DDR A-Z 1985

Sozialindikatoren (1985)

„Indikatoren in der soziologischen Forschung sind theoretisch begründete und empirisch geprüfte bzw. zu prüfende Merkmale sozialer Erscheinungen, Strukturen und Prozesse.“ (H. Berger/E. Priller: Indikatoren in der soziologischen Forschung, Berlin [Ost] 1982, S. 33) S. sollen komplexe soziale Sachverhalte und gesellschaftliche Entwicklungsprozesse quantitativ erfassen und auf diese Weise eine konkrete Beurteilung der Lebensbedingungen einer Gesellschaft ermöglichen. Die S.-Forschung wurde Mitte der 60er Jahre in den USA begründet und hat sich seit Beginn der 70er Jahre in westlichen Industriestaaten zu einer S.-Bewegung ausgeweitet. Im vergangenen Jahrzehnt wurden zahlreiche S.-Systeme entwickelt, die zur Wohlfahrtsmessung, zur Dauerbeobachtung des sozialen Wandels sowie zur Prognose und Steuerung sozialer Prozesse dienen sollen. S.-Systeme sind nach Bereichen wie Bildung, Beschäftigung, Einkommen, Gesundheit, Wohnen, Freizeit, soziale Sicherung, natürliche Umwelt, soziale Schichtung und Mobilität, politische Beteiligung u.a. gegliedert und erfordern neben Kennziffern der amtlichen Statistik zahlreiche Informationen, die im Rahmen einer „Sozialberichterstattung“ — durch sozialwissenschaftliche Forschung oder sozialstatistische Dokumentation — gesondert erhoben werden müssen. Eine Anwendung der S.-Forschung für die Analyse der DDR-Gesellschaft läßt sich seit 1975 registrieren. Am Beginn der 70er Jahre wurde in der DDR als gesellschaftspolitisches Leitbild das Konzept der sozialistischen ➝Lebensweise eingeführt, das als sozialismusspezifische Antwort auf die gleichzeitig in Gang gekommene westliche Diskussion über die Lebensqualität aufgefaßt werden kann. Aus der sowjetischen gesellschaftswissenschaftlichen Literatur entlehnt, wurde der Begriff der sozialistischen Lebensweise zunächst primär zur ideologischen Legitimation und Abgrenzung verwendet, bevor er in wachsendem Maße durch sozialwissenschaftliche Erkenntnisse aufgefüllt und ansatzweise als gesamtgesellschaftliche Planungskategorie konkretisiert worden ist. Die S.-Forschung in der DDR ist durch das Bestreben gekennzeichnet, das Konzept der sozialistischen Lebensweise so zu operationalisieren, daß es eine Messung des erreichten gesellschaftlichen Entwicklungsniveaus im Hinblick auf die Konkretisierung materieller und kultureller Bedürfnisse ermöglicht und den politischen Akteuren Instrumentarien für die Leitung und Planung sozialer Prozesse anbietet (Sozialplanung). Kennzeichnend für eine erste Operationalisierungsphase (1975–1977) sind Forschungsaktivitäten von Ökonomen, die exemplarisch in dem Sammelband „Das materielle und kulturelle Lebensniveau des Volks und seine Planung“ (Berlin [Ost] 1975) zusammengefaßt sind. Dagegen läßt sich eine soziologische Problemaufarbeitung in größerem Rahmen erst nach Gründung des Instituts für Soziologie und Sozialpolitik der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) Anfang 1978 nachweisen. Die Konstruktion eines Systems von S. in der gesellschaftswissenschaftlichen Forschung der DDR ist auf der empirischen Ebene in erheblichem Umfang dem westlichen S.-Konzept verpflichtet. Mit zunehmender Rezeption des methodischen Instrumentariums der S.-Forschung durch die marxistische Soziologie (Soziologie und Empirische Sozialforschung) wurde jedoch gleichzeitig die Tendenz verstärkt, die wissenschaftstheoretischen, methodologischen und forschungsstrategischen Differenzen gegenüber der westlichen Sozialwissenschaft deutlich zu markieren. Gegen die westliche S.-Forschung wird der Vorwurf einer theoretischen Orientierungslosigkeit erhoben, der sie grundsätzlich von einer marxistisch-leninistischen Gesellschaftstheorie unterscheiden soll. S.-Systeme, die nicht aus gesellschaftspolitischen Leitbildern wie dem Konzept der sozialistischen Lebensweise abgeleitet werden, bleiben in dieser Sicht ein sozialtechnologisches Hilfsinstrument und können keine gesellschaftsgestaltende Funktion im Sinne einer zielorientierten Sozialplanung erfüllen. Auf dem 3. Kongreß der marxistisch-leninistischen Soziologie in der DDR (25.–27. 3. 1980) wurden S. als wichtige Instrumente für die soziologische Erforschung von Sozialstruktur und Lebensweise der sozialistischen Gesellschaft charakterisiert. „Um die Zielstellungen, Prinzipien und Aufgaben sozialistischer Sozialpolitik in den verschiedenen Bereichen der Gesellschaft begründen, analysieren, planen, leiten, kontrollieren und realisieren zu können, bedarf es der Ausarbeitung von Systemen sozialer Indikatoren für verschiedene Bereiche der Gesellschaft.“ (Deutsche Zeitschrift für Philosophie H. 1/1980, S. 92) Nachdem sich die Forschung zunächst auf die objektiven S. konzentriert hatte, die auf die quantitative Erfassung der konkreten gesamtgesellschaftlichen Lebensbedingungen gerichtet sind, werden in den 80er Jahren auch die subjektiven S. zum Forschungsgegenstand. „Subjektive Sozialindikatoren sollen Aussagen darüber ermöglichen, wie die Menschen über soziale Gegebenheiten denken, was sie als Werte ihres Lebens ansehen, wie sie ihre Lebenssituation beurteilen, wie zufrieden sie damit sind und was sie eventuell anders möchten und welche Erwartungen und Gefühle, Leitbilder und Wünsche sie mit der Zukunft verbinden.“ (H. F. Wolf: Subjektive Sozialindikatoren und sozialistische Lebensweise, in: [S. 1157]Wissenschaftliche Zeitschrift der Karl-Marx-Universität Leipzig, H. 3/1983, S. 253). Subjektive S. geben Hinweise auf reale Bedürfnisse, Interessen, Motive, Erwartungen und Leitbilder. Sie reflektieren also konkrete gesellschaftliche Bewußtseinslagen in ihrem Spannungsverhältnis zu politischen Legitimationsansprüchen und können damit die Ausprägung des Gesellschaftlichen ➝Bewußtseins messen. In den letzten Jahren sind die Bemühungen verstärkt worden, ein standardisiertes, empirisch getestetes S.-System zu entwickeln, das zur Wirkungsanalyse sozialpolitischer Maßnahmen und als Planungsinstrument verwendet werden kann. Die Forschungsgruppe „Methodologie“ des Instituts für Soziologie und Sozialpolitik der AdW der DDR hat in Kooperation mit dem Wissenschaftsbereich Marxistisch-Leninistische Soziologie der Karl-Marx-Universität ein „System sozialer Indikatoren für die Erforschung der sozialistischen Lebensweise in der DDR“ ausgearbeitet. Für zehn Bedürfniskomplexe (Arbeit, Ernährung, Bekleidung, Wohnung, Gesundheit und soziale Fürsorge, Bildung und Erziehung, Kultur und Kunst, Information und Kommunikation, Sport und Erholung, Verkehr und Transport) wurden etwa 600 objektive und subjektive S. gebildet (vgl. H. Berger: Methodik eines Systems sozialer Indikatoren für die Entwicklung der sozialistischen Lebensweise in der DDR, in: Informationen zur soziologischen Forschung in der Deutschen Demokratischen Republik, H. 1/1984, S. 4 ff.). Dieses System wird gegenwärtig im Hinblick auf seine Anwendungsmöglichkeiten geprüft und soll um weitere Bedürfniskomplexe (Umwelt, gesellschaftliche Aktivität, Familie, Friedenssicherung und Verteidigung) erweitert werden. Eine zuverlässige Sozialberichterstattung, die planungsrelevante Informationen bereitstellt, benötigt umfassende sozialstatistische Daten, die in der DDR bisher nur teilweise erhoben werden. Gegenwärtig verwendet die S.-Forschung vor allem verschiedene Kennziffernsammlungen der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik (SZS), die in erweitertem Rahmen seit 1978 herausgegeben werden (insbesondere „Sozialstatistik“), Daten repräsentativer Bevölkerungsbefragungen (u.a. aperiodische Einkommensstichproben und Zeitbudgetanalysen) sowie Daten der Volks-, Berufs-, Wohnraum- und Gebäudezählung (VBWGZ), die alle zehn Jahre — zuletzt 1981 — durchgeführt wird. Innerhalb des RGW ist ein „System der Hauptkennziffern der Sozialstatistik und Methodologie ihrer Berechnung“ ausgearbeitet worden, das vergleichende Analysen ermöglichen soll. Die Probleme der Datensammlung und Datenaggregation sollen durch ein „Konglomerat sich ergänzender Längs- und Querschnittsdaten unterschiedlicher erhebungsmethodischer Herkunft“ (D. Lindig: Zur weiteren Ausarbeitung des Systems sozialer Indikatoren zur Erforschung der Lebensweise in der DDR, in: Informationen zur soziologischen Forschung in der Deutschen Demokratischen Republik, H. 1/1984, S. 51) behoben werden. Vorläufig ist jedoch eine konkrete Anwendung der S.-Forschung im Hinblick auf die Analyse der „sozialistischen Effektivität“ und als Instrument der Sozialplanung nur in beschränkten Teilbereichen absehbar. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1156–1157 Sozialfürsorge A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialismus, Demokratischer

„Indikatoren in der soziologischen Forschung sind theoretisch begründete und empirisch geprüfte bzw. zu prüfende Merkmale sozialer Erscheinungen, Strukturen und Prozesse.“ (H. Berger/E. Priller: Indikatoren in der soziologischen Forschung, Berlin [Ost] 1982, S. 33) S. sollen komplexe soziale Sachverhalte und gesellschaftliche Entwicklungsprozesse quantitativ erfassen und auf diese Weise eine konkrete Beurteilung der Lebensbedingungen einer Gesellschaft ermöglichen. Die S.-Forschung wurde…

DDR A-Z 1985

Produktionsweise (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1. Zum Inhalt und zur Abgrenzung des Begriffs der P. Der Marxismus-Leninismus bezeichnet als P. die „gesellschaftliche Produktion auf einer historisch bestimmten Entwicklungsstufe in ihrem allgemeinen Inhalt (unabhängig von geographisch-territorialen, nationalen u.a. Modifikationen) als Einheit von Produktivkräften und Produktionsverhältnissen“ (M. Buhr u.a. Kosing, Kleines Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie, 4., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1979, S. 267). Die P. wird auch als die „geschichtlich bestimmte Art und Weise, wie die Menschen materielle Güter, welche sie benötigen, um essen, trinken, wohnen und sich kleiden zu können, produzieren, verteilen und sich aneignen“, umschrieben. P. gilt demnach als Bezeichnung für den sich in der Geschichte verändernden „materiellen gesellschaftlichen Lebensprozeß“ überhaupt, für die „geschichtliche Gestalt der Arbeits- und Lebensweise der Menschen“ (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, 2., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1977, S. 510). Da die P. die Produktivkräfte (Pk.) mit umfaßt, greift sie definitorisch weiter als der Begriff Basis, der sich lediglich auf die ökonomischen Verhältnisse (Produktionsverhältnisse [Pv.]) bezieht. Es ist die Basis, von der nach marxistisch-leninistischer Auffassung der Überbau „unmittelbar bestimmt“ wird (Überbau: „Gesamtheit der gesellschaftlichen Institutionen und Organisationen [po[S. 1052]litische, juristische, kulturelle, wissenschaftliche, erzieherische wie Staat, Gerichtswesen, Parteien, Forschungs- und Bildungseinrichtungen] und Anschauungen [wie politische, juristische, wissenschaftliche, weltanschauliche, moralische, künstlerische], das System des Gesellschaftlichen ➝Bewußtseins“) (M. Buhr u.a. Kosing, a.a.O., S. 46). 2. Die P. im Geschichtsprozeß. Die P. gilt als die bestimmende Grundlage jeder ökonomischen Gesellschaftsformation (Gesellschaftsordnung). Innerhalb einer P. stellen die Pk., d.h. die „Gesamtheit der subjektiven und gegenständlichen Faktoren des Produktionsprozesses“, die bei der Produktion materieller Güter zusammenwirken, das dynamische, den Geschichtsprozeß vorantreibende Element dar. Die Pv. (unterteilt in: Eigentumsverhältnisse, Austauschbeziehungen entsprechend dem jeweiligen Stand der gesellschaftlichen Arbeitsteilung, Verteilungsformen) stellen gleichsam den gesellschaftlichen Rahmen dar, in dem sich die Pk. entfalten können. Es wird zugleich gesehen, daß sich die Pv. gegenüber der Pk.-Entwicklung keineswegs passiv verhalten, sondern selbst auf deren weitere Entfaltung aktiv einwirken. Allerdings enthalten die Pv. in den sie maßgeblich konstituierenden Eigentums-(Klassen-)verhältnissen auch die Grenzen, bis zu denen sie die Entfaltung der Pk. möglich werden lassen. Der Marxismus-Leninismus spricht in diesem Zusammenhang von dem „Gesetz der Übereinstimmung von Pk. und Pv.“. Die Ablösung einer alten P. durch eine neue sei das zwangsläufige Ergebnis der Entwicklung der Widersprüche zwischen den ständig wachsenden Pk. und den veralteten, sie ehemals fördernden, nun aber hemmenden Pv. Dieser Widerspruch werde durch soziale Revolutionen jeweils neu gelöst. Dieses Gesetz setze sich aber nicht im Selbstlauf durch, sondern bedürfe jeweils der politischen Unterstützung durch die zum jeweiligen Zeitpunkt „fortschrittlichste Klasse“, z.B. bei Ablösung des Feudalismus die des liberalen Bürgertums gegen den Feudaladel. Während in den Urgesellschaften bei gering entwickelten Pk., kaum entwickelter Arbeitsteilung und auf einem überschaubaren Territorium sowie zahlenmäßig begrenzter Bevölkerung unterschiedliche Formen des Gemeineigentums entstanden, erzwang die Pk.-Entwicklung eine zunehmende Arbeitsteilung, brachte auf diese Weise das Privateigentum an Produktionsmitteln hervor, schuf größere Wirtschaftsräume, ein differenzierteres Verteilungssystem und immer kompliziertere Austauschverhältnisse. Für die bürgerliche, kapitalistische P. konstatiert der Marxismus-Leninismus, daß die Pk.-Entwicklung zunehmend nach gesamtgesellschaftlichen Lösungen, nach einer Vergesellschaftung des ökonomischen Gesamtprozesses verlange, da die gesellschaftlichen Arbeitszusammenhänge in immer deutlicherer Weise in Gegensatz zu den die Gesellschaft durchtrennenden Grenzen des Privateigentums an Produktionsmitteln gerieten und damit diese Gesellschaftsformation in eine Dauer-(End-)Krise treibe. Die Wissenschaftlich-technische Revolution (WTR), die eine qualitative Veränderung der Pk. beinhalte, verschärfe die in der kapitalistischen P. bestehenden antagonistischen Widersprüche weiter. Diese Konflikte seien innerhalb dieser P. nicht mehr lösbar. Sie führten — eine unter Führung einer marxistisch-leninistischen Partei stehende Arbeiterklasse vorausgesetzt — mit Notwendigkeit zur SP., in der die Gesellschaft als Ganze, befreit von den Schranken des Privateigentums, die Pk. zu ihrem Nutzen und entsprechend ihren Bedürfnissen unbegrenzt entfalten könne. Die Stufenfolge von Gesellschaftsformationen: Urgesellschaft, Sklavenhaltergesellschaft, Feudalismus, bürgerliche Gesellschaft, sozialistische/kommunistische Gesellschaftsformation mit den jeweils diese bedingenden P., wird dabei heute in der marxistisch-leninistischen Geschichtswissenschaft durchaus differenzierter gesehen; es werden Übergangs- und Sonderformen unterschieden, ohne daß die in dieser Begrifflichkeit sich bewahrende, schematisierte Abfolge des Geschichtsablaufes in ihren grundsätzlichen Aspekten davon berührt worden wäre. 3. P. und ökonomisches Grundgesetz. Zu jeder P. gehört ein für diese P. charakteristisches Grundgesetz: „Es bringt das Ziel der Produktion und die Wege und Mittel für seine Realisierung zum Ausdruck, verleiht den übrigen spezifischen ökonomischen Gesetzen die gesellschaftliche Orientiertheit und bestimmt damit auch den spezifischen (modifizierten) Wirkungscharakter der allgemeinen ökonomischen Gesetze in der gegebenen Gesellschaftsformation“ (Ökonomisches Lexikon [Q–Z], 3., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1980, S. 291). Ökonomische Gesetze haben nach marxistisch-leninistischer Auffassung „objektiven Charakter“; sie existierten „unabhängig vom Willen der Menschen, weil die ökonomischen Interessen, die letztlich die Handlungsmotive bestimmen, objektiv durch die bestehenden gesellschaftlichen Bedingungen (Entwicklungsstand der Pk. und Pv.) determiniert“ seien (Ökonomisches Lexikon [A–G], 3., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1978, S. 758). Sie können jedoch als einzelne sowie in ihrem Systemzusammenhang erkannt und dann bewußt genutzt werden. Allerdings gebe es erst in der sozialistischen P. eine Wirtschaftswissenschaft, die im Dienst der Gesamtgesellschaft stehe. Daher sei es auch erst in dieser P. möglich, einen entsprechenden Erkenntnisprozeß in Gang zu setzen und seine Ergebnisse zur Grundlage der Politik zu machen. Dabei wird heute zugestanden, daß auch die Politische Ökonomie des Sozialismus erst allenfalls die Grundzüge des Systems der ökonomischen Gesetze des Sozialismus erkannt habe. Ökonomisches Grundgesetz der kapitalistischen P. sei das Mehrwertgesetz (Wert- und Mehrwerttheorie), das sich heute im monopolistischen Kapitalismus als Monopolprofit durchsetze. — In der kommunistischen P. (KP.) gelte hingegen das Ökonomische Grundgesetz des Sozialismus. Zwar gelte dieses Grundgesetz während der gesamten KP., doch sei diese, wie die kommunistische Gesellschaftsformation überhaupt, „durch zwei lange, historische Phasen charakterisiert, die SP. und die entwickelte KP.“, die auch als „historische Stufen ein und derselben P.“ bezeichnet werden. Ge[S. 1053]mäß diesem Grundgesetz diene die KP. der immer besseren Befriedigung der wachsenden materiellen und kulturellen Bedürfnisse der Werktätigen und der allseitigen Entwicklung des Menschen der sozialistischen Gesellschaft durch die ständige Entwicklung und Vervollkommnung der Produktion auf der Grundlage der fortgeschrittenen Wissenschaft und Technik und der ständigen Steigerung der Arbeitsproduktivität (Kleines Politisches Wörterbuch, 3., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1978, S. 648). Als beiden Phasen der KP. gemeinsame Merkmale gelten das gesellschaftliche Eigentum an Produktionsmitteln sowie folgende, weitere Elemente der Pv.: kameradschaftliche Zusammenarbeit und gegenseitige Hilfe gleichberechtigter Produzenten, die durch gemeinsames Eigentum und gemeinsames Ziel der Produktion vereint sind (Moral, Sozialistische); Planmäßigkeit der Produktion zur Erzielung einer hohen Arbeitsproduktivität und Effektivität der verausgabten Arbeit; kameradschaftlicher Wettbewerb (Sozialistischer Wettbewerb) zur Erhöhung des Wirkungsgrades der gesellschaftlichen Arbeit. Die Unterschiede zwischen den beiden Stufen der KP. seien Ausdruck der überkommenen und noch nicht überwundenen Formen der Teilung zwischen körperlicher und geistiger Arbeit, der unterschiedlichen Lebens- und Arbeitsbedingungen zwischen Stadt und Land, ein noch unzureichender Stand der Pk.-Entwicklung sowie die Existenz verschiedener (gesellschaftlicher) Eigentumsformen (Eigentum; Sozialstruktur). Deswegen gelte z.B. in der sozialistischen P. (SP.) noch das Verteilungsprinzip nach Arbeitsleistung (Lohnformen und Lohnsystem; Materielle Interessiertheit) und sei auch das Fortbestehen der Ware-Geld-Beziehungen (die allerdings dem Plan untergeordnet seien) „objektiv“ notwendig (Ökonomisches Lexikon [H-P], 3., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1979, S. 806). Es sei Aufgabe in der SP., die Voraussetzungen für die entwickelte KP. zu schaffen und dabei einen neuen Typ von Pk., d.h. eine neue materiell-technische Basis, zu entwickeln, der „die allseitige Entwicklung der Anlagen und Fähigkeiten der Werktätigen“ möglich und notwendig macht (Persönlichkeitstheorie, Sozialistische). Erst in der entwickelten KP. würde sich die Arbeit aus einer Existenznotwendigkeit in ein erstes Lebensbedürfnis wandeln. 4. Widersprüche in der sozialistischen P. Der Begriff der SP. und die mit ihm in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Kategorien SPk. und SPv. waren seit Anbeginn der 60er Jahre Gegenstand eingehender Diskussionen in der marxistisch-leninistischen Philosophie und in der Politischen Ökonomie. Auslösende Momente für diese — keineswegs abgeschlossene — Debatte waren u.a. die Unmöglichkeit, die eigene sozialökonomische Verfaßtheit und die Folgen der WTR mit der von Stalin überkommenen, starren Begrifflichkeit auch nur annähernd zutreffend zu analysieren und damit politisch handhabbar zu machen. Der bisherige Diskussionsverlauf hat die Begriffe vor allem „weiter“ und „differenzierter“ gefaßt, allerdings haben diese dabei auch an Eindeutigkeit eingebüßt. Unterschiedliche Kategorien des Marxismus-Leninismus enthalten heute vielfach Aspekte der gleichen gesellschaftlichen Erscheinung, so daß sie sich vielfach nicht mehr eindeutig einer bestimmten Kategorie wie z.B. Pk. oder Pv., Basis oder Überbau zuordnen lassen. Bedeutsam ist in diesem Zusammenhang darüber hinaus die Relevanz, die der Begriff Widerspruch für das Verständnis der Realität und die Weiterentwicklung der eigenen Gesellschaft gewonnen hat. Ausgangspunkt aller Selbstinterpretationen der eigenen P. ist die Aussage, daß durch die (fast vollständige) Abschaffung des Privateigentums an Produktionsmitteln erstmals eine P. gegeben sei, in der die Gesellschaft als Ganze ohne trennende Schranken ihre Produktion organisieren und ihre Bedürfnisse „entsprechend den objektiven Möglichkeiten“ befriedigen könne. Da es eigensüchtige Interessen einer herrschenden Klasse nicht mehr gebe, bestünde erstmals nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die Notwendigkeit einer ständigen Höher- und Weiterentwicklung der Pk. Aus dem dadurch zu erreichenden ständigen Wirtschaftswachstum ergäben sich eine immer bessere Befriedigung der sich ebenfalls weiterentfaltenden Bedürfnisse und eine dem Kapitalismus gegenüber höhere Arbeitsproduktivität (nach Lenin das entscheidende Kriterium für die Überlegenheit einer Gesellschaftsordnung). Dieser Überlegenheitsanspruch wird aufrechterhalten, wenn auch gleichzeitig die Konflikthaltigkeit und Unvollkommenheit der bisher erreichten Ausprägung der SP. reflektiert werden (vgl. hierzu und zum folgenden: S. Heppener, U. Schirmer u. Edgar-André Wieland, Die sozialistische Produktionsweise. Eine philosophiehistorische Analyse, Berlin [Ost] 1981). Nichtantagonistische Widersprüche werden jedenfalls bereits bei den Pk. gesehen. Zu diesen werden jetzt neben den Produktionserfahrungen und Arbeitsfertigkeiten des produzierenden Menschen (als Hauptproduktivkraft bezeichnet) und seinen Arbeitsinstrumenten auch die Arbeitsgegenstände, die Wissenschaft (vor allem die der Produktion zugewandten Wissenschaftsdisziplinen) und die arbeitsleitende Tätigkeit gerechnet. Diese differenzierte Sichtweise führte dazu, von einem System der Pk. zu sprechen, wobei die einzelnen Systemelemente erst „aktiv im Sinne von produktiv“ werden (d.h. zur Herstellung von Gebrauchswerten dienen; Wert- und Mehrwerttheorie), wenn sie im Arbeitsprozeß zusammenwirken. Zu den Pk. gehören ferner die subjektiven und ideellen Momente, d.h. die Zwecksetzungen, Neuerungen usw., die der Arbeitende in den Produktionsprozeß immer erneut einbringt, um auf diese Weise die Pk. insgesamt voranzutreiben. Jedoch besteht zwischen den einzelnen Elementen des Systems der Pk. eine große Zahl von Widersprüchen (z.B. zwischen vorhandenen Arbeitsfertigkeiten und den Möglichkeiten, diese im Arbeitsprozeß zu nutzen, zwischen den unterschiedlichen Modernisierungsgraden der Produktionsmittel innerhalb einer Volkswirtschaft), deren (immer nur zeitweilige) Lösung jeweils eine Weiterentwicklung des Systems der Pk. erfordert. Die Möglichkeit und Notwendigkeit der weiteren Entfaltung der [S. 1054]Pk. wird als grundsätzlich offener historischer Prozeß aufgefaßt, den es zu beschleunigen gelte, da von seinem Verlauf letztlich auch die Pv. und damit die Weiterentwicklung der P. insgesamt abhänge. Vergleichbare Konflikte werden als Widersprüche ebenfalls in den Pv. benannt. Besondere Aufmerksamkeit findet dabei neben den Ware-Geld-Beziehungen das Leistungsprinzip, das den Verteilungsverhältnissen als wesentlichen Teil der Pv. während der Phase des Sozialismus zugrunde liegt. Das Leistungsprinzip (Materielle Interessiertheit) bestimmt wesentlich die Sozialstruktur und die damit zusammenhängenden partikularen Interessen, die immer erneut (von der Partei) zu Interessenverbindungen gebündelt und dem Gesamtinteresse ein- bzw. nachgeordnet werden müssen, um einen konkurrierenden, d.h. destruktiven Interessenpluralismus zu verhindern. Zugleich beeinflußt das Leistungsprinzip aber maßgeblich den Subjektiven Faktor, also die Produzenten als entscheidendes Element der Pk.: Es kann deren Tätigkeit, deren Innovationsbereitschaft usw. sowohl stimulieren als auch hemmen. Die ungewollten Ergebnisse einer von den Werktätigen als ungerechtfertigt empfundenen Leistungsbewertung bzw. der Mißbrauch von Entlohnungsregeln führen zu ungeplanten sozialen Differenzierungen (Soziologie und Empirische Sozialforschung) und Konflikten in den Pv. und behindern die geplante „ständige weitere Entfaltung der Pk.“. Als ähnlich widersprüchlich erweisen sich auch die Auswirkungen des Bildungssystems sowie die damit eng verbundenen Formen der Arbeitsteilung (die sowohl — als Gliederung des Produktionsprozesses — den Pk. zuzurechnen, als auch in ihrer klassen- und schichtspezifischen Wirkung Teil der Pv. sind). Auch sie bedürfen aus marxistisch-leninistischer Sicht in ihrer „inneren Dialektik“ der ständigen Analyse und des fortlaufenden, korrigierenden politischen Eingriffs. Sie sollen dabei nicht als isolierte Phänomene Gegenstand von Untersuchungen sein, sondern im System der Pv. verortet und zugleich in ihrem Zusammenhang mit den Pk. gesehen werden. Verbindungsglied zwischen Pk. und Pv. seien vor allem die Interessen (Interessen/Interessenübereinstimmung). Sie sind sowohl Ausdruck und Teil der sozialökonomischen Verhältnisse zwischen den Menschen, also der Pv., aber finden letztlich auch immer Eingang über die subjektiven/ideellen Momente in das System der Pk. Der sich herausbildende Typus des sozialistischen Produzenten sei der soziale Ausdruck dieses dialektischen Zusammenhanges zwischen Pv. und Pk. Als „Eigentümer“ stünde er in den SPv., als Arbeitender sei er wichtigste Pk. Weitere Verbindungsglieder sind z.B. die verschiedenen Aspekte der Leitung: im unmittelbaren Arbeitsprozeß gehört die Organisation der Arbeit zu den Pk., als sozialökonomisches Verhältnis wird sie den Pv. zugerechnet, als politische Leitung sei sie Teil des Überbaus. — Eine derartige Verknüpfung läßt für den nichtmarxistischen Betrachter die Eindeutigkeit des marxistisch-leninistischen Begriffsystems verschwimmen; auch in der marxistisch-leninistischen Diskussion ist diese Vorgehensweise nicht unumstritten. Immerhin wird aber mit dieser differenzierteren Begrifflichkeit stärker als in den 50er und teilweise in den 60er Jahren der komplizierte und widersprüchliche Gesamtzusammenhang von Ökonomie, Gesellschaft und politischem System zum Thema gesellschaftswissenschaftlicher Reflexion (System/Systemtheorie). Trotz der aufgezeigten Widersprüche sieht der Marxismus-Leninismus in den SPv. die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine beschleunigte und unendliche Pk.-Entwicklung (und damit auch die Weiterentwicklung der SP. zur KP.) als gegeben. Im Gegenteil werden die vorhandenen Widersprüche in der SP. und in den sie konstituierenden Pk. und Pv. als entscheidende Triebkräfte gesehen, die den Entwicklungsprozeß insgesamt vorantreiben. Es entspricht dieser Gesamtinterpretation, wenn nunmehr auch das „Gesetz der Übereinstimmung von Pk. und Pv.“, in dem den Pk. die letztlich entscheidende Rolle bei der Bestimmung der Pv. und damit der P. zugesprochen wird, nicht mehr — wie in der Zeit Stalins — bereits durch die Verstaatlichung der Produktionsmittel, die Einführung der zentralen gesamtwirtschaftlichen Planung usw. als eingelöst angesehen wird. Dieses Gesetz wird jetzt vielmehr dahingehend relativiert, daß die geforderte Übereinstimmung immer erst erneut wiederhergestellt werden muß, da die Pv. der ständigen Fortentwicklung bedürfen. Dabei wird in der jüngeren Diskussion um die SP. betont, daß das „Eigentum, insbesondere Eigentum an Produktionsmitteln, … kein durch einen — wenn auch noch so bedeutenden — einmaligen politischen und juristischen Akt erzeugter Zustand (sei); es ist vielmehr ein komplexer dynamischer Prozeß, der in jeder ökonomischen Gesellschaftsformation nicht nur quantitative, sondern auch qualitative Bestimmtheit und Entwicklung in sich einschließt. Eigentum ist seinem Wesen nach Tätigkeit“ (Heppener u.a., a.a.O., S. 169). Sozialistisches Eigentum sei primär ein „ökonomisches Verhältnis“ und besitze „keinen statischen, sondern dynamischen Charakter“. Diese Überlegungen führen zu der Aufforderung an den sozialistischen Staat, „die politisch-juristischen und wirtschaftlich-organisatorischen Formen des sozialistischen Eigentums zu vervollkommnen, um so günstigere Bedingungen für die weitere Entwicklung der Produktivkräfte zu schaffen“ (ebda., S. 174 f.). Die daraus gezogenen Schlußfolgerungen bleiben jedoch ganz überwiegend beschränkt auf die Weiterentwicklung der bereits bekannten Formen der Sozialistischen ➝Demokratie, auf die Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte, d.h. die gegebene Ausprägung des Demokratischen Zentralismus. Die zentralisierte Planung unter dominierendem Einfluß der Parteiführung usw. bleibt unangetastet. Selten sind dagegen veröffentlichte Stimmen, die die Ausweitung der Mitwirkungsformen zur echten Mitentscheidung gerade auch im Interesse der Effektivierung der SP. und der Erhöhung der Stabilität des Gesamtsystems fordern. Neben den Unvollkommenheiten der zentralen Planung, den ungelösten Fragen der Bewertung von Leistungen und Gütern (Preispolitik und Preissystem), [S. 1055]den Zeitverlusten bei der Überleitung von Forschungsergebnissen in die Produktion (Forschung) usw. liegt eine wesentliche Ursache für das zu beobachtende Zurückbleiben der SP. hinter ihren eigenen Ansprüchen (z.B. was die Entwicklung der Pk., die Höhe der Arbeitsproduktivität usw. betrifft) in der Tatsache begründet, daß der „sozialistische Produzent“ sich eben nicht als selbst die Zwecke und Ziele der gesellschaftlichen Produktion setzender Eigentümer erfahren kann, sondern noch immer lediglich als Ausführender, dessen Tätigkeit von den an der Führungsspitze des politischen Systems getroffenen Entscheidungen bestimmt wird. Auf diese hat er letztlich keinen Einfluß, ihr Zustandekommen kann er nicht nachvollziehen; sie bleiben ihm daher „fremd“ und müssen ihm als „auferlegt“ erscheinen. Die Frage nach der demokratischen Gestaltung des politischen Systems (d.h. des „Überbaus“) hat unter den Bedingungen der SP. besonderes Gewicht, da das Zusammenwirken der Pk. und der Pv. sich im wesentlichen nicht mehr über den Markt (Markt und Marktforschung), sondern über den durch politische Entscheidungen zustande gekommenen Plan herstellt. „Die ökonomischen Widersprüche des Sozialismus können nicht oder nur zum Teil auf rein ökonomische Weise gelöst werden. Im übrigen müssen sie mit Hilfe des Überbaus ausgetragen und gelöst werden … Damit gewinnt die innere Dialektik des Überbaus im Sozialismus einen weit größeren Stellenwert als im Kapitalismus“ (Uwe-Jens Heuer, Recht und Wirtschaftsleitung im Sozialismus, Berlin [Ost] 1982, S. 43). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1051–1055 Produktionsverhältnisse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Produktivkräfte

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1. Zum Inhalt und zur Abgrenzung des Begriffs der P. Der Marxismus-Leninismus bezeichnet als P. die „gesellschaftliche Produktion auf einer historisch bestimmten Entwicklungsstufe in ihrem allgemeinen Inhalt (unabhängig von geographisch-territorialen, nationalen u.a. Modifikationen) als Einheit von Produktivkräften und Produktionsverhältnissen“ (M. Buhr u.a. Kosing, Kleines Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie, 4., überarb. Aufl., Berlin…

DDR A-Z 1985

Zollwesen (1985)

Siehe auch: Zölle: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Zollgesetz: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für: 1954 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für (AZKW): 1956 1958 1959 1960 1962 Zollverwaltung der DDR: 1969 1975 1979 Zollwesen: 1953 1954 1956 1975 1979 Die Aufgaben des Z. der DDR unterscheiden sich grundsätzlich von den herkömmlichen Funktionen des Zollrechts, das von marktwirtschaftlich orientierten Wirtschaftsordnungen angewandt wird. Während es nämlich Aufgabe des Zolldienstes im traditionellen Sinne ist, sowohl im Interesse des Staatshaushaltes als auch der einheimischen Wirtschaft dafür zu sorgen, daß Auslandswaren nicht ohne Mitwirkung des Zolldienstes in den Inlandsverkehr kommen, der Wettbewerb und die Inlandspreisbildung nicht durch Einschleusen billiger Auslandserzeugnisse in den Inlandsverkehr gestört werden, treffen diese Funktionen nur zum Teil auf den Zolldienst einer zentral verwalteten planwirtschaftlichen Staatsordnung zu. Das Außenwirtschaftsmonopol (Außenwirtschaft und Außenhandel) und die Art der Preisgestaltung (Preissystem und Preispolitik) können Zölle sogar entbehrlich machen, da die Steuerung von Export und Import bereits durch Plandirektiven erfolgt (Planung). Auch eine fiskalpolitische Bedeutung kommt den Zöllen nicht zu, weil die staatlichen Handelsorgane ohnehin die Preise für die Außenhandelsgüter festlegen. Das Z. der DDR ist gekennzeichnet durch folgende programmatische Aufgabenstellung: 1. einen ordnungsgemäßen, den Interessen des sozialistischen Staates und seiner Bürger entsprechenden Warenverkehr über die Grenzen zu gewährleisten — und dadurch eine störungsfreie Abwicklung des Außenhandels zu sichern; 2. im Rahmen des Warenverkehrs über die Grenzen die für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Tier- und Pflanzenwelt notwendigen Maßnahmen durchzuführen; 3. den Nationalreichtum zu sichern, besonders aber zur Erhaltung des Kunstbesitzes und anderer Kulturwerte der DDR beizutragen. Insbesondere die beiden letzten Aspekte machen die Abkehr vom herkömmlichen Zollrecht deutlich. Insgesamt wird aus der Aufgabenstellung ersichtlich, daß das Zollrecht ein außen- und innenpolitisches Instrument ist, dem einzelne polizeiordnungsrechtliche Züge innewohnen. Grundlage des Z. ist das Gesetz über das Z. der DDR vom 28. 3. 1962 (GBl. I. S. 42), zu dem inzwischen 31 Durchführungsbestimmungen (DB) — die sich indessen teilweise wieder aufgehoben haben — und Verordnungen (VO) mit ebenfalls mehreren DB und Anordnungen (AO) ergangen sind. Der Zeitpunkt des Erlasses des Zollgesetzes war ursprünglich auch Ausdruck der damaligen Deutschlandpolitik der SED. Im übrigen werden mit dem Zollrecht auch konkrete Ziele der Außenpolitik der DDR verfolgt, da es formal der Durchsetzung des Außenhandels- und Valutamonopols dient. Als Zollgebiet gilt das Territorium der DDR, das von der Zollgrenze umschlossen wird. „Westberlin“ ist im Zollrecht ein eigener Abschnitt gewidmet. Es wird festgelegt, daß „Westberlin“ nicht zum Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland gehört. Seine zollrechtliche Stellung soll im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen geregelt werden. Berlin (West) wird jedoch bisher auch nicht als Zollinland der DDR behandelt (Berlin). Im ZG ist ein 3stufiger Zolltarif vorgesehen: 1. der Grundzolltarif, der den bis vor Erlaß des Gesetzes für private Sendungen geltenden Tarif ablöst; 2. der Vertragszolltarif, der für Länder gelten soll, die der DDR die Meistbegünstigung einräumen; 3. der Sonderzolltarif, der auf die Einfuhr aus Staaten abgestellt ist, die der DDR die Meistbegünstigung nicht gewähren. Diese Tarifdifferenzierung — sehr niedrige oder keine Zölle im Falle der Meistbegünstigung, hohe Zölle („Kampfzölle“) bei deren Fehlen — richtete sich z. T. gegen die Außenhandelspolitik der EG. Indessen ist die DDR wie die übrigen Mitgliedstaaten des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) im Interesse des Funktionierens der eigenen Wirtschaft vorwiegend an einer handelspolitischen Zusammenarbeit auch mit der EG und ihren Mitgliedstaaten interessiert. Freilich kann die Zolldifferenzierung je nach politischer Lage und Zielsetzung angewandt werden. Das ZG beinhaltet Bestimmungen über die technischen Modalitäten beim Grenzübertritt von Waren, Geld, Devisen und Personen; zudem überträgt es die Befugnis zur Regelung von Einzelfragen den zuständigen Stellen des Ministerrates. Im einzelnen sind geregelt: die Kontrolle, Untersuchung und evtl. Sicherstellung von Waren und Beförderungs[S. 1559]mitteln beim Grenzübertritt, die Einholung von Gutachten und Auskünften, der Erlaß von Verfügungen und deren Durchsetzung auch durch unmittelbaren Zwang, die körperliche Durchsuchung von Personen, das Genehmigungsverfahren für den Warenverkehr, Zollverfahrensfragen, die Art der Zollerhebung sowie die Zollstrafen- und Strafbestimmungen zur Durchsetzung dieser Regelungen. Für folgende Kategorien von Waren bzw. Warenbewegungen sind besondere Vorschriften in den DB und VO ergangen: die Ein- und Ausfuhr von Handelswaren, von Waren im Rahmen der Kulturabkommen, von Mustern, Proben und Werbematerial, von Waren für den Bedarf und die Zwecke der diplomatischen oder anderen Vertretungen der DDR sowie für den Bedarf und die Zwecke der in der DDR akkreditierten diplomatischen und anderen diplomatischen ausländischen Vertretungen, von Waren und Ausstellungen, von Kraftfahrzeugen, Zubehör und Ersatzteilen, von Reisebedarf und sonstigen mitgeführten Gegenständen im Reiseverkehr, von Waren im Geschenkverkehr, von Literatur, Druckerzeugnissen, Ton- und Bildträgern, von Rückwaren und Reparaturgut, Umzugs- und Erbschaftsgut sowie die Durchfuhr von Waren aller Art durch das Zollgebiet der DDR auf allen Verkehrswegen. Gemäß der VO vom 25. 6. 1959 (GBl. I, S. 610) ist die Einfuhr von Kraftfahrzeugen sowie Zubehör- und Ersatzteilen nur über die staatlichen Außenhandelsbetriebe zulässig. In besonderen Ausnahmefällen kann allerdings das Ministerium für Außenhandel eine Einfuhrerlaubnis für ein Kraftfahrzeug erteilen. Für die Ein- und Ausfuhr von Waren im Reiseverkehr, im Geschenkpaket- und -päckchenverkehr und von Umzugs- und Erbschaftsgut, d.h. für den Nichtkommerziellen ➝Warenverkehr, gelten besondere Bestimmungen. Die Ein- und Ausfuhr von Handelswaren richtet sich vollständig nach dem Außenhandelsmonopol (Außenwirtschaft und Außenhandel) und ist daher nur über die Außenhandelsbetriebe und andere vom Ministerium für Außenhandel (MAH) ermächtigte Betriebe und Organe möglich. Der Definition nach gelten als Handelswaren somit Waren, die im Rahmen des Außenhandelsplanes aus- und eingeführt werden, sowie Einfuhren aus Valutaanrechten und Devisenkrediten. Wegen der besonderen Berlin-Regelung im ZG sind die meisten DB zum ZG für Berlin (West) ebenso wie für alle sonstigen Gebiete außerhalb der DDR durch AO in Kraft gesetzt worden. Die Durchführung der Aufgaben nach dem Zollrecht obliegt der Zollverwaltung der DDR, die als zentral geleitetes Organ dem Ministerium für Außenhandel untersteht. Die Zollverwaltung gliedert sich in die Hauptverwaltung, Bezirksverwaltungen — meist 2 politische Verwaltungsbezirke zusammengefaßt —, Zollämter und Zollstellen. Grenz-, Binnen- und Postzollämter unterstehen den Bezirksverwaltungen, während für die Überwachung der Zollstellen die Zollämter zuständig sind. Mit dem ZG vom 28. 3. 1962 übernahm die Zollverwaltung die Aufgaben des früheren Amts für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs. Zum Aufgabengebiet gehören hauptsächlich die Kontrolle der Ein-, Aus- und Durchfuhr von Waren, Devisen und Zahlungsmitteln nach den Bestimmungen des ZG und die Erhebung von Zöllen im Außenhandels-, Post- und Eisenbahnverkehr. Zur Erfüllung dieser Aufgaben arbeitet die Zollverwaltung eng mit anderen Kontroll- und bewaffneten Organen wie auch mit anderen zentralen und örtlichen Staatsorganen zusammen. Genehmigungsgebühren. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1558–1559 Zivilverteidigung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zoologische Gärten

Siehe auch: Zölle: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Zollgesetz: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für: 1954 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für (AZKW): 1956 1958 1959 1960 1962 Zollverwaltung der DDR: 1969 1975 1979 Zollwesen: 1953 1954 1956 1975 1979 Die Aufgaben des Z. der DDR unterscheiden sich grundsätzlich von den herkömmlichen Funktionen des Zollrechts, das von marktwirtschaftlich orientierten…

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Presseamt (1985)

Siehe auch: Presseamt: 1975 1979 Presseamt beim Ministerpräsidenten: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrats: 1966 1969 Das P. beim Vorsitzenden des Ministerrates der DDR ist das zentrale weisungsberechtigte staatliche Organ zur Informierung der Öffentlichkeit. Es übt die politisch-administrative Kontrolle über alle periodisch erscheinenden Presseerzeugnisse der DDR, die nur mit Erlaubnis des P. (Lizenz) erscheinen dürfen (VO über die Herausgabe und Herstellung aller periodisch erscheinenden Presseerzeugnisse vom 12. 4. 1962; Presse; Medienpolitik), und das Weisungsrecht des Vorsitzenden des Ministerrates gegenüber der staatlichen Nachrichten- und Fotoagentur Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst (ADN) aus. Es veröffentlicht die Kommuniqués und Erklärungen des Ministerrates (die die Bevölkerung auf die Durchführung der vom Ministerrat gefaßten Beschlüsse orientieren sollen), veranstaltet Pressekonferenzen und Pressebesprechungen zu „wichtigen staatlichen Ereignissen und Veranstaltungen“ sowie zur „Erläuterung richtungweisender Beschlüsse“, leitet an und koordiniert die publizistische Tätigkeit der zentralen Staatsorgane und organisiert Exkursionen für Journalisten zu Schwerpunkten politisch-wirtschaftlicher Vorhaben in der DDR. Mehrmals wöchentlich gibt das P. die (gedruckten) [S. 1046]„Presse-Informationen“ heraus, die von allen Redaktionen, Staatsorganen und Großbetrieben bezogen werden. Wesentliche Aufgabe der Presse-Informationen ist es, „in Kurzkommentaren Fragen zu aktuellen wirtschaftlichen und politischen Problemen zu beantworten und damit zugleich den Redaktionen Hinweise zu geben“ (Kurt Blecha, SED, Leiter des P. seit April 1958). Außerdem versorgt das P. die Redaktionen mit graphisch-statistischem Material und gibt seit Februar 1950 gemeinsam mit der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF) das Bulletin „Presse der Sowjetunion“ heraus, eine (ebenfalls richtungweisende) Auswahl von Kommentaren und Beiträgen aus sowjetischen Zeitungen und Zeitschriften, die ebenso in den Spalten der DDR-Presse erscheinen wie die Kurzkommentare und Beiträge der Presse-Informationen. Nach Einstellung der offiziellen sowjetischen Zensur im August 1949 wurde im September die „Hauptverwaltung für Information“ als deutsche Zentralbehörde in der sowjetischen Besatzungszone errichtet. Nach Gründung der DDR erfolgte im Oktober 1949 die Umbenennung in „Amt für Information“; vom Dezember 1952 bis 1963 lautete die offizielle Bezeichnung „P. beim Ministerpräsidenten der DDR“. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1045–1046 Presse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Produktionsberatungen, Ständige

Siehe auch: Presseamt: 1975 1979 Presseamt beim Ministerpräsidenten: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrats: 1966 1969 Das P. beim Vorsitzenden des Ministerrates der DDR ist das zentrale weisungsberechtigte staatliche Organ zur Informierung der Öffentlichkeit. Es übt die politisch-administrative Kontrolle über alle periodisch erscheinenden Presseerzeugnisse der DDR, die nur mit Erlaubnis des P. (Lizenz) erscheinen dürfen (VO…

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Freizügigkeit (1985)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Art. 32 der Verfassung gewährleistet die F., d.h. das Recht eines jeden Bürgers, innerhalb des Staatsgebiets der DDR und im Rahmen ihrer Gesetze seinen Wohnsitz oder zeitweiligen Aufenthalt frei zu wählen und sich innerhalb des Staatsgebiets frei zu bewegen. Wegen der räumlichen Beschränkung der F. auf das Staatsgebiet der DDR erscheinen die paßrechtlichen Schranken der Ausreise, das Genehmigungserfordernis bei Reisen in „nichtsozialistische“ Staaten, einschließlich der Bundesrepublik Deutschland, und die Beschränkung der Erteilung von Genehmigungen auf dringende Familienangelegenheiten und Rentnerreisen (AO über Regelungen zum Reiseverkehr von Bürgern der DDR vom 15. 2. 1982; GBl. I, S. 187) sowie die Strafbarkeit des „ungesetzlichen Grenzübertritts“ mit Freiheitsstrafe bis zu 8 Jahren (§ 213 StGB) schon begrifflich nicht als Einschränkungen der F. Die wichtigsten Einschränkungen innerhalb der DDR ergeben sich aus: a) den Zutrittsverboten und -beschränkungen innerhalb des Grenzgebiets (Grenzgesetz, GrenzVO, Grenzordnung, sämtl. vom 25. 3. 1982; GBl. I, S. 197, 203, 208) und der militärischen Sperrgebiete (SperrgebietsVO vom 26. 7. 1979; GBl. I, S. 269), b) den Aufenthaltsbeschränkungen, die von den Gerichten als Zusatzstrafe (§§ 51, 52 StGB), Auflage bei Strafaussetzung auf Bewährung (§ 45 StGB) und „Wiedereingliederungsmaßnahme“ gegenüber vorbestraften [S. 476]Tätern (§ 47 StGB) in einem Strafverfahren oder als Sicherheitsmaßregel zum Schutze der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (§ 3 Abs. 1 der VO über Aufenthaltsbeschränkungen vom 24. 8. 1961; GBl. II, S. 343) angeordnet werden können, c) der als „staatliche Kontrollmaßnahmen“ bezeichneten Polizeiaufsicht, die bei einer strafgerichtlichen Verurteilung als „Wiedereingliederungsmaßnahme“ mit eindeutigem Sicherungscharakter verhängt werden und auf deren Grundlage die zuständige Polizeidienststelle u.a. auch Aufenthaltsbeschränkungen anordnen kann (§ 48 StGB), d) den Aufenthaltsbeschränkungen, die von den örtlichen Räten gegenüber „kriminell gefährdeten Bürgern“ als rein administrative Maßnahmen angeordnet werden können (§ 4 Abs. 3 der VO über die Aufgaben der örtlichen Räte und der Betriebe bei der Erziehung kriminell gefährdeter Bürger vom 19. 12. 1974 i. d. F. der 2. VO vom 6. 7. 1979; GBl. I, S. 195), sowie e) Seuchenschutzmaßnahmen (Erste Durchführungsbestimmung zum Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen vom 20. 1. 1983; GBl. I, S. 29). Das in der Verfassung von 1949 enthaltene Auswanderungsrecht ist in die geltende Verfassung von 1968 nicht aufgenommen worden. Dessenungeachtet ist die DDR nach Art. 12 Abs. 2 des Internationalen Paktes vom 19. 12. 1966 über bürgerliche und politische Rechte, den die DDR am 14. 1. 1974 ratifiziert hat und der am 23. 3. 1976 in Kraft getreten ist, völkerrechtlich verpflichtet, ihren Bürgern die Auswanderung zu gewährleisten. Dieser Verpflichtung kommt die DDR nicht nach. Sie begründet diese Vertragsverletzung damit, daß die Auswanderung ein typisches Produkt der Krisenwirtschaft kapitalistischer Staaten sei und es in der DDR keine soziale Basis für ein Grundrecht auf Auswanderung gebe (Staatsrecht der DDR, Lehrbuch, Berlin [Ost] 1977, S. 207). Die Entscheidung über Auswanderungsanträge liegt im freien Ermessen der Verwaltungsbehörden, die dabei „die Klassenauseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus“ zu berücksichtigen haben; sie stellen in Rechnung, „daß die Auswanderung in einen imperialistischen Staat bedeutet, Menschen einem System auszuliefern, das sie ausbeutet und zwingt, einer aggressiven Politik zu dienen, die ihre Existenz gefährdet und sich gegen den Sozialismus richtet“ (ebda.). Wie es die großzügige Genehmigungspraxis seit Anfang 1984 gezeigt hat, können allerdings politische Opportunitätsüberlegungen zeitweise auch zu einer anderen Beurteilung führen. Zur speziellen Problematik der Familienzusammenführung: Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 475–476 Freizeitarbeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Fremdenverkehr

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Art. 32 der Verfassung gewährleistet die F., d.h. das Recht eines jeden Bürgers, innerhalb des Staatsgebiets der DDR und im Rahmen ihrer Gesetze seinen Wohnsitz oder zeitweiligen Aufenthalt frei zu wählen und sich innerhalb des Staatsgebiets frei zu bewegen. Wegen der räumlichen Beschränkung der F. auf das Staatsgebiet der DDR erscheinen die paßrechtlichen Schranken der Ausreise, das Genehmigungserfordernis bei Reisen in…

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Demokratische Bauernpartei Deutschlands (DBD) (1985)

Siehe auch: Demokratische Bauernpartei Deutschlands: 1965 1966 1969 1975 1979 Am 29. 4. 1948 gegründete und am 16. 6. 1948 durch die SMAD zugelassene Partei. Die DBD, bei deren Gründung ehemalige KPD- bzw. SED-Funktionäre eine maßgebliche Rolle spielten, versteht sich als Bündnispartner der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) und sieht ihre Aufgabe darin, die Bauern im Verein mit den Arbeitern für den Aufbau des Sozialismus zu gewinnen (Bündnispolitik). Die DBD, die im Frühjahr 1960 aktiv an der Kollektivierungskampagne in der Landwirtschaft teilnahm, setzt sich für die Durchführung der Agrarpolitik der SED ein. Innerhalb des Staatsapparates hat sie die spezifischen Interessen der bäuerlichen Bevölkerung in die politische Entscheidungsfindung mit einzubringen. Besondere Bedeutung kommt ihr bei der Vorbereitung der Bauernkongresse der DDR zu. 1982 waren die 103.000 Mitglieder, davon 30 v.H. Frauen, in 6.300 Grundeinheiten organisiert. 21.000 Mitgl. sind Abgeordnete und Nachfolgekandidaten in den Volksvertretungen : der Volkskammer gehören 52 Abgeordnete an. Wie jede der 4 Blockparteien stellt auch die DBD einen Stellv. des Vorsitzenden des Staatsrates (Dr. Ernst Mecklenburger) sowie ein weiteres Mitgl. dieses Gremiums (Werner Seifert) und ein Mitgl. des Ministerrates, das zugleich Stellv. des Vors. des Ministerrates ist (Dr. Hans Reichelt, Minister für Umweltschutz und Wasserwirtschaft). Aufbau und Tätigkeit der Partei beruhen auf dem Demokratischen Zentralismus. Höchstes Organ ist der alle 5 Jahre tagende Parteitag, der den Parteivor[S. 267]stand wählt. Dieser wählt aus seiner Mitte das Präsidium, das für die Leitung der Partei zwischen den Sitzungen des Parteivorstandes verantwortlich ist, und bestätigt das Sekretariat. Auf dem XI. Parteitag (5.–7. 5. 1982) wurde Dr. Ernst Mecklenburger zum Vorsitzenden gewählt, nachdem Ernst Goldenbaum, der dieses Amt seit der Parteigründung innehatte, nicht mehr kandidierte. Zentralorgan: „Bauern-Echo“. Funktionärszeitschrift: „Der Pflüger“. Parteien. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 266–267 Demokratie, Sozialistische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Demokratischer Frauenbund Deutschlands (DFD)

Siehe auch: Demokratische Bauernpartei Deutschlands: 1965 1966 1969 1975 1979 Am 29. 4. 1948 gegründete und am 16. 6. 1948 durch die SMAD zugelassene Partei. Die DBD, bei deren Gründung ehemalige KPD- bzw. SED-Funktionäre eine maßgebliche Rolle spielten, versteht sich als Bündnispartner der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) und sieht ihre Aufgabe darin, die Bauern im Verein mit den Arbeitern für den Aufbau des Sozialismus zu gewinnen (Bündnispolitik). Die DBD, die im…

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Rechenschaftslegung (1985)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Eine Form der Kontrolle über die Arbeit staatlicher (einschließlich wirtschaftsleitender) und gesellschaftlicher Organe und ihrer leitenden Mitarbeiter in allen Bereichen der Gesellschaft. Die Pflicht zur R. gilt als Prinzip des Demokratischen Zentralismus und Ausdruck der Sozialistischen ➝Demokratie. Das Statut der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) verpflichtet alle gewählten Parteiorgane zur regelmäßigen R. über ihre Tätigkeit vor den Organisationen, durch die sie gewählt wurden. Die Verfassung der DDR und andere Rechtsnormen legen die Pflicht der Staats- und Wirtschaftsorgane, der leitenden Mitarbeiter in Staat, Wirtschaft und gesellschaftlichen Organisationen und der Abgeordneten der Volksvertretungen zur regelmäßigen R. über ihre Tätigkeit fest. Die R. untergeordneter Organe gegenüber den ihnen jeweils übergeordneten wird als Mittel zur Qualifizierung der sozialistischen Leitungstätigkeit durch eine effektive Anleitung und Kontrolle gesehen. Von Bedeutung ist hier die Auskunftspflicht des rechenschaftsgebenden Organs über alle seine Arbeit betreffenden Fragen. Die Rechenschaftspflicht der leitenden Mitarbeiter in Staat, Wirtschaft und gesellschaftlichen Organisationen und der Abgeordneten der Volksvertretungen vor der Öffentlichkeit (das sind Wähler, Volksvertretungen, Mitglieder gesellschaftlicher Organisationen, Betriebsangehörige usw.) soll der Verantwortlichkeit gegenüber den Bürgern Ausdruck geben und die Kontrolle von „unten“ nach „oben“ ermöglichen; sie wird als wichtige Form der Realisierung des verfassungsmäßig verbürgten Rechts der Bürger auf Mitbestimmung und Mitgestaltung der sozialistischen Gesellschaftsordnung gesehen (Demokratie, Sozialistische; Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte). Der Realität des demokratischen Zentralismus entsprechend ist die R. gegenüber übergeordneten Organen als wirksames Leitungs- und Disziplinierungsinstrument anzusehen, während der R. etwa gegenüber Volksvertretungen, Wählern, Parteimitgliedern usw. nur mehr oder weniger formale Bedeutung zukommt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1090 Räte im Staatsapparat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rechnungsführung und Statistik

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Eine Form der Kontrolle über die Arbeit staatlicher (einschließlich wirtschaftsleitender) und gesellschaftlicher Organe und ihrer leitenden Mitarbeiter in allen Bereichen der Gesellschaft. Die Pflicht zur R. gilt als Prinzip des Demokratischen Zentralismus und Ausdruck der Sozialistischen ➝Demokratie. Das Statut der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) verpflichtet alle gewählten Parteiorgane zur…

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Familie (1985)

Siehe auch: Familie: 1969 1975 1979 Familienpolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 I. Offizielles Leitbild Das 1965 verabschiedete Familiengesetzbuch (FGB) soll laut Präambel allen Bürgern helfen, „ihr Fami[S. 371]lienleben bewußt zu gestalten“ (Familienrecht). Rechtliche Regelungen und Postulate zielen auf einen F.-Typ, für den individuelle und gesellschaftliche Interessen zusammenfallen sollen (Widerspruch). Als Voraussetzungen sind die „sozialistische Entwicklung“ in der DDR und die daraus resultierende „gleichberechtigte Stellung der Frau auf allen Gebieten des Lebens“ vorgegeben. Darauf aufbauend entwickelt das FGB ein Leitbild, das in Definition und Wertung sowohl der Ehe als auch der elterlichen Erziehung über alle früheren offiziellen Aussagen zu dieser Thematik hinausgeht und die dem Recht zugewiesene Disziplinierungsfunktion deutlich macht. In einer „auf gegenseitiger Liebe, Achtung und Treue, auf Verständnis und Vertrauen und uneigennütziger Hilfe füreinander“ beruhenden Gemeinschaft sollen die Ehegatten ihre Beziehungen zueinander so gestalten, „daß beide das Recht auf Entfaltung ihrer Fähigkeiten zum eigenen und gesellschaftlichen Nutzen voll wahrnehmen können“. Die Möglichkeit einer funktionalen Aufgabenteilung — im Sinne der Beschränkung eines Partners auf häusliche Pflichten — wird zwar vom Gesetz nicht ausgeschlossen, gilt aber als unerwünschte Übergangserscheinung. Prinzipiell geht man davon aus, daß beide Ehepartner berufstätig und darüber hinaus gesellschaftlich bzw. politisch aktiv sind. Ihre Kinder sollen sie „in vertrauensvollem Zusammenwirken mit staatlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen zu gesunden und lebensfrohen, tüchtigen und allseitig gebildeten Menschen, zu Erbauern des Sozialismus“ erziehen (Elternhaus und Schule). Die F. wird als „Grundkollektiv“ verstanden, dessen organische Verbindung mit anderen Kollektiven (im Haus, in der Schule, am Arbeitsplatz, im öffentlichen Leben) einen „Gleichklang von gesellschaftlichen Erfordernissen und grundlegenden persönlichen Interessen“ schafft. II. Entwicklung bis 1966 Ausgesprochen familienfeindliche Tendenzen hat es in der DDR niemals gegeben. Dagegen könnte man — vor allem bis zum Ende der 50er Jahre — von einer gewissen „Vernachlässigung“ der F. sprechen. Da sie im Gegensatz zu anderen Institutionen einer Kontrolle durch die SED kaum zugänglich war, galt sie als retardierendes, zumindest aber unsicheres Moment im Prozeß der „sozialistischen Bewußtseinsbildung“. Die Ausrichtung auf ein neues F.-Modell vollzog sich in diesen Jahren eher indirekt — hauptsächlich durch Distanzierung gegenüber der Bundesrepublik Deutschland. Dort stand gerade dieser Zeitraum im Zeichen der „Mutterideologie“. Herrschende Lehre und Rechtspraxis der DDR waren damals in erster Linie von der rigorosen Ablehnung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bestimmt. So stand bald fest, was man nicht wollte (z.B. Funktionsteilung in der Ehe, Unterhaltsanspruch nach einer Scheidung), während die Entwicklung eines sozialistischen F.-Verständnisses zumeist über wenig präzise Ansätze nicht hinauskam. Zwar wurde bereits 1954 ein erster Entwurf für ein Familiengesetzbuch vorgelegt; er trat jedoch nie in Kraft. Die damalige Justizministerin Hilde Benjamin begründete sein Scheitern mit der noch nicht voll verwirklichten Sozialisierung der Wirtschaft und dadurch bedingten Hemmnissen bei der Durchsetzung des Gleichberechtigungsprinzips. In der marxistisch-leninistischen Gesellschaftstheorie gilt die Erwerbsarbeit der Frau als wesentliche Grundlage für ihre Gleichberechtigung und „eine höhere Form der Familie und des Verhältnisses beider Geschlechter“ (Marxismus-Leninismus). Von daher schien es geboten, die Integration der weiblichen Bevölkerung in den Arbeitsprozeß zunächst zu einem vorläufigen Abschluß zu bringen und erst dann ein neues F.-Leitbild zu entwerfen. Folgerichtig trat vor dem FGB eine Fülle von Gesetzen und Verordnungen in Kraft, die auf die berufliche Gleichstellung der Frauen abzielten. Sie waren von ideologischen „Aufklärungsaktionen“ begleitet. Neben dem Recht der Frau auf volle Entfaltung ihrer Fähigkeiten und Talente wurde zunehmend auch die positive Auswirkung ihrer Berufsarbeit auf die innerfamiliären Beziehungen einerseits sowie auf das Verhältnis zwischen F. und Gesellschaft andererseits propagiert. Walter Ulbricht betonte vor dem V. Parteitag der SED 1958, daß sich die Umerziehung der Menschen zur bewußten Beachtung und Anerkennung sozialistischer Verhaltensweisen am klarsten und eindeutigsten im Arbeitskollektiv vollziehe und somit die Arbeitsmoral auch die wichtigste Quelle der F.-Moral sei (Kollektiv). 1963 verkündete die SED auf ihrem VI. Parteitag den „Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ und beschloß auf dieser Grundlage den Ausbau und die Vervollkommnung der juristischen Normen für das „gesellschaftliche Zusammenleben der Menschen“. Die mit der Ausarbeitung eines FGB beauftragte Kommission war sich der Schwierigkeiten bewußt, die in dem Mangel an fundierten familiensoziologischen Erkenntnissen gründeten. Die wenigen vorliegenden Daten gaben Grund zu der Annahme, daß für ein Großteil aller F. noch immer das tradierte „patriarchalische“ Leitbild maßgebend war. Diese Haltung versuchte man in einer großangelegten Propagandaaktion zu korrigieren. Der im April 1965 vorgelegte neue Entwurf eines FGB war in den folgenden Monaten Gegenstand einer Fülle von erläuternden Darstellungen und Kommentaren in den Massenmedien sowie Anlaß für über 30.000 Veranstaltungen, deren Teilnehmer fast 24.000 Stellungnahmen zu dem Gesetz abgegeben haben sollen (Gesetzgebung). Nichtsdestoweniger hielt man gewisse Zugeständnisse an überlieferte Verhaltens[S. 372]muster für angezeigt. Im ersten FGB-Kommentar des Justizministeriums (1966) wurde die Beschränkung auf Hausarbeit und Kindererziehung „als Form der Beteiligung am Familienaufwand“ ausdrücklich „gesellschaftlich“ anerkannt. Die dem zugrunde liegende Norm des FGB ist zwar weiterhin geltendes Recht, doch wäre eine offizielle Billigung der „Hausfrauenehe“ heute in der DDR unvorstellbar. Vermutlich zielte sie auf eine breite Identifizierungsbereitschaft ab, um auf dieser Basis eine allgemeine Bewußtseinsänderung in Richtung des Modells einzuleiten. Diese Taktik wurde allerdings schon bald wieder aufgegeben. An ihre Stelle trat die totale Anpassung der „sozialistischen Familienmoral“ an gesellschaftspolitische Leitlinien. Die Propaganda konzentrierte sich zunehmend auf bestimmte Schwerpunkte. Dabei wurden und werden die in erster Linie gesellschaftsbezogenen Forderungen an den einzelnen weitaus kategorischer eingeklagt als diejenigen Regelungen des FGB, die primär den innerfamiliären Raum betreffen. Mit anderen Worten: Ob Mann und Frau zu Hause Gleichberechtigung praktizieren, ist so lange von untergeordneter Bedeutung, wie beide nach außen hin „funktionieren“. Während der Appell zur häuslichen Arbeitsteilung mehr und mehr zur verbalen Pflichtübung wurde, sehen sich die Frauen in der DDR immer drängender formulierten Ansprüchen gegenüber, ohne daß die Grenzen der individuellen Belastbarkeit die erforderliche Beachtung finden. Das rührt z.T. auch daher, daß ein wesentlicher ursprünglicher Bestandteil des sozialistischen Emanzipationsmodells bisher weder in der DDR noch in einem anderen osteuropäischen Land gegeben ist. Die Klassiker des Marxismus-Leninismus waren davon ausgegangen, daß die Einbeziehung der Frauen in den Produktionsprozeß parallel zu ihrer weitgehenden Entlastung von häuslichen Pflichten verlaufen müßte. Die Hausarbeit sollte industrialisiert, die Kindererziehung „vergemeinschaftet“ werden. Die damit intendierte Auflösung der Klein-F. ist jedoch weder vollzogen noch beabsichtigt. Statt dessen gilt der Grundsatz, es müsse den Frauen ermöglicht bzw. erleichtert werden, familiale, berufliche und gesellschaftliche Pflichten miteinander in Einklang zu bringen. Doch selbst bei optimaler öffentlicher Hilfe — durch vermehrte Einrichtung von Kinderkrippen, Kindergärten und Schulhorten (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem) und Dienstleistungsbetrieben — werden durch diesen Anspruch unter den gegebenen Umständen viele Frauen ständig überfordert. Die behauptete Übereinstimmung von Gleichberechtigung und -verpflichtung trifft nur bei Ledigen oder allenfalls noch bei kinderlosen Ehepaaren zu. Erwerbstätige Mütter dagegen sind im Normalfall erheblich stärker belastet als Familienväter, weil sie ca. 70 v.H. aller häuslichen Arbeiten allein verrichten (Zur gesellschaftlichen Stellung der Frau in der DDR, Leipzig 1978, S. 102). III. „Widersprüche“ zwischen familienpolitischer Zielsetzung und individuellem Verhalten Publikationen zur F.-Entwicklung in der DDR heben seit Anfang der 70er Jahre — neben der hohen Zahl von Ehescheidungen — übereinstimmend 2 „Widersprüche“ zwischen „gesamtgesellschaftlichem Interesse“ und realem Verhalten hervor, die es zu überwinden gelte: 1. die verbreitete Teilzeitarbeit verheirateter Frauen; 2. die niedrige Geburtenrate (Bevölkerung). Für diese Widersprüche lassen sich in doppelter Hinsicht gemeinsame Bezugspunkte finden: 1. Sowohl die Teilzeitbeschäftigung als auch der Verzicht auf mehrere Kinder können Ausdruck dafür sein, daß familiale und berufliche Anforderungen anders nicht zu vereinbaren sind. 2. Beide Erscheinungen stehen mit dem Mangel an Arbeitskräften in einem direkten Zusammenhang. Einmal stellen angesichts der hohen weiblichen Beschäftigungsquote (88 v.H. aller Frauen im arbeitsfähigen Alter sind erwerbstätig oder befinden sich in der Ausbildung [Bericht des Bundesvorstandes des DFD an den XI. Bundeskongreß, ND 5. 3. 1982]) die verkürzt tätigen Frauen (ca. 30 v.H.) neben den Rentnern (Altenpolitik) faktisch die letzte nennenswerte Reserve am Arbeitsmarkt. Zum anderen wird eine fortdauernde Disproportion in der Altersstruktur und dementsprechend in der Relation zwischen erwerbs- und nichterwerbsfähiger Bevölkerung durch zu niedrige Geburtenraten bereits vorprogrammiert. Die starke Zunahme der Teilzeitarbeit wie der rapide Rückgang der Geburten traten erst nach der Verabschiedung des FGB ein. Die dort formulierte Zielvorstellung wurde der neuen Entwicklung entsprechend konkretisiert, wie aus dem 1972 erschienenen Lehrbuch des Familienrechts exemplarisch hervorgeht: „Worauf es ankommt, ist, daß die Frau den wachsenden Erwartungen und Anforderungen beider Lebensbereiche gemäß ihr Leben gestalten kann, daß sie nicht in dem einen Bereich (z.B. durch Ausweichen auf Teilbeschäftigung oder die Ablehnung verantwortungsvollerer Funktionen, durch den Verzicht auf mehrere Kinder oder auch auf die Ehe) gravierende Zugeständnisse zugunsten des anderen Bereichs für notwendig oder unabänderlich erachtet.“ Dieses — im Vergleich zum FGB — erweiterte und anspruchsvollere Leitbild zielt auf eine optimale Harmonisierung von ökonomischer und materneller Funktion der Frau ab. Obwohl das Ausmaß der wechselseitigen Abhängigkeit beider Faktoren bisher nur unzulänglich erforscht ist, lassen die vorliegenden Daten auf enge Beziehungen schließen. [S. 373]<IV. Familienförderung> Seit Ende der 60er Jahre findet die F. in Politik und Wissenschaft der DDR zunehmende Beachtung. Die Anzahl einschlägiger Publikationen ist deutlich gestiegen. Das Recht auf Förderung der F. wurde 1968 in die Verf. aufgenommen (Art. 38,1) und im SED-Programm von 1976 bekräftigt („Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands widmet der Förderung der Familie, der Fürsorge für Mutter und Kind sowie der Unterstützung kinderreicher Familien und junger Ehen große Aufmerksamkeit“). 1972 begann der gezielte Einsatz sozialpolitischer Maßnahmen — z.B. Erhöhung der Geburten- und Kinderbeihilfen, Verlängerung des Schwangerschaftsurlaubs (Mutterschutz/Förderung von Mutter und Kind), Einführung des bezahlten Babyjahres vom 2. Kind an, Arbeitszeitverkürzung und Urlaubsverlängerung für Mütter mehrerer Kinder, besondere Unterstützung alleinstehender Mütter (Frauen). Außerdem werden Ausbildungsbeihilfen für Schüler der EOS (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem) sowie Grundstipendien für Studenten (Ausbildungsförderung) gewährt. Zusätzlich kann weiterhin für jedes Kind bis zur Beendigung der Ausbildung ein Steuerfreibetrag geltend gemacht werden. Eheleute unter 26 Jahren haben Anspruch auf zinslose staatliche Kredite bis zu einer Gesamthöhe von 10.000 Mark, die zweckgebunden verwendet werden müssen. Innerhalb der 8jährigen Tilgungsfrist werden bei der Geburt des 1. Kindes 1000 Mark erlassen, beim 2. Kind 1500 Mark, beim 3. Kind 2.500 Mark. Die besondere Unterstützung kinderreicher F. (Eltern mit 4 und mehr, Alleinstehende mit 3 und mehr Kindern) ist in der DDR seit 1975 gesetzlich vorgeschrieben. Diese Regelung von 1975 umfaßt u.a. Hilfe bei der Wohnungsbeschaffung; Mietzuschüsse (abhängig von der Höhe des Einkommens); Zuwendungen „zum Erwerb von Kinderbekleidung, Betten und anderen Möbeln, Bettwäsche, Brennstoffen und sonstigen Gegenständen sowie bei besonders hohem Aufwand für Gas- und Stromverbrauch, für Umzugskosten, anläßlich der Einschulung, der Teilnahme am Kinderferienlager und der Jugendweihe“ (abhängig vom Einkommen); verbilligte Dienstleistungen; Bevorzugung bei der Vergabe von Ferienplätzen. Partielle Erfolge zeichneten sich ab. Zwischen 1974 und 1980 erhöhte sich die Geburtenrate um rd. 37 v.H., 1981/82 war sie allerdings wieder leicht rückläufig. Nach Berechnungen von Demographen werden noch immer zuwenig zweite und dritte Kinder geboren. Neuere Erhebungen bestätigen, daß Frauen vielfach die Belastungen fürchten, die sich aus Berufsarbeit und Mehrkinderhaushalt ergeben. Auch beengte Wohnverhältnisse und mögliche Einbußen im Lebensstandard werden häufig als Grund für den Verzicht auf mehrere Kinder genannt. Fachpublikationen propagieren seit Jahren die 3-Kinder-F. als gesellschaftliche Norm. Entsprechende sozialpol. Maßnahmen traten am 1. 6. 1984 in Kraft: u.a. Verlängerung des bezahlten Babyjahrs auf 18 Monate vom 3. Kind an; bezahlte Freistellung zur Pflege erkrankter Kinder; vorrangige Versorgung mit größeren Wohnungen. Der Trend zur Teilzeitarbeit konnte mit den erwähnten sozialpolitischen Maßnahmen bislang nicht umgekehrt werden. Ein Mitte der siebziger Jahre konstatiertes „verbreitetes Leitbild in Gestalt der Teilzeitbeschäftigung der Frau“ (Neue Justiz 1975, S. 501) dürfte im wesentlichen weiterhin zutreffen. Die bei Befragungen angegebenen Gründe — in erster Linie Überlastung durch häusliche Pflichten — werden von Soziologen als vielfach nicht stichhaltig bewertet. Um möglichst viele Frauen für eine Vollbeschäftigung zu gewinnen, werden die Betriebe „auf eine planmäßige Kaderarbeit mit den Teilzeitarbeitenden orientiert“ (Zur gesellschaftlichen Stellung der Frau in der DDR, Leipzig 1978, S. 125). Zusammenfassend ist festzuhalten, daß sich die F.-Politik der SED sowohl theoretisch als auch praktisch in erster Linie an die Frauen wendet. Doch durch das Einräumen von Sonderkonditionen werden die überkommenen Verhaltensmuster verfestigt. Anregungen, bestimmte Erleichterungen alternativ für Mütter oder Väter anzubieten und damit einen Beitrag zur Überwindung von Rollenklischees zu leisten, konnten sich nicht durchsetzen. Folgt man der Ostberliner Familienrechtlerin Anita Grandke, so ist damit auf absehbare Zeit auch nicht zu rechnen: „Solange die Frauen den Hauptteil der familiären Belastungen tragen und solange das eine gesellschaftliche Erscheinung — also nicht nur Einzelfall — ist, solange muß die Familienförderung dem Rechnung tragen, und sie kann bestimmte Leistungen der Gesellschaft — wie die Verkürzung der gesetzlichen Arbeitszeit — im Interesse der Familie von vornherein an die Frauen adressieren.“ (Familienförderung als gesellschaftliche und staatliche Aufgabe, Berlin [Ost] 1981) V. Familienerziehung Beiträge in Massenmedien und Fachzeitschriften, insbesondere aber auch in Lehrbüchern für Pädagogen, Soziologen und Psychologen machen deutlich, daß den erzieherischen Möglichkeiten der F. neuerdings ein höherer Stellenwert beigemessen wird. Die im Lauf der 60er Jahre eher zögernd anerkannte Basisfunktion der elterlichen Erziehung wird inzwischen zunehmend betont. Die Vermittlung von gesellschaftlichen Normen durch die F. gilt jetzt als eine „wesentliche Bedingung für die Persönlichkeitsentwicklung des Kindes“ (Wörterbuch der Psy[S. 374]chologie, Leipzig 1976, S. 172). Elternhaus und Schule, Freie Deutsche Jugend (FDJ) und F. sollen sich im Erziehungsprozeß gegenseitig ergänzen, wobei der F. — insbesondere im Bereich der Charakterbildung — Aufgaben zugeordnet werden, „die durch andere Erziehungsträger nur zum Teil oder gar nicht ersetzt werden können“ (ebd.). Maßgeblich für diese Einschätzung waren zahlreiche Untersuchungen, die einen direkten Zusammenhang zwischen Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern bzw. Jugendlichen und gestörten F.-Beziehungen nachgewiesen haben. Lange Zeit war man in der DDR offenbar davon ausgegangen, daß sich die F. spontan im Sinne des offiziellen Leitbildes entwickeln würde. Inzwischen wird diese Entwicklung, sehr viel realistischer, als „konfliktreicher Prozeß“ (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, 2., erw. Aufl., Berlin [Ost] 1977, S. 179) verstanden, den man nicht dem Selbstlauf überlassen, sondern durch gezielte Beeinflussung steuern will. Gisela Helwig Literaturangaben Zur politischen und moralischen Erziehung in der Familie. Hrsgg. von der Akademie der Pädagogischen Wissenschaften der DDR. Berlin (Ost): Volk u. Wissen 1978. Wie emanzipiert sind die Frauen in der DDR? Beruf — Bildung — Familie. Hrsgg. von Herta Kuhrig u. Wulfram Speigner. Lizenzausg. Leipzig. Köln: Pahl-Rugenstein 1979. (Kleine Bibliothek Politik, Wissenschaft, Zukunft. 171.) Grandke, Anita: Familienförderung als gesellschaftliche und staatliche Aufgabe. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1981. Helwig, Gisela: Frau und Familie in beiden deutschen Staaten. Köln: Wissenschaft u. Politik 1982. Hille, Barbara: Familie und Sozialisation in der DDR. Opladen: Westdeutscher Verl. 1984. Wenik, Elisabeth: Schutz und Förderung von Ehe und Familie. Berlin (Ost): Tribüne 1979. <LI>Werner, Reiner: Problemfamilien — Familienprobleme. Berlin (Ost): Deutscher Verl. d. Wissenschaften 1980. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 370–374 Fachschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Familienname

Siehe auch: Familie: 1969 1975 1979 Familienpolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 I. Offizielles Leitbild Das 1965 verabschiedete Familiengesetzbuch (FGB) soll laut Präambel allen Bürgern helfen, „ihr Fami[S. 371]lienleben bewußt zu gestalten“ (Familienrecht). Rechtliche Regelungen und Postulate zielen auf einen F.-Typ, für den individuelle und gesellschaftliche Interessen zusammenfallen sollen (Widerspruch). Als Voraussetzungen sind die „sozialistische…

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Sekretariat des Zentralkomitees (ZK) der SED (1985)

Siehe auch: Sekretariat des Zentralkomitees (ZK) der SED: 1975 1979 Sekretariat des ZK der SED: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Der Punkt~42 des Statutes der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) von 1976 legt das Verfahren zur Wahl des S. des ZK fest und umschreibt zugleich — wenn auch nur in sehr allgemeiner Form — dessen Aufgaben: „Das Zentralkomitee wählt: zur politischen Leitung der Arbeit des Zentralkomitees zwischen den Plenartagungen das Politbüro; zur Leitung der laufenden Arbeit, hauptsächlich zur Durchführung und Kontrolle der Parteibeschlüsse und zur Auswahl der Kader, das Sekretariat; den Generalsekretär des Zentralkomitees.“ 1. Zur Geschichte des Sekretariats des ZK. Nach Gründung der SED (April 1946) wurde die Partei von einem Parteivorstand (PV; aus dem später das ZK hervorging) geleitet, der seinerseits aus seinen Reihen als eigentliche Parteiführung das Zentralsekretariat (ZS) wählte. Dieses vereinigte in sich die Funktionen, die heute zwischen dem Politbüro (PB) und dem S. des ZK aufgeteilt sind. Das ZS war, wie anfänglich alle Leitungsgremien der SED, paritätisch aus früheren SPD- bzw. KPD-Mitgliedern zusammengesetzt. Ihm gehörten anfänglich neben den beiden Parteivorsitzenden (Otto Grotewohl, Wilhelm Pieck) 14, nach dem II. Parteitag der SED (September 1947) 16 Mitglieder an. Nach der Flucht des ZS-Mitgliedes und früheren Sozialdemokraten Erich Gniffke wurde die Parität auch auf dieser Ebene — unmittelbar vor der 1. Parteikonferenz der SED (25.–28. 1. 1949) — durch die Zuwahl von Otto Buchwitz (ehem. SPD) und Wilhelm Koenen (ehem. KPD) auf der Sitzung des PV vom 24. 1. 1949 aufgegeben. Auf der gleichen Sitzung wurde — in Annäherung der Führungsstruktur der Kommunistischen Partei der Sowjetunion (KPdSU) — eine wesentliche Veränderung der Parteispitze der SED beschlossen: ein PB und das „Kleine Sekretariat des PB“ wurden gebildet. Das Kleine S. hatte 5 Mitglieder (Ulbricht, Dahlem, Oelßner, Edith Baumann, Wessels); es wurde von Walter Ulbricht geleitet. Neben Ulbricht war auch Franz Dahlem zugleich Mitglied des PB. Als Folge dieser Strukturveränderungen wurde das ZS im Sommer 1949 aufgelöst. Das Kleine S. wurde im Verlauf des Jahres 1949 in S. des ZK umbenannt und damit auch nach außen seine Eigenständigkeit unterstrichen. Das vom III. Parteitag (1950) beschlossene 2. Statut der SED übertrug dem S. „die allgemeine Leitung der Organisationsarbeit und die tägliche operative Führung der Tätigkeit der Partei“. 2. Mitglieder des Sekretariats des ZK. Neben dem Generalsekretär Erich Honecker (geb. 1912), der die Sekretariatssitzungen ebenso leitet wie die Sitzungen des PB, gehören dem S. (1984) 11 Sekretäre an: Hermann Axen (geb. 1916) für internationale Verbindungen; Horst Dohlus (geb. 1925) für Parteiorgane; Werner Felfe (geb. 1928) für Landwirtschaft; Herbert Häber (geb. 1930) für Westfragen; Kurt Hager (geb. 1912) für Kultur und Wissenschaft; Joachim Herrmann (geb. 1928) für Agitation und Propaganda; Werner Jarowinsky (geb. 1927) für Handel und Versorgung; Egon Krenz (geb. 1937) für Sicherheitsfragen, Jugend und Sport; Ingeburg Lange (geb. 1927) für Frauenfragen; Günter Mittag (geb. 1926) für Wirtschaft; Konrad Naumann (geb. 1928), Zuständigkeit unbekannt. Sämtliche Sekretäre des Zentralkomitees (ZK) der SED (mit Ausnahme von Ingeburg Lange, die nur den Status eines Kandidaten hat) sind zugleich Mitglieder des Politbüros des ZK der SED. I. Lange wurde auf der 10. ZK-Tagung (Oktober 1973) zum Sekretär gewählt; seitdem ist damit wieder eine Frau Mitglied des S. Das Durchschnittsalter der Sekretäre lag 1984 bei 59 Jahren. Alle Sekretäre haben ein persönliches Büro mit 3–5 Mitarbeitern. Die Leiter dieser Büros haben den Status eines ZK-Abteilungsleiters und nehmen an den Besprechungen der Abteilungsleiter des ZK gleichberechtigt teil. Politbüro-Mitglieder und -Kandidaten, die nicht zugleich Sekretäre des ZK sind, verfügen ebenfalls über eigene Mitarbeiter im ZK-Apparat bzw. über kleinere Stäbe für besondere Aufgaben. 3 Sekretäre des ZK leiten zugleich eigene Abteilungen im ZK-Apparat: H. Dohlus die Abteilung Parteiorgane, H. Häber die Westabteilung und I. Lange die Abteilung Frauen. 3. Der ZK-Apparat. Wichtigstes Arbeitsinstrument des S. des ZK ist der ZK-Apparat. Er umfaßt mehr als 40 Abteilungen mit ca. 2.000 hauptamtlichen Mitarbeitern sowie die zentralen Parteiinstitute (Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED [AfG]; Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED [IML]; Zentralinstitut für sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED [ZSW]; Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED [PHS]). Die Abteilungen leisten die tägliche politische Arbeit. Je nach Größe und Aufgabenstellung sind die Abteilungen in „Sektoren“ unterteilt, an deren Spitze ein Sektorenleiter steht. Die Einrichtungen des zentralen Parteiapparates erarbeiten nicht nur für die führenden Parteiinstanzen, sondern auch für staatliche und andere Institutionen und Organisationen „Vorschläge zur Klärung herangereifter Probleme und zur Neufassung gesetzlicher Bestimmungen“. Durch ihr Expertenwissen sind die Sektoren- und Abteilungsleiter in der Lage, auch eigene Vorschläge zu unterbreiten. Sie beeinflussen damit wesentlich den Entscheidungsmechanismus sowohl im Politbüro und im S. des ZK als auch im Ministerrat, in den einzelnen Ministerien sowie die damit zusammenhängende Gesetzgebungstätigkeit der Volkskammer. Gemäß dieser Aufgabe entsprechen die Abteilungen in ihrer fachlichen Zuordnung und ihrer inneren Struktur vielfach den Organen des zentralen Regierungsapparates. Es entspricht dem Verständnis von der „führenden Rolle“ der Partei, wenn sich Staats[S. 1145]funktionäre (Minister, Staatssekretäre usw.) den „Empfehlungen oder Anregungen“ eines Leitungsorganes der Partei — wie es die Abteilungen des ZK sind — nicht entziehen können. Die ZK-Abteilungen leiten die entsprechenden Abteilungen auf der Bezirks- und Kreisebene an. Ferner halten sie den Kontakt zu entsprechenden Abteilungen des sowjetischen ZK und den anderen „Bruderparteien“. Der ZK-Apparat verfügt über eine eigene Grundorganisation der SED. Neben ZK-Abteilungen mit primär politischen Aufgaben gibt es solche mit überwiegend organisatorisch-technischen Funktionen. Zu nennen ist z. B. das ZK-eigene Fernmeldewesen. Die parteieigenen Verlage werden von der Abteilung Zentrag geleitet. Die parteieigenen Wirtschaftsbetriebe unterstehen ebenfalls einer eigenen ZK-Abteilung. Der ZK-Apparat verfügt für seine Zwecke über eine hervorragend ausgestattete EDV-Anlage, eine entsprechende Datenbank und für die Zwecke der Kaderpolitik über eine umfangreiche Personenkartei. Die Bedeutung des ZK-Apparates geht u.a. aus der Bestimmung des Statutes der SED hervor, nach der die Leiter der ZK-Abteilungen der Bestätigung durch das ZK bedürfen. Eine größere Zahl von Abteilungsleitern gehört zudem selbst dem ZK als Mitglied bzw. Kandidat an. 4. Arbeitsweise des Sekretariats des ZK. Das S. des ZK tagt — soweit bekannt — wöchentlich (jeden Donnerstag) unter Vorsitz des Generalsekretärs Erich Honecker. Die gesamte laufende Parteiarbeit wird durch das S. des ZK vorgeplant, angeleitet und koordiniert. Da gegenwärtig alle Sekretäre zugleich Mitglieder oder zumindest Kandidaten des Politbüros (PB) sind, verfügen sie über eine das gesamte politische System der DDR erfassende Entscheidungskompetenz. Ihre Führungsfunktion ist sowohl politisch-ideologisch über die „führende Rolle der Partei“ begründet, als auch Ausfluß des im ZK-Apparat vorhandenen Sachwissens. Dieses setzt die Sekretäre und ebenso die Abteilungsleiter des ZK instand, sich fachlich auch gegenüber leitenden Funktionären im Staats- und Wirtschaftsapparat durchzusetzen. Trotzdem ist das Nebeneinanderbestehen von 2 — gemessen an der fachlichen Kompetenz — in etwa gleichwertigen Apparaten von Partei und Staat bei gleichzeitiger politischer Nachordnung des Staatsapparates hinter den Apparat der SED keineswegs frei von Konflikten. Es kann jedoch kaum ein Zweifel daran bestehen, daß sich bei gravierenderen Meinungsunterschieden die Partei nach wie vor durchsetzen kann. Die tatsächliche Abgrenzung der Aufgaben zwischen S. des ZK und Politbüro ist nicht eindeutig nachvollziehbar. Es lassen sich allenfalls die Schwerpunkte der Tätigkeit der beiden Leitungsorgane feststellen. Danach beschäftigt sich das S. vor allem mit Parteiangelegenheiten (Parteischulung der SED; Parteiwahlen der SED; Kaderpolitik, Direktiven und Stellungnahmen an die Bezirks- und Kreisleitungen, Kontrolle der unterstellten Apparate durch die jeweiligen ZK-Abteilungen und spezielle Arbeitsgruppen sowie Kommissionen) sowie mit der laufenden Anleitung des Staatsapparates (der Ministerien, zentralen Ämter usw.). Das PB konzentriert sich — soweit sichtbar — auf politische Grundsatzfragen, die Staat und Gesellschaft als Ganzes betreffen; aber auch mit einer Fülle von Einzelproblemen, die offensichtlich strittig geblieben sind und auf den unteren Ebenen nicht zufriedenstellend entschieden bzw. geklärt werden können. Außerdem trifft das PB eine Reihe ihm vorbehaltener Personalentscheidungen; für andere Kaderfragen liegt die Aufgabe der Kontrollnomenklatur beim PB. Grundsätzlich ist aber davon auszugehen, daß auch das PB auf die Vorarbeiten im ZK-Apparat angewiesen ist. Als organisatorische Schalt[S. 1146]stelle zwischen dem S. des ZK und dem PB fungiert das Büro des PB, an dessen Spitze mit dem Rang eines ZK-Abteilungsleiters Gisela Glende steht. Zu den Aufgaben dieses Büros gehören auch die Organisation von Konferenzen auf höchster Ebene, die Abwicklung des parteieigenen Kurierdienstes und die Anleitung der technischen bzw. Verwaltungsabteilungen des ZK. Die herausragende, politisch dominierende Stellung des S. des ZK ergibt sich nicht zuletzt aus dessen Einfluß auf die Kaderpolitik. Alle entscheidenden Führungspositionen in Partei und Staat sind in der Nomenklatur des ZK erfaßt und werden von dem S. des ZK ausgewählt. 5. Das Informationssystem der Partei. Die SED verfügt über ein eigenes ausgedehntes Informationssystem, das vom ZK-Apparat angeleitet und kontrolliert wird. Es dient sowohl dazu, die Partei mit den Beschlüssen der Parteiführung vertraut zu machen, wie umgekehrt, sich über die Stimmung in der Partei und damit in der Gesamtgesellschaft im ZK-Apparat zu informieren: a) Das Zentralorgan „Neues Deutschland“, die theoretische Zeitschrift der SED „Einheit“, das Funktionärsorgan der SED „Neuer Weg“ sowie die parteiinternen „Informationen“ veröffentlichen regelmäßig Beschlüsse, Reden und Direktiven der Parteiführung, Hinweise über die Durchführung der Parteipolitik, Informationen zur politischen Lage usw. Ferner erscheinen seit Gründung der SED die „Dokumente der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands. Beschlüsse und Erklärungen des Zentralkomitees sowie seines Politbüros und seines Sekretariats“ (bis 1984: 18 Bände). b) Auf Konferenzen und Tagungen werden die 1. Sekretäre der Bezirks- und Kreisleitungen der SED, aber z. B. auch die Generaldirektoren der Kombinate durch Mitglieder der Parteiführung über die aktuellen Schwerpunkte der Parteipolitik, der Wirtschaftspolitik usw. informiert und erhalten Instruktionen für ihre Arbeitsgebiete. c) Der Informationsvermittlung dienen ebenfalls die Besuche und Reden von Mitgliedern der Parteiführung in den territorialen Parteiorganisationen bzw. in Großbetrieben und staatlichen Institutionen. d) Ein ausgedehntes Instrukteur- und Organisatorenwesen, d.h. die Delegation von Mitarbeitern des zentralen Parteiapparates in bestimmte staatliche Institutionen, Parteiorganisationen, Großbetriebe, ermöglicht sowohl eine unmittelbare Anleitung wie auch die Durchführung und Auswertung von Experimenten bei Umstrukturierungen und anderen Reformvorhaben. e) Innerhalb der SED besteht ein eigenes, formalisiertes System der Parteiinformation, durch das regelmäßig von unten nach oben über den Verlauf von Mitgliederversammlungen, Stimmungen, besondere Probleme usw. informiert wird. Es wird durch zusätzliche Berichtsanforderungen von oben ergänzt. f) Regelmäßige Meinungsbefragungen und Erhebungen aus besonderem Anlaß ergänzen diese Informationsmöglichkeiten der Parteiführung. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1144–1146 Seestraßenordnung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sektierertum

Siehe auch: Sekretariat des Zentralkomitees (ZK) der SED: 1975 1979 Sekretariat des ZK der SED: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Der Punkt~42 des Statutes der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) von 1976 legt das Verfahren zur Wahl des S. des ZK fest und umschreibt zugleich — wenn auch nur in sehr allgemeiner Form — dessen Aufgaben: „Das Zentralkomitee wählt: zur politischen Leitung der Arbeit des Zentralkomitees zwischen den Plenartagungen das…

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Außenwirtschaft und Außenhandel (1985)

Siehe auch: Außenwirtschaft: 1969 Außenwirtschaft und Außenhandel: 1975 1979 Interzonenhandel: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 I. Allgemeine Grundlagen Unter Aw. wird die Gesamtheit der internationalen wirtschaftlichen Beziehungen einer Volkswirtschaft einschließlich der Produktionssphäre verstanden. Der Ah. ist wichtigster Teilbereich der Aw. Über den Ah. werden die meisten anderen Formen der Aw.-Tätigkeit wie wissenschaftlich-technische Beziehungen, Spezialisierungs-, Investitions- und Kooperationsvorhaben, die Plankoordinierung mit den Mitgliedsländern des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW), der Austausch von kommerziellen und nichtkommerziellen Dienstleistungen (Transport, Touristik u.a.), die auswärtigen Kreditbeziehungen und die Erschließung internationaler Märkte realisiert. Für die gesamten Aw.-Beziehungen der DDR gilt das Ah.-Monopol des sozialistischen Staates, das auch in Art. 9 Ziff. 5 der Verfassung von 1968 (unverändert i. d. F. vom 7. 10. 1974) staatsrechtlich fixiert wurde. Es bedeutet die Beherrschung der gesamten Aw.-Tätigkeit durch den sozialistischen Staat. In einer Planwirtschaft sozialistischen Typs erweisen sich Planung und Kontrolle auch dieses Wirtschaftssektors durch zentrale, damit beauf[S. 123]tragte Instanzen (Ministerium für Außenhandel [MAH]; Kammer für Außenhandel [KfA]; Außenhandelsbetriebe [AHB] usw.) als notwendig, wenn keine schwerwiegenden Störungen auf dem zentral geplanten Binnenmarkt auftreten sollen. Die Aw. kann ihrer funktionalen außenpolitischen Bedeutung für den sozialistischen Staat nur entsprechen, wenn ihre zentrale Lenkung gesichert ist. Das Aw.-Monopol umschließt das Valuta-, Transport- und Ah.-Monopol, das die staatliche Planung, Durchführung und Kontrolle des gesamten Ah. bedeutet. Damit sichert der sozialistische Staat zugleich die Übereinstimmung von Ah. und zentraler Volkswirtschaftsplanung, die Durchsetzung einer den Zielen seiner Außenpolitik dienenden und den binnenwirtschaftlichen Erfordernissen angepaßten Volkswirtschaftspolitik. In der DDR wird darüber hinaus betont, daß nur das Aw.- bzw. Ah.-Monopol unerwünschte Einflüsse des Weltmarktes von der eigenen Wirtschaft fernhalten könne. Trotz uneingeschränkter Beibehaltung des Aw.-Monopols ist in den letzten Jahren in der DDR eine stärkere Verlagerung außenwirtschaftlicher Funktionen auf zentral- und bezirksgeleitete Kombinate (157 bzw. 66) festzustellen, womit eine größere Flexibilität in der Aw.-Politik angestrebt wird. Die DDR ist vor allem aus zwei Gründen auf die außenwirtschaftliche Tätigkeit angewiesen. Einmal bedarf sie der Importe von Roh- und Brennstoffen, um die traditionell stark vertretene verarbeitende Industrie zu versorgen, zum anderen kann sie die Enge des Binnenmarktes, die die Herausbildung effizienter Produktionsstrukturen verhindert, überwinden. Die allseitig wachsenden Anforderungen an das Wirtschaftspotential haben zu einem Wandel auch der Aufgabenstellung der Aw. im volkswirtschaftlichen Leistungsprozeß geführt. War ursprünglich die Aw.-Tätigkeit mehr auf die Importseite fixiert, um hierüber vor allem binnenwirtschaftliche Engpässe infolge mangelnder Selbstversorgung, Flexibilität oder Unterplanerfüllung zu beseitigen (Lückenbüßerfunktion des Ah.), so erlangte im Zuge zunehmender Intensivierung des Wirtschaftsprozesses seit Mitte der 60er Jahre die Exportseite eine eigenständigere Position. Dieser kommt nicht mehr allein die Aufgabe zu, die zur Bezahlung der Importe notwendigen Devisen zu beschaffen. Vielmehr sollen vor allem über den Export das volkswirtschaftliche Wachstum und die volkswirtschaftliche Effektivität durch die Entwicklung führender Zweige und dynamischer Produktionsstrukturen, die Herabsetzung der Fondsintensität und die verbesserte Kapazitätsausnutzung stimuliert werden. Gegenwärtig, wird in der DDR die erreichte Intensität und Struktur der außenwirtschaftlichen Verflechtung jedoch immer noch als unbefriedigend angesehen. Die nominell hohe Steigerung der Ah.-Verflechtung pro Kopf der Bevölkerung von 2.319 Valuta-Mark im Jahr 1970 auf 7.174 Valuta-Mark im Jahr 1980 ist nicht zuletzt auf das in diesem Zeitraum um rd. 56 v.H. gestiegene Ah.-Preisniveau zurückzuführen. Als Ursache für die noch — etwa im Vergleich zu führenden westlichen Ah.-Ländern — geringe Verflechtung der DDR sind vor allem der schwergängige und für binnen- und außenwirtschaftliche Störungen anfällige Bilateralismus im Handelsverkehr, das lange Zeit für alle Länder des RGW typische Autarkiestreben (breites Produktionssortiment bis Ende der 60er Jahre!) und die starke Orientierung der Wirtschaftsbeziehungen auf die sozialistischen Länder mit einem überwiegend noch komplementären und für die DDR zuweilen ineffizienten Güteraustausch zu nennen. II. Außenwirtschaftspolitik Die Aw.-Politik ist sowohl der allgemeinen Wirtschafts- als auch der Außenpolitik untergeordnet. Neben dem bis Anfang der 70er Jahre wichtigsten politischen Ziel — gegenüber den Entwicklungsländern und westlichen Industriestaaten das Streben nach völkerrechtlicher Anerkennung zu unterstützen — kam ihr jedoch stets die wichtige wirtschaftliche Aufgabe zu, über den Import den volkswirtschaftlich notwendigen Bedarf an Investitions- und Verbrauchsgütern zu decken. Als Bestandteil der Wirtschaftspolitik der SED-Führung ist das Bemühen der Aw.-Politik seit Beginn der 70er Jahre eindeutig darauf gerichtet, die Aw.-Beziehungen zur Durchsetzung des „wissenschaftlich-technischen Fortschritts“ zu intensivieren, d.h. die Aw.-Politik ist gegenwärtig vor allem Instrument der nationalen Wachstums- und Strukturpolitik. Nach den Bestimmungen des geltenden Fünfjahrplans (1981–1985) werden die Aw.-Beziehungen mit den Mitgliedsländern des RGW, insbesondere mit der UdSSR (siehe dazu Punkt VI.), als entscheidende Grundlage für die gesamten Aw.-Beziehungen der DDR betrachtet. Auf dieser Grundlage sollen die Beziehungen zu den Entwicklungsländern und den — im Plan an letzter Stelle genannten — westlichen Industriestaaten auf der Grundlage der Gleichberechtigung und des gegenseitigen Vorteils weiterentwickelt werden. Die angestrebten Formen praktischer außenwirtschaftlicher Tätigkeit sind gegenüber den einzelnen politisch-geographischen Regionen von unterschiedlicher Art. Mit den westlichen Industrie- und den Entwicklungsländern werden vor allem langfristige Handels- und Zahlungsabkommen abgeschlossen; lediglich mit ausgewählten nichtsozialistischen Schwerpunktländern bzw. „progressiven“ Entwicklungsländern sollen „vorteilhafte Kooperationsbeziehungen“, fixiert durch Rahmenkooperationsabkommen und Kooperationsverträge auf betrieblicher Ebene, entwickelt werden. Das Hauptgewicht [S. 124]bei der Gestaltung der Wirtschaftsbeziehungen zum RGW liegt auch weiterhin bei den bilateralen Abkommen über Warenaustausch und Zahlungsverkehr. Neben diesen traditionellen außenwirtschaftlichen Verkehrsformen ist seit Beginn der 70er Jahre das Bemühen um den Abschluß von Kooperations- und Spezialisierungsabkommen im Bereich von Wissenschaft, Technik und Produktion und die im „Komplexprogramm“ vorgesehene zwei- und mehrseitige Plankoordinierung aller RGW-Länder, einschließlich des „Fünfjahrplans der mehrseitigen Integrationsmaßnahmen für die Jahre 1976–1980“ und des „Programms für die Koordinierung der Volkswirtschaftspläne für den Zeitraum 1986–1990“, stark in den Vordergrund gerückt. Besonders seit den weltweiten Rohstoffpreisverteuerungen hat die DDR ein starkes Interesse, ihre Rohstoff-, Brennstoff- und Energiebasis im RGW weiterzuentwickeln. Die im Plan 1981–1985 enthaltenen Mittel an Investitionsbeteiligungen im RGW sind vornehmlich für diesen Zweck vorgesehen. Die DDR gilt innerhalb des RGW als engagierter Befürworter der sozialistischen Integration. Die wirtschaftlichen Aktivitäten gegenüber den westlichen Industriestaaten führten unter anderem zum Abschluß von Handelsabkommen, die bis 1973 bzw. 1974 auf Kammer- oder Bankebene bzw. auf der Ebene des Amtes für Außenwirtschaftsbeziehungen und danach auf Regierungsebene wirksam wurden. Langfristige bilaterale Regierungsabkommen, die z. T. über mehrere Jahre laufen (in der Regel „Verträge über wissenschaftliche, technische und industrielle Zusammenarbeit“), konnten seit 1969 mit Frankreich, Italien, Finnland, Island, Großbritannien, Österreich, Japan, Australien, Schweden, den Niederlanden, Belgien und Dänemark (in dieser Reihenfolge) geschlossen werden. Darüber hinaus wurden die Westbeziehungen durch die Einrichtung staatlicher Handelsvertretungen, Niederlassungen und Servicestellen der Außenhandelsbetriebe (AHB) sowie durch die Teilnahme an international bedeutsamen Ausstellungen und Messen intensiviert, an denen die DDR 1980 in 111 (1976: 168) Fällen beteiligt war. Dieser Rückgang gegenüber den Vorjahren ist nicht als Abwendung vom Markt, sondern als Schwerpunktbildung anzusehen. Zu den vielfältigen außenwirtschaftlichen Beziehungen der DDR mit Staaten der westlichen Hemisphäre läßt sich zusammenfassend feststellen, daß sie ein wirtschaftlich bedeutendes Element der gesamten Aw.-Beziehungen sind, da die DDR auf diese Weise technologisches Know-how und eine Reihe von Engpaßgütern (u.a. Lebensmittel und Lebensmittelrohstoffe) beziehen kann. Der Westhandel ist aufgrund dieser Entwicklung gegenwärtig von einem hohen Importüberschuß auf seiten der DDR gekennzeichnet, der jedoch langsam abgebaut wird. Auch die Wirtschaftsbeziehungen mit den kommunistisch regierten Staaten, vor allem den RGW-Mitgliedern, beruhen auf dem Abschluß von Abkommen über den Warenaustausch und Zahlungsverkehr. Diese mit den sozialistischen Ländern geschlossenen Handelsverträge sind der Laufzeit der langfristigen Perspektivpläne (1976–1980, 1981–1985) angepaßt und werden innerhalb des RGW zur Zeit noch bilateral koordiniert. Darüber hinaus ist von der DDR eine Vielzahl von zwei- und mehrseitigen Kooperations- und Spezialisierungsabkommen im RGW geschlossen worden. Die Integrationspolitik der DDR in und gegenüber dem RGW zeigt sich u.a. darin, daß sie, im Rahmen der Produktionsspezialisierung, die Fertigung wichtiger Erzeugnisse zugunsten anderer RGW-Länder eingestellt hat. Hervorzuheben ist die Einstellung der Flugzeugproduktion (bereits seit Anfang der 50er Jahre), von Bereichen des Lokomotiv-, des Straßenbahnwagen-, Webmaschinen-, Elektrogabelstapler-, Traktoren- und Omnibusbaus. Das mit der ČSSR geplante Spezialisierungsgroßprojekt einer gemeinsamen Pkw-Produktion scheiterte vor allem an Finanzierungsschwierigkeiten und an nationalen Unabhängigkeitserwägungen. Multi- und bilaterale Großprojekte im RGW, an denen die DDR beteiligt ist, wie die Erdgas-Transit-Leitung „Nordlicht“, der Bau eines Zellstoffkombinats in Sibirien, einer Olefinproduktions- und -verarbeitungsanlage in der ČSSR, eines metallurgischen Kombinats in der UdSSR (Iljimsk-Kursk) usw. deuten jedoch auf eine stärkere Einbindung der DDR in die östliche Wirtschaftsregion hin (Internationale ➝Wirtschaftsverträge). III. Die Organisation der Außenwirtschaft Mit dem sich allmählich vollziehenden Übergang zur verstärkten Nutzung intensiver Wachstumsfaktoren und mit der Einführung des NÖSPL bzw. des ÖSS in der DDR wurde auch das bestehende System der Aw. reformiert (Wirtschaft). Im Rahmen der bis etwa zum VI. Parteitag der SED (1963) praktizierten Aw.-Politik wurde der außenwirtschaftliche Bereich monetär und organisatorisch vom binnenwirtschaftlichen derart getrennt, daß die Industriebetriebe zu Binnenpreisen fakturierten und den Ah.-Betrieben nahezu ausschließlich der Kontakt mit den Außenmärkten überlassen wurde. Hauptanliegen der damaligen Reformmaßnahmen war es nun, diese Trennung bei grundsätzlicher Beibehaltung des Aw.-Monopols zu überwinden. Zur Durchsetzung dieses Monopols ist eine Reihe von Organisationen und Institutionen notwendig, deren Funktionen sich z. T. im Laufe der Änderungen am Aw.-System gewandelt haben. Das zentrale Organ ist das Ministerium für Außenhandel [S. 125](MAH) — bis 31. 12. 1973 Ministerium für Außenwirtschaft —, das im Auftrage des Ministerrates die Gesamtinteressen des Staates auf dem Gebiete der Aw. wahrzunehmen hat (VO Außenhandel GBl. I, Nr. 35, 1976) und dem eine Reihe von Ah.-Organen untergeordnet ist. Laut Statut des Ministeriums für Außenwirtschaft vom 9. 8. 1973 (GBl. I, Nr. 41, 1973) sind dies: die Handelsvertretungen und handelspolitischen Abteilungen der DDR in anderen Staaten, die Ah.-Betriebe (soweit sie nicht von VVB, Kombinaten oder Industrieministerien angeleitet werden), die Kammer für Außenhandel (KfA), die Zollverwaltung (Zollwesen), der VEB Leipziger Messeamt (Leipziger Messe), die Außenhandelswerbegesellschaft mbH, das Amt für Außenwirtschaftsbeziehungen der DDR, das Zentrum für Information und Dokumentation der Außenwirtschaft, das Forschungsinstitut beim Ministerium für Außenhandel und die Fachschule für Außenwirtschaft „Joseph Orlopp“. Die Ende der 60er Jahre geplanten Reformmaßnahmen des Aw.-Systems sollten das Aw.-Monopol effektiver gestalten. Im organisatorischen Bereich sollten die AHB den Charakter von Verkaufsorganen einzelner oder mehrerer VVB, Kombinate oder VEB erhalten. Diese Maßnahmen ließen sich aufgrund der befürchteten Aufweichung des Aw.-Monopols jedoch nicht realisieren. Erst gegen Ende der 70er Jahre gab es Auflockerungen im Aw.-System, die die bis dahin dominierende Position der zentral vom MAH angeleiteten AHB relativierte. Die Hauptform des gegenwärtigen AHB ist der juristisch selbständige, dem Kombinat bzw. Industrieministerium und dem MAH doppelt unterstellte Betrieb. Nach Vorstellung der DDR-Wirtschaftsorganisatoren entstehen mit der Einordnung der Exporte und Importe in die Verantwortung der Kombinate günstigere Bedingungen für die Steigerung vor allem des Exports. Tätigkeiten, die vorher vornehmlich in den Bereich der AHB gehörten, werden nun von AHB und vom Kombinat gemeinsam durchgeführt. Hierzu gehören Markt- und Preisarbeit, internationale Spezialisierung und Kooperation und Weiterentwicklung von Erzeugnissen, Gestaltung der äußeren Absatz- und Bezugsorganisation, Entsendung von Fachkräften ins Ausland, Sicherung der Ersatzteilversorgung und Durchführung des Kundendienstes. Der Beitrag der Kombinate zur Lösung der außenwirtschaftlichen Aufgaben soll auch in der wirtschaftlichen Rechnungsführung wirksam gemacht werden. Den Kombinaten werden schrittweise staatliche Aufgaben und Auflagen für Valutaeinnahmen übergeben. Für mehr Valutaeinnahmen bzw. deren Sicherung sind neben Auslieferung und Produktion von Exportwaren die Generaldirektoren der Kombinate verantwortlich. Das Betriebsergebnis der den Kombinaten zugeordneten AHB wird jetzt in das einheitliche Betriebsergebnis der Kombinate einbezogen. Das einheitliche Betriebsergebnis als Summe der Erlöse aus abgesetzter Warenproduktion und von Exportstimulierungsmitteln ist bereits Ende der 60er Jahre eingeführt worden. Die Einbindung der Kombinate in den Aw.-Prozeß geht soweit, daß die Generaldirektoren die erwirtschafteten Exportgewinne für die Finanzierung der bei einzelnen Betrieben entstandenen Exportverluste einzusetzen haben. Nach wie vor schließen die AHB sogenannte Exportkommissionsverträge mit den jeweiligen Exportbetrieben ab. Die Geschäfte der AHB erfolgen damit im eigenen Namen, aber auf Rechnung der Kombinate bzw. des Exportbetriebes. Die AHB arbeiten nach den Prinzipien der wirtschaftlichen Rechnungsführung und erhalten für ihre Tätigkeit eine Handelsspanne. Die Eigengeschäftstätigkeit von Exportbetrieben ist erweitert worden. Nachdem bis 1976 die Exporteigengeschäfte an Bedeutung verloren hatten, wurde ab 1978 die Eigengeschäftstätigkeit wieder belebt. Sie erstreckt sich unter bestimmten Umständen (vor allem Ersatzteilbeschaffung) auch auf die Importseite. Einem Kombinatsbetrieb darf die Eigengeschäftstätigkeit nur vom AHB übertragen werden. Die Zahl der ursprünglich rd. 30 AHB hat sich bis zum Jahre 1982 auf 60 AHB, davon der größte Teil kombinatseigen, erhöht (ohne Dienstleistungs- und Vertretergesellschaften). Im Bereich der Planung und Leitung der Aw. ist im Zuge der Reformen der 60er Jahre die Mengen- durch die kombinierte Wert-Mengenplanung abgelöst worden, wobei der Wertaspekt deutlich in den Vordergrund tritt, obwohl Valutaanrechte für Exportbetriebe seit Beginn der 70er Jahre nicht mehr eingeräumt werden. Die nachfolgend aufgeführten Kennziffern sind von den Betrieben zu berücksichtigen: Ex- und Importe in Mark und Valuta-Mark nach Wirtschafts- und Währungsgebieten und zu Betriebspreisen bzw. Importpreisen, fob, nach sozialistischem und nichtsozialistischem Wirtschaftsgebiet (SW und NSW). Das sozialistische Wirtschaftsgebiet wird planerisch weiter in Export in die Sowjetunion und andere sozialistische Länder gegliedert, das nichtsozialistische je nach Export- (Devisenländer, Verrechnungsverkehr, Bundesrepublik Deutschland, Berlin [West]) und Importtätigkeit (Planung wie Export, nur in VM und Importabgabepreis). Der Ex- und Import wichtiger Erzeugnisse ist in Mark (SW) und VM (NSW) sowie in Mengeneinheiten zu planen. In die Planung gehen auch Waren für Kompensationsgeschäfte ein. Wirtschaftspolitisch richtet sich die Planung auf eine stärkere Ablösung von Importen (u.a. aus dem NSW) und auf eine forcierte Exporttätigkeit. Der Gesamtcharakter der Aw.-Organisation in den 80er Jahren ist durch eine im Vergleich zum Vorjahrzehnt aufgelockerte Gestaltung des Ah.-Monopols gekennzeichnet. Zwar bleibt nach wie vor die [S. 126]Kontrolle über das MAH, doch steht dem die gestärkte Kompetenz der Kombinate, der Fachministerien und der bezirksgeleiteten Industrie entgegen. So werden wichtige ökonomische Grundparameter wie Preis und Menge von den Kombinaten festgelegt bzw. entscheidend mitgestaltet. Der „klassische“ AHB behält seine Existenzberechtigung dort, wo das Verkaufsprogramm heterogen und von einer Vielzahl von Produzenten gestaltet wird. Die von E. Honecker geforderte organische Verbindung von Produktion und Absatz im In- und Ausland durch Kombinate ist erst noch zu schaffen, nicht zuletzt wegen der Abgrenzungsprobleme zwischen Industrie und Ah. und dem durch die Planwirtschaft gegebenen Erfordernis, das Ah.-Monopol beizubehalten. IV. Entwicklung des Außenhandels Eine hinreichend spezifizierte Aufstellung in der statistischen Berichterstattung der DDR ist weder über die gesamte außenwirtschaftliche noch über die nach Ländern gegliederte Warenstruktur bekannt. Ferner werden weder Zahlungsbilanzen noch — außer der Handelsbilanz — deren Teilbilanzen veröffentlicht. Es ist darüber hinaus unmöglich, die exakte Ah.-Verflechtung (Anteil der Ex- und Importe am Nationaleinkommen) zu ermitteln, da die Valuta-Mark (VM) eine Verrechnungsgröße darstellt, deren Umrechnungsverhältnis zu den Ex- und Importbinnenpreisen nicht bekanntgegeben wird. Seit 1970 ist das Nationaleinkommen (in vergleichbaren Preisen) um 59 v.H., der Ah.-Umsatz jedoch um rd. 303 v.H. (vgl. Tabelle 1) gestiegen; daraus kann eine zunehmende Ah.-Verflechtung der Wirtschaft der DDR abgelesen werden. Während der Ah.-Umsatz bis Ende der 60er Jahre real noch schneller als nominal stieg, haben die nominalen Wachstumsraten seit Anfang der 70er Jahre schneller als die realen zugenommen. Seit 1970 stieg das Ah.-Preisniveau insgesamt um 56 v.H., wobei sich die Exportpreise langsamer als die Importpreise erhöhten. Dadurch verschlechterten sich die realen Austauschverhältnisse — die terms of trade — im Ah. der DDR. Während die Handelsbilanz in den 60er Jahren überwiegend aktiv gestaltet werden konnte, so daß sich bis einschließlich 1972 ein kumulierter Handelsbilanzüberschuß von 6,8 Mrd. VM ergab, mußte die DDR von 1973 an in jedem Jahr Handelsbilanzdefizite hinnehmen. Diese Defizite sind zunächst durch eine Passivierung der Handelsbeziehungen mit westlichen Ländern entstanden. Sie wurden jedoch von 1975 an in erster Linie durch die Handelsbeziehungen mit der Sowjetunion verursacht. Allein im Zeitraum 1973–1976 bildete sich ein kumuliertes Handelsbilanzdefizit in Höhe von insgesamt 14,855 Mrd. VM (Basis: laufende Preise), von 1976 bis 1980 erhöhte es sich auf rund 29 Mrd. VM, allein gegenüber der Sowjetunion auf 10 Mrd. VM. Damit einhergehend wuchsen auch die Gesamtverbindlichkeiten gegenüber westlichen Ländern stark an (bis 1981 knapp 10 Mrd. US-$). Obwohl der Ah. — auch nach den Wirtschaftsreformen — über das Ah.-Monopol der DDR gelenkt wird, konnte er in der Vergangenheit nicht immer planmäßig entwickelt werden. So sind zwar die in den langfristigen Perspektivplänen vorgesehenen Umsatzvolumina meist erreicht worden, jedoch nicht immer die Jahrplanvorgaben und die angestrebten Ex- und Importrelationen. Das gilt sowohl für den abgebrochenen Siebenjahrplan (1959–1965), in dessen Zeitraum die Exporte um 60 v.H. (Plan 86 v.H.) und die Importe um 65 v.H. (Plan 57 v.H.) gestiegen waren, als auch für den abgelaufenen Fünfjahrplan für die Jahre 1971–1975. Einem Soll in Höhe von 160–170 v.H. stand ein Ist in Höhe von 186 v.H. gegenüber; dabei waren die über den Exportsteigerungen liegenden Importerhöhungen möglicherweise nicht eingeplant. Aus den Jahrplan- und -ergebnisdaten für 1976–1980 ist zu schließen, daß der Umsatzzuwachs von 61,5 v.H. unterhalb der Planvorgabe lag. V. Entwicklung der Waren- und Länderstruktur Die Warenstruktur des Ah. der DDR entspricht der einer hochentwickelten Volkswirtschaft (siehe Tabelle 2). Sowohl bei den Exporten als auch bei den Importen dominieren Maschinen, Ausrüstungen und Transportmittel. Von geringerer Bedeutung sind bei den Exporten die Rohstoffe und Halbfabrikate; die Rohstoffabhängigkeit der DDR ist an dem [S. 127]hohen Importanteil dieser Warengruppe ablesbar. Die Gruppe der industriellen Konsumgüter und die der chemischen Erzeugnisse haben einen beachtlichen Exportwert erreicht. Die Warenstruktur im Handel mit den OECD-Ländern unterlag seit 1960 einem deutlich erkennbaren Wandel. Auf der Ausfuhrseite ist der gestiegene Anteil der Investitionsgüter und der immer noch hohe Anteil der Grundstoffe/Produktionsgüter hervorzuheben, der in etwa dem volkswirtschaftlichen Produktionsprofil entspricht. Auf der Einfuhrseite vollzogen sich mit der Zunahme des Investitionsgüteranteils und der Abnahme des Anteils der landwirtschaftlichen und Ernährungsgüter die deutlichsten Änderungen, die einen Funktionswandel im Westhandel der DDR signalisieren. Seine Funktion als „Lückenbüßer“ — vor allem bei Konsumgütern — ist zugunsten der Rolle eines Wachstums- und Produktivitätsfaktors aufgegeben worden. Die regionale Ah.-Entwicklung in den Jahren zwischen 1960 und 1980 ist besonders durch einen schnell anwachsenden Westhandel (+ 745 v.H.) und einen wesentlich geringeren Anstieg des Handels mit den sozialistischen Staaten gekennzeichnet (+ 478 v.H.). Diese Entwicklung ist Ausdruck des Strebens der Staatsführung der DDR, über den Westhandel den Bedarf an hochproduktiven Industrieanlagen und technisch-organisatorischem Know-how zu decken. Seit dem Anstieg der Rohstoffpreise im Jahre 1973, dem sich vergrößernden Defizit im Westhandel und einer daraus resultierenden restriktiven Einfuhrpolitik hat sich auch die Dynamik des Osthandels der DDR an die ihres Westhandels angepaßt. Daneben ist — preisbedingt — der Handel mit den Entwicklungsländern seit 1973 schnell angestiegen. Die Regionalstruktur des Ah. der DDR ist von einem hohen Anteil der sozialistischen Länder gekennzeichnet, der bis zu den starken Preisanhebungen im RGW im Jahre 1975 langsam abgenommen hatte. Bis zu diesem Zeitpunkt stieg der Anteil des Westhandels — zu laufenden Preisen bewertet — kontinuierlich an. Der relativ bescheidene Anteil des Handels mit den Entwicklungsländern in den 60er Jahren konnte auch in den 70er Jahren nicht wesentlich vergrößert werden, obwohl er absolut seit etwa 1974 rasch angewachsen ist. VI. Besondere Bindungen an die UdSSR Mit keinem anderen Land des RGW ist die wirtschaftliche Verflechtung der DDR so eng wie mit der UdSSR. 1981 wickelte die DDR rd. 38 v.H. des Ah. [S. 128]— das entspricht rd. 9,7 v.H. des Ah. der Sowjetunion — mit der UdSSR ab. Die Sowjetunion ist damit auch auf wirtschaftlichem Gebiet der wichtigste Partner der DDR. Diese Entwicklung erklärt sich aus der Tatsache, daß die UdSSR als Folge der Kriegsereignisse maßgeblich die Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik sowie den Aufbau, die Besetzung und die Organisation des gesamten Staatsapparates einschließlich des Wirtschaftssystems der DDR bestimmt hat und auf diesem Wege auch eine enge wirtschaftliche Bindung zwischen beiden Staaten herbeiführte. Gegenwärtig — vor allem nach Abschluß des Freundschaftsvertrages zwischen beiden Staaten im Oktober 1975 — gilt für die Parteiführung der DDR das Bekenntnis in der Direktive zum X. Parteitag der SED (1981): „Eine entscheidende Voraussetzung für die weitere stabile ökonomische und soziale Entwicklung in der DDR bildet die zielstrebige Vertiefung der sozialistischen ökonomischen Integration mit der UdSSR und den anderen Bruderländern des RGW.“ (Protokoll des X. Parteitages …, Berlin [Ost] 1981, 2. Bd., S. 297). Der Außenhandel mit der UdSSR ist nach wie vor sehr hoch und weist, da wohl die UdSSR ihre Außenwirtschaftsaktivitäten verstärkt auch mit westlichen Ländern abwickelt, wertmäßig steigende Tendenz auf (vgl. Tabelle 5). Seit 1950 entwickelte sich der Handel DDR-UdSSR wie folgt: Die Warenstruktur des Ah. ist — obwohl Veränderungen zu beobachten sind — noch überwiegend komplementärer Natur. In ihrer wirtschaftlich bedeutendsten Funktion als Rohstofflieferant deckt die UdSSR den Importbedarf der DDR mit ca. 90 v.H. bei Baumwolle, Erdöl, Eisenerz, Buntmetallen und Holz, mit 80 v.H. bei Walzstahl und Blechen. Auch gegenüber der Sowjetunion wurde die DDR ihrem Ruf als größter Investitionsgüterlieferant des RGW gerecht: rund ein Viertel des gesamten Maschinen- und Ausrüstungsimports der Sowjetunion kommt gegenwärtig aus der DDR. Die herausragende Rolle der Investitionsgüterlieferungen der DDR kommt auch in dem hohen Anteil von rd. 70 v.H. an der Gesamtausfuhr der DDR in die UdSSR zum Ausdruck, dem ein Wert von 20 v.H. auf der Einfuhrseite gegenübersteht (1980). Bei den Einfuhren der DDR dominieren die Grundstoffe und Produktionsgüter mit einem Wert von rd. 50 v.H. Das für den Fünfjahreszeitraum 1981–1985 geschlossene Handelsabkommen zwischen der UdSSR und der DDR ist auf eine Verbesserung der Warenstruktur gerichtet, wenn auch die starken Rohstoffsicherungsinteressen der DDR nicht zu verkennen sind. Das Abkommen sieht vor, ein — preisbereinigtes — Volumen von über 48 Mrd. Rubel im Fünfjahrplan[S. 129]zeitraum abzuwickeln. Die ursprünglich geplante Steigerung des Handels um 40 v.H. 1985 gegenüber 1980 wird wahrscheinlich überboten werden, da die bislang realisierten Steigerungsraten über den Planansätzen liegen. Hauptlieferposten der DDR sind Schiffe, Schienenfahrzeuge, Landmaschinen, Werkzeugmaschinen, Hebe- und Fördermittel, Ausrüstungen für die chemische Industrie, bei Konsumgütern: Bekleidung, Möbel und Haushaltswaren. Hauptposten der UdSSR sind Pkws, Roh- und Grundstoffe wie Erdöl, Erdgas, Steinkohle, Walzstahl, Zellstoff, Baumwolle, Aluminium, Schnittholz, Papier, Getreide. Nicht gesichert ist die ursprünglich zugesagte Liefermenge von 19 Mill.~t Erdöl pro Jahr. Eine verminderte Lieferung wäre mit erheblichen Preissteigerungen verbunden, die den finanziellen Spielraum der DDR weiter einengen würden. Neben Handelsabkommen, welche die Grundlage für den Austausch von Waren und Dienstleistungen bilden, treten in zunehmendem Maße andere Formen wirtschaftlicher Zusammenarbeit, welche die Verflechtung der beiden Volkswirtschaften intensivieren sollen. So sind seit 1964 zahlreiche Regierungs- und Ministerabkommen über Forschungs- und Produktionskooperation zur Spezialisierung und langfristigen Vertiefung der gegenseitigen Beziehungen vor allem auf dem Gebiet der Rohstoffversorgung und der Entwicklung und Lieferung „entscheidender Industrieerzeugnisse“ abgeschlossen worden — davon mehr als die Hälfte seit dem VIII. Parteitag der SED (1971). Seit 1967 werden — als eine besondere Art der Zusammenarbeit — „Direktbeziehungen“, die abrechnungspflichtige Arbeitspläne einschließen, zwischen den Industrieministerien, anderen zentralen staatlichen Organen und Kombinaten der DDR und der UdSSR gepflegt. Um die engen Bindungen noch weiter zu vertiefen, wird die Angleichung der Planungssysteme beider Länder vorangetrieben. Dabei soll sowohl die Planung der Investitionen, des Arbeitsvermögens, der materiell-technischen Versorgung und des Ah. als auch der Aufbau des Kennziffersystems und die Untergliederung der Jahres-, Fünfjahr- und Perspektivpläne weitgehend abgestimmt werden. Von zentraler Bedeutung für die wirtschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern ist die im März 1966 auf der Grundlage des (1975 völlig neugefaßten; GBl. II, S. 238) „Vertrages über Freundschaft, gegenseitigen Beistand und Zusammenarbeit zwischen der DDR und der UdSSR“ (12. 6. 1964) gebildete „Paritätische Regierungskommission für ökonomische und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit DDR-UdSSR“ (PRK). Die DDR wird gegenwärtig von G. Schürer (SED), stellv. Vors. des Ministerrats und Vors. der Staatlichen Plankommission der DDR, die UdSSR von N. A. Tichonow, Ministerratsvorsitzender der Sowjetunion, vertreten. Abwechselnd finden in beiden Staaten wenigstens 2 Tagungen pro Jahr statt, denen ein jeweils abgestimmter Arbeitsplan zugrunde liegt. Die wichtigsten Aufgaben der Kommission sind: Erweiterung und Vertiefung der Zusammenarbeit (vor allem in den sog. Wachstumsbranchen); Koordinierung der Volkswirtschaftspläne, insbesondere der Fünfjahrpläne; Erarbeitung von Entwicklungsprognosen; Zusammenarbeit zwischen Planungsorganen, Ministerien und Institutionen; Aufnahme von „Direktbeziehungen“; Koordinierung und Kooperation der Tätigkeit der wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen; Vertiefung der Kooperation und Spezialisierung gemäß dem beiderseitigen Programm bis 1990. Bis Mitte 1982 tagte die Kommission 30mal. Auf der 30. Tagung wurden 16 Abkommen geschlossen. Das wohl bedeutendste betrifft die Errichtung einer Eisenbahnfährverbindung zwischen den Häfen Saßnitz und Klaipeda in der Litauischen SSR. Diese Linie hat den Vorzug vor der Errichtung einer Verbindung aus der Bundesrepublik Deutschland (Lübeck oder Kiel) in die Sowjetunion erhalten. Der Fährverkehr auf der neuen Linie soll im Jahre 1986 aufgenommen werden. Einen Schwerpunkt der Tagung stellte die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Energiewirtschaft dar. Die gemeinsame Nutzung der Braunkohletechnologie soll vorangetrieben werden. Generell sind eine Reihe von Maßnahmen darauf gerichtet, die Erzeugnisqualität von Investitions- und Konsumgütern zu verbessern. Ob die DDR — vor allem was die geforderten Rohstoffpreise und die Qualität der von der UdSSR gelieferten Waren betrifft — ökonomisch von der UdSSR übervorteilt wird, läßt sich nicht eindeutig klären. Die tatsächliche Preisentwicklung bei Ex- und Importen Ende der 60er Jahre zeigt eine Verbesserung der terms of trade für die DDR, was die Behauptung von einer Preisausbeutung nicht stützt. Ferner macht die immer stärker werdende wirtschaftliche Position der DDR gegenüber der UdSSR derartige Praktiken, zumindest in der jüngeren Vergangenheit, nicht sehr wahrscheinlich. Wichtiger Grund hierfür ist, daß die UdSSR inzwischen in manchen Industriezweigen (Schiffsantriebe, Werkzeugmaschinen, Rechenmaschinen) in großem Umfang auf Importe aus der DDR angewiesen sein dürfte. Angesichts der hohen Kosten bei Förderung und Transport der sowjetischen Rohstoffe drängt die UdSSR seit Anfang der 60er Jahre jedoch darauf, von der DDR, wie auch von anderen Rohstoffbezugsländern im RGW, einen finanziellen und materiellen Kostenbeitrag zu erhalten. Ein derartiger Beitrag wird seitdem von der DDR in Form von Investitionsbeteiligungen auch geleistet. Insgesamt waren hierfür im Zeitraum 1976–1980 8 Mrd. Mark vorgesehen. [S. 130]Die neuerliche Verschlechterung der terms of trade gegenüber der Sowjetunion ist im wesentlichen auf die stark angestiegenen Rohstoffpreise, vor allem für Erdöl, zurückzuführen. Die Gründe für das Handelsbilanzdefizit gegenüber der Sowjetunion in Höhe von 1,7 Mrd. VM sind vor allem hier zu suchen. Gegenwärtig (1980) hat die DDR für 19 Mill. Tonnen Erdöl (incl. Erzeugnisse) 1,42 Mrd. Rubel zu zahlen. Aufgrund von Investitionsbeteiligungen im RGW verfügte die DDR bis 1980 über ein Sonderkontingent in Höhe von rd. 5 Mill. Tonnen zu einem günstigen Preis in Höhe von 15 Rubel je Tonne Erdöl. Der Wegfall dieses Vorteils sowie die laufenden Preisanpassungen im RGW könnten zu mehr als einer Verdoppelung der Erdölrechnung der DDR führen. Das DIW schätzt für 1985 einen Tonnenpreis von gut 170 gegenüber 65 Transfer-Rubel im Jahre 1980. Dieser läge allerdings nach wie vor unter dem Weltmarktpreis, nach DDR-Angaben waren es in der Vergangenheit 40 bis 50 v.H. VII. Außenhandelspreise und Verrechnungsverkehr Die Preisbildung im Ah. wird in Ermangelung eigener Bewertungsmaßstäbe im sozialistischen System überwiegend nach den auf den „internationalen Märkten“ herrschenden Preisen (Weltmarktpreisen) vorgenommen. Diese bilden unter Berücksichtigung verschiedener ökonomischer Faktoren (Angebot und Nachfrage, Lieferfristen, Bestellmenge, Rabatte usw.) die Basis für die zwischen den Wirtschaftspartnern stattfindenden Preisverhandlungen, deren Ergebnis in der Regel in ausländischer Währung festgelegt und danach in Valuta-Mark bzw. Binnenwährung umgerechnet wird. Die Umrechnung der Ah.- in Binnenpreise erfolgt beim Warenimport nach festgelegten Umrechnungskursen: Die Kurse richten sich nach dem Umfang des Warenexports, der notwendig ist, um die zur Einfuhr benötigten Devisen zu beschaffen. Bei Exportwaren werden die Differenzen zwischen Ah.- und Binnenpreisen, die auch durch die Richtungskoeffizienten beeinflußt werden können, in die finanziellen Ergebnisse der Produzenten eingerechnet (Exportpreis). Die Preisbildung anhand der Weltmarktpreise erfolgt [S. 131]sowohl im Handel mit westlichen kapitalistischen Ländern als auch mit den RGW-Mitgliedsländern und anderen sozialistischen Volkswirtschaften sowie den Entwicklungsländern. Innerhalb des RGW stellt die Preisgestaltung im Intrablockhandel ein vieldiskutiertes Problem dar, das vor allem aufgrund der Besonderheiten des sozialistischen Systems bis heute keiner Lösung zugeführt werden konnte. Im Komplexprogramm von 1971 war vorgesehen, von den gegenwärtig gültigen Preisbildungsprinzipien im gegenseitigen Handel auszugehen, d.h. die Preise auf der Grundlage der Weltmarktpreise „vom schädlichen Einfluß der konjunkturellen Faktoren des kapitalistischen Marktes bereinigt“ festzulegen, gleichzeitig aber „das Problem der Vervollkommnung des Außenhandelspreissystems gründlich zu analysieren“. Um die andauernde Abhängigkeit von den „kapitalistischen“ Weltmarktpreisen zu verringern bzw. ganz zu vermeiden, ist deshalb häufig vorgeschlagen worden (z.B. J. Arojo, M. Sawow), eine eigene — weltmarktpreisunabhängige — Preisbasis für die sozialistischen Länder zu schaffen. Dies scheiterte jedoch bisher in Ermangelung brauchbarer, theoretisch fundierter Preisbildungskriterien. So kann ein Preissystem, das von den Kostenstrukturen der RGW-Länder ausgeht, deshalb keine Alternative sein, da diese Strukturen als Ausdruck staatlicher Politik ein viel zu weit reichendes Spektrum der Abweichung vom tatsächlichen Wert dieser Güter aufweisen. Eine Modifizierung des bestehenden Preissystems wird jedoch für notwendig erachtet, da sich herausstellte, daß die mengen- und wertmäßige Abstimmung der Pläne innerhalb des RGW häufig unabhängig voneinander erfolgte, die Entwicklung neuer Formen der Zusammenarbeit (gemeinsame Investitionen, Betriebe, Austausch wissenschaftlicher Leistungen usw.) es vielfach nicht mehr möglich machte, vergleichbare Preise der Hauptwarenmärkte zu ermitteln und die Langfristigkeit der Planung neue Anforderungen an Stabilität und Anpassungsfähigkeit der RGW-(Plan-)Preise stellte. So sollen zur Förderung von Kooperation und Spezialisierung „wissenschaftlich begründete Preisprognosen“ erarbeitet werden, für die nicht nur der nationale Ist-Aufwand, sondern vor allem „internationale Wertgrößen“ (einschließlich der Berücksichtigung der Währungskurse; Währung/Währungspolitik, III. A.) die Basis bilden sollen. Da eine eigene weltmarktpreisunabhängige Preisbasis im RGW bisher nicht verwirklicht werden konnte, muß weiterhin von den Weltmarktpreisen ausgegangen werden. Angesichts der weltweiten Rohstoffpreisänderungen wurde jedoch eine Änderung des Berechnungsmodus vorgenommen. Bildeten sich die Basispreise im RGW bislang auf der Grundlage der Preise auf den Hauptwarenmärkten des dem jeweiligen Fünfjahrplan vorangehenden Fünfjahresabschnitts und waren diese Preise für die Fünfjahresperiode dann prinzipiell konstant, wurde von 1975 an von den durchschnittlichen Preisen auf den Weltmärkten der dem jeweiligen Planjahr vorangegangenen 5 Jahre ausgegangen. Dieser Berechnungsmodus schließt daher nunmehr jährliche Preisänderungen ein. Neben den Preisbildungsschwierigkeiten sehen sich die Wirtschaftsfachleute der DDR in der Frage des internationalen Verrechnungsverkehrs mit weiteren Problemen konfrontiert. Gegenüber westlichen bzw. nichtsozialistischen Ländern wurden in den 50er und 60er Jahren die gegenseitigen Forderungen sowohl im Rahmen von bilateralen Handels- und Zahlungsabkommen, d.h. auf dem Clearingwege, sowie über Kompensationen oder Switchoperationen beglichen. Seitdem wird auf der Grundlage von bilateralen Handels- oder Kooperations-(Rahmen-) Abkommen eine Zahlung in konvertibler Währung vorgenommen. Auch mit den RGW-Ländern wurden Zahlungstransaktionen bis 1964 vorwiegend auf bilateraler Ebene abgewickelt. Mit der Gründung der Internationalen Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (IBWZ) als internationale Verrechnungsinstanz und der Einführung des „transferablen Rubels“ (1964), der nicht mit westlichen konvertiblen Währungen vergleichbar, vielmehr lediglich als Verrechnungsgröße anzusehen ist, haben im RGW Bestrebungen begonnen, zu einer mehrseitigen Verrechnung überzugehen. Daß diese bislang nicht überzeugend funktionierte, lag nicht zuletzt in der Schwierigkeit und dem fehlenden Interesse der Mitgliedsländer begründet, die langfristigen, bilateral abgestimmten Ah.-Pläne und Handelsabkommen so auszurichten, daß entstehende Guthaben (bei der IBWZ) multilateral verwendet werden können. Auch Zahlung in konvertibler Währung innerhalb des RGW — besonders für „harte“ Waren wie z.B. Rohöl — ist künftig keinesfalls ausgeschlossen und wird z. T. bereits praktiziert. Ulrich Diech Literaturangaben Absatzwirtschaft der Kombinate und Betriebe. Hrsg. P. Kohlert (u.a.). Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1982. Betriebswirtschaftliche Aufgaben im Außenhandel der DDR. Autorenkoll. u. Ltg. v. W. Kupferschmidt. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1982. Außenhandel DDR. Handbuch. Hrsgg. v. d. Kammer f. Außenhandel der DDR. Berlin (Ost); Kammer f. Außenhandel 1977. Sozialistische Außenwirtschaft. Autorenkoll. u. Ltg. v. E. Faude, G. Grote u. C. Luft. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1976. Bethkenhagen, J., u. H. Lambrecht: Die Außenhandelsbeziehungen der DDR vor dem Hintergrund von Produktion und Verbrauch. Köln: Bundesinstitut für ostwissenschaftliche und internationale Studien 1979. (Berichte d. Bundesinst. f. ostwiss. u. internat. Studien. 1979.) Dietsch, Ulrich: Außenwirtschaftliche Aktivitäten der DDR. Hamburg: Weltarchiv 1976. (Veröff. d. HWWA-Inst. f. Wirtschaftsforschung — Hamburg.) Effektivität der Außenwirtschaftsbeziehungen der sozialistischen Volkswirtschaft. Autorenkoll. u. Ltg. v. H. Bleßing. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1977. Haendcke-Hoppe, M.: Die Außenwirtschaftsbeziehungen der DDR. Grundzüge, Schwerpunkte, Perspektiven. Berlin: Forschungsstelle für gesamtdeutsche, wirtschaftliche und soziale Fragen 1980. (FS-Analysen. 1980, 4.) Lieser-Triebnigg, E.: Das Recht des Außenhandels in der DDR. Organisation und Arbeitsweise. Köln: Wissenschaft und Politik 1978. (Abhandlungen zum Ostrecht. 15.) <LI>Wörterbuch der Außenhandelspraxis. Ein Nachschlagewerk rund um das Außenhandelsgeschäft. Autorenkoll. u. Ltg. v. B. Stassen u. H. Schrader. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1977. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 122–131 Außenpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung

Siehe auch: Außenwirtschaft: 1969 Außenwirtschaft und Außenhandel: 1975 1979 Interzonenhandel: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 I. Allgemeine Grundlagen Unter Aw. wird die Gesamtheit der internationalen wirtschaftlichen Beziehungen einer Volkswirtschaft einschließlich der Produktionssphäre verstanden. Der Ah. ist wichtigster Teilbereich der Aw. Über den Ah. werden die meisten anderen Formen der Aw.-Tätigkeit wie wissenschaftlich-technische…

DDR A-Z 1985

Nation und nationale Frage (1985)

Siehe auch: Deutschlandplan des Volkes: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Deutschlandpolitik: 1963 1965 1966 1969 Deutschlandpolitik der SED: 1975 1979 Gesamtdeutsche Arbeit: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Nationales Dokument: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nation und nationale Frage: 1975 1979 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1965 1966 Wiedervereinigung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Seit ihrem VIII. Parteitag im Juni 1971 vertritt die SED die Ansicht, daß die NF. auf deutschem Boden endgültig von der Geschichte „entschieden“ sei. Honecker erklärte vor dem Parteitag, man müsse bei der Einschätzung der NF. „von ihrem Klasseninhalt ausgehen“: Während in der Bundesrepublik Deutschland die „bürgerliche Nation“ fortbestehe, deren Wesen durch den „unversöhnlichen Klassenwiderspruch zwischen der Bourgeoisie und den werktätigen Massen“ bestimmt werde, entwickle sich in der DDR die „sozialistische Nation“. Im Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR 1972 konnte eine gemeinsame Deutung der NF. nicht mehr gefunden werden. Die Bundesregierung hielt an ihrer Überzeugung fest, daß die Einheit der N. ein verbindendes Element zwischen den Deutschen in beiden Staaten sei. Dem widersprach die DDR. Beide Seiten kamen schließlich überein, den Vertrag unbeschadet ihrer unterschiedlichen Auffassungen „zu grundsätzlichen Fragen, darunter zur nationalen Frage“ abzuschließen. Wenn Repräsentanten der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) schließlich betonten, es gäbe „nicht zwei Staaten einer Nation, sondern zwei Nationen in Staaten verschiedener Gesellschaftsordnung“ (A. Norden, Fragen des Kampfes gegen den Imperialismus, Berlin [Ost] 1972, S. 22), so stand diese Interpretation der NF. in klarem Gegensatz zu der von der SED bis 1969 eingenommenen Position. Während der ersten zwei Jahrzehnte der Geschichte der DDR versicherte die SED stets, daß die Wiederherstellung des einheitlichen deutschen Nationalstaates ein wichtiges Ziel ihrer Politik sei: „Wir sind für die Einheit Deutschlands, weil die Deutschen im Westen unserer Heimat unsere Brüder sind, weil wir unser Vaterland lieben, weil wir wissen, daß die Wiederherstellung der Einheit Deutschlands eine unumstößliche historische Gesetzmäßigkeit ist und jeder zugrunde gehen wird, der sich diesem Gesetz entgegenzustellen wagt.“ (W. Ulbricht in seinem Schlußwort auf dem IV. SED-Parteitag 1954) Im Dezember 1960 bezeichnete Ulbricht vor dem Zentralkomitee (ZK) der SED die Ansicht, daß zwei deutsche N. entstehen könnten, als „falsche Perspektive“. Im Mittelalter habe es geschehen können, daß sich vom Körper der deutschen N. einzelne Glieder lösten und zu selbständigen N. wurden. Sobald sich jedoch erst einmal eine moderne N. herausgebildet habe, sei „trotz vorübergehender Spaltung die Wiederherstellung der Einheit der Nation historisch unvermeidlich“. In den 50er Jahren bediente sich die DDR des Attributs „national“ häufig zur Charakterisierung wesentlicher Elemente und Institutionen ihrer Politik (Nationale Front der DDR; Nationale Geschichtsbetrachtung seit 1952; Nationale Volksarmee (NVA); Nationales Aufbauwerk [NAW]). Bei der Definition des Begriffs N. folgte sie zunächst der Begriffsbestimmung Stalins aus dem Jahre 1913: „Eine Nation ist eine historisch entstandene stabile Gemeinschaft von Menschen, entstanden auf der Grundlage der Gemeinschaft der Sprache, des Territoriums, des Wirtschaftslebens und der sich in der [S. 925]Gemeinschaft der Kultur offenbarenden psychischen Wesensart.“ (Stalin in „Marxismus und nationale Frage“) Seit 1962 ist diese Definition Stalins mehrfach als formal und abstrakt kritisiert worden, ohne daß es jedoch der SED gelang, eine neue verbindliche Kurzformel zu finden. In der „Einheit“ (Heft 5, 1962) bezweifelte A. Kosing die Verwendbarkeit der zuvor stets als verbindlich anerkannten Begriffsbestimmung Stalins mit dem Hinweis darauf, daß N. auf bestimmten sozialökonomischen Grundlagen gewachsen seien und daß im Osten und Westen unterschiedliche Entwicklungsstufen existierten. Die Schlußfolgerung, in Deutschland entstünden mithin zwei N., lehnte Kosing indessen ab. Nachdem Ulbricht 1962 — nach der amerikanisch-sowjetischen Konfrontation in der Kuba-Frage — einen „nationalen Kompromiß“ zur Lösung der NF. der Deutschen auf der Grundlage Friedlicher Koexistenz zwischen beiden Staaten empfohlen hatte, ohne den Inhalt eines solchen Kompromisses näher zu erläutern, versicherte die SED in ihrem auf dem VI. Parteitag im Januar 1963 verabschiedeten Programm, sie halte „unverrückbar an ihrem Ziel, der Wiederherstellung der nationalen Einheit Deutschlands“, fest. Historische Mission der Partei sei es, durch die „umfassende Verwirklichung des Sozialismus“ in der DDR eine feste Grundlage dafür zu schaffen, daß „in ganz Deutschland die Arbeiterklasse die Führung übernimmt, die Monopolbourgeoisie auch in Westdeutschland entmachtet und die nationale Frage im Sinne des Friedens und des gesellschaftlichen Fortschritts gelöst wird“. Auch die Verfassung der DDR von 1968 ging in ihrer Präambel und vor allem in den Artikeln 1 und 8 von der Existenz einer deutschen N. in zwei Staaten aus. Nachdem in den 60er Jahren insbesondere sowjetische Ideologen versucht hatten, die von Stalin genannten Kriterien einer N. zu verfeinern und durch weitere Begriffsmerkmale zu ergänzen, ohne daß ihnen eine neue verbindliche Definition gelang, bemühte sich die SED um eine genauere Unterscheidung verschiedener Typen von N.: 1. „Bürgerliche N.“, die — wie die britische und die französische — bereits in einer „vorkapitalistischen“ Periode entstanden seien, 2. „sozialistische N.“ in der Sowjetunion und in den nach 1945 entstandenen Volksdemokratien, 3. aus kolonialer Abhängigkeit befreite N. in Asien und Afrika, 4. die durch „imperialistische Mächte im Bund mit der einheimischen Reaktion“ gespaltenen N. in Deutschland, Korea und Vietnam (E. Hühns, Heimat — Vaterland — Nation, Berlin [Ost] 1969). In der zweiten Hälfte der 60er Jahre legte die SED ferner zunehmend Wert auf eine Unterscheidung der Begriffe „N.“, „Staatsvolk“ und „Bevölkerung“. Die letztere Bezeichnung wurde im Hinblick auf die mehr als 2 Mill. West-Berliner Bürger verwendet, um nicht der Entscheidung darüber vorzugreifen, ob Berlin (West) als eigener Staat mit voller Völkerrechtssubjektivität anzusehen sei. Die Bewohner der Bundesrepublik Deutschland einerseits, die der DDR andererseits wurden dagegen jeweils als voneinander völlig unabhängige „Staatsvölker“ bezeichnet — 1967 kodifizierte die DDR ein spezifisches Staatsangehörigkeitsrecht aller DDR-Bürger (einschließlich derer, die nach 1949 ohne Genehmigung das Territorium der DDR und Berlin-Ost verlassen hatten). Dennoch hielt die Partei noch bis 1969 daran fest, daß die Deutschen in beiden Staaten zu einer N. gehörten. Anfang 1970 vollzog die SED in der NF. einen abrupten Kurswechsel. Er stellte eine Reaktion auf die Deutschlandpolitik der Bundesregierung dar, die sich in der Regierungserklärung des Kabinetts Brandt-Scheel die Formel „Zwei Staaten — eine Nation“ zu eigen gemacht hatte, sie aber zugleich gegen das Begehren der DDR nach ausdrücklicher Anerkennung ihrer Völkerrechtssubjektivität ins Feld führte, und zudem aus der These vom Fortbestand der N. sowie der fortbestehenden Vier-Mächte-Verantwortung für Deutschland als Ganzes ihre Forderung nach besonderen innerdeutschen Beziehungen ableitete. Die im Art. 1 der Verfassung vom April 1968 enthaltene Charakterisierung der DDR als „sozialistischer Staat deutscher Nation“ wurde seitdem im politischen Sprachgebrauch durch die Bezeichnung „sozialistischer deutscher Nationalstaat“ ersetzt. Die im Widerspruch zur neuen Interpretation der NF. stehenden Verfassungsnormen wurden schließlich von der Volkskammer mit Wirkung vom 7. 10. 1974 abgeschafft: Als „ein sozialistischer Staat der Arbeiter und Bauern“ (Art. 1) will die DDR nunmehr verstanden werden. Aus der Präambel der Verfassung wurde der Hinweis auf die Verantwortung für den zukünftigen Weg der „ganzen deutschen Nation“ entfernt. Der 2. Absatz des Art. 8, der die „schrittweise Annäherung der beiden deutschen Staaten bis zu ihrer Vereinigung auf der Grundlage der Demokratie und des Sozialismus“ postulierte, wurde ersatzlos gestrichen. Für die Führung der DDR stellte die 1969/70 eingeleitete neue Ostpolitik der sozialliberalen Bundesregierung insofern eine ernste Herausforderung dar, als sie ihr eigenes Bemühen um die Herausbildung eines spezifischen DDR-Staatsbewußtseins durch intensivere Kontakte und Kommunikationsmöglichkeiten zwischen den Deutschen in beiden Staaten behindert und gefährdet sah. Zudem meinte die SED, in dem Rückgriff der Bundesregierung auf die ursprünglich auch von ihr gebrauchte Formel „Zwei Staaten — eine Nation“ ein Instrument zur fortgesetzten Einwirkung auf die innere Entwicklung der DDR sehen zu müssen, obwohl ein solcher Anspruch von der Bundesrepublik nicht geltend gemacht wurde. Im Grundlagenvertrag (Art. 6) war festgelegt worden, daß sich die Hoheitsgewalt jedes der beiden Staaten auf sein Staatsgebiet beschränkt und die Unabhängigkeit und Selbständigkeit beider in inneren und äußeren Angelegenheiten zu respektieren ist. Trotzdem fühlte sich die SED durch die Ost- und Deutschlandpolitik der Bundesregierung in die Defensive gedrängt, die ihren deutlichsten Ausdruck in der Politik der Abgrenzung der DDR findet. Nach Auffassung der SED-Führung läßt derzeit kein Kriterium den Schluß zu, daß eine einheitliche deutsche N. bestünde — weder existiere ein gemeinsames Territorium beider Staaten noch eine gemeinsame Wirtschaft. [S. 926]Auch ein drittes Kriterium — die Gemeinsamkeit bestimmender psychischer und moralischer Eigenschaften — verweise auf diametrale Unterschiede in den Lebensgewohnheiten und Denkweisen der Bürger beider Staaten. Eine gemeinsame Kultur existiere nicht mehr („Denn die herrschende Kultur ist stets die Kultur der herrschenden Klasse“, so A. Norden a.a.O., S. 23), von geschichtlicher Gemeinsamkeit könne angesichts des abweichenden Geschichtsverständnisses ebenfalls nicht mehr gesprochen werden. Schließlich lasse auch die gemeinsame deutsche Sprache keinen Schluß auf den Fortbestand einer N. zu: Deutsch werde in Österreich sowie in Teilen der Schweiz, Luxemburgs und Ostfrankreichs gesprochen, ohne daß daraus die Zugehörigkeit zur deutschen N. abzuleiten sei. Zwar dürfen nach Meinung der SED ethnische Besonderheiten nicht übersehen werden; sie könnten jedoch nicht das Wesen einer N. bestimmen — als das Bestimmende gilt vielmehr die Klassenstruktur, die sozialökonomische Gestalt einer Gesellschaft: „Nationen sind in erster Linie das Resultat grundlegender ökonomischer und sozialer Entwicklungsprozesse und geschichtlicher Klassenkämpfe.“ (H. Axen, Zur Entwicklung der sozialistischen Nation in der DDR, Berlin [Ost] 1973, S. 16) Diese Anfang der 70er Jahre vollzogene Umdeutung der NF. ist in breiten Schichten der Bevölkerung der DDR auf Unverständnis und Widerspruch gestoßen — teilweise sogar bei Mitgliedern der SED, die viele Jahre lang in einer ganz anderen Konzeption geschult worden waren. Im Anschluß an die von der Volkskammer am 7. 10. 1974 beschlossene Verfassungsänderung hielt E. Honecker eine Erläuterung für geboten. Auf der 13. Tagung des ZK der SED erklärte er im Dezember 1974: „Unser sozialistischer Staat heißt Deutsche Demokratische Republik, weil ihre Staatsbürger der Nationalität nach in der übergroßen Mehrheit Deutsche sind … Staatsbürgerschaft — DDR, Nationalität — deutsch. So liegen die Dinge.“ (ND 13. 12. 1974) Das auf dem IX. Parteitag im Mai 1976 verabschiedete Parteiprogramm der SED beschreibt die „sozialistische Nation“ als „eine von antagonistischen Widersprüchen freie, stabile Gemeinschaft freundschaftlich verbundener Klassen und Schichten, die von der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei geführt wird. Sie umfaßt das Volk der Deutschen Demokratischen Republik und ist gekennzeichnet durch den souveränen Staat auf deren Territorium.“ In der DDR wachse ein „sozialistisches Nationalbewußtsein, in dem sich sozialistischer Patriotismus und proletarischer Internationalismus organisch verbinden“. Auf die Bedeutung der NF. im Verständnis der SED hat schließlich im Jahr 1976 A. Kosing in einer umfangreichen Studie hingewiesen: „Das Problem der Nation ist so für uns zu einem wichtigen Feld des ideologischen Klassenkampfes geworden.“ (A. Kosing, Nation in Geschichte und Gegenwart, Berlin [Ost] 1976, S. 16) Die sozialistische N. in der DDR, deren Herausbildung nach Kosing bereits Mitte der 50er Jahre begann, und die „kapitalistische Nation in der BRD“ seien „Entwicklungsformen entgegengesetzter ökonomischer Gesellschaftsformationen“ (a.a.O., S. 99), sie ließen sich nicht vereinigen. Vergleiche mit anderen geteilten Ländern wie Korea und Vietnam hält der Autor nicht für zulässig. Während in diesen außereuropäischen Ländern ein Vereinigungsprozeß möglich bleibe, habe die DDR erkannt, daß ihre „frühere Zielsetzung, die beiden deutschen Staaten zu vereinigen und in einem längeren Entwicklungsprozeß zu einer einheitlichen sozialistischen deutschen Nation zu gelangen, durch die Gestaltung der realen geschichtlichen Bedingungen, durch den Verlauf des Klassenkampfes im nationalen wie internationalen Maßstab gegenstandslos und irreal“ geworden sei (a.a.O., S. 107). Ein „Nachweis der relativen ethnischen Homogenität der sozialistischen Nation in der DDR und der kapitalistischen Nation in der BRD“ zeige nur ihre „gemeinsame geschichtliche Herkunft“, beweise aber nichts hinsichtlich einer „sogenannten Einheit der gegensätzlichen sozialen Organismen“ (a.a.O., S. 146). Kosing legte großen Wert auf die Unterscheidung von N. und Nationalität: „Die sozialistische Nation in der DDR und die kapitalistische Nation in der BRD unterscheiden sich nicht ihrer ethnischen Charakteristik, ihrer Nationalität nach, sondern ihren sozialen Grundlagen und Inhalten nach, weil es sich um zwei qualitativ verschiedene historische Typen der Nation handelt.“ (a.a.O., S. 179) Die Frage, ob zu einem späteren Zeitpunkt — nach einem Sieg der „sozialistischen Revolution“ in der Bundesrepublik Deutschland — wieder eine einheitliche, dann „sozialistische deutsche N.“ entstehen könnte, wollte Kosing „weder positiv noch negativ beantworten. Das wird von geschichtlichen Bedingungen abhängen, die heute niemand vorhersagen kann. Möglich ist verschiedenes.“ (a.a.O., S. 305 f.) Im Entwurf des ZK-Berichts an den IX. Parteitag der SED (1976) war zunächst ein Abschnitt über die Perspektiven zweier N. — einer bürgerlichen und einer sozialistischen — und ihre mögliche Vereinigung im Sozialismus enthalten. In der veröffentlichten Endfassung des Berichts fehlte dieser Aspekt. Bei der Vorbereitung des X. Parteitages der SED (1981) erklärte Honecker: „… wenn der Tag kommt, an dem die Werktätigen der Bundesrepublik an die sozialistische Umgestaltung der Bundesrepublik Deutschland gehen, dann steht die Frage der Vereinigung beider deutscher Staaten vollkommen neu.“ (ND 16. 2. 1981) Ein am 10. 10. 1983 im ND veröffentlichter Brief Honeckers an Bundeskanzler Kohl endete mit der Feststellung, die DDR schließe sich der Forderung nach einem atomwaffenfreien Europa „im Namen des deutschen Volkes“ an. Auch andere Äußerungen von Sprechern der SED lassen es als nicht ausgeschlossen erscheinen, daß die DDR in einer veränderten und für sie günstigeren Situation einen Rückgriff auf die „nationale“ Argumentation der 50er und 60er Jahre als Mittel einer offensiven Deutschlandpolitik neu entdeckt. Vorerst jedoch bereitet es der SED erhebliche Mühe, die seit Anfang der 70er Jahre gewandelte Interpretation der NF. im eigenen Herrschaftsbereich und auf interna[S. 927]tionaler Ebene zu begründen und zu verteidigen. Deutschlandpolitik der SED; Nationalismus; Staatsbürgerschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 924–927 Nahrungsgüterwirtschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z National-Demokratische Partei Deutschlands (NDPD)

Siehe auch: Deutschlandplan des Volkes: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Deutschlandpolitik: 1963 1965 1966 1969 Deutschlandpolitik der SED: 1975 1979 Gesamtdeutsche Arbeit: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Nationales Dokument: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nation und nationale Frage: 1975 1979 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1965 1966 Wiedervereinigung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Seit ihrem VIII. Parteitag im Juni 1971…

DDR A-Z 1985

Bau- und Wohnungswesen (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 I. Überblick Die Bauwirtschaft ist der Wirtschaftsbereich für Hoch- und Tiefbau sowie Bauinstandsetzungen, der grundsätzlich jene Betriebe umfaßt, die am Prozeß [S. 153]der Bauvorbereitung und Baudurchführung teilhaben. Dieser Bereich mit rund 600.000 Beschäftigten ist mit den übrigen Sektoren der Volkswirtschaft eng verflochten, denn er liefert für diese nicht nur Vorleistungen im weitesten Sinne, sondern alle zentralen Planungen der Produktion, der Infrastruktur, der Wohnungsversorgung tangieren ihn. Zentrales Organ der Bauwirtschaft ist das Ministerium für Bauwesen, das sowohl aufgrund der vom Ministerrat als auch von der Staatlichen Plankommission vorgegebenen Ziele die Planung der Bauproduktion im Detail realisiert und auch als zentrales Leitungsorgan die bereichsmäßige Steuerung der ihm unterstellten Kombinate und Betriebe durchführt sowie die örtliche Bauwirtschaft anleitet. Ihm unterstehen neben den direkt Bauleistungen produzierenden Baukombinaten und Baubetrieben (einschl. Tiefbau, Industriebau, Wohnungsbau und sonstiger Spezialbau), die Bauforschung (Bauakademie der DDR), Betriebe der Baumechanisierung, der Baumaterialienindustrie, des Baumaterialhandels sowie die Organe der staatlichen ➝Bauaufsicht. Daneben steht es auf regionaler Ebene in engem Kontakt mit den Räten der Bezirke und Kreise und leitet die — quasi doppelt unterstellten — Bezirks- und Kreisbauämter sowie die bezirksgeleiteten Baubetriebe (einschl. der Bauhandwerksbetriebe) an. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, daß gerade bei der Planung der Bauaufgaben zentrale Vorstellungen mit regionalen Gegebenheiten und Anforderungen abgestimmt werden müssen. Seit 1960 hat sich der Anteil der Bauwirtschaft am Nettoprodukt der DDR (Nationaleinkommen) von 5,6 v.H. (1960) auf 6 v.H. (1979) erhöht; er ist im Zuge der Intensivierungsstrategie (mehr Modernisierung statt Neubau) jüngst allerdings wieder auf 5,8 v.H. (1982) gesunken. Der Anteil der Bauwirtschaft an der Gesamtbeschäftigung hat sich im gesamten genannten Zeitraum von 6 auf 7 v.H. erhöht. Die bauwirtschaftliche Gesamtleistung, im Bauvolumen erfaßt, wird in der DDR zu 64 v.H. von der Bauindustrie, zu 12 v.H. vom Bauhandwerk, zu rund 8 v.H. von den Baueinrichtungen der Landwirtschaft (Zwischengenossenschaftliche Bauorganisationen der Landwirtschaft und Meliorationsgenossenschaften) sowie zu 16 v.H. von den übrigen Betrieben außerhalb der B. (z.B. landwirtschaftliche Baubrigaden [1980: 2 v.H.] sowie Betrieben anderer Wirtschaftsbereiche) erzeugt. II. Entwicklung des Bauvolumens Das Bauvolumen der DDR entwickelte sich ähnlich wie die Brutto-Anlageinvestitionen (Investitionen) und zeigt seit 1960 deutliche Wachstumsschwankungen. Eine schwache Entwicklung trat während der Wachstumskrise zu Anfang der 60er Jahre, im Jahre 1966 — damals ergaben sich Anpassungsschwierigkeiten an die Reformen (Neues Ökonomisches System [NÖS]) — sowie Anfang der 70er Jahre auf. Systemimmanente Schwächen der B. wurden sichtbar: Schwierigkeiten bei der Bereitstellung von Baumaterialien, die nicht bedarfsgerechte regionale Verteilung der Baukapazitäten, eine Zersplitterung der Bauleistungen der Betriebe auf zu viele gleichzeitig begonnene Baustellen sowie Probleme bei der Einführung neuer Technologien. Mit der Rezentralisierung sollten auch diese Probleme überwunden werden. Auffällig ist, daß die Entwicklung der Investitionen und des Bauvolumens seit den siebziger Jahren stärker voneinander abweicht als in der vorhergegangenen Periode. Den seitdem erheblichen Schwankungen in der Investitionstätigkeit stehen fast konstante Zunahmen der Bauleistungen gegenüber, die in den meisten Jahren bis 1977 5–6 v.H. erreichten, gelegentlich sogar darüber lagen. Seitdem trat allerdings im Zusammenhang mit der Intensivierung der Investitionstätigkeit (vermehrte Rationalisierung in vorhandener Bausubstanz) eine drastische Wachstumsbeschränkung ein. Stabilisierend hat sich aber der hohe Stellenwert des Wohnungsbaus in der Sozialpolitik seit dem VIII. Parteitag der SED (1971) ausgewirkt. Charakteristisch für die DDR ist der relativ hohe Anteil der Baureparaturen, die — nach der in der DDR üblichen Abgrenzung — zu einem Viertel bis zu einem Drittel auch die Generalreparaturen enthalten. Von der gesamten Bauproduktion sind seit 1960 22–28 v.H. auf Baureparaturen entfallen, von denen wiederum ein Drittel die Instandhaltung der stark veralteten und lange Zeit vernachlässigten Wohngebäude des Altbaus betraf. Dabei haben seit einigen Jahren Versuche an Bedeutung gewonnen, mit industriellen Reparaturmethoden — bei zeitweiliger Umsiedlung der Mieter — ganze Straßenzüge rationell zu überholen und zu modernisieren. Die sonstigen Bauleistungen — zu ihnen rechnen Abbruch- und Enttrümmerungsleistungen, Architektenleistungen für die reine Baudurchführung, Bodennutzungsgebühren, Aufwendungen für Erschließungsarbeiten u.ä. — haben bis Mitte der 70er Jahre mit den Großvorhaben und der damit verbundenen Intensivierung der Vorarbeiten stark zugenommen, danach fielen sie wieder etwas zurück. III. Die Bauinvestitionen Genauso wie bei den Brutto-Anlageinvestitionen (Investitionen) vereinigen in der DDR die „produktiven“ Bereiche auch den größten Teil der Bauinvestitionen; seit 1960 stieg deren Anteil von gut 58 auf 68 v.H. aller Bauinvestitionen. Allein auf Industrie sowie Land- und Forstwirtschaft entfielen 1960 zusammen 45 v.H. und 1980 54 v.H. aller Neubauten. Die Bereiche Verkehr, Post- und Fernmeldewesen sowie der Handel vereinigten auf sich seit 1965 je [S. 154]rund 5 v.H. aller Neubauten, und auf die Bauwirtschaft selbst kamen schließlich 2–3 v.H. Bei den „nichtproduzierenden“ Zweigen konzentrierte sich die Neubautätigkeit vor allem auf den Wohnungsbau, dessen Anteil an den Bauinvestitionen von 1960 bis 1970 von 28 auf 14 v.H. zurückfiel, seitdem aber wieder 20 v.H. erreichte. Auf kulturelle und soziale Einrichtungen (Bildungswesen, Kunst, Gesundheits- und Sozialwesen sowie Sport und Touristik) entfielen 3–7 v.H. der Bauinvestitionen. Die übrigen nichtproduzierenden Bereiche (Staatliche Verwaltung, Bank- und Versicherungswesen) erhielten in der Regel nur 1–3 v.H. aller Bauinvestitionen. IV. Die Wohnungsbauleistungen Die Wohndichte betrug 1939 im Gebiet der heutigen DDR 3,35 Personen je Wohnung, im Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland dagegen 3,7 Personen (vgl. Klaus Dieter Arndt: Wohnverhältnisse und Wohnungsbedarf in der sowjetischen Besatzungszone, Sonderheft des DIW, Nr. 50, Berlin 1960, S. 36). Hinzu kamen geringere Kriegszerstörungen in der DDR und eine stagnierende Bevölkerungszahl, während sich in der Bundesrepublik durch starke Zuwanderungen eine Bevölkerungszunahme ergab. So betrug die Wohndichte (Zahl der Personen je Wohnung) in der DDR 1950 und 1961 3,6 und 3,1 Personen gegenüber 4,9 bzw. 3,4 Personen in der Bundesrepublik. In beiden Gebieten beträgt die Wohndichte gegenwärtig 2,5 Personen. Aus dieser geringeren Dringlichkeit zum Wohnungsneubau erklärt sich auch der vergleichsweise niedrigere Anteil des Wohnungsbauvolumens der DDR am gesamten Bauvolumen: In den 50er Jahren waren es bei insgesamt nur geringem Bauvolumen 30–35 v.H. (Bundesrepublik Deutschland: über 50 v.H.), heute sind es 26 v.H. (Bundesrepublik 46 v.H.). Je Einwohner gerechnet wurden 1950 weniger als ein Viertel, gegenwärtig werden bereits 63 v.H. der westdeutschen Pro-Kopf-Produktion an Wohnbauten erstellt. Obwohl bei dieser Berechnung das Wohnungsbauvolumen zu jeweiliger Preisbasis beider deutscher Staaten von 1967 zugrunde gelegt worden ist, dürften die Ergebnisse den realen Niveauunterschied widerspiegeln, da 1967 die Baukosten im Wohnungsbau in beiden Gebieten einander etwa entsprochen haben. Im Zeitraum 1971 bis Ende 1982 wurden 1.794.300 Wohnungen geschaffen, davon 1.207.100 Neubauwohnungen (einschließlich 142.000 Eigenheime). 124.900 Wohnungseinheiten sind durch Um- bzw. Ausbau von Dachgeschossen und Läden gewonnen worden, 462.300 entfallen auf die Modernisierung, von Altbauten und stellen somit keine Erhöhung des Bestandes dar. In der Bundesrepublik Deutschland betrug die Vergleichszahl für reine Neubauten in der gleichen Zeit rd. 5,7 Mill. Wohnungen. Die Ausstattung der neugebauten Wohnungen hat sich deutlich verbessert: So sind alle 1982 gebauten Wohnungen mit Bad bzw. Dusche und Warmwasser (1960: 17 v.H.) versehen worden sowie mit Einbauküchen (1960: 26 v.H.) eingerichtet, 98 v.H. weisen Zentralheizung (1960: 9 v.H.) und zwei Drittel (1960: 37 v.H.) Balkon bzw. Loggia auf. Die durchschnittliche Wohnungsgröße der neugebauten Wohnungen betrug Anfang der 60er Jahre 55 bzw. 56 qm, sie verringerte sich bis 1967 auf 51 qm; gegenwärtig erreicht sie 58 qm. In der Bundesrepublik Deutschland hat die Durchschnittsgröße seit 1962 von 77 auf rund 100 qm zugenommen. V. Der Wohnungsbestand Am 1. 1. 1971 gab es gemäß den Ergebnissen der Wohnraum- und Gebäudezählung ca. 6 Mill. Wohnungen in der DDR. Der Bestand hat sich somit gegenüber März 1961 um 550.000 Wohnungen erhöht. Unter Berücksichtigung des Nettozugangs der Jahre 1971–1981 läßt sich der Wohnungsbestand zum Jahresende 1981 auf 6,8 Mill. Wohnungen beziffern. Die vorläufigen Ergebnisse der Wohnungszählung zum Jahresende 1981 weisen jedoch lediglich 6,6 Mill. Wohnungen aus; rund 240.000 Wohnungen wurden offensichtlich ausgebucht, da sie der DDR-Bevölkerung für Wohnzwecke nicht zur Verfügung stehen. Wegen der so veränderten statistischen Abgrenzung der Zählung von 1981 gegenüber der von 1971 mindert sich der offiziell ausgewiesene reine Zugang auf 510.000 Wohnungen. Damit standen bei einer Wohnbevölkerung von 16,7 Mill. Personen 393 Wohnungen je 1000 Einwohner zur Verfügung, 1961 waren es 327 Wohnungen. In der Bundesrepublik verfügten bei einem Gesamtbestand von 25,7 Mill. Wohnungen, ohne die sog. verschwundenen Wohnungen (Wohnungszusammenlegungen, Aufgabe von Mansarden- und Souterrainwohnungen für Wohnzwecke) 24,9 Mill., durchschnittlich 1000 Einwohner über 417 bzw. 404 Wohnungen. Bei diesen Feststellungen ist allerdings zu berücksichtigen, daß die Wohnungen in der Bundesrepublik Deutschland im Durchschnitt um 34 v.H. größer sind als in der DDR (78 gegenüber 58 qm). Somit ist der an der Wohnfläche bemessene Versorgungsgrad in der Bundesrepublik günstiger: Je Einwohner gibt es durchschnittlich 32 qm Wohnfläche gegenüber nur 23 qm (1961: 17 qm) in der DDR. Die Wohnungen mit einem oder zwei Wohnräumen machen in der DDR 41 v.H. des Gesamtbestandes aus, in der Bundesrepublik gehören nur 34 v.H. aller Wohnungen in diese Kategorie. In der DDR (37 v.H.) und in der Bundesrepublik (30 v.H.) dominiert die Dreizimmerwohnung. Wohnungen mit 4 und mehr Wohnräumen sind in der DDR mit einem Anteil von 22 v.H. des Bestandes vertreten gegenüber 36 v.H. in der Bundesrepublik. Die Wohn[S. 156]räume erreichen in der DDR nur eine Durchschnittsgröße von 15 qm, in der Bundesrepublik hingegen mehr als 20 qm. Wegen der im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland erheblich niedrigeren Wohnungsbauleistung besteht in der DDR eine weitaus ungünstigere Altersstruktur der Wohnungen: Jahresende 1981 entfielen nur 35 v.H. des Gesamtbestandes auf nach 1945 gebaute Wohnungen — in der Bundesrepublik dagegen über 60 v.H. aller Wohnungen der DDR sind vor 1919 errichtet worden und damit über 60 Jahre alt, 19, v.H. sind in den Jahren von 1919 bis 1945 gebaute Wohnungen. Die Instandhaltung und Modernisierung der Wohngebäude ist in der DDR jahrzehntelang vernachlässigt worden. Eine planmäßige Sanierung von Altbeständen wird erst seit Anfang der 70er Jahre vorgenommen. Deshalb zeigt die Ausstattung der Wohnungen gegenwärtig noch immer erhebliche Mängel: Lediglich 26 v.H. aller Wohnungen (1971: 11 v.H.) haben Zentralheizung, nur gut die Hälfte ist mit Bad bzw. Dusche (1971: 39 v.H.) und mit Innentoilette (1971: 42 v.H.) ausgerüstet; 91 v.H. (1971: 82 v.H.) haben Wasseranschluß in der Wohnung. Dies stellt ein Ausstattungsniveau dar, das in der Bundesrepublik Deutschland bei Bad/Dusche bereits Anfang der 60er Jahre und bei Innentoiletten schon in den 50er Jahren erreicht worden ist. 1968 waren in der Bundesrepublik 79 v.H. aller Wohnungen mit WC, 68 v.H. mit Bad und 32 v.H. mit Sammelheizung ausgerüstet — im Jahr 1978 verfügten etwa 90 v.H. aller Wohnungen über Bad und WC sowie 60 v.H. über eine Sammelheizung. Besonders zurückgeblieben ist in der DDR die Mo[S. 157]dernisierung des Altbestands. Bei den bis 1918 gebauten Wohnungen gibt es derzeit nur in jeder zwanzigsten Zentralheizung, in jeder vierten eine Innentoilette und ein Bad. In den Bezirken Karl-Marx-Stadt, Leipzig und Dresden ist der Altbestand besonders hoch. VI. Wohnungswesen Bei den staatlichen Organen (Räte der Kreise, der Bezirke und Gemeinden) bestehen Wohnungskommissionen, die über die Wohnraumverwendung entscheiden. In der Regel müssen Wohnungssuchende — insbesondere für Neubauwohnungen — lange Wartezeiten hinnehmen. Mit Vorrang werden Personen behandelt, die besondere Leistungen für den Aufbau der DDR geleistet haben, oder aber auch Familien von Arbeitern neuer, erweiterter bzw. besonders wichtiger Industriebetriebe. Deshalb nehmen die Betriebsgewerkschaftsleitungen (BGL) Einfluß auf die Verteilung fertiggestellter Wohnungen, aber auch auf die Verteilung des Altwohnraums. Seit März 1958 bestehen in den meisten Städten Volkseigene Kommunale Wohnungsverwaltungen (KWV), deren Aufgabe es ist, neben den vormals schon staatlichen Wohnbauten auch die in den Nachkriegsjahren aufgrund der sowjetischen Befehle enteigneten Grundstücke (Eigentum; Enteignung) zu verwalten, ebenso Grundstücke ausländischer oder Eigentümer aus der Bundesrepublik Deutschland, ferner Grundbesitz von Personen, die nach dem 17. 6. 1953 die DDR „illegal“ verlassen haben. Erträge aus Grundstücken bzw. Wohnungen, deren Eigentümer bereits vor 1945 im Ausland oder im Gebiet der heutigen Bundesrepublik lebten, werden nach Abzug der Instandhaltungs- und Verwaltungskosten einem Sperrkonto bei der Staatsbank der DDR überwiesen. Grundstücke bzw. Wohnungen von nach dem 17. 6. 1953 nach der Bundesrepublik Deutschland abgewanderten Eigentümern wurden von den „Kommunalen Wohnungsverwaltungen“ in Treuhänderschaft übernommen (Treuhandvermögen). Die Eigentümer haben kein Recht auf die Erteilung von Auskünften oder auf Zahlung von Erträgen aus der Vermietung. Die „Volkseigenen kommunalen Wohnungsverwaltungen“ sind auch die Träger des „Volkseigenen Wohnungsbaus“. Daneben gibt es die seit 1953 existierenden Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG), die den sog. Arbeiterwohnungsbau (1961: 35 v.H., 1967: 24 v.H., 1975: 36 v.H. und 1980: 31 v.H. der errichteten Neubauwohnungen) durchführen und die entstandenen Wohnungen verwalten. Die Bauleistung der sonstigen gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaften (GWG) — 1961: 29 v.H., 1967: 5 v.H., 1975: 2 v.H. — spielt heute nur eine sehr geringe Rolle. Seit Ende 1963 sind die „Volkseigenen kommunalen Wohnungsverwaltungen“ auch zuständig für die Organisierung der Reparaturarbeiten an in privatem Besitz befindlichen Wohnungen. Über die Mietermitverwaltung wird angestrebt, die Mieter zu teilweise kostenlosen Reparaturarbeiten an den von ihnen bewohnten Wohnhäusern zu veranlassen. Anders als im Westen konnte in der DDR das — nur durch hohe staatliche Subventionen aufrechterhaltene — äußerst niedrige Niveau der Mieten weder die Kommunalen Wohnungsverwaltungen und die Wohnungsgenossenschaften noch den privaten Hausbesitz, dem heute immer noch 55–60 v.H. aller Wohnungen gehören, zu nachhaltigen Modernisierungsmaßnahmen veranlassen. Dies erklärt den weitgehend baufälligen Zustand eines großen Teils der Miethäuser. Erst als der Staat mit Beginn der 70er Jahre die (aus Staatshaushaltsmitteln und Krediten finanzierte) Modernisierung der Altsubstanz in die Pläne aufnahm, trat hier eine Besserung ein. Die Altbaumieten befinden sich noch immer auf dem Stand von 1938. Wie niedrig das Mietenniveau für Neubauten ist, wird an folgenden Angaben deutlich: So zahlten bis Dezember 1981 Arbeiter- und Angestelltenfamilien mit einem Monatseinkommen bis 2.000 Mark in Berlin (Ost) 1,– bis 1,25 Mark und in den Bezirken der DDR 0,80 bis 0,90 Mark je qm Wohnfläche, Personen mit höherem Einkommen bis zu einem Drittel mehr. Seit Ende 1981 gelten die oben angegebenen Mietsätze unabhängig vom Familieneinkommen. VII. Das Wohnungsbauprogramm bis 1990 Die Ergebnisse der Wohnungszählung vom 1. Januar 1971 zeigten sowohl einen recht ungünstigen Bauzustand der Wohngebäude als auch ein teilweise erschütternd schlechtes Ausstattungsniveau. Da nur ein Fünftel aller Wohnungen schadensfrei war, wird deutlich, welch erheblicher Vermögensbestand langsam — mehr oder weniger stark — zu verfallen drohte. Angesichts des hohen und in der Ausstattung besonders zurückgebliebenen Altbestandes mußte eine Lösung des Problems gleichzeitig von zwei Seiten in Angriff genommen werden: verstärkter Neubau einerseits und Sanierung der stark vernachlässigten Altbausubstanz andererseits. Deshalb legte die Wirtschaftsführung der DDR 1973 — trotz quantitativ keineswegs ungünstiger Wohnungsversorgung — auf der 9. und 10. Tagung des ZK der SED ein umfangreiches langfristiges Wohnungsbauprogramm fest. Es sieht vor, daß im Zeitraum von 1976 bis 1990 insgesamt 2,8–3,0 Mill. Wohnungen neugebaut bzw. überholt werden sollen, um damit die Wohnbedingungen für 10 der knapp 17 Mill. Einwohner der DDR wesentlich zu verbessern und die Wohnungsfrage als soziales Problem zu lösen. Hierfür wurden Kosten in Höhe von insgesamt 200 Mrd. Mark veranschlagt. Im Jahrfünft 1976–1980 war der Bau von 750.000 Wohnungen (davon 550.000 Neu[S. 159]bauten einschließlich 55.000 Eigenheime) vorgesehen, bei einem Kostenvolumen einschließlich Folgeeinrichtungen (z.B. Kindergärten und Kaufhallen) von 55 Mrd. Mark. Die angegebenen Ziele sind 1976 durch Selbstverpflichtung des FDGB um 100.000 Wohnungsmodernisierungen erhöht worden. Erreicht wurde im vergangenen Jahrfünft die Fertigstellung von 813.000 Wohnungen (davon 559.000 Neubauten), das ist mehr als ursprünglich geplant. Im gegenwärtigen Fünfjahrplan 1981–1985 wurde festgelegt, insgesamt 940.000 Wohnungen zu erstellen bzw. zu modernisieren. Davon entfallen 600.000 auf Neubauten und 340.000 auf Modernisierungen (einschließlich Um- und Ausbauten). Als Kostenvolumen können etwa 68 Mrd. Mark angesetzt werden. Zieht man davon den geplanten Reparaturaufwand (einschließlich Modernisierung) von 17 Mrd. Mark ab, so handelt es sich um ein Investitionsvolumen von gut 50 Mrd. Mark — das entspricht 19 v.H. aller bis 1985 geplanten Investitionen. Regional entfallen bereits 40 v.H. der geplanten Neubauleistung auf die Ballungsgebiete (die Bezirke Karl-Marx-Stadt, Dresden, Halle und Leipzig) sowie weitere 11 v.H. auf Berlin (Ost). Hier beträgt das Plansoll an fertigzustellenden Wohnungen allein bereits knapp 104.000 Wohnungen (davon 68.000 Neubauten). Hierfür werden verstärkt Baukapazitäten aus anderen Gebieten der DDR herangezogen. In den 80er Jahren werden beim Wohnungsbau etwas veränderte Schwerpunkte wirksam: Neben den Großstädten sollen vermehrt auch kleinere Städte und Gemeinden bedacht werden, was bei kleinen Neubauprojekten in abgelegeneren Standorten die industrielle Kleinserienfertigung von Betonplatten und -fertigteilen voraussetzt; der Umgestaltung und Sanierung innerstädtischer Wohngebiete — bei Auflockerung der Überbauung — kommt endlich höhere Priorität zu; darüber hinaus ist vorgesehen, Baureparaturen und Instandesetzungen an 1,3 Mill. Wohnungen — das ist etwa das Doppelte des vergangenen Jahrfünfts — durchzuführen; schließlich soll der Anteil der Neubauwohnungen mit mehr als drei Räumen zur Erreichung einer familiengerechteren Versorgung erhöht werden. Als problematisch erweist sich, daß die Neubauaufgaben angesichts der stark gestiegenen Energie- und Rohstoffkosten von merklichen Kostenerhöhungen kaum verschont bleiben können. Das wiederum [S. 160]verlangt — neben den zur Finanzierung verwendeten Bankkrediten und Eigenleistungen (beim Eigenheimbau) — erhöhte Zuschüsse aus dem Staatshaushalt für den Neubau. Daneben ist der Staat angesichts der niedrig fixierten Mieten, die praktisch zu einer völligen Unrentabilität der Wohnungswirtschaft geführt haben, zusätzlich zur Mittelbereitstellung für einen Teil der Bewirtschaftungskosten (bei staatsnahen Trägern der Wohnungswirtschaft) zur finanziellen Stützung der gewaltigen Sanierungsaufgabe gezwungen. Dabei erweist sich, daß die für den Zeitraum 1981–1990 vorgesehene Modernisierungsleistung von einem Drittel der geplanten gesamten Wohnungsbauleistung nur etwa 40 v.H. der noch zu bewältigenden Generalüberholung ausmacht. Die dafür spezialisierten Baukapazitäten reichen nicht aus, außerdem stehen die entsprechenden Betriebe gerade hinsichtlich der Umgestaltung der Stadtkerne bei dazu noch stark beschränktem Mitteleinsatz vor erheblichen Aufgaben. Hinzu kommt, daß bis 1985 über eine bessere Wärmedämmung der Gebäude sowie über wirkungsvollere Heizungssysteme bei neuen und modernisierten Gebäuden 30 v.H. des hierfür bisher erforderlichen Energieverbrauchs eingespart werden soll. Das ist eine recht bedeutsame Aufgabe, wenn man in Rechnung stellt, daß bisher etwa ein Drittel der insgesamt erzeugten Gebrauchsenergie der DDR zur Beheizung von Wohn- und anderen Gebäuden diente. Es kann kaum bezweifelt werden, daß es nunmehr schwieriger geworden ist, das Wohnungsbauprogramm zu verwirklichen, schwieriger als es Mitte der 70er Jahre vorauszusehen war. Angesichts der zunehmenden gesamtwirtschaftlichen Probleme, im wesentlichen durch die außenwirtschaftliche Belastung — Verschlechterung der terms of trade und zunehmende Probleme der Schuldentilgung — induziert, ist die DDR zu erheblichen Exportanstrengungen gezwungen. Diese wiederum begrenzen bei weiterhin steigendem privaten Verbrauch das Investitionsvolumen, von dem bei plangemäßer Entwicklung ein steigender Anteil für die Wohnungsbauinvestitionen bereitgestellt werden muß. Zugleich sind die produzierenden Bereiche zur Einsparung von Energie und Materialien vor weitreichende Strukturveränderungen gestellt und bedürfen deshalb ebenfalls dringend der Mittel für entsprechende Investitionen. Versucht man, trotz bestehender Unsicherheiten bezüglich der vollen Realisierbarkeit aller Wohnungsbauziele, eine Prognose bis 1985 zu stellen, so sollte berücksichtigt werden, daß dem nach wie vor als „Kernstück der Sozialpolitik der SED“ propagierten Wohnungsbauprogramm ein so hoher Stellenwert zukommt, daß es ohne äußerst zwingende Gründe kaum eine Prioritätsminderung erfahren könnte. Deshalb lassen sich als Prognosewerte die Planziele bis 1985 veranschlagen. Danach ergibt sich — unter der Annahme einer jährlichen Aussonderung von 0,55 v.H. — für Jahresende 1985 ein Gesamtbestand von gut 6,9 Mill. für DDR-Bürger verfügbare Wohnungen. Die Wohndichte beliefe sich auf 2,4 Personen je Wohnung. Bei der Ausstattung wären 36 v.H. der Wohnungen mit Zentralheizung, knapp zwei Drittel mit Bad/Dusche sowie mit Innentoilette ausgestattet, und etwas mehr als die Hälfte hätte einen Warmwasseranschluß. Regional blieben allerdings noch immer deutliche Versorgungsunterschiede — sowohl quantitativ als auch qualitativ — bestehen. Manfred Melzer Literaturangaben Beutel, Bruno: Komplexe Planung der Wohnverhältnisse in der DDR. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1966. Hoffmann, Manfred: Wohnungspolitik in der DDR. Düsseldorf: Verl. Dt. Wohnungswirtschaft 1972. Jenkis, Helmut W.: Wohnungswirtschaft und Wohnungspolitik in beiden deutschen Staaten. Hamburg: Hammonia 1976. Melzer, Manfred: Qualitative Aspekte der regionalen Wohnungsversorgung in der DDR, in: Die DDR im Entspannungsprozeß — Lebensweise im realen Sozialismus. Deutschland Archiv, Sonderheft 1980, S. 145 ff. Köln: Wissenschaft u. Politik 1980. Melzer, Manfred unter Mitarbeit von Wolfgang Steinbeck: Wohnungsbau und Wohnungsversorgung in beiden deutschen Staaten — ein Vergleich. Beiträge zur Strukturforschung des DIW, Heft 74. Berlin: Duncker & Humblot 1983. Melzer, Manfred unter Mitarbeit von Wolfgang Steinbeck: Probleme und bisherige Erfolge des Wohnungsbauprogramms — Nord- und Mittelregion der DDR. Deutschland Archiv. Heft 1/1983, S. 76 ff, Köln: Wissenschaft u. Politik 1983. Melzer, Manfred unter Mitarbeit von Wolfgang Steinbeck: Zwischenbilanz des Wohnungsbauprogramms — Ballungs- und Südwestregionen der DDR. Deutschland Archiv, Heft 12/1983, S. 1289 ff. Köln: Wissenschaft u. Politik 1983. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 152–160 Bau- und Montagekombinate A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Beamtenversorgung

Siehe auch die Jahre 1975 1979 I. Überblick Die Bauwirtschaft ist der Wirtschaftsbereich für Hoch- und Tiefbau sowie Bauinstandsetzungen, der grundsätzlich jene Betriebe umfaßt, die am Prozeß [S. 153]der Bauvorbereitung und Baudurchführung teilhaben. Dieser Bereich mit rund 600.000 Beschäftigten ist mit den übrigen Sektoren der Volkswirtschaft eng verflochten, denn er liefert für diese nicht nur Vorleistungen im weitesten Sinne, sondern alle zentralen Planungen der Produktion, der…

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Journalismus (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1. Begriff und Funktion des J. Berufliche Tätigkeit für Presse, Nachrichtenagentur, Rundfunk, Fernsehen; ursprünglich nur für den Pressebereich gebraucht. Der Begriff J. ist vom Begriff Publizistik nicht scharf zu trennen. Dieser gilt im weiteren Sinne für alle gesellschaftspolitischen Veröffentlichungen, auch in Büchern, Broschüren, Flugblättern usw. Er wird in der DDR vor allem verwandt für die „gesellschaftspolitische Kampfliteratur“ (literarische Publizistik), ebenso spricht man von Dokumentarfilm- und Bildpublizistik. Von den Medienpolitikern der SED wird J. definiert als Institution des politischen Überbaus. Unterschieden wird zwischen bürgerlichem und sozialistischem J. Der sozialistische J. wird verstanden als „massenwirksamstes Instrument“ der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED), der anderen Parteien und gesellschaftlichen Organisationen sowie des sozialistischen Staates zur Entwicklung des gesellschaftlichen ➝Bewußtseins, als ein „entscheidendes politisches Machtinstrument“. Er sammelt und verbreitet gesellschaftliche Informationen, die „erforderlich und geeignet“ sind, das bewußte, klassenmäßige Verhalten des Volkes, seiner Klassen (Klasse/Klassen, Klassenkampf) und Schichten zu entwickeln, und vermittelt die „dafür notwendigen Argumentationen“ (Agitation und Propaganda; Medienpolitik). Der Journalist ist in diesem Verständnis Partei- oder Staatsfunktionär, der mit jornalistischen Mitteln an der Leitung ideologischer Prozesse teilnimmt. „Ein sozialistischer Journalist ist ein Funktionär der Partei und unserer Gesellschaft, der mit seinen spezifischen Waffen … seine Funktion als kollektiver Organisator wahrnimmt“ (W. Lamberz, VDJ-Vorstandstagung, Juni 1976). 2. Verband der Journalisten der DDR (VDJ). Der VDJ ist die zuständige Berufsorganisation der Journalisten. Er wurde 1946 als Verband der deutschen Presse (VDP) gegründet (I. Delegierten-Konferenz 1947). Bis Juli 1953 (IV. Delegierten-Konferenz des VDP) gehörte der Verband dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) an. Auf der VI. Delegierten-Konferenz wurde der VDP in Verband der Deutschen Journalisten (VDJ) umbenannt und erhielt auf dem IX. Kongreß des VDJ (1972) seinen jetzigen Namen. Vorsitzender des Verbandes ist seit Januar 1981 Eberhard Heinrich (Kandidat des Zentralkomitees (ZK) der SED). 1982 zählte der VDJ rd. 8.400 Mitgl. (von diesen arbeiteten u.a. 50 v.H. bei Tages-, Wochen- oder Monatszeitungen sowie Fachzeitschriften; knapp 18 v.H. beim ADN, im Rundfunk und beim Fernsehen; 8 v.H. waren Betriebszeitungs- und Betriebsfunkredakteure; 8 v.H. freischaffende Journalisten). [S. 682]Der VDJ ist nach dem Prinzip des Demokratischen Zentralismus organisiert. Seine leitenden Organe sind der — jetzt alle 5 Jahre stattfindende — Kongreß, der Zentralvorstand, das Präsidium und das Sekretariat. Bezirksverbände des VDJ als Untergliederung bestehen in allen Bezirken der DDR. Die untersten Verbandseinheiten sind die territorialen Gebietsgruppen sowie betriebliche Redaktions- bzw. Verlagsgruppen. Entsprechend den fachlichen Aufgaben bestehen auf allen Ebenen des Organisationsaufbaus Sektionen, z.B. 20 Sekt. im Ostberliner BV. (1984). Nach dem XI. Kongreß des VDJ (10./11. 6. 1982) berief das Präsidium eine Reihe von Kommissionen (K.), die von Präsidiumsmitgliedern geleitet werden. Sie sollen durch Analysetätigkeit, Problemdiskussionen, den Austausch von Erfahrungen usw. die Arbeit des Zentralvorstandes sowie der Bezirksverbände verbessern helfen. Es bestehen folgende K.: K. journalistische Schaffensfragen; K. Aus- und Weiterbildung; K. internationale Beziehungen; K. Wirtschaftsjournalisten; K. Bildjournalismus; K. Betriebszeitungsredakteure; K. Staat und Recht/Kommunalpolitik; K. Öffentlichkeitsarbeit; K. Veteranenarbeit; K. Organisationspolitik. — Der Zentralvorstand gibt als Monatszeitschrift die „Neue Deutsche Presse“ (NDP) heraus. Hauptaufgaben des VDJ sind die politisch-ideologische Erziehung und die fachliche Qualifizierung (Weiterbildung) der Journalisten. Besondere Aufgaben nimmt der VDJ in Hinblick auf die Rekrutierung des journalistischen Nachwuchses wahr. Im Ergebnis des XI. Kongresses verabschiedete das Präsidium des VDJ am 27. 9. 1982 eine neue „Ordnung für das Volontariat“. Das Volontariat hat das Ziel, den journalistischen Nachwuchs in den Redaktionen zu erproben und auf das Hochschulstudium vorzubereiten. — Der VDJ versteht sich als eine „Kampfabteilung an der ideologischen Front des Sozialismus“, als „ein zuverlässiger Mitstreiter der Partei der Arbeiterklasse unseres sozialistischen Staates“ (Entschließung des IX. Kongresses, Juni 1972, Neue Deutsche Presse, Nr. 14/1972). Der VDJ ist seit September 1949 Mitglied der (kommunistischen) Internationalen Organisation der Journalisten (IOJ) mit Sitz in Prag. Als Auszeichnungen werden an Journalisten u.a. die „Franz-Mehring-Ehrennadel“ und seit 1973 der „Journalistenpreis des FDGB“ verliehen. Dem VDJ ist die 1956 gegründete Fachschule für Journalistik in Leipzig unterstellt; die Absolventen führen nach 3jährigem Studium (in Internatskursen kombiniert mit Fernstudium) die staatlich anerkannte Berufsbezeichnung „Journalist“. Ebenso unterhält der VDJ seit 1963 die „Schule der Solidarität“ im Internationalen Institut für Journalistik „Werner Lamberz“ in Berlin (Ost). An ihr werden „fortschrittliche“ Journalisten vor allem aus Staaten der Dritten Weh ausgebildet (1963–1984 über 700 Journalisten aus mehr als 40 Ländern, darunter vielfach Mitglieder von „Befreiungsbewegungen“, z.B. der PLO, der SWAPO und der ANC). Der Diplomabschluß dieses Instituts wird von den Mitgliedsverbänden der IOJ anerkannt. 3. Wissenschaftliche Journalistenausbildung. Die einzige wissenschaftliche Ausbildungsstätte für Journalisten („journalistische Kader“) in der DDR ist die Sektion Journalistik an der Karl-Marx-Universität Leipzig, die im Januar 1951 als Institut für Publizistik und Zeitungswissenschaft an der Universität Leipzig gegründet wurde, ab September 1954 Fakultät für Journalistik der Karl-Marx-Universität hieß und im Verlauf der 3. Hochschulreform in Sektion umbenannt wurde. Sie ist seit 1973 in Wissenschaftsbereiche (z.B. journalistischer Arbeitsprozeß) und in Fachgebiete (z.B. Leitung und Planung sozialistischer Tageszeitungen) untergliedert. Als Zweig der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften ist die „sozialistische Journalistik“ eine gesellschaftswissenschaftliche Disziplin. Gegenstand von Lehre und Forschung sind Geschichte sowie Theorie und Praxis der Massenmedien. Untersucht werden u.a. aus marxistisch-leninistischer Sicht die „Gesetzmäßigkeiten innerhalb der Medien“, „der Beitrag der Journalistik zur Veränderung der gesellschaftlichen Wirklichkeit“ und „die Methoden der Menschenführung und der Leitungstätigkeit der Partei der Arbeiterklasse mittels der journalistischen Massenmedien“. Als Begründer der sozialistischen Journalistik gelten Marx, Engels und Lenin. Das 4jährige Studium wird mit einer Abschluß-Diplomarbeit und der Verleihung des Titels „Diplom-Journalist“ abgeschlossen. Die Sektion verfügt ferner über das Promotionsrecht A und B. Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist u.a. ein 1jähriges Volontariat bei einer Zeitung, einer Pressestelle, bei Rundfunk oder Fernsehen. Ein Studium in anderen Fachrichtungen (Sektionen) kann bis zur Hälfte der vorgeschriebenen Studienzeit angerechnet werden. In jedem Studienjahr müssen Praktika sowie das Lehrfach „Mündliche Argumentation“ absolviert werden. Die Sektion gibt die wissenschaftlichen Hefte „Theorie und Praxis des sozialistischen Journalismus“ heraus. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 681–682 Jazz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jüdische Gemeinden

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1. Begriff und Funktion des J. Berufliche Tätigkeit für Presse, Nachrichtenagentur, Rundfunk, Fernsehen; ursprünglich nur für den Pressebereich gebraucht. Der Begriff J. ist vom Begriff Publizistik nicht scharf zu trennen. Dieser gilt im weiteren Sinne für alle gesellschaftspolitischen Veröffentlichungen, auch in Büchern, Broschüren, Flugblättern usw. Er wird in der DDR vor allem verwandt für die „gesellschaftspolitische Kampfliteratur“ (literarische…

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Gesellschaftliche Gerichte (1985)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1. Gesetzliche Grundlagen. Neben den staatlichen Gerichten (Gerichtsverfassung) üben nach Art. 92 der Verfassung im Rahmen der ihnen durch Gesetz übertragenen Aufgaben die GG. die Rechtsprechung in der DDR aus. Ihre Stellung und Tätigkeit sind durch das Gesetz über die GG. (GGG) vom 25. 3. 1982 (GBl. I, S. 269) geregelt, das am 1. 1. 1983 in Kraft getreten ist und damit das erste GGG vom 11. 6. 1968 (GBl. I, S. 229) abgelöst hat. Als GG. bestehen in volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben, in Einrichtungen des Gesundheitswesens, der Kultur und Volksbildung, in kommunalen Einrichtungen der Berufsbildung, in kooperativen Einrichtungen der Landwirtschaft, in staatlichen Organen und Einrichtungen sowie in gesellschaftlichen Organisationen die Konfliktkommissionen (§ 4 GGG), in Städten und Gemeinden, in landwirtschaftlichen und gärtnerischen Produktionsgenossenschaften und Produktionsgenossenschaften der Fischer und Handwerker die Schiedskommissionen (§ 5 GGG). Nach § 3 des Gesetzes soll die Tätigkeit der GG. gesellschaftliche Aktivitäten „zur Durchsetzung der Sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Gewährleistung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit in den Kombinaten, Betrieben, Städten und Gemeinden“ fördern. Die Aufgabenstellung entspricht nunmehr der der staatlichen Gerichte (Gerichtsverfassung; Rechtswesen, II.), wobei der Erziehungsgedanke im Vordergrund der gesellschaftlichen Gerichtsbarkeit steht. Neben dem GGG bestehen als gesetzliche Grundlagen die vom Staatsrat erlassene „Konfliktkommissionsordnung“ (KKO) und „Schiedskommissionsordnung“ (SchKO) vom 12. 3. 1982 [S. 549](GBl. I, S. 274 u. 283). Das Strafgesetzbuch faßt die Konflikt- und Schiedskommissionen unter der Bezeichnung „gesellschaftliche Organe der Rechtspflege“ zusammen und regelt in § 28 die Voraussetzungen für ihr Tätigwerden und in § 29 die Erziehungsmaßnahmen, die von ihnen im Einzelfall festgelegt werden können. 2. Entstehung der GG. Konfliktkommissionen waren 1953 in den volkseigenen Betrieben mit der Aufgabe gebildet worden, Arbeitsstreitigkeiten im Betrieb zu entscheiden. Auf dem 4. Plenum des ZK der SED (15.–17. 1. 1959) forderte Ulbricht, den Konfliktkommissionen größere Verantwortung und Befugnisse zu übertragen. Entsprechend diesem Vorschlag wurden strafwürdige Handlungen von geringer Gesellschaftsgefährlichkeit (Strafrecht, III.) nicht mehr durch die staatlichen Gerichte verhandelt und abgeurteilt, sondern in den VEB den Konfliktkommissionen zur Behandlung zugewiesen. Diese Praxis wurde 1961 durch das Gesetzbuch der Arbeit (§ 144 e) legalisiert, und in § 10 des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 45) fanden neben den Konfliktkommissionen auch die Schiedskommissionen ihre gesetzliche Verankerung. Bildung und Tätigkeit der Schiedskommissionen wurden am 21. 8. 1964 durch den Staatsrat festgelegt (GBl. I, S. 115). Am 31. 3. 1967 stellte der Staatsrat fest, daß die Bildung der Schiedskommissionen per 31. 12. 1966 abgeschlossen war (GBl. I, S. 47). Im Jahr 1982 bestanden in der DDR 26.744 Konfliktkommissionen mit 237.821 Mitgliedern und 5.237 Schiedskommissionen mit 54.290 Mitgliedern. Der Anteil der Frauen wird mit ca. 44,5 v.H. angegeben (Statistisches Jahrbuch der DDR 1983, S. 395). 3. Bildung der GG. Nach den Bestimmungen des GGG werden in den in Ziff. 1 genannten Betrieben und Organen Konfliktkommissionen (KK) bei einer Belegschaftsstärke von über 50 Betriebsangehörigen gebildet, in kleineren Betrieben usw. ist ihre Bildung zulässig, jedoch nicht zwingend vorgeschrieben. Auf Vorschlag der Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL) werden 8–15 Betriebsangehörige nach den Grundsätzen der Gewerkschaftswahlen (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund [FDGB]) für die Dauer der Wahlperiode der gesellschaftlichen Vorstände und Leitungen gewählt. In Großbetrieben entstehen so viele KK, wie betriebliche Gewerkschaftsleitungen (BGL und AGL) bestehen. Der Tätigkeitsbereich einer KK soll in der Regel nicht mehr als 300 Betriebsangehörige umfassen. Das Gesetz legt fest, daß für eine Schiedskommission (SchK) 8–15 Bürger zu wählen sind. Die Zahl kann ausnahmsweise auf 6 verringert oder auf 20 erhöht werden. Die Kandidaten werden in den Wohngebieten der Städte und Gemeinden auf Vorschlag der Ausschüsse der Nationalen Front der DDR von den zuständigen örtlichen Volksvertretungen, in den Produktionsgenossenschaften auf Vorschlag ihrer Vorstände von den Mitgliederversammlungen für die Dauer der Wahlperiode der örtlichen Volksvertretungen gewählt. Nach der Wahl werden die Mitglieder der KK und SchK in feierlicher Form verpflichtet, „gerecht und unvoreingenommen zu entscheiden, ihre ganze Kraft für die Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit und die Festigung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit einzusetzen“ (§ 6, Abs. 3 GGG). Die Mitglieder der KK und SchK wählen aus ihrer Mitte den Vorsitzenden und einen oder mehrere Stellvertreter. Ebenso wie die Richter an den staatlichen Gerichten können die Mitglieder der GG. von den wählenden Gremien vor Ablauf ihrer Amtszeit abberufen werden, wenn sie gegen die Verfassung oder die Gesetze verstoßen oder sonst ihre Pflichten gröblich verletzen. 4. Zuständigkeit. Die GG. sind zuständig für die Behandlung von a) Arbeitsrechtssachen in erster Instanz (ausschließliche Zuständigkeit der KK); b) Vergehen, wenn die Tat im Hinblick auf die eingetretenen Folgen und die Schuld des Täters nicht erheblich gesellschaftswidrig ist und eine wirksame erzieherische Einwirkung durch das GG. zu erwarten ist. Voraussetzung ist weiter, daß die staatlichen Organe der Rechtspflege (Untersuchungsorgane, Staatsanwaltschaft, Gericht) die Sache an das GG. durch eine schriftlich begründete Entscheidung übergeben haben, weil der Sachverhalt vollständig aufgeklärt ist und der Täter seine Rechtsverletzung zugibt. Bei Fahrlässigkeitsdelikten darf Übergabe an die GG. auch bei Vorliegen eines erheblichen Schadens erfolgen, wenn die Schuld des Täters infolge außergewöhnlicher Umstände gering ist. Unter diesen Voraussetzungen entscheiden die GG. über alle Vergehen, insbesondere über Vergehen gegen das sozialistische und persönliche Eigentum, Körperverletzungen, Verletzungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (§ 25 KKO, § 23 SchKO); c) Verfehlungen, nämlich Eigentumsverfehlungen, Beleidigung, Verleumdung und Hausfriedensbruch; d) Ordnungswidrigkeiten, wenn die Beratung durch das GG. eine bessere erzieherische und vorbeugende Einwirkung erwarten läßt; e) Verletzungen der Schulpflicht; f) einfachen zivilrechtlichen und anderen Rechtsstreitigkeiten, wobei die Zuständigkeit der GG. bei Streitigkeiten wegen Geldforderungen „bis zur Höhe von etwa 1000 Mark“ begrenzt ist (§ 50 KKO, § 17 SchKO). Im Vergleich zu dem früheren Rechtszustand (1963–1968) fehlen in dem für die GG. geschaffenen Katalog der Zuständigkeiten die Verstöße gegen die sozialistische ➝Moral und die Streitigkeiten über die Gewährung von Leistungen der Sozialversicherung. Letztere werden von den Beschwerdekommissionen der Sozialversicherung bei den Kreisvorständen des FDGB entschieden, während die Behandlung von Moralverstößen in Wegfall gekommen ist, weil es sich bei diesen nicht um Verletzungen von Rechtsnormen handelt, die Tätigkeit der GG. sich aber ausschließlich an Rechtsnormen orientieren soll. Das neue GGG von 1982 beseitigte die Zuständigkeit der GG. für „arbeitsscheues Verhalten“, was aber keine inhaltliche Änderung bedeutet, da „arbeitsscheues Verhalten“ nach § 249 StGB ein strafrechtliches Vergehen ist und als solches (s. o. lit. b) in die Zuständigkeit der GG. fällt. 5. Verfahren. Die GG. werden nicht von sich aus tätig, sondern es bedarf dazu eines Antrages des Geschädigten oder eines sonst zur Antragstellung Berechtigten in den [S. 550]Fällen Ziff. 4 a, e, f oder einer Übergabeentscheidung durch staatliche Organe (in den Fällen Ziff. 4b, c. d). Die Beratungen der GG. sind öffentlich, und die Beratungen der KK finden in der Regel außerhalb der Arbeitszeit statt (§ 7 KKO), damit möglichst alle Angehörigen des Betriebskollektivs daran teilnehmen können. Alle Anwesenden haben das Recht, ihre Auffassung zum Sachverhalt, zum Verhalten der Beteiligten und zur Überwindung des Konflikts darzulegen. Antragsteller, Antragsgegner oder der beschuldigte Bürger sind mindestens 1 Woche vor der Beratung einzuladen. Sie sind verpflichtet, zum festgesetzten Termin zu erscheinen; ihr Erscheinen kann jedoch nicht mit staatlichen Zwangsmitteln herbeigeführt werden. Bei Nichterscheinen der Genannten ist ein zweiter Beratungstermin festzusetzen. Mit Hilfe der Gewerkschaftsleitung und des Arbeitskollektivs bzw. gesellschaftlicher Kräfte soll darauf hingewirkt werden, daß der Beschuldigte, der Antragsteller oder Antragsgegner an dieser zweiten Beratung teilnimmt. Gegen einen vor der SchK ein zweites Mal ausbleibenden Beschuldigten kann Ordnungsstrafe bis zu 50 Mark verhängt werden. Im übrigen ist die (Straf-)Sache an das übergebende Staatsorgan zurückzugeben, wenn der Beschuldigte unbegründet auch der zweiten Beratung fernbleibt. Eine förmliche Verfahrensordnung für die GG. besteht nicht. Gesetzlich festgelegt ist lediglich, daß die GG. in der Besetzung von mindestens 4 Mitgliedern beraten und entscheiden müssen (§ 5 KKO, § 5 SchKO). § 18 GGG bestimmt, daß der betroffene Bürger selbst vor den GG. auftreten muß. Er ist zwar berechtigt, sich u.a. auch durch Rechtsanwälte beraten zu lassen, von einer Prozeßvertretung vor den GG. durch einen Anwalt ist jedoch nicht die Rede. Großer Wert wird darauf gelegt, daß das Arbeits- oder Nachbarschaftskollektiv möglichst vollzählig in die Auseinandersetzung einbezogen wird, um vor allem in Beratungen wegen Vergehen eine „Atmosphäre der Unduldsamkeit“ entstehen zu lassen. Die abschließende Beratung über den durch das GG. zu fassenden Beschluß ist ebenfalls öffentlich (§ 12 KKO, § 12 SchKO), und das Kollektiv wird auch in diese Beratung einbezogen. Der Beschluß wird dann von Mitgliedern des GG. gefaßt, wobei die Fassung eines einstimmigen Beschlusses als erstrebenswert gilt. Neu in das Gesetz (§ 17) ist die Bestimmung aufgenommen worden, daß die Mitglieder der GG. ratsuchenden Bürgern Auskünfte zu erteilen, ihnen bei der Klärung rechtlicher Angelegenheiten zu helfen und bei der Erläuterung von Rechtsvorschriften mitzuarbeiten haben. Ferner haben sie das Recht, „zur Vermeidung und Beseitigung von Rechtsstreitigkeiten und Rechtsverletzungen Aussprachen durchzuführen“. 6. Erziehungsmaßnahmen. Alle von den GG. zu verhängenden Erziehungsmaßnahmen für Vergehen, Verfehlungen, Ordnungswidrigkeiten, Verletzungen der Schulpflicht und Verletzungen der sozialistischen Arbeitsdisziplin sind nunmehr in § 20 GGG (vorher in KKO und SchKO) aufgezählt: 1. Entschuldigung des Bürgers beim Geschädigten oder vor dem Kollektiv. 2. Leistung von Schadenersatz in Geld oder durch eigene Arbeit. 3. „Die Verpflichtung des Bürgers, in seiner Freizeit bis zu 20 Stunden unbezahlte gemeinnützige Arbeit zu leisten, wird bestätigt“ (neu ab 1. 1. 1983). 4. Bestätigung anderer (Selbst-)Verpflichtungen des Bürgers. 5. Erteilung einer Rüge. 6. Geldbuße von 10 bis 500 Mark (vor 1. 1. 1983: 5 bis 150 Mark). Die GG. können darüber hinaus Verpflichtungen eines Arbeitskollektivs, einer Hausgemeinschaft, eines anderen Kollektivs (Kollektiv, sozialistisches) oder einzelner Bürger zur Erziehung des Rechtsverletzers bestätigen. Zur Gewährleistung ihrer ordnungsgemäßen Tätigkeit können die SchK ab 1. 1. 1983 Ordnungsstrafen bis zu 50 Mark aussprechen. Von Erziehungsmaßnahmen kann abgesehen werden, „wenn es die Schwere der Handlung zuläßt und das Gesamtverhalten des Bürgers nach der Tat sowie seine Anstrengungen zur Wiedergutmachung erkennen lassen, daß er künftig die sozialistische Rechtsordnung achten wird“ (§ 28 KKO, § 26 SchKO). In arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, zu denen nach dem neuen GGG seit 1. 1. 1983 auch Streitfälle aus dem Neuererrecht gehören, hat die KK eine den Grundsätzen des sozialistischen Rechts entsprechende Einigung der Parteien zu bestätigen. Wird keine Einigung erzielt oder deren Bestätigung abgelehnt, entscheidet die KK über den geltend gemachten Anspruch durch Beschluß. Bei erzieherischem Verfahren wegen Verletzung der Arbeitspflichten ist eine Einigung ausgeschlossen (§ 21 Abs. 4 KKO). Ab 1. 1. 1983 haben die GG. eine gleichstarke Befugnis auch bei der Beratung wegen einfacher zivilrechtlicher Streitigkeiten. Während nach der früheren Regelung die GG. nur auf eine den Grundsätzen des sozialistischen Rechts entsprechende „Einigung“ hinwirken konnten und dann diese Einigung durch Beschluß zu bestätigen hatten, haben sie nunmehr das Recht, sofern eine Einigung nicht zu erzielen ist oder deren Bestätigung, weil den Grundsätzen des sozialistischen Rechts widersprechend, abzulehnen ist, über die Rechtsstreitigkeit auch auf alleinigen Antrag des Antragstellers zu entscheiden. Voraussetzung ist lediglich, daß der Sachverhalt einfach, umfassend aufgeklärt und rechtlich nicht schwierig zu beurteilen ist (§ 51 KKO, § 18 SchKO). Damit haben die GG. auch in zivilrechtlichen Streitigkeiten eine echte Entscheidungskompetenz erhalten. 7. Rechtsmittel. Gegen die Entscheidungen der GG. ist innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Beschlusses der Einspruch zulässig, über den die Kreisgerichte entscheiden. Der Staatsanwalt des Kreises, in dessen Bereich sich das GG. befindet, kann gegen jede Entscheidung des GG. innerhalb von 3 Monaten nach Beschlußfassung Einspruch beim zuständigen Kreisgericht einlegen, „wenn die Entscheidung oder einzelne Verpflichtungen nicht dem Gesetz entsprechen“ (§ 53 KKO, § 48 SchKO). Das Kreisgericht entscheidet über den Einspruch durch Beschluß. Vor Beschlußfassung kann eine [S. 551]mündliche Verhandlung durchgeführt werden, zu der Vorsitzende oder Mitglieder der GG. oder andere Bürger geladen werden können. Das Kreisgericht kann den Einspruch als unbegründet zurückweisen, die Entscheidung des GG. aufheben und die Sache mit entsprechenden Empfehlungen an die KK oder SchK zur erneuten Beratung und Entscheidung zurückgeben oder endgültig in der Sache selbst entscheiden. In Arbeitsstreitfällen und zivilrechtlichen Streitigkeiten kann die Entscheidung des Kreisgerichts durch Berufung an das Bezirksgericht angefochten werden. In Verfahren wegen Verletzung der Arbeitspflichten und gegen Entscheidungen der Strafkammer als Einspruchsinstanz ist die Entscheidung des Kreisgerichts mit einem Rechtsmittel nicht angreifbar, nur Kassation ist immer möglich. 8. Leitung der GG. Die im Prinzip des Demokratischen Zentralismus begründeten Grundsätze der Verantwortlichkeit und Rechenschaftspflicht sowie der Anleitung und Kontrolle gelten auch für die GG. und ihre Mitglieder. Das Oberste Gericht gewährleistet entsprechend seiner Verantwortung für die Leitung der Rechtsprechung der staatlichen Gerichte auch die einheitliche Rechtsanwendung durch die GG. Es stützt sich dabei auf die anleitende Tätigkeit der Bezirks- und Kreisgerichte und analysiert diese Tätigkeit in Plenartagungen. Für die Anleitung und Qualifizierung der SchK ist der Minister der Justiz, für die Anleitung und Qualifizierung der KK der Bundesvorstand des FDGB zuständig und verantwortlich (§ 22 GGG). Beide Organe haben wie der Präsident des OG und der Generalstaatsanwalt das Recht, beim OG Anträge auf den Erlaß von Richtlinien und Beschlüssen für die Tätigkeit der GG. zu stellen. Für die Anleitung und Schulung der Mitglieder der KK sind die BGL verantwortlich; ihnen ist aktive Unterstützung von den Betriebsleitern und den leitenden Mitarbeitern des Betriebes zu gewähren. Die BGL haben Berichte der KK über deren Tätigkeit entgegenzunehmen und zu analysieren (§ 28 GGG) und stehen in dieser Tätigkeit unter der Kontrolle der Kreis- und Bezirksvorstände des FDGB. Für die SchK erfolgen Anleitung und Kontrolle durch die Kreisgerichte, die mit der Staatsanwaltschaft, den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei, den örtlichen Volksvertretungen, den Ausschüssen der Nationalen Front und den Kreisvorständen des FDGB zusammenarbeiten sollen. Bei den Direktoren der Kreis- und Bezirksgerichte werden Beiräte für SchK gebildet, die den Direktor u.a. bei der Gewährleistung der einheitlichen Rechtsanwendung und der Förderung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der Tätigkeit der SchK zu beraten und zu unterstützen haben. Die Direktoren der Kreis- und Bezirksgerichte haben auf der Grundlage der Ergebnisse der Beiratssitzungen die erforderlichen Entscheidungen zur weiteren Qualifizierung der Leitung und Tätigkeit der SchK zu treffen. 9. Praktische Bedeutung. Obwohl zusammenfassende statistische Übersichten über die Tätigkeit der GG. und ihre Ergebnisse nicht veröffentlicht werden, kann doch aus dem verstreut zur Verfügung stehenden Zahlenmaterial festgestellt werden, daß den GG. eine erhebliche praktische Bedeutung zukommt. Von 8.384 Beratungen im Jahre 1954 stieg die Anzahl der von den KK durchgeführten Beratungen auf 50.000 im Jahre 1973 und auf 65.282 im Jahre 1981 (Neue Justiz, 1982, S. 154). Annähernd 70 v.H. davon sind Arbeitsrechtssachen. Über 20 v.H. aller Strafsachen werden den GG. zur Bearbeitung und Entscheidung übergeben. Die SchK haben im Jahre 1981 19.164 Beratungen durchgeführt. Davon entfielen auf Verfehlungen 45 v.H., auf einfache zivilrechtliche und andere Rechtsstreitigkeiten 27 V. H., auf nicht erheblich gesellschaftswidrige Strafsachen 23 v.H. und auf Schulpflichtverletzungen 5 v.H. Einsprüche bei den Kreisgerichten gegen Entscheidungen der KK und SchK werden als „selten“ bezeichnet. Im Jahre 1981 hätten 84 v.H. der betroffenen Bürger, Betriebe und Organe die von den GG. getroffenen Entscheidungen akzeptiert. Die Staatsanwaltschaft hat 1266 Beschlüsse dieses Jahres angefochten, was „grundsätzlich zur Aufhebung der Beschlüsse“ führte (Neue Justiz, 1982, S. 154). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 548–551 Gesellschaft „Neue Heimat“, „Vereinigung in der DDR für Verbindungen mit Bürgern deutscher Herkunft im Ausland“ A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaftliche Tätigkeit

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1. Gesetzliche Grundlagen. Neben den staatlichen Gerichten (Gerichtsverfassung) üben nach Art. 92 der Verfassung im Rahmen der ihnen durch Gesetz übertragenen Aufgaben die GG. die Rechtsprechung in der DDR aus. Ihre Stellung und Tätigkeit sind durch das Gesetz über die GG. (GGG) vom 25. 3. 1982 (GBl. I, S. 269) geregelt, das am 1. 1. 1983 in Kraft getreten ist und damit das erste GGG vom 11. 6. 1968 (GBl. I, S. 229) abgelöst…

DDR A-Z 1985

Militarisierung (1985)

Im westlichen Schrifttum, aber auch in Presse, Rundfunk und Fernsehen, wird häufig der Begriff M. benutzt, um aktuelle Situationen und Tendenzen des Herrschafts- und Gesellschaftssystems der DDR zu beschreiben. Zur Begründung wird auf den Ausbau und die umfangreiche Novellierung der Militärgesetzgebung (Militärpolitik), auf die insbesondere seit 1981 nochmalige, kampagneartige Verstärkung der Wehrerziehung in allen gesellschaftlichen Bereichen und auf die Ausweitung des Personenkreises hingewiesen, der mit konkreten militärischen Pflichten einschließlich vorbereitender und ausgeweiteter (vor-)militärischer Ausbildung betraut wurde (z.B. Wehrpflicht für Frauen im Mobilmachungsfall; Wehrdienst). Soweit M. hier meint, daß die SED-Führung durch Verbesserung militärischer Organisationsformen, ihre Ausdehnung auf zivile Bereiche, durch verstärkte militärpropagandistische Beeinflussung möglichst breiter Bevölkerungsschichten und durch Etablierung militärischer Kommunikations- und Befehlsstränge auf möglichst zahlreichen Ebenen das Militärpotential der DDR erhöhen und ihr Herrschaftssystem innenpolitisch weiter absichern will, wird man tatsächlich von einem Prozeß der M. in der DDR sprechen können. Soweit jedoch unter M. auch verstanden wird, daß politische Grundsatzentscheidungen in der DDR ausschließlich oder überwiegend unter militärischen Gesichtspunkten getroffen werden, daß mithin das Militär eine allgemein dominierende Rolle in staatlichen Entscheidungsprozessen spiele, daß ferner militärische Denkweisen die Problemlösungskapazität des politischen Systems charakterisieren, läßt sich die politisch-gesellschaftliche Wirklichkeit in der DDR nicht mit dem Begriff der M. beschreiben. Daß mit dem Schlagwort der M. die gegenwärtige politische Verfaßtheit der DDR nur unzulänglich gekennzeichnet wird, läßt sich vor allem mit Hinweis auf die unangetastete und nicht in Frage stehende Führungsrolle der SED im Militärapparat belegen. Zwar genießen die Angehörigen der Bewaffneten Kräfte hohe offizielle Wertschätzung und ihre Führungspersonen sind im Entscheidungsprozeß des Politbüros des ZK der SED mit Verteidigungs-, Staatssicherheits- und Innenminister auch zahlreich vertreten; dieser Personenkreis weist zudem eine ausgesprochene Parteivergangenheit auf. Jedoch gibt es weder Anzeichen für eine nachlassende Kontrolle der Partei über den militärischen Apparat noch Anhaltspunkte dafür, daß militärische Kriterien für die Bewältigung von außen- und innenpolitischen Krisensituationen ausschlaggebende Bedeutung erlangen. Die Gefahr eines „sozialistischen Bonapartismus“ droht in der DDR nicht. Von einer M. in der DDR kann ferner auch deswegen nicht ohne Einschränkung gesprochen werden, weil militärische Vorstellungen und Verhaltensweisen bisher von einer überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung nicht über- bzw. angenommen, militärische Denkweisen also nicht verinnerlicht wurden. Vielmehr ist — als Reaktion auf die ständige und in der Regel als überzogen empfundene Wehrpropaganda — eine wachsende Abwehrhaltung in der Bevölkerung, eine zunehmende „Zivilisierung“ zu beobachten. Für das Vorherrschen derartiger Einstellungen sprechen die unverändert große Wehrunwilligkeit der Jugend und die nicht abnehmenden Klagen der Militärführung über Disziplinschwierigkeiten in der Armee, aber auch der in der Militärpublizistik immer wieder behandelte, unbefriedigende Ausbildungsstand vor allem bei Mannschaften und Kommandeuren der paramilitärischen Verbände der DDR (Kampfgruppen). Wenn gegenwärtig die autonome Friedensbewegung der DDR in der ganz großen Mehrzahl von bereits in der DDR geborenen und dort ausgebildeten Jugendlichen getragen wird und gleichzeitig immer mehr Jugendliche den Waffendienst bei der Nationalen Volksarmee (NVA) verweigern, um ihren Wehrdienst als Bausoldat abzuleisten, so zeigt dies u.a. auch die insgesamt geringe Effizienz der M.-Versuche der SED-Führung. Diese mag in einer M. der Gesellschaft ein stabilisierendes Element im Konzept ihrer Herrschaftssicherung sehen. Die Bevölkerung hat diese Politik aber bisher nicht durch freie Zustimmung legitimiert. Vielmehr sucht die Mehrheit im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten dem durch die Militär- und Wehrpolitik der SED erzeugten politischen Druck durch passive Verweigerung, resignative Anpassung an bestimmte Erfordernisse (wie Wehrpflicht, Teilnahme an Paraden usw.), aber auch durch hinhaltenden Widerstand (z.B. aus kirchlich orientierten Kreisen gegen die Erziehung zum „Haß“) auszuweichen. Bestenfalls wird man also von — nicht sehr erfolgreichen — Versuchen zur M. der DDR-Gesellschaft, aber nicht von einem bereits militarisierten oder gar militaristischen Gesellschaftssystem in der DDR sprechen können. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 892 Mikroelektronik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Militärmissionen, Alliierte

Im westlichen Schrifttum, aber auch in Presse, Rundfunk und Fernsehen, wird häufig der Begriff M. benutzt, um aktuelle Situationen und Tendenzen des Herrschafts- und Gesellschaftssystems der DDR zu beschreiben. Zur Begründung wird auf den Ausbau und die umfangreiche Novellierung der Militärgesetzgebung (Militärpolitik), auf die insbesondere seit 1981 nochmalige, kampagneartige Verstärkung der Wehrerziehung in allen gesellschaftlichen Bereichen und auf die Ausweitung des Personenkreises…

DDR A-Z 1985

Verfassung (1985) Siehe auch: Verfassung: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Verfassung und Verwaltung: 1953 1954 1956 Die V. vom 6. 4. 1968 bezeichnet die DDR als sozialistischen Staat. Sie ist die zweite V. der DDR. [S. 1410]Mit Wirkung vom 7. 10. 1974 erging zu ihr ein Gesetz zur Ergänzung und Änderung (GBl. I, S. 425, Neufassung GBl. I, S. 432). I. Entwicklung Die erste V. war mit der Konstituierung der DDR am 7. 10. 1949 in Kraft gesetzt worden. Sie wies Strukturelemente und -prinzipien eines parlamentarisch-demokratischen Systems mit föderalistischen und rechtsstaatlichen Zügen auf, bekannte sich jedoch bereits zum Prinzip der Gewaltenkonzentration, indem sie die Volkskammer zum höchsten Organ erklärte. Die V. enthielt den Grundsatz der Volkssouveränität und einen Grundrechtskatalog. An der Gesetzgebung war auch die Länderkammer als Vertretung der Länder, wenn auch nur schwach, beteiligt. Von den üblichen parlamentarisch-demokratischen Regeln wich die Bestimmung ab, daß die Regierung, deren Ministerpräsident von der stärksten Fraktion zu benennen war, unter Beteiligung aller Fraktionen der Volkskammer gebildet werden sollte, jedoch konnte sich eine Fraktion, wenn sie es wollte, dem Wortlaut der V. nach von der Regierungsbildung ausschließen. Wegen der Blockpolitik (Bündnispolitik) wurde von dieser Ausnahme jedoch niemals Gebrauch gemacht. Staatsoberhaupt war der Präsident der Republik. Die Unabhängigkeit der Richter wurde ebenso garantiert, wie die Selbstverwaltung der Gemeinden gewährleistet wurde. Die V. von 1949 hat unter ihrer Geltung den Aufbau einer sozialistischen Staatsordnung nicht verhindert. Einige ihrer Strukturprinzipien, wie das Prinzip der Gewaltenkonzentration, das Fehlen einer V.-Gerichtsbarkeit, aber auch ihre Bestimmungen zur Eigentumsordnung, haben diese Entwicklung begünstigt, weshalb sich auf der Basis dieser V. einer antifaschistisch-demokratischen Ordnung eine sozialistische Umwälzung vollziehen konnte. Diese Umwälzung vollzog sich außerhalb und zum Teil gegen die V. von 1949. Nur dreimal wurde die V. von 1949 ergänzt oder geändert. 1955 wurde sie um Vorschriften über den Wehrdienst erweitert, 1958 wurde die Länderkammer abgeschafft. 1960 wurde der Staatsrat geschaffen, während gleichzeitig das Amt des Präsidenten der Republik beseitigt wurde. Im übrigen vollzog sich die Entwicklung zunächst außerhalb der Gesetze. Mit der Verwaltungsneugliederung wurde 1952 indessen eine Entwicklung eingeleitet, durch die die V.-Urkunde mehr und mehr durch andere gesetzliche Bestimmungen abgelöst wurde und so einer neuen materiellen Rechts-V. Platz machte, die bereits die Strukturelemente und -prinzipien des sozialistischen Staates aufwies. Diese Strukturelemente sind: 1. die führende Rolle der marxistisch-leninistischen, also kommunistischen Partei, die in kritischer Sicht als deren Suprematie zu bezeichnen ist, weil sie ein Herrschaftsverhältnis begründet; 2. das sozialistische Eigentum an den Produktionsmitteln, das sozialistische Produktions- oder Eigentumsverhältnisse schuf, und 3. auf dessen Grundlage die planmäßige Leitung aller Lebensvorgänge unter der Suprematie der SED. Die Strukturprinzipien sind: 1. die Gewalteneinheit und 2. der demokratische Zentralismus. Aus diesen Grundlagen und Grundsätzen folgt ein bestimmtes Verhältnis des einzelnen zum ganzen, das durch den Begriff „sozialistisches Persönlichkeitsrecht“ charakterisiert wird, für das auch der Begriff „sozialistisches Grundrecht“ (Grundrechte, Sozialistische) verwendet wird. II. Die Grundlagen der sozialistischen Gesellschafts- und Staatsordnung A. Die Strukturelemente und -prinzipien der Verfassung Die V. von 1968 transformiert im Abschnitt~I das im Zuge der V.-Entwicklung entstandene materielle V.-Recht in formelles V.-Recht. Die Strukturelemente und -prinzipien eines sozialistischen Staates bilden die politischen Grundlagen der DDR. Die „führende Rolle“ der marxistisch-leninistischen Partei als Vortrupp der Arbeiterklasse — ihre Suprematie — kommt in Art. 1 Abs. 1 Satz 2 zum Ausdruck, wonach die DDR die politische Organisation der Werktätigen in Stadt und Land sei, die gemeinsam unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei den Sozialismus verwirkliche. Die marxistisch-leninistische Partei der DDR ist die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED), wenn sie auch in der V. nicht mit ihrem Namen genannt ist. Im Licht dieser besonderen Stellung der SED ist auch Art. 2 Satz 1 zu lesen. Nach ihm wird alle politische Macht in der DDR von den „Werktätigen“, also nicht vom „Volke“ ausgeübt. Unter den Werktätigen werden freilich nicht nur die Angehörigen der Arbeiterklasse verstanden, sondern auch die Genossenschaftsbauern, die Angehörigen der Intelligenz und andere soziale Gruppen und Schichten — vorausgesetzt, daß sie sich als im festen Bündnis mit der Arbeiterklasse befindlich betrachten. Die V. versteht daher unter „Werktätigen“ nicht nur die in Betrieben und Verwaltung Beschäftigten, wie das Arbeitsrecht, sondern die „Bürger“, diese jedoch eingeordnet in die Klassenstruktur der Gesellschaft der DDR, wie sie von den politisch Verantwortlichen in der DDR gesehen wird. Art. 2 Abs. 2 bezeichnet das feste Bündnis der Arbeiterklasse mit der Klasse der Genossenschaftsbauern, den Angehörigen der Intelligenz und den anderen Schichten des Volkes als eine unantastbare Grundlage der sozialistischen Gesellschaftsordnung. Allerdings ist im Verlauf der V.-Änderung [S. 1411]vom 7. 10. 1974 der Abs. 4 des Art. 2 ersatzlos gestrichen worden. In ihm war die „Übereinstimmung … der Interessen der Werktätigen … mit den gesellschaftlichen Erfordernissen“ zur „wichtigsten Triebkraft der sozialistischen Gesellschaft“ erklärt worden. Den darin zum Ausdruck kommenden „harmonistischen“ Vorstellungen von der „sozialistischen Menschengemeinschaft“ (Geschichte der DDR, IV.) — von Ulbricht geprägte Formel zur Beschreibung des Zustandes der Gesellschaft in der DDR — wurde damit auch verfassungsrechtlich eine Absage erteilt, nachdem sie schon 1971 von der SED faktisch aufgegeben worden war. Die Übereinstimmung der individuellen und kollektiven Interessen mit den gesellschaftlichen Erfordernissen wird dagegen wiederum in § 3 ZGB (Zivilrecht) als Gegenstand der Sicherung, hier durch das Zivilrecht, bezeichnet. Durch die V.-Novelle von 1974 wurde die durch den VIII. Parteitag der SED (1971) gestellte „ökonomische Hauptaufgabe“ (die weitere Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus des Volkes auf der Grundlage eines hohen Entwicklungstempos der sozialistischen Produktion, der Erhöhung der Effektivität, des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und des Wachstums der Arbeitsproduktivität) in Art. 2 Abs. 1 Satz 3 konstitutionell festgeschrieben. In der DDR sind zwar außer der SED auch andere Parteien zugelassen (Demokratische Bauernpartei Deutschlands [DBD], Christlich-Demokratische Union Deutschlands [CDU], Liberal-Demokratische Partei Deutschlands [LDPD], National-Demokratische Partei Deutschlands [NDPD]). Da die politischen Parteien als Ausdruck der fortbestehenden Klassenstruktur angesehen werden, die Klassen in einer sozialistischen Gesellschaft aber eng miteinander verbunden sind, stehen die Parteien im Sinne der Blockpolitik nicht unverbunden nebeneinander. Nach Art. 3 findet das Bündnis aller Kräfte des Volkes in der Nationalen Front der DDR seinen organisierten Ausdruck. In ihr vereinigen die Parteien und Massenorganisationen alle Kräfte des Volkes zum gemeinsamen Handeln für die Entwicklung der Gesellschaft. Als eine weitere unantastbare Grundlage der Gesellschaftsordnung der DDR bezeichnet Art. 2 Abs. 2 das sozialistische Eigentum an den Produktionsmitteln. Seine Existenz wird für die Garantie gehalten, daß es in der DDR keine der Arbeiterklasse feindlich gegenüberstehenden Klassen, also Kapitalisten oder Großgrundbesitzer, mehr gibt. Ohne sozialistisches Eigentum an den Produktionsmitteln wäre das Klassenbündnis in der DDR, das alle sozialen Gruppen und Schichten umfaßt, nicht denkbar. Vor allem ist das sozialistische Eigentum Grundlage für die Volkswirtschaft der DDR (Art. 9 Abs. 1). Die dritte unantastbare Grundlage der sozialistischen Gesellschaftsordnung ist nach Art. 2 Abs. 2 die Leitung und Planung der gesellschaftlichen Entwicklung nach den fortgeschrittensten Erkenntnissen der Wissenschaft. Kernstück der Leitung und Planung ist jedoch die Volkswirtschaft, die in Art. 9 Abs. 3 ausdrücklich als sozialistische Planwirtschaft bezeichnet wird. Sache des sozialistischen Staates ist es, das Währungs- und Finanzsystem festzulegen (Finanzsystem; Währung/Währungspolitik). Abgaben und Steuern dürfen nur auf der Grundlage von Gesetzen erhoben werden (Art. 9 Abs. 4). Außenwirtschaft und Außenhandel sowie die Valutawirtschaft werden zum staatlichen Monopol erklärt (Art. 9 Abs. 5). Das Prinzip der Gewaltenkonzentration ist in Art. 5 ausgedrückt, wonach die Bürger der DDR ihre politische Macht durch demokratisch gewählte Volksvertretungen (Wahlen) ausüben. Die Volksvertretungen werden als die Grundlage des Systems der Staatsorgane bezeichnet. Sie sollen ihre Tätigkeit auf die aktive Mitgestaltung der Bürger an der Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle ihrer Entscheidungen stützen. Ausdruck der Gewaltenkonzentration ist das Fehlen einer V.-Gerichtsbarkeit, durch die unter anderem die Verfassungsmäßigkeit der Gesetze und anderer Rechtsvorschriften (Gesetzgebung) geprüft werden könnte. Über Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Rechtsvorschriften aller Formen, also auch der von ihr erlassener Gesetze, entscheidet allein die Volkskammer. Da nicht anzunehmen ist, daß diese sich selbst korrigieren will, ist davon auszugehen, daß die von der Volkskammer erlassenen Gesetze nach ihrer Ansicht verfassungskonform sind. Damit kann aus der einfachen Gesetzgebung die Erkenntnis darüber gewonnen werden, wie im Selbstverständnis der Inhaber der politischen Gewalt in der DDR die V. interpretiert wird. Das Prinzip des Demokratischen Zentralismus wird in Art. 47 Abs. 2 als die Grundlage genannt, auf der sich die „Souveränität des werktätigen Volkes“ verwirkliche. Es wird als das tragende Prinzip des Staatsaufbaus bezeichnet. Nach Art. 17 soll die DDR Wissenschaft, Forschung und Bildung fördern sowie mittels des Einheitlichen sozialistischen Bildungssystems allen Bürgern eine den ständig steigenden gesellschaftlichen Erfordernissen entsprechende hohe Bildung sichern. Nach Art. 18 gehört auch die sozialistische Nationalkultur zu den Grundlagen der sozialistischen Gesellschaft. Der DDR wird aufgetragen, die sozialistische Kultur zu fördern und zu schützen sowie die „imperialistische Unkultur“ zu bekämpfen (Kulturpolitik). B. Außenpolitische Bestimmungen Art. 6 Abs. 1 enthält die entscheidende außenpolitische Maxime. Danach hat die „DDR getreu den [S. 1412]Interessen des Volkes und den internationalen Verpflichtungen auf ihrem Gebiet den deutschen Militarismus und Nazismus ausgerottet. Sie betreibt eine dem Frieden und dem Sozialismus, der Völkerverständigung und der Sicherheit dienende Außenpolitik.“ Das Verhältnis zur Sowjetunion und zu den anderen sozialistischen Staaten legt Art. 6 Abs. 2 fest. In seiner ursprünglichen Fassung hatte die DDR „entsprechend den Prinzipien des sozialistischen Internationalismus die allseitige Zusammenarbeit und Freundschaft mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und den anderen sozialistischen Staaten“ zu pflegen und zu entwickeln. Nach der Änderung der V. von 1974 ist die DDR „für immer und unwiderruflich mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken verbündet. Das enge und brüderliche Bündnis mit ihr garantiert dem Volk der Deutschen Demokratischen Republik das weitere Voranschreiten auf dem Wege des Sozialismus und des Friedens.“ Das Lehrbuch „Staatsrecht der DDR“ (Berlin [Ost], 1977, S. 40) bezeichnet das immerwährende und unwiderrufliche Bündnis mit der UdSSR als ein Wesensmerkmal der DDR. Wegen der politischen Machtverhältnisse bedeutet das Bündnis mit der Sowjetunion für die DDR einerseits die Garantie ihrer Existenz, andererseits faktisch die völlige Abhängigkeit von der UdSSR. Die DDR wird als ein untrennbarer Bestandteil der sozialistischen Staatengemeinschaft bezeichnet. Sie soll getreu den Prinzipien des Proletarischen ➝Internationalismus zu deren Stärkung beitragen, die Freundschaft, die allseitige Zusammenarbeit und den gegenseitigen Beistand mit allen Staaten der sozialistischen Gemeinschaft pflegen und entwickeln. Ferner soll nach Art. 6 die DDR die Staaten und Völker, die gegen den Imperialismus und sein Kolonialregime für nationale Freiheit und Unabhängigkeit kämpfen, in ihrem Ringen um gesellschaftlichen Fortschritt unterstützen. Schließlich soll sie für die Verwirklichung der Prinzipien der Friedlichen Koexistenz eintreten und auf der Grundlage der Gleichberechtigung und gegenseitigen Achtung die Zusammenarbeit mit allen Staaten pflegen und sich für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, für eine stabile Friedensordnung in der Welt und für allgemeine Abrüstung einsetzen. In diesem Zusammenhang wird bestimmt, daß militaristische und revanchistische Propaganda in jeder Form, Kriegshetze und Bekundung von Glaubens-, Rassen- und Völkerhaß als Verbrechen geahndet werden. C. Staatsgebiet und Landesverteidigung Nach Art. 7 Abs. 1 haben die Staatsorgane die territoriale Integrität der DDR und die Unverletzlichkeit ihrer Staatsgrenzen einschließlich ihres Luftraums und ihrer Territorialgewässer sowie den Schutz und die Nutzung des Festlandsockels zu gewährleisten. Art. 7 Abs. 2 Satz 1 bestimmt, daß die DDR die Landesverteidigung sowie den Schutz der sozialistischen Ordnung und des friedlichen Lebens der Bürger organisiert. Im folgenden Satz wird als Aufgabe der Nationalen Volksarmee und der anderen Organe der Landesverteidigung der Schutz der sozialistischen Errungenschaften des Volkes gegen alle Angriffe von außen bezeichnet. D. Außenpolitische Maximen und Völkerrecht Nach Art. 8 sind die allgemein anerkannten, dem Frieden und der friedlichen Zusammenarbeit der Völker dienenden Regeln des Völkerrechtes für die Staatsmacht und jeden Bürger verbindlich. In diesem Zusammenhang wird angekündigt: „Die Deutsche Demokratische Republik wird niemals einen Eroberungskrieg unternehmen oder ihre Streitkräfte gegen die Freiheit eines anderen Volkes einsetzen.“ E. Einheit Deutschlands In Art. 1 wurde in der ursprünglichen Fassung die DDR als sozialistischer Staat deutscher Nation bezeichnet. Nach Art. 8 Abs. 2 a. F. sollten die Herstellung und Pflege normaler Beziehungen und die Zusammenarbeit der beiden deutschen Staaten auf der Grundlage der Gleichberechtigung ein nationales Anliegen der DDR sein. Ferner hieß es, daß die DDR und ihre Bürger die „Überwindung der vom Imperialismus der Deutschen Nation aufgezwungenen Spaltung Deutschlands, die schrittweise Annäherung der beiden deutschen Staaten bis zur ihrer Vereinigung auf der Grundlage der Demokratie und des Sozialismus“ erstreben. Im Zuge der Abgrenzungspolitik wurde etwa ab 1970 behauptet, in der DDR bilde sich eine eigene sozialistische Nation heraus. Deshalb wurden anläßlich der V.-Änderung von 1974 alle Hinweise auf die deutsche Nation, das Wort „Deutschland“ sowie das Gebot, nach der Vereinigung beider deutscher Staaten zu streben, aus dem Text der V. gestrichen. Nunmehr wird die DDR in Art. 1 der revidierten Verfassung als „sozialistischer Staat der Arbeiter und Bauern“ (in der alten Fassung „… deutscher Nation“) bezeichnet (Abgrenzung; Deutschlandpolitik der SED; Nation und nationale Frage). Indessen enthält die V. kein Wiedervereinigungs- oder Vereinigungsverbot. In amtlichen Veröffentlichungen wird — in letzter Zeit sogar häufiger — vom „deutschen Boden“, ja vom „deutschen Volk“ gesprochen — ein Zeichen dafür, daß auch bei den Verantwortlichen in der DDR das Gefühl der Zusammengehörigkeit nicht verloren gegangen ist. F. Hauptstadt, Staatsflagge, Staatswappen Art. 1 bezeichnet Berlin als Hauptstadt der DDR und nimmt keine Rücksicht darauf, daß nur der [S. 1413]Ostteil der Stadt — im Widerspruch zum Viermächte-Status ganz Berlins — faktisch vollständig in die DDR eingegliedert wurde. Ferner legt derselbe Artikel die Staatsflagge (Flagge) und das Staatswappen (Wappen) fest. III. Bürger und Gemeinschaften in der sozialistischen Gesellschaft Die Stellung der Bürger und Gemeinschaften in der sozialistischen Gesellschaft wird durch die Grundlagen der in der V. festgelegten Ordnung bestimmt. Jedem Bürger der DDR werden nach Art. 20 Abs 1, unabhängig von seiner Nationalität, seiner Rasse, seinem weltanschaulichen oder religiösen Bekenntnis, seiner sozialen Herkunft und Stellung die gleichen Rechte und Pflichten zugebilligt. Der Gleichheit des Gesetzes entspricht die Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz. Besonders betont wird die Gleichberechtigung von Mann und Frau und ihre gleiche Rechtsstellung in allen Bereichen des gesellschaftlichen, staatlichen und persönlichen Lebens. Die Förderung der Frau, besonders in der beruflichen Qualifizierung, wird als gesellschaftliche und staatliche Aufgabe bezeichnet (Frauen). Die Jugend soll in ihrer gesellschaftlichen und beruflichen Entwicklung besonders gefördert werden. Ihr wird die Möglichkeit versprochen, an der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung verantwortungsbewußt teilzunehmen (Jugend). Als allen anderen Rechten zugrundeliegendes Grundrecht wird das Recht, das politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Leben der sozialistischen Gemeinschaft und des sozialistischen Staates umfassend mitzugestalten, verstanden (Art. 21 Abs. 1). Damit wird, auch in Verbindung mit Art. 5 Abs. 2 Satz 2, ein konsultatives Element in die V. eingeführt, ohne daß dieses damit freilich zu einem Strukturprinzip der V. würde. Im einzelnen werden aufgeführt: das Recht der Gleichbehandlung unabhängig von Nationalität, Rasse, weltanschaulichem und religiösem Bekenntnis sowie sozialer Herkunft und Stellung, Gewissens- und Glaubensfreiheit (Art. 20 Abs. 1), Wahlrecht (Art. 21 Abs. 2 und Art. 22), Recht auf Arbeit, das aus dem Recht auf einen Arbeitsplatz und dessen freier Wahl entsprechend den gesellschaftlichen Erfordernissen und der persönlichen Qualifikation sowie auf Lohn nach Qualität und Quantität der Arbeit besteht (Art. 24) (Arbeitsrecht), Recht auf Bildung, das die Möglichkeit des Übergangs zur nächsthöheren Bildungsstufe bis zu den höchsten Bildungsstätten, den Universitäten und Hochschulen, entsprechend dem Leistungsprinzip, den gesellschaftlichen Erfordernissen und unter Berücksichtigung der Sozialstruktur der Bevölkerung, das Recht der Jugendlichen auf Erlernung eines Berufs sowie das Recht auf Teilnahme am kulturellen Leben einschließt (Art. 25, 26) (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem; Kulturpolitik), Recht auf freie und öffentliche Meinungsäußerung sowie die Freiheit der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens (Art. 27), Recht auf friedliche Versammlung (Art. 28), Vereinigungsrecht (Art. 29). Recht auf Freizügigkeit innerhalb des Staatsgebietes der DDR (Art. 32), Anspruch auf Rechtsschutz durch die Organe der DDR und Auslieferungsverbot (Art. 33), Recht auf Freizeit und Erholung (Art. 34), Recht auf Schutz der Gesundheit und der Arbeitskraft (Art. 35), Recht auf Fürsorge der Gesellschaft im Alter und bei Invalidität (Art. 36), Recht auf Wohnraum entsprechend den volkswirtschaftlichen Möglichkeiten und örtlichen Bedingungen (Art. 37), das Recht, sich zu einem religiösen Glauben zu bekennen und religiöse Handlungen auszuüben (Art. 39 Abs. 1), für Bürger der DDR sorbischer Nationalität das Recht zur Pflege ihrer Muttersprache und Kultur (Art. 40). Ferner werden die Persönlichkeit und die Freiheit jedes Bürgers der DDR für unantastbar erklärt. Einschränkungen sind nur im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen oder einer Heilbehandlung zulässig und müssen gesetzlich begründet sein. Dabei dürfen die Rechte solcher Bürger nur insoweit eingeschränkt werden, als dies gesetzlich zulässig und unumgänglich ist (Strafrecht). Zum Schutze seiner Freiheit und der Unantastbarkeit seiner Persönlichkeit hat ferner jeder Bürger den Anspruch auf die Hilfe der staatlichen und der gesellschaftlichen Organe (Art. 30). Das Post- und Fernmeldegeheimnis wird für unverletzbar erklärt. Sie dürfen jedoch auf gesetzlicher Grundlage eingeschränkt werden, wenn es die Sicherheit des Staates oder eine strafrechtliche Verfolgung erfordern (Art. 31). Ehe, Familie, Mutterschaft sind unter den besonderen Schutz des Staates gestellt. Jeder Bürger der DDR hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Ehe und Familie. Mutter und Kind genießen den besonderen Schutz des sozialistischen Staates (Art. 38) (Familienrecht; Schwangerschaftsunterbrechung). Die den Bürgern zugesagten Grundrechte werden durch die Grundlagen der Staats- und Gesellschaftsordnung inhaltlich bestimmt und zugleich beschränkt. Soweit etwa dem Bürger klassische Freiheitsrechte wie die Meinungsfreiheit, die Versammlungsfreiheit und die Vereinigungsfreiheit versprochen sind, darf er diese, wie in der V. in den Art. 27 bis 29 ausdrücklich gesagt ist, nur den Grundsätzen der V. gemäß oder im Rahmen der Grundsätze und Ziele der V. oder zu dem Zweck, seine Interessen in Übereinstimmung mit den Grundsätzen und Zielen der V. zu verwirklichen, ausüben. Im Grundrechtsverständnis der DDR wird zuweilen jedes Grundrecht mit einer entsprechenden Grundpflicht gekoppelt. Das Mutterrecht aller politischen [S. 1414]Grundrechte, das Recht auf Mitgestaltung, wird bereits in der V. (Art. 21 Abs. 3) als hohe moralische Verpflichtung für jeden Bürger gekennzeichnet und als Pflicht interpretiert, alle geistigen und körperlichen Kräfte zur Verwirklichung der sozialistischen Gesellschafts- und Staatsordnung einzusetzen. Die Verwirklichung der sozialen Grundrechte ist an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Staates gebunden. Welcher Anteil am Nationaleinkommen in Form sozialer Leistungen gewährt wird, ist außerdem in der DDR eine politische Entscheidung, die nicht als Kompromiß zwischen widerstreitenden Interessen zustande kommt, sondern allein von der politischen Führungskraft der SED gefällt wird. In kritischer Sicht fehlt den Grundrechten eine ausreichende Garantie für ihre Durchsetzung. Nach Art. 19 garantiert zwar die DDR allen Bürgern die Ausübung ihrer Rechte und ihre Mitwirkung an der Leitung der gesellschaftlichen Entwicklung. Sie verspricht auch, die sozialistische Gesetzlichkeit und die Rechtssicherheit zu gewährleisten. Achtung und Schutz der Würde und Freiheit der Persönlichkeiten werden zum Gebot für alle staatlichen Organe, alle gesellschaftlichen Kräfte und jeden einzelnen Bürger erklärt (Art. 19 Abs. 1 und 2), jedoch stellt die Rechtsordnung der DDR keine geeigneten Mittel wie etwa eine V.-Gerichtsbarkeit oder eine Verwaltungsgerichtsbarkeit zur Verfügung und kennt auch keine Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit für Streitigkeiten zwischen dem einzelnen und den Staatsorganen (Gerichtsverfassung; Grundrechte, Sozialistische). Den Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften wird zugestanden, ihre Angelegenheiten zu ordnen und ihre Tätigkeit auszuüben, jedoch nur „in Übereinstimmung mit der Verfassung und den gesetzlichen Bestimmungen der DDR“ (Art. 39 Abs. 2). Die sozialistischen Betriebe, Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände werden als eigenverantwortliche Gemeinschaften im Rahmen der zentralen staatlichen Leitung und Planung bezeichnet, in denen die Bürger arbeiten und ihre gesellschaftlichen Verhältnisse gestalten. Sie sollen die Wahrnehmung der Grundrechte der Bürger, die wirksame Verbindung der persönlichen mit den gesellschaftlichen Interessen sowie ein vielfältiges gesellschaftlich-politisches und kulturell-geistiges Leben sichern. Sie werden ausdrücklich unter den Schutz der V. gestellt. Eingriffe in ihre Rechte sollen nur auf der Grundlage von Gesetzen erfolgen dürfen (Art. 41). Indessen werden im einfachen Gesetzesrecht kaum Konsequenzen aus dem Charakter der genannten Einheiten als eigenverantwortliche Gemeinschaften der Bürger gezogen. Insbesondere ist der Rahmen der zentralen staatlichen Leitung und Planung so eng, daß eine Selbstverwaltung im hergebrachten Sinn nicht festgestellt werden kann. Ein Novum der V. von 1968 war, den Einzelgewerkschaften, vereinigt im Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund [FDGB]), eine verfassungsrechtliche Grundlage zu geben (Art. 44 u. 45). Der FDGB wird als die umfassende Klassenorganisation der Arbeiterklasse bezeichnet. Die Gewerkschaften sollen die Interessen der Arbeiter, Angestellten und Angehörigen der Intelligenz durch umfassende Mitbestimmung in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft wahrnehmen. Sie werden als unabhängig bezeichnet, niemand soll sie in ihrer Tätigkeit einschränken oder behindern dürfen. Die V. räumt den Gewerkschaften umfangreiche Befugnisse ein. So sollen sie an der Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft, an der Leitung und Planung der Volkswirtschaft, an der Verwirklichung der wissenschaftlich-technischen Revolution, an der Entwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen, des Gesundheits- und Arbeitsschutzes, der Arbeitskultur, des kulturellen und sportlichen Lebens der Werktätigen maßgeblich teilnehmen. Sie haben das Recht, über alle die Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen betreffenden Fragen mit staatlichen Organen, mit Betriebsleitungen und anderen wirtschaftsleitenden Organen Vereinbarungen abzuschließen. Sie sollen auch aktiven Anteil an der Gestaltung der sozialistischen Rechtsordnung nehmen und besitzen das Recht der Gesetzesinitiative sowie der gesellschaftlichen Kontrolle über die Wahrung der gesetzlich garantierten Rechte der Werktätigen. Schließlich leiten die Gewerkschaften die Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten (Arbeitsrecht; Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte; Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). In kritischer Sicht muß die Stellung des FDGB als einer von der SED geführten Massenorganisation in Betracht gezogen werden. Sie ist das Unterpfand dafür, daß die dem FDGB übertragenen umfangreichen Befugnisse nur im Sinn der Partei- und damit auch der Staatsführung ausgeübt werden können. Schließlich regelt die V. in diesem Zusammenhang auch die Stellung der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (Art. 46), die als freiwillige Vereinigungen der Bauern zur gemeinsamen sozialistischen Produktion, zur ständig besseren Befriedigung ihrer materiellen und kulturellen Bedürfnisse und zur Versorgung des Volkes und der Volkswirtschaft bezeichnet werden. Sie sollen durch ihre Organisationen und ihre Vertreter in den Staatsorganen aktiv an der staatlichen Leitung und Planung der gesellschaftlichen Entwicklung teilnehmen. Der Staat wird verpflichtet, den landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften die sozialistische Großproduktion auf der Grundlage fortgeschrittener Wissenschaft und Technik zu ermöglichen. Die gleichen Grundsätze gelten für die sozialistischen Produktionsgenossenschaften der Fischer, der Gärt[S. 1415]ner und der Handwerker. Für ihre Stellung im gesamtgesellschaftlichen System gilt das für den FDGB Festgestellte entsprechend (Gartenbau; Handwerk; Landwirtschaft). IV. Aufbau und System der staatlichen Leitung Die V. legt Aufbau und System der staatlichen Leitung fest, als deren tragendes Prinzip die „Souveränität des werktätigen Volkes“ auf der Grundlage des demokratischen Zentralismus bezeichnet wird. Im einzelnen legt sie die Stellung, die Aufgaben und Kompetenzen von Volkskammer, Staatsrat, Ministerrat sowie der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe (Räte und Kommissionen) (Bezirk; Gemeinde; Kreis) fest (Gesetzgebung). Art. 5 Abs. 3 bestimmt, daß zu keiner Zeit und unter keinen Umständen andere als die verfassungsmäßig vorgesehenen Organe staatliche Macht ausüben dürfen. Die Ausübung der staatlichen Macht liegt also allein bei den genannten Staatsorganen. Von der staatlichen Macht ist aber die politische Macht zu unterscheiden, als deren Träger das werktätige Volk unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei im Bündnis mit den anderen sozialen Klassen und Schichten gilt. Träger der politischen Macht ist die SED. Als politische Führungskraft bestimmt sie, wie die staatliche Macht ausgeübt wird. Das geschieht, indem sie als die führende Kraft der in der Nationalen Front zusammengefaßten Parteien und Massenorganisationen die Zusammensetzung der Volkskammer und der örtlichen Volksvertretungen mittels der Wahlen bestimmt. Zwar sind nicht alle Mitglieder der Volksvertretungen Mitglieder der SED, jedoch gewährleistet das Auswahlsystem, daß sich auch Nicht-SED-Mitglieder loyal gegenüber Partei- und Staatsführung verhalten. Da die Volksvertretungen die personelle Zusammensetzung der anderen Organe zu bestimmen haben, kann die SED über diese auch den Staatsrat, den Ministerrat, die örtlichen Räte sowie die Rechtsprechungsorgane vom Obersten Gericht abwärts (Gerichtsverfassung; Rechtswesen) kontrollieren, indem sie diese Organe mit Parteimitgliedern oder ihr genehmen Personen besetzen läßt (Kaderpolitik; Nomenklatur). Alle Inhaber von Funktionen in den Staatsorganen sind der SED verpflichtet, die damit unmittelbar auf die Staatsorgane einwirken kann und nicht den Weg über die Volksvertretungen zu nehmen braucht. Nach der V. ist zwar die Volkskammer das oberste staatliche Machtorgan der DDR, die in ihren Plenarsitzungen über die Grundfragen der Staatspolitik zu entscheiden hat. Auch wird hervorgehoben, daß sie das einzige verfassungs- und gesetzgebende Organ der DDR ist und daß niemand ihre Rechte einschränken darf. Ihre Kompetenzen sind dementsprechend weit gefaßt, ihre Rolle in der V.-Wirklichkeit ist jedoch stark eingeschränkt. Der Staatsrat sollte bis zur V.-Änderung von 1974 als Organ der Volkskammer zwischen deren Tagungen alle grundsätzlichen Aufgaben erfüllen, die sich aus den Gesetzen und Beschlüssen der Volkskammer ergeben. Der Vorsitzende des Staatsrates hatte eine hervorgehobene Stellung. Bis zum Jahre 1971 wurden die Ämter des Ersten Sekretärs des ZK der SED und des Vorsitzenden des Staatsrates in Personalunion wahrgenommen. Nach der — zeitweiligen — Auflösung dieser Personalunion mit der Wahl Erich Honeckers zum Ersten Sekretär des ZK der SED war bereits ein faktischer Funktionsverlust des Staatsrates und seines Vorsitzenden zu beobachten. Die V.-Änderung von 1974 trug dem Rechnung. Der Staatsrat nimmt nach Art. 66 n. F. nunmehr nur noch die Aufgaben wahr, die ihm durch die V. sowie die Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer übertragen sind, ist also nicht mehr ein die Volkskammer zwischen ihren Tagungen in der Ausübung der ihr zustehenden Funktionen vertretendes Organ. Vor allem ist die Funktion des Staatsrates als kollektives Staatsoberhaupt nunmehr stärker ausgeprägt. Der Funktionsverlust des Staatsrates wurde auch nicht aufgeholt, nachdem der seit dem IX. Parteitag der SED mit dem Titel „Generalsekretär des ZK der SED“ versehene Erich Honecker am 29. 10. 1976 zum Vorsitzenden des Staatsrates gewählt worden war. Im Unterschied hierzu hat der Ministerrat eine Stärkung erfahren. Seine Stellung war ursprünglich in der V. nur sehr summarisch beschrieben (Art. 78 bis 80). Diese V.-Artikel wurden ergänzt und neu interpretiert durch das Gesetz über den Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik vom 16. 10. 1972 (GBl. I, S. 253). Der Ministerrat wird darin wieder als die Regierung der DDR bezeichnet, die für die einheitliche Durchsetzung der grundsätzlichen Beschlüsse der Parteiführung auf allen staatlichen Ebenen verantwortlich ist. Der Ministerrat ist damit wieder ein operatives Führungsorgan geworden, dessen Kompetenz alle Bereiche staatlicher Politik umfaßt. Nur hinsichtlich der Verteidigung ist diese beschränkt, denn der Ministerrat hat nur die ihm übertragenen, also nicht alle Verteidigungsaufgaben der DDR durchzuführen. Die V.-Änderung des Jahres 1974 erhob diese Regelung durch eine Neufassung der Art. 76–80 in V.-Rang. Durch das Ministerratsgesetz von 1972 gewann der Vorsitzende des Ministerrates eine hervorgehobene Stellung. So ist er u.a. jetzt berechtigt, den Mitgliedern des Ministerrates und den Leitern der anderen Staatsorgane Weisungen zu erteilen und deren Durchführung zu kontrollieren. [S. 1416]Er ist auch für die Anleitung und Kontrolle der Vorsitzenden der Räte der Bezirke verantwortlich und befugt, den Vorsitzenden der Räte der Bezirke Weisungen zu erteilen. Da der Vorsitzende des übergeordneten örtlichen Rates dem Vorsitzenden des nachgeordneten örtlichen Rates ebenfalls Weisungen erteilen kann, besteht eine Leitungslinie vom Vorsitzenden des Ministerrates bis zum Vorsitzenden des Rates der kleinsten Gemeinde. Diese Stellung des Vorsitzenden des Ministerrates ist auch nach der V.-Änderung von 1974 nur Bestandteil des einfachen Gesetzesrechtes geblieben. Im Ministerratsgesetz von 1972 wurde auch die Suprematie der SED unterstrichen. An sieben Stellen wird die führende Rolle der SED oder der Arbeiterklasse hervorgehoben; jedoch wurde diese Betonung der Suprematie der SED gegenüber dem Ministerrat auch mit dem Änderungsgesetz 1974 nicht Bestandteil des V.-Textes. Auch für die Stellung und die innere Ordnung der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe gibt die V. nur Rahmenbestimmungen. Im einzelnen sollten die Aufgaben und Befugnisse der örtlichen Volksvertretungen, ihrer Abgeordneten, Kommissionen und ihrer Räte in den Bezirken, Kreisen, Städten, Stadtbezirken, Gemeinden und Gemeindeverbänden durch Gesetz festgelegt werden. Das erfolgte durch das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. 7. 1973 (GBl. I, S. 313) (Bezirk; Gemeinde; Gemeindeverband; Kreis). V. Sozialistische Gesetzlichkeit und Rechtspflege Zur Sozialistischen Gesetzlichkeit und Rechtspflege legt die V. einige Grundsätze fest. So sollen nach Art. 87 Gesellschaft und Staat die Gesetzlichkeit durch die Einbeziehung der Bürger und ihrer Gemeinschaften in die Rechtspflege und in die gesellschaftliche und staatliche Kontrolle über die Einhaltung des sozialistischen Rechts gewährleisten (Gesellschaftliche Gerichte; Gerichtsverfassung; Rechtswesen). Nach Art. 88 soll die Verantwortlichkeit aller leitenden Mitarbeiter in Staat und Wirtschaft gegenüber den Bürgern durch ein System der Rechenschaftspflicht gewährleistet werden (Rechenschaftslegung). Art. 89 legt fest, daß die Gesetze und anderen allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften im Gesetzblatt und anderweitig veröffentlicht werden müssen; Rechtsvorschriften der örtlichen Volksvertretungen sollen in „geeigneter Form“ veröffentlicht werden (Gesetzgebung). Art. 90–102 befassen sich mit dem Rechtswesen (Richter; Staatsanwaltschaft). Art. 103 (früher Art. 103–105) regelt das Eingabe- und Beschwerdewesen (Eingaben). Art. 104 legt die Staatshaftung für Schäden fest, die einem Bürger an seinem persönlichen Eigentum durch gesetzliche Maßnahmen von Mitarbeitern der Staatsorgane zugefügt werden (Staatshaftung). VI. Schlußbestimmungen Nach Art. 105 ist die V. unmittelbar geltendes Recht. Nach Art. 106 kann die V. nur durch Gesetz der Volkskammer geändert werden, das den Wortlaut der V. ausdrücklich ändert oder ergänzt. VII. Würdigung Die V. ist in allen ihren Teilen so gestaltet, daß sie trotz des Festhaltens an einem formellen Mehrparteiensystem die Herrschaft der SED, deren Suprematie, sichert. Schon die Kritik daran wird als verfassungswidrig angesehen und mit Sanktionen, insbesondere des politischen Strafrechts (VI.) belegt. Gegen diese Wertung wendet sich das Lehrbuch „Staatsrecht der DDR“ (Berlin [Ost], 1977, S. 107) mit dem Vorwurf, die Staatsrechtswissenschaftler in der Bundesrepublik Deutschland entwürfen ein nach Maßstäben der bürgerlichen V.-Lehre zurechtgestutztes Bild der sozialistischen V. und der V.-Wirklichkeit in der DDR. Demgegenüber kann darauf verwiesen werden, daß auch oppositionelle Kreise in der DDR, die sich selbst als Kommunisten bezeichnen (Bahro, Biermann, Havemann, Manifest einer SED-Opposition, das, Anfang 1978 veröffentlicht, zwar von nicht geklärter Herkunft ist, dessen Inhalt aber dem entsprechen dürfte, was von oppositionellen Kommunisten in der DDR gedacht wird), die Kritik teilen. Siegfried Mampel Literaturangaben Brunner, Georg: Einführung in das Recht der DDR. 2., neubearb. u. erw. Aufl. München: Beck 1979. (Schriftenreihe der Juristischen Schulung. 29.) Mampel, Siegfried: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik. Kommentar. 2., völlig neubearb. u. erw. Aufl. Frankfurt a. M.: Metzner 1982. <LI>Staatsrecht der DDR. Lehrbuch. Hrsg. Akad. f. Staats- und Rechtswiss. der DDR.) Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1977. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1409–1416 Vereinigung Organisationseigener Betriebe (VOB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verkaufsnormen

Verfassung (1985) Siehe auch: Verfassung: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Verfassung und Verwaltung: 1953 1954 1956 Die V. vom 6. 4. 1968 bezeichnet die DDR als sozialistischen Staat. Sie ist die zweite V. der DDR. [S. 1410]Mit Wirkung vom 7. 10. 1974 erging zu ihr ein Gesetz zur Ergänzung und Änderung (GBl. I, S. 425, Neufassung GBl. I, S. 432). I. Entwicklung Die erste V. war mit der Konstituierung der DDR am 7. 10. 1949 in Kraft gesetzt…

DDR A-Z 1985

Abschreibungen (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 A. sind Kostenbestandteile für den Verschleiß der Anlagemittel. Hiermit wird in jeder Periode der in Geld ausgedrückte Wert erfaßt, um den sich der Gebrauchswert des jeweiligen Anlagegutes während des Produktionsprozesses im Zeitverlauf mindert. Dadurch, daß die A. Bestandteil der Produktionskosten sind, fließt der mit ihnen ausgedrückte Geldbetrag über den Erlös wieder an den Betrieb zurück und ermöglicht so zu gegebener Zeit eine Wiederbeschaffung des abgenutzten Anlagemittels. Nur über eine möglichst genaue Erfassung der laufenden Wertminderung wird sowohl eine genaue Kostenrechnung als auch die Reproduktion des jeweiligen Grundmittels ermöglicht. A.-Gründe sind 1. der „physische Verschleiß“ (darunter a) der natürliche Verschleiß durch klimatische Einwirkungen, Verkehrserschütterungen u.ä. und b) der technische Verschleiß durch extensive und intensive Nutzung der Anlagegüter im Produktionsprozeß); 2. der „moralische Verschleiß“ infolge der Überalterung der Anlagen durch den technischen Fortschritt. Die Forderung nach „abnutzungsgerechter“ A. ist in der Wirtschaftspraxis der DDR nur z. T. erreichbar, da Methode und Umfang der A. — durch Vorgabe des A.-Satzes und der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Grundmittel — den Betrieben im gesamten Wirtschaftsgebiet grundsätzlich einheitlich durch Gesetz ohne Berücksichtigung der individuellen Produktionsbedingungen vorgeschrieben sind. Vor den Wirtschaftsreformen des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) waren die A. zu niedrig und auch durch einige andere Mängel gekennzeichnet: Das mit der A.-Verordnung von 1956 (GBl. I, 1956, S. 623 f.) vorgeschriebene Verfahren der Globalabschreibung erfaßte nicht jenen Wert, der sich als Summe der nach der voraussichtlichen Lebensdauer der einzelnen Anlagemittel eines Betriebes zu ermittelnden Einzel-A. ergeben hätte. Vielmehr wurde vom gesamten betrieblichen Anlagenbestand — entsprechend einem festgesetzten Durchschnittssatz — ein „globaler“ Betrag errechnet, der dann auf die einzelnen Grundmittel — gemäß ihrem Verschleißgrad — verteilt wurde. Dieser Betrag erwies sich häufig als zu gering, um eine volle Kostenverrechnung der Anlagen innerhalb ihrer Nutzungsdauer zu gewährleisten. Da zudem die Generalreparaturen zu laufenden Preisen zu Lasten der A. verrechnet werden mußten, ergaben sich auch hieraus zunehmende Verzerrungen der Buchwerte der Anlagen: Denn die ursprünglich nur mit Stopppreisen des Beschaffungszeitpunktes bewerteten Anlagen erhöhten mit zunehmenden Generalreparaturen ihren Wert beträchtlich. Folge dieser Mängel war, daß auszusondernde Anlagen häufig noch mit hohen Werten zu Buche standen und zu Lasten des Gewinns ausgebucht werden mußten. Gleichzeitig mit der Grundmittelumbewertung erfolgte deshalb eine Korrektur der A. Mit dieser A.-Reform wurden neue, auf die einzelnen Anlagen bezogene A.-Raten entwickelt (GBl. II, 1964, S. 120 f.). Ergebnis war die Schaffung eines A.-Kataloges für rund 10.000 Anlagearten, wobei auch gewisse Unterschiede des Auslastungsgrades Berücksichtigung fanden. Als Gesamtergebnis resultierte daraus überraschender[S. 4]weise allerdings eine Minderung der durchschnittlichen A.-Raten und damit eine Erhöhung der mittleren Lebensdauer. Der Grund lag darin, daß die starke Anhebung der Werte des Brutto-Anlagevermögens durch die Umbewertung stark erhöhte A.-Beträge auch bei geminderten A.-Raten mit sich brachte. Offensichtlich sollten höhere Kostensteigerungen vermieden werden — wie sie bei gleichen oder erhöhten A.-Raten eingetreten wären; denn dann hätte die Industriepreisreform noch stärkere Preissteigerungen zur Folge gehabt. Möglicherweise hätten dann Preiserhöhungen bei Konsumgütern nicht mehr vermieden werden können. Damit blieb aber der „moralische Verschleiß“ der Anlagen (infolge technischer Veraltung) noch immer unberücksichtigt. Die für die Betriebe verbindlichen A.-Sätze sind für jedes Anlagenteil oder für Gruppen von Anlagegütern im staatlichen Verzeichnis der A.-Sätze für Grundmittel (GBl., SDr. Nr. 550 von 1968 und der dazugehörigen Änderungen — SDr. Nr. 550/1 von 1970, SDr. Nr. 550/2 von 1973, SDr. Nr. 550/3 von 1976 sowie SDr. Nr. 550/4 von 1979) festgelegt. Der A.-Satz wird in Abhängigkeit vom Inventarobjekt und der Schichtauslastung des Anlagegutes, die beide wiederum die geschätzte „normative Nutzungsdauer“ bestimmen, variiert. Der aus dem staatlichen Verzeichnis der A.-Sätze für Grundmittel entweder direkt zu entnehmende oder errechenbare A.-Satz ergibt, bezogen auf den Anschaffungs- oder Zeitwert des Anlagegutes, die A.-Quote. Um den „moralischen Verschleiß“ zu berücksichtigen, können heute durch das Ministerium der Finanzen auch Sonder-A. bestätigt werden (vgl. GBl. I, 1975, S. 574 f.). Da in den 80er Jahren in der DDR eine sehr restriktive Investitionspolitik betrieben wird, sah man sich gezwungen, die Aussonderung alter Anlagen hinauszuzögern. Mit einer entsprechenden VO (GBl. I, 1983, S. 236 ff.) wird den Kombinaten auferlegt, die normative Nutzungsdauer wichtiger Ausrüstungen um mindestens 30 v.H. zu erhöhen. Dies wird eine deutliche Minderung der A.-Sätze zur Folge haben. An A.-Methoden sind die zeitabhängige A., die in lineare, degressive und progressive A. unterteilt ist, sowie die leistungsabhängige A. zu trennen. Während bei der linearen A. bei konstantem A.-Satz auf den Bruttowert des Grundmittels für die Nutzungsperiode jährlich eine gleich große A.-Quote auftritt, wird bei der degressiven A. die jährliche A. (entweder Multiplikation eines jährlich abnehmenden A.-Satzes mit dem Bruttowert oder eines konstanten A.-Satzes mit dem jeweiligen Restwert) geringer. Die Form der degressiven A. wird in der sozialistischen Wirtschaft nicht angewendet. Bei der progressiven A. — in der Regel steigende A.-Sätze bezogen auf den Bruttowert — steigen die A.-Quoten (als Ausgleich für eine temporär überproportional zunehmende Wertminderung) zum Ende des Nutzungszeitraumes immer mehr an. Bei der leistungsabhängigen A. geht man nicht von der zu erwartenden Nutzungsdauer des Grundmittels aus. Vielmehr wird die gesamte zu erwartende Leistung in Mengen oder Maschinenstunden zugrunde gelegt. Zur Anwendung dieser Methode ist einmal die genaue Leistungsfeststellung und zum anderen das Vorliegen einer geringen Sortimentsbreite Voraussetzung. In der DDR findet vermehrt auch die sog. Kollektivabschreibung (Pauschal- oder Global-A.) Anwendung. Zur Vereinfachung des A.-Verfahrens wird für eine Gruppe von Anlagemitteln etwa gleicher Nutzungsdauer ein durchschnittlicher A.-Satz angewandt. Das bedeutet in der Realität aber zuviel A. bei Gebäuden und zuwenig bei Ausrüstungen, weil häufig Gebäude und bauliche Anlage mit einbezogen werden, statt sie gesondert zu behandeln. Angesichts der Preisverzerrungen, die bei neueren Gütern mit ebenfalls neueren Preisen geringer und bei schon seit langer Zeit in der Produktion befindlichen Kapitalgütern größer sind, dürfte die Kollektiv-A. auch bei Grundmitteln mit formal noch gleicher Nutzungsdauer zu erheblichen Fehlbewertungen führen. Amortisationen; Grundmittel; Preissystem und Preispolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 3–4 Absatz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Abweichung

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 A. sind Kostenbestandteile für den Verschleiß der Anlagemittel. Hiermit wird in jeder Periode der in Geld ausgedrückte Wert erfaßt, um den sich der Gebrauchswert des jeweiligen Anlagegutes während des Produktionsprozesses im Zeitverlauf mindert. Dadurch, daß die A. Bestandteil der Produktionskosten sind, fließt der mit ihnen ausgedrückte Geldbetrag über den Erlös wieder an den Betrieb zurück und…

DDR A-Z 1985

Militärpolitik (1985)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Im Selbstverständnis der DDR dient die M. der Sicherung und Verwirklichung der Interessen der Arbeiterklasse und ihrer Partei sowie des Staates mit militärischen Mitteln. In dieser Eingrenzung auf die militärischen Aspekte unterscheidet sie sich von der Sicherheitspolitik. I. Ideologische Grundlagen Als sozialistische M. beruht sie auf dem Marxismus-Leninismus, insbesondere auf der Lehre vom Klassenkampf, der Lehre vom sozialistischen Staat, der Lehre von der sozialistischen Revolution, der Lehre vom Krieg und den Streitkräften und vor allem auf der Lehre von der Verteidigung des sozialistischen Vaterlandes. Der Klassenkampf als Ausdruck des Klassenantagonismus behält für die M. auch nach dem Verschwinden des Klassenkampfes in den sozialistischen Staaten seine Bedeutung, weil er im Weltmaßstab als Gegensatz zwischen sozialistischen und kapitalistischen Staaten erhalten bleibt, bzw. sich sogar noch weiter zuspitzen soll. Die ständige militärische Stärkung der sozialistischen Staaten soll verhindern, daß sich das inzwischen durch die Rüstungsanstrengungen des Warschauer Vertrages erreichte annähernde militärische Gleichgewicht zuungunsten des Sozialismus verändert und der Imperialismus bei der Durchsetzung seiner „aggressiven“ Ziele mit militärischem Druck oder durch Gewaltanwendung erfolgreich sein könnte (Antikommunismus). Dem gleichen Ziel diene auch die militärische Unterstützung („antiimperialistische Solidarität“) von Befreiungsbewegungen und sozialistischen Regimen in außereuropäischen Ländern. Die gegenwärtige Hauptform des Klassenkampfes sei der ideologische; dieser nehme erst dann militärische Formen an, wenn eine andere Möglichkeit zur Abwehr der „aggressiven Politik des Imperialismus“ nicht mehr möglich sei. Gemäß der Lehre vom Krieg, wie sie von Lenin entwickelt wurde, wäre eine derartige Auseinandersetzung für die sozialistischen Staaten ein „gerechter“ Krieg, da sein Ziel, die Vernichtung des Imperialismus, mit den Zielen der revolutionären Arbeiterbewegung übereinstimmen würde. Als ungerechte Kriege werden in diesem Verständnis solche betrachtet, die diesen Zielen zuwiderlaufen. In seiner Charakterisierung des Krieges und dessen politischer Dimension griff Lenin u.a. auch auf Thesen von Clausewitz zurück. Die Ansichten der vorleninistischen Klassiker des Marxismus-Leninismus über die Streitkräfte bzw. die Rolle des bewaffneten Volksheeres wurden jedoch relativiert: Heute sei ein stehendes Heer nach dem Prinzip der Kaderarmee notwendig, d.h. ein Bestand von Berufsoffizieren und -unteroffizieren in den Streitkräften, die politisch und militärisch zur Ausübung von Führungsfunktionen geeignet sind, während das Gros der Streitkräfte aus Wehrpflichtigen besteht. Unter den „gerechten“ Kriegen nimmt der Krieg zur Verteidigung des sozialistischen Vaterlandes eine besondere Stellung ein. Diese Lehre, die als ein allgemeingültiges Gesetz des Aufbaus von Sozialismus und Kommunismus bezeichnet wird, begründet die Verteidigung als internationale und kollektive Angelegenheit aller sozialistischen Staaten. Sie dient u.a. zur ideologischen Begründung von multilateralen und bilateralen Beistandsverträgen. Die Lehre von der Verteidigung beinhaltet ferner die durch die M. zu verwirklichende moralische Komponente. Danach ist es notwendig, einen Soldaten mit hohen kommunistischen Idealen, Treue zur Partei und zum ganzen Volk sowie zur Bereitschaft, alle Kräfte und Fähigkeiten für den Schutz der Interessen der sozialistischen Staatengemeinschaft einzusetzen, zu erziehen. Dieses Ziel, das auch für die Gestaltung der Wehrmoral als Aufgabe der sozialistischen Wehrerziehung gilt, ist im Fahneneid der Nationalen Volksarmee (NVA) verankert. II. Politische Grundlagen Die ideologische Basis der M. findet sich in der jeweiligen politischen Begründung ihrer Ziele und Maßnahmen. Diese sind im Militärprogramm der SED, in der Militärdoktrin und in aktuellen Beschlüssen zur M. der Partei- und Staatsführung niedergelegt. Das Militärprogramm der SED enthält die von der Partei formulierten militärpolitischen Grundsätze und Ziele. Seine einzelnen Bestandteile bilden bestimmte Schlußfolgerungen, die aus der [S. 894]Einschätzung der internationalen Lage, dem Charakter der möglichen Kriege und der Erkenntnisse der Militärwissenschaften gezogen werden. Es enthält ferner Aussagen zu Problemen der Herstellung der Verteidigungsbereitschaft, zu Bündnisverpflichtungen, über die Einstellung zum angenommenen Gegner und dessen militärischen Kräften sowie die allgemeinen Festlegungen der militärpolitischen Aufgaben und Ziele und die grundlegenden Prinzipien der Wehrerziehung. Das Militärprogramm beruht z. T. auf der Militärdoktrin. Die Militärdoktrin ist nicht festgeschrieben, sondern wird den jeweiligen politischen, militärstrategischen und rüstungstechnischen Bedingungen entsprechend formuliert. Sie umfaßt eine politisch-soziale und eine militärisch-technische Komponente. Erstere enthält die Aussagen über den politischen Charakter des zukünftigen möglichen Krieges, seine politische Zielsetzung und die Prinzipien seiner Führung sowie die politische Funktion der Streitkräfte. Die militärisch-technische Komponente enthält die Grundzüge für die Vorbereitung der Streitkräfte, der Bevölkerung und des ganzen Landes auf den Krieg und die im Kriegsfall zu erfüllenden Aufgaben in den einzelnen Bereichen von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Diese Festlegungen schlagen sich in gesetzlichen Vorschriften, militärischen Befehlen und den Führungsprinzipien der Streitkräfte nieder. Die Vorbereitung und Durchführung des Krieges sowie seiner einzelnen strategischen Operationen gehören zum Bereich der Militärstrategie. Die DDR hat keine eigene nationale Militärdoktrin entwickelt; gemäß ihrer internationalistischen M. ist für sie die einheitliche Militärdoktrin der Warschauer Vertragsstaaten, die auf der sowjetischen Militärdoktrin beruht, verbindlich (Warschauer Pakt). Eine denkbare militärische Konfrontation der beiden deutschen Staaten wird vor diesem politisch-ideologischen Hintergrund nicht als Besonderheit gewertet, da davon ausgegangen wird, daß dieser Krieg ein Krieg des „Imperialismus“ gegen den „Sozialismus“ sein würde, der Kampf Deutscher gegen Deutsche also kein qualitatives politisches Merkmal eines derartigen Krieges sein könne, zumal dieser entsprechend der marxistisch-leninistischen Lehre vom „gerechten Krieg“ und der korrespondierenden Revolutionstheorie für die Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland Merkmale eines nationalen Befreiungskriegs annehmen müßte. III. Entwicklung der Militärpolitik Eine eigenständige und durch nationale Besonderheiten gekennzeichnete M. der DDR gibt es im engeren Sinne erst seit 1952 bzw. 1955. Zwar gab es seit 1948 den Aufbau von Einheiten der Kasernierten Volkspolizei (KVP); auch Verbände der Grenztruppen der DDR und der Transportpolizei wurden frühzeitig aufgestellt. Zweifellos setzten damit erste militärpolitische Überlegungen der SED-Führung ein. Aber ihre Entstehung war das Ergebnis sowjetischer Politik; ihre Bewaffnung, Stärke und Führungsgrundsätze ließen sie als vornehmlich für Polizeiaufgaben geeignet erscheinen. Erst mit dem Aufbau der „Nationalen Streitkräfte“ wurde 1952 begonnen, den Grundstock für eine nach militärischen Prinzipien organisierte Streitkraft zu schaffen. Die Rolle der „Nationalen Streitkräfte“, mit denen die Einheiten der KVP gemeint waren, wurde auf der II. Parteikonferenz der SED (1952) definiert. Sie sollten sowohl die Grundlagen des Staates stärken als auch den Willen zur Wiederherstellung der Einheit Deutschlands verkörpern. Die Erfahrungen der folgenden Jahre, insbesondere des Jahres 1953, veranlaßte die SED, ihre M. nicht nur auf die KVP auszurichten, sondern die Bereitschaft zur Verteidigung der DDR unter den Bürgern durch gezielte militärpropagandistische Arbeit zu verstärken, die militärische Basis durch die Gründung der Kampfgruppen zu verbreitern und die Arbeit der Gesellschaft für Sport und Technik (GST) auf die Propagierung des Wehrdienstes zu konzentrieren. Die politisch-ideologische Arbeit in der KVP sollte sie als Machtsicherungsinstrument im Sinne der SED stabilisieren. Es gelang, wenn auch unter Schwierigkeiten, mit der Entwicklung der KVP den Grundstock für die 1956 gegründete NVA zu schaffen. Die Mehrzahl ihrer Offiziere entstammte der Arbeiterklasse und war fachlich kaum geschult. Personelle Schwierigkeiten gab es auch im Bereich der Unterführer und Mannschaften, da das Prinzip der Freiwilligkeit einen planmäßigen personellen Ausbau der Armee beträchtlich erschwerte. Diese Schwierigkeiten wurden mit der Einführung der Wehrpflicht 1962 beseitigt, während die fachliche Ausbildung der Angehörigen der NVA durch intensive Beratungstätigkeit sowjetischer Offiziere sowie den Ausbau der Ausbildungsinstitutionen verbessert wurde. Neben dem Auf- und Ausbau der NVA und deren Einbeziehung in die Streitkräfte des Warschauer Vertrags galt die M. der SED aber auch den anderen bewaffneten Kräften: den Bereitschaften der VP, der Transportpolizei, den Einheiten des Ministeriums für Staatssicherheit, den Grenztruppen (bis 1961 Deutsche Grenzpolizei, von 1961 bis 1974 in die NVA eingegliedert, seither eigenständig) und den Kampfgruppen. Seit 1958 ist der Luft- und Katastrophenschutz — jetzt Zivilverteidigung — Teilbereich der M. der SED. Das Ziel der M. bestand darin, alle diese Bereiche personell und materiell zu stärken und zu einem umfassenden, gut organisierten System der militärischen Sicherung zu entwickeln. Die Eingliederung der NVA in die Vereinigten Streitkräfte des Warschauer Paktes wurde seit 1961 [S. 895]durch eine Reihe von Manövern mit sowjetischen Truppen und Stäben, aber auch Verbänden anderer Vertragsstaaten forciert. Nur unzureichend gelang es jedoch, die Wehrbereitschaft in der Bevölkerung zu fördern. Das Verteidigungsgesetz vom September 1961 bildete die staatsrechtliche Grundlage für den Aufbau der Landesverteidigung, nachdem bereits im Februar 1960 zur einheitlichen Leitung dieser Politik auf der zentralen staatlichen Ebene der Nationale Verteidigungsrat der DDR (NVR) geschaffen worden war. Im Januar 1962 wurde die Wehrpflicht eingeführt. Das Gesetz wurde von einer Reihe weiterer Maßnahmen zum Ausbau der Streitkräfte begleitet: Anordnungen des Nationalen Verteidigungsrates regelten die Erfassung und Musterung von Wehrpflichtigen, den Reservistenstatus und die Förderungsmaßnahmen für aus dem aktiven Wehrdienst entlassene Soldaten; eine Dienstlaufbahnordnung wurde erlassen und ein „Militärstrafgesetz“ verkündet. Mit diesem Gesetz und der im April 1963 folgenden „Militärgerichtsordnung“ wurden die Voraussetzungen für die Militärgerichtsbarkeit geschaffen. Eine im März 1963 erlassene „Lieferordnung“ (letzte Fassung 1975, GBl. I, S. 689) schuf die gesetzliche Grundlage für die Sicherung des militärischen Bedarfs der Streitkräfte durch die Volkswirtschaft der DDR; die Mehrzahl der Rüstungslieferungen erfolgte und erfolgt allerdings aus der Sowjetunion. 1964 war die Ausrüstung der NVA mit der Erstausstattung abgeschlossen; die M. der SED hatte ihr Ziel, eine kampfkräftige Armee aufzubauen, erreicht. Die Integration der NVA in die Streitkräfte des Warschauer Vertrags, die ab 1961/62 verstärkt wurde, führte 1965 zur Eingliederung der mobilen Teile in die „erste strategische Staffel“. Das bedeutete nicht nur die militärische Anerkennung durch die Sowjetunion, sondern auch, daß die DDR nunmehr einen erhöhten militärischen Beitrag im Rahmen des Warschauer Vertrags zu leisten hatte. Seit dem 3. Kongreß der GST im August 1964 wurde auch eine verstärkte wehrpolitische Agitation unter der Jugend durch die GST eingeleitet, um für die Führungsstellen ausreichenden Nachwuchs an Freiwilligen zu erhalten und durch die Mitarbeit in der GST die vormilitärische Ausbildung zu fördern. Neben der Festigung und Entwicklung der sozialistischen Wehrmoral und der Förderung der politischen Arbeit in der NVA bestimmten intensive Vorbereitungen zur Schaffung eines Systems der Landesverteidigung die M. der SED bis 1970. Die Beteiligung an der militärischen Intervention in der ČSSR war aus ihrer Sicht konsequent, denn sie bedeutete die Abwehr einer für ihre Politik gefährlichen Entwicklung. Die Aktion im August 1968 wurde darüber hinaus als Bestätigung der M. der SED und der NVA als eines voll einsatzbereiten militärischen Instruments gewertet. 1968/69 wurde mit dem Aufbau eines Zivilverteidigungssystems begonnen. Die gesetzliche Grundlage dazu bildet das „Gesetz über die Zivilverteidigung“ vom September 1970. 1978 wurde erneut ein Verteidigungsgesetz (Gesetz über die Landesverteidigung der DDR vom 13. 10. 1978, GBl. I, S. 377) verabschiedet. Es fixiert den erreichten Stand des Landesverteidigungssystems, bestimmt die Aufgaben der Staats- und Wirtschaftsorgane sowie die Rechte und Pflichten der Bürger in der Landesverteidigung und legt die ökonomischen und sonstigen Maßnahmen zur Sicherstellung der Landesverteidigung fest. Im März 1982 wurden ein neues Wehrdienstgesetz (Gesetz über den Wehrdienst vom 25. 3. 1982, GBl. I, S. 221) und eine Reihe von Beschlüssen und Anordnungen verabschiedet, bzw. erlassen. Bereits das Wehrdienstgesetz von 1962 hatte den Einsatz von Frauen in bestimmten Verwendungen während eines Krieges vorgesehen; das neue Gesetz führte für Frauen zwischen dem 18. und dem 50. Lebensjahr die allgemeine Wehrpflicht im Fall der Mobilmachung und im Verteidigungszustand ein. (Zu den Einzelheiten der gegenwärtig geltenden Regelungen vgl. die speziellen Stichworte: Bausoldaten; Friedensbewegung; Militarisierung; Nationale Volksarmee [NVA]; Verteidigungsgesetz; Verteidigungshaushalt; Wehrdienst; Wehrerziehung.) IV. Gegenwärtige Aufgaben und Inhalte der Militärpolitik Im Selbstverständnis der SED hat ihre M. internationalistischen Charakter, da die Verteidigung der Warschauer Vertragsstaaten kollektiv durch alle Länder des Bündnisses erfolgt. Die SED ist bemüht, die nationalen Voraussetzungen für die Erfüllung der Bündnisverpflichtungen zu schaffen. Im militärischen Bereich wurde dementsprechend die Zusammenarbeit von Einheiten der NVA und der Sowjetarmee z.B. in Form von gemeinsamen Manövern (Nationale Volksarmee (NVA), II.) intensiviert. Gestiegen ist der Anteil der DDR an den rüstungswirtschaftlichen Kosten (Verteidigungshaushalt). Im Mittelpunkt der gegenwärtigen M. der SED steht die „unablässige Stärkung der Verteidigungsbereitschaft“ (Erich Honecker) als „eine® entscheidende(n) Garantie dafür, den Frieden dauerhaft zu sichern und günstige Bedingungen für die weitere Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und die Schaffung grundlegender Voraussetzungen für den Übergang zum Kommunismus zu gewährleisten“. Kernstück des Landesverteidigungssystems ist die Nationale Volksarmee; sie hat den Auftrag, die Grenzen des Territoriums der DDR und der anderen sozialistischen Staaten gemeinsam mit der Sowjetarmee und den Streitkräften des Warschauer Vertrags zu schützen. Dies gilt vor allem für die [S. 896]mobilen Truppen und Verbände der NVA, die in die Vereinten Streitkräfte integriert sind. Nach den Grundsätzen der sowjetischen Militärstrategie heißt das, daß im Kriegsfall die Verteidigung offensiv, d.h. auf dem Territorium des Gegners, erfolgen soll. Die Grenztruppen der DDR zählen nicht zur NVA, sind aber dem Ministerium für Nationale Verteidigung unterstellt und dem Kern der Landesverteidigung zuzurechnen. Einen weiteren Bereich bilden diejenigen bewaffneten Kräfte, die Aufgaben der inneren Sicherheit erfüllen und bei der Vorbereitung und Durchführung von Kampfhandlungen im Falle eines militärischen Konflikts die regulären Streitkräfte zu unterstützen haben. Diese Aufgabenstellung gilt in bestimmtem Maße auch für die Einheiten des Ministeriums für Staatssicherheit. Einen weiteren Bereich der Landesverteidigung stellen die Institutionen und Einrichtungen dar, die sowohl der Aus- und Weiterbildung als auch der militärwissenschaftlichen Arbeit dienen. Dazu gehören z.B. die Militärakademie „Friedrich Engels“ der NVA in Dresden, die Offiziershochschulen der Teilstreitkräfte und der Grenztruppen, die Hochschule der Deutschen Volkspolizei (DVP) in Berlin (Ost), aber auch andere Institutionen, wie das Militärgeschichtliche Institut der DDR, das einen Beitrag zur Traditionspflege der NVA leisten sowie Militärpropaganda betreiben soll. In diesem Zusammenhang hat dieses Institut die Aufgabe, Informationen über die M. der Bundesrepublik Deutschland zu sammeln, aufzubereiten und durch Veröffentlichungen über den Gegner und dessen politisch-militärische Maßnahmen die militärwissenschaftliche, -propagandistische und -politische Arbeit zu unterstützen. Einen weiteren Teil der sozialistischen Landesverteidigung bildet die Zivilverteidigung. Sie ist ein eigenständiger Bereich und wird nicht zu den Streitkräften und den anderen bewaffneten Organen gerechnet. Die Zivilverteidigung verfügt über eine eigene Dienstlaufbahnordnung sowie ein eigenes Dienstverhältnis der Offiziere und Unteroffiziere. Ihre zentralen Aufgaben sind weiterhin der Luftschutz und der Katastrophenschutz. Mit der Unterstellung der Zivilverteidigung unter das MfNV (vorher war sie dem Ministerium des Inneren zugeordnet) hat sich die DDR dem Verfahren der übrigen sozialistischen Staaten angeschlossen. Seit dem 1. 1. 1978 gilt eine neue Dienstlaufbahnordnung für die Zivilverteidigung. Sie ist Grundlage für die Rekrutierung, den Einsatz und die Ausbildung von Kadern (GBl. I, 1977, S. 365). Mit dieser Vorschrift hat man die Grundlage dafür geschaffen, daß im Fall eines Einsatzes in geringerem Umfang auch wehrpflichtige Bürger einberufen werden können, um den Schutz der Bevölkerung und der Volkswirtschaft zu gewährleisten. Gemäß dem Wehrdienstgesetz von 1982 können Wehrpflichtige in der Zivilverteidigung den Wehrersatzdienst (Wehrdienst) leisten. Die Mitarbeit ist ansonsten freiwillig. Die Organisationen und Institutionen, die mit der sozialistischen Wehrerziehung befaßt sind, gehören ebenfalls zur sozialistischen Landesverteidigung. Im weiteren Sinne ist hierzu auch das Deutsche Rote Kreuz (DRK) der DDR zu zählen, sofern es Aufgaben im Rahmen der Zivilverteidigung wahrnimmt. Zur ökonomischen Sicherung der Landesverteidigung wird bereits in Friedenszeiten auf internationalem wie nationalem Gebiet eine Reihe von Maßnahmen getroffen, die Bestandteil der nationalen Wirtschaftsplanung sind (militärischer Bedarf der NVA und anderer Bereiche der Landesverteidigung, militärökonomische Integration, Rüstungsforschung und -entwicklung, Ausbau des militärischen Transport- und Sicherungswesens). Nach der Interpretation der internationalen Lage durch die SED wird der Frieden ständig durch den „aggressiven Imperialismus“ bedroht bzw. kann nur, solange keine militärische Entspannung durch Abrüstung eintritt, durch weitere Stärkung der sozialistischen Staatengemeinschaft gesichert werden. Die Partei sieht daher keinen Anlaß, ihre militärpolitischen Maßnahmen abzuschwächen oder den weiteren Ausbau der Landesverteidigung zu vernachlässigen. Die behauptete Permanenz der Bedrohung durch den Imperialismus dient der SED als Argument, um von den Streitkräften wie von der Bevölkerung verstärkt Anstrengungen zur Erfüllung der militärpolitischen Aufgaben zu verlangen. In jüngster Zeit stößt die SED besonders unter jüngeren Bevölkerungsgruppen mit ihren militärpolitischen und -propagandistischen Aktivitäten, wie beispielsweise der sozialistischen Wehrerziehung, die sowohl Probleme der Rekrutierung militärischer Nachwuchskader lösen als auch einen Beitrag zur ideologischen Erziehung und zur Legitimation der M. leisten soll, auf Widerspruch. Dieser Widerspruch kommt besonders aus den Reihen der nichtstaatlichen Friedensbewegung, die z. T. von den evangelischen Kirchen in der DDR unterstützt wird. Die SED versucht dieser Entwicklung und deren Ausbreitung u.a. durch verstärkte Aktivitäten des Friedensrates der DDR, der FDJ und des FDGB, vor allem aber durch eine intensivierte Wehrerziehung in Schulen und Betrieben entgegenzuwirken. Insbesondere wendet sie sich gegen die These, daß in der gegenwärtigen Situation Abrüstung möglich oder notwendig sei („Der Friede muß bewaffnet sein“). Positiv verweist die SED in diesem Zusammenhang auf die Aktivitäten der Staaten des Warschauer Vertrages im Rahmen ihrer Sicherheitspolitik. Sie wehrt sich auch gegen den Vorwurf, daß ihre M. die Militarisierung in der DDR fördere, indem z.B. durch die sozialistische Wehr[S. 897]erziehung militärische Normen einen hohen Stellenwert im Erziehungsprozeß erhielten, durch die Rüstung der Volkswirtschaft Mittel für Investitionen und für die Steigerung des Verbrauchsgüterangebots entzogen werden, militärische Kategorien im politischen Entscheidungsprozeß eine zu große Bedeutung hätten und der Ausbau des militärischen Bereichs zum Verzicht auf gesellschaftspolitische Reformen führe. Militarismus, so die SED, könne es in sozialistischen Gesellschaften jedoch nicht geben; er sei mit deren Wesen unvereinbar, da er sich nur auf der Basis der kapitalistischen Eigentumsordnung entwickele und Ausdruck des aggressiven Imperialismus sei. Diese Argumentation bezieht sich auf einen spezifischen Begriff des Militarismus, der keine Allgemeingültigkeit besitzt. Sie befreit die SED nicht von der Tatsache, daß ihre M. Voraussetzungen für eine partielle Militarisierung der DDR-Gesellschaft schafft. Diese Entwicklung wird von verschiedenen, miteinander in Verbindung stehenden innen- und außenpolitischen Faktoren beeinflußt; auf sie wirken sich sowohl die internationalen Konfliktlagen als auch die komplizierten innergesellschaftlichen Bedingungen in der DDR aus. Gero Neugebauer Literaturangaben Eisenfeld, Bernd: Kriegsdienstverweigerung in der DDR, ein Friedensdienst? Genesis, Befragung, Analyse, Dokumente. Frankfurt a. M.: Haag u. Herchen 1978. Hoffmann, Heinz: Sozialistische Landesverteidigung. Aus Reden und Aufsätzen. 4 Bde. Berlin (Ost): Militärverl. der DDR 1970, 1974 und 1979. Hoffmann, Heinz: Warschauer Vertrag. Schutz des Sozialismus — Sicherung des Friedens. Berlin (Ost): Militärverl. der DDR 1980. (Serie Politik und Landesverteidigung.) Hoffmann, Heinz: Zur imperialistischen Kriegsideologie. Berlin (Ost): Militärverl. der DDR 1982. (Serie Politik und Landesverteidigung.) Nawrocki, Joachim: Bewaffnete Organe in der DDR. Nationale Volksarmee und andere militärische sowie paramilitärische Verbände. Berlin (West): Holzapfel 1979. Tiedtke, Stephan: Die Warschauer Vertragsorganisation. Zum Verhältnis von Militär- und Entspannungspolitik in Osteuropa. München/Wien: Oldenbourg 1978. Die Nationale Volksarmee. Ein Anti-Weißbuch zum Militär in der DDR. Reinbek bei Hamburg: Rowohlt 1976. (rororo-aktuell. 4.059.) <LI>Wissensspeicher Wehrausbildung. Das wichtigste in Stichworten und Übersichten. 2. Auflage, Berlin (Ost): Volk und Wissen 1981. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 893–897 Militärmissionen, Alliierte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Mindestlohn

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Im Selbstverständnis der DDR dient die M. der Sicherung und Verwirklichung der Interessen der Arbeiterklasse und ihrer Partei sowie des Staates mit militärischen Mitteln. In dieser Eingrenzung auf die militärischen Aspekte unterscheidet sie sich von der Sicherheitspolitik. I. Ideologische Grundlagen Als sozialistische M. beruht sie auf dem Marxismus-Leninismus, insbesondere auf der Lehre vom Klassenkampf, der…

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Gesellschaftswissenschaften (1985)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bezeichnung für alle Wissenschaften, die sich auf der Grundlage des Marxismus-Leninismus mit der Entwicklung und den Strukturen von Gesellschaften sowie dem Menschen als gesellschaftlichem Wesen befassen. Unter Berufung auf die von Karl Marx und Friedrich Engels als „Gesetzeswissenschaft“ begründete „Gesellschaftswissenschaft“ streben die G. die Erkenntnis „sozialer Gesetzmäßigkeiten“ an, und zwar „vom Standpunkt der Arbeiterklasse“ aus. Entsprechend sollen die Erkenntnisse der G. „der marxistisch-leninistischen Partei als theoretische Grundlage für die Ausarbeitung ihrer Politik beim Kampf um die Eroberung der politischen Macht und beim Aufbau des Sozialismus und Kommunismus“ dienen (Stichwort „Wissenschaft“, in: Kleines politisches Wörterbuch. 3., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1978, S. 1025). Zu den wichtigsten G. gehören die marxistisch-leninistische Philosophie (die allerdings eine die G. übergreifende Sonderrolle einnimmt; Marxismus-Leninismus, II. A.), die Wirtschaftswissenschaften (Politische Ökonomie), die marxistisch-leninistische Soziologie und Empirische Sozialforschung, die Geschichtswissenschaft (Nationale Geschichtsbetrachtung), die Staats- und Rechtswissenschaft (Rechtswesen), die Pädagogische Wissenschaft und Forschung, die Psychologie sowie die Kultur- und Kunstwissenschaften (Ästhetik; Kulturpolitik; Literatur und Literaturpolitik). Von den G. werden die Natur- und die Technikwissenschaften unterschieden. Diese Unterscheidung ist jedoch nicht prinzipieller Art. Gemäß der marxistisch-leninistischen Lehre vom „Gesamtsystem des Wissens“ (Wissenschaft) werden sowohl von den G. wie von den Natur- und Technikwissenschaften Gesetzmäßigkeiten untersucht und erklärt. Die marxistisch-leninistischen Philosophen sprechen in diesem Zusammenhang von der (wachsenden) „Einheit der Wissenschaft“. Nur unterhalb dieser prinzipiellen Ebene existieren Differenzierungen. Unterschiede ergeben sich zum einen daraus, daß die Gesetze in Natur und Gesellschaft sich zumindest in ihrer „Wirkungsweise“ verschieden darstellen. Zum anderen wurden hinsichtlich der Einwirkung der Ideologie bzw. Weltanschauung auf die verschiedenen Zweige von Wissenschaft Differenzen gesehen: „Während in den Gesellschafts-W. die Ideologie der Klassen bereits in der Sammlung und Erklärung der Tatsachen zum Ausdruck kommt, weil diese W. die Klasseninteressen unmittelbar berühren, sind die Natur-W. und die technischen W. vor allem durch ihre philosophischen Grundlagen und Schlußfolgerungen mit der Ideologie verbunden. Infolge ihrer engen Verbindung mit den Klasseninteressen haben die Gesellschafts-W. Klassencharakter, während der theoretische und empirische Inhalt der Natur-W. und der technischen W., mit Ausnahme der philosophischen Elemente, keinen Klassencharakter besitzt.“ (Ebd.) Die gesellschaftswissenschaftliche Forschung in der DDR wird von der SED zentral gesteuert. „Die Leitung, Planung und Kontrolle“, heißt es offiziell (Einheit, H. 12/1980, S. 1228), „erfolgt durch die Partei auf der Grundlage der Beschlüsse des ZK.“ Instrument der Steuerung ist seit den siebziger Jahren ein parallel zu den Fünfjahrplänen terminierter „zentraler Forschungsplan“ mit untergeordneten Jahresplänen usw. Ähnlich wie in der Wirtschaft erfolgt auch in der gesellschaftswissenschaftlichen Forschung die Planung in einem komplizierten Prozeß, an dem alle zuständigen Institutionen beteiligt sind (Forschung; Wissenschaftliche Räte). Federführend sind der ZK-Sekretär für Kultur und Wissenschaft (seit 1955: Kurt Hager) und in seinem Bereich besonders die Abteilung Wissenschaften (Sekretariat des Zentralkomitees (ZK) der SED) sowie die Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED. Das Politbüro bestätigt den Plan; er wird veröffentlicht, und seine Erfüllung/Nichterfüllung wird bekanntgegeben. Z. Z. gilt der (3.) „Zentrale Forschungsplan der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften der DDR 1981–1985“ (Einheit, H. 12/1980). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 553 Gesellschaftsordnung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesetzbuch der Arbeit (GBA)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bezeichnung für alle Wissenschaften, die sich auf der Grundlage des Marxismus-Leninismus mit der Entwicklung und den Strukturen von Gesellschaften sowie dem Menschen als gesellschaftlichem Wesen befassen. Unter Berufung auf die von Karl Marx und Friedrich Engels als „Gesetzeswissenschaft“ begründete „Gesellschaftswissenschaft“ streben die G. die Erkenntnis „sozialer Gesetzmäßigkeiten“ an, und zwar „vom Standpunkt…

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Binnenhandel (1985)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 I. Grundlagen Der B. ist derjenige Teil des Handels, der als Hauptträger der Warenzirkulation Produktion und Konsumtion miteinander verbindet und aktiv auf beide einwirkt. In der DDR wird das Hotel- und Gaststättenwesen auch zum B. gerechnet. Die ungenügende ideologische Fundierung des B., dem im Sozialismus nur eine zeitliche Bedeutung zukommt, bis der Kommunismus und damit die Verteilung nach den Bedürfnissen erreicht ist, führte dazu, daß der B. als Instrument der Verteilung der Güter der Abteilung II lange Zeit „Stiefkind des wirtschaftlichen Aufschwungs“ (Honecker) war. Zwar wurden bereits 1953 zur Zeit des Neuen Kurses nach Stalins Tod unter dem damaligen sowjetischen Handelsminister Mikojan, der die bisherige Unterbewertung und Vernachlässigung des B. kritisierte, zögernde Anläufe auch in der DDR gemacht; aber die entscheidende Erkenntnis, daß der Konsumgütermarkt und die Konsumgüterverteilung volkswirtschaftliche Wachstumsfaktoren sind, setzte sich erst während des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) und Ökonomischen Systems des Sozialismus (ÖSS) vor allem nach dem VII. Parteitag der SED 1967 durch. Eine (vorübergehende) Beschleunigung des Investitionswachstums konnte den großen Nachholbedarf bei Umfang und Ausstattung des Handelsapparates jedoch nur unzureichend abbauen. Jedenfalls reichte sie nicht aus, um die im Fünfjahrplan 1971–1975 geforderten „sichtbaren Veränderungen“ bei der Versorgung der Bevölkerung durch die verschiedenen Handelseinrichtungen zu bewirken. Erst nach dem IX. Parteitag der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) (1976), auf dem deren Generalsekretär Erich Honecker erneut eine Modernisierung der Groß- und Einzelhandelseinrichtungen verlangte und dafür erhöhte Investitionsmittel bewilligt wurden, ließ sich ein gewisser Aufschwung erkennen, der freilich in den folgenden Jahren wieder abflachte. Die Entwicklung der Binnenhandelsinvestitionen in verschiedenen Jahren läßt einige Schlüsse auf die Bedeutung zu, die dem Handel im Rahmen der Gesamtwirtschaft jeweils zuerkannt wurde. Im laufenden Planjahrfünft muß mit einem weiteren Rückgang der Zuwachsraten gerechnet werden angesichts der angespannten Finanzlage des DDR-Haushalts, der — im Zeitraum 1981–1985 — nur einen sehr eingeschränkten Spielraum für Investitionen frei läßt (Staatshaushalt). In seiner Rede vor dem X. Parteitag der SED im April 1981 erklärte Honecker dann auch „Rationalisierung und Intensivierung“ als „Hauptwege zur Leistungssteigerung“ im sozialistischen Handel, dessen Einrichtungen (Kaufhallen, Kaufhäuser, Warenhäuser) „noch effektiver zu bewirtschaften“ seien. II. Produktionsmittelhandel Unter sozialistischem Handel ist im wesentlichen der Handel mit Konsumgütern zu verstehen, unterteilt in Großhandel und Einzelhandel. Der Handel mit Produktionsmitteln spielt dagegen eine eher untergeordnete Rolle und unterliegt eigenen Gesetzen. Er umfaßt denjenigen Teil der Produktionsmittelzirkulation, der nicht im Direktverkehr (Direktbezug), d.h. ohne Zwischenlagerung vom Produzenten zum Bedarfsträger geht. Er ist das Bindeglied zwischen [S. 236]Produktion und produktiver Konsumtion. Sein Anteil an der gesamten Produktionsmittelzirkulation beträgt nur etwa 35 v.H. Die Stellung des Produktionsmittelhandels war aufgrund der marxistisch-leninistischen Theorie längere Zeit umstritten. Noch 1955 galt die sowjetische Auffassung auch in der DDR, daß Produktionsmittel keinen Warencharakter hätten. Unmittelbar nach dem Kriege bildete er jedoch aufgrund des beschränkten Konsumgüterumsatzes den Schwerpunkt im Großhandel. Seit 1966 sind die (bereits 1958 gegründeten) Staatlichen Kontore den Industrieministerien und dem Ministerium für bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie unterstellt. Ihre Aufgabe ist die „planmäßige Realisierung“ der Lieferung eines Teils der Produktionsmittel an die ihnen nachgeordneten Betriebe des Produktionsmittelhandels. So gibt es z.B. ein dem Ministerium für chemische Industrie zugeordnetes Staatliches Chemiekontor oder ein Staatliches Kontor für Unterrichtsmittel und Schulmöbel, das dem Ministerium für Volksbildung untersteht. Nach der (bisher neuesten) Systematik der Staatsorgane (SDr. Nr. 1078, GBl. vom 20. 8. 1982) gibt es derzeit 11 (vorher 13) Kontore. Ein Zweig des „Produktionsmittelhandels“, dem in Zukunft wohl steigende Bedeutung zukommt, ist die Wiederverwertung von Altrohstoffen aller Art zwecks „Schaffung geschlossener Stoffkreisläufe“ (Recycling). Dieser Aufgabe widmet sich u.a. das dem Ministerium für Materialwirtschaft unterstehende Kombinat SERO (Sekundärrohstoffwirtschaft) als zentrale Erfassungsstelle für die Sammlung von Altstoffen. Zuständig für die Auswertung und Wiederverarbeitung der volkswirtschaftlich wichtigen metallischen Altstoffe ist das Kombinat Metallaufbereitung im Ministerium für Erzbergbau, Metallurgie und Kali. III. Konsumgüterbinnenhandel A. Der Großhandel gilt als verselbständigte Handelsstufe und umfaßt heute in erster Linie den Konsumgütergroßhandel, der die Funktion eines Bindegliedes von Produktion und Konsumtion hat. Auf „Vorschlag“ von Ulbricht auf der 1. Parteikonferenz im März 1946 wurden Ende 1946 Handelskontore geschaffen, an denen zu 51 v.H. staatliches und zu 49 v.H. privates Kapital beteiligt war. Ihnen oblag die Fertigwarenbewegung, den gleichzeitig entstandenen Industriekontoren die Rohstoffbewegung. 1948 wurde als Dachorganisation für den Großhandel die Deutsche Handelsgesellschaft (DHG-Berlin) geschaffen, die bereits 1949 in die Deutsche Handelszentrale (DHZ) übergeleitet wurde. Sie unterstand zunächst der Deutschen Wirtschaftskommission (DWK) und später den Fachministerien; neben reinen Verteilungsfunktionen hatte sie auch echte Handelsfunktionen. Die noch im erheblichen Umfange bestehenden privaten Firmen mußten ihre Produktionsmittel über die eigens dafür gegründeten Vertragskontore beziehen. Ihre Handelsspannen waren extrem niedrig (6–15 v.H.) und mußten teilweise mit dem staatlichen Großhandel geteilt werden. Der private landwirtschaftliche Großhandel wurde zunächst auf die Bäuerlichen Handelsgenossenschaften (BHG) verlagert. 1953 wurden die Großhandelskontore gebildet und direkt dem Ministerium für Handel und Versorgung unterstellt. Im Jahr 1955 war die Sozialisierung des Großhandels als einer „Kommandohöhe der Volkswirtschaft“ (Lenin) weitgehend abgeschlossen, nur noch 10 v.H. des Umsatzes wurden vom privaten und halbstaatlichen Großhandel getätigt. Gegenwärtig beträgt der Anteil rd. 2 v.H. des Umsatzes; die halbstaatlichen Großhandelsbetriebe sind 1972 nicht wie die Mehrzahl der übrigen halbstaatlichen Betriebe in Volkseigentum umgewandelt worden. Im Jahr 1960 sind die volkseigenen Großhandelskontore mit den konsumgenossenschaftlichen Großhandelsbetrieben zu volkseigenen Großhandelsgesellschaften (GHG) zusammengeschlossen worden (GBl. I, 1960, Nr. 20). Nach Branchengruppen gegliedert, unterstanden sie bis 1968 den Räten der Bezirke bzw. der Kreise. Ebenfalls 1960 wurden als wirtschaftsleitende Organe 6 Zentrale Warenkontore (ZWK) für die Warenversorgung mit Industriewaren und Nahrungsmitteln gegründet. Seit 1968 obliegt ihnen, und nicht mehr den Räten der Bezirke, die Gründung der als GHG organisierten sozialistischen Großhandelsbetriebe. Gegenwärtig bestehen im sozialistischen Konsumgüter-Großhandel 7 spezialisierte Betriebe, von denen die beiden wichtigsten die für die „Waren des täglichen Bedarfs“ (WtB) sowie für „Obst, Gemüse, Speisekartoffeln“ (OGS) sind. Auf sie entfällt rund die Hälfte der gesamten Umsatzleistung des Großhandels, wobei diese beiden Warengruppen fast doppelt so viele Verkaufseinrichtungen des Einzelhandels zu beliefern haben wie alle anderen Großhandelsbetriebe zusammen. Diese sind spezialisiert auf: Textil- und Kurzwaren, Schuhe und Lederwaren, Haushaltswaren, Technik, Möbel, Kulturwaren, Sportartikel sowie auf Exquisit- und Delikaterzeugnisse. Die Branchenstruktur der Großhandelsbetriebe ist — im Interesse einer möglichst reibungslosen Plankoordinierung zwischen Produktions-, Groß- und Einzelhandelsbetrieben — im wesentlichen an der Produktionsstruktur der Konsumgüter, am Rhythmus des spezifischen Warenumschlags und an der Gliederung der Verkaufsstellen des Einzelhandels orientiert. Im sozialistischen Konsumgüter-Großhandel werden rund zwei Drittel des gesamten Warenfonds der DDR umgeschlagen. Das restliche Drittel geht [S. 237]durch verschiedene Spezialeinrichtungen direkt an Großverbraucher (z.B. Interhotels, Warenhäuser, Versorgungsbetriebe) bzw. bei bestimmten, leicht verderblichen Nahrungsmitteln auch direkt an den Einzelhandel. B. Der Einzelhandel. Amtliche Angaben über Umfang und Struktur des Einzelhandelsumsatzes werden laufend in den Statistischen Jahrbüchern der DDR veröffentlicht. Dagegen erscheinen Informationen über das Einzelhandelsnetz, über Anzahl und Eigentumsform der Verkaufsstellen nur in unregelmäßigen Abständen. Sie werden in speziellen Erhebungen ermittelt. Die letzte derartige Erhebung war 1977. Damals wurden knapp 110.000 Verkaufsstellen aller Art (einschl. der Kioske, Marktstände und Verkaufszüge) gezählt, von denen rd. 82.000 Verkaufsstellen „mit Verkaufsraumfläche“ waren. Seitdem ist die Zahl der Verkaufsstellen — wie schon in den vorangegangenen 20 Jahren — weiter zurückgegangen. Für 1982 wird ein Bestand von 77.169 Verkaufsstellen (mit Verkaufsraumfläche) ausgewiesen (Der Handel, Nr. 6/1982). Der stetige Rückgang der Verkaufsstellenzahl beruht einmal auf den Verlagerungen bei der Eigentumsform der Betriebe (Private geben auf), zum anderen auf Veränderungen der Betriebsgrößenstruktur (kleine Verkaufsstellen werden zusammengelegt, Kaufhallen und Warenhäuser dringen vor). 1. Eigentumsformen. Der fortschreitende Rückgang des privaten Sektors ist — in seiner langfristigen Entwicklung betrachtet — das charakteristische Merkmal der Eigentumsstruktur des DDR-Einzelhandels. Das dokumentiert sich einmal bei der Verkaufsstellenzahl im privaten Bereich, die von 80 v.H. 1952 auf 25 v.H. aller Verkaufsstellen 1982 zurückging, zum anderen, und hier noch viel ausgeprägter, bei der Entwicklung des Warenumsatzes. 1952 erbrachten private Einzelhändler noch gut die Hälfte des gesamten Warenumsatzes, 1982 war ihr Anteil auf 6 v.H. geschrumpft. Dabei ist dieser Prozeß der Entprivatisierung und Sozialisierung des Einzelhandels nicht gleichmäßig, sondern in Schüben verlaufen, ausgelöst vor allem durch diskriminierende steuerliche Maßnahmen, die einen immer größeren Kreis privater Kaufleute zur Aufgabe ihres Betriebes oder zur Änderung ihrer Rechtsform veranlaßten. Auch die unterschiedliche Praxis der Warenzuteilung, bei der anfangs die Konsumgenossenschaften, später noch mehr die Verkaufsstellen der Staatlichen Handelsorganisation (HO) bevorzugt bedacht wurden, haben den Sozialisierungsprozeß beschleunigt. Die HO, die anfangs allein das Recht zum freien Verkauf bewirtschafteter Waren und qualitativ hochwertiger Erzeugnisse hatte, konnte sich schon bald nach ihrer Gründung (Ende 1948) zur führenden Eigentumsform des Einzelhandels entwickeln. HO (volkseigener Handel) und Konsumgenossenschaften, die überwiegend für die Versorgung ländlicher Gebiete zuständig sind (genossenschaftlicher Handel), bilden den „sozialistischen Sektor“ des Einzelhandels, auf den 88 v.H. [S. 238]des Umsatzes entfallen (Stand 1982). Die restlichen 6 v.H. (neben den bereits erwähnten 6 v.H. Umsatzanteil des privaten Einzelhandels) entfallen auf den Kommissionshandel, eine spezielle Rechtsform, die 1956 in der DDR eingeführt worden ist (vgl. Tabelle auf S. 237). Mit dem Abschluß des Kommissionshandelsvertrages verpflichtet sich der Einzelhändler, keine Geschäfte auf eigene Rechnung mehr abzuschließen, womit er praktisch zum Angestellten des staatlichen oder genossenschaftlichen Handels wird, dem er dann allerdings in der Warenbelieferung gleichgestellt ist. In den letzten Jahren ist eine gewisse Konsolidierung im privaten Handel und Gastgewerbe (einschl. Kommissionsbetriebe) eingetreten. Ursache ist die mit dem IX. Parteitag der SED (1976) eingeleitete [S. 239](begrenzte) Förderungspolitik gegenüber privatwirtschaftlicher Betätigung, die zu einem entsprechenden Beschluß des Ministerrates führte und die vor allem dem Handwerk, in geringerem Maße aber auch dem Einzelhandel und Gaststättenwesen zugute kam. In dem auf diesem Parteitag verabschiedeten neuen Programm der SED fand diese veränderte Politik in folgenden Formulierungen Ausdruck: „Der Kommissions- und private Einzelhandel sind entsprechend den Interessen der sozialistischen Gesellschaft zu fördern … Das private Handwerk wird planmäßig gefördert und in die Lösung der Versorgungsaufgaben einbezogen.“ Zu erwähnen sind noch einige Sonderformen des Versorgungssystems der DDR, die spezifische sozialistische Einzelhandelsbetriebsformen sind: [S. 240]Im Bereich des volkseigenen Handels existieren neben der HO z.B. der Wismut-Handel zur Versorgung der Beschäftigten der Deutsch-Sowjetischen Wismut-AG (Uranbergbau), der Spezial- und Militärhandel zur Versorgung der sowjetischen Streitkräfte, der Nationalen Volksarmee (NVA) und der Grenztruppen der DDR, die Mitropa (Hotel- und Gaststättenwesen), der Postzeitungsvertrieb, der VEB Kohlehandel, VEB Minol, Intershops, Exquisit- und Delikatläden, Staatliche Apotheken, der Volksbuchhandel (Buchhandel), der Industrievertrieb, Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung sowie seit 1975 der dem Ministerium für Außenhandel (MAH) unterstellte Versorgungsbetrieb VERSINA für die Angehörigen des diplomatischen Corps. Der genossenschaftliche Einzelhandel umfaßt neben den bestimmenden Konsumgenossenschaften u.a. auch Verkaufseinrichtungen von Produktionsgenossenschaften des Handwerks (PGH), gärtnerischen Produktionsgenossenschaften (GPG; Gartenbau) sowie der bäuerlichen Handelsgenossenschaften (BHG; Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe [VdgB]). 2. Betriebsgrößen. Trotz fortschreitender Konzentration überwiegen im Einzelhandelsnetz der DDR noch immer kleine und mittlere Geschäfte, unter denen die hohe Zahl der „Kleinstobjekte“ (das sind Ladengeschäfte mit weniger als 25 qm Verkaufsfläche) erstaunt. Ihr Anteil an den Verkaufsstellen lag 1982 bei 32 v.H. (24.000 von 77.000) gegenüber 37 v.H. im Jahre 1974. Die Durchschnittsgröße der Verkaufsstellen hat jedoch steigende Tendenz (1950 = 32 qm; 1982 = 64 qm) und soll weiter erhöht werden, sowohl durch Zusammenlegung von zwei oder mehreren Kleinbetrieben zu größeren Verkaufseinheiten, als auch durch Neubau von Großobjekten, die seit einigen Jahren immer stärker vordringen. Bei diesen Objekten sind im wesentlichen vier Formen zu unterscheiden: Kaufhallen (westlichen Supermärkten vergleichbar) haben die weiteste Verbreitung unter den Groß-Vertriebsformen des Einzelhandels. Ihre Zahl liegt mit 1127 (1982) fast viermal höher als 1971 (391). Kaufhallen sollen mindestens 180 qm Verkaufsfläche haben und ein breites Warensortiment aus Nahrungs- und Genußmitteln sowie industriellen Erzeugnissen des Alltagsbedarfs führen. Am Umsatz der Nahrungs- und Genußmittel sind die Kaufhallen gegenwärtig bereits mit 30 v.H., in Berlin mit 50 v.H. beteiligt. Bei der zukünftigen Umgestaltung des Verkaufsstellennetzes soll die Entwicklung der Kaufhallen vorrangige Bedeutung haben. Kaufhäuser, deren Zahl gegenwärtig mit 330 angegeben wird, haben mindestens 1000 qm Verkaufsfläche. Ihr Angebot ist auf einzelne Branchen spezialisiert (z.B. Bekleidung) oder auf einen bestimmten Käuferkreis abgestimmt („Alles für das Kind“). Warenhäuser sind die größten Betriebseinheiten im Einzelhandel (Verkaufsfläche mindestens 2.500 qm), die ein universelles Warenangebot führen. Von gegenwärtig 29 Warenhäusern gehören 19 der staatlichen Handelsorganisation HO. Sie tragen einheitlich den Namen „CENTRUM“, während die 10 genossenschaftlichen Warenhäuser „konsument“ heißen. Mit der Namensgleichheit, Einheitskleidung des Personals und Ähnlichkeiten bei der baulichen Gestaltung soll das System der Warenhäuser eine Art Firmencharakter dokumentieren. Ländliche Einkaufszentren — von denen es gegenwärtig 217 gibt — sind ähnlich konstruiert wie Kaufhallen; sie unterscheiden sich von diesen nur durch die besondere Berücksichtigung des spezifischen Bedarfs der Landbevölkerung. 3. Branchenstruktur. In der Branchenstruktur des Einzelhandels liegen die Verkaufsstellen für Waren des täglichen Bedarfs (überwiegend Nahrungs- und Genußmittel) weit an der Spitze. Auf sie entfallen rund zwei Drittel aller Verkaufsstellen und etwa die Hälfte der Verkaufsfläche. Der Anteil der Fachgeschäfte bewegt sich in den meisten Branchen um 5 v.H., lediglich die Warengruppe „Textilien, Bekleidung, Kurzwaren“ erreicht bei den Verkaufsstellen einen Anteil von knapp 10 v.H. Der Konzentrationsprozeß hat die einzelnen Branchen allerdings in unterschiedlichem Maße betroffen. Am stärksten war der Rückgang bei den kleinen Gemischtwarenläden, deren Zeit auch in der DDR abläuft. Ein Trend zur Spezialisierung ist unverkennbar. Vor allem konnten die Fachgeschäfte für anspruchsvolle technische Konsumgüter ihren Anteilssatz gegenüber 1960 mehr als verdoppeln — ein Zeichen für den zunehmenden Wohlstand in der DDR. Speziell auf den Bedarf einer Verbraucherschicht mit überdurchschnittlicher Kaufkraft sind solche Einrichtungen zugeschnitten, die „hochwertige Erzeugnisse“ in repräsentativem Rahmen, „mit einem hohen Niveau der Bedienung und Beratung“ anbieten. Dazu gehören neben den zur Zeit bestehenden 7 Feinkosthäusern die rd. 300 Exquisit- und 550 Delikatläden. 4. Umsatz und Warenstruktur. 1982 erreichte der Einzelhandelsumsatz ein Volumen von 103 Mrd. Mark, rd. das 6fache des Umsatzes von 1950. Damit lag der Zuwachs 1950–1982, bei sehr niedriger Ausgangsbasis, um durchschnittlich 6 v.H. pro Jahr. Der laufende Fünfjahrplan sieht für 1981–1985 eine weitere Expansion des Einzelhandelsumsatzes von insgesamt 20–22 v.H. vor, was einem jahresdurchschnittlichen Wachstum von 3,7 v.H. entspricht — ein Ziel, das allerdings in den beiden ersten Jahren deutlich verfehlt wurde (Zuwachs 1981 = 2,5 v.H., 1982 = 0,5 v.H.). Eine differenziertere Betrachtung nach Warengruppen läßt erhebliche Strukturveränderungen im Zeit[S. 241]ablauf erkennen. Der Umsatz der Industriewaren stieg (mit jahresdurchschnittlich 7 v.H.) schneller als der der Nahrungs- und Genußmittel (5 v.H.). Innerhalb dieser beiden Hauptgruppen verlagerte sich der Umsatz von Grundnahrungsmitteln (Getreideerzeugnisse, Kartoffeln) zu höherwertigen eiweißreichen Produkten (Fleisch, Milcherzeugnisse) und zu Genußmitteln; bei den Nicht-Nahrungsmitteln konnten vor allem die „sonstigen Industriewaren“ den stärksten Zuwachs verzeichnen. Das sind im wesentlichen dauerhafte Konsumgüter mit teilweise hohem Anschaffungspreis, also nicht Textilien, Bekleidung, Schuhe, auf die 1950 noch die Hälfte des Industriewarenumsatzes entfiel. Trotz aller den wachsenden Wohlstand signalisierenden Strukturverlagerungen im Einzelhandel ist der Umsatzanteil der Nahrungs- und Genußmittel mit rund 50 v.H. (davon 32 v.H. Nahrungs-, 18 v.H. Genußmittel) noch erstaunlich hoch für eine entwickelte Volkswirtschaft wie die der DDR. Dabei werden die realen Umsatzrelationen durch die Steuer- und Subventionspolitik verschleiert: Nahrungsmittel sind hoch subventioniert, industrielle Konsumgüter dagegen kräftig besteuert. Im realen Warenverbrauch haben demnach die Nahrungsmittel ein noch stärkeres Gewicht als in den Umsatzzahlen zum Ausdruck kommt. 5. Beschäftigte. Die Zahl der Beschäftigten im B. unterliegt nur geringen Schwankungen. Sie liegt, wie schon seit Jahren, bei rund 700.000, von denen etwa 100.000 auf Beschäftigte des Großhandels entfallen. Ungefähr vier Fünftel der Beschäftigten des B. sind Frauen. Die Altersstruktur der Arbeitskräfte im Handel ist durch einen hohen Anteil der über 45jährigen gekennzeichnet. Rund drei Viertel der Mitarbeiter gehören zum „Handels- und Verkehrspersonal“ (z. B. Verkäufer, Kellner, Lagerarbeiter), der Rest verteilt sich auf folgende Gruppen: Handelsvorbereitendes Personal (Disponent, Empfangssekretär); Leitungs- und Verwaltungspersonal (Direktor, Justitiar); Betreuungspersonal (Mitarbeiter der Werkküche); Pädagogisches Personal (Ausbilder, Berufsschullehrer); und übriges Personal (Hausmeister, Raumpfleger). Die betrieblichen Arbeits- und Lebensbedingungen sind im Handel durchweg ungünstiger als in anderen Bereichen. Unter allen Wirtschaftszweigen hat der Handel den niedrigsten Beschäftigtenanteil mit Hochschulabschluß und das geringste Durchschnittseinkommen. Überdurchschnittlich hoch sind dagegen die Zahl der je Arbeitskraft geleisteten Überstunden, der Krankenstand und der Umfang der nicht erfüllten Auflagen für Hygiene, Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz, für die Einhaltung der Tragenormen für Frauen und Jugendliche (Der Handel, Nr. 4/1981). Das alles erklärt wohl auch die besonders hohe Fluktuation der Arbeitskräfte. IV. Leitung und Planung Im System einer zentralisierten staatlichen Planwirtschaft scheint die Planung und Leitung des Handels erheblich schwieriger zu sein als die der anderen [S. 242]großen Wirtschaftsbereiche. Tatsächlich ist der Handel ein „besonders organisationsintensiver Wirtschaftszweig“, der es — speziell im Konsumgütereinzelhandel — mit einer Vielzahl relativ kleiner, territorial breit gestreuter Objekte zu tun hat. Bei der Koordinierung der Arbeit dieser Endverkaufsstellen untereinander, sowie ihrer Beziehungen zu Großhandels- und Produktionsbetrieben können sich die Leitenden Organe der Distributionssphäre kaum auf die Hilfe moderner Technologie stützen. Anders als die industrielle Produktionsplanung, die sich an automatisierten Produktionsprozessen orientieren kann, muß die Planung des Warenumschlags durch das „normative Festlegen einer rationellen Arbeitsteilung, Kombination und Kooperation innerhalb und zwischen Kollektiven mittels verbindlicher Organisationsregelungen“ geschehen. Die Problematik dieser Aufgabe kommt u.a. in den häufigen Änderungen, Erlassen und Ausführungsbestimmungen zur Organisationsstruktur des B. zum Ausdruck, deren Logik und Systematik von Außenstehenden schwer zu durchschauen sind. Das Schaubild über die Organisationsstruktur des Konsumgüter-B., das den für 1982 gültigen Stand wiedergibt, läßt immerhin die Grundzüge der Planungs- und Leitungsstruktur erkennen (s. Schema). In der vertikalen Gliederung folgt die Leitungsstruktur des Handels der der allgemeinen Verwaltungsstruktur. Oberstes Organ ist das Ministerium für Handel und Versorgung, das freilich seine Direktiven vom Ministerrat der DDR und von der Staatlichen Plankommission (Planung, IV., A.) erhält. Aufgabe des Ministeriums ist es, diese grundlegenden Direktiven in konkrete Arbeitsinhalte zu übertragen und sie dann an die ihnen unterstellten Organe auf Bezirks-, Kreis- und örtlicher Ebene weiterzuleiten. Die horizontale Gliederung nach Branchen und besonderen Einrichtungen stellt sich als ein etwas verwirrendes Geflecht von Organisationsformen dar, die unter verschiedenen Bezeichnungen firmieren, deren Bedeutung aber wiederum weitgehend davon abhängt, ob sie zentral, d.h. im Republikmaßstab, oder bezirklich orientiert sind. Das entscheidet sich im wesentlichen nach der von ihnen ausgeübten Funktion oder nach der Art des Handelsgutes, das sie vertreiben. So empfiehlt sich eine bezirksgeleitete Organisation für alle Einzelhandelsverkaufsstellen der HO und der Konsumgenossenschaften wegen ihres begrenzten territorialen Einzugsbereiches. Bei den Warengruppen „Waren täglicher Bedarf“ sowie „Obst, Gemüse, Speisekartoffeln“ sind auch die Großhandelsorgane bezirklich geleitet, weil sie u.a. mit Waren handeln, die nur begrenzt haltbar sind, daher einen schnellen Warenumschlag erfordern, der bezirklich (und örtlich) leichter zu regeln ist als auf Republikebene. Anders sind die Aufgaben des Großhandels mit Industriewaren, besonders bei dauerhaften Konsumgütern und technischen Erzeugnissen, gelagert. Hier muß der Handel langfristige Lieferverträge mit spezialisierten Industriebetrieben abschließen, für die ein zentral gesteuertes Organ besser geeignet ist. Das gleiche gilt für die Leitung der volkseigenen Warenhäuser „CENTRUM“, der konsumgenossenschaftlichen Warenhäuser „konsument“ und der volkseigenen Vereinigung „Interhotel“. Die vielschichtige Verflechtung der Handelseinrichtungen untereinander und ihre doppelte Unterstellung (nach Territorial- und Branchenprinzip) führen in der Praxis immer wieder zu Friktionen. Auch scheinen noch Meinungsverschiedenheiten zu bestehen über die optimale Abgrenzung der Kompetenzen zwischen bezirklichen und zentralen Organen. V. Intensivierung und Rationalisierung Die Planung der mittel- und langfristigen Entwicklung des Handels geht von folgenden Prämissen aus: Das Umsatzvolumen wird bis 1985 auf rd. 120 Mrd. Mark, bis 1995 „nach den gegenwärtigen Vorstellungen“ auf rd. 155–165 Mrd. Mark steigen — bei vorrangigem Wachstum des Industriewarenumsatzes. Das Umsatzplus soll von einer „etwa gleichbleibenden Arbeitskräftezahl“ bei nur geringfügig (bis 1995 um 4 v.H.) erweiterter Verkaufsraumfläche erbracht werden. Intensivierung und Rationalisierung der Arbeitsprozesse sollen diesen quantitativen Fortschritt ermöglichen, u.a. durch: stärkere räumliche Konzentration des Angebots (Kaufhallen und Warenhäuser), Modernisierung der Verkaufsformen (Selbstbedienung, Warenautomaten), bessere Anpassung des Warenangebots an die Nachfrage (Qualität und Sortiment) bei kontinuierlicher Belieferung der Verkaufsstellen. Die materiellen Forderungen (nach räumlicher Konzentration und Modernisierung des Apparates) dürften wesentlich leichter zu erfüllen sein als die nach der kontinuierlichen Bereitstellung eines bedarfsgerechten Angebots. Zumal diese Problematik sich mit zunehmendem Wohlstand ständig verschärft: Mit wachsender Sättigung des Grundbedarfs und bei erheblicher Erweiterung der Pro-Kopf-Ausstattung mit Kleidung, Schuhen und technischen Hausgeräten ändert sich das Kaufverhalten der Verbraucher. Es orientiert sich stärker an qualitativen Merkmalen, reagiert sensibler auf modische Trends und Veränderungen des Angebots. Beabsichtigte Anschaffungen werden so lange hinausgezögert, bis der Markt die Güter anbietet, die den Vorstellungen der Kunden entsprechen. Dabei kann es, angesichts der hohen Kaufkraftreserven, zu „plötzlicher Nachfragekonzentration“ kommen, während gleichzeitig unverkäufliche, weil unattraktive Waren die Regale und Lager verstopfen. Eine Behebung dieses Mißstandes wird von einer besseren Kooperation der [S. 243]Handelseinrichtungen „auf allen Ebenen“ erwartet. Insbesondere der Großhandel in seiner Eigenschaft als Mittler zwischen Produktion und Absatz ist aufgerufen, Bedarfsplanung und Marktforschung (Markt und Marktforschung) zu intensivieren und die Kooperation mit dem Einzelhandel, der Konsumgüterindustrie sowie der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft zu vertiefen. Dabei soll er sich der Vorteile bedienen, die von dem gegenwärtigen Konzentrationsprozeß, dem Zusammenschluß mehrerer Betriebe zu großen Kombinaten, erwartet werden (Betriebsformen und Kooperation). Dieser in der Industrie schon weit fortgeschrittenen organisatorischen Umwandlung soll sich auch der Handel anpassen. Mit der Kombinatsbildung im Großhandel WtB wurde der Prozeß eingeleitet. Er soll die Übernahme des technischen Fortschritts beschleunigen, und — mehr als bisher — eine „wirksame Arbeitsteilung durch Spezialisierung, Zentralisation und Kooperation“ gewährleisten. (Maria Haendcke-Hoppe) / Maria Elisabeth Ruban Literaturangaben Sozialistische Betriebswirtschaft im Binnenhandel. Fachschullehrbuch. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1982. Haendcke-Hoppe, M.: Zur Situation im Binnenhandel der DDR, in: FS-Analyse Nr. 2/1977. Berlin: Forschungsstelle für gesamtdeutsche wirtschaftliche und soziale Fragen 1977. Haendcke-Hoppe, M.: Privatwirtschaft in der DDR. Geschichte — Struktur — Bedeutung. FS-Analyse Nr. 1/1982. Berlin: Forschungsstelle für gesamtdeutsche wirtschaftliche und soziale Fragen 1982. Ruban, M. E.: Der Einzelhandel der DDR, in: DDR und Osteuropa. Wirtschaftssystem, Wirtschaftspolitik, Lebensstandard. Ein Handbuch. Opladen: Leske u. Budrich 1981. Ruban, M. E., u. H. Vortmann: Rationalisierung im Einzelhandel der DDR, in: Strukturen des Einzelhandels. Lübeck: Industrie- und Handelskammer zu Lübeck 1975. (Ostseejahrbuch der Industrie- und Handelskammer zu Lübeck.) Verkaufseinrichtungen im Einzelhandel. Autorenkollektiv u. Ltg. v. Karl Lein. 3. Aufl., unveränd. Nachdruck der 2., überarb. Aufl. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1979. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 235–243 Bildende Kunst A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bodennutzung

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 I. Grundlagen Der B. ist derjenige Teil des Handels, der als Hauptträger der Warenzirkulation Produktion und Konsumtion miteinander verbindet und aktiv auf beide einwirkt. In der DDR wird das Hotel- und Gaststättenwesen auch zum B. gerechnet. Die ungenügende ideologische Fundierung des B., dem im Sozialismus nur eine zeitliche Bedeutung zukommt, bis der Kommunismus und damit die Verteilung nach den Bedürfnissen erreicht ist, führte dazu, daß der B.…

DDR A-Z 1985

Grenze, Innerdeutsche (1985)

Siehe auch: Grenze: 1975 1979 Der Verlauf der G. (Länge ca. 1393 km) zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR bestimmt sich nach den Festlegungen des Londoner Protokolls (Protokoll über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin vom 12. 9. 1944), soweit nicht hiervon später von den damaligen Besatzungsmächten örtliche Abweichungen vereinbart wurden. Die im Londoner Protokoll festgelegte G. verläuft weitgehend entlang den bis 1945 bestehenden Landes- und Provinz-G.: von der Lübecker Bucht nach Süden bis an die Elbe, entlang den West-G. Mecklenburgs, Sachsen-Anhalts, der West- und Süd-G. Thüringens sowie der Süd-G. Sachsens bis zur deutsch-tschechoslowakischen G. ostwärts von Hof. Das Gesetz über die Staatsgrenze der DDR (Grenzgesetz) vom 25. 3. 1982 (GBl. I, S. 197) faßt die grundlegenden Bestimmungen über das Hoheitsgebiet und die G. der DDR zusammen. Es enthält allgemeine Vorschriften zum Passieren der G. einschließlich des Transitverkehrs, umreißt die Verantwortung für den Schutz der G. und die Befugnisse der DDR-Grenztruppen und regelt letztlich die Zusammenarbeit mit Nachbarstaaten in G.-Angelegenheiten. Ergänzt wird das G.-Gesetz durch die Durchführungs-VO (G.-Verordnung) vom 25. 3. 1982 (GBl. I, S. 203) und die AO über die Ordnung in den G.-Gebieten und den Seegewässern (G.-Ordnung) vom 25. 3. 1982 (GBl. I, S. 208). Auf der Seite der DDR sind an der G. umfangreiche Sperranlagen errichtet, die aus mehrfachem Stacheldraht, Minen, Gräben, Stolperdrähten, optischen und elektrischen Warnanlagen, Selbstschußanlagen, Wachtürmen, Erdbunkern, Beobachtungsständen, Lichtsperren und Hunde-Laufanlagen bestehen. Zur Überwachung dieser Anlagen und zur Kontrolle der G. sind die G.-Truppen der DDR sowie andere Schutz- und Sicherheitsorgane eingesetzt. Sie werden dabei unterstützt durch freiwillige Helfer (Grenztruppenhelfer), die die gleichen Befugnisse wie Hilfspolizisten besitzen (VO über die Zulassung und Tätigkeit freiwilliger Helfer zur Unterstützung der Deutschen Volkspolizei [DVP] und der Grenztruppen der DDR vom 16. 3. 1964, GBl. II, S. 241). Jenseits der G. erstrecken sich die G.-Gebiete. Die G.-Gebiete unterliegen einer besonderen Ordnung, die im einzelnen in der G.-Ordnung vom 25. 3. 1982 niedergelegt ist. Die G.-Gebiete bestehen gegenüber der Bundesrepublik Deutschland aus dem Schutzstreifen und der Sperrzone entlang eines Teiles der Küste aus einem Schutzstreifen und entlang der gesamten Küste aus der G.-Zone. Gegenüber Berlin (West) besteht das G.-Gebiet aus dem Schutzstreifen. Der Verlauf und die Tiefe der G.-Gebiete werden durch den Minister für Nationale Verteidigung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern bestimmt. Personen, die in den G.-Gebieten wohnen oder sich dort vorübergehend aufhalten, sind besonders einschränkenden Genehmigungs-, Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen unterworfen. Angehörige der G.-Truppen und ihre freiwilligen Helfer sind befugt, unter bestimmten Voraussetzungen Personalien festzustellen, Personen und Sachen im G.-Gebiet zu durchsuchen, Grundstücke und Räume zu betreten, Personen in Gewahrsam zu nehmen, bei Widerstand „körperliche Einwirkungen“ vorzunehmen und auf der Grundlage von § 27 G.-Gesetz die Schußwaffe anzuwenden. (Bis zum 31. 12. 1983 wurden im Bereich der G. zwischen beiden deutschen [S. 574]Staaten 119 Todesfälle im Zusammenhang mit Gewaltakten von DDR-Grenzorganen registriert.) Das Zelten und Übernachten im Schutzstreifen und in der Sperrzone ist prinzipiell verboten, in der G.-Zone nur auf festgelegten Plätzen und mit einer gültigen Zelterlaubnis gestattet. Der Verkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR ist nur über die aus der vorstehenden Übersicht (siehe Seite 572 f.) ersichtlichen Übergänge möglich (Grenzübergangsstellen). An der Ostseeküste der DDR ist die G. die Linie, die die Territorialgewässer vom offenen Meer oder von den Territorialgewässern der benachbarten bzw. der gegenüberliegenden Staaten abgrenzt. § 2 Abs. 3 Ziff. 5 G.-Gesetz beschreibt diese Staats-G. auf See (See-G.) als eine Linie, die so verläuft, daß sie an jedem Punkt von dem nächstgelegenen Punkt der Grundlinie um die Breite der Territorialgewässer entfernt ist. Die Grundlinie wird durch die Küstenlinie oder durch eine in Übereinstimmung mit den Normen des Völkerrechts gebildete gerade Linie bestimmt. Die Küstenlinie ist die Berührungslinie zwischen Land und Meer bei mittlerem Wasserstand. Die Territorialgewässer haben eine Breite von 3 Seemeilen. Soweit sie an die Territorialgewässer benachbarter bzw. gegenüberliegender Staaten angrenzen, ist der Verlauf der See-G. in völkerrechtlichen Verträgen festzulegen. Bis zum Abschluß solcher Verträge bildet die Mittellinie die See-G. der DDR. Die friedliche Durchfahrt durch die Territorialgewässer der DDR ist ausländischen Wasserfahrzeugen gestattet, wenn die Durchfahrt nicht „den Frieden, die Sicherheit und Ordnung gefährdet sowie die Rechtsvorschriften und die entsprechenden völkerrechtlichen Verträge eingehalten werden“ (§ 14 G.-Gesetz). Das Stoppen, Ankern oder ein anderweitiger Aufenthalt ausländischer Wasserfahrzeuge in den Territorialgewässern ist im Rahmen des normalen Seeverkehrs gestattet (§ 13 Abs. 1 G.-Gesetz). Der Notaufenthalt in den Seegewässern der DDR wird ausländischen Wasserfahrzeugen bei Elementarereignissen, zur Ausführung unerläßlicher Reparaturen, zur Inanspruchnahme dringender medizinischer Hilfe und aus Gründen der Seenot oder eines Seeunfalles gewährt (§ 13 Abs. 2 G.-Gesetz). Beim Notaufenthalt sind die dafür festgelegten Seegebiete oder die für die zivile Schiffahrt freigegebenen Häfen anzulaufen. Deutschlandpolitik der SED; Innerdeutsche Beziehungen; Grenzkommission. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 573–574 Goethe-Gesellschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Grenzkommission

Siehe auch: Grenze: 1975 1979 Der Verlauf der G. (Länge ca. 1393 km) zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR bestimmt sich nach den Festlegungen des Londoner Protokolls (Protokoll über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin vom 12. 9. 1944), soweit nicht hiervon später von den damaligen Besatzungsmächten örtliche Abweichungen vereinbart wurden. Die im Londoner Protokoll festgelegte G. verläuft weitgehend entlang den bis 1945 bestehenden…

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Weltgewerkschaftsbund (WGB) (1985)

Siehe auch: Weltgewerkschaftsbund: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Weltgewerkschaftsbund (WGB): 1969 1975 1979 Englisch: World Federation of Trade Unions (WFTU); französisch: Fédération Syndicale Mondiale (F. S. M.). Oberstes Organ des WGB ist der „Weltgewerkschaftskongreß“. Dem Gründungskongreß vom 3. bis 8. 10. 1945 in Paris ging eine internationale Konferenz im Februar 1945 in London voraus. Schon der II. WGB-Kongreß vom 29. 6. bis 9. 7. 1949 in Mailand mußte sich damit auseinandersetzen, daß einige wichtige nationale Gewerkschaftsbünde, unter ihnen der britische TUC, den WGB wegen eindeutiger kommunistischer Manipulationen durch die Führungsgremien verlassen und den „Internationalen Bund Freier Gewerkschaften“ (IBFG) mit Sitz in Brüssel gegründet hatten. Der III. WGB-Kongreß fand vom 10. bis 21. 10. 1953 in Wien statt. Die dann folgenden 6 Weltkongresse wurden ausschließlich in Staaten des Warschauer Paktes abgehalten: Leipzig [S. 1472](1957), Moskau (1961), Warschau (1965), Budapest (1969), Warna (1973) und Prag (1978). Der X. WGB-Kongreß tagte in Havanna (10.–15. 2. 1982). Die Zahl der Delegierten für die Kongresse wird nach einem Schlüssel ermittelt, der die Mitgliederzahl und die „Bedeutung“ der nationalen Mitgliedsorganisationen berücksichtigen soll. Damit ist das Übergewicht des Einflusses der Gewerkschaften der UdSSR und der osteuropäischen Staaten garantiert. Die Mitgliedschaft Rotchinas ist bisher noch nicht in Frage gestellt worden, obwohl seit Mitte der 60er Jahre die chinesischen Gewerkschaften keinen Vertreter mehr in ein WGB-Gremium entsandt haben. Weitere Führungsgremien sind der Generalrat, der die Politik zwischen den Kongressen zu bestimmen hat, das Büro und das Sekretariat. Sitz des WGB und seiner Gremien war zunächst Wien. Im Februar 1956 von dort ausgewiesen, siedelte der WGB nach Prag über. Die bisherigen WGB-Präsidenten waren Lord Walter Citrine (TUC Großbritannien) 1945, Arthur Deakin (TUC Großbritannien) 1946–1948, Guiseppe di Vittorio (CGIL Italien) 1949–1957, Agostino Novella (CGIL Italien) 1958–1961, Renato Bitossi (CGIL Italien) 1961–1969 und Enrique Pastorino (Uruguay) 1969–1978; seit 1978 ist Sándor Gáspár (Ungarn) WGB-Präsident. Louis Saillant (CGT Frankreich) war Generalsekretär des WGB von 1945 bis 1969. Auf dem VII. Kongreß in Budapest trat er zurück und wurde zum WGB-Ehrenpräsidenten gewählt. Seine Nachfolger als Generalsekretäre waren von 1969 bis 1978 Pierre Gensous (CGT Frankreich) und von 1978 bis 1982 Enrique Pastorino (Uruguay). Ibrahim Zakaria (Sudan) übernahm im Oktober 1980 die Leitung des WGB-Sekretariats als zunächst nur „amtierender“ Generalsekretär und wurde in Havanna 1982 formal in seinem Amt bestätigt. Organ des WGB ist die monatlich in Prag (in mehreren Sprachen) herausgegebene Zeitschrift „Weltgewerkschaftsbewegung“, seit Ende der 70er Jahre ergänzt durch die in 5 Sprachen erscheinende Wochenzeitschrift „flashes, Streiflichter aus der Gewerkschaftswelt“. Nach eigenen Angaben vertritt der WGB „über 200 Mill. Werktätige aus 91 Ländern in 96 nationalen Gewerkschaftsverbänden“, die ihm als Mitglieder angehören. Ein nicht geringer Teil der Tätigkeit des WGB spielt sich in den nach Berufen bzw. Branchen gegliederten Internationalen Gewerkschaftsvereinigungen (IVG) ab. Es gibt zur Zeit 11 solche Vereinigungen: die Internationale Vereinigung der Gewerkschaften der Land- und Forstarbeiter, die IVG im Nahrungs-, Genuß- und Gaststättengewerbe, die IVG der Bau-, Holz- und Baustoffindustrie, die IVG der Chemie-, Erdöl- und verwandter Industrien, die IVG des Handels, die IVG des öffentlichen Dienstes und verwandter Berufe, den Internationalen Lehrergewerkschaftsbund, die IVG der Metall- und Maschinenbauindustrie, die Internationale Vereinigung der Bergarbeitergewerkschaften, die IVG der Textil-, Bekleidungs-, Leder- und Häuteindustrie und die IVG im Transport, in den Häfen und im Fischereiwesen. Die Bezeichnungen für die IVG in der deutschsprachigen Literatur variieren sehr oft, da es kein offizielles deutschsprachiges Protokoll beim WGB gibt. In den ersten Nachkriegsjahren wurde im WGB die Auffassung vertreten, daß der Aufnahme einer deutschen Mitgliedsorganisation der Zusammenschluß der Gewerkschaftsorganisationen der 4 Besatzungszonen vorangehen sollte. Nach dem Scheitern der Interzonenkonferenzen der deutschen Gewerkschaften (10 Konferenzen 1946–1948) wurde der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund (FDGB) im Januar 1949 Mitglied im WGB. (Der Deutsche Gewerkschaftsbund konstituierte sich auf seinem Gründungskongreß vom 12. bis 14. 10. 1949 in München.) Der damalige FDGB-Vorsitzende, Herbert Warnke, dankte den Delegierten des II. WGB-Kongresses in Mailand Anfang Juli 1949 für den durch die Aufnahme ausgedrückten „Akt der Solidarität“. Obwohl es der FDGB seitdem niemals versäumt hat, sich in allen WGB-Aktionen (z.B. für Korea, Afrika, Lateinamerika, Vietnam) durch hohe Spenden und engagierte Mitarbeit hervorzutun, ist sein Einfluß innerhalb des WGB verhältnismäßig gering geblieben. Herbert Warnke rückte 1956 in die Reihe der Vizepräsidenten vor, fiel aber Mitte der 60er Jahre auf den Status eines Büromitglieds zurück. Sein Nachfolger Harry Tisch wurde in Prag (1978) und Havanna (1982) als Mitglied des Generalrates und des Büros bestätigt (Vertreter: Heinz Neukrantz). In den 11 Internationalen Gewerkschaftsvereinigungen (IVG) des WGB haben sich als Generalsekretäre an der Spitze der IVG des Öffentlichen Dienstes seit 1969 nur Dagobert Krause, dann sein Nachfolger Hans Lorenz gehalten. Der aus dem FDGB hervorgegangene Gerhard Wetzel wirkt als ständiger Vertreter des WGB bei der UNESCO. Die „deutsche Frage“ ist im WGB in der Regel nicht Gegenstand gewerkschaftspolitischer Erörterungen. Nach dem Bau der Berliner Mauer schaltete sich jedoch der WGB mit einer außerordentlichen Konferenz in Berlin (Ost) vom 22. bis 24. 9. 1961 in die Deutschlandpolitik unmittelbar ein, indem ca. 200 WGB-Vertreter „aus mehr als 40 Ländern“ unter der Leitung des WGB-Präsidenten Agostino Novella den Bau der Mauer ausdrücklich billigten sowie den Abschluß eines Friedensvertrages mit Deutschland und eine „friedliche Lösung der Westberlin-Frage“ im Sinne der sowjetischen Vorstellungen forderten. Seit der Einleitung der Entspannungspolitik Ende der 60er Jahre begnügen sich die Aussagen der WGB-Führung damit, die Entspannungs-Fortschritte auf das Erfolgskonto der sowjetischen Außenpolitik zu buchen und zu „Wachsamkeit“ gegenüber der nach wie vor angeblich „imperialistischen“ Bundesrepublik Deutschland aufzurufen. Seit Anfang der 70er Jahre widmet sich der WGB mehr und mehr der Arbeit in den Ländern der Dritten Welt. Er agitiert dort „für den Frieden“, weitgehend im Sinne sowjetischer Vorstellungen, „gegen die Monopole“, insbesondere gegen die „transnationalen“ Unternehmen und fordert weltweit „Gleichberechtigung für eingewanderte Arbeitskräfte“. Die politische Plattform für seine [S. 1473]internationale Arbeit hat der WGB in seinen „ständigen Vertretungen“ bei allen Institutionen der Vereinten Nationen und, wie z.B. mit seinem „Komitee für Sozialtourismus“ (seit 1964), durch Mitarbeit in entsprechenden internationalen Gremien am Sitz der EG in Brüssel. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1471–1473 Weltfriedensrat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Weltpostverein

Siehe auch: Weltgewerkschaftsbund: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Weltgewerkschaftsbund (WGB): 1969 1975 1979 Englisch: World Federation of Trade Unions (WFTU); französisch: Fédération Syndicale Mondiale (F. S. M.). Oberstes Organ des WGB ist der „Weltgewerkschaftskongreß“. Dem Gründungskongreß vom 3. bis 8. 10. 1945 in Paris ging eine internationale Konferenz im Februar 1945 in London voraus. Schon der II. WGB-Kongreß vom 29. 6. bis 9. 7. 1949 in Mailand mußte sich damit…

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Schriftstellerverband der DDR (1985)

Siehe auch: Deutscher Schriftstellerverband: 1969 1975 1979 Schriftstellerverband: 1969 Schriftstellerverband der DDR: 1975 1979 Schriftstellerverband, Deutscher: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 (Bis November 1973 Deutscher Schriftstellerverband.) Er wurde am 22. 5. 1952 auf dem III. Deutschen Schriftstellerkongreß gegründet und ging als Vereinigung der Schriftsteller der DDR aus dem Kulturbund hervor. Schriftsteller im Sinne des Statuts sind die Verfasser, Übersetzer und Herausgeber schöngeistiger Werke sowie Literaturkritiker und Essayisten; Literaturwissenschaftler und Lektoren können ebenfalls Mitglieder werden. Der Verband gliedert sich in Bezirksverbände. Für die einzelnen Literaturgattungen bestehen Sektionen und Aktivs. Fachsektionen: Dramatik, Film und Funk, Kinder- und Jugendbuch, Prosa, Lyrik, Übersetzungen, Kulturpolitik. Höchstes Organ ist der Kongreß. Er wird vom Vorstand einberufen. Der Vorstand besteht aus den vom Kongreß gewählten Mitgliedern sowie den Vorsitzenden der Bezirksverbände und den Verbandssekretären. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte den Präsidenten und die Vizepräsidenten. Präsidentin war von 1952 bis 1978 Anna Seghers (1978 bis zu ihrem Tod 1983 Ehrenpräsidentin); seit Mai 1978 Präsident Hermann Kant; Vizepräsidenten: Jurij Brezan, Gerhard Holtz-Baumert, Rainer Kerndl, Joachim Nowotny, Max Walter Schulz (Stand Juni 1984). Der Vorstand wurde 1978 von 65 auf 82 Mitglieder erweitert. Das Publikationsorgan ist die monatlich erscheinende Zeitschrift „Neue Deutsche Literatur“. Zusammen mit dem Institut für Literatur „J. R. Becher“ werden die Materialien für die Arbeitsgemeinschaften Junger Autoren und die Zirkel Schreibender Arbeiter herausgegeben. Schriftstellerkongresse (stets Ausdruck der jeweiligen Kulturpolitik): I: 1947, II: 1950, III: 1952, IV: 1956, V: 1961, VI: 1969, VII: 1973, VIII: 1978, IX: 1983. Literatur und Literaturpolitik Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1137 Schnelle Medizinische Hilfe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schulen der genossenschaftlichen Arbeit

Siehe auch: Deutscher Schriftstellerverband: 1969 1975 1979 Schriftstellerverband: 1969 Schriftstellerverband der DDR: 1975 1979 Schriftstellerverband, Deutscher: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 (Bis November 1973 Deutscher Schriftstellerverband.) Er wurde am 22. 5. 1952 auf dem III. Deutschen Schriftstellerkongreß gegründet und ging als Vereinigung der Schriftsteller der DDR aus dem Kulturbund hervor. Schriftsteller im Sinne des Statuts sind die Verfasser, Übersetzer und…

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Produktionsberatungen, Ständige (1985)

Siehe auch: Produktionsberatung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Produktionsberatungen, Ständige (StPB): 1975 1979 Produktionsberatung, Ständige: 1965 1966 1969 1. Funktion und gegenwärtige Situation der StPB. Die StPB. sind bzw. waren Organe der Betriebsgewerkschaftsorganisationen (BGO) in Industrie, Bauwesen, volkseigener Landwirtschaft, Handel, Transport- und Nachrichtenwesen sowie in Forschungseinrichtungen auf Betriebs- und Abteilungsebene, mit deren Hilfe die Werktätigen ihre Mitwirkungsrechte bei der Leitung der Produktion, insbesondere bei der Verbesserung des Produktionsablaufs (Intensivierung und Rationalisierung), und ihre Kontrollrechte gegenüber den Betriebs- und Abteilungsleitern bei der Planaufstellung und Plandurchführung unter Leitung der Betriebs- bzw. Abteilungsgewerkschaftsleitungen (BGL bzw. AGL) ausüben sollen (Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte). — Die StPB. galten lange Zeit als wichtige Einrichtung der Sozialistischen ➝Demokratie im Betrieb. Seit 1980 werden sie jedoch in den Veröffentlichungen des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) nicht mehr erwähnt und sind auch unter den Kommissionen der BGL nicht mehr aufgeführt worden. Statt dessen sind anscheinend die Rechte der Kommission für Arbeit und Löhne erweitert worden. Diese Kommission soll sich verstärkt für die Beschleunigung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, für die Erreichung des „erforderlichen Rationalisierungsschubs“, die Senkung des Material- und Energieverbrauches, die verstärkte Anwendung der Wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation (WAO) usw. einsetzen, Aufgaben, die bisher vor allem den StPB. oblagen. Trotzdem scheinen in einer Reihe von (Groß-)Betrieben in den Gewerkschaftswahlen 1981/82 erneut Zentrale StPB. gewählt worden zu sein, wenn auch wesentlich weniger als in den Wahlen zuvor. Nach Angaben des Statistischen Jahrbuches der DDR von 1983 (in Klammern nachgestellt die Zahlen für die Jahre 1977 und 1979) gab es 1982 3.594 Zentrale StPB. (9.762; 6.843) mit 31.948 Mitgl. (95.555; 64.632). 2. Zur Geschichte der StPB. und der Produktionskomitees. 1955/56 wurden vom FDGB erstmals Produktionsberatungen (PB.) in den VEB in größerem Umfang systematisch durchgeführt, in denen am Arbeitsplatz mit den Funktionären der Werkleitungen über Planerfüllung, Verbesserung des Planablaufs, Senkung der Selbstkosten, Verpflichtungen im Sozialistischen Wettbewerb usw. diskutiert wurde. Unter dem Eindruck der sich während und nach den Unruhen in Ungarn und insbesondere in Polen bildenden Arbeiterräte gestand auch die SED-Parteiführung die probeweise Bildung von zumindest formal von den Gewerkschaften unabhängigen Arbeiterkomitees in 20 Betrieben zu. Nach Festigung der politischen und wirtschaftlichen Lage wurden diese offiziell auf der 35. Tagung des ZK der SED (3.–6. 2. 1958) und durch die Direktive des Präsidiums des BV des FDGB vom 29. 4. 1958 zugunsten von gewählten Ausschüssen der PB. als gewerkschaftliche Organe aufgelöst. Mit dem Beschluß der 35. Tagung des BV des FDGB (11.–13. 3. 1959), der vom Ministerrat der DDR am 9. 4. 1959 bestätigt wurde, entstanden aus diesen die StPB. auf Abteilungsebene und Zentrale StPB. (ZStPB.) für den Gesamtbetrieb. Im Zuge des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS), als die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) sich selbst stärker in den unmittelbaren Betriebsablauf einschaltete und der Versuch gemacht wurde, die Qualität der Mitwirkungsorgane durch die Einbeziehung einer größeren Zahl von Angehörigen der technischen und ökonomischen Intelligenz zu heben, wurden durch Beschluß des Politbüros des ZK der SED vom 29. 10. 1963 die ZStPB. in den Großbetrieben aufgelöst und an ihrer Stelle Produktionskomitees (PK.) gebildet. Die PK. fanden ihre gesetzliche Anerkennung durch den Beschluß des Ministerrats vom 27. 4. 1967 und wurden in der Verfassung von 1968 (Art. 44, 3) sowie im Gesetzbuch der Arbeit (§ 10 a) erwähnt. Unter unmittelbarer Leitung des Betriebsparteisekretärs waren in ihm der Vorsitzende der BGL, die Leiter der anderen im Betrieb vertretenen Massenorganisationen sowie die „qualifiziertesten Arbeiter, Ingenieure, Ökonomen, Wissenschaftler und leitende Kader“ vertreten. Die PK. sollten als herausgehobene und durch ihre Besetzung mit besonders befähigten Belegschaftsmitgliedern geeignete Beratungsgremien sowohl auf die Planaufstellung, die Ausarbeitung der betrieblichen Entwicklungsperspektive, die Einführung und Ausarbeitung neuer Fertigungsverfahren, die Betriebsorganisation, die Einhaltung der Koordinierungs- und Kooperationsverträge die Qualifizierung und Entwicklung der Kader (Kaderpolitik) als auch auf die Verbesserung der betrieblichen Arbeits- und Lebensbedingungen Einfluß nehmen. Das PK. wurde zwar auf den gewerkschaftlichen Vertrauensleutevollversammlungen gewählt, war aber der Betriebsparteileitung zugeordnet. [S. 1047]Die teilweise Zurücknahme der Wirtschaftsreformen durch den VIII. Parteitag der SED 1971, verbunden mit der Stärkung des FDGB als dem maßgeblichen Träger der Mitwirkungsorgane im ökonomischen Bereich, hat, ohne daß eine Änderung der genannten gesetzlichen Regelungen über Einrichtung und Funktion der PK. zu diesem Zeitpunkt bekanntgeworden wäre, zu deren Auflösung geführt. An ihre Stelle sind durch Beschluß des BV des FDGB vom 18. 11. 1971 erneut ZStPB. getreten. In der am 7. 10. 1974 geänderten Verfassung der DDR werden die PK. nicht mehr erwähnt. Die Mitglieder der StPB. wurden bis zu den Gewerkschaftswahlen 1976/77 in einem eigenen, direkten Wahlgang gewählt. Danach wurden ihre Mitglieder wie die der anderen Kommissionen der BGL von dieser berufen und von einem BGL-Mitglied geleitet. ZStPB. sollten in Grundorganisationen des FDGB in der Industrie, des Bauwesens, des Transport- und Nachrichtenwesens, des Handels, in volkseigenen Landwirtschaftsbetrieben und Forschungseinrichtungen mit mehr als 50 Beschäftigten gebildet werden. Sie hatten je nach Größe des Betriebes 5–21 Mitglieder. Bei den Abteilungsgewerkschaftsleitungen war den BGL die Bildung von StPB. freigestellt. Sitzungen sollten einmal monatlich stattfinden; vierteljährlich waren die StPB. aufgefordert, über ihre Arbeit in Mitglieder- bzw. Vertrauensleutevollversammlungen zu berichten. Die Werk- bzw. Abteilungsleiter oder von ihnen bevollmächtigte Vertreter hatten auf Verlangen an den Sitzungen der StPB. teilzunehmen. Beschlüsse der StPB. hatten gegenüber den Wirtschaftsleitungen keine bindenden — das würde dem Prinzip der Einzelleitung widersprechen —, sondern lediglich empfehlenden Charakter. Die rechtliche Qualität der Empfehlung wurde jedoch dahingehend gestärkt, daß die betroffenen Leiter über die Verwirklichung von StPB.-Beschlüssen berichten bzw. begründen mußten, warum sie nicht realisiert worden waren. Die Hauptaufgabe der StPB. war die Anregung und Förderung von Rationalisierungsvorhaben: Einsparung von Arbeitsplätzen und Senkung der Kosten durch neue oder Verbesserung bereits installierter Produktionsverfahren, Hebung der Qualität der Produkte; Durchsetzung der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation, Sicherung eines kontinuierlichen Produktionsprozesses, Verbesserung der Arbeitsbedingungen, insbesondere des Arbeitsschutzes. Arbeitsgrundlage der StPB. waren vom Betriebsplan abgeleitete und von der BGL/AGL bestätigte Arbeitspläne. Die ZStPB. konzentrierten sich auf Schwerpunkte, die den Gesamtbetrieb betreffen, sie halfen ferner den BGL bei der Erarbeitung von Stellungnahmen zu den Betriebsplänen und den Betriebskollektivverträgen (BKV). Da sie vielfach sich mit anderen Gremien überschneidende Themen behandelten, war der Aufgabenbereich der StPB. niemals eindeutig abgegrenzt, was vielfach zu Doppelarbeit und Leerlauf führte. Soweit die StPB. ihre Arbeit ernst nahmen und auf die Werkleiter Druck auszuüben versuchten, um ihre Beschlüsse durchzusetzen (z. B. in den Jahren 1959/60) wurden sie wiederholt des Syndikalismus beschuldigt. Die hohen zeitlichen und fachlichen Anforderungen auf der einen, die erlebte Einflußlosigkeit auf der anderen Seite führten immer erneut zur Resignation bei den Mitgliedern der StPB. Der FDGB sah sich daher veranlaßt, in seiner Verbandspresse und intern in Anweisungen an die Vorsitzenden der BGL dazu aufzufordern, die Arbeit der StPB. zu verbessern bzw. die StPB. wieder arbeitsfähig zu machen. PB. ohne feste organisatorische Form gab es und gibt es weiterhin auf Brigade-, Meisterbereichsebene und in Kleinbetrieben aus aktuellem Anlaß, vor allem in Zusammenhang mit Schwierigkeiten der Planerfüllung sowie im Rahmen von Wettbewerbsverpflichtungen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1046–1047 Presseamt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Produktionsfaktoren

Siehe auch: Produktionsberatung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Produktionsberatungen, Ständige (StPB): 1975 1979 Produktionsberatung, Ständige: 1965 1966 1969 1. Funktion und gegenwärtige Situation der StPB. Die StPB. sind bzw. waren Organe der Betriebsgewerkschaftsorganisationen (BGO) in Industrie, Bauwesen, volkseigener Landwirtschaft, Handel, Transport- und Nachrichtenwesen sowie in Forschungseinrichtungen auf Betriebs- und Abteilungsebene, mit deren Hilfe die…

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Ordnungswidrigkeiten (1985)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Während das Strafgesetzbuch die Straftaten in Verbrechen und Vergehen unterteilt und diesen beiden Kategorien die nicht mehr zu den Straftaten zählenden „Verfehlungen“ anfügt (Strafrecht), sind weitere weniger schwerwiegende Rechtsverletzungen durch das Gesetz (OWG) vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 101), nunmehr in der Fassung des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. 6. 1979 (GBl. I, S. 139), als O. bezeichnet. Das Gesetz definiert sie als „schuldhaft begangene Rechtsverletzungen, die eine Disziplinlosigkeit zum Ausdruck bringen und die staatliche Leitungstätigkeit erschweren oder die Entwicklung des sozialistischen Gemeinschaftslebens stören, jedoch die Interessen der sozialistischen Gesellschaft oder einzelner ihrer Bürger nicht erheblich verletzen und deshalb keine Straftaten sind“. Ausdrücklich ist also klargestellt, daß es sich bei O. nicht um unter das Strafrecht fallende Straftaten handelt. Um in einem Ordnungsstrafverfahren geahndet werden zu können, müssen die Rechtsverletzungen in einer gesetzlichen Bestimmung ausdrücklich als O. bezeichnet sein. Im O.-Gesetz sind keine O.-Tatbestände enthalten. Ordnungsstrafbestimmungen können in Gesetzen der Volkskammer, in Erlassen des Staatsrates und Anordnungen des Nationalen Verteidigungsrates (NVR), in Verordnungen und Beschlüssen des Ministerrates sowie (unter Beteiligung des Ministers der Justiz) in Anordnungen einzelner Minister und von Leitern zentraler Organe festgelegt werden. Alle geltenden Ordnungsstrafbestimmungen sind von Zeit zu Zeit durch den Minister der Justiz bekanntzumachen. Letztmalig ist dies mit der Bekanntmachung vom 9. 3. 1978 (GBl. I, S. 130) geschehen. Danach hat es zwar eine neue Bekanntmachung im Gesetzblatt nicht gegeben, aber die im Staatsverlag der DDR 1981 erschienene Textausgabe des Strafgesetzbuches (S. 258 ff.) enthält im 3. Teil eine Übersicht über Rechtsvorschriften mit geltenden Ordnungsstrafbestimmungen nach dem Stand vom 1. 1. 1981. Am 1. 4. 1982 waren in 229 Rechtsvorschriften O.-Tatbestände und Ordnungsstrafbestimmungen erfaßt (Neue Justiz 1982, H. 7, S. 310). In der Verordnung über O. vom 16. 5. 1968 (GBl. II, S. 359) waren verschiedene O.-Tatbestände zusammengefaßt. Diese VO erfuhr am 22. 3. 1984 eine Neufassung (GBl. I, S. 173), die am 1. 7. 1984 in Kraft getreten ist. Offenbar um die Wirkung der Ordnungsstrafverfahren zu erhöhen, wurde in allen Tatbeständen die angedrohte Ordnungsstrafe heraufgesetzt — von 100 Mark auf 300 Mark, von 300 Mark auf 500 Mark, im § 20 (Verletzungen der Preisbestimmungen) von 1000 Mark auf 10.000 Mark. In die Bestimmungen über die „Störung des sozialistischen Zusammenlebens“ wurden neue O.-Tatbestände über unerwünschte und unerlaubte Zusammenkünfte und Demonstrationen aufgenommen und eine weit auslegbare Generalklausel geschaffen: „Wer vorsätzlich das sozialistische Zusammenleben der Bürger stört, indem er andere Handlungen begeht, die den allgemeinen Interessen der sozialistischen Gesellschaft oder den Bedürfnissen der Bürger nach Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit widersprechen, kann mit Verweis oder Ordnungsstrafe bis 500 Mark belegt werden“ (§ 4 Ziffer 7). Zusätzliche Tatbestände betreffen die Nichtbefolgung von Maßnahmen zum Schutz gegen die Gefährdung der Gesundheit der Tierbestände (§ 9, Abs. 1) und die fahrlässige Verkürzung von Steuern und Beiträgen zur Sozialversicherung (§§ 21, 22). Untersuchungen, die 2 Arbeitsgruppen des Verfassungs- und Rechtsausschusses der Volkskammer im Saalkreis (Bezirk Halle) und in der Stadt Erfurt durch[S. 957]geführt haben (Bericht in: Neue Justiz 1982, H. 7, S. 310 ff.), ließen folgende O. als besonders häufig erkennen: Verunreinigungen auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und Grünanlagen; Nichtbeachtung der Anliegerpflichten, insbesondere der Räum- und Streupflicht; Errichtung oder Vergrößerung von Bauwerken ohne staatliche Genehmigung; Verstöße gegen Bestimmungen und Forderungen über das Verhalten im Straßenverkehr; Verabfolgung oder Verkauf von alkoholischen Getränken und Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche unter 16 Jahren; Verletzung der Pflicht zur An- und Abmeldung von Personen; Verletzung von Preisbestimmungen. Als Ordnungsstrafmaßnahmen können angedroht werden: Verweis und Ordnungsstrafe von 10 Mark bis 500 Mark, in vom Gesetz in § 5 besonders aufgezählten Fällen bis zu 1000 Mark. Die VO vom 22. 3. 1984 läßt in § 27 bei verschiedenen Tatbeständen Ordnungsstrafen bis 1000 Mark zu, wenn „1. ein größerer Schaden verursacht wurde oder hätte verursacht werden können, 2. die gesellschaftlichen Interessen grob mißachtet wurden, 3. die staatliche oder öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich beeinträchtigt wurden oder 4. sie aus Vorteilsstreben oder wiederholt innerhalb von 2 Jahren begangen und mit Ordnungsstrafe geahndet wurden.“ Bei geringfügigen O. kann eine „Verwarnung mit Ordnungsgeld“ ausgesprochen werden, wobei das Ordnungsgeld 1 bis 20 Mark betragen kann. Außerdem sind zusätzliche Ordnungsstrafmaßnahmen möglich, u.a. Entzug von Erlaubnissen, Einziehung von Gegenständen, Heranziehung zur gemeinnützigen Arbeit in der Freizeit. Gegen Jugendliche unter 16 Jahren darf nur eine mit Ordnungsgeld bis zu 5 Mark verbundene Verwarnung ausgesprochen werden, daneben aber auch die zusätzlichen Ordnungsstrafmaßnahmen. Für Zoll- und Devisenverstöße können durch die Dienststellen der Zollverwaltung Strafverfügungen bis zu 20.000 Mark oder bis zur fünffachen Höhe des Wertes der mitgeführten Gegenstände verhängt werden. Durch die Anwendung von Ordnungsstrafmaßnahmen soll der Rechtsverletzer zur künftigen disziplinierten Wahrnehmung seiner gesetzlichen Pflichten angehalten, auf ihn und andere Bürger erzieherisch eingewirkt und weiteren O. und anderen Rechtsverletzungen vorgebeugt werden (§ 13 OWG). Die für die Verfolgung von O. zuständigen Organe werden in den einzelnen Ordnungsstrafbestimmungen jeweils genannt. Es sind dies nicht nur die Volkspolizeibehörden, sondern auch eine Vielzahl anderer, z.B. die Gesundheitsbehörden der Bezirke und Kreise, die Leiter der Abt. und Referate „Preise“ bei den örtlichen Räten, die Vorsitzenden und hauptamtlichen Mitglieder der Räte der Bezirke, Kreise, Städte und Gemeinden. Insgesamt gibt es 82 verschiedene Organe bzw. Verantwortliche, die für die Durchführung von Ordnungsstrafverfahren zuständig sind (Neue Justiz 1982, H. 7, S. 310). Sie sollen ein Ordnungsstrafverfahren dort durchführen, wo die größte gesellschaftliche Wirksamkeit erzielt wird, vorrangig am Ort der Begehung der O. oder am Wohnsitz oder Aufenthaltsort des Rechtsverletzers. Ein Ordnungsstrafverfahren ist durch schriftliche Verfügung formell einzuleiten, dem betroffenen Bürger ist Gelegenheit zu mündlicher oder schriftlicher Stellungnahme zu geben. Der Ausspruch einer Ordnungsstrafmaßnahme erfolgt durch schriftliche Verfügung, die neben einer Begründung der Entscheidung eine Rechtsmittelbelehrung enthalten muß. Der Betroffene hat das Recht zur Beschwerde innerhalb von 2 Wochen nach Empfang oder Zustellung der Entscheidung. Die Beschwerde, die schriftlich einzulegen oder mündlich zu Protokoll zu erklären ist, hat aufschiebende Wirkung, sofern nicht die Durchsetzung der festgelegten Maßnahmen keinen Aufschub duldet. Entscheidungen von Mitgliedern des Ministerrates und von Leitern zentraler Organe unterliegen nicht der Beschwerdemöglichkeit. Über die Beschwerden entscheidet das übergeordnete Organ endgültig. O. können an die Gesellschaftlichen Gerichte übergeben werden, wenn der Sachverhalt aufgeklärt und mit Rücksicht auf den Charakter und die Umstände der O. sowie die Persönlichkeit des Rechtsverletzers eine bessere erzieherische und vorbeugende Einwirkung durch das Gesellschaftliche Gericht zu erwarten ist (§ 31 OWG). Insbesondere sollen solche O. übergeben werden, die in der Verletzung betrieblicher Pflichten bestehen (Konfliktkommission) oder das sozialistische Gemeinschaftsleben im Wohngebiet beeinträchtigen (Schiedskommission). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 956–957 Opposition und Widerstand A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Organisationswissenschaft

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Während das Strafgesetzbuch die Straftaten in Verbrechen und Vergehen unterteilt und diesen beiden Kategorien die nicht mehr zu den Straftaten zählenden „Verfehlungen“ anfügt (Strafrecht), sind weitere weniger schwerwiegende Rechtsverletzungen durch das Gesetz (OWG) vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 101), nunmehr in der Fassung des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. 6. 1979 (GBl. I, S. 139), als O. bezeichnet. Das Gesetz definiert sie als…

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Bevölkerung (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Entwicklung der Wohnbevölkerung A. Allgemein Im Jahr 1939 lebten auf dem Territorium der heutigen DDR 16.745.385 Menschen. Bis zum Jahre 1946 hatte die Zahl um 1.742.931 Personen zugenommen, so daß ein Jahr nach Ende des Krieges ein B.-Stand [S. 213]von 18.488.316 Einwohnern (einschließlich Berlin [Ost] und einschließlich der Insassen von Umsiedler-, Kriegsgefangenen- und anderen Durchgangslagern) registriert wurde (vgl. Tab. 1). Die Zahl stieg noch bis 1947 auf über 19,102 Mill. an und sank von da an bis 1961 stetig ab. Zwischen 1962 und 1968 gab es ein unbedeutendes B.-Wachstum. Seitdem geht die Wohn-B. von Jahr zu Jahr leicht zurück. Am Jahresende 1981 (Stichtag der Volkszählung) lebten in der DDR 16.705.635 Menschen, etwa 2 v.H. weniger als am Stichtag der vorhergehenden Volkszählung, am 1. 1. 1971. Das starke Ansteigen der B.-Zahl in den ersten Jahren nach dem Kriege ist durch das Einströmen von Heimatvertriebenen bzw. durch deren Umsiedlung aus den Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie sowie durch die Rückkehr von Kriegsgefangenen bedingt. Vertriebene (in der DDR: „Umsiedler“ oder „Neubürger“), d.h. Personen (einschließlich ihrer Kinder), die am 1. 1. 1939 ihren Wohnsitz östlich des späteren Gebiets der Bundesrepublik Deutschland und der DDR hatten, wurden in der noch gesamtdeutsch durchgeführten Volkszählung vom 29. 10. 1946 gesondert erfaßt. Die Zahl dieses Personenkreises betrug damals in der SBZ ca. 3,6 Mill. Für die darauf folgenden Jahre bis 1950 gibt es einerseits offizielle Angaben der DDR, 1. 1. 1950: 4,4 Mill., andererseits Schätzungen westlicher Experten, 1950: 3,8 Mill. (vgl. P.-H. Seraphim, Die Heimatvertriebenen … [s. Literaturhinweise], S. 43 ff., S. 184 ff., besonders S. 65). Nach 1950 haben DDR-Statistiker die Umsiedler offensichtlich nicht mehr als Sondergruppe behandelt. Westliche Experten sind der Auffassung, daß sich deren Zahl im Verlauf der Fluchtbewegung in die Bundesrepublik (Flüchtlinge) stark reduziert hat — zumal die [S. 214]Umsiedler vor 1950 kaum und danach überhaupt nicht auf staatliche Unterstützung für den Aufbau einer neuen Existenz rechnen konnten. Allein im Jahre 1950 wurden unter den Flüchtlingen aus der DDR in die Bundesrepublik und nach Westberlin über 100.000 Vertriebene registriert (Zahlen ab 1952 bei D. Storbeck, Soziale Strukturen … [s. Lit.-Hinweise], Tab. VII/4, S. 311). Die rückläufige B.-Bewegung ergibt sich, bevölkerungsstatistisch gesehen, aus einer Deformation der Alters- und Sexualstruktur. Diese ist eine Folge der Verluste vor allem an Männern in den beiden Weltkriegen, der sinkenden Geburtenraten zur Zeit der Weltwirtschaftskrise, der kriegs- und nachkriegsbedingten Geburtenausfälle, der Umsiedlungen und Migrationen (Wanderungsbewegungen) in der Nachkriegszeit sowie einer durchgängig höheren Lebenserwartung und eines allgemeinen Geburtenrückganges. Letzterer wird u.a. auf veränderte Bedürfnisstrukturen, die speziell in der DDR starke Einbeziehung der Frauen in die Berufstätigkeit und die modernen Möglichkeiten der Geburtenkontrolle zurückgeführt. Der Trend zur Familie mit 1 oder 2 Kindern ist in der DDR wie auch in anderen Industrieländern ein soziologisches Faktum. B. Nach Geschlecht und Alter Tab. 1 zeigt neben der zahlenmäßigen Entwicklung der Gesamt-B. auch die der männlichen im Vergleich zur weiblichen. Der ursprünglich hohe Frauenüberschuß (1950 kamen 125 Frauen auf 100 Männer) ist kontinuierlich zurückgegangen. Für 1982 errechneten die Statistiker: 112 Frauen auf 100 Männer. Differenziert man weiter nach Jahrgängen, so ist der Frauenüberschuß bei den älteren Jahrgängen höher und entsprechend bei den jüngeren niedriger als das statistische Mittel (Frauen). Der B.-Stand in der DDR war und ist durch einen ungünstigen Altersaufbau gekennzeichnet. Der B.-Pyramide (Abb. 1) fehlt einerseits eine breite Basis nachwachsender junger Menschen; andererseits sind die älteren Jahrgänge, besonders bei den Frauen, zu stark besetzt. In statistischen Maßzahlen: Der Anteil der B. im Rentenalter betrug 17,3 v.H. im Jahre 1982, der der Kinder unter 15 Jahren 18,8 v.H.; nur 64 v.H. der B. gehörten zu den arbeitsfähigen Altersgruppen. Gegenüber den 50er, 60er und 70er Jahren haben sich die Relationen jedoch etwas verbessert (vgl. Tab. 3 und unten #135#ii. II.). C. Nach Gebiet 1. Die durchschnittliche B.-Dichte beträgt 1982 154 Einwohner pro Quadratkilometer (Vergleichszahlen, jeweils Einw./km²: 155 in 1939; 170 in 1946; 171 in 1950; 157 in 1964; 158 in 1971). Vergleicht man die Bezirke miteinander, so variiert die B.-Dichte erheblich. Am dichtesten bewohnt ist Berlin (Ost): 1982 mit 2.911 Einw./km². Demgegenüber stellt 1982 mit 57 Einw./km² Neubrandenburg den am dünnsten besiedelten Bezirk dar. 2. Industrialisierung und Urbanisierung haben das einst agrarisch strukturierte Gebiet der DDR (Geographie) stark verändert. Die Stadt-Land-Relation hat sich, vor allem aufgrund von Binnenwanderungen, immer mehr zugunsten der Stadt verschoben. 1982 lebten 76,5 v.H. der DDR-B. in Stadtgemeinden, das sind Gemeinden mit 2.000 oder mehr Einwohnern. Mehr als ein Drittel von ihnen wohnt in den 15 Großstädten (Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern). Demgegenüber sind nur 23,5 v.H. der B. in Land- und Kleinstgemeinden gemeldet. Wieweit sie eine Land-B. bilden, ist ein auch in der DDR diskutiertes Thema (Soziologie und Empirische Sozialforschung, IV. D.). Zumindest arbeiten viele Landbewohner nicht in der Landwirtschaft und auch nicht am Wohnort (Pendler). Außerdem gleichen sich, wie neuere soziologische Forschungen bisweilen hervorheben, die Arbeitsbedingungen von Land- und Industriebetrieben sowie die allgemeinen Lebensbedingungen der Stadt- und Land-B. zunehmend an. 3. Die territoriale Mobilität der B. der DDR war in den 50er Jahren besonders hoch. Ein langfristiger Rückgang und eine Stagnation in den 70er Jahren lassen sich an der absoluten Zahl der Wanderungsfälle ablesen. Auch die Kurve der wandernden Personen im Vergleich zur durchschnittlichen B. (vgl. Abb. 2) erlaubt diese Aussage. [S. 215]4. Die Tab. 2 gibt Aufschluß über die Entwicklung der Wohn-B. in den einzelnen Bezirken. Der bevölkerungsreichste Bezirk ist schon immer Karl-Marx-Stadt (vormals: Chemnitz) gewesen, auch wenn er insgesamt sinkende B.-Zahlen aufweist. 1982 lebten dort ca. 1,9 Mill. Einwohner (B.-Dichte: 318 Einw./km²). Bevölkerungsärmster Bezirk mit heute ca. 0,5 Mill. Einwohnern war und ist Suhl (B.-Dichte: 143 Einw./km² in 1980). Berlin, Cottbus, Frankfurt/Oder und Rostock sind die Bezirke, in denen die Einwohnerzahlen seit langem steigen. Demographische Untersuchungen über Prozesse der Migration haben ergeben, daß nur ein Drittel aller Wanderungen über die Bezirksgrenzen hinweg erfolgt. Dabei bilden, etwa im Falle von Cottbus und Frankfurt/Oder, neu geschaffene und gut bezahlte Arbeitsplätze (im Braunkohlengebiet „Schwarze Pumpe“, in Eisenhüttenstadt und Schwedt) einen starken Anreiz für Zuwanderer. Bei den innerbezirklichen Wanderungen sind Anziehungspunkte die jeweiligen Bezirksstädte, insbesondere die Großstadtrandgebiete. Es ist zu vermuten, daß vor allem Faktoren der allgemeinen Lebensbedingungen (komfortablere Wohnungen, bessere Versorgungslage, kürzere Wegezeiten für Einkäufe usw.) für diese Wanderungsbewegungen ausschlaggebend sind. II. Wohnbevölkerung und Beschäftigtenstruktur 1. Bei der statistischen Analyse der Beschäftigtenstruktur werden 2 Hauptgruppen unterschieden: Personen im arbeitsfähigen Alter und Personen im nichtarbeitsfähigen Alter. Als arbeitsfähiges Alter gelten für Frauen die Jahrgänge 15 bis unter 60 und bei Männern die Jahrgänge 15 bis unter 65 Jahre. Die Personen im nichtarbeitsfähigen Alter werden weiter nach Kindern (unter 15 Jahre) und Rentnern (ab 60 Jahren bei Frauen und 65 bei Männern) differenziert. Tab. 3 (linke Spalten) zeigt, welche Anteile die einzelnen Gruppen an der Wohn-B. in den einzelnen Jahren hatten und wie sich die Relationen zwischen ihnen entwickelten. Im Jahre 1970 begann der Anteil der Wohn-B. im arbeitsfähigen Alter erstmals wieder anzusteigen. Am 31. 12. 1982 lag er nach einer kontinuierlichen Aufwärtsbewegung bei 64 v.H. Entsprechend ist die Relation arbeitsfähige: nichtarbeitsfähige B. günstiger geworden (vgl. Tab. 3, rechte Spalten). Auf 100 Personen im arbeitsfähigen Alter kamen am 31. 12. 1982 ca. 29 Kinder und 27 Rentner, also 56 Personen im nichtarbeitsfähigen Alter. Gegenüber dem Tiefstand Ende der 60er Jahre (73 Nichtarbeitsfähige auf 100 Arbeitsfähige) [S. 216]hat sich die demographische Ausgangslage für die Beschäftigtenstruktur damit stark verbessert. 2. Der Bezirk Dresden weist 1982 den niedrigsten B.-Anteil im arbeitsfähigen Alter auf, nämlich 61,9 v.H. der Wohn-B. des Bezirks. Die höchsten Anteile sind in den Bezirken Ost-Berlin (66,0 v.H.), Rostock (65,7 v.H.) und Frankfurt/Oder (65,5 v.H.) zu finden. Auch hinsichtlich der B. im nichtarbeitsfähigen Alter gibt es bezirkliche Unterschiede. Rostock beispielsweise zeigt eine bevölkerungs- und sozialpolitisch besonders günstige Relation. In der B. im nichtarbeitsfähigen Alter sind Kinder stärker vertreten als Rentner (auf 100 Personen im arbeitsfähigen Alter kommen 31,7 Kinder und 20,5 Rentner). Der Bezirk Karl-Marx-Stadt dagegen steht mit einem relativ hohen Anteil an Rentnern am Ende dieser Rangskala: Auf 100 Personen im arbeitsfähigen Alter entfallen 60,5 im nichtarbeitsfähigen Alter, von denen 27,3 unter 15 und 33,1 über 60 bzw. 65 Jahre sind. 3. Noch aussagekräftiger — vor allem im Hinblick auf die Versorgung der Volkswirtschaft mit Arbeitskräften — sind Daten über die tatsächlich am Arbeitsprozeß teilnehmenden Personen, also die wirtschaftlich Tätigen (Beschäftigten, Berufstätigen). Nach Angaben des Statistischen Jahrbuchs der DDR von 1983 ergibt sich folgendes Bild (Stand: 31. 12. 1982; Zahlen in 1000, auf- bzw. abgerundet): [S. 217]Diese Zahlen zeigen u.a., daß in der DDR der Beschäftigungsgrad sehr hoch liegt und daß rd. 50 v.H. aller Beschäftigten weibliche Arbeitnehmer sind (Arbeitskräfte). Eine Unterscheidung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten findet sich in den veröffentlichten Statistiken jedoch nicht. III. Natürliche Bevölkerungsbewegung 1. In den letzten Jahren verbesserten sich die Daten der natürlichen B.-Bewegung leicht (vgl. Tab. 4 und Abb. 3). Seit 1970 ist die Zahl der Gestorbenen im großen und ganzen rückläufig. Von 1975 an steigt demgegenüber die Zahl der Lebendgeborenen, die vorher, seit 1963, eine sinkende Tendenz aufgewiesen hatte. 1979 liegt die Kurve der Lebendgeborenen erstmals wieder über der der Gestorbenen. Ob der Rückgang der Lebendgeborenen 1981 gegenüber 1980 und der recht geringe Anstieg von 1982 (auf 240.102, vorläufige Zahl im statistischen Jahrbuch 1983, S. 351) einen erneuten Abwärtstrend einleiten oder nicht, bleibt abzuwarten. Allgemein, in Ost wie West, wird angenommen, daß die positive B.-Entwicklung seit Mitte der 70er Jahre zumindest teilweise auf familien- und kinderfreundliche Maßnahmen im Rahmen der Sozialpolitik der SED zurückzuführen ist. Darüber hinaus weisen B.-Statistiker darauf hin, daß der Anteil jüngerer Frauen an der gesamten wie der gebärfähigen (15 bis unter 45 Jahren) weiblichen B. angewachsen ist. 2. Der neue Trend der Entwicklung läßt sich auch an der Fruchtbarkeitsziffer (vgl. Tab. 4) ablesen. Von ihrem Tiefstand im Jahre 1974 hat sie sich stark [S. 218]entfernt: 65,2 Geburten auf je 1000 Frauen im gebärfähigen Alter im Jahre 1981 im Vergleich zu 51,9 im Jahre 1974. Die meisten Geburten sind die von erst- und zweitgeborenen Kindern: 52,9 und 36,2 (= 89,1) v.H. der Lebendgeborenen im Jahre 1981. Damit bestätigt sich, daß auch in der DDR die Kleinfamilie die vorherrschende Familienform ist (Familie), wobei zusätzlich zu berücksichtigen ist, daß immer mehr, vor allem erste, Kinder von unverheirateten Müttern geboren werden. 3. Nicht unbeeinflußt ist die B.-Entwicklung von der Tatsache, daß die Säuglingssterblichkeit im Laufe der Jahre erheblich gesenkt werden konnte (vgl. Tab. 4). Auch die Zahl der Totgeborenen, die in Tab. 4 nicht aufgeführt ist, nahm ab. Kamen 1950 auf 1000 Geburten noch 21,7 Totgeburten, so waren es 1981 nur noch 6,9. 4. Hinsichtlich Eheschließungen und Ehescheidungen (vgl. Tab. 5) hat sich in den letzten Jahren wenig geändert. Eheschließungen nehmen ab, während die Scheidungsrate steigt (Ehescheidung). Nach wie vor werden Ehen in der DDR, etwa im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland, relativ früh geschlossen. Zum Teil als Folge sozialpolitischer Maßnahmen (Gewährung zinsloser Kredite an junge Ehepaare, Bevorzugung bei der Wohnungsvergabe) liegt das durchschnittliche Heiratsalter 1981 bei 26,9 Jahren für Männer und 24,2 Jahren für Frauen. Es verschob sich im Laufe der Jahre immer weiter nach unten. 1970 heirateten Männer durchschnittlich im Alter von 27,5 Jahren, Frauen im Alter von 24,5 Jahren (Vergleichsdaten für 1960: 27,6 und 25,0; für 1952: 30,5 und 27,3). IV. Bevölkerungspolitik und -wissenschaft Die tendenziell rückläufige B.-Entwicklung in der DDR beschäftigt Politiker wie Wissenschaftler. Oberstes Ziel der B.-Politik in der DDR ist es, zu einer positiven B.-Bilanz zu kommen und diese zu sichern. Das Stichwort hierfür lautet: einfache Reproduktion, d.h. zahlenmäßiger Ersatz der Elterngeneration. Dieses Ziel ist, so haben B.-Statistiker in der DDR ausgerechnet, nur dann zu erreichen, wenn von je 1000 Frauen im Laufe ihres Lebens 2.100 Kinder geboren werden. Mit anderen Worten: Die durchschnittliche Familie in der DDR muß größer werden. Angestrebt wird die Zwei-bis-Drei-Kinder-Familie als Regelfall. Das letzte Jahr mit einer gesicherten einfachen Reproduktion war, laut „spectrum“ (H. 11/1983, S. 27), das Jahr 1971. Zwar hat sich gezeigt, daß mit sozialpolitischen Maßnahmen das generative Verhalten beeinflußt werden kann. Es ist aber zugleich deutlich geworden, daß diese für sich allein nicht ausreichen, das angestrebte Ziel zu erreichen. Vielmehr bedarf es eines tiefgreifenden Wandels der Wertvorstellungen, des Konsumverhaltens usw. Dementsprechend wird nach weiteren und neuen Wegen gesucht. Dabei scheint man sich durchaus dessen bewußt zu sein, daß für längere Zeiträume geplant werden muß. [S. 219]Auch läßt sich die Absicht erkennen, das Problem, politisch wie wissenschaftlich, breit anzugehen: „Die sozialistische Bevölkerungspolitik nimmt mittels materieller, juristischer und ideologisch-erzieherischer Maßnahmen und Mittel Einfluß auf die Herausbildung der für die sozialistische Gesellschaft erforderlichen Bevölkerungsreproduktion, -entwicklung und -struktur.“ (Probleme der demographischen Entwicklung bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der Deutschen Demokratischen Republik [Thesen], in: Wirtschaftswissenschaft, H. 7/1979, S. 769) B.-Politik ist „in das Beziehungsgefüge der Wirtschafts- und Sozialpolitik integriert“ (Kurt Lungwitz); sie ist gleichermaßen Gesellschaftspolitik und Arbeitskräftepolitik (Arbeitskräfte; Arbeitsökonomie; Arbeitsrecht). Ihre Ziele sind, so wird immer wieder betont, nicht nur quantitativer, sondern auch qualitativer Natur, wobei die Herausbildung der sozialistischen ➝Lebensweise als Maßstab dient. Die B.-Wissenschaft oder Demographie in der DDR sieht sich gegenwärtig nicht in der Lage, für die Lösung der bevölkerungspolitischen Probleme Maßnahmen, die mit Sicherheit kurz- wie langfristig greifen, vorzuschlagen. Es fehlen, das wird allgemein beklagt, sowohl theoretische Erkenntnisse wie empirische Tatsachen und stichhaltige Erklärungen. So konnte eine Lösung des bevölkerungspolitischen Hauptproblems, der einfachen Reproduktion, bisher theoretisch, d.h. im Rahmen einer marxistisch-leninistisch orientierten B.-Wissenschaft (oder gar über ein sozialistisches B.-Gesetz), nicht abgesichert werden. Man argumentiert eher pragmatisch: „Keine Gesellschaft kann es sich über einen längeren Zeitraum hinweg erlauben, sich weniger als einfach zu reproduzieren … Folgende Auswirkungen wären nicht zu vermeiden: Bevölkerungsrückgang und Verschlechterung der Altersstruktur …; Rückgang der Zahl der Arbeitskräfte und Verschlechterung ihrer Altersstruktur …; Verschlechterung der Proportionen zwischen Berufstätigen und Nichtberufstätigen; steigender Anteil der Bevölkerung im Rentenalter …; sozialpsychologische Auswirkungen und negative Folgen für die Ausprägung der sozialistischen Lebensweise …“ (a.a.O., S. 781 f.) Ferner werden die empirischen Daten, die die B.-Statistik (Lebendgeborenenzählkarten z.B.) zur Verfügung stellt, als nicht ausgeschöpft, aber auch als nicht ausreichend angesehen. So weist man seit einiger Zeit darauf hin, daß die räumliche B.-Bewegung, also die Prozesse, Ursachen und Wirkungen von Migrationen innerhalb der DDR, in ihren bevölkerungspolitischen Wirkungen vernachlässigt würden, und sucht, das Versäumte nachzuholen. Eine stabile, ausgewogene Territorialstruktur wird angestrebt; der Entwicklung von Riesenstädten soll entgegengewirkt werden (vgl. Staat und Recht 1983, H. 12, S. 950). Darüber hinaus erkennt man die Notwendigkeit, die Demographie interdisziplinär zu betreiben. Die Zusammenarbeit vor allem mit folgenden Disziplinen wird angestrebt und zum Teil bereits praktiziert: Sozialpolitik, Soziologie und Empirische Sozialforschung und Sozialstrukturforschung (Sozialstruktur). Über die aktuellen Aufgaben der Demographie informiert wie für alle Gesellschaftswissenschaften der „Zentrale Plan der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften der DDR“. Koordinierendes Organ ist der Wissenschaftliche Rat für Fragen der Sozialpolitik und Demographie. Er wird von Prof. Dr. Gunnar Winkler (SED), Direktor des Instituts für Soziologie und Sozialpolitik der Akademie der Wissenschaften der DDR, geleitet. Peter C. Ludz (†) / Ursula Ludz Literaturangaben Räumliche Bevölkerungsbewegung in sozialistischen Ländern. Hrsg. Parviz Khalatbari. Berlin (Ost): Akademie-Verl. 1980. (Beiträge zur Demographie. 4.) Bevölkerungstheorie und Bevölkerungspolitik. Hrsg. Parviz Khalatbari. Berlin (Ost): Akademie-Verl. 1981. (Beiträge zur Demographie. 5.) B[undes] R[epublik] D[eutschland] — DDR. Systemvergleich. Hrsg. Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen. 3 Bde. Köln/Opladen: Westdeutscher Verl. 1971, 1972, 1974. Die Demographie und ihre Methode. Hrsg.: Parviz Khalatbari. Berlin (Ost): Akademie-Verl. 1977. (Beiträge zur Demographie. 1.) Ökonomische Geographie der Deutschen Demokratischen Republik, Bd. 1. 3., überarb. und erg. Aufl. Gotha/Leipzig, Herrmann Haack, o. J. (1977). Seraphim, Peter-Heinz: Die Heimatvertriebenen in der Sowjetzone. Berlin (West): Duncker & Humblot 1954. (Schriften des Vereins für Sozialpolitik. N. F. 7/I.) Sozialpolitik und Demographie. Hrsg. Helmut Koziolek. Berlin (Ost): Akademie-Verl. 1974. (Sitzungsberichte der Akademie der Wissenschaften der DDR. 2.) Marxistisch-leninistische Sozialpolitik. Autorenkollektiv u. Ltg. v. Günter Schmunk. Berlin (Ost): Tribüne 1975. Storbeck, Dieter: Arbeitskraft und Beschäftigung in Mitteldeutschland. Eine Untersuchung über die Entwicklung des Arbeitskräftepotentials und der Beschäftigung von 1950 bis 1965. Köln/Opladen: Westdeutscher Verl. 1961. (Dortmunder Schriften zur Sozialforschung. 18.) Storbeck, Dieter: Soziale Strukturen in Mitteldeutschland. Eine sozialstatistische Bevölkerungsanalyse im gesamtdeutschen Vergleich. Berlin (West): Duncker & Humblot 1964. (Wirtschaft und Gesellschaft in Mitteldeutschland. 4.) <LI>Theorie und Praxis der Sozialpolitik in der DDR. Hrsg. Günter Manz und Gunnar Winkler. Berlin (Ost): Akademie-Verl. 1979. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 212–219 Betriebsschutz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bewaffnete Kräfte

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Entwicklung der Wohnbevölkerung A. Allgemein Im Jahr 1939 lebten auf dem Territorium der heutigen DDR 16.745.385 Menschen. Bis zum Jahre 1946 hatte die Zahl um 1.742.931 Personen zugenommen, so daß ein Jahr nach Ende des Krieges ein B.-Stand [S. 213]von 18.488.316 Einwohnern (einschließlich Berlin [Ost] und einschließlich der Insassen von Umsiedler-, Kriegsgefangenen- und anderen…

DDR A-Z 1985

Sozialistische Betriebswirtschaftslehre (1985)

Siehe auch: Sozialistische Betriebswirtschaftslehre (SBWL): 1975 1979 1. Wesen und Grundlagen der Sozialistischen Betriebswirtschaft (SBW). werden nach herrschender Lehre in der DDR durch die Wirtschafts- und Eigentumsordnung sowie durch Stellung und Funktion Volkseigener Betriebe bestimmt. Sie gelten als juristisch selbständige, arbeitsteilige Glieder der Volkswirtschaft in Gestalt sozialistischer Warenproduzenten und als „politisch-soziale Einheiten der Gesellschaft“. Grundsätzlich wird das Kombinat, als Großbetrieb verstanden, in gleicher Weise gesehen; ihm wird darüber hinaus jedoch zunehmend „eine neue Qualität“ infolge übergreifender Kompetenzen unterstellt. Daher ist die SBW. als primär praxisbezogene Unterweisung zum wirtschaftlichen, sozialen und betrieblichen Geschehen durch 2 Grundfunktionen gekennzeichnet: eine „produktive“ einerseits und eine [S. 1158]„ideologische“ oder „gesellschaftsgestaltende“ Funktion andererseits. In ihrer „produktiven Funktion“ wurde die SBW. 1975 (ähnlich auch im Ökonomischen Lexikon Bd. I, 1978) definiert „als gesellschaftlich bewußt organisierte, durch die Ziele des Staatsplans bestimmte Arbeit sozialistischer Produzentenkollektive zur effektiven Nutzung und Vermehrung des im betrieblichen Reproduktionsprozeß organisierten gesamtgesellschaftlichen Eigentums auf der Grundlage der objektiven ökonomischen Gesetze des Sozialismus“ (Lehrbuch „Sozialistische Betriebswirtschaft“, 3. Aufl. 1975). Ein Verzicht auf diese Definition in der 4. Auflage des Lehrbuches von 1980 sowie andere Hinweise auf „Mehrdeutigkeiten“ in der Bezeichnung signalisierten zu Beginn der 80er Jahre eine Abkehr vom strengen Grundsatz einer einheitlichen Betrachtungsweise. Zur Verwirklichung des gesamtgesellschaftlichen Rationalitätsprinzips werden als Hauptziele neben einer konsequenten „Intensivierung der gesellschaftlichen Produktion“ u.a. eine planmäßige Bedarfsdeckung und Erhöhung des Lebensstandards der Bevölkerung, eine ständige Wachstums- und Effektivitätssteigerung insbesondere durch technischen Fortschritt und sozialistische ökonomische Integration (Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW)) sowie eine höchstmögliche Gewinnerzielung proklamiert. Seit Beginn der 80er Jahre wächst auch der Stellenwert der Außenhandelseffizienz. Wichtigste Methoden zur Realisierung dieser ökonomischen Funktion der SBW. sind das System der operativen Betriebsführung (Leitung und Planung), die Wirtschaftliche Rechnungsführung, der Sozialistische Wettbewerb, das Rechnungswesen sowie die Methoden und das Instrumentarium zur Intensivierung und Rationalisierung (Elektronische ➝Datenverarbeitung (EDV); Information; Netzplantechnik; Sozialistische Wirtschaftsführung). Demgegenüber umfaßt die „gesellschaftsgestaltende Funktion“ der SBW. wichtige ideologisch-pädagogische Aspekte wie die Erziehung zur sozialistischen Persönlichkeit, Steigerung des sozialistischen Bewußtseins und die Gestaltung des kulturellen und gesellschaftlichen Lebens im Betrieb (Gesellschaftliches ➝Bewußtsein). Gleichermaßen gehören hierzu die „Weiterentwicklung des Einheitlichen sozialistischen Bildungssystems“ und die „Sicherung der sozialistischen Landesverteidigung“. Im Rahmen der Landesverteidigung ist den Betrieben die Funktion eines Organisators der zivilen Landesverteidigung im Betriebsbereich durch Betriebskampfgruppen zugewiesen (Kampfgruppen). Über den Betriebsbereich hinaus soll sich der betriebliche Einfluß auch regional auf den Wohnbereich der Belegschaft und die wechselseitige Zusammenarbeit mit der für den Betrieb zuständigen staatlichen Administration erstrecken (Örtliche Organe der Staatsmacht; Staatsapparat). Hauptfunktionsträger für die gesellschaftsgestaltenden Aufgaben sind die Vertretungen gesellschaftlicher Organisationen in Betrieb und Kombinat (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED); Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB); Freie Deutsche Jugend (FDJ)). Hierzu gehören gleichfalls die Kommissionen der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI). 2. Allgemeine und spezielle Sozialistische Betriebswirtschaftslehre (SBWL). Der wissenschaftlichen Durchdringung dieses breit gefächerten Aufgabenkataloges dient die SBWL. Als spezielle Disziplin der marxistisch-leninistischen Wirtschaftswissenschaft umfaßt sie die „Lehre vom effektiven Wirtschaften sozialistischer Betriebe“ und wird definiert als die wissenschaftliche Verallgemeinerung der Prinzipien und Erfordernisse der SBW. Ihre Untersuchungsgegenstände sind, unter dem Aspekt der Interdependenz zwischen Betrieb und Volkswirtschaft, die inner- wie zwischenbetrieblichen, politischen, ökonomischen, ideologischen und sozialen Beziehungen des Wirtschaftsprozesses. Dabei wird der betriebliche Reproduktionsprozeß „vorwiegend als konkreter Wirkungsbereich der ökonomischen Gesetze des Sozialismus“ (Reproduktion; Politische Ökonomie) verstanden. Die Forschungsbereiche der SBWL. betreffen danach sowohl die Erforschung dieses Wirkungsmechanismus und seine wissenschaftliche Interpretation als auch die Analyse und Bestimmung der Bedingungen und Erfordernisse des Ausnutzungsmechanismus dieser Gesetze im Sinne einer optimalen Gestaltung betrieblicher Leitung, Planung, Organisation und ökonomischer Stimulierung. Der Zusammenhang von SBWL. und politischer Ökonomie wird als Relation des Besonderen zum Allgemeinen erklärt. In der Diskussion der 70er Jahre wurde zwischen allgemeiner und spezieller SBWL. von Wirtschaftsbereichen unterschieden. Das DDR Lehrbuch „Sozialistische Betriebswirtschaft“ (3. Aufl., Berlin [Ost] 1973) warnte allerdings ausdrücklich vor einer „Überbetonung von Besonderheiten einzelner Industriezweige“ (S. 36). In der wirtschaftswissenschaftlichen Diskussion der 80er Jahre haben sich jedoch größere Abweichungen von dieser Anschauung (z. T. mit politischem Hintergrund) herausgebildet (z.B. Polaschewsky von der Hochschule für Ökonomie „Bruno Leuschner“: „Tatsächlich gibt es eine derartige allgemeine Betriebswirtschaftslehre nicht“). Die 4. Auflage des o. g. offiziösen Lehrbuches verzichtet daher auf eine theoretische Fundierung. Die allgemeine SBWL. sollte bisher auf der Basis der politischen Ökonomie des Sozialismus und in enger Wechselwirkung mit der sozialistischen Volkswirtschaftslehre, der sozialistischen Wirtschaftsführung und Erkenntnissen anderer Wissenschaftsdisziplinen (z.B. Recht, Soziologie, Naturwissenschaften) allgemeine theoretische Prinzipien für rationelles Verhalten der Beschäftigten, rationelle Verfahren und ein den betrieblichen wie den gesellschaftlichen Interessen gleichermaßen dienendes ökonomisches Instrumentarium für den Betrieb entwickeln. Dabei gelten bestimmte Elemente, wie z.B. die Preisbildung (Preissystem und Preispolitik), die in der westlichen BWL. eindeutig dem Kompetenzbereich Betrieb zugeordnet sind, für die SBWL. als weitgehend überbetrieblich vorgegeben. Der Prozeß der Kombinatsneugründung und -umbildung seit 1978 mit einer weitgehenden Unterordnung formal selbständiger VEB unter eine straffe Kombinatsleitung war [S. 1159]wesentliches Motiv für die Betonung der Notwendigkeit eines eigenen betriebswirtschaftlichen Systemaspektes zur theoretischen Behandlung großer Wirtschaftseinheiten. Für die spezielle SBWL. galt prinzipiell eine Differenzierung nach a) Industrie, b) Bauwesen (Bau- und Wohnungswesen), c) Landwirtschaft, d) Verkehrswesen und e) Binnenhandel für ausreichend. Daneben bestanden (nach sowjetischem Vorbild) einzelne Industrieökonomiken für einige Wirtschaftszweige oder -bereiche. Das Prinzip der Zweigökonomiken wird neuerdings faktisch reaktiviert durch Vorstellungen über eine „tiefer spezialisierte“ BWL., z.B. „nach Industriezweiggruppen“ (Polaschewsky) sowie durch Überlegungen zugunsten einer wirtschaftsbereichsbezogenen BWL. neben einer besonderen BWL. des Kombinats. In offiziellen Verlautbarungen der SED oder in gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Planungsordnung) ist bisher nur von „sozialistischer Betriebswirtschaft“ bzw. „Betriebswirtschaftslehre“ die Rede. Anders als in der westlichen Betriebswirtschaftslehre (BWL.) gelten grundsätzlich alle betriebswirtschaftlichen Sachverhalte als ideologisch determiniert. Daher wird die Möglichkeit systemindifferenter betriebswirtschaftlicher Tatbestände und Methoden (selbst auf dem Gebiete des Rechnungswesens) ausgeschlossen und die SBWL. nachdrücklich von der angeblich „technizistischen Betrachtungsweise“ der „bürgerlichen“ BWL. abgegrenzt. Unbeschadet dessen läßt sich die systemgerechte Transformation und Adaption mancher Ergebnisse der westlichen BWL. kaum von der Hand weisen. Zugleich unterscheidet sich — unabhängig von ideologischen Vorzeichen — die SBWL. grundsätzlich von der westlichen BWL., da ein autonom wirtschaftendes Unternehmen als wissenschaftliches Erkenntnisobjekt nicht existiert. Daher erscheint eine generelle Unterscheidung zwischen westlicher und sozialistischer BWL. auch sachlich begründet. Dies gilt um so mehr, als gleichlautende Termini in Ost und West vielfach ein anderes betriebswirtschaftliches Begriffsverständnis beinhalten. 3. Zur Geschichte der SBWL. Historisch gesehen steht die Entwicklung der SBWL. in der DDR im Zeichen einer ambivalenten Einschätzung. Die lange Tradition deutscher betriebswirtschaftlicher Forschung und ihre wissenschaftliche Selbständigkeit wurden nach 1945 mit der Rezeption des sowjetischen Wirtschaftsmodells im sowjetisch besetzten Teil Deutschlands unterbrochen. Ein besonders deutlicher Ausdruck hierfür war eine Auseinandersetzung um die Jahreswende 1949/50 über das Verhältnis der politischen Ökonomie zur BWL. und ihrer wissenschaftlichen Eigenständigkeit zwischen Wirtschaftstheoretikern des Marxismus-Leninismus (Winternitz, Behrens, Berger) auf der einen und einem maßgeblichen Vertreter der „klassischen“ BWL. auf der anderen Seite (Mellerowicz). Mit der Negierung der modernen westlichen Nationalökonomie als Wissenschaft wurde auch die BWL. als unwissenschaftlich und falsch abgelehnt. Ihr wurde vorgeworfen, sie stelle nicht mehr als eine technische Disziplin dar; eigenständige Lehrstühle für BWL. an den Hochschulen der DDR wurden aufgelöst. Eine Reihe betriebswirtschaftlicher Methoden und Erkenntnisse wurde in der Folgezeit im Rahmen von Untersuchungen der in der UdSSR entstandenen Lehre der „Ökonomik der sozialistischen Industrie“ wie auch der Ökonomiken anderer Wirtschaftsbereiche und -zweige entwickelt. Infolge ihrer relativ engen fachlichen Begrenzung (Verwaltungsstruktur, Betriebsorganisation, Planmethodik) konnten sie jedoch nur bedingt als Weiterführung einer BWL. angesehen werden. Hatte in der Sowjetunion das betriebswirtschaftliche Interesse im Zeitraum der „Neuen ökonomischen Politik“ der 20er Jahre einen großen Aufschwung erlebt, kam dieses nach 1930 mit zunehmender Zentralisierung der staatlichen Lenkung und Planung rasch zum Erliegen. Eine eigentliche betriebswirtschaftliche Betrachtung und Forschung gab es in der Folgezeit nur noch in Teilbereichen (z.B. Rechnungswesen, Arbeitswissenschaft). Trotz Einführung des Systems der wirtschaftlichen Rechnungsführung (einer der wichtigsten betriebswirtschaftlichen Kategorien) nach sowjetischem Muster (Chosrastschot) im Jahre 1951 blieb die BWL. als Wissenschaft in der DDR weiterhin verpönt. Dagegen brachten die Jahre 1952/53 in der UdSSR eine umfangreiche Diskussion „über Gegenstand und Inhalt einer SBWL“ und ihr Verhältnis zu den „Ökonomiken der Zweige“. Gleichwohl wurden auch in der DDR in den 50er Jahren gewisse betriebswirtschaftliche Entwicklungen auf Teilgebieten, insbesondere im Bereich des Rechnungswesens (Goll), gefördert. Wachsende Arbeitsteiligkeit und zunehmende Kompliziertheit der wirtschaftlichen Zusammenhänge einerseits sowie die mangelnde Flexibilität des Wirtschaftssystems der DDR andererseits führten im Jahre 1963 zum „Neuen Ökonomischen System (NÖS) der Planung und Leitung der Volkswirtschaft“. Stationen auf diesem Weg waren vor allem die Kritik der sog. Revisionisten in den Jahren 1956/57 (Behrens, Benary, Oelßner) und die Liberman-Diskussion in der UdSSR 1962. Wenn auch weitgehend unausgesprochen, waren an dieser Entwicklung nicht zuletzt die Erkenntnis über das unzureichende oder fehlende betriebswirtschaftliche Instrumentarium und das Eingeständnis derartiger Lücken in der entsprechenden wissenschaftlichen Forschung wesentlich beteiligt. Bedeutsame Funktionsschwächen des Wirtschaftssystems, wie das Verhältnis von betrieblicher zu gesamtwirtschaftlicher Planung, das mangelnde Interesse der Betriebe im Absatzbereich und der fehlende Zwang zur Übernahme des technischen Fortschrittes sowie die fehlende Steuerung betrieblicher Motivationen zur Erfüllung gesamtgesellschaftlicher Ziele hatten ihre Ursachen in der mangelnden wissenschaftlichen Durchdringung der betrieblichen Abläufe und Zusammenhänge. Unter der Bezeichnung eines in sich geschlossenen Systems ökonomischer Hebel als eines Kernstücks der NÖS rückten wichtige betriebswirtschaftliche Kategorien (Kosten, Preis, Umsatz, Rentabilität oder Gewinn) in den Mittelpunkt der Wirtschaftspolitik. [S. 1160]Entscheidendes Datum für die Proklamation einer nunmehr gewollten, komplexen wissenschaftlichen SBWL. war der VII. Parteitag der SED im April 1967. Sie wurde im Gesetz über den Volkswirtschaftsplan 1968 verankert und damit die frühere Negierung dieser Disziplin aufgehoben. Die Auffassungen der Wissenschaftler über Gliederung und Einordnung irr den wirtschaftswissenschaftlichen Bereich blieben jedoch zunächst noch uneinheitlich. Als erster Versuch einer Gesamtdarstellung ist ein im Jahre 1968 vorgelegter Beitrag über „Die Rolle der sozialistischen Betriebswirtschaft bei der Gestaltung des ökonomischen Systems des Sozialismus“ (Schmidt) zu werten (1969 veröffentlicht). Die Abkehr von der mit dem Namen W. Ulbrichts verbundenen Wirtschaftsreform Ende 1970 führte auf dem VIII. Parteitag der SED (1971) zu einer Reihe von Korrekturen an diesem Programm für eine SBWL. Statt relativ ausgeprägter Akzentuierung von sozialistischen Management-Methoden und mathematisch-kybernetischen Verfahrenstechniken rückte bei der SBWL. nach 1971 eine verstärkte Betonung der Wechselwirkungen zwischen SBWL., Wirtschaftswissenschaften und politischer Ökonomie in den Vordergrund. In den gleichen Zusammenhang gehören der Fortfall des 1968 als ein Hauptanliegen deklarierten Prinzips der sozialistischen Geschäftstätigkeit und die Zurücknahme der Erwartungen an eine marxistisch-leninistische Organisationswissenschaft; auch die Anwendung der Methoden der Operationsforschung wurde stark reduziert. Nach der heute in der DDR vertretenen Auffassung war die Interdependenz des Gesamtprozesses betriebswirtschaftlicher Belange in der Konzeption von 1968 nur unzureichend berücksichtigt worden. Die Forschung im Bereich der SBWL. wurde jedoch seit Anfang der 70er Jahre wieder stärker forciert. Nach Gründung eines Wissenschaftlichen Rates für Fragen der SBWL. am 30. 10. 1973 beim Wissenschaftlichen Rat für wirtschaftswissenschaftliche Forschung bei der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) sind an verschiedenen Universitäten und Hochschulen der DDR betriebswirtschaftliche Lehrstühle eingerichtet worden. Ende 1973 erschien erstmals ein umfassendes Hochschullehrbuch „Sozialistische Betriebswirtschaft“, das jedoch auch in seiner 4. (wesentl. überarb.) Auflage (1980) den vielfältigen konkreten betriebswirtschaftlichen Problemen in der DDR noch immer nicht ausreichend Rechnung trägt, zumal problematische Themenbereiche entfallen oder erheblich gekürzt worden sind. Der Notwendigkeit einer intensiven Behandlung betriebswirtschaftlicher Fragen und Zusammenhänge für einen größeren Leserkreis ist aber seit der 2. Hälfte der 70er Jahre durch eine ganze Reihe weiterer Veröffentlichungen Rechnung getragen worden. In einer Anzahl neuerer Publikationen werden verschiedene, bislang oft vernachlässigte, betriebswirtschaftlich relevante Detailfragen oder -bereiche behandelt. Jedoch konnten dadurch die bestehenden Lücken in Theorie und Praxis keineswegs geschlossen werden. Die Einstellung bzw. umfangreiche Reduzierung wichtiger ökonomischer Fachzeitschriften seit Ende der 70er Jahre hat ein weiteres Defizit zur Folge. Ein wesentlicher Grund für eine verstärkte (im Ergebnis allerdings unzureichende) Behandlung betriebswirtschaftlicher Themen in jüngster Zeit ist das Programm forcierter sozialistischer Intensivierung, das seinen Schwerpunkt im betriebswirtschaftlichen Bereich hat. Vor dem Hintergrund wachsender Wirtschaftsschwierigkeiten, zunehmender ideologischer Probleme sowie dem verstärkten Trend zur Zentralisierung in der Wirtschaftsführung der DDR sind Unsicherheiten in den Bemühungen um die Verbesserung betriebswirtschaftlicher Belange unverkennbar. Diese zeigen sich u.a. in den häufigen, relativ kurzfristigen Korrekturen eines breit gefächerten betriebswirtschaftlichen Instrumentariums und seiner Methodik unter der Leitlinie „Vervollkommnung der wirtschaftlichen Rechnungsführung“ in den Jahren seit 1982. Im Mittelpunkt derartiger Bemühungen stehen die unzureichend bewältigten Finanz- und Kostenprobleme, insbesondere die ungenügende rechnerische Durchdringung und Kontrolle in Kombinat und Betrieb (Finanzkontrolle und Finanzrevision; Finanzplanung und Finanzberichterstattung). Generell erfüllt deshalb der gegenwärtige Stand der SBWL. in der DDR noch nicht die Erwartungen, die an ein geschlossenes System methodisch gewonnener und systematisch geordneter Erkenntnisse über das wirtschaftliche, soziale und politische Geschehen in den Kombinaten und Betrieben der DDR gestellt werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1157–1160 Sozialismus, Demokratischer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)

Siehe auch: Sozialistische Betriebswirtschaftslehre (SBWL): 1975 1979 1. Wesen und Grundlagen der Sozialistischen Betriebswirtschaft (SBW). werden nach herrschender Lehre in der DDR durch die Wirtschafts- und Eigentumsordnung sowie durch Stellung und Funktion Volkseigener Betriebe bestimmt. Sie gelten als juristisch selbständige, arbeitsteilige Glieder der Volkswirtschaft in Gestalt sozialistischer Warenproduzenten und als „politisch-soziale Einheiten der Gesellschaft“.…

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Strafensystem (1985)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Das StGB (Strafrecht, I.) unterscheidet folgende „Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit“: Beratung und Entscheidung durch ein gesellschaftliches Gericht, Strafen ohne Freiheitsentzug, Strafen mit Freiheitsentzug, Todesstrafe, Zusatzstrafen. 1. Gesellschaftliche Gerichte können lediglich Erziehungsmaßnahmen festlegen. 2. Strafen ohne Freiheitsentzug sind: Verurteilung auf Bewährung, Geldstrafe und öffentlicher Tadel. Diese Strafen sind „unter Berücksichtigung der Schwere der Tat und der Schuld des Täters gegenüber Personen anzuwenden, die ein Vergehen aus Undiszipliniertheit, Pflichtvergessenheit, ungefestigtem Verantwortungsbewußtsein oder Unachtsamkeit oder wegen besonderer persönlicher Schwierigkeiten begehen. Zweck der Strafen ohne Freiheitsentzug ist es, den Täter zur eigenen Bewährung und Wiedergutmachung anzuhalten, damit er künftig seiner gesellschaftlichen Verantwortung gerecht wird“ (§ 30 StGB). Die Geldstrafe, lange Zeit als eine für das „kapitalistische“ Strafrecht typische Strafart verpönt, soll den Täter durch einen empfindlichen Eingriff in seine persönlichen Vermögensinteressen zur Achtung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Rechte der Bürger erziehen (§ 36 StGB). Sie kann auch als Zusatzstrafe verhängt werden (s. u. 5 a). Ihre zulässige Höchstgrenze ist durch das 3. Strafrechtsänderungsgesetz vom 28. 6. 1979 von 10.000 Mark auf 100.000 Mark, bei Straftaten, die auf erheblicher Gewinnsucht beruhen, auf 500.000 (bisher 100.000) Mark heraufgesetzt worden. Gleichzeitig wurde ihr Anwendungsbereich erweitert. Der öffentliche Tadel ist auszusprechen, wenn das Vergehen keine erheblichen schädlichen Auswirkungen hat und die Schuld des Täters gering ist (§ 37 StGB). 3. Strafen mit Freiheitsentzug sind: Freiheitsstrafe und Haftstrafe (bei Jugendlichen Jugendhaft). Gegenüber Militärpersonen gibt es noch den Strafarrest. Die Freiheitsstrafe ist bei Verbrechen und bei solchen Vergehen auszusprechen, durch die besonders schädliche Folgen herbeigeführt oder in anderer Weise eine schwerwiegende Mißachtung der gesellschaftlichen Disziplin zum Ausdruck gebracht worden ist, oder gegenüber Tätern, die aus bisherigen Strafen keine Lehren gezogen haben (§ 39 StGB). Die Dauer der Freiheitsstrafe beträgt mindestens 6 Monate und höchstens 15 Jahre. Außerdem gibt es die lebenslängliche Freiheitsstrafe. Ausnahmsweise kann auch eine Freiheitsstrafe von 3 bis 6 Monaten verhängt werden, wenn die verletzte Strafbestimmung auch Strafen ohne Freiheitsentzug androht (§ 40 StGB). Die Haftstrafe dient der unverzüglichen, u. U. durch sofortige Untersuchungshaft einzuleitenden und nachdrücklichen Disziplinierung dieser Täter. Durch das 3. Strafrechtsänderungsgesetz von 1979 ist der Strafrahmen von bisher 1 Woche bis 6 Wochen wesentlich erweitert worden. Haftstrafe kann seitdem bis zu 6 Monaten, Jugendhaft bis zu 3 Monaten betragen. Ursprünglich nur bei wenigen Delikten wie Rowdytum, Zusammenrottung (§ 217) und Asozialem Verhalten zulässig, ist die Haftstrafe durch die verschiedenen Änderungen des Strafgesetzbuches seit 1974 in einer Reihe weiterer Straftatbestände des StGB, darunter [S. 1332]auch ungesetzlichen Grenzübertritt (Republikflucht) und fast alle anderen Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung sowie in die Strafbestimmungen des Zoll- und Devisengesetzes eingefügt worden. Während ihres Vollzuges ist gesellschaftlich nützliche Arbeit zu leisten (§ 41). Die Strafe der Arbeitserziehung ist durch das 2. Strafrechtsänderungsgesetz vom 7. 4. 1977 (GBl. I, S. 100) abgeschafft worden. 4. Die Todesstrafe ist außer bei Mord bei einer Anzahl politischer Delikte und Militärstraftaten vorgesehen. 5. Wenn es „zur Erziehung des Täters oder zum Schutz der Gesellschaft erforderlich ist“, können Zusatzstrafen verhängt werden, wenn sie in dem verletzten Gesetz ausdrücklich angedroht sind oder die besonderen Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Zusatzstrafe vorliegen. Folgende Zusatzstrafen sind vorgesehen: a) Geldstrafe neben der Verurteilung auf Bewährung oder der Freiheitsstrafe zur Verstärkung der erzieherischen Wirksamkeit der Strafen. b) Öffentliche Bekanntmachung zur Erziehung des Täters, zur erzieherischen Einwirkung auf andere Personen oder zur Aufklärung der Bevölkerung oder ihre Mobilisierung zur Bekämpfung bestimmter Erscheinungen der Kriminalität (§ 50 StGB). c) Aufenthaltsbeschränkung (AB) für die Dauer von 2 bis 5 Jahren. Für diese Zeit wird den Verurteilten der Aufenthalt in bestimmten Orten oder Gebieten der DDR untersagt. Durch die zuständigen staatlichen Organe kann er außerdem zum Aufenthalt in bestimmten Gebieten oder Orten verpflichtet werden. In Ausnahmefällen kann die AB auch zeitlich unbegrenzt ausgesprochen werden, wenn dies im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit erforderlich ist (§§ 51, 52). d) Verbot bestimmter Tätigkeiten. e) Entzug der Fahrerlaubnis oder anderer Erlaubnisse (§§ 54, 55). f) Einziehung von Gegenständen, die zu einer vorsätzlichen Straftat benutzt oder bestimmt oder durch eine solche Tat erlangt sind (§ 56). Als Gegenstände gelten Sachen, Rechte, künftige Gewinne und andere materielle Vorteile. g) Vermögenseinziehung „bei Verbrechen gegen die Souveränität der DDR“ (Aggressionsverbrechen), schweren Verbrechen gegen die DDR (Staatsverbrechen), „schweren Verbrechen gegen die sozialistische Volkswirtschaft oder anderen schweren Verbrechen“, wenn diese unter Mißbrauch oder zur Erlangung persönlichen Vermögens begangen worden sind und der sozialistischen Gesellschaft erheblichen Schaden zugefügt haben und wenn deswegen eine Freiheitsstrafe von mindestens 3 Jahren ausgesprochen worden ist. Die Vermögenseinziehung soll dem Verurteilten die Möglichkeit nehmen, „sein Vermögen zum Schaden der sozialistischen Gesellschaftsverhältnisse zu mißbrauchen, ihm die Schwere seines Verbrechens bewußtmachen sowie ihn und andere Personen von der Begehung weiterer Verbrechen zurückhalten“. Die Vermögenseinziehung erstreckt sich auf das gesamte Vermögen des Täters, mit Ausnahme der unpfändbaren Gegenstände (§ 57). h) Aberkennung staatsbürgerlicher Rechte, zulässig bei Verbrechen gegen die Souveränität der DDR, Staatsverbrechen und Mord (§ 58). i) Ausweisung von Ausländern (bisher: von Tätern, die nicht Bürger der DDR sind). Sie kann jederzeit anstelle des weiteren Vollzugs der Freiheitsstrafe angeordnet werden (§ 59). 6. Für die gegenüber Jugendlichen zulässigen Strafmaßnahmen gelten einige besondere Bestimmungen des 4. Kapitels des StGB (Jugendstrafrecht). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1331–1332 Steuern A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Strafrecht

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Das StGB (Strafrecht, I.) unterscheidet folgende „Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit“: Beratung und Entscheidung durch ein gesellschaftliches Gericht, Strafen ohne Freiheitsentzug, Strafen mit Freiheitsentzug, Todesstrafe, Zusatzstrafen. 1. Gesellschaftliche Gerichte können lediglich Erziehungsmaßnahmen festlegen. 2. Strafen ohne Freiheitsentzug sind: Verurteilung auf Bewährung, Geldstrafe und öffentlicher Tadel. Diese Strafen…

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Kooperation in der Landwirtschaft (1985)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 1. Grundsätze. Als K. gilt allgemein das planmäßige, aufeinander abgestimmte Neben- und Miteinander der im Produktionsprozeß agierenden Wirtschaftssubjekte. Die K. ist also gleichzeitig Bedingung und Resultat gesellschaftlicher und betrieblicher Arbeitsteilung und Spezialisierung. Je nachdem, ob Wirtschaftssubjekte der gleichen Produktionsstufe oder Produzenten aufeinander folgender Be- und Verarbeitungsstufen kooperieren, wird von horizontaler K. oder vertikaler K. gesprochen. Allen Formen der K. ist gemeinsam, daß sie (nach Marx) eine Produktivkraft darstellen, weil die im spezialisierten Zusammenwirken vieler arbeitsteilig erzielte Leistung größer ist, als die Summe der möglichen unspezialisierten Einzelleistungen aller Beteiligten wäre. Durch die K. sei es deshalb möglich, vorausgesetzt, daß es den Planungs- und Leitungsinstanzen gelingt, die Handlungen der Beteiligten harmonisch aufeinander abzustimmen, bei gleichem Einsatz von Arbeitszeit größere Mengen an Gebrauchswert herzustellen bzw. die zur Produktion eines bestimmten Nutzeffektes nötige Arbeitszeit zu verringern. 2. Horizontale Kooperation. Diese grundsätzlichen Überlegungen, unterstützt durch die in der gewerblichen Wirtschaft mit arbeitsteiligen Prozessen gemachten positiven Erfahrungen, fanden nach Abschluß der Kollektivierung Eingang in die Agrarpolitik der DDR. Zu Beginn der 60er Jahre war es die (nach Marx) für die Anfänge der kapitalistischen Produktion typische horizontale K., die von der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) zur Rechtfertigung der Vergrößerung der bestehenden Betriebe und zur Vereinheitlichung der unterschiedlichen Vergesellschaftungsgrade der verschiedenen LPG-Typen herangezogen wurde. Die K. führte in der Regel zur Fusion der kooperierenden Betriebe und zur Umwandlung von LPG der Typen~I und II in LPG des Typs III (Landwirtschaftliche Betriebsformen, III. A.). Diese Tendenzen wurden zusätzlich dadurch verstärkt, daß Maschinensysteme entwickelt wurden (Landtechnik), die in Komplexen zu jeweils 4–10 Stück ausgeliefert und eingesetzt werden sollten, was nur in entsprechend groß dimensionierten Betriebseinheiten möglich war. In der Folgezeit erstreckte sich die K. vorrangig auf gemeinsame Investitionen zur Errichtung Kooperativer Einrichtungen (Meliorations- und Baubetriebe, Stallanlagen u.a.) (Landwirtschaftliche Betriebsformen, IV. B.), die später juristische Selbständigkeit erlangten und nach eigenen Plänen und mit eigenen Fonds arbeiteten. Ende der 60er Jahre erfaßte die K. sämtliche Landwirtschaftsbetriebe und alle Betriebszweige. Die Betriebe wurden — unter Beibehaltung ihrer juristischen Selbständigkeit — veranlaßt, Kooperationsgemeinschaften (KOG) zu bilden, d.h. den Einsatz ihrer Technik gemeinsam zu planen und zu organisieren, die Betriebspläne miteinander abzustimmen, bestimmte Hauptproduktionszweige zu entwickeln und u. U. einzelne Produktionszweige untereinander auszutauschen. Die diesen Ansätzen innewohnende Tendenz, in noch größerem Rahmen als bisher zu fusionieren und Groß-LPG mit weiterhin abgerundetem Produktionsprogramm zu bilden, wurde jedoch bereits Ende der 60er Jahre unterbunden und statt dessen die begonnene zwischenbetriebliche Spezialisierung forciert. Im Zuge der Industrialisierung der Landwirtschaft (Agrarpolitik, III. E.) wurden aus den ursprünglich vielseitig organisierten Betrieben einzelne Produktionszweige oder -verfahren herausgelöst und Spezialbetrieben übertragen. Um die bei gemeinsamen Investitionen kooperierenden Betriebe sowie um die mit staatlichen Zuschüssen errichteten ökonomisch, juristisch und organisatorisch zunehmend eigenständigen Produktions- und Dienstleistungsbetriebe in ihren Wirtschaftstätigkeiten aufeinander abzustimmen, mußten zusätzliche Koordinations-, Leitungs- und Kontrollorgane geschaffen werden (Kooperationsrat). 3. Vertikale Kooperation. Inhalt der vertikalen K., d.h. der K. von Landwirtschaftsbetrieben mit Betrieben der Produktionsmittelversorgung und/oder der Nahrungsgüterwirtschaft und des Binnenhandels, ist (nach Marx) die Vereinigung von Industrie und Landwirtschaft auf der Grundlage der bewußten Anwendung der Wissenschaft und der Kombinierung kollektiver Arbeit. Sie erfolgt auf vertraglicher Grundlage unter Aufrechterhaltung der juristischen Selbständigkeit der beteiligten Betriebe in Form von Kooperationsverbänden, Wirtschaftsverbänden oder Agrar-Industrie-Vereinigungen (AIV). Ziel dieser Formen der vertikalen K. ist die Errichtung geschlossener technolo[S. 742]gischer und organisatorischer Ketten von der Produktion bis zur Verarbeitung bzw. dem Verkauf von Agrarprodukten, um auf diesem Wege Produktions- und Produktivitätsreserven maximal auszuschöpfen und innerhalb dieser Kooperationsketten ein einheitliches Produktionsniveau zu erreichen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 741–742 Konvergenztheorie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kooperationsakademien

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 1. Grundsätze. Als K. gilt allgemein das planmäßige, aufeinander abgestimmte Neben- und Miteinander der im Produktionsprozeß agierenden Wirtschaftssubjekte. Die K. ist also gleichzeitig Bedingung und Resultat gesellschaftlicher und betrieblicher Arbeitsteilung und Spezialisierung. Je nachdem, ob Wirtschaftssubjekte der gleichen Produktionsstufe oder Produzenten aufeinander folgender Be- und Verarbeitungsstufen kooperieren, wird von horizontaler K. oder…

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Gruppe Sowjetischer Streitkräfte in Deutschland (GSSD) (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Offizielle Bezeichnung für die in der DDR stationierten Truppenteile der Armee der UdSSR. Es handelt sich bei der GSSD um jene Einheiten, die nach dem Ende des II. Weltkrieges nicht aus der SBZ abgezogen wurden und denen im Rahmen der sowjetischen Besatzungspolitik die Aufgabe zufiel, die systematische Umgestaltung des politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens in der SBZ mit dem Ziel des Aufbaus einer sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung zu sichern. Die genaue Stärke der GSSD ist nicht bekannt, westliche Schätzungen nennen rd. 380.000 Mann — gegliedert in 20 Divisionen und 1 Luftarmee. Sie ist damit ungefähr doppelt so stark wie die Nationale Volksarmee (NVA) (einschl. Grenztruppen der DDR). Es handelt sich um eine vollmotorisierte, mit taktischen Atomwaffen ausgerüstete Truppe von hoher operativer Beweglichkeit. Sie gilt als einer der schlagkräftigsten Verbände der Sowjetarmee. Ihre zahlenmäßige Stärke ist in den 50er und Anfang der 80er Jahre im Zuge sowjetischer Truppenreduzierungen geringfügig zurückgegangen, ohne daß dadurch ihre Kampfkraft verringert worden ist. Die GSSD gliedert sich in: Landstreitkräfte. 9 Panzer-, 10 motorisierte Schützen- und eine Artilleriedivision (mit rd. 380.000 Mann und etwa 5.000–6.000 Kampfpanzern, zum großen Teil des neuesten Typs T 72), einschließlich logistischer Verbände, mit je einem Raketenbataillon, ausgerüstet mit Kurzstrecken-Raketen von bis zu 300 km Reichweite. Luftstreitkräfte. Zusammengefaßt in der 24. Taktischen Luftarmee, die als die am besten ausgerüstete Teilstreitkraft der sowjetischen Luftstreitkräfte gilt und zu der rd. 1000 bis 1200 fliegende Einheiten sowie Flugabwehr- und Raketenverbände gehören. Etwa 80 v.H. der fliegenden Einheiten sind potentielle Kernwaffenträger. Sitz des Kommandostabes ist Wünsdorf bei Berlin (Ost), Oberbefehlshaber ist gegenwärtig (seit 1980) Armeegeneral Saizew, Chef des Stabes ist Generalleutnant Swiridow, Chef der Politverwaltung ist Generaloberst Lisitschew. Der Posten des Oberbefehlshabers gilt als einer der wichtigsten in der sowjetischen Militärhierarchie. Die GSSD bildet zusammen mit der Nationalen Volksarmee, polnischen und tschechoslowakischen Verbänden den Hauptteil der sog. „1. Strategischen Staffel“ der Vereinten Streitkräfte des Warschauer Paktes, die Anfang der 60er Jahre als voll mobiler, vollständig aufgefüllter und ständig einsatzbereiter Verband aufgestellt wurde und der auch für Angriffszwecke ausgerüstet ist. Seit 1957 wird die Anwesenheit der GSSD in einem Truppenstationierungsvertrag zwischen DDR und UdSSR geregelt (GBl. I, S. 237–285). Im Gegensatz zu anderen von der UdSSR abgeschlossenen Stationierungsverträgen sieht dieser Vertrag lediglich „Konsultationen“ mit der Regierung der DDR über Manöverbewegungen, Standortveränderungen und Stärke der GSSD vor. „Im Fall der Bedrohung der Sicherheit“ der GSSD kann ihr Oberkommando alle geeigneten Maßnahmen ergreifen, die es für erforderlich hält. Diese Generalklausel stellt eine Notstandsregelung ohne Mitspracherecht der DDR dar und muß als wesentliche Einschränkung ihrer Souveränität angesehen werden. In der Ausbildung, beim Gefechtstraining und bei der Durchführung militärischer Wettbewerbe ist in den letzten Jahren die Zusammenarbeit zwischen Einheiten der NVA und Truppenteilen der GSSD erheblich verstärkt worden (Motto: „Waffenbrüderschaft mit dem Regiment nebenan“). Die weitgehende Isolation der streng kasernierten sowjetischen Verbände von der deutschen Bevölkerung ist dadurch bisher jedoch nicht wesentlich durchbrochen worden. Einheiten der GSSD waren maßgeblich an der Niederschlagung des Volksaufstandes vom 17. 6. 1953 in der DDR, beim Bau der Mauer in Berlin am 13. 8. 1961 und am Einmarsch von Truppen des Warschauer Paktes am 21. 8. 1968 in die ČSSR beteiligt. Außenpolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 587 Gruppe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gruppe Ulbricht

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Offizielle Bezeichnung für die in der DDR stationierten Truppenteile der Armee der UdSSR. Es handelt sich bei der GSSD um jene Einheiten, die nach dem Ende des II. Weltkrieges nicht aus der SBZ abgezogen wurden und denen im Rahmen der sowjetischen Besatzungspolitik die Aufgabe zufiel, die systematische Umgestaltung des politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens in der SBZ mit dem Ziel des Aufbaus einer sozialistischen Staats- und…

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Museen (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die M. unterstehen in ihrer Mehrzahl den örtlichen Staatsorganen. 1982 gab es 642 M., davon 76 literarische und 73 Kunst-M. Sie zählten im gleichen Jahr 30,699 Mill. Besucher, davon 9,729 Mill. in Kunst-M. Der Anteil der Jugend an der Gesamtbesucherzahl beträgt rd. 40 v.H. Jährlich werden in den M. 1200 bis 1500 Sonderausstellungen veranstaltet. Zu den M. werden auch Mahn- und Gedenkstätten der Arbeiterbewegung gerechnet; zu den wissenschaftlichen M. gehören Geschichts-, Völkerkunde- und Naturkunde-M., technische und wirtschaftskundliche Samm[S. 919]lungen sowie Hygiene- und Heimat-M.; zu den Kunst-M. Gemäldegalerien, Schlösser und Gärten, Kupferstichkabinette und Kunstgewerbe-M. Die bedeutendsten Kunst-M. sind die dem Ministerium für Kultur unterstehenden Staatlichen M. zu Berlin: Pergamon-M. (Vorderasiatisches M., Antiken-Sammlung mit dem Altar von Pergamon, Islamisches M., Ostasiatische Sammlung, M. für Volkskunde), Altes M. (Kupferstichkabinett und Zeichnungen), Bode-M. (Ägyptisches M., Skulpturen-Sammlung, Frühchristlich-byzantinische Sammlung, Gemäldegalerie, Münzkabinett), National-Galerie (Gemälde und Bildwerke des 19. und 20. Jahrhunderts), Kunstgewerbe-M. im Schloß Köpenick sowie die Staatlichen Kunstsammlungen in Dresden (Gemäldegalerie Alte und Neue Meister, Grünes Gewölbe, Historisches M., Kupferstichkabinett, M. für Kunsthandwerk, Münzkabinett, Porzellansammlung, Skulpturen-Sammlung). Weitere wichtige M. sind das ein marxistisches Geschichtsbild vermittelnde Museum für Deutsche Geschichte in Berlin (Ost), das Deutsche Hygiene-M. in Dresden, das Deutsche Armee-M. in Potsdam, die Nationalen Forschungs- und Gedenkstätten der klassischen deutschen Literatur in Weimar; in Schwerin gibt es ein Agrarhistorisches Freilicht-M., in Rudolstadt ein Freilicht-M. Thüringer Bauernhäuser. Daneben bestehen noch 9 weitere Freilichtmuseen in der DDR. Besonders erwähnenswert sind auch das Hugenotten-M. in Berlin (Ost), das Meeres-M. in Stralsund, das Hütten-M. in Ilsenburg, das Obstanbau-M. in Werder, das Schloß- und Spielkarten-M. in Altenburg, das Sport-M. sowie das Buch- und Schrift-M. in Leipzig, das Indianer-M. in Radebeul, das Spielzeug-M. in Sonneberg, das Waffen-M. in Suhl und das Musikinstrumenten-M. in Markneukirchen. Seit 1964 besteht der Nationale M.-Rat der DDR mit Sitz in Berlin (Ost), der seit 1968 Mitglied des Internationalen M.-Rates (ICOM) ist. Seine Aufgabe besteht in der Verbesserung und Popularisierung der wissenschaftlichen, populärwissenschaftlichen und kulturellen Arbeit der M. sowie der Förderung ihrer Zusammenarbeit mit den M. anderer Länder. Der höheren Fachausbildung von Mitarbeitern des gesamten M.-Wesens (3 Jahre; Abschluß: „Staatlich geprüfter Museologe“) dient die Fachschule für Museologen in Leipzig. An der Humboldt-Universität in Berlin (Ost) besteht seit 1981 ein Institut für Museumswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 918–919 Moral, Sozialistische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Museum für Deutsche Geschichte

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die M. unterstehen in ihrer Mehrzahl den örtlichen Staatsorganen. 1982 gab es 642 M., davon 76 literarische und 73 Kunst-M. Sie zählten im gleichen Jahr 30,699 Mill. Besucher, davon 9,729 Mill. in Kunst-M. Der Anteil der Jugend an der Gesamtbesucherzahl beträgt rd. 40 v.H. Jährlich werden in den M. 1200 bis 1500 Sonderausstellungen veranstaltet. Zu den M. werden auch Mahn- und Gedenkstätten der…

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Strafrecht (1985) Siehe auch die Jahre 1954 1969 1975 1979 I. Strafgesetzbuch Das materielle St. ist weitgehend im Strafgesetzbuch (StGB) vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 1) zusammengefaßt, das mit Wirkung vom 1. 7. 1968 an die Stelle des bis dahin noch gültigen Deutschen Strafgesetzbuches von 1871 und des Strafrechtsergänzungsgesetzes vom 11. 12. 1957 (GBl. I, S. 643) getreten ist. In das StGB sind das Jugendstrafrecht, das Militärstrafrecht und die wichtigsten Vorschriften des Wirtschaftsstrafrechts aufgenommen worden. Mit seinem Inkrafttreten sind die meisten strafrechtlichen Bestimmungen in anderen Gesetzen und Verordnungen außer Kraft gesetzt worden. Soweit diese weiter gültig blieben, waren sie den Grundsätzen des StGB anzupassen und vom Justizministerium in einer Zusammenstellung aller geltenden Straftatbestände außerhalb des StGB zu veröffentlichen (zuletzt durch Bekanntmachung vom 9. 3. 1978 — GBl. I, S. 130). Das StGB ist bereits dreimal durch das Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches vom 19. 12. 1974 (GBl. I, S. 591), das 2. Strafrechtsänderungsgesetz vom 7. 4. 1977 (GBl. I, S. 100) und das 3. Strafrechtsänderungsgesetz vom 28. 6. 1979 (GBl. I, S. 139) nicht unwesentlich geändert und ergänzt worden. 1979 ist vor allem das politische St. erneut ausgeweitet und bei einigen Strafbestimmungen ver[S. 1333]schärft worden. Außerdem wurden die Vorschriften zur Bekämpfung der Rückfallkriminalität und der Katalog der Maßnahmen zur Wiedereingliederung (Bewährung) ergänzt sowie der Rahmen der Geld- und Haftstrafe erweitert (Strafensystem). II. Grundsätze des Strafrechts Die „Grundsätze des sozialistischen St.“ sind im 1. Kapitel des allgemeinen Teils den eigentlichen strafrechtlichen Bestimmungen des StGB vorangestellt. Darin wird der „Kampf gegen alle Erscheinungen der Kriminalität, besonders gegen die verbrecherischen Anschläge auf den Frieden, auf die Souveränität der DDR“ als „gemeinsame Sache der sozialistischen Gesellschaft, ihres Staates und aller Bürger“ bezeichnet (Art 1). Aufgaben des St. sind nach Art. 2 der Schutz der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung, der Bürger und ihrer Rechte vor kriminellen Handlungen, die Verhütung von Straftaten und die wirksame Erziehung der Gesetzesverletzer zur sozialistischen Staatsdisziplin und zu verantwortungsbewußtem Verhalten (Rechtswesen). III. Straftaten und Verfehlungen Das StGB unterscheidet zwischen Vergehen und Verbrechen. Unterscheidungsmerkmal ist der Grad der Gesellschaftsgefährlichkeit. Dieser ist wiederum an der im Strafgesetz angedrohten oder im Einzelfall ausgesprochenen Strafe abzulesen. Als Vergehen gelten vorsätzlich oder fahrlässig begangene gesellschaftswidrige Straftaten, für die der Täter vor einem Gesellschaftlichen Gericht zur Verantwortung gezogen oder zu einer Strafe ohne Freiheitsentzug oder zur Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren verurteilt wird. Verbrechen sind gesellschaftsgefährliche Handlungen. Dazu zählen nach § 1 Abs. 3 alle Verbrechen gegen die Souveränität der DDR, den Frieden, die Menschlichkeit, die Menschenrechte und Kriegsverbrechen (Aggressionsverbrechen), sämtliche Staatsverbrechen, vorsätzliche Tötung sowie solche Straftaten, „die eine schwerwiegende Mißachtung der Sozialistischen Gesetzlichkeit darstellen“ und für die deshalb mindestens 2 Jahre Freiheitsstrafe angedroht oder im Einzelfall mehr als 2 Jahre verhängt werden. Viele Straftaten, die grundsätzlich wegen der für den Normalfall angedrohten Höchststrafe Vergehen sind, wie z.B. Diebstahl und Betrug, können somit durch die Wertung als schwerer Fall und den Ausspruch einer mehr als 2jährigen Freiheitsstrafe vom Richter zu Verbrechen erklärt werden. Sind die Auswirkungen der Tal und die Schuld des Täters unbedeutend, können Hausfriedensbruch, Beleidigung und Verleumdung sowie Diebstahl oder Betrug zum Nachteil sozialistischen und persönlichen oder privaten Eigentums als Verfehlungen gewertet werden. Bei Eigentumsverfehlungen soll der Schaden den Betrag von 50 Mark nicht wesentlich übersteigen. Diese Verfehlungen gelten nicht als Straftat und werden daher nicht im Strafregister eingetragen. Sie werden durch disziplinarische, insbesondere arbeitsrechtliche Erziehungsmaßnahmen, polizeiliche Strafverfügungen mit Geldbußen bis zu 300 Mark oder durch Maßnahmen der gesellschaftlichen Gerichte geahndet. Bei Eigentumsverfehlungen im sozialistischen Einzelhandel können die Verkaufsstellenleiter von dem Kunden einen Betrag bis zum 3fachen Wert des verursachten Schadens, mindestens 5 Mark, höchstens 150 Mark verlangen, wenn sie zur selbständigen Ahndung derartiger Verfehlungen durch das wirtschaftsleitende Organ dazu ermächtigt sind (1. DVO zum EG des StGB vom 19. 12. 1974, GBl. I, 1975, S. 128). Einige nach dem StGB an sich strafbare Handlungen können auch als Ordnungswidrigkeiten verfolgt werden (Hausfriedensbruch, Gefährdung der Brandsicherung, Beeinträchtigung der Brand- oder Katastrophenbekämpfung). IV. Schuldbegriff Der Schuldbegriff des StGB unterstellt, daß in der sozialistischen Gesellschaft Identität der Interessen der Gesellschaft und des Bürgers besteht. Deshalb sei der einzelne für sein Handeln in jeder Beziehung gesellschaftlich verantwortlich („in der sozialistischen Gesellschaft braucht niemand mehr Verbrecher zu werden“; Kriminalität, I., III.). Wenn der Täter trotz der ihm gegebenen Möglichkeit zum gesellschaftsgemäßen Verhalten durch verantwortungsloses Handeln den gesetzlichen Tatbestand eines Vergehens oder Verbrechens verwirklicht, so handelt er schuldhaft (§ 5). Auch die Definition des direkten Vorsatzes als bewußter Entscheidung zur Tat (§ 6) setzt die Entscheidungsfreiheit des Täters voraus. Zum Vorsatz gehört die Kenntnis der Tatumstände (§ 13). Unkenntnis des Verbotenen der Handlung schließt dagegen die Strafbarkeit grundsätzlich nicht aus. Fahrlässiges Handeln ist strafbar, wo dies ausdrücklich bestimmt ist. Das StGB kennt 3 Arten der Fahrlässigkeit (§§ 7, 8): bewußte Pflichtverletzung in Form bewußt leichtfertigen Handelns, obwohl die möglichen schädlichen Folgen vorausgesehen werden, bewußte Pflichtverletzung ohne Voraussehen der voraussehbaren und vermeidbaren schädlichen Folgen, unbewußte Pflichtverletzung ohne Voraussehen der möglichen Folgen (Handeln aus verantwortungsloser Gleichgültigkeit oder Gewöhnung an pflichtwidriges Verhalten). Dem Täter kommt der schuldhaft herbeigeführte, die Zurechnungsfähigkeit ausschließende oder mildernde Rauschzustand überhaupt nicht zugute (Alkoholmißbrauch). Der Tatbestand der „Herbeiführung eines schweren Verkehrsunfalls“ (§ 196) [S. 1334]stellt die Höhe der Strafe auf den eingetretenen Schaden und nicht auf die Schuld des Täters ab, falls sich sein „fahrlässiges Verschulden“ auch auf den Folgeschaden erstreckt (§ 12 StGB). Fragwürdig wird das Schuldprinzip auch bei den als Unternehmensdelikte ausgestalteten Staatsverbrechen. Überhaupt werden durch die Ausweitung vieler, insbesondere politischer Strafbestimmungen, durch unbestimmte Tatbestandsmerkmale, durch den Begriff des Unternehmens — nach § 94 jede auf die Verwirklichung eines Verbrechens gerichtete Tätigkeit — und die ausdrückliche Strafbarkeit der Vorbereitung bei zahlreichen Delikten (Anwerbung für imperialistische Kriegsdienste, Kriegshetze, faschistische Propaganda, Sammeln von Nachrichten, landesverräterischer Treubruch, staatsfeindliche Hetze, Mord, Menschenhandel, Verursachung einer Katastrophengefahr, Angriffe auf das Verkehrswesen, ungesetzlicher Grenzübertritt [ Republikflucht ] und schweres Rowdytum) die Grenzen zwischen verbotenem (schuldhaftem) und erlaubtem Handeln unklar. V. Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit Es gibt folgende „Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit“: Beratung und Entscheidung durch ein gesellschaftliches Gericht, Strafen ohne Freiheitsentzug, Strafen mit Freiheitsentzug, Todesstrafe sowie Zusatzstrafen (§ 23) (Strafensystem). Für Jugendliche gelten noch einige Besonderheiten (Jugendstrafrecht). VI. Geltungsbereich der Strafgesetze Der Geltungsbereich der Strafgesetze ist für politische Straftaten stark ausgeweitet worden. Das StGB der DDR ist gemäß § 80 nicht nur auf alle im Gebiet der DDR begangenen Straftaten (Territorialprinzip) und auf alle Bürger der DDR, auch für die im Ausland begangenen Straftaten (Personalprinzip), sondern auch auf Ausländer wegen im Ausland begangener Staatsverbrechen anzuwenden, wie sie in Kap. 1 und 2, Besonderer Teil des StGB aufgeführt werden (s. u. #854#vii. VII.). Die Strafverfolgung verjährt je nach der gesetzlich angedrohten Strafe in 2 bis 25 Jahren. Die Verjährung ruht aber, solange sich der Täter außerhalb der DDR aufhält (§ 83). Verbrechen gegen den Frieden, die Menschlichkeit und die Menschenrechte und Kriegsverbrechen verjähren überhaupt nicht (§ 84). VII. Straftatbestände Inhalt der ersten beiden Kapitel des Besonderen Teils des StGB sind die politischen Straftatbestände der Verbrechen gegen die Souveränität der DDR, den Frieden, die Menschlichkeit und die Menschenrechte und der Staatsverbrechen. Im Gegensatz zu der z. T. westlichen Reformen entsprechenden Neugestaltung strafrechtlicher Bestimmungen im Allgemeinen Teil und im Bereich des allgemeinen St., insbesondere des Sexualstrafrechts, ist das politische St. ausgebaut worden. Im 1. Kapitel gibt es eine Reihe neuer mit Höchststrafen bedrohter Straftatbestände. Die Verbrechen gegen die DDR (2. Kapitel) sind durch neue Delikte (landesverräterische Nachrichtenübermittlung [§ 99], verfassungsfeindlicher Zusammenschluß [§ 107], Gefährdung der internationalen Beziehungen [§ 109]) ergänzt, die bereits bestehenden Tatbestände z. T. erweitert und die angedrohten Strafen mehrmals, zuletzt durch das 3. Strafrechtsänderungsgesetz verschärft worden. Im 3. Kapitel folgen die Straftaten gegen die Persönlichkeit mit den Delikten gegen Leben und Gesundheit und den Straftaten gegen die persönliche Freiheit. Das in diesem Abschnitt und z. T. im folgenden Kapitel „Straftaten gegen Jugend und Familie“ enthaltene Sexualstrafrecht ist modernisiert worden. Nicht mehr strafbar sind die Unzucht zwischen erwachsenen Männern, die Sodomie, der Geschlechtsverkehr zwischen Verschwägerten und der Ehebruch. Die Doppelehe ist nur noch mit Verurteilung auf Bewährung bedroht. Den Tatbestand der Kuppelei gibt es zusammengefaßt mit der Zuhälterei nur noch in Form der „Ausnutzung und Förderung der Prostitution“ (§ 123). Dagegen ist der Schutz Jugendlicher vor sexuellem Mißbrauch durch Erwachsene auch für den Bereich der Homosexualität auf Angehörige beiderlei Geschlechts erweitert worden. Dem Schutze Jugendlicher und Kinder dienen auch die Strafbestimmungen der Verleitung zum Alkoholmißbrauch (§ 147) und Verleitung zur asozialen Lebensweise (§ 145). Der Tatbestand der „Verbreitung von Schund- und Schmutzerzeugnissen“ (§ 146) wird ebenso wie die entsprechenden Strafbestimmungen der früher gültigen VO zum Schutz der Jugend vom 15. 9. 1955 in der Praxis vorwiegend gegen die Verbreitung von Zeitschriften, Zeitungen und sonstiger Literatur aus der westlichen Welt, die zum großen Teil willkürlich als Schund- und Schmutzliteratur gewertet werden, eingesetzt. Die Abtreibung durch die Schwangere selbst ist straflos. Die Fremdabtreibung ist nur dann strafbar, wenn sie den Bestimmungen des Gesetzes über die Unterbrechung der Schwangerschaft vom 9. 3. 1972 (GBl. I, S. 89), das die Unterbrechung der Schwangerschaft innerhalb von 12 Wochen nach deren Beginn durch ärztlichen Eingriff in einer geburtshilflichen und gynäkologischen Einrichtung gestattet, widerspricht. Die gegen das sozialistische sowie gegen das persönliche und private Eigentum gerichteten Straftaten sind trotz weitgehender Übereinstimmung im Wortlaut gesondert in die Kapitel 5 bzw. 6 aufgenommen [S. 1335]worden, um den grundsätzlichen Unterschied zwischen diesen Eigentumskategorien (Eigentum) hervorzuheben. Unterschlagung ist im Diebstahlsbegriff enthalten, aber kein besonderes Delikt mehr. Betrug und Diebstahl werden besonders definiert, aber in der strafrechtlichen Wertung zusammen als Vergehen oder Verbrechen zum Nachteil sozialistischen Eigentums bzw. persönlichen oder privaten Eigentums abgehandelt. Der Strafrahmen ist für alle Eigentumsarten gleich, d.h. Verfahren vor einem gesellschaftlichen Gericht, Strafe ohne Freiheitsentzug oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren, bei verbrecherischem Diebstahl oder Betrug 2 bis 10 Jahre Freiheitsstrafe. Das gleiche gilt für vorsätzliche oder verbrecherische Sachbeschädigungen (§§ 164, 184, hier Höchststrafe 8 Jahre). Unterschiede gibt es nur beim Tatbestand der Untreue. Die erst durch das Gesetz vom 19. 12. 1974 geschaffene Strafbestimmung der Untreue zum Nachteil sozialistischen Eigentums (§ 161 a) sieht im schweren Fall wie beim verbrecherischen Diebstahl und Betrug Freiheitsstrafe von 2 bis 10 Jahren vor. Die Untreue zum Nachteil persönlichen oder privaten Eigentums ist im schweren Fall nur mit Freiheitsstrafe von 1 bis 5 Jahren bedroht (§ 182 Abs. 2). Zu den Straftaten gegen die allgemeine Sicherheit (7. Kapitel) gehören Brandstiftung und Verursachung einer Katastrophengefahr, Verursachung einer Umweltgefahr (§§ 191 a u. b, eingefügt durch das 2. Strafrechtsänderungsgesetz), Straftaten gegen den Gesundheits- und Arbeitsschutz, Straftaten gegen die Verkehrssicherheit, Straftaten gegen den Nachrichtenverkehr sowie Waffendelikte. Brandstiftung, besonders in Betrieben, wird bei Unterstellung einer staatsfeindlichen Absicht vielfach als Diversion bestraft. Erheblich beeinträchtigte Fahrtüchtigkeit und damit Verkehrsgefährdung durch Trunkenheit im Sinne des § 200 StGB wird bei einem Blutalkoholwert ab 1¼ Promille angenommen. Hervorzuheben als vor allem in der Praxis bedeutsame Strafbestimmungen des 8. Kapitels „Straftaten gegen die staatliche Ordnung“ sind Widerstand gegen staatliche Maßnahmen (§ 212), ungesetzlicher Grenzübertritt (§ 213; Republikflucht), Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit (§ 214), (Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland), Rowdytum (§ 215) und im Zusammenhang damit Zusammenrottung (§ 217) sowie ungesetzliche Verbindungsaufnahme (§ 219), Öffentliche ➝Herabwürdigung (§ 220) und Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durch Asoziales Verhalten (§ 249). Im Abschnitt Straftaten gegen die Rechtspflege gibt es nur noch den Tatbestand der vorsätzlichen falschen Aussage (§ 230), da durch Wegfall des Eides der Meineid gegenstandslos geworden ist. Außerdem gibt es das mit Strafe ohne Freiheitsentzug oder mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren bedrohte Vergehen der falschen Versicherung zum Zwecke des Beweises (§ 231). Bei beiden Delikten kann von Strafe abgesehen werden, wenn der Täter die falsche Aussage so rechtzeitig berichtigt, daß schädliche Auswirkungen nicht eintreten oder er durch die wahrheitsgemäße Aussage sich oder einen nahen Angehörigen der Strafverfolgung ausgesetzt hätte. Die Nichtanzeige von Straftaten ist nach § 225 strafbar bei den meisten Verbrechen des 1. Kapitels, fast allen Staatsverbrechen, den vorsätzlichen Tötungsdelikten, Brandstiftung, Verursachung einer Katastrophengefahr, Angriffen auf das Verkehrswesen, Waffenbesitz oder -vernichtung sowie ungesetzlichem Grenzübertritt im schweren Fall und Fahnenflucht. Wer von dem Vorhaben, der Vorbereitung oder der Ausführung dieser Delikte vor ihrer Beendigung glaubwürdig Kenntnis erlangt und dies nicht unverzüglich anzeigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Strafe ohne Freiheitsentzug, im besonders schweren Fall mit Freiheitsstrafe von 2 bis 10 Jahren bestraft. Die gleiche Strafe droht demjenigen, der Kenntnis von einem Waffenversteck erlangt und dies nicht unverzüglich anzeigt. Die Anzeige ist bei einer Dienststelle des Ministeriums für Staatssicherheit, notfalls auch bei einem anderen staatlichen Organ zu erstatten. Die Anzeigepflicht besteht auch für Angehörige des Täters; nur bei Ehegatten, Geschwistern und Personen, die mit dem Täter in gerader Linie verwandt oder durch Adoption verbunden sind, kann von Bestrafung abgesehen werden (§ 226). VIII. Wirtschaftsstrafrecht Der das sozialistische Eigentum betreffende „Vertrauensmißbrauch“ (§ 165) ist in den Abschnitt Straftaten gegen die Volkswirtschaft aufgenommen worden. Zum Tatbestand gehört hier ein bedeutender wirtschaftlicher Schaden. Vertrauensmißbrauch wird im Normalfall mit Freiheitsstrafe bis 5 Jahren, Verurteilung auf Bewährung oder Geldstrafe, im schweren Fall mit Freiheitsstrafe von 2 bis 10 Jahren bedroht. Vertrauensmißbrauch sowie Wirtschaftsschädigung (§§ 166, 167) und Schädigung des Tierbestandes (§ 168) liegen nicht vor, wenn der Täter im Rahmen eines gerechtfertigten Wirtschafts- oder Forschungs- und Entwicklungsrisikos gehandelt hat. Diese neue in das Wirtschaftsstrafrecht aufgenommene Bestimmung soll dem Staats- und Parteifunktionär die Furcht vor Strafe im Fall des Mißerfolges wirtschaftlicher Maßnahmen nehmen und demzufolge seine Entscheidungsbereitschaft stärken. Weitere Wirtschaftsstrafbestimmungen sind in anderen gesetzlichen Bestimmungen enthalten. Wichtig vor allem für den innerdeutschen Reise- und Warenverkehr sind insbesondere die Strafbestimmungen des Zollgesetzes vom 28. 6. 1979 (GBl. I, [S. 1336]S. 147) sowie des Devisengesetzes vom 19. 12. 1973 (GBl. I, S. 574) (Zollwesen). IX. Militärstrafrecht Das letzte (9.) Kapitel enthält das Militärstrafrecht, dessen Bestimmungen an die Stelle des durch das Einführungsgesetz zum StGB außer Kraft gesetzten Militärstrafgesetzes vom 24. 1. 1962 (GBl. I, S. 25) getreten sind. Es gibt folgende Militärstraftaten: Fahnenflucht, unerlaubte Entfernung, Wehrdienstentziehung und Wehrdienstverweigerung, Befehlsverweigerung und Nichtausführung eines Befehls, Meuterei, Feigheit vor dem Feind, Verletzung der Dienstvorschriften über den Wach-, Streifen- oder Tagesdienst, Verletzung der Dienstvorschriften über die Grenzsicherung, Verletzung der Dienstvorschriften über den funktechnischen oder Bereitschaftsdienst, Verletzung der Dienstvorschriften über den Flugbetrieb, Verletzung der Dienstvorschriften über den Dienst auf Schiffen, Booten und anderen schwimmenden Mitteln, Verletzung der Meldepflicht, Angriff, Widerstand und Nötigung gegen Vorgesetzte, Wachen, Streifen oder andere Militärpersonen, Mißbrauch der Dienstbefugnisse, Verletzung der Dienstaufsichtspflicht durch Vorgesetzte, Beleidigung Vorgesetzter oder Unterstellter, Verletzung des Beschwerderechts, Verrat militärischer Geheimnisse, Beeinträchtigung der Einsatzbereitschaft der Kampftechnik, Verlust der Kampftechnik, unberechtigte Benutzung von militärischen Fahrzeugen und Geräten, Straftaten einer in Gefangenschaft geratenen Militärperson, Gewaltanwendung und Plünderung, Schändung Gefallener und Mißbrauch der Lage Verwundeter, Anwendung verbotener Kampfmittel, Verletzung der Rechte der Kriegsgefangenen, Verletzung des Zeichens des Roten Kreuzes, Verletzung der Rechte der Parlamentäre. Beim Handeln auf Befehl ist zu beachten, daß nach § 258 Abs. 3 die Verweigerung oder Nichtausführung eines Befehls, dessen Ausführung gegen die anerkannten Normen des Völkerrechts oder gegen Strafgesetze verstoßen würde, nicht strafbar ist. Fahnenflucht, Wehrdienstentziehung und Wehrdienstverweigerung, Befehlsverweigerung und Nichtausführung eines Befehls und Meuterei, im Verteidigungszustand begangen, sowie Feigheit vor dem Feind, Angriff, Widerstand und Nötigung gegen Vorgesetzte pp., Straftaten einer in Gefangenschaft geratenen Militärperson, Gewaltanwendung und Plünderung und Schändung Gefallener und Mißbrauch der Lage Verwundeter können in besonders schweren Fällen mit lebenslänglicher Freiheitsstrafe oder mit Todesstrafe bestraft werden (§ 283 Abs. 2). Auch für eine Reihe anderer Militärstraftaten sind höhere Strafen für den Fall des Verteidigungszustandes vorgesehen. X. Anwendung der Strafgesetze In der sog. Strafpolitik geht man von der Auffassung aus, daß die Kriminalität ein Erbe der früheren Gesellschaft und ein Ausdruck alter Gewohnheiten und rückständiger Denk- und Lebensweise sei, die vom „Klassenfeind“ ständig neu belebt werde. Dabei wird weiterhin zwischen der Mehrzahl der Gesetzesverletzungen, die nicht auf einer feindlichen Einstellung gegen den sozialistischen Staat der Arbeiter und Bauern beruhen, und den eine klassenfeindliche Gesinnung dokumentierenden Verbrechen unterschieden, wie die Definition der Straftaten in § 1 StGB und der neueingeführte Begriff der Verfehlungen sowie die erweiterten Befugnisse der Gesellschaftlichen Gerichte zeigen. Für die richtige Strafpolitik kommt es daher auf den zu treffenden differenzierten Einsatz der staatlichen Zwangsmaßnahmen gegenüber den gesellschaftsgefährlichen Verbrechen und der im StGB angebotenen verschiedenen Maßnahmen zur Erziehung und damit zur Entfaltung des sozialistischen Bewußtseins der Bürger an, wobei der Schwerpunkt zwischen Zwang und Erziehung jeweils entsprechend den politischen Erfordernissen („Klassenkampfsituationen“) zu verlagern ist (Rechtswesen, V.). Horst Hildebrand Literaturangaben Roggemann, Herwig: Strafgesetzbuch und Strafprozeßordnung der DDR mit Nebengesetzen. 2. Aufl. Berlin (West): Berlin Verl. 1978. Rosenthal, Walter: Das neue politische Strafrecht der DDR. Frankfurt a. M.: Metzner 1968. Schuller, Wolfgang: Geschichte und Struktur des politischen Strafrechts der DDR bis 1968. Ebelsbach: Gremer 1980. Strafrecht der DDR: Kommentar zum StGB. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1981. Strafrecht, allgem. Teil: Lehrbuch. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1976. <LI>Strafrecht, bes. Teil: Lehrbuch. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1981. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1332–1336 Strafensystem A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Strafregister

Strafrecht (1985) Siehe auch die Jahre 1954 1969 1975 1979 I. Strafgesetzbuch Das materielle St. ist weitgehend im Strafgesetzbuch (StGB) vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 1) zusammengefaßt, das mit Wirkung vom 1. 7. 1968 an die Stelle des bis dahin noch gültigen Deutschen Strafgesetzbuches von 1871 und des Strafrechtsergänzungsgesetzes vom 11. 12. 1957 (GBl. I, S. 643) getreten ist. In das StGB sind das Jugendstrafrecht, das Militärstrafrecht und die wichtigsten Vorschriften des…

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Textilindustrie (1985)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR seit 1968 ein eigenständiger Industriebereich, zu dem folgende Zweige zählen: Industrien zur Aufbereitung textiler Rohstoffe; Spinnereien und Zwirnereien; Industrie textiler Flächengebilde; Wirkereien und Strickereien; Textilveredelungs- und -reparaturbetriebe. Anleitendes Organ für die zentralgeleitete T. ist das Ministerium für Leichtindustrie. In der Bezirksgeleiteten Industrie sind in der Textil- und Bekleidungsbranche (Bekleidungsindustrie) etwa 4.000 Arbeiter und Angestellte beschäftigt; in den Produktionsgenossenschaften des Handwerks (Handwerk, I. A.) ca. 12.000. In der T. sind in insgesamt 205 Betrieben 223.828 Arbeiter und Angestellte (7 v.H. aller in der Industrie Beschäftigten) tätig (1982). Im Zeitraum 1970–1982 nahm die Zahl der Beschäftigten um 10 v.H. ab. Von 1970 bis 1982 hat sich die Bruttoproduktion der T. im Jahresdurchschnitt um 4,2 v.H. und damit im Vergleich zur gesamten Industrie unterdurchschnittlich erhöht (die industrielle Bruttoproduktion stieg im gleichen Zeitraum jahresdurchschnittlich um 5,3 v.H.). Der jahresdurchschnittliche Produktionszuwachs der T. betrug im Zeitraum 1961–1965 2,5 v.H., 1966–1970 4,4 v.H., 1971–1975 5,3 v.H., 1976–1980 3,9 v.H. und 1981–1982 2,5 v.H. Die T. gehörte vor dem letzten Krieg zu den wichtigsten Industriezweigen Mitteldeutschlands. Gegenwärtig (1982) steht die T. mit 6,1 v.H. der industriellen Warenproduktion an achter Stelle aller 10 Industriebereiche. In der DDR führte die Vernachlässigung der Verbrauchsgüterindustrie zu erheblichem Rückstand auch in der T. In den letzten Jahren sind verstärkt Anstrengungen unternommen worden, moderne Technologien in der T. einzuführen. Das bisher dominierende Webverfahren bei der textilen Flächenherstellung wurde z.B. zunehmend durch eine Reihe effektiver Alternativtechnologien wie Wirken, Stricken, Nähwirken abgelöst. Die in der DDR entwickelte und mit großem Aufwand eingeführte Nähwirktechnik hat bisher — trotz produktionstechnischer Vorteile gegenüber der herkömmlichen Webtechnik — international aber keinen entscheidenden Durchbruch erzielen können. In der Gespinstherstellung wurde mit dem Turbinenspinnverfahren eine neue Generation der Baumwolltechnik zum Einsatz gebracht. Die Verarbeitung von Textilfäden und chemischen Endlosmaterialien zur Ablösung der arbeitsaufwendigen Gespinstherstellung stieg auf über 40 v.H. der gesamten Fadenverarbeitung. In der Raumtextilienindustrie wurde das klassische Baumwollbobinettverfahren fast vollständig durch die Rascheltechnik ersetzt. Der DDR-eigene Textilmaschinenbau (Kombinat Textima) stellt der T. vor allem Spinn- und Nähmaschinen sowie Flachstrick-, Kettenwirk- und Teppichwirktechnologien zur Verfügung. Webeautomaten und Spulmaschinen werden aus dem RGW bezogen. Die bedeutendsten Kooperationspartner der zentralgeleiteten T. sind das Kombinat Textima, Karl-Marx-Stadt (Textil- und Konfektionsmaschinen), mit 33.000 und das Chemiefaserkombinat „Wilhelm Pieck“, Schwarza, mit 29.000 Beschäftigten. Die Chemiefaserindustrie der DDR stellt der T. etwa 70 v.H. der verwendeten textilen Rohstoffe zur Verfügung. Die Chemiefaserproduktion wurde in den letzten Jahren stetig erhöht; 1982 betrug sie 276.400 t (1970: 162.700 t). Pro Kopf der Bevölkerung produziert die DDR somit 16,5 kg pro Jahr und besetzt damit einen Spitzenplatz im internationalen Vergleich. Das Produktionsverhältnis von zellulosischen zu synthetischen Fasern ist aber weiterhin ungünstig (1:1,6). Das Fehlen hochwertiger Natur- und Synthefasern begrenzt seit Jahren das Wachstum der T. ebenso wie die Drosselung von Neu- und Erweiterungsinvestitionen. Die Spinnereien und Zwirnereien, die in ihrer überwie[S. 1356]genden Zahl zu den Kombinaten Wolle und Seide/Meerane und Baumwolle/Karl-Marx-Stadt gehören, standen 1982 weniger Naturfasern zur Weiterverarbeitung zur Verfügung als noch 1970. Während die Baumwolleinfuhren durch eine Erhöhung um 23 v.H. 1982 gegenüber 1981 das Niveau des Jahres 1970 wieder erreichten, wurde die Einfuhr von Schurwolle gegenüber 1970 um 45 v.H. vermindert. Die annähernde Verdoppelung der heimischen Schafwollproduktion konnte den Einfuhrrückgang nicht ausgleichen. Die T. ist vor allem im Bezirk Karl-Marx-Stadt konzentriert. Auf diesen Bezirk entfielen 1982 51,5 v.H. der Bruttoproduktion der T. der DDR. Der Bezirk Dresden stand mit 17 v.H. an zweiter und der Bezirk Erfurt mit 10,8 v.H. an dritter Stelle. Industrie. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1355–1356 Territorialverteidigung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Theater

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR seit 1968 ein eigenständiger Industriebereich, zu dem folgende Zweige zählen: Industrien zur Aufbereitung textiler Rohstoffe; Spinnereien und Zwirnereien; Industrie textiler Flächengebilde; Wirkereien und Strickereien; Textilveredelungs- und -reparaturbetriebe. Anleitendes Organ für die zentralgeleitete T. ist das Ministerium für Leichtindustrie. In der…

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Vermessungs- und Kartenwesen (1985)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Oberstes Organ des VuK. ist die Verwaltung VuK. (VVK) im Ministerium des Innern. Zu unterscheiden sind 2 große Bereiche: die allg. Landesvermessung und die Durchführung ingenieur-geodätischer Arbeiten für die verschiedensten Zweige der Volkswirtschaft. Gemäß der VO über das Vermessungs- und Kartenwesen vom 21. 8. 1980 werden die „profilbestimmenden Aufgaben des Vermessungs- und Kartenwesens wahrgenommen durch Organe und Betriebe im Verantwortungsbereich des Ministeriums des Innern“ sowie durch die „Liegenschaftsdienste der Räte der Bezirke“. Insbesondere obliegt dem Innenministerium die „zentrale staatliche Leitung und Planung grundlegender Aufgaben des Vermessungs- und Kartenwesens sowie die Koordinierung von Grundfragen seiner Entwicklung“. Die VVK-Kartographie hat entsprechend dem Vorbild der UdSSR ihre gesamte Blattschnittsystematik in das Internat. Weltkartensystem 1:1 Mill. eingepaßt. Ab 1:5.000 (etwa 50 × 50 cm) sind alle Kartenwerke nach geographischen Netzlinien geschnitten. Im Gegensatz zu Kartenwerken der Bundesrepublik Deutschland erfolgt in der DDR die Unterteilung vom kleinen zum größeren Maßstab; aber auch hier füllen von 1:1 Mill. auf 1:500.000 und ab 1:200.000 je 4 Blätter des größeren Maßstabes 1 Blatt des kleineren. 1954 wurde das Kartenwerk 1:5.000 zugunsten des Maßstabes 1:10.000 aufgegeben, das 1965 in DDR-Flächendeckung neu vorlag. Das gilt auch für alle kleineren Maßstäbe: 1:25.000, 1:50.000, 1:100.000, 1:200.000, 1:500.000 und 1:1 Mill. 1965 kam im Rahmen osteuropäischer Zusammenarbeit die Weltkarte 1:2.500.000 hinzu. Das VVK-Kartenwerk 1:200.000 ist als Verkehrskarte (10 Blätter) und Verwaltungskartenwerk (Bezirke) in der Bundesrepublik Deutschland käuflich. In der DDR sind im Unterschied zur Bundesrepublik Kartenwerke größeren Maßstabes, insbesondere das Kartenwerk 1:10.000, jedoch der allgemeinen Nutzung entzogen, weil der VVK-Kartenauftrag „für die Volkswirtschaft und für die Verteidigung“ eine wichtige militärische Komponente hat, die charakteristisch ist für das ganze Kartenschaffen der VVK und dem Vorbild der UdSSR im Detail folgt. Wanderkarten und etliche Stadtpläne sind freilich in der DDR käuflich. Durch AO über das Statut des Seehydrographischen Dienstes der DDR vom 27. 10. 1965 untersteht dieser dem Ministerium für Nationale Verteidigung, Kommando Volksmarine, und hat seinen Sitz in Rostock. Zu seinen Aufgaben gehört die Veröffentlichung von Seekarten, nicht nur der DDR-Ostseeküste (GBl. III, Nr. 28). Die vermessungstechnischen Kader sind in den VEB Ingenieur-V. zusammengefaßt. Gemäß der Ersten DB zur VO über das Ingenieur-V. vom 6. 10. 1970 (GBl. II, S. 589) wurden die VEB Ingenieur-V. Rostock, Potsdam, Halle, Erfurt, Dresden, Leipzig und Berlin (Ost) mit weiteren dem Ministerium des Innern unterstehenden Betrieben und Einrichtungen zu dem mit Wirkung vom 1. 1. 1971 gegründeten Kombinat Geodäsie und Kartographie zusammengelegt. Der wichtigste Betrieb für die Kartenherstellung ist der VEB Hermann Haack, Geographisch-Kartographische Anstalt, Gotha/Leipzig. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1431 Verlagswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Versicherung der volkseigenen Wirtschaft

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Oberstes Organ des VuK. ist die Verwaltung VuK. (VVK) im Ministerium des Innern. Zu unterscheiden sind 2 große Bereiche: die allg. Landesvermessung und die Durchführung ingenieur-geodätischer Arbeiten für die verschiedensten Zweige der Volkswirtschaft. Gemäß der VO über das Vermessungs- und Kartenwesen vom 21. 8. 1980 werden die „profilbestimmenden Aufgaben des Vermessungs- und Kartenwesens wahrgenommen durch Organe und Betriebe im…

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Staatsrat (1985)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der St. der DDR ist ein Organ der Volkskammer und nimmt Aufgaben und Funktionen (darunter die eines Staatsoberhaupts der DDR) wahr, die ihm durch die Verfassung der DDR sowie durch Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer übertragen sind. Für seine Tätigkeit ist er der Volkskammer verantwortlich. Die Verfassung der DDR von 1968 i. d. F. vom 7. 10. 1974 (Art. 66–75) nennt als Aufgaben u.a.: die völkerrechtliche Vertretung der DDR und das Recht der Ratifizierung und Kündigung von Staatsverträgen und anderen ratifizierungsbedürftigen völkerrechtlichen Verträgen; die Unterstützung der örtlichen Volksvertretungen und die Förderung ihrer Aktivität bei der Gestaltung der Gesellschaft sowie die Einflußnahme auf die Wahrung und Festigung der Gesetzlichkeit in der Tätigkeit dieser Gremien. Damit waren die Anleitung und Kontrolle der Beschlußfassung der örtlichen Volksvertretungen gemäß den bestehenden Bestimmungen (Volkswirtschafts- und Staatshaushaltspläne sowie andere Gesetze und Rechtsvorschriften) gemeint; die Ausschreibung der Wahlen zu den Volksvertretungen aller Ebenen; die Verabschiedung grundsätzlicher Beschlüsse zur Landesverteidigung und deren Organisation mit Hilfe des Nationalen Verteidigungsrates der DDR (NVR), dessen Mitglieder vom St. berufen werden; die ständige Aufsicht über die Verfassungsmäßigkeit und Gesetzlichkeit in der Tätigkeit des Obersten Gerichts sowie des Generalstaatsanwalts sowie die Ausübung des Amnestie- und Begnadigungsrechtes. Die Arbeit des St. wird vom Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung von einem beauftragten Stellvertreter geleitet. Der Vorsitzende ernennt die diplomatischen Vertreter der DDR bzw. beruft sie ab und nimmt Beglaubigungs- und Abberufungsschreiben ausländischer diplomatischer Vertreter entgegen. Er verleiht die vom St. gestifteten Orden, Auszeichnungen und Ehrentitel. Der St. wurde im September 1960 unmittelbar nach dem Tode des damaligen Präsidenten der DDR, W. Pieck, mit der Absicht gegründet, eine bessere Anleitung der Tätigkeit des Staatsapparates gemäß den Beschlüssen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) zu ermöglichen. Er entwickelte sich zwischen 1963 und 1969/70 zur wichtigsten zentralen politischen Instanz im staatlichen System der DDR und bestimmte maßgeblich die staatliche Entscheidungstätigkeit durch Ausübung der Regierungsfunktion. Die Verfassung von 1968 bestätigte die überragende Stellung des St. Das gründete in der Person seines Vorsitzenden W. Ulbricht, der gleichzeitig Erster Sekretär des Zentralkomitees (ZK) der SED und Vorsitzender des Nationalen Verteidigungsrates und damit auch Oberbefehlshaber der bewaffneten Kräfte war, soweit sie nicht unmittelbar dem Kommando der Vereinten Streitkräfte des Warschauer Vertrages unterstanden, sowie in der gleichzeitigen Verlagerung von Kompetenzen der Parteiführung auf den St. Die Rechte des St., u.a. das Recht der Wahrnehmung [S. 1299]aller grundsätzlichen Aufgaben, die sich aus den Gesetzen und Beschlüssen der Volkskammer ergaben und die er zwischen ihren Tagungen zu vertreten hatte, die Möglichkeit der Steuerung der zentralen Entscheidungsprozesse durch sein Recht, über die Annahme und Weiterleitung von Gesetzesvorlagen an die Volkskammer zu entscheiden, die Verfassungsmäßigkeit von Vorlagen zu prüfen bzw. über Auslegungen bestehender Vorschriften zu entscheiden sowie durch Erlasse und Beschlüsse die Tätigkeit aller staatlichen Organe verbindlich zu bestimmen, sind nach der Ablösung Ulbrichts im Mai 1971 durch das Gesetz über den Ministerrat vom Oktober 1972, die Verfassungsänderung vom 7. 10. 1974 und die neue Geschäftsordnung der Volkskammer dem St. entzogen bzw. beträchtlich beschnitten worden. Gleichzeitig wurde die Funktion des St. als Kollektivorgan wieder stärker betont und die Bedeutung seines Vorsitzenden abgeschwächt. Die Übernahme dieses Amtes durch den gegenwärtigen Generalsekretär der SED, Erich Honecker, im Herbst 1976 entsprach dem sowjetischen Vorbild; ein Machtzuwachs für den St. war damit bisher nicht verbunden. Allerdings kann nun Erich Honecker auch formell als Staatsoberhaupt („Der Vorsitzende des Staatsrats ist der höchste Repräsentant der Republik“ in: Staatsrecht der DDR. Lehrbuch. Berlin [Ost] 1977, S. 339) amtieren. Ferner ist seitdem die Anzahl der Mitglieder des St. gestiegen, die gleichzeitig Sekretäre des ZK der SED (Sekretariat des ZK der SED) sind. Zusammensetzung und zahlenmäßige Stärke des St. sind gesetzlich nicht festgeschrieben. Der Vorsitzende, der von der stärksten Fraktion der Volkskammer zur Wahl vorgeschlagen wird, sowie seine Stellvertreter und die übrigen Mitglieder werden von der Volkskammer auf die Dauer von 5 Jahren gewählt und nehmen ihre Tätigkeit bis zur Wahl eines neuen St. wahr. Zusammensetzung des St. (1984): Vorsitzender: Erich Honecker (SED) Stellv. d. Vors.: Manfred Gerlach (LDPD), Gerald Götting (CDU), Prof. Heinrich Homann (NDPD), Egon Krenz (SED), Ernst Mecklenburg (DBD), Günter Mittag (SED), Horst Sindermann (SED), Willi Stoph (SED). Mitglieder: Kurt Anclam (LDPD), Werner Felfe (SED), Kurt Hager (SED), Brunhilde Hanke (SED), Friedrich Kind (CDU), Prof. Lothar Kolditz (ptl.), Margarete Müller, Konrad Naumann, Alois Pisnik, Bernhard Quandt (alle SED), Werner Seifert (DBD), Klaus Sorgenicht, Paul Strauss, Ilse Thiele, Harry Tisch, Prof. Johanna Töpfer, Paul Verner (alle SED) und Rosel Walther (NDPD). Sekretär des St. ist Heinz Eichler (SED), Leiter der Kanzlei des Vorsitzenden ist Frank-Joachim Herrmann (SED) im Rang eines Staatssekretärs. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1298–1299 Staatslehre A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsreserven

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der St. der DDR ist ein Organ der Volkskammer und nimmt Aufgaben und Funktionen (darunter die eines Staatsoberhaupts der DDR) wahr, die ihm durch die Verfassung der DDR sowie durch Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer übertragen sind. Für seine Tätigkeit ist er der Volkskammer verantwortlich. Die Verfassung der DDR von 1968 i. d. F. vom 7. 10. 1974 (Art. 66–75) nennt als Aufgaben u.a.: die völkerrechtliche Vertretung der…

DDR A-Z 1985

Industrieministerien (1985)

Siehe auch: Fachministerien: 1953 1954 Industrieministerien: 1966 1969 1975 1979 Produktionsministerien (auch Fachministerien genannt): 1956 Produktionsministerien (auch Industrieministerien genannt): 1958 1959 1960 Ein I. ist das staatliche Organ für die zentrale Leitung und Planung eines, meist mehrerer Industriezweige. Es arbeitet nicht nach dem Prinzip der Wirtschaftlichen Rechnungsführung und verfügt über kein eigenes Grund- und Umlaufkapital. Einem I. sind in der Regel mehrere Kombinate und Einrichtungen direkt unterstellt (dem Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie zusätzlich die Bezirkswirtschaftsräte [BWR]). Die I. unterstehen auf dem Planungssektor der Staatlichen Plankommission (SPK) (Planung, IV. A.). Die I. wurden mit Gründung der DDR gebildet, wechselten jedoch im Lauf der weiteren Entwicklung ihre Bezeichnung oder ihren Namen. Die Leitung der Industrie war seit 1958 Aufgabe der SPK, von 1961 bis 1965 des Volkswirtschaftsrats (VWR). Ende 1965 wurde der Volkswirtschaftsrat mit dem Abschluß der ersten Etappe des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) aufgelöst, die Leitung der Industrie wieder der SPK übertragen; aus seinen Industrieabteilungen entstanden im Januar 1966 acht I. Gegenwärtig (Februar 1984) bestehen folgende I.: Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie (Minister: Udo-Dieter Wange), M. f. Chemische Industrie (Minister: Günther Wyschofsky), M. f. Elektrotechnik und Elektronik (Minister: Felix Meier), M. f. Erzbergbau, Metallurgie und Kali (Minister: Kurt Singhuber), M. f. Kohle und Energie (Minister: Wolfgang Mitzinger; Bezeichnung vor dem 1. 1. 1972: M. f. Grundstoffindustrie), M. f. Leichtindustrie (Minister: Werner Buschmann), M. f. Schwermaschinen- und Anlagenbau (Minister: Rolf Kersten), M. f. Werkzeug- und Verarbeitungsmaschinen (Minister: Rudi Georgi), M. f. Allgemeinen Maschinen-, Landmaschinen- und Fahrzeugbau (Minister: Günther Kleiber), M. f. Glas- und Keramikindustrie (Minister: Karl Grünheid). Hinzu kommt das M. f. Materialwirtschaft (Minister: Wolfgang Rauchfuß) mit Querschnittsaufgaben, die die Materialversorgung der Industrie und der anderen Bereiche der Volkswirtschaft betreffen. Alle Minister gehören der SED an. Die I. sind Organe des Ministerrates, ihre Leiter, die Industrieminister, Mitglieder des Ministerrates. Zu ihren Aufgaben zählen: 1. Präzisierung der von der SPK erhaltenen „staatlichen Aufgaben“ für die einzelnen Industriezweige und Übergabe an die Kombinate zur Ausarbeitung eigener Planentwürfe. 2. Anleitung und Kontrolle der Kombinate bei der Ausarbeitung ihrer Perspektiv- und Jahrespläne. 3. „Verteidigung“ der zusammengefaßten Planvorschläge ihrer Bereiche vor dem Leiter der SPK. 4. Anleitung der Kombinate bei der Ausarbeitung langfristiger Prognosen der wissenschaftlich-technischen und wirtschaftlichen Entwicklung der Industriezweige und Haupterzeugnisse. Gleichzeitig arbeitet das I. eigene Prognosen für den gesamten unterstellten Wirtschaftsbereich aus. 5. Koordinierung der Pläne der wissenschaftlichen Vorbereitung, der Produktions- und Absatzpläne sowie des Investitionsplanes mit anderen Ministerien, besonders mit dem Ministerium für Außenhandel (MAH) und dem Ministerium für Bauwesen. Die I. werden von den jeweiligen Ministern nach dem Prinzip der Einzelleitung und kollektiven Beratung der Grundfragen geleitet. Der Minister trägt für die gesamte Tätigkeit des Ministeriums die persönliche Verantwortung gegenüber der Volkskammer und dem Ministerrat der DDR. Der Industrieminister ist der unmittelbare Vorgesetzte der Generaldirektoren der den I. unterstellten Kombinate. Er hat diese direkt anzuleiten. Zwischen seinem Ressort und den Kombinaten bestehen Beziehungen sehr unterschiedlicher Art. Es sind nicht nur die in den planmethodischen Bestimmungen geregelten Formen der Planausarbeitung und -bestätigung als wichtigster Leitungsform; es bestehen auch speziell geregelte Weisungsrechte in einer Vielzahl von Normativakten, z.B. der Investitionsordnung, der Bilanzordnung, die für den Minister Genehmigungsvorbehalte aufweisen, daneben das Recht zum Erlaß von Normativakten bis hin zur Disziplinarbefugnis gegenüber den Generaldirektoren der unterstellten Kombinate. Der umfangreiche Aufgabenkatalog der Industrieminister bzw. der einzelnen I. wird detailliert beschrieben in dem „Rahmenstatut für die Industrieministerien. Beschluß des Ministerrates“ vom 9. 1. 1975 (GBl. I, 1975, S. 133 ff.), aber auch in den Statuten der einzelnen I. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 613 Industrieinstitute A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Industriepreise

Siehe auch: Fachministerien: 1953 1954 Industrieministerien: 1966 1969 1975 1979 Produktionsministerien (auch Fachministerien genannt): 1956 Produktionsministerien (auch Industrieministerien genannt): 1958 1959 1960 Ein I. ist das staatliche Organ für die zentrale Leitung und Planung eines, meist mehrerer Industriezweige. Es arbeitet nicht nach dem Prinzip der Wirtschaftlichen Rechnungsführung und verfügt über kein eigenes Grund- und Umlaufkapital. Einem I. sind in der…

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Staatssekretariat für Arbeit und Löhne (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Das StAL. bereitet als Organ des Ministerrats dessen Beschlüsse auf dem Gebiet von Arbeit und Löhnen sowie in weiten Teilen des sozialpolitischen Bereichs vor und koordiniert und kontrolliert deren Durchführung. Im August 1972 erhielt das bisherige Staatliche Amt für Arbeit und Löhne die Stellung eines Staatssekretariats. Es wird von einem Staatssekretär nach dem Prinzip der Einzelleitung geleitet, der sich in Grundsatzfragen mit dem Kollegium des StAL., dem seine Stellvertreter, andere leitende Mitarbeiter und die Direktoren der unterstellten Forschungseinrichtungen angehören, berät (vgl. Statut des StAL. vom 13. 6. 1973 in: GBl. I, S. 369). Für seine Aufgabengebiete hat das StAL. ein Vorschlagsrecht gegenüber der Staatlichen Plankommission. Es unterstützt die Minister, die Leiter zentraler Staatsorgane und die Räte der Bezirke bei der Durchführung der Beschlüsse und koordiniert deren Tätigkeit auf dem Gebiet von Arbeit und Löhnen. Die Ämter für Arbeit und Löhne der Räte der Bezirke werden vom StAL. angeleitet und kontrolliert, die Berufung bzw. Abberufung ihrer Direktoren bedarf seiner Zustimmung. Das StAL. ist gehalten, bei der Ausarbeitung seiner Beschlußvorlagen und Entscheidungen die Hinweise und Vorschläge des Bundesvorstandes des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) zu berücksichtigen. Das StAL. hat folgende Aufgabengebiete: 1. Erschließung von Arbeitskräftereserven; Entwicklung bzw. Unterstützung der Einführung rationeller Arbeitsverfahren insbesondere der Wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation (WAO), der Arbeitsnormung und der Arbeitsklassifizierung; 2. Ausarbeitung von Vorschlägen für die staatliche Lohn- und Prämienpolitik (Lohnformen und Lohnsystem) zur Stimulierung hoher Leistungen und für die Gestaltung der Einkommensrelationen zwischen den verschiedenen Beschäftigtengruppen; alle tarifvertraglichen Festlegungen bedürfen seiner Zustimmung; 3. Perspektivische Arbeit auf dem Gebiet der Rentenversicherung und der materiellen Versorgung im Fall der Arbeitsunfähigkeit (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen); 4. Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die berufstätigen Frauen; 5. Ausarbeitung von Rechtsvorschriften für die Planung, Bildung und Verwendung der Kultur- und Sozialfonds der VEB; 6. Ausarbeitung von Grundsätzen für die Gestaltung der Arbeitszeit- und Arbeitspausenregelungen sowie für den Erholungsurlaub; 7. Entwicklung und Unterstützung des Arbeitsschutzes, der Planung der Arbeitsschutztechnik, -kleidung und -mittel; 8. Weiterentwicklung des Arbeitsrechts und Einflußnahme auf seine einheitliche Anwendung; in Zusammenarbeit mit dem Bundesvorstand des FDGB Festlegung der Grundsätze für den Inhalt und den Abschluß von Rahmenkollektivverträgen, Tarifverträgen und Betriebskollektivverträgen; 9. Leitung und Koordinierung der Forschung auf dem Gebiet der Arbeitswissenschaften, des Arbeitsrechts und des Arbeitsschutzes; das Zentrale Forschungsinstitut für Arbeit (ZFA) und das Zentralinstitut für Arbeitsschutz (ZIAS), Dresden, sind ihm unterstellt; 10. Einflußnahme auf die Aus- und Weiterbildung von arbeitswissenschaftlichen Hoch- und Fachschulkadern; Unterstützung der Weiterbildungsarbeit der Kammer der Technik (KDT) in diesem Bereich; 11. Zusammenarbeit in eigenen Aufgabengebieten im Rahmen des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW); Leitung der Mitarbeit der DDR in der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Das StAL. gibt „Verfügungen und Mitteilungen“ her[S. 1301]aus, die der Zeitschrift „Arbeit und Arbeitsrecht“ beiliegen. Staatssekretär ist seit 1977 Wolfgang Beyreuther (Mitgl. der ZK der SED und des Ministerrates der DDR). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1300–1301 Staatssekretär für Kirchenfragen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatssekretariat für Berufsbildung

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Das StAL. bereitet als Organ des Ministerrats dessen Beschlüsse auf dem Gebiet von Arbeit und Löhnen sowie in weiten Teilen des sozialpolitischen Bereichs vor und koordiniert und kontrolliert deren Durchführung. Im August 1972 erhielt das bisherige Staatliche Amt für Arbeit und Löhne die Stellung eines Staatssekretariats. Es wird von einem Staatssekretär nach dem Prinzip der Einzelleitung geleitet, der sich in Grundsatzfragen mit dem Kollegium des StAL.,…

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Personenstandswesen (1985)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach dem Gesetz über das P. (Personenstandsgesetz) vom 4. 12. 1981 (GBl. I, S. 421) (zuvor: Gesetz über das P. vom 16. 11. 1956 — GBl. I, S. 1283 — i. d. F. des Änderungsgesetzes vom 13. 10. 1966 — GBl. I, S. 87) sind für die Durchführung der Aufgaben des P. das Ministerium des Innern (MdI), der Magistrat von Berlin (Ost) (Berlin, XVII.) und die Räte der Bezirke sowie die Räte der Kreise, Städte, Stadtbezirke und Gemeinden (Örtliche Organe der Staatsmacht) verantwortlich. Bei den Räten der Kreise bestehen Urkundenstellen, bei den Räten der Städte, Stadtbezirke und Gemeinden Standesämter. In staatlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens oder in Einrichtungen des staatlichen Bestattungswesens können Nebenstellen der Standesämter eingerichtet werden. Die Standesämter nehmen Anzeigen über Geburten und Sterbefälle sowie Anträge auf Eheschließung entgegen und nehmen Eheschließungen vor. Sie beurkunden den Personenstand durch Eintragungen in das Geburten-, Ehe- und Sterbebuch (Personenstandsbücher). Den Urkundenstellen obliegt die Weiterführung der von den Standesämtern nach Ablauf eines Kalenderjahres übergebenen Personenstandsbücher. Die Standesämter und Urkundenstellen sind berechtigt, entsprechend den Bestimmungen des Personenstandsgesetzes Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden) auszustellen, die die gleiche Beweiskraft haben wie die Eintragungen in den Personenstandsbüchern (Freiwillige Gerichtsbarkeit). Nach internen Weisungen erhalten Bewohner der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West) keine Personenstandsurkunden, wenn erkennbar ist, daß diese zum Zwecke des Lastenausgleichs oder der Wiedergutmachung benötigt werden. Es ist deshalb zweckmäßig, bei der Anforderung von Personenstandsurkunden den Zweck darzulegen. Auf Anforderung der Standesämter in der Bundesrepublik Deutschland sind verschiedentlich Personenstandsurkunden durch die Organe der DDR zugeschickt worden. Das Standesamt~I in 104 Berlin, Rückerstraße 8, besitzt Standesamts-Zweitbücher aus den Gebieten östlich der Oder und Neiße. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 981 Personenkult A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Persönlichkeitstheorie, Sozialistische

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach dem Gesetz über das P. (Personenstandsgesetz) vom 4. 12. 1981 (GBl. I, S. 421) (zuvor: Gesetz über das P. vom 16. 11. 1956 — GBl. I, S. 1283 — i. d. F. des Änderungsgesetzes vom 13. 10. 1966 — GBl. I, S. 87) sind für die Durchführung der Aufgaben des P. das Ministerium des Innern (MdI), der Magistrat von Berlin (Ost) (Berlin, XVII.) und die Räte der Bezirke sowie die Räte der Kreise, Städte, Stadtbezirke und…

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Abrüstung (1985)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Von der DDR wird A. als Prinzip des Völkerrechts (Art. 1, 11, 26 und 47 der UN-Charta) und [S. 2]der Politik der Friedlichen Koexistenz zwischen Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnung verstanden, das die Einschränkung (Teil-A.) bzw. Abschaffung der Rüstungen und Streitkräfte (allgemeine oder vollständige A.) fordert. Die A. gilt als Mittel der Begrenzung bzw. Beseitigung der Kriegsgefahr und der Befreiung der Völker von den Rüstungslasten. Die DDR betreibt ihre A.-Politik im Rahmen des Warschauer Pakts. Dessen Politischer Beratender Ausschuß und die seit 1970 jährlich stattfindenden Krimkonferenzen der führenden Partei- und Staatsfunktionäre der sozialistischen Staaten fungieren als wichtige Gremien zur Koordinierung der Außenpolitik und zur Formulierung von A.-Initiativen der Mitgliedsländer. Für die Warschauer-Vertrags-Staaten ist das Bemühen um A., als deren zentrales Anliegen das Verbot der Massenvernichtungsmittel, vor allem der Kernwaffen, gilt, Bestandteil ihrer umfassenderen Sicherheitspolitik. Von 1950 bis 1955 hat sich die DDR mit zahlreichen Vorschlägen an die Regierung der Bundesrepublik Deutschland gewandt, um sich über Schritte, Maßnahmen und Verpflichtungen hinsichtlich einer Wiedervereinigung Deutschlands unter den Bedingungen militärischer Neutralität und einer Begrenzung der Streitkräfte nach Anzahl und Bewaffnung zu verständigen. Um die befürchtete nukleare Aufrüstung der Bundesrepublik zu verhindern, trat die DDR seit 1956/57 mit der Forderung und entsprechenden Vorschlägen zur Gewährleistung eines umfassenden Verzichts beider deutscher Staaten auf Atomwaffen, deren Produktion, Stationierung und Anwendung hervor. Besondere Bedeutung erlangte der von ihr unterstützte Rapacki-Plan für eine atomwaffenfreie Zone in Mitteleuropa. Im September 1960 unterbreitete die DDR der XV. UN-Vollversammlung Vorschläge zur etappenweisen allgemeinen und vollständigen A. der beiden deutschen Staaten. Die A.-Politik der DDR hatte bis zum Abschluß des Grundlagenvertrages mit der Bundesrepublik Deutschland neben dem primären Anliegen äußerer Sicherheit auch eine wichtige Funktion in der Deutschlandpolitik der SED und dem Bemühen um internationale Anerkennung. Dies gilt auch für ihren Beitritt zum Vertrag über das Verbot der Kernwaffenversuche (Teststoppvertrag vom 8. 8. 1963), den Entwurf eines Vertrages zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland über den „umfassenden Verzicht auf Kernwaffen“ (6. 1. 1964) und die Erklärung an die UNO zur Nichtweiterverbreitung und zum Verbot der Anwendung von Kernwaffen (27. 10. 1966). Die DDR unterschrieb und ratifizierte bisher alle Verträge über A. und Rüstungsbegrenzung, die interessierten Staaten zum Beitritt offenstehen, soweit sie für sie politisch bedeutsam sind. Eine besondere Rolle spielte der Atomwaffensperrvertrag, zu dessen ersten Unterzeichnerstaaten die DDR am 1. 7. 1968 gehörte. Die Tatsache, daß die Unterzeichnung des Vertrages durch die Bundesrepublik Deutschland erst im November 1969 und die Ratifizierung nicht vor März 1974 erfolgten, lieferte der DDR lange Zeit den propagandistischen Vorwand, ihr „Bemühen um Frieden und Sicherheit“ einerseits und die „friedensgefährdende Politik“ der Bundesrepublik andererseits herauszustellen. Am 7. 3. 1972 hat die DDR mit der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) ein Abkommen über die Anwendung von Sicherheitskontrollen geschlossen, das im Kernwaffensperrvertrag gefordert wird. Zuständig für die Wahrnehmung der Mitgliedschaft in der IAEA ist das Staatliche Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz beim Ministerrat der DDR. In Art. 5 des Grundlagenvertrages haben sich DDR und Bundesrepublik zur Unterstützung der Bemühungen um Rüstungsbegrenzung und A. sowie deren wirksame Kontrolle verpflichtet. Die DDR — in ihrer Verfassung von 1968 hat sie das Eintreten für allgemeine A. zur Verfassungsnorm erhoben und auch nach der Verfassungsänderung von 1974 den entsprechenden Art. 6 Abs. 4 unverändert beibehalten — sieht in der seit Ende der 60er Jahre eingetretenen politischen Entspannung die Chance, die politische durch die militärische Entspannung, die A., zu ergänzen. Konkret spielen die 1973 aufgenommenen Wiener Verhandlungen über die gegenseitige ausgewogene Reduzierung der Streitkräfte und Rüstungen in Mitteleuropa (Mutual Balanced Force Reduction — MBFR) eine besondere Rolle. Die DDR wie ihre Verbündeten betrachteten es längere Zeit als eine Beeinträchtigung des von ihnen vertretenen Prinzips der „gleichen Sicherheit“, daß die westlichen Staaten — wobei diese vom konventionellen Übergewicht der Warschauer-Pakt-Truppen in Mitteleuropa ausgehen — von den sozialistischen Staaten eine 3fach höhere Reduzierung ihrer Streitkräfte fordern, als sie selbst vorzunehmen bereit sind. Vorschläge der in Wien vertretenen sozialistisch regierten Staaten sahen daher eine Verringerung der Streitkräfte beider Militärbündnisse um einen gleichen Prozentsatz vor. Eine zwischenzeitlich vollzogene Annäherung verdeutlichte der Entwurf der sozialistischen Staaten vom 18. 2. 1982 über eine von Warschauer Pakt und NATO vorzunehmende Reduzierung auf je 900.000 Mann. Als eine demonstrative Geste hatte Breschnew am 2. 10. 1979 den Abzug von 20.000 Mann und 1000 Panzern der Gruppe Sowjetischer Streitkräfte in Deutschland (GSSD) angekündigt, der am 1. 8. 1980 abgeschlossen wurde und von der DDR als Beweis für die Ernsthaftigkeit der A.-Bestrebungen der sozialistischen Staaten herausgestellt wurde. Das Mitte April 1982 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA geschlossene Abkommen über die Zuführung und Unterstützung amerikanischer Verstärkungskräfte wurde hingegen als schwere Beeinträchtigung der MBFR-Verhandlungen kritisiert. Während der 2. UNO-Sondertagung zu Fragen der A. im Juni 1982 unterstützte die DDR die einseitige Erklärung der UdSSR vom 15. 6. 1982, nicht als erste Kernwaffen einzusetzen. Als eigenen Beitrag brachte sie Vorschläge für das Verbot der Neutronenwaffe, für das Verbot der chemischen Waffen und für die Intensivierung der A.-Verhandlungen ein. Die Hauptkritik der sozialistischen Staaten richtete sich in der jüngsten Vergangenheit gegen den NATO-Dop[S. 3]pelbeschluß, auf dessen Grundlage seit dem Herbst 1983 in der Bundesrepublik Deutschland und in anderen europäischen Mitgliedsstaaten der NATO atomare Mittelstreckenraketen aufgestellt werden, nachdem es bis dahin nicht gelang, die UdSSR zum Abbau ihrer entsprechenden, gegen den Westen gerichteten Waffensysteme zu bewegen. Bei den diesbezüglichen Genfer Verhandlungen wird die Sowjetunion vorbehaltlos von der DDR in ihrer Position unterstützt. Die DDR betreibt ihre A.-Politik nicht nur in dieser Frage grundsätzlich in engster Abstimmung mit der UdSSR und den anderen Mitgliedsstaaten des Warschauer Vertrages, für den als Leitlinie in der Frage der A. und Rüstungskontrolle die Prager Deklaration vom 5. 1. 1983 maßgeblich ist. In ihr rückte der Politische Beratende Ausschuß des Warschauer Vertrages die Festigung der Sicherheit in Europa als vordringlich und unabdingbar für die Wahrung des Weltfriedens in den Vordergrund. Die Deklaration setzte sich in diesem Zusammenhang insbesondere mit der Möglichkeit der Stationierung amerikanischer Mittelstreckenwaffen in Europa auseinander. Im Einklang mit der Prager Deklaration wandte sich Honecker am 4. 2. 1983 mit einem Brief an Bundeskanzler Kohl. Er bezog sich darin auf den schwedischen Vorschlag vom Dezember 1982, 150 km beiderseits der Grenze zwischen Warschauer Pakt und NATO in Mitteleuropa eine von nuklearen Gefechtsfeldwaffen freie Zone zu errichten, und bot darüber hinausgehend an, das gesamte Gebiet der DDR für eine solche Zone zur Verfügung zu stellen. Ausgehend von der Verantwortung beider Staaten für den Frieden, sei es von großem Gewicht, wenn auch die Bundesregierung die schwedische Initiative unterstützen würde. Kohl antwortete, die Initiative verfehle das Ziel der Kriegsverhütung, und schlug einen direkten und sachlichen Meinungsaustausch über Grundsatzfragen der laufenden A.-Verhandlungen vor. Außenpolitik, IV. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1–3 Abgrenzung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Absatz

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Von der DDR wird A. als Prinzip des Völkerrechts (Art. 1, 11, 26 und 47 der UN-Charta) und [S. 2]der Politik der Friedlichen Koexistenz zwischen Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnung verstanden, das die Einschränkung (Teil-A.) bzw. Abschaffung der Rüstungen und Streitkräfte (allgemeine oder vollständige A.) fordert. Die A. gilt als Mittel der Begrenzung bzw. Beseitigung der Kriegsgefahr und der Befreiung der Völker von den…

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Materialwirtschaft (1985)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Bezeichnung für die Gesamtheit der Liefer- und Absatzbeziehungen für Produktionsmittel zwischen den Wirtschaftsbereichen, -zweigen und -gebieten. Die M. wird zentral geplant. Die Planung der M. ist das wichtigste Teilgebiet der güterwirtschaftlichen Planung. Oberste Instanz für die M. ist seit Anfang 1966 das neu gebildete Ministerium für M. Kombinate und die Räte der Bezirke müssen entsprechend den ihnen erteilten Produktionsauflagen für die ihnen unterstellten Betriebe zusammengefaßte Materialforderungen bei den Staatlichen Kontoren (Binnenhandel, II.) einreichen, die ihrerseits die geprüften und bestätigten Anforderungen an die „Abteilung Bilanzierung und Verteilung der Grundmittel“ im Ministerium für M. weitergeben. Das Material wird nach Dringlichkeitsstufen den anfordernden Stellen in Form von Kontingenten zugeteilt. Die langfristige Planung der M. erfolgt unter Leitung des Ministeriums für M. in enger Zusammenarbeit mit der Staatlichen Plankommission (Planung, IV. A.), den Industrieministerien, anderen zentralen staats- und wirtschaftsleitenden Organen sowie wissenschaftlichen Einrichtungen. Im Jahr 1972 wurde mit dem Aufbau eines Systems staatlicher Normative des Materialverbrauchs begonnen, um eine weitere Senkung des spezifischen Materialverbrauchs zu erreichen und die Lagerhaltung auf das unbedingt Notwendige zu beschränken. Die Anzahl der Normative (Zusammenfassung von Normen für Erzeugnisgruppen) hat sich von 460 im Jahre 1973 auf rd. 1260 bereits im Jahr 1975 erhöht. Bisher ist es nach eigenem Eingeständnis den Wirtschaftsfachleuten in der DDR allerdings trotzdem nicht gelungen, den Informationsbestand von 50 Mill. betrieblichen Materialverbrauchsnormen durch entsprechende Aggregation zu volkswirtschaftlichen Normativen für die zentrale Planung nutzbar zu machen. Für die in die Normativarbeit einbezogenen Ministerien der Industrie und des Bauwesens (Ministerium für Bauwesen) wurden 1975 ein Anteil der normativ begründeten Warenproduktion von fast 50 v.H. und ein Anteil des normativ begründeten Werkstoffverbrauchs am Gesamtverbrauch von fast 80 v.H. erreicht. Der Anteil des Materialverbrauchs am Gesellschaftlichen ➝Gesamtprodukt betrug 1981 58,9 v.H., wobei der Materialverbrauch von 1960 bis 1981 schneller gestiegen ist als das Gesellschaftliche Gesamtprodukt. Das gerade auf dem Gebiet der M. wenig funktionierende System der zentralen Planung und das Verbot einer [S. 878]ausreichenden Lagerhaltung in den Betrieben sind Anlaß für fortwährende Stockungen im Produktionsablauf. Obwohl mengenmäßig vielfach Überplanbestände vorhanden sind, fehlen ständig bestimmte Sorten und Abmessungen an Material. Die sparsame Verwendung von Materialien wird zunehmend propagiert. Die Spannweite der Initiativen reicht vom Mobilisieren von Beständen über verminderte Abfälle und gesenkten Ausschuß bis zum rückgeführten Verpackungsmaterial. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 877–878 Massenorganisationen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Materielle Interessiertheit

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Bezeichnung für die Gesamtheit der Liefer- und Absatzbeziehungen für Produktionsmittel zwischen den Wirtschaftsbereichen, -zweigen und -gebieten. Die M. wird zentral geplant. Die Planung der M. ist das wichtigste Teilgebiet der güterwirtschaftlichen Planung. Oberste Instanz für die M. ist seit Anfang 1966 das neu gebildete Ministerium für M. Kombinate und die Räte der Bezirke müssen entsprechend den ihnen erteilten Produktionsauflagen für die ihnen…

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Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) (1985)

Siehe auch: Sozialdemokratische Partei Deutschlands: 1965 1966 1969 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD): 1975 1979 SPD: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die SPD wurde 1875 in Gotha als Vereinigung der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei (nach dem Ort ihres Gründungsparteitages auch „Eisenacher“ genannte, von K. Marx und F. Engels beeinflußte Richtung der Arbeiterbewegung unter Führung von A. Bebel und W. Liebknecht) und des Allgemeinen Deutschen Arbeitervereins (nach ihrem Gründer Ferdinand Lassalle auch als „Lassalleaner“ bezeichnet) als „Sozialistische Arbeiterpartei Deutschlands“ gegründet. Den Namen SPD nahm sie auf dem ersten Parteitag nach Aufhebung des Sozialistengesetzes (Verbot der sozialdemokratischen Betätigung außerhalb von Wahlen und Parlamenten 1878–1890) in Halle 1890 an. Die SPD verstand sich als Arbeiterpartei mit dem Ziel der Überwindung der kapitalistischen Gesellschaftsordnung, wobei die Wege zu dessen Erreichung (Revolution oder Sozialreform) von Anbeginn umstritten waren. Teile der wegen der Haltung der Mehrheit der SPD zu den Kriegskrediten und Kriegszielen während des I. Weltkrieges aus der Partei ausgeschlossenen bzw. ausgetretenen Mitgliedergruppen (insbesondere: Spartakusbund, Gruppe Internationale, Bremer Linksradikale) bildeten den Kern der Ende 1918 gegründeten Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD). Ihnen folgten 1920 wesentliche Teile der „Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei Deutschlands“ (USPD), in der sich die Masse der mit der Politik der Mehrheits-SPD Unzufriedenen zusammengeschlossen hatte. Der Anspruch von SPD und KPD, jeweils die eigentliche Interessenvertretung der Arbeiterklasse zu sein, sowie ihre entgegengesetzten Haltungen zur Weimarer Republik und zur parlamentarischen Verfassung führten in der Folgezeit zu erbitterten politischen Kämpfen zwischen beiden Parteien. Die zunehmende Abhängigkeit der KPD von der Komintern ließ die SPD am Ausgang der Weimarer Republik zu deren Hauptfeind („Sozialfaschisten“) werden. Gemeinsames Verbot und gemeinsame Verfolgungen während der Zeit des Nationalsozialismus führten bei Mitgliedern beider Parteien zu der Hoffnung eines gemeinsamen Neuanfangs, sei es in der Form einer einheitlichen Arbeiterpartei, sei es als geregeltes Zusammenwirken beider Parteien. So gingen auch erste Angebote für die Herstellung der organisatorischen Einheit unmittelbar nach deren Neugründung in der SBZ (KPD: 11. 6. 1945; SPD: 15. 6. 1945) von der SPD aus. Sie wurden zu diesem Zeitpunkt jedoch von der KPD abgelehnt, da diese zunächst ihre eigene organisatorische Struktur festigen wollte und wohl auch noch darauf hoffte, auf demokratischem Wege durch Wahlen die Vorherrschaft in Deutschland gewinnen zu können. Erst nach der Niederlage der kommunistischen Parteien bei den Wahlen in Österreich und Ungarn im Herbst 1945 und nachdem die SPD in ganz Deutschland zahlenmäßig stärker als die KPD wuchs, begann die KPD nun ihrerseits die Vereinigung beider Parteien zu propagieren. Wegen des Widerstandes der SPD in den Westzonen unter Führung von Kurt Schumacher, der in der KPD ein Werkzeug der sowjetischen Außenpolitik sah, stimmte jedoch schließlich nur die SPD der sowjetisch besetzten Zone unter Führung von O. Grotewohl — nicht zuletzt unter dem massiven Druck der Besatzungsmacht — der Vereinigung zu. (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED), III.) Während die SPD in den Westzonen und später in der Bundesrepublik Deutschland sich scharf von der SED abgrenzte und sich von einer Arbeiterpartei zunehmend zu einer Volkspartei wandelte (Godesberger Programm 1959), gestaltete sich das Verhältnis der SED zur SPD sehr widersprüchlich. Einerseits wurde die SPD noch bis Ende der 60er Jahre als spezieller Ansprechpartner — besonders in deutschlandpolitischen Fragen (Nation [S. 1154]und nationale Frage) — gesucht (z.B. „Redneraustausch“: Deutschlandpolitik der SED, X.) und nach wie vor die Aktionseinheit der Arbeiterklasse beschworen. Andererseits blieb die SPD nach Auffassung der SED wesentlich durch politischen Opportunismus gekennzeichnet, verhinderte die organisatorische Zusammenfassung der Arbeiterklasse unter Führung einer marxistisch-leninistischen Partei und vertrat zudem eine Politik des Imperialismus : „Sozialdemokraten verteidigen immer offener den staatsmonopolistischen Kapitalismus, verbinden sich mit dem auf Reformen orientierten Teil der Monopolbourgeoisie und legen Strategien zur Anpassung des staatsmonopolistischen Kapitalismus an seine neuen Existenzbedingungen vor.“ (Wörterbuch des wissenschaftlichen Kommunismus, Berlin [Ost] 1982, S. 333) (Reformismus) Nach Eintritt der SPD in das Kabinett der Großen Koalition in der Bundesrepublik 1966 wurde die Partei eine Zeitlang von der Propaganda der SED als „SP“ bezeichnet. Gleichzeitig benutzte die SED diese Polemik, um ihre Politik der Isolierung von Berlin (West) von der Bundesrepublik Deutschland propagandistisch zu unterstützen: von der „SP“ wurde die „Westberliner SP“ bzw. „Sozialdemokratische Partei Westberlins“ unterschieden. Nach Bildung des ersten Kabinetts der Kleinen Koalition in der Bundesrepublik Deutschland 1969 wandelte sich die Haltung der SED-Propagandisten gegenüber der SPD. Einerseits wurde der Ost- und Deutschlandpolitik der SPD ein „gewisser Realismus“ bescheinigt und ihre Leistungen im gesellschaftlichen Bereich wurden teilweise als den Interessen der „werktätigen Bevölkerung“ entsprechend anerkannt. Andererseits wurde und wird den „rechten Führern“ der SPD vorgeworfen, daß sie ihre Machtposition zur Aufrechterhaltung des kapitalistischen Systems mißbrauchen. Die Attraktivität der Ideen des in der SPD vertretenen Demokratischen ➝Sozialismus für einen großen Teil der DDR-Bevölkerung bis in die jüngste Zeit zwang die SED-Führung darüber hinaus zu besonderen Formen der Abgrenzung gegenüber dem Sozialdemokratismus. Diese Gründe und die Aufgabe des Gedankens von dem Fortbestand einer einheitlichen deutschen Nation durch die politische Führung der DDR seit 1970 führten dazu, daß die SPD ihre Sonderrolle unter den Parteien der Bundesrepublik Deutschland als bevorzugter Dialog- und potentieller Aktionspartner für die SED heute weitgehend verloren hat, allerdings ohne daß diese für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland das Ziel einer ihren Vorstellungen entsprechenden Aktionseinheit zwischen Kommunisten und Sozialdemokraten prinzipiell aufgegeben hätte: „Die von den Kommunisten vorgeschlagene Zusammenarbeit mit der Sozialdemokratie war und ist niemals ein taktisches Manöver. Im Gegenteil, der Kampf um die Einheit der Arbeiterbewegung ist das wichtigste und unabdingbare Prinzip ihrer Politik. Der Kampf um sie wird mit dem Ziel geführt, die Interessen der gesamten Arbeiterklasse — einschließlich der der sozialdemokratischen Werktätigen — zu verteidigen“ (Einheit der Arbeiterklasse und ideologischer Kampf, Berlin [Ost] 1981, S. 202). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1153–1154 Sowjetisches Militärtribunal (SMT) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialdemokratismus

Siehe auch: Sozialdemokratische Partei Deutschlands: 1965 1966 1969 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD): 1975 1979 SPD: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die SPD wurde 1875 in Gotha als Vereinigung der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei (nach dem Ort ihres Gründungsparteitages auch „Eisenacher“ genannte, von K. Marx und F. Engels beeinflußte Richtung der Arbeiterbewegung unter Führung von A. Bebel und W. Liebknecht) und des Allgemeinen…

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Räte im Staatsapparat (1985)

Als R. werden im Staatsapparat der DDR die ständig arbeitenden Exekutivorgane auf den unterschiedlichen Ebenen des Staatsaufbaus bezeichnet. Obwohl sie die exekutiven Funktionen wahrnehmen, sind sie gemäß der Staatslehre der DDR integraler Bestandteil der einheitlichen sozialistischen Staatsgewalt. Dieses unterscheidet sie von nach ihrer Stellung im Staatsapparat zunächst ähnlich erscheinenden „Regierungen“ oder ihnen gleichgestellten Organen mit exekutiven Aufgaben in westlichen Demokratien. Dieser prinzipielle Unterschied soll auch durch die Bezeichnung R. verdeutlicht werden. Mit ihr wird ferner versucht, eine Traditionslinie von der Pariser Commune (1871) über die russischen R. (1905 und 1917/18) für das eigene System in Anspruch zu nehmen. Im politischen Alltag haben die hauptamtlich besetzten R. mit dem ihnen unterstellten Apparat ein Übergewicht gegenüber den nur gelegentlich tagenden Wahlkörperschaften. R. existieren auf zentraler Ebene in Form des Ministerrats und auf der regionalen Ebene als Rat des Bezirks, R. des Kreises, R. der Stadt, R. des Stadtbezirks und als R. der Gemeinde. Sie werden von den jeweiligen Volksvertretungen für die Dauer einer Legislaturperiode gewählt und sind diesen gegenüber rechenschaftspflichtig. Nach dem Prinzip der „doppelten Unterstellung“ (Anleitung und Kontrolle) und gemäß dem Demokratischen Zentralismus sind sie gleichzeitig dem jeweils übergeordneten R. verantwortlich bzw. den ihnen nachgeordneten R. gegenüber weisungsberechtigt. Die örtlichen R. bestehen aus dem Vorsitzenden des R. (in kreisangehörigen Städten und Gemeinden: Bürgermeister; in kreisfreien Städten: Oberbürgermeister), einem 1. Stellvertreter, weiteren Stellvertretern, dem Sekretär und den Mitgliedern. Die Mitglieder des R. sind in der Regel Abgeordnete der Volksvertretungen. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben bilden die R. Fachorgane, die von ihnen angeleitet werden. Wiederum im Sinne der „doppelten Unterstellung“ sind diese Fachorgane daneben auch gegenüber dem jeweiligen Fachorgan des übergeordneten R. weisungsgebunden. Die R. „haben das Recht, auf der Grundlage der Rechtsvorschriften und der Beschlüsse der Volksvertretungen über alle Angelegenheiten, die ihr Territorium und seine Bürger betreffen, zu entscheiden, soweit nicht die ausschließliche Kompetenz der Volksvertretung gegeben ist“ (Wörterbuch zum sozialistischen Staat, Berlin [Ost] 1974, S. 211). Dabei haben die R. die zentralen und langfristigen Vorgaben und Auflagen der zentralen staatlichen Leitungsorgane sowie die Beschlüsse der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) bei der Durchsetzung spezifisch örtlicher Belange zu berücksichtigen. Sie können und sollen sich andererseits dafür einsetzen, daß die besonderen Interessen ihres Verantwortungsbereichs bei der Festsetzung dieser zentralen Vorgaben berücksichtigt werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1090 Rat für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rechenschaftslegung

Als R. werden im Staatsapparat der DDR die ständig arbeitenden Exekutivorgane auf den unterschiedlichen Ebenen des Staatsaufbaus bezeichnet. Obwohl sie die exekutiven Funktionen wahrnehmen, sind sie gemäß der Staatslehre der DDR integraler Bestandteil der einheitlichen sozialistischen Staatsgewalt. Dieses unterscheidet sie von nach ihrer Stellung im Staatsapparat zunächst ähnlich erscheinenden „Regierungen“ oder ihnen gleichgestellten Organen mit exekutiven Aufgaben in westlichen…

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Zivilverteidigung (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Die Z. wurde zwischen 1967 und 1970 aufgebaut. Zunächst wurden die Sanitätseinheiten und -züge des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) der DDR der Z. unterstellt und der 1958 aufgestellte Luftschutz in sie übergeleitet. 1970 wurde das Gesetz über die Zivilverteidigung in der DDR — Zivilverteidigungsgesetz (GBl. I, S. 289) verabschiedet, das u.a. die inzwischen erfolgte Integration des Katastrophenschutzes in die Z. bestätigte und die Z. als Bestandteil der Landesverteidigung definierte. Das Verteidigungsgesetz von 1978 (GBl. I, S. 377) erweiterte die Aufgaben der Z. und unterstellte sie dem Ministerium für Nationale Verteidigung, nachdem bis dahin der Vorsitzende des Ministerrates für die Z. verantwortlich war. Die Z. wird durch den Leiter der Z. der DDR (1984: Generalleutnant F. Peter) geführt; die staatlichen Leiter (Minister — außer Verteidigung, Inneres und Staatssicherheit —, Leiter anderer zentraler Organe, Vorsitzende der örtlichen Räte, Kombinatsdirektoren bzw. Betriebsleiter, Vorsitzende von Genos[S. 1558]senschaften) sind jeweils Leiter der Z. in ihrem Verantwortungsbereich. Die Vorsitzenden der örtlichen Räte haben in Fragen der Z. Weisungsrecht gegenüber den anderen Leitern sowie den Bürgern und verfügen über von Offizieren der Z. geleitete Stäbe. Die Einsatzkräfte der Z. setzen sich aus Bergungs- und Instandsetzungs-, Rettungs- und Sanitäts- sowie Versorgungs- und verschiedenen Spezialformationen zusammen. In den Einrichtungen der Z. kann der Wehrdienst geleistet werden; bei der Werbung um freiwillige Mitarbeiter werden besonders Frauen angesprochen. Eine Dienstverpflichtung ist möglich. Die Wehrdienstleistenden in der Z. unterscheiden sich nach Dienstverhältnis (Soldaten der Z., Unteroffiziere auf Zeit, Berufsunteroffiziere und -offiziere) und Dienstgrad (Soldaten, Unteroffiziersschüler, Offiziersschüler und Offiziere). Der höchste Dienstgrad ist Generaloberst der Z., die Dienstgradgruppe „Fähnriche“ (Nationale Volksarmee (NVA), IV.) gibt es in der Z. nicht. Die Ausbildung der Offiziere, auch der weiblichen, erfolgt in einem 4 jährigen Studium an dem seit 1960 bestehenden Institut der Z., das mit dem akademischen Grad eines Diplom-Ingenieurökonomen abgeschlossen wird. Aufgaben der Z. sind: der Schutz der Bevölkerung, der Volkswirtschaft, lebensnotwendiger Einrichtungen sowie kultureller Werte vor den Folgen gegnerischer Waffeneinwirkungen und den Auswirkungen von Katastrophen, das Gewährleisten von Rettungs-, Bergungs- und unaufschiebbaren Instandsetzungsarbeiten sowie das Durchführen von Maßnahmen, die dazu dienen, das staatliche, wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben aufrechtzuerhalten. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1557–1558 Zivilrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zollwesen

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Die Z. wurde zwischen 1967 und 1970 aufgebaut. Zunächst wurden die Sanitätseinheiten und -züge des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) der DDR der Z. unterstellt und der 1958 aufgestellte Luftschutz in sie übergeleitet. 1970 wurde das Gesetz über die Zivilverteidigung in der DDR — Zivilverteidigungsgesetz (GBl. I, S. 289) verabschiedet, das u.a. die inzwischen erfolgte Integration des Katastrophenschutzes in die Z. bestätigte und die Z. als Bestandteil der…

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Tierärzte (1985)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Mit der Kollektivierung der Landwirtschaft ist den T. für deren bis dahin freiberufliche Tätigkeit der Boden entzogen worden. Sie wurden in ein Staatliches Veterinärwesen überführt, dessen Aufgaben im Gesetz über das Veterinärwesen vom 20. 6. 1962 (GBl. I, S. 55–60) festgesetzt sind. Sein Aufbau ist dem System der ambulanten Versorgung im Gesundheitswesen sehr ähnlich. Die fachliche Leitung und Aufsicht liegt bei dem „Leiter des Veterinärwesens“ im Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (er muß T. sein), in den Bezirken und Kreisen beim Bezirks- bzw. Kreis-T. Tragende Einheit für die behandelnde Tätigkeit sind Staatliche Tierarztpraxen mit angestellten T., überwiegend tierärztliche Gemeinschaftspraxen, in denen durchschnittlich je 4 T. und 1 bis 2 Veterinäringenieure und Veterinärtechniker tätig sind. Ihnen obliegt die veterinärmedizinische Versorgung der landwirtschaftlichen Betriebe (Landwirtschaftliche Betriebsformen), sie werden aber auch darüber hinaus tätig. Es gibt (1982) mehr als 600 Staatliche T.-Praxen. Dafür sind T.-Bereiche abgegrenzt (Gesundheitswesen, IV.), die für je einen T.-Bereich zuständig sind. Die Zulassung zur freiberuflichen Tätigkeit ist seit 1958 gesperrt. Jedoch gibt es in den Städten noch immer „T. in eigener Niederlassung“ (Behandlung von Hunden u.a. kleinen Haustieren, Schutzimpfungen u.ä.). Ihre Zahl ist nicht bekannt. Für die veterinärhygienischen Aufgaben — Schlachttier- und Fleischkontrolle, lebensmittelhygienische Überwachung der Verarbeitungs- und Verteilungsbetriebe einschließlich Milchwirtschaft usf. — sind Veterinärhygienebereiche und -schwerpunkte sowie für besondere Aufgaben — insbesondere die Tierzucht — tierärztliche Hygienedienste gebildet, die von Hygiene-T. bzw. Chef-T. geleitet werden und unter Aufsicht der Veterinärhygiene-Inspektion (bei dem Rat jedes Bezirkes) stehen. Die untersuchungstechnischen Aufgaben werden von Veterinäruntersuchungsämtern wahrgenommen. Außerhalb dieser Gliederung stehen die Kombinate der Nahrungsgüterwirtschaft : bei jedem von ihnen ist ein Tierärztlicher Hygienedienst unter Leitung eines Tierärztlichen Direktors eingerichtet, der in den jeweiligen VEB der Nahrungsgüterwirtschaft eingegliedert ist und dem Direktor des Betriebes untersteht. Die Überwachung der Lebensmittel tierischer Herkunft (Fleisch und Fleischwaren, Milch und Milchprodukte) in Vertrieb und Verarbeitung (Handel, Gaststätten, Betriebsküchen usf.) liegt in jedem Land- und Stadtkreis bei der Veterinärhygiene-Inspektion. Die Ausbildung der T. und des Mittleren veterinärmedizinischen Personals ist analog der der entsprechenden medizinischen Berufsgruppen geordnet (Gesundheitswesen, V.). Die Ausbildung der T. ist auf die Universitäten Berlin (Ost) und Leipzig beschränkt. Sie dauert 5 Jahre. Vor der Approbation als T. ist eine einjährige Pflichtassistentenzeit zu durchlaufen (AO) über die Approbation als T. vom 3. 7. 1974 (GBl. I, S. 336–340). In einem kombinierten Direkt- und Fernstudium können T. sich zu Fach-T. qualifizieren. Ausgewiesen sind die Fachgebiete Staatsveterinärkunde/Rind-, Schweine-, Schaf-, Geflügelproduktion/Hygiene der Nahrungsgüterwirtschaft/Klein-, Versuchs- und Zootiere/Laboratoriumsdiagnostik. Bestand (1982) 1550 Fach-T. von insgesamt 4.750 T. Veterinäringenieure und Veterinärtechniker (als „Mittleres veterinärmedizinisches Personal“) werden in 3jährigen Lehrgängen an den Veterinärschulen in Rostock und in Beichlingen ausgebildet (vgl. dazu „Mittleres medizinisches Personal“: Gesundheitswesen, VI., B.) Bestand (1982) 3.400. Veterinärmedizinische Forschung und Fortbildung liegen bei den Hochschulinstituten, bei der Wissenschaftlichen Gesellschaft für Veterinärmedizin der DDR und der Agrarwiss. Gesellschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1358 Theologenausbildung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Titel

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Mit der Kollektivierung der Landwirtschaft ist den T. für deren bis dahin freiberufliche Tätigkeit der Boden entzogen worden. Sie wurden in ein Staatliches Veterinärwesen überführt, dessen Aufgaben im Gesetz über das Veterinärwesen vom 20. 6. 1962 (GBl. I, S. 55–60) festgesetzt sind. Sein Aufbau ist dem System der ambulanten Versorgung im Gesundheitswesen sehr ähnlich. Die fachliche Leitung und Aufsicht liegt bei dem…

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Apotheken (1985)

Siehe auch: Apotheken: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Apothekenreform: 1953 1954 1956 Alle A. sind 1949 durch VO der Deutschen Wirtschaftskommission (DWK) enteignet worden. Die Apotheker blieben für ihre Person berechtigt, ihren Betrieb weiterzuführen, nicht jedoch, ihn an andere (Erben, Pächter) zu übertragen. Nach der „A.-Ordnung“ von 1958 sind A. grundsätzlich staatliche Einrichtungen; Inhaber älterer Betriebsrechte haben die „Staatliche Befugnis zum Betrieb der A.“ erhalten, die zurückgenommen werden kann und als Übergangsregelung zu verstehen ist. A. werden als „öffentliche A.“ vom Rat des Kreises betrieben, können aber verpachtet sein; sie können Arzneimittelausgabestellen als Nebenstellen führen, um Industriebetriebe, Einrichtungen des Gesundheitswesens und verkehrsmäßig wenig erschlossene Gebiete zu versorgen. Daneben gibt es als „nicht öffentliche A.“ Krankenhaus-A. und Tierärztliche A., außerdem die A. der bewaffneten Organe. Die A. sind zwar in der Regel kleine Einzelbetriebe, werden jedoch in jedem Kreis zentral von einem Kreis-Apotheker „angeleitet“; in vielen Kreisen und in allen größeren Städten sind Buchhaltung, Rezeptabrechnung und oft auch Lagerhaltung und Belieferung in einer „Zentrale für Pharmazie und Medizintechnik“ unter Leitung des Kreis-Apothekers als „Direktor für Pharmazie“ bei der Abt. Gesundheits- und Sozialwesen des Rates des Kreises bzw. der Stadt zusammengefaßt und Spezialaufgaben (Rezeptur, Defektur) auf die A. einer Stadt verteilt. Damit soll der Lagerbestand klein gehalten und das Personal im Sinne der „sozialistischen Rationalisierung“ spezialisiert beschäftigt werden. Rezeptur und eigene Arzneimittelherstellung als Fertigpräparate machen je 5 v.H. des Arzneimittelumsatzes aus, industrielle Präparate stellen 90 v.H. Der Verkauf von Arzneimitteln auf Kosten der Einzelverbraucher hat einen Umsatzanteil von nur 7 v.H.; 70 v.H. des gesamten Arzneimittelumsatzes gehen zu Lasten der Sozialversicherung, 23 v.H. werden an Einrichtungen des Gesundheitswesens geliefert. — Die Belieferung der A. geschieht durch (10) bezirkliche Versorgungsdepots über (61) Versorgungslager des Staatlichen Versorgungskontors (Arzneimittelversorgung). Anfang 1983 gab es 1939 öffentliche A. Davon wurden 1907 als Staatliche A., 9 als verpachtete Staatliche A., 23 als nichtstaatliche A. geführt. Die von selbständigen Apothekern geführten A. machen also 1,7 v.H. aus; 1950 waren noch 39,5 v.H. der A. in Privatbesitz und 38,1 v.H. zwar enteignet, aber an die früheren Eigentümer verpachtet, und nur 22,4 v.H. wurden als staatliche A. geführt. Die bisherigen Arzneimittelausgabestellen (Zweigstellen von A. — 1979 noch 465) werden entweder durch Voll-A. ersetzt oder zu solchen ausgebaut. Auf 8.613 Einwohner kommt eine öffentliche A. oder Ausgabestelle. Daneben bestehen 36 Krankenhaus-A. „Leitstelle“ für die angewandte Pharmazie ist das Institut für A.-Wesen (IFAP) in Berlin (Ost), das 1964 errichtet wurde. Diesem obliegt die Entwicklung von Technologie, Qualitätsprüfung, Organisation und Betriebswesen der A. sowie die Fortbildung des Personals. Zu seinem Bereich Pharmazie ist 1975 ein Bereich Medizintechnik hinzugekommen. Leiter (1983): Dipl. oec. Hans Buthut. Das Institut untersteht dem Ministerium für Gesundheitswesen. [S. 51]Die Arbeit in den A. ist stark von den Apothekern mit Hochschulabschluß hin zu mittleren medizinischen Kräften (Berufe mit Fachschulausbildung: A.-Assistenten für den A.-Betrieb, Pharmazie-Ingenieuren für die Herstellung von Arzneimitteln) und A.-Facharbeitern (mit Lehrausbildung — früher A.-Helfer) verlagert worden. Aufgabe des Apothekers ist die Leitung der A. und die Anleitung und Überwachung des in der A. beschäftigten Personals. Bestand (Anfang 1983): 3.564 Apotheker einschl. derjenigen in Industrie und Großvertrieb. 1974 ist für die Apotheker eine „Qualifizierung“ eingeführt worden; seitdem gibt es Fachapotheker für Arzneimittelversorgung, für Arzneimittelkontrolle und für Arzneimitteltechnologie (Bestand 1983: 645; 256; 180). Sie arbeiten in der industriellen Fertigung und im Großvertrieb. Das mittlere medizinische Personal in den A. erhält — nach Abschluß der zehnklassigen Oberschule — seine (3jährige) Fachausbildung auf der Pharmazieschule in Leipzig (Ausbildungskapazität rd. 1800 Studenten, davon nur 600 im Direktstudium). Bestand (1983): 6.880 einschl. Pharmaingenieuren in der Industrie. A.-Facharbeiter durchlaufen eine 2jährige Lehrausbildung; sie können nach Bewährung in der Berufstätigkeit durch Weiterbildung in berufsbegleitendem Fernstudium zum A.-Assistenten oder Pharmazie-Ingenieur aufsteigen. Bestand an A.-Facharbeitern 1983: 6.630. Gesundheitswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 50–51 Antisemitismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Apparat

Siehe auch: Apotheken: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Apothekenreform: 1953 1954 1956 Alle A. sind 1949 durch VO der Deutschen Wirtschaftskommission (DWK) enteignet worden. Die Apotheker blieben für ihre Person berechtigt, ihren Betrieb weiterzuführen, nicht jedoch, ihn an andere (Erben, Pächter) zu übertragen. Nach der „A.-Ordnung“ von 1958 sind A. grundsätzlich staatliche Einrichtungen; Inhaber älterer Betriebsrechte haben die „Staatliche Befugnis zum…

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Leistungsprinzip (1985)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das L. „Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seiner Leistung“ gilt im Historischen Materialismus als eines der spezifischen Merkmale der sozialistischen Gesellschaftsformation. Es entspricht den Vorstellungen, die Karl Marx in der „Kritik des Gothaer Programms“ zum Fortbestehen des Prinzips der äquivalenten Verteilung des Arbeitsertrags in der ersten, noch mit den „Muttermalen der alten Gesellschaft“ behafteten Phase des Kommunismus entwickelt hat (Marx/Engels, Werke, Bd. 19, S. 18 ff.). Das L. besagt, daß auf der Grundlage sozial gleicher Stellung der Gesellschaftsmitglieder zu den Produktionsmitteln ein differenzierter Anteil der einzelnen an der Einkommensbildung gewährleistet werden muß. In dem Maße, in dem in der DDR gegenwärtig das L. zur Begründung sozialer Differenzierungen herangezogen wird, wird die Erreichung sozialer Gleichheit in Produktion, Distribution und Konsumtion auf eine spätere, kommunistische Phase verschoben. Das L. ist in der Verfassung der DDR von 1968 — ebenso i. d. F. von 1974 — an prominenter Stelle (Art. 2 Abs. 3) als eine der gesellschaftspolitischen Leitvorstellungen normiert und in nachfolgenden Artikeln spezifiziert worden (Art. 24, 26). Besondere Bedeutung kommt dem L. für die Gestaltung der Lohnpolitik zu. Wie ähnlich bereits im Gesetzbuch der Arbeit aus dem Jahr 1961 (GBl. I, S. 27) bestimmt das Arbeitsgesetzbuch (AGB) der DDR aus dem Jahr 1977 (GBl. I, S. 185) als Grundsatz: „Das Arbeitsrecht trägt zur konsequenten Verwirklichung des Prinzips ‚Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seiner Leistung‘ bei. Es sichert, daß den Werktätigen Lohn nach Qualität und Quantität der Arbeit gezahlt wird und daß Mann und Frau, Erwachsene und Jugendliche bei gleicher Arbeitsleistung gleichen Lohn erhalten.“ (Art. 2 Abs. 3) Auch das Zivilrecht hat gemäß dem neuen Zivilgesetzbuch vom 19. 6. 1975 das L. zu gewährleisten. Es ist so anzuwenden, daß die „Leistung des Bürgers für die sozialistische Gesellschaft Grundlage ist für seinen Anteil am gesellschaftlichen Reichtum“ (§ 3) (GBl. I, S. 465). In der Praxis ergeben sich Probleme der Leistungsbewertung nicht nur bei der qualitativen Messung von Arbeit, sondern in der Planwirtschaft der DDR auch daraus, daß neben der Sachkompetenz auch Loyalität und parteiliches Verhalten der Beschäftigten bewertet werden sollen. Die solcher Art nach Leistung differenzierte Entlohnung und Prämierung dient als wichtigstes Instrument zur Steigerung der Arbeitsproduktivität. Allerdings erstreckt sich die Materielle Interessiertheit der Beschäftigten neben dem Einkommen auch auf die Arbeits- und Lebensbedingungen, so daß kaum zu ermitteln ist, welche Anreizwirkungen tatsächlich auf die Steigerung der Arbeitsproduktivität ausgehen. Unterschiede im Inhalt und in der Intensität der Arbeit beeinflussen über unterschiedliche Einkommensbildung das Konsumverhalten und darüber hinaus die Sozialstruktur. Lohnformen und Lohnsystem. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 828 Leistungsfonds A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Leistungsverordnung

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das L. „Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seiner Leistung“ gilt im Historischen Materialismus als eines der spezifischen Merkmale der sozialistischen Gesellschaftsformation. Es entspricht den Vorstellungen, die Karl Marx in der „Kritik des Gothaer Programms“ zum Fortbestehen des Prinzips der äquivalenten Verteilung des Arbeitsertrags in der ersten, noch mit den „Muttermalen der alten Gesellschaft“…

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Agrarflug (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Der Begriff A. umfaßt den Einsatz von Flugzeugen zur Durchführung von Düngungs-, Pflanzenschutz- und sonstigen Arbeiten in der Landwirtschaft, Forst- und Holzwirtschaft und Wasserwirtschaft (sonstige Arbeiten dienen der Aussaat landwirtschaftlicher Kulturen oder deren Entlaubung, zur Samengewinnung, dem Gewässerschutz, der Waldbrandbekämpfung, der Luftbildtechnik usw.). Seit der Einführung aviotechnischer und aviochemischer Verfahren im Jahr 1957 hat die A.-Leistung in der DDR relativ und absolut ständig zugenommen. Bis zum Jahr 1985 soll die pro Jahr beflogene Fläche auf rd. 6,0 Mill. ha erweitert werden. Gemessen an der pro Jahr beflogenen Fläche nimmt die DDR in der Rangfolge der europäischen Staaten hinter der Sowjetunion und Bulgarien die 3. Position ein. Setzt man die beflogene Fläche ins Verhältnis zur vorhandenen Nutzfläche, so steht die DDR in Europa (einschließlich der UdSSR) an 1. Stelle. (In der Bundesrepublik Deutschland werden jährlich rd. 40.000 ha LN bezogen.) Die bisher erzielte und künftig geplante Zunahme der Flächenleistung ist ein Ergebnis der Erweiterung des Flugzeugparkes, der Erhöhung der technischen Leistungsfähigkeit der Maschinen und der mehrfachen Rationalisierung der Einsatzorganisation. [S. 10] Rund 10 Jahre nach Aufnahme des Flugbetriebes (1966) setzte die DDR bereits 66 Maschinen ein. Die Anzahl wurde kontinuierlich erhöht; sie erreichte 1970 mehr als 100 und sollte bis 1975 auf 200 Maschinen anwachsen. Dieses Ziel wurde jedoch zunächst nicht weiter verfolgt, nachdem seit 1973 zunehmend Maschinen der sowjetischen, vereinzelt auch der polnischen A.-Gesellschaft zur Brechung der Arbeitsspitzen (N-Spätdüngung bei Getreide) herangezogen werden. Die Anzahl der eingesetzten ausländischen Maschinen stieg von 5 (1973 und 1974) auf 20 (1975) und erreichte in den Jahren 1977 und 1983 59 bzw. 63. Gleichzeitig setzte die DDR rd. 210 eigene Maschinen, darunter 15 Hubschrauber des sowjetischen Typs Kamov ein. Im übrigen sind ausschließlich Starrflügler folgender Typen im Gebrauch: L 60 (Brigadyr), Omnipol ČSSR; AN-2, Antonow, SU, Doppeldecker; Z. 37 (Czmelak), Omnipol ČSSR, Tiefdecker; PLZ-106, Delta-Mielex, Polen, Tiefdecker (ab 1980 eingeführt). Die Einführung des A.-Wesens ist vorrangig struktur- und produktionspolitisch bedingt. Wirtschaftliche Vorteile, die anfangs unterstellt bzw. erwartet wurden, konnten dagegen bisher nicht verzeichnet werden. Der strukturpolitische Effekt ergab sich insbesondere während der Endphase der Kollektivierung (Agrarpolitik) in den Jahren 1958–1960. Das Agrarflugzeug diente als eindrucksvolles Demonstrationsobjekt für die Möglichkeiten einer großflächigen Wirtschaftsweise. Später wurden die Preise für die Behandlung von Flächen unter 50 ha mit Zuschlägen und von Flächen mit mehr als 75 ha mit Abschlägen differenziert, um Flächen- und Betriebszusammenlegungen zu fördern. Schließlich ist die seit 1970 zu verzeichnende Verdoppelung der beflogenen Fläche eng an die Ausgliederung aller agrochemischen Arbeiten aus den Pflanzenbaubetrieben und deren Wahrnehmung durch die hierfür eingerichteten Spezialbetriebe Agro-Chemische Zentren (ACZ) gebunden (Landwirtschaftliche Betriebsformen). Die produktionspolitischen Aspekte des A.-Wesens ergeben sich daraus, daß Mehrerträge erwartet werden, weil als Folge der hohen Flächenleistung der Flugzeuge die Arbeiten u. U. termingerechter durchgeführt werden, die Unabhängigkeit der Flugzeuge von der Exposition und dem Zustand der Flächen aviochemische Arbeiten auch dann erlaubt, wenn der Einsatz von Bodengeräten nicht möglich ist, schließlich die beim Einsatz von Bodengeräten unvermeidbaren Pflanzenschäden unterbleiben. Insofern kann der Einsatz von Agrarflugzeugen als Maßnahme zur Intensivierung der Agrarproduktion bezeichnet werden. Die mit dem A. verbundenen Kosten werden ungeachtet des bisher nicht nachweisbaren Mehrertrages von den Landwirtschaftsbetrieben nur etwa in dem gleichen Umfang getragen, wie er beim Einsatz von Bodengeräten entstehen würde. (Andernfalls entfiele jeder Anreiz zum Flugzeugeinsatz.) Diese Regelung hat zur Folge, daß die staatlichen Subventionsleistungen für den A. ständig steigen. Diese betragen gegenwärtig (1982) in der Stickstoffdüngung je nach Aufwandmenge und Einsatzgebiet ca. 50 bis 80 v.H. der Gesamtkosten. Bei der Ausbringung sonstiger Mineraldünger werden ca. 43 bis 79 v.H., bei Pflanzenschutzarbeiten ca. 20 bis 60 v.H. und bei der Getreideaussaat ca. 43 bis 63 v.H. der Gesamtkosten durch Subventionen gedeckt. Die Kosten je ha beflogene Fläche ergeben sich einerseits aus den Kosten pro Flugstunde und andererseits aus der Flächenleistung pro Flugstunde. Beide Kostenfaktoren mußten zwangsläufig zu Interessengegensätzen führen, solange der Flugzeughalter (Betrieb Agrarflug der Interflug) und die Flugzeugnutzer (Pflanzenbaubetriebe) nicht identisch sind. Zur Aufhebung der Interessengegensätze wurde ab 1973 das Chartersystem eingeführt. Die Flugzeuge wurden den ACZ mit der Auflage übergeben, sie mindestens 530 Flugstunden (Fh) pro Jahr produktiv einzusetzen. Die durchschnittliche Flugleistung konnte auf diese Weise von 460 Fh/Jahr im Jahr 1970 auf 540 Fh im Jahr 1975 erhöht werden. Im Jahr 1977 sind 565 Fh pro Flugzeug geflogen worden. Für 1982 wurden 650 Fh angestrebt. Eine Auslastung in diesem Umfang ist jedoch nur möglich, wenn die Flugzeuge auch zu Arbeiten herangezogen werden, die mit Bodengeräten beträchtlich billiger erledigt werden können. Bisher wurden mit 156 ACZ langfristige Charterverträge für 1–3 Flugzeuge abgeschlossen. Der Flugzeugeinsatz soll weiter rationalisiert werden durch ein optimales Netz von Arbeitsflugplätzen, den Bau von Flugzeughallen (für Wartungsarbeiten) in den ACZ, durch den Schichteinsatz während der Getreidedüngung und durch die Verringerung der Beladezeit. Für das A.-Wesen bestehen folgende Leitungsorgane: 1. Zentrale Leitung des Betriebs Agrarflug Berlin-Schönefeld; sie unterhält Stabsabteilungen für Fragen der Ökonomie, für die technische Leitung, für die Produktionsleitung und den Flugbetrieb und für die Anleitung der Produktionsbereiche. Sie wird beraten durch eine beim Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN) gebildete „Ständige Arbeitsgruppe Agrarflug“, der Vertreter der Ministerien für Chemische Industrie und Verkehrswesen sowie der Institute für Düngungsforschung und Pflanzenschutzforschung der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften angehören (Agrarwissenschaften, 2. a). 2. Die 4 Produktionsbereiche wurden aus den früheren Flugstützpunkten entwickelt. Sie haben die Instandhaltung der Maschinen einschließlich der Ersatzteilversorgung und der Treibstoffversorgung zu gewährleisten. Sie sind für die Erfüllung der Produktionspläne (Organisation der Produktion, Vertragsgestaltung und -kontrolle) verantwortlich und leiten die seit 1976 eingerichteten Bezirksstaffeln an. 3. Die Bezirksstaffeln umfassen je nach befliegbarer Nutzfläche 10–20 Maschinen. Bei den Bezirken sind Arbeitsgruppen eingerichtet, die den Produktionsleitern für Land- und Nahrungsgüterwirtschaft bei den Räten der Bezirke Entscheidungshilfe leisten sollen. Für den Einsatz der Maschinen und des Flugpersonals gelten strenge Sicherheits- und Gesundheitsschutzbe[S. 11]stimmungen. Da die Zahl der Starts und Landungen pro Tag, Woche und Monat begrenzt ist, wird die Besetzung jeder Maschine mit 2 Besatzungen angestrebt. Die Ausbildung von Agrar-Ingenieuren zu Piloten erfolgt an der Betriebs-Akademie Leipzig-Mockau in 12monatigen Lehrgängen. Jährlich werden 30–40 Piloten ausgebildet. Mehr als 80 v.H. des fliegenden Personals besaßen 1980 eine landwirtschaftliche Fach- oder Hochschulbildung. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 9–11 Agnostizismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Agrar-Industrie-Komplex (AIK)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Der Begriff A. umfaßt den Einsatz von Flugzeugen zur Durchführung von Düngungs-, Pflanzenschutz- und sonstigen Arbeiten in der Landwirtschaft, Forst- und Holzwirtschaft und Wasserwirtschaft (sonstige Arbeiten dienen der Aussaat landwirtschaftlicher Kulturen oder deren Entlaubung, zur Samengewinnung, dem Gewässerschutz, der Waldbrandbekämpfung, der Luftbildtechnik usw.). Seit der Einführung aviotechnischer und aviochemischer Verfahren im Jahr 1957 hat die…

DDR A-Z 1985

Organisationswissenschaft (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1. Organisationsbegriff. Der Begriff „Organisation“ bezeichnet in der DDR im weitesten Sinne eine zielgerichtete Ordnung des Ablaufes von Prozessen sowie den Aufbau von Systemen in Abhängigkeit von den Produktionsverhältnissen und dem Entwicklungsstand der Produktivkräfte. Organisation als Ausdruck einer organisierenden Tätigkeit entwickelt und stellt (als Ergebnis dieser Organisationstätigkeit) eine Ordnung her, in der Stellung, Funktion und Beziehungen der Teilelemente eines Systems sowie die Art und Weise ihres rationellen Zusammenwirkens mit dem Ziel optimaler Ergebnisse fixiert werden. 2. Geschichte. Die wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Praxis in der DDR wurde bis zum heutigen Zeitpunkt entscheidend von der jeweiligen Gesellschafts- und Wirtschaftspolitik geprägt. Demzufolge lassen sich für den Komplex „Organisation“ und dessen wissenschaftliche Durchdringung im Rahmen einer betrieblichen Organisationslehre bzw. O. verschiedene Entwicklungskonzeptionen und Ausprägungsformen feststellen. Ende der 40er Jahre vollzog sich in der DDR zunächst eine Distanzierung von den Konzepten der „bürgerlichen“ Organisationslehre. Bei der Lösung betrieblicher Organisationsprobleme begann man sich hauptsächlich an den in der Sowjetunion zu Fragen der Organisation entwickelten Gedanken zu orientieren, ohne jedoch auf die bestehenden Organisationsprinzipien der abgelehn[S. 958]ten bürgerlichen Organisationslehre zu verzichten. So sahen erste Bestrebungen vor, an die Stelle der „bürgerlichen“ O. nunmehr eine „Lehre von der Organisation und den Funktionen der volkseigenen Betriebe und den Vereinigungen Volkseigener Betriebe“ zu setzen. Hinsichtlich der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung mit Fragen der Organisation gingen entscheidende Impulse von der Kammer der Technik (KDT) aus. Unter ihrer Leitung wurde schließlich 1959 eine der ersten bedeutenden Organisationslehren „Grundfragen der Betriebsorganisation“ veröffentlicht. Im Mittelpunkt dieser Organisationslehre standen Grundsätze und Prinzipien, die auch heute noch bestimmend sind. Als Ausgangspunkt und Grundlage der O. wurde das gesellschaftliche Eigentum an den Produktionsmitteln hervorgehoben. Herausgestellt wurden u.a. ferner das Prinzip der Einheit von politischer und wirtschaftlicher Leitung, das Prinzip des Demokratischen Zentralismus sowie das Prinzip der Einzelleitung und der persönlichen Verantwortung. Beeinflußt wurde die weitere Entwicklung von der in der UdSSR Mitte der 60er Jahre geführten Diskussion um die Herausbildung neuer Methoden der Wirtschaftsführung. Diese richtete sich auf die Schaffung der organisatorischen, methodologischen und rechtlichen Grundlagen der Leitung der Produktion nach den Prinzipien der vorgesehenen Wirtschaftsreformen. Dabei ging es sowohl um die Entwicklung eines neuen Wirtschaftsmechanismus, d.h. eines neuen Systems der Wirtschaftsleitung, als auch vordringlich um die Verwirklichung der für dessen Einführung notwendigen Voraussetzungen. Die in der UdSSR geäußerte Forderung, eine „Wissenschaft von der Leitung“ zu entwickeln, blieb daher auch in der DDR nicht ohne Resonanz. Die mit der Einführung des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) der Planung und Leitung der Volkswirtschaft (1963) ausgelösten Veränderungen und Neuorientierungen setzten auch für die Herausbildung einer Organisationslehre oder O., in der Phase des NÖS auch als „wissenschaftliche Führungstätigkeit“ bezeichnet, neue Maßstäbe. Im Rahmen der geforderten wissenschaftlich begründeten Führungstätigkeit wurde insbesondere die Anwendung „moderner“ Methoden und Techniken als Instrumente einer effektiveren Leitung und Organisation propagiert. Man hatte die Notwendigkeit erkannt, über den Rahmen der herkömmlichen betrieblichen Organisationslehre hinaus, neue Fragestellungen zu beantworten. Diese neuen Fragestellungen ergaben sich einerseits aus unmittelbar praktischen Bedürfnissen einer umfassend geplanten Rationalisierung der Produktionsprozesse und Leitungsarbeiten auf der Grundlage der Datenverarbeitungstechnik und andererseits aus dem erkannten Zwang zu einer mehr interdisziplinären Lösung von Organisationsproblemen durch Berücksichtigung anderer Wissenschaftsdisziplinen wie der Kybernetik oder der Operationsforschung. Mit der Verkündung des Ökonomischen Systems des Sozialismus (ÖSS) auf dem VII. Parteitag der SED (1967) erhöhten sich erneut die Anforderungen an die Wirtschaftswissenschaften. Es kam zur Schaffung einer Sozialistischen Betriebswirtschaftslehre; zugleich erhielt die O. neue Anregungen. Von Ulbricht wurde zunächst zur Bezeichnung des Wissenschaftskomplexes „Organisation“ die marxistisch-leninistische O. (MLO) proklamiert. Der Ausdruck „marxistisch-leninistisch“ war nicht lediglich als Attribut gedacht, sondern sollte Zielsetzung, Wesen, ideologische Position, historische Wurzeln und methodologische Grundlagen einer mit der sozialistischen Gesellschaft verbundenen Organisation bestimmen. Allgemein wurde die MLO als die Wissenschaft von der rationellen Organisation gesellschaftlicher Prozesse bei der Gestaltung des „entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus“ definiert (Aufbau des Sozialismus). Um die ihr gestellten Aufgaben lösen zu können, bediente sich die MLO der Modelle der Operationsforschung, der ökonomischen Kybernetik, der System- und Informationstheorie, der systematischen Heuristik, der Psychologie, der Soziologie, der Pädagogik sowie schließlich der Elektronischen ➝Datenverarbeitung (EDV) und Bürotechnik. Die MLO wurde in den Jahren zwischen dem VII. und VIII. Parteitag der SED (1971) stark gefördert. Für sie errichtete man eigens eine „Akademie für marxistisch-leninistische Organisationswissenschaft“ bei der AdW, die nach dem VIII. Parteitag jedoch wieder aufgelöst wurde. Betriebliche Organisationsmaßnahmen, die Ausbildung betrieblicher Organisatoren sowie die breite literarische Behandlung praktischer und theoretischer Organisationsfragen wurden ausnahmslos unter dem Leitbegriff MLO geführt. Mit der vom VIII. Parteitag der SED gebilligten Modifikation des volkswirtschaftlichen Leitungs- und Planungssystems wurden neue Prioritäten gesetzt. Es begann ein verstärkter Prozeß der Rezeption und Adaption sowjetischer Erfahrungen und Erkenntnisse. Daneben war es auch Sinn der Beschlüsse dieses Parteitages, „einer unnötigen Verkomplizierung und Kybernetisierung der Planung“ entschieden zu begegnen. Den vorgegebenen Leitlinien folgend, nahm die Bedeutung einzelner Wissenschaften, wie z.B. der ökonomischen Kybernetik, der Systemtheorie und der MLO, ab. Demgegenüber gewannen Leitungsprobleme und deren Behandlung im Rahmen der sog. Leitungswissenschaft zunehmend an Bedeutung. So verwundert es nicht, daß unmittelbar nach dem VIII. Parteitag jedwede Erwähnungen der MLO fehlten. Spätere Hinweise auf die MLO machten dann deutlich, daß diese Wissenschaftsdisziplin im Zuge der beschlossenen Umstrukturierung der Wirtschaftswissenschaften aufgelöst worden war. Statt der MLO wurde die Wissenschaft der sozialistischen Leitung propagiert, weil „die eigentliche Aufgabe in der Leitung besteht, die die Organisation der Arbeit mit einschließt, die sämtliche Seiten der Führungstätigkeit umfaßt“. Damit sollte der bisherigen Praxis einer Höherbewertung von Organisations- gegenüber Leitungsproblemen entgegengewirkt werden. Infolge dieser Veränderungen erhielt der Komplex „Organisation“ einen anderen Stellenwert innerhalb des neuen wirtschaftswissenschaftlichen Konzeptes der DDR. [S. 959]3. Zur gegenwärtigen Wissenschaftskonzeption. Sämtliche Organisationsprobleme werden nicht mehr im Rahmen einer speziellen O. behandelt. Die theoretische und praktische Auseinandersetzung mit Fragen der Organisation wurde nunmehr zum Gegenstand sowohl der Sozialistischen Leitungswissenschaft als auch der Sozialistischen Wirtschaftsführung. Daneben befaßt sich die Wissenschaft von der Leitung der sozialistischen Wirtschaft u.a. mit der Organisation als Leitungsfunktion. Spezielle betriebliche Probleme der Organisation werden darüber hinaus von der Sozialistischen Betriebswirtschaftslehre behandelt. 4. Teilbereiche der Organisation. Im Zeitverlauf haben sich bestimmte Teilbereiche der Organisation herausgebildet. Es sind das: die Sozialistische Wirtschaftsorganisation, die Wissenschaftsorganisation, die Leitungsorganisation sowie die Betriebsorganisation. a) Zur Wirtschaftsorganisation. Sie umfaßt „die gesellschaftliche Organisation der Produktion, die in der Spezialisierung, Kooperation, Konzentration und Kombination der Produktion zum Ausdruck kommt, sowie die damit in Wechselbeziehung stehende Gestaltung der Organisationsformen in der sozialistischen Wirtschaft“ (G. Kuciak: „Wirtschaftsorganisatorische Grundlagen des volkswirtschaftlichen Leitungssystems“, in: Wirtschaftswissenschaft Nr. 11/1980, S. 1371). Ziel der Wirtschaftsorganisation soll es sein, durch eine Vielzahl von Maßnahmen eine effektivste Organisation des volkswirtschaftlichen Prozesses der Reproduktion herauszubilden. Als Schwerpunkte gelten dabei u.a. die Gestaltung einer optimalen Struktur der Bereiche und Zweige der Volkswirtschaft, die rationelle Gestaltung der Kooperation zwischen den Betrieben, Kombinaten und Territorien sowie die Optimierung von Arbeitsteilung und Kooperation innerhalb der Betriebe und Kombinate (Betriebsformen und Kooperation). b) Zur Wissenschaftsorganisation. Die Wissenschaftsorganisation befaßt sich mit der Organisation des planmäßigen kollektiven Zusammenwirkens wissenschaftlich-schöpferischer Menschen, um „hohe wissenschaftlich-technische Leistungen zu erbringen und deren möglichst schnelle Nutzung im Produktionsprozeß zu realisieren“. Der Schwerpunkt einer sozialistischen Wissenschaftsorganisation wird in der engen Verbindung von Wissenschaft und Produktion gesehen. Ziel ist es, durch die Anwendung von Leitungs- und Planungsmethoden die Organisation der wissenschaftlich-technischen Arbeit und deren wirksame Verbindung mit der materiellen Produktion, den wissenschaftlich-technischen Vorlauf, effektiv zu gestalten. Grundlage der Wissenschaftsorganisation sind die im „Plan Wissenschaft und Technik“ vorgegebenen technisch-ökonomischen und wissenschaftlich-technischen Ziele, Aufgaben und Maßnahmen. Sie berücksichtigt darüber hinaus das „Programm der Neuerer“, die „Vorgaben der Messe der Meister von Morgen (MMM)“ und die Arbeitsergebnisse der Kammer der Technik. Daneben erwachsen der Wissenschaftsorganisation im Rahmen der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit der Mitgliedsländer des RGW zunehmend neue Aufgaben (Forschung). Leitungsorganisation. Die Leitungsorganisation umfaßt die Gesamtheit der organisatorischen Prinzipien, Aufgaben und Verfahren zur Sicherung einer planmäßigen und rationellen Leitung aller Phasen des Produktionsprozesses. Sie verfolgt die zweckmäßigste Gestaltung sowohl der Leitungsprozesse als auch der Struktur des Leitungssystems und schließt die Organisation von Verwaltungsarbeiten ein. Dabei beschäftigt sie sich mit den Beziehungen zwischen den Leitungssubjekten (staatliche und nichtstaatliche Organe) und den Leitungsobjekten (z.B. Betriebe, Kombinate, Industriezweige usw.), den Leitungsmethoden und den Leitungstechniken (z.B. Organisationsmittel wie Büromaschinen, elektronische Datenverarbeitungsanlagen und deren Einsatz) (Betriebsformen und Kooperation). Die Leitungsorganisation steht in enger Verbindung mit der Wirtschafts- und Wissenschaftsorganisation. So beeinflußt z.B. die Weiterentwicklung der Leitungsorganisation eine Vervollkommnung der Wirtschafts- und Wissenschaftsorganisation. Gemeinsamer Inhalt der Wirtschafts-, Wissenschafts- und Leitungsorganisation ist die rationelle Gestaltung der Vergesellschaftung der Arbeit und insbesondere die Leitung der jeweiligen Arbeitsprozesse. Bei der Nutzung der Produktivität „Organisation“ auf betrieblicher Ebene haben Wissenschafts-, Wirtschafts- und Leitungsorganisation zunehmend an Bedeutung gewonnen. Sie beeinflussen die Ausprägung der allgemeinen Betriebsorganisation und sind zugleich spezifische Formen innerbetrieblicher organisatorischer Tätigkeit. d) Betriebsorganisation. Als Betriebsorganisation wird in der DDR das organisierte kooperative und kollektive Zusammenwirken der Arbeitskräfte im Betrieb bezeichnet. Betriebsorganisation zielt auf ein reibungsloses und rationelles Zusammenwirken aller Elemente des betrieblichen Produktionsprozesses (Arbeitskräfte, Arbeitsmittel, Arbeitsgegenstände) ab. Sie soll ferner Reserven für die sozialistische Rationalisierung erschließen und diese volkswirtschaftlich nutzbar machen. Um diese Ziele zu erreichen, bedient sie sich im wesentlichen einzelner Elemente der zuvor genannten Organisationsbereiche — insbesondere der Wissenschaftsorganisation und der Leitungsorganisation. Betriebsorganisation umfaßt den Aufbau und den Ablauf des Betriebsprozesses. Im einzelnen handelt es sich hierbei um die Gestaltung: aa) der Einsatzfaktoren (Sach-, Arbeits- und Finanzstruktur), um die Leistungsbereitschaft des Betriebes sicherzustellen; bb) des Fertigungsablaufes (Beschaffung, Produktionsvorbereitung einschl. der Forschung und Entwicklung, Fertigung, Absatz) und cc) der formalen Prozesse (Leitung und Planung, Information und Kommunikation, Organisation und Kontrolle). Zentraler Inhalt der Betriebsorganisation ist die Leitungsorganisation. In ihrer speziellen Anwendung auf die Betriebsorganisation umfaßt sie: 1) die organisatorische Sicherung der Teilnahme der Werktätigen an den Leitungsprozessen; [S. 960]2) die Organisation der Entscheidungen sowie der Informationsbeziehungen und 3) die Organisationsstruktur der Leitungsorgane. Im Rahmen der Organisation der Entscheidungen und der Informationsbeziehungen hat die Leitungsorganisation auf der Grundlage der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) und unter Berücksichtigung der Operationsforschung sowie der ökonomischen Kybernetik automatisierte Leistungssysteme zu entwickeln. Die gegenwärtig verbindliche Leitungsstruktur eines Industriebetriebes weist verschiedene Leitungsebenen auf. Der Betriebsstruktur liegt das „Linie-Stab-System“ zugrunde. Dieser Begriff macht deutlich, daß für jeden Verantwortungs- und Arbeitsbereich ein Leiter mit voller Verantwortung und mit Weisungsrecht („Prinzip der Einzelleitung“; „Linie“) gegenüber den direkt unterstellten Leitern bzw. Kollektivmitgliedern zuständig ist (vgl. hierzu das Schaubild zur Leitungsstruktur eines Industriebetriebes). Den Leitern können ständig oder zeitweilig arbeitende Stäbe ohne Weisungsrecht zugeordnet sein. Als Instrumente der betrieblichen Organisationsarbeiten gelten vor allem die EDV, die Wissenschaftliche ➝Arbeitsorganisation (WAO), die Operationsforschung und die ökonomische Kybernetik. In größeren Betrieben und Kombinaten bestehen besondere Abteilungen für Betriebsorganisation, die ggf. dem Organisations- und Rechenzentrum (ORZ) angeschlossen sind. 5. Beispiele aus der Organisationspraxis a) Organisation des Belegwesens. Mit der Planungsordnung und der Rahmenrichtlinie (Planung) für den Planungszeitraum bis 1980 wurden erstmals Festlegungen für eine zwingende Verwendung einheitlicher und datenverarbeitungsgerechter Belege (Vordrucke, Drucklisten, maschinenlesbare Datenträger) durch Betriebe, Kombinate usw. getroffen. Diese Belege bilden u.a. die Grundlage der Berichterstattung aller beteiligten Betriebe, Kombinate usw. insbesondere über Informationen aus dem Bereich Rechnungsführung und Statistik. Voraussetzung für diese Neuregelung war die bereits in den Jahren zuvor nach und nach erfolgte einheitliche Organisation des gesamten Belegwesens. b) Neue Formen der Leitungs- und Wirtschaftsorganisation. Bereits auf dem IX. Parteitag der SED (1976) war u.a. festgelegt worden, daß die Kombinate zukünftig eine zentrale Position im Leitungsaufbau der Volkswirtschaft einnehmen werden. Der Prozeß der Konzentration, Spezialisierung und Kooperation in der Industrie und im Bauwesen mußte diese herausgehobene Stellung der Kombinate bei Berücksichtigung der zweiglichen und territorialen Erfordernisse zukünftig Rechnung tragen. Entsprechend wurden auf der 6. und 7. Tagung des ZK der SED (1977) Beschlüsse gefaßt, die zunächst den Industriebereich Elektrotechnik/Elektronik neu strukturierten und auch die Leitungsorganisation in den Kombinaten veränderten. Die dabei und andernorts gewonnenen Erfahrungen wurden auf die anderen Industriezweige und Kombinate übertragen. Am Ende stand die Reorganisation der wichtigsten volkswirtschaftlichen Bereiche der DDR in Kombinatsform. c) Neue Organisationsformen bei der Nutzung von EDV-Anlagen. Um die Effektivität des EDV-Einsatzes zu [S. 961]erhöhen, werden bereits seit längerer Zeit die Rechenkapazitäten territorial konzentriert. Die Planungen sehen verschiedene Organisationsformen der Nutzung von Rechenanlagen vor. Innerhalb dieses Konzentrationsprozesses nehmen das Volkseigene Kombinat Datenverarbeitung (Nachfolger der VVB Maschinelles Rechnen) mit seinen Bezirksrechenzentren, den VEB Datenverarbeitungszentren, eine besondere Stellung ein: Als Dienstleistungsbetriebe sichern sie der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik die Bereitstellung ökonomisch relevanter Daten und ermöglichen auf diese Weise eine Kontrolle über den Planvollzug der Betriebe und sonstigen Einrichtungen, die diese Rechenkapazitäten in Anspruch nehmen (Rechnungsführung und Statistik, I., IV.). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 957–961 Ordnungswidrigkeiten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Örtliche Organe der Staatsmacht

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1. Organisationsbegriff. Der Begriff „Organisation“ bezeichnet in der DDR im weitesten Sinne eine zielgerichtete Ordnung des Ablaufes von Prozessen sowie den Aufbau von Systemen in Abhängigkeit von den Produktionsverhältnissen und dem Entwicklungsstand der Produktivkräfte. Organisation als Ausdruck einer organisierenden Tätigkeit entwickelt und stellt (als Ergebnis dieser Organisationstätigkeit) eine Ordnung her, in der Stellung, Funktion und Beziehungen…