleinschmid Literaturangaben Dokumente zur Kunst-, Literatur- und Kulturpolitik der SED. Hrsgg. v. Elimar Schubbe. Stuttgart: Seewald 1972. Dokumente zur Kunst-, Literatur- und Kulturpolitik der SED 1971–1974. Hrsgg. v. Gisela Rüß. Stuttgart: Seewald 1976. Hager, Kurt: Beiträge zur Kulturpolitik. Reden und Aufsätze 1972–1981. Berlin (Ost): Dietz 1981. (Studienbibliothek der marxistisch-leninistischen Kultur- und Kunstwissenschaften.) Jäger, Manfred: Kultur und Politik in der DDR. Köln: Wissenschaft u. Politik 1982. Die geistige Kultur der sozialistischen Gesellschaft. Berlin (Ost): Dietz 1976. Kultur in den Kämpfen unserer Zeit. Zur ideologischen Klassenauseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus auf dem Gebiet von Kultur und Kunst. Leiter d. Autorenkoll. Dieter Ulle. Berlin (Ost): Dietz 1981. Literaturpolitik und Literaturkritik in der DDR. Eine Dokumentation. Hrsgg. von Helmut Fischbeck. 2., durchges. u. erw. Aufl. Frankfurt a. M., Berlin, München: Diesterweg 1979. (Texte und Materialien zum Literaturunterricht.) [S. 776]Raddatz, Fritz Joachim: Traditionen und Tendenzen. Materialien zur Literatur der DDR. Frankfurt a. M.: Suhrkamp 1972. Schriftsteller der DDR. Ltg. d. Autorenkoll. u. Gesamtredaktion Kurt Böttcher, in Zusammenarbeit mit Herbert Greiner-Mai. Leipzig: Bibliographisches Institut 1974. (Meyers Taschenlexikon.) Streisand, Joachim: Kultur in der DDR. Studien zu ihren hist. Grundlagen und ihren Entwicklungsetappen. Berlin (Ost): Deutscher Verl. d. Wissenschaften 1981. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 767–776 Kulturfonds A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KulturstättenSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Ideologische Voraussetzungen und allgemeine Tendenz Auch in der K. gilt das Dogma von der „führenden Rolle der Partei“. Folgerichtig fordert daher die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) „die Verwirklichung der sozialistischen Revolution auf dem Gebiet der Ideologie und Kultur und die Herausbildung einer der Arbeiterklasse, dem schaffenden Volk und der Sache des Sozialismus ergebenen…
DDR A-Z 1985
Anarchismus (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Sozialutopische und politische Bewegung, die Freiheit, Gerechtigkeit, Gleichheit und Brüderlichkeit unter Ablehnung jeder Form von Herrschaft herzustellen sucht. In politischen, rechtlichen, organisatorischen und weiteren Zwängen sieht der A. die Ursachen von Ungleichheit und Ungerechtigkeit; an deren Stelle sollen der freiwillige Zusammenschluß „freier Menschen“ und die freiwillige Kooperation zwischen kleinen und überschaubaren Gruppen treten. Theoretiker des A. sind vor allem William Godwin (1756–1836), Pierre Joseph Proudhon (1809–1865), Max Stirner (1806–1856), Michael A. Bakunin (1814–1876), Peter A. Kropotkin (1842–1921), Sergej Netschajew (1846–1882). Der A. war und ist seinem ideologischen Selbstverständnis entsprechend uneinheitlich und vielfach zerstritten. Neben Vertretern eines ethischen A., die auf moralische Erziehung und Überzeugung hoffen, stehen solche, die durch individuellen Terror „die Massen wecken“, den jeweiligen Staat als „Gewaltsystem“ entlarven wollen. Das Verhältnis zwischen A. und der marxistisch beeinflußten, aber auch der reformerischen Arbeiterbewegung war von Anbeginn gespannt, wenn nicht feindlich. Die I. Internationale (Internationale Arbeiterassoziation 1864–1876) zerbrach an diesem Gegensatz. Einen gewissen Einfluß hatte der A. im 19. Jahrhundert vor allem in Rußland und — bis in die Gegenwart fortwirkend — in den romanischen Ländern, im 20. Jahrhundert insbesondere in Form des sich auf den von revolutionären Gewerkschaften geführten wirtschaftlichen Kampf orientierenden Anarchosyndikalismus (Syndikalismus). Der Marxismus-Leninismus in der DDR sieht im A. eine „kleinbürgerliche, pseudorevolutionäre, politische und ideologische Strömung, die jede staatliche und politische Organisation prinzipiell ablehnt. Infolge seiner Mißachtung des politischen Kampfes der Arbeiterklasse um die Staatsmacht, seiner feindlichen Haltung gegenüber der marxistisch-leninistischen Partei der Arbeiterklasse und seiner Ablehnung der Diktatur des Proletariats als Instrument zum Aufbau der sozialistischen Gesellschaft, spielte der A. eine negative, hemmende Rolle in der Arbeiterbewegung.“ (Kleines politisches Wörterbuch, Berlin [Ost] 1978, S. 36) Im Verlauf und in der Folge der Studenten- und Jugendbewegung nach 1967 in den westlichen Industriestaaten, aber auch in revolutionären Bewegungen der Dritten Welt, hat es Versuche zur erneuten Verlebendigung des A. gegeben. Derartige Gruppierungen werden zwar marxistisch-leninistisch als Teil der „antiimperialistischen Bewegung“ begriffen; sie gelten jedoch als zu bekämpfende Feinde: „Objektiv dient der A. der Spaltung der antiimperialistischen Bewegung, dient damit den Interessen des Monopolkapitals und wird von ihm politisch und ideologisch genutzt. Der Kampf gegen den A. in allen heutigen Erscheinungsformen ist eine wichtige Aufgabe der marxistisch-leninistischen Parteien.“ (a.a.O., S. 37) Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 46 Amt für Preise beim Ministerrat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AngelsportSiehe auch die Jahre 1975 1979 Sozialutopische und politische Bewegung, die Freiheit, Gerechtigkeit, Gleichheit und Brüderlichkeit unter Ablehnung jeder Form von Herrschaft herzustellen sucht. In politischen, rechtlichen, organisatorischen und weiteren Zwängen sieht der A. die Ursachen von Ungleichheit und Ungerechtigkeit; an deren Stelle sollen der freiwillige Zusammenschluß „freier Menschen“ und die freiwillige Kooperation zwischen kleinen und überschaubaren Gruppen treten. Theoretiker…
DDR A-Z 1985
Verband Bildender Künstler (VBK) der DDR (1985)
Siehe auch: Verband Bildender Künstler der DDR: 1975 1979 Verband Bildender Künstler Deutschlands: 1969 [S. 1402]Der 1952 gegründete VBK der DDR (von 1950 bis 1952 Gruppe des Deutschen Kulturbundes) stellt im Bereich der Bildenden Kunst das zentrale Vermittlungsorgan für die von der SED und dem Ministerium für Kultur fixierte Kulturpolitik dar. Die von der Partei ausgegebenen, kunstpolitischen Richtlinien werden auf den in der Regel alle 4 Jahre tagenden Verbandskongressen diskutiert und in Form von Beschlüssen für die — fast alle im Verband organisierten — Bildenden Künstler der DDR als verbindlich erklärt (vgl. die Darstellung der Beschlüsse der bisherigen 9 Verbandskongresse Bildende Kunst, II.). Zu den Aufgaben der Mitglieder des VBK heißt es im Statut (Fassung des VII. Kongresses des VBK 1974 in Karl-Marx-Stadt): „Der VBK sieht den Sinn des Schaffens seiner Mitglieder darin, daß sie mit all ihren schöpferischen Fähigkeiten zur Entwicklung und Festigung des sozialistischen Weltbildes der Werktätigen der DDR beitragen. Als konsequenter Verfechter der Methode des sozialistischen Realismus nutzt er die spezifischen Wirkungsmöglichkeiten der künstlerischen Gattungen und Genres, um das Denken und Fühlen der Menschen, ihre Fähigkeit zum ästhetischen Erleben und Gestalten im Sinne der humanistischen Wertvorstellungen der sozialistischen Gesellschaft zu bereichern und zu vertiefen. Darum ist der Verband bestrebt, seine Mitverantwortung bei der ästhetischen Gestaltung aller Lebensbereiche, der Umwelt im Arbeits- und Freizeitbereich einschließlich des bildnerischen Volksschaffens, wahrzunehmen.“ Zu den Grundprinzipien der Arbeit des VBK gehören die Anerkennung der SED als führende Kraft in der DDR, die gesellschaftspolitische Indienstnahme der Kunst unter den Aspekten der sozialistischen Volkserziehung, des Patriotismus und des Proletarischen ➝Internationalismus. Hauptaufgaben des VBK sind die Pflege des künstlerischen Erbes (bis 1965 beschränkt auf die Entwicklung der Kunst bis zum Realismus und frühen Impressionismus des ausgehenden 19. Jh., seit der 2. Hälfte der 60er Jahre unter Einbeziehung des Expressionismus und seit 1971 unter Ausdehnung der Erbeaneignung auf alle wichtigen Stilrichtungen der Moderne einschließlich der nicht-gegenständlichen Formen) aus der Sicht der marxistisch-leninistischen Geschichts- und Kulturauffassung, die Mithilfe bei der Bildung einer sozialistischen deutschen Nationalkultur (Nationale Geschichtsbetrachtung), die für die materielle Lebenssituation der Künstler wichtige Vermittlung von Werkverträgen mit Betrieben in Industrie und Landwirtschaft sowie die Organisation von Ausstellungen (z.B. alle 4 Jahre Kunstausstellung der DDR in Dresden) und die Mitwirkung bei der Vergabe des Kunstpreises des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB). Zusammenfassend ergeben sich daraus neben der Steuerung der Kunstproduktion im Sinne der Partei die Kontrolle und gesellschaftspolitische Lenkung der Künstler als zentrale Funktionen des VBK. Eine Erweiterung der Verbandsaufgaben brachte der IV. Kongreß von 1959, auf dem die Einbeziehung des bildnerischen Volksschaffens in Verbandsausstellungen, die Mitarbeit der Künstler bei der Industrieformgebung und Wohnkultur sowie eine auf die Weckung und Befriedigung des Kunstbedarfs zielende, kontrollierte Ankaufs-, Ausstellungs- und Verkaufspolitik beschlossen wurden. Weiter bemüht sich der VBK um die Aktivierung der Gemeinschaftsarbeit der Künstler und nimmt auf die Förderung des künstlerischen Nachwuchses in Gestalt von „Entwicklungsaufträgen“, Stipendien und zinslosen Darlehen Einfluß. Für seinen Mitgliedsbeitrag an den Verband — jährlich je nach Einkommen zwischen 36 und 1200 Mark — kommt der Künstler in den Genuß der Betreuung seiner Werkverkäufe durch den Staatlichen Kunsthandel. Darüber hinaus erwirbt er das Anrecht auf Gratifikationen wie kostenlose Kuraufenthalte und Reisen vorwiegend in das sozialistische (seit etwa 1980 gelegentlich auch ins westliche) Ausland zu Ausstellungsbesuchen, auf Versorgung mit Arbeitsmaterial durch den Versandhandel „konsument Künstlerbedarf“ (1400 Sortimentsartikel; gemeinsam gegründet vom VBK und dem Ministerium für Kultur) sowie auf Benutzung der verbandseigenen Druckwerkstätten in Dresden und Halle. Die Mitgliedschaft im VBK muß durch Vorlage von Arbeiten beantragt und in einem Aufnahmegespräch bei der Leitung der Fachsektion im jeweiligen Bezirk begründet werden. Die Aufnahme erfolgt jeweils durch Beschluß des Bezirksvorstandes und bedarf der Bestätigung durch den Zentralvorstand (ZV). — Hierbei wird in der Regel eine 3jährige Kandidatenzeit festgelegt. Danach wird die in diesem Zeitraum geleistete Arbeit bewertet und über die volle Mitgliedschaft entschieden. Der Verband hat 1984 über 5.000 Mitglieder. Der Organisationsaufbau des Verbandes folgt dem Prinzip des Demokratischen Zentralismus, d.h. alle Leitungen werden für 4 Jahre von unten nach oben gewählt. Der Verband ist regional in 15 Bezirksorganisationen und fachlich in Sektionen gegliedert. Folgende Sektionen bestehen: Malerei/Grafik, Plastik, Karikatur und Pressezeichnung, Gebrauchsgrafik, Formgestaltung, Kunsthandwerk, Restauration und Kunstwissenschaft. Auf den Verbandskongressen wird jeweils ein ZV gewählt, der seinerseits das Präsidium und den Präsidenten sowie das Sekretariat, das vom 1. Sekretär des Verbandes geleitet wird, wählt. Präsidenten des VBK waren seit 1952: Otto Nagel, Walter Arnold, Lea Grundig (von 1970 bis 1977 Ehrenpräsidentin), Gerhard [S. 1403]Bondzin und ist seit 1974 Willi Sitte, der auf dem IX. Verbandskongreß vom 15. bis 17. 11. 1983 wiedergewählt worden ist. Die Tätigkeit der Sektion Kunstwissenschaft, die seit Mitte der 50er Jahre dem Verband angeschlossen ist, konzentriert sich auf die Erarbeitung und Vermittlung einer marxistisch-leninistischen Geschichte der Kunst sowie auf die Theorievermittlung des sozialistischen Realismus. Diese Funktion der Kunstwissenschaft wird als entscheidend für die Kunstentwicklung und Kunstrezeption sowie für die „Planung und Leitung künstlerischer Prozesse“ in der DDR angesehen. Theoretisches Organ des VBK ist die monatlich erscheinende Zeitschrift „Bildende Kunst“; sie informiert sowohl über Kunstproduktion wie auch über Kunsttheorie und Kunstrezeption und enthält ferner Berichte über Ausstellungen sowie Mitteilungen aus dem VBK. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1402–1403 Urheberrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verband der Film- und Fernsehschaffenden der DDRSiehe auch: Verband Bildender Künstler der DDR: 1975 1979 Verband Bildender Künstler Deutschlands: 1969 [S. 1402]Der 1952 gegründete VBK der DDR (von 1950 bis 1952 Gruppe des Deutschen Kulturbundes) stellt im Bereich der Bildenden Kunst das zentrale Vermittlungsorgan für die von der SED und dem Ministerium für Kultur fixierte Kulturpolitik dar. Die von der Partei ausgegebenen, kunstpolitischen Richtlinien werden auf den in der Regel alle 4 Jahre tagenden Verbandskongressen…
DDR A-Z 1985
National-Demokratische Partei Deutschlands (NDPD) (1985)
Siehe auch: Nationaldemokratische Partei Deutschlands: 1969 1975 1979 NDPD: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bildung des von Anbeginn unter maßgeblichem Einfluß der SED stehenden Gründungsausschusses am 21. 4. 1948. Zulassung durch die SMAD am 16. 6. 1948. Trat am 19. 6. 1948 mit „Grundthesen und Forderungen“ an die Öffentlichkeit, zu denen u.a. gehörte: Einheit Deutschlands, Sicherung der Existenz des Mittelstandes, Förderung von Handel und Gewerbe, Wiedereingliederung des ehemaligen Berufsbeamtentums, Beendigung der Diskriminierung aller kleinen Parteigenossen der NSDAP, Bodenreform und Enteignung der Konzerne und Trusts. Im Rahmen der Bündnispolitik der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) hatte die NDPD die Aufgabe, ehemalige NSDAP-Mitglieder und Offiziere in die neue Ordnung einzugliedern und das ihr zuströmende Potential nicht der Christlich-Demokratischen Union Deutschlands (CDU) und der Liberal-Demokratischen Partei Deutschlands (LDPD) zukommen zu lassen, die sich zu diesem Zeitpunkt noch nicht dem Führungsanspruch der SED untergeordnet hatten. Die NDPD konzentrierte sich auf die gleichen sozialen Schichten wie die beiden anderen bürgerlichen Parteien und unterschied sich auch programmatisch nur wenig von diesen. Ihre Besonderheit lag in der Funktion, durch Umerziehung ehemals nationalistischer Kräfte und die Integration des Bürgertums und Kleinbürgertums die Basis des Bündnissystems zu erweitern. Nach außen, speziell gegenüber der Bundesrepublik Deutschland, hatte die NDPD zu demonstrieren, daß soziale Gruppen und Schichten außerhalb der Arbeiterklasse auch im Sozialismus eine gesicherte Existenz haben. Auf ihrem X. Parteitag im April 1972 schloß sich die NDPD, der viele Komplementäre, private Unternehmer und Handwerker angehören, der bereits vom XI. LDPD-Parteitag im Februar 1972 erhobenen Forderung an, private und halbstaatliche Betriebe in VEB umzuwandeln. 1982 waren die 91.000 Mitglieder in 2.600 Grundeinheiten organisiert. Die NDPD stellt über 9.000 Abgeordnete und Nachfolgekandidaten in den Volksvertretungen; ihrer Volkskammerfraktion gehören 52 Abgeordnete an. Wie jede der 4 Blockparteien stellt auch die NDPD einen Stellvertreter des Vorsitzenden des Staatsrates (Prof. Heinrich Homann) sowie ein weiteres Mitglied dieses Gremiums (Walther Rosel) und ein Mitglied des Ministerrates, das zugleich Stellv. des Vors. des Ministerrates ist (Manfred Flegel, Vors. des Staatlichen Vertragsgerichtes). Aufbau und Tätigkeit der Partei beruhen auf dem demokratischen Zentralismus, ihre Gliederung auf dem Territorialprinzip. Höchstes Organ ist der — in der Regel alle 5 Jahre einberufene — Parteitag, der den Hauptausschuß wählt. Dieser wählt den Parteivorstand zur politischen Leitung der Partei zwischen seinen Tagungen und das Sekretariat zur Durchführung der laufenden Arbeit. Als Vorsitzender wurde Prof. Dr. Heinrich Homann auf dem XII. Parteitag (22.–24. 4. 1982) wiedergewählt. Zentralorgan: „National-Zeitung.“ Außerdem gibt die Partei 5 Bezirkszeitungen und die Monatsschrift „Der nationale Demokrat“ heraus. Parteien. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 927 Nation und nationale Frage A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationale Demokratie (national-demokratische Staaten)Siehe auch: Nationaldemokratische Partei Deutschlands: 1969 1975 1979 NDPD: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bildung des von Anbeginn unter maßgeblichem Einfluß der SED stehenden Gründungsausschusses am 21. 4. 1948. Zulassung durch die SMAD am 16. 6. 1948. Trat am 19. 6. 1948 mit „Grundthesen und Forderungen“ an die Öffentlichkeit, zu denen u.a. gehörte: Einheit Deutschlands, Sicherung der Existenz des Mittelstandes, Förderung von Handel und…
DDR A-Z 1985
Seerecht (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Gesamtheit der Rechtsnormen für die Seeschiffahrt und andere Bereiche der Meeresnutzung. Unterschieden wird internationales S., das auf völkerrechtlichen, zumeist multilateralen Verträgen beruht oder als Gewohnheitsrecht anerkannt wird, und nationales S. 1. Nationales Seerecht. Das innerstaatliche S. wurde im Zusammenhang mit der Kodifikation anderer Bereiche, z. B. des Zivilrechts und des Außenhandelsrechts neu gestaltet. Seit 1972 besteht in der DDR eine Gesellschaft für S., die in das internationale Schiffahrtskomitee (CMI = Comité Maritime International) aufgenommen worden ist. Wichtige Vorschriften: Seehafenbetriebsordnung vom 10. 6. 1974 (GBl. I, S. 316); Seeschiffsbesetzungsordnung vom 25. 11. 1974 (SDr. Nr. 787); AO vom 27. 11. 1975 über die Zulassung von Fahrzeugen zur Seefahrt (SDr. Nr. 824); AO vom 18. 10. 1978 zur Regelung des Seeverkehrs (SDr. Nr. 993) 2. Internationales Seerecht. Die DDR trat zahlreichen internationalen Abkommen bei, erklärte Abkommen, denen das ehemalige Deutsche Reich angeschlossen war, für anwendbar und schloß bilaterale Abkommen auf dem Gebiet des Seeverkehrs- bzw. der Handels- und Seeschiffahrt ab. Die DDR ist Vertragspartner folgender wichtiger Übereinkommen der S.-Konferenz der Vereinten Nationen: Übereinkommen vom 29. 4. 1958 über das Küstenmeer und die Anschlußzone, in Kraft am 10. 9. 1964; Übereinkommen vom 29. 4. 1958 über die Hohe See, in Kraft am 30. 9. 1962; Übereinkommen vom 29. 4. 1958 über den Festlandsockel, in Kraft am 10. 6. 1964. Nach mehrjährigen vorbereitenden Verhandlungen wurde am 3. 12. 1973 die Dritte S.-Konferenz der Vereinten Nationen mit dem Auftrag eröffnet, eine Rechtsordnung für alle Meeresnutzungen auszuarbeiten. Am 30. 4. 1982 wurde das „Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen“ angenommen. Die DDR (wie die Bundesrepublik Deutschland) enthielt sich. Am 10. 12. 1982 hat die DDR gezeichnet. (Quelle: Platzöder/Graf Vitzthum, Baden-Baden 1984, Seite 5, 17 ff.) Mitgliedschaft der DDR in internationalen Seeverkehrs- und UNO-Organisationen: BIMCO (Baltic and International Maritime Conference) = Vereinigung von Reedern, Schiffsmaklern und Fachverbänden für deren Zusammenwirken in Fragen des internationalen Seeverkehrs; ICHCA (International Cargo Handling Coordination Association) = Internationale Organisation für die Koordinierung der Transport- und Umschlagtechnik mit der Aufgabe, den Güterumschlag im Seeverkehr durch Zusammenwirken aller Beteiligten zu verbessern; PIANC (Permanent International Association of Navigation Congresses) = Internationale ständige Vereinigung der Schiffahrtskongresse; FIATA (Fédération Internationale des Associations des Transitaires et Assimilés) = Internationale Föderation der Spediteur-Organisationen; UNIDROIT = Internationales Institut zur Vereinheitlichung des Privatrechts, insbesondere des Handelsrechts und des internationalen Transportrechts; IMCO (Inter-Governmental Maritime Consultative Organization) = Beratende Seeschiffahrtsorganisation der UN mit Schwerpunkt Sicherheit der Seeschiffahrt (Seestraßenordnung); Mitarbeit der DDR an der am 4. 7. 1983 in Malmö eröffneten Weltschiffahrtsuniversität (World Maritime University). UNCTAD (United Nations Conference on Trade and Development) = Konferenz für Handel und Entwicklung der UN sowie deren Schiffahrtskomitee; UNCITRAL (United Nations Commission of International Trade Law) = UN-Kommission für internationales Handelsrecht. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1143 Seenotrettungsdienst A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SeestraßenordnungSiehe auch die Jahre 1975 1979 Gesamtheit der Rechtsnormen für die Seeschiffahrt und andere Bereiche der Meeresnutzung. Unterschieden wird internationales S., das auf völkerrechtlichen, zumeist multilateralen Verträgen beruht oder als Gewohnheitsrecht anerkannt wird, und nationales S. 1. Nationales Seerecht. Das innerstaatliche S. wurde im Zusammenhang mit der Kodifikation anderer Bereiche, z. B. des Zivilrechts und des Außenhandelsrechts neu gestaltet. Seit 1972 besteht in der DDR…
DDR A-Z 1985
1985: T, U, Ü, V
Tanz Tarifvertrag Technische Kabinette Technische Universität Dresden Technologie Teilzahlungskredite Telegrammordnung Telexordnung Territorialprinzip Territorialverteidigung Textilindustrie Theater Theologenausbildung Tierärzte Titel Todeserklärung Todesstrafe TOM-Plan Totalitarismus Tourismus Transfer-Rubel Transportpolizei Treuhandvermögen Trotzkismus Überplanbestände Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland Übersiedlung in die DDR Überweisungsverfahren Umlaufmittel Umweltschutz Unfälle Unfallversicherung, Private Universitäten und Hochschulen Unterhaltungskunst Unternehmenskooperation, Grenzüberschreitende Unterrichtsmittel und programmierter Unterricht Unterstützung für alleinstehende Werktätige Uranbergbau Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse) Urheberrecht Verband Bildender Künstler (VBK) der DDR Verband der Film- und Fernsehschaffenden der DDR Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter der DDR (VKSK) Verband der Komponisten und Musikwissenschaftler der DDR (VKM) Verband der Theaterschaffenden der DDR Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) Vereinigung der Juristen der DDR (VdJ) Vereinigung Organisationseigener Betriebe (VOB) Verfassung Verkaufsnormen Verkehrswesen Verlagswesen Vermessungs- und Kartenwesen Versicherung der volkseigenen Wirtschaft Versicherungsaufsicht Verteidiger Verteidigungsgesetz Verteidigungshaushalt Verträge, zivilrechtliche Verwaltungsbeschwerde Verwaltungsgerichtsbarkeit Verwaltungsneugliederung Verwaltungsrecht Volk Volksabstimmung Volksaussprache Volksfront Volkskammer Volkssolidarität (VS) Volksvertretungen Volkswirtschaftsrat (VWR) Volkszählung Volljährigkeit Voluntarismus VP-BereitschaftenTanz Tarifvertrag Technische Kabinette Technische Universität Dresden Technologie Teilzahlungskredite Telegrammordnung Telexordnung Territorialprinzip Territorialverteidigung Textilindustrie Theater Theologenausbildung Tierärzte Titel Todeserklärung Todesstrafe TOM-Plan Totalitarismus Tourismus Transfer-Rubel Transportpolizei Treuhandvermögen Trotzkismus Überplanbestände Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland Übersiedlung in die…
DDR A-Z 1985
Volkskammer (1985) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Verfassungsrechtliche Stellung und Zusammensetzung Die V. wird in Art. 48 der Verfassung als das oberste staatliche Machtorgan der DDR bezeichnet. Ihre Rolle und Funktion ergibt sich aus dem Prinzip der Volkssouveränität (Demokratie, Sozialistische). Danach üben die Werktätigen durch die [S. 1440]Volksvertretungen die Macht aus, wobei diese Machtausübung gemäß dem Prinzip des Demokratischen Zentralismus auf der Basis der Bündnispolitik erfolgt. Damit wird auch die Funktion der V. im Regierungssystem der DDR festgelegt. Die V. entstand 1949 aus der Bewegung des Deutschen Volkskongresses, dessen 3. Kongreß im Mai 1949 den Deutschen Volksrat wählte. Dieser konstituierte sich am 7. 10. 1949 (Tag der Gründung der DDR) als „Provisorische Volkskammer“ der DDR. Mit der ersten Wahl zur V. 1950 entfiel das „Provisorische“; danach erfolgten alle 4 Jahre (statt 1962 erst 1963) bis 1971 die Wahlen zur V.; seitdem wird die V. alle 5 Jahre gewählt. Seit 1963 umfaßt die V. 500 (vorher 466) Abgeordnete. Die (auch vor 1963) 66 Berliner Vertreter unter ihnen, wurden bis zur Wahl 1976 wegen des besonderen Status Berlins (Berlin, XV.) durch die Stadtverordnetenversammlung von Berlin (Ost) nominiert. Das Wahlgesetz von 1976 (GBl. I, S. 301) wurde 1979 in diesem Punkt geändert (GBl. I, S. 139), und 1981 wurden erstmals 40 Abgeordnete in Berlin (Ost) direkt gewählt; diese Zahl war 1981 vom Staatsrat festgelegt worden (GBl. I, S. 98). Die Pflichten und Rechte der Abgeordneten sind in der Verfassung und der Geschäftsordnung der V. vom 7. 10. 1974 (GBl. I, S. 469) festgelegt. Sie sollen u.a. ihre Fähigkeiten und Kenntnisse für das Wohl und die Interessen des sozialistischen Staates und der Bürger einsetzen, deren Mitwirkung an der Vorbereitung und Verwirklichung der Gesetze fördern und enge Verbindung zu den Wählern durch Sprechstunden, Aussprachen und Rechenschaftslegungen halten. Sie unterliegen nicht einem imperativen Mandat der Wähler, dürfen an den Sitzungen der örtlichen Volksvertretungen mit beratender Stimme teilnehmen, Anfragen an den Ministerrat oder eines seiner Mitglieder richten und genießen persönliche Schutzrechte (Immunität, Indemnität, Aussageverweigerung in bestimmten Fällen), können andererseits bei „gröblicher Verletzung (ihrer) Pflichten“ (§ 47 Wahlgesetz) durch die V. von ihrer Funktion abberufen werden. Die Abgeordneten sind keine Berufsparlamentarier — die Abgeordnetentätigkeit wird neben dem Hauptberuf ausgeübt. Dies entspricht auch dem offiziellen Verständnis vom Abgeordneten in seiner Hauptfunktion als „Vermittler“ zwischen Bürger und Staat in allen Fragen der „Arbeits- und Lebensbedingungen“. Aus ihrer Tätigkeit dürfen ihnen keine materiellen Nachteile entstehen; sie werden deshalb zu Plenartagungen und Ausschußarbeiten bei Weiterzahlung von Lohn oder Gehalt freigestellt und erhalten eine Entschädigung von 500 Mark sowie einen Freifahrtausweis der Deutschen Reichsbahn. II. Parteien und Massenorganisationen in der Volkskammer Die Abgeordneten bilden die Fraktionen der V. Seit 1963 sind die Fraktionen mit der folgenden Zahl von Abgeordneten vertreten Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) 127, Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB) 68, Demokratische Bauernpartei Deutschlands (DBD), National-Demokratische Partei Deutschlands (NDPD), Liberal-Demokratische Partei Deutschlands (LDPD) und Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU) 52, Freie Deutsche Jugend (FDJ) 40, Demokratischer Frauenbund Deutschlands (DFD) 35, Kulturbund der DDR (KB) 22. Fraktionswechsel von Abgeordneten sind unbekannt; sie könnten auch durch einen Antrag der betroffenen Fraktion auf Aberkennung des Mandats verhindert werden. Die Zugehörigkeit zu einer Fraktion der Massenorganisationen schließt die Mitgliedschaft in einer anderen Partei nicht aus. (Mitglieder der SED in anderen Fraktionen: FDGB 61; FDJ 36; DFD 31; KB 16.) Unter den Abgeordneten der FDJ-Fraktion ist ein CDU-Mitglied, unter denen der DFD-Fraktion ein CDU- und ein NDPD-Mitglied, unter denen des KB ein NDPD-Mitglied. Alle Mitglieder der SED sind — unabhängig von ihrer Fraktionszugehörigkeit — in der Parteigruppe der SED in der V. zusammengefaßt. III. Sozialstruktur der Abgeordneten Die soziale Zusammensetzung der Abgeordneten hat sich in den letzten 3 Wahlperioden, legt man den erlernten Beruf bzw. die erste Erwerbstätigkeit zugrunde, mehrfach, wenn auch geringfügig, geändert: Die Verteilung nach dem Geschlecht blieb relativ konstant: [S. 1441]Ein anderes Bild von der sozialen Zusammensetzung der V. ergibt sich, legt man die Funktions- bzw. Tätigkeitsbereiche der V.-Mitglieder und die Verteilung auf die Fraktionen der Parteien zugrunde: Es ist zu erkennen, daß danach die tatsächliche Zusammensetzung der V. nur bedingt der auf der Grundlage des erlernten Berufs bzw. der ersten Erwerbstätigkeit ermittelten Zusammensetzung entspricht. Daß die Blockparteien neben der SED in ihren Funktionen keine Beschäftigten aus Betrieben usw. haben, ist nicht allein auf das Rekrutierungsverbot von Produktionsarbeitern zurückzuführen, sondern auch auf die Prinzipien der Mandatsverteilung, nach denen diese in CDU, LDPD und NDPD schwach repräsentierten Gruppen bewußt ohne Mandat bleiben. Die Verteilung nach Altersgruppen ergibt eine deutliche Zunahme der Abgeordneten über 51 Jahre: Diese Zunahme kann auf Veränderungen bei der Kandidatenauslese (z.B. wurden weniger Abgeordnete ausgewechselt) zurückgeführt werden. Die Zahl der jeweils erstmalig gewählten Abgeordneten hat von 1963 an von Wahlperiode zu Wahlperiode ständig abgenommen: IV. Aufgaben der Organe der Volkskammer A. Fraktionen Die Fraktionen haben im wesentlichen nur für die Plenartagungen Bedeutung. Sie verfügen über 1 Vorsitzenden und 1 Stellvertreter, haben das Recht, im Präsidium der V. vertreten zu sein, Anfragen und Anträge einzubringen und Stellungnahmen, vor allem zu Gesetzesanträgen, abzugeben. Das Recht der Gesetzesinitiative steht ihnen ebenfalls zu (außer ihnen noch dem Präsidium, 15 Abgeordneten und dem Bundesvorstand des FDGB), wurde aber bisher nur vom Ministerrat und vom Staatsrat wahrgenommen. B. Präsidium Das Präsidium der V. leitet die Arbeit der Volkskammer gemäß der Geschäftsordnung. Es wird auf der konstituierenden Sitzung der neugewählten V. [S. 1442]für die Dauer der — seit der Verfassungsänderung vom Oktober 1974 von 4 auf 5 Jahre verlängerten — Wahlperiode gewählt. Seine Aufgaben wurden durch die Geschäftsordnung vom 7. 10. 1974 ausgeweitet. Nach der Wahl 1981 (8. Wahlperiode) setzte es sich folgendermaßen zusammen: Präsident: Horst Sindermann (SED, Mitgl. d. PB. d. ZK der SED), Stellv. d. P.: Gerald Götting (CDU) Mitglieder: Eberhard Aurich (FDJ), Heinz Eichler (SED, Sekretär des Staatsrates), Werner Heilemann (FDGB), Wolfgang Heyl (CDU), Willi-Peter Konzok (LDPD, ersetzt durch Rudolf Agsten), Erich Mückenberger (SED, Mitgl. d. PB u. Vors. d. ZPKK), Wolfgang Rösser (NDPD), Rudi Rothe (DBD), Wilhelmine Schirmer-Pröscher (DFD), Karl-Heinz Schulmeister (KB). C. Ausschüsse Die Beteiligung der V. am Entscheidungsprozeß vollzieht sich im wesentlichen durch die Tätigkeit ihrer Ausschüsse. Seit 1963 werden in der V. in jeder Wahlperiode 15 Ausschüsse gebildet. Sie werden mit einer unterschiedlichen Anzahl von Abgeordneten (8. WP zwischen 8 und 51) und, bis auf 3, mit einer Anzahl Nachfolgekandidaten besetzt. Nachfolgekandidaten sind die auf der Liste placierten, aber nicht gewählten Kandidaten, die mit beratender Stimme an den Ausschußsitzungen teilnehmen. Insgesamt sind 364 (7. WP: 353) Abgeordnete und 142 (121) Nachfolgekandidaten in den meisten Ausschüssen der V. tätig. Es gibt A. für Auswärtige Angelegenheiten, für Nationale Verteidigung, für Industrie, Bauwesen und Verkehr, für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft, für Handel und Versorgung, für Haushalt und Finanzen, für Arbeit und Sozialpolitik, für Gesundheitswesen, für Volksbildung, für Kultur, für Eingaben der Bürger sowie einen Verfassungs- und Rechtsausschuß, einen Jugendausschuß, einen Geschäftsordnungs- und einen Mandatsprüfungsausschuß. Die Aufgaben der Ausschüsse werden in der Verfassung und der Geschäftsordnung der V. festgelegt. Sie arbeiten nach einem Arbeitsplan, in dem die Vorhaben eines Jahres festgelegt werden. Ihr Arbeitsgebiet kann sich auf einen bestimmten Bereich der Wirtschaft konzentrieren, z.B. Handel und Versorgung. Dabei findet eine Zusammenarbeit mit dem zuständigen Ministerium statt. Im Fall des Ausschusses für Industrie, Bauwesen und Verkehr erstreckt sich der Tätigkeitsbereich auf mehrere Gebiete. Die Rechte der Ausschüsse liegen im Bereich der Information und Kontrolle. So ist z.B. der Ministerrat verpflichtet, sie über wichtige Fragen der Durchführung der staatlichen Politik zu informieren und die Ergebnisse der Tätigkeit der Ausschüsse in seine Arbeit einzubeziehen. Die Ausschüsse können die Anwesenheit eines Ministers bei ihren Beratungen verlangen; für die Betreuung eines Ausschusses ist im Ministerium oder einem anderen zentralen Organ ein leitender Mitarbeiter zuständig, der den Ausschuß über Vorhaben des Bereichs informiert und Informationen entgegennimmt. Die Ausschüsse beraten Gesetzesvorhaben, diskutieren teilweise öffentlich die Entwürfe und führen Untersuchungen zu spezifischen Problemen durch, z.B. der effektiven Nutzung von Material, Arbeitskräften und finanziellen Mitteln, Formen der Wettbewerbsführung u.a.m. Die Ausschußmitglieder informieren über anstehende Gesetze, regen die Betroffenen an, Initiativen zu deren Durchführung einzuleiten, und tragen durch konkrete Informationen zur endgültigen Gestaltung des Gesetzes bei. 6 Ausschußvorsitzende sind Abgeordnete der Fraktion der SED, in der Mehrheit Sekretäre des ZK, je 2 Vorsitzende stellen die NDPD und die LDPD, die übrigen Fraktionen — außer dem DFD — jeweils einen. D. Die Interparlamentarische Gruppe Die Interparlamentarische Gruppe der V. der DDR ist kein Ausschuß der V. und wird in ihrer Geschäftsordnung nicht erwähnt. Sie ist für Kontakte mit Parlamenten und Parlamentariern anderer Länder zuständig, entsendet eigene bzw. empfängt ausländische Delegationen und beteiligt sich an den Tagungen der Interparlamentarischen Union (IPU). Innerhalb der Gruppe gibt es Untergliederungen, die sich auf bestimmte Regionen konzentrieren, wie z.B. die „Parlamentarische Freundschaftsgruppe DDR – Lateinamerika“. E. Plenum Als oberstes staatliches Machtorgan entscheidet die V. über die „Grundfragen der Staatspolitik“ und „verwirklicht in ihrer Tätigkeit den Grundsatz der Einheit von Beschlußfassung und Durchführung“ (Art. 48). Damit ist der Bezug auf das in der marxistisch-leninistischen Staatslehre verankerte Prinzip der Gewalteneinheit und der Volksvertretungen als „arbeitender Körperschaften“ (Marx) hergestellt. Die Einheit ihrer Tätigkeit verwirklicht die V., indem sie einerseits durch Gesetze und Beschlüsse „die Ziele der Entwicklung der DDR“ sowie die „Hauptregeln für das Zusammenwirken der Bürger, Gemeinschaften und Staatsorgane sowie deren Aufgaben bei der Durchführung der staatlichen Pläne“ festlegt (Art. 49 Abs. 1 und 2), andererseits mit der Durchführung dieser Entscheidungen ihre Organe beauftragt, die auf der Grundlage der von der V. bestimmten Grundsätze tätig werden. Diese Organe sind der Staatsrat, der Ministerrat, der Nationale Verteidigungsrat der DDR (NVR), das Oberste Gericht (Gerichtsverfassung; Rechtswesen) und der Generalstaatsanwalt (Staatsanwaltschaft). Die Festlegung als „ober[S. 1443]stes staatliches Machtorgan“ bedeutet, daß die Entscheidungen der V. die verbindlichen staatsrechtlichen Grundlagen der Tätigkeit des Staatsapparates sind. Die Konzentration auf die „Grundfragen“ soll bewirken, daß die V. sich nur mit wichtigen Fragen der staatlichen Politik befaßt. Die V. tagt relativ selten: Nicht die Ausarbeitung sachlicher Alternativen, aber die Korrektur von Vorlagen soll eine der Aufgaben der V. bzw. ihrer Ausschüsse sein. Die Unterbreitung von Personalvorschlägen gehört ebenfalls nicht zu ihren Aufgaben, auch wenn diese teilweise durch die Fraktionen erfolgen. Wahlen in Funktionen durch die V. erfolgen als Bestätigung der von der SED-Führung, in bestimmten Fällen in Zusammenarbeit mit den anderen Parteien und Massenorganisationen im Demokratischen Block erarbeiteten Vorschläge. Die V. wählt u.a. den Vorsitzenden des Staatsrates und dessen Mitglieder, den Vorsitzenden des Ministerrates, die Mitglieder des Ministerrates auf Vorschlag des Vorsitzenden, den Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates, den Präsidenten und die Richter des Obersten Gerichts sowie den Generalstaatsanwalt. Die sachlichen Entscheidungen sollen sich an den „objektiven Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung“ orientieren, deren Erkenntnis ebenso wie die Ausarbeitung der daraus abzuleitenden Aufgaben im Selbstverständnis der Partei, faktisch der Parteiführung, allein zusteht. Aufgabe des staatlichen Willensbildungsprozesses ist es, diese Entscheidungen entsprechend den Bedingungen staatlicher Tätigkeit in die politische Realität umzusetzen. Insofern entspricht der politische Charakter der von der V. verabschiedeten Gesetze der im Marxismus-Leninismus verankerten Vorstellung, daß sie Ausdruck der übereinstimmenden („einheitlichen“) Interessen der Mitglieder der Gesellschaft und die Grundlage ihres Zusammenwirkens auf ein gemeinsames Ziel seien. Dieser Anspruch drückt sich u.a. auch in der mit einer Ausnahme (Einführung der Fristenregelung bei der Schwangerschaftsunterbrechung 1972 — 8 Enthaltungen, 14 Gegenstimmen —) stets einstimmigen Bestätigung der eingebrachten Gesetzesvorlagen aus. Daher ist die V., auch wenn manche ihrer Verfahrensweisen denen in parlamentarischen Demokratien ähneln, nicht mit einem westlichen Parlament vergleichbar. Gero Neugebauer Literaturangaben Brandt, H.-J.: Die Kandidatenaufstellung zu den Wahlen der Volkskammer der DDR. Baden-Baden: Nomos 1984. [S. 1444]Lapp, P. J.: Wahlen in der DDR. Wählt Kandidaten der Nationalen Front. Berlin: Holzapfel 1982. Mampel, S.: Die sozialistische Verfassung der DDR. Kommentar. 2., völlig neubearb. u. erw. Aufl. Frankfurt a. M.: Metzner 1982. Neugebauer, G.: Die Volksvertretungen, Der Staatsapparat, in: Erbe, G. u.a.: Politik, Wirtschaft und Gesellschaft in der DDR. Studientexte für die politische Bildung. 2., verb. u. erw. Aufl. Opladen: Westdeutscher Verl. 1980. Roggemann, H.: Die DDR-Verfassungen. 3., überarb. u. erw. Aufl. Berlin: Berlin-Verl. 1980. Schneider, E.: Die Wahlen zur Volkskammer der DDR (1981) und zum Obersten Sowjet der UdSSR (1979), in: Zeitschrift für Parlamentsfragen, H. 4/1981. Opladen: Westdeutscher Verl. 1981. Staatsrecht der DDR. Lehrbuch. Hrsg.: Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1977. Die Volkskammer der DDR. 8. Wahlperiode. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1982. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1439–1444 Volksfront A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkssolidarität (VS)
Volkskammer (1985) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Verfassungsrechtliche Stellung und Zusammensetzung Die V. wird in Art. 48 der Verfassung als das oberste staatliche Machtorgan der DDR bezeichnet. Ihre Rolle und Funktion ergibt sich aus dem Prinzip der Volkssouveränität (Demokratie, Sozialistische). Danach üben die Werktätigen durch die [S. 1440]Volksvertretungen die Macht aus, wobei diese Machtausübung gemäß dem Prinzip des…
DDR A-Z 1985
Kooperationsrat (1985)
Die mit der Industrialisierung der Landwirtschaft verbundene Auflösung der bis dahin gegebenen organisatorischen, technischen und ökonomischen Einheit von Pflanzen- und Tierproduktion in einem Betrieb sowie die Ausrichtung der jeweiligen Betriebe auf bestimmte Hauptproduktionsrichtungen (Agrarpolitik, III. E.) machten es erforderlich, als Koordinierungsorgan den KOR ins Leben zu rufen, der die horizontale Kooperation zwischen den Landwirtschaftsbetrieben planen und leiten soll. Entsprechend der Spezialisierung in Tier- und Pflanzenproduktionsbetriebe wurde die Zusammenarbeit zwischen den Tierproduktionsbetrieben durch KOR „Tierproduktion“ (T), zwischen den Pflanzenproduktionsbetrieben durch KOR „Pflanzenproduktion“ (P) und zwischen den Pflanzen- und Tierproduktionsbetrieben durch KOR „Pflanzen- und Tierproduktion“ (P u. T) geregelt. Während die beiden ersten Formen zu keiner Zeit große Bedeutung erlangten (1978 gab es 224 KOR [T] und 240 KOR [P]), sind die KOR (P u. T) zu einem wichtigen Instrument geworden, um auf einer höheren Ebene der naturgegebenen Verflechtung dieser voneinander abhängigen Produktionsrichtungen wieder besser Rechnung tragen zu können. Aufgabe der KOR, die sich aus Vertretern der beteiligten Betriebe und Kooperativen Einrichtungen, sowie aus leitenden Kadern des Rates des Kreises und der örtlichen Staatsorgane zusammensetzen, war anfangs lediglich die Ausarbeitung von Vorschlägen zur Gestaltung der vertraglichen Liefer- und Leistungsbeziehungen zwischen den Betrieben. Da durch die Spezialisierung, insbesondere durch die Trennung von Tier- und Pflanzenproduktion die zuvor innerbetrieblichen Stoffkreisläufe zu zwischenbetrieblichen Ware-Geld-Beziehungen wurden, oblag es den KOR (P u. T), für die mengen-, termin- und qualitätsgerechte Lieferung von Stroh- und Futtermitteln an die Tierproduktionsbetriebe bzw. den Einsatz von Stallmist, Gülle und Jauche in der Pflanzenproduktion vertragliche Regelungen herbeizuführen, qualitätsbezogene Preise (Vereinbarungspreise) vorzuschlagen und die Erfüllung der abgeschlossenen Liefer- und Leistungsverträge zu kontrollieren. In den letzten Jahren sind diesen KOR — Ende 1983 gab es rd. 1200 — weitere Aufgaben und Befugnisse übertragen und ihre Beschlüsse zur verbindlichen Arbeitsgrundlage für die beteiligten Betriebe erklärt worden. So organisieren die KOR, die nach dem Willen der 7. Tagung des ZK der SED (1983) immer stärker die Funktion wirtschaftsleitender Organe wahrnehmen sollen, den Sozialistischen Wettbewerb in und zwischen den Betrieben, nehmen mehr und mehr Planungs- und Bilanzierungsfunktionen für die Betriebe wahr und entscheiden zunehmend über die Bildung und Verwendung der bei ihnen akkumulierten gemeinsamen Fonds der beteiligten Betriebe. — Zur Unterstützung und Kontrolle der KOR, die unverändert gegenüber den weiterhin rechtlich selbständigen LPG und VEG rechenschaftspflichtig sind, sollen bei ihnen ab 1984 Räte der Parteisekretäre gebildet werden (Grundorganisationen der SED). Kooperation in der Landwirtschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 742 Kooperationsakademien A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kooperationsverband (KOV)Die mit der Industrialisierung der Landwirtschaft verbundene Auflösung der bis dahin gegebenen organisatorischen, technischen und ökonomischen Einheit von Pflanzen- und Tierproduktion in einem Betrieb sowie die Ausrichtung der jeweiligen Betriebe auf bestimmte Hauptproduktionsrichtungen (Agrarpolitik, III. E.) machten es erforderlich, als Koordinierungsorgan den KOR ins Leben zu rufen, der die horizontale Kooperation zwischen den Landwirtschaftsbetrieben planen und leiten soll. …
DDR A-Z 1985
Todesstrafe (1985)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 In der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) bzw. in der DDR hat es stets die T. gegeben. Auch das StGB vom 12. 1. 1968 hat die T. beibehalten. Sie wird, soweit das Gesetz sie zuläßt, gegen Personen ausgesprochen, die besonders schwere Verbrechen begangen haben (§ 60). Die T. ist mit der dauernden Aberkennung staatsbürgerlicher Rechte verbunden. Vollstreckt wird die T. durch Erschießen. Bis zum Inkrafttreten des neuen StGB wurden zum Tode Verurteilte enthauptet. Die T. ist wahlweise neben der Freiheitsstrafe angedroht: bei Mord (§ 112), bei folgenden Aggressionsverbrechen: Planung und Durchführung von Aggressionskriegen (§ 85), Vorbereitung und Durchführung von Aggressionsakten (§ 86), Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 91) und Kriegsverbrechen (§ 93); bei folgenden Staatsverbrechen : Hochverrat (§ 96), Spionage (§ 97), Terror (§§ 101, 102), Diversion (§ 103), Sabotage (§ 104); gemäß § 283 in besonders schweren Fällen von 9 Militärstraftaten, soweit diese im Verteidigungszustand oder bei kriegerischen Auseinandersetzungen begangen werden. Gegen Jugendliche darf die T. nicht verhängt werden. Gegen Frauen, die z. Z. der Tat, der Verurteilung oder der Vollstreckung schwanger sind, darf die T. nicht ausgesprochen bzw. vollstreckt werden. Auch Geisteskranke dürfen nicht hingerichtet werden. Wie sich aus einer vom Generalstaatsanwalt und Ministerium der Justiz der DDR 1964 veröffentlichten Dokumentation, ergänzt durch spätere Pressemeldungen, ergibt, sind seit 1945 durch Gerichte der SBZ/DDR 122 Todesurteile wegen nationalsozialistischer Gewaltverbrechen verhängt worden, 32 davon in den 1950 durchgeführten Waldheimer Geheimprozessen (Kriegsverbrecherprozesse). Über die aus anderen Gründen verhängten Todesurteile liegen keine offiziellen Informationen seitens der DDR vor. Nach westlichen Beobachtungen sind von 1951 bis 1967 mindestens 77 Todesurteile wegen Staatsverbrechen (davon allein 13 im Juli 1953, 23 im Jahre 1955) sowie 22 Todesurteile wegen Mordes verhängt worden. Seit dem Inkrafttreten des neuen StGB am 1. 7. 1968 ist die T. nur noch selten angewandt worden. Es sind seitdem nur ein Todesurteil wegen Spionage (1975) sowie, durch Berichte in der Presse der DDR, 3 Todesurteile gegen Kriegsverbrecher und 1 Todesurteil wegen Mordes (Februar 1974) bekannt geworden. Selbst in Strafverfahren wegen Mordes wird in der Regel nicht mehr die T. verhängt, sondern auf lebenslängliche Freiheitsstrafe erkannt. Todesurteile sind grundsätzlich vollstreckt worden. Begnadigungen, für die seit 1960 der Staatsrat zuständig ist (Art. 74 Abs. 2 der Verfassung), sind nur in seltenen Ausnahmefällen vorgekommen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1359 Todeserklärung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z TOM-PlanSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 In der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) bzw. in der DDR hat es stets die T. gegeben. Auch das StGB vom 12. 1. 1968 hat die T. beibehalten. Sie wird, soweit das Gesetz sie zuläßt, gegen Personen ausgesprochen, die besonders schwere Verbrechen begangen haben (§ 60). Die T. ist mit der dauernden Aberkennung staatsbürgerlicher Rechte verbunden. Vollstreckt wird die T. durch Erschießen. Bis zum Inkrafttreten des neuen…
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Kollektiv- und Arbeitserziehung (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Wesentlicher intentionaler und instrumentaler Bestandteil der „sozialistischen“ Erziehung ist die KAE., die mit anderen Teilbereichen der „sozialistischen“ Erziehung, so mit der Politisch-ideologischen bzw. Staatsbürgerlichen ➝Erziehung, der Polytechnischen Bildung und polytechnischem Unterricht, der Wehrerziehung und der Erziehung zu bewußter Disziplin, vor allem aber miteinander in enger Beziehung steht. 1. Die Kollektiverziehung, d.h. die Erziehung „im Kollektiv durch das Kollektiv zum Kollektiv“, ist eine wesentliche Zielstellung und Methode der gesamten sozialistischen Erziehung und zielt auf die „sozialistische“ Gestaltung der zwischenmenschlichen Beziehungen und ihre Nutzung für die Erziehung sozialistischer Persönlichkeiten. Als Sozialistisches ➝Kollektiv wird eine für den Menschen überschaubare und in ihren Wirkungen bedeutsame Lebensgruppe bezeichnet, „die in ihrem Beziehungsgefüge die Prinzipien des sozialistischen Zusammenlebens widerspiegelt“. Als „Grundzelle der sozialistischen Gesellschaft“ ist das so verstandene Kollektiv ein sozialer Organismus, ein System sozialer Beziehungen, die in gemeinsamer Tätigkeit und gemeinsamem Erfahrungs- und Erlebnisschatz der Mitglieder bestehen und deren Gemeinsamkeit eine elementare Voraussetzung für das Kollektiv darstellt. Vor allem aber muß eine gemeinsame Aufgabe, speziell für [S. 733]die gesellschaftlich nützliche, produktive Arbeit, vorhanden sein, an deren Lösung alle Mitglieder des Kollektivs zielstrebig und organisiert mitwirken. Ferner muß das Kollektiv eine innere Gliederung besitzen, eine bestimmte Konstellation von sozialen Rollen, die sich aus den Erfordernissen der gemeinsamen Aufgabenlösung ergibt. Es wird seine Aufgaben nur lösen können, wenn jedes Mitglied eine bestimmte Rolle übernimmt und diese Rolle voll ausfüllt. Schließlich ist das Kollektiv durch eine bestimmte Lebensordnung, durch Regeln für das Zusammenarbeiten und Zusammenleben gekennzeichnet, die zweckmäßig gestaltet sein und den jeweiligen Anforderungen entsprechen müssen. Das wichtigste Element des Kollektivgeschehens aber ist der gemeinsame Ideengehalt (ideologische Inhalt), der das inhaltliche Bindeglied zwischen Lebensgruppe und Gesellschaft bilden und die Gesamtheit der Elemente des Kollektivs und ihr Zusammenspiel beeinflussen soll. Das Kollektiv kann seine erzieherische Funktion jedoch nur erfüllen, „wenn es zur Arena der Selbstbehauptung und -bestätigung der Persönlichkeit für jedes seiner Mitglieder wird, wenn jeder einzelne in ihm eine Bestätigung seiner individuellen Position findet“. Die K. wird so als eine Methode anzuwenden versucht, die geeignet ist, nicht nur Kollektivität, sondern auch Individualität bei den Kollektivmitgliedern auszuprägen. „Sozialistische Persönlichkeit“ und „sozialistisches Kollektiv“ in ihrem jeweiligen erzieherischen Wirkungszusammenhang gründen indes auf Vorstellungen, deren Wirklichkeitsbezug zur in der DDR vorfindlichen Lebensrealität nur gering ist, so daß die Erfüllung der damit verbundenen Erwartungen in bezug auf ihre Erziehungswirksamkeit sich in der gleichen Weise in die Zukunft verschiebt wie die im Rahmen der K. als Erziehungsmittel angewandten „pädagogischen Perspektiven“. Daran hat bisher auch die zunehmende soziologische Fundierung der Auffassung vom Kollektiv nichts zu ändern vermocht. 2. Arbeitserziehung in genereller, hauptsächlich gebrauchter pädagogischer Bedeutung ist ein wesentlicher Bestandteil der gesamten Bildung und Erziehung der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen. Im pädagogischen Bereich wird der Begriff A. mehrdeutig gebraucht, einmal als Erziehung durch Arbeit, womit die A. auf eine Mittelfunktion eingeengt wird, und zum anderen in ihrer Zielfunktion, als Erziehung zur Arbeit. „Sozialistische“ A. zielt darauf, daß die heranwachsenden Staatsbürger eine „sozialistische“ Arbeitshaltung erwerben, körperliche und geistige Arbeit lieben, hohe individuelle und kollektive Arbeitsergebnisse erzielen sowie ihre erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten praktisch anwenden, so daß ihnen die berufliche und außerberufliche gesellschaftlich nützliche Arbeit zur Gewohnheit und schließlich zum ersten Lebensbedürfnis wird; daß sie ferner die Arbeiterklasse und alle werktätigen Menschen achten, in ihnen die Träger des gesellschaftlichen Fortschritts und die Schöpfer der materiellen und geistigen Werte sehen sowie das gesellschaftliche Eigentum als Grundlage der sozialistischen Produktionsverhältnisse pflegen und schützen. Daraus resultiert als wichtigste Aufgabe für die A., den Schülern ihre Stellung als künftige Staatsbürger zur zentralen Sphäre des gesellschaftlichen Lebens, zur Arbeit und Produktion, bewußtzumachen sowie ihre Fähigkeiten, Fertigkeiten und Gewohnheiten, sich gemäß ihrer verfassungsrechtlich fixierten Rechte und Pflichten als „Miteigentümer der vergesellschafteten Produktionsmittel“ in Arbeit und Produktion zu verhalten, planmäßig herauszubilden und in ständiger Übung und Bewährung zu festigen. Die Schüler und Lehrlinge sollen vor allem zur Bereitschaft erzogen werden, „auf sozialistische Weise“ zu arbeiten und ihre Arbeitsleistungen und Arbeitsproduktivität ständig zu steigern, wobei die Erfolge der A. an der Quantität und Qualität der Ergebnisse der gesellschaftlich nützlichen, produktiven Arbeit der Schüler und Lehrlinge gemessen werden. Die Diskrepanz zwischen der Zielstellung und den tatsächlichen Ergebnissen der A. wie auch der politisch-ideologischen bzw. staatsbürgerlichen Erziehung beruht nicht allein auf dem Widerspruch zwischen dem im Erziehungsprozeß vermittelten Bild vom Werktätigen als „sozialistischem Eigentümer“ und den Alltagserfahrungen tatsächlicher, weitgehender Ohnmacht am Arbeitsplatz. Die gleichfalls behauptete Identität zwischen den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen mit dem parteilich definierten Gesamtinteresse bestätigt sich darüber hinaus in der gesellschaftlichen Wirklichkeit nur in Ausnahmefällen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 732–733 Kollektive Führung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kombinat Kraftverkehr, VEBSiehe auch die Jahre 1975 1979 Wesentlicher intentionaler und instrumentaler Bestandteil der „sozialistischen“ Erziehung ist die KAE., die mit anderen Teilbereichen der „sozialistischen“ Erziehung, so mit der Politisch-ideologischen bzw. Staatsbürgerlichen ➝Erziehung, der Polytechnischen Bildung und polytechnischem Unterricht, der Wehrerziehung und der Erziehung zu bewußter Disziplin, vor allem aber miteinander in enger Beziehung steht. 1. Die Kollektiverziehung, d.h. die Erziehung…
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Syndikalismus (1985)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Aus dem französischen Wort „syndicalisme“ (Gewerkschaftswesen) entstandenen Bezeichnung für jene Richtungen in der Arbeiterbewegung, die Parteien und die Beteiligung an den politischen Institutionen (Wahlen, Parlament, Regierung) entweder völlig ablehnen oder als unwichtig sehr gering bewerten. Der S. geht davon aus, daß der Klassengegensatz in der Ökonomie seine Ursache habe. Die ökonomische Auseinandersetzung sei daher die eigentliche „direkte Aktion“, auf die es sich zu konzentrieren gelte. Parteien, Regierungen usw., also „Politik“ im engeren Sinne, seien nur abgeleitete Phänomene; Handeln in diesem Bereich gilt dem S. daher nur als „indirekte Aktion“. Dementsprechend sieht der S. in den ökonomischen Organisationen der Arbeiterklasse, den Gewerkschaften, die eigentlichen Träger der sozialen und revolutionären Auseinandersetzungen. Der Kampf um die Verbesserung der Lebensbedingungen und zur Überwindung des kapitalistischen Gesellschaftssystems wird vom S. als ein einheitlicher Prozeß gesehen. Kampfinstrumente des S. sind Boykott, Sabotage, Massendemonstrationen, Streiks und als letzte bzw. höchste Kampfform der revolutionäre Generalstreik. Der S. hatte und hat in Restbeständen noch heute — z. T. in Form des auf föderative Strukturen und direkte Demokratie verpflichteten Anarchosyndikalismus — vor allem in Frankreich, Italien, Spanien und einzelnen Ländern Lateinamerikas Bedeutung. Kommunistische Parteien haben den S. immer in gleicher Weise wie den Anarchismus bekämpft. Für den Marxismus-Leninismus ist die Partei die höchste Organisationsform, der die Gewerkschaften untergeordnet sind. — In der UdSSR wurde die „Arbeiteropposition“, die sich für die Übernahme der Volkswirtschaft durch die Gewerkschaften und die Einführung der Arbeiterselbstverwaltung einsetzte (A. G. Schljapnikow, Alexandra M. Kollontai), von W. I. Lenin 1921 als „syndikalistische und bis zu einem gewissen Grad halbanarchistische Abweichung“ gebrandmarkt (W. I. Lenin, Werke, Bd. 32, Berlin [Ost], 1961, S. 176). In der DDR ist der Vorwurf des S. dann von seiten der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) erhoben worden, wenn betriebliche Gewerkschaftskommissionen oder Arbeitskollektive versuchten — in sehr begrenzter Weise —, in die Kompetenzen des Betriebsleiters einzugreifen (Einzelleitung; Demokratischer Zentralismus). Das war z.B. der Fall, als einige Ständige Produktionsberatungen 1959/60 versuchten, ihren Beschlüssen gegenüber den Werkleitern größeres Gewicht zu geben und als einzelne Brigaden der sozialistischen Arbeit (Sozialistischer Wettbewerb) etwa zur gleichen Zeit Prämien selbst aufteilen, Urlaubspläne in eigener Verantwortung aufstellen wollten usw. Auch im internationalen Feld sehen die kommunistischen Parteien nur in Ausnahmefällen die Möglichkeit, mit syndikalistischen Organisationen kurzfristige Bündnisse (Bündnispolitik) einzugehen. Der S. ist in aller Regel antisowjetisch orientiert und gehört zu den energischsten Kritikern der Herrschaftssysteme sowjetischen Typs. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1347 Subjektivismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z System der fehlerfreien ArbeitSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Aus dem französischen Wort „syndicalisme“ (Gewerkschaftswesen) entstandenen Bezeichnung für jene Richtungen in der Arbeiterbewegung, die Parteien und die Beteiligung an den politischen Institutionen (Wahlen, Parlament, Regierung) entweder völlig ablehnen oder als unwichtig sehr gering bewerten. Der S. geht davon aus, daß der Klassengegensatz in der Ökonomie seine Ursache habe. Die ökonomische Auseinandersetzung sei daher die…
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Eisenhüttenkombinat Ost (EKO) (1985)
Siehe auch: Eisenhüttenkombinat J. W. Stalin: 1962 Eisenhüttenkombinat Ost: 1963 1965 1966 Eisenhüttenkombinat Ost (EKO): 1969 1975 1979 Auf Beschluß des III. Parteitages der SED (20.–24. 7. 1950) wurde am 18. 8. 1950 bei Fürstenberg an der Oder mit dem Bau des EKO begonnen. Das EKO war ursprünglich als kombiniertes Hütten-, Stahl- und Walzwerk geplant; im Zuge des Neuen Kurses wurden Planung und Ausführung auf ein Hüttenwerk beschränkt. Die Fertigstellung des Hochofens VI. erfolgte am 11. 8. 1954. Zunächst sollte das Werk Eisenhüttenkombinat Ost heißen, doch wurde der Name dann in „Eisenhüttenkombinat J. W. Stalin“ umgeändert. Während der Entstalinisierung wurde der ursprünglich gewählte Name wieder eingeführt. Der Standort ist weniger aus wirtschaftlichen als aus politischen Erwägungen gewählt worden; er wurde als „Symbol der tiefen Freundschaft zum polnischen Nachbarvolk“ und als „Garantie der Oder-Neiße-Friedensgrenze“ bezeichnet. Unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist der Standort des EKO außerordentlich ungünstig gelegen. Das Eisenerz muß auf dem Landwege aus dem 1000 km entfernten Kriwoi Rog (UdSSR) und der Steinkohlenkoks aus dem oberschlesischen Revier herangeführt werden, zu dem lange Zeit nicht einmal eine direkte Bahnverbindung bestand. Der Transport der Rohstoffe verursacht noch heute hohe Kosten. Im Westen werden moderne Stahlwerke seit langem an Wasserstraßen, seit einiger Zeit auch an den Küsten gebaut. Dagegen hat die Oder für das EKO verkehrstechnisch nur eine geringe Bedeutung. Die jährliche Roheisenproduktion war zunächst mit 500.000 t geplant. Es war vorgesehen, das erzeugte Roheisen in einem Stahlwerk, dem eine Stahlgießerei angeschlossen werden sollte, bei einer Jahreskapazität von 550.000 t weiterzuverarbeiten. Ferner wurde der Bau einer Kokillengießerei, einer Walzengießerei, einer Walzendreherei und einer Zementfabrik angekündigt. 1959 wurde, nach offensichtlicher Verzögerung bei der Verwirklichung der Projekte, erneut der Bau eines modernen Stahl- und Walzwerkes angekündigt, das bis 1965 die Produktion aufnehmen sollte; ein ebenfalls geplantes Kaltwalzwerk sollte 1964 mit dem Betrieb beginnen. Als Endstufe des Neubauprogramms waren eine Stahlproduktion von 1,7 Mill.~t und eine Walzkapazität von 1,2 Mill.~t vorgesehen. Der Beginn des weiteren Ausbaus wurde dann erneut auf das Jahr 1963 verschoben. Der Bau der Kaltwalzstraße, die nach den ursprünglichen Plänen bereits 1964 mit der Produktion hätte beginnen müssen, galt als wichtigstes Vorhaben. Auch der Bau des Stahl- und Walzwerkes wurde auf dem VI. Parteitag der SED (1963) von Ulbricht erneut angekündigt. Der Spatenstich zum Ausbau des EKO zum größten metallurgischen Werk der DDR erfolgte am 1. 7. 1963. Die „Neue Hütte“ wurde errichtet und Mitte 1968 fertiggestellt. 1968 wurde das EKO umbenannt in VEB Bandstahlkombinat „Hermann Matern“, Eisenhüttenstadt. Dem Kombinat wurden das Kaltwalzwerk Oranienburg, das Walzwerk Finow, das Walzwerk Burg, die Eisen- und Hüttenwerke Thale, das Blechwalzwerk Olbernhau sowie das Kaltwalzwerk und die Zieherei Bad Salzungen [S. 345]angeschlossen. Auf der Leipziger Frühjahrsmesse 1981 vergab die DDR an den österreichischen Konzern VÖEST-Alpine den Auftrag, in Eisenhüttenstadt ein Konverterstahlwerk zu errichten. Hierfür ist eine Bauzeit von 40 Monaten vorgesehen. Japanische Unternehmen sollen — ebenfalls in Eisenhüttenstadt — bis Ende 1983 ein Kaltwalzwerk bauen, das ab März 1985 den Betrieb aufnehmen soll. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 344–345 Einzelvertrag A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Eisen- und StahlindustrieSiehe auch: Eisenhüttenkombinat J. W. Stalin: 1962 Eisenhüttenkombinat Ost: 1963 1965 1966 Eisenhüttenkombinat Ost (EKO): 1969 1975 1979 Auf Beschluß des III. Parteitages der SED (20.–24. 7. 1950) wurde am 18. 8. 1950 bei Fürstenberg an der Oder mit dem Bau des EKO begonnen. Das EKO war ursprünglich als kombiniertes Hütten-, Stahl- und Walzwerk geplant; im Zuge des Neuen Kurses wurden Planung und Ausführung auf ein Hüttenwerk beschränkt. Die Fertigstellung des Hochofens VI.…
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VP-Bereitschaften (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Seit 1969 Bezeichnung für die kasernierte und militärisch gegliederte Bereitschaftspolizei; sie bildet mit den Kompanien der Transportpolizei und den motorisierten Kampfgruppenbataillonen der Bezirksreserve (Kampfgruppen) den Kern der Streitkräfte der Territorialverteidigung. Das Wehrdienstgesetz von 1982 (GBl. I, S. 221) stellt den Dienst in der Bereitschaftspolizei dem aktiven Wehrdienst gleich. Die ersten Verbände wurden 1950 durch das Ministerium für Staatssicherheit aufgestellt. Seit dem 1. 5. 1955 [S. 1446]führten sie die Bezeichnung „Innere Truppen“. Am 1. 5. 1956 wurden diese Einheiten in Bereitschaftspolizei umbenannt, ohne daß sich an ihrem militärischen Charakter etwas änderte. Am 15. 2. 1957 wurden sie aus der Zuständigkeit des MfS herausgelöst und dem Ministerium des Innern (MdI) unterstellt. Die militärisch ausgerüstete Bereitschaftspolizei wurde u.a. beim Mauerbau am 13. 8. 1961 in Berlin (Ost) eingesetzt. Die Einheiten waren zunächst in motorisierte Bereitschaften gegliedert, die modern ausgerüsteten Infanterieregimentern entsprachen, bis im Mai 1963 die Umstellung auf schwächere Bereitschaften in Bataillonsstärke erfolgte. Die im Frühjahr 1969 in V. umbenannte Bereitschaftspolizei bildet seit 1970 offiziell einen Teil der Streitkräfte der Territorialverteidigung und nahm in dieser Funktion im Oktober 1970 am Manöver „Waffenbrüderschaft“ des Warschauer Paktes teil. Ihre Manöveraufgabe bestand darin, gegnerische Kommandoeinheiten unschädlich zu machen und die eigenen Operativverbände beim Vormarsch ins Hinterland des Gegners zu decken. Zu den Einsatzmöglichkeiten der V. gehören ferner innere Unruhen und Katastrophenfälle. Die V. ist mit Schützenpanzerwagen, Feldgeschützen, Granatwerfern, schweren Maschinengewehren und Wasserwerfern ausgerüstet. Die graugrüne Uniform entspricht der der Deutschen Volkspolizei (DVP). Oberste Behörde der 18.000 Mann zählenden V. ist das Kommando der V. in Berlin (Ost), das fachdienstlich dem Ministerium des Innern untersteht. Die Ausbildung der Offiziere erfolgt in 3jährigem Studium an der Offiziershochschule der V. „Artur Becker“ in Dresden. Offiziere der V. führen militärische, Unteroffiziere und Mannschaften dagegen Dienstgrade der Deutschen Volkspolizei. Am 23. 4. 1982 erließ der Nationale Verteidigungsrat der DDR (NVR) eine AO über den Verlauf des Dienstes in den Kasernierten Einheiten des Ministeriums des Innern (GBl. I, 1982, S. 389 ff.), die auf der Grundlage des am 1. 5. 1982 in Kraft getretenen Wehrdienstgesetzes beruht. Kasernierte Einheiten im Sinne der AO sind neben den V. die Transportpolizei, die Offiziershochschule und die Unterführerschule des Ministeriums des Innern — Bereitschaften — „und andere entsprechende Einheiten bzw. Einrichtungen des Ministeriums des Innern“. Der in der Anlage der AO befindliche Text des Fahneneides unterscheidet sich insofern vom Fahneneid des Wehrdienstgesetzes, als er ausdrücklich auf die Verbundenheit mit den Sicherheitsorganen der UdSSR und der anderen sozialistischen Staaten Bezug nimmt. Die V. stehen in oder nahe den 14 Bezirksstädten (außer Rostock) in Garnison. In den Industriebezirken sind je 2 V. stationiert. Die Bereitschaften in Basdorf (nördl. Berlin) dienen als zusätzliche Sicherungskräfte für das Regierungswohngebiet bei Bernau. Standorte der V.: Nr. 1: Schwerin Nr. 2: „Hans Kahle“ Neustrelitz Nr. 3: „Hans Marchwitza“ Potsdam Nr. 20: „Kate Niederkirchner“ Potsdam Nr. 4: „Ernst Thälmann“ Magdeburg Nr. 11: Magdeburg Nr. 5: „Arthur Hoffmann“ Leipzig Nr. 14: Leipzig Nr. 6: „Bernhard Koenen“ Halle Nr. 12: Halle Nr. 7: Erfurt Nr. 8: „Dr. Kurt Fischer“ Dresden Nr. 9: „Ernst Schneller“ Karl-Marx-Stadt Nr. 10: Rudolstadt-Cumbach Nr. 13: „Magnus Poser“ Meiningen Nr. 15: Eisenhüttenstadt Nr. 16: Cottbus Nr. 17: „Robert Uhrig“ Basdorf (Kreis Bernau) Nr. 18: „Heinrich Rau“ Basdorf Nr. 19: „Conrad Blenkle“ Basdorf Nr. 21: Stralsund. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1445–1446 Voluntarismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WaffenbesitzSiehe auch die Jahre 1975 1979 Seit 1969 Bezeichnung für die kasernierte und militärisch gegliederte Bereitschaftspolizei; sie bildet mit den Kompanien der Transportpolizei und den motorisierten Kampfgruppenbataillonen der Bezirksreserve (Kampfgruppen) den Kern der Streitkräfte der Territorialverteidigung. Das Wehrdienstgesetz von 1982 (GBl. I, S. 221) stellt den Dienst in der Bereitschaftspolizei dem aktiven Wehrdienst gleich. Die ersten Verbände wurden 1950 durch das Ministerium für…
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Kultur- und Sozialfonds (1985)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Fonds der volkseigenen Betriebe und Einrichtungen für betriebliche Sozialleistungen, deren Höhe vom jeweils übergeordneten Organ in absoluter Höhe zu Lasten der Selbstkosten festgelegt werden. KuS. stehen nicht in direkter Beziehung zur Entwicklung der wirtschaftlichen Leistung der Betriebe; bei der Planung und Bildung der KuS. ist das jeweils erreichte Niveau der kulturellen und sozialen Betreuung zu berücksichtigen. Laut VO vom Juni 1982 (GBl. I, 1982, S. 427) sind die Fondsmittel im wesentlichen einzusetzen für 1. Verbesserungen der Arbeitsbedingungen, 2. Arbeiterversorgung (insbesondere Werkküchenessen), 3. kulturelle Veranstaltungen und Bildungsmaßnahmen, 4. Sport und gesundheitliche Betreuung, 5. Erleichterungen der Arbeit berufstätiger Frauen und Mütter (insbesondere Unterhaltung von Kinderkrippen und -gärten u.ä.), 6. Jugendbetreuung, 7. das betriebliche Erholungswesen, 8. das betriebliche Wohnungswesen, 9. Betreuung ehemaliger Kollegen, 10. Zuwendungen bei besonderen Anlässen (Arbeitsjubiläen, Eheschließung, Namengebungen, sonstige Feierlichkeiten), 11. Unterstützungen der Wehrdienst ableistenden Mitarbeiter, der Kampfgruppen u.ä. Bei der Aufteilung der Gelder soll vorrangig den Belangen der Schichtarbeiter, der Frauen bzw. Mütter und der Jugendlichen Rechnung getragen werden. Der Plan über die Verwendung des KuS. bedarf der Zustimmung der Betriebsgewerkschaftsleitung (Betriebsgewerkschaftsorganisation [BGO]). Bei der Festlegung der Verwendungszwecke sind die aus dem Leistungsfonds für gleiche oder ähnliche Aufgaben bereitgestellten Mittel zu berücksichtigen. Die gesamtwirtschaftliche Höhe der KuS. in den volkseigenen Betrieben und Einrichtungen betrug Mitte der 70er Jahre ca. 3 Mrd. Mark und 1980 3,5~Mrd. Mark (Plan 1983: 3,6 Mrd. Mark). Im Jahr 1980 wurden von den 3,5 Mrd. Mark 2,45 Mrd. Mark für soziale und gesundheitliche Betreuung (davon allein 1,9 Mrd. Mark für Werkküchenessen), 0,35 Mrd. für Ferienbetreuung, 0,18 Mrd. für kulturelle Betreuung, 0,25 Mrd. für Sport und Jugendbetreuung und 0,28 Mrd. für sonstige Zwecke ausgegeben. Neben den volkseigenen Betrieben und Einrichtungen bildet auch die genossenschaftliche Landwirtschaft KuS. Feriendienst des FDGB; Kulturarbeit des FDGB. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 776 Kulturstätten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KunsthandelSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Fonds der volkseigenen Betriebe und Einrichtungen für betriebliche Sozialleistungen, deren Höhe vom jeweils übergeordneten Organ in absoluter Höhe zu Lasten der Selbstkosten festgelegt werden. KuS. stehen nicht in direkter Beziehung zur Entwicklung der wirtschaftlichen Leistung der Betriebe; bei der Planung und Bildung der KuS. ist das jeweils erreichte Niveau der kulturellen und sozialen Betreuung zu berücksichtigen.…
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Antisemitismus (1985)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Mit der Beseitigung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wurzeln des Faschismus gilt offiziell auch der A. in der DDR als überwunden. Berichte über antisemitische Äußerungen und Handlungen in der DDR erscheinen nicht in der Presse. Die DDR erkennt keine Folgeverantwortung für deutsche Verbrechen an Juden während des Dritten Reiches für außerhalb ihres Staatsgebietes lebende Personen an und leistet auch keine Wiedergutmachung an Israel oder internationale jüdische Organisationen. Ein im November 1976 seitens der Zentralleitung des Komitees der Antifaschistischen Widerstandskämpfer der New Yorker „Konferenz über jüdische Ansprüche gegenüber Deutschland“ unterbreitetes DDR-Angebot, „bedürftigen Bürgern der USA jüdischen Glaubens, die vom Naziregime verfolgt wurden, aus humanitären Gründen einmalig eine finanzielle Unterstützung“ zu gewähren (ND 23. 11. 1976), lehnten diese Konferenz und Nahum Goldmann als Leiter des Genfer Büros für die jüdischen Wiedergutmachungsansprüche wegen der geringen Summe von 1 Mill. Dollar als nicht ernstzunehmen ab. Die DDR verfolgt eine „antizionistische Politik“. In den Auseinandersetzungen im Nahen Osten nimmt sie eindeutig Partei für die palästinensischen Befreiungsorganisationen und gegen Israel. Sog. zionistische Veröffentlichungen können in der DDR nicht erscheinen; auch Sprecher der Jüdischen Gemeinden der DDR haben distanzierende Erklärungen zu Problemen des Zionismus abgegeben. Der Schriftsteller Stephan Heym hat 1982 auf antisemitische Gefühle in der DDR-Bevölkerung hingewiesen, die aber wegen der geringen Zahl jüdischer Bürger kaum zum Tragen kämen. In den Jahren zuvor hatten Kirchenvertreter mehrfach antisemitische Vorfälle beklagt. 1975 widersprachen die evangelischen Bischöfe als einzige in der DDR öffentlich der UNO-Verurteilung des Zionismus als Rassismus. 1978 forderte die Synode des evangelischen Kirchenbundes die Christen dazu auf, darauf zu achten, „wo heute in unserer Mitte Menschen Opfer von Vorurteilen werden“, und erklärte: „Berechtigte Kritik an der Politik des heutigen Staates Israel darf nicht als eine Quelle oder als Vorwand zu neuem A. mißbraucht werden.“ (epd 28. 9. 1978) Kirchen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 50 Antikommunismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ApothekenSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Mit der Beseitigung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wurzeln des Faschismus gilt offiziell auch der A. in der DDR als überwunden. Berichte über antisemitische Äußerungen und Handlungen in der DDR erscheinen nicht in der Presse. Die DDR erkennt keine Folgeverantwortung für deutsche Verbrechen an Juden während des Dritten Reiches für außerhalb ihres Staatsgebietes lebende Personen an und leistet auch keine…
DDR A-Z 1985
Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse) (1985)
Siehe auch: Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Urania: 1966 1969 Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse): 1975 1979 Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse, Gesellschaft zur: 1956 Gesellschaftliche Organisation zur Popularisierung von Ergebnissen aus allen Gebieten der Wissenschaften und zur propagandistischen Unterstützung der jeweils gegebenen politischen Schwerpunktaufgaben. Die U. wurde am 17. 6. 1954 in Anlehnung an das Vorbild der sowjetischen Allunionsgesellschaft zur Verbreitung politischer und wissenschaftlicher Kenntnisse gegründet. Anknüpfend an den von Prof. Julius Schasel 1924 in Jena gegründeten linkssozialistischen freidenkerischen Bildungsverein „U. / Freies Bildungsinstitut e. V.“ (mit Zeitschrift U. und gleichnamigem Verlag; 1933 aufgelöst und verboten) nahm die GzVwK. auf ihrem 4. Kongreß 1966 ihren jetzigen Namen an. Mitglieder der U. sind Angehörige der Intelligenz und erfahrene Praktiker, die sich verpflichten, ihre Kenntnisse in populärwissenschaftlichen Vorträgen einem breiten Interessentenkreis zu vermitteln. Höchstes Organ der U. ist der alle 5 Jahre tagende Kongreß (VII. Kongreß der U. 29. 6.–1. 7. 1981), der das Präsidium wählt. Präsident ist Prof. Dr. Ing., Dr. h.c. Eberhard Leibnitz (SED). Die U. untergliedert sich weiter in Bezirks- und Kreisorganisationen mit den entsprechenden Leitungsgremien. — Seit 1981 verleiht die U. für „hervorragende Verdienste bei der Propagierung wissenschaftlicher Erkenntnisse“ die „Ernst-Haeckel-Medaille“ (E. H. 1834–1919, Naturwissenschaftler und Begründer des Monismus). In größeren Betrieben der Industrie und Landwirtschaft sowie an den Universitäten, Hoch- und Fachschulen bestehen Mitgliedergruppen (Mitte 1981: 1143). Beim Präsidium der U. arbeiten über 20 zentrale Sektionen bzw. Arbeitsgruppen, die in ihrer Aufgabenstellung der Unterteilung der Gesellschafts- und Naturwissenschaften bzw. gewissen politischen Schwerpunkten folgen (z.B. Agrarwissenschaften, Astronomie, Biologie, Internationale Fragen, Militärpolitik, Staats- und Rechtswissenschaft). Diese leiten ihrerseits die entsprechenden Einrichtungen auf Bezirks- und Kreisebene an, organisieren den Erfahrungsaustausch und versorgen sie mit Informationsmaterial. Konferenzen und wissenschaftliche Kolloquien sind die bevorzugten Formen, in denen die U. die eigenen Mitglieder/Referenten weiterbildet. Die U. arbeitet mit ausländischen Organisationen vergleichbarer Aufgabenstellung, insbesondere mit deren populärwissenschaftlichen Verlagen zusammen. Vom 23. bis 25. 9. 1975 fand in Moskau die I. Internationale wissenschaftlich-methodische Konferenz der GzVwK. der sozialistischen Länder statt. Die U. gibt in ihrem Verlag U. (von 1976 bis 1981: 440 Titel mit einer Auflage von 8,8 Mill. Bänden) die Jahrbücher „U.-Universum“ (seit 1954) und „Wissenschaft und Menschheit“ (seit 1965; zusammen mit dem Moskauer Verlag „Snanije“) sowie die populärwissenschaftliche Monatszeitschrift „U.“ (seit August 1947; mit dem Kulturbund der DDR [KB]) heraus. In den Massenmedien ist die U. u.a. mit den Sendereihen „Neue Fernseh-U.“ (seit 1974; 1. Prog.) und „Wissenschaft im Meinungsstreit“ (seit 1977; Radio DDR II) vertreten. Bis Anfang 1981 gestaltete die U. fast 350 Sendungen im Fernsehen und Rundfunk der DDR; Mitschnitte der Sendungen werden im Vortragsangebot der U. verwendet. Die Tätigkeit der U. versteht sich als ein Beitrag zur sozialistischen Allgemeinbildung, als „populärwissenschaftliche Propaganda“. Diesem Zweck dient die Vermittlung parteilicher Informationen über die Entwicklungen im In- und Ausland ebenso wie die Verbreitung neuester wissenschaftlicher und technischer Erkenntnisse unter dem Gesichtspunkt ihrer Anwendbarkeit in der Produktion. Die U. bestreitet mit ihren Veranstaltungen weitgehend das allgemeinbildende Angebot der Volkshochschulen und nimmt Aufgaben in der Erwachsenenbildung wahr (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, XII.). Die U. leistet ihre Arbeit in Form von Vorträgen, Kursen, Aussprachen, Exkursionen und Ausstellungen. Sie stützt sich dabei auf Vortragszentren, Betriebs- und Dorfakademien sowie auf die Kultur- und Klubhäuser. Über ein Fünftel der Veranstaltungen der U. finden auf den Dörfern und in landwirtschaftlichen Betrieben statt; rd. ein Viertel aller U.-Veranstaltungen ist für Jugendliche bestimmt. Über die Zusammenarbeit mit dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) wurde 1972 eine schriftliche Vereinbarung getroffen, die beide Organisationen zur gegenseitigen Unterstützung bei der politisch-ideologischen Arbeit in den Betrieben verpflichtet. Diesem Ziel dienen regelmäßige Konsultationen zwischen den Verbandsleitungen auf den verschiedenen Stufen, in denen im übrigen auch der jeweils andere Verband personell vertreten sein soll. Vergleichbare Vereinbarungen bestehen mit der Freien Deutschen Jugend (FDJ), dem Demokratischen Frauenbund Deutschlands (DFD) sowie der Volkssolidarität (Vorträge für ältere Bürger in Altenheimen usw.). Die Zahl der Veranstaltungen stieg von 227.459 im Jahr 1970 mit über 7,8 Mill. Teilnehmern auf 384.607 im Jahr 1982, die von rd. 12 Mill. Teilnehmern besucht wurden. Die Mitgliederzahlen stiegen von 28.160 (1971), 33.675 (1975) und rd. 36.000 (1977) auf 48.600 (Mitte 1981) und 1983 auf 50.913. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1400 Uranbergbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z UrheberrechtSiehe auch: Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Urania: 1966 1969 Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse): 1975 1979 Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse, Gesellschaft zur: 1956 Gesellschaftliche Organisation zur Popularisierung von Ergebnissen aus allen Gebieten der Wissenschaften und zur propagandistischen Unterstützung der jeweils gegebenen politischen…
DDR A-Z 1985
Innerdeutsche Beziehungen (1985) Siehe auch die Jahre 1975 1979 [S. 629] IB. sind die Gesamtheit aller Beziehungen zwischen beiden Staaten in Deutschland; als Terminus ab der Mitte der 60er Jahre gebräuchlich (überwiegend für den staatlichen Bereich). Aus der Sicht der Bundesrepublik Deutschland bilden die staatlichen Beziehungen ein Verhältnis besonderer Art, wobei die DDR von der Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen wird. Basis und Rahmen der heutigen IB. sind im Grundlagenvertrag festgelegt worden, der im Juni 1973 in Kraft getreten ist. Unter Ausklammerung unvereinbarer Standpunkte wurden die Voraussetzungen für Vereinbarungen auf Gebieten gemeinsamer Interessen bei unterschiedlichen Zielvorstellungen (Deutschlandpolitik der SED) geschaffen. Zusammen mit dem vorangegangenen Verkehrsvertrag und den dann folgenden weiteren Verträgen und Abkommen bildet der Grundlagenvertrag die Basis für die Zusammenarbeit auf den verschiedensten staatlichen Ebenen, die die bestehenden historisch gewachsenen Bindungen außerhalb des staatlichen Bereichs fördert und sichert und abgerissene Beziehungen neu aufzubauen versucht. Die Bundesregierung versteht die IB. als Teil der Deutschlandpolitik, deren Ziel es ist, „auf einen Zustand des Friedens in Europa hinzuwirken, in dem das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung seine Einheit wiedererlangt“ (Brief zur deutschen Einheit; Grundlagenvertrag). I. Geschichtliche Entwicklung Vielfältige Kontakte, Verbindungen und Bindungen bestanden auch nach dem Kriegsende und der Aufteilung Deutschlands in Besatzungszonen sowohl im historisch gewachsenen kommunalpolitischen Raum als auch im privaten Bereich weiter. Die Grenzziehung zwischen den Besatzungszonen in Form von Demarkationslinien war zunächst kein Hindernis, die bestehenden Verbindungen aufrechtzuerhalten, zumal nach den Erklärungen der alliierten Besatzungsmächte Deutschland als wirtschaftliche Einheit erhalten werden sollte, und eine trennende Grenzziehung und völlige Umorientierung der kulturellen und wirtschaftlichen Beziehungen jeweils nach Ost bzw. West unvorstellbar schien. Die durch den Krieg in Mitleidenschaft gezogenen oder zerstörten Verkehrsverbindungen ließen zunächst nur lokale Verbindungen über die Grenze zu wie etwa beim Schulbesuch, beim Weg zur Arbeitsstelle, bei Versorgungslösungen und anderen lebensnotwendigen Absprachen zwischen den neuen Bürgermeistern und zeitweilig auch zwischen den Landräten der benachbarten, aber jeweils anderen Besatzungszonen zugehörigen Gemeinden und Kreisen. Die Regelungen an der Zonengrenze und im geteilten Berlin zu Fragen der Wasserversorgung, Abwässerableitung, Strombelieferung, Verkehrsbedienung u.ä. blieben meist unterhalb der politischen Schwelle. Mit der politischen Entwicklung, der sich daraus ergebenden Grenzsperrung durch die DDR und der gegenseitigen Abgrenzung wurden diese Kontakte immer schwieriger und mit dem Bau der Mauer zum Teil schließlich ganz eingestellt. Die politischen Beziehungen waren von seiten der sowjetischen Besatzungszone und später der DDR weitgehend vom Wunsch nach Anerkennung und Gleichberechtigung bestimmt, während die Politik der Westzonen und der späteren Bundesrepublik Deutschland staatliche Kontakte mit den Vertretern der DDR wegen mangelnder Legitimation durch freie Wahlen nach Möglichkeit vermied. Die Bundesregierung — legitimiert durch freie Wahlen — sah die Durchsetzung ihrer Vorstellungen der Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechtes in der Westintegration. Die DDR-Regierung — ohne Legitimation durch die Bevölkerung — versuchte die Einbeziehung der Bundesrepublik Deutschland in das westliche Verteidigungssystem zu verhindern. Aus dieser Überlegung wurden auch von 1950 bis zum Mauerbau von DDR-Präsident, Volkskammer und Regierungsmitgliedern 50 Noten, Schreiben und Telegramme an den Bundespräsidenten, den Bundestag und die Bundesminister gesandt, von denen nur zwei beantwortet wurden. (1951: Schreiben von Bundestagspräsident Ehlers an Volkskammerpräsident Dieckmann, Schreiben von Bundespräsident Heuss an DDR-Präsident Pieck.) Die nicht erwiderten Gesprächs- und Verhandlungsversuche der DDR auf hoher politischer Ebene wurden ergänzt durch gesamtdeutsche Aktionen und Konferenzen („Deutsche an einen Tisch“), um von unten her die Verfassungsorgane und Parteien der Bundesrepublik Deutschland zu beeinflussen. Die DDR betrieb eine Politik, die von der Offenheit der deutschen Frage ausging und den Eindruck erweckte, als sperre sich lediglich der Westen gegen die Einheit (Deutschlandpolitik der SED). Sichtbarster Ausdruck für die Spaltung Deutschlands wurde die Errichtung der Berliner Mauer durch die DDR-Behörden am 13. 8. 1961. Schon seit 1948 war der private Reiseverkehr durch die DDR erheblich behindert worden. Seit 1952 waren von der DDR an der Grenze zum Bundesgebiet immer undurchdringlichere Sperranlagen errichtet worden. Noch in den 50er Jahren war aber West-Berlin für DDR-Bewohner ohne größere Schwierigkeiten er[S. 630]reichbar. Das führte aufgrund der politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der DDR zu einem Flüchtlingsstrom (Flüchtlinge) von jährlich 140.000 bis 330.000 Menschen in den Westen, der mit dem Bau der Mauer schlagartig unterbunden wurde. Als Reaktion auf den Mauerbau wurden auch von seiten der Bundesrepublik zunächst viele Kontakte, insbesondere in den Bereichen Sport und Kultur, unterbrochen. Man sah sich außerstande, zur Tagesordnung überzugehen. Die DDR forderte bei allen Gesprächsangeboten die staatliche Anerkennung und propagierte die Drei-Staaten-Theorie (Berlin). Es wurde deutlich, daß die Spaltung Deutschlands auf längere Zeit unabänderlich sein würde. Dies führte zu einem Wandel der offiziellen Politik der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der DDR mit dem Ziel, für die Menschen die Härten der Teilung auch durch staatliche Kontakte zu mildern. Das erste Passierscheinabkommen über Besuche von Einwohnern von Berlin (West) in Berlin (Ost) wurde im Dezember 1963 abgeschlossen. Ein Zeitungsaustausch (1964) und der zwischen SED und SPD vereinbarte Redneraustausch (1966) scheiterten. Die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD faßte den Entschluß, Verhandlungen und Verträge mit der DDR anzustreben. Daraufhin nahmen die ideologischen Abgrenzungsmaßnahmen der DDR zu. Erstmals kam es 1967 zu einem Briefwechsel zwischen den Regierungschefs der beiden deutschen Staaten. Diese Bemühungen brachten allerdings keine konkreten Ergebnisse, da die DDR Verhandlungen ohne ihre vorherige völkerrechtliche Anerkennung ablehnte. Die Deutschlandpolitik seit 1969 ordnete sich in die Entspannungsbemühungen ein, die das Verhältnis zwischen den USA und der UdSSR maßgeblich bestimmten. Die Bundesregierung erklärte, in ihrer Politik von der Existenz der DDR als eines zweiten Staates in Deutschland auszugehen und der Regierung der DDR auf der Basis der Gleichberechtigung zu begegnen. Die angestrebten Regelungen sollten aber mit dem Ziel vereinbar sein, die deutsche Frage auf der Grundlage der Selbstbestimmung im Rahmen einer europäischen Friedensordnung zu lösen, und die Veränderungen sollten sich in den Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten zum Nutzen der Menschen auswirken. Im März 1970 kamen in Erfurt die Regierungschefs der beiden deutschen Staaten zum ersten Mal zusammen. Die Reaktion der Öffentlichkeit war groß. Beide Staaten legten ihre grundsätzlichen Positionen dar. Die Gespräche wurden am 21. 5. 1970 in Kassel fortgesetzt. Hier nannte die Bundesregierung in 20 Punkten Grundsätze und inhaltliche Elemente für einen Vertrag, der nach ihren Vorstellungen die Grundlage für die Regelung der beiderseitigen Beziehungen sein sollte. Die DDR beharrte jedoch auf ihren Grundpositionen und schlug eine Denkpause vor. Nach Abschluß des Moskauer Vertrages am 12. 8. 1970 und der Paraphierung des Viermächte-Abkommens über Berlin am 3. 9. 1971 traten die zuständigen deutschen Behörden in Verhandlungen zur Ausführung des Viermächte-Abkommens. Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR verhandelten über die Regelung des Transitverkehrs zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West), der Senat von Berlin und die DDR-Regierung über die Regelung der Besuche von Bewohnern von Berlin (West) in der DDR und Berlin (Ost). Es folgten Verhandlungen über den Verkehrsvertrag, der als erster Staatsvertrag zwischen beiden Staaten in Deutschland am 17. 10. 1972 in Kraft trat. Offizielle Verhandlungen mit dem Ziel einer Regelung der Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten und des Abschlusses des Grundlagenvertrages begannen im August 1972. Im Juni 1973 trat er in Kraft. II. Ebenen und Instrumentarien der innerdeutschen Beziehungen Mit der Formalisierung der IB. durch den Grundlagenvertrag wurden neue Kontaktebenen eröffnet. Während bis 1970 die Kontakte insbesondere über private Beziehungen und Organisationen aufrechterhalten wurden, entstanden durch den Grundlagenvertrag und seine Folgeverträge Kommissionen, Expertengespräche und Konsultationen (Abrüstung). Ziel blieb es, durch die Formalisierung die gewachsenen Bindungen nicht einzuschränken, sondern zu fördern und zu sichern. Am 2. 5. 1974 trat das Protokoll über die Einrichtung der Ständigen Vertretungen in Kraft. Es regelt deren Aufgaben, Zuständigkeiten und Status. Der Sitz der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der DDR ist in Berlin (Ost). Die Ständige Vertretung der DDR hat ihren Sitz in Bonn und unterhält eine Zweigstelle ihrer handelspolitischen Abteilung in Düsseldorf. Der Grundlagenvertrag und das Protokoll haben keine diplomatischen Beziehungen zwischen beiden Staaten begründet; das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen gilt nur entsprechend. Während auf seiten der DDR für die Angelegenheiten der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten zuständig ist, liegt die Zuständigkeit für die Angelegenheiten der Ständigen Vertretung in Bonn beim Bundeskanzleramt, dem auch die Ständige Vertretung in Berlin (Ost) unterstellt ist. Diese voneinander abweichenden Zuständigkeitsregelungen ermöglichen es beiden Teilen, ihren unterschiedlichen Rechtsauffassungen entsprechend zu verfahren. Die Bundesregierung hat dadurch klargestellt, daß die DDR von ihr auch weiterhin nicht als Ausland betrachtet wird. Die Ständigen Vertretungen in beiden Staaten ha[S. 631]ben u.a. die Aufgabe, die Interessen im jeweils anderen Staat zu vertreten sowie normale gutnachbarliche Beziehungen zwischen den beiden Staaten auf den verschiedensten Gebieten, so z.B. auf politischem und kulturellem Gebiet, zu fördern und zu unterstützen. Das schließt die Leistung von Hilfe und Beistand für Personen des Entsendestaates ein. Die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der DDR vertritt in Übereinstimmung mit dem Viermächte-Abkommen auch die Interessen von Berlin (West). Obwohl es seit dem Inkrafttreten des Grundlagenvertrages eine Vielzahl von Begegnungen auf politischer Ebene gab (z.B. auf der Leipziger Messe), kam es auf deutschem Boden nur einmal zu einer Spitzenbegegnung. Bundeskanzler Schmidt traf den SED-Generalsekretär und DDR-Staatsratsvorsitzenden Honecker im Dezember 1981 am Werbellinsee, nachdem ein für 1980 vorgesehenes Treffen nicht zustande gekommen war. Zu einem Gegenbesuch ist es bisher nicht gekommen. Ein für Ende September 1984 in Aussicht genommener Besuch von Generalsekretär Honecker ist von diesem kurzfristig abgesagt worden. III. Stand und Entwicklung der innerdeutschen Beziehungen in den einzelnen Bereichen In allen Bereichen stehen für die Bundesrepublik Deutschland neben der Einbeziehung von Berlin (West) und der Stärkung seiner Lebensfähigkeit menschliche Erleichterungen im Vordergrund. A. Handel, Nichtkommerzieller Waren- und Zahlungsverkehr, Post- und Fernmeldewesen 1. Innerdeutscher Handel Die beständigsten Beziehungen gibt es im Bereich der Wirtschaft. Bereits am 8. 1. 1946 erließ die sowjetische Militäradministration den Befehl Nr. 05, der den Handel mit den Westzonen gestattete. Es folgten mehrere Abkommen zwischen den einzelnen Zonen, am 8. 10. 1949 ein in Frankfurt/Main für neun Monate abgeschlossenes Interzonenhandelsabkommen. Das „Berliner Abkommen“ vom September 1951 über den Handel bildet bis heute in seiner Neufassung vom 16. 8. 1960 die Rechtsgrundlage des Innerdeutschen Handels. Dieser Handel entwickelte sich aus teils wirtschaftlichen, teils politischen Gründen ungleichmäßig. Die Jahre 1951 bis 1953, 1960 bis 1964 und 1967/68 brachten größere Rückschläge. So wirkten sich Anfang der sechziger Jahre die Behinderungen des freien Zugangs nach Berlin und die daraufhin am 30. 9. 1960 vorsorglich ausgesprochene Kündigung des Berliner Vertrages hemmend aus. Dazwischen lagen Phasen relativ stabilen Wachstums. Im Zusatzprotokoll zu Artikel 7 des Grundlagenvertrages vereinbarten beide Seiten, den Handel auf der Grundlage bestehender Abkommen zu entwickeln. Die Vertreter der Treuhandstelle für den Interzonenhandel, im Dezember 1981 in Treuhandstelle für Industrie und Handel (TSI) umbenannt, treffen sich regelmäßig in vierzehntägigen Abständen mit Vertretern des Ministeriums für Außenhandel (MAH) der DDR, um alle laufenden Fragen des Handels zu erörtern und ggf. Zusatzvereinbarungen zu schließen. 1969 wurde damit begonnen, Lieferungen und Bezüge von der Einzelgenehmigungspflicht zu befreien. Heute ist der Handel — mit wenigen Ausnahmen — weitgehend liberalisiert. Im Juni 1982 wurde vereinbart, den Swing (gegenseitiger Überziehungskredit, der bisher nur von der DDR in Anspruch genommen worden ist) von 1983 bis 1985 schrittweise von 850 bis auf 600 Mill. VE zu reduzieren. Im Juni 1983 wurde zwischen einem Bankenkonsortium der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Außenhandelsbank Aktiengesellschaft (DABA) Berlin (Ost) die Gewährung eines ungebundenen Finanzkredits in Höhe von 1 Mrd. DM zu marktüblichen Konditionen vereinbart. Die Bundesregierung hat dem Kredit zugestimmt und eine Bundesgarantie über die Kreditsumme übernommen, aus der — da die Bundesregierung Zahlungsverpflichtungen gegenüber der DDR hat (Transitpauschale usw.; Westgeldeinnahmen) — keine Belastungen für den Bundeshaushalt zu erwarten sind. Ein weiterer Finanzkredit über 950 Mill. DM wurde im Juli 1984 gegeben. Der Umsatz des innerdeutschen Handels lag 1983 bei über 15 Mrd. VE. 2. Nichtkommerzieller Zahlungs- und Verrechnungsverkehr Nachdem in Deutschland nach den Währungsreformen 1948 zwei Währungsgebiete entstanden waren, konnten Geldzahlungen nur dann transferiert oder verrechnet werden, wenn dies besonders — z.B. im Handelsbereich — vereinbart war. Sonst entstanden Sperrkonten, d.h. Konten im fremden Bereich, über die nur — beschränkt — innerhalb dieses Bereiches verfügt werden kann. Im April 1974 wurden zwischen der Bundesregierung und der Regierung der DDR zwei Teilvereinbarungen über den nichtkommerziellen Grenzüberschreitenden ➝Zahlungsverkehr unterzeichnet. Sie ermöglichen regelmäßige Überweisungen von Unterhaltszahlungen an minder- und volljährige Berechtigte sowie Schadensersatzzahlungen, ferner in bestimmten Fällen (für Empfänger einer Alters- oder Invalidenversorgung, der Sozialhilfe, minderjährige Vollwaisen) den Transfer von Teilbeträgen aus Sperrguthaben. Die Transfervereinbarung beruht auf dem Prinzip, daß Anträge und Zahlungen in beiden Richtungen sich im Wertumfang ausgleichen. Dieser Ausgleich kann nur durch eine Devisenleistung der DDR erreicht werden. Dieser Einschuß wurde für die [S. 632]Jahre 1983 bis 1985 auf jährlich 60 Mill. DM festgelegt. Bis Ende 1983 sind in Ost-West-Richtung 317 Mill. DM transferiert worden, in West-Ost-Richtung 58 Mill. DM. 3. Post- und Fernmeldewesen Die Postverbindungen zwischen den Besatzungszonen bzw. der Bundesrepublik Deutschland und der DDR wurden sowohl auf der Ebene der Hauptverwaltungen als auch auf der Ebene der Bezirksdirektionen und der Ämter ohne Verträge und Abkommen abgewickelt. In Berlin bestand ab 1947 eine Kontrollratseinrichtung, die „Allied Working Party“ (AWP), der die Abrechnung der im internationalen Verkehr anfallenden Post- und Fernmeldegebühren für Gesamtdeutschland und die Aufteilung für die Bundespost und die Post der DDR oblag. Am 5. 8. 1954 erließ die DDR die „Verordnung über den Geschenk- und Päckchenverkehr auf dem Postwege mit Westdeutschland, Westberlin und dem Ausland“. Bei Verstößen gegen diese Verordnung wurde die Rückleitung an den Absender oder die entschädigungslose Einziehung angedroht. Die Kontrollmaßnahmen führten in den Folgejahren zu unüblich langen Laufzeiten und umfangreichen Beschlagnahmen von Postsendungen durch DDR-Behörden (Post- und Fernmeldewesen; Warenverkehr, Nichtkommerzieller). Im Telefonverkehr gab es insbesondere in Berlin Schwierigkeiten, nachdem die DDR am 27. 5. 1952 ohne vorherige Ankündigung 3.910 Telefonleitungen gekappt hatte. Telefongespräche mit dem anderen Teil der Stadt oder mit Orten in der DDR waren von Berlin (West) aus nur noch über die Fernmeldeämter Frankfurt am Main und Potsdam bzw. Leipzig möglich, zumal die DDR bereits 1949 die direkten Telefonleitungen von Berlin (West) in die DDR unterbrochen und mit der Trennung des Berliner Telefonnetzes nun auch die Leitungen von Berlin (West) in das Bundesgebiet abgeschaltet hatte. Ab 1966 begann die DDR gegenüber der Deutschen Bundespost und dem Senat von Berlin die Abrechnungen des gegenseitigen Post- und Fernmeldeverkehrs nach internationalen Abrechnungsgrundsätzen zu verlangen, obwohl es hierfür keine Rechtsgrundlage gab. Sie bezifferte ihre Forderungen rückwirkend ab 1948 für die Zeit bis 1968 auf insgesamt 1,8 Mrd. DM. Zuvor hatte die Sowjetunion in Noten an die USA, Großbritannien und Frankreich die Auflösung der Berliner AWP vorgeschlagen, in der die Bundespost und die DDR zur Aufteilung der internationalen Post- und Fernmeldegebühren vertreten waren. Am 31. 3. 1967 zog die DDR (nach Abschluß der Jahresrechnung 1966) ihre Mitarbeiter zurück und forderte die ausländischen Abrechnungspartner auf, direkt mit ihr abzurechnen. Der Bundespostminister erklärte sich zu einem Ausgleich der Mehrleistungen der Deutschen Post der DDR für die Zeit ab 1967 bereit. Er bot der DDR wiederholt Gespräche über die Höhe des Ausgleichs an und schlug zugleich Verhandlungen über dringend notwendige Verbesserungen des Post- und Fernmeldeverkehrs vor. Nach Zahlungen von insgesamt 22 Mill. DM im Oktober 1968 und im Februar 1969 als Kostenausgleich für das Jahr 1967 und das erste Halbjahr 1968 an die Deutsche Post der DDR fand sich die DDR schließlich zu den ersten Verhandlungen im September 1969 bereit. In den Gesprächen, die von der Weigerung der DDR belastet wurden, die West-Berliner Postverwaltung einzubeziehen, wurde schließlich eine Einigung darüber erzielt, daß die Bundespost der DDR-Post für die Jahre 1967 bis 1973 eine jährliche Pauschale von 30 Mill. DM zahlte. An wichtigen Verbesserungen wurden die Wiederaufnahme des Telefonverkehrs zwischen beiden Teilen Berlins, die Schaltung zahlreicher Leitungen und in den übrigen Verkehrsrelationen zahlreiche posttechnische Verbesserungen erreicht. Nach langwierigen Verhandlungen trat im Juli 1976 das im Artikel 7 des Grundlagenvertrages vorgesehene Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Post- und Fernmeldewesens in Kraft. Es wurde festgestellt, daß der Post- und Fernmeldeverkehr mit der DDR und Berlin (Ost) kein Auslandsverkehr wird, keine Auslandsgebühren, keine Zollinhaltserklärungen, kein Austausch von internationalen Formalitäten erforderlich sind. Die Möglichkeiten im Geschenkpaket- und -päckchenverkehr wurden ausgeweitet. Aufgrund weiterer Vereinbarungen von 1977 und 1983 wurde festgelegt, daß die Laufzeiten für Briefe, Päckchen und Pakete in beiden Verkehrsrichtungen erheblich ver[S. 632]kürzt und durchgreifende Maßnahmen zur Eindämmung der Verluste von Paketsendungen getroffen werden sollen. Ende Februar 1984 gab es 1515 Fernsprechleitungen. Der Selbstwählferndienst in die DDR wurde ausgeweitet. Die Postpauschale beträgt jährlich 200 Mill. DM für den Zeitraum 1983 bis 1990. B. Verkehrswesen 1. Verkehr (allgemein) Die von den vier Siegermächten im Londoner Protokoll vom 12. 9. 1944 vorgesehene gemeinsame Politik für das Transport- und Nachrichtenwesen führte zur Bildung entsprechender alliierter Einrichtungen (Transport- und Luftdirektorat des Kontrollrates) sowie zu den ersten Regelungen, bei denen insbesondere Berlin im Vordergrund stand. Schon bald wurde jedoch die Schaffung eines für alle Besatzungsgebiete geltenden alliierten Verkehrsrechtes wegen gegensätzlicher Zielsetzungen für die Zukunft Deutschlands unmöglich. Die Westzonen und die sowjetische Besatzungszone wurden zu zwei getrennten Verkehrsgebieten. Trotz der auf der Pariser Außenministerkonferenz 1949 getroffenen Vereinbarung, wonach nicht nur das New Yorker Abkommen und damit die Aufhebung der Blockade bestätigt, sondern auch Beratungen über „Erleichterungen des Personen- und Güterverkehrs und des Austausches von Nachrichten zwischen den Westzonen und der Ostzone sowie zwischen Berlin und den Zonen“ beschlossen wurden, kam es zu weiteren Einschränkungen. Im Mai 1952 wurden von der DDR acht von den insgesamt noch vorhandenen zwölf Straßenübergängen geschlossen. Durch die Sperrmaßnahmen der SBZ bzw. DDR wurden insgesamt 31 Haupt- und 140 Landstraßen unterbrochen. Nach Kriegsende waren vor allem die Wiederaufnahme und der Ausbau der Eisenbahnverbindungen zwischen den Besatzungszonen notwendig. Der Alliierte Kontrollrat in Berlin beschloß am 14. 8. 1946, daß die Einnahmen der jeweiligen Eisenbahnverwaltungen in denjenigen Besatzungszonen verbleiben sollten, die sie erhoben hatten. Es kam zu einer Reihe von Abkommen und Vereinbarungen zwischen der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn und der Generaldirektion der Deutschen Reichsbahn (DR) in der DDR über technische Probleme, Verbesserung und Erweiterung des Interzonenverkehrs, den Verkauf von Fahrkarten der Reichsbahn in Berlin (West) gegen DM-West und vor allem über die Abstimmung der Fahrpläne. Der Eisenbahngüterverkehr über die Zonengrenze war zunächst durch einen Kontrollratsbeschluß vom 10. 9. 1945 geregelt worden, der pro Tag 3 Militärgüterzüge und 13 Güterzüge für den zivilen Bedarf aus den Westzonen nach Berlin festlegte. Er verlief unter der Aufsicht des Transport- und Luftdirektorats des Alliierten Kontrollrates, bis er mit dem Beginn der Berliner Blockade am 18. 7. 1948 völlig eingestellt wurde. Im Helmstedter Abkommen vom 11. 5. 1949 vereinbarten dann die Generaldirektion der Deutschen Reichsbahn und die Hauptverwaltungen der späteren Deutschen Bundesbahn im vereinigten Wirtschaftsgebiet die Wiederaufnahme des Interzonenverkehrs. Trotzdem sind bis heute rd. 25 Eisenbahnlinien zwischen dem Bundesgebiet und der DDR nicht mehr in Betrieb. Mit dem Offenbacher Abkommen vom 3. 9. 1949 wurde der Interzonen-Reisezugverkehr erweitert. Der auf dieser Grundlage vereinbarte gemeinsame Tarif wurde von der Deutschen Reichsbahn zum 30. 6. 1965 gekündigt. Damit entfielen insbesondere die im Tarif enthaltenen einheitlichen Beförderungsbedingungen. Seit 1950 finden — getrennt für den Reise- und Güterverkehr — regelmäßige Fahrplanbesprechungen statt. Erweiterungen des Verkehrs wurden am 12. 7. 1954 und am 17. 8. 1964 — Öffnung zusätzlicher Übergänge über Büchen, Bebra und Hof für den Güterverkehr mit Berlin (West) — vereinbart. Im November 1970 wurden zwischen den Regierungen Gespräche über Verkehrsfragen aufgenommen, die im September 1971 in offizielle Verhandlungen mündeten und 1972 zum Verkehrsvertrag führten. Am 17. 10. 1972 trat der „Vertrag über Fragen des Verkehrs zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik“ in Kraft. Der Vertrag umfaßt den Wechselverkehr, d.h. den Verkehr zwischen beiden Verkehrsgebieten und den Transitverkehr in dritte Staaten auf Straßen, Schienen und Wasserwegen; ausgenommen sind der Personenverkehr mit Seepassagier- und Binnenschiffen und der Luftverkehr. Grundsätzlich soll der Verkehr in und durch die Hoheitsgebiete der Vertragsstaaten entsprechend der üblichen internationalen Praxis auf der Grundlage der Gegenseitigkeit und Nichtdiskriminierung im größtmöglichen Umfange gewährt, erleichtert und möglichst zweckmäßig gestaltet werden. Artikel 32 sieht zur Klärung auftretender Meinungsverschiedenheiten eine gemischte Kommission („Verkehrskommission“) vor. Der Verkehrsvertrag gilt für unbestimmte Zeit und kann fünf Jahre nach Inkrafttreten mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des jeweiligen Kalenderjahrs gekündigt werden. Der Verkehrsvertrag enthält in sieben Artikeln die erforderlichen Grundbestimmungen, die überwiegend an die Praxis im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr anknüpfen. Seit dem 1. 4. 1973 sind beide deutsche Staaten Vollmitglieder der Berner Union. Gemäß Artikel 11 gilt das Internationale Personenbeförderungs- und Frachtrecht der Internationalen Übereinkommen CIV und CIM auch für das Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR. Berlin (West) wird in der Berner Union von der Bundesrepublik Deutschland vertreten. Die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn und das Ministerium für Verkehrswesen der DDR haben in Ausführung des Verkehrsvertrages am 25. 9. 1972 ein Eisenbahngrenzübereinkommen abgeschlossen, das technische und Haftungsfragen regelt (Grenzübergangsstellen; Verkehrswesen). 2. Reiseverkehr a) Reiseverkehr in die DDR. Besuchsreisen in die DDR waren für Deutsche aus den Westzonen bzw. dem Bundesgebiet — wenn auch unter z.T. schwierigen Bedingungen — immer möglich, zeitweise jedoch nur, wenn man Verwandte in der DDR hatte (einmal jährlich bis zur Dauer von 4 Wochen). Die Mitnahme von Geschenken im Reiseverkehr wurde durch niedrig gehaltene Höchstmengen und einschränkende Freigrenzen sowie seit 1968 durch hohe Genehmigungsgebühren belastet (Warenverkehr, Nichtkommerzieller). 1957 reisten 1,6 Mill. Besucher aus dem Bundesgebiet in die DDR, 1959 nur noch rd. 900.000, 1962 rd. 600.000. Danach stiegen die Zahlen wieder an. Mit der Änderung des Paßgesetzes im Dezember 1966 wurden vom an sich schon eingeschränkten Reiseverkehr Westdeutsche ausgenommen, die „als Hauptverantwortliche die völkerrechtswidrige annexionistische Politik der Alleinvertretungsanmaßung verfechten oder maßgeblich fördern“ oder „durch ihre Handlungen westdeutsche gesetzliche Bestimmungen völkerrechtswidrig gegen Bürger der DDR anwenden“ oder Mitglied der Nationaldemokratischen Partei (NPD) waren oder sich „im neonazistischen Sinne“ betätigten. Im Juni 1968 wurde für die Ein- und Durchreise von der DDR der Paßzwang eingeführt, Ein- und Ausreisevisa und für den Tagesbesuch in Berlin (Ost) Tagesaufenthaltsgenehmigungen. Verbunden mit diesen Maßnahmen war die Erhebung von Visagebühren. Ab November 1964 wurde ein verbindlicher Mindestumtausch vorgeschrieben, der 1968 von fünf auf zehn DM, 1973 auf 20 DM, 1974 auf 13 DM und 1980 auf 25 DM pro Tag festgelegt wurde (Währung/Währungspolitik, II. E.). Die Bundesregierung hat sich um eine Rücknahme der Erhöhung bemüht. Der Mindestumtausch für Rentner wurde ab August 1984 auf 15 DM pro Tag gesenkt. West-Berlinern war es seit 1952 praktisch unmöglich, in die DDR zu reisen; mit Wirkung vom 23. 8. 1961 konnten sie auch nicht mehr den anderen Teil der Stadt besuchen. Mit den Passierscheinabkommen vom 17. 12. 1963, 24. 9. 1964, 25. 11. 1965, 7. 3. 1966 und 6. 10. 1966 konnten tageweise Besuche zu Feiertagen sowie eine Passierscheinstelle für dringende Familienangelegenheiten (Härtestelle) vereinbart werden. Unabhängig von diesen Beschränkungen waren Geschäftsreisen, Reisen zur Leipziger Messe sowie Reisen auf Einladung amtlicher Stellen zulässig. Mit dem Inkrafttreten des Verkehrsvertrages vom 17. 10. 1972 wurden wesentliche Reiseerleichterungen und Verbesserungen wirksam. Einwohner des Bundesgebietes können jetzt nicht nur zum Besuch von Verwandten, sondern auch von Bekannten, und zwar einmal oder mehrmals im Jahr bis zu einer Dauer von insgesamt 45 Tagen im Jahr nach der Neuregelung vom August 1984 einreisen. Die Aufenthaltsgenehmigung gilt in der Regel für das gesamte Gebiet der DDR. Außerdem können Einwohner des Bundesgebietes die Einreisegenehmigung auch auf Einladung der zuständigen Organe der DDR aus kommerziellen, kulturellen, sportlichen und religiösen Gründen erhalten. Anfang der 60er Jahre wurden einige Touristenreisen mit festgelegter Route angeboten, 1967 unter Hinweis auf technische Gründe aber wieder abgesagt. Erst nach dem Verkehrsvertrag können aufgrund von Vereinbarungen zwischen Reisebüros der Bundesrepublik Deutschland und der Generaldirektion des Reisebüros der DDR wieder touristische Reisen in die DDR durchgeführt werden. Die Aufenthaltsgenehmigung ist in der Regel auf die Bezirke beschränkt, die im Reiseprogramm vorgesehen sind (Tourismus). 1983 haben rd. 165.000 Reisende aus der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) durch Vermittlung eines Reisebüros oder eines anderen Reiseveranstalters an einer Gruppenreise in die DDR teilgenommen oder eine private Einzelreise mit Hotelübernachtung gebucht. Zu der positiven Entwicklung (Steigerung gegenüber 1982 10 v.H.) haben die Verdoppelung der Teilnehmerzahlen an Klassenfahrten und Jugendreisen und die steigende Teilnehmerzahl bei Gruppenreisen von Erwachsenen, insbesondere bei Studienreisen beigetragen (Jugendaustausch, Innerdeutscher). Die besonderen Möglichkeiten für Westdeutsche, zu Tagesbesuchen nach Berlin (Ost) oder zum Besuch der Leipziger Messe in die DDR einzureisen, blieben bestehen. Seit dem Inkrafttreten des Grundlagenvertrages im Juni 1973 haben Bewohner von 56 grenznahen Stadt- [S. 635]und Landkreisen der Bundesrepublik Deutschland die Möglichkeit, zu Tagesaufenthalten in den grenznahen Bereich der DDR (54 Kreise) einzureisen („Grenznaher Verkehr“). Dazu wurden vier neue Straßenübergänge (Uelzen/Salzwedel, Duderstadt/Worbis, Bad Neustadt/Meiningen, Coburg/Eisfeld) eingerichtet, die auch für den allgemeinen Reiseverkehr mit der DDR zur Verfügung stehen. Die Tagesaufenthalte sind sowohl zum Besuch von Verwandten und Bekannten als auch aus touristischen Gründen möglich. Nach Gesprächen zwischen Bundesregierung und DDR-Regierung im Zusammenhang mit der Gewährung von Finanzkrediten wurden die Reisemöglichkeiten ab August 1984 erweitert und auf 2 Tage ausgedehnt. Nach der in Übereinstimmung mit den Regelungen des Viermächte-Abkommens getroffenen Vereinbarung zwischen dem Senat und der Regierung der DDR über Erleichterungen und Verbesserungen des Reise- und Besucherverkehrs, die zusammen mit dem Viermächte-Abkommen am 3. 6. 1972 in Kraft getreten ist, können Personen mit ständigem Wohnsitz in Berlin (West) einmal oder mehrmals zu Besuchen von insgesamt 45 Tagen im Jahr — nach der Neuregelung vom August 1984 — in die DDR und nach Berlin (Ost) einreisen. Die Einreise wird aus humanitären, familiären, religiösen, kulturellen oder touristischen Gründen genehmigt. In dringenden Familienangelegenheiten können Reisen auch dann gewährt werden, wenn die allgemeine Besuchsdauer von insgesamt 45 Tagen im Jahr bereits erschöpft ist. Der Senat von Berlin und die Regierung der DDR haben Beauftragte ernannt, die Meinungsverschiedenheiten und Schwierigkeiten klären sollen, die sich im einzelnen aus der Anwendung und Durchführung der Vereinbarung ergeben Berlin. b) Reiseverkehr aus der DDR Seit Herbst 1946 mußten alle Reisenden, die in eine andere Besatzungszone fahren wollten, einen Interzonenpaß besitzen, der in der sowjetischen Besatzungszone und späteren DDR nur in beschränkter Zahl ausgestellt wurde. Bis Juni 1953 erhielten — abgesehen von Dienstreisenden — nur wenige die Möglichkeit, einen Besuch bei Freunden und Verwandten im Westen zu machen. Nur der Besuch West-Berlins war fast ungehindert möglich. Danach wurden Reisen in größerem Umfange zugelassen (zwischen 1954 und 1957 jährlich etwa 2,5 Mill. Reisende aus der DDR, davon blieben jeweils mehr als 4 v.H. im Bundesgebiet). Im Sommer 1957 wurden erstmals bestimmten Personengruppen (Oberschülern, Studenten, FDJ-Angehörigen) Westreisen verboten; wenige Monate später wurde durch eine Änderung des Paßgesetzes und administrative Maßnahmen die Zahl der Besuchsreisen in das Bundesgebiet rapide gedrosselt. 1958 kamen nur noch 627.356 Personen besuchsweise ins Bundesgebiet. Nur in Berlin waren über die Sektorengrenzen hinweg Besuche im Westteil der Stadt noch in größerem Umfang möglich. Nach dem Mauerbau am 13. 8. 1961 durften zunächst nur Dienstreisende ausreisen. Ende 1964 erhielten Rentner die Möglichkeit, Verwandte im Bundesgebiet zu besuchen. Im Jahresdurchschnitt kamen danach etwa 1 Mill. Rentner zu Besuch. Nach Inkrafttreten des Verkehrsvertrages 1972 erhielten die Rentner die Möglichkeit, mehrmals im Jahr (für insgesamt 30 Tage) zu Besuchen in das Bundesgebiet oder nach Berlin (West) zu fahren; seit August 1984 können sie auch Bekannte besuchen (für insgesamt 60 Tage). 1983 betrug die Zahl der Besuche rd. 1,5 Mill. In dringenden Familienangelegenheiten können seit 1972 auch jüngere Bewohner der DDR von den DDR-Behörden die Genehmigung zum Besuch von Verwandten in der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin (West) erhalten. Als dringende Familienangelegenheiten sind folgende Anlässe, die mehrfach erweitert worden sind, anerkannt: Geburten, Taufen, Konfirmationen, Kommunionen, Jugendweihen, kirchliche und standesamtliche Eheschließungen, Ehejubiläen, der 60., 65., 70., 75. und jeder weitere Geburtstag, lebensgefährliche Erkrankungen und Sterbefälle. Antragsberechtigte Verwandte in der DDR sind: Großeltern, Eltern, Kinder, Geschwister und Halbgeschwister (mütterlicherseits). Nach einer Erweiterung des Katalogs der Reiseanlässe im Februar 1982 stieg die Zahl der Besuche in dringenden Familienangelegenheiten 1982 um 25 v.H., 1983 um weitere 40 v.H. 1983 reisten somit rd. 64.000 DDR-Bewohner, die nicht Rentner waren, in die Bundesrepublik Deutschland. 3. Verkehr nach und von Berlin (West) Während der Luftverkehr nach Berlin (West) störungsfrei verlief, war der Landverkehr durch die [S. 636]DDR nach Berlin (West) politischen Störungen und Behinderungen ausgesetzt. Auch nach Ende der Blockade 1949 übte die DDR durch verschärfte Kontrollen der Reisenden, schleppende Abfertigung bei den Kontrollen und stundenweise Sperrung des Verkehrs Druck aus. Der fast völlige Mangel an schriftlich fixierten Regelungen für den Straßenverkehr machte diese Verkehrsart besonders im Berlin-Verkehr anfällig für Beeinträchtigungen aller Art. Ab 1. 9. 1951 wurde eine Straßenbenutzungsgebühr für Kraftfahrzeuge erhoben, die ab 1. 4. 1955 mehr als verdoppelt wurde. Nach Verhandlungen wurde diese Erhöhung teilweise wieder rückgängig gemacht. 1968 führte die DDR auch im Berlin-Verkehr den Paß- und gebührenpflichtigen Visazwang ein und erhob im Güterverkehr zusätzlich zur Straßenbenutzungsgebühr eine Steuerausgleichsabgabe. 1964 wurde eine Vereinbarung mit der DDR über den Wiederaufbau der Saalebrücke bei Hirschberg getroffen, an dem sich die Bundesrepublik Deutschland mit einer Kostenpauschale von 5,5 Mill. VE beteiligte, um damit den über diese Strecke laufenden Landverkehr von und nach Berlin zu erleichtern. Durch das Viermächte-Abkommen vom 3. 9. 1971 und das Transitabkommen zwischen den Regierungen beider deutscher Staaten vom 21. 12. 1971 wurden verbindliche Regelungen für den Zugang nach Berlin (West) vereinbart, die eine schnelle Abfertigung am Auto, im Bus oder im Zug ermöglichen. Eine Durchsuchung von Personen, Reisegepäck und Fahrzeugen oder eine Festnahme bzw. Zurückweisung ist seitdem nur noch ausnahmsweise unter bestimmten engen Voraussetzungen zulässig. Auch Personen, welche die DDR ohne Erlaubnis der dortigen Behörden verlassen oder früher in der DDR strafbare Handlungen begangen haben, können die Transitwege ungehindert benutzen. Reisenden, die in der Vergangenheit in der DDR und nach dem Recht der DDR Straftaten gegen das Leben, vorsätzliche Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit des Menschen oder schwere Straftaten gegen das Eigentum begangen haben, kann die Durchreise verweigert werden. Ein Mißbrauch der Transitwege liegt gemäß Artikel 16 des Abkommens dann vor, wenn ein Reisender während der Benutzung der Transitwege rechtswidrig und schuldhaft gegen die allgemein üblichen Vorschriften der DDR bezüglich der öffentlichen Ordnung verstößt, indem er a) Material verbreitet oder aufnimmt; b) Personen aufnimmt; c) die vorgesehenen Transitwege verläßt, ohne durch besondere Umstände, wie Unfall oder Krankheit, oder durch Erlaubnis der zuständigen DDR-Organe dazu veranlaßt zu sein; d) andere Straftaten (Strafrecht) begeht oder e) durch Verletzung von Straßenverkehrsvorschriften Ordnungswidrigkeiten begeht (Straßenverkehrsrecht). Im Falle des hinreichenden Verdachts, daß ein Mißbrauch beabsichtigt ist, begangen wird oder begangen worden ist, können die Organe der DDR den Reisenden sowie sein Transportmittel und sein Gepäck durchsuchen oder ihn zurückweisen. Die Zahlung individueller Visa- und Straßenbenutzungsgebühren ist entfallen. Statt dessen zahlt die Bundesregierung eine Pauschalsumme, die für die Zeit von 1980 bis 1989 auf jährlich 525 Mill. DM festgelegt worden ist. Das Transitabkommen hat Voraussetzungen dafür geschaffen, daß die Mehrzahl der Gütertransporte in verplombten Transportmitteln und damit ohne zeitaufwendige Sichtkontrolle der Ladung durch die Zollorgane der DDR durchgeführt werden kann (Zollwesen). Nach Artikel 19 des Transitabkommens ist eine Kommission zur Klärung von Schwierigkeiten und Meinungsverschiedenheiten bei der Anwendung oder Auslegung dieses Abkommens gebildet worden („Transitkommission“). Die Kommission, die abwechselnd in Bonn und Berlin (Ost) tagt, behandelt in ihren regelmäßig stattfindenden Sitzungen alle Probleme des Transitverkehrs von und nach Berlin (West), z.B. Festnahmen und Zurückweisungen von Personen sowie Fragen des Güterverkehrs auf Schiene, Straße und Wasserstraße. Weitere Verhandlungen brachten Verbesserungen im Berlin-Verkehr. So wurde bis Anfang 1980 die Autobahn Marienborn-Berlin von Grund auf erneuert und ein Teilstück des Berliner Rings auf sechs Spuren verbreitert. Im Schienenverkehr wurde ein neuer Übergang (Staaken) für den Reisezugverkehr nach Hamburg geschaffen, was eine Fahrzeitverkürzung von 45 Minuten bedeutet. In Berlin (West) wurden drei zusätzliche Verkehrshalte eingerichtet (Wannsee, Charlottenburg und Spandau). Eine Autobahnverbindung von Berlin nach Hamburg mit dem neuen Übergang Gudow-Zarrentin wurde fertiggestellt. Notwendige Reparaturarbeiten an den Transitwasserstraßen nach Berlin und am Schiffshe[S. 637]bewerk Rothensee wurden durchgeführt. Der Teltow-Kanal wurde für den Durchgangsverkehr geöffnet. Der Neu- bzw. Ausbau der Autobahn bei Herleshausen/Wartha, die Verbreiterung des Mittellandkanals und der Ausbau von zwei Eisenbahn-Streckenabschnitten zwischen Berlin und Helmstedt wurden vereinbart. Zu den Kosten hat die Bundesrepublik Deutschland jeweils beigetragen (<Berlin>). C. Grenzfeststellung, Recht, Verwaltung, humanitäre Fragen 1. Grenzfeststellung Die gemäß Zusatzprotokoll I zum Grundlagenvertrag aus Beauftragten der Regierungen beider deutschen Staaten gebildete Grenzkommission legte im November 1978 das „Protokoll zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Überprüfung, Erneuerung und Ergänzung der Markierung der zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik bestehenden Grenze, die Grenzdokumentation und die Regelung sonstiger mit dem Grenzverlauf in Zusammenhang stehenden Probleme“ vor. Damit wurde die Feststellung und Markierung des Grenzverlaufs (mit Ausnahme des Elbeabschnitts) abgeschlossen. Neben dieser Grenzfeststellung, die Unsicherheiten und Zweifel über den Grenzverlauf ausräumen soll, trägt sie zur Regelung sonstiger mit dem Grenzverlauf im Zusammenhang stehenden Probleme bei, z.B. der Wasserwirtschaft, der Energieversorgung und der Schadensbekämpfung (Grenze, Innerdeutsche). 2. Rechtshilfe Nach 1945 leisteten sich die Gerichte in beiden Teilen Deutschlands zunächst weiter unmittelbare Rechts- und Amtshilfe. Mit der Entstehung der DDR nahmen die praktischen Schwierigkeiten zu; es entwickelten sich schrittweise unterschiedliche Rechtsordnungen. Besondere Schwierigkeiten entstanden bei der Rechtshilfe in Strafsachen (Rechtshilfe, Innerdeutsche). Für sie gilt in der Bundesrepublik Deutschland das Gesetz über die innerdeutsche Rechts- und Amtshilfe in Strafsachen vom 2. 5. 1953 i. d. F. vom 18. 10. 1964. Im Rechtshilfeverkehr in Zivil- und Strafsachen wurden ab Januar 1967 Ersuchen aus der DDR nur noch von den Bezirksgerichten an die Oberlandesgerichtspräsidenten im Bundesgebiet gesandt; unmittelbar an die Kreisgerichte in der DDR gerichtete Ersuchen aus der Bundesrepublik wurden nicht erledigt. Ähnlich versuchte der Generalstaatsanwalt der DDR (Staatsanwaltschaft), der Bundesrepublik Deutschland die Zuständigkeiten vorzuschreiben, indem Ersuchen aus dem Bundesgebiet nur noch auf Anträge der Generalstaatsanwälte der Bundesländer bearbeitet wurden. Der Rechts- und Amtshilfeverkehr zwischen den Staatsanwaltschaften kam dadurch 1968 zum Erliegen. 1969 legte das Justizministerium der DDR in einer Rundverfügung fest, daß der Rechtshilfeverkehr der Gerichte und staatlichen Notariate der DDR mit Gerichten der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) ausschließlich über das Justizministerium zu laufen habe. Rechtshilfeersuchen aus der Bundesrepublik wurden nur dann weitergeleitet, wenn diese Ersuchen über das Bundesjustizministerium oder ein Landesjustizministerium geleitet wurden. Im Gegensatz zu dieser Verfügung wurden Rechtshilfeersuchen, die auf dem verlangten Weg an die DDR gerichtet waren, nicht beantwortet. Die DDR hat im Grundlagenvertrag dem Prinzip zugestimmt, die Fragen des Rechtsverkehrs, also den Rechts- und Amtshilfeverkehr zwischen den Gerichten und den Verkehr zwischen den Staatsanwaltschaften, so einfach und zweckmäßig wie möglich zu regeln. Dementsprechende Vereinbarungen sind das Ziel von Verhandlungen, die im August 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR unter der Leitung der Staatssekretäre der Justizministerien beider Staaten aufgenommen wurden. Diese Verhandlungen haben wegen der unterschiedlichen Auffassungen in der Staatsangehörigkeitsfrage noch nicht zum Abschluß geführt werden können (Rechtshilfeabkommen; Staatsbürgerschaft). 3. Amtshilfe, Verwaltungskontakte Kommunale Kontakte zwischen den Verwaltungen unmittelbar an der innerdeutschen Grenze verliefen in den ersten Nachkriegsjahren zwar nicht reibungslos, waren aber teilweise aufgrund persönlicher Beziehungen und auf fachlicher Ebene noch möglich und hatten für die lokale Situation auch großen Wert (Brandbekämpfung, Abwasserbeseitigung, Hochwasserprobleme). Die Verwaltungskontakte in Berlin waren naturgemäß besonders intensiv, da die Wasser-, Abwasser-, Gas- und Stromversorgung derartig verbunden war, daß Kontakte und Absprachen zwischen den Verwaltungen aus beiden Teilen der Stadt unumgänglich waren. Diese Kontakte wurden von der DDR zunehmend erschwert. Ab Anfang der 50er Jahre wurden von den DDR-Behörden keine Auskünfte mehr erteilt, wenn es sich um Angelegenheiten des Lastenausgleichs oder der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts handelte. In Staatsangehörigkeits- und Meldesachen wurden personenstandsrechtliche Auskünfte nur gegeben, wenn sie nicht „Republikflüchtige“ betrafen. Im Sozialversicherungswesen bis 1967 und in Personenstandssachen bis 1968 vollzog sich der Amtshilfeverkehr zwischen den Behörden der beiden deutschen Staaten unmittelbar auf der unteren Verwal[S. 638]tungsebene. In der Folgezeit hat die DDR versucht, den Verwaltungsverkehr auf die Mittelinstanz zu heben, und die Antworten auf entsprechende Ersuchen den Innenministern des jeweiligen Bundeslandes zugeleitet. Nach Hinweisen westdeutscher Behörden über die Unzweckmäßigkeit eines solchen Verfahrens ist man 1969 zum alten Verfahren zurückgekehrt, nachdem zuvor einige DDR-Bezirke überhaupt nicht auf Anfragen antworteten. Derzeit verkehren die Sozialversicherungsträger und Standesämter direkt miteinander und stellen gegenseitig Belege und Urkunden aus. Dasselbe gilt für die Jugendämter der Bundesrepublik und die Referate Jugendhilfe bei den Kreisverwaltungen der DDR, die bis 1974 sog. Jugendamtsverrechnungen vornahmen. Fast reibungslos verlaufen — wie bereits früher — auch die Kontakte in Jugendfürsorgeangelegenheiten. Die Ersuchen der Jugendämter nach Ermittlung des Aufenthaltes und der Zahlungsfähigkeit von Erzeugern nichtehelicher Kinder, Zahlungsaufforderungen, Zwangsvollstreckungen und die Übernahme von Vertretungen bei Gericht für nichteheliche Kinder und unterhaltsberechtigte Minderjährige werden in der Regel gegenseitig erledigt. Nach Inkrafttreten des Grundlagenvertrages konnten zahlreiche kommunale Probleme an der Grenze (Grenzkommission) und in Berlin geregelt werden. Entsprechend der Protokoll-Erklärung der DDR zum Grundlagenvertrag über den Verwaltungsverkehr, wonach die DDR den bestehenden Verkehr zwischen den Verwaltungsbehörden in Unterhalts-, Vormundschafts-, Personenstands- und Sozialversicherungsangelegenheiten nicht ändert, sondern beibehält und im Rahmen der Möglichkeiten beschleunigt, werden Amtshilfeersuchen hiesiger Behörden von den zuständigen Stellen der DDR bearbeitet und beantwortet. Angesichts der Vielzahl von Ersuchen, z.B. zur Beschaffung von Rentenunterlagen, treten in Einzelfällen Schwierigkeiten auf, die die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Berlin (Ost) gegenüber der DDR anspricht. 4. Private Vermögensangelegenheiten Die tiefen Gegensätze zwischen den Gesellschafts- und Rechtsordnungen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR werden besonders in Eigentums- und Vermögensfragen deutlich (Eigentum; Zivilrecht). Die Schwierigkeit, auf diesem Gebiet Lösungen zu finden, wird auch im Protokollvermerk zum Grundlagenvertrag in der Feststellung deutlich, daß Vermögensfragen wegen der unterschiedlichen Rechtspositionen durch den Grundlagenvertrag nicht geregelt werden konnten. Es konnte jedoch erreicht werden, daß die DDR seit Ende 1976 an sie gerichtete Fragen von Betroffenen aus der Bundesrepublik Deutschland beantwortet. Bei Vermögenswerten unter staatlicher Verwaltung beschränken sich die Antworten allerdings auf den Hinweis, es handele sich um offene Vermögensfragen (Flüchtlingsvermögen; Treuhandvermögen). 5. Humanitäre Fragen Vom Bau der Mauer in Berlin am 13. 8. 1961 waren mehrere tausend DDR-Bewohner, die zu Besuch in der Bundesrepublik oder in Berlin (West) weilten, sowie in Berlin (West) arbeitende Ost-Berliner überrascht worden. Außerdem waren in vielen Familien zunächst nur die Eltern in den Westen gekommen, um sich eine Existenz aufzubauen, und um dann die Kinder nachzuholen. Die Absperrungen zerstörten ihre Hoffnungen, daß die zurückgebliebenen Angehörigen nach einiger Zeit nachreisen könnten. Im Zusammenhang mit den von der Bundesregierung geführten Verhandlungen über die Entlassung politischer Häftlinge aus der DDR gegen materielle Gegenleistungen kam es 1965 zunächst zu Absprachen über die Nachreise der Angehörigen dieser Häftlinge. Hieraus ergaben sich Verhandlungen über die Ausreise getrennter Eheleute, langjähriger Verlobter und von allein oder mit einem Elternteil zurückgebliebenen Kindern. Von 1965 bis 1970 konnte 2.700 Personen, davon 300 Kindern, die Ausreise ermöglicht werden. Die Regelung des endgültigen Verbleibs von 800 bis 1000 Kindern entweder bei einem Elternteil in der DDR oder beim in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Elternteil machte die DDR von der globalen Verrechnung von Unterhaltsguthaben Minderjähriger abhängig, die bei den Banken hüben und drüben aufgelaufen waren, aber wegen fehlender Transfermöglichkeiten zwischen den beiden Staaten nicht den Kindern zugute kommen konnten. Anfang 1969 kam es zu einer Berliner Sondervereinbarung: nach der Überweisung von 5 Mill. DM Unterhaltsgeldern an die DDR konnten 250 Kinder zu ihren Eltern ausreisen. Im Artikel 7 des Grundlagenvertrages haben die Bundesrepublik Deutschland und die DDR ihre Bereitschaft zur Regelung humanitärer Fragen vereinbart. Einzelheiten sind im Briefwechsel zur Familienzusammenführung, der mit Inkrafttreten des Vertrages wirksam wurde, enthalten. Mit der Veröffentlichung der Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa 1975 stellte eine große Zahl von DDR-Bewohnern Anträge auf Familienzusammenführung oder Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland. Die Bundesregierung hat sich hierbei im Rahmen ihrer Kontakte zur DDR-Regierung um die Lösung dieser Probleme bemüht. Im September 1983 erließ die DDR eine Verordnung, in der die Familienzusammenführung und Eheschließung „mit Ausländern“ formell geregelt wird (Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland). [S. 639]<D. Kultur, Wissenschaft, Kirche, Jugend, Sport> 1. Kultur In den 50er Jahren betonte die DDR die Einheit der deutschen Kultur und Nation und war insbesondere auf staatlicher Ebene um kulturelle Kontakte bemüht. Zu den Aufgaben des 1954 in der DDR gebildeten Ministeriums für Kultur gehörte auch, „Beziehungen zu Künstlern und Kunsteinrichtungen Westdeutschlands anzuregen und durch praktische Maßnahmen zu erleichtern“. Die DDR veranstaltete und initiierte zahlreiche gesamtdeutsche Kulturveranstaltungen, beispielsweise „gesamtdeutsche Kulturgespräche“ zur Leipziger Messe, deutsche Kulturtage in Dresden und 1955 Gespräche mit Kulturminister J. R. Becher in Berlin (West). Von seiten der Bundesregierung und der Bundesländer war man nicht bereit, Angebote für solche staatlich getragenen Veranstaltungen aufzunehmen, weil man darin in erster Linie Versuche zur ideologischen Unterwanderung und Hebel zur politischen Anerkennung sah, unterstützte aber die zahlreichen kulturellen Kontakte außerhalb der staatlichen Ebenen. Die DDR trat mehrmals an staatliche Institutionen der Bundesrepublik Deutschland heran, so im März 1955 mit Vorschlägen an die Ständige Konferenz der Kultusminister, in denen Freizügigkeit im wissenschaftlich-akademischen und künstlerisch-kulturellen Leben, gemeinsamer Sprach-, Literatur- und Wissenschaftspflege sowie gegenseitige Anerkennung von Zeugnissen und Prüfungen angeboten wurden. Auf der Kulturkonferenz des Zentralkomitees der SED im April 1960 wurde noch einmal die Einheit der deutschen Kultur betont. In einem offenen Brief des Deutschen Kulturbundes (Kulturbund der DDR [KB]) an die westdeutsche Bevölkerung forderte man auch den Abschluß eines Kulturabkommens. 1961, nach dem Bau der Mauer in Berlin, wurden als Rea
Innerdeutsche Beziehungen (1985) Siehe auch die Jahre 1975 1979 [S. 629] IB. sind die Gesamtheit aller Beziehungen zwischen beiden Staaten in Deutschland; als Terminus ab der Mitte der 60er Jahre gebräuchlich (überwiegend für den staatlichen Bereich). Aus der Sicht der Bundesrepublik Deutschland bilden die staatlichen Beziehungen ein Verhältnis besonderer Art, wobei die DDR von der Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen wird. Basis und Rahmen der heutigen IB. sind im…
DDR A-Z 1985
Arbeitsnormung (1985)
Siehe auch: Arbeitsnorm: 1956 1958 1959 1960 1962 Arbeitsnormen: 1963 1965 1966 1969 Arbeitsnormung: 1975 1979 Die A. ist Bestandteil der Wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation (WAO) und erfolgt in der Endphase jeder Maßnahme der sozialistischen Intensivierung und Rationalisierung. Inhalt der A. ist die Bestimmung des notwendigen Zeitaufwandes für die Durchführung exakt abgegrenzter Arbeitsgänge auf der Grundlage der erforderlichen Qualifikation der Werktätigen und unter Berücksichtigung technischer, technologischer und arbeitsorganisatorischer Bedingungen. Aus dem Zusammenhang der wissenschaftlichen Arbeitsor[S. 65]ganisation wird die Erarbeitung von Arbeitsnormen und anderen Kennziffern des Arbeitsprozesses als die logische Weiterführung des Arbeitsstudiums und der Arbeitsgestaltung verstanden; der durch das Arbeitsstudium analysierte und durch die Arbeitsgestaltung festgelegte Arbeitsprozeß wird damit der Arbeitsklassifizierung und -normung unterworfen mit dem Ziel, Grundlagen für die Planung und den rationellen Einsatz der lebendigen Arbeit zu schaffen sowie für die Entlohnung nach der Arbeitsleistung auf der Basis der staatlichen Lohnpolitik zu sorgen. Im Prozeß der A. werden verschiedene Formen von Arbeitsnormen angewendet, die sich nach Art, Qualität und Umfang unterscheiden, die aber alle dem Ziel dienen, den notwendigen Gesamtaufwand an lebendiger Arbeit für die Erzeugung von Produkten und Leistungen in quantitativer und qualitativer Hinsicht zu ermitteln und festzulegen. 1. Die inhaltliche Unterteilung der Arbeitsnormen ergibt 3 Arten: a) die Anforderungsnormen, b) die Arbeitszeitnormen, c) die Besetzungsnormen. Die Anforderungsnormen legen die sich aus der Arbeitsaufgabe ergebenden Anforderungen an die Qualifikation und Verantwortung sowie die Anforderungen an die physische und psychische Beanspruchung der Arbeitskraft fest. Anforderungsnormen sollen für alle Tätigkeiten ausgearbeitet werden. Arbeitszeitnormen bestimmen den notwendigen Zeitaufwand an lebendiger Arbeit je Erzeugniseinheit. Arbeitszeitnormen finden vor allem in den Arbeitsprozessen Anwendung, bei denen zwischen Arbeitszeitaufwand und mengenmäßigem Arbeitsergebnis ein feststellbarer proportionaler Zusammenhang besteht. Besteht zwischen Arbeitszeitaufwand und mengenmäßigem Arbeitsergebnis kein proportionaler Zusammenhang, kommen die Besetzungsnormen zur Anwendung. Diese bestimmen die notwendige Anzahl und Qualifikation (oder auch das Geschlecht) der Arbeitskräfte je Arbeitsstätte bzw. Arbeitsprozeß pro Zeiteinheit. 2. Bei der Gliederung der Arbeitsnormen nach ihrer Qualität werden 2 Formen unterschieden: a) wissenschaftlich bzw. Technisch begründete Arbeitsnormen (TAN), b) nicht wissenschaftlich begründete Arbeitsnormen, als Vorläufige Arbeitsnormen (VAN) bezeichnet. Das Kriterium für die qualitative Differenzierung der Arbeitsnormen wird sowohl in der Anwendung bzw. Nichtanwendung der wissenschaftlichen Methoden des Arbeitsstudiums und der Arbeitsgestaltung als auch in dem erzielten Ergebnis bei Anwendung der Arbeitsnormen in einem bestimmten Zeitraum gesehen. Trotz größter Bemühungen, die wissenschaftliche A. in den Betrieben der DDR als zentrale Maßnahme der sozialistischen Rationalisierung durchzusetzen, bemängeln selbst die Arbeitsökonomen der DDR die immer noch mangelhafte Nutzung der A. als Instrument der Leitungstätigkeit und die geringe Einbeziehung der A. in das Plangeschehen. Zwar sah bereits die Planmethodik für die Ausarbeitung des Volkswirtschaftsplanes 1974 die Einbeziehung der Kennziffern „Arbeitszeit nach TAN“ und „Arbeitszeit nach Zeitnormativen“ in die ökonomischen Planinformationen vor, es fehlt jedoch nach wie vor an wesentlichen Voraussetzungen zur Durchführung dieser Aufgaben. Um diese Voraussetzungen herzustellen, sind die Betriebe aufgefordert: a) für die Ausbildung von Arbeitsnormern auf der Grundlage zentral ausgearbeiteter Ausbildungsunterlagen zu sorgen. Vor allem qualifizierte Kader aus der unmittelbaren Produktion (Facharbeiter) sollen für die Qualifizierung zu Arbeitsnormern gewonnen werden, b) die Kontinuität der Produktions- und Arbeitsprozesse sowie die Sicherung einer hohen Arbeitsdisziplin durch Anwendung der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation zu gewährleisten, c) die Arbeit auf technologischem Gebiet zu verstärken, um die Einheit von wissenschaftlicher Begründung und Erfüllung der Arbeitsnormen zu sichern bzw. herzustellen. 3. Die Unterscheidung der Arbeitsnormen nach ihrem Umfang ergibt: a) Einzelnormen als Normen der technologisch erforderlichen Arbeitszeit für einen Arbeitsgang, b) Komplexnormen als Normen der technologisch erforderlichen Arbeitszeit für mehrere zum Arbeitsauftrag des Arbeiters oder des Arbeitskollektivs gehörende Arbeitsgänge. 4. Die Arbeitswissenschaftler der DDR nehmen teilweise eine noch weitergehende Unterteilung der Arbeitsnormen vor: Sie gliedern nach dem Geltungsbereich der Normen (innerbetriebliche und überbetriebliche Arbeitsnormen) und nach den Bestandteilen der Arbeitsnorm (Arbeitscharakteristik und Kennzahlen des Aufwandes an lebendiger Arbeit, angegeben in Zeiteinheit oder der Anzahl der Arbeitskräfte bestimmter Qualifikation und bestimmten Geschlechts). In diesem Fall bestimmt die Arbeitscharakteristik die Bedingungen, unter denen die jeweilige Kennzahl gilt. Die rechtlichen Grundlagen für die Anwendung und Durchführung der A. im Zusammenhang mit dem Arbeitsstudium und der Arbeitsgestaltung sind kontinuierlich weiterentwickelt worden. Bereits im Jahr 1967 beschloß der Ministerrat der DDR die „Grundrichtung des Arbeitsstudiums, der Arbeitsgestaltung und der Arbeitsnormung als Bestandteil der komplexen sozialistischen Rationalisierung“ (GBl. II, 1967, Nr. 18), der am 6. 11. 1968 die „Grundsätze zur wirksamen Einbeziehung des Arbeitsstudiums, der Arbeitsgestaltung und der Arbeitsnormung in das System der wissenschaftlichen Führungstätigkeit“ folgten. Das Arbeitsgesetzbuch (AGB) vom 16. 6. 1977 hat die Anwendung von Arbeitsnormen und anderen Kennzahlen der Arbeitsleistung weiter präzisiert. Danach sollen Arbeitsnormen und andere Kennzahlen der Arbeitsleistung gemeinsam mit den Werktätigen ausgearbeitet und eingeführt werden (AGB § 75, 1). In Kraft gesetzt werden diese jedoch vom Betriebsleiter [S. 66]mit Zustimmung der zuständigen betrieblichen Gewerkschaftsleitung. In der Regel sind die neuen Normen den Werktätigen mindestens 2 Wochen vor dem Inkrafttreten bekanntzugeben (AGB § 78, 1). Bei Veränderung der technischen, technologischen und/oder der organisatorischen Bedingungen des Arbeitsprozesses sind die Arbeitsnormen und andere Kennzahlen der Arbeitsleistung entsprechend dem Grundsatz „Neue Technik — neue Normen“ zu ändern (AGB § 78, 2). Führen Vorschläge von Belegschaftsangehörigen zu einer Senkung des Zeitaufwandes und damit zur Veränderung von Arbeitsnormen oder anderen Kennzahlen der Arbeitsleistung, sind diese entsprechend arbeitsrechtlichen Bestimmungen materiell anzuerkennen (AGB § 75, 2). Bei Anwendung von Stücklohn oder Prämienlohnformen (Lohnformen und Lohnsystem, IV.) besteht ein Anspruch auf Lohn nach der Erfüllung der Arbeitsnormen und anderer Kennzahlen der Arbeitsleistung entsprechend der im Arbeitsvertrag vereinbarten Lohnform (AGB § 107). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 64–66 Arbeitsmarkt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitsökonomieSiehe auch: Arbeitsnorm: 1956 1958 1959 1960 1962 Arbeitsnormen: 1963 1965 1966 1969 Arbeitsnormung: 1975 1979 Die A. ist Bestandteil der Wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation (WAO) und erfolgt in der Endphase jeder Maßnahme der sozialistischen Intensivierung und Rationalisierung. Inhalt der A. ist die Bestimmung des notwendigen Zeitaufwandes für die Durchführung exakt abgegrenzter Arbeitsgänge auf der Grundlage der erforderlichen Qualifikation der Werktätigen und unter…
DDR A-Z 1985
G. Transformationsfunktion
Finanzsystem (1985) Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Wirtschaftsordnung und Finanzsystem Die Wirtschaftsordnung der DDR ist darauf ausgerichtet, der politischen Führung, die mit der Leitungszentrale der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) identisch ist, die ausschließliche Verfügungsgewalt und Nutzungsmacht über das Produktionspotential der Volkswirtschaft zu verschaffen und zu sichern. Kernstück der Wirtschaftsordnung ist die Lenkungsordnung, welche die Methodik zur Steuerung der wirtschaftlichen Aktivitäten bestimmt. Sie wird in der DDR durch die zentrale Planung und Leitung der Wirtschaftsprozesse auf der Ebene der staatlichen Unternehmen geprägt. Exekutivorgane zur Durchsetzung der Parteidirektiven in der Wirtschaft sind der Ministerrat (Regierung), die Staatliche Plankommission (Planung, IV. A.) und die übrigen Wirtschaftsbehörden (Wirtschaft, V.; Industrieministerien; Bankwesen). In Übereinstimmung mit dem in der Wirtschaft dominierenden Staatseigentum (Eigentum) an den Produktionsmitteln und der zentralen behördlichen Lenkung der Volkswirtschaft kann in der DDR — im Unterschied zur Bundesrepublik Deutschland — in allen maßgeblichen Wirtschaftsbereichen nicht mehr zwischen einer privaten und einer öffentlichen Wirtschaft oder einer privaten und einer öffentlichen Finanzwirtschaft unterschieden werden. Demgemäß sind in der DDR auch die Betriebsfinanzen der staatseigenen Produktionsorganisationen (Kombinate, einzelne VEB, Volkseigene Güter) Teil der öffentlichen Finanzwirtschaft. In der Staatswirtschaft der DDR hat die Regierung die Finanzen der sozialistischen Wirtschaftsbetriebe (Betriebsformen und Kooperation), die Finanzmittel und Geschäfte der Bank- und Kreditinstitute und die Geldkapitalfonds und Finanzoperationen der Versicherungen (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen; Staatliche Versicherung der DDR) zusammen mit der Mittelbeschaffung des Fiskus und der staatlichen Ausgabenpolitik zum „einheitlichen sozialistischen F.“ verschmolzen. II. Operationsbereiche des Finanzsystems Das F. gliedert sich in den Bereich der zentralisierten Staatsfinanzen und in den Bereich der dezentralisierten Finanzen der sozialistischen Betriebe und Kombinate. Der erste Bereich umfaßt 5 Teilgebiete: A. Bereich der zentralisierten Staatsfinanzen 1. Die vereinigten Haushalte aller Gebietsverwaltungen des Einheitsstaates, die zusammen mit dem Sonderetat der Sozialversicherung in den Öffentlichen Gesamthaushalt integriert werden (Staatshaushalt). Zum Gesamthaushalt des Einheitsstaates (ohne die Sozialversicherung) gehören neben dem Budget der Republik (Summe der Spezialhaushalte der Staatsorgane auf Zentralstaatsebene) die Haushalte der Bezirke, Kreise und Gemeinden. Ferner zählt zum F. im engeren Sinne der Finanz- oder Haushaltsausgleich zwischen dem Budget der Republik und den Einzeletats der regionalen Gebietseinheiten. 2. Bestandteil der zentralisierten Finanzen sind ferner die Etats der gesellschaftlichen Großorganisationen (Massenorganisationen). 3. In das Öffentliche F. sind außerdem die Staatsbank, die Geschäftsbanken und die Sparkassen zusammen mit den von ihnen betriebenen Geld- und Kreditgeschäften einbezogen. Diese Verschmelzung ist die notwendige Folge der vom Staat den Banken übertragenen Aufgaben bei der Finanzierung der Planaufgaben. Durch die Verstaatlichung sämtlicher Banken und ihre Integration in das Öffentliche F. wurden die Geldschöpfung und -vernichtung, die Bargeldzirkulation, die Kreditgewährung, die Zinspolitik und die Abwicklung des Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs innerhalb der DDR ganz oder weitgehend der Steuerung und Kontrolle durch die staatliche Wirtschaftsführung unterworfen (Geldtheorie und Geldpolitik). [S. 401]4. Das staatliche F. erstreckt sich auch auf die beiden Zweige des gesamtstaatlichen Versicherungssystems der DDR, und zwar a) auf die aus 2 Organisationen bestehende Sozialversicherung und b) auf die spezialisierten Versicherungsunternehmen und ihre Aufgaben. 5. Einen eigenen Bereich unter den zentral regulierten Aktivitätsfeldern der Finanzpolitik bilden die Gestaltung der Währungsordnung und die Währungspolitik (Währung/Währungspolitik; Zahlungsverkehr, Grenzüberschreitender). B. Bereich der dezentralisierten Finanzen Der Bereich der dezentralisierten (öffentlichen) Finanzen (Finanzfonds) umfaßt die Betriebsfinanzen von 2 Gruppen von Produktionsorganisationen: 1. die Finanzwirtschaft der Volkseigenen Betriebe (VEB) und die der Zusammenschlüsse von staatseigenen Betrieben (Kombinate); und 2. die Finanzwirtschaft der Produktionsgenossenschaften (z.B. die der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften [LPG] und die der Produktionsgenossenschaften des Handwerks [PGH]). Das F. umfaßt somit nahezu die Gesamtheit der innerhalb der Volkswirtschaft vom Staat und den sozialistischen Wirtschaftsbetrieben angelegten Geldkapitalfonds, die zwischen den Staatsinstanzen und den sozialistischen Wirtschaftsorganisationen umlaufenden Geldströme und das von ihnen benutzte monetäre Rechnungswesen. Außerhalb dieses umfassenden „sozialistischen F.“ bleiben nur 2 Bereiche: a) die Finanzen der restlichen privaten Gewerbebetriebe und die der privatwirtschaftenden Handwerker und der Kirchen; b) die Geldeinkommen und Geldausgaben der privaten Haushalte sowie die Ersparnisse der natürlichen Personen und Vereine. Allerdings versuchen die Finanzbehörden und Banken auch die Geldgeschäfte, die Geldakkumulation (Sparen) und die Verwendung der Bargeld- und Giralgeldguthaben dieser Wirtschaftssubjekte laufend quantitativ zu erfassen und zu kontrollieren. Darüber hinaus bemüht sich die Wirtschaftsführung auf vielfältige Weise darum, Einfluß auf die Verwendung der privaten Geldeinkommen und Geldvermögensbestände zu nehmen mit dem Ziel, die Bevölkerung und die Privatbetriebe zu einem plankonformen Wirtschaftsverhalten zu veranlassen. Bisher ist es jedoch der Wirtschaftsführung noch in keiner Wirtschaftsperiode gelungen, die Entstehung von Kaufkraftstauungen zu vermeiden und eine Übereinstimmung zwischen freiwilligem Sparen und tatsächlicher Sparleistung herzustellen. Nahezu jedes Jahr bewirkt die — gemessen an der Expansion der kaufkräftigen Nachfrage — unzureichende Erhöhung der Warenbereitstellung bei Verbrauchsgütern einen weiteren Anstieg der ökonomisch nicht sinnvoll verwertbaren Kaufkraftbestände (Zwangssparen, Kaufkraftüberhang, Kassenhaltungsinflation). Diese disproportionale Entwicklung zwischen Güter- und Geldkreislauf bei gegebenen Festpreisen hat zwei negative wirtschaftspolitische Konsequenzen: a) Da die privaten Haushalte frei über die Verwertung ihrer Geldeinkommen und ihrer Kaufkraftbestände entscheiden können (Freiheit der Konsumwahl), kommt es ständig vor, daß diese mit Hilfe der von ihnen unfreiwillig angelegten Geldhorte Kauf-, Finanz- und Tauschoperationen finanzieren, die zu Störungen der zentral geplanten Warenverteilung und zu einer staatlich unerwünschten Güterverwendung führen. Störungen dieser Art können zum einen dadurch ausgelöst werden, daß die Kaufinteressen der zahlungskräftigen Konsumenten auf bisher noch reichhaltig angebotene Waren und Gütersortimente umgelenkt werden mit der Folge, daß bei diesen zur Überraschung der Wirtschaftsplaner ebenfalls Versorgungslücken entstehen. Störungen können zum anderen aber auch durch Finanz- und Tauschtransaktionen im Bereich der „Schattenwirtschaft“ hervorgerufen werden, bei denen die Marktparteien dann durch Einsatz von Preiszuschlägen, Bestechungsgeldern und Kompensationswaren die staatlichen Festpreise außer Kraft setzen und die behördliche Güterbilanzierung und Warenverteilung unterlaufen. Derartige Vorgänge führen b) in der Tendenz zu einem Verfall des inneren Geldwerts der Währungseinheit. III. Die Wesensmerkmale des „sozialistischen Finanzsystems“ aus politökonomischer Sicht A. Geld in der sowjet-sozialistischen Wirtschaftsordnung In den sowjet-sozialistischen Wirtschaftsordnungen ist das Geld jedoch kein allein nur der Regierung höriges und von ihr beliebig lenkbares Tauschmittel. Seine Dienste können sowohl in Übereinstimmung als auch gegen die Wirtschafts- und Planinteressen des Staates von anderen Wirtschaftseinheiten (Betrieben, Betriebsvereinigungen, Produktionsgenossenschaften, Personengruppen) in Anspruch genommen werden. Für die staatliche Wirtschaftsführung hat das Geld einen Doppelcharakter: Einerseits ist es Erfüllungsgehilfe bei der Verwirklichung der staatlichen Wirtschaftsprogramme (Geld als Informationsträger, Mobilisierungsmittel, Lenkungsinstrument und Erfolgsmaßstab); andererseits kann es aber auch zum Störfaktor für den zentral geplanten Wirtschaftsablauf und im Extremfall sogar zum Sprengmittel der zentralplanwirtschaftlichen Lenkungsordnung werden. Diese Doppelnatur aller Währungen in den sozialistischen Staaten bezeichnet die Politische Ökonomie als „relative Verselbständigung“ des Geldes. Diese Kennzeichnung besagt, daß auch in den östlichen Wirtschaftsordnungen die Geldausgaben der [S. 402]Wirtschaftseinheiten, die Zahlungsvorgänge, Geldhortungen und der Verlauf der Geldströme nicht von selbst in Anpassung an die zentrale Planung der Produktion von Gütern, der Warenverteilung und der vorgesehenen Verwendung von Erzeugnissen erfolgen. Diese Synchronisation muß vielmehr durch eine auf die Ziele der güterwirtschaftlichen Planung und Lenkung abgestimmte Finanzplanung und Finanzpolitik der Wirtschaftsführungen herbeigeführt werden (Finanzplanung und Finanzberichterstattung). Dementsprechend charakterisiert auch die DDR-Politökonomie die „Merkmale der Finanzen als ökonomische Kategorie des Sozialismus“ wie folgt: „Die sozialistischen Finanzen sind diejenigen relativ selbständigen Geldbeziehungen, durch die unter planmäßiger Leitung des sozialistischen Staates zentrale und dezentrale Geldfonds erwirtschaftet und gebildet, verteilt und umverteilt sowie im Interesse aller Gesellschaftsmitglieder für die erweiterte sozialistische Reproduktion und für die Befriedigung anderer gesellschaftlicher Bedürfnisse eingesetzt werden.“ (Vgl. Zur aktiven Rolle der Finanzen und ihre Ausnutzung …; s. Lit. Verz.) B. Der staatliche Charakter des Finanzsystems Anders als in den Marktwirtschaften mit überwiegendem Privateigentum an den Produktionsmitteln werden in den sowjet-sozialistischen Wirtschaften die Aufgaben des F. nicht vorrangig durch privatwirtschaftliche, sondern durch staatspolitische und staatswirtschaftliche Interessen und Aktivitäten bestimmt. Entsprechend dieser Verteilung der Befehlsgewalt wird nach Auffassung der Politökonomie der Charakter des sozialistischen F. geprägt durch die „Stellung des Staates als Machtinstrument der Arbeiterklasse“ und durch seine Rolle als „Repräsentant der sozialistischen Gesellschaft“ sowie als „Subjekt des Volkseigentums“ an den Produktionsmitteln. Ergänzend hierzu hebt die Politökonomie hervor, daß in den Wirtschaftssystemen des realen Sozialismus „alle Finanzbeziehungen planmäßigen Charakter“ tragen. Wie oben nachgewiesen wurde, ist die behauptete „Planmäßigkeit“ jedoch kein sich selbstverständlich einstellendes Qualitätsmerkmal des sozialistischen F., sondern ein Anspruch, den einzulösen Aufgabe der Regierung, der Wirtschaftsverwaltung und der Banken ist. C. Zum demokratischen Charakter des sozialistischen Finanzsystems Nach Auffassung der regierungsamtlichen Polit- und Finanzökonomie ist das F. der DDR seinem Wesen nach zutiefst demokratisch. Diese Behauptung versucht jedoch die Einparteiendiktatur in der „historischen Etappe des Übergangs vom Kapitalismus zum Kommunismus“ als demokratische Regierungsform auszugeben. Gemessen an denjenigen Merkmalen, die nach der westlichen Staatsrechtslehre und Finanzwissenschaft für eine parlamentarische Demokratie konstitutiv sind, haben auf die Errichtung des DDR-F. demokratische Prinzipien und Leitbilder keinen Einfluß gehabt. Jedenfalls sind in der DDR die Bürger von der Willensbildung bei der Ordnung der staatlichen Finanzwirtschaft und von allen wichtigen Entscheidungen über die Gestaltung der globalen Finanzpläne ausgeschlossen. Selbst die Abgeordneten der Volkskammer (Wahlen) bekommen stets erst kurz vor Ablauf des alten Wirtschaftsjahres einen nur die globalen Positionen umfassenden und nicht mehr abzuändernden Entwurf des Jahresvolkswirtschaftsplanes und Staatshaushaltsplanes vorgelegt, dem sie dann in einer Lesung der Abgeordnetenkammer zuzustimmen haben. IV. Systematik der Finanzierungsmethoden Während es in den Marktwirtschaften zur Finanzierung von öffentlichen Aufgaben und zur Finanzierung der unternehmerischen Aktivitäten von Privatbetrieben eine Vielzahl unterschiedlichster Finanzierungsformen gibt, kommen in den sowjet-sozialistischen Zentralplanwirtschaften nur wenige Finanzierungsformen zur Anwendung. Durch die Transformation der Eigentumsverhältnisse im Produktionsbereich wurden in der DDR folgenden Finanzierungsmethoden die Existenzgrundlage entzogen: Die Finanzierung von Unternehmen a) durch Umwandlung von Personal- in Kapitalgesellschaften, b) durch Ausgabe neuer Aktien (Erhöhung des Grundkapitals bei einer Aktiengesellschaft), c) durch Verkauf von Gesellschaftsanteilen (so bei der GmbH und der KG), d) durch Emission von Industrieobligationen und e) durch Leasing. Da die Wirtschaftsführung außerdem den staatlichen Banken das Kreditvergabemonopol zugesprochen und die Kontrolle über die Unternehmensfinanzen übertragen hat, sind in der DDR auch Lieferantenkredite und die Finanzierung von Handelsgeschäften durch Ausstellung von Wechseln verboten (Kredit). (Zu den Systemeigenheiten und zur Methodik der Betriebs- und Investitionsfinanzierung in der DDR vgl. H. Buck: Finanzierungssystem der DDR [Unternehmensfinanzierung]. S. Lit. Verz.) Infolge dieser Einschränkung der Finanzierungsformen gibt es für das Wertpapiersparen in der DDR — als Form der Anlage von Ersparnissen privater Haushalte und als Mittel der Kapitalbeschaffung — kaum Entwicklungsmöglichkeiten (Hypothek; Wertpapiere). Ausgehend von diesen Systemeigenheiten wird verständlich, warum es in der Zentralplanwirtschaft der DDR zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben und zur Finanzierung betrieblicher Wirtschaftsaufgaben insgesamt nur 4 Finanzierungsmethoden gibt: 1. die Haushaltsmethode, d.h. die endgültige Um[S. 403]verteilung von Geldkapital (Etatmitteln) zur Finanzierung der Produktion öffentlicher Güter und zur Förderung und Subventionierung von Wirtschaftsbetrieben; 2. die Kreditmethode, d.h. die zeitweilige Umverteilung von Geldkapital aus den Finanzfonds der Banken zur Schließung von Finanzierungslücken der Wirtschaftsbetriebe und zur Beseitigung von Liquiditätsengpässen; zuständig für die Fremdfinanzierung ist ausschließlich das staatliche Bankwesen; 3. die Versicherungsmethode, d.h. die kollektive Ansammlung von Risiko- und Reservekapital bei den staatlichen Versicherungen und Umverteilung dieser Mittel zugunsten der von Versicherungsfällen Betroffenen; 4. die Eigenfinanzierung, d.h. die planmäßige und überplanmäßige Erwirtschaftung und Akkumulation von Geldkapital in den Finanzfonds der Kombinate, VEB und Produktionsgenossenschaften und der Einsatz dieser Mittel für die Erfüllung der Aufgaben der Kombinats- und Betriebspläne. V. Rolle der monetären Lenkungsmodelle Hauptaufgabe des F. ist es, die vorrangige Erfüllung des wirtschaftspolitischen Zielprogramms der Staatsführung zu fördern und möglichst vollständig zu gewährleisten. Die aufeinander aufbauenden Zielprogramme für einzelne Wirtschaftsperioden werden in Jahres- und Mehrjahresplänen konkretisiert und zu vollzugsverbindlichen Leistungsanforderungen erklärt. Ihr Inhalt ist mit den Interessen der SED-Führung identisch (Planung). Um alle Leistungsinteressen auf die Verwirklichung des gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Programms der Staatsführung auszurichten, müssen sämtliche Steuerungsinstrumente, Belohnungsangebote, Überwachungsmaßnahmen, Erfolgskontrollen und Sanktionen zweckmäßig miteinander verkoppelt und auf das Zielprogramm abgestimmt werden. Hierbei richten sich die Anstrengungen der Wirtschafts- und Finanzpolitiker auf die Erhöhung der Wirksamkeit der monetären Impulse, damit diese Hebel zu der gewünschten Steigerung der Leistungsbereitschaft anspornen und die erhofften Reaktionen im Bereich der Produktion und Güterverteilung erzeugen. Durch die monetäre Wirtschaftslenkung sollen unter anderem folgende Ziele erreicht werden: eine bessere Ausnutzung der Rohstoffe, die Senkung des spezifischen Material- und Energieverbrauchs je Produktionseinheit, eine Steigerung der Produktion, die Stimulierung des Leistungswillens, die Erhöhung der Arbeitsproduktivität, eine Verbesserung der Produktqualitäten, eine Erhöhung des Veredelungsgrades der Einsatzfaktoren und, bei Versorgungskrisen, sogar eine zeitweise Senkung des privaten Verbrauchs (Konsumverzicht durch mehr Sparen) (Leistungsfonds). Während der vergangenen 34 Jahre hat die Regierung der DDR in Anpassung an den jeweils eingeschlagenen wirtschaftspolitischen Kurs die von ihr eingesetzten währungs-, geld- und finanzpolitischen Steuerungsinstrumente häufig gewechselt. Anlässe für den Wechsel des finanzpolitischen Instrumentenkastens waren stets wirtschaftspolitische Experimente zur Reorganisation der zentralen Planung und zur Qualifizierung der güterwirtschaftlichen und monetären Lenkungsmethoden, von denen jeweils eine Steigerung des Wirtschaftswachstums und eine höhere Effizienz der Wirtschaftsprozesse erhofft wurde. Welche Art von monetären Impulsen und Regulierungsmitteln jeweils benötigt wird, hängt im wesentlichen von 2 Einflußfaktoren ab. Erstens von der Art und Zahl der Ziele, die in den Jahresvolkswirtschaftsplänen und in den Perspektivplänen als vorrangig festgelegt worden sind. Zweitens kommt es darauf an, welchen Zentralisierungsgrad bei ökonomischen Führungsentscheidungen die Regierung der DDR in einer bestimmten Zeitetappe bevorzugt. Zu diesen Entscheidungen gehören Beschlüsse über die Produktionsprogrammgestaltung, über Investitionen, Importe, Ausfuhren, Rationalisierungsmaßnahmen, die Werbung und die auszuwählende Absatzstrategie. Dabei läßt sich folgendes feststellen: Je mehr der zentralen Wirtschaftsverwaltung Entscheidungsbefugnisse entzogen und den Leitungen der staatlichen Konzerne, Kombinate und Betriebe übertragen werden, um so mehr gewinnt die Preis-, die Geld- und die Finanzpolitik für den Staat an Bedeutung. Denn sobald güterwirtschaftlich ausformulierte Planbefehle nicht mehr die führende Rolle bei der Wirtschaftslenkung spielen, müssen „monetäre Regulatoren“ (Preise, Steuern, Kredite, Zinsen, Prämien usw.) die Steuerung der Wirtschaftsentwicklung übernehmen und für die Beseitigung von Disproportionen sorgen. Sobald jedoch die Entscheidungsbefugnisse über die Gestaltung der Wirtschaftsprozesse an der Produktionsbasis erneut in die zentrale Wirtschaftsadministration zurückverlagert werden, verlieren die monetären Steuerungsinstrumente ihren dominierenden Einfluß. VI. Funktionen des Finanzsystems Im Prinzip muß das F. der DDR die gleichen Grunddienste bei der Verwirklichung der staatlichen Wirtschaftspolitik übernehmen, wie sie auch in der Bundesrepublik Deutschland dem öffentlichen Finanzwesen übertragen worden sind. Insgesamt hat das F. 7 Aufgaben zu erfüllen: 1. eine Meß- und Rechnungslegungsfunktion; 2. eine Allokations- und Lenkungsfunktion; 3. eine Mittelbeschaffungsfunktion, d.h. Konzentration von Wertschöpfungsanteilen in den öffentlichen Kassen und die Erzielung von Einnahmen; [S. 404]4. eine Stabilisierungs- und Stimulierungsfunktion; 5. eine Verteilungsfunktion; 6. eine Kontrollfunktion und 7. eine Informationsfunktion. Die marxistisch-leninistische Politökonomie bezeichnet die Aufgaben, die hier an 3. und 4. Stelle genannt werden, als die „Hebelfunktionen“ der Finanzen. A. Funktion der Rechnungslegung Auf der Grundlage der administrativen Bewertung von Gütern und Dienstleistungen in Geldeinheiten [S. 405](Preissystem und Preispolitik) dienen das Geld- und Finanzwesen den Wirtschaftsunternehmen und Staatsorganen als Instrument der Rechnungslegung über den Aufwand und den Ertrag der wirtschafts- und sozialpolitischen Maßnahmen dieser Wirtschaftseinheiten während einzelner Wirtschaftsperioden (Meßfunktion der Finanzen). B. Mittelbeschaffungsfunktion Zum Zweck der Finanzierung von Produktionsvorhaben und Dienstleistungen konzentriert der Staat mit Hilfe von Steuern, Gebühren, Beiträgen und Zöllen einen bedeutenden Teil des jährlich geschaffenen Volkseinkommens im zentralen Staatshaushalt und in den Haushalten der Gebietsverwaltungen (Räte der Bezirke, Kreise und Gemeinden). Grenzt man das Ausgabenvolumen des „einheitlichen Staatshaushalts“ der DDR in gleicher Weise ab, wie dies in der Bundesrepublik Deutschland bei der Aufstellung des „öffentlichen Gesamthaushalts“ geschieht (Addition der Ausgabenvolumina von Bund, Ländern und Gemeinden; ohne die aus den Beitragseinnahmen der Sozialversicherung bezahlten Fürsorge- und Versorgungsleistungen), so beanspruchte der Staat in der DDR in den Jahren von 1975 bis 1981 zwischen 65 und 76 v.H. des Volkseinkommens für seine Zwecke (Staatsquote bezogen auf das produzierte Nationaleinkommen bewertet zu Preisen des Jahres 1980). C. Allokations- und Lenkungsfunktion Finanzpolitische Instrumente werden einerseits dafür eingesetzt, um die wirtschaftlichen Aktivitäten der Staatsunternehmen auf plankonforme Ziele auszurichten. Andererseits sollen mit ihnen die individuellen Wünsche der Bürger in bezug auf ihren Konsum, ihren Arbeitseinsatz und das Sparen gesteuert und solche ökonomischen Bestrebungen der privaten Haushalte unterbunden werden, die zu Störungen der Planerfüllung führen könnten. Eine typische Unternehmenssteuer, die auf Allokationswirkungen bei den Direktionen der Kombinate und Betriebe abzielt, ist z.B. der Beitrag für gesellschaftliche Fonds, den die Industrieunternehmen der DDR ab 1. 1. 1984 zahlen müssen (vgl. VO über den Beitrag für gesellschaftliche Fonds vom 14. 4. 1983, GBl. I, S. 105 ff.). Die Höhe der verlangten Abgabe beträgt 70 v.H. des dem Betrieb für das jeweilige Planjahr zugestandenen Lohnfonds. Ihrer Konstruktionsart nach gleicht die neue Steuer einer Lohnsummensteuer. Nach § 2 der VO vom 14. 4. 1983 „regelt der Leiter des Amtes für Preise … die Einbeziehung des Beitrages für gesellschaftliche Fonds in die Kalkulation der Industriepreise“. Bei Einsparungen im Bereich des Lohnfonds kann der Betrieb also — da die Abgabenerstattung über die Preise konstant bleibt — einen zusätzlichen Gewinn erzielen. So übt die ab 1984 erhobene „Lohnsummensteuer“ einen Druck auf die Produktionsorganisationen aus, gehortete Arbeitskräftereserven abzubauen und diese für solche Wirtschaftsaufgaben freizusetzen, die bisher — infolge fehlender Arbeitskräfte — noch nicht in der gewünschten Weise haben erfüllt werden können (Arbeitskräfte) In bezug auf die privaten Haushalte geht es stets darum, das Leistungsangebot der Wirtschaftseinheiten und die kaufkräftige Nachfrage den vom Staat gesetzten Prioritäten bei der Erzeugung von Gütern und Dienstleistungen anzupassen. Die Wirtschaftsführung nimmt u.a. a) durch die Gestaltung der Besteuerung der Arbeitseinkommen (Lohnsteuer), b) durch die Erhebung von Umsatz- und Verbrauchssteuern und c) durch die gezielte Verwendung der Staatseinnahmen Einfluß darauf, welcher Anteil vom jährlich erzeugten Güterfonds auf die privaten Haushalte entfällt und welchen Anteil der Staat erhält, um seine öffentlichen Aufgaben zu erfüllen. Im Unterschied zur Marktwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland gehört in der Zentralplanwirtschaft der DDR zu den ständigen Allokationsaufgaben, denen sich die Umsatz- und Verbrauchssteuerpolitik in Verbindung mit der Preispolitik widmen muß, der Auftrag, „die kaufkräftige Nachfrage der Bevölkerung den Leistungsmöglichkeiten der Konsumgüterindustrie anzupassen und die Konsumwünsche der privaten Haushalte in die vom Staat gutgeheißenen Richtungen zu lenken (Verbrauchslenkungsfunktion). Treten bei einzelnen Konsumgütern oder bei ganzen Warengruppen schwerwiegende, kurzfristig nicht zu beseitigende Diskrepanzen zwischen Produktion und zahlungskräftiger Nachfrage auf, so hat die Lenkungszentrale theoretisch (nicht jedoch praktisch-politisch) jederzeit die Möglichkeit zu versuchen, durch Preis- und Umsatzsteueranhebungen und -senkungen einen Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage herzustellen (Marktausgleichsfunktion).“ (Vgl. H. Buck: Steuerpolitik im Ost-West-Systemvergleich, Berlin 1982, S. 56 ff.) — Darüber hinaus kann die Wirtschaftsführung den steuerpolitischen Hebel der kombinierten Umsatz- und Verbrauchssteuer auch nutzen, um die Struktur des Angebotes bei der Herstellung von Verbrauchsgütern zu beeinflussen. D. Stabilisierungs- und Stimulierungsfunktion Im Dienste der wirtschaftlichen Stabilisierung und der Stimulierung von Planerfüllungsaktivitäten hat die Geld- und Finanzpolitik in der DDR vor allem 2 Aufgaben zu erfüllen: 1. soll sie Wohlfahrtsverluste vermeiden helfen, die dadurch entstehen, daß durch wirtschaftliche Aktivitätsschwankungen zeitweise Produktionskapazitäten der Betriebe und Kombinate nicht ausgelastet oder zeitweise überbeansprucht werden; 2. müssen die eingesetzten monetären Steuerungsinstrumente dafür sorgen, daß alle [S. 406]Störungen im Wirtschaftsablauf unterbunden werden, die ihre Ursache in einer disproportionalen Expansion des Geld- und Güterkreislaufes haben. Solche Disproportionen zwischen der Geld- und der Gütersphäre und die verschiedenen gesamtwirtschaftlichen Instabilitäten können in den Wirtschaftssystemen mit zentraler administrativer Lenkung nicht durch das freie Spiel der relativen Preise der Konsumgüter und Produktionsmittel abgebaut werden, da die Preise für Güter und Dienste festgesetzt sind und meist über viele Jahre hinweg konstant bleiben. Deshalb fällt in der Zentralplanwirtschaft der DDR diese Aufgabe zu einem großen Teil der Finanzplanung und der Finanzpolitik zu. Im Unterschied zur Bundesrepublik Deutschland wird in der DDR die Entwicklung der Volkswirtschaft nicht hauptsächlich durch finanz- und geldpolitische Antriebs- und Dämpfungsmaßnahmen gelenkt, deren Aufgabe darin besteht, gesamtwirtschaftlichen Aktivitätsschwankungen kompensatorisch entgegenzuwirken und auf den Ablauf des Wirtschaftsprozesses lediglich stabilisierend Einfluß zu nehmen. In der DDR beruht die staatliche Steuerung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung vorwiegend auf einer zentralen Programmierung aller maßgeblichen (betrieblichen und makroökonomischen) Wirtschaftsprozesse mit Hilfe von materiellen (güterwirtschaftlichen) Wirtschaftsplänen, deren Planungshorizont sich über ein oder mehrere Jahre erstreckt. In den zentralgelenkten Volkswirtschaften sollen die in den staatlichen Wirtschaftsplänen festgelegten Leistungsaufträge an die Staatsbetriebe für eine Dauerkonjunktur (kontinuierliches Wachstum) und zugleich für Vollbeschäftigung sorgen. Zwar gibt es auch in diesen Wirtschaftsordnungen merkliche wirtschaftliche Aktivitätsschwankungen, doch führen sie in der Regel nicht zur offenen Arbeitslosigkeit, zu einem massiven Rückgang der Kapazitätsauslastung und zur Stillegung von Produktionsbetrieben. Die bloße Programmierung der gewünschten Wirtschaftsentwicklung in Plänen reicht nicht aus, um den Ablauf des wirtschaftlichen Gesamtgeschehens auch wirklich in den von der Wirtschaftsführung vorgezeichneten Bahnen verlaufen zu lassen und die Leistungen der Träger der Planerfüllung entsprechend den Planvorgaben auszurichten. Als erste Maßnahme, um den Produktionsprozeß in Gang zu setzen, müssen daher die materiellen Planziele zu vollzugsverbindlichen Leistungsanforderungen erklärt werden. Diese Befehle werden zusätzlich sowohl a) durch finanz- und haushaltspolitische Steuerungs- und Unterstützungsmaßnahmen sowie durch finanzielle Anreize (Prämien) abgestützt, als auch b) durch monetäre Sanktionen sowie durch Strafandrohungen bei planwidrigem Verhalten abgesichert. Bei der Aufstellung jedes neuen Wirtschaftsplanes ist die staatliche Wirtschaftsverwaltung bestrebt, die Leistungsansprüche an die Planträger (VEB, Kombinate, Produktionsgenossenschaften) so hoch anzusetzen, daß diese bei der Erfüllung der Staatsplanziele bis zur Grenze ihrer Leistungsfähigkeit gefordert werden. Daß in der DDR die fiskalischen Instrumente keine geeigneten Mittel sind, um mit ihnen konjunktur- und stabilitätspolitische Ziele zu verfolgen, ergibt sich aus zwei systemspezifischen Eigenheiten der DDR-Haushalts- und Finanzpolitik. 1. Nach den verbindlichen Grundsätzen der Haushaltswirtschaft der DDR ist der Staatshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben aufzugliedern (s. § 11 der StaatshaushaltsO. vom 13. 12. 1968, GBl. I, S. 383 ff.). Aufgrund dieser Festlegung ist es der Wirtschaftsführung der DDR nicht möglich, gezielt kompensatorische Einnahmen- und Ausgabenvariationen dazu zu nutzen, um wirtschaftliche Aktivitätsschwankungen auszugleichen und das Wirtschaftswachstum zu stabilisieren. (Vgl. H. Buck: Zur Lage der Staatsfinanzen der DDR am Ende der Fünfjahrplanperiode 1976–1980, in: Deutschland Archiv, Nr. 11/1981, S. 1159 ff.) 2. In der DDR dient der Staatshaushaltsplan der Staats- und Wirtschaftsführung als Hauptfinanzplan. Die Planung des Staatshaushaltes hat sich dabei in Einnahmen und Ausgaben den Jahresvolkswirtschaftsplänen anzupassen, deren Leistungsziele überwiegend in Form güterwirtschaftlicher Plankennziffern festgeschrieben werden. Aus diesen Aufgaben des Staatshaushaltes folgt, daß im Unterschied zur Finanzpolitik in der Bundesrepublik Deutschland in der DDR Vollbeschäftigung und ein zufriedenstellendes Wirtschaftswachstum nur in einem äußerst bescheidenen Maß durch haushaltspolitische Maßnahmen induziert werden. Für die Erreichung dieser Ziele sollen vielmehr in erster Linie die vollzugsverbindlichen Investitionsprogramme und Produktionspläne sorgen. Unter der Vielzahl der finanzpolitischen (monetären) Lenkungsinstrumente sind a) die Steuer-, b) die Kredit- und c) die Zinspolitik die wichtigsten Mittel, um die Leistungsbereitschaft der Wirtschaftseinheiten zu stimulieren und die in den Wirtschaftsplänen vorprogrammierten Wirtschaftsabläufe zu stabilisieren. Diese drei finanzpolitischen Instrumente werden dabei vorwiegend für die Erfüllung von drei Aufgaben eingesetzt: 1. um ein zufriedenstellendes Wirtschaftswachstum zu erreichen und die allgemeine Wohlfahrt zu erhöhen; 2. um bisher noch unentdeckt gebliebene Leistungsreserven zu mobilisieren und um 3. Kaufkraftstauungen abzubauen (d.h. Bekämpfung der Folgen einer unterdrückten Kassenhaltungsinflation). Zur Verwirklichung der ersten beiden Ziele ist die Staatsführung der DDR — entweder ständig oder bei Bedarf — darum bemüht, durch gezielte Steuervergünstigungen und durch differenzierte Senkungen der individuellen Abgabenlasten bei der Lohnsteuer [S. 407]die Leistungsbereitschaft der Erwerbstätigen zu steigern und damit der Wirtschaft Wachstumsimpulse zu vermitteln. Z.B. hat der Fiskus in der DDR völlig auf die Besteuerung der Überstundenzuschläge und der Zulagen (Lohnzuschläge) für die Nachtschichtarbeit verzichtet. Auch die Prämien (Lohnformen und Lohnsystem, V.), die an einzelne Werktätige für herausragende Leistungen oder an die gesamte Betriebsbelegschaft am Ende des Wirtschaftsjahres für die Erfüllung und Übererfüllung der Betriebspläne aus dem Prämienfonds gezahlt werden, brauchen nicht versteuert zu werden. Um die Werktätigen zu Spitzenleistungen (Sozialistischer Wettbewerb) anzuspornen, hat der Steuergesetzgeber ferner die Akkordzuschläge nur mit einem geringen Lohnsteuersatz von gleichbleibend 5 v.H. belegt. Ebenso wie in den anderen sowjet-sozialistischen Zentralplanwirtschaften ist auch in der DDR die Belastung der privaten Einkommensverwendung für [S. 408]den Erwerb von Konsumwaren mit warenspezifischen Umsatz- und Verbrauchssteuern ein höchst wirksames Mittel, um Disproportionen zwischen dem Geld- und dem Güterkreislauf abzubauen, die durch eine schnellere Expansion der Geldmenge (Kauffonds der Bevölkerung) im Verhältnis zur Erweiterung der Warenbereitstellung bei Konsumgütern — bei starren Planpreisen — entstanden sind. Mit Hilfe von abgestuften Erhöhungen der Verbrauchssteuersätze und Konsumgüterpreise soll ein möglichst großer Teil der überschüssigen Kaufkraft abgeschöpft werden. Die Kredit- und die Zinspolitik im Dienst der Stabilisierungspolitik hat die Aufgabe, die Geldschöpfung und Geldmengenvermehrung so zu regulieren, daß diese (bei weithin staatlich diktierten Festpreisen) mit der Expansion des volkswirtschaftlichen Güterfonds synchron verläuft (Bargeldumlauf). Abschließend läßt sich sagen, daß sowohl die von der Bevölkerung im einzelnen zu zahlenden Steuern als auch die Kredit- und Zinspolitik dazu geeignet sind, das Entstehen eines Kaufkraftüberhanges zu verhindern, eine zurückgestaute Inflation zu bekämpfen und damit dem sozialpolitischen Ziel zu dienen, die Kaufkraft der Währung stabil zu halten. E. Verteilungs- oder Distributionsfunktion Aufgrund der staatlichen Verfügung über den Wirtschaftsbereich besitzen die SED-Führung und der Staatsapparat genügend Machtmittel und Regulierungsinstrumente, um die erzielten Ergebnisse des volkswirtschaftlichen Arbeitsprozesses (= Wertschöpfung = Volkseinkommen) auf direktem Wege auf Staat, Wirtschaft und Bevölkerung zu verteilen (Staatsverbrauch/gesellschaftliche Konsumtion, Investition und individuelle Konsumtion). Zu diesen systemspezifischen Instrumenten der zentralplanwirtschaftlichen Verteilungspolitik gehören vor allem a) staatliche Preisdiktate (Preissystem und Preispolitik), b) die administrative Festlegung der Lohn- und Einkommenstarife (Lohnsätze) einschl. der geplanten Einkommenserhöhungen und c) die zentrale Vorgabe der für überdurchschnittliche Leistungen zu zahlenden besonderen Vergütungen (Prämiierungsbedingungen und Prämienhöhe) (Lohnformen und Lohnsystem). Um eine größere Gerechtigkeit bei der Umverteilung des Volkseinkommens zu erreichen, ist somit der sowjet-sozialistische Staat nicht vorwiegend auf die Lohn- und Einkommensbesteuerung und die Umverteilung der hierdurch erzielten Steuererträge über den Staatshaushalt angewiesen. — In der Wirtschaftspraxis läßt sich jedoch durch die direkte Einkommenszumessung für die Erwerbstätigen (Arbeiter, Angestellte, Genossenschaftsbauern, freiberuflich tätige Selbständige) keine ausreichende verteilungspolitische Feinsteuerung erreichen. Darüber hinaus sind alle Regierungen Osteuropas bei der personalen Verteilung der volkswirtschaftlichen Lohnsumme zunächst einmal gezwungen, von der Vorstellung einer weitgehend egalitären Entlohnung der Werktätigen Abstand zu nehmen. Bisher haben sich nämlich stark differenzierte, leistungsbezogene Löhne stets als das wirksamste Mittel erwiesen, um die Einsatzbereitschaft der Beschäftigten zu erhöhen und um zusätzliche Arbeitskräfte in Branchen und Regionen mit hohem Arbeitskräftebedarf zu lenken (Materielle Interessiertheit). Greift der Staat in diese Verteilung der Nominaleinkommen nicht mit korrigierenden Umverteilungsmaßnahmen ein, so entstehen nach einer gewissen Zeit erhebliche Unterschiede in der Einkommens- und Vermögensverteilung innerhalb der Bevölkerung, die zu sozialen Konflikten führen können und die zudem nicht mit der amtlichen Propaganda von der sozialen Annäherung der Klassen und Schichten im Sozialismus vereinbar sind (Sozialstruktur). Deshalb müssen auch in der DDR direkte Steuern vom Einkommen, nach Verbrauchsgüterarten differenzierte Umsatz- und Verbrauchssteuern und der Staatshaushalt selbst distributive Aufgaben erfüllen. Diesen finanzpolitischen Umverteilungsinstrumenten obliegt ferner die Unterstützung und Versorgung der Stipendiaten, Kranken, Behinderten, Bedürftigen und Rentner (Ausbildungsförderung; Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). F. Kontrollfunktion Anders als in den Marktwirtschaften muß in der DDR-Zentralplanwirtschaft das „öffentliche“ Finanzwesen vielfältige wirtschafts- und sozialpolitische Kontrollfunktionen übernehmen. Ohne diese Kontrolleistungen würde die Wirtschaftsführung kein umfassendes Bild von dem jeweils erreichten Grad der Erfüllung der staatlichen Wirtschaftspläne und der öffentlichen Sozialprogramme erhalten. So hat z.B. die Staatsführung der DDR die kombinierte Umsatz- und Verbrauchssteuer so konstruiert und die Form ihrer Einziehung so organisiert, daß die Wirtschafts- und Finanzbehörden über die periodischen Steuereingänge kontrollieren können, ob die Betriebe der Konsumgüterindustrie ihre Produktions- und Absatzpläne erfüllen. In der „Übergangsphase“ von 1945 bis 1953 war es ein zentrales Ziel der Innenpolitik der KPD/SED und der sowjetischen Besatzungsmacht, die bei Kriegsende vorgefundene privatwirtschaftliche Eigentums- und Wirtschaftsordnung möglichst rasch in eine Zentralplanwirtschaft sowjetischen Typs umzugestalten. Zu diesem Zweck wurden zahlreiche finanzpolitische Instrumente zu Repressionsmitteln umgewandelt. Diese Transformationsfunktion des Finanzwesens wurde von den Finanzwissenschaftlern der DDR noch bis Anfang der 60er Jahre als eine eigenständige Aufgabe des „sozialistischen F.“ [S. 409]herausgestellt. Seit der fast völligen Verstaatlichung der Produktionsmittel zu Beginn der 60er Jahre wird in der Literatur über diese Einsatzmöglichkeit des F. kaum noch berichtet. In der Zeitspanne von 1945 bis 1953 — und in einzelnen Produktionsbereichen auch noch während der 50er Jahre — benutzte die SED-Führung vor allem die Steuer- und Kreditpolitik als „Instrument des Klassenkampfes“. Konfiskatorische Steuerforderungen, drückende Kreditbedingungen und gezielte Kreditsperren wurden in dieser Zeit kombiniert eingesetzt, um die wirtschaftlichen Existenzbedingungen der privaten Gewerbebetriebe, bäuerlichen Familienbetriebe und privatwirtschaftenden Handwerksbetriebe zu untergraben und die Eigentümer zur Aufgabe ihrer Betriebe zu zwingen. In den 60er Jahren waren dann das private Handwerk und die Produktionsgenossenschaften des Handwerks (PGH) mehrfach der Adressat finanzpolitischer Zwangsmaßnahmen. Einzelne Elemente dieses mit finanzpolitischen Mitteln ausgetragenen Klassenkampfes sind auch in der Gegenwart noch im Steuer- und Kreditrecht der DDR nachweisbar, z.B. in der differenzierten Steuerlastverteilung bei der Lohn- und Einkommensbesteuerung nach Einkommensarten und sozialen Gruppen (vgl. H. Balling, „Besteuerung des Arbeitseinkommens“, Berlin [Ost] 1971). VII. Finanzsystem und Wirtschaftsreform In den ersten eineinhalb Jahrzehnten der Wirtschaftsgeschichte der DDR (1948–1963) versuchte die Regierung in Ost-Berlin die Ziele ihrer Staats- und Wirtschaftspolitik mit Hilfe einer hochgradigen Zentralisierung wirtschaftlicher Entscheidungen bei Staatsbehörden und durch eine administrative Wirtschaftslenkung zu erreichen. Bei dieser Art der Wirtschaftslenkung kamen den Instrumenten des F. nur Hilfs- und Unterstützungsfunktionen bei der Planerfüllung zu. Auch wurden sie für Kontrollaufgaben im Dienste der Sicherung der Plandisziplin genutzt. Das Geld spielte in dieser Zeit eine überwiegend passive Rolle. Die Verteilung von Geldkapital an die Orte seiner Verwendung diente vorwiegend dem Zweck, die administrativ getroffenen Produktions-, Investitions- und Verbrauchsentscheidungen über Geldzuteilungen verwirklichen zu helfen. Die Rolle des F. im Rahmen der staatlichen Wirtschaftspolitik beschränkte sich also in dieser Zeit auf die Erfüllung der politisch vorgegebenen Allokationsaufgaben, auf die Übernahme von Überwachungsfunktionen und auf die Transformation der privaten Eigentumsordnung. Diese Einengung auf im wesentlichen drei Funktionen entsprach der bis 1963 geltenden Wirtschaftslenkung; diese gewährte den Staatsbetrieben damit nur noch einen sehr geringen operativen Entscheidungs- und Handlungsspielraum. Die Wirtschaftsreform (1963–1970; Neues Ökonomisches System [NÖS]; Ökonomisches System des Sozialismus [ÖSS]) führte zu einer beträchtlichen Dezentralisierung von prozeßpolitischen Entscheidungen zugunsten der Betriebe und überbetrieblichen Zusammenschlüsse (Kombinate, VVB). Im Zusammenhang damit wurde die monetäre Wirtschaftslenkung deutlich aufgewertet. Das Geld übernahm zusammen mit dem von Verzerrungen merklich bereinigten System der Güter- und Dienstleistungspreise eigenständige Steuerungsaufgaben. Statt der Kontrollfunktion wurden im Laufe der Wirtschaftsreformzeit die Lenkungs-, die Stabilisierungs- und die Stimulierungsfunktion des F. die wichtigsten Aufgaben des Geld- und Finanzwesens für die Wirtschaftsführung der DDR. Entsprechend dieser ab 1963/64 dominierenden Aufgabenstellung gestaltete die Wirtschaftsführung Schritt für Schritt a) die Finanzgrößen (das sind Kredite, Kreditzinsen, Kreditlimite, Verzugszinsen [ Zins und Zinspolitik ], Steuern, Löhne, Prämien [ Lohnformen und Lohnsystem ] usw.) und b) die Finanzbeziehungen (dazu gehören Kreditaufnahmebedingungen, die Zahlungs- und Verrechnungsverfahren) zu ökonomischen Hebeln um. Mit Hilfe dieser monetären Regulatoren versuchten Regierung, Wirtschaftsverwaltung und Banken die Wirtschaftsaktivitäten der Produktionsorganisationen und Erwerbstätigen auf die Erfüllung der staatlichen Vorrangziele auszurichten. Anders als bei der alten Lenkungsmethode sollte das Bündel der ökonomischen Hebel auf indirektem Wege Leistungswillen und Leistungsinteressen der Belegschaften und Betriebsleitungen mit den Leistungsanforderungen der staatlichen Wirtschaftsführung in Einklang bringen. Zielgröße und Anknüpfungspunkt aller monetären Lenkungsmaßnahmen in der Produktionssphäre wurde der Gewinn der VEB, Kombinate und VVB. Entsprechend sind bereits zu Beginn der Wirtschaftsreform 1963/64 a) die Höhe der individuellen Prämieneinkommen und b) die Finanzierung von kulturellen und sozialen Maßnahmen für die Belegschaften aus den Kultur- und Sozialfonds der VEB direkt von der Gewinnerzielung abhängig gemacht worden. Die Regierung der DDR glaubte, durch diese Verkoppelung der privaten Einkommensinteressen mit der Gewinnerzielung der Staatsbetriebe endlich eine wirksame Methode gefunden zu haben, die Produktionseinheiten zu einem effizienteren Einsatz der wirtschaftlichen Ressourcen anzuspornen und über eine gezielte Einflußnahme auf die Bildung, Verteilung und Verwendung der Unternehmensgewinne die Betriebskollektive zur Mobilisierung aller Leistungsreserven zu ermuntern. Doch der Gewinn konnte die ihm zugedachte Steuerungsrolle nicht zufriedenstellend erfüllen. Er mußte versagen, als ihm die Aufgabe übertragen [S. 410]wurde, zentraler Maßstab (= Hauptkennziffer) für die Leistung zu sein, welche die Betriebskollektive in jeder Wirtschaftsperiode für die Deckung des volkswirtschaftlichen Bedarfs erbracht hatten. Denn trotz aller Wirtschaftsreform wurden die Preise der Güter und Dienste nach wie vor administrativ festgesetzt. Sie waren somit kein brauchbarer Gradmesser für die Knappheit der Waren und die Qualität der Erzeugnisse. Infolge dieser Verzerrungen im Preissystem ergaben sich zwangsläufig auch verzerrte, ökonomisch nicht begründete Gewinne bzw. Verluste. Diese Situation führte wiederum zu einer Fehlallokation knapper Wirtschaftsgüter und zu einem nicht immer optimalen Einsatz von Arbeitskräften.Finanzsystem (1985) Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Wirtschaftsordnung und Finanzsystem Die Wirtschaftsordnung der DDR ist darauf ausgerichtet, der politischen Führung, die mit der Leitungszentrale der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) identisch ist, die ausschließliche Verfügungsgewalt und Nutzungsmacht über das Produktionspotential der Volkswirtschaft zu verschaffen und zu sichern. Kernstück der Wirtschaftsordnung ist die…
DDR A-Z 1985
Periodisierung (1985)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach der Lehre des Marxismus-Leninismus entwickelt sich die Gesellschaft in einer Abfolge von Klassenkämpfen zum Sozialismus und Kommunismus. Dieser Prozeß verläuft in bestimmten Perioden. Der großen Gesellschaftsformationen (Urgesellschaft, Sklaverei, Feudalismus, Kapitalismus, Sozialismus/Kommunismus) sind nicht strittig; jedoch ergeben sich bei genauerer P. zwischen Marx, Engels, Lenin und der heute in der DDR gültigen Lehrmeinung zahlreiche Widersprüche. Die Kriterien und Zeiträume einzelner Perioden, vor allem der Etappen der Entwicklung des Sozialismus bis zum Eintritt in das Stadium des Kommunismus, sind wiederholt verändert worden. Die Probleme der politischen Praxis haben die Einschiebung immer neuer Etappen und ihre Fristverlängerung erzwungen, das gilt besonders für den Sozialismus, der nach der heute in der DDR gültigen Auffassung in verschiedene Entwicklungsstufen unterteilt wird. Bei der P. der Entwicklung der DDR selbst werden inzwischen (so von St. Doernberg) folgende Etappen bzw. Perioden unterschieden: 1. Die Antifaschistisch-demokratische Ordnung von 1945 bis 1949. Durch die Bodenreform und die Enteignung der Großindustrie trug „die antifaschistisch-demokratische Umwälzung bereits in sich die Tendenz des Hinüberwachsens der demokratischen Revolution in die sozialistische“. 2. Einen wichtigen Einschnitt bildet die 2. Parteikonferenz der SED (1952), auf der der Aufbau des Sozialismus verkündet wurde. Seit etwa 1973 rechnet diese Periode der Schaffung der Grundlagen des Sozialismus jedoch von 1949 bis 1958 und schließt an die antifaschistisch-demokratische Ordnung an. Der Aufbau des Sozialismus führt in der marxistisch-leninistischen Theorie über den vollendeten Sozialismus zum Kommunismus. Bei Marx und Engels war das Ziel der gesellschaftlichen Entwicklung ein genossenschaftliches System mit „Selbstregierung der Produzenten“; in der DDR wird heute auch für die Zeit des Kommunismus an der Notwendigkeit der Existenz der Partei und an deren Führungsrolle festgehalten. 3. Die Periode von 1958 bis 1961/62 wird als Vollendung der sozialistischen Produktionsverhältnisse bezeichnet. Der VI. Parteitag (1963) verkündete den „Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse“. 4. Unter Ulbricht war es üblich, die Zeit ab 1963 als „umfassenden Aufbau des Sozialismus“ zu charakterisieren, wobei in der Bezeichnung der Periode unterschiedliche Begriffe verwendet wurden. 1967 verkündete der VII. Parteitag als Zielsetzung das „entwickelte gesellschaftliche System des Sozialismus“, wobei der Sozialismus als relativ selbständige sozialökonomische Formation verstanden wurde. 5. In der Ära nach Ulbricht wird ein deutlicher Einschnitt mit dem VIII. Parteitag der SED (1971) gesetzt. Der Sozialismus wird nun nicht mehr als selbständige sozialökonomische Formation begriffen, sondern als Unterstufe des Kommunismus. Die neue Etappe in der DDR wird als entwickelte sozialistische Gesellschaft bezeichnet, der nächste Schritt soll darin bestehen, den „entwickelten reifen Sozialismus umfassend zu gestalten“, wobei man sich am Vorbild der Sowjetunion orientiert. Dort wird nach offizieller Lesart bereits seit 1936 der Übergang vom Sozialismus zum Kommunismus vollzogen. Die politische Bedeutung der P. ist damit klar: Die Sowjetunion wird als „das“ Modell der DDR herausgestellt. Die P., nach der die Sowjetunion eine Etappe weiter ist, sichert ihren Vorbildstatus ideologisch ab. L. Breschnew hat allerdings diese Position auf dem XXVI. Parteitag der KPdSU (1981) insoweit modifiziert, als er auch die SU noch in der „geschichtlich langen Periode“ der entwickelten sozialistischen Gesellschaft sieht. 6. Im SED-Programm von 1976 wird für die gesamte Zeit von 1945 bis in die Gegenwart von „einem einheitlichen revolutionären Prozeß“ gesprochen — einem Prozeß, bei dem „die antifaschistisch-demokratische Umwälzung verwirklicht und die sozialistische Revolution zum Siege geführt“ worden ist. Aus einigen neueren zeitgeschichtlichen Standardwerken der DDR (DDR — Werden und Wachsen, Berlin [Ost] 1974, und Geschichte der SED, Abriß, Berlin [Ost] 1978) läßt sich [S. 981]etwa folgende offizielle P. ablesen: 1945–1949: antifaschistisch-demokratische Umwälzung; 1949–1955: Beginn der sozialistischen Umgestaltung und Aufbau der Grundlagen des Sozialismus; 1955–1961: Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse; 1961–1965: umfassender Aufbau des Sozialismus; 1965–1970: weitere Errichtung der sozialistischen Gesellschaft; 1971–1975: Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft, ab 1976 weitere Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. Es bleibt aber festzuhalten, daß auch aus der Sicht führender Historiker der DDR „noch eine eindeutige, allgemein gebräuchliche und anerkannte Begriffsbildung für die Periodisierung der Geschichte der DDR“ aussteht (Geschichte der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin [Ost] 1981, S. 14). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 980–981 P.E.N.-Zentrum DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Personal, IngenieurtechnischesSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach der Lehre des Marxismus-Leninismus entwickelt sich die Gesellschaft in einer Abfolge von Klassenkämpfen zum Sozialismus und Kommunismus. Dieser Prozeß verläuft in bestimmten Perioden. Der großen Gesellschaftsformationen (Urgesellschaft, Sklaverei, Feudalismus, Kapitalismus, Sozialismus/Kommunismus) sind nicht strittig; jedoch ergeben sich bei genauerer P. zwischen Marx, Engels, Lenin und der heute in der DDR gültigen…
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Gruppe (1985)
Siehe auch das Jahr 1979 Der Begriff G. findet — mit unterschiedlichen Bedeutungen — in der marxistisch-leninistischen Psychologie sowie in der Soziologie und Empirischen Sozialforschung der DDR zunehmend Verwendung. 1. G. als Begriff der Psychologie. Bezeichnung für eine „Anzahl von Menschen, die miteinander in Interaktion und Kommunikation stehen; von beiden ist ein Mindestmaß an Intensität, Extensität und Intimität zu fordern, um die notwendige G.-Integration zu sichern“ (Wörterbuch der Psychologie, 3., neubearb. Aufl., Leipzig 1981, S. 243). Diese Definition läßt erkennen, daß der G.-Begriff der Psychologie vor allem auf überschaubare, kleine G. gerichtet ist, da nur von diesen die geforderte Unmittelbarkeit und Intensität des wechselseitigen Aufeinandereinwirkens (Interaktion) gegeben ist. — G. bilden sich zur Verwirklichung gemeinsamer Ziele. Aus der zur Zielverwirklichung von den G.-Mitgliedern zu entfaltenden Tätigkeit ergeben sich Rollenverteilungen, Prestige-, Rang- und Leitungsstrukturen. Je nachdem, ob diese innere Struktur von außen vorgegeben wird oder aus der G. selbst entsteht, wird zwischen formellen bzw. informellen G. unterschieden. Die Bedeutung der G. liegt nach marxistisch-leninistischer Auffassung darin, daß die konkrete Vermittlung zwischen den politisch gewollten Wertvorstellungen und Normen und den bei den G.-Mitgliedern vorhandenen sich innerhalb von G. vollzieht: „Die G. übernimmt gesamtgesellschaftliche Zielstellungen, Normen, Werte u.a., transformiert sie, d.h., bringt sie mit gruppenspezifischen Zielen, die natürlich letztlich auch aus gesamtgesellschaftlichen resultieren, in Einklang und entwickelt so ein gruppeninternes Normensystem mit Geboten und Verboten u.a. Diesem haben sich die Gruppenmitglieder unterzuordnen; seine Einhaltung unterliegt der Kontrolle. In diesem Feld vollzieht sich die gesellschaftliche Determination des Menschen.“ (Wörterbuch der Psychologie, a.a.O., S. 244) Demnach finden in den G. die eigentlichen Sozialisationsprozesse statt. Die Analyse von G. ist somit Voraussetzung, den realen Bewußtseinsbildungsprozessen, den Motivationen für tatsächliches Sozialverhalten usw. nachzugehen. Derartige Untersuchungen dienen ferner dazu, das Fortwirken traditioneller Einstellungen, von überkommenen Sitten und Bräuchen ebenso zu analysieren wie regionale und schichtspezifische Entwicklungen. Aus marxistisch-leninistischer Sicht besteht bei derartigen Untersuchungen jedoch die Gefahr, daß das postulierte „Klasseninteresse“, das „gesellschaftliche Bewußtsein“ und andere zentrale ideologisch gesetzte Bewußtseinsphänomene, in denen sich die angenommene neue Qualität der eigenen Ordnung als bestimmender Faktor manifestieren soll, hinter den Besonderheiten der jeweiligen G.-Interessen verschwinden, bzw. sich in den Untersuchungsergebnissen nicht mehr nachweisen lassen. Deswegen hat es verschiedentlich politisch-ideologische Kritik an der gruppenanalytischen Forschung gegeben; trotzdem hat sich die Analyse von G. in der Sozialpsychologie, in der Jugendforschung] usw. wegen ihrer Realitätshaltigkeit durchgesetzt. Die Kenntnis der Differenziertheit der eigenen Gesellschaft und der in ihr ablaufenden Prozesse gilt als Voraussetzung für gesellschaftspolitische Eingriffe (Sozialindikatoren; Sozialplanung). 2. G.-Begriffe in der Soziologie. Der G.-Begriff in der Soziologie ist, soweit er sich auf Klein-G. erstreckt, im wesentlichen mit dem der Psychologie identisch. Da die Soziologie sich allerdings stärker der Untersuchung formaler G. zuwendet, werden von ihr auch große [S. 587]strukturierte soziale Einheiten „in der nicht mehr jeder jeden kennt, aber in der dennoch ein bewußtes Verhältnis zur Gruppe selbst besteht und auf der Grundlage der Teilnahme an der für die jeweilige soziale Einheit wesentlichen gesellschaftlichen Tätigkeit sich eine Vielzahl von sozialen Beziehungen zwischen den Gruppenmitgliedern entwickelt, als soziale G. bezeichnet“ (z.B. Belegschaft des Betriebes, eine LPG, ein Forschungsinstitut u.a.) (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, 2., überarb. Aufl. 1977, S. 231). — Als soziale Groß-G. gelten soziale Klassen (Klasse/Klassen, Klassenkampf) und Schichten sowie Merkmalseinheiten innerhalb dieser G. (z.B. Facharbeiter als G. in der Arbeiterklasse, Werktätige, die in Großbetrieben beschäftigt sind, Unterscheidungen nach dem Geschlecht usw.). — Davon zu unterscheiden sind statistische G., die sich aufgrund der in der Statistik verwendeten Kriterien ergeben und als solche in soziologische Untersuchungen eingehen (Sozialstruktur; Soziologie und Empirische Sozialforschung, IV. A.). 3. Das sozialistische Kollektiv als G. In der Soziologie und in der Psychologie wird gleichermaßen das Sozialistische ➝Kollektiv als qualitativ neue und höchste Form der G. angesehen. In ihm sollen die gesellschaftlich geforderten und die tatsächlich in der G. vorhandenen Normen und Verhaltensweisen in ein optimales Verhältnis gebracht worden sein. Während die Psychologie ihren Kollektiv-Begriff auf Klein-G. begrenzt, umfaßt der soziologische Begriff auch die genannten größeren G. wie Betriebe usw. Aus der inzwischen nicht mehr bestrittenen Bedeutung der G. für den Sozialisationsprozeß der einzelnen stellt sich zugleich aus der Sicht der Partei die Aufgabe, vor allem die G., die dort vorhandenen Einstellungen, das G.-Klima usw. zu beeinflussen, um die der Partei eigenen Wertvorstellungen und Ziele durchzusetzen. Die Kollektiv- und Arbeitserziehung auch außerhalb der Schule steht daher nicht zufällig im Mittelpunkt der Parteiarbeit, der Agitation und Propaganda, der Tätigkeit von Betriebsleitern usw. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 586–587 Grundstoffindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gruppe Sowjetischer Streitkräfte in Deutschland (GSSD)Siehe auch das Jahr 1979 Der Begriff G. findet — mit unterschiedlichen Bedeutungen — in der marxistisch-leninistischen Psychologie sowie in der Soziologie und Empirischen Sozialforschung der DDR zunehmend Verwendung. 1. G. als Begriff der Psychologie. Bezeichnung für eine „Anzahl von Menschen, die miteinander in Interaktion und Kommunikation stehen; von beiden ist ein Mindestmaß an Intensität, Extensität und Intimität zu fordern, um die notwendige G.-Integration zu sichern“…
DDR A-Z 1985
Jugendweihe (1985)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Sozialistische Feier am Ende des 8. Schuljahres, in der die Schüler in die „Reihe der Erwachsenen aufgenommen“ werden und sich in einem Gelöbnis zum Sozialismus und zur DDR als ihrem Staat bekennen. Die J. ist heute fester Bestandteil des sozialistischen Erziehungssystems. Der Zentrale Ausschuß für J. wurde im November 1954 gegründet, J. wurden erstmals im Frühjahr 1955 durchgeführt. Damals nahmen 52.322 Mädchen und Jungen, 17,7 v.H. aller 14jährigen, an der J. teil. Seit 1956 wird die J. in das Familienstammbuch eingetragen. Träger der J. sind die Ausschüsse für J., denen und deren Kommissionen 1982 75.000 ehrenamtliche Mitarbeiter angehörten. SED-Funktionäre und Veteranen, Künstler, Arbeiter aus den Patenbetrieben (Patenschaften), „jährlich rund 80.000 Persönlichkeiten aus Partei, Staat und Wirtschaft“, tragen den Unterricht, der gewöhnlich mit einer Klassenfahrt zu den Nationalen Mahn- und Gedenkstätten (z.B. Besuch der Gedenkstätte Buchenwald) verbunden wird. Grundlage ist das (im Buchhandel nicht erhältliche) Lehrbuch „Vom Sinn unseres Lebens“, das die Teilnehmer bei der J. als Geschenk erhalten (früher: „Weltall — Erde — Mensch“, [S. 693]dann: „Der Sozialismus — Deine Welt“). Der Band stellt, wie es heißt, „auf altersgemäße Weise die Weltanschauung der Arbeiterklasse in der Einheit ihrer Bestandteile dar“ (JW 11. 11. 1982, S. 2). Der Zentrale Ausschuß für J. gibt für die Mitarbeiter und Helfer das Monatsblatt „Jugendweihe“ heraus. Die Teilnahme gilt offiziell als freiwillig und soll mit den Kirchenpflichten (Konfirmation, Kommunion) vereinbar sein. Tatsächlich bestimmt die atheistische Weltanschauung des Marxismus-Leninismus die J. Dementsprechend gilt die Teilnahme an den Jugendstunden zur J. für die FDJ-Mitglieder der 8. Klassen als „Hauptform der Aneignung marxistisch-leninistischen Wissens außerhalb des Unterrichts“ und „zugleich als ihr FDJ-Studienjahr“ (Junge Generation 1977, H. 9, S. 39) (Freie Deutsche Jugend [FDJ], V.). Die J. „leistet, abgestimmt mit allen Erziehungsträgern, einen spezifischen Beitrag zur Erziehung junger Revolutionäre: Die 14jährigen Jungen und Mädchen bereiten sich bewußt auf den neuen Lebensabschnitt vor, ihre Aufnahme in die Reihen der Erwachsenen. Dabei haben sie zahlreiche Probleme und Fragen wie die nach dem Sinn des Lebens, nach ihrer eigenen Verantwortung, ihren Rechten und Pflichten als sozialistische Staatsbürger. In den Jugendstunden erhalten sie hierauf schlüssige Antworten“ (Pionierleiter 1982, H. 21, S. 15). Zur Vorbereitung auf die J. dienen die 10 Jugendstunden. Am 11. 11. 1981 beschloß der Zentrale Ausschuß für J. in der DDR ein neues Jugendstundenprogramm, das mit dem Jugendstundenjahr 1982/83 in Kraft getreten ist. Die danach vorgesehenen Themen sind: 1. „Unser sozialistisches Vaterland“. 2. „Freundschaft zum Lande Lenins — Herzenssache unseres Volkes“, 3. „Die Welt verändert sich“, 4. „Deine Arbeit wird gebraucht“, 5. „Kultur und Kunst machen unser Leben reicher und schöner“, 6. „Der andere neben Dir“. Neu aufgenommen, „um aktuelle Bedürfnisse zu berücksichtigen“, wurden die Themen 7. „Wir erfüllen das revolutionäre Vermächtnis“, 8. „Der Friede ist kein Geschenk“, 9. „Wissenschaftlich-technischer Fortschritt — Herausforderung an Dich“, 10. „Dein Recht und Deine Pflicht im Sozialismus“. Im Mittelpunkt der J. steht das Gelöbnis, das die Jugendlichen in einer J.-Feier öffentlich ablegen. Es hat folgenden Wortlaut: „Liebe junge Freunde! Seid ihr bereit, als junge Bürger unserer Deutschen Demokratischen Republik mit uns gemeinsam, getreu der Verfassung, für die große und edle Sache des Sozialismus zu arbeiten und zu kämpfen und das revolutionäre Erbe des Volkes in Ehren zu halten, so antwortet: Ja, das geloben wir! Seid ihr bereit, als treue Söhne und Töchter unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates nach hoher Bildung und Kultur zu streben, Meister eures Faches zu werden, unentwegt zu lernen und all euer Wissen und Können für die Verwirklichung unserer großen humanistischen Ideale einzusetzen, so antwortet: Ja, das geloben wir! Seid ihr bereit, als würdige Mitglieder der sozialistischen Gemeinschaft stets in kameradschaftlicher Zusammenarbeit, gegenseitiger Achtung und Hilfe zu handeln und euren Weg zum persönlichen Glück immer mit dem Kampf für das Glück des Volkes zu vereinen, so antwortet: Ja, das geloben wir! Seid ihr bereit, als wahre Patrioten die feste Freundschaft mit der Sowjetunion weiter zu vertiefen, den Bruderbund mit den sozialistischen Ländern zu stärken, im Geiste des proletarischen Internationalismus zu kämpfen, den Frieden zu schützen und den Sozialismus gegen jeden imperialistischen Angriff zu verteidigen, so antwortet: Ja, das geloben wir! Wir haben euer Gelöbnis vernommen. Ihr habt euch ein hohes und edles Ziel gesetzt. Feierlich nehmen wir euch auf in die große Gemeinschaft des werktätigen Volkes, das unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer revolutionären Partei, einig im Willen und im Handeln, die entwickelte sozialistische Gesellschaft in der Deutschen Demokratischen Republik errichtet. Wir übertragen euch eine hohe Verantwortung. Jederzeit werden wir euch mit Rat und Tat helfen, die sozialistische Zukunft schöpferisch zu gestalten.“ Wegen der atheistischen Grundlage haben die Kirchen die Unvereinbarkeit von J. und Konfirmation bzw. Kommunion erklärt. An dieser Auffassung halten sie prinzipiell weiter fest, insbesondere wegen des Inhalts der vorangehenden Jugendstunden und wegen des pseudo-religiösen Charakters der Zeremonie. Nachdem die J. Ende der 50er, Anfang der 60er Jahre mit Hilfe gesellschaftlichen Drucks fast allgemein durchgesetzt wurde, haben die ev. Kirchen aus seelsorgerischen Gründen auch Jugendgeweihten die Möglichkeit der Konfirmation eingeräumt, z. T. nach einem Jahr Wartezeit. Die Beteiligung an den kirchlichen Feiern ist dennoch kontinuierlich zurückgegangen. Die Abwehr der Kirchen und des christlichen Bevölkerungsteils gegen die J. war vergeblich. 1960 nahmen bereits 87,8 v.H. der Schüler der 8. Klassen an der J. teil. 1983 waren es 230.000 Jugendliche, über 98 v.H. aller 14jährigen, die anläßlich von 6.600 J.-Feiern das Gelöbnis ablegten. Man schätzt, daß nur noch um 10 v.H. der 14jährigen konfirmiert werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 692–693 Jugendstrafrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JugendwerkhöfeSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Sozialistische Feier am Ende des 8. Schuljahres, in der die Schüler in die „Reihe der Erwachsenen aufgenommen“ werden und sich in einem Gelöbnis zum Sozialismus und zur DDR als ihrem Staat bekennen. Die J. ist heute fester Bestandteil des sozialistischen Erziehungssystems. Der Zentrale Ausschuß für J. wurde im November 1954 gegründet, J. wurden erstmals im Frühjahr 1955 durchgeführt. Damals nahmen 52.322…
DDR A-Z 1985
XVIII. Das Programm von 1976
Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) (1985) Siehe auch: SED: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Sozialistische Einheitspartei: 1965 1966 1969 Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED): 1975 1979 [S. 1161]#796#xiii. XIII. Von Ulbricht zu Honecker Die Gründung der SED erfolgte auf deren I. Parteitag, der am 21./22. 4. 1946 im sowjetisch besetzten Teil von Berlin stattfand. Auf dieser als „Vereinigungsparteitag“ in die Geschichte eingegangenen Veranstaltung beschlossen die Delegierten der seit Juni 1945 im Machtbereich der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) zugelassenen Arbeiterparteien, der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) und der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD), gemeinsame „Grundsätze und Ziele“ sowie ein einheitliches Parteistatut. <Erster Teil: Geschichte bis zur Ablösung Walter Ulbrichts (1945–1971)> I. Vorgeschichte Im Gegensatz zu anderen in Deutschland von 1933 bis 1945 verbotenen und verfolgten Parteien besaß die KPD im Moskauer Exil am Ende des II. Weltkrieges eine intakte Führung. Unter Kontrolle der Sowjets hatte dort die Parteiführung in den Jahren nach 1933 weiterarbeiten, unter den kriegsgefangenen Offizieren und Soldaten agitieren (Nationalkomitee Freies Deutschland) und sich auf die politische Arbeit im Nachkriegsdeutschland vorbereiten können. In enger Zusammenarbeit mit der Politverwaltung der sowjetischen Streitkräfte wurde unter der Leitung des damaligen Mitgliedes des Politbüros und Sekretärs des Zentralkomitees der KPD, W. Ulbricht, Anfang Februar 1945 eine Kommission ins Leben gerufen, die Einzelheiten der politischen Arbeit im Nachkriegsdeutschland festlegte. Die von dieser Kommission ausgearbeiteten Thesen, die sich auf Vorarbeiten aus den Jahren 1943/44, so das „Aktionsprogramm des Blocks der Kämpferischen Demokratie“ (1. Fassung Oktober 1944), stützten, enthielten folgende Leitlinien für die politisch-gesellschaftliche Gestaltung Nachkriegsdeutschlands: 1. Das deutsche Volk ist kollektiv verantwortlich für die Entfesselung des II. Weltkrieges und die Kriegsgreuel (Kollektivschuld). 2. Nach dem Krieg ist die „bürgerlich-demokratische Umgestaltung“ zu vollenden; der unmittelbare revolutionäre Übergang zum Sozialismus liegt nicht im Interesse der kommunistischen Bewegung (antifaschistisch-demokratische Ordnung). 3. Nach Kriegsende sind alle antifaschistischen Kräfte in einem „Block“ zu sammeln (antifaschistisch-demokratischer Block; Bündnispolitik; Nationale Front der DDR). 4. Die Einheit der Arbeiterklasse ist herbeizuführen; linkssektiererische Gruppen sind aufzulösen (Einheitsfront). Ein unmittelbar danach verabschiedetes 14-Punkte-Programm legte Einzelmaßnahmen fest und sollte die bürgerlichen Freiheitsrechte garantieren. Ziel war die „Vollendung der bürgerlichen Revolution“ und nicht die „sozialistische Revolution“. Im Gegensatz zu solchen Vorstellungen der Moskauer Exil-KP waren unter den in Deutschland verbliebenen, illegal arbeitenden und inhaftierten Kommunisten sowie unter den Mitgliedern der ebenfalls seit 1933 verbotenen SPD (nicht selten in Kontakt und Übereinstimmung mit ehemaligen KPD-Mitgliedern, die das Schicksal der Verfolgung teilten) andere Auffassungen für die Neuordnung nach dem Kriege entwickelt worden. Die sog. „Buchenwalder Plattform“ vom 1. 5. 1944 und das „Buchenwalder Manifest“ vom 13. 4. 1945 optierten beispielsweise klar für die „Verwirklichung des Sozialismus“. II. Erste Anfänge Ende April 1945 kehrte die erste Gruppe kommunistischer Emigranten, die sog. Gruppe Ulbricht, aus der Sowjetunion nach Berlin zurück. Am 10. 6. 1945 erließ die SMAD den Befehl Nr. 2, der die Gründung antifaschistischer Parteien und Gewerkschaften gestattete. Bereits am nächsten Tag trat das ZK der KPD mit einer Proklamation, die überwiegend von den aus Moskau zurückgekehrten Kommunisten (u.a. A. Ackermann, W. Pieck und W. Ulbricht) unterzeichnet war, an die Öffentlichkeit. Der „Aufruf“ zielte — bei Ausnutzung bürgerlich-demokratischer Formen — auf eine frühzeitige Sicherung der eigenen Vorherrschaft. Er ließ eine gewisse Flexibilität erkennen: „Mit der Vernichtung des Hitlerismus gilt es gleichzeitig, die Sache der Demokratisierung Deutschlands, die Sache der bürgerlich-demokratischen Umbildung, die 1848 begonnen wurde, zu Ende zu führen, die feudalen Überreste völlig zu beseitigen und den reaktionären altpreußischen Militarismus mit allen seinen ökonomischen und politischen Ablegern zu vernichten. — Wir sind der Auffassung, daß der Weg, Deutschland das Sowjetsystem aufzuzwingen, falsch wäre, denn [S. 1162]dieser Weg entspricht nicht gegenwärtigen Entwicklungsbedingungen in Deutschland. — Wir sind vielmehr der Auffassung, daß die entscheidenden Interessen des deutschen Volkes in der gegenwärtigen Lage für Deutschland einen anderen Weg vorschreiben und zwar den Weg der Aufrichtung eines antifaschistischen, demokratischen Regimes, einer parlamentarisch-demokratischen Republik mit allen demokratischen Rechten und Freiheiten für das Volk“ (in: Kleßmann, Die doppelte Staatsgründung …, s. Lit.-Hinw., S. 412 f.). Besonders unter den in Deutschland aktiv gebliebenen KPD-Mitgliedern und vor allem bei den Überlebenden der Konzentrationslager regte sich gegen diese Generallinie Widerstand. In den Augen dieser Kommunisten bedeuteten die Konzeptionen der von der SMAD gesteuerten KPD-Führung eine Absage an die revolutionären Traditionen der deutschen Arbeiterbewegung. Gleich nach Kriegsende hatten ferner ehemalige Mitglieder der SPD, die in der Zeit 1933–1945 in Deutschland geblieben waren, im Untergrund gekämpft hatten und sich nach Kriegsende in Berlin zusammenfanden, als Führungsgremium der wieder aufzubauenden Partei den Zentralausschuß (ZA) unter O. Grotewohl gebildet. Der „Aufruf des Zentralausschusses der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands zum Aufbau eines antifaschistisch-demokratischen Deutschland“ vom 15. 6. 1945 faßte das politische Programm der Partei in der Losung zusammen: „Demokratie in Staat und Gemeinde, Sozialismus in Wirtschaft und Gesellschaft“. Er forderte auf zum „Kampf um die Neugestaltung auf dem Boden der organisierten Einheit der deutschen Arbeiterklasse“ und stellte fest: „Wir sehen darin eine moralische Wiedergutmachung politischer Fehler der Vergangenheit …“ (in: Kleßmann, Die doppelte Staatsgründung …, s. Lit.-Hinw., S. 415 und 417). In dieser Haltung kommt die seinerzeit nicht nur in der SPD verbreitete Auffassung zum Ausdruck, daß der Zusammenbruch der Weimarer Republik hätte verhindert werden können, wenn es rechtzeitig zu einer Aktionseinheit von SPD und KPD gekommen wäre. Der Wille, die „organisierte Einheit der deutschen Arbeiterklasse“ herbeizuführen, manifestierte sich auch in dem „Aufruf des Vorbereitenden Gewerkschaftsausschusses für Groß-Berlin“ vom 15. 6. 1945. Hier kündigte sich, erstmals in der Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, die Gründung einer überparteilichen Einheitsgewerkschaft (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB)) an. Schließlich traten die Christlich-Demokratische Union (CDU) (26. 6.) und die Liberal-Demokratische Partei Deutschlands (LDPD) (5. 7.) mit Gründungsaufrufen an die Öffentlichkeit. Wie KPD und SPD erhielten auch sie von der SMAD die Genehmigung zur Aufnahme ihrer Tätigkeit. Alle Parteien mußten sich jedoch im „Block der antifaschistisch-demokratischen Parteien“ (Gründung am 14. 7. 1945) zusammenschließen. Das ZK der KPD und der ZA der SPD hatten zuvor (19. 6. 1945) ein „Aktionsabkommen“ geschlossen, so daß den „in Aktionseinheit handelnden Arbeiterparteien“ die führende Rolle im Block zukam (Aktionseinheit der Arbeiterklasse). Die KPD in der SBZ und in Berlin war damit zwar die von der sowjetischen Besatzungsmacht favorisierte Partei, gleichzeitig jedoch nur eine politische Kraft unter mehreren. Die „Einheitsorganisation der Arbeiterklasse“ lehnte sie zu diesem frühen Zeitpunkt ab. Durch die Aktionseinheit mit der SPD und die Blockpolitik hatte sie sich jedoch breitere politische Einflußmöglichkeiten gesichert, als ihr aufgrund der Zahl ihrer Mitglieder und Anhänger in der Bevölkerung gebührt hätten. Im Block versuchte sie, unterstützt durch die SMAD, die Einparteienherrschaft vorzubereiten (der Gemeinsame Ausschuß durfte z.B. nur einstimmige Beschlüsse fassen). Als die SPD — nach der Aufnahme ihrer Tätigkeit auch in den Westzonen unter K. Schumacher, der von der Londoner Exil-SPD Unterstützung erhielt, sowie aufgrund ihrer starken gesamtdeutschen Ambitionen — politisch zu mächtig zu werden drohte und als zudem die Kommunisten im Herbst bei den Wahlen in Österreich und Ungarn in der Minderheit blieben, nahm die KPD in der SBZ konsequenten Kurs auf eine Vereinigung mit der SPD. Doch der Berliner ZA unter O. Grotewohls Vorsitz stellte Bedingungen an das formal von W. Pieck und de facto von W. Ulbricht im Einvernehmen mit der SMAD geführte ZK der KPD. Zu echten Verhandlungen zwischen beiden Spitzengremien ist es dann aber nicht gekommen. Vielmehr ließen der zunehmende Druck der sowjetischen Besatzungsmacht, einzelne Verhaftungen von SPD-Funktionären, jedoch auch Spannungen in der Partei selbst (insbesondere mit Schumacher in Hannover) Grotewohl Ende des Jahres 1945 nachgeben. Hinzu kam, daß unabhängig von den Führungsgremien Mitglieder in den SPD- und KPD-Landesverbänden von Sachsen, Thüringen und Mecklenburg für eine Verschmelzung beider Parteien eintraten. Schon im Februar 1946 war es auf Kreisebene zu Vereinigungen gekommen, wobei Widerstand durch „Überredung“ und auch Willkürakte seitens der Besatzungsmacht gebrochen wurde. Zur endgültigen Entscheidung der Vereinigungsfrage erlaubte die SMAD indes weder gesamtdeutsche Parteitage beider Parteien noch eine Urabstimmung ihrer Mitglieder. Die einzige freie Urabstimmung fand in der SPD in den Westsektoren von Berlin am 31. 3. 1946 statt. Hier entschieden sich, bei einer Wahlbeteiligung von ca. 73 v.H., 82 v.H. gegen eine sofortige Vereinigung mit den Kommuni[S. 1163]sten. Allerdings sprach sich eine deutliche Mehrheit (62 v.H.) für eine Zusammenarbeit von SPD und KPD aus. III. Die „Vereinigung“ (1946) In der SBZ wurden die Vereinigungsbeschlüsse auf dem vom ZA unter Grotewohl organisierten 40. Parteitag der SPD und dem 15. der KPD gefaßt (19./20. 4. 1946). Der I. Parteitag der SED (Vereinigungsparteitag, 21./22. 4. 1946) fand anschließend im Admiralspalast in Berlin statt. Die Mehrheit der (1055) Delegierten kam entsprechend dem Mitgliederstand aus der SPD, 230 Delegierte waren aus den Westzonen angereist. Die Partei gab sich ein (Organisations-)Statut. Gemäß diesem (1.) Statut wählte der Parteitag einen 80köpfigen Parteivorstand (PV), aus dem ein 14 Personen umfassendes Zentralsekretariat (ZS) hervorging. Die Bildung von Landes- und Kreisvorständen (später, nach Auflösung der Länder im Jahre 1952, Bezirksleitungen [BZL] und Kreisleitungen [KL] genannt) war ebenfalls in dem Statut festgelegt. Für den Organisationsaufbau wurde zwischen der früheren Organisationsform der SPD (Wohnbezirksgruppen) und der KPD (Betriebsgruppen) ein Kompromiß insofern gefunden, als neue Mitglieder zwar von den „Ortsgruppen“ aufgenommen, aber berufstätige Mitglieder gleichzeitig der „Betriebsgruppe“ der SED angehören mußten (Grundorganisationen der SED). Territorial- und Produktionsprinzip bestanden nebeneinander. Alle Leitungsfunktionen — von Betriebs- und Ortsgruppen bis zum ZS — wurden paritätisch aus ehemaligen KPD- und SPD-Mitgliedern besetzt. Pieck und Grotewohl wurden zu Vorsitzenden der Partei, Ulbricht und P. Fechner zu stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Das ZS, das auf dem II. Parteitag (20.–24. 9. 1947) um je einen Vertreter von KPD und SPD erweitert wurde, faßte selbständig Beschlüsse. In besonders wichtigen Fällen wurden sie dem PV zur Entscheidung unterbreitet. Die SED hatte sich in den vom I. Parteitag verabschiedeten „Grundsätzen und Zielen“ programmatisch auf einen „demokratischen“ deutschen Weg zum Sozialismus festgelegt. Das lag auf der Linie der vom späteren ZS-Mitglied A. Ackermann im Auftrag der sowjetischen Führung erarbeiteten und im Februar 1946 in der Zeitschrift „Einheit“ vertretenen These vom „besonderen deutschen Weg zum Sozialismus“. Das Ziel, der Sozialismus, sollte auf demokratischem Wege „erstrebt“ werden, wenn nicht „die kapitalistische Klasse den Boden der Demokratie verläßt“. Obwohl sich die SED — wenn auch bis 1948 nicht offen — als „sozialistische“ Partei verstand und auf den Marxismus als grundlegende Theorie berief, wurden in die für ganz Deutschland konzipierten „Gegenwartsforderungen“ der „Grundsätze“ Programmpunkte (z.B. Bestrafung aller Kriegsverbrecher, Punkt. 1) aufgenommen, die zeigten, daß die Partei eine breite Basis suchte. Bekenntnisse zur Meinungs- und Koalitionsfreiheit und zum Streikrecht standen allerdings erst an 8. und 9., die „Einheit Deutschlands“ an 12. Stelle. Sozialistisch-kommunistische Züge waren an folgenden Forderungen zu erkennen: Beseitigung der kapitalistischen Monopole (Punkt 2), Entmachtung der Großgrundbesitzer und Durchführung der demokratischen Bodenreform (Punkt 3), wirtschaftlicher Aufbau auf der Grundlage von Wirtschaftsplänen (Punkt 6). Solche Ambivalenz in den „Grundsätzen“ war nicht zufällig, denn die von der Parteiführung in ihrem Streben nach Erweiterung der Herrschaftsbasis zu berücksichtigenden Interessenlagen waren sehr unterschiedlich. Daneben mußte Rücksicht auf die Traditionen der Sozialdemokratischen Partei genommen werden. Die Verbreitung eines demokratischen Profils bei der Mitgliedschaft und der Bevölkerung lag im Interesse der Parteiführung. Sie versprach sich davon Erleichterungen in der Verfolgung gesamtdeutscher Ziele. Damals wie auch in den folgenden Jahren war die SED vorbereitet, in Übereinstimmung mit der sowjetischen Deutschlandpolitik durch Ausdehnung ihrer Organisation aktiv Einfluß auch in den Westzonen auszuüben. Das starke gesamtdeutsche Engagement wurde deutlich, als der PV am 7. 5. 1946 in einem offenen Brief alle SPD- und KPD-Mitglieder in den drei westlichen Besatzungszonen aufforderte, auch in ihrem Gebiet eine Sozialistische Einheitspartei zu gründen (Deutschlandpolitik der SED). Im Herbst 1946 fanden in der SBZ die ersten Wahlen statt. Die SED erhielt in den Gemeindewahlen im Durchschnitt 58,5 v.H., in den Kreistagswahlen 50,3 v.H. und in den Wahlen zu den Landtagen 47,5 v.H. aller Stimmen. CDU und LDPD unterlagen bei diesen Wahlen bereits starken Behinderungen. In den meisten größeren Städten konnte die SED nicht die absolute Mehrheit erringen. In Groß-Berlin, wo sie gegen CDU, LDPD und SPD angetreten war, kam sie lediglich auf 19,8 v.H. der Stimmen. Hier war die SPD mit 48,7 v.H. stärkste Partei. Insgesamt war die SED — trotz Hilfestellung von seiten der Besatzungsmacht — hinter ihrem selbstgesteckten Ziel zurückgeblieben. Andererseits war sie stärker und besser organisiert als die bürgerlichen Parteien. Ihr Mitgliederstand wuchs (s. u. XXII.), und die Zahl ihrer Grundorganisationen stieg von ca. 13.000 (I. Parteitag) auf 24.000 (II. Parteitag). Den Aufbau ihres Apparates hatte die SED der sowjetzonalen Verwaltungsstruktur angeglichen und sich durch die Gründung Personalpolitischer Abteilungen (PPA) bei den verschiedenen Parteiorganisationen wirksame Instrumente geschaffen, um die Personalpolitik in allen Bereichen des öffentlichen Lebens mitbestimmen zu können. Noch waren allerdings innerhalb der SED die Moskau-orientier[S. 1164]ten ehemaligen KPD-Mitglieder, die vor allem für solche Maßnahmen verantwortlich zeichneten, auf die ehemalige SPD und andere Gruppierungen angewiesen. Die SED trug deutliche Züge einer Massenpartei. Ihre Umwandlung im Sinne einer „Partei neuen Typus“ sollte die Aufgabe der kommenden Jahre sein. IV. Ausrichtung an der KPdSU und der UdSSR ab 1947 Der II. Parteitag (20.–24. 9. 1947) beschloß die weitere Geltung der „Grundsätze und Ziele“ bis zur Verabschiedung eines Parteiprogramms, zu der es allerdings erst 1963 kam. Der Marxismus — nicht ausdrücklich seine Verbindung mit dem Leninismus — sollte der „sichere Kompaß“ auf dem Weg zur demokratischen Neugestaltung und zur Einheit Deutschlands sein. Der Kampf um diese Einheit wurde zur „Hauptaufgabe“ der Arbeiterklasse erklärt; dabei verstand die SED sich als politisch führende Kraft in ganz Deutschland (Deutscher Volkskongreß). Gleichzeitig wurde gefordert, in den Volkseigenen Betrieben (VEB) die Überlegenheit der neuen demokratischen Wirtschaftsordnung über die „kapitalistische Wirtschaftsanarchie“ zu beweisen. Besondere Bedeutung kam dabei der politischen Aktivität der ca. 13.000 Betriebsgruppen der SED zu, auf die sich nun immer mehr das Schwergewicht der politischen Arbeit verlagerte. Dies zeigte sich auf der zentralen Organisations-Schulungskonferenz, die vom 27. 1. bis 6. 2. 1948 im Gebäude der Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED (PHS) stattfand. Auf ihr wurden Richtlinien zur Verbesserung der Arbeitsmethoden der Parteileitungen und der Arbeit der Grundorganisationen bekannt gegeben, aus denen sich eine deutliche Bevorzugung der Betriebsgruppen zuungunsten der Wohngruppen ergab. Gleichzeitig wurden von der SED erste Formen der späteren Aktivistenbewegung, der organisatorischen Vorform des Sozialistischen Wettbewerbs, in einzelnen Betrieben eingeführt. Die SED der Jahre 1946 und 1947 kann weder als eine Fortsetzung der alten KPD noch als eine Kaderpartei leninistischen Typs angesehen werden. Erst der sich verschärfende Ost-West-Gegensatz, die auf der Gründungskonferenz des Kominform im Herbst 1947 von Stalins Vertrautem, dem Ersten Sekretär der Leningrader Parteiorganisation Shdanow, erstmals nach dem Ende des II. Weltkrieges vorgenommene orthodoxe Einteilung der Welt in zwei feindliche Lager (Zwei-Lager-Theorie) und der Konflikt der Sowjetunion mit Jugoslawien führten zu eindeutigeren Strukturen. Innenpolitisch wurde diese Entwicklung gestützt durch die von der SMAD befohlenen gesellschaftlichen Umwandlungen (Agrarpolitik; Besatzungspolitik; Enteignung; Geschichte der DDR), die zunehmende Anpassung an das sowjetische Wirtschaftsmodell (Planung), die schrittweise Aufwertung der Deutschen Wirtschaftskommission (DWK) im Sinne einer Regierung der SBZ und späteren DDR, die Auflösung der Betriebsräte und die weitere Stärkung der Betriebsgruppen sowie schließlich die generelle Einführung der Aktivistenbewegung. Die außen- und innenpolitisch motivierte Ausrichtung der SED an der KPdSU und der SBZ/DDR an der UdSSR wurde seit 1948 konsequent weiterverfolgt. So forderte der PV im Juni 1948, die SED zu einer Partei neuen Typus (s. u. #796#v. V., #796#xix. XIX.) zu entwickeln. Grotewohl erklärte außerdem auf der 11. Tagung des PV am 29./30. 6. 1948 die Spaltung Deutschlands für vollzogen und lehnte für Deutschland jegliche Brückenfunktion im Ost-West-Konflikt ab. Von ihm wie von Ulbricht wurde betont, daß die SBZ sich eindeutig am volksdemokratischen Vorbild (Staatslehre) zu orientieren und von der UdSSR zu lernen habe. Nachdem sich das ZS in einer Resolution vom 3. 7. 1948 auf die Seite Stalins und des Kominform-Büros gegen die jugoslawischen Kommunisten gestellt hatte, begann in allen Parteiorganisationen der SED eine Kampagne, die eine positive Haltung zur Politik der KPdSU-Führung und zum gesellschaftspolitischen Modell der Sowjetunion erzwingen sollte. Den Funktionären des Verwaltungsapparates wurde die angezielte Einordnung in den Sowjetblock und deren Konsequenzen für die Funktionsweise des Staatsapparates (Beseitigung der Selbstverwaltung, Durchsetzung des Prinzips des Demokratischen Zentralismus) auf der 1. Staatspolitischen Konferenz in Werder (23./24. 7. 1948) erläutert. Gegen diese neue Linie der Partei erhob sich besonders in den Reihen ehemaliger SPD-Mitglieder Widerstand. Nach Shdanows Rede über die „zwei Lager“ hatten bereits die sowjetischen Organe ehemalige Sozialdemokraten verschärft überwacht. Reden führender SED-Funktionäre, die aus der SPD kamen, wurden zensiert bzw. durften in der Parteipresse nicht publiziert werden. In der Sicht vieler Sozialdemokraten, die den Zusammenschluß mit der KPD als ein Experiment, das in ganz Deutschland einen demokratisch-sozialistischen Neubeginn vorbereiten sollte, unterstützt hatten, war die Einheitspolitik gescheitert. Sie konnten nicht verhindern, daß der von den Sowjets gestützte Ulbricht immer mächtiger wurde. Ulbricht forderte nun die Beseitigung des Prinzips der paritätischen Besetzung der Führungspositionen der SED, und auf der 12. und der 13. PV-Tagung gelang es ihm, Beschlüsse durchzusetzen, die sich eindeutig gegen nicht anpassungswillige ehemalige SPD-Mitglieder richteten. Die 12. PV-Tagung (28./29. 7. 1948) forderte die „organisatorische Festigung der Partei“ und „ihre Säuberung von feindlichen und entarteten Elementen“ sowie, zur Unterstützung [S. 1165]der jetzt nach dem Prinzip des Demokratischen Zentralismus arbeitenden Leitungen, die Bildung eines „festen Funktionärsstabs“ bei den Parteileitungen (Parteiaktiv), der die zuverlässigsten Mitglieder umfassen sollte. Die 13. PV-Tagung (15./16. 9. 1948) beschloß die Errichtung der Zentralen Parteikontrollkommission und den sofortigen Aufbau von Parteikontrollkommissionen bei den Landes- und Kreisvorständen (Parteikontrollkommissionen der SED). Ihre Bedeutung bestand zunächst darin, oppositionelle Sozialdemokraten zu entfernen. In mehreren Fällen wurden auch oppositionelle Alt-Kommunisten bzw. ehemalige Angehörige kommunistischer Splittergruppen ausgeschlossen. Gleichzeitig wurde die Aufnahme von neuen Mitgliedern in die Partei erschwert. Im Vordergrund der 12. und 13. PV-Tagungen stand ferner die Absage an die These vom „besonderen deutschen Weg zum Sozialismus“ (vgl. u. #796#iii. III.) Gleichzeitig suchte die SED die verstärkte Übernahme sowjetischer Herrschaftsmethoden und die Anpassung der Verhältnisse in der SBZ an das sowjetische Gesellschaftsmodell zu rechtfertigen, indem sie auf die größeren „Erfahrungen“ der KPdSU beim Aufbau des Sozialismus verwies und die Propagierung der Lehren Stalins in allen gesellschaftlichen Bereichen verstärkte. Im September 1948 wurden alle Parteimitglieder zum Studium von Stalins Schrift „Kurzer Lehrgang der Geschichte der KPdSU (B)“ verpflichtet. Durch den Beschluß der 14. PV-Tagung (20./21. 10. 1948) „Zur Verbesserung der Arbeit der Parteibetriebsgruppen in den Großbetrieben“ (später: Betriebsparteiorganisationen, BPO), wurde die Arbeit der Partei auf diese Grundorganisationen konzentriert. Auch dies war ein Schritt weg von den Organisationsprinzipien der SPD und hin zur leninistischen Kaderpartei (Grundorganisationen der SED; Kaderpolitik). Unmittelbar vor der 1. Parteikonferenz wurde auf der 16. PV-Tagung (24. 1. 1949) das Prinzip der paritätischen Besetzung von Leitungsfunktionen auch formal aufgehoben; nur in der Einrichtung zweier Parteivorsitzender blieb es weiter bestehen. Auf dieser Tagung wurden ferner erstmals in der Geschichte der SED, ein Politisches Büro (Politbüro des ZK der SED (PB), seinerzeit mit 7 Mitgliedern und 2 Kandidaten unter der Leitung von Pieck und Grotewohl) sowie ein sog. Kleines Sekretariat des Politbüros (5 Mitglieder unter der Leitung von Ulbricht) eingerichtet. Entsprechende Änderungen wurden für die SED-Landes- und Kreisvorstände beschlossen. Schließlich wurde eine Kandidatenzeit (Kandidat) als Bedingung für die Aufnahme in die Partei vorgesehen (vgl. u. #796#xx. XX.). Für eine kurze Zeit bestanden ZS, PB und das Kleine Sekretariat des PB nebeneinander, denn das ZS wurde erst im Laufe des Jahres 1949 aufgelöst. Im PB fielen, unter Berücksichtigung entsprechender sowjetischer Weisungen, alle wichtigen Entscheidungen; dem Kleinen Sekretariat des PB (ab 1950: Sekretariat des ZK der SED) oblag die Durchführung der Beschlüsse des PB und damit zugleich die Anleitung und Kontrolle der einzelnen Abteilungen des Parteiapparates. Die 1. Parteikonferenz (25.–28. 1. 1949) bestätigte den vorangegangenen organisatorisch-politischen Wandel, in dessen Verlauf die Massenpartei SED typische Elemente einer Kaderpartei übernommen hatte. Danach war „Fraktionsmacherei“ (Fraktion, Fraktionsbildung) in der Partei strikt verboten. Die führende Rolle der Sowjetunion und der KPdSU (B) wurde zu einem für alle Mitglieder verbindlichen politischen Grundsatz. Die 1. Organisationskonferenz der SED (7./8. 6. 1949) verpflichtete erneut alle Mitglieder in den Betrieben, sich in den BPO zu organisieren. Sämtliche SED-Mitglieder wurden zu verstärktem Selbststudium der Werke Stalins angehalten. Im Oktober des gleichen Jahres wurden die PPA entsprechend dem sowjetischen Vorbild in Kaderabteilungen umbenannt und ein Nomenklatursystem für leitende Funktionäre eingeführt (Kaderpolitik; Nomenklatur). Nach der Gründung der DDR (7. 10. 1949) entwickelte sich die SED offen zur dominierenden Partei auch im Staatsapparat. Alle wichtigen Leitungspositionen in Regierung, Verwaltung und Gesellschaft wurden in zunehmendem Maße mit ihren Mitgliedern besetzt. Ihre Vorsitzenden traten an die Spitze des Staates: Pieck als Präsident, Grotewohl als Ministerpräsident. Trotz dieses deutlich erkennbaren Vormarsches der SED zur herrschenden Partei war ihre „Suprematie“ (s. Kap. #796#xxiii. XXIII.) noch nicht verfassungsmäßig verankert. Die Verfassung von 1949 sieht für die DDR die Existenz mehrerer Parteien vor. Zu den bestehenden drei Parteien waren 1948 noch die Demokratische Bauernpartei Deutschlands (DBD) und die National-Demokratische Partei Deutschlands (NDPD) hinzugekommen. Der „antifaschistisch-demokratische Block“, dem sie und die wichtigsten Massenorganisationen angehörten, wurde mit der Gründung der DDR zum organisatorischen Kern der Nationalen Front. Spätestens bei den ersten Wahlen zur Volkskammer (15. 10. 1950) zeigte sich jedoch, daß ein Mehrparteiensystem im westlich-demokratischen Verständnis von der sowjetischen Besatzungsmacht und der SED nicht geduldet wurde. Über die Nationale Front und die entsprechenden Bestimmungen im Wahlgesetz vom 9. 8. 1950 war es der SED möglich, alle zu wählenden Kandidaten selbst zu benennen bzw. deren Aufstellung zu billigen und sie mit Hilfe der Einheitslisten auch wählen zu lassen (Wahlen). Die von der SED auf diese Weise in ihrer [S. 1166]Zusammensetzung bestimmte Volkskammer wählte ihrerseits die Regierung der DDR. Unersetzlich für die Erreichung dieser Stufe ihrer Herrschaft war für die SED der Staatssicherheitsdienst, dessen organisatorischer Aufbau im Februar 1950 mit der Schaffung des Ministeriums für Staatssicherheit abgeschlossen worden war. V. „Partei neuen Typus“ (1950) Auf dem III. Parteitag (20.–24. 7. 1950) stellte sich die SED in ihrem (2.) Statut als „Partei neuen Typus“ vor. Sie definierte sich als „die Partei der deutschen Arbeiterklasse, ihr bewußter und organisierter Vortrupp, die höchste Form ihrer Klassenorganisation“, die „den fortschrittlichsten Teil der Werktätigen in ihren Reihen“ vereinigt. Ihre theoretische Grundlage sei der Marxismus-Leninismus. Von nun an war die SED, ihrem Selbstverständnis nach, eine marxistisch-leninistische Partei (vgl. u. #796#xix. XIX.). Die Betonung des Marxismus-Leninismus als theoretische Grundlage und die Übernahme von wesentlichen Elementen einer Kaderpartei führten konsequent zu der Forderung des Parteitages nach dem „Kampf gegen die Überreste des Sozialdemokratismus“. Die „Grundsätze und Ziele“ von 1946 wurden für überholt erklärt, die Vorbildrolle der KPdSU (B) sowie die Einbindung der DDR in das System der Volksdemokratien bestätigt. Gesamtdeutsche Ambitionen wurden allerdings nicht aufgegeben: Der III. Parteitag verabschiedete (wie seinerzeit der Vereinigungsparteitag) ein „Manifest an das deutsche Volk“. Auch als „Partei neuen Typus“ spiegelte die SED damit eine Ambivalenz der Zielsetzungen: Moskau-Gebundenheit bzw. -Hörigkeit einerseits, Deutschland-Orientierung andererseits, wider. Das Verhältnis zu den anderen Parteien und gesellschaftlichen Organisationen in der DDR wurde mit den Worten, daß die SED auf diese „Einfluß ausübe“, umschrieben; eine normative Setzung der „Suprematie“ war also noch nicht erfolgt. Die vorher eingeleiteten innerparteilichen Umstrukturierungen erfuhren im Statut ihre Bestätigung. Der PV wurde durch ein Zentralkomitee (ZK: 51 Mitglieder und 30 Kandidaten) mit 2 Vorsitzenden (Pieck und Grotewohl) ersetzt. Das ZK seinerseits wählte das PB (9 Mitglieder und 6 Kandidaten, unter ihnen nur noch 3 ehemalige Sozialdemokraten) und das Sekretariat des ZK (11 Mitglieder) mit Ulbricht als Generalsekretär an der Spitze. In dieser Funktion hatte Ulbricht im politischen Entscheidungsprozeß größere Macht als die Parteivorsitzenden, Pieck und Grotewohl. In der Absicht, die Masse der passiven Mitglieder zu aktiven „Parteiarbeitern“ und zuverlässigen politische Kadern zu erziehen, wurden die statutenmäßigen Ansprüche an die Mitglieder erhöht und der Parteiausschluß (der zu dieser Zeit überwiegend den Verlust der beruflichen Stellung nach sich zog) denen angedroht, die die Forderungen der Partei (Parteiauftrag) nicht erfüllten. Die BPO wurden zur wichtigsten Grundeinheit. Am 1. 11. 1950 begann das 1. Parteilehrjahr, in dessen Verlauf 1 Mill. Mitglieder und Kandidaten systematisch mit Grundfragen des Marxismus-Leninismus, der Geschichte der deutschen und sowjetischen Arbeiterbewegung sowie der Strategie und Taktik der SED vertraut gemacht werden sollten (Parteischulung der SED). Als ein weiteres Mittel der Disziplinierung dienten im 1. Halbjahr 1951 die Überprüfungen der Parteimitgliedschaften durch Umtausch der Parteimitgliedsbücher und -kandidatenkarten (Parteidokument). VI. Säuberungen und Krisen (1950--1954) Die in den osteuropäischen Nachbarländern stattfindenden Schauprozesse („Titoisten“-Prozesse) wurden von der SED-Führung zwar mit Beifall kommentiert, jedoch vermied sie ähnliche Prozesse in der DDR. Bereits die 2. ZK-Tagung (24. 8. 1950) beschloß indes Säuberungen in der Partei- und Staatsspitze. Ehemalige KPD-Mitglieder, die während der NS-Zeit in den Westen emigriert waren und nach ihrer Rückkehr führende Positionen in der DDR bekleideten, wurden unter Spionagebeschuldigungen (sog. Affäre Noel H. Field) aus der Partei ausgeschlossen. Das prominenteste unter ihnen war P. Merker, seit Juli 1946 ununterbrochen Mitglied des ZS bzw. des PB, seit Oktober 1949 außerdem Staatssekretär im Ministerium für Land- und Forstwirtschaft. Er wurde im August 1950 seiner Ämter enthoben, allerdings erst im Dezember 1952 verhaftet. (Nachdem er 1956 entlassen worden war, hat er, ohne rehabilitiert worden zu sein, bis zu seinem Tode 1969 in der DDR gelebt.) Insgesamt waren die Jahre 1950–1952 durch permanente Säuberungen der Partei vor allem von Altkommunisten mit „Westvergangenheit“, oppositionellen Sozialdemokraten, sog. Zionisten und Angehörigen ehemaliger linker Splittergruppen der Arbeiterbewegung gekennzeichnet. Allein im Zuge der Aktion „Überprüfung der Parteimitgliedschaft“ (s.o.), die im 1. Halbjahr 1951 stattfand, wurden, nach offiziellen Angaben, 150.696 Mitglieder ausgeschlossen. Von November 1950 bis Juni 1951 sind keine Neuaufnahmen erfolgt. Eine zentrale Kaderkonferenz (25. 1. 1952) forderte, in der Nomenklatur auf Westemigranten weitgehend zu verzichten und eine neue Intelligenz (Kader mit hoher wissenschaftlicher Qualifikation und Spezialkenntnissen zur Leitung der Betriebe) heranzuziehen. Im Mai 1953 schließlich gelang es Ulbricht, seinen damals stärksten Opponenten in der SED-Spitze, F. Dahlem (Altkommunist, Westemigrant und Mitglied der KPD- bzw. SED-Führung seit 1945), seiner Funktionen zu entheben sowie ihn aus dem PB und dem ZK-Sekretariat auszuschließen. (Dahlem [S. 1167]wurde allerdings schrittweise rehabilitiert und 1957 wieder in das ZK aufgenommen. Er ist 1981 gestorben und hat ein Staatsbegräbnis erhalten.) Zugleich verstärkte die Parteiführung die Propagierung des Marxismus-Leninismus Stalinscher Prägung und die administrative Übernahme zahlreicher Merkmale des sowjetischen Wirtschaftsmodells (Wirtschaftsrecht, V. B.; Wirtschaftliche Rechnungsführung; Kollektivierung der Landwirtschaft). Der Kult um Stalin und das sowjetische Gesellschaftsmodell nahm groteske Züge an. Nachdem die innerparteilichen Umorganisationen im Sinne der „Partei neuen Typus“ in ihren Grundzügen abgeschlossen waren, präsentierte sich die SED mit eindeutig sozialistisch-kommunistischen gesellschaftspolitischen Vorstellungen auf der2. Parteikonferenz (9.–12. 7. 1952). Hier wurde das Ende der „antifaschistisch-demokratischen Phase“ verkündet und der „planmäßige Aufbau des Sozialismus“, verbunden mit einem verschärften „Klassenkampf nach innen“, als weitere politische Linie beschlossen. Mit dieser Periodisierung der eigenen Geschichte rechtfertigte die SED einerseits die vorangegangenen Umorganisationen in Wirtschaft und Gesellschaft und leitete andererseits die Kollektivierung in der Landwirtschaft (Agrarpolitik), verschärfte Maßnahmen in der Arbeitspolitik sowie eine umfassende Verwaltungsneugliederung (Länder; Bezirke) ein. Der Tod Stalins (5. 3. 1953) führte zu einer der schwersten politischen Krisen der SED, denn die SED-Führung wurde von der aus der Stalin-Nachfolge erwachsenden Unsicherheit in der Führung der KPdSU besonders stark betroffen. Hinzu kam, daß sich in der DDR selbst als Folge der Kollektivierungsmaßnahmen auf dem [S. 1168]Lande und der Steigerung der Arbeitsnormen (ohne entsprechende Erhöhung der Löhne) in der Industrie eine explosive Stimmung entwickelt hatte. In dieser Situation wurde die SED-Führung durch sowjetische Intervention gezwungen, das Tempo des gerade erst begonnenen Aufbaus des Sozialismus zu verlangsamen. Mit PB-Beschluß vom 9. 6. 1953 wurde der Neue Kurs verkündet. Diese Maßnahme ist ein Versuch gewesen, nicht nur die Unzufriedenheit in der Bevölkerung abzubauen, sondern auch innerparteiliche Kritik abzufangen. In der Hoffnung auf einen Sieg der Malenkow-Berija-Gruppe im PB der KPdSU hatte sich im SED-Politbüro eine gegen Ulbrichts Politik gerichtete Fronde gebildet, die in den Personen des damaligen Ministers für Staatssicherheit, W. Zaisser (zugleich Mitglied des PB), und des damaligen Chefredakteurs des „Neuen Deutschland“, R. Herrnstadt (zugleich Kandidat des PB), eine personelle und sachliche Alternative darstellte. Es scheint heute sicher, daß Ulbricht mehrere Wochen keine Mehrheit in den SED-Führungsgremien, vor allem im PB, fand. Nach dem 17. Juni (Juni-Aufstand) konnte sich die Sowjetunion jedoch offenbar keine Experimente am Rande ihres Machtbereichs leisten; zudem war Berija inzwischen (Ende Juni 1953) ausgeschaltet worden. Auf diesem Hintergrund erreichte Ulbricht auf der 15. ZK-Tagung (24.–26. 7. 1953) den Ausschluß Zaissers und Herrnstadts aus dem ZK (und damit automatisch auch aus dem PB); sie verloren zugleich ihre anderen Funktionen. Wegen Unterstützung der Zaisser-Herrnstadt-Opposition wurden ferner A. Ackermann, H. Jendretzky und E. Schmidt nicht wieder in das PB, das im Juli 1953 vom ZK gewählt wurde, aufgenommen, blieben jedoch zunächst Mitglieder des ZK. Im Gegensatz zu der relativ milden Behandlung, die diese Moskau-orientierte Gruppe altgedienter hoher KPD- bzw. SED-Funktionäre erfuhr, wurde im direkten Zusammenhang mit dem 17. Juni der aus der SPD stammende damalige Justizminister und ehemalige stellvertretende Parteivorsitzende, M. Fechner, bedeutend härter gestraft. Er verlor seine Mitgliedschaft in der SED und wurde verhaftet. Ihm wurde zum Vorwurf gemacht, den Arbeitern nicht entschieden genug widersprochen zu haben, als sie am 17. Juni die Anerkennung ihres (damals noch) verfassungsmäßig garantierten Streikrechts forderten. Auf der 17. ZK-Tagung (22./23. 1. 1954) wurden Zaisser und Herrnstadt auch aus der SED ausgeschlossen, blieben aber auf freiem Fuß; ihre Sympathisanten sowie andere als oppositionell eingeschätzte Parteimitglieder erhielten schwere Parteistrafen, und nicht wenige wurden verhaftet. (Fechner wurde teilweise rehabilitiert, im Juni 1958 wieder in die SED aufgenommen und 1972, ein Jahr vor seinem Tod, mit dem Karl-Marx-Orden ausgezeichnet. Zaisser starb 1958, Herrnstadt 1966.) Die anschließende Parteisäuberung erfaßte den Apparat und die einfachen Mitglieder. Von den 1952 gewählten Mitgliedern der 15 Bezirksleitungen schieden 62 v.H. bis zum IV. Parteitag im Jahre 1954 aus. Von den im Juni 1953 amtierenden 1. und 2. Kreissekretären wurden sogar 71 v.H. ausgewechselt. Unter den von Juli bis Oktober 1953 ausgeschlossenen Tausenden von einfachen Parteimitgliedern hatte fast ein Drittel mehr als 20 Jahre einer der vor 1933 bestehenden Arbeiterparteien angehört. Die SED verließ sich auf diejenigen, die während der Juni-Ereignisse loyal geblieben waren; die „Parteiaktivisten“ (Parteiaktiv) wurden die Stütze der Partei an der Basis. VII. Neue Weichenstellungen in den Jahren 1954 und 1955 Obwohl die Parteiführung keine Fehler-Diskussion zuließ, machte sie der Bevölkerung doch politische wie soziale Zugeständnisse. Der vor dem 17. Juni 1953 eingeleitete Neue Kurs brachte einen vorübergehenden Halt in der Kollektivierung auf dem Lande und eine Reihe sozialer, vor allem lohnpolitischer Erleichterungen für die Arbeitnehmerschaft. Auch der IV.~Parteitag (30. 3.–6. 4. 1954) fand noch unter den Zeichen des Neuen Kurses statt. Im Mittelpunkt der Diskussionen standen die notwendige Modernisierung der Industrieproduktion und die Schaffung eines breiteren Konsumgüterangebots. Verschiedene Eigentumsformen sollten zwar noch längere Zeit nebeneinander bestehen können, doch wurde zugleich betont, daß die Partei zur „Schaffung der Grundlagen des Sozialismus“ übergegangen sei. Der IV. Parteitag verabschiedete das(3.) Statut. In ihm wurde, entsprechend dem Bericht der ZPKK (durch H. Matern), erstmals der Charakter der Partei als „revolutionärer“ Avantgarde betont sowie ihre Führungsrolle („Suprematie“) gegenüber allen gesellschaftlichen Organisationen (s. u. #796#xxiii. XXIII.) festgelegt. Von nun an gab es keine Vorsitzenden des ZK mehr; die Spitze der Partei bildete vielmehr der Erste Sekretär des ZK. Ferner war das Prinzip der Kollektiven Führung wieder stärker betont worden. (Das zeigte sich u.a. darin, daß bei den BZL und KL Büros als kollektive Leitungsorgane gebildet wurden.) § 70 des Statuts legte fest, daß die Grundorganisationen das Recht der Kontrolle über die Tätigkeit der Betriebsleitungen in allen VEB, einschließlich der verstärkt zu fördernden LPG, haben sollten. Ulbricht wurde zum Ersten Sekretär des ZK (zuvor Generalsekretär) der SED gewählt, das Sekretariat auf 6 Mitglieder verkleinert. In das neue PB wurden 9 Mitglieder und 5 Kandidaten aufgenommen. Im November 1954 wurde zugegeben, daß die Verfolgungen von Westemigranten auf erpreßten und gefälschten Geständnissen beruht hatten. Die erst 1956 zögernd eingeleitete Rehabilitierung (28. ZK-Tagung, 27.–29. 7. 1956) führte die seinerzeit gemaßregelten Funktionäre jedoch nicht in ihre alten Parteiämter zurück (Rehabilitierungen). Ab 1954 unternahm die SED verstärkte Anstrengungen, um die Effektivität der Wirtschaft zu erhöhen. Ulbricht forderte auf einer Konferenz mit 600 Wissenschaftlern und Ingenieuren (16. 6. 1954), sich an internationalen Spitzenleistungen zu orientieren und den Weltruf deutscher Erzeugnisse zu erhalten. Die BPO wurden verpflichtet, sich für die Qualitätssteigerung der produzierten Waren und ein strenges Sparsamkeitsregime einzusetzen sowie stärker als bisher Kosten- und Preisprobleme zu studieren. Die 21. ZK-Tagung (12.–14. 11. 1954) beschloß eine Vereinfachung der Planung. Die 1. Baukonferenz des ZK und des Ministeriums für Bauwesen (3.–6. 4. 1955: Beginn der Industrialisierung in der Bauwirtschaft) und die II. Wissenschaftlich-technische Konferenz (6.–8. 7. 1955) rückten Probleme der Modernisierung in den Vordergrund. Im Beschluß der 24. ZK-Tagung (1./2. 6. 1955) über die Förderung von Wissenschaft und Technik zeichnete sich die gleiche Tendenz ab. Auf der 25. ZK-Tagung (24.–27. 10. 1955) wurde dann neben der ideologisch-politischen Erziehungsarbeit die Propagierung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts zur wichtigsten Aufgabe der leitenden Parteiorgane erklärt. Im Sommer/Herbst 1955 wurden im Zusammenhang mit der Genfer Gipfelkonferenz der Kriegsalliierten neue Vorstellungen für eine deutsche Wiedervereinigung formuliert (Deutschlandpolitik der SED). Vorausgegangen waren von seiten der UdSSR der Verzicht auf noch ausstehende Reparationsleistungen sowie die Streichung aller Nachkriegsschulden und die Gewährung eines beträchtlichen Kredits (Wirtschaft). Mit diesen Maßnahmen verfolgten die Sowjets nicht nur wirtschaftliche Ziele, sondern u.a. auch die politische Stärkung der SED. Letzteres wurde ferner durch die Auflösung der Sowjetischen Kontrollkommission (Besatzungspolitik) und die Unterzeichnung des „Vertrages über die Beziehungen zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“ am 20. 9. 1955 (Außenpolitik) erreicht. Am Ende der Besatzungszeit war die DDR in das System der Volksdemokratien, in das Sozialistische Weltsystem, eingegliedert (Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW)). Die Umwandlung der SED in eine Moskau-hörige Kaderpartei mit Massenbasis kann zu diesem Zeitpunkt als abgeschlossen gelten. VIII. Unter den Zeichen des XX. Parteitages der KPdSU (1956) Chruschtschows Geheimrede und seine Enthüllungen über die Stalinschen Herrschaftsmethoden auf dem XX. Parteitag der KPdSU (14.–25. 2. 1956) stürzten die Führung der SED erneut in eine Krise. Diesmal ging es — stärker als im Jahr 1953 — auch um den seit Kriegsende praktizierten Herrschaftsstil der Partei und um ihr Selbstverständnis als „führende Kraft der Arbeiterklasse“. Zwar konnte die SED-Führung auf erhebliche Aufbauleistungen verweisen, mußte sich jedoch den Fragen der Parteimitglieder und der Bevölkerung nach ihrem Verhältnis zu Stalin und nach der „innerparteilichen Demokratie“ stellen. In dieser Situation tagte die3. Parteikonferenz (24.–30. 3. 1956). Entgegen den Erwartungen vieler Delegierter und Parteimitglieder erfolgte auf ihr keine deutliche Distanzierung von den stalinistischen Terrormethoden. Wie schon 1955 geplant, beschäftigte sich die Konferenz vielmehr überwiegend mit struktur- und wirtschaftspolitischen Fragen. In dem Beschluß „Zur breiteren Entfaltung der Demokratie in der DDR“ stellte sich die SED die [S. 1169]Aufgabe, den Staatsapparat für die Organisation des „endgültigen Sieges der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ vorzubereiten (vgl. Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht vom 17. 1. 1957; Gesetz über die Vervollkommnung und Vereinfachung der Arbeit des Staatsapparates vom 11. 2. 1958; Staatsapparat). Er zeigte gleichzeitig, daß die Parteispitze einen neuen Führungsstil suchte, wenn auch — angesichts der Erfahrungen von 1953 — in sehr vorsichtiger Weise. Die Ereignisse in Polen und Ungarn im Jahre 1956 bestärkten die SED-Führung in ihrer vorsichtig-abwartenden Haltung zur „Entstalinisierung“. Die Betonung wirtschaftspolitischer Fragen auf der 3. Parteikonferenz wurde von zahlreichen Mitgliedern und Unterorganisationen der Partei als ein Manöver, das von den Fehlern der eigenen Vergangenheit ablenken sSozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) (1985) Siehe auch: SED: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Sozialistische Einheitspartei: 1965 1966 1969 Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED): 1975 1979 [S. 1161]#796#xiii. XIII. Von Ulbricht zu Honecker Die Gründung der SED erfolgte auf deren I. Parteitag, der am 21./22. 4. 1946 im sowjetisch besetzten Teil von Berlin stattfand. Auf dieser als „Vereinigungsparteitag“ in die Geschichte…
DDR A-Z 1985
Zeitungsaustausch (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 1. Bezug westlicher Presseerzeugnisse. Die DDR bezieht überregionale Tages- und Wochenzeitungen sowie Zeitschriften aus der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) in einer Gesamtzahl von mehreren tausend Exemplaren, die jedoch für Privatpersonen in der DDR nicht abonnierbar sind. Für wissenschaftliche Zwecke sind Fachzeitschriften auch aus der Bundesrepublik beziehbar über den Postzeitungsvertrieb (PZV) (genehmigungspflichtig). Nur Presseorgane von westeuropäischen kommunistischen Parteien („UZ“, DKP; „Die Wahrheit“, Sozialistische Einheitspartei Westberlins [SEW]) sind an einigen zentralen Zeitungsverkaufsständen erhältlich. 2. Zur Geschichte des Presseaustausches. Nach der Alliierten Kontrollratsdirektive Nr. 55 war die freie Verbreitung von Zeitungen und Zeitschriften, die von den einzelnen Besatzungsmächten lizenziert waren, in allen Besatzungszonen erlaubt. Mit der Zentralisierung und Verstaatlichung des Zeitungsvertriebes in der sowjetischen Besatzungszone (SMAD-Befehl Nr. 105 vom 8. 6. 1948, Postzeitungsamt gegr. am 1. 8. 1948) wurde auch der Vertrieb westlich lizenzierter Zeitungen und Zeitschriften in der sowjetischen Besatzungszone verboten. Zwischen den beiden Teilen Deutschlands wurden jedoch nach dem Verbot des freien Zeitungsvertriebes in der SBZ Tageszeitungen und Zeitschriften in verhältnismäßig geringer Anzahl gegenseitig im Abonnementverfahren für Regierungsstellen, Massenmedien, Partei- und Verbandszentralen, Institute und dazu berechtigte Einzelpersonen (Genehmigungspflicht) bezogen. Der westliche Zeitungshandel beantwortete das Verbot mit dem Boykott der Ostzeitungen, deren Bezug später (Staatsschutzgesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland) genehmigungspflichtig gemacht wurde. Anstoß zur völligen Liberalisierung des Bezuges von DDR-Zeitungen in der Bundesrepublik gab ein Vorschlag Ulbrichts auf der II. Bitterfelder Konferenz am 25. 4. 1964: „… wären wir bereit, einige westdeutsche Zeitungen, wie etwa ‚Die Zeit‘ oder die ‚Süddeutsche Zeitung‘, bei uns zum Verkauf auszulegen, wenn die Garantie gegeben wäre, daß in Westdeutschland das ‚Neue Deutschland‘ in gleichem Maße öffentlich verkauft wird.“ Das SED-Zentralorgan „Neues Deutschland“ schlug daraufhin der Hamburger Wochenzeitung „Die Zeit“ zur Vorbereitung dieses Z. einen „vereinbarten Artikelaustausch“ vor, der aber nach einem ersten gegenseitigen Artikelabdruck vom „ND“ abgebrochen wurde (Die Zeit 14. 8. 1964). Zögerndes Verhalten der Bundesregierung (Erhard) und neue Bedingungen der DDR (Vereinbarungen auf Regierungsebene) führten in der Frage des Z. zu keinem Ergebnis: Während die Bedenken in Bonn gegen die Einführung propagandistischer Druckerzeugnisse aus der DDR im Laufe der Zeit abnahmen, stiegen in Berlin (Ost) die Befürchtungen vor ideologischer Aufweichung. Die in der Bundesrepublik Deutschland notwendige Änderung der Staatsschutzgesetzgebung (Genehmigungspflicht für den Bezug von Zeitungen aus der DDR) erfolgte 1968 (große Koalition): ab 1. 8. wurde der Bezug zunächst befristet bis März 1971, ab 1. 4. 1971 (sozialliberale Koalition) unbefristet, freigegeben. Trotz größerer Nachfrage westlicher Großhändler sind jedoch von der DDR nicht mehr politische Tageszeitungen ausgeliefert worden (Kontingentierung). Bereits ab [S. 1536]1. 11. 1961 hatte die DDR die Lieferung von Bezirks- und Kreiszeitungen eingestellt (Exportverbot für Bundesrepublik und Berlin [West]). Bestellung und Lieferung erfolgen über den westlichen Großhandel, in der DDR über die Firma Buchexport, Leipzig (Bestellung, Angebot in Katalog), und die Exportabteilung des Postzeitungsvertriebsamtes in Berlin (Ost) (Lieferung). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1535–1536 Zeitschriften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zeitungsvertriebsamt (ZVA)Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 1. Bezug westlicher Presseerzeugnisse. Die DDR bezieht überregionale Tages- und Wochenzeitungen sowie Zeitschriften aus der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) in einer Gesamtzahl von mehreren tausend Exemplaren, die jedoch für Privatpersonen in der DDR nicht abonnierbar sind. Für wissenschaftliche Zwecke sind Fachzeitschriften auch aus der Bundesrepublik beziehbar über den Postzeitungsvertrieb (PZV) (genehmigungspflichtig). Nur Presseorgane…
DDR A-Z 1985
Bauakademie der DDR (1985)
Siehe auch: Bauakademie der DDR: 1975 1979 Bauakademie, Deutsche: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Deutsche Bauakademie: 1975 1979 Deutsche Bauakademie (DBA): 1969 Die B. (ehemals: Deutsche Bauakademie/DBA) ist die zentrale wissenschaftliche Einrichtung für Architektur und Bauwesen in der DDR mit Sitz in Berlin (Ost). Sie wurde durch Gesetz vom 6. 9. 1950 als Nachfolgerin des Instituts für Bauwesen der Akademie der Wissenschaften und des Instituts für Städtebau und Hochbau der Deutschen Wirtschaftskommission mit 5 Instituten und 3 Meisterwerkstätten gegründet und untersteht dem Ministerium für Bauwesen (Statut: GBl. I, 1973, Nr. 8). Zu den Aufgaben der B. gehören: Prognose der Entwicklung des Bauwesens; Methodik der Bauplanung; Grundlagen- und angewandte Forschung unter besonderer Berücksichtigung der Grundsätze des ökonomischen, industrialisierten und rationalisierten Bauens; Materialforschung; Typisierung und Systematisierung, experimentelles Bauen; Anwendung neuer Methoden; die Diskussion konzeptioneller Fragen der Architekturtheorie und -geschichte; internationale Standardisierung und Integration; Weiterbildung der Führungskader des Bauwesens; Dokumentation und Information. [S. 149]Die Geschichte der B. spiegelt zugleich die Geschichte der Architektur in der DDR wider. Der erste Präsident der DBA, Kurt Liebknecht, orientierte die Architektur der DDR stark an sowjetischen Vorbildern („sozialistischer Inhalt — nationale Form“ / Karl-Marx-Allee [Berlin/Ost, seinerzeit: Stalinallee] I. Bauabschnitt) und kritisierte die funktionelle Architektur als inhuman (Funktionalismus). An seine Stelle traten 1961 Gerhard Kosel und 1965 Werner Heynisch. Unter ihrer Präsidentschaft wurde das Bauwesen der DDR noch einmal grundlegend verändert. Heynisch hat vor allem dem Ingenieur- und Industriebau mit zum Durchbruch verholfen und 1966 das Institut für Städtebau und Architektur reorganisiert. Die B. wird von einem Präsidenten geleitet, der auf Vorschlag des Ministers für Bauwesen vom Vorsitzenden des Ministerrates der DDR ernannt wird. Ihm zur Seite stehen der 1. Stellvertreter und Wissenschaftliche Direktor sowie die Vizepräsidenten (zugleich Direktoren eines Instituts der B.). Die B. hat ordentliche (max. 25), Mitglieder im Kandidatenstand (max. 30) und korrespondierende Mitglieder. Die ordentlichen Mitglieder und Kandidaten bilden das Plenum der B.; sie arbeiten innerhalb der B. in Fachbereichen (Sektionen) und erhalten eine Dotation. Das Plenum berät über grundsätzliche Probleme des Bauwesens; die Sektionen sind Arbeitsgremien des Plenums, die sich noch einmal in Fachgruppen unterteilen. Es gibt die Sektionen: Ökonomie, Städtebau und Architektur, ingenieurtheoretische Grundlagen, Projektierung und Rechentechnik, Tiefbau, Wohn- und Gesellschaftsbau, Industriebau, Landwirtschaftsbau, technische Gebäudeausrüstung, ingenieurtechnische Grundlagen (die Sektion ingenieurtechnische Grundlagen z.B. hat 10 Fachgruppen für Baumechanik, Brandschutz, Akustik, Sicherheit u.a.). Die Forschungsarbeit wird hauptsächlich in den von den Vizepräsidenten geleiteten Instituten geleistet: im Zentralinstitut Einheitssystem Bau, im Institut für Städtebau und Architektur, in den Instituten für Ingenieur- und Tiefbau, für Industriebau, für Wohnungs- und Gesellschaftsbau, für landwirtschaftliche Bauten, für Technologie und Mechanisierung, für Projektierung und Standardisierung, für Baustoffe oder für Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik. Den Instituten sind Werkstätten angegliedert, die als besonders vorbildlich geltende Beispiele des Bauwesens erarbeiten und verwirklichen sowie neue Technologien und Werkstoffe experimentell erproben sollen. Die B. unterhält mit der „Bauinformation“ in Berlin (Ost) die Zentrale Informationseinrichtung für Wissenschaft und Technik im Bauwesen. Als Leitstelle koordiniert die „Bauinformation“ die Information und Dokumentation des gesamten Fachbereichs, auch der Baukombinate, und bietet ein Dokumenten-Recherchesystem für Fachliteratur und für technische Vorschritten und Normen, einen Patentinformationsdienst mit Erfindungsbeschreibungen aus 12 Staaten (darunter auch die Bundesrepublik Deutschland), eine Sammlung von Baufotos und -filmen sowie eine Fachbibliothek. Die „Bauinformation“ gibt regelmäßig Informationsschriften über Bauforschung, -recht und -praxis heraus und veranstaltet ständig wechselnde Bauausstellungen. Die B. hat Promotionsrecht und verleiht akademische Grade (Dr.-Ing.) sowie Auszeichnungen (z.B. die Ehrenplakette „Für hervorragende Leistungen in der Bauforschung“). Präsident: Prof. Dr. sc. techn. Hans Fritsche (seit 1977), Vizepräsident für Forschung und Planung: Ulrich Hofmann, Vizepräsident und Direktor des Instituts für Städtebau und Architektur: Ule Lammert. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 148–149 Bargeldumlauf A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BauaktivsSiehe auch: Bauakademie der DDR: 1975 1979 Bauakademie, Deutsche: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Deutsche Bauakademie: 1975 1979 Deutsche Bauakademie (DBA): 1969 Die B. (ehemals: Deutsche Bauakademie/DBA) ist die zentrale wissenschaftliche Einrichtung für Architektur und Bauwesen in der DDR mit Sitz in Berlin (Ost). Sie wurde durch Gesetz vom 6. 9. 1950 als Nachfolgerin des Instituts für Bauwesen der Akademie der Wissenschaften und des Instituts für…
DDR A-Z 1985
Friedensbewegung (1985)
Der Begriff F. wird in der DDR offiziell nur zur Kennzeichnung jener Bestrebungen, Organisationen und Gruppen gebraucht, die den Frieden vornehmlich oder ausschließlich durch die Staaten des sog. Imperialismus gefährdet sehen. Dazu gehören in der DDR (ebenso wie in den anderen Mitgliedsstaaten des Warschauer Paktes) „ausnahmslos alle Klassen und Schichten, alle Generationen“, die hierin vom Friedensrat der DDR — der dem Weltfriedensrat angehört — repräsentiert werden (ND 2. 9. 1982). Außerhalb des Warschauer-Pakt-Systems zählt die SED im Rahmen einer kritischen Bündnispolitik alle pazifistischen, rüstungskritischen, antiimperialistischen und antikolonialistischen Gruppen und Kräfte zur weltweiten F., auch dann, wenn sie dem Weltfriedensrat nicht angehören und auch der sowjetischen Rüstung kritisch gegenüberstehen. Die Propagierung einer allumfassenden „einheitlichen F. der DDR“ wurde 1982 verstärkt, als sich — entsprechend der F. in der Bundesrepublik Deutschland und in anderen westlichen Staaten — auch in der DDR Einzelpersonen und Gruppen zunehmend kritisch mit der fortschreitenden Militarisierung in der DDR befaßten und in den sowjet. SS-20-Raketen eine qualitativ gleiche Gefährdung des Friedens sahen, wie in der Rüstung der USA. Die evangelischen Kirchen (V.) spielten hierbei eine besondere Rolle, hatten sie doch seit langem eine eigene Friedensarbeit betrieben. Nach Einführung der Wehrpflicht 1962 (Wehrdienst) setzte sich die ev. Kirche für das Recht auf Wehrdienstverweigerung ein. Es ist wesentlich ihren Vorstellungen zu danken, daß es zur „Anordnung … über die Aufstellung von Baueinheiten …“ vom 7. 9. 1964 (GBl. I, S. 129) kam, die einen waffenlosen Dienst — allerdings im Rahmen der Nationalen Volksarmee — ermöglichte (Bausoldaten). Eine 1965 erarbeitete kirchliche Handreichung für die Seelsorge an Wehrpflichtigen „zum Friedensdienst der Kirche“ rechtfertigt die Wehrdienstverweigerung nicht nur als individualethische christliche Entscheidung, sondern sieht in dem Dienst der Bausoldaten und der Bereitschaft der Totalverweigerer, für ihre Auffassung ins Gefängnis zu gehen, gegenüber einem als Friedensdienst verstandenen Wehrdienst im atomaren Zeitalter das „deutlichere Zeugnis“ des gebotenen christlichen Friedensdienstes. Erst Ende der 70er Jahre allerdings griff der Kirchenbund diese These erneut offiziell auf, während sie von Bausoldaten, die den Kern von bis in die 60er Jahre zurückgehenden Basisgruppen für Friedensarbeit bildeten, ständig in Erinnerung gehalten wurde. Bekannt wurde insbesondere das seit 1972 regelmäßig zweimal jährlich abgehaltene Friedensseminar in Königswalde/Sachsen. Der evangelische Kirchenbund setzte, als er 1978 mit seinem Protest gegen die Einführung der Wehrkunde als Pflichtfach in den Schulen erfolglos blieb, der staatlichen Wehrerziehung im kirchlichen Bereich ein Programm der Erziehung zum Frieden entgegen. 1981 fand eine Initiative zur Einführung eines Sozialen Friedensdienstes mit insgesamt 5.000 an die Synoden der Landeskirchen gerichteten Eingaben bzw. Unterschriften in der ev. Jugend und darüber hinaus breite Resonanz. Der Kirchenbund und die Synoden der 8 Landeskirchen machten sich zwar nicht den Vorschlag einer gesetzlich zu regelnden zivilen Alternative zur Wehrpflicht zu eigen, setzen sich aber seitdem — bisher erfolglos — bei der Regierung für Möglichkeiten eines „Friedensdienstes im sozialen Bereich“ ein. Nachdem 1979 EKD und Kirchenbund aus Anlaß des 40. Jahrestages des Kriegsausbruches am 1. September ein gemeinsames Friedenswort veröffentlicht hatten, das in den Sonntags-Gottesdiensten in beiden Staaten verlesen wurde, begann die ev. Jugend (Junge Gemeinde) im offiziellen Auftrag des Kirchenbundes damit, jeweils im November Friedensdekaden zu veranstalten. Zum Symbol wählte sie das alttestamentliche Prophetenwort (Micha 4) „Schwerter zu Pflugscharen“ mit dem Abbild eines sowjetischen Denkmals gleichen Inhalts auf dem UNO-Gelände in New York. 1981 wurden in großer Auflage Aufnäher mit diesem Symbol hergestellt, die bald auch von sehr vielen nicht kirchlich engagierten, jungen DDR-Bürgern getragen wurden. Am 13. 2. 1982 veranstaltete die sächsische Landeskirche — aufgrund einer Basisinitiative — in der Dresdener Kreuzkirche ein Friedensforum, an dem sich 5.000 vor allem Jugendliche beteiligten. Trotz des Schweigens der offiziellen DDR-Medien über diese kirchlichen Friedensaktivitäten wurden sie von großen Teilen der DDR-Gesellschaft wahrgenommen und führten dazu, daß seitdem von einer neuen oder alternativen F. in der DDR gesprochen wird. Der Staatssekretär für Kirchenfragen, Klaus Gysi (SED), sprach daraufhin im März 1981 gegenüber dem sächsischen Landesbischof Hempel von einer „illegalen F.“, die den kirchlichen Friedensaufnäher für oppositionelle Bestrebungen mißbrauche. Verstärkt wurde die Resonanz dieser Aktivitäten in der DDR-Gesellschaft durch zeitlich parallel laufende Frie[S. 480]densinitiativen von deutschen, aber auch ausländischen Schriftstellern: „Appell der Schriftsteller Europas“ vom August 1981; „Berliner Begegnung zur Friedensförderung“, Berlin (Ost) vom 13./14. Dezember 1981; „Haager Treffen zur Weiterführung der Friedensinitiative europäischer Schriftsteller“ in Den Haag (Niederlande) vom 24./26. Mai 1982; „Internationale Literaturtage. Interlit '82“ in Köln vom 18./24. Juni 1982 usw. Demgegenüber spielt der von Robert Havemann unterstützte „Berliner Appell. Frieden schaffen ohne Waffen“ des Pfarrers Rainer Eppelmann vom Januar/Februar 1982 in den der neuen F. in der DDR zugerechneten Gruppen eine geringere Rolle. Die Ost-Berliner Kirchenleitung distanzierte sich wegen des in diesem Dokument enthaltenen politischen Konzepts (Abzug der Besatzungsmächte aus Deutschland und Austritt beider deutscher Staaten aus den Militärbündnissen) von diesem Appell und riet von Unterschriften ab. Die Aufmerksamkeit, die diese Entwicklungen in den westdeutschen Medien fanden, die der DDR-Politik unerwünschten Solidarisierungen von Teilen der westlichen F. mit vergleichbaren Bestrebungen in der DDR, die von der „neuen F.“ befürchtete Schwächung der Wehrbereitschaft usw. veranlaßten die Parteiführung der SED zu Gegenmaßnahmen. Auf der einen Seite wurde im Frühjahr 1982 das Tragen des Aufnähers „Schwerter zu Pflugscharen“ in der Öffentlichkeit, in Schulen und Betrieben — z. T. mit disziplinären Maßnahmen und Ordnungsstrafen — unterbunden. Die Freie Deutsche Jugend (FDJ) leitete eine Kampagne „Der Frieden muß bewaffnet sein“ ein und setzte bei zahlreichen Demonstrationen der Losung „Frieden schaffen ohne Waffen“ die These „Frieden schaffen gegen NATO-Waffen“ entgegen. Zum anderen verdeutlichte Kurt Hager, Mitglied des Politbüros der SED, das Interesse der SED an einer Integration der neuen F. In einer Rede vor dem Kulturbund der DDR (KB) leugnete er die Existenz einer tiefen Kluft „zwischen uns und pazifistischen Friedensbestrebungen“ und erklärte: „In der F. vereinen sich Marxisten, Christen und Pazifisten“ (ND 21. 6. 1982). Der Friedensrat der DDR verfügt jedoch nicht über ein entfaltetes Organisationssystem und kann schon aus organisatorischen Gründen kaum eine Einbindung der neuen F. leisten. Ferner gehören ihm zwar einige Theologen, nicht jedoch die Kirchen an. Bedeutsamer ist jedoch die entgegen den Aussagen von Kurt Hager unveränderte politische Position der SED. Danach bemüht sich der Friedensrat „zu Recht“ darum, „die F. bei uns in unlösbarem Zusammenhang mit der allseitigen Stärkung der DDR“ zu gestalten (Erich Honecker; ND 2. 9. 1982). Bereits der X. Parteitag der SED (1981) hatte von der Wesensgleichheit von Sozialismus und Frieden gesprochen und damit die eigene militärische Stärkung friedenspolitisch gerechtfertigt sowie dem Pazifismus der neuen F. keinen Entfaltungsraum gelassen. In dieser Lage haben sich Sprecher der evangelischen Kirchen in der DDR 1982 mehrfach von dem Begriff F. zur Bezeichnung der kirchlich oder von Basisgruppen in kirchlichem Zusammenhang betriebenen Friedensarbeit distanziert. Friedensarbeit soll sich zwar nicht verselbständigen und damit unter den Verdacht der systemwidrigen Selbstorganisation oder Opposition geraten, sie soll aber ebensowenig auf die bloß religiöse Motivation zur Eingliederung in die offizielle F. reduziert werden. Unter Berufung auf Zusagen Erich Honeckers vom 6. 3. 1978 und anderer Repräsentanten der SED und des Staates sieht die Kirche vielmehr in einer eigenständigen — und nicht nur eigenmotivierten — Friedensarbeit eine unverzichtbare Dimension ihrer gesamten Wirksamkeit, einen zentralen Bereich der freien Religionsausübung. Die ev. Friedensarbeit in der DDR zeigt im übrigen eine deutliche Tendenz zum sog. Atompazifismus. 1982 formulierten die Vertreter des Kirchenbundes in der DDR und der EKD in einem gemeinsamen Arbeitsbericht über zuvor geführte Konsultationen: „Kein Ziel oder Wert kann heute die Auslösung eines Krieges rechtfertigen. Die Abwendung des Krieges ist Voraussetzung für die Verwirklichung von Menschenrechten, von Freiheit und Gerechtigkeit“ (epd 18. 8. 1982). In den Zielen (Friedliche Koexistenz, europäische Friedensordnung auf der Grundlage der KSZE-Schlußakte von Helsinki, nukleare Abrüstung) stimmt die Kirche mit der DDR-Führung überein. Sie tritt jedoch für einen stärkeren Beitrag der DDR und der anderen sozialistischen Staaten zur Vertrauensbildung und zur Entwicklung der Friedensfähigkeit der eigenen Gesellschaft ein und wendet sich, wie die Bundessynode im September 1981 in Halle erklärte, gegen „Geist und Logik“ des Abschreckungssystems, bei gleichzeitiger Absage an das Prinzip der „Gleichheit und gleichen Sicherheit“ zugunsten des Gedankens der gemeinsamen Sicherheit. In diesem Zusammenhang kritisiert die kirchliche Friedensarbeit die zunehmende Militarisierung aller Lebensbereiche. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 479–480 Frieden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FriedensfahrtDer Begriff F. wird in der DDR offiziell nur zur Kennzeichnung jener Bestrebungen, Organisationen und Gruppen gebraucht, die den Frieden vornehmlich oder ausschließlich durch die Staaten des sog. Imperialismus gefährdet sehen. Dazu gehören in der DDR (ebenso wie in den anderen Mitgliedsstaaten des Warschauer Paktes) „ausnahmslos alle Klassen und Schichten, alle Generationen“, die hierin vom Friedensrat der DDR — der dem Weltfriedensrat angehört — repräsentiert werden (ND 2. 9. 1982).…
DDR A-Z 1985
Parteischulung der SED (1985)
Siehe auch: Parteischulen: 1953 1954 Parteischulen der SED: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Parteischulung der SED: 1975 1979 Die P. ist eines der wichtigsten Mittel zur ideologischen Beeinflussung der Mitglieder und zur politisch-ideologischen Aus- und Weiterbildung der Kader (Kaderpolitik). Das Schulungssystem der SED ist in folgende Stufen gegliedert: Parteilehrjahr als Instrument der Massenqualifizierung der Parteimitglieder; Kreis- und Betriebsschulen des Marxismus-Leninismus; Bezirksparteischulen; Sonderschulen der Bezirksleitungen; Parteischule „Karl Liebknecht“; Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED (PHS); Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (AfG); Sonderschulen des ZK. 1. Geschichte. Bereits im Sommer 1945 richtete die KPD in der sowjetischen Besatzungszone „Schulungsabende“ für ihre Mitglieder ein und baute besondere Internatsschulen auf Landesebene für die Parteikader auf. Nach Gründung der SED wurden die Schulungsabende fortgeführt und 1950 durch das Parteilehrjahr ersetzt. Durch Beschluß des Parteivorstandes der SED vom 14. 5. 1946 wurden neben den von der KPD übernommenen Landesschulen Kreisparteischulen und die Parteihochschule „Karl Marx“ eingerichtet. 1952 wurde das Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED gegründet, das vor allem Dozenten für die Parteischulen und das marxistisch-leninistische Grundlagenstudium an den Hoch- und Fachschulen ausbildete. 1953 sind dann zusätzlich „Zentralschulen“ eingerichtet worden, an denen leitende Kader des Parteiapparates eine politisch-fachliche Ausbildung erhielten. 2. Funktion der Parteischulung. Die Funktion der P. ist in ihrer gegenwärtig gültigen Fassung in zwei Beschlüssen des Sekretariats des ZK der SED vom März und April 1968 festgelegt worden: Im Rahmen eines umfassenden Weiterbildungssystems (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, XII.) wurde die eindeutig politische Aufgabenstellung der P. bestätigt; ihre Bildungsmaßnahmen wurden aber verstärkt mit denen anderer Institutionen koordiniert; im Gegensatz zu anderen Weiterbildungsbereichen wurden in der P. keine strukturellen Veränderungen vorgenommen; die Schulungsinhalte sollten verändert und den Anforderungen entsprechend gestaltet werden, welche die „wissenschaftliche Führungstätigkeit“ an die Partei stellt. Von diesen Veränderungen blieb die fachliche Weiterbildung der Parteikader unberührt, da diese nach 1963 aus dem Schulungssystem der SED herausgenommen worden war. Der politische Stellenwert der P. wurde durch diese Maßnahmen nicht tangiert. Nach wie vor ist der Besuch von Parteischulen neben der fachlichen und berufsbezogenen Weiterbildung unabdingbare Voraussetzung dafür, leitende Positionen im Staats- und Wirtschaftsapparat oder anderen gesellschaftlichen Bereichen zu erlan[S. 969]gen. Daher nehmen nicht nur Mitarbeiter des Parteiapparates, sondern auch Kader aus dem Staats- und Wirtschaftsapparat, den Massenorganisationen, dem Wissenschafts- und Kultursektor u.a. in ihrer Funktion als Parteimitglieder an den Kursen und Lehrgängen der Parteischulen teil. In Hinblick auf die fachliche und berufsbezogene Qualifizierung wurde besonders nach 1963 der Versuch unternommen, die leitenden Parteikader dazu zu bewegen, ein Hoch- oder Fachschulstudium zu absolvieren oder sich auf andere Weise fachlich zu qualifizieren. (Zum Zeitpunkt des VIII. Parteitages der SED [1971] verfügten z.B. 95,3 v.H. der Mitglieder der Sekretariate der Kreisleitungen und 80 v.H. der Parteisekretäre in Großbetrieben über einen Hoch- oder Fachschulabschluß. Bis zum IX. Parteitag [1976] erhöhten sich diese Zahlen auf nahezu 100 v.H. bzw. 94 v.H.) Auf dem X. Parteitag (1981) wurde im Bericht des ZK der Anteil der Hoch- und Fachschulabsolventen bei den Mitgliedern und Kandidaten der SED mit 34,1 v.H., der der Parteisekretäre mit 64,5 v.H. angegeben. Erkennbare Unterschiede im Qualifikationsniveau der Kader bestehen zwischen Großindustrie und Staatsapparat und anderen gesellschaftlichen Bereichen, insbesondere der Landwirtschaft. Im Bericht der Zentralen Revisionskommission wurde Kritik an der z. T. ungenügenden Delegierung der Kader zu Lehrgängen der Parteischulen geübt. 3. Das Parteilehrjahr. Grundlage des Parteilehrjahres ist der in seinen Grundstrukturen noch gültige Beschluß des Politbüros der SED vom 8. 6. 1976: „Aufgaben und Gestaltung des Parteilehrjahres in den Jahren 1976–1981“ (Neuer Weg, Nr. 12, 1976, Beilage). Wichtigste Neuerung dieses Beschlusses ist die Neueinstufung der Teilnehmer „entsprechend ihrer Qualifikation, ihren Interessen und den Aufgaben der Grundorganisationen“. Für Kandidaten und Mitglieder, „die erst beginnen, sich mit dem Marxismus-Leninismus zu beschäftigen“, werden „Zirkel“ (1. für die Kandidaten; 2. für Mitglieder) zum „Studium der Grundlagen des Marxismus-Leninismus“, für die übrigen Mitglieder „Seminare“ eingerichtet. Seminarthemen sind: Studium von Grundproblemen des revolutionären Weltprozesses; zur Theorie und Politik der weiteren Gestaltung der „entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ in der DDR; zum Studium von Grundproblemen der Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR und der sozialistischen ökonomischen Integration; zum Studium der Geschichte der KPdSU; zum Studium der Geschichte der SED. Ferner finden im Rahmen des Parteilehrjahres Vorträge und Seminare für leitende Kader statt, die an den Parteischulen durchgeführt und von führenden Politikern der SED geleitet werden. Dieses Rahmenprogramm wird durch jährliche Themenpläne konkretisiert, die vom Sekretariat des Zentralkomitees (ZK) der SED verabschiedet werden. Arbeitsmaterial sind im parteieigenen Dietz-Verlag erscheinende Studieneinführungen zu den Themenschwerpunkten des Parteilehrjahrs. Von 1976 bis 1980 nahmen etwa 1,5 Mill. Parteimitglieder und Kandidaten sowie ca. 200.000 Parteilose am Parteilehrjahr teil. 4. Parteischulen. Bei allen Kreisleitungen der SED bestehen Kreisschulen des Marxismus-Leninismus, in Großbetrieben mit Grundorganisationen, im Staatsapparat und in den Massenorganisationen Betriebsschulen. Letztere wurden in größerem Umfang 1967/68 eingerichtet. Beide führen in erster Linie Lehrgänge zur „marxistisch-leninistischen Grundausbildung“ auf allgemeinverständlichem Niveau durch. Arbeitsgrundlage sind vom ZK der SED herausgegebene Themenprogramme und inhaltliche Materialien. Die Lehrgangsteilnehmer — vorwiegend Sekretäre und Leitungsmitglieder der Grundorganisationen, Parteigruppenorganisatoren, Nachwuchskader für die Funktion des Parteigruppenorganisators und Mitglieder der FDJ — werden während des Studiums nur teilweise (bei ganztägigen Seminaren) von ihrer Arbeit befreit. In der Regel dauern die Lehrgänge ein Jahr, vielfach ist wöchentlich ein ganzer Tag für Lehrveranstaltungen vorgesehen. Die Schulen arbeiten häufig mit ehrenamtlichen Lektoren und Seminarleitern, die vorwiegend aus anderen Bildungseinrichtungen kommen. Ein praxisbezogener Schwerpunkt der Lehre sind Probleme der Parteiarbeit in den Grundorganisationen und ein entsprechender Erfahrungsaustausch der Teilnehmer. Den Kreisschulen ist außerdem die Durchführung offizieller Qualifizierungslehrgänge für Nomenklaturkader (Kader; Nomenklatur) der Kreisleitungen — vor allem Parteisekretäre, Mitglieder und Mitarbeiter der Kreisleitungen und Kader aus den staatlichen Organen und Massenorganisationen — übertragen, deren vorrangiges Ziel es ist, mit jeweils aktuellen Beschlüssen der Partei und Problemen der „wissenschaftlichen Führungstätigkeit“ vertraut zu machen. Wichtigste Aufgabe der Bezirksparteischulen ist die Durchführung von einjährigen Internatslehrgängen für Nomenklaturkader der Bezirks- und Kreisleitungen der SED, darüber hinaus aber auch für höhere Funktionäre der FDJ. Da insbesondere leitende Kader selten in der Lage sind, ein Jahr aus ihrer Tätigkeit auszuscheiden, wird zunehmend die Möglichkeit geboten, das Pensum des Einjahrlehrgangs im Rahmen eines 2jährigen Fernunterrichts zu absolvieren. Ferner werden seit 1967 externe Klassen für weibliche Leitungskader eingerichtet. Themenschwerpunkte sind neben den auf allen Ebenen der P. behandelten — wenn auch auf unterschiedlichem Niveau — gleichen politisch-ideologischen Themen Fragen der Staats- und Rechtsordnung, der Sozialistischen ➝Demokratie und der „wissenschaftlichen Führungstätigkeit“ der Partei. Zeitlich weniger umfangreiche Lehrgänge werden an den bei den meisten Bezirksleitungen außerdem eingerichteten Sonderschulen durchgeführt. (Der erfolgreiche Abschluß eines 3monatigen Lehrgangs an einer Sonderschule ist in der Regel auch die Voraussetzung für den Besuch der Bezirksparteischule.) Sie wurden vor allem für Mitglieder der Bezirks- und Kreisleitungen eingerichtet, „die entsprechend ihrer Funktion noch [S. 970]nicht über die erforderlichen marxistisch-leninistischen Kenntnisse verfügen“, ferner für Parteisekretäre großer Grundorganisationen, für Leitungsmitglieder aus Parteiorganisationen im Staatsapparat, aus den Massenorganisationen und dem Bereich der Volksbildung sowie für leitende Funktionäre der FDJ. Die Sonderschulen führen darüber hinaus Kurzlehrgänge (3–4 Wochen) und einwöchige Kurzlehrgänge zu aktuellen Fragen durch. Letztere dienen vor allem der „Auswertung“ von Parteitagen und ZK-Tagungen und der Erläuterung der „Parteilinie“ (Linie). An den Lehrgängen der Kreis- und Bezirksschulen sowie der Parteischule „Karl Liebknecht“ beim ZK der SED (der Parteischule des zentralen Parteiapparates) nahmen von 1976 bis 1980 500.195 Kader teil. Die Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED (PHS) führt ein 3jähriges Diplomstudium für Gesellschaftswissenschaften, einjährige Lehrgänge zur Weiterbildung leitender Parteikader und Vorträge in unregelmäßigen Abständen durch. Sie besitzt Promotions- und Habilitationsrecht und ist von daher den Universitäten und Hochschulen gleichgestellt. Die Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (AfG), höchste Bildungseinrichtung der Partei, führt die Bildungsmaßnahmen der Parteihochschule fort und hat vor allem Forschungsaufgaben. Das Studium findet in Form einer wissenschaftlichen Aspirantur (Universitäten und Hochschulen, V. F. 2.) statt und endet nach 4 Jahren mit der Promotion. Von 1976 bis 1980 studierten dort 3.376 Kader. Schließlich sind dem ZK der SED 3 Sonderschulen zugeordnet, die — anders als die entsprechenden Einrichtungen der Bezirksleitungen — mit der Weiterbildung eines speziellen Personenkreises betraut sind. Gegenwärtig bestehen: die Sonderschule für die Ausbildung hauptamtlicher Parteikader in Brandenburg; die Sonderschule für die marxistisch-leninistische Weiterbildung von Lehrern der Bezirksparteischulen der SED und Dozenten des gesellschaftswissenschaftlichen Grundstudiums an den Universitäten, Hoch- und Fachschulen in Klein-Machnow; die Sonderschule für die Ausbildung von Kulturkadern in Woltersdorf. Die Sonderschule des ZK in Brandenburg führt laufend kurzfristige Lehrgänge durch, an denen leitende Kader des zentralen und regionalen Parteiapparates und Parteikader der Wirtschaft, des Staatsapparates, der Massenorganisationen, wichtiger Bildungsinstitutionen und der Massenmedien teilnehmen. Die 1973 erfolgte Gründung der Sonderschule des ZK in Klein-Machnow (in den früheren Räumlichkeiten der Parteihochschule) verweist darauf, daß sowohl die Qualität des gesellschaftswissenschaftlichen Grundlagenstudiums an den Universitäten, Hoch- und Fachschulen als auch das Niveau der Lehrveranstaltungen an den Bezirksparteischulen von der SED als ungenügend angesehen wird. Ihr wurde das Recht verliehen, die akademischen Grade „Diplom-Philosoph“ und „Diplom-Ökonom“ zu verleihen, was im wesentlichen der „Akademisierung“ des Lehrpersonals an den Bezirksparteischulen dienen dürfte. Neben den erwähnten Weiterbildungseinrichtungen bestehen noch Institute des ZK zur Weiterbildung von Parteikadern für die sozialistische Landwirtschaft in Schwerin, Pillnitz und Liebenwalde. In diesem Zusammenhang sei schließlich noch die Parteihochschule beim ZK der KPdSU erwähnt, da der Besuch eines mehrjährigen Lehrgangs an dieser Hochschule nach wie vor Voraussetzung dafür ist, Spitzenfunktionen in Partei, im Wirtschafts- und Staatsapparat zu erlangen. Seit einigen Jahren nutzt die SED unter dem Aspekt der fachlichen Weiterbildung ihres Führungspersonals zunehmend auch außerparteiliche Bildungsinstitutionen. Sie ist vor allem bestrebt, Leitungsfunktionen des Parteiapparates in den verschiedenen Wirtschaftsbereichen oder der Landwirtschaft mit qualifizierten Fachleuten zu besetzen. Die Weiterbildung dieser Kader erfolgt zum Beispiel am Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED (ZSW), an den Industrieinstituten oder in Sonderklassen an den Hoch- und Fachschulen, die für langjährige Parteiarbeiter eingerichtet wurden mit dem Ziel, diesen Personenkreis in einem 2jährigen Studium zu Diplom-Ingenieuren, Diplom-Ökonomen oder staatlich geprüften Landwirten auszubilden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 968–970 Parteilichkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteitag/Parteikonferenz der SEDSiehe auch: Parteischulen: 1953 1954 Parteischulen der SED: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Parteischulung der SED: 1975 1979 Die P. ist eines der wichtigsten Mittel zur ideologischen Beeinflussung der Mitglieder und zur politisch-ideologischen Aus- und Weiterbildung der Kader (Kaderpolitik). Das Schulungssystem der SED ist in folgende Stufen gegliedert: Parteilehrjahr als Instrument der Massenqualifizierung der Parteimitglieder; Kreis- und…
DDR A-Z 1985
1985: B
Bankenabkommen Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (BLN) Bankwesen Bargeldumlauf Bauakademie der DDR Bauaktivs Bauaufsicht, Staatliche Bauernkongreß der DDR Bausoldaten Bau- und Montagekombinate Bau- und Wohnungswesen Beamtenversorgung Beitrag für gesellschaftliche Fonds Bekleidungsindustrie Bergakademie Freiberg Bergbau Berlin Berliner Außenring Berliner Ensemble Berliner Konferenz europäischer Katholiken (BK) Berliner Stadtkontor Berufsausbildung, Landwirtschaftliche Berufsberatung und Berufslenkung Berufskrankheiten Besatzungspolitik Betriebe mit staatlicher Beteiligung (BSB) Betriebsformen und Kooperation Betriebsgeschichte Betriebsgewerkschaftsorganisation (BGO) Betriebskollektivvertrag (BKV) Betriebsräte Betriebsschulen Betriebsschutz Bevölkerung Bewaffnete Kräfte Bewährung Bewußtsein, Gesellschaftliches Bezirk Bezirksgeleitete Industrie Bezirksparteiorganisationen der SED Bezirkswirtschaftsrat (BWR) Bibliotheken Bildende Kunst Binnenhandel Bodennutzung Bodenrecht Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig --- Verband der Verleger und Buchhändler in der DDR Brigade Brigadetagebuch Bücheraustausch Buchexport Buchgemeinschaften Buchhandel Bündnispolitik Bürgerinitiative Bürgerrechtler Bürgschaft BürokratismusBankenabkommen Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (BLN) Bankwesen Bargeldumlauf Bauakademie der DDR Bauaktivs Bauaufsicht, Staatliche Bauernkongreß der DDR Bausoldaten Bau- und Montagekombinate Bau- und Wohnungswesen Beamtenversorgung Beitrag für gesellschaftliche Fonds Bekleidungsindustrie Bergakademie Freiberg Bergbau Berlin Berliner Außenring Berliner Ensemble Berliner Konferenz europäischer Katholiken (BK) Berliner Stadtkontor …
DDR A-Z 1985
Lebensversicherung (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 L.-Verträge können bei der Staatlichen Versicherung der DDR abgeschlossen werden als Ergänzung des durch die Sozialversicherung gewährten gesetzlichen Versicherungsschutzes. Rechte und Pflichten der Versicherungsnehmer und der Versicherungseinrichtung sind in § 265 (Personenversicherung) des Zivilgesetzbuches der DDR vom 19. 6. 1975 geregelt (Zivilrecht). Der Versicherungsnehmer kann, je nach seinen Bedürfnissen, unter verschiedenen Formen der L. wählen. Die vereinbarte L.-Summe kann fällig werden: beim Tode des Versicherten, bei Erreichen eines bestimmten Alters, bei Beitragszahlung entweder für eine bestimmte Zahl von Jahren (mindestens 10 bzw. bis zum 85. Lebensjahr) oder an einem festen Auszahlungstag. Diese Grundformen lassen sich zu weiteren Formen der L. ausbauen. So kann z.B. das Risiko der Invalidität in der Weise mit einbezogen werden, daß die Beitragszahlungspflicht bei Eintritt der Invalidität des Versicherungsnehmers ganz oder teilweise erlischt. Die L. mit festem Auszahlungstermin kann unter Berücksichtigung des voraussichtlichen Heirats- oder Berufsausbildungsalters der Kinder zu einer Aussteuer- oder Kinderversorgungs-Versicherung weiterentwickelt werden. Die reine Erlebensfallversicherung wird in der Regel als Leibrentenversicherung abgeschlossen, wobei in der DDR zeitweilig die Form der Sparrentenversicherung eine gewisse Bedeutung erlangt hatte. Gegenwärtig ist die L. die wichtigste, weil am stärksten verbreitete Form der Personenversicherung. Die Zahl der abgeschlossenen L.-Verträge vergrößerte sich seit 1950 wie folgt: Am Jahresende 1982 hatten 644 von 1000 Einwohnern der DDR eine L. abgeschlossen. Entsprechend dem Wachstum des Lebensstandards und des Geldvermögens der privaten Haushalte ist nicht nur die Zahl der Verträge, sondern weit stärker noch die Höhe der Abschlüsse gestiegen. Dadurch vergrößerten sich die Sparguthaben der L. überdurchschnittlich von 0,5 Mrd. Mark 1950 auf 2,2 Mrd. Mark 1960, 6,0 Mrd. Mark 1970 und 11,4 Mrd. Mark 1982. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 816 Lebensstandard A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Lebensweise, SozialistischeSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 L.-Verträge können bei der Staatlichen Versicherung der DDR abgeschlossen werden als Ergänzung des durch die Sozialversicherung gewährten gesetzlichen Versicherungsschutzes. Rechte und Pflichten der Versicherungsnehmer und der Versicherungseinrichtung sind in § 265 (Personenversicherung) des Zivilgesetzbuches der DDR vom 19. 6. 1975 geregelt (Zivilrecht). Der Versicherungsnehmer kann, je nach seinen…
DDR A-Z 1985
Imperialismus (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 602]I. ist ein zentraler Begriff des Marxismus-Leninismus, insbesondere von zwei seiner Teilbereiche, der Politischen Ökonomie und des wissenschaftlichen Kommunismus. 1. Vorgeschichte des Leninschen I.-Begriffs. Der Begriff I. — in Anlehnung an das lateinische Wort „Imperium“ = Weltreich gebildet — kam zur Kennzeichnung des napoleonischen Herrschaftsstrebens über Europa in Gebrauch, wobei die persönliche Herrschaftsausübung (Cäsarismus, Bonapartismus) als wichtiges Kennzeichen galt. Als um die Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert die Verteilung der Erde vor allem unter die großen Kolonialmächte abgeschlossen schien, erfuhr der Begriff des I. einen Bedeutungswandel. Zunehmend wurde I. nicht mehr nur oder vorwiegend als besondere Form politischer Herrschaft gedeutet, vielmehr begann die Erforschung seiner ökonomischen Gründe, Ziele und Folgen. Dabei waren es vor allem das Entstehen von Großunternehmen, die die Staatsgrenzen überschritten, das Entstehen von Großbanken sowie eines internationalen Kapitalmarktes und die mit diesen ökonomischen Institutionen gegebenen Möglichkeiten zur Kapital- und damit Machtkonzentration sowie zum Kapitalexport im Rahmen eines zunehmend dichter und konfliktreicher werdenden Netzes des Welthandels, die zum Gegenstand von I.-Analysen wurden. 2. Lenins I.-Begriff. Unter dem Eindruck des I. Weltkrieges und der sich dabei aus seiner Sicht eröffnenden Chance zur revolutionären Ablösung des Kapitalismus (Gesellschaftsordnung), wandte sich auch W. I. Lenin der Untersuchung des I. zu. Er stützte sich in seinen eigenen Arbeiten dabei wesentlich auf die Studien des liberalen Ökonomen J. A. Hobsen (Imperialismus, London u. New York 1902) und des österreichischen sozialdemokratischen Marxisten R. Hilferding (Das Finanzkapital, Wien 1910). In der bis heute für den Marxismus-Leninismus als wichtige theoretische Untersuchung geltenden Arbeit Lenins „Der Imperialismus als höchstes Stadium des Kapitalismus“ (geschrieben 1916, veröffentlicht 1917 in Petrograd [jetzt: Leningrad]; hier zitiert nach: W. I. Lenin, Werke, Bd. 22, Berlin [Ost], 1966, S. 189 ff.) fragt dieser nach dem „ökonomischen Wesen“ des I., das diesen von voraufgegangenen Erscheinungsformen des Kapitalismus (K.) unterscheide. Die wesentliche Differenz sieht Lenin in der Ablösung des K. der freien Konkurrenz durch den K. der Monopole. Mit dieser Entwicklung sei der Konkurrenzkampf (relativ) kleiner privater Eigentümer abgelöst worden durch die Auseinandersetzungen marktbeherrschender, die nationalen Grenzen überschreitender Großunternehmen, der „Monopole“. Die Monopolstellung mache es diesen möglich, über den normalen Gewinn/Profit (Wert- und Mehrwerttheorie) Extraprofite/Monopolprofite einzustreichen, d.h. die Ausbeutung verschärfe sich. Neben der sich in dem Entstehen der Monopole manifestierenden Konzentration der Produktionsmittel und damit der Gütererzeugung in Großbetrieben, Kartellen, Trusts usw. nennt Lenin u.a. folgende Kennzeichen des I.: a) Zusammenwachsen von Industrie- und Bankkapital, wobei letzteres als „monopolistisches Finanzkapital“ die eigentliche Herrschaft ausübt; b) der Warenexport verliert gegenüber dem Kapitalexport an Bedeutung; c) die Erde ist unter den Monopolverbänden ökonomisch aufgeteilt, wobei zwischen ihnen die erbitterte Auseinandersetzung um Behauptung bzw. Erweiterung der Einflußsphären weitergeht; d) auch territorial ist die Erde unter den imperialistischen Großmächten verteilt, wobei diese untereinander im Streit liegen sowie die ausgebeuteten und unterdrückten Völker in den Kolonien bzw. abhängigen Territorien sich gegen die ausländische Dominanz zu wehren beginnen. Lenin sieht in dieser Entwicklungsetappe des K. dessen „höchstes“ und „letztes“ Stadium. Für ihn ist der I. „der Vorabend der sozialistischen Revolution“. Zwar gäben die von den Monopolen im Ausland bzw. in den Kolonien erzielten Extraprofite diesen die Möglichkeit, Teilen („den oberen Schichten“) der Arbeiterklasse höhere Löhne zu zahlen, sie also zu korrumpieren und damit eine den Monopolinteressen folgende „Arbeiteraristokratie“ herauszubilden. (Lenin sieht hierin die Wurzeln des Opportunismus, des Reformismus, des Sozialdemokratismus.) Trotzdem könne auch in den hochentwickelten kapitalistischen Staaten auf diese Weise eine dauerhafte innenpolitische, soziale Stabilisierung nicht erreicht werden. Letztlich stünde einer zahlenmäßig kleinen Gruppe der „Monopolbourgeoisie“ und den von diesen unmittelbar abhängigen Schichten die Masse der sozialen Klassen (einschl. der Bauern, der Handwerker, des kleinen und mittleren Bürgertums) unversöhnlich gegenüber. Der Kampf um Marktanteile und Einflußsphären mache Kriege zwischen imperialistischen Staaten unvermeidlich. Die inneren sozialen Gegensätze würden zusätzlich dadurch verschärft, daß der I. kein wachsender, die Produktivkräfte weiterentwickelnder K. — wie noch der Konkurrenz-K. — sei. „In dem Maße, wie Monopolpreise, sei es auch nur vorübergehend, eingeführt werden, verschwindet bis zu einem gewissen Grade der Antrieb zum technischen und folglich auch zu jedem anderen Fortschritt, zur Vorwärtsbewegung; und insofern entsteht die ökonomische Möglichkeit, den technischen Fortschritt künstlich aufzuhalten“ (Lenin, a.a.O., S. 281). Der I. führe somit zur Herausbildung eines „Rentnerstaates“, in dem nur noch die profitable, an Zinseinkünften orientierte Kapitalanlage interessiere. Lenin spricht daher mit diesen Begrün[S. 603]dungen auch vom „verfaulenden“ und vom „parasitären“ K. 3. Etappen der allgemeinen Krise des Kapitalismus. Unter dem Eindruck des I. Weltkrieges sowie dessen sozialen und politischen Auswirkungen rechnete Lenin offensichtlich mit dem Beginn einer über Rußland hinausgreifenden, zumindest die europäischen Staaten erfassenden weltrevolutionären Entwicklung. Für ihn hatte die letzte, die allgemeine Krise des K. begonnen, wenn er sich auch hütete, präzise Voraussagungen über den Verlauf des „Sterbens des K.“ zu machen. Die folgenden 60 Jahre zeigten zwar mannigfache weltwirtschaftliche, weltpolitische und innenpolitische Veränderungen des K. (nicht zuletzt die Auflösung der Kolonialreiche, mehrfache wissenschaftlich-technische Innovationsschübe [ Wissenschaftlich-technische Revolution (WTR) ], weltweite ökonomische Krisen und Kriege usw.), ohne daß es jedoch dabei zur Weltrevolution bzw. zur Endkrise des K. gekommen wäre. Die kommunistische Weltbewegung und der Marxismus-Leninismus standen und stehen daher vor der Aufgabe — ohne die grundsätzlichen Leninschen Positionen aufzugeben — immer erneut die I.-Theorie als strategische Leitlinie für die konkrete Politik neu zu fassen. Heute werden 3 Etappen der allgemeinen Krise des K. unterschieden, ohne daß dabei die einzelnen Phasen des I. als dem „letzten Stadium des K.“ durch eindeutige Kriterien voneinander abgegrenzt worden wären: a) der Beginn der allgemeinen Krise wird im Ausbruch des I. Weltkrieges gesehen, in dem sich die auftretenden Widersprüche des I. erstmals entladen hätten. Dabei sei es mit der Oktoberrevolution 1917 erstmals einem Land — Rußland — gelungen, aus dem kapitalistischen Weltsystem auszubrechen und mit dem Aufbau des Sozialismus zu beginnen. Nach einer kurzen Phase der Stabilisierung habe die 1929 einsetzende Weltwirtschaftskrise zu einer Erschütterung des K. und als deren Folge zur Errichtung faschistischer Diktaturen vor allem in Italien, Deutschland und Japan geführt. Damit seien zugleich die Wurzeln für den II. Weltkrieg gelegt worden, mit dessen Ausgang der Marxismus-Leninismus eine neue Etappe beginnen sieht. b) Im Ergebnis der Zerschlagung der faschistischen Staaten sei es gelungen, dem Sozialismus außerhalb der Sowjetunion in einer Reihe europäischer und asiatischer Staaten zum Siege zu verhelfen und damit dem K. ein Sozialistisches Weltsystem entgegenzusetzen. Dieses habe die nationalen Befreiungsbewegungen unterstützt und dadurch die weitgehende Ablösung der imperialistischen Kolonialherrschaft durch neue Nationalstaaten beschleunigt (Entwicklungshilfe; Nationale Demokratie (National-demokratische Staaten)). Damit in Verbindung stehend haben sich gleichzeitig die Gegensätze zwischen dem sozialistischen Weltsystem und den kapitalistischen Ländern in Form des „Kalten Krieges“ zugespitzt. Die Brechung des Atomwaffenmonopols, die Entwicklung der Weltraumfahrt durch die UdSSR als Ausdruck der technischen Möglichkeiten des Sozialismus usw. haben jedoch die Existenz des sozialistischen Lagers gesichert und zugleich den Ausbruch offener Konflikte verhindert. In der zunehmenden Machtposition der sozialistischen Staaten im weltpolitischen Maßstab werden die Voraussetzung und die Chance für die gegenwärtig als Leitlinie für die Beziehungen zu den westlichen Industriestaaten geltende Politik der Friedlichen Koexistenz gesehen. Unter Ausnutzung der Nachkriegskonjunktur und in Weiterentwicklung bereits vorhandener Verbindungen zwischen Staatsapparat und Monopolen habe sich der staatsmonopolistische K. als Ausformung des K. der Gegenwart deutlicher ausgeprägt (vgl. dazu weiter unten). Die USA wurden in dieser Zeit zur imperialistischen Führungsmacht. c) Der Ausgang der 50er Jahre markiert nach marxistisch-leninistischer Auffassung den Beginn einer dritten, noch andauernden Etappe der allgemeinen Krise des K. In ihr sei mit dem Zerfall des portugiesischen Kolonialreiches das alte Kolonialsystem endgültig abgelöst worden. Im gleichen Zeitraum sei es gelungen, in Kuba, in Vietnam usw. weitere sozialistische Systeme zu etablieren. Der staatsmonopolistische K. habe in der Ende der 60er Jahre einsetzenden, seit 1974/75 manifest gewordenen zyklischen Krise die Grenzen seiner Regulierungsmöglichkeiten offenbart. Die Ungleichmäßigkeiten der ökonomischen und politischen Entwicklungen hätten zudem zu einer Zuspitzung in den „zwischenimperialistischen Beziehungen“ und zur Herausbildung dreier, international rivalisierender Zentren des I.: USA, Westeuropa, Japan geführt. Da die Voraussagen über eine Endkrise des K. vielfach von der historischen Entwicklung widerlegt worden sind, wird heute vor derartigen Prognosen gewarnt: „Auch im Stadium ihrer gegenwärtigen Vertiefung bedeutet die allgemeine Krise keine absolute Ausweglosigkeit des Kapitalismus, führt sie nicht zu seinem automatischen Zusammenbruch. Der Zwang zur Anpassung an neue Existenzbedingungen veranlaßt den I. zugleich, bestimmte Reserven zur Festigung seiner Positionen zu mobilisieren“ (Ökonomisches Lexikon, Bd. H-P, Berlin [Ost] 1979, S. 329). Diese Vorsicht bei Voraussagen impliziert aber gleichzeitig das Hervorheben der Rolle der marxistisch-leninistischen Partei: Die soziale Revolution ist aus dieser Sicht nicht spontanes Ergebnis eines historischen Prozesses, sondern muß „bewußt“ gemacht werden, was letztlich nur unter Führung der kommunistischen Partei als der Verkörperung des „richtigen, wissenschaftlichen Bewußtseins“ möglich ist. 4. Staatsmonopolistischer Kapitalismus. Dieser Ausdruck findet sich bereits bei Lenin, ohne daß dieser daraus eine Theorie entwickelt hätte. Er verwendet staatsmonopolistischer K. und monopolistischer K. jeweils synonym. Allenfalls hat der sowjetische Ökonom und Analytiker des K. Eugen Varga (1879–1964) angesichts der zunehmenden staatlichen Eingriffe in den Wirtschaftsablauf während und nach der Weltwirtschaftskrise am Ausgang der 20er Jahre den Begriff staatsmonopolistischer K. in vergleichbarer Weise wie die heutige marxistisch-leninistische Politische Ökonomie gebraucht. Staatsmonopolistischer K. als ein besonderer Abschnitt des I. wird erst Ende der 50er, Anfang der 60er Jahre Gegenstand der [S. 604]wirtschaftswissenschaftlichen Diskussion auch und vor allem in der DDR (vgl. Margaret Wirth, Kapitalismustheorie in der DDR, Frankfurt a. M. 1972, S. 21 ff.). Die anhaltende Nachkriegskonjunktur hat ebenso wie die sich u.a. in der Nachfolge des liberalen englischen Ökonomen J. M. Keynes (1883–1946) ergebenden Veränderungen in den westlichen Wirtschaftswissenschaften zugunsten einer aktiven Rolle des Staates im wirtschaftlichen Geschehen und das Entstehen sowie die Anwendung entsprechender wirtschaftspolitischer Instrumentarien dazu beigetragen, daß es zu einer erneuten Diskussion um den K. im Stadium des I. kam. Heute wird im staatsmonopolistischen K. kein neues Entwicklungsstadium des K. jenseits des I. gesehen, vielmehr verkörpere er lediglich „die höchste Stufe der Monopolisierung“. Im Mittelpunkt aller Aussagen über ihn stehen die „personelle sowie die institutionell-organisatorische Verflechtung zwischen der Monopolbourgeoisie und dem Staatsapparat“ (Politische Ökonomie des Kapitalismus und des Sozialismus. Lehrbuch für das marxistisch-leninistische Grundlagenstudium, 9., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1983, S. 336) und die sich aus dieser Verbindung ergebenden Möglichkeiten sowie Notwendigkeiten für den Staat, mit seinen Mitteln regulierend in den Wirtschaftsprozeß einzugreifen. Im einzelnen werden in der marxistisch-leninistischen politischen Ökonomie folgende Aspekte des staatsmonopolistischen K. besonders hervorgehoben: a) Staatliches Eigentum an Teilen des Produktionskapitals; Im einzelnen werden in der marxistisch-leninistischen politischen Ökonomie folgende Aspekte des staatsmonopolistischen K. besonders hervorgehoben: a) Staatliches Eigentum an Teilen des Produktionskapitals; b) Aneignung und Umverteilung zunehmend größerer Anteile des Nationaleinkommens durch den Staat; c) Eingriffe in die Konkurrenzbeziehungen (z.B. Festlegen von Preisen und Handelsspannen, Verbot oder Zulassung von Kartellen) und in die Beziehungen zwischen Kapital und Arbeit (z.B. Schlichtungen bei Tarifkonflikten, Ausgestaltung des Arbeitsrechts); d) Ausgestaltung einer aktiven staatlichen Wirtschaftspolitik (z.B. Entwicklung und Einsatz eines den Wirtschaftsablauf regulierenden Instrumentariums entsprechend mittel- und langfristiger Wirtschaftsprogramme). Alle derartigen Eingriffe erfolgen jedoch nicht — so der Marxismus-Leninismus — im Interesse der Gesamtgesellschaft, sondern dienen der Aufrechterhaltung des kapitalistischen Systems vor allem zum Nutzen und zur Sicherung der Monopole. Zwar zeige sich in den Regulierungsfunktionen des Staates die Notwendigkeit — angesichts der zunehmenden Wirtschaftsverflechtung, d.h. der zunehmenden Vergesellschaftung des Produktionsprozesses — zu einer gesamtgesellschaftlichen Planung überzugehen. Insoweit bereite der staatsmonopolistische K. den Sozialismus materiell vor. Unter Berufung auf Lenin heißt es, daß der staatsmonopolistische K. „die vollständige materielle Vorbereitung des Sozialismus, seine unmittelbare Vorstufe ist, denn auf der historischen Stufenleiter gibt es zwischen dieser Stufe und derjenigen, die Sozialismus heißt, keinerlei Zwischenstufen mehr“ (Politische Ökonomie …, a.a.O., S. 360; Hervorhebungen im Original). Dem staatsmonopolistischen K. könne jedoch eine wirkliche, krisenfreie Planung nicht gelingen. Auch die Monopole blieben an die Existenz des Privateigentums, an die profitable Verwertung von Einzelkapitalen gebunden. Die Monopole beherrschten letztlich den Staat und könnten ihre partikularen Interessen im Gegensatz zu denen der Masse der Gesellschaftsmitglieder nicht zuletzt mit seiner Hilfe durchsetzen. Daraus folge, daß sich Krisen nicht vermeiden lassen und sich die binnengesellschaftlichen und internationalen Konflikte weiter zuspitzen müßten. Die zunehmende Militarisierung und das Anwachsen der innenpolitischen Repression seien notwendige Existenzbedingungen des staatsmonopolistischen K., damit dieser sich außen- und innenpolitisch behaupten könne. 5. Funktionen der I.-Theorie in der Politik. Der Begriff I. und die mit ihm verbundenen Sichtweisen des als feindlich verstandenen kapitalistischen Systems spielen eine bedeutende Rolle in der Ausgestaltung der Politik kommunistischer Staaten und Parteien: a) Die Ergebnisse der I.-Forschung, d.h. die Analyse bürgerlich-kapitalistischer Systeme sind Grundlage für die Konzipierung der Außenpolitik wie umgekehrt die jeweilige außenpolitische Linie ihren Niederschlag in den Veröffentlichungen aus dem Bereich der I.-Forschung findet. b) Über die I.-Konzeption versuchen die Sowjetunion und die mit ihr verbündeten Staaten auf die Entwicklungsländer Einfluß zu nehmen, um diese zu einer „antiimperialistischen Orientierung“ zu veranlassen. c) Die Auffassung vom I. bzw. staatsmonopolistischen K. liegt der Bündnispolitik der nichtregierenden kommunistischen Parteien zugrunde. Die Aussage, daß es vor allem die „Monopole“ seien, die den Staat in ihren Dienst genommen hätten, ermöglicht die Propagierung eines „antimonopolistischen Bündnisses“ und führt von kommunistischer Seite zu dem Versuch, alle gesellschaftlichen Klassen und Schichten und nicht nur die Arbeiterklasse (Klasse/Klassen, Klassenkampf) politisch zu beeinflussen und — wenn möglich — in einen Kampf gegen die Monopole zu führen. d) Unter Berufung auf die imperialistische Bedrohung bzw. die imperialistischen Einflüsse werden die einzelnen sozialistischen Staaten sowie die nichtregierenden kommunistischen Parteien zur Treue und Gefolgschaft gegenüber der UdSSR bzw. der Kommunistischen Partei der Sowjetunion (KPdSU) verpflichtet. e) Die marxistisch-leninistische I.-Theorie erklärt die Ursachen der internationalen ökonomischen und politischen Abhängigkeiten, die Aufteilung der Erde in Einflußsphären, das Entstehen von Kriegen usw. in der Gegenwart ausschließlich aus der monopolistischen Struktur des Privateigentums an Produktionsmitteln; damit wird der K. zum alleinigen Verursacher innen- und außenpolitischer Konflikte. Die Sicherung und Ausweitung des sowjetischen Machtbereiches (z.B. Afghanistan, die Nahost-, Afrika- und Lateinamerikapolitik, ČSSR, Polen), (militärische) Konflikte zwischen sozialistischen Staaten (z.B. Sowjetunion — China, China — Vietnam) werden auf diese Weise der Kritik, es [S. 605]handele sich auch hier um imperialistische Politik („Sowjetimperialismus“) entzogen bzw. als Abwehr imperialistischer Einmischungen und Einflüsse oder aber als Unterstützung „antiimperialistischer Befreiungsbewegungen“ gerechtfertigt. 6. I.-Forschung. Zwischen den einzelnen Staaten des sowjetischen Machtbereiches ist die I.-Forschung arbeitsteilig aufgeteilt. Während in der Sowjetunion z.B. die USA im Mittelpunkt der I.-Forschung stehen, ist es in der DDR wesentlich die Bundesrepublik Deutschland. An allen Universitäten und Hochschulen finden Forschung und Lehre zum I. statt. Das Institut für internationale Politik und Wirtschaft (IPW) widmet sich ausschließlich der I.-Forschung mit dem Schwerpunkt Bundesrepublik Deutschland; bei ihm besteht als Leitungs- und Koordinierungseinrichtung der Wissenschaftliche Rat für I.-Forschung. Der Auseinandersetzung mit dem I. dienen ferner der Wissenschaftliche Rat für Grundfragen der ideologischen Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und I. bei der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW), der Wissenschaftliche Rat für außenpolitische Fragen beim Institut für internationale Beziehungen bei der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaften der DDR. Die allgemeine ideologisch-politische Leitfunktion auf dem Gebiet der I.-Forschung kommt — wie in anderen gesellschaftswissenschaftlichen Bereichen auch — der Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (AfG) zu; bei ihr bestehen mit entsprechenden Aufgabenstellungen u.a. der Rat für wissenschaftlichen Kommunismus und der Wissenschaftliche Rat für internationale Arbeiterbewegung. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 602–605 Hypothek A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z IndividualversicherungSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 602]I. ist ein zentraler Begriff des Marxismus-Leninismus, insbesondere von zwei seiner Teilbereiche, der Politischen Ökonomie und des wissenschaftlichen Kommunismus. 1. Vorgeschichte des Leninschen I.-Begriffs. Der Begriff I. — in Anlehnung an das lateinische Wort „Imperium“ = Weltreich gebildet — kam zur Kennzeichnung des napoleonischen Herrschaftsstrebens über Europa in Gebrauch, wobei die…
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Entwicklungshilfe-Sonderfonds der IIB des RGW (1985)
Die Mitglieder der Internationalen Investitionsbank (IIB) des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) haben im April 1973 ein Abkommen über die Einrichtung des „Sonderfonds für die Kreditierung von Maßnahmen zur wirtschaftlichen und technischen Unterstützung von Entwicklungsländern“ geschlossen. Hauptaufgabe dieses Fonds ist es laut Gründungsbeschluß, „den Entwicklungsländern beim Bau neuer sowie bei der Rekonstruktion und Modernisierung bestehender Betriebe in Industrie, Landwirtschaft und anderen Wirtschaftsbereichen wirtschaftliche und technische Hilfe zu leisten, und zwar auf dem Wege über die Kreditierung der Lieferungen von Einrichtungen, Maschinen und anderen Waren sowie die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Ziel, an dem Ausbau der Volkswirtschaften dieser Länder, an der Festigung ihrer wirtschaftlichen Unabhängigkeit mitzuarbeiten und die festen Außenhandelsbeziehungen zwischen den Mitgliedsländern des Sonderfonds und den Entwicklungsländern auf der Grundlage beiderseitig vorteilhafter Bedingungen zu erweitern“. Das Volumen dieses ES. wurde auf 1 Mrd. Transfer-Rubel (TR.) festgesetzt, wobei die Einzahlungen der Mitgliedsländer zu 95 v.H. in TR. und zu 5 v.H. in konvertiblen Währungen geleistet werden sollen. Im Gründungsdokument wurde zwar bestimmt, daß in den Jahren 1974 bis 1977 die erste Beitragsrate in Höhe von 100 Mill. TR. zu leisten sei; tatsächlich wurden bis Ende 1977 aber erst 25 Mill. TR., davon 5 v.H. in konvertiblen Währungen, eingezahlt. Seitdem sind keine weiteren Einzahlungen bekannt geworden. Dies kann als Indiz dafür gewertet werden, daß dieser ES. bislang keine nennenswerte Bedeutung erlangt hat. [S. 363]Die Funktionsweise des ES. wird durch die folgenden, wichtigsten Satzungsbestimmungen beschrieben: Kredite aus dem Fonds sollen primär Industrieobjekten zugute kommen, die sich im staatlichen oder genossenschaftlichen Sektor befinden und zugleich „eine hohe wirtschaftliche Effektivität“ versprechen. Weder die Laufzeit der Kredite noch ihre Rückzahlungsfristen wurden im einzelnen festgesetzt; es wurde lediglich die oberste Grenze für die Laufzeiten mit 15 Jahren festgelegt. Der Fonds vergibt grundsätzlich Kredite, die auf TR. lauten, um die vereinbarten Exporte aus seinen Mitgliedsländern zu finanzieren. Nur in Sonderfällen, wenn es bei einer Projektrealisierung erforderlich wird, Maschinen, Lizenzen, Know-how usw. auf Drittmärkten hinzuzukaufen, können Teilbeträge der Kredite — jedoch nicht mehr als 5 v.H. der Gesamtsumme — auch in konvertibler Währung bereitgestellt werden. Die Verzinsung hängt von der Laufzeit der Kredite ab und muß von Fall zu Fall ausgehandelt werden; der Mindestzinssatz beträgt 3,5 v.H. p.a. Für Kredite in konvertibler Währung wird ein Zinssatz berechnet, der um ⅜ v.H. bis 1 v.H. über dem westlichen Interbanken-Satz (LIBOR) für sechsmonatige Finanzkredite liegt. Kredite in TR. können nicht unmittelbar für Käufe in den Mitgliedsländern des Fonds verwendet werden. Vielmehr muß der Kreditnehmer in einem Vorvertrag ein RGW-Land benennen, das bereit ist, Zahlungen in TR. zu akzeptieren. Der Kreditnehmer übernimmt die Verpflichtung, die eigenen Bezüge durch Lieferungen aus dem kreditierten Projekt vollständig auszugleichen, wobei dieser Ausgleich — und das ist eine zwingende Nebenbedingung — immer gegenüber jedem einzelnen Mitgliedsland des Fonds herbeigeführt werden muß. Dieser Kreditmechanismus ist ein getreuer Spiegel der währungspolitischen Unzulänglichkeiten der RGW-Integration. Der TR. spielt in der osteuropäischen Handelspraxis lediglich die Rolle einer blockinternen Verrechnungswährung. Unter diesen Umständen kann kein RGW-Land daran interessiert sein, Guthaben in TR. im Verkehr mit der Dritten Welt zu akkumulieren. Dies ist nur dann nicht der Fall, wenn diese Guthaben an die Verpflichtung des Schuldners geknüpft sind, bestimmte Waren in einer vereinbarten Zeitperiode zu liefern. Für die Entwicklungsländer wäre der ES. nur dann interessant, wenn seine Mittel zur Multilateralisierung des Zahlungsverkehrs zwischen Ost und Süd beitragen könnten. Gerade dies kann der Fonds jedoch nicht leisten. Die Fondsmittel sind sozusagen ein abgeleiteter, ein zweitrangiger Kredit. Als Voraussetzung für ihre Inanspruchnahme muß nämlich zuvor eine bilaterale Kreditvereinbarung zwischen den interessierten Seiten geschlossen werden. Dann noch an den Fonds heranzutreten, hätte nur Sinn, um den Teilbetrag in konvertibler Währung zu bekommen. Die Verzinsung für diese Mittel ist allerdings alles andere als attraktiv; im Gegenteil: bei dem genannten Aufschlag auf LIBOR kann nicht mehr von Entwicklungshilfe gesprochen werden. Somit haben weder die Mitgliedsländer der IIB noch die Entwicklungsländer ein starkes Interesse an der Nutzung der Fondsmittel, und sie sind seit 1973 bisher kein einziges Mal zur Finanzierung der Exporte in Entwicklungsländer beansprucht worden. Dies wird sich nicht ändern, bis es zu einer grundlegenden Reform der im RGW bestehenden Währungsordnung kommt. Allerdings sind die RGW-Länder von einer solchen Reform weit entfernt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 362–363 Entwicklungshilfe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ErbrechtDie Mitglieder der Internationalen Investitionsbank (IIB) des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) haben im April 1973 ein Abkommen über die Einrichtung des „Sonderfonds für die Kreditierung von Maßnahmen zur wirtschaftlichen und technischen Unterstützung von Entwicklungsländern“ geschlossen. Hauptaufgabe dieses Fonds ist es laut Gründungsbeschluß, „den Entwicklungsländern beim Bau neuer sowie bei der Rekonstruktion und Modernisierung bestehender Betriebe in Industrie,…
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Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (IML) (1985)
Siehe auch: Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (IML): 1975 1979 Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut: 1956 1958 1959 1960 1962 Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut beim ZK der SED (MELST-Institut): 1954 MELS-Institut: 1958 1959 1960 1962 MELSTI: 1954 1956 Gegr. 1947 (Arbeitsaufnahme: 1949). Sitz: Berlin (Ost). Direktor (seit 1969) Prof. Dr. Günter Heyden (Mitgl. der Zentralen Revisionskommission der SED); seine Stellv. sind Ernst Diehl (Mitgl. des ZK der SED; Vors. des Wissenschaftlichen Rates für Geschichtswissenschaft) und Heinrich Gemkow. Von besonderer Bedeutung für die Entwicklung des IML war der Beschluß des Zentralkomitees (ZK) der SED vom 20. 10. 1951 über „die wichtigsten ideologischen Aufgaben der Partei“, durch den die Aufgabenstellung des Instituts erheblich erweitert wurde, so daß es entscheidend dazu beitragen konnte, den Marxismus-Leninismus Schritt für Schritt als herrschende Ideologie in der DDR durchzusetzen. Bis 1953 hieß das IML Marx-Engels-Lenin-Institut (MEL); zu Ehren Stalins wurde es dann im April 1953 in Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut (MELS) umbenannt. Seit dem XX. Parteitag der Kommunistischen Partei der Sowjetunion (KPdSU) (1956) trägt es seine heutige Bezeichnung. Arbeiteten in den Jahren von 1949 bis 1958 in dem Institut vor allem „erfahrene, im Klassenkampf erprobte, marxistisch-leninistisch geschulte Kader“, sind in ihm gegenwärtig Hunderte gut ausgebildete wissenschaftliche Mitarbeiter tätig. Als wissenschaftliche Einrichtung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) ist das IML hauptverantwortlich für die Marx-Engels-Forschung, die Edition der Klassiker des Marxismus-Leninismus, die Verwaltung der Nachlässe führender KPD- und SED-Funktionäre, die Herausgabe von Biographien und Memoiren von Funktionären der Arbeiterbewegung, die Erforschung und Darstellung der Geschichte der deutschen und internationalen Arbeiterbewegung einschl. der Geschichte der örtlichen Arbeiterbewegung (Arbeiterbewegung, Geschichte der deutschen; Betriebsgeschichte; Heimatgeschichte). 1. Aufgaben. a) Anleitung und Koordination der Marx-Engels-Forschung entsprechend den Festlegungen im Zentralen Plan für die gesellschaftswissenschaftliche Forschung. Beim IML besteht der Wissenschaftliche Rat für Marx-Engels-Forschung. b) Die Werke der Klassiker des Marxismus-Leninismus werden vom IML herausgegeben. Die 1953 begonnene, auf 40 Bände angelegte Marx-Engels-Werkausgabe (MEA) wurde 1968 abgeschlossen. Die Werke Lenins (aufgrund der 4. russischen Ausgabe) liegen in 40 Bänden vor; sie werden durch die Reihe „W. I. Lenin, Briefe“ nach der 5. russischen Ausgabe ergänzt (10 Bände; 1969–1976). Die Edition der Werke J. W. Stalins wurde 1956 mit dem 13. Band der auf 16 Bände angelegten Gesamtausgabe abgebrochen. Aufgrund eines gemeinsamen Beschlusses des ZK der SED und des ZK der KPdSU begann das IML Anfang der 70er Jahre gemeinsam mit dem IML beim ZK der KPdSU mit der Arbeit an einer kritisch-historischen Marx-Engels-Gesamtausgabe (MEGA). Der Umfang dieser MEGA wird mit 100 Bänden angenommen: die Herausgabe soll in der 2. Hälfte der 90er Jahre abgeschlossen sein. Bis Anfang 1984 lagen 23 Bände vor. Die MEGA soll alle Manuskripte, Entwürfe, Varianten, Konzepte, Exzerpte, Randbemerkungen, Briefe von und an Marx und Engels usw. in der Originalsprache und vollständig enthalten. Die MEGA wird durch ein ebenfalls vom IML herausgegebenes Marx-Engels-Jahrbuch begleitet, Umfang und Bedeutung dieses Editionsvorhabens haben zu einer personellen Erweiterung des IML geführt. c) Erforschung der Geschichte der deutschen und der internationalen Arbeiterbewegung aus der Sicht des Marxismus-Leninismus. U.a. erschienen über 20 vom IML herausgegebene Dokumentationsbände, darunter 8 Bände „Dokumente und Materialien zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung“ sowie die dreibändige Chronik zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung (1965/67). In den gleichen Zusammenhang gehört die achtbändige „Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung“, deren Herausgabe 1962 beschlossen wurde und die 1966 vorlag. Sie wurde teilweise revidiert bzw. ergänzt durch die einbändige „Geschichte der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands. Abriß“, die 1978 erschien. [S. 656]Bei der Erforschung der Geschichte der internationalen Arbeiterbewegung gibt es in jüngerer Zeit verstärkte Bemühungen um die Aufarbeitung der Geschichte der Kommunistischen Internationale (Komintern). Für die Koordinierung dieses Forschungsgebietes besteht bei der Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (AfG) der WR für Internationale Arbeiterbewegung, in dem das IML maßgeblich mitwirkt. Da der Geschichte der Arbeiterbewegung in der Geschichtsschreibung in der DDR ein besonderes Gewicht zukommt, beeinflußt das IML wesentlich die Entwicklung und die Inhalte der Geschichtswissenschaft. Nicht zufällig ist der stellv. Direktor des IML zugleich Vors. des WR für Geschichtswissenschaft. d) Die Arbeiten über die Geschichte der örtlichen Arbeiterbewegung werden vom IML geleitet und koordiniert. Das Institut veranstaltet entsprechende regionale und zentrale Konferenzen; es ist weiterhin für die Weiterbildung der Mitglieder der Bezirks-, Kreis- und Betriebskommissionen der SED zur Erforschung der Geschichte der örtlichen Arbeiterbewegung bzw. für Betriebsgeschichte verantwortlich. e) Entsprechend den jeweiligen thematischen Schwerpunktsetzungen bei der Bearbeitung der Geschichte der deutschen und internationalen Arbeiterbewegung und auf der Grundlage der im IML verwalteten Nachlässe hat das Institut in jüngerer Zeit eine größere Zahl von Biographien und Lebenserinnerungen herausgebracht. u.a. Biographien von Marx, Engels, Lenin, Thälmann, Pieck sowie Erinnerungen von Franz Dahlem und Erich Honecker („Aus meinem Leben“, Berlin [Ost] 1980). 1983 erschien eine Biographie Walter Ulbrichts. — In den gleichen Zusammenhang gehören die Werkausgaben u.a. von August Bebel, Karl Liebknecht, Rosa Luxemburg, Franz Mehring. Diese Schwerpunktverlagerungen erfolgten im Anschluß an den VIII. Parteitag der SED (1971). In seinem Ergebnis sollte sich die historische Forschung in erster Linie auf die Entwicklung der deutschen Arbeiterbewegung und die „Politik der revolutionären Partei der deutschen Arbeiterklasse“ als Teil der internationalen Arbeiterbewegung konzentrieren. Dabei sollten wissenschaftliche Arbeiten über die Beziehungen zwischen der KPD (Kommunistische Partei Deutschlands (KPD)/Deutsche Kommunistische Partei [DKP]) und SED zur Kommunistischen Partei der Sowjetunion (KPdSU) einen zentralen Platz einnehmen. f) Das IML organisiert wissenschaftliche Konferenzen, Kolloquien und Arbeitstagungen in Verbindung vor allem mit der AfG, der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) sowie den verschiedenen Universitäten und Hochschulen. Viele dieser Veranstaltungen finden mit internationaler Beteiligung statt. Im übrigen arbeitet das IML eng mit dem IML beim ZK der KPdSU sowie gleichartigen Einrichtungen bei den ZK der anderen kommunistischen Parteien des Ostblocks zusammen. Daneben bestehen auch enge Arbeitskontakte zu vergleichbaren Institutionen der kommunistischen und Arbeiterparteien des Westens. g) Die Ausbildung von wissenschaftlichen Nachwuchskadern erfolgt in direkter Zusammenarbeit mit der AfG beim ZK der SED. Seit 1970 besitzt das IML das Recht zur Verleihung akademischer Grade (Universitäten und Hochschulen, V. G.). 2. Zur Organisationsstruktur. Am IML bestehen u.a. folgende Abteilungen: Marx-Engels-Abteilung; Lenin-Abteilung; Abteilung Geschichte der Arbeiterbewegung (einschl. der örtlichen Arbeiterbewegung); Zentrales Parteiarchiv der SED (seit April 1963); Bibliothek (über 350.000 Bände); Informations- und Dokumentationsstelle; Publikationsabteilung; Abteilung für Auslandsarbeit. Das Zentrale Parteiarchiv enthält die bedeutendste Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung von den Anfängen bis zur Gegenwart in der DDR. Die Informations- und Dokumentationsstelle veröffentlicht seit 1950 (z.T. internationale) Spezialbibliographien, seit 1963 den „Dokumentationsdienst zur Geschichte der Arbeiterbewegung und der Marx-Engels-Forschung“. Seit 1959 erscheinen, gegenwärtig sechsmal jährlich, als eigene Zeitschrift die „Beiträge zur Geschichte der Arbeiterbewegung (BZG)“; sie hießen bis 1969 „Beiträge zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung“. Die einzelnen Abteilungen des IML sind in Sektoren unterteilt. Ähnlich wie an einem Hochschulinstitut sind auch im IML Professoren, Dozenten, wissenschaftliche Oberassistenten und wissenschaftliche Mitarbeiter beschäftigt. Sie nehmen nicht nur Aufgaben in der Forschung und Lehre wahr, sondern sind zugleich mit umfangreichen Aufgaben in der Propagandaarbeit der SED betraut. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 655–656 Institut für Literatur „J. R. Becher“ A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Institut für Meinungsforschung beim ZK der SEDSiehe auch: Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (IML): 1975 1979 Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut: 1956 1958 1959 1960 1962 Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut beim ZK der SED (MELST-Institut): 1954 MELS-Institut: 1958 1959 1960 1962 MELSTI: 1954 1956 Gegr. 1947 (Arbeitsaufnahme: 1949). Sitz: Berlin (Ost). Direktor (seit 1969) Prof. Dr. Günter Heyden (Mitgl.…
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Sport (1985) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Entwicklung und Organisation Im Zuge der juristischen Liquidation des Nationalsozialistischen Reichsbundes für Leibesübungen und seiner Untergliederungen verfügte die Kontrollrats-Direktive Nummer 23 vom 17. 12. 1945 die Auflösung aller Turn- und S.-Vereine in Deutschland. Der zweite Teil dieser Direktive bestimmte die Zulassung „nicht-militärischer Sportorganisationen lokalen Charakters“. In der von der SMAD in der SBZ verbreiteten deutschsprachigen Fassung der Anordnung hieß es unter Fortlassung der Bestimmung „nicht-militärischer“ nur noch „Sportorganisationen lokalen Charakters“. Unter Aufsicht der sowjetischen Militärverwaltung und der aus Moskau zurückgekehrten Gruppe Ulbricht begannen 1946 ehemalige Arbeitersportler und zur Mitarbeit bereite Funktionäre der ab 1945 verbotenen S.-Organisationen, darunter zahlreiche ehemalige NSDAP-Mitglieder und HJ-Führer, mit dem Aufbau einer sozialistischen S.-Organisation nach sowjetischem Vorbild. Zunächst wurde das Vermögen der aufgelösten Traditionsvereine durch die Volksbildungsämter der Kreise und Gemeinden verwaltet; sportliche Betätigung war nur auf kommunaler Grundlage zulässig (Kommunal-S.). Im Juni 1948 begann eine breit angelegte Kampagne zur Neuorganisation des S., die vorher in allen ihren Einzelheiten zwischen der SMAD, der SED, der FDJ, dem FDGB und den Verwaltungsstellen des Kommunal-S. vereinbart und vorbereitet worden war. Nach offizieller Zustimmung der SMAD kündigten am 1. 8. 1948 FDJ und FDGB übereinstimmend die Gründung des Deutschen S.-Ausschusses (DSA) an. Die Gründungsfeier des DSA erfolgte am 1. 10. 1948 in Berlin (Ost). Erster Leiter des DSA [S. 1251]wurde Waldemar Borde. In der Gründungsproklamation hieß es u.a.: „Unsere Sportlerinnen und Sportler beteiligen sich an der Aktivistenbewegung für den Zweijahrplan und helfen beim Aufbau der Neubauernhäuser. Es müssen unverzüglich fortschrittliche Sportfunktionäre herangebildet werden. Darum sind in allen Ländern sofort Sportschulen einzurichten.“ Die bisherigen kommunalen S.-Gemeinschaften wurden durch Betriebssportgemeinschaften (BSG) ersetzt. Am 17. 3. 1951 verkündete das ZK der SED die Durchführung von „Aufgaben auf dem Gebiet der Körperkultur und des Sports“ und forderte darin die planmäßige Ausweitung und Propagierung der vom DSA geleiteten „Demokratischen Sportbewegung“. Sie sollte nicht mehr der Oberleitung durch FDJ und FDGB unterstehen, doch „um so mehr bedarf sie der Unterstützung aller demokratischen Massenorganisationen“. In der Folgezeit galt der DSA als höchstes Leitungsorgan des S. in der DDR. Entsprechend der Organisationsstruktur des FDGB wurden die Betriebssportgemeinschaften in S.-Vereinigungen (SV) zusammengefaßt; folgerichtig wurden „die Leiter der Abteilung Sport bei den Industriegewerkschaften die Leiter der Sportvereinigungen“. Auf „Produktionsbasis“ entstanden 18 S.-Vereinigungen: SV Aktivist (Bergbau) SV Aufbau (Bau-Industrie) SV Chemie (Chemische Industrie) SV Dynamo (Volkspolizei, Staatssicherheitsdienst) SV Einheit (staatl. und kommunale Verwaltungen) SV Empor (Handel und Versorgung) SV Fortschritt (Textil- und Lederindustrie) SV Lokomotive (Reichsbahn) SV Medizin (Gesundheitswesen) SV Motor (Metallverarbeitende Industrie) SV Post (Postwesen) SV Rotation (Presse, graphische Betriebe, Bühne, Film und Funk) SV Stahl (Hütten-Industrie und Maschinenbau) SV Traktor (Land- und Forstwirtschaft) SV Turbine (Energiebetriebe) SV Vorwärts (Kasernierte Volkspolizei, später Nationale Volksarmee) SV Wismut (Wismut-Erzbergbau) SV Wissenschaft (Universitäten und Hochschulen). Obgleich der FDGB 10 v.H. seines Beitragsaufkommens in die Betriebssportgemeinschaften investierte und damit die materiellen Voraussetzungen für die Anschaffung von S.-Kleidung und S.-Geräten sowie die Errichtung von Trainings- und Wettkampfstätten schuf, übten die Gemeinschaften der neuen „sozialistischen Körperkultur“ nur mäßige Anziehungskraft aus: Im Herbst 1949, ein Jahr nach Gründung des DSA, gab es in den Volkseigenen Betrieben insgesamt nur 800 Betriebssportgemeinschaften mit rd. 16.000 Mitgliedern. 1950 wurde Waldemar Borde als DSA-Vorsitzender abgelöst. Seine Nachfolger waren Ernst Horn (bis 1951) und Fred Müller, ehe 1952 der FDJ-Funktionär Rudi Reichert zum DSA-Vorsitzenden berufen wurde. „Zur Verbesserung der Tätigkeit und Struktur der Demokratischen Sportbewegung“ erfolgte unter Reicherts Vorsitz am 27./28. 4. 1957 die Umwandlung des DSA in den Deutschen Turn- und Sportbund (DTSB). In einer Statutsänderung vom 28. 5. 1961 wurden einige politische Aussagen verfeinert, doch blieb die politisch-ideologische Stoßrichtung unverändert. Als „einheitliche, in sich geschlossene und der territorialen Struktur des Staates angepaßte sozialistische Sportorganisation“ wurde der DTSB ohne Aufgabe seiner zentralistischen Organisationsstruktur in 15 Regionalorganisationen (DTSB-Bezirke) und diese in 220 Kreisorganisationen (jetzt 241 Stadt- und Kreisorganisationen) gegliedert. 14 der obengenannten S.-Vereinigungen gingen in den DTSB-Regionalorganisationen auf; ihre Betriebssportgemeinschaften wurden zu Grundorganisationen des DTSB. Lediglich die SV Vorwärts, Dynamo, Lokomotive und Wismut blieben wegen der besonderen Struktur und Bedeutung ihrer Träger bestehen und erhielten den gleichen Status wie Bezirksorganisationen (seit 1978 nur noch SV Vorwärts und SV Dynamo). 1958 wurde die Organisationsänderung durch die Umbildung der Zentralen S.-Sektionen in Sportverbände des DTSB abgeschlossen. Nur die S.-Schützen sowie die Flug- und Tauchsportler sind nicht im DTSB, sondern bei der Gesellschaft für Sport und Technik (GST) organisiert. Im Mai 1961 wurde Manfred Ewald (SED) Nachfolger von Rudi Reichert als DTSB-Präsident. Unter seiner Führung erlebte der DTSB dank eigener Organisationsleistungen und vielfältiger staatlicher Hilfen einen starken Aufschwung (1961: 1.534.105 Mitglieder, 31. 12. 1983: 3.413.336 Mitglieder). Die Synchronisation von Leistungs-, Wettkampf- und Massen-S. gelang sportorganisatorisch hauptsächlich durch die systematische Heranbildung von Übungsleitern, Schieds- und Kampfrichtern (31. 12. 1983: 293.608 Übungsleiter, 148.715 Kampf- und Schiedsrichter, ca. 300.000 Funktionäre in den Grundorganisationen). Wichtigste Grundlage der Tätigkeit des DTSB sind der Beschluß des Staatsrates der DDR vom 20. 9. 1968 über „Die Aufgaben der Körperkultur und des Sportes bei der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik“ und das dritte Gesetz über die Teilnahme der Jugend an der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und über ihre allseitige Förderung in der DDR vom 28. 1. 1974. Im Abschnitt VI dieses Gesetzes heißt es in § 34: „Körperkultur und Sport gehören zum Leben der Jugend in der sozialistischen Gesell[S. 1252]schaft. Die regelmäßige sportliche Betätigung ist Anliegen und Aufgabe jedes jungen Menschen für seine Persönlichkeitsentwicklung. Der sozialistische Staat gewährleistet Körperkultur und Sport in allen Bereichen des Lebens der Jugend und fördert die Tätigkeit des Deutschen Turn- und Sportbundes als Initiator und Organisator des Sports.“ II. Politische und gesellschaftspolitische Verflechtung Die außergewöhnlich große Förderung des S. durch gesetzgeberische Maßnahmen ist durch die konkreten innen- und außenpolitischen Zielsetzungen des DDR-S. motiviert. Vorrangige innenpolitische Aufgaben des S. sind seine Beiträge zur Erhöhung der Produktivität und der Wehrkraft, zur Gesunderhaltung, zur Ausrichtung der Jugend am Leistungsprinzip und zur allgemeinen Mobilisierung der Bevölkerung. Im Mittelpunkt steht die Erziehung zu patriotisch-klassenbewußtem Denken und Handeln (Leistungs-S.). Der außenpolitische Auftrag des S. zielt innerhalb der „sozialistischen Staatengemeinschaft“ auf die emotionale Vertiefung der Bündnispolitik (Friedensfahrt u.a.) und weltweit auf die Demonstration der Überlegenheit des sozialistischen Systems der DDR und bis Anfang der 70er Jahre auf die internationale staatliche Anerkennung der DDR (W. Ulbricht: „Sportler der DDR auf Siegespodesten bei Welt- und Europameisterschaften — das ist die beste Antwort an die Adresse der Bonner Alleinvertreter und Revanchisten“). Die Wertschätzung des S. als Phänomen von großer gesellschaftspolitischer Bedeutung ist sicherlich zum Teil auf Eigenerfahrungen W. Ulbrichts in einem Arbeiter-Turn- und Sportverein in der Weimarer Republik zurückzuführen. Ulbricht, „dessen Name untrennbar mit dem steilen Aufstieg unseres Sports verbunden ist“ (Deutsches Sportecho, Berlin [Ost], 18. 9. 1964), verkündete 1958 im Ost-Berliner Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark den Massensport-Slogan: „Für jedermann an jedem Ort — jede Woche einmal Sport“, der später von ihm selbst in „jede Woche mehrmals Sport“ erweitert wurde. Ulbricht gab auch am 8. 11. 1964 vor Studenten der Deutschen Hochschule für Körperkultur (DHfK) in Leipzig das Kommando für die Mobilisierung der jüngeren Jahrgänge: „Die planmäßige und systematische Ausbildung der Schüler in bestimmten Sportarten — und zwar sowohl im Unterricht als auch außerhalb des Unterrichts — ist die unerläßliche Voraussetzung für die Herausbildung des Lebensbedürfnisses, sich regelmäßig sportlich zu betätigen.“ Der Wichtigkeit der ihm übertragenen Aufgaben entsprechend eng ist die Verflechtung des DTSB mit Staatsorganen, Kontrollinstanzen der SED und mit den Massenorganisationen. „Oberste Instanz auf allen Gebieten der Körperkultur und des Sports in der DDR“ (§ 2 der Verordnung) ist das am 1. 7. 1970 geschaffene Staatssekretariat für Körperkultur und Sport beim Ministerrat der DDR, Nachfolger des am 16. 7. 1952 eingesetzten Staatlichen Komitees für Körperkultur und S. Durch die Verordnung des Ministerrates vom 17. 6. 1970 wurde das vorherige Staatliche Komitee geteilt in a) das Staatssekretariat und b) das Komitee. Das Staatssekretariat hat die Tätigkeit des Komitees für Körperkultur und S. der DDR als gesellschaftliches Organ aktiv und allseitig zu unterstützen und die Bestrebungen des DTSB zu fördern. Es ist u.a. für die Perspektiv- und Jahrespläne der Körperkultur und des S., für die weitere Entwicklung der S.-Wissenschaften und der Forschung, für die Aus- und Weiterbildung der Kader und für den S.-Stättenbau verantwortlich. Derzeitiger Leiter des Staatssekretariats für Körperkultur und S. ist der frühere Rektor der DHfK Leipzig, Staatssekretär Prof. Dr. Günter Erbach. Als direkte Schaltstelle zwischen der Staatspartei und dem DTSB wirkt die Abteilung S. des Zentralkomitees der SED. Ihr gegenwärtiger (1983) Leiter (Rudolf Hellmann) ist Mitglied des DTSB-Bundesvorstandes und Vizepräsident des Nationalen Olympischen Komitees (NOK) der DDR. Die „Aufgaben auf dem Gebiete der Körperkultur und des Sports“ wurden schon am 17. 3. 1951 in einer Grundsatzentschließung des ZK der SED festgelegt. Die Zusammenarbeit zwischen DTSB und dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund und der Freien Deutschen Jugend dient vorrangig der Intensivierung des Massen-S. Im März 1970 faßten DTSB und FDGB ihre schon früher geübte Kooperation im ersten gemeinsamen S.-Programm zusammen, das im November 1972 erweitert wurde. Im DDR-Gesetzblatt vom 30. 11. 1972 wurde die AO über die Wahrnehmung der Verantwortung der Betriebe und staatlichen Einrichtungen auf dem Gebiet von Körperkultur und Sport im Einvernehmen mit allen entsprechenden staatlichen und Massenorganisationen veröffentlicht. Den Leitern der Volkseigenen Betriebe und staatlichen Einrichtungen wurde die volle Verantwortung für eine regelmäßige und intensive sportliche Betätigung der Arbeitnehmer übertragen. Zur zielstrebigen Verwirklichung der angeordneten Förderungsmaßnahmen wurden S.-Kommissionen gebildet, denen neben DTSB-Funktionären u.a. auch Vertreter der Betriebsgewerkschaftsleitung und der Betriebsbereiche Produktion, Gesundheitswesen, Kader und Bildung angehören müssen. Analog zur Kooperation zwischen DTSB und FDGB beschlossen DTSB und FDJ auf der Grundlage früherer Vereinbarungen im 3 Januar 1973 die Weiterführung der Wettbewerbe um die Wanderpokale der Freien Deutschen Jugend und der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“. Im Gegensatz zu den ständig erweiterten S.-Aktivitäten des FDGB und der FDJ dienen sportliche [S. 1253]Förderungsmaßnahmen der Nationalen Volksarmee und der Volkspolizei bzw. des Staatssicherheitsdienstes vorwiegend dem Leistungs-S. Bis Ende 1956 war „auf der Grundlage der militärischen Struktur“ die Organisation der Armeesportklubs (ASK), der Bezirksorganisationen und der Armeesportgemeinschaften (ASG) abgeschlossen. Die ASV „Vorwärts“ zählte im März 1981 ca. 270.000 Mitglieder, darunter 31.000 Kinder und Jugendliche. Einschließlich der Olympischen Spiele 1980 standen 317 Armeesportler in DDR-Olympiamannschaften; sie errangen 84 olympische Medaillen, davon 31 Goldmedaillen. Bis zum 25jährigen ASV-Jubiläum im Oktober 1981 gewannen ASK-Mitglieder außerdem 122 Weltmeister- und 110 Europameistertitel. Die erfolgreichen ASK-Sportler wie Skilanglauf-Weltmeister Gerhard Grimmer, Skisprung-Olympiasieger Hans-Georg Aschenbach, Bob-Olympiasieger Manfred Nehmer, Kugelstoß-Olympiasieger Udo Beyer, Rennschlitten-Olympiasiegerin Margit Schumann oder Diskus-Olympiasiegerin Evelyn Jahl bekleiden alle Offiziersränge. Parallel zur systematischen Leistungssportförderung mit Hilfe armee-eigener S.-Internate und Trainingszentren (Ende 1981 5.000 jugendliche Nachwuchssportler in 140 ASV-Trainingszentren) verläuft die intensive gesellschaftspolitische Erziehung. ASV-Vorsitzender ist seit 1980 (als Nachfolger von Admiral Waldemar Verner) Generaloberst Heinz Keßler, Stellvertreter des Ministers für Nationale Verteidigung und Chef der politischen Hauptverwaltung der NVA. Die am 27. 5. 1953 gegründete S.-Vereinigung „Dynamo“ (Vorsitzender Armeegeneral Erich Mielke, Mitglied des Politbüros der SED, Minister für Staatssicherheit) ist die S.-Organisation der Volkspolizei und des Staatssicherheitsdienstes und verfügt als solche über ein eigenes zentrales S.-Forum in Berlin-Hohenschönhausen. Fast jedes elfte DTSB-Mitglied ist in der SV „Dynamo“ organisiert: Sie zählte am 27. 3. 1983 (30. Jahrestag) 272.000 Mitglieder, davon 108.000 Kinder und Jugendliche, und verfügte zu diesem Zeitpunkt über fast 23.000 Übungsleiter und fast 7.000 Kampf- und Schiedsrichter. Organisationsstruktur und Aufgabeninhalte entsprechen denen der ASV „Vorwärts“. Mitglieder der S.-Clubs (SC) der SV „Dynamo“ errangen in 3 Jahrzehnten bis März 1983 58 olympische Gold-, 61 Silber- und 65 Bronzemedaillen sowie 138 Welt- und 68 Europameistertitel. Der BFC „Dynamo“ Berlin wurde 1982 zum 4. Male in Folge DDR-Fußballmeister. Schon der Kinder- und Jugend-S. in der SV „Dynamo“ ist stark leistungsbezogen: Bei den zentralen Kinder- und Jugendspartakiaden in den Winter- und Sommersportarten erzielten „Dynamo“-Mitglieder bis März 1983 mehr als 4.500 Medaillen, davon über 1500 goldene. Besondere Erfolge verzeichnete die SV „Dynamo“ im Frauen-Leistungs-S. Zu den prominentesten „Dynamo“-Sportlerinnen gehören Christa Stubnick, Gisela Birkemeyer, Karin Büttner-Janz, Christine Errath, Monika Zehrt, Christina Brehmer, Barbara Krause, Ilona Slupianek und Maxi Gnauck. In welchem Maße sich die allgemeine politische und gesellschaftspolitische Einbindung des DTSB in das Herrschaftssystem in staatlichen Finanzzuschüssen niederschlägt, kann nicht mit konkreten Zahlen belegt werden. Weder der Staatshaushalt noch das Statistische Jahrbuch oder die Präsidiumsberichte bei den DTSB-Bundestagen geben Aufschluß über die Gesamthöhe der dem DTSB zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel. An Direktzuwendungen aus dem Staatshaushalt erhielt der DDR-S. 1983 unter dem Titel „Ausgaben für die Unterhaltung von Sportstätten wie Stadien, Schwimmhallen, Sporthallen und andere Sportanlagen“ 416,6 Mill. Mark. Dazu kommen jedoch noch Zuwendungen aus den Fonds der örtlichen Volksvertretungen, Zuschüsse aus den Kultur- und Sozialfonds der Volkseigenen Betriebe, Zuwendungen der Trägerbetriebe, die für massensportliche Aktionen zur Verfügung gestellten Gelder des FDGB und der FDJ, Mittel aus den Etats der NVA und des Ministeriums für Staatssicherheit, die dem S. anzurechnenden Personalkosten der Verbindungsstellen in den verschiedenen Ministerien und Regionalbehörden, Prämien bei Ordens- und Titelverleihungen sowie die Überschüsse des VEB S.-Totos. Im Vergleich zu diesen öffentlichen Aufwendungen verfügt der DTSB bei niedrigen Mitgliedsbeiträgen (1,30 Mark für Erwachsene, 0,80 Mark für Lehrlinge, Studenten, Rentner und Hausfrauen, 0,20 Mark für Kinder und Jugendliche monatlich) nur über geringe Eigeneinnahmen, die jedoch durch ständige Spendenaktionen vergrößert werden (1983 Spendendurchschnitt je DTSB-Mitglied 7,39 Mark, demnach ca. 25 Mill. Mark). Zudem werden die Mitglieder aller Grundorganisationen häufig zu freiwilligen Arbeitsleistungen („Subbotniks“) aufgefordert. 1983 wurden im Wettbewerb „Schöner unsere Städte und Gemeinden — Mach mit!“, besonders bei der Pflege, Werterhaltung und Verschönerung der S.-Anlagen sowie der im Plan vorgesehenen Erweiterungen und Schaffung neuer Einrichtungen von DTSB-Mitgliedern über 14 Mill. Arbeitsstunden geleistet. Den dabei geschaffenen Wert bezifferte der Bericht zum VII. Turn- und Sporttag des DTSB der DDR (Mai 1984) mit 77.476.618,15 Mark. III. Wissenschaftlichkeit Das Erfolgsrezept des S. in der DDR basiert auf der Langfristigkeit seiner Planungen. Das in der DDR praktizierte System der Körperkultur und speziell seiner verschiedenen Formen der Leistungsschulung berücksichtigt Perspektivräume von 10 bis 15 Jahren. Perspektivpläne wie kurz- oder mittelfristige [S. 1254]Maßnahmen werden auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse formuliert, die insbesondere Methodik und Didaktik, sportmedizinische Forschung und technische Weiterentwicklungen ausloten und zusammenfassen. Die gesamte wissenschaftliche Behandlung des S. geschieht unter dem „Gesetz der Einheit von Theorie und Praxis“. Als „Zentrales Beratungs- und Koordinierungsorgan für alle staatlichen und gesellschaftlichen Organe der Körperkultur“ wurde am 28. 4. 1961 der Wissenschaftliche Rat des Staatssekretariats für Körperkultur und S. konstituiert, der seit März 1952 bereits als Organ des Deutschen S.-Ausschusses bestanden hatte. Der Wissenschaftliche Rat umfaßt die Sektionen 1. Leistungs-S., 2. Kinder- und Jugend-S., 3. Volks-S., 4. Theorie, Geschichte und Organisation der Körperkultur, 5. Kader-Aus- und -Weiterbildung, 6. S.-Medizin und 7. die Forschungskommission. Seinem Statut gemäß ist der Wissenschaftliche Rat für den Aufbau der sozialistischen Körperkultur verantwortlich. Er hat die Jahres- und Perspektivpläne der Forschung und Kaderausbildung zu erarbeiten, die Ergebnisse der wissenschaftlichen Arbeit der Institute zu kontrollieren, Lehr- und Fachbücher zu begutachten, die schnelle Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse, insbesondere für die Praxis des Leistungssports, zu fördern und die Zusammenarbeit der zuständigen sportlichen Stellen und Gremien, wie z. B. der Gesellschaft für S.-Medizin der DDR, mit sämtlichen Zweigen der Wissenschaft zu koordinieren. Die Deutsche Hochschule für Körperkultur entwickelte sich nach diesem Motto in wenigen Jahren zur zentralen Lehr- und Forschungsstätte der DDR. An ihr werden nicht nur, wie auch an anderen Universitäten und Hochschulen, S.-Lehrer, sondern vor allem hochqualifizierte S.-Wissenschaftler, Hochschullehrer und Spitzenfunktionäre ausgebildet. Auch an anderen Universitäten und Hochschulen der DDR bestehen eigene Sektionen „S.-Wissenschaft“, so an der Humboldt-Universität Berlin (Ost), der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald, der Martin-Luther-Universität Halle/Wittenberg, der Friedrich-Schiller-Universität Jena, der Universität Rostock sowie den Pädagogischen Hochschulen Potsdam, Karl-Marx-Stadt, Halle-Kröllwitz und Zwickau. Doch nirgends wird S.-Wissenschaft so intensiv und aufwendig betrieben wie an der DHfK in Leipzig. Kernstück des der DHfK angegliederten Forschungsinstituts für Körperkultur und S. ist neben dem 1965 vervollständigten sportmedizinischen Zentrum das Institut für technische Weiterentwicklungen. In enger Zusammenarbeit mit Industrie-Instituten wird hier wissenschaftliche Forschung zur Verbesserung von S.-Geräten betrieben. So kooperierten das Forschungsinstitut der DHfK und das (inzwischen aufgegebene) Flugzeugwerk Dresden bereits 1960 bei Experimenten im Hypoxyd- und Polyesterharzverfahren zur Entwicklung von Kunststoff-Ruderbooten, die nur einen Bruchteil des Gewichts konventioneller Holz-Ruderboote und eine bessere Stromlinienform besaßen. Andere wissenschaftliche Programme dienen speziell dem Massen-S., so u.a. ein gemeinsames Forschungsunternehmen mit der Sowjetisch-Deutschen Aktiengesellschaft (SDAG) Wismut für „die weitere Gestaltung des Sports der Werktätigen“. Die finanziellen Aufwendungen im Wissenschaftsbereich des S. sind beträchtlich, obwohl in der S.-Wissenschaft der DDR kaum Grundlagenforschung betrieben wird. Vielmehr werden die hauptsächlich aus der Bundesrepublik Deutschland und den USA stammenden Ergebnisse der Grundlagenforschung durch Grundlagen-Nachforschung überprüft, durch eigene Forschung erweitert und in die praktische Anwendung umgesetzt. So lieferte z. B. das Forschungsinstitut für Körperkultur und S. in Leipzig die Kriterien der anthropometrischen Vermessung zur sportartspezifischen Talentfindung unter besonderer Berücksichtigung paramaskuliner Typen für die Dauerleistungs- und Kraftdisziplinen des Frauen-S., verfeinerte das Höchstleistungs-Timing, entwickelte Spezialmethoden wie die physiotherapeutische Prophylaxe zur Stabilisierung des Hochleistungszustandes und wies den Weg zur Maximierung der Muskelfaserdicke und zur Erhöhung der Sauerstoff-Aufnahmefähigkeit durch Vermehrung des roten Blutfarbstoffs. IV. Leistungssport Die DDR zählt rd. 17 Mill. Einwohner; die für Wettkampf-S. geeignete junge Bevölkerung ist also viel kleiner als das Potential der USA, der UdSSR oder der meisten sporttraditionsreichen Länder. Die Talentsuche ist deshalb für den DTSB von elementarer Bedeutung. Das durchgängige System der leistungssportlichen Förderung beginnt mit der Suche nach Talenten im Vorschulalter, von der gelegentlich ganze Schulanfängerklassen erfaßt werden. Schulneulinge werden während der ersten Unterrichtsstunden in Turnen, S. und Spiel durch Trainer und Übungsleiter der S.-Clubs und Betriebssportgemeinschaften beobachtet. Die Grund- und Regionalorganisationen des DTSB veranstalten permanent Prüfungskämpfe in Gestalt von Erstlingsrennen oder Anfängerwettbewerben. Die durch die verschiedenen Sichtungen erkannten wettkampfwilligen und -fähigen Talente unterliegen sportmedizinischen Eignungstests. Sie dienen nicht allein der medizinischen Fürsorge, sondern vor allem dem Erkennen besonderer körperlicher Vorzüge für bestimmte Disziplinen (biomechanische Messungen). Diese Eignungstests werden über längere Zeiträume fortgesetzt; wo es zweckmäßig erscheint, erfolgt die „Umschulung“ auf eine andere S.-Art auch noch im [S. 1255]Alter bis zu 20 Jahren. In enger Zusammenarbeit zwischen Schule und dem DTSB gipfeln die nachwuchssportlichen Aktivitäten in der Spartakiadebewegung: Kein anderes S.-System dient in ähnlicher Weise gleichzeitig breiten sportlichen Entwicklungen und der Spitzenleistung wie die Kinder- und Jugendspartakiaden. Die Systematisierung der Leistungssportförderung in der DDR begann 1954 (Durchbruch zur „Weltspitze“ 1966). Damals bildeten die S.-Vereinigungen — zur Konzentration ihrer besten Sportlerinnen und Sportler in Schwerpunkten — S.-Clubs (SC). Die SC verfügen jeweils für eine oder mehrere S.-Arten über Trainings- und Wettkampfzentren. Die meisten der unverheirateten SC-Angehörigen sind in Internaten untergebracht. Aus wirtschaftlichen Gründen befaßt sich nicht jeder SC mit allen S.-Arten; vielmehr erfolgte im Laufe der Zeit eine sinnvolle Verteilung der verschiedenen S.-Arten auf die S.-Clubs der verschiedenen S.-Vereinigungen. Die Zugehörigkeit zu einem SC erwirbt man nicht durch Beitritt, sondern durch „Delegation“: Aussichtsreiche Mitglieder von Betriebs- oder Hochschulsportgemeinschaften werden auf Anforderung der Zentralen Leitung zum SC der betreffenden S.-Vereinigung delegiert. Bei Nichterfüllung der Normen des individuellen Leistungsplans wird die Rückdelegierung zur Grundorganisation angeordnet. Die gesamtgesellschaftliche Situation in der DDR und zahlreiche den Spitzensportlern zugestandene Privilegien (z. B. Reisen, bevorzugte Belieferung mit hochwertigen Verbrauchsgütern, Befreiung von gesellschaftlichen Verpflichtungen) veranlassen neben dem sportlichen Ehrgeiz zu großen Kraftanstrengungen, um die geforderten Normen zu erreichen. Insgesamt gibt es knapp 30 SC mit zusammen etwa 12.000 Mitgliedern. SC-Mitglieder besitzen bei den den S.-Clubs zugeordneten Trägerbetrieben Kader-Stellen (K-Stellen). Inhaber einer K 3 werden auf Anforderung der Trainer von Fall zu Fall von der Arbeit freigestellt. Sportler der Kategorie K 2 müssen vom Trägerbetrieb für wöchentlich 16 Stunden Training freigegeben werden. Spitzensportler der Klasse K 1 sind praktisch von jeder Berufsausübung befreit oder erhalten als Studenten Freisemester. Unabhängig vom Umfang ihrer Freistellung beziehen K-Stellen-Inhaber den vollen Arbeitslohn entsprechend ihrer beruflichen Einstufung, die wiederum mit der sportlichen Leistungssteigerung parallel läuft. Der DTSB erstattet den Trägerbetrieben den an K-Stellen-Inhaber gezahlten Arbeitslohn. Seit Beginn der systematischen leistungssportlichen „Aufrüstung“ 1954 gelang dem S. in der DDR ein beispielloser Aufstieg. Bei den Olympischen Winter- und Sommerspielen von 1956 bis 1980 errangen DDR-Teilnehmer insgesamt 421 Medaillen, davon 148 Gold-, 138 Silber- und 135 Bronzemedaillen. In Mexiko Stadt 1968 und München 1972 belegte die DDR jeweils den dritten, in Montreal 1976 (hinter der UdSSR, vor den USA) und in Moskau 1980 (in Abwesenheit der USA) jeweils den zweiten Platz der inoffiziellen Länderwertung. 1983 errangen DDR-Sportlerinnen und -Sportler bei Weltmeisterschaften 37 Gold-, 27 Silber- und 22 Bronzemedaillen, bei Europameisterschaften 32 Gold-, 35 Silber- und 26 Bronzemedaillen. Bei den XIV. Olympischen Winterspielen 1984 in Sarajewo rangierte die DDR mit je 9 Gold- und Silber- sowie 6 Bronzemedaillen vor der UdSSR und den USA auf dem ersten Platz der inoffiziellen Länderwertung. Dementsprechend schwer fiel es dem NOK der DDR, dem sowjetischen Boykott der Olympischen Spiele '84 Los Angeles zu folgen. Im Bob-S., Eiskunstlauf, Nordischen Skilauf, Rennschlitten-S., Schwimmen, Rudern, Schießen, Kunstturnen, in der Leichtathletik, im Kanurenn-S., Kanuslalom und Rad-S. zählt die DDR zur leistungssportlichen Weltspitze. Im Fußball dagegen konnte bisher zum Leidwesen der Staats- und S.-Führung trotz größter Anstrengungen nicht mehr als internationale Mittelmäßigkeit erreicht werden. DTSB- und SED-Führung sehen in dieser triumphalen Bilanz weder ein „Wunder“ noch allein das Ergebnis von Organisation, Methodik und Wissenschaft, sondern begründen den steilen Aufstieg auch ideologisch: Nur die gesellschaftlichen Verhältnisse in der DDR, d.h. der Sozialismus, hätten die erfolgreiche Entwicklung des S. möglich gemacht. Angesichts dieser Interpretation erscheint die Stagnation in der populärsten S.-Art besonders störend: Wie 1978 konnte sich die DDR-Auswahl auch nicht für die XII. Fußballweltmeisterschaft (1982 in Spanien) und die VII. Fußball-Europameisterschaft (1984 in Frankreich) qualifizieren. V. Auszeichnungen Die Erfüllung der Leistungsnormen der verschiedenen S.-Arten bildet die Grundlage der ebenfalls 1954 eingeführten S.-Klassifizierung. Sie soll „zu höheren sportlichen Leistungen anspornen, zu besserer Planung und Arbeit im Leistungs-S. beitragen und die allseitige Entwicklung der Sportler fördern“. Die Klassifizierung umfaßt für die Jugend (14–17 Jahre), für Erwachsene (ab 18 Jahre) und für Kampfrichter jeweils die Leistungsklassen III, II und I, für Erwachsene außerdem noch eine Meisterklasse. Für Erfüllung der Meisternorm wird an Sportler, Trainer und Verbandsfunktionäre der Ehrentitel „Meister des Sports“, für darüber noch hinausragende Leistungen, und speziell internationale Erfolge, der Ehrentitel „Verdienter Meister des Sports“ verliehen. Voraussetzung, für die Verleihung, dieser Titel ist neben dem sportlichen Leistungsniveau die aktive Teilnahme am gesellschaftlichen und politischen Leben. Am 1. 1. 1982 trat eine Modifizierung der bis dahin fast 30 Jahre gültigen „Sportklassifizierung der [S. 1256]DDR“ in Kraft, um „den höheren Anforderungen, wie sie in der Entschließung des VI. Turn- und Sporttages des DTSB der DDR 1978 zur umfassenderen Verwirklichung des Massencharakters und des Niveaus von Körperkultur und Sport formuliert sind“ (Text der Verlautbarung des DTSB-Präsidiums), gerecht zu werden. Die Bedingungen (Wettkampfnorm und Vielseitigkeitsnorm) für die einzelnen Leistungsklassen besagen: Leistungsklasse III — Erfolge im Stadt- und Kreismaßstab, meßbare Normen, festgelegte Punktezahl, Sportabzeichen Bronze; Leistungsklasse II — Erfolge im Bezirksmaßstab, meßbare Normen, festgelegte Punktezahl, Sportabzeichen Silber; Leistungsklasse I — Erfolge im DDR-Maßstab, Siege im Bezirksmaßstab, meßbare Normen, festgelegte Punktezahl, Sportabzeichen Gold; Meisterklasse — Siege im DDR-Maßstab, meßbare Normen, festgelegte Punktezahl, Sportabzeichen Gold. Unter den vorher gültigen Bedingungen erhielten bis zum 31. 12. 1981 2.141~Männer und 1.011 Frauen die Auszeichnungen „Meister des Sports“, 1768 Männer und 443 Frauen die an internationale Erfolge geknüpfte Auszeichnung „Verdienter Meister des Sports“. 1982, im ersten Jahr der Gültigkeit der neuen S.-Klassifizierung, wurden der Titel „Meister des Sports“ an 111 Männer und 59 Frauen und der Titel „Verdienter Meister des Sports“ an 54 Männer und 12 Frauen verliehen. Auf im internationalen Wettkampf oder bei der Weiterentwicklung des S. und seiner Organisation besonders verdiente Aktive, Funktionäre, Wissenschaftler und Trainer wartet eine Fülle von Orden und Ehrenzeichen, so das „Ehrenzeichen für Körperkultur und Sport“, die „Verdienstmedaille der DDR“, die „Friedrich-Ludwig-Jahn-Medaille“, die „Artur-Becker-Medaille“, der Orden „Banner der Arbeit“, der „Vaterländische Verdienstorden“ in Bronze, Silber und Gold und mit Ehrenspange (erster Träger im DTSB: Manfred Ewald) sowie der Nationalpreis für Wissenschaft und Technik. Die Verleihungslisten tragen den Zusatz: „Die Auszeichnungen an die aktiven Sportler werden als Ehrungen ohne irgendwelche materiellen Vergünstigungen verliehen“; tatsächlich jedoch erfolgt die Zahlung der mit einer Ordensverleihung verbundenen Prämie oder lebenslangen Rente auf ein Sperrkonto, das dem betreffenden Sportler nach Beendigung der aktiven Laufbahn zur freien Verfügung steht. Noch während der Wettkampfkarriere erzielte Rekordverbesserungen und besondere internationale Erfolge werden mit Bargeldprämien honoriert. Nach den Olympischen Spielen 1976 in Montreal verteilten Staats- und Ministerrat der DDR mindestens 1,5 Mill. Mark Olympia-Prämien als Beigabe zu hohen staatlichen Auszeichnungen. Verliehen wurden 2mal der Karl-Marx-Orden, die Ehrenspange zum Vaterländischen Verdienstorden in Gold und der Titel „Held der Arbeit“, 5mal der Nationalpreis der DDR, 162mal der Vaterländische Verdienstorden und 133mal der Orden „Banner der Arbeit“. Unter den 326 namentlich genannten Auszeichnungs-Empfängern waren 137 Sportlerinnen und Sportler, 53 Funktionäre des Partei- und Staatsapparates sowie der Sportadministration, 61 Trainer und 75 Wissenschaftler, S.-Mediziner und Techniker. Noch reichlicher floß der Ordensstrom nach den Olympischen Spielen 1980 in Moskau: 2mal der Orden „Großer Stern der Völkerfreundschaft“, 4mal der Orden „Stern der Völkerfreundschaft“ in Gold, einmal der Titel „Held der Arbeit“, 2mal die Ehrenspange zum Vaterländischen Verdienstorden in Gold, 243mal der Vaterländische Verdienstorden (33 Gold, 102 Silber, 108 Bronze) und 137mal der Orden „Banner der Arbeit“. Von den 387 namentlich genannten Auszeichnungsempfängern waren 204 Funktionäre, Trainer, Wissenschaftler, Mediziner, Techniker oder Publizisten. VI. Massensport Je erfolgreicher der DTSB in zahlreichen S.-Arten bei Olympischen Spielen und internationalen Meisterschaften operierte, um so nachhaltiger propagierte er in seinem inneren Organisationsbereich den Breiten-S. für jedermann. Mit der Förderung des Massen-S. verfolgt der DTSB verschiedene, fast gleichwertige Ziele: Neben dem gesundheitspolitischen Aspekt das Angebot sinnvoller Freizeitgestaltung im Rahmen der Fünftagewoche, vor allem aber die Nutzung des Wechselspiels zwischen Breite und Spitze und das Ausräumen des lange Zeit erhobenen Vorwurfs, der DTSB würde einseitig den Leistungs-S. bevorteilen. Zu der seit 1959 jährlich im Juni veranstalteten „Woche der Jugend und Sportler“ zur „Mobilisierung einer bewußten schöpferischen Mitarbeit im Kampf für den Sieg des Sozialismus und die Sicherung des Friedens“ kam eine Fülle massensportlicher Veranstaltungen, vornehmlich im Zusammenwirken des DTSB mit FDGB und FDJ. „Körperkultur, Sport und Touristik auf neue, sozialistische Art zur Sache aller Werktätigen zu machen und somit das neue Ziel ‚Jedermann an jedem Ort — jede Woche mehrmals Sport‘ verwirklichen zu helfen, das gehört zu den gewerkschaftlichen Aufgaben“ (Herbert Warnke, Mitglied des Politbüros des ZK der SED und Vorsitzender des Bundesvorstandes des FDGB, verstorben im März 1975). Auch die Aktivitäten im Breiten-S. besitzen größtenteils Wettbewerbscharakter. Zu den mit besonderem Nachdruck propagierten Aktionen zählen die „Mach mit — bleib fit!“-Wettkämpfe; der „Cross der Jugend“; die „Lauf dich gesund“-Veranstaltungen; „Eile mit Meile“ und daran gekoppelte „Meilenläufe“ über eine anlaßbezogene Distanz (Beispiel: Turnfestmeile 1977 über 1977 Meter); die Urlauber-[S. 1257]Olympiade „Mein Urlaub — kein Urlaub vom Sport“; das Fußballturnier der FDJ-Grundeinheiten; die Kraftsportwettbewerbe „Stärkster Lehrling der DDR“ und „Stärkster Mann der Nationalen Volksarmee“; der Schießwettbewerb um die „Goldene Fahrkarte“; der Familien-Fernwettkampf „Für Dich“; das „TTT — Tischtennis-Turnier der Tausende“ und vor allem das „Gemeinsame Sportprogramm des DTSB der DDR, des FDGB und der FDJ“. Höchste Beteiligungen erreichten dabei 1983 die FDGB-Betriebssportfeste mit 3,186 Mill., die Sportfeste in Wohngebieten und Gemeinden mit 1,558 Mill. und die touristischen und sportlichen Urlaubsprogramme des Feriendienstes der Gewerkschaften und Betriebe mit 4,9 Mill. Teilnehmern. Hauptsächlich der Verbreiterung der volkssportlichen Basis diente die Einführung leichterer Prüfungsbedingungen für das S.-Abzeichen „Bereit zur Arbeit und zur Verteidigung der Heimat“ zum 1. 1. 1977. Dank der Anfängerkategorie „Start mit Bronze“ steigerte sich die Zahl der im Jahr 1977 bestandenen Sportabzeichenprüfungen auf 2.595.806 (Vergleich: 1972: 313.819). 1983 erfüllten 4.032.461 DDR-Bürger (2.051.124 Erwachsene, 1.257.926 Jugendliche und 1.217.318 Kinder die Sportabzeichenbedingungen. Vergleich: Bundesrepublik Deutschland einschl. Berlin (West) 1983 insgesamt 677.001 erfolgreiche Sportabzeichenprüfungen. „Für hervorragende Leistungen bei der Erfüllung des Sportplans des DTSB“ speziell auf dem Gebiet des Massen-S. wird jährlich an die beste Bezirksorganisation das „Werner-Seelenbinder-Banner“ verliehen. Außerdem erfolgen Würdigungen durch die Verleihung der „Ehrenurkunde des Präsidiums des DTSB“ an besonders erfolgreiche Bezirksorganisationen und des Titels „Vorbildliche Sportgemeinschaft des DTSB“ an die besten Grundorganisationen. Gleichermaßen der Demonstration der Leistungskraft und der Breitenarbeit des DTSB dienen die Turn- und S.-Feste in Leipzig, der Stadt des I. Deutschen Arbeiter-Turn-und-S.-Festes (1922). Das I. „Deutsche Turn- und S.-Fest“ der DDR fand 1954 statt. Das bisher letzte „Turn- und S.-Fest der DDR“, so der Name seit 1969, wurde gemeinsam mit der IX. Kinder- und Jugendspartakiade vom 25. bis 31. 7. 1983 veranstaltet. Bei einer Gesamtteilnehmerzahl von 72.000 Aktiven bildeten der Festzug (60.000 Teilnehmer), die „Sportschau des DTSB der DDR“ (32.000 Teilnehmer) und die Abschlußveranstaltung (35.000 Teilnehmer) die Programmhöhepunkte. Am Massenlauf der Sportfestmeile beteiligten sich 30.000 Sportlerinnen und Sportler. Offizielle Beobachter waren 341 ausländische Gäste aus 58 Ländern. Von der Entzündung des Festfeuers am Völkerschlachtdenkmal über den „Eid der Teilnehmer“ bis zu den „lebenden Bildern der Osttribüne“ des Leipziger Stadions mit Parteiparolen tragen die Turn- und S.-Feste der DDR alle Merkmale einer hervorragend inszenierten Propagandaschau. VII. Kinder-, Jugend-, Schul- und Studentensport Seit Beginn des Schuljahres 1953/54 gilt der S.-Unterricht an allen Schultypen der DDR als Hauptfach und ist den wissenschaftlichen Fächern gleichgestellt. (Körpererziehung/Kinder- und Jugendsport) Die Synchronisierung der schulischen Körpererziehung mit den außerschulischen S.-Aktivitäten obliegt der staatlichen Förderung und Lenkung. 1956 wurden die Stellen der Kreisturnräte geschaffen. Ihre Aufgabe ist es, Schulsportunterricht und außerunterrichtlichen S. zu verbessern. Sie überprüfen die Zyklenpläne, Stunden- und wöchentlichen Stundenverteilungspläne und kontrollieren die ordnungsgemäße Durchführung des Unterrichts. Im Pädagogischen Kreiskabinett, einem Gremium der Abteilung Volksbildung beim Rat des jeweiligen Kreises, verantworten die Kreisturnräte in Zusammenarbeit mit den sportlichen Fachkommissionen die pädagogisch-methodische Arbeit der Turn- und S.-Lehrer. Jeder Schulsportlehrer muß mindestens alle 2 Jahre an einem Weiterbildungslehrgang teilnehmen, der Vorlesungen und Seminare zu fachlichen Themen, S.-Praxis und Kurse in Marxismus-Leninismus umfaßt. Höhepunkte des Zusammenwirkens von DTSB und Schule sind die erstmals 1965 in der gesamten DDR veranstalteten Kinder- und Jugendspartakiaden. Im Stadium der Vorwettkämpfe hauptsächlich auf breitensportlichen Effekt ausgerichtet, sind die Endkämpfe der Kinder- und Jugendspartakiaden wichtiger Bestandteil des Leistungssportsystems (1981: 84 DDR-Rekorde in den verschiedenen Altersklassen). Die Spartakiade-Bewegung stellt ein Muster für die sportliche Aktivierung der Jugend dar. Nahezu alle später im internationalen Maßstab erfolgreichen DDR-Sportler standen vorher in den Siegerlisten der Kinder- und Jugendspartakiaden (Spartakiaden). Spezielle Ausbildungsstätten für die nachwachsende Sportelite sind die Kinder- und Jugendsportschulen (KJS). Die ersten 4 KJS nahmen nach dem Erlaß des Ministeriums für Volksbildung vom 29. 8. 1952 in Berlin (Ost), Leipzig, Brandenburg und Halberstadt den Unterricht auf. Derzeit gibt es 21 Kinder- und Jugendsportschulen, gegliedert als Erweiterte Oberschulen. Es werden nur Schüler aufgenommen, die im Turnen die Note 1, mindestens 2 haben und deren Durchschnitt in den wissenschaftlichen Fächern die Note 2,5 nicht unterschreitet. Sie müssen Mitglieder der Thälmann-Pioniere oder der FDJ sein. Die Schüler der KJS sind in Internaten untergebracht. Die S.-Kleidung, vom Trainingsanzug bis zu Skischuhen, und sämtliche S.-Geräte werden von der Schule kostenlos zur Verfügung gestellt. Jeder Schü[S. 1258]ler ist zur Führung eines Leistungsbuches verpflichtet. In der Unterstufe werden 5, in der Oberstufe 7 Stunden S.-Unterricht wöchentlich gegeben, zuzüglich eines obligatorischen Spiel- und S.-Nachmittags und eines wöchentlich zwei- bis dreimaligen Trainings beim Patenschafts-S.-Club in der gewählten Spezialdisziplin. Ein Teil des S.-Unterrichts dient konkret der Erhöhung der Wehrkraft: Zum Leichtathletiktraining gehören Selbstverteidigung, Hindernislauf, Kampfübungen, Marschübungen und Kleinkaliberschießen. Die Tätigkeit in der Pionierorganisation oder der FDJ hinzugerechnet, ist jeder KJS-Schüler wöchentlich mit 60 Ausbildungsstunden belastet; hinzu kommt die Teilnahme an zentralen S.-Festen und Meisterschaften. Die an einer Kinder- und Jugendsportschule erfolgreich bestandene Reifeprüfung bildet die beste Basis für eine Karriere in der S.-Organisation, dem Staatsapparat, der NVA oder der Volkspolizei. Wie an allen Schultypen nimmt der S. auch an den Universitäten und Hochschulen einen obligatorischen Platz im Lehrprogramm ein: „In Verbindung mit dem Sportunterricht der Studenten sind im Trainings- und Wettkampfbetrieb der Hochschulsportgemeinschaften (HSG) die Prinzipien des modernen Trainings und Wettkampfes durchzusetzen, damit ein maximaler Nutzen zur Formung allseitig gebildeter sozialistischer Persönlichkeiten erreicht wird“ (Entschließung des IV. Turn- und S.-Tages des DTSB, Mai 1970). Die Universitäten und Hochschulen verpflichten die Immatrikulierten im Rahmen der obligatorischen „Studentischen Körpererziehung“ zu sportlicher Aktivität. 4 Semester lang werden wöchentlich 2 Stunden Turn- und S.-Unterricht erteilt. Am Ende des 2. Studienjahres finden Leistungsprüfungen im leichtathletischen Vierkampf, Geräteturnen, Gymnastik, Schwimmen und Spielen statt. Wer die Leistungsprüfung nicht besteht, muß auch im 3. Studienjahr am S.-Unterricht teilnehmen. Zum Staatsexamen wird nur zugelassen, wer den Nachweis erbringt, 4 Semester erfolgreich oder 6 Semester regelmäßig an der „Studentischen Körpererziehung“ teilgenommen zu haben. Trotz aller Bestimmungen, Beschlüsse und Appelle gehörte der Studenten-S. lange Zeit zu den Schwachstellen des DDR-S. Ende 1975 waren lediglich 27,3 v.H. der damals rund 180.000 ein Direktstudium Absolvierenden in der DDR über die Mitgliedschaft in einer Hoch- oder Fachschulsportgemeinschaft im DTSB organisiert. Wie anläßlich der „Zentralen Konferenz des DTSB zur weiteren Entwicklung des Studentensports“ am 28./29. 1. 1977 in Cottbus bekannt wurde, waren vor allem die großen Universitäten für den freiwilligen S.-Betrieb noch weitgehend unerschlossenes Gebiet: Von den damals 12.000 Studenten der Humboldt-Universität Berlin (Ost), den 9.500 Studenten der Karl-Marx-Universität Leipzig und den 7.500 Studenten der Martin-Luther-Universität Halle waren jeweils nur 12 v.H. oder weniger DTSB-Mitglieder. Nach enormen Anstrengungen zur quantitativen und qualitativen Verbesserung des Studenten-S. bestanden 1983 244~Hoch- und Fachschulsportgemeinschaften mit 105.396 Mitgliedern. Damit waren 43,2 v.H. der 212.671 Direktstudenten der DDR im DTSB organisiert. In 20 Sportarten finden regelmäßig DDR-Studentenmeisterschaften bzw. Pokalwettkämpfe statt. VIII. Internationale Anerkennung und Beziehungen Obwohl von der UdSSR und den anderen sozialistischen Verbündeten nachhaltig unterstützt, mußte der S. der DDR lange auf seine internationale Anerkennung und seine Zulassung zu internationalen Wettkämpfen warten. Weil beispielsweise die Welt-Fußball-Föderation FIFA die Anerkennung versagte, trat die Fußballnationalmannschaft Ungarns am 9. 10. 1949 im Ost-Berliner Stadion Mitte als „Ungarische Gewerkschaftsauswahl“ zu einem Vergleichsspiel gegen die „Auswahl Sachsen“ an. Der ungarische 2:1-Sieg wird heute als das erste Fußball-Länderspiel-Ergebnis der DDR registriert. Die ersten Fachverbände der DDR (Sektionen) wurden zwar bereits 1950 und Anfang 1951 in die internationalen Föderationen aufgenommen (Schachverband 12. 7. 1950, Tischtennis-Verband 8. 3. 1951, Skiläufer-Verband 10. 4. 1951); die Hauptlast des Ringens um internationale Anerkennung trug jedoch das Nationale Olympische Komitee (NOK) der DDR (s.o.). Am 8. 5. 1951 wurde ein Anerkennungsersuchen des NOK der DDR von der in Wien tagenden 45. IOC-Session abgelehnt. In der Begründung hieß es, daß nach den IOC-Statuten in einem Land nur ein Nationales Olympisches Komitee anerkannt werden kann. Weil das IOC am 7. 5. 1951 bereits das am 24. 9. 1949 gegründete Nationale Olympische Komitee für Deutschland anerkannt hatte, empfahl das IOC den beiden deutschen Komitees, sich miteinander über die Bildung eines gesamtdeutschen Komitees zu einigen, bevor das IOC die zwei deutschen Vertretungen am 21. und 22. 5. 1951 in Lausanne noch einmal hören wollte. Am Ende dieser Konferenz unterschrieben die beiden NOK-Präsidenten Karl Ritter von Halt und Kurt Edel einen Kontrakt, der die Bildung einer gesamtdeutschen Olympiamannschaft vorsah, „bestehend aus den besten deutschen Amateursportlern ohne Berücksichtigung ihres Wohnsitzes“. Auf persönlichen Einspruch Ulbrichts hin erklärte die außerordentliche Mitgliederversammlung, des NOK der DDR am 2. 9. 1951 die Lausanner Abmachung für ungültig und forderte vom IOC ultimativ die Anerkennung des Nationalen Olympischen Komitees der DDR als unabdingbare Voraussetzung für die Teilnahme von DDR-Sport[S. 1259]lern an den Olympischen Spielen 1952. Nachdem ein weiterer Vermittlungsversuch des finnischen IOC-Mitglieds Baron Erik von Frenckell im Februar 1952 wegen Nichterscheinens der Delegation der DDR fehlschlug, nahm an den Olympischen Spielen 1952 nur die Mannschaft des Nationalen Olympischen Komitees für Deutschland teil. Die provisorische Anerkennung des NOK der DDR erfolgte erst bei der 50. IOC-Session vom 13. bis 18. 6. 1955 in Paris. Der dort gefaßte Beschluß besagte: „Es wird mit 27 zu 7 Stimmen entschieden, daß das Olympische Komitee der Demokratischen Republik von Deutschland (Ost) vorläufig und mit der Maßgabe anerkannt wird, daß diese Anerkennung automatisch erlischt, wenn es sich als unmöglich herausstellen sollte, eine gesamtdeutsche Olympiamannschaft zu bilden und diese nach Melbourne zu entsenden. Es versteht sich von selbst, daß das IOC nach der Wiedervereinigung nur ein Deutsches Olympisches Komitee für das ganze Land anerkennen wird.“ Parallel zur Teilnahme gesamtdeutscher Mannschaften an den Olympischen Spielen 1956, 1960 und 1964 fanden alle Fachverbände der DDR Aufnahme in die entsprechenden internationalen Verbände, zuletzt am 9. 12. 1965 der Deutsche Pferdesport-Verband. Die selbständige Mitgliedschaft der DDR-Verbände in den internationalen Föderationen und die von der DDR-S.-Führung ständig verstärkten Schwierigkeiten bei der Bildung gesamtdeutscher Olympiamannschaften veranlaßten das IOC am 8. 10. 1965 anläßlich der 63. Session in Madrid zur Modifizierung seiner Entscheidung von 1955, was zur Anerkennung des „ostdeutschen olympischen Komitees mit allen Rechten für das geographische Gebiet von Ostdeutschland“ führte. Bei den Olympischen Winterspielen 1968 und den Olympischen Spielen von Mexiko sollte es dieser Entscheidung zufolge zwei getrennte Mannschaften unter einer Fahne und Hymne geben. Letztmals bei den Olympischen Spielen in Mexiko Stadt trugen alle deutschen Olympiateilnehmer das gleiche Emblem — fünf weiße Ringe auf schwarz-rot-goldenem Untergrund — und erklang für die deutschen Olympiasieger Beethovens Hymne an die Freude. Unter Beibehaltung seiner übrigen Beschlüsse von 1965 entschied das IOC am 12. 10. 1968 bei der 67. Session in Mexiko Stadt, daß von den Olympischen Spielen 1972 an das NOK der DDR eigene Flagge, eigenes Emblem und eigene Hymne zu verwenden berechtigt sei. Dank seiner leistungssportlichen Weltgeltung verfügt der DDR-S. inzwischen über erhebliches internationales Ansehen. Funktionäre der DDR sind in den meisten internationalen Verbänden Mitglieder von Führungsgremien oder technischen Kommissionen. 1983 übten 114 Vertreter der DDR Funktionen in internationalen Führungsgremien des S. aus, davon 41 als Mitglieder in Präsidien, Vorständen, Exekutivkomitees oder Sekretariaten. Nach der II. Europäischen Sportkonferenz 1975 in Dresden wird 1985 erstmals eine Session (Vollversammlung) des IOC im Zuständigkeitsbereich des DTSB, und zwar in Berlin (Ost), stattfinden. Der DTSB unterhält zu S.-Organisationen von rd. 100 Ländern Beziehungen. Zwischen dem VI. und VII. Turn- und Sporttag des DTSB der DDR (1978 bis 1983) waren 28.000 Mannschaften und Delegationen mit insgesamt 425.000 Sportlerinnen und Sportlern am internationalen Sportverkehr der DDR beteiligt. In diesem Zeitraum kamen 800 Sportler aus 18 Ländern zu Trainingsaufenthalten in die DDR. In der Praxis sind die internationalen S.-Kontakte des DTSB zum weitaus größten Teil auf die sozialistischen Länder und Länder Afrikas, Asiens und Lateinamerikas beschränkt. Dagegen ist trotz vertraglicher Vereinbarungen beispielsweise mit Belgien, Dänemark, Frankreich, Italien, Japan, Mexiko, den Niederlanden, Österreich und Schweden der Wettkampfverkehr mit westlichen Ländern sehr gering. IX. Innerdeutsche Sportbeziehungen Die Beziehungen zwischen den beiden deutschen S.-Organisationen, DSA bzw. DTSB und DSB, waren von Beginn an mit erheblichen politischen Spannungen belastet. In seiner Entschließung vom 17. 3. 1951 erteilte das ZK der SED dem DSA den Auftrag zu „politischer Westarbeit“ im Rahmen des gesamtdeutschen Sportverkehrs. Zur Abwehr dieser Agitation und Propaganda beschlossen der DSB und das NOK für Deutschland auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am 27. 5. 1951 in Stuttgart für Ost-West-Veranstaltungen einheitliche Richtlinien, die vor allem bei gesamtdeutschen S.-Veranstaltungen „jede Art von politischer Beeinflussung oder Anspielung“ verhindern sollten. Die S.-Führung der DDR begann jedoch am 25. 1. 1952 mit „Offenen Briefen“ an Vereine und Einzelmitglieder des DSB ganz offiziell die Politisierung der gesamtdeutschen S.-Beziehungen. Anlässe für Briefaktionen waren u.a. der „Generalkriegsvertrag“ (25. 1. 1952), die Bildung der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (26. 5. 1954), die Pariser Verträge (5. 3. 1955), die Einführung der Wehrpflicht in der Bundesrepublik Deutschland (22. 2. 1957), der Vorschlag zur Bildung einer Konföderation beider deutschen Staaten (1. 4. 1958), der Beschluß der DDR-Volkskammer zum Abschluß eines Friedensvertrages (17. 10. 1958), der sowjetische Friedensvertragsentwurf und der Plan für eine Freie Stadt Berlin (23. 1. 1959) und die Kampagne gegen die Bundeswehr (9. 12. 1960) (Deutschlandpolitik der SED). Wegen des „unerträglichen Mißbrauchs des gesamtdeutschen Sportverkehrs und der Sonderbehandlung der West-Berliner Sportler“ verfügte das DSB-Präsidium bei seiner Tagung am 21./22. 9. 1952 in Oberwesel den Abbruch des S.-Verkehrs, [S. 1260]widerrief diesen Beschluß aber wieder am 12. 12. 1952, nachdem Vertreter des DSA und des DSB in Berlin (West) die „Vermeidung jeden Mißbrauchs der olympischen Idee und des Sports zu politischen Zwecken“ vereinbart hatten und insbesondere auch jede Diskriminierung West-Berliner Sportler durch die DDR künftig ausgeschlossen sein sollte. Trotz dieser Vereinbarungen setzte die S.-Führung der DDR den politischen Mißbrauch des gesamtdeutschen S.-Verkehrs fort. Verhandlungen zwischen den beiden deutschen S.-Organisationen am 25. 4. 1957 (Dortmund) und 8. 7. 1959 (Delecke/Möhnesee) endeten erfolglos. Die Anordnung des Sekretariats des DTSB vom 25. 4. 1960, daß „jetzt alle Mitglieder des DTSB an hervorragender Stelle auf ihrer Sportkleidung das Staatswappen unserer Republik“ zu tragen haben, beantwortete der DSB am 15. 10. 1960 mit der Drohung eines erneuten Abbruchs der Beziehungen. Daraufhin erklärte der DTSB am 22. 10. 1960: Im gesamtdeutschen S.-Verkehr werden nur Clubabzeichen getragen. Nach einer weiteren ergebnislosen Aufforderung durch den DSB vom 10. 5. 1961 zur Entpolitisierung des gesamtdeutschen S.-Verkehrs beschlossen der Geschäftsführende Vorstand des DSB und das Präsidium des NOK für Deutschland in einer gemeinsamen Sitzung am 16. 8. 1961 in Düsseldorf aufgrund der seit 1959 anhaltenden Blockade des West-Berliner S. durch die S.-Organisationen der DDR, der Errichtung der Berliner Mauer und weiterer Abschnürungsmaßnahmen die Einstellung der S.-Beziehungen. Seitdem verweigerte auch das Allied Travel Board in Berlin (West) Sportlern aus der DDR grundsätzlich die Visaerteilung für die Mitgliedstaaten der NATO. Daher war die DDR bei vielen internationalen Wettkämpfen im westlichen Ausland nicht vertreten. Im April 1964 wurden diese Reisebeschränkungen weitgehend, 1965 völlig aufgehoben. Die Revision des „Düsseldorfer Beschlusses“ geschah am 30. 10. 1965 in Köln durch den DSB-Hauptausschuß unter Hinweis auf die Madrider Entscheidung des IOC. (In einer Bevölkerungsumfrage des Instituts für angewandte Sozialwissenschaft Bad Godesberg votierten 65 v.H. der Befragten für die Wiederaufnahme des S.-Verkehrs, 31 v.H. enthielten sich einer Meinungsäußerung und 4 v.H. stimmten gegen Ost-West-S.-Beziehungen.) DTSB-Vizepräsident Rudi Reichert teilte dem DSB am 7. 12. 1965 seine Einwilligung zur Wiederaufnahme des deutsch-deutschen S.-Verkehrs mit. Diese Zusage wurde nicht eingelöst. Zwischen dem 19. 10. 1966 und dem 10. 2. 1970 richtete der DSB insgesamt 6 Verhandlungsangebote an den DTSB, ehe am 2. 10. 1970 in Halle (Saale) erstmals seit 1959 wieder ein Treffen zwischen Präsidiumsdelegationen der beiden deutschen S.-Bünde stattfand. Weder hier noch bei einer zweiten Begegnung am 20. 11. 1970 in München konnte jedoch eine Einigung erzielt werden, hauptsächlich wegen der Forderung des DTSB, der DSB solle seinen Zuständigkeitsbereich auf die Bundesrepublik Deutschland beschränken — was die Separierung des Landessportbundes Berlin vom DSB bedeutet hätte. Die Haltung der DDR in dieser Frage belastete auch die nach der Unterzeichnung des Grundlagenvertrages zwischen [S. 1261]der Bundesrepublik Deutschland und der DDR erneut aufgenommenen S.-Gespräche am 14. 3. 1973 in Dresden, 10. 5. 1973 in Frankfurt (Main) und 2. 7. 1973 in Magdeburg. Die dort (völlig erfolglos) unterbrochenen Verhandlungen wurden nach 8 Monaten aufgrund von Bemühungen der Bundesrepublik auf Regierungsebene fortgesetzt. Am 20. 3. 1974 präsentierte DTSB-Präsident Manfred Ewald in Frankfurt (Main) einen Vertragsentwurf, in dem die volle Zugehörigkeit des Landessportbundes Berlin zum DSB anerkannt wurde. Im „Protokoll über die Regelung der Sportbeziehungen zwischen dem DTSB und dem DSB“ lautete der Punkt 2: „Beide Seiten werden ihre politischen Beziehungen entsprechend den Bestimmungen und Gepflogenheiten des Internationalen Olympischen Komitees und der Internationalen Sportorganisationen und, was Berlin (West) betrifft, auch in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Viermächte-Abkommens vom 3. 9. 1971 regeln.“ Eine gemeinsame Technische Kommission aus DSB- und DTSB-Vertretern erörterte in 3 Sitzungen Einzelheiten eines geplanten, jährlich aufzustellenden Wettkampfkalenders. Die formale Beendigung des jahrzehntelangen Spannungszustandes in den deutsch-deutschen S.-Beziehungen erfolgte am 8. 5. 1974. Im Ost-Berliner „Hotel Stadt Berlin“ unterzeichneten der damals amtierende Präsident Hans Gmelin für den DSB und Präsident Manfred Ewald für den DTSB das Protokoll über die S.-Beziehungen, den Jahressportplan 1974 (der jährlich erneuert wird) und ein die sportpolitischen Grundsätze erläuterndes Kommuniqué. Trotz der vertraglichen Vereinbarungen weist die Bilanz der S.-Beziehungen auf fortbestehende grundsätzliche Vorbehalte des DTSB gegen eine wirkliche Normalisierung des deutsch-deutschen S.-Verkehrs hin. Bei den jährlich wiederkehrenden Verhandlungen akzeptierte die DTSB-Führung jeweils nur einen Bruchteil der Wettkampfangebote des Deutschen S.-Bundes; gleichzeitig bestanden die DTSB-Verhandlungskommissionen stets auf die Einbeziehung multilateraler Wettkämpfe des internationalen Veranstaltungskalenders in die deutsch-deutsche Terminliste. DSB-Präsident Willi Weyer sprach vor Abschluß der Vereinbarungen für 1978 von einer „Bilanz des Mangels und des Mißvergnügens“. Noch pessimistischer klang Weyers Kommentar zum zehnjährigen Jubiläum des deutsch-deutschen Sportabkommens am 8. 5. 1984: „Unsere Möglichkeiten sind am Ende.“ Willi Knecht Literaturangaben Kleine Enzyklopädie
Sport (1985) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Entwicklung und Organisation Im Zuge der juristischen Liquidation des Nationalsozialistischen Reichsbundes für Leibesübungen und seiner Untergliederungen verfügte die Kontrollrats-Direktive Nummer 23 vom 17. 12. 1945 die Auflösung aller Turn- und S.-Vereine in Deutschland. Der zweite Teil dieser Direktive bestimmte die Zulassung „nicht-militärischer Sportorganisationen lokalen…
DDR A-Z 1985
Feriengestaltung (1985)
Siehe auch: Ferienaktion: 1958 1959 1960 1962 1963 Feriengestaltung: 1965 1966 1969 1975 1979 In der DDR haben Partei und Staat mit Hilfe der Freien Deutschen Jugend (FDJ), der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“, der Betriebe, des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) sowie der örtlichen Verwaltungen eine organisierte F. aufgebaut. Im 3. Jugendgesetz der DDR vom 28. 1. 1974 heißt es: „Die sozialistische Gesellschaft ermöglicht der Jugend die erlebnisreiche und sinnvolle Gestaltung der Ferien, des Urlaubs und der Touristik. Anliegen der Jugend ist es, sich bei vielfältiger kultureller, sportlicher und touristischer Betätigung zu erholen und zu bilden, ihrer Lebensfreude Ausdruck zu geben und ihre Leistungsfähigkeit zu erhöhen.“ (GBl. I, 1974, S. 45) Ferner wird darin eine Verstärkung der „kollektiven Formen“ der F. gefördert; besonderer Wert wird dabei auf Urlaubsreisen in die „Länder der sozialistischen Staatengemeinschaft“ gelegt, vor allem in bezug auf den Austausch in „Freundschaftszügen“ der FDJ. Die organisierte F. wird zentral gelenkt und koordiniert. Auf staatlicher Seite besteht ein Zentraler Ausschuß für F. Er untersteht dem Amt für Jugendfragen beim Ministerrat. Dieser Ausschuß arbeitet eng mit den verschiedenen Abteilungen für Volksbildung der Räte der Bezirke, Kreise und Gemeinden zusammen. Auch die FDJ wirkt an der Organisation der F. mit. Durch das 3. Jugendgesetz (1974) wurde das Engagement der Jugendorganisation in diesem Bereich weiter verstärkt. Für die Aufgaben der F. stellt die DDR jedes Jahr erhebliche finanzielle Mittel bereit. Im Jahr 1981 wurden rd. 300 Mill. Mark aus staatlichen Fonds (Staatshaushalt), aus betrieblichen Fonds (Sozial- und Kulturfonds der Betriebe) und aus Mitteln des FDGB zur Verfügung gestellt, wovon der größte Teil — rd. 200 Mill. Mark — in die Einrichtung der Ferienlager fließt. Die gesamten Mittel betrugen 1981 100 Mill. Mark mehr als noch 1971. 73 Mill. Mark sind allein für die Gestaltung der Ferientage an Oberschulen („Ferienspiele“ zu Hause) und 25 Mill. Mark an staatlichen Mitteln für die Zentralen Pionierlager vorgesehen. Das Aufkommen der Mittel teilt sich zwischen Betrieben, Staatshaushalt und FDGB im Verhältnis von 3: 2: 1 auf. In den großen Sommerferien Juli/August 1982 waren in der DDR von insgesamt ca. 2,3 Mill. Schülern der Klassen 1–12 rd. 2 Mill. durchschnittlich 3 Wochen „unterwegs“, davon in Ferienlagern allein rd. 1,3 Mill. Kinder; in Ferieneinrichtungen des FDGB verbrachten rd. 600.000 Kinder und Jugendliche mit ihren Eltern zusammen die Ferien. Der Rest der Schüler verbrachte seine Ferien zu Hause im Rahmen der Veranstaltungen und Einrichtungen der örtlichen F. Organisierte F. wird seit über 20 Jahren vor allem in Form der Ferienlager betrieben: sie sind der wichtigste Teil staatlicher F. Schwerpunkt der Ferienlager sind die Betriebsferienlager, wovon 1981 insgesamt 5.000 mit ca. 900.000 Plätzen zur Verfügung standen. Die Lager liegen zumeist in landschaftlich reizvollen Gegenden. Für den Unterhalt kommen die Großbetriebe auf. Dadurch entstanden z. T. enge Patenschaftsbeziehungen zwischen den Ferienlagern und den Beschäftigten des Trägerbetriebes. Viele Betriebe haben ihr eigenes Ferienlager. Betriebsangehörige kümmern sich in ihrer Freizeit um die Instandhaltung und den Ausbau „ihres“ Lagers, sind als Lagerbetreuer tätig und leiten „Ferienexpeditionen“ in benachbarte Betriebe. In der Nähe dieser Lager werden gelegentlich sog. Touristenstationen für Erwachsene unterhalten. Je nach Lagertyp stehen Spiel, Sport, Erholung, Unterricht oder Ferienarbeit im Vordergrund des Tagesablaufs. Ein 3wöchiger Aufenthalt in einem Betriebsferienlager kostet die Eltern pro Kind je nach Zahl der Kinder zwischen 6 und 12 Mark. Darüber hinaus existieren Schwerpunktlager bzw. „Spezialistenlager“. Hier werden in 8–10tägigen Kursen Grundkenntnisse und Fertigkeiten in verschiedenen Grundberufen, in Verkehrs- und Brandschutz und im Sanitätswesen vermittelt. Zu den Spezialistenlagern zählen auch „Sprachlager“, in denen z.B. im Umgang mit Kindern aus anderen Ländern russische und französische Sprachkenntnisse vermittelt werden. Besonderer Beliebtheit erfreuen sich in diesem Zusammenhang auch die Schwimmlager. Seit 1966/67, mit Gründung der ersten Studenten- und Schülerbrigaden, gibt es als Sondertyp der F. die „Lager der Erholung und Arbeit“. 1982 wurden in 1500 solcher [S. 382]Lager Plätze für 80.000 Jugendliche (FDJ-Mitglieder) im Alter zwischen 14 und 18 Jahren bereitgehalten. In solchen, vor allem durch die FDJ organisierten Lagern wird an Jugendobjekten gearbeitet, vorwiegend im Bereich der Landwirtschaft (Ernte, Meliorationen) und der Bauwirtschaft (z.B. Bau einer Ferngasleitung). Die Jugendlichen werden für ihre Arbeit bezahlt, die Vergütung entspricht der für diese Arbeit vorgesehenen Lohngruppe und ist grundsätzlich steuerfrei. Sozialversicherungsabgaben werden ebenfalls nicht erhoben. Vor Aufnahme der Arbeit ist eine ärztliche Eignungsuntersuchung obligatorisch. Ferner muß die Genehmigung der Eltern und des Schuldirektors vorliegen. In den Lagern der Erholung und Arbeit wird 6 Stunden am Tag gearbeitet, die übrige Zeit dient der Erholung. Schüler, die keinen Platz in den Lagern der Erholung und Arbeit erhalten haben, jedoch ebenfalls in den Ferien gegen Bezahlung arbeiten wollen, haben die Möglichkeit, in den „Schülerbrigaden“ am Heimatort oder in einem Betrieb ihrer Wahl zu arbeiten. Unter dem Stichwort „Gesellschaftlich nützliche Arbeit“ können die Schüler unter den gleichen Voraussetzungen wie in den o. a. Lagern in Betrieben, Genossenschaften, im Gesundheitswesen, Feriendienst, Handel, bei der Post oder Reichshahn oder in der Forstwirtschaft etwas Geld verdienen. Geregelt ist diese Möglichkeit durch die AO über die freiwillige produktive Tätigkeit von Schülern ab vollendetem 14. Lebensjahr während der Ferien vom 15. 10. 1973 (GBl. I, 1973, Nr. 52). Die individuelle Ferienarbeit erfreut sich bei den Schülern zunehmender Beliebtheit. 1981 nahmen ca. 250.000 Schüler an der freiwilligen Ferienarbeit teil. Motto: „Meine Arbeit für meine Republik“. In den im Jahr 1981 vorhandenen 47 „Zentralen Pionierlagern“ (z.B. „Pionierrepublik Wilhelm Pieck“) wird das Lagerleben von paramilitärischen Übungen bestimmt. Sie sind Bestandteil der sozialistischen Wehrerziehung. Neben sportlichem Zeitvertreib, wie Spartakiadewettkämpfen, werden Orientierungsläufe, Nachtmärsche, Schießübungen, militärische Gelände- und Manöverspiele durchgeführt. Die großen jährlichen Pioniermanöver finden in der Regel in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Sport und Technik (GST) und mit Pateneinheiten der Nationalen Volksarmee (NVA) statt. Die Kinder haben außerdem Gelegenheit, in Arbeitsgemeinschaften (z.B. „Junge Brandschutzhelfer“ oder „Junge Sanitäter“) besondere Kenntnisse zu erwerben, das Schwimmabzeichen oder andere sportliche Auszeichnungen zu erringen. Das „Fest des Tanzes und des Liedes“ ist Abschluß und Höhepunkt jedes Lageraufenthaltes in den Pionierlagern. Neben Arbeit, Spiel und Sport haben die sog. „Ferienexpeditionen“ große Bedeutung, in deren Verlauf Wanderungen, Märsche oder Fahrten zur Erforschung der näheren Umgebung und deren Heimatgeschichte unternommen werden. Die Durchführung einer Ferienexpedition orientiert sich am sog. „Expeditionsauftrag“. Dieser wiederum ist durch vorgegebene umfassende Rahmenthemen bestimmt: Seit 1978 lautet das Hauptmotto des Feriensommers: „Meine Heimat DDR“. Fast immer ist mit dem Expeditionsprogramm der Besuch oder die Pflege von Nationalen Mahn- und Gedenkstätten der Opfer des Nationalsozialismus oder der deutschen Arbeiterbewegung verbunden. 1981 erfüllten 350.000 Mädchen und Jungen die Bedingungen für das neue Touristenabzeichen der FDJ (Tourismus). Neben den Ferienlagern bestehen weitere Möglichkeiten der F. Mehrere 100.000 Kinder, vor allem die Jüngeren, verbringen ihre Ferien in Erholungsgebieten innerhalb oder am Rande der Gemeinden. Zum Zwecke dieser örtlichen F. bestehen sog. Jugenderholungszentren, davon u.a. 142 Pionierhäuser, 195 „Stationen junger Naturforscher und Techniker“, 71 „Stationen junger Touristen“, Klub- und Kulturhäuser, Theater, Kinos, Naherholungszentren, Bibliotheken, Sportstätten und Museen, die alle in die örtliche F. einbezogen sind. Durch die „Ferienspiele“ der Schüler der Klassen 1–4 werden für diese Altersgruppen vielfältige, den individuellen Interessen entsprechende Möglichkeiten geboten. Das 3. Jugendgesetz (1974) fördert diese Einrichtungen und Programme in besonderem Maß. Schließlich gibt es in der DDR 60 Ferieneinrichtungen für gesundheitlich gefährdete Kinder (1981 für 8.000 Kinder). Vor allem im Zusammenhang mit der Urlaubs- und F. der Lehrlinge und Berufsschüler sowie für wandernde Familien mit Kindern bestehen die Einrichtungen von Wanderquartieren. Jugendherbergen, Jugendtouristenhotels und Campingplätzen. 1981 bestanden etwa 650 Camping- und Zeltplätze in der DDR mit rd. 3 Mill. Übernachtungen, 246 Jugendherbergen, 14 Jugendtouristenhotels (für ältere und ausländische Jugendliche) und 2 Jugenderholungszentren mit 24.000 Plätzen täglich, 57 ständige Wanderquartiere mit 2.000 Plätzen. Die Kapazität dieser Quartiere ist jedoch in den Ferien sehr stark ausgelastet; ein strenges Voranmeldesystem regelt die Benutzung, ab 1982 durch zentrale Vergabe. 1980 gab es in den verschiedenen genannten Einrichtungen insgesamt 4,2 Mill. Übernachtungen. Die Organisation des Jugendtourismus obliegt im In- und Ausland dem FDJ-eigenen Jugendreisebüro „Jugendtourist“. Außerhalb der speziell für die Schüler organisierten F. bestehen vielfältige Möglichkeiten der F. über Familienreisen. Ihre Organisation obliegt in erster Linie dem FDGB. 1980 fuhren Kinder (mit ihren Eltern) mit 120.000 sog. Ferienschecks des FDGB in die Ferien. Der FDGB verfügt zu diesem Zweck über 664 Urlaubseinrichtungen an 380 Orten der DDR. 1980 nahmen 1,8 Mill. Familien mit rd. 400.000 Kindern am Feriendienst des FDGB teil. Ein derartiger Ferienplatz (bis zu 3 Wochen Aufenthalt) kostet für Kinder bis zu 16 Jahren nur 30 Mark (15 v.H. der Kosten). Schließlich bieten sich den Schülern und Jugendlichen über die internationale F. manche Möglichkeiten, internationale Kontakte zu pflegen und entsprechende Reisen durchzuführen. In „Internationalen Sommerlagern“ oder „Freundschaftslagern“ können im Austausch Beziehungen mit Jugendlichen zumeist aus sozialistischen Staaten angeknüpft werden. In solchen Lagern verbrin[S. 383]gen Kinder und Jugendliche aus der DDR gemeinsam mit ausländischen oder auch Kindern aus der Bundesrepublik Deutschland (Pioniere und SDAJ) ihre Ferien, wobei zweifellos von den Organisatoren der DDR auch propagandistische Zwecke verfolgt werden. Es werden „Delegationen“ ausgetauscht. Der Jugendtourismus im In- und Ausland wird durch das FDJ-eigene Jugendreisebüro „Jugendtourist“ geregelt. Es werden 3–5tägige Exkursionsreisen für Jugendliche mit über 100 Einzelrouten innerhalb der DDR angeboten. Der Preis bewegt sich zwischen 22 und 45 Mark (bei 50 v.H. staatlicher Unterstützung). 1980 wurden vom Jugendreisebüro rd. 150.000 Auslandsreisen (12–14tägig) durchgeführt, mit über 220 Einzelrouten. Die Reisen führen ausschließlich in sozialistische Staaten. Für diese Reisen nimmt „Jugendtourist“ eine Monopolstellung ein (gegründet 1. 1. 1975). Zweigstellen der Zentrale in Berlin (Ost) befinden sich in jeder Bezirksstadt. Das Reisebüro nimmt entsprechend den zentral ausgearbeiteten Reiseprogrammen für Jugendliche in den Bezirken (in den Kreisen über ehrenamtliche Mitarbeiter der FDJ) Anmeldungen von FDJ- und Jugendgruppen für In- und Auslandsreisen entgegen. Jeder Jugendliche (auch der Nichtorganisierte) kann sich — jedoch nur bei den FDJ-Grundorganisationen — um eine Reise aus dem gesamten Jugendtourist-Reiseprogramm bewerben. Die begehrten Auslandsreisen werden in der Praxis von der FDJ häufig als „Belohnung“ für besondere Leistungen vergeben. Das Reisebüro stellt Reisefunktionäre, Wanderleiter und Dolmetscher zur Verfügung. Es arbeitet mit rd. 100 Reisebüros bzw. Jugend- und Studentenorganisationen in 70 Staaten — in der Bundesrepublik Deutschland mit den Reisebüros „Hansa-Tourist“, CVJM-Hamburg, Deutsches Jugendherbergswerk, Intercontact, Reisedienst Deutscher Studentenschaften — zusammen. Im September 1982 wurden zwischen dem Deutschen Bundesjugendring und dem Zentralrat der FDJ Abmachungen getroffen, um einen deutsch-deutschen touristischen Jugendaustausch zu ermöglichen. Dieser wird über die genannten Reiseunternehmen abgewickelt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 381–383 Feriendienst des FDGB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FernsehenSiehe auch: Ferienaktion: 1958 1959 1960 1962 1963 Feriengestaltung: 1965 1966 1969 1975 1979 In der DDR haben Partei und Staat mit Hilfe der Freien Deutschen Jugend (FDJ), der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“, der Betriebe, des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) sowie der örtlichen Verwaltungen eine organisierte F. aufgebaut. Im 3. Jugendgesetz der DDR vom 28. 1. 1974 heißt es: „Die sozialistische Gesellschaft ermöglicht der Jugend die erlebnisreiche und sinnvolle…
DDR A-Z 1985
Angestellte (1985)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Als A. werden in der marxistisch-leninistischen Soziologie diejenigen Werktätigen bezeichnet, deren Arbeit nicht unmittelbar auf die Herstellung eines „materiellen Produktes“ gerichtet ist. Überwiegend mit der Vorbereitung, Leitung, Abrechnung und Organisation betrieblicher sowie gesellschaftlicher Arbeitsprozesse beschäftigt, verrichten sie vor allem „geistige Arbeit“, wobei der größte Teil der A. allerdings mit „geistig-repetitiven Tätigkeiten beschäftigt (ist), die keine hohe Qualifikation erfordern“. In diesem Zusammenhang wird es durchaus als Problem gesehen, daß diese A.-Gruppe einen besonders hohen Anteil von Frauen aufweist (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, 3., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1977, S. 22 f.). — Von diesen A. wird die Intelligenz unterschieden, deren Angehörige zwar selbst in aller Regel A., im Unterschied zur Masse der A. (in der sowjetischen soziologischen Literatur auch als „eigentliche A.“ bezeichnet) jedoch die Träger der „geistigen Produktion“ seien. Entsprechend dieser besonderen sozialen und politischen Funktion sieht die marxistisch-leninistische Soziologie und Empirische Sozialforschung in der Intelligenz eine besondere „soziale [S. 47]Schicht“. Demgegenüber gilt die größte Zahl der A., die in den Industriebetrieben, im Bauwesen, im Verkehrs-, Post- und Fernmeldewesen, im Staatsapparat usw. Verwaltungsarbeiten bzw. technische Tätigkeiten verrichten, als „Bestandteil der Arbeiterklasse“. Der Anteil von A.-Tätigkeiten wachse auch unter sozialistischen Bedingungen, vor allem unter dem Einfluß der wissenschaftlich-technischen Revolution (WTR). Von den mit technischen Aufgaben in der Industrie betrauten A. wird im übrigen erwartet, daß sie sich in ihren Arbeits- und Lebensbedingungen zunehmend an die der Produktionsarbeiterschaft annähern. Der marxistisch-leninistische Begriff der A. geht demnach nicht im Klassenbegriff auf, sondern ist einerseits „weiter“, weil er die Intelligenz mit einschließt, andererseits „enger“, weil er nur eine Teilgruppe der Arbeiterklasse erfaßt (Klasse/Klassen, Klassenkampf). Da Arbeiter und A. arbeitsrechtlich gleichgestellt sind (Modifikationen: Einzelverträge für Teile der Intelligenz, Staatsfunktionäre), sagt die unterschiedliche Entgeltzahlung (Lohn bzw. Gehalt) nur wenig über die soziale Stellung der A. aus. Angesichts der Differenziertheit und der wachsenden Zahl sowie der politischen, sozialen und ökonomischen Bedeutung der A. wird in der Soziologie der DDR gefordert, der Analyse dieser sozialen Großgruppe folgende Kriterien zugrunde zu legen: Stellung im Reproduktionsprozeß; Grad der Verbindung mit der sozialistischen Großproduktion; Verteilung der A. auf produzierende und nichtproduzierende Bereiche der Volkswirtschaft; spezifische Funktionen in den jeweiligen Bereichen; Charakter der Arbeit; erreichte berufliche Qualifikation. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 46–47 Angelsport A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AnlagevermögenSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Als A. werden in der marxistisch-leninistischen Soziologie diejenigen Werktätigen bezeichnet, deren Arbeit nicht unmittelbar auf die Herstellung eines „materiellen Produktes“ gerichtet ist. Überwiegend mit der Vorbereitung, Leitung, Abrechnung und Organisation betrieblicher sowie gesellschaftlicher Arbeitsprozesse beschäftigt, verrichten sie vor allem „geistige Arbeit“, wobei der größte Teil der A. allerdings mit…
DDR A-Z 1985
Rechnungsführung und Statistik (1985) Siehe auch: Einheitliches System von Rechnungsführung und Statistik: 1975 1979 Staatliche Zentralverwaltung für Statistik: 1975 1979 Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (SZS): 1969 Statistik: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Statistik, Staatliche Zentralverwaltung für: 1954 1956 1958 1959 Zentralverwaltung für Statistik: 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 1091] RuS. bilden ein einheitlich organisiertes Informationssystem zur Erfassung, Aufbereitung und Analyse primär ökonomischer Daten über Stand, Ablauf und Entwicklungstendenzen volkswirtschaftlicher Prozesse. Die gewonnenen zahlenmäßigen Informationen sind eine notwendige Voraussetzung für den Ablauf von Entscheidungsprozessen im System von Leitung, Planung und Kontrolle der Wirtschaft. I. Entwicklung von RuS. Bis zum Beginn der 70er Jahre bestanden zwei unterschiedliche Informationssysteme; die betriebliche, vornehmlich wertmäßige R. — bis 1966 als Rechnungswesen bezeichnet — und die staatliche, die materiellen Aspekte der Wirtschaftsprozesse widerspiegelnde St. Die in dieser Zweiteilung deutlich zum Ausdruck kommende Vernachlässigung einer einheitlichen RuS. überrascht aus 2 Gründen: Einmal ist eine gesicherte Informationsbasis systemnotwendig für jede Zentralwirtschaftsplanung. Zum zweiten gilt die auf der Grundlage eines differenzierten Zahlenwerkes möglich werdende Kontrolle ebenfalls als immanenter Bestandteil dieses Gesellschaftssystems bzw. nach Lenin als eine „Art Gerippe der sozialistischen Gesellschaft“ (Lenin, Werke, Bd. 27, S. 244). Die Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) verfügte mit ihrem Befehl Nr. 105 die Bildung einer Deutschen Verwaltung für Statistik in der sowjetischen Besatzungszone (190 Mitarbeiter) am 19. 10. 1945, die auch als Statistisches Zentralamt bezeichnet wurde. In der Folge wurden bei den damaligen Landesregierungen Statistische Landesämter (Länder), 1946 auf Kreisebene Statistische Referate (später: Statistische Kreisämter) eingerichtet. Um die Einheitlichkeit der Plankontrolle zu sichern, erfolgte 1950 eine Reorganisation, in deren Ergebnis alle statistischen Dienststellen dem Statistischen Zentralamt unterstellt worden sind. Im Zuge der Verwaltungsneugliederung entstand 1952 die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (SZS) mit entsprechenden Dienststellen bei den Bezirken und Kreisen. Mit diesen Maßnahmen war die statistische Berichterstattung den Bedürfnissen des Wirtschaftssystems entsprechend zentralisiert. Seit 1957/58 steht die statistische Analyse im Mittelpunkt der Arbeit der SZS, um der Partei- und Staatsführung aktuelle und gesicherte Informationen über volkswirtschaftliche Entwicklungen und strukturbestimmende Trends zur Verfügung stellen zu können. Mit den Wirtschaftsreformen der 60er Jahre (Neues Ökonomisches System [NÖS]) begannen auch die Vorbereitungen zur Schaffung eines einheitlichen Systems von RuS. Bei diesen Bemühungen war die Übergabe der Verantwortung für die Festlegung, Durchführung und Kontrolle der Grundsätze des betrieblichen Rechnungswesens vom Ministerium der Finanzen auf die SZS zum 1. 1. 1964 von besonderer Bedeutung. Auf betrieblicher Ebene wurde nach Aufstellung der Eröffnungsbilanzen zum 1. 7. 1948 den Betrieben ein erstes Bilanzschema mit dem Ziel, die Voraussetzungen für eine exakte R. und Kontrolle zu schaffen, vorgegeben. Bereits der einheitliche Kontenrahmen für die Industrie (EKRI) zielte auf die Überwindung des bürgerlichen Rechnungswesens und damit vor allem auf die systemnotwendige Einheitlichkeit der Datenerfassung ab. Die Deutsche Wirtschaftskommission (DWK) erließ am 13. 7. 1949 die erste Anordnung über das Rechnungswesen in der volkseigenen Wirtschaft, den Genossenschaften und den Genossenschaftsverbänden, deren Durchführungsbestimmungen auch Festlegungen für die Tätigkeit der Oberbuchhalter enthielten. Diese Leiter des betrieblichen Rechnungswesens erhielten als Hauptbuchhalter 1959 die Funktion eines staatlichen Kontrolleurs in den Betrieben; zu diesem Zweck wurde ihnen das gesamte betriebliche Rechnungswesen einschließlich der Wirtschaftskontrolle und Revision unterstellt. Mit Einführung des Prinzips der Wirtschaftlichen Rechnungsführung (1952) wurde die seit 1948 bestehende unmittelbare Einbeziehung der betrieblichen Produktions- und Finanzpläne in den Volkswirtschaftsplan beendet und eine gewisse ökonomische Verselbständigung der Betriebe eingeleitet. Die Entwicklung der Kostenrechnung als wesentliche Voraussetzung für die Bildung der Preise (Preissystem und Preispolitik) wie aber auch die betriebliche Erfolgskontrolle, die Durchsetzung der Plankostenrechnung als Normativkostenrechnung und die Verbesserung der Kalkulationsschemata standen und stehen seitdem im Zentrum der Betriebsökonomie bzw. der Sozialistischen Betriebswirtschaftslehre. Zusätzliche und neue Aspekte erhielt das Rechnungswesen durch den Übergang von der Wertrechnung auf die Darstellung des Produktionsprozesses mit Hilfe von Mengen-, Zeit- und Wertkennziffern sowie durch die Verpflichtung der Leiter zur regelmäßigen Rechenschaftslegung vor den Beschäftigten der Betriebe. Durch die genannten Veränderungen des betrieblichen Rechnungswesens sollten nicht nur die kostengünstigsten Produktionsvarianten — insbesondere bei der Einführung neuer Technologien — ermittelt, sondern auch die Voraussetzung zur Durchsetzung der Einheit von materieller und finanzieller [S. 1092]Planung geschaffen werden. Mit diesen Neuregelungen war eine Neubewertung des Anlagevermögens (1964) verbunden. Zuvor (1959) hatte bereits die Diskussion um eine Vereinheitlichung von RuS. begonnen. Dabei standen vor allem 4 Punkte im Mittelpunkt der Kritik: a) RuS. war in den einzelnen Zweigen unterschiedlich entwickelt und erlaubte somit keine Vergleichbarkeit. b) Rechnungswesen und Betriebs-St. waren in den Betrieben nicht koordiniert, was vielfach zu Doppelerfassungen gleicher Tatbestände führte. c) RuS. war vor allem auf Abrechnung und Dokumentation konzentriert, während notwendige Informationen für die Leitungen ebenso fehlten wie für die Kosten-Nutzen-Rechnungen und zur Analyse der betrieblichen Gesamtergebnisse. d) Mit Hilfe der Elektronischen ➝Datenverarbeitung (EDV) sollte das Informationssystem rationeller gestaltet werden: Daten sollten nur noch einmal erfaßt, kleinere Betriebe von einem Teil der Verwaltungsarbeiten für die RuS. entlastet werden. Die VO über das einheitliche System von RuS. aus dem Jahre 1966 fixierte gleichsam die Ergebnisse dieser Diskussion und leitete die zweite Entwicklungsphase ein. Schrittweise wurde die einheitliche RuS. in den produzierenden Wirtschaftsbereichen (1968), im Außenhandel (1969) sowie in den Dienstleistungsbereichen (1970) durchgesetzt. Die VO über RuS. vom 20. 6. 1975 (GBl. I, S. 585 ff.) dient sowohl einer verbesserten Informationsgebung als auch der Herstellung einer Übereinstimmung von RuS. mit der entsprechenden Planungsordnung zwecks besserer Kontrolle bei der Durchführung der Jahres- bzw. Fünfjahrpläne. Von der Vereinheitlichung der Berichtsunterlagen sowie der Umstellung der Planabrechnung auf konstante Planpreise (kPP) wird eine Verbesserung der Qualität der statistischen Berichterstattung erhofft. Darüber hinaus haben auch die internationalen Aufgaben von RuS. an Gewicht gewonnen. Z.B. ist die Berichterstattung im Rahmen des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW), die immer noch als „Zweitrechnung“ geführt wird, aufgewertet worden; ihre Vereinheitlichung wird angestrebt. Zu diesem Zweck sind verschiedene Absprachen hinsichtlich der anzuwendenden Methodik und der Berichtskennziffern erfolgt. Zugleich hat die SZS auch Aufgaben übernommen, die sich aus der Mitgliedschaft der DDR in den Vereinten Nationen sowie deren Unterorganisationen ergeben. II. Abgrenzung und Funktionen von RuS. Als Grundlage der Wirtschafts-St. ist RuS. ein Teilbereich der allgemeinen St. Diese zählt zu den Gesellschaftswissenschaften und hat generell die Aufgabe, mit bestimmten Methoden und Verfahren zahlenmäßige Informationen über „gesellschaftliche Massenerscheinungen“ (Donda: RuS. als Instrument …, S. 1231) zu gewinnen, aufzubereiten, zu speichern, darzustellen und zu analysieren. Zu den Aufgaben der St. gehörten und gehören die aperiodischen Umfragen des inzwischen aufgelösten Instituts für Meinungsforschung beim ZK der SED ebenso wie z.B. die periodischen Volkszählungen. Ferner werden hierzu auch die laufenden Erfassungen der privaten Haushaltsbudgets gezählt, bei denen die Geldausgaben in 160 Positionen und der mengenmäßige Verbrauch in 70 Positionen spezifiziert sind (Kaufkraft; Lebensstandard). Gegenwärtig führen 5.800 Privathaushalte derartige Wirtschaftsrechnungen durch, deren Haushaltsvorstände Arbeiter (2.200), Angestellte (1500), Genossenschaftsbauern (1450) bzw. Rentner (650) sind. Eine Sonderstellung im System von RuS. nimmt der Staatshaushalt ein. Obwohl dessen Abrechnung auf den Angaben von RuS. der Haushaltsorganisationen und der Betriebe basiert, wird dieser nicht zum einheitlichen System von RuS. gerechnet. Seine Aussonderung wird damit begründet, daß die Hauptfunktion des Staatshaushalts nicht die Widerspiegelung, sondern die Verteilung des Nationaleinkommens sei. Grundlage des Systems von RuS. ist das betriebliche Informationssystem, auf dessen Primärdaten die RuS. der einzelnen Wirtschaftsbereiche, der gesamten Volkswirtschaft sowie die verschiedenen Fachstatistiken basieren. Derartige St. sind beispielsweise die nach dem Produktionsprinzip geführten St. der Industrie und des Bau- und Wohnungswesens sowie die nach dem Territorialprinzip aggregierten Bezirks- bzw. Kreis-St. Nach dem Funktionalprinzip sind hingegen die St. der Investitionen, des Finanzsystems sowie von Außenwirtschaft und Außenhandel aufgebaut. Aus der in der Verfassung niedergelegten Definition des Wirtschaftssystems leiten sich die beiden Grundanforderungen an RuS. ab. Zum einen erfordert das Lenkungssystem der zentralen Wirtschaftsplanung Informationen für die wirtschaftspolitischen Entscheidungsprozesse (z.B. Investitionsplanung; Planung). Hierfür hat die SZS zur Durchsetzung des Prinzips der Einheit von Planung und Abrechnung analog zur Planungsordnung eine (nicht veröffentlichte) Ordnung der Planabrechnung erlassen. Zum zweiten wird aus der Eigentumsordnung (Eigentum) die notwendige Kontrolle über die Verwendung, den Bestand und die Nutzung des Volksvermögens (Prinzip der Einheit von Rechnungsführung und Kontrolle) begründet. Das System von RuS. hat vor allem eine politische und 2 fachliche Grundfunktionen zu erfüllen: Die politisch-ideologische Funktion zielt einmal auf die Vermittlung von Informationen zur Wahrnehmung von Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mit[S. 1093]wirkungsrechten ab: „Je besser alle Werktätigen über die ökonomischen Erscheinungen in der sozialistischen Gesellschaft informiert werden und informiert sind, desto sachkundiger und urteilsfähiger zeigen sie sich in ihrem Verhalten am Arbeitsplatz, im Arbeitskollektiv und in den zwischenmenschlichen Beziehungen außerhalb des unmittelbaren Arbeitsbereiches“ (Geißler, S. 33 f.). Diese Feststellung bedeutet jedoch keineswegs, daß es im Sozialismus eine „statistische Auswertung an sich“ gibt. Vielmehr sei die „Auswertung statistischer Angaben nicht losgelöst vom Leben vorzunehmen, sondern … in den Kampf zur Verwirklichung des Programms der Vollbeschäftigung, des Volkswohlstandes, des Wachstums und der Stabilität einzuordnen … Dieser Beitrag der in RuS. Tätigen kann aber nur nützlich sein, wenn die marxistisch-leninistische Ökonomie und die darauf aufbauenden Kategorien der Planung und der Abrechnung von ihnen beherrscht werden, wenn sie die Beschlüsse von Partei und Regierung zum Leitfaden ihres Handelns machen und darüber hinaus über gründliche Kenntnisse des statistischen Instrumentariums der Auswertung verfügen“ (Kühn, S. 342) (Politische Ökonomie). Noch deutlicher hat der Leiter des SZS, Donda, unter Bezugnahme auf die Feststellung Lenins, daß die St. „praktischer Helfer“ der Partei sei, diese Aufgabe formuliert: „Statistische Angaben dienen gleichzeitig als Waffe der Agitation und Propaganda, indem sie nüchtern und überzeugend demonstrieren, was unter Führung der Partei der Arbeiterklasse durch die eigene Arbeit erreicht wurde und wie sich das Leben aller Werktätigen auf der Grundlage der Politik der SED und der Regierung durch den Fleiß und das Schöpfertum der Arbeiterklasse und der anderen Werktätigen verbesserte und die wirtschaftliche Kraft des Staates erstarkte“ (Donda, RuS. als Instrument …, S. 1233). Diese politisch-ideologische Funktion hat in den 80er Jahren eine deutliche Aufwertung erfahren. Während auf dem IX. Parteitag der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) (1976) lediglich die Forderung erhoben wurde, „auf kommunistische Art und Weise an die Beurteilung der Plankennziffern heranzugehen“, wurde auf dem X. Parteitag der SED (1981) kategorisch festgestellt, „die Nagelprobe für die Analyse jeder Erscheinung“ sei die Beantwortung der „Frage: Wem nutzt es?“ Diese Zielsetzung hat durchaus Folgen für die statistische Berichterstattung: Zum einen werden bestimmte Daten nicht veröffentlicht, wie z.B. die Zahlungsbilanz, Zahlen über die Höhe der Westverschuldung, Angaben über die Verteilung der Einkommen, über die Zahl der Arbeitskräfte im Uranerzbergbau usw. Zum zweiten ist die Aussagekraft bestimmter Angaben zumindest nicht eindeutig. Derartiges läßt sich z.B. für die Bewertung der Außenhandelsergebnisse in Valuta-Mark (Währung/Währungspolitik, III., A., B.), aber auch für die in der sozialistischen St. neu geschaffene Kategorie der Gesellschaftlichen ➝Konsumtion (GK.) als Instrument der Sozialpolitik sagen. Drittens schließlich liegen allen statistischen Angaben (ideologisch geprägte, keineswegs immer eindeutige) Definitionen der Politischen Ökonomie des Sozialismus zugrunde, so daß eine direkte Vergleichbarkeit mit den Daten aus der westlichen St. in aller Regel nicht gegeben ist. Methodische Unterschiede gibt es aber auch innerhalb der RGW-St. In ihr fehlen z.B. Angaben für die DDR über die Höhe der Löhne und Gehälter. Bei der Benutzung von St. der internationalen Organisationen wie z.B. den Vereinten Nationen ist zu beachten, daß das Problem der tatsächlich gegebenen Vergleichbarkeit vielfach vernachlässigt wird, da die Mitgliedsländer ein Recht auf Publikation ihrer originären Daten haben. Um ihrer instrumentalen Funktion gerecht zu werden, müssen die mit Hilfe von RuS. gewonnenen Informationen für das System der Leitung, Planung und Kontrolle verwendbar sein. Hierbei stehen die statischen, dynamischen und Plan-Ist-Vergleiche im Vordergrund. Nicht selten wird die Dokumentationsfunktion von RuS. besonders herausgestellt. Bei dieser Aufgabenstellung geht es vor allen Dingen darum, Belege über die abgelaufenen Wirtschaftsprozesse vollständig zu erfassen und auf diese Weise nachprüfbar zu machen. Auf einer derartigen Grundlage finden beispielsweise die jährlichen Rechenschaftslegungen und Entlastungen der Betriebsleitungen durch die übergeordneten Wirtschaftsleitungen statt. Um das Ausmaß dieser Primärdokumentationen in den Betrieben zu verdeutlichen, sei beispielhaft darauf hingewiesen, daß täglich zwischen 30 und 40 Mill. Kaufbelege allein im Binnenhandel anfallen, ausgewählte 24.000 Maschinen als Basis zur Ermittlung der zeitlichen Auslastung des Maschinenparks herangezogen werden und 1000 Betriebe in einem Schnellverfahren täglich an die Zentrale über die Entwicklung von 29 Kennziffern zu berichten haben. Eindrucksvoll hat Afanasjew die Kompliziertheit der Informationsverarbeitung am Beispiel der Sowjetunion geschildert, ein Beispiel, das durchaus auch auf die DDR übertragbar ist: „Denken wir z.B. an die in der Produktion zirkulierenden Informationen. Der jährliche innerbetriebliche Umlauf ökonomischer Belegangaben schwankt innerhalb eines Industriebetriebes zwischen 5.000 und 2 Mill. Dokumenten mit 3,5–100 Mill. Kennziffern. Der äußere Dokumentenumlauf (eingehende und abgehende Daten) eines mittleren Industriebetriebes beträgt etwa 100.000 Dokumente und 1 Mill. Kennziffern im Jahr. 80–90 v.H. des äußeren Dokumentenumlaufs nach der Zahl der Dokumente und 40–50 v.H. nach [S. 1094]der Zahl der Kennziffern bilden die Transport-, Rechnungs- und Zahlungsdokumente. Die statistische und buchhalterische Berichterstattung, die den übergeordneten Leitungsorganen vorgelegt wird, enthält 80–80.000 Kennziffern. — Die gesamten in den Zweigen der Produktionssphäre zirkulierenden Informationen enthielten im Jahre 1965 Kennziffern in einer Größenordnung von jährlich 400 Mrd. In der Industrie enthielt der interne Datenumlauf 120–170 Mrd. und der äußere 12–17 Mrd. Kennziffern. — Dabei muß man sich in dieser astronomischen Datenmenge zurechtfinden, aus ihnen all das aussondern und nutzen, was für die Leitung notwendig ist, was keine leichte Sache ist. — Aus Primärdaten sekundär-zusammengefaßte Informationen zu erhalten, die Ausgangs-, die beschreibenden Informationen in Befehlsinformationen zu verwandeln — das ist das Ziel der Informationsarbeit“ (Afanasjew, S. 123 f.). Auch in der DDR wird immer wieder darüber geklagt, daß das System von RuS. zu viele überflüssige Informationen bereitstelle und daher vereinfacht werden müsse. So hat z.B. der Ministerrat im Mai 1979 beschlossen, von den weit über 200 Berichterstattungen mit komplexem Aufbereitungs- und Auswertungsprogramm 13 fallen zu lassen, 16 zu vereinfachen und 12 lediglich mit eingeschränkter Berichtspflicht beizubehalten. III. Elemente der RuS. Die in der VO vom 20. 6. 1975 (GBl. I, S. 585 ff.) aufgeführten Elemente von RuS. sind für alle Staatsorgane, Kombinate, Betriebe, Genossenschaften und Einrichtungen sowie den Verband der Konsumgenossenschaften der DDR (VdK) und die Ländlichen Genossenschaften (Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe [VdgB]) verbindlich. Vereinfachte Anforderungen gelten für kleine Betriebe (GBl. I, 1972, S. 60 ff.). Anstelle dieser VO bzw. über sie hinausgehend gelten Sondervorschriften für Handelsbetriebe mit Kommissionsvertrag (GBl. SDr. Nr. 685), Betriebe des Gartenbaus (GBl. II, 1971, S. 733 ff.), Betriebe des Bau- und Wohnungswesens (GBl. I, 1975, S. 709 ff.), den Binnenhandel (GBl. SDr. Nr. 827), die Landwirtschaft (GBl. SDr. Nr. 933) sowie die staatlichen Einrichtungen und Organe (GBl. I, 1978, S. 333) (Staatsapparat). Die Bestandteile von RuS. (vgl. Abb. 1) sollen im folgenden zur besseren Übersichtlichkeit danach [S. 1095]gegliedert werden, ob es sich bei ihnen um Mittel, Grundsätze oder Formen ihrer Ordnung im System von RuS. handelt. A. Ordnungsmittel Als Gestaltungsmittel von RuS. dienen die Definitionen von Kennziffern und Begriffen, volkswirtschaftlichen Systematiken und Nomenklaturen sowie die datenverarbeitungsgerechte Primärdokumentation. Die von der SZS in Abstimmung mit den anderen Staatsorganen herausgegebenen „Definitionen für Planung, Rechnungsführung und Statistik“ sollen die notwendige begriffliche Einheitlichkeit für die am Prozeß der Leitung, Planung, Finanzierung, Abrechnung und Kontrolle beteiligten Organe und Betriebe gewährleisten (vgl. <xref=dd21.094b Abb. 2). Sie zielen somit darauf ab, die ökonomischen Begriffe einheitlich anzuwenden und auszuwerten, Informationen rationell und übersichtlich zu gestalten sowie Doppel- und Mehrfacherfassungen zu vermeiden. Aus den „Definitionen“ geht z.B. hervor, daß das Nationaleinkommen (Gesamtprodukt, Gesellschaftliches) nicht allein zu konstanten Preisen wie z.B. im Statistischen Jahrbuch der DDR ausgewiesen, sondern auch zu laufenden Preisen ermittelt wird. Da diese Bewertungsbasis ebenfalls für den Staatshaushalt gilt, ließen sich auf dieser Grundlage u.a. Umverteilungs- bzw. Staatsquoten ermitteln. [S. 1096]Ferner werden die Ex- und Importquoten in Relation zur Warenproduktion und nicht — wie in der Literatur immer wieder aufzufinden — zum Nationaleinkommen gesetzt. — Obwohl die „Definitionen“ jährlich aktualisiert werden und inzwischen auf einen Umfang von über 1200 Seiten angewachsen sind, sind sie noch immer nicht vollständig bzw. reichen die gegebenen Definitionen nicht aus, um zu eindeutigen Abgrenzungen und inhaltlichen Bestimmungen zu kommen (z.B. bleiben die Steuern ebenso wie die unterschiedlichen Robotertypen [ Industrierobotertechnik ] undefiniert). Die volkswirtschaftlichen Systematiken bzw. Nomenklaturen gruppieren ökonomische Sachverhalte nach einheitlichen, für die gesamte Volkswirtschaft gültigen Kriterien. Von den gegenwärtig 93 Systematiken gelten 35 für die Arbeitskräfte und das Einheitliche sozialistische Bildungssystem, 16 für die Übersicht über die Erzeugnisse, 15 für die örtlichen Staatsorgane und die territorial geleiteten Betriebe sowie 14 für Finanzen und Preise (vgl. <xref=dd21.095a Abb. 3>). Zu letzteren zählt gleichfalls der einheitliche volkswirtschaftliche Kontenrahmen, dessen 10 Kontenklassen für alle Bereiche und Zweige verbindlich sind (vgl. <xref=dd21.096a Abb. 4). Die Primärdokumente basieren auf dem Belegprinzip; dabei müssen die Belege gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen genügen. Sie können als Eigen- oder Fremdbelege ausgestellt werden; erst nach ihrer Überprüfung finden sie Eingang in das System von RuS. Die Betriebe sind verpflichtet, die Primärdokumente 2 Jahre aufzuheben. B. Ordnungsprinzipien Wie jede Buchhaltung bedarf auch die sozialistische Betriebswirtschaft einheitlicher Grundsätze zur Bewertung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit. Über die Preise werden die materiellen und finanziellen Bestände und Leistungen der Betriebe vergleichbar; doch hängt die Aussagekraft dieser Daten von der Lösung der Bewertungsfrage ab. Es ist z.B. zu entscheiden, ob zum Brutto- oder Zeitwert bzw. zu Plan- oder Ist-Kosten abgerechnet werden soll. So gelten für die Planung und Abrechnung der industriellen Produktion konstante Planpreise auf der Basis des Jahres 1980 (kKP80; zuvor galt als [S. 1097]Basisjahr das Jahr 1975: kKP75) für den Fünfjahrzeitraum 1981–1985 (GBl. I, 1979, S. 396). Kapitalgüter sind nach ihrem Bruttowert zu bewerten, während die Produktionsmaterialien zu Verrechnungspreisen, effektiven Preisen oder Durchschnittspreisen auszuweisen sind (GBl. SDr. Nr. 800). Ferner sind die Betriebe und Kombinate angewiesen, ausschließlich die realisierten Gewinne zu berücksichtigen und die wertgeminderten Bestände nur mit den entsprechenden Korrekturen zu erfassen. Die Vorschriften über die Ordnungsmäßigkeit von RuS. (GBl. I, 1976, S. 21 ff.) besagen nicht allein, daß die Daten vollständig und wahrheitsgetreu zu erfassen und aufzubereiten sind. Vielmehr sind darüber hinaus verbindliche, spezielle Sicherheitsbestimmungen einzuhalten, um Fälschungen, aber auch für die Betriebe zu positive („geschönte“) Berichte auszuschließen. C. Ordnungsformen Als Ordnungsformen lassen sich die betriebliche Erfassung, Aufbereitung und Auswertung, die Information sowie das betriebliche Berichtswesen klassifizieren. [S. 1098]Da der Datenfluß in den Betrieben beginnt, muß auch festgelegt sein, in welcher Form die einzelnen Sachgebiete von RuS. zu erfassen sind. Die Erfassung geschieht in Einzelrechnungen (Grundmittel, Investitionen, Arbeitskräfte, Material, Leistungen und Waren), in Komplexrechnungen (Finanz-, Kosten- und Nutzenrechnung) und in einer Gesamtrechnung, in die alle Teilbereiche eingehen. Die Aufbereitung erfolgt weitgehend unter Verwendung der Elektronischen Datenverarbeitung, aber auch unter Benutzung von Journalen, Konten und Karteien. Im Mittelpunkt der Arbeiten stehen die Konten der Finanzrechnung, wobei buchhalterische Bilanzen, Berichte oder Plan-Ist-, Entwicklungs-, Weltmarkt- und Betriebsvergleiche auch für die innerbetriebliche Information von Bedeutung sind (Finanzplanung und Finanzberichterstattung). Die von den Betrieben zu erstattenden Berichte lassen sich nach dem jeweiligen Wirtschaftsbereich, den anzuwendenden Kennziffern, der Häufigkeit sowie der Form der Berichte unterscheiden. Im Zentrum des Berichtswesens steht neben der fachlichen die zentralisierte Berichterstattung (vgl. Abb. 5). Beide Berichtsarten enthalten in der Regel dieselben Informationen, was jedoch nicht als verbotene Doppelerfassung angesehen wird. Wesentlich ist, daß alle Informationsströme einseitig von unten nach oben fließen, d.h. es besteht ein einliniges, vertikales Informationssystem. IV. Organisation der RuS. Der Betrieb ist der Kernbereich von RuS.; er gilt als — wie es im DDR-Sprachgebrauch heißt — „Alleinhersteller“ von Informationen, hat somit ein Informationsmonopol im Entscheidungsprozeß inne. Von der Qualität seiner Informationen sind sowohl die obersten Leitungsorgane als auch die regionalen Stellen der SZS abhängig. In dieser Bedeutung der betrieblich zu ermittelnden und zu meldenden Daten ist der Grund für die detaillierten und verpflichtenden Anweisungen zum System von RuS. zu sehen. Ein Teil der Informationen wird von dem VE Kombinat Datenverarbeitung (bis 1981: VVB Maschinelles Rechnen) sowie den einzelnen ihm angehörenden Datenverarbeitungsbetrieben mit insgesamt weit über 10.000 Beschäftigten aufbereitet und gespeichert. Nur etwa 5 v.H. dieser Verarbeitungskapazitäten werden von der SZS selbst benötigt. Die nach dem Prinzip der wirtschaftlichen R. arbeitenden Datenverarbeitungsbetriebe sind der SZS unterstellt. Dagegen unterstehen die VEB Rechnungsführung und Wirtschaftsberatung, welche die nach vereinfachten Anforderungen von RuS. arbeitenden, in der Regel örtlich geleiteten VEB und Genossenschaften usw. betreuen sowie deren Abrechnungsarbeiten übernehmen, den Gemeinden (Steuerberater). Die Zentralstelle für Primärdokumentation (ZPD) ist Organ der SZS. Sie hat die Aufgabe, einheitliche, datenverarbeitungsgerechte Primärdokumente (Vordrucke und Formulare) zu entwickeln. Sie soll zur rationellen Vereinheitlichung der Primärdokumente beitragen. Zu diesem Zweck arbeitet die ZPD mit den staats- und wirtschaftsleitenden Organen, mit wissenschaftlichen Institutionen und den Vordruckverlagen zusammen. Das eigentliche staatliche Leitungsorgan für RuS. ist die SZS, deren Aufgaben in einem Statut (GBl. I, 1975, S. 639 ff.) festgelegt sind. Die SZS ist horizontal in Hauptabteilungen und Abteilungen (z.B. RuS., volkswirtschaftliche Systematisierung) sowie vertikal in Bezirks- und Kreisstellen gegliedert. Die SZS ist juristische Person und Haushaltsorgan; sie hat ihren Sitz in Berlin (Ost). Besonders herausgehoben ist die Stellung ihres Leiters (seit 1963, mit einer kurzen Unterbrechung 1976, Prof. Donda [SED]). Der Leiter der SZS vertritt die DDR in der 1962 geschaffenen Ständigen Kommission für Statistik des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW), ferner seit 1969 im Internationalen Statistischen Institut (1885 in London gegründet) sowie seit 1973 auf der Konferenz Europäischer Statistiker, dem ständigen Organ der UN-Wirtschaftskommission für Europa (ECE). Der Leiter der SZS ist verantwortlich für die Aus- und Weiterbildung im Bereich von RuS. Seit 1969 ist die SZS Hauptpraxispartner der Karl-Marx-Universität Leipzig, an der die Fachkader für die betriebliche RuS. in einem 4jährigen Studium ausgebildet werden (seit 1974 jährlich ca. 100 Absolventen). Ein weiteres wissenschaftliches Forschungs- und Ausbildungszentrum ist — mit verschiedenen Unterbrechungen im Zeitverlauf — die Hochschule für Ökonomie „Bruno Leuschner“ (HfÖ), Berlin-Karlshorst. Die SZS gibt seit 1956 das Statistische Jahrbuch der DDR — 1983: 28. Jg. — und in mehreren Sprachen als Voraus- und Kurzinformation jährlich das Statistische Taschenbuch der DDR heraus. Von besonderer Bedeutung sind die Mitteilungen der SZS über den jeweiligen Erfüllungsstand der Volkswirtschaftspläne, die in der Regel halbjährlich im Zentralorgan der SED „Neues Deutschland“ veröffentlicht werden. Die Fachzeitschrift „Statistische Praxis“ hat 1979 ihr Erscheinen eingestellt. V. Zusammenfassende Wertung Das einheitliche System von RuS. erweist sich als ein notwendiges Instrument der Wirtschaftsführung zur zentralen Leitung und Planung der Wirtschaftsprozesse. Datenbanken und automatisierte Datenverarbeitungssysteme sollen zunehmend eine rationellere und raschere Verfügbarkeit der ökonomischen Daten sichern (Information). Dabei wird gegenwärtig der dynamischen Vergleichbarkeit der Natural-, [S. 1099]Zeit- und Wertkennziffern ebenso besondere Aufmerksamkeit geschenkt, wie der Leistungs- und Ergebnisrechnung in den Kombinaten (Betriebsformen und Kooperation). Die Bemühungen um eine Weiterentwicklung des Systems von RuS. richten sich auf deren planvorbereitende Rolle sowie auf die Effektivierung von deren Abrechnungs- und Kontrollfunktionen. Zur intendierten Verbesserung der instrumentalen Grundfunktion von RuS. gehört nicht zuletzt die Beherrschung des Spannungsverhältnisses zwischen betrieblichem Informationsmonopol und staatlicher Entscheidungskompetenz. So legt die VO über die RuS. die disziplinarische und materielle Verantwortlichkeit der Betriebsleitungen bei Verstößen u.a. gegen die „wahrheitsgetreue Weitergabe von Informationen aus RuS.“ sowie die in diesen Fällen anzuwendenden Ordnungsstrafbestimmungen fest. Die zentrale Wirtschaftsführung ist ferner bestrebt zu verhindern, daß mehrere Berichtskennziffern zugleich als Erfolgsindikatoren der Betriebe gelten. Diese sähen sich sonst versucht, die jeweils günstigsten für sich in Anspruch zu nehmen, da von deren Erfüllung u.a. die Höhe der Prämienfonds abhängig ist (Lohnformen und Lohnsystem, V.; Materielle Interessiertheit). Die spezifischen Probleme der Weiterverwendung und Bewertung von quantitativen Daten aus der DDR-St. ergibt sich offensichtlich vor allem aus deren politisch-ideologischer Grundfunktion. Diese fordert zur Parteilichkeit, zur Verwendung statistischer Daten innerhalb von Agitation und Propaganda, aber auch zur Geheimhaltung von Zahlen auf. Das hat u.a. zur Folge, daß nur ein geringer Teil des für den Planungsprozeß notwendigen Datenmaterials tatsächlich veröffentlicht wird. Aus diesen Feststellungen ergibt sich zugleich, daß ökonomische Daten nicht allein deswegen, weil sie im Planerfüllungsbericht veröffentlicht sind, tatsächlich eine besonders hohe Aussagekraft haben. Ihre Auswahl erfolgt vielmehr unter dem Gesichtspunkt der politischen Opportunität. Weiter scheint — nicht zuletzt unter Berücksichtigung einzelner Bestimmungen des Strafrechts — ein Verzeichnis der grundsätzlich geheimzuhaltenden statistischen Ergebnisse zu bestehen, das sich nicht zuletzt auf Angaben für die empirische Sozialforschung beziehen dürfte (Soziologie und Empirische Sozialforschung). In Hinblick auf die Beurteilung des statistischen Materials lassen sich — unter Berücksichtigung der selektiven Publikationspraxis — 5 Bereiche voneinander unterscheiden. Dabei handelt es sich im einzelnen um Daten, die a) eindeutig definiert und somit in dem begrifflich vorgegebenen Rahmen interpretierbar sind, wie z.B. bestimmte Fach-St., b) zwar veröffentlicht, aber nicht eindeutig definiert sind (z.B. Verteidigungshaushalt), c) unregelmäßig veröffentlicht werden (z.B. Angaben über die Entwicklung der Kriminalität), d) einmalig erwähnt und damit nicht nachprüfbar sind (z.B. Angaben über den Umsatz in den Intershops), e) bisher überhaupt noch nicht publiziert wurden (z.B. Daten über den Uranbergbau). Die Erfahrung im Umgang mit DDR-St. lehrt, daß sich die Veröffentlichungspraxis in der DDR keineswegs gleichmäßig entwickelt. Z.B. ist die Aussagekraft der Außenhandels-St. seit 1975 weiter zurückgegangen; sie weist bei den Aussagen über die Entwicklung des Ost-West-Handels deutliche Abweichungen von den korrespondierenden St. der Handelspartnerländer auf. Andererseits hat sich die Datenbasis über die Entwicklung des Lebensniveaus wie aber auch über den Staatshaushalt (ab 1978) bemerkenswert verbreitert; sie reicht allerdings immer noch nicht aus, um zu eindeutigen Bewertungen zu kommen. Wenn der DDR-St. mit besonderer Skepsis begegnet wird, so liegt das sicherlich nicht zuletzt auch an den folgenden Problemen: 1. Obwohl stets zur sachlichen und wahrheitsgetreuen Berichterstattung aufgerufen wird, verstößt die SZS selbst regelmäßig gegen dieses Grundprinzip: z.B. sind die Daten der Jahresvolkswirtschafts- und Staatshaushaltspläne keineswegs immer mit den Planerfüllungsberichten bzw. den Haushaltsrechnungen kompatibel. 2. Es muß als ein besonderes Paradoxon sozialistischer St. bewertet werden, daß seit dem Beginn der 80er Jahre die DDR ihre statistischen Monatszahlen nicht mehr in eigenen, sondern in den Publikationsorganen der UN-Wirtschaftskommission für Europa (ECE) veröffentlicht. 3. Die Fragwürdigkeit (und „Eigenwilligkeit“) statistischer Angaben aus der DDR läßt sich an einem Beispiel besonders gut verdeutlichen: in den St. der Vereinten Nationen behauptet die DDR als einziges Land, daß die Kaufkraft ihrer Währung gegenüber 1970 nicht nur im Verhältnis zum Einkommen „relativ“, sondern sogar „absolut“ gestiegen sei. 4. Bei der Interpretation von Zahlen aus der DDR-St. werden immer auch entlegenere Daten, die auf den ersten Blick nicht unmittelbar für die jeweilige Fragestellung relevant zu sein scheinen, mit herangezogen werden müssen. Z.B. lassen der seit den 80er Jahren wieder steigende Pro-Kopf-Verbrauch an Speisekartoffeln und der seit 1978 sinkende Pro-Kopf-Verbrauch an Südfrüchten nicht nur Rückschlüsse auf das Warenangebot und die verfolgte Importpolitik zu. Sie geben vielmehr auch zutreffendere Informationen über die tatsächlichen Lebensbedingungen der DDR-Bevölkerung als manche zusammenfassende Kennziffern über den Lebensstandard. 5. Es ist weiter zu beachten, daß die DDR-St. eine [S. 1100]aktive Rolle bei dem Nachweis der von der SED behaupteten Überlegenheit des Wirtschafts- und Gesellschaftssystems der DDR gegenüber dem der Bundesrepublik Deutschland zu spielen hat. Je nach der politischen Linie der Partei finden sich dementsprechende Zahlenangaben, die die aktuellen politischen Postulate belegen sollen. Vielfach werden sie nach einem gebührenden zeitlichen Abstand — stillschweigend — geändert, ohne daß die nunmehr geltenden Angaben ihrerseits immer zutreffend sein müssen. Die unterschiedlichen Aussagen zum Rückstand in der Arbeitsproduktivität im innerdeutschen Vergleich belegen beispielhaft diese Feststellung. Ulbricht gab 1959 den Abstand mit 20 v.H., 1963 mit 25 v.H. an; Honecker nannte 1982 30 v.H. In einer Publikation aus dem Jahre 1983 findet sich demgegenüber eine ganz andere, „berichtigte“ Zahlenreihe: 1950: 55 v.H., 1960: 38 v.H., 1970: 39 v.H., 1980: 31 v.H., 1982: 27 v.H. (Möller/Schilling, S. 869). Abschließend ist ferner darauf hinzuweisen, daß RuS. auch in sozialistischen Systemen nur Hilfsmittel sind, um bestimmte Entwicklungen, deren Trends und Tendenzen zu quantifizieren. Statistische Daten müssen daher immer im Kontext der Mutterwissenschaften, von denen sie begrifflich geprägt sind und von denen sie weiterverwendet werden sollen, interpretiert werden (z.B. Politische Ökonomie; Sozialistische Betriebswirtschaftslehre; Soziologie und Empirische Sozialforschung). Bei einer St., die sich zudem selbst als Teil der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften begreift, ist darüber hinaus die jeweils gegebene politisch-soziale Gesamtsituation in die Betrachtung und Bewertung einzubeziehen. Herwig E. Haase Literaturangaben Afanasjew, W. G.: Der Mensch in der Leitung der Gesellschaft. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1979. Apelt, S., u. K. Neumann: Datenbanken der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik — eine Hauptrichtung der EDV-Anwendung, in: Wirtschaftswissenschaft H. 5, 1980, S. 588 ff. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1980. Donda, A.: Lexikon der Wirtschaft. Rechnungsführung und Statistik. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1974. Donda, A.: Statistik. Lehrbuch. 3. Aufl. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1978. Donda, A.: Aktuelle Aufgaben der Forschung und Lehre auf dem Gebiet von Rechnungsführung und Statistik, in: Statistische Praxis H. 1, 1979, S. 1 ff. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1979. Donda, A.: Rechnungsführung und Statistik als Instrument sozialistischer Leitung und Planung, in: Wirtschaftswissenschaft H. 10, 1979, S. 1231 ff. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1979. Die Effektivität des Leitungsaufwandes und ihre Analyse. Hrsg.: S. J. Kamenizer. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1983. Erläuterung zur Rechnungsführung und Statistik in den Betrieben und Kombinaten. Industrie — Bauwesen — Verkehrswesen u.a. Bereiche. Hrsg.: Ministerrat der DDR. Staatliche Zentralverwaltung für Statistik. Abtl. Rechnungsführung und Statistik der Betriebe und Kombinate. 2. Aufl. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1979. Forbrig, G., G. Goll u. E. Polaschewski: Rechnungsführung und Statistik in der Industrie. Lehrbuch. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1978. Rationelle Gestaltung von Rechnungsführung und Statistik. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1982. Hellmund, E., u. H.-J. Worm: Der Hauptbuchhalter als staatlicher Kontrolleur und Organisator von Rechnungsführung und Statistik in den Kombinaten und Betrieben, in: Wirtschaftswissenschaft H. 1, 1980, S. 73 ff. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1980. Jonas, F., u. C. Otto: Statistische Aktivitäten internationaler Organisationen, in: Wirtschaftswissenschaft H. 6, 1980, S. 700 ff. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1980. Karbstein, W., u. H. Lange: Statistik der volkswirtschaftlichen volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung und Bilanzen, in: Wirtschaftswissenschaft H. 4, 1980, S. 456 ff. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1980. Kießig, Th., u.a. Zieger: Mittel und Ergebnisse der Intensivierung, in: Wirtschaftswissenschaft, H. 2, 1980, S. 193 ff. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1980. Kühn, W.: Einige Aufgaben zur qualifizierten Auswertung der Informationen von Rechnungsführung und Statistik, in: Wirtschaftswissensch
Rechnungsführung und Statistik (1985) Siehe auch: Einheitliches System von Rechnungsführung und Statistik: 1975 1979 Staatliche Zentralverwaltung für Statistik: 1975 1979 Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (SZS): 1969 Statistik: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Statistik, Staatliche Zentralverwaltung für: 1954 1956 1958 1959 Zentralverwaltung für Statistik: 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 1091] RuS. bilden ein einheitlich organisiertes…
DDR A-Z 1985
Standardisierung (1985)
Siehe auch: Standardisierung: 1965 1966 1969 1975 1979 Standards: 1969 1975 1979 Standards, Staatliche: 1956 1965 1966 Standards, Staatliche (TGL): 1958 1959 1960 1962 1963 St. bezeichnet alle Maßnahmen, die der Ausarbeitung und Einführung von Standards, ihrer Kontrolle und Überarbeitung dienen. St. werden entwickelt für: a) die Beschaffenheit von Produktions- und Konsumgütern (Maße, Material- und Oberflächeneigenschaften); b) die Verfahren zur Fertigung, Konstruktion, Prüfung, Lagerung und zum Transport von Gütern; c) Begriffe, Formeln und Zeichen (Kommunikationsmittel). Standards sind rechtsverbindliche Vorschriften zur Vereinheitlichung von Erzeugnis- und Verfahrensmerkmalen. Verbreitet ist hierfür auch die Bezeichnung Technische Normen. Prüfstandards ermöglichen die Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit der Qualität von Erzeugnissen, indem sie verbindliche Prüfmethoden und die Prüfbedingungen festlegen. I. Arten der Standards Der Auflösung des einheitlichen deutschen Wirtschaftsgebietes in der Nachkriegszeit und der Umorientierung der Wirtschaftspolitik und des Außenhandels der DDR folgte auch die Umwandlung der [S. 1307]reichsdeutschen — und in der Bundesrepublik Deutschland weiterentwickelten — DIN-Normen in Standards der DDR (DIN [Deutsche Industrie-Norm]). Die 1964 vorerst abgeschlossene Zusammenstellung eines eigenen Normenwerkes folgte in mehrerlei Hinsicht der DIN-Systematik. Zugleich fanden in einigen Industriebranchen mit intensivem Handelsaustausch zwischen der DDR und der UdSSR auch Annäherungen an die technischen Normen der Sowjetunion (GOST, d.h. Staatlicher Unionsstandard) statt. Entsprechend den verschiedenen Gegenständen der St. werden Beschaffenheitsstandards von Verfahrens- und Verständigungsstandards unterschieden. Entsprechend dem unterschiedlichen Geltungsbereich bestehen gegenwärtig folgende Standards: a) DDR-Standards. Sie enthalten volkswirtschaftlich bedeutsame Festlegungen zur Entwicklungsrichtung wichtiger Erzeugnisse und Verfahren, über Sortimente und zu Fragen der technischen Sicherheit und des Gesundheitsschutzes. b) Fachbereichstandards. Sie bestehen aus einer für den Fachbereich erforderlichen Auswahl von DDR-Standards sowie aus ergänzenden Bestimmungen für die jeweilige Erzeugnisgruppe und Fertigungsmethode. Beide Arten tragen das Symbol TGL (ursprünglich für „Technische Normen, Gütevorschriften, Lieferbedingungen“) und werden im Gesetzblatt vom Amt für St., Meßwesen und Warenprüfung bekanntgegeben. c) Werkstandards. Sie stellen eine Auswahl wiederum aus DDR- und Fachbereichstandards dar, erweitert um werkspezifische Bestimmungen staatliche Standards. Sie werden vom jeweiligen Werkdirektor bekanntgegeben. Während DDR und Fachbereichstandards für die gesamte Wirtschaft verbindlich sind und damit z.B. automatisch zum Inhalt der Wirtschaftsverträge werden, gelten Werkstandards nur innerhalb des jeweiligen Betriebes. d) Internationale Standards. Sie gelten für mehrere Länder. Die wichtigsten sind die RGW-Standards, die von der Ständigen Kommission für St. im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) bestätigt werden. Sie werden als Empfehlung in der Ständigen Kommission für St. sowie in den Ständigen Fachkommissionen des RGW auf der Grundlage von Vorschlägen der RGW-Mitgliedsländer und als Teil des „Plans der RGW-Organe zur Ausarbeitung von RGW-Standards“ erarbeitet und von den Organen des Rates angenommen. Nach ihrer Bestätigung durch staatliche Organe der DDR sind RGW-Standards entweder als ins Deutsche übersetzte RGW-Standards oder als DDR-Standards im Gesetzblatt der DDR veröffentlicht worden. Als RGW-Standards ersetzen sie entweder bisher bestehende DDR-Standards oder stellen eine völlig neuartige Form dar, für die es in der DDR noch keine Vorschriften gab. RGW-Standards erhalten stufenweise Geltung, insofern ihre verbindliche Einführung in die Außenwirtschaftsbeziehungen der DDR mit RGW-Mitgliedsländern von der binnenwirtschaftlichen Einführung getrennt wird. II. Aufgaben der Standardisierung Aufgabe der St. ist es: a) das Qualitätsniveau der Produktion zu sichern und zu erhöhen, b) die Paßfähigkeit, Austauschbarkeit und Kopplungsfähigkeit von Einzelteilen, Baugruppen und Aggregaten zu gewährleisten, c) zur Kostensenkung beizutragen, d) den Gesundheits-, Arbeits- und Umweltschutz zu gewährleisten, e) die Verwendung von „bevorzugten Zahlen“ zur leichteren Größenstufung zu sichern. Wichtigste Aufgabe der St. ist es, zur gesamtwirtschaftlichen Arbeitsteilung beizutragen. Indem sie die inner- wie überbetriebliche Konzentration der Fertigung, die Spezialisierung der Betriebe und den Aufbau von Kooperationsverbänden und -ketten ermöglicht, stellt St. eine Hauptform der Rationalisierung dar. Indem sie ferner eine der Voraussetzungen für den Aufbau von Baueinheitssystemen („Baukastenprinzip“) und „optimalen“ Sortimenten schafft, wirkt sie der — für entwickelte Industriestaaten typischen — Tendenz zur Sortimentsdifferenzierung und -ausweitung entgegen. Gerade diese Auf[S. 1308]gabe wird seit der Konferenz des Zentralkomitees (ZK) der SED und des Ministerrats zum Thema der „Sozialistischen Rationalisierung und St.“ im Juni 1966 immer wieder betont. Dies hängt damit zusammen, daß die kostengünstige Großserien- bzw. Massenproduktion in der Volkswirtschaft der DDR mit ihren relativ kleinen Beschaffungs- und Absatzmärkten nur durch eine gezielte Sortimentspolitik erreicht werden kann. Als ein Teilgebiet der St. gilt daher die Typung, durch die die Produktionsprogramme der Betriebe und Fertigungszweige auf die erforderliche Anzahl der Typen beschränkt wird. In einigen Fertigungszweigen der Regelungstechnik, der Geräteindustrie, des Werkzeugmaschinen- und des Schiffsbaus sowie der Nachrichten- und Meßtechnik konnten so Kostensenkungen durch St. und die Bildung von Baugruppen erzielt werden. Ferner soll die St. zur allgemeinen Anwendung neuester technischer Kenntnisse führen, indem aus verschiedenen technisch-wirtschaftlichen Lösungsmöglichkeiten die fortgeschrittenste zur Norm erhoben werden soll. Dies setzt voraus, daß die St. der fortgeschrittensten Lösung schon im Stadium der Neu- und Weiterentwicklung von Erzeugnissen, Verfahren und Verständigungsmitteln durch die Forschung einsetzen muß. Dies setzt ferner voraus, daß die Standards in Abständen überprüft und dem neuesten Entwicklungsstand angepaßt werden. Zugleich werden Überprüfungen zur wirtschaftspolitischen Steuerung benutzt. Z.B. sind bis Ende 1977 alle Standards auf die Frage hin überprüft worden, wie der Einsatz von importierten Roh-, Werk- und Hilfsstoffen gesenkt werden kann. Dem folgte ein kontrollierender Vergleich des Material- und Energieaufwands anhand von — in der Regel internationalen — „Bestwerten“. Ziel ist es, durch möglichst weitgehende Anpassungen des Standards an Bestwerte den Fertigungsaufwand in den Wirtschaftsbereichen der DDR zu senken. Seit 1971 hat die Bedeutung der St. auch für die internationale Arbeitsteilung zugenommen. Enthielt der Plan zur Ausarbeitung von RGW-Standards 1974 erst 240 Themen, so waren es 1980 2100 Themen. Wichtige Bereiche der internationalen RGW-St. sind die Nutzung der Atomenergie und das „Einheitliche System der Elektronischen Rechentechnik (ESER)“. Weitere Themen liegen auf den Gebieten der numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen, der automatischen Mittelpufferkupplung, der einheitlichen Rastermaße im Bauwesen, der Einheitssysteme der Hydraulik und Pneumatik sowie der Konstruktions- und Maßvereinheitlichung. Bedeutsam für die Wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (WTZ) sind die Standards des „Einheitlichen Systems der Konstruktionsdokumentation“ (ESKD) und des „Internationalen Einheitensystems“ (SI), mit denen Zeichnungen, Schaltpläne u.ä. sowie physikalische Größen vereinheitlicht werden und denen die DDR 1977 bzw. 1978 beitrat. Mit der Sowjetunion wurde Anfang 1973 ein Abkommen über die bilaterale Zusammenarbeit zur Vereinheitlichung der staatlichen Standards geschlossen, dem 1974 ein Abkommen über die Vereinheitlichung der Methoden und Mittel des Meßwesens für Erzeugnisse des bilateralen Handelsaustauschs folgte. Nachdem der gegenseitige Austausch von Investitionsgütern und technischen Konsumgütern zwischen der DDR und der Sowjetunion zugenommen hat, wird nunmehr an einer größeren Übereinstimmung der Verfahren und der Kennwerte der Rohstoffe und Ersatzteile durch St. gearbeitet. Weitere Impulse lassen internationale Bemühungen um den Abbau von Handelsschranken erwarten. Zum Beispiel schlägt die KSZE-Schlußakte vom 1. 8. 1975 eine stärkere Internationalisierung der St. vor (Abschnitt „Bestimmungen, die Handel und industrielle Kooperation betreffen“). III. Amt für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung (ASMW) Die Kompetenz zur Einführung von Standards ist je nach deren Geltungsbereich auf mittlere und Großbetriebe, Kombinate und die zentrale Verwaltungsebene verteilt. Generell zuständig für die Planung, Anleitung, Koordination und Kontrolle der St. ist das dem Ministerrat unterstellte ASMW. Es ging am 1. 1. 1975 aus dem Zusammenschluß des Amtes für St. (gegründet 1954) mit dem Deutschen Amt für Meßwesen und Warenprüfung hervor. Seine wichtigsten Aufgaben auf dem Gebiet der St. sind: a) die Entwicklung und Durchsetzung einheitlicher Richtlinien und Zielsetzungen der St. unter Berücksichtigung volkswirtschaftlicher und gesamtstaatlicher Interessen, b) die Forderung der schnellen Ausbreitung des technischen Fortschritts, c) die Bestätigung der DDR- und der Fachbereichstandards, d) die Überprüfung der technischen und wirtschaftlichen Auswirkungen der St. und e) die Zusammenarbeit mit der Staatlichen Plankommission, den Ministerien und Kombinaten, der Technischen Kontrollorganisation (TKO) in den Betrieben, ferner mit der Deutschen Gesellschaft für St. in der Kammer der Technik (KDT), dem Amt für Erfindungs- und Patentwesen sowie mit den Institutionen für St. in den Ländern des RGW. So arbeitet das ASMW vor allem mit der sowjetischen Parallelinstitution GOSTANDART zusammen. In der Ständigen Kommission des RGW für St. lag das Schwergewicht der internationalen Mitwirkung bisher bei der Zusammenstellung von langfristigen RGW-Plänen zur St. im Rahmen der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit. [S. 1309]Der Organisationsbereich St. des ASMW entwickelt selbständig Standardentwürfe und überprüft alle zur Veröffentlichung vorgeschlagenen DDR- und Fachbereichstandards. Externe und interne Standardentwürfe werden in Prüfungsausschüssen beraten. Sie setzen sich aus Mitarbeitern des ASMW und Vertretern der Ministerien, des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) und der KDT zusammen. Gegenwärtig gibt es neben dem Hauptprüfungsausschuß, der Entwürfe von besonderer volkswirtschaftlicher Bedeutung und Fragen der Normenvereinheitlichung mit der Sowjetunion behandelt, Prüfungsausschüsse für die Wirtschaftsbereiche und für Querschnittsgebiete. Den Fachabteilungen sind Prüfdienststellen in den Industriezentren zugeordnet. In den Volkseigenen Betrieben und Kombinaten sind die Büros für Standardisierung (BfS.) für die Durchführung der St. zuständig. Die BfS. arbeiten eng mit der Technischen Kontrollorganisation, den Büros für die Neuererbewegung sowie den Abt. Arbeitsstudium und -normung zusammen. Präsident des ASMW ist Prof. Dr. Helmut Lilie (SED). Ralf Rytlewski Literaturangaben Qualitätssicherung und Standardisierung. Handbuch. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1979. Sozialistische Rationalisierung und Standardisierung. Konferenz des ZK der SED und des Ministerrats der DDR v. 23.–24. 6. 1966. 3 Bde. Berlin (Ost): Dietz 1966. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1306–1309 Städte- und Gemeindetag der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ständige Kommission für die friedliche Nutzung der AtomenergieSiehe auch: Standardisierung: 1965 1966 1969 1975 1979 Standards: 1969 1975 1979 Standards, Staatliche: 1956 1965 1966 Standards, Staatliche (TGL): 1958 1959 1960 1962 1963 St. bezeichnet alle Maßnahmen, die der Ausarbeitung und Einführung von Standards, ihrer Kontrolle und Überarbeitung dienen. St. werden entwickelt für: a) die Beschaffenheit von Produktions- und Konsumgütern (Maße, Material- und Oberflächeneigenschaften); b) die Verfahren zur Fertigung,…
DDR A-Z 1985
Atomenergie (1985)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der A. begannen in der DDR Ende 1955. Zentrum der Kernforschung ist das Zentralinstitut für Kernforschung mit Sitz in Rossendorf bei Dresden. Nach der Auflösung des beim Ministerrat errichteten „Amt für Kernforschung und Kerntechnik“ untersteht es seit dem 1. 5. 1963 der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW). Direktor des Instituts ist gegenwärtig Prof. Dr. G. Flach. Die Hauptarbeitsgebiete des Instituts betreffen: Fragen der Kernphysik, Radiochemie sowie Kernenergie. Das Institut ist Leitinstitut für die gesamte Kernforschung in der DDR. Es arbeitet eng mit entsprechenden wissenschaftlichen Einrichtungen in der Sowjetunion zusammen, in der auch ein großer Teil des wissenschaftlichen Nachwuchses — nach vorbereitendem Studium in Dresden — eine zusätzliche Ausbildung erhält. Außerdem ist die DDR Mitglied des „Vereinigten Instituts für Kernforschung“. Diesem 1956 gegründeten Forschungsinstitut mit Sitz in Dubna (UdSSR) gehören alle RGW-Länder sowie Nordkorea an. Es soll die wissenschaftliche Zusammenarbeit auf dem Gebiet der theoretischen und experimentellen Kernphysik ermöglichen. Die Finanzierung des Instituts erfolgt durch die Mitgliedsländer. Leitendes Organ ist das „Komitee der Bevollmächtigten Regierungsvertreter“, in das jedes Land einen Vertreter entsendet. Über die Forschungsarbeiten entscheidet ein wissenschaftlicher Rat. Bis Ende 1981 weilten 60 DDR-Wissenschaftler für einen längeren Forschungsaufenthalt in Dubna. Darüber hinaus gibt es bilaterale Kooperationen; so mit dem Institut für Atomenergie (Kurtschatowinstitut) der UdSSR in Moskau. Mit Unterstützung der Sowjetunion wurden in Rossendorf 1957 und 1962 die ersten Forschungsreaktoren in Betrieb genommen. 1958 erhielt das Institut aus der UdSSR ein Zyklotron mit 120 t Magnetgewicht. Einen Protonenbeschleuniger lieferte die UdSSR 1972. Innerhalb von 20 Jahren wurde die Leistung des Rossendorfer Forschungsreaktors schrittweise von 2 Megawatt (MW) auf 8 MW erhöht. Die zum Betrieb benötigten Uran-Brennstäbe mit einem Anreicherungsgrad von 36 v.H. wurden von der UdSSR geliefert. Gegenwärtig stellen Arbeiten zur Neutronensteuerung einen wesentlichen Teil seiner Nutzung dar. Die wichtigste Arbeit des Forschungsreaktors ist die Produktion radioaktiver Nuklide. Die auch für den Export bestimmte Produktion erreichte 1977 einen Wert von über 8 Mill. Mark. Rund 60 v.H. der Produktion des Rossendorfer Instituts an radioaktiven Präparaten werden exportiert. Das Isotopenlieferprogramm des Binnen- und Außenhandelsunternehmens Isocommerz GmbH in Berlin (Ost) enthält eine Vielzahl radioaktiver und stabiler Isotope für die Forschung sowie für medizinische und technische Zwecke. Nach der Sowjetunion ist die DDR der zweitgrößte Isotopenproduzent im RGW. [S. 97]Eine weitere Forschungsstätte ist das Zentralinstitut für Hochenergiephysik der Akademie der Wissenschaften der DDR in Zeuthen. Fakultäten für Kerntechnik entstanden an der Technischen Hochschule in Dresden sowie an den Universitäten Leipzig, Rostock, Jena und Berlin (Ost). Darüber hinaus gründete die Kammer der Technik (KDT) einen „Arbeitskreis Kernpraxis“, der Kurse und Vorträge veranstaltet. 1979 wurde an der Ingenieurhochschule Zittau ein Lehr- und Forschungsreaktor in Betrieb genommen. Es handelt sich um den ersten wassermoderierten Reaktor im Hochschulwesen der DDR. Seine Kapazität beträgt 10 Watt. Diese Leistung ist zwar sehr gering, für Forschungszwecke ist sie jedoch ausreichend. Kerntechnische Anlagen werden im „VEB Kombinat Kernenergetik“ entwickelt und projektiert. Er ist gleichzeitig Leitbetrieb für den Bau kerntechnischer Anlagen. Das besondere Interesse der Atomenergieforschung gilt der Nutzung von Atomenergie für die Erzeugung von elektrischer Energie (Energiewirtschaft). Das ständige Zurückbleiben der Stromerzeugung hinter dem steigenden Bedarf führte zu Planungen, die für 1970 Atomkraftwerke mit einer Gesamtkapazität von 3.000 MW vorsahen. Ende 1957 wurde nördlich von Berlin bei Rheinsberg (Mark) der Bau des ersten Atomkraftwerks mit einer Leistung von 70 MW begonnen. Es war das erste Kernkraftwerk im RGW außerhalb der UdSSR. Der von der UdSSR gelieferte Druckwasserreaktor nahm 1966 seinen Betrieb auf, 1971 wurde er auf eine Leistung von 75 MW aufgestockt. Den spaltbaren Kernbrennstoff liefert die UdSSR. Dieses Atomkraftwerk trägt jedoch nur teilweise zur Energieversorgung bei; es dient darüber hinaus Ausbildungs- und Forschungszwecken. Das erste rein industriell genutzte Atomkraftwerk entstand in Lubmin bei Greifswald. Entscheidend für die Standortwahl waren das im Greifswalder Bodden vorhandene Kühlwasserreservoir sowie die Tatsache, daß die Nordbezirke keine Rohstoffgrundlage für Kohlekraftwerke besitzen. Die Endkapazität dieses Kernkraftwerks Nord (KKW Nord) — offizielle Bezeichnung zunächst VEB Kernkraftwerke Greifswald/Rheinsberg „Bruno Leuschner“, seit 1980: VE Kombinat Kernkraftwerke „Bruno Leuschner“, dessen Stammbetrieb das Kernkraftwerk in Lubmin ist — soll 3.520 MW betragen. Mit dem Bau des Werkes wurde 1967 begonnen, im Dezember 1973 nahm der erste Reaktorblock seinen Probebetrieb auf. Ende 1979 lieferte der 4. Block erstmals Strom. Die Kapazität liegt z. Z. bei 1760 MW. Eingesetzt werden von der Sowjetunion gelieferte Druckwasserreaktoren (Wasser-Wasser-Energiereaktor WWER 440) vom Typ Nowo-Woronesh. Jeder von ihnen betreibt zwei 220-MW-Turbinen und wird im Gleichgewichtsbetrieb mit Urandioxyd beschickt, das auf einen 3,5-v.H.-Gehalt an spaltbarem Uran 235 angereichert ist. Der Jahresverbrauch eines Reaktors beträgt 14 t Uranbrennstoff; er wird von der UdSSR geliefert. Beim Ausbau der Kernenergie sind allerdings bemerkenswerte Verzögerungen eingetreten. Anfang 1981 wurde noch die Verdoppelung der Kapazität des KKW Nord, also ein Zuwachs von 1760 MW, bis 1985 in Aussicht gestellt. Aus dem kurze Zeit später verabschiedeten Fünfjahrplan ergibt sich indes nur eine Kapazitätserweiterung um 440 MW; 1985 soll die Kernenergie wie bereits 1981 12–14 v.H. des Stromangebotes bereitstellen. Auch die Fertigstellung des 3. KKW in Stendal — dessen Bau bereits 1974 mit der UdSSR vereinbart wurde und dessen Gesamtkapazität rd. 3.500 MW betragen soll — wird nicht entsprechend den ursprünglichen Plänen im Jahr 1985 erreicht. Priorität hat der Ausbau der Braunkohlekraftwerke. Die Umlenkung der Mittel auf die Braunkohlekraftwerksindustrie hatte zur Folge, daß die DDR ihren Lieferverpflichtungen an Ausrüstungsgegenständen für Kernkraftwerke gegenüber dem RGW nicht nachkommen konnte. Umgekehrt haben aber auch die UdSSR und andere RGW-Staaten Schwierigkeiten, die ursprünglich vereinbarten Investitionslieferungen vertragsgerecht zu erbringen, so daß auch aus diesen Gründen die Realisierung ursprünglicher Planungen unmöglich wurde. Erstmals soll im KKW Stendal ein 1000-MW-Reaktor aus der UdSSR eingesetzt werden. Frühestens in der ersten Hälfte der 90er Jahre könnten neben den z. Z. eingesetzten thermischen Reaktoren auch „schnelle Brutreaktoren“ in der DDR genutzt werden. Ihr Vorteil besteht darin, daß sie mehr spaltbares Material erzeugen, als sie benötigen. Kontroverse Diskussionen über die Sicherheit von Atomkraftwerken werden in der DDR in der Öffentlichkeit nicht geführt. Vielmehr wird in der Presse ihre Umweltfreundlichkeit betont und das Sicherheitsproblem als grundsätzlich gelöst betrachtet. Die Problematik beider Aspekte wird in diesem Zusammenhang als wesentlich weniger kompliziert als z.B. bei Kohlekraftwerken oder in der chemischen Industrie dargestellt. Hinsichtlich der Aufbewahrung radioaktiver Abfälle heißt es, daß die hochaktiven Brennstoffe wieder zurück in die Sowjetunion geliefert werden. Abfälle mittlerer und schwacher Radioaktivität werden dagegen in ehemaligen Salzbergwerken gelagert. 1981 wurde das ehemalige Salzbergwerk Morsleben zur zentralen Endlagerstätte für radioaktive Abfälle bestimmt. Es befindet sich in der Nähe des Grenzüberganges Helmstedt/Marienborn, nördlich der Transitautobahn nach Berlin. Mit der zentralen Erfassung und Endlagerung radioaktiver Abfälle ist das VE Kombinat Kernkraftwerke „Bruno Leuschner, Betrieb Endlager für radioaktive Abfälle, Morsleben“ beauftragt. Die Belange der Atomsicherheit und des Strahlenschutzes werden vom Staatli[S. 98]chen Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz der DDR wahrgenommen. Die DDR ist Mitglied der Ständigen Kommission des RGW für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Atomenergie. Außerdem gehört sie der „Internationalen Wirtschaftsvereinigung für Ausrüstungen und Apparaturen zur Nutzung der Atomenergie“ („Interatominstrument“) sowie der internationalen Wirtschaftsvereinigung „Interatomenergo“, beides Organisationen im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW), an. Interatominstrument (gegründet im Februar 1972) hat die Aufgabe, Forschung, Entwicklung, Konstruktion und Produktion auf dem Sektor des kerntechnischen Gerätebaus zu koordinieren bzw. Spezialisierungsvereinbarungen herbeizuführen. Ferner soll sie Normen vereinheitlichen und den Lizenzaustausch organisieren. 1977 wurde von den Mitgliedsländern ein erster multilateraler Spezialisierungsvertrag geschlossen. Dieses Abkommen regelt die Aufteilung der Produktion von 26 Geräten, deren Anteil rd. 20 v.H. des RGW-Handels an kerntechnischen Geräten entspricht. Danach spezialisiert sich die DDR u.a. auf die Produktion von Dosimetern für medizinische Zwecke. Die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Kernkraftwerkebaus zu koordinieren ist Aufgabe von „Interatomenergo“. Diese im Dezember 1973 von den europäischen RGW-Ländern und Jugoslawien gebildete Wirtschaftsvereinigung soll als Generallieferant für Anlagen und Ausrüstungen für Kernkraftwerke fungieren sowie die Ersatzteilversorgung und die Ausbildung von Fachkräften sichern. Die DDR hat 1972 den Vertrag über die Nichtweiterverbreitung von Kernwaffen (Atomwaffensperrvertrag) unterzeichnet. Seit 1973 ist sie Mitglied der Internationalen Atomenergieagentur (IAEA). Sie hat damit die Kontrolle ihrer kerntechnischen Anlagen durch internationale Inspektoren der IAEA unterworfen. Ziel dieser Kontrollen ist es, den militärischen Mißbrauch der friedlichen Nutzung von Kernenergie zu verhindern. Die DDR stellt Inspektoren, die im Namen der IAEA Sicherheitskontrollen in anderen Ländern durchführen. Der Brennstoffkreislauf dürfte allerdings zusätzlich einer strengen sowjetischen Kontrolle unterliegen. Der Uranbergbau in der DDR erfolgt durch die Wismut-SDAG (Uranbergbau). Die UdSSR liefert die angereicherten Brennstäbe, und die DDR ist zur Rücklieferung der abgebrannten Stäbe verpflichtet, denn Wiederaufbereitung und Endlagerung der abgebrannten Stäbe erfolgen ebenfalls in der UdSSR. Hinsichtlich des Exports kerntechnischer Anlagen in Drittländer hat sich die DDR dem internationalen Reglement unterworfen, das vom London Suppliers Club 1978 vereinbart wurde. Diese Richtlinien haben das Ziel, einen militärischen Mißbrauch ziviler Anlagen zu verhindern. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 96–98 Ästhetik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Aufbau des SozialismusSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der A. begannen in der DDR Ende 1955. Zentrum der Kernforschung ist das Zentralinstitut für Kernforschung mit Sitz in Rossendorf bei Dresden. Nach der Auflösung des beim Ministerrat errichteten „Amt für Kernforschung und Kerntechnik“ untersteht es seit dem 1. 5. 1963 der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW). Direktor des Instituts ist gegenwärtig Prof. Dr. G. Flach. Die…
DDR A-Z 1985
Sozialistisches Weltsystem (1985)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Seit Mitte der 50er Jahre in der DDR verwendete Formel für die Gesamtheit kommunistisch regierter Staaten, für deren Beziehungen die Prinzipien des Proletarischen bzw. sozialistischen Internationalismus gelten. Als „objektive Grundlagen“ des SW. werden u.a. bezeichnet: die „gleichartige sozialökonomische und politische Ordnung“, die „Übereinstimmung der Grundinteressen und -ziele der Völker“ der sozialistischen Länder, die „gleiche Ideologie, d.h. der Marxismus-Leninismus“, die „Gemeinsamkeit der Aufgaben beim Aufbau des Sozialismus und Kommunismus“. Während bis zum Ausbruch des sowjetisch-chinesischen Konflikts (1960) der UdSSR uneingeschränkt die „führende Rolle“ im SW. zugesprochen wurde, wird sie gegenwärtig nur noch als „Hauptkraft“ charakterisiert. Welche Staaten die SED konkret zum SW. rechnet, wird nicht gesagt. Neben UdSSR, Polen, DDR, ČSSR, Ungarn, Rumänien und Bulgarien dürfen sicherlich die Mongolei, Korea und Kuba dazugezählt werden. Trotz erheblicher politisch-ideologischer Differenzen mit ihnen müssen wohl auch, zumindest in einem weiteren Sinne, Jugoslawien, Albanien und die VR China als Mitglieder des SW. angesehen werden. Der SR Vietnam, der VDR Laos, der VDR Jemen, aber seit Ende der 70er Jahre auch Angola, Äthiopien und Moçambique, werden eine besondere, wenn auch abgestufte, Nähe zum SW. bescheinigt. Trotz der dort herrschenden besonderen Bedingungen (Teilbesetzung durch vietnamesische bzw. sowjetische Truppen) sind auch Kampuchea und Afghanistan als Mitglieder dieser Staatengruppe anzusprechen. Seit Anfang der 70er Jahre wird neben dem Begriff SW. die Bezeichnung „Sozialistische Staatengemeinschaft“ gebraucht, womit als Kerngruppe des SW. die sieben Staaten des Warschauer Vertrages gemeint sind. Die früher häufig benutzte Formel vom „Sozialistischen Lager“ ist dagegen im politischen Sprachgebrauch der DDR nicht mehr anzutreffen, hat sich jedoch in der westlichen Presse als Kurzformel für „Staaten des Warschauer Vertrages“ eingebürgert. Die Entwicklung des SW. zu einer „wahrhaft sozialen, [S. 1209]wirtschaftlichen und politischen Gemeinschaft freier, souveräner sozialistischer Völker“ weist keineswegs in Richtung monolithische Einheit, wie sie gelegentlich von westlichen Politikern zur Rechtfertigung der eigenen Bündnispolitik behauptet wird. Wenn die SED von „keinem glatten, widerspruchsfreien Prozeß“ spricht, so werden damit u.a. sowohl die Auseinandersetzung mit dem chinesischen Kommunismus als auch das Aufbrechen reform- wie nationalkommunistischer Strömungen im osteuropäischen Raum (in Polen und Ungarn 1956, in Rumänien seit 1962, in der ČSSR 1968) und die Existenz eines unabhängigen Jugoslawiens umschrieben. Dieses nur scheinbar unbedeutende Wortspiel kennzeichnet gleichermaßen die gegenwärtig bestehenden Spannungen im Weltkommunismus, den neuen Pluralismus im ideologisch-politischen Bereich und die Unsicherheit der SED in der Analyse dieser historischen Prozesse. Die ständigen Beschwörungen des SW. in den Medien der DDR haben jedoch einen realen Hintergrund: Nur die Einbindung in dieses System gewährleistet die Existenz der DDR als eigenständiges Staatsgebilde. Außenpolitik; Eurokommunismus; Nationalkommunismus; Warschauer Pakt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1208–1209 Sozialistischer Wettbewerb A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialleistungen, ÖffentlicheSiehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Seit Mitte der 50er Jahre in der DDR verwendete Formel für die Gesamtheit kommunistisch regierter Staaten, für deren Beziehungen die Prinzipien des Proletarischen bzw. sozialistischen Internationalismus gelten. Als „objektive Grundlagen“ des SW. werden u.a. bezeichnet: die „gleichartige sozialökonomische und politische Ordnung“, die „Übereinstimmung der Grundinteressen und -ziele der Völker“ der sozialistischen Länder, die „gleiche Ideologie,…
DDR A-Z 1985
Grundeigentum (1985)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Grundstücke, die der Befriedigung der Wohn- und Erholungsbedürfnisse der Bürger und ihrer Familie dienen, können persönliches Eigentum sein. Auch über dieses Kriterium hinaus gibt es in der DDR noch verbreitet individuelles G., das rechtlich als Privateigentum eingestuft werden müßte, für das es in der DDR allerdings keine Rechtsgrundlage mehr gibt. Die Verfassung verbietet privates G. jedoch nicht ausdrücklich. In Art. 15 heißt es lediglich, daß „der Boden der DDR zu ihren kostbarsten Naturreichtümern gehört. Er muß geschützt und rationell genutzt werden. Land- und forstwirtschaftlich genutzter Boden darf nur mit Zustimmung der verantwortlichen staatlichen Organe seiner Zweckbestimmung entzogen werden.“ Nach § 3 EGZGB vom 19. 6. 1975 (GBl. I, S. 517) sind die Bestimmungen des Zivilgesetzbuches auch auf andere Eigentumsformen anzuwenden, soweit dafür besondere Rechtsvorschriften nicht bestehen. Das private G. ist allerdings schon seit 1945 durch Enteignung stark dezimiert worden (Aufbaugesetz). Der staatlichen Kontrolle des privaten Grundstücksverkehrs und der Sozialisierung unerwünschten privaten G. dient die Grundstücksverkehrsordnung vom 15. 12. 1977 (GBl. I, 1978, S. 73). Nach § 2 ist jede Übertragung des Eigentums an einem Grundstück oder Gebäude oder dessen Belastung oder Übertragung dieser Belastung durch Rechtsgeschäft, aber auch der Verzicht auf das Eigentum genehmigungspflichtig. Dasselbe gilt für den Grunderwerb im Wege der Erbfolge, wenn eine juristische Person, also z.B. die Kirche, erben soll. Die Genehmigung erteilt der Rat des Kreises. Wenn „spekulative Gründe“ vorliegen oder wenn „durch den Erwerb eine Konzentration von Grundbesitz entsteht“ oder „in anderer Weise gesellschaftliche Interessen verletzt werden“, ist die Genehmigung zu versagen. Das geschieht vor allem dann, wenn der Erwerber im Westen lebt oder er selbst oder ein naher Angehöriger bereits Eigentümer eines Hausgrundstückes ist. „Um den Grundstücksverkehr entsprechend den Erfordernissen des sozialistischen Aufbaus zu lenken und die staatlichen Interessen durch den Erwerb von Grundstücken wahrzunehmen“, ist den Räten des Kreises durch die VO vom 15. 12. 1977 ein sogenanntes Vorerwerbsrecht eingeräumt, das allen sonstigen Vorkaufsrechten vorgeht. Mit der Ausübung dieses Vorerwerbsrechts und der Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch (Freiwillige Gerichtsbarkeit) entsteht Volkseigentum oder sonstiges sozialistisches Eigentum. Alle auf dem Grundstück ruhenden Belastungen erlöschen. Für die Gläubiger, deren dingliche Rechte erloschen sind, tritt der Erlös an die Stelle des Grundstücks. Gegen Entscheidungen nach der Grundstücksverkehrsordnung ist das Rechtsmittel der Beschwerde beim entscheidenden Organ und, soweit der Beschwerde nicht stattgegeben wird, beim übergeordneten Organ eingeräumt. Das persönliche Eigentum an Grundstücken und Gebäuden sowie die zivilrechtlichen Modalitäten des Rechtsverkehrs mit Grundstücken regeln die §§ 295–311 ZGB. Auch hier wird nochmals bestimmt, daß die Eigentumsübertragung von Grundstücken und der Verzicht auf das Eigentum einer staatlichen Genehmigung [S. 579]bedürfen. Das G. von Flüchtlingen wird unter staatliche Treuhandverwaltung gestellt (Flüchtlingsvermögen). Die Behandlung sonstigen westlichen G. richtet sich danach, ob der Eigentümer in der Bundesrepublik Deutschland oder in Berlin (West) lebt. In der Bundesrepublik wohnende Eigentümer können für ihre Grundstücke einen Verwalter einsetzen. Nur wenn das nicht geschieht, wird das Grundstück in staatliche Treuhandverwaltung genommen (Treuhandvermögen). Demgegenüber werden Grundstücke, die West-Berlinern gehören, seit Errichtung der Mauer generell in staatliche Treuhandverwaltung genommen. Die Verwaltungsvollmachten der Grundstückseigentümer gelten als erloschen (Bodenrecht). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 578–579 Großhandelspreis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GrundlagenvertragSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Grundstücke, die der Befriedigung der Wohn- und Erholungsbedürfnisse der Bürger und ihrer Familie dienen, können persönliches Eigentum sein. Auch über dieses Kriterium hinaus gibt es in der DDR noch verbreitet individuelles G., das rechtlich als Privateigentum eingestuft werden müßte, für das es in der DDR allerdings keine Rechtsgrundlage mehr gibt. Die Verfassung verbietet privates G. jedoch nicht ausdrücklich. In Art. 15…