DDR A-Z 1985

Gemeinde (1985)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die G. sind als kreisangehörige Städte und Land-G. territoriale und politisch-administrative Grundeinheiten im Staatsaufbau der DDR. Die Verfassung von 1949 gewährte den G. noch das Recht der Selbstverwaltung. Mit dem Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR von 1952 und der damit eingeleiteten Verwaltungsreform wurde die kommunale Selbstverwaltung aufgegeben und die G. gemäß den Organisationsprinzipien des Demokratischen Zentralismus zu Grundeinheiten der „einheitlichen Staatsmacht“. Die Verfassung von 1968 bezeichnete die Städte und G. als eigenverantwortliche Gemeinschaften, in denen die Bürger arbeiten und ihre gesellschaftlichen Verhältnisse gestalten. Der Begriff der Bürgergemeinschaft wird mittlerweile (wie der der sozialistischen Menschengemeinschaft) als ein die Realität nicht angemessen erfassender Ausdruck gesellschaftspolitischer Harmonievorstellungen abgelehnt. Die Definition der G. als Bürgergemeinschaft wird vom Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe vom 12. 7. 1973 deshalb nicht mehr wiederholt. Örtliche Volksvertretungen sind in der Land-G. die G.-Vertretung und in der kreisangehörigen Stadt die Stadtverordnetenversammlung. Im Rahmen der zentralen staatlichen Leitung und Planung entscheiden sie eigenverantwortlich über alle grundlegenden Angelegenheiten, die ihr Territorium und seine Bürger betreffen. Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben haben sie von den gesamtstaatlichen Interessen auszugehen. Die Beschlüsse übergeordneter Volksvertretungen sind für sie verbindlich. Die Volksvertretungen der Städte und G. wählen als ihre Organe den Rat und die Kommissionen. Als arbeitende Körperschaften sollen die Stadtverordnetenversammlungen und G.-Vertretungen durch ihre Tagungen, ihren Rat, ihre Kommissionen und durch die Tätigkeit ihrer Abgeordneten in Betrieb und Wohngebiet die Einheit von Beschlußfassung, Durchführung und Kontrolle verwirklichen. Die Räte der Städte und G. sind kollektiv arbeitende Organe; ihre Zusammensetzung richtet sich nach der Größe der Städte und G. Der Rat der Stadt mit einer Einwohnerzahl von über 20.000 setzt sich zusammen aus: 1. Bürgermeister und Vorsitzender des Rates, 2. Stellvertreter des Bürgermeisters für Planung, 3. Stellvertreter des Bürgermeisters für Inneres, 4. Stellvertreter des Bürgermeisters für Handel und Versorgung, 5. Sekretär des Rates, 6. Stadtrat für Finanzen und Preise, 7. Stadtbaudirektor, 8. Stadtrat für Wohnungspolitik und Wohnungswirtschaft, 9. … für örtliche Versorgungswirtschaft, 10. … für Verkehrswesen, Energie, Umweltschutz und Wasserwirtschaft, 11. … für Kultur, 12. … für Jugendfragen, Körperkultur und Sport, 13. … für Gesundheits- und Sozialwesen. In Städten mit unter 20.000 Einwohnern und in G. setzen die Räte, ausgehend von den örtlichen Bedingungen, ihre Zusammensetzung selbst fest, bedürfen dazu aber der Bestätigung durch den Rat des Kreises. Den Räten können bis zu 13 Mitglieder angehören. Je nach den konkreten örtlichen Verhältnissen können Mitglieder der Räte der Städte und G. auch ehrenamtlich tätig sein. In kleinen G. bis ca. 300 Einwohner besteht die Möglichkeit, ehrenamtliche Bürgermeister zu wählen. Im Auftrage ihrer Volksvertretung leiten die Räte den staatlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Aufbau in ihrem Verantwortungsbereich. Sie sind ihrer Volksvertretung und dem übergeordneten Rat des Kreises verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Die Beschlüsse der Räte können durch ihre Volksvertretung, die übergeordneten Räte und den Ministerrat aufgehoben werden. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben bilden die Räte der Städte Fachorgane; diese werden nach dem Prinzip der Einzelleitung bei kollektiver Beratung der Grundfragen des Aufgabengebietes geleitet. Die Fachorgane unterstehen dem Rat der Stadt und dem zuständigen Fachorgan des Rates des Kreises, sie sind „doppelt unterstellt“ (Anleitung und Kontrolle). In kleineren G. bestehen keine Fachorgane der Räte; dort erfüllt der Bürgermeister mit dem Rat und wenigen Mitarbeitern die Aufgaben der staatlichen Leitung. Zur Durchführung ihrer Aufgaben wählen die Volksvertretungen der Städte und G. für die Dauer der Wahlperiode ständige Kommissionen und für zeitlich begrenzte Aufgabenstellungen zeitweilige Kommissionen. In Städten und G. kann der Anteil der von der Volksvertretung in die Kommissionen berufenen Bürger größer sein als der der Abgeordneten und Nachfolgekandidaten. Die Kommissionen kontrollieren die Durchführung von Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften sowie von Beschlüssen der Volksvertretung durch den Rat und seine Fachorgane. Sie haben das Recht, der Volksvertretung und dem Rat Vorlagen und Vorschläge zu unterbreiten. Eine wichtige Aufgabe der Kommissionen [S. 510]ist es, die Mitwirkung der Bürger an der Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung bzw. der G.-Vertretung zu organisieren. Zu diesem Zweck können Aktivs gebildet werden, die unter Leitung eines Kommissionsmitglieds arbeiten. Folgende Aufgabenbereiche sind der Volksvertretung und ihren Organen in den Städten und G. zugeordnet: 1. Leitung und Planung des gesellschaftlichen Lebens in ihrem Territorium, 2. Haushalts- und Finanzwirtschaft, 3. Preisbildung und -kontrolle, 4. Bauwesen, Städtebau und Wohnungswesen, 5. Handel und Versorgung, 6. Dienstleistungen und Reparaturen, 7. Landwirtschaft, 8. Städtischer Verkehr und stadttechnische Versorgung, 9. Bildungswesen. 10. Jugendfragen, 11. Kultur, 12. Körperkultur, Sport und Erholungswesen, 13. Hygiene, medizinische und soziale Betreuung, 14. Sicherheit und Ordnung, Zivilverteidigung. Zur gemeinsamen Lösung kommunaler Aufgaben können die Volksvertretungen der Städte und G. Zweckverbände und Gemeindeverbände bilden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 509–510 Geldtheorie und Geldpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gemeindeverband

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die G. sind als kreisangehörige Städte und Land-G. territoriale und politisch-administrative Grundeinheiten im Staatsaufbau der DDR. Die Verfassung von 1949 gewährte den G. noch das Recht der Selbstverwaltung. Mit dem Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR von 1952 und der damit eingeleiteten Verwaltungsreform wurde die kommunale…

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Kybernetik (1985)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der K. standen die Parteiideologen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) lange Zeit ablehnend gegenüber. Diese Ablehnung hatte ihren Grund in dem vermeintlichen Anspruch der K., allgemeine Gesetzmäßigkeiten in Natur, Technik und Gesellschaft entdecken und erklären zu können. Eine Wissenschaft mit einem derartig universellen Gültigkeitsanspruch, die ähnliche Aufgaben wie der Marxismus-Leninismus als „wissenschaftliche Weltanschauung“ zu lösen vorgab, konnte nur als eine Konkurrenzwissenschaft eingestuft werden. Da sie ferner nicht ohne weiteres mit der orthodoxen Lehre vereinbar schien, mußte sie als schlechthin falsch gelten. So wurde noch 1952 die K. als eine „kapitalistische Pseudowissenschaft“, als eine „Wissenschaft der Obskuranten“ abgestempelt. Erst nach dem Tode Stalins, etwa seit 1954, vollzog sich auch in der DDR mit der Aufgabe der starren dogmatischen Haltung gegenüber der K. ein Wandel. Die Diskussionen wandten sich Mitte der 50er Jahre Versuchen zu, die K. selbst und die in ihr verwendeten Begriffe neu zu bestimmen und dem Marxismus-Leninismus anzupassen. Trotzdem scheiterten in dieser Anfangsphase erste Versuche, die K. insbesondere für die Volkswirtschaft nutzbar zu machen. Die ideologischen Bedenken gegen die K. als Wissenschaft wurden vollends erst 1960/61 zurückgestellt, wesentlich deshalb, weil man aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Lage hoffte, mit Hilfe der K. das wirtschaftliche Planungssystem zu verbessern. In der DDR wandte sich vor allem der Technikphilosoph und Systemtheoretiker G. Klaus der K. und ihren Anwendungsproblemen zu. Er versuchte u.a. die Aussagen der K. mit zentralen Axiomen und Postulaten des Dialektischen Materialismus zu vereinen, um sie so in [S. 780]das marxistische Weltbild integrieren zu können. Klaus arbeitete zwischen dem von Marx, Engels und Lenin entwickelten Kategoriengebäude der Dialektik und der K. Gemeinsamkeiten heraus und interpretierte Teile der marxistischen Lehre neu. Der theoretische Durchbruch der K. als eines neuen Forschungsgebiets kündigte sich auf der im April 1961 veranstalteten Gründung der „Kybernetik-Philosophie-Gesellschaft“ an. Für die weitere Durchsetzung kybernetischer Vorstellungen in der DDR lieferte dann u.a. das 1961 von Klaus verfaßte Buch „Kybernetik in philosophischer Sicht“ die notwendige ideologische Absicherung. Im Jahr 1961 wurde schließlich eine Kommission für K. bei der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) gegründet. In den Jahren 1962–1968 kam es zu einer Reihe von Aktivitäten, die die K. „aufwerten“ und popularisieren sollten. Hervorzuheben ist vor allem die K.-Konferenz im Oktober 1962 zum Thema „Die Bedeutung der K. für Wissenschaft, Technik und Wirtschaft in der DDR“ mit Beteiligung von Wissenschaftlern aus anderen RGW-Ländern. Zur Rationalisierung der Wirtschaft kündigte der Erste Sekretär der SED, Ulbricht, den Einsatz der K. und der Elektronischen ➝Datenverarbeitung auf der 2. ZK-Tagung im November 1962 an. Auf dem VI. Parteitag der SED (1963) erfuhr die K. im Zuge umfangreicher Reformvorschläge zur Wirtschaftsplanung und -verwaltung besondere Beachtung, So enthielt das auf diesem Parteitag verabschiedete Parteiprogramm mehrere grundsätzliche Aussagen über die Rolle und Bedeutung von K. und elektronischer Datenverarbeitung für die Durchführung der neuen Wirtschaftspolitik. Dieser politisch-ideologischen Leitlinie folgend, zeigte sich auch auf dem VII. Parteitag der SED im April 1967 das Bestreben von Partei- und Wirtschaftsführung, die K. auch weiterhin als Instrument des Planungssystems einzusetzen. Die zunehmende Bedeutung der K. machte jedoch um 1968 aufgrund enttäuschter Erwartungen bei der Verwirklichung des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) einer distanzierteren Betrachtungsweise Platz. Gleichwohl entwickelte sich die K. für andere sozialwissenschaftliche Disziplinen zu einem unentbehrlichen Instrument. Ihre Anwendungsmöglichkeiten in der marxistisch-leninistischen Organisationswissenschaft wurden ebenso wie ihre Bedeutung im Rahmen der Sozialistischen Betriebswirtschaftslehre herausgestellt. Im Zuge der auf dem VIII. Parteitag der SED im Juni 1971 beschlossenen stark modifizierten polit-ökonomischen „Generallinie“ wurden auch neue ordnungspolitische Prioritäten gesetzt. Die SED-Führung glaubte, einen Trend zur Entideologisierung, ja Entdogmatisierung wichtiger Wissenschaftsbereiche festzustellen. Das Politbüromitglied K. Hager machte auf diesbezügliche Gefahren aufmerksam: „So wichtig Kybernetik und Systemtheorie sind und bleiben, so können wir natürlich nicht zulassen, daß sie an die Stelle des Dialektischen und Historischen Materialismus, der politischen Ökonomie des Sozialismus, des wissenschaftlichen Kommunismus oder auch der sozialistischen Leitungswissenschaft treten.“ Seine Kritik an der Systemtheorie gipfelte in der Warnung vor der Gefahr, daß „die Sprache einer Spezialwissenschaft die politische Sprache einer Partei wird“ und daß die Partei damit aufhöre, „eine marxistisch-leninistische Partei zu sein“ (K. Hager, Einheit Nr. 11/1971, S. 1215). Diese Kritik machte den Bruch mit den bisher auch von der Parteiführung vertretenen Positionen besonders deutlich. K., Informationswissenschaft und [[Operationsforschung wurden in ihrer politisch-ideologischen Bedeutung stark reduziert und auf den Status von instrumentellen Hilfswissenschaften zurückgestuft. Aufgrund dieser neuen Einschätzung spielte seitdem in der Gesellschaftspolitik der SED die K. nur noch eine relativ untergeordnete Rolle. Gelegentliche offiziöse Aussagen zeigen jedoch, daß die neue Parteiführung unter Honecker auf eine kontrollierte Anwendung der K. nicht zu verzichten gedenkt. So soll nach den von der SED auf dem IX. Parteitag (1976) festgelegten Beschlüssen u.a. die mathematisch-kybernetische Grundlagenforschung der Akademie der Wissenschaften der DDR weiterhin eine beachtliche Rolle spielen (Mathematik). Information. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 779–780 Kurorte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Laienkunst

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der K. standen die Parteiideologen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) lange Zeit ablehnend gegenüber. Diese Ablehnung hatte ihren Grund in dem vermeintlichen Anspruch der K., allgemeine Gesetzmäßigkeiten in Natur, Technik und Gesellschaft entdecken und erklären zu können. Eine Wissenschaft mit einem derartig universellen Gültigkeitsanspruch, die ähnliche Aufgaben wie der Marxismus-Leninismus als „wissenschaftliche…

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Familie (1985)

Siehe auch: Familie: 1969 1975 1979 Familienpolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 I. Offizielles Leitbild Das 1965 verabschiedete Familiengesetzbuch (FGB) soll laut Präambel allen Bürgern helfen, „ihr Fami[S. 371]lienleben bewußt zu gestalten“ (Familienrecht). Rechtliche Regelungen und Postulate zielen auf einen F.-Typ, für den individuelle und gesellschaftliche Interessen zusammenfallen sollen (Widerspruch). Als Voraussetzungen sind die „sozialistische Entwicklung“ in der DDR und die daraus resultierende „gleichberechtigte Stellung der Frau auf allen Gebieten des Lebens“ vorgegeben. Darauf aufbauend entwickelt das FGB ein Leitbild, das in Definition und Wertung sowohl der Ehe als auch der elterlichen Erziehung über alle früheren offiziellen Aussagen zu dieser Thematik hinausgeht und die dem Recht zugewiesene Disziplinierungsfunktion deutlich macht. In einer „auf gegenseitiger Liebe, Achtung und Treue, auf Verständnis und Vertrauen und uneigennütziger Hilfe füreinander“ beruhenden Gemeinschaft sollen die Ehegatten ihre Beziehungen zueinander so gestalten, „daß beide das Recht auf Entfaltung ihrer Fähigkeiten zum eigenen und gesellschaftlichen Nutzen voll wahrnehmen können“. Die Möglichkeit einer funktionalen Aufgabenteilung — im Sinne der Beschränkung eines Partners auf häusliche Pflichten — wird zwar vom Gesetz nicht ausgeschlossen, gilt aber als unerwünschte Übergangserscheinung. Prinzipiell geht man davon aus, daß beide Ehepartner berufstätig und darüber hinaus gesellschaftlich bzw. politisch aktiv sind. Ihre Kinder sollen sie „in vertrauensvollem Zusammenwirken mit staatlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen zu gesunden und lebensfrohen, tüchtigen und allseitig gebildeten Menschen, zu Erbauern des Sozialismus“ erziehen (Elternhaus und Schule). Die F. wird als „Grundkollektiv“ verstanden, dessen organische Verbindung mit anderen Kollektiven (im Haus, in der Schule, am Arbeitsplatz, im öffentlichen Leben) einen „Gleichklang von gesellschaftlichen Erfordernissen und grundlegenden persönlichen Interessen“ schafft. II. Entwicklung bis 1966 Ausgesprochen familienfeindliche Tendenzen hat es in der DDR niemals gegeben. Dagegen könnte man — vor allem bis zum Ende der 50er Jahre — von einer gewissen „Vernachlässigung“ der F. sprechen. Da sie im Gegensatz zu anderen Institutionen einer Kontrolle durch die SED kaum zugänglich war, galt sie als retardierendes, zumindest aber unsicheres Moment im Prozeß der „sozialistischen Bewußtseinsbildung“. Die Ausrichtung auf ein neues F.-Modell vollzog sich in diesen Jahren eher indirekt — hauptsächlich durch Distanzierung gegenüber der Bundesrepublik Deutschland. Dort stand gerade dieser Zeitraum im Zeichen der „Mutterideologie“. Herrschende Lehre und Rechtspraxis der DDR waren damals in erster Linie von der rigorosen Ablehnung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bestimmt. So stand bald fest, was man nicht wollte (z.B. Funktionsteilung in der Ehe, Unterhaltsanspruch nach einer Scheidung), während die Entwicklung eines sozialistischen F.-Verständnisses zumeist über wenig präzise Ansätze nicht hinauskam. Zwar wurde bereits 1954 ein erster Entwurf für ein Familiengesetzbuch vorgelegt; er trat jedoch nie in Kraft. Die damalige Justizministerin Hilde Benjamin begründete sein Scheitern mit der noch nicht voll verwirklichten Sozialisierung der Wirtschaft und dadurch bedingten Hemmnissen bei der Durchsetzung des Gleichberechtigungsprinzips. In der marxistisch-leninistischen Gesellschaftstheorie gilt die Erwerbsarbeit der Frau als wesentliche Grundlage für ihre Gleichberechtigung und „eine höhere Form der Familie und des Verhältnisses beider Geschlechter“ (Marxismus-Leninismus). Von daher schien es geboten, die Integration der weiblichen Bevölkerung in den Arbeitsprozeß zunächst zu einem vorläufigen Abschluß zu bringen und erst dann ein neues F.-Leitbild zu entwerfen. Folgerichtig trat vor dem FGB eine Fülle von Gesetzen und Verordnungen in Kraft, die auf die berufliche Gleichstellung der Frauen abzielten. Sie waren von ideologischen „Aufklärungsaktionen“ begleitet. Neben dem Recht der Frau auf volle Entfaltung ihrer Fähigkeiten und Talente wurde zunehmend auch die positive Auswirkung ihrer Berufsarbeit auf die innerfamiliären Beziehungen einerseits sowie auf das Verhältnis zwischen F. und Gesellschaft andererseits propagiert. Walter Ulbricht betonte vor dem V. Parteitag der SED 1958, daß sich die Umerziehung der Menschen zur bewußten Beachtung und Anerkennung sozialistischer Verhaltensweisen am klarsten und eindeutigsten im Arbeitskollektiv vollziehe und somit die Arbeitsmoral auch die wichtigste Quelle der F.-Moral sei (Kollektiv). 1963 verkündete die SED auf ihrem VI. Parteitag den „Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ und beschloß auf dieser Grundlage den Ausbau und die Vervollkommnung der juristischen Normen für das „gesellschaftliche Zusammenleben der Menschen“. Die mit der Ausarbeitung eines FGB beauftragte Kommission war sich der Schwierigkeiten bewußt, die in dem Mangel an fundierten familiensoziologischen Erkenntnissen gründeten. Die wenigen vorliegenden Daten gaben Grund zu der Annahme, daß für ein Großteil aller F. noch immer das tradierte „patriarchalische“ Leitbild maßgebend war. Diese Haltung versuchte man in einer großangelegten Propagandaaktion zu korrigieren. Der im April 1965 vorgelegte neue Entwurf eines FGB war in den folgenden Monaten Gegenstand einer Fülle von erläuternden Darstellungen und Kommentaren in den Massenmedien sowie Anlaß für über 30.000 Veranstaltungen, deren Teilnehmer fast 24.000 Stellungnahmen zu dem Gesetz abgegeben haben sollen (Gesetzgebung). Nichtsdestoweniger hielt man gewisse Zugeständnisse an überlieferte Verhaltens[S. 372]muster für angezeigt. Im ersten FGB-Kommentar des Justizministeriums (1966) wurde die Beschränkung auf Hausarbeit und Kindererziehung „als Form der Beteiligung am Familienaufwand“ ausdrücklich „gesellschaftlich“ anerkannt. Die dem zugrunde liegende Norm des FGB ist zwar weiterhin geltendes Recht, doch wäre eine offizielle Billigung der „Hausfrauenehe“ heute in der DDR unvorstellbar. Vermutlich zielte sie auf eine breite Identifizierungsbereitschaft ab, um auf dieser Basis eine allgemeine Bewußtseinsänderung in Richtung des Modells einzuleiten. Diese Taktik wurde allerdings schon bald wieder aufgegeben. An ihre Stelle trat die totale Anpassung der „sozialistischen Familienmoral“ an gesellschaftspolitische Leitlinien. Die Propaganda konzentrierte sich zunehmend auf bestimmte Schwerpunkte. Dabei wurden und werden die in erster Linie gesellschaftsbezogenen Forderungen an den einzelnen weitaus kategorischer eingeklagt als diejenigen Regelungen des FGB, die primär den innerfamiliären Raum betreffen. Mit anderen Worten: Ob Mann und Frau zu Hause Gleichberechtigung praktizieren, ist so lange von untergeordneter Bedeutung, wie beide nach außen hin „funktionieren“. Während der Appell zur häuslichen Arbeitsteilung mehr und mehr zur verbalen Pflichtübung wurde, sehen sich die Frauen in der DDR immer drängender formulierten Ansprüchen gegenüber, ohne daß die Grenzen der individuellen Belastbarkeit die erforderliche Beachtung finden. Das rührt z.T. auch daher, daß ein wesentlicher ursprünglicher Bestandteil des sozialistischen Emanzipationsmodells bisher weder in der DDR noch in einem anderen osteuropäischen Land gegeben ist. Die Klassiker des Marxismus-Leninismus waren davon ausgegangen, daß die Einbeziehung der Frauen in den Produktionsprozeß parallel zu ihrer weitgehenden Entlastung von häuslichen Pflichten verlaufen müßte. Die Hausarbeit sollte industrialisiert, die Kindererziehung „vergemeinschaftet“ werden. Die damit intendierte Auflösung der Klein-F. ist jedoch weder vollzogen noch beabsichtigt. Statt dessen gilt der Grundsatz, es müsse den Frauen ermöglicht bzw. erleichtert werden, familiale, berufliche und gesellschaftliche Pflichten miteinander in Einklang zu bringen. Doch selbst bei optimaler öffentlicher Hilfe — durch vermehrte Einrichtung von Kinderkrippen, Kindergärten und Schulhorten (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem) und Dienstleistungsbetrieben — werden durch diesen Anspruch unter den gegebenen Umständen viele Frauen ständig überfordert. Die behauptete Übereinstimmung von Gleichberechtigung und -verpflichtung trifft nur bei Ledigen oder allenfalls noch bei kinderlosen Ehepaaren zu. Erwerbstätige Mütter dagegen sind im Normalfall erheblich stärker belastet als Familienväter, weil sie ca. 70 v.H. aller häuslichen Arbeiten allein verrichten (Zur gesellschaftlichen Stellung der Frau in der DDR, Leipzig 1978, S. 102). III. „Widersprüche“ zwischen familienpolitischer Zielsetzung und individuellem Verhalten Publikationen zur F.-Entwicklung in der DDR heben seit Anfang der 70er Jahre — neben der hohen Zahl von Ehescheidungen — übereinstimmend 2 „Widersprüche“ zwischen „gesamtgesellschaftlichem Interesse“ und realem Verhalten hervor, die es zu überwinden gelte: 1. die verbreitete Teilzeitarbeit verheirateter Frauen; 2. die niedrige Geburtenrate (Bevölkerung). Für diese Widersprüche lassen sich in doppelter Hinsicht gemeinsame Bezugspunkte finden: 1. Sowohl die Teilzeitbeschäftigung als auch der Verzicht auf mehrere Kinder können Ausdruck dafür sein, daß familiale und berufliche Anforderungen anders nicht zu vereinbaren sind. 2. Beide Erscheinungen stehen mit dem Mangel an Arbeitskräften in einem direkten Zusammenhang. Einmal stellen angesichts der hohen weiblichen Beschäftigungsquote (88 v.H. aller Frauen im arbeitsfähigen Alter sind erwerbstätig oder befinden sich in der Ausbildung [Bericht des Bundesvorstandes des DFD an den XI. Bundeskongreß, ND 5. 3. 1982]) die verkürzt tätigen Frauen (ca. 30 v.H.) neben den Rentnern (Altenpolitik) faktisch die letzte nennenswerte Reserve am Arbeitsmarkt. Zum anderen wird eine fortdauernde Disproportion in der Altersstruktur und dementsprechend in der Relation zwischen erwerbs- und nichterwerbsfähiger Bevölkerung durch zu niedrige Geburtenraten bereits vorprogrammiert. Die starke Zunahme der Teilzeitarbeit wie der rapide Rückgang der Geburten traten erst nach der Verabschiedung des FGB ein. Die dort formulierte Zielvorstellung wurde der neuen Entwicklung entsprechend konkretisiert, wie aus dem 1972 erschienenen Lehrbuch des Familienrechts exemplarisch hervorgeht: „Worauf es ankommt, ist, daß die Frau den wachsenden Erwartungen und Anforderungen beider Lebensbereiche gemäß ihr Leben gestalten kann, daß sie nicht in dem einen Bereich (z.B. durch Ausweichen auf Teilbeschäftigung oder die Ablehnung verantwortungsvollerer Funktionen, durch den Verzicht auf mehrere Kinder oder auch auf die Ehe) gravierende Zugeständnisse zugunsten des anderen Bereichs für notwendig oder unabänderlich erachtet.“ Dieses — im Vergleich zum FGB — erweiterte und anspruchsvollere Leitbild zielt auf eine optimale Harmonisierung von ökonomischer und materneller Funktion der Frau ab. Obwohl das Ausmaß der wechselseitigen Abhängigkeit beider Faktoren bisher nur unzulänglich erforscht ist, lassen die vorliegenden Daten auf enge Beziehungen schließen. [S. 373]<IV. Familienförderung> Seit Ende der 60er Jahre findet die F. in Politik und Wissenschaft der DDR zunehmende Beachtung. Die Anzahl einschlägiger Publikationen ist deutlich gestiegen. Das Recht auf Förderung der F. wurde 1968 in die Verf. aufgenommen (Art. 38,1) und im SED-Programm von 1976 bekräftigt („Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands widmet der Förderung der Familie, der Fürsorge für Mutter und Kind sowie der Unterstützung kinderreicher Familien und junger Ehen große Aufmerksamkeit“). 1972 begann der gezielte Einsatz sozialpolitischer Maßnahmen — z.B. Erhöhung der Geburten- und Kinderbeihilfen, Verlängerung des Schwangerschaftsurlaubs (Mutterschutz/Förderung von Mutter und Kind), Einführung des bezahlten Babyjahres vom 2. Kind an, Arbeitszeitverkürzung und Urlaubsverlängerung für Mütter mehrerer Kinder, besondere Unterstützung alleinstehender Mütter (Frauen). Außerdem werden Ausbildungsbeihilfen für Schüler der EOS (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem) sowie Grundstipendien für Studenten (Ausbildungsförderung) gewährt. Zusätzlich kann weiterhin für jedes Kind bis zur Beendigung der Ausbildung ein Steuerfreibetrag geltend gemacht werden. Eheleute unter 26 Jahren haben Anspruch auf zinslose staatliche Kredite bis zu einer Gesamthöhe von 10.000 Mark, die zweckgebunden verwendet werden müssen. Innerhalb der 8jährigen Tilgungsfrist werden bei der Geburt des 1. Kindes 1000 Mark erlassen, beim 2. Kind 1500 Mark, beim 3. Kind 2.500 Mark. Die besondere Unterstützung kinderreicher F. (Eltern mit 4 und mehr, Alleinstehende mit 3 und mehr Kindern) ist in der DDR seit 1975 gesetzlich vorgeschrieben. Diese Regelung von 1975 umfaßt u.a. Hilfe bei der Wohnungsbeschaffung; Mietzuschüsse (abhängig von der Höhe des Einkommens); Zuwendungen „zum Erwerb von Kinderbekleidung, Betten und anderen Möbeln, Bettwäsche, Brennstoffen und sonstigen Gegenständen sowie bei besonders hohem Aufwand für Gas- und Stromverbrauch, für Umzugskosten, anläßlich der Einschulung, der Teilnahme am Kinderferienlager und der Jugendweihe“ (abhängig vom Einkommen); verbilligte Dienstleistungen; Bevorzugung bei der Vergabe von Ferienplätzen. Partielle Erfolge zeichneten sich ab. Zwischen 1974 und 1980 erhöhte sich die Geburtenrate um rd. 37 v.H., 1981/82 war sie allerdings wieder leicht rückläufig. Nach Berechnungen von Demographen werden noch immer zuwenig zweite und dritte Kinder geboren. Neuere Erhebungen bestätigen, daß Frauen vielfach die Belastungen fürchten, die sich aus Berufsarbeit und Mehrkinderhaushalt ergeben. Auch beengte Wohnverhältnisse und mögliche Einbußen im Lebensstandard werden häufig als Grund für den Verzicht auf mehrere Kinder genannt. Fachpublikationen propagieren seit Jahren die 3-Kinder-F. als gesellschaftliche Norm. Entsprechende sozialpol. Maßnahmen traten am 1. 6. 1984 in Kraft: u.a. Verlängerung des bezahlten Babyjahrs auf 18 Monate vom 3. Kind an; bezahlte Freistellung zur Pflege erkrankter Kinder; vorrangige Versorgung mit größeren Wohnungen. Der Trend zur Teilzeitarbeit konnte mit den erwähnten sozialpolitischen Maßnahmen bislang nicht umgekehrt werden. Ein Mitte der siebziger Jahre konstatiertes „verbreitetes Leitbild in Gestalt der Teilzeitbeschäftigung der Frau“ (Neue Justiz 1975, S. 501) dürfte im wesentlichen weiterhin zutreffen. Die bei Befragungen angegebenen Gründe — in erster Linie Überlastung durch häusliche Pflichten — werden von Soziologen als vielfach nicht stichhaltig bewertet. Um möglichst viele Frauen für eine Vollbeschäftigung zu gewinnen, werden die Betriebe „auf eine planmäßige Kaderarbeit mit den Teilzeitarbeitenden orientiert“ (Zur gesellschaftlichen Stellung der Frau in der DDR, Leipzig 1978, S. 125). Zusammenfassend ist festzuhalten, daß sich die F.-Politik der SED sowohl theoretisch als auch praktisch in erster Linie an die Frauen wendet. Doch durch das Einräumen von Sonderkonditionen werden die überkommenen Verhaltensmuster verfestigt. Anregungen, bestimmte Erleichterungen alternativ für Mütter oder Väter anzubieten und damit einen Beitrag zur Überwindung von Rollenklischees zu leisten, konnten sich nicht durchsetzen. Folgt man der Ostberliner Familienrechtlerin Anita Grandke, so ist damit auf absehbare Zeit auch nicht zu rechnen: „Solange die Frauen den Hauptteil der familiären Belastungen tragen und solange das eine gesellschaftliche Erscheinung — also nicht nur Einzelfall — ist, solange muß die Familienförderung dem Rechnung tragen, und sie kann bestimmte Leistungen der Gesellschaft — wie die Verkürzung der gesetzlichen Arbeitszeit — im Interesse der Familie von vornherein an die Frauen adressieren.“ (Familienförderung als gesellschaftliche und staatliche Aufgabe, Berlin [Ost] 1981) V. Familienerziehung Beiträge in Massenmedien und Fachzeitschriften, insbesondere aber auch in Lehrbüchern für Pädagogen, Soziologen und Psychologen machen deutlich, daß den erzieherischen Möglichkeiten der F. neuerdings ein höherer Stellenwert beigemessen wird. Die im Lauf der 60er Jahre eher zögernd anerkannte Basisfunktion der elterlichen Erziehung wird inzwischen zunehmend betont. Die Vermittlung von gesellschaftlichen Normen durch die F. gilt jetzt als eine „wesentliche Bedingung für die Persönlichkeitsentwicklung des Kindes“ (Wörterbuch der Psy[S. 374]chologie, Leipzig 1976, S. 172). Elternhaus und Schule, Freie Deutsche Jugend (FDJ) und F. sollen sich im Erziehungsprozeß gegenseitig ergänzen, wobei der F. — insbesondere im Bereich der Charakterbildung — Aufgaben zugeordnet werden, „die durch andere Erziehungsträger nur zum Teil oder gar nicht ersetzt werden können“ (ebd.). Maßgeblich für diese Einschätzung waren zahlreiche Untersuchungen, die einen direkten Zusammenhang zwischen Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern bzw. Jugendlichen und gestörten F.-Beziehungen nachgewiesen haben. Lange Zeit war man in der DDR offenbar davon ausgegangen, daß sich die F. spontan im Sinne des offiziellen Leitbildes entwickeln würde. Inzwischen wird diese Entwicklung, sehr viel realistischer, als „konfliktreicher Prozeß“ (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, 2., erw. Aufl., Berlin [Ost] 1977, S. 179) verstanden, den man nicht dem Selbstlauf überlassen, sondern durch gezielte Beeinflussung steuern will. Gisela Helwig Literaturangaben Zur politischen und moralischen Erziehung in der Familie. Hrsgg. von der Akademie der Pädagogischen Wissenschaften der DDR. Berlin (Ost): Volk u. Wissen 1978. Wie emanzipiert sind die Frauen in der DDR? Beruf — Bildung — Familie. Hrsgg. von Herta Kuhrig u. Wulfram Speigner. Lizenzausg. Leipzig. Köln: Pahl-Rugenstein 1979. (Kleine Bibliothek Politik, Wissenschaft, Zukunft. 171.) Grandke, Anita: Familienförderung als gesellschaftliche und staatliche Aufgabe. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1981. Helwig, Gisela: Frau und Familie in beiden deutschen Staaten. Köln: Wissenschaft u. Politik 1982. Hille, Barbara: Familie und Sozialisation in der DDR. Opladen: Westdeutscher Verl. 1984. Wenik, Elisabeth: Schutz und Förderung von Ehe und Familie. Berlin (Ost): Tribüne 1979. <LI>Werner, Reiner: Problemfamilien — Familienprobleme. Berlin (Ost): Deutscher Verl. d. Wissenschaften 1980. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 370–374 Fachschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Familienname

Siehe auch: Familie: 1969 1975 1979 Familienpolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 I. Offizielles Leitbild Das 1965 verabschiedete Familiengesetzbuch (FGB) soll laut Präambel allen Bürgern helfen, „ihr Fami[S. 371]lienleben bewußt zu gestalten“ (Familienrecht). Rechtliche Regelungen und Postulate zielen auf einen F.-Typ, für den individuelle und gesellschaftliche Interessen zusammenfallen sollen (Widerspruch). Als Voraussetzungen sind die „sozialistische…

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Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR (1985)

Siehe auch: Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR: 1975 1979 Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“: 1969 1975 1979 Die A. ist eine zentrale Institution des Ministerrates für die Aus- und Weiterbildung leitender Mitarbeiter des zentralen und regionalen Staatsapparates, der Justiz und des auswärtigen Dienstes. Sie ist außerdem Informationszentrum für die Staats- und Rechtswissenschaft. Eine Spezialbibliothek mit ca. 350.000 Bänden und ein Beirat für staats- und rechtswissenschaftliche Information und Dokumentation und das Informations- und Rechenzentrum stellen wichtige Serviceleistungen für die staatlichen Instanzen zur Verfügung. Die A., die ihren heutigen Namen im Jahr 1972 erhielt, ist Nachfolgerin der Deutschen Verwaltungsakademie Forst-Zinna (gegr. 1947), die im Februar 1953 mit der 1952 gegründeten Hochschule für Justiz Potsdam-Babelsberg zur Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ (DASR) in Potsdam-Babelsberg vereinigt wurde. Im Januar 1959 wurde das 1952 gegründete Deutsche Institut für Rechtswissenschaft als Prorektorat für Forschung in die A. eingegliedert. Wichtigste Aufgabe in den ersten Jahren des Bestehens der A. war die Ausbildung der nach 1945 in leitende Funktionen eingesetzten Kader des Staatsapparates. Die Hochschulreife war nicht Voraussetzung für die Aufnahme eines Studiums. In Zweijahreslehrgängen — seit 1951 auch im Rahmen des Fernstudiums — wurden Mitarbeiter des Staatsapparates zu Diplom-Staatswissenschaftlern ausgebildet. Von 1953 bis 1963 stand die Ausbildung von Juristen im Mittelpunkt der Lehrtätigkeit der A., die ihrer Struktur nach als 5. juristische Fakultät neben den Universitäten Halle, Jena, Leipzig und Berlin anzusehen war. Im Rahmen des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) wurde die Juristenausbildung eingestellt und die Arbeit der A. auf die Weiterbildung leitender Kader des Staatsapparates, die Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern des auswärtigen Dienstes der DDR und die rechtswissenschaftliche Forschung konzentriert. Die A. wurde dem Ministerrat unterstellt und in 3 Institute gegliedert: Institut für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung; Institut für Weiterbildung leitender Mitarbeiter staatlicher Organe; Institut für Internationale Beziehungen. Trotz Einstellung der Juristenausbildung konnten Juristen aus dem Staatsapparat auch weiterhin an der A. promovieren und habilitieren. Die Reform des Bildungssystems, vor allem der Ausbau der Weiterbildungseinrichtungen der Wirtschaft, die Hochschulreform und die Reform der Wissenschaftsorganisation der DDR brachten eine erneute Präzisierung der Aufgabenstellung der A. („Akademiereform“). Sie avancierte — neben ihrer bisherigen Aufgabenstellung — zur zentralen Forschungsinstitution auf dem Gebiet der Staats- und Rechtswissenschaft und erhielt Leitfunktionen für die gesamte staats- und rechtswissenschaftliche Forschung in der DDR. Mit der 1972 erfolgten Gründung des Instituts für Theorie des Staates und des Rechts und des Wissenschaftlichen Rates für Staats- und Rechtswissenschaft im Jahr 1973 bei der Akademie der Wissenschaften (AdW) verlor die A. ihre herausragende Funktion als Forschungsinstitution. Die staats- und rechtswissenschaftliche Forschung wurde in die allgemeine Planung der Gesellschaftswissenschaften einbezogen. Auf der Grundlage eines Beschlusses des Ministerrats wurde 1969 ein durchgängiges Weiterbildungssystem für Staatskader geschaffen, in das die bereits seit 1966 stattfindenden 4wöchigen Lehrgänge für Führungskader eingebettet wurden (Kaderpolitik). Die Struktur der A. wurde den Prinzipien der Hochschulreform entsprechend verändert. Es wurden 4 Sektionen geschaffen: Theorie des sozialistischen Staates und seines Rechts; wissenschaftliche Grundlagen des Gesamtsystems der sozialistischen staatlichen Führung; sozialistische Rechtspflege; Rechtsfragen der zentralen Planung und Leitung der sozialistischen Volkswirtschaft durch den Staat. Die strukturelle Angleichung der A. an die Hochschulen wurde jedoch wieder aufgegeben. Gegenwärtig bestehen 3 Sektionen (Marxismus-Leninismus; Staatsrecht und staatliche Leitung; Straf-, Zivil-, Arbeits- und Agrarrecht) und 4 Institute (für internationale Beziehungen; für Staats- und Rechtstheorie; für ausländisches Recht und Rechtsvergleichung; für Verwaltungsorganisation und Bürotechnik). An der A. werden folgende Ausbildungsmaßnahmen durchgeführt: 1. Lehrgänge (4–5 Wochen) zur Weiterbildung von Führungskräften zentraler und örtlicher Staatsorgane, der Rechtspflege und des auswärtigen Dienstes sowie Sonderlehrgänge zur Weiterbildung und Vorbereitung von Frauen mit Fach- und Hochschulausbildung für die Übernahme leitender Funktionen. In ihrem Rahmen wird eine Vertiefung der Kenntnisse des Marxismus-Leninismus, der Staats- und Rechtstheorie, der Organisationswissenschaft, Pädagogik, Psychologie und der Elektronischen ➝Datenverarbeitung (EDV) angestrebt. Ziel ist es, alle leitenden Mitarbeiter im Turnus von etwa 2 Jahren an einem Lehrgang teilnehmen zu lassen. 2. Im Rahmen eines Zweijahresstudiums sollen Kader [S. 37]des Staatsapparates auf die Übernahme leitender Funktionen vorbereitet werden. Neben einem Hoch- oder Fachschulabschluß ist eine mehrjährige, praktische Tätigkeit im Staats-, Wirtschafts- oder Parteiapparat Voraussetzung für die Teilnahme. Schwerpunkt der Lehre sind Fragen der staatlichen Leitung und der wissenschaftlichen Führungstätigkeit. Die Ausbildung endet mit dem Erwerb des Grades eines Diplom-Staatswissenschaftlers. 3. Seit einigen Jahren bildet die A. in einem 4jährigen Studium erneut Kader für den Staatsapparat in einem Hochschulstudium aus. Über Teilnahmevoraussetzungen, Teilnehmerkreis und Ausbildungsinhalte liegen keine näheren Informationen vor. 4. Im „organisierten Selbststudium“ kann — ohne größere Unterbrechung der Berufstätigkeit — in ca. 4 Jahren ebenfalls das Diplom als Staatswissenschaftler erworben werden. Die Teilnehmer können sukzessive die einzelnen Themenbereiche des Zweijahresstudiums absolvieren und dann das Diplom erwerben. Bei den Teilnehmern am Zweijahresstudium bzw. organisierten Selbststudium handelt es sich neben Absolventen der staatlichen Hoch- und Fachschulen vor allem um solche der 1969 gegründeten Fachschule für Staatswissenschaft „Edwin Hoernle“ in Weimar, die ebenfalls dem Ministerrat untersteht. An ihr wird eine Grundausbildung durchgeführt, die mit dem Fachschulabschluß endet und zum Studium an der A. berechtigt. Studenten der Fachschule sind Mitarbeiter des regionalen Staatsapparates mit Fachschulreife und mehrjähriger Berufspraxis. Direktor der A. ist gegenwärtig (1984) Prof. Dr. Gerhard Schüßler (SED). Universitäten und Hochschulen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 36–37 Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (AfG) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Akademien

Siehe auch: Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR: 1975 1979 Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“: 1969 1975 1979 Die A. ist eine zentrale Institution des Ministerrates für die Aus- und Weiterbildung leitender Mitarbeiter des zentralen und regionalen Staatsapparates, der Justiz und des auswärtigen Dienstes. Sie…

DDR A-Z 1985

Bekleidungsindustrie (1985)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Allgemeine Bezeichnung für den Zweig Konfektionsindustrie, der entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR zum Bereich Leichtindustrie zählt. Die B. umfaßt alle Betriebe zur Herstellung von Bekleidung, Leib- und Haushaltswäsche aus textilen Flächengebilden. Neben Betrieben zur industriellen und serienmäßigen Fertigung von Kleidungs- und Wäschestücken (Konfektionsbetriebe) gehören zum Zweig B. auch Maß-, Ateliers- und Bekleidungsreparaturwerkstätten. Ähnlich wie die Textilindustrie war auch die B. vor dem II. Weltkrieg in Mitteldeutschland stark konzentriert. Diese überdurchschnittlich starke Stellung der B. ging in der Nachkriegszeit verloren; in diesen Jahren wandelte sich zugleich die Eigentumsstruktur. Während Mitte der 60er Jahre noch fast die Hälfte der Beschäftigten in privaten oder halbstaatlichen Betrieben tätig war und der Umsatzanteil dieser Betriebe rd. 40 v.H. am Gesamtumsatz der B. betrug, wurden 1972 nahezu sämtliche noch bestehenden privaten und halbstaatlichen Betriebe in Volkseigentum überführt. Die B. umfaßt gegenwärtig die 3 Oberbekleidungskombinate Berlin, Erfurt und Lößnitz sowie das Textilkombinat Cottbus. Ende 1978 bestand die B. noch aus 300 Betrieben mit über 1200 Produktionsstätten und 83.000 Beschäftigten. Die Versorgung der Bevölkerung mit Erzeugnissen der B. ist immer noch uneinheitlich und unbefriedigend. Im Fünfjahrplanzeitraum 1976/1980 betrug die geplante jährliche Steigerungsrate für konfektionierte Oberbekleidung durchschnittlich 8,7 v.H., realisiert wurden knapp 4 v.H. Veraltete Maschinen und Materialknappheit sind u.a. die Ursachen für die unbefriedigende Situation in der B. Der Anteil aus pflegeleichten synthetischen Fasern (Chemiefaserindustrie) ist noch relativ gering, wenn sich auch die Materialstruktur in der B. durch einen verstärkten Einsatz synthetischer Faserstoffe verbessert hat. Zellulosefaserstoffe werden damit zunehmend in ihrer Bedeutung zurückgedrängt. Modische Gesichtspunkte — an westlichen, nicht an osteuropäischen Maßstäben gemessen — bleiben beim Bekleidungsangebot vielfach unberücksichtigt. Untersuchungen im Einzelhandel zeigen, daß 20 v.H. aller Oberbekleidung überhaupt nicht oder kaum absetzbar sind. Nicht befriedigt werden kann der Bedarf an z. Z. aktuellen Jeans-Moden. Das im Jahr 1952 als Institut für Bekleidungskultur gegründete Modeinstitut der DDR ist Anleitungs- und Kontrollorgan des Ministeriums für Leichtindustrie auf dem Gebiet der Modegestaltung der Erzeugnisse der Textilindustrie, der B., der Schuh- und Lederwarenindustrie. Es hat die Aufgabe, die Entwicklung der Mode zu analysieren und die B. über Trends für die Entwicklung der Trage- und Bekleidungsgewohnheiten, der Erzeugnisgestaltung, der Sortimentsveränderungen usw. zu informieren. Das Modeinstitut gibt die Zeitschrift „Sibylle“ heraus. Neben der bedarfsgerechten Fertigung bringt die zweigleisige Planung und Leitung der B. große Probleme für die Betriebe. So erfolgt die Bilanzierung und Verteilung der Gewebe sowie auch die Bilanzierung der Konfektionserzeugnisse durch das Ministerium für Leichtindustrie. Die staatlichen Planaufgaben werden aber für die bezirksgeleiteten Betriebe, die das überwiegende Volumen der Konfektion produzieren, durch das Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie erteilt. Aus dieser uneinheitlichen Leitungsstruktur resultieren immer wieder beklagte Reibungsverluste. Eine bedarfsgerechte Produktion durch schnelles Anpassen an unerwartete Verbraucherwünsche ist durch das Planungsverfahren praktisch ausgeschlossen. Ca. 14 Monate vor Beginn eines Planjahres müssen die B.-Betriebe ihre Sortimentsvorstellungen bis ins Feinsortiment nach Stückzahlen erarbeiten. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 161 Beitrag für gesellschaftliche Fonds A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bergakademie Freiberg

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Allgemeine Bezeichnung für den Zweig Konfektionsindustrie, der entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR zum Bereich Leichtindustrie zählt. Die B. umfaßt alle Betriebe zur Herstellung von Bekleidung, Leib- und Haushaltswäsche aus textilen Flächengebilden. Neben Betrieben zur industriellen und serienmäßigen Fertigung von Kleidungs- und Wäschestücken (Konfektionsbetriebe) gehören zum Zweig B. auch Maß-, Ateliers- und…

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Rentabilität (1985)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der Begriff der R. hat in der Wirtschaftsgeschichte der DDR verschiedene Deutungen erfahren. Bis Mitte der 50er Jahre wurde im Zeichen des wirtschaftlichen Lenkungssystems stalinscher Prägung der Begriff R. in dreifacher Weise gedeutet. Ein Betrieb ist „rentabel“, wenn er: 1. den Betriebsplan in allen seinen Teilen erfüllt, auch wenn das Werk planmäßig mit Verlust arbeitet (Planverlust); 2. den Betriebsplan in allen seinen Teilen einhält und den vorgesehenen Plangewinn erreicht; 3. unabhängig von der Erfüllung aller Planteile des Betriebsplanes einen Gewinn erwirtschaftet. Dementsprechend wurde bis zu Beginn der sogenannten Liberman-Diskussion in der UdSSR und der ab 1963 in der DDR einsetzenden Wirtschaftsreform die R.-Rate im Gegensatz zu der in den westlichen Wirtschaften üblichen, kapitalbezogenen Definition als das Verhältnis von Gewinn zu den Selbstkosten bezeichnet. Die „selbstkostenbezogene R.-Rate“ Rk = Gewinn / Selbstkosten × 100 wird als Kennziffer für den „Nutzeffekt der aufgewendeten gesellschaftlichen Arbeit“ angesehen. Seit Beginn der Reformdiskussionen und -maßnahmen auf wirtschaftlichem Gebiet in der UdSSR und DDR 1962/63 hat im Zuge der Aufwertung des Gewinns zu einer der wichtigsten Kennziffern des Betriebsplanes und der betrieblichen Leistungen die „fondsbezogene R.-Rate“ (Fonds-R.) Rf = Gewinn / Produktionsfonds × 100 (Produktionsfonds = Brutto-Anlagevermögen + Umlaufvermögen) die „selbstkostenbezogene R.-Rate“ von ihrem ersten Platz als Maßstab der Effizienz der wirtschaftlichen Tätigkeit der Betriebe verdrängt (Produktionsfondsabgabe). Diese Entwicklung hängt mit den laufenden Bemühungen der sozialistischen Länder zur Entwicklung von Berechnungsverfahren und Lenkungsinstrumenten zusammen, durch die eine bessere ökonomische Verwertung der den Betrieben zur Verfügung gestellten Mittel („Fonds“ als Korrelat zum betriebsnotwendigen Kapital; Rechnungswesen) garantiert werden soll. [S. 1117]Außer der betrieblichen „Fonds-R.“ werden auch die R.-Raten für einzelne Wirtschaftszweige (Zweig-R.) ermittelt, um Vergleiche in einzelnen Branchen während verschiedener Wirtschaftsperioden anstellen zu können. Ebenso wie schon in der für den Fünfjahrplanzeitraum 1976–1980 geltenden Planungsordnung (Planung) ist auch in der Planungsordnung für den Fünfjahrplan 1981–1985 den Betrieben in einem eigenen Planteil „Planung der Effektivität der gesellschaftlichen Produktion“ ein kompliziertes Verfahren zur verbesserten Wirtschaftlichkeitsrechnung anhand ausgewählter Kennziffern und Kriterien vorgegeben. Hierbei spielen u.a. R.-Berechnungen eine wichtige Rolle, da die R. nach vorherrschender Meinung „wesentliche Seiten der Effektivität zum Ausdruck bringt“ („Thesen“ auf der 15. Tagung des Wissenschaftlichen Rates für wirtschaftswissenschaftliche Forschung bei der AdW, 1975). Die als das generelle Verhältnis von Aufwand und Ertrag bezeichnete Effektivität gilt, unter den allerdings gegenwärtig noch nicht erfüllten Voraussetzungen „einer vollen Funktionsfähigkeit der Wertkategorien, insbesondere des Geldes und der Preise“ (Preissystem und Preispolitik), als wichtiger Gradmesser der Intensivierung und Rationalisierung. Diese einschränkenden Bedingungen gelten gleichermaßen für die primär als betriebliche Leistungsgröße angesehene R., als „ein spezifisch wertmäßiger Ausdruck der Effektivität der gesellschaftlichen Produktion, bei der dem Ergebnis (Gewinn) der Wirtschaftstätigkeit der VVB, Kombinate und Betriebe der einmalige oder laufende Aufwand gegenübergestellt wird“ („Thesen“, 15. Tagung d. wiss. Rates …). In anderen Veröffentlichungen der DDR (z. B. W. Nachtigall, „Betriebswirtschaftliche Formeln und Darstellungen“, 2. Aufl. Berlin [Ost] 1977) wird der R. „im Kapitalismus“ („Grad der Verwertung des eingesetzten Kapitals“) die R. „im Sozialismus“ gegenübergestellt und definiert als „Ausdruck des gesellschaftlichen Nutzens, der bei der wirtschaftlichen Tätigkeit eingesetzten oder aufgewendeten gesellschaftlichen Arbeit. Die R. wird je nach geforderter Aussage mit unterschiedlichen Rentabilitätsraten gemessen.“ Das bedeutet, daß R. sowohl als fonds- (d.h. quasi-kapital-) als auch als selbstkostenbezogene R.-Rate gemessen werden kann. „Das Rentabilitätsprinzip unterscheidet die nach wirtschaftlicher Rechnungsführung arbeitenden Betriebe von Haushaltsorganisationen“ („Sozialistische Betriebswirtschaft“, 4., wesentlich überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1980). Im System der Wirtschaftlichen Rechnungsführung sind R. und Gewinn wesentliche Zielfunktionen sozialistischer Betriebsführung. Die vielfältigen, prinzipiell auf eine nachhaltige „Verbesserung der Verhältnisse von Aufwand und Ergebnis“ gerichteten Reorganisationsmaßnahmen seit Anfang 1982 in diesem Bereich („… zur weiteren Vervollkommnung der wirtschaftlichen Rechnungsführung …“) haben den Zwang zur R. erhöht. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1116–1117 Relativismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Renten

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der Begriff der R. hat in der Wirtschaftsgeschichte der DDR verschiedene Deutungen erfahren. Bis Mitte der 50er Jahre wurde im Zeichen des wirtschaftlichen Lenkungssystems stalinscher Prägung der Begriff R. in dreifacher Weise gedeutet. Ein Betrieb ist „rentabel“, wenn er: 1. den Betriebsplan in allen seinen Teilen erfüllt, auch wenn das Werk planmäßig mit Verlust arbeitet (Planverlust); 2. den Betriebsplan in allen seinen…

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Rechnungsführung und Statistik (1985) Siehe auch: Einheitliches System von Rechnungsführung und Statistik: 1975 1979 Staatliche Zentralverwaltung für Statistik: 1975 1979 Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (SZS): 1969 Statistik: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Statistik, Staatliche Zentralverwaltung für: 1954 1956 1958 1959 Zentralverwaltung für Statistik: 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 1091] RuS. bilden ein einheitlich organisiertes Informationssystem zur Erfassung, Aufbereitung und Analyse primär ökonomischer Daten über Stand, Ablauf und Entwicklungstendenzen volkswirtschaftlicher Prozesse. Die gewonnenen zahlenmäßigen Informationen sind eine notwendige Voraussetzung für den Ablauf von Entscheidungsprozessen im System von Leitung, Planung und Kontrolle der Wirtschaft. I. Entwicklung von RuS. Bis zum Beginn der 70er Jahre bestanden zwei unterschiedliche Informationssysteme; die betriebliche, vornehmlich wertmäßige R. — bis 1966 als Rechnungswesen bezeichnet — und die staatliche, die materiellen Aspekte der Wirtschaftsprozesse widerspiegelnde St. Die in dieser Zweiteilung deutlich zum Ausdruck kommende Vernachlässigung einer einheitlichen RuS. überrascht aus 2 Gründen: Einmal ist eine gesicherte Informationsbasis systemnotwendig für jede Zentralwirtschaftsplanung. Zum zweiten gilt die auf der Grundlage eines differenzierten Zahlenwerkes möglich werdende Kontrolle ebenfalls als immanenter Bestandteil dieses Gesellschaftssystems bzw. nach Lenin als eine „Art Gerippe der sozialistischen Gesellschaft“ (Lenin, Werke, Bd. 27, S. 244). Die Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) verfügte mit ihrem Befehl Nr. 105 die Bildung einer Deutschen Verwaltung für Statistik in der sowjetischen Besatzungszone (190 Mitarbeiter) am 19. 10. 1945, die auch als Statistisches Zentralamt bezeichnet wurde. In der Folge wurden bei den damaligen Landesregierungen Statistische Landesämter (Länder), 1946 auf Kreisebene Statistische Referate (später: Statistische Kreisämter) eingerichtet. Um die Einheitlichkeit der Plankontrolle zu sichern, erfolgte 1950 eine Reorganisation, in deren Ergebnis alle statistischen Dienststellen dem Statistischen Zentralamt unterstellt worden sind. Im Zuge der Verwaltungsneugliederung entstand 1952 die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (SZS) mit entsprechenden Dienststellen bei den Bezirken und Kreisen. Mit diesen Maßnahmen war die statistische Berichterstattung den Bedürfnissen des Wirtschaftssystems entsprechend zentralisiert. Seit 1957/58 steht die statistische Analyse im Mittelpunkt der Arbeit der SZS, um der Partei- und Staatsführung aktuelle und gesicherte Informationen über volkswirtschaftliche Entwicklungen und strukturbestimmende Trends zur Verfügung stellen zu können. Mit den Wirtschaftsreformen der 60er Jahre (Neues Ökonomisches System [NÖS]) begannen auch die Vorbereitungen zur Schaffung eines einheitlichen Systems von RuS. Bei diesen Bemühungen war die Übergabe der Verantwortung für die Festlegung, Durchführung und Kontrolle der Grundsätze des betrieblichen Rechnungswesens vom Ministerium der Finanzen auf die SZS zum 1. 1. 1964 von besonderer Bedeutung. Auf betrieblicher Ebene wurde nach Aufstellung der Eröffnungsbilanzen zum 1. 7. 1948 den Betrieben ein erstes Bilanzschema mit dem Ziel, die Voraussetzungen für eine exakte R. und Kontrolle zu schaffen, vorgegeben. Bereits der einheitliche Kontenrahmen für die Industrie (EKRI) zielte auf die Überwindung des bürgerlichen Rechnungswesens und damit vor allem auf die systemnotwendige Einheitlichkeit der Datenerfassung ab. Die Deutsche Wirtschaftskommission (DWK) erließ am 13. 7. 1949 die erste Anordnung über das Rechnungswesen in der volkseigenen Wirtschaft, den Genossenschaften und den Genossenschaftsverbänden, deren Durchführungsbestimmungen auch Festlegungen für die Tätigkeit der Oberbuchhalter enthielten. Diese Leiter des betrieblichen Rechnungswesens erhielten als Hauptbuchhalter 1959 die Funktion eines staatlichen Kontrolleurs in den Betrieben; zu diesem Zweck wurde ihnen das gesamte betriebliche Rechnungswesen einschließlich der Wirtschaftskontrolle und Revision unterstellt. Mit Einführung des Prinzips der Wirtschaftlichen Rechnungsführung (1952) wurde die seit 1948 bestehende unmittelbare Einbeziehung der betrieblichen Produktions- und Finanzpläne in den Volkswirtschaftsplan beendet und eine gewisse ökonomische Verselbständigung der Betriebe eingeleitet. Die Entwicklung der Kostenrechnung als wesentliche Voraussetzung für die Bildung der Preise (Preissystem und Preispolitik) wie aber auch die betriebliche Erfolgskontrolle, die Durchsetzung der Plankostenrechnung als Normativkostenrechnung und die Verbesserung der Kalkulationsschemata standen und stehen seitdem im Zentrum der Betriebsökonomie bzw. der Sozialistischen Betriebswirtschaftslehre. Zusätzliche und neue Aspekte erhielt das Rechnungswesen durch den Übergang von der Wertrechnung auf die Darstellung des Produktionsprozesses mit Hilfe von Mengen-, Zeit- und Wertkennziffern sowie durch die Verpflichtung der Leiter zur regelmäßigen Rechenschaftslegung vor den Beschäftigten der Betriebe. Durch die genannten Veränderungen des betrieblichen Rechnungswesens sollten nicht nur die kostengünstigsten Produktionsvarianten — insbesondere bei der Einführung neuer Technologien — ermittelt, sondern auch die Voraussetzung zur Durchsetzung der Einheit von materieller und finanzieller [S. 1092]Planung geschaffen werden. Mit diesen Neuregelungen war eine Neubewertung des Anlagevermögens (1964) verbunden. Zuvor (1959) hatte bereits die Diskussion um eine Vereinheitlichung von RuS. begonnen. Dabei standen vor allem 4 Punkte im Mittelpunkt der Kritik: a) RuS. war in den einzelnen Zweigen unterschiedlich entwickelt und erlaubte somit keine Vergleichbarkeit. b) Rechnungswesen und Betriebs-St. waren in den Betrieben nicht koordiniert, was vielfach zu Doppelerfassungen gleicher Tatbestände führte. c) RuS. war vor allem auf Abrechnung und Dokumentation konzentriert, während notwendige Informationen für die Leitungen ebenso fehlten wie für die Kosten-Nutzen-Rechnungen und zur Analyse der betrieblichen Gesamtergebnisse. d) Mit Hilfe der Elektronischen ➝Datenverarbeitung (EDV) sollte das Informationssystem rationeller gestaltet werden: Daten sollten nur noch einmal erfaßt, kleinere Betriebe von einem Teil der Verwaltungsarbeiten für die RuS. entlastet werden. Die VO über das einheitliche System von RuS. aus dem Jahre 1966 fixierte gleichsam die Ergebnisse dieser Diskussion und leitete die zweite Entwicklungsphase ein. Schrittweise wurde die einheitliche RuS. in den produzierenden Wirtschaftsbereichen (1968), im Außenhandel (1969) sowie in den Dienstleistungsbereichen (1970) durchgesetzt. Die VO über RuS. vom 20. 6. 1975 (GBl. I, S. 585 ff.) dient sowohl einer verbesserten Informationsgebung als auch der Herstellung einer Übereinstimmung von RuS. mit der entsprechenden Planungsordnung zwecks besserer Kontrolle bei der Durchführung der Jahres- bzw. Fünfjahrpläne. Von der Vereinheitlichung der Berichtsunterlagen sowie der Umstellung der Planabrechnung auf konstante Planpreise (kPP) wird eine Verbesserung der Qualität der statistischen Berichterstattung erhofft. Darüber hinaus haben auch die internationalen Aufgaben von RuS. an Gewicht gewonnen. Z.B. ist die Berichterstattung im Rahmen des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW), die immer noch als „Zweitrechnung“ geführt wird, aufgewertet worden; ihre Vereinheitlichung wird angestrebt. Zu diesem Zweck sind verschiedene Absprachen hinsichtlich der anzuwendenden Methodik und der Berichtskennziffern erfolgt. Zugleich hat die SZS auch Aufgaben übernommen, die sich aus der Mitgliedschaft der DDR in den Vereinten Nationen sowie deren Unterorganisationen ergeben. II. Abgrenzung und Funktionen von RuS. Als Grundlage der Wirtschafts-St. ist RuS. ein Teilbereich der allgemeinen St. Diese zählt zu den Gesellschaftswissenschaften und hat generell die Aufgabe, mit bestimmten Methoden und Verfahren zahlenmäßige Informationen über „gesellschaftliche Massenerscheinungen“ (Donda: RuS. als Instrument …, S. 1231) zu gewinnen, aufzubereiten, zu speichern, darzustellen und zu analysieren. Zu den Aufgaben der St. gehörten und gehören die aperiodischen Umfragen des inzwischen aufgelösten Instituts für Meinungsforschung beim ZK der SED ebenso wie z.B. die periodischen Volkszählungen. Ferner werden hierzu auch die laufenden Erfassungen der privaten Haushaltsbudgets gezählt, bei denen die Geldausgaben in 160 Positionen und der mengenmäßige Verbrauch in 70 Positionen spezifiziert sind (Kaufkraft; Lebensstandard). Gegenwärtig führen 5.800 Privathaushalte derartige Wirtschaftsrechnungen durch, deren Haushaltsvorstände Arbeiter (2.200), Angestellte (1500), Genossenschaftsbauern (1450) bzw. Rentner (650) sind. Eine Sonderstellung im System von RuS. nimmt der Staatshaushalt ein. Obwohl dessen Abrechnung auf den Angaben von RuS. der Haushaltsorganisationen und der Betriebe basiert, wird dieser nicht zum einheitlichen System von RuS. gerechnet. Seine Aussonderung wird damit begründet, daß die Hauptfunktion des Staatshaushalts nicht die Widerspiegelung, sondern die Verteilung des Nationaleinkommens sei. Grundlage des Systems von RuS. ist das betriebliche Informationssystem, auf dessen Primärdaten die RuS. der einzelnen Wirtschaftsbereiche, der gesamten Volkswirtschaft sowie die verschiedenen Fachstatistiken basieren. Derartige St. sind beispielsweise die nach dem Produktionsprinzip geführten St. der Industrie und des Bau- und Wohnungswesens sowie die nach dem Territorialprinzip aggregierten Bezirks- bzw. Kreis-St. Nach dem Funktionalprinzip sind hingegen die St. der Investitionen, des Finanzsystems sowie von Außenwirtschaft und Außenhandel aufgebaut. Aus der in der Verfassung niedergelegten Definition des Wirtschaftssystems leiten sich die beiden Grundanforderungen an RuS. ab. Zum einen erfordert das Lenkungssystem der zentralen Wirtschaftsplanung Informationen für die wirtschaftspolitischen Entscheidungsprozesse (z.B. Investitionsplanung; Planung). Hierfür hat die SZS zur Durchsetzung des Prinzips der Einheit von Planung und Abrechnung analog zur Planungsordnung eine (nicht veröffentlichte) Ordnung der Planabrechnung erlassen. Zum zweiten wird aus der Eigentumsordnung (Eigentum) die notwendige Kontrolle über die Verwendung, den Bestand und die Nutzung des Volksvermögens (Prinzip der Einheit von Rechnungsführung und Kontrolle) begründet. Das System von RuS. hat vor allem eine politische und 2 fachliche Grundfunktionen zu erfüllen: Die politisch-ideologische Funktion zielt einmal auf die Vermittlung von Informationen zur Wahrnehmung von Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mit[S. 1093]wirkungsrechten ab: „Je besser alle Werktätigen über die ökonomischen Erscheinungen in der sozialistischen Gesellschaft informiert werden und informiert sind, desto sachkundiger und urteilsfähiger zeigen sie sich in ihrem Verhalten am Arbeitsplatz, im Arbeitskollektiv und in den zwischenmenschlichen Beziehungen außerhalb des unmittelbaren Arbeitsbereiches“ (Geißler, S. 33 f.). Diese Feststellung bedeutet jedoch keineswegs, daß es im Sozialismus eine „statistische Auswertung an sich“ gibt. Vielmehr sei die „Auswertung statistischer Angaben nicht losgelöst vom Leben vorzunehmen, sondern … in den Kampf zur Verwirklichung des Programms der Vollbeschäftigung, des Volkswohlstandes, des Wachstums und der Stabilität einzuordnen … Dieser Beitrag der in RuS. Tätigen kann aber nur nützlich sein, wenn die marxistisch-leninistische Ökonomie und die darauf aufbauenden Kategorien der Planung und der Abrechnung von ihnen beherrscht werden, wenn sie die Beschlüsse von Partei und Regierung zum Leitfaden ihres Handelns machen und darüber hinaus über gründliche Kenntnisse des statistischen Instrumentariums der Auswertung verfügen“ (Kühn, S. 342) (Politische Ökonomie). Noch deutlicher hat der Leiter des SZS, Donda, unter Bezugnahme auf die Feststellung Lenins, daß die St. „praktischer Helfer“ der Partei sei, diese Aufgabe formuliert: „Statistische Angaben dienen gleichzeitig als Waffe der Agitation und Propaganda, indem sie nüchtern und überzeugend demonstrieren, was unter Führung der Partei der Arbeiterklasse durch die eigene Arbeit erreicht wurde und wie sich das Leben aller Werktätigen auf der Grundlage der Politik der SED und der Regierung durch den Fleiß und das Schöpfertum der Arbeiterklasse und der anderen Werktätigen verbesserte und die wirtschaftliche Kraft des Staates erstarkte“ (Donda, RuS. als Instrument …, S. 1233). Diese politisch-ideologische Funktion hat in den 80er Jahren eine deutliche Aufwertung erfahren. Während auf dem IX. Parteitag der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) (1976) lediglich die Forderung erhoben wurde, „auf kommunistische Art und Weise an die Beurteilung der Plankennziffern heranzugehen“, wurde auf dem X. Parteitag der SED (1981) kategorisch festgestellt, „die Nagelprobe für die Analyse jeder Erscheinung“ sei die Beantwortung der „Frage: Wem nutzt es?“ Diese Zielsetzung hat durchaus Folgen für die statistische Berichterstattung: Zum einen werden bestimmte Daten nicht veröffentlicht, wie z.B. die Zahlungsbilanz, Zahlen über die Höhe der Westverschuldung, Angaben über die Verteilung der Einkommen, über die Zahl der Arbeitskräfte im Uranerzbergbau usw. Zum zweiten ist die Aussagekraft bestimmter Angaben zumindest nicht eindeutig. Derartiges läßt sich z.B. für die Bewertung der Außenhandelsergebnisse in Valuta-Mark (Währung/Währungspolitik, III., A., B.), aber auch für die in der sozialistischen St. neu geschaffene Kategorie der Gesellschaftlichen ➝Konsumtion (GK.) als Instrument der Sozialpolitik sagen. Drittens schließlich liegen allen statistischen Angaben (ideologisch geprägte, keineswegs immer eindeutige) Definitionen der Politischen Ökonomie des Sozialismus zugrunde, so daß eine direkte Vergleichbarkeit mit den Daten aus der westlichen St. in aller Regel nicht gegeben ist. Methodische Unterschiede gibt es aber auch innerhalb der RGW-St. In ihr fehlen z.B. Angaben für die DDR über die Höhe der Löhne und Gehälter. Bei der Benutzung von St. der internationalen Organisationen wie z.B. den Vereinten Nationen ist zu beachten, daß das Problem der tatsächlich gegebenen Vergleichbarkeit vielfach vernachlässigt wird, da die Mitgliedsländer ein Recht auf Publikation ihrer originären Daten haben. Um ihrer instrumentalen Funktion gerecht zu werden, müssen die mit Hilfe von RuS. gewonnenen Informationen für das System der Leitung, Planung und Kontrolle verwendbar sein. Hierbei stehen die statischen, dynamischen und Plan-Ist-Vergleiche im Vordergrund. Nicht selten wird die Dokumentationsfunktion von RuS. besonders herausgestellt. Bei dieser Aufgabenstellung geht es vor allen Dingen darum, Belege über die abgelaufenen Wirtschaftsprozesse vollständig zu erfassen und auf diese Weise nachprüfbar zu machen. Auf einer derartigen Grundlage finden beispielsweise die jährlichen Rechenschaftslegungen und Entlastungen der Betriebsleitungen durch die übergeordneten Wirtschaftsleitungen statt. Um das Ausmaß dieser Primärdokumentationen in den Betrieben zu verdeutlichen, sei beispielhaft darauf hingewiesen, daß täglich zwischen 30 und 40 Mill. Kaufbelege allein im Binnenhandel anfallen, ausgewählte 24.000 Maschinen als Basis zur Ermittlung der zeitlichen Auslastung des Maschinenparks herangezogen werden und 1000 Betriebe in einem Schnellverfahren täglich an die Zentrale über die Entwicklung von 29 Kennziffern zu berichten haben. Eindrucksvoll hat Afanasjew die Kompliziertheit der Informationsverarbeitung am Beispiel der Sowjetunion geschildert, ein Beispiel, das durchaus auch auf die DDR übertragbar ist: „Denken wir z.B. an die in der Produktion zirkulierenden Informationen. Der jährliche innerbetriebliche Umlauf ökonomischer Belegangaben schwankt innerhalb eines Industriebetriebes zwischen 5.000 und 2 Mill. Dokumenten mit 3,5–100 Mill. Kennziffern. Der äußere Dokumentenumlauf (eingehende und abgehende Daten) eines mittleren Industriebetriebes beträgt etwa 100.000 Dokumente und 1 Mill. Kennziffern im Jahr. 80–90 v.H. des äußeren Dokumentenumlaufs nach der Zahl der Dokumente und 40–50 v.H. nach [S. 1094]der Zahl der Kennziffern bilden die Transport-, Rechnungs- und Zahlungsdokumente. Die statistische und buchhalterische Berichterstattung, die den übergeordneten Leitungsorganen vorgelegt wird, enthält 80–80.000 Kennziffern. — Die gesamten in den Zweigen der Produktionssphäre zirkulierenden Informationen enthielten im Jahre 1965 Kennziffern in einer Größenordnung von jährlich 400 Mrd. In der Industrie enthielt der interne Datenumlauf 120–170 Mrd. und der äußere 12–17 Mrd. Kennziffern. — Dabei muß man sich in dieser astronomischen Datenmenge zurechtfinden, aus ihnen all das aussondern und nutzen, was für die Leitung notwendig ist, was keine leichte Sache ist. — Aus Primärdaten sekundär-zusammengefaßte Informationen zu erhalten, die Ausgangs-, die beschreibenden Informationen in Befehlsinformationen zu verwandeln — das ist das Ziel der Informationsarbeit“ (Afanasjew, S. 123 f.). Auch in der DDR wird immer wieder darüber geklagt, daß das System von RuS. zu viele überflüssige Informationen bereitstelle und daher vereinfacht werden müsse. So hat z.B. der Ministerrat im Mai 1979 beschlossen, von den weit über 200 Berichterstattungen mit komplexem Aufbereitungs- und Auswertungsprogramm 13 fallen zu lassen, 16 zu vereinfachen und 12 lediglich mit eingeschränkter Berichtspflicht beizubehalten. III. Elemente der RuS. Die in der VO vom 20. 6. 1975 (GBl. I, S. 585 ff.) aufgeführten Elemente von RuS. sind für alle Staatsorgane, Kombinate, Betriebe, Genossenschaften und Einrichtungen sowie den Verband der Konsumgenossenschaften der DDR (VdK) und die Ländlichen Genossenschaften (Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe [VdgB]) verbindlich. Vereinfachte Anforderungen gelten für kleine Betriebe (GBl. I, 1972, S. 60 ff.). Anstelle dieser VO bzw. über sie hinausgehend gelten Sondervorschriften für Handelsbetriebe mit Kommissionsvertrag (GBl. SDr. Nr. 685), Betriebe des Gartenbaus (GBl. II, 1971, S. 733 ff.), Betriebe des Bau- und Wohnungswesens (GBl. I, 1975, S. 709 ff.), den Binnenhandel (GBl. SDr. Nr. 827), die Landwirtschaft (GBl. SDr. Nr. 933) sowie die staatlichen Einrichtungen und Organe (GBl. I, 1978, S. 333) (Staatsapparat). Die Bestandteile von RuS. (vgl. Abb. 1) sollen im folgenden zur besseren Übersichtlichkeit danach [S. 1095]gegliedert werden, ob es sich bei ihnen um Mittel, Grundsätze oder Formen ihrer Ordnung im System von RuS. handelt. A. Ordnungsmittel Als Gestaltungsmittel von RuS. dienen die Definitionen von Kennziffern und Begriffen, volkswirtschaftlichen Systematiken und Nomenklaturen sowie die datenverarbeitungsgerechte Primärdokumentation. Die von der SZS in Abstimmung mit den anderen Staatsorganen herausgegebenen „Definitionen für Planung, Rechnungsführung und Statistik“ sollen die notwendige begriffliche Einheitlichkeit für die am Prozeß der Leitung, Planung, Finanzierung, Abrechnung und Kontrolle beteiligten Organe und Betriebe gewährleisten (vgl. <xref=dd21.094b Abb. 2). Sie zielen somit darauf ab, die ökonomischen Begriffe einheitlich anzuwenden und auszuwerten, Informationen rationell und übersichtlich zu gestalten sowie Doppel- und Mehrfacherfassungen zu vermeiden. Aus den „Definitionen“ geht z.B. hervor, daß das Nationaleinkommen (Gesamtprodukt, Gesellschaftliches) nicht allein zu konstanten Preisen wie z.B. im Statistischen Jahrbuch der DDR ausgewiesen, sondern auch zu laufenden Preisen ermittelt wird. Da diese Bewertungsbasis ebenfalls für den Staatshaushalt gilt, ließen sich auf dieser Grundlage u.a. Umverteilungs- bzw. Staatsquoten ermitteln. [S. 1096]Ferner werden die Ex- und Importquoten in Relation zur Warenproduktion und nicht — wie in der Literatur immer wieder aufzufinden — zum Nationaleinkommen gesetzt. — Obwohl die „Definitionen“ jährlich aktualisiert werden und inzwischen auf einen Umfang von über 1200 Seiten angewachsen sind, sind sie noch immer nicht vollständig bzw. reichen die gegebenen Definitionen nicht aus, um zu eindeutigen Abgrenzungen und inhaltlichen Bestimmungen zu kommen (z.B. bleiben die Steuern ebenso wie die unterschiedlichen Robotertypen [ Industrierobotertechnik ] undefiniert). Die volkswirtschaftlichen Systematiken bzw. Nomenklaturen gruppieren ökonomische Sachverhalte nach einheitlichen, für die gesamte Volkswirtschaft gültigen Kriterien. Von den gegenwärtig 93 Systematiken gelten 35 für die Arbeitskräfte und das Einheitliche sozialistische Bildungssystem, 16 für die Übersicht über die Erzeugnisse, 15 für die örtlichen Staatsorgane und die territorial geleiteten Betriebe sowie 14 für Finanzen und Preise (vgl. <xref=dd21.095a Abb. 3>). Zu letzteren zählt gleichfalls der einheitliche volkswirtschaftliche Kontenrahmen, dessen 10 Kontenklassen für alle Bereiche und Zweige verbindlich sind (vgl. <xref=dd21.096a Abb. 4). Die Primärdokumente basieren auf dem Belegprinzip; dabei müssen die Belege gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen genügen. Sie können als Eigen- oder Fremdbelege ausgestellt werden; erst nach ihrer Überprüfung finden sie Eingang in das System von RuS. Die Betriebe sind verpflichtet, die Primärdokumente 2 Jahre aufzuheben. B. Ordnungsprinzipien Wie jede Buchhaltung bedarf auch die sozialistische Betriebswirtschaft einheitlicher Grundsätze zur Bewertung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit. Über die Preise werden die materiellen und finanziellen Bestände und Leistungen der Betriebe vergleichbar; doch hängt die Aussagekraft dieser Daten von der Lösung der Bewertungsfrage ab. Es ist z.B. zu entscheiden, ob zum Brutto- oder Zeitwert bzw. zu Plan- oder Ist-Kosten abgerechnet werden soll. So gelten für die Planung und Abrechnung der industriellen Produktion konstante Planpreise auf der Basis des Jahres 1980 (kKP80; zuvor galt als [S. 1097]Basisjahr das Jahr 1975: kKP75) für den Fünfjahrzeitraum 1981–1985 (GBl. I, 1979, S. 396). Kapitalgüter sind nach ihrem Bruttowert zu bewerten, während die Produktionsmaterialien zu Verrechnungspreisen, effektiven Preisen oder Durchschnittspreisen auszuweisen sind (GBl. SDr. Nr. 800). Ferner sind die Betriebe und Kombinate angewiesen, ausschließlich die realisierten Gewinne zu berücksichtigen und die wertgeminderten Bestände nur mit den entsprechenden Korrekturen zu erfassen. Die Vorschriften über die Ordnungsmäßigkeit von RuS. (GBl. I, 1976, S. 21 ff.) besagen nicht allein, daß die Daten vollständig und wahrheitsgetreu zu erfassen und aufzubereiten sind. Vielmehr sind darüber hinaus verbindliche, spezielle Sicherheitsbestimmungen einzuhalten, um Fälschungen, aber auch für die Betriebe zu positive („geschönte“) Berichte auszuschließen. C. Ordnungsformen Als Ordnungsformen lassen sich die betriebliche Erfassung, Aufbereitung und Auswertung, die Information sowie das betriebliche Berichtswesen klassifizieren. [S. 1098]Da der Datenfluß in den Betrieben beginnt, muß auch festgelegt sein, in welcher Form die einzelnen Sachgebiete von RuS. zu erfassen sind. Die Erfassung geschieht in Einzelrechnungen (Grundmittel, Investitionen, Arbeitskräfte, Material, Leistungen und Waren), in Komplexrechnungen (Finanz-, Kosten- und Nutzenrechnung) und in einer Gesamtrechnung, in die alle Teilbereiche eingehen. Die Aufbereitung erfolgt weitgehend unter Verwendung der Elektronischen Datenverarbeitung, aber auch unter Benutzung von Journalen, Konten und Karteien. Im Mittelpunkt der Arbeiten stehen die Konten der Finanzrechnung, wobei buchhalterische Bilanzen, Berichte oder Plan-Ist-, Entwicklungs-, Weltmarkt- und Betriebsvergleiche auch für die innerbetriebliche Information von Bedeutung sind (Finanzplanung und Finanzberichterstattung). Die von den Betrieben zu erstattenden Berichte lassen sich nach dem jeweiligen Wirtschaftsbereich, den anzuwendenden Kennziffern, der Häufigkeit sowie der Form der Berichte unterscheiden. Im Zentrum des Berichtswesens steht neben der fachlichen die zentralisierte Berichterstattung (vgl. Abb. 5). Beide Berichtsarten enthalten in der Regel dieselben Informationen, was jedoch nicht als verbotene Doppelerfassung angesehen wird. Wesentlich ist, daß alle Informationsströme einseitig von unten nach oben fließen, d.h. es besteht ein einliniges, vertikales Informationssystem. IV. Organisation der RuS. Der Betrieb ist der Kernbereich von RuS.; er gilt als — wie es im DDR-Sprachgebrauch heißt — „Alleinhersteller“ von Informationen, hat somit ein Informationsmonopol im Entscheidungsprozeß inne. Von der Qualität seiner Informationen sind sowohl die obersten Leitungsorgane als auch die regionalen Stellen der SZS abhängig. In dieser Bedeutung der betrieblich zu ermittelnden und zu meldenden Daten ist der Grund für die detaillierten und verpflichtenden Anweisungen zum System von RuS. zu sehen. Ein Teil der Informationen wird von dem VE Kombinat Datenverarbeitung (bis 1981: VVB Maschinelles Rechnen) sowie den einzelnen ihm angehörenden Datenverarbeitungsbetrieben mit insgesamt weit über 10.000 Beschäftigten aufbereitet und gespeichert. Nur etwa 5 v.H. dieser Verarbeitungskapazitäten werden von der SZS selbst benötigt. Die nach dem Prinzip der wirtschaftlichen R. arbeitenden Datenverarbeitungsbetriebe sind der SZS unterstellt. Dagegen unterstehen die VEB Rechnungsführung und Wirtschaftsberatung, welche die nach vereinfachten Anforderungen von RuS. arbeitenden, in der Regel örtlich geleiteten VEB und Genossenschaften usw. betreuen sowie deren Abrechnungsarbeiten übernehmen, den Gemeinden (Steuerberater). Die Zentralstelle für Primärdokumentation (ZPD) ist Organ der SZS. Sie hat die Aufgabe, einheitliche, datenverarbeitungsgerechte Primärdokumente (Vordrucke und Formulare) zu entwickeln. Sie soll zur rationellen Vereinheitlichung der Primärdokumente beitragen. Zu diesem Zweck arbeitet die ZPD mit den staats- und wirtschaftsleitenden Organen, mit wissenschaftlichen Institutionen und den Vordruckverlagen zusammen. Das eigentliche staatliche Leitungsorgan für RuS. ist die SZS, deren Aufgaben in einem Statut (GBl. I, 1975, S. 639 ff.) festgelegt sind. Die SZS ist horizontal in Hauptabteilungen und Abteilungen (z.B. RuS., volkswirtschaftliche Systematisierung) sowie vertikal in Bezirks- und Kreisstellen gegliedert. Die SZS ist juristische Person und Haushaltsorgan; sie hat ihren Sitz in Berlin (Ost). Besonders herausgehoben ist die Stellung ihres Leiters (seit 1963, mit einer kurzen Unterbrechung 1976, Prof. Donda [SED]). Der Leiter der SZS vertritt die DDR in der 1962 geschaffenen Ständigen Kommission für Statistik des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW), ferner seit 1969 im Internationalen Statistischen Institut (1885 in London gegründet) sowie seit 1973 auf der Konferenz Europäischer Statistiker, dem ständigen Organ der UN-Wirtschaftskommission für Europa (ECE). Der Leiter der SZS ist verantwortlich für die Aus- und Weiterbildung im Bereich von RuS. Seit 1969 ist die SZS Hauptpraxispartner der Karl-Marx-Universität Leipzig, an der die Fachkader für die betriebliche RuS. in einem 4jährigen Studium ausgebildet werden (seit 1974 jährlich ca. 100 Absolventen). Ein weiteres wissenschaftliches Forschungs- und Ausbildungszentrum ist — mit verschiedenen Unterbrechungen im Zeitverlauf — die Hochschule für Ökonomie „Bruno Leuschner“ (HfÖ), Berlin-Karlshorst. Die SZS gibt seit 1956 das Statistische Jahrbuch der DDR — 1983: 28. Jg. — und in mehreren Sprachen als Voraus- und Kurzinformation jährlich das Statistische Taschenbuch der DDR heraus. Von besonderer Bedeutung sind die Mitteilungen der SZS über den jeweiligen Erfüllungsstand der Volkswirtschaftspläne, die in der Regel halbjährlich im Zentralorgan der SED „Neues Deutschland“ veröffentlicht werden. Die Fachzeitschrift „Statistische Praxis“ hat 1979 ihr Erscheinen eingestellt. V. Zusammenfassende Wertung Das einheitliche System von RuS. erweist sich als ein notwendiges Instrument der Wirtschaftsführung zur zentralen Leitung und Planung der Wirtschaftsprozesse. Datenbanken und automatisierte Datenverarbeitungssysteme sollen zunehmend eine rationellere und raschere Verfügbarkeit der ökonomischen Daten sichern (Information). Dabei wird gegenwärtig der dynamischen Vergleichbarkeit der Natural-, [S. 1099]Zeit- und Wertkennziffern ebenso besondere Aufmerksamkeit geschenkt, wie der Leistungs- und Ergebnisrechnung in den Kombinaten (Betriebsformen und Kooperation). Die Bemühungen um eine Weiterentwicklung des Systems von RuS. richten sich auf deren planvorbereitende Rolle sowie auf die Effektivierung von deren Abrechnungs- und Kontrollfunktionen. Zur intendierten Verbesserung der instrumentalen Grundfunktion von RuS. gehört nicht zuletzt die Beherrschung des Spannungsverhältnisses zwischen betrieblichem Informationsmonopol und staatlicher Entscheidungskompetenz. So legt die VO über die RuS. die disziplinarische und materielle Verantwortlichkeit der Betriebsleitungen bei Verstößen u.a. gegen die „wahrheitsgetreue Weitergabe von Informationen aus RuS.“ sowie die in diesen Fällen anzuwendenden Ordnungsstrafbestimmungen fest. Die zentrale Wirtschaftsführung ist ferner bestrebt zu verhindern, daß mehrere Berichtskennziffern zugleich als Erfolgsindikatoren der Betriebe gelten. Diese sähen sich sonst versucht, die jeweils günstigsten für sich in Anspruch zu nehmen, da von deren Erfüllung u.a. die Höhe der Prämienfonds abhängig ist (Lohnformen und Lohnsystem, V.; Materielle Interessiertheit). Die spezifischen Probleme der Weiterverwendung und Bewertung von quantitativen Daten aus der DDR-St. ergibt sich offensichtlich vor allem aus deren politisch-ideologischer Grundfunktion. Diese fordert zur Parteilichkeit, zur Verwendung statistischer Daten innerhalb von Agitation und Propaganda, aber auch zur Geheimhaltung von Zahlen auf. Das hat u.a. zur Folge, daß nur ein geringer Teil des für den Planungsprozeß notwendigen Datenmaterials tatsächlich veröffentlicht wird. Aus diesen Feststellungen ergibt sich zugleich, daß ökonomische Daten nicht allein deswegen, weil sie im Planerfüllungsbericht veröffentlicht sind, tatsächlich eine besonders hohe Aussagekraft haben. Ihre Auswahl erfolgt vielmehr unter dem Gesichtspunkt der politischen Opportunität. Weiter scheint — nicht zuletzt unter Berücksichtigung einzelner Bestimmungen des Strafrechts — ein Verzeichnis der grundsätzlich geheimzuhaltenden statistischen Ergebnisse zu bestehen, das sich nicht zuletzt auf Angaben für die empirische Sozialforschung beziehen dürfte (Soziologie und Empirische Sozialforschung). In Hinblick auf die Beurteilung des statistischen Materials lassen sich — unter Berücksichtigung der selektiven Publikationspraxis — 5 Bereiche voneinander unterscheiden. Dabei handelt es sich im einzelnen um Daten, die a) eindeutig definiert und somit in dem begrifflich vorgegebenen Rahmen interpretierbar sind, wie z.B. bestimmte Fach-St., b) zwar veröffentlicht, aber nicht eindeutig definiert sind (z.B. Verteidigungshaushalt), c) unregelmäßig veröffentlicht werden (z.B. Angaben über die Entwicklung der Kriminalität), d) einmalig erwähnt und damit nicht nachprüfbar sind (z.B. Angaben über den Umsatz in den Intershops), e) bisher überhaupt noch nicht publiziert wurden (z.B. Daten über den Uranbergbau). Die Erfahrung im Umgang mit DDR-St. lehrt, daß sich die Veröffentlichungspraxis in der DDR keineswegs gleichmäßig entwickelt. Z.B. ist die Aussagekraft der Außenhandels-St. seit 1975 weiter zurückgegangen; sie weist bei den Aussagen über die Entwicklung des Ost-West-Handels deutliche Abweichungen von den korrespondierenden St. der Handelspartnerländer auf. Andererseits hat sich die Datenbasis über die Entwicklung des Lebensniveaus wie aber auch über den Staatshaushalt (ab 1978) bemerkenswert verbreitert; sie reicht allerdings immer noch nicht aus, um zu eindeutigen Bewertungen zu kommen. Wenn der DDR-St. mit besonderer Skepsis begegnet wird, so liegt das sicherlich nicht zuletzt auch an den folgenden Problemen: 1. Obwohl stets zur sachlichen und wahrheitsgetreuen Berichterstattung aufgerufen wird, verstößt die SZS selbst regelmäßig gegen dieses Grundprinzip: z.B. sind die Daten der Jahresvolkswirtschafts- und Staatshaushaltspläne keineswegs immer mit den Planerfüllungsberichten bzw. den Haushaltsrechnungen kompatibel. 2. Es muß als ein besonderes Paradoxon sozialistischer St. bewertet werden, daß seit dem Beginn der 80er Jahre die DDR ihre statistischen Monatszahlen nicht mehr in eigenen, sondern in den Publikationsorganen der UN-Wirtschaftskommission für Europa (ECE) veröffentlicht. 3. Die Fragwürdigkeit (und „Eigenwilligkeit“) statistischer Angaben aus der DDR läßt sich an einem Beispiel besonders gut verdeutlichen: in den St. der Vereinten Nationen behauptet die DDR als einziges Land, daß die Kaufkraft ihrer Währung gegenüber 1970 nicht nur im Verhältnis zum Einkommen „relativ“, sondern sogar „absolut“ gestiegen sei. 4. Bei der Interpretation von Zahlen aus der DDR-St. werden immer auch entlegenere Daten, die auf den ersten Blick nicht unmittelbar für die jeweilige Fragestellung relevant zu sein scheinen, mit herangezogen werden müssen. Z.B. lassen der seit den 80er Jahren wieder steigende Pro-Kopf-Verbrauch an Speisekartoffeln und der seit 1978 sinkende Pro-Kopf-Verbrauch an Südfrüchten nicht nur Rückschlüsse auf das Warenangebot und die verfolgte Importpolitik zu. Sie geben vielmehr auch zutreffendere Informationen über die tatsächlichen Lebensbedingungen der DDR-Bevölkerung als manche zusammenfassende Kennziffern über den Lebensstandard. 5. Es ist weiter zu beachten, daß die DDR-St. eine [S. 1100]aktive Rolle bei dem Nachweis der von der SED behaupteten Überlegenheit des Wirtschafts- und Gesellschaftssystems der DDR gegenüber dem der Bundesrepublik Deutschland zu spielen hat. Je nach der politischen Linie der Partei finden sich dementsprechende Zahlenangaben, die die aktuellen politischen Postulate belegen sollen. Vielfach werden sie nach einem gebührenden zeitlichen Abstand — stillschweigend — geändert, ohne daß die nunmehr geltenden Angaben ihrerseits immer zutreffend sein müssen. Die unterschiedlichen Aussagen zum Rückstand in der Arbeitsproduktivität im innerdeutschen Vergleich belegen beispielhaft diese Feststellung. Ulbricht gab 1959 den Abstand mit 20 v.H., 1963 mit 25 v.H. an; Honecker nannte 1982 30 v.H. In einer Publikation aus dem Jahre 1983 findet sich demgegenüber eine ganz andere, „berichtigte“ Zahlenreihe: 1950: 55 v.H., 1960: 38 v.H., 1970: 39 v.H., 1980: 31 v.H., 1982: 27 v.H. (Möller/Schilling, S. 869). Abschließend ist ferner darauf hinzuweisen, daß RuS. auch in sozialistischen Systemen nur Hilfsmittel sind, um bestimmte Entwicklungen, deren Trends und Tendenzen zu quantifizieren. Statistische Daten müssen daher immer im Kontext der Mutterwissenschaften, von denen sie begrifflich geprägt sind und von denen sie weiterverwendet werden sollen, interpretiert werden (z.B. Politische Ökonomie; Sozialistische Betriebswirtschaftslehre; Soziologie und Empirische Sozialforschung). Bei einer St., die sich zudem selbst als Teil der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften begreift, ist darüber hinaus die jeweils gegebene politisch-soziale Gesamtsituation in die Betrachtung und Bewertung einzubeziehen. Herwig E. Haase Literaturangaben Afanasjew, W. G.: Der Mensch in der Leitung der Gesellschaft. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1979. Apelt, S., u. K. Neumann: Datenbanken der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik — eine Hauptrichtung der EDV-Anwendung, in: Wirtschaftswissenschaft H. 5, 1980, S. 588 ff. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1980. Donda, A.: Lexikon der Wirtschaft. Rechnungsführung und Statistik. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1974. Donda, A.: Statistik. Lehrbuch. 3. Aufl. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1978. Donda, A.: Aktuelle Aufgaben der Forschung und Lehre auf dem Gebiet von Rechnungsführung und Statistik, in: Statistische Praxis H. 1, 1979, S. 1 ff. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1979. Donda, A.: Rechnungsführung und Statistik als Instrument sozialistischer Leitung und Planung, in: Wirtschaftswissenschaft H. 10, 1979, S. 1231 ff. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1979. Die Effektivität des Leitungsaufwandes und ihre Analyse. Hrsg.: S. J. Kamenizer. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1983. Erläuterung zur Rechnungsführung und Statistik in den Betrieben und Kombinaten. Industrie — Bauwesen — Verkehrswesen u.a. Bereiche. Hrsg.: Ministerrat der DDR. Staatliche Zentralverwaltung für Statistik. Abtl. Rechnungsführung und Statistik der Betriebe und Kombinate. 2. Aufl. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1979. Forbrig, G., G. Goll u. E. Polaschewski: Rechnungsführung und Statistik in der Industrie. Lehrbuch. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1978. Rationelle Gestaltung von Rechnungsführung und Statistik. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1982. Hellmund, E., u. H.-J. Worm: Der Hauptbuchhalter als staatlicher Kontrolleur und Organisator von Rechnungsführung und Statistik in den Kombinaten und Betrieben, in: Wirtschaftswissenschaft H. 1, 1980, S. 73 ff. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1980. Jonas, F., u. C. Otto: Statistische Aktivitäten internationaler Organisationen, in: Wirtschaftswissenschaft H. 6, 1980, S. 700 ff. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1980. Karbstein, W., u. H. Lange: Statistik der volkswirtschaftlichen volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung und Bilanzen, in: Wirtschaftswissenschaft H. 4, 1980, S. 456 ff. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1980. Kießig, Th., u.a. Zieger: Mittel und Ergebnisse der Intensivierung, in: Wirtschaftswissenschaft, H. 2, 1980, S. 193 ff. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1980. Kühn, W.: Einige Aufgaben zur qualifizierten Auswertung der Informationen von Rechnungsführung und Statistik, in: Wirtschaftswissensch

Rechnungsführung und Statistik (1985) Siehe auch: Einheitliches System von Rechnungsführung und Statistik: 1975 1979 Staatliche Zentralverwaltung für Statistik: 1975 1979 Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (SZS): 1969 Statistik: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Statistik, Staatliche Zentralverwaltung für: 1954 1956 1958 1959 Zentralverwaltung für Statistik: 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 1091] RuS. bilden ein einheitlich organisiertes…

DDR A-Z 1985

Deutsches Rotes Kreuz (DRK) der DDR (1985)

Siehe auch: Deutsches Rotes Kreuz (DRK): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das DRK, im Oktober 1952 (nach Auflösung 1946) wiedergegründet, ist seit 1954 Mitglied der internationalen Liga der Rotkreuzgesellschaften. Wegen seiner wichtigen Funktion im Rahmen der Territorialverteidigung untersteht es dem Ministerium des Innern (MdI), nicht dem Ministerium für Gesundheitswesen. Jede Sanitätseinheit wählt zwar ihren (ehrenamtlichen) Vorsitzenden, er bedarf aber der Bestätigung durch die leitenden Organe. Diese — Zentralausschuß als Spitze (Sitz: Dresden), Bezirks- und Kreiskomitees in jeder entsprechenden Verwaltungseinheit — bestehen aus Funktionären, deren Bestellung durch Wahl von der Zustimmung der SED abhängt. Ihnen unterstehen das Zentralbüro und die Bezirks- und Kreisbüros als ausführende Organe. Insgesamt bestanden (1982) 13.897 Grundorganisationen bei Gemeinden, Betrieben und mit Spezialaufgaben (gegenüber 1970 eine Zunahme um rd. 7 v.H.). Als Träger des Zivilen Bevölkerungsschutzes sind die Grundorganisationen des DRK der Zivilverteidigung unterstellt. Die Mitglieder sind verpflichtet, sich der Ausbildung zum „Gesundheitshelfer“ zu unterziehen. Die Zahl der Lehrgangsteilnehmer betrug (1982) an der Grundausbildung 60.600, an der Ausbildung „Junge Sanitäter“ 18.700, an der Breitenausbildung „Erste Hilfe“ 443.400, an der Breitenausbildung „Häusliche Krankenpflege“ 8.800. Die Finanzierung geschieht fast vollständig aus dem Staatshaushalt. Das DRK erfüllt neben den Aufgaben innerhalb der Territorialverteidigung auch rein zivile Aufgaben, für die Mitarbeiter und Helfer einsatzbereit gehalten werden. Dazu zählen der Sanitätsdienst bei politischen und sportlichen Großveranstaltungen und der Hilfsdienst bei Maßnahmen des Gesundheitsschutzes (Impfaktionen u.ä.). Es unterhält einen Bahnhofsdienst und einen „DRK-Pflege- und Sozialdienst“ vor allem für die Hauspflege. 1982 wurden hier 56.372 Helfer eingesetzt, die 3.574.205 Arbeitsstunden ableisteten. Ihm ist ferner neben dem Gruben- und Berg- der gesamte Wasserrettungsdienst übertragen (1982: 34.228 speziell ausgebildete Mitglieder). Der Bergunfalldienst, für den 2.157 überwiegend freiwillige Helfer tätig sind, wurde bisher vor allem in der Sächsischen Schweiz, im Erzgebirge, im Harz und im Thüringer Wald tätig. Er arbeitet eng mit dem Feriendienst des FDGB zusammen, klärt Urlauber über die Gefahren der Bergwelt auf, informiert über Verhalten bei Unfällen, legt Schutzhütten an, stellt Warntafeln auf und unterhält Unfallhilfsstellen. Das DRK unterhält 9.647 Unfallmelde- und 2.062 Unfallhilfsstellen, nimmt den gesamten Krankentransport (mit geringfügigen Ausnahmen) wahr und hat eine „Dringli[S. 279]che Medizinische Hilfe“ (DMH) als Rettungsdienst aufgebaut. Seit 1976 werden Krankentransport und DMH zusammen mit einem neuen „Dringlichen Hausbesuchsdienst“ (DHB) als Schnelle Medizinische Hilfe von den staatlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens „koordiniert“, in Berlin (Ost) vom Städtischen Rettungsamt. Mitglieder 1982: 651.356 über 14 Jahre, darunter 429.845 Frauen; außerdem 34.228 „Junge Sanitäter“. Unter den Mitgliedern wurden 1982 21.525 Ärzte, Zahnärzte und Apotheker gezählt, dazu 114.225 Mittlere medizinische Fachkräfte. Schließlich noch 564.660 (zahlende) „Freunde“. Präsident ist Prof. Dr. sc. med. Siegfried Ackermann. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 278–279 Deutsches Institut für Zeitgeschichte (DIZ) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutschlandpolitik der SED

Siehe auch: Deutsches Rotes Kreuz (DRK): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das DRK, im Oktober 1952 (nach Auflösung 1946) wiedergegründet, ist seit 1954 Mitglied der internationalen Liga der Rotkreuzgesellschaften. Wegen seiner wichtigen Funktion im Rahmen der Territorialverteidigung untersteht es dem Ministerium des Innern (MdI), nicht dem Ministerium für Gesundheitswesen. Jede Sanitätseinheit wählt zwar ihren (ehrenamtlichen) Vorsitzenden, er bedarf aber der…

DDR A-Z 1985

Innerdeutsche Beziehungen (1985) Siehe auch die Jahre 1975 1979 [S. 629] IB. sind die Gesamtheit aller Beziehungen zwischen beiden Staaten in Deutschland; als Terminus ab der Mitte der 60er Jahre gebräuchlich (überwiegend für den staatlichen Bereich). Aus der Sicht der Bundesrepublik Deutschland bilden die staatlichen Beziehungen ein Verhältnis besonderer Art, wobei die DDR von der Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen wird. Basis und Rahmen der heutigen IB. sind im Grundlagenvertrag festgelegt worden, der im Juni 1973 in Kraft getreten ist. Unter Ausklammerung unvereinbarer Standpunkte wurden die Voraussetzungen für Vereinbarungen auf Gebieten gemeinsamer Interessen bei unterschiedlichen Zielvorstellungen (Deutschlandpolitik der SED) geschaffen. Zusammen mit dem vorangegangenen Verkehrsvertrag und den dann folgenden weiteren Verträgen und Abkommen bildet der Grundlagenvertrag die Basis für die Zusammenarbeit auf den verschiedensten staatlichen Ebenen, die die bestehenden historisch gewachsenen Bindungen außerhalb des staatlichen Bereichs fördert und sichert und abgerissene Beziehungen neu aufzubauen versucht. Die Bundesregierung versteht die IB. als Teil der Deutschlandpolitik, deren Ziel es ist, „auf einen Zustand des Friedens in Europa hinzuwirken, in dem das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung seine Einheit wiedererlangt“ (Brief zur deutschen Einheit; Grundlagenvertrag). I. Geschichtliche Entwicklung Vielfältige Kontakte, Verbindungen und Bindungen bestanden auch nach dem Kriegsende und der Aufteilung Deutschlands in Besatzungszonen sowohl im historisch gewachsenen kommunalpolitischen Raum als auch im privaten Bereich weiter. Die Grenzziehung zwischen den Besatzungszonen in Form von Demarkationslinien war zunächst kein Hindernis, die bestehenden Verbindungen aufrechtzuerhalten, zumal nach den Erklärungen der alliierten Besatzungsmächte Deutschland als wirtschaftliche Einheit erhalten werden sollte, und eine trennende Grenzziehung und völlige Umorientierung der kulturellen und wirtschaftlichen Beziehungen jeweils nach Ost bzw. West unvorstellbar schien. Die durch den Krieg in Mitleidenschaft gezogenen oder zerstörten Verkehrsverbindungen ließen zunächst nur lokale Verbindungen über die Grenze zu wie etwa beim Schulbesuch, beim Weg zur Arbeitsstelle, bei Versorgungslösungen und anderen lebensnotwendigen Absprachen zwischen den neuen Bürgermeistern und zeitweilig auch zwischen den Landräten der benachbarten, aber jeweils anderen Besatzungszonen zugehörigen Gemeinden und Kreisen. Die Regelungen an der Zonengrenze und im geteilten Berlin zu Fragen der Wasserversorgung, Abwässerableitung, Strombelieferung, Verkehrsbedienung u.ä. blieben meist unterhalb der politischen Schwelle. Mit der politischen Entwicklung, der sich daraus ergebenden Grenzsperrung durch die DDR und der gegenseitigen Abgrenzung wurden diese Kontakte immer schwieriger und mit dem Bau der Mauer zum Teil schließlich ganz eingestellt. Die politischen Beziehungen waren von seiten der sowjetischen Besatzungszone und später der DDR weitgehend vom Wunsch nach Anerkennung und Gleichberechtigung bestimmt, während die Politik der Westzonen und der späteren Bundesrepublik Deutschland staatliche Kontakte mit den Vertretern der DDR wegen mangelnder Legitimation durch freie Wahlen nach Möglichkeit vermied. Die Bundesregierung — legitimiert durch freie Wahlen — sah die Durchsetzung ihrer Vorstellungen der Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechtes in der Westintegration. Die DDR-Regierung — ohne Legitimation durch die Bevölkerung — versuchte die Einbeziehung der Bundesrepublik Deutschland in das westliche Verteidigungssystem zu verhindern. Aus dieser Überlegung wurden auch von 1950 bis zum Mauerbau von DDR-Präsident, Volkskammer und Regierungsmitgliedern 50 Noten, Schreiben und Telegramme an den Bundespräsidenten, den Bundestag und die Bundesminister gesandt, von denen nur zwei beantwortet wurden. (1951: Schreiben von Bundestagspräsident Ehlers an Volkskammerpräsident Dieckmann, Schreiben von Bundespräsident Heuss an DDR-Präsident Pieck.) Die nicht erwiderten Gesprächs- und Verhandlungsversuche der DDR auf hoher politischer Ebene wurden ergänzt durch gesamtdeutsche Aktionen und Konferenzen („Deutsche an einen Tisch“), um von unten her die Verfassungsorgane und Parteien der Bundesrepublik Deutschland zu beeinflussen. Die DDR betrieb eine Politik, die von der Offenheit der deutschen Frage ausging und den Eindruck erweckte, als sperre sich lediglich der Westen gegen die Einheit (Deutschlandpolitik der SED). Sichtbarster Ausdruck für die Spaltung Deutschlands wurde die Errichtung der Berliner Mauer durch die DDR-Behörden am 13. 8. 1961. Schon seit 1948 war der private Reiseverkehr durch die DDR erheblich behindert worden. Seit 1952 waren von der DDR an der Grenze zum Bundesgebiet immer undurchdringlichere Sperranlagen errichtet worden. Noch in den 50er Jahren war aber West-Berlin für DDR-Bewohner ohne größere Schwierigkeiten er[S. 630]reichbar. Das führte aufgrund der politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der DDR zu einem Flüchtlingsstrom (Flüchtlinge) von jährlich 140.000 bis 330.000 Menschen in den Westen, der mit dem Bau der Mauer schlagartig unterbunden wurde. Als Reaktion auf den Mauerbau wurden auch von seiten der Bundesrepublik zunächst viele Kontakte, insbesondere in den Bereichen Sport und Kultur, unterbrochen. Man sah sich außerstande, zur Tagesordnung überzugehen. Die DDR forderte bei allen Gesprächsangeboten die staatliche Anerkennung und propagierte die Drei-Staaten-Theorie (Berlin). Es wurde deutlich, daß die Spaltung Deutschlands auf längere Zeit unabänderlich sein würde. Dies führte zu einem Wandel der offiziellen Politik der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der DDR mit dem Ziel, für die Menschen die Härten der Teilung auch durch staatliche Kontakte zu mildern. Das erste Passierscheinabkommen über Besuche von Einwohnern von Berlin (West) in Berlin (Ost) wurde im Dezember 1963 abgeschlossen. Ein Zeitungsaustausch (1964) und der zwischen SED und SPD vereinbarte Redneraustausch (1966) scheiterten. Die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD faßte den Entschluß, Verhandlungen und Verträge mit der DDR anzustreben. Daraufhin nahmen die ideologischen Abgrenzungsmaßnahmen der DDR zu. Erstmals kam es 1967 zu einem Briefwechsel zwischen den Regierungschefs der beiden deutschen Staaten. Diese Bemühungen brachten allerdings keine konkreten Ergebnisse, da die DDR Verhandlungen ohne ihre vorherige völkerrechtliche Anerkennung ablehnte. Die Deutschlandpolitik seit 1969 ordnete sich in die Entspannungsbemühungen ein, die das Verhältnis zwischen den USA und der UdSSR maßgeblich bestimmten. Die Bundesregierung erklärte, in ihrer Politik von der Existenz der DDR als eines zweiten Staates in Deutschland auszugehen und der Regierung der DDR auf der Basis der Gleichberechtigung zu begegnen. Die angestrebten Regelungen sollten aber mit dem Ziel vereinbar sein, die deutsche Frage auf der Grundlage der Selbstbestimmung im Rahmen einer europäischen Friedensordnung zu lösen, und die Veränderungen sollten sich in den Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten zum Nutzen der Menschen auswirken. Im März 1970 kamen in Erfurt die Regierungschefs der beiden deutschen Staaten zum ersten Mal zusammen. Die Reaktion der Öffentlichkeit war groß. Beide Staaten legten ihre grundsätzlichen Positionen dar. Die Gespräche wurden am 21. 5. 1970 in Kassel fortgesetzt. Hier nannte die Bundesregierung in 20 Punkten Grundsätze und inhaltliche Elemente für einen Vertrag, der nach ihren Vorstellungen die Grundlage für die Regelung der beiderseitigen Beziehungen sein sollte. Die DDR beharrte jedoch auf ihren Grundpositionen und schlug eine Denkpause vor. Nach Abschluß des Moskauer Vertrages am 12. 8. 1970 und der Paraphierung des Viermächte-Abkommens über Berlin am 3. 9. 1971 traten die zuständigen deutschen Behörden in Verhandlungen zur Ausführung des Viermächte-Abkommens. Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR verhandelten über die Regelung des Transitverkehrs zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West), der Senat von Berlin und die DDR-Regierung über die Regelung der Besuche von Bewohnern von Berlin (West) in der DDR und Berlin (Ost). Es folgten Verhandlungen über den Verkehrsvertrag, der als erster Staatsvertrag zwischen beiden Staaten in Deutschland am 17. 10. 1972 in Kraft trat. Offizielle Verhandlungen mit dem Ziel einer Regelung der Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten und des Abschlusses des Grundlagenvertrages begannen im August 1972. Im Juni 1973 trat er in Kraft. II. Ebenen und Instrumentarien der innerdeutschen Beziehungen Mit der Formalisierung der IB. durch den Grundlagenvertrag wurden neue Kontaktebenen eröffnet. Während bis 1970 die Kontakte insbesondere über private Beziehungen und Organisationen aufrechterhalten wurden, entstanden durch den Grundlagenvertrag und seine Folgeverträge Kommissionen, Expertengespräche und Konsultationen (Abrüstung). Ziel blieb es, durch die Formalisierung die gewachsenen Bindungen nicht einzuschränken, sondern zu fördern und zu sichern. Am 2. 5. 1974 trat das Protokoll über die Einrichtung der Ständigen Vertretungen in Kraft. Es regelt deren Aufgaben, Zuständigkeiten und Status. Der Sitz der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der DDR ist in Berlin (Ost). Die Ständige Vertretung der DDR hat ihren Sitz in Bonn und unterhält eine Zweigstelle ihrer handelspolitischen Abteilung in Düsseldorf. Der Grundlagenvertrag und das Protokoll haben keine diplomatischen Beziehungen zwischen beiden Staaten begründet; das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen gilt nur entsprechend. Während auf seiten der DDR für die Angelegenheiten der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten zuständig ist, liegt die Zuständigkeit für die Angelegenheiten der Ständigen Vertretung in Bonn beim Bundeskanzleramt, dem auch die Ständige Vertretung in Berlin (Ost) unterstellt ist. Diese voneinander abweichenden Zuständigkeitsregelungen ermöglichen es beiden Teilen, ihren unterschiedlichen Rechtsauffassungen entsprechend zu verfahren. Die Bundesregierung hat dadurch klargestellt, daß die DDR von ihr auch weiterhin nicht als Ausland betrachtet wird. Die Ständigen Vertretungen in beiden Staaten ha[S. 631]ben u.a. die Aufgabe, die Interessen im jeweils anderen Staat zu vertreten sowie normale gutnachbarliche Beziehungen zwischen den beiden Staaten auf den verschiedensten Gebieten, so z.B. auf politischem und kulturellem Gebiet, zu fördern und zu unterstützen. Das schließt die Leistung von Hilfe und Beistand für Personen des Entsendestaates ein. Die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der DDR vertritt in Übereinstimmung mit dem Viermächte-Abkommen auch die Interessen von Berlin (West). Obwohl es seit dem Inkrafttreten des Grundlagenvertrages eine Vielzahl von Begegnungen auf politischer Ebene gab (z.B. auf der Leipziger Messe), kam es auf deutschem Boden nur einmal zu einer Spitzenbegegnung. Bundeskanzler Schmidt traf den SED-Generalsekretär und DDR-Staatsratsvorsitzenden Honecker im Dezember 1981 am Werbellinsee, nachdem ein für 1980 vorgesehenes Treffen nicht zustande gekommen war. Zu einem Gegenbesuch ist es bisher nicht gekommen. Ein für Ende September 1984 in Aussicht genommener Besuch von Generalsekretär Honecker ist von diesem kurzfristig abgesagt worden. III. Stand und Entwicklung der innerdeutschen Beziehungen in den einzelnen Bereichen In allen Bereichen stehen für die Bundesrepublik Deutschland neben der Einbeziehung von Berlin (West) und der Stärkung seiner Lebensfähigkeit menschliche Erleichterungen im Vordergrund. A. Handel, Nichtkommerzieller Waren- und Zahlungsverkehr, Post- und Fernmeldewesen 1. Innerdeutscher Handel Die beständigsten Beziehungen gibt es im Bereich der Wirtschaft. Bereits am 8. 1. 1946 erließ die sowjetische Militäradministration den Befehl Nr. 05, der den Handel mit den Westzonen gestattete. Es folgten mehrere Abkommen zwischen den einzelnen Zonen, am 8. 10. 1949 ein in Frankfurt/Main für neun Monate abgeschlossenes Interzonenhandelsabkommen. Das „Berliner Abkommen“ vom September 1951 über den Handel bildet bis heute in seiner Neufassung vom 16. 8. 1960 die Rechtsgrundlage des Innerdeutschen Handels. Dieser Handel entwickelte sich aus teils wirtschaftlichen, teils politischen Gründen ungleichmäßig. Die Jahre 1951 bis 1953, 1960 bis 1964 und 1967/68 brachten größere Rückschläge. So wirkten sich Anfang der sechziger Jahre die Behinderungen des freien Zugangs nach Berlin und die daraufhin am 30. 9. 1960 vorsorglich ausgesprochene Kündigung des Berliner Vertrages hemmend aus. Dazwischen lagen Phasen relativ stabilen Wachstums. Im Zusatzprotokoll zu Artikel 7 des Grundlagenvertrages vereinbarten beide Seiten, den Handel auf der Grundlage bestehender Abkommen zu entwickeln. Die Vertreter der Treuhandstelle für den Interzonenhandel, im Dezember 1981 in Treuhandstelle für Industrie und Handel (TSI) umbenannt, treffen sich regelmäßig in vierzehntägigen Abständen mit Vertretern des Ministeriums für Außenhandel (MAH) der DDR, um alle laufenden Fragen des Handels zu erörtern und ggf. Zusatzvereinbarungen zu schließen. 1969 wurde damit begonnen, Lieferungen und Bezüge von der Einzelgenehmigungspflicht zu befreien. Heute ist der Handel — mit wenigen Ausnahmen — weitgehend liberalisiert. Im Juni 1982 wurde vereinbart, den Swing (gegenseitiger Überziehungskredit, der bisher nur von der DDR in Anspruch genommen worden ist) von 1983 bis 1985 schrittweise von 850 bis auf 600 Mill. VE zu reduzieren. Im Juni 1983 wurde zwischen einem Bankenkonsortium der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Außenhandelsbank Aktiengesellschaft (DABA) Berlin (Ost) die Gewährung eines ungebundenen Finanzkredits in Höhe von 1 Mrd. DM zu marktüblichen Konditionen vereinbart. Die Bundesregierung hat dem Kredit zugestimmt und eine Bundesgarantie über die Kreditsumme übernommen, aus der — da die Bundesregierung Zahlungsverpflichtungen gegenüber der DDR hat (Transitpauschale usw.; Westgeldeinnahmen) — keine Belastungen für den Bundeshaushalt zu erwarten sind. Ein weiterer Finanzkredit über 950 Mill. DM wurde im Juli 1984 gegeben. Der Umsatz des innerdeutschen Handels lag 1983 bei über 15 Mrd. VE. 2. Nichtkommerzieller Zahlungs- und Verrechnungsverkehr Nachdem in Deutschland nach den Währungsreformen 1948 zwei Währungsgebiete entstanden waren, konnten Geldzahlungen nur dann transferiert oder verrechnet werden, wenn dies besonders — z.B. im Handelsbereich — vereinbart war. Sonst entstanden Sperrkonten, d.h. Konten im fremden Bereich, über die nur — beschränkt — innerhalb dieses Bereiches verfügt werden kann. Im April 1974 wurden zwischen der Bundesregierung und der Regierung der DDR zwei Teilvereinbarungen über den nichtkommerziellen Grenzüberschreitenden ➝Zahlungsverkehr unterzeichnet. Sie ermöglichen regelmäßige Überweisungen von Unterhaltszahlungen an minder- und volljährige Berechtigte sowie Schadensersatzzahlungen, ferner in bestimmten Fällen (für Empfänger einer Alters- oder Invalidenversorgung, der Sozialhilfe, minderjährige Vollwaisen) den Transfer von Teilbeträgen aus Sperrguthaben. Die Transfervereinbarung beruht auf dem Prinzip, daß Anträge und Zahlungen in beiden Richtungen sich im Wertumfang ausgleichen. Dieser Ausgleich kann nur durch eine Devisenleistung der DDR erreicht werden. Dieser Einschuß wurde für die [S. 632]Jahre 1983 bis 1985 auf jährlich 60 Mill. DM festgelegt. Bis Ende 1983 sind in Ost-West-Richtung 317 Mill. DM transferiert worden, in West-Ost-Richtung 58 Mill. DM. 3. Post- und Fernmeldewesen Die Postverbindungen zwischen den Besatzungszonen bzw. der Bundesrepublik Deutschland und der DDR wurden sowohl auf der Ebene der Hauptverwaltungen als auch auf der Ebene der Bezirksdirektionen und der Ämter ohne Verträge und Abkommen abgewickelt. In Berlin bestand ab 1947 eine Kontrollratseinrichtung, die „Allied Working Party“ (AWP), der die Abrechnung der im internationalen Verkehr anfallenden Post- und Fernmeldegebühren für Gesamtdeutschland und die Aufteilung für die Bundespost und die Post der DDR oblag. Am 5. 8. 1954 erließ die DDR die „Verordnung über den Geschenk- und Päckchenverkehr auf dem Postwege mit Westdeutschland, Westberlin und dem Ausland“. Bei Verstößen gegen diese Verordnung wurde die Rückleitung an den Absender oder die entschädigungslose Einziehung angedroht. Die Kontrollmaßnahmen führten in den Folgejahren zu unüblich langen Laufzeiten und umfangreichen Beschlagnahmen von Postsendungen durch DDR-Behörden (Post- und Fernmeldewesen; Warenverkehr, Nichtkommerzieller). Im Telefonverkehr gab es insbesondere in Berlin Schwierigkeiten, nachdem die DDR am 27. 5. 1952 ohne vorherige Ankündigung 3.910 Telefonleitungen gekappt hatte. Telefongespräche mit dem anderen Teil der Stadt oder mit Orten in der DDR waren von Berlin (West) aus nur noch über die Fernmeldeämter Frankfurt am Main und Potsdam bzw. Leipzig möglich, zumal die DDR bereits 1949 die direkten Telefonleitungen von Berlin (West) in die DDR unterbrochen und mit der Trennung des Berliner Telefonnetzes nun auch die Leitungen von Berlin (West) in das Bundesgebiet abgeschaltet hatte. Ab 1966 begann die DDR gegenüber der Deutschen Bundespost und dem Senat von Berlin die Abrechnungen des gegenseitigen Post- und Fernmeldeverkehrs nach internationalen Abrechnungsgrundsätzen zu verlangen, obwohl es hierfür keine Rechtsgrundlage gab. Sie bezifferte ihre Forderungen rückwirkend ab 1948 für die Zeit bis 1968 auf insgesamt 1,8 Mrd. DM. Zuvor hatte die Sowjetunion in Noten an die USA, Großbritannien und Frankreich die Auflösung der Berliner AWP vorgeschlagen, in der die Bundespost und die DDR zur Aufteilung der internationalen Post- und Fernmeldegebühren vertreten waren. Am 31. 3. 1967 zog die DDR (nach Abschluß der Jahresrechnung 1966) ihre Mitarbeiter zurück und forderte die ausländischen Abrechnungspartner auf, direkt mit ihr abzurechnen. Der Bundespostminister erklärte sich zu einem Ausgleich der Mehrleistungen der Deutschen Post der DDR für die Zeit ab 1967 bereit. Er bot der DDR wiederholt Gespräche über die Höhe des Ausgleichs an und schlug zugleich Verhandlungen über dringend notwendige Verbesserungen des Post- und Fernmeldeverkehrs vor. Nach Zahlungen von insgesamt 22 Mill. DM im Oktober 1968 und im Februar 1969 als Kostenausgleich für das Jahr 1967 und das erste Halbjahr 1968 an die Deutsche Post der DDR fand sich die DDR schließlich zu den ersten Verhandlungen im September 1969 bereit. In den Gesprächen, die von der Weigerung der DDR belastet wurden, die West-Berliner Postverwaltung einzubeziehen, wurde schließlich eine Einigung darüber erzielt, daß die Bundespost der DDR-Post für die Jahre 1967 bis 1973 eine jährliche Pauschale von 30 Mill. DM zahlte. An wichtigen Verbesserungen wurden die Wiederaufnahme des Telefonverkehrs zwischen beiden Teilen Berlins, die Schaltung zahlreicher Leitungen und in den übrigen Verkehrsrelationen zahlreiche posttechnische Verbesserungen erreicht. Nach langwierigen Verhandlungen trat im Juli 1976 das im Artikel 7 des Grundlagenvertrages vorgesehene Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Post- und Fernmeldewesens in Kraft. Es wurde festgestellt, daß der Post- und Fernmeldeverkehr mit der DDR und Berlin (Ost) kein Auslandsverkehr wird, keine Auslandsgebühren, keine Zollinhaltserklärungen, kein Austausch von internationalen Formalitäten erforderlich sind. Die Möglichkeiten im Geschenkpaket- und -päckchenverkehr wurden ausgeweitet. Aufgrund weiterer Vereinbarungen von 1977 und 1983 wurde festgelegt, daß die Laufzeiten für Briefe, Päckchen und Pakete in beiden Verkehrsrichtungen erheblich ver[S. 632]kürzt und durchgreifende Maßnahmen zur Eindämmung der Verluste von Paketsendungen getroffen werden sollen. Ende Februar 1984 gab es 1515 Fernsprechleitungen. Der Selbstwählferndienst in die DDR wurde ausgeweitet. Die Postpauschale beträgt jährlich 200 Mill. DM für den Zeitraum 1983 bis 1990. B. Verkehrswesen 1. Verkehr (allgemein) Die von den vier Siegermächten im Londoner Protokoll vom 12. 9. 1944 vorgesehene gemeinsame Politik für das Transport- und Nachrichtenwesen führte zur Bildung entsprechender alliierter Einrichtungen (Transport- und Luftdirektorat des Kontrollrates) sowie zu den ersten Regelungen, bei denen insbesondere Berlin im Vordergrund stand. Schon bald wurde jedoch die Schaffung eines für alle Besatzungsgebiete geltenden alliierten Verkehrsrechtes wegen gegensätzlicher Zielsetzungen für die Zukunft Deutschlands unmöglich. Die Westzonen und die sowjetische Besatzungszone wurden zu zwei getrennten Verkehrsgebieten. Trotz der auf der Pariser Außenministerkonferenz 1949 getroffenen Vereinbarung, wonach nicht nur das New Yorker Abkommen und damit die Aufhebung der Blockade bestätigt, sondern auch Beratungen über „Erleichterungen des Personen- und Güterverkehrs und des Austausches von Nachrichten zwischen den Westzonen und der Ostzone sowie zwischen Berlin und den Zonen“ beschlossen wurden, kam es zu weiteren Einschränkungen. Im Mai 1952 wurden von der DDR acht von den insgesamt noch vorhandenen zwölf Straßenübergängen geschlossen. Durch die Sperrmaßnahmen der SBZ bzw. DDR wurden insgesamt 31 Haupt- und 140 Landstraßen unterbrochen. Nach Kriegsende waren vor allem die Wiederaufnahme und der Ausbau der Eisenbahnverbindungen zwischen den Besatzungszonen notwendig. Der Alliierte Kontrollrat in Berlin beschloß am 14. 8. 1946, daß die Einnahmen der jeweiligen Eisenbahnverwaltungen in denjenigen Besatzungszonen verbleiben sollten, die sie erhoben hatten. Es kam zu einer Reihe von Abkommen und Vereinbarungen zwischen der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn und der Generaldirektion der Deutschen Reichsbahn (DR) in der DDR über technische Probleme, Verbesserung und Erweiterung des Interzonenverkehrs, den Verkauf von Fahrkarten der Reichsbahn in Berlin (West) gegen DM-West und vor allem über die Abstimmung der Fahrpläne. Der Eisenbahngüterverkehr über die Zonengrenze war zunächst durch einen Kontrollratsbeschluß vom 10. 9. 1945 geregelt worden, der pro Tag 3 Militärgüterzüge und 13 Güterzüge für den zivilen Bedarf aus den Westzonen nach Berlin festlegte. Er verlief unter der Aufsicht des Transport- und Luftdirektorats des Alliierten Kontrollrates, bis er mit dem Beginn der Berliner Blockade am 18. 7. 1948 völlig eingestellt wurde. Im Helmstedter Abkommen vom 11. 5. 1949 vereinbarten dann die Generaldirektion der Deutschen Reichsbahn und die Hauptverwaltungen der späteren Deutschen Bundesbahn im vereinigten Wirtschaftsgebiet die Wiederaufnahme des Interzonenverkehrs. Trotzdem sind bis heute rd. 25 Eisenbahnlinien zwischen dem Bundesgebiet und der DDR nicht mehr in Betrieb. Mit dem Offenbacher Abkommen vom 3. 9. 1949 wurde der Interzonen-Reisezugverkehr erweitert. Der auf dieser Grundlage vereinbarte gemeinsame Tarif wurde von der Deutschen Reichsbahn zum 30. 6. 1965 gekündigt. Damit entfielen insbesondere die im Tarif enthaltenen einheitlichen Beförderungsbedingungen. Seit 1950 finden — getrennt für den Reise- und Güterverkehr — regelmäßige Fahrplanbesprechungen statt. Erweiterungen des Verkehrs wurden am 12. 7. 1954 und am 17. 8. 1964 — Öffnung zusätzlicher Übergänge über Büchen, Bebra und Hof für den Güterverkehr mit Berlin (West) — vereinbart. Im November 1970 wurden zwischen den Regierungen Gespräche über Verkehrsfragen aufgenommen, die im September 1971 in offizielle Verhandlungen mündeten und 1972 zum Verkehrsvertrag führten. Am 17. 10. 1972 trat der „Vertrag über Fragen des Verkehrs zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik“ in Kraft. Der Vertrag umfaßt den Wechselverkehr, d.h. den Verkehr zwischen beiden Verkehrsgebieten und den Transitverkehr in dritte Staaten auf Straßen, Schienen und Wasserwegen; ausgenommen sind der Personenverkehr mit Seepassagier- und Binnenschiffen und der Luftverkehr. Grundsätzlich soll der Verkehr in und durch die Hoheitsgebiete der Vertragsstaaten entsprechend der üblichen internationalen Praxis auf der Grundlage der Gegenseitigkeit und Nichtdiskriminierung im größtmöglichen Umfange gewährt, erleichtert und möglichst zweckmäßig gestaltet werden. Artikel 32 sieht zur Klärung auftretender Meinungsverschiedenheiten eine gemischte Kommission („Verkehrskommission“) vor. Der Verkehrsvertrag gilt für unbestimmte Zeit und kann fünf Jahre nach Inkrafttreten mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des jeweiligen Kalenderjahrs gekündigt werden. Der Verkehrsvertrag enthält in sieben Artikeln die erforderlichen Grundbestimmungen, die überwiegend an die Praxis im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr anknüpfen. Seit dem 1. 4. 1973 sind beide deutsche Staaten Vollmitglieder der Berner Union. Gemäß Artikel 11 gilt das Internationale Personenbeförderungs- und Frachtrecht der Internationalen Übereinkommen CIV und CIM auch für das Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR. Berlin (West) wird in der Berner Union von der Bundesrepublik Deutschland vertreten. Die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn und das Ministerium für Verkehrswesen der DDR haben in Ausführung des Verkehrsvertrages am 25. 9. 1972 ein Eisenbahngrenzübereinkommen abgeschlossen, das technische und Haftungsfragen regelt (Grenzübergangsstellen; Verkehrswesen). 2. Reiseverkehr a) Reiseverkehr in die DDR. Besuchsreisen in die DDR waren für Deutsche aus den Westzonen bzw. dem Bundesgebiet — wenn auch unter z.T. schwierigen Bedingungen — immer möglich, zeitweise jedoch nur, wenn man Verwandte in der DDR hatte (einmal jährlich bis zur Dauer von 4 Wochen). Die Mitnahme von Geschenken im Reiseverkehr wurde durch niedrig gehaltene Höchstmengen und einschränkende Freigrenzen sowie seit 1968 durch hohe Genehmigungsgebühren belastet (Warenverkehr, Nichtkommerzieller). 1957 reisten 1,6 Mill. Besucher aus dem Bundesgebiet in die DDR, 1959 nur noch rd. 900.000, 1962 rd. 600.000. Danach stiegen die Zahlen wieder an. Mit der Änderung des Paßgesetzes im Dezember 1966 wurden vom an sich schon eingeschränkten Reiseverkehr Westdeutsche ausgenommen, die „als Hauptverantwortliche die völkerrechtswidrige annexionistische Politik der Alleinvertretungsanmaßung verfechten oder maßgeblich fördern“ oder „durch ihre Handlungen westdeutsche gesetzliche Bestimmungen völkerrechtswidrig gegen Bürger der DDR anwenden“ oder Mitglied der Nationaldemokratischen Partei (NPD) waren oder sich „im neonazistischen Sinne“ betätigten. Im Juni 1968 wurde für die Ein- und Durchreise von der DDR der Paßzwang eingeführt, Ein- und Ausreisevisa und für den Tagesbesuch in Berlin (Ost) Tagesaufenthaltsgenehmigungen. Verbunden mit diesen Maßnahmen war die Erhebung von Visagebühren. Ab November 1964 wurde ein verbindlicher Mindestumtausch vorgeschrieben, der 1968 von fünf auf zehn DM, 1973 auf 20 DM, 1974 auf 13 DM und 1980 auf 25 DM pro Tag festgelegt wurde (Währung/Währungspolitik, II. E.). Die Bundesregierung hat sich um eine Rücknahme der Erhöhung bemüht. Der Mindestumtausch für Rentner wurde ab August 1984 auf 15 DM pro Tag gesenkt. West-Berlinern war es seit 1952 praktisch unmöglich, in die DDR zu reisen; mit Wirkung vom 23. 8. 1961 konnten sie auch nicht mehr den anderen Teil der Stadt besuchen. Mit den Passierscheinabkommen vom 17. 12. 1963, 24. 9. 1964, 25. 11. 1965, 7. 3. 1966 und 6. 10. 1966 konnten tageweise Besuche zu Feiertagen sowie eine Passierscheinstelle für dringende Familienangelegenheiten (Härtestelle) vereinbart werden. Unabhängig von diesen Beschränkungen waren Geschäftsreisen, Reisen zur Leipziger Messe sowie Reisen auf Einladung amtlicher Stellen zulässig. Mit dem Inkrafttreten des Verkehrsvertrages vom 17. 10. 1972 wurden wesentliche Reiseerleichterungen und Verbesserungen wirksam. Einwohner des Bundesgebietes können jetzt nicht nur zum Besuch von Verwandten, sondern auch von Bekannten, und zwar einmal oder mehrmals im Jahr bis zu einer Dauer von insgesamt 45 Tagen im Jahr nach der Neuregelung vom August 1984 einreisen. Die Aufenthaltsgenehmigung gilt in der Regel für das gesamte Gebiet der DDR. Außerdem können Einwohner des Bundesgebietes die Einreisegenehmigung auch auf Einladung der zuständigen Organe der DDR aus kommerziellen, kulturellen, sportlichen und religiösen Gründen erhalten. Anfang der 60er Jahre wurden einige Touristenreisen mit festgelegter Route angeboten, 1967 unter Hinweis auf technische Gründe aber wieder abgesagt. Erst nach dem Verkehrsvertrag können aufgrund von Vereinbarungen zwischen Reisebüros der Bundesrepublik Deutschland und der Generaldirektion des Reisebüros der DDR wieder touristische Reisen in die DDR durchgeführt werden. Die Aufenthaltsgenehmigung ist in der Regel auf die Bezirke beschränkt, die im Reiseprogramm vorgesehen sind (Tourismus). 1983 haben rd. 165.000 Reisende aus der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) durch Vermittlung eines Reisebüros oder eines anderen Reiseveranstalters an einer Gruppenreise in die DDR teilgenommen oder eine private Einzelreise mit Hotelübernachtung gebucht. Zu der positiven Entwicklung (Steigerung gegenüber 1982 10 v.H.) haben die Verdoppelung der Teilnehmerzahlen an Klassenfahrten und Jugendreisen und die steigende Teilnehmerzahl bei Gruppenreisen von Erwachsenen, insbesondere bei Studienreisen beigetragen (Jugendaustausch, Innerdeutscher). Die besonderen Möglichkeiten für Westdeutsche, zu Tagesbesuchen nach Berlin (Ost) oder zum Besuch der Leipziger Messe in die DDR einzureisen, blieben bestehen. Seit dem Inkrafttreten des Grundlagenvertrages im Juni 1973 haben Bewohner von 56 grenznahen Stadt- [S. 635]und Landkreisen der Bundesrepublik Deutschland die Möglichkeit, zu Tagesaufenthalten in den grenznahen Bereich der DDR (54 Kreise) einzureisen („Grenznaher Verkehr“). Dazu wurden vier neue Straßenübergänge (Uelzen/Salzwedel, Duderstadt/Worbis, Bad Neustadt/Meiningen, Coburg/Eisfeld) eingerichtet, die auch für den allgemeinen Reiseverkehr mit der DDR zur Verfügung stehen. Die Tagesaufenthalte sind sowohl zum Besuch von Verwandten und Bekannten als auch aus touristischen Gründen möglich. Nach Gesprächen zwischen Bundesregierung und DDR-Regierung im Zusammenhang mit der Gewährung von Finanzkrediten wurden die Reisemöglichkeiten ab August 1984 erweitert und auf 2 Tage ausgedehnt. Nach der in Übereinstimmung mit den Regelungen des Viermächte-Abkommens getroffenen Vereinbarung zwischen dem Senat und der Regierung der DDR über Erleichterungen und Verbesserungen des Reise- und Besucherverkehrs, die zusammen mit dem Viermächte-Abkommen am 3. 6. 1972 in Kraft getreten ist, können Personen mit ständigem Wohnsitz in Berlin (West) einmal oder mehrmals zu Besuchen von insgesamt 45 Tagen im Jahr — nach der Neuregelung vom August 1984 — in die DDR und nach Berlin (Ost) einreisen. Die Einreise wird aus humanitären, familiären, religiösen, kulturellen oder touristischen Gründen genehmigt. In dringenden Familienangelegenheiten können Reisen auch dann gewährt werden, wenn die allgemeine Besuchsdauer von insgesamt 45 Tagen im Jahr bereits erschöpft ist. Der Senat von Berlin und die Regierung der DDR haben Beauftragte ernannt, die Meinungsverschiedenheiten und Schwierigkeiten klären sollen, die sich im einzelnen aus der Anwendung und Durchführung der Vereinbarung ergeben Berlin. b) Reiseverkehr aus der DDR Seit Herbst 1946 mußten alle Reisenden, die in eine andere Besatzungszone fahren wollten, einen Interzonenpaß besitzen, der in der sowjetischen Besatzungszone und späteren DDR nur in beschränkter Zahl ausgestellt wurde. Bis Juni 1953 erhielten — abgesehen von Dienstreisenden — nur wenige die Möglichkeit, einen Besuch bei Freunden und Verwandten im Westen zu machen. Nur der Besuch West-Berlins war fast ungehindert möglich. Danach wurden Reisen in größerem Umfange zugelassen (zwischen 1954 und 1957 jährlich etwa 2,5 Mill. Reisende aus der DDR, davon blieben jeweils mehr als 4 v.H. im Bundesgebiet). Im Sommer 1957 wurden erstmals bestimmten Personengruppen (Oberschülern, Studenten, FDJ-Angehörigen) Westreisen verboten; wenige Monate später wurde durch eine Änderung des Paßgesetzes und administrative Maßnahmen die Zahl der Besuchsreisen in das Bundesgebiet rapide gedrosselt. 1958 kamen nur noch 627.356 Personen besuchsweise ins Bundesgebiet. Nur in Berlin waren über die Sektorengrenzen hinweg Besuche im Westteil der Stadt noch in größerem Umfang möglich. Nach dem Mauerbau am 13. 8. 1961 durften zunächst nur Dienstreisende ausreisen. Ende 1964 erhielten Rentner die Möglichkeit, Verwandte im Bundesgebiet zu besuchen. Im Jahresdurchschnitt kamen danach etwa 1 Mill. Rentner zu Besuch. Nach Inkrafttreten des Verkehrsvertrages 1972 erhielten die Rentner die Möglichkeit, mehrmals im Jahr (für insgesamt 30 Tage) zu Besuchen in das Bundesgebiet oder nach Berlin (West) zu fahren; seit August 1984 können sie auch Bekannte besuchen (für insgesamt 60 Tage). 1983 betrug die Zahl der Besuche rd. 1,5 Mill. In dringenden Familienangelegenheiten können seit 1972 auch jüngere Bewohner der DDR von den DDR-Behörden die Genehmigung zum Besuch von Verwandten in der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin (West) erhalten. Als dringende Familienangelegenheiten sind folgende Anlässe, die mehrfach erweitert worden sind, anerkannt: Geburten, Taufen, Konfirmationen, Kommunionen, Jugendweihen, kirchliche und standesamtliche Eheschließungen, Ehejubiläen, der 60., 65., 70., 75. und jeder weitere Geburtstag, lebensgefährliche Erkrankungen und Sterbefälle. Antragsberechtigte Verwandte in der DDR sind: Großeltern, Eltern, Kinder, Geschwister und Halbgeschwister (mütterlicherseits). Nach einer Erweiterung des Katalogs der Reiseanlässe im Februar 1982 stieg die Zahl der Besuche in dringenden Familienangelegenheiten 1982 um 25 v.H., 1983 um weitere 40 v.H. 1983 reisten somit rd. 64.000 DDR-Bewohner, die nicht Rentner waren, in die Bundesrepublik Deutschland. 3. Verkehr nach und von Berlin (West) Während der Luftverkehr nach Berlin (West) störungsfrei verlief, war der Landverkehr durch die [S. 636]DDR nach Berlin (West) politischen Störungen und Behinderungen ausgesetzt. Auch nach Ende der Blockade 1949 übte die DDR durch verschärfte Kontrollen der Reisenden, schleppende Abfertigung bei den Kontrollen und stundenweise Sperrung des Verkehrs Druck aus. Der fast völlige Mangel an schriftlich fixierten Regelungen für den Straßenverkehr machte diese Verkehrsart besonders im Berlin-Verkehr anfällig für Beeinträchtigungen aller Art. Ab 1. 9. 1951 wurde eine Straßenbenutzungsgebühr für Kraftfahrzeuge erhoben, die ab 1. 4. 1955 mehr als verdoppelt wurde. Nach Verhandlungen wurde diese Erhöhung teilweise wieder rückgängig gemacht. 1968 führte die DDR auch im Berlin-Verkehr den Paß- und gebührenpflichtigen Visazwang ein und erhob im Güterverkehr zusätzlich zur Straßenbenutzungsgebühr eine Steuerausgleichsabgabe. 1964 wurde eine Vereinbarung mit der DDR über den Wiederaufbau der Saalebrücke bei Hirschberg getroffen, an dem sich die Bundesrepublik Deutschland mit einer Kostenpauschale von 5,5 Mill. VE beteiligte, um damit den über diese Strecke laufenden Landverkehr von und nach Berlin zu erleichtern. Durch das Viermächte-Abkommen vom 3. 9. 1971 und das Transitabkommen zwischen den Regierungen beider deutscher Staaten vom 21. 12. 1971 wurden verbindliche Regelungen für den Zugang nach Berlin (West) vereinbart, die eine schnelle Abfertigung am Auto, im Bus oder im Zug ermöglichen. Eine Durchsuchung von Personen, Reisegepäck und Fahrzeugen oder eine Festnahme bzw. Zurückweisung ist seitdem nur noch ausnahmsweise unter bestimmten engen Voraussetzungen zulässig. Auch Personen, welche die DDR ohne Erlaubnis der dortigen Behörden verlassen oder früher in der DDR strafbare Handlungen begangen haben, können die Transitwege ungehindert benutzen. Reisenden, die in der Vergangenheit in der DDR und nach dem Recht der DDR Straftaten gegen das Leben, vorsätzliche Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit des Menschen oder schwere Straftaten gegen das Eigentum begangen haben, kann die Durchreise verweigert werden. Ein Mißbrauch der Transitwege liegt gemäß Artikel 16 des Abkommens dann vor, wenn ein Reisender während der Benutzung der Transitwege rechtswidrig und schuldhaft gegen die allgemein üblichen Vorschriften der DDR bezüglich der öffentlichen Ordnung verstößt, indem er a) Material verbreitet oder aufnimmt; b) Personen aufnimmt; c) die vorgesehenen Transitwege verläßt, ohne durch besondere Umstände, wie Unfall oder Krankheit, oder durch Erlaubnis der zuständigen DDR-Organe dazu veranlaßt zu sein; d) andere Straftaten (Strafrecht) begeht oder e) durch Verletzung von Straßenverkehrsvorschriften Ordnungswidrigkeiten begeht (Straßenverkehrsrecht). Im Falle des hinreichenden Verdachts, daß ein Mißbrauch beabsichtigt ist, begangen wird oder begangen worden ist, können die Organe der DDR den Reisenden sowie sein Transportmittel und sein Gepäck durchsuchen oder ihn zurückweisen. Die Zahlung individueller Visa- und Straßenbenutzungsgebühren ist entfallen. Statt dessen zahlt die Bundesregierung eine Pauschalsumme, die für die Zeit von 1980 bis 1989 auf jährlich 525 Mill. DM festgelegt worden ist. Das Transitabkommen hat Voraussetzungen dafür geschaffen, daß die Mehrzahl der Gütertransporte in verplombten Transportmitteln und damit ohne zeitaufwendige Sichtkontrolle der Ladung durch die Zollorgane der DDR durchgeführt werden kann (Zollwesen). Nach Artikel 19 des Transitabkommens ist eine Kommission zur Klärung von Schwierigkeiten und Meinungsverschiedenheiten bei der Anwendung oder Auslegung dieses Abkommens gebildet worden („Transitkommission“). Die Kommission, die abwechselnd in Bonn und Berlin (Ost) tagt, behandelt in ihren regelmäßig stattfindenden Sitzungen alle Probleme des Transitverkehrs von und nach Berlin (West), z.B. Festnahmen und Zurückweisungen von Personen sowie Fragen des Güterverkehrs auf Schiene, Straße und Wasserstraße. Weitere Verhandlungen brachten Verbesserungen im Berlin-Verkehr. So wurde bis Anfang 1980 die Autobahn Marienborn-Berlin von Grund auf erneuert und ein Teilstück des Berliner Rings auf sechs Spuren verbreitert. Im Schienenverkehr wurde ein neuer Übergang (Staaken) für den Reisezugverkehr nach Hamburg geschaffen, was eine Fahrzeitverkürzung von 45 Minuten bedeutet. In Berlin (West) wurden drei zusätzliche Verkehrshalte eingerichtet (Wannsee, Charlottenburg und Spandau). Eine Autobahnverbindung von Berlin nach Hamburg mit dem neuen Übergang Gudow-Zarrentin wurde fertiggestellt. Notwendige Reparaturarbeiten an den Transitwasserstraßen nach Berlin und am Schiffshe[S. 637]bewerk Rothensee wurden durchgeführt. Der Teltow-Kanal wurde für den Durchgangsverkehr geöffnet. Der Neu- bzw. Ausbau der Autobahn bei Herleshausen/Wartha, die Verbreiterung des Mittellandkanals und der Ausbau von zwei Eisenbahn-Streckenabschnitten zwischen Berlin und Helmstedt wurden vereinbart. Zu den Kosten hat die Bundesrepublik Deutschland jeweils beigetragen (<Berlin>). C. Grenzfeststellung, Recht, Verwaltung, humanitäre Fragen 1. Grenzfeststellung Die gemäß Zusatzprotokoll I zum Grundlagenvertrag aus Beauftragten der Regierungen beider deutschen Staaten gebildete Grenzkommission legte im November 1978 das „Protokoll zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Überprüfung, Erneuerung und Ergänzung der Markierung der zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik bestehenden Grenze, die Grenzdokumentation und die Regelung sonstiger mit dem Grenzverlauf in Zusammenhang stehenden Probleme“ vor. Damit wurde die Feststellung und Markierung des Grenzverlaufs (mit Ausnahme des Elbeabschnitts) abgeschlossen. Neben dieser Grenzfeststellung, die Unsicherheiten und Zweifel über den Grenzverlauf ausräumen soll, trägt sie zur Regelung sonstiger mit dem Grenzverlauf im Zusammenhang stehenden Probleme bei, z.B. der Wasserwirtschaft, der Energieversorgung und der Schadensbekämpfung (Grenze, Innerdeutsche). 2. Rechtshilfe Nach 1945 leisteten sich die Gerichte in beiden Teilen Deutschlands zunächst weiter unmittelbare Rechts- und Amtshilfe. Mit der Entstehung der DDR nahmen die praktischen Schwierigkeiten zu; es entwickelten sich schrittweise unterschiedliche Rechtsordnungen. Besondere Schwierigkeiten entstanden bei der Rechtshilfe in Strafsachen (Rechtshilfe, Innerdeutsche). Für sie gilt in der Bundesrepublik Deutschland das Gesetz über die innerdeutsche Rechts- und Amtshilfe in Strafsachen vom 2. 5. 1953 i. d. F. vom 18. 10. 1964. Im Rechtshilfeverkehr in Zivil- und Strafsachen wurden ab Januar 1967 Ersuchen aus der DDR nur noch von den Bezirksgerichten an die Oberlandesgerichtspräsidenten im Bundesgebiet gesandt; unmittelbar an die Kreisgerichte in der DDR gerichtete Ersuchen aus der Bundesrepublik wurden nicht erledigt. Ähnlich versuchte der Generalstaatsanwalt der DDR (Staatsanwaltschaft), der Bundesrepublik Deutschland die Zuständigkeiten vorzuschreiben, indem Ersuchen aus dem Bundesgebiet nur noch auf Anträge der Generalstaatsanwälte der Bundesländer bearbeitet wurden. Der Rechts- und Amtshilfeverkehr zwischen den Staatsanwaltschaften kam dadurch 1968 zum Erliegen. 1969 legte das Justizministerium der DDR in einer Rundverfügung fest, daß der Rechtshilfeverkehr der Gerichte und staatlichen Notariate der DDR mit Gerichten der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) ausschließlich über das Justizministerium zu laufen habe. Rechtshilfeersuchen aus der Bundesrepublik wurden nur dann weitergeleitet, wenn diese Ersuchen über das Bundesjustizministerium oder ein Landesjustizministerium geleitet wurden. Im Gegensatz zu dieser Verfügung wurden Rechtshilfeersuchen, die auf dem verlangten Weg an die DDR gerichtet waren, nicht beantwortet. Die DDR hat im Grundlagenvertrag dem Prinzip zugestimmt, die Fragen des Rechtsverkehrs, also den Rechts- und Amtshilfeverkehr zwischen den Gerichten und den Verkehr zwischen den Staatsanwaltschaften, so einfach und zweckmäßig wie möglich zu regeln. Dementsprechende Vereinbarungen sind das Ziel von Verhandlungen, die im August 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR unter der Leitung der Staatssekretäre der Justizministerien beider Staaten aufgenommen wurden. Diese Verhandlungen haben wegen der unterschiedlichen Auffassungen in der Staatsangehörigkeitsfrage noch nicht zum Abschluß geführt werden können (Rechtshilfeabkommen; Staatsbürgerschaft). 3. Amtshilfe, Verwaltungskontakte Kommunale Kontakte zwischen den Verwaltungen unmittelbar an der innerdeutschen Grenze verliefen in den ersten Nachkriegsjahren zwar nicht reibungslos, waren aber teilweise aufgrund persönlicher Beziehungen und auf fachlicher Ebene noch möglich und hatten für die lokale Situation auch großen Wert (Brandbekämpfung, Abwasserbeseitigung, Hochwasserprobleme). Die Verwaltungskontakte in Berlin waren naturgemäß besonders intensiv, da die Wasser-, Abwasser-, Gas- und Stromversorgung derartig verbunden war, daß Kontakte und Absprachen zwischen den Verwaltungen aus beiden Teilen der Stadt unumgänglich waren. Diese Kontakte wurden von der DDR zunehmend erschwert. Ab Anfang der 50er Jahre wurden von den DDR-Behörden keine Auskünfte mehr erteilt, wenn es sich um Angelegenheiten des Lastenausgleichs oder der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts handelte. In Staatsangehörigkeits- und Meldesachen wurden personenstandsrechtliche Auskünfte nur gegeben, wenn sie nicht „Republikflüchtige“ betrafen. Im Sozialversicherungswesen bis 1967 und in Personenstandssachen bis 1968 vollzog sich der Amtshilfeverkehr zwischen den Behörden der beiden deutschen Staaten unmittelbar auf der unteren Verwal[S. 638]tungsebene. In der Folgezeit hat die DDR versucht, den Verwaltungsverkehr auf die Mittelinstanz zu heben, und die Antworten auf entsprechende Ersuchen den Innenministern des jeweiligen Bundeslandes zugeleitet. Nach Hinweisen westdeutscher Behörden über die Unzweckmäßigkeit eines solchen Verfahrens ist man 1969 zum alten Verfahren zurückgekehrt, nachdem zuvor einige DDR-Bezirke überhaupt nicht auf Anfragen antworteten. Derzeit verkehren die Sozialversicherungsträger und Standesämter direkt miteinander und stellen gegenseitig Belege und Urkunden aus. Dasselbe gilt für die Jugendämter der Bundesrepublik und die Referate Jugendhilfe bei den Kreisverwaltungen der DDR, die bis 1974 sog. Jugendamtsverrechnungen vornahmen. Fast reibungslos verlaufen — wie bereits früher — auch die Kontakte in Jugendfürsorgeangelegenheiten. Die Ersuchen der Jugendämter nach Ermittlung des Aufenthaltes und der Zahlungsfähigkeit von Erzeugern nichtehelicher Kinder, Zahlungsaufforderungen, Zwangsvollstreckungen und die Übernahme von Vertretungen bei Gericht für nichteheliche Kinder und unterhaltsberechtigte Minderjährige werden in der Regel gegenseitig erledigt. Nach Inkrafttreten des Grundlagenvertrages konnten zahlreiche kommunale Probleme an der Grenze (Grenzkommission) und in Berlin geregelt werden. Entsprechend der Protokoll-Erklärung der DDR zum Grundlagenvertrag über den Verwaltungsverkehr, wonach die DDR den bestehenden Verkehr zwischen den Verwaltungsbehörden in Unterhalts-, Vormundschafts-, Personenstands- und Sozialversicherungsangelegenheiten nicht ändert, sondern beibehält und im Rahmen der Möglichkeiten beschleunigt, werden Amtshilfeersuchen hiesiger Behörden von den zuständigen Stellen der DDR bearbeitet und beantwortet. Angesichts der Vielzahl von Ersuchen, z.B. zur Beschaffung von Rentenunterlagen, treten in Einzelfällen Schwierigkeiten auf, die die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Berlin (Ost) gegenüber der DDR anspricht. 4. Private Vermögensangelegenheiten Die tiefen Gegensätze zwischen den Gesellschafts- und Rechtsordnungen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR werden besonders in Eigentums- und Vermögensfragen deutlich (Eigentum; Zivilrecht). Die Schwierigkeit, auf diesem Gebiet Lösungen zu finden, wird auch im Protokollvermerk zum Grundlagenvertrag in der Feststellung deutlich, daß Vermögensfragen wegen der unterschiedlichen Rechtspositionen durch den Grundlagenvertrag nicht geregelt werden konnten. Es konnte jedoch erreicht werden, daß die DDR seit Ende 1976 an sie gerichtete Fragen von Betroffenen aus der Bundesrepublik Deutschland beantwortet. Bei Vermögenswerten unter staatlicher Verwaltung beschränken sich die Antworten allerdings auf den Hinweis, es handele sich um offene Vermögensfragen (Flüchtlingsvermögen; Treuhandvermögen). 5. Humanitäre Fragen Vom Bau der Mauer in Berlin am 13. 8. 1961 waren mehrere tausend DDR-Bewohner, die zu Besuch in der Bundesrepublik oder in Berlin (West) weilten, sowie in Berlin (West) arbeitende Ost-Berliner überrascht worden. Außerdem waren in vielen Familien zunächst nur die Eltern in den Westen gekommen, um sich eine Existenz aufzubauen, und um dann die Kinder nachzuholen. Die Absperrungen zerstörten ihre Hoffnungen, daß die zurückgebliebenen Angehörigen nach einiger Zeit nachreisen könnten. Im Zusammenhang mit den von der Bundesregierung geführten Verhandlungen über die Entlassung politischer Häftlinge aus der DDR gegen materielle Gegenleistungen kam es 1965 zunächst zu Absprachen über die Nachreise der Angehörigen dieser Häftlinge. Hieraus ergaben sich Verhandlungen über die Ausreise getrennter Eheleute, langjähriger Verlobter und von allein oder mit einem Elternteil zurückgebliebenen Kindern. Von 1965 bis 1970 konnte 2.700 Personen, davon 300 Kindern, die Ausreise ermöglicht werden. Die Regelung des endgültigen Verbleibs von 800 bis 1000 Kindern entweder bei einem Elternteil in der DDR oder beim in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Elternteil machte die DDR von der globalen Verrechnung von Unterhaltsguthaben Minderjähriger abhängig, die bei den Banken hüben und drüben aufgelaufen waren, aber wegen fehlender Transfermöglichkeiten zwischen den beiden Staaten nicht den Kindern zugute kommen konnten. Anfang 1969 kam es zu einer Berliner Sondervereinbarung: nach der Überweisung von 5 Mill. DM Unterhaltsgeldern an die DDR konnten 250 Kinder zu ihren Eltern ausreisen. Im Artikel 7 des Grundlagenvertrages haben die Bundesrepublik Deutschland und die DDR ihre Bereitschaft zur Regelung humanitärer Fragen vereinbart. Einzelheiten sind im Briefwechsel zur Familienzusammenführung, der mit Inkrafttreten des Vertrages wirksam wurde, enthalten. Mit der Veröffentlichung der Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa 1975 stellte eine große Zahl von DDR-Bewohnern Anträge auf Familienzusammenführung oder Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland. Die Bundesregierung hat sich hierbei im Rahmen ihrer Kontakte zur DDR-Regierung um die Lösung dieser Probleme bemüht. Im September 1983 erließ die DDR eine Verordnung, in der die Familienzusammenführung und Eheschließung „mit Ausländern“ formell geregelt wird (Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland). [S. 639]<D. Kultur, Wissenschaft, Kirche, Jugend, Sport> 1. Kultur In den 50er Jahren betonte die DDR die Einheit der deutschen Kultur und Nation und war insbesondere auf staatlicher Ebene um kulturelle Kontakte bemüht. Zu den Aufgaben des 1954 in der DDR gebildeten Ministeriums für Kultur gehörte auch, „Beziehungen zu Künstlern und Kunsteinrichtungen Westdeutschlands anzuregen und durch praktische Maßnahmen zu erleichtern“. Die DDR veranstaltete und initiierte zahlreiche gesamtdeutsche Kulturveranstaltungen, beispielsweise „gesamtdeutsche Kulturgespräche“ zur Leipziger Messe, deutsche Kulturtage in Dresden und 1955 Gespräche mit Kulturminister J. R. Becher in Berlin (West). Von seiten der Bundesregierung und der Bundesländer war man nicht bereit, Angebote für solche staatlich getragenen Veranstaltungen aufzunehmen, weil man darin in erster Linie Versuche zur ideologischen Unterwanderung und Hebel zur politischen Anerkennung sah, unterstützte aber die zahlreichen kulturellen Kontakte außerhalb der staatlichen Ebenen. Die DDR trat mehrmals an staatliche Institutionen der Bundesrepublik Deutschland heran, so im März 1955 mit Vorschlägen an die Ständige Konferenz der Kultusminister, in denen Freizügigkeit im wissenschaftlich-akademischen und künstlerisch-kulturellen Leben, gemeinsamer Sprach-, Literatur- und Wissenschaftspflege sowie gegenseitige Anerkennung von Zeugnissen und Prüfungen angeboten wurden. Auf der Kulturkonferenz des Zentralkomitees der SED im April 1960 wurde noch einmal die Einheit der deutschen Kultur betont. In einem offenen Brief des Deutschen Kulturbundes (Kulturbund der DDR [KB]) an die westdeutsche Bevölkerung forderte man auch den Abschluß eines Kulturabkommens. 1961, nach dem Bau der Mauer in Berlin, wurden als Rea

Innerdeutsche Beziehungen (1985) Siehe auch die Jahre 1975 1979 [S. 629] IB. sind die Gesamtheit aller Beziehungen zwischen beiden Staaten in Deutschland; als Terminus ab der Mitte der 60er Jahre gebräuchlich (überwiegend für den staatlichen Bereich). Aus der Sicht der Bundesrepublik Deutschland bilden die staatlichen Beziehungen ein Verhältnis besonderer Art, wobei die DDR von der Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen wird. Basis und Rahmen der heutigen IB. sind im…

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Junge Gemeinde (1985)

Siehe auch: Junge Gemeinde: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Junge Gemeinden: 1975 1979 Übergreifende Bezeichnung für die unterschiedlichen Formen der evangelischen Jugendarbeit (Gruppen, Arbeitsgemeinschaften, Arbeitskreise usw.) unter Jugendlichen innerhalb der Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Landeskirchen. Da neben der Freien Deutschen Jugend (FDJ), die sich anfänglich zu weltanschaulicher Toleranz und Überparteilichkeit bekannte, andere Jugendorganisationen nicht zugelassen wurden, sind seit 1945/46 die Kirchen selber (und nicht besondere Verbände oder Werke) Träger ihrer Jugendarbeit. Die anfänglich zwischen Kirchen und FDJ bestehenden Kontakte und Verbindungsstellen wurden nach dem 3. FDJ-Parlament (1949; Verpflichtung der FDJ auf die Ziele der SED) aufgelöst. Der Beschluß der 2. Parteikonferenz der SED (1952) zum „Aufbau des Sozialismus“ führte allgemein zu einer Verschärfung des innenpolitischen Klimas in der DDR. Den JG. und den Evangelischen Studentengemeinden (ESG) wurde staatsfeindliche Tätigkeit vorgeworfen; es kam zu Verhaftungen und anderen Maßnahmen, die jedoch — im Zuge des beginnenden Neuen Kurses — aufgrund von Verhandlungen zwischen Regierung und Kirchen am 10. 6. 1953 weitgehend rückgängig gemacht wurden. Die kirchliche Jugendarbeit blieb jedoch — in einem angespannten kirchenpolitischen Klima (Jugendweihe; Kirchen, V. B.) — in den 50er Jahren zahlenmäßig rückläufig; überörtliche Zusammenkünfte, Fahrten, Bibelrüstzeiten usw. unterlagen restriktiven Vorschriften. Die JG. konsolidierten sich in den 60er Jahren und gewannen in den 70er Jahren zunehmend an Anziehungskraft auch auf nichtkirchlich erzogene Jugendliche wegen des in ihnen gegebenen Diskussionsraumes, den jugendgemäßen Umgangsformen usw. Heute gibt es JG. faktisch wieder in fast allen Kirchengemeinden. Sommerliche ev. Jugendtage werden von vielen Tausenden besucht (1982 z.B. in Eisenach: 10.000, in Potsdam: 3.500, in Burg: 2.500). Einer der als „Blues-Messe“ bezeichneten Jugendgottesdienste in Berlin (Ost) wurde im Sommer 1982 4mal wiederholt, es beteiligten sich 7.000 Jugendliche. Seit 1979 veranstaltet die evangelische Jugendarbeit in der DDR jährlich jeweils im November Friedensdekaden (Friedensbewegung) mit vielfältigen kirchlichen Veranstaltungen zur Friedensthematik. In den Landeskirchen wird die Jugendarbeit durch Landesjugendpfarrer koordiniert. Die Jugendpfarrer in den Kirchenkreisen sind in der Regel Gemeindepfarrer mit diesem Sonderauftrag. Daneben gibt es auf den verschiedenen Ebenen hauptamtliche Jugendwarte und Jugenddiakone mit spezieller Ausbildung. Evangelische Studentengemeinden gibt es in 32 Universitäts- und Hochschulstädten der DDR. Größere ESG haben hauptamtliche, kleinere nebenamtliche Pfarrer, die sich mehrfach im Jahr zu Konferenzen treffen. Die Arbeit der ESG wird durch eine Geschäftsstelle in Berlin (Ost) koordiniert. Die ESG sind Mitglied im Christlichen Studenten-Weltbund und unterhalten Beziehungen zu ESG in der Bundesrepublik Deutschland, Berlin (West) und im Ausland. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 694 Jugendwerkhöfe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Juni-Aufstand

Siehe auch: Junge Gemeinde: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Junge Gemeinden: 1975 1979 Übergreifende Bezeichnung für die unterschiedlichen Formen der evangelischen Jugendarbeit (Gruppen, Arbeitsgemeinschaften, Arbeitskreise usw.) unter Jugendlichen innerhalb der Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Landeskirchen. Da neben der Freien Deutschen Jugend (FDJ), die sich anfänglich zu weltanschaulicher Toleranz und Überparteilichkeit bekannte, andere Jugendorganisationen…

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Arbeitsgestaltung (1985)

Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 Die A. ist Bestandteil der Wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation (WAO) und der sozialistischen Intensivierung und Rationalisierung. Zwei Hauptwege der A. werden unterschieden: 1. Die A. in der Vorbereitungsphase der Produktion (prospektive A.) umfaßt alle konstruktiven, technologischen und organisatorischen Neuentwicklungen und ermöglicht schon vor Produktionsbeginn die Gestaltung optimaler Produktionsbedingungen. 2. Die A. in der unmittelbaren Produktion (operative A.) wird als eine ständige Aufgabe verstanden. Gemessen an den möglichen Ergebnissen der bereits in der Vorbereitungsphase (Entwicklung und Projektierung) der Produktion betriebenen A., kann die A. in der Betriebsphase zwar zu Verbesserungen, aber nicht zu Bestlösungen führen, da die Veränderungsmöglichkeiten bei vorhandener Technik und Organisation begrenzt sind. Aus diesem Grund wird die besondere Bedeutung der A. im Stadium der Forschung, Entwicklung und Überleitung hervorgehoben, während A. in der Betriebsphase der Produktion vornehmlich die Realisierung dieser im Arbeitsstudium erarbeiteten und bestätigten Veränderungsprojekte ist. Die Arbeitswissenschaftler der DDR verstehen unter A. die Erarbeitung und praktische Durchsetzung solcher Grundsätze, Richtwerte und Typenlösungen, die unter Berücksichtigung der physischen, psychischen und auf[S. 58]grund der Qualifikation der Berufstätigen gegebenen Voraussetzungen einer planmäßigen und rationellen Einbeziehung des Menschen in den Arbeitsprozeß förderlich sind und sein optimales Wirken gewährleisten. Optimales Wirken des Menschen im Arbeitsprozeß gilt dann als erreicht, wenn er mit physiologisch günstigstem Aufwand an Körperkraft, unter möglichst weitgehender Vermeidung psychisch-nervlicher Belastungen bei Gewährleistung der Sicherheit und Erhaltung der Arbeitskraft maximale, den gesellschaftlichen Erfordernissen entsprechende Arbeitsergebnisse erreicht. Bei der Einbeziehung des Menschen in den Arbeitsprozeß geht es sowohl um die Anpassung des Arbeitsprozesses an den Menschen als auch darum, den Menschen durch Einübung rationeller Arbeitsmethoden, durch Qualifizierung, Training und Gewöhnung an den Arbeitsprozeß anzupassen. Bei dieser Anpassung kommt arbeitspsychologischen Erkenntnissen eine ständig wachsende Bedeutung zu (Psychologie). Die wichtigsten Aufgabengebiete der A. sind: Gestaltung rationeller Arbeitsabläufe; Gestaltung eines sinnvollen Arbeitszeitregimes, insbesondere eine zweckmäßige Pausengestaltung; Gestaltung rationeller Arbeitsmethoden; Gestaltung der Arbeitsmittel und Arbeitsplätze: Gestaltung der Arbeitsumweltfaktoren wie Schall-, Beleuchtungs-, Klimaeinflüsse usw.; Gewährleistung physiologisch und psychologisch günstiger Beanspruchungen des Menschen am Arbeitsplatz unter Berücksichtigung von Lebensalter und Geschlecht. Mit Beginn der zweiten Hälfte der 70er Jahre wurde der Gegenstandsbereich der A. um die „Arbeitsinhaltsgestaltung“ erweitert. Programmatisch gilt seither die „weitere Ausprägung des sozialistischen Charakters der Arbeit“ durch die Gestaltung „persönlichkeitsförderlicher, progressiver Arbeitsinhalte“ als zentrale Aufgabe der „entwickelten sozialistischen Gesellschaft“. Zielte die A. bis dahin vor allem darauf, die Arbeit durch den Abbau physischer und psychischer Belastungen zu erleichtern, um auf diesem Wege zugleich zu besseren Arbeitsergebnissen zu gelangen, geht es bei den arbeitsinhaltsgestalterischen Maßnahmen vor allem darum, die Tätigkeit der Produktionsarbeiter durch technische und arbeitsorganisatorische Veränderungen zunehmend mit „geistig-schöpferischen Elementen anzureichern“. Durch derartige, „progressive Arbeitsinhalte“ sollen die aus der Arbeitsteilung resultierende Trennung zwischen geistiger und körperlicher Arbeit tendenziell aufgelöst und die aus der konkreten Arbeitstätigkeit hervorgehenden sozialen Unterschiede, insbesondere zwischen in der Produktion tätiger Arbeiterklasse und Intelligenz, allmählich abgebaut werden. Dabei werden z. T. Modelle erprobt, wie sie unter dem Oberbegriff „Humanisierung der Arbeit“ auch in westlichen Industriestaaten in einzelnen Fällen durchgeführt und gefördert werden (z.B. job-enlargement, job-enrichment, job-rotation). Die bis heute erreichten Ergebnisse bei der Durchsetzung progressiver Arbeitsinhalte in verschiedenen Industriebereichen machen deutlich, daß zwischen der programmatischen Konzeption und ihrer praktischen Umsetzung eine erhebliche Lücke klafft. Angesichts der Vielfalt der hierfür verantwortlichen technisch-organisatorischen, aber vor allem auch politisch-ökonomischen und sozialen Ursachen kann der Realisierung der angestrebten Zielstellung auf absehbare Zeit keine Chance eingeräumt werden (Soziologie und Empirische Sozialforschung, IV. C.). Besondere Aufmerksamkeit widmen die Arbeitswissenschaftler der DDR dem Zusammenhang zwischen A. und Arbeitsproduktivität. Es gilt als erwiesen, daß eine Verbesserung der A. direkt oder indirekt zu einer Erhöhung der Arbeitsproduktivität führt. In der betrieblichen Praxis werden allerdings häufig höhere Arbeitsergebnisse unter Vernachlässigung oder gar Verletzung der Prinzipien der A. erzielt. Derartige momentane „Erfolge“ schlagen in der Regel früher oder später in ihr Gegenteil um: In der Folge nehmen Krankenstand, Unfallhäufigkeit und sogar Frühinvalidität zu. Nach umfassend durchgeführter A. und dadurch veränderter Arbeitsaufgabe werden technisch begründete Arbeitsnormen und andere Kennziffern der Arbeitsleistung neu festgelegt. Arbeitsklassifizierung; Arbeitsnormung. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 57–58 Arbeitsgesetzbuch (AGB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitshygiene

Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 Die A. ist Bestandteil der Wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation (WAO) und der sozialistischen Intensivierung und Rationalisierung. Zwei Hauptwege der A. werden unterschieden: 1. Die A. in der Vorbereitungsphase der Produktion (prospektive A.) umfaßt alle konstruktiven, technologischen und organisatorischen Neuentwicklungen und ermöglicht schon vor Produktionsbeginn die Gestaltung optimaler Produktionsbedingungen. 2. Die A. in der…

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Flüchtlingsvermögen (1985)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach der VO zur Sicherung von Vermögenswerten vom 17. 7. 1952 (GBl., S. 615) und den dazu ergangenen Dienstanweisungen war das Vermögen von Personen, die die DDR verlassen haben, ohne die polizeilichen Meldevorschriften zu beachten, zu beschlagnahmen und in Volkseigentum zu überführen. Am 11. 6. 1953 (Neuer Kurs) wurde diese VO aufgehoben. Flüchtlingen, die in die DDR zurückkehrten, sollte das beschlagnahmte Vermögen zurückgegeben werden. Durch die AO Nr. 2 vom 20. 8. 1958 (GBl. I, S. 644) über die Behandlung des Vermögens von Personen, die die DDR nach dem 10. 6. 1953 verlassen haben, wird das Vermögen dieser Flüchtlinge der Verwaltung eines staatlichen Treuhänders unterstellt. Der Treuhänder hat die beweglichen Vermögenswerte zu veräußern und den Erlös an die Staatskasse abzuführen. Die Eigentümerposition wird dadurch bis zur Bedeutungslosigkeit ausgehöhlt. Den Abschluß der gegen F. gerichteten Enteignungsmaßnahmen bildete die VO über die Rechte und Pflichten des Verwalters des Vermögens von Eigentümern, die die DDR ungesetzlich verlassen haben, gegenüber Gläubigern in der DDR vom 11. 12. 1968 (GBl. II, 1969, S. 1). Diese VO dient nur ihrem Namen nach der Befriedigung privater Gläubiger. Tatsächlich sollte nach nicht veröffentlichten Richtlinien und Anweisungen des Finanzministers seit Anfang 1969 das gesamte F. neu erfaßt und nach einheitlichen Maßstäben geringer bewertet werden. Zugleich sollten durch überhöhte Steuern und sonstige öffentliche Abgaben staatliche Forderungen gegen das F. begründet werden. Die staatliche Verwaltung soll nur dann aufgehoben werden, wenn der Berechtigte in die DDR zurückkehrt oder stirbt und sein Erbe in der DDR lebt. Die Rückgabe der beschlagnahmten Vermögenswerte ist in diesen Fällen jedoch häufig nicht mehr möglich, weil diese bereits veräußert worden sind. In staatliche Zwangsverwaltung wird grundsätzlich auch das durch Erbfall erworbene Vermögen eines Flüchtlings genommen. Ist der Erbe bereits vor dem 1. 1. 1972 geflüchtet und daher nicht mehr Staatsbürger der DDR (Staatsbürgerschaft), wird das von ihm seit dem 16. 10. 1972 (z.B. durch Erbfall) erworbene Vermögen nicht mehr als F. beschlagnahmt (Amnestie). Aufgrund der VO zu Fragen der Staatsbürgerschaft der DDR vom 21. 6. 1982 (GBl. I, S. 418) gilt dies nach den bisherigen Erfahrungen auch für Flüchtlinge, die die DDR vor dem 1. 1. 1981 verlassen haben und nach dem Inkrafttreten dieser VO am 1. 7. 1982 geerbt haben. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 420 Flüchtlinge A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Fluktuation

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach der VO zur Sicherung von Vermögenswerten vom 17. 7. 1952 (GBl., S. 615) und den dazu ergangenen Dienstanweisungen war das Vermögen von Personen, die die DDR verlassen haben, ohne die polizeilichen Meldevorschriften zu beachten, zu beschlagnahmen und in Volkseigentum zu überführen. Am 11. 6. 1953 (Neuer Kurs) wurde diese VO aufgehoben. Flüchtlingen, die in die DDR zurückkehrten, sollte das beschlagnahmte Vermögen…

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Bildende Kunst (1985)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Kunsttheorie Die BK. ist kunsttheoretisch an die marxistische Ästhetik gebunden, nach der sie zusammen mit den anderen Kunstarten höchster Ausdruck des ästhetischen Bewußtseins ist, das sich in der bildhaftkünstlerischen Aneignung der Wirklichkeit vollzieht. Als allgemeine Methode dieser Aneignung gilt der sozialistische Realismus, der „vom Künstler eine wahrheitsgetreue, konkret-historische Darstellung der Wirklichkeit in ihrer revolutionären Entwicklung erfordert“ (Definition des 1. Kongresses der Schriftsteller der UdSSR 1934). Die Kategorie der „künstlerischen Wahrheit“ meint dabei die Übereinstimmung des künstlerischen Abbildes mit dem abgebildeten Sachverhalt in seiner objektiven, sinnlich wahrnehmbaren Erscheinung. Allerdings muß es stets das Abbild eines größeren gesellschaftlichen Zusammenhanges sein. In diesem Sinne meint die „künstlerische Konkretheit“, als zweite Kategorie, die Widerspiegelung einer im historischen Entwicklungsprozeß eingebetteten Wirklichkeit in ihrer jeweiligen gesellschaftlichen Ausprägung, wobei deren Beurteilung und Bewertung vom Standpunkt vermeintlich erkannter Gesetzmäßigkeiten des Geschichtsverlaufs ausgeht. Der Realismus wird bei dieser Art Realitätswiderspiegelung als adäquate künstlerische Methode angesehen, weil in ihm die Erscheinungen erkennbar bleiben. Der Inhalt, nach dem die Form sich zu richten hat, dominiert. Abgelehnt werden deshalb in der marxistischen Kunsttheorie Ausdrucksweisen, die entweder die Form über den konkret fixierbaren Inhalt stellen (Formalismus) oder den historisch „falschen“ Inhalt widerspiegeln (Dekadenz). Die Forderung nach harmonischer, d.h. historisch „rich[S. 228]tiger“ Übereinstimmung von Inhalt und Form ist dann gewährleistet, wenn die Arbeiterklasse als Held und Subjekt der Geschichte den neuen sozialistischen Inhalt ausmacht und zugleich zur Rezeption der formalen Gestaltung befähigt wird. Oberstes Kriterium der sozialistischen Kunst ist deshalb die Volksverbundenheit des Kunstwerks im allgemeinen und die Volksverständlichkeit der Form im besonderen. Als Beispiel und Vorbild für die angestrebte Einheit von Inhalt und Form gilt die sowjetische BK. In der Kategorie des „Typischen“ erfaßt der sozialistische Realismus den „Sinn“ oder das „Wesen“ der Erscheinungen. Über das Typische artikuliert sich sinnlich anschaulich der historische Wahrheitsgehalt im Kunstwerk, in ihm kommt die dialektische Verbindung von Besonderem und Allgemeinem, von Individuellem und Gesellschaftlichem zum Ausdruck. Diese im Typischen konzentrierte Verallgemeinerung ermöglicht eine wahrheitsgetreue adäquate Darstellung gesellschaftlicher Prozesse und der Gesamtwirklichkeit der sozialistischen Gesellschaft. Der „typische Charakter“ in seiner klassenmäßig sozialen Bestimmung erscheint im Sozialismus als Protagonist neuer sozialer Beziehungen der sozialistischen Gesellschaft, als „positiver Held“. Die normative Ausprägung des Typischen führt zu symbolhafter, emblematischer oder zu monumentaler Kunstform. Die Kunst trägt Klassencharakter, denn die künstlerische Widerspiegelung kann nach dieser Auffassung nur vom parteilichen Standpunkt aus erfolgen. Der soll seinerseits bewirken, daß die Kunst erkenntnisvermittelnde, bewußtseinsbestimmende und handlungsanleitende Funktionen erfüllt. Parteilichkeit und Volksverbundenheit in Form und Inhalt, Gegenständlichkeit, Typisierung und Optimismus der Darstellung sind die feststehenden Kriterien des sozialistischen Realismus als künstlerische Arbeitsmethode, mit der die gesellschaftspolitischen Aufgaben der BK. — Erziehung der Menschen zu sozialistischem Bewußtsein — am wirkungsvollsten erfüllt werden sollen. In Zusammenhang mit der weniger dogmatisch konzipierten Kunstpolitik der 70er Jahre (s. u.) verlieren diese Maßstäbe jedoch an normativer Kraft: sie weichen zunehmend von der Kunstpraxis ab; dadurch ist die Kunsttheorie zu einer Modifikation der Begriffsbestimmung des sozialistischen Realismus gezwungen worden. Die u.a. aus diesem Grunde intensivierten kunsttheoretischen Diskussionen (seit 1976 im Rahmen der Sektion Kunstwissenschaft des Verbandes Bildender Künstler der DDR (VBK) sowie in der führenden Kunstzeitschrift der DDR „Bildende Kunst“) versuchen unter Beibehaltung der o.g. Kriterien, einer der Kunstpraxis angeglichenen erweiterten Realismusauffassung gerecht zu werden. So wird die Widerspiegelungstheorie inzwischen so interpretiert, daß sie sowohl Formen indirekter Bildaussage wie Metaphern, Symbole usw. als auch nichtgegenständliche Darstellungsweisen zu integrieren vermag. Dies kommt faktisch einer Eliminierung der Formalismusabgrenzung gleich. Da man jedoch an dem Begriff des „sozialistischen Realismus“ zur Kennzeichnung des parteilichen Standpunktes der eigenen Kunst in bewußter Abgrenzung zur westlichen Kunstauffassung festhalten will, werden auch die Kriterien „Parteilichkeit“ und „Volksverbundenheit“ der heutigen Kunstpraxis in der DDR angepaßt. Im Gegensatz zu ihren früheren stilformalen und inhaltlichen Richtlinien bezeichnen sie heute nur noch die gesellschaftliche Verantwortung der Kunst im Sozialismus. Eine solch flexible Begriffsauslegung legitimiert den Wandel der Kunstfiguren von der Heldenpose der 50er Jahre zu einer alltäglichen Wirklichkeitsnähe. Zentrale Aspekte der derzeit herrschenden kunsttheoretischen Auseinandersetzungen sind einerseits die noch konsequentere Verfolgung einer „historisch-dialektischen“ Kunstbetrachtung und andererseits die Abkehr von Lukács' Postulat einer bestimmten, der sozialistischen Kunst gemäßen Stilnorm. Diese Abkehr ist verbunden mit der Forderung, Brechts Auffassung von einer auch dem sozialistischen Realismus eigenen formalästhetischen Ausdrucksvielfalt stärker zu berücksichtigen. Dabei lassen sich verschiedene Ansätze beobachten: Während einige Kunstwissenschaftler den Realismusbegriff im Brechtschen Verständnis benutzen, das den künstlerischen Ausdruck grundsätzlich nicht an Stilprinzipien festmacht, sondern an seiner Wahrhaftigkeit gegenüber der Wirklichkeit mißt, behilft sich der Kunstwissenschaftler Peter H. Feist mit einer typologischen Differenzierung, die vier realistische Darstellungskategorien unterscheidet: „1. den Gestaltungstyp des unmittelbaren Realismus, dessen stilistische Spannweite von der impressiven Darstellung bis zur veristischen reicht. 2. den Typ des expressiven Realismus, der mit verschiedenen Graden der Formintensivierung, auch dem Verfahren des Archaismus, operiert. 3. den … gegenwärtig weniger anzutreffenden Typ des konstruktiven Realismus, dessen Frühgeschichte in den 20er Jahren aber seit kurzem intensiv erforscht wird. 4. den Gestaltungstyp eines metaphorischen oder imaginativen Realismus, in dem auch ausgesprochen phantastische Züge auftreten können.“ (Bildende Kunst, H. 8/1976. S. 410) Die hier begonnene Diskussion um den Realismusbegriff setzt sich in der Folgezeit im Rahmen einer lebhaften Debatte weiter fort. Dabei versucht der Leipziger Kunstwissenschaftler Karl Max Kober experimentelle und avantgardistische Ausdrucksweisen moderner Kunst, die durch eine „traditionelle, reine Bilderkunstvorstellung“ nicht erfaßt werden kann, aus dem Kunstbegriff überhaupt auszugren[S. 229]zen und dem Bereich der „ästhetischen Kommunikation“ zuzuweisen. Die spezifische Ausdruckssprache solcher Aneignung von Wirklichkeit solle durch eine Art „ästhetische Kommunikationswissenschaft“ oder „Animationskunde“ geleistet werden (Bildende Kunst, H. 2/1980, S. 59). Diese Form des Zurückweichens vor der kunsttheoretisch problematischen Herausforderung, die „einige Grenzüberschreitungen“ innerhalb der DDR-Kunstproduktion seit 1975 im Hinblick auf die traditionelle Konzeption des „sozialistischen Realismus“ darstellen, wird 1980 von den Kunstwissenschaftlern Peter Pachnicke und Andreas Hüneke als unzureichend verworfen, weil sie die „besondere Leistung der nicht-gegenständlichen Bereiche“ keineswegs angemessen würdigt. Die Legitimation nicht-realistischer Kunst wird dabei aus dem Hinweis abgeleitet, „daß künstlerisches Schaffen, das sich vom sozialistischen Realismus entfernt, sich mit der Abkehr vom Realismus nicht notwendig auch vom Sozialismus entfernen muß“. Hüneke deutet die nicht-realistische Kunst vielmehr als einen „Nebenweg“ zum „Hauptweg“ Realismus, der durchaus ein engagiertes Verhältnis zu „Politik und Gesellschaft“ haben kann (Bildende Kunst. H. 11/1980, S. 567). Literatur und Literaturpolitik, I., Literatur und Literaturpolitik, II. II. Kunstpolitik Die Kunstpolitik in der DDR ist bestrebt, die gesellschaftspolitische Funktion der BK. zu erhalten bzw. auszubauen. Die Kriterien des sozialistischen Realismus sind deshalb auf dem 5. Plenum des ZK der SED 1951 in einer Grundsatzerklärung für jegliches bildkünstlerische Schaffen zur verbindlichen Maxime erklärt worden. Gleichwohl ist die Kunstpolitik, als Teil der Kulturpolitik, durch Entwicklungsphasen gekennzeichnet, in denen diese Kriterien unterschiedlich interpretiert worden sind. Dabei standen die folgenden Aspekte der Kulturpolitik im Mittelpunkt der Auseinandersetzung: a) Hinsichtlich der künstlerischen Form gab es eine dogmatischere (2. und 4. Kongreß des Verbandes Bildender Künstler Deutschlands [VBK], 1951 und 1959) und eine liberalere Auffassung des Realismus- und Formalismusbegriffs (3. und 7. Kongreß des VBK, 1955 und 1974). Bis 1971 spielte dabei die sowjetische BK. als ideologisches wie als stilistisches Vorbild eine wichtige Rolle. Die Möglichkeit, über den bürgerlichen Realismus und Naturalismus des 19. Jh. hinaus moderne Strömungen gegenständlicher Kunst zu rezipieren, ist erst im Verlauf der 70er Jahre durch zunehmende Informationsmöglichkeiten der Künstler im Anschluß an punktuelle Ausstellungsbesuche im westlichen Ausland und durch vereinzelte Pressenotizen in der DDR über westliche Kunstereignisse in beschränktem Umfang geboten worden. b) Hinsichtlich der Thematik geht es in erster Linie um die Darstellung des Arbeiters und der Arbeitswelt als gleichbleibend zentrales Thema und darüber hinaus um eine Reduktion auf die bildkünstlerische Vermittlung politischer Losungen und ideologischer Normen (vorherrschend in den 50er Jahren) oder aber um eine Erweiterung der Themenbereiche auf die Widerspiegelung aller — gesellschaftlicher wie privater — Lebensbereiche (etwa seit Anfang der 70er Jahre vertretene Linie: „… jeder Bürger unserer Republik … will auch durch die Kunst als ein ganzer Mensch erfaßt werden, in allen seinen Beziehungen und Lebensäußerungen“, Kurt Hager 1972). c) Hinsichtlich der gesellschaftlichen Gebundenheit der Kunst wurde die „Schließung der Kluft von Kunst und Leben“ unter zwei Aspekten erörtert: der Integration des Künstlers in die Arbeitswelt (Bitterfelder Weg 1959) und der Integration der Kunst in die Lebensumwelt des Menschen in der DDR (Programme des 6. und 7. Kongresses des VBK, 1970 bzw. 1974). Für Kunstpolitik ist das Ministerium für Kultur zuständig. An der Vermittlung ist der Verband Bildender Künstler der DDR beteiligt. Der Verband sieht seine Hauptaufgaben in der Pflege des klassischen künstlerischen Erbes, in der Anknüpfung an die Kunsttradition des Realismus und im Beitrag zur Bildung einer „sozialistischen deutschen Nationalkultur“ durch Förderung sozialistisch-realistischer Kunst (Kulturelles Erbe; Nationale Geschichtsbetrachtung). Wesentlicher Teil der Verbandsarbeit ist die Auftragspolitik, in der Einzel- oder Kollektivaufträge für gesellschaftspolitisch wichtige Kunstwerke (Wandbilder, Denkmäler) vergeben werden bzw. in Zusammenarbeit mit Massenorganisationen (Kulturarbeit des FDGB) Arbeitsvereinbarungen in Form von Werkverträgen zwischen Künstlern und Betrieben in Industrie und Landwirtschaft getroffen werden. Letztere sollen stärkere Volksverbundenheit und Massenwirksamkeit der Kunst erzielen und der Bevölkerung zum Kunstverständnis verhelfen. Ebenfalls der „Förderung, Popularisierung und Verbreitung sozialistisch-realistischer Kunst“ dienen die zwei Hauptformen des Kunsthandels in der DDR: 1. der Staatliche Kunsthandel und 2. der Genossenschaftliche Kunsthandel in Gestalt von Verkaufsgenossenschaften des Verbandes Bildender Künstler in der DDR sowie kunsthandwerklicher Produktionsgenossenschaften, die dem wachsenden Bedürfnis nach Kunstkonsum Rechnung tragen. Einer erwünschten, möglichst intensiven Kunstrezeption der Bevölkerung genügen die „Deutschen Kunstausstellungen“ (1977/78: „VIII. Kunstausstellung der DDR“ mit über 1 Mill. Besucher; 1982/83: „IX. Kunstausstellung der DDR“) des VBK in Dresden, die als repräsentative „Leistungsschauen“ im vierjährlichen Turnus eine Über[S. 230]sicht über die gesamte Kunstproduktion der DDR bieten. Neben großangelegten Jubiläums- oder Übersichtsausstellungen (z.B. seit 1967 „Intergrafik“) machen zahlreiche „Rechenschaftsausstellungen“ in den Bezirken mit zeitgenössischer Kunst bekannt. In den Beschlüssen des VBK lassen sich die Haupttendenzen der kunstpolitischen Entwicklung ablesen: In seiner Gründungszeit (1950; 1. Präs. Otto Nagel) bemühte sich der VBK um eine nationale, demokratisch-antifaschistische Kunst unter Berufung auf die deutsche Realismustradition von Dürer bis Käthe Kollwitz. „Ohne dem Künstler Vorschriften per Stil und Inhalt zu machen“, werden die Akzente dennoch auf eine „reale, wirklichkeitsnahe und volksverbundene Kunst“ (Ulbricht auf der I. Kulturkonferenz 1948) gesetzt. Zu einem politischen Bekenntnis unter der Formel der „demokratischen Erneuerung“ und zur „ideell-erzieherischen Rolle der Kunst … für die gesellschaftlichen Auseinandersetzungen“ sollte die ältere bürgerliche Kunstgeneration bekehrt werden. Unmißverständlich bekämpft wurden moderne Strömungen auch gegenständlicher Malerei unter dem Schlagwort Formalismus. Höhepunkt war die Auseinandersetzung um das Werk der deutschen Expressionisten. Den Vorwurf des „Formalismus“ traf auch die großformatige, kollektiv ausgeführte Wandbildgestaltung, der sich einige Künstler (Horst Strempel, Arno Mohr, René Graetz) mit dem gesellschaftspolitischen Ziel einer Annäherung von Kunst und sozialistischer Aufbauarbeit gewidmet hatten. Im direkten Anschluß an die Konzepte revolutionärer Wandbildgestaltung, wie sie in den 20er Jahren von progressiven Künstlern als populäres Agitationsinstrument in der UdSSR, aber auch in Mexiko (monumentale Freskenmalerei von Rivera und Siqueiros) entwickelt worden waren, entwarfen und realisierten diese Malerkollektive in den ausgehenden 40er Jahren für großstädtische Gebäudeanlagen (Bahnhöfe in Berlin und Dresden) riesige Figurenkompositionen und Bilderfolgen zur Geschichte der internationalen sozialistischen Idee und als Zielvorstellung einer neuen sozialistischen deutschen Kultur. Die Kritik an dieser kollektiven Wandmalerei, die in den frühen 50er Jahren in Demontagen und Übertünchungen einzelner Werke gipfelte, richtete sich formal auf deren expressive Symbolsprache (die stark an Barlach und Käthe Kollwitz erinnerte) und antinaturalistische, holzschnitthaftstrenge Stilisierung, die man als Übernahme westlicher Formdekadenz abqualifizierte. Der 2. Kongreß des VBK (Juni 1952) stellte das ideologische Bekenntnis zur DDR und zum sozialistischen Realismus nach dem verbindlichen Vorbild der sowjetischen Kunst in den Vordergrund, während der 3. Kongreß des VBK (Jan. 1955) im Zeichen des „Neuen Kurses“ eine differenziertere Bewertung moderner Kunstrichtungen und noch eine gesamtdeutsche Kunstdiskussion anstrebte. Das auf dem V. Parteitag 1958 aufgestellte und auf der I. Bitterfelder Konferenz 1959 propagierte kulturpolitische Ziel, das „sozialistische Menschenbild“ zu schaffen, war für die Kunstpolitik der 60er Jahre entscheidend. Neue Akzente, die auf dem 4. Kongreß des VBK (Dez. 1959) beschlossen wurden, betrafen die Bindung der künstlerischen Betätigung an den Produktionsprozeß in Form von Werkverträgen mit „sozialistischen Brigaden“, die die Entwicklung einer spezifisch sozialistischen Kunst beschleunigen sollten. Darunter wurde die lebensnahe Darstellung des Arbeiters und der Arbeitswelt sowie die der „typischen“ Züge des „neuen Menschen“ verstanden. Die Teilnahme des Arbeiters am künstlerischen Schaffensprozeß und die damit verbundene Kunsterziehung sollten die bisher vermißte massenwirksame Vermittlung und effektive Rezeption gewährleisten. Darüber hinaus wurde das Laienschaffen als Massenbewegung initiiert in Form von „Zirkeln“ unter Betreuung professioneller Künstler (1978 existierten 3.000 Zirkel der bildenden und angewandten Kunst; z.Z. gibt es 40.000 in Kunstzirkeln organisierte Arbeiter). Die Verbindung von materieller und kultureller Sphäre wird als wesentlicher Bestandteil der „sozialistischen Nationalkultur“ angesehen und der sich im „bildnerischen Volksschaffen“ schöpferisch betätigende Arbeiter als soziales Leitbild des „allseitig gebildeten“ Menschen aufgefaßt. Die weitere Kunstpolitik versuchte die bildkünstlerische Entwicklung auf den proklamierten „umfassenden Aufbau des Sozialismus“ (VI. Parteitag der SED, 1963) unter den durch die Wissenschaftlich-technische Revolution (WTR) geschaffenen Bedingungen und Erfordernissen des Bewußtseins, des Alltags, der menschlichen Beziehungen und der Kunstbedürfnisse auszurichten. Der 5. Kongreß des VBK (März 1964) thematisierte aktuelle Gegenwartsprobleme („Ankunft im Alltag“), insbesondere Konflikte und Widersprüche zwischen individueller und gesellschaftlicher Ebene und deren Überwindung. Er diskutierte in diesem Zusammenhang die gesellschaftspolitische Wirksamkeit der Bildkunst sowie Qualitäts- und Formfragen. Auf dem VII. Parteitag der SED (1967) und der 5. Staatsratssitzung 1967 wurde dann von der BK. gefordert, die ästhetische Gestaltung qualitativer „typischer“ Merkmale des sozialistischen „Planers und Leiters“ zu meistern. Motivationshorizont hierfür bildete die spezifische Programmatik der DDR-Politik in der 2. Hälfte der 60er Jahre. In der DDR wurde seinerzeit eine fortschritts- und wissenschaftsgläubige Wirtschaftspolitik verfolgt, die meinte, mit Hilfe modernster Technologie könne der Sozialismus den Kapitalismus [S. 231]überholen, ohne ihn erst einholen zu müssen. Das neue Menschenbild der Kunst orientierte sich dementsprechend an einem technologisch und ideologisch umfassend gebildeten „homo universalis“, der wie eine sozialistisch-modernistische Version des genialischen Menschenbildes aus der Renaissancezeit wirkte (Willi Sitte, Werner Tübke). Parallel dazu galt das Augenmerk ab Mitte der 60er Jahre der künstlerischen Durchdringung aller Lebenssphären, also der Erzeugung eines „sozialistischen Lebensstils“. Der angewandten Kunst wurde dabei stärkere Bedeutung zugesprochen (Plakat, Gebrauchsgrafik, Design), wobei die Integration von Kunsthandwerk und Technik sowohl den künstlerischen Formenkanon bereicherte als auch neue Produktionsweisen schuf (z.B. VEB Bildende Kunst Neubrandenburg). Schwerpunkte dieser Periode bildeten — auf dem 6. Kongreß des VBK (April 1970) formuliert — die mit dem forcierten Ausbau der Stadtzentren (Städtebau) aufkommenden Probleme der Ausgestaltung der sozialen Umwelt, der sich die Ausstellung „Architektur und bildende Kunst“ 1969 widmete. Angestrebt wurde eine organische, d.h. ästhetischen, funktionalen und ethischen Bedürfnissen gerecht werdende Synthese von Architektur, bildender und angewandter Kunst, die Konzentration auf die Monumentalkunst als die der Architektur adäquateste Form und die Zusammenarbeit von Künstlern, Architekten, Soziologen, Handwerkern usw. bereits bei der Bauprojektierung (realisiert am „Palast der Republik“, erbaut in Berlin [Ost] von 1973 bis 1976) (Architektur). Der 7. Kongreß des VBK (Mai 1974) übernahm den mit dem VIII. Parteitag der SED (1971) eingeschlagenen kulturpolitischen Kurs auch für die BK. und bekräftigte die zum programmatischen Slogan erhobene Formel von der „Weite und Vielfalt des Kunstschaffens“. Die nun erfolgende Ausprägung eigenständiger, stilistischer Handschriften innerhalb der BK. der DDR verbindet sich mit einer wachsenden Problemorientierung im Inhaltlichen. Diese kunstpolitische Wende der 70er Jahre, die auf dem 8. Kongreß des VBK-DDR im November 1978 bestätigt worden ist, bewirkte eine Umorientierung. Sie initiierte bzw. unterstützte: a) eine von agitatorischer Zweckgebundenheit relativ freie Kunstproduktion, die spezifische Formen des Schaffensprozesses nicht länger negiert und damit zu einem Aufschwung insbesondere der Malerei und der Grafik führte; b) eine uneingeschränkte, nunmehr alle Stilepochen einschließende Rezeption des künstlerischen „Erbes“, die die Moderne des 20. Jh. bewußt einbezieht und so den Anschluß und die Verbindung des künstlerischen Schaffens in der DDR mit der internationalen Entwicklung anstrebt; c) eine auf den Funktionszusammenhang von Kunst und Gesellschaft konzentrierte Theoriediskussion, die durch kunstsoziologische Forschungen die Bedingungen und Determinanten des gesamten Kunstprozesses zu analysieren beabsichtigt und dabei vor allem auf die empirische Erforschung der tatsächlichen individuellen Bedürfnisse der Kunstproduzenten wie der -konsumenten gerichtet ist; d) eine aus der Einsicht in die komplexen Produktions- wie Wirkungsbedingungen von Kunst resultierende größere ideologische Toleranzspanne, die zum einen dem künstlerischen Ausdrucksbedürfnis Rechnung trägt, zum anderen kunstpolitische Entscheidungen tendenziell von der Partei- auf die Verbandsebene verlagert; e) eine zwischen Kunst und Publikum stärker vermittelnde Kunstaufklärung und -propaganda mit dem Ziel, ein angemessenes Kunstverständnis zu entwickeln und damit die Kunstverbreitung in weiteren Schichten der Bevölkerung der DDR zu fördern. Als konkrete Schritte zu der geplanten umfassenden ästhetischen Erziehung, die gleichermaßen auch zu einer gesteigerten gesellschaftspolitischen Wirksamkeit der BK. beitragen soll, wurden folgende Maßnahmen ergriffen: a) die intensivere Nutzung der Massenmedien (eigene Sendereihen im Fernsehen) und des Verlagswesens (z.B. Kunstreproduktionen, populäre Kunstpublikationen) für die Kunstpropaganda; b) stärkere Beteiligung der Kunstkritik an der Kunstvermittlung (z.B. in der Tagespresse; vgl. dazu auch den Beschluß des ZK der SED über die „Aufgaben der Literatur- und Kunstkritik“ vom Dezember 1977); c) eine gezielte pädagogisch-didaktische Ausstellungs- und Museumsarbeit, die auf der Konferenz der Museumsdirektoren 1976 beschlossen worden ist und auf der VIII. Kunstausstellung der DDR 1977/78 in Dresden vor allem im Hinblick auf die dort zahlreich gezeigten, konfliktorientierten Bilder konkrete Anwendung gefunden hat; d) die Verstärkung des staatlichen Auftragswesens und die engere Zusammenarbeit gesellschaftlicher Institutionen (z.B. verstehen sich einzelne Volkseigene Betriebe zunehmend als „sozialistische Mäzene“, indem sie Aufträge an einzelne Künstler vergeben) mit dem VBK mit dem Ziel optimaler Kunstagitation (vgl. dazu die Beratung des VBK mit dem FDGB im Jahre 1978); e) der Kunstpopularisierung dienende und den privaten Kunsterwerb anregende Einrichtung von Kunst- bzw. Verkaufsgalerien des Staatlichen Kunsthandels; f) eine vorsichtig vollzogene, allmählich wachsende Repräsentanz auf der westlichen Kunstszene (Beteiligung an der Documenta 6, 1977, Einzel- und Gruppenvorstellungen von DDR-Künstlern in Hannover, Hamburg, Bremen und Paris, Teilnahme an der Biennale Venedig 1982); [S. 232]g) die Beteiligung der BK. an der Umweltgestaltung, bei der Designaufgaben für eine ästhetische Kultur im privaten Wohnbereich und in der Arbeitsplatzgestaltung ebenso wie umfassende Denkmals- und Stadtteilrestaurationen in allen Bezirken der DDR einen besonderen Platz einnehmen (1977 erfolgte die Gründung eines Rates für Denkmalpflege beim Ministerium für Kultur; Denkmalschutz). III. Entwicklung der Bildenden Kunst Ausgelöst durch diese neuen kunstpolitischen Konzeptionen gelangte die BK. in den 70er Jahren zu einem beachtlichen Aufschwung, der vor allem durch stilistische wie thematische Vielfalt und durch hohes handwerkliches Niveau gekennzeichnet ist. Voraus gingen 2 Entwicklungsphasen, von denen die erste durch die Emigrantengeneration mit Künstlern wie Hans und Lea Grundig, Otto Nagel, Rudolf Bergander und dem Grafiker Arno Mohr geprägt war. Sie knüpften im Malstil an den kritischen Realismus der 20er Jahre an und formulierten thematisch die Auseinandersetzung mit dem Faschismus. In den 50er Jahren bewirkte die dogmatische Auffassung vom „sozialistischen Realismus“ eine thematische Einengung auf explizit politisch-ideologische Momente des gesellschaftlichen Lebens (Aufmärsche, Kundgebungen, Aufbauarbeit, Sport, NVA, Agitationsbilder zu aktuellen Kampagnen). Naturalistisches Illustrieren, ornamental-dekorative oder monumentale Formgebung unter Verwendung stereotyper Symbole (Friedenstaube, Fahnen, verschlungene Hände …) kennzeichnen die bildnerische Kunstproduktion dieser Zeit (II. Deutsche Kunstausstellung 1953). Stilistisch orientierte man sich nunmehr eher am Realismus des ausgehenden 19. Jh., wobei vor allem die Repräsentationsmalerei von Menzel und Hübner als vorbildlich apostrophiert wurde. Erst in den 60er Jahren bilden sich individuelle Ausdrucksformen der realistischen Malweise heraus; Hauptvertreter dieser 2. Generation sind die Hochschullehrer Bernhard Heisig (Jg. 1925, Leipzig), Willi Sitte (Jg. 1921, Halle), Werner Tübke (Jg. 1929, Leipzig), die die BK. der DDR in den 70er Jahren auch im Ausland offiziell repräsentiert haben. Neben einer noch überwiegend abbildhaft-naturalistischen Malweise zeichnen sich 3 Stilrichtungen ab: 1. die stark verbreitete impressionistische, vertreten z.B. durch Frank Ruddigkeit (Jg. 1939), Karl-Heinz Jakob (Jg. 1929), Karl-Erich Müller (Jg. 1926), Fritz Eisel (Jg. 1929); 2. die dekorative, vertreten z.B. durch Willi Neubert (Jg. 1920), Walter Womacka (Jg. 1925), Bert Heller (1920–1970) und 3. die expressionistische, vertreten z.B. durch Heinz Zander (Jg. 1939) und Ronald Paris (Jg. 1933). Während die monumentalen Farbtafeln von Heisig („Pariser Kommune“, 1970/71) und Sitte („Leuna 1969“, 1968, „Höllensturz in Vietnam“, 1966/67, „Mensch, Ritter, Tod und Teufel“ 1969/70) mit simultan gesetzten Symbolen und Versatzstücken in impressionistisch bewegter, fleckenhafter Pinselführung und stark expressiver Farbgebung eine sinnlich-aktivierende kritische Analyse gesellschaftlicher Zustände darstellen, sind Tübkes manieristisch-stilisierte Arbeiten (Wandfries „Intelligenz und Arbeiterklasse“ in der Leipziger Universität, 1973; „Bildnis eines sizilianischen Großgrundbesitzers mit Marionetten“, 1972) durch die Rezeption der Renaissance- und Barockmalerei geprägt. Auf der Bezirksausstellung des VBK in Leipzig 1969 trat erstmals ein am Stil der „Neuen Sachlichkeit“ der 20er Jahre orientierter Malerkreis der jüngsten Generation unter dem Dozenten Wolfgang Mattheuer (Jg. 1927; „Liebespaar“, 1970; „Leipzig“, 1971) hervor. Die Künstler (Hachulla, Stelzmann, Rink u.a.) arbeiten in einem relativ einheitlichen, für die DDR-Malerei völlig neuen Formenkanon („veristisch“ klare Bildkomposition, glatte Pinselführung, satte leuchtende Farbgebung, hintergründige Dingsymbolik) und mit einem uneingeschränkten Themenkreis (Porträtbildnisse privater Personen, Stilleben, Landschaften). Auf der VII. Kunstausstellung der DDR in Dresden 1972 erzielte diese Richtung ihren Durchbruch und ihre offizielle Anerkennung. Die VIII. Kunstausstellung der DDR in Dresden 1977/78 bestätigte den Trend zur versachlichten, kühl-distanzierten Darstellungsweise, die mit der zunehmend bevorzugten Thematisierung des Lebensalltags korrespondiert. Dies verrät auf seiten der Künstler eine veränderte, konfliktbewußte Haltung gegenüber der gesellschaftspolitischen Umwelt (U. Hachulla: „Erster Rentnertag“, 1977; S. Gille: „Brigadefeier-Gerüstbauer“, 1975/79; H. Hegewald: „Kind mit Eltern“, 1976). In den Mittelpunkt des Interesses rücken außerdem immer stärker Sujets aus der privaten Erlebnissphäre (Porträts, Selbst- und Familienbildnisse, Akt- und Paardarstellungen, Landschaftsimpressionen). Dieser Betonung einer subjektiven Realitätssicht, die gleichwohl gesellschaftliches Engagement keineswegs ausschließt, entspricht das Streben der Künstler nach individueller malerischer Handschrift. Vor allem die jüngere Malergeneration neigt zur indirekten, verfremdeten Bildaussage, wobei vielfältige Kunstgriffe wie das bewußte Zitieren von Motiven, die Übernahme ikonographischer Muster, die Adaption und Mischung unterschiedlichster Stilelemente vergangener Kunstepochen verwendet werden. Bei einzelnen Malern (Werner Tübke, Heinz Zander) sind Manierismen und Eklektizismen sogar stilbestimmend. Eine sinnbildhafte Wiedergabe wird besonders mit dem zu neuer Blüte gelangten Genre des Historienbildes und seiner gegenwartsbezogenen Variante, dem Epochenbild, versucht. Mit Hilfe von Symbo[S. 233]len, Allegorien und Motiven aus antiken und christlichen Mythen, aber vor allem auch aus der Mythologie der deutschen und europäischen Geschichte, einschließlich ihrer Sagen und Märchen, wollen einzelne Künstler Ereignisse und Entwicklungen im Sinne der marxistischen Geschichtsauffassung bildlich überzeugend gestalten. IV. Entwicklungsstand der Bildenden Kunst in der Gegenwart Insgesamt ist für den derzeitigen Entwicklungsstand der Kunst in der DDR die Abkehr vom Abbildrealismus zugunsten eines „metaphorischen Realismus“ charakteristisch. Als spezifisches Genre im Bereich der Monumentalkunst hat die stark geförderte „Kunst am Bau“ das großformatige Wandbild als Ausschmückung von Innen- oder Außenflächen repräsentativer Gebäude hervorgebracht. Die allegorisch-symbolischen Darstellungen mit gesellschaftspolitischem Themengehalt haben jedoch im Gegensatz zur Wandbildkonzeption der 40er Jahre meist nur dekorativen Schauwert. Beispiele: Walter Womacka, Fassadenverkleidung „Unser Leben“ am Haus des Lehrers, Berlin (Ost), 1964; Gerhard Bondzin, Betonplatten-Wandbild „Der Weg der Roten Fahne“ am Kulturpalast, Dresden, 1969; Ronald Paris, Wandfries „Lob des Kommunismus“ im Haus der Statistik, Berlin (Ost), 1969. Neben dem im letzten Jahrzehnt stark entwickelten Zweig der Formgestaltung (Gebrauchs- und Produktionskunst) und des Kunsthandwerks bleiben Malerei, Grafik und Plastik die Hauptgenres, jedoch entsprechend ihrer veränderten gesellschaftlichen Funktionen mit neuen Themen. In der Porträtmalerei steht — abgesehen von Bildnissen politischer und historischer Persönlichkeiten (Hauptporträtist: Bert Heller) — das Arbeiterporträt im Zentrum, zunächst als befreiter Proletarier oder Landarbeiter gestaltet (Otto Nagel, Curt Querner), seit den 50er Jahren als Gestalter des Neuaufbaus und Repräsentant seiner Klasse gezeichnet (K. H. Jakob: „Bergmann“, 1961; O. Schutzmeister: „Tagebauleiter Kurt Jakob“, 1960; die Stahlwerkerdarstellungen von W. Neubert). Hierher gehören auch die Typenporträts von Lea Grundig in der Folge „Genossen“ (1966–1970). Die Auffassung, daß der sozialistische Mensch sich die Wirklichkeit über den Arbeitsprozeß aneignet und sich in ihm verwirklicht, erklärt die zentrale Stellung des Themas Arbeit in der BK. Allerdings ist eine dynamische Gestaltung der Arbeit, vor allem als wissenschaftlich-technologischer Prozeß, ein bis heute nicht gelöstes Problem der Bildkunst. In der 1. Hälfte der 70er Jahre präsentiert die Malerei den Arbeiter durchweg in selbstbewußter, optimistischer Geste als Beherrscher seiner ideologisch-gesellschaftlichen Aufgabe, wobei die klassische Repräsentationspose des Dreiviertelbildnisses bevorzugt wird (B. Heisig: „Brigadier“, 1970; F. Ruddigkeit: „Meister Heyne“, 1971; V. Stelzmann: „Schweißer“, 1971). Seit Mitte der 70er Jahre läßt sich beim Arbeiterbild eine Akzentverschiebung verfolgen: Ähnlich wie in der Alltags- und Freizeitthematik überwiegt anstelle eines repräsentativ-exemplarischen Verständnisses des Arbeiters die individualisierende und psychologisierende Arbeiterdarstellung (M. Peuker: „Arbeiter aus dem Plattenwerk Halle-West“, 1974; W. Mattheuer: „Die Ausgezeichnete“, 1974; D. Ziegler: „Brigade Rosa Luxemburg“, 1975; H. Sakulowski: „Porträt nach Dienst“, 1976). Während das Porträt bis in die ausgehenden 60er Jahre weitgehend nur ideologisch-repräsentative Funktionen besitzt, etabliert sich in den 70er Jahren daneben eine Tendenz zur privaten Bildnismalerei, die sich in zahlreichen Selbstporträts, Familienbildnissen und Freundesdarstellungen äußert (T. Ziegler: „Selbstbildnis im Atelier“, 1977/78; H. Metzkes: „Familienbild“, 1973; B. Heisig: „Vaclav Neumann“, 1973). Wie das Porträt ist auch das Gruppenbildnis bis in die frühen 70er Jahre eine Domäne der Arbeitsthematik, zumeist als repräsentatives Konterfei von „Neuererbrigaden“, das das Selbstbewußtsein des Leistungskollektivs vermitteln soll, die Darstellung des Arbeitsvorgangs selbst jedoch meist meidet (ca. 10 Tafelbilder dieser Art auf der VII. Kunstausstellung der DDR 1972, u.a. in neusachlicher Manier wie W. Tübke: „Gruppenbild“; S. Gille, Jg. 1941: „Brigade Heinrich Rau“; G. Brüne, Jg. 1941: „Die Neuerer“). In den 70er Jahren erhält auch dieses Genre private Akzente in Gestalt von Künstlergruppenbildern (H. Blume: „Gruppenporträt Sektionsleitung der Maler und Grafiker Leipzig“, 1977) sowie von Paar- und Gruppendarstellungen, die Liebe, Freundschaft, Familie und Freizeit thematisieren. Die technisch-industrielle Organisierung des Lebens spiegelt sich — allerdings nicht bedrohlich, sondern als positiver Ausdruck der menschlichen Produktivkraft — als Thema auch in der Landschaftsmalerei mit überwiegend Industrie- und Städtebildern wider. Seit den 70er Jahren läßt sich allerdings auch neben zahlreichen stilpluralistischen Landschaftsimpressionen eine veristische (im Anschluß an den magischen Realismus der 20er Jahre) und eine surreale Landschafts- und Städtebildmalerei mit dingsymbolisch verschlüsselter Aussage beobachten. Innerhalb der jungen Malergeneration in der DDR zeichnet sich heute eine Art Alternativtendenz zum offiziellen Realismus ab, die nach neuen, noch unverbrauchten und nicht nur figurativen Ausdrucksweisen sucht, um den eigenen Erlebnishorizont spontan oder verschlüsselt durch Symbole zu artikulieren. Während es in den 60er Jahren eine abstrakte (lyrische und konstruktive) Bildsprache hoher Qualität nur in den sehr persönlichen Notationen von [S. 235]Gerhard Altenbourg, A. R. Penck (Ralph Winkler) und Carlfriedrich Claus sowie in den konkreten Zeichen von Hermann Glöckner und in den Collagen von Willy Wolff gab, die im Westen wesentlich bekannter als in der DDR waren, bieten die 70er Jahre zahlreiche Stilexperimente im Bereich abstrakter Malerei, aber auch mit der Collage, der Fotomontage und mit der Aktionskunst (Max Uhlig, Jürgen Schieferdecker, Hartwig Ebersbach, Peter Sylvester, Wolfgang Petrovsky). Darüber hinaus kristallisiert sich seit 1979 sowohl in Dresden als auch in Karl-Marx-Stadt (Herta Günther, Peter Graf, Ralf Kerbach (1983 ausgebürgert), Helge Leiberg, Michael Morgner, Thomas Ranft, Gregor Torsten Schade, Dagmar Ranft-Schinke) eine eigenwillige Avantgarde heraus, die sich mit phantastischen Figurationen und mit psychogrammhaften Niederschriften ganz persönlicher Erfahrungen und Reflexionen bewußt von den Realismuskonzepten der anderen Malerschulen in der DDR absetzt. Auf der IX. Kunstausstellung in Dresden 1982/83 zeichnete sich neben einer vor allem in der Leipziger Region praktizierten akademisch-mythologisierenden Gedankenmalerei eine auffallende Tendenz zur privaten Verinnerlichung ab, die besonders von Dresdner und Karl-Marx-Städter Künstlern getragen wird. Beide Richtungen bevorzugen eine allegorische Bildsprache, die sich der schnellen Deutung bewußt entzieht. Aus dem Rückzug auf die eigene Seelensituation ist auch eine neue Variante des Konfliktbildes hervorgegangen, die sich mit zwischenmenschlichen Problemen sowie mit dem Phänomen des Leidens beschäftigt (W. Peuker; Hans-Hendrik Grimmling). Zu dieser differenzierten Inhaltlichkeit korrespondiert zur Zeit ein Pluralismus in den persönlichen Handschriften, der noch nie so groß war wie zu Beginn der 80er Jahre. So sind die auf der VIII. Kunstausstellung in Dresden dominanten Stilaneignungen aus dem deutschen Impressionismus, Verismus und Expressionismus inzwischen durch zahlreiche poparthafte, konstruktivistische und tachistisch-informelle Elemente erweitert worden. Bei vielen ungegenständlichen und aktionshaften Sprachformen der heutigen DDR-Kunstszene ist vorläufig jedoch ein Verharren im Eklektizismus nicht zu übersehen. Es wäre jedoch völlig falsch, diese Aktivitäten mit ihren westlichen Vorbildern zu vergleichen, denn in erster Linie sind diese Experimente für die jungen DDR-Künstler Eroberungen neuer Ausdrucksmedien, die man ebenso entdeckt, erprobt und schrittweise auswertet wie das kulturelle Erbe des Verismus oder des Expressionismus. Grafik und Buchillustration (Max Schwimmer) gehören im thematischen Angebot und technischen Niveau zu den überzeugendsten Genres der Kunst in der DDR. Die ältere Generation knüpfte an die Realismus-Tradition des 19. Jh. an mit Porträt- und lyrischer Landschaftsgestaltung (Otto Paetz, Hans Theo Richter) oder setzte den sozialkritischen Stil der Weimarer Zeit (Lea Grundig als Schülerin von Käthe Kollwitz) sowie expressionistische Tendenzen (Joseph Hegenbarth, Wilhelm Rudolph) fort. Thematische Zyklen richten die Anklage gegen politische Mißstände der westlichen Welt (Faschismus, Imperialismus, Atomtod, Vietnamkrieg) oder sie dienen der aufklärenden Illustration historischer Vorgänge (Kurt Zimmermanns Blätter zur „Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung“; Karl Erich Müller: „Geschichte der KPD“). Die grafischen Arbeiten der jungen Generation sind durch individuelle Gestaltung und freien Gebrauch moderner Techniken (Siebdruck) charakterisiert, wobei vor allem in der Illustration von Kinderbüchern und bibliophilen Klassikerausgaben eine Vielzahl eigenständiger Handschriften zu beobachten ist (Egbert Herfurth, Werner Klemke, Karl-Georg Hirsch). Einige junge Künstler (Ostberlin: Prenzlauer Berg, Dresden) pflegen zudem eine zyklische Zusammenarbeit mit gleichgesinnten Poeten und Liedermachern in Gestalt sorgsam gedruckter Mappenwerke für den privaten Freundeskreis (Ralf Kerbach, Sascha Anderson). Auch die Plastik entwickelte sich aus der engagierten realistischen deutschen Bildhauertradition, in der die frühen typisierenden Arbeiten des Bildhauers Fritz Cremer (Jg. 1906, „Aufbauhelfer“, „Aufbauhelferin“) stehen, dessen künstlerische Entwicklung über vielfältige Porträt- und Aktgestaltungen zu diffiziler Ausdrucksfähigkeit des Widerstreits zwischen individuellen und gesellschaftlichen Zügen des Menschlichen führt (Figur des Galilei „Und sie bewegt sich doch“, 1970/71). Die Skulpturengruppe Cremers für das Ehrenmal des ehem. Konzentrationslagers Buchenwald (1956–1958) stellt Anklage wie Überwindung des Faschismus durch psychologische Konstellation und Haltung der Figuren dar und ist ein überzeugendes Beispiel der für die Themen der sozialistischen Bildhauerkunst zentralen Gattung politischer Mahnmale. Der jüngeren Bildhauergeneration (Joachim Jastram, Jg. 1928; Wieland Förster, Jg. 1930; Werner Stötzer, Jg. 1931), die sich vor allem im Berliner Raum konzentriert, gelang eine Erweiterung ihres Spektrums, wobei die Vorliebe für das privat-intime Sujet (Kleinplastik, Aktfiguren) ebenso auffallend ist wie die zunehmende Experimentierfreude im Bereich der Form (Torsi) und in der Anwendung neuer Materialien, aber im Vergleich zu den Entwicklungen in der Malerei und Grafik der DDR ist die Plastik stilistisch auffallend konservativ geblieben. Die Fotografie hat sich als eigenständige Kunstgattung bisher in der DDR nur langsam durchsetzen [S. 235]können, obwohl fototechnische Experimente zunehmend sowohl im Bereich des Tafelbildes wie auch in der Grafik zu finden sind. Kulturpolitik. Wilfriede Werner (†) / Karin Thomas Literaturangaben Hütt, Wolfgang: Grafik in der DDR. Dresden: Verl. d. Kunst 1979. Kultur und Kunst in der DDR seit 1970. Hrsg.: Hubertus Gassner u. Eckhart Gillen. Lahn-Gießen: Anabas 1977. Kunst der DDR. Hrsg.: Ullrich Kuhirt. Bd. 1: 1945–1959; Bd. 2: 1960–1980. Leipzig, Seemann 1982/83. Kunst heute in der Deutschen Demokratischen Republik. Katalog. Aachen Neue Galerie, Sammlung Ludwig 1979. Künstler in der DDR. Dresden: Verl. d. Kunst 1981. Lang, Lothar: Malerei und Graphik in der DDR. Leipzig: Edition Leipzig 1978. Lizenzausg.: 2. Aufl. Luzern u. Frankfurt a. M.: Bucher 1981. Lexikon der Kunst. Architektur, Bildende Kunst, Angewandte Kunst, Industrieformgebung, Kunsttheorie. 5 Bde. Leipzig: Seemann 1968 ff. Schumann, Henry: Ateliergespräche. Leipzig: Seemann 1976. Thomas, Karin: Die Malerei in der DDR 1949–1979. Köln: DuMont Buchverl. 1980. (Dumont-Taschenbücher. 97.) Wegbereiter. 25 Künstler der DDR. Dresden: Verl. d. Kunst 1976. <LI>Weggefährten — Zeitgenossen. Bildende Kunst aus drei Jahrzehnten. Katalog. Altes Museum. Berlin (Ost) 1979. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 227–235 Bibliotheken A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Binnenhandel

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Kunsttheorie Die BK. ist kunsttheoretisch an die marxistische Ästhetik gebunden, nach der sie zusammen mit den anderen Kunstarten höchster Ausdruck des ästhetischen Bewußtseins ist, das sich in der bildhaftkünstlerischen Aneignung der Wirklichkeit vollzieht. Als allgemeine Methode dieser Aneignung gilt der sozialistische Realismus, der „vom Künstler eine wahrheitsgetreue, konkret-historische Darstellung der…

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Verband der Film- und Fernsehschaffenden der DDR (1985)

Siehe auch: Verband der Film- und Fernsehschaffenden: 1969 Verband der Film- und Fernsehschaffenden der DDR: 1975 1979 1967 gegründet, macht der V. seinen Mitgliedern laut Statut und „Grundsätzen zur ideologisch-politischen Orientierung des V.“ u.a. zur Aufgabe, „in ständiger Auseinandersetzung mit der reaktionären bürgerlichen Ideologie in ihren Werken mitzuhelfen, die Ideen des Marxismus-Leninismus zu verbreiten, die Verbundenheit der Werktätigen zu ihrem Staat und die neuen menschlich-gesellschaftlichen Beziehungen zu festigen sowie den Geist des Internationalismus zu vertiefen; anknüpfend an die besten künstlerischen Traditionen die Gestaltung des neuen Gegenstandes, des Helden unserer Epoche, und die weitere Ausprägung des sozialistischen Menschenbildes zur Hauptlinie des Schaffens zu machen und dazu alle Genres und Gattungen des künstlerischen und publizistischen Ausdrucks als differenzierte, spezifische Wirkungsmittel von Film und Fernsehen komplex zu nutzen“. Die Mitglieder arbeiten in den Sektionen Fernsehkunst, Spielfilm, Dokumentarfilm und Fernsehpublizistik, Trickfilm, Wissenschaftspublizistik, Theorie und Kritik sowie in den Kommissionen für internationale Verbindungen, für Nachwuchs, für Berufs-, Rechts- und Sozialfragen, für Produktionstechnik und Ausstattung in Film und Fernsehen, für Kinderfilm und Kinderfernsehen und für Geschichte. Der V. veranstaltet Diskussionen über künstlerische und ideologische Fragen des Filmschaffens, informiert seine Mitglieder durch Vorführungen über die internationale Filmproduktion und beeinflußt die Entwicklung von Film und Fernsehen in der DDR durch Vorschläge an die zuständigen staatlichen Organe. Er pflegt durch Arbeitsvereinbarungen geregelte enge Kontakte mit gleichartigen Organisationen der anderen sozialistischen Länder, insbesondere der Sowjetunion. Diese bestehen z.B. in gegenseitigem Erfahrungsaustausch dienenden Zusammenkünften, bei denen neue Produktionen vorgeführt und diskutiert werden; der V. ist Mitveranstalter der Nationalen Festivals für Dokumentar-, Spiel- und Kinderfilme. Der V. nimmt Einfluß auf die Verleihung von Auszeichnungen, Prädikaten, Preisen und Titeln an seine Mitglieder. Seit September 1973 gibt er die Monatszeitschrift „Film und Fernsehen“ und seit 1980 die Schriftenreihe „Podium und Werkstatt“ mit mindestens 4 Heften pro Jahr heraus. Präsident des V. ist seit 1980 der Fernsehregisseur Lothar Bellag als Nachfolger des 1979 verstorbenen Dokumentaristen Andrew Thorndike. Fernsehen; Filmwesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1403 Verband Bildender Künstler (VBK) der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter der DDR (VKSK)

Siehe auch: Verband der Film- und Fernsehschaffenden: 1969 Verband der Film- und Fernsehschaffenden der DDR: 1975 1979 1967 gegründet, macht der V. seinen Mitgliedern laut Statut und „Grundsätzen zur ideologisch-politischen Orientierung des V.“ u.a. zur Aufgabe, „in ständiger Auseinandersetzung mit der reaktionären bürgerlichen Ideologie in ihren Werken mitzuhelfen, die Ideen des Marxismus-Leninismus zu verbreiten, die Verbundenheit der Werktätigen zu ihrem Staat und die neuen…

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Staatliches Filmarchiv (1985)

Siehe auch: Filmarchiv: 1969 Filmarchiv, Staatliches: 1966 Staatliches Filmarchiv: 1969 1975 1979 Errichtet am 1. 10. 1955, nachdem 1954 die Übergabe der 1945 von der Sowjetunion beschlagnahmten Bestände des ehemaligen Reichsfilmarchivs eingeleitet worden war. Das StF. sollte nach seinem Gründungsstatut „die bedeutendsten Filme der westdeutschen und internationalen Produktion erwerben und konservieren“, und erhält ferner eine Kopie jedes in der DDR hergestellten Films. Mit der Änderung des Statutes vom 12. 6. 1968 (GBl. III, S. 28) hat das Archiv nunmehr „das gesamte nationale Filmschaffen der Deutschen Demokratischen Republik sowie die wichtigsten Werke der internationalen Filmproduktion zu sammeln und die Filme zu konservieren, zu erfassen und wissenschaftlich zu bearbeiten“. Daneben soll es „seine Bestände für Film- und Fernsehproduktionen in der Deutschen Demokratischen Republik, die durch eine kritische Verarbeitung des Archivmaterials zur Entwicklung eines sozialistischen Bewußtseins beitragen, und für fortschrittliche Produktionen des Auslandes nutzbar“ machen. Mit etwa 8.000 Spiel- und über 30.000 Dokumentar- und Kurzfilmen sowie Wochenschauen ist das StF. heute eines der größten Filmarchive der Welt. Es kauft jährlich bis zu 500 Filme an, konserviert alle Nitrofilme unter erheblichem Aufwand durch Umkopierung, sammelt aber auch Fachliteratur, Drehbücher, Dekorationsentwürfe, Plakate, Filmprogramme, ältere Filmgeräte und sonstiges filmgeschichtliches Material. Verwertet wird das Filmmaterial u.a. in Dokumentarfilmen der DEFA (u.a. „Du und mancher Kamerad“, „Das russische Wunder“) und Fernsehsendungen. Alte Filme aus den Beständen des Archivs werden verliehen an das Fernsehen und die Filmklubs (rd. 400 Titel aus aller Welt für etwa 2.000 Veranstaltungen pro Jahr) sowie an Interessenten anderer Staaten im Austausch mit dortigen Filmarchiven, u.a. für die Veranstaltung von Retrospektiven auf Filmfestivals. Regelmäßige Vorführungen von Archivfilmen (etwa 900 pro Jahr) durch den zum StF. gehörenden Filmdienst CAMERA (gegr. 1963) finden statt im Ost-Berliner Filmtheater Babylon, im Leipziger Filmkunsttheater Casino, im Dresdener Filmtheater Prager Straße, im Rostocker Filmtheater Metropol, im Karl-Marx-Städter Studiokino, im Hallenser Studiokino und im Potsdamer Filmmuseum der DDR, das 1981 im dortigen restaurierten ehemaligen Marstall eingerichtet wurde. Das StF. gibt dazu vierteljährlich Programmhefte heraus und stellt den Filmklubs Einführungsmaterial zur Verfügung. Es bringt auch filmwissenschaftliche Publikationen heraus. Das StF. ist seit 1956 Mitglied der Internationalen Föderation der Filmarchive (FIAF). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1268 Staatliches Amt für technische Überwachung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatliches Komitee für Aufkauf und Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (SKAV)

Siehe auch: Filmarchiv: 1969 Filmarchiv, Staatliches: 1966 Staatliches Filmarchiv: 1969 1975 1979 Errichtet am 1. 10. 1955, nachdem 1954 die Übergabe der 1945 von der Sowjetunion beschlagnahmten Bestände des ehemaligen Reichsfilmarchivs eingeleitet worden war. Das StF. sollte nach seinem Gründungsstatut „die bedeutendsten Filme der westdeutschen und internationalen Produktion erwerben und konservieren“, und erhält ferner eine Kopie jedes in der DDR hergestellten Films. Mit der…

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Altenpolitik (1985)

1. Allgemeines. Die rd. 3 Mill. DDR-Bewohner im Rentenalter (Frauen über 60, Männer über 65 Jahre) machen 17,3 v.H. der gesamten Bevölkerung aus (31. 12. 1982). Von ihnen sind rd. 27 v.H. älter als 70, etwa 19 v.H. zwischen 75 und 80, 15 v.H. über 80. Der im internationalen Vergleich hohe Anteil von Personen im nicht mehr erwerbsfähigen Alter stellt den Staat vor große Probleme. Einmal muß er wegen des Mangels an Arbeitskräften darauf hinwirken, möglichst viele Rentner für eine Weiterbeschäftigung zu gewinnen. Zum zweiten belastet die Betreuung Hilfebedürftiger den Staatshaushalt in zunehmendem Maß, weil diese Aufgabe in den 50er und 60er Jahren eindeutig vernachlässigt worden war. Inzwischen gilt sie in der politischen Agitation und Propaganda als Anerkennung und Dank — immer mehr Alte zählen zu den „Aktivisten der ersten Stunde“, haben den größten Teil ihres aktiven Berufslebens in der SBZ/DDR verbracht — sowie als Beweis für die Humanität der sozialistischen Gesellschaft. Die Sorge für die „älteren Bürger“ (weitere allgemein gebräuchliche Termini: „Bürger im höheren Lebensalter“ und „Veteranen der Arbeit“) soll folgerichtig nicht allein dem Gesundheits- und Sozialwesen überlassen bleiben (Gesundheitswesen), sondern als „gesamtgesellschaftliches Anliegen und fester Bestandteil der auf das Wohl des Menschen gerichteten Gesamtpolitik der Partei der Arbeiterklasse und unseres sozialistischen Staates“ verstanden werden (Anneliese Toedtmann, stellvertr. Min. f. Gesundheitswesen, Neue Zeit v. 7. 4. 1982, S. 3). In offiziellen Dokumenten werden die genannten Schwerpunkte der A. in der Regel miteinander verknüpft. So heißt es im Programm der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) von 1976: „Die Verbesserung der Lebensbedingungen der Rentner wird planmäßig fortgesetzt. Vielfältige Maßnahmen werden darauf gerichtet, ihre Teilnahme am gesellschaftlichen Leben in noch größerem Umfang zu ermöglichen. Die Schaffung geeigneter Arbeitsplätze für ältere Bürger wird entsprechend ihren Wünschen und Möglichkeiten erweitert. Die Bereitstellung von altersgerechtem Wohnraum und der Bau von Wohnheimen sowie von Feierabend- und Pflegeheimen werden erhöht.“ 2. Rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen. Artikel 36 der Verfassung verbürgt das Recht jedes Bürgers auf „Fürsorge der Gesellschaft im Alter“, das durch „steigende materielle, soziale und kulturelle Versorgung und Betreuung“ gewährleistet werden soll. Von einer systematischen Ausgestaltung dieses Rechts kann erst ab Ende der 60er Jahre gesprochen werden. Als direkte finanzielle Leistungen des Staates sind seither vor allem höhere Renten (Renten/Altersversorgung) sowie die Aufbesserung des Taschengeldes für mittellose Heiminsassen zu nennen. Daneben war es dringend erforderlich, die Lebensbedingungen in den vorhandenen Feierabend-(Alters-) und Pflegeheimen zu verbessern, mehr Heimplätze sowie altersgerechte Wohnungen bereitzustellen, die ambulante medizinische und soziale Betreuung auszubauen, die Bereitschaft zur Nachbarschaftshilfe zu aktivieren und dem Bedürfnis nach Geselligkeit, geistiger Anregung und Unterhaltung Rechnung zu tragen. Als Grundlage für die Realisierung dieser und weiterer — zumeist unter dem Begriff „komplexe Betreuung“ zusammengefaßter — Aufgaben beschloß der Ministerrat im Mai 1969 „Grundsätze und Maßnahmen zur Verbesserung der medizinischen, sozialen und kulturellen Betreuung der Bürger im höheren Lebensalter und zur Förderung ihrer stärkeren Teilnahme am gesell[S. 41]schaftlichen Leben sowie über die Hauptkomplexe der Alternsforschung“ (Mitteilungen des Ministerrates Nr. 5/1969). In einer „Rahmenvereinbarung“ zu diesem Beschluß verpflichteten sich im Juli 1969 die Minister für Gesundheitswesen und Kultur, der Vorsitzende des Staatlichen Komitees für Körperkultur und Sport sowie die Leitungsgremien des Nationalrates der Nationalen Front, des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB), der Volkssolidarität, des Demokratischen Frauenbundes Deutschlands (DFD), des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) der DDR, des Deutschen Turn- und Sportbundes (DTSB) der DDR, der Freien Deutschen Jugend (FDJ) und der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“, auf die „weitere Entwicklung der sozialistischen Beziehungen zwischen den Menschen Einfluß zu nehmen, so daß jeder eine sozialistische Einstellung zu den älteren Menschen findet, seine Verantwortung ihnen gegenüber erkennt und danach handelt“. Die Vereinbarung gibt den einzelnen Unterzeichnern detaillierte Zielsetzungen vor, z.B.: „Der Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes wird die Vorstände und Leitungen der Gewerkschaften darauf orientieren, das in der Verfassung garantierte Recht auf Arbeit auch für die Bürger im höheren Lebensalter durchzusetzen. Das erfordert die Schaffung altersadäquater Arbeitsplätze, geschützter Abteilungen und den weiteren Ausbau des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sowie der prophylaktischen gesundheitlichen Betreuung.“ „Der Bundesvorstand des Demokratischen Frauenbundes Deutschlands und der Zentralausschuß der Volkssolidarität werden ihre Bemühungen zur Entwicklung der Nachbarschaftshilfe und zur Übernahme schwerer Arbeiten im Haushalt verstärkt fortsetzen. Die Pionierorganisation ‚Ernst Thälmann‘ wird in Verallgemeinerung der guten Beispiele die Timurbewegung der Thälmann-Pioniere zur Unterstützung der im höheren Lebensalter stehenden Bürger beim Einkaufen, Besorgen von Heizmaterial usw. weiter entwickeln und zum festen Bestandteil der sozialistischen Erziehungsarbeit machen.“ Nach Maßgabe dieser zentralen Richtlinien sollen seither in Bezirken, Kreisen, Städten und Gemeinden gemeinsam von den Verwaltungen und Massenorganisationen Programme mit konkreten, kontrollierbaren Aufgaben ausgearbeitet und verwirklicht werden. Die Feierabend- und Pflegeheime wurden Anfang der 70er Jahre zum Gegenstand massiver, auch öffentlich artikulierter Kritik. Dabei ging es nicht nur um die völlig unzureichenden Kapazitäten, sondern auch um den schlechten baulichen Zustand und die veraltete Einrichtung vieler vorhandener Häuser sowie Mängel in Versorgung und Pflege. Das Ministerium für Gesundheitswesen reagierte mit einer Reihe von Anweisungen, die neben Sanierungsmaßnahmen vor allem auch eine qualifiziertere Ausbildung des Leitungs- und Pflegepersonals vorsehen. Eine regelmäßige Kontrolle durch die Räte der Kreise und Vertreter von Massenorganisationen ist in der VO über Feierabend- und Pflegeheime vom 1. 3. 1978 (GBl. I, Nr. 10) vorgesehen. Mit dieser Verordnung wurde außerdem den Bewohnern ein Mitspracherecht eingeräumt, das sie in Heimausschüssen und -beiräten wahrnehmen können. Mehrere Richtlinien wurden Mitte der 70er Jahre auch für die Bereitstellung altersgerechten Wohnraums (modernisierte ebenerdige Altbauwohnungen, spezielle Rentnerwohnungen in Neubauten, Appartementhäuser und Wohnheime mit eigenen Dienstleistungseinrichtungen) erlassen. Für den Neubau von Heimen und Altenwohnungen stehen seit Anfang der 70er Jahre bedeutend mehr Mittel zur Verfügung als vorher. Die Alternsforschung, deren Arbeit internationale Aufmerksamkeit findet, wurde im letzten Jahrzehnt vorrangig auf zwei eng miteinander verknüpfte Schwerpunkte orientiert: Vorbereitung auf das Alter, Voraussetzungen für die Weiterbeschäftigung von Rentnern. Die hierzu von der Gesellschaft für Gerontologie und einem gesonderten „Projekt Gerontologie“ vorgelegten Erkenntnisse sind u.a. in das Gesetzbuch der Arbeit (GBA) von 1977 eingegangen. Ausgehend von dem Recht der Altersrentner auf „weitere berufliche Tätigkeit nach ihren Fähigkeiten und Wünschen“ (§ 5) legt das GBA u.a. fest, daß Rentner sich für eine Teilbeschäftigung entscheiden (§ 160) und Überstunden sowie Nachtarbeit ablehnen können (§§ 170, 175). Besonders detailliert sind die gesetzlichen Bestimmungen für Personen im Vorrentenalter — nicht zuletzt wohl aus der Überlegung heraus, daß die Motivation für eine Weiterarbeit frühzeitig geschaffen werden muß. So genießen Werktätige ab 5. Jahr vor Erreichen der Altersgrenze einen besonderen Kündigungsschutz (§ 59); sie dürfen nur mit ihrem Einverständnis an einen anderen Arbeitsplatz versetzt werden (§ 85); sie sind in die „arbeitsmedizinische Dispensairebetreuung“ (Gesundheitswesen) einzubeziehen (§ 208); auf Wunsch muß ihnen eine „ihren Fähigkeiten und ihrer gesundheitlichen Eignung entsprechende zumutbare andere Arbeit“ angeboten werden (§ 209). Auch nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb soll ein enger Kontakt erhalten bleiben. Hierzu legt das GBA (§ 236) fest: „Der Betrieb ist verpflichtet, die Arbeitsveteranen in das geistig-kulturelle Leben des Betriebes sowie in die soziale Betreuung einzubeziehen. Die Arbeitsveteranen haben das Recht, die Einrichtungen des Betriebsgesundheitswesens in Anspruch zu nehmen und am Werkküchenessen im Betrieb teilzunehmen. Sie sind bei der Vergabe von Ferienplätzen zu berücksichtigen. Der Betrieb hat ihnen entsprechend seinen Möglichkeiten bei der Instandhaltung ihrer Wohnung Hilfe zu gewähren.“ 3. Bestandsaufnahme. a) Heime und altersgerechte Wohnungen. Etwa 125.000 (rd. 4 v.H.) Rentner leben in 1349 Feierabend- und Pflegeheimen, darunter 370 Einrichtungen der Kirchen (1982). Im Fünfjahrplan 1981–1985 sind 18.000–19.000 neue Plätze vorgesehen. Die Bewohner bezahlen in Feierabendheimen 105 Mark, in Pflegeheimen 120 Mark monatlich. Ein Taschengeld von 90 Mark ist garantiert. Im Durchschnitt gab es 1982 etwas über 40 Heimplätze [S. 42]je 1000 Rentner. Angestrebt wird eine Relation von 100 zu 1000. Einer Richtlinie von 1976 zufolge sollen für je 1000 Einwohner 40 altersgerechte Wohnungen zur Verfügung gestellt werden. Konkrete Angaben liegen hierzu nicht vor, doch wird indirekt eingeräumt, daß dieses Ziel in absehbarer Zeit nicht erreicht wird. Die weitaus meisten Rentner wohnen bislang in schlecht ausgestatteten Altbauten, die teilweise im Rahmen des „Mach mit“-Wettbewerbs (Nationale Front) renoviert wurden. In modernen Wohnheimen mit eigenen Serviceleistungen gab es Ende 1981 ca. 18.000 Plätze, weitere 20.000 sind bis 1985 geplant. b) Medizinische, soziale und kulturelle Betreuung. Die medizinische Versorgung sieht für über 70jährige halbjährliche, für über 80jährige vierteljährliche Kontrollbesuche vor. Chronisch Kranke werden mindestens einmal im Monat von einer Gemeindeschwester aufgesucht. In jedem Bezirk gibt es Beratungsstellen für alte Menschen, in denen Fachärzte für Geriatrie und Fürsorgerinnen die ambulante Betreuung koordinieren. Nachbarschaftshilfe wird vor allem von den 172.000 ehrenamtlichen Helfern der Volkssolidarität organisiert. Doch sind auch andere Massenorganisationen, vor allem FDJ und Pionierorganisation, in den häuslichen Sozialdienst einbezogen. 41.000 hauptamtliche Hauswirtschaftspflegerinnen betreuen regelmäßig 73.000 Alte in ihren Wohnungen (1982). Rund 180.000 Rentner werden täglich mit warmem Essen versorgt. Die Volkssolidarität unterhielt 1982 872 Klubs und Treffpunkte, 4.500 Zirkel und Interessengemeinschaften, 400 Chöre und Singegruppen. Auch die Veteranenkommissionen von Parteien und Massenorganisationen sowie die Veteranen-AGL (Betriebsgewerkschaftsorganisation) nehmen in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich Funktionen der sozialen und kulturellen Betreuung wahr. Von Gerontologen in der DDR entwickelte Programme gehen weit über die genannten Aktivitäten hinaus. Die Vorbereitung auf das Alter soll als lebenslanger Prozeß verstanden werden. Ein erster Schritt in diese Richtung sind die „Universitäten der Veteranen“ bzw. Veteranenakademien, die seit Ende der 70er Jahre in vielen Städten eingerichtet werden. Die Lehrprogramme sehen neben medizinischer Aufklärung Vorlesungen und Diskussionen zu gesellschaftspolitischen und kulturellen Themen sowie Anregungen für eine aktive Lebensgestaltung vor — wobei auch die Motivierung zur Weiterarbeit im Rentenalter eine Rolle spielt. Besonderer Wert wird auf den Aufbau und die Pflege von Kontakten gelegt. Das Echo ist überwiegend positiv, der Andrang vielfach so groß, daß die vorhandenen Kapazitäten nicht ausreichen. c) Berufstätige Rentner. Die Berufstätigkeit von Altersrentnern (1982: 370.000) ist seit Mitte der 70er Jahre (600.000) sehr viel stärker zurückgegangen, als die leichte Abnahme ihrer Gesamtzahl erwarten ließ. Hauptursache dafür scheint die mangelnde Bereitschaft vieler Betriebe zu sein, für solche altersadäquaten Arbeitsbedingungen zu sorgen, wie sie von Gerontologen aufgrund von Untersuchungen gefordert werden. In Zukunft ist diesbezüglich ein stärkerer Druck auf die Betriebe zu erwarten, weil zusätzliche Arbeitskräfte dringend gebraucht werden. 4. Schwerpunkte für die achtziger Jahre. Das Ministerium für Gesundheitswesen hat 1980 einen Aufgabenkatalog für die A. im laufenden Jahrzehnt vorgestellt (humanitas, Nr. 10/1980, S. 3). Im einzelnen geht es dabei um folgende Punkte: Abschluß bzw. Aktualisierung der Vereinbarungen zwischen den Räten der Städte und Stadtbezirke und den gesellschaftlichen Organisationen sowie Betrieben; Aufbau eines Netzes von sozialen Betreuungs- und Beratungsstellen; Erarbeitung konkreter, laufend aktualisierter Übersichten über betreuungsbedürftige ältere Bürger; besondere Aufmerksamkeit für Alleinstehende, die ihre Wohnungen nicht mehr verlassen können; planmäßiger Ausbau der Hauswirtschaftspflege durch qualifizierte Kräfte; Bereitstellung von warmem Mittagessen auch an den Wochenenden; Aufbau eines speziellen Dienstleistungsnetzes; Entwicklung der Tagesbetreuung mit Ganztagsversorgung in Verbindung mit Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens; verstärkte Einflußnahme darauf, daß Familienangehörige ihrer Betreuungspflicht nachkommen; Ausbau der Nachbarschaftshilfe; Aus- und Weiterbildung von Mitgliedern des DRK und weiterer Bürger in häuslicher Krankenpflege; Weiterentwicklung von Klubs und Treffpunkten sowie Nutzung von Kulturhäusern und anderen Einrichtungen für Rentnerveranstaltungen; Gründung von Veteranenakademien in allen Kreisen und Städten; Schaffung weiterer Voraussetzungen für regelmäßige regelmäßige sportliche Betätigung; <LI>verstärkte Bereitstellung von Wohnungen, „die den älteren Bürgern das Leben erleichtern“. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 40–42 Alliierte Luftsicherheitszentrale (Berlin Air Safety Center) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Altguthaben und -Ablösungsanleihe

1. Allgemeines. Die rd. 3 Mill. DDR-Bewohner im Rentenalter (Frauen über 60, Männer über 65 Jahre) machen 17,3 v.H. der gesamten Bevölkerung aus (31. 12. 1982). Von ihnen sind rd. 27 v.H. älter als 70, etwa 19 v.H. zwischen 75 und 80, 15 v.H. über 80. Der im internationalen Vergleich hohe Anteil von Personen im nicht mehr erwerbsfähigen Alter stellt den Staat vor große Probleme. Einmal muß er wegen des Mangels an Arbeitskräften darauf hinwirken, möglichst viele Rentner für eine…

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Volkskammer (1985) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Verfassungsrechtliche Stellung und Zusammensetzung Die V. wird in Art. 48 der Verfassung als das oberste staatliche Machtorgan der DDR bezeichnet. Ihre Rolle und Funktion ergibt sich aus dem Prinzip der Volkssouveränität (Demokratie, Sozialistische). Danach üben die Werktätigen durch die [S. 1440]Volksvertretungen die Macht aus, wobei diese Machtausübung gemäß dem Prinzip des Demokratischen Zentralismus auf der Basis der Bündnispolitik erfolgt. Damit wird auch die Funktion der V. im Regierungssystem der DDR festgelegt. Die V. entstand 1949 aus der Bewegung des Deutschen Volkskongresses, dessen 3. Kongreß im Mai 1949 den Deutschen Volksrat wählte. Dieser konstituierte sich am 7. 10. 1949 (Tag der Gründung der DDR) als „Provisorische Volkskammer“ der DDR. Mit der ersten Wahl zur V. 1950 entfiel das „Provisorische“; danach erfolgten alle 4 Jahre (statt 1962 erst 1963) bis 1971 die Wahlen zur V.; seitdem wird die V. alle 5 Jahre gewählt. Seit 1963 umfaßt die V. 500 (vorher 466) Abgeordnete. Die (auch vor 1963) 66 Berliner Vertreter unter ihnen, wurden bis zur Wahl 1976 wegen des besonderen Status Berlins (Berlin, XV.) durch die Stadtverordnetenversammlung von Berlin (Ost) nominiert. Das Wahlgesetz von 1976 (GBl. I, S. 301) wurde 1979 in diesem Punkt geändert (GBl. I, S. 139), und 1981 wurden erstmals 40 Abgeordnete in Berlin (Ost) direkt gewählt; diese Zahl war 1981 vom Staatsrat festgelegt worden (GBl. I, S. 98). Die Pflichten und Rechte der Abgeordneten sind in der Verfassung und der Geschäftsordnung der V. vom 7. 10. 1974 (GBl. I, S. 469) festgelegt. Sie sollen u.a. ihre Fähigkeiten und Kenntnisse für das Wohl und die Interessen des sozialistischen Staates und der Bürger einsetzen, deren Mitwirkung an der Vorbereitung und Verwirklichung der Gesetze fördern und enge Verbindung zu den Wählern durch Sprechstunden, Aussprachen und Rechenschaftslegungen halten. Sie unterliegen nicht einem imperativen Mandat der Wähler, dürfen an den Sitzungen der örtlichen Volksvertretungen mit beratender Stimme teilnehmen, Anfragen an den Ministerrat oder eines seiner Mitglieder richten und genießen persönliche Schutzrechte (Immunität, Indemnität, Aussageverweigerung in bestimmten Fällen), können andererseits bei „gröblicher Verletzung (ihrer) Pflichten“ (§ 47 Wahlgesetz) durch die V. von ihrer Funktion abberufen werden. Die Abgeordneten sind keine Berufsparlamentarier — die Abgeordnetentätigkeit wird neben dem Hauptberuf ausgeübt. Dies entspricht auch dem offiziellen Verständnis vom Abgeordneten in seiner Hauptfunktion als „Vermittler“ zwischen Bürger und Staat in allen Fragen der „Arbeits- und Lebensbedingungen“. Aus ihrer Tätigkeit dürfen ihnen keine materiellen Nachteile entstehen; sie werden deshalb zu Plenartagungen und Ausschußarbeiten bei Weiterzahlung von Lohn oder Gehalt freigestellt und erhalten eine Entschädigung von 500 Mark sowie einen Freifahrtausweis der Deutschen Reichsbahn. II. Parteien und Massenorganisationen in der Volkskammer Die Abgeordneten bilden die Fraktionen der V. Seit 1963 sind die Fraktionen mit der folgenden Zahl von Abgeordneten vertreten Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) 127, Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB) 68, Demokratische Bauernpartei Deutschlands (DBD), National-Demokratische Partei Deutschlands (NDPD), Liberal-Demokratische Partei Deutschlands (LDPD) und Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU) 52, Freie Deutsche Jugend (FDJ) 40, Demokratischer Frauenbund Deutschlands (DFD) 35, Kulturbund der DDR (KB) 22. Fraktionswechsel von Abgeordneten sind unbekannt; sie könnten auch durch einen Antrag der betroffenen Fraktion auf Aberkennung des Mandats verhindert werden. Die Zugehörigkeit zu einer Fraktion der Massenorganisationen schließt die Mitgliedschaft in einer anderen Partei nicht aus. (Mitglieder der SED in anderen Fraktionen: FDGB 61; FDJ 36; DFD 31; KB 16.) Unter den Abgeordneten der FDJ-Fraktion ist ein CDU-Mitglied, unter denen der DFD-Fraktion ein CDU- und ein NDPD-Mitglied, unter denen des KB ein NDPD-Mitglied. Alle Mitglieder der SED sind — unabhängig von ihrer Fraktionszugehörigkeit — in der Parteigruppe der SED in der V. zusammengefaßt. III. Sozialstruktur der Abgeordneten Die soziale Zusammensetzung der Abgeordneten hat sich in den letzten 3 Wahlperioden, legt man den erlernten Beruf bzw. die erste Erwerbstätigkeit zugrunde, mehrfach, wenn auch geringfügig, geändert: Die Verteilung nach dem Geschlecht blieb relativ konstant: [S. 1441]Ein anderes Bild von der sozialen Zusammensetzung der V. ergibt sich, legt man die Funktions- bzw. Tätigkeitsbereiche der V.-Mitglieder und die Verteilung auf die Fraktionen der Parteien zugrunde: Es ist zu erkennen, daß danach die tatsächliche Zusammensetzung der V. nur bedingt der auf der Grundlage des erlernten Berufs bzw. der ersten Erwerbstätigkeit ermittelten Zusammensetzung entspricht. Daß die Blockparteien neben der SED in ihren Funktionen keine Beschäftigten aus Betrieben usw. haben, ist nicht allein auf das Rekrutierungsverbot von Produktionsarbeitern zurückzuführen, sondern auch auf die Prinzipien der Mandatsverteilung, nach denen diese in CDU, LDPD und NDPD schwach repräsentierten Gruppen bewußt ohne Mandat bleiben. Die Verteilung nach Altersgruppen ergibt eine deutliche Zunahme der Abgeordneten über 51 Jahre: Diese Zunahme kann auf Veränderungen bei der Kandidatenauslese (z.B. wurden weniger Abgeordnete ausgewechselt) zurückgeführt werden. Die Zahl der jeweils erstmalig gewählten Abgeordneten hat von 1963 an von Wahlperiode zu Wahlperiode ständig abgenommen: IV. Aufgaben der Organe der Volkskammer A. Fraktionen Die Fraktionen haben im wesentlichen nur für die Plenartagungen Bedeutung. Sie verfügen über 1 Vorsitzenden und 1 Stellvertreter, haben das Recht, im Präsidium der V. vertreten zu sein, Anfragen und Anträge einzubringen und Stellungnahmen, vor allem zu Gesetzesanträgen, abzugeben. Das Recht der Gesetzesinitiative steht ihnen ebenfalls zu (außer ihnen noch dem Präsidium, 15 Abgeordneten und dem Bundesvorstand des FDGB), wurde aber bisher nur vom Ministerrat und vom Staatsrat wahrgenommen. B. Präsidium Das Präsidium der V. leitet die Arbeit der Volkskammer gemäß der Geschäftsordnung. Es wird auf der konstituierenden Sitzung der neugewählten V. [S. 1442]für die Dauer der — seit der Verfassungsänderung vom Oktober 1974 von 4 auf 5 Jahre verlängerten — Wahlperiode gewählt. Seine Aufgaben wurden durch die Geschäftsordnung vom 7. 10. 1974 ausgeweitet. Nach der Wahl 1981 (8. Wahlperiode) setzte es sich folgendermaßen zusammen: Präsident: Horst Sindermann (SED, Mitgl. d. PB. d. ZK der SED), Stellv. d. P.: Gerald Götting (CDU) Mitglieder: Eberhard Aurich (FDJ), Heinz Eichler (SED, Sekretär des Staatsrates), Werner Heilemann (FDGB), Wolfgang Heyl (CDU), Willi-Peter Konzok (LDPD, ersetzt durch Rudolf Agsten), Erich Mückenberger (SED, Mitgl. d. PB u. Vors. d. ZPKK), Wolfgang Rösser (NDPD), Rudi Rothe (DBD), Wilhelmine Schirmer-Pröscher (DFD), Karl-Heinz Schulmeister (KB). C. Ausschüsse Die Beteiligung der V. am Entscheidungsprozeß vollzieht sich im wesentlichen durch die Tätigkeit ihrer Ausschüsse. Seit 1963 werden in der V. in jeder Wahlperiode 15 Ausschüsse gebildet. Sie werden mit einer unterschiedlichen Anzahl von Abgeordneten (8. WP zwischen 8 und 51) und, bis auf 3, mit einer Anzahl Nachfolgekandidaten besetzt. Nachfolgekandidaten sind die auf der Liste placierten, aber nicht gewählten Kandidaten, die mit beratender Stimme an den Ausschußsitzungen teilnehmen. Insgesamt sind 364 (7. WP: 353) Abgeordnete und 142 (121) Nachfolgekandidaten in den meisten Ausschüssen der V. tätig. Es gibt A. für Auswärtige Angelegenheiten, für Nationale Verteidigung, für Industrie, Bauwesen und Verkehr, für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft, für Handel und Versorgung, für Haushalt und Finanzen, für Arbeit und Sozialpolitik, für Gesundheitswesen, für Volksbildung, für Kultur, für Eingaben der Bürger sowie einen Verfassungs- und Rechtsausschuß, einen Jugendausschuß, einen Geschäftsordnungs- und einen Mandatsprüfungsausschuß. Die Aufgaben der Ausschüsse werden in der Verfassung und der Geschäftsordnung der V. festgelegt. Sie arbeiten nach einem Arbeitsplan, in dem die Vorhaben eines Jahres festgelegt werden. Ihr Arbeitsgebiet kann sich auf einen bestimmten Bereich der Wirtschaft konzentrieren, z.B. Handel und Versorgung. Dabei findet eine Zusammenarbeit mit dem zuständigen Ministerium statt. Im Fall des Ausschusses für Industrie, Bauwesen und Verkehr erstreckt sich der Tätigkeitsbereich auf mehrere Gebiete. Die Rechte der Ausschüsse liegen im Bereich der Information und Kontrolle. So ist z.B. der Ministerrat verpflichtet, sie über wichtige Fragen der Durchführung der staatlichen Politik zu informieren und die Ergebnisse der Tätigkeit der Ausschüsse in seine Arbeit einzubeziehen. Die Ausschüsse können die Anwesenheit eines Ministers bei ihren Beratungen verlangen; für die Betreuung eines Ausschusses ist im Ministerium oder einem anderen zentralen Organ ein leitender Mitarbeiter zuständig, der den Ausschuß über Vorhaben des Bereichs informiert und Informationen entgegennimmt. Die Ausschüsse beraten Gesetzesvorhaben, diskutieren teilweise öffentlich die Entwürfe und führen Untersuchungen zu spezifischen Problemen durch, z.B. der effektiven Nutzung von Material, Arbeitskräften und finanziellen Mitteln, Formen der Wettbewerbsführung u.a.m. Die Ausschußmitglieder informieren über anstehende Gesetze, regen die Betroffenen an, Initiativen zu deren Durchführung einzuleiten, und tragen durch konkrete Informationen zur endgültigen Gestaltung des Gesetzes bei. 6 Ausschußvorsitzende sind Abgeordnete der Fraktion der SED, in der Mehrheit Sekretäre des ZK, je 2 Vorsitzende stellen die NDPD und die LDPD, die übrigen Fraktionen — außer dem DFD — jeweils einen. D. Die Interparlamentarische Gruppe Die Interparlamentarische Gruppe der V. der DDR ist kein Ausschuß der V. und wird in ihrer Geschäftsordnung nicht erwähnt. Sie ist für Kontakte mit Parlamenten und Parlamentariern anderer Länder zuständig, entsendet eigene bzw. empfängt ausländische Delegationen und beteiligt sich an den Tagungen der Interparlamentarischen Union (IPU). Innerhalb der Gruppe gibt es Untergliederungen, die sich auf bestimmte Regionen konzentrieren, wie z.B. die „Parlamentarische Freundschaftsgruppe DDR – Lateinamerika“. E. Plenum Als oberstes staatliches Machtorgan entscheidet die V. über die „Grundfragen der Staatspolitik“ und „verwirklicht in ihrer Tätigkeit den Grundsatz der Einheit von Beschlußfassung und Durchführung“ (Art. 48). Damit ist der Bezug auf das in der marxistisch-leninistischen Staatslehre verankerte Prinzip der Gewalteneinheit und der Volksvertretungen als „arbeitender Körperschaften“ (Marx) hergestellt. Die Einheit ihrer Tätigkeit verwirklicht die V., indem sie einerseits durch Gesetze und Beschlüsse „die Ziele der Entwicklung der DDR“ sowie die „Hauptregeln für das Zusammenwirken der Bürger, Gemeinschaften und Staatsorgane sowie deren Aufgaben bei der Durchführung der staatlichen Pläne“ festlegt (Art. 49 Abs. 1 und 2), andererseits mit der Durchführung dieser Entscheidungen ihre Organe beauftragt, die auf der Grundlage der von der V. bestimmten Grundsätze tätig werden. Diese Organe sind der Staatsrat, der Ministerrat, der Nationale Verteidigungsrat der DDR (NVR), das Oberste Gericht (Gerichtsverfassung; Rechtswesen) und der Generalstaatsanwalt (Staatsanwaltschaft). Die Festlegung als „ober[S. 1443]stes staatliches Machtorgan“ bedeutet, daß die Entscheidungen der V. die verbindlichen staatsrechtlichen Grundlagen der Tätigkeit des Staatsapparates sind. Die Konzentration auf die „Grundfragen“ soll bewirken, daß die V. sich nur mit wichtigen Fragen der staatlichen Politik befaßt. Die V. tagt relativ selten: Nicht die Ausarbeitung sachlicher Alternativen, aber die Korrektur von Vorlagen soll eine der Aufgaben der V. bzw. ihrer Ausschüsse sein. Die Unterbreitung von Personalvorschlägen gehört ebenfalls nicht zu ihren Aufgaben, auch wenn diese teilweise durch die Fraktionen erfolgen. Wahlen in Funktionen durch die V. erfolgen als Bestätigung der von der SED-Führung, in bestimmten Fällen in Zusammenarbeit mit den anderen Parteien und Massenorganisationen im Demokratischen Block erarbeiteten Vorschläge. Die V. wählt u.a. den Vorsitzenden des Staatsrates und dessen Mitglieder, den Vorsitzenden des Ministerrates, die Mitglieder des Ministerrates auf Vorschlag des Vorsitzenden, den Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates, den Präsidenten und die Richter des Obersten Gerichts sowie den Generalstaatsanwalt. Die sachlichen Entscheidungen sollen sich an den „objektiven Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung“ orientieren, deren Erkenntnis ebenso wie die Ausarbeitung der daraus abzuleitenden Aufgaben im Selbstverständnis der Partei, faktisch der Parteiführung, allein zusteht. Aufgabe des staatlichen Willensbildungsprozesses ist es, diese Entscheidungen entsprechend den Bedingungen staatlicher Tätigkeit in die politische Realität umzusetzen. Insofern entspricht der politische Charakter der von der V. verabschiedeten Gesetze der im Marxismus-Leninismus verankerten Vorstellung, daß sie Ausdruck der übereinstimmenden („einheitlichen“) Interessen der Mitglieder der Gesellschaft und die Grundlage ihres Zusammenwirkens auf ein gemeinsames Ziel seien. Dieser Anspruch drückt sich u.a. auch in der mit einer Ausnahme (Einführung der Fristenregelung bei der Schwangerschaftsunterbrechung 1972 — 8 Enthaltungen, 14 Gegenstimmen —) stets einstimmigen Bestätigung der eingebrachten Gesetzesvorlagen aus. Daher ist die V., auch wenn manche ihrer Verfahrensweisen denen in parlamentarischen Demokratien ähneln, nicht mit einem westlichen Parlament vergleichbar. Gero Neugebauer Literaturangaben Brandt, H.-J.: Die Kandidatenaufstellung zu den Wahlen der Volkskammer der DDR. Baden-Baden: Nomos 1984. [S. 1444]Lapp, P. J.: Wahlen in der DDR. Wählt Kandidaten der Nationalen Front. Berlin: Holzapfel 1982. Mampel, S.: Die sozialistische Verfassung der DDR. Kommentar. 2., völlig neubearb. u. erw. Aufl. Frankfurt a. M.: Metzner 1982. Neugebauer, G.: Die Volksvertretungen, Der Staatsapparat, in: Erbe, G. u.a.: Politik, Wirtschaft und Gesellschaft in der DDR. Studientexte für die politische Bildung. 2., verb. u. erw. Aufl. Opladen: Westdeutscher Verl. 1980. Roggemann, H.: Die DDR-Verfassungen. 3., überarb. u. erw. Aufl. Berlin: Berlin-Verl. 1980. Schneider, E.: Die Wahlen zur Volkskammer der DDR (1981) und zum Obersten Sowjet der UdSSR (1979), in: Zeitschrift für Parlamentsfragen, H. 4/1981. Opladen: Westdeutscher Verl. 1981. Staatsrecht der DDR. Lehrbuch. Hrsg.: Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1977. Die Volkskammer der DDR. 8. Wahlperiode. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1982. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1439–1444 Volksfront A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkssolidarität (VS)

Volkskammer (1985) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Verfassungsrechtliche Stellung und Zusammensetzung Die V. wird in Art. 48 der Verfassung als das oberste staatliche Machtorgan der DDR bezeichnet. Ihre Rolle und Funktion ergibt sich aus dem Prinzip der Volkssouveränität (Demokratie, Sozialistische). Danach üben die Werktätigen durch die [S. 1440]Volksvertretungen die Macht aus, wobei diese Machtausübung gemäß dem Prinzip des…

DDR A-Z 1985

Kulturpolitik (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Ideologische Voraussetzungen und allgemeine Tendenz Auch in der K. gilt das Dogma von der „führenden Rolle der Partei“. Folgerichtig fordert daher die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) „die Verwirklichung der sozialistischen Revolution auf dem Gebiet der Ideologie und Kultur und die Herausbildung einer der Arbeiterklasse, dem schaffenden Volk und der Sache des Sozialismus ergebenen zahlreichen Intelligenz“. [S. 768]Diese Definition der K. findet sich bereits in der „Erklärung der Kommunistischen und Arbeiterparteien“ von 1957 und wird gegenwärtig als „allgemeine Gesetzmäßigkeit des sozialistischen Aufbaus in allen Ländern“ verstanden (Kleines Politisches Wörterbuch, Berlin [Ost], 3. Aufl., 1978, S. 511). Die K. soll der Durchführung einer „sozialistischen Kulturrevolution“ dienen. Sie soll sich in Etappen vollziehen und hat „alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens zu durchdringen“. Eine derart umfangreiche Aufgabenstellung ordnet die K. in den Prozeß der allgemeinen sozialistischen Umgestaltung der Gesellschaft ein. Objektive Grundlage der K. soll die Beachtung der Einheit von Politik, Ökonomie und Kultur bilden. Wie in den Bereichen Politik und Ökonomie beansprucht die SED auch in der Kultur die Planung und Leitung der allgemeinen Entwicklung. „Inhalt und Aufgaben der Kulturpolitik der SED sind bestimmt vom strategischen Ziel, das mit dem Programm der SED vom IX. Parteitag beschlossen wurde, in der DDR weiterhin die entwickelte sozialistische Gesellschaft zu gestalten und so grundlegende Voraussetzungen für den allmählichen Übergang zum Kommunismus zu schaffen; von der weiteren Vertiefung der Freundschaft und Zusammenarbeit mit der Sowjetunion und den anderen Ländern der sozialistischen Staatengemeinschaft; von den Erfordernissen der verschärften Klassenauseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus.“ (Kulturpolitisches Wörterbuch, Berlin [Ost], 2. Aufl., 1978, S. 403) Die Durchsetzung der K. erfolgt über die Parteiorganisationen auf den verschiedenen Ebenen, die staatlichen Organe, kulturelle Institutionen und gesellschaftliche Organisationen sowie die einzelnen Künstlerverbände. Die einzelnen Bereiche der K. werden im „Programm der SED“ von 1976 umschrieben. Die Partei, so heißt es darin, „setzt sich dafür ein, den Reichtum materieller und geistiger Werte der sozialistischen Kultur umfassend zu mehren und ein vielseitiges anregendes kulturelles Leben zu entfalten. Ein wichtiges Anliegen ist die systematische Erhöhung der sozialistischen Arbeitskultur in allen Stätten der Arbeit und des Lernens. Die Partei tritt dafür ein, alle Möglichkeiten und vielfältigen Formen für die Entwicklung eines kulturvollen sozialistischen Gemeinschaftslebens in den Städten, Dörfern und Erholungsgebieten zu nutzen. Es gilt, mehr Voraussetzungen für kulturelle Gemeinschaftserlebnisse, für niveauvolle Geselligkeit, Unterhaltung und Tanz sowie für sportliches Wetteifern zu schaffen.“ Als „die verschiedenen Elemente der sozialistischen Kultur“ nannte der zuständige Sekretär im ZK der SED, Kurt Hager, auf der 6. Tagung des ZK der SED am 6./7. 7. 1972 „die sozialistische Arbeitskultur, den Schutz und die Gestaltung der Umwelt, die Kultur in den menschlichen Beziehungen und im persönlichen Lebensstil, die Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Weltanschauung und ihre Verbreitung im Volk, die Förderung von Wissenschaft und Bildung, die Pflege des humanistischen Kulturerbes (Kulturelles Erbe) und seine Aneignung durch die Werktätigen, den Aufschwung der Kunst und ihre gesellschaftliche Wirksamkeit, die Entwicklung aller schöpferischen Begabungen und Talente des Volkes“. Die sozialistische Kulturrevolution versteht sich nach Lenin als „Entwicklung der besten Vorbilder, Traditionen und Ergebnisse der bestehenden Kultur vom Standpunkt der marxistischen Weltanschauung“; sie zielt in der DDR auf die Herausbildung einer sozialistischen Nationalkultur, die sich als legitimer Erbe aller demokratischen und humanistischen Traditionen der deutschen Geschichte betrachtet (Nationale Geschichtsbetrachtung). Seit 1961 wird der These von einer fortbestehenden „Einheit der deutschen Kultur“ entgegengetreten und die Abgrenzung von der in der Bundesrepublik Deutschland herrschenden „imperialistischen Kultur“ auch historisch mit dem Hinweis begründet, daß es eine „außerhalb der Bestrebungen der Klassen stehende einheitliche deutsche Kultur nie gegeben“ habe (Hager). Im Verhältnis zu den kulturellen Erscheinungen in der Bundesrepublik Deutschland soll genau unterschieden werden „zwischen den Produkten kapitalistischer Kulturindustrie, die dem Imperialismus unmittelbar dienen, und jenen künstlerischen Anstrengungen, die humanistische und demokratische Positionen, aber auch noch verschwommene Wünsche, Gedanken, Forderungen nach Frieden, Entspannung, sozialer Sicherheit zum Ausdruck bringen“. Das gleiche gilt auch für den kulturellen Kontakt und Austausch mit anderen kapitalistischen Staaten; so wird z.B. von entsprechenden Kriterien die Auswahl von dort übernommener literarischer, filmischer und anderer künstlerischer Werke bestimmt. Unter den geschilderten Aspekten hat seit jeher ein Spannungsverhältnis zwischen der staatlichen K. auf der einen und den Künstlern und Schriftstellern auf der anderen Seite bestanden. Die Durchsetzung der K. der Partei bleibt ein widerspruchsvoller Prozeß, der sich sowohl in verordneten Maßnahmen, als auch im nachträglichen Reagieren auf künstlerische Entwicklungen vollzieht. Die innere und die äußere Situation der DDR bleiben maßgebend für die Art und Weise, in der die Konflikte zwischen den Künstlern und der Obrigkeit ausgetragen werden. Die angestrebte verstärkte Integration der sozialistischen Staaten auf politischem und wirtschaftlichem Gebiet führte auch zu einer Intensivierung der kulturellen Beziehungen der DDR zu diesen Staaten, wie dies vor allem mit der Sowjetunion seit langem praktiziert wird. Ihren Ausdruck findet diese Entwicklung in regelmäßigen Beratungen der Kultur-, [S. 769]Hochschul- und Volksbildungsminister und zwischen den entsprechenden Künstlerverbänden sowie in zwischenstaatlichen Arbeitsvereinbarungen und Abkommen auf allen Gebieten der K. In Berlin (Ost) bestehen Kulturhäuser der Sowjetunion, der ČSSR, Polens, Ungarns und Bulgariens, die durch Ausstellungen, Film-, Musik- und Vortragsveranstaltungen, Sprachkurse sowie den Verkauf einheimischer Kulturwaren Informationen über die Kultur ihrer Länder liefern und z. T. auch entsprechende Veranstaltungen in den Bezirken der DDR durchführen. Kulturellem Austausch dienen auch meist auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit durchgeführte Kulturtage der einzelnen sozialistischen Länder. II. Etappen der Kulturpolitik Wie die politische Geschichte der DDR vollzog sich auch die K. in verschiedenen Etappen (Periodisierung). Dabei ergaben sich durchaus zeitliche und inhaltliche Abweichungen in der Durchsetzung der K. in den unterschiedlichen Kulturbereichen. Die „antifaschistisch-demokratische“ Phase der K. von 1945 bis 1951 war vor allem gekennzeichnet durch 1. die Aufklärung über die NS-Vergangenheit, 2. die Anknüpfung an die humanistischen Traditionen des Bürgertums in der Kunst, 3. die durch soziale und materielle Vergünstigungen unterstützte Einbeziehung der bürgerlichen Intelligenz in den Aufbauprozeß bei gleichzeitiger Besetzung der Schlüsselpositionen des Kulturapparats mit Kommunisten und 4. die Anfänge einer Schul- und Hochschulreform, die einmal der Entnazifizierung des Bildungswesens und zum anderen seiner Öffnung für Arbeiter- und Bauernkinder diente. Zur schnellen Heranbildung einer neuen Intelligenz aus der Arbeiterklasse wurden insbesondere 1946 die später in Arbeiter-und-Bauern-Fakultäten (ABF) umbenannten Vorstudienanstalten eingerichtet, die jungen Arbeitern und Bauern den Zugang zum Universitäts- und Hochschulstudium ermöglichten. Die eigentliche „sozialistische Kulturrevolution“ wurde 1951 durch eine Zentralisierung der Lenkung der gesamten K. eingeleitet. So wurden in diesem Jahr das „Amt für Literatur und Verlagswesen“ und die „Staatliche Kommission für Kunstangelegenheiten“ eingerichtet; 1952 folgte die Gründung des „Staatlichen Komitees für Filmwesen“ und des „Staatlichen Rundfunkkomitees“. Die von diesen Institutionen betriebene Ausrichtung der K. auf die Aufgaben des Fünfjahrplanes und die durch den kalten Krieg verschärfte Auseinandersetzung mit dem Westen erfolgten vorwiegend durch administrative Maßnahmen und wurden bestimmt durch den auf der 5. Tagung des ZK der SED vom 17. 3. 1951 gefaßten Beschluß „Der Kampf gegen den Formalismus in Kunst und Literatur, für eine fortschrittliche deutsche Kultur“ und die Orientierung auf den „Sozialistischen Realismus“ (Ästhetik; Bildende Kunst; Literatur und Literaturpolitik). Die davon ausgehende, sich vor allem an politischen, nicht aber an künstlerischen Maßstäben orientierende Kritik traf selbst prominente Vertreter des Kulturlebens in der DDR und allgemein anerkannte Kunstwerke. Beispiele dafür sind: Die Oper „Das Verhör des Lukullus“ von B. Brecht und P. Dessau, die nach ihrer Uraufführung 1951 von den Autoren umgearbeitet und in „Die Verurteilung des Lukullus“ umbenannt werden mußte; der nach dem gleichnamigen Roman von A. Zweig gedrehte DEFA-Film „Das Beil von Wandsbek“, der nach der Premiere zurückgezogen wurde; eine Barlach-Ausstellung, die 1952 nach vorausgegangener Kritik an dem „düsteren, bedrückenden, pessimistischen Charakter“ der Kunst des Bildhauers vorzeitig geschlossen wurde. Die dogmatische Auslegung der Begriffe „Formalismus“ und „Sozialistischer Realismus“ war beeinflußt durch die damalige stalinistische K. der Sowjetunion und stieß ebenso wie die zur Durchsetzung entsprechender kulturpolitischer Richtlinien angewandten Praktiken der staatlichen Organe nach Proklamierung des „Neuen Kurses“ am 9. 6. 1953 auf die offene Kritik der betroffenen Künstler, insbesondere der Deutschen Akademie der Künste der DDR (AdK) in Berlin (Ost). Die Folgen waren eine Auflösung der 1951/52 etablierten Institutionen (mit Ausnahme des „Staatlichen Rundfunkkomitees“) und die Übernahme ihrer Funktionen durch ein am 7. 1. 1954 gebildetes Ministerium für Kultur. In der dazu erlassenen VO hieß es u.a.: „Verständnisloses Administrieren darf nicht an Stelle des Überzeugens und der Selbstverständigung der Künstler treten“, die DDR „wird alle Möglichkeiten einer gesamtdeutschen Zusammenarbeit zur Pflege und Erhaltung einer humanistischen deutschen Kultur wahrnehmen“. Nachdem die auf dem XX. Parteitag der KPdSU geübte Stalin-Kritik kulturpolitischen Liberalisierungstendenzen in der DDR und Kritik der Künstler an bürokratischen und schematischen Leitungsmethoden neuen Auftrieb gegeben hatte, wies eine vom ZK der SED zum 23./24. 10. 1957 einberufene Kulturkonferenz solche Erscheinungen auch unter dem Eindruck der Ereignisse in Ungarn zurück. Schon vorher hatten kulturpolitische Repressionen gegen antistalinistische Kräfte eingesetzt, wobei insbesondere die Inhaftierung und Verurteilung der Gruppe um den Ost-Berliner Philosophie-Dozenten W. Harich und Auseinandersetzungen um die revisionistischer Ideologie beschuldigte Philosophie des von 1948 bis zur Zwangsemeritierung 1957 in Leipzig lehrenden E. Bloch eine Rolle spielten. Die SED orientierte sich jetzt wieder verstärkt auf die Erfordernisse der sozialistischen Kulturrevolution im Zusammenhang mit den politischen und ökonomischen Aufgaben des zweiten Fünfjahrplanes. In der Bil[S. 770]dungspolitik bedeutete dies die Einführung der polytechnischen Bildung in den Unterricht, die 1959 mit der Errichtung der 10klassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule für alle Schüler Gesetz wurde. In der Kunstpolitik hieß das die Herstellung engerer Verbindungen zwischen Kunstproduzenten und -konsumenten, die Schriftsteller und Künstler dadurch realisieren sollten, daß sie sich mit Leben und Arbeit an den Schwerpunkten industriellen und landwirtschaftlichen Aufbaus vertraut machen. Besonders forciert wurde diese K. mit der Zielvorstellung einer Überwindung der „noch vorhandenen Trennung von Kunst und Leben, der Entfremdung zwischen Künstler und Volk“ durch die als 1. Bitterfelder Konferenz bekanntgewordene Autorenkonferenz des Mitteldeutschen Verlages Halle vom 24. 4. 1959 im Kulturpalast des VEB Elektrochemisches Kombinat Bitterfeld. Die hier von W. Ulbricht ausgegebenen kulturpolitischen Direktiven wurden in der Folgezeit als Bitterfelder Weg popularisiert. Sie beinhalteten u.a. Bestrebungen zur Erhöhung des Kulturniveaus der Arbeiter, wie die Einbeziehung von „Kultur- und Bildungsplänen“ der Arbeitskollektive in den sozialistischen Wettbewerb und eine starke Förderung des künstlerischen Volksschaffens, z.B. durch die „Bewegung Schreibender Arbeiter“ und „Junger Talente“ sowie die Bildung von Arbeiter- und Bauerntheatern aus Laien. Auf der 2. Bitterfelder Konferenz am 24./25. 4. 1964 wurde u.a. auf den Zusammenhang der Kulturrevolution mit der wissenschaftlich-technischen Revolution hingewiesen; die durch diese aufgeworfenen Probleme standen besonders Ende der 60er, Anfang der 70er Jahre auch im Mittelpunkt verschiedener literarischer Werke, Theaterstücke, Filme und Fernsehspiele. 1965 wurde mit dem Gesetz über das Einheitliche sozialistische Bildungssystem in Fortführung der Schulreform von 1959 nunmehr der gesamte Bildungs- und Ausbildungsbereich neu geregelt. Zu seinen Bestandteilen gehören die Einrichtungen der Vorschulerziehung (Kinderkrippen und Kindergärten), die 10klassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule, die Einrichtungen der Berufsausbildung, die zur Hochschulreife führenden Bildungseinrichtungen, die Ingenieur- und Fachschulen, die Universitäten und Hochschulen, die Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung der Berufstätigen sowie die Sonderschuleinrichtungen. In allen Bildungseinrichtungen wird auf der Grundlage staatlicher Lehrpläne gearbeitet, für die das Ministerium für Volksbildung bzw. für Hoch- und Fachschulwesen verantwortlich ist. Die 3. Hochschulreform, deren Inhalte und Ziele vom VII. Parteitag der SED 1967 präzisiert wurden, koordinierte Lehre und Forschung mit den Bedürfnissen und den planmäßigen Veränderungen in den Betrieben. Der „Bitterfelder Weg“ führte in der Praxis zeitweise zu einer Nivellierung kunstästhetischer Maßstäbe. Kontroversen zwischen Vertretern der SED-K. und verschiedenen Künstlern entstanden auch aus unterschiedlichen Meinungen über die kritische Funktion der Kunst. Die nach der äußeren Abgrenzung durch die Maßnahmen des 13. 8. 1961 in Berlin erreichte innere Konsolidierung der DDR erlaubte nach Meinung dieser Künstler und einiger Kulturpolitiker eine offenere Auseinandersetzung mit Mängeln der eigenen Gesellschaft. Verschiedene Werke der Literatur, des Theaters und des Films, in denen diese Einstellung zum Ausdruck kam, wurden Mitte der 60er Jahre offizieller Kritik unterzogen, teilweise vom Spielplan abgesetzt bzw. durften nicht erscheinen. Davon betroffen waren u.a. Schriftsteller wie V. Braun, P. Hacks, St. Heym und Ch. Wolf. Waren die entsprechenden Differenzen vor allem durch das 11. Plenum des ZK der SED im Dezember 1965 offenkundig und beeinflußt worden, so markierte der VIII. Parteitag der SED im Juni 1971 den Beginn eines positiveren Verhältnisses zwischen Künstlern und Partei, das seitdem mehrfach durch Begriffe wie „gegenseitiges Vertrauen“ und „schöpferische Atmosphäre“ gekennzeichnet wurde. Auf dem VIII. Parteitag der SED (1971) wurden Schriftsteller und Künstler zum „offenen, sachlichen, schöpferischen Meinungsstreit“ ermuntert und ihrer „schöpferischen Suche nach neuen Formen volles Verständnis“ zugesichert. E. Honecker ergänzte bald darauf diese Ankündigungen einer „offeneren“ K. durch die Feststellung, daß, „wenn man von festen Positionen des Sozialismus ausgeht, … es … auf dem Gebiet von Kunst und Literatur keine Tabus geben“ könne. Die für die durch den VIII. Parteitag der SED eingeleitete neue Phase der K. gültigen Richtlinien wurden auf der 6. Tagung des ZK der SED am 6./7. 7. 1972 präzisiert. K. Hager erklärte im Grundsatzreferat, daß es in der K. „um die Befriedigung sehr differenzierter kultureller und künstlerischer Bedürfnisse“ gehe und „in der Kunst des sozialistischen Realismus … eine reiche Vielfalt der Themen, Inhalte, Stile, Formen und Gestaltungsweisen zu erschließen“ sei. Die in den letzten Jahren bei der Auslegung des Begriffs „Sozialistischer Realismus“ gewonnene zunehmende Variationsbreite wurde noch einmal durch den ausdrücklichen Hinweis auf „Weite und Vielfalt aller Möglichkeiten des sozialistischen Realismus“ unterstrichen, gleichzeitig aber betont, daß dies „jede Konzession an bürgerliche Ideologien und imperialistische Kunstauffassungen“ ausschließe. Die Gestaltung von Widersprüchen und Konflikten in Kunstwerken sollte zukünftig auch dann legitim sein, wenn dabei keine fertigen Lösungen angeboten würden. „Das ‚Kritische Element‘“ erweise sich aber „nur produktiv in seinem dialektischen Verhältnis zur konstruktiven Funktion der Kunst in der [S. 771]sozialistischen Gesellschaft“. Besonders hervorgehoben wurde ferner die künstlerische und gesellschaftliche Bedeutung des Heiteren. Schließlich hieß es: „Der Arbeitsstil aller leitenden Organe der Partei, des Staates und der gesellschaftlichen Organisationen muß durch Sachlichkeit und Sachkenntnis, durch das verständnisvolle Verhalten zu den Künstlern und Künsten, durch das umsichtige Fördern aller Talente geprägt sein. In ihm verbinden sich Prinzipienfestigkeit mit Feinfühligkeit für die vielschichtigen und komplizierten kulturell-künstlerischen Prozesse, die das für das weitere Erblühen der Kunst und Kultur gedeihliche Klima gewährleisten.“ Daß sich der so umrissene neue „verwissenschaftlichte“ und von den administrativ-dogmatischen Methoden der 50er und 60er Jahre unterscheidende Führungsstil der Partei auf dem Gebiet der K. allmählich durchsetzte, ist auch eine Folge der in den 60er Jahren begonnenen Ausbildung von „Kulturkadern“ in speziell konzipierten Hochschulstudiengängen und Sonderlehrgängen. Die sich in diesen theoretischen Äußerungen dokumentierenden Modifikationen in der K. seit dem VIII. Parteitag blieben auf dem Gebiet der Kunst nicht ohne Konsequenzen. Einige bislang unterdrückte Werke durften erscheinen; zeitweise repressiv behandelte Künstler erfuhren eine Aufwertung; bessere Möglichkeiten zur Entfaltung formaler und inhaltlicher Eigenarten führten zu höherer Qualität künstlerischer Produkte; die Rolle des Individuums in der sozialistischen Gesellschaft rückte stärker in den Mittelpunkt künstlerischer Gestaltung; bisher durch ideologische Bedenken eingeschränkte Möglichkeiten zum Kennenlernen und zur Auseinandersetzung mit künstlerischen Werken der Vergangenheit und Gegenwart aus dem sozialistischen und kapitalistischen Ausland wurden erweitert. Unter Spezialisten wurden in Fachzeitschriften mit geringer Auflage („Sinn und Form“, „Weimarer Beiträge“) kontroverse Diskussionen über die Funktion der Literatur geführt; gegen den Widerstand führender Funktionäre wurden der Druck und die Aufführung des Theaterstückes über den jugendlichen Außenseiter Edgar Wibeau „Die neuen Leiden des jungen W.“ von Ulrich Plenzdorf ermöglicht. Zunächst schien die SED-Führung diesen Kurs weiter steuern zu wollen. Sie verband Mitte der 70er Jahre mit der vorläufigen Absage an die Einheit der deutschen Nation eine stärkere Betonung der „sozialistischen Nationalkultur“ und bemühte sich um eine Erweiterung des Begriffs Kulturelles Erbe. Das „Programm der SED“, vom IX. Parteitag (1976) verabschiedet, forderte für die künstlerische Entwicklung „eine [S. 772]Atmosphäre, die durch hohe ideelle, moralische und ästhetische Ansprüche an die Kunstschaffenden, durch verständnisvolles Verhalten gegenüber den Künstlern sowie durch die Förderung aller Talente charakterisiert wird“. Diese Politik lief parallel zu den politischen Auswirkungen, die die DDR-Führung nach der Sicherheitskonferenz von Helsinki (1975) (Außenpolitik, IV.) und der Berliner Konferenz kommunistischer und Arbeiterparteien vom Juni 1976 (Eurokommunismus) zu bewältigen hatte. Künstler und Schriftsteller diskutierten und gestalteten immer stärker nicht nur die Vorzüge, sondern auch die Nachteile des „realen Sozialismus“. Ein Eklat bahnte sich am 29. 10. 1976 an. An diesem Tag schloß der Bezirksverband Erfurt des DDR-Schriftstellerverbandes den Autor des Buches „Die wunderbaren Jahre“, Reiner Kunze, aus seinen Reihen aus. Am 3. 11. bestätigte das Verbandspräsidium diesen Beschluß. 13 Tage später, am 16. 11. 1976, wurde der „Liedermacher“ Wolf Biermann nach einem Konzert-Auftritt in Köln, der ihm von den Behörden in Berlin (Ost) zuvor genehmigt worden war, von der DDR durch Aberkennung der Staatsbürgerschaft in Abwesenheit ausgebürgert. Unmittelbar darauf begann eine bis dahin einmalige Solidaritäts-Aktion führender Schriftsteller und Künstler aus der DDR, der sich über hundert Künstler aller Kunstrichtungen anschlossen. Sie wandten sich in einem westlichen Presse-Agenturen übergebenen Protest gegen die Biermann-Ausbürgerung und baten die Parteiführung, „die beschlossenen Maßnahmen zu überdenken“. Eine von der SED-Führung in den Medien im Gegenzug inszenierte Zustimmungskampagne zu ihrem Beschluß vertiefte allerdings nur die Kluft zwischen parteikonformen Künstlern und denen, die gleichzeitig Solidarität mit Biermann üben und die seit Anfang der 70er Jahre errungenen künstlerischen Freiräume verteidigen wollten. Das Mitglied des Politbüros der SED Kurt Hager beschuldigte Ende November 1976 die „gegnerische Propaganda“, den Eindruck zu erwecken, „daß die Intelligenz der DDR mit dem Kurs des VIII. und IX. Parteitags unzufrieden sei und einen anderen, einen Dritten Weg suche“. Gleichzeitig kündigte er an, daß mit denjenigen Genossen, die gegen die Ausbürgerung protestiert hatten, „die Auseinandersetzung in ihrer Parteiorganisation“ erfolgen werde. Am 25. 1. 1977 faßte das SED-Politbüro einen Beschluß „über die politisch-ideologische Führung des geistig-kulturellen Lebens“. Sein Wortlaut wurde bisher nicht veröffentlicht. Lediglich Kernsätze daraus wurden von Generalsekretär Honecker auf dem 5. ZK-Plenum zitiert. Sie finden sich auch im „Kulturpolitischen Wörterbuch“, Berlin (Ost), 1978, 2., überarb. Aufl., S. 404: „Jeder Künstler, dessen Werke dem Frieden, dem Humanismus, der Demokratie, der antiimperialistischen Solidarität und dem realen Sozialismus verpflichtet sind, hat reiche Wirkungsmöglichkeiten. Die Grundfrage ist und bleibt die künstlerische Verantwortung im und für den Sozialismus. Durch ihre Kulturpolitik fördert die SED die Entwicklung einer schöpferischen Atmosphäre, die durch hohe ideelle, moralische und ästhetische Ansprüche und durch prinzipienfestes und zugleich vertrauensvolles Verhalten gegenüber den Schriftstellern und Künstlern gekennzeichnet ist.“ Die praktische Umsetzung dieser widersprüchlichen Politik hinterließ tiefe Spuren in der Kulturlandschaft der DDR. Die angekündigte „Auseinandersetzung“ mit den Biermann-Sympathisanten hatte weitreichende psychologische Folgen. Enge Freunde des „Liedermachers“ sowie Organisatoren von Protest-Resolutionen in der Provinz wurden wenige Tage nach dem Ausbürgerungs-Beschluß verhaftet und Monate später in die Bundesrepublik Deutschland abgeschoben. Einigen Schriftstellern und Schauspielern erfüllte man den Ausreisewunsch sofort. Für die Mehrzahl jedoch begannen langwierige und vielfach unerträgliche Diskussionen mit der Parteiführung und den Funktionären in den Künstlerverbänden. In ihrem Verlauf zog eine Reihe der prominentesten Künstler der DDR ein ungewisses Schicksal im Westen der ständigen Bevormundung durch die Kulturfunktionäre der SED vor. Schriftsteller (Manfred Jentzsch, Reiner Kunze, Sarah Kirsch, Jurek Becker, Hans-Joachim Schädlich), Schauspieler (Manfred Krug), Regisseure (Adolf Dresen), Komponisten (Thilo Medek), um nur die wichtigsten zu nennen, wurden im Lauf des Jahres 1977 aus der DDR-Staatsbürgerschaft entlassen oder erhielten für einen längeren „Urlaub“ die Ausreisegenehmigung aus der DDR. Unter dem Eindruck ihres Weggangs begannen zahlreiche der Biermann-Sympathisanten, die aus Überzeugung entschlossen waren in der DDR zu bleiben, mit Hilfe westlicher Medien, vor allem des Fernsehens, eine Diskussion über die Rolle des Künstlers und das Wesen der sozialistischen Gesellschaft zu führen. Die bei diesen Gelegenheiten geäußerten Zweifel fielen zeitlich und inhaltlich mit der Veröffentlichung des Buches „Die Alternative“ des DDR-Ingenieurökonomen Rudolf Bahro in der Bundesrepublik Deutschland zusammen, in dem ebenfalls von einer sozialistischen Position aus Möglichkeiten zur Überwindung des Widerspruchs zwischen Ideal und Wirklichkeit im „real existierenden Sozialismus“ gesucht wurden. Selbst führende SED-Politiker warnten in dieser Zeit vor dem behaupteten „Austrocknen der DDR-Kulturlandschaft“. Die VIII. Kunstausstellung der DDR in Dresden im Herbst 1977 ließ wenigstens in der Bildenden Kunst noch Raum für Kritik erkennen. Auf dem Theater bedienten sich einige Regisseure des Umwegs über die Inszenierung ausländischer, zumeist sowjetischer Stücke, um einer Erstarrung künstlerischer Ausdrucksformen zu entgehen und neue stilistische und inhaltliche Darstellungsmittel ausprobieren zu können. Die nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) eingeleitete vorsichtige Erweiterung des Buch- und Filmangebots aus dem westlichen Ausland wurde weitgehend aufrechterhalten. Die meisten veröffentlichten Werke von schreibenden Biermann-Sympathisanten blieben, unabhängig davon, ob diese die DDR verlassen hatten oder nicht, auch weiterhin im Angebot der Buchhandlungen in der DDR. Einige neue Werke dieser Schriftsteller erschienen allerdings nur noch im Westen. Diese widersprüchlichen Tendenzen waren auch auf dem IX. Kongreß des Kulturbundes der DDR (KB) im September 1977 zu erkennen. Während sein neugewählter Präsident Hans Pischner einräumte, „auf unserem Weg auch Fehler gemacht“ zu haben, vermochte Kurt Hager „nicht, irgendwelche Schwankungen“ der Kulturpolitik der SED zu erkennen. Geradezu beschwörend meinte er, daß es „niemandem und niemals gelingen (werde), das Vertrauensverhältnis zwischen unserer Partei und den Kulturkunstschaffenden zu zerstören“. Der veröffentlichte Politbüro-Beschluß über die „Aufgaben der Literatur- und Kunstkritik“ vom November 1977 versuchte, zerstörtes Vertrauen wiederherzustellen. Danach sollen „Probleme nicht verwischt oder verschwiegen werden, Fehler oder Schwächen einzelner Kunstwerke sollten mit Verständnis für die Kompliziertheit künstlerischer Schaffensprobleme offen besprochen werden“. Der kulturpolitische Alltag allerdings sah, besonders bei der Vorbereitung des VIII. Schriftstellerkongresses der DDR im Mai 1978, anders aus. Durch Manipulationen bei der Nominierung wurden einige der bedeutendsten Schriftsteller der DDR nicht zum Kongreß delegiert. Andere verzichteten aus Solidarität mit gemaßregelten Kollegen von sich aus auf eine Teilnahme. Die Kluft zwischen den Biermann-Sympathisanten und der Parteiführung konnte auf diese Weise nicht geschlossen werden. Sie wurde weiter aufgerissen, als Politbüro-Mitglied Konrad Naumann wenige Tage vor Beginn des Schriftstellerkongresses auf dem 8. ZK-Plenum im Mai 1978 Erinnerungen an das berüchtigte 11. Plenum des ZK der SED im Jahr 1965 weckte. Er hielt „einigen wenigen“ Schriftstellern, die im westlichen Ausland publiziert hatten, ihre Deviseneinnahmen vor und diffamierte sie als „bürgerliche Künstler“. Daraufhin sprach Stephan Hermlin, einer der Initiatoren der Protesterklärung für Biermann, auf dem Kongreß von „Demagogie“ und bezeichnete sich selbst als einen „spätbürgerlichen Schriftsteller“. Nach dieser öffentlichen Kontroverse schienen sich beide Seiten intern zunächst um einen Ausgleich zu bemühen. Das kulturpolitische Klima blieb jedoch von schwer überbrückbaren Gegensätzen zwischen der Mehrzahl der Künstler und den Kultur-„Apparatschiks“ der Partei bestimmt. Ende 1978 wurden Theaterstücke vor der Urauffüh[S. 773]rung abgesetzt („Die Flüsterparty“ von Rudi Strahl), die Ausstrahlung von Fernsehspielen aus politischen Gründen verschoben („Geschlossene Gesellschaft“ von Klaus Poche). Anfang 1979 erschienen 2 Romane von DDR-Autoren, die sich kritisch mit den herrschenden Zuständen in ihrem Land auseinandersetzten, nur im Westen: Stefan Heyms „Collin“ über die stalinistische Vergangenheit der DDR, Rolf Schneiders „November“ über die Biermann-Ausbürgerung. Erich Honecker, der sich bis dahin mit richtungweisenden Erklärungen zur K. eher zurückgehalten hatte, stellte sich zur selben Zeit hinter den scharfen kulturpolitischen Kurs Konrad Naumanns. Die unmittelbaren Folgen ließen nicht lange auf sich warten. Zunächst erließ die DDR-Führung eine neue „Durchführungsbestimmung über die Tätigkeit auswärtiger Korrespondenten in der DDR“, die „Interviews und Befragungen jeder Art“ genehmigungspflichtig machte. Damit wurde für kritische Künstler die direkte Äußerung über westliche Medien unmöglich gemacht. Als Stefan Heym gegen diese Vorschrift verstieß, wurde der ZDF-Korrespondent Peter van Loyen umgehend ausgewiesen. Wegen der Veröffentlichung von „Collin“ im Westen wurde Heym kurz darauf unter dem Vorwand des Verstoßes gegen die Devisengesetze der DDR zu 9.000 Mark Geldstrafe verurteilt. Gegen diese Art der Maßregelung wandten sich am 16. 5. 1979 acht DDR-Autoren in einem Brief an Honecker, dessen Wortlaut im Westen allerdings nie bekannt wurde. Im Gegenzug bezeichnete der Schriftsteller Dieter Noll („Kippenberg“) in einem Schreiben an das „Neue Deutschland“ seine Kollegen Heym, Seyppel und Schneider als „kaputte Typen“. Die Auseinandersetzung erreichte einen neuen Höhepunkt, als der Bezirksverband Berlin des DDR-Schriftstellerverbandes am 7. 6. 1979 beschloß, Kurt Bartzsch, Adolf Endler, Stefan Heym, Karl-Heinz Jakob, Klaus Poche, Klaus Schlesinger, Rolf Schneider, Dieter Schubart und Joachim Seyppel „aus seinen Reihen auszuschließen“. Die am 1. 8. 1979 in Kraft getretene 3. Strafrechts-Änderung stellt in § 21 die Weitergabe von „Nachrichten, Schrift-Manuskripten und anderen Materialien, die geeignet sind, den Interessen der DDR zu schaden“, unter Strafe (Staatsverbrechen), um vor allem die unerwünschten Westverbindungen der Künstler zu unterbinden. Die Folgezeit war von dem Bemühen der Parteiführung gekennzeichnet, innerhalb der nunmehr eng gezogenen Grenzen erneut um Ausgleich und Verständigung zu werben. Einige der gemaßregelten Autoren wie Poche, Schlesinger, Jakobs und Seyppel erhielten mehrjährige Ausreisevisa zum Verbleib im Westen. Andere, obwohl nicht direkt attackiert, gingen den gleichen Weg, unter ihnen der Schauspieler Armin Müller-Stahl und der Schriftsteller Günter Kunert. Eine gewisse Lockerung zeigte sich in der Theater- und Verlagspolitik. Im Jahre 1980 wurde Heiner Müllers Stück „Der Bau“ 15 Jahre nach seiner Fertigstellung uraufgeführt. Von Stefan Heym erschien eine Neuauflage seines Romans „Goldsborough“. Ende des Jahres wurden 3 junge DDR-Schriftsteller, Thomas Erwin, Lutz Rathenow und Frank-Wolf Matthies wegen der Veröffentlichung von kritischen Werken im Westen zwar verhaftet, jedoch nach kurzer Zeit wieder freigelassen. Erwin und Matthies übersiedelten kurz darauf in die Bundesrepublik. Der X. Parteitag der SED blieb mit seinen kulturpolitischen Aussagen eher unverbindlich. Zwar gab es unterschiedliche Meinungen, gemäßigt wie die des Akademie-Präsidenten Konrad Wolf und dogmatisch wie die des Vorsitzenden des Bezirksverbandes Berlin (Ost) des DDR-Schriftstellerverbandes Günter Görlich; Konsequenzen wurden aus ihnen jedoch nicht gezogen. Einen neuen Akzent erhielt die K. der DDR Mitte Dezember 1981 durch die „Berliner Begegnung zur Friedensförderung“. Unmittelbar im Anschluß an das Schmidt/Honecker-Treffen vom Werbellinsee (Dez. 1981), führte der Schriftsteller Stephan Hermlin auf private Initiative, aber mit allerhöchster Genehmigung, Autoren aus Ost und West, vor allem aber aus beiden deutschen Staaten, zusammen, um über den Frieden zu diskutieren. Unter den Teilnehmern fanden sich auch Autoren, die die DDR vor nicht allzu langer Zeit in der Folge der Auseinandersetzungen im Schriftstellerverband verlassen hatten (Friedensbewegung). Die Diskussionen auf dieser Veranstaltung vor Kameras und Mikrofonen offenbarte Gegnerschaft zwischen den nicht immer nach Ost- bzw. Westherkunft politisch einander gegenüberstehenden Künstlern und Wissenschaftlern, aber nicht Feindschaft. Im Ergebnis leistete sie u.a. einen Beitrag zur teilweisen Wiederherstellung des nach der Biermann-Ausbürgerung so schwer ramponierten kulturellen Rufs der DDR. Die Fortsetzung des Treffens im Mai 1982 in Den Haag ging über das in Ost-Berlin bereits Gesagte kaum hinaus; es fehlte ihr nicht zuletzt die Brisanz, die der „Berliner Bewegung“ aus der Wahl des Tagungsortes erwuchs. War es in Berlin (Ost) noch möglich gewesen, Teilnehmer und Beobachter der Tagung gegenseitig von dem ehrlichen Friedenswillen zu überzeugen, taten sich im Laufe des Jahres 1982 tiefe Konflikte zwischen Initiatoren und Teilnehmern auf den Konferenzen der einen und Skeptikern bzw. Nicht-Eingeladenen auf der anderen Seite auf. Der hoffnungsvoll begonnene Dialog versandete in gegenseitigen Vorwürfen. Etwa zur gleichen Zeit schien sich der offizielle kulturpolitische Kurs Ost-Berlins wieder zu verschärfen. Auf einer „Kulturkonferenz der FDJ“ im Oktober 1982 wurde heftige Kritik geübt an der Tatsache, daß mit einem DDR-Paß ausgereiste Autoren sich im Westen nach wie [S. 774]vor kritisch über ihren Staat äußerten. Ihnen wurde „fortgesetzter Verrat an unserer Heimat und unseren Idealen“ vorgeworfen, namentlich genannt wurden Rolf Schneider, Klaus Poche und Karl-Heinz Jakobs. Befürchtungen, daß solche Schelte auch interne Auswirkungen haben würde, bewahrheiteten sich indessen nicht. Der IX. Schriftstellerkongreß der DDR Ende Mai 1983 verlief, anders als der fünf Jahre zuvor, sowohl in der Vorbereitung als auch bei der Durchführung in geregelten Bahnen. Der wiedergewählte Verbandspräsident Hermann Kant gab die Losung aus, daß „über manche Angelegenheit, die uns zu ihrer Zeit sehr in Rage gebracht hat, inzwischen Gras gewachsen“ sei. Man bemühte sich um Konsolidierung, es fehlten die namentlichen Attacken. Es fehlten unter den Rednern mit Ausnahme Stephan Hermlins aber auch die großen Namen der DDR-Literatur: Christa Wolf, Franz Fühmann, Günter de Bruyn. Die auch nach Beginn der Raketenstationierung Ende 1983 von Honecker betriebene Politik der „Schadensbegrenzung“, die verbunden war mit mehr Flexibilität gegenüber der Bundesrepublik, blieb auch auf die Kulturpolitik nicht ohne Auswirkungen. Am Ostberliner Maxim Gorki-Theater wurde das Stück „Der Georgsberg“ von Rainer Kerndl nach drei Aufführungen abgesetzt, vermutlich deshalb, weil sich der Autor allzu kritisch mit dem Ausverkauf sozialistischer Ideale durch westliche Valuta — Stichwort: Milliardenkredit — auseinandergesetzt hatte. Im Frühjahr 1984, auf dem Höhepunkt der Ausreisewelle, erschienen in der Zeitschrift „Sinn und Form“ zwei „Tonbandprotokolle aus dem Havelgrund“, in denen offen die mangelnden Reisemöglichkeiten beklagt wurden. III. Kulturapparat, Institutionen und Organisationen Die Anleitung und Kontrolle der K. erfolgt zentral über entsprechende Abteilungen im Zentralkomitee (ZK) der SED und die Ministerien für Kultur, für Volksbildung und für Hoch- und Fachschulwesen, das Staatssekretariat für Körperkultur und Sport, das Staatssekretariat für Berufsbildung, das Amt für Jugendfragen beim Ministerrat und die mit diesen Fragen befaßten Ausschüsse der Volkskammer. Bei den Räten der Bezirke, Kreise, Städte, Stadtbezirke und Gemeinden bestehen Abteilungen für Kultur, für Volksbildung, für Arbeit und Berufsausbildung und für Jugendfragen sowie ständige Kommissionen für Kultur, denen Abgeordnete der Volksvertretungen und kulturell interessierte Mitglieder gesellschaftlicher Organisationen angehören. Eine wichtige Rolle bei der Kulturvermittlung — entweder durch die Organisierung von Veranstaltungen in Klub- und Kulturhäusern oder als Anreger kultureller Bildung — spielen Kulturbund, Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB) (mit rd. 250.000 Kulturobleuten in den Betriebsgewerkschaftsgruppen); Kulturarbeit des FDGB), Freie Deutsche Jugend (FDJ), Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF) und Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse). Für die Durchführung der den Kulturschaffenden gestellten kulturpolitischen Aufgaben mitverantwortlich sind die Akademie der Künste der DDR (AdK), die Gewerkschaft Kunst im FDGB (mit rd. 70.000 Mitgliedern = etwa 94 v.H. aller im kulturellen Bereich Tätigen) und die verschiedenen Künstlerverbände: Schriftstellerverband der DDR, Verband der Komponisten und Musikwissenschaftler der DDR (VKM), Verband Bildender Künstler (VBK) der DDR, Verband der Theaterschaffenden der DDR, Verband der Film- und Fernsehschaffenden der DDR und Bund der Architekten der DDR (Architekten; Architektur). Diese Institutionen und Organisationen üben auch beratende Funktionen bei der Konzipierung der K. aus. Die überwiegend volks- bzw. organisationseigenen Verlage sowie die wenigen kleinen privaten Verlage unterstehen mit ihrer Buch- und Zeitschriftenproduktion genauso wie das gesamte Filmwesen und die Staatstheater dem Ministerium für Kultur (Filmwesen; Theater; Verlagswesen); städtische Bühnen und Kabaretts unterstehen den örtlichen Staatsorganen, ebenso die in jedem Bezirk bestehenden Konzert- und Gastspieldirektionen, denen Organisierung und Durchführung aller übrigen künstlerischen Veranstaltungen ernster und unterhaltender Art obliegen. Das alleinige Recht zur Vermittlung von Künstlern und künstlerischen Ensembles aus der DDR ins Ausland und umgekehrt besitzt die Künstler-Agentur der DDR. Zu Beginn der 80er Jahre machte die DDR verstärkt den Kulturaustausch mit westlichen Ländern zum Mittel der Politik (Kulturelle Zusammenarbeit). In Vorbereitung und in der Folge von Reisen des Staatsratsvorsitzenden Honecker nach Österreich, Japan und Mexiko nahmen die gegenseitigen Gastspiele von Künstlergruppen, Theatern und Orchestern beträchtlich zu. Auffallend war das Bemühen der DDR, sich im Sinne ihrer Definition des Kulturellen Erbes als Bewahrerin der „besten Traditionen deutscher Geschichte und Kultur“ darzustellen. Trotz Fehlens eines Kulturabkommens kam Ende der 70er, Anfang der 80er Jahre auch der offizielle Kulturaustausch zwischen beiden deutschen Staaten in Gang. Er begann mit Foto-Ausstellungen und Film-Wochen und fand Ende 1982 seinen bisherigen Höhepunkt in einer westdeutschen Architekturausstellung, die in Ost-Berlin, Karl-Marx-Stadt und Magdeburg gezeigt wurde, sowie im Gegenzug in einer großen Schinkel-Ausstellung der DDR in Hamburg, die beim Schmidt/Honecker-Treffen am [S. 775]Werbellinsee im Dezember 1981 vereinbart worden war. Unmittelbar vor dem Regierungswechsel in Bonn im Herbst 1982 bot die DDR die Wiederaufnahme der Verhandlungen über ein Kulturabkommen zwischen beiden deutschen Staaten an und schlug vor, die strittige Frage der von ihr geforderten Herausgabe von Kunstwerken aus der Stiftung Preußischer Kulturbesitz auszuklammern. IV. Finanzierung kultureller Aufgaben und materielle Lage der Kulturschaffenden Zum Teil durch Subventionierung aus dem Staatshaushalt sind die Kosten für Kulturgüter für den Konsumenten relativ niedrig; z.B. betragen die Preise für Bücher oft nur etwa ein Drittel vergleichbarer Ausgaben in der Bundesrepublik, Schallplatten kosten zwischen 4,10 Mark (Singles) und 16,10 Mark (LP), die Eintrittspreise der Kinos bewegen sich zwischen 0,50 und 3 Mark. Durch einen Aufschlag von 0,05 bzw. 0,10 Mark auf Eintrittspreise bei Kulturveranstaltungen, Rundfunkgebühren und Schallplattenpreise wird der 1949 gegründete Kulturfonds der DDR finanziert. Er untersteht dem Ministerium für Kultur und wird durch ein Kuratorium verwaltet, dem u.a. die Präsidenten der Künstlerverbände, der Akademie der Künste, der Vorsitzende der Gewerkschaft Kunst und der 1. Bundessekretär des Kulturbundes der DDR angehören. Es entscheidet aufgrund staatlicher Richtlinien über die Verwendung der Mittel zur Förderung sozialistischer Kunst, z.B. für die Finanzierung bestimmter in Auftrag gegebener Kunstwerke und für die „Verbesserung der Lebens- und Schaffensbedingungen der Schriftsteller und Künstler“. Auftraggeber für Künstler, vor allem in den Bereichen der bildenden Kunst, der Dramatik, der Musik, des Films, aber auch in der Literatur, sind neben entsprechenden Kultureinrichtungen, wie Theater, Orchester, DEFA u.a., staatliche Institutionen, Betriebe und gesellschaftliche Organisationen. Zum Teil bestimmen die Aufträge als unmittelbare Partner der Künstler Arbeitskollektive aus den Betrieben, um auf diese Weise engere Beziehungen zwischen Kunstproduzenten und -konsumenten zu fördern. Die aus unterschiedlichen Auffassungen von Künstlern und Auftraggebern resultierenden Konflikte führten immer wieder zu Aufforderungen seitens kulturpolitischer Leitungsorgane, den individuellen künstlerischen Schaffensprozessen größeres Verständnis entgegenzubringen. Kulturminister Hans-Joachim Hoffmann und der Sekretär des Rates für Kultur beim Minister für Kultur, Dr. Werner Kühn, betonten im theoretischen Organ des ZK der SED „Einheit“ (Nr. 6/1974), daß es bei der Auftragserteilung „nicht allein um Pläne und Beschlüsse“ gehe. Der „gesellschaftliche Auftrag“ sei nicht nur als „das Bestellen von Kunstwerken“, sondern „als eine produktiv-geistige Anregung, als Formulierung gesellschaftlicher Erwartung, als Ausdruck von Bedürfnis nach Kunsterlebnis“ zu verstehen. Man dürfe „unter keinen Umständen jenen Auftrag zurückstellen oder vergessen, den sich der Künstler selbst erteilt“. Vier Jahre später („Einheit“, Nr. 7/8, 1978) schrieben dieselben Autoren, „die Freiheit des künstlerischen Schaffens“ erweise sich „als eine spezifische Verflechtung der Absichten und des Schaffens der Künstler und der sozialen Bedürfnisse und Erfordernisse der Gesellschaft, von Kunst und Volk“. Ein umfangreiches System in der Regel mit steuerfreien Geldzuwendungen verbundener Preise und Auszeichnungen auf dem Gebiete der Kultur, Wissenschaft und Pädagogik sowie Stipendien, bevorzugte Wohnraumbeschaffung und Reisemöglichkeiten bieten zusätzliche materielle Anreize für Leistungen im Sinne der K. Bildende Kunst; Laienkunst; Literatur und Literaturpolitik; Musik; Unterhaltungskunst. (Heinz Kersten)/Harald Kleinschmid Literaturangaben Dokumente zur Kunst-, Literatur- und Kulturpolitik der SED. Hrsgg. v. Elimar Schubbe. Stuttgart: Seewald 1972. Dokumente zur Kunst-, Literatur- und Kulturpolitik der SED 1971–1974. Hrsgg. v. Gisela Rüß. Stuttgart: Seewald 1976. Hager, Kurt: Beiträge zur Kulturpolitik. Reden und Aufsätze 1972–1981. Berlin (Ost): Dietz 1981. (Studienbibliothek der marxistisch-leninistischen Kultur- und Kunstwissenschaften.) Jäger, Manfred: Kultur und Politik in der DDR. Köln: Wissenschaft u. Politik 1982. Die geistige Kultur der sozialistischen Gesellschaft. Berlin (Ost): Dietz 1976. Kultur in den Kämpfen unserer Zeit. Zur ideologischen Klassenauseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus auf dem Gebiet von Kultur und Kunst. Leiter d. Autorenkoll. Dieter Ulle. Berlin (Ost): Dietz 1981. Literaturpolitik und Literaturkritik in der DDR. Eine Dokumentation. Hrsgg. von Helmut Fischbeck. 2., durchges. u. erw. Aufl. Frankfurt a. M., Berlin, München: Diesterweg 1979. (Texte und Materialien zum Literaturunterricht.) [S. 776]Raddatz, Fritz Joachim: Traditionen und Tendenzen. Materialien zur Literatur der DDR. Frankfurt a. M.: Suhrkamp 1972. Schriftsteller der DDR. Ltg. d. Autorenkoll. u. Gesamtredaktion Kurt Böttcher, in Zusammenarbeit mit Herbert Greiner-Mai. Leipzig: Bibliographisches Institut 1974. (Meyers Taschenlexikon.) Streisand, Joachim: Kultur in der DDR. Studien zu ihren hist. Grundlagen und ihren Entwicklungsetappen. Berlin (Ost): Deutscher Verl. d. Wissenschaften 1981. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 767–776 Kulturfonds A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kulturstätten

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Ideologische Voraussetzungen und allgemeine Tendenz Auch in der K. gilt das Dogma von der „führenden Rolle der Partei“. Folgerichtig fordert daher die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) „die Verwirklichung der sozialistischen Revolution auf dem Gebiet der Ideologie und Kultur und die Herausbildung einer der Arbeiterklasse, dem schaffenden Volk und der Sache des Sozialismus ergebenen…

DDR A-Z 1985

Notariat (1985)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Seit Inkrafttreten der VO über die Errichtung und Tätigkeit des Staatlichen N. vom 15. 10. 1952 (GBl. I, S. 1055) besteht in jedem Stadt- oder Landkreis der DDR beim Kreisgericht ein Staatliches N. In zahlenmäßig kleinerem Umfang existieren auch noch Einzelnotare, die gleichzeitig als nicht den Kollegien angehörende Rechtsanwälte tätig sind (Rechtsanwaltschaft). Neuzulassungen von Einzelnotaren erfolgten seit 1952 nicht mehr, sind aber durch Berufung durch den Minister der Justiz seit 15. 2. 1976 wieder möglich (§ 1 der 1. DVO zum Not. Gesetz vom 5. 2. 1976 [GBl. I, S. 99]). Ein dem Anwaltskollegium beitretender Rechtsanwalt, der auch Notar ist, verliert sein N. und muß alle N.-Akten an das Staatliche N. abgeben. Mit dem Gesetz über das Staatliche N. — Notariatsgesetz vom 5. 2. 1976 (GBl. I, S. 93) — werden Aufgaben und Verfahren des Staatlichen N. geregelt. Die Staatlichen N. werden damit in das System der Justizorgane eingeordnet. Damit wurde die Aufsplitterung der bisher in verschiedenen Gesetzen enthaltenen Bestimmungen beseitigt. Als Ziel der Tätigkeit der Staatlichen N. wird der Dienst an der Durchführung der Politik des sozialistischen Staates bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft bezeichnet. Ihre Tätigkeit soll dazu beitragen, die sozialistische Gesellschaftsordnung zu festigen und die Sozialistische Gesetzlichkeit zu verwirklichen. Sie soll darauf gerichtet sein, gesetzlich garantierte Rechte und Interessen der Bürger und Betriebe durchzusetzen sowie das sozialistische Staats- und Rechtsbewußtsein der Bürger zu entwickeln. Den Staatlichen N. ist die Pflicht auferlegt, in ihrer Tätigkeit das sozialistische Eigentum zu sichern sowie die Vermögensinteressen der Staatsorgane, Volkseigener Betriebe und Einrichtungen und der gesellschaftlichen Organisationen zu wahren. Eine ähnlich starke Verpflichtung hinsichtlich des persönlichen Eigentums der Bürger gibt es nicht. Die staatlichen Notare (keine Rechtsanwälte) werden vom Minister der Justiz berufen und abberufen. Voraussetzung für die Berufung ist, daß die Kandidaten „dem Volk und seinem sozialistischen Staat treu ergeben sind, Charakterfestigkeit und Lebenserfahrung besitzen und die erforderlichen fachlichen Kenntnisse an einer dafür vorgesehenen juristischen Ausbildungsstätte erworben haben“ (§ 6 Not.Ges.). Kontroll- und Anleitungsorgan des Staatlichen N. ist das Bezirksgericht. Die Entscheidungen des Staatlichen N. wie der Einzelnotare unterliegen dem Rechtsmittel der Beschwerde, über die das Kreisgericht entscheidet. Der Justizminister kann jede Entscheidung der Notare aufheben. Das Staatliche N. ist zuständig für alle Testaments- und Nachlaßangelegenheiten (hier liegt in der Praxis der Schwerpunkt des Staatlichen N.), für das Beurkundungs- und Beglaubigungswesen, Hinterlegungen und Verwahrungen, Vormundschafts- und Pflegschaftssachen für Volljährige sowie für die Ersetzung zerstörter oder abhanden gekommener Urkunden. Bei Beurkundungen von Verträgen und sonstigen Erklärungen hat der Notar darauf hinzuwirken, daß die Beteiligten ihren Willen in Übereinstimmung mit der Sozialistischen Gesetzlichkeit und den Grundsätzen der Sozialistischen ➝Moral erklären. Beurkundungen dürfen nicht vorgenommen werden, wenn damit den Rechtsvorschriften oder den Grundsätzen der Sozialistischen Moral widersprechende Ziele verfolgt werden (§ 18 Not.Ges.). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 946 Normung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Notstandsgesetzgebung

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Seit Inkrafttreten der VO über die Errichtung und Tätigkeit des Staatlichen N. vom 15. 10. 1952 (GBl. I, S. 1055) besteht in jedem Stadt- oder Landkreis der DDR beim Kreisgericht ein Staatliches N. In zahlenmäßig kleinerem Umfang existieren auch noch Einzelnotare, die gleichzeitig als nicht den Kollegien angehörende Rechtsanwälte tätig sind (Rechtsanwaltschaft). Neuzulassungen von Einzelnotaren erfolgten…

DDR A-Z 1985

Staatsapparat (1985) Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der St. stellt den Teil des Staates dar, der als vollziehend-verfügender Apparat der Volksvertretungen diesen die Ausübung staatlicher Macht ermöglicht. Gemäß dem Verständnis der marxistisch-leninistischen Staatslehre von der „Gewalteneinheit“ (gegenüber der „Gewaltenteilung“ in bürgerlich-parlamentarischen Systemen) wird der St. nicht als eigenständige „exekutive“ Gewalt gesehen. Seine Existenz und seine organisatorische Gestaltung werden mit funktionalen Erfordernissen, die aus der Rolle und den Funktionen des Staates bei der Entwicklung der Gesellschaft resultieren, begründet. I. Organisation Das grundlegende Organisationsprinzip des St. ist der Demokratische Zentralismus. Es besagt, daß die Grundfragen der staatlichen Leitung und Planung zentral entschieden werden, daß diese Entscheidungen für die nachgeordneten Organe verbindlich sind, daß die Durchführung dieser Entscheidungen in eigener Verantwortung der nachgeordneten Organe erfolgt, daß eine strenge Staatsdisziplin durchgesetzt und die Mitwirkung der Bürger an der Ausarbeitung und Durchführung staatlicher Entscheidungen gewährleistet werden muß. Der demokratische Zentralismus regelt somit das Verhältnis der hierarchisch geordneten Ebenen im St. zueinander und bestimmt damit auch den jeweiligen Grad der Zentralisation, konstituiert aber auch die Mitwirkung der Bürger an den staatlichen Aufgaben als Ausdruck der Sozialistischen ➝Demokratie. Zum St. gehören: der Staatsrat, der Ministerrat mit den Ministerien, Staatssekretariaten, Ämtern, Kollegien der Ministerien, Verwaltungen [S. 1272]und anderen Organen, wie z. B. der Nationale Verteidigungsrat der DDR (NVR), die örtlichen Räte auf der Ebene der Bezirke, Kreise, Städte, Stadtbezirke und Gemeinden mit ihren Fachabteilungen und Kommissionen der örtlichen Volksvertretungen, das Oberste Gericht mit den Bezirks- und Kreisgerichten (Gerichtsverfassung) sowie der Generalstaatsanwalt und die Bezirks- und Kreisstaatsanwälte (Staatsanwaltschaft), die Nationale Volksarmee (NVA), die Deutsche Volkspolizei (DVP) und die Organe der Staatssicherheit (Ministerium für Staatssicherheit). Generaldirektoren der Kombinate und der VEB gehören ebenfalls zum St. (Betriebsformen und Kooperation), nicht aber die Leiter anderer staatlicher Institutionen und Einrichtungen, wie z. B. Rektoren von Universitäten und Hochschulen. Die Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI) ist staatlich strukturiertes Organ der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED); ihr Leiter ist Mitglied des Ministerrates. Die Spitze des St. bildet die Regierung als das höchste Exekutivorgan des Staates. Von 1949 bis 1960/61 und seit 1970/71 wurde bzw. wird die Regierungsfunktion vom Ministerrat wahrgenommen. Zwischen 1961 und 1969/70 hat der im September 1960 gegründete Staatsrat Regierungsfunktionen ausgeübt. In der Verfassung der DDR (in der Fassung vom 7. 10. 1974) heißt es: „Der Ministerrat ist als Organ der Volkskammer die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik.“ Er setzt sich aus dem Vorsitzenden, seinen Stellvertretern und den übrigen Mitgliedern zusammen. II. Die Ministerien (M.) Die M. sind staatliche Organe, die für die zentrale Anleitung und Durchführung der staatlichen Aufgaben in den verschiedenen Gebieten (Wirtschaft; Industrieministerien), Innen-, Außen- und Sozialpolitik verantwortlich sind. Verantwortungsbereich und Kompetenzen sind im Statut des M. festgelegt. Die M. sind für die planmäßige Entwicklung der von ihnen geleiteten Industriezweige bzw. anderen Bereiche verantwortlich und verpflichtet, Beschlüsse der SED, die Gesetze sowie andere staatliche Rechtsnormen durchzuführen und die dafür notwendigen Entscheidungen zu treffen. Zu diesem Zweck haben sie das Recht, eigenverantwortlich am Rechtsverkehr teilzunehmen und vermögensrechtliche Beziehungen einzugehen, wozu ihnen durch den Staatshaushalt der DDR jährlich finanzielle Mittel in Form eines Haushalts übertragen werden. Zur Verwirklichung der dem M. übertragenen Leitungsaufgaben erläßt das M. Erlasse und Verordnungen. Die Beschäftigung der Mitarbeiter wird nach arbeitsrechtlichen, in bestimmten Fällen nach verwaltungsrechtlichen Vorschriften gestaltet (Staatsfunktionär). Als Sitz aller M. ist Berlin (Ost) festgelegt. Die Bildung der M. als zweig- und bereichsleitende Organe wird durch die existierende Spezialisierung und Arbeitsteilung in der Gesellschaft im St. bedingt, wobei das Prinzip der Zweigleitung Ausdruck der zentralisierten staatlichen Leitung ist. Veränderungen der Zahl und der Art von M. erfolgen vor allem dann, wenn durch die Entwicklung der Produktion und der Struktur der Bereiche und Zweige, aber auch durch veränderte staatliche Leitungsaufgaben neue Strukturen erforderlich werden. Der Ministerrat legt die Grundsätze für die Tätigkeit der M. fest, bestimmt deren Aufgaben und übt die Kontrolle über ihre Verwirklichung aus. Er schafft die Voraussetzungen für die Koordination der M. untereinander bzw. mit den örtlichen Räten. A. Aufgaben der Ministerien Die Aufgaben sowie die Struktur der M. sind in einem Rahmenstatut (für Industrie-M. vgl. GBl. I, 1975, Nr. 7) bzw. in einem für das jeweilige Ressort geltenden Statut festgelegt. Die M. sollen ihre Aufgaben „in Verwirklichung der Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse, auf der Grundlage der Verfassung der DDR, der Gesetze und anderer Rechtsvorschriften“ (Statut des M. der Justiz vom 25. 3. 1976, GBl. I, S. 185) erfüllen. Sie sind verpflichtet, mit anderen M. sowie zentralen staatlichen Instanzen zusammenzuarbeiten. Bei der Erfüllung ihrer fachspezifischen Leitungsaufgaben sind sie berechtigt, im Rahmen der ihnen übertragenen Kompetenzen im System der doppelten Unterstellung (Anleitung und Kontrolle) den nachgeordneten Apparaten auf der örtlichen Ebene Weisungen zu erteilen. B. Die Leitung der Ministerien Die M. werden vom Minister nach dem Prinzip der Einzelleitung geleitet. Er hat die Befugnis, zur Wahrnehmung seiner Verantwortung rechtlich bindende Entscheidungen zu treffen. Die dem Minister als Mitglied des Ministerrates übertragenen Rechte und Pflichten kann dieser nicht auf seine Stellvertreter übertragen. Die wichtigsten dieser Rechte und Pflichten sind: die kollektive Beratung und Beschlußfassung im Ministerrat; die Vorbereitung von Entscheidungen des Ministerrates und das Einbringen von Vorlagen; die Ausübung der Rechtsetzungsbefugnis; die Wahrnehmung von Regierungsverantwortung in auswärtigen Beziehungen, internationalen Gremien und Ausschüssen (z. B. des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe [RGW]). Der Minister ist ferner höchster Disziplinarvorgesetzter seines Verantwortungsbereiches. Die Praxis zeigt jedoch, daß bei Verhinderung des Ministers diese Rechte und Pflichten von seinem 1. Stellvertreter wahrgenommen werden. C. Stellvertreter des Ministers Der Minister verfügt über mehrere Stellvertreter; ihre Zahl ist abhängig vom Umfang der vom M. [S. 1273]wahrzunehmenden Aufgaben und Außenbeziehungen. Der 1. Stellvertreter im Range eines Staatssekretärs ist verantwortlich für den Geschäftsbetrieb des M. Er vertritt den Minister. Die weiteren Stellvertreter sind für einzelne Bereiche des M. verantwortlich, haben aber gegenüber den Struktureinheiten der ihnen zugeordneten Bereiche (Abteilungen und Sektoren) kein leitungsbezogenes, sondern nur ein aufgabenbezogenes Weisungsrecht. Die Bereiche sind nach inhaltlichen (z. B. Weiterbildung, internationale Beziehungen), funktionalen (z. B. im Sicherheitsbereich) oder regionalen (z. B. im Außenwirtschafts- und Außenministerium) Kriterien organisiert. D. Organisationsstruktur der Ministerien Eine für alle M. verbindliche Organisationsstruktur gibt es nicht; der Ministerrat entscheidet nur über die Hauptstruktur. M. gliedern sich in der Regel in Hauptabteilungen (Hauptverwaltungen), Abteilungen (Verwaltungen) und Sektoren, wobei nur in großen M. Hauptabteilungen bzw. -verwaltungen bestehen. Durch Spezialisierung, Kooperation, Bildung von Kombinaten und Entwicklung neuer Industriezweige werden die inneren Strukturen der M. verändert; sie müssen den neuen Erfordernissen jeweils angepaßt werden. Die Struktureinheiten sind entweder dem funktionalen oder dem linearen Typ zuzuordnen. Bei dem funktionalen Strukturtyp werden die unterstellten Bereiche und Zweige durch den Minister und seine Stellvertreter mit Hilfe von Fachstäben geleitet, die für alle unterstellten Einheiten jeweils einen funktional bestimmten Bereich (Planung, Bilanzierung, Technik, Außenhandel usw.) bearbeiten. Bei dem linearen Typ der Leitung werden die jeweils unterstellten Industriezweige vom M. in allen Fragen komplex geleitet. Die Aufgabenstellungen der Abteilungen des M. sind zweigbezogen; ihre Leiter können im Auftrag des Ministers bzw. seines Stellvertreters gegenüber den Leitern der unterstellten wirtschaftsleitenden Organe, Kombinate, Betriebe und Einrichtungen anleitend tätig werden. In den meisten M. findet sich ein gemischter Typ der Organisationsstruktur, d.h. die gleichzeitige Existenz von zweigbezogenen neben funktional aufgebauten Abteilungen und Sektoren. Die Stabsabteilungen des M. sind diesen Typen nicht zuzuordnen. Sie stehen vor allem dem Minister als Spezialistengruppen für bestimmte Fragen (grundsätzliche Probleme der Perspektiv- und Jahresplanung, des wissenschaftlich-technischen Fortschritts) zur Verfügung, leisten analytische und prognostische Arbeit, ziehen aus wissenschaftlich-technischen sowie organisatorischen Entwicklungen Schlußfolgerungen und legen diese dem Minister zur Entscheidung vor. Die Entscheidungen des Ministers ergehen in der Form von Anordnungen, Durchführungsbestimmungen, Verfügungen, Richtlinien und Dienstanweisungen. Sie unterscheiden sich nach Dauer, Umfang, Inhalt und Adressatenkreis. E. Beratungsorgan Zur Vorbereitung seiner Entscheidungen stehen dem Minister das Kollegium des Ministeriums und bestimmte Einrichtungen (Stäbe) zur Verfügung. Außerdem existieren als Beratungsorgane bei den meisten M. wissenschaftliche Beiräte für bestimmte Fachgebiete, wissenschaftliche Räte für den gesamten Bereich des Ministeriums und andere Beratungsgremien, wie z. B. der Hoch- und Fachschulrat beim Ministerium für das Hoch- und Fachschulwesen. Diese Gremien, deren Mitglieder vom Minister berufen und die häufig von leitenden Mitarbeitern des M. oder ihm unterstellten Einrichtungen geleitet werden, setzen sich aus Vertretern des St., Wissenschaftlern, Praktikern und Funktionären der im jeweiligen Bereich tätigen Massenorganisationen (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund [FDGB]; Kammer der Technik [KDT]) sowie der SED zusammen. Sie werden über anstehende Entscheidungen informiert, diskutieren Vorlagen, informieren über bereichsbezogene Aspekte und Aktivitäten, geben fachspezifische Informationen und erstellen selbst, soweit sie dazu geeignet sind und beauftragt werden, Entscheidungsunterlagen. Sie können sich in Arbeitsgruppen und -kreise untergliedern und arbeiten nach einem mit dem Ministerium abgestimmten Arbeitsplan. F. Zusammenwirken von Ministerien Das Zusammenwirken von M. dient der Vorbereitung von Ministerrats-Entscheidungen und vollzieht sich meist in Form gemeinsamer Arbeitsgruppen. Bei der Durchführung komplexer Aufgaben kann der Ministerrat ein M. mit Koordinierungsaufgaben betrauen, wodurch dieses Leitungsfunktionen auch gegenüber ihm nicht unterstellten Einrichtungen wahrnehmen kann. G. Zusammenarbeit der Ministerien mit den Räten der Bezirke Die Beziehungen zwischen den M. und den örtlichen Räten sind nach dem Prinzip des Demokratischen Zentralismus gestaltet und sollen auf einer klaren Abgrenzung der Kompetenzen beruhen. Die Formen der Zusammenarbeit reichen von gegenseitiger Information und Abstimmung, gemeinsamer Erarbeitung von Entscheidungsvorlagen bis zur arbeitsteiligen Durchführung bestimmter Vorhaben (Investitionsmaßnahmen). Diese Zusammenarbeit findet in der Hauptsache zwischen den Räten der Bezirke und den M. in sog. Komplexberatungen, z. B. bei vorbereitenden Plandiskussionen im Be[S. 1274]zirk, statt. Das Prinzip der doppelten Unterstellung erlaubt es dem Minister, dem Leiter des entsprechenden Fachorgans des Rats des Bezirks Anweisungen zu erteilen; Beschlüsse der Räte können unter bestimmten Voraussetzungen durch den Ministerrat aufgehoben werden (§ 8 Abs. 4 Gesetz über den Ministerrat, GBl. I, 1972, S. 253). III. Andere zentrale Organe des Ministerrats Die anderen zentralen Organe des Ministerrats, wie die Staatssekretariate oder die zentralen Ämter, unterscheiden sich von den Ministerien hinsichtlich ihrer Aufgaben und der Führung z. T. dadurch, daß sie Querschnittsaufgaben wahrnehmen (Amt für Preise), nicht über mehrere Leitungsebenen verfügen und ihre Leiter in der Regel nicht Mitglied des Ministerrates sind (Ausnahmen: Amt für Preise, SPK, Staatl. Vertragsgericht, Staatsbank, Staatssekretariat für Arbeit und Löhne, Amt für Jugendfragen). Sie sind ansonsten den gleichen Prinzipien der Leitung und Organisation unterworfen. IV. Der Staatsapparat auf der örtlichen Ebene Die Räte und deren Fachabteilungen bilden den St. auf der örtlichen Ebene. Die Mitglieder der Räte werden durch die Volksvertretung gewählt, die Leiter der Fachabteilungen durch den Rat in Abstimmung mit dem Leiter des übergeordneten Fachorgans (im Falle des Bezirkes mit dem zuständigen Fachminister) berufen. Die Volksvertretung bestätigt die Entscheidung. Der Vorsitzende leitet den Rat; er ist berechtigt, den Mitgliedern des Rates, den Leitern der Fachorgane und den dem Rat unterstellten Einrichtungen und Betrieben Weisungen zu erteilen und deren Durchführung zu kontrollieren. Weisungen an den Vorsitzenden dürfen nur vom Vorsitzenden des übergeordneten Rates bzw. dem Vorsitzenden des Ministerrates erteilt werden. Die Leiter der Fachabteilungen haben das Recht, im Rahmen ihrer Kompetenzen im System der doppelten Unterstellung Weisungen an Leiter von Fachabteilungen nachgeordneter Räte zu erteilen, wovon der Ratsvorsitzende unterrichtet werden muß. Weisungen dürfen nicht in die von den örtlichen Volksvertretungen beschlossenen Pläne eingreifen, Entscheidungen der Räte können durch die Volksvertretung, den übergeordneten Rat und den Ministerrat aufgehoben werden. Die Beziehungen der verschiedenen Ebenen des St. werden durch rechtliche Regelungen fixiert. Sie sollen dem gesellschaftlichen Entwicklungsstand, den Anforderungen an die staatliche Leitung und den jeweiligen politischen und ökonomischen Zielsetzungen und Dringlichkeiten (z.B. rasche Umsetzung von wissenschaftlichen Ergebnissen in die Produktion) entsprechen. Das Prinzip des Demokratischen Zentralismus läßt die Regelung der Beziehungen auch dann zu, wenn eine rechtliche Fixierung noch nicht stattgefunden hat bzw. bestehende Regelungen durch neue Entwicklungen überholt worden sind. Deshalb sind die in der Verfassung und in einzelnen Gesetzen formulierten Vorschriften über Rolle und Funktion der Organe des St. nur bedingt geeignet, verbindliche Aussagen über deren jeweilige Bedeutung und Stellung zu machen. V. Partei und Staatsapparat Die marxistisch-leninistische Staatslehre definiert den sozialistischen Staat als wichtigstes Instrument der Arbeiterklasse und ihrer Partei zur Gestaltung der gesellschaftlichen Entwicklung. Das Verhältnis von Partei und St. verdeutlicht die instrumentale Rolle des Staates. Die Beschlüsse der Partei sind die Grundlagen der staatlichen Normsetzung und verbindlich für die Arbeit des St. Seine Entscheidungen konkretisieren die Vorgaben der Partei, soweit diese nicht bereits detaillierte Durchführungsbestimmungen enthalten. Die Umsetzung der Parteibeschlüsse in die staatliche Tätigkeit erfolgt sowohl auf der zentralen wie auf der örtlichen Ebene durch verschiedene Methoden und Mechanismen. Gemeinsame Beschlüsse von Politbüro des ZK der SED und Präsidium des Ministerrats oder des Zentralkomitees (ZK) der SED und des Ministerrats, in sozialpolitischen Angelegenheiten auch unter Beteiligung des Präsidiums des Bundesvorstandes des FDGB, werden ohne Umsetzung direkt vom St. durchgeführt. Das Politbüro gibt dem Ministerrat Hinweise, Empfehlungen oder Anweisungen, in bestimmten Angelegenheiten tätig zu werden bzw. Vorlagen für Gesetze auszuarbeiten; diese werden dann über das Präsidium der Volkskammer der Volkskammer vorgelegt. Partei- und St. bilden gemeinsame Kommissionen bzw. Arbeitsgruppen zur Vorbereitung, operativen Durchführung und Kontrolle von Entscheidungen. Die Parteileitungen, d.h. die Sekretariate, geben dem St. der entsprechenden Ebene „Hinweise“ zur Erfüllung bestimmter Aufgaben. Sie legen die Grundzüge der Tätigkeit der Parteikader im St. fest. Mitglieder der hauptamtlichen Leitungen der SED sind befugt, an Sitzungen der Leitungsgremien des St. teilzunehmen, Konsultationen mit Staatsfunktionären durchzuführen und grundsätzliche Fragen der Durchführung der staatlichen Politik zu erörtern. Leitende Funktionen im St. werden von Mitgliedern der SED wahrgenommen, die faktisch als Beauftragte der Partei staatliche Funktionen ausüben. Die Vorsitzenden der Räte und anderer Einheiten des St. sind Mitglieder der Sekretariate der Parteileitungen der örtlichen Ebenen. Auf der zentralen Ebene sind z.B. der Vorsitzende des Ministerrates, seine beiden Ersten Stellvertreter sowie zwei Minister [S. 1275]Mitglieder des Politbüros des ZK der SED; die Vorsitzenden der Räte der Bezirke, der Bezirksplankommissionen und -wirtschaftsräte sind stets Mitglieder der Sekretariate der Bezirksleitung der SED. Die Partei besitzt das Recht, die von ihr als wichtig angesehenen Positionen im St. nach ihren Vorstellungen zu besetzen. Dies geschieht mit Hilfe des Nomenklatursystems (Kaderpolitik; Nomenklatur). Die Mitglieder der SED im St. werden in nach besonderen Vorschriften des Statuts arbeitenden Parteiorganisationen zusammengefaßt. Sie bzw. ihre Leitungen leisten politisch-ideologische Erziehungsarbeit, kontrollieren die Tätigkeit der Mitarbeiter und Institutionen bezüglich der Durchführung der Parteibeschlüsse, organisieren gemeinsam mit den Gewerkschaftsleitungen Kampagnen und Wettbewerbe, sorgen für die Schulung von Mitgliedern, Kandidaten und Parteilosen im Parteilehrjahr und die marxistisch-leninistische Weiterbildung mit Hilfe der Kreis- und Betriebsschulen des Marxismus-Leninismus, informieren die übergeordneten Parteileitungen über die Probleme der Organisationsbereiche und sind bemüht, neben politisch-ideologischen auch fachliche Anforderungen zu erfüllen, um so die — früher häufig zu beobachtende unzureichende — Autorität der Parteifunktionäre zu stärken. Die SED geht davon aus, daß der Parteiapparat die Funktionen des St. nicht übernehmen kann und darf. Er soll den St. als das wichtigste Instrument der Partei gemäß deren Beschlüssen anleiten. Entwicklungen kontrollieren und, falls notwendig, entstehende Konflikte rechtzeitig kanalisieren bzw. lösen. Zwischen Partei- und St. bestehen zahlreiche strukturelle Ähnlichkeiten. Die unterschiedlichen Tätigkeitsfelder beider Apparate führen jedoch zu einer Reihe von Konflikten. Die wachsende Komplexität des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens, die sich daraus ergebenden, rasch wechselnden Aufgabenstellungen, die Forderungen nach erhöhter Effektivität von Leitungsprozessen, sowie die Tatsache, daß der St. stets unmittelbarer Adressat der Wünsche der Bevölkerung ist, wirken sich in besonderer Weise auf die Formen staatlicher Leitungstätigkeit aus und bedingen deren rascheren Wandel. Insofern bedeutet die Anweisung der Parteiführung an die örtlichen Parteileitungen, sich nicht in die Arbeit des St. im Sinne der Übernahme seiner Funktionen einzumischen, auch eine Anerkennung der Tatsache, daß die Tätigkeiten von Partei und St. sich gegenseitig bedingen und die Vermischung der Aufgaben die notwendige Arbeitsteilung durchbricht. So führen die Kooperationsformen zwischen Partei- und St. im Rahmen der Entscheidungsprozesse (Einleitung, Ausarbeitung und Durchführung von Entscheidungen für das Gesamtsystem DDR) zu einer weitgehenden fachlichen Abhängigkeit der Partei vom St. Die Kritik an Mängeln der staatlichen Leitungstätigkeit, der gelegentlich dem St. gegenüber erhobene Vorwurf des Bürokratismus und andere kritische Stellungnahmen seitens der SED richten sich vor allem gegen Einzelpersonen und Verfahrensweisen; sie markieren zugleich das Selbstverständnis der SED hinsichtlich des St. Eine Änderung im Verhältnis von Partei und St. als den beiden bedeutendsten Teilen des politischen Systems wird von der SED-Führung gegenwärtig als unmöglich erklärt, da damit die Machtfrage entscheidend berührt würde. Gero Neugebauer Literaturangaben Brandt, Hans-Jürgen: Die Kandidatenaufstellung zu den Volkskammerwahlen in der DDR. Entscheidungsprozesse und Auswahlkriterien. Baden- Baden: Nomos 1983. Glaeßner, Gerd: Herrschaft durch Kader. Leitung der Gesellschaft und Kaderpolitik in der DDR am Beispiel des Staatsapparates. Opladen: Westdeutscher Verl. 1977. Lapp, Peter Joachim: Der Staatsrat im politischen System der DDR (1960–1971). Opladen: Westdeutscher Verl. 1972. Lapp, Peter Joachim: Wahlen in der DDR. Wählt die Kandidaten der Nationalen Front. Berlin: Holzapfel 1982. Staatliche Leitung bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1982. Neugebauer, Gero: Partei und Staatsapparat in der DDR. Aspekte der Instrumentalisierung des Staatsapparates durch die SED. Opladen: Westdeutscher Verl. 1978. Wissenschaftliche Organisation der staatlichen Leitung. Grundriß. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1981. Marxistisch-leninistische Partei und sozialistischer Staat. Gesamtherstellung: Gerhard Schüßler. Berlin (Ost): Dietz 1978. Politik, Wirtschaft und Gesellschaft in der DDR. Studientexte für die politische Bildung. 2., verb. u. erw. Aufl., Opladen: Westdeutscher Verl. 1980. Sorgenicht, Klaus: Unser Staat in den achtziger Jahren. Berlin (Ost): Dietz 1982. Marxistisch-leninistische Staats- und Rechtstheorie. Lehrbuch. 3., bearb. Aufl. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1980. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1270–1275 Staatsanwaltschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsarchive

Staatsapparat (1985) Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der St. stellt den Teil des Staates dar, der als vollziehend-verfügender Apparat der Volksvertretungen diesen die Ausübung staatlicher Macht ermöglicht. Gemäß dem Verständnis der marxistisch-leninistischen Staatslehre von der „Gewalteneinheit“ (gegenüber der „Gewaltenteilung“ in bürgerlich-parlamentarischen Systemen) wird der St. nicht als eigenständige „exekutive“ Gewalt gesehen. Seine Existenz und…

DDR A-Z 1985

Reparationen (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Obwohl der Umfang der von Deutschland zu leistenden R. erst mit dem Industriebeschränkungsplan vom März 1946 von den vier Alliierten festgelegt wurde, führte die UdSSR bereits vor diesem Zeitpunkt in ihrer Zone umfangreiche Demontagen durch, von denen nicht bekannt ist, ob die Gegenwerte dem R.-Konto gutgeschrieben wurden. Eine Abrechnung über die Entnahmen wird kaum jemals erfolgen, da die Sowjets im Widerspruch zum Potsdamer Abkommen ohne Zustimmung der Westalliierten umfangreiche Entnahmen aus der laufenden Produktion vornahmen. Nach Unterlagen aus dem sowjetzonalen Amt für R. und nach Schätzungen westlicher Experten wurden von den Sowjets von 1945 bis 1953, d.h. bis zur offiziellen Beendigung von R.-Leistungen an die UdSSR, Werte in folgender Form und Höhe entnommen: 1. Beuteaktionen. Nach der Besetzung Ost- und Mitteldeutschlands durch die Rote Armee wurden ohne Registrierung Sach- und Kunstwerte aus öffentlichem und Privatbesitz beschlagnahmt und Mrd.-Beträge Reichsmark erbeutet. Der Wert der bei den Beuteaktionen entnommenen Gegenstände wird auf ca. 2 Mrd. Mark geschätzt; die Menge der erbeuteten Banknoten kann mit 6 Mrd. Mark angenommen werden. 2. Demontagen. Die UdSSR ließ nicht nur kriegswichtige Industrien, sondern auch für die Friedenswirtschaft unentbehrliche industrielle Kapazitäten demontieren. Folgende Phasen der Demontagen sind erkennbar: a) Mai bis Anfang Juni 1945. Bis zum Beginn der Besetzung Berlins durch alle vier Alliierten wurden von den Sowjets rd. 460 Berliner Betriebe vollständig demontiert und abtransportiert, darunter 149 Betriebe des Maschinen- und Apparatebaues, 51 Metallurgiebetriebe, 46 Betriebe der Feinmechanik und Optik und 44 Betriebe der Elektroindustrie. Rd. 75 v.H. der bei der Kapitulation noch vorhandenen Kapazitäten waren betroffen. b) Anfang Juli bis Herbst 1945. Demontage industrieller Großbetriebe der Braunkohlenindustrie, aber auch mittlerer und kleinerer Werke wie Ziegeleien, Textil-, Papier- und Zuckerfabriken. In dieser Zeit begann auch der Abbau der zweiten Gleise auf sämtlichen Eisenbahnstrecken der sowjetischen Besatzungszone. c) Frühjahr bis Spätsommer 1946. Nach einer vorbereiteten Liste wurden weit mehr als 200 große Industriebetriebe der chemischen Industrie, der Papierindustrie, Schuhfabriken, Textilwerke usw. demontiert. d) Oktober 1946 bis Frühjahr 1947. Obwohl Marschall Sokolowski bereits am 21. 5. 1946 die Demontagen für abgeschlossen erklärt hatte, setzte einige Monate später eine vierte Welle ein, von der z. B. die Zeiss-Werke Jena, Kraftwerke, Druckereien und einige Rüstungsbetriebe, die bis dahin für die Sowjets weitergearbeitet hatten, betroffen waren. e) Herbst 1947. Nach einem weiteren halben Jahr wurden nochmals wichtige Betriebe abgebaut: Braunkohlenwerke, Brikettfabriken, Kraftwerke und weitere 1100 km Eisenbahngleise. f) Frühjahr 1948. Drei Betriebe, die vorher zu Sowjetischen Aktiengesellschaften (SAG) erklärt worden waren, wurden voll oder zum Teil demontiert, darunter Anlagen des Buna-Werkes in Schkopau. Von den Demontagen waren auch solche Betriebe betroffen, die inzwischen wieder instand gesetzt worden waren. Der „Bremer Ausschuß für Wirtschaftsforschung“ gab in seiner 1951 veröffentlichten Schrift „Am Abend der Demontage“ u.a. folgende Demontageverluste der SBZ/DDR im Vergleich zum Jahre 1936 an: Walzwerke 82 v.H., eisenschaffende Industrie 80 v.H., Zementindustrie 45 v.H., Papiererzeugung 45 v.H., Energieerzeugung 35 v.H., Schuhindustrie 30 v.H., Textilindustrie 25 v.H., Zuckererzeugung 25 v.H., Braunkohlenbergbau 20 v.H., Brikettfabriken 19 v.H. Der Gesamtwert der Demontagen wird auf 5 Mrd. Mark geschätzt. 3. Ausgabe von Besatzungsgeld. Die Summe des von den Sowjets ausgegebenen Besatzungsgeldes wird auf 9 Mrd. Mark geschätzt. Mit diesem Geld wurden die zahlreichen in Mitteldeutschland tätigen sowjetischen Handelsgesellschaften und anfangs auch der Milliardenbeträge verschlingende Uranbergbau für die Sowjets finanziert. Von 1947 bis 1953 sind allein für den Uranbergbau 7,75 Mrd. Mark aufgewendet worden. 4. Beschlagnahme von Betrieben als SAG-Betriebe. 213 Betriebe wurden 1946 von der UdSSR beschlagnahmt und als SAG-Betriebe fortgeführt. Ihr Wert wird auf 2,5 Mrd. Mark geschätzt. Vor der Übergabe in sowjetisches Eigentum mußten die Betriebe mit Finanzmitteln aus öffentlichen Haushalten ausgestattet werden. Vor dem Rückverkauf an die DDR wurden aus den Betrieben zum Teil Vorräte und Ausrüstungsteile abtransportiert. Beide Formen der Entnahmen werden auf rd. 1 Mrd. Mark geschätzt. Der Preis, den die Regierung der DDR 1953 für den Rückkauf zu zahlen hatte, betrug mindestens 2,55 Mrd. Mark. 5. Lieferungen aus der laufenden Produktion. Seit Produktionsbeginn der Betriebe mußten an die Sowjetunion erhebliche Teile der laufenden Produktion geliefert werden, und zwar in Form direkter R.-Lieferungen in die UdSSR, Zulieferungen deutscher Betriebe an SAG-Betriebe, Lieferungen an die Rote Armee, Lieferungen an sowjetische Handelsgesellschaften und Exporte, deren Erlöse an die UdSSR abgeführt werden mußten. Nur die direkten R.-Lieferungen in die UdSSR wurden von den Sowjets als R. anerkannt. Alle anderen erwähnten Lieferungsformen sind jedoch ebenfalls als R. anzusehen. Da die UdSSR dafür nur die unzureichenden Preise des Jahres 1944 zahlten, mußten für die deutschen Zulieferungen umfangreiche Subventionen [S. 1122]aus Haushaltsmitteln aufgewandt werden. Nach Unterlagen aus dem Amt für R. haben die Sowjets von 1945 bis 1953 Waren im Werte von 34,7 Mrd. Mark zu Preisen von 1944 aus der laufenden Produktion entnommen. 6. Subventionen. Die an deutsche Betriebe und SAG-Betriebe 1946–1953 gezahlten Preissubventionen für direkte und indirekte R.-Lieferungen und für R.-Nebenkosten, d.h. die Kosten für Verpackung, den Versand frei Verwendungsort in der UdSSR und für Versicherungen werden mit 6,15 Mrd. Mark geschätzt. Eine Addition aller geschätzten Beträge der R. seit Kriegsende bis 1953 ergibt nach kritischer Auswertung aller verfügbaren Unterlagen (in Mrd. Mark): In dieser Zusammenstellung sind rd. 16 Mrd. Mark Besatzungskosten für die Zeit bis Ende 1953 nicht enthalten. Nicht enthalten sind auch sonstige R.-Leistungen, z. B. der Nutzen der UdSSR aus der Arbeitsleistung der nach der UdSSR verbrachten deutschen Spezialisten und der Kriegsgefangenen in der UdSSR, der Nutzen aus dem Uranbergbau, aus der Tätigkeit der sowjetischen Handelsgesellschaften in der SBZ/DDR und aus der Auswertung deutscher Patente. Bei einem Dollarkurs von 4,20 DM betrug die Gesamtentnahme aus ihrer Besatzungszone bzw. der DDR bis 1953 15,80 Mrd. Dollar. Auf der Konferenz von Jalta hatte die UdSSR 10 Mrd. Dollar an Entnahmen und jährlichen Lieferungen als R. von Deutschland gefordert. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1121–1122 Rentenversicherung, Freiwillige A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Reparaturstützpunkte

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Obwohl der Umfang der von Deutschland zu leistenden R. erst mit dem Industriebeschränkungsplan vom März 1946 von den vier Alliierten festgelegt wurde, führte die UdSSR bereits vor diesem Zeitpunkt in ihrer Zone umfangreiche Demontagen durch, von denen nicht bekannt ist, ob die Gegenwerte dem R.-Konto gutgeschrieben wurden. Eine Abrechnung über die Entnahmen wird kaum jemals erfolgen, da die Sowjets im…

DDR A-Z 1985

Nuklearer Umweltschutz (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Der NU. umfaßt neben der Überwachung von Strahlenquellen, der Strahlenschutzforschung auch die Gestaltung der Sicherheitsvorschriften beim Bau von Kernanlagen. Hinzukommen die Sicherung eines gefahrfreien Transportes von radioaktiven Materialien sowie die unschädliche Lagerung radioaktiver Abfälle, die Schulung des Fachpersonals und die Bildung eines Katastrophenschutzes. Der NU. liegt vornehmlich in den Händen des Staatlichen Amtes für Atomsicherheit und Strahlenschutz der DDR (SAAS.), das eng mit dem Ministerium für Gesundheitswesen, dem Ministerium für Umweltschutz und Wasserwirtschaft, mit weiteren Ministerien sowie den für die Kernforschung zuständigen Forschungsinstituten zusammenarbeitet. Hier sind vor allem das „Zentralinstitut für Kernforschung“ sowie das Zentralinstitut für Hochenergiephysik zu nennen. Da der Komplex Kernforschung und Schutz vor nuklearen Strahlen für den gesamten Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) von Bedeutung ist, hat die DDR wichtigen Anteil sowohl an der Ständigen Kommission für die friedliche Nutzung der Atomenergie als auch an dem als Koordinierungsinstanz für die Kernforschung der RGW-Länder fungierenden „Vereinigten Institut für Kernforschung der sozialistischen Länder“ in Dubna/UdSSR. Zu den entscheidenden Aufgaben des SAAS. gehört die Erarbeitung von Grundsätzen zum Schutz sowohl der Bevölkerung als auch der Strahlenbelastungen ausgesetzten Beschäftigten vor ionisierender Strahlung und die Überprüfung der Sicherheit von Kernanlagen. Dazu sind bereits Mitte der 50er Jahre Verordnungen über den Umgang mit radioaktiven Stoffen (GBl. I, 1956, S. 496 f.) sowie seit den 60er Jahren das Atomenergiegesetz (GBl. I, 1962, S. 47 ff.) mit Änderungen (GBl. I, 1964, S. 1, GBl. I, 1966, S. 75) und Zusatzverordnungen (GBl. II, 1962, S. 151 und 152 ff.) und Strahlenschutzverordnungen (GBl. II, 1964, S. 655 ff.) erlassen worden. Gegenwärtig gilt noch immer die Strahlenschutzverordnung von 1969 (GBl. II, S. 627 ff.) mit einer umfangreichen Durchführungsbestimmung (GBl. II, S. 635 ff.) und mehreren Anlagen. In diesen sind die maximal zulässigen Werte der Strahlenbelastung festgelegt: z.B. die maximal zulässigen Dosisäquivalente für die individuelle Strahlenbelastung, die genehmigten Freigrenzen, die erlaubte Strahlenbelastung in Arbeitsräumen, in denen mit offenen radioaktiven Stoffen umgegangen wird, sowie für das Gesundheitswesen die zulässigen Werte der inneren Strahlenbelastung menschlicher Organe, getrennt nach unterschiedlichen Radionukliden. [S. 949]Mitte der 70er Jahre hat das SAAS. Richtlinien zur Überwachung der Umgebung von Kernanlagen herausgegeben. In den letzten Jahren sind Bestimmungen für die Erfassung und Endlagerung von radioaktiven Stoffen erlassen und erhöhte Anforderungen für die Erteilung von Strahlenschutzgenehmigungen als Voraussetzung des Betriebes von Kernanlagen festgelegt worden (s.u.). Unter Strahlenschutz ist die Einheit von Forschung, Überwachung, Aus- und Weiterbildung auf dem Gebiet des Strahlenschutzes sowie die Durchführung von wissenschaftlichen Untersuchungen zum Schutz des Menschen und der Biosphäre zur Erkennung von Strahlenschäden zu verstehen. Einbezogen sind aber auch die Erarbeitung und Durchführung von Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit nuklearer Anlagen einschließlich der Gegenmaßnahmen bei Eintritt außergewöhnlicher Strahleneinwirkungen. Für die individuelle Strahlenbelastung werden 3 Personengruppen unterschieden: a) beruflich strahlenexponierte Personen, b) mit Überwachungsfunktionen beauftragte Personen und c) Personengruppen der Bevölkerung. Für jede dieser Gruppen gelten unterschiedliche Dosislimite, wobei insbesondere bei Personen, an denen strahlenmedizinisehe Maßnahmen durchgeführt werden, die in detaillierten Wertetabellen festgelegten Limite eingehalten werden müssen. Insbesondere soll gewährleistet werden, daß Personen im fortpflanzungsfähigen Alter, Schwangere, Kinder und Jugendliche bei strahlenmedizinischen Maßnahmen nur den niedrigsten Strahlenbelastungen ausgesetzt sind. Daneben wurden maximal zulässige Werte für die Strahlenbelastung durch Radionuklide infolge von Ingestion (Aufnahme radioaktiver Stoffe mit Nahrungsmitteln) sowie von Inhalation (Aufnahme radioaktiver Stoffe in der Atemluft) für bestimmte Zeitintervalle erarbeitet. Schließlich ist festgelegt worden, daß Rohstoffen, Halbfabrikaten und Endprodukten — wenn dies unvermeidlich ist — jeweils nur Radionuklide mit der geringsten Radiotoxität zugesetzt werden dürfen, wobei die jeweilige Konzentration vorgegebene Werte nicht überschreiten darf. Zur Lösung des Problems radioaktiver Abfälle dient ihre zentrale Erfassung. Darüber hinaus sind je nach Höhe der Aktivitätskonzentration, Oberflächenkontamination und des Dosisleistungsäquivalents bestimmte Formen der Abfallbeseitigung vorgeschrieben. Das gleiche gilt für die Ableitung radioaktiver Abwässer. Bei der Abgabe radioaktiver Stoffe in die Atmosphäre dürfen in der Abluft bestimmte Konzentrationen nicht überschritten werden. Zum Problem der Endlagerung wurde in neuen Anordnungen (GBl. I, 1981, S. 224 ff. und SDr. des GBl. 1981, Nr. 1073) bestimmt, daß radioaktive Abfälle (radioaktive Stoffe ohne weitere Nutzungsmöglichkeit) an einen zentralen Betrieb (VE Kombinat Kernkraftwerke „Bruno Leuschner“, Betrieb Endlager für radioaktive Abfälle, Morsleben) abzuführen und dort vor der Endlagerung in die zulässige Form zu überführen sind. Vom abgebenden und übernehmenden Betrieb ist nicht nur ein lückenloser Nachweis über Art, Menge, Bearbeitung, Zwischenlagerung und Herkunft der Stoffe zu führen, Abfallieferer und Endlagerer haben auch entsprechende Verträge über den Vorgang der Abfallverlagerung abzuschließen. Bei Verletzung der vereinbarten Termine der Übergabe oder bei Lieferung nicht den staatlichen Standards entsprechender Abfälle (bzw. falscher Kennzeichnung) sind Vertragsstrafen vom Verschulder in staatlich vorgegebener Höhe zu zahlen. Geringe Mengen radioaktiver Stoffe werden in einem früheren Salzbergwerk in Bartensleben abgelagert, hochaktive Abfälle gehen in die Sowjetunion zur Endlagerung in Wüstenregionen. Für nur wenig strahlende Materialien, die in Halden und industriellen Absetzanlagen gelagert werden dürfen, gelten besondere Bestimmungen (GBl. I, 1980, S. 347), insbesondere hinsichtlich Kontrolle, Verwendung von Haldenmaterialien zu Bauzwecken sowie zum Schutz der an den Halden beschäftigten Arbeiter. Die Notwendigkeit, Atomenergie für die Erzeugung von elektrischem Strom zu nutzen, führte auch in der DDR zum Aufbau von Kernkraftwerken (Atomenergie). Die Erfahrungen des 1966 in Betrieb genommenen Kraftwerkes Rheinsberg sowie die im Kernkraftwerk Nord (in Lubmin an der Ostsee) betriebenen vier Reaktorblöcke zu je 440 MW — derzeitige Gesamtkapazität der Kernkraftwerke der DDR: 1800 MW — stellen die DDR, ähnlich wie andere Länder, vor erhöhte Anforderungen an den Sicherheitsschutz. Technologische Probleme bestehen vor allem im Auftreten von Abwärme, mit der Folge einer Aufheizung von Gewässern, im hohen Raumbedarf der Anlagen, in der Gefahr radioaktiver Strahlung sowie im möglichen Auftreten von Unfällen. Nach Auffassung von Wissenschaftlern in der DDR (Prof. Ernst Adam und Mitarbeiter, TU Dresden) werden eine 3stufige Konstruktion des Kühlungssystems für einen möglichen Kühlmittelausfall sowie eine 3stufige Sicherung gegen Strahlungsaustritt (1. radioaktive Stoffe sind von metallenen Brennelementen zu umschließen, 2. Trennung des Kühlkreislaufs von den übrigen Teilen des Kraftwerkes, 3. gasdichte Metallkuppel innerhalb des Reaktorgebäudes) für ausreichend angesehen. Inwieweit die in Lubmin tatsächlich angewandten Sicherheitsvorkehrungen diesen bzw. den im Westen gegenwärtig üblichen Ansprüchen genügen, ist nicht bekannt. Immerhin hat Finnland für das in Loviisa durchgeführte Projekt, das sowjetische Anlagen gleicher Bauart, wie sie in Lubmin stehen, verwendet (Druckwasserreaktoren vom Typ WWER 440 Novovoronesh), wichtige Verbesserungen durchgesetzt. Daraus folgt, daß die in bevölkerungsarmen Gebieten der UdSSR gebauten Anlagen wahrscheinlich einen deutlich niedrigeren Sicherheitsstand aufweisen, als die Anlagen, die die DDR in Lubmin übernommen hat und die in Stendhal bei dem bis 1989 geplanten Kernkraftwerk verwendet werden. Denn es darf nicht außer acht bleiben, daß die DDR in den vergangenen 15 Jahren der Verbesserung der Reaktorsicherheit und des Strahlenschutzes große Aufmerksamkeit gewidmet hat. Die Staatsführung wird aber auch noch in Zukunft erhöhte Sicherheitsvorkehrungen treffen müssen, selbst wenn [S. 950]der Druck einer sicherheitsbewußten Öffentlichkeit in der DDR nur wenig ausgeprägt ist — die Massenmedien verschweigen die in der Bundesrepublik aufgetretenen Protestaktionen gegen den Kernkraftwerksbau. Obwohl die Nutzung der Atomenergie in staatlichem Eigentum liegt, muß man internationale Forschungsergebnisse über die Reaktorsicherheit in Betracht ziehen. So hat man die Anforderungen zur Erteilung der Strahlenschutzgenehmigung für den Betrieb von Kernanlagen (GBl. I, 1979, S. 198 ff.) verschärft. Das SAAS. gibt erst nach eingehender Prüfung vielfältiger — im Gesetz genannter — Unterlagen in getrennten Dokumenten und nach mehreren Genehmigungsstufen die Zustimmung zum Standort, zur Errichtung, zur Inbetriebnahme, zum Dauerbetrieb und schließlich zur Stillegung der Kernanlage. Hierbei spielen insbesondere die Werte für die auftretende Strahlenbelastung für Personal und Umgebung, Vorkehrungen für ihre Eindämmung, aber auch die Lösung der allgemeinen Probleme der nuklearen Sicherheit eine große Rolle. Wichtig ist z.B. vor Errichtung einer neuen Anlage auch die Erläuterung denkbarer Störfälle und deren Bekämpfungsmöglichkeiten (einschließlich beabsichtigter Vorkehrungen). Zudem hat man zum Schutze von Kernmaterial sowohl vor unbefugter Einwirkung und gegen kriminelle Angriffe als auch beim Kernmaterialtransport (innerbetrieblich, außerbetrieblich und international) neue Bestimmungen erlassen (GBl. I, 1982, S. 410 ff.). Die Beseitigung des Atommülls bereitet der DDR weniger Probleme als der Bundesrepublik Deutschland, da alle verbrauchten Brennstäbe — wie bereits erwähnt — in die UdSSR zurücktransportiert werden. Zum Zwecke des Strahlenschutzes ist in der DDR ebenfalls sowohl der Betrieb als auch der Verkehr mit radioaktiven Stoffen geringer Strahlenintensität genehmigungspflichtig, wobei dem SAAS. die Strahlenschutzbauartprüfung und die Strahlenschutzbauartzulassung (GBl. 1978, SDr. Nr. 947) obliegen. Die Leiter der Institutionen, in denen radioaktive Stoffe Verwendung finden oder in denen Kernanlagen betrieben werden, sind für die Einhaltung der Strahlenschutzbestimmungen verantwortlich; sie haben entsprechende Mitarbeiter als Strahlenschutzbeauftragte zu berufen und durch das SAAS. ausbilden und prüfen zu lassen. Während der innerbetriebliche Strahlenschutz vom SAAS. durch seine „Strahlenschutzinspektion“ bzw. seinen „medizinischen Dienst“ kontrolliert wird, ist die Überwachung der Biosphäre in bezug auf Strahlenschäden oder durch Strahlungen hervorgerufene Beeinträchtigungen 3 weiteren Instituten übertragen: Über ihre eigentlichen Aufgaben hinaus sind der „Meteorologische Dienst der DDR“ mit der Überwachung der bodennahen Atmosphäre in bezug auf radioaktiven Staub, das „Amt für Wasserwirtschaft der DDR“ mit der Gewässerüberwachung hinsichtlich nuklearer Beeinträchtigungen betraut, und dem Rat für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN) der DDR ist die Überwachung tierischer und pflanzlicher Produkte hinsichtlich Strahlungsschäden übertragen worden. Sie haben darüber dem SAAS. Bericht zu erstatten. Alle beteiligten Institutionen sind zu laufender Strahlenschutzmessung und zur Einhaltung der Schutzbestimmungen verpflichtet und müssen im Falle des Auftretens außerordentlicher Strahlenbelastungen eine sofortige Benachrichtung der „Strahlenschutzbereitschaft“ durchführen. Umweltschutz. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 948–950 Novemberrevolution A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Oberste Bergbehörde der DDR

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Der NU. umfaßt neben der Überwachung von Strahlenquellen, der Strahlenschutzforschung auch die Gestaltung der Sicherheitsvorschriften beim Bau von Kernanlagen. Hinzukommen die Sicherung eines gefahrfreien Transportes von radioaktiven Materialien sowie die unschädliche Lagerung radioaktiver Abfälle, die Schulung des Fachpersonals und die Bildung eines Katastrophenschutzes. Der NU. liegt vornehmlich in den Händen des Staatlichen Amtes für Atomsicherheit und…

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Eisenhüttenkombinat Ost (EKO) (1985)

Siehe auch: Eisenhüttenkombinat J. W. Stalin: 1962 Eisenhüttenkombinat Ost: 1963 1965 1966 Eisenhüttenkombinat Ost (EKO): 1969 1975 1979 Auf Beschluß des III. Parteitages der SED (20.–24. 7. 1950) wurde am 18. 8. 1950 bei Fürstenberg an der Oder mit dem Bau des EKO begonnen. Das EKO war ursprünglich als kombiniertes Hütten-, Stahl- und Walzwerk geplant; im Zuge des Neuen Kurses wurden Planung und Ausführung auf ein Hüttenwerk beschränkt. Die Fertigstellung des Hochofens VI. erfolgte am 11. 8. 1954. Zunächst sollte das Werk Eisenhüttenkombinat Ost heißen, doch wurde der Name dann in „Eisenhüttenkombinat J. W. Stalin“ umgeändert. Während der Entstalinisierung wurde der ursprünglich gewählte Name wieder eingeführt. Der Standort ist weniger aus wirtschaftlichen als aus politischen Erwägungen gewählt worden; er wurde als „Symbol der tiefen Freundschaft zum polnischen Nachbarvolk“ und als „Garantie der Oder-Neiße-Friedensgrenze“ bezeichnet. Unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist der Standort des EKO außerordentlich ungünstig gelegen. Das Eisenerz muß auf dem Landwege aus dem 1000 km entfernten Kriwoi Rog (UdSSR) und der Steinkohlenkoks aus dem oberschlesischen Revier herangeführt werden, zu dem lange Zeit nicht einmal eine direkte Bahnverbindung bestand. Der Transport der Rohstoffe verursacht noch heute hohe Kosten. Im Westen werden moderne Stahlwerke seit langem an Wasserstraßen, seit einiger Zeit auch an den Küsten gebaut. Dagegen hat die Oder für das EKO verkehrstechnisch nur eine geringe Bedeutung. Die jährliche Roheisenproduktion war zunächst mit 500.000 t geplant. Es war vorgesehen, das erzeugte Roheisen in einem Stahlwerk, dem eine Stahlgießerei angeschlossen werden sollte, bei einer Jahreskapazität von 550.000 t weiterzuverarbeiten. Ferner wurde der Bau einer Kokillengießerei, einer Walzengießerei, einer Walzendreherei und einer Zementfabrik angekündigt. 1959 wurde, nach offensichtlicher Verzögerung bei der Verwirklichung der Projekte, erneut der Bau eines modernen Stahl- und Walzwerkes angekündigt, das bis 1965 die Produktion aufnehmen sollte; ein ebenfalls geplantes Kaltwalzwerk sollte 1964 mit dem Betrieb beginnen. Als Endstufe des Neubauprogramms waren eine Stahlproduktion von 1,7 Mill.~t und eine Walzkapazität von 1,2 Mill.~t vorgesehen. Der Beginn des weiteren Ausbaus wurde dann erneut auf das Jahr 1963 verschoben. Der Bau der Kaltwalzstraße, die nach den ursprünglichen Plänen bereits 1964 mit der Produktion hätte beginnen müssen, galt als wichtigstes Vorhaben. Auch der Bau des Stahl- und Walzwerkes wurde auf dem VI. Parteitag der SED (1963) von Ulbricht erneut angekündigt. Der Spatenstich zum Ausbau des EKO zum größten metallurgischen Werk der DDR erfolgte am 1. 7. 1963. Die „Neue Hütte“ wurde errichtet und Mitte 1968 fertiggestellt. 1968 wurde das EKO umbenannt in VEB Bandstahlkombinat „Hermann Matern“, Eisenhüttenstadt. Dem Kombinat wurden das Kaltwalzwerk Oranienburg, das Walzwerk Finow, das Walzwerk Burg, die Eisen- und Hüttenwerke Thale, das Blechwalzwerk Olbernhau sowie das Kaltwalzwerk und die Zieherei Bad Salzungen [S. 345]angeschlossen. Auf der Leipziger Frühjahrsmesse 1981 vergab die DDR an den österreichischen Konzern VÖEST-Alpine den Auftrag, in Eisenhüttenstadt ein Konverterstahlwerk zu errichten. Hierfür ist eine Bauzeit von 40 Monaten vorgesehen. Japanische Unternehmen sollen — ebenfalls in Eisenhüttenstadt — bis Ende 1983 ein Kaltwalzwerk bauen, das ab März 1985 den Betrieb aufnehmen soll. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 344–345 Einzelvertrag A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Eisen- und Stahlindustrie

Siehe auch: Eisenhüttenkombinat J. W. Stalin: 1962 Eisenhüttenkombinat Ost: 1963 1965 1966 Eisenhüttenkombinat Ost (EKO): 1969 1975 1979 Auf Beschluß des III. Parteitages der SED (20.–24. 7. 1950) wurde am 18. 8. 1950 bei Fürstenberg an der Oder mit dem Bau des EKO begonnen. Das EKO war ursprünglich als kombiniertes Hütten-, Stahl- und Walzwerk geplant; im Zuge des Neuen Kurses wurden Planung und Ausführung auf ein Hüttenwerk beschränkt. Die Fertigstellung des Hochofens VI.…

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Internationalismus, Proletarischer (1985)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der PI. ist „organischer Bestandteil“ des Marxismus-Leninismus, insbesondere der Lehre des wissenschaftlichen Kommunismus. Er ist ein zentraler, wenngleich in seinem Bedeutungsgehalt schillernder und nicht genau festgelegter Begriff und hat 1. ideologische, 2. moralische und 3. außenpolitisch-pragmatische Aspekte, die in unterschiedlicher Weise je nach politischer Situation und Adressat in den Vordergrund treten. 1. Ideologische Aspekte des PI. Der PI. sei „wissenschaftlicher und politischer Ausdruck des objektiven Prozesses der Internationalisierung des ökonomischen, politischen und kulturellen Lebens der Gesellschaft vom Standpunkt der Gemeinsamkeit und Einheit der grundlegenden Interessen und Ziele der Arbeiterklasse aller Nationen und Länder“. Er wird als „Grundprinzip der Ideologie“, als „wichtigstes Prinzip des Aufbaus aller marxistisch-leninistischer Organisationen der Ar[S. 671]beiterklasse“ bezeichnet. Er macht die Verteidigung (im weitesten Sinne) der UdSSR zur „nationalen Pflicht der Kommunisten“ (bis 1945: „Hände weg von der Sowjetunion“) und bezieht nach 1945 die sozialistischen Staaten insofern ein, als „feindselige“ Kritik am „realen Sozialismus“ als Verletzung des PI. gilt. Mit der Propagierung des PI., als „Leitprinzip“ der Kommunistischen Internationale (Komintern) 1919 entstanden, wird versucht, den traditionellen, auch in der deutschen Arbeiterbewegung verwurzelten Gedanken des I. zu konkretisieren und ihn als Bestandteil der marxistisch-leninistischen Lehre zu integrieren. Er wird als „strikter Gegensatz“ zu „bürgerlichem Nationalismus, Chauvinismus und Kosmopolitismus“ verstanden. 2. Moralische Aspekte des PI. Die Verwirklichung des PI. setze die Herstellung „des vollen Vertrauens zwischen den Werktätigen unterschiedlicher Nationen und Länder“ voraus; aus ihr ergebe sich eine Forderung nach „Solidarität“, „gegenseitiger Hilfe und Unterstützung im Kampf“. Insoweit gilt der PI. als ein „moralisches Prinzip“ und als mit „sozialistischem Patriotismus und dem Nationalbewußtsein untrennbar verbunden“ (Kleines Politisches Wörterbuch, Berlin [Ost], 4. Aufl., 1983, S. 724). Der darin zum Ausdruck kommende Appell an das „richtige“, internationalistische Bewußtsein der Kommunisten, an ein Meinungsunterschiede und Interessen überbrückendes Einverständnis, soll gemeinsames Verantwortungsbewußtsein und eine Glaubenshaltung erzeugen, die nationale Grenzen überwindet, und die Bereitschaft zu gemeinsamem Handeln im Interesse einer vermeintlich gemeinsamen Sache auslösen. 3. Außenpolitisch-pragmatische Aspekte des PI. Mit der Errichtung eines Sozialistischen Weltsystems, d.h. mit dem Entstehen sozialistisch bzw. kommunistisch regierter Staaten nach dem II. Weltkrieg habe der PI. eine neue, höhere Entwicklungsstufe erreicht und sich zum sozialistischen Internationalismus gewandelt. Seitdem sei er gleichermaßen Bestandteil sozialistischer Völkerrechtslehre und prägendes Merkmal der außenpolitischen Beziehungen zwischen den sozialistischen Ländern („internationale Beziehungen neuen Typs“) geworden. Für die DDR wird postuliert, daß die „sozialistische Umgestaltung der eigenen Nation“ nur auf der Grundlage der uneingeschränkten Geltung des sozialistischen I. gelingen kann. Neben den auch im Verhältnis der sozialistischen Staaten untereinander gültigen „Prinzipien der vollen Gleichberechtigung, der Respektierung der territorialen Integrität, der staatlichen Unabhängigkeit und Souveränität und der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten des anderen“ tritt nun als neues Wesensmerkmal die „brüderliche gegenseitige Hilfe und Unterstützung“, die die „gewaltige Effektiviät“ des PI. voll wirksam werden lasse. Ferner zeige sich in der Zusammenarbeit mit den nationalen Befreiungsbewegungen die Wirksamkeit des PI. In der „brüderlichen Hilfe“ der sozialistischen Staaten werde besonders deutlich, daß nationale Interessen nur verwirklicht werden können, wenn der PI. als Voraussetzung akzeptiert wird. In dieser Sichtweise stellt das Verhalten einer sozialistischen oder kommunistischen Partei oder eines von ihr regierten Landes, das seine nationalen Interessen nicht den postulierten gemeinsamen der sozialistischen Staatengemeinschaft unterordnet, einen schweren Verstoß gegen jene Grundprinzipien des gegenseitigen Verhältnisses dar, die letztlich von der KPdSU-Führung autoritativ interpretiert werden (Nationalkommunismus). Beispielsweise wird von orthodoxen Kräften in der „sozialistischen Staatengemeinschaft“ die Entwicklung der ČSSR im Frühjahr 1968 als Abweichung von den internationalistischen Pflichten eines Mitgliedstaates der Gemeinschaft dargestellt, das daher die volle Anwendung der Prinzipien des PI. erforderlich gemacht habe. Die „Hilfeleistung“ an die ČSSR durch Truppen des Warschauer Paktes war damit eine zwangsläufige Folge dieser im PI. angelegten und ideologisch verfestigten Vorstellung vom Charakter der Beziehungen zwischen sozialistischen Staaten. Sie war keineswegs Ausdruck einer von der UdSSR ad hoc geschaffenen, der Sicherung ihres Machtbereiches dienenden, neuen außenpolitischen Doktrin („Breschnjew-Doktrin“). In der Auseinandersetzung zwischen den regierenden kommunistischen Parteien im Hegemonialbereich der UdSSR (Ausnahme: Rumänien) und den eurokommunistischen Parteien (Eurokommunismus) kommt dem Geltungsanspruch des PI. unverändert große Bedeutung zu. Während die Vertreter der kommunistischen Parteien Italiens und Spaniens (bis 1979 auch Frankreichs), unterstützt vom Bund der Kommunisten Jugoslawiens, die Prinzipien des PI. für die Gestaltung der Beziehungen innerhalb der kommunistischen Weltbewegung vor allem angesichts der Erfahrungen mit der Aggression gegen die ČSSR im Jahre 1968 entschieden als imperiale Doktrin ablehnen, besteht die KPdSU — und mit ihr vor allem die SED — auf ihrer Beachtung und fortdauernden Geltung als Orientierungs- und Handlungsmaxime. So ist der PI. in nahezu allen von der DDR bisher abgeschlossenen Freundschaftsverträgen, auch in der Mehrzahl der mit Staaten der Dritten Welt (Ausnahme z.B. VDR Jemen) unterzeichneten, als Grundlage der bilateralen Beziehungen aufgenommen worden. Inzwischen hat die Diskussion um den PI. mehrfach ihre politische Sprengkraft bewiesen. Auf der Konferenz der 29 kommunistischen und Arbeiterparteien Europas am 29. und 30. 6. 1976 in Berlin (Ost) hat die sowjetische Delegation wegen der Gefahr des Scheiterns der Konferenz die Erwähnung des PI. im Schlußdokument nicht durchsetzen können. Allerdings haben der sowjetische Generalsekretär L. Breschnjew und andere Sprecher der KPdSU wie der SED anschließend öffentlich zu verstehen gegeben, daß der PI. nach wie vor als ideologisches Prinzip und Staatsdoktrin für die Gestaltung der Beziehungen unter kommunistischen Parteien und — als sozialistischer I. — zwischen kommunistisch regierten Staaten Gültigkeit besitze. Auch die gewaltsame Intervention und Okkupation der UdSSR in Afghanistan im [S. 672]Dezember 1979, von den sozialistischen „Bruderländern“ nur halbherzig gebilligt, ist von der sowjetischen Führung mit der Anwendung des PI. gerechtfertigt worden. Die daraus entstandene und andauernde politisch-ideologische Belastung für die Außenbeziehungen aller sozialistisch-kommunistisch regierten Staaten besteht vor allem in dem Vorwurf, die von der Sowjetunion geführte und dominierte Staatengruppe verfolge unverändert weltrevolutionäre Ziele mit militärischen Mitteln, treibe also eine expansive, den Weltfrieden gefährdende Machtpolitik. Aus westlicher Sicht wird dem PI. vor allem Instrumentalfunktion zur Verschleierung bzw. Verdeckung außenpolitischer Aggressionen der UdSSR unterstellt. Der PI. habe aus Mangel an tatsächlicher internationaler proletarischer Solidarität bisher keine neue „höhere“ Einheit im Sozialismus/Kommunismus schaffen und als politisches Integrations- bzw. neues völkerrechtliches Ordnungsprinzip keine über die traditionellen zwischenstaatlichen Beziehungen hinausgreifende Bedeutung erlangen können. Er habe bis in die Gegenwart territoriale Streitigkeiten einschließlich blutiger Grenzverletzungen, Vertragsbrüche und diplomatische Verwicklungen, auch zwischen sozialistischen Ländern, nicht verhindern können (Krieg). Angesichts derartiger Vorwürfe, aber auch als Reaktion auf neue internationale Entwicklungen und auf Auflösungsprozesse innerhalb des Weltkommunismus, beharrt die leninistische Dogmatik auf dem „unveränderten Wesen des PI.“. Strikt abgelehnt wird von den Parteiideologen der SED (und natürlich denen der KPdSU, auch wenn diese gelegentlich taktisch bedingte Zugeständnisse machen müssen) jeder „Vorrang“ des Nationalen vor dem Internationalen, jeder Vorrang von Selbständigkeit und Unabhängigkeit der Bruderparteien vor der „internationalistischen Solidarität“. Stets müsse die Einheit von nationaler und internationaler Verantwortung in einem dialektischen Prozeß „bewußt“ hergestellt werden. Zugleich wird die — vor allem von der italienischen KP vertretene — Auffassung, daß diese Einheit gegenwärtig allein oder in erster Linie in der „Vielfalt der Wege, Inhalte und Formen“ der nationalen Kämpfe der Arbeiterklasse zum Ausdruck komme, energisch zurückgewiesen, weil dadurch die „riesige Gefahr“ entstünde, das Hauptziel — Sieg der internationalen Arbeiterklasse über die Monopolbourgeoisie — in „Vergessenheit“ geraten zu lassen. Gerade auch der „Zustrom von Hunderten Millionen nichtproletarischer Kräfte“ zum „antiimperialistischen, demokratischen Kampf“ erfordere das Festhalten am „proletarischen Inhalt des I.“. Dieser Inhalt besteht im unveränderten Führungsanspruch kommunistischer Parteien in ihren Ländern und ihrer Unterordnung unter die von der KPdSU definierten Erfordernisse ihres internationalen Zusammenwirkens. Wenn auch eine „Bereicherung des Inhalts und der Formen des PI.“ von der SED zugestanden wird, so lehnt sie doch in völliger Übereinstimmung mit sowjetischen Auffassungen alle Versuche der Propagierung eines „neuen“ I. und damit auch die Konzeption vom „Pluralismus der Kräfte“ als unvereinbar mit dem Marxismus-Leninismus ab (Der Internationalismus der Arbeiterklasse, Berlin [Ost] 1981). Außenpolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 670–672 Internationaler Fernmeldeverein A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Intershop

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der PI. ist „organischer Bestandteil“ des Marxismus-Leninismus, insbesondere der Lehre des wissenschaftlichen Kommunismus. Er ist ein zentraler, wenngleich in seinem Bedeutungsgehalt schillernder und nicht genau festgelegter Begriff und hat 1. ideologische, 2. moralische und 3. außenpolitisch-pragmatische Aspekte, die in unterschiedlicher Weise je nach politischer Situation und Adressat in den Vordergrund treten. 1.…

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Agrarpolitik (1985) Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Theoretische Grundlagen Mit der Errichtung eines auf den Prinzipien des Marxismus-Leninismus beruhenden Wirtschaftssystems wurde nach 1945 in der SBZ/DDR auch die marxistisch-leninistische Agrartheorie in ihrer sowjetischen Ausformung für die praktische A. der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) verbindlich. Karl Marx war in der Begründung seiner Agrartheorie davon ausgegangen, daß in der Landwirtschaft der wissenschaftlich-technische Fortschritt zwangsläufig (gesetzmäßig) zu den gleichen Effekten führe (Überlegenheit des Großbetriebes), die er für die Entwicklung der Industrie des frühen 19. Jahrhunderts festgestellt zu haben meinte. Nach seinen Überlegungen sollten daher in der Landwirtschaft die gleichen Konzentrations- und Spezialisierungsprozesse wie in der Industrie eintreten, d.h. die gesamte bisherige Art und Weise der Erzeugung pflanzlicher und tierischer Produkte nach dem Beispiel der industriellen Großproduktion umgestellt werden. Dieser kapitalaufwendige Prozeß mußte nach seiner Meinung unter privatwirtschaftlichen (kapitalistischen) Verhältnissen dazu führen, daß die Masse der Agrarproduzenten (Klein- und Mittelbauern) zunehmend verelendete, zu eigentumslosen Landarbeitern würde oder gar gänzlich aus dem Produktionsprozeß ausschiede. Er sah jedoch gleichzeitig, daß selbst das auf diesem Weg entstandene „Landproletariat“ kein sicherer „Bündnispartner“ (Bündnispolitik) einer proletarischen Revolution sein würde, und riet deshalb, die Bauern durch materielle Anreize für die Sache der Arbeiterklasse zu gewinnen oder zumindest neutral zu halten. Die Schwierigkeit einer derartigen Politik bestand jedoch darin, daß fast alle Marxisten aus gesellschaftspolitischen Gründen und aus Rentabilitätsüberlegungen die Errichtung nichtprivater landwirtschaftlicher Großbetriebe als unabdingbare Voraussetzung für das Funktionieren einer sozialistischen Gesellschaftsordnung ansahen. Eine proletarische Revolution konnte gerade aus diesen Gründen keine Garantie für die Beibehaltung oder gar Wiederherstellung privatbäuerlicher Betriebe geben. — Friedrich Engels, der sich intensiver als Marx mit der Agrarfrage beschäftigte und die emotionale Bindung der Bauern an ihren Grund und Boden realistischer bewertete, warnte aus diesen Gründen davor, die Bauern durch die Forderung nach einer Vergesellschaftung von Grund und Boden zu Gegnern der Revolution werden zu lassen. Als Ausweg aus diesem Dilemma entwickelte Engels den schon von Marx erwogenen Gedanken, materielle Anreize für die Gewinnung der Bauern einzusetzen, weiter. Er ging davon aus, daß insbesondere die Kleinbauern für einen kollektiven Zusammenschluß gewonnen werden müßten und könnten, und schlug deshalb eine differenzierte Behandlung der Bauernschaft vor: lediglich der Großgrundbesitz sollte wegen seiner „kapitalistischen“ Produktionsweise enteignet werden; bei den selbst noch unmittelbar in der landwirtschaftlichen Produktion tätigen Groß- und Mittelbauern könne dagegen von einer Enteignung abgesehen werden, um diese im revolutionären Prozeß neutral zu halten; dagegen seien die Kleinbauern aufgrund ihrer schwierigen wirtschaftlichen Situation von vornherein für die Sache der Revolution zu gewinnen. Mit dem wirtschaftlichen Erstarken der kollektiv bewirtschafteten Betriebe nach erfolgter Revolution ergäbe sich zwangsläufig ein Niedergang der Groß- und Mittelbauern, dem diese auf Dauer nur durch den Anschluß an die Kollektivwirtschaften entgehen könnten. Lenin hat nach der russischen Oktoberrevolution die von Marx und Engels für die Revolution in einem Industriestaat entwickelten Agrarthesen weitergeführt und versucht, die im damaligen Agrarstaat Rußland bestehenden Verhältnisse zu berücksichtigen. Er unterschied — einschließlich der Landarbeiter — bis zu 6 Klassen/Schichten der ländlichen Bevölkerung, die ihren unterschiedlichen Interessen entsprechend in verschiedener Weise behandelt werden sollten. Großgrundbesitzer und Großbauern sollten enteignet und der politische und sozialökonomische Einfluß der Mittelbauern beseitigt werden, da diese sozialen Gruppen als Gegner der Revolution angesehen wurden. Kennzeichnend für die frühe sowjetische A. war, daß Lenin die enteigneten Betriebe mit ihrem Grund und Boden zwar verstaatlichte, die Flächen und das Inventar aber zunächst noch Landarbeitern, Heuerlingen und landarmen Bauern zur privatwirtschaftlichen Nutzung überließ. Erst zu einem späteren Zeitpunkt sollten die kleinbäuerlichen Betriebe auf genossenschaftlicher Basis organisiert und mit dem [S. 14]Aufbau großer Kollektivbetriebe begonnen werden. Von der fortschreitenden Mechanisierung wurde ferner die Angleichung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Landbevölkerung an die der Stadt erwartet. Versuche, sofort zum Aufbau von Kollektivwirtschaften überzugehen, wurden 1921 — wegen des im Gefolge des Bürgerkrieges eingetretenen wirtschaftlichen Chaos — vorläufig aufgegeben. Über die stufenweise Einrichtung von Kollektivwirtschaften veröffentlichte Lenin 1923 in der „Prawda“ mehrere Aufsätze, die gemeinsam mit anderen Veröffentlichungen aus den Jahren 1917–1922 als „Leninscher Genossenschaftsplan“ bekannt geworden sind. Dieser Genossenschaftsplan bzw. die „schöpferische Auslegung und Anwendung der theoretischen, praktischen und taktischen Hinweise Lenins zur Führung der Bauernschaft bei der sozialistischen Umgestaltung der Landwirtschaft und bei der Weiterentwicklung der sozialistischen Produktionsverhältnisse auf dem Lande“ ist in der Folgezeit zur Grundlage der A. aller sozialistischen Staaten geworden. (Der Leninsche Genossenschaftsplan, Kernstück der Bündnis- und Agrarpolitik der KPdSU. — Chrestomathie, Autorenkollektiv u. Ltg. von J. Müller, Markkleeberg 1978, S. 5.) II. Ziele und Instrumente der Agrarpolitik Die agrarpolitische Zielsetzung in der SBZ/DDR richtete sich seit 1945 vornehmlich auf eine möglichst weitgehende Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln sowie auf die Belieferung der Industrie mit landwirtschaftlichen Rohstoffen aus einheimischer Produktion (hoher Selbstversorgungsgrad). Der Nahrungsgüterimport sollte zunehmend auf Produkte, die aus klimatischen Gründen nicht in der DDR erzeugt werden konnten, sowie auf die Einfuhr von Zuchtmaterial beschränkt werden. Bereits 1945 wurde mit der Umgestaltung der Agrarverfassung auf der Grundlage der marxistisch-leninistischen Agrartheorie, d.h. mit einer Änderung der bestehenden Eigentumsordnung, der Besitz- und Betriebsgrößenstruktur sowie der Arbeitsverfassung begonnen. Langfristig strebte die SED die Entwicklung spezialisierter Großbetriebe auf der Grundlage kollektiven Eigentums und die Angleichung der ländlichen Arbeits- und Lebensbedingungen an die der Stadt an. Soweit in der Verfolgung der beiden genannten Hauptziele Konflikte auftraten, wurde dem Streben nach hohen Erzeugungsleistungen Vorrang gegeben, sofern dadurch keine Gefährdung der gesellschaftspolitischen Ziele eintrat. Andererseits nahm die SED jedoch auch Produktionseinbußen in Kauf, wenn Verzögerungen oder Einschränkungen bei der Durchsetzung ihrer gesellschaftspolitischen Vorstellungen drohten. Für die Erreichung der genannten Ziele wurde das traditionelle agrarpolitische Instrumentarium (Preisgestaltung, Steuern, Agrarkredite, Subventionen usw.; Agrarpreissystem; Agrarsteuern) um zahlreiche mehr oder weniger administrative Maßnahmen erweitert. Zu diesen zählten die entschädigungslose Enteignung von Betrieben und Betriebsmitteln, Auflagen für die Ausgestaltung der Betriebsorganisation, Vorschriften über die Verwendung der Erzeugnisse und der Betriebseinkommen sowie die Investitionsmittellenkung, die Auflösung, Umbildung und/oder Neueinrichtung von landwirtschaftlichen Dienstleistungsbetrieben und -organisationen. Um ihren organisatorischen Einfluß sicherzustellen, gründete die SED außer in den Gemeinden auch sehr bald in den Landwirtschaftsbetrieben eigene Parteigruppen. Diese waren und sind mit Kontrollrechten gegenüber den Betriebsleitungen ausgestattet (Grundorganisationen der SED). Daneben wurde und wird die SED in ihrer A. und Agrarpropaganda auch von den anderen Parteien und Massenorganisationen unterstützt. Gleichen Zielen dienen zahlreiche Schulungs- und Ausbildungseinrichtungen, die sowohl auf produktionstechnische als auch auf gesellschaftspolitische Ziele ausgerichtet sind (Bauernkongreß der DDR; Berufsausbildung, landwirtschaftliche; Genossenschaftsbauer; Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe [VdgB]). III. Entwicklungsetappen bei der Verfolgung der agrarpolitischen Ziele Der Aufbau sozialistischer Großbetriebe mit spezialisierter Produktionsrichtung in der Landwirtschaft der DDR folgte dem Vorbild der UdSSR und damit dem Leninschen „Genossenschaftsplan“. Ebenso wie in der UdSSR wurden die aus gesellschaftspolitischen Gründen zuvor künstlich geschaffenen und vielfach nicht existenzfähigen Kleinbetriebe zu kollektiven Großbetrieben zusammengefaßt, wobei nicht selten die wirtschaftlichen Zielkonflikte zwischen hoher Arbeits- und Flächenproduktion sowie zwischen hoher Nutzungsintensität und Betriebsgröße nur ungenügend berücksichtigt wurden. Auf dem Wege zur sozialistischen Agrarverfassung sind in der SBZ/DDR folgende Phasen zu unterscheiden, die sich allerdings teilweise überlappen bzw. fließend ineinander übergehen: A. Die Bodenreform 1945–1949; B. Die erste Zuspitzung des Klassenkampfes auf dem Lande 1949–1952/53; C. Die Kollektivierung 1952–1960; D. Konsolidierung und Konzentration durch Kooperation 1960–1968; E. Die Industrialisierung der Landwirtschaft 1968–1983. A. Die Bodenreform 1945--1949 Gestützt auf eine gemeinsame Erklärung der nach Kriegsende zugelassenen Parteien ergingen in den [S. 15]Ländern der SBZ zwischen dem 3. und 10. 9. 1945 gleichlautende „Verordnungen über die Bodenreform“, die kurz zuvor aus dem Russischen übersetzt worden waren und mit den Texten ähnlicher VO in anderen osteuropäischen Staaten zumindest in einzelnen Passagen wörtlich übereinstimmten. Als die Außenminister der 4 Besatzungsmächte den Plan einer Bodenreform für ganz Deutschland am 12. 4. 1947 billigten, war diese deshalb in der damaligen SBZ schon fast abgeschlossen. Die VO über die Bodenreform hatten vornehmlich zum Inhalt, daß sämtliche Betriebe mit mehr als 100 ha Betriebsfläche einschl. des gesamten Inventars und sämtliche Betriebe auch unter 100 ha, deren Eigentümer als aktive Vertreter der NSDAP bzw. als Kriegsschuldige oder Kriegsverbrecher eingestuft wurden, entschädigungslos zu enteignen waren. Der Großgrundbesitz hatte in den 5 Ländern der SBZ unterschiedliches Gewicht. Während in Thüringen und Sachsen nur 10 bzw. 13 v.H. der landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) von Betrieben mit mehr als 100 ha bewirtschaftet wurden, waren es in Sachsen-Anhalt 27 v.H., in Brandenburg 30 v.H. und in Mecklenburg 48 v.H. Die Durchführung der Bodenreform erfolgte — unter Anleitung der Länderverwaltungen — durch die Kreis- und Gemeindeverwaltungen. Auf sämtlichen Verwaltungsebenen wurden insgesamt rd. 10.000 Bodenreformkommissionen mit 52.292 Mitgliedern gebildet (Zusammensetzung: Parteilose 56,8 v.H.; KPD 23,9 v.H.; SPD 17,5 v.H.; LDP und CDU zusammen 1,8 v.H.). Das Grundeigentum der Kirchen wurde von der Bodenreform nicht betroffen. Die enteigneten Flächen wurden gemeinsam mit denen der landeseigenen Betriebe sowie anderer Körperschaften einem Bodenfonds zugeführt. Die in den enteigneten Betrieben vorhandenen Maschinen und Gerätschaften bildeten den Grundstock für die sehr bald geschaffenen Maschinen-Ausleih-Stationen (MAS), aus denen die Maschinen-Traktoren-Stationen (MTS) hervorgehen sollten. Von den in Volkseigentum überführten rd. 1,1 Mill. ha waren 0,61 Mill. ha forstwirtschaftliche und 0,498 Mill. ha landwirtschaftliche Nutzflächen; bei den an Private verteilten rd. 2,2 Mill. ha entfielen 0,433 Mill. ha auf Waldflächen und 1,757 Mill. ha auf LN. Auf den in Privatbesitz vergebenen Flächen entstanden rd. 210.000 Neubauernstellen. Rd. 122.000 bereits bestehende Betriebe (landarme Bauern, Pächter) erhielten zusätzliches Land (im Durchschnitt 2,8 ha). 460.000 Altbauern bekamen eine „Waldzulage“ und mehr als 183.000 Personen Gartenland. Mit der Bodenreform stieg die Zahl der Betriebe, die vor dem II. Weltkrieg auf dem Gebiet der heutigen DDR bei rd. 570.000 gelegen hatte, auf fast 800.000 an. Diese Zahlenangaben belegen, daß die Bodenreform vor allem die Zahl der wirtschaftlich schwachen, weil in der Regel unzureichend mit Maschinen, Inventar und Vieh ausgestatteten Betriebe unter 20 ha (d.h. die Gruppe der „werktätigen Bauern“) vermehrte. Es waren im wesentlichen Flüchtlinge und Umsiedler aus den Gebieten östlich von Oder und Neiße sowie ehemalige Landarbeiter, die Neubauernstellen erhielten. Im Unterschied zur Veränderung der Agrarstruktur in Rußland in der Folge der Oktoberrevolution war mit der Bodenreform in der SBZ keine generelle Verstaatlichung von Grund und Boden vorgenommen worden. Lediglich ein Drittel der enteigneten Flächen war den bestehenden Staatsgütern und landeseigenen Betrieben (die in „Volkseigentum“ überführt wurden) zugeschlagen worden. Der Bodenreform fielen jedoch die ökonomisch stärksten agrarischen Wirtschaftseinheiten zum Opfer, allerdings ohne daß zunächst die Masse der Bauern in ihrem Besitzstand angegriffen worden wäre. Es wurden sogar für diese Bauern Eigentumsgarantien ausgesprochen und noch in die DDR-Verfassung vom 7. 10. 1949 aufgenommen. Immer erneut leugneten in jenen Jahren die für die A. der SED Verantwortlichen die Absicht einer späteren Kollektivierung. Zur Sicherung der Nahrungsmittelversorgung wurde eine Ablieferungspflicht eingeführt und Ablieferungsnormen (je ha LN) festgesetzt. Die über die Ablieferungsnormen hinaus erzeugten Produkte durften auf hierfür eingerichteten „Bauernmärkten“ zu frei ausgehandelten (und deshalb höheren) Preisen verkauft werden. Bereits 1945 waren auf Anweisung der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) die Bäuerlichen Raiffeisengenossenschaften wieder zugelassen worden, die bis zur Bildung der Vereinigung Volkseigener Erfassungs- und Aufkaufbetriebe (VVEAB) im Jahre 1949 über die Bäuerlichen Handelsgenossenschaften (BHG) (Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe [VdgB]) den Aufkauf von Agrarerzeugnissen organisierten. Als Massenorganisation für die Bauern war zugleich mit der Bodenreform die VdgB gegründet worden, die u.a. die in den Maschinen-Ausleih-Stationen (MAS) zusammengefaßten Maschinen verwaltete. (Die MAS [S. 16]wurden nach 1949 zu selbständigen Betrieben mit Produktions-, Reparatur- und Lagereinrichtungen ausgebaut.) B. Die erste Zuspitzung des Klassenkampfes auf dem Lande 1949--1952/53 Die kurz nach Kriegsende ausgesprochene Eigentumsgarantie für die privatbäuerlichen Betriebe galt bereits 1949 — als sie ausdrücklich in die DDR-Verfassung aufgenommen wurde — faktisch nur noch für den Besitz der Klein- und Mittelbauern. Auch für diese Gruppe wurde sie spätestens mit der Kollektivierung bis zur Unkenntlichkeit eingeschränkt, als die privaten Eigentümer aller Betriebsgrößen den neu entstehenden Kollektivwirtschaften (Genossenschaften) das uneingeschränkte und dauernde Nutzungsrecht an den eingebrachten Produktionsmitteln und -flächen übertragen mußten. Der nach der Bodenreform eingeleitete „Klassenkampf auf dem Lande“ hatte zum Ziel, die mit der Bodenreform entstandene Mehrheit der „werktätigen Bauern“ als Bündnispartner für die A. der SED zu gewinnen und gleichzeitig die Großbauern (Betriebe über 50 ha, später über 20 ha) und im weiteren auch die Mittelbauern sozial zu isolieren und deren wirtschaftlichen Niedergang zu betreiben. Zur Förderung dieser Ziele wurde ein Unterstützungsprogramm für die Klein- und Neubauern ausgearbeitet, auf dessen Grundlage mit Hilfe von Staatszuschüssen (1,35 Mrd. Mark in den Jahren bis 1953) rd. 95.000 Wohngebäude, 104.000 Kleinställe und 39.000 Scheunen neu errichtet wurden, während gleichzeitig Bauern mit mehr als 20 ha LN vielfältigen restriktiven Maßnahmen ausgesetzt wurden. Das Ablieferungssystem wurde mit der Schaffung der VVEAB so gestaffelt, daß Betriebe mit mehr als 50 ha (später auch mit mehr als 20 ha) erheblich höhere Mengen je ha zu niedrigeren Erfassungspreisen abliefern mußten als Betriebe unter 10 ha LN. Damit hatten die meist vieharmen Großbetriebe kaum noch die Möglichkeit, Teile ihrer Produktion (die das Abgabesoll übersteigenden „Freien Spitzen“) zu den weit höheren Aufkaufpreisen zu liefern bzw. auf den Bauernmärkten zu verkaufen (Agrarpreissystem). Eine bedeutende Rolle im Kampf gegen die Groß- und Mittelbauern spielten die Maschinen-Ausleih-Stationen (MAS) (1952 in die Maschinen-Traktoren-Stationen [MTS] umbenannt), die ausdrücklich als „Stützpunkte der Arbeiterklasse auf dem Lande“ bezeichnet wurden. Die Tarife der MAS wurden 1949 so gestaffelt, daß mit zunehmender Betriebsgröße höhere Ausleihgebühren je ha entrichtet werden mußten. Gleichzeitig wurden darüber hinaus die Betriebsmittel-, Maschinen- und Ersatzteilversorgung für die größeren Betriebe eingeschränkt und erschwert. Die Ersatzteil- und Produktionsmittelbeschaffung auf dem „Schwarzmarkt“ gegen höhere als die amtlich festgesetzten Preise wurde ebenso wie die Nichterfüllung der Ablieferungspflichten als Wirtschaftsverbrechen bestraft. Die Inhaftierung von Groß- und Mittelbauern mußte deren Betriebe in große zusätzliche Schwierigkeiten bringen. Ferner wurden die traditionellen Selbsthilfeorganisationen der Bauern, die Raiffeisengenossenschaften bzw. Genossenschaftskassen, unter staatliche Kontrolle gestellt und 1950 als BHG der VdgB angeschlossen. Diese wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Diskriminierungen der Groß- und Mittelbauern führten schließlich dazu, daß bereits bis 1953 rd. 24.000 bäuerliche Betriebe mit rd. 700.000 ha LN (11 v.H. der LN der DDR) aufgegeben, verlassen oder beschlagnahmt wurden. C. Die Kollektivierung 1952--1960 Im Gegensatz zu zahlreichen früheren Beteuerungen beschloß die SED auf ihrer 2. Parteikonferenz im Juli 1952 die „freiwillige Vorbereitung des Sozialismus auf dem Lande“ durch Gründung Landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften (LPG). Um den Bauern den Zugang zur kollektiven Betriebsweise zu erleichtern, wurden drei Typen von LPG konzipiert, die sich durch einen unterschiedlichen Grad der Vergesellschaftung der Produktionsmittel voneinander unterschieden (Landwirtschaftliche Betriebsformen, III. A.). Trotz dieser Zugeständnisse bedeutete die Vorbereitung zur Gründung von LPG die Ausdehnung des „Klassenkampfes auf dem Lande“ auf alle privaten Landwirtschaftsbetriebe. An der Gründung der LPG war die alteingesessene bäuerliche Bevölkerung bis zum Jahre 1957 nur in geringem Umfang beteiligt. Mitglieder wurden vielmehr in diesen Jahren fast ausnahmslos Neubauern, Arbeiter und Inhaber wirtschaftsschwacher Betriebe, was zur Folge hatte, daß auch die Wirtschaftsleistung der LPG unbefriedigend blieb. Am Jahresende 1952 gab es 1906 LPG mit rd. 218.000 ha LN (3,3 v.H. der LN der DDR). Ihre Zahl wuchs bis 1955 auf 6.047 (19,7 v.H. der LN der DDR) und bis 1957 auf 6.691 (25,2 v.H. der LN der DDR). Die anhaltende Ablehnung der Bauernschaft gegenüber den LPG, wie sie in dieser relativ geringen zahlenmäßigen Zunahme zum Ausdruck kommt, wurde offiziell mit den negativen Einflüssen des „Klassenfeindes“ erklärt (Juni-Aufstand 1953 in der DDR, 1956 Unruhen in Polen und Ungarn usw.); dieser Widerstand führte aber auch zeitweise zu einer Mäßigung der Kollektivierungskampagnen der SED. Die LPG-Mitglieder setzten sich 1957 wie folgt zusammen: 28,5 v.H. Neubauern, 42,5 v.H. Landarbeiter, 11,3 v.H. Industriearbeiter, 5,1 v.H. Parteifunktionäre, Mitglieder der Landintelligenz u.a. Altbauern waren dagegen nur mit 12,6 v.H. [S. 17](10,3 v.H. Kleinbauern, 2,3 v.H. Bauern mit Wirtschaften von mehr als 20 ha LN) vertreten. Die von den LPG bewirtschafteten Flächen stammten zu 54 v.H. aus den 1953 gebildeten „Örtlichen Landwirtschaftsbetrieben“ (Landwirtschaftliche Betriebsformen, III. C.), die überwiegend den Boden von verlassenen bäuerlichen Betrieben bewirtschafteten. Die ausschließlich den MTS zur Verfügung gestellten neuen Maschinenkapazitäten wurden bereits 1955 zu 64 v.H., später zu 80–90 v.H. in den LPG eingesetzt. Demgegenüber hatten die privaten Bauernwirtschaften nicht nur die hohen Tarife für Arbeiten der MTS zu entrichten, sondern konnten auch selbst keine neuen Maschinen anschaffen. Darüber hinaus wurden die LPG trotz ihrer vergleichsweise beachtlichen Größe in ihren Ablieferungsnormen um 10–20 v.H. niedriger eingestuft als private Betriebe mit 5–10 ha LN. Ferner erhielten die LPG Sonderkredite, Wirtschaftsbeihilfen u.a. Der Aufbau der LPG war mit der Gründung von Grundorganisationen der SED verbunden, die in Zusammenarbeit mit den in den MTS bestehenden politischen und kulturellen Abteilungen der SED die „Umgestaltung des Dorfes auf sozialistischer Grundlage“ vorantreiben sollten. Nachdem in den Jahren 1958 und 1959 der wirtschaftliche und psychologische Druck gegen die verbliebenen privaten Betriebe (rd. 530.000 Betriebe mit rd. 66 v.H. der LN) mit nur mäßigem Ergebnis außerordentlich verstärkt worden war, ging die SED im Frühjahr 1960 unter Einsatz aller Mittel gegen die zu diesem Zeitpunkt noch vorhandenen rd. 450.000 Einzelbauern vor. Innerhalb von nur 3 Monaten wurden fast 2,5 Mill. ha (ca. 39 v.H. der LN) kollektiviert — fast ebensoviel wie in den 7½ Jahren zuvor. D. Konsolidierung und Konzentration durch Kooperation 1960--1968 In den folgenden Jahren ging es der SED zunächst darum, die während der Kollektivierungskampagne des Jahres 1960 vielfach überhastet gebildeten LPG, die mehr einer Agglomeration von Einzelwirtschaften denn einem organisierten Großbetrieb entsprachen, mit einer funktionsfähigen inneren Organisation zu versehen, die Produktionseinbrüche der Jahre 1961/62 wettzumachen und diese neuen Genossenschaften in gefestigte LPG des Typs III zu überführen. Der — insbesondere 1960 — überwiegend unfreiwillige Eintritt der Bauern in die LPG hatte nämlich zur Folge gehabt, daß fast ausschließlich LPG des Typs I gebildet worden waren. Damit befanden sich jedoch auch nach der Vollkollektivierung noch wesentliche Teile der Nutzflächen (Grünland, Wald) und des Besatzkapitals (Gebäude, Maschinen, Vieh) in privat-bäuerlicher Nutzung. Die Kooperation in der Landwirtschaft erwies sich als ein geeignetes Mittel zur Transformation dieser gesellschaftspolitisch nicht erwünschten Formen der LPG I und II in solche des Typs III sowie zur Vergrößerung der bestehenden Betriebe. Insbesondere die zunächst im Vordergrund stehende horizontale Kooperation führte in der Regel zu einem Zusammenschluß der kooperierenden LPG, wobei gleichzeitig die LPG der Typen I und II in LPG des Typs III überführt wurden. Später erstreckte sich die Kooperation auch auf Investitionen von LPG zur Errichtung gemeinsamer Nebenbetriebe (Meliorationen; Bauwesen). In den Jahren 1965–1970 wurden im Zuge der horizontalen Kooperation die Betriebe angehalten, Kooperationsgemeinschaften (KOG) zu bilden. Mit dem Übergang zur Industrialisierung wurden diese KOG dann jedoch wieder aufgelöst. Dagegen wurde die gleichfalls begonnene vertikale Integration der Betriebe in Kooperationsverbände (KOV) weitergeführt. Um die Richtigkeit ihrer Kollektivierungspolitik unter Beweis zu stellen, schuf die Parteiführung für die LPG günstige Rahmenbedingungen bei der Produktionsmittelversorgung, der Subventions-, Preis- und Steuerpolitik, der Entwicklung von Forschung, Lehre und Ausbildung sowie in Form zahlreicher weiterer leistungsfördernder, z. T. auch vertrauensbildender Maßnahmen. — Die MTS wurden aufgelöst und der Maschinenpark den LPG vorerst leihweise, dann später zu verbilligten Preisen übergeben, wobei die LPG der Typen I und II in der Preisgestaltung und in den Finanzierungsmöglichkeiten gegenüber den LPG des Typs III benachteiligt wurden. Das Recht der LPG, ihren Maschinenbedarf eigenverantwortlich zu planen, zu bestellen und zu erwerben, wurde jedoch bald wieder eingeschränkt. Zur Finanzierung der Investitionen und des steigenden Produktionsmitteleinsatzes wurden die Erzeugerpreise im Rahmen des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) mehrfach verändert und bis zum Ende der 60er Jahre weitgehend vereinheitlicht (Agrarpreissystem). Die auf diese Weise ermöglichten Mehreinnahmen der Betriebe konnten jedoch nur teilweise an die LPG-Mitglieder weitergegeben werden. Zur Vermeidung zu hoher persönlicher Einkommen wurden diese Auszahlungen nämlich davon abhängig gemacht, daß die Betriebe angemessene Rücklagen zur Investitionsfinanzierung bildeten, deren Höhe vor Beginn des Wirtschaftsjahres mit den Kreislandwirtschaftsräten vereinbart werden mußte. Das Jahr 1969 brachte die Einführung eines für jeden Betrieb gesondert zu ermittelnden „Rückführungsbetrages“, der 1971 zur „ökonomisch begründeten Abgabe“ weiterentwickelt wurde (Agrarsteuern). Für ganzjährig mitarbeitende LPG-Mitglieder war bereits 1962 ein staatlich garantiertes Mindesteinkommen von 3.120 [S. 18]Mark/Jahr festgelegt worden. Zugleich wurde die Höhe der jährlichen Einkommen nach oben begrenzt: für die 8.000 Mark (später 7.500 Mark) übersteigenden Einkommen war von den LPG eine progressiv gestaffelte Konsumtionsabgabe zu zahlen. Diese Preis- und Steuerpolitik ermöglichte es, in den Betrieben steigende Beträge zur Finanzierung der Investitionen zu akkumulieren. Die im NÖS angestrebte Leitung und Planung durch sog. „ökonomische Hebel“ erforderte einschneidende Reorganisationsmaßnahmen in der Wirtschaftsverwaltung (Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft [MfLFN]; Rat für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft [RLN]), die mit ihrem aus der Zeit der Kollektivierung stammenden Aufbau und ihrer Arbeitsweise den neuen Anforderungen der Wirtschaftsreformen nicht mehr entsprachen. Durch die Einbeziehung und Beteiligung der Betriebsleiter und sonstiger Angehöriger der landwirtschaftlichen Bevölkerung auf allen Ebenen der staatlichen Leitung ergab sich eine sinnvolle Zusammenarbeit von Wissenschaft, Praxis und Politik, die gemeinsam mit der flexiblen Anwendung der ökonomischen Hebel und der verbesserten Produktionsmittelversorgung zur bisher erfolgreichsten Entwicklungsphase der Landwirtschaft der DDR beitrug. Die neue Leitungsorganisation bewirkte einerseits, daß die konkreten Verhältnisse auf dem Lande und die wissenschaftlichen Ergebnisse der Agrarforschung in den Beschlüssen der staatlichen Leitung berücksichtigt wurden. Andererseits war es den in den neu geschaffenen Räten mitwirkenden Vertretern der Landwirtschaftsbetriebe möglich, sich mit den von der Partei- und Staatsführung gefaßten Beschlüssen stärker zu identifizieren. Diese Identifikation mußte jedoch zwangsläufig zu einem Hemmnis werden, sobald die neu entstandenen Betriebsformen im Zuge der Spezialisierung erneut umgestaltet wurden. E. Die Industrialisierung der Landwirtschaft 1968--1983 1. Ziele. 1964 waren auf dem VIII. Bauernkongreß und der 12. Landwirtschaftsausstellung der DDR (Landwirtschafts- und Gartenbauausstellung der DDR (LuG; agra)) erste Beispiele einer industriemäßigen Agrarproduktion vorgestellt worden, ohne daß diese jedoch zunächst weiter verfolgt worden wären. Erst auf dem X. und XI. Bauernkongreß (1968 bzw. 1972) sowie dem VII. und VIII. Parteitag der SED (1967 bzw. 1971) wurde der Übergang zu industriemäßigen Produktionsmethoden in der Landwirtschaft zum agrarpolitischen Hauptziel der SED erklärt. Die industriemäßige Agrarproduktion sollte der letzte Schritt des von den Klassikern des Marxismus-Leninismus vorgezeichneten gesetzmäßigen Entwicklungsweges der Landwirtschaft sein. Die industrielle Großproduktion sollte auch in der Landwirtschaft gewährleisten, daß durch sie Handarbeit zunehmend durch Maschinenarbeit ersetzt wird, große einheitliche Partien landwirtschaftlicher Produkte erzeugt, neueste Erkenntnisse der Gesellschafts-, Wirtschafts- und Naturwissenschaften angewendet und die wesentlichen Unterschiede in den Arbeits- und Lebensbedingungen zwischen Stadt- und Landbevölkerung endgültig beseitigt werden. Als auslösende und zugleich vorantreibende Faktoren dieser Entwicklung galten der wissenschaftlich-technische Fortschritt — bzw. allgemeiner — der erreichte Stand der Produktivkräfte. Deren Zusammenwirken erfordere „gesetzmäßig“ die weitere Konzentration von Nutzflächen und Besatzkapital sowie die Spezialisierung der Betriebe auf bestimmte Produkte, um die in der Industrie nachgewiesenen Vorteile der Serien- bzw. Massenproduktion auch in der Landwirtschaft wirksam werden zu lassen. Im Zuge der daraus resultierenden Intensivierung, d.h. des Einsatzes ertragssteigernder Mittel und Maßnahmen (Düngung, Pflanzenschutz, Veterinärpharmaka, Züchtung, Mechanisierung, Meliorationen usw.), sollte auch die Abhängigkeit der Landwirtschaft von negativen Witterungseinflüssen eingeschränkt und die Nahrungsgütererzeugung in einen wissenschaftlichen Prozeß überführt werden, der die Naturgewalten in seinen Dienst zu stellen weiß. Zu diesem Zweck wurde u.a. damit begonnen, eine Vielzahl landwirtschaftlicher Trocknungs- und Pelletieranlagen aufzubauen, die Be- und Entwässerungsnetze auszubauen sowie die Beregnungsflächen auszudehnen (Meliorationen). 2. Maßnahmen. Die nach 1965 gebildeten bzw. im Entstehen begriffenen KOG wurden aufgelöst und die ihnen angehörenden Betriebe dazu aufgefordert, andere Formen der Kooperation in der Landwirtschaft einzugehen. Zunächst wurden sie dazu angehalten, ihre gesamte pflanzliche Erzeugung in Kooperativen Abteilungen Pflanzenproduktion (KAP), aus denen später selbständige Betriebe (LPG und VEG Pflanzenproduktion) hervorgingen, gemeinsam zu erledigen (Landwirtschaftliche Betriebsformen, IV. B.). Parallel dazu entstanden als Kooperative Einrichtungen (KOE) weitere spezialisierte „Dienstleistungsbetriebe“, die für jeweils mehrere Betriebe bestimmte Arbeiten, wie Düngung und Pflanzenschutz, technische Trocknung und Strohpelletierung übernahmen. Die aus den MTS hervorgegangenen Kreisbetriebe für Landtechnik (KfL) wurden zu zentralen Reparatur- und Pflegestützpunkten ausgebaut. Die ursprünglichen LPG und VEG, die dadurch fast alle Funktionen eines landwirtschaftlichen Betriebes mit Ausnahme der tierischen Erzeugung verloren hatten, wurden in LPG bzw. VEG Tierproduktion (LPG [T] bzw. VEG [T]) umbenannt. [S. 19]Überdies galt in der tierischen Erzeugung der Neubau hochtechnischer, z. T. automatisierter Großanlagen als nahezu einzige Möglichkeit, um auch in diesem Produktionsbereich zur „industrialisierten Produktion“ überzugehen. Aufgrund der damit verbundenen hohen Investitionen für Gebäude und Infrastruktur (Strom, Wasser, Wegenetz) war dieses Ziel nur in Form volkseigener Betriebe oder als gemeinsames Investitionsvorhaben mehrerer LPG als „Kooperative Einrichtung“ zu erreichen. Ein durchaus erwünschter Nebeneffekt war, daß mit dieser Weiterentwicklung des genossenschaftlichen Eigentums dessen Annäherung an die Form des Volkseigentums gefördert wurde. Die Ende der 60er Jahre angestrebten Stallkapazitäten wurden 1974 nochmals erhöht und im Ergebnis für die einzelnen Tierarten folgende Richtgrößen für den Neubau von Stallanlagen vorgegeben: Daneben entstanden aber auch Anlagen mit weit höheren Tierkonzentrationen als Volkseigene Kombinate für industrielle Mast (KIM), die — anders als die industriemäßigen Anlagen — in einem geschlossenen Produktionszyklus wirtschaften. Diese KIM sind in der VVB Industrielle Tierproduktion (ab 1. 1. 1984 VE Kombinat Industrielle Tierproduktion) zusammengeschlossen. Mit der Begründung, die industriemäßige Produktion erfordere den Einsatz von Maschinenkomplexen (Landtechnik), erfolgte mit dem Übergang zu den KAP — nach Bodenreform und Kollektivierung — eine dritte Neuordnung der Flur- und Schlageinteilung, um die leistungsfähigen Maschinensysteme auf möglichst großen Schlägen undifferenziert einsetzen zu können. Durch verstärkte Melioration, die Rodung von Hecken und Feldgehölzen sowie die Begradigung von Schlägen sollte insgesamt die „technologische Eignung der Böden“ verbessert werden. Züchtung und Forschung wurden darauf orientiert, für die industriemäßige Produktion geeignete Pflanzensorten und Tierrassen bereitzustellen. 3. Ergebnisse. Diese Zielsetzungen und die zu ihrer Erreichung ergriffenen Maßnahmen stimmten weitgehend mit den von den Klassikern des Marxismus-Leninismus entwickelten theoretisch-ideologischen Vorstellungen überein. Ihre Verwirklichung hat aber gleichzeitig eine Fülle neuer Probleme mit sich gebracht, die zu ihrer Lösung erneut besonderer agrarpolitischer Maßnahmen bedurft hätten. Diese mit der Industrialisierungskonzeption verbundenen Probleme und Schwierigkeiten fanden in jener Zeit jedoch kaum die notwendige Beachtung. Insbesondere wurde zuwenig in Rechnung gestellt, daß die Agrarproduktion ein biologischer und deswegen nur in engen Grenzen manipulierbarer Prozeß ist und die Pflanzenproduktion saisonabhängig verläuft (Arbeitsausgleich). Außerdem läßt sich die jeweils zu bewirtschaftende Fläche in ihrer räumlichen Ausdehnung nicht konzentrieren, d.h. entsprechend der zunehmenden Größe der zu bewirtschaftenden Schläge stiegen die innerbetrieblichen Transportentfernungen zur Beförderung von Personen und Gütern. Selbst bei den weitgehend flächenunabhängigen Zweigen der Landwirtschaft (vor allem bei der Tierproduktion, z.B. Schweinemast und Geflügelhaltung) führte ein höherer Transportaufwand zu Kostensteigerungen. Weiter mußte eine derart konzentrierte Tierhaltung zu zusätzlichen infrastrukturellen Aufwendungen führen und darüber hinaus erhebliche veterinärhygienische, seuchenprophylaktische und ökologische Probleme mit sich bringen. Die sich daraus ergebenden Folgekosten (zusammen mit den größeren Transportaufwendungen) übertreffen bis heute vielfach die bei der technischen Ausstattung von Großanlagen realisierbaren Kostensenkungen. Um dennoch den Nachweis einer ökonomischen Überlegenheit der aus vorwiegend gesellschaftspolitischen Gründen (z.B. Annäherung der Genossenschaftsbauern an die Lebensweise der Arbeiterklasse, Abbau der Unterschiede zwischen Stadt und Land) begonnenen Industrialisierung zu erbringen, wurden jene Betriebe und Anlagen, die den agrarpolitischen Vorstellungen der SED von einer „industriell produzierenden Landwirtschaft“ am nächsten kamen, bevorzugt mit günstigen Krediten und Zuschüssen bedacht, mit neuen Maschinen und Saatgutsorten bzw. Konzentratfuttermitteln sowie besonders leistungsfähigen Zuchttieren beliefert. Außerdem wurden den industriemäßig arbeitenden Tierproduktionsanlagen höhere Erzeugnispreise zugestanden (Agrarpreissystem). Auf diese Weise gelang es in den ersten Jahren tatsächlich, in diesen Betrieben höhere Erträge und Rentabilitäten nachzuweisen, zumal weiterhin die verbesserten Ergebnisse aus den betriebsgrößenunabhängig wirkenden Intensivierungsfaktoren (Dünger, Pflanzenschutz, Züchtung) ebenfalls als Folge der Konzentration gewertet wurden. In dem Maße, in dem diese allgemeinen Intensivierungsfaktoren jedoch in allen Betrieben unabhängig von deren Größe wirksam werden konnten, wurden die Nachteile der forcierten Industrialisierung deutlich, ohne daß diese Erfahrungen jedoch zunächst die Konzentrationsbemühungen geschwächt hätten. Die Spezialisierung der Pflanzenproduktionsbetriebe (LPG [P] und VEG [P]) auf bestimmte Hauptkulturen und deren Trennung von den Betrieben der [S. 20]Tierproduktion führte ferner zu Arbeitsspitzen im Jahresablauf, die nur durch den Einsatz einer wachsenden Zahl „freiwilliger Helfer“ aus anderen Bevölkerungsgruppen (NVA, Schüler, Studenten, Hausfrauen) bewältigt werden konnten und können, während außerhalb der Saison und in den Wintermonaten eine Tendenz zur Unterbeschäftigung besteht, derentwegen ein Teil der in den Landwirtschaftsbetrieben Tätigen in andere Volkswirtschaftsbereiche delegiert werden muß (Forst, Straßenwinterdienst, Industriebetriebe). Zudem sind der Spezialisierung in der Pflanzenproduktion aus phytosanitären Gründen (Fruchtfolge) Grenzen gesetzt, sollen nicht Ertragsdepressionen entstehen. Schließlich erforderte die „Überwindung der unmittelbaren technologischen, organisatorischen und ökonomischen Verflechtung“ von Pflanzen- und Tierproduktion in einem Betrieb die Errichtung zusätzlicher Leitungsebenen sowohl innerhalb als insbesondere zwischen den spezialisierten Betrieben. Diese überbetrieblichen Koordinationsaufgaben werden von sog. Kooperationsräten wahrgenommen, die u.a. Art, Umfang und Zeitpunkt von Lieferungen bzw. Leistungen vereinbaren und Abrechnungsmodalitäten festlegen. IV. Neue Akzente in der Gegenwart Die Preissteigerungen für Energie, Getreide und Rohstoffe auf den Weltmärkten und innerhalb des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) führten dazu, daß die geschilderten Nachteile der Industrialisierung der Landwirtschaft (Vervielfachung der Transportentfernungen und -entgelte, überhöhte Produktionskosten, stagnierende Erträge) auch von der SED nicht mehr geleugnet werden konnten. Eine Flucht in noch größere organisatorische Einheiten, wie sie die 1976 vorgestellten Agrar-Industrie-Vereinigungen (AIV) darstellten (sie sollten 30.000–40.000 ha LN zusammenfassen), bot jedenfalls keine überzeugende Problemlösung. Der Beginn einer Kurskorrektur in der A. der SED ist in der 1978 ergangenen Aufforderung zu sehen, der Modernisierung bereits bestehender Stallanlagen wieder mehr Aufmerksamkeit zu schenken. In der Folge wurden die übertriebenen Spezialisierungs- und Konzentrationsbestrebungen der frühen 70er Jahre Zug um Zug zurückgenommen. Die auf dem X. Parteitag der SED (1981), der 3. ZK-Tagung der SED (1981) und dem XII. Bauernkongreß (1982) erhobenen Forderungen nach einer verbesserten territorialen Organisation der Betriebe, nach der Verkleinerung der Schläge und nach einem besseren Zusammenwirken der Tier- und Pflanzenproduktionsbetriebe im „einheitlichen Reproduktionsprozeß“ sowie der Baustopp für die Errichtung neuer industriemäßiger Anlagen und die generelle Verminderung der bei Neubauten anzustrebenden Stallkapazitäten auf etwa 30 v.H. der noch 1974 vorgeschlagenen Größen, belegen die Bemühungen der SED, zumindest die extremen Auswüchse der Konzentration und Spezialisierung der 70er Jahre zu korrigieren. Die gesellschaftspolitischen Zielsetzungen der A. der SED sind indes im Unterschied zu den verfehlten ökonomischen Zielen annähernd erreicht worden. Die auf eine Annäherung der Genossenschaftsbauern an die Arbeiterklasse ausgerichtete A. hat die in den 60er Jahren bestehenden Einkommensunterschiede zwischen Genossenschaftsmitgliedern und Arbeitern weitgehend aufgehoben (Einkommen). Die in den 70er Jahren vorhandenen Bestrebungen zur Einführung einheitlicher Lohnformen in der Landwirtschaft, d.h. die Entlohnung auch der Genossenschaftsbauern nach den im Rahmenkollektivvertrag (RKV) für Landarbeiter geltenden Regelungen, wurden Anfang der 80er Jahre jedoch nicht weiter verfolgt (Arbeitseinheit). Die mit steigenden Zuschüssen aus dem Staatshaushalt zur Sozialversicherung für Genossenschaftsbauern (1971 = 401 Mill. Mark; 1978 = 909 Mill. Mark) erreichte soziale Absicherung ist in Art und Umfang der von Landarbeitern in jeder Hinsicht vergleichbar. Ebenso wurde den Genossenschaftsbauern das für Arbeiter gesetzlich festgelegte Mindesteinkommen garantiert. Nur noch in den Entlohnungsformen und den gewerkschaftlichen Vertretungen im Betrieb (Betriebsgewerkschaftsorganisation [BGO]) bestehen weiterhin Unterschiede, nachdem mit den 1977 beschlossenen Musterstatuten für die LPG der Pflanzen- und Tierproduktion auch den Arbeitern und Angestellten das volle Stimmrecht in den Gremien der LPG zugestanden worden war und ihnen ebenfalls die vorher nur den Genossenschaftsbauern zugestandene Führung einer persönlichen ➝Hauswirtschaft ermöglicht wurde. Die seit dem X. Parteitag der SED in den Ausführungen maßgeblicher Politiker festzustellende Tendenz zur besonderen Betonung des „einheitlichen Reproduktionsprozesses“ von Tier- und Pflanzenproduktion und der besonderen Bedeutung der Kooperationsräte haben auf der 7. ZK-Tagung (1983) eine weitere Verstärkung erfahren, nachdem bereits das 1982 neugefaßte Gesetz über die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG-Gesetz) die Kooperation ausführlich behandelt hatte. Diese Äußerungen könnten den Versuch andeuten, unter Beibehaltung der juristischen Selbständigkeit der einzelnen Betriebe die in ihren ökonomischen Auswirkungen verhängnisvolle Spezialisierung der 70er Jahre auf einer höheren Ebene der Leitungs- und Planungshierarchie durch die Bildung ökonomisch (nicht flächenhaft) größerer Einheiten dadurch wieder aufzuheben, daß künftig ein „territorial organisierter“ Pflanzenproduktionsbetrieb gemeinsam mit den von ihm mit Futter versorgten 3–4 [S. 21]Tierproduktionsbetrieben als „Kooperation“ einem als eine Art Unternehmensleitung fungierenden Kooperationsrat untersteht. Landwirtschaft. Karl Hohmann Literaturangaben Zur Agrar- und Bündnispolitik der SED bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. Autorenkoll. u. Ltg. v. D. Sachse. Berlin (Ost): Dietz 1977. Arbeiter und Bauern im Bündnis. Autorenkoll. u. Ltg. v. D. Sachse. Berlin (Ost): Dietz 1981. Hoell, G.: Die Agrarverhältnisse im Sozialismus. Berlin (Ost): Dietz 1980. (Lehrhefte: Politische Ökonomie des Sozialismus.) Intensivierung der landwirtschaftlichen Produktion. Grundprobleme der weiteren Intensivierung der landwirtschaftl. Produktion u. d. schrittweisen Übergangs zu industriemäßigen Produktionsmethoden. Berlin (Ost): Akademie-Verl. 1979. (Abhandlungen der Akademie der Wissenschaften der DDR. W 2.) Agrar-industrielle Kooperation in der Tierproduktion. Autorenkoll. u. Ltg. v. C. Howitz u. J. Ilgner. Berlin (Ost): Deutscher Landwirtschaftsverl. 1981. Staatliche Leitung der Landwirtschaft in der DDR und der UdSSR. Autorenkoll. aus der DDR u. der UdSSR u. Ltg. v. R. Arlt. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1980. Lemcke, W.: Sozialistisches Eigentum in der Landwirtschaft der DDR. Berlin (Ost): 1980. (Thematische Information und Dokumentation. 16.) Lexikon — Recht der Landwirtschaft der DDR. Autorenkoll. u. Ltg. v. R. Arlt. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1975. Industriemäßige Produktionsmethoden in der sozialistischen Landwirtschaft der DDR. Entwicklung und gesellschaftliche Organisation der Arbeitsteilung. Autorenkoll. u. Ltg. v. K. Groschhoff u. R. Heinrich. Berlin (Ost): Dietz 1976. <LI>Industriemäßige Tierproduktion-Grundlagen. Lehrbuch. Autorenkoll. u. Ltg. v. K. Pilz. Berlin (Ost): Deutscher Landwirtschaftsverl. 1978. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 13–21 Agrar-Industrie-Vereinigung (AIV) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Agrarpreissystem

Agrarpolitik (1985) Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Theoretische Grundlagen Mit der Errichtung eines auf den Prinzipien des Marxismus-Leninismus beruhenden Wirtschaftssystems wurde nach 1945 in der SBZ/DDR auch die marxistisch-leninistische Agrartheorie in ihrer sowjetischen Ausformung für die praktische A. der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) verbindlich. Karl Marx war in der Begründung seiner Agrartheorie davon ausgegangen, daß in der…

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Grenztruppen der DDR (1985)

Siehe auch: Grenzpolizei: 1956 1969 1975 1979 Grenzpolizei, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Grenztruppen der DDR (Deutsche Grenzpolizei): 1979 Am 28. 11. 1946 durch die Sowjetische Militäradministration aufgestellte Truppen, die seit 1948 kaserniert und militärisch ausgebildet wurden. Bis zum 15. 5. 1952 unterstand die Deutsche Grenzpolizei (DG.) aus Tarnungsgründen der Deutschen Volkspolizei (DVP) und somit dem Ministerium des Innern (MdI), dann bis zum 27. 6. 1953 dem Ministerium für Staatssicherheit. Nach anschließender Unterstellung unter das MdI ging die DG. im Mai [S. 576]1955 erneut an das Staatssekretariat für Staatssicherheit über, das im November 1955 wieder in ein Ministerium umgewandelt wurde. Als Folge der im „Vertrag über die Beziehungen zwischen der DDR und der UdSSR“ vom 20. 9. 1955 bekräftigten Souveränität der DDR übergab die sowjetische Hohe Kommission am 1. 12. 1955 der DG. die Sicherung und Kontrolle der Grenzen zur Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West). Nachdem im November 1957 das Amt für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs die Kontrollfunktionen an den Kontrollpassierpunkten übernahm, widmete sich die DG. nur noch der militärischen Sicherung. Am 1. 3. 1957 erfolgte erneut eine Unterstellung unter das MdI. Im Frühjahr 1958 erhielt die DG. auch schwere Waffen (Sturmgeschütze und Schützenpanzerwagen). Seit Juni 1958 wurden zur Unterstützung der DG. „Freiwillige Helfer der DG.“ herangezogen (Grenztruppenhelfer). Durch Befehl des Vors. des Nationalen Verteidigungsrates der DDR (NVR) wurde die DG. in Stärke von 50.000 Mann am 15. 9. 1961 als NVA-Kommando Grenze in die Nationale Volksarmee (NVA) eingegliedert. Gleichzeitig wurden Formationen der damaligen Bereitschaftspolizei (VP-Bereitschaften), die in Berlin (Ost) und an der Grenze zur Bundesrepublik Deutschland eingesetzt waren, in das NVA-Kommando Grenze einbezogen. Im Juli 1962 wurde darüber hinaus die „Grenzbrigade Küste“ (vor allem zum Schutz der Ostseeküste) aufgestellt. Um die Jahreswende 1973/74 wurden die Einheiten des NVA-Kommandos Grenze (ca. 46.000 Mann) eigenständig organisiert und in G. umbenannt; sie unterstehen jedoch weiterhin dem Ministerium für Nationale Verteidigung. Als Grund für die Ausgliederung aus der NVA könnte vermutet werden, daß die G. dadurch nicht zum Verhandlungsgegenstand der Wiener Verhandlungen über die gegenseitige Reduzierung der Streitkräfte und Rüstungen in Mitteleuropa (Abrüstung) gemacht werden sollten. Nach der von 1961 bis 1971 bestehenden Gliederung der G. in Grenzbrigaden wurden sie in die Grenzkommandoabschnitte Nord (Stabsitz Calbe), Mitte (Stabsitz Berlin), Süd (Stabsitz Erfurt) und die der Volksmarine unterstehende Grenzbrigade Küste unterteilt. Den Grenzkommandos unterstehen jeweils 6 Grenzregimenter. Ein Grenzregiment gliedert sich in 3 Bataillone zu je 4 Kompanien, wobei die Kompanien an der Grenze zur Bundesrepublik Deutschland 3 Züge, die Kompanien in Berlin (Ost) 4 Züge haben sollen. Der Zug hat 3 Gruppen zu je 10 Mann. An den Grenzen zu Polen und zur Tschechoslowakei ist je ein Grenzregiment stationiert. Das am 1. 5. 1982 in Kraft getretene Gesetz über die Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I, S. 197 ff.) übernahm im Hinblick auf die Befugnisse der G. im wesentlichen die Bestimmungen der bis dahin gültigen Grenzordnung von 1972. § 27 des Gesetzes regelt die Anwendung von Schußwaffen (Grenze, Innerdeutsche; Schießbefehl). In den G. wird wie in der Nationalen Volksarmee Wehrdienst geleistet, für den das Wehrdienstgesetz vom 25. 3. 1982 (GBl. I, S. 221 ff.) gilt. Nachdem ursprünglich das Freiwilligenprinzip bestand, ging man später zu der gegenwärtig vorherrschenden Auswahl besonders überprüfter Wehrpflichtiger über. Die AO des Nationalen Verteidigungsrates der DDR über den Verlauf des Wehrdienstes in den G. der DDR — Dienstlaufbahnordnung — GT vom 25. 3. 1982 (GBl. I, S. 241) bestimmt, daß für die Angehörigen der G. die Dienstlaufbahnordnung der NVA vom 25. 3. 1982 (GBl. I, S. 237 ff.) entsprechend gilt. Chef der G. und gleichzeitig Stellvertreter des Ministers für Nationale Verteidigung ist Generalleutnant Klaus-Dieter Baumgarten (SED), dessen Kommandostab sich in Pätz bei Königs Wusterhausen befindet. Die Ausbildung der Offiziere erfolgt an der Offiziersschule „Rosa Luxemburg“ in Plauen. Die G., in der Vergangenheit vom Minister für Nationale Verteidigung, Armeegeneral Heinz Hoffmann, mehrfach als „Garde der NVA“ bezeichnet, können als eine Art militärische Elite betrachtet werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 575–576 Grenzkommission A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Grenztruppenhelfer

Siehe auch: Grenzpolizei: 1956 1969 1975 1979 Grenzpolizei, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Grenztruppen der DDR (Deutsche Grenzpolizei): 1979 Am 28. 11. 1946 durch die Sowjetische Militäradministration aufgestellte Truppen, die seit 1948 kaserniert und militärisch ausgebildet wurden. Bis zum 15. 5. 1952 unterstand die Deutsche Grenzpolizei (DG.) aus Tarnungsgründen der Deutschen Volkspolizei (DVP) und somit dem Ministerium des Innern (MdI), dann bis zum 27. 6.…

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Wissenschaftlicher Rat für die wirtschaftswissenschaftliche Forschung bei der AdW (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1972 bei der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) gegründetes Lenkungs- und Konsultationsgremium für wirtschaftswissenschaftliche Forschung. Die Aufgabe des Rates besteht darin, die Arbeit der Wissenschaftler zentral zu koordinieren und auf solche thematischen Schwerpunkte zu lenken, die eng mit der Wirtschaftspolitik der Partei- und Staatsführung verknüpft sind. In diesem Zusammenhang hat der Rat ferner dafür zu sorgen, daß wichtigere Resultate der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung kritisch erörtert werden, besonders hinsichtlich ihrer praktischen Wirksamkeit. Der Rat organisiert zu diesen Zwecken Konferenzen — bis zum Frühjahr 1982 insgesamt 35 Tagungen — und fördert die fachspezifische Diskussion im Rahmen der gesetzten Themenschwerpunkte. Der von der Parteiführung erhoffte „Meinungsstreit“ ist aufgrund der relativ geringen Kritikbereitschaft und -fähigkeit der Wissenschaftler und Wirtschaftspraktiker nach wie vor selten. Zur Erfüllung seiner Aufgaben sind dem Rat inzwischen 10 Hauptgebietsräte zugeordnet worden, die ihren Sitz entweder bei den wissenschaftlichen Leitinstituten der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED), bei Ministerien und Ämtern oder der AdW haben: es sind dies die Wissenschaftlichen Räte für politische Ökonomie des Sozialismus, für Fragen der Leitung in der Wirtschaft, für Fragen der Vervollkommnung der Planung und der Wirtschaftlichen Rechnungsführung, für Fragen der sozialistischen ökonomischen Integration, für Fragen der Ökonomie und der Organisation der Arbeit (Wissenschaftliche ➝Arbeitsorganisation [WAO]), für Fragen der sozialistischen Betriebswirtschaft (Sozialistische Betriebswirtschaftslehre), für ökonomische Fragen des wissenschaftlich-technischen Fortschritts (Wissenschaftlich-technische Revolution [WTR]), für Sozialpolitik und Demographie (Bevölkerung), für gesellschaftliche und ökonomische Fragen des volkswirtschaftlichen Agrar-Industrie-Komplexes (AIK), für Fragen der Standortverteilung der Produktivkräfte. Ihre Vorsitzenden sind in der Regel zugleich Mitglied des allgemeinen Rates, über die Hälfte der Ratsmitglieder sind Wissenschaftler, die anderen Mitglieder kommen aus dem Partei- sowie dem Staats- und Wirtschaftsapparat. Vorsitzender des Rates ist seit seiner Gründung 1972 Prof. Dr. Helmut Koziolek (Direktor des Zentralinstituts für sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED [ZSW]). Forschung; Wirtschaftswissenschaften. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1524 Wissenschaftliche Räte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wissenschaftlich-technische Revolution (WTR)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1972 bei der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) gegründetes Lenkungs- und Konsultationsgremium für wirtschaftswissenschaftliche Forschung. Die Aufgabe des Rates besteht darin, die Arbeit der Wissenschaftler zentral zu koordinieren und auf solche thematischen Schwerpunkte zu lenken, die eng mit der Wirtschaftspolitik der Partei- und Staatsführung verknüpft sind. In diesem Zusammenhang hat der Rat ferner dafür zu sorgen, daß wichtigere Resultate der…

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Wasserwirtschaft (1985)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bereich der Industrie, der für die Wasserbereitstellung und die Verteilung von Wasservorkommen an die Bedarfsträger Sorge zu tragen hat. Im einzelnen fallen diesem Bereich folgende 4 Aufgaben zu: 1. Bereitstellung von Trink- und Brauchwasser für Haushalte, Industrie, Landwirtschaft, Verkehrswesen sowie Feuerwehr u.a. 2. Ableitung, Behandlung und Reinigung der Abwässer zur Gewährleistung einer schnellen Wasserwiederbenutzung; hiermit in Zusammenhang steht der Schutz der Gewässer vor Verunreinigung (z.B. um Beeinträchtigungen der Fischwirtschaft zu vermeiden; Umweltschutz). 3. Kontinuierlicher Ausbau der Gewässer und laufende Instandhaltung der Talsperren, Rückhaltebecken sowie der Wasserförderungs- und Leitungssysteme, um dadurch dem steigenden Wasserbedarf gerecht werden zu können. 4. Realisierung eines wirksamen Hochwasser- und Küstenschutzes. Die Leitung, Planung und Organisation der W. obliegen dem Ministerium für Umweltschutz und Wasserwirtschaft. Es sorgt z.B. für die Aufstellung von Wasserbilanzen, in denen Wasserbedarf und -dargebot für bestimmte Gebiete unter Berücksichtigung der Wassergüte gegenübergestellt werden. Dabei muß die regionale Witterungsabhängigkeit von Bedarf und Dargebot berücksichtigt werden, weil einige Gebiete niederschlagsarm und andere niederschlagsreich sind. Für Trinkwasser werden Bilanzen sowohl für alle Bezirke als auch für das Gebiet der gesamten DDR ausgearbeitet. In der DDR ist das durchschnittliche jährliche Wasserdargebot auf 15 Mrd. m³ Wasser zu beziffern. Während in Trockenjahren nur etwa 7–8 Mrd. m³ Wasser anfallen, sind es in niederschlagsreichen Jahren bis zu 30 Mrd. m³. Die Hauptdargebotsarten sind Oberflächenwasser, Grundwasser sowie uferfiltriertes Wasser. Dem steht gegenwärtig ein Gesamtverbrauch bei Industrie, Landwirtschaft und privaten Haushalten von 10 Mrd. m³ gegenüber, 1985 werden es rd. 11 Mrd. m³ sein. Diese Gegenüberstellung allein wird allerdings der wasserwirtschaftlichen Situation der DDR nicht gerecht, denn es muß berücksichtigt werden, daß dort die Inanspruchnahme des Wassers — bei einem zwei- bis dreimal so hohen Nutzungsgrad wie in anderen mitteleuropäischen Ländern — extrem hoch ist. Während im internationalen Vergleich für einen Bewohner jährlich im Durchschnitt 11.200 m³ Wasser zur Verfügung stehen, sind es in Europa nur 1710 m³ und in der DDR lediglich 880 m³. In Trockenjahren muß deshalb das Wasser in industriellen Ballungsgebieten (so z.B. das der Flüsse Saale und Pleiße) bis zu 13mal genutzt werden. Hinzu kommt, daß der Wasserbedarf sprunghaft ansteigt. Gegenwärtig entfallen auf die Industrie rd. 66 v.H., die Landwirtschaft 18 v.H. und die Haushalte gut 16 v.H. des gesamten [S. 1464]Wasserbedarfs. Industrielle Großverbraucher sind die Energie mit einem Drittel, die Chemie mit 30 v.H. sowie der Bergbau und die Metallurgie mit je 9 v.H. des Wasserbedarfs der Industrie. Entscheidend ist, daß bei der Industrie gerade die starken Wassernutzer — wie Kraftwerke, chemische Betriebe, Einrichtungen der Metallurgie, der Kaliindustrie sowie der Zellstoff- und Papiererzeugung — auch künftig noch erheblich expandieren werden. Aber auch der Wohnungsbau erfordert einen zunehmenden Wasserverbrauch: Während in städtischen Altbauten pro Kopf und je Tag nur 40 bis 70 l Wasser sowie in modernisierten Wohnungen 110 bis 125 l verbraucht werden, sind es in Neubauwohnungen (mit Bad, WC, Waschmaschine, Durchlauferhitzer und Zentralheizung) 250 l, in heißen Perioden sogar 400 l Wasser. Auch für die Landwirtschaft ist ein erheblich steigender Wasserbedarf festzustellen: So sollen bis 1990 in 5 zusammenhängenden Gebieten (Magdeburger Börde, Erfurter Ackerebene und vor allem in den Nordbezirken) 2,7 Mill. ha Boden bewässert werden, das sind 43 v.H. der landwirtschaftlichen Nutzfläche der DDR. Damit steigt der Wasserbedarf für die landwirtschaftliche Bewässerung von derzeit gut 1,1 Mrd. m³ auf 1,4 Mrd. m³ an. Insgesamt wird die Zunahme des gesamten Wasserbedarfs der DDR (gegenüber 1980) bis 1990 auf 20 bis 25 v.H. geschätzt. Dabei ist durch Rationalisierungsmaßnahmen vorgesehen, den hohen spezifischen Wasserbedarf der Industrie deutlich zu senken. Dennoch rechnet man bis 1990 für die Industrie mit einer Verbrauchszunahme von etwa 8 v.H. und in der Landwirtschaft von einem Vielfachen davon. In der Zeit von 1945 bis 1982 sind in der DDR 125 Talsperren, Rückhaltebecken und andere Speicheranlagen mit einem Speicherraum von nahezu 800 Mill. m³ gebaut worden; damit beläuft sich der gesamte Stauraum gegenwärtig auf 1,4 Mrd. m³. Das 1. größere wasserwirtschaftliche Bauvorhaben war die Errichtung der „Sosa-Talsperre“ im Erzgebirge mit einem Fassungsvermögen von 6 Mill. m³, die 1953 fertiggestellt wurde. Sie dient der Sicherstellung des Wasserbedarfs für den Uranbergbau im Erzgebirge. Das 2. Projekt war der 1952 in Angriff genommene und 1959 fertiggestellte Bau der „Rapp-Bode-Talsperre“ mit einer 106 m hohen Staumauer bei Blankenburg im Harz. Sie kann 110 Mill. m³ Wasser speichern und dient der Wasserversorgung von Industrie, Landwirtschaft sowie der 2 Mill. Einwohner im Raum Halle-Magdeburg. Das 3. größere Vorhaben war der Bau der Talsperre „Pöhl“ im Vogtland in den Jahren 1958–1965; sie hat ein Fassungsvermögen von 64 Mill. m³. Ein weiteres Großvorhaben ist das Projekt „Elbaue“, das später dem im Regenschatten des Harzes liegenden Industriegebiet Halle-Leipzig Elbwasser zuführen soll. In den Jahren 1966–1970 sind Speicherkapazitäten von ca. 120 Mill. m³ geschaffen worden. Neben der Errichtung von Talsperren hat dabei zunehmend auch der Bau von Kleinspeichern — in der Größenordnung von 1000 m³ bis zu einigen Mill. m³ eine Rolle gespielt. Aber auch die Bedeutung von größeren „Wasserleitungssystemen“ zur Umleitung von Wasser aus niederschlagsreichen in niederschlagsarme Gebiete (Beispiel: Bewässerungsanlagen, die 5.400 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche im Kreis Riesa über Pump- und Rohrleitungssysteme mit Elbwasser künstlich beregnen) hat zugenommen. Für den Zeitraum von 1971 bis 1975 war der Bau von 250 Mill. m³ zusätzlicher Speicherkapazität vorgesehen, erreicht wurden 232 Mill. m³. Damit wurde 1975 einerseits das System der Gottleuba-Talsperren im Osterzgebirge fertiggestellt, das nicht nur die Industriegebiete Pirna und Heidenau mit Trinkwasser versorgt, sondern auch — zusammen mit 4 weiteren Rückhaltebecken — das in der Vergangenheit häufig von Hochwasserkatastrophen heimgesuchte Gebiet schützt. Weiterhin wurden die Talsperren „Zeulenroda“, „Schönbrunn“ sowie „Lichtenberg“ in Betrieb genommen. Letztere hat ein Fassungsvermögen von 15 Mill. m³ und versorgt die Städte Brand-Erbisdorf und Freiberg. Andererseits ist der Ausbau der im flachen Land liegenden Spreetalsperren erheblich vorangetrieben worden. So erhielten das seit 1965 betriebene erste Staubecken nördlich von Spremberg (zur Belieferung der Kraftwerke Lübbenau und Vetschau) sowie das 1970 in Betrieb genommene Speicherbecken „Lohsa“ nahe der Kleinen Spree wichtige Ergänzungen durch die 1974 fertiggestellten Talsperren „Quitzdorf“ bei Niesky sowie „Bautzen“. Diese Talsperren sind im Zusammenhang mit dem Energieprogramm der DDR zu sehen und dienen vornehmlich der Wasserversorgung des Kraftwerkes Boxberg. Da Großkraftwerke in der Nähe von Kohlevorkommen entstehen, jedoch ebenfalls in erheblichem Umfang Wasser benötigen, mußte man Flachlandtalsperren bauen. [S. 1465]Im Fünfjahrplanzeitraum 1976–1980 wurde der Stauraum in Talsperren und anderen Speichern um 101 Mill. m³ erweitert (geplant waren 180 Mill. m³). Rund 813.000 Wohnungen wurden an die zentrale Wasserversorgung angeschlossen, was besonders starke Kapazitätserweiterungen bei Wasser- und Klärwerken voraussetzte. Kernstück der Neubautätigkeit war die 1974 begonnene Talsperre „Eibenstock“ bei Aue, deren Stauraum 84 Mill. m³ betragen soll, erreicht wurden bisher 76,9 Mill. m³, da die Staumauer erst ¾ der projektierten Höhe erreicht hat. Diese Talsperre wurde 1982 in Betrieb genommen, sie versorgt vor allem Karl-Marx-Stadt, Zwickau und Stollberg mit Trinkwasser. Im vergangenen Jahrfünft wurden außerdem die Talsperren Markersbach (Schwarzenberg) einschließlich des Pumpspeicherwerkes für das Oberbecken, und Seebach (Mühl[S. 1466]hausen) sowie die Speicher in Borna, Muldenstein (Bitterfeld), der Dossespeicher (Kyritz) und das Rückhaltebecken Stöhna (Borna) in Betrieb genommen. Daneben waren besondere Anstrengungen darauf gerichtet, die Wasserversorgung und die Abwasserbehandlung in Neubau- und Ballungsgebieten zu verbessern, vor allem in Berlin (Ost) (Erweiterung der Wasserwerke Friedrichshagen und Stolpe sowie Bau des Klärwerkes Falkenberg), Leipzig (Erweiterung der Kläranlage Leipzig-Rosental sowie Ausbau des Wasserwerkes Mockritz), Karl-Marx-Stadt (Aufbau des Wasserwerkes Eibenstock, Erweiterung des Wasserwerkes Einsiedel und Erweiterung der Kläranlage Heinersdorf) und in anderen Großstädten. Die Kapazitäten der Wasserwerke stiegen in der Zeitspanne von 1976 bis 1980 von 5.800 Tsd. m³ pro Tag auf 7.000 Tsd. m³. Das Trinkwasserleitungsnetz betrug 1980 rd. 80.000 km, 1982 waren es etwa 83.000 km; das Abwassernetz ist auf 30.500 km zu veranschlagen, 1985 sollen es 32.000 km werden. Im Fünfjahrplan 1981–1985 sind keine detaillierten Planziele für die W. genannt. Hinweise lassen erkennen, daß statt des Neubaus vermehrt die Rekonstruktion bestehender Talsperren im Vordergrund stehen wird (so z.B. 1983 bei den TS Kriebstein, Muldenberg und den Trink- und Brauchwasserbecken Einsiedel, Neunzehnhain und Werda/Geigenbach). Daneben sollen die Anstrengungen zur Minderung des spezifischen Wasserverbrauchs durch den Übergang zu wassersparenden Technologien, insbesondere die Nutzung von Kühl- und Betriebwasser aus innerbetrieblichen Kreisläufen, intensiviert werden. Dadurch hofft man, die Erhöhung des Wasserverbrauchs der Industrie auf durchschnittlich jährlich 0,8 v.H. eingrenzen zu können. In der Landwirtschaft soll der Wasserverbrauch der Beregnungsanlagen durch Optimierungsrechnungen um 10–15 v.H. je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche gesenkt werden. Mit dem neuen Wassergesetz (GBl. I, 1982, S. 467 ff. sowie S. 477 ff. und S. 485 ff.) wird nicht nur versucht, Wasser und Gewässer vor Einwirkungen zu schützen, die ihre Nutzbarkeit beeinträchtigen (z.B. durch die Festlegung von Grenzwerten für Inhaltstoffe der Abwässer), sondern vordringlich dient es dazu, einen sparsamen Wasserverbrauch zu erreichen. Diesem Ziel dienen künftig staatliche Normen für den maximalen Wasserverbrauch, Wassernutzungsentgelte (vgl. SDr des GBl. 1980, Nr. 1052) sowie Sanktionen bei nicht genehmigter Wasserentnahme. Daneben wird eine bessere Nutzung der bestehenden wasserwirtschaftlichen Anlagen angestrebt, z.B. durch die Schaffung von Gemeinschaftsanlagen für Verwender verschiedener Bereiche bzw. durch den Übergang zu gemeinsamer Nutzung von gegebenen Kapazitäten. Mit Hilfe besserer Bedarfsrechnungen — aufgrund mathematischer Modelle — und einer daran orientierten Steuerung der Wasserabgabe, gelang es im vergangenen Jahrfünft, eine höhere Wasserverfügbarkeit in den vorhandenen 180 Talsperren zu erreichen, die sonst zusätzliche Kapazitäten erfordert hätte. Trotz durchaus beachtlicher Neubauten ist die W. insgesamt — als ein wichtiger Infrastrukturbereich — doch stark vernachlässigt worden: So ist der Anteil des Brutto-Anlagevermögens der W. an der Industrie in der Zeit von 1960 bis 1976 von 8,4 auf 6,6 v.H. zurückgegangen (vgl. Statistisches Jahrbuch der DDR 1977, S. 83), seitdem werden über die Entwicklung des Anlagevermögens der Industriebereiche keine Angaben mehr gemacht. Nach 1976 dürfte sich allerdings die relative Abnahme fortgesetzt haben. Sie ist jedoch mit den stark ansteigenden Anforderungen an die W. nicht vereinbar. Erhebliche Schwierigkeiten macht auch das Problem der Regenerierung und Wiederverwendung der in immer größeren Mengen anfallenden Abwässer der Industrie, besonders der Chemischen Industrie, wofür nur unzureichend Investitionsmittel bereitgestellt werden. Gegenwärtig wird noch ein Teil der industriellen Brauchwässer ungenügend regeneriert wieder in die Flüsse, Seen und Grundwässer eingespeist. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1463–1466 Warschauer Pakt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wehrbezirkskommando

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bereich der Industrie, der für die Wasserbereitstellung und die Verteilung von Wasservorkommen an die Bedarfsträger Sorge zu tragen hat. Im einzelnen fallen diesem Bereich folgende 4 Aufgaben zu: 1. Bereitstellung von Trink- und Brauchwasser für Haushalte, Industrie, Landwirtschaft, Verkehrswesen sowie Feuerwehr u.a. 2. Ableitung, Behandlung und Reinigung der Abwässer zur Gewährleistung einer schnellen…

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IX. Westdevisen als Nebenwährung in der DDR

Geldtheorie und Geldpolitik (1985) I. Geld --- Grundlage einer zweckmäßigen Wirtschaftsorganisation Wie in allen auf Arbeitsteilung, Spezialisierung und Tauschhandel aufbauenden Wirtschaftsordnungen ist auch in der DDR das Geld ein unverzichtbarer Bestandteil der dort praktizierten sowjet-sozialistischen Zentralplanwirtschaft. Als Bewertungsmittel [S. 488]und Maßstab der Preise (Preissystem und Preispolitik) ist das Geld die Grundlage einzelwirtschaftlicher und gesamtwirtschaftlicher Wirtschaftsrechnungen und Effizienzmessungen. Die meisten Leistungsanforderungen, die den Planträgern (Betriebe, Kombinate) von den Wirtschaftsführungen diktiert werden, werden in Geldeinheiten ausgedrückt (Planziele in Wertgrößen). Durch Geldversprechungen (Geldprämien; Lohnformen und Lohnsystem) wird die Leistungsbereitschaft der einzelnen Erwerbstätigen und die der Betriebsbelegschaften stimuliert. Mit Hilfe des Geldes kontrollieren die Betriebsleitungen und die Wirtschaftsverwaltungen Produktionsleistungen, wird die Entlohnung der Produzenten vorgenommen und die Verteilung des Volkseinkommens gemäß den staatlich fixierten Prioritäten organisiert. Nahezu der gesamte Leistungsaustausch zwischen den Wirtschaftseinheiten (Produktionsbetrieben, privaten Haushalten, Staatsorganen) wird mit Unterstützung des Geldes abgewickelt. Sämtliche Wirtschaftseinheiten legen einen Teil ihres disponiblen Umlaufvermögens (kurzfristig transformierbares Wirtschaftskapital) in monetären Aktiva an (Bargeldhorte, Kassenmittel, Bankguthaben). II. Die Marxsche Voraussage über den Untergang des Geldes im Sozialismus/Kommunismus Im Gegensatz zu dieser vielfältigen Nutzung des Geldes in der DDR und in den anderen sowjet-sozialistischen Staaten hatten Marx und Engels prophezeit, daß das Geld in einer sozialistischen/kommunistischen Wirtschaftsordnung (Periodisierung) keine Existenzberechtigung mehr besitzen würde und untergehen werde. Nach der Errichtung kommunistischer Produktionsverhältnisse könnten die Menschen ohne die Dienste des Geldes auskommen, da unter den dann gegebenen Produktionsbedingungen an die Stelle der „Warenproduktion“ für zumeist anonyme Verbraucher eine gezielte Produktion für im voraus bekannte Bedürfnisse und Abnehmer treten würde. Außerdem garantiere die kommunistische Produktionsweise, weil sie die kapitalistische „Ausbeutung“ überwunden habe (Wert- und Mehrwerttheorie), eine derart hohe Produktivität, daß eine volle Bedarfsdeckung sämtlicher Bedarfsträger gesichert werden könne. Da in der neuen Wirtschaftsordnung alle individuelle Arbeit stets zugleich auch gesellschaftlich nützliche Arbeit sei, müsse ihre gesellschaftliche Anerkennung nicht mehr — wie in der kapitalistischen Warenwirtschaft — erst über eine Bewertung in Geld und durch einen Tauschakt auf dem Markt gesucht werden. Marx schreibt hierzu: „Das Geldkapital fällt bei gesellschaftlicher Produktion fort. Die Gesellschaft verteilt Arbeitskraft und Produktionsmittel in die verschiedenen Geschäftszweige. Die Produzenten mögen meinetwegen papierne Anweisungen erhalten, wofür sie den gesellschaftlichen Konsumtionsvorräten ein ihrer Arbeitszeit entsprechendes Quantum entziehen. Diese Anweisungen sind kein Geld. Sie zirkulieren nicht.“ (K. Marx, „Das Kapital“, Bd. II, Berlin [Ost] 1961. S. 359 f.; ferner: K. Marx, „Kritik des Gothaer Programms“, in: K. Marx u. F. Engels, Ausgewählte Schriften in 2 Bänden, 2. Bd., Berlin [Ost] 1958, S. 15 ff.; F. Engels, in: „Herrn Eugen Dührings Umwälzungen der Wissenschaft“, Berlin [Ost] 1971, S. 264, 288) Erste notwendige, jedoch keineswegs hinreichende Voraussetzungen, um eine derartige unmittelbare Bedarfsdeckungswirtschaft zu errichten, sind: a) die restlose Beseitigung des Privateigentums an den Produktionsmitteln, damit die Planungszentrale der Gesellschaft die totale Verfügungsgewalt über alle ökonomischen Ressourcen erhält (Eigentum); b) die lückenlose „gesellschaftliche Planung“ aller ökonomischen Aktivitäten in der Volkswirtschaft. Dazu gehört u.a., daß alle wirtschaftlichen Unternehmungen der arbeitsteilig produzierenden Wirtschaftseinheiten (Produktionsinitiativen, Investitionsvorhaben, Rationalisierungsmaßnahmen usw.) ohne das Dazwischentreten des Marktes ex ante, also vor Beginn der folgenden Wirtschaftsperioden (Realisierungsetappen) fugenlos miteinander koordiniert werden müssen. Selbst unter diesen Voraussetzungen bleibt noch eine Reihe von ökonomischen Grundproblemen bestehen, ohne deren Lösung es nicht möglich ist, eine zentralistisch gelenkte naturale Bedarfsdeckungswirtschaft aufzubauen. Zu diesen zählen vor allem: a) eine ausreichende Information der Wirtschafts- und Planbehörden über die Bedürfnisse der Konsumenten und Investoren, die Beschaffenheit der Produktionsfunktionen und die Menge der einsetzbaren Produktionsfaktoren; b) die Bewertung aller angemeldeten Bedürfnisse nach ihrer Dringlichkeit und die Aufstellung eines dementsprechenden volkswirtschaftlichen Prioritätenprogramms; c) die Stimulierung einer hohen Leistungsbereitschaft aller Werktätigen und deren Erziehung zu Produzenten, deren Verhalten im planbestimmten Arbeitsprozeß durch das ökonomische Prinzip bestimmt wird; d) eine umfassende und sachgerechte Kontrolle über die Erfüllung der im vorhinein festgelegten Leistungsanforderungen und Planziele; e) die Verbindung der Planerfüllungskontrolle mit einem System von erzieherisch wirkenden Sanktionen, damit Versuche, vom vollzugsverbindlichen Wirtschaftsplan abzuweichen oder den Arbeitseinsatz zu verringern, rechtzeitig unterbunden werden. Um das Geld überflüssig zu machen, müssen die Planbehörden ferner sämtliche Produktionsziele bei Endprodukten natural planen (in Gramm, Tonnen, Hektolitern, Quadratmetern, Stück usw.). Entsprechend den jeweils gewünschten Produktionsmengen an Fertigwaren ist jeweils anhand der Produktions[S. 489]funktionen dieser Erzeugnisse ebenfalls in Naturaleinheiten zu berechnen, welche Mengen an Einsatzfaktoren zu ihrer Herstellung benötigt werden. Abschließend sind die Faktorenzuteilung auf die Produktionsorganisationen sowie die Bereitstellung der benötigten Verkehrsleistungen unter Verwendung naturaler Maßeinheiten zu planen und zu organisieren. — Um eine bedarfsgerechte, effiziente und in sich konsistente Wirtschaftsplanung aufzubauen, reicht jedoch eine stets aktualisierte Kenntnis der Wirtschaftsverwaltung über die jeweils gegebenen Produktionsbedingungen nicht aus. Diese muß vielmehr, um die Wohlfahrtsgewinne für die Gesellschaft abschätzen zu können, auch die Möglichkeiten und Risiken des technischen Fortschritts zutreffend im voraus beurteilen können, damit sie diese bei der Planung berücksichtigen kann. Marx, Engels, Lenin waren und die heutigen Vertreter ihrer Lehre sind immer noch davon überzeugt, daß eine vollkommene Information der Planer, Produzenten und Investoren in hochindustrialisierten, vollentfalteten kommunistischen Volkswirtschaften erreichbar ist, ohne daß für die notwendige Informationsvermittlung Bar- und Giralgeld, Güterpreise, Tarife, Gebühren, Kredite, Zinsen, Rabatte, Skonti, Löhne, Abschreibungen, Geldsteuern u.a. monetäre Größen als Informationsträger benötigt werden. Dementsprechend heißt es in dem für die Kommunistische Partei der Sowjetunion (KPdSU) und die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) seinerzeit gleichermaßen verbindlichen Lehrbuch: „Warenproduktion, Wertgesetz und Geld werden erst in den höheren Phasen des Kommunismus absterben. Um jedoch die Voraussetzungen für das Absterben der Warenproduktion und Warenzirkulation in der höheren Phase des Kommunismus zu schaffen, müssen in der Periode des Aufbaus der kommunistischen Gesellschaft das Wertgesetz und die Ware-Geld-Beziehungen entwickelt und ausgenutzt werden.“ (Politische Ökonomie. Lehrbuch, Berlin [Ost] 1960, S. 605) Wie jedoch in der kommunistischen Praxis ein Informationssystem konstruiert sein müßte, damit es ergiebig und reibungsfrei arbeitet, und wie eine bedarfsorientierte naturale Volkswirtschaftsplanung und -lenkung organisiert sein soll, die eine allen anderen Wirtschaftsordnungen überlegene Effizienz und Konsistenz gewährleistet, dafür finden sich bei den Vertretern des Marxismus-Leninismus (Politische Ökonomie) nur wenige und zudem fragmentarische Hinweise. Allerdings haben sich diese Voraussagen aufgrund der bisherigen, bitteren geschichtlichen Erfahrungen bereits weitgehend als unzutreffend erwiesen. Ihre Verwirklichung wird nunmehr auf eine ferne „kommunistische“ Zukunft verschoben; als konkretes, zeitbezogenes Wirtschaftsprogramm gilt statt dessen, daß für den Aufbau einer leistungsstarken sozialistischen Industriewirtschaft (materiell-technische Basis des Kommunismus) zunächst einmal die vielfältigen instrumentellen Vorzüge der Warenproduktion, der Wertrechnung, des Tauschhandels und des Geldes für eine effiziente Wirtschaftslenkung entwickelt und ausgenutzt werden müssen. Der sowjetische Geldtheoretiker Kronrod gibt hierfür folgende Begründung: „Die Grundfrage der Geldtheorie im Sozialismus ist … die Frage, weshalb die sozialistischen Produktionsverhältnisse notwendig in der dinglichen Geldform erscheinen, oder … welche spezifische objektive Ursache in den ökonomischen Beziehungen des Sozialismus die Notwendigkeit der Geldform bedingt … Marx und Engels waren der Meinung, daß mit dem Sieg des Sozialismus die Warenproduktion beseitigt würde … Für jede Warenproduktion, [also] auch für die auf dem gesellschaftlichen Eigentum beruhende Warenproduktion besonderer Art [im Sozialismus], ist die Darstellung des Produktes als Ware, die eine Verdoppelung der Warenwelt in Waren und Geld erfordert, ein objektives Gesetz … Historische Verhältnisse, die Marx und Engels nicht voraussehen konnten, bedingten die Ausnutzung der Ware-Geld-Form im Sozialismus.“ (J. A. Kronrod, Das Geld in der sozialistischen Gesellschaft. Theoretischer Grundriß, Berlin [Ost] 1963, S. 163, 181) Weder in der Sowjetunion nach Überwindung der Wirren des Kriegskommunismus (Oktober 1917 bis März 1921) noch in der DDR nach 1949 sind Wirtschaftsordnungen errichtet worden, in denen durch Wirtschaftsbehörden vor Beginn jeder Wirtschaftsperiode die gesamte Produktion, die Verteilung und die Verwendung von Gütern und Dienstleistungen ausschließlich natural geplant worden sind. Abgesehen von einem in der Spätphase des Kriegskommunismus unternommenen Versuch der Bolschewiki, das Geld zu liquidieren und eine Naturalwirtschaft aufzubauen, der nach kurzer Zeit infolge des entstandenen Wirtschaftschaos abgebrochen werden mußte, sind sowohl die Volkswirtschaft der Sowjetunion als auch die der DDR als Geldwirtschaften konstruiert. In allen Zentralplanwirtschaften sowjetischen Typs werden vielmehr die Produktion und Verteilung nur für eine ausgewählte, zahlenmäßig stark begrenzte Gruppe von volkswirtschaftlich wichtigsten Erzeugnissen natural geplant (Planung von Aufkommen und Verteilung der bilanzierungspflichtigen Produkte in Material-, Ausrüstungs- und Konsumgüterbilanzen; Planung, VI. B.). Diese höchst unvollkommene und begrenzte naturale Planung der Volkswirtschaft ist — neben anderen Gründen — dafür verantwortlich, daß die Zentralplanwirtschaften zur Ergänzung und Verbesserung ihrer naturalen Prozeßsteuerung eine Vielzahl von monetären Lenkungsinstrumenten einsetzen müssen. Auch die seit Beginn der 60er Jahre in den europäischen Mitgliedsländern des Rates für Gegensei[S. 490]tige Wirtschaftshilfe (RGW) durchgeführten „Reformen zur Rationalisierung des Wirtschaftsmechanismus“ waren ausdrücklich darauf ausgerichtet, die Effizienzverluste einzudämmen oder zu beseitigen, die durch die starre, administrative Befehlswirtschaft mit ihren naturalwirtschaftlichen Lenkungsformen verursacht wurden. So sollte das Lenkungs- und Planungsinstrumentarium der Wirtschaftsführungen durch Remonetarisierung antriebsstärker, zielkonformer und leistungsfähiger gemacht werden (Einführung von monetären Regulatoren bzw. „Hebeln“) (Neues Ökonomisches System [NÖS]). III. Der Einfluß der Marxschen Geldlehre auf die Geldpolitik der sowjet-sozialistischen Staaten und die partielle Abkehr von ihren geldtheoretischen Aussagen Obwohl sich die Prophezeiungen der Begründer des Marxismus-Leninismus nicht erfüllt haben, nach denen mit dem „Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ das Geld arbeitslos werden würde und daher abgeschafft werden könne, ist in allen sowjet-sozialistischen Staaten die Marxsche Geldlehre noch immer die Grundlage der Geldtheorie (Gt.) und Geldpolitik (Gp.). Allerdings besteht dabei eine der Merkwürdigkeiten der marxistisch-leninistischen Gt. und Gp. darin, daß ihr konkreter Inhalt nicht durch Merkmale geprägt wird, die nach Marx für ein sozialistisches/kommunistisches Gesellschafts- und Wirtschaftssystem kennzeichnend sein sollen. Sieht man von den stark ideologisch geprägten Elementen der Wesenserklärung des Geldes ab, so besteht der sich an Marx anlehnende Inhalt dieser Gt. und Gp. zur Hauptsache aus Einsichten über die Dienste des Geldes und seine Verwendbarkeit als Instrument der Wirtschafts- und Zentralbankpolitik, die sich nicht auf ein alternatives sozialistisches Wirtschaftssystem, sondern auf eine privatwirtschaftlich organisierte (kapitalistische) Wirtschaft und eine marktwirtschaftliche Wirtschaftsordnung beziehen. Da die Marxsche Geldlehre für die Lösung der praktischen Probleme der Geldpolitik in sozialistischen Wirtschaftssystemen keine oder unbrauchbare Antworten gibt, entbrannte unter den marxistischen Theoretikern bereits kurz nach der Oktoberrevolution in Sowjetrußland ein Streit um den Erkenntniswert dieser Theorie und um den Grad ihrer politischen Verwendbarkeit, der bis heute anhält und der auch die Politökonomen in der DDR immer aufs neue beschäftigt. Regelmäßige Anlässe für diesen Streit sind vor allem zwei Fragen: a) In welcher Weise soll die Marxsche Geldlehre am besten uminterpretiert, umgeformt, ergänzt und den realen Verhältnissen in den sowjet-sozialistischen Staaten angepaßt werden, ohne zugleich das gesamte Lehrgebäude der marxistisch-leninistischen Politökonomie in Mißkredit oder gar zum Einsturz zu bringen? b) Auf welchem Wege können am besten die Schwierigkeiten überwunden und die Fehlentwicklungen beseitigt werden, die sich auch durch eine nur partielle Anwendung der Marxschen Geldlehre in der praktischen Wirtschafts- und Gp. ergeben haben? Die besondere Brisanz dieser Debatte ergibt sich aus der Gefahr, daß in ihr ex cathedra eingestanden werden könnte, daß zentrale Aussagen der Marxschen Geldlehre falsch und damit aufzugeben sind. Diese Marxschen Theoreme stehen nämlich in einem engen Zusammenhang mit dessen Arbeitswert- und Mehrwertlehre (Wert- und Mehrwerttheorie), auf der seine Kapitalismuskritik, seine Krisen-, Verelendungs- und Revolutionstheorie beruht. Insofern stellt die Diskussion um die Rolle des Geldes zentrale Teile der marxistisch-leninistischen Politischen Ökonomie und damit des Marxismus-Leninismus überhaupt in Frage. A. Geld als Abbild kapitalistischer Produktions- und Verteilungsverhältnisse Von der Wirtschaftswissenschaft der westlichen Industriestaaten wird heute das Wesen des Geldes allein aus den Funktionen erklärt, die es in den Marktwirtschaften erfüllt. Im Gegensatz zu früher, als einzelne Lehrmeinungen einen der verschiedenen Dienste des Geldes herausgriffen und diesen dann zum wesensbestimmenden Grundzug erklärten, wird heute anerkannt, daß erst die Gesamtheit der spezifischen Funktionen des Geldes dessen Besonderheit und Wesen ausmacht. Nach Marx haben jedoch nicht die funktionalen Probleme, vor denen jede Gesellschaft steht, die eine zweckrationale Organisation ihrer Volkswirtschaft anstrebt, dazu geführt, daß ein so unentbehrliches Instrument wie das Geld entwickelt wurde, um mit seiner Hilfe unzählige komplizierte Wirtschaftsaufgaben (Geld als Instrument zur Verminderung von Informations-, Transaktions- und Anpassungskosten) bewältigen zu können. Nach seiner Auffassung ist das Geld vielmehr eines der Symbole für die Produktionsverhältnisse auf der (historisch befristeten) Entwicklungsstufe der einfachen und der kapitalistischen Warenproduktion (Produktionsweise). Marx liefert daher auch keine funktional begründete Wesenserklärung des Geldes. Wie bei den meisten seiner Analysen, in denen er die Rolle bestimmter ökonomischer Instrumente untersucht, gibt er eine sozialhistorische bzw. sozialphilosophische Deutung dieser Kategorie. Entsprechend beschreibt er das Geld als ein (gegenständliches) Abbild der sich hinter diesem verbergenden gesellschaftlichen Produktionsverhältnisse: „Alle Illusionen des Monetarsystems stammen daher, daß dem Geld nicht angesehen wird, daß es ein gesellschaftliches Produktionsverhältnis darstellt … in der Form eines Naturdings“ (K. Marx, Zur Kritik der Politischen Ökonomie, Berlin [Ost] 1972, S. 30; [S. 491]ferner S. 65 ff.; S. 172). „In Marxscher Sicht [ist somit das Geld grundsätzlich] der dinghafte Niederschlag des gesellschaftlichen Produktionsverhältnisses, der mit der Warenproduktion entstand und mit ihr verschwinden wird“ (B. Fritsch, Die Geld- und Kredittheorie von Karl Marx, Frankfurt a. M. 1968, S. 63). B. Geld als Spezialform einer Ware (Die Entstehung des Geldes) Nach Marx besteht die ursprüngliche und zugleich wichtigste Funktion des Geldes darin, Werte zu messen. Diese Aufgabe übernehmen in den frühen Kulturen bei allmählicher Entfaltung der Tauschwirtschaft Waren, die aufgrund ihrer stofflichen Beschaffenheit für die Rolle eines allgemeinen Wertäquivalents besonders geeignet sind. Solche Waren sind das Gold und das Silber. Diese beiden Edelmetalle besitzen als Geldmedien folgende Vorzüge: Sie sind leicht in proportionale Wertteile aufzuteilen und haben eine hohe Haltbarkeit. Infolge ihres großen spezifischen Gewichts beanspruchen ihr Transport und ihre Lagerung nur wenig Raum. Außerdem sind sie durch eine hohe Seltenheit ausgezeichnet. — Neben diesen überwiegend technischen Vorzügen muß die Geldware Gold oder Silber noch eine weitere Eigenschaft haben, damit sie ihre Rolle als Geld unangefochten ausüben kann. Geldqualität erreicht eine derartige Geldware nämlich erst dann, wenn sie von allen Wirtschaftseinheiten am Markt als universelles Zahlungsmittel anerkannt wird. Sobald diese Übereinkunft unter den Marktparteien eines Wirtschaftsgebietes hergestellt ist (Herausbildung einer spontanen Währungsordnung), erklärt in der Regel der Staat eine bevorzugt als Geld genutzte Geldware in bestimmter äußerer Erscheinungsform (Münz- und Prägefestlegungen) zum gesetzlichen Zahlungsmittel. Nach Marx ist somit Geld in erster Annäherung eine „Ware“. Ihr spezifischer einmaliger „Gebrauchswert“ besteht allein darin, daß sie „stofflicher Träger von Tauschwert“ ist und deshalb auch als Tauschmittel genutzt werden kann. C. Geld als Überbrückungsmittel kapitalistischer Widersprüche und als Maßstab der Warenwerte Nach Marx hat das Geld in einer (kapitalistischen) Warenwirtschaft die Aufgabe, den „inneren Widerspruch“, den jede produzierte Ware in sich trägt, zeitweilig aufzuheben bzw. zu überbrücken. Nach seiner Ansicht ist jede Wirtschaftsordnung, die auf Arbeitsteilung, Tauschhandel und Privateigentum an Produktionsmitteln beruht, dadurch gekennzeichnet, daß die menschliche Arbeit einen Doppelcharakter besitzt. Jede produktive Tätigkeit ist stets sowohl konkret „private“ (individuelle) als auch abstrakt „gesellschaftliche“ Arbeit. Hieraus folgt, daß sich auch die Wertsubstanz jeder Ware aus zwei verschiedenen Wertkategorien zusammensetzt (Doppelnatur der Ware). Jede Ware vereinigt nach Marx in sich einen Wertbestandteil, den er „Arbeitswert“ nennt, und einen Wertbestandteil, den er als „Gebrauchswert“ bezeichnet. Der Arbeitswert einer Ware entspricht der für ihre Herstellung benötigten Arbeitsmenge, gemessen in Zeiteinheiten. Der Gebrauchswert eines Produkts wird dagegen durch den individuellen Nutzen bestimmt, den seine Verwendung beim Käufer stiftet. Beim Leistungs- und Warenaustausch auf dem Markt werden die inneren Gegensätze, die im Kapitalismus die menschliche Arbeit prägen und die Doppelnatur der Waren hervorbringen, aufgehoben. Denn nach der Marxschen Wertlehre ist im Kapitalismus nicht die bei der Herstellung der Waren aufgewendete individuelle Arbeit letztlich für den Wert der Erzeugnisse maßgehend, sondern der Marktwert der Produkte. Erst im Umsatzakt auf dem Markt verschmelzen die beiden Wertkategorien Arbeits- und Gebrauchswert miteinander, weil erst in den Marktvorgängen darüber entschieden wird, welche Menge der für die Herstellung einer Ware aufgewendeten individuellen Arbeitszeit als „gesellschaftlich nützlich und notwendig“ anerkannt wird. Nach Marx bestimmt somit der gesellschaftlich (auf dem Markt) bestätigte (Arbeits-)Wert den Tauschwert der Waren (Preis). Der Gebrauchswert (individueller Nutzwert einer Ware) ist Anlaß für den Tausch; das Geld vereinfacht den Tauschhandel, weil es den Marktparteien einen leichten Vergleich von Tauschalternativen ermöglicht. Nach Marx ist somit das Geld der Ausdruck und das Maß für die in den Waren verkörperte gesellschaftliche Arbeit. Diese Meßfunktion kann Geld nach seiner Auffassung jedoch nur deshalb erfüllen, weil auch der Wert des Geldes selbst (ebenso wie der Wert jeder anderen Ware) durch das Quantum an Arbeitszeit bestimmt wird, das gesellschaftlich zur Herstellung des Geldes als Geldware erforderlich ist: „Die Waren werden nicht durch das Geld kommensurabel. Umgekehrt, weil alle Waren als Werte vergegenständlichte menschliche Arbeit, daher an und für sich kommensurabel sind. können sie ihre Werte gemeinschaftlich in derselben spezifischen Ware messen und diese dadurch in ihr gemeinschaftliches Wertmaß oder Geld verwandeln. Geld als Wertmaß ist notwendige Erscheinungsform des immanenten Wertmaßes der Waren, der Arbeitszeit.“ (K. Marx, Das Kapital, Bd. 1, Berlin [Ost] 1965, S. 109) Obwohl also nach Marx auch das Geld eine Ware ist, unterscheidet es sich von den anderen Waren in einem wesentlichen Punkt. Beim Geld besitzt nur dessen Gebrauchswert gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung für die Wirtschaftseinheiten. Dieser einzigartige „Gebrauchswert des Geldes“ besteht darin, Ausdruck des Tauschwertes von Gütern zu sein. Das Geld ist Maßstab der Warenwerte [S. 492]und Ausdrucksmittel der Preise. Die „Ware Geld“ hat somit keine Doppelnatur. Es fehlt ihr der allen anderen Waren innewohnende Widerspruch. Nach Marx verkörpert somit die Geldware als Äquivalentware unmittelbar gesellschaftliche Arbeit. Nur deshalb ist sie unmittelbar und jederzeit mit allen anderen Waren austauschbar. D. Vollwertiges und nicht vollwertiges Geld Nach Marx kann Geld nur dann als Wertmaßstab dienen, wenn es selbst einen eigenen (Stoff-)Wert besitzt (Warengeld). Vollwertiges Geld ist daher nach seiner Auffassung nur eine Gold- oder Silberwährung, weil allein in derartigen Währungseinheiten gesellschaftliche Arbeit unmittelbar verkörpert sei. Da bei jedem Tauschakt stets gleiche Warenwerte ausgetauscht werden, müsse auch das Geld vollwertig sein und daher ein bestimmtes Quantum gesellschaftlicher Arbeit enthalten. Die Anhänger der Marxschen Geldlehre kommen allerdings dann in Schwierigkeiten, wenn sie den Nachweis für diese These auch dann erbringen wollen, wenn statt einer Edelmetallwährung eine Papierwährung die Rolle des Zirkulationsmittels übernommen hat. Weiter stellt sich die Frage, wo denn beim Giralgeld der innere Substanzwert in Form summierter Arbeitsquanten verborgen sei, der doch als Anknüpfungspunkt für die Bewertung von Waren in Geldeinheiten angesehen und als Maßstab für Wertvergleiche zwischen verschiedenen Erzeugnissen dienen soll. Die Frage nach dem Substanzwert der Papiergeldzeichen hatte bereits Marx dadurch zu beantworten versucht, daß er erklärte, anstelle des weiterhin als Geldbasis dienenden Goldes hätten in einigen Volkswirtschaften unterwertige Papiergeldzeichen mittel- oder längerfristig die Rolle des Zirkulationsmittels übernommen (Staatspapiergeld mit Zwangskurs). Diese Entwicklung bedeute jedoch nicht, daß dadurch seine Lehre vom „Geld als Ware“ überholt und entwertet sei, denn die Papiergeldzeichen würden nur deshalb als allgemeines Zahlungsmittel anerkannt, weil sie entweder in Goldmünzen umgetauscht werden könnten oder aber doch ein bestimmtes Quantum an Gold repräsentierten. (Vgl. K. Marx, Zur Kritik der Politischen Ökonomie, in: K. Marx u. F. Engels, Werke, Bd. 13, Berlin [Ost] 1961, S. 94 f.) Mit dem Eintritt in den I. Weltkrieg gaben alle kriegführenden Staaten ihre bis dahin bevorzugte Edelmetallwährung auf und ersetzten diese durch Papiergeldwährungen. Auch nach dem Ende des I. Weltkrieges blieben diese Währungen in nahezu allen Staaten der Welt der vorherrschende Währungstyp. Damit steigerte sich die Beweisnot für die Anhänger der Marxschen Geldlehre. Sie mußten glaubhaft machen, auf welche Weise die Entwicklung des Nominalwertes der emittierten Geldzeichen an die Produktionskostenentwicklung bei der Förderung von Gold/Silber und die jeweils gelagerte Menge dieses Edelmetalls gebunden sei. Zur Verteidigung der Marxschen Auffassungen wurde von ihnen in der Folgezeit vor allem vorgebracht, daß das Papiergeld der modernen Währungen lediglich eine „Stellvertreterfunktion“ für die aus dem Umlauf genommenen Edelmetalle Gold und Silber übernommen habe. Jede Papiergeldwährung bezöge auch weiterhin ihre Denomination (Wertsubstanz; Nennwerthöhe) allein vom Gold (Produktionskosten der Goldförderung; Umfang der Schatzbildung beim Gold). Für diese behauptete Stellvertreterrolle des Papiergeldes haben die marxistischen Politökonomen vor allem folgende Argumente ins Feld zu führen versucht: a) An erster Stelle wurde stets darauf hingewiesen, daß die in vielen kapitalistischen Währungsgesetzen verankerte Golddeckung doch den besten Beweis für die Marxschen Aussagen liefern würde, Grundlage aller Papiergeldwährungen sei das Gold. Tatsache ist jedoch, daß die bis zum II. Weltkrieg allgemein üblichen Golddeckungsvorschriften für das von den westlichen Zentralbanken in Umlauf gebrachte Papiergeld in der Nachkriegszeit nach und nach aufgehoben worden sind (zuletzt von den USA 1968). b) Als Beleg für die Richtigkeit der Marxschen Geldlehre wurde ferner behauptet, die kapitalistischen Staaten hätten nur dadurch die Wertsubstanz ihrer Handelswährungen einigermaßen erhalten können, daß sie den Beschluß faßten, daß die wichtigste Handels-, Kredit- und Reservewährung des internationalen Währungssystems des Westens, der US-Dollar, in Gold eintauschbar sein müsse (vgl. Beschlußteil des internationalen Währungsabkommens von Bretton Woods, USA, vom 23. 7. 1944). Ausgehend von dieser Goldkonvertibilität des US-Dollars und einem von der US-Regierung garantierten festen Goldpreis von 35 Dollar je Feinunze seien dann auch alle anderen kapitalistischen Währungen mit einem stabilen Goldkern ausgestattet worden (Goldparität). Dieser sei zum Ausgangspunkt für die Ermittlung der international akzeptierten Goldparitätskurse geworden. 1971 hob aber die US-Regierung im Zahlungsverkehr zwischen den westlichen Zentralbanken die Goldeinlösungspflicht des US-Dollars endgültig auf, nachdem sie schon vorher mehrfach eingeschränkt worden war. Die Freigabe des Goldpreises durch die amerikanische Regierung, der Abbau der Goldvorräte der Zentralbanken und des Internationalen Währungsfonds (IWF) durch Goldversteigerungen, die Liquidierung der überflüssig gewordenen Goldparitäten der westlichen Währungen, die Abschaffung fester Wechselkurse gegenüber dem US-Dollar und der Übergang zum Blockfloaten vom 13. 3. 1973 an führten dann zu einer nahezu vollständigen Lösung der [S. 493]Währungen der westlichen Marktwirtschaften vom Gold. c) Da damit den unter a) und b) genannten Argumenten der Boden entzogen ist, können die marxistischen Politökonomen heute nur noch ihre These vom Warencharakter des Geldes mit dem Verweis darauf abzustützen versuchen, daß die Zentralbanken der westlichen Welt weiterhin in einem begrenzten Umfang Gold als Währungsreserve einlagern und dieses Edelmetall gelegentlich als internationales Zahlungsmittel annehmen oder einsetzen. E. Das Dogma von der Golddeckung des Geldes in seiner Bedeutung für die Geldtheorie und Geldpolitik sowjetsozialistischer Staaten Die Rolle, die Marx dem Gold bei der Wesensbestimmung des Geldes zugesprochen hat, führte bei der Gestaltung der Geld- und Währungsordnung der sowjetsozialistischen Staaten zu einer Reihe von absurd anmutenden Regelungen. Dazu gehört z.B. die Festlegung eines fiktiven „inneren Goldgehaltes“ der in diesen Staaten umlaufenden Papiergeldzeichen (Goldparität). Noch in der 1. Aufl. des offiziösen „Ökonomischen Lexikons“ der DDR hieß es im Sinne dieser orthodox-marxistischen Lehrmeinung: „Der Wert der Währungseinheit wird vom Wert der Geldware Gold und vom Goldgehalt der Geldeinheit bestimmt. Die Festlegung des Preismaßstabes schließt die juristische Fixierung des Goldgehaltes der Währungseinheit als offiziellen nominellen Goldgehalt (Goldparität) mit ein … Diese Goldparität als amtlicher Goldgehalt einer Währungseinheit stellt zugleich die ‚Valutaparität‘ (Währungsparität) dar, indem nämlich auf der Grundlage des Vergleichs der Goldparität zweier Länder das offizielle Wertverhältnis der beiden Währungen (Paritätskurs) ermittelt wird, um das die effektiven Valutakurse mehr oder weniger schwanken.“ (Ökonomisches Lexikon, Berlin [Ost] 1967, S. 1041) Entsprechend dieser Auffassung wurde beim Aufbau des DDR-eigenen Geldwesens ebenfalls eine fiktive Goldparität der Mark festgelegt. Nach dem amtlichen Ausweis der Staatsbank der DDR soll der Feingoldgehalt einer Mark in den Jahren 1949/50 bis zum Jahre 1971 0,399.902 Gramm betragen haben (Ökonomisches Lexikon, a.a.O., S. 1046). Im Ergebnis der Diskussionen, die während der 50er und der 60er Jahre um den Erkenntniswert der Marxschen Geldlehre geführt wurden, hat sich anscheinend zu Beginn der 70er Jahre auch bei der SED-Führung die Einsicht durchgesetzt, daß man der Mark durch die Dekretierung eines nur auf dem Papier vorhandenen Goldgehaltes keine wirkliche innere Wertsubstanz verleihen kann. Jedenfalls hat die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (Rechnungsführung und Statistik, I., IV.) vom Jahre 1972 an darauf verzichtet, im Statistischen Jahrbuch der DDR den fiktiven Feingoldgehalt der Mark auszuweisen. Die in der marxistisch-leninistischen Gt. und Gp. feststellbare Abkehr von realitätsfernen Dogmen erfolgte jedoch nur stückweise und keineswegs geradlinig. Z.B. weist die sowjetische Regierung nach wie vor für den Rubel einen Feingoldgehalt von 0,987.412 Gramm aus. Darüber hinaus enthält das sowjetische Währungsrecht die Bestimmung, daß 25 v.H. der emittierten und umlaufenden Banknoten durch Gold oder ausländische Devisen gedeckt sein müssen. — Selbst als im Jahre 1964 durch eine multilaterale Vereinbarung der Mitgliedstaaten des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) die Kunstwährung des Transfer-Rubels geschaffen wurde, führte die seinerzeit sofort für notwendig angesehene ideologische Absicherung der neuen kollektiven Währung ebenfalls dazu, daß dem Transfer-Rubel ein Goldgehalt zudiktiert wurde. Die sowjetische Regierung entschied seinerzeit, daß der Transfer-Rubel den gleichen Goldgehalt haben solle wie die nationale Währungseinheit der UdSSR. Inzwischen erkennt sowohl in der UdSSR als auch in der DDR eine wachsende Zahl von Wirtschaftswissenschaftlern, daß die aus der Marxschen Geldlehre hergeleitete Wertanreicherungskonstruktion für die nationalen Papiergeldzeichen und für das internationale Buchungsgeld im RGW „praktisch bedeutungslos und theoretisch fragwürdig“ ist. So schreibt z.B. Werner Thümmler (Sektion Wirtschaftswissenschaften der Humboldt-Universität Berlin [Ost]): „In der Literatur der sozialistischen Länder … wird in der Regel hervorgehoben, daß die kollektive Währung [d.i. der Transfer-Rubel] ihre Denomination vom Gold erhält und ein bestimmtes Quantum Gold repräsentiert. Dieser Sachverhalt fände im Goldgehalt des transferablen Rubels seinen sichtbarsten Ausdruck. Überprüft man diese Aussagen an der Praxis, also am tatsächlichen Fungieren des transferablen Rubels, so scheinen sie sich nicht zu bestätigen. Angesichts eines seit langem in Gang befindlichen Demonetisierungsprozesses des Goldes … dürfte die Beziehung des transferablen Rubels zum Gold praktisch bedeutungslos und theoretisch fragwürdig sein … Auch die in Form der Goldgehalte formal noch bestehenden Beziehungen der sozialistischen Währungen zum Gold sind faktisch bedeutungslos, da sie keinerlei praktischen Zweck erfüllen. Sie waren für die sozialistischen Volkswirtschaften schon immer entbehrlich, da der Goldgehalt nur dann eine Rolle spielt, wenn eine Konvertierung von Währungen in das Gold praktiziert wird oder vorgesehen ist.“ (W. Thümmler, Geldtheoretische Aspekte der kollektiven Währung der Mitgliedsländer des RGW, transferabler Rubel, in: Wissenschaftliche Zeitschrift der Humboldt-Universität zu Berlin [Ost], Gesellschaftswissenschaftliche Reihe, H. 4/1983, S. 441 f.) [S. 494]Zu den Hauptvertretern dieser Ansichten unter den DDR-Ökonomen gehören neben Thümmler vor allem Ehlert, Hunstock, Kolloch und Tannert. Unter den sowjetischen Wirtschaftswissenschaftlern findet ihre Kritik u.a. bei Nikitin und Schenajew Unterstützung. Die Gegenposition zur Verteidigung der traditionellen marxistischen Lehre vom Geld als Goldware vertreten vor allem Lemmnitz, Richter, Schließer und Schmidt. (Vgl. z.B. A. Lemmnitz, Zum Charakter des Weltgeldes im heutigen Kapitalismus, in: IPW-Berichte, H. 2/1977, S. 20 ff.) Inzwischen läßt sich auch in der offiziellen Gt. und Gp. der DDR eine Annäherung an die Auffassungen der Reformergruppe unter den DDR-Ökonomen feststellen. So ist z.B. der Text des Stichwortes „Währung“ in der 3. Aufl. des „Ökonomischen Lexikons“ völlig neu gefaßt worden. Dort heißt es heute: „Jedes Währungssystem enthält eine Reihe notwendiger organisatorisch-juristischer Regelungen: die Festlegung der Währungseinheit …; die Bestimmung und Festlegung eines Währungskurses …; die Bestimmung der Währungsdeckung, die im Sozialismus eine Warendeckung ist.“ (Ökonomisches Lexikon, 3. Aufl., Bd. Q–Z, Berlin [Ost] 1980, S. 550) Die von nicht mehr haltbaren marxistischen Aussagen gereinigte und der Realität in den sozialistischen Wirtschaftsordnungen angepaßte Wesensbeschreibung des Geldes formuliert Thümmler wie folgt: „Im Verlauf des … Demonetisierungsprozesses des Goldes macht das Kreditgeld einen Wandel vom ursprünglich bloßen Stellvertreter der Goldware zu einer selbständigen Geldform mit eigenen, unverwechselbaren Merkmalen durch … Es bestreitet nicht nur die Zirkulation, sondern verdrängt das Gold auch aus seinen Wertmaßfunktionen. Es kann aber die Funktion eines Maßes der Werte nicht wie das Gold … ausfüllen, da es selbst keinen eigenen (Stoff-)Wert besitzt. Das Kreditgeld ist vielmehr Repräsentant des Wertes der Gesamtheit der produzierten und auszutauschenden Waren. Seine wertmessende Funktion besteht darin, daß es den aliquoten Teil des Wertes der einzelnen Ware am Gesamtwert aller Waren zum Ausdruck bringt und damit die Relationen zwischen den in den einzelnen Waren enthaltenen Werten sichtbar macht … Die Zirkulationsfähigkeit, die Verwendung als Zahlungs- und Akkumulationsmittel, erlangt dieses Geld nicht mehr durch den Wert des Geldstoffes, … [sondern die] gesellschaftliche Anerkennung [wird ihm] durch die Autorität des Staates verliehen.“ (W. Thümmler, a.a.O., S. 442 f.) F. Der Streit um den Geldwert im Sozialismus Die zitierte Thümmlersche Aussage ist Teil und Ergebnis der Auseinandersetzungen der letzten Jahre, in denen die Frage im Mittelpunkt stand, ob das Geld im Sozialismus eine eigene Wertsubstanz haben müsse oder ob der Wert des Geldes mit der Kaufkraft der Währungseinheit identisch sei. Abweichend von der Marxschen Geldlehre vertritt in dieser Frage nunmehr ein Teil der DDR-Ökonomen die Auffassung, daß das Geld im Sozialismus keinen eigenen (Waren- oder Arbeits-)Wert besitze und besitzen müsse. Die erste Aufgabe des Geldes bestehe vielmehr darin, den Wert der gewöhnlichen Waren im Preis auszudrücken (Geld als Maß und Preisausdruck der Warenwerte). Der Wert des Geldes leite sich also aus der Wert- und Preisentwicklung der Waren ab. Ausgehend von der Abhängigkeit des Geldwertes von der Preisentwicklung kommen diese Ökonomen zu dem Ergebnis, daß der Geldwert mit der Kaufkraft der Währungseinheit identisch ist. In Übereinstimmung mit der westlichen Wirtschaftswissenschaft charakterisieren diese Vertreter der marxistisch-leninistischen Politischen Ökonomie daher das Geld als einen Anspruch auf den volkswirtschaftlichen Güterfonds. Diese Auffassung findet ihren Niederschlag in folgenden Formulierungen: „Da der Geldwert wie jede andere Wertbeziehung stets ein Austauschverhältnis zum Inhalt hat, widerspiegelt sich in ihm, wieviel Wertvolumen einer gegebenen Ware zu erbringen ist, um im äquivalenten Austausch den in einer Geldeinheit verkörperten allgemeingültigen Anspruch auf gesellschaftliches Gesamtprodukt bzw. Nationaleinkommen zu erlangen. Insofern ist der Geldwert mit der Kaufkraft der einzelnen Geldeinheit identisch … Im Inland stellt sich der Geldwert in 2 Erscheinungsformen dar: Er tritt 1. als Kaufkraft der Mark im Bevölkerungsbereich auf. Faktisch ist das der reziproke Wert des Indexes der Einzelhandelspreise, der Leistungspreise und der Tarife. Er tritt 2. als Index der Kaufkraft der Mark für Produktionsmittel auf.“ (W. Ehlert, D. Hunstock, K. Tannert [Hrsg.], Geldzirkulation und Kredit in der sozialistischen Planwirtschaft, Berlin [Ost] 1976, S. 41) Derartigen Auffassungen wird von seiten der orthodoxen marxistisch-leninistischen Wirtschaftswissenschaftler in der DDR entgegengehalten, daß das Geld, wenn es nicht mehr Ware mit einem eigenen (inneren) Arbeitswert sei, auch kein „allgemeines Äquivalent“ mehr sein könne. Es verliere also die Fähigkeit, als „objektives“ Maß der Werte und als Maßstab der Preise aufzutreten. Sein sozialökonomischer Inhalt bestehe aber gerade darin, gesellschaftlich nützliche Arbeit in allgemeiner Form zu verkörpern. Sobald dem Geld die Eigenschaft abgesprochen werde, allgemeines Äquivalent zu sein, sei auch sein einmaliger Gebrauchswert aufgehoben, der darin besteht, ein allseitig nutzbares und allgemein akzeptiertes Tauschmittel zu sein. Außerdem könne es dann auch nicht mehr den in einer Warenwirtschaft notwendigen Umschlag der individuellen in gesellschaftlich nützliche Arbeit vermitteln. (Vgl. H. Schmidt, Zu einigen strittigen politökonomi[S. 495]schen Fragen der Geldtheorie im Sozialismus, in: Wirtschaftswissenschaft, H. 3/1980, S. 303 ff.) Unter Rückgriff auf Kernthesen der Marxschen Geldlehre werden die „Reformer“ darauf hingewiesen, daß nach Marx unterwertige Banknoten und Münzen kein wirkliches Geld, sondern lediglich Geld-Zeichen seien. Da diesen Geld-Zeichen die erforderliche innere Wertsubstanz fehle, seien sie nicht in der Lage, das Geld in allen seinen Funktionen zu vertreten, sondern könnten nur dessen Rolle als Zirkulations- und Zahlungsmittel übernehmen. Für die orthodoxen marxistischen Wirtschaftswissenschaftler ist die Leugnung des Warencharakters des Geldes im Sozialismus und die Gleichsetzung des Geldwertes mit der Kaufkraft der Währungseinheit vor allem auch deshalb eine unannehmbare Wissenschaftsposition, weil damit die gesamte Marxsche Genesis des Geldes aus den Widersprüchen der kapitalistischen Warenproduktion und damit letztlich die Marxsche Kapitalismuskritik in Frage gestellt wird. Unbeeindruckt von dem Vorwurf, sie verträten unmarxistische Auffassungen, charakterisieren aber andere DDR-Ökonomen das Geld und den Geldwert im Sozialismus wie folgt: „In der sozialistischen Warenproduktion … [muß das Geld] … die Aufgabe übernehmen, die Zirkulation der Gebrauchswerte zum Endzweck ihrer Verwendung zu bewerkstelligen. Dazu bedarf das Geld bestimmter Eigenschaften, über die es auch dann verfügen kann, wenn es kein Edelmetall ist … Das sozialistische Geld [ist] Papiergeld mit staatlich fixiertem ‚Kurs‘ [Kaufvermögen] … [Es] besitzt Gebrauchswert, weil es das ‚Äquivalent‘ ist, das die Zirkulation der Waren ermöglicht … Obwohl selbst ohne Wert … repräsentiert [es] Wert in dem Maße, indem es Anspruch auf Wert, verkörpert in Waren, ist.“ (D. Fuchs, H. J. Lotze, D. Schellbach, Zu Fragen der Geldtheorie im Sozialismus, in: Wirtschaftswissenschaft, H. 5/1981, S. 551 f.) IV. Die Diskussion um die „Ware-Geld-Beziehungen“ im Sozialismus in ihrer Bedeutung für die Geldtheorie Der Inhalt der Gt. war seit Beginn der 20er Jahre einem fortwährenden Wandel unterworfen. Im Mittelpunkt der heftigen ideologisch-theoretischen Auseinandersetzungen unter den Kommunisten der verschiedenen Richtungen stand und steht die Frage, ob es in einer sowjet-sozialistischen Wirtschaft notwendig und ideologisch zu rechtfertigen sei, Warenproduktion, Warenzirkulation, Geld- und Wertrechnung beizubehalten. Entsprechend den jeweiligen Ergebnissen der ideologischen Richtungskämpfe und der jeweiligen aktuellen ökonomisch-politischen Situation war seit der Oktoberrevolution 1917 die Gp. der UdSSR und seit 1945 auch die der anderen sowjet-sozialistischen Staaten von einem Zickzackkurs gekennzeichnet, der zwischen der Bejahung und Verneinung dieser Notwendigkeiten schwankte. Eine entscheidende Wende leitete Stalin nach 1945 ein. Sie bestand im wesentlichen darin, daß in ihr die bis dahin übliche defensive Argumentation in der marxistisch-leninistischen Wirtschafts- und Gt. gegenüber den „Vertretern der reinen marxistischen Lehre“ und den Gegnern des Marxismus aufgegeben und offensiv eine neue Rechtfertigungstheorie vertreten wurde. Stalin stellte die These auf, daß die sozialistische Umgestaltung der sowjetischen Wirtschaft bereits solche Fortschritte gemacht habe, daß alle Produktionsmittel, die von Staatsbetrieben hergestellt und innerhalb der Staatswirtschaft ausgetauscht werden, ihren Warencharakter verloren hätten. Dies sei die Folge der von der Sowjetmacht durchgesetzten Sozialisierung, da nunmehr bei der Zirkulation von Produktionsmitteln innerhalb der staatseigenen Wirtschaft kein Eigentumswechsel mehr stattfände. Außerdem sei der Einfluß des Wertgesetzes, der im Kapitalismus die Warenproduktion steuern würde, in der Sowjetunion außer Kraft gesetzt worden. Denn hier werde die Erzeugung und Verteilung von Produktionsmitteln streng nach Maßgabe der zentral festgesetzten Prioritäten gelenkt. Aus diesen Gründen hätten die innerhalb der Staatswirtschaft ausgetauschten Materialien und Investitionsgüter eine Wesenswandlung durchgemacht und besäßen „nur noch die äußere Hülle von Waren“. Demgegenüber hätten die Erzeugnisse der Produktionsgenossenschaft den Warencharakter noch beibehalten, da sie nicht unmittelbar als Güter der Gesamtgesellschaft geschaffen würden und beim Verkauf den Eigentümer wechselten. Während Marx eine „Ware“ als ein Gut definiert, das nicht für den eigenen Verbrauch, sondern für den Verkauf an einen anonymen Abnehmer bestimmt ist, schiebt Stalin diese „Entstehungstheorie der Warenproduktion“ beiseite. Nach seiner Auslegung der Marxschen Politischen Ökonomie haben im Sowjetsozialismus nur solche Produkte Warencharakter, die beim Verkauf den Eigentümer wechseln. Dazu zählt er vor allem die industriellen Konsumgüter und die Erzeugnisse der Kolchosen (J. W. Stalin, Die ökonomischen Probleme des Sozialismus in der UdSSR, Moskau 1952, S. 20 ff.). Die groteske Folge dieser Stalinschen Theorieschöpfung war, daß in den sozialistischen Wirtschaftssystemen ab 1952 für die Produktionsmittel zwar einerseits staatlich festgesetzte Preise galten und ihr Verkauf nur gegen Geld möglich war, daß sie aber andererseits im Sinne der Marxschen Wert- und Geldlehre keinerlei Wert mehr besaßen. Bis in die zweite Hälfte der 50er Jahre beschränkte sich der Beitrag der Politökonomen in der DDR zur sozialistischen Gt. im wesentlichen auf eine Nacherzählung der Stalinschen Lehre. Diese Sterilität der [S. 496]wirtschaftswissenschaftlichen Diskussion wurde wesentlich gefördert durch die 1955 veröffentlichte deutsche Ausgabe des parteioffiziellen, in der UdSSR erarbeiteten Lehrbuches „Politische Ökonomie“, das noch stark von den Doktrinen Stalins geprägt war. Über die Vereinbarkeit von Warenproduktion, Wertrechnung und Geld mit einer sowjet-sozialistischen Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung heißt es in diesem Buch: „Im Sozialismus ist die Warenproduktion keine gewöhnliche, sondern eine Warenproduktion besonderer Art … Die Produktionsmittel, die innerhalb des Landes auf die staatlichen Betriebe verteilt werden, sind ihrem Wesen nach keine Waren; aber sie behalten die Warenform bei, werden in Geld bewertet, was für die Rechnungslegung und die Kalkulation notwendig ist … Sofern im Sozialismus die Warenproduktion und die Warenzirkulation bestehen, ist auch das Wertgesetz weiter wirksam … Der Wirkungsbereich des Wertgesetzes erstreckt sich im Sozialismus vor allem auf die Warenzirkulation (zwischen verschiedenen Eigentumssektoren), auf den Austausch von Waren — vor allem von Gegenständen des persönlichen Bedarfs“ (Politische Ökonomie. Lehrbuch. Berlin [Ost] 1955, S. 502 f., 506 u. 508). Eine erste geringfügige Bewegung in die wissenschaftlichen Erörterungen brachte die Beteiligung einiger DDR-Ökonomen an der Kontroverse zwischen den beiden sowjetischen Geldtheoretikern S. Atlas und J. Kronrod. Diese stritten sich in den Jahren 1953/54 über die Funktionen, die das Sowjetgeld innerhalb und außerhalb der Staatswirtschaft erfüllt, und über die Frage, ob dem Geld im Nicht-Waren-Bereich (Staatswirtschaft, öffentliche Einrichtungen) die volle Geldqualität zuerkannt werden könne. Atlas vertrat hierzu die Auffassung, daß sich das Geld innerhalb der Staatswirtschaft in ein bloßes Verrechnungsmittel verwandelt habe (Geld minderer Güte aufgrund von Funktionsverlusten), dem für die Steuerung von Produktions- und Austauschprozessen der Staatsbetriebe keine aktive Rolle mehr zukomme. Kronrod widersprach diesen Thesen mit dem Hinweis auf die Einheit und Unteilbarkeit der Funktionen des Sowjetgeldes. Nach seiner Auffassung werde im Sozialismus sowohl im Waren- als auch im Nicht-Waren-Bereich vollwertiges Geld gebraucht und genutzt. In der DDR beteiligten sich vor allem A. Lemmnitz und G. Kohlmey an dieser geldtheoretischen Kontroverse. Sie lehnten die geldtheoretischen Neuerungen von Atlas ab, ohne sich jedoch allen Gegenargumenten Kronrods anzuschließen. (Vgl. A. Lemmnitz, Das Geld und die Funktionen des Geldes im Sozialismus und in der Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus, Berlin [Ost] 1955, u. G. Kohlmey, Das Geldsystem der DDR, Berlin [Ost] 1956.) Im Zuge der auch in der Politischen Ökonomie ab 1956 eingeleiteten Entstalinisierung wurde die „Zwei-Sphären-Theorie“ Stalins als künstlich und irreführend verurteilt. Statt dessen wurde nach und nach anerkannt, daß auch die von den Staatsbetrieben erzeugten Produktionsmittel Waren seien und als Waren gehandelt würden. Auch ihr Wert werde durch das Wertgesetz bestimmt. Mit dieser Feststellung wurde letztlich auch die These verworfen, daß das Geld in der Staatswirtschaft ein besonders geartetes Geld von minderer Funktionstüchtigkeit sei. Seit Anfang der 60er Jahre werden in der Politökonomie der DDR Warenproduktion, Tauschhandel und Geld nicht mehr als „Muttermale des Kapitalismus“ bezeichnet, die dem Sozialismus wesensfremd seien: „Ware-Geld-Beziehungen sind im Sozialismus … wesentliche Elemente eines planmäßigen Mechanismus, der die Wirtschaft regelt. Durch die Ware-Geld-Beziehungen und den damit verbundenen Markt wird eine … gesellschaftliche Anerkennung der Arbeit als gesellschaftlich notwendige Arbeit ausgeführt.“ (Vgl. den instruktiven Überblicksartikel von M. Braun, in: Wirtschaftswissenschaft, H. 4/1982, S. 568 ff., insbes. S. 583.) Für die Gt., die Gp. und Finanzpolitik der DDR gilt nunmehr seit Beginn der Wirtschaftsreformen in den 60er Jahren die bereits im Mai 1918 von Lenin ausgegebene Losung: Wir „dürfen … nicht vergessen, daß alle unsere radikalen Reformen zum Scheitern verurteilt sind, wenn wir in der Finanzpolitik keine Erfolge haben“ (W. I. Lenin, Werke, Bd. 27, Berlin [Ost] 1960, S. 377). V. Die gegenwärtig geltende Wesensbestimmung des Geldes Nach der heute herrschenden Auffassung in der marxistisch-leninistischen Gt. ist das Geld in den sowjet-sozialistischen Volkswirtschaften nur noch seiner „äußeren Hülle“ nach mit dem Geld in den vorsozialistischen Wirtschaftsordnungen (Gesellschaftsordnung) identisch. In der sozialistischen Wirtschaftsordnung seien seine Zweckbestimmung und die Nutzung seiner Funktionen „von Grund auf“ geändert worden. Dieser Wesenswandel wird mit den Unterschieden begründet, die zwischen einer marktgesteuerten und einer vom Staat zentral gelenkten Warenproduktion und zwischen dem Privateigentum und dem staatlich-sozialistischen Eigentum an den Produktionsmitteln bestehen. Anders als im Kapitalismus dienten die Ware-Geld-Beziehungen im Sozialismus nicht mehr der bestmöglichen Kapitalverwertung zum Vorteil der Kapitaleigentümer, sondern der Herstellung einer ausreichenden Zahl von Gebrauchswerten zum Nutzen aller Gesellschaftsmitglieder. Während die östlichen Geldtheoretiker kritisieren, daß das Geld in den privatwirtschaftlich organisierten Marktwirtschaften des Westens „ein Instrument der Umverteilung und damit der Ausbeutung und [S. 497]zugleich ein Instrument der staatsmonopolistischen Regulierung und Manipulierung zur einseitigen Durchsetzung der Interessen der Monopolbourgeoisie“ sei (Imperialismus), behaupten sie übereinstimmend vom Geld im Sozialismus, daß ihm in dieser Ordnung im Grundsatz jede schädliche Einflußnahme genommen sei und es nur noch gesellschaftlich nützliche Aufgaben erfüllen würde. In der sowjet-sozialistischen Volkswirtschaft sei das Geld ein „Instrument zur bewußten Ausnutzung des Wertgesetzes in der Planung der Volkswirtschaft, der Berechnung, Kontrolle und Verteilung des gesellschaftlichen Gesamtproduktes sowie Maß der Arbeit und des Verbrauches“. Damit das Geld diese von ihm verlangten Dienste übernehmen könne, müsse die Wirtschafts- und Geldpolitik der sozialistischen Regierungen allerdings energisch die Verwirklichung folgender Ziele anstreben: a) die Herstellung der „Planmäßigkeit und Proportionalität“ der verschiedenen Teilströme des Bargeld- und des Giralgeldkreislaufs; b) die Sicherung der Übereinstimmung zwischen den geplanten und den tatsächlichen güterwirtschaftlichen (materiellen) und finanziellen Prozessen bei gegebenen staatlichen Festpreisen; c) die Entwicklung von Orientierungsmarken, anhand derer es möglich ist, eine ökonomisch begründete Geldemission und Geldmengenbestimmung vorzunehmen: d) die Verbesserung der Fähigkeit, den Geldumlauf gemäß den jeweiligen Stabilitätserfordernissen zu regulieren; e) die Gewährleistung eines stets ausgewogenen Verhältnisses von „Kauffonds“ und „Warenfonds“. Über die künftige Rolle des Geldes heißt es in allgemeiner Form in dem auf dem IX. Parteitag angenommenen Parteiprogramm der SED: „Bei der weiteren Vervollkommnung der Leitung, Planung und ökonomischen Stimulierung spielt die bewußte Ausnutzung der Ware-Geld-Beziehungen eine große Rolle. Die Bedeutung des Staatshaushaltes, des Geld- und Kreditwesens sowie des Preissystems für die effektive Produktion und die rationelle Verteilung und Verwendung des gesellschaftlichen Produkts und Nationaleinkommens nimmt zu“ (Programm der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, Berlin [Ost] 1976, S. 36). VI. Die Funktionen des Geldes Bei Marx lassen sich 5 Grundfunktionen des Geldes unterscheiden; es sind dies die „konkreten Formen“, in denen das Geld entsprechend seiner Zweckbestimmung das nationale und das internationale Wirtschaftsleben mitbestimmt. Nach Ansicht der sozialistischen Geldtheoretiker verwirklicht das Geld in diesen Formen seine Rolle als „allgemeines, Äquivalent“ (Tauschwert) und umlaufendes Tauschmittel. Da die Warenproduktion, der Tauschhandel, die Entlohnung nach der Leistung und die Wertrechnung ebenfalls fundamentale Bestandteile der sowjet-sozialistischen Wirtschaftsordnungen sind, ist es nicht überraschend, daß sich die Grundfunktionen des Geldes in den zentral gelenkten Staatswirtschaften und in den marktwirtschaftlich organi

Geldtheorie und Geldpolitik (1985) I. Geld --- Grundlage einer zweckmäßigen Wirtschaftsorganisation Wie in allen auf Arbeitsteilung, Spezialisierung und Tauschhandel aufbauenden Wirtschaftsordnungen ist auch in der DDR das Geld ein unverzichtbarer Bestandteil der dort praktizierten sowjet-sozialistischen Zentralplanwirtschaft. Als Bewertungsmittel [S. 488]und Maßstab der Preise (Preissystem und Preispolitik) ist das Geld die Grundlage einzelwirtschaftlicher und gesamtwirtschaftlicher…

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Friedliche Koexistenz (1985)

Siehe auch: Friedliche Koexistenz: 1975 1979 Koexistenz: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Auf Lenin zurückgeführter, erstmals von Stalin verwendeter und von dessen Nachfolgern in der UdSSR seit dem XX. Parteitag der Kommunistischen Partei der Sowjetunion (KPdSU) 1956 zum „Grundprinzip sozialistischer Außenpolitik“ erhobener Grundsatz für „friedliches Nebeneinander und Zusammenarbeit von Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnungen in der Epoche des Übergangs vom Kapitalismus zum Sozialismus“. FK. bedeutet sowohl Konfrontation als auch Kooperation. FK. als verbindliche außenpolitische Richtschnur aller sozialistischen Staaten sowjetischen Typs für deren Verhalten gegenüber den bürgerlichen Staaten gilt sowohl als „wichtige Form des Klassenkampfes“ wie auch als „Prinzip der Zusammenarbeit auf zwischenstaatlicher Ebene“. Insbesondere schließt FK. die ideologische Koexistenz aus: „Auf dem Gebiet der Ideologie jedoch kann es keine Kompromisse, keine Vermischung von sozialistischer und bürgerlicher Ideologie geben. Daher schließt die Politik der FK. die ideologische Auseinandersetzung ein.“ „Im Interesse der Bewahrung des Weltfriedens und der Gewährleistung der internationalen Sicherheit“ sollen im übrigen „die Beziehungen der Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnung auf der Grundlage der Anerkennung ihrer souveränen Gleichheit und territorialen Integrität, der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten, der Unverletzlichkeit der Grenzen, der Entwicklung der Zusammenarbeit zum gegenseitigen Vorteil, der friedlichen Streitbeilegung und auf der Grundlage anderer demokratischer Prinzipien und Normen geregelt und gestaltet werden“ (Wörterbuch der Außenpolitik und des Völkerrechts, Berlin [Ost] 1980. S. 201 ff.). Entsprechend der These des Marxismus-Leninismus, nach der sich gegenwärtig weltweit der „Übergang vom Kapitalismus zum Sozialismus“ vollziehe, ist mit der FK. auch keineswegs die Festschreibung der gegenwärtigen Machtverhältnisse im internationalen Feld verbunden. Erich Honecker sagte dazu auf dem IX. Parteitag der SED (1976): „Friedliche Koexistenz bedeutet … niemals Klassenfrieden zwischen Ausbeutern und Ausgebeuteten. Friedliche Koexistenz bedeutet weder die Aufrechterhaltung des sozialökonomischen Status quo noch eine ideologische Koexistenz.“ Der Politik der FK. liegt die Beurteilung zugrunde, „daß der Aufbau der sozialistischen Gesellschaftsordnung, die Entfaltung des revolutionären Weltprozesses in seiner Gesamtheit durch die Bewahrung des Friedens und die Gewährleistung der internationalen Sicherheit die günstigsten internationalen Bedingungen erhält“ (a.a.O., S. 202). Die FK. soll demnach günstige Voraussetzungen für den Sieg der sozialistischen Revolution auch in den nichtsozialistischen Ländern schaffen. Als Ausdruck einer auf FK. gerichteten Außenpolitik gelten u.a. die Verträge der Bundesrepublik Deutschland mit der UdSSR, mit Polen, mit der ČSSR und der DDR, das Viermächte-Abkommen über Berlin sowie die Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Helsinki 1975. Die Doppelgesichtigkeit des Begriffs FK., der sowohl Elemente der Konfrontation als auch der Kooperation enthält, macht es möglich, entsprechend der jeweiligen internationalen Situation und der für ihre Bewältigung notwendigen Strategie und Taktik den einen oder anderen Aspekt in der politischen Auseinandersetzung stärker zu betonen oder herunterzustufen. Die Vieldeutigkeit des Begriffs FK. eröffnet demnach die Möglichkeit, [S. 483]ihn jeweils neu auszudeuten; nicht zuletzt in diesem Umstand liegt sein Nutzen. In den 70er Jahren erfuhr der Kooperationsaspekt der FK. im sozialistischen Lager eine Aufwertung. Ob und inwieweit sich dieser für die internationale Entspannung bedeutsame Trend aufrechterhalten läßt, hängt nicht zuletzt von der Entwicklung der angesichts der Konflikte in Afghanistan, Polen, Nah- und Mittelost generell und der beiderseitigen Rüstungsanstrengungen schwierig gewordenen Beziehungen zwischen Ost und West ab. Abrüstung; Deutschlandpolitik der SED. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 482–483 Friedensvertrag A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Friedrich-Schiller-Universität Jena

Siehe auch: Friedliche Koexistenz: 1975 1979 Koexistenz: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Auf Lenin zurückgeführter, erstmals von Stalin verwendeter und von dessen Nachfolgern in der UdSSR seit dem XX. Parteitag der Kommunistischen Partei der Sowjetunion (KPdSU) 1956 zum „Grundprinzip sozialistischer Außenpolitik“ erhobener Grundsatz für „friedliches Nebeneinander und Zusammenarbeit von Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnungen in der Epoche des…

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Bergbau (1985)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bis 1967 eigener Industriezweig. In ihm waren 1967 7 v.H. (183.300) der Arbeiter und Angestellten der Industrie beschäftigt; vom industriellen Bruttoanlagevermögen entfielen 16 v.H. auf diesen Bereich. Ab Planjahr 1968 wurden die B.-Betriebe verschiedenen Industriebereichen mit den Zweigen Steinkohlenindustrie, Braunkohlenindustrie. Kali- und Steinsalzindustrie, Schwarzmetallurgie und NE-Metallurgie zugeordnet. Die Rohstoffbasis des B. ist relativ schmal. Sie erlaubt lediglich, den Eigenbedarf an Braunkohle und Kalisalzen aus inländischen Quellen zu decken. Die Braunkohlenförderung erfolgt in den Braunkohlenkombinaten Bitterfeld (49.000 Beschäftigte, 19 Tagebaue und 23 Brikettfabriken) und Senftenberg (50.000 Beschäftigte, 14 Tagebaue und 13 Brikettfabriken). Auf rd. 20 Mrd.~t werden die abbauwürdigen Braunkohlenvorräte geschätzt; die geologisch erkundeten Reserven werden mit 45 Mrd.~t angegeben. Obwohl dies noch nicht einmal 2 v.H. der Weltvorräte sind, ist die DDR mit einem Anteil von 30 v.H. das bedeutendste Braunkohlenförderland der Welt. 1983 wurde eine Fördermenge von 278 Mill.~t erreicht. Bis 1985 soll die Förderung auf 295 Mill.~t jährlich gesteigert werden; für 1990 ist derzeit eine Produktion von 300 Mill.~t vorgesehen. Dazu ist in den 80er Jahren der Neuaufschluß von 21 Tagebauen erforderlich. Vor dem Kriege konzentrierte sich die Förderung überwiegend auf der westelbischen Gebiete. Anfang der 50er Jahre wurde die Erschließung der Vorkommen — mit Schwerpunkt im Bezirk Cottbus — in großem Umfange aufgenommen (Vorräte des „Lausitzer Reviers“ 11 Mrd.~t). Von Vorteil ist, daß die Braunkohle im „Lausitzer“ und „mitteldeutschen Revier“ überwiegend in großen Feldern mit 200 Mill.~t Vorrat ansteht, so daß kostengünstige Großtagebaue betrieben werden können. Allerdings verschlechtern sich die Förderbedingungen: Da die oberflächennahen Lagerstätten nahezu abgebaut sind, erhöht sich das Abraum-Kohle-Verhältnis: 1970 mußten für die Förderung einer Tonne Braunkohle 3,6 m³ Deckgebirge abgetragen werden, 1983 waren es bereits 4,3 m³, darüber hinaus müssen 6 m³ Wasser entfernt werden. Um die Braunkohlenförderung bis 1985 auf das geplante Niveau heben zu können, müssen im Planjahrfünft 1981–1985 9 neue Tagebaue aufgeschlossen werden, darunter die Vorkommen von Gräbendorf, Scheibe, Köckern und Reichwalde, Energiewirtschaft. Die Steinkohlenförderung wurde in der DDR 1977 vollständig eingestellt. Mangels abbauwürdiger Vorräte wurde die Kohle zuletzt nur noch in den Lagerstätten der Zwickauer Mulde gefördert. Die ungünstigen Abbauverhältnisse, die wiederum hohe Betriebskosten bedingten, haben dazu beigetragen, daß die Fördermengen (1960: 2,7 Mill.~t) ständig zurückgenommen werden mußten. Zum Zeitpunkt der Produktionseinstellung arbeiteten im Zwickauer und Lugau-Oelsnitzer Revier nur noch 3.000 Bergarbeiter. Der für den Hochofenprozeß entstehende Bedarf an Steinkohle und Steinkohlenkoks wird durch Importe aus der UdSSR, der Tschechoslowakei und Polen gedeckt (1982: 6,8 Mill.~t). Ein wichtiges Rohstoffreservoir für die Chemische Industrie sind die umfangreichen Steinsalz- und Kalivorkommen, die auf 5 Bill. t bzw. 13 Mrd. t geschätzt werden (Kali ist die Sammelbezeichnung für die natürlich vorkommenden Kalisalze und die daraus erzeugten Düngemittel). Die Kaliindustrie — zusammengefaßt im VEB Kombinat Kali — beschäftigt rd. 32.000 Personen; vier Fünftel ihrer Erzeugnisse werden exportiert. Die DDR ist damit einer der bedeutendsten Kaliexporteure der Welt; mit einer Jahresproduktion von 3,4 Mill.~t Kalidüngemitteln K₂O) (1982) nimmt sie den 3. Rang in der Welt ein. Aus den einheimischen Eisenerzlagerstätten kann die DDR lediglich 3 v.H. ihres Eigenbedarfs decken. Die Lagerstätten im Erzgebirge, Thüringer Wald, Harz und Harzvorland sind erschöpft bzw. nur noch im geringen Umfang abbauwürdig; die Eisenerze selbst sind eisenarm. Daher ist die Eisenerzförderung rückläufig. Wurden 1960 noch 1,6 Mill.~t Roherz gefördert, so waren es 1979 nur noch 0,06 Mill.~t. Selten sind auch die Erze von Stahlveredelungsmetallen, von denen lediglich das im Vorland des Erzgebirges abgebaute Nickelerz eine gewisse Bedeutung besitzt. Zwar befinden sich auf dem Territorium der DDR z.T. relativ umfangreiche Vorkommen von Buntmetallen. Ihr Abbau ist aber aufgrund der geringen Wertkonzen[S. 163]tration erschwert bzw. wirtschaftlich nicht rentabel. Am bedeutendsten ist der Kupfererzbergbau mit etwa 27.000 Beschäftigten und einer (geschätzten) Jahresproduktion von knapp 20.000 t. Wichtigste Kupfervorkommen sind die südlich des Harzes gelegenen Mulden von Mansfeld und Sangerhausen (Cu-Gehalt bis zu 3 v.H.). Das Schwergewicht des Kupfer-B, hat sich in den letzten Jahren aus der Mansfelder in die Sangerhauser Mulde verschoben. Unter Berücksichtigung ständig steigender Importe liegt die inländische Produktion an Raffinade- und Elektrolytkupfer heute bei rd. 60.000 t jährlich. Abbauwürdige Blei- und Zinkerze (Gehalt etwa 2–5 v.H.) befinden sich im Freiberger Raum; im Mansfelder Kupferschiefer treten Blei- und Zinkerze als Beimengungen auf. Die Erzförderung beträgt etwa 300.000 t, eine Steigerung ist gegenwärtig nicht möglich. Zentrum des Zinnerz-B. (Zinngehalt etwa 2 v.H.) ist Altenberg im Osterzgebirge. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 162–163 Bergakademie Freiberg A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Berlin

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bis 1967 eigener Industriezweig. In ihm waren 1967 7 v.H. (183.300) der Arbeiter und Angestellten der Industrie beschäftigt; vom industriellen Bruttoanlagevermögen entfielen 16 v.H. auf diesen Bereich. Ab Planjahr 1968 wurden die B.-Betriebe verschiedenen Industriebereichen mit den Zweigen Steinkohlenindustrie, Braunkohlenindustrie. Kali- und Steinsalzindustrie, Schwarzmetallurgie und NE-Metallurgie zugeordnet. Die…

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Volkssolidarität (VS) (1985)

Siehe auch: Volkssolidarität: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Eine Massenorganisation zur freiwilligen solidarischen Hilfe, insbesondere für alte und kranke Menschen. Im Oktober 1945 in Dresden von allen Parteien und dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) als überparteiliche Hilfsorganisation für die unterschiedlichsten Notlagen der Nachkriegszeit gegründet, entwickelte sich die VS zur gesellschaftlichen Betreuungsorganisation für alte und in Not geratene Gesellschaftsmitglieder. Trotz Ausbau der staatlichen Sozialfürsorge, der Verbesserung der Altersversorgung (Renten) und der vermehrten Schaffung „altersadäquater und geschützter Arbeitsplätze“ (§ 20, 2, S. 2 und 3 der VO über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der volkseigenen Betriebe, Kombinate und VVB vom 28. 3. 1973, GBl. I, S. 129 ff.) hat die Bedeutung der VS ständig zugenommen. Die VS nimmt wesentliche Aufgaben im Rahmen der in den 70er Jahren stark verbesserten Altenpolitik wahr. Ihr obliegen sowohl die Werbung von Rentnern zur Fortsetzung einer ständigen bzw. zur Wiederaufnahme einer zeitweiligen Berufstätigkeit (Rentnerbrigaden) als auch die organisierte Einbeziehung älterer Bürger in das gesellschaftliche Leben. Diesem Zweck dienen die Veteranenklubs (1982: 479) und -treffpunkte (1982: 393) sowie ein umfangreiches, für diese Bevölkerungsgruppe zugeschnittenes Veranstaltungsangebot (1982: 427.537 politisch-kulturelle Veranstaltungen mit über 13,7 Mill. Besuchern). Da der Versorgungsgrad mit Plätzen in Wohn-, Pflege- und Feierabendheimen (1982: Feierabend- und Pflegeheime: 1349 mit 128.193 Plätzen und 255 Wohnheime mit 21.131 Plätzen; Versorgungsgrad rd. 5 v.H. der Bevölkerung im Rentenalter) noch immer unbefriedigend ist, kommt der Betreuung Pflegebedürftiger, vor allem älterer Menschen wesentliche Bedeutung zu. Die aktiven Mitglieder der VS, die Volkshelfer, leisten ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe; Hauswirtschaftspflegerinnen (1982: 42.500), die zur VS in einem Arbeitsrechtsverhältnis stehen, übernehmen das Einkaufen, das Sauberhalten der Wohnung, das Zubereiten der Mahlzeiten sowie die Pflege nach Anweisung des Arztes bzw. der Gemeindeschwester. (1982: Hilfsleistungen durch Hauspflegerinnen und Volkshelfer: 57,9 Mill. Stunden, davon etwa 27 Mill. Stunden als Nachbarschaftshilfe). Seit 1970 (29.000 Tagesportionen) ist die Versorgung mit einer warmen Mahlzeit durch die VS ausgebaut worden (1980: 210.400 Portionen, davon 41.925 in die Wohnung zugestellt; Versorgungsgrad 6,82 v.H. der Bürger im Rentenalter). Im gleichen Aufgabenbereich arbeitet auch das Deutsche Rote Kreuz (DRK) der DDR mit einer Vielzahl von freiwilligen Helfern. Die Kosten für die Hauswirtschaftspflegerinnen und das Mittagessen (Kostenbeteiligung je nach Rentenhöhe und örtl. Gegebenheiten) werden fast ausschließlich aus staatlichen Mitteln gedeckt. Im übrigen finanziert sich die VS aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden, Sammlungen und Veranstaltungseinnahmen. Ein Teil der Eigenmittel der VS wird für internationale Solidaritätsaktionen verwendet. Höchste Organe der VS sind die alle 5 Jahre tagende Zentrale Delegiertenkonferenz, der Zentralausschuß, sein Präsidium und das Zentralsekretariat. Auf der IX. Zentralen Delegiertenkonferenz (5./6. 6. 1982 in Berlin) wurde Alois Bräutigam (Mitglied des ZK der SED und von 1958 bis 1980 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung Erfurt) als Nachfolger von Robert Lehmann (SED) zum Vorsitzenden der VS gewählt. — Die Monatszeitschrift der VS ist der „Volkshelfer“. Im Jahre 1982 hatte die VS 2.043.712 Mitglieder und Freunde in 13.870 Ortsgruppen. An der Arbeit der VS beteiligten sich als Volkshelfer 171.969 Mitglieder. Die Ausgaben für internationale Solidaritätsaktionen sanken von 1970: 594.000 Mark auf 358.000 Mark 1982. Demgegenüber stiegen die Ausgaben für soziale und kulturelle Betreuung von 1970: 33.253.000 Mark (darunter für Klubs und Treffpunkte: 7.289.000 Mark) auf 1982: 20.272.5.000 Mark (darunter Klubs und Treffpunkte: 17.464.000 Mark). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1444 Volkskammer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volksvertretungen

Siehe auch: Volkssolidarität: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Eine Massenorganisation zur freiwilligen solidarischen Hilfe, insbesondere für alte und kranke Menschen. Im Oktober 1945 in Dresden von allen Parteien und dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) als überparteiliche Hilfsorganisation für die unterschiedlichsten Notlagen der Nachkriegszeit gegründet, entwickelte sich die VS zur gesellschaftlichen Betreuungsorganisation für alte und…

DDR A-Z 1985

Jugendstrafrecht (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bis 1952 galt das Reichsjugendgerichtsgesetz von 1943. Ab 1. 6. 1952 trat an seine Stelle das Jugendgerichtsgesetz (JGG) vom 23. 5. 1952 (GBl., S. 411). Es sah Erziehungsmaßnahmen und Strafen, im Höchstfalle Freiheitsentziehung bis zu 10 Jahren, vor. Bei Mord, Vergewaltigung, Sabotage, Boykotthetze (Strafrecht, VII.) oder Verbrechen gegen das Friedensschutzgesetz (Friedensgefährdung) war jedoch gemäß § 24 JGG das allgemeine Strafrecht anzuwenden. In diesen Fällen konnten selbst lebenslängliche Zuchthausstrafen gegen Jugendliche verhängt werden. Nur die Todesstrafe war ausgeschlossen. Das gleiche galt nach dem Erlaß des StEG vom 11. 12. 1957 bei Staatsverbrechen. Gemäß § 33 Abs. 2 JGG war in diesen Fällen nicht das Jugendgericht, sondern das Erwachsenengericht zuständig. Durch das StGB vom 12. 1. 1968 ist das JGG von 1952 aufgehoben und das J. in das allgemeine Strafrecht einbezogen worden. Ein besonderes J. und ein besonderes Jugendstrafverfahrensrecht gibt es seitdem nicht mehr. Jedoch enthalten StGB und StPO jeweils Bestimmungen, in denen die Besonderheiten der strafrechtlichen Verantwortlichkeit Jugendlicher und des Strafverfahrens gegen Jugendliche behandelt werden (§§ 65 ff. StGB., §§ 69 ff. StPO). Jugendlicher im strafrechtlichen Sinne ist, wer über 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Den Begriff des Heranwachsenden (18–21 Jahre) kannte schon das JGG nicht. Die persönliche Voraussetzung für die strafrechtliche Verantwortlichkeit ist in jedem Fall ausdrücklich festzustellen. Diese Schuldfähigkeit liegt vor, wenn „der Jugendliche aufgrund des Entwicklungsstandes seiner Persönlichkeit fähig war, sich bei seiner Entscheidung zur Tat von den hierfür geltenden Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens leiten zu lassen“ (§ 66 StGB). Von der Einleitung, eines Strafverfahrens gegen den Jugendlichen kann abgesehen werden, wenn das Vergehen nicht erheblich gesellschaftswidrig ist und von den Organen der Jugendhilfe Erziehungsmaßnahmen eingeleitet werden. Als Strafmaßnahmen gegen Jugendliche sieht das Gesetz vor: Beratung und Entscheidung durch ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege (Gesellschaftliche Gerichte), Auferlegung besonderere Pflichten (Wiedergutmachung des Schadens durch eigene Leistung, Freizeitarbeit, Arbeitsplatzbindung für die Dauer bis zu 2 Jahren, Aufnahme eines Lehr- oder Ausbildungsverhältnisses), Strafen ohne Freiheitsentzug (Verurteilung auf Bewährung, öffentlicher Tadel, Geldstrafe bis zu 500 Mark), Jugendhaft (§ 74) von 1 Woche bis zu 3 Monaten oder Freiheitsstrafe. Eine Verbindung der verschiedenen Strafmaßnahmen ist nicht zulässig. Jugendhaft kann angeordnet werden, wenn sich die Straftat gegen die staatliche und öffentliche Ordnung richtet und ein solches soziales Fehlverhalten des Jugendlichen offenbart, daß eine kurzfristige disziplinierende Maßnahme erforderlich ist, um einer weiteren negativen Entwicklung nachhaltig entgegenzuwirken. Für die Freiheitsstrafen gelten die Bestimmungen des allgemeinen Strafrechts. Ihre Dauer beträgt also 6 Monate bis 15 Jahre. Der Vollzug erfolgt in Jugendhäusern. Die lebenslängliche Freiheitsstrafe gegen Jugendliche ist erst durch das 2. Strafrechtsänderungsgesetz vom 7. 4. 1977 (GBl. I, S. 100) abgeschafft worden. Nicht zulässig war von jeher die Todesstrafe für Jugendliche. Von den für Erwachsene vorgesehenen Nebenstrafen dürfen gegen Jugendliche das Verbot bestimmter Tätigkeiten, die Vermögenseinziehung und die Aberkennung staatsbürgerlicher Rechte nicht verhängt werden (Strafensystem). Im Strafverfahren gegen Jugendliche sind die Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten sowie die Organe der Jugendhilfe zu beteiligen. Die Erziehungsberechtigten haben grundsätzlich an der Hauptverhandlung teilzunehmen. Sie haben das Recht, gehört zu werden sowie Fragen und Anträge zu stellen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 692 Jugendpresse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendweihe

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bis 1952 galt das Reichsjugendgerichtsgesetz von 1943. Ab 1. 6. 1952 trat an seine Stelle das Jugendgerichtsgesetz (JGG) vom 23. 5. 1952 (GBl., S. 411). Es sah Erziehungsmaßnahmen und Strafen, im Höchstfalle Freiheitsentziehung bis zu 10 Jahren, vor. Bei Mord, Vergewaltigung, Sabotage, Boykotthetze (Strafrecht, VII.) oder Verbrechen gegen das Friedensschutzgesetz (Friedensgefährdung) war jedoch gemäß §…

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Grundmittel (1985)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 In der DDR gebräuchlicher Ausdruck für Anlagemittel (Mindesthöhe bis 1976 500 Mark, seitdem 1000 Mark). Zu den G. zählen nicht unbebaute Grundstücke und der Grund und Boden bebauter Grundstücke sowie Grünanlagen, Rasenflächen und Zug-, Zucht- und Nutzvieh. Die Erstausstattung eines Betriebes mit Betriebsmitteln, die zur Inbetriebnahme neuer Kapazitäten erforderlich sind (z.B. Werkzeuge, Kleingeräte, Modelle, Mobiliar), erfolgt ohne Beachtung der Wertgrenze von 500 Mark bzw. 1000 Mark. Die Wiederbeschaffung dieser Güter wird mit Teilen des Gewinns, aus Amortisationen bzw. durch G.-Kredite finanziert und unter Berücksichtigung der Wertgrenze als Ersatzinvestition gebucht. Voraussetzung sinnvollen Wirtschaftens sind ein rationeller Einsatz und eine möglichst gute Auslastung der G. Durch die Anwendung uneinheitlicher Bewertungsmaßstäbe für G. war jedoch bis Anfang der 60er Jahre eine objektive Messung der Effizienz des Kapitaleinsatzes nahezu unmöglich, denn 1948 waren alle vorhandenen Maschinen und sonstigen Ausrüstungen zu Festpreisen des Jahres 1944 sowie alle Gebäude zu den um 60 v.H. erhöhten Preisen des Jahres 1913 bewertet worden. Alle im Zeitraum von 1948 bis 1953 erworbenen G. sind mit den zum Anschaffungszeitpunkt geltenden Preisen verbucht sowie alle von den Betrieben selbst erstellten Investitionsgüter auf Basis der tatsächlichen Kosten verrechnet worden. Nach 1953 wurden die damals neugebildeten Festpreise zugrunde gelegt. Angesichts dieser verzerrten Bewertung konnte trotz gestaffelter Sätze der Abschreibungen der tatsächliche Anlagenverschleiß nicht voll gedeckt werden, zumal auch die Anschaffungskosten für G. gestiegen waren. Deshalb erschienen z.B. alte Anlagen rentabler als neue, weil die für sie anzusetzenden Abschreibungen erheblich niedriger waren als die für neue Anlagen. Gesamtwirtschaftlich waren die Folgen der Unterbewertung des Anlagevermögens noch schwerwiegender: Die Planungsinstanzen konnten kein brauchbares Bild über die Produktivität des Kapitaleinsatzes in den verschiedenen Zweigen und Branchen erlangen; sie blieben somit bei ihren Investitionsentscheidungen auf unzulängliche Kennziffern angewiesen. Zur Behebung dieser Schwierigkeiten erfolgte 1963 eine weitreichende Grundmittelumbewertung. Die damit zur Preisbasis von 1962 bewerteten Daten des Anlagevermögens galten auch noch im Jahr 1983; sie werden jährlich unter Berücksichtigung der Nettoinvestitionen sowie der Aussonderungen zu Preisen von 1962 fortgeschrieben. Inzwischen sind jedoch wieder erhebliche Preisveränderungen bei den Investitionsgütern eingetreten, offen z.B. durch die Industriepreisreform von 1967 sowie durch seitdem erfolgte weitere Preiskorrekturen — z.B. durch die seit 1976 vollzogenen stufenweisen Preisrevisionen —, aber auch versteckt in der Weise, daß völlig neuartige Ausrüstungen, weil sie gar nicht auf die Preisbasis von 1962 zurückgerechnet werden können, zu unrichtigen (wahrscheinlich überhöhten) Werten in die Anlagenrechnung eingehen. Damit ergibt sich ein doppeltes Dilemma: Der Bewertung der offiziellen Anlagevermögensdaten liegt weder ein wirklich einheitlicher Maßstab (echte Preisbasis 1962) zugrunde, noch entsprechen die verwendeten Werte den heutigen Preisrelationen der Kapitalgüter. Aus diesem Grunde sind gegenwärtig wieder die gleichen Vorbehalte gegen die offiziellen Anlagevermögensdaten zu machen wie schon Anfang der 60er Jahre. Auch ist die Basis für die Ermittlung der Produktionsfondsabgabe verzerrt. [S. 581]Deshalb wurde in der DDR verschiedentlich eine erneute G.-Umbewertung gefordert; Anzeichen für die Durchführung einer derartigen Neubewertung in absehbarer Zukunft sind bisher jedoch nicht zu erkennen. Preissystem und Preispolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 580–581 Grundlagenvertrag A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Grundmittelumbewertung

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 In der DDR gebräuchlicher Ausdruck für Anlagemittel (Mindesthöhe bis 1976 500 Mark, seitdem 1000 Mark). Zu den G. zählen nicht unbebaute Grundstücke und der Grund und Boden bebauter Grundstücke sowie Grünanlagen, Rasenflächen und Zug-, Zucht- und Nutzvieh. Die Erstausstattung eines Betriebes mit Betriebsmitteln, die zur Inbetriebnahme neuer Kapazitäten erforderlich sind (z.B. Werkzeuge, Kleingeräte, Modelle, Mobiliar), erfolgt ohne…

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Übersiedlung in die DDR (1985)

Siehe auch das Jahr 1979 Nach einer 1965 in der Bundesrepublik Deutschland veröffentlichten amtlichen Statistik sollen von 1950 bis 1964 503.361~Personen [S. 1368]in die DDR übergesiedelt sein. Diese sowie andere vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Statistiken der Fortzüge aus dem Bundesgebiet in die DDR und nach Berlin (Ost) erfassen jedoch nur solche Übersiedler (Ü.), die sich unter Angabe ihres Zieles an ihrem bisherigen Wohnort im Bundesgebiet polizeilich abgemeldet haben. Trotzdem lassen diese Statistiken erkennen, daß die Zahl der Ü. seit 1962 stark zurückgegangen ist. Mit 36.676 Abwanderungen aus dem Bundesgebiet ist 1957 die größte Zahl von Ü. gezählt worden. 1961 waren es nur 14.564. In der folgenden Statistik der Jahre 1964–1981 sind die Fortzüge aus dem gesamten Bundesgebiet einschließlich Berlin (West) in die DDR einschließlich Berlin (Ost) enthalten: In dieser Aufstellung fehlen die Ü., die ohne Abmeldung ihren Wohnsitz in die DDR verlegt haben. Deren Anteil ist relativ hoch, da nach den inzwischen auch von den DDR-Behörden gemachten Erfahrungen die meisten Ü. Anlaß haben, ihre Übersiedlung in die DDR geheimzuhalten, sei es, weil sie erhebliche Schulden zurückließen oder weil sie sich der Strafverfolgung in der Bundesrepublik Deutschland entziehen wollten. Ü., die derartige Motive für das Verlassen ihres westdeutschen Wohnsitzes haben, müssen allerdings damit rechnen, von den Behörden der DDR unverzüglich in die Bundesrepublik zurückgeschickt zu werden. Die Zahl mißglückter Versuche, in die DDR zu gelangen, ist daher recht groß. Seitens der DDR werden seit 1966 überhaupt keine Angaben über Ü. mehr gemacht. Bis dahin hatten Meldungen mit hohen Zahlen von Ü. aus Westdeutschland und in die DDR zurückgekehrten Flüchtlingen sowie eingehende Schilderungen von Einzelfällen den Anschein einer großen politisch bedingten Fluchtbewegung aus der Bundesrepublik Deutschland in die DDR erwecken sollen — als propagandistisches Gegengewicht zu der das Ansehen der DDR mindernden Massenflucht aus der DDR (Flüchtlinge). Die schlechten Erfahrungen mit Ü. aus Westdeutschland — nach DDR-Veröffentlichungen soll die Kriminalität von Ü. um ein Vierfaches über dem DDR-Durchschnitt gelegen haben — haben die DDR offenbar zur Einstellung dieser Propaganda und zu einer schärferen Auslese bei der Aufnahme der Ü. in die DDR veranlaßt. Die Ü. werden nach ihrer Ankunft zunächst in eines der „Aufnahmeheime für Ü. und Rückkehrer“ in Berlin-Blankenfelde, Barby, Eisenach, Pritzier ü/Hagenow (Mecklbg.) oder Saasa, Kr. Eisenberg/Thür. eingewiesen (für desertierte Bundeswehr-Angehörige gibt es besondere Aufnahmestellen), wo sie eingehend durch den Staatssicherheitsdienst geprüft und über die Verhältnisse in ihrer Heimat ausgefragt werden. Ein rechtlich geregeltes Einbürgerungsverfahren gibt es für Deutsche aus der Bundesrepublik nicht. Mit der Übergabe des Personalausweises der DDR gelten sie als Bürger der DDR. Sie erhalten keine Urkunde über die Verleihung der Staatsbürgerschaft der DDR, wie es im § 7 Abs. 3 des Staatsbürgerschaftsgesetzes vom 20. 2. 1967 (GBl. I, S. 3) beim Erwerb der Staatsbürgerschaft der DDR durch Bürger anderer Staaten vorgesehen ist. Als Bürger der DDR dürfen die Ü. wie alle übrigen Bewohner der DDR nicht mehr ohne Genehmigung der DDR-Behörden in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehren. Soweit sie nicht bei Verwandten Wohnsitz nehmen können, werden sie in einem der Bezirksaufnahmeheime untergebracht. Dort werden ihnen Aufenthaltsort und Arbeit zugewiesen. Dies gilt auch für zurückkehrende Flüchtlinge, die die DDR vor dem 1. 1. 1972 bzw. vor dem 1. 1. 1981 verlassen haben. Ihnen ist durch Gesetz zur Regelung der Staatsbürgerschaft vom 16. 10. 1972 (GBl. I, S. 265) und durch die VO zu Fragen der Staatsbürgerschaft vom 21. 6. 1982 (GBl. I, S. 418) die Staatsbürgerschaft der DDR aberkannt und zugleich Straffreiheit wegen des ungenehmigten Verlassens der DDR zugesichert worden. Allerdings wird ihnen in der Regel die Ü. verweigert. Flüchtlinge, die seit dem 1. 1. 1981 aus der DDR geflüchtet sind, müssen dagegen bei ihrer Rückkehr grundsätzlich mit Bestrafung wegen ungesetzlichen Grenzübertritts (Republikflucht) rechnen. Sofortige Festnahme haben vor allem auch geflüchtete Partei- und Staatsfunktionäre und Angehörige der bewaffneten Organe zu erwarten, selbst wenn sie vor dem 1. 1. 1972 die DDR verlassen haben. Ihnen droht ein Strafverfahren wegen Spionage bzw. Fahnenflucht. Diese Rückkehrer werden im allgemeinen bei ihrer Entlassung aus dem Strafvollzug wieder in die Bundesrepublik Deutschland zurückgeschickt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1367–1368 Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Überweisungsverfahren

Siehe auch das Jahr 1979 Nach einer 1965 in der Bundesrepublik Deutschland veröffentlichten amtlichen Statistik sollen von 1950 bis 1964 503.361~Personen [S. 1368]in die DDR übergesiedelt sein. Diese sowie andere vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Statistiken der Fortzüge aus dem Bundesgebiet in die DDR und nach Berlin (Ost) erfassen jedoch nur solche Übersiedler (Ü.), die sich unter Angabe ihres Zieles an ihrem bisherigen Wohnort im Bundesgebiet polizeilich abgemeldet haben.…

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Angestellte (1985)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Als A. werden in der marxistisch-leninistischen Soziologie diejenigen Werktätigen bezeichnet, deren Arbeit nicht unmittelbar auf die Herstellung eines „materiellen Produktes“ gerichtet ist. Überwiegend mit der Vorbereitung, Leitung, Abrechnung und Organisation betrieblicher sowie gesellschaftlicher Arbeitsprozesse beschäftigt, verrichten sie vor allem „geistige Arbeit“, wobei der größte Teil der A. allerdings mit „geistig-repetitiven Tätigkeiten beschäftigt (ist), die keine hohe Qualifikation erfordern“. In diesem Zusammenhang wird es durchaus als Problem gesehen, daß diese A.-Gruppe einen besonders hohen Anteil von Frauen aufweist (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, 3., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1977, S. 22 f.). — Von diesen A. wird die Intelligenz unterschieden, deren Angehörige zwar selbst in aller Regel A., im Unterschied zur Masse der A. (in der sowjetischen soziologischen Literatur auch als „eigentliche A.“ bezeichnet) jedoch die Träger der „geistigen Produktion“ seien. Entsprechend dieser besonderen sozialen und politischen Funktion sieht die marxistisch-leninistische Soziologie und Empirische Sozialforschung in der Intelligenz eine besondere „soziale [S. 47]Schicht“. Demgegenüber gilt die größte Zahl der A., die in den Industriebetrieben, im Bauwesen, im Verkehrs-, Post- und Fernmeldewesen, im Staatsapparat usw. Verwaltungsarbeiten bzw. technische Tätigkeiten verrichten, als „Bestandteil der Arbeiterklasse“. Der Anteil von A.-Tätigkeiten wachse auch unter sozialistischen Bedingungen, vor allem unter dem Einfluß der wissenschaftlich-technischen Revolution (WTR). Von den mit technischen Aufgaben in der Industrie betrauten A. wird im übrigen erwartet, daß sie sich in ihren Arbeits- und Lebensbedingungen zunehmend an die der Produktionsarbeiterschaft annähern. Der marxistisch-leninistische Begriff der A. geht demnach nicht im Klassenbegriff auf, sondern ist einerseits „weiter“, weil er die Intelligenz mit einschließt, andererseits „enger“, weil er nur eine Teilgruppe der Arbeiterklasse erfaßt (Klasse/Klassen, Klassenkampf). Da Arbeiter und A. arbeitsrechtlich gleichgestellt sind (Modifikationen: Einzelverträge für Teile der Intelligenz, Staatsfunktionäre), sagt die unterschiedliche Entgeltzahlung (Lohn bzw. Gehalt) nur wenig über die soziale Stellung der A. aus. Angesichts der Differenziertheit und der wachsenden Zahl sowie der politischen, sozialen und ökonomischen Bedeutung der A. wird in der Soziologie der DDR gefordert, der Analyse dieser sozialen Großgruppe folgende Kriterien zugrunde zu legen: Stellung im Reproduktionsprozeß; Grad der Verbindung mit der sozialistischen Großproduktion; Verteilung der A. auf produzierende und nichtproduzierende Bereiche der Volkswirtschaft; spezifische Funktionen in den jeweiligen Bereichen; Charakter der Arbeit; erreichte berufliche Qualifikation. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 46–47 Angelsport A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Anlagevermögen

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Als A. werden in der marxistisch-leninistischen Soziologie diejenigen Werktätigen bezeichnet, deren Arbeit nicht unmittelbar auf die Herstellung eines „materiellen Produktes“ gerichtet ist. Überwiegend mit der Vorbereitung, Leitung, Abrechnung und Organisation betrieblicher sowie gesellschaftlicher Arbeitsprozesse beschäftigt, verrichten sie vor allem „geistige Arbeit“, wobei der größte Teil der A. allerdings mit…

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Arbeitsnormung (1985)

Siehe auch: Arbeitsnorm: 1956 1958 1959 1960 1962 Arbeitsnormen: 1963 1965 1966 1969 Arbeitsnormung: 1975 1979 Die A. ist Bestandteil der Wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation (WAO) und erfolgt in der Endphase jeder Maßnahme der sozialistischen Intensivierung und Rationalisierung. Inhalt der A. ist die Bestimmung des notwendigen Zeitaufwandes für die Durchführung exakt abgegrenzter Arbeitsgänge auf der Grundlage der erforderlichen Qualifikation der Werktätigen und unter Berücksichtigung technischer, technologischer und arbeitsorganisatorischer Bedingungen. Aus dem Zusammenhang der wissenschaftlichen Arbeitsor[S. 65]ganisation wird die Erarbeitung von Arbeitsnormen und anderen Kennziffern des Arbeitsprozesses als die logische Weiterführung des Arbeitsstudiums und der Arbeitsgestaltung verstanden; der durch das Arbeitsstudium analysierte und durch die Arbeitsgestaltung festgelegte Arbeitsprozeß wird damit der Arbeitsklassifizierung und -normung unterworfen mit dem Ziel, Grundlagen für die Planung und den rationellen Einsatz der lebendigen Arbeit zu schaffen sowie für die Entlohnung nach der Arbeitsleistung auf der Basis der staatlichen Lohnpolitik zu sorgen. Im Prozeß der A. werden verschiedene Formen von Arbeitsnormen angewendet, die sich nach Art, Qualität und Umfang unterscheiden, die aber alle dem Ziel dienen, den notwendigen Gesamtaufwand an lebendiger Arbeit für die Erzeugung von Produkten und Leistungen in quantitativer und qualitativer Hinsicht zu ermitteln und festzulegen. 1. Die inhaltliche Unterteilung der Arbeitsnormen ergibt 3 Arten: a) die Anforderungsnormen, b) die Arbeitszeitnormen, c) die Besetzungsnormen. Die Anforderungsnormen legen die sich aus der Arbeitsaufgabe ergebenden Anforderungen an die Qualifikation und Verantwortung sowie die Anforderungen an die physische und psychische Beanspruchung der Arbeitskraft fest. Anforderungsnormen sollen für alle Tätigkeiten ausgearbeitet werden. Arbeitszeitnormen bestimmen den notwendigen Zeitaufwand an lebendiger Arbeit je Erzeugniseinheit. Arbeitszeitnormen finden vor allem in den Arbeitsprozessen Anwendung, bei denen zwischen Arbeitszeitaufwand und mengenmäßigem Arbeitsergebnis ein feststellbarer proportionaler Zusammenhang besteht. Besteht zwischen Arbeitszeitaufwand und mengenmäßigem Arbeitsergebnis kein proportionaler Zusammenhang, kommen die Besetzungsnormen zur Anwendung. Diese bestimmen die notwendige Anzahl und Qualifikation (oder auch das Geschlecht) der Arbeitskräfte je Arbeitsstätte bzw. Arbeitsprozeß pro Zeiteinheit. 2. Bei der Gliederung der Arbeitsnormen nach ihrer Qualität werden 2 Formen unterschieden: a) wissenschaftlich bzw. Technisch begründete Arbeitsnormen (TAN), b) nicht wissenschaftlich begründete Arbeitsnormen, als Vorläufige Arbeitsnormen (VAN) bezeichnet. Das Kriterium für die qualitative Differenzierung der Arbeitsnormen wird sowohl in der Anwendung bzw. Nichtanwendung der wissenschaftlichen Methoden des Arbeitsstudiums und der Arbeitsgestaltung als auch in dem erzielten Ergebnis bei Anwendung der Arbeitsnormen in einem bestimmten Zeitraum gesehen. Trotz größter Bemühungen, die wissenschaftliche A. in den Betrieben der DDR als zentrale Maßnahme der sozialistischen Rationalisierung durchzusetzen, bemängeln selbst die Arbeitsökonomen der DDR die immer noch mangelhafte Nutzung der A. als Instrument der Leitungstätigkeit und die geringe Einbeziehung der A. in das Plangeschehen. Zwar sah bereits die Planmethodik für die Ausarbeitung des Volkswirtschaftsplanes 1974 die Einbeziehung der Kennziffern „Arbeitszeit nach TAN“ und „Arbeitszeit nach Zeitnormativen“ in die ökonomischen Planinformationen vor, es fehlt jedoch nach wie vor an wesentlichen Voraussetzungen zur Durchführung dieser Aufgaben. Um diese Voraussetzungen herzustellen, sind die Betriebe aufgefordert: a) für die Ausbildung von Arbeitsnormern auf der Grundlage zentral ausgearbeiteter Ausbildungsunterlagen zu sorgen. Vor allem qualifizierte Kader aus der unmittelbaren Produktion (Facharbeiter) sollen für die Qualifizierung zu Arbeitsnormern gewonnen werden, b) die Kontinuität der Produktions- und Arbeitsprozesse sowie die Sicherung einer hohen Arbeitsdisziplin durch Anwendung der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation zu gewährleisten, c) die Arbeit auf technologischem Gebiet zu verstärken, um die Einheit von wissenschaftlicher Begründung und Erfüllung der Arbeitsnormen zu sichern bzw. herzustellen. 3. Die Unterscheidung der Arbeitsnormen nach ihrem Umfang ergibt: a) Einzelnormen als Normen der technologisch erforderlichen Arbeitszeit für einen Arbeitsgang, b) Komplexnormen als Normen der technologisch erforderlichen Arbeitszeit für mehrere zum Arbeitsauftrag des Arbeiters oder des Arbeitskollektivs gehörende Arbeitsgänge. 4. Die Arbeitswissenschaftler der DDR nehmen teilweise eine noch weitergehende Unterteilung der Arbeitsnormen vor: Sie gliedern nach dem Geltungsbereich der Normen (innerbetriebliche und überbetriebliche Arbeitsnormen) und nach den Bestandteilen der Arbeitsnorm (Arbeitscharakteristik und Kennzahlen des Aufwandes an lebendiger Arbeit, angegeben in Zeiteinheit oder der Anzahl der Arbeitskräfte bestimmter Qualifikation und bestimmten Geschlechts). In diesem Fall bestimmt die Arbeitscharakteristik die Bedingungen, unter denen die jeweilige Kennzahl gilt. Die rechtlichen Grundlagen für die Anwendung und Durchführung der A. im Zusammenhang mit dem Arbeitsstudium und der Arbeitsgestaltung sind kontinuierlich weiterentwickelt worden. Bereits im Jahr 1967 beschloß der Ministerrat der DDR die „Grundrichtung des Arbeitsstudiums, der Arbeitsgestaltung und der Arbeitsnormung als Bestandteil der komplexen sozialistischen Rationalisierung“ (GBl. II, 1967, Nr. 18), der am 6. 11. 1968 die „Grundsätze zur wirksamen Einbeziehung des Arbeitsstudiums, der Arbeitsgestaltung und der Arbeitsnormung in das System der wissenschaftlichen Führungstätigkeit“ folgten. Das Arbeitsgesetzbuch (AGB) vom 16. 6. 1977 hat die Anwendung von Arbeitsnormen und anderen Kennzahlen der Arbeitsleistung weiter präzisiert. Danach sollen Arbeitsnormen und andere Kennzahlen der Arbeitsleistung gemeinsam mit den Werktätigen ausgearbeitet und eingeführt werden (AGB § 75, 1). In Kraft gesetzt werden diese jedoch vom Betriebsleiter [S. 66]mit Zustimmung der zuständigen betrieblichen Gewerkschaftsleitung. In der Regel sind die neuen Normen den Werktätigen mindestens 2 Wochen vor dem Inkrafttreten bekanntzugeben (AGB § 78, 1). Bei Veränderung der technischen, technologischen und/oder der organisatorischen Bedingungen des Arbeitsprozesses sind die Arbeitsnormen und andere Kennzahlen der Arbeitsleistung entsprechend dem Grundsatz „Neue Technik — neue Normen“ zu ändern (AGB § 78, 2). Führen Vorschläge von Belegschaftsangehörigen zu einer Senkung des Zeitaufwandes und damit zur Veränderung von Arbeitsnormen oder anderen Kennzahlen der Arbeitsleistung, sind diese entsprechend arbeitsrechtlichen Bestimmungen materiell anzuerkennen (AGB § 75, 2). Bei Anwendung von Stücklohn oder Prämienlohnformen (Lohnformen und Lohnsystem, IV.) besteht ein Anspruch auf Lohn nach der Erfüllung der Arbeitsnormen und anderer Kennzahlen der Arbeitsleistung entsprechend der im Arbeitsvertrag vereinbarten Lohnform (AGB § 107). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 64–66 Arbeitsmarkt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitsökonomie

Siehe auch: Arbeitsnorm: 1956 1958 1959 1960 1962 Arbeitsnormen: 1963 1965 1966 1969 Arbeitsnormung: 1975 1979 Die A. ist Bestandteil der Wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation (WAO) und erfolgt in der Endphase jeder Maßnahme der sozialistischen Intensivierung und Rationalisierung. Inhalt der A. ist die Bestimmung des notwendigen Zeitaufwandes für die Durchführung exakt abgegrenzter Arbeitsgänge auf der Grundlage der erforderlichen Qualifikation der Werktätigen und unter…

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Sowjetisches Militärtribunal (SMT) (1985)

Siehe auch: Sowjetisches Militärtribunal: 1953 1954 Sowjetisches Militärtribunal (SMT): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Vor den SMT wurden bis 1955 nicht nur sowjetische Soldaten, sondern auch deutsche Staatsbürger angeklagt und nach sowjetischem Recht verurteilt, wenn Belange der sowjetischen Besatzungsmacht berührt waren. Hierunter fielen in erster Linie vermeintlicher und wirklicher Widerstand gegen Maßnahmen der DDR zur Errichtung einer sozialistischen Demokratie (Demokratisierung). Die SMT hatten diese Befugnis noch bis zum 27. 4. 1957, dem Inkrafttreten des „Stationierungsabkommens“ vom 12. 3. 1957 (GBl. I, S. 237 und S. 285), übten sie aber ab 1955 schon nicht mehr aus. Das Verfahren war der Justiz der DDR entzogen. Mit allen Mitteln wurde versucht, ein Geständnis herbeizuführen. Die Protokolle wurden in russischer Sprache abgefaßt. Die Akten der Voruntersuchung hatten in der Gerichtsverhandlung absolute Beweiskraft. Dem Angeklagten konnte das Recht auf mündliche Selbstverteidigung genommen werden. Das Gericht durfte auch Beweisstücke verwenden, die dem Angeklagten unbekannt blieben, ohne daß der Angeklagte etwas dagegen vorbringen konnte. Die Verfahren wurden oft in 5–10 Minuten abgewickelt. Die Anklage stützte sich fast ausschließlich auf eines der „gegenrevolutionären Verbrechen“ (§ 58 StGB der RSFSR, gelegentlich auch § 59). Die Strafe lautete im Regelfall auf 25 Jahre Zwangsarbeit. Außerdem sind 436 Todesurteile bekanntgeworden. Anfechtung des Urteils war bei den wichtigsten „gegenrevolutionären Verbrechen“ ausgeschlossen, in den übrigen Fällen war sie praktisch aussichtslos, weil sie nur Formfehler und „offensichtliche Ungerechtigkeit“ angreifen durfte. Sofern sie nicht in die Sowjetunion deportiert wurden, blieben die Verurteilten bis Anfang 1950 in „Speziallagern des MWD“ (MWD = sowjetische Geheimpolizei) in der sowjetischen Besatzungszone inhaftiert. Insgesamt bestanden nach 1945 auf deutschem Boden 17 dieser „Speziallager“, in denen rd. 160.000 Deutsche festgehalten wurden. Durch hohe Sterblichkeit (ca. 65.000 Tote), Deportationen in die Sowjetunion (ca. 36.000) und Entlassungen (28.000) reduzierte sich die Häftlingszahl, so daß 1948 die restlichen ca. 31.000 Häftlinge in den früheren nationalsozialistischen Konzentrationslagern Sachsenhausen und Buchenwald und der Strafanstalt Bautzen zusammengelegt wurden. [S. 1153]Während Buchenwald (durchschnittliche Belegung: 12.000 Häftlinge) ab August 1945 nur mit Internierten belegt war, wurden in Sachsenhausen (13.000 Häftlinge) und Bautzen (7.000 Häftlinge) Internierte und SMT-Verurteilte festgehalten. Neben ehemaligen NS-Funktionären handelte es sich bei dem weitaus größten Teil der auf unbestimmte Zeit ohne Urteil festgesetzten Internierten um nominelle Mitglieder der NSDAP, aus westlicher Kriegsgefangenschaft entlassene Soldaten und wegen „Wehrwolf-Verdacht“ festgenommene Jugendliche ab zwölf Jahren. Unter den SMT-Verurteilten befanden sich ab 1946 immer mehr Gegner oder vermeintliche Gegner des sich in der SBZ etablierenden kommunistischen Regimes, insbesondere Angehörige der SPD und zahlreiche Studenten. Offiziellen Angaben zufolge gab es im Januar 1950 29.632 Insassen der „Speziallager“, von denen 15.038 Internierte entlassen und 3.432 Internierte der DDR-Justiz zur Verurteilung übergeben wurden (Kriegsverbrecherprozesse). 10.513 SMT-Verurteilte wurden zur weiteren Strafverbüßung den DDR-Behörden überstellt, während 649 SMT-Verurteilte in die Sowjetunion deportiert wurden, aus der die meisten 1955 mit den Kriegsgefangenen nach Deutschland zurückkehrten. Nach der Auflösung der „Speziallager“ und Räumung durch die sowjetische Besatzungsmacht im Sommer 1950 wurden Sachsenhausen und Buchenwald von der Kasernierten Volkspolizei (KVP) genutzt. 1958 wurden in Buchenwald und 1961 in Sachsenhausen Nationale Mahn- und Gedenkstätten errichtet; die Unterkunftsbaracken der ehemaligen Konzentrationslager wurden abgerissen. Von 1936 bzw. 1937 bis 1945 waren in den beiden Lagern rd. 443.000 Menschen inhaftiert, von denen fast 173.000 starben. 1945 bis 1950 waren hier rd. 82.000 Häftlinge und Internierte untergebracht, von denen rd. 33.000 ums Leben kamen. Seit dem Inkrafttreten des Abkommens über Fragen, die mit der zeitweiligen Stationierung sowjetischer Streitkräfte auf dem Territorium der DDR zusammenhängen, am 24. 4. 1957 (GBl. I, S. 237 und S. 285), sind die SMT nur noch für die Aburteilung strafbarer Handlungen von Angehörigen der sowjetischen Streitkräfte oder deren Familienangehörigen zuständig, die gegen die UdSSR, gegen Armeeangehörige oder bei der Ausübung dienstlicher Obliegenheiten begangen worden sind (Rechtshilfeabkommen). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1152–1153 Sowjetische Besatzungszone (SBZ) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Siehe auch: Sowjetisches Militärtribunal: 1953 1954 Sowjetisches Militärtribunal (SMT): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Vor den SMT wurden bis 1955 nicht nur sowjetische Soldaten, sondern auch deutsche Staatsbürger angeklagt und nach sowjetischem Recht verurteilt, wenn Belange der sowjetischen Besatzungsmacht berührt waren. Hierunter fielen in erster Linie vermeintlicher und wirklicher Widerstand gegen Maßnahmen der DDR zur Errichtung einer sozialistischen…

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Standardisierung (1985)

Siehe auch: Standardisierung: 1965 1966 1969 1975 1979 Standards: 1969 1975 1979 Standards, Staatliche: 1956 1965 1966 Standards, Staatliche (TGL): 1958 1959 1960 1962 1963 St. bezeichnet alle Maßnahmen, die der Ausarbeitung und Einführung von Standards, ihrer Kontrolle und Überarbeitung dienen. St. werden entwickelt für: a) die Beschaffenheit von Produktions- und Konsumgütern (Maße, Material- und Oberflächeneigenschaften); b) die Verfahren zur Fertigung, Konstruktion, Prüfung, Lagerung und zum Transport von Gütern; c) Begriffe, Formeln und Zeichen (Kommunikationsmittel). Standards sind rechtsverbindliche Vorschriften zur Vereinheitlichung von Erzeugnis- und Verfahrensmerkmalen. Verbreitet ist hierfür auch die Bezeichnung Technische Normen. Prüfstandards ermöglichen die Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit der Qualität von Erzeugnissen, indem sie verbindliche Prüfmethoden und die Prüfbedingungen festlegen. I. Arten der Standards Der Auflösung des einheitlichen deutschen Wirtschaftsgebietes in der Nachkriegszeit und der Umorientierung der Wirtschaftspolitik und des Außenhandels der DDR folgte auch die Umwandlung der [S. 1307]reichsdeutschen — und in der Bundesrepublik Deutschland weiterentwickelten — DIN-Normen in Standards der DDR (DIN [Deutsche Industrie-Norm]). Die 1964 vorerst abgeschlossene Zusammenstellung eines eigenen Normenwerkes folgte in mehrerlei Hinsicht der DIN-Systematik. Zugleich fanden in einigen Industriebranchen mit intensivem Handelsaustausch zwischen der DDR und der UdSSR auch Annäherungen an die technischen Normen der Sowjetunion (GOST, d.h. Staatlicher Unionsstandard) statt. Entsprechend den verschiedenen Gegenständen der St. werden Beschaffenheitsstandards von Verfahrens- und Verständigungsstandards unterschieden. Entsprechend dem unterschiedlichen Geltungsbereich bestehen gegenwärtig folgende Standards: a) DDR-Standards. Sie enthalten volkswirtschaftlich bedeutsame Festlegungen zur Entwicklungsrichtung wichtiger Erzeugnisse und Verfahren, über Sortimente und zu Fragen der technischen Sicherheit und des Gesundheitsschutzes. b) Fachbereichstandards. Sie bestehen aus einer für den Fachbereich erforderlichen Auswahl von DDR-Standards sowie aus ergänzenden Bestimmungen für die jeweilige Erzeugnisgruppe und Fertigungsmethode. Beide Arten tragen das Symbol TGL (ursprünglich für „Technische Normen, Gütevorschriften, Lieferbedingungen“) und werden im Gesetzblatt vom Amt für St., Meßwesen und Warenprüfung bekanntgegeben. c) Werkstandards. Sie stellen eine Auswahl wiederum aus DDR- und Fachbereichstandards dar, erweitert um werkspezifische Bestimmungen staatliche Standards. Sie werden vom jeweiligen Werkdirektor bekanntgegeben. Während DDR und Fachbereichstandards für die gesamte Wirtschaft verbindlich sind und damit z.B. automatisch zum Inhalt der Wirtschaftsverträge werden, gelten Werkstandards nur innerhalb des jeweiligen Betriebes. d) Internationale Standards. Sie gelten für mehrere Länder. Die wichtigsten sind die RGW-Standards, die von der Ständigen Kommission für St. im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) bestätigt werden. Sie werden als Empfehlung in der Ständigen Kommission für St. sowie in den Ständigen Fachkommissionen des RGW auf der Grundlage von Vorschlägen der RGW-Mitgliedsländer und als Teil des „Plans der RGW-Organe zur Ausarbeitung von RGW-Standards“ erarbeitet und von den Organen des Rates angenommen. Nach ihrer Bestätigung durch staatliche Organe der DDR sind RGW-Standards entweder als ins Deutsche übersetzte RGW-Standards oder als DDR-Standards im Gesetzblatt der DDR veröffentlicht worden. Als RGW-Standards ersetzen sie entweder bisher bestehende DDR-Standards oder stellen eine völlig neuartige Form dar, für die es in der DDR noch keine Vorschriften gab. RGW-Standards erhalten stufenweise Geltung, insofern ihre verbindliche Einführung in die Außenwirtschaftsbeziehungen der DDR mit RGW-Mitgliedsländern von der binnenwirtschaftlichen Einführung getrennt wird. II. Aufgaben der Standardisierung Aufgabe der St. ist es: a) das Qualitätsniveau der Produktion zu sichern und zu erhöhen, b) die Paßfähigkeit, Austauschbarkeit und Kopplungsfähigkeit von Einzelteilen, Baugruppen und Aggregaten zu gewährleisten, c) zur Kostensenkung beizutragen, d) den Gesundheits-, Arbeits- und Umweltschutz zu gewährleisten, e) die Verwendung von „bevorzugten Zahlen“ zur leichteren Größenstufung zu sichern. Wichtigste Aufgabe der St. ist es, zur gesamtwirtschaftlichen Arbeitsteilung beizutragen. Indem sie die inner- wie überbetriebliche Konzentration der Fertigung, die Spezialisierung der Betriebe und den Aufbau von Kooperationsverbänden und -ketten ermöglicht, stellt St. eine Hauptform der Rationalisierung dar. Indem sie ferner eine der Voraussetzungen für den Aufbau von Baueinheitssystemen („Baukastenprinzip“) und „optimalen“ Sortimenten schafft, wirkt sie der — für entwickelte Industriestaaten typischen — Tendenz zur Sortimentsdifferenzierung und -ausweitung entgegen. Gerade diese Auf[S. 1308]gabe wird seit der Konferenz des Zentralkomitees (ZK) der SED und des Ministerrats zum Thema der „Sozialistischen Rationalisierung und St.“ im Juni 1966 immer wieder betont. Dies hängt damit zusammen, daß die kostengünstige Großserien- bzw. Massenproduktion in der Volkswirtschaft der DDR mit ihren relativ kleinen Beschaffungs- und Absatzmärkten nur durch eine gezielte Sortimentspolitik erreicht werden kann. Als ein Teilgebiet der St. gilt daher die Typung, durch die die Produktionsprogramme der Betriebe und Fertigungszweige auf die erforderliche Anzahl der Typen beschränkt wird. In einigen Fertigungszweigen der Regelungstechnik, der Geräteindustrie, des Werkzeugmaschinen- und des Schiffsbaus sowie der Nachrichten- und Meßtechnik konnten so Kostensenkungen durch St. und die Bildung von Baugruppen erzielt werden. Ferner soll die St. zur allgemeinen Anwendung neuester technischer Kenntnisse führen, indem aus verschiedenen technisch-wirtschaftlichen Lösungsmöglichkeiten die fortgeschrittenste zur Norm erhoben werden soll. Dies setzt voraus, daß die St. der fortgeschrittensten Lösung schon im Stadium der Neu- und Weiterentwicklung von Erzeugnissen, Verfahren und Verständigungsmitteln durch die Forschung einsetzen muß. Dies setzt ferner voraus, daß die Standards in Abständen überprüft und dem neuesten Entwicklungsstand angepaßt werden. Zugleich werden Überprüfungen zur wirtschaftspolitischen Steuerung benutzt. Z.B. sind bis Ende 1977 alle Standards auf die Frage hin überprüft worden, wie der Einsatz von importierten Roh-, Werk- und Hilfsstoffen gesenkt werden kann. Dem folgte ein kontrollierender Vergleich des Material- und Energieaufwands anhand von — in der Regel internationalen — „Bestwerten“. Ziel ist es, durch möglichst weitgehende Anpassungen des Standards an Bestwerte den Fertigungsaufwand in den Wirtschaftsbereichen der DDR zu senken. Seit 1971 hat die Bedeutung der St. auch für die internationale Arbeitsteilung zugenommen. Enthielt der Plan zur Ausarbeitung von RGW-Standards 1974 erst 240 Themen, so waren es 1980 2100 Themen. Wichtige Bereiche der internationalen RGW-St. sind die Nutzung der Atomenergie und das „Einheitliche System der Elektronischen Rechentechnik (ESER)“. Weitere Themen liegen auf den Gebieten der numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen, der automatischen Mittelpufferkupplung, der einheitlichen Rastermaße im Bauwesen, der Einheitssysteme der Hydraulik und Pneumatik sowie der Konstruktions- und Maßvereinheitlichung. Bedeutsam für die Wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (WTZ) sind die Standards des „Einheitlichen Systems der Konstruktionsdokumentation“ (ESKD) und des „Internationalen Einheitensystems“ (SI), mit denen Zeichnungen, Schaltpläne u.ä. sowie physikalische Größen vereinheitlicht werden und denen die DDR 1977 bzw. 1978 beitrat. Mit der Sowjetunion wurde Anfang 1973 ein Abkommen über die bilaterale Zusammenarbeit zur Vereinheitlichung der staatlichen Standards geschlossen, dem 1974 ein Abkommen über die Vereinheitlichung der Methoden und Mittel des Meßwesens für Erzeugnisse des bilateralen Handelsaustauschs folgte. Nachdem der gegenseitige Austausch von Investitionsgütern und technischen Konsumgütern zwischen der DDR und der Sowjetunion zugenommen hat, wird nunmehr an einer größeren Übereinstimmung der Verfahren und der Kennwerte der Rohstoffe und Ersatzteile durch St. gearbeitet. Weitere Impulse lassen internationale Bemühungen um den Abbau von Handelsschranken erwarten. Zum Beispiel schlägt die KSZE-Schlußakte vom 1. 8. 1975 eine stärkere Internationalisierung der St. vor (Abschnitt „Bestimmungen, die Handel und industrielle Kooperation betreffen“). III. Amt für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung (ASMW) Die Kompetenz zur Einführung von Standards ist je nach deren Geltungsbereich auf mittlere und Großbetriebe, Kombinate und die zentrale Verwaltungsebene verteilt. Generell zuständig für die Planung, Anleitung, Koordination und Kontrolle der St. ist das dem Ministerrat unterstellte ASMW. Es ging am 1. 1. 1975 aus dem Zusammenschluß des Amtes für St. (gegründet 1954) mit dem Deutschen Amt für Meßwesen und Warenprüfung hervor. Seine wichtigsten Aufgaben auf dem Gebiet der St. sind: a) die Entwicklung und Durchsetzung einheitlicher Richtlinien und Zielsetzungen der St. unter Berücksichtigung volkswirtschaftlicher und gesamtstaatlicher Interessen, b) die Forderung der schnellen Ausbreitung des technischen Fortschritts, c) die Bestätigung der DDR- und der Fachbereichstandards, d) die Überprüfung der technischen und wirtschaftlichen Auswirkungen der St. und e) die Zusammenarbeit mit der Staatlichen Plankommission, den Ministerien und Kombinaten, der Technischen Kontrollorganisation (TKO) in den Betrieben, ferner mit der Deutschen Gesellschaft für St. in der Kammer der Technik (KDT), dem Amt für Erfindungs- und Patentwesen sowie mit den Institutionen für St. in den Ländern des RGW. So arbeitet das ASMW vor allem mit der sowjetischen Parallelinstitution GOSTANDART zusammen. In der Ständigen Kommission des RGW für St. lag das Schwergewicht der internationalen Mitwirkung bisher bei der Zusammenstellung von langfristigen RGW-Plänen zur St. im Rahmen der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit. [S. 1309]Der Organisationsbereich St. des ASMW entwickelt selbständig Standardentwürfe und überprüft alle zur Veröffentlichung vorgeschlagenen DDR- und Fachbereichstandards. Externe und interne Standardentwürfe werden in Prüfungsausschüssen beraten. Sie setzen sich aus Mitarbeitern des ASMW und Vertretern der Ministerien, des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) und der KDT zusammen. Gegenwärtig gibt es neben dem Hauptprüfungsausschuß, der Entwürfe von besonderer volkswirtschaftlicher Bedeutung und Fragen der Normenvereinheitlichung mit der Sowjetunion behandelt, Prüfungsausschüsse für die Wirtschaftsbereiche und für Querschnittsgebiete. Den Fachabteilungen sind Prüfdienststellen in den Industriezentren zugeordnet. In den Volkseigenen Betrieben und Kombinaten sind die Büros für Standardisierung (BfS.) für die Durchführung der St. zuständig. Die BfS. arbeiten eng mit der Technischen Kontrollorganisation, den Büros für die Neuererbewegung sowie den Abt. Arbeitsstudium und -normung zusammen. Präsident des ASMW ist Prof. Dr. Helmut Lilie (SED). Ralf Rytlewski Literaturangaben Qualitätssicherung und Standardisierung. Handbuch. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1979. Sozialistische Rationalisierung und Standardisierung. Konferenz des ZK der SED und des Ministerrats der DDR v. 23.–24. 6. 1966. 3 Bde. Berlin (Ost): Dietz 1966. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1306–1309 Städte- und Gemeindetag der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ständige Kommission für die friedliche Nutzung der Atomenergie

Siehe auch: Standardisierung: 1965 1966 1969 1975 1979 Standards: 1969 1975 1979 Standards, Staatliche: 1956 1965 1966 Standards, Staatliche (TGL): 1958 1959 1960 1962 1963 St. bezeichnet alle Maßnahmen, die der Ausarbeitung und Einführung von Standards, ihrer Kontrolle und Überarbeitung dienen. St. werden entwickelt für: a) die Beschaffenheit von Produktions- und Konsumgütern (Maße, Material- und Oberflächeneigenschaften); b) die Verfahren zur Fertigung,…

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Amnestie (1985)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das A.- und Begnadigungsrecht wird vom Staatsrat ausgeübt (Art. 74 Abs. 2 der Verfassung, in der Fassung vom 7. 10. 1974). Seit dem aus Anlaß der Gründung der DDR erlassenen Gesetz zur Gewährung von Straffreiheit vom 11. 11. 1949, das Freiheitsstrafen bis zu 6 Monaten betraf, sind bis 1964 in fast regelmäßigen Abständen Häftlinge aufgrund von 9 Begnadigungsaktionen oder A. vorzeitig aus der Haft entlassen worden. Allein von der Gnadenaktion des damals dafür zuständigen Präsidenten der DDR vom 7. 10. 1951 wurden ca. 20.000 Häftlinge betroffen. Spätere Entlassungsaktionen erstreckten sich auch auf politische Gefangene. Bis auf den Staatsrats-Beschluß vom 1. 10. 1960, insoweit durch diesen bestimmte Strafen erlassen wurden, gehen alle diese Entlassungsaktionen nur auf allgemeine Gnadenakte des Präsidenten bzw. Staatsrats der DDR zurück. Sie begründeten keinen Anspruch auf Begnadigung, sondern machten diese von einer besonderen Prüfung des Einzelfalles abhängig. Nach dem A.-Erlaß des Staatsrats vom 3. 10. 1964 konnten Strafen auf dem Gnadenwege erlassen werden, wenn die Verurteilten aufgrund ihres Gesamtverhaltens die Gewähr dafür boten, daß sie künftig die sozialistische Gesetzlichkeit einhalten werden (GBl. I, S. 135). Deshalb sind nur wenige politische ➝Häftlinge in den Genuß dieses Gnadenaktes gelangt. Aufgrund des Beschlusses des Staatsrats vom 6. 10. 1972, der nur in den DDR-Zeitungen, nicht aber im Gesetzblatt veröffentlicht worden ist, sind lt. ADN „25.351 politische und kriminelle Straftäter aus dem Strafvollzug und 6.344 Personen aus der Untersuchungshaft entlassen“ worden, 2.087 von ihnen in die Bundesrepublik Deutschland. Die aus Anlaß des 30. Jahrestages der DDR erlassene A. des Staatsrats vom 24. 9. 1979 (GBl. I, S. 281) galt — im Gegensatz zu der von 1972 — nur für Personen, die bereits rechtskräftig verurteilt worden waren, und zwar vor dem 7. 10. 1979. Ausgenommen von der A. waren wegen NS- und Kriegsverbrechen, anderer schwerer Verbrechen, insbesondere wegen Gewaltverbrechen oder Militärspionage Verurteilte sowie Personen, die mehrfach mit Freiheitsstrafe vorbestraft waren. Nicht amnestiert wurden auch wegen „staatsfeindlichen Menschenhandels“ nach § 105 StGB, also wegen Fluchthilfe verurteilte Häftlinge. Wie bei der A. 1972 wurden auch bei dieser A. die nicht verbüßten Strafen nicht erlassen, sondern nur auf Bewährung ausgesetzt. Bei einer innerhalb von 3 Jahren erfolgten erneuten Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe war die nicht vollstreckte Strafe zu vollziehen. Soweit sie nicht aus dem Bundesgebiet oder Berlin (West) stammten, wurden die Häftlinge in die DDR entlassen. Erst nach langen Bemühungen durften zahlreiche der aus politischen Gründen verurteilten Amnestierten in den folgenden Jahren aus der DDR ausreichen. Spezielle A. für Flüchtlinge enthalten das Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsbürgerschaft vom 16. 10. 1972 (GBl. I, S. 265) und die VO zu Fragen der Staatsbürgerschaft der DDR vom 21. 6. 1982 (GBl. I, S. 418), durch die Bürgern der DDR, die vor dem 1. 1. 1972 bzw. 1. 1. 1981 die DDR ohne Genehmigung verlassen haben, die Staatsbürgerschaft der DDR aberkannt worden ist. Diesem Personenkreis wurde „wegen des ungenehmigten Verlassens der DDR“ (Republikflucht) Straffreiheit gewährt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 43 Amateurfunk A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Amortisationen

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das A.- und Begnadigungsrecht wird vom Staatsrat ausgeübt (Art. 74 Abs. 2 der Verfassung, in der Fassung vom 7. 10. 1974). Seit dem aus Anlaß der Gründung der DDR erlassenen Gesetz zur Gewährung von Straffreiheit vom 11. 11. 1949, das Freiheitsstrafen bis zu 6 Monaten betraf, sind bis 1964 in fast regelmäßigen Abständen Häftlinge aufgrund von 9 Begnadigungsaktionen oder A. vorzeitig aus der Haft entlassen worden. Allein von der…

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Theater (1985)

Siehe auch: Theater: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Theaterwesen: 1956 1958 Im Jahr 1982 bestanden 178 T. (einschließlich Spielstätten an bereits bestehenden T. wie Foyer-T., Podium- und Studiobühnen u.ä.), die im gleichen Jahr 9,9 Mill. Besucher zählten. Von 65 selbständigen T. (mit eigenen Intendanten) sind 36 Schauspiel- und Musik-T. (davon 6 auch Puppen- und 1 Kinder- und Jugend-T.), 9 Schauspiel-T., 2 Musik-T. (Oper und Operette), 3 Opern (Deutsche Staatsoper und Komische Oper in Berlin sowie Staatsoper Dresden), 2 Operetten (Metropol-T. Berlin und Staatsoperette Dresden), 3 Kinder- und Jugend-T. (T. der Freundschaft Berlin, T. der Jungen Generation Dresden, T. Junge Garde Halle), 9 Puppen-T. (Berlin, Dresden, Frankfurt/Oder, Halle, Karl-Marx-Stadt, Magdeburg, Naumburg, Neubrandenburg, Wismar), 1 Revue-T. (Friedrichstadt-Palast in Berlin). Wichtigstes T.-Zentrum ist Berlin (Ost). Internationalen Ruf besitzen hier: die Deutsche Staatsoper mit einem breiten musikdramatischen Repertoire, die Komische Oper, die seit ihrer Gründung 1947 von der durch Intendant Walter Felsenstein entwickelten und nach dessen Tode (1975) weitergeführten Konzeption eines realistischen Musik-T. geprägt ist; das Berliner Ensemble, das seit der Gründung 1949 besonders das Werk seines Mitbegründers Bertolt Brecht pflegt; die Volksbühne, die unter der künstlerischen Leitung und späteren Intendanz des Schweizer Regisseurs Benno Besson (1969–1977) vor allem einen neuen Stil eines intelligenten komödiantischen Volks-T. entwickelte; das Deutsche T. mit den Kammerspielen und der Kleinen Komödie. Wichtigste Bühnen in den Bezirken sind das Volks-T. Rostock, das unter seinem Intendanten Hanns Anselm Perten einen besonders weltoffenen Spielplan pflegt und die meisten DDR-Erstaufführungen von Autoren des westlichen Auslands bringt, die Städtischen T. Leipzig, die Staats-T. Dresden, die Städtischen T. Karl-Marx-Stadt, das Deutsche National-T. Weimar, das Mecklenburgische Staats-T. Schwerin und das Hans-Otto-T. Potsdam. Breiten Raum in den Spielplänen nehmen Stücke des Kulturellen Erbes ein, ebenso wie die zeitgenössische Dramatik der DDR. Die zeitgenössische Dramatik des Auslandes ist zu etwa gleichen Teilen durch Werke aus sozialistischen Ländern vertreten und durch solche westlicher Autoren, die eine allgemein progressive, humanistische oder sozialkritische Tendenz aufweisen. Auf kleinen Dependance- und Studio-Bühnen pflegt man neben literarischen Programmen eine Art unterhaltenden Boulevard-T. sozialistischer Prägung. Die wichtigsten DDR-Dramatiker sind Heiner Müller, Peter Hacks, Volker Braun („Die Kipper“), Ulrich Plenzdorf („Die neuen Leiden des jungen W.“), Helmut Baierl, Rainer Kerndl und (im heiteren Genre) Rudi Strahl (Literatur und Literaturpolitik); zu den bedeutendsten Regisseuren zählen Alexander Lang, Thomas Langhoff, Christoph Schroth, Rolf Winkelgrund sowie (im Musik-T.) Ruth Berghaus, Joachim Herz und Harry Kupfer. Seit Ende der siebziger Jahre inszenieren DDR-Regisseure auch zunehmend, einige (wie Adolf Dresen, Manfred Karge und Matthias Langhoff) sogar ausschließlich im Westen. Die T. unterstehen der Abteilung T. im Ministerium für Kultur, von der auch die Intendanten eingesetzt werden; eine Subventionierung erfolgt durch die Verwaltungen der Bezirke, Kreise und Städte (Gemeinden). Die Beziehungen der Autoren zum T. regeln sich durch Direktaufträge und über die Bühnenvertriebe des Henschelverlages und der Musikverlage. Die T.-Schaffenden sind zum großen Teil in der Gewerkschaft Kunst im FDGB und im Verband der Theaterschaffenden organisiert; ihnen steht ein Zentraler Bühnennachweis zur Verfügung. Die Nachwuchsausbildung erfolgt an der T.-Hochschule „Hans Otto“ in Leipzig und der Hochschule für Schauspielkunst „Ernst Busch“ in Berlin; für Ballett an der Staatlichen Ballettschule Berlin, der Palucca-Schule Dresden und der Fachschule für Tanz in Leipzig (Tanz); für Musik-T. [S. 1357]an den Hochschulen für Musik in Berlin, Dresden, Leipzig und Weimar (Musik). An der Humboldt-Universität zu Berlin besteht ein Bereich T.-Wissenschaft, an der Akademie der Künste der DDR (AdK) eine Sektion Darstellende Kunst mit einer Wissenschaftlichen Abteilung. Die Verbindung der T. zum Publikum ist auf vielfältige Weise geregelt: durch Kooperationsverträge zwischen T. und Betrieben, an den T. bestehende Freundeskreise und Jugendklubs sowie die Veranstaltung von Foyergesprächen, in denen Ensemblemitglieder der T. mit Besuchern über Inszenierungen diskutieren. Ein differenziertes Anrechtssystem ermöglicht T.-Besuche zu ermäßigten Preisen. Die DDR ist Mitglied in folgenden internationalen T.-Vereinigungen: Internationales T.-Institut, Internationale Vereinigung der Kinder- und Jugend-T. (ASSITEJ), Internationaler Schauspielerverband (FIA), Internationale Föderation für T.-Forschung (FIRT), Internationale Organisation der Szenographen, T.-Architekten und T.-Techniker (OISTT), Internationale Vereinigung für Puppenspiel (UNIMA), Internationale Vereinigung der Amateur-T., Internationale Vereinigung für T.-Kritiker. Bedeutendstes T.-Festival sind die seit 1957 alljährlich im Herbst veranstalteten Berliner Festtage mit Gastspielen von T. des Auslands und aus den DDR-Bezirken. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1356–1357 Textilindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Theologenausbildung

Siehe auch: Theater: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Theaterwesen: 1956 1958 Im Jahr 1982 bestanden 178 T. (einschließlich Spielstätten an bereits bestehenden T. wie Foyer-T., Podium- und Studiobühnen u.ä.), die im gleichen Jahr 9,9 Mill. Besucher zählten. Von 65 selbständigen T. (mit eigenen Intendanten) sind 36 Schauspiel- und Musik-T. (davon 6 auch Puppen- und 1 Kinder- und Jugend-T.), 9 Schauspiel-T., 2 Musik-T. (Oper und Operette), 3 Opern (Deutsche Staatsoper…

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Jugendbrigade (1985)

Siehe auch: Hervorragende Jugendbrigade der DDR: 1956 Jugendbrigade: 1975 1979 Jugendbrigade der DDR, Hervorragende: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 „Die Jugendbrigade ist ein selbständiges sozialistisches Arbeitskollektiv junger Werktätiger in Betrieben, Kombinaten, Genossenschaften und Einrichtungen, das konkret-abrechenbare Aufgaben bei der Erfüllung der Pläne löst“ (Junge Generation [JG] 1980, H. 9, nach S. 80). Die Zahl der Brigademitglieder beträgt in der Regel und im Durchschnitt 10–15, deren Mehrzahl nicht älter als 25 Jahre sein soll. Die Altersabgrenzung des Jugendgesetzes der DDR vom 28. 1. 1974 (GBl. I, S. 45) gab einige Probleme auf, die der Zentralrat der FDJ mit dem Hinweis auf die Förderungsabsichten des Gesetzes (Unterstützung und Anleitung der jungen Werktätigen durch die älteren, erfahrenen) beantwortete. Gründung und Aufgabenstellung der J. werden von der Betriebsleitung in den Jahres- und Fünfjahresplänen festgelegt, in Absprache mit bzw. auf Vorschlag von FDJ-Leitung und BGL. Es besteht ein Brigadevertrag, der zwischen dem staatlichen Leiter, der FDJ- und Gewerkschaftsleitung und der J. abgeschlossen wird. Die J. arbeiten über längere Zeit an einer festumrissenen betrieblichen Aufgabe, übernehmen Schwerpunktaufgaben als Jugendobjekte; daneben haben sie eine (selbst-)erzieherische Funktion bis in die Freizeit ihrer Mitglieder hinein. Die berufspraktische Ausbildung der Lehrlinge findet zunehmend in J. statt. Man verspricht sich davon die Vermittlung eines hohen beruflich-fachlichen Wissens und Könnens, von Leistungsbereitschaft, von „schöpferischer Haltung zur Arbeit und kommunistischen Verhaltensweisen“. Durch die regelmäßige Abrechnung der Arbeitsergebnisse vor dem Kollektiv werden die Lehrlinge zum Erreichen der Facharbeiterleistung angehalten (JW 17. 6. 1982, S. 5). Jugendschichten, Jugendbesatzungen und Jugendmeisterbereiche gelten, wenn nicht weiter untergliedert, in der Regel als J. Die Zahl der J. stieg von 1971 bis 1981 von 15.685 auf 40.249, die der Mitglieder von 199.725 auf 465.493. In der zentralgeleiteten Industrie sind (1982) durchschnittlich 25,3 v.H. der jungen Werktätigen in J. organisiert. Der Anteil variiert in den Kombinaten zwischen 8 und 52 v.H., ein Drittel der Lehrlinge erhält die Ausbildung in J. Anfang 1984 bestanden 42.544 J. sowie 1957 „Jugendforscherkollektive“. „Kern“ der J. ist die FDJ-Gruppe, welche die „politischen, geistig-kulturellen und ökonomischen Initiativen“ der J. und ihrer Mitglieder organisieren und unter anderem die älteren Kollektivangehörigen im Jugendverband halten bzw. zum Wiedereintritt bewegen soll. Nach DDR-Auffassung trug vor allem die zunehmende Einrichtung von J. dazu bei, daß sich die Zahl der in der FDJ organisierten Arbeiter wesentlich erhöhte (Freie Deutsche Jugend (FDJ), II.). In 90 v.H. aller J. arbeiten SED-Mitglieder mit, doch sei „die Sicherung des Parteieinflusses auch in jenen 4.017 J. unerläßlich, in denen es bisher noch keine Genossen gibt“ (Einheit 1982, H. 10, S. 988). Seit 1977 wird der Wettbewerb der J.-Kollektive von den Räten der Jugendbrigadiere angeleitet. Die Räte gelten als „ein wichtiges Arbeitsinstrument der FDJ-Grundorganisationsleitung und der BGL zur Führung [S. 688]des sozialistischen Wettbewerbs zwischen den J. eines Betriebes bzw. Kombinates“ (JG 1982, H. 2, nach S. 80). Die Räte setzen sich zusammen aus je einem Vertreter aller J., einem Mitglied der Betriebsparteileitung, einem Mitglied der BGL, einem Vertreter der Betriebsleitung, einem Vertreter der Abteilung Wettbewerb und Neuererwesen sowie FDJ-Gruppensekretären der führenden J. Aufgabe der Räte ist die Organisierung und Führung des Wettbewerbs von Brigade zu Brigade, der Erfahrungsaustausch und die Anleitung. Quartalsweise oder zu besonderen gesellschaftlichen Ereignissen wird die jeweils beste J. ermittelt. Seit 1978 wird auf Vorschlag der FDJ für jede J. ein erfahrener Funktionär des Betriebes als Pate eingesetzt (Patenschaften). Erstmals am 21. 5. 1977 ist der Tag der J. begangen worden, an dem die Leistungen abgerechnet und ausgezeichnet, neuen Brigaden feierlich ihre Berufungsurkunden verliehen und Feiern veranstaltet werden. 1982 wurden 200 Kollektive mit dem Titel „Hervorragendes Jugendkollektiv der DDR“ ausgezeichnet. Insgesamt dienen die J. und die übrigen Jugendkollektive vornehmlich der individuellen und vor allem gesellschaftlichen Leistungs- und Effektivitätssteigerung. Sie wurden daher vom Amt für Jugendfragen beim Ministerrat als eine „durch die FDJ organisierte Aktivität junger Menschen“, von der FDJ selbst als „neue Führungsmethode“ bezeichnet. Andererseits bestätigen empirische Untersuchungen des Zentralinstituts für Jugendforschung und andere Erhebungen den tendenziell positiven Einfluß der Jugendkollektive auf Kenntnisse, Arbeitshaltung, Selbstvertrauen und Selbständigkeit der Mitglieder. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 687–688 Jugendaustausch, Innerdeutscher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendforschung

Siehe auch: Hervorragende Jugendbrigade der DDR: 1956 Jugendbrigade: 1975 1979 Jugendbrigade der DDR, Hervorragende: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 „Die Jugendbrigade ist ein selbständiges sozialistisches Arbeitskollektiv junger Werktätiger in Betrieben, Kombinaten, Genossenschaften und Einrichtungen, das konkret-abrechenbare Aufgaben bei der Erfüllung der Pläne löst“ (Junge Generation [JG] 1980, H. 9, nach S. 80). Die Zahl der Brigademitglieder beträgt in der Regel…

DDR A-Z 1985

Auszeichnungen (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Allgemeines Seit Bestehen der DDR sind zahlreiche A. gestiftet worden, mit denen besondere Leistungen, Verdienste oder Treue-Verdienste belohnt werden. Wie in kommunistisch-sozialistischen Staaten üblich, die[S. 132]nen auch in der DDR die A. als Anerkennung kultureller, ökonomischer, sozialer und zugleich politischer oder ähnlicher Leistungen. Die Ausgezeichneten nehmen aus der Sicht des politischen Systems eine herausgehobene Stellung ein („verliehenes Sozialprestige“). Viele von ihnen erfahren mannigfache Förderungen in ihrer politischen und beruflichen Karriere. Das Auszeichnungswesen hat sich im Verlauf der Geschichte der DDR immer weiter ausgedehnt und ist in der Abstufung der A. untereinander immer differenzierter geworden: Es wurden immer neue A. gestiftet, und es gibt inzwischen kaum eine Berufsgruppe, für deren Mitglieder nicht eine spezielle A. besteht. Grundsätzlich ist zwischen staatlichen A., die von oder im Namen der obersten Staatsorgane, und A., die von Parteien, Massenorganisationen, Akademien, Bezirken oder Städten verliehen werden, zu unterscheiden. Den staatlichen A. kommt hierbei der größere politische Prestigewert zu. II. Staatliche Auszeichnungen Die staatlichen A. sind in 4 Gruppen: Orden, Preise, Medaillen und Ehrentitel gegliedert. Die A. können an Einzelpersonen, aber auch — mit einigen Ausnahmen — an Kollektive, Betriebe sowie an Teilkollektive (sofern diese eine organisatorische Einheit bilden) verliehen werden. Dabei hat der Trend zur Kollektiv-A. in der DDR im Laufe der Jahre deutlich zugenommen. Mit einigen A. können auch ausländische Staatsangehörige geehrt werden; einige sind ausschließlich für diese bestimmt. Zu den staatlichen A. gehören in der Regel eine Verleihungs- bzw. Besitzurkunde sowie die Befugnis, sich als Träger der jeweiligen A. zu bezeichnen (z.B. „Träger der Medaille für ausgezeichnete Leistungen in den Kampfgruppen der Arbeiterklasse“). Staatliche A. sind — bis auf wenige Ausnahmen — mit dem Tragen eines Ordens oder einer Medaille verbunden. Für fast alle derartigen staatlichen A. gibt es sog. Interimsspangen, die anstelle der Original-A. getragen werden. Zu vielen staatlichen A. gehört darüber hinaus eine Geldprämie. Werden diese A. an Kollektive verliehen, wird in der Regel die Geldprämie so geteilt, daß kein Kollektivmitglied eine größere Summe erhält, als es bei einer Einzel-A. der Fall sein würde. Derartige Geldzuwendungen sind steuerfrei und nicht sozialversicherungspflichtig. Alle staatlichen A. beruhen auf Verordnungen, die jeweils durch den Ministerrat erlassen worden sind und von denen viele im Laufe der Jahre geändert bzw. ergänzt wurden. Die Ordnungen über die Verleihung der einzelnen staatlichen A., in denen die Details genauestens geregelt sind, werden jeweils im Gesetzblatt der DDR veröffentlicht. Staatliche A. werden vornehmlich am 1. Mai, dem „Kampf- und Feiertag der internationalen Arbeiterklasse“, und am 7. Oktober, dem „Tag der Republik“, verliehen; ferner: an den Ehrentagen der auszuzeichnenden Berufsgruppen (z.B. für pädagogische Berufe am 12. 6., dem „Tag des Lehrers“, oder an Angehörige der NVA am 1. 3., dem „Tag der Nationalen Volksarmee [NVA]“); bei A., die den Namen bestimmter Personen tragen, in der Regel an den Geburtstagen der Namensgeber (z.B. den Johannes-R.-Becher-Preis und die dazugehörige Medaille jeweils am 22. 5., dem Geburtstag des Dichters); bei bestimmten A. „unmittelbar nach gezeigter Leistung“ (z.B. Verdienstmedaille der NVA); anläßlich von bestimmten Veranstaltungen, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der A. stehen (z.B. „Medaille für hervorragende Leistungen in der Bewegung Messen der Meister von Morgen“ während der „Zentralen Messe der Meister von Morgen“). Das Recht zum Tragen einer staatlichen A. bzw. zum Führen eines Ehrentitels kann aberkannt werden, „wenn der Ausgezeichnete sich der Auszeichnung unwürdig erweist oder nachträglich Tatsachen bekannt werden, die die Auszeichnung zur Zeit der Verleihung ausgeschlossen hätten“ oder wenn ihm durch Gerichtsurteil die staatsbürgerlichen Rechte aberkannt worden sind. Einige staatliche A. der DDR werden nicht mehr verliehen oder sind durch andere ersetzt worden. — Nicht mehr verliehen werden ferner Wanderfahnen, mit denen von 1950 bis 1963 vornehmlich Betriebe und landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften ausgezeichnet wurden. Zahlreiche staatliche A. waren ursprünglich mit dem Anspruch auf den regelmäßigen Bezug eines „Ehrengeldes“ bzw. einer „Ehrenrente“ verbunden. Inzwischen ist an deren Stelle eine einmalige Geldprämie getreten. Für die Träger derartiger A., die noch zu den alten Bedingungen ausgezeichnet wurden, blieben die Ansprüche jedoch erhalten. Bei den staatlichen A. werden in der folgenden Übersicht in Klammern das Stiftungsjahr (Stfj.), die bei einem Teil der A. festgelegte Höchstzahl der Verleihungen pro Jahr (Jahresquote), die Zahl der Stufen (St.) oder Klassen (Kl.) bzw. die unterschiedlichen Ausführungen in Gold (G.), in Silber (S.) und in Bronze (B.), die Höhe der Prämie (P.) bei Verleihungen an Einzelpersonen (E.) bzw. an Kollektive (K.) angegeben. — Der im Titel und im Verordnungstext vieler A. verwendete Begriff „Deutsche Demokratische Republik“ ist generell in „DDR“ abgekürzt worden. A. Orden Von den 7 Orden (O.) der DDR werden 4 vom Vorsitzenden des Staatsrates oder in seinem Namen verliehen. Den Scharnhorst-O verleiht der [S. 133]Vors. des Nationalen Verteidigungsrates der DDR (NVR), den Kampf-O, für „Verdienste um Volk und Vaterland“ sowie den Militärischen Verdienst-O. der Minister für Nationale Verteidigung. Bis auf den Scharnhorst-O., mit dem nur Einzelpersonen geehrt werden, können die O. auch Kollektive erhalten, den Vaterländischen Verdienst-O., auch Städte und Gemeinden. Mit einem O. ausgezeichnete Kollektive bilden dessen Abzeichen am Eingang ihres jeweiligen Arbeitsbereiches, auf ihren Briefbögen oder Druckerzeugnissen ab. Bis auf die oberste Klasse des Sterns der Völkerfreundschaft, der am Schulterband getragen wird, werden die O. auf der linken oberen Brustseite angelegt. 1. Der Karl-Marx-O. gilt als die ehrenvollste staatliche A. der DDR. Er wird verliehen „für hervorragende Verdienste a) in der Arbeiterbewegung, b) bei der schöpferischen Anwendung des Marxismus-Leninismus, c) bei der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus mit seinem Kernstück, dem ökonomischen System des Sozialismus, d) auf den Gebieten der Wissenschaft und Technik, e) auf den Gebieten der Kunst und Kultur, Bildung und Erziehung, f) im Kampf um die Sicherung des Friedens, g) in der Pflege und Förderung echter freundschaftlicher Beziehungen zur Sowjetunion, zu den anderen sozialistischen Staaten und allen friedliebenden Völkern der Welt sowie solcher Beziehungen von Angehörigen und Organisationen dieser Völker zur DDR“. (Stfj.: 1953; P. für E.: 20.000 Mark) 2. Der Vaterländische Verdienst-O., wird verliehen „für besondere Verdienste a) im Kampf der deutschen und internationalen Arbeiterbewegung und im Kampf gegen den Faschismus, b) beim Aufbau, bei der Festigung und Stärkung sowie beim Schutz der DDR, c) im Kampf um die Sicherung des Friedens sowie bei der Erhöhung des internationalen Wirkens der DDR“. (Stfj.: 1954; St.: B., S., G.; P. für E.: 2.500, 5.000, 10.000 Mark; P. für K. [bis zu 10 Mitgl.]: pro Person je nach St.: 250, 500, 1000 Mark; Auszeichnung grundsätzlich nur einmal möglich. Träger des Vaterländischen Verdienst-O. in Gold können eine Ehrenspange zu dieser A. erhalten, für die es keine erneute Geldzuwendung gibt. O.-Träger, die die A. bis zum Jahre 1973 erhalten haben, beziehen statt der P. ein jährl. Ehrengeld: für B. 250 für S. 500, für G. 1000 Mark) 3. Der Stern der Völkerfreundschaft „dient der Würdigung außerordentlicher Verdienste um die DDR, um die Verständigung und Freundschaft der Völker und um die Erhaltung des Friedens“. (Stfj.: 1959; 3 Kl.: I. Kl. in G. [„Großer Stern“], II. Kl. in G., III Kl. in S.) 4. Der O. Banner der Arbeit wird verliehen für „hervorragende und langjährige Leistungen bei der Stärkung und Festigung der DDR, insbes. für hohe Arbeitsergebnisse in der Volkswirtschaft“. (Stfj.: 1969; seit 1974 3 St.; Jahresquoten: St. III. bis zu 1000, St. II. bis zu 500, St. I. bis zu 250 O.; vor 1974 verliehene O. gelten als O. der St. I.; P. an E.: St. III 2.000, St. II 3.500; St. I 5.000 Mark. P. an Kollektive [bis zu 20 Mitgl.]: St. III. 500, St. II. 750, St. I. 1000 Mark) 5. Der Scharnhorst-O. — benannt nach dem Schöpfer des preußischen Volksheeres Gerhard von Scharnhorst (1755–1813) — wird verliehen „für besondere Verdienste a) bei der Erfüllung von Aufgaben zur Stärkung der Verteidigungsbereitschaft der DDR, b) auf dem Gebiet der Truppenführung, c) beim Einsatz der ganzen Persönlichkeit zum Schutze der DDR, d) bei der Weiterentwicklung der Militärwissenschaft und Militärtechnik, e) bei der Festigung der Militärkoalition der sozialistischen Bruderarmeen“. (Stfj.: 1966; P.: 5.000 Mark) 6. Der Kampf-O. „Für Verdienste um Volk und Vaterland“ wird verliehen „für hervorragende Verdienste a) bei der sozialistischen Wehrerziehung der Jugend, b) auf dem Gebiet der Truppenführung, c) bei der Erziehung und Ausbildung, d) in der persönlichen Einsatzbereitschaft, e) bei der Wartung und Instandhaltung der technischen Ausrüstung und Bewaffnung und bei der Entwicklung der Militärtechnik, f) bei der Entwicklung der Militärwissenschaft, g) bei Einsätzen, die für den Aufbau und den Schutz des Sozialismus in der DDR von großem Nutzen sind, h) um die Festigung der Waffenbrüderschaft mit den sozialistischen Bruderarmeen“. (Stfj.: 1966; B., S., G.) 7. Der Militärische Verdienst-O. der DDR wird verliehen „für besondere Verdienste bei der Festigung freundschaftlicher Beziehungen und der Weiterentwicklung der Zusammenarbeit zwischen der Nationalen Volksarmee der DDR und den Armeen bzw. Streitkräften anderer Staaten“. (Stfj.: 1982; 3 St.; wird nur an Angehörige der Streitkräfte oder an Zivilpersonen anderer Staaten verliehen.) B. Preise Die höchste A., der Nationalpreis, wird vom Vors. des Staatsrates, alle anderen Preise (P.) werden von den jeweils zuständigen Ministern verliehen (die meisten vom Minister für Kultur). Mit nahezu allen P. können sowohl Einzelpersonen als auch Kollektive ausgezeichnet werden. Jeder Preisträger erhält eine Medaille. 1. Der Nationalpreis wird verliehen für „hervorragende schöpferische Arbeiten auf den Gebieten der Wissenschaft und Technik, bedeutende mathematisch-naturwissenschaftliche Entdeckungen und technische Erfindungen, die Einführung neuer Arbeits- und Produktionsmethoden“ sowie für „hervorragende Werke und Leistungen auf den Gebieten der Kunst und Literatur“. (Stfj.: 1949; 3 Kl.; Verleihung an E. und K.; P.: 100.000, 50.000, 25.000 Mark) 2. Der Johannes-R.-Becher-P. — benannt nach dem [S. 134]Dichter und ehemaligen Minister für Kultur der DDR Johannes R. Becher (1891–1958) — wird verliehen „für Werke der deutschen Lyrik, die im Geiste der großen Dichtung von Johannes R. Becher einen würdigen Beitrag zur sozialistischen deutschen Nationalliteratur bilden“. (Stfj.: 1958; wird alle 2 Jahre verliehen; P.: 20.000 Mark) 3. Der P. für künstlerisches Volksschaffen wird für „hervorragende Neuschöpfungen, beispielgebende künstlerische Interpretation, richtungweisende wissenschaftliche Forschungsarbeit oder vorbildliche kulturpolitische Leistungen auf dem Gebiet des künstlerischen Volksschaffens“ verliehen. (Stfj.: 1955; 2 Kl.; P. für E.: I. Kl. bis zu 15.000; II. Kl. bis zu 3.000 Mark; P. für K.: I. Kl. 5.000–15.000, II. Kl. 3.000–10.000 Mark) 4. Der Heinrich-Heine-P. wird verliehen für „a) lyrische Werke und b) Werke der literarischen Publizistik“. (Stfj.: 1956; jährlich eine A. für lyrische Werke und eine für Werke der literarischen Publizistik; P.: 12.500 Mark) 5. Der Lessing-P. wird verliehen für „hervorragende Werke a) auf dem Gebiet der Bühnendichtung und b) auf dem Gebiet der Kunsttheorie und Kunstkritik“. (Stfj.: 1954; jährlich eine A. für ein Werk der Bühnendichtung und ein Werk auf dem Gebiet der Kunsttheorie bzw. der Kunstkritik; P.: 10.000 Mark) 6. Der Friedrich-Engels-P. wird verliehen für „hervorragende Leistungen in der Forschung oder in der Wissenschaftsorganisation, die der Stärkung und Vervollkommnung der sozialistischen Landesverteidigung insgesamt oder eines ihrer Teilsysteme dienen“. (Stfj.: 1970; 3 Kl.; P. für E.: I. Kl. bis zu 10.000, II. Kl. bis zu 6.000, III. Kl. 4.000 Mark; P. für K.: I. Kl. bis zu 25.000, II. Kl. bis zu 15.000, III, Kl. bis zu 10.000 Mark) 7. Der Heinrich-Greif-P. — benannt nach dem 1946 verstorbenen Schauspieler Heinrich Greif, der von 1935 bis 1945 Sprecher der deutschsprachigen Sendungen im Moskauer Rundfunk war — wird verliehen für „hervorragende und beispielgebende Leistungen der sozialistisch-realistischen Film- und Fernsehkunst“. (Stfj.: 1951; Jahresquote: bis zu 7; P. für E.: 5.000 Mark; P. für K.: bis zu 15.000 Mark) 8. Der Kunst-P. der DDR wird verliehen für „hervorragende schöpferische oder interpretierende Leistungen“ sowie für „Leistungen auf den Gebieten des Theaters, des Films, des Fernsehens, des Rundfunks, der Unterhaltungskunst, der Musik, für Interpretation und Komposition, der bildenden und angewandten Kunst“. (Stfj.: 1959; Jahresquote: bis zu 20; P. für E.: 6.000 Mark; P. für K.: bis zu 20.000 Mark) 9. Der Architektur-P. der DDR wird verliehen für „hervorragende städtebauliche und architektonische Leistungen“. (Stfj.: 1976; Jahresquote: bis zu 5; P. für E.: 5.000 Mark; P. für K.: bis zu 20.000 Mark) 10. Der Guts-Muths-P. — benannt nach dem Begründer des Schulturnens Johann Christoph Friedrich Guts Muths (1759–1839) — wird verliehen für „hervorragende wissenschaftliche Arbeiten, die geeignet sind, die Entwicklung der sozialistischen Körperkultur in der DDR zu fördern“. (Stfj.: 1961; Jahresquote 5; P. für E.: 5.000 Mark; P. für K. [bis zu 6 Pers.]: bis zu 15.000 Mark) 11. Der Theodor-Körner-P. — benannt nach dem Dichter Theodor Körner (1791–1813) — wird verliehen für „hervorragende Leistungen bei der Schaffung bedeutender Werke der Literatur, der bildenden Kunst, der Musik, des Films, des Theaterschaffens und der Fernsehdramatik, in denen die Entwicklung und Leistungen der Nationalen Volksarmee und der anderen bewaffneten Organe … Gestaltung finden“. (Stfj.: 1970; Jahresquote: bis zu 8; P. für E.: 5.000 Mark; P. für K.: bis zu 15.000 Mark) 12. Der Cisinski-P. — benannt nach dem wendischen Schriftsteller Jakub Bart-Cisinski (1856–1909) — wird verliehen für „hervorragende Neuschöpfungen, beispielgebende künstlerische Interpretation, richtungweisende wissenschaftliche Forschungsarbeit oder andere vorbildliche kulturpolitische Leistungen auf dem Gebiet des sorbischen Volksschaffens“ (Sorben). (Stfj.: 1956; alle 2 Jahre an bis zu 3 E. und bis zu 3 K.; 2 Kl.; P. für E.: I. Kl. bis zu 5.000, II. Kl. bis zu 3.000 Mark; P. für K.: I. Kl. bis zu 8.000, II. Kl. bis zu 5.000 Mark) 13. Der Rudolf-Virchow-P. — benannt nach dem Anatomen und Pathologen Rudolf Virchow (1821–1902) — dient „der Förderung der medizinischen Wissenschaft und wird vorwiegend an Nachwuchswissenschaftler verliehen“. (Stfj.: 1960; Jahresquote: bis zu 6; P. für E.: bis zu 3.000; P. für K.: bis zu 5.000 Mark) 14. Der Design-P. der DDR wird verliehen „für hervorragende Leistungen, die als ein wesentlicher Beitrag zur besseren Befriedigung der materiellen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung und zur Steigerung der volkswirtschaftlichen Effektivität vollbracht worden sind“. (Stfj.: 1978; Jahresquote: bis zu 5; P. für E.: 5.000 Mark; P. für K. [bis zu 6 Pers.]: 20.000 Mark) 15. Der Jacob- und Wilhelm-Grimm-P. der DDR — benannt nach den Sprachwissenschaftlern und Brüdern Jacob (1785–1863) und Wilhelm (1786–1859) Grimm — wird verliehen „für hervorragende wissenschaftliche und pädagogische Leistungen bei der Förderung der deutschen Sprache und Germanistik im Ausland“. (Stfj.: 1979; Jahresquote: 6, davon 5 für Bürger anderer Staaten; P. für E.: 5.000 Mark; P. für K. [bis zu 6 Pers.]: 10.000 Mark) C. Medaillen Für alle Medaillen (M.) gilt, daß mit ihnen berufliche Leistung und politisches Engagement gleichermaßen Anerkennung finden sollen. Eine besondere [S. 135]Gruppe innerhalb der M. bilden jene, die für langjährige Berufstätigkeit, d.h. „für treue Dienste“, verliehen werden. Diese Grundsätze für die Auszeichnung sind im folgenden jeweils mitzudenken, wenn bei verschiedenen M. die Verleihungsrichtlinien, die sich — bei berufsspezifischen Abweichungen — prinzipiell gleichen, nicht ausführlich zitiert werden. Die M. werden in der DDR — je nach Bedeutung — vom Vorsitzenden des Ministerrats, von einzelnen Ministern, von den Leitern staatlicher Ämter, auf unterer Ebene durch die Betriebsleiter verliehen. Die Treuedienst-M. der Deutschen Post übergibt z.B. der Leiter des jeweiligen Postamtes, die M. in Gold wird vom Leiter der Bezirksdirektion der Post überreicht, und die Verleihung der Ehrenspange zur M. in Gold nimmt der Minister für das Post- und Fernmeldewesen selbst vor. — Mit den M. werden Einzelpersonen, aber in zunehmendem Maße auch Kollektive ausgezeichnet. Einige M. tragen die Namen historischer Persönlichkeiten: 1. Die Clara-Zetkin-M. — benannt nach der langjährigen kommunistischen Reichstagsabgeordneten Clara Zetkin (1857–1933) — wird verliehen für „hervorragende Verdienste a) beim Aufbau des Sozialismus in der DDR, b) um die Erhaltung des Friedens, c) in der Frauenarbeit bei der Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins der Frauen und bei der Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau“. (Stfj.: 1954; P. für E.: 2.500 Mark; P. für K. [bis zu 10 Pers.]: 5.000 Mark; M.-Träger, die bis 1964 ausgezeichnet wurden, erhalten bei Vollrentenanspruch eine jährl. Ehrenrente von 300 Mark) 2. Die Helene-Weigel-M. — benannt nach der Schauspielerin Helene Weigel (1900–1971) — wird verliehen für „außergewöhnliche und vorbildliche Leistungen sozialistisch-realistischer Darstellungskunst“, die in dem der A. voraufgehenden Jahr an Theatern der DDR erbracht wurden. (Stfj.: 1980; P. für E.: 5.000 Mark) 3. Die Hufeland-M. — benannt nach dem Berliner Arzt Christoph Wilhelm Hufeland (1762–1836) — wird verliehen für „besondere Verdienste und vorbildliche Initiativen im sozialistischen Wettbewerb bei der Erfüllung der staatlichen Planaufgaben des Gesundheits- und Sozialwesens in hoher Qualität und Effektivität“. (Stfj.: 1958; B., S., G.; Verleihung in jeder Stufe nur einmal jährl. und nur an E.; P. für E.: 300, 500, 1000 Mark) 4. Die Humboldt-M. — benannt nach den Wissenschaftlern und Brüdern Alexander (1769–1859) und Wilhelm (1767–1835) Humboldt — wird verliehen für „hervorragende Leistungen und langjährige treue Dienste im sozialistischen Hoch- und Fachschulwesen“. (Stfj.: 1975; B., S., G.; P. für E.: 500, 750, 1000 Mark; P. für K.: B. bis zu 2.000, S. bis zu 3.000, G. bis zu 4.000 Mark) 5. Die Dr.-Theodor-Neubauer-M. — benannt nach dem kommunistischen Reichstagsabgeordneten und Pädagogen Theodor Neubauer (1890–1945) — wird verliehen für „außerordentliche Verdienste beim Aufbau des sozialistischen Bildungs- und Erziehungswesens“. (Stfj.: 1959; B., S., G.; P. für E.: 500, 750, 1000 Mark; P. für K.: 2.000, 3.000, 4.000 Mark) 6. Die Kurt-Barthel-M. — benannt nach dem DDR-Schriftsteller Kurt Barthel (1914–1967) — wird verliehen für „besondere Verdienste und vorbildliche Initiativen bei der Entwicklung des geistig-kulturellen Lebens“ an „hauptamtliche und ehrenamtliche Leiter und Mitarbeiter von Jugendklubs, Klubs und Kulturhäusern aller Rechtsträger, von Einrichtungen des Museumswesens, Lichtspielwesens, Bibliothekswesens und des Buchhandels“. (Stfj.: 1979; P.: 500 Mark) 7. Die Karl-Liebknecht-M. — benannt nach dem Mitbegründer des Spartakus-Bundes Karl Liebknecht (1871–1919) — wird verliehen „an Lehrlinge, die in ihrer Berufsausbildung und im Rahmen des sozialistischen Berufswettbewerbs ständig Höchstleistungen vollbringen, über einen festen Standpunkt der Arbeiterklasse verfügen und sich zu einer sozialistischen Facharbeiterpersönlichkeit entwickelt haben“. (Stfj.: 1970; P. für E.: 300 Mark) 8. Die Pestalozzi-M. für treue Dienste — benannt nach dem Jugenderzieher Johann Heinrich Pestalozzi (1746–1827) — wird an Lehrer und Erzieher verliehen. (Stfj.: 1956; 3 St.: B. für 10jähr., S. für 20jähr. und G. für 30jähr. Dienstzeit) 9. Die Hans-Beimler-M. — benannt nach dem Mitglied der internationalen Brigaden im spanischen Bürgerkrieg Hans Beimler (1895–1936) — wird verliehen für „Verdienste im national-revolutionären Befreiungskampf des spanischen Volkes 1936–39“. 10. Mit der Verdienst-M. der DDR werden „besondere Leistungen und treue Pflichterfüllung beim Aufbau des Sozialismus und bei der Stärkung und Festigung der DDR“ anerkannt. (Stfj.: 1959) Als A. für Verdienste um die Entwicklung der Arbeiterbewegung und der DDR gibt es folgende M. (s. a. Nr. 9: Hans-Beimler-M.): 11. M. für die Teilnahme an den bewaffneten Kämpfen der deutschen Arbeiterklasse in den Jahren 1918–1923 (Stfj.: 1957) 12. M. für Kämpfer gegen den Faschismus 1933–1945 (Stfj.: 1958; jährl. Ehrengeld: 500 Mark) 13. M. 30. Jahrestag der Gründung der DDR (einmalig verliehen: 7. 10. 1979; für Verdienste in den Jahren 1945–1952) Viele M. sind für die Angehörigen der bewaffneten Organe (einschl. Volkspolizei, Kampfgruppen, Zivilverteidigung) bestimmt: 14. Verdienst-M. der Nationalen Volksarmee (Stfj.: 1956; B., S., G.) 15. M. für treue Dienste in der Nationalen Volksarmee (Stfj: 1956; B. nach 5-, S. nach 10-, G. nach 15- und nochmals G. nach 20jähr. Dienstzeit) [S. 136]16. M. für Waffenbrüderschaft (Stfj.: 1966; B., S., G.) 17. Militärische Verdienst-M. der DDR (Stfj.: 1982; ausschl. für Angehörige der Streitkräfte und Zivilpersonen anderer Staaten bestimmt) 18. M. für langjährige Pflichterfüllung zur Stärkung der Landesverteidigung der DDR (Stfj.: 1974; B. 10-, S. 20-, G. 30-, nochmals G. für 35- bei Frauen bzw. 40jähr. Dienstzeit bei Männern; P. für E.: 200, 300, 500, 1000 Mark) 19. M. für vorbildlichen Grenzdienst (Stfj.: 1954) 20. Verdienst-M. der Grenztruppen der DDR (Stfj.: 1977; B., S., G.; kann mehrfach verliehen werden) 21. M. für treue Dienste in den Grenztruppen der DDR (Stfj.: 1977; B. 5-, S. 10-, G. 15- und nochmals G. für 20jähr. Zugehörigkeit) 22. M. für ausgezeichnete Leistungen in den bewaffneten Organen des Ministeriums des Innern (Stfj.: 1959) 23. M. für treue Dienste in den bewaffneten Organen des Ministeriums des Innern (Stfj.: 1959; 6 St.: 5-, 10-, 15-, 20-, 25- und 30jähr. ununterbrochene Dienstzeit) 24. Verdienst-M. der Organe des Ministeriums des Innern (Stfj.: 1966; B., S., G.; kann mehrfach verliehen werden) 25. M. Ehrenzeichen der Deutschen Volkspolizei (Stfj.: 1949) 26. Verdienst-M. der Zivilverteidigung (Stfj.: 1970; B., S., G.; P. für E.: 200, 300, 400 Mark; P. für K.: 600, 1000, 1500 Mark; Mehrfachverleihung möglich) 27. M. für treue Pflichterfüllung in der Zivilverteidigung der DDR (Stfj.: 1977; B. 10-, S. 20-, G. für 30jähr. „treue Pflichterfüllung“) 28. M. für treue Dienste in der Zivilverteidigung der DDR (Stfj.: 1977; B. 5-, S. 10-, G. 15- und nochmals G. für 20jähr. Dienstzeit) 29. M. für ausgezeichnete Leistungen in den Kampfgruppen der Arbeiterklasse (Stfj.: 1965) 30. Verdienst-M. der Kampfgruppen der Arbeiterklasse (Stfj.: 1961; P. für E.: 300 Mark) 31. M. für treue Dienste in den Kampfgruppen der Arbeiterklasse (Stfj.: 1965; B. 10-, S. 15- und G. für 20jähr. treue Dienste) Zahlreiche Medaillen sind für die verschiedenen Bereiche der Volkswirtschaft (einschl. Land- und Forstwirtschaft, Handel, Dienstleistungen) gestiftet worden: 32. M. für hervorragende Leistungen in der metallverarbeitenden Industrie der DDR (Stfj.: 1975; P.: 1000 Mark) 33. M. für hervorragende Leistungen in der Metallurgie der DDR (Stfj.: 1975; P.: 1000 Mark) 34. M. für hervorragende Leistungen in der chemischen Industrie der DDR (Stfj.: 1975; P.: 1000 Mark) 35. M. für hervorragende Leistungen im Bauwesen der DDR (Stfj.: 1972; B., S., G.; P.: 250, 500, 1000 Mark) 36. M. für Verdienste in der Kohleindustrie der DDR (Stfj.: 1972; B. 15-, S. 25-, G. 40jähr. Zugehörigkeit zur Kohleindustrie; P.: 250, 500, 1000 Mark) 37. M. für hervorragende Leistungen im Bergbau und in der Energiewirtschaft der DDR (Stfj.: 1975; P.: 1000 Mark) 38. M. für Verdienste in der Energiewirtschaft der DDR (Stfj.: 1971; B. 15-, S. 25-, G. 40jähr. Zugehörigkeit zur Energiewirtschaft; P.: 250, 500, 1000 Mark) 39. M. für hervorragende Leistungen in der Leicht-, Lebensmittel- und Nahrungsgüterindustrie der DDR (Stfj.: 1975; P.: 1000 Mark) 40. M. für hervorragende Leistungen im Verkehrswesen der DDR (Stfj.: 1975; P.: 1000 Mark) 41. Verdienst-M. der Deutschen Reichsbahn (Stfj.: 1956; 3 St.) 42. M. für treue Dienste bei der Deutschen Reichsbahn (Stfj.: 1956; B. 10-, S. 20-, G. 30-, Ehrenspange zu G. für 35jähr. [Frauen] bzw. 40jähr. [Männer] Dienstzeit; P.: 200, 400, 750, 1000 Mark) 43. Verdienst-M. der Seeverkehrswirtschaft (Stfj.: 1965; B., S., G.) 44. M. für treue Dienste in der Seeverkehrswirtschaft und in der Binnenschiffahrt (Stfj.: 1965; B. 15-, S. 25-, G. für 40jähr. Beschäftigungszeit) 45. M. für treue Dienste in der zivilen Luftfahrt (Stfj.: 1962; B. 5-, S. 10-, G. für 15jähr. ununterbrochene Beschäftigungszeit) 46. Verdienst-M. der Deutschen Post (Stfj.: 1976; B., S., G.; P.: 400, 600, 1000 Mark) 47. Treuedienst-M. der Deutschen Post (Stfj.: 1960; B. 10-, S. 20-, G. 30-, Ehrenspange zu G. für 35jähr. [Frauen] bzw. 40jähr. [Männer] ununterbrochene Dienstzeit; P.: 200, 400, 750, 1000 Mark) 48. M. für hervorragende Leistungen in der Land- und Forstwirtschaft der DDR (Stfj.: 1977; P.: 1000 Mark) 49. M. für hervorragende Leistungen in landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften der DDR (Stfj.: 1977; P.: 1000 Mark) 50. M. für ausgezeichnete Leistungen in landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (Stfj.: 1959) 51. M. für hervorragende Leistungen in der Wasserwirtschaft der DDR (Stfj.: 1975; P.: 1000 Mark) 52. M. für hervorragende Leistungen im Handel der DDR (Stfj.: 1975; P.: 1000 Mark) 53. M. für hervorragende Leistungen im Bereich der haus- und kommunalwirtschaftlichen Dienstleistungen der DDR (Stfj.: 1975; P.: 1000 Mark) Der Anerkennung besonderer Leistungen von Jugendlichen, insbes. Lehrlingen, dienen folgende Medaille: 54. M. für hervorragende Leistungen in der Bewegung Messen der Meister von Morgen (Stfj.: 1969; P. für E.: 200, P. für K.: bis zu 1000 Mark) 55. M. für sehr gute Leistungen im sozialistischen Berufswettbewerb (Stfj.: 1970; P.; 150 Mark) [S. 137]56. M. Vorbildliches Lehrlingskollektiv im sozialistischen Berufswettbewerb (Stfj.: 1970; P. für jedes K.-Mitgl.: 50 Mark) Einige Medaillen dienen der A. für besondere volkswirtschaftliche Leistungen, die nicht einem speziellen Wirtschaftsbereich zugeordnet werden können: 57. M. für ausgezeichnete Leistungen im Wettbewerb (Stfj.: 1953; Jahresquote: bis zu 500; P. für E.: bis zu 500, P. für K.: bis zu 1000 Mark) 58. M. für Verdienste in der Volkskontrolle der DDR (Stfj.; 1973; P.: 200 Mark) 59. M. für hervorragende Leistungen in der Volkswirtschaftsplanung der DDR (Stfj.: 1978; B., S., G.; P.: 400, 700, 1000 Mark) Für einige Teilbereiche staatlicher Tätigkeit gibt es folgende Medaillen: 60. Verdienst-M. der Zollverwaltung der DDR (Stfj.: 1967; B., S., G.) 61. M. für treue Dienste in der Zollverwaltung der DDR (Stfj.: 1967; 6 St. für 5-, 10-, 15-, 20-, 25- und 30jähr. ununterbrochene Dienstzeit) 62. M. für Verdienste in der Rechtspflege (Stfj.: 1965; B., S., G.; P.: 500, 750, 1000 Mark) 63. M. für hervorragende Leistungen im Finanzwesen der DDR (Stfj.: 1978; B., S., G.; P.: 400, 700, 1000 Mark) Herausragende Leistungen und langjährige Dienstzeiten werden auch beim Brandschutz, im Rettungswesen sowie im Gesundheits- und Sozialwesen durch Medaille ausgezeichnet (s. a. Nr. 3: Hufeland-M.): 64. Rettungs-M. (Stfj.: 1954; P.: 500 Mark bzw. Geschenk gleichen Wertes) 65. M. für Verdienste im Brandschutz (Stfj.: 1968; P. für E.: bis zu 500, P. für K.: bis zu 1000 Mark; Mehrfachverleihung möglich) 66. M. für treue Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr (Stfj.: 1959; B. 10-, S. 25-, G. für 40jähr. Mitarbeit) 67. M. für Verdienste um das Grubenrettungswesen (Stfj.: 1951; P. für E.: 500, P. für K.: 1500 Mark) 68. M. für selbstlosen Einsatz bei der Bekämpfung von Katastrophen (Stfj.: 1957) 69. M. für treue Dienste im Gesundheits- und Sozialwesen (Stfj.: 1973; B. 10-, S. 20-, G. für 30jähr. ununterbrochene Tätigkeit) Drei weitere Medaillen dienen der Anerkennung von Verdiensten im Sport und in der Laienkunstbewegung: 70. M. Ehrenzeichen für Körperkultur und Sport der DDR (Stfj.: 1969; P. für E.: bis zu 2.500 Mark, P. für K.: 10.000–20.000 Mark; Mehrfachauszeichnung möglich; aktive Sportler erhalten keine P.) 71. M. ausgezeichnetes Volkskunstkollektiv der DDR (Stfj.: 1974; P. für K.: bis zu 1000 Mark) 72. M. für Verdienste im künstlerischen Volksschaffen der DDR (Stfj.: 1974; P.: 350 Mark) Kulturelle Leistungen werden durch die Helene-Weigel-M. (s. Nr. 2) und die Kurt-Barthel-M. (s. Nr. 6), Leistungen bei der „Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau“ durch die Clara-Zetkin-M. (s. Nr. 1), Verdienste und Leistungen im Schul- bzw. Hoch- und Fachschulwesen durch die Humboldt-M. (s. Nr. 4), die Dr.-Theodor-Neubauer-M. (s. Nr. 5) und die Pestalozzi-M. für treue Dienste (s. Nr. 8) anerkannt. D. Ehrentitel Ehrentitel (Et.) werden vornehmlich an Einzelpersonen verliehen, mit einigen können aber auch oder ausschließlich Kollektive ausgezeichnet werden. Die Et. sind mit Geldprämien verbunden (Ausnahme: aktive Sportler, die keine Geldzuwendung erhalten dürfen). Die Et. „Held der DDR“, „Held der Arbeit“ und „Hervorragender Wissenschaftler des Volkes“ werden vom Vorsitzenden des Staatsrates verliehen. Die Mehrzahl der anderen Et. vergeben die zuständigen Ressortminister bzw. die Leiter der entsprechenden obersten staatlichen Einrichtungen. Die Et. sind mit der Verleihung einer entsprechend gestalteten tragbaren Medaille verbunden (Ausnahmen: „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“, „Betrieb der sozialistischen Arbeit“). Daneben gibt es im Bereich Volksbildung und des Gesundheitswesens eher laufbahnbezogene Titel, die mit einer monatlich zu zahlenden Gehaltszulage und dem Recht, den Titel zu führen, nicht aber mit einer Medaille verbunden sind. 1. Der Ehrentitel Held der DDR wird verliehen an Personen, „die durch ihre außerordentlichen Leistungen und Verdienste Heldentaten für die DDR, für ihre Entwicklung und allseitige Stärkung, für die internationale Anerkennung und Autorität sowie für ihren sicheren militärischen Schutz vollbracht haben“. (Stfj.: 1975; Jahresquote: bis zu 10; seit 1978 mit gleichzeitiger Verleihung des Karl- Marx-O. verbunden; P.: für beide A. zusammen 25.000 Mark) 2. Der Et. Held der Arbeit wird an Personen verliehen, die „durch ihre besonders hervorragende, bahnbrechende Tätigkeit, insbesondere in der Industrie, der Landwirtschaft, dem Verkehr oder dem Handel oder durch wissenschaftliche Entdeckungen oder technische Erfindungen sich besondere Verdienste um den Aufbau und den Sieg des Sozialismus erworben haben und durch diese Tätigkeit die Volkswirtschaft und damit das Wachstum und das Ansehen der DDR förderten“. (Stfj.: 1950; Jahresquote: bis zu 50; P.: bis zu 10.000 Mark) 3. Der Et. Fliegerkosmonaut der DDR wird verliehen für „Leistungen bei der Teilnahme an bemannten Weltraumflügen, die für die DDR und die sozialistische Staatengemeinschaft sowie für das Wohl der Menschen überragende Bedeutung haben und hohe persönliche Einsatzbereitschaft, Mut, Kühnheit sowie hervorragende wissenschaftliche und ingenieurtechnische Kenntnisse erfordern“. (Stfj.: 1978; wird zusammen mit dem Et. „Held der DDR“ verliehen.) [S. 138]Für die bewaffneten Organe, aber auch für andere Aufgabenbereiche des Staatsapparates gibt es eine größere Zahl von Et.: 4. Verdienter Angehöriger der Nationalen Volksarmee (Stfj.: 1975; Jahresquote: bis zu 20; P.: 5.000 Mark) 5. Verdienter Militärflieger der DDR (Stfj.: 1974; Jahresquote: bis zu 10; P.: 5.000 Mark) 6. Verdienter Angehöriger der Grenztruppen der DDR (Stfj.: 1975; Jahresquote: bis zu 5; P.: 5.000 Mark) 7. Verdienter Angehöriger der Zivilverteidigung der DDR (Stfj.: 1977; Jahresquote: bis zu 5; P.: 5.000 Mark) 8. Verdienter Volkspolizist der DDR (Stfj.: 1966; Jahresquote: bis zu 20; P.: bis zu 5.000 Mark) 9. Verdienter Mitarbeiter der Staatssicherheit (Stfj.: 1969; Jahresquote: bis zu 20; P.: 5.000 Mark) 10. Verdienter Mitarbeiter der Zollverwaltung der DDR (Stfj.: 1972: Jahresquote: bis zu 10; P.: 5.000 Mark) 11. Verdienter Mitarbeiter der Planungsorgane der DDR (Stfj.: 1978; Jahresquote: bis zu 20; P.: 5.000 Mark) 12. Verdienter Volkskontrolleur der DDR (Stfj.: 1981; Jahresquote: bis zu 15; P.: 5.000 Mark) 13. Verdienter Mitarbeiter des Finanzwesens der DDR (Stfj.: 1978; Jahresquote: bis zu 40; P.: 5.000 Mark) Einige Et. sind für bestimmte Gruppen der Intelligenz gedacht: 14. Hervorragender Wissenschaftlicher des Volkes (Stfj.: 1951; Jahresquote: bis zu 6; P.: bis zu 4.000 Mark) 15. Verdienter Erfinder (Stfj.: 1950; Jahresquote: bis zu 50; P. für E.: 4.000, P. für K.: 15.000 Mark) 16. Verdienter Hochschullehrer der DDR (Stfj.: 1975; Jahresquote: bis zu 10; P.: 5.000 Mark) 17. Verdienter Lehrer des Volkes (Stfj.: 1949; Jahresquote: bis zu 40; P.: bis zu 5.000 Mark) 18. Verdienter Jurist der DDR (Stfj.: 1979; Jahresquote: bis zu 20; P.: 5.000 Mark) 19. Verdienter Arzt des Volkes (Stfj.: 1949: Jahresquote: bis zu 30; P.: bis zu 8.000 Mark) 20. Verdienter Tierarzt (Stfj.: 1952; Jahresquote: bis zu 10; P.: 5.000 Mark) Besonders weite Verbreitung haben die Et. in der DDR gefunden, die im Rahmen des Sozialistischen Wettbewerbes verliehen werden: 21. Aktivist der sozialistischen Arbeit (Stfj.: 1969; P.: materielle Anerkennung entsprechend dem erreichten ökonomischen Nutzen) 22. Verdienter Aktivist (Stfj.: 1950; Jahresquote: bis zu 600; P.: 1000 Mark) 23. Hervorragender Jungaktivist (Stfj.: 1960; Jahresquote: bis zu 100; P.: bis zu 500 Mark) 24. Hervorragendes Jugendkollektiv der DDR (Stfj.: 1963; Jahresquote: bis zu 50; P. für jedes K.- Mitgl.: bis zu 200 Mark) 25. Kollektiv der sozialistischen Arbeit (Stfj.: 1962; P.: materielle Anerkennung in Form einer Kollektivprämie; Titel wird nur einmal verliehen, soll aber jährlich im sozialistischen Wettbewerb bestätigt werden) 26. Betrieb der sozialistischen Arbeit (Stfj.: 1969; Jahresquote: bis zu 15; P.: Betriebe bis zu 10.000 Beschäftigte bis zu 50.000, Betriebe über 10.000 Beschäftigte bis zu 100.000 Mark) [S. 139]Für fast alle Bereiche der Volkswirtschaft und einige besonders wichtige Beschäftigungsgruppen (Techniker, Meister) existieren spezielle Et.: 27. Verdienter Techniker des Volkes (Stfj.: 1951; Jahresquote: bis zu 50; P.: bis zu 8.000 Mark) 28. Verdienter Meister (Stfj.: 1953; Jahresquote: bis zu 100; P.: bis zu 3.000 Mark) 29. Verdienter Metallarbeiter der DDR (Stfj.: 1971; Jahresquote: bis zu 105; P.: 5.000 Mark) 30. Verdienter Metallurge der DDR (Stfj.: 1975; Jahresquote: bis zu 25; P.: 5.000 Mark) 31. Verdienter Chemiearbeiter der DDR (Stfj.: 1975; Jahresquote: bis zu 45; P.: 5.000 Mark) 32. Verdienter Bergmann der DDR (Stfj.: 1950; Jahresquote: bis zu 30; P.: 5.000 Mark) 33. Meisterhauer (Stfj.: 1955; Jahresquote: bis zu 50; P.: bis zu 1000 Mark) 34. Verdienter Energiearbeiter der DDR (Stfj.: 1975; Jahresquote: bis zu 25; P.: 5.000 Mark) 35. Verdienter Bauarbeiter der DDR (Stfj.: 1972; P.: 5.000 Mark; kann nur einmal an dieselbe Person verliehen werden) 36. Verdienter Werktätiger der Leicht-, Lebensmittel- und Nahrungsmittelgüterindustrie der DDR (Stfj.: 1975; Jahresquote: bis zu 100; P.: 5.000 Mark) 37. Verdienter Werktätiger des Verkehrswesens der DDR (Stfj.: 1975; Jahresquote: bis zu 30; P.: 5.000 Mark) 38. Verdienter Eisenbahner der DDR (Stfj.: 1950; Jahresquote: bis zu 30; P.: 5.000 Mark) 39. Verdienter Seemann (Stfj.: 1965; Jahresquote: bis zu 16; P.: bis zu 5.000 Mark) 40. Verdienter Werktätiger des Post- und Fernmeldewesens der DDR (Stfj.: 1975; Jahresquote: bis zu 10; P.: 5.000 Mark) 41. Verdienter Werktätiger der Land- und Forstwirtschaft der DDR (Stfj.: 1977; P.: 5.000 Mark) 42. Hervorragender Genossenschaftler (Stfj.: 1954; Jahresquote: bis zu 200; P.: bis 1000 Mark) 43. Verdienter Genossenschaftsbauer der DDR (Stfj.: 1977; P.: 5.000 Mark) 44. Verdienter Züchter (Stfj.: 1952; Jahresquote: bis zu 20; P. für E.: bis zu 5.000, P. für K.: bis zu 10.000 Mark) 45. Verdienter Wasserwirtschaftler der DDR (Stfj.: 1979; Jahresquote: bis zu 15; P.: 5.000 Mark) 46. Verdienter Mitarbeiter des Handels der DDR (Stfj.: 1975; Jahresquote: bis zu 50; P.: 5.000 Mark) 47. Verdienter Werktätiger des Bereichs der haus- und kommunalwirtschaftlichen Dienstleistungen der DDR (Stfj.: 1975; Jahresquote: bis zu 55; P.: 5.000 Mark) Sportler bzw. Trainer und Sportwissenschaftler könnten mit folgenden Et. geehrt werden; 48. Meister des Sports (Stfj.: 1954; kann nur einmal an dieselbe Person verliehen werden) 49. Verdienter Meister des Sports (Stfj.: 1954; kann mehrmals an dieselbe Person verliehen werden) III. Nichtstaatliche Auszeichnungen Neben den staatlichen gibt es noch zahlreiche nichtstaatliche A., die von den Blockparteien, den Massenorganisationen, den Akademien, den Bezirken und Städten gestiftet und in eigener Verantwortung verliehen werden. Mit den meisten derartigen A. können sowohl Einzelpersonen als auch Betriebe oder Arbeitskollektive geehrt werden. Auch die meisten nichtstaatlichen A. berechtigen zum Tragen einer Medaille. Eine Reihe der nichtstaatlichen A. haben inzwischen einen bestimmten Prestigewert erhalten. Dazu zählen z.B. die Fritz-Heckert-M., die an verdiente Gewerkschafter vom Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) verliehen wird, und die Ernst-Schneller-M., die die Gesellschaft für Sport und Technik (GST) vergibt. Exemplarisch für das differenzierte A.-Wesen bei den großen Massenorganisationen werden nachstehend die A. genannt, die jährlich vom Zentralrat der Freien Deutschen Jugend (FDJ) vergeben werden: Arthur-Becker-M.; M. „Für hervorragende Leistungen bei der sozialistischen Erziehung in der Pionierorganisation ‚Ernst Thälmann‘“; Ehrendiplom „vorbildlicher Freundschaftspionierleiter“; Ehren-M. der FDJ „Für die Festigung der brüderlichen Beziehungen zwischen der Freien Deutschen Jugend und dem Leninschen kommunistischen Jugendverband der Sowjetunion“; Erich-Weinert-M., Kunstpreis der FDJ; Abzeichen für gutes Wissen; Preis der FDJ für hervorragende wissenschaftliche Leistungen. Als weiteres Beispiel für die Bedeutung des A.-Wesens neben und unterhalb der zentralen staatlichen Ebene werden nachstehend wichtige A. im kulturpolitischen Bereich genannt (Angaben hinter den A. nennen den Empfängerkreis und/oder die preisverleihende Institution): Alex-Wedding-M. (für Kinderbuchautoren); Literaturpreis des Demokratischen Frauenbundes Deutschlands (DFD); Heinrich-Mann-Preis (Literaturpreis; Akademie der Künste der DDR [AdK]); Hans-Marchwitza-Preis (Literaturpreis für junge Schriftsteller; Akademie der Künste der DDR); Alex-Wedding-Preis (Preis für belletristische Kinder- und Jugendliteratur; Akademie der Künste der DDR); F.-C.-Weiskopf-Preis (Literaturpreis, Akademie der Künste der DDR); J.-R.-Becher-M. (A. für Kulturpolitiker; Kulturbund der DDR [KB]); Kulturpreis des FDGB; [S. 1040]Kunstpreis des FDGB; Goethe-Preis der Hauptstadt der DDR Berlin; Martin-Andersen-Nexö-Kunstpreis der Stadt Dresden; Kunstpreis für den Bezirk Gera; Händel-Preis des Rates des Bezirks Halle; Kulturpreis des Bezirks Karl-Marx-Stadt; Gutenberg-Preis der Stadt Leipzig; Fritz-Reuter-Preis für Kunst und Literatur des Bezirks Neubrandenburg; Kulturpreis der Stadt Rostock; Fritz-Reuter-Kunstpreis des Rates des Bezirks Schwerin; Max-Reger-Kunstpreis des Bezirks Suhl; Carl-Blechen-Preis des Rates des Bezirks Cottbus; John-Brinckmann-Preis des Rates des Bezirks Rostock; Kulturpreis der Stadt Erfurt; Kunstpreis des Bezirks Frankfurt (Oder); Kunstpreis der Stadt Halle; Kunstpreis der Stadt Leipzig; Erich-Weinert-Kunstpreis der Stadt Magdeburg; Theodor-Fontane-Preis für Kunst und Literatur (Vors. des Rates des Bezirks Potsdam); Winkelmann-Plakette (Bürgermeister der Stadt Stendal); Literatur- und Kunstpreis der Stadt Weimar; Wilhelm-Bracke-M. (Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig --- Verband der Verleger und Buchhändler in der DDR); Arthur-Nikisch-Preis (Preis für Dirigenten; Stadt Leipzig); Carl-Maria-von-Weber-Preis (Preis für junge Künstler; Stadt Dresden); Hans-Eisler-Preis (Preis für neue Kompositionen und musikwissenschaftliche Arbeiten; Intendanten von Radio DDR); Hans-Otto-Preis (Preis für Theaterkollektive; Zentralvorstand der Gewerkschaft Kunst). Martin Virchow Literaturangaben Bartel, Frank; Auszeichnungen der Deutschen Demokratischen Republik von den Anfängen bis zur Gegenwart. Berlin (Ost): Militärverlag der DDR 1979. <LI>Tautz, Günter: Orden, Preise und Medaillen. Staatliche Auszeichnungen der Deutschen Demokratischen Republik. Leipzig: Bibliographisches Institut 1980. (BI-Taschenlexikon.) Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 131–1040 Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Automatisierung

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Allgemeines Seit Bestehen der DDR sind zahlreiche A. gestiftet worden, mit denen besondere Leistungen, Verdienste oder Treue-Verdienste belohnt werden. Wie in kommunistisch-sozialistischen Staaten üblich, die[S. 132]nen auch in der DDR die A. als Anerkennung kultureller, ökonomischer, sozialer und zugleich politischer oder ähnlicher Leistungen. Die Ausgezeichneten nehmen aus der Sicht des…

DDR A-Z 1985

Eigentum (1985)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 315] I. Die Eigentumsordnung in der DDR Die E.-Ordnung in der DDR hat nach 1945 durch Bodenreform, Enteignung der Schlüsselindustrien, Banken, Versicherungsunternehmen, Enteignung der als Kriegsverbrecher und aktive Nationalsozialisten angesehenen Personen, Treuhandverwaltung von Flüchtlingsvermögen (Sperrkonten; Treuhandvermögen), individuelle Enteignungen mit Mitteln der Wirtschafts- und Steuerpolitik, Einführung staatlicher Beteiligung an Privatbetrieben, Vergenossenschaftung der Landwirtschaft und des Handwerks usw. eine grundlegende Umgestaltung erfahren. Die eigentumsrechtlichen Bestimmungen der Verfassung von 1949 und des BGB, die bis 1968 bzw. 1975 galten, entsprachen nicht mehr der wirklichen Rechtslage. Eine generelle Rechtsgrundlage hat die E.-Ordnung durch die Art. 9–16 der Verfassung vom 6. 4. 1968 i. d. F. vom 7. 10. 1974 (GBl. I, S. 432) erhalten. Die konkreten Regelungen zur E.-Ordnung sind nunmehr im Zivilgesetzbuch (ZGB) (Zivilrecht) vom 19. 6. 1975 (GBl. I, S. 465), insbesondere in dessen 2. Teil, zu finden. II. Eigentumsformen Kennzeichnend für die E.-Ordnung der DDR ist die Überwindung des monistischen E.-Begriffs des bürgerlichen Rechts und seine Aufspaltung in mehrere E.-Formen unter dem Gesichtspunkt ihrer sozialen und wirtschaftlichen Funktion sowie ihrer Zweckbindung. Grundlage der Volkswirtschaft in der DDR ist das sozialistische E., das seinerseits in 3 Erscheinungsformen vorkommt: als gesamtgesellschaftliches Volks-E., als genossenschaftliches Gemein-E. werktätiger Kollektive und als E. gesellschaftlicher Organisationen der Bürger (Art. 10 Abs. 1 Verf.). Hiervon werden als weitere Formen des E. das persönliche E. und das Privat-E. unterschieden, wobei letzteres als eigenständige rechtliche Kategorie nicht mehr behandelt wird. Die E.-Ordnung wird im Verständnis des Marxismus-Leninismus als entscheidendes Element der gesamten politischen wie gesellschaftlichen Ordnung begriffen. Mit ihr werden sowohl der sozialistische Charakter der Gesellschaft als auch z.B. die für sie spezifischen Formen der Mitwirkungsrechte begründet. A. Das sozialistische Eigentum 1. Das gesamtgesellschaftliche Volkseigentum gilt als die höchstentwickelte Form des sozialistischen E. Im Hinblick auf den Gegenstand des gesamtgesellschaftlichen Volks-E. gelten keine Begrenzungen. Für bestimmte Objekte ist die Form des Volks-E. zwingend, so für die Bodenschätze, die Bergwerke, Kraftwerke, Talsperren, großen Gewässer, die Naturreichtümer des Festlandsockels, Banken und Versicherungseinrichtungen, die volkseigenen Güter, die Verkehrswege, die Transportmittel der Eisenbahn, Seeschiffahrt und Luftfahrt, die Post- und Fernmeldeanlagen sowie — seit der Verfassungsänderung vom 7. 10. 1974 — für alle Industriebetriebe. An diesen Objekten ist Privat-E. unzulässig (Art. 12 Abs. 1 Verf.). Als Subjekt gelten der Staat und das Volk, wobei in rechtlicher Hinsicht Subjekt letztlich der Staat als „politische Organisation der Werktätigen in Stadt und Land“ ist (Art. 1 Abs. 1 Verf.). Die Nutzungs- und Verfügungsbefugnisse des Eigentümers übt der Staat durch seine Wirtschaftsverwaltungsorgane und durch die von diesen eingesetzten Leiter der Volkseigenen Betriebe, volkseigenen Güter und sonstigen staatlichen Einrichtungen aus. Das Fehlen einer privaten Verfügungsmacht über Produktionsmittel in den genannten Bereichen wird zugleich als Voraussetzung dafür bezeichnet, daß der Staat seinen Charakter grundlegend geändert habe und zu einer alle Gesellschaftsmitglieder gleichberechtigt beteiligenden Organisationsform geworden sei. Die Volkseigenen Betriebe wirtschaften im Rahmen ihrer Aufgaben eigenverantwortlich. In der Art der Nutzung des ihnen anvertrauten Volks-E. sind sie jedoch an die Prinzipien der Planwirtschaft (Planung), an die dem Betrieb übertragenen Aufgaben sowie an das Gebot, das Volks-E. zu mehren, gebunden. Über Gegenstände, die Grundlage der wirtschaftlichen Tätigkeit der Betriebe sind, dürfen sie in der Regel nicht verfügen, wohl aber über Gegenstände der Umlaufmittel. Grundsätzlich dürfen auch nur die letzteren in andere Formen des E. überführt werden (z.B. Verkauf von Produkten), während für das Anlagevermögen der Grundsatz der Unantastbarkeit des Volks-E., d.h. das Verbot, die Substanz und den Bestand des Volks-E. planwidrig zu verringern, gilt. Diesem Grundsatz entspricht auch ein erhöhter Bestandsschutz des Volks-E. So darf Volks-E. weder verpfändet, gepfändet noch belastet werden und eine Aufrechnung persönlicher Forderungen gegenüber Forderungen von Rechtsträgern von Volks-E. ist verboten. Volks-E. kann auch auf der Basis von Nutzungsverhältnissen individuell oder kollektiv den Bürgern zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden (etwa zu Wohnzwecken). 2. Das genossenschaftliche Gemeineigentum gilt als niedrigere Entwicklungsstufe des sozialistischen E., da das Subjekt dieses E. ein kleineres Kollektiv und nicht das gesamte Volk ist. Eigentümer sind die Genossenschaften als juristische Personen in Ge[S. 316]stalt der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (Landwirtschaftliche Betriebsformen), der Gärtnerischen Produktionsgenossenschaften, der Produktionsgenossenschaften des Handwerks, der Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer (Fischwirtschaft), der Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG) und der Konsumgenossenschaften. Das genossenschaftliche E. erstreckt sich, entsprechend den unterschiedlichen Einbringungspflichten bei den einzelnen Genossenschaftstypen, auf einen unterschiedlich großen Bereich von Produktionsmitteln und sonstigen Gegenständen. Art. 13 Verf. nennt als genossenschaftliches E. Geräte, Maschinen, Anlagen, Bauten, Tierbestände und das aus genossenschaftlicher Nutzung des Bodens sowie genossenschaftlicher Produktionsmittel erzielte Ergebnis. Dieser Katalog ist nicht abschließend, jedoch gilt auch für das genossenschaftliche E. der Grundsatz der Zweckbindung, wonach der Erwerb von Gegenständen, die nicht der Durchführung der satzungsmäßigen Aufgaben der Genossenschaften dienen, verboten ist. Auch genossenschaftliches E. genießt einen verstärkten Schutz. Produktionsmittel sind unpfändbar, eine Zwangsvollstreckung ist nur in solche finanziellen Mittel und Sachen zulässig, die nicht Grundlage der wirtschaftlichen Tätigkeit der Genossenschaft sind. 3. Für das E. der gesellschaftlichen Organisationen der Bürger gilt Entsprechendes wie für das genossenschaftliche E. Seine Träger sind die Massenorganisationen und Parteien. Objekte sind insbesondere Verlagsbetriebe sowie soziale und kulturelle Einrichtungen. B. Das persönliche Eigentum Das persönliche E. ist grundsätzlich kein Produktionsmittel-E. Es erfährt durch die Bestimmung, daß es der Befriedigung der materiellen und kulturellen Bedürfnisse der Bürger dient und sein Gebrauch nicht den Interessen der Gesellschaft zuwiderlaufen darf, eine soziale Zweckbestimmung und rechtliche Begrenzung. Quelle des persönlichen E. ist in erster Linie das Arbeitseinkommen, aber auch andere Erwerbsgründe, wie Schenkung, Erbschaft, Auszeichnung, Lotteriegewinn usw., sind zulässig. Objekte des persönlichen E. sind vorwiegend Arbeitseinkünfte und Ersparnisse, die Ausstattung der Wohnung und des Haushalts, Gegenstände des persönlichen Bedarfs, die für die Berufsausbildung, Weiterbildung und Freizeitgestaltung erworbenen Sachen sowie Grundstücke und Gebäude zur Befriedigung der Wohn- und Erholungsbedürfnisse des Bürgers und seiner Familie, ferner die dem Wesen des persönlichen E. entsprechenden Rechte, einschließlich vermögensrechtlicher Ansprüche aus Urheber-, Neuerer- und Erfinderrechten (§ 23 Abs. 1 ZGB). Zur Erfüllung des in Art. 15 Verf. erteilten Auftrages auf Schutz des Bodens und zur Verhinderung von Spekulation und arbeitslosem Einkommen bedarf die Übertragung von E.-Rechten an Grundstücken der staatlichen Genehmigung (VO vom 15. 12. 1977, GBl. II, 1978, S. 73, § 297 ZGB). Aber auch andere Rechtsgrundlagen für Nutzungsbefugnisse (bis hin zur Miete) unterliegen der staatlichen Kontrolle und sind genehmigungspflichtig. C. Privates Eigentum Unter der Voraussetzung der Befriedigung gesellschaftlicher Bedürfnisse und der Erhöhung des Volkswohlstandes sowie der Mehrung des gesellschaftlichen Reichtums war in der DDR bis zur Änderung der Verfassung vom 7. 10. 1974 als Übergangserscheinung noch privates Produktionsmittel-E. zugelassen (Art. 14 Abs. 1 Verf. von 1968). An vielen Privatbetrieben bestanden jedoch bereits staatliche Beteiligungen (sog, halbstaatliche Betriebe). Die Rechtsform war die einer Kommanditgesellschaft mit dem Staat als Kommanditisten und dem früheren Alleineigentümer als unbeschränkt haftendem Gesellschafter. Im Jahr 1972 sind die halbstaatlichen Betriebe sowie die verbliebenen größeren Privatbetriebe fast vollständig in Volkseigene Betriebe umgewandelt worden. Nach der Verfassungsänderung vom 7. 10. 1974 sind nur noch die auf überwiegend persönlicher Arbeit beruhenden kleinen Handwerks- und anderen Gewerbebetriebe erlaubt und werden vom Staat gefördert (Art. 14 Abs. 2 Verf. i. d. F. von 1974). Obwohl es sich auch in diesem beschränkten Rahmen nach wie vor um Produktionsmittel-E. handelt, wird es nach den Bestimmungen für das persönliche E. behandelt (§ 23 Abs. 2 ZGB). Dies gilt ebenso für andere Relikte von Privat-E. (z.B. für das individuelle E. an Miethäusern), da es für sie sonst keine Rechtsgrundlagen mehr gibt (§ 3 EGZGB vom 19. 6. 1975, GBl. I, S. 517). Entsprechendes gilt für kirchliches E. D. Enteignungen Die Verfassung sieht in Art. 16 die Möglichkeit der Enteignung für gemeinnützige Zwecke auf der Grundlage eines Gesetzes und gegen angemessene Entschädigung vor. Enteignungen dürfen nur erfolgen, wenn der angestrebte Zweck nicht durch Bereitstellung von Volks-E. erreicht werden kann. Zulässige Enteignungen regeln z.B. das Aufbaugesetz, das Wassergesetz, das Atomenergiegesetz und das Verteidigungsgesetz. Enteignungscharakter können auch Inanspruchnahmen nach der Leistungsverordnung haben. Der Rechtsweg zu den Gerichten ist ausgeschlossen. E. Allgemeine Regelungen zum Eigentum Die allgemeinen Regelungen zum E. enthält das ZGB, soweit sie für das sozialistische E. überhaupt [S. 317]einschlägig werden können. Bei der Übertragung von E. hat das ZGB das Abstraktionsprinzip des BGB verlassen und knüpft den E.-Übergang an den Vertrag und die Übergabe (§ 26 ZGB). Ein gutgläubiger Erwerb ist nur an im Einzelhandel gekauften Sachen, an Geld und Inhaberpapieren möglich (§§ 27, 28 ZGB). Das ZGB enthält daneben Bestimmungen über Verbindung, Vermischung und Verarbeitung, über die Aneignung, über die Ansprüche des Eigentümers sowie über das gemeinschaftliche E., das in Mit-E. und Gesamt-E. unterschieden wird. Betriebsformen und Kooperation; Produktionsverhältnisse. Klaus Westen Literaturangaben Arlt, R., u. G. Rohde: Bodenrecht. Ein Grundriß. Lehrbuch. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1976. Dornberger, G.: Die verschiedenen Eigentumsarten und Eigentumsformen in der DDR, in: Neue Justiz, 1952, S. 16. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1952. Grünewald, J.: Das Eigentum und das Eigentumsrecht in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Bonn: Röhrscheid 1961. (Bonner rechtswissenschaftliche Abhandlungen. 49.) Hofmann, H.: Sozialistisches Eigentum und Staatsmacht, in: Staat und Recht 1969, S. 1224. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1969. Kelinkert, J.: Die Regelung des sozialistischen und des persönlichen Eigentumsrechts im ZGB, in: Neue Justiz 1975, S. 628. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1975. Luft, H., u. H. Schmit: Die neue Verfassung und das sozialistische Eigentum, in: Staat und Recht 1968, S. 716. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1968. Oberländer, H., u. M. Posch: Probleme der rechtlichen Regelung des Volkseigentums, in: Staat und Recht 1969, S. 1812. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1969. Schüsseler, R.: Theoretische Probleme des Volkseigentumsrechts (Diss.). Halle 1975. Such, H.: Das Volkseigentum, in: Neue Justiz 1949, S. 49. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1949. <LI>Wiedemann, H.: Das sozialistische Eigentum in Mitteldeutschland. Köln: Wissenschaft u. Politik 1964. (Abhandlungen zum Ostrecht. 3.) Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 315–317 Eid A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Eingaben

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 315] I. Die Eigentumsordnung in der DDR Die E.-Ordnung in der DDR hat nach 1945 durch Bodenreform, Enteignung der Schlüsselindustrien, Banken, Versicherungsunternehmen, Enteignung der als Kriegsverbrecher und aktive Nationalsozialisten angesehenen Personen, Treuhandverwaltung von Flüchtlingsvermögen (Sperrkonten; Treuhandvermögen), individuelle Enteignungen mit Mitteln der Wirtschafts- und…

DDR A-Z 1985

G. Wirtschaftsleitende spezialisierte Betriebsformen mit überregionaler Bedeutung

Landwirtschaftliche Betriebsformen (1985) Siehe auch die Jahre 1975 1979 I. Grundlagen/Leninscher Genossenschaftsplan Die Agrarpolitik der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) hat den Leninschen Genossenschaftsplan stets als theoretisches Grundprinzip zur Begründung ihrer Ziele und Maßnahmen bei der Umgestaltung der Landwirtschaft verwendet. Diese Argumentation wurde auch dann aufrechterhalten, wenn es — unter Berufung auf die jeweilige konkrete politische, ökonomische und soziale Situation — zu Wendungen und widersprüchlichen Regelungen in der Agrarpolitik kam. Der Leninsche Genossenschaftsplan zielt auf die Vergesellschaftung der wesentlichen Produktionsmittel in der Landwirtschaft und das Bündnis der Bauern mit der Arbeiterklasse sowie auf die Aufhebung der zwischen diesen beiden Klassen (Klasse/Klassen, Klassenkampf) bestehenden Unterschiede (Bündnispolitik; Genossenschaftsbauer). Auf dem Wege zu diesem Fernziel gilt die Schaffung von Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) als unumgänglich und notwendig. Diese Genossenschaften fungieren jedoch nur als eine Übergangsstufe zur sozialistischen und schließlich kommunistischen Gesellschaft, in der die Unterschiede in den Lebensbedingungen zwischen Stadt und Land beseitigt sein sollen. Die konkrete Umsetzung der Agrarpolitik der SED auf dem Gebiet der SBZ/DDR hat im Zuge der Entwicklungsetappen zu einer Vielfalt von LB. geführt, die — gemessen an dem bisher vergangenen [S. 802]relativ kurzen historischen Zeitraum — ohne Beispiel ist. In diesem Sachverhalt spiegelt sich nicht nur die schwierige Nachkriegssituation mit Hunderttausenden von Flüchtlingen, zerstörten Gehöften und großen Hungersnöten, sondern vor allem das beharrliche Drängen der SED (vormals KPD) wider, ihre gesellschaftspolitischen Zielsetzungen auf dem Lande zu verwirklichen und der Vervollkommnung des von ihr letztlich angestrebten durchorganisierten Agrar-Industrie-Komplexes (AIK) etappenweise näher zu kommen. Eine Reihe der nachfolgend erwähnten LB. sind seit 1945 wieder verschwunden und nur noch historisch bedeutsam. Dennoch werden sie hier genannt, weil sie sowohl Vorstufen für spätere LB. waren als auch mit ihnen z. T. für die gegenwärtige Entwicklung bedeutsame agrarpolitische, ökonomische, soziologische und technische Erfahrungen gemacht wurden. Die Darstellung der LB. folgt daher im wesentlichen der agrarhistorischen Entwicklung der SBZ/DDR und umfaßt ferner eine Reihe von Betrieben und Einrichtungen, die herkömmlich nicht der Landwirtschaft zugeordnet werden, die aber aufgrund der Ausgestaltung des DDR-Planungssystems diesem Wirtschaftsbereich zuzuordnen sind. II. LB. von der Bodenreform bis zur Kollektivierung (1945--1951) A. Private Landwirtschaftsbetriebe Im Zuge der Bodenreform (Agrarpolitik, III. A.) wurden Großgrundbesitzer mit Betrieben über 100ha Betriebsfläche und Nazi-Aktivisten entschädigungslos enteignet. Dieses Land wurde mit dem Land sog. herrenloser Betriebe (z.B. von Kriegstoten oder Geflüchteten) in einen staatlichen Bodenfonds eingebracht (rd. 3,3 Mill. ha von 14.000 Besitzungen). Die kleinen und mittleren Familienbetriebe blieben von diesen ersten agrarpolitischen Maßnahmen zunächst weitgehend unberührt. Neben den privaten Landwirtschaftsbetrieben bestand eine Reihe von Domänen, Universitäts-, Kirchen- und Industriegütern. Die Kirchengüter verblieben in Kircheneigentum. Die anderen landwirtschaftlichen Großbetriebe wurden zum größten Teil in Volkseigene Güter (VEG) umgewandelt. B. Neubauernbetriebe Aus dem Bodenfonds erhielten mehr als 210.000 Neubauern — zum großen Teil Flüchtlinge aus den deutschen Ostgebieten und ehemalige Fabrikarbeiter — Landzuteilungen von durchschnittlich 8,1 ha LN. Die Neubauern mußten für das erhaltene Land einen Übernahmebeitrag zahlen, der weit unter dem Bodenwert lag und etwa dem Wert einer Jahresernte entsprach. Dieser Übernahmebeitrag konnte auch gestundet werden. Weitere 120.000 bereits bestehende Betriebe bekamen zu Vorzugsbedingungen Land- und Waldzulagen und wurden um durchschnittlich 2,8 ha aufgestockt. Außerdem wurden rd. 180.000 Personen mit durchschnittlich 0,6 ha Gartenland versehen und mehr als 43.000 Bewerber erhielten bisheriges Pachtland (durchschnittlich 1,0 ha) zu eigen. Das Land der Neubauernbetriebe durfte weder ganz noch teilweise geteilt, verpachtet, verkauft oder verpfändet werden. Land geflüchteter Neubauern fiel an den Bodenfonds zurück oder wurde den VEG zugeteilt. Die Neubauernbetriebe hatten also nicht den gleichen Rechtsstatus wie die der Altbauern. Auch war ihre technische Ausstattung, der Viehbesatz usw. z. T. sehr viel schlechter. Die Inhaber der Neubauernstellen bildeten — nicht zuletzt wegen ihrer ökonomischen Schwäche — das wesentliche Rekrutierungsfeld der Genossenschaften in den ersten Jahren der Kollektivierungsphase. C. Volkseigene Güter (VEG) Nach den Bodenreform-Verordnungen vom September 1945 sollte aus dem Bodenfonds „ein Teil des Bodens zur Organisierung von Mustergütern. .. bereitgestellt werden“; diese erhielten die Rechtsform von VEG. Die VEG unterstanden zunächst der Verwaltung der Länder, ab 1949 wurden sie in der Vereinigung Volkseigener Güter (VVG) als einer Anstalt öffentlichen Rechts zentral zusammengefaßt. Ab 1952 erhielt jedes einzelne VEG (ähnlich wie die VEB in Handel und Industrie) den rechtlichen Status einer juristischen Person und damit die eigene Rechtsfähigkeit. Hauptaufgabe der VEG war die Versorgung der Landwirtschaft mit Saat- und Pflanzengut sowie mit Zuchtvieh. In VEG wurden ferner wissenschaftlich-technische JOIN:'wissenschaftlich-technische' wissenschaftlichtechnische Neuerungen erprobt. Daneben haben ihre in Grundorganisationen der SED zusammengefaßten bzw. in den Betriebsgewerkschaftsorganisationen (BGO) des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) organisierten Betriebsleitungen und Belegschaften (sie galten als „Arbeiterklasse auf dem Lande“) in verschiedenen agrarpolitisch wesentlichen Kampagnen eine anleitende und führende Rolle gespielt. Zwischen 1949 und 1960 schwankte die Zahl der VEG zwischen 450 und 750, da in diesem Zeitraum die Zuordnung anderer staatlicher Landwirtschaftsbetriebe (z.B. Versuchsgüter, landwirtschaftliche Einrichtungen von Universitäten und Hochschulen u.a.) zu dieser LB. in sehr wechselvoller Weise erfolgte. Seit Mitte der 60er Jahre sinkt die Zahl der VEG wegen des fortschreitenden Konzentrations- und Kooperationsprozesses beständig ab. 1982 lag die Anzahl der VEG bei 478. Der Flächenanteil der VEG stieg seit 1949 allerdings kontinuierlich, wenn auch insgesamt nur geringfügig. Der Anteil der VEG an der LN der DDR betrug 1984 nur 8 v.H. D. Raiffeisengenossenschaften (R.) Die R., die als traditionelle Selbsthilfeorganisatio[S. 803]nen der Landwirtschaft bereits vor 1933 bestanden und während des Dritten Reiches als Zentralorganisationen mit Pflichtmitgliedschaft geführt wurden, wurden in den Ländern der SBZ bereits im November 1945 erneut zugelassen. Schon 1946 gab es wieder 6.325 Einzelgenossenschaften mit 792.988 Mitgliedern. Mit dem Vorwurf, sie wirtschafteten mit „kapitalistischen Methoden“ und dienten „einseitig den Großbauern“ wurde die Arbeit der R. allerdings bald stark eingeschränkt und schrittweise anderen Einrichtungen übertragen. So übernahmen z.B. die Vereinigung Volkseigener Erfassungs- und Aufkaufbetriebe (VVEAB) den Aufkauf landwirtschaftlicher Produkte, die Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) sowie die Staatlichen Kreiskontore für landwirtschaftlichen Bedarf die Versorgung der Landwirtschaft mit Produktionsmitteln und die 1950 eingerichtete Deutsche Bauernbank (ab 1963 Landwirtschaftsbank; seit 1968 Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft [BLN]) das Finanz- und Kreditwesen. 1950 wurden die R. in Bäuerliche Handelsgenossenschaften (BHG) umbenannt und organisatorisch in die VdgB eingegliedert. III. Kollektivierungsphase (1952--1960) Auf der II. Parteikonferenz der SED im Juli 1952 wurde der „planmäßige Aufbau des Sozialismus in der DDR“ beschlossen. Für die Landwirtschaft wurde daraus die Forderung hergeleitet, „die Vorbereitungen dafür durch die Gründung von LPG zu schaffen“. A. Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften (LPG) Schon vor dieser Parteikonferenz, aber vor allem danach, wurden erste LPG in einer Reihe von Kreisen der DDR gegründet. Wegen der oben beschriebenen wirtschaftlich schwierigen Existenzbedingungen der im Zuge der Bodenreform geschaffenen Neubauerngehöfte setzten sich diese ersten LPG fast ausschließlich aus ehemaligen Neubauern zusammen. Im August 1952 wurden eine VO über die Bestätigung und Registrierung von LPG und im Dezember Musterstatuten sowie eine Musterbetriebsordnung erlassen. Danach waren 3 Typen von LPG möglich: Typ I umfaßte die gemeinsame Nutzung des eigenen und des gepachteten Ackerlandes durch die LPG. Bei den erforderlichen Feldarbeiten war ein festgelegter Arbeitsumfang für die Genossenschaft zu erbringen. Die Bewertung der Arbeit erfolgte in Arbeitseinheiten. Die individuelle Bezahlung erfolgte zu 80 v.H. nach Fläche und Wert des vom einzelnen Genossenschaftsbauern in die LPG eingebrachten Bodens und zu 20 v.H. nach den geleisteten Arbeitseinheiten. Im Typ II brachten die Mitglieder außer dem Ackerland auch die motorischen und tierischen Zugkräfte sowie Maschinen und Geräte zur gemeinsamen Nutzung in die LPG ein. Der Typ II erlangte während der gesamten Kollektivierungsphase keine besondere Bedeutung. Im Typ III wurde der gesamte Grund und Boden, also einschließlich des Grünlandes, des Waldes, der Fischteiche und aller sonstigen Flächen sowie das gesamte Besatzkapital (Maschinen und Geräte, Vieh, Wirtschaftsgebäude) zur gemeinsamen Bewirtschaftung eingebracht. Formell blieben die Eigentumsrechte an den eingebrachten Bodenanteilen bestehen, ebenso blieben das Erb- und Verkaufsrecht — allerdings bei einem Vorkaufsrecht der LPG — für den einzelnen Genossenschaftsbauern gewährleistet. In diesem LPG-Typ erfolgte die Verteilung der Einkünfte zu 20 v.H. nach den eingebrachten Bodenanteilen und zu 80 v.H. nach Arbeitseinheiten. Für die private Nutzung durfte im Typ III und darf heute jedes Genossenschaftsmitglied 0,5 ha LN als Persönliche ➝Hauswirtschaft bewirtschaften, wobei die Bearbeitung außerhalb der genossenschaftlichen Arbeitszeit erfolgen muß. Das Land der persönlichen Hauswirtschaft ist meistens privates Gartenland am eigenen Wohnhaus bzw. ehemaligen Bauernhof. Dieses Land ist verkäuflich und vererbbar. Hauswirtschaften, die von den Genossenschaften Nichtmitgliedern zur persönlichen Nutzung übergeben werden, verbleiben im Verfügungsrecht der Genossenschaften. Grundsätzlich galt für alle LPG-Typen, daß die Haupteinnahmequelle der LPG-Mitglieder die genossenschaftliche Arbeit sein sollte. Aus den ehemals einzeln produzierenden Bauern sollten gemeinschaftlich und zugleich spezialisiert arbeitende Arbeitskollegen werden. Höchstes Organ der LPG ist die Mitgliederversammlung, die auch die Wahl und/oder Abberufung des Vorstandes und des Vorsitzenden vornimmt. Für spezielle Aufgaben können je nach Situation und Erfordernis besondere Kommissionen beim Vorstand gebildet werden. Die verbindlich vorgesehene Revisionskommission zur Finanzkontrolle des Vorstandes und des Vorsitzenden wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Das Prinzip der freiwilligen Mitgliedschaft war in den Musterstatuten ausdrücklich festgelegt und bis Ende 1959 auch weitgehend eingehalten worden. In jenem Jahr wurden nach der VI. LPG-Konferenz durch den Ministerrat der DDR jedoch neue Musterstatuten für die LPG erlassen, in denen besondere Maßnahmen zum Übergang der LPG-Typ~I und II zum Typ III, neue Bestimmungen über die Betriebs- und Arbeitsorganisation sowie die Vergütung der Arbeit und das Prämienwesen enthalten waren. Gleichzeitig wurde der Druck auf die noch privat wirtschaftenden Bauern zum Eintritt in die [S. 804]LPG derart verstärkt, daß von einer Phase der Zwangskollektivierung gesprochen werden muß (Agrarpolitik, III. C.). Am Ende der Kollektivierungskampagne im Jahr 1960 waren rd. 85 v.H. der LN der DDR in über 19.000 Genossenschaften mit knapp 1 Mill. Mitgliedern zusammengefaßt. Rd. zwei Drittel der Fläche waren bereits in den LPG Typ III konzentriert. B. Gärtnerische Produktionsgenossenschaften (GPG) Die GPG wurden in ähnlicher Zeitabfolge wie die LPG aufgebaut, jedoch gab es bei ihnen von vorneherein nur einen einheitlichen Organisationstyp. Das GPG-Statut regelt die Mitgliedschaft, die Leitung, die Bodennutzung, die Rechte und Pflichten der Mitglieder, die Verwendung der Produktionsmittel und die Verteilung der Einkünfte. Die GPG produzieren vornehmlich Obst und Gemüse sowie Zierpflanzen. Über Zahl und Umfang der GPG siehe Gartenbau. C. Örtliche Landwirtschaftsbetriebe (ÖLB) Die Auswirkungen der Zwangswirtschaft und der Kollektivierung, Maßregelungen bei der Eintreibung des Ablieferungssolls und anderes führten vor allem in den Jahren 1951–1953 zu einer Massenflucht von Bauern aus der DDR. Die verlassenen Höfe wurden gemäß einer VO vom September 1953 zu ÖLB zusammengefaßt. Je nach Situation wurden die von den ÖLB bewirtschafteten Flächen nach und nach den VEG bzw. LPG zur Nutzung übergeben. D. Sonstige Produktionsgenossenschaften Neben den genannten bestehen eine Reihe weiterer spezialisierter Produktionsgenossenschaften: Produktionsgenossenschaft werktätiger Fischer (PwF), jetzt Produktionsgenossenschaft der Binnenfischerei (PGB); Produktionsgenossenschaft werktätiger Zierfischzüchter (PwZ) (Fischwirtschaft); Produktionsgenossenschaft werktätiger Pelztierzüchter (PwP) (Forst- und Holzwirtschaft); Winzergenossenschaften. E. Private Landwirtschaftsbetriebe Nach Abschluß der Kollektivierungsphase Ende 1960 befanden sich noch 28.238 „übrige Betriebe“ mit zusammen 471.801 ha LN oder 7,3 v.H. der gesamten LN der DDR in Privatbesitz. Neben den Betrieben von Einzelbauern in Splitterlage waren dies vor allem Betriebe des privaten Erwerbsgartenbaus, Haus- und Kleingärten, Baumschulen, Weingärten und private Obstanlagen. Ferner sind kircheneigene Betriebe in diesen Zahlen enthalten. Ende 1960 arbeiteten in diesen Betrieben 55.053 Personen, von denen 20.750 Arbeiter und Angestellte waren. (Die Zahl der Beschäftigten ging bis 1982 auf 14.000 bzw. 7.900 zurück. Die Zahl der Betriebe dürfte in vergleichbarer Weise abgenommen haben: geschätzt rd. 5.000.) IV. Konzentration, Kooperation und Spezialisierung (1960 bis heute) Die Maßnahmen nach Beendigung der Kollektivierung beschränkten sich zunächst auf die Konzentration der vielen, noch verhältnismäßig kleinen LPG. Die durchschnittliche Betriebsgröße der LPG Typ~I bis III stieg von ca. 300 ha im Jahr 1961 auf ca. 600 ha LN im Jahr 1970. Nach Meinung der SED wurde durch die Zusammenlegung von Genossenschaften jedoch noch kein „höheres Niveau der Produktion und der Vergesellschaftung von Produktionsmitteln“ erreicht. Die Konzentration sei lediglich eine Vergrößerung des Umfanges der Zahl der Arbeitskräfte und der Produktionsmittel, bedeute aber nicht deren qualitative Steigerung innerhalb des theoretisch als Entwicklungsziel vorgegebenen Vergesellschaftungsprozesses. Neben Konzentrationsprozessen und Kooperationen zwischen mehreren Genossenschaften waren darüber hinaus zwischenbetriebliche Formen der Zusammenarbeit gefordert, um dadurch zu einer besseren Ausnutzung der Produktionsmittel entsprechend den neuen Betriebsgrößen zu kommen. Die zunächst vornehmlich zwischengenossenschaftliche Zusammenarbeit wurde zunehmend durch Kooperationsmodelle von Betrieben mit unterschiedlichen Eigentumsformen ergänzt bzw. verdrängt (LPG/VEG u.a.), wodurch Mischformen des „sozialistisch-genossenschaftlichen Eigentums“ entstanden. Auf diese Etappe der Konzentration und Kooperation folgte ab 1968 eine Periode der Spezialisierung, in der sich die LB. noch heute befinden. Auf diesem Wege glaubt die DDR, das Endziel einer industriemäßig produzierenden, spezialisierten Pflanzen- und Tierproduktion in einigen Jahrzehnten erreichen zu können. Dieser Prozeß der Konzentration, Kooperation und Spezialisierung ist eine äußerst dynamische Entwicklung mit vielfältigen über- und innerbetrieblichen Organisationsveränderungen bei Ausgliederung oder auch Einverleibung von Aufgabenstellungen, in deren Verlauf die folgenden LB. entstanden, die bis in die Gegenwart das Bild in der Landwirtschaft der DDR prägen: [S. 805]<A. Zwischengenossenschaftliche Einrichtungen (ZGE)> Die ZGE arbeiten in der Regel nicht nach eigenen Musterstatuten, sondern auf der Grundlage von Kooperationsvereinbarungen zwischen mehreren LPG, und haben deshalb keinen eigenen Rechtsstatus. Die ZGE haben eine eigene Leitung, die teils von den beteiligten Genossenschaften berufen wird, teils vom Rat des Kreises eingesetzt wird und diesem gegenüber rechenschaftspflichtig ist. Die Startfinanzierung der ZGE wird von den kooperierenden LPG geleistet, die auch die Beschäftigten der ZGE stellen. Die Entlohnung erfolgt durch die delegierende LPG entsprechend den in den ZGE geleisteten Arbeitseinheiten. Über eigene Angestellte verfügt die ZGE nur auf der Leitungsebene. Ihre Bezahlung erfolgt nach dem für die Landwirtschaft gültigen Rahmenkollektivvertrag (RKV). ZGE gilt als Oberbegriff für folgende 4 LB.: 1. ZGE der Landwirtschaft. Die ersten ZGE der Landwirtschaft wurden 1964 gegründet. Sie waren zunächst kleine Spezialabteilungen von LPG mit durchschnittlich 5 Arbeitskräften. Solche Sondereinheiten bestanden sowohl in der Tier- wie auch in der Pflanzenproduktion. Hierzu zählten und zählen z.B. zwischengenossenschaftlich bewirtschaftete Obstanlagen, Rieselfelder u.a., aber auch gemeinsam betreute Schafherden. ZGE wurden auch in vor- bzw. nachgelagerten Bereichen der landwirtschaftlichen Produktion wie z.B. in Form der agrochemischen Zentren (ACZ) gegründet (vgl. dazu weiter unten). Bis 1975 nahmen sowohl die Zahl der ZGE als auch die der in ihnen Beschäftigten zu. Seitdem sind beide Größen rückläufig. 1982 bestanden 552 ZGE der Landwirtschaft mit 38.375 Berufstätigen. Die ZGE der Landwirtschaft sind eine typische Übergangsform in der agrarstrukturellen Entwicklung der DDR. Ihre Zahl wird weiterhin zurückgehen und ihre Aufgaben weitgehend von spezialisierten Genossenschaften übernommen werden. 2. Zwischengenossenschaftliche Einrichtungen der Waldwirtschaft (ZEW). Die ZEW waren eine sehr frühe Form der zwischengenossenschaftlichen Kooperation, die durch die Kollektivierung des ehemaligen Privatwaldes erforderlich wurde. Ein Teil der LPG-Wälder wurde durch diese ZEW gemeinsam bewirtschaftet. Auf dem Höhepunkt ihrer Entwicklung im Jahre 1973 bestanden 494 ZEW mit 4.267 Berufstätigen. Infolge von Umorganisationen in der Forst- und Holzwirtschaft ist die Bewirtschaftung weiterer genossenschaftlicher Forstflächen zunehmend durch staatliche Forstwirtschaftsbetriebe übernommen worden, so daß die Zahl der ZEW rasch abnahm. 1983 existierten nur noch 16 ZEW mit 156 Beschäftigten. 3. Zwischengenossenschaftliche Einrichtungen der Bauorganisation (ZBO). Die ZBO wurden in den ersten Jahren nach der Kollektivierung als ZGE zur gemeinsamen Durchführung von umfangreicheren Bauvorhaben in der Landwirtschaft errichtet. Die ZBO entstanden häufig durch Kooperation mehrerer LPG-Baubrigaden, die zuvor nur in der jeweiligen eigenen LPG tätig waren. Nachdem 1972 die ZBO ihre Höchstzahl von 461 mit 32.455 Berufstätigen erreicht hatten, sank die Zahl der Betriebe aufgrund zunehmender Konzentration, wohingegen die Beschäftigtenzahl weiterhin anstieg. 1982 gab es 216 ZBO mit 42.013 Beschäftigten. Die Haupttätigkeit der ZBO liegt derzeit auf den Gebieten der Rekonstruktion bzw. Renovierung von Stallbauten sowie deren Neuerrichtung. Die ZBO dürften in ihrer Bedeutung weiterhin zunehmen. 4. Meliorationsgenossenschaften (M). Die ab 1963 gegründeten M. sind Einrichtungen der Wasserwirtschaft (Be- und Entwässerung). Die Aufgaben der M. liegen in der Planung, im Bau und in der Unterhaltung wasserwirtschaftlicher und meliorativer Anlagen. Die M. wurden unter Berücksichtigung der Wassereinzugsgebiete gegründet. Sie führen Meliorations-Kataster, in deren Register- und Kartenwerk Angaben über Ort, Lage, Art, Leistungsfähigkeit u.a. der meliorativen und wasserwirtschaftlichen Anlagen enthalten sind (Meliorationen). Seit 1968 nimmt die Zahl der M. ab, während ihre Beschäftigtenzahl stetig steigt. 1982 bestanden 161 M. mit 15.382 ständig Berufstätigen. Ebenso wie die ZBO werden auch die M. in Zukunft weiterhin ihre Bedeutung behalten. B. Kooperative Einrichtungen (KOE) Die KOE gehen über die Form der zwischengenossenschaftlichen Zusammenarbeit hinaus. An den KOE sind Betriebe unterschiedlicher Eigentumsformen (also LPG, VEG und Mischformen) beteiligt, wodurch nicht zuletzt deren organisatorische und rechtliche Angleichung angestrebt wird. Die KOE arbeiten auf der Grundlage eines speziellen Muster[S. 806]statutes, das nach dem XI. Bauernkongreß der DDR (1972) erlassen wurde. Die KOE sind selbständige Unternehmenseinheiten mit eigenem Rechtsstatus, die ihr Startkapital und eine vorübergehende Anfangsfinanzierung von den beteiligten Betrieben erhalten. Aufbauend auf Erfahrungen, die in Kooperationsgemeinschaften Ende der 60er Jahre gesammelt worden sind, enthalten die Musterstatuten für KOE folgende wesentliche Regelungen: - Der Leiter der KOE wird vom zuständigen Rat des Kreises be- und abberufen; er ist den Staatsorganen gegenüber rechenschaftspflichtig. - Das höchste Gremium der KOE, der Rat, wird aus bevollmächtigten Vertretern der beteiligten Betriebe gebildet. Es gibt in den KOE also keine Mitgliedervollversammlungen wie in den LPG. - Betriebe unterschiedlicher Eigentumsformen können und sollen in den KOE zusammenarbeiten, um einen höheren Vergesellschaftungsgrad der Produktion zu erreichen. - Aus den beteiligten Genossenschaften werden Genossenschaftsmitglieder als Arbeitskräfte aufgrund von Delegierungsvereinbarungen in die KOE entsandt; sie haben damit einen gesonderten arbeitsrechtlichen Status gegenüber den anderen Genossenschaftsmitgliedern. Die delegierten Arbeitskräfte bleiben weiterhin Mitglieder ihrer LPG. Entsprechendes gilt für Arbeiter und Angestellte von VEG. Die Bezahlung der in den KOE Beschäftigten erfolgt in der Regel durch die KOE selbst, wobei im Falle von delegierten Arbeitskräften der gezahlte Lohn den delegierenden Betrieben in Rechnung gestellt wird. Alle anderen in der KOE Beschäftigten werden nach dem für die Landwirtschaft gültigen Rahmenkollektivvertrag (RKV) entlohnt. Auf der Grundlage der KOE-Musterstatuten entstanden im Verlauf der weiteren Spezialisierung folgende LB.: 1. Zwischenbetriebliche Einrichtungen (ZBE). Die einfachste Form der zwischenbetrieblichen Kooperation war die ZBE, die sowohl auf dem Gebiet der Pflanzen- (ZBE [P]) als auch der Tierproduktion (ZBE [T]) zwischen Betrieben unterschiedlicher Eigentumsformen vereinbart werden konnte. Bestimmte Betriebsteile wurden aus mehreren landwirtschaftlichen Unternehmen herausgelöst und zu einer ZBE als spezialisierte Einrichtung der Pflanzen- bzw. der Tierproduktion vereint. Statistisch werden die ZBE Pflanzenproduktion mit den kooperativen Abteilungen Pflanzenproduktion (KAP) gemeinsam erfaßt. 2. Kooperative Abteilung Pflanzenproduktion (KAP). Die KAP entstanden durch Ausgliederung der Pflanzenproduktion aus mehreren LPG oder VEG und deren organisatorische Zusammenführung. Während die ZBE (P) gemäß dem Musterstatut für KOE eine feste rechtliche Einheit bildete, waren die KAP zunächst mehr ein eher loser organisatorischer Verbund, ohne daß die im Musterstatut für KOE enthaltenen Vorgaben immer voll erfüllt wurden, innerhalb dessen die beteiligten Betriebe ihre Pflanzenproduktion gemeinsam planten. Mit Hilfe der KAP wurde die Spezialisierung der landwirtschaftlichen Produktion weiter vorangetrieben. Während die durchschnittliche Betriebsgröße der KAP bei 4.100 ha (1975) lag, stieg der Konzentrationsgrad bei Getreide auf fast 2.000 ha, bei Kartoffeln auf etwa 400 ha und bei Zuckerrüben auf nahezu 250 ha. Mit den KAP und ZBE (P) wurde eine völlig neue Phase der spezialisierten Pflanzenproduktion begonnen. In den Jahren 1977 und 1978 wurden die KAP (und die ZBE [P]) in spezialisierte LPG (P) umgewandelt, mit denen ein noch höherer Spezialisierungsgrad und eine neue eigenständige Rechtsform erreicht wurden. Aus diesem Grund gibt es einen deutlichen Zusammenhang zwischen der Zahl der KAP und ZBE (P) sowie der LPG (P). Existierten 1975 erst 47 LPG (P), dagegen noch 1210 KAP und ZBE (P), hatten sich diese Zahlenverhältnisse 1982 mit 1192 LPG (P) und 20 KAP umgekehrt. 3. KOE Tierproduktion. Die KOE (T) entstanden entweder aus den ZBE (T) oder unmittelbar aus der Herauslösung bestimmter Teile der Tierproduktion aus LPG der Typen~I bis III und deren organisatorischer Zusammenfassung. Ihre organisatorische und funktionale Abgrenzung gegenüber den ZBE (T) ist nicht eindeutig; im wesentlichen sind die KOE (T) dadurch gekennzeichnet, daß es sich um Betriebe mit überdurchschnittlicher Größenordnung und um echte Neugründungen bzw. Neuerrichtungen von Anlagen handelt. Ihre rechtliche Grundlage bildet das Musterstatut für KOE aus dem Jahre 1972. Statistisch wird zwischen beiden Betriebsformen nicht unterschieden, sondern sie werden heute gemeinsam als ZBE (T) erfaßt. Gemäß dieser Zählweise gab es 1975 367~ZBE (T), 1982 nur noch 247. [S. 807]Die Bedeutung der KOE (T) bzw. ZBE (T) geht — vergleichbar der Entwicklung der KAP — zugunsten des Auf- und Ausbaus der spezialisierten LPG (T) zurück. Die Entwicklung der Anteile der KOE (T) am gesamten Viehbestand zeigt die vorstehende Tabelle. C. LPG Pflanzen- und Tierproduktion; LPG (P) und LPG (T) Die Errichtung von KAP und KOE markierte in der ersten Hälfte der 70er Jahre eine bedeutende Entwicklungsetappe in der Umsetzung der Agrartheorie in die Praxis der DDR-Landwirtschaft. Ausgehend von den Erfahrungen mit diesen verschiedenen Kooperationsformen sowie der Trennung der Pflanzen- von der Tierproduktion in selbständige KAP bzw. KOE (T) wurden auf dem IX. Parteitag der SED (1976) weiterführende Beschlüsse über die Aufgaben der Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft gefaßt. In deren Ausführung wurden neue Musterstatuten für LPG (P) sowie LPG (T) vorgelegt und diskutiert. Nach zwei zentralen, zu diesem besonderen Zweck einberufenen Konferenzen von Vertretern bereits in dieser Weise spezialisierten Pflanzen- und Tierproduktionsbetrieben, wurden die Musterstatuten im Juni 1977 verabschiedet und am 28. 7. 1977 durch Beschluß des Ministerrates in Kraft gesetzt. Außerdem wurden neue Musterbetriebsordnungen erlassen. Über die Regelungen der alten LPG-Statuten hinausgehend, bestimmen die neuen Musterstatuten, daß die Mitgliederversammlungen nunmehr Vollversammlungen sind, in denen auch Arbeiter und Angestellte der LPG gleiche Rechte und Pflichten haben wie die Genossenschaftsmitglieder; anstelle von Vollversammlungen auch Delegiertenversammlungen durchgeführt werden können; Brigadeversammlungen zur Vor- und Nachbereitung der Vollversammlung durchgeführt werden sollen; auch Nichtmitglieder in den Vorstand bzw. sogar als Vorsitzende der LPG gewählt werden dürfen; auch Arbeiter und Angestellte das Recht erhalten, eine persönliche ➝Hauswirtschaft zu führen. Hinsichtlich der Leitung bestimmen die Musterstatuten, daß die LPG ihre wirtschaftliche Tätigkeit auf der Grundlage staatlich bestätigter Pläne und mit Hilfe des Abschlusses der für Produktion und Absatz erforderlichen Wirtschaftsverträge gestalten. Die LPG erhalten die staatlichen Pläne von den Abteilungen Landwirtschaft der Räte der Kreise. In Zukunft sollen allerdings die Kooperationsräte wirtschaftsleitende Funktionen erhalten, so daß die wirtschaftliche Rahmenplanung auf diese Gremien übergeht. Die LPG sind in den Kooperationsräten vertreten. Insofern dürfte diese Kompetenzverlagerung den LPG ein größeres Mitspracherecht bei der Erarbeitung der staatlichen Wirtschaftspläne ermöglichen. Die völlige rechtliche Selbständigkeit der LPG soll dabei erhalten bleiben. Die Wirtschaftsverträge im Zuliefer- und Abnahmebereich auf der horizontalen Ebene sind der zweite wesentliche Pfeiler der Wirtschaftstätigkeit der LPG. Diese Wirtschaftsverträge unterliegen den allgemeinen Bestimmungen des Vertragsgesetzes (Wirtschaftsrecht, V. B.). Zwischen den spezialisierten LPG (P) bzw. (T) sind also vertragliche Grundlagen das Gerüst der beiderseitigen Beziehungen. So schließt z.B. die LPG (T) Wirtschaftsverträge mit genauen Daten über Futterlieferungen, -qualitäten, -preise und -mengen mit der LPG (P). Diese wiederum kauft per Wirtschaftsvertrag z.B. Gülle und Mist von der LPG (T). Mit den neuen Musterstatuten wurde schrittweise die Annäherung des Rechtsstatus von Genossenschaftsbauern und Arbeitern eingeleitet. Eine wesentliche Änderung gegenüber dem alten LPG-Statut ist in der allmählichen Angleichung der Arbeitsbedingungen, der Vergütung und der sozialen Sicherung beider Gruppen zu sehen. Genossenschaftsbauern sollen nicht mehr vorwiegend auf der Grundlage von Arbeitseinheiten entlohnt werden, sondern ihr Arbeitseinkommen soll sich in Form und Höhe an dem der LPG-Arbeiter orientieren. Damit sollen auch allmählich die sehr komplizierten und umfangreichen Umrechnungsarbeiten zur Bewertung der Arbeitseinheiten beseitigt werden. Arbeiter und Angestellte in VEG verdienten 1982 monatlich im Durchschnitt 1030 Mark (in der Industrie: 1087 Mark; Genossenschaftsbauern etwa 1000 Mark). Auf der Grundlage der neuen LPG-Statuten lassen sich die LPG heute in folgende LB. einteilen: 1. LPG (P). Die mit den KAP begonnene Konzentration wurde mit den LPG (P) fortgesetzt und vertieft. 1982 wurden über 5,28 Mill. ha LN (oder 85 v.H. der LN) von nur 1119 LPG (P) bewirtschaftet; eine LPG (P) bearbeitete demnach im Durchschnitt rd. 4.700 ha LN. Die Zahl der Beschäftigten belief sich im Durchschnitt je LPG (P) auf etwa 320 Arbeitskräfte. Der Wert der materiellen Fonds betrug je LPG (P) durchschnittlich 19 Mill. Mark. Die einzelnen LPG (P) unterhalten über den Kooperationsrat, in dem neben Vertretern von LPG (T) auch vor- und/oder nachgelagerte Betriebe vertreten sind, vielfältige wirtschaftliche, rechtliche und organisatorische Außenbeziehungen (Kooperation in der Landwirtschaft). Die zukünftige Entwicklung der LPG (P) wird in Richtung einer weiteren Vertiefung dieser Kooperationsbeziehungen gehen. Weiter wird die planmäßige Zusammenarbeit mit z.B. ACZ, KfL und anderen Betrieben sowie die weitere Sammlung von Erfahrungen in der spezialisierten Pflanzenproduktion, insbesondere hinsichtlich der Berücksichtigung biologischer Erfordernisse des Bodens, der Berücksichtigung von Fruchtfolgen und der Diskontinuität des Arbeitsprozesses im Pflan[S. 808]zenbau im Zentrum der Aktivitäten der LPG (P) stehen. Der dadurch erforderliche Austausch von Arbeitskräften bildet einen Schwerpunkt der Arbeit des Kooperationsrates, der u.a. auch als Koordinierungsausschuß der LPG (P) und LPG (T) fungiert. Da eine ganze Reihe von LPG auch Verarbeitungsbetriebe für landwirtschaftliche Erzeugnisse unterhalten, kann mit diesen Abteilungen z. T. ebenfalls ein Ausgleich der Arbeitsspitzen erreicht werden. 2. LPG (T). Die LPG (T) entstanden nach der Bildung der KAP als gesonderte Betriebseinheit. Mit der Ausgliederung der Pflanzenproduktion aus der ehemals alle Betriebszweige umfassenden LPG verblieben die Viehbestände mit Stallbauten und Viehpflegern als „Restbetriebe“. Diese wurden — z. T. tierartenspezifisch, z. T. nach der Zwischenstufe der ZBE (T) bzw. KOE (T) — als neue LPG (T) mit eigenen Statuten errichtet. Bis in die zweite Hälfte der 70er Jahre setzte sich auch im Bereich der Tierproduktion der Konzentrationsprozeß fort; er hat sich jedoch in jüngster Zeit verlangsamt. Bestanden 1975 noch 4.574 LPG (T), so waren es 1982 nur noch 2.830 Betriebe. Sie verfügen kaum noch über eigene LN. 1982 bewirtschafteten alle LPG (T) insgesamt lediglich 64.108 ha Wiesen und Weiden, das sind rd. 23 ha je Betrieb. Die LPG (T) werden als Grundeinheiten einer sich in Entwicklung befindenden industriemäßigen Tierproduktion angesehen. Zwar ist der organisatorische Konzentrationsgrad mit durchschnittlich rd. 1500 Großvieheinheiten je Betrieb beträchtlich, doch haben diese Betriebe in ihrer großen Mehrzahl weder hinsichtlich der Spezialisierung, der Konzentration noch der technischen Ausstattung bisher die Merkmale einer industriemäßigen Tierproduktion. Zukünftiger Schwerpunkt für die LPG (T) wird deren jeweilige Spezialisierung auf bestimmte Tierarten oder Nutzungsrichtungen (z.B. Milch-, Jungtier- oder Mastviehhaltung) sein. Ein großes Problem aller spezialisierten LPG (T) ist die Futterversorgung. Sie bereitet vor allem deswegen erhebliche Schwierigkeiten, weil die Abstimmung mit den Kooperationspartnern in der Praxis häufig erhebliche Mängel aufweist. D. Volkseigene Güter (VEG) Die VEG haben gegenüber den LPG eine völlig andere Leitungsstruktur. Es gibt sowohl VEG, die direkt dem Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN) unterstehen, als auch Betriebe, die von den Räten der Bezirke angeleitet werden. Die VEG spielen für die landwirtschaftliche Gesamtproduktion keine ausschlaggebende Rolle. Die VEG sind — wie die LPG — spezialisiert in VEG (P) und (T). Unter ihnen waren auch schon in der Vergangenheit eine ganze Reihe hochspezialisierter Betriebe. Diese Feststellung trifft vor allem auf nahezu alle Zuchtbetriebe für Saat- und Pflanzgut sowie die Tierzuchtbetriebe zu. Mitte der 70er Jahre wurden die etwa 400 noch gemischt produzierenden VEG im Zuge der Trennung der Pflanzen- von der Tierproduktion ebenfalls spezialisiert. 1982 waren unter den 478 VEG 73 VEG (P) und 319 VEG (T) sowie 86 Betriebe, die den VVB Saat- und Pflanzgut, Tierzucht, industrielle Tierproduktion (ab 1. 1. 1984 VE Kombinat industrielle Tierproduktion), den Instituten der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften (Agrarwissenschaft), oder auch den Räten der Bezirke unterstellt sind. Alle VEG zusammen bewirtschafteten 435.104 ha LN, davon die VEG (P) 385.102 ha LN. Die VEG (P) verfügen demnach durchschnittlich über 5.200 ha LN. In den VEG sind rd. 80.000 Arbeiter und Angestellte beschäftigt, die nach dem Rahmenkollektivvertrag (RKV) entlohnt werden. E. Kombinat Industrielle Mast (KIM) Die KIM sind volkseigene, industriemäßig produzierende, spezialisierte staatliche Betriebe der Tierproduktion, deren Aufgaben, Rechte und Pflichten in einer VO aus dem Jahre 1973 festgelegt sind. Diese völlig neuartige LB. entstand aus dem Zusammenschluß von einigen VEG gleicher Produktionsrichtung. In den KIM sollten und sollen Erkenntnisse für die industriemäßig betriebene spezialisierte Tierproduktion gesammelt werden. Die ersten KIM wurden auf Beschluß des Zentralkomitees (ZK) der SED vom Februar 1968 gegründet: VEB KIM Königs Wusterhausen, VEB Rindermast Ferdinandshof, VEB KIM Schweinezucht- und Mastkombinat Eberswalde und VEG Färsenproduktion Lewitz. Inzwischen bestehen 33 KIM, die leitungsmäßig der VVB Industrielle Tierproduktion (ab 1984: VE Kombinat Industrielle Tierproduktion) unterstehen. Die KIM-Betriebe dienen insbesondere der Versorgung von Ballungszentren mit Hühnereiern, Geflügel-, Rind- und Schweinefleisch. Entsprechend sind sie auf die Geflügelwirtschaft und Rindermast sowie die Schweineproduktion konzentriert, also auf Betriebszweige, die relativ flächenunabhängig produzieren. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse und die wirtschaftlichen Ergebnisse der VEB Geflügelwirtschaft haben zwischenzeitlich zu einer besonderen Form der vertikalen Kooperation, dem Geflügel-Wirtschaftsverband, geführt. (Über Richtgrößen für den Besatz von KIM-Betrieben: Agrarpolitik, III. E. 2.) Die Unterschiede zwischen der Leitungsstruktur einer LPG (T) und der eines VEB Tierproduktion (VEG und KIM folgen diesen Strukturen) zeigen die nachstehenden Organisationsschemata. Je nach den Gegebenheiten des jeweiligen Betriebes werden diese Grundstrukturen den speziellen Bedingungen angepaßt. [S. 809]<F. Eigenständige vor- bzw. nachgelagerte Betriebe der Landwirtschaft> Die Verstaatlichung aller wesentlichen Bereiche der Volkswirtschaft und die dargestellten Etappen der Konzentration, Kooperation und Spezialisierung in der Landwirtschaft der DDR haben zu einer raschen, teils gewollten, teils unumgänglichen Herausbildung neuer Betriebe und Einrichtungen geführt. Eine Reihe der Aufgaben wird dabei direkt von staatlichen Institutionen wahrgenommen (z.B. das Veterinärwesen [ Tierärzte ] und der Pflanzenschutz). Die nachstehend aufgeführten Betriebe sind größtenteils durch horizontale Kooperation mehrerer, ursprünglich eigenständiger, landwirtschaftlicher Betriebe, durch Zusammenschluß mehrerer spezialisierter LPG-Brigaden oder durch verti[S. 810]kale Kooperation entstanden. Alle diese Betriebe sind dem MfLFN oder einer seiner Einrichtungen unterstellt bzw. unterstehen den Räten der Bezirke. Der Ausbau dieser vor- bzw. nachgelagerten Betriebe, deren vertiefte vertikale und horizontale Kooperation, ihre Einbeziehung in das staatliche Planungs- und Leitungssystem werden letztendlich auch die noch relativ selbständig produzierenden LPG (P) und (T) immer stärker in den direkten staatlichen Planungsmechanismus einbeziehen. 1. Kreisbetrieb für Landtechnik (KfL). Die KfL sind Nachfolgeeinrichtungen der MAS/MTS bzw. der landtechnischen Stationen der Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB). Sie unterstehen der VVB Landtechnische Instandhaltung. Diese hat die gesamte Leitung über Planung, Durchführung, Abrechnung und Kontrolle der Instandhaltung von Maschinen und Geräten der Land-, Forst-, und Nahrungsgüterwirtschaft. Die KfL haben im Verlauf der 70er Jahre die wesentlichen technischen Gerätschaften der KAP, LPG und VEG übernommen. In den Kooperationsräten sind die KfL beratend, aber nicht als Mitglieder vertreten. 1982 bestanden 156 KfL mit über 50.000 Arbeitern und Angestellten, unter ihnen etwa 16.000 ständig delegierte Genossenschaftsbauern. Alle Beschäftigten werden nach dem jeweils gültigen Rahmenkollektivvertrag (RKV) entlohnt, wobei die Bezahlung der delegierten Beschäftigten durch den KfL erfolgt und häufig mit den delegierenden Betrieben verrechnet wird. Die KfL werden allmählich ähnlich den anderen LB. spezialisiert. Sie werden insgesamt ihre Bedeutung behalten, vermutlich wird sie sogar zunehmen (Landtechnik). 2. Agrochemische Zentren (ACZ). Mit Beginn der Kollektivierung entstanden in den LPG Typ III Agrochemische Brigaden, die sich auf die Ausbringung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln spezialisierten. Diese Brigaden wurden im weiteren Verlauf zu zwischenbetrieblichen kooperativen Einrichtungen der LPG und VEG zusammengefaßt. Nach dem VIII. Parteitag der SED und dem XI. Bauernkongreß der DDR wurden die ersten ACZ als selbständige Einheiten geschaffen, die nach dem Musterstatut für KOE arbeiteten. Die Hauptaufgaben der ACZ bestehen in der Lagerung und Aus[S. 811]bringung fester und flüssiger Düngemittel sowie in der Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen. Ein Teil der Arbeiten der ACZ führt der Agrarflug aus. Nachdem 1973 bereits 332 ACZ bestanden, führte die Entwicklung in den darauffolgenden Jahren zu einer Konzentration. 1982 existierten 263 ACZ mit rd. 25.000 Berufstätigen. Jährlich werden rd. 8 Mill.~t Düngemittel und über 26.000 t (Wirkstoff) Pflanzenschutzmittel umgeschlagen (Landwirtschaft). Da die ACZ über einen großen Bestand an Fahrzeugen verfügen, übernehmen sie auch einen Teil von Bezugs- und Absatztransporten zwischen den spezialisierten Betrieben. Sie stellen Transportbrigaden oder Brigaden der Bodenbearbeitung für den überbetrieblichen Einsatz samt Technik zur Verfügung. Schließlich führen sie auch Desinfektionsarbeiten in Stall- und Speicheranlagen durch. In jüngster Zeit wurden den ACZ ferner Aufgaben in dem Bereich der Aufbereitung organischer Düngestoffe übertragen. Dabei sollen alle Arten organischer Abfallprodukte (Stroheinstreu, Gülle, Laub, Baumrinde, Torf, Seeschlamm, Erde aus Wurzeln der in den Zuckerfabriken verarbeiteten Zuckerrüben u.ä.) verwertet bzw. aufbereitet werden. 1982 existierten 130 Kompostierungsbetriebe unterschiedlicher Eigentums- und Rechtsform. Sie stellten rd. 4,9 Mill. m³ organischer Düngestoffe her. 3. KOE Trocknung und Pelletierung. 1960 entstanden die ersten Trocknungsbetriebe — zunächst ausschließlich in der Rechtsform eines VEB. Ab 1973 wurden weitere Pelletierungsanlagen als ZBE bzw. KOE in Betrieb genommen. Für die zweite Hälfte der 70er Jahre war eine starke Ausweitung der Trockenfutterproduktion vorgesehen. Die Preisexplosion auf dem Energiemarkt beeinträchtigte die Verwirklichung dieses Programmes jedoch erheblich. Um das knappe und teure Erdöl zu sparen, wurden die Anlagen zu Beginn der 80er Jahre größtenteils auf Braunkohlefeuerung umgebaut. 1980 bestanden 228 Trocknungs- und 131 Pelletierungsanlagen. Sie sind häufig an Mischfutterwerke angeschlossen. 4. Mischfutterbetriebe (M). Die M. bestehen sowohl als KOE wie auch als VEB. Rd. 100 Mischfutterwerke mit etwa 4.200 Beschäftigten stellten 1982 über 4 Mill.~t Mischfutter her. Durch den Einsatz von Mischfutter werden die Futterverwertung wesentlich verbessert und die Futterwirtschaft vereinfacht. Seit 1966 besteht in der DDR eine staatliche Qualitätskontrolle für Mischfutter, für das einzelne Normen mit festgelegten Anteilen verschiedener wertbestimmender Bestandteile (z.B. Eiweiß, Wirkstoffe, Mineralstoffe, Energie) existieren. Folgende Grundarten von Mischfutter werden unterschieden: Fertig-, Allein- und Ergänzungsfuttermittel, Vor- und Wirkstoffmischungen. Trotz gestiegener Mischfutterproduktion hat die DDR immer noch einen bedeutenden Bedarf an Importfuttermitteln, der 1982 bei 3,29 Mill.~t Getreideeinheiten lag (Außenwirtschaft und Außenhandel). 5. Veterinärmedizinische Einrichtungen. Die Bezirksinstitute für Veterinärmedizin (BIV) — früher Veterinäruntersuchungsanstalten und Tiergesundheitsämter — befassen sich mit vorbeugenden Maßnahmen gegen Seuchen und deren Bekämpfung. Die BIV unterstehen dem MfLFN. Im Veterinärwesen waren 1982 rd. 10.000 Personen beschäftigt. Veterinärhygienischen Kontrollmaßnahmen kommt in der DDR — nicht zuletzt wegen der hohen Konzentration von Viehbeständen — große Bedeutung zu, und sie werden daher in sehr strenger Form durchgeführt (Tierärzte). Der Abteilung Landwirtschaft des MfLFN unterstehen direkt die: 1. VVB Saat- und Pflanzgut. Sie ist das Bindeglied zwischen den saat- und pflanzgutproduzierenden Betrieben und den Einheiten der Landwirtschaft, die diese Produkte benötigen. Jeder Bezirk hat eine neben dem Ministerium auch dem Rat des Kreises, d.h. doppelt unterstellte VVB, denen die VEG (P) oder VEG Saatzucht direkt nachgestellt sind. 2. VVB Tierzucht. Sie ist das wirtschaftsleitende Organ des MfLFN für die Rinder-, Schweine- und Schafzucht. Sie plant und leitet die Verwirklichung der Zuchtprogramme für eine industriemäßige Produktion, führt die Leistungs- und Zuchtwertschätzungen sowie -prüfungen durch und regelt den Im- und Export von Zuchtvieh. Der VVB unterstehen: je Bezirk ein VEB Tierzucht, ferner die zentral geleiteten VEG Tierzucht, das Institut für künstliche Besamung Schönow sowie weitere Forschungsstellen und Spezialschulen. 3. VE Kombinat Industrielle Tierproduktion (bis Ende 1983: VVB Industrielle Tierproduktion). Das VE Kombinat ist wirtschaftsleitendes Organ des MfLFN für die Kombinate und Betriebe der industriellen Tierproduktion. Die wesentlichen Aufgaben des VE Kombinats sind der Aufbau und die Weiterentwicklung industriemäßiger Tierproduktionsanlagen und die Vermittlung von Forschungsergebnissen an LPG (T), VEG (T) sowie deren noch bestehende KOE bzw. ZBE. Dem VE Kombinat sind neben den KIM der VEB Eierverpackungsmittel Beeskow und das Institut für Geflügelzucht Merbitz unterstellt. 4. Sonstige Einrichtungen. Die Verwirklichung der vertikalen und horizontalen Kooperation in der Landwirtschaft der DDR hat zu einer Reihe staatlicher Einrichtungen geführt, die unterschiedlichen Abteilungen des MfLFN unterstehen. Seit Januar 1984 haben einige dieser Kombinate, Betriebe und VVB neue Bezeichnungen. In der Abteilung Land[S. 812]wirtschaft bestehen neben den vorgenannten VVB bzw. VE Kombinat weiterhin die Zentralstelle für Pferdezucht und die VEB Datenverarbeitung, Interagrarkooperation und Projektierung und Bauleitung der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften. In der Nahrungsgüterwirtschaft unterstehen dem MfLFN die VE Kombinate Zucker, Stärke und Kartoffelveredlung, Kühl- und Lagerwirtschaft sowie Aufbereitung tierischer Rohstoffe und Pelztierproduktion. Außerdem sind der Abteilung Nahrungsgüterwirtschaft die VEB Schlacht- und Verarbeitungskombinat Eberswalde, Materiell-technische Versorgung und der VEB Zentrales Projektierungsbüro der Nahrungsgüterwirtschaft zugeordnet. Die nachfolgenden VEB unterstehen der Abteilung Landtechnik im MfLFN: Kombinat Landtechnische Instandsetzung, Ausrüstungskombinat für Rinder- und Schweineanlagen, Kombinat für Gartenbautechnik, Meliorationsmechanisierung und Kombinat Rationalisierungsmittel Pflanzenproduktion. Betriebe des Land- und Meliorationsbaues sind der VEB Landbauprojekt, der VEB Spezialbaubetrieb sowie der VEB Ingenieurbüro für Meliorationen. Auf Bezirksebene bestehen die Betriebe und Organe zumeist in der Rechtsform von VEB. Die bezirksgeleiteten Betriebe der Landwirtschaft sind die Volkseigenen Güter sowie die VEB Binnenfischerei, Organische Düngestoffe und Trockenfutterproduktion. Die Kombinate und Betriebe der Nahrungsgüterwirtschaft umfassen die VEB Kombinate Fleisch- sowie Getreidewirtschaft, die VEB Geflügelwirtschaft und die Vereinigungen zur Lenkung der milchverarbeitenden Industrie und den VEB Kombinat Milchwirtschaft. In der Landtechnik sind bezirksgeleitet der VEB Kombinat für landtechnische Instandhaltung, für materiell-technische Versorgung und der VEB Landtechnischer Anlagenbau. Der VEB Landbaukombinat, der VEB Meliorationskombinat und

Landwirtschaftliche Betriebsformen (1985) Siehe auch die Jahre 1975 1979 I. Grundlagen/Leninscher Genossenschaftsplan Die Agrarpolitik der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) hat den Leninschen Genossenschaftsplan stets als theoretisches Grundprinzip zur Begründung ihrer Ziele und Maßnahmen bei der Umgestaltung der Landwirtschaft verwendet. Diese Argumentation wurde auch dann aufrechterhalten, wenn es — unter Berufung auf die jeweilige konkrete politische, ökonomische…

DDR A-Z 1985

Mikroelektronik (1985)

1. Zum Mikroelektronik-Begriff. Als M. wird in der DDR ganz allgemein die „Entwicklungsstufe der Elektronik, bei der alle oder ein Teil der Funktionselemente auf kleinstem Raum eines Trägermaterials untrennbar miteinander verbunden sind“, bezeichnet (Grundlagen der — Elektronik, der BMSR-Technik, der — Datenverarbeitung. Gruppierung II, 5. Aufl., Berlin [Ost] 1981, S. 32). Nach einer weitergefaßten Begriffsdefinition wird unter M. eine „durch Einsatz hochintegrierter Festkörperschaltkreise weiterentwickelte konventionelle Elektronik verstanden; aber auch die modernen technologischen Herstellungsverfahren, die Methoden und Hilfsmittel zum Entwurf und zur Programmierung der hochintegrierten Schaltkreise und deren Anwendung für den Bau von Steuergeräten und Rechnereinheiten werden in diesen Begriff einbezogen“ (W. Meiling, Mikroprozessor-Mikrorechner. Funktion und Anwendung, Berlin [Ost] 1978, S. 1). 2. Zur Entwicklung der M. Die Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Halbleitertechnik setzte in der DDR etwa 1958 ein. Zu den ersten hierbei tätig gewesenen Institutionen zählte u.a. das Institut für Halbleitertechnik Teltow. Halbleiterbauelemente wurden seit Ende der 50er Jahre zunächst im VEB Spurenelemente Freiberg-Muldenhütten hergestellt. Ab 1961 nahm der VEB Halbleiterwerk Frankfurt/Oder die Produktion dieser Erzeugnisse auf. Dieser und weitere VEB dieses Produktionsbereiches waren in der VVB Bauelemente und Vakuumtechnik zusammengeschlossen. Auf dem VI. Parteitag der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) Anfang 1963 wies deren 1. Sekretär Walter Ulbricht erstmals auf die „umwälzenden Möglichkeiten“ hin, die mit der Anwendung der M. verbunden sind, jedoch blieben dieser wie auch weitere Hinweise und Appelle noch ohne Einfluß auf das Produktionsverhalten der Betriebe der Elektronik-Industrie. Unter dem Eindruck der inzwischen eingetretenen Entwicklungslücke beschloß daher der Ministerrat im Juni 1963 zunächst ein „Programm zur Entwicklung der elektronischen Bauelemente und Geräte“ (Beschluß vom 27. 6. 1963), um eine Beseitigung der auf dem Elektronik-Sektor sichtbar gewordenen Disproportionen einzuleiten. Parallel hierzu wurde zur gleichen Zeit eine Regierungskommission für die Ausarbeitung einer „Grundlinie der Entwicklung der maschinellen Datenverarbeitung“ gebildet (Datenverarbeitung, Elektronische [EDV]). Diese Regierungskommission legte ein Jahr nach ihrer Gründung ihr Untersuchungsergebnis vor, das die Grundlage des ebenfalls vom Ministerrat beschlossenen „Programms zur Entwicklung, Einführung und Durchsetzung der maschinellen Datenverarbeitung in der DDR in den Jahren 1964 bis 1970“ (Beschluß vom 3. 7. 1964) bildete. Als Voraussetzung für die Durchführung der mit diesem Ministerratsbeschluß festgelegten Aufgaben wurde schließlich eine „Grundkonzeption zur Entwicklung der elektronischen Industrie im Zeitraum des Perspektivplanes bis 1970“ beschlossen (Ministerratsbeschluß vom 30. 7. 1964). Alle 3 Beschlüsse bildeten einen zusammenhängenden und sich ergänzenden Maßnahmenkomplex zur Sanierung und Fortentwicklung der ins technologische Abseits geratenen Elektronik-Industrie der DDR. Zwar führten diese staatlichen Maßnahmen zu Veränderungen und gaben Anstöße für Entwicklungsfortschritte; dennoch blieb trotz weiterer Appelle und Maßnahmen von Partei- und Wirtschaftsführung die Gesamtsituation im wesentlichen unverändert. Die DDR lief auch weiterhin der technologischen Entwicklung im Westen mit deutlicher werdendem Abstand hinterher. Als Anfang der 70er Jahre die M. im Westen bereits das Profil vieler Bereiche prägte, blieben diese Entwicklungstendenzen in der DDR ohne sichtbare Auswirkungen. Weder in der Direktive zum Fünfjahrplan 1976–1980 noch in dem verabschiedeten Gesetz dieses Fünfjahrplanes findet sich ein Hinweis auf die M. Erst auf der 4. Tagung des ZK der SED im Dezember 1976 erklärte der damalige Minister für Elektrotechnik und Elektronik, Steger, die Beherrschung der M. zur Kernfrage der weiteren wissenschaftlich-technischen Entwicklung; er forderte mit dem „Programm zur Entwicklung der Mikroelektronik … den notwendigen wissenschaftlich-technischen Vorlauf für den Zeitraum nach 1980 zu schaffen“. Damit trat die Entwicklung und Anwendung dieser neuen Technologie in das Zentrum politischer und ökonomischer Anstrengungen. Die Halbleiterindustrie begann ihr Entwicklungs- und Produktionsprogramm im Rahmen der bestehenden bescheidenen Möglichkeiten den neuen Aufgaben anzupassen. Ferner importierte die DDR trotz knapper Devisen Mikroprozessoren z.B. von den amerikanischen Firmen Intel und Texas Instruments für ausgewählte Einsatzzwecke sowie für wissenschaftliche Forschungsinstitute. Die nunmehr verstärkten, eigenen Entwicklungsarbeiten führten bereits 1977 [S. 889]zu sichtbaren Ergebnissen: auf der Leipziger Frühjahrsmesse wurden der erste Mikroprozessor und weitere integrierte Schaltkreise vom VEB Funkwerk Erfurt sowie mit Mikroprozessoren bestückte Rechner aus dem VEB Kombinat Robotron Dresden vorgestellt. Für die Praxis standen solche Erzeugnisse vorerst kaum zur Verfügung, da die notwendigen produktionstechnischen Voraussetzungen fehlten, um diese in Serie herzustellen. So wurde der erreichte Stand von Partei- und Regierungsführung noch immer als nicht ausreichend bezeichnet. Die 7. ZK-Tagung im November 1977 beschloß dementsprechend weitere Maßnahmen zur Verbesserung der „Leitung und Planung im Bereich des Ministeriums für Elektrotechnik/Elektronik“, die zur Gründung der Kombinate Mikroelektronik Erfurt und Elektronische Bauelemente Teltow mit Beginn des Jahres 1978 sowie die Neubildung und Erweiterung der Kombinate NARVA Berlin (Ost), Robotron Dresden, Elektrogerätewerk Suhl, Fahrzeugelektrik Ruhla und Pentacon Dresden führten. Der Industriebereich Elektrotechnik/Elektronik wurde damit zum Mittelpunkt der verstärkten Kombinatsbildungsphase in der DDR Ende der 70er Jahre (Betriebsformen und Kooperation, III.; Elektrotechnische und Elektronische Industrie; Wirtschaft, II.). Die vorgenommenen Veränderungen führten tatsächlich zu einem erkennbaren Aufschwung der Elektronik-Industrie. Im Vergleich zum Entwicklungsstand westlicher Industrieländer war jedoch noch immer ein deutlicher Rückstand sowohl im Erzeugnisangebot als auch bei der Nutzung der M. festzustellen. Auf der 11. ZK-Tagung der SED im Dezember 1979 wurde von Generalsekretär Erich Honecker u.a. nach wie vor auf folgende Mängel hingewiesen: ungenügende Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse, zu langsame Überführung wissenschaftlicher Ergebnisse in die Produktion, fehlende Risikobereitschaft in Betrieben und Kombinaten sowie mangelhafte Bereitstellung der für den Produktionsprozeß notwendigen Materialien. Hinzu kam, daß es am Ende der 70er Jahre trotz einiger Erfolge noch immer an ausreichenden produktionstechnischen Voraussetzungen für eine Serienproduktion vor allem von Schaltkreisen mit höchster Integrationsdichte und anderen von der M. stark geprägten Erzeugnissen fehlte. Die Zeit bis 1983 brachte weitere staatliche Appelle und neue Maßnahmen zur Sicherung von Entwicklung und Anwendung der M. Unter den sich in dieser Zeit für die DDR erheblich verschlechternden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (Rohstoffpreiserhöhungen, Absatzschwierigkeiten auf dem Weltmarkt usw.), avancierte die M. in Hinblick auf die von ihr erhofften Rationalisierungseffekte allmählich zur „Zauberformel“ für die weitere Wirtschaftsentwicklung der DDR. Um eine schnellere Entwicklung der M. zu erreichen, wurden im Frühjahr 1980 der VEB Elektromat Dresden und der dem neuen Kombinat Mikroelektronik angegliederte VEB Institut für Mikroelektronik Dresden zum VEB Zentrum für Forschung und Technik Mikroelektronik Dresden mit rd. 7.000 Beschäftigten vereinigt. Ziel des dem Kombinat Mikroelektronik unterstellten Instituts soll es sein, sich zum führenden wissenschaftlich-technischen Zentrum für die M. in der DDR zu entwickeln. Ebenso soll das Institut Einfluß auf die Bedarfsdeckung der Industrie mit mikroelektronischen Ausrüstungen nehmen und die Anwendung neuer Erkenntnisse bei Weiterentwicklung und Anwendung der M. sichern helfen. Parallel hierzu wurde die Dresdener Ingenieurhochschule vom Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen mit der Leitfunktion für die Anwendung der Klein- und Mikrorechentechnik im Hochschulwesen der DDR beauftragt. In der Ingenieurhochschule für Elektrotechnik und Maschinenbau Eisleben wurde ein sog. „Konsultationspunkt Mikroelektronik“ zur Beratung von VEB speziell über die Einsatzmöglichkeiten von Mikrorechnern und Mikroprozessorsystemen eingerichtet, um neue Technologien möglichst schnell praxiswirksam werden zu lassen. In der Folgezeit wurden an weiteren Lehr- und Forschungseinrichtungen derartige anwendungsbezogene Konsultationsstellen eingerichtet. Auf der Leipziger Frühjahrsmesse 1980 konnten die ersten Erzeugnisse des bereits angekündigten neuen Robotronprogramms „Dezentrale Datentechnik“ (Datenverarbeitung, Elektronische [EDV]) vorgestellt werden. Zu den erstmals gezeigten Elektronik-Exponaten gehörten weiterhin neue Schaltkreistypen, spezielle M.-Anwendungen für den Maschinenbau, erste Erzeugnisse der Hobby-Elektronik sowie mikrolithografische Spezialausrüstungen für die Herstellung von integrierten Schaltkreisen aus dem VEB Kombinat Carl Zeiss Jena. Im Rahmen der Wettbewerbsverpflichtungen in Vorbereitung des X. Parteitages der SED (1981) wurden in den Elektronik-Kombinaten nicht nur neue M.-Erzeugnisse entwickelt, sondern ebenso in den Rationalisierungsbetrieben und -abteilungen der Kombinate neue Anwendungsformen der M. eingeführt. Erwartungsgemäß wurden auf dem Parteitag selbst die schnelle Entwicklung, die Produktion und die breitere Anwendung mikroelektronischer Erzeugnisse übereinstimmend sowohl in der Direktive des X. Parteitages als auch in den Berichten von Honecker und Ministerratsvorsitzenden Willi Stoph sowie in verschiedenen Delegiertenberichten zur Grundlage aller Entwicklungsziele und zur Voraussetzung bei der Lösung der gestellten Aufgaben erklärt. Wie Honecker hervorhob, gehöre die DDR gegenwärtig „zu den wenigen Ländern der Welt, die auf wichtigen Gebieten über das Potential verfügen, um mikroelektronische Bauelemente zu entwickeln und zu produzieren“. Nach DDR-Quellen wurden bis Mitte 1981 rd. 420 Typen elektronischer Bauelemente, darunter 210 verschiedene Schaltkreistypen produziert. Den von Partei- und Regierungsführung der DDR aufgestellten Leitlinien zur Entwicklung und Anwendung der M. folgend, nahmen die Aktivitäten in Forschung und Praxis deutlich zu und führten auch zu sichtbaren Ergebnissen: [S. 890] In den Kombinaten der M.-Industrie wurden die Kapazitäten für Forschung, Entwicklung und Produktion erweitert, um die festgelegten Planungsziele realisieren zu können. In allen Bezirken entstanden „Beratungs- und Informationszentren ‚Mikroelektronik‘“, um vor allem Erstanwender sowie Klein- und Mittelbetriebe ohne eigene Forschungs- und Entwicklungsabteilungen bei der Einführung der M. zu unterstützen. Ebenso wurde begonnen, in verschiedenen Industriekombinaten Forschungs-, Entwicklungs- und Anwenderzentren für M. einzurichten. Im Rahmen der „territorialen Rationalisierung“ entstanden in einigen Bezirken „Anwendergemeinschaften Mikroelektronik und elektronische Rechentechnik“, um durch gegenseitige Unterstützung und gemeinsame Nutzung gegebener Kapazitäten die neuen Technologien möglichst effektiv anzuwenden. Parallel hierzu wurden die Ausbildung von Lehrlingen, Hoch- und Fachschülern sowie die Weiterbildung von Berufstätigen geändert: z.B. bot der Bezirksverband der Kammer der Technik (KDT) in Leipzig seinen Mitgliedern und anderen Interessenten rd. 70 Lehrgänge zur M. und Industrierobotertechnik an. Andere Bezirksverbände der KDT nahmen ebenfalls Kurse zur Anwendung der M. in ihr Weiterbildungsprogramm auf. Nach Mitteilung des Ministers für Hoch- und Fachschulwesen der DDR wurden für alle Hoch- und Fachschulabsolventen Grundkurse zur M. als Pflichtveranstaltung eingeführt. Auch in der Ausbildung für bestimmte Facharbeiterberufe wie z.B. „Elektronikfacharbeiter“ oder „Mechaniker für Datenverarbeitungs- und Büromaschinen“ ist die M. inzwischen Pflichtfach. Das Ende 1981 veröffentlichte Gesetz über den Fünfjahrplan für 1981–1985 bestätigte den zentralen Stellenwert der M. entsprechend den bereits auf dem X. Parteitag verkündeten Aufgaben und Zielen. Nach offiziellen Berichten betrug das Produktionsvolumen an elektronischen Bauelementen 1983 insgesamt 1724 DDR-Mark. Im gleichen Jahr wurden 135.000 Stück Mikroprozessoren gefertigt. Das Produktionsprogramm des Kombinates M. umfaßt gegenwärtig 1086 Typen elektronischer Bauelemente. DDR-Fachleute räumen jedoch ein, daß es noch verschiedene Probleme mit der Beherrschung der M. gibt. Zu hohe Fertigungskosten und die immer kürzer werdenden Innovationszyklen bereiten die größten Schwierigkeiten. Zwar wird inzwischen eine Reihe elektronischer Konsumgüter produziert. Doch es fehlt noch immer an ausreichenden und preisgünstigen Angeboten. Das gilt besonders für Taschenrechner, Schach- und Heimcomputer. Erstmals angebotene Erzeugnisse dieser Art stehen zunächst nur einem kleinen Kreis ausgewählter Anwender zur Verfügung. 3. M. und ökonomische Strategie für die 80er Jahre. Die ökonomische Strategie des X. Parteitages ist darauf gerichtet, die „materiell-technische Basis“ der Volkswirtschaft der DDR vor allem qualitativ auszubauen. Sie geht dabei von einer „intensiv erweiterten Reproduktion“ aus. Deren Durchsetzung zwingt jedoch zu einer vollen Nutzung der Möglichkeiten des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, wobei insbesondere die M. als eine entscheidende Grundlage des „Kampfes um höchste Produktivität, Effektivität und Qualität“ angesehen wird. Entsprechend stellt daher die M. ein wesentliches Element der Wirtschaftsstrategie für die 80er Jahre dar. Die angestrebten Ziele waren Gegenstand eines auf der 13. ZK-Tagung im Dezember 1980 bestätigten, nicht veröffentlichten Politbürobeschlusses „über die weitere Durchführung der langfristigen Konzeption zur beschleunigten Entwicklung und Anwendung der Mikroelektronik in der Volkswirtschaft der DDR“. Die im Gesetz über den Fünfjahrplan genannten Aufgaben sehen für diesen Produktionsbereich u.a. vor, die Herstellung mikroelektronischer Bauelemente gegenüber 1980 zu verdoppeln und die Produktion hochintegrierter Schaltkreise im Vergleich zu 1980 zu verdreifachen. Dabei sollen der überwiegende Bedarf an Mikroprozessoren aus eigenem Aufkommen gedeckt und die Vormaterialien hierfür weitgehend selbst hergestellt werden. Geplant ist ferner eine Erhöhung der Produktion numerisch gesteuerter Maschinen, von Industrierobotern (angestrebtes Ziel: 45.000) sowie von elektronischen Rechenanlagen. Bei der Produktion von Erzeugnissen der Rechentechnik, der Automatisierungs- und Steuerungstechnik, des wissenschaftlichen Gerätebaus sowie bei elektrischen, elektronischen und fotooptischen Konsumgütern soll durch den verstärkten Einsatz der M. ein weitgehender Generationswechsel durchgesetzt werden (Anstieg des Anteils mikroelektronisch ausgestatteter Maschinen auf über 50 v.H. des Gesamtbestandes). Darüber hinaus ist vorgesehen, durch Anwendung der M. rd. ein Viertel der geplanten Material- und Energieeinsparungen und 20 bis 25 v.H. der geplanten Arbeitsproduktivitätssteigerung zu erreichen. Um diese Ziele verwirklichen zu können, sind jedoch eine Reihe organisatorischer Probleme zu lösen, denn sowohl die M. als auch die Robotertechnik haben noch nicht in voller Höhe den erwarteten Rationalisierungseffekt erbracht. Diese Technologien wurden gerade Anfang der 80er Jahre z. T. überstürzt, ohne genaue Einsatzplanungen und unkoordiniert eingeführt. Eine möglichst effektive M.-Anwendung wird in Zukunft jedoch schon deshalb immer notwendiger werden, weil die mit Mangelproblemen kämpfende DDR-Wirtschaft auf einen wirtschaftlichen Einsatz ihrer knappen Technologie-Investitionen bedacht sein muß. 4. Die M.-Industrie der DDR und deren Erzeugnisse. Die M.-Industrie ist ein besonderer Zweig innerhalb des Industriebereiches Elektrotechnik/Elektronik/Gerätebau und untersteht dem Ministerium für Elektrotechnik und Elektronik (Minister von 1965 bis Sept. 1982: Otmar Steger, ab 1. 10. 1982: Felix Meier). Die M.-Industrie wird durch 3 Kombinate repräsentiert: (1) VEB Kombinat M. Erfurt, Beschäftigte: rd. 60.000. Gründung: 1. 1. 1978 durch Zusammenfassung verschiedener VEB und eines Kombinates der inzwischen aufgelösten VVB Bauelemente und Vakuumtechnik. [S. 891]Kombinatsbetriebe: 23, davon 19 Produktionsbetriebe (darunter 1 Leitbetrieb u. 1 Stammbetrieb), ein Zentrum für Forschung und Technologie M. in Dresden mit dem Charakter eines „wissenschaftlichen Industriebetriebes“, das Applikationszentrum Elektronik in Berlin (Ost), ein Projektierungsbetrieb in Dresden sowie der VE Außenhandelsbetrieb (AHB) elektronik export-import in Berlin (Ost). Kombinatsdirektor: Heinz Wedler. Produktionsprogramm des Kombinats: Elektronische Bauelemente, z.B. integrierte Schaltkreise, Transistoren, Dioden usw.; Konsumgüterelektronik, und zwar elektronische Taschenrechner, Telespiele, Schachcomputer sowie Baugruppen für Konsumgüter; Zeitmeßgeräte u. meteorologische Geräte wie z.B. Quarzuhren u. -wecker, Radio- u. Schachuhren, Barometer, Hygrometer, Polymeter und Chronometer; Spezialausrüstungen für Elektrotechnik u. Elektronik; Erzeugnisse u. Ausrüstungen für die Vakuumtechnik; Grundlagenmaterialien für elektronische Bauelemente sowie Sondererzeugnisse. (2) Kombinat VEB Elektronische Bauelemente „Carl von Ossietzky“ Teltow, Beschäftigte: rd. 24.000. Gründung: 1. 1. 1971. Kombinatserweiterung am 1. 1. 1978 im Rahmen der Kombinatsreform durch Eingliederung verschiedener VEB der aufgelösten VVB Bauelemente und Vakuumtechnik. Kombinatsbetriebe: 9 mit dem Stammbetrieb VEB Elektronische Bauelemente Teltow an deren Spitze. Kombinatsdirektor: Wolfgang Langershausen. Produktionsprogramm: z.B. Leiterplatten, Widerstände, Kondensatoren, Schalter und Tasten. (3) Kombinat VEB Keramische Werke Hermsdorf, Beschäftigte: rd. 23.000. Gründung: 1. 1. 1969. Durch die Einbeziehung der Produktionsbetriebe des früheren Kombinates Elektroinstallation (Kombinat der aufgelösten VVB Automatisierungsgeräte) im Rahmen der Kombinatsreform entstand mit Wirkung vom 1. 1. 1979 das Kombinat in seiner jetzigen Form. Kombinatsbetriebe: 20 Produktionsbetriebe einschl. des Stammbetriebes VEB Keramische Werke Hermsdorf sowie ein Zentrum für Forschung und Technologie. Kombinatsdirektor: Günter Wirth. Produktionsprogramm: Isolierkörper und Isolatoren; Elektronische Bauelemente, z.B. Hybridschaltkreise für die Datenverarbeitung und die Funknachrichtentechnik; Apparate und Anlagen aus Hartporzellan und Steinzeug; Elektroinstallationsmaterial; Niederspannungsschaltgeräte für den Industriebau; Bauteile und Elemente der Hochfrequenz-Technik sowie komplette Produktionsanlagen für die Fertigung von Elektroinstallationsmaterial, Elektrokeramik sowie Zündkerzen. 5. Kooperationen mit RGW-Ländern. Auch auf dem M.-Sektor vollzieht sich vor allem bei Forschung und Entwicklung auf der Grundlage des im Sommer 1971 auf der XXV. RGW-Tagung verabschiedeten Komplexprogramms und im Rahmen der „Sozialistischen ökonomischen Integration“ eine enge Kooperation mit den übrigen RGW-Ländern, insbesondere mit der UdSSR (Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe [RGW]). Ein Beispiel hierfür ist die als „gemeinsames Parteitagsprojekt“ bezeichnete Entwicklung und Herstellung von Spezialausrüstungen zur Produktion von 64 KBit-Speicherchips durch Carl Zeiss Jena und einen sowjetischen Elektronik-Betrieb anläßlich des X. Parteitages der SED und des XXVI. Parteitages der KPdSU. Auf der Grundlage von Verträgen bezog die DDR darüber hinaus z.B. elektronische Bauelemente aus Bulgarien und der UdSSR sowie Mikrocomputer aus der UdSSR. Sie lieferte ihrerseits M.-Erzeugnisse in andere RGW-Länder, insbesondere in die UdSSR. Gerade die UdSSR verlangt von der DDR zum Ausgleich der bilateralen Zahlungsbilanz eine Steigerung des Exports hochwertiger elektronischer Erzeugnisse. Eines der Zentralthemen auf der XXXVI. Ratstagung der RGW-Länder in Budapest im Juni 1982 war u.a. die weitere Zusammenarbeit in Forschung, Entwicklung und Produktion im Bereich der M. Zu den Ergebnissen der Tagung zählte die Verkündung von „Generalabkommen“ über die Zusammenarbeit zur Entwicklung und Nutzung der Mikroprozessortechnik sowie von Industrierobotern und über „die Spezialisierung und Kooperation in Entwicklung und Produktion“ von mikroelektronischen Bauelementen. 6. Soziale Folgen der Mikroelektronik. Die Zielstellung des X. Parteitages der SED, durch den Einsatz von M., EDV und Robotertechnik einen Rationalisierungsschub zu erreichen und damit die gesamtwirtschaftliche Effektivität zu steigern, führte zwangsläufig zu sozialen Veränderungen. Wie u.a. von dem Direktor der Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (AfG) Otto Reinhold hervorgehoben wurde, verändern die neuen Technologien nicht nur die bestehenden Produktions- und Arbeitskräftestrukturen, sondern sie beeinflussen ebenso die Arbeits- und Lebensbedingungen vieler Werktätiger: „Mancher muß seinen Arbeitsplatz, den Beruf oder das Kollektiv, den Betrieb und mitunter auch den Wohnort wechseln, Gewohntes aufgeben, sich in Neues einarbeiten.“ (Einheit Nr. 2/1981, S. 112) Den durch den verstärkten M.-Einsatz freigesetzten Arbeitskräften sollen neue Aufgaben in anderen Tätigkeitsbereichen zugewiesen werden. So wird im Stammbetrieb des Kombinates Elektro-Apparate-Werk Berlin-Treptow jeder 5. Beschäftigte neue Arbeiten übernehmen müssen. Im Robotron-Buchungsmaschinenwerk Karl-Marx-Stadt wurden 1982 insges. 850 Arbeitsplätze umgestaltet und 368 Arbeitskräfte freigesetzt. Auch andere Kombinate und Betriebe berichteten über derartige Freisetzungen als Folge des Einsatzes von M. und Industrierobotertechnik. [S. 892]Mit dem Hinweis auf die in der Bundesrepublik Deutschland bestehende Arbeitslosigkeit und die „negativen Auswirkungen“ der M. auf den Beschäftigtenstand als Ausdruck „kapitalistischer Interessen“, wird vergleichend auf das Wesen „der sozialistischen Gesellschaft“ in der DDR verwiesen, welches derartige Entwicklungen ausschließe. M. und Industrieroboter dienen hier, wie es heißt, den Interessen der Werktätigen und dem sozialen Fortschritt. Unerwähnt bleibt jedoch, daß inzwischen auch in der DDR Arbeitsuchende wochen- und monatelang ohne Arbeit sind. Das Problem besteht darin, die durch Rationalisierung eingesparten Arbeitskräfte dorthin zu lenken, wo sie tatsächlich gebraucht werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 888–892 Mietrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Militarisierung

1. Zum Mikroelektronik-Begriff. Als M. wird in der DDR ganz allgemein die „Entwicklungsstufe der Elektronik, bei der alle oder ein Teil der Funktionselemente auf kleinstem Raum eines Trägermaterials untrennbar miteinander verbunden sind“, bezeichnet (Grundlagen der — Elektronik, der BMSR-Technik, der — Datenverarbeitung. Gruppierung II, 5. Aufl., Berlin [Ost] 1981, S. 32). Nach einer weitergefaßten Begriffsdefinition wird unter M. eine „durch Einsatz hochintegrierter Festkörperschaltkreise…

DDR A-Z 1985

Selbstbestimmung (1985)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das Recht auf S. der Völker wird vom Marxismus-Leninismus als „eines der wichtigsten Grundprinzipien des allgemeinen Völkerrechts“ anerkannt, aber anders als in der westlichen Völkerrechtslehre interpretiert und propagiert. Es wird parteilich aufgefaßt (Parteilichkeit). Aus dieser Sicht darf das Recht auf S. nicht gegen die Interessen des Proletariats und damit gegen die objektive Gesetzmäßigkeit der Geschichte geltend gemacht werden. Diese Auffassung bedeutet, daß das Recht auf S. das Bekenntnis zum Fortschritt im Sinne der gesetzmäßigen Entwicklung zum Sozialismus und die Ablehnung jedes Herrschaftssystems, das einer derartigen Entwicklung entgegensteht, beinhalten muß, um als gerechtfertigt angesehen werden zu können. Wenn die Marxisten-Leninisten S. für die Völker der Dritten Welt fordern, so befänden sie sich in Übereinstimmung mit dem wirklichen Willen dieser Völker, weil sich deren Forderung auf S. gegen den Kolonialismus richte. In Europa dagegen dürfe sich die Inanspruchnahme des Rechts auf S. nur gegen den „Imperialismus als höchste Stufe des Kapitalismus“ richten. — In den Staaten des „real existierenden Sozialismus“ gilt hingegen das Recht auf S. bereits immer grundsätzlich als gewährleistet. Mit dem so verstandenen Recht auf S. wird auch der Herrschaftsanspruch der SED begründet. Aus deren Selbstverständnis muß dem Willen der Völker nur dann entsprochen werden, wenn er den Interessen der Arbeiterklasse, das bedeutet in der Praxis: den Interessen der herrschenden Partei eines sozialistischen bzw. kommunistischen Landes, nicht entgegenstehen. Insbesondere wird von ihr ein individuelles Recht auf S., z. B. in Form eines Rechtes zur Ausreise aus der DDR, nicht anerkannt. [S. 1147]Am 12. 6. 1964 äußerte Chruschtschow auf einer Moskauer Kundgebung aus Anlaß der Unterzeichnung des ersten Freundschafts- und Beistandspaktes mit der DDR (Außenpolitik), das Prinzip der S. sei auf die deutsche Frage nicht anwendbar und könne nicht zur Begründung der Forderung nach einer Wiedervereinigung Deutschlands durch freie Wahlen herangezogen werden. In der DDR wurde, vor allem von dem inzwischen verstorbenen Völkerrechtler R. Arzinger, Mitte der 60er Jahre behauptet, das S.-Recht beinhalte nicht nur die nationale, sondern auch die soziale Befreiung. Die Arbeiterklasse werde daher zum eigentlichen Träger des S.-Rechts. Weil in der DDR die Arbeiterklasse unter Führung der SED bereits die Macht ausübe, sei dort das S.-Recht verwirklicht, in der Bundesrepublik Deutschland hingegen nicht, weil dort die „kapitalistische Ausbeuterordnung“ noch nicht beseitigt sei. Diese Auffassung ging zwar seinerzeit noch von dem Fortbestehen der deutschen Nation aus, behauptete jedoch bereits die Existenz von zwei „deutschen Völkern“, d.h. zweier Subjekte des S.-Rechts in Deutschland. Die DDR konnte sich mit dieser Begründung des S.-Rechts bisher auch im eigenen Lager nicht durchsetzen, weil noch Stalins Nation-Begriff galt, demzufolge nur Nationen Träger des S.-Rechts sein konnten. Allerdings hatte im Rahmen der Deutschlandpolitik der SED die Erweiterung der Bestimmungsmerkmale des S.-Rechts um eine soziale, gesellschaftspolitische Komponente die Funktion, die „Zwei-Staaten-Theorie“ durch Konstruktion von „Zwei Staatsvölkern“ ideologisch-theoretisch zusätzlich abzusichern. Angesichts der veränderten Haltung der SED in der Nationalen Frage seit Ende der 60er Jahre (endgültige Spaltung der einheitlichen deutschen Nation, Entwicklung einer sozialistischen deutschen Nation in der DDR) kommt den Versuchen Arzingers, Wesen und Merkmale des S.-Rechts umzudeuten, erneut beträchtliche theoretische wie praktische Bedeutung zu. Nation und nationale Frage; Souveränität. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1146–1147 Sektierertum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Selbstkosten

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das Recht auf S. der Völker wird vom Marxismus-Leninismus als „eines der wichtigsten Grundprinzipien des allgemeinen Völkerrechts“ anerkannt, aber anders als in der westlichen Völkerrechtslehre interpretiert und propagiert. Es wird parteilich aufgefaßt (Parteilichkeit). Aus dieser Sicht darf das Recht auf S. nicht gegen die Interessen des Proletariats und damit gegen die objektive Gesetzmäßigkeit der Geschichte geltend gemacht…

DDR A-Z 1985

Architekten (1985)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 In der DDR arbeiten die A. nahezu ausschließlich in den Planungs- und Projektierungsbüros der Gebietskörperschaften (Kreise, Städte, Bezirke) sowie der volkseigenen Betriebe und Baukombinate. Durch die Dominanz der Fertigbauweise (rund 95 v.H. aller Wohnungen werden industriell in Fertigbauweise erstellt) haben sich die Berufe des A. und des Bauingenieurs angenähert. Mit der Industrialisierung des Bauens sind nicht nur neue Berufe entstanden (z.B. Baumonteure), auch das Berufsbild des A. hat sich grundlegend verändert. Hinzu kommt die geänderte Stellung des A. innerhalb des Bauprozesses. Das Berufsbild des A. hat sich deshalb in verschiedene Funktionen aufgeteilt: Wissenschaftler, Planungsfachmann, Projektierungsfachmann („Entwerfer“), Produktionsfachmann; daneben gibt es eine Reihe von Sonderaufgaben: Statiker, Bauphysiker und andere. Private A. arbeiten nur noch vereinzelt, in der Regel mit den Projektierungsbüros zusammen. Neue private A. werden nicht mehr zugelassen. Die Ausbildung erfolgt in 28 Bauberufen mit oder ohne Spezialisierung auf ganz bestimmte Fachbereiche. Die Studenten des Bauwesens können sich an den Hochschulen in 11 verschiedenen Fachrichtungen ausbilden lassen. Ausbildungsstätten: Hochschule für Architektur und Bauwesen, Weimar (gegründet 1860, wiedergegr. 1946; Architektur, Städte[S. 86]bau, Bauingenieurwesen, Baustoffkunde, Gebietsplanung; Weiterbildungsinstitut seit 1969) Technische Universität Dresden (der Bereich Bauwesen der TU umfaßt ca. 40 Institute; Sektion Architektur: Gesellschaftswissenschaftliche und gestalterische Grundlagen, Technische Entwurfsgrundlagen, Siedlung und Territorium, Hochbau, Landwirtschaftsbau, Rekonstruktion und Gebäudeerhaltung) Technische Hochschule Leipzig (bis 1977: Hochschule für Bauwesen; insbes. Bautechnologie) Kunsthochschule Berlin (Ost) (Grundstudienrichtung Architektur) Hochschule für Verkehrswesen „Franz List“, Dresden (Bereich Verkehrsbauten) Hochschule für industrielle Formgestaltung, Halle-Burg Giebichenstein (Sektion: Produkt- und Umweltgestaltung im Bereich des Wohnungs- und Gesellschaftsbaus) sowie Bauakademie der DDR (dort) Ingenieurschulen für Bauwesen: a) Fachrichtung Hochbau in Berlin (Ost), Cottbus, Erfurt, Gotha, Leipzig, Magdeburg, Neustrelitz; b) Fachrichtung Tiefbau in Berlin (Ost), Cottbus, Gotha, Leipzig, Magdeburg, Neustrelitz; c) Fachrichtung Baustoffe/Bauelemente an der Ingenieurschule für Baustofftechnologie in Apolda. Fachrichtungen: Ingenieurbau (Konstruktion und Statik): TU Dresden, HS Weimar, HS Leipzig Kommunaler Tiefbau Technologie der Bauproduktion (Leipzig, Ingenieurhochschule Wismar und Cottbus) Architektur (Weimar, Dresden) Städtebau (Weimar) Landschaftsarchitektur (Dresden) Vorfertigung im Bauwesen (Dresden) Informationsverarbeitung (Weimar) Betriebswirtschaft und Ingenieurökonomie im Bauwesen (Leipzig, Dresden) Gebiets- und Stadtplanung (Weimar) Fachverband der A., Bauingenieure und Architekturwissenschaftler ist der Bund der Architekten der DDR (BdA/DDR — am 30. 10. 1952 als Bund Deutscher Architekten/BDA gegründet). Der BdA/DDR ist seit 1955 Mitglied der Union Internationale des Architectes/UIA, seit 1961 als selbständige Sektion. Die Mitgliederzahl des BdA/DDR liegt bei 4.500. Er verleiht für besondere Leistungen auf dem Gebiet der Architektur die Schinkel-Medaille. Die Aufgaben des BdA/DDR sind: Entwicklung der Architektur in der DDR durch Fachdiskussionen über technische, ökonomische und ästhetische Fragen des Bauens; Förderung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts im Bauwesen; Unterstützung der A.-Aus- und -Weiterbildung; Zusammenarbeit mit der Bauakademie der DDR und mit anderen gesellschaftlichen Einrichtungen in Fragen des Bauwesens; Beratung staatlicher Stellen; Pflege internationaler Verbindungen; Ausschreibung von Wettbewerben u.a. Der BdA/DDR hat als Fachverband insgesamt die Aufgabe, die Ansichten von Partei- und Staatsführung, speziell des Ministeriums für Bauwesen und der Bauakademie, bei den A. zu propagieren und ihre Verwirklichung durchzusetzen. Organisatorisch baut sich der BdA/DDR wie folgt auf: 126 Betriebsgruppen (in volkseigenen Projektierungsbüros der Baukombinate, in den bezirklichen und städtischen Stadtplanungsbüros, in wissenschaftlichen Einrichtungen mit mindestens 5 BdA-Mitgliedern). 26 Kreisgruppen, 15 Bezirksgruppen. Die größten Betriebsgruppen bestehen in der Bauakademie, im VEB BMK IHB Berlin, im VEB WBK Erfurt, in der TU Dresden und im Magistrat von Berlin. Oberstes Organ des BdA/DDR ist der alle 4 Jahre stattfindende 2tägige Bundeskongreß; dieser wählt den Bundesvorstand, der seinerseits das Präsidium, den Präsidenten und die Vizepräsidenten wählt. Das Präsidium ist das zentrale leitende Organ des Fachverbandes. Die laufenden Geschäfte werden vom Bundessekretariat geführt. Der Präsident und/oder seine Vizepräsidenten vertreten den Bund nach außen. Der Bundesvorstand besteht aus 88 Mitgliedern. Präsident: Ewald Henn (Bezirksarchitekt Erfurt; BdA-Vors. seit 1982). Vizepräsidenten: Hans Gericke (Bauakademie), Gerhard Krenz (Chefredakteur der Verbandszeitschrift „Architektur der DDR“, ehemals „Deutsche Architektur“), Wolfgang Urbanski (Bauakademie), Roland Korn (Chefarchitekt Berlin/Ost). Helmut Stingl (Komplexarchitekt WBK Berlin/Ost). Bundessekretär: Hubert Scholz. Im Auftrage des Bundesvorstandes arbeiten Zentrale Fachgruppen (bei Bedarf können diese auch auf Bezirksebene gebildet werden): Architektur und bildende Kunst (seit 1968 gemeinsam mit dem Verband Bildender Künstler (VBK) der DDR). Architekturtheorie, Aus- und Weiterbildung, Internationale Arbeit, Projektierung, Presse, Ausstellungen und Wettbewerbe, Frauen; Städtebau, Industriebau, Wohn- und gesellschaftliche Bauten, Rekonstruktion, Gebiets-, Stadt- und Dorfplanung, Landschaftsarchitektur, Innengestaltung/Ausbau. Veränderungen der Fachgruppen erfolgen nach Bedarf. Die Fachgruppen arbeiten in Fragen des Bauwesens mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen zusammen (z.B. Ministerium für Bauwesen, Ministerium für Kultur, Bauakademie der DDR, Kammer der Technik, Freier Deutscher Gewerkschaftsbund [insbes. IG Bau/Holz], Kulturbund der DDR, Urania Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse). Kongresse: 1951 — 1. Deutscher Architektenkongreß; 1. Bundeskongreß 1952 in Berlin (Ost), 2. Bundeskongreß 1955 in Berlin (Ost), 3. Bundeskongreß 1957 in Leipzig-Markkleeberg, 4. Bundeskongreß 1961 in Berlin (Ost), 5. Bundeskongreß 1966 in Halle, 6. Bundeskongreß 1971 in Berlin (Ost), 7. Bundeskongreß 1975 in Berlin (Ost), 8. Bundeskongreß 1982 in Berlin (Ost). Der BdA und die Bauakademie der DDR geben monatlich die Fachzeitschrift „Architektur der DDR“ heraus. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 85–86 Arbeitsverpflichtung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Architektur

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 In der DDR arbeiten die A. nahezu ausschließlich in den Planungs- und Projektierungsbüros der Gebietskörperschaften (Kreise, Städte, Bezirke) sowie der volkseigenen Betriebe und Baukombinate. Durch die Dominanz der Fertigbauweise (rund 95 v.H. aller Wohnungen werden industriell in Fertigbauweise erstellt) haben sich die Berufe des A. und des Bauingenieurs angenähert. Mit der Industrialisierung des Bauens sind nicht nur neue Berufe entstanden (z.B.…