DDR A-Z 1985

Grenzübergangsstellen (1985)

Siehe auch: Grenzübergänge: 1960 1962 1963 1965 1966 Grenzübergangsstellen: 1969 1975 1979 Diese Bezeichnung gilt aufgrund der AO über … Verkehrswege im Durchgangsverkehr vom 16. 12. 1966 (GBl. II Nr. 156), zuletzt geändert durch die AO Nr. 13 … vom 19. 11. 1982 (GBl.~I Nr. 38), seit 19. 12. 1966. Vorher hießen sie Kontrollpassierpunkte. Die gemäß § 10 des Gesetzes über die Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik (Grenzgesetz) vom 25. 3. 1982 (GBl.~I Nr. 11) vom Ministerrat der [S. 577]DDR eröffneten und für bestimmte Verkehrsarten zugelassenen G. sind in der Anlage zu § 18 der Durchführungs-VO zum Gesetz über die Staatsgrenze … (Grenzverordnung) vom 25. 3. 1982 veröffentlicht (GBl.~I Nr. 11). Allgemein benutzbare G. sind: zur Bundesrepublik Deutschland: Innerdeutsche ➝Grenze, in Berlin: Berlin, zur VR Polen (von Nord nach Süd): Dazu kommen die Straßen-G. Ahlbeck, Linken, Schwedt, Frankfurt (Oder) (Stadtbrücke), W.-P.-Stadt Guben, Bad Muskau und Zittau, die nur im Wechsel- und Transitverkehr von Bürgern der Ostblockstaaten und z. T. im Güterverkehr mit Gütern der DDR und der VR Polen benutzt werden dürfen. Von den Wasser-G. können Mescherin, Gartz, Hohensaaten und Eisenhüttenstadt im Wechsel- und Transitbinnenschiffsverkehr mit Gütern der Bundesrepublik Deutschland und von Berlin (West) benutzt werden. Die übrigen Wasser-G. sind eingeschränkt benutzbar. Im wesentlichen sind sie für die Fahrgastschiffahrt mit Bürgern der Ostblockstaaten geöffnet. G. zur ČSSR (von West nach Ost): Dazu kommen die Straßen-G. Oberwiesenthal, Reitzenhain und Bahratal, die nur im Wechsel- und Transitverkehr von Bürgern der Ostblockstaaten benutzt werden dürfen. Die Wasser-G. Schöna ist allgemein für den Wechsel- und Transitbinnenschiffsverkehr mit Gütern zugelassen, außerdem für den Fahrgastschiffsverkehr von Bürgern der Ostblockstaaten mit Schiffen der DDR und der ČSSR sowie für den Wechselverkehr mit Sportbooten. Die Wasser-G. Cumlosen und Buchhorst sind für den Wechsel- und Transitverkehr von Gütern bestimmt. [S. 578]Der Seehafen Saßnitz ist allgemein für den Wechsel- und Transitverkehr von Personen und Gütern im Fährschiffsverkehr mit Schweden (Trelleborg) und Dänemark (Rönne), der Seehafen Rostock-Warnemünde für den Fährschiffsverkehr mit Dänemark (Gedser) geöffnet. Die Seehäfen Wismar, Stralsund sowie Rostock-Überseehafen sind eingeschränkt für den Wechsel- und Transitverkehr mit Gütern sowie für den Grenzübertritt der Besatzungsmitglieder und Passagiere von Seehandelsschiffen zugelassen. Die Fahrgastschiffahrt für Bewohner der DDR und der Ostblockstaaten auf Fahrgastschiffen der DDR und der VR Polen darf nur über Stralsund und Saßnitz erfolgen. Über die DDR-Flughäfen Berlin-Schönefeld, Dresden-Klotzsche, Erfurt und Leipzig-Schkeuditz wird ständig internationaler Flug- und Transitverkehr für Personen und Luftfracht abgewickelt, über Heringsdorf nur zeitweilig mit Luftfahrzeugen der Interflug. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 576–578 Grenztruppenhelfer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Großhandelspreis

Siehe auch: Grenzübergänge: 1960 1962 1963 1965 1966 Grenzübergangsstellen: 1969 1975 1979 Diese Bezeichnung gilt aufgrund der AO über … Verkehrswege im Durchgangsverkehr vom 16. 12. 1966 (GBl. II Nr. 156), zuletzt geändert durch die AO Nr. 13 … vom 19. 11. 1982 (GBl.~I Nr. 38), seit 19. 12. 1966. Vorher hießen sie Kontrollpassierpunkte. Die gemäß § 10 des Gesetzes über die Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik (Grenzgesetz) vom 25. 3. 1982 (GBl.~I Nr. 11) vom…

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Politbüro des ZK der SED (1985)

Siehe auch: Politbüro: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Politbüro der SED: 1953 Politbüro des ZK der SED: 1975 1979 Das 5. Statut der SED von 1976 erwähnt in Punkt 42 das höchste Entscheidungsgremium der SED nur mit wenigen Worten. „Das Zentralkomitee wählt: (1) zur politischen Leitung der Arbeit des Zentralkomitees zwischen den Plenartagungen das Politbüro; (2) zur Leitung der laufenden Arbeit, hauptsächlich zur Durchführung und Kontrolle der Parteibeschlüsse und zur Auswahl der Kader, das Sekretariat; (3) den Generalsekretär des Zentralkomitees.“ Aus diesen Bestimmungen allein ist jedoch die tatsächliche Macht- und Aufgabenfülle des P. nicht abzulesen. Die 16. (30.) Sitzung des Parteivorstandes vom 24. 1. 1949, auf der die Einführung des Kandidatenstatus, die Wahl der Zentralen Parteikontrollkommission und eines Kleinen Sekretariats beschlossen wurde, glich durch Wahl eines P. die Führungsstruktur der SED jener der KPdSU weiter an. Einschneidende Veränderungen in der Zusammensetzung des P., die seine gegenwärtige Personalstruktur prägen, sind auf dem 10. ZK-Plenum im Oktober 1973 vorgenommen worden. W. Halbritter (Mitschöpfer des NÖSPL) gab seinen Kandidatensitz auf. Zum neuen Vollmitglied wurde Verteidigungsminister H. Hoffmann, zu neuen Kandidaten wurden mit Honecker seit langem verbundene Funktionäre gewählt: W. Felfe (SED-Bezirksleitung Halle), J. Herrmann (Neues Deutschland), I. Lange (neue Sekretärin für Frauenfragen), K. Naumann (SED-Bezirksleitung Berlin [Ost]) sowie G. Schürer (Staatl. Plankommission). P.-Mitglied Stoph trat an die Stelle Ulbrichts als Vorsitzender des Staatsrates. Dafür wurde der 1. Stellvertreter des bisherigen Ministerratsvorsitzenden, P.-Mitglied Sindermann, Vorsitzender des Ministerrates. Der bisherige Wirtschaftssekretär des ZK, G. Mittag, wurde 1. Stellvertretender Vorsitzender des Ministerrates. Sein Amt als Sekretär des ZK übernahm nach dem 10. Plenum W. Krolikowski. I. Lange wurde Sekretär des ZK, Dohlus stieg vom Sekretariatsmitglied zum Sekretär auf. Seit dem X. Parteitag (1981) (Parteitag/Parteikonferenz der SED) und den nachfolgenden personellen Veränderungen (7. und 8. ZK-Tagung im November 1983 und Mai 1984) gehören dem P. gegenwärtig 21 Mitglieder (Honecker, Axen, Dohlus, Felfe, Häber, Hager, Herrmann, Hoffmann, Jarowinsky, Kleiber, Krenz, Krolikowski, Mielke, Mittag, Mückenberger, Naumann, Neumann, Schabrowski, Sindermann, Stoph, Tisch) und 4 Kandidaten (Lange, Müller, Schürer, Walde) an. Vor dem 10. ZK-Plenum von 1973 war eine einzige Frau, die LPG-Vorsitzende M. Müller, Kandidatin des P. Mit der Abteilungsleiterin im ZK-Apparat Ingeburg Lange sind es nunmehr 2, die (allerdings als Kandidaten nicht stimmberechtigt) dem P. angehören. Dem P. gehören sowohl Mitglieder mit umfassender Zuständigkeit als auch Spezialisten für verschiedene Fachgebiete und (als Kandidaten) Funktionäre an, deren Zuständigkeit nur schwer festzustellen ist. Die einzelnen P.-Mitglieder sind in der Regel für bestimmte Sachgebiete, d.h. z. B. für einzelne geographische Regionen (Westeuropa, Afrika usw.), für den Kontakt zu ausländischen kommunistischen Parteien oder für besondere außenpolitische Aktivitäten zuständig. Mit Ausnahme von Honecker, Axen, Krolikowski, Mielke, Mückenberger, Neumann, Sindermann und Stoph verfügen sämtliche Mitglieder und Kandidaten des P. entweder über Hoch- bzw. Fachschulbildung oder haben vergleichbare Qualifikationen (z. B. an der Parteihochschule der SED bzw. KPdSU) erworben. Die einflußreichsten Parteifunktionäre und damit die obersten Machtträger sind jene, die sowohl stimmberechtigt im P. sitzen als auch als ZK-Sekretäre (Sekretariat des Zentralkomitees (ZK) der SED) die tägliche Organisations- und Kaderarbeit leiten: Honecker, Axen, Dohlus, Felfe, Häber, Hager, Herrmann, Jarowinsky, Krenz, Mittag, Naumann. Dieser Gruppe ist auch der Vorsitzende des Ministerrates, Stoph, zuzurechnen. Als Generalsekretär des ZK der SED sowie als Vorsitzender des Staatsrates und des Nationalen Verteidigungsrates der DDR nimmt Erich Honecker die gleiche herausragende politische Stellung wie sein Vorgänger Walter Ulbricht ein. Das P. der SED tagt in der Regel einmal in der Woche (Dienstag). Alle grundsätzlichen politischen und wichtige personelle Entscheidungen werden auf diesen Sitzungen getroffen, nachdem sie von den Apparaten vorbereitet wurden. Die Leitung der Sitzung liegt bei E. Honecker. Die Tagesordnung ist stets umfangreich. Die Sitzungen des P. werden vom Büro des P. (Leiter: Gisela Glende) vorbereitet, das vor allem mit technischen Aufgaben betraut ist. Das Wort ergreifen können nur der Generalsekretär, die Mitglieder und Kandidaten des P., die ZK-Sekretäre, der Vorsitzende des Ministerrates, die Leiter der vom P. eingesetzten Arbeitsgruppen sowie gelegentlich geladene Experten. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. [S. 1010]Beim P. und beim Zentralkomitee (ZK) der SED existieren mehrere Kommissionen; als ständige Kommissionen sind im Lauf der Jahre die Kommission für Nationale Sicherheit und die Kommission für Agitation bekanntgeworden. Das P. informiert die Mitglieder und Kandidaten des ZK über wichtige Probleme seiner Leitungstätigkeit, wobei es Umfang und Zeitpunkt dieser Information, soweit erkennbar, selbst bestimmt. Auf den Tagungen des ZK, die mindestens einmal alle 6 Monate stattfinden sollen, erstattet ein Mitglied oder Kandidat des P. einen Rechenschaftsbericht über die geleistete Arbeit, die Auslandskontakte, über die verabschiedeten Beschlüsse, über die Haltung des P. zu Fragen der Innen- und Außenpolitik, zur Strategie und Taktik der Partei, zu theoretischen Fragen, zu Problemen von Agitation und Propaganda usw. Dieser Bericht wird vom ZK diskutiert und bestätigt sowie in der Regel ausschnittweise veröffentlicht. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1005, 1010 Plenum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Politik

Siehe auch: Politbüro: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Politbüro der SED: 1953 Politbüro des ZK der SED: 1975 1979 Das 5. Statut der SED von 1976 erwähnt in Punkt 42 das höchste Entscheidungsgremium der SED nur mit wenigen Worten. „Das Zentralkomitee wählt: (1) zur politischen Leitung der Arbeit des Zentralkomitees zwischen den Plenartagungen das Politbüro; (2) zur Leitung der laufenden Arbeit, hauptsächlich zur Durchführung und Kontrolle der Parteibeschlüsse…

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Meliorationen (1985)

Siehe auch: Meliorationen: 1975 1979 Meliorationswesen: 1969 1. Begriff, Formen, Organisation und Leistungen. M. sind Maßnahmen zur Verbesserung der [S. 884]biologischen, chemischen und physikalischen Eigenschaften land- und forstwirtschaftlicher Nutzflächen, mit dem Ziel, die Bodenfruchtbarkeit zu erhöhen, den Maschineneinsatz zu erleichtern und die Agrarproduktion von negativen Witterungseinflüssen unabhängiger zu machen. Im einzelnen werden folgende M.-Maßnahmen unterschieden: - Regulierung des Bodenwasserhaushalts (Ent- und Bewässerung bzw. Beregnung) (Wasserwirtschaft), - Verbesserung der Bodenstruktur (melioratives Pflügen, Tiefenlockerung, Entsteinung), - Urbarmachung und Kultivierung von Mooren, Ödland und Spülflächen bzw. Rekultivierung von Abraumflächen (Bodennutzung), - Schutzmaßnahmen gegen Wind- und Wassererosionen, - Relief-M. (Beseitigung von Wegen, Gräben, Hecken usw.) und - Neubau von Wirtschaftswegen. Die in der Regel mit hohen Investitionen verbundenen M. ermöglichen eine nachhaltige Verbesserung der Flächenproduktivität und tragen damit zur Realisierung des agrarpolitischen Ziels der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) bei, den Selbstversorgungsgrad bei der Erzeugung von Nahrungsmitteln zu erhöhen. Diese meist großflächig durchgeführten Maßnahmen bedingen aufgrund der erforderlichen Mittel die — auch gesellschaftspolitisch erwünschte — Zusammenarbeit (Kooperation) mehrerer Landwirtschaftsbetriebe in M.-Genossenschaften (Landwirtschaftliche Betriebsformen, IV. A. 4.), die wiederum mit den 14 VEB M.-Bau und M.-Kombinaten in M.-Verbänden kooperativ verflochten sind. Die zentrale Leitung des M.-Wesens wird — nachdem das Staatliche Komitee für Meliorationen am 1. 4. 1972 aufgelöst wurde — direkt vom Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN) wahrgenommen. Ein Spezialstudium für Leitungsaufgaben im M.-Wesen ist an der Universität Rostock (Dipl.-Ing.) und an der Ingenieurschule in Fürstenwalde möglich. 2. Wasserwirtschaftliche M.-Maßnahmen. Unter den angeführten Maßnahmen genießen die wasserwirtschaftlichen Arbeiten absoluten Vorrang, da sie am ehesten in der Lage sind, die Flächenproduktivität (insbesondere in Trockenjahren) zu steigern. — Von der LN der DDR gelten rd. 38 v.H. (rd. 2,4 Mill. ha) als entwässerungsbedürftig und in trockenen Jahren 60 v.H. (3,78 Mill. ha) als bewässerungsbedürftig. Im Planzeitraum 1971–1975 wurden auf rd. 521.500 ha Entwässerungs- und auf 322.700 ha Bewässerungseinrichtungen (davon 160.000 ha Beregnung) gebaut. Auf die Modernisierung bzw. Instandsetzung bestehender Anlagen entfielen davon bei der Entwässerung 25 v.H. und bei der Bewässerung 21 v.H. (Beregnung 16 v.H.). Damit waren 1975 in der DDR rd. 1,28 Mill. ha (20,4 v.H. der LN) mit Entwässerungseinrichtungen und rd. 650.000 ha (10,4 v.H. der LN) mit Bewässerungseinrichtungen ausgestattet, darunter 290.000 ha (4,1 v.H. der LN) mit Beregnungsanlagen. Im Planzeitraum 1976–1980 war ursprünglich vorgesehen, auf weiteren 436.000 ha Ent- und 520.000 ha Bewässerungseinrichtungen (darunter auf 350.000 ha neue Beregnungsanlagen) zu schaffen, um 1980 etwa 27 v.H. der LN entwässern und 18 v.H. der LN bewässern, darunter 10 v.H. der LN beregnen zu können. Erreicht wurde jedoch lediglich eine Ausweitung der Ent- und Bewässerungsflächen um jeweils rd. 260.000 ha (60 v.H., bzw. 55 v.H. des vorgesehenen Umfangs). Bei der Beregnung wurden sogar nur 41 v.H. (130.000 ha) des geplanten Umfangs erreicht. Auch die im Wirtschaftswegebau und beim Neu- und Ausbau von Vorflutern erreichten Leistungen waren geringer als im Planzeitraum 1971–1975. Die Ursachen für das Verfehlen der Zielsetzungen dürften nicht nur in den hohen Kosten für Meliorationsmaßnahmen (bei Beregnung 7.000–15.000 M/ha) zu finden sein. Auch die 1978 einsetzende Umorientierung der Investitionspolitik auf die Modernisierung von Ställen und den Neubau von Siloanlagen, in deren Folge die 160 M.-Genossenschaften und 14 VEB M.-Bau zunehmend Kapazitäten für derartige Maßnahmen bereitstellen mußten, hat dazu beigetragen. Der Direktive des X. Parteitages der SED (1981) war zu entnehmen, daß die M.-Betriebe im Planzeitraum 1981–1985 stärker als in der zweiten Hälfte der 70er Jahre darauf ausgerichtet werden sollten, zunächst den 1980 vorhandenen Bestand von 1,54 Mill. ha Ent- und 910.000 ha Bewässerungsfläche (dar. 420.000 ha Beregnung) durch Instandhaltung und Modernisierung besser ertragswirksam zu machen. Die beiden Trockenjahre 1982 und 1983 haben jedoch dazu geführt, daß vom Politbüro des ZK der SED 1983 ein Bewässerungsprogramm beschlossen und auf der 7. ZK-Tagung (1983) verkündet wurde. Zielsetzung für 1984 ist nun die Erweiterung der bestehenden Bewässerungsflächen um rd. 169.000 ha (Bauern-Echo, Berlin [Ost], Nr. 8/1984, S. 1). Die Maßnahmen sollen wie bisher durch zinsgünstige Kredite und Zuschüsse aus dem Staatshaushalt gefördert werden, die bis zu 1500 M/ha ausmachen (GBl., SDr. Nr. 1111, S. 25). [S. 885]Auf der 8. ZK-Tagung (1984) wurde die Zielsetzung für die Erweiterung der Bewässerungsflächen nochmals erhöht. Nun sollen 1984 die Bewässerungsflächen um 300.000 ha ausgedehnt werden (ND 25. 5. 1984, S. 5). 1983 waren nur 16.200 ha Bewässerungsflächen erschlossen (ND 19. 1. 1984, S. 5) und der Neubau von Beregnungsanlagen „infolge des Einsatzes der Druckrohre für Maßnahmen der Energieträgerumstellung und Überleitung von Gülle“ völlig eingestellt worden (Melioration und Landwirtschaftsbau, Berlin [Ost], Heft 2/83, S. 72). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 883–885 Meldewesen, polizeiliches A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Messen der Meister von Morgen (MMM)

Siehe auch: Meliorationen: 1975 1979 Meliorationswesen: 1969 1. Begriff, Formen, Organisation und Leistungen. M. sind Maßnahmen zur Verbesserung der [S. 884]biologischen, chemischen und physikalischen Eigenschaften land- und forstwirtschaftlicher Nutzflächen, mit dem Ziel, die Bodenfruchtbarkeit zu erhöhen, den Maschineneinsatz zu erleichtern und die Agrarproduktion von negativen Witterungseinflüssen unabhängiger zu machen. Im einzelnen werden folgende M.-Maßnahmen…

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Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig (SAW) (1985)

Siehe auch: Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig (SAdW): 1969 Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig (SAW): 1975 1979 In ihrem Statut von 1971 wird die SAW als wissenschaftliche Institution bezeichnet, die als „Gesellschaft hervorragender Gelehrter“ einen wichtigen Beitrag zur Förderung des wissenschaftlichen und geistig-kulturellen Lebens leistet. Sie wurde am 1. 7. 1846 als Königlich Sächsische Gesellschaft der Wissenschaften gegründet und trägt seit dem 1. 7. 1919 ihren heutigen Namen. Seit 1956 untersteht sie dem Ministerrat der DDR. Ihre Aufgaben erfüllt die SAW in enger Zusammenarbeit mit der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) auf der Grundlage eines langfristigen, abgestimmten Arbeitsprogramms. Die Zuordnung zur AdW erfolgte aufgrund eines Beschlusses des Ministerrates mit dem Ziel, die Arbeit der SAW stärker auf die Schwerpunkte der Wissenschaftspolitik zu orientieren. Die Leitung der SAW liegt bei einem Präsidium, dem der Präsident (seit November 1980 Prof. Dr. Werner Bahner, SED), der Vizepräsident, die Leiter der Klassen und der Sekretär der Parteigruppe der SED angehören. Zu ordentlichen Mitgliedern der SAW können bis zu 65 Wissenschaftler der DDR gewählt werden, die ihren Wohnsitz in den Bezirken Leipzig, Dresden, Karl-Marx-Stadt, Halle, Erfurt, Gera oder Suhl haben. Als Ausdruck besonderer Ehrung können Wissenschaftler außerhalb der DDR zu auswärtigen bzw. korrespondierenden Mitgliedern der SAW gewählt werden. Die ordentlichen Mitglieder bilden das Plenum der SAW. Bei der SAW bestehen eine mathematisch-naturwissenschaftliche und eine philologisch-historische Klasse, zu deren Aufgaben die Vorbereitung der Sitzungen des Plenums gehört. Plenarsitzungen finden monatlich — mit Ausnahme der Sommermonate — statt. Im Mittelpunkt stehen Referate zu Forschungsschwerpunkten der beiden Klassen, die danach in den Sitzungsberichten der SAW veröffentlicht werden. Forschungsschwerpunkte der mathematisch-naturwissenschaftlichen Klasse sind u.a. Probleme der Gerontologie, der Wirkungsmechanismen von Neurohormonen und die Entwicklung einer mathematischen Theorie spezieller analytischer Funktionen und Fragen des Umweltschutzes. Die philologisch-historische Klasse befaßt sich u.a. mit der Herausgabe regional-historischer Bibliographien und eines althochdeutschen Wörterbuches sowie der Erforschung der Sprache der frühen deutschen Lyrik. Die naturwissenschaftlich-mathematische Klasse hat 29 ordentliche und 38 auswärtige, die philologisch-historische Klasse 26 ordentliche und 31 auswärtige Mitglieder aus mehreren ost- und westeuropäischen Staaten einschließlich der Bundesrepublik Deutschland. Der früher geltende Status des ordentlichen Mitglieds für Wissenschaftler aus der Bundesrepublik wurde im Rahmen der Abgrenzungspolitik (Abgrenzung) abgeschafft, so daß diese jetzt zu den auswärtigen Mitgliedern gerechnet werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1134 Saalebrücke A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sachversicherung

Siehe auch: Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig (SAdW): 1969 Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig (SAW): 1975 1979 In ihrem Statut von 1971 wird die SAW als wissenschaftliche Institution bezeichnet, die als „Gesellschaft hervorragender Gelehrter“ einen wichtigen Beitrag zur Förderung des wissenschaftlichen und geistig-kulturellen Lebens leistet. Sie wurde am 1. 7. 1846 als Königlich Sächsische Gesellschaft der Wissenschaften gegründet und trägt seit dem…

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Strafvollzug (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Gesetzliche Grundlage des St. sind das St.-Gesetz vom 7. 4. 1977 (GBl. I, S. 109) und die 1. und 2. Durchführungsbestimmung vom selben Tage (GBl. I, S. 118, 123). Diese Bestimmungen sind mit dem Wiedereingliederungsgesetz vom 7. 4. 1977 (GBl. I, S. 98) mit Wirkung vom 5. 5. 1977 an die Stelle des erst durch Gesetz vom 19. 12. 1974 (GBl. I, S. 607) geänderten St.- und Wiedereingliederungsgesetzes (SVWG) vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 109), durch das der St. erstmals gesetzlich geregelt wurde, getreten. Ziel des St. ist die gesellschaftliche Erziehung und Wiedereingliederung des Strafgefangenen in die sozialistische Gesellschaft. Im Mittelpunkt des Vollzuges steht die „gesellschaftlich nützliche Arbeit“. Der Strafgefangene soll durch die Verwirklichung des Rechts auf Arbeit erzogen werden. Dadurch sollen sein Verantwortungs- und Pflichtbewußtsein, die Disziplin und aktive und schöpferische Mitwirkung im Arbeitsprozeß gefördert werden. [S. 1343]Oberstes Vollzugsorgan ist die im Ministerium des Innern bestehende „Verwaltung St.“. Ihr unterstehen die verschiedenen St.-Einrichtungen: St.-Anstalten, St.-Kommandos, Jugendhäuser, Haftkrankenhäuser, St.-, Strafhaft-, Jugendhaft- und Militärstrafarrestabteilungen. Neben den großen St.-Anstalten für Männer (Bautzen, Berlin-Rummelsburg, Brandenburg, Bützow-Dreibergen, Cottbus, Leipzig, Naumburg, Torgau, Waldheim) und Frauen (Görlitz, Halle, Stollberg-Hoheneck) gibt es z. Z. ca. 30 St.-Kommandos, früher Haftarbeitslager genannt, sowie die Jugendhäuser Dessau, Gräfentonna, Ichtershausen und Luckau, in denen die zu Freiheitsstrafen verurteilten Jugendlichen untergebracht werden. Die Aufsicht über die Wahrung der Gesetzlichkeit beim St. und bei der Vorbereitung der Wiedereingliederung in das gesellschaftliche Leben übt die Staatsanwaltschaft aus. In der DDR gibt es 2 Vollzugsarten: den allgemeinen und den erleichterten Vollzug. Der strenge und der erst 1974 eingeführte verschärfte Vollzug für Rückfalltäter ist im Gesetzestext weggefallen, obwohl die Probleme der Bekämpfung der Rückfallkriminalität seitdem kaum geringer geworden sind. Die sichere Verwahrung und Erziehung des Strafgefangenen erfolgt durch Trennung des Vollzugs nach Arten der Strafen mit Freiheitsentzug, nach Geschlechtern, zwischen Jugendlichen und Erwachsenen, zwischen Erstbestraften und Rückfalltätern. Die unterschiedlichen Gruppen werden in verschiedenen Strafanstalten bzw. getrennten Abteilungen innerhalb einer St.-Einrichtung untergebracht. Welche Vollzugsart angewendet wird, bestimmt sich grundsätzlich nach der Qualifikation der Tat als Verbrechen (allg. Vollzug) oder Vergehen (erleichterter Vollzug). Politische ➝Häftlinge werden sich demnach künftig fast ausschließlich im allgemeinen Vollzug befinden, da ihre Taten grundsätzlich als Verbrechen (Strafrecht, III.) gewertet werden. Der erleichterte Vollzug gewährt den Gefangenen mehr Bewegungsfreiheit. Persönliche Verbindungen zu Außenpersonen sind in größerem Umfange möglich. Er wird nicht in verschlossenen oder nicht ständig geschlossenen Verwahrräumen durchgeführt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Wechsel von der einen in die andere Vollzugsart erfolgen. In der Regel sollen die Strafgefangenen in derselben St.-Einrichtung sowie in denselben Kollektiven verbleiben, um eine kontinuierliche Erziehung zu gewährleisten. Der Arbeitseinsatz erfolgt in volkseigenen Betrieben. Die Arbeitszeit richtet sich nach den arbeitsrechtlichen Vorschriften. Die Arbeitsleistung wird nach dem Leistungsprinzip durch die St.-Einrichtung vergütet. Berechnungsgrundlage ist der Betrag, den Werktätige als Nettolohn für die gleiche Arbeit erhalten. Bei Erfüllung der Arbeitsnormen erhält der Gefangene 18 v.H. des Nettolohnes für einen Arbeiter bei entsprechender Arbeit. Bei Übererfüllung der Norm erhöht sich dieser Prozentsatz. Außerdem sind Prämien für Neuerervorschläge und Materialeinsparungen vorgesehen. Die Vergütung dient zur Rücklage, Schuldentilgung sowie zum Einkauf von Waren des persönlichen Bedarfs. Im erleichterten Vollzug und bei Jugendlichen können bis zu 100 v.H. der Arbeitsvergütung für den Einkauf verwendet werden, im allgemeinen Vollzug bis zu 75 v.H. Strafgefangene, die wegen ihres Gesundheitszustandes nicht arbeiten können, dürfen im allgemeinen Vollzug bis zu 30 Mark und im erleichterten bis zu 50 Mark monatlich von ihren Angehörigen erhalten. In besonderen Fällen kann durch die St.-Einrichtung ein Taschengeld gewährt werden. Die Dauer des Arbeitseinsatzes in der Strafanstalt wird nach der Entlassung einer versicherungspflichtigen Tätigkeit gleichgestellt. Der Arbeitseinsatz ist Voraussetzung für die Leistung von Unterhalt. Die Höhe der Unterhaltszahlung ist von der monatlichen Arbeitsleistung der unterhaltspflichtigen Strafgefangenen abhängig. Bemessungsgrundlage ist die gleiche wie bei unterhaltspflichtigen Werktätigen, die die gleiche Arbeit verrichten. Bei unverschuldetem Arbeitsausfall wird jedoch der laufende Unterhalt unabhängig von der Arbeitsvergütung durch die St.-Einrichtung aus staatlichen Mitteln geleistet, um größere finanzielle Auswirkungen der Bestrafung auf die Unterhaltsberechtigten des Strafgefangenen zu verhindern. Das St.-Gesetz sieht eine umfassende staatsbürgerliche Schulung durch Vorträge und Diskussionen vor. In der arbeitsfreien Zeit sollen Unterricht und kulturelle Selbstbetätigung in Gruppen und Arbeitsgemeinschaften durchgeführt werden. Die Strafgefangenen dürfen persönliche Verbindungen mit ihren Ehegatten, Kindern, Eltern, Geschwistern, Großeltern, Verlobten und anderen Personen aus ihren ehemaligen oder künftigen Wirkungs- und Lebensbereichen unterhalten. Einschränkungen sind möglich, wenn das Erziehungsziel gefährdet ist oder die Sicherheit beeinträchtigt wird. Im allgemeinen Vollzug dürfen monatlich 3, im erleichterten 4 Briefe abgesandt werden. Bei Jugendlichen ist die Zahl der Briefe nicht mehr begrenzt. Auch die Häufigkeit des Besuchs ist von der Vollzugsart abhängig. Im erleichterten Vollzug ist jeden Monat ein Besuch, im allgemeinen jeden zweiten Monat ein Besuch gestattet. Strafgefangene im erleichterten Vollzug und Jugendliche können jährlich bis zu 6 Pakete, Gefangene im allgemeinen Vollzug bis zu 4 Pakete empfangen. Diese dürfen Gegenstände des persönlichen Bedarfs enthalten. Für vorbildliche Arbeitsergebnisse, gute Arbeitsdisziplin oder aktive Unterstützung des Erziehungsprozesses können Anerkennungen erfolgen: Ausspruch eines Lobes, Gewährung von Vergünstigungen, Streichung früher ausgesprochener Disziplinarmaßnahmen, Prämiierung, Überweisung in den erleichterten Vollzug. Disziplinarmaßnahmen bei schuldhaften Verstößen gegen die Pflichten und sonstigen Verhaltensregeln in der St.-Einrichtung: Ausspruch einer Mißbilligung, Verwarnung, Einschränkung oder Entzug von Vergünstigungen und des Verfügungssatzes für den monatlichen Einkauf, Arrest. Der Arrest darf 21 Tage, bei Jugendlichen 14 Tage nicht übersteigen. Der strenge Einzelarrest mit [S. 1344]weitgehendem Entzug der Verpflegung ist durch das St.-Gesetz vom 7. 4. 1977 abgeschafft worden. Zur Verhinderung eines körperlichen Angriffs auf Angehörige des St. oder andere Personen, einer Flucht oder des Selbstmordes sowie zur Aufrechterhaltung der Sicherheit dürfen als Sicherheitsmaßnahmen Einrichtungsgegenstände entzogen oder Absonderung und Unterbringung in Einzelhaft angeordnet werden. Unmittelbarer Zwang ist nach dem St.-Gesetz vom 7. 4. 1977 nur noch als letztes Mittel zulässig. Übergriffe von Angehörigen des St. sowie erhebliche Mißhandlungen von Strafgefangenen bei oft nur geringfügigem Anlaß kommen jedoch nach Berichten entlassener politischer Häftlinge immer noch recht häufig vor. In einem besonderen Kapitel sind die Rechte und Pflichten der Strafgefangenen zusammengefaßt. Sie haben das Recht auf ordnungsgemäße Unterbringung, Bekleidung und Ernährung, täglichen Aufenthalt im Freien (mindestens 1 Stunde), 8 Stunden Schlafenszeit, eine den sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen entsprechende medizinische Betreuung und Versorgung, gesellschaftlich nützliche Arbeit, Erwerb von Waren des persönlichen Bedarfs, persönliche Verbindungen, Wahrung ihrer rechtlichen Interessen. Bei Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft ist ihnen auf Wunsch religiöse Betätigung zu ermöglichen. Die Strafgefangenen sind verpflichtet, ihnen zugewiesene Arbeit ordnungsgemäß durchzuführen, sich die für ihren Arbeitseinsatz erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse anzueignen, an den Maßnahmen der staatsbürgerlichen Erziehung und der allgemeinen und beruflichen Bildung teilzunehmen und aktiv mitzuarbeiten. Die Maßnahmen zur Resozialisierung Strafgefangener sind, im Unterschied zum SVWG vom 12. 1. 1968, in einem besonderen Wiedereingliederungsgesetz geregelt. Darin wird die Wiedereingliederung als ein gesamtgesellschaftliches Anliegen gewertet. Den aus dem St. entlassenen Bürgern wird die volle Wahrnehmung ihrer staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten, soweit sie nicht durch gerichtliche Entscheidungen eingeschränkt worden sind, garantiert. Zuständig sind die Räte der Kreise, Städte und Stadtbezirke, in deren Bereich der Entlassene seinen Wohnsitz hat. Sie sollen Wohnraum und Arbeitsplätze bereitstellen, wobei darauf zu achten ist, daß der Entlassene möglichst wieder bei seiner alten Arbeitsstelle tätig sein kann. Die örtliche Räte können bis zu einem Jahr nach der Entlassung oder der gerichtlich angeordneten Maßnahme zur Wiedereingliederung (Bewährung) Auskünfte von den Betrieben, Genossenschaften und sonstigen staatlichen Einrichtungen über den erreichten Entwicklungsstand des Entlassenen einholen. Zur Vorbereitung und Durchführung der Wiedereingliederung sollen die Räte mit der Staatsanwaltschaft, den Gerichten, der Volkspolizei, den St.-Einrichtungen und Jugendhäusern, Betrieben, Genossenschaften und gesellschaftlichen Organisationen eng zusammenarbeiten. Sie sollen staatsbewußte Bürger, die das Vertrauen der Werktätigen besitzen, als ehrenamtliche Mitarbeiter gewinnen. Jugendliche sollen eine durch die Freiheitsstrafe unterbrochene oder im St. begonnene Berufsausbildung beenden. Zu diesem Zweck sind schon vor der Entlassung aus dem Jugendhaus Lehrverträge abzuschließen. Wenn sich bei Verurteilung eines bereits mit Freiheitsentzug bestraften Täters herausstellt, „daß die erneute Straftat wesentlich durch seine Disziplinlosigkeit bei der Wiedereingliederung in das gesellschaftliche Leben begünstigt wurde“, kann das erkennende Gericht für 1–3 Jahre besondere Maßnahmen im Urteil festlegen (§§ 47, 48 StGB). Es kann ein Kollektiv beauftragen, dem Verurteilten bei der Wiedereingliederung zu helfen und erzieherisch auf ihn einzuwirken; der Verurteilte kann verpflichtet werden, einen ihm zuzuweisenden Arbeitsplatz nicht zu wechseln oder sich in bestimmten Gebieten nicht aufzuhalten sowie den für seinen Aufenthalt von den staatlichen Organen erteilten Auflagen strikt nachzukommen. Bei Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat kann auf die Zulässigkeit staatlicher Kontrollmaßnahmen durch die Organe der Deutschen Volkspolizei erkannt werden (Polizeiaufsicht). Verletzt der Strafentlassene vorsätzlich die ihm erteilten Auflagen, kann er nach § 238 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren, Verurteilung auf Bewährung oder mit Geldstrafe bestraft werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1342–1344 Strafvollstreckung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Straßenbenutzungsgebühren

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Gesetzliche Grundlage des St. sind das St.-Gesetz vom 7. 4. 1977 (GBl. I, S. 109) und die 1. und 2. Durchführungsbestimmung vom selben Tage (GBl. I, S. 118, 123). Diese Bestimmungen sind mit dem Wiedereingliederungsgesetz vom 7. 4. 1977 (GBl. I, S. 98) mit Wirkung vom 5. 5. 1977 an die Stelle des erst durch Gesetz vom 19. 12. 1974 (GBl. I, S. 607) geänderten St.- und Wiedereingliederungsgesetzes (SVWG)…

DDR A-Z 1985

Architektur (1985)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 87] I. Theorie A. als das Ergebnis einer Tätigkeit, die sich mit der Gestaltung der räumlichen Umwelt befaßt, hat von jeher einen ästhetischen (Baukunst) und ökonomischen (Bauwesen) Aspekt. Nach Auffassung der Theoretiker in der DDR sind durch die Veränderungen des gesellschaftlichen Systems seit 1945 zum ersten Male auf deutschem Boden die Voraussetzungen geschaffen worden, den Dualismus zwischen der künstlerischen und ökonomischen Seite des Bauens zu überwinden. Der Gegensatz von wenigen Kunstbauten und der Vielzahl kunstloser Bauten sei beseitigt und das Künstlerische zu einem durchgängigen Moment der Umweltgestaltung geworden, weil mit dem Marxismus-Leninismus die Möglichkeit bestehe, die objektiven Funktionen und Wirkungen der A. für die gesellschaftliche Produktions- und Lebensweise zu erkennen. Es liegen keine Untersuchungen darüber vor, inwieweit die aufgrund dieser Prinzipien gebaute A. tatsächlich milieu- und bewußtseinsprägend geworden ist. Jedoch zeigen die Auseinandersetzungen in der bisherigen Geschichte der A. der DDR um die Begriffe Formalismus bzw. Funktionalismus, daß die jeweils konkret realisierte Verbindung von Ökonomie und Kunst nicht widerspruchsfrei war. So hat die Bekämpfung des Formalismus zugunsten des sozialistischen Realismus zu Qualitätsmangeln in der A. der DDR geführt, weil sich eine durch die Ökonomie des industriellen Bauens forcierte Monotonie breitmachte. Die Gefahren einer verbalen Ablehnung des Funktionalismus bei gleichzeitiger Praktizierung eines mit Zweckmäßigkeit begründeten Schematismus werden seit längerem diskutiert. Die jüngere DDR-A. versucht mit z. T. neuen Konzepten (Städtebau) diesen Gefahren zu entgehen, scheitert jedoch oft an den begrenzten ökonomischen Möglichkeiten der DDR oder an politischen Vorgaben, die Monumentalität als Alternative zur Monotonie verstehen. (Bildende Kunst III.) II. Geschichte Die gesellschaftlichen Veränderungen in der SBZ/DDR nach 1945 schufen vor allem durch die Änderung der Eigentumsverhältnisse die Voraussetzungen für neue Möglichkeiten des Bauens: Grund und Boden sind überwiegend gesellschaftliches Eigentum bzw. können ohne größere Schwierigkeiten enteignet werden (Aufbaugesetz) (Inanspruchnahme); der größte Teil der Gebäude wie auch der Baubetriebe ist verstaatlicht; staatliche Organe sind nahezu die alleinigen Auftraggeber. Trotzdem hat es fast 20 Jahre gedauert, bis die städtebauliche Planung in die Volkswirtschaftspläne voll integriert war, bis über Verflechtungsbilanzen Städtebau, Industrieinvestition, Verkehrsplanung, Wohnungsbau und Raumplanung aufeinander bezogen wurden. Es lassen sich 3 Etappen der A. der DDR unterscheiden: 1945–1955: Erste Wiederaufbauphase, Schaffung der theoretischen und praktischen Grundlagen für eine Neuorientierung des Bauens in der SBZ/DDR. 1955–1966: Durchsetzung der neuen Prinzipien des Bauens in der DDR, vor allem deutlich in der Industrialisierung des Bauwesens. Seit 1966: Über die Grundprinzipien bestehen keine Diskussionen mehr. Die tatsächliche Bauleistung hängt von Entscheidungen der Parteiführung ab (z.B. Ulbricht: Ausbau der Stadtzentren, Honecker: Lösung der Wohnungsfrage). Am bedeutsamsten für die Entwicklung des Bauens war die Zeit von 1954 bis 1967, in der sich die für die DDR typische Form der A. (industrialisierter Massenwohnungsbau — Akzentuierung der gesellschaftlichen Bauten) herausbildete. In dieser Phase wandelte sich die gesamte Bauwirtschaft von einem Handwerkszweig in einen Bereich der industriellen Fertigung mit allen Konsequenzen, die das für Architekten, Wissenschaftler, Baufunktionäre und auch für Auftraggeber und Benutzer der A. hatte. Im einzelnen ist auf folgende Daten hinzuweisen: 1946 Wohnungsbauprogramm der KPD („Planwirtschaft im Wohnungsbau“). 1950 1. Deutsche Bautagung in Leipzig (Fünfjahrplan: Industriezentren und Städtebau); 16 Grundsätze des Städtebaus; Aufbaugesetz; Nationales Aufbauprogramm. 1951 Gründung der Deutschen Bauakademie; Karl- Marx-Allee (damals Stalinallee) (1. Bauabschnitt). 1952 Beginn des Aufbaus von Eisenhüttenstadt (Grundstein 21. 8. 1950); Industriebau: Eisenhüttenkombinat Ost, Groß-Kokerei Lauchhammer, Eisenhüttenwerk Calbe, Stahlwerk Freital u.a.; Bund Deutscher Architekten (BDA) gegründet; 1. Ausgabe von „Deutsche Architektur“ (April). 1953 Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft/AWG gegründet. 1955 1. Baukonferenz der DDR „Programm der umfassenden Industrialisierung und Typisierung des Bauens“; Ministerrat: Wichtige Aufgaben im Bauwesen (Beschluß); 2. wissenschaftlich-technische Konferenz der DDR (Standardisierung, Typisierung, Normung); Richtlinien für eine einheitliche Typenprojektierung. 1956 Beginn: Hoyerswerda (industrielle Plattenbauweise); Industriebau: Schwarze Pumpe, Überseehafen Rostock, Reaktor Rossendorf, Kraftwerk Lübbenau u.a. [S. 88]1958 Karl-Marx-Allee (2. Abschnitt); 2. Baukonferenz: Stärkung der örtlichen Bauindustrie; IX. RGW-Tagung: Ständige Kommission Bauwesen gegründet (Schaffung einer RGW-Maßordnung für den Fertigbau: TGL statt DIN). 1960 Industriebau: Petrochemie (Schwedt/Leuna II); Ministerrat: Grundsätze zur Planung und Durchführung des Aufbaus der Stadtzentren (Beschluß). 1963 Ministerrat: Anwendung der Grundsätze des NÖSPL im Bauwesen (Beschluß). 1965 Berlin (Ost): Straße Unter den Linden (1962–1965) fertiggestellt. 1966 4. Baukonferenz: Überwindung der Monotonie im Bauwesen; Anfänge der Metalleichtbauweise; Reorganisation des Instituts für Städtebau und A. der DBA. 1967 VII. Parteitag: Komplexe Generalbebauungspläne der Bezirke und Städte gefordert. 1968 4. Tagung des ZK der SED: Beschleunigter Aufbau der Zentren der wichtigsten Städte der DDR. 1971 Ensemble Alexanderplatz Berlin (Ost). 1973 10. Tagung des ZK der SED: Orientierung auf den Wohnungsbau (bis 1990) und die Sanierung der Altbausubstanz. 1976 Beschlüsse des Ministerrates zur Förderung des genossenschaftlichen und privaten Wohnungsbaus; Palast der Republik in Berlin (Ost); Architekturpreis der DDR (gegr.); Rekonstruktion des Bauhauses in Dessau. 1982 Politbüro des ZK des SED und Ministerrat: Grundsätze für Städtebau und Architektur (Gleichrangigkeit von Neubau und Erhaltung der Altbausubstanz). Nach Auffassung der Architekten in der DDR drückt sich das Neue der DDR-A. insbesondere in 2 Bereichen aus: im Wohnungsbau und bei den gesellschaftlichen Bauten (z.B. beim Bau der Stadtzentren, Städtebau). Im Wohnungsbau wurde die Industrialisierung des Bauens durchgesetzt. Die Entwicklung von Hoyerswerda bis zu den letzten Abschnitten von Halle-Neustadt weist Fortschritte auf. Trotz großer Anstrengungen ist jedoch der Wohnungsbestand stark überaltert und noch immer unzureichend ausgerüstet. Deshalb muß in den nächsten Jahren die Renovierung der Altbausubstanz eine noch größere Rolle spielen. Dies dürfte für die A. neue Probleme mit sich bringen, da sich die Bauweise des vergangenen Jahrzehnts — Aufbau 5stöckiger Wohnhäuser in Montagebau auf großen Freiflächen — in den Zentren der mittleren und kleineren Städte nicht fortsetzen läßt. Die Konzentration der Mittel auf den Wohnungsbau hat seit 1971 dazu geführt, daß für den Bereich der „strukturbestimmenden“ gesellschaftlichen Bauten weniger finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Das ambitionierte Programm des Umbaus der Stadtzentren aller größeren Städte der DDR wird nur dort, wo es wegen der Investitionen der Vergangenheit unumgänglich ist, weitergeführt. Die A. der DDR, die mit dem Aufbau der Zentren ein eigenes Gesicht zu bekommen schien, wurde durch die Diskussionen über die Verbindung mit der bildenden Kunst und die geforderte Umsetzung von Ergebnissen der Informationswissenschaften (Semiotik: Die A. soll unverwechselbare monumentale Zeichen geben) zunächst belebt, ist heute jedoch mehr oder weniger mit sozialpolitischen Aufgaben (Wohnungsbau) beschäftigt. Hinzu kommt eine Neubewertung der Altbausubstanz: Der Renovierung und Rekonstruktion von überkommenen Bauten wird aus ökonomischen, aber auch aus künstlerischen Erwägungen ein zunehmend größerer Stellenwert beigemessen. Nach dem erklärten Willen von Partei- und Staatsführung der DDR soll die Wohnungsfrage bis 1990 durch den Bau (bzw. Um- oder Ausbau) von 2,8–3 Mill. Wohnungen gelöst sein. Die Gesamtkosten werden für die Jahre 1975–1990 auf über 200 Mrd. Mark geschätzt. Im laufenden Fünfjahrplan sollen 600.000 Wohnungen neu gebaut und 340.000 modernisiert werden. Seit 1971 wird der private Eigenheimbau in begrenztem Umfang gefördert (verstärkt seit 1976). Gegenwärtig werden jährlich etwa 13.000 Eigenheime fertiggestellt (ohne Wochenendhäuser, „Datschen“ o.ä.) (Bau- und Wohnungswesen, VII.; Kredit). Die A. der DDR wird gegenwärtig von dem Bemühen bestimmt, Neubau und Erhaltung bzw. Modernisierung der Altbausubstanz als gleichrangige Aufgabe zu realisieren. Konkret heißt das: Deutliche Aufwertung der Altbauten. Die generell höhere Wertschätzung des vor 1945 Gebauten hat einen ökonomischen (bessere Ausnutzung des Bestehenden) und künstlerischen Aspekt. Zwar wird bisher eine dem westlichen Postmodernismus (Funktionalismus) vergleichbare Abwertung der Moderne abgelehnt, dennoch ist in der Baupraxis eine verstärkte Hinwendung zu historischen Bauten und Baustilen festzustellen. Beispiele hierfür sind Rekonstruktionen wie die Semperoper in Dresden, der Platz der Akademie in Berlin oder das Vorhaben, in Berlin wieder ein Stück Altstadt mit einer Mischung aus historischen und historisch nachempfundenen Bauten zu errichten (Bereich Nikolaikirche). Ein Ausweg aus dem Schematismus des Massenwohnungsbaus ist die Rückbesinnung auf das traditionelle Erbe; daneben stehen Versuche, durch bessere Qualität oder stärkere Berücksichtigung von Wünschen der Benutzer der DDR-A. zu mehr Vielfalt zu verhelfen. III. Baugebundene Kunst Seit der forcierten Industrialisierung des Bauens Mitte der 50er Jahre gibt es verstärkte Bemühungen, [S. 89]einer Monotonie im Bauwesen durch die bewußte Verbindung von A. und bildender Kunst zu begegnen. Ökonomische Zwänge sorgten bis heute dafür, daß Kunst hierbei Zusatz zum Zweckbau blieb. Trotzdem sind einige für die DDR typische Entwicklungen festzustellen, die alle von der Absicht geprägt sind, Kunst in der Verbindung mit A. aus dem abgeschiedenen Bereich eines Museums publikumsnah mitten in verkehrsreiche Stadtzentren oder in Wohngebiete zu stellen: Alle Neubaugebiete der DDR enthalten Zeichen einer Verbindung von bildender Kunst und A. Am häufigsten anzutreffen ist die Bereicherung eines Fertigbaukomplexes durch Plastiken, hierbei reicht die Skala von politischer Monumentalität (Marx-Kopf von Lew Kerbel in Karl-Marx-Stadt) bis zur verspielten Kleinplastik, letztere oft als Brunnen. Eine direkte Verbindung gehen Bildkunst und Bauwerk bei der Gestaltung großdimensionierter Wandbilder ein. Musterbeispiel ist hier der von Walter Womacka geschaffene Bildfries um das Haus des Lehrers auf dem Berliner Alexanderplatz (1964; mit 125 m × 7 m zugleich eine der flächenhaft größten Kunstschöpfungen in Europa). Die großen Wandbilder, Metallreliefs, Glasfenster, Kachelmosaiken, Keramiken oder im Innern auch Teppiche sind eine für die DDR kennzeichnende Form baugebundener Kunst. In den 60er Jahren gab es unter der Wortführung von Hermann Henselmann (Städtebau) den Versuch, repräsentative Bauwerke selbst als signifikante Kunstwerke zu gestalten. Ein Beispiel für diese „Zeichen-A.“ ist das nach einer Idee von Henselmann 1968–1975 gebaute Leipziger Universitätshochhaus mit seiner zugespitzten Dachhaube. Der Unterschied zwischen diesem Trend und dem heutigen baukünstlerisch ambitionierten Bauen wird deutlich in dem direkt daneben errichteten Neuen Gewandhaus von Rudolf Skoda mit seinem von außen und innen einzusehenden über 3 Etagen laufenden 700 qm großen Wandgemälde von Sighard Gille. Dieses 1977–1981 fertiggestellte Bauwerk ist in jeder Hinsicht das gelungenste Beispiel einer Verbindung von Kunst und A. in der DDR. In den Jahren des umfassenden politischen Umbruchs wurde baugebundene Kunst durch die Gestaltung radikal neuer Anlagen konzipiert (z.B. Alexanderplatz Berlin, Sachsenplatz Leipzig, Zentrum Karl-Marx-Stadt). Heute ist rücksichtsvolleres Einfügen des Neuen in die überkommene Bausubstanz mehr gefragt; durch ensemblegerechten Entwurf von Neubauten, durch Anpassung an die geschichtliche Umgebung vermischen sich Baukunst und Denkmalpflege (z.B. Planung Hotelneubau Dresden/Elbufer). IV. Information und Dokumentation Zentrale Einrichtung für Wissenschaft und Technik im Bauwesen ist die „Bauinformation“ der Bauakademie der DDR, 1020 Berlin (Ost), Wallstr. 27. Den Benutzern stehen neben ständig wechselnden Bauausstellungen und einer Fachbibliothek mit umfassenden Katalogen ein Recherchesystem für Dokumente (Verordnungen, Aufsätze, Fotos und Filme), Patente und technische Vorschriften zur Verfügung. Die Bauakademie publiziert eine Dokumentationskartei: Zeitgeschichte des Bauwesens der DDR, I. 1945–1970, II. 1971–1976 und eine Schriftenreihe für Bauforschung, insbes. Reihe: Städtebau und Architektur; VEB Verlag für Bauwesen, Berlin. Zeitschrift „Architektur der DDR“ (1952 als „Deutsche Architektur“ gegr.). Bau- und Wohnungswesen; Städtebau. Manfred Ackermann Literaturangaben Andrä, Klaus, Renate Klinker u. Rainer Lehmann: Fußgängerbereiche in Stadtzentren. Hrsg. Bauakademie der DDR, Institut für Städtebau und Architektur. Berlin (Ost): Verl. f. Bauwesen 1981. Architektur in der DDR. Berlin (Ost): Henschel 1980. (Schriften des Instituts für Städtebau und Architektur.) Flierl, B.: Zur sozialistischen Architekturentwicklung in der DDR. Hrsg. Bauakademie der DDR. Berlin (Ost): Henschel 1979. Krenz, Gerhard: Architektur zwischen gestern und morgen. Ein Vierteljahrhundert Architekturentwicklung in der DDR. Berlin (Ost): Verl. f. Bauwesen 1974. Städte und Stadtzentren in der DDR. Ergebnisse u. reale Perspektiven des Städtebaus in der DDR. Hrsg. von Gerhard Krenz, Walter Stiebitz u. Claus Weidner. Berlin (Ost): Verl. f. Bauwesen 1969. <LI>Städtebau in der DDR, in: Stadt — Zeitschrift für Wohnungs- und Städtebau. Hrsg. Vorstand der Unternehmensgruppe Neue Heimat. Sondernummer 1/1983. Hamburg 1983. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 87–89 Architekten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arzneimittelversorgung

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 87] I. Theorie A. als das Ergebnis einer Tätigkeit, die sich mit der Gestaltung der räumlichen Umwelt befaßt, hat von jeher einen ästhetischen (Baukunst) und ökonomischen (Bauwesen) Aspekt. Nach Auffassung der Theoretiker in der DDR sind durch die Veränderungen des gesellschaftlichen Systems seit 1945 zum ersten Male auf deutschem Boden die Voraussetzungen geschaffen worden, den Dualismus zwischen…

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Kulturbund der DDR (KB) (1985)

Siehe auch: Deutscher Kulturbund: 1969 1975 1979 Kulturbund der DDR: 1975 1979 Kulturbund, Deutscher: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung Deutschlands: 1953 1954 1969 Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung Deutschlands (KB): 1956 Auf allen Gebieten der Kulturpolitik arbeitende Organisation, die in ihren Reihen kulturell interessierte Bürger aller Berufe und Schichten vereint, besonders aber die kulturell tätige Intelligenz. Im Juli 1945 auf Initiative der SMAD unter dem Namen „Kulturbund zur demokratischen Erneuerung Deutschlands“ gegründet, war der KB anfangs interzonal und überparteilich tätig. Die Tatsache, daß sich die sozialistische Umorientierung der ursprünglich allgemein humanistisch ausgerichteten Organisation nur unter Widerständen vollzog und daß der KB jenen Schichten ein Betätigungsfeld bot, die parteipolitisches Engagement vermeiden wollten, rief häufige Kritik der SED hervor. Die Auseinandersetzungen über die kulturpolitische Linie wurden durch den V. Bundeskongreß des KB 1958 abgeschlossen, der die Annahme eines Programms, größere Veränderungen in den Führungsgremien und die Umbenennung in Deutscher Kulturbund beschloß. Seitdem bemüht sich die Organisation — der VIII. Bundeskongreß 1974 gab ihr den neuen Namen „Kulturbund der DDR“ —, als gesellschaftlicher Partner die staatliche sozialistische Kulturpolitik zu unterstützen sowie als Massenorganisation im Rahmen der Bündnispolitik zur Annäherung der Intelligenz an die Arbeiterklasse beizutragen. Der KB ist regional nach Bezirken und Kreisen gegliedert. Oberstes Organ ist der Bundeskongreß, der Präsidialrat und Präsidium wählt. Zentrale Kommissionen, z.B. für Wissenschaft, Kunst und Literatur oder Philatelie, sowie besondere Gesellschaften leiten die Arbeit der rd. 243.000 Mitgl. (1982) in ca. 1200 Freundeskreisen, Interessen- und Arbeitsgemeinschaften, den regionalen Untergliederungen der Gesellschaften sowie in rd. 1800 Ortsgruppen an. 1980 wurde innerhalb des KB die Gesellschaft für Natur und Umwelt gegründet, die 40.000 KB-Mitgl. aus bislang 1600 Interessen- und Arbeitsgruppen zusammenfaßt, 1982 die Gesellschaft für Fotografie. Außerdem sind Bestandteile des KB die zentralen Arbeitskreise „J. R. Becher“, „Friedrich Schiller“ und „Ernst Barlach“ sowie die Pirckheimer-Gesellschaft, der Philatelistenverband, die Gesellschaft für Denkmalpflege (Denkmalschutz), die Gesellschaft für Heimatgeschichte und der Arbeitskreis Esperanto. Die Klubs der Intelligenz, in denen vor allem Kulturschaffende organisiert sind, wurden 1957 dem KB eingegliedert, nachdem sie wegen politischer Unabhängigkeitstendenzen kritisiert worden waren. Bei der Lösung der sich aus dem VIII. Parteitag der SED (1971) ergebenden Aufgabe, zur Hebung des kulturellen Lebensniveaus der Werktätigen beizutragen, steht der KB vor der Schwierigkeit, den weitgehenden, oft durch soziale Exklusivität bedingten Zirkelcharakter seiner Grundeinheiten zugunsten einer verstärkten Öffentlichkeitsarbeit aufgeben zu müssen; in diesem Zusammenhang wird an den KB immer wieder die Forderung der „Öffnung“ herangetragen. Als weitere Probleme stellen sich der Organisation geringe Popularität unter der Jugend und zu schwache Verankerung auf dem Lande. Der KB ist durch eine eigene Fraktion mit 22 Abgeordneten in der Volkskammer und 2.760 Abgeordneten in den örtlichen Volksvertretungen vertreten. Er gibt die kulturpolitische Wochenzeitschrift „Sonntag“ heraus sowie Monatszeitschriften verschiedener Fachgebiete. Präsident des KB ist seit 1978 Hans Pischner (SED). 1. Bundessekretär ist Dr. Karl-Heinz Schulmeister. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 764 Kulturarbeit des FDGB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kulturelle Zusammenarbeit

Siehe auch: Deutscher Kulturbund: 1969 1975 1979 Kulturbund der DDR: 1975 1979 Kulturbund, Deutscher: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung Deutschlands: 1953 1954 1969 Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung Deutschlands (KB): 1956 Auf allen Gebieten der Kulturpolitik arbeitende Organisation, die in ihren Reihen kulturell interessierte Bürger aller Berufe und Schichten vereint, besonders aber die kulturell tätige Intelligenz. Im…

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Finanzkontrolle und Finanzrevision (1985)

Siehe auch: Finanzkontrolle: 1969 Finanzkontrolle und Finanzrevision: 1975 1979 Zur Erfüllung ihrer Regierungsaufgaben und für die Bereitstellung von öffentlichen Leistungen erhalten die zentralen und örtlichen Staatsorgane finanzielle Mittel aus dem Öffentlichen Gesamthaushalt zugeteilt. Neben diesen Haushaltsorganen werden auch den im Staatseigentum befindlichen Betrieben und Kombinaten Geldmittel aus der Staatskasse zur Verfügung gestellt (z.B. für Erweiterungsinvestitionen, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben = Wirtschaftsförderung durch projektgebundene Kapitalzuteilungen aus dem Etat). Zu diesen Fördermitteln aus dem Budget kommen die Subventionszahlungen hinzu, die zur Sanierung und Unterstützung von ertragsschwachen Betrieben, Kombinaten, Branchen und Wirtschaftsbereichen benötigt werden. Zu derartigen Subventionen gehören z.B. Zuschüsse zum Ausgleich von planmäßigen und außerplanmäßigen Verlusten oder die aus dem Etat bestrittenen produktgebundenen Preisstützungen. Da finanzielle und materielle Ressourcen knapp sind, erwächst für die Regierung der DDR die Verpflichtung nachzuforschen, ob die Empfänger des staatlichen Geldkapitals [S. 391]dieses plankonform, sparsam und zweckmäßig sowie den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend verwenden. Darüber hinaus erstrecken sich die Kontrollmaßnahmen ausgehend vom Staatseigentum an den Produktionsmitteln auch allgemein auf die gesamte Qualität der Unternehmensführung und der Kapitalverwertung in den sozialistischen Produktionsorganisationen (VEB, Kombinate, Produktionsgenossenschaften) (= allgemeine Wirtschaftlichkeits- und Rentabilitätskontrolle). 1. Finanzkontrolle. Die durch Regierungsorgane durchgeführte „staatliche Finanzkontrolle“ (Fk.) umfaßt alle Überprüfungen, die feststellen sollen, ob zentrale und regionale Verwaltungsstellen sowie die Wirtschaftsbetriebe in ihrem Finanzgebaren das Staatsinteresse wahren und die zentralen Anweisungen befolgen. Neben der Fremdkontrolle, die durch externe Prüfungsorgane erfolgt, organisiert jeder Leiter einer Verwaltungsstelle und eines Wirtschaftsbetriebes zusätzlich eine Eigenkontrolle über den Umgang mit Finanzmitteln in seinem Verantwortungsbereich. Diese haus- oder betriebsinternen Kontrollen bedürfen meist keiner Anstöße von außen. Sie werden von den Leitungskadern einerseits zur Absicherung ihrer Führungsposition organisiert, damit sie nicht angeklagt werden können, sie hätten zugelassen, daß in ihrem Leitungsbereich Staatskapital veruntreut wird. Andererseits sind die Leitungskader natürlich auch aus materiellem Interesse bestrebt herauszufinden, ob die verfügbaren Finanzmittel so genutzt werden, daß auch die dezentralen Sonderinteressen von Verwaltungsinstanzen und Einzelbetrieben optimal verwirklicht werden. Diese Sonderinteressen konzentrieren sich zur Hauptsache auf die Maximierung der persönlichen Einkommen und Prämien und auf den Erwerb von staatlich verliehenen Ehrungen und Privilegien. Aufgabe der Fk. ist es, a) laufend das Finanzwesen und die Finanzdisziplin der „Haushaltsorgane“ und „Haushaltsorganisationen“ zu überprüfen (dazu gehören u.a. die Ministerien, Zentralen Ämter, die örtlichen Räte [ Räte im Staatsapparat ] samt Verwaltungsunterbau, die Einrichtungen der „gesellschaftlichen Konsumtion“ im Bereich des Gesundheitswesens, der Kultur und des Sports und die Massenorganisationen). Außerdem ist der Fk. b) die fortwährende Überwachung der Finanzwirtschaft der produzierenden Wirtschaftseinheiten übertragen (VEB, Kombinate, Produktionsgenossenschaften). Letztlich erstreckt sich der Aufgabenbereich der Zentralen Fk. c) auch auf die Geschäftspolitik der Banken, Sparkassen und Versicherungen (Bankwesen). In der Verwaltungspraxis und der wirtschaftswissenschaftlichen Lehre wird von „staatlicher Finanzkontrolle“ hauptsächlich dann gesprochen, wenn es sich um die folgenden beiden Kontrollmaßnahmen handelt: a) die „Vorkontrolle“ der Qualität der gerade ausgearbeiteten Finanzpläne und b) die „kontinuierliche, mitlaufende Kontrolle über das Maß der Erfüllung der Finanzpläne“. Zu diesen finanzwirtschaftlichen Plänen gehören folgende in Mark aufgestellte Spezialpläne: die Haushalts-, Kredit-, Valuta- und Kassenpläne sowie die globalen und einzelwirtschaftlichen Planbilanzen von Wirtschaftsgruppen (z.B. Banken, Industrie) und einzelnen Kombinaten sowie Betrieben. Die Zuständigkeiten innerhalb der staatlichen Kontrollorganisation wurden nach folgenden beiden Aufgabengebieten aufgeteilt: Kontrolle der Haushaltsdurchführung und Finanzkontrolle der Staatswirtschaft. Je nachdem, ob haushaltswirtschaftliche Kontrollen gegenüber Etatmittelverwendern und Zuwendungsempfängern (z.B. Verwaltungsorganen) durchgeführt werden müssen oder ob die Aufgabe darin besteht, die Finanzwirtschaft von erwerbswirtschaftlich tätigen Betrieben zu überprüfen, wechseln auch die angewandten Kontrollmethoden. Gegenüber den erwerbswirtschaftlich ausgerichteten Organisationen (VEB; Kombinate) verfolgt die Fk. zunächst vor allem das Ziel, „ungeschminkt“ zu erfahren, welche Ergebnisse bei der a) vom Plan vorgeschriebenen und bei der b) auf Eigeninitiative der Produktionsorganisationen vorgenommenen Verwertung von Finanzkapital erzielt worden sind. Diese Erkundungen erfolgen durch gezielte Einholung von Informationen, periodisch angeforderte Rechenschaftsberichte und durch überraschend anberaumte Prüfungen der Buchhaltung und des betrieblichen Rechnungswesens. Werden durch die Kontrollen Leistungsmängel aufgedeckt, sind die Kontrollorgane verpflichtet, Maßnahmen zu empfehlen und an ihrer Verwirklichung mitzuarbeiten, mit denen die Effektivität der überprüften Wirtschaftsorganisationen verbessert werden kann. Die VEB und Kombinate der volkseigenen Wirtschaft sind verpflichtet, ihre Geschäftspolitik nach dem „Rentabilitätsprinzip“ (Prinzip der Wirtschaftlichen Rechnungsführung) auszurichten. Diese Handlungsmaxime verlangt von ihnen, ihre Produktionskosten aus dem Erlös verkaufter Erzeugnisse, also durch eigene Leistungen, zu decken. Der Normalfall soll jedoch sein, daß die Betriebe und Betriebsvereinigungen einen Gewinn erwirtschaften. Das „Rentabilitätsprinzip“ verpflichtet somit die Produktionsorganisationen zu einer möglichst effizienten, flexiblen Kombination der Produktionsfaktoren im Rahmen der für sie verbindlichen Betriebspläne. Diese Forderung nach Rentabilitätssteigerung durch flexible Unternehmenspolitik läßt sich natürlich in den Produktionsbetrieben nur in dem Maße erfüllen, wie ihnen die Daten der Betriebspläne hierfür Entscheidungsspielräume lassen. Im Gegensatz zu den Wirtschaftsbetrieben richtet sich das Verwaltungshandeln der Staatsorgane nicht unmittelbar auf erwerbswirtschaftliche Ziele. Sie sind vielmehr z.B. damit beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen und die administrativen Hilfen zu gewähren, damit die Produktionsorganisationen ihre staatlichen Planaufgaben termingerecht erhalten und in die Lage versetzt werden, diese zu erfüllen. Das Handeln der Verwaltungsorgane wird durch Anweisungen und Regeln in Form von Gesetzen, Anordnungen und Durchführungsbestimmungen gelenkt und zusätzlich durch operative Verfügungen vorgesetzter Regierungs[S. 392]stellen gesteuert. Bei der Aufteilung der von ihnen verwalteten Haushaltsmittel (Einzeletats) auf die ihnen zur Erledigung zugewiesenen Aufgaben sind die Verwaltungsinstanzen verpflichtet, weisungsgetreu zu verfahren und sachgemäß zu handeln. Daraus folgt, daß je nach der Art der Institutionen und der diesen übertragenen spezifischen Aufgaben sich auch die Ziele, die Methoden und die Beurteilungsmaßstäbe der Fk. ändern. So stehen bei der Kontrolle des Verwaltungsbereiches die Einhaltung der Haushaltsdisziplin und die sparsame Mittelverwendung durch die Haushaltsorganisationen im Mittelpunkt der Kontrolltätigkeit. Seit 1966 befassen sich in der DDR vor allem 4 Finanzorgane mit der Fk. der Staatswirtschaft: 1. das Ministerium der Finanzen (MdF), 2. die Banken, 3. die staatliche Finanzrevision und 4. die Abteilungen Finanzen der örtlichen Räte. Ergänzende Kontrollen mit speziellen Erkundungsaufträgen werden von den Industrieministerien, den Versicherungen und den ständigen Ausschüssen der Volksvertretungen durchgeführt. Bei dieser Vielzahl der sich bereichsweise überschneidenden Kontrollen seitens verschiedener Instanzen ist es unumgänglich, daß diese ihre Tätigkeit in der Sache und im Termin aufeinander abstimmen. Aus diesem Grunde erfolgen die üblichen Kontrollen und Revisionen zum Abschluß des Wirtschaftsjahres zumeist gemeinsam. In den Betrieben und Betriebsvereinigungen ist der Hauptbuchhalter der verantwortliche Ansprechpartner. Er ist der vom Staat beauftragte und von der Wirtschaftsverwaltung eingesetzte Inspektor, der sicherzustellen hat, daß bei den Planträgern an der Produktionsbasis die Staatsinteressen vorrangig berücksichtigt werden. Er hat dafür zu sorgen, daß das betriebliche Rechnungswesen ordnungsgemäß geführt wird, damit die Kontrolleure des Staatsapparats jederzeit Einsicht in die Buchhaltung und Erfolgsrechnung des Betriebes nehmen können. 2. Finanzrevision. In der DDR hat der Begriff „Finanzrevision“ (Fr.) zwei Bedeutungen. Einerseits stellt die Fr. eine Prüfungsmaßnahme dar. Andererseits ist sie ein staatliches Kontrollorgan. Als Prüfungsmaßnahme umfaßt die Fr. die jährliche Prüfung der Vorschriftsmäßigkeit des Rechnungswesens und der Jahresabschlußbilanzierung bei den einzelnen VEB und Kombinaten (= nachträgliche Kontrolle). Als staatliches Kontrollorgan stellt die Fr. eine Hierarchie institutionell verselbständigter Kontroll- und Revisionsinstanzen dar, die unter der direkten Anleitung des MdF Revisionen durchführt. Der Zuständigkeitsbereich der staatlichen Fr. erstreckt sich a) auf die Produktionseinheiten aller Wirtschaftsbereiche (Industrie, Bauwesen, Handel, Verkehr, Landwirtschaft, sonstige Dienstleistungssektoren), sofern diese ihre „Unternehmenspolitik“ nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung ausrichten; b) auf die staatlichen Kreditinstitute; c) auf alle staatlichen Verwaltungsorgane (= Haushaltsorgane/Haushaltsorganisationen) und d) auf sämtliche gesellschaftlichen Massenorganisationen. Bei den erwerbswirtschaftlich ausgerichteten Produktionseinheiten wird durch die Fr. geprüft, ob die vorgelegte Jahresbilanz und die unterbreitete Gewinn-und-Verlust-Rechnung ordnungsgemäß zustande gekommen sind. Hinzu kommt die Analyse der wirtschaftlichen „Tüchtigkeit“ des Betriebskollektivs. Als Prüfungsunterlagen zur Beurteilung des erreichten Wirtschaftserfolges werden die gesammelten Belege, Dokumente, Buchungen, Statistiken, Betriebspläne (einschließlich Finanzpläne), Planabrechnungen (Soll-Ist-Vergleiche) und die Ergebnisse der Gewinn-und-Verlust-Rechnungen ausgewertet. Zweck der Revision ist die Beurkundung der Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses der Produktionseinheiten (Bilanz, Gewinn-und-Verlust-Rechnung, Planabrechnung) durch Erteilung eines „Bestätigungsvermerks“. Erst mit diesem Vermerk und durch einen positiven Prüfungsbericht wird das vom Arbeitgeber Staat eingestellte Führungspersonal der VEB und Kombinate durch diesen selbst für ihre Tätigkeit in der vergangenen Wirtschaftsperiode entlastet. Prüfungsobjekte bei den zentralen und örtlichen Staatsorganen sind die Jahresabrechnungen der Finanz-, Haushalts-, Kredit- und Valutapläne, die Gesetzestreue bei der Erfüllung der ihnen aufgetragenen Aufgaben und der sparsame und pflegliche Umgang mit Staatsvermögen. Entdecken die Revisionsinstanzen bei ihren Prüfungen, daß einzelne Produktionseinheiten und Verwaltungen unwirtschaftlich gearbeitet haben, planwidrige Aktionen unternahmen oder gegen Gesetze verstießen, so dürfen sie bei kleineren Beanstandungen selbst Weisung erteilen, die aufgedeckten Fehlleistungen zu korrigieren. Bei größeren Vergehen müssen sie den Fall den übergeordneten Lenkungsinstanzen sowie den Gerichten übergeben. Sofern es sich nicht um einen Fall handelt, bei dem die Gerichte aufgrund der Vorschriften des Wirtschaftsstrafrechts zwingend eingeschaltet werden müssen, sorgt in den meisten Fällen das MdF für Abhilfe. Während der Wirtschaftsreform in der DDR (1963 bis 1970) hat die primäre Verantwortlichkeit für die Fr. gegenüber der volkseigenen Wirtschaft zweimal gewechselt. Zunächst erhielten die „Konzern“-Spitzen der VVB 1963/64 anstelle behördlicher Kontrollinstanzen den Auftrag, die Finanzwirtschaft der ihnen angegliederten VEB laufend zu überwachen und das betriebliche Rechnungswesen nach Abschluß jedes Wirtschaftsjahres nach Maßgabe staatlicher Prüfungsvorschriften zu revidieren. Die Fr. gegenüber den VVB übernahmen die 1963/64 neu eingerichteten „Industrie-Bankfilialen“ der damaligen Deutschen Notenbank (heute Staatsbank der DDR). Die VVB führten jedoch ihre Nachkontrolle nicht im Interesse der vorrangigen Durchsetzung der Staatsziele vor denen der Individual- und Betriebsinteressen durch. Wegen „Kumpanei“ mit den Kontrollierten wurden ihnen deshalb 1966 die primären Revisions- und Überwachungsbefugnisse wieder entzogen. Das Scheitern dieses Experimentes, die Verantwortlichkeit für Fk. und [S. 393]Fr. auf die VVB-Leitungen zu delegieren, rührte daher, daß durch die Umwandlung der VVB zu „Organen mit wirtschaftlicher Rechnungsführung“ diese mit ihren Betrieben zu einer Gewinn-und-Verlust-Gemeinschaft mit vielfach gleichen Interessen zusammenwuchsen. Aus diesen Gründen wurde Anfang 1966 das Revisionswesen einer unabhängigen staatlichen Instanz übertragen. Die fachliche Anleitung dieser Sonderbehörde liegt beim MdF. (Vgl. den Beschluß über die Aufgaben, die Arbeitsweise und den Aufbau der Staatlichen Finanzrevision vom 12. 5. 1967, GBl. II, S. 329 ff.) Finanzsystem; Wirtschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 390–393 Finanzamt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Finanzorgane

Siehe auch: Finanzkontrolle: 1969 Finanzkontrolle und Finanzrevision: 1975 1979 Zur Erfüllung ihrer Regierungsaufgaben und für die Bereitstellung von öffentlichen Leistungen erhalten die zentralen und örtlichen Staatsorgane finanzielle Mittel aus dem Öffentlichen Gesamthaushalt zugeteilt. Neben diesen Haushaltsorganen werden auch den im Staatseigentum befindlichen Betrieben und Kombinaten Geldmittel aus der Staatskasse zur Verfügung gestellt (z.B. für…

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Zahlungs- und Verrechnungsverfahren (1985)

[S. 1531]1. Systembedingte Besonderheiten des Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs. Im Unterschied zu den Marktwirtschaften ist in den sowjet-sozialistischen Zentralplanwirtschaften der inländische Zahlungs- und Verrechnungsverkehr zwischen Lieferanten und Beziehern von Gütern und Dienstleistungen strikt vom Zahlungs- und Verrechnungsverkehr im grenzüberschreitenden Leistungsaustausch getrennt. Diese Trennung ist sowohl Folge der politisch gewollten außenwirtschaftlichen Abriegelung des Inlands als auch Konsequenz der unterschiedlichen Qualität der Währungen in den beiden alternativen Wirtschaftsordnungen (konvertible Währungen in den Marktwirtschaften; nicht-konvertible Binnenwährungen in den Zentralplanwirtschaften). Nachstehend werden die Verfahren beschrieben und analysiert, die innerhalb des Wirtschaftsgebildes der DDR für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs a) zwischen den Betrieben aller Eigentumsformen, b) zwischen den privaten Haushalten und c) zwischen diesen beiden Gruppen von Wirtschaftseinheiten und den Staatsinstanzen und öffentlichen Einrichtungen gesetzlich vorgeschrieben sind. Im Gegensatz zu den Unternehmen in den Marktwirtschaften können die Staatsbetriebe nicht nach eigenem Gutdünken darüber entscheiden, auf welche Weise die zwischen ihnen ausgetauschten Güter und Leistungen bezahlt werden sollen. Sowohl die Festlegung der einzelnen ZuV., welche die Staatsbetriebe benutzen müssen, als auch die Bestimmung der Zahlungsmodalitäten (Zahlungsfristen, Fälligkeit, Höhe der Verzugszinsen) fallen in der DDR in die Zuständigkeit des Staates (Gesetzgeber). Die Vorschriften über die ZuV. sind jetzt in der Zahlungsverkehrs-VO vom 13. 10. 1983 festgelegt (vgl. GBl. I, S. 293 ff.; vgl. für die vorher geltenden Regelungen die VO vom 12. 6. 1968, GBl. II, S. 423 ff., und vom 12. 5. 1969, GBl. II, S. 261 ff.). 2. Verrechnungsverfahren und Wirtschaftsreform. Bis zur Mitte der 60er Jahre erfolgte die Begleichung von Geldforderungen innerhalb des Bereiches der staatlichen und der genossenschaftlichen Wirtschaftsbetriebe vorwiegend durch 2 Einkassierungsverfahren. Im Zeitraum von 1952 bis 1961 wurden kommerzielle Geldforderungen in der Regel durch das „Rechnungseinzugs-Verfahren“ (RE-Verfahren) realisiert. In den Jahren von 1961 bis 1964 trieben die Banken die Forderungen ihrer Kunden zumeist mit Hilfe des „Forderungseinzugs-Verfahrens“ (FE-Verfahren) ein. Durch beide Verfahren wurde zwar die gewünschte schnelle Refinanzierung der Verkäufer von Waren und Dienstleistungen erreicht, zugleich jedoch die Stellung der Käufer (Nachfrager) enorm geschwächt. Aufgrund des mit diesen Verfahren gekoppelten Abbuchungsautomatismus konnten die Käufer vor der Zahlung weder die Qualität der angelieferten Waren ausgiebig prüfen noch pflichtvergessene Lieferanten mit Sanktionen bestrafen, indem sie bei festgestellten Liefermängeln die Zahlung verweigerten oder Preisnachlässe verlangten. Die Folge dieser Anbietermacht der Verkäufer auf einem zumeist unterversorgten Binnenmarkt war, daß diese sich nur ungenügend für eine Qualitätsverbesserung ihrer Erzeugnisse einsetzten und sich ferner nur wenig um die Entwicklung neuer Produkte mit einem höheren Gebrauchswert kümmerten. Aufgrund dieser vor allem von den Binnen- und Außenhandelsbetrieben immer wieder heftig beklagten Mängel entschloß sich die Wirtschaftsführung der DDR nach Beginn der Wirtschaftsreform 1965 (Neues Ökonomisches System [NÖS]), den bis dahin bevorzugten Zahlungsautomatismus aufzugeben und grundlegend umgestaltete ZuV. einzuführen. Dies geschah in Form der Umstellung des Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs auf das Überweisungs- und das Scheckverfahren. Durch sie wurden die Einflußmöglichkeiten der Nachfrager auf die Struktur und die Qualität des Warenangebotes erheblich verstärkt. Seitdem können die Käufer beim Abschluß von Kaufverträgen innerhalb der ihnen gesetzlich eingeräumten Mitbestimmungsbefugnisse mit darüber entscheiden, an welchem Termin nach Abschluß der Wareneingangskontrolle der geschuldete Kaufpreis gezahlt werden soll. Außerdem befinden sie seitdem auch darüber, ob die erhaltene Lieferung tatsächlich die volle Überweisung der geforderten Preise rechtfertigt oder nicht. 3. Die staatlich vorgeschriebenen Zahlungs- und Verrechnungsverkehre. Abgesehen von den Verbindlichkeiten, bei denen der Staat zugestimmt hat, daß sie auch bar beglichen werden können (z.B. Lohn- und Prämienzahlungen, Bagatellrechnungen), stehen den genannten Betrieben, Banken und Einrichtungen insgesamt 4 Verfahren zur Verfügung, um Forderungen ihrer Gläubiger bargeldlos zu begleichen: a) das Überweisungsverfahren; b) das Scheckverfahren; c) das Lastschriftverfahren (Begleichung von Forderungen durch automatische Abzüge vom Sichtguthabenkonto) und d) die Stellung eines Akkreditivs. Alle Produktionsorganisationen und öffentlichen Einrichtungen, für welche die Zahlungsverkehrs-Verordnung gilt, sind verpflichtet, untereinander vertragliche Vereinbarungen darüber zu treffen, welches der 4 Zahlungsverfahren (einschließlich der mit ihm gekoppelten Zahlungsfristen) für beide Vertragspartner am zweckmäßigsten ist. Mit der Vorgabe von standardisierten Verfahren zur Abwicklung des Verrechnungsverkehrs verfolgt die Wirtschaftsführung vor allem folgende Ziele: Sie will 1. die Produktionsorganisationen (VEB, LPG usw.) dazu [S. 1532]zwingen, möglichst alle Forderungen, die sie aufgrund von Warenlieferungen und Leistungen erworben haben, bargeldlos einzuziehen, sie will 2. die obligatorisch bargeldlose Einziehung von Forderungen nutzen, um die Produktionsleistungen der Lieferbetriebe zu kontrollieren, 3. mit Hilfe der normierten Verrechnungsverfahren und Zahlungsfristen eine schnelle Refinanzierung der Gläubiger über das Gironetz der Banken und Postscheckämter herstellen, 4. durch verbindliche Verrechnungsregeln eine pünktliche Begleichung von Verpflichtungen erreichen, 5. trotz des Drucks auf die Schuldner, ihre Verbindlichkeiten schnell und vorschriftsgetreu zu erfüllen, sicherstellen, daß diesen genügend Zeit verbleibt, um die erhaltenen Waren vor der Bezahlung auf die Einhaltung der vereinbarten Qualitäten zu überprüfen. Der Erreichung dieser Ziele dienen vor allem 2 Maßnahmen: erstens die durch den Gesetzgeber festgeschriebene Verpflichtung, daß alle Produktionsorganisationen bei den ihnen als Geschäftspartner zugewiesenen Hausbanken eine bestimmte Zahl von spezifizierten Girokonten unterhalten müssen (Kontenführungspflicht). Zweitens wurden die Geld- und Kreditinstitute gesetzlich verpflichtet, Zahlungen z.B. zur Begleichung von Forderungen aus Warenlieferungen nur zugunsten der Girokonten der Gläubiger zu leisten, nicht jedoch diesen die ihnen geschuldeten Geldsummen bar auszuzahlen. Seit dieser Umgestaltung sind das Überweisungs- und das Scheckverfahren die beiden am häufigsten benutzten Methoden, um auf der Ebene der VEB und Kombinate Geldforderungen zu begleichen, während das Lastschriftverfahren weniger Verwendung findet (siehe die entsprechenden Einzelstichworte). Das Akkreditivverfahren darf dann angewendet werden, wenn der Verkäufer Zweifel hat, ob der Käufer seine Schulden tatsächlich pünktlich bezahlen wird. Außerdem haben die Geld- und Kreditinstitute das Recht, die Stellung eines Akkreditivs zu verlangen, wenn sie zuvor schlechte Erfahrungen mit der Zahlungsdisziplin eines Geschäftspartners ihres Kunden gemacht haben (Näheres siehe in der Akkreditiv-AO vom 3. 9. 1964, GBl. II, S. 769 ff.). 4. Barzahlungen. In der DDR dürfen Betriebe, Produktionsgenossenschaften und Staatsorgane nur dann Verbindlichkeiten bar begleichen, wenn es sich um Forderungen von Privatpersonen handelt. Aus diesem Grunde sind Zahlungen mit Bargeld auf die Auszahlung von Löhnen, Gehältern, Prämien, Lehrlingsentgelten, Stipendien, Renten, Sozialleistungen und auf die Vergütung der Arbeitsleistungen von Genossenschaftsmitgliedern beschränkt. Barzahlungen für Leistungen anderer Betriebe sind nur in Bagatellfällen zulässig, wenn die Nutzung des Giroverkehrs unzweckmäßig ist. Bei Barzahlungen an andere Betriebe soll ein Betrag von 200 Mark nicht überschritten werden. Über die Verwendung der abgehobenen Bargeldmengen müssen die Produktionsorganisationen und öffentlichen Einrichtungen dem für sie zuständigen Geld- und Kreditinstitut Rechenschaft geben. Soweit Bürger der DDR untereinander Barzahlungen über größere Entfernungen durchführen möchten, können sie dies mit Hilfe einer Postanweisung tun (Postscheckdienst). Die an den Schaltern der Deutschen Post zugunsten eines Dritten eingezahlten Barbeträge erhält dieser bar ausbezahlt. Zur Erleichterung und Vereinfachung des Zahlungsverkehrs innerhalb der Bevölkerung können solche Zahlungsanweisungen über die Post auch an die örtlich zuständige Zweigstelle der Sparkasse des Begünstigten weitergeleitet und dort bar ausbezahlt oder seinem Konto gutgeschrieben werden (vgl. Postscheckordnung vom 17. 5. 1968, GBl. II, S. 343 ff.). 5. Fälligkeit von Geldverbindlichkeiten. Der Gesetzgeber hat alle VEB, Kombinate und Produktionsgenossenschaften verpflichtet, mit ihren Lieferanten „ökonomisch begründete Zahlungsfristen zu vereinbaren“ (vgl. § 2 der Fälligkeits-AO vom 13. 10. 1983). Bei Warenlieferungen, die nur eine kurze Prüfzeit verlangen, wird vom Gesetzgeber eine Zahlungsfrist von 5 oder 14 Tagen vorgeschrieben. Voraussetzung für die Übernahme dieser Zahlungsfrist in den Wirtschaftsvertrag ist jedoch, daß die Transportzeit für die Anlieferung in der Regel 3 Tage nicht übersteigt. Eine Zahlungsfrist von 21 oder 28 Tagen ist für jene Warenlieferungen zugelassen, bei denen die Funktions- und Qualitätsüberprüfung längere Zeit in Anspruch nimmt. Über 28 Tage hinaus dürfen Wirtschaftspartner jedoch keine Zahlungsfristen vereinbaren. Bei Anwendung des Überweisungs- und des Scheckverfahrens ist der Rechnungsbetrag jeweils am letzten Tag der Zahlungsfrist fällig. In der DDR gibt es somit bei der Zahlung und Verrechnung von Forderungen zwar gewisse Zahlungsziele, die im Interesse einer Leistungskontrolle der Produzenten durch die Nachfrager unentbehrlich sind, diese Zahlungsfristen haben jedoch keine Ähnlichkeit mit den in den Marktwirtschaften üblichen Lieferantenkrediten. 6. Formularstrenge innerhalb des Wirtschaftsgebildes. In der DDR ist die Staatsbank mit ihrem weitverzweigten Filialnetz das Verrechnungszentrum für den gesamten Leistungsaustausch innerhalb der Volkswirtschaft. Sie hat zur Vereinfachung und Beschleunigung der technischen Abwicklung des Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs dafür zu sorgen, daß alle Geld- und Kreditinstitute, Behörden, gesellschaftlichen Organisationen und Wirtschaftsbetriebe einheitliche Vordrucke (Auftraggeber- und Empfängerbelege), Datenträger, Dokumentenbögen und Sicherungsmittel benutzen. In Übereinstimmung mit dem immer stärkeren Einsatz von EDV-Anlagen in den Banken und Betrieben und der fortschreitenden Automatisierung des Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs werden alle schriftlichen Kundeninformationen sowie sämtliche anderen Beleg- und Dokumentenvorlagen immer mehr auf maschinenlesbare Datenträger umgestellt (Information). Vgl. die AO über die Nutzung der elektronischen Datenverarbeitung im Zahlungsverkehr vom 12. 5. 1970, GBl. II, S. 317 ff.). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1531–1532 Wohnbezirk A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zahlungsverkehr, Grenzüberschreitender

[S. 1531]1. Systembedingte Besonderheiten des Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs. Im Unterschied zu den Marktwirtschaften ist in den sowjet-sozialistischen Zentralplanwirtschaften der inländische Zahlungs- und Verrechnungsverkehr zwischen Lieferanten und Beziehern von Gütern und Dienstleistungen strikt vom Zahlungs- und Verrechnungsverkehr im grenzüberschreitenden Leistungsaustausch getrennt. Diese Trennung ist sowohl Folge der politisch gewollten außenwirtschaftlichen Abriegelung des…

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Staatsbürgerschaft (1985)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Nach gegenwärtiger Auffassung der SED-Führung ist mit der Gründung der DDR in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht auch die St. der DDR entstanden. Sie soll Ausdruck der Souveränität der DDR sein und zur weiteren allseitigen Stärkung des sozialistischen Staates beitragen. Demgegenüber ging die Verfassung vom 7. 10. 1949 noch von einer einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit aus. Indessen wurden die Begriffe „Bürger der DDR“ oder „Staatsbürger der DDR“ bereits seit 1957 in gesetzlichen Bestimmungen verwendet. Daneben gab es aber weiterhin wie z. B. im Wahlgesetz 1958 den Begriff „Deutsche Staatsangehörigkeit“. Der Staatsratserlaß vom 21. 8. 1964 (GBl. I, S. 128), der allen vor dem 13. 8. 1961 Geflüchteten Straffreiheit versprach, bezeichnet die Flüchtlinge und alle legal in den Westen übergesiedelten Bürger als „Bürger der DDR, die außerhalb der DDR wohnen“. Auch das Staatsbürgerrechtsschutzgesetz vom 13. 10. 1966 (GBl. I, S. 81) gebraucht den Begriff „Bürger der DDR“. Mit dem Gesetz über die St. der Deutschen Demokratischen Republik (St.-Gesetz) vom 20. 2. 1967 (GBl. I, S. 3) erging erstmals zu dieser Frage ein Regelungsgesetz. Das Gesetz legt zunächst fest, wen die DDR als Staatsbürger in Anspruch nimmt. Es sind dies alle [S. 1278]Personen, a) die zum Zeitpunkt der Gründung der DDR deutsche Staatsangehörige waren, in der DDR ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt hatten und die St. der DDR nicht verloren haben, b) die zum Zeitpunkt der Gründung der DDR deutsche Staatsangehörige waren, ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt außerhalb der DDR hatten, danach keine andere St. erworben haben und entsprechend ihrem Willen durch Registrierung bei einem dafür zuständigen Organ der DDR als Bürger der DDR geführt werden, c) die nach den geltenden Bestimmungen die St. der DDR erworben und sie seitdem nicht verloren haben. Die St. der DDR wird erworben a) durch Abstammung, b) Geburt auf dem Territorium der DDR oder c) Verleihung. Ein Kind erwirbt mit seiner Geburt die St. der DDR, wenn die Eltern oder ein Elternteil Staatsbürger der DDR sind. Ein auf dem Territorium der DDR geborenes Kind erwirbt die St. der DDR, wenn es durch seine Geburt eine andere St. nicht erworben hat. Ein Findelkind auf dem Territorium der DDR ist Staatsbürger der DDR, sofern der Besitz einer anderen St. nicht nachgewiesen wird. Auf Antrag kann einem Bürger eines anderen Staates oder einem Staatenlosen die St. der DDR verliehen werden, „wenn er sich durch sein persönliches Verhalten und seine Einstellung zur Staats- und Gesellschaftsordnung der Deutschen Demokratischen Republik der Verleihung der St. der Deutschen Demokratischen Republik würdig erweist und der Verleihung keine zwingenden Gründe entgegenstehen“. Der Antragsteller soll in der Regel seinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in der DDR haben. Minderjährige erwerben mit der Verleihung der St. der DDR an die Eltern die St. der DDR, wenn der Antrag auch für sie gestellt ist. Das gilt auch, wenn nur ein Elternteil durch Verleihung Staatsbürger der DDR wird. Hat der Minderjährige das 14. Lebensjahr vollendet, ist seine Einwilligung erforderlich. Die St. der DDR geht verloren durch a) Entlassung, b) Widerruf der Verleihung oder c) Aberkennung. Ein Staatsbürger der DDR kann auf seinen Antrag aus der St. der DDR entlassen werden, wenn er seinen Wohnsitz mit Genehmigung der zuständigen staatlichen Organe der DDR außerhalb der DDR hat oder nehmen will, er eine andere St. besitzt oder zu erwerben beabsichtigt und der Entlassung aus der St. der DDR keine zwingenden Gründe entgegenstehen. Darüber ist eine Urkunde auszuhändigen. Werden Eltern aus der St. der DDR entlassen, so erstreckt sich die Entlassung auch auf ihre minderjährigen Kinder, wenn der Antrag für sie gestellt war. Wird der Antrag nur von einem Elternteil gestellt, ist der andere Elternteil zu hören. Hat der Minderjährige das 14. Lebensjahr vollendet, ist seine Einwilligung erforderlich. Die Verleihung der St. kann widerrufen werden, wenn der Bürger bei der Antragstellung falsche Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat, welche die Verleihung der St. der DDR ausgeschlossen hätten, oder sich der Bürger der St. der DDR durch grobe Mißachtung der mit ihrer Verleihung übernommenen Verpflichtung nicht würdig erweist. Die St. kann Bürgern, die ihren Wohnsitz oder Aufenthalt außerhalb der DDR haben, wegen grober Verletzung der staatsbürgerlichen Pflichten aberkannt werden. Durch Gesetz zur Regelung von Fragen der St. vom 16. 10. 1972 verloren die Flüchtlinge aus der DDR, welche die DDR nach dem St.-Gesetz für sich in Anspruch genommen hatte, mit dem 17. 10. 1972 die St. der DDR. Der Verlust wurde auch für Abkömmlinge der Flüchtlinge, die als Abkömmlinge von DDR-Bürgern ursprünglich in Anspruch genommen worden waren, angeordnet. Durch VO vom 21. 6. 1982 (GBl. I, S. 348) wurde darüber hinaus auch Flüchtlingen sowie ihren Abkömmlingen, die die DDR vor dem 1. 1. 1982 verlassen hatten, die St. mit Wirkung vom 1. 7. 1982 an aberkannt. Wegen des „ungesetzlichen“ Verlassens der DDR sollen diese Personen nicht mehr strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Wegen anderer Delikte, z.B. Fahnenflucht (§ 254 StGB-DDR; Staatsverbrechen) oder anderer Straftaten gegen die staatliche Ordnung (Strafrecht, VII.) geht indessen die Strafverfolgung weiter. Die Bundesrepublik Deutschland hält an einer einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit fest. Eine Möglichkeit, die St. der DDR mit der einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit zu vereinen, ist, die St. der DDR als eine Regelungsform der einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit anzusehen. Voraussetzung für diese Vorstellung ist, daß an einem Relikt staatlicher deutscher Einheit festgehalten wird. Das entspricht den Vorstellungen des Bundesverfassungsgerichtes in seinem Urteil vom 31. 7. 1973 — 2 BvF 1/73 — (BVerfGE 36, S. 1 ff.). Die DDR lehnt diese Auffassung noch ab. Die DDR hat mit der UdSSR, mit der Ungarischen Volksrepublik, der Volksrepublik Bulgarien, der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik und der Mongolischen Volksrepublik Verträge zur Regelung von Fragen der doppelten St. abgeschlossen. Diese Verträge dienen der Vermeidung doppelter St. Danach behalten Personen, die am Tage des Inkrafttretens der Verträge aufgrund der Gesetzgebung der vertragschließenden Staaten deren Staatsbürger sind, nur die St. eines der vertragschließenden Staaten. Diese Personen können innerhalb eines Jahres vom Tage des Inkrafttretens der Verträge an optieren, welche St. sie behalten wollen. Personen, die eine Option nicht ausüben, behalten die St. des vertragschließenden Staates, auf dessen Hoheitsgebiet sie am Tage des Ablaufs der Frist ihren Wohnsitz haben. Für Minderjährige können die Eltern die Option ausüben. Kommt keine übereinstimmende Erklärung der Eltern zustande, behalten die Minderjährigen die St. des vertragschließenden Staates, auf dessen Hoheitsgebiet die Eltern am Tage des Ablaufes der genannten Frist ihren Wohnsitz hatten. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1277–1278 Staatsbewußtsein, sozialistisches A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsfunktionär

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Nach gegenwärtiger Auffassung der SED-Führung ist mit der Gründung der DDR in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht auch die St. der DDR entstanden. Sie soll Ausdruck der Souveränität der DDR sein und zur weiteren allseitigen Stärkung des sozialistischen Staates beitragen. Demgegenüber ging die Verfassung vom 7. 10. 1949 noch von einer einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit aus. Indessen wurden die Begriffe „Bürger der DDR“ oder…

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Internationale Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (IBWZ) (1985)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 667]Verrechnungsbank für den Intrablockhandel im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) sowie Emissionsbank des Transfer-Rubels (TR) mit Geschäftssitz in Moskau. Nach der am 20. 6. 1957 beschlossenen Einführung des multilateralen Clearings über eine Verrechnungskammer der sowjetischen Staatsbank unternahmen die damals 8 Mitgliedsstaaten des RGW am 22. 10. 1963 durch Unterzeichnung des Abkommens über mehrseitige Verrechnungen in TR und Gründung der IBWZ einen erneuten Versuch, das handelshemmende Prinzip der Bilateralität in der Außenwirtschaft zu überwinden. Diese Vereinbarung trat gemeinsam mit dem Bankstatut provisorisch am 1. 1. 1964, offiziell jedoch erst nach Hinterlegung der Ratifikationsurkunden am 18. 5. 1964 in Kraft. Am 23. 1. 1974 erwarb Kuba und am 27. 5. 1977 Vietnam die Mitgliedschaft in der IBWZ. Jugoslawien, Afghanistan, Jemen, Laos, Moçambique, Finnland und Äthiopien entsandten Vertreter ihrer Zentralbanken als Beobachter zu der 57. Tagung des Rates der IBWZ im April 1983. 1983 verfügte die IBWZ über 370 Mill. TR an eigenen Mitteln. Davon entfielen 190,3 Mill. TR auf den in TR sowie Gold und Devisen eingezahlten Teil des Grundkapitals (305 Mill. TR), den die Mitgliedsstaaten entsprechend ihrem Exportanteil am RGW-Handel aufzubringen haben. Da die Sowjetunion eine deutlich niedrigere Quote, die DDR und die Tschechoslowakei — vor allem im Vergleich zu ihrem Exportanteil 1982 — hingegen höhere Einzahlungen zu leisten haben, dürfte das Entwicklungsniveau bzw. die Exportkraft bei der Quotierung der ursprünglich 300 Mill. TR von Bedeutung gewesen sein: Das aus den jährlichen Bankgewinnen gespeiste Reservekapital beträgt mehr als 179 Mill. TR. 1982 wurde es um 15 Mill. TR aufgestockt, während die andere Hälfte des Jahresgewinns (30,7 Mill.) an die Mitgliedsstaaten ausgeschüttet bzw. zum Bau des Bankgebäudes verwendet wurde. Als Verrechnungszentrum im Grenzüberschreitenden ➝Zahlungsverkehr wickelt die IBWZ alle RGW-Geschäfte der Mitgliedsstaaten ab, die täglich von den bevollmächtigten Banken — für die DDR: Deutsche Außenhandelsbank Aktiengesellschaft (DABA) — gemeldet werden. 1982 erreichte der Warenverkehr einschl. der damit verbundenen Dienstleistungen (z.B. Transporte) 149,8 Mrd. TR (1964: 21,6 Mrd. TR) und somit 92,5 v.H. (1964: 94,9 v.H.) der gegenseitigen Verrechnungen in Höhe von 161,8 Mrd. TR (1964: 22,9 Mrd. TR). Die restlichen Zahlungen in TR resultieren aus zwischenstaatlichen Krediten (5 v.H.) und nichtkommerziellen Verrechnungen (2 v.H.). Im Unterschied zur Internationalen Investitionsbank (IIB) emittiert die IBWZ den — allein als Buchgeld fungierenden — TR in Form von Krediten, die 1982 12,4 Mrd. TR (1964: 1,5 Mrd. TR) betrugen. Davon entfallen etwa 80 v.H. auf den Verrechnungskredit, der somit der wichtigere von den nur noch zwei seit 1971 ausgereichten Kreditarten ist. Dieser Überziehungskredit wird ohne Antrag mit einem Limit von 2 v.H. des Intrablockhandels der jeweiligen Verrechnungsbank gewährt und hatte 1982 eine durchschnittliche Laufzeit von 24 Tagen. Daneben können die Mitgliedsländer bei der IBWZ einen auf maximal 3 Jahre befristeten Kredit zum Ausgleich ihrer Zahlungsbilanz beantragen, den sie auf der Grundlage eines Kreditplans vor allen Dingen zur Finanzierung von Exportgütern mit langem Produktionszyklus (z.B. Schiffbau) oder mit saisonalem Charakter (z.B. tierische Erzeugnisse), für die Spezialisierung und Kooperation, Erfüllung der RGW-Zielprogramme und die Erweiterung des Handelsvolumens über den durch die Jahresabkommen festgelegten Umfang hinaus verwenden. Bei Nichterfüllung der eingegangenen Zahlungsverpflichtungen hat die IBWZ das Recht, die anderen Mitgliedsländer zu informieren und darüber hinaus die Kreditgewährung einzuschränken oder völlig einzustellen. Die Zinsen werden gleichfalls seit Beginn der 70er Jahre als Instrument der Bankpolitik genutzt. Beim Verrechnungskredit sind sie nach der Höhe der Inanspruchnahme gestaffelt und betragen für die erste Hälfte des Limits 2 v.H., für darüber hinausgehende Kredite 3 v.H. jährlich. Die jährlichen Zinsen für den befristeten Kredit sind nach der Laufzeit wie folgt gestaffelt: Die Mongolei, Kuba und Vietnam werden durch die Gewährung von Vorzugszinssätzen (0,5–2 v.H.) vor allem wegen ihrer saisonabhängigen Exportwaren besonders begünstigt. Die durchschnittlichen Zinskosten beliefen sich im Fünfjahreszeitraum 1977–1982 auf 3,41 v.H. und lagen damit spürbar höher als die eher symbolischen Kosten der 60er Jahre (0,6–1,5 v.H.). Um die beteiligten Banken anzuregen, bei der IWBZ [S. 668]Depositen anzulegen, werden folgende nach der Laufzeit gestaffelt differenzierte Guthabenzinsen gewährt: Während einzelne Banken nur Verrechnungskredite, andere nur den befristeten Kredit für höchstens 1 Jahr in Anspruch nehmen, deckt der IBWZ-Kredit z.B. für die Mongolei zeitweilig bis zu 45 v.H. der Verrechnungen ab. Insgesamt aber ist das internationale Kreditsystem im RGW noch wenig entwickelt. Nur ca. 8 v.H. der Verrechnungen werden durchschnittlich kreditiert. Eine wesentliche Ursache für diesen geringen Anteil kreditierter Verrechnungen liegt darin, daß die einzelnen Staaten jeweils zum Jahresende einen bilateralen Zahlungsausgleich herstellen. Es dominiert somit nach wie vor das Prinzip der Bilateralität, während nur ca. 4 v.H. der Verrechnungen multilateral ausgeglichen werden. Insofern kann es nicht überraschen, daß immer wieder neue Vorschläge zur Transferierbarkeit des TR wie aber auch zu seiner Konvertibilität in freie Devisen diskutiert werden. Die IBWZ unterhält zu 350 internationalen Banken Geschäftsbeziehungen und tätigt auch Finanztransaktionen auf den westlichen Kreditmärkten. Der Umsatz in konvertiblen Währungen stieg von einem Gegenwert in Höhe von 0,9 Mrd. TR im Jahre 1964 auf 82,4 Mrd. TR im Jahre 1978; er hat sich aber in den 80er Jahren wieder deutlich reduziert. So standen zum Jahresende 1982 der Bank nur noch Devisengegenwerte in Höhe von 1,7 Mrd. TR (1980: 2,7 Mrd. TR) zur Verfügung. Jedes Mitgliedsland hat im Bankrat eine Stimme. Dieses wichtigste Leitungsorgan der IBWZ beschließt einstimmig die Geschäftspolitik, bestätigt den Kreditplan, den Jahresbericht, die Bilanz sowie die Gewinnverwendung und ernennt die Mitglieder der Revisionskommission. Die operative Kreditpolitik obliegt dem Bankdirektorium, das von einem Vorsitzenden geleitet wird. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 667–668 Internationale A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Internationale Demokratische Frauenföderation (IDFF)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 667]Verrechnungsbank für den Intrablockhandel im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) sowie Emissionsbank des Transfer-Rubels (TR) mit Geschäftssitz in Moskau. Nach der am 20. 6. 1957 beschlossenen Einführung des multilateralen Clearings über eine Verrechnungskammer der sowjetischen Staatsbank unternahmen die damals 8 Mitgliedsstaaten des RGW am 22. 10. 1963 durch Unterzeichnung des Abkommens über mehrseitige Verrechnungen in TR…

DDR A-Z 1985

Freie Deutsche Jugend (FDJ) (1985) Siehe auch: FDJ: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDJ (Freie Deutsche Jugend): 1975 1979 FDJ (FREIE DEUTSCHE JUGEND): 1969 Freie Deutsche Jugend: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Als einzige offiziell zugelassene Jugendorganisation nimmt die FDJ einen wichtigen Platz im System der Massenorganisationen ein. In ihrem Statut bekennt sie sich zur führenden Rolle der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) und zum wissenschaftlichen Sozialismus, sieht in den jeweiligen Partei- und Regierungsbeschlüssen die Grundlage ihrer Arbeit und bezeichnet sich selbst als „sozialistische“ Massenorganisation. Der ganzen Jugend gegenüber, auch soweit diese nicht in ihren Reihen organisiert ist, reklamiert sie einen Erziehungs- und Führungsanspruch. Die Kinderorganisation Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ wird von ihr verantwortlich geleitet. Die FDJ ist ein wesentliches Erziehungsinstrument zur Heranbildung einer das Gesellschafts- und Herrschaftssystem in der DDR bejahenden jungen Generation. Sie hat 1. den Nachwuchs für die SED heranzubilden (Kaderreserve der Partei), 2. in ihren eigenen Reihen den Marxismus-Leninismus zu verbreiten, um auf dieser Grundlage zu einem staatsbürgerlichen Bewußtsein zu erziehen, das die Bereitschaft zur Verteidigung der politischen und gesellschaftlichen Ordnung in der DDR einschließt, [S. 452]3. die Aneignung fachlicher Kenntnisse in Schule, Beruf, Studium und auf militärischem Gebiet zu unterstützen, 4. die Jugend zu ökonomischen bzw. ökonomisch verwertbaren Leistungen anzuhalten, 5. für erwünschte Formen der Freizeitgestaltung (Freizeit) zu werben und selbst eine entsprechende kulturpolitische Arbeit zu leisten, 6. über die eigenen Reihen hinaus alle Jugendlichen in diesen Erziehungsprozeß einzubeziehen, 7. auf die anderen Erziehungseinrichtungen und auf die Familien einzuwirken, damit diese gleichen Zielen folgen, 8. im Rahmen dieser Aufgabenstellungen die Interessen der Jugend in der Partei und gegenüber den Staats-, Wirtschafts- und Erziehungsinstitutionen zu vertreten. Obwohl die FDJ ihren überwiegenden Rückhalt unter der Schuljugend und den Studenten hat, wird in der Arbeiterjugend der „Kern“ des Verbandes gesehen. Damit soll an die Traditionen der revolutionären Arbeiterjugendbewegung, insbesondere des kommunistischen Jugendverbandes (KJVD), angeknüpft werden, um den emotionalen Impuls kämpferischer Auseinandersetzung für die Mobilisierung und Integration der Jugend zu nutzen. Der Begriff der Revolution wird in diesem Zusammenhang mit neuem Inhalt gefüllt, die Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft gilt nun als „höchste Stufe revolutionärer Tätigkeit in der gesamten bisherigen Geschichte der Menschheit“. Kennzeichnend für das revolutionäre Denken und Handeln der Jugend im Sozialismus sei die Aneignung des Marxismus-Leninismus, die Steigerung der Arbeitsproduktivität, der Kampf gegen den Imperialismus und die Verteidigung der Heimat sowie der aktive Beitrag zur Festigung der sozialistischen Völkerfamilie. I. Geschichte Auf der 1. Funktionärskonferenz der KPD am 25. 6. 1945 stellte W. Ulbricht fest, daß es eine kommunistische Jugendorganisation nicht geben werde, sondern eine „einheitliche, freie Jugendbewegung“. Zu deren Vorbereitung bildeten sich bei den kommunalen Verwaltungen antifaschistische Jugendausschüsse, die von der SMAD im Juli 1945 sanktioniert wurden (Besatzungspolitik). Sie standen von Anbeginn unter starkem Einfluß der KPD. Am 7. 3. 1946 wurde die FDJ unter Vorsitz von Erich Honecker gegründet. Das I. Parlament der FDJ (8.–10. 6. 1946) in Brandenburg/Havel schloß den Gründungsvorgang mit der Verabschiedung der Verfassung, den Grundsätzen und Zielen der FDJ und der Proklamation der Grundrechte der jungen Generation ab. Dabei wurde jede Bezugnahme auf die SED und den Sozialismus vermieden; im Vordergrund standen vielmehr allgemeine demokratische Forderungen nach einer stärkeren Berücksichtigung der Jugend im politischen Leben, der Herabsetzung des Wahlalters auf 18 Jahre, der Verbesserung des Arbeitsschutzes, nach gleichem Lohn für gleiche Arbeit, dem Recht auf Bildung für alle usw. Das II. Parlament der FDJ (23.–26. 5. 1947) in Meißen verstärkte die politische Akzentuierung des Verbandes und beschloß die Uniformierung (Blauhemd, blaue Fahne mit der aufgehenden Sonne). Die Organisationsstruktur wurde gestrafft, deren Schwergewicht von den Wohngebieten in die Betriebe und Schulen verlagert. Das III. Parlament (1.–5. 6. 1949) in Leipzig verabschiedete eine neue Verfassung, in der sich die FDJ die Ziele der SED zu eigen machte, die geheimen Verbandswahlen abschaffte und die Voraussetzung für ein straffes Schulungssystem schuf. Die auf dem IV. Parlament (27.–30. 5. 1952) in Leipzig verabschiedete Verfassung anerkennt die führende Rolle der SED, enthält das Bekenntnis zu den Lehren von Marx, Engels, Lenin und Stalin und übernimmt das Organisationsprinzip des Demokratischen Zentralismus. Bereits am 6. 7. 1950 war die FDJ in den Demokratischen Block aufgenommen worden (Bündnispolitik). Damit war die Umformung der FDJ zur Massenorganisation abgeschlossen. Nach dem V. Parlament (25.–27. 5. 1955; Erich Honecker wird von Karl Namokel als 1. Sekretär abgelöst) in Erfurt setzte noch einmal eine Diskussion über die Aufgaben des Verbandes ein, die mit der 16. Tagung des Zentralrats (ZR) am 25. 4. 1957 abgeschlossen wurde. Die FDJ erklärte sich zur „sozialistischen“ Jugendorganisation mit Avantgarde-Charakter. So konnte sie am ehesten ihren Auftrag, „Reserve und zuverlässiger Helfer der SED“ zu sein, erfüllen. Das VI. Parlament (12.–15. 5. 1959; Karl Namokel wird durch Horst Schumann als 1. Sekretär abgelöst) nahm diese Beschlüsse in die Satzung auf, die in ihren Grundzügen auf dem VII. Parlament (28. 5.–1. 6. 1963) in Berlin (Ost) und auf dem VIII. Parlament (10.–13. 5. 1967; Horst Schumann wird durch Günther Jahn als 1. Sekretär abgelöst) in Leipzig bestätigt wurde. Das IX. Parlament (25.–29. 5. 1971) in Berlin (Ost) brachte keine grundsätzlichen Veränderungen, doch wurden die Aufgaben des Verbandes in den folgenden Monaten mit den politischen und ökonomischen Zielsetzungen des VIII. Parteitages der SED abgestimmt. Diese Entwicklung ist mit der Verabschiedung des dritten Jugendgesetzes der DDR am 28. 1. 1974, in dem der FDJ eine zentrale Stellung in der gesamten Jugendpolitik eingeräumt wird und diese wiederum in die politische und ökonomische Gesamtzielsetzung eingebettet ist, abgeschlossen. Auf der 10. Tagung des ZR am 9. 1. 1974 wurde Günther Jahn durch Egon Krenz als 1. Sekretär abgelöst. [S. 453]Das X. Parlament (1.–5. 6. 1976) in Berlin (Ost) verabschiedete ein neues Statut, das die Entwicklung seit 1971 und die Ergebnisse des IX. Parteitages der SED (1976) berücksichtigt. Es entfielen die gesamtdeutschen Bezüge, an die Stelle der Anerkennung der führenden Rolle der Partei trat „Die Freie Deutsche Jugend arbeitet unter Führung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, … Grundlage für ihre gesamte Tätigkeit sind das Programm und die Beschlüsse der SED“ (Junge Generation, 1976, H. 7, S. 100), der Verband wurde zum „Interessenvertreter der gesamten Jugend“ erklärt. Das Statut betont die Freundschaft zur UdSSR und deren Vorbildrolle einschließlich des ökonomischen Aspekts, der wirtschaftlichen Integration im RGW-Bereich, sowie den Beitrag der FDJ zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität und der Verteidigungsbereitschaft. Das XI. Parlament (1.–5. 6. 1981) in Berlin (Ost) brachte keine nennenswerten Änderungen oder Neuregelungen. Auf der 8. Tagung des ZR vom 1. 12. 1983 wurde Egon Krenz durch Eberhard Aurich als 1. Sekretär abgelöst. II. Organisation Aufbau, Abstimmungs- und Wahlmodalitäten, Kompetenzverteilung und Art der Leitung des Verbandes entsprechen seit Anfang der 50er Jahre weitestgehend denen der SED. Nominell oberstes Verbandsorgan und zentrale Delegiertenkonferenz der FDJ ist das Parlament, das lt. Statut alle 4, seit den 70er Jahren jedoch alle 5 Jahre jeweils nach dem Parteitag der SED zusammentritt. Die (1981: 3.383) Delegierten des Parlaments wählen den Zentralrat der FDJ (ZR) (1981: 123 Mitglieder und 29 Kandidaten), doch kann der ZR auch Mitglieder „kooptieren“. Das Gremium gilt als Verbandsleitung zwischen den Parlamenten und tritt dreimal jährlich zusammen. Das eigentliche politische Führungsgremium ist jedoch das Büro des ZR; die „laufende Organisations- und Vollzugsarbeit“ leistet das Sekretariat des ZR. Dem Sekretariat gehören derzeit 13 Sekretäre an. 1. Sekretär des ZR ist Eberhard Aurich, 2. Sekretär Volker Voigt, 3. in der Rangfolge ist Helga Labs, Vorsitzende der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ und Sekretär des ZR (Aurich und Labs sind Mitglieder des Zentralkomitees (ZK) der SED, ein weiterer Sekretär ist Kandidat). Der Chefredakteur der FDJ-Tageszeitung „Junge Welt“ ist traditionell Mitglied des Sekretariats (derzeit Dieter Langguth). Auch den übrigen Sekretären sind jeweils bestimmte Aufgabenbereiche zugewiesen. Das Büro und das Sekretariat stützen sich bei ihrer Arbeit auf die Abteilungen im ZR, die teils für spezielle Mitgliedergruppen zuständig sind (Abteilungen: Arbeiterjugend, Berufsausbildung, Bewaffnete Kräfte, Landjugend, Schuljugend, Studenten), teils spezielle Verbandsaufgaben bearbeiten (Abteilungen: Internationale Verbindungen, Jugendforschung, Kader, Kultur, Propaganda, Sport, Staat und Recht, Verbandsorgane). Dem auf dem XI. Parlament (1981) gewählten Büro des ZR (insges. 30 Mitglieder) gehören neben 13 Sekretären des ZR der Generaldirektor des Reisebüros der FDJ „Jugendtourist“ (Klaus Eichler), 2 Abteilungsleiter des ZR (darunter die stellv. Vors. der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“, Rosita Kleinpeter), die 1. Sekretäre der FDJ-Bezirksleitungen Berlin, Karl-Marx-Stadt und Magdeburg, sowie 4 Funktionäre aus [S. 454]FDJ-Kreisleitungen und -Grundorganisationen und eine Freundschaftspionierleiterin an. Partei, Staat und Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB) sind im Büro vertreten durch den Leiter der Abteilung Jugend des ZK der SED (Wolfgang Herger), den Leiter des Amtes für Jugendfragen beim Ministerrat (Hans Sattler), einen Sekretär des Bundesvorstandes des FDGB (Kurt Zahn), einen Angehörigen der Politischen Hauptverwaltung der Nationalen Volksarmee (NVA) und eine Vertreterin der Staatlichen Versicherung. Die Blockparteien haben 1981, wie schon von 1963 bis 1967, keine Vertretung im Büro (dem ZR gehört ein Sekretär des Kreisverbandes Neubrandenburg der LDPD an). Den Büromitgliedern gleichgeordnet ist die Vorsitzende der vom Parlament gewählten Zentralen Revisionskommission. Die Kommission (1981: 23 Mitglieder und 5 Kandidaten) kontrolliert Arbeitsorganisation, Ökonomie, Finanzen und Statistik des Verbandes. Revisionskommissionen bestehen auch auf allen Organisationsebenen. Von 1976 bis 1981 führten die über 8.000 Mitglieder über 36.000 Kontrollen durch. Der Verbandsspitze unterstehen unmittelbar die 15 Bezirksorganisationen sowie die Gebietsorganisation Wismut, ferner die FDJ-Organisationen im Ausland, insbes. der DDR-Studenten, -Monteure und -Instrukteure in den sozialistischen Staaten und in der Dritten Welt, und die FDJ-Organisationen in den Bewaffneten Kräften (NVA, Grenztruppen, Volkspolizei usw.). Die Spitzengliederung der Bezirks-(und der Kreis-)organisationen entspricht der des Gesamtverbandes: Die Delegiertenversammlung wird alle 2–21/2 Jahre einberufen und wählt die Leitung, die viermal jährlich zusammentritt und die Tätigkeit der nachgeordneten Organisationen kontrolliert und koordiniert. Die eigentliche Organisationsführung liegt beim Sekretariat. Das Sekretariat einer Bezirksleitung (BL) — in den Grundstrukturen entsprechen die Sekretariate der Kreisleitungen (KL) diesem Modell — umfaßt 8–10 Sekretäre; ferner gehören ihm der Bezirksvorsitzende der Pionierorganisation, der Leiter der Bezirksstelle „Jugendtourist“, der Vorsitzende der Bezirksrevisionskommission und der 1. Sekretär der FDJ-Leitung der Bezirkshauptstadt an. Das Sekretariat verfügt über einen hauptamtlichen Mitarbeiterstab. FDJ-Kreisorganisationen, insges. über 250, bestehen in den Stadt- und Landkreisen, den Stadtbezirken der Großstädte (dort z. T. als Stadtbezirksorganisationen bezeichnet), in Großbetrieben, an den Universitäten und Hochschulen und an der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW). In den Großstädten Dresden, Erfurt, Halle, Karl-Marx-Stadt, Leipzig und Magdeburg bestehen FDJ-Stadtleitungen, die den örtlichen Kreis- bzw. Stadtbezirksorganisationen übergeordnet sind. Mehr als 500 Ortsleitungen (OL) koordinieren die Verbandstätigkeit in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Die untersten Organisationseinheiten der FDJ sind ihre Grundorganisationen (GO) (September 1983: 28.191). Sie wurden lt. Statut in allen Bildungsstätten, Betrieben, Genossenschaften, Dörfern usw. gebildet, wenn mindestens 3 Mitglieder vorhanden sind. Gründung und Auflösung von GO sind nur mit Zustimmung der jeweiligen KL möglich. Die GO untergliedern sich je nach Größe in FDJ-Gruppen (September 1983: 97.053). Große GO können zusätzlich in Abteilungsorganisationen (AO) untergliedert werden (Ende 1983: 5.801). Industriebetriebe mit mehreren GO, aber ohne eigene KL, haben eine Zentrale FDJ-Leitung. In Kombinaten koordiniert der Rat der FDJ-Sekretäre die Tätigkeit der GO der einzelnen Kombinatsbetriebe. Auf Großbaustellen und an speziellen Jugendobjekten leiten FDJ-Stäbe die Verbandsaktivitäten. Gruppen, AO und GO wählen je nach Mitgliederzahl umfangreiche Leitungen (3–21 Mitglieder). Die FDJ verfolgt damit das in den Statuten festgelegte Ziel, möglichst viele Mitglieder aktiv in die Verbandsarbeit einzubeziehen. In Leitungen mit 11 Mitgliedern werden folgende Funktionen besetzt: Sekretär, Stellvertreter, Funktionär (F.) für Agitation und Propaganda, Kassierer, Kontrollposten bzw. Leiter des Kontrollpostenstabes (nur in Betrieben: F. für den sozialistischen Wettbewerb, nur an Schulen: F. für gesellschaftlich nützliche Tätigkeit, Lern- und Patenschaftsarbeit, nur an Hoch- und Fachschulen: F. für wissenschaftliche Arbeit), F. für Kultur, F. für Wehrerziehung und Sport, F. für Touristik, F. für Pionierarbeit, Leiter der FDJ-Ordnungsgruppe. In zahlenmäßig stärkeren Leitungen kommen z.B. der Leiter des FDJ-Heimaktivs und der Leiter des Jugendklubs der FDJ hinzu. Bei den Verbandswahlen 1983 wurden 670.000 Leitungsmitglieder und Delegierte gewählt, das sind rd. 30 v.H. der gesamten Mitgliederschaft. Die Mitglieder der Gruppen, AO und GO wählen neben ihren Leitungen die Delegierten für die Kreisdelegiertenkonferenz. Nach dem gleichen Verfahren wählt die Delegiertenkonferenz einer Organisationsstufe ihre entsprechende Leitung und die Delegierten der nächsthöheren Stufe. Wahlen in den GO finden jährlich statt, Delegiertenwahlen für die Kreis- und Bezirksebene alle 21/2 Jahre und zum Parlament der FDJ alle 5 Jahre. Die Fluktuation der ehrenamtlichen Leitungsmitglieder ist hoch, jährlich werden 30–40 v.H. ausgewechselt, doch sollen zumindest die 1. Sekretäre der Industrie-GO-Leitungen 4–6 Jahre im Amt bleiben. Hauptamtlich tätige FDJ-Funktionäre sind die 1. Sekretäre wichtiger GO, die Sekretäre und Sekretariatsmitarbeiter von der Kreisleitung an aufwärts und ein Teil der im Schulungswesen Beschäftigten, insges. etwa 2–3 v.H. der Mitglieder. Die 1. Sekretäre der FDJ-Leitungen sind in der Regel Mitglied des Sekretariats der SED-Leitung der gleichen Organisationsebene. Die Funktionäre der GO bilden zusammen mit den örtlichen FDJ-Abgeordneten in den Volksvertretungen, den Leitern der Jugendbrigaden und anderer Arbeitsgruppen sowie den Propagandisten und Agitatoren das Verbandsaktiv, das zur Vorbereitung und Auswertung wichtiger Aktionen zusammentritt. Ein Teil des Aktivs hat als Agitatorenkollektiv die Aufgabe, regelmäßig aktuelle Probleme mit den Mitgliedern zu besprechen. Die FDJ verfügt über 3 Verlage, 1 Tageszeitung („Junge Welt“) und mehrere Periodika (Jugendpresse). Die Mitgliedschaft in der FDJ ist lt. Statut freiwillig und vom 14. Lebensjahr an möglich, wobei im Normalfall die Schüler der 8. Klassen geschlossen aus der Pionierorganisation in die FDJ übernommen werden. Die obere Altersgrenze entspricht prinzipiell der des Jugendgesetzes, doch sind in der Praxis stets etwa 5 v.H. der Mitglieder, insbes. Funktionäre und FDJler im Studium sowie in Jugendbrigaden, älter als 24 Jahre. 1981 hatte die FDJ 2,3 Mill. Mitglieder (gegenüber 1,4 Mill. 1967). Der Anstieg der Mitgliederzahl resultiert nur zum geringeren Teil aus der Zunahme der Jugendbevölkerung (Jugend, I), zum größeren aus dem Anstieg des Organisationsgrades. Nach DDR-Angaben waren 1961 50,3 v.H. der Jugendbevölkerung, 1978 bereits 69,9 v.H. Mitglied der FDJ. Die Schüler der Klassenstufen 8–12 gehören fast ausnahmslos der FDJ an, ebenso die Lehrlinge (einschl. Teilausbildung). Von den jungen Armeeangehörigen waren 1975 86 v.H., 1980 bereits 95 v.H. FDJ-Mitglieder; einen ähnlich hohen Organisationsgrad dürften auch die Studenten aufweisen. Dementsprechend stellten die Schüler (um 1980) etwa 800.000 Verbandsmitglieder (etwa 35 v.H.), die Lehrlinge etwa 500.000 (22 v.H.), die Studenten etwa 200.000 (9 v.H.), die Angehörigen der Armee und der übrigen Bewaffneten Kräfte etwa 150.000 (6 v.H.). Seit den 50er Jahren bemüht sich die FDJ um die Erhöhung des Arbeiteranteils, hatte damit jedoch erst in den 70er Jahren einigen Erfolg. Vor allem die zunehmende Einrichtung von Jugendbrigaden bewirkte nach DDR-Angaben, daß sich die Zahl der in der FDJ organisierten jungen [S. 455]Arbeiter wesentlich erhöhte. 1980 waren nahezu 456.000 junge Arbeiter im Verband organisiert (19 v.H.). Die restlichen etwa 200.000 Mitglieder (9 v.H.) sind junge Berufstätige aller Sparten. — Im Bildungs- und Ausbildungswesen, in der Armee und neuerdings in einigen Musterbetrieben geht demnach der Organisationsgrad gegen 100, bei den jungen Berufstätigen, insbes. in Kleinbetrieben und auf dem Lande, tut sich die FDJ jedoch weiterhin schwer. Die Mitgliedsbeiträge, gestaffelt nach der Höhe des Einkommens bzw. des Stipendiums, liegen zwischen 0,30 und 5 Mark monatlich. Überwiegend wird die FDJ-Arbeit jedoch aus staatlichen und betrieblichen Mitteln finanziert. III. Formen der FDJ-Arbeit A. Allgemeines Die FDJ stellt die Verbandstätigkeit jeweils unter eine bestimmte Losung und leitet daraus spezielle Aufgaben ab. 1981/82 stand z.B. der X. Parteitag der SED im Mittelpunkt („FDJ-Auftrag X. Parteitag“), für 1982–1984 das „Friedensaufgebot der FDJ — Meine Tat für unser sozialistisches Vaterland“. Die Ziele und Aufgaben dieser „Aufträge“ und „Aufgebote“ des Jugendverbandes werden in Abstimmung mit den staatlichen Leitungen (von Bildungswesen, Wirtschaft, Armee usw.) von den regionalen und örtlichen Leitungsgremien konkretisiert und auf die jeweiligen Gegebenheiten zugeschnitten. An der Basis schließlich sollen sie Eingang in die „Kampfprogramme“ der GO und Gruppen finden und die FDJ-Mitglieder entsprechende „persönliche Aufträge“ übernehmen. Über die Erfüllung dieser Selbstverpflichtung ist auf den Mitgliederversammlungen Rechenschaft abzulegen. Darüber hinaus vergeben die Leitungsgremien Aufgaben an Mitglieder oder Mitgliedergruppen als verpflichtenden Verbandsauftrag. So sollen FDJ-Aktivisten von der Leitung Aufträge erhalten „zur Unterstützung nachgeordneter Leitungen und FDJ-Kollektive, z.B. in Vorbereitung und Durchführung der Wahlversammlungen, zur Ausarbeitung von Materialien, zum Auftreten in politischen Diskussionen, zur Organisierung von Veranstaltungen des Kollektivs und anderer Maßnahmen“ (JG 1982, H. 7, S. 45). Ein weiteres Mittel zur Aktivierung des Verbandes sind die — zweifellos von der Verbandsspitze initiierten — verschiedenen Wettbewerbe, zu denen die FDJler einer Schule, eines Betriebes usw. die FDJler entsprechender anderer Einrichtungen in der Verbandspresse auffordern. B. FDJ-Arbeit im Bildungswesen 1. FDJ-Arbeit an den Schulen Die Schüler der Klassen 8–10 bzw. 12 sind auf der Basis der Schule und der Schulklasse in GO und FDJ-Gruppen organisiert. Jede Schule bildet eine GO, jede Klasse eine Gruppe, so daß gut 20 v.H. aller GO der FDJ und knapp 40 v.H. aller FDJ-Gruppen an allgemeinbildenden Schulen angesiedelt sind. Auch die jungen Lehrer bis unter 30 Jahren (etwa 30 v.H. aller Lehrer) sollen in FDJ-Lehrergruppen organisiert sein, doch bestanden 1981 an den 5.900 allgemeinbildenden Schulen nur „über 1000“ solcher Gruppen. Im Sommer 1983 waren bereits 17.376 Lehrer, d.h. jeder 10., in einer der 2.350 FDJ-Lehrergruppen organisiert. Damals gab es 5.865 allgemeinbildende Schulen. Zu Beginn des neuen Schuljahres (1. September) werden die Schüler der 8. Klassen nach der im Frühjahr erfolgten Jugendweihe feierlich in die FDJ aufgenommen. Zu gleicher Zeit finden die Wahlen der Gruppenleitungen, der Delegierten und nicht zuletzt der GO-Leitungen (GOL) statt. Die Wahlversammlungen bzw. Delegiertenkonferenzen dienen der Einschätzung der bisherigen Arbeit sowie der Verabschiedung des neuen „Kampfprogramms“ und der Übernahme der „persönlichen Aufträge“. Die „Hauptaufgabe der FDJ-Mitglieder und aller Schüler an der Oberschule besteht darin, jeden Tag schöpferisch, ehrlich und diszipliniert zu lernen“. Deshalb sind auf den monatlichen Mitgliederversammlungen der Gruppen „regelmäßig … die Lernergebnisse, Ordnung und Disziplin jedes einzelnen Schülers einzuschätzen“. „Wer Hilfe braucht, sollte sie auch bekommen; wer Hilfe leisten kann, sollte das als persönlichen FDJ-Auftrag verstehen.“ „Undiszipliniertheit, Bummelei oder schlechte Lernleistungen“ sollen nicht geduldet werden (JG 1982, H. 7, S. 25). Es ist die vorrangige Aufgabe der gewählten FDJ-Leitungen, auf Disziplin und gute schulische Leistungen ihres Klassen- bzw. Schulkollektives zu achten. Die sog. „thematischen“ Mitgliederversammlungen werden gemäß ZR-Beschluß einheitlich im Jugendverband zu einem bestimmten Thema durchgeführt, 1983/84 etwa zu den Themen: „Mein Beitrag zum Volkswirtschaftsplan“ und „Der Frieden muß verteidigt werden — der Frieden muß bewaffnet sein“. Grundlage der Verbandstätigkeit an den Schulen sind die jährlich (1982 erstmals für 2 Jahre) vom Büro des ZR der FDJ in Abstimmung mit dem Ministerium für Volksbildung beschlossenen Pionier- und FDJ-Aufträge für das jeweilige Schuljahr, die durch entsprechende Anweisung des Ministeriums auch für die Pädagogen zur verbindlichen Arbeitsgrundlage werden. Dabei geht es u.a. um „die aktive Teilnahme aller Freunde am Wehrunterricht“, die Gewinnung der „geeignetsten Schüler für einen militärischen Beruf“, Einflußnahme auf die Berufswahl „entsprechend den gesellschaftlichen Erfordernissen“, die Teilnahme an der Bewegung Messe der Meister von Morgen (MMM) und um die Freizeitgestaltung (Freizeit). Der „Erziehung zur Liebe zur Arbeit“ dienen die „Erfüllung der [S. 456]Vorgaben im polytechnischen Unterricht“, die Teilnahme an der „Verschönerung, Säuberung und Instandhaltung der Schule, ihres Inventars und ihrer Umgebung“, an der Sammlung von Altmaterial und dem Werben für einen sparsamen Energieverbrauch, die Teilnahme an der „Mach mit“-Bewegung der Nationalen Front, an der Sauberhaltung von Wäldern und Gewässern und an der „produktiven Ferienarbeit“ (JG 1982, H. 7, S. 69–72) (Feriengestaltung). Für die Wahrnehmung dieser Aufgabenfülle bildet die GOL zahlreiche ständige Kommissionen und Aktive, die an der Gestaltung des Schullebens mitwirken. FDJ (und Pionierorganisation) als „die politischen Massenorganisationen der Heranwachsenden“ bedürfen, wie es heißt, „der ständigen Hilfe und Führung“. Sie arbeiten deshalb „besonders eng … mit der Schule zusammen“. Ihre „politisch-ideologische Führung … erfolgt durch die Schulparteiorganisation der SED. Der Klassenleiter bezieht die Aktivitäten des FDJ- und Pionierkollektivs bewußt in seine Erziehungsarbeit ein. Er gibt Anregungen für die Ziele, Vorhaben und den Inhalt des Gruppenlebens, für mögliche und notwendige Aufträge an einzelne Mitglieder, arbeitet regelmäßig mit … der FDJ-Leitung“ (bzw. dem Gruppenpionierleiter und dem Gruppenrat) „zusammen“. Gemäß § 29 der Schulordnung vom 29. 11. 1979 (GBl. I, S. 433) „beraten der Direktor und die Klassenleiter mit den FDJ-Leitungen und Pionierräten“ „auf der Grundlage des Arbeitsplanes der Schule und der Klassenleiterpläne“, welche Aufgaben „von den FDJ- und Pionierkollektiven eigenverantwortlich übernommen werden können“. Das FDJ-Lehrerkollektiv ist gehalten, der Schüler-GO „Vorschläge zur Wahl von jungen Lehrern und Erziehern in die Leitung der Grundorganisation der Schüler“ nahezulegen (Beschluß d. Büros d. ZR d. FDJ vom 22. 4. 1969 — VuM d. Min. f. Volksbildung Nr. 14, S. 260). So wird die Tätigkeit der FDJ — und mehr noch die der Pionierorganisation — in hohem Maße von den Lehrern direkt und nachhaltig beeinflußt. Die FDJ-GO ist auch für die Pionierfreundschaft ihrer Schule verantwortlich, allerdings wird die Mehrzahl der Gruppenpionierleiter in Personalunion von den Klassenlehrern der Klassen 1–7 gestellt. Im Schuljahr 1981/82 waren 9.176 FDJ-Schüler als Gruppenpionierleiter tätig (knapp 15 v.H. aller Gruppenleiter), die übrigen Gruppen wurden von Lehrern und Pädagogikstudenten geführt. Dagegen waren 46.555 FDJ-Schüler als Gruppenhelfer in der Pionierorganisation eingesetzt. Die (1982) 220 Erweiterten Oberschulen (EOS) und die 244 Kommunalen Berufsschulen haben einen hauptamtlichen FDJ-Sekretär. Diese hauptamtlichen Funktionäre, deren Kaderakte nicht bei der Schule, sondern beim Sekretariat der FDJ-KL geführt wird, gehören als Vertreter des Jugendverbandes dem Pädagogischen Rat (= Lehrerkonferenz) der Schule an (Schulordnung). Die anderen Verbandsfunktionen in der Schul-GO werden ehrenamtlich wahrgenommen. 2. FDJ-Arbeit an den Berufsschulen Die FDJ-Arbeit an den Berufsschulen entspricht in ihren Grundzügen der in den allgemeinbildenden Schulen. Sie wird bestimmt von den jährlich vom ZR der FDJ und vom Bundesvorstand des FDGB erteilten Lehrjahresaufträgen, deren Aufgabenstellung durch das Staatssekretariat für Berufsbildung für alle Kader der Berufsausbildung für verbindlich erklärt wird. Der sozialistische Berufswettbewerb der Lehrlinge wird entsprechend den zentralen Beschlüssen von den betrieblichen Leitungen von FDGB und FDJ verantwortlich organisiert. Sie werden dabei von speziellen Wettbewerbskommissionen, denen mehrheitlich Lehrlinge angehören sollen, unterstützt. Jedem Lehrling werden im Rahmen des Berufswettbewerbes „konkrete abrechenbare Aufgaben“ übertragen (Grundorientierung zur Führung des sozialistischen Berufswettbewerbes vom 11. 6. 1974 — VuM d. Staatssekretariates f. Berufsbildung Nr. 6, S. 69). Die FDJ ist — neben Betriebs- und Gewerkschaftsleitung — an der „kollektiven Urlaubsgestaltung“ der Lehrlinge beteiligt; in den Lehrlingswohnheimen hat das FDJ-Aktiv die Verantwortung für das Verhalten der Lehrlinge. Zwei Drittel der Lehrlinge besuchen Betriebsberufsschulen und sind in der FDJ-GO ihres Betriebes erfaßt. Das restliche Drittel aus Kleinbetrieben und Splitterberufen geht in die „Kommunalen Berufsschulen“. Auf diesen Teil der Auszubildenden hatte die FDJ lange Zeit nur einen sehr geringen Einfluß. Daher wurden in den 70er Jahren zunächst FDJ-Aktive, später FDJ-GO an den Kommunalen Berufsschulen eingerichtet. 3. FDJ-Arbeit an Fachschulen, Universitäten und Hochschulen An den Universitäten bestehen FDJ-KL, an den Hoch- und Fachschulen GO-Leitungen. Diese Leitungen wählen „die FDJ-Funktionäre (einschl. der Funktionäre in den FDJ-Heimkomitees [der Studentenwohnheime]) aus und setzen die Besten als FDJ-Gruppenleiter ein“. Die künftigen Leitungskollektive werden bereits vor Studienbeginn für ihre Aufgaben geschult. Am 1. Studientag werden aus den Studienanfängern FDJ-Gruppen gebildet und die Gruppenleitungen eingesetzt. Die Gruppe ist als „Kollektiv“ verantwortlich für die Studienleistungen, die ideologische Schulung, das „geistig-kulturelle Leben“ in der Gruppe und im Studentenheim, die Vorbereitung auf die militärische bzw. Zivilverteidigungs-Ausbildung sowie u.a. für die Teilnahme der Mitglieder am Einsatz in einer FDJ-Studentenbrigade, möglichst nach dem 1. Studienjahr (Beschluß des Sekretariats des ZR der FDJ vom 29. 4. 1971; JG 1971, H. 7, S. 57–60). Im sog. „Studenten[S. 457]sommer“ 1983 arbeiteten 40.000 Studenten (rd. 18 v.H. aller Direktstudenten) jeweils 3 Wochen in solchen Brigaden auf Baustellen, in Industriebetrieben und in der Landwirtschaft, darunter 20.000 im Zentralen Jugendobjekt „FDJ-Initiative Berlin“. Der FDJ-Gruppe entspricht die Seminargruppe von etwa 25 Studenten, die zur gleichen Zeit in derselben Fachrichtung das Studium aufgenommen haben und bis zu dessen Abschluß zusammenbleiben. Auf der mittleren Organisationsebene bestehen Sektionsleitungen, Instituts- und Fachrichtungsleitungen, die den AO- bzw. GO-Leitungen entsprechen. Die FDJ-Leitungen für die gesamte Universität/Hochschule bzw. Fachschule verfügen über hauptamtliche Sekretäre und einen hauptamtlichen Mitarbeiterstab. Die FDJ ist im Wissenschaftlichen Rat und im Gesellschaftlichen Rat der Hochschule und der Sektionen (Universitäten und Hochschulen, III.) vertreten. Sie hat Mitspracherechte bei der Zulassung zum Studium, in den Beratungsgremien aller Ebenen, bei der Stipendienvergabe und bei der Absolventenvermittlung. Seit dem X. Parlament (1976) verleiht der Minister für Hoch- und Fachschulwesen auf Vorschlag des ZR der FDJ jährlich bis zu 300 FDJ-Stipendien in Höhe von monatlich 350 Mark an Studienanfänger vornehmlich technischer Fachrichtungen. Neben der beruflichen Leistung und der Mitwirkung in der MMM-Bewegung soll bei der Vergabe dieser Stipendien die aktive politische Arbeit in den Leitungen der FDJ berücksichtigt werden (Ausbildungsförderung). C. Weitere Formen der FDJ-Arbeit 1. FDJ-Arbeit in den Betrieben Neben der Übertragung von Jugendobjekten soll die Beteiligung der Jugendlichen am Sozialistischen Wettbewerb, an den „Klubs Junger Neuerer“, den Sozialistischen Arbeitsgemeinschaften, der beruflichen Aus- und Weiterbildung fachliche Kenntnisse vertiefen und zugleich zu meßbaren ökonomischen Ergebnissen führen. Für besondere Leistungen verleiht die FDJ den Titel „Hervorragender Jungaktivist“ sowie Ehrenurkunden usw. Mit den FDJ-Kontrollposten (1982: über 41.000) beteiligt sie sich an der gesellschaftlichen Kontrolle im Betrieb und arbeitet dabei eng mit den Arbeiterkontrolleuren der Betriebsgewerkschaftsorganisation (BGO) sowie mit der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI) zusammen. Da die Interessenvertretung der Jugend im Betrieb nicht zuletzt bei den gewerkschaftlichen Jugendausschüssen liegt, ist die FDJ auf eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit dem FDGB angewiesen. 2. Wehrerziehung als Teil der FDJ-Arbeit Die FDJ fördert Wehrerziehung und vormilitärische Ausbildung. Seit 1967 finden wehrsportliche „Hans-Beimler-Wettkämpfe“ der 8. Klassen statt; dazu werden an den Schulen „Hans-Beimler-Stäbe“ gebildet. Mit der Bildung von FDJ-Aktivs in den Einheiten der Gesellschaft für Sport und Technik (GST), des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) der DDR und der Zivilverteidigung unterstützt die FDJ die Vorbereitung der männlichen und weiblichen Jugendlichen auf den Wehrdienst. 1981 warben 800, 1982 bereits 1000 „FDJ-Bewerberkollektive für militärische Berufe“, die den KL unterstehen, für den Offiziers- und Unteroffiziersberuf. 3. Kulturarbeit der FDJ Die Kulturarbeit der FDJ stützt sich auf die staatlichen, verbandseigenen und gewerkschaftlichen Kultur- und Klubhäuser. Ende 1983 bestanden 8.865 Jugendklubs, in denen 70.000 ehrenamtliche Funktionäre tätig waren. Indem die FDJ dort Tanzveranstaltungen, Vorträge sowie Interessengemeinschaften organisiert, versucht sie, auch auf die Gestaltung der Freizeit von unorganisierten Jugendlichen in den Wohngebieten einzuwirken. Mit dem „Buchclub 65“ verfügt die FDJ auch über eine eigene Buchgemeinschaft. Als Teil der Volkskunstbewegung fördert die FDJ das Laienschaffen (Laienkunst). Als spezielle Form haben sich dabei die Treffen junger Talente herausgebildet, die über Kreis- und Bezirksvergleiche die Möglichkeit bieten, an einem Zentralen Leistungsvergleich teilzunehmen. 1979 bestanden 16.000 „ständige Kollektive des künstlerischen Volksschaffens“, in denen „mehr als 124.000 Kinder und Jugendliche arbeiteten“. Die 1969 ins Leben gerufene „FDJ-Singebewegung“ umfaßte 1980 3.000 Singeklubs mit 40.000 Mitgliedern. Die FDJ unterhält ein Sinfonieorchester, ein Zentrales und 15 Bezirksmusikkorps und einige 100 weiterer Blaskapellen, Fanfaren- und Spielmannszüge. Das am 1. 1. 1975 gegründete FDJ-Reisebüro „Jugendtourist“ vermittelte 1982 869.311 Reisen innerhalb der DDR und 1.573.764 in sozialistische Länder. In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Turn- und Sportbund (DTSB) der DDR veranstaltet die FDJ Jugendsportfeste. Die Erich-Weinert-Medaille wird als Kunstpreis der FDJ jährlich an junge Künstler und Laienschaffende verliehen. 4. Die FDJ-Ordnungsgruppen Die FDJ-Ordnungsgruppen werden vorwiegend zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Disziplin in den Jugendeinrichtungen, in Schulen, Lehrlingsheimen und bei FDJ- und Jugendveranstaltungen eingesetzt. Sie kontrollieren den Einlaß, das Programm, den Alkoholausschank und können Personen von der Teilnahme ausschließen. Darüber hinaus wirken sie im territorialen System der Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung mit, in das auch die FDJ-Leitungen und FDJ-Ordnungsgruppenstäbe der Orte, Kreise und Bezirke einbezogen sind (Neue Justiz, 1971, Nr. 17, S. 503 ff.). Die Ordnungsgruppen, seit 1959 aus Freiwilligen aufgestellt, sind „Organe der Leitungen der FDJ“ und werden [S. 458]von den Kreis- bzw. Bezirksleitungen der FDJ ausgewählt und eingesetzt. Sie entsprechen den „Trupps der öffentlichen Ordnung und Sicherheit“ des sowjetischen Komsomol und haben hilfspolizeiliche und vormilitärische Aufgaben. Mindestalter für Eintrittswillige ist das vollendete 16. Lebensjahr. Die Ausbildung umfaßt: Einsatztechnik, Gesetzeskunde, Grundlagen DRK (Erste Hilfe u.ä.), Marxismus-Leninismus sowie Umgang mit Kampfstoffen und die praktische Unterweisung in: Schutzausbildung, Körperertüchtigung und Judo. Die Ordnungsgruppen arbeiten eng mit der Volkspolizei (VP) zusammen. 1982 bestanden 3.992 Gruppen mit 40.000 Mitgliedern. Die Gruppen werden bei Bedarf in Zügen und Hundertschaften zusammengefaßt. Es ist beabsichtigt, in jedem der 8.865 Jugendklubs der FDJ eine Ordnungsgruppe zu bilden. 5. Die FDJ im Staatsapparat Die in Artikel 20,3 der Verfassung der Jugend zugesagten „Möglichkeiten, an der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung verantwortungsbewußt teilzunehmen“, nimmt die FDJ durch die Beteiligung an den Beratungsgremien des Staatsapparates, die sich mit jugendpolitischen Fragen beschäftigen, wahr (Jugendforschung]). Außerdem ist sie in den Volksvertretungen mit Fraktionen vertreten, und zwar in der Volkskammer ab 1963 (4. Wahlperiode) mit 40 von 500 Abgeordneten; ab 1981 Bezirkstage: 286 von 3.172; ab 1979 Kreistage und Stadtverordnetenversammlungen: 3.873 von 27.168; Gemeindevertretungen: 17.256 von 170.427; Stadtbezirksversammlungen: 659 von 3.975. IV. Schulung In der Schulung der FDJ sind 2 Formen zu unterscheiden: die Funktionärsschulung und die Schulung der Mitglieder. Die große Zahl jährlich neugewählter Funktionäre in den GO, verbunden mit der Fluktuation in den Leitungen, macht die Kaderschulung zu einer wichtigen Verbandsaufgabe. Hauptschulungsformen sind: die „Schulen des FDJ-Gruppenleiters“, durchgeführt von den GO-Leitungen der Betriebe, Bildungseinrichtungen usw. als monatliche Schulung über jeweils einige Stunden oder als Wochenendschulung in größeren Abständen, ferner Wochenendschulungen, Aktivtagungen und differenzierte Schulung der verschiedenen Leitungsmitglieder der Gruppen und GO; die Ganztagesschulung der Sekretäre der GO bei der FDJ-Kreisleitung; die Kurzlehrgänge an den 14 Bezirksjugendschulen für ehrenamtliche Funktionäre nach Auswahl durch die FDJ-Kreisleitungen. Die hauptberuflichen GO-Sekretäre und die Mitarbeiter der Kreisleitungen erhalten eine 3monatige Ausbildung an den Sonderschulen des ZR der FDJ in Buckow, Grambow, Weimar und Zschorna. Auf kulturpolitischem Gebiet tätige haupt- und ehrenamtliche Funktionäre werden in Kurzlehrgängen an der Sonderschule des ZR in Dresden ausgebildet. Die höchste Ausbildungseinrichtung der FDJ ist die Jugendhochschule „Wilhelm Pieck“ beim Zentralrat der FDJ in Bogensee. Das einjährige Direktstudium richtet sich an Mitarbeiter des ZR, der Bezirks- und Kreisleitungen und an hauptberufliche Sekretäre von GO. Hier wurden von 1946 bis 1981 rd. 13.000 FDJ-Funktionäre sowie etwa 2.000 Funktionäre befreundeter Jugendorganisationen aus aller Welt ausgebildet. Schließlich stehen dem Jugendverband Studienplätze an den Schulen und Hochschulen der SED, des FDGB und des sowjetischen Komsomol zur Verfügung. Von 1951 bis Ende 1981 haben 528 FDJ-Funktionäre die Komsomol-Hochschule in Moskau absolviert. Die Massenschulung beginnt mit einer Vorstufe, die die Schüler der 7. Klassen auf den Eintritt in die FDJ, insbesondere anhand des Statuts, vorbereitet. Auf ihr bauen die „Zirkel Junger Sozialisten“ in 3 Stufen auf: 1. für die Schüler der 9. und 10. Klassen, 2. und 3. für die Schüler der EOS, Studenten und die Mitglieder der betrieblichen und örtlichen GO. Gegenstand ist 1983/84 je nach Teilnehmerkreis 1. das SED-Programm, 2. die Biographien von Marx und Engels, 3. Probleme der M.-L.-Philosophie, 4. Grundfragen der politischen Ökonomie, 5. „Partei — Wissenschaft — Student“, 6. Jugendpolitik der SED, 7. die Biographie von Ernst Thälmann, 8. weltanschauliche Fragen der sozialistischen Gesellschaft, 9. Wissenschaftspolitik der SED, 10. Grundprobleme der Leitung der sozialistischen Gesellschaft. Die Schulung soll durch Vorträge von Arbeiterveteranen, durch Besichtigung von Gedenkstätten (Nationale Mahn- und Gedenkstätten) und die Behandlung aktueller Themen aufgelockert werden. Anfang 1983 gab es 81.847 „Zirkel Junger Sozialisten“ mit etwa 1,6 Mill. Teilnehmern. Mehr als 80 v.H. der Zirkelleiter waren überwiegend ältere SED-Mitglieder. Nur eine Minderheit war gleichzeitig noch Mitglied der FDJ. Der Schulung dienen auch die FDJ-Studienjahre, die jährlich für Schüler, Lehrlinge und Studenten durchgeführt werden. Sie bestehen aus den „Zirkeln Junger Sozialisten“, in denen weltanschauliche Grundfragen und aktuelle politische Probleme diskutiert werden, den Jugendforen, auf denen „kompetente Gesprächspartner“ Auskunft erteilen, sowie den „Propagandatagen der Jugend“. Hinzu kommt das „Abzeichen für gutes Wissen“, das in 3 Stufen verliehen wird, für „gute und anwendungsbereite Kenntnisse des Marxismus-Leninismus und der Beschlüsse der SED“. V. Internationale Verbindungen und Deutschlandpolitik Die FDJ ist seit 1948 Mitglied des Weltbundes der Demokratischen Jugend (WBDJ), seit 1949 des [S. 459]Internationalen Studentenbundes. Mit dem sowjetischen Jugendverband Komsomol hat die FDJ besonders enge Beziehungen; 528 Funktionäre sind bis Ende 1981 an der Hochschule des Komsomol in Moskau ausgebildet worden. In Unterstützung der Außenpolitik bemüht sich die FDJ um Kontakte zu nichtkommunistischen Jugendverbänden (Festival). Die deutschlandpolitischen Aktivitäten folgten der Deutschlandpolitik der SED. Die von der FDJ veranstalteten Deutschlandtreffen der Jugend (Mai 1950, Juni 1954, Mai 1964 in Berlin [Ost]) wurden nicht fortgesetzt, Treffen zwischen Jugenddelegationen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR fanden nun vorwiegend im Rahmen der Festivals des WBDJ statt. Seit 1973 bestehen — zumeist jährlich erneuerte — „Arbeitsvereinbarungen“ zwischen der FDJ und der „Sozialistischen Deutschen Arbeiterjugend“ (SDAJ) der Bundesrepublik Deutschland, die als „Bruderverband“ bezeichnet wird. Seit 1973 kam es auch zu Kontakten der FDJ mit nichtkommunistischen Jugendverbänden bzw. -organisationen in der Bundesrepublik Deutschland (Deutscher Bundesjugendring), mit dem am 20. 9. 1982 Abmachungen über einen Innerdeutschen ➝Jugendaustausch „entsprechend den Angeboten gemäß den im jeweiligen Land üblichen Modalitäten“ getroffen wurden (ferner die Falken, Gewerkschaftsjugend, Jungdemokraten, Jungsozialisten, Naturfreundejugend, Sozialistischer Hochschulbund, Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend u.a.). Die FDJ veranstaltet Freundschaftstreffen mit ausländischen Jugendlichen aus befreundeten Staaten und Organisationen, bildet Funktionäre befreundeter ausländischer Jugendverbände aus und entsendet „Brigaden der Freundschaft“ in Staaten der Dritten Welt, die vorwiegend auf dem Gebiete der Berufsausbildung tätig sind, aber ebenso Aufgaben der DDR-Außenpolitik erfüllen. Anfang 1984 waren 17 FDJ-Brigaden u.a. eingesetzt in Äthiopien, Angola, VDR Jemen, Kuba, Moçambique und Vietnam. Arnold Freiburg Literaturangaben Freiburg, Arnold, u. Christa Mahrad: FDJ. Der sozialistische Jugendverband der DDR. Opladen: Westdeutscher Verl. 1982. (Studien zur Sozialwissenschaft. 51.) Gaststätten und Jugendtanz. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1981. Geschichte der Freien Deutschen Jugend. Chronik. Berlin (Ost): Neues Leben 1976. Geschichte der Freien Deutschen Jugend. Hrsgg. im Auftrag des Zentralrats der FDJ. Berlin (Ost): Neues Leben 1977. Honecker, Erich: Zur Jugendpolitik der SED. Reden und Aufsätze von 1945 bis zur Gegenwart. Berlin (Ost): Neues Leben 1977. FDJ (Freie Deutsche Jugend und wissenschaftlich-technischer Fortschritt. Erkenntnisse und Erfahrungen aus der Leitung ökonomischer Initiativen der FDJ. Berlin (Ost): Junge Welt 1981. Die gesellschaftlichen Organisationen in der DDR. Stellung, Wirkungsrichtungen und Zusammenarbeit mit dem sozialistischen Staat. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1980. Ternick, Wolfgang: Jung sein bei uns. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1981. <LI>Wörterbuch zur sozialistischen Jugendpolitik. Berlin (Ost): Dietz 1975. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 451–459 Freie Berufe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB)

Freie Deutsche Jugend (FDJ) (1985) Siehe auch: FDJ: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDJ (Freie Deutsche Jugend): 1975 1979 FDJ (FREIE DEUTSCHE JUGEND): 1969 Freie Deutsche Jugend: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Als einzige offiziell zugelassene Jugendorganisation nimmt die FDJ einen wichtigen Platz im System der Massenorganisationen ein. In ihrem Statut bekennt sie sich zur führenden Rolle der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands…

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Abgrenzung (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Von der SED-Führung seit Herbst 1970 verwendeter zentraler politischer Begriff zur Kennzeichnung ihrer Politik gegenüber der Bundesrepublik Deutschland. Nachdem H. Axen am 13. 9. 1970 erklärt hatte, der „antifaschistische Grundzug der DDR“ verpflichte sie, in Gegenwart und Zukunft den „sozialistischen Arbeiter-und-Bauern-Staat weiterhin auf allen Gebieten von der imperialistischen Bundesrepublik abzugrenzen“, bezeichnete W. Stoph am 6. 10. 1970 die A. als einen „objektiven Prozeß“, der sich „angesichts der Gegensätzlichkeit der Staats- und Gesellschaftssysteme unvermeidlich“ vollziehe. Erkenntnis und Anerkennung der A. als einer historischen Gesetzmäßigkeit im Sinne des zeitgenössischen Marxismus-Leninismus gelten als Voraussetzung einer Politik der Friedlichen Koexistenz. Das Verhältnis zwischen den beiden deutschen Staaten wird dabei als Widerspiegelung eines weltweiten Gegensatzes zweier fundamental verschiedener Gesellschaftssysteme gedeutet: „Die Abgrenzung zwischen Imperialismus und Sozialismus vollzieht sich im Weltmaßstab und damit genauso zwischen der sozialistischen Deutschen Demokratischen Republik und der kapitalistischen BRD.“ Maßgebliche Politiker der DDR betonen, daß A. nicht als Verzicht auf Zusammenarbeit mit „fortschrittlichen Kräften“ in den westlichen Ländern aufzufassen sei. Auf der 9. Tagung des ZK der SED im Mai 1973 erklärte E. Honecker, nicht Sprache und Kultur hätten die Grenze zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland gezogen, sondern „die unterschiedliche, ja, gegensätzliche soziale Struktur“ der beiden deutschen Staaten: „Gemeinsamkeiten in der Sprache können diese Realitäten nicht hinwegzaubern. Abgesehen davon, daß solche Gemeinsamkeiten noch lange nicht identisch sind mit einem gemeinsamen Staatswesen, mit einer gemeinsamen Nation“. (Nation und nationale Frage). Nach Honecker gilt das gleiche auch für Geschichte und Kultur (Nationale Geschichtsbetrachtung; Kulturpolitik). „Gemeinsame Geschichte? Dafür seien nur die Geschichtsbücher in beiden deutschen Staaten herangezogen. Es gibt zweierlei Geschichte … Gemeinsame Kultur? Stets gab es auch in Deutschland zwei Kulturen, die der herrschenden Ausbeuterklasse und die der werktätigen Massen.“ Letztere sei zur „aufblühenden sozialistischen Nationalkultur der DDR geworden“ — geschieden durch eine „unüberbrückbare Kluft zum spätbürgerlichen Kulturverfall, zur Entstellung des Menschenbildes, zu Pornographie, Brutalität und bewußt betriebener Verdummung im imperialistischen Staat“. A., in der Entschließung des VIII. SED-Parteitages (1971) als „gesetzmäßiger Prozeß“ bestätigt, schließt jedoch im Verständnis der DDR die Herstellung und Aufrechterhaltung normaler zwischenstaatlicher Beziehungen auf völkerrechtlicher Grundlage nicht aus. Die Politik der A. muß als eine Abwehrstrategie gegenüber westlichen Einflüssen verstanden werden. Sie nahm daher an Bedeutung und Intensität zu, als sich die DDR der internationalen Entspannung anpassen mußte und durch vertragliche Regelungen (Grundlagenvertrag) die Kommunikationsmöglichkeiten zwischen den Bürgern beider deutscher Staaten wesentlich erleichtert wurden. Auch in den Reden und Beschlüssen des IX. Parteitages der SED (1976) ist die A.-Politik erneut bekräftigt und als ein — im Hinblick auf die KSZE-Konferenz von Helsinki (1975) — völkerrechtlich bestätigtes — Grundelement in den Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten bezeichnet worden. Ohne den vermeintlich „objektiven Prozeß“ der A. noch einmal ausdrücklich zu charakterisieren, gab Honecker in seiner Geraer Rede am 13. 10. 1980 zu verstehen, daß die SED in der politischen Praxis an der Politik der A. festzuhalten gedenke. Außenpolitik; Deutschlandpolitik der SED Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1 Abgabenverwaltung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Abrüstung

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Von der SED-Führung seit Herbst 1970 verwendeter zentraler politischer Begriff zur Kennzeichnung ihrer Politik gegenüber der Bundesrepublik Deutschland. Nachdem H. Axen am 13. 9. 1970 erklärt hatte, der „antifaschistische Grundzug der DDR“ verpflichte sie, in Gegenwart und Zukunft den „sozialistischen Arbeiter-und-Bauern-Staat weiterhin auf allen Gebieten von der imperialistischen Bundesrepublik abzugrenzen“, bezeichnete W. Stoph am 6. 10. 1970 die A. als…

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Kooperation in der Landwirtschaft (1985)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 1. Grundsätze. Als K. gilt allgemein das planmäßige, aufeinander abgestimmte Neben- und Miteinander der im Produktionsprozeß agierenden Wirtschaftssubjekte. Die K. ist also gleichzeitig Bedingung und Resultat gesellschaftlicher und betrieblicher Arbeitsteilung und Spezialisierung. Je nachdem, ob Wirtschaftssubjekte der gleichen Produktionsstufe oder Produzenten aufeinander folgender Be- und Verarbeitungsstufen kooperieren, wird von horizontaler K. oder vertikaler K. gesprochen. Allen Formen der K. ist gemeinsam, daß sie (nach Marx) eine Produktivkraft darstellen, weil die im spezialisierten Zusammenwirken vieler arbeitsteilig erzielte Leistung größer ist, als die Summe der möglichen unspezialisierten Einzelleistungen aller Beteiligten wäre. Durch die K. sei es deshalb möglich, vorausgesetzt, daß es den Planungs- und Leitungsinstanzen gelingt, die Handlungen der Beteiligten harmonisch aufeinander abzustimmen, bei gleichem Einsatz von Arbeitszeit größere Mengen an Gebrauchswert herzustellen bzw. die zur Produktion eines bestimmten Nutzeffektes nötige Arbeitszeit zu verringern. 2. Horizontale Kooperation. Diese grundsätzlichen Überlegungen, unterstützt durch die in der gewerblichen Wirtschaft mit arbeitsteiligen Prozessen gemachten positiven Erfahrungen, fanden nach Abschluß der Kollektivierung Eingang in die Agrarpolitik der DDR. Zu Beginn der 60er Jahre war es die (nach Marx) für die Anfänge der kapitalistischen Produktion typische horizontale K., die von der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) zur Rechtfertigung der Vergrößerung der bestehenden Betriebe und zur Vereinheitlichung der unterschiedlichen Vergesellschaftungsgrade der verschiedenen LPG-Typen herangezogen wurde. Die K. führte in der Regel zur Fusion der kooperierenden Betriebe und zur Umwandlung von LPG der Typen~I und II in LPG des Typs III (Landwirtschaftliche Betriebsformen, III. A.). Diese Tendenzen wurden zusätzlich dadurch verstärkt, daß Maschinensysteme entwickelt wurden (Landtechnik), die in Komplexen zu jeweils 4–10 Stück ausgeliefert und eingesetzt werden sollten, was nur in entsprechend groß dimensionierten Betriebseinheiten möglich war. In der Folgezeit erstreckte sich die K. vorrangig auf gemeinsame Investitionen zur Errichtung Kooperativer Einrichtungen (Meliorations- und Baubetriebe, Stallanlagen u.a.) (Landwirtschaftliche Betriebsformen, IV. B.), die später juristische Selbständigkeit erlangten und nach eigenen Plänen und mit eigenen Fonds arbeiteten. Ende der 60er Jahre erfaßte die K. sämtliche Landwirtschaftsbetriebe und alle Betriebszweige. Die Betriebe wurden — unter Beibehaltung ihrer juristischen Selbständigkeit — veranlaßt, Kooperationsgemeinschaften (KOG) zu bilden, d.h. den Einsatz ihrer Technik gemeinsam zu planen und zu organisieren, die Betriebspläne miteinander abzustimmen, bestimmte Hauptproduktionszweige zu entwickeln und u. U. einzelne Produktionszweige untereinander auszutauschen. Die diesen Ansätzen innewohnende Tendenz, in noch größerem Rahmen als bisher zu fusionieren und Groß-LPG mit weiterhin abgerundetem Produktionsprogramm zu bilden, wurde jedoch bereits Ende der 60er Jahre unterbunden und statt dessen die begonnene zwischenbetriebliche Spezialisierung forciert. Im Zuge der Industrialisierung der Landwirtschaft (Agrarpolitik, III. E.) wurden aus den ursprünglich vielseitig organisierten Betrieben einzelne Produktionszweige oder -verfahren herausgelöst und Spezialbetrieben übertragen. Um die bei gemeinsamen Investitionen kooperierenden Betriebe sowie um die mit staatlichen Zuschüssen errichteten ökonomisch, juristisch und organisatorisch zunehmend eigenständigen Produktions- und Dienstleistungsbetriebe in ihren Wirtschaftstätigkeiten aufeinander abzustimmen, mußten zusätzliche Koordinations-, Leitungs- und Kontrollorgane geschaffen werden (Kooperationsrat). 3. Vertikale Kooperation. Inhalt der vertikalen K., d.h. der K. von Landwirtschaftsbetrieben mit Betrieben der Produktionsmittelversorgung und/oder der Nahrungsgüterwirtschaft und des Binnenhandels, ist (nach Marx) die Vereinigung von Industrie und Landwirtschaft auf der Grundlage der bewußten Anwendung der Wissenschaft und der Kombinierung kollektiver Arbeit. Sie erfolgt auf vertraglicher Grundlage unter Aufrechterhaltung der juristischen Selbständigkeit der beteiligten Betriebe in Form von Kooperationsverbänden, Wirtschaftsverbänden oder Agrar-Industrie-Vereinigungen (AIV). Ziel dieser Formen der vertikalen K. ist die Errichtung geschlossener technolo[S. 742]gischer und organisatorischer Ketten von der Produktion bis zur Verarbeitung bzw. dem Verkauf von Agrarprodukten, um auf diesem Wege Produktions- und Produktivitätsreserven maximal auszuschöpfen und innerhalb dieser Kooperationsketten ein einheitliches Produktionsniveau zu erreichen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 741–742 Konvergenztheorie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kooperationsakademien

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 1. Grundsätze. Als K. gilt allgemein das planmäßige, aufeinander abgestimmte Neben- und Miteinander der im Produktionsprozeß agierenden Wirtschaftssubjekte. Die K. ist also gleichzeitig Bedingung und Resultat gesellschaftlicher und betrieblicher Arbeitsteilung und Spezialisierung. Je nachdem, ob Wirtschaftssubjekte der gleichen Produktionsstufe oder Produzenten aufeinander folgender Be- und Verarbeitungsstufen kooperieren, wird von horizontaler K. oder…

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Arbeitsstudium (1985)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 [S. 85]Das A. ist Bestandteil der Wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation (WAO) und eine Methode der sozialistischen Intensivierung und Rationalisierung. Ausgehend vom Beschluß des Ministerrats der DDR über die „Grundrichtung des Arbeitsstudiums, der Arbeitsgestaltung und der Arbeitsnormung als Bestandteil der komplexen sozialistischen Rationalisierung“ (GBl. II, Nr. 18 vom 2. 3. 1967) und der Richtlinie über die Anwendung der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation (GBl. I, Nr. 19, 1975) wird unter A. eine Methode der systematischen Analyse des Zusammenwirkens von Arbeitskraft, Arbeitsmittel und Arbeitsgegenstand im Arbeitsprozeß verstanden. Ziel des A. ist es, die „Voraussetzungen zu schaffen für — die rationelle Gestaltung der Arbeitsorganisation einschließlich der Verbesserung der Umweltbedingungen am Arbeitsplatz, — die Ermittlung von Rationalisierungsschwerpunkten, — die Begründung des Planes und die Plandurchführung“ (Arbeitswissenschaften für Ingenieure, 4., völlig neubearb. Aufl., Berlin [Ost] 1980, S. 156). Gegenstand des A. „ist die Untersuchung der Art und Weise des Zusammenwirkens der Werktätigen mit den Arbeitsmitteln und Arbeitsgegenständen unter gegebenen oder zu projektierenden Arbeitsprozessen und Arbeitsbedingungen mit Hilfe wissenschaftlicher Studienmethoden bzw. -verfahren“ (ebda.). Für die betriebliche Praxis wird folgendes Vorgehen für die Durchführung einer Arbeitsstudie vorgeschlagen: 1. Festlegung des Untersuchungszieles und Ausarbeitung der Aufgabenstellung. Ausgehend von Voruntersuchungen sowie der Auswertung vorhandener Analysen und statistischer Materialien werden die Ziele und Schwerpunkte der Arbeitsstudie bestimmt und deren Aufgabenstellung erarbeitet. Aufwand und angestrebter ökonomischer Nutzen sollen bereits auf dieser Ebene der Studie festgelegt werden. 2. Vorbereitung der Arbeitsstudie. Auf der Grundlage der Aufgabenstellung soll in dieser Phase die Arbeitsstudie sowohl politisch-ideologisch als auch technisch-organisatorisch vorbereitet werden. Die politisch-ideologische Arbeit soll die Werktätigen von Inhalt, Ziel und Bedeutung der Arbeitsstudie im Rahmen der komplexen sozialistischen Rationalisierung überzeugen und ihre Bereitschaft zur Mitarbeit wecken. Im Rahmen der technisch-organisatorischen Vorbereitung wird die Ablaufplanung vorgenommen, werden die an der Arbeitsstudie Mitwirkenden eingewiesen und die erforderlichen Arbeitsmittel und -unterlagen beschafft. Als weitere vorbereitende Maßnahme wird die Teilnahme an den verschiedenen Formen der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit für die Durchführung und Auswertung der Arbeitsstudie organisiert. 3. Durchführung der Arbeitsstudie. Erfassung des Ist-Zustandes mittels verschiedener Verfahren und Methoden. Nach Aufnahme des Ist-Zustandes erfolgt dessen Analyse in quantitativer und qualitativer Form. Aus dem Vergleich der Ergebnisse mit bestehenden Normativen werden Lösungsvarianten entwickelt. 4. Erarbeitung eines Veränderungsprojektes. Auf der Basis der Ergebnisse der Analyse des Ist-Zustandes wird der anzustrebende Soll-Zustand des Arbeitsprozesses erarbeitet. Dieses sog. Veränderungsprojekt beinhaltet bereits die notwendigen Schlußfolgerungen zur rationellen Gestaltung des untersuchten Arbeitsprozesses. Diese werden dem zuständigen Leiter zur Entscheidung vorgelegt und nach dessen Zustimmung durch die Arbeitsgestaltung realisiert. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 85 Arbeitsrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitsverpflichtung

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 [S. 85]Das A. ist Bestandteil der Wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation (WAO) und eine Methode der sozialistischen Intensivierung und Rationalisierung. Ausgehend vom Beschluß des Ministerrats der DDR über die „Grundrichtung des Arbeitsstudiums, der Arbeitsgestaltung und der Arbeitsnormung als Bestandteil der komplexen sozialistischen Rationalisierung“ (GBl. II, Nr. 18 vom 2. 3. 1967) und der Richtlinie über die Anwendung der wissenschaftlichen…

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Währung/Währungspolitik (1985) Siehe auch: Währung: 1962 1963 1965 1966 1969 Währungspolitik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währungsreform: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 Der Begriff W. bezeichnet 1. die Geldeinheit und 2. die gesamte Geldordnung eines Staates. I. Geldeinheit und Geldordnung A. Währungsreform Die W.-Einheit der DDR ist die Mark. Mit den W.-Reformen in den Westsektoren und der damaligen Sowjetzone begann 1948 in den beiden Teilen Deutschlands eine voneinander getrennte währungspolitische Entwicklung. Durch die W.-Reform in der Sowjetzone wurde die „Deutsche Mark der Deutschen Notenbank“ geschaffen. Der Umtausch und die Umbewertung der Reichsmarkguthaben erfolgten je nach Personengruppe und Guthabenhöhe zu recht unterschiedlichen Sätzen. Die Guthaben bestimmter Personenkreise wurden konfisziert. Sparguthaben und Lebensversicherungspolicen wurden begünstigt umgerechnet. Guthaben der Volkseigenen Betriebe sowie sämtliche Schuldverhältnisse unterlagen nicht der Umwertung. Das gesamte Geldvolumen wurde damit bei stabilen Lohn-, Preis- und Schuldverhältnissen stark vermindert. Die Bezeichnung der W.-Einheit wurde am 31. 7. 1964 in „Mark der Deutschen Notenbank“ geändert; damit war allein ein entsprechender Banknotenumtausch verbunden, während der Wert der Zahlungsmittel, Spareinlagen, Forderungen, Schecks, Wechsel, die Umtauschrelationen und die Geldpolitik davon unberührt blieben. Seit Dezember 1967 trägt die W.-Einheit der DDR die Bezeichnung Mark der Deutschen Demokratischen Republik. Die „Mark“, abgekürzt „M“, ist gesetzliches Zahlungsmittel für das Gebiet der DDR und den Ostsektor Berlins (W.-Gebiet). B. Währungsgebiet Es läßt sich feststellen, daß die Abgrenzung der W.-Gebiete für die „Mark“ und die „D-Mark“ (Bundesrepublik Deutschland und Berlin [West]) bisher auch für Vereinbarungen zwischen Institutionen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR relevant geworden ist. Um politische Begriffe zur Kennzeichnung der beiden Territorien zu vermeiden, einigte man sich auf die Bezeichnung „Währungsgebiet der D-Mark West“ für die Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West) und „Währungsgebiet der Mark der Deutschen Demokratischen Republik“ für die DDR und Berlin (Ost). Besondere Bedeutung haben diese Begriffe im Innerdeutschen Handel (IDH), der im Interzonenhandelsabkommen von 1950 als Handel zwischen den beiden genannten W.-Gebieten bezeichnet wird, und im Rahmen der innerdeutschen Verrechnungen. Die finanziellen Transaktionen zwischen den beiden W.-Gebieten werden von der Deutschen Bundesbank und der Staatsbank der DDR abgewickelt. C. Geldordnung Die Geldordnung eines sozialistisch/kommunistisch regierten Staates umfaßt die gesetzliche Festlegung der W.-Einheit, die Festlegung des Volumens und der Struktur des umlaufenden Bar- und Buchgeldes im Reproduktionsprozeß, die Art und Weise der Geldemission, die Regulierung und Organisation der Geldzirkulation, die Abstimmung von W.- und Preispolitik, die Festlegung des Umlaufbereichs des Geldes, die Festlegung des Verhältnisses zwischen der W.-Einheit und der allgemeinen Geldware Gold (Goldgehalt), die Festlegung des Austauschverhältnisses der eigenen W. zu den W. anderer Länder sowie die Absicherung der Stabilität des Geldwertes gegen Störeinflüsse aus dem Ausland. Nach dem in der DDR herrschenden Selbstverständnis wird die Stabilität der W. durch die hohe Leistungsfähigkeit der sozialistischen Wirtschaft gesichert. Allerdings muß darüber hinaus gewährleistet sein, daß die Geldschöpfung stets dem Wachstumstempo der Warenproduktion und -zirkulation entspricht. II. Mengen- und wertmäßige Planung A. Komplexe Kategorie Währung Die W. ist eine ökonomisch komplexe Kategorie, in der sich alle wertmäßigen Beziehungen einer Volkswirtschaft widerspiegeln. Sie umfaßt die der Pro[S. 1450]duktionsweise entsprechenden Geldbeziehungen. Für die Gestaltung und das Funktionieren des W.-Systems sind die das DDR-System konstituierenden Elemente von entscheidender Bedeutung, so insbesondere das staatliche Eigentum an den Produktionsmitteln, die zentrale Planung und Leitung des Wirtschaftsprozesses und das Außenhandels- und Valutamonopol des Staates (Verfassung der DDR i. d. F. von 1974, Art. 2,9). Wird der Wirtschaftsprozeß (Produktion, Investitionen, Gesellschaftliche ➝Konsumtion, Außenwirtschaft und Außenhandel, Verteilung) in der DDR auch nur z.T. mengenmäßig, so wird er doch nahezu vollständig wertmäßig (d.h. in Geldeinheiten) geplant, gelenkt und kontrolliert. Die doppelte (mengen- und wertmäßige) Erfassung des Prozesses soll gewährleisten, daß die wirtschaftliche Entwicklung quantitativ und strukturell entsprechend der zentral formulierten Zielfunktion, d.h. ohne Disproportionen (z.B. unbefriedigte Nachfrage nach bestimmten Investitions- und Konsumgütern einerseits und ungeplante Lagerhaltung anderer, nicht absetzbarer Güter andererseits), verläuft. Die Wp. hat sicherzustellen, daß die Geldemission (sie erfolgt in der DDR als Kreditgeld, d.h., das Geld entsteht im Wege eines Kreditaktes der Staatsbank der DDR) in enger Beziehung zum Wertbildungsprozeß geschieht, wodurch die materielle Deckung der Mark gewährleistet werden soll. B. Kontrolle durch die Mark Ein Problem der Geldpolitik der DDR besteht darin, daß es bei festen Planpreisen keinen Automatismus zwischen Geldschöpfung und Güterangebot gibt, einen Automatismus z.B., der eine Geldschöpfung neutralisiert, wenn das Güterangebot etwa zu gering ausfällt. Sofern aber Veränderungen im materiellen Prozeß und geldmäßige Veränderungen parallel laufen, z.B. im Verhältnis von Kauffonds und Warenfonds, wird dieser Zusammenhang auch zur Kontrolle des Maßes der Planverwirklichung ausgenutzt. Diese Finanzkontrolle (Kontrolle durch die Mark) erlaubt eine Überwachung sämtlicher Wirtschaftseinheiten mit Ausnahme der privaten Haushalte, der kleinen Gewerbetreibenden, der privaten Vermieter und der kleinen Handwerker. Voraussetzung ist die umfassende Reglementierung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, des Bargeldverkehrs und des Kreditverkehrs. Durchgeführt wird diese Kontrolle von den Banken, insbesondere der Staatsbank der DDR (bis zu ihrer Eingliederung in die Staatsbank im Jahre 1974 auch von der Industrie- und Handelsbank). Träger der Wp. in der DDR sind der Ministerrat, das Ministerium der Finanzen (MdF), die Staatliche Plankommission, die Staatsbank der DDR, das Ministerium für Außenhandel (bis 31. 12. 1973 Ministerium für Außenwirtschaft; GBl. I, 1973, Nr. 55) und die Zollverwaltung der DDR (Zollwesen). Die Aufgaben und Instrumente der Wp. der DDR bestimmen sich weitgehend durch das in der DDR praktizierte Wirtschaftssystem. Der Wp. obliegt die Aufgabe, für das Funktionieren der Geldordnung Sorge zu tragen; dabei hat sie die oben im einzelnen genannten Aufgaben zu erfüllen. Diese sind zum überwiegenden Teil auf den binnenländischen Wirtschaftsprozeß gerichtet, betreffen aber auch teilweise die außenwirtschaftlichen Beziehungen der DDR. C. Binnenwährung Wie die W. aller anderen RGW-Länder ist auch die W. der DDR als eine reine Binnen-W. konzipiert (Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe [RGW]). Dies bedeutet, daß die „Mark“ nicht konvertierbar ist, nicht als Zahlungsmittel im internationalen Handel genutzt werden kann und auf dem Devisenmarkt nicht offiziell gehandelt wird (Devisen). Durch die Abkoppelung der Mark vom internationalen W.-Zusammenhang kann das Weltmarktgeschehen keinen direkten Einfluß auf die inländische Geldmenge, das Preisniveau und den binnenwirtschaftlichen Wertschöpfungsprozeß ausüben. Rückwirkungen auf das W.- und Geldwesen im Inland durch Vorgänge im Weltwährungssystem, durch finanzpolitische Aktivitäten anderer Länder, durch den freien Devisenhandel oder den Reiseverkehr sind durch die nahezu vollständige Reglementierung des Im- und Exports aufgrund des staatlichen Außenhandelsmonopols einerseits und durch die Devisengesetzgebung sowie die Maßnahmen der mit dem Valutamonopol ausgestatteten Staatsbank andererseits weitgehend verhindert worden. D. Ein- und Ausfuhr der Mark Die Ein- und Ausfuhr der Mark in das oder aus dem Gebiet der DDR ist grundsätzlich verboten. Ausnahmeregelungen trifft der Minister der Finanzen, so z.B. für den Reiseverkehr (Devisengesetz vom 19. 12. 1973, GBl. I, Nr. 58; 1. DB zum Devisengesetz, Reiseverkehr, GBl. I, 1973, Nr. 58). Devisenwertumläufe zwischen privaten Personen des Deviseninlands (DDR) einerseits und Devisenausländern andererseits bedürfen grundsätzlich der Genehmigung. Eine Genehmigungspflicht besteht auch für den Devisenverkehr zwischen den privaten Deviseninländern sowie für Verfügungen von Devisenausländern über in der DDR erworbene und befindliche Vermögenswerte (Sperrkonten; Zahlungsverkehr, Grenzüberschreitender). Deviseninländer sind verpflichtet, erworbene Forderungsrechte auf Devisenwerte anzumelden. Die gleiche Anmeldepflicht besteht für devisenrelevante Verbindlichkeiten gegenüber Devisenausländern und für Vermögenswerte von Ausländern im Inland, die von Bürgern der DDR genutzt werden. Die Devisengesetze regeln ferner das Verfahren, nach [S. 1451]dem Deviseninländer gezwungen werden können, in ihrem Besitz befindliche Devisen der Staatsbank der DDR zum Kauf anzubieten. Bargeld anderer W. unterliegt nicht der Anbietungspflicht, wenn der Erwerb dieses Bargeldes durch Bürger der DDR keiner devisenrechtlichen Genehmigung bedarf. Bis zum 15. 4. 1979 war das der Fall, wenn dieses Bargeld zur Bezahlung von Waren und Leistungen bei Einrichtungen der DDR verwendet werden sollte, die zur Annahme dieses Bargeldes von Bürgern der DDR berechtigt waren. Bürger der DDR konnten also von Besuchern aus dem Westen als Geschenk erhaltene Gelder (z.B. DM) annehmen und ohne Anmeldung oder ähnliche Verfahren direkt für Käufe in den sog. Intershops verwenden. Auch Gelder, die Bürger der DDR z.B. bei Besuchen in der Bundesrepublik Deutschland erhalten hatten und die sie in die DDR einführten, konnten für Einkäufe in Intershops verwendet werden. Derartige Beträge waren und sind bei Rückreise in die DDR allerdings in die „Erklärung über mitgeführte Gegenstände und Zahlungsmittel“ einzutragen. Westdeutsche, West-Berliner und Ausländer müssen — und dies ist als eine die bisher genannten Bestimmungen ergänzende Kontrollmaßnahme anzusehen — bei der Ein- bzw. Ausreise mitgeführte Devisen in einem Zoll- und Devisendokument angeben und bei Wiederaus- bzw. Wiedereinreise über den Verbleib der Zahlungsmittel Rechenschaft ablegen. Erfahrungen bei Reisen in und durch die DDR haben jedoch ergeben, daß die mit diesen Devisendeklarationen beabsichtigten Kontrollen — wenn überhaupt — nur oberflächlich stattfinden. Der starke Ausbau der Intershops schien bisher darauf hinzudeuten, daß die Behörden der DDR devisenrechtliche Beschränkungen weitgehend abbauen wollten, um einen möglichst hohen Devisenzufluß in die DDR zu erreichen. Diese Entwicklung legte den Schluß nahe, daß sich die SED-Führung mit dem Umlauf einer zweiten (harten) Währung in der DDR quasi abgefunden hatte. Gemäß einer Mitteilung der Pressestelle des Ministeriums für Außenhandel der DDR (ND 5. 4. 1979) gelten mit Wirkung vom 16. 4. 1979 hinsichtlich der Verwendung von frei konvertierbaren W. in der DDR jedoch neue Regelungen, durch die DDR-Bürger und ausländische Staatsbürger eine unterschiedliche Behandlung erfahren. DDR-Bürger können künftig in den Einrichtungen des Außenhandels der DDR (Intertank, Genex, Intershop) Waren nur noch gegen Schecks der Forum Außenhandelsgesellschaft mbH erwerben. Die „Mark-Wertschecks“ der Forum Außenhandelsgesellschaft können gegen Zahlung frei konvertierbarer W. bei Bankinstituten der DDR erworben werden. Der Preis für die Wertschecks richtet sich nach den von der Staatsbank der DDR festgelegten Devisenumrechnungssätzen. Die Schecks sind nicht übertragbar und nicht rücktauschbar. Sie sind nur für den Kauf von Waren in den Einrichtungen des Außenhandels verwendbar. Da die Intershops für die DDR eine wichtige Devisenquelle darstellen, der DDR-Führung an deren Zerstörung also nicht gelegen sein kann, verspricht man sich von dieser Neuregelung letztlich wohl vor allem eine bessere Möglichkeit zur Kontrolle des einzelnen DDR-Bürgers bezügl. seiner „Transaktionen“ mit konvertiblen Währungen. Bisher brauchen DDR-Bürger allerdings beim Kauf der Wertschecks keine Ausweispapiere vorzulegen und keinen Nachweis über die Herkunft der Devisen zu liefern. Ausländische Staatsbürger können wie bisher in den Einrichtungen des Außenhandels für frei konvertierbare W. Waren erwerben, allerdings sollen sie ihre Personalpapiere vorlegen. Eine Kontrolle von mitgeführten konvertiblen Währungen sowie von Rechnungsunterlagen über in der DDR in Intershops getätigten Käufe scheint unverändert nur sporadisch zu erfolgen. E. Mindestumtausch Die Bestimmungen zur Unterbindung eines freien Umtausches von „Mark“ in Devisen innerhalb des W.-Gebietes werden durch den seit dem 1. 12. 1964 verlangten Mindestumtausch — in der Bundesrepublik häufig auch als Zwangsumtausch bezeichnet — von DM West oder anderer „harter“ Devisen zum Kurs von 1 Mark (Ost) gleich 1 DM unterstützt. Dieser von Besuchern der DDR vorzunehmende Zwangsumtausch betrug vom 4. 6. 1972 bis zum 15. 11. 1973 pro Tag 10 DM (bei Tagesaufenthalten in Berlin [Ost] 5 DM). Eine neue AO über die Durchführung eines verbindlichen Mindestumtausches von Zahlungsmitteln (GBl. I, 1973, Nr. 51) sah eine Verdoppelung der Sätze vor. Personen mit ständigem Wohnsitz in nichtsozialistischen Staaten und in Berlin (West), die sich besuchsweise in der DDR aufhielten, hatten einen verbindlichen Mindestumtausch von Zahlungsmitteln fremder W. zum Gegenwert von 20 Mark der DDR zu den in der DDR geltenden Umrechnungsverhältnissen vorzunehmen. Bei einem Tagesaufenthalt in Berlin (Ost) mußte derselbe Personenkreis einen Mindestumtausch von 10 Mark vornehmen. Dieser Zwangsumtausch galt auch für die bis dahin davon ausgenommenen Rentner. Nur Personen unter 16 Jahren blieben vom verbindlichen Mindestumtausch befreit (Zahlungsverkehr, Grenzüberschreitender). Diese drastische Erhöhung der Zwangsumtauschsätze erfolgte wohl nicht nur aus devisenpolitischen Überlegungen der Regierung der DDR, sondern war auf eine Senkung der Zahl der DDR-Besucher gerichtet. Die Besucherzahlen gingen danach tatsächlich stark zurück. Die in dieser Maßnahme zum Ausdruck kommende Politik der DDR sowie die [S. 1452]Maßnahme selbst stießen in der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin (West) auf heftige Kritik. Sie wurde als krasser Verstoß gegen den „Geist“ des erst wenige Monate zuvor in Kraft getretenen Grundlagenvertrages gewertet. Nicht zuletzt die Neuverhandlungen über den Swing im innerdeutschen Handel gaben der Bundesregierung die Möglichkeit, die DDR zur teilweisen Zurücknahme ihrer neuen Mindestumtauschsätze zu veranlassen. Seit dem 15. 11. 1974 galten zwar nicht mehr die alten Sätze, wohl aber gegenüber der AO von 1973 reduzierte Mindestumtauschbeträge: 13 DM pro Tag für einen Besuch in der DDR, 6,50 DM pro Tag für einen Besuch in Berlin (Ost). Mit Wirkung vom 20. 12. 1974 wurden auf Drängen Bonns auch die Rentner vom Zwangsumtausch wieder, wie vor 1973, ausgenommen. Eine neuerliche, drastische Anhebung des Mindestumtausches erfolgte gem. der AO über die Durchführung eines verbindlichen Mindestumtausches von Zahlungsmitteln vom 9. 10. 1980 mit Wirkung vom 13. 10. 1980 (GBl. I, Nr. 29). Personen mit ständigem Wohnsitz in nichtsozialistischen Staaten und in West-Berlin hatten je Tag der Dauer des Aufenthalts in der DDR einen Mindestumtausch von Zahlungsmitteln fremder Währungen im Gegenwert von 25 Mark vorzunehmen. Kinder bis zum 6. Lebensjahr waren vom verbindlichen Mindestumtausch befreit. Vom 6. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr hatten sie einen Mindestumtausch im Gegenwert von 7,50 Mark vorzunehmen. Parallel zur Vereinbarung über einen Kredit an die DDR in Höhe von 950 Mill. DM hat die DDR mit Wirkung zum 1. 8. 1984 den Mindestumtausch für Rentner, Invalidenvollrentner und Unfallrentner von 25 auf 15 Mark gesenkt. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sind vom Mindestumtausch befreit, Jugendliche vom vollendeten 14. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr zahlen pro Tag 7,50 DM. III. Wechselkurs der Mark Die Festlegung des Wechselkurses der Mark gegenüber anderen W. erfolgt — mit Ausnahme derjenigen gegenüber den W. der RGW-Länder — autonom seitens des Ministerrats der DDR in Zusammenarbeit mit dem Ministerium der Finanzen und der Staatsbank. Sowohl im Verhältnis zu den W. der sozialistischen Länder als auch der kapitalistischen Länder existieren keine einheitlichen auf zwischenstaatliche Transaktionen und sonstige wirtschaftliche und finanzielle Beziehungen anwendbaren Devisenumrechnungssätze. A. Formen des internationalen Zahlungsverkehrs Bei der Durchführung des Außenhandels mit den Partnerländern spielen weder die Binnenpreise noch die W. der DDR eine entscheidende Rolle: denn erstens ist die preispolitische Autonomie der Planungsbehörden der DDR auf das Inland beschränkt, und zweitens ist die Verwendung der Mark als Zahlungsmittel allein für Transaktionen innerhalb der DDR gestattet. Dem Handel mit westlichen Ländern werden Weltmarktpreise und den Wirtschaftsbeziehungen zwischen den RGW-Ländern bilateral ausgehandelte Preise zugrunde gelegt, die sich seit 1976 an der Entwicklung der Weltmarktpreise in den jeweils letzten 5 Jahren orientieren; neuerdings werden die Weltmarktpreise nur noch der 3 vorangegangenen Jahre zugrunde gelegt. Daraus ergeben sich für den internationalen Zahlungsverkehr der DDR drei verschiedene Möglichkeiten bzw. Formen: Gegenüber Ländern mit konvertierbarer W. findet die W. des Partners Anwendung. Auch mit der überwiegenden Zahl der Entwicklungsländer findet der Zahlungsverkehr heute in konvertierbaren W. statt; die in früheren Jahren zur Förderung des Warenverkehrs mit den Entwicklungsländern eingerichteten bilateralen Clearingabkommen sind außer Kraft gesetzt. Im innerdeutschen Handel findet der Zahlungsverkehr auf dem Verrechnungswege in sog. Verrechnungseinheiten statt. Der wirtschaftliche Austausch zwischen den RGW-Ländern wird mit Hilfe des Transfer-Rubels abgerechnet. (Die Verrechnung der Außenhandelstransaktionen zwischen den RGW-Ländern erfolgt seit 1964 bei der Internationalen Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit [IBWZ] in Moskau.) In der DDR sind also der äußere und der innere Verrechnungsverkehr wirkungsvoll voneinander getrennt. Die Verbindung zwischen diesen beiden Verrechnungsweisen wurde bisher und wird über ein Preisausgleichskonto des Staatshaushalts hergestellt. Die Notwendigkeit eines derartigen Außenhandelspreisdifferenzkontos ist darin zu sehen, daß die mit der Durchführung der Außenhandelsgeschäfte betrauten Außenhandelsorganisationen mit den Produzenten von Exportgütern und den Verbrauchern von Importgütern die Transaktionen auf der Basis der DDR-Binnenpreise abwickeln. Diese Zusammenhänge gelten im Grundsatz auch nach der Kombinatsbildung, obwohl die Kombinate heute eine vergleichsweise große Verantwortung für außenwirtschaftliche Vorgänge zu tragen haben, einschließlich der Sicherung der planmäßigen Valutaeinnahmen aus dem NSW-Export (VO über die weitere Vervollkommnung der wirtschaftlichen Rechnungsführung auf der Grundlage des Planes vom 28. 1. 1982, GBl. I, Nr. 3, Abschn. V.). Die im Ausland gezahlten bzw. erzielten Preise (in ausländischer W.) werden mit einem administrativ festgesetzten Kurs umgerechnet und auf diese Weise die Außenhandelspreise in Valutamark (VM) festgelegt. (Die VM ist die in der DDR verwendete Verrechnungseinheit zur Umrechnung der in ausländischen W. — einschließlich transferabler Rubel — ausgedrückten Weltmarktpreise der Export- und [S. 1453]Importgüter. Die VM hat in der DDR vor allem als Planungskennziffer Bedeutung. In VM erfolgt gegenwärtig auch der Ausweis der Leistungen des gesamten Außenhandels.) Der in VM angegebene Außenhandelsumsatz ist jedoch nicht mit dem Außenhandelsumsatz in Binnenmark identisch. Über den amtlichen Verrechnungskurs zwischen VM und Binnenmark gibt es keine zuverlässigen Angaben. Das DIW Berlin schätzte für 1965 einen durchschnittlichen Kurs von 1 VM = 1,5 M. Die Höhe der über den Staatshaushalt auszugleichenden Preisdifferenzen zwischen Binnen- und Außenpreisen ergibt sich aus der Gegenüberstellung von Exporten und Importen zu Binnenpreisen und den Exporten und Importen in VM. Da die Höhe des in VM ausgewiesenen Betrages von dem zugrunde gelegten Umrechnungskurs abhängt, wird daher der endgültig vorzunehmende Preisausgleich von diesem Kurs mitbestimmt. Für die Betriebe wird der Umrechnungskurs wirtschaftlich bedeutsam, wenn die Abrechnung der Exporte nicht zu Binnenpreisen — verbunden mit dem Preisausgleich — erfolgt, sondern direkt über die Valutarechnungspreise — diese natürlich umgerechnet in Binnenmark — in das Betriebsergebnis eingeht und somit für die Gewinnbildung (Gewinn) entscheidende Bedeutung gewinnt (Außenwirtschaft und Außenhandel, VII.; Exportpreis). B. Verschiedene Wechselkurse In der DDR existieren mehrere, in ihrer Höhe und in ihrem Anwendungsbereich (Verrechnungszweck) verschiedene Wechselkurse. Die DDR hat — wie alle übrigen RGW-Länder — den Kurs der Mark gegenüber anderen W. auf der Basis eines fiktiven Goldgehalts von 0,399.902 Gramm Feingold festgelegt. Der fiktive Charakter des Goldstandards kommt darin deutlich zum Ausdruck, daß die Mark nicht durch Gold gedeckt ist, daß sie nicht in Gold einlösbar ist und daß diese „Goldparitäten“ nicht die Kaufkraftparität der Mark im Verhältnis zu anderen W. widerspiegeln. In der Literatur der DDR wird bisweilen noch behauptet, daß der Festlegung des Feingoldgehalts der Mark ein internationaler Kaufkraftvergleich der verschiedenen Währungen zugrunde liege (Geldtheorie und Geldpolitik; Kaufkraft). Tatsächlich spielen die Goldparitäten im internationalen Zahlungsverkehr keine Rolle mehr. Bei der binnenwirtschaftlichen Verrechnung der Außenhandelsumsätze wurden jedoch noch bis Ende 1958 die Goldparitäten angewendet. Mit Wirkung vom 1. 1. 1959 kam in der DDR bei der Erfassung der Außenhandelsumsätze ein neuer Umrechnungskurs zur Anwendung; die Außenhandelswerte wurden fortan in der neu eingeführten Recheneinheit Valutamark (VM) berechnet, aber in der offiziellen Statistik der DDR noch bis 1964 in Rubel ausgewiesen. Der neue Kurs stellte gegenüber der bis 1958 angewendeten Goldparität inhaltlich eine Abwertung der Mark dar. Die Umrechnung der VM in westliche W. erfolgte vor der 1. Abwertung der DM im Jahre 1961 entsprechend der Relation 1 DM = 1 VM; ein US-$ = 4,20 VM. Die inzwischen erfolgten Paritätsänderungen unter den westlichen W. haben sich auch auf den Umrechnungskurs der VM ausgewirkt. Der Kurs der VM zu den westlichen W. bewegt sich entsprechend den Paritätsänderungen des Transfer-Rubels zu diesen W.; die Relation zwischen Transfer-Rubel und VM ist auf 1:4,667 festgelegt. Für Ende Dezember 1982 ergibt sich gemäß den offiziellen Kursen des Rubels für US-$ und DM rechnerisch: 1 VM = 0,71 DM; 1 VM = 0,30 US-$. Neben den genannten Kursrelationen gibt es für die Mark Kurse für den nichtkommerziellen Grenzüberschreitenden ➝Zahlungsverkehr der sozialistischen Länder untereinander und Touristenkurse für westliche W. Während die Touristenkurse in einzelnen sozialistischen Ländern die westliche W. unterbewerten, stellen sie in bezug auf die W. der übrigen sozialistischen Länder annähernd eine realistische Verbindung der einzelnen Preissysteme dar. Ein vom DIW durchgeführter Kaufkraftvergleich Bundesrepublik Deutschland: DDR Mitte 1981 ergibt für einen 4-Personen-Arbeitnehmerhaushalt bei Unterstellung der Verbrauchsstruktur in der Bundesrepublik Deutschland eine relative Kaufkraft der Mark von 83 v.H. der Kaufkraft der DM, bei der Unterstellung der Verbrauchsstruktur in der DDR von 120 v.H. In einer gemeinsamen Vereinbarung haben die sozialistischen Länder im Februar 1963 die W.-Paritäten für nichtkommerzielle Zahlungen auf der Basis eines internationalen Warenkorbes festgelegt, der zu den jeweils geltenden Binnenpreisen in den einzelnen Staaten des Ostblocks bewertet worden ist. Diese Kurse dienen außer dem Touristenverkehr auch der Verrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten aus dem sonstigen nichtkommerziellen Verkehr, wie z.B. Unterhalt diplomatischer Vertretungen, Leistungen im Post- und Fernmeldewesen, Zahlungen im sportlichen, kulturellen und wissenschaftlichen Austausch usw. Der Touristenkurs ist auf keinen Fall auf die binnenwirtschaftliche Verrechnung der Außenhandelsumsätze anwendbar; denn der zugrunde gelegte Warenkorb enthält nur 60 Positionen aus dem Konsumgütersektor, also im wesentlichen keine Güter des internationalen Handels; im übrigen liegen der Touristenkursberechnung Binnenpreise zugrunde, während im internationalen Handel modifizierte Weltmarktpreise zur Anwendung kommen. Für den nichtkommerziellen Zahlungsverkehr der sozialistischen Länder untereinander gilt 1 Rbl = 3,20 Mark; der Touristenkurs für Besucher aus dem Westen beträgt 1 Mark = 1 DM. [S. 1454]Zur Umrechnung der Werte von Im- und Exporten — ausgedrückt in VM — in Mark wird seit geraumer Zeit kein einheitlicher Kurs angewandt. Es gelten vielmehr multiple Verrechnungskurse. Offiziell sind diese Kursumstellungen in der DDR nicht erläutert worden; sie gehen wahrscheinlich auf eine nicht veröffentlichte Verfügung des Ministers für Außenhandel vom Dezember 1964 zurück und werden im übrigen aus verschiedenen Gründen wie Staatsgeheimnisse behandelt. Technisch wurde diese Kurskorrektur durch Aufschläge oder Abschläge auf den Kurs der VM vorgenommen; entsprechend erhöht sich oder sinkt der in Mark ausgewiesene Wert der Im- und Exporte. Dieser Kurskorrektur liegt die Absicht zugrunde, zu realistischeren Paritäten zwischen den Binnenpreisen der gehandelten Güter und dem Außenhandelspreisniveau dieser Güter zu kommen. Die Kurse wurden zunächst nach 5 W.-Gebieten unterschiedlich gestaltet. (Die 5 W.-Gebiete sind vermutlich wie folgt gegeneinander abgegrenzt: Länder mit konvertiblen W., Länder, mit denen Verrechnungsabkommen bestehen; Bundesrepublik Deutschland, West-Berlin und sozialistische Staaten.) Später hat man die Kurse noch weiter nach einzelnen Ländern differenziert, indem man Richtungskoeffizienten einführte. Gegenüber dem Kurs der VM im Verhältnis zu den ausländischen W. stellen diese Maßnahmen eine indirekte Abwertung dar, sofern ein Exportbonus in Gestalt des Richtungskoeffizienten gewährt wird, und gleichzeitig das Kursverhältnis von VM zu Auslandswährung unverändert bleibt. Je nach angewandter Abrechnungsmethode mit den Außenhandelsunternehmen und/oder den Produktionsbetrieben — Preisausgleich oder direkter Eingang des Außenhandelsergebnisses in das einheitliche Betriebsergebnis (seit 1968 zunächst experimentell in einigen Bereichen, später breiter angewandt) — wirken sich diese Maßnahmen auf die Höhe des notwendigen Preisausgleichs aus oder aber sie stimulieren die außenwirtschaftlichen Aktivitäten der Produktionsbetriebe und Außenhandelsunternehmen. Die differenzierten Richtungskoeffizienten bieten den Außenhandelsplanern der DDR die Möglichkeit, die Betriebe entsprechend den handelspolitischen Zielen gegenüber bestimmten Ländern bzw. Ländergruppen am Außenhandel zu interessieren. Andererseits sind die multiplen Kurse — je nach deren Ausgestaltung — auch geeignet, regionale Unterschiede im Preisniveau zwischen den Ländern bei der binnenwirtschaftlichen Verrechnung auszugleichen. Schließlich besteht ein freier Kurs der Mark, der sich aber nur auf westlichen Geldmärkten — überwiegend in der Bundesrepublik Deutschland und insbesondere in Berlin (West) — aufgrund der Angebot-Nachfrage-Entwicklung der W. der DDR bilden kann. Dieser freie Kurs spiegelt die tatsächlichen Kaufkraftverhältnisse nicht realistisch wider. Er bewertet die Mark zu gering. Da die Mark in westlichen Ländern kaum gefragt ist, fällt der durch Angebot und Nachfrage zustande kommende Kurs automatisch zu niedrig aus. Das Angebot an Mark bringt im wesentlichen zum Ausdruck, daß Einwohner der DDR ihre Nachfrage nach bestimmten Waren nur über den Kauf westlicher W. befriedigen können. Daneben existiert in der DDR ein schwarzer Markt für die Mark, die dort erzielten Kurse von bis 1:5 kennzeichnen ebenfalls die starke Nachfrage nach insbesondere hochwertigen, in westlichen Staaten produzierten Konsumwaren, die mit Hilfe der bereits erwähnten „Wertschecks“ in den Intershops erworben werden können. IV. Währungsstabilität Zentrale Aufgabe der Wp. ist die Sicherung der W.-Stabilität im Inland. Sie ist gewährleistet, wenn eine Übereinstimmung zwischen materieller und finanzieller Planung und damit die Vermeidung von Disproportionen zwischen Geld- und Güterkreislauf gesichert ist. Für die Stabilität der Mark sind im einzelnen z. B. folgende Faktoren relevant: das plangerechte Wachstum des Volkseinkommens und dessen Verwendung sowie die Einhaltung geplanter Verteilungsrelationen zwischen den Nettogeldeinkommen der Bevölkerung und den gesamtgesellschaftlichen Bedürfnissen, ein ausgeglichener oder mit einem Überschuß abschließender Staatshaushalt, die Planmäßigkeit des Geldumlaufs in der baren und bargeldlosen Form, eine planmäßige Preisentwicklung, die Durchsetzung des staatlichen Valutamonopols, die Ausgeglichenheit der Zahlungsbilanz sowie die planmäßige Gestaltung der Wechselbeziehungen innerhalb des einheitlichen sozialistischen Finanzsystems. W.-Stabilität ist im übrigen nicht nur ein von der Wp. anzustrebendes Ziel, sondern gleichermaßen eine von der gesamten Volkswirtschaft wahrzunehmende Aufgabe: Naturgemäß erhält in diesem Prozeß das Bankensystem eine Schlüsselstellung, da es für die planmäßige Ausstattung der Volkswirtschaft mit finanziellen Mitteln verantwortlich ist. A. Reglementierungsmaßnahmen Währungspolitisches Hilfsmittel zur Verwirklichung des Stabilitätsziels sind der für die produzierenden und verwaltenden Wirtschaftseinheiten bis auf bestimmte gesetzlich festgelegte Ausnahmen vorgeschriebene bargeldlose Zahlungs- und Verrechnungsverkehr durch die Banken, die allgemeine Kontoführungspflicht für diese Wirtschaftseinheiten, die Begrenzung ihrer Kassenhaltung an Bargeld bis auf eine geringe Reserve für Bargeldzahlungen, das Gebot zur unverzüglichen Einzahlung von Bareinnahmen bei den Banken, die Beschränkung des [S. 1455]Bargeldumlaufs im wesentlichen auf die Konsumtionssphäre (Lohn-, Gehalts- und Prämienzahlungen, Zahlungen innerhalb der Bevölkerung, Erwerb von Waren im Einzelhandel sowie Bezahlung von Dienstleistungen) und die strenge Reglementierung der Kreditgewährung. Im Gegensatz zu den von diesen Reglementierungen betroffenen Wirtschaftseinheiten dürfen Privatpersonen Bargeld uneingeschränkt besitzen und verwenden. Daher konnte bisher das Volumen des Bargeldumlaufs — gemessen am Entwicklungsstand der DDR-Wirtschaft — im Verhältnis zu dem westlicher Industrieländer niedrig gehalten werden. Das Volumen an umlaufenden Noten und Münzen erhöhte sich jedoch von 1957 — dem Jahr der zweiten Kaufkraftabschöpfung durch Geldumtausch — von 3,48 Mrd. Mark bis Ende 1980 auf 12,25 Mrd. Mark. Der gesamte Geldumlauf hat in 30 Jahren (1950–1980) um knapp 9 Mrd. Mark zugenommen. Er stieg im gleichen Zeitraum von 183 Mark auf 732 Mark pro Kopf der Bevölkerung. Trotz dieser Maßnahmen, die alle auf die Abstimmung des materiellen und finanziellen Wirtschaftsprozesses gerichtet sind, treten immer wieder Disproportionen auf, da mit den vorhandenen Lenkungsinstrumenten der komplexe Wirtschaftsprozeß der hochentwickelten Volkswirtschaft der DDR offensichtlich nicht reibungslos zu steuern ist. Dabei gilt das Hauptaugenmerk der Wp. der Vermeidung von Kaufkraftstauungen bei der Bevölkerung, da gehortetes Bargeld in seiner Verausgabung (Nachfrage) hinsichtlich Zeitpunkt und Richtung vom Staatsapparat nur schwer zu kontrollieren ist und daher zu Störungen der zentralgelenkten gleichmäßigen Konsumgüterversorgung führen kann und -infolge der festgelegten Planpreise — die Entstehung schwarzer Märkte bei besonders begehrten Gütern des Konsums begünstigt. Solche Kaufkraftstauungen entstehen dann, wenn dem (unplanmäßigen, d.h. nicht abgestimmten) Anstieg der Lohn-, Gehalts- und Prämieneinkommen der Bevölkerung eine relativ geringe Zunahme des Angebots an Waren und Dienstleistungen gegenübersteht bzw. bei quantitativ ausreichender Angebotszunahme die Warenstruktur so gestaltet ist, daß diese Waren von der Bevölkerung nicht „angenommen“ werden. Eine ernsthafte Beschränkung der monetären Stabilität tritt jedoch erst dann ein, wenn eine disproportionale Entwicklung über mehrere Jahre anhält und damit die Bevölkerung das Vertrauen in den Wert der W. verliert. Bedenklich wäre eine solche Entwicklung nicht zuletzt deshalb, weil sich auch in einer Planwirtschaft Disproportionen verstärkende Kräfte entwickeln können, z.B. wenn das Stimulierungs-(Prämien-)System seine Wirkung z.T. einbüßt und damit eine gleichmäßige Verteilung des geplanten Güterangebotes gefährdet wird. Zeitweilige Disproportionen (z.B. aufgrund der partiellen Nichterfüllung einiger Konsumgüterproduktionsziele, relativ hoher Ausschußproduktion, Überziehung des geplanten volkswirtschaftlichen Lohnfonds) gefährden dagegen die monetäre Stabilität weniger, wenn sie zu erhöhtem Sparen der Bevölkerung führen. Darüber hinaus besteht für die Wirtschaftsführung der DDR die Möglichkeit, solche Ungleichgewichtssituationen durch Importe — am ehesten dazu geeignet sind relativ schnell zu realisierende „Westimporte“ — zu entschärfen. Diese Möglichkeit zur Überwindung von Engpässen im Konsumgüterangebot ist von der DDR-Führung in der Vergangenheit häufig genutzt worden. B. Kaufkraftstau Von Störungen infolge von Kaufkraftstauungen war die Wirtschaft der DDR in der Vergangenheit vor allem in jenen Phasen intensiver Wachstumsanstrengungen betroffen, die von einer vorrangigen Entwicklung der Produktionsmittelindustrie vor der Konsumgüterindustrie gekennzeichnet waren. Eine derartige Entwicklung führte beispielsweise im Oktober 1967 zum Geldumtausch, durch den Privatpersonen einen Teil ihrer zu Hause gehorteten Bargeldbestände verloren (s. GBl. I, 1967, S. 603 und 1958, S. 687). Wie an der Entwicklung des Bargeldumlaufs abzulesen ist, hat es die Wirtschaftsführung der DDR in vielen Jahren durch Sparwerbung — verbunden mit entsprechenden Anreizen — verstanden, die Bevölkerung zur festen Anlage hoher Ersparnisse anzuregen. Damit sind diese Mittel als Kaufkraft zwar nicht endgültig verschwunden, werden aber für die Wirtschaftsführung zu einer kontrollierbaren Größe. Soweit Kaufkraftüberhöhungen nicht das Ergebnis gewollter Ersparnis sind, müssen sie aber wohl als Ausdruck eines Kaufkraftverfalls — einer zurückgestauten Inflation — gewertet werden. Auffallend ist, daß in der DDR zur Absorbierung „überschüssiger“ Kaufkraft bisher nur in begrenztem Rahmen mit offenen Preiserhöhungen bei Konsumgütern gearbeitet worden ist. Wurden längere Zeit Preisanhebungen in der Regel nur bei Gütern des gehobenen Bedarfs vorgenommen, werden inzwischen auch Güter des mittleren Bedarfs von Preisanhebungen betroffen. Preiserhöhungen werden häufig durchgesetzt, wenn nur leicht veränderte Waren als neue Produkte vorgestellt werden. Nach Honecker kann Preisstabilität heute nur noch für Waren und Dienstleistungen des Grundbedarfs garantiert werden. Verfolgt man allein die Entwicklung des amtlichen Index der Einzelhandelsverkaufspreise, der Leistungspreise und der Tarife für die Bevölkerung sowie den entsprechenden Index der Kaufkraft der Mark, entsteht jedoch der Eindruck, daß die DDR die Kaufkraft ihrer W. trotz des zeitweilig zu beobachtenden Kaufkraftstaus bei der Bevölkerung absolut stabil halten konnte. Der Index der Einzelhandels-Verkaufspreise (EVP), Leistungspreise [S. 1456]und Tarife sank in den ersten 10 Jahren des Bestehens der DDR und ist seither mit nur geringen Schwankungen — ausgelöst durch einzelne Preiserhöhungen und Preissenkungen — weitgehend konstant geblieben (Basis 1970 = 100; Gewichtung nach der Struktur des Einzelhandelsumsatzes und der Leistungen 1980. 1950: 186,1; 1955: 111,9; 1960: 100,5; 1975: 98,4; 1980: 98,9; 1981: 99,1; 1982: 99,1). Der Index für die Kaufkraft der Mark entwickelte sich entsprechend (Basis 1970 = 100; 1950: 53,7; 1955: 89,4; 1960: 99,5; 1975: 101,6; 1980: 101,1; 1981: 100,9; 1982: 100,9). Auch wenn ein exakter quantitativer Nachweis der Erhöhung der Lebenshaltungskosten aus vielen Gründen nicht möglich ist, mehren u.a. Meldungen über teils spürbare Preiserhöhungen für einzelne Güter jedoch die Zweifel an diesen durch die Statistik ausgewiesenen Stabilitätserfolgen der DDR-Wirtschaft. Mehrere Autoren haben inzwischen nachgewiesen, daß die amtliche Statistik in den einzelnen sozialistischen Ländern die effektiven Preisniveauerhöhungen nicht ausreichend oder wie im Falle der DDR gar nicht wiedergeben. Hierfür seien einige Gründe genannt, wobei die Reihenfolge ihrer Nennung nichts über den Rang ihrer Bedeutung aussagen soll: In den offiziellen Preisindex gehen oft Preise von Gütern ein, die seit Jahren nicht mehr nachgefragt und/oder angeboten werden. Die höheren Preise „neuer“ Produkte oder auch nur leicht umgestalteter „alter“ Waren werden dagegen nicht berücksichtigt. Die offizielle Statistik orientiert sich nicht immer an den effektiv zu zahlenden Preisen, sondern z. T. auch an Preislisten, die nur in großen Zeitabständen geändert werden. Schwarze Märkte — mit freier Preisbildung — in Bereichen wie Wohnungen, Gebrauchtwarenkäufen und Dienstleistungen, beeinflussen die effektiven Lebenshaltungskosten um so nachhaltiger, je unzureichender die offizielle Versorgung zu staatlich gesetzten Preisen gesichert werden kann. Der gesamte Bereich der sog. Schattenwirtschaft, der gerade in der DDR in seiner Bedeutung zunimmt, entzieht sich aber der offiziellen Messung. Unvollständig sind auch die Informationen über Umsätze und Preise der Exquisit- und Delikatläden in der DDR, in denen vor allem hochwertige Güter aus Importen und eigener Produktion, aber auch andere einfachere Waren gehandelt werden. Das für sämtliche Waren dieser Läden relativ hohe Preisniveau wird sicher ebenfalls nicht bei der Berechnung des offiziellen Preisindex für die Lebenshaltung berücksichtigt. Klaus Bolz Literaturangaben Buck, H.: Technik der Wirtschaftslenkung in kommunistischen Staaten. Bde. 1 u. 2. Coburg: Neue Presse 1969. Ehlert, W.: Geldzirkulation und Kredit im Sozialismus. Berlin (Ost): Dietz 1982. Einkommensverteilung im Systemvergleich. Hrsg.: D. Cassel u. H. J. Thieme. Stuttgart: G. Fischer 1976. Geld und Finanzen in der sozialistischen Reproduktion. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1977. Geldzirkulation und Kredit in der sozialistischen Planwirtschaft. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1976. Gräbig, G., G. Brendel u. H.-J. Dubrowsky: Ware-Geld-Beziehungen in der sozialistischen ökonomischen Integration. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1975. Grundfragen der sozialistischen Preistheorie. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1977. Haendcke-Hoppe, M.: Die DDR-Außenhandelsstatistik und ihr Informationswert, in: FS-Analysen, H. 3, 1978. Hrsg.: Forschungsstelle für gesamtdeutsche wirtschaftliche und soziale Fragen. Berlin: 1978. Haffner, F.: Lenkungsprobleme und Inflation in Planwirtschaften. Hrsg.: K.-E. Schenk. Berlin: Duncker & Humblot 1980. (Schriften des Vereins für Socialpolitik. N. F. 106.) Heske, G.: Zur Messung des Preisniveaus. 2., überarb. Aufl. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1972. Gesamtwirtschaftliche Instabilitäten im Systemvergleich. Hrsg.: H. J. Thieme. Stuttgart, New York: G. Fischer 1979. Jansen, P.: Das Inflationsproblem in der Zentralverwaltungswirtschaft. Stuttgart, New York: G. Fischer 1982. Laski, K.: Inflationsprobleme in den sozialistischen Ländern. Wien: 1977. (Forschungsberichte des Wiener Instituts für Internationale Wirtschaftsvergleiche. 38.) Otto-Arnold, Ch.: Das Kaufkraftverhältnis zwischen D-Mark und Mark (DDR). Eine Neuberechnung. Berlin: Duncker & Humblot 1979. Porschen, D.:Währungskooperation in Ost und West — Ein Systemvergleich auf der Grundlage der neuen politischen Ökonomie. Stuttgart, New York: G. Fischer 1979. Pütsch, M.: Die Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik. Frankfurt a. M.: Knapp 1978. <LI>Tiegel, D.: Zum Problem der Geldversorgung bei zentraler Lenkung des Wirtschaftsprozesses. Diss., Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät der Universität Marburg. Marburg: 1968. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1449–1456 Wählerauftrag A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wappen

Währung/Währungspolitik (1985) Siehe auch: Währung: 1962 1963 1965 1966 1969 Währungspolitik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währungsreform: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 Der Begriff W. bezeichnet 1. die Geldeinheit und 2. die gesamte Geldordnung eines Staates. I. Geldeinheit und Geldordnung A. Währungsreform Die W.-Einheit der DDR ist die Mark. Mit den W.-Reformen in den Westsektoren…

DDR A-Z 1985

Internationalismus, Proletarischer (1985)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der PI. ist „organischer Bestandteil“ des Marxismus-Leninismus, insbesondere der Lehre des wissenschaftlichen Kommunismus. Er ist ein zentraler, wenngleich in seinem Bedeutungsgehalt schillernder und nicht genau festgelegter Begriff und hat 1. ideologische, 2. moralische und 3. außenpolitisch-pragmatische Aspekte, die in unterschiedlicher Weise je nach politischer Situation und Adressat in den Vordergrund treten. 1. Ideologische Aspekte des PI. Der PI. sei „wissenschaftlicher und politischer Ausdruck des objektiven Prozesses der Internationalisierung des ökonomischen, politischen und kulturellen Lebens der Gesellschaft vom Standpunkt der Gemeinsamkeit und Einheit der grundlegenden Interessen und Ziele der Arbeiterklasse aller Nationen und Länder“. Er wird als „Grundprinzip der Ideologie“, als „wichtigstes Prinzip des Aufbaus aller marxistisch-leninistischer Organisationen der Ar[S. 671]beiterklasse“ bezeichnet. Er macht die Verteidigung (im weitesten Sinne) der UdSSR zur „nationalen Pflicht der Kommunisten“ (bis 1945: „Hände weg von der Sowjetunion“) und bezieht nach 1945 die sozialistischen Staaten insofern ein, als „feindselige“ Kritik am „realen Sozialismus“ als Verletzung des PI. gilt. Mit der Propagierung des PI., als „Leitprinzip“ der Kommunistischen Internationale (Komintern) 1919 entstanden, wird versucht, den traditionellen, auch in der deutschen Arbeiterbewegung verwurzelten Gedanken des I. zu konkretisieren und ihn als Bestandteil der marxistisch-leninistischen Lehre zu integrieren. Er wird als „strikter Gegensatz“ zu „bürgerlichem Nationalismus, Chauvinismus und Kosmopolitismus“ verstanden. 2. Moralische Aspekte des PI. Die Verwirklichung des PI. setze die Herstellung „des vollen Vertrauens zwischen den Werktätigen unterschiedlicher Nationen und Länder“ voraus; aus ihr ergebe sich eine Forderung nach „Solidarität“, „gegenseitiger Hilfe und Unterstützung im Kampf“. Insoweit gilt der PI. als ein „moralisches Prinzip“ und als mit „sozialistischem Patriotismus und dem Nationalbewußtsein untrennbar verbunden“ (Kleines Politisches Wörterbuch, Berlin [Ost], 4. Aufl., 1983, S. 724). Der darin zum Ausdruck kommende Appell an das „richtige“, internationalistische Bewußtsein der Kommunisten, an ein Meinungsunterschiede und Interessen überbrückendes Einverständnis, soll gemeinsames Verantwortungsbewußtsein und eine Glaubenshaltung erzeugen, die nationale Grenzen überwindet, und die Bereitschaft zu gemeinsamem Handeln im Interesse einer vermeintlich gemeinsamen Sache auslösen. 3. Außenpolitisch-pragmatische Aspekte des PI. Mit der Errichtung eines Sozialistischen Weltsystems, d.h. mit dem Entstehen sozialistisch bzw. kommunistisch regierter Staaten nach dem II. Weltkrieg habe der PI. eine neue, höhere Entwicklungsstufe erreicht und sich zum sozialistischen Internationalismus gewandelt. Seitdem sei er gleichermaßen Bestandteil sozialistischer Völkerrechtslehre und prägendes Merkmal der außenpolitischen Beziehungen zwischen den sozialistischen Ländern („internationale Beziehungen neuen Typs“) geworden. Für die DDR wird postuliert, daß die „sozialistische Umgestaltung der eigenen Nation“ nur auf der Grundlage der uneingeschränkten Geltung des sozialistischen I. gelingen kann. Neben den auch im Verhältnis der sozialistischen Staaten untereinander gültigen „Prinzipien der vollen Gleichberechtigung, der Respektierung der territorialen Integrität, der staatlichen Unabhängigkeit und Souveränität und der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten des anderen“ tritt nun als neues Wesensmerkmal die „brüderliche gegenseitige Hilfe und Unterstützung“, die die „gewaltige Effektiviät“ des PI. voll wirksam werden lasse. Ferner zeige sich in der Zusammenarbeit mit den nationalen Befreiungsbewegungen die Wirksamkeit des PI. In der „brüderlichen Hilfe“ der sozialistischen Staaten werde besonders deutlich, daß nationale Interessen nur verwirklicht werden können, wenn der PI. als Voraussetzung akzeptiert wird. In dieser Sichtweise stellt das Verhalten einer sozialistischen oder kommunistischen Partei oder eines von ihr regierten Landes, das seine nationalen Interessen nicht den postulierten gemeinsamen der sozialistischen Staatengemeinschaft unterordnet, einen schweren Verstoß gegen jene Grundprinzipien des gegenseitigen Verhältnisses dar, die letztlich von der KPdSU-Führung autoritativ interpretiert werden (Nationalkommunismus). Beispielsweise wird von orthodoxen Kräften in der „sozialistischen Staatengemeinschaft“ die Entwicklung der ČSSR im Frühjahr 1968 als Abweichung von den internationalistischen Pflichten eines Mitgliedstaates der Gemeinschaft dargestellt, das daher die volle Anwendung der Prinzipien des PI. erforderlich gemacht habe. Die „Hilfeleistung“ an die ČSSR durch Truppen des Warschauer Paktes war damit eine zwangsläufige Folge dieser im PI. angelegten und ideologisch verfestigten Vorstellung vom Charakter der Beziehungen zwischen sozialistischen Staaten. Sie war keineswegs Ausdruck einer von der UdSSR ad hoc geschaffenen, der Sicherung ihres Machtbereiches dienenden, neuen außenpolitischen Doktrin („Breschnjew-Doktrin“). In der Auseinandersetzung zwischen den regierenden kommunistischen Parteien im Hegemonialbereich der UdSSR (Ausnahme: Rumänien) und den eurokommunistischen Parteien (Eurokommunismus) kommt dem Geltungsanspruch des PI. unverändert große Bedeutung zu. Während die Vertreter der kommunistischen Parteien Italiens und Spaniens (bis 1979 auch Frankreichs), unterstützt vom Bund der Kommunisten Jugoslawiens, die Prinzipien des PI. für die Gestaltung der Beziehungen innerhalb der kommunistischen Weltbewegung vor allem angesichts der Erfahrungen mit der Aggression gegen die ČSSR im Jahre 1968 entschieden als imperiale Doktrin ablehnen, besteht die KPdSU — und mit ihr vor allem die SED — auf ihrer Beachtung und fortdauernden Geltung als Orientierungs- und Handlungsmaxime. So ist der PI. in nahezu allen von der DDR bisher abgeschlossenen Freundschaftsverträgen, auch in der Mehrzahl der mit Staaten der Dritten Welt (Ausnahme z.B. VDR Jemen) unterzeichneten, als Grundlage der bilateralen Beziehungen aufgenommen worden. Inzwischen hat die Diskussion um den PI. mehrfach ihre politische Sprengkraft bewiesen. Auf der Konferenz der 29 kommunistischen und Arbeiterparteien Europas am 29. und 30. 6. 1976 in Berlin (Ost) hat die sowjetische Delegation wegen der Gefahr des Scheiterns der Konferenz die Erwähnung des PI. im Schlußdokument nicht durchsetzen können. Allerdings haben der sowjetische Generalsekretär L. Breschnjew und andere Sprecher der KPdSU wie der SED anschließend öffentlich zu verstehen gegeben, daß der PI. nach wie vor als ideologisches Prinzip und Staatsdoktrin für die Gestaltung der Beziehungen unter kommunistischen Parteien und — als sozialistischer I. — zwischen kommunistisch regierten Staaten Gültigkeit besitze. Auch die gewaltsame Intervention und Okkupation der UdSSR in Afghanistan im [S. 672]Dezember 1979, von den sozialistischen „Bruderländern“ nur halbherzig gebilligt, ist von der sowjetischen Führung mit der Anwendung des PI. gerechtfertigt worden. Die daraus entstandene und andauernde politisch-ideologische Belastung für die Außenbeziehungen aller sozialistisch-kommunistisch regierten Staaten besteht vor allem in dem Vorwurf, die von der Sowjetunion geführte und dominierte Staatengruppe verfolge unverändert weltrevolutionäre Ziele mit militärischen Mitteln, treibe also eine expansive, den Weltfrieden gefährdende Machtpolitik. Aus westlicher Sicht wird dem PI. vor allem Instrumentalfunktion zur Verschleierung bzw. Verdeckung außenpolitischer Aggressionen der UdSSR unterstellt. Der PI. habe aus Mangel an tatsächlicher internationaler proletarischer Solidarität bisher keine neue „höhere“ Einheit im Sozialismus/Kommunismus schaffen und als politisches Integrations- bzw. neues völkerrechtliches Ordnungsprinzip keine über die traditionellen zwischenstaatlichen Beziehungen hinausgreifende Bedeutung erlangen können. Er habe bis in die Gegenwart territoriale Streitigkeiten einschließlich blutiger Grenzverletzungen, Vertragsbrüche und diplomatische Verwicklungen, auch zwischen sozialistischen Ländern, nicht verhindern können (Krieg). Angesichts derartiger Vorwürfe, aber auch als Reaktion auf neue internationale Entwicklungen und auf Auflösungsprozesse innerhalb des Weltkommunismus, beharrt die leninistische Dogmatik auf dem „unveränderten Wesen des PI.“. Strikt abgelehnt wird von den Parteiideologen der SED (und natürlich denen der KPdSU, auch wenn diese gelegentlich taktisch bedingte Zugeständnisse machen müssen) jeder „Vorrang“ des Nationalen vor dem Internationalen, jeder Vorrang von Selbständigkeit und Unabhängigkeit der Bruderparteien vor der „internationalistischen Solidarität“. Stets müsse die Einheit von nationaler und internationaler Verantwortung in einem dialektischen Prozeß „bewußt“ hergestellt werden. Zugleich wird die — vor allem von der italienischen KP vertretene — Auffassung, daß diese Einheit gegenwärtig allein oder in erster Linie in der „Vielfalt der Wege, Inhalte und Formen“ der nationalen Kämpfe der Arbeiterklasse zum Ausdruck komme, energisch zurückgewiesen, weil dadurch die „riesige Gefahr“ entstünde, das Hauptziel — Sieg der internationalen Arbeiterklasse über die Monopolbourgeoisie — in „Vergessenheit“ geraten zu lassen. Gerade auch der „Zustrom von Hunderten Millionen nichtproletarischer Kräfte“ zum „antiimperialistischen, demokratischen Kampf“ erfordere das Festhalten am „proletarischen Inhalt des I.“. Dieser Inhalt besteht im unveränderten Führungsanspruch kommunistischer Parteien in ihren Ländern und ihrer Unterordnung unter die von der KPdSU definierten Erfordernisse ihres internationalen Zusammenwirkens. Wenn auch eine „Bereicherung des Inhalts und der Formen des PI.“ von der SED zugestanden wird, so lehnt sie doch in völliger Übereinstimmung mit sowjetischen Auffassungen alle Versuche der Propagierung eines „neuen“ I. und damit auch die Konzeption vom „Pluralismus der Kräfte“ als unvereinbar mit dem Marxismus-Leninismus ab (Der Internationalismus der Arbeiterklasse, Berlin [Ost] 1981). Außenpolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 670–672 Internationaler Fernmeldeverein A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Intershop

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der PI. ist „organischer Bestandteil“ des Marxismus-Leninismus, insbesondere der Lehre des wissenschaftlichen Kommunismus. Er ist ein zentraler, wenngleich in seinem Bedeutungsgehalt schillernder und nicht genau festgelegter Begriff und hat 1. ideologische, 2. moralische und 3. außenpolitisch-pragmatische Aspekte, die in unterschiedlicher Weise je nach politischer Situation und Adressat in den Vordergrund treten. 1.…

DDR A-Z 1985

Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU) (1985)

Siehe auch: CDU: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Christlich-Demokratische Union: 1965 1966 1969 Christlich-Demokratische Union (CDU): 1975 1979 Die CDU trägt als einzige Partei in der DDR den gleichen Namen wie eine Partei in der Bundesrepublik Deutschland. Beide haben dieselbe Wurzel. Auf den Gründungsaufruf vom 26. 6. 1945 (1. Vors. Hermes, Stellv. Schreiber) folgte am 10. 7. 1945 die Genehmigung zur Gründung durch die Sowjetische Militär-Administration in Deutschland (SMAD). Bereits im August erreichte die Partei einen Mitgliederstand von über 100.000. Nach dem von der SMAD erzwungenen Rücktritt von Hermes und Schreiber wegen eines Konfliktes vor allem über die Bodenreform, übernahm Jakob Kaiser die Führung der Partei, die sich in den folgenden Monaten heftig gegen die Volkskongreßpolitik (Deutscher Volkskongreß) der im April 1946 durch Zusammenschluß von KPD und SPD entstandenen SED wehrte. Als auch Kaiser durch die Sowjets aus seinem Amt gedrängt wurde, ging die Führung an Otto Nuschke über, der die Partei gegen den Willen der meisten Mitglieder vollständig in die Bündnispolitik der SED einordnete. Zunächst übernahm er mit Wilhelm Wolff die Leitung der CDU. Auf dem 3. Parteitag, 19. 9. 1948, wurde Nuschke ihr Vorsitzender. Die CDU fand damals ihre Anhänger vornehmlich in den Reihen der Bauern, Handwerker und kleinen Gewerbetreibenden. Viele engagierte Christen, darunter auch Pfarrer und Theologen beider Konfessionen, gehörten ihr an. Den höchsten Mitgliederstand verzeichnete sie im Dezember 1947: 218.000. Ende der 40er Jahre — vor allem im Zusammenhang mit der Zwangskollektivierung der Landwirtschaft — sank die Zahl stark ab. Zwar wurden genaue Angaben seitdem nicht mehr bekanntgegeben, die Partei soll jedoch bis in die 60er Jahre nur rd. 70.000 Mitglieder gehabt haben. 1977 gab die Partei ihre Mitgliederzahlen mit 140.000, 1981 mit „über 120.000“ an. Ca. 37.000 sollen als „Mandatsträger“ im gesellschaftlichen Leben, 21.000 in Funktionen der Nationalen Front der DDR und 1500 in Leitungsfunktionen in Staat und Wirtschaft tätig sein. Unter Nuschkes Führung wandelte sich die ideologische Konzeption der Partei zum „christlichen Realismus“. Gerald Götting, Generalsekretär der CDU 1949–1966 und seither ihr Vorsitzender, definierte auf der Meißner Arbeitstagung Oktober 1951: „Echte Christen sind Friedensfreunde.“ Daraus wurde gefolgert, daß sie im „Friedenslager“ der UdSSR stehen müssen, wie auch Christus „im Lager des Fortschritts“ gestanden habe („Neue Zeit“ Nr. 244/1951). Der 6. Parteitag (16.–18. 10. 1952 in Berlin) legte die CDU definitiv auf die Unterstützung des Aufbaus des Sozialismus und damit auf die jeweilige Linie der SED fest. Eine Orientierung, die seitdem nicht mehr in Frage gestellt worden ist. Zugleich wurde die Organisationsstruktur an die der SED angeglichen. Allerdings durfte die CDU — wie die anderen Blockparteien — keine Parteigruppen in den Betrieben einrichten. Nuschke: „Wir sind eine einschränkungslos sozialistische Partei.“ Nach Nuschkes Tod (27. 12. 1957) übernahm erst kommissarisch, dann auf dem 9. Parteitag der CDU im Oktober 1958 August Bach definitiv den Vorsitz. Die Partei folgte dem verschärften kirchenpolitischen Kurs der SED und forderte ihrerseits die Kirchen in Ost und West auf, den von der EKD — der die evangelischen Kirchen in der DDR angehörten — in der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Militärseelsorgevertrag rückgängig zu machen. Sie unterstützte fortan auch die verstärkten Bemühungen der SED-Regierung, die EKD zu spalten. Als Ulbricht am 9. 2. 1961 in seinem Amtssitz eine größere Anzahl evangelischer Theologen und kirchlicher Amtsträger unter Führung von Prof. Emil Fuchs empfing, rechnete sich die CDU diese Begegnung, die einen gewissen Wendepunkt in den Beziehungen zwischen Staat und Kirche darstellte, als ihr Verdienst an. Als eine ihrer wichtigsten Aufgaben nannte die CDU in den 60er Jahren die Verwirklichung einer immer engeren Zusammenarbeit von Christen und Marxisten („Bündnispolitik“). Sie bezeichnet die DDR als die politische und geistige Heimat der Christen in Deutschland. Die CDU unterstützte wesentlich die forcierte Kollektivierung des Handwerks, die staatliche Beteiligung an den verbliebenen privaten Industriebetrieben (bis zu deren Überführung in Volkseigentum; Eigen[S. 257]tum) sowie den Abschluß von Kommissionsverträgen im privaten Einzelhandel (Binnenhandel, III. B. 3). Daneben betrachtete sie es als ihre Aufgabe, die „parteilosen Christen“ zu gesellschaftspolitischer Mitarbeit zu gewinnen. Dazu dienen vornehmlich die in vielen Orten und Kreisen innerhalb der „Nationalen Front“ gebildeten Arbeitsgemeinschaften „Christliche Kreise“. Ebenso, wie sich die CDU bei der Niederschlagung der Unruhen im Juni 1953 und bei der Errichtung der Berliner Mauer im August 1961 hinter die SED stellte, begrüßte sie die Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Einmarsch der Warschauer-Pakt-Truppen in die ČSSR im August 1968 sowie die offizielle Haltung der DDR-Regierung zur Einführung des Kriegsrechts in Polen im Dezember 1981. Zu einer Modifikation ihres Kurses sah sich die Partei 1971 nach der Ablösung Ulbrichts durch Honecker gezwungen. Der von Ulbricht geschaffene und jahrelang von der CDU als politische Maxime erachtete Begriff der „sozialistischen Menschengemeinschaft“, in der Christen und Marxisten gemeinsam an der Verwirklichung des Sozialismus arbeiteten, wurde von Honecker zugunsten der Aussage, die DDR sei noch eine „Klassengesellschaft“, und der Rückbesinnung auf die Grundlagen des Marxismus-Leninismus fallengelassen. Die CDU legte fortan das Schwergewicht ihrer Aktivität auf außenpolitische Fragen, die mit Problemen von „Frieden und Sicherheit in Europa“ zusammenhängen. Sie drängte zugleich die Kirchen, sich stärker im Sinne der von der UdSSR und der DDR verfolgten europäischen Politik zu engagieren. Auf dem 13. Parteitag im Oktober 1972 in Erfurt tauchte erstmals in einer Rede von SED-Politbüro-Mitglied Albert Norden der Begriff „sozialistische Staatsbürger christlichen Glaubens“ auf, der in der Folge in der Propaganda der CDU eine Vorrangstellung einnahm und den Christen die Möglichkeit einräumen sollte, sich als vollwertige Bürger des sozialistischen Staates unter Verzicht auf ein ausdrückliches Bekenntnis zur materialistisch-atheistischen Staatsideologie zu fühlen. Der Begriff verschwand jedoch 1974 aus Publizistik und Agitation. An seine Stelle trat 1975 die seither gültig gebliebene Formel „Christenpflicht ist Bürgerpflicht“. Sie schien geeignet, auch die nicht der Partei angehörenden Christen auf eine Gefolgschaft gegenüber den von der CDU festgelegten politischen Zielen zu verpflichten und so die Basis der Partei zu verbreitern. Bekannte sich die CDU längst zur „sozialistischen Schule“ und suchte bei christlichen Eltern Bedenken gegen die marxistische Erziehung auszuräumen, so befürwortete sie auf ihrem Parteitag in Dresden im Oktober 1977 sogar die von den christlichen Kirchen nachdrücklich abgelehnte atheistische Jugendweihe. In zunehmendem Maß hat die CDU den Schwerpunkt ihrer Aktivitäten auf kulturelles Gebiet verlegt und ihre Außenbeziehungen mit befreundeten Parteien in den osteuropäischen sozialistischen Staaten ausgebaut. Kontakte wurden auch zu christlichen Gruppierungen in westeuropäischen Ländern sowie nach Afrika und Lateinamerika aufgenommen. Die SED-Führung scheint jedoch der CDU als Mittler für das Gespräch mit den Kirchen kaum noch zu bedürfen. Das wurde zuletzt deutlich, als Honecker am 6. 3. 1978 die Spitze des Evangelischen Kirchenbundes empfing, ohne daß Parteivertreter der CDU beteiligt waren. In enger, z.T. auch personaler Verbindung steht die CDU zur Christlichen Friedenskonferenz (CFK) und zur Berliner Konferenz europäischer Katholiken (BK). Über beide Organisationen pflegt sie zahlreiche internationale Verbindungen nach Ost und West. Enge Kontakte bestehen zur polnischen PAX-Bewegung und zur Tschechoslowakischen Volkspartei (CSL), ferner zu der mittlerweile vom Papst verbotenen Friedenspriesterbewegung in der ČSSR „Pacem in terris“. Seit der verschärften Militarisierung der DDR und dem Erscheinen einer Friedensbewegung sah sich die CDU mehr und mehr genötigt, der militärpolitischen Konzeption der Regierung rückhaltlos zuzustimmen. So stellte sich die Partei unter Führung von Gerald Götting (Jahrgang 1923) sowohl hinter die Kampagne zur Wehrerziehung als auch gegen die sich in der Nähe und in den Kirchen selbst zeigende Bewegung „Schwerter zu Pflugscharen“. Die CDU ist in Ortsgruppen, Kreis- und Bezirksverbände gegliedert. Ihre Parteitage finden alle 5 Jahre statt. Der 15. Parteitag (13.–15. 10. 1982 in Dresden) wählte einen Hauptvorstand (HV) mit 141 Mitgl. Dieser bestimmte aus seiner Mitte den Vorsitzenden (Gerald Götting, Vors. der CDU seit 1966, Stellv. Vors. des Staatsrates, Stellv. des Vors. der Volkskammer, Präsident der Liga für Völkerfreundschaft), seine 3 Stellvertreter (Wolfgang Heyl, geb. 1921, Vors. der CDU-Fraktion der Volkskammer; Max Sefrin. geb. 1913, 1958–1971 Stellv. Vors. des Ministerrats und Minister für Gesundheitswesen; Heinrich Toeplitz, geb. 1914, Präsident des Obersten Gerichts der DDR) sowie weitere 15 Mitgl. des Präsidiums, des eigentlichen Leitungsgremiums der CDU. Präsidiumsmitglieder sind u.a.: Otto Hartmut Fuchs, geb. 1919, Herausgeber der mit der Berliner Konferenz katholischer Christen verbundenen Zeitschrift „begegnung“; Hermann Kalb, geb. 1924, Stellv. des Staatss. für Kirchenfragen; Harald Naumann, geb. 1923, Stellv. Minister für Handel und Versorgung; Rudolph Schulze, geb. 1918, Stellv. des Vors. des Ministerrats und Minister für Post- und Fernmeldewesen; Luitpold Steidle, geb. 1898, 1949–1958 Minister für Gesundheitswesen. Der HV wählte ferner für die Leitung der laufenden Organisationsarbeit das Sekretariat (9 Mitgl.; Vors.: G. Götting, Stellv.: W. Heyl), einen Zentralen Untersuchungsausschuß mit ähnlichen Aufgaben wie die Parteikontrollkommission des ZK der SED (4 Mitgl.; Vors.: H. Toeplitz) sowie die Zentrale Revisionskommission. Dem Staatsrat der DDR gehört neben G. Götting Friedrich Kind (geb. 1928; Vors. des Bezirksverbandes Potsdam, Mitgl. des HV der CDU) an. Die CDU ist in der Volkskammer mit 52 Abgeordneten (10,4 v.H.) vertreten. In den Bezirkstagen stellt sie 10 v.H., in den Kreistagen 7,1 v.H., in den Gemeindevertretungen 5,9 v.H. der Abgeordneten. [S. 258]Presse: Zentralorgan: „Neue Zeit“; Regionalzeitungen: „Die Union“, „Der neue Weg“, „Der Demokrat“, „Thüringer Tageblatt“, „Märkische Union“ (Gesamtauflage ca. 150.000). Monatlich erscheinendes Funktionärsorgan: „Union teilt mit“. In den CDU-eigenen Verlagen Union-Verlag, Berlin (Ost), und Koehler & Amelang, Leipzig, erscheinen neben politischen vor allem belletristische sowie historische und kirchliche Veröffentlichungen. Die zentrale Schulungsstätte der CDU „Otto Nuschke“ liegt in Burgscheidungen. Die CDU verfügt über eine eigene Auszeichnung, das „Otto-Nuschke-Ehrenzeichen“ (3 Stufen). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 256–258 Chemische Industrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Christliche Friedenskonferenz (CFK)

Siehe auch: CDU: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Christlich-Demokratische Union: 1965 1966 1969 Christlich-Demokratische Union (CDU): 1975 1979 Die CDU trägt als einzige Partei in der DDR den gleichen Namen wie eine Partei in der Bundesrepublik Deutschland. Beide haben dieselbe Wurzel. Auf den Gründungsaufruf vom 26. 6. 1945 (1. Vors. Hermes, Stellv. Schreiber) folgte am 10. 7. 1945 die Genehmigung zur Gründung durch die Sowjetische…

DDR A-Z 1985

Chemische Industrie (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Vor der Spaltung Deutschlands hatte die mitteldeutsche ChI. bei einer Anzahl von Erzeugnissen überdurchschnittliche Produktionsanteile, bei einigen wichtigen chemischen Grundstoffen bestand sogar eine weitgehende Abhängigkeit Westdeutschlands von der mitteldeutschen ChI. Das größte Chemiewerk Europas, das Leunawerk, die 3 IG.-Farbenwerke in Bitterfeld und andere Werke waren Lieferanten Westdeutschlands und der ganzen Welt. 1945 entfielen 35 v.H. der Produktion und der Beschäftigten der deutschen ChI. auf die damalige sowjetische Besatzungszone, nahezu zwei Drittel auf die Westzonen. Die Verteilung des Produktionspotentials der ChI. entsprach damit nach der Teilung in etwa der Bevölkerungsproportion, allerdings ergaben sich aus der Sicht der Branchenstruktur erhebliche Disproportionen. In der sowjetischen Besatzungszone wurden vor allem Grundchemikalien gewonnen — ihre Rohstoffgrundlage bestand in den Braunkohlevorkommen, den Salzlagerstätten und einem Rohstoffreservoir an Gips, Kalk und Ton —, während in den Westzonen vornehmlich die verarbeitende ChI. konzentriert war. Die Produktion anorganischer Chemikalien war seit 1949 in der DDR bereits relativ gut entwickelt, mit Ausnahme der Schwefelsäureproduktion. Ein besonderer Mangel bestand weiterhin an einigen hochveredelten chemischen Erzeugnissen, deren Produktion im westdeutschen Raum konzentriert war. Die Herstellung von Farbstoffen auf Teergrundlage, die Paraffinverarbeitung und die Produktion von Pharmazeutika lagen zum größten Teil auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland. Bei verhältnismäßig geringen Kriegsschäden mußte die ChI. 1945–1946 empfindliche Demontagen hinnehmen. Die wichtigsten Chemie-Großbetriebe wurden von der UdSSR beschlagnahmt. Nach dem Wiederaufbau verfügten die Sowjets über mehr als 52 v.H. aller Kapazitäten in der ChI. (Stand: Anfang 1952) (Reparationen). Erst am 1. 1. 1954 wurden die SAG-Betriebe der ChI. an die deutsche Verwaltung zurückgegeben. In der Periode des ersten Siebenjahrplans sollte die Produktion der ChI. bis 1965 gegenüber 1958 annähernd verdoppelt werden (Chemieprogramm von 1958). Entwicklungsschwerpunkte waren Kunststoffe (Plaste) und synthetische Fasern. Die Kraftstofferzeugung und die Düngemittelproduktion sollten gegenüber 1958 um 100 v.H. gesteigert werden. Alle Planziele wurden jedoch nicht erreicht. Nach 4 Jahren Laufzeit des ersten Siebenjahrplans hat die ChI. nur 45 v.H. des in dieser Zeit geplanten Zuwachses der Produktion erzielt. Gegenwärtig ist die ChI. entsprechend ihrer Beschäftigtenzahl mit 341.006 Arbeitern und Angestellten, die 1982 in 309 Betrieben tätig waren, der viertgrößte, entsprechend ihrem Produktionswert nach dem Maschinen- und Fahrzeugbau der zweitgrößte Industriebereich der DDR. Ihr Anteil an der industriellen Warenproduktion der DDR betrug 1982 20,5 v.H. Von 1970 bis 1980 konnte die ChI. die Bruttoproduktion um das 1,88fache steigern (zum Vergleich: Steigerung der gesamten industriellen Bruttoproduktion im gleichen Zeitraum um das 1,73fache). Die Hauptstandorte der ChI. liegen in den Bezirken Halle, Frankfurt (Oder), Leipzig und Dresden. Im einzelnen umfaßt die ChI. folgende Industriezweige: Kali- und Steinsalzindustrie; Erdöl-, Erdgas- und Kohlewertstoffindustrie; Anorganische und organische Grundchemie; Pharmazeutische Industrie; Plastindustrie; Gummi- und Asbestindustrie; Chemiefaserindustrie; Industrie chemischer und chemisch-technischer Spezialerzeugnisse. Die einzelnen Industriezweige in der ChI. der DDR zeigten in den letzten Jahren eine Entwicklung, wie sie internationalem Standard entspricht. Relativ hohe Produktionszuwächse erzielten die Kunststoff- und die Faserindustrie, aber auch die pharmazeutische Industrie. Im Fünfjahrplanzeitraum 1976–1980 sollte ursprünglich die Chemieproduktion im Jahresdurchschnitt um 7,7 v.H. steigen; realisiert wurde aber nur ein jahresdurch[S. 254]schnittlicher Zuwachs von 4,8 v.H. In diesem reduzierten Wachstum kommen die Strukturprobleme der ChI. der DDR zum Ausdruck. Eine weitere unverminderte Ausweitung der Mineralölverarbeitung war nämlich angesichts steigender Erdölpreise in der zweiten Hälfte der 70er Jahre nicht mehr finanzierbar. Bei dem Versuch, Erdöl durch heimische Braunkohle zu ersetzen, ergaben sich allerdings erhebliche Umstellungsschwierigkeiten. Ab Mitte der 60er Jahre war zunächst ein bedeutsamer Strukturwandel im Rohstoffeinsatz — von der Braunkohlen- zur Mineralölverarbeitung — eingetreten. Basierte bis 1964 selbst die Kraftstoff- und Schmiermittelproduktion noch zu 90 v.H. auf Kohle, so waren die Kapazitäten der Petrochemie (Leuna) und Erdölverarbeitung (Schwedt) in großem Umfang erweitert worden. Über das 5.000 km lange Pipelinesystem „Freundschaft“ wird Erdöl aus Westsibirien in die Verarbeitungswerke von Schwedt (Bezirk Frankfurt/Oder), Böhlen (Bezirk Leipzig) und Leuna (Bezirk Halle) transportiert. In den 70er Jahren wurden zahlreiche Großprojekte für die Petrochemie erstellt: Auf der Grundlage sowjetischen Erdgases wurde in Piesteritz eine Düngemittelfabrik gebaut. Die Raffineriekapazitäten in Schwedt wurden ausgebaut. Zur Herstellung wichtiger Einsatzstoffe für die Kunststoffproduktion (Äthylen und Propyplen) wurde in Böhlen ein Olefinkomplex errichtet und zur Belieferung dieser Anlage in Zeitz eine neue Raffinerie gebaut sowie die erdölverarbeitenden Kapazitäten in Böhlen erweitert. In Schwarzheide wurde ein Polyurethananlage, in Leuna ein Industriekraftwerk und eine Raffinerie neu gebaut. Verarbeitungskapazitäten zur Kunststoffherstellung in Buna (PVC) und Leuna (Hochdruckpolyäthylen) wurden 1979 errichtet. Die Erdölverarbeitung stieg von rd. 10 Mill.~t im Jahre 1970 auf knapp 22 Mill.~t im Jahre 1980, aber nicht, wie ursprünglich vorgesehen, auf 25 Mill.~t pro Jahr. Die gegenwärtig vorhandenen Verarbeitungskapazitäten von 23 Mill. Jahrestonnen dürften nicht voll ausgelastet sein. Dies wird sich auch im laufenden Fünfjahrplan (1981–1985) nicht ändern, da die Sowjetunion entgegen der ursprünglichen Vereinbarung (19 Mill.~t) jährlich ab 1982 nur noch knapp über 17 Mill.~t (1982: 17,7 Mill.~t) in die DDR liefern wird. Zusätzliche Importmengen über die bisherigen ca. 2 Mill.~t pro Jahr hinaus sind aber aufgrund erheblicher Finanzierungsprobleme nicht zu erwarten. Die Chemieproduktion basiert zu ca. 80 v.H. auf Erdöl, Erdgas und Kohle. Erdöl und Erdgas sollen zukünftig fast ausschließlich stoffwirtschaftlich genutzt werden, aber auch die Braunkohle (die DDR ist der größte Braunkohlenproduzent der Welt; Energiewirtschaft, B.) soll umfassender als bisher nicht nur als Energieträger, sondern ebenfalls stoffwirtschaftlich genutzt werden. So sollen bis 1990 ca. 80 v.H. des Zuwachses an geförderter Rohbraunkohle weiter veredelt werden. Das Produktionsziel bis 1990 beträgt 300 Mill.~t (Förderung 1983: 278 Mill.~t). 1981 produzierte die DDR jährlich karbochemische Produkte in einem äquivalenten Umfang von etwa 7 Mill.~t Erdöl. 1990 soll ein Niveau erreicht werden, das rd. 11 Mill.~t entspricht. Hierzu ist ein weiterer Ausbau der Karbochemie unter verstärkter Nutzung einheimischen Braunkohlenkokses notwendig. An modernen technischen Verfahren, vor allem zur direkten Kohlevergasung und -verflüssigung, wird in der DDR in den letzten Jahren verstärkt gearbeitet. So wurde 1980 in Böhlen ein wissenschaftlich-technisches Zentrum für die Karbochemie geschaffen. Dieses Zentrum koordiniert die gesamte kohlechemische Forschung in der DDR. Zwischen der DDR und der Sowjetunion besteht ein Regierungsabkommen zur gemeinsamen Entwicklung hocheffektiver Kohlevergasungsverfahren. Es ist aber bis zum Ende dieses Jahrzehnts nicht mit grundlegend neuen, ökonomisch sinnvollen Projekten in der Karbochemie zu rechnen. Die gegenwärtige und zukünftige Entwicklung der ChI. der DDR ist durch drei Schwerpunktaufgaben gekennzeichnet: 1. Verstärkte Nutzung der einheimischen Braunkohle einschließlich der Sekundärrohstoffe sowie vollständige Verwertung importierter Rohstoffe. 2. Höchstmögliche Veredelung der verfügbaren Chemierohstoffe. 3. Rationalisierung und Rekonstruktion vorhandener Anlagen. Absolut ist das Produktionsniveau in der Bundesrepublik Deutschland bei fast allen wichtigen chemischen Erzeugnissen erheblich höher als in der DDR; dies gilt auch in den meisten Fällen beim Vergleich der Produktion pro Kopf der Bevölkerung. Ausnahmen bilden hiervon u.a. die Produktion von Steinsalz, Kali-Düngemitteln, Phosphatdüngern, Kalziumkarbid und Viskosefasern. Den technologischen Rückstand der DDR dokumentieren die hohen Produktionszahlen bei Viskosefasern und Kalziumkarbid. Vor allem in denjenigen Bereichen ist sie im längerfristigen Vergleich in der Entwicklung gegenüber der Bundesrepublik Deutschland zurückgeblieben, in denen weltweit der stärkste Technologiewandel stattgefunden hat, also bei Kunststoffen, Arzneimitteln, synthetischen Fasern sowie deren Vorprodukten und Verarbeitungsstufen. [S. 255]Innerhalb des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) hingegen hält die ChI. der DDR technologisch meist eine Spitzenposition. Das zeigt sich u.a. auch darin, daß die ständige RGW-Kommission für die ChI. ihren Sitz in Berlin (Ost) hat und vom Minister für ChI. geleitet wird. Zwischen der DDR und den anderen RGW-Ländern bestanden im Chemiebereich 1978 bereits über 30 Regierungsabkommen und mehr als 20 [S. 256]Spezialisierungs- und Kooperationsverträge. Die bedeutsamsten Objekte sind gegenwärtig die Zusammenarbeit zwischen der DDR und der ČSSR — hier sind seit 1975 aufgrund eines 1971 unterzeichneten Vertrages die Chemischen Werke in Böhlen (DDR) mit dem Chemischen Betrieb in Litvinov (ČSSR) durch eine Rohrleitung miteinander verbunden, wobei die DDR Olefine, die ČSSR Polyolefine liefert — sowie die gemeinsame Entwicklung eines Hochdruck-Polyäthylen-Verfahrens und der dazugehörigen Anlagen durch sowjetische und deutsche Spezialisten. Die DDR-Chemie ist an 4 Wirtschaftsorganisationen des RGW beteiligt: Mit der Sowjetunion gemeinsam trägt die DDR die Organisationen „Assofoto“ (Fotoprodukte und Magnetaufzeichnungsmaterial) und „Domochim“ (Produkte der Haushaltschemie). Die beiden anderen Organisationen „Interchim“ (kleintonnagige Chemikalien) und „Interchimwolokno“ (Chemiefasern) arbeiten multinational. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 253–256 Chemiefaserindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Vor der Spaltung Deutschlands hatte die mitteldeutsche ChI. bei einer Anzahl von Erzeugnissen überdurchschnittliche Produktionsanteile, bei einigen wichtigen chemischen Grundstoffen bestand sogar eine weitgehende Abhängigkeit Westdeutschlands von der mitteldeutschen ChI. Das größte Chemiewerk Europas, das Leunawerk, die 3 IG.-Farbenwerke in Bitterfeld und andere Werke waren Lieferanten Westdeutschlands…

DDR A-Z 1985

1985: W, X, Y, Z

Waffenbesitz Wahlen Wählerauftrag Währung/Währungspolitik Wappen Warenfonds Warenverkehr, Nichtkommerzieller Warenzeichen Warschauer Pakt Wasserwirtschaft Wehrbezirkskommando Wehrdienst Wehrerziehung Weltbund der Demokratischen Jugend (WBDJ) Weltfriedensrat Weltgewerkschaftsbund (WGB) Weltpostverein Weltraumforschung Werbung Werkstattprinzip Werktätiger Werkzeugmaschinenbau Wertpapiere Wert- und Mehrwerttheorie Westgeldeinnahmen Westorientierung Widerspruch Wiedergutmachung Wilhelm-Pieck-Universität Rostock Wirtschaft Wirtschaftliche Rechnungsführung Wirtschaftsausschüsse Wirtschaftsmessen und -ausstellungen Wirtschaftsrecht Wirtschaftsverband Wirtschaftsverträge, Internationale Wirtschaftswissenschaften Wissenschaft Wissenschaftliche Räte Wissenschaftlicher Rat für die wirtschaftswissenschaftliche Forschung bei der AdW Wissenschaftlich-technische Revolution (WTR) Wissenschaftlich-technischer Vorlauf Wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (WTZ) Wohnbezirk Zahlungs- und Verrechnungsverfahren Zahlungsverkehr, Grenzüberschreitender Zeitnormativ Zeitschriften Zeitungsaustausch Zeitungsvertriebsamt (ZVA) Zensur Zentrag Zentraler Kurierdienst Zentrales Forschungsinstitut für Arbeit (ZFA) Zentralgeleitete Industrie Zentralhaus für Kulturarbeit Zentralinstitut für Arbeitsschutz (ZIAS) Zentralinstitut für Hochenergie-Physik Zentralinstitut für Hochschulbildung Zentralinstitut für Schweißtechnik (ZIS) Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED (ZSW) Zentralisation Zentralkomitee (ZK) der SED Zeugen Jehovas Zins und Zinspolitik Zivilprozeß Zivilrecht Zivilverteidigung Zollwesen Zoologische Gärten

Waffenbesitz Wahlen Wählerauftrag Währung/Währungspolitik Wappen Warenfonds Warenverkehr, Nichtkommerzieller Warenzeichen Warschauer Pakt Wasserwirtschaft Wehrbezirkskommando Wehrdienst Wehrerziehung Weltbund der Demokratischen Jugend (WBDJ) Weltfriedensrat Weltgewerkschaftsbund (WGB) Weltpostverein Weltraumforschung Werbung Werkstattprinzip Werktätiger Werkzeugmaschinenbau Wertpapiere Wert- und Mehrwerttheorie Westgeldeinnahmen …

DDR A-Z 1985

Kupfererzbergbau (1985)

Siehe auch: Kupferbergbau: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 In der DDR gehören die in Abbau stehenden Kupfererzvorräte dem Kupferschiefer des [S. 778]unteren Zechsteins an. Weitere kupferführende Erze befinden sich in einigen Gangsystemen, der Mittelgebirge; ihre gegenwärtige wirtschaftliche Bedeutung ist gering. Das Verbreitungsgebiet des Kupferschiefers umfaßt große Teile der DDR. Seine bekanntesten Vorkommen liegen in den südwestlichen Bezirken der DDR, wo der Kupferschiefer den Harz und den nordwestlichen Thüringer Wald säumt und in den benachbarten Becken und Mulden untertaucht. Innerhalb dieses Verbreitungsgebietes weist der Kupferschiefer jedoch nur an wenigen Stellen abbauwürdige Metallanreicherungen auf. Am umfangreichsten ist die Metallführung des Kupferschiefers in den am Südostrand des Harzes liegenden geologischen Mulden von Mansfeld und Sangerhausen (Bergbau). In diesen Mulden enthalten die erzreicheren Teile des Kupferschiefers im allgemeinen Kupfer mit 1,5–4,0 v.H., Blei mit 0,1–0,8 v.H. und Zink mit 0,1–2,0 v.H. Beide Teile des K. in der DDR, das Sangerhäuser und Mansfelder Revier, können auf eine jahrhundertealte Bergbautradition zurückblicken. Man spricht von Vorräten, die einen Abbau mindestens bis zum Jahre 2.000 sicherstellen. Die Vorräte des Mansfelder Reviers scheinen jedoch zur Neige zu gehen. Es kam bereits zu Hütten- und Zechenschließungen. So wurden z.B. die Krughütte zwischen Eisleben und Wimmelburg, der in der Nähe gelegene Max-Lademann-Schacht und der Ernst-Seidel-Schacht mit seiner Sonderförderung an Blei- und Zinkerzen geschlossen. An Hauptförderungsschächten existieren nur noch der Fortschritt-Schacht, der Ernst-Thälmann-Schacht sowie der Otto-Brosowski-Schacht. Ihre gegenwärtige Abbautiefe liegt stellenweise zwischen 1300 m und 1400 m Tiefe. Der als bauwürdig bezeichnete Abbaubetrieb bewegt sich mittlerweile in Richtung Wolferstedter Wüste (Flurbezeichnung). Im Raum Spremberg wird gegenwärtig eine neue Kupferlagerstätte erschlossen. Mittelpunkt des Wirtschaftszweiges K. ist der VEB Mansfeld Kombinat „Wilhelm Pieck“. Mit über 20.000 Beschäftigten zählt der Betrieb zu den größten Volkseigenen Betrieben der DDR. Von den deutschen Kupfervorkommen liegen etwa vier Fünftel in der DDR. Hinsichtlich des Gesamtverbrauchs an Kupfer, des Eigenaufkommens sowie der Importe sind nur Schätzungen möglich. Bei einem angenommenen Kupferverbrauch von 115.000 t im Jahre 1980 dürfte das Eigenaufkommen etwa 34.500 t (30 v.H.) betragen haben. Die UdSSR dürfte etwa die Hälfte des Verbrauchs bereitgestellt haben, der verbleibende Rest mußte auf dem Weltmarkt gegen Devisen gekauft werden. Da mit steigender Industrieproduktion auch der Kupferbedarf wächst, bleibt auch in Zukunft eine sehr erhebliche Importabhängigkeit bestehen. Das Ministerium für Erzbergbau, Metallurgie und Kali hat 1976 die Verwendung von Kupfer für dekorative und architektonische Zwecke, für Behälter und Rohrleitungen verboten. Wegen der Knappheit an Kupfer sollen in diesen Bereichen billigere Ersatzstoffe, so Aluminium und Zink, eingesetzt werden. In der DDR werden die NE-Erzbergbaubetriebe entsprechend der ab 1968 gültigen Industriezweigsystematik zur Wirtschaftsgruppe NE-Metall-Erzbergbaubetriebe und NE-Metall-Gewinnungsbetriebe des Industriezweiges NE-Metallurgie gezählt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 777–778 Künstler-Agentur der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kuren der Sozialversicherung

Siehe auch: Kupferbergbau: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 In der DDR gehören die in Abbau stehenden Kupfererzvorräte dem Kupferschiefer des [S. 778]unteren Zechsteins an. Weitere kupferführende Erze befinden sich in einigen Gangsystemen, der Mittelgebirge; ihre gegenwärtige wirtschaftliche Bedeutung ist gering. Das Verbreitungsgebiet des Kupferschiefers umfaßt große Teile der DDR. Seine bekanntesten Vorkommen liegen in den südwestlichen Bezirken der DDR, wo…

DDR A-Z 1985

Juni-Aufstand (1985)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die vor allem von Industriearbeitern in Großstädten und industriellen Zentren getragene Erhebung vom 16. und 17. 6. 1953 wurde durch einen lohnpolitischen Konflikt ausgelöst und steigerte sich zu einem Massenprotest gegen die Politik der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) und der DDR-Regierung. 1. Vorgeschichte. Der im Sommer 1952 auf der II. Parteikonferenz der SED unter der Parole Aufbau des Sozialismus proklamierte verschärfte Kurs zur sozialistischen Umgestaltung der Gesellschaft mündete in eine schwere wirtschaftliche und gesellschaftliche Krise, die ihren Ausdruck in steigenden Fluchtziffern fand. Nach dem Tode Stalins am 5. 3. 1953 leitete die Sowjetregierung im eigenen Land einen Kurswechsel ein, dem die SED-Führung jedoch erst verspätet und auf dringliche Weisung aus Moskau folgte. Im Anschluß an eine Plenarsitzung des Zentralkomitees (ZK) der SED beschloß der Ministerrat der DDR am 28. 5. 1953, daß die Arbeitsnormen in den volkseigenen Industriebetrieben bis Ende Juni generell um 10 v.H. zu erhöhen seien. Im Ergebnis bedeutete diese Regelung eine Lohnminderung bei verschärften Arbeitsanforderungen. Der Beschluß löste alsbald unter Ost-Berliner Bauarbeitern Widerspruch und Unruhe aus. Am 9. Juni faßte das Politbüro des ZK der SED Beschlüsse über den Neuen Kurs, die 2 Tage später veröffentlicht wurden. Darin war von einer „Reihe von Fehlern“ die Rede, die in der Vergangenheit begangen worden seien. An die Adresse mittelständischer Bevölkerungsgruppen gewandt, erklärte die Parteiführung, die „Interessen … der Einzelbauern, der Einzelhändler, der Handwerker, der Intelligenz“ seien „vernachlässigt“ worden. Sie versprach Abhilfe und einen grundlegenden Kurswechsel. Auf die von der Industriearbeiterschaft als besonders bedrückend empfundene Normenfrage ging sie jedoch nicht ein. 2. Die Ereignisse in Berlin (Ost). Am Morgen des 16. 6. 1953 erschien die Tageszeitung des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) „Tribüne“ mit einem Artikel, dessen Kernsatz („Die Beschlüsse über die Erhöhung der Normen sind in vollem Umfang richtig“) die Arbeiter auf der Baustelle Block 40 der Stalinallee veranlaßte, ihre Tätigkeit einzustellen und einen Demonstrationszug zu formieren, der zuerst zum FDGB-Haus in der Wallstraße (es war verschlossen) und weiter zum „Haus der Ministerien“ (ehemaliges Reichsluftfahrtministerium) in der Leipziger Straße zog. Unterwegs wurde das Verlangen nach Herabsetzung, der Normen durch weiterreichende politische Forderungen ergänzt. Der Zug wuchs zuletzt auf etwa 10.000 Menschen an, die den Rücktritt der Regierung verlangten. Minister Selbmann und Prof. Havemann — seinerzeit Abgeordneter der Volkskammer der DDR —, die sich an [S. 695]die Streikenden und Demonstrierenden wandten, fanden kein Gehör — die Menge forderte vergeblich, daß Ulbricht oder der damalige Ministerpräsident Grotewohl zu den vor dem „Haus der Ministerien“ Versammelten sprechen sollten. Zu spät entschloß sich das Politbüro der SED, den Beschluß über die Normenerhöhung rückgängig zu machen — längst waren andere, politische Ziele proklamiert und mit der Aufforderung zu einem Generalstreik verbunden worden. Demonstranten bemächtigten sich der von der Parteiführung ausgesandten Lautsprecherwagen und riefen dazu auf, am folgenden Morgen auf dem Strausberger Platz eine Massenkundgebung abzuhalten. Die 12.000 Beschäftigte zählende Belegschaft des Stahl- und Walzwerkes Hennigsdorf machte sich in den frühen Morgenstunden des 17. 6. 1953 auf den Weg — die Streikenden wollten vom Norden durch den französischen Sektor von Berlin ins Stadtzentrum gelangen. Die Ausweitung der Demonstrationen veranlaßte den Militärkommandanten des sowjetischen Sektors, Generalmajor Dibrowa, in den Mittagsstunden den Ausnahmezustand zu verhängen. In der Leipziger Straße, am Potsdamer Platz, am Brandenburger Tor, von dem Demonstranten die rote Fahne herunterholten, und an anderen Stellen kam es zu Zusammenstößen zwischen der Volkspolizei und den protestierenden Ost-Berlinern. Einige Gebäude, Aufklärungslokale, Zeitungskioske und Parteibüros wurden in Brand gesteckt oder demoliert. 3. Die Ereignisse in den DDR-Bezirken. Von Ost-Berlin griff der J. auf andere Großstädte und industrielle Zentren über (vor allem Bitterfeld, Halle, Leipzig, Merseburg, Magdeburg, Jena, Gera, Brandenburg und Görlitz). Die Kunde von den Ereignissen in Ost-Berlin wurde durch westliche Rundfunksender, aber auch durch Reisende und auf telefonischem Wege verbreitet. Die Streikenden stammten in erster Linie aus Betrieben des Bauwesens, des Bergbaus, der chemischen und eisenschaffenden Grundstoffindustrien und des Maschinenbaus. An verschiedenen Orten bildeten sich Streikleitungen, die jedoch untereinander keine Verbindung herzustellen vermochten. Die Demonstranten beseitigten Agitationsmittel der SED, besetzten an verschiedenen Orten Rathäuser und öffentliche Dienststellen und stürmten Gefängnisse, um Gefangene zu befreien. Im Mittelpunkt ihrer Forderungen standen neben dem Verlangen nach Herabsetzung der Normen und Senkung der allgemeinen Lebenshaltungskosten der Ruf nach Rücktritt der Regierung und Abhaltung freier und geheimer Wahlen. Außerdem bestanden sie auf der Zusicherung, daß die Streikenden und ihre Sprecher keinen Sanktionen unterworfen würden. Zu Arbeitsniederlegungen und Demonstrationen kam es an mehr als 272 Orten der DDR. Überall führte schließlich das Eingreifen sowjetischer Truppen zur Niederlage der Streikenden, mit denen sich teilweise auch Volkspolizisten solidarisiert hatten. Über die Zahl der während des J. getöteten und verletzten Zivilpersonen liegen gesicherte Angaben nicht vor. Die DDR-Regierung bezifferte sie offiziell mit 21 Toten und 187 Verletzten. Die Identität dieser Toten mit 18 nachweislich festgestellten standrechtlichen Erschießungen durch die Rote Armee und 3 von Gerichten der DDR verfügten und vollstreckten Hinrichtungen ist nicht zweifelsfrei festzustellen. Ferner sind in der Bundesrepublik Deutschland bis Ende der 60er Jahre 1386 zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilte Demonstranten registriert worden. 4. Charakter und Folgen des Juni-Aufstandes. Im Verständnis der DDR-Geschichtsschreibung gilt der J. als „konterrevolutionärer Putsch“, in dessen Verlauf es „Agenten der westlichen Geheimdienste und anderen gekauften Subjekten“ gelungen sei, „Teile der Werktätigen zur Arbeitsniederlegung und zu Demonstrationen zu verleiten“ (Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, Band 7, Berlin [Ost] 1966, S. 232 f.). Die 1978 veröffentlichte, von einer Kommission des Politbüros bestätigte „Geschichte der SED“ verweist zwar auf „Unzufriedenheit und Mißstimmung von Werktätigen“, welche die „Feinde des Sozialismus im Innern der DDR“ für ihren „konterrevolutionären Putschversuch“ ausgenutzt hätten. Doch auch diese Darstellung behauptet erneut, am 17. 6. 1953 habe es eine „operative Anleitung durch in Westberlin und der BRD stationierte imperialistische Geheimdienste und Agentenzentralen sowie Sender der USA“ gegeben (Geschichte der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands. Abriß, Berlin [Ost] 1978, S. 294; ferner: Geschichte der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin [Ost] 1981, S. 156 ff.). Der den tatsächlichen Ablauf des J. relativ realistisch beschreibende, auf dokumentarisches Material zurückgreifende Roman des DDR-Schriftstellers Stefan Heym „5 Tage im Juni“ konnte in der DDR bisher nicht veröffentlicht werden. Die nach wie vor in der DDR vorherrschende — durch Tatsachen nicht zu belegende — Version des J. als eines vom Westen planmäßig vorbereiteten und ausgelösten „Tages X“ steht aber auch im Widerspruch zu der Argumentation O. Grotewohls vor Parteiaktivisten am Abend des 16. 6. 1953. Der Ministerpräsident der DDR gab darin ernste Fehler zu, die durch „die Methode des Administrierens, der polizeilichen Eingriffe und der Schärfe der Justiz“ entstanden und nicht zu korrigieren gewesen seien: „Wenn sich Menschen von uns abwenden, … dann ist diese Politik falsch.“ Die von Grotewohl bei dieser Gelegenheit versprochenen — „unerschrocken und entschieden“ zu ziehenden Schlußfolgerungen blieben weitgehend aus: Unter dem Eindruck des J. setzte die sowjetische Führung erneut auf die Gruppe um W. Ulbricht, dessen Kritiker (Herrnstadt, Zaisser; Opposition und Widerstand) aus der Parteiführung ausgeschlossen wurden. Die von der SED behauptete Einwirkung des Westens auf den J. bestand im wesentlichen darin, daß westliche Rundfunksender — vor allem der Berliner RIAS — Nachrichten über die Ereignisse des 16. und 17. Juni Hörern in den Bezirken der DDR vermittelten, die sonst nur verspätet über das Geschehen informiert worden wären. Der Westen reagierte im übrigen zunächst verwirrt und zurückhaltend. Die Westalliierten hielten eine behutsame Berichterstattung für geboten — so wurde auf ihre Weisung das [S. 696]Stichwort „Generalstreik“ in den RIAS-Nachrichten vermieden. Der Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen, Jakob Kaiser, rief am Abend des 16. Juni über den Rundfunk dazu auf, „sich weder durch Not noch durch Provokationen zu unbedachten Handlungen hinreißen zu lassen“, Kaiser empfahl, „im Vertrauen auf unsere Solidarität Besonnenheit zu wahren“. Eine eher aktivierende Tendenz deutete sich in der Rundfunkrede des West-Berliner DGB-Vorsitzenden Scharnowski am frühen Morgen des 17. Juni an, der dazu aufrief, der „Bewegung der Ost-Berliner Bauarbeiter, BVGer und Eisenbahner“ beizutreten und die „Strausberger Plätze überall“ aufzusuchen. Aus der von Arnulf Baring verfaßten, bisher gründlichsten Analyse des J. ist zu entnehmen, daß es sich um keinen „Aufstand des gesamten Volkes“ gehandelt hat: „In seinen wesentlichen Abschnitten hat allein die Industriearbeiterschaft den Aufstand getragen.“ Die bäuerliche und mittelständische Bevölkerung und die Intelligenz waren kaum beteiligt (A. Baring, Der 17. Juni 1953, Köln und Berlin [West] 1965, S. 66 f.). Doch gerade angesichts der Verwurzelung des J. in der Arbeiterschaft, für die die SED stets zu sprechen behauptet, wurden die Ereignisse des 16. und 17. 6. 1953 als schwere politisch-moralische Niederlage der DDR und der mit ihr verbündeten Sowjetunion empfunden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 694–696 Junge Gemeinde A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Justitiar

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die vor allem von Industriearbeitern in Großstädten und industriellen Zentren getragene Erhebung vom 16. und 17. 6. 1953 wurde durch einen lohnpolitischen Konflikt ausgelöst und steigerte sich zu einem Massenprotest gegen die Politik der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) und der DDR-Regierung. 1. Vorgeschichte. Der im Sommer 1952 auf der II. Parteikonferenz der SED unter der Parole Aufbau…

DDR A-Z 1985

Messen der Meister von Morgen (MMM) (1985)

Siehe auch: Messe der Meister von Morgen: 1965 1966 Messen der Meister von Morgen: 1969 Messen der Meister von Morgen (MMM): 1975 1979 Spezieller Beitrag der bis zu 25jährigen zur Neuererbewegung (Sozialistischer Wettbewerb). Die von den Jugendkollektiven entwickelten Neuerungen werden alljährlich auf den Betriebs-, Schul-, Fachschul- und Hochschul-MMM, sodann nach einem Auswahlverfahren auf den MMM der Kreise, der Bezirke und schließlich auf der Zentralen MMM präsentiert. Die jeweils besten Ergebnisse werden prämiert. Höhepunkt der MMM-Bewegung, die als „politische Massenbewegung der FDJ auf wissenschaftlich-technischem und ökonomischem Gebiet“ gilt, ist die jährlich stattfindende Zentrale Messe der Meister von Morgen (erstmals im Oktober 1958 in Leipzig). Die „Bewaffneten Kräfte“, z.B. die Volksmarine, haben ihre eigenen MMM. An der MMM-Bewegung kann mitwirken, wer als Pionier, FDJler und Schüler in einer wissenschaftlich-technischen Arbeitsgemeinschaft der Schulen, der Stationen junger Techniker und Naturforscher oder der Pionierhäuser (Pionierorganisation „Ernst Thälmann“) knobelt und bastelt, wer schöpferische Aufgaben im Unterrichtstag in der Produktion löst; wer als Lehrling im sozialistischen Berufswettbewerb, bei der Schaffung moderner Lehr- und Lernmittel und in Neuererkollektiven oder an Jugendobjekten mitarbeitet; wer als junger Facharbeiter, Genossenschaftsbauer, junger Ingenieur oder Wissenschaftler im Neuererwesen, in Jugendkollektiven, Jugendobjekten und anderen Formen der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit wissenschaftlich-technische Arbeit leistet; wer als Student oder junger Wissenschaftler am Studentenwettstreit teilnimmt; wer schöpferisch in den bewaffneten Organen der DDR oder den Grundorganisationen und Sektionen der Gesellschaft für Sport und Technik (GST) wirkt« (W. Ternick: Jung sein bei uns. Berlin [Ost] 1981, S. 79 f. VO über die Bewegung der MMM vom 29. 1. 1976, GBl. I, S. 141 i. d. F. d. 2. MMM-VO vom 11. 2. 1982). Der Leiter des Amtes für Jugendfragen beim Ministerrat (AfJ) und der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission geben zu Beginn jedes Jahres eine Richtlinie über die Weiterführung der MMM heraus. Veranstalter der Zentralen MMM ist eine Messeleitung mit dem Leiter des AfJ an der Spitze, Veranstalter der Bezirks- und Kreismessen sind die Räte der Bezirke und Kreise. Verantwortlich für die MMM-Bewegung in dem jeweiligen Organisationsbereich sind die zentralen und örtlichen Staatsorgane sowie die Leiter der Betriebe und Einrichtungen. Letztere sollen den Jugendlichen Aufgaben aus den Fünfjahres- und Jahresplänen, insbesondere aus den Plänen Wissenschaft und Technik, stellen. Die staatliche und betriebliche Leitung der MMM-Bewegung erfolgt in Absprache und Zusammenwirken mit den „gesellschaftlichen Trägerorganisationen“ Freie Deutsche Jugend (FDJ), Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB), Kammer der Technik (KDT) und Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF). Hatte die MMM-Bewegung anfangs eher den Charakter einer Hobby- und Bastelschau, so ist sie heute Bestandteil der betrieblichen Planung. Neuerungen auf der Grundlage einer MMM-Vereinbarung zwischen Betrieb und Kollektiv werden mit einer Prämie belohnt. Für ausgezeichnete Ergebnisse sind Ehrenpreise vorgesehen. 1982 gab es 43.300 Messen (einschließlich Vormessen) mit 761.500 Exponaten und 2.554.900 Teilnehmern. In den volkswirtschaftlichen Bereichen (d.h. ohne Bildungswesen, Bewaffnete Kräfte, Verwaltungen usw.) beteiligten sich 1982/83.836374~Jugendliche gemeinsam mit 250.267 älteren Werktätigen an der MMM-Bewegung. Damit waren 40,4 v.H. der jungen Arbeiter und Genossenschaftsbauern bzw. 46,4 v.H. der jungen Werktätigen insgesamt, 60,1 v.H. aller Lehrlinge, 53,1 v.H. der Direktstudenten und 44.425 Schüler an der MMM-Bewegung beteiligt. Der Anteil der mit MMM-Aufgaben befaßten Jugendbrigaden stieg gegenüber 1981 von 57,4 auf 74,3 v.H. Der Anteil der aus den Plänen Wissenschaft und Technik abgeleiteten betrieblichen MMM-Aufgaben (1981: 55,5 v.H., 1982/83: 56,3 v.H.) gilt als zu niedrig. Beklagt wird auch, daß die Einbeziehung junger Werktätiger in die MMM-Bewegung von Betrieb zu Betrieb zwischen 95 und 20 v.H. schwanke (Einheit 1982, H. 10, S. 987). Zahl und Zusammensetzung der Teilnehmer an der MMM-Bewegung deuten auf das unterschiedliche Anspruchsniveau der Aufgaben und auf unterschiedliche Grade der Mitwirkung an deren Lösung hin. Lehrlinge und junge Berufstätige sind vergleichsweise unterrepräsentiert, bedenkt man, daß das Jugendgesetz der DDR vom 28. 1. 1974 (GBl. I, S, 45) die MMM-Bewegung ausdrücklich dem Abschnitt über die werktätige Jugend zuordnet (und nicht den Abschnitten über die Schüler, die Studenten und die bewaffneten Kräfte). Als „Kernstück der Bewegung MMM“ gilt im übrigen die eigentliche Neuerertätigkeit von Jugendlichen, deren Einzelheiten (für die Neuerer aller Altersstufen ohne Unterschied) in der Neuerer-VO vom 22. 12. 1971 (GBl. II, 1972, S. 1) geregelt sind. 1982 waren 32,5 v.H. der in der Volkseigenen Wirtschaft Beschäftigten an der Neuererbewegung beteiligt, bzw. 42,1 v.H. der jugendlichen Berufstätigen. Zwischen den verschiedenen Formen von Jugendkollektiven und -aktivitäten gibt es keine starren Grenzen: Eine vereinbarte Neuerung kann im Rahmen oder außerhalb der MMM-Bewegung verwirklicht werden. Die genannten Zahlen zeigen daher nur die ungefähren Größenordnungen, wobei Doppelzählungen wahrscheinlich sind. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 885 Meliorationen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Metallverarbeitende Industrie

Siehe auch: Messe der Meister von Morgen: 1965 1966 Messen der Meister von Morgen: 1969 Messen der Meister von Morgen (MMM): 1975 1979 Spezieller Beitrag der bis zu 25jährigen zur Neuererbewegung (Sozialistischer Wettbewerb). Die von den Jugendkollektiven entwickelten Neuerungen werden alljährlich auf den Betriebs-, Schul-, Fachschul- und Hochschul-MMM, sodann nach einem Auswahlverfahren auf den MMM der Kreise, der Bezirke und schließlich auf der Zentralen MMM präsentiert. Die…

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Bündnispolitik (1985)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 249]Definiert als strategisches und taktisches Verhalten einer sozialen Klasse, die sich zur Durchsetzung ihrer Ziele mit anderen Klassen und Schichten auf der Basis dauernder oder zeitweiliger gemeinsamer Interessen verbündet (Klasse/Klassen, Klassenkampf). Die B. der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) soll darauf abzielen, die politische Macht zu erobern, um dann in einem langen geschichtlichen Prozeß die Spaltung der Gesellschaft in Klassen zu überwinden und die klassenlose Ordnung des Kommunismus zu entwickeln. Als natürliche Verbündete der Arbeiterklasse werden ebenfalls im Kapitalismus ausgebeutete Klassen und Schichten wie Bauern, Handwerker, Gewerbetreibende, Angehörige der Intelligenz und sogar kleinere Unternehmer sowie Großbauern angesehen. Ihnen soll durch das Zusammengehen mit der Arbeiterklasse im Sozialismus eine positive Perspektive geboten werden. Die SED nimmt für sich in Anspruch, die bereits durch Marx und Lenin konzipierte B. der Arbeiterklasse bei der Schaffung der Antifaschistisch-demokratischen Ordnung durch Organisationsformen wie den demokratischen Block, die Volkskongreßbewegung (Deutscher Volkskongreß) und die Nationale Front der DDR angewandt und vertieft zu haben. Durch die Anwendung der B. sei es unter der Führung der SED zur Herausbildung der „politisch-moralischen Einheit des Volkes“ gekommen. Als Kern des Bündnisses aller Werktätigen wird das Bündnis der Arbeiterklasse mit der Klasse der Genossenschaftsbauern angesehen. Die B. soll die besonderen Interessen der mit der Arbeiterklasse Verbündeten berücksichtigen, die Bündnispartner durch schrittweises Heranführen an sozialistische Produktions- und Lebensverhältnisse in die sozialistische Gesellschaft integrieren und sie der Arbeiterklasse weiter annähern. Dieses gesellschaftspolitische Konzept bedeutet allerdings, daß mit dem Zurücktreten spezifischer Interessen hinter der wachsenden Übereinstimmung grundlegender Interessen und zunehmender sozialer Homogenität tendenziell die Bedingungen der B. aufgehoben werden. Diese Annahme dokumentierte sich besonders in der von Ulbricht 1967 formulierten These von der „sozialistischen Menschengemeinschaft“, sie wurde jedoch nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) als „unwissenschaftlich“ verworfen, da sie bei der Einschätzung des erreichten Entwicklungsstandes in unrealistischer Weise „harmonistische“ Elemente der in der DDR noch keineswegs verwirklichten klassenlosen Gesellschaft antizipiert habe. Aus der gegenwärtig in der SED vorherrschenden Sicht von der DDR als einer noch relativ stark differenzierten — wenngleich „nichtantagonistischen“ — Klassengesellschaft resultiert die immanente Notwendigkeit, die B. für eine längere, nicht näher bestimmte Frist fortzusetzen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 249 Buchhandel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bürgerinitiative

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 249]Definiert als strategisches und taktisches Verhalten einer sozialen Klasse, die sich zur Durchsetzung ihrer Ziele mit anderen Klassen und Schichten auf der Basis dauernder oder zeitweiliger gemeinsamer Interessen verbündet (Klasse/Klassen, Klassenkampf). Die B. der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) soll darauf abzielen, die politische Macht zu erobern, um dann in einem langen…

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Parteijargon (1985)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 In der Bundesrepublik Deutschland neben „SED-Jargon“ gebräuchliche abwertende Bezeichnung für einen Komplex von lexikalischen und stilistischen Besonderheiten im öffentlichen Sprachgebrauch der DDR, die teils sprachästhetischer Art (substantivischer Stil, Formelhaftigkeit, Abstraktheit, Neigung zu Fremdwortgebrauch, zu Superlativismus u.ä.), teils inhaltlicher Art (Schwarzweißwertung, Eigenlob, Neigung zu Pathos und zu Polemik usw.) sind (Parteilichkeit), und als deren Urheber und Verbreiter die SED und die Medien angesehen werden. Gelegentlich dient die Bezeichnung P. allerdings auch nur der Abwehr einer als unangemessen empfundenen Sprachreglementierung oder einer als kommunistisch abgelehnten Meinung. Von seiten der Sprachpflege in der DDR selbst sind bestimmte Verstöße gegen sprachästhetische Normen immer wieder, wenn auch vergeblich, als „Funktionärdeutsch“ kritisiert worden (vgl. z.B. die Leipziger Zeitschrift „Sprachpflege“, Jg. 1958 und 1967). Ein Teil der kritisierten Eigenheiten hat aber weder mit „Funktionären“ noch mit „Partei“ etwas zu tun, sondern es sind allgemeine negative Erscheinungen des funktionalen Sprachstils im Bereich der Bürokratie generell („Amtsdeutsch“). Ebenfalls unzutreffend ist die Bezeichnung P. für Wörter, die in der Bundesrepublik Deutschland ungeläufig sind, als Sachbezeichnungen für alltägliche Einrichtungen und Dinge in der DDR aber längst zum allgemeinen Sprachgebrauch der Bürger in der DDR gehören. (Beispiele: „Kombine“ für Mähdrescher; „Broiler“ für Brathähnchen.) Zudem kann kaum ein Bürger der DDR, wenn er sich öffentlich äußern will, den Gebrauch bestimmter Eigenheiten des öffentlichen Sprachregisters ganz vermeiden. Abgesehen davon, daß die fehlende Präzision des Begriffs P. leicht zu falschem Gebrauch verführt, trifft er insofern etwas zu Recht Kritisierbares, als viele der genannten Erscheinungen als Ausdruck einer in der Parteihierarchie vorbereiteten Selbstgefälligkeit und Überheblichkeit gegenüber der breiten Bevölkerung betrachtet werden können, ein Phänomen, das in den 50er Jahren als „Mangel an Massenverbundenheit“ selbst Gegenstand inner- und außerparteilicher Kritik war. Sprache. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 967 Parteiinformation A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteikontrollkommissionen der SED

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 In der Bundesrepublik Deutschland neben „SED-Jargon“ gebräuchliche abwertende Bezeichnung für einen Komplex von lexikalischen und stilistischen Besonderheiten im öffentlichen Sprachgebrauch der DDR, die teils sprachästhetischer Art (substantivischer Stil, Formelhaftigkeit, Abstraktheit, Neigung zu Fremdwortgebrauch, zu Superlativismus u.ä.), teils inhaltlicher Art (Schwarzweißwertung, Eigenlob, Neigung zu Pathos und zu Polemik…

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Kollektiv- und Arbeitserziehung (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Wesentlicher intentionaler und instrumentaler Bestandteil der „sozialistischen“ Erziehung ist die KAE., die mit anderen Teilbereichen der „sozialistischen“ Erziehung, so mit der Politisch-ideologischen bzw. Staatsbürgerlichen ➝Erziehung, der Polytechnischen Bildung und polytechnischem Unterricht, der Wehrerziehung und der Erziehung zu bewußter Disziplin, vor allem aber miteinander in enger Beziehung steht. 1. Die Kollektiverziehung, d.h. die Erziehung „im Kollektiv durch das Kollektiv zum Kollektiv“, ist eine wesentliche Zielstellung und Methode der gesamten sozialistischen Erziehung und zielt auf die „sozialistische“ Gestaltung der zwischenmenschlichen Beziehungen und ihre Nutzung für die Erziehung sozialistischer Persönlichkeiten. Als Sozialistisches ➝Kollektiv wird eine für den Menschen überschaubare und in ihren Wirkungen bedeutsame Lebensgruppe bezeichnet, „die in ihrem Beziehungsgefüge die Prinzipien des sozialistischen Zusammenlebens widerspiegelt“. Als „Grundzelle der sozialistischen Gesellschaft“ ist das so verstandene Kollektiv ein sozialer Organismus, ein System sozialer Beziehungen, die in gemeinsamer Tätigkeit und gemeinsamem Erfahrungs- und Erlebnisschatz der Mitglieder bestehen und deren Gemeinsamkeit eine elementare Voraussetzung für das Kollektiv darstellt. Vor allem aber muß eine gemeinsame Aufgabe, speziell für [S. 733]die gesellschaftlich nützliche, produktive Arbeit, vorhanden sein, an deren Lösung alle Mitglieder des Kollektivs zielstrebig und organisiert mitwirken. Ferner muß das Kollektiv eine innere Gliederung besitzen, eine bestimmte Konstellation von sozialen Rollen, die sich aus den Erfordernissen der gemeinsamen Aufgabenlösung ergibt. Es wird seine Aufgaben nur lösen können, wenn jedes Mitglied eine bestimmte Rolle übernimmt und diese Rolle voll ausfüllt. Schließlich ist das Kollektiv durch eine bestimmte Lebensordnung, durch Regeln für das Zusammenarbeiten und Zusammenleben gekennzeichnet, die zweckmäßig gestaltet sein und den jeweiligen Anforderungen entsprechen müssen. Das wichtigste Element des Kollektivgeschehens aber ist der gemeinsame Ideengehalt (ideologische Inhalt), der das inhaltliche Bindeglied zwischen Lebensgruppe und Gesellschaft bilden und die Gesamtheit der Elemente des Kollektivs und ihr Zusammenspiel beeinflussen soll. Das Kollektiv kann seine erzieherische Funktion jedoch nur erfüllen, „wenn es zur Arena der Selbstbehauptung und -bestätigung der Persönlichkeit für jedes seiner Mitglieder wird, wenn jeder einzelne in ihm eine Bestätigung seiner individuellen Position findet“. Die K. wird so als eine Methode anzuwenden versucht, die geeignet ist, nicht nur Kollektivität, sondern auch Individualität bei den Kollektivmitgliedern auszuprägen. „Sozialistische Persönlichkeit“ und „sozialistisches Kollektiv“ in ihrem jeweiligen erzieherischen Wirkungszusammenhang gründen indes auf Vorstellungen, deren Wirklichkeitsbezug zur in der DDR vorfindlichen Lebensrealität nur gering ist, so daß die Erfüllung der damit verbundenen Erwartungen in bezug auf ihre Erziehungswirksamkeit sich in der gleichen Weise in die Zukunft verschiebt wie die im Rahmen der K. als Erziehungsmittel angewandten „pädagogischen Perspektiven“. Daran hat bisher auch die zunehmende soziologische Fundierung der Auffassung vom Kollektiv nichts zu ändern vermocht. 2. Arbeitserziehung in genereller, hauptsächlich gebrauchter pädagogischer Bedeutung ist ein wesentlicher Bestandteil der gesamten Bildung und Erziehung der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen. Im pädagogischen Bereich wird der Begriff A. mehrdeutig gebraucht, einmal als Erziehung durch Arbeit, womit die A. auf eine Mittelfunktion eingeengt wird, und zum anderen in ihrer Zielfunktion, als Erziehung zur Arbeit. „Sozialistische“ A. zielt darauf, daß die heranwachsenden Staatsbürger eine „sozialistische“ Arbeitshaltung erwerben, körperliche und geistige Arbeit lieben, hohe individuelle und kollektive Arbeitsergebnisse erzielen sowie ihre erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten praktisch anwenden, so daß ihnen die berufliche und außerberufliche gesellschaftlich nützliche Arbeit zur Gewohnheit und schließlich zum ersten Lebensbedürfnis wird; daß sie ferner die Arbeiterklasse und alle werktätigen Menschen achten, in ihnen die Träger des gesellschaftlichen Fortschritts und die Schöpfer der materiellen und geistigen Werte sehen sowie das gesellschaftliche Eigentum als Grundlage der sozialistischen Produktionsverhältnisse pflegen und schützen. Daraus resultiert als wichtigste Aufgabe für die A., den Schülern ihre Stellung als künftige Staatsbürger zur zentralen Sphäre des gesellschaftlichen Lebens, zur Arbeit und Produktion, bewußtzumachen sowie ihre Fähigkeiten, Fertigkeiten und Gewohnheiten, sich gemäß ihrer verfassungsrechtlich fixierten Rechte und Pflichten als „Miteigentümer der vergesellschafteten Produktionsmittel“ in Arbeit und Produktion zu verhalten, planmäßig herauszubilden und in ständiger Übung und Bewährung zu festigen. Die Schüler und Lehrlinge sollen vor allem zur Bereitschaft erzogen werden, „auf sozialistische Weise“ zu arbeiten und ihre Arbeitsleistungen und Arbeitsproduktivität ständig zu steigern, wobei die Erfolge der A. an der Quantität und Qualität der Ergebnisse der gesellschaftlich nützlichen, produktiven Arbeit der Schüler und Lehrlinge gemessen werden. Die Diskrepanz zwischen der Zielstellung und den tatsächlichen Ergebnissen der A. wie auch der politisch-ideologischen bzw. staatsbürgerlichen Erziehung beruht nicht allein auf dem Widerspruch zwischen dem im Erziehungsprozeß vermittelten Bild vom Werktätigen als „sozialistischem Eigentümer“ und den Alltagserfahrungen tatsächlicher, weitgehender Ohnmacht am Arbeitsplatz. Die gleichfalls behauptete Identität zwischen den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen mit dem parteilich definierten Gesamtinteresse bestätigt sich darüber hinaus in der gesellschaftlichen Wirklichkeit nur in Ausnahmefällen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 732–733 Kollektive Führung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kombinat Kraftverkehr, VEB

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Wesentlicher intentionaler und instrumentaler Bestandteil der „sozialistischen“ Erziehung ist die KAE., die mit anderen Teilbereichen der „sozialistischen“ Erziehung, so mit der Politisch-ideologischen bzw. Staatsbürgerlichen ➝Erziehung, der Polytechnischen Bildung und polytechnischem Unterricht, der Wehrerziehung und der Erziehung zu bewußter Disziplin, vor allem aber miteinander in enger Beziehung steht. 1. Die Kollektiverziehung, d.h. die Erziehung…

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Junge Gemeinde (1985)

Siehe auch: Junge Gemeinde: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Junge Gemeinden: 1975 1979 Übergreifende Bezeichnung für die unterschiedlichen Formen der evangelischen Jugendarbeit (Gruppen, Arbeitsgemeinschaften, Arbeitskreise usw.) unter Jugendlichen innerhalb der Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Landeskirchen. Da neben der Freien Deutschen Jugend (FDJ), die sich anfänglich zu weltanschaulicher Toleranz und Überparteilichkeit bekannte, andere Jugendorganisationen nicht zugelassen wurden, sind seit 1945/46 die Kirchen selber (und nicht besondere Verbände oder Werke) Träger ihrer Jugendarbeit. Die anfänglich zwischen Kirchen und FDJ bestehenden Kontakte und Verbindungsstellen wurden nach dem 3. FDJ-Parlament (1949; Verpflichtung der FDJ auf die Ziele der SED) aufgelöst. Der Beschluß der 2. Parteikonferenz der SED (1952) zum „Aufbau des Sozialismus“ führte allgemein zu einer Verschärfung des innenpolitischen Klimas in der DDR. Den JG. und den Evangelischen Studentengemeinden (ESG) wurde staatsfeindliche Tätigkeit vorgeworfen; es kam zu Verhaftungen und anderen Maßnahmen, die jedoch — im Zuge des beginnenden Neuen Kurses — aufgrund von Verhandlungen zwischen Regierung und Kirchen am 10. 6. 1953 weitgehend rückgängig gemacht wurden. Die kirchliche Jugendarbeit blieb jedoch — in einem angespannten kirchenpolitischen Klima (Jugendweihe; Kirchen, V. B.) — in den 50er Jahren zahlenmäßig rückläufig; überörtliche Zusammenkünfte, Fahrten, Bibelrüstzeiten usw. unterlagen restriktiven Vorschriften. Die JG. konsolidierten sich in den 60er Jahren und gewannen in den 70er Jahren zunehmend an Anziehungskraft auch auf nichtkirchlich erzogene Jugendliche wegen des in ihnen gegebenen Diskussionsraumes, den jugendgemäßen Umgangsformen usw. Heute gibt es JG. faktisch wieder in fast allen Kirchengemeinden. Sommerliche ev. Jugendtage werden von vielen Tausenden besucht (1982 z.B. in Eisenach: 10.000, in Potsdam: 3.500, in Burg: 2.500). Einer der als „Blues-Messe“ bezeichneten Jugendgottesdienste in Berlin (Ost) wurde im Sommer 1982 4mal wiederholt, es beteiligten sich 7.000 Jugendliche. Seit 1979 veranstaltet die evangelische Jugendarbeit in der DDR jährlich jeweils im November Friedensdekaden (Friedensbewegung) mit vielfältigen kirchlichen Veranstaltungen zur Friedensthematik. In den Landeskirchen wird die Jugendarbeit durch Landesjugendpfarrer koordiniert. Die Jugendpfarrer in den Kirchenkreisen sind in der Regel Gemeindepfarrer mit diesem Sonderauftrag. Daneben gibt es auf den verschiedenen Ebenen hauptamtliche Jugendwarte und Jugenddiakone mit spezieller Ausbildung. Evangelische Studentengemeinden gibt es in 32 Universitäts- und Hochschulstädten der DDR. Größere ESG haben hauptamtliche, kleinere nebenamtliche Pfarrer, die sich mehrfach im Jahr zu Konferenzen treffen. Die Arbeit der ESG wird durch eine Geschäftsstelle in Berlin (Ost) koordiniert. Die ESG sind Mitglied im Christlichen Studenten-Weltbund und unterhalten Beziehungen zu ESG in der Bundesrepublik Deutschland, Berlin (West) und im Ausland. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 694 Jugendwerkhöfe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Juni-Aufstand

Siehe auch: Junge Gemeinde: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Junge Gemeinden: 1975 1979 Übergreifende Bezeichnung für die unterschiedlichen Formen der evangelischen Jugendarbeit (Gruppen, Arbeitsgemeinschaften, Arbeitskreise usw.) unter Jugendlichen innerhalb der Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Landeskirchen. Da neben der Freien Deutschen Jugend (FDJ), die sich anfänglich zu weltanschaulicher Toleranz und Überparteilichkeit bekannte, andere Jugendorganisationen…

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Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) (1985)

Siehe auch: Sozialdemokratische Partei Deutschlands: 1965 1966 1969 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD): 1975 1979 SPD: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die SPD wurde 1875 in Gotha als Vereinigung der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei (nach dem Ort ihres Gründungsparteitages auch „Eisenacher“ genannte, von K. Marx und F. Engels beeinflußte Richtung der Arbeiterbewegung unter Führung von A. Bebel und W. Liebknecht) und des Allgemeinen Deutschen Arbeitervereins (nach ihrem Gründer Ferdinand Lassalle auch als „Lassalleaner“ bezeichnet) als „Sozialistische Arbeiterpartei Deutschlands“ gegründet. Den Namen SPD nahm sie auf dem ersten Parteitag nach Aufhebung des Sozialistengesetzes (Verbot der sozialdemokratischen Betätigung außerhalb von Wahlen und Parlamenten 1878–1890) in Halle 1890 an. Die SPD verstand sich als Arbeiterpartei mit dem Ziel der Überwindung der kapitalistischen Gesellschaftsordnung, wobei die Wege zu dessen Erreichung (Revolution oder Sozialreform) von Anbeginn umstritten waren. Teile der wegen der Haltung der Mehrheit der SPD zu den Kriegskrediten und Kriegszielen während des I. Weltkrieges aus der Partei ausgeschlossenen bzw. ausgetretenen Mitgliedergruppen (insbesondere: Spartakusbund, Gruppe Internationale, Bremer Linksradikale) bildeten den Kern der Ende 1918 gegründeten Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD). Ihnen folgten 1920 wesentliche Teile der „Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei Deutschlands“ (USPD), in der sich die Masse der mit der Politik der Mehrheits-SPD Unzufriedenen zusammengeschlossen hatte. Der Anspruch von SPD und KPD, jeweils die eigentliche Interessenvertretung der Arbeiterklasse zu sein, sowie ihre entgegengesetzten Haltungen zur Weimarer Republik und zur parlamentarischen Verfassung führten in der Folgezeit zu erbitterten politischen Kämpfen zwischen beiden Parteien. Die zunehmende Abhängigkeit der KPD von der Komintern ließ die SPD am Ausgang der Weimarer Republik zu deren Hauptfeind („Sozialfaschisten“) werden. Gemeinsames Verbot und gemeinsame Verfolgungen während der Zeit des Nationalsozialismus führten bei Mitgliedern beider Parteien zu der Hoffnung eines gemeinsamen Neuanfangs, sei es in der Form einer einheitlichen Arbeiterpartei, sei es als geregeltes Zusammenwirken beider Parteien. So gingen auch erste Angebote für die Herstellung der organisatorischen Einheit unmittelbar nach deren Neugründung in der SBZ (KPD: 11. 6. 1945; SPD: 15. 6. 1945) von der SPD aus. Sie wurden zu diesem Zeitpunkt jedoch von der KPD abgelehnt, da diese zunächst ihre eigene organisatorische Struktur festigen wollte und wohl auch noch darauf hoffte, auf demokratischem Wege durch Wahlen die Vorherrschaft in Deutschland gewinnen zu können. Erst nach der Niederlage der kommunistischen Parteien bei den Wahlen in Österreich und Ungarn im Herbst 1945 und nachdem die SPD in ganz Deutschland zahlenmäßig stärker als die KPD wuchs, begann die KPD nun ihrerseits die Vereinigung beider Parteien zu propagieren. Wegen des Widerstandes der SPD in den Westzonen unter Führung von Kurt Schumacher, der in der KPD ein Werkzeug der sowjetischen Außenpolitik sah, stimmte jedoch schließlich nur die SPD der sowjetisch besetzten Zone unter Führung von O. Grotewohl — nicht zuletzt unter dem massiven Druck der Besatzungsmacht — der Vereinigung zu. (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED), III.) Während die SPD in den Westzonen und später in der Bundesrepublik Deutschland sich scharf von der SED abgrenzte und sich von einer Arbeiterpartei zunehmend zu einer Volkspartei wandelte (Godesberger Programm 1959), gestaltete sich das Verhältnis der SED zur SPD sehr widersprüchlich. Einerseits wurde die SPD noch bis Ende der 60er Jahre als spezieller Ansprechpartner — besonders in deutschlandpolitischen Fragen (Nation [S. 1154]und nationale Frage) — gesucht (z.B. „Redneraustausch“: Deutschlandpolitik der SED, X.) und nach wie vor die Aktionseinheit der Arbeiterklasse beschworen. Andererseits blieb die SPD nach Auffassung der SED wesentlich durch politischen Opportunismus gekennzeichnet, verhinderte die organisatorische Zusammenfassung der Arbeiterklasse unter Führung einer marxistisch-leninistischen Partei und vertrat zudem eine Politik des Imperialismus : „Sozialdemokraten verteidigen immer offener den staatsmonopolistischen Kapitalismus, verbinden sich mit dem auf Reformen orientierten Teil der Monopolbourgeoisie und legen Strategien zur Anpassung des staatsmonopolistischen Kapitalismus an seine neuen Existenzbedingungen vor.“ (Wörterbuch des wissenschaftlichen Kommunismus, Berlin [Ost] 1982, S. 333) (Reformismus) Nach Eintritt der SPD in das Kabinett der Großen Koalition in der Bundesrepublik 1966 wurde die Partei eine Zeitlang von der Propaganda der SED als „SP“ bezeichnet. Gleichzeitig benutzte die SED diese Polemik, um ihre Politik der Isolierung von Berlin (West) von der Bundesrepublik Deutschland propagandistisch zu unterstützen: von der „SP“ wurde die „Westberliner SP“ bzw. „Sozialdemokratische Partei Westberlins“ unterschieden. Nach Bildung des ersten Kabinetts der Kleinen Koalition in der Bundesrepublik Deutschland 1969 wandelte sich die Haltung der SED-Propagandisten gegenüber der SPD. Einerseits wurde der Ost- und Deutschlandpolitik der SPD ein „gewisser Realismus“ bescheinigt und ihre Leistungen im gesellschaftlichen Bereich wurden teilweise als den Interessen der „werktätigen Bevölkerung“ entsprechend anerkannt. Andererseits wurde und wird den „rechten Führern“ der SPD vorgeworfen, daß sie ihre Machtposition zur Aufrechterhaltung des kapitalistischen Systems mißbrauchen. Die Attraktivität der Ideen des in der SPD vertretenen Demokratischen ➝Sozialismus für einen großen Teil der DDR-Bevölkerung bis in die jüngste Zeit zwang die SED-Führung darüber hinaus zu besonderen Formen der Abgrenzung gegenüber dem Sozialdemokratismus. Diese Gründe und die Aufgabe des Gedankens von dem Fortbestand einer einheitlichen deutschen Nation durch die politische Führung der DDR seit 1970 führten dazu, daß die SPD ihre Sonderrolle unter den Parteien der Bundesrepublik Deutschland als bevorzugter Dialog- und potentieller Aktionspartner für die SED heute weitgehend verloren hat, allerdings ohne daß diese für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland das Ziel einer ihren Vorstellungen entsprechenden Aktionseinheit zwischen Kommunisten und Sozialdemokraten prinzipiell aufgegeben hätte: „Die von den Kommunisten vorgeschlagene Zusammenarbeit mit der Sozialdemokratie war und ist niemals ein taktisches Manöver. Im Gegenteil, der Kampf um die Einheit der Arbeiterbewegung ist das wichtigste und unabdingbare Prinzip ihrer Politik. Der Kampf um sie wird mit dem Ziel geführt, die Interessen der gesamten Arbeiterklasse — einschließlich der der sozialdemokratischen Werktätigen — zu verteidigen“ (Einheit der Arbeiterklasse und ideologischer Kampf, Berlin [Ost] 1981, S. 202). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1153–1154 Sowjetisches Militärtribunal (SMT) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialdemokratismus

Siehe auch: Sozialdemokratische Partei Deutschlands: 1965 1966 1969 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD): 1975 1979 SPD: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die SPD wurde 1875 in Gotha als Vereinigung der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei (nach dem Ort ihres Gründungsparteitages auch „Eisenacher“ genannte, von K. Marx und F. Engels beeinflußte Richtung der Arbeiterbewegung unter Führung von A. Bebel und W. Liebknecht) und des Allgemeinen…

DDR A-Z 1985

Gerichtsverfassung (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Grundsätzliche Bestimmungen Nach Artikel 92 der Verfassung wird die Rechtsprechung in der DDR durch das Oberste Gericht, die Bezirksgerichte, die Kreisgerichte und die Gesellschaftlichen Gerichte ausgeübt; in Militärstrafsachen besteht eine besondere Militärgerichtsbarkeit. Aufbau und Organisation der staatlichen Gerichte werden durch das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) vom 27. 9. 1974 (GBl. I, S. 457) geregelt, das mit Wirkung vom 1. 11. 1974 an die Stelle des GVG vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 45) getreten ist, nachdem mit dem ersten GVG der DDR vom 2. 10. 1952 (GBl., S. 985) die alte, in Deutschland seit 1879 bestehende G. beseitigt worden war. In den grundsätzlichen Bestimmungen betont das GVG die Unabhängigkeit der Richter, hebt die der Rechtsprechung gestellten Aufgaben hervor (Rechtswesen, II.) und legt die Zulässigkeit des Rechtsweges für alle Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen fest, soweit nicht die Zuständigkeit anderer Staatsorgane begründet ist. Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist also Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit; selbständige Kreis- und Bezirksarbeitsgerichte bestanden nur bis zum 25. 4. 1963. Das GVG beinhaltet ferner den Grundsatz der Öffent[S. 528]lichkeit der Verhandlung (Rechtswesen, IV. D.), der Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz, das Recht auf Verteidigung (Verteidiger), die Möglichkeit der Kassation gerichtlicher Entscheidungen und die Zulässigkeit der Gerichtskritik (Rechtswesen, IV. E.). Ausnahmegerichte sind unstatthaft. Die Gerichtssprache ist deutsch (in der Lausitz kann in sorbischer Sprache verhandelt werden), und die Urteile werden „Im Namen des Volkes“ verkündet. II. Das Oberste Gericht (OG) Das höchste Organ der Rechtsprechung ist das Oberste Gericht (§ 36 GVG) mit dem Sitz in Berlin (Ost), das von einem Präsidenten (Dr. Toeplitz, CDU) geleitet wird. Es leitet die Rechtsprechung aller Gerichte und hat die „einheitliche und richtige Gesetzesanwendung durch alle Gerichte“ zu sichern. Mit der Bestimmung, daß das OG der Volkskammer und zwischen ihren Tagungen dem Staatsrat verantwortlich ist (§ 36 Abs. 2 GVG), wurde das Prinzip des Demokratischen Zentralismus auch in der Rechtsprechung durchgesetzt. In Verwirklichung dieses Prinzips wurde ein umfassendes „System der wissenschaftlichen Leitung der Rechtsprechung“ entwickelt, das insbesondere die Anleitung der unteren durch die oberen Gerichte und durch das OG sowie die mit dem neuen GVG vom 27. 9. 1974 erneut eingeführte Anleitung und Kontrolle der Bezirks- und Kreisgerichte durch das Ministerium der Justiz regelt. In Art. 74 der Verfassung ist dem Staatsrat die ständige Aufsicht über die Verfassungsmäßigkeit und Gesetzlichkeit der Tätigkeit des OG übertragen. Diese Aufsichtsbefugnis erstreckt sich nach der Stellung des OG auf die gesamte Rechtsprechung der DDR, hat jedoch in der Praxis der letzten Jahre angesichts der geminderten Rolle des Staatsrats kaum Bedeutung erlangt. Die Organe des OG sind das Plenum, das Präsidium, die Kollegien für Straf-, Militärstraf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen und die bei den Kollegien gebildeten Senate. Dem Plenum gehören der Präsident, die Vizepräsidenten, die Oberrichter und die Richter des OG, die Direktoren der Bezirksgerichte und die Leiter der Militärobergerichte an. Mitglieder des Präsidiums sind der Präsident, die Vizepräsidenten und die Oberrichter des OG. Die Mitglieder des Präsidiums werden auf Vorschlag des Präsidenten vom Staatsrat berufen. Die Rechtsprechung liegt in Händen der Senate, die mit einem Oberrichter als Vorsitzendem und zwei beisitzenden Richtern besetzt sind. In Arbeitsrechtssachen entscheidet der zuständige Senat mit einem Oberrichter, einem weiteren Richter und drei Schöffen. Seit 1967 sind bei den Senaten des OG, ohne daß es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt, „Konsultativräte“ gebildet worden, die mit beratender Funktion ausgestattet sind. Es bestehen — soweit erkennbar — Konsultativräte für Familienrecht und LPG-Recht (beide beim 1. Zivilsenat des OG), für Urheber- und Patentrecht sowie 2 Konsultativräte für Strafrecht beim 3. und 5. Strafsenat des OG. Betont wird, daß die Konsultationen vor Durchführung einer Verhandlung keine „vorweggenommene Beweisaufnahme“ sein dürfen. Plenum und Präsidium können zur Leitung der Rechtsprechung Richtlinien und Beschlüsse erlassen, die für alle Gerichte verbindlich sind. Seit 1953 hat das OG 32 Richtlinien beschlossen, von denen allerdings, bedingt durch die Verabschiedung neuer Gesetze, die Mehrzahl inzwischen wieder aufgehoben wurde. Anträge auf Erlaß solcher Richtlinien und Beschlüsse können der Präsident des OG, der Generalstaatsanwalt, der Minister der Justiz und der Bundesvorstand des FDGB stellen. Das Plenum, an dessen Tagungen der Generalstaatsanwalt, der Minister der Justiz und ein Vertreter des Bundesvorstandes des FDGB teilzunehmen berechtigt sind, tagt grundsätzlich einmal in 3 Monaten. Entgegen der bis zum 31. 10. 1974 geltenden Regelung ist der Staatsrat an Plenartagungen des OG nicht mehr beteiligt. Das Präsidium bereitet die Tagungen des Plenums vor und beruft diese ein, ist zuständig für die Beschlußfassung, wenn ein Senat des OG in einer grundsätzlichen Rechtsfrage von der Entscheidung eines einem anderen Kollegium angehörenden Senats oder des Präsidiums abweichen will, wertet die Rechtsprechung der Gerichte und die Eingaben der Bürger aus, organisiert die Tätigkeit des OG und regelt die Geschäftsverteilung. Ferner ist das Präsidium Kassationsinstanz (s. u.). Es ist dem Plenum verantwortlich und rechenschaftspflichtig. In der Rechtsprechung ist das OG zuständig: 1. in erster und letzter Instanz für Strafsachen, in denen der Generalstaatsanwalt wegen ihrer überragenden Bedeutung Anklage vor dem OG erhebt; 2. in zweiter Instanz für die mit einem Rechtsmittel angefochtenen erstinstanzlichen Entscheidungen der Bezirksgerichte und Militärobergerichte und für die Entscheidung über die Berufung in bestimmten Patentsachen; 3. als Kassationsgericht (Kassation) in Straf-, Militärstraf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen. III. Die Bezirksgerichte (BG) In jedem Bezirk besteht ein BG, das von einem Direktor geleitet wird. Das BG leitet im Bezirk die Tätigkeit der Kreisgerichte und der gesellschaftlichen Gerichte. Nachdem mit dem neuen GVG das Plenum des BG weggefallen ist, fungiert als beratendes Kollegialorgan für den Direktor das Präsidium, [S. 529]dem der Direktor des BG, seine Stellvertreter und die Oberrichter angehören. Das Präsidium ist Kassationsinstanz und entscheidet als solche in der Besetzung mit dem Direktor oder einem Stellvertreter als Vorsitzendem und vier vom Direktor zu bestimmenden Mitgliedern des Präsidiums. Die Rechtsprechung des BG in Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen liegt in den Händen der Senate, deren Zahl bei den einzelnen BG unterschiedlich ist. Diese sind in der ersten Instanz mit einem Oberrichter oder Richter als Vorsitzendem und zwei Schöffen, in der zweiten Instanz mit einem Oberrichter als Vorsitzendem und zwei weiteren Richtern besetzt. In Arbeitsrechtssachen entscheiden auch in zweiter Instanz ein Oberrichter und zwei Schöffen. Das BG ist zuständig: 1. als Gericht erster Instanz a) in Strafsachen für die Entscheidung über Verbrechen gegen die Souveränität der DDR, den Frieden, die Menschlichkeit und die Menschenrechte, Staatsverbrechen, über vorsätzliche Tötungsverbrechen, schwerere Verbrechen gegen die Volkswirtschaft und in allen anderen Strafsachen, in denen die Anklage durch den Staatsanwalt vor dem BG erhoben wird, b) in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen für die Entscheidung über Streitigkeiten, in denen wegen der Bedeutung, Folgen oder Zusammenhänge der Sache der Staatsanwalt des Bezirks die Verhandlung vor dem BG beantragt oder der BG-Direktor die Sache an das BG heranzieht (durch diese Zuständigkeitsregelung wird die Verfassungsgarantie des Richters — Art. 101 der Verfassung — eingeschränkt); 2. in zweiter Instanz für die mit einem Rechtsmittel angefochtenen Entscheidungen der Kreisgerichte in Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen; 3. als Kassationsgericht für die Kassation rechtskräftiger Entscheidungen der Kreisgerichte. IV. Die Kreisgerichte (KrG) In jedem Kreis besteht ein KrG, das von einem Direktor geleitet wird und in Kammern für Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen gegliedert ist. Die Kammern sind mit einem Richter als Vorsitzendem und zwei Schöffen besetzt. Das KrG ist zuständig: 1. für alle Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen, soweit nicht die Zuständigkeit des BG oder des OG begründet ist. Es gehören also grundsätzlich alle Zivilsachen in erster Instanz vor das KrG; 2. für Entscheidungen über den Einspruch gegen eine Entscheidung der Konfliktkommission oder Schiedskommission (Gesellschaftliche Gerichte); 3. für die Entscheidung über die Beschwerde gegen eine Entscheidung des Staatlichen Notariats oder eines Einzelnotars; 4. für die Verhandlung über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen eine polizeiliche Strafverfügung wegen einer Verfehlung; 5. für Vollstreckbarkeitserklärungen von Entscheidungen der Gesellschaftlichen Gerichte; 6. für Einsprüche gegen die Nichtaufnahme in die Wählerliste zur Wahl der Volksvertretungen. V. Gerichtsorganisation in Berlin (Ost) In Berlin (Ost) besteht eine eigene Gerichtsorganisation seit der Auflösung des Kammergerichts im Herbst 1961 nicht mehr. In jedem der 8 Stadtbezirke gibt es ein Stadtbezirksgericht (Zuständigkeit wie Kreisgericht). Mit der Zuständigkeit eines Bezirksgerichts ausgestattet ist das Stadtgericht. Über Rechtsmittel und Kassationsanträge gegen dessen Entscheidungen entscheidet seit der Auflösung des Kammergerichts das Oberste Gericht. VI. Die Militärgerichtsbarkeit Die Militärgerichtsbarkeit war durch die Militärgerichtsordnung (Erlaß des Staatsrats) vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 71) eingerichtet worden. Sie wurde durch die AO des Nationalen Verteidigungsrates (Militärgerichtsordnung [MilGO] vom 27. 9. 1974, GBl. I, S. 481) neu geregelt. Die Rechtsprechung in Militärstrafsachen wird von dem OG, bei dem ein Militärkollegium gebildet ist, von den Militärobergerichten und den Militärgerichten ausgeübt. Die Leitung der Rechtsprechung liegt beim OG. Die Militärgerichte sind nicht nur in Strafsachen gegen Militärpersonen zuständig, sondern für alle Personen, die Straftaten gegen die militärische Sicherheit begehen. Der Standort und die örtliche Zuständigkeit der Militärgerichte und Militärobergerichte werden vom Minister für Nationale Verteidigung unter Berücksichtigung ihrer militärischen Notwendigkeit festgelegt (MilOG in Leipzig, Neubrandenburg, Berlin [Ost]). [S. 530]Als Grundlage für die Tätigkeit der Militärgerichte nennt die MilGO an erster Stelle die Beschlüsse der SED. Die sachliche Zuständigkeit ist entsprechend der allgemeinen Zuständigkeit in Strafsachen geregelt. Darüber hinaus sind die Militärstrafsenate des OG zuständig für die Entscheidung über strafbare Handlungen, die von Militärpersonen ab Dienstgrad Generalmajor/Konteradmiral oder Dienststellung Divisionskommandeur begangen werden, die Militärobergerichte ab Dienstgrad Oberst/Kapitän zur See oder ab Dienststellung Regimentskommandeur. Für die Organisierung der Tätigkeit der Militärgerichte und Militärobergerichte sind deren Leiter allein verantwortlich. Das MilOG, das weder ein Plenum noch ein Präsidium hat, entscheidet über Kassationsanträge (Kassation) gegen Entscheidungen des MilG. Kassationsinstanz sind ebenfalls (bei Entscheidungen der MilOG ausschließlich) die Militärstrafsenate des Militärkollegiums. Walther Rosenthal Literaturangaben Mampel, Siegfried: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik. Kommentar, 2., völlig neubearb. u. erw. Aufl. Frankfurt a. M.: Metzner 1982. Müller-Fritzsche: Gerichtsverfassungsrecht. Potsdam-Babelsberg 1981. (Staatsanwaltschaftsrecht, Akademie der Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, H. 252.) <LI>Roggemann, Herwig: Die Staatsordnung der DDR. Eingel. u. bearb. v. Herwig Roggemann. 2., erneuerte u. erw. Aufl. Berlin: Berlin-Verl. 1974. (Die Gesetzgebung der sozialist. Staaten. Einzelausg. 5.) (Quellen zur Rechtsvergleichung aus dem Osteuropa-Institut an der Freien Universität Berlin.) Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 527–530 Geographie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Germanistik

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Grundsätzliche Bestimmungen Nach Artikel 92 der Verfassung wird die Rechtsprechung in der DDR durch das Oberste Gericht, die Bezirksgerichte, die Kreisgerichte und die Gesellschaftlichen Gerichte ausgeübt; in Militärstrafsachen besteht eine besondere Militärgerichtsbarkeit. Aufbau und Organisation der staatlichen Gerichte werden durch das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) vom 27. 9. 1974 (GBl. I,…

DDR A-Z 1985

Karikatur (1985)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die Aufgabe der K. wird in der DDR völlig anders gesehen als in der Bundesrepublik Deutschland oder anderen westlichen Staaten. Es gehört zum Wesen jeder K., das Charakteristische einer Erscheinung besonders hervorzuheben, die Zeichnung mit dem, was verdeutlich werden soll, besonders zu überladen. Während die Karikaturisten in der westlichen Presse das hervorheben und verdeutlichen, was sich ihnen individuell nach Lage der Dinge als charakteristisch oder besonders bemerkenswert darbietet, ist jeder Karikaturist, der für die Presse der DDR arbeitet, verpflichtet, in seinen Darstellungen die Positionen der marxistisch-leninistischen Ideologie zu berücksichtigen. Er soll vor allem diese Denkpositionen mit seinen Mitteln verdeutlichen und Darstellungen vermeiden, die ihnen widersprechen könnten. Dadurch sind den Karikaturisten in der DDR wie in den übrigen osteuropäischen Staaten Ziele und Grenzen der K. weitgehend vorgegeben. Kurt Hager, Mitglied des Politbüros der SED, maßgebend für ideologische Grundsatzfragen und Probleme der Kulturpolitik in der DDR, sagte dazu am 6. 7. 1972: „Durch Lachen, Humor, Heiterkeit sollten die Künstler stärker sozialistisches Selbstbewußtsein, Überlegenheitsgefühl fördern helfen. Manchmal bedarf es nicht nur gutmütigen Humors, sondern auch spitzer Ironie und bissiger Satire, die vor allem den Gegner entlarvt, seine Hohlheit und Aufgeblasenheit, die sich aber auch gegen alles richten kann, was sich bei uns an unsozialistischen Verhaltensweisen breitmacht und nicht gutmütig geduldet werden kann. Wie wir niemandem erlauben, unsere sozialistischen Gesellschaftsgrundlagen anzutasten, werden wir auch zu wachen wissen, daß niemand unsere Bereitschaft zur Selbstkritik für das schmutzige Geschäft unserer Feinde ausnutzen kann.“ In der DDR veröffentlichte K. lassen sich in nachstehende Themenbereiche ordnen: 1. Darstellung von Mißständen, deren Beseitigung sowohl von der Bevölkerung wie von der politischen Führung gewünscht wird. Beispiele: Versorgungsmängel, Versagen von Dienstleistungsbetrieben, Planungsfehler im Bereich der Wirtschaft u.ä. 2. Erzieherische K.: Die Darstellung soll dem Betrachter eigenes Fehlverhalten oder das Fehlverhalten anderer in seinem unmittelbaren Einflußbereich bewußtmachen und zur Änderung des kritisierten Verhaltens anregen. Beispiele: Unrat aus dem eigenen Garten wird auf öffentliche Wege geschüttet; knappe Materialien werden sinnlos vergeudet; öffentliches Eigentum verkommt oder wird beschädigt; Kritik an schlechtem Benehmen oder Umgangsformen im zwischenmenschlichen Bereich. 3. „Antiimperialistische“ K.: Zeichnungen, in denen die Zustände in den nichtkommunistischen Ländern oder die Verhaltensweisen nichtkommunistischer Politiker aus der ideologisch fixierten Sicht des Marxismus-Leninismus dargestellt werden. Diese K. wirken auf den Betrachter meist unglaubwürdig, weil hier in der Regel nicht ein vorhandener Wahrheitsgehalt übertrieben wird, sondern eine kommunistische Propagandabehauptung als wahr unterstellt wird. Beispiele: Bettelarme Arbeiter in den westlichen Ländern hausen in verfallenen Elendsquartieren, an denen „Kapitalisten“ in Luxusautos vorbeifahren und hämische Bemerkungen machen; Darstellung von unbelasteten westlichen Politikern in Form eines Hakenkreuzes oder in Verbindung mit anderen nazistischen Symbolen; Bundesverteidigungsminister werden als raubgierige Landsknechte oder Schlächter gezeichnet. Die K. dieser Art diffamieren ihren jeweiligen Gegenstand bewußt. Sie sind im Wesen und in der Funktion mit den mittelalterlichen Schandbildern vergleichbar. In der Presse des Westens gibt es kaum K. dieser Art. 4. „Positive“ K.: Darunter fallen K., die durch Übertreibung positiver Eigenschaften oder Verhaltensweisen zu Tätigkeiten anregen sollen, die im Sinne des SED-Regimes liegen. Beispiele: Ein junger Mann zeigt stolz seine Muskeln, die beim freiwilligen Einsatz im Produktionsbetrieb gewachsen sind. Ein junges Mädchen drückt ihrem Verehrer eine Schaufel in die Hand. Sie arbeiten gemeinsam für die Allgemeinheit und gehen nicht spazieren. Ein klug aussehender junger Mann trägt einen großen Bücherpacken und ermuntert den Betrachter zum Lernen. K. dieser Art sollen den Betrachter zu eifriger Arbeit und zum Lernen anregen. Sie sind kennzeichnend für das Gesellschaftssystem in den kommunistisch regierten Staaten Osteuropas, weil sie vor allem die Erfüllung und Übererfüllung der Produktionspläne stimulieren sollen. Neben K. aus den genannten 4 Kategorien gibt es auch in der Presse der DDR den an der Grenze zur K. stehenden „Schwarzen Humor“ sowie Witzzeichnungen ohne satirische oder politische Absicht. K. von amtierenden kommunistischen Politikern oder von führenden Kommunisten aus der übrigen Welt gibt es in der Presse der DDR nicht. Außerdem erscheinen keine K., die die marxistisch-leninistische Ideologie in Frage stellen. Die „antiimperialistische“ K. sowie die „positive“ K. enthalten fast alle Presseorgane der DDR. Die meisten K. aus allen bisher erwähnten Kategorien enthält die wöchentlich erscheinende Zeitschrift „Eulenspiegel“. Sie beschäftigt die namhaftesten Karikaturisten der DDR, u.a. Heinz Behling, Harri Parschau, Harald Kretschmar, Oliver Harrington, Louis Rauwolf. Angesichts seiner politisch-ideologischen Aufgaben ist der „Eulenspiegel“ mit westlichen satirischen Zeitschriften wie z.B. dem früheren „Pardon“ und „Simplicissimus“ oder dem englischen „Punch“ nicht zu vergleichen. Die Zeitschrift hat Pendants in allen osteuropäischen Staaten. Weitgehendes Vorbild in Inhalt und Aufmachung ist die sowjetische Zeitschrift „Krokodil“. Kabarett. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 709 Kandidat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Karl-Marx-Universität Leipzig

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die Aufgabe der K. wird in der DDR völlig anders gesehen als in der Bundesrepublik Deutschland oder anderen westlichen Staaten. Es gehört zum Wesen jeder K., das Charakteristische einer Erscheinung besonders hervorzuheben, die Zeichnung mit dem, was verdeutlich werden soll, besonders zu überladen. Während die Karikaturisten in der westlichen Presse das hervorheben und verdeutlichen, was sich ihnen individuell nach Lage der…

DDR A-Z 1985

Außenpolitik (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Zielsetzung und Methoden Grundlage der A. der DDR ist der Marxismus-Leninismus. Danach wird auch die A. jedes Staates vom Charakter seiner Klassenstruktur und von den jeweiligen konkreten historischen und sozioökonomischen Bedingungen in einer Geschichtsepoche bestimmt. Die Kategorie des Klassenkampfes wird damit auf die Gestaltung der internationalen Beziehungen übertragen (Klasse/Klassen, Klassenkampf). A. sozialistischer Staaten bedeutet darum vor allem „Kampf“ mit nichtmilitärischen Mitteln bis zum „Sieg des Sozialismus im Weltmaßstab“ (als Fernziel). Aber auch die Zusammenarbeit mit nichtsozialistischen Staaten ist — als besondere Form dieses „Kampfes“ — in die Vorstellungen durchaus einbezogen. Diese außenpolitische Konzeption unterscheidet zwischen Fern- und Nahzielen (Strategie und Taktik), Trägern und Triebkräften des internationalen Klassenkampfes und den Methoden und Mitteln revolutionärer A. Träger sind danach in erster Linie das „internationale Proletariat“, das von den kommunistischen und Arbeiterparteien organisiert und geführt wird. Als wichtige Triebkräfte werden außerdem revolutionäre Befreiungsbewegungen und staatstragende Parteien einer Reihe von Entwicklungsländern (z.B. in Syrien, Irak, Angola, Kongo-Brazzaville, Äthiopien, Moçambique, Nikaragua) angesehen, die einen nichtkapitalistischen Entwicklungsweg ihrer einheimischen Volkswirtschaften und Gesellschaftssysteme propagieren (Entwicklungshilfe). Ferner wird der Ausnutzung einer Reihe von Widersprüchen die Rolle einer Triebkraft im internationalen Klassenkampf zugesprochen. Dies sind die Widersprüche zwischen Bourgeoisie und Proletariat in den kapitalistischen Ländern, zwischen den kapitalistischen Ländern und den unabhängig gewordenen jungen Nationalstaaten der Dritten Welt, zwischen den einzelnen kapitalistischen Ländern und zwischen kapitalistischem und sozialistischem Lager. Ähnlich wie in nichtsozialistischen Herrschaftssystemen auch, bestehen zwischen den ideologisch fixierten Grundlinien der A. der DDR und realpolitischen Erfordernissen der Tagespolitik Spannungen, die im Einzelfall nicht immer auflösbar sind, aber in der [S. 105]DDR auch nicht geleugnet werden. Diese Spannungen lassen sich nicht auf den schlichten Gegensatz Machtpolitik versus Ideologie reduzieren. Vielmehr spielen in konkreten außenpolitischen Aktionen der DDR stets beide Momente eine Rolle, freilich — entsprechend den außenpolitischen Sachzwängen — mit unterschiedlicher Intensität, d.h. in einem pragmatisch bestimmten, jedoch stets erfolgsorientierten Mischungsverhältnis. Wenn sich die DDR-Führung in bestimmten außenpolitischen Situationen „realpolitisch“ verhält, also auch dort ihren außenpolitischen Nutzen sucht, wo ideologische Rechtfertigungen nicht oder vorübergehend nicht greifen, so bedeutet dies insgesamt noch keinen Verzicht auf Ideologie als Motivations- und Legitimationsinstrument überhaupt. Unverändert großes Gewicht hat die Ideologie bei der Festlegung des Hauptzieles der A. der DDR, zumal hier weltanschauliche Prämissen und realpolitische Zwänge eine besonders enge Verbindung eingehen. Dieses Hauptziel besteht darin, „gemeinsam mit der Sowjetunion und den anderen sozialistischen Staaten die günstigsten internationalen Bedingungen für den sozialistischen und kommunistischen Aufbau zu sichern“ (Wörterbuch der Außenpolitik und des Völkerrechts, Berlin [Ost] 1980, S. 66). Als „Hauptzentrum“ der Koordination der A. gilt dabei der Warschauer Pakt, vor allem die regelmäßigen Konferenzen seines Politischen Beratenden Ausschusses, sowie die bis 1982 jährlich mit Ausnahme des Jahres 1975 auf der Krim in der UdSSR durchgeführten Treffen aller, oder wie 1982, einiger „Führer der kommunistischen und Arbeiterparteien der Bruderländer“. Der von November 1982 bis Februar 1984 amtierende Generalsekretär Andropow hat die Tradition der Krim-Treffen 1983 nicht fortgesetzt. Bei der Durchführung dieser Hauptaufgabe gelten für die A. der DDR folgende Grundprinzipien: Zu den sozialistischen Staaten will sie ihre Beziehungen auf der Basis des „Prinzips des sozialistischen Internationalismus“ gestalten, der als „höhere Stufe“ des Proletarischen ➝Internationalismus verstanden wird. Dabei wird seit Gründung der DDR die Freundschaft zur UdSSR als „Grundpfeiler der Außenpolitik“ bezeichnet (Regierungserklärung Otto Grotewohls vom 12. 10. 1949). Faktisch führte dies mit einigen Einschränkungen — in der Berlin-Frage nahm die DDR zeitweise eine abweichende Haltung ein — zu weitgehender Identifikation mit den außenpolitischen Zielen und Aktivitäten der UdSSR. Nach der Verfassungsrevision vom 7. 10. 1974 wird in Art, 6 Abs. 2 der zweiten Verfassung von 1968 das völkerrechtliche Verhältnis zur UdSSR erstmals auch verfassungsrechtlich normiert („… für immer und unwiderruflich … verbündet“). Zwischen Staaten mit unterschiedlicher Gesellschaftsordnung sollen die Prinzipien der Friedlichen Koexistenz gelten, die sowohl einen Kooperations- als auch einen Klassenkampfaspekt enthalten. Wichtige außenpolitische Funktionen nehmen in erster Linie wahr: das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, das Ministerium für Außenhandel (MAH), das Ministerium für Nationale Verteidigung und die für die Beziehungen zu ausländischen kommunistischen Parteien zuständige Abteilung für Internationale Verbindungen des Sekretariats des Zentralkomitees (ZK) der SED sowie die anderen Abteilungen, die sich speziell mit Fragen der „BRD und Westberlins“ befassen. Die außenpolitischen Befugnisse des Staatsrates, der von 1960 bis 1970 mehr als 30 internationale Verträge ratifizierte, sind nach der Verfassungsrevision von 1974 fast vollständig beseitigt bzw. auf die „Regierung“ der DDR, d.h. auf den Ministerrat, faktisch auf sein Präsidium, übertragen worden. Während das MfAA außenpolitische Entscheidungen „vorbereitet“ und „durchführt“ sowie für alle Ministerien eine außenpolitische Koordinierungsfunktion ausübt, werden alle wichtigen Entscheidungen auf außenpolitischem Gebiet im 18köpfigen (Vollmitglieder) Politbüro des ZK der SED getroffen (Stand: 31. 12. 1983). Damit ist die für Herrschaftssysteme sozialistisch-kommunistischer Prägung charakteristische Zweigleisigkeit der A. — durch Staats- und Parteiorgane — institutionell verankert. Zweigleisigkeit bedeutet hier, daß — soweit möglich — offizielle Beziehungen traditionellen Typs zu den Organen des anderen Staates unterhalten und gleichzeitig Parteibeziehungen zu den jeweiligen kommunistischen bzw. sozialistischen Parteien, auch wenn diese nicht an der Regierung beteiligt sind, gepflegt werden. Unter der Verantwortung dieser zentralen Organe nahm die außenpolitische Aktivität der DDR — vor allem bis zur diplomatischen Anerkennung durch die Mehrzahl der UN-Mitglieder Ende 1972/Anfang 1973 (Diplomatische Beziehungen) — vielgestaltige Formen auf diplomatischer, wirtschaftlicher, wissenschaftlich-technischer, kultureller und sport-politischer Ebene an und entwickelte die unterschiedlichsten, den besonderen Gegebenheiten des Ziel-Staates angepaßten Methoden. Instrumente und Kanäle dieser Aktivität waren bis zu diesem Zeitpunkt neben den Botschaften, die zur Pflege der diplomatischen Beziehungen in den sozialistischen Ländern errichtet wurden, und den zahlreichen Handelsvertretungen in erster Linie die Vertretungen der Kammer für Außenhandel (KfA), der Staatsbank der DDR, des Leipziger Messeamtes, der Deutschen Seereederei, des Allgemeinen Deutschen Nachrichtendienstes (ADN), des Deutschen Reisebüros und der volkseigenen Handelsorganisationen (vor allem volkseigener Außenhandelsbetriebe [AHB]) im Ausland. [S. 106]Als Medien der Kontaktaufnahme und -pflege und der Propagierung außenpolitischer Ziele dienten ferner die Entsendung eigener und der Empfang ausländischer (Parlamentarier-)Delegationen, die Einrichtung von Städte- und Betriebspartnerschaften, die Beteiligung an ausländischen Messen, die in westlichen Ländern bevorzugte Inseratenwerbung in der Tagespresse, internationale Sportveranstaltungen, wissenschaftliche und kulturelle Kongresse und tägliche, mehrstündige, fremdsprachige Radiosendungen. Auf allen diesen Ebenen trieb die DDR eine technisch sowie finanziell aufwendige und nicht immer erfolglose Auslandspropaganda. Hierbei spielten die etwa 50 Auslands- und Freundschaftsgesellschaften und -komitees (Stand: 31. 12. 1983) mit globaler, regionaler oder auf einzelne Länder gerichteter Zuständigkeit, die in der 1961 gegründeten Liga für Völkerfreundschaft zusammengeschlossen wurden, eine wichtige Rolle. Ihnen oblag vor allem die Kontaktpflege zu kapitalistischen Staaten und Staaten der Dritten Welt. Diese Vereinigungen und die entsprechenden Gesellschaften in den jeweiligen Partnerländern sollten von der Gesamtentwicklung der DDR ein positives Image verbreiten und für ihre außenpolitischen Ziele werben. Die SED versprach sich davon vor allem günstige Auswirkungen auf die Erreichung ihres damaligen außenpolitischen Hauptzieles: der diplomatischen Anerkennung. Bis zum Abschluß des Grundlagenvertrages 1972 war die A. der DDR gegenüber der Bundesrepublik Deutschland von spezifischen Zielsetzungen bestimmt, d.h. die Deutschlandpolitik war wichtigstes Aktionsfeld der A. der DDR (Deutschlandpolitik der SED). In beiden Teilen Deutschlands waren entgegengesetzte Vorstellungen über die politische Gestalt eines wiedervereinigten Deutschland entwickelt worden. Die DDR vermochte jedoch ihren Anspruch auf uneingeschränkte Souveränität und völkerrechtliche Anerkennung als selbständiger deutscher Staat gegen die Politik der Bundesrepublik Deutschland nicht durchzusetzen. Ferner hat die SED-Führung gerade in der Frage der deutschen Nation einen schwankenden Kurs verfolgt (Nation und nationale Frage), d.h. ihre Deutschlandpolitik blieb lange Zeit von widersprüchlichen Aussagen und Positionswechseln in dieser zentralen Frage der politisch-propagandistischen Auseinandersetzung mit der Bundesrepublik bestimmt. Die A. wurde daher im Zeitraum vor dem Grundlagenvertrag in entscheidendem Maß von deutschlandpolitischen Überlegungen geformt, auch wenn sie regional und politisch über den europäischen Raum hinauswirkte. Mit der Absage der SED an die Vorstellung einer einheitlichen deutschen Nation 1970, wie sie sich u.a. in den offiziellen Reaktionen auf die Regierungserklärung der kleinen Koalition vom Oktober 1969 zeigte, und nach der ersten Anerkennungswelle Anfang der 70er Jahre hat die Deutschlandpolitik ihr überragendes Gewicht innerhalb der A. der DDR eingebüßt und ist — wie die SED immer wieder betont — gleichrangiger Bestandteil ihrer gesamten A. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, daß die DDR nach der Regierungsübernahme der kleinen Koalition 1969 ihr Ziel der (de-facto-)Anerkennung als souveräner Staat, insbesondere durch die innerdeutsche Vertragspolitik der folgenden Jahre, als erreicht ansehen konnte. In der außenpolitischen Praxis blieb freilich nach wie vor die Deutschlandpolitik ein wichtiges Aktionsfeld für die SED. II. Das Verhältnis zur UdSSR Bis zur Übertragung der staatlichen Souveränität durch die UdSSR mit deren Note vom 25. 3. 1954 war die A. der DDR direkt durch die Besatzungspolitik der Sowjetunion bestimmt. Entgegen Behauptungen der SED-Führung und in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht kann erst das Datum dieser sowjetischen Erklärung als der Zeitpunkt gelten, von dem an die DDR als formal souveräner Staat anzusehen ist. Die von sowjetischer Seite stets — zuletzt beim Abschluß des Viermächte-Abkommens über Berlin — geltend gemachten Vorbehalte haben jedoch den Charakter von Souveränitätsbeschränkungen, auch wenn dies von der SED bestritten wird. Durch Erlaß der Sowjetregierung vom 25. 1. 1955 beendete die UdSSR einseitig den Kriegszustand mit Deutschland. Von Januar bis April 1955 vollzogen die ČSSR, die Volksrepublik Polen, die VR Albanien, die Rumänische VR, die Ungarische VR und die VR China den gleichen Schritt. Nach der Unterzeichnung der Pariser Verträge im Herbst 1954, insbesondere nach der Londoner Neunmächte-Konferenz (28. 9.–3. 10. 1954), auf der die Westmächte das Alleinvertretungsrecht der Bundesrepublik Deutschland für alle Deutschen uneingeschränkt unterstützten, nach der gescheiterten Gipfelkonferenz vom Sommer 1955 (18.–23. 7. 1955) und dem Besuch Bundeskanzler Adenauers in Moskau (9.–13. 9. 1955), in dessen Verlauf die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen der UdSSR und der Bundesrepublik Deutschland beschlossen wurde, wurde am 20. 9. 1955 in Moskau ein „Vertrag über die Beziehungen zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“ unterzeichnet, der von Völkerrechtlern der DDR als „Beginn einer neuen Etappe in den Beziehungen zwischen beiden Staaten“ bezeichnet wird. Dieser Vertrag sollte die Souveränität der DDR erneut bekräftigen. Gleichzeitig löste die UdSSR das Amt ihres „Hohen Kommissars“ in der DDR auf. Der [S. 107]Art. 1 Abs. 2 des Vertrages übertrug der DDR die „Entscheidung über Fragen ihrer Innen- und Außenpolitik, einschließlich der Beziehungen zur Deutschen Bundesrepublik …“ (Dokumente …, Bd. 3, Berlin [Ost] 1956, S. 281). Der Vertrag regelte u.a. (bis zum Abschluß eines Truppenvertrages zwischen beiden Staaten am 12. 3. 1957) die „zeitweilige Stationierung sowjetischer Truppen“ auf dem Gebiet der DDR. (Seitdem werden die in der DDR stationierten Teile der sowjetischen Armee als Gruppe Sowjetischer Streitkräfte in Deutschland [GSSD] bezeichnet.) Um die DDR auch ökonomisch zu stärken und den wirtschaftlichen und psychologischen Folgen des 17. 6. 1953 entgegenzuwirken, hatte die UdSSR schon im April 1950 teilweise und im August 1953 auf alle noch ausstehenden Reparationszahlungen (2,5 Mrd. Dollar nach DDR-Quellen) verzichtet, weitere 33 SAG-Betriebe an die DDR zurückgegeben, alle Nachkriegsschulden erlassen, die Stationierungskosten für die Truppen auf dem Gebiet der DDR verringert und ihr beträchtliche Kredite (etwa 1 Mrd. Rubel) eingeräumt. Große Bedeutung für die vom Rohstoffimport abhängige DDR hatten ebenfalls die Wirtschaftsverhandlungen am 16. und 17. 7. 1956 in Moskau. Die UdSSR halbierte noch einmal die Stationierungskosten für ihre Truppen (von 1,6 Mrd. auf 0,8 Mrd. Mark, ab 1959 wurden sie ganz gestrichen) und verpflichtete sich nach Angaben aus der DDR zu langfristigen Rohstofflieferungen für zusätzliche 7,5 Mrd. Rubel. Die Zeit zwischen dem V. und VI. Parteitag der SED (1958–1963) ist eine Phase besonders enger Beziehungen zur Sowjetunion. Deren Deutschlandpolitik war nach der Machtkonsolidierung Chruschtschows darauf gerichtet, in einem erneuten Anlauf sowohl das Berlin-Problem als auch — durch Aufwertung und Ausweitung der internationalen Anerkennung der DDR — die deutsche Frage im Sinne der sowjetischen weltpolitischen Interessen zu lösen. Die DDR hat in ihrer A. das Berlin-Ultimatum Chruschtschows, die sowjetische Friedensvertrags -Politik, aber auch die Haltung der Sowjets auf der Genfer Abrüstungskonferenz (1959) ohne Einschränkung unterstützt. Der Bau der Mauer in Berlin, der mit vollem Einverständnis und Förderung durch den Warschauer Pakt erfolgte, markierte den Höhepunkt einer Entwicklung, die von weitreichender Übereinstimmung der außenpolitischen Interessen von DDR und UdSSR bestimmt war und sich — in dieser Form — bis in die Gegenwart nicht wiederholt hat. Chruschtschows Rede auf dem VI. Parteitag der SED 1963, mit der er auch „parteioffiziell“ das Ende der von der Sowjetunion ausgelösten Berlin-Krise und der Auseinandersetzungen um einen Friedensvertrag verkündete, warf für die A. der DDR neue Fragen auf. Die Abschließung gegenüber der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West), die beginnenden Wirtschaftsreformen usw. hatten zu einer Stabilisierung des Herrschaftssystems in der DDR geführt. Vor diesem Hintergrund kam es 1964 zu einer neuen vertraglichen Festlegung des Verhältnisses zwischen der DDR und der Sowjetunion. Die SED-Führung bezeichnete den mit der UdSSR am 12. 6. 1964 in Moskau abgeschlossenen (1.) „Vertrag über Freundschaft, gegenseitigen Beistand und Zusammenarbeit“ als das „bis dahin wichtigste Ereignis und Ergebnis“ ihrer A. und als „folgerichtige“ Fortsetzung und Entwicklung der beiderseitigen Beziehungen, die mit dem Vertrag vom 20. 9. 1955 begonnen hätten. Er sollte „der Freundschaft zwischen beiden Staaten Richtung und Perspektive bis über das Jahr 2.000 hinaus“ geben. In seinen Kernsätzen bekräftigt der Vertrag die Zugehörigkeit beider Staaten zum Warschauer Pakt, garantiert die Unantastbarkeit der Grenzen der DDR, bezeichnet — erstmalig in einem völkerrechtlichen Vertrag — Berlin (West) als „selbständige politische Einheit“ und fordert die „Normalisierung der Lage in West-Berlin auf der Basis eines Friedensvertrages“. Die „hohen vertragschließenden Seiten“ erklärten ferner, daß ein einheitlicher deutscher Staat nur durch „gleichberechtigte Verhandlungen und eine Verständigung zwischen beiden souveränen deutschen Staaten“ erreicht werden könne. Die UdSSR behielt sich auch in diesem Vertrag „Rechte und Pflichten“ vor, die ihr aus „internationalen Abkommen einschließlich des Potsdamer Abkommens“ erwachsen sind. Die wirtschaftliche Zusammenarbeit beider Länder will der Vertrag optimal entwickeln und durch Koordinierung der Volkswirtschaftspläne den „nationalen Wirtschaften beider Staaten ein Höchstmaß an Produktivität sichern“. Der Vertrag hatte eine Gültigkeitsdauer von 20 Jahren, falls er nicht „auf Wunsch“ beider Seiten im Falle der „Schaffung eines einheitlichen, demokratischen und friedliebenden deutschen Staates“ oder des Abschlusses eines deutschen Friedensvertrages „überprüft“ wird. Nach Auffassung westlicher Völkerrechtler bedeutete dieser Beistandspakt, obwohl er explizit keine neuen Verpflichtungen schuf, die über die des Warschauer Paktes hinausgingen, durch die Betonung des Prinzips des sozialistischen Internationalismus und der Verpflichtung zur „brüderlichen Hilfe“, die sich beide Seiten gegebenenfalls leisten wollen, verstärkte Interventionsmöglichkeiten für die UdSSR. Darüber hinaus bedeutete dieser Vertrag die völkerrechtliche Festlegung beider Staaten auf die bis dahin verfolgte Deutschlandpolitik. Die Bündnisklausel (Art. 5 Abs. 1) entspricht der des Warschauer Paktes. Danach bestimmt allein die UdSSR, mit welchen Mitteln sie Beistand leistet, eine automatische Hilfeleistung ist nicht vorgesehen. Einer[S. 108]seits ist die DDR mit dem Vertrag vom 12. 6. 1964 erstmalig in das System der bilateralen Konsultations- und Beistandspakte im sowjetischen Einflußbereich einbezogen und damit noch stärker als bisher vertraglich an die UdSSR gebunden worden; andererseits erhielt sie jedoch durch ihn eine erhöhte Existenzgarantie seitens der UdSSR und ein begrenztes Mitspracherecht in der sowjetischen Deutschlandpolitik. Die engen ideologischen und machtpolitischen Bindungen an die UdSSR konnten jedoch nicht Spannungen verdecken, die mit einer wachsenden, aber eng begrenzten Emanzipation der DDR — vom einstigen Vasallen zum Juniorpartner der Hegemonialmacht UdSSR — auftreten mußten. Gründe hierfür sind in erster Linie die Auswirkungen des sowjetisch-chinesischen Konflikts auf die Bindungen innerhalb des osteuropäischen Paktsystems und in der wachsenden wirtschaftlichen Bedeutung der DDR als größter Handelspartner der UdSSR zu suchen. Wegen der politischen Abhängigkeit der Führungsgruppe der SED von der KPdSU führten Spannungen zwar nicht zu offener Obstruktion gegenüber sowjetischer Politik. Gelegentlich deuteten jedoch Zeitpunkt und Inhalt von DDR-Verlautbarungen, in denen sowjetische außenpolitische Aktionen oder innersowjetische Ereignisse kommentiert wurden, auf mangelnde „völlige Übereinstimmung“ hin. So hat sich z.B. Ulbricht bis 1961 in der öffentlichen Unterstützung des Chruschtschowschen Entstalinisierungskurses auffällig zurückgehalten. Ebenso wurden die Auswirkungen des kurzfristigen literarischen Tauwetters in der UdSSR im Jahre 1962 in der DDR rigoros bekämpft, die Reise und das Auftreten des Lyrikers Jewtuschenko in der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1963 sogar heftig kritisiert. Der Sturz Chruschtschows im Oktober 1964 fand in der DDR nur ein vorsichtig registrierendes Echo. Zwar hatte die Schwächung des sowjetischen Parteichefs durch den Ausgang der Kuba-Krise auch negative Rückwirkungen auf sein „Durchhaltevermögen“ in der Berlin-Politik — das Berlin-Ultimatum wurde schließlich sang- und klanglos aufgegeben und offiziell als überflüssig nach dem Mauerbau bezeichnet —, jedoch wurden gerade zum damaligen Zeitpunkt seine Verdienste um die DDR bezüglich der Einführung des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) und des Abschlusses des Freundschaftsvertrages vom Juni 1964 auffällig betont und von der SED-Führung in den Vordergrund gerückt. Andererseits sind die Vorbereitungen des für Herbst 1964 geplanten Besuches von Chruschtschow in der Bundesrepublik Deutschland kritisch bis ablehnend diskutiert worden. Im chinesisch-sowjetischen Konflikt hatte die SED auf ihrem VI. Parteitag im Jahre 1963 eindeutig die sowjetische Position unterstützt. Diese Einstellung wurde jedoch von ihr im Herbst 1964 vorsichtig modifiziert. Auch Ulbricht äußerte nun Bedenken gegen die Einberufung einer kommunistischen Weltkonferenz, die nach Chruschtschows Intention die Exkommunikation der KP Chinas aus der kommunistischen Weltbewegung beschließen sollte. Danach haben sich jedoch die Beziehungen zur VR China ständig verschlechtert und erreichten Ende der 60er/Anfang der 70er Jahre einen absoluten Tiefpunkt. Die SED-Führung hatte sich ohne Vorbehalte den sowjetischen Standpunkt zu eigen gemacht. Die Außen- und Innenpolitik Pekings wurde als „antisowjetisch“, „unmarxistisch“, „revisionistisch“ und „chauvinistisch“ bezeichnet (Maoismus). Zwar wurden weiter diplomatische Beziehungen unterhalten und jährlich Protokolle über den Handelsaustausch unterzeichnet, jedoch wurde die VR China von der SED nicht mehr uneingeschränkt als sozialistischer Staat anerkannt: die Existenz sozialistischer Produktionsverhältnisse in China ist im Widerspruch dazu jedoch nie bestritten worden. Als Folge der seit etwa 1981 verminderten Spannungen zwischen der UdSSR und der VR China haben sich auch die staatlichen Beziehungen zwischen der DDR und der VR China deutlich verbessert. Auf dem 5. Plenum des ZK der SED (25.–26. 11. 1982) ist zum ersten Mal seit 20 Jahren mit keinem Wort Kritik an der Politik der KP Chinas geübt worden. Vielmehr kündigte die SED-Führung an, sie unternähme — auf der Grundlage des Prinzips der friedlichen Koexistenz — „konstruktive Schritte“ zur Normalisierung des bilateralen Verhältnisses. Eine durchgreifende Verbesserung der Beziehungen zwischen SED und KP Chinas ist jedoch vorläufig nicht zu erwarten. Die DDR sieht nach wie vor in der UdSSR den einzig wirksamen Garanten ihrer Grenzen und damit ihrer Existenz. Zwar hat sie weder einen separaten Friedensvertrag mit der UdSSR abschließen noch in den 60er Jahren ihre einseitige Forderung nach Umwandlung von Berlin (West) in eine „Freie Stadt“ in Moskau durchsetzen können. Volle Übereinstimmung zwischen beiden Staaten bestand und besteht jedoch hinsichtlich eines Grundsatzes der A. der DDR: Jede Entspannung in Europa darf den territorialen und politischen Status quo nicht in Frage stellen. Diesem Grundsatz entsprechend hat die DDR während der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (1973–1975), während der Belgrader (Oktober 1977 — März 1978) und auf der Madrider Folgekonferenz (November 1980 bis September 1983) die sowjetische Konferenzdiplomatie uneingeschränkt unterstützt. Insbesondere die erfolgreichen Versuche der sowjetischen Konferenzstrategie, im Abschlußdokument der KSZE (1975) neben der Möglichkeit einer einvernehmlichen, d.h. friedlichen Änderung bestehender Grenzen (Prinzip I) die „Unverletzlichkeit der Grenzen“ (als Prinzip III) [S. 109]aufzunehmen, haben die volle Zustimmung der DDR gefunden. Die kompromißlose Bejahung der sowjetischen Politik gegenüber den Reformbewegungen in der ČSSR 1968 lag im ureigensten Interesse der Dogmatiker in der SED. Mögliche Rückwirkungen auf die Deutschlandfrage (Unterbrechung der Verhandlungen zwischen Bonn und Moskau über einen Gewaltverzichtsvertrag und der damals ins Auge gefaßten innerdeutschen Annäherung) wurden dafür in Kauf genommen. In den letzten Jahren vor der Ablösung Ulbrichts im Mai 1971 war im Verhältnis zur UdSSR jedoch offenbar eine Veränderung eingetreten, die im Westen als Versuch einer begrenzten Emanzipation der DDR von der Sowjetunion gedeutet worden ist. Das Bemühen Ulbrichts, die Interessen der DDR auch gegenüber der UdSSR stärker zur Geltung zu bringen, zeigte sich deutlich während der Bundespräsidentenwahl im März 1969, der letzten in Berlin (West), als die SED-Führung im Gegensatz zur UdSSR eine schwere Berlin-Krise in Kauf nahm, während Moskau offenbar einen Konflikt mit den Westmächten zu Beginn einer neuen, eigenen Entspannungsoffensive zu vermeiden suchte. Auch während der Vorbereitungen und in der ersten Phase der Vier-Mächte-Verhandlungen über Berlin schien die DDR eher einer Konfliktstrategie zu folgen, als die Anstrengungen Moskaus zu unterstützen, mit den Westmächten (über Berlin) zu einem vertraglich ausgehandelten Modus vivendi zu gelangen. Westliche Beobachter haben die Ablösung Ulbrichts u.a. auf dessen Widerstand gegen die neue sowjetische Europa- und insbesondere Berlinpolitik zurückgeführt. Unter der Führung Honeckers ist wieder eine nahezu vollständige Unterordnung unter die Außenpolitik der UdSSR zu beobachten. Die vertragliche Grundlage des gegenwärtigen Verhältnisses zwischen beiden Staaten bildet der (2.) „Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand“ vom 7. 10. 1975. Obwohl die Laufzeit seines Vorgängers vom 12. 6. 1964 (20 Jahre) noch nicht beendet war, hielten es beide Parteiführungen offenbar für notwendig, nach Abschluß der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa Ende Juli/Anfang August 1975 in Helsinki die völkerrechtliche Fixierung ihrer Beziehungen den veränderten Bedingungen anzupassen. In dem Vertrag von 1975 fehlt nunmehr jeder gesamtdeutsche Bezug. Die Betonung der Prinzipien des sozialistischen Internationalismus ist an die erste Stelle, im Unterschied zum Vertrag von 1964, noch vor die Aufzählung der Grundsätze der staatlichen Souveränität getreten. Die noch 1964 und in Verträgen mit einzelnen Warschauer-Pakt-Staaten 1967 verwendete Formulierung von der „besonderen“ bzw. „selbständigen politischen Einheit Westberlin“ taucht nicht mehr auf, dafür wird — wenn auch in dem westlichen Rechtsstandpunkt widersprechenderweise — auf das Viermächte-Abkommen über Berlin vom 3. 9. 1971 rekurriert, wenn die künftige Politik gegenüber Berlin (West) angesprochen wird. Die in Art. 6 fixierte Grenzgarantie („Unantastbarkeit“) erstreckt sich auf alle Grenzen der Teilnehmerstaaten des Warschauer Paktes, nicht nur auf die der beiden Vertragspartner. Überraschenderweise werden die Grenzen zu Berlin (West) nicht besonders erwähnt, vielmehr so behandelt, als ob sie auch Grenzen zur Bundesrepublik Deutschland seien. Im Gegensatz zum Warschauer Vertrag und dem zweiseitigen Vertrag von 1964 ist 1975 jede regionale Begrenzung des Bündnisfalls entfallen, was bedeutet, daß die Nationale Volksarmee künftig auch an der sowjetisch-chinesischen Grenze eingesetzt werden könnte. Allerdings ist diese Begrenzung auch schon in einigen früheren bilateralen Verträgen der UdSSR und der DDR mit osteuropäischen Staaten aufgegeben worden. Von Bedeutung ist schließlich, daß der Vertrag von 1975 nichts über die Aufhebung (Aussetzung?) der Verträge von 1964 und 1955 aussagt. Gilt also der völkerrechtliche Grundsatz „lex posterior derogat legi priori“ (Das später erlassene Gesetz geht dem älteren vor) oder hat sich die UdSSR den Rückgriff z.B. auf die gesamtdeutschen Bezüge der früheren Verträge bewußt offengelassen? Insgesamt bringt der neue Vertrag im Rahmen der sowjetischen Deutschlandpolitik eine beträchtliche völkerrechtliche Aufwertung und Anerkennung der Interessen der DDR, wie sie insbesondere auch in der neu aufgenommenen Konsultationsklausel des Art. 9 zum Ausdruck kommt. Das Verhältnis DDR-UdSSR wird gegenwärtig von folgenden Hauptfaktoren bestimmt: An der politischen Abhängigkeit der DDR von ihrer Garantiemacht Sowjetunion hat sich nichts geändert. Dies zeigt sich u.a. darin, daß die SED-Führung ihre außenpolitischen Ziele nur in enger Abstimmung und mit offener oder stillschweigender Billigung des Kreml verfolgen kann und will. Darüber hinaus jedoch hat sich der Prozeß der Vertiefung der bilateralen Zusammenarbeit auf allen Gebieten fortgesetzt. Beide Staaten sind (Stand: Februar 1983) durch rd. 500 Regierungsabkommen, Ministervereinbarungen, Abkommen und Vereinbarungen zwischen gesellschaftlichen Organisationen, Einrichtungen und Institutionen miteinander verbunden (davon allein 160 Regierungsabkommen auf wirtschaftlichem und wissenschaftlich-technischem Gebiet). Dieser hohe Verflechtungsgrad wäre nicht ohne Schaden auch für den größeren Partner reduzierbar. Letztlich ist die DDR aufgrund der ungelösten deutschen Frage gerade in der Europa- und Deutschlandpolitik der Sowjetunion deren wichtigster Verbün[S. 110]deter, über und mit dem — unter Anerkennung und Ausnutzung der spezifischen, deutschlandpolitischen Interessen der DDR — auf die Politik des westlichen Bündnisses, nicht zuletzt auf die NATO-Politik der Bundesregierungen Einwirkungsversuche unternommen wurden und werden. An diesen objektiven, die bilateralen Beziehungen bestimmenden Bedingungen hat der Tod von Generalsekretär Breschnew (10. 11. 1982) nichts geändert, auch wenn dessen enges, persönliches Verhältnis zu Generalsekretär Honecker ein nicht zu unterschätzender Faktor in den bilateralen Beziehungen gewesen sein dürfte. Das erste Treffen Honeckers mit dem Nachfolger Breschnews, Andropow, am 20. 12. 1982, der Besuch des sowjetischen Außenministers Gromyko im Januar 1983 in der DDR und der offizielle Besuch einer Partei- und Regierungsdelegation unter Leitung Honeckers in der Sowjetunion (3.–7. 5. 1983) haben bereits gezeigt, daß der Wechsel an der Spitze der sowjetischen Parteiführung das Verhältnis DDR-UdSSR keinesfalls negativ beeinflußt hatte. Dies bestätigte sich erneut nach dem Tod Andropows am 9. 2. 1984. Auch unter dem neuen Generalsekretär der KPdSU Tschernenko hat die SED bisher ihre herausgehobene Position als Bündnispartner der Sowjetunion und ihren — freilich begrenzten — außenpolitischen Spielraum behaupten können. III. Das Verhältnis zu anderen sozialistisch/kommunistisch regierten Staaten Nach der Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen der UdSSR und der DDR (15. 10. 1949) folgten diesem Schritt auch die übrigen osteuropäischen Staaten: am 17. 10. 1949 Bulgarien, am 18. 10. 1949 Polen, die ČSSR, Ungarn und Rumänien, am 25. 10. 1949 die VR China, am 6. 11. 1949 Nord-Korea. In allen Fällen wurden zunächst nur diplomatische Missionen eingerichtet, ein Botschafteraustausch erfolgte erst 1953. Albanien stimmte am 2. 12. 1949 dem Austausch von diplomatischen Missionen zu, die 1953 zu Gesandtschaften und am 28. 3. 1955 zu Botschaften erhoben wurden. Ebenso wie Albanien verfuhr eine Reihe asiatischer kommunistischer Staaten. Die seit dem 13. 4. 1950 bestehenden diplomatischen Missionen in der Mongolischen VR und Berlin (Ost) wurden am 17. 10. 1955 wechselseitig in Botschaften umgewandelt. Mit Nord-Vietnam wurden am 16. 12. 1954 Botschafter ausgetauscht; die mit Kuba seit 1960 bestehenden Beziehungen in der Form diplomatischer Missionen wurden 1963 durch Botschafteraustausch aufgewertet. Die seit Oktober 1957 zwischen Jugoslawien und der DDR bestehenden Gesandtschaften wurden am 12. 10. 1966 in den Rang von Botschaften erhoben. In zweiseitigen Abkommen mit Polen und der ČSSR erstrebte die DDR frühzeitig eine Konsolidierung ihrer östlichen Grenzen. Am 6. 6. und 6. 7. 1950 wurden in zwei Abkommen mit Polen Oder und Lausitzer Neiße zur „unantastbaren Friedens- und Freundschaftsgrenze“ zwischen beiden Staaten erklärt, obwohl sich die SED-Führung anfangs einer Abtretung deutscher Ostgebiete an Polen widersetzt hatte. Am 23. 6. 1950 bestätigten sich DDR und ČSSR, daß es zwischen ihnen keine „offenen und strittigen“ Fragen gebe und die „Umsiedlung der Deutschen aus der Tschechoslowakei unabänderlich, gerecht und endgültig“ sei. Mit allen Ländern Osteuropas ist bis heute eine Vielzahl von bilateralen Handelsverträgen, Kreditabkommen und Protokollen über wissenschaftlich-technische und kulturelle Zusammenarbeit abgeschlossen worden (Außenwirtschaft und Außenhandel). Keine unmittelbaren handelspolitischen Auswirkungen hatte zunächst die Aufnahme der DDR (29. 9. 1950) in den am 25. 1. 1949 von der UdSSR, Bulgarien, Ungarn, Polen, Rumänien und der ČSSR gegründeten Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW). Die DDR war von da an zwar in allen vom 1959 verabschiedeten Statut des RGW vorgesehenen Organen vertreten, und 3 „Ständige Kommissionen“ (für Chemische Industrie, für Bauwesen und für Standardisierung) haben ihren ständigen Sitz in Berlin (Ost). Der Schwerpunkt der Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Mitgliedern des RGW lag jedoch in den Jahren 1950–1960 auf den bilateralen langfristigen Handelsabkommen, unter anderen: DDR-UdSSR (23. 9. 1951 und 20. 2. 1957), DDR-ČSSR (1. 12. 1951), DDR-Polen (10. 11. 1951), DDR-Rumänien (23. 1. 1952). Da auch die späteren Versuche der UdSSR (vor allem 1962), eine höhere Rechtsform der Integration, eine Art „Supranationalität“ im RGW durchzusetzen, am wachsenden Selbständigkeitsstreben einzelner RGW-Länder (insbesondere Rumäniens) scheiterten, blieben die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen auch für die DDR die entscheidenden Formen der wirtschaftlichen Intra-Block-Beziehungen. Die DDR galt und gilt jedoch bis heute als die entschiedenste Verfechterin einer möglichst engen Verflechtung und Arbeitsteilung zwischen den nationalen Volkswirtschaften, von der sie sich angesichts ihres industriellen Entwicklungsniveaus Vorteile verspricht. Sie dringt auf völkerrechtliche „direkte Verbindlichkeit der Ratsempfehlungen“ im RGW, lehnt allerdings jede Form von „Supranationalität“, d.h. auch die Einführung von Mehrheitsentscheidungen, als unvereinbar mit der sozialistischen Souveränität ab. Von größerer Bedeutung für die außenpolitischen Bindungen der DDR war die Schaffung des Warschauer Paktes (14. 5. 1955), dem sie von Anfang an angehörte. Formal, jedoch nicht tatsächlich, von Anfang an gleichberechtigt, ist die DDR in allen Organen der Paktorganisation vertreten. Die am 18. 1. 1956 in Nationale Volksarmee (NVA) um[S. 111]benannte Kasernierte Volkspolizei (KVP) wurde jedoch erst am 28. 1. 1956 dem Vereinigten Oberkommando (Sitz Moskau) unterstellt. Vieles deutet darauf hin, daß — einer Anregung W. Gomulkas aus dem Jahr 1957 zufolge — die Armeen der VR Polen, der ČSSR, der DDR zusammen mit den in Polen und der DDR stationierten sowjetischen Truppen innerhalb des Paktes — bis zum Ausbruch der Unruhen in Polen im Sommer 1980 — eine Sonderstellung einnahmen. („Neues Deutschland“ vom 24. 5. 1965 sprach von einer „Ersten Strategischen Staffel“ des Warschauer Paktes.) Angesichts des seit Mitte der 60er Jahre zu beobachtenden Wandels des Paktes zu einer „machtpolitischen Allianz klassischer Provenienz“ (R. Löwenthal) hat die vollständige Einbindung der DDR in den Pakt auch eine Stärkung ihres außenpolitischen Gewichts im sozialistischen Lager insofern zur Folge gehabt, als Ulbricht insbesondere in den Jahren 1968–1971 z. T. erfolgreich versuchte, über das östliche Allianzsystem eine Kontrolle der Politik vor allem der kleineren Paktmitglieder gegenüber der Bundesrepublik Deutschland auszuüben. Der außenpolitische Entscheidungsspielraum der DDR ist jedoch aufgrund ihrer geographischen Lage und ihres besonderen politischen und wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnisses zur UdSSR geringer als der der übrigen Paktmitglieder. Das wurde gerade seit 1969 deutlich, als die UdSSR in der Phase der eigenen Annäherung an die Bundesrepublik den Warschauer Pakt als Disziplinierungsinstrument gegen westpolitische Alleingänge der anderen Mitglieder einsetzte. Neben dem Pakt („lex generalis“) haben die DDR, Polen und die ČSSR von 1963 bis 1967 untereinander und mit der UdSSR eine Reihe von bilateralen Bündnisverträgen („leges speciales“) abgeschlossen, so die DDR im März 1967 mit Polen und der ČSSR, im Mai 1967 mit Ungarn und im September 1967 auch mit Bulgarien. Diese Verträge sollten vornehmlich der Konsolidierung des sozialistischen Lagers und dem Kampf „gegen die imperialistische Reaktion“ dienen. Die Bestimmungen über den Bündnisfall und über Art und Umfang der Beistandsleistung entsprachen weitgehend denen des Warschauer Paktes. Die Bundesrepublik Deutschland wurde zwar in diesen Verträgen nicht explizit als potentieller Aggressor genannt (der Warschauer Vertrag als sog. „offener“ Pakt spricht nur vom möglichen Angriff „irgendeines Staates oder einer Staatengruppe“); nach einheitlicher östlicher und westlicher Interpretation der Bündnisklauseln war sie aber implizit immer gemeint, wenn von möglichen Angreifern gesprochen wurde. In allen Verträgen wurde ex- oder implizit die sowjetische Zwei-Staaten-Theorie hinsichtlich Deutschlands bekräftigt. Mit Ausnahme des Vertrages DDR–Ungarn, der darauf überhaupt keinen Hinweis enthält, ist in allen Verträgen das Potsdamer Abkommen, das die Vier-Mächte-Verantwortung für Deutschland als Ganzes festlegte, nur in der Weise erwähnt worden, daß die DDR seine Prinzipien verwirklicht habe. Sofern sich die Vertragstexte überhaupt auf die Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands beziehen, wurde sie nur nach „Normalisierung der Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten“ für möglich erklärt. In den Verträgen der DDR mit Ungarn und Bulgarien wird eine mögliche Vereinigung beider deutscher Staaten auch nicht indirekt erwähnt. In allen Verträgen wurde als Grundbedingung für eine deutsche Friedensregelung die Überwindung des „deutschen Militarismus und Neonazismus“ genannt. Berlin (West) wird in den Verträgen der DDR mit Polen, Ungarn und der ČSSR als „besondere politische Einheit“, im Vertrag DDR–Bulgarien als „selbständige politische Einheit“ bezeichnet. Die Forderung nach Umwandlung Berlins (West) in eine „Freie und entmilitarisierte Stadt Westberlin“ konnte die DDR dagegen vertraglich nicht bekräftigen. Die DDR verstand diese Verträge als zusätzliche Garantie ihrer Grenzen und damit als Vorleistung an ein zu schaffendes, den Status quo in Europa zementierendes Sicherheitssystem (W. Ulbricht in „Neues Deutschland“ vom 8. 9. 1967). Sie sollten ferner zu verstärkter Zusammenarbeit und Abstimmung auf allen Gebieten des politischen und gesellschaftlichen Lebens der Vertragspartner führen. Diese Abstimmung sah die DDR als „wirksames Mittel zur Durchführung gemeinsamer außenpolitischer Aktionen“ gegen die mit der Ostpolitik der Großen Koalition in Bonn verbundene Befürchtung an, zwischen den beteiligten Staaten und der Bundesrepublik Deutschland könnten sich im Zuge dieser Politik Sonderverhältnisse an der DDR vorbei entwickeln. Da diese Verträge das Prinzip des sozialistischen Internationalismus stark betonten, boten sie der DDR nach westlicher und östlicher Auffassung die rechtliche Grundlage für die — in der ČSSR im Frühjahr und Sommer 1968 — zu beobachtenden direkten und indirekten Interventionen in die inneren Angelegenheiten des Nachbarstaates. Die „Präventivfunktion“ dieser Verträge hatte für die SED seit dem Abschluß des Grundlagenvertrages mit der Bundesrepublik Deutschland und der ihm folgenden internationalen diplomatischen Anerkennung an Bedeutung verloren. Inzwischen hat die DDR-Führung im Jahr 1977 mit Ungarn (24. 3.), mit Polen (28. 5.), mit Bulgarien (14. 9.) und der ČSSR (3. 10.) neue Verträge über „Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand“ nach dem Vorbild des Vertrages mit der UdSSR vom 7. 10. 1975 geschlossen. Diese Verträge traten an die Stelle der noch nicht abgelaufenen aus dem Jahr 1967. Gemeinsames Merkmal dieser Verträge ist, daß in ihnen nunmehr jeder Bezug auf die Überwin[S. 112]dung der Spaltung Deutschlands fehlt, allerdings auch Angriffe auf den „westdeutschen Militarismus und Revanchismus“ in ihnen nicht mehr enthalten sind. Einen Sonderfall stellte das Verhältnis der DDR zu Rumänien dar. Rumänien hatte sich seit 1962 sowjetischen Integrationsbestrebungen im Rahmen des RGW widersetzt, weil es darin Nachteile für seine Volkswirtschaft befürchtete. 1967 hatte es als erstes sozialistisches Land Osteuropas diplomatische Beziehungen zur Bundesrepublik Deutschland aufgenommen, ohne die vorherige völkerrechtliche Anerkennung der DDR durch Bonn zur Vorbedingung zu machen. Darüber war es zu einer öffentlich ausgetragenen scharfen Kontroverse zwischen der SED und der rumänischen Parteiführung gekommen. Die rumänische KP hatte sich ferner 1968 an der Intervention der übrigen Staaten des Warschauer Paktes in der ČSSR nicht beteiligt und diese Aktion auch öffentlich mißbilligt. Die in dieser Politik zum Ausdruck kommenden unterschiedlichen Auffassungen über die Bedeutung der nationalen Unabhängigkeit und Souveränität sowie über die Prinzipien des sozialistischen Internationalismus zwischen Rumänien und den übrigen Mitgliedsstaaten des Warschauer Vertrages (einschließlich der UdSSR) führten u.a. dazu, daß ein Freundschafts- und Beistandsvertrag zwischen DDR und Rumänien zwar im Oktober 1970 paraphiert, aber erst im Mai 1972 unterzeichnet wurde. Seine Bestimmungen gleichen — bis auf geringfügige Abweichungen — denen der Verträge des Jahres 1967. Schon damals waren polemische Angriffe auf die Bundesrepublik Deutschland vermieden und auf eine besondere Bezugnahme auf die deutsche Wiedervereinigung verzichtet worden. Lediglich in Art. 10 wurde die „Herstellung normaler gleichberechtigter Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten auf der Basis des Völkerrechts“ gefordert. Unter diesem Aspekt bedurfte der Vertrag von 1972 auch keiner Erneuerung, als Honecker im Februar 1977 zu einem Staatsbesuch nach Rumänien und Ceauşescu im Juni des gleichen Jahres zu einem Gegenbesuch in die DDR reisten. Die mit Rumänien zunächst aber fortbestehenden Differenzen wurden erneut anläßlich des Besuches des Vorsitzenden des Ministerrates, Stoph, in Bukarest im Frühjahr 1978 deutlich. Zum Nahostproblem, in der Abrüstungspolitik, zum proletarischen Internationalismus und in der Chinafrage gibt es gegenwärtig keine volle Übereinstimmung der Ansichten. Diese Differenzen bestehen auch nach dem letzten Freundschaftsbesuch Honeckers im Juni 1980 in Bukarest fort, sind jedoch im Zuge einer deutlichen Verbesserung der bilateralen Beziehungen in den Jahren 1981, 1982 und 1983 nicht zum Anlaß öffentlicher Auseinandersetzungen gemacht worden. Dies zeigte sich anläßlich des Freundschaftsbesuches des Ministerratsvorsitzenden Stoph im November 1982 in Rumänien, als z.B. der Standpunkt der Bukarester Parteiführung in der europäischen Abrüstungspolitik, die entgegen Moskauer Vorstellungen Rüstungsbegrenzung in West und Ost anstrebt, indirekt Eingang in das Abschlußkommuniqué fand. Verträge über „Freundschaft und Zusammenarbeit“ hat die DDR auch mit der Mongolischen Volksrepublik (6. 5. 1977) und mit der Sozialistischen Republik Vietnam (4. 12. 1977) abgeschlossen, die jedoch beide keinerlei militärische Beistandsverpflichtungen enthalten. Hervorzuheben ist hierbei, daß im Vertrag mit Vietnam auch kein Bezug auf die erfolgreich erkämpfte Wiedervereinigung Vietnams genommen wird, Hanoi also durch diese „Nichterwähnung“ den Standpunkt der SED-Führung in der nationalen Frage politisch unterstützt. Ein gleiches Entgegenkommen ist von einem anderen kommunistisch regierten Land, Nord-Korea, nicht gezeigt worden. Während einer längeren Asienreise des Staatsratsvorsitzenden Honecker im November und Dezember 1977, in derem Verlauf er auch politische Gespräche mit Kim Il Sung, dem nordkoreanischen Parteichef, führte, unterblieb die Unterzeichnung eines politischen Paktes offenbar wegen nicht überbrückbarer Differenzen in der Frage, wie auf die von Nord-Korea angestrebte Wiedervereinigung des Landes eingegangen und dabei der Standpunkt der SED-Führung in der deutschen Frage berücksichtigt werden sollte. Eine Analyse der Vertragspolitik der DDR-Führung ergibt einige Besonderheiten, die die A. der SED gegenüber dem und im sozialistischen Lager charakterisiert. Die wichtigsten sind: 1. Im Vertrag mit Polen sprechen sich beide Parteien auch gegen die friedliche Veränderung der Grenzen in Europa aus („Unveränderlichkeit“). Die implizite völkerrechtliche Absage auch an eine friedliche Wiedervereinigung Deutschlands blieb freilich bisher ein Einzelfall und trägt den besonderen Interessen Polens Rechnung, 2. In den Verträgen mit Ungarn, Bulgarien und der Tschechoslowakei wird in den Präambeln die Breschnew-Doktrin („gemeinsame internationalistische Pflicht“ zum „Schutz der sozialistischen Errungenschaften“) ausdrücklich bekräftigt. In den Verträgen mit Polen, der Mongolei und Vietnam fehlt die Bestimmung „gemeinsam“. Geographische Distanz und polnische Vorsicht gegenüber militärischen Hilfeleistungen aus der DDR mögen dafür maßgebend gewesen sein. 3. Die Konsultationsklauseln in allen Verträgen — außer in denen mit Polen und Vietnam — wurden qualifiziert; bisher standen sie nur in den Verträgen mit der UdSSR und Bulgarien. 4. Die erstmals im Vertrag mit der UdSSR enthaltene Formel von der „Annäherung der sozialistischen Nationen“ findet sich jetzt auch in den jüng[S. 113]sten Verträgen mit den osteuropäischen Ländern (Ausnahme wieder: Rumänien), in leicht abgeschwächter Form, ferner im Vertrag zwischen der DDR und Polen. Hanoi und Ulan-Bator konnten dem offenbar (noch) nicht zustimmen. Besonders in diesen Bestandteilen der Vertragstexte kommt das Bestreben der SED-Führung zum Ausdruck, den Prozeß der politischen Integration der sozialistischen Staatengemeinschaft — zumindest verbal-propagandistisch und normativ-präjudizierend — voranzutreiben und auf diese Weise allen Erwartungen im Hinblick auf eine Wiedervereinigung Deutschlands einen Riegel vorzuschieben. Diese Vertragspolitik gegenüber den Partnern im Warschauer Pakt ist in den Jahren 1979–1983 von einer intensiven Politik der Begegnungen, Konsultationen und zusätzlicher Kooperationsvereinbarungen auf allen Ebenen ergänzt und ausgefüllt worden. Es kam zu zahlreichen Gipfeltreffen der Ersten Sekretäre der kommunistischen Parteien; dabei ist unverkennbar, daß sich die A. der DDR vor allem auf die ČSSR und die VR Ungarn konzentrierte. Ungarn ist bisher, aufgrund seiner — im Vergleich mit anderen RGW-Staaten — weitreichenden Wirtschaftsreformen, mit seinen ökonomischen Problemen vor allem im Westhandel relativ gut fertig geworden. Neben Bulgarien ist Ungarn heute das RGW-Land mit den geringsten Hartwährungsschulden. Eine Verbesserung der Beziehungen zu Budapest bot sich daher nicht zuletzt aus außenhandelspolitischen Gründen für die DDR an. Die ČSSR, als Nachbar Polens, war von den dortigen innenpolitischen Vorgängen ebenso betroffen wie die DDR; der Aufbau einer gemeinsamen Abwehrfront gegen Rückwirkungen der polnischen Entwicklung lag daher im Interesse auch der SED-Führung. Darüber hinaus wurde die ČSSR als industriell vergleichbar hochentwickeltes Land auch unter handels- und kooperationspolitischen Aspekten in dem Maße noch wichtiger, als in den Wirtschaftsbeziehungen mit Polen die Schwierigkeiten zunahmen. Die Beziehungen der DDR zur VR Polen werden offiziell von „brüderlicher Solidarität“ bestimmt. Die Medien der DDR haben jedoch von Anfang an, also seit dem Sommer 1980, die Entstehung unabhängiger Gewerkschaften in Polen scharf kritisiert und die unentschlossene, auf Ausgleich bedachte Führung der Polnischen Vereinigten Arbeiterpartei (PVAP) zu energischem Eingreifen, d.h. zur gewaltsamen Auflösung der „Solidarität“, gedrängt. Die SED-Führung hat zwar die Installation einer Militärdiktatur durch General Jaruzelski im Dezember 1981 als notwendig bezeichnet, weil sich die PVAP in Selbstauflösung befand; doch dürften die nicht zuletzt auch ideologischen Konsequenzen dieses bisher im kommunistischen Machtbereich einmaligen Vorgangs — Ausübung der Macht nicht durch die kommunistische Partei, sondern (zumindest vorübergehend) durch die kommunistische Armeeführung — für alle „Bruderstaaten“, also auch für die DDR, erheblich sein. Es ist daher nur folgerichtig, daß die SED auf Wiederherstellung des Herrschaftsmonopols einer restaurierten PVAP drängt. Der Besuch Jaruzelskis in der DDR im März 1982 hat keine durchgreifende Verbesserung der Beziehungen gebracht. Die DDR hat bisher rd. 0,75–1 Mrd. Valuta-Mark (geschätzt), davon allein 250 Mill. $ an verbilligten Krediten bzw. unentgeltlichen Leistungen, der zerrütteten polnischen Wirtschaft zur Verfügung gestellt und muß einen um etwa 7 v.H. (1982 gegenüber 1980) zurückgegangenen Handelsaustausch, vor allem nicht erfüllte polnische Lieferverpflichtungen, verkraften. Erst 1983 hatte der Gesamtumsatz wieder die Höhe des Jahres 1980 erreicht bzw. knapp überschritten. Der seit 1972 visafreie Grenzverkehr über die Oder wird von der DDR seit 30. 10. 1980 administrativ so stark behindert, daß er faktisch als unterbrochen gelten muß. Die A. der DDR gegenüber einigen außereuropäischen Staaten, die zum erweiterten Einflußbereich der Sowjetunion gerechnet werden können, verzeichnete dagegen einige Erfolge. Dabei handelt es sich ihrem ökonomischen Status nach um Entwicklungsländer. Im Ergebnis zweier Auslandsreisen von Partei- und Staatschef Honecker sind mit Angola und Moçambique (19. und 24. 2. 1979) sowie mit Äthiopien und der VDR Jemen (15. und 17. 11. 1979) Verträge über „Freundschaft und Zusammenarbeit“ (im Falle von Angola und Moçambique „auf der Grundlage des proletarischen ➝Internationalismus“) unterzeichnet worden. Ein ähnlicher Vertrag („auf der Grundlage des sozialistischen Internationalismus“) wurde anläßlich eines Staatsbesuches Honeckers am 31. 5. 1980 mit Kuba abgeschlossen. Auch mit Kampuchea (18. 3. 1980), Laos (21. 9. 1982) und Afghanistan (11. 5. 1982), dessen Besetzung durch sowjetische Truppen im Dezember 1979 von der DDR mit sowjetischen Argumenten gerechtfertigt wird, kamen derartige Freundschaftsverträge zustande. Damit ist nach 1977 der Bereich jener Staaten, mit denen die DDR dieses besondere Vertragsverhältnis einzugehen bereit war, entscheidend ausgeweitet worden. Unabhängig von der Tatsache, daß zwischen den einzelnen Verträgen trotz eines einheitlichen Grundmusters Unterschiede bestehen, zeigt diese Vertragspolitik, daß sie zu einem wichtigen Instrument in der A. der DDR geworden ist. Die neuen Vertragspartner aus der Dritten Welt, zu denen bereits vorher enge Beziehungen gepflegt wurden, sollten auch in völkerrechtlich verbindlicher Form an die „sozialistische Staatengemeinschaft“ gebunden werden und als regionale Schlüsselländer für die A. der DDR deren künftige Schwerpunkte markieren. [S. 114]<IV. Das Verhältnis zu den nichtsozialistischen Industriestaaten> Bis 1972 gelang es der A. der DDR nicht, von einem europäischen Staat außerhalb des sowjetischen Einflußbereiches die völkerrechtliche, diplomatische Anerkennung als souveräner Staat zu erlangen. Dies lag gleichermaßen an der politischen Solidarität der Mehrzahl der europäischen Staaten mit der Bundesrepublik Deutschland, die in einer Anerkennung der DDR eine Bestätigung der Teilung Deutschlands sahen, an den politisch-moralischen Überzeugungen und Sicherheitserwägungen der westlichen Bündnispartner und nicht zuletzt an der Wirksamkeit der von den Mitgliedern des Warschauer Paktes und der DDR heftig bekämpften sog. Hallstein-Doktrin (1955). Unterhalb der Schwelle der diplomatischen Anerkennung erlangte die DDR jedoch frühzeitig eine de-facto-Anerkennung insofern, als sie mit den meisten nichtsozialistischen Staaten Europas vertragliche Handelsbeziehungen anknüpfen, Verkehrs- und Finanzabkommen abschließen und/oder in diesen Staaten Niederlassungen volkseigener Außenhandelsunternehmen etablieren konnte. So bestanden Ende der 60er Jahre in 12 europäischen Staaten (einschließlich der Türkei) Vertretungen der Kammer für Außenhandel (KfA) der DDR, in Zypern und Finnland gab es eine Handelsvertretung. Als einziger europäischer Staat unterhielt Finnland — bedingt durch sein besonderes Verhältnis zur UdSSR — in Berlin (Ost) ebenfalls eine Handelsvertretung, die (ebenso wie die Vertretung der DDR in Helsinki) einen quasi-konsularischen Status besaß. Eine ständige politische Offensive entwickelte die DDR etwa seit 1957 gegenüber den skandinavischen Staaten, die ihren alljährlichen Höhepunkt in der Veranstaltung der Rostocker Ostseewoche erreichte. Unter der Losung „Die Ostsee muß ein Meer des Friedens sein“ versuchte die DDR nicht ohne Erfolg einige Vorbehalte, insbesondere Dänemarks und Norwegens, gegen die NATO für die eigene Politik auszunutzen, die eine Schwächung der NATO-Flanke und eine Aufwertung des eigenen außenpolitischen Status i

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Zielsetzung und Methoden Grundlage der A. der DDR ist der Marxismus-Leninismus. Danach wird auch die A. jedes Staates vom Charakter seiner Klassenstruktur und von den jeweiligen konkreten historischen und sozioökonomischen Bedingungen in einer Geschichtsepoche bestimmt. Die Kategorie des Klassenkampfes wird damit auf die Gestaltung der internationalen Beziehungen übertragen (Klasse/Klassen,…

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Prognose (1985)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Als P. werden in der DDR „wissenschaftlich begründete Aussagen über Inhalt, Richtung, Umfang und Beziehungen von bisher nicht bekannten, aber real möglichen oder wirklichen Sachverhalten“ bezeichnet, „die auf der Grundlage einer wissenschaftlichen Theorie aus bekannten Gesetzesaussagen und Aussagen über gewisse Anfangs- und Randbedingungen des zu prognostizierenden Prozesses mit Hilfe wissenschaftlicher Methoden abgeleitet werden. Sie haben das Ziel, Erkenntnisvorlauf für die aktive Gestaltung der Zukunft zu schaffen“ (Kleines Politisches Wörterbuch, 3., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1982, S. 718). Da der Marxismus-Leninismus sich als einzige „wissenschaftliche Theorie“ über die Entwicklung von Natur und Gesellschaft begreift, er weiterhin für sich in Anspruch nimmt, die grundlegenden Gesetzmäßigkeiten auch der zukünftigen Entwicklung erkannt zu haben, seien damit erstmals die Möglichkeiten einer bewußten Gestaltung der Zukunft auf der Grundlage wissenschaftlicher P. gegeben. Durch die Abschaffung des Privateigentums an Produktionsmitteln, durch die Entwicklung des Systems zentraler Leitung und Planung der Volkswirtschaft, durch die gegebene führende Rolle der Partei im politischen System usw. gebe es nunmehr in der DDR neben der wissenschaftlichen Theorie auch die gesellschaftlichen Verhältnisse und materiellen Voraussetzungen, die eine planmäßige Gestaltung der Zukunft in allen Bereichen ermöglichen. Es entspricht dem Wissenschaftsanspruch des Marxismus-Leninismus, daß er das „Kommunistische Manifest“ (1848) von Karl Marx und Friedrich Engels als erste Gesellschafts-P. im eigentlichen Sinne bezeichnet. Der „bürgerlichen Zukunftsforschung“ (Futurologie) wird mit der gleichen Begründung unterstellt, daß sie „nicht auf wissenschaftlichen Grundlagen aufbaut“ und daher „außer einzelnen Detailaussagen keine wissenschaftliche Gesellschafts-P. aufstellen“ könne. In der zweiten Hälfte der 60er Jahre gab es in der DDR im Gefolge der damals zeitweilig verstärkten Rezeption von Systemtheorie (System/Systemtheorie) und Kybernetik verbreitet Versuche, das methodische Instrumentarium für eine umfassende Gesellschafts-P. zu entwickeln. Als „Prognostik“ („Gesamtheit der Arbeiten, Methoden und wissenschaftlichen Auffassungen, die der Ausarbeitung von P. dienen“: Lexikon der Wirtschaft. Arbeit — Bildung — Soziales, Berlin [Ost] 1982, S. 746) entstand ein neuer Wissenschaftszweig im Rahmen der Gesellschaftswissenschaften. Die seinerzeit vorgestellten ersten Gesellschafts-P. mit einem Zeithorizont von 15 bis 20 Jahren erwiesen sich als zu spekulativ, da es an den entsprechenden Ausgangsdaten ebenso fehlte, wie an einem zureichenden Instrumentarium zur Voraussage zukünftiger Entwicklungen in den verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen. P. mit einem derartigen umfassenden und langfristigen Anspruch finden sich in den 70er Jahren kaum noch. Statt dessen wird die Handhabung von P. heute sektoral und aufgabenspezifisch begrenzt. So sind z.B. im Bereich der Gesellschaftspolitik an die Stelle ambitionierter P. zur Entwicklung der Gesamtgesellschaft die Sozialpolitik und die Sozialplanung mit eingeschränkteren Aufgaben und Zielen getreten (Sozialindikatoren). In diesem Sinne haben P. gegenwärtig als Voraussicht der mittel- und langfristigen Entwicklung der Volkswirtschaft (Planungen über Zeiträume von mehr als 10 Jahren), als Voraussagen der Bevölkerungsentwicklung (Bevölkerung) und den damit zusammenhängenden Fragen der Arbeitskräfte- und Berufsstruktur sowie der Bildungsökonomie und vor allem als Instrument zur Planung des wissenschaftlich-technischen (w.-t.) Fortschritts Bedeutung behalten. Mit Hilfe der w.-t. P. sollen „aussichtsreiche Ziele und Aufgaben für die Forschung und Entwicklung zur Beschleunigung des w.-t. Fortschrittes“ ermittelt und zutreffend vorausgesagt werden. Derartige P. werden nicht zuletzt im Rahmen des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) angestellt. Sie sollen aber auch für w.-t. Teilbereiche von Kombinaten, Forschungsinstituten und Industriezweigen erarbeitet werden. In einem engen Zusammenhang mit derartigen w.-t. P. stehen P. der Technologie; diese stellen gleichsam deren praxisbezogene Ergänzung dar, sollen sie doch Auskunft geben über die Hauptentwicklungsrichtungen der technologischen Verfahren und deren Anwendungsmöglichkeiten in der Volkswirtschaft zur Durchsetzung von Intensivierung und Rationalisierung. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1056 Produktivkräfte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Progress Film-Verleih

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Als P. werden in der DDR „wissenschaftlich begründete Aussagen über Inhalt, Richtung, Umfang und Beziehungen von bisher nicht bekannten, aber real möglichen oder wirklichen Sachverhalten“ bezeichnet, „die auf der Grundlage einer wissenschaftlichen Theorie aus bekannten Gesetzesaussagen und Aussagen über gewisse Anfangs- und Randbedingungen des zu prognostizierenden Prozesses mit Hilfe wissenschaftlicher Methoden abgeleitet werden. Sie haben das Ziel,…

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Architekten (1985)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 In der DDR arbeiten die A. nahezu ausschließlich in den Planungs- und Projektierungsbüros der Gebietskörperschaften (Kreise, Städte, Bezirke) sowie der volkseigenen Betriebe und Baukombinate. Durch die Dominanz der Fertigbauweise (rund 95 v.H. aller Wohnungen werden industriell in Fertigbauweise erstellt) haben sich die Berufe des A. und des Bauingenieurs angenähert. Mit der Industrialisierung des Bauens sind nicht nur neue Berufe entstanden (z.B. Baumonteure), auch das Berufsbild des A. hat sich grundlegend verändert. Hinzu kommt die geänderte Stellung des A. innerhalb des Bauprozesses. Das Berufsbild des A. hat sich deshalb in verschiedene Funktionen aufgeteilt: Wissenschaftler, Planungsfachmann, Projektierungsfachmann („Entwerfer“), Produktionsfachmann; daneben gibt es eine Reihe von Sonderaufgaben: Statiker, Bauphysiker und andere. Private A. arbeiten nur noch vereinzelt, in der Regel mit den Projektierungsbüros zusammen. Neue private A. werden nicht mehr zugelassen. Die Ausbildung erfolgt in 28 Bauberufen mit oder ohne Spezialisierung auf ganz bestimmte Fachbereiche. Die Studenten des Bauwesens können sich an den Hochschulen in 11 verschiedenen Fachrichtungen ausbilden lassen. Ausbildungsstätten: Hochschule für Architektur und Bauwesen, Weimar (gegründet 1860, wiedergegr. 1946; Architektur, Städte[S. 86]bau, Bauingenieurwesen, Baustoffkunde, Gebietsplanung; Weiterbildungsinstitut seit 1969) Technische Universität Dresden (der Bereich Bauwesen der TU umfaßt ca. 40 Institute; Sektion Architektur: Gesellschaftswissenschaftliche und gestalterische Grundlagen, Technische Entwurfsgrundlagen, Siedlung und Territorium, Hochbau, Landwirtschaftsbau, Rekonstruktion und Gebäudeerhaltung) Technische Hochschule Leipzig (bis 1977: Hochschule für Bauwesen; insbes. Bautechnologie) Kunsthochschule Berlin (Ost) (Grundstudienrichtung Architektur) Hochschule für Verkehrswesen „Franz List“, Dresden (Bereich Verkehrsbauten) Hochschule für industrielle Formgestaltung, Halle-Burg Giebichenstein (Sektion: Produkt- und Umweltgestaltung im Bereich des Wohnungs- und Gesellschaftsbaus) sowie Bauakademie der DDR (dort) Ingenieurschulen für Bauwesen: a) Fachrichtung Hochbau in Berlin (Ost), Cottbus, Erfurt, Gotha, Leipzig, Magdeburg, Neustrelitz; b) Fachrichtung Tiefbau in Berlin (Ost), Cottbus, Gotha, Leipzig, Magdeburg, Neustrelitz; c) Fachrichtung Baustoffe/Bauelemente an der Ingenieurschule für Baustofftechnologie in Apolda. Fachrichtungen: Ingenieurbau (Konstruktion und Statik): TU Dresden, HS Weimar, HS Leipzig Kommunaler Tiefbau Technologie der Bauproduktion (Leipzig, Ingenieurhochschule Wismar und Cottbus) Architektur (Weimar, Dresden) Städtebau (Weimar) Landschaftsarchitektur (Dresden) Vorfertigung im Bauwesen (Dresden) Informationsverarbeitung (Weimar) Betriebswirtschaft und Ingenieurökonomie im Bauwesen (Leipzig, Dresden) Gebiets- und Stadtplanung (Weimar) Fachverband der A., Bauingenieure und Architekturwissenschaftler ist der Bund der Architekten der DDR (BdA/DDR — am 30. 10. 1952 als Bund Deutscher Architekten/BDA gegründet). Der BdA/DDR ist seit 1955 Mitglied der Union Internationale des Architectes/UIA, seit 1961 als selbständige Sektion. Die Mitgliederzahl des BdA/DDR liegt bei 4.500. Er verleiht für besondere Leistungen auf dem Gebiet der Architektur die Schinkel-Medaille. Die Aufgaben des BdA/DDR sind: Entwicklung der Architektur in der DDR durch Fachdiskussionen über technische, ökonomische und ästhetische Fragen des Bauens; Förderung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts im Bauwesen; Unterstützung der A.-Aus- und -Weiterbildung; Zusammenarbeit mit der Bauakademie der DDR und mit anderen gesellschaftlichen Einrichtungen in Fragen des Bauwesens; Beratung staatlicher Stellen; Pflege internationaler Verbindungen; Ausschreibung von Wettbewerben u.a. Der BdA/DDR hat als Fachverband insgesamt die Aufgabe, die Ansichten von Partei- und Staatsführung, speziell des Ministeriums für Bauwesen und der Bauakademie, bei den A. zu propagieren und ihre Verwirklichung durchzusetzen. Organisatorisch baut sich der BdA/DDR wie folgt auf: 126 Betriebsgruppen (in volkseigenen Projektierungsbüros der Baukombinate, in den bezirklichen und städtischen Stadtplanungsbüros, in wissenschaftlichen Einrichtungen mit mindestens 5 BdA-Mitgliedern). 26 Kreisgruppen, 15 Bezirksgruppen. Die größten Betriebsgruppen bestehen in der Bauakademie, im VEB BMK IHB Berlin, im VEB WBK Erfurt, in der TU Dresden und im Magistrat von Berlin. Oberstes Organ des BdA/DDR ist der alle 4 Jahre stattfindende 2tägige Bundeskongreß; dieser wählt den Bundesvorstand, der seinerseits das Präsidium, den Präsidenten und die Vizepräsidenten wählt. Das Präsidium ist das zentrale leitende Organ des Fachverbandes. Die laufenden Geschäfte werden vom Bundessekretariat geführt. Der Präsident und/oder seine Vizepräsidenten vertreten den Bund nach außen. Der Bundesvorstand besteht aus 88 Mitgliedern. Präsident: Ewald Henn (Bezirksarchitekt Erfurt; BdA-Vors. seit 1982). Vizepräsidenten: Hans Gericke (Bauakademie), Gerhard Krenz (Chefredakteur der Verbandszeitschrift „Architektur der DDR“, ehemals „Deutsche Architektur“), Wolfgang Urbanski (Bauakademie), Roland Korn (Chefarchitekt Berlin/Ost). Helmut Stingl (Komplexarchitekt WBK Berlin/Ost). Bundessekretär: Hubert Scholz. Im Auftrage des Bundesvorstandes arbeiten Zentrale Fachgruppen (bei Bedarf können diese auch auf Bezirksebene gebildet werden): Architektur und bildende Kunst (seit 1968 gemeinsam mit dem Verband Bildender Künstler (VBK) der DDR). Architekturtheorie, Aus- und Weiterbildung, Internationale Arbeit, Projektierung, Presse, Ausstellungen und Wettbewerbe, Frauen; Städtebau, Industriebau, Wohn- und gesellschaftliche Bauten, Rekonstruktion, Gebiets-, Stadt- und Dorfplanung, Landschaftsarchitektur, Innengestaltung/Ausbau. Veränderungen der Fachgruppen erfolgen nach Bedarf. Die Fachgruppen arbeiten in Fragen des Bauwesens mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen zusammen (z.B. Ministerium für Bauwesen, Ministerium für Kultur, Bauakademie der DDR, Kammer der Technik, Freier Deutscher Gewerkschaftsbund [insbes. IG Bau/Holz], Kulturbund der DDR, Urania Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse). Kongresse: 1951 — 1. Deutscher Architektenkongreß; 1. Bundeskongreß 1952 in Berlin (Ost), 2. Bundeskongreß 1955 in Berlin (Ost), 3. Bundeskongreß 1957 in Leipzig-Markkleeberg, 4. Bundeskongreß 1961 in Berlin (Ost), 5. Bundeskongreß 1966 in Halle, 6. Bundeskongreß 1971 in Berlin (Ost), 7. Bundeskongreß 1975 in Berlin (Ost), 8. Bundeskongreß 1982 in Berlin (Ost). Der BdA und die Bauakademie der DDR geben monatlich die Fachzeitschrift „Architektur der DDR“ heraus. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 85–86 Arbeitsverpflichtung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Architektur

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 In der DDR arbeiten die A. nahezu ausschließlich in den Planungs- und Projektierungsbüros der Gebietskörperschaften (Kreise, Städte, Bezirke) sowie der volkseigenen Betriebe und Baukombinate. Durch die Dominanz der Fertigbauweise (rund 95 v.H. aller Wohnungen werden industriell in Fertigbauweise erstellt) haben sich die Berufe des A. und des Bauingenieurs angenähert. Mit der Industrialisierung des Bauens sind nicht nur neue Berufe entstanden (z.B.…

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Aktionseinheit der Arbeiterklasse (1985)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Definiert als Zusammenwirken verschiedener Organisationen der Arbeiterbewegung in nichtsozialistischen Staaten zur Durchsetzung gemeinsamer Interessen ungeachtet politischer und ideologischer Unterschiede. Die AdA. soll die organisatorische Spaltung der Arbeiterbewegung überwinden helfen und den Kern eines umfassenderen Bündnisses aller antikapitalistischen Kräfte bilden. Bereits die Niederschlagung des Kapp-Putsches in Deutschland 1920 gilt als Erfolg der Verwirklichung der AdA. In ihrer allgemeinen Form wurde diese jedoch erst angesichts des Faschismus durch den VII. Weltkongreß der Kommunistischen Internationale (Komintern) 1935 theoretisch konzipiert. Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED), die sich — als Zusammenschluß von SPD und KPD — selbst als Ergebnis der auf dem Gebiet der heutigen DDR praktizierten Aktionseinheit zwischen Kommunisten und Sozialdemokraten begreift, propagierte bis Ende der 60er Jahre die Herstellung der AdA. in der Bundesrepublik Deutschland als Voraussetzung für auch dort durchzuführende gesellschaftspolitische Veränderungen sowie die Herstellung einer AdA. der DDR und der Bundesrepublik mit dem Endziel einer Wiedervereinigung beider deutscher Staaten. Seit ihrem 1970 eingeleiteten Wandel in der nationalen Frage (Nation und nationale Frage) hat die SED diese spezifische, auf die deutsche Situation angewandte Fassung der AdA. fallen gelassen. Sie hält jedoch auch weiterhin am allgemeinen Prinzip der AdA. fest, wie es z.B. von der internationalen Beratung der kommunistischen und Arbeiterparteien in Moskau 1969 formuliert wurde, die die Kommunisten und anderen oppositionellen Kräfte nichtsozialistischer Staaten, besonders die Sozialdemokraten, zur Aktionseinheit aufforderte. Mit der AdA., die eine wichtige Rolle in der gegenwärtigen Politik kommunistischer Parteien Westeuropas spielt, ist nicht der Begriff der „Aktionseinheit aller Kommunisten“ zu verwechseln, den die SED und andere eng mit der KPdSU verbündete Parteien in der internen Diskussion der kommunistischen Weltbewegung verwenden, wenn sie an abweichlerische Parteien appellieren, ihre Positionen zugunsten der Wiederherstellung der größeren Geschlossenheit im Weltkommunismus — zumindest zeitweilig für die gemeinsame Durchführung einzelner Aktionen — zurückzustellen. Bündnispolitik; Eurokommunismus. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 38 Aktiengesellschaft (AG) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Aktiv

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Definiert als Zusammenwirken verschiedener Organisationen der Arbeiterbewegung in nichtsozialistischen Staaten zur Durchsetzung gemeinsamer Interessen ungeachtet politischer und ideologischer Unterschiede. Die AdA. soll die organisatorische Spaltung der Arbeiterbewegung überwinden helfen und den Kern eines umfassenderen Bündnisses aller antikapitalistischen Kräfte bilden. Bereits die Niederschlagung des…

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Sozialfürsorge (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Rechtsgrundlage ist seit dem 1. 1. 1980 die (1.) VO über Leistungen der Sozialfürsorge — Sozialfürsorgeverordnung — vom 23. 11. 1979 (GBl. I, S. 422) sowie die 2. VO über Leistungen der Sozialfürsorge vom 26. 7. 1984 (GBl. I, S. 283), die zum 1. 12. 1984 in Kraft treten wird. (Bis 31. 3. 1956 galten die VO vom 22. 4. 1947, erlassen aufgrund des Befehls Nr. 92 der SMAD, bis zum 30. 6. 1968 die VO über die Allgemeine S. vom 23. 2. 1956 [GBl. I, S. 233], bis zum 30. 6. 1974 die VO über die Allgemeine S. vom 15. 3. 1968 [GBl. II, S. 167] und bis zum 31. 12. 1979 die VO über Leistungen der Sozialfürsorge — Sozialfürsorgeordnung — vom 4. 4. 1974 [GBl. I, S. 224]; Leistungsverbesserungen wurden im Februar 1971, zum 1. 9. 1972, zum 1. 7. 1973, zum 1. 12. 1976 und zum 1. 12. 1979 vorgenommen. Weitere Leistungsverbesserungen sollen zum 1. 12. 1984 eintreten.) Anspruch auf S.-Unterstützung (SU.) haben Personen, die nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt durch Arbeitseinkommen zu bestreiten, die über kein sonstiges ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügen und auch keinen ausreichenden Unterhalt von unterhaltspflichtigen Angehörigen erlangen können. Als ausreichend wird ein Nettoeinkommen angesehen, das die Höhe der SU. erreicht oder übersteigt. Der Gewährung von SU. geht die Geltendmachung anderer Ansprüche vor. SU.-Empfänger, die noch nicht das Rentenalter erreicht haben, haben sich darum zu bemühen, daß die Notwendigkeit der SU. so bald als möglich entfällt. Durch die örtlichen Behörden sind diese Bemühungen durch Bereitstellung eines geeigneten Arbeitsplatzes, eines Kinderkrippen- oder -gartenplatzes zu unterstützen. SU. werden gewährt als a) Unterstützung für Alleinstehende, Ehepaare und unterhaltsberechtigte Kinder, b) Mietbeihilfe, c) Pflegegeld, Blindengeld und Sonderpflegegeld, d) Beihilfen für Tuberkulose-, Geschwulst- und Zuckerkranke, e) Unterstützung bei Krankenhausaufenthalt, f) Versicherungsschutz für Sachleistungen der Sozialversicherung, g) einmalige Beihilfen. Die monatlichen SU. betragen seit dem 1. 12. 1979 für a) Alleinstehende 230 Mark (ab 1. 12. 1984 260 Mark), b) Ehepaare 360 Mark (ab 1. 12. 1984 420 Mark), c) minderjährige Kinder und volljährige Kinder, die noch die zehnklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule, erweiterte Oberschule, Spezialschule, Spezialklasse oder Sonderschule besuchen, 45 Mark. Zur SU. wird eine monatliche Mietbeihilfe für 1–2 Personen von grundsätzlich bis zu 30, für 3–4 Personen von bis zu 40 und für mehr als 4 Personen von bis zu 45 Mark in Höhe der vom Empfänger zu zahlenden Miete gewährt. SU. und Mietbeihilfe dürfen einen Höchstbetrag von 420 Mark monatlich (ohne Kinderbeihilfen, Pflegegeld usw.) pro Familie nicht überschreiten. Die Höchstbetragsregelung soll mit Wirkung zum 1. 12. 1984 ersatzlos entfallen. SU.-Empfänger erhalten ggf. zusätzlich monatliche Beihilfen bei Tuberkulose- (22 Mark), Geschwulst- (22 Mark) und Zuckerkrankheit (31 Mark). Bei Krankenhausbehandlung wird SU. bis zu 6 Monaten, danach Unterstützung von 30 Mark gezahlt, während der Ehegatte Hauptunterstützung und die Mietbeihilfe erhält. Unbemittelte Bewohner von Feierabend- und Pflegeheimen bekommen neben Unterkunft, Bekleidung und Verpflegung eine Unterstützung von 120 Mark. Weitere Leistungen bestehen in einmaligen Beihilfen verschiedener Art (z.B. für Heizmaterial) und in der Übernahme der Kosten für eine evtl. erforderliche Hauswirtschaftspflege dann, wenn das monatliche Einkommen bei Alleinstehenden 400 und bei Ehepaaren 600 Mark nicht übersteigt. Seit dem 1. 12. 1976 werden Unterhaltspflichtige mit einem Nettoeinkommen von unter 900 Mark (vorher 750) monatlich nicht mehr zur Erstattung der SU. herangezogen; dieser Freibetrag erhöht sich um 100 Mark für den Ehegatten und jedes unterhaltsberechtigte Kind; bezieht der andere Elternteil Einkünfte, wird nur ein Kinderfreibetrag von 50 Mark gewährt. Anträge auf Leistungen werden bei den örtlichen Behörden (Räte der Gemeinden, Städte, Stadtbezirke), z. T. auch bei den Kreisbehörden gestellt, die auch über die Leistungsgewährung entscheiden. Seit Februar 1979 gibt es an der Fachschule für Gesundheits- und Sozialwesen „Prof. Dr. Karl Gelbke“ in Potsdam den Studiengang Sozialfürsorge. Die Ausbildung erfolgt u.a. in den Fächern Sozialpolitik, Soziologie (Soziologie und Empirische Sozialforschung), [S. 1156]Pädagogik, Psychologie, kulturelle Betreuung, Verwaltungsorganisation und Recht. Zunächst wurde zweimal in Form von Lehrgängen ein 1½jähriges Sonderstudium für langjährige Mitarbeiter im Sozialwesen durchgeführt. Im September 1980 begann der allgemeine Lehrbetrieb mit einem 3jährigen Direktstudium und 1981 mit einem 4jährigen Fernstudium. Zum Aufgabengebiet der so ausgebildeten Sozialfürsorger zählen die soziale Betreuung (älterer) Bürger, psychisch und physisch geschädigter Menschen (Geschädigte) sowie kinderreicher Familien. Die Sozialfürsorger sollen dabei mit den Ärzten, Gemeindeschwestern, Gesundheitsfürsorgerinnen, der Jugendfürsorge, Betrieben und gesellschaftlichen Organisationen (Volkssolidarität) zusammenarbeiten. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1155–1156 Sozialdemokratismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialindikatoren

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Rechtsgrundlage ist seit dem 1. 1. 1980 die (1.) VO über Leistungen der Sozialfürsorge — Sozialfürsorgeverordnung — vom 23. 11. 1979 (GBl. I, S. 422) sowie die 2. VO über Leistungen der Sozialfürsorge vom 26. 7. 1984 (GBl. I, S. 283), die zum 1. 12. 1984 in Kraft treten wird. (Bis 31. 3. 1956 galten die VO vom 22. 4. 1947, erlassen aufgrund des Befehls Nr. 92 der SMAD, bis zum 30. 6. 1968 die VO über…

DDR A-Z 1985

Staatshaftung (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Mit Art. 106 der Verfassung vom 6. 4. 1968 (Art. 104 n.F.) wurde die St. eingeführt. Danach haftet für Schäden, die einem Bürger an seinem persönlichen Eigentum durch ungesetzliche Maßnahmen von Mitarbeitern der Staatsorgane zugefügt werden, das staatliche Organ, dessen Mitarbeiter den Schaden verursacht haben. Zur Ausführung des genannten Verfassungsartikels erging das Gesetz zur Regelung der St. der Deutschen Demokratischen Republik — St.-Gesetz — vom 12. 5. 1969 (GBl. I, S. 34). Die Voraussetzungen der St. sind: 1. Der Schaden muß einem Bürger oder seinem persönlichen Eigentum zugefügt sein. Ausgeschlossen sind also Schäden, die am sozialistischen Eigentum entstanden sind. Unter Bürgern werden nur die Bürger der DDR verstanden, die ihren Wohnsitz dort haben. Nur ausnahmsweise kann unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles Schadensersatz auch dann geleistet werden, wenn Bürger der DDR ihren Wohnsitz dort nicht haben. Personen, die nicht Bürger der DDR sind, steht ein Anspruch nur zu, wenn sie ihren ständigen Wohnsitz dort haben. Im übrigen tritt die Haftung zugunsten von Personen, die nicht Bürger der DDR sind, nur dann ein, wenn die Gegenseitigkeit gewährleistet ist. 2. Der Schaden muß in Ausübung staatlicher Tätigkeit zugefügt sein. Es muß also zwischen der Erfüllung dienstlicher Aufgaben und dem Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang bestehen. [S. 1280]3. Die Schadenszufügung muß rechtswidrig erfolgt sein. Eine Schuld des Staatsbediensteten braucht nicht vorzuliegen. Es wird nicht zwischen einer schuldhaft-rechtswidrigen und einer schuldlos-rechtswidrigen Handlung oder Unterlassung unterschieden. Es gilt das Prinzip der objektiven Haftung. 4. Unter den Begriff „Mitarbeiter der Staatsorgane“ fallen Angestellte eines staatlichen Organs oder einer staatlichen Einrichtung, die im Namen des betreffenden Organs oder der betreffenden Einrichtung tätig sind, und ehrenamtlich Tätige, die berechtigt und ermächtigt sind, selbst Weisungen, Anordnungen oder ähnliche Entscheidungen zu treffen. Dazu gehören auch die Angehörigen der bewaffneten Organe, darunter der Deutschen Volkspolizei (DVP). Zum Schadensersatz verpflichtet ist das jeweilige staatliche Organ oder die staatliche Einrichtung, in dem ein Bediensteter arbeitet oder jemand ehrenamtlich tätig ist. Schadensersatzansprüche gegen die Mitarbeiter oder Beauftragte sind ausgeschlossen. Es handelt sich also nicht um eine St. im strengen Sinne, sondern um eine Amtshaftung. Der Schadensersatz ist grundsätzlich in Geld zu leisten. Dem staatlichen Organ oder der staatlichen Einrichtung bleibt es jedoch überlassen, den Schaden auch durch Naturalrestitution auszugleichen. Der Umfang des Schadens wird nach zivilrechtlichen Vorschriften berechnet, soweit in Gesetzen oder anderen Rechtsvorschriften nicht anderes bestimmt ist. Die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr, beginnt mit dem Tage, an dem der Geschädigte von dem Schaden und davon Kenntnis hat, daß der Schaden von einem Mitarbeiter oder einem Beauftragten eines staatlichen Organs oder einer staatlichen Einrichtung verursacht wurde. Der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten ist ausgeschlossen. Über den Schadensersatzanspruch entscheidet der Leiter des staatlichen Organs oder der staatlichen Einrichtung, durch deren Mitarbeiter oder Beauftragten der Schaden verursacht wurde. Bei diesem ist auch der Antrag auf Schadensersatz zu stellen. Die St. schließt den Regreß nicht aus. Mitarbeiter, die einen Schaden rechtswidrig und schuldhaft verursacht haben, sind nach den arbeitsrechtlichen Vorschriften über die materielle Verantwortlichkeit (Arbeitsrecht, XII.) in Anspruch zu nehmen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1279–1280 Staatsfunktionär A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatshaushalt

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Mit Art. 106 der Verfassung vom 6. 4. 1968 (Art. 104 n.F.) wurde die St. eingeführt. Danach haftet für Schäden, die einem Bürger an seinem persönlichen Eigentum durch ungesetzliche Maßnahmen von Mitarbeitern der Staatsorgane zugefügt werden, das staatliche Organ, dessen Mitarbeiter den Schaden verursacht haben. Zur Ausführung des genannten Verfassungsartikels erging das Gesetz zur Regelung der St. der Deutschen Demokratischen Republik — St.-Gesetz — vom 12.…

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Hochschule für Ökonomie „Bruno Leuschner“ (HfÖ) (1985)

Siehe auch: Hochschule für Ökonomie: 1969 Hochschule für Ökonomie „Bruno Leuschner“ (HfÖ): 1979 Hochschule für Ökonomie (HfÖ): 1975 Ökonomie, Hochschule für: 1960 1962 1963 1965 1966 Die 1956 gegründete HfÖ Berlin-Karlshorst ist die einzige wirtschaftswissenschaftliche Hochschule der DDR. Sie ist Rechtsnachfolgerin der 1950 gegründeten Hochschule für Planökonomie, die mit der Hochschule für Finanzwirtschaft Potsdam zur HfÖ vereinigt wurde. 1958 wurde die Hochschule für Außenhandel Berlin-Staaken in die HfÖ eingegliedert. Ihre besondere Bedeutung erlangte die HfÖ im Neuen Ökonomischen System (NÖS). Sie sollte zur zentralen Institution für die Qualifizierung leitender Kader aus dem Partei-, Staats- und Wirtschaftsapparat auf wirtschaftswissenschaftlichem und -politischem Gebiet werden. Dafür wurden 4 Schwerpunktprogramme entwickelt: Postgraduales Studium für Diplomwirtschaftler; ökonomisches Zusatzstudium für technisch-naturwissenschaftlich ausgebildete Kader; Sonderlehrgänge zu Fragen der Wirtschaftsleitung; Übernahme von Leitfunktionen für die wirtschaftswissenschaftliche Qualifizierung durch andere Institutionen. Im Zusammenhang mit der Einführung des Einheitlichen sozialistischen Bildungssystems und der Errichtung eines differenzierten Qualifizierungssystems gingen die Qualifizierungs-Funktionen der HfÖ im wesentlichen auf entsprechende Institutionen der Wirtschaft, vor allem auf das Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED (ZSW) über. Im Rahmen der 3. Hochschulreform 1967 hat die HfÖ Leitfunktionen im Bereich der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung übernommen. Ein Beschluß des Ministerrates aus dem Jahre 1968 weist ihr die Funktion eines „ökonomischen Forschungszentrums“ für die gesamte DDR zu. Im Ergebnis der Umstrukturierung der Wissenschaftsorganisation der DDR nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) verlor die HfÖ auch auf dem Gebiet der Forschung ihre herausgehobene Bedeutung. Die Leitfunktionen gingen weitgehend an den der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) zugeordneten Wissenschaftlichen Rat für die wirtschaftswissenschaftliche Forschung (Wissenschaftliche Räte) über. Rektor der HfÖ ist seit Anfang 1979 Prof. Dr. R. Sieber, bis dahin Botschafter der DDR in den USA und Kanada. Die HfÖ gliedert sich in 5 Sektionen (Marxismus-Leninismus; Außenwirtschaft; sozialistische Volkswirtschaft; Leitung/Informationsverarbeitung/Statistik; sozialistische Betriebswirtschaft) und mehrere Institute (Institut für Wirtschaftsrecht, das einer Sektion gleichgestellt ist; Institut für sozialistische Wirtschaftsführung/Außenhandel; Außenhandelsinstitut; Institut für sozialistische Wirtschaftsführung/Leichtindustrie; Institut für Fremdsprachen). An der HfÖ werden ca. 4.500 Studenten in 7 Fachrichtungen ausgebildet (politische Ökonomie; Außenwirtschaft; sozialistische Volkswirtschaft; Arbeitsökonomie; mathematische Methoden und Datenverarbeitung in der Wirtschaft; Rechnungsführung und Statistik; Finanzen der Betriebe und Kombinate der Industrie). Forschungsschwerpunkte sind u.a. Leitungsprobleme der DDR-Volkswirtschaft, Planungsfragen, Probleme der Außenwirtschaft, Wirtschaftsrecht, Wirtschaftsgeschichte. Zu Universitäten und wissenschaftlichen Einrichtungen des Auslandes, u.a. der UdSSR, bestehen 20 Freundschaftsverträge und Arbeitsvereinbarungen. Ergebnisse der Lehre und Forschung werden in der seit 1956 erscheinenden „Wissenschaftlichen Zeitschrift“ veröffentlicht. Universitäten und Hochschulen; Wissenschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 599 Historikergesellschaft der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Holzindustrie

Siehe auch: Hochschule für Ökonomie: 1969 Hochschule für Ökonomie „Bruno Leuschner“ (HfÖ): 1979 Hochschule für Ökonomie (HfÖ): 1975 Ökonomie, Hochschule für: 1960 1962 1963 1965 1966 Die 1956 gegründete HfÖ Berlin-Karlshorst ist die einzige wirtschaftswissenschaftliche Hochschule der DDR. Sie ist Rechtsnachfolgerin der 1950 gegründeten Hochschule für Planökonomie, die mit der Hochschule für Finanzwirtschaft Potsdam zur HfÖ vereinigt wurde. 1958 wurde die Hochschule für…

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Errungenschaften, Sozialistische (1985)

Siehe auch: Errungenschaften: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Errungenschaften, Sozialistische: 1969 1975 1979 Als SE. werden die Maßnahmen bezeichnet, die seit 1945 in der SBZ/DDR z.T. zunächst mit Zustimmung der Bevölkerung durchgeführt wurden und zu einer nahezu vollständigen Umgestaltung aller politischen und gesellschaftlichen Lebensbereiche geführt haben. Im weiteren Sinne wird darunter der Aufbau einer sozialistischen Herrschafts- und Gesellschaftsordnung unter Führung der Partei der Arbeiterklasse, der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED), verstanden, in der die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen abgeschafft worden und ein neuer Typ sozialer Beziehungen entstanden sei (Lebensweise, sozialistische). Im engeren Sinne werden dazu vor allem die Bodenreform und seit 1960 die Einführung sozialistischer Produktionsverhältnisse auf dem Lande, die sozialistische Planwirtschaft, die Reformen des Schulwesens (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem), der Universitäten und Hochschulen, des Justiz- und Gesundheitswesens und des Staatsapparates gezählt (Geschichte der DDR). Folge dieser umfassenden Neuordnung der politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse seien eine stetige Steigerung des materiellen Lebensstandards sowie eine quantitative und qualitative Ausweitung der Gesellschaftlichen ➝Konsumtion verbunden mit der Gewährleistung eines hohen Grades an sozialer Sicherheit. Da der Staat hohe Subventionen im sozialen und infrastrukturellen Bereich aufwende, komme der Bürger in den Genuß niedriger Wohnungsmieten und Verkehrstarife sowie u.a. der Leistungen eines für ihn nahezu kostenlosen Gesundheits- und Ausbildungswesens. Im politisch-propagandistischen Sprachgebrauch der DDR ist in den letzten Jahren die allgemeine Formel von den SE. zugunsten konkreter Hinweise auf die Vorzüge der sozialistischen Gesellschaftsordnung (Sozialistische Grundrechte) in den Hintergrund getreten, da von der Bevölkerung vor allem die ihre sozialen Lebensbedingungen bestimmenden SE. überwiegend [S. 365]und gelegentlich vordergründig mit dem — höheren — Lebensstandard und dem Konsumgüterangebot in der Bundesrepublik Deutschland verglichen werden. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, z.B. dem verfassungsrechtlich garantierten Recht auf Arbeit und der — freilich von wirtschaftlichen Sachzwängen geförderten — formal weitgehend realisierten Gleichberechtigung der Frauen, werden gegenwärtig die SE. von der Bevölkerung nicht in dem von der SED gewünschten Sinne, d.h. als gesellschaftlicher Fortschritt, gesehen, sondern bestenfalls als systemtypische Merkmale ihres Herrschaftssystems hingenommen. Der Hinweis auf die SE. ist jedoch nach wie vor Bestandteil der Abgrenzungspolitik der SED gegenüber der Bundesrepublik Deutschland. Zur Rechtfertigung dieser Politik werden sie daher von der SED-Propaganda auch weiterhin herangezogen (Abgrenzung). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 364–365 Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Erzeugnisgruppen

Siehe auch: Errungenschaften: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Errungenschaften, Sozialistische: 1969 1975 1979 Als SE. werden die Maßnahmen bezeichnet, die seit 1945 in der SBZ/DDR z.T. zunächst mit Zustimmung der Bevölkerung durchgeführt wurden und zu einer nahezu vollständigen Umgestaltung aller politischen und gesellschaftlichen Lebensbereiche geführt haben. Im weiteren Sinne wird darunter der Aufbau einer sozialistischen Herrschafts- und Gesellschaftsordnung unter Führung…

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Lizenzen (1985)

Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 Generell wird in der DDR als L. eine im internationalen Handel vertraglich vereinbarte Erlaubnis zur Nutzung patentierter oder auch nicht geschützter Erfindungen und anderer wissenschaftlich-technischer Ergebnisse gegen Bezahlung oder Sachleistung angesehen. Durch den L.-Vertrag verpflichten sich der L.-Geber, wissenschaftliche oder wissenschaftlich-technische Ergebnisse, industrielle Muster oder Warenzeichen zur Nutzung zu überlassen, und der L.-Nehmer, die L.-Vergütung zu zahlen (GBl. I, 1976, Nr. 6). In der Außenwirtschaftspraxis der DDR wird der L.-Handel auch als Handel mit wissenschaftlich-technischen Ergebnissen bezeichnet, wobei Warenzeichen und industrielle Muster in diesen Begriff miteinbezogen werden (GBl. I, 1977, Nr. 38). Für den Handel mit L. sind die jeweiligen AHB zuständig, in deren Sachgebiet die L. liegt. Eine gewisse Zentralisierung des L.-Handels kommt darin zum Ausdruck, daß der Handel mit L. der Anleitung und Kontrolle des Zentralen Büros für Internationalen L.-Handel der DDR unterliegt. Dieses Büro hat darüber hinaus die Aufgabe, den L.-Handel zu fördern und weiterzuentwickeln. Die Betriebe haben die Pflicht, bei Abschluß von Verträgen die Beratung des Büros in Anspruch zu nehmen. Für seine Tätigkeit erhebt das Büro Gebühren. Das Recht zum Abschluß von L.-Verträgen liegt grundsätzlich bei den AHB (GBl. I, 1976, Nr. 35). Gestaltungsmöglichkeiten bei L.-Verträgen, verbunden mit Valutaanrechten aus L.-Verkäufen, wie sie für die Produktionsbetriebe im Zuge der Reformen des ÖSS noch möglich waren, sieht das seit den 70er Jahren geltende System der Leitung und Planung nicht vor. Der Handel mit L. war — vor allen Dingen aus ideologischen und juristischen Gründen — in der DDR lange Zeit unterentwickelt und bis Ende der 60er Jahre nur mit Nicht-RGW-Ländern möglich, da mit den RGW-Mitgliedern (Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe [RGW]) seit der II. RGW-Tagung im August 1949 in Sofia das Prinzip der „gegenseitigen sozialistischen Hilfe“ galt, das einen kostenlosen Austausch wissenschaftlicher, technischer und technologischer Dokumentationen zwischen den RGW-Partnern vorsah. Diese Regelung stieß jedoch gerade in der DDR als dem Land mit dem am höchsten entwickelten wissenschaftlich-technischen Niveau im RGW auf Kritik. Auf der 30. Tagung des Exekutiv-Komitees (EKO) des RGW [S. 843]im Juli 1967 wurde dann den RGW-Mitgliedern der entgeltliche Austausch von wissenschaftlich-technischen Ergebnissen, der auf bilateralem Wege vorgenommen werden sollte, vorgeschlagen. Die DDR schloß aufgrund dieser Empfehlung eine entsprechende Vereinbarung zuerst mit der UdSSR, dann mit den anderen RGW-Ländern ab. Jedoch ist in dem seit 1971 geltenden Komplexprogramm und in dem auf der 60. EKO-Tagung (1972) beschlossenen Dokument über „organisatorische, methodische, ökonomische und rechtliche Grundlagen der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit der Mitgliedsländer des RGW und der Tätigkeit der RGW-Organe auf diesem Gebiet“ neben der entgeltlichen Übergabe ausdrücklich auch die unentgeltliche Übergabe vorgesehen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 842–843 Literatur und Literaturpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Lohnausgleich

Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 Generell wird in der DDR als L. eine im internationalen Handel vertraglich vereinbarte Erlaubnis zur Nutzung patentierter oder auch nicht geschützter Erfindungen und anderer wissenschaftlich-technischer Ergebnisse gegen Bezahlung oder Sachleistung angesehen. Durch den L.-Vertrag verpflichten sich der L.-Geber, wissenschaftliche oder wissenschaftlich-technische Ergebnisse, industrielle Muster oder Warenzeichen zur Nutzung zu überlassen, und der…

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Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF) (1985)

Siehe auch: Deutsch-Sowjetische Freundschaft: 1969 1975 1979 Deutsch-Sowjetische Freundschaft, Gesellschaft für (DSF): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF): 1969 1975 1979 Unter den Freundschaftsgesellschaften der DDR die bedeutendste und nach dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) die zweitgrößte Massenorganisation (1982: 6 Mill. Mitglieder). Anknüpfend an die Traditionen der 1923 gegründeten „Gesellschaft der Freunde des neuen Rußland in Deutschland“ und des „Bundes der Freunde der Sowjetunion“ (1928) bildeten sich 1945 und 1946 innerhalb des Kulturbundes (Kulturbund der DDR [KB]) in der SBZ Zirkel, die sich mit dem Studium der sowjetischen Kultur befaßten. Aus ihnen gingen Ortsgruppen hervor, die zum Zeitpunkt der Gründung der zentralen „Gesellschaft zum Studium der Kultur der Sowjetunion“ (30. 6. 1947) 2.200 Mitglieder hatten. Die Losung des Gründungskongresses „Durch Studium zur Wahrheit — durch Wahrheit zur Freundschaft mit der Sowjetunion“ spiegelte das Anliegen der Organisation in ihrer Anfangsphase wider, nämlich die in weiten Teilen der Bevölkerung verwurzelten, vor allem aus der Zeit des Nationalsozialismus stammenden antisowjetischen bzw. antirussischen Ressentiments zu überwinden. Der 2. Kongreß beschloß am 2. 7. 1949 die Umbenennung in „Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft“ und leitete den Übergang von einer Studiengesellschaft zu einer politischen Massenorganisation ein, die sich verstärkt an breitere Kreise der Bevölkerung wenden sollte. Der 3. Kongreß (1951) stand unter der auch später von der DSF immer wieder propagierten Losung „Von der Sowjetunion lernen, heißt siegen lernen“. Auf ihm wurde festgestellt, daß der Prozeß der bewußtseinsmäßigen Umerziehung der Bevölkerung weitgehend erfolgreich abgeschlossen sei. Fortan erfolgte die ideologische Tätigkeit in 3 Hauptrichtungen: Nachweis des Aufstiegs der Sowjetunion zur führenden Weltmacht; Erläuterung der Bedeutung des engen Bündnisses zwischen der DDR und der UdSSR; Nutzbarmachung der Erfahrungen der Sowjetunion beim Aufbau des Sozialismus/Kommunismus. Die seit dem VIII. Parteitag der SED (Juni 1971) weiter gewachsene enge Anlehnung der DDR an die Sowjetunion (z.B. neuerlicher Vertrag über „Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand“ vom 7. 10. 1975) und die durch das Komplexprogramm (Juli 1971) forcierte Integration im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) haben der Arbeit der DSF neue Impulse verliehen. Bei der Lösung der mit der ökonomischen Integration verbundenen Aufgaben kann Arbeitskollektiven durch die Kreisvorstände und den Zentralvorstand der Gesellschaft der Ehrenname „Brigade Deutsch-Sowjetische Freundschaft“ verliehen werden. Sie sollen sich dadurch auszeichnen, daß ihre Mitglieder als Agitatoren der deutsch-sowjetischen Freundschaft auftreten, Initiatoren der Auswertung und Nutzung sowjetischer Erfahrungen, Vorbild im rationellen Einsatz sowjetischer Maschinen und Rohstoffe sowie in der Erfüllung der Planaufgaben, vor allem der Exportverpflichtungen gegenüber der Sowjetunion, sind. Inzwischen gibt es (Mai 1981) ca. 112.000 derartige Arbeitskollektive. Neben diesen Brigaden sind die „Zirkel zur Auswertung sowjetischer Erfahrungen“ (1981: 6.900 Zirkel mit 63.200 Mitgl.) und die „Zirkel zum Erlernen der russischen Sprache“ aktive Träger der DSF-Arbeit. Der DSF gehört der Verlag „Kultur und Fortschritt“; sie gibt die Wochenillustrierte „Freie Welt“ und die Monatsschriften „Sowjetwissenschaft, Gesellschaftswissenschaftliche Beiträge“ sowie „Kunst und Literatur“ heraus. Von besonderer Bedeutung für die propagandistische Arbeit ist die 14täglich erscheinende „Presse der Sowjetunion“ mit der Beilage „Für den DSF-Funktionär“, die vom Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrates in Zusammenarbeit mit dem DSF-Zentralvorstand herausgegeben wird. 25 Häuser der deutsch-sowjetischen Freundschaft sind wichtige Zentren der politisch-ideologischen und kulturellen Arbeit. Hinzu kommen noch 1600 sog. Kabinette der Freundschaft in Betrieben und sonstigen Einrichtungen. An verdienstvolle Russischlehrer und Schüler mit ausgezeichneten Leistungen im Fach Russisch wird jährlich die Johann-Gottfried-Herder-Medaille verliehen. In jedem Jahr organisiert die DSF sog. Freundschaftszüge und Studienreisen in die Sowjetunion. Das vom 9. Kongreß (1970) beschlossene Statut bezeichnet die politisch-ideologische Tätigkeit als Hauptaufgabe der DSF. „Durch ihren Beitrag zur Vermittlung des Beispiels und der Erfahrungen des Sowjetvolkes ist die Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft gemeinsam mit den anderen gesellschaftlichen Kräften unserer Republik vor allem bemüht, den Kampf der Werktätigen um wissenschaftlich-technische Pionier- und Spitzenleistungen zu fördern.“ Organisationsaufbau und Tätigkeit beruhen auf dem Demokratischen Zentralismus. Die DSF ist nach dem Territorial- und Produktionsprinzip aufgebaut und gliedert sich in Grundeinheiten, Kreis- und Bezirksorganisationen. Die Wahl des Zentralvorstandes, der Vorstände der Bezirks- und Kreisorganisationen sowie der Grundeinheiten erfolgt in offener Abstimmung en bloc. Das höchste Organ ist der in der Regel alle 5 Jahre zusammentretende Kongreß; zwischen den Kongressen ist es der in der Regel jährlich mindestens 2mal zusammentretende Zentralvorstand. Dieser wählt zur Leitung der Gesellschaft zwischen seinen Tagungen das Präsidium und zur Leitung seiner laufenden Arbeit das Sekretariat des Zentralvorstandes. Das Fundament der Organisation bilden die Grundeinheiten (1981: 38.500), die überall dort eingerichtet werden, wo mindestens 10 Mitglieder vorhanden sind. Die Grundeinheiten wiederum gliedern sich in Zehnergruppen. Mitglied kann jeder Einwohner der DDR vom 14. Lebensjahr an werden; die Mitgliedschaft in der DSF gilt als Mindestnachweis „gesellschaftlicher Aktivität“. Die DSF ist Trägerin zahlreicher politischer und kultureller Veranstaltungen (Vorträge, Konzerte, Buch- und Kunstausstellungen usw.; 1981 waren es 996.700 mit fast 25 Mill. Teilnehmern). Präsident der DSF wurde auf dem 11. Kongreß (19./20. 5. [S. 547]1978) das Mitglied des Politbüros der SED Erich Mückenberger, nachdem der ehemalige Außenminister der DDR, Dr. Lothar Bolz (NDPD), nicht mehr für dieses Amt kandidierte. Generalsekretär ist seit 1967 Kurt Thieme. Der 12. Kongreß fand am 12. und 13. 5. 1983 in Berlin statt. Schwestergesellschaft in der UdSSR ist die am 7. 1. 1958 in Moskau gegründete „Gesellschaft für Sowjetisch-Deutsche Freundschaft und kulturelle Verbindungen“, die auf dem II. Unionskongreß (1965) in „Sowjetische Gesellschaft für Freundschaft mit der DDR“ umbenannt wurde. Ihr Vorsitzender ist S. G. Lapin, Vorsitzender des Staatlichen Komitees des Ministerrates der UdSSR für Fernsehen und Rundfunk. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 546–547 Geschlechtserziehung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem Ausland

Siehe auch: Deutsch-Sowjetische Freundschaft: 1969 1975 1979 Deutsch-Sowjetische Freundschaft, Gesellschaft für (DSF): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF): 1969 1975 1979 Unter den Freundschaftsgesellschaften der DDR die bedeutendste und nach dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) die zweitgrößte Massenorganisation (1982: 6 Mill. Mitglieder). Anknüpfend an die Traditionen der 1923 gegründeten…

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Presseamt (1985)

Siehe auch: Presseamt: 1975 1979 Presseamt beim Ministerpräsidenten: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrats: 1966 1969 Das P. beim Vorsitzenden des Ministerrates der DDR ist das zentrale weisungsberechtigte staatliche Organ zur Informierung der Öffentlichkeit. Es übt die politisch-administrative Kontrolle über alle periodisch erscheinenden Presseerzeugnisse der DDR, die nur mit Erlaubnis des P. (Lizenz) erscheinen dürfen (VO über die Herausgabe und Herstellung aller periodisch erscheinenden Presseerzeugnisse vom 12. 4. 1962; Presse; Medienpolitik), und das Weisungsrecht des Vorsitzenden des Ministerrates gegenüber der staatlichen Nachrichten- und Fotoagentur Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst (ADN) aus. Es veröffentlicht die Kommuniqués und Erklärungen des Ministerrates (die die Bevölkerung auf die Durchführung der vom Ministerrat gefaßten Beschlüsse orientieren sollen), veranstaltet Pressekonferenzen und Pressebesprechungen zu „wichtigen staatlichen Ereignissen und Veranstaltungen“ sowie zur „Erläuterung richtungweisender Beschlüsse“, leitet an und koordiniert die publizistische Tätigkeit der zentralen Staatsorgane und organisiert Exkursionen für Journalisten zu Schwerpunkten politisch-wirtschaftlicher Vorhaben in der DDR. Mehrmals wöchentlich gibt das P. die (gedruckten) [S. 1046]„Presse-Informationen“ heraus, die von allen Redaktionen, Staatsorganen und Großbetrieben bezogen werden. Wesentliche Aufgabe der Presse-Informationen ist es, „in Kurzkommentaren Fragen zu aktuellen wirtschaftlichen und politischen Problemen zu beantworten und damit zugleich den Redaktionen Hinweise zu geben“ (Kurt Blecha, SED, Leiter des P. seit April 1958). Außerdem versorgt das P. die Redaktionen mit graphisch-statistischem Material und gibt seit Februar 1950 gemeinsam mit der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF) das Bulletin „Presse der Sowjetunion“ heraus, eine (ebenfalls richtungweisende) Auswahl von Kommentaren und Beiträgen aus sowjetischen Zeitungen und Zeitschriften, die ebenso in den Spalten der DDR-Presse erscheinen wie die Kurzkommentare und Beiträge der Presse-Informationen. Nach Einstellung der offiziellen sowjetischen Zensur im August 1949 wurde im September die „Hauptverwaltung für Information“ als deutsche Zentralbehörde in der sowjetischen Besatzungszone errichtet. Nach Gründung der DDR erfolgte im Oktober 1949 die Umbenennung in „Amt für Information“; vom Dezember 1952 bis 1963 lautete die offizielle Bezeichnung „P. beim Ministerpräsidenten der DDR“. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1045–1046 Presse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Produktionsberatungen, Ständige

Siehe auch: Presseamt: 1975 1979 Presseamt beim Ministerpräsidenten: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrats: 1966 1969 Das P. beim Vorsitzenden des Ministerrates der DDR ist das zentrale weisungsberechtigte staatliche Organ zur Informierung der Öffentlichkeit. Es übt die politisch-administrative Kontrolle über alle periodisch erscheinenden Presseerzeugnisse der DDR, die nur mit Erlaubnis des P. (Lizenz) erscheinen dürfen (VO…

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1985: S

Saalebrücke Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig (SAW) Sachversicherung Schauprozesse Scheckverfahren Schießbefehl Schiffbau Schnelle Medizinische Hilfe Schriftstellerverband der DDR Schulen der genossenschaftlichen Arbeit Schulen der sozialistischen Arbeit Schulordnung Schulpflicht Schund- und Schmutzliteratur Schwangerschaftsverhütung und -unterbrechung Schwerindustrie Schwermaschinen- und Anlagenbau Seefahrtsamt der DDR Seefunk Seenotrettungsdienst Seerecht Seestraßenordnung Sekretariat des Zentralkomitees (ZK) der SED Sektierertum Selbstbestimmung Selbstkosten Selbstverwaltung Sicherheitspolitik Signierliste Sorben (Minderheitenpolitik) Souveränität Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Sowjetisches Militärtribunal (SMT) Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) Sozialdemokratismus Sozialfürsorge Sozialindikatoren Sozialismus, Demokratischer Sozialistische Betriebswirtschaftslehre Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) Sozialistische Einheitspartei Westberlins (SEW) Sozialistische Gesetzlichkeit Sozialistischer Wettbewerb Sozialistisches Weltsystem Sozialistische Wirtschaft Sozialistische Wirtschaftsführung Sozialleistungen, Öffentliche Sozialplanung Sozialpolitik Sozialstruktur Sozialversicherungs- und Versorgungswesen Soziologie und Empirische Sozialforschung Sparen Sparkassen Sparkaufbrief Sparkonten Sparrentenversicherung Spartakiaden Spedition Sperrkonten Sport Sprache Staatliches Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz der DDR Staatliches Amt für technische Überwachung Staatliches Filmarchiv Staatliches Komitee für Aufkauf und Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (SKAV) Staatliches Komitee für Forstwirtschaft (SKF) Staatliches Komitee für Landtechnik und materiell-technische Versorgung (SKL) Staatliche Versicherung der DDR Staatsanwaltschaft Staatsapparat Staatsarchive Staatsbank Staatsbewußtsein, sozialistisches Staatsbürgerschaft Staatsfunktionär Staatshaftung Staatshaushalt Staatslehre Staatsrat Staatsreserven Staatssekretär für Kirchenfragen Staatssekretariat für Arbeit und Löhne Staatssekretariat für Berufsbildung Staatssekretariat für Körperkultur und Sport Staatssekretariat für westdeutsche Fragen Staatssekretariat mit eigenem Geschäftsbereich Staatsverbrechen Städtebau Städtepartnerschaft Städte- und Gemeindetag der DDR Standardisierung Ständige Kommission für die friedliche Nutzung der Atomenergie Sterbegeld Steuerberater Steuern Strafensystem Strafrecht Strafregister Strafverfahren Strafvollstreckung Strafvollzug Straßenbenutzungsgebühren Straßenverkehrsrecht Streik Subjektiver Faktor Subjektivismus Syndikalismus System der fehlerfreien Arbeit System/Systemtheorie

Saalebrücke Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig (SAW) Sachversicherung Schauprozesse Scheckverfahren Schießbefehl Schiffbau Schnelle Medizinische Hilfe Schriftstellerverband der DDR Schulen der genossenschaftlichen Arbeit Schulen der sozialistischen Arbeit Schulordnung Schulpflicht Schund- und Schmutzliteratur Schwangerschaftsverhütung und -unterbrechung Schwerindustrie Schwermaschinen- und Anlagenbau Seefahrtsamt der DDR Seefunk …

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Totalitarismus (1985)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1979 Innerhalb der Politischen Wissenschaft und der Politischen Soziologie entstanden in der Beschäftigung mit dem italienischen Faschismus, dem deutschen Nationalsozialismus und den kommunistischen Systemen sowjetischer Prägung (vor allem mit dem in der UdSSR selbst) Analyseansätze und Deutungen, die sich bemühten, das diesen verschiedenen Herrschaftssystemen Gemeinsame zu einem neuen Typus von Herrschaft, dem T. zu verdichten. Ausgangspunkt derartiger Überlegungen war der explizite Anspruch des Faschismus und des Nationalsozialismus, auf völlige Beherrschung der Gesellschaft durch den „totalen“ oder „totalitären“ Staat bei gleichzeitiger Konzentration der Macht in der Führungsspitze bzw. bei dem Führer sowie der exzessive, von allen rechtlichen Schranken befreite Gebrauch von Macht nach innen und außen. Faschismus und Nationalsozialismus verstanden sich selbst als Gegenbewegungen zum liberalen Rechtsstaat, zur Demokratie und zum Parlamentarismus. — Die Parteiherrschaft in der UdSSR der 20er Jahre sowie deren Weiterentwicklung zum Stalinismus mit seinen Massenverfolgungen führte schon früh zu der Ausdehnung des Begriffs T. auf die Sowjetunion. Angesichts der Etablierung von Systemen sowjetischen Typs in Ost- und Südosteuropa einschl. der SBZ/DDR sowie unter dem Eindruck der Ost-West-Konfrontation im Verlauf des Kalten Krieges wurden diese in die T.-Theorien einbezogen. Die kommunistischen Herrschaftssysteme standen seitdem im Mittelpunkt der Überlegungen zum T. Ausgangspunkt der T.-Theorien war die Feststellung, daß die bis dahin üblichen Begriffe der „Diktatur“ bzw. der „autoritären Herrschaft“ nicht mehr ausreichten, um das Neue derartiger politisch-gesellschaftlicher Systeme zureichend zu beschreiben. Erst die technisch-sozialen Entwicklungen des 20. Jahrhunderts machten die totale Organisation und Kontrolle einer Gesellschaft möglich. Die Auflösung der überkommenen sozialen Strukturen (Stände und Klassen) in der Massengesellschaft gilt als eine weitere Voraussetzung, um alle Bevölkerungsteile mit Hilfe zentraler Organisationen zu einem einheitlichen Ganzen zu integrieren und zugleich zu manipulieren. Mit dem Entstehen moderner Massengesellschaften sei ferner der Verfall traditionaler (religiöser, politischer und philosophischer) Wertsysteme verbunden gewesen; dieser Werteverfall habe — unterstützt durch die Entwicklung der modernen Massenkommunikationsmittel — den Ideologien kommunistischer, faschistischer und nationalsozialistischer Provenienz den Weg gebahnt. Diese gemeinsame, historisch-soziale Ausgangsposition habe letztlich auch zu Übereinstimmungen in der Konstitution der Herrschaftssysteme und der Herrschaftsausübung geführt, die es gerechtfertigt erscheinen lasse — unter Außerachtlassen von Verschiedenheiten in der Zielrichtung der jeweiligen Systeme —, von einem Typus „totalitärer Herrschaft“ zu sprechen. Die T.-Theorien knüpfen dabei an dem im Faschismus und Nationalsozialismus üblichen positiven Gebrauch der Wörter „total“ und „totalitär“ an und wenden diese zu einem kritischen Gegenbegriff. Dabei wird zwischen dem „institutionellen“ Aspekt totalitärer Herrschaft und den „dynamischen“ Ansprüchen totalitärer Bewegungen, Gesellschaft immer erneut in Bewegung zu setzen und revolutionär-terroristisch umzugestalten, unterschieden, wenn sich auch diese beiden Seiten des T. selbst in der Theorie kaum trennen lassen. Je nach der Akzentsetzung in den theoretischen Entwürfen — entsprechend der jeweiligen historischen Situation und dem hauptsächlichen Objekt der Analyse — gibt es sehr unterschiedliche Theorien des T. Als Ausdruck und Erscheinungsform der Dynamik totalitärer Herrschaft werden u.a. genannt: Terror, permanente Säuberungen von Partei und Staat, zwangsweise Durchsetzung eines neuen Wertsystems von oben. Institutionen totalitärer System sind: Einheitspartei, zentrale Wirtschaftsplanung, offizielle Ideologie mit absolutem Geltungsanspruch, Geheimpolizei, parteiliches Recht anstelle von Rechtsstaatlichkeit, parteiliche Ausrichtung und Kontrolle aller Massenkommunikationsmittel. — Zu einer Übereinstimmung in den Begriffsdefinitionen ist es trotz intensiver wissenschaftlicher Bemühungen bislang nicht gekommen. Die genannten Merkmale totalitärer Herrschaft finden sich in unterschiedlichen Kombinationen und Gewichtungen bei den Vertretern des T. (vgl. den kritischen Überblick von Walter Schlangen, Theorie und Ideologie des Totalitarismus. Bonn 1972 [Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung, H. 92]). Trotzdem spielt das Wort T. in den politischen Auseinandersetzungen zwischen West und Ost — nicht zuletzt in Abhängigkeit von der jeweiligen politischen Gesamtsituation — eine große Rolle. Gegen die T.-Theorien ist u.a. eingewendet worden: sie seien weniger ein Instrument der Analyse als eines der Wertung; sie setzten die faschistischen/nationalsozialistischen Systeme mit den sowjet-sozialistischen in eins, obwohl zwischen diesen markante Unterschiede im politischen System, in der Sozialstruktur, in der Ideologie, in der Wirtschaftsplanung usw. bestünden; sie sähen die zu analysierenden Systeme in ihren Grundstrukturen grundsätzlich als statisch an, könnten daher Entwicklungen nur als Abweichungen vom totalitären Grundmodell, nicht aber als dessen Wandel analysieren; sie seien ungeeignet, vergleichbare Problemlagen in hochindustrialisierten Systemen in komparatistischen Analysen zu untersuchen; sie tendierten dazu, das eigene demokratische System zu idealisieren und damit reformerischer Kritik zu entziehen, indem sie ein Feindbild in ihrem theoretischen Ansatz verabsolutierten und als Bedrohung, herausstellten. Der Marxismus-Leninismus hat sich — wie auch gegen alle anderen kritischen westlichen Analyseansätze (Konvergenztheorie; Politologie) — gegen alle Ausprägungen der T.-Theorie gewendet. Besonders heftig wird die Gleichsetzung des eigenen Systems mit [S. 1361]dem des Faschismus/Nationalsozialismus abgelehnt: „Unter Leugnung der historischen Tatsachen und Erfahrungen behaupten die Verfechter dieser Doktrin, daß Faschismus und Sozialismus gleichen gesellschaftlichen Ursachen entspringen, wesensgleiche Staats- und Gesellschaftsformen darstellen und in ähnlicher Weise den Menschen unterdrücken und ihrer Freiheit berauben.“ Die „T.-Doktrin“ gilt als „bürgerliche, antikommunistische Geschichts- und Gesellschaftskonzeption zur Verfälschung der Praxis und Theorie des realen Sozialismus …“ schlechthin (Wörterbuch des wissenschaftlichen Kommunismus, Berlin [Ost] 1982, S. 386). Dabei wird vielfach das Vorhandensein eines T.-Konzepts selbst dann unterstellt, wenn dieser Begriff sich in den kritischen Analysen sozialistischer System explizit nicht findet. Antikommunismus. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1360–1361 TOM-Plan A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Tourismus

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1979 Innerhalb der Politischen Wissenschaft und der Politischen Soziologie entstanden in der Beschäftigung mit dem italienischen Faschismus, dem deutschen Nationalsozialismus und den kommunistischen Systemen sowjetischer Prägung (vor allem mit dem in der UdSSR selbst) Analyseansätze und Deutungen, die sich bemühten, das diesen verschiedenen Herrschaftssystemen Gemeinsame zu einem neuen Typus von Herrschaft, dem T. zu verdichten. Ausgangspunkt…

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Staatsanwaltschaft (1985)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1. Entwicklung. Durch Gesetz vom 8. 12. 1949 (GBl., S. 111) war außer dem Obersten Gericht auch eine Oberste St. geschaffen worden, deren durch die Volkskammer zu wählender Leiter als Generalstaatsanwalt der DDR Weisungsbefugnis gegenüber den Staatsanwälten der Länder erhielt. Durch die VO über Maßnahmen zur Vereinfachung der Justiz vom 27. 9. 1951 (GBl., S. 877) wurde die St. unter Leitung des Generalstaatsanwalts der DDR „ein in seiner Organisation und Tätigkeit selbständiges Organ der Justiz“ (§ 1). Ihren Abschluß fand die Verselbständigung der St. mit dem Gesetz über die St. der DDR vom 23. 5. 1952 (GBl., S. 408). Seither entsprechen Organisation und Aufgaben der St. im wesentlichen dem sowjetischen Vorbild. Am 17. 4. 1963 erließ die Volkskammer ein neues Gesetz über die St. der DDR (GBl. I, S. 57), das dann durch das „Gesetz über die Staatsanwaltschaft der DDR“ vom 7. 4. 1977 (GBl. I, S. 93) abgelöst wurde. Die St. ist ein „zentrales Organ der einheitlichen sozialistischen Staatsmacht“ (§ 1 Abs. 1 StAGes.). 2. Aufbau. Die St. wird vom Generalstaatsanwalt geleitet, der auf Vorschlag des Staatsrates von der Volkskammer für die Dauer von 5 Jahren gewählt wird und dem in den Bezirken der Staatsanwalt des Bezirks (Bezirksstaatsanwalt) und in den Kreisen der Staatsanwalt des Kreises (Kreisstaatsanwalt) unterstehen. Der Ost-Berliner „Generalstaatsanwalt von Groß-Berlin“ hat die Stellung eines Bezirksstaatsanwalts. Ihm sind die Staatsanwälte der 8 Stadtbezirke unterstellt. Der GenStA ist der Volkskammer und zwischen ihren Tagungen dem Staatsrat verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Er kann von der Volkskammer jederzeit abberufen werden; der Staatsrat kann seine vorläufige Abberufung anordnen. Alle Staatsanwälte werden vom GenStA berufen und abberufen. Sie sind ihm verantwortlich und an seine Weisungen gebunden (§ 8 StAGes.). In derselben Weise werden Stellung und Organisation der St. in der Verfassung (Art. 97, 98) beschrieben. Die Stellvertreter des GenStA sind vom Staatsrat zu bestätigen; einer der Stellvertreter ist der Militäroberstaatsanwalt. Dieser leitet die Militär-St. Ihm ist die erforderliche Anzahl von Militärstaatsanwälten und Untersuchungsführern beigeordnet. Ihm unterstehen die Militärstaatsanwälte bei den Divisionen und Bataillonen. Der Militäroberstaatsanwalt ist Generalleutnant der Nationalen Volksarmee (NVA). Anklagen werden vor den Militärgerichten erhoben (Gerichtsverfassung). Alle Staatsanwälte sind Mitglieder der SED, zum großen Teil stammen sie aus den früheren Volksrichter-Lehrgängen. Generalstaatsanwalt der DDR war seit Schaffung dieses Amtes bis zu seinem Tod (25. 3. 1960) Ernst Melsheimer (SED). Am 24. 1. 1962 wählte die Volkskammer Josef Streit (SED) zum neuen Generalstaatsanwalt. 3. Personelle und fachliche Voraussetzungen. „Staatsanwalt kann nur sein, wer der Arbeiterklasse und dem sozialistischen Staat treu ergeben ist und über ein hohes Maß an politisch-fachlichem Wissen und Lebenserfahrung, an menschlicher Reife und Charakterfestigkeit verfügt“ (§ 35 StAGes.). Juristische Ausbildung ist grundsätzlich Voraussetzung; es kann jedoch auch ohne eine solche Ausbildung zum Staatsanwalt berufen werden, „wer aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten für die Tätigkeit eines Staatsanwalts geeignet“ ist. Ein Staatsanwalt muß praktische Erfahrungen und „gute politische und fachliche Kenntnisse besitzen, sich im gesellschaftlichen Leben betätigt haben und ständig an seiner Weiterbildung“ arbeiten. 4. Aufgaben. Die St. hat „in Verwirklichung der Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse“ über die strikte Einhaltung der Sozialistischen Gesetzlichkeit zu wachen (§ 1 StAGes.). Diese Gesetzlichkeitsaufsicht soll der Lösung der Aufgaben der sozialistischen Staatsmacht bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft dienen, „mit der grundlegende Voraussetzungen für den allmählichen Übergang zum Kommunismus geschaffen werden“ (§ 2 StAGes.). Besonders wird durch das Gesetz die Aufgabe herausgestellt, „die sozialistische Gesellschafts- und Staatsordnung, das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft zu schützen; die gesetzlich garantierten Rechte und Interessen der Bürger zu schützen, zu wahren und durchzusetzen; das sozialistische Staats- und Rechtsbewußtsein der Bürger zu festigen und ihre gesellschaftliche Aktivität, Wachsamkeit und Unduldsamkeit gegen [S. 1270]jegliche Rechtsverletzungen zu entwickeln sowie Rechtsverletzungen vorzubeugen“. Zu den der St. gesetzlich zugewiesenen Aufgaben gehören u.a. die entschlossene und wirksame Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität, die Leitung des Ermittlungsverfahrens und die Aufsicht über die Untersuchungsorgane (Strafverfahren), die Anklageerhebung und Anklagevertretung vor den staatlichen Gerichten sowie die Befugnis der Übergabe geringfügiger Strafsachen an die Gesellschaftlichen Gerichte, die Mitwirkung in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtsverfahren, die Aufsicht über die Einhaltung der Gesetzlichkeit bei der Strafvollstreckung und im Strafvollzug. Von besonderer Bedeutung ist die Aufgabe, über die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch die Ministerien und anderen zentralen Staatsorgane, die örtlichen Räte, die wirtschaftsleitenden Organe, die Kombinate, die Betriebe und Einrichtungen, die Genossenschaften, die gesellschaftlichen Organisationen und durch die Bürger zu wachen (Allgemeine Gesetzlichkeitsaufsicht [§ 29 StAGes., Art. 97 Verf.]). In dieser Tätigkeit wird die St. als „Hüter der sozialistischen Gesetzlichkeit“ bezeichnet, die die Gesetzlichkeitsaufsicht ausübt. Durch politisch gut durchdachtes und entschiedenes Vorgehen gegen Rechtsverletzungen soll die Gesetzlichkeitsaufsicht in ihrer gesellschaftlichen Wirksamkeit verstärkt werden (Neue Justiz, 1973, H. 2, S. 35). Stellt die St. eine Rechtsverletzung fest, so hat sie durch schriftlichen Protest oder Hinweis oder durch andere geeignete Maßnahmen den Leiter des zuständigen Organs zu veranlassen, die Rechtsverletzung unverzüglich zu beseitigen, ihrer Wiederholung vorzubeugen und die sozialistische Gesetzlichkeit zu gewährleisten. Bei geringfügigen Rechtsverletzungen können mündliche Forderungen zu ihrer Beseitigung erhoben werden. Die Leiter der auf diese Weise von der St. angegangenen Organe haben ihre Entscheidungen und Maßnahmen innerhalb einer von der St. festgesetzten angemessenen Frist schriftlich mitzuteilen (§ 31 StAGes.). Das neue Gesetz sieht die früher bestehende Möglichkeit, daß sich die St. ggf. an das übergeordnete Staatsorgan in einer Art Rechtsmittelzug wenden kann, nicht mehr vor. Offenbar wird mit der Ablehnung eines Protestes der St. (Strafverfahren, VI.) nicht mehr gerechnet. Im Zuge der Gesetzlichkeitsaufsicht kann die St. die Einleitung von Ordnungsstrafverfahren (Ordnungswidrigkeiten) oder Disziplinarverfahren verlangen. Ausgehend von den Beschlüssen des X. Parteitages der SED (1981), sieht Generalstaatsanwalt Streit 3 Schwerpunkte für die Tätigkeit der St.: 1. noch konsequentere Verfolgung der Straftaten, 2. Erhöhung der Wirksamkeit der allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht, 3. höhere Qualität der Öffentlichkeitsarbeit (Neue Justiz 1981, S. 243). Das Mitwirkungsrecht der St. in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtsverfahren beinhaltet die Befugnis, an Verhandlungen teilzunehmen, Schriftsätze einzureichen, Protest gegen Urteile einzulegen und in den in Rechtsvorschriften vorgesehenen Fällen Klagen oder Anträge einzureichen. Das bislang nur im arbeitsgerichtlichen Verfahren mögliche Klage- und Antragsrecht der St. wurde nur auf bestimmte Fälle des Zivil- und Familienverfahrens erweitert; ein allgemeines Klage- und Antragsrecht hat die St. nicht erhalten. Gegen jede rechtskräftige Gerichtsentscheidung können der Generalstaatsanwalt und die Bezirksstaatsanwälte — letztere nur bei Entscheidungen von Kreisgerichten — Kassation beantragen. Beim Generalstaatsanwalt der DDR werden das Zentrale Strafregister und die einheitliche Kriminalstatistik der DDR geführt (Kriminalität). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1269–1270 Staatliches Komitee für Landtechnik und materiell-technische Versorgung (SKL) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsapparat

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1. Entwicklung. Durch Gesetz vom 8. 12. 1949 (GBl., S. 111) war außer dem Obersten Gericht auch eine Oberste St. geschaffen worden, deren durch die Volkskammer zu wählender Leiter als Generalstaatsanwalt der DDR Weisungsbefugnis gegenüber den Staatsanwälten der Länder erhielt. Durch die VO über Maßnahmen zur Vereinfachung der Justiz vom 27. 9. 1951 (GBl., S. 877) wurde die St. unter Leitung des…

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Theologenausbildung (1985)

1. Evangelische Kirche. Die evangelische T. gehört in der DDR trotz aller sozialistischen Hochschulreformen zum Lehrplan der Universitäten in Berlin (Ost), Greifswald, Halle-Wittenberg, Jena, Leipzig und Rostock (Universitäten und Hochschulen). Ergänzend zu diesen theologischen Sektionen (früher: Fakultäten) richteten die evangelischen Kirchen 3 eigene wissenschaftliche theologische Hochschulen (Sprachenkonvikt Berlin, Theologisches Seminar Leipzig, Katechetisches Oberseminar Naumburg) ein und gründeten zur Forschung und theologischen Beratung der Kirchenleitungen die Theologische Studienabteilung beim Kirchenbund. Die Freikirchen unterhalten für ihre Prediger ebenfalls eigene Ausbildungsstätten. Da die zum Abitur führende Erweiterte Oberschule (EOS) überzeugten Christen zumeist verschlossen ist (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem), gibt es als erste Stufe der evangelischen Pfarrerausbildung sog. Proseminare in Naumburg, Moritzburg und Potsdam, die — ohne staatliche Anerkennung — die Aufgaben kirchlicher Gymnasien erfüllen. Ihre Absolventen können an den kircheneigenen Hochschulen Theologie studieren, die theologischen Sektionen der Universitäten nehmen sie nach einer Sonderreifeprüfung auf. Das Theologiestudium dauert einschließlich des Lernens der alten Sprachen 5 Jahre. Der Vorbereitung auf das Pfarramt dienen 2 weitere Jahre in einem der 6 kirchlichen Predigerseminare (Brandenburg, Eisenach, Gnadau, Leipzig, Schwerin, Wittenberg). Für die nicht-wissenschaftliche Vorbereitung auf den Pfarrdienst als Prediger gibt es Predigerschulen in Berlin und Erfurt. Je etwa die Hälfte der künftigen Pfarrer studiert gegenwärtig an den theologischen Sektionen der Universitäten bzw. an den kirchlichen Hoch- bzw. Predigerschulen (ca. 800 insgesamt). Für andere Berufe (Kirchenmusiker, Gemeindehelfer, Berufe in der Diakonie) gibt es eine größere Zahl weiterer Ausbildungsstätten. Die Kosten des Theologiestudiums an den Universitäten trägt der Staat, der auch die mehr als 50 Professoren und Dozenten beruft und bezahlt. Die Kirchen haben keinen unmittelbaren Einfluß auf die Personalauswahl und den Studienplan. Theologiestudenten erhalten Stipendien nach den für alle geltenden Regeln (Ausbildungsförderung, 4.) und müssen sich am marxistisch-leninistischen Grundlagenstudium (Universitäten und Hochschulen, V. C.) beteiligen. Trotz der Integration der T. in die sozialistische Universität findet ein interdisziplinärer Dialog nicht statt. Erst in der Vorbereitung auf das Luther-Jubiläum 1983 wurde eine gewisse Kooperation der marxistischen Geschichtswissenschaft mit den Kirchenhistorikern erkennbar. Gesellschaftliche Wirkungen gehen von der ev. Universitätstheologie in der DDR nicht aus, wenn auch viele ihrer Vertreter innerhalb der CDU (Christlich-Demokratische Union Deutschlands [CDU]) tätig sind. Die Frage nach DDR-spezifischen Inhalten der ev. Theologie wurde zeitweise diskutiert, ohne daß es zu Ergebnissen gekommen wäre. Die Mitwirkung von Christen in der DDR-Gesellschaft wird an den Universitäten eher mit konservativen theologischen Argumenten begründet (Luthers Zwei-Reiche-Lehre), jede theologische Begründung des Sozialismus aber vermieden oder abgelehnt. Westliche Denkmodelle wie etwa die „Theologie der Revolution“ werden vorwiegend kritisch behandelt. Auch innerhalb der Kirchen wirkt die Universitätstheologie unmittelbar kaum prägend. Das liegt u.a. an den begrenzten Publikationsmöglichkeiten als Folge der Lizenzierungspraxis des Ministeriums für Kultur (Medienpolitik; Zensur). Die wichtigsten Verlage, die auch theologische Schriften veröffentlichen, sind die Evangelische Verlagsanstalt Berlin (Ost) und der Union Verlag, Berlin (Ost), der der CDU gehört (Verlagswesen). Die für die Gemeinden und Kirchenleitungen relevante theologische Diskussion findet in Ausschüssen der Synoden und in kirchlichen Einrichtungen statt, an denen Theologen aus den Universitäten und den kirchlichen Hochschulen mitwirken. Insbesondere die Theologische Studienabteilung beim Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR greift aktuelle und nicht selten politisch brisante Themen auf und bezieht dabei die ökumenische Diskussion ein (z.B. Leistung, Gesundheit und Krankheit in der Gesellschaft, Friedensfragen). Die Ergebnisse werden hektographiert innerkirchlich verbreitet. 2. Römisch-katholische Kirche. Die röm.-kath. Kirche verfügte im Unterschied zur evangelischen Kirche auf dem Gebiet der SBZ/DDR weder an den Universitäten noch als kircheneigene Institution über eine theologische Ausbildungsstätte. Anfänglich gingen Kandidaten des kath. Theologiestudiums daher in die Westzonen, aus denen sie nach abgeschlossener Ausbildung in die [S. 1358]SBZ/DDR zurückkehrten. Der auf diese Weise gewonnene Priesternachwuchs reichte jedoch nicht aus, um den Priestermangel zu beheben, der vielmehr weiter anwuchs. Die staatlichen Instanzen verweigerten zudem die notwendigen Interzonenpässe bzw. die Aufenthaltsgenehmigungen für die in den Westzonen bzw. der Bundesrepublik Deutschland ausgebildeten Priester. Dieser Konflikt erreichte 1951/52 seinen Höhepunkt. Die röm.-kath. Kirche hatte sich seit 1946 — angesichts dieser Situation — um die Errichtung einer dauerhaften, auf dem Gebiet der SBZ/DDR gelegenen Ausbildungsstätte für den Priesternachwuchs bemüht. Diese Anstrengungen führten am 5. 6. 1952 zur Gründung des Priesterseminars und zur Errichtung des „Philosophisch-Theologischen Studiums“ in Erfurt. Priesterseminar und „Philosophisch-Theologisches Studium“ mit einer hochschulähnlichen Struktur sind die einzige theologische Ausbildungsstätte für den Priesternachwuchs. Zulassungsbedingung sind der Abschluß der 12klassigen EOS sowie zureichende Sprachkenntnisse in Latein und Griechisch. Die Studiendauer beträgt 9 Semester (Studentenzahl 1983: ca. 100). Soweit es an den erforderlichen Sprachkenntnissen fehlt, können diese in Einjahreskursen an einer 1953 gegründeten speziellen kirchlichen Ausbildungsstätte in Schöneiche b. Berlin bzw. an einem kirchlichen Sprachen-Institut in Halle erworben werden. Für Priesteramtskandidaten mit Abschluß der 10klassigen Oberschule und — in der Regel — einer Berufsausbildung besteht seit 1952 das Norbertuswerk in Magdeburg. In einem 3-Jahreskurs werden dort die Voraussetzungen für den Besuch des Priesterseminars in Erfurt erworben (Studentenzahl in Magdeburg: ca. 50, von denen ca. ⅓ letztlich zum Priester geweiht wird). An die T. in Erfurt schließt sich ein 1½jähriger Besuch der Priesterseminare in Neuzelle b. Frankfurt/O. (gegr. 1948; „Bernardinum“) bzw. in Huysburg b. Halberstadt (gegr. 1952) an, in denen auf den seelsorgerlichen Dienst und die Priesterweihe vorbereitet wird. — Diese Priesterseminare dienen ferner der Weiterbildung junger Priester in mehrwöchigen Kursen. Daneben bestehen in Magdeburg ein Seelsorgehelferinnen-Seminar (gegr. 1948) und eine Reihe weiterer Ausbildungsstätten für den kirchlichen und caritativen Dienst (Caritas). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1357–1358 Theater A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Tierärzte

1. Evangelische Kirche. Die evangelische T. gehört in der DDR trotz aller sozialistischen Hochschulreformen zum Lehrplan der Universitäten in Berlin (Ost), Greifswald, Halle-Wittenberg, Jena, Leipzig und Rostock (Universitäten und Hochschulen). Ergänzend zu diesen theologischen Sektionen (früher: Fakultäten) richteten die evangelischen Kirchen 3 eigene wissenschaftliche theologische Hochschulen (Sprachenkonvikt Berlin, Theologisches Seminar Leipzig, Katechetisches Oberseminar Naumburg) ein…

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Verband Bildender Künstler (VBK) der DDR (1985)

Siehe auch: Verband Bildender Künstler der DDR: 1975 1979 Verband Bildender Künstler Deutschlands: 1969 [S. 1402]Der 1952 gegründete VBK der DDR (von 1950 bis 1952 Gruppe des Deutschen Kulturbundes) stellt im Bereich der Bildenden Kunst das zentrale Vermittlungsorgan für die von der SED und dem Ministerium für Kultur fixierte Kulturpolitik dar. Die von der Partei ausgegebenen, kunstpolitischen Richtlinien werden auf den in der Regel alle 4 Jahre tagenden Verbandskongressen diskutiert und in Form von Beschlüssen für die — fast alle im Verband organisierten — Bildenden Künstler der DDR als verbindlich erklärt (vgl. die Darstellung der Beschlüsse der bisherigen 9 Verbandskongresse Bildende Kunst, II.). Zu den Aufgaben der Mitglieder des VBK heißt es im Statut (Fassung des VII. Kongresses des VBK 1974 in Karl-Marx-Stadt): „Der VBK sieht den Sinn des Schaffens seiner Mitglieder darin, daß sie mit all ihren schöpferischen Fähigkeiten zur Entwicklung und Festigung des sozialistischen Weltbildes der Werktätigen der DDR beitragen. Als konsequenter Verfechter der Methode des sozialistischen Realismus nutzt er die spezifischen Wirkungsmöglichkeiten der künstlerischen Gattungen und Genres, um das Denken und Fühlen der Menschen, ihre Fähigkeit zum ästhetischen Erleben und Gestalten im Sinne der humanistischen Wertvorstellungen der sozialistischen Gesellschaft zu bereichern und zu vertiefen. Darum ist der Verband bestrebt, seine Mitverantwortung bei der ästhetischen Gestaltung aller Lebensbereiche, der Umwelt im Arbeits- und Freizeitbereich einschließlich des bildnerischen Volksschaffens, wahrzunehmen.“ Zu den Grundprinzipien der Arbeit des VBK gehören die Anerkennung der SED als führende Kraft in der DDR, die gesellschaftspolitische Indienstnahme der Kunst unter den Aspekten der sozialistischen Volkserziehung, des Patriotismus und des Proletarischen ➝Internationalismus. Hauptaufgaben des VBK sind die Pflege des künstlerischen Erbes (bis 1965 beschränkt auf die Entwicklung der Kunst bis zum Realismus und frühen Impressionismus des ausgehenden 19. Jh., seit der 2. Hälfte der 60er Jahre unter Einbeziehung des Expressionismus und seit 1971 unter Ausdehnung der Erbeaneignung auf alle wichtigen Stilrichtungen der Moderne einschließlich der nicht-gegenständlichen Formen) aus der Sicht der marxistisch-leninistischen Geschichts- und Kulturauffassung, die Mithilfe bei der Bildung einer sozialistischen deutschen Nationalkultur (Nationale Geschichtsbetrachtung), die für die materielle Lebenssituation der Künstler wichtige Vermittlung von Werkverträgen mit Betrieben in Industrie und Landwirtschaft sowie die Organisation von Ausstellungen (z.B. alle 4 Jahre Kunstausstellung der DDR in Dresden) und die Mitwirkung bei der Vergabe des Kunstpreises des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB). Zusammenfassend ergeben sich daraus neben der Steuerung der Kunstproduktion im Sinne der Partei die Kontrolle und gesellschaftspolitische Lenkung der Künstler als zentrale Funktionen des VBK. Eine Erweiterung der Verbandsaufgaben brachte der IV. Kongreß von 1959, auf dem die Einbeziehung des bildnerischen Volksschaffens in Verbandsausstellungen, die Mitarbeit der Künstler bei der Industrieformgebung und Wohnkultur sowie eine auf die Weckung und Befriedigung des Kunstbedarfs zielende, kontrollierte Ankaufs-, Ausstellungs- und Verkaufspolitik beschlossen wurden. Weiter bemüht sich der VBK um die Aktivierung der Gemeinschaftsarbeit der Künstler und nimmt auf die Förderung des künstlerischen Nachwuchses in Gestalt von „Entwicklungsaufträgen“, Stipendien und zinslosen Darlehen Einfluß. Für seinen Mitgliedsbeitrag an den Verband — jährlich je nach Einkommen zwischen 36 und 1200 Mark — kommt der Künstler in den Genuß der Betreuung seiner Werkverkäufe durch den Staatlichen Kunsthandel. Darüber hinaus erwirbt er das Anrecht auf Gratifikationen wie kostenlose Kuraufenthalte und Reisen vorwiegend in das sozialistische (seit etwa 1980 gelegentlich auch ins westliche) Ausland zu Ausstellungsbesuchen, auf Versorgung mit Arbeitsmaterial durch den Versandhandel „konsument Künstlerbedarf“ (1400 Sortimentsartikel; gemeinsam gegründet vom VBK und dem Ministerium für Kultur) sowie auf Benutzung der verbandseigenen Druckwerkstätten in Dresden und Halle. Die Mitgliedschaft im VBK muß durch Vorlage von Arbeiten beantragt und in einem Aufnahmegespräch bei der Leitung der Fachsektion im jeweiligen Bezirk begründet werden. Die Aufnahme erfolgt jeweils durch Beschluß des Bezirksvorstandes und bedarf der Bestätigung durch den Zentralvorstand (ZV). — Hierbei wird in der Regel eine 3jährige Kandidatenzeit festgelegt. Danach wird die in diesem Zeitraum geleistete Arbeit bewertet und über die volle Mitgliedschaft entschieden. Der Verband hat 1984 über 5.000 Mitglieder. Der Organisationsaufbau des Verbandes folgt dem Prinzip des Demokratischen Zentralismus, d.h. alle Leitungen werden für 4 Jahre von unten nach oben gewählt. Der Verband ist regional in 15 Bezirksorganisationen und fachlich in Sektionen gegliedert. Folgende Sektionen bestehen: Malerei/Grafik, Plastik, Karikatur und Pressezeichnung, Gebrauchsgrafik, Formgestaltung, Kunsthandwerk, Restauration und Kunstwissenschaft. Auf den Verbandskongressen wird jeweils ein ZV gewählt, der seinerseits das Präsidium und den Präsidenten sowie das Sekretariat, das vom 1. Sekretär des Verbandes geleitet wird, wählt. Präsidenten des VBK waren seit 1952: Otto Nagel, Walter Arnold, Lea Grundig (von 1970 bis 1977 Ehrenpräsidentin), Gerhard [S. 1403]Bondzin und ist seit 1974 Willi Sitte, der auf dem IX. Verbandskongreß vom 15. bis 17. 11. 1983 wiedergewählt worden ist. Die Tätigkeit der Sektion Kunstwissenschaft, die seit Mitte der 50er Jahre dem Verband angeschlossen ist, konzentriert sich auf die Erarbeitung und Vermittlung einer marxistisch-leninistischen Geschichte der Kunst sowie auf die Theorievermittlung des sozialistischen Realismus. Diese Funktion der Kunstwissenschaft wird als entscheidend für die Kunstentwicklung und Kunstrezeption sowie für die „Planung und Leitung künstlerischer Prozesse“ in der DDR angesehen. Theoretisches Organ des VBK ist die monatlich erscheinende Zeitschrift „Bildende Kunst“; sie informiert sowohl über Kunstproduktion wie auch über Kunsttheorie und Kunstrezeption und enthält ferner Berichte über Ausstellungen sowie Mitteilungen aus dem VBK. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1402–1403 Urheberrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verband der Film- und Fernsehschaffenden der DDR

Siehe auch: Verband Bildender Künstler der DDR: 1975 1979 Verband Bildender Künstler Deutschlands: 1969 [S. 1402]Der 1952 gegründete VBK der DDR (von 1950 bis 1952 Gruppe des Deutschen Kulturbundes) stellt im Bereich der Bildenden Kunst das zentrale Vermittlungsorgan für die von der SED und dem Ministerium für Kultur fixierte Kulturpolitik dar. Die von der Partei ausgegebenen, kunstpolitischen Richtlinien werden auf den in der Regel alle 4 Jahre tagenden Verbandskongressen…

DDR A-Z 1985

Geschichte der DDR (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Am 7. 10. 1949 konstituierte sich der Deutsche Volksrat (Deutscher Volkskongreß) in Berlin (Ost) als „Provisorische Volkskammer“ und nahm die bereits vorher von ihm ausgearbeitete Verfassung an. Auf dem Gebiet der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) war damit die Deutsche Demokratische Republik, die DDR, gegründet. Bereits mit der Machtübernahme der UdSSR im Jahre 1945 beginnend, entstand auf dem Gebiet der SBZ/DDR auf Weisung und mit Unterstützung der Besatzungsmacht durch radikale Veränderung der ökonomischen, sozialen und politischen Strukturen ein neues System, das sich in seiner inneren Verfaßtheit an [S. 536]dem Vorbild der Sowjetunion orientierte. Im Zuge dieser Umstrukturierungen hat die SBZ/DDR dabei bis heute verschiedene Phasen der politisch-gesellschaftlichen Entwicklung durchlaufen (Gesellschaftsordnung; Periodisierung). I. 1945--1949 Die Gründung der Bundesrepublik Deutschland und der DDR war Ergebnis des sich verschärfenden weltpolitischen Gegensatzes zwischen den beiden Hauptsiegermächten UdSSR und USA, der auch zu einer unterschiedlichen Besatzungspolitik der Alliierten in Deutschland führte. Die vier Siegermächte USA, UdSSR, Großbritannien und Frankreich, die das Deutsche Reich 1945 gemäß den Vereinbarungen des Londoner Protokolls vom 12. 9. 1944 in Besatzungszonen aufteilten und zunächst ausschließlich selbst regierten, erklärten den Aufbau eines demokratischen Deutschlands zu ihrem Ziel. Die unterschiedlichen Gesellschaftsstrukturen und Ideologien in den Staaten der Besatzungsmächte führten aber sehr bald zu gegensätzlichen Vorstellungen über das, was Demokratisierung Deutschlands heißen sollte, und verhinderte eine einheitliche politische und gesellschaftliche Entwicklung in den verschiedenen Besatzungszonen. Der Ost-West-Konflikt verschärfte diese Situation; die Besatzungsmächte übertrugen nun ihr System auf den jeweils von ihnen okkupierten Teil Deutschlands. Der kalte Krieg forcierte die Einbeziehung der Zonen in die gegeneinanderstehenden Machtblöcke und damit die Spaltung Deutschlands. Bereits vor der Gründung der DDR waren wichtige Voraussetzungen für die neue Gesellschaftsordnung geschaffen worden. Die Grundlage hierfür bildeten verschiedene Reformen: 1945 die Bodenreform (Aufteilung des Grundbesitzes über 100 ha), 1946 die Schulreform (Einheitsschule), 1945/46 die Justizreform („Volksrichter“, „parteiliche“ Auslegung der fortgeltenden Gesetze) und vor allem ab 1946 die Industriereform (Schaffung eines Staatssektors in der Industrie). Auch das Parteien- und Verbändesystem sowie die frühen Formen öffentlicher Verwaltung änderten sich schrittweise: die SPD (Sozialdemokratische Partei Deutschlands [SPD]) wurde 1946 unter dem Druck der sowjetischen Besatzungsmacht mit der KPD (Kommunistische Partei Deutschlands) zur SED (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands) verschmolzen, die bürgerlichen Parteien CDU (Christlich-Demokratische Union Deutschlands) und LDPD (Liberal-Demokratische Partei Deutschlands) wurden nach und nach auf SED-Kurs gebracht und 1948 mit der NDPD (Nationaldemokratische Partei Deutschlands) und der DBD (Demokratische Bauernpartei Deutschlands) Satellitenparteien der SED geschaffen. Alle Massenorganisationen (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund [FDGB], Freie Deutsche Jugend [FDJ] usw.) gerieten in völlige Abhängigkeit von der SED. Die SED wurde — nach dem Bruch des Kominform mit der jugoslawischen KP 1948 auch offiziell — in eine stalinistische „Partei neuen Typus“ umgewandelt und damit auf die allmähliche Übernahme der Macht von der sowjetischen Besatzungsmacht vorbereitet. Die Provisorische Volkskammer wählte zusammen mit der neu geschaffenen Länderkammer (Länder) am 11. 10. 1949 Wilhelm Pieck (1876–1960) zum Präsidenten der DDR. Pieck gehörte zu den Mitbegründern der KPD und hatte nach Thälmanns Verhaftung 1933 die Leitung der KPD in der Emigration übernommen. Seit 1946 war er zusammen mit Otto Grotewohl Vorsitzender der SED. Der jovial wirkende und der Sowjetunion voll ergebene „Landesvater“ hatte jedoch kaum einen seinen Funktionen entsprechenden Einfluß auf die politisch wichtigen Entscheidungen der folgenden Jahre. Als Ministerpräsidenten bestätigte die Volkskammer am 12. 10. 1949 Otto Grotewohl (1894–1964). Er hatte sich 1912 der SPD angeschlossen und war für seine Partei in der Weimarer Republik u.a. mehrfach Minister in Braunschweig gewesen. 1945 Mitbegründer der SPD in Berlin, beugte er sich dem Druck der sowjetischen Besatzungsmacht und überführte die SPD in der SBZ in die SED. Mit der Umbildung der SED in eine „Partei neuen Typus“ wurden die Sozialdemokraten insbesondere nach 1948 zurückgedrängt, und Grotewohl unterwarf sich immer mehr der kommunistischen Parteidisziplin. Obwohl er seine Funktion bis zu seinem Tod behielt, nahm sein Einfluß ständig ab. Die wichtigsten Posten in der Regierung Grotewohl nahmen von 1949 an Mitglieder der SED-Führung ein. Als der eigentlich entscheidende Mann erwies sich rasch der damalige stellvertretende Ministerpräsident Walter Ulbricht (1893–1973). Er hatte sich in den 20er Jahren als guter Organisator im Apparat der KPD hochgearbeitet und bestimmte bereits in der Emigration weitgehend die Linie der KPD, da er sich stets besonders geschickt an der Haltung der Sowjetunion und vor allem Stalins orientierte. Durch die Wahl zum Generalsekretär der SED im Juli 1950 (später: Erster Sekretär) und seit 1960 zugleich als Vorsitzender des Staatsrates wurde Ulbricht auch nach außen sichtbar die zentrale Figur. Er unterwarf sich zunächst uneingeschränkt den sowjetischen Weisungen, ging in den 60er Jahren jedoch auch eigene Schritte. Mit Ulbrichts Person ist die Entwicklung der DDR weitgehend verknüpft, er hat Partei und Staat bis zu seiner Ablösung 1971 nachhaltig mitgeprägt. II. 1949--1955 Mit der Verschärfung des kalten Krieges und der wachsenden Konfrontation der beiden Blöcke be[S. 537]stimmten die Zentren — Washington und Moskau — die Weltpolitik. Im Osten wurden die Volksdemokratien zu Satelliten der UdSSR; die Abhängigkeit der aus einem Besatzungsgebiet entstandenen DDR zur Sowjetunion war besonders groß. Die politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Bindungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR wurden schrittweise gelöst, die Konflikte nahmen auf allen Gebieten zu. Die damalige westliche Strategie, durch eine Politik der Stärke den Kommunismus zurückzudrängen, verhärtete die Konfrontation und band die kommunistischen Parteiführungen der Volksdemokratien, vor allem der DDR, fest an die UdSSR. Unter der maßgeblichen Führung Ulbrichts wurde in der DDR in der Phase von 1949 bis 1955 das stalinistische System der Sowjetunion übernommen (abgesehen von einigen, politisch wenig bedeutsamen, Varianten, wie z.B. das formal weiterbestehende Mehrparteiensystem). Die gesamte Macht wurde nun — zunächst im Auftrag und unter Kontrolle der sowjetischen Besatzung — von der SED-Führung mit diktatorisch-bürokratischen Methoden ausgeübt. Die weitgehend noch bürgerlich-demokratische Verfassung von 1949 wurde in der Praxis ausgehöhlt. Die Realität der DDR war in dieser Periode gekennzeichnet durch das Anwachsen des staatlichen und genossenschaftlichen Eigentums, eine zentralgeleitete Planwirtschaft sowie durch die „führende Rolle“ der SED, die nach dem Prinzip des Demokratischen Zentralismus Staat, Wirtschaft, Kultur und Massenorganisationen befehligte und ein Meinungsmonopol errichtete, wobei der Marxismus-Leninismus Stalinscher Prägung zur herrschenden Ideologie wurde. Nach Beschlüssen des III. Parteitages der SED (Juli 1950) versuchte die DDR, mit einem Fünfjahrplan (1951–1955) den Wiederaufbau der zerstörten Wirtschaft zu bewältigen, aber auch die gewachsenen wirtschaftlichen Bindungen an Westdeutschland zu lösen. Bei der Überwindung der großen ökonomischen Schwierigkeiten (die Ausgangssituation war durch Reparationen, das Fehlen der Schwerindustrie usw. weit schlechter als in der Bundesrepublik Deutschland) neigten einige Parteiführer zu einem flexibleren Kurs. Der damalige Planungschef Heinrich Rau (1899–1961) galt zeitweise als Gegenspieler zu Ulbricht; Fritz Selbmann (1899–1975), bis 1955 Minister für Industrie, wurde mehrmals wegen „Managertums“ kritisiert. Mit der Aufnahme der DDR in den Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) (September 1950) festigten sich die Bindungen an das Wirtschaftssystem des RGW-Bereichs, und bereits bis 1955 verdreifachte sich der Außenhandel mit den kommunistischen Ländern (Außenwirtschaft und Außenhandel). Die ersten Volkskammerwahlen im Oktober 1950 waren ein Einschnitt in der Parteienentwicklung: Es gab nur noch Einheitslisten der Nationalen Front der DDR. Die Wahlen, die vielerorts nicht mehr geheim, sondern offen durchgeführt wurden, zeigten das bei sowjetischen Abstimmungen übliche Bild: 98 v.H. Wahlbeteiligung, 99,72 v.H. der gültigen Stimmen für die Einheitsliste. Die Flüchtlingszahlen der kommenden Jahre offenbarten das Trügerische solcher Wahlergebnisse. In der Volkskammer erhielten die SED 100 Sitze, CDU und LDPD je 60 Sitze, NDPD und DBD je 30, der FDGB 40 und die anderen Massenorganisationen zusammen 80 Sitze. Da fast alle Abgeordneten der Massenorganisationen auch der SED angehörten, besaß diese in der Volkskammer die absolute Mehrheit. Auch die neue Regierung unter Grotewohl spiegelte den verstärkten Einfluß der SED wider, von der sie abhängig war: SED-Führer dominierten im Kabinett, und die Beschlüsse des (1949 geschaffenen) Politbüros des ZK der SED waren für die Regierung verbindlich. Die DDR baute ihre militärische Streitmacht aus. Bereits 1948 war — im Rahmen der Spaltung Deutschlands und des beginnenden kalten Krieges — eine Bereitschaftspolizei geschaffen worden, aus der im Sommer 1952 die „Kasernierte Volkspolizei“ hervorging, eine militärische Kadertruppe mit etwa 100.000 Mann. Im Mai 1952 nahm die DDR die Unterzeichnung des EVG-Vertrags durch die Bundesrepublik Deutschland (Vertrag über die Gründung einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft unter Einbeziehung der Bundesrepublik Deutschland, der jedoch im französischen Parlament scheiterte) zum Anlaß, die Innerdeutsche ➝Grenze zwischen Ost- und Westdeutschland abzuriegeln. Am 26. 5. 1952 erließ die Grotewohl-Regierung eine Verordnung über eine 5 km breite Sperrzone entlang der Demarkationslinie. Eine Verwaltungsreform zentralisierte den Staatsaufbau. Durch Gesetz vom 23. 7. 1952 löste die Regierung die Länder (Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg) auf und schuf an ihrer Stelle 14 Verwaltungsbezirke, womit die Anleitung des Staatsapparats durch die SED vereinfacht wurde (Verwaltungsneugliederung). Höhepunkt der Übertragung des sowjetischen Systems auf die DDR war die offizielle Verkündung des Aufbaus des Sozialismus durch Ulbricht auf der II. Parteikonferenz der SED im Juli 1952. Ulbricht erklärte, die Volkswirtschaft sei für den „Übergang zum Sozialismus reif“ (der „sozialistische Sektor“ der Industrie erwirtschaftete fast 80 v.H. des Bruttoprodukts gegenüber 73 v.H. im Jahre 1950). Typisch für die Atmosphäre war der Stalin-Kult, der sich in Ulbrichts Schlußwort offenbarte: „Wir werden siegen, weil uns der große Stalin führt“ (Protokoll II. Parteikonferenz, S. 464). [S. 538]Im Rahmen ihrer ideologischen Offensive verhärtete sich 1952/53 die Haltung der SED gegenüber der Kirche (Kirchen) und damit auch der staatliche Kampf gegen die Kirche: Von Januar bis April 1953 wurden etwa 50 Geistliche und Laienhelfer verhaftet, 300 Oberschüler als Angehörige der Jungen Gemeinde relegiert. Der überstürzte Aufbau der Schwerindustrie ging zu Lasten der Lebenshaltung der Bevölkerung, deren materielle Lage sich verschlechterte. Die neuen sozialen und politischen Strukturen wurden überdies nicht selten mit Gewalt und Terror gegen den Widerstand der Bevölkerung durchgesetzt. Der im Februar 1950 gegründete Staatssicherheitsdienst (Ministerium für Staatssicherheit) spielte dabei eine verhängnisvolle Rolle (Opposition und Widerstand). Nach dem Tod Stalins (5. 3. 1953) schwenkte die verunsicherte SED-Führung unter dem Druck der neuen Sowjetführung zwar zu einem Neuen Kurs um, ohne aber die kurz vorher erhöhten Arbeitsnormen zu korrigieren. Daraufhin entlud sich der lang angestaute Unwille der Arbeiterschaft in Arbeitsniederlegungen, die im Aufstand vom 17. 6. 1953 gipfelten. Der Aufstand zeigte die Schwäche und Isolierung der DDR-Führung und des Gesamtsystems, das damals nur mit Hilfe der sowjetischen Besatzungstruppen überleben konnte (Juni-Aufstand). Nach Niederschlagung der Erhebung versuchte die SED, mit der Fortführung des Neuen Kurses eine flexiblere Haltung zu finden, wollte aber auch weiterhin das System durch Säuberungen festigen. Ähnlich terroristische Exzesse, wie sie die KPdSU mit ihren Säuberungen während der Ära J. W. Stalins, aber auch die kommunistischen Parteien in den anderen Volksdemokratien erfahren hatten, erlebte die SED nicht. Seit ihrer Gründung ist sie dennoch von mehreren Säuberungen erfaßt worden. 1948/49 richtete sich eine erste Aktion dieser Art gegen ehemalige Sozialdemokraten sowie gegen Anhänger einer „nationalkommunistischen“, am „titoistischen“ Beispiel Jugoslawiens orientierten Politik. In Auswirkung der Affäre Noel H. Field sowie im Zusammenhang mit den Schauprozessen gegen Lászlo Rajk u.a. in Ungarn und gegen Traitscho Kostoff u.a. in Bulgarien beschloß das ZK der SED am 24. 8. 1950 eine Säuberung, die sich gegen ehemalige Westemigranten unter führenden Parteifunktionären (Paul Merker, Bruno Goldhammer, Leo Bauer, Willi Kreikemeyer, Lex Ende und Maria Weiterer u.a.) richtete. Einige von ihnen (Merker, Goldhammer, Bauer) verbüßten mehrjährige Haftstrafen, andere starben in der Haft (Kreikemeyer) oder als Verbannte (Ende). Gezielte Säuberungen richteten sich in den Folgejahren gegen führende deutsche Kommunisten, die zu Walter Ulbricht in Opposition getreten waren: 1953 wurde Franz Dahlem auf dem 13. Plenum des ZK (13.–14. Mai) aller Funktionen enthoben; auf dem 15. Plenum des ZK (Juli 1953) fielen Wilhelm Zaisser und Rudolf Herrnstadt der Säuberung zum Opfer; Anton Ackermann, Elli Schmidt und Hans Jendretzky, die mit ihnen sympathisiert hatten, verloren ebenfalls ihre Parteifunktionen. Sie wurden jedoch nicht wie Zaisser und Herrnstadt aus der SED ausgeschlossen. Eine wichtige Rolle spielte dabei die Zentrale Kontrollkommission der SED. Sie wurde von Hermann Matern (1893–1971) geleitet, der in dieser Funktion eine der wichtigsten Stützen Ulbrichts war. Prominente Opfer von Säuberungen im Staatsapparat wurden 1952/53 der damalige Handels- und Versorgungsminister Dr. Karl Hamann (LDPD), der damalige Außenminister Georg Dertinger (CDU) und der damalige Justizminister Max Fechner (SED, vorher SPD). III. 1956--1961 Auch in der Phase von 1956 bis 1961 versuchte die SED, die stalinistische Grundstruktur in der DDR zu konservieren. Zwar hatte die Sowjetunion der DDR in einer Note vom 25. 3. 1954 die Souveränität zuerkannt („Staatsvertrag“ UdSSR/DDR vom 20. 9. 1955), doch blieb die Abhängigkeit weiterbestehen. Die offene Entstalinisierung, die vom XX. Parteitag der KPdSU 1956 eingeleitet wurde, mußte daher von der SED nachvollzogen werden; sie blieb allerdings in vielem begrenzt und wurde zudem nur zögernd und allmählich vorgenommen. Der Aufstand in Ungarn und der „polnische Oktober“ 1956 boten der Parteiführung um W. Ulbricht einen zusätzlichen Vorwand, Reformschritte zu verzögern oder nicht in Angriff zu nehmen. So beschränkten sich die von der SED vorgenommenen Veränderungen im wesentlichen auf die Distanzierung vom Personenkult und den terroristischen Methoden der Stalin-Ära. Eine intellektuelle Opposition gegen die DDR-Praxis, die einen Dritten Weg, einen „menschlichen Sozialismus“, forderte (Harich), konnte keinen Einfluß gewinnen. Doch die Widersprüche der Entstalinisierung wirkten sich bis in die Parteispitze aus. Eine Oppositionsgruppe im Politbüro (Schirdewan, Wollweber, Ziller, Oelßner) setzte sich für Reformen ein. Ulbricht gelang es jedoch, sie auf dem 35. Plenum des ZK (Februar 1958) auszuschalten und zu entmachten. Überhaupt bestätigte der V. Parteitag der SED (Juli 1958) erneut Ulbrichts dominierende Stellung in Partei und Staat: Seine Spitzenposition war nun für über ein Jahrzehnt gefestigt. Dieser Parteitag proklamierte die „Vollendung“ des sozialistischen Aufbaus in der DDR. Nach Ulbrichts Forderung bestand die „ökonomische Hauptaufgabe“ der DDR darin, die Volkswirtschaft so zu entwickeln, daß [S. 539]„innerhalb weniger Jahre“ der „Pro-Kopf-Verbrauch unserer werktätigen Bevölkerung mit allen wichtigen Lebensmitteln und Konsumgütern den Pro-Kopf-Verbrauch der Gesamtbevölkerung in Westdeutschland erreicht und übertrifft“ (Protokoll V. Parteitag, Bd. 1, S. 68). Diese Zielsetzung war irreal und wurde trotz erster Schritte zu Reformen der Leitungs- und Planungsprozesse in der Wirtschaft nicht verwirklicht. Die SED-Führung hoffte darüber hinaus, die Bevölkerung durch ideologische Indoktrination mobilisieren zu können. Ulbricht verkündete dazu „10 Gebote der Sozialistischen ➝Moral“. Der Erziehung der jungen Generation wurde große Aufmerksamkeit gewidmet, im September 1958 der „polytechnische Unterricht“ eingeführt, Ende 1959 die „sozialistische Entwicklung des Schulwesens“ (10jährige Schulpflicht) beschlossen, und Voraussetzungen für das spätere Einheitliche sozialistische Bildungssystem wurden geschaffen. Die DDR zeigte 1958/59 immerhin eine gewisse wirtschaftliche Stabilität, die Flüchtlingszahlen sanken auf den niedrigsten Stand seit 1950, viele Menschen schienen sich mit den Verhältnissen abzufinden, die Beziehungen zwischen Partei und Bevölkerung versachlichten sich allmählich. Doch 1960 verhärtete sich die SED-Politik erneut. Die Kollektivierung der Landwirtschaft, die vor allem im März/April 1960 forciert wurde, führte zu neuer Massenflucht. Zudem zeigten sich zunehmend wirtschaftliche Schwierigkeiten durch zu hoch gesteckte Planziele (der 2. Fünfjahrplan wurde 1959 abgebrochen und durch den Siebenjahrplan 1959–1965 ersetzt). Dennoch konnte Ulbricht seine Position festigen: Anfang 1960 wurde er Vorsitzender des neugeschaffenen Nationalen Verteidigungsrates und nach dem Tode Wilhelm Piecks (7. 9. 1960) auch Vorsitzender des anstelle des Präsidentenamtes eingerichteten, mit großer Machtfülle ausgestatteten Staatsrates. Der Massenflucht der Bevölkerung 1961 begegnete die DDR-Führung auf ihre Weise: Mit dem Bau der Mauer am 13. 8. 1961 riegelte sie die DDR ab, um so die Bevölkerung zu zwingen, sich mit dem System zu arrangieren. IV. 1961--1971 Die Periode von 1961 bis 1971 brachte die wirtschaftliche Stabilisierung der DDR. Durch die allmähliche Entstalinisierung einerseits und stärkere Anpassung an die Anforderungen der modernen Industriegesellschaft andererseits wandelten sich die Herrschaftsmethoden in der DDR beträchtlich; sie verlagerten sich immer mehr vom Terror auf die Beeinflussung der verschiedenen sozialen Gruppen durch psychologische und materielle Anreizsysteme. Da die Wünsche und Forderungen der Bevölkerung stärker berücksichtigt werden mußten, rückte das neue Ziel der Modernisierung und Rationalisierung des ökonomischen Systems die Effizienz der Wirtschaft in den Mittelpunkt. Die DDR wurde zur „sozialistischen“ Leistungs- und Konsumgesellschaft mit deutlich konservativen Zügen. Um ein effizienteres Wirtschaftssystem zu schaffen, versuchte die Führung unter Ulbricht, sich vorsichtig von der unkritischen Übernahme des sowjetischen Modells zu lösen. Die Konturen dieser Kursänderung zeigten sich deutlich auf dem VI. Parteitag der SED im Januar 1963. Er gab das Signal für ein neues Wirtschaftssystem, das Neue Ökonomische System (NÖS) der Planung und Leitung. Damit war der Weg frei für wirtschaftliche Reformexperimente mit dem Ziel einer Modernisierung der gesamten Volkswirtschaft durch Nutzung des beschleunigten wissenschaftlich-technischen Fortschritts (Wissenschaftlich-technische Revolution [WTR]) und in der Hoffnung, die Lebenslage der Bürger spürbar verbessern zu können. Schwerpunkte waren die „wissenschaftlich begründete Führung“ der Volkswirtschaft und der verstärkte materielle Anreiz für die Werktätigen, die Ausnutzung des Gewinnstrebens. Zwar zeigten das vom VI. Parteitag angenommene Programm und das neue Statut, daß sich die SED weiterhin als kommunistische Partei im Sinne des Sowjetkommunismus verstand; jedoch leitete der Parteitag auf verschiedenen Gebieten Reformen ein (z.B. die Lockerung der Parteifesseln im kulturellen Bereich). Um das Verhältnis des Staates zur Jugend zu verbessern, gestanden das „Jugendgesetz“ (Mai 1964) und die „10 Grundsätze der sozialistischen Jugendpolitik“ (März 1967) der Jugend mehr Selbständigkeit zu, nachdem ihr bereits günstige berufliche Aufstiegsmöglichkeiten in allen Bereichen gewährt worden waren. Auch die Gleichberechtigung der Frau wurde vorangetrieben (Frauen). Ende 1961 war in einem Kommuniqué „Die Frau — der Frieden und der Sozialismus“ die Forderung erhoben worden, die Frau müsse „beim Aufbau des Sozialismus mehr als bisher zur Geltung kommen“. Da damals bereits 68 v.H. aller arbeitsfähigen Frauen im Berufsleben (1984: 89 v.H.) standen, galt die Hauptsorge der weiteren Qualifizierung der Frauen (von 1961 bis 1968 verdoppelte sich die Anzahl der Frauen mit Hoch- oder Fachschulabschluß). Allerdings zeigt sich, daß die Mitwirkung der Frauen von unten nach oben immer geringer wird; in der obersten politischen Führung waren und sind kaum Frauen vertreten. Durch das Gesetz über das Einheitliche sozialistische Bildungssystem vom Februar 1965 und die folgende III. Hochschulreform wurde das Bildungswesen weiter reformiert. Der Reformprozeß verlief nicht ohne Widersprüche und Kurskorrekturen. So gab es 1965 (vor allem auf [S. 540]dem 11. ZK-Plenum im Dezember 1965) auf dem Gebiet der Kulturpolitik Rückschläge. Liberale Ansätze wurden als „schädliche Tendenzen“ kritisiert und abgelehnt. Andererseits wurden soziale Fortschritte erzielt, so durch die Einführung der 5-Tage-Arbeitswoche 1966 bzw. April 1967. Das „Neue Okonomische System“ wurde mehrfach modifiziert und auf dem VII. Parteitag der SED (1967) als Ökonomisches System des Sozialismus (ÖSS) bezeichnet. Der gleiche Parteitag sah die DDR-Gesellschaft als „entwickeltes und gesellschaftliches System des Sozialismus“ (ESS), in dem die „Wissenschaft als Produktivkraft“ eine entscheidende Rolle spielen sollte. Von ihren Ergebnissen versprach sich die Partei eine entscheidende Steigerung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der DDR. Die Konsolidierung der DDR als Staat zeigte sich nicht zuletzt in wichtigen Gesetzgebungsakten. Hierzu gehörte u.a. die Neuordnung des Strafrechts. Am 12. Januar 1968 beschloß die Volkskammer ein neues Strafgesetzbuch und eine neue Strafprozeßordnung. Allerdings wurde das politische Strafrecht verschärft und ausgeweitet. Im Februar 1968 wurde der Entwurf einer neuen Verfassung veröffentlicht und nach Diskussionen am 6. 4. 1968 der Bevölkerung zum Volksentscheid vorgelegt. Es war der erste Volksentscheid in der DDR, und die Zahl derjenigen, die sich nicht an der Abstimmung beteiligten oder gegen den Entwurf stimmten, war höher als bei den Volkskammerwahlen: 94,5 v.H. der Wahlberechtigten stimmten der Verfassung zu (in Berlin [Ost] 90,9 v.H.). Anders als die Verfassung von 1949 war die Verfassung von 1968 der Realität der DDR stärker angepaßt; dies zeigte sich nicht zuletzt in der verfassungsmäßigen Verankerung der Führungsrolle der SED. Im Gegensatz zur ersten Verfassung — die sich an der Weimarer Verfassung orientiert hatte — war nun die Stalinsche Verfassung der UdSSR von 1936 Vorbild, teilweise auch die Verfassung der ČSSR von 1960. Als zweitstärkste Industriemacht des RGW war die DDR inzwischen zum „Juniorpartner“ der Sowjetunion geworden. Damit wuchs das Selbstbewußtsein ihrer Führer, vor allem Ulbrichts, der den Anspruch erhob, dem DDR-Aufbau Modellcharakter für hochindustrialisierte sozialistische Staaten zuzuschreiben. Ebenso wurde erklärt, die SED habe den Marxismus-Leninismus selbständig weiterentwickelt. Zu diesen besonderen ideologischen Entwicklungen gehörte die Aussage, daß die sozialistische Gesellschaft „eine relativ eigenständige Gesellschaftsformation“ mit eigenen Gesetzmäßigkeiten sei. Damit wurde die Frage aufgeworfen, wie sich der Übergang vom Sozialismus zum Kommunismus vollziehen solle; in sowjetischer Interpretation galten diese beiden „Etappen“ bis dahin als zeitlich aufeinanderfolgende Entwicklungsabschnitte der einheitlichen kommunistischen Gesellschaftsformation mit fließenden Übergängen. Damit im Zusammenhang stehend unternahm Ulbricht den Versuch, die soziale Struktur der DDR-Gesellschaft als weitgehend stabil und harmonisch zu beschreiben: Er sprach von der sich immer stärker herausbildenden „sozialistischen Menschengemeinschaft“. Mit solchen Thesen geriet Ulbricht in Gegensatz zur sowjetischen Führung. Ulbricht unterstützte auch die sowjetische Entspannungspolitik in Mitteleuropa nur halbherzig. Die Gespräche zwischen dem damaligen Bundeskanzler Willy Brandt und dem damaligen Vorsitzenden des Ministerrates der DDR, Willi Stoph, in Erfurt und Kassel 1970 blieben zunächst ohne sichtbaren Erfolg. Schließlich gab es erneut wirtschaftliche Schwierigkeiten; zahlreiche Reformen des NÖS und ÖSS wurden 1970 zugunsten einer verstärkten zentralen Anleitung wieder rückgängig gemacht. V. 1971--1984 Am 3. 5. 1971 wurde W. Ulbricht „aus Altersgründen“ als Erster Sekretär der SED abgelöst und auf die — im Statut der SED nicht vorgesehene und politisch bedeutungslose — Position eines „Vorsitzenden der SED“ abgeschoben. Dieses Amt sowie seinen Vorsitz im Staatsrat, der allerdings 1971 entscheidend an politischer Bedeutung verlor, behielt er bis zu seinem Tod am 1. 8. 1973. Damit begann 1971 eine neue Phase der Entwicklung der DDR. Die SED unter ihrem neuen Ersten Sekretär (seit 1976 Generalsekretär) Erich Honecker erkannte die Führungsrolle der UdSSR und das sowjetische Vorbild wieder als absolut verbindlich an. Das bedeutete keine Wiederholung der Abhängigkeit der 50er Jahre, da die DDR ihre Eigeninteressen als Juniorpartner der Sowjetunion stärker ins Spiel bringen konnte. Honecker (geb. 1912), seit 1929 Mitglied der KPD, hat unter Hitler 10 Jahre im Zuchthaus verbringen müssen. Er war von 1946 bis 1955 Vorsitzender der FDJ; seit 1958 ist er Mitglied des Politbüros und galt seit längerem als designierter Nachfolger Ulbrichts. Der Arbeitsstil unter Honecker ist sachlicher geworden, und in der DDR wird seit 1971 versucht, Ansätze einer Mitwirkung von unten zu entwickeln. Doch baut die SED ihre Führungsposition in Politik und Gesellschaft weiter aus und verstärkt ihre Herrschaft, wobei flexibler und effektiver regiert wird als in den 50er Jahren. Eine gewisse Berücksichtigung sozialer Interessen der Arbeiter und der unteren Einkommensschichten (Einkommen) ist nicht zu übersehen: Die neuen Sozialmaßnahmen, die mit einem Beschluß des ZK der SED und des Bundesvorstandes des FDGB vom April 1972 eingeleitet wurden, verbesserten die materielle Lage der Bevölkerung. Der VIII. Parteitag der SED (Juni 1971) hatte die Weichen für diese neue Politik gestellt. Verschiedene Thesen Ulbrichts („sozialistische Menschenge[S. 541]meinschaft“, „Sozialismus als relativ eigenständige sozialökonomische Formation“) wurden verworfen. Honecker stellte der SED die „Hauptaufgabe“, „alles zu tun für das Wohl des Menschen, für das Glück des Volkes, für die Interessen der Arbeiterklasse und aller Werktätigen. Das ist der Sinn des Sozialismus. Dafür kämpfen und arbeiten wir“ (Protokoll VIII. Parteitag, Bd. 1, S. 34). Die starke Betonung des „Wohls der Menschen“ in der DDR (und die seitherige konkrete Verbesserung der Lebenslage) bedeutet ein merkliches Abheben von der Ulbricht-Ära. Die nunmehr als „entwickelte sozialistische Gesellschaft“ bezeichnete Entwicklungsphase der DDR (auch als „reifer Sozialismus“ definiert) soll der Bevölkerung Erleichterungen bringen und die Staatsorgane flexibler auf Vorstellungen und Wünsche in der Gesellschaft reagieren lassen. Das Gesetz über die Unterbrechung der Schwangerschaft vom 9. 3. 1972 (GBl. I, S. 89: Fristenregelung) oder das vom 10. ZK-Plenum (Oktober 1973) beschlossene Wohnungsbauprogramm 1976–1990 sind Beispiele für diese Haltung. Von Februar bis Mai 1972 erfolgten nochmals Eingriffe in die Eigentumsstruktur. Um „gewisse Erscheinungen der Rekapitalisierung“ zu beseitigen (Beschluß des 4. ZK-Plenums, 16./17. 12. 1971), wurden ca. 11.000 Betriebe mit staatlicher Beteiligung bzw. in ausschließlich privatem Besitz sowie die industriell produzierenden Produktionsgenossenschaften des Handwerks mit insgesamt 585.000 Beschäftigten, die etwa 10 v.H. der industriellen Bruttoproduktion erzeugten, in VEB umgewandelt. Damit war die Eigentumsstruktur der DDR weiter an die der Sowjetunion angepaßt worden. Gleichzeitig verstärkte die politische Führung die zentrale Leitung der Volkswirtschaft. Die Formel „Leitung und Planung“ ersetzte die in der Reformzeit der 60er Jahre gebräuchliche von der „Planung und Leitung“ der Volkswirtschaft. Die Machtverteilung blieb von diesen Kursänderungen unberührt. Die Wahlen zur Volkskammer (14. 11. 1971) brachten mit 99,85 v.H. Ja-Stimmen das gewohnte Ergebnis. Die Regierungsumbildung nach dem Tode Ulbrichts, bei der Horst Sindermann im Oktober 1973 den Vorsitz des Ministerrates übernahm und sein Vorgänger Willi Stoph Staatsratsvorsitzender wurde, verdeutlichte zwar die Absage an den Reformkurs der 60er Jahre, hatte aber kaum eine darüber hinausgehende politische Bedeutung. Die „X. Weltfestspiele der Jugend und Studenten“ (28. 7.–5. 8. 1973) in Berlin (Ost) hatten ein gestärktes Selbstbewußtsein der jungen Generation der DDR signalisiert. Die Jugend in der DDR ist offensichtlich zunehmend immer weniger bereit, sich wesentlich mit der Ausführung von „oben“ getroffener Entscheidungen zu begnügen, sondern verlangt, zumindest zu Teilen, nach Freiräumen für die Gestaltung des eigenen Lebens und nach effektiveren Formen der Mitgestaltung. Auf diese Entwicklungen hat die SED-Führung bis heute keine, diese Probleme lösenden Antworten gefunden. Die Absage an die „einheitliche deutsche Nation“ bzw. die Proklamierung einer sich in der DDR herausbildenden „sozialistischen Nation“ (Nation und nationale Frage) hat in der DDR-Gesellschaft kaum ein überzeugtes, positives Echo gefunden. Neben dem Versuch, mit diesen Thesen dem Staat der DDR eine eigene nationale Identität zu verschaffen, dienen diese Aussagen zur Begründung der Politik der Abgrenzung gegenüber der Bundesrepublik Deutschland und der Unterstützung der weiteren Integration der DDR in das „sozialistische Lager“ unter Führung der UdSSR. Zum 25. Jahrestag der DDR-Gründung im Oktober 1974 versuchte die DDR-Führung nicht nur, ihren Staat als modernen, sozialen und demokratischen Industriestaat darzustellen, der sich auf dem richtigen Weg in eine glänzende Zukunft befinde, sondern sie änderte auch die Verfassung von 1968 in wesentlichen Punkten: Die Begriffe „Deutschland“ und „Deutsche Nation“ wurden eliminiert und die „für immer und unwiderrufliche“ Bindung an die UdSSR in Art. 6 aufgenommen. Entsprechend war auch die große Kampagne zum „30. Jahrestag der Befreiung“ im Mai 1975 darauf ausgerichtet, einerseits die DDR als selbständigen Staat mit großen historischen Erfolgen zu zeigen, andererseits aber die immer engeren Bindungen an die UdSSR zu demonstrieren. Die Teilnahme Erich Honeckers an der KSZE-Gipfelkonferenz in Helsinki (30. 7.–1. 8. 1975) und die Unterzeichnung der Schlußakte waren für die DDR Bestätigung ihrer Souveränität im Rahmen des Warschauer Paktes und ein Höhepunkt ihrer außenpolitischen Aktivitäten, die zur Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit fast allen Staaten und zum Beitritt in die Vereinten Nationen am 18. 9. 1973 (Außenpolitik, VI.) geführt hatten. Doch auch die innenpolitischen Auswirkungen der KSZE-Akte waren für die DDR beträchtlich. Unter Berufung auf dieses Dokument mehrten sich die Forderungen nach Gewährleistung der Menschenrechte, insbesondere des Rechtes auf Freizügigkeit. Die damit verbundenen Diskussionen verstärkten sich angesichts der Konflikte im Weltkommunismus, da Ideen des Eurokommunismus auch in der DDR Eingang fanden. Die SED-Führung konnte die Konferenz von 29 kommunistischen und Arbeiterparteien Europas in Berlin (Ost) (29./30. 6. 1976) zwar als Erfolg buchen, doch wurden die in der DDR veröffentlichten Redebeiträge vor allem der westeuropäischen Kommunisten für die DDR zu einer Belastung. Ausdruck der sich daraus ergebenden Konflikte war der sprunghafte Anstieg von Ausreiseanträgen in die Bundesrepublik Deutschland in [S. 542]diesen Jahren. Zudem zeigten sich in der DDR erste Auswirkungen der sich abzeichnenden krisenhaften Entwicklung in der Weltwirtschaft, die es der politischen Führung erschwerten, die in der DDR-Bevölkerung geweckten Erwartungen auf vermehrte sozialpolitische Leistungen und eine ständige Hebung des Lebensstandards zu erfüllen. Auf diese angespannte innenpolitische Lage reagierte die SED mit repressiven Maßnahmen gegenüber Ausreisewilligen und Vertretern abweichender politischer Auffassungen. Im außenpolitischen Feld verstärkte die DDR-Führung die Bindungen an die Sowjetunion. Der Freundschafts- und Beistandspakt vom 7. 10. 1975 sieht eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der DDR und der UdSSR nicht nur im wirtschaftlichen Bereich, sondern auch auf allen anderen Gebieten vor. Der weiteren Integration in die „sozialistische Staatengemeinschaft“ dienten ferner die Verträge mit Ungarn (März 1977), Polen und der Mongolei (Mai 1977), Bulgarien (September 1977) und der ČSSR (Oktober 1977). Der IX. Parteitag der SED (18.–22. 5. 1976) verabschiedete ein neues Parteiprogramm, ein neues Parteistatut und Direktiven für den Fünfjahrplan 1976–1980. In diesem Dokument wurde die seit dem VIII. Parteitag der SED (1971) verfolgte Politik der Hauptaufgabe in ihrer „Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik“ (d.h. das Bemühen um eine ständige Steigerung des Lebensstandards auf der Grundlage wirtschaftlichen Wachstums) ebenso festgeschrieben wie die Abgrenzungspolitik gegenüber der Bundesrepublik Deutschland, die unverbrüchliche und immer enger werdende Bindung an die Sowjetunion usw. Die Position Erich Honeckers und der Führung der SED, wie sie sich seit 1971 herausgebildet hatte, blieb unumstritten. Nach dem Parteitag beschlossen das ZK der SED, der Ministerrat und der Bundesvorstand des FDGB soziale Verbesserungen; so wurden ab Oktober 1976 die Mindestlöhne und ab Dezember 1976 die Renten erhöht, ab Mai 1977 für Schichtarbeiter die Arbeitszeit verkürzt, ab Januar 1979 der Mindesturlaub verlängert (Sozialpolitik). Die Wahlen zur Volkskammer (17. 10. 1976) brachten — wie in der Vergangenheit — das erwartete Ergebnis: 99,86 v.H. der gültigen Stimmen wurden für den Wahlvorschlag der Nationalen Front abgegeben. Bei der konstituierenden Sitzung der Volkskammer (29. 10. 1976) kam es allerdings zu Veränderungen in der Führungsspitze: der bisherige Vorsitzende des Ministerrates, Horst Sindermann, wurde zum Präsidenten der Volkskammer gewählt. Zum Vorsitzenden des Staatsrates berief die Volkskammer Erich Honecker; da er zugleich als Vorsitzender des Nationalen Verteidigungsrates bestätigt wurde, vereinigt der Generalsekretär der SED (wie seinerzeit Ulbricht) damit die 3 bedeutendsten Partei- und Staatsfunktionen in seiner Hand. Zum Vorsitzenden des Ministerrates wurde der bisherige Staatsratsvorsitzende Willi Stoph, der diese Position bereits bis 1973 bekleidet hatte, berufen. Die in der Aufgabenverteilung veränderte, aber im übrigen stabile Führungsmannschaft der DDR mußte nicht nur wachsende wirtschaftliche Schwierigkeiten bewältigen, sie hatte sich auch mit der Unruhe unter Künstlern und Intellektuellen auseinanderzusetzen. Ausgelöst wurde diese Unruhe durch die Ausbürgerung Wolf Biermanns nach seiner zunächst genehmigten Vortragsreise nach Köln (16. 11. 1976). Dieser Vorgang und die im Jahre 1977 erfolgte Ausbürgerung Reiner Kunzes bedeuteten eine Wende der Kulturpolitik. Zahlreiche prominente Künstler und Schriftsteller protestierten, der Druck gegen sie führte zu einem Exodus (Kulturpolitik). Auch innerhalb der SED kam es offenbar (nicht zuletzt unter dem Eindruck der sozialen Spannungen sowie der Ideen des Eurokommunismus) zu ideologischen Auseinandersetzungen; Anzeichen dafür waren das in der Bundesrepublik Deutschland veröffentlichte Buch von Rudolf Bahro „Die Alternative“ sowie das Echo, das Verlautbarungen von Robert Havemann (bereits 1964 aus der SED ausgeschlossen) über dessen Freundeskreis hinaus in der Partei fanden. Die SED reagierte hart, wie die Verhaftung Bahros (23. 8. 1977) und seine Verurteilung zu 8 Jahren Zuchthaus (3. 7. 1978; 1979 konnte er in die Bundesrepublik Deutschland ausreisen) zeigten. Die Staatspartei wollte und mußte ihre innere Geschlossenheit zu wahren suchen, um mit den krisenhaften Erscheinungen vor allem in der Wirtschaft der DDR fertig zu werden. Die Rede Erich Honeckers vor den Kreissekretären der SED (17. 2. 1978) und die anschließende Diskussion in den Medien waren Beispiele für dieses Bemühen. Die Stabilisierung des Systems sollte offenbar aber auch durch eine flexible Haltung erreicht werden, etwa gegenüber der Evangelischen Kirche (Kirchen). Mit einer breit angelegten Kampagne zum 30. Jahrestag der DDR wollte die Parteiführung die historische Kontinuität der DDR und die „Erfolge beim Aufbau des Sozialismus“ beweisen. Damit sollte nicht nur von Krisenerscheinungen abgelenkt werden: Die Führung versuchte, die Stärke des politischen Systems mit dem Hinweis zu untermauern, daß die DDR fest ins „sozialistische Lager“ eingebettet und keine Alternative zu ihrer Herrschaftspraxis vorhanden sei. Der X. Parteitag der SED (11.–16. 4. 1981 in Ostberlin) sollte die Partei erneut als die „führende Kraft“ der DDR zeigen. Der Parteitag bestätigte die Generallinie der Partei: „Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik“ im Innern, Friedenspolitik und das absolute Bekenntnis zur Sowjetunion nach außen sowie die weitere Stärkung der „führenden Rolle“ der SED auf allen [S. 543]Gebieten der Gesellschaft. Im Mittelpunkt des Parteitages standen der Rechenschaftsbericht Erich Honeckers und das Referat von Willi Stoph zum neuen Fünfjahrplan (1981–1985). Bildete der VIII. Parteitag (1971) mit der Ablösung Ulbrichts eine Zäsur und nahm der IX. Parteitag (1976) ein neues Parteiprogramm an, so spielten auf dem X. Parteitag ideologische und programmatische Probleme kaum eine Rolle; es war ein Parteitag der Kontinuität. Honecker behauptete in seinem Rechenschaftsbericht, die Bilanz der SED seit 1976 sei „positiv“. Er versuchte vor allem wirtschaftliche Erfolge nachzuweisen, machte aber gleichzeitig deutlich, daß es zu ihrer Wahrung außerordentlicher Anstrengungen bedürfe. Zugleich rief er die Partei zur Geschlossenheit auf. Die Spitzen der SED, das Politbüro und das Sekretariat, blieben nach dem X. Parteitag fast unverändert. Zehn Jahre nach der Übernahme der Parteiführung versuchte Honecker — inzwischen durch Personenkult aus der Parteiführung deutlich hervorgehoben — seine Politik der Herrschaft der Partei einerseits und des Ausbaus und der Sicherung der Modernisierung der Gesellschaft andererseits fortzusetzen. Beispielhaft für den Versuch, die Kontinuität der seit 1971 verfolgten Politik sichtbar zu machen, war die Regierungsbildung nach den Wahlen zur Volkskammer vom 14. 6. 1981, in denen genau wie 1976 99,86~v.H. der gültigen Stimmen für die Einheitsliste abgegeben wurden. In der neugebildeten Regierung gab es kaum Veränderungen. Die Staatsspitze blieb konstant: Generalsekretär Erich Honecker ist zugleich Vorsitzender des Staatsrates und des Nationalen Verteidigungsrates, Willi Stoph Vorsitzender des Ministerrates. Der Staatsrat wurde in seiner personellen Zusammensetzung aufgewertet, u.a. zog der „zweite Mann“ der SED, Paul Verner, in den Staatsrat ein. Das Parteiensystem der DDR ist nach wie vor von der „führenden Rolle“ der SED geprägt, die Blockparteien und Massenorganisationen fungieren weiter als Transmissionsorgane der Führungspartei. Die Parteitage von LDPD (April 1982), NDPD (April 1982), DBD (Mai 1982) und CDU (Oktober 1982) machten sich wie schon in der Vergangenheit die Beschlüsse der SED zu eigen. Wie die Parteien wegen ihrer gleichförmigen Zustimmung zur SED-Politik in ein Spannungsverhältnis zwischen ihren Aufgaben als Transmissionsorganisation der SED und den Vorstellungen und Eigeninteressen ihrer Mitglieder geraten können, zeigte sich am Beispiel der CDU. Die Einführung des Faches Wehrunterricht für Schüler der 9. und 10. Klassen (1979) traf auf harte Kritik der Kirchen (Kirchen, IV.; Wehrerziehung). Die CDU, die sich als Partei oft an die Kirchen anzulehnen versucht (allerdings meist ohne Erfolg), geriet in Bedrängnis. Die CDU-Führung bekannte sich zum Wehrunterricht und damit zur Linie der SED, doch an der Basis der Partei wurde häufig die These der Kirchen vertreten, für Christen dürfe Erziehung zum Haß nicht in Frage kommen. Die Friedensfrage wurde für die DDR-Führung ohnehin zu einem erstrangigen innenpolitischen Problem. In der Jugend fand die neue Friedensbewegung unter der Losung „Schwerter zu Pflugscharen“ eine recht breite Resonanz. Die Maßnahmen der Staatsorgane gegen die neue und unabhängige Bewegung blieben bisher weitgehend wirkungslos. Die Erfahrungen des II. Weltkrieges, die exponierte Lage Deutschlands (das bei einem Krieg keine Überlebenschancen hätte) sowie die seit Jahrzehnten betriebene, eigene Friedenspropaganda der SED zeitigten in der Friedensbewegung ein für die DDR-Führung unerwartetes Ergebnis, das Ansätze zur Veränderung des starren politischen Systems bringen könnte. Die Unsicherheit der DDR-Führung gegenüber der neuen Bewegung wird so verständlich. Die Furcht vor einem Übergreifen der polnischen Demokratisierungsbestrebungen hatte 1980 und 1981 ohnehin alle Maßnahmen der DDR beeinflußt. Die Verhärtung der innerdeutschen Beziehungen (Erhöhung des Zwangsumtausches im Oktober 1980) wurde zwar durch den Besuch des Bundeskanzlers Helmut Schmidt im Dezember 1981 in der DDR wieder etwas abgeschwächt, doch war die Innenpolitik bis zur Verkündung des Kriegsrechtes in Polen und dem Verbot der Gewerkschaft „Solidarität“ im Dezember 1981 wesentlich von den polnischen Ereignissen mitbestimmt. Eine der Reaktionen auf die polnischen Ereignisse war die Stärkung des FDGB. Schon der 9. Kongreß des FDGB im Juli 1977 hatte diesen Trend gezeigt, als er den Entwurf des neuen Arbeitsgesetzbuches verabschiedete, der von der FDGB-Fraktion dann in der Volkskammer eingebracht und dort angenommen wurde. Nach der Entwicklung in Polen zeigte der 10. Kongreß des FDGB im April 1982 noch stärker das Bestreben der SED, einerseits die Bedeutung des FDGB zu unterstreichen, ohne aber andererseits an der „führenden Rolle“ der SED Abstriche zu machen. Das 11. Parlament der FDJ (2.–5. Juni 1981) machte deutlich, daß die SED der Nachwuchsorganisation und „Kampfreserve“ der Partei ebenfalls verstärkte Aufmerksamkeit widmete. Die FDJ hat ihr Augenmerk nun noch stärker als zuvor auf den sozialen Bereich zu richten, in dem sie all ihren Bemühungen zum Trotz auf das größte Desinteresse stößt: auf die Arbeiterjugend. Hauptprobleme der DDR bleiben indes — wie für fast alle Länder — die Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise, wie auch die noch immer nicht behobenen Funktionsschwächen des eigenen ökonomischen Systems. Trotz mancher Erfolge signalisierte die 4. Tagung des ZK der SED im Juni 1982, wie schwer es der DDR fällt, ihre ehrgeizigen Wirt[S. 544]schaftspläne zu erfüllen. Wie schon öfter in der Geschichte der DDR könnten ökonomische Schwierigkeiten in eine Krise des Gesamtsystems umschlagen. Mit einer ideologischen Offensive versuchte die Führung vor allem den Zusammenhalt der Kader zu bewahren. Die Deklarierung eines „Karl-Marx-Jahres“ 1983 und die damit verbundene Kampagne sollten ebenso wie die Hinwendung zu einem Geschichtsbild, das die ganze deutsche Geschichte einschloß (Nationale Geschichtsbetrachtung), Spannungen im Innern abbauen helfen. Auch die Beziehungen zur Evangelischen Kirche konnten durch Beteiligung des Staates an den Feiern im Luther-Jahr und eine positive Neueinschätzung Luthers durch die SED erheblich verbessert werden. In die gleiche Richtung liefen die Anstrengungen der Regierung, ihre Sozialpolitik trotz Wirtschaftskrise beizubehalten. Die Übergabe der zweimillionsten Wohnung seit dem Wohnungsbauprogramm von 1971 durch Erich Honecker im Februar 1984 wurde als Erfolg im Bemühen um stärkeren Konsens zwischen Bevölkerung und Führung gewertet. In der Deutschlandpolitik der SED schien die Entwicklung nach dem Regierungswechsel vom 1. 10. 1982 und den Wahlen vom 6. 3. 1983 zunächst unklar; auch wenn die Regierung Kohl versicherte, sie werde an die Verträge von 1972 anknüpfen und die Honecker-Führung trotz der Nachrüstung in der Bundesrepublik an keiner „neuen Eiszeit“ in den innerdeutschen Beziehungen interessiert war. Akut schien diese Gefahr freilich nach der Absage des geplanten Honecker-Besuchs in der Bundesrepublik im April 1983 im Gefolge der erregten Diskussionen über den Tod des Transitreisenden Burkert. Erst nach dem Milliardenkredit an die DDR und nach dem Besuch des bayerischen Ministerpräsidenten Strauß (CSU) in der DDR im Juli 1983 wirkte die Situation entkrampft. Nachdem die DDR die Ausreisemöglichkeiten Anfang 1984 großzügig handhabte, verbesserte sich das Klima zwischen beiden deutschen Staaten zunehmend. Symptomatisch dafür waren auch die zahlreichen Besuche Bonner Politiker in der DDR. So trafen im März 1984 die Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen der FDP, Wolfgang Mischnick, und der SPD, Hans-Jochen Vogel, mit dem Generalsekretär und Staatsratsvorsitzenden Erich Honecker zusammen. Auf der Leipziger Messe im März 1984 schließlich konferierte Honecker mit Franz Joseph Strauß (CSU), Bundeswirtschaftsminister Graf Lambsdorff (FDP), dem saarländischen Ministerpräsidenten Werner Zeyer (CDU), dem Saarbrückener Oberbürgermeister Oskar Lafontaine (SPD). Mit dem Berliner Regierenden Bürgermeister Eberhard Diepgen kam erstmals ein führender Repräsentant von Berlin (West) auf die Leipziger Messe und traf dort mit SED-Politbüromitglied Günter Mittag zusammen, der wiederum im April 1984 mit Bundeskanzler Kohl in Bonn sprach. Dieser vor Jahren noch fast undenkbare intensive innerdeutsche Dialog und der für 1984 geplante Besuch Honeckers in der Bundesrepublik lassen die Versachlichung der Beziehungen beider deutschen Staaten zueinander erkennen. Freilich hat sich dabei — abgesehen von der zeitweiligen Gewährung von Ausreisemöglichkeiten, die wohl auch auf einem Interesse an innerer Stabilität der DDR beruhen —, am System der DDR selbst kaum etwas geändert. Die Thesen zum 35. Jahrestag der Gründung der DDR am 7. 10. 1984, die das ZK der SED, der Staatsrat und Ministerrat sowie der Nationalrat der Nationalen Front gemeinsam im Januar 1984 veröffentlichten, zeigen auch den unveränderten Anspruch der SED, als Führungsorgan der DDR die Gesellschaft im „real existierenden Sozialismus“ weiterhin zu lenken und die Parteiherrschaft zu befestigen. Ein Blick auf die fast 40jährige Entwicklung des zweiten deutschen Staates seit 1945 läßt sowohl Ansätze für Stabilität als auch Schwächen der DDR erkennen: die Sowjetunion sichert die Existenz des Regimes, das im Innern vom Funktionieren der Apparate, vor allem der SED abhängt. Die Geschlossenheit der Führungselite, das Einordnen der Funktionäre in die hierarchischen Strukturen des politischen Systems einerseits, aber zugleich die Sicherung wirtschaftlichen Wachstums, der Ausbau sozialer Sicherheit, die Förderung von Aufstiegschancen für die Jugend usw. andererseits, sind Grundbedingungen für die Stabilität des Herrschaftssystems. Doch der Gegensatz zwischen Bevölkerung und herrschender Elite, hervorgerufen durch wirtschaftliche Schwächen, das Fehlen von politischer Demokratie, von legaler Opposition, von Rechtssicherheit, Meinungsfreiheit und den Freiheitsrechten des einzelnen, nicht zuletzt auch Auswirkungen von Ereignissen in anderen kommunistisch regierten Ländern, führten und führen immer wieder zu Verunsicherungen und Erschütterungen des Gesamtsystems sowie zu Schwankungen zwischen „weichem“ und „hartem“ Kurs der SED-Führung. Hermann Weber Literaturangaben Fricke, Karl Wilhelm: Politik und Justiz in der DDR. Zur Geschichte der polit. Verfolgung 1945–1968. Bericht u. Dokumentation. Köln: Wissenschaft u. Politik 1979. Geschichte der Deutschen Demokratischen Republik. Von einem Autorenkollektiv u. Leit. v. Rolf Badstübner. Berlin (Ost): Deutscher Verl. d. Wissenschaften 1981. Geschichte der SED — Abriß. Berlin (Ost): Dietz 1978. Heitzer, Heinz: DDR — Geschichtlicher Überblick. Berlin (Ost): Dietz 1979. Kleßmann, Christoph: Die doppelte Staatsgründung. Deutsche Geschichte 1945–1955. Hrsg. Bundeszentrale f. pol. [S. 545]Bildung. Bonn: Druck- u. Verlags- Gesellschaft mbH 1982. (Schriftenreihe der Bundeszentrale f. pol. Bildung. 193.)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Am 7. 10. 1949 konstituierte sich der Deutsche Volksrat (Deutscher Volkskongreß) in Berlin (Ost) als „Provisorische Volkskammer“ und nahm die bereits vorher von ihm ausgearbeitete Verfassung an. Auf dem Gebiet der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) war damit die Deutsche Demokratische Republik, die DDR, gegründet. Bereits mit der Machtübernahme der UdSSR im Jahre 1945 beginnend, entstand auf dem Gebiet der SBZ/DDR auf Weisung und mit Unterstützung der…

DDR A-Z 1985

Abrüstung (1985)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Von der DDR wird A. als Prinzip des Völkerrechts (Art. 1, 11, 26 und 47 der UN-Charta) und [S. 2]der Politik der Friedlichen Koexistenz zwischen Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnung verstanden, das die Einschränkung (Teil-A.) bzw. Abschaffung der Rüstungen und Streitkräfte (allgemeine oder vollständige A.) fordert. Die A. gilt als Mittel der Begrenzung bzw. Beseitigung der Kriegsgefahr und der Befreiung der Völker von den Rüstungslasten. Die DDR betreibt ihre A.-Politik im Rahmen des Warschauer Pakts. Dessen Politischer Beratender Ausschuß und die seit 1970 jährlich stattfindenden Krimkonferenzen der führenden Partei- und Staatsfunktionäre der sozialistischen Staaten fungieren als wichtige Gremien zur Koordinierung der Außenpolitik und zur Formulierung von A.-Initiativen der Mitgliedsländer. Für die Warschauer-Vertrags-Staaten ist das Bemühen um A., als deren zentrales Anliegen das Verbot der Massenvernichtungsmittel, vor allem der Kernwaffen, gilt, Bestandteil ihrer umfassenderen Sicherheitspolitik. Von 1950 bis 1955 hat sich die DDR mit zahlreichen Vorschlägen an die Regierung der Bundesrepublik Deutschland gewandt, um sich über Schritte, Maßnahmen und Verpflichtungen hinsichtlich einer Wiedervereinigung Deutschlands unter den Bedingungen militärischer Neutralität und einer Begrenzung der Streitkräfte nach Anzahl und Bewaffnung zu verständigen. Um die befürchtete nukleare Aufrüstung der Bundesrepublik zu verhindern, trat die DDR seit 1956/57 mit der Forderung und entsprechenden Vorschlägen zur Gewährleistung eines umfassenden Verzichts beider deutscher Staaten auf Atomwaffen, deren Produktion, Stationierung und Anwendung hervor. Besondere Bedeutung erlangte der von ihr unterstützte Rapacki-Plan für eine atomwaffenfreie Zone in Mitteleuropa. Im September 1960 unterbreitete die DDR der XV. UN-Vollversammlung Vorschläge zur etappenweisen allgemeinen und vollständigen A. der beiden deutschen Staaten. Die A.-Politik der DDR hatte bis zum Abschluß des Grundlagenvertrages mit der Bundesrepublik Deutschland neben dem primären Anliegen äußerer Sicherheit auch eine wichtige Funktion in der Deutschlandpolitik der SED und dem Bemühen um internationale Anerkennung. Dies gilt auch für ihren Beitritt zum Vertrag über das Verbot der Kernwaffenversuche (Teststoppvertrag vom 8. 8. 1963), den Entwurf eines Vertrages zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland über den „umfassenden Verzicht auf Kernwaffen“ (6. 1. 1964) und die Erklärung an die UNO zur Nichtweiterverbreitung und zum Verbot der Anwendung von Kernwaffen (27. 10. 1966). Die DDR unterschrieb und ratifizierte bisher alle Verträge über A. und Rüstungsbegrenzung, die interessierten Staaten zum Beitritt offenstehen, soweit sie für sie politisch bedeutsam sind. Eine besondere Rolle spielte der Atomwaffensperrvertrag, zu dessen ersten Unterzeichnerstaaten die DDR am 1. 7. 1968 gehörte. Die Tatsache, daß die Unterzeichnung des Vertrages durch die Bundesrepublik Deutschland erst im November 1969 und die Ratifizierung nicht vor März 1974 erfolgten, lieferte der DDR lange Zeit den propagandistischen Vorwand, ihr „Bemühen um Frieden und Sicherheit“ einerseits und die „friedensgefährdende Politik“ der Bundesrepublik andererseits herauszustellen. Am 7. 3. 1972 hat die DDR mit der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) ein Abkommen über die Anwendung von Sicherheitskontrollen geschlossen, das im Kernwaffensperrvertrag gefordert wird. Zuständig für die Wahrnehmung der Mitgliedschaft in der IAEA ist das Staatliche Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz beim Ministerrat der DDR. In Art. 5 des Grundlagenvertrages haben sich DDR und Bundesrepublik zur Unterstützung der Bemühungen um Rüstungsbegrenzung und A. sowie deren wirksame Kontrolle verpflichtet. Die DDR — in ihrer Verfassung von 1968 hat sie das Eintreten für allgemeine A. zur Verfassungsnorm erhoben und auch nach der Verfassungsänderung von 1974 den entsprechenden Art. 6 Abs. 4 unverändert beibehalten — sieht in der seit Ende der 60er Jahre eingetretenen politischen Entspannung die Chance, die politische durch die militärische Entspannung, die A., zu ergänzen. Konkret spielen die 1973 aufgenommenen Wiener Verhandlungen über die gegenseitige ausgewogene Reduzierung der Streitkräfte und Rüstungen in Mitteleuropa (Mutual Balanced Force Reduction — MBFR) eine besondere Rolle. Die DDR wie ihre Verbündeten betrachteten es längere Zeit als eine Beeinträchtigung des von ihnen vertretenen Prinzips der „gleichen Sicherheit“, daß die westlichen Staaten — wobei diese vom konventionellen Übergewicht der Warschauer-Pakt-Truppen in Mitteleuropa ausgehen — von den sozialistischen Staaten eine 3fach höhere Reduzierung ihrer Streitkräfte fordern, als sie selbst vorzunehmen bereit sind. Vorschläge der in Wien vertretenen sozialistisch regierten Staaten sahen daher eine Verringerung der Streitkräfte beider Militärbündnisse um einen gleichen Prozentsatz vor. Eine zwischenzeitlich vollzogene Annäherung verdeutlichte der Entwurf der sozialistischen Staaten vom 18. 2. 1982 über eine von Warschauer Pakt und NATO vorzunehmende Reduzierung auf je 900.000 Mann. Als eine demonstrative Geste hatte Breschnew am 2. 10. 1979 den Abzug von 20.000 Mann und 1000 Panzern der Gruppe Sowjetischer Streitkräfte in Deutschland (GSSD) angekündigt, der am 1. 8. 1980 abgeschlossen wurde und von der DDR als Beweis für die Ernsthaftigkeit der A.-Bestrebungen der sozialistischen Staaten herausgestellt wurde. Das Mitte April 1982 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA geschlossene Abkommen über die Zuführung und Unterstützung amerikanischer Verstärkungskräfte wurde hingegen als schwere Beeinträchtigung der MBFR-Verhandlungen kritisiert. Während der 2. UNO-Sondertagung zu Fragen der A. im Juni 1982 unterstützte die DDR die einseitige Erklärung der UdSSR vom 15. 6. 1982, nicht als erste Kernwaffen einzusetzen. Als eigenen Beitrag brachte sie Vorschläge für das Verbot der Neutronenwaffe, für das Verbot der chemischen Waffen und für die Intensivierung der A.-Verhandlungen ein. Die Hauptkritik der sozialistischen Staaten richtete sich in der jüngsten Vergangenheit gegen den NATO-Dop[S. 3]pelbeschluß, auf dessen Grundlage seit dem Herbst 1983 in der Bundesrepublik Deutschland und in anderen europäischen Mitgliedsstaaten der NATO atomare Mittelstreckenraketen aufgestellt werden, nachdem es bis dahin nicht gelang, die UdSSR zum Abbau ihrer entsprechenden, gegen den Westen gerichteten Waffensysteme zu bewegen. Bei den diesbezüglichen Genfer Verhandlungen wird die Sowjetunion vorbehaltlos von der DDR in ihrer Position unterstützt. Die DDR betreibt ihre A.-Politik nicht nur in dieser Frage grundsätzlich in engster Abstimmung mit der UdSSR und den anderen Mitgliedsstaaten des Warschauer Vertrages, für den als Leitlinie in der Frage der A. und Rüstungskontrolle die Prager Deklaration vom 5. 1. 1983 maßgeblich ist. In ihr rückte der Politische Beratende Ausschuß des Warschauer Vertrages die Festigung der Sicherheit in Europa als vordringlich und unabdingbar für die Wahrung des Weltfriedens in den Vordergrund. Die Deklaration setzte sich in diesem Zusammenhang insbesondere mit der Möglichkeit der Stationierung amerikanischer Mittelstreckenwaffen in Europa auseinander. Im Einklang mit der Prager Deklaration wandte sich Honecker am 4. 2. 1983 mit einem Brief an Bundeskanzler Kohl. Er bezog sich darin auf den schwedischen Vorschlag vom Dezember 1982, 150 km beiderseits der Grenze zwischen Warschauer Pakt und NATO in Mitteleuropa eine von nuklearen Gefechtsfeldwaffen freie Zone zu errichten, und bot darüber hinausgehend an, das gesamte Gebiet der DDR für eine solche Zone zur Verfügung zu stellen. Ausgehend von der Verantwortung beider Staaten für den Frieden, sei es von großem Gewicht, wenn auch die Bundesregierung die schwedische Initiative unterstützen würde. Kohl antwortete, die Initiative verfehle das Ziel der Kriegsverhütung, und schlug einen direkten und sachlichen Meinungsaustausch über Grundsatzfragen der laufenden A.-Verhandlungen vor. Außenpolitik, IV. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1–3 Abgrenzung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Absatz

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Von der DDR wird A. als Prinzip des Völkerrechts (Art. 1, 11, 26 und 47 der UN-Charta) und [S. 2]der Politik der Friedlichen Koexistenz zwischen Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnung verstanden, das die Einschränkung (Teil-A.) bzw. Abschaffung der Rüstungen und Streitkräfte (allgemeine oder vollständige A.) fordert. Die A. gilt als Mittel der Begrenzung bzw. Beseitigung der Kriegsgefahr und der Befreiung der Völker von den…