DDR A-Z 1985
Paß/Personalausweis (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Jede Person, die in der DDR ihren ständigen Wohnsitz hat, muß nach der Personalausweisordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. 8. 1978 (GBl. I, S. 344) mit vollendetem 14. Lebensjahr im Besitz eines gültigen Personalausweises (Pa.) sein. Das Recht zum Besitz und zur Verwendung eines Pa. haben Bürger der DDR und andere Personen, die ihren ständigen Wohnsitz im Gebiet der DDR haben. Pa. sind: a) der „Pa. für Bürger der DDR“, b) die „Aufenthaltserlaubnis“, daneben: c) der „Vorläufige Pa.“ und d) die „Personalbescheinigung“. Wann und unter welchen Voraussetzungen der Vorläufige Pa. und die Personalbescheinigung ausgestellt werden, ist nur verwaltungsintern geregelt. Wegen der Seltenheit dieser Dokumente liegen Erkenntnisse aus der Praxis nicht vor. Annehmbar wird der Vorläufige Pa. ausgestellt, um die Zeit zwischen Antragstellung und Ausstellung des Pa. zu überbrücken, die Personalbescheinigung, wenn der Pa. aus irgendeinem Grunde — etwa wegen der Kontrolle einer Aufenthaltsbeschränkung (Strafensystem) — von einer zuständigen Stelle eingezogen wurde. Pa. für Bürger der DDR erhalten Bürger der DDR, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Diese Pa. haben eine Gültigkeit von 20 Jahren, die um weitere 20 Jahre verlängert werden kann. Aufenthaltserlaubnisse erhalten Bürger anderer Staaten und Staatenlose, wenn sie das 14. Lebensjahr vollendet und ihren ständigen Wohnsitz in der DDR haben. Deren Gültigkeitsdauer wird durch das Ministerium des Innern (MdI) und Chef der Deutschen Volkspolizei (DVP) festgelegt. Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden in den Pa. der Eltern und bei Vorlage entsprechender Unterlagen auch in den Pa. anderer Personen eingetragen. Jede Person darf nur einen auf ihren Namen ausgestellten Pa. im Besitz haben. Bürger der DDR dürfen nicht im Besitz von Personaldokumenten der Bundesrepublik Deutschland oder von Berlin (West) sein. Pa. werden durch die Deutsche Volkspolizei ausgestellt. Jede Person hat den Pa. ständig bei sich zu tragen und ist verpflichtet, ihn sorgsam zu behandeln und vor Verlust zu schützen. Personen, die in der DDR ihren Wohnsitz haben und das Gebiet der DDR für ständig verlassen, haben ihren Pa. vor der Abreise bei der zuständigen Dienststelle der Deutschen Volkspolizei abzugeben. Diese und die Grenzkontrollorgane haben das Recht, Pa. von Personen, die zeitweilig die DDR verlassen, einzuziehen. Staatsbürger der DDR haben sich nach dem Paßgesetz der DDR vom 28. 9. 1979 (GBl. I, S. 148) beim Überschreiten der Staatsgrenze der DDR durch einen P. der DDR auszuweisen. Für die Ausreise aus der DDR ist grundsätzlich ein im P. eingetragenes Visum der DDR erforderlich. Ausländer haben sich unabhängig von ihrem Wohnsitz beim Überschreiten der Staatsgrenze der DDR grundsätzlich ebenfalls durch einen P. (eines anderen Staates) mit einem Visum der DDR auszuweisen. P.- und Visafreiheit können mit anderen Staaten vereinbart werden. Visafreiheit ist wechselseitig vereinbart mit Polen, Rumänien, der Tschechoslowakei, Ungarn, der Sowjetunion und Bulgarien. Im Reiseverkehr mit Polen, der Tschechoslowakei und der Sowjetunion genügt der Nachweis der Identität, der Pa. (Pa.-Freiheit). Indessen gilt für private Reisen nach und aus Polen seit dem 30. 10. 1980 eine Besonderheit: Reisewillige bedürfen einer Einladung durch den jeweiligen Gastgeber, die von den zuständigen Dienststellen der Volkspolizei zu bestätigen und den Grenzorganen vorzulegen ist. Für eine Privatreise in die Sowjetunion benötigen Inhaber eines Pa. der DDR eine Einladung des Gastgebers, aufgrund deren von der deutschen Volkspolizei eine Reiseanlage zum Pa. ausgestellt wird. Für Bürger der Sowjetunion ist eine entsprechende Einladung für eine Privatreise in die DDR nicht erforderlich. Staatsbürger der DDR können unabhängig von ihrem Wohnsitz einen P. der DDR erhalten. Ausländer können einen Fremden-P. der DDR erhalten. P., andere Personaldokumente, Visa und andere, einem Visum gleichgestellte, Berechtigungen der DDR zum Überschreiten der Staatsgrenze der DDR werden im Rahmen ihrer Zuständigkeit ausgestellt oder erteilt durch a) das Ministerium des Innern und die Dienststellen der Deutschen Volkspolizei — P.- und Meldewesen —, b) das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, c) die Auslandsvertretungen der DDR und d) andere beauftragte Organe der DDR. Sie können zeitlich oder örtlich beschränkt, entzogen oder für ungültig erklärt werden. Ein Rechtsanspruch auf Ausstellung eines P. und die Erteilung eines Visums besteht nicht. Ausstellung bzw. Erteilung stehen im Ermessen der Behörden, die nicht verpflichtet sind, Gründe für die Verweigerung anzugeben. Auch für Deutsche mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland setzt eine Reise in die DDR voraus, daß der Einreisende einen Reise-P. besitzt. Das gilt auch für Jugendliche ab 16 Jahren. Kinder unter 16 Jahren müssen sich entweder durch einen Kinderausweis als P.-Ersatz ausweisen oder im Familien-P. der Eltern oder [S. 976]eines Elternteils eingetragen sein. Die Einreise von Kindern ist grundsätzlich nur in Begleitung Erziehungsberechtigter oder anderer erwachsener Personen möglich. Nur in begründeten Ausnahmefällen wird Kindern bis zum 16. Lebensjahr die Einreise ohne Begleitung Erwachsener gestattet. Deutsche mit Wohnsitz in Berlin (West) haben den behelfsmäßigen Pa., den der „Polizeipräsident in Berlin“ ausgestellt hat, vorzulegen. Auch für Deutsche mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) besteht für die Einreise in die DDR Visumzwang. Das Visum wird an den Grenzübergangsstellen gegen Vorlage des Berechtigungsscheines erteilt. Das Einreisevisum kann auch gegen Vorlage eines Berechtigungsscheines von den in dritten Staaten bestehenden Auslandsvertretungen der DDR ausgestellt werden. Beim Besuch auf Einladung ist der Berechtigungsschein von den in der DDR wohnhaften Verwandten oder Bekannten oder den einladenden Stellen bei den dafür zuständigen Behörden (Dienststellen des P.- und Meldewesens oder Räte der Städte und Gemeinden) zu beantragen und dem Besucher aus dem Bundesgebiet zu übersenden. Telegramme mit Todesnachrichten oder Mitteilungen über akute Lebensgefahr von Angehörigen oder Bekannten in der DDR berechtigen zum Empfang eines Visums, wenn sie von dem zuständigen Volkspolizei-Kreisamt bestätigt und mit einem Genehmigungsvermerk versehen sind. Der amtliche Genehmigungsvermerk sowie Siegel und Unterschrift des Volkspolizei-Kreisamtes müssen mittelegrafiert werden. Bei Reisen zum Besuch der Leipziger Messe ersetzt der Messeausweis den Berechtigungsschein. Bei Touristenreisen ist der Berechtigungsschein bei der Generaldirektion des Reisebüros der DDR über Reisebüros im Bundesgebiet zu beantragen. Für Tagesbesuche in den grenznahen Kreisen der DDR gelten Besonderheiten (Innerdeutsche Beziehungen). Bei Tagesbesuchen von Deutschen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland und Staatsangehörigen dritter Staaten in Berlin (Ost) wird das Visum an den Sektorenübergangsstellen unmittelbar von den DDR-Behörden erteilt. Ein Berechtigungsschein ist hier nicht erforderlich. Für Besuche von West-Berlinern in der DDR bzw. im Ostteil von Berlin werden Besuchsgenehmigungen in 5 dafür eingerichteten Büros ausgegeben. Die Erteilung des Visums ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt bei mehrtägigen Reisen in die DDR 15 DM, bei Tagesbesuchen in den grenznahen Kreisen und in Berlin (Ost) sowie bei sonstigen eintägigen Reisen in die DDR 5 DM. Für Kinder unter 16 Jahren ist das Visum gebührenfrei. Die Visagebühren werden Reisenden aus der Bundesrepublik Deutschland, die 60 Jahre und älter sind, aus Bundesmitteln erstattet. Für Reisen zwischen dem Bundesgebiet und Berlin (West) gilt ebenfalls P.- und Visapflicht. Deutsche mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland müssen sich durch einen Reise-P. der Bundesrepublik Deutschland ausweisen, Deutsche mit Wohnsitz in Berlin (West) benötigen den behelfsmäßigen Pa. Das Transitvisum wird an den Grenzübergangsstellen von den DDR-Behörden am Fahrzeug, im Autobus oder im Zug erteilt. Die notwendigen Angaben werden von den Kontrollorganen der DDR aufgenommen. Der Reisende braucht lediglich seinen P. oder behelfsmäßigen Pa. vorzulegen. Visagebühren brauchen von Deutschen nicht entrichtet zu werden. Sie werden pauschal von der Bundesregierung an die Regierung der DDR überwiesen. Auch ausländische Staatsangehörige und Staatenlose benötigen für eine Reise zwischen dem Bundesgebiet und Berlin (West) einen Reise-P. Das Transitvisum wird ihnen gegen Vorlage des Reise-P. erteilt. Sie brauchen ebenfalls keine Visagebühren zu entrichten, sofern sie mit der Eisenbahn oder in durchgehenden Autobussen fahren. Benutzen sie ein Kraftfahrzeug (Pkw, Motorrad, Motorroller), so sind Visagebühren zu zahlen, es sei denn, daß sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) für länger als 3 Monate sind und sich darüber legitimieren können. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 975–976 Parteiwahlen der SED A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PassierscheinabkommenSiehe auch die Jahre 1975 1979 Jede Person, die in der DDR ihren ständigen Wohnsitz hat, muß nach der Personalausweisordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. 8. 1978 (GBl. I, S. 344) mit vollendetem 14. Lebensjahr im Besitz eines gültigen Personalausweises (Pa.) sein. Das Recht zum Besitz und zur Verwendung eines Pa. haben Bürger der DDR und andere Personen, die ihren ständigen Wohnsitz im Gebiet der DDR haben. Pa. sind: a) der „Pa. für Bürger der DDR“, b) die…
DDR A-Z 1985
Geschädigte (1985)
Personen, die seit Geburt physisch oder psychisch geschädigt sind oder durch Unfall oder andere Ursachen einen Dauerschaden erlitten haben bzw. an funktionellen Störungen leiden, entsprechend den „Behinderten“ im westdeutschen Sprachgebrauch. Grundsätzliches, Erfassung und Abgrenzung, Schulbildung, Berufsbildung, berufliche (Wieder-) Eingliederung sowie soziale Vergünstigungen sind in 71 „Rechtsvorschriften und anderen Bestimmungen“ geregelt (Schwerbeschädigtenbetreuung und Rehabilitation. Rechtl. Bestimmungen u. Arbeitsmaterialien, hrsgg. v. Min. f. Gesundheitswesen u. v. d. Akad. f. Ärztl. Fortbildg. d. DDR, Berlin [Ost], Staatsverlag, 1981). 1. Der ausgewiesene Umfang des Personenkreises der G. hängt ab von dem seit 100 Jahren zu beobachtenden Krankheitswandel, der Definition, der Erfassung und Betreuung. Unter medizinischem Aspekt gab es 1978 in der DDR 401.619 als „körperbehindert“ erfaßte Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis unter 18 Jahren (9,44 v.H. der Gleichaltrigen), sowie 153.911 (3,57 v.H.) „mit geistigen Störungen“, demnach einen G.-Anteil von 13 v.H. der Kinder- und Jugendbevölkerung. Im Sonderschulwesen (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, VII.) geht man von folgenden Kategorien und Anteilen aus (in v.H. der Schulpflichtigen): Blinde 0,01; Sehschwache 0,05; Gehörlose 0,06; Schwerhörige 0,14; Sprachgestörte 1,0; Körperbehinderte 0,5; schulbildungsfähige Schwachsinnige (Hilfsschulbedürftige) etwa 2,0; schulbildungsunfähige Schwachsinnige (Imbezille und Idioten) 0,5; Verhaltensgestörte etwa 1,0. Unter pädagogischem Aspekt gelten 7 v.H. der schulpflichtigen Bevölkerung als geschädigt, die Sonderschulen besuchen etwa 3 v.H. Die Zahl der G. im Erwachsenenalter bzw. insgesamt betrug 1981 615.000 Körper-G. im berufsfähigen Alter (d.h. ohne Kinder und Altersrentner; 5,8 v.H. dieser Altersgruppe), 340.000 Hörgeschädigte aller Altersstufen (2,03 v.H. der Gesamtbevölkerung), 1982 33.000 Blinde (0,20 v.H.), davon 24.000 Altersrentner, und 60.000 Sehschwache (0,36 v.H.). Einen Beschädigtenausweis (gem. AO Nr. 1 über die Anerkennung als Beschädigter vom 10. 6. 1971 [GBl. II, S. 493] i. d. F. der AO Nr. 2 vom 18. 7. 1979 [GBl. I, S. 315]) hatten 1980 1,3 Mill. Personen, darunter 1,1 Mill. Körper-G. Der Ausweis wird in den 4 Stufen „Beschädigter“, „Schwerbeschädigter“, „Schwerstbeschädigter“ und „Schwerstbeschädigter, der eines ständigen Begleiters bedarf“, an Personen von 14 Jahren und älter, in bestimmten Fällen auch an Kinder, ausgegeben. Da die Ausgabe des Ausweises von Art und Schwere der Schädigung abhängt, ist die Zahl der Ausweisinhaber kleiner als die der G. insgesamt. Bei den erwachsenen, berufstätigen Rehabilitanden, d.h. bei den durch Krankheit oder Unfall G., bei denen eine Rehabilitation nötig und möglich ist, treten derzeit die chronischen Erkrankungen als Schadensursache an die 1. Stelle. Sie machen bei den Männern 50 v.H., bei den Frauen über 80 v.H. aus. 2. Zur Förderung und Betreuung der G. wurde in den 60er Jahren ein umfassendes System der Rehabilitation entworfen und in den 70er Jahren aufgebaut, an dem Medizin, Pädagogik, Sozialpolitik, Ökonomie und Gesellschaftliche Organisationen mitwirken. Aufgaben und Zuständigkeiten verteilen sich wie folgt: Das Gesundheitswesen ist zuständig für: die Früherfassung der G. Es besteht Meldepflicht (AO über die Meldung von Körperbehinderungen usw. vom 12. 5. 1954 [ZBl. S. 194] i. d. F. d. OWG vom 12. 1. 1968 [GBl. I, S. 101]); Sonderkrippen bzw. Krippengruppen für geschädigte Kleinkinder. Die Entscheidung über den Besuch dieser Einrichtungen liegt bei den Eltern; Tagesstätten, Wochenheime, Dauerheime und Plätze in Krankenhäusern für die etwa 20.000 „schulbildungsunfähigen förderungsfähigen Schwachsinnigen“ (= „Geistig Behinderte“ nach westdeutschem Sprachgebrauch) im Alter von 3 bis unter 18 Jahren. Der Besuch dieser Einrichtungen ist freiwillig. 1969 standen 5.019 Plätze zur Verfügung, der Versorgungsgrad lag bei 25 v.H. 1981 gab es 208 Tagesstätten, 56 Wochenheime, 48 Dauerheime und 32 stationäre Einrichtungen an Krankenhäusern mit 13.000 Plätzen, der Versorgungsgrad lag bei 66,5 v.H.; [S. 535] * Abteilungen und Beratungsstellen an Kliniken, Sanatorien und Fachkrankenhäusern zur ambulanten Betreuung vor allem von Sprachgestörten und Hör-G.; das Logopädische Kindersanatorium Thalheim für therapieresistente stotternde Schüler; Rehabilitationszentren zur Berufsausbildung für hochgradig geschädigte Jugendliche und Erwachsene (12 für Körperbehinderte, davon 3 der Inneren Mission [ Caritas; Diakonie ], 2 für Blinde, 1 für Sehschwache); die Einrichtungen der „geschützten Arbeit“ für Rehabilitanden, die wegen ihrer Schädigung oder wegen Fehlens geeigneter Möglichkeiten nicht in den üblichen Arbeitsprozeß eingegliedert werden können (AO zur Sicherung des Rechts auf Arbeit für Rehabilitanden vom 26. 8. 1969 [GBl. II, S. 470] i. d. F. der VO vom 19. 7. 1976 [GBl. I, S. 411]). 1970 gab es 2.200 geschützte Arbeitsplätze. Bis zum 31. 12. 1980 erhöhte sich die Zahl auf 35.123. Nur ein Viertel der Plätze besteht in geschützten Betriebsabteilungen oder geschützten Werkstätten, die übrigen sind Einzel- oder Heimarbeitsplätze. Das wird als unzureichend kritisiert, ebenso das regional, betrieblich und nach Eignung sehr unterschiedliche Platzangebot. Um dem Bedarf zu entsprechen, ist die Zahl der geschützten Arbeitsplätze zu verdoppeln (Arbeit und Arbeitsrecht 1981, H. 6, S. 241–243). Das Volksbildungswesen (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem) ist zuständig für: Sonderkindergärten und Vorschulgruppen, deren Besuch freiwillig ist; die (1982) 489 Sonderschulen für die einzelnen Kategorien der G., an denen 59.026 Kinder und Jugendliche ihrer Schulpflicht nachkamen; Sonderschulen und -klassen in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens (für chronisch Kranke und Schwer-G., die Schülerzahl ist oben enthalten); Sonderberufsschulen (für Hilfsschüler und Hör-G.); Sonderpädagogische Beratungsstellen; Sonderklassen an Normalschulen, insbesondere für Verhaltensgestörte und Legastheniker. Die Berufstätigkeit der G. (Einstellung, Arbeitsbedingungen, Entlohnung, Kündigungsschutz usw.) wird durch das Arbeitsgesetzbuch (AGB) (Arbeitsrecht) und zusätzliche spezielle Regelungen abgesichert. Die Rehabilitationskommissionen der Bezirke, Kreise und Betriebe koordinieren die Arbeit der zuständigen Behörden und Einrichtungen, doch haben bei weitem noch nicht alle Betriebe eine solche Kommission. Auch dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) sind Aufgaben zugewiesen (s. NJ 1981, H. 6, S. 258–260). Die Förderung und Betreuung der G. wird unterstützt von der Gesellschaft für Rehabilitation in der DDR, gegründet 1957 als Forschungsgruppe R., seit 1967 Mitglied der Internationalen Gesellschaft für die Rehabilitation Geschädigter (ISRD), dem Blinden- und Sehschwachenverband der DDR (25.000 Mitglieder, 15 Bezirks-, 218 Kreisorganisationen, 250 Zirkel und Interessengemeinschaften, 3.000 ehrenamtliche Betreuer), dem Gehörlosen- und Schwerhörigenverband der DDR (16.200 Mitglieder, 230 Gruppen) und dem Versehrtensportverband des Deutschen Turn- und Sportbundes (DTSB) der DDR (8.500 körperbehinderte, seh- und hörgeschädigte Mitglieder, 255 Sektionen. Bis 1983 sollte in jedem Kreis der DDR eine Sportgruppe gebildet werden). Auch das Deutsche Rote Kreuz (DRK) der DDR und die Volkssolidarität sind mit der Betreuung behinderter bzw. alter Menschen befaßt. 3. Grundprinzip der G.-Politik ist die Gewährleistung des Rechts auf Arbeit auch für diesen Personenkreis. Der Stellenwert der Früherkennung und -erfassung, der Betreuung bereits im Kleinkind- und Vorschulalter sowie der pädagogischen Rehabilitation ist hoch. Das Sonderschulwesen kann als beispielhaft gelten, Lücken bei bestimmten Behinderungsarten wurden in den 70er Jahren geschlossen, andererseits wurde der Anteil der als hilfsschulbedürftig (und damit als „schwachsinnig“) einzustufenden Schüler von 3 auf angemessenere 2 v.H. reduziert. Die berufliche Ausbildung bzw. Rehabilitation wurde in leistungsfähigen Zentren zusammengefaßt. Ein Nachholbedarf besteht dort, wo die Arbeitsfähigkeit nicht, nur eingeschränkt oder nur mit großem Aufwand hergestellt werden kann. Das Programm der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) vom 22. 5. 1976 stellt auch auf die verbesserte Versorgung, Betreuung und Rehabilitation der Kranken, Invaliden, Alten und G. ab. Seitdem wurde die Betreuung der geistig Behinderten erheblich ausgebaut, die Möglichkeit zu geschützter Arbeit vermehrt (häufig gegen den Widerstand der Betriebe gegen „halbe“ Arbeitskräfte); die finanziellen Zuwendungen wurden erhöht, freilich nur im eher bescheidenen Rahmen des Gesamtsystems der sozialen Sicherung (Sozialversicherung). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 534–535 Gesamtprodukt, Gesellschaftliches A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Geschichte der DDRPersonen, die seit Geburt physisch oder psychisch geschädigt sind oder durch Unfall oder andere Ursachen einen Dauerschaden erlitten haben bzw. an funktionellen Störungen leiden, entsprechend den „Behinderten“ im westdeutschen Sprachgebrauch. Grundsätzliches, Erfassung und Abgrenzung, Schulbildung, Berufsbildung, berufliche (Wieder-) Eingliederung sowie soziale Vergünstigungen sind in 71 „Rechtsvorschriften und anderen Bestimmungen“ geregelt (Schwerbeschädigtenbetreuung und Rehabilitation.…
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Wissenschaftlicher Rat für die wirtschaftswissenschaftliche Forschung bei der AdW (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 1972 bei der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) gegründetes Lenkungs- und Konsultationsgremium für wirtschaftswissenschaftliche Forschung. Die Aufgabe des Rates besteht darin, die Arbeit der Wissenschaftler zentral zu koordinieren und auf solche thematischen Schwerpunkte zu lenken, die eng mit der Wirtschaftspolitik der Partei- und Staatsführung verknüpft sind. In diesem Zusammenhang hat der Rat ferner dafür zu sorgen, daß wichtigere Resultate der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung kritisch erörtert werden, besonders hinsichtlich ihrer praktischen Wirksamkeit. Der Rat organisiert zu diesen Zwecken Konferenzen — bis zum Frühjahr 1982 insgesamt 35 Tagungen — und fördert die fachspezifische Diskussion im Rahmen der gesetzten Themenschwerpunkte. Der von der Parteiführung erhoffte „Meinungsstreit“ ist aufgrund der relativ geringen Kritikbereitschaft und -fähigkeit der Wissenschaftler und Wirtschaftspraktiker nach wie vor selten. Zur Erfüllung seiner Aufgaben sind dem Rat inzwischen 10 Hauptgebietsräte zugeordnet worden, die ihren Sitz entweder bei den wissenschaftlichen Leitinstituten der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED), bei Ministerien und Ämtern oder der AdW haben: es sind dies die Wissenschaftlichen Räte für politische Ökonomie des Sozialismus, für Fragen der Leitung in der Wirtschaft, für Fragen der Vervollkommnung der Planung und der Wirtschaftlichen Rechnungsführung, für Fragen der sozialistischen ökonomischen Integration, für Fragen der Ökonomie und der Organisation der Arbeit (Wissenschaftliche ➝Arbeitsorganisation [WAO]), für Fragen der sozialistischen Betriebswirtschaft (Sozialistische Betriebswirtschaftslehre), für ökonomische Fragen des wissenschaftlich-technischen Fortschritts (Wissenschaftlich-technische Revolution [WTR]), für Sozialpolitik und Demographie (Bevölkerung), für gesellschaftliche und ökonomische Fragen des volkswirtschaftlichen Agrar-Industrie-Komplexes (AIK), für Fragen der Standortverteilung der Produktivkräfte. Ihre Vorsitzenden sind in der Regel zugleich Mitglied des allgemeinen Rates, über die Hälfte der Ratsmitglieder sind Wissenschaftler, die anderen Mitglieder kommen aus dem Partei- sowie dem Staats- und Wirtschaftsapparat. Vorsitzender des Rates ist seit seiner Gründung 1972 Prof. Dr. Helmut Koziolek (Direktor des Zentralinstituts für sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED [ZSW]). Forschung; Wirtschaftswissenschaften. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1524 Wissenschaftliche Räte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wissenschaftlich-technische Revolution (WTR)Siehe auch die Jahre 1975 1979 1972 bei der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) gegründetes Lenkungs- und Konsultationsgremium für wirtschaftswissenschaftliche Forschung. Die Aufgabe des Rates besteht darin, die Arbeit der Wissenschaftler zentral zu koordinieren und auf solche thematischen Schwerpunkte zu lenken, die eng mit der Wirtschaftspolitik der Partei- und Staatsführung verknüpft sind. In diesem Zusammenhang hat der Rat ferner dafür zu sorgen, daß wichtigere Resultate der…
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Materialwirtschaft (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Bezeichnung für die Gesamtheit der Liefer- und Absatzbeziehungen für Produktionsmittel zwischen den Wirtschaftsbereichen, -zweigen und -gebieten. Die M. wird zentral geplant. Die Planung der M. ist das wichtigste Teilgebiet der güterwirtschaftlichen Planung. Oberste Instanz für die M. ist seit Anfang 1966 das neu gebildete Ministerium für M. Kombinate und die Räte der Bezirke müssen entsprechend den ihnen erteilten Produktionsauflagen für die ihnen unterstellten Betriebe zusammengefaßte Materialforderungen bei den Staatlichen Kontoren (Binnenhandel, II.) einreichen, die ihrerseits die geprüften und bestätigten Anforderungen an die „Abteilung Bilanzierung und Verteilung der Grundmittel“ im Ministerium für M. weitergeben. Das Material wird nach Dringlichkeitsstufen den anfordernden Stellen in Form von Kontingenten zugeteilt. Die langfristige Planung der M. erfolgt unter Leitung des Ministeriums für M. in enger Zusammenarbeit mit der Staatlichen Plankommission (Planung, IV. A.), den Industrieministerien, anderen zentralen staats- und wirtschaftsleitenden Organen sowie wissenschaftlichen Einrichtungen. Im Jahr 1972 wurde mit dem Aufbau eines Systems staatlicher Normative des Materialverbrauchs begonnen, um eine weitere Senkung des spezifischen Materialverbrauchs zu erreichen und die Lagerhaltung auf das unbedingt Notwendige zu beschränken. Die Anzahl der Normative (Zusammenfassung von Normen für Erzeugnisgruppen) hat sich von 460 im Jahre 1973 auf rd. 1260 bereits im Jahr 1975 erhöht. Bisher ist es nach eigenem Eingeständnis den Wirtschaftsfachleuten in der DDR allerdings trotzdem nicht gelungen, den Informationsbestand von 50 Mill. betrieblichen Materialverbrauchsnormen durch entsprechende Aggregation zu volkswirtschaftlichen Normativen für die zentrale Planung nutzbar zu machen. Für die in die Normativarbeit einbezogenen Ministerien der Industrie und des Bauwesens (Ministerium für Bauwesen) wurden 1975 ein Anteil der normativ begründeten Warenproduktion von fast 50 v.H. und ein Anteil des normativ begründeten Werkstoffverbrauchs am Gesamtverbrauch von fast 80 v.H. erreicht. Der Anteil des Materialverbrauchs am Gesellschaftlichen ➝Gesamtprodukt betrug 1981 58,9 v.H., wobei der Materialverbrauch von 1960 bis 1981 schneller gestiegen ist als das Gesellschaftliche Gesamtprodukt. Das gerade auf dem Gebiet der M. wenig funktionierende System der zentralen Planung und das Verbot einer [S. 878]ausreichenden Lagerhaltung in den Betrieben sind Anlaß für fortwährende Stockungen im Produktionsablauf. Obwohl mengenmäßig vielfach Überplanbestände vorhanden sind, fehlen ständig bestimmte Sorten und Abmessungen an Material. Die sparsame Verwendung von Materialien wird zunehmend propagiert. Die Spannweite der Initiativen reicht vom Mobilisieren von Beständen über verminderte Abfälle und gesenkten Ausschuß bis zum rückgeführten Verpackungsmaterial. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 877–878 Massenorganisationen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Materielle InteressiertheitSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Bezeichnung für die Gesamtheit der Liefer- und Absatzbeziehungen für Produktionsmittel zwischen den Wirtschaftsbereichen, -zweigen und -gebieten. Die M. wird zentral geplant. Die Planung der M. ist das wichtigste Teilgebiet der güterwirtschaftlichen Planung. Oberste Instanz für die M. ist seit Anfang 1966 das neu gebildete Ministerium für M. Kombinate und die Räte der Bezirke müssen entsprechend den ihnen erteilten Produktionsauflagen für die ihnen…
DDR A-Z 1985
Technologie (1985)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der Begriff T. wird in der DDR mit unterschiedlichen Bedeutungen verwendet. Er bezeichnet 1. eine Wissenschaft, 2. Fertigungsverfahren und damit zusammenhängend 3. bestimmte Betriebsabteilungen. Gelegentlich wird unter T. auch 4. die Fertigungsorganisation der Industriebetriebe verstanden. Sowohl als Wissenschaft wie als Spektrum von Produktionsverfahren wird T. unterteilt in erzeugnisbezogene T. und allgemeine T. Die allgemeine T. gliedert sich in: a) Verfahrenstechnik, b) Fertigungstechnik, c) Energietechnik, d) Förder- und Hebetechnik. 1. Technologie als Wissenschaft. Der Gegenstand der T. als Wissenschaft — in Deutschland im 17. Jahrhundert durch J. Beckmann als angewandte Naturwissenschaft begründet — konnte bisher in der DDR nicht eindeutig bestimmt werden. Nebeneinander bestehen verschiedene Auffassungen, die sich in erster Linie in der Weite der Gegenstandsdefinition unterscheiden. Unstrittig ist seit Mitte der 50er Jahre, daß der allgemeine Untersuchungsgegenstand der T. der Fertigungsprozeß ist. Nach der gegenwärtig engsten Definition beschränkt sich die T. auf den Fertigungsprozeß als einem rein materiell-technischen Vorgang mit bestimmten technischen Regelmäßigkeiten. Am weitesten geht demgegenüber die Richtung, die neben dem materiell-technischen Vorgang auch die „geistigen Prozesse“ der Fertigung, d.h. ihre wirtschaftlichen und organisatorischen Aspekte, mit zum Gegenstand der T. zählt. Hiernach ist T. eine multidisziplinäre Wissenschaft, die neben einem naturwissenschaftlich-technischen Grundlagenbereich (Chemie, Physik) auch Teilbereiche der Wirtschaftswissenschaften sowie die Organisations- und Leitungswissenschaft umfaßt. Erst seit Beginn der 80er Jahre werden auch soziale Aspekte in Definitionen berücksichtigt. Unterschiede in der Gegenstandsbestimmung bestehen auch dort, wo die T. einerseits ausschließlich den Fertigungsprozeß, andererseits jedoch zusätzlich auch die Produktionsvorbereitung untersuchen soll, insbesondere die erzeugnis- oder verfahrensspezialisierte Forschung und Entwicklung. Entsprechend der uneinheitlichen Gegenstandsbestimmung ist strittig, ob T. eine eigenständige Funktion als Wissenschaft insofern spielen kann, als sie über das Sammeln empirischer Produktionserfahrungen und deren theoretischer Systematisierung und Verallgemeinerung hinausgehend auch in technologisches Neuland vorzudringen vermag, in dem Regelmäßigkeiten der Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse vor aller praktischer Erfahrung berechnet werden. Für dies weitergehende Verständnis von T. als Wissenschaft spricht, daß bei neueren Verfahren der experimentell-empirische Weg aufgrund des stark gestiegenen finanziellen Aufwandes für Versuchsanlagen und Meßapparaturen durch theoretische Berechnungen auf möglichst wenige Experimente verkürzt werden muß. Die anhaltende, wenn auch abnehmende Unterschätzung der T. in den Betrieben zeigt sich darin, daß die Fertigungsvorbereitung häufig rein erzeugnisorientiert vorgeht und die nicht weniger wichtige Klärung der günstigsten Fertigungsverfahren nur in der Phase der „Überleitung“ einer Produktkonzeption in die industrielle Fertigung aufgegriffen wird. Dennoch haben seit 1969 die Auffassungen, die mit einer weiten Definition T. als die Wissenschaft von den naturwissenschaftlichen, technischen, wirtschaftswissenschaftlichen und organisatorischen Regelmäßigkeiten der Fertigung und Fertigungsvorbereitung als einer Einheit aus Verfahren, Ausrüstungen und Ablaufprozessen bestimmen, an Bedeutung gewonnen. Ziel der T. ist die optimale Gestaltung des Produktionsprozesses unter Einschluß solcher Hilfsprozesse wie Transport, Lagerung und Qualitätskontrolle. Entsprechend den von Branche zu Branche abweichenden Sortimenten und Fertigungsbedingungen wurden Branchen-T. („Zweig-T.“) vor allem auf der Grundlage von speziellen Produktionserfahrungen entwickelt. Die allgemein-theoretische Fundierung ist weniger stark ausgeprägt, so daß die gegenseitige Zuordnung der verschiedenen Branchen-T. erschwert ist. Die starke Spezialisierung der Branchen-T. wie die allgemeine Unsicherheit über den Gegenstand der T. sind Gründe dafür, daß die T. bisher in Forschung und Lehre immer wieder vernachlässigt wurde, obwohl ihre praktische [S. 1352]Bedeutung für die Umsetzung wissenschaftlicher Resultate in die Fertigungsabläufe und damit im weiteren Sinne für das wirtschaftliche Wachstum seit langem offenkundig ist. Die Unterschätzung der T. überrascht auch angesichts der politisch-praktischen Bedeutung, die bereits Lenin der Lösung technischer und wirtschaftsorganisatorischer Probleme zumaß. Seit den Bemühungen der SED- und Staatsführung, Wirtschaftswachstum verstärkt über technischen Fortschritt und weniger über Kapitaleinsatz zu erzielen, wird der Stand der T.-Diskussion kritisch gesehen. Das Parteiprogramm der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) von 1976 verlangt, der T. als Wissenschaft „erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken“. Aufgrund der Verknappung und Verteuerung der Rohstoffe und Energieträger sind seitdem die wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Erwartungen an die T. außergewöhnlich gestiegen, durch neue oder verbesserte Verfahren zu einer bisher in der Höhe ungewohnten Effizienzsteigerung bei der Nutzung der heimischen und der importierten Ressourcen zu führen. Die Ausbildung im Hochschulfach Verfahrenstechnik erfolgt seit 1968 (3. Hochschulreform) im Rahmen einer eigenen Grundrichtung „Verfahrensingenieurwesen“. In den Jahren davor war die Verfahrenstechnik eine Fachrichtung des Maschinenbaus. Das Studium wird mit einem Diplom abgeschlossen. Das Lehrangebot der Hochschulen ist schwerpunktartig auf die Anwendungsfälle der einzelnen Branchen (Branchentechnologien) ausgerichtet. An folgenden Hochschulen ist Verfahrenstechnik als Fach vertreten: Technische Hochschule für Chemie „Carl Schorlemmer“, Leuna-Merseburg (Sektion Verfahrenstechnik); Bergakademie Freiberg (Sektion Verfahrenstechnik und Silikattechnik); Technische Universität Dresden (Sektion für Verarbeitungstechnik und Verfahrenstechnik); Technische Hochschule „Otto von Guericke“, Magdeburg (Sektion für Apparate- und Anlagenbau); Hochschule für Architektur und Bauwesen, Weimar (Sektion Baustoffverfahrenstechnik). Die Zahl der Hochschulstudenten in der Fachrichtung Verfahrenstechnik stieg zwischen den Jahren 1968 und 1972 von 1563 auf 4.985 und ging bis 1975 auf 3.561 und 1980 auf 2.951 zurück. Die Absolventenzahl verdoppelte sich von 1972 bis 1973 von 502 auf 1023 und sank bis 1982 auf 524. An den Fachschulen weitete sich das Studium der unter dem Begriff „Technische Wissenschaften“ zusammengefaßten Branchen-T. zwischen 1960 und 1970 von 54.908 Studierenden auf 67.538 aus und sank bis 1975 auf 45.975 und 1982 auf 44.061. Neben den Sektionen der Hochschulen widmet sich hauptsächlich eine Reihe gut ausgestatteter Zentralinstitute der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) — wie die Zentralinstitute für Verfahren der organischen Chemie, für technische Chemie, für Biophysik — der Forschung auf dem Gebiet der Verfahrenstechnik. Rund ein Drittel der Mitarbeiter der Akademie sind mittlerweile mit der Neu- und Weiterentwicklung von Produktionsverfahren beschäftigt. Ihr Anteil soll weiter erhöht werden. Forschungsstätten sind ferner die Forschungs- und Entwicklungsstellen des Maschinen- und Apparatebaus und des Chemieanlagenbaus. Zu den Schwerpunkten der verfahrenstechnischen Forschung rechnet die Petrochemie („Petrolchemie“) sowie neuerdings die auf Kohleverwertung basierende Carbochemie. 2. Technologien als praktizierte Produktionsverfahren. Im Mittelpunkt der T. in Anwendung, Forschung und Ausbildung stehen a) die Fertigungstechnik und b) die Verfahrenstechnik, wenngleich seit den Engpässen in der Energieversorgung in den Jahren 1970/71 auch die moderne Energietechnik größeres Gewicht erhalten hat. Es kennzeichnet diese „Techniken“, daß sie auf die Hauptprozesse der industriellen Fertigung gerichtet sind. Demgegenüber wird den Verfahren der Hilfsprozesse — Transport und Lagerhaltung — erst allmählich größere Aufmerksamkeit geschenkt. a) Fertigungstechnik. Ihre Aufgabe ist die Herstellung bzw. Bearbeitung mechanisch nutzbarer Gegenstände aus festen Stoffen. Ihre Anwendung ist mithin typisch für die metallverarbeitende Industrie. Der Entwicklungsstand der eingesetzten Verfahren, Maschinen und Werkzeuge bestimmen das Niveau der Fertigungstechnik. Der rationelle und effiziente Einsatz moderner Verfahren setzt hohe Fertigungsstückzahlen voraus, die in der metallverarbeitenden Industrie der DDR aufgrund des breiten Produktionssortiments, der kleineren Absatzmärkte und der noch im Ausbau befindlichen internationalen Fertigungsspezialisierung vielfach nicht erreicht werden. Veränderungen in der Verbreitung der einzelnen Hauptverfahrensgruppen der Fertigungstechnik seit 1968 zeigen jedoch, daß der Anteil der modernen Verfahren erhöht werden konnte. Zu den modernen Verfahren zählen die Urformung durch Gießen und die Umformung, deren Anteile zwischen 1968 und 1970 von 5,5 auf 6,5 v.H. bzw. von 4,1 auf 6,1 v.H. anstiegen, während der Anteil der spanabhebenden Bearbeitungsverfahren von 31,3 auf 27 v.H. zurückging. Allerdings erstreckt sich die Umstellung auf moderne Verfahren auf längere Investitionsperioden. So stieg der Anteil der Umformtechnik zwischen 1968 und 1972 von 4 auf 5 v.H., im gleichen Zeitraum sank der Anteil der spanenden Verfahren von 38 auf 33 v.H. Neuere Angaben zu diesen Tendenzen sind in der DDR bisher nicht veröffentlicht worden. b) Verfahrenstechnik. Sie beschäftigt sich mit der technischen Durchführung von Verfahren zur chemischen und physikalischen Umwandlung natürlicher Stoffe in Erzeugnisse mit neuen, verwendungsorientierten Eigenschaften. Sie wird vor allem in der Chemischen Industrie, aber auch in der Lebensmittelindustrie, in der Baustoffindustrie und im Hüttenwesen angewendet und enthält auch die Verfahren zur industriellen Abfallbeseitigung und zum Umweltschutz (Müllverwertung und Reinhaltung von Luft und Wasser). Bearbeiten die mechanischen Verfahren der Fertigungstechnik die Oberfläche von Werkstoffen, so dringen die nichtmechanischen T. der Verfahrenstechnik in die innere Struktur von Stoffen ein. Sie nutzen chemische, physika[S. 1353]lisch-chemische, thermische, optische, elektrische, elektronische und biologische Gesetzmäßigkeiten im Rahmen der „neuen T.“ als Verfahren a) der Atomenergie, b) der Biochemie, c) der Lasertechnik, d) der Elektronik und der Mikroelektronik. Die DDR folgt der fortgeschrittenen Entwicklung in westlichen Industriestaaten, wenn nichtmechanische T. zukünftig auch in Produktionsbereiche — wie die metallverarbeitende Industrie — vordringen sollten, die bisher vor allem mechanische T. benutzten. Dazu zählen in der DDR T. a) der Mikroelektronik mit den Nutzungsmöglichkeiten für die automatisierte Informationsverarbeitung, der Mikroprozessoren und der Industrieroboter (Datenverarbeitung, Elektronische [EDV]; Industrierobotertechnik), b) der Metallbearbeitung mittels Laserstrahlen, Plasma oder Elektroenergie, c) der Genetik und Mikrobiologie mit einem Verfahren zur industriellen Produktion von Futtereiweiß aus Erdöl, Erdgas, Holz und anderen pflanzlichen Stoffen. 3. Technologie als Betriebsabteilung. Der betriebliche Organisationsbereich T. befaßt sich mit der Planung, Analyse sowie mit der unmittelbaren Festlegung der Fertigungsabläufe. Da analog zur unscharfen Bestimmung der T. als Wissenschaft auch über die praktischen Aufgabenfelder der T. bisher keine allgemeine Übereinstimmung besteht, wird die institutionelle und funktionelle Einordnung der T. in die Industriebetriebe unterschiedlich vorgenommen. Erhebliche Differenzen bestehen sowohl bei der organisatorischen Einbettung der T.-Abteilungen in die Industriebetriebe, ihrem internen Organisationsaufbau, bei der Aus- und Weiterbildung sowie vor allem beim Einsatz des Fachpersonals („Technologen“). Der weitaus überwiegende Teil der Technologen wird für routinemäßige Tätigkeiten eingesetzt. Im Maschinenbau gliedert sich die T.-Abteilung in der Regel in folgende Unterbereiche: Planung (einschl. Kapazitätsberechnungen und Betriebsvergleiche), Erprobung (von Forschungsresultaten und Verbesserungsvorschlägen), Fertigungsvorbereitung, Arbeitsstudium und Arbeitsnormung, Fertigungsmittel (Werkzeuge, Vorrichtungen). Automatisierung; Erzeugnisprinzip; Intensivierung und Rationalisierung; Werkstattprinzip. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1251–1353 Technische Universität Dresden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z TeilzahlungskrediteSiehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der Begriff T. wird in der DDR mit unterschiedlichen Bedeutungen verwendet. Er bezeichnet 1. eine Wissenschaft, 2. Fertigungsverfahren und damit zusammenhängend 3. bestimmte Betriebsabteilungen. Gelegentlich wird unter T. auch 4. die Fertigungsorganisation der Industriebetriebe verstanden. Sowohl als Wissenschaft wie als Spektrum von Produktionsverfahren wird T. unterteilt in erzeugnisbezogene T. und allgemeine T. Die allgemeine T.…
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Sozialistische Gesetzlichkeit (1985)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 In Art. 19 Abs. 1 Satz 2 ihrer Verfassung garantiert die DDR ihren Bürgern die SG. und gewährt Rechtssicherheit. Art. 87 der Verf. bestimmt, auf welche Weise der Staat die Gesetzlichkeit gewährleistet: „durch die Einbeziehung der Bürger und ihrer Gemeinschaften in die Rechtspflege und in die gesellschaftliche und staatliche Kontrolle über die Einhaltung des sozialistischen Rechts“. Art. 90 weist schließlich die richterliche Rechtsanwendung an, der Durchführung der SG. zu dienen. Um Begriff und Inhalt der SG. hat es Ende der 50er [S. 1190]Jahre Auseinandersetzungen und Meinungsverschiedenheiten gegeben, die schließlich mit der Feststellung im Staatsratsbeschluß vom 20. 1. 1961 (GBl. I, S. 3) beendet wurden: „Die SG. verlangt die allseitige genaue Beachtung des gesetzlichen Tatbestandes.“ SG. erfordert jedoch mehr als ausschließlich Bindung des Richters an das Gesetz. Sie beinhaltet auch die marxistisch-leninistische Erkenntnis, daß jedes Recht seiner Natur nach parteilich und daß daher auch dem sozialistischen Recht Parteilichkeit immanent sei, und zwar Parteilichkeit für die Verwirklichung des Sozialismus. So wird mit der Forderung nach strikter Einhaltung der SG. vom Richter erwartet, daß er die geltenden Rechtsnormen genau beachtet, sich gleichzeitig bei seiner Urteilsbildung an der Politik der Partei- und Staatsführung orientiert und mit seiner Rechtsprechung zur Gestaltung der sozialistischen Ordnung beiträgt. Folgerichtig haben die Beschlüsse der SED am Anfang des Erkenntnisprozesses zu stehen, in dessen Ergebnis der Arbeitsplan für die gesamte richterliche Tätigkeit festgelegt wird (Neue Justiz, 1967, H. 15, S. 478). Mit dem zunehmenden Ausbau des sozialistischen Rechtssystems wurde es möglich, bei der Forderung nach Wahrung der SG. das Schwergewicht mehr auf die Bindung an das bestehende Gesetz zu legen, da die in der Periode des Aufbaues und der Verwirklichung des Sozialismus geschaffenen Gesetze von ausreichender Parteilichkeit sind. Es wird damit zunehmend entbehrlich, unter Berufung auf die SG. und die Parteilichkeit der Rechtsprechung eine Umdeutung von Rechtsnormen vorzunehmen, die aus der nichtsozialistischen Zeit stammen. Die SG „ist ein Attribut der sozialistischen Demokratie, weil sie die souveräne Machtausübung der Arbeiterklasse und ihrer Verbündeten mittels des sozialistischen Staates und seines Rechts gewährleistet, mit den Forderungen der objektiven Gesetze der gesellschaftlichen Entwicklung übereinstimmt, die demokratischen Grundlagen der sozialistischen Macht und die Rechte der Bürger schützt, die sozialistische Rechtsordnung und die sozialistischen Gesellschaftsbeziehungen gegen alle Störungen verteidigt und ein unerläßliches Instrument im Kampf gegen die Feinde des Sozialismus darstellt“ (Staat und Recht, 1974, H. 5, S. 722). Nach dem der Zeitschrift „Der Schöffe“ seit 1978 in jeder Ausgabe beigefügten „Rechtslexikon für Schöffen und Mitglieder gesellschaftlicher Gerichte“ („Kleines Rechtslexikon“) ist SG. „die mittels des sozialistischen Rechts erfaßte und durchgesetzte gesellschaftliche Gesetzmäßigkeit“ und „eine Methode der Leitung sozialistischer Gesellschaftsverhältnisse mit den Mitteln des Rechts“ (Kleines Rechtslexikon, S. 54). Unverändert gilt der Grundsatz, daß mit der Forderung nach SG. den Gerichten die Aufgabe gestellt wird, in jedem Verfahren und in jeder Entscheidung einen Beitrag zur Festigung der Arbeiter-und-Bauern-Macht zu leisten. I |Rechtswesen, I.]] Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1189–1190 Sozialistische Einheitspartei Westberlins (SEW) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialistische WirtschaftSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 In Art. 19 Abs. 1 Satz 2 ihrer Verfassung garantiert die DDR ihren Bürgern die SG. und gewährt Rechtssicherheit. Art. 87 der Verf. bestimmt, auf welche Weise der Staat die Gesetzlichkeit gewährleistet: „durch die Einbeziehung der Bürger und ihrer Gemeinschaften in die Rechtspflege und in die gesellschaftliche und staatliche Kontrolle über die Einhaltung des sozialistischen Rechts“. Art. 90 weist schließlich die…
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Spartakiaden (1985)
Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 Nach Spartacus, dem Führer des römischen Sklavenaufstandes (73–71 v. Chr.), benannte Sportfeste der kommunistischen Arbeiterbewegung (1921 in Prag, 1928 in Moskau, 1931 in Berlin). In der UdSSR gibt es regelmäßig „Spartakiaden der Völker der Sowjetunion“. Seit der Gründung des „Sportkomitees der befreundeten Armeen“ 1958 in Moskau finden im 2-Jahres-Rhythmus „Armee-S.“ der sozialistischen Länder statt. In der DDR werden seit 1965 Kinder- und Jugend-S. veranstaltet, aufgeteilt in Sommer- und Winter-S. mit einem weitgehend den Olympischen Spielen angeglichenen Zeremoniell und Wettkampfprogramm. Charakteristisch sind ausgeprägte politisch-ideologische Bezüge („Gelöbnis“, Eröffnung durch hohe Partei- und Staatsfunktionäre, Flaggenparade). Die S. umfassen jährliche Vorwettkämpfe und Entscheidungen bis hin zur Kreisebene (Kreis-S.). Anschließend werden die Wettkämpfe bis zur Bezirksentscheidung (Bezirks-S.), alle 2 Jahre im jeweils folgenden Jahr bis zum Sommerfinale in Berlin (Ost) oder Leipzig und zum Winterfinale in wechselnden Veranstaltungsorten (Zentrale Wettkämpfe der Kinder- und Jugend-S. der DDR) durchgeführt. Die Beteiligung an den Vorwettkämpfen der S. steigerte sich von 1,7 Mill. 1965 auf knapp 4 Mill. 1983, davon ca. 170.000 in den Wintersportarten. 1983 starteten bei den Kreis-S. in den Sommersportarten 997.000, in den Wintersportarten 30.600 Kinder und Jugendliche. Die Teilnehmerzahlen der Zentralen Wettkämpfe der Winter-S. schwanken witterungsbedingt jeweils zwischen 900 und 1300 Aktiven. Für die Zentralen Wettkämpfe der Kinder- und Jugend-S. in den Sommersportarten sind jeweils 10.000 bis 11000 bei den Bezirks-S. (1982: 99.500 Teilnehmer) erfolgreiche Mädchen und Jungen qualifiziert. 1966, 1968, 1970, 1972, 1975, 1979 und 1981 fanden die Finalveranstaltungen der Sommersportarten in Berlin (Ost) statt. 1977 und 1983 wurden die Zentralen Wettkämpfe der Sommer-S. mit Ausnahme von Kanurennsport, Rudern (Berlin/Ost), Kanuslalom (Zwickau) und Segeln (Rostock) jeweils zusammen mit dem Turn- und Sportfest der DDR in Leipzig durchgeführt. Neben ihrer breitensportlichen Wirkung besitzen die Kinder- und Jugend-S. hohe leistungssportliche Bedeutung: Mehr als die Hälfte der DDR-Olympiateilnehmer 1980 waren vorher erfolgreiche S.-Wettkämpfer. Bei der IX. Kinder- und Jugend-S. 1983 wurden in den Sommersportarten 6.020 Kreis-, 380 Bezirks- und 126 DDR-Rekorde aufgestellt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1248 Sparrentenversicherung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SpeditionSiehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 Nach Spartacus, dem Führer des römischen Sklavenaufstandes (73–71 v. Chr.), benannte Sportfeste der kommunistischen Arbeiterbewegung (1921 in Prag, 1928 in Moskau, 1931 in Berlin). In der UdSSR gibt es regelmäßig „Spartakiaden der Völker der Sowjetunion“. Seit der Gründung des „Sportkomitees der befreundeten Armeen“ 1958 in Moskau finden im 2-Jahres-Rhythmus „Armee-S.“ der sozialistischen Länder statt. In der DDR werden seit 1965 Kinder- und…
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Städtebau (1985)
Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 Die Stadt ist die „wirtschaftlichste und kulturreichste Siedlungsform“ („Grundsätze des Städtebaus“, 1950). Nach Auffassung der Architekten der DDR baut jede Gesellschaft für sie typische Städte, und die Städte wirken ihrerseits auf das Bewußtsein der Menschen zurück. Der St. der DDR sei deshalb Ausdruck der neuen Gesellschaftsordnung in der DDR und zugleich der Raum, innerhalb dessen sich die Gesellschaft weiterentwickle. Aufgrund dieser Prämissen ist dem St. in der DDR immer eine besondere Bedeutung beigemessen worden. Bereits 1950 wurde das Gesetz über den Aufbau der Städte in der DDR und der Hauptstadt Deutschlands, Berlin, das Aufbaugesetz, beschlossen (GBl. Nr. 104, 6. 9. 1950), und es wurden die „16 Grundsätze des St.“ erlassen (Ministerialblatt Nr. 25 v. 15. 9. 1950). In der Entwicklung des St. in der DDR lassen sich 3 Etappen unterscheiden: 1. 1950–1955. Nationales Aufbauprogramm und 1. Fünfjahrplan: Beseitigung der gröbsten Kriegsschäden; Beginn des Wiederaufbaus bedeutender Kulturdenkmäler (Staatsoper Berlin, Zwinger Dresden) und einer Reihe von Altstädten; Beginn des Baus von neuen Industriestädten (Eisenhüttenstadt) sowie von Straßenzügen (Lange Straße in Rostock, Karl-Marx-Allee Berlin [Ost], 1. Abschnitt) und Plätzen (Altmarkt in Dresden). Motto: „National in der Form — sozialistisch im Inhalt.“ 2. 1955–1966. Beginn der Industrialisierung des Bauens, verbunden mit der Typenprojektierung: Bau von neuen Wohnstädten in Hoyerswerda und Schwedt, Baubeginn in Halle-Neustadt sowie Bau von reinen Wohnsiedlungen wie Rostock-Lütten Klein und Hans-Loch-Str. in Berlin (Ost). Die Anwendung des industriellen Bauens führte jedoch zu Schematismus und Monotonie. Das künstlerische Moment des St. war zugunsten des wirtschaftlichen völlig zurückgetreten. Eingeschränktes Typensortiment, starre Vorfertigung und Orientierung an der anscheinend rationellsten Bautechnik („Kran-Ideologie“ schafft monotonen Zeilenbau) hatten zwar die Forderung des IV. Parteitages der SED (1954) verwirklicht, schneller, billiger und mehr zu bauen, aber die Eintönigkeit der dabei entstandenen Siedlungen war nicht zu übersehen. In diese Periode fällt aber auch der Beschluß über die Grundsätze zur Planung und Durchführung des Ausbaus der Stadtzentren vom 4. 5. 1961 (GBl. II, 1961, Nr. 30), der sich in der Errichtung der Wohnhäuser in der Karl-Marx-Allee (2. Bauabschnitt) und dem Wiederaufbau der alten Magistrale Unter den Linden in Berlin (Ost) sowie dem Aufbau der Straße der Nationen in Karl-Marx-Stadt und der Karl-Marx-Allee in Magdeburg niederschlug. 3. Seit 1966. Von Beginn bis Mitte der 60er Jahre wurde in der DDR lebhaft über die weitere Entwicklung des St. diskutiert. Mit der Umorganisation des Instituts für St. und Architektur der Bauakademie der DDR wurden 1966 die Weichen gestellt für eine verstärkte Berücksichtigung baukünstlerischer Prinzipien (Architektur, III.) und eine Verbesserung der Bautechnik. Der St.-Beschluß von 1961 konnte realisiert werden und mit Blickpunkt auf den 20. Jahrestag der DDR wurde der Aufbau der Stadtzentren der wichtigsten Städte der DDR in den Mittelpunkt gerückt. Im Gegensatz zu [S. 1305]früher wurde nun komplexer geplant: Umgestaltung der Siedlungsstruktur, Generalbebauungs- und Verkehrspläne, Bezirkspläne usw. Die Stellung der Chefarchitekten der Städte (z.B. Berlin [Ost] bis 1973 Joachim Näther, Nachfolger: Roland Korn; Chefarchitekt des 9. Stadtbezirks: Heinz Graffunder) wurde gestärkt (Architektur, II.). In den Städten wie Berlin (Ost) (Alexanderplatz und angrenzende Straßen), Leipzig (Karl-Marx-Platz), Dresden (Prager Straße), Magdeburg (Karl-Marx-Allee), Karl-Marx-Stadt wurden völlig neue Zentren geschaffen. Die Stadtzentren waren jeweils als Räume („Ensemble“) mit einem beherrschenden Wahrzeichen („Dominante“) geplant (z.B. Berlin [Ost]: Fernsehturm, Palast der Republik, Hotel „Stadt Berlin“, Leipzig: Uni-Hochhaus). Nach den Überlegungen der Städtebauer der DDR erhält ein Stadtzentrum sein Gesicht mittels besonders hervorragender Bauwerke. In Auswahl, Verteilung und Gestaltung dieser Bauwerke drücke sich ein künstlerisches Element des St. aus. Gesetze der menschlichen Wahrnehmung, funktionelle Notwendigkeiten und bautechnische Möglichkeiten führen dazu, diese Bauwerke monumental als typische Merkmale (Wahrzeichen) einer Stadt zu gestalten (Zeichen-Architektur). Nach dem Tod von W. Ulbricht hat sich der Schwerpunkt des St. von den Zentren wieder mehr auf die Errichtung von Wohngebieten verlagert (Ausnahme: „Palast der Republik“ in Berlin [Ost]). Im Mittelpunkt der Prognosen stehen neben dem Wohnungsbau vor allem die Erhaltung und Verbesserung der Altbausubstanz. Die Mittel für das repräsentative Bauen sind zugunsten dieser Aufgaben gekürzt worden. Der Bau eines neuen Wohngebietes erfolgt in der DDR durch den Auftrag des Bezirksbauamtes an den Generalauftragnehmer (Volkseigenes Wohnungsbaukombinat/VE WBK). Dieses Kombinat plant und baut unter Berücksichtigung der geltenden städtebaulichen Prinzipien und in Anwendung der zur Verfügung stehenden Technologien. Die städtebaulichen Prinzipien verlangen „Konzentration“ der Lebensfunktionen und „Intensivierung“ der Materialverwendung. Dies geschieht durch die Plattenbauweise „WBS 70“, ein Baukastenprinzip, in dem Farben, Winkel und Plattenoberfläche gleich sowie Geschoßhöhe, Eingänge, Fenster usw. variabel sind. Für den Bau großer familienfreundlicher Wohnungen, für die Bildung von typischen Wohnvierteln oder für das Einfamilienhaus ist in diesem System wenig Raum. Die Folge ist die konzentrierte Monotonie zahlreicher Wohngebiete in der DDR: eine Häusergruppe mit Hof, Spielplatz, Parkplätzen sowie einer Vorschule (ggf. Schule) und einer Kaufhalle. In den letzten Jahren ist auch in der DDR die Problematik der komplexen einheitlichen Bauweise stärker diskutiert worden. Dies zeigt sich durch größere Rücksicht gegenüber der Altbausubstanz (Generalkonservator: Ludwig Deiters; Leiter des 1977 gegr. Rates für Denkmalpflege: Werner Rackwitz). Die DDR verschließt sich — unbeschadet der konzentrierten Fortsetzung des eigenen Massenwohnungsbauprogramms — im städtebaulichen Bereich nicht mehr der Auseinandersetzung mit der westlichen Entwicklung. Das zeigt sich beispielsweise auch in den Innerdeutschen Beziehungen. Minister Junker reiste 1979 als erster Minister der DDR zu einem offiziellen Besuch in die Bundesrepublik Deutschland; vorausgegangen war dem 1978 ein Besuch von Bundesminister Haack in der DDR. 1982/83 wurden in beiden Staaten wechselseitig Architektenausstellungen gezeigt: Stadtsanierung Bundesrepublik Deutschland in Berlin (Ost), Karl-Marx-Stadt, Magdeburg — Schinkel in Hamburg. Im Mai 1982 haben die SED und der Ministerrat neue „Grundsätze“ für St. und Architektur beschlossen, die den geänderten Tatsachen Rechnung tragen. Kritisch wird registriert, daß in der bisherigen Baupolitik die laufenden Kosten für Nutzung und Erhaltung der Bauwerke zu wenig berücksichtigt wurden. Als Konsequenzen werden gefordert: Verstärkung der Bautätigkeit in den innerstädtischen Bereichen, Zunahme des Wohnungsneubaus in mittleren und kleinen Städten — insgesamt ein Appell zur sorgfältigeren Nutzung der vorhandenen Bausubstanz einschließlich des Baulandes. Zwar wird es immer noch für notwendig angesehen, neue Wohnkomplexe am Rande der Städte zu errichten, aber generell gelten Neubau und Modernisierung als „gleichrangige Aufgabe“. Dieser Beschluß entspricht einer sich seit Mitte der 70er Jahre wandelnden St.-Politik. Kennzeichnendstes Merkmal der Neueinschätzung alter Stadtkerne ist die Einrichtung von Fußgängerbereichen. So wurde 1969 in Dresden die Fußgängerzone „Prager Straße“ gänzlich neu gebaut, während man 10 Jahre später auf der Neustädter Seite bei der „Straße der Befreiung“ eine gelungene Mischung von Rekonstruktion und Neubau realisierte (vgl. hierzu auch die Zentren von Halle und Potsdam/Klement-Gottwald-Str. sowie Berlin/Rekonstruktionsgebiet Nicolai-Kirche). Unter diesen Aspekten ist auch die seit 1976 leicht verbesserte Situation der privaten Handwerksbetriebe im Bauwesen zu sehen: Insgesamt rd. 13.000, die zusammen mit den 1900 PG im Bauwesen 35 v.H. der Bauproduktion, aber 50 v.H. der Reparaturen durchführen. Seit dieser Zeit ist auch eine verstärkte Zulassung von (privatem) Eigenheimbau festzustellen. Hauptprobleme des St. der DDR bleiben das Verhältnis von Neubau und Werterhaltung (Altbausanierung); die Gewährleistung eines Mindeststandards bei der Wohnungsausrüstung (zu geringe Ausstattung der 1955–1960 gebauten Wohnungen); die Verhinderung von städtebaulicher Monotonie durch ein abgestuftes System von Siedlungszentren und Umland sowie Berücksichtigung der zunehmenden Motorisierung. Bau- und Wohnungswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1304–1305 Staatsverbrechen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StädtepartnerschaftSiehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 Die Stadt ist die „wirtschaftlichste und kulturreichste Siedlungsform“ („Grundsätze des Städtebaus“, 1950). Nach Auffassung der Architekten der DDR baut jede Gesellschaft für sie typische Städte, und die Städte wirken ihrerseits auf das Bewußtsein der Menschen zurück. Der St. der DDR sei deshalb Ausdruck der neuen Gesellschaftsordnung in der DDR und zugleich der Raum, innerhalb dessen sich die Gesellschaft weiterentwickle. Aufgrund dieser…
DDR A-Z 1985
Nettogewinnabführung (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Vom Nettogewinn (= Gewinn minus Produktionsfondsabgabe), den VEB, Kombinate (oder VVB) in einer Periode erwirtschaftet haben, müssen sie einen bestimmten Teil — meist über die Kombinatsspitze (bzw. VVB) — an den Staatshaushalt abführen. Diese N. (Steuern) ist eine der wichtigen Einnahmequellen des Staatshaushaltes. Im Gegensatz zum Zeitraum von 1963 bis 1967, als nur der nach Abzug der planmäßigen Gewinn-Verwendung durch VEB und VVB verbleibende Gewinn als Nettogewinnabführung an den Staatshaushalt überwiesen wurde, mußten die VVB-Zentralen und Betriebe ab 1968 normativ festgelegte N. an den Staat leisten. Diese bestanden in den für die einzelnen VVB und deren Betriebe stark differenzierten und in den Jahren 1969 und 1970 gleichbleibenden Prozentanteilen des Nettogewinns — bei Berücksichtigung jährlicher Mindestbeträge. Ab 1971 sollten neue, für 5 Jahre geltende Abführungssätze gebildet werden, ohne daß es jedoch wegen der Rezentralisierungsmaßnahmen von Ende 1970 dazu kam. Mit dieser Differenzierung der Sätze der N. versuchte der Staat eine Steuerung der Entwicklung der Industriezweige in Richtung auf von ihm aufgestellte Strukturziele zu erreichen. Dabei sollte die Höhe des Gewinns Leistungsmaßstab sein und die Höhe der N. dort starke Minderungen des Aktionsradius der dezentralen Produktionseinheiten bewirken, wo deren Entwicklungsrichtungen nicht der staatlich angestrebten Struktur entsprachen. Für den Betrieb war in der NÖS-Periode (1963–1970; Neues Ökonomisches System [NÖS]) entscheidend, daß von dem um die N. verminderten Nettogewinn nach der planmäßigen Tilgung und Finanzierung von Krediten sowie der Bildung seiner Fonds noch ein möglichst großer Restgewinn verblieb, mit dem er — bei [S. 942]Ausnahme einiger staatlich festgelegter Projekte — seine Investitionstätigkeit weitgehend frei bestimmen konnte. Je größer (kleiner) die N. war, desto geringer (höher) wurde dieser Restgewinn und damit der betriebliche Aktionsspielraum. Die N. ist grundsätzlich im Gewinnverwendungsfonds der VVB-Zentrale erfaßt worden. Daraus flossen dann bestimmte Gewinnanteile an den Staatshaushalt. Mit dem bei der VVB-Zentrale verbleibenden Teil sind Gewinnumverteilungen innerhalb der VVB zur Förderung wichtiger Strukturziele vorgenommen worden: Einerseits wurden solchen Betrieben des VVB-Verbandes Mittel gewährt, deren Gewinnerzielung zur planmäßigen Finanzierung der Betriebsausgaben nicht ausreichte; andererseits finanzierte die VVB-Leitung in eigener Regie durchgeführte Investitionsprogramme sowie sonstige Konzernaufgaben, soweit sie nicht durch Mittel aus der VVB-Umlage bezahlt wurden. Ab 1971 wurden mit der Rezentralisierung sowohl die Investitionsentscheidungen wieder in die Hand staatlicher Instanzen gelegt, als auch der zu erwirtschaftende Nettogewinn zur staatlichen Plankennziffer erhoben. Damit konnte die Gewinnabführung auf die Vorgabe absoluter, branchenweise unterschiedlicher N.-Beträge geändert werden, die 1971 auch bei Nichterreichen des Plangewinns voll zu zahlen waren. Da die Betriebe bei Unterschreitung des Soll-Gewinns erheblichen Finanzierungsschwierigkeiten gegenüberstanden, wurde 1972 eine Erleichterung bei der N. gewährt: 30 v.H. der Unterschreitung des Plangewinns durften gekürzt werden. Seit 1973 traten noch weitere Lockerungen ein: Sowohl die N. als auch die Plankennziffer für den Nettogewinn durften bei der Planausarbeitung als Berechnungskennziffer behandelt werden, d.h. sie wurden indirekt aus anderen verbindlichen Plankennziffern errechnet. Bei Unterschreiten des Soll-Gewinns durften 50 v.H. der Gewinnunterschreitung von der N. gekürzt werden. Blieb der Ist-Gewinn allerdings noch unter diesem verminderten Gewinnabführungssoll, so war er voll abzuführen und die Differenz als Finanzschuld im darauffolgenden Jahr zu tilgen und bis dahin mit 5 v.H. zu verzinsen. Bei der Übererfüllung des Soll-Gewinns mußten die Betriebe und Kombinate einen einheitlichen Abführungssatz von 50 v.H. des Mehrgewinns zahlen. Seit Januar 1982 wurde verfügt, daß die Kombinate und Betriebe ihre N. an den Staatshaushalt auch dann voll durchzuführen haben, wenn ihr Gewinn unter dem geplanten Niveau bleibt. Sie sind dann genötigt, eigene Fonds anzugreifen oder, wenn die gegebenen diesbezüglichen Möglichkeiten nicht ausreichen, Kredite bei den Banken aufzunehmen (GBl. I, 1982, S. 85 ff.). Ihre Gewährung setzt allerdings den Nachweis geeigneter Maßnahmen zur Wiederherstellung der Planmäßigkeit voraus. Die zuständige Bank kann fällige Beträge der N. bei Zahlungsrückstand neuerdings sogar von den entsprechenden Konten der Betriebe und Kombinate zwangsweise abheben. Der Aufwertung der staatlichen Plankennziffer „Nettogewinn“ wurde mit einer veränderten Finanzierungsrichtlinie (GBl. I, 1982, S. 113 ff.) entsprochen: In Erwartung einer Übererfüllung des Gewinns muß die N. mindestens in der Höhe der staatlichen Plankennziffer erfolgen. Gewinnüberschreitungen sind zur Hälfte und ungerechtfertigte Gewinne (z.B. bei Verstößen gegen preisrechtliche Bestimmungen, gegen planmäßig festgelegte Sortimente) voll abzuführen. Hierzu rechnen auch Gewinne aus Überschreitung des Arbeitskräfteplanes (für die unbefugte Einstellung von Arbeitskräften sind je Person bis zu 5.000 Mark zu zahlen). Der Kombinatsspitze kommt die Funktion zu, aus ihrem — aus betrieblichen N.-Beträgen gespeisten — Gewinnfonds, neben der Abführung an den Staatshaushalt, Gewinnumverteilungen innerhalb des Kombinates durchzuführen und über den Reservefonds bestimmte Rationalisierungsmaßnahmen (z.B. auch Aufwendungen zur Erreichung der schnelleren Überleitung wissenschaftlich-technischer Ergebnisse in die Produktion) durchzusetzen oder aber N. an den Staat zu leisten, wenn die im Kombinat zentralisierten Nettogewinne nicht ausreichen. Ab Januar 1984 gilt eine neue Finanzierungsrichtlinie (GBl. I, 1983, S. 110 ff.), mit der den finanziellen Beziehungen zwischen Kombinatsspitze und Kombinatsbetrieben verstärkt Rechnung getragen werden soll. Wesentliche Neuerung ist, daß bei überbotenem Nettogewinn entsprechend unterschiedlicher, vorgegebener Anteils-Normative (für die Betriebe höher als für das Kombinat) Mittel den eigenen Fonds zugeführt werden. Die Differenz stellt die N. dar, die somit bei der Kombinatsspitze höher sein muß als beim Betrieb; ihre Differenzierung hat allerdings die plangemäße N. für den insgesamt vom Kombinat überbotenen Nettogewinn zu gewährleisten. Der Charakter der N. hat sich seit der Rezentralisierung gewandelt. Denn nunmehr ist die Erfüllung der geplanten mengenmäßigen und wertmäßigen Produktionsziele stark mit der finanziellen Planung verknüpft: Bei Nichterreichen der Produktionsziele treten wegen der Unterschreitung des Soll-Gewinns deutliche Schwierigkeiten in der Finanzierung der betrieblichen Aufgaben ein. Als strukturpolitisches Instrument ist die N. zwar noch immer wirksam, ihre Bedeutung ist aber geschwächt, denn die Strukturpolitik vollzieht sich nunmehr durch reale Planvorgaben. Die N. soll allerdings die staatlichen Strukturziele auf der Seite der finanziellen Planung unterstützen — eine Zielsetzung, die wiederum nicht unterschätzt werden sollte. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 941–942 Neokolonialismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NetzplantechnikSiehe auch die Jahre 1975 1979 Vom Nettogewinn (= Gewinn minus Produktionsfondsabgabe), den VEB, Kombinate (oder VVB) in einer Periode erwirtschaftet haben, müssen sie einen bestimmten Teil — meist über die Kombinatsspitze (bzw. VVB) — an den Staatshaushalt abführen. Diese N. (Steuern) ist eine der wichtigen Einnahmequellen des Staatshaushaltes. Im Gegensatz zum Zeitraum von 1963 bis 1967, als nur der nach Abzug der planmäßigen Gewinn-Verwendung durch VEB und VVB verbleibende Gewinn…
DDR A-Z 1985
C. Die Steuerverpflichtungen der Kommissionshändler
Steuern (1985) Siehe auch: Steuern: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Steuerwesen: 1953 1954 1956 1958 1959 I. Begriff Nach der Abgabenordnung der DDR sind St. „… Geldleistungen (an den Staat), die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und (die) von den zuständigen staatlichen Organen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Nicht darunter fallen Zölle, Gebühren und Beiträge“ (GBl., SDr. Nr. 681, 1970, S. 1, Abs. 1). Diese Wesenserklärung der St. stimmt teilweise wörtlich mit der Kennzeichnung überein, die in der Bundesrepublik Deutschland Gültigkeit besitzt. Die zitierte Begriffsbestimmung der St. ist jedoch nur für einen kleinen Teil der in der DDR erhobenen Abgaben maßgebend. Entsprechend den politischen Vorgaben der SED-Führung werden die Haupt-St. des Abgabensystems der DDR, die von den Betrieben der Staatswirtschaft aufgebracht werden, nicht als St. bezeichnet. Aus politisch-ideologischen Gründen werden nur diejenigen Pflichtzahlungen als St. bezeichnet, die a) aus dem nicht-staatseigenen Sektor der Wirtschaft stammen oder die b) von der Bevölkerung entrichtet werden. Alle Pflichtzahlungen, welche dagegen die staatseigenen Betriebe aller Wirtschaftsbereiche an die öffentlichen Haushalte leisten, werden als „Staatseinnahmen aus der volkseigenen Wirtschaft“ bezeichnet. Dieser staatlichen Sprachregelung wird von einzelnen Finanzwissenschaftlern in der DDR ab und an widersprochen. Sie weisen darauf hin, daß die Abgaben der staatseigenen Betriebe alle Kennzeichen einer St. erfüllen. Wie jede andere St. auch ist z.B. die Nettogewinnabführung der staatlichen Kombinate ein regelmäßig verlangter zwangsweiser Werttransfer an den Fiskus, ohne daß damit eine spezielle oder generelle Gegenleistung des Staates an den abgabenpflichtigen Großbetrieb verbunden ist. Ganz offenkundig St.-Charakter hätten die produktgebundenen Abgaben, die bei nahezu allen Konsumgüterumsätzen fällig werden (= kombinierte Umsatz- und Verbrauchs-St.). Die durch diese Abgaben erzielten Einnahmen werden zwar durch die Betriebe kassiert und von ihnen an den Staatshaushalt weitergeleitet, gezahlt und getragen würden sie jedoch von den privaten Haushalten, welche die mit Abgaben belasteten Verbrauchsgüter kaufen. Angesichts dieser Sachlage hätte man auch in der Sowjetunion für die produktgebundenen Abgaben die korrekte Bezeichnung „differenzierte Umsatzsteuer“ gewählt. Gegen diese Auffassung wird von den orthodoxen [S. 1312]marxistisch-leninistischen Politökonomen in der DDR vorgebracht, daß „der Begriff der Steuer einen Wechsel im Eigentum am betreffenden Teil des Nationaleinkommens voraussetzt“ (Ökonomisches Lexikon, Bd. II, L-Z, 2. Aufl. Berlin [Ost] 1970, S. 744). Diese Bedingung sei bei den Abgaben der Staatswirtschaft an den Staatshaushalt nicht erfüllt. Über die Aufteilung und Verwendung des Bruttogewinns der in Gemeineigentum befindlichen Betriebe könne der Staat als Eigentümer nach seinem Ermessen verfügen. In der 3. Aufl. des offiziösen „Ökonomischen Lexikons“ von 1980 hat die SED-Führung die Auseinandersetzung darüber, ob es sich bei den Abgaben der Staatswirtschaft um St. handelt, wie folgt entschieden: „Der Begriff der Steuer schließt in der DDR nicht die Abführungen der volkseigenen Wirtschaft an den Staatshaushalt ein, für die in anderen sozialistischen Ländern ebenfalls der Steuerbegriff verwendet wird.“ Für die in der Bundesrepublik vom Staat erhobenen nicht-rückzahlbaren Geldleistungen wird in der westdeutschen Finanzwissenschaft und Finanzpraxis häufig auch neben dem Etikett „Steuer“ der synonyme Begriff „Abgaben“ benutzt. Diese Bezeichnung ist auch vielfach in der Fachliteratur der DDR anzutreffen. Allerdings hat sie sich nicht als Oberbegriff eingebürgert, der sowohl die St. der Bevölkerung und der nicht-volkseigenen Wirtschaft als auch die Abführungen der Staatswirtschaft an den Fiskus umfaßt. In der Abgabenordnung vom 2. 11. 1970 bezieht sich diese Umschreibung nur auf die St. im engeren Sinne und auf die Verbrauchsabgaben genannten Verbrauchs-St., die in der DDR nur noch für wenige ausgewählte Konsumwaren erhoben werden. In der Regel sind die Anfang der 50er Jahre eingeführten Verbrauchsabgaben in den Produktions- und Dienstleistungsabgaben (= produktgebundene Abgaben) aufgegangen. Abweichend vom Sprachgebrauch des DDR-Abgabenrechts wird in einigen RGW-Ländern die Bezeichnung „Abgaben“ aber auch bei der Namengebung für einzelne Abführungen verwendet, welche die Staatsbetriebe an die öffentlichen Etats zu überweisen haben. So erhielt z.B. die auf das Produktivvermögen bezogene Kapital-St. der Handels- und Produktionsbetriebe in der DDR den Namen Handelsfondsabgabe bzw. Produktionsfondsabgabe. Als Sammelbegriff für alle Pflichtzahlungen, die an die Staatskasse geleistet werden, hat sich in den letzten 10 Jahren immer mehr die Umschreibung „Staatseinnahmen“ durchgesetzt. Dieser Begriff deckt alle Formen der staatlichen Mittelbeschaffung ab. Er umschließt auch die Weiterleitung der Erlöse der Einrichtungen der Gesellschaftlichen ➝Konsumtion an die öffentlichen Haushalte (z.B. der Eintrittsgelder für den Besuch kultureller Veranstaltungen) und die Einkünfte aus Gebühren, Beiträgen und Zöllen. II. Funktionen der Steuern Die Dienste, welche die St. im Sinne der Staatsführung zu erfüllen haben, können 1. fiskalischer Art und/oder 2. finanzpolitischer Natur sein. Im ersten Fall helfen sie bei der Beschaffung der Geldmittel, welche die Regierung benötigt, um die Produktion von öffentlichen Gütern für ihre eigenen Zwecke zu bezahlen und um das Angebot von öffentlichen Leistungen zu finanzieren, welche für die Bevölkerung bestimmt sind. Im zweiten Fall dienen die St. der Verwirklichung wirtschafts- und sozialpolitischer Zielsetzungen. In Übereinstimmung mit den Funktionen des gesamten Finanzsystems werden in der DDR die St. dazu genutzt, um folgende 5 finanzpolitischen Aufgaben zu erfüllen: A. Mittelbeschaffungsfunktion Auch der sowjet-sozialistische Staat nutzt Steuern als Instrument der Mittelbeschaffung. Seit 1976 werden jedes Jahr rd. 70 v.H. des Volkseinkommens der DDR im wesentlichen mit Hilfe von St. im Öffentlichen Gesamthaushalt konzentriert und dann für die Finanzierung öffentlicher Aufgaben eingesetzt (Staatsquote = Anteil der Einnahmen des einheitlichen Staatshaushalts der DDR am materiellen Nettoinlandsprodukt [Gesamtprodukt, Gesellschaftliches] ohne den Beitrag der als unproduktiv betrachteten Dienstleistungsbereiche). B. Allokations- und Lenkungsfunktion Die Wirtschaftsführung bedient sich ferner ausgiebig der St.-Politik, um die Produktionsressourcen der Volkswirtschaft in die als vorrangig ausgewählten Verwendungen zu lenken. Zu diesen Maßnahmen gehört z. B, daß die Wirtschaftsführung über variable steuerliche Teuerungszuschläge auf ausgewählte Verbrauchsgüter (= Umsatz- und Verbrauchs-St.) bestimmte Einkommensverwendungen der privaten Haushalte diskriminiert (darunter den Kauf von Autos, Pelzen, Alkohol und Importwaren) und bestimmte Verbrauchsausgaben begünstigt (darunter den Kauf von Büchern und Kinderbekleidung). Ziel dieser steuer- und preispolitischen Beeinflussung der Kaufentschlüsse der Konsumenten ist, die Verbraucher dazu zu bewegen, einen Warenkorb zu wählen, welchen der Staat ex ante aufgrund seiner Prioritäten als den besten für seine Bürger ausgesucht hat. Gelingt diese steuer- und preispolitische Formierung der privaten Kaufentschlüsse, so erfolgt die Allokation der Ressourcen in der Konsumgüterindustrie entsprechend den Präferenzen der Staatsführung (Preissystem und Preispolitik). C. Stimulierungsfunktion Gezielte St.-Erleichterungen und St.-Vergünstigungen dienen außerdem in großem Umfang zur Stimu[S. 1313]lierung von Leistungen und zur Stabilisierung des Arbeitseinsatzes auf einem hohen Leistungsniveau. Zu diesen steuerlichen Anreizmaßnahmen gehört, daß zumeist der Gewinnsteuersatz für Gewinne, welche die Wirtschaftsunternehmen über das Plansoll hinaus erzielt haben, niedriger ist als der Prozentanteil vom Nettogewinn, den der Staat vom Plangewinn der Betriebe als normale Nettogewinnabführung beansprucht. Um die Werktätigen zu Höchstleistungen im Produktionsprozeß anzuspornen, werden z.B. Prämien zum tariflichen Zeitlohn, der durch Stückakkord erzielte Mehrverdienst und die Leistungslöhne der Arbeitnehmer, die ihre individuellen Normen erfüllt haben, nur mit einem Steuersatz von gleichbleibend 5 v.H. belastet (Lohnformen und Lohnsystem). D. Stabilisierungspolitische Funktionen St. werden in allen Zentralplanwirtschaften sowjetischen Typs immer dann als Stabilisierungsmittel eingesetzt, wenn die Wirtschaftsführung zur Verteidigung des Geldwertes und zur Unterbindung von illegal finanzierten Handelsgeschäften gezwungen ist, den bei den privaten Haushalten und bei den Betrieben entstandenen Geldüberhang abzuschöpfen (Geldtheorie und Geldpolitik). Um einen bei der Bevölkerung entstandenen Kaufkraftstau (z.B. in Form von Bargeldhorten) wieder abzubauen, benutzt die Regierung der DDR — um Widerstände in der Bevölkerung zu vermeiden — jedoch nicht die Lohn- und Einkommen-St. als Stabilisierungsinstrument. Statt dessen schöpft die Wirtschaftsführung den Geldüberhang vorzugsweise mit Hilfe von steuerlichen Teuerungszuschlägen auf die Herstellerabgabepreise ausgewählter Gruppen von Konsumgütern ab. Diese schärfere Besteuerung der Einkommensverwendung der Bürger bleibt zwar nicht unbemerkt, sie erfolgt jedoch verdeckt, kann von den St.-Pflichtigen in ihrem Ausmaß nicht ermittelt werden und ruft daher auch keine massenhaften St.-Widerstände hervor. — Bei stabilitätspolitisch motivierten Verbrauchssteueranhebungen werden die Güter des Grundbedarfs zumeist ausgespart. In der Regel nimmt der Fiskus vielmehr Verbrauchs- und Umsatzsteueranhebungen bei neuen und weiterentwickelten Erzeugnissen, bei Importwaren und ganz allgemein bei Verbrauchsgütern des gehobenen Bedarfs (Luxusgüter, Genußmittel) vor. Dem Abbau der Zwangssparbeträge der VEB und Kombinate auf den Finanzfondskonten bei den Banken (Giralgeldüberhang) können die kombinierten Umsatz- und Verbrauchssteuern nicht dienen. Produktgebundene Abgaben werden in der DDR nur in die Industrieabgabepreise (IAP) bei Fertigwaren der Konsumgüterindustrie einkalkuliert (einphasige Steuereintreibung nur beim Fertigwarenhersteller, der die St. auf den Letztverbraucher überwälzt). Will die Wirtschaftsführung den VEB und Kombinaten unverwertbare Kaufkraftmengen entziehen, so erhöht sie stattdessen die Gewinnsteuersätze bei der Nettogewinnabführung. Im Jahre 1981 stammten in der DDR rd. 57 v.H., 1982 rd. 60 v.H. und im folgenden Jahr 1983 rd. 58 v.H. der Einnahmen des Öffentlichen Gesamthaushaltes aus folgenden beiden St.-Quellen: a) der kombinierten Umsatz- und Verbrauchs-St. und b) aus der von den VEB, Kombinaten und den staatlichen Banken gezahlten Gewinn-St. Fast zwei Drittel seiner Einkünfte erzielt somit der Fiskus der DDR aus St.-Arten, für die in den von der Volkskammer verabschiedeten Abgabengesetzen keine St.-Sätze festgelegt werden. Bei diesen Haupt-St. kann die Staatsführung für jedes Haushaltsjahr ohne Einschaltung der Volksvertretung neue St.-Sätze dekretieren, sofern dies im Interesse der Erfüllung staats- und wirtschaftspolitischer Ziele für zweckmäßig angesehen wird. Darüber hinaus kann die Regierung sogar im Laufe des Haushaltsjahres Änderungen der St.-Sätze verfügen, wenn die Einnahmenpolitik an plötzliche Änderungen des Finanzbedarfes angepaßt werden muß. Infolge dieser und anderer Vollmachten besitzt die Regierung der DDR eine derart große finanzpolitische Flexibilität, daß sie — im Unterschied zu den parlamentarischen Demokratien des Westens — gar nicht darauf angewiesen ist, Ergänzungs- oder Nachtragshaushalte aufzustellen und dem Parlament zur Bewilligung vorzulegen, wenn sie sich plötzlich entschließt, ihre staats- und wirtschaftspolitischen Prioritäten — und damit den laufenden Volkswirtschafts- und Staatshaushaltsplan — zu ändern. Aus den gleichen Gründen ist sie auch nicht darauf angewiesen, die zur Überbrückung zeitweiliger Finanzierungsengpässe fehlenden Einnahmen durch die Ausgabe von Staatsanleihen zu beschaffen. E. Verteilungspolitische Funktionen Genauso wie in der Bundesrepublik Deutschland werden auch in der DDR die St. dazu benutzt, um über Korrekturen der personellen Einkommens- und Vermögensverteilung ein höheres Maß an sozialer Gerechtigkeit herzustellen und um über eine gleichmäßigere Wohlstandsverteilung die sowjet-sozialistische Gesellschaftsordnung zu stabilisieren (Distributionsfunktion). Im Unterschied zur Bundesrepublik Deutschland ist jedoch in der DDR die Lohn- und Einkommen-St. nicht das Hauptinstrument der Regierung bei der Verwirklichung verteilungspolitischer Ziele. Diese Aufgabe hat man in erster Linie der schon erwähnten kombinierten Umsatz- und Verbrauchs-St. übertragen (produktgebundene Abgaben). Dementsprechend werden in der DDR aus den Einnahmen durch die Besteuerung des gehobenen Verbrauchs und des Luxuskonsums die Preissubventionen zur [S. 1314]Verbilligung der Nahrungsgüter und das Angebot von Wohlfahrtsleistungen für die Bevölkerung im Sozial-, Gesundheits- und Bildungswesen finanziert. F. Kontrollfunktionen Zu den systemtypischen Aufgaben der St. gehört ferner die Überwachung der Planerfüllung durch die staatseigenen Wirtschaftsunternehmen. Vor jedem neuen Plan- und Wirtschaftsjahr wird für jede einzelne Produktionsorganisation genau errechnet, wie hoch ihre St.-Pflicht a) bei den produktgebundenen Abgaben, b) bei der Nettogewinnabführung und c) bei der Produktionsfondsabgabe ist, sofern der betreffende Betrieb den ihm vorgegebenen Betriebsplan voll erfüllt. Produziert nun der Betrieb teurer, als dies vor Beginn des neuen Wirtschaftsjahres vorherzusehen war, und kann er auch seine im Plan vorgeschriebene Auflage zur Senkung der Stückkosten nicht erfüllen, so entstehen für ihn Finanzierungsengpässe. Falls er dadurch mit seinen planmäßigen Gewinnabführungen an den Staat in Verzug gerät, ist dies für die Wirtschafts- und Finanzbehörden ein Signal, um nachzuprüfen, aus welchen Gründen die Planstörungen entstanden sind und wie man Abhilfe schaffen könnte. Auch die laufend eingehenden Erträge bei den kombinierten Umsatz- und Verbrauchs-St. (produktgebundene Abgaben) sind für die Wirtschaftsbehörden und Banken eine Auskunftsquelle, der sie entnehmen können, ob die Produzenten von industriellen Konsumgütern ihre Produktions- und Absatzpläne erfüllen (Finanzkontrolle und Finanz[S. 1415]revision) (vgl. zu den Funktionen der St. in der DDR Schaubild 1). III. Anknüpfungspunkte der Besteuerung (Steuerquellen) Anders als in der Bundesrepublik werden in der DDR die St.-Quellen danach eingeteilt, welchem Eigentumssektor sie zugehören (Eigentum). Es gibt daher kein Einteilungsschema, welches die St. danach unterscheidet, ob Anknüpfungspunkt der Besteuerung a) Bestandsgrößen in Form von Geld- und Sachkapital sind oder ob b) das Objekt der Besteuerung die Wertschöpfung ist (Ressourcenzuwachs in der laufenden Periode). In der DDR haben vor allem im Zeitraum von 1949 bis 1961 steuerpolitische Vergünstigungen für Betriebe der Staatswirtschaft und für sozialistische Produktionsgenossenschaften auf der einen und steuerpolitische Diskriminierungsmaßnahmen für die Privatwirtschaft auf der anderen Seite eine große Rolle dabei gespielt, die überkommene individualistische Eigentums- und Wirtschaftsordnung in eine Zentralplanwirtschaft sowjetischen Typs umzuwandeln. Entsprechend dieser sozial-revolutionären Zielsetzung wurde die Besteuerungspolitik von Anfang an danach differenziert, zu welcher Eigentumsform der jeweilige steuerpflichtige Betrieb gehörte. Je nachdem, ob das St.-Subjekt ein Staatsbetrieb, eine Produktionsgenossenschaft oder ein privater Gewerbebetrieb ist, gelten jeweils andere St.-Gesetze und Besteuerungsformen. Auch die Anfang der 50er Jahre neugestaltete Besteuerung der individuellen Einkommen ist bis heute maßgeblich von klassenkämpferischen Zielsetzungen beeinflußt. So werden z.B. persönliche Einkommen aus Produktivvermögen und selbständiger Unternehmertätigkeit durch Erhebung exorbitant hoher St. diskriminiert, während demgegenüber die Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit im Arbeitsprozeß nur einer gelinden Besteuerung unterworfen werden. Eine Konsequenz dieses Kategoriensystems der St.-Arten ist, daß dadurch die Bevölkerung zu einer eigenen St.-Quelle wird. Entsprechend der in der DDR gebräuchlichen Unterscheidung der Abgaben nach ihrer sozialökonomischen Herkunft gibt es 4 Klassen von fiskalischen Pflichtzahlungen: Abgaben der Staatswirtschaft, St. der nichtverstaatlichten Wirtschaft, St. der Bevölkerung (Besteuerung persönlicher Einkünfte aus verschiedenen Einkommensquellen), Sonstige St. und Abgaben. (vgl. Schaubild 2) IV. Steuern und Abgaben der Staatswirtschaft Die bei weitem ergiebigste St.-Quelle des Staatshaushalts der DDR sind die St. der Staatswirtschaft. In den fünf Jahren von 1978 bis 1983 stammten im Durchschnitt 45 v.H. der Gesamteinnahmen des DDR-Etats (ohne die Beitragseinnahmen der Sozialversicherung — Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) aus der volkseigenen Wirtschaft (Staatshaushalt, VI.) (vgl. Tabelle 1). Infolge der 1982 im Vergleich zu den Vorjahren erheblich verschärften Gewinnbesteuerung nahm die Bedeutung der Unternehmens-St. als Instrument der Mittelbeschaffung erheblich zu. Die den staatlichen Produktionsorganisationen und Banken auferlegten Unternehmens-St. brachten erstmals 1982 rd. 50 v.H. der gesamten Etateinkünfte ein. 1983 erzielte der Fiskus der DDR rd. 49 v.H. seiner Gesamteinkünfte aus den Unternehmenssteuern. In der jährlichen Berichterstattung des Ministerrates vor der Volkskammer über die Haushaltspolitik im abgelaufenen Wirtschaftsjahr (Haushaltsrechnung) werden die Budgeteinkünfte aus der differenzierten Umsatz- und Verbrauchs-St. zu den Abgaben der Staatswirtschaft gerechnet. Da diese St. jedoch eindeutig allein von der Bevölkerung getragen wird, zählt sie tatsächlich zu den Bevölkerungs-St. und nicht zu den Abgaben der volkseigenen Wirtschaft (vgl. <xref=dd21.318a:Tabelle 1>). Jede andere Abgrenzung verschleiert das Ausmaß der tatsächlichen direkten und indirekten St.-Belastung der privaten Haushalte. Ausgehend von ihrer bisherigen fiskalischen Bedeutung umfassen die St. der Staatswirtschaft unter Berücksichtigung dieser Abgrenzung ab 1984 folgende 5 St.-Arten: a) Die Gewinn-St. (Nettogewinnabführung), b) die Produktionsfondsabgabe (PFA) (Kapital-St. auf das in den Produktionsbetrieben eingesetzte Anlage- und Umlaufvermögen), c) die Handelsfondsabgabe der Handelsbetriebe (Kapital-St.), d) die Bodennutzungsgebühr (Bodennutzung) und e) die mit Wirkung vom 1. 1. 1984 erhobene Lohnsummen-St. (Beitrag für gesellschaftliche Fonds). Die beiden finanz- und wirtschaftspolitisch wichtigsten Abgabearten der Staatswirtschaft sind bisher die Gewinn-St. und die Kapital-St. (PFA und Handelsfondsabgabe). Seit 1980 ist die Nettogewinnabführung die für den Fiskus einträglichste Einzel-St. im St.-System der DDR. In der Ertragskraft überholte sie zu diesem Zeitpunkt erstmals die differenzierte Umsatz- und Verbrauchs-St. Gemessen an der finanziellen Ertragskraft war bislang die Kapital-St. die zweitwichtigste Unternehmens-St. Die Produktions- und Handelsfondsabgaben brachten dem Staat in den Jahren von 1976 bis 1983 zwischen 13 und 14 v.H. seiner Gesamteinnahmen ein (ohne Beiträge zur Sozialversicherung). Dieser Anteil ent[S. 1317]sprach 1983 einen St.-Ertrag von über 22,9 Mrd. Mark. Geordnet nach der gegenwärtig bestehenden Reihenfolge ihrer fiskalischen Ergiebigkeit folgen auf Platz 3 und 4: a) die Abführungen der staatlichen Geschäftsbanken (Bankwesen) und Sparkassen an den Haushalt und b) die Einkünfte durch die Erhebung von Bodennutzungsgebühren. Unter den Einkunftsquellen des DDR-Staatsbudgets haben seit 1978/79 die Abgaben der Geld- und Kreditinstitute ständig an Bedeutung gewonnen. 1982 betrug der Beitrag der Banken zur Auffüllung der Staatskasse 4,5 v.H. der gesamten Einkünfte. Mit einem Einnahmebetrag von mehr als 7,4 Mrd. Mark 1982 erzielte der Fiskus in diesem Jahr durch die Abgabenbelastung der Banken und Sparkassen fast so hohe Einnahmen wie aus der Lohn- und Einkommen-St. der Arbeiter, Angestellten und der freiberuflich tätigen Selbständigen. Über die Formen der Besteuerung der Banken und Sparkassen werden in der Presse und Fachliteratur der DDR jedoch keine Angaben gemacht. Vermutlich bestehen die Abgaben der Geschäftsbanken an den Staatsetat zur Hauptsache aus Gewinn-St. und aus abgetretenen Einnahmen durch Strafzinsen, welche die Kreditinstitute als Sanktion von säumigen Kreditschuldnern eingetrieben haben (Zins und Zinspolitik). 1983 stammten 48,9 v.H. der Einnahmen des Öffentlichen Gesamthaushalts der DDR aus St. der staatseigenen Wirtschaft. Dieser Beitrag zum staatlichen Mittelaufkommen setzte sich wiederum zu 64,7 v.H. aus Gewinnsteuereinnahmen und zu 26,6 v.H. aus Einkünften durch die Besteuerung des in der Staatswirtschaft eingesetzten Kapitals zusammen. Die Banken trugen zum St.-Aufkommen der Staatswirtschaft 8,5 v.H. bei. Die Erhebung von Bodennutzungsgebühren brachte nur einen bescheidenen Anteil von 0,2 v.H. ein (vgl. Tabelle 2). Aufgrund des 1984 neu eingeführten Beitrages für die gesellschaftlichen Fonds wird sich jedoch voraussichtlich eine neue Rangordnung hinsichtlich der Ergiebigkeit der Unternehmens-St. im Bereich der Staatswirtschaft ergeben. <A. Die Gewinnsteuer (Nettogewinnabführung)> Seit der Rückkehr zur straffen administrativen Befehlswirtschaft 1971 erhalten die Betriebe und Kombinate in der DDR erneut von zentraler Seite aus vorgeschrieben, wieviel Brutto- und wieviel Nettogewinn sie jährlich erwirtschaften sollen (Nettogewinn = Bruttogewinn minus Produktionsfondsabgabe). Zugleich wird im Betriebsplan festgelegt, welche Gewinn-St. sie im jeweiligen Wirtschafts- und Haushaltsjahr an die Staatskasse abzuführen haben. Die Höhe der jährlichen St.-Schuld wird dabei als absoluter Betrag in Mark angegeben. Neben der Zinspolitik (Zins und Zinspolitik) sind Änderungen der betriebsindividuell festgesetzten St.-Sätze bei der Nettogewinnabführung der wichtigste finanzpolitische Hebel, mit dem die Wirtschaftsführung die Ersparnis- oder Kapitalbildung der VEB und Kombinate reguliert und damit zugleich Einfluß auf ihre Investitionsaktivitäten nimmt. Im Rahmen dieser Regulierungsfunktion dient die Gewinn-St. dem Staat als Instrument zur Durchsetzung seiner struktur- und investitionspolitischen Prioritäten (Allokationsfunktion der Gewinn-St.; Investitionen; Investitionsplanung; Investitionsrechnung). B. Abgaben auf das eingesetzte Kapital Die Ende der 60er Jahre eingeführten St. auf das eingesetzte Produktivvermögen der Betriebe der Staatswirtschaft sind ein Ergebnis der Wirtschaftsreformen (1963–1970) (Neues Ökonomisches System [NÖS]; Ökonomisches System des Sozialismus [ÖSS]; Wirtschaft). Durch diese Neuerung wollte die Wirtschaftsführung der DDR eine seit langem als besonders nachteilig empfundene Lücke im Lenkungsinstrumentarium schließen. Im Unterschied zu den Marktwirtschaften gab es bis zu diesem Zeitpunkt in der Volkswirtschaft der DDR keinen finanzpolitischen Regulator, mit dessen Hilfe die Leitungen der Betriebsvereinigungen (VVB, Kombinate) und der Einzelbetriebe dazu veranlaßt werden konnten, das in ihren Unternehmen investierte Anlagen- und Umlaufvermögen so effektiv wie möglich zu nutzen. Im Laufe der Wirtschaftsreform wurden insgesamt 4 neue „finanzökonomische Hebel“ (Kapital-St.) eingeführt: 1. Die Produktionsfondsabgabe (PFA), 2. die Handelsfondsabgabe bei den Handelsbetrieben und 3. die Bodennutzungsgebühr (Bodennutzung). Zeitweise wurde 4. von den Volkseigenen Gütern (VEG) auch eine Bodenfondsabgabe erhoben (1968–1972). Allen 4 Abgaben wurde der gleiche Auftrag erteilt: Sie sollen die Betriebe der Staatswirtschaft dazu anspornen, die ihnen vom Staat zur Verfügung gestellten Produktionsfaktoren Kapital und Boden so effektiv wie möglich auszunutzen, um die staatlichen Wirtschaftspläne optimal zu erfüllen und um ständig neue Wohlfahrtsgewinne zu erzielen. Bei den Volkseigenen Gütern (VEG) haben diese Aufgabe inzwischen die ab 1973 umgestalteten Agrarsteuern übernommen. 1. Die Produktionsfondsabgabe Die Produktionsfondsabgabe (PFA) ist eine Pflichtabführung der Staatsbetriebe der Industrie und Bauwirtschaft an den Staatshaushalt. Die jährlichen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Fiskus [S. 1320]hängen vom jeweiligen Wertvolumen des Kapitalbestandes der Betriebe im Haushaltsjahr ab. Die Abgabenrate (Steuersatzbezogen auf das eingesetzte Kapital) beträgt seit 1971 in der Regel 6 v.H. (vgl. die VO über die Produktionsfondsabgabe vom 6. 12. 1970, GBl. II, S. 31 ff.). „Ausnahmen davon werden durch den Ministerrat (bei der Beschlußfassung über die Ziele) des Jahresvolkswirtschaftsplanes festgelegt“ (vgl. § 3 der VO über die Produktionsfondsabgabe vom 14. 3. 1983, GBl. I, S. 106). (Zu den Einzelheiten: Produktionsfondsabgabe.) Eine Prüfung der Wirkungen der Produktionsfondsabgabe auf die Steigerung der Kapitalproduktivität und die Kapitalrentabilität der Staatsbetriebe ergibt, daß diese Abgabe lediglich zu einer besseren Ausnutzung der in den Betrieben bereits vorhandenen Kapitalausstattung anspornt. Dagegen eignet sie sich nicht dazu, eine befriedigende Mindestrentabilität für neu investiertes Kapital zu sichern und dafür zu sorgen, daß die Verteilung der einsatzfähigen Kapitalressourcen jeweils in die ertragreichsten Verwendungen erfolgt. (Vgl. H. Buck, Technik der Wirtschaftslenkung in kommunistischen Staaten, Bd. II, Coburg 1969, S. 815 ff.) Investitionsrechnung. In welchem Maße es der Wirtschaftsführung gelingt, über die PFA für einen hohen Auslastungsgrad der Produktionskapazitäten zu sorgen, hängt im übrigen vor allem davon ab, ob die Abgabenrate von 6 v.H. — verglichen mit der effektiven Kapitalrentabilität der Industrie und Bauwirtschaft — für die meisten Betriebe dieser Wirtschaftsbereiche eine fühlbare Kürzung ihrer Nettogewinne zur Folge hat. Außerdem spielt eine entscheidende Rolle, wie häufig es den VEB und Kombinaten gelingt, im Falle einer spürbaren Kapitalsteuerbelastung von den Wirtschafts- und Finanzbehörden ermäßigte Steuersätze unter 6 v.H. bewilligt zu bekommen. 2. Handelsfondsabgabe. Entsprechend der Kapitalbesteuerung der Industrie- und Baubetriebe zahlen seit dem 1. 1. 1968 auch die staatlichen Groß- und Einzelhandelsbetriebe eine Abgabe auf den Wert des von ihnen genutzten Anlagevermögens und der von ihnen bewirtschafteten Umlaufmittel. Wie die PFA ist die Handelsfondsabgabe ein als „staatliches Normativ“ festgelegter Steuersatz. Bezugsbasis sind die Jahresdurchschnittsbestände an eigenen und gemieteten Anlagen (Gebäude, Transportmittel usw.) und an Umlaufmitteln (Materialbestände, Halbwaren und Vorräte an Handelswaren). Wie in der Industrie beträgt auch im Handel die Abgabenrate für Anlagen (Lagerhäuser, Geschäftsgebäude, Kühlhallen, Verpackungseinrichtungen, Transportmittel usw.) in der Regel 6 v.H. des Anschaffungswertes dieser Grundmittel. Dagegen hat der Fiskus die Umlaufmittel der Handelsbetriebe (hauptsächlich Fertigwarenbestände) mit einem Steuersatz von nur 4 v.H. belegt. Abweichend von diesen Steuersätzen brauchen die Betriebe des Hotel- und Gaststättenwesens nur eine Kapitalsteuer von einheitlich 1 v.H. auf eigene und gemietete Anlagengüter und auf ihre Bestände an Umlaufmitteln zu zahlen. Ebenso wie bei der Produktionsfondsabgabe fließt bei der Handelsfondsabgabe auch nur das Steueraufkommen der zentral geleiteten Handelsbetriebe in den Republikhaushalt. Dagegen führen die den Räten der Bezirke und die den Bezirkswirtschaftsräten unterstellten Handelsorganisationen die von ihnen geschuldeten Handelsfondsabgaben an die Bezirkshaushalte ab. (Vgl. die VO über die Anwendung der Handelsfondsabgabe im Bereich des Ministeriums für Handel und Versorgung vom 24. 8. 1967, GBl. II, S. 685 ff., und die 4. DB zu dieser VO vom 4. 11. 1976, GBl. I, S. 494 ff.) [S. 1321]3. Kapitalsteuern der staatseigenen Landwirtschaftsbetriebe und die Erhebung von Bodennutzungsgebühren Von 1968 bis 1972 mußten die Volkseigenen Güter (VEG) eine „Bodenfonds- und Produktionsfondsabgabe“ an die Staatskasse zahlen. Diese Kapitalbesteuerung der staatlichen Landwirtschaftsbetriebe wurde mit Wirkung vom 1. 1. 1973 aufgehoben. Zu diesem Zeitpunkt trat ein neues System der Agrarsteuern in Kraft. Die VEG werden seitdem nach den gleichen Besteuerungsformen zur Abgabenleistung herangezogen wie die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG). Die Zahlung von Bodennutzungsgebühren wird dann verlangt, wenn VEB und Kombinate der Industrie, der Bauwirtschaft und des Handels land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen für ihre Produktionszwecke beanspruchen und damit ihrer ursprünglichen Verwendung entziehen. Je wertvoller die Flächen sind, die als Standort für Fabrikgebäude, Lagerhallen, Abraumhalden, Parkplätze usw. ausgewählt werden, um so höher ist die Gebühr. Die höchste Gebührenforderung von 400.000 Mark je Hektar entsteht, wenn Ackerland der höchsten Bodengüte (= Bodenwertzahl von 100) in Anspruch genommen wird. Die Bodennutzungsgebühr ist eine Zahlungsverpflichtung, die nur einmal an die Staatskasse entrichtet zu werden braucht. Die Einnahmen aus der Gebühr fließen dem zentralen Staatshaushalt zu (Bodennutzung). <C. Die Lohnsummensteuer (Beitrag für gesellschaftliche Fonds)> Mit Wirkung vom 1. 1. 1984 hat die Regierung der DDR die VEB und Kombinate der Industrie mit einer neuen Unternehmens-St. belastet. Für die Staatsbetriebe der Bauwirtschaft wird die neue St. erst zum Jahresbeginn 1985 wirksam. In der Staatswirtschaft der DDR hat diese St. keinen Vorläufer. Ihrer Art nach ist die neue Abgabe eine Lohnsummen-St. Diese Namengebung hielt die Regierung der DDR jedoch für politisch nicht tragbar. Daher erhielt die neue St. das werbewirksame Etikett „Beitrag für gesellschaftliche Fonds“. Hierdurch soll der Eindruck erweckt werden, als würden die durch diese St. erzielten Einnahmen ausschließlich für die Finanzierung von öffentlichen Leistungen auf dem Gebiet der sozialen Sicherung, der Gesundheitsfürsorge, der Volksbildung und der Kultur verwendet. Eine derartige Zweckbindung der Erträge hat jedoch der Gesetzgeber nicht im St.-Recht verankert. (Vgl. VO über den Beitrag für gesellschaftliche Fonds vom 14. 4. 1983, GBl. I, S. 105 ff., und die 1. DB zu dieser VO, ebenda, S. 106). Mit der Einführung der Lohnsummen-St. wurde die Unternehmensbesteuerung in der DDR von dem bisher bestehenden „Zwei-Kanäle-“ auf ein „Drei-Kanäle-Abführungssystem“ umgestellt. Besonders bei den arbeitsintensiv produzierenden Betrieben der DDR dürfte die neue Lohnsummenbesteuerung eine erhebliche Verteuerung des Produktionsfaktors „Arbeit“ (Einsatz von Arbeitskräften) zur Folge haben. Diese Wirkung ist gewollt. Denn das erklärte Ziel der Allokationspolitik der Wirtschaftsführung mit Hilfe der Lohnsummen-St. ist, „die lebendige Arbeit entsprechend ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung höher (zu bewerten) und damit den rationellen Einsatz des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens und die sozialistische Rationalisierung (zu fördern)“. Im Unterschied zur Nettogewinnabführung und zur Produktionsfondsabgabe ist diese neue St. eine Kosten-St. Die den Betrieben abverlangten St.-Leistungen dürfen diese ihren Produktionskosten hinzuaddieren. Anders als in den Marktwirtschaften mit überwiegend freier Preisbildung können jedoch in der DDR die Produktionsbetriebe bei Einführung einer neuen Kosten-St. nicht von sich aus den Versuch unternehmen, ihre Verkaufspreise zu erhöhen. In der DDR werden die Abgabepreise für Industrieerzeugnisse (= Industrieabgabepreise) durch die Regierung und die staatlichen Preisbehörden diktiert (= staatliche Festpreise). Preissystem und Preispolitik. Die Einführung der neuen Lohnsummen-St. wird voraussichtlich folgende Auswirkungen auf die Entwicklung des Haushaltsvolumens und die Struktur der Einnahmen des Staatsetats haben: a) Da die Staatsquote bereits einen Wert von über 75 v.H. erreicht hat, dürfte die Staatsführung voraussichtlich keine weitere kräftige Steigerung ihrer Budgeteinnahmen anstreben. Ein solches Vorhaben würde zwangsläufig die innerbetriebliche Kapitalbildung der Staatsunternehmen und ihre Möglichkeiten zur Selbstfinanzierung von Rationalisierungsmaßnahmen drastisch einschränken, die operativen unternehmenspolitischen Entscheidungsbefugnisse der Kombinats- und Betriebsleitungen weiter einengen und die Leistungsbereitschaft der Betriebskollektive drosseln. b) Aus diesem Grunde wird die Einführung der neuen Abgabe hauptsächlich eine Änderung der Struktur der Einnahmenquellen des DDR-Staatsetats zugunsten der Lohnsummen-St. und zu Lasten der Gewinn-St. bringen. Die Gewinn-St. wird dadurch ihren Rang als ergiebigste Einzel-St. des DDR-St.-Systems, den sie seit 1980 innehat, wieder verlieren. c) Bremsen die Preisplanungsbehörden durch eine nur zögerliche Anhebung der Produzentenpreise die Bestrebungen der VEB und Kombinate, die Belastungen durch die Lohnsummen-St. auf die Preise zu überwälzen, so wird dies sicher die Wirkung haben, daß die Unternehmensleitungen versuchen werden, den stark verteuerten Einsatz von Arbeitskräften durch einen vermehrten Einsatz von Kapital (Ma[S. 1322]schinen, Industrierobotertechnik, Rationalisierungsmittel) zu ersetzen. Dies wird vor allem in denjenigen Industriebranchen und Baubetrieben der Fall sein, deren Ertragslage (Kapitalrentabilität) so gut ist, daß bei ihnen die Kapital-St. keine einschneidende Kürzung der Nettogewinne bewirkt, wenn sie durch Mechanisierungs- und Automatisierungsinvestitionen ihren Kapitalbestand erhöhen. Langfristig dürfte daher dieser Substitutionsprozeß — ceteris paribus — zu einem schnelleren Anstieg der Einkünfte aus der Produktionsfondsabgabe führen als bisher. V. Indirekte und direkte Steuern zu Lasten der privaten Haushalte (Bevölkerungssteuern) A. Produktgebundene Abgaben Produktgebundene Abgaben werden in der DDR seit 1955 erhoben. Bis zur Industriepreisreform (1964–1967) wurden derartige Verbrauchsabgaben nicht nur in die Endverbraucherpreise für Konsumgüter, sondern zum geringen Teil auch in die Verkaufspreise für Produktionsmittel einkalkuliert. Mehr als eineinhalb Jahrzehnte trugen die 1955 eingeführten steuerlichen Teuerungszuschläge auf die Betriebspreise der in den Staatsbetrieben hergestellten Güter die Bezeichnung Produktions- und Dienstleistungsabgaben (PDA). (VO über die Produktions- und Dienstleistungsabgabe der volkseigenen Industrie und der volkseigenen Dienstleistungsbetriebe vom 6. 1. 1955, GBl. I, S. 37 ff.) 1972 wurden die PDA in „produktgebundene Abgaben“ umbenannt. (VO über produktgebundene Abgaben und Subventionen vom 1. 3. 1972, GBl. II, S. 137 ff.) Die nach Warenarten spezifizierten Verbrauchsabgaben entsprechen jeweils der Differenz, die zwischen dem Verkaufspreis, den die Betriebe berech[S. 1323]nen dürfen (= staatlich diktierter Betriebsabgabe- oder Produzentenpreis), und dem höheren Industrieabgabepreis (IAP) für Konsumgüter und Dienstleistungen besteht (= Abnehmerpreis für den Groß- und Einzelhandel und alle Direktbezieher). Der St.-Aufschlag auf die Betriebsabgabepreise ist untrennbarer Bestandteil der für den Handel und die Letztverbraucher von Waren und Diensten geltenden amtlichen Industrieabgabe- und Einzelhandelsverkaufspreise (EVP). Die in jedem Einzelfall von der Wirtschaftsverwaltung festgelegte Belastung der Verbraucherpreise ist stets an das jeweilige Produkt oder die jeweilige Dienstleistung gebunden. Seitdem im Verlauf der Industriepreisreform ein neues System der Preisrelationen festgelegt worden ist, werden nur noch die Endverbraucherpreise von Erzeugnissen der Konsumgüterindustrie durch produktgebundene Abgaben belastet (Preissystem und Preispolitik). Mit dieser Beschränkung wird die Absicht verfolgt, die nach Einzelwaren spezifizierten Abgaben auf die Verbraucher von Konsumgütern zu überwälzen. Die produktgebundenen Abgaben belasten somit ausschließlich die Verbrauchsausgaben der privaten Haushalte. Sie tragen daher alle Merkmale einer Umsatz- und Verbrauchs-St. Um den Warenabsatz in die staatlich gewünschten Verbrauchsrichtungen zu lenken und die private Nachfrage jeweils den volkswirtschaftlichen Leistungsmöglichkeiten anzupassen, können die Industrie- und Einzelhandelsverkaufspreise und die Umsatz- und Verbrauchssteueraufschläge in ihrer Höhe je nach den angestrebten Lenkungseffekten differenziert werden. Diese Preis- und St.-Politik hat zur Folge, daß es in der Volkswirtschaft der DDR zumindest so viele verschiedene Umsatz- und Verbrauchssteueraufschläge gibt, wie industrielle Konsumgüter und Genußmittel hergestellt und auf dem Binnenmarkt angeboten werden. Berechnungsgrundlage für die Abgabenschuld ist der Absatz der Produktions- und Handelsbetriebe. Eine nach Dienstleistungsarten differenzierte Dienstleistungsabgabe zahlen in der DDR sowohl die reinen Dienstleistungsbetriebe als auch die Produktionseinheiten der Industrie, des Bau- und Wohnungswesens und der Land- sowie der Forst- und Holzwirtschaft, soweit sie Einnahmen durch den Absatz von Dienstleistungen beziehen, deren Verbrauch mit Steuern belastet wird. Die Höhe der steuerlichen Teuerungszuschläge für die verschiedenen Konsumerzeugnisse wird geheimgehalten. Fast ausnahmslos werden mit hohen Abgaben Umsätze von Genußmitteln, Importwaren und von luxuriösen langlebigen Gebrauchsgütern belastet. Dagegen enthalten die Einzelhandelspreise für Grundnahrungsmittel und die Verbraucherpreise für sozialpolitisch bedeutsame Industriewaren (Babybekleidung, Kinderschuhe, Schulartikel, Arzneien) keine oder nur sehr geringe St.-Aufschläge. Dadurch bleiben die Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen mit einem entsprechend reduzierten Warenkorb von einer harten Verbrauchsbesteuerung verschont (Lebensstandard). In der DDR ist es der Wirtschaftsführung bisher nicht geglückt, die Expansion von Geldmenge und kaufkräftiger Nachfrage dem Leistungsvermögen der Konsumgüterindustrie und der vergleichsweise niedrigeren Ausweitung des Verbrauchsgüterangebotes anzupassen. Dadurch ist es seit Beginn der 60er Jahre zu einem immer noch anwachsenden Geldüberhang gekommen, der sich in einer Kassenhaltungsinflation niederschlägt (Geldtheorie und Geldpolitik). Mit den produktgebundenen Abgaben und der Besteuerung des gehobenen Konsums verfügt die Wirtschaftsführung über ein vortreffliches Mittel, um einen Teil der überschüssigen Kaufkraft abzuschöpfen und in die Staatskasse zu leiten. 1976 betrug die durchschnittliche St.-Belastung der Konsumausgaben der privaten Haushalte beim Einkauf von Genußmitteln und industriellen Verbrauchsgütern rd. 60 v.H. (= Anteil der Verbrauchssteuereinnahmen am gesamten Einzelhandelsumsatz dieser beiden Warengruppen). Im Jahre 1983 erreichte die durchschnittliche Belastung des privaten Verbrauchs durch steuerliche Teuerungszuschläge in den Konsumentenpreisen einen Anteilssatz von fast 56 v.H. Hieraus folgt, daß 1983 der Fiskus der DDR bei jedem Einkauf von Genußmitteln und Industriewaren im Einzelhandel in Höhe von 100 Mark durchschnittlich mit 56 Mark Verbrauchssteuern beteiligt war. (Vgl. Tabelle 3; dazu die VO über produktgebundene Abgaben und Preisstützungen vom 1. 7. 1982, GBl. I, S. 547 ff.) B. Steuern vom Arbeitseinkommen 1. Steuerobjekt. Zu den steuerpflichtigen Arbeitseinkommen rechnen 2 Einkommensarten: a) Lohneinkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit und b) Einkünfte der steuerlich begünstigten freischaffenden Intelligenz aus selbständiger Erwerbstätigkeit. 2. Steuerprinzipien. Steuertarife und Ziele der Lohnsteuerpolitik. Wie in der Bundesrepublik Deutschland wird auch in der DDR die tarifliche Belastung bei der Besteuerung der Arbeitseinkommen differenziert und nach sozialen Gesichtspunkten abgestuft, indem die St.-Pflichtigen je nach Familienstand und Kinderzahl in verschiedene St.-Klassen eingruppiert werden. Jede Umsetzung in eine höhere St.-Klasse — beginnend mit St.-Klasse I — bringt dem St.-Zahler eine monatliche St.-Ersparnis (Freibetrag) gegenüber der davorliegenden St.-Klasse von 50 Mark ein. [S. 1324]Die steuerfreie Einkommensgrenze liegt bei Verheirateten (St.-Klasse II) bei 231 Mark im Monat und bei verheirateten Werktätigen mit 2 Kindern (St.-Klasse III/2) bei monatlich 330 Mark. Bei verheirateten Beschäftigten, die 2 Kinder haben, steigt die Lohnsteuer von der Untergrenze von 332 Mark im Monat bis zu 1400 Mark Monatseinkommen progressiv an. Über dieser Einkommenshöhe unterliegen die Einkünfte der Steuerpflichtigen nur noch einer gleichbleibenden St.-Belastung von 20 v.H. Das Lohnsteuersystem der DDR führt zu dem sozial nachteiligen Ergebnis, daß aufgrund der Proportionalbesteuerung der höheren Einkommen die kleinen und mittleren Einkommen relativ viel stärker mit Lohn-St. belastet werden als die Bezüge der Spitzenverdiener. Durch diese Regelung, die vom Aspekt der sozialen Gerechtigkeit her gesehen nicht vertretbar ist, soll der Leistungswille der Erwerbstätigen gestärkt und vor allem die Aufstiegsbereitschaft der qualifizierten Arbeitnehmer gefördert werden. Wie dieses Beispiel zeigt, dienen in der DDR gezielte St.-Verschonungen und St.-Vergünstigungen als ein vielseitig genutztes Mittel, um die Werktätigen im Produktionsprozeß zu Höchstleistungen anzuspornen. Gemäß dieser Zielstellung werden die den Werktätigen für außerordentliche und überdurchschnittliche Leistungen gezahlten Entgelte in abgestuftem Ausmaß von der Lohnbesteuerung freigestellt. 3. Steuerbefreiungen. Zu den steuerfreien Einkünften der unselbständig Beschäftigten gehören: a) Vergütungen und Sonderprämien für verwertete Neuerervorschläge bis zur Höhe von 10.000 Mark (Sozialistischer Wettbewerb, III. C.); b) Vergütungen, die Inhabern von Wirtschaftspatenten für den Verkauf ihrer Nutzungsrechte oder für die zeitweise Verwertung ihrer Erfindung durch Dritte gezahlt werden, soweit das gezahlte Entgelt 10.000 Mark nicht übersteigt (Patentwesen); c) Preise und Prämien, die in Verbindung mit der Verleihung von staatlichen Auszeichnungen an Preisträger und an Träger von Ehrentiteln für hervorragende Leistungen gezahlt werden (Auszeichnungen); d) Vergütungen und Prämien, die für die Sammlung und Aufbereitung von Sekundärrohstoffen gezahlt werden; e) Vergütungen für die außerhalb der gesetzlichen Arbeitszeit geleisteten zusätzlichen Arbeiten zur Durchführung von baulichen Erhaltungsmaßnahmen an Wohnhäusern und an öffentlichen Gebäuden und f) Zinsen für Sparguthaben. Anders als in der Bundesrepublik wird darüber hinaus auch der Nutzungswert eines selbst bewohnten Eigenheims nicht zum steuerpflichtigen Einkommen hinzugerechnet, soweit der Eigentümer ausschließlich Arbeitseinkommen bezieht. Finanziell besonders vorteilhaft ist für die Werktätigen, daß der Staat völlig auf die Besteuerung der Überstundenzuschläge, der Zulagen für den Schichtdienst, die Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit und auf die Abgabenbelastung der Prämien verzichtet hat, welche die BSteuern (1985) Siehe auch: Steuern: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Steuerwesen: 1953 1954 1956 1958 1959 I. Begriff Nach der Abgabenordnung der DDR sind St. „… Geldleistungen (an den Staat), die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und (die) von den zuständigen staatlichen Organen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Nicht darunter fallen Zölle, Gebühren und Beiträge“…
DDR A-Z 1985
Industrieabgabepreis (IAP) (1985)
Siehe auch: Industrieabgabepreise: 1956 Industrieabgabepreis (IAP): 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bis 1955 galt die Bezeichnung: Herstellerabgabepreis. Der IAP ist der Preis für Waren der Industriebetriebe bei Abgabe an die abnehmenden Betriebe der Industrie, des Bauwesens, der volkseigenen und genossenschaftlichen Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, des Verkehrs und des Handels. Die bei weitem größte Zahl der IAP wird durch die Dienststellen des Amtes für Preise als Festpreise festgelegt. Die Kalkulation der Preisvorschläge durch die Betriebe und die Berechnung der für das Wirtschaftsgebiet der DDR gültigen einheitlichen Festpreise durch die Preisbehörden erfolgen nach zentral festgelegten Kalkulationsschemata und Berechnungsverfahren. Bei der Ermittlung der Herstellerabgabepreise ist aber nicht nur das Kalkulationsverfahren verbindlich vorgeschrieben, sondern auch in mehr oder minder detaillierter Weise die als solche behördlich anerkannten, zum Zwecke der Preisbildung kalkulationsfähigen Kostenelemente. Daher geht bei dem prinzipiell normativen Verfahren der Kostenrechnung und Preiskalkulation auch nicht der gesamte tatsächliche wertmäßige Güter- und Diensteverzehr zur Erstellung von Leistungen in die Planpreise ein. Um sowohl für die Betriebe einen stärkeren Anreiz zur Entwicklung neuer Erzeugnisse zu schaffen als auch um die langwierige Überprüfung der Kosten neuer Erzeugnisse für die staatlichen Instanzen zu erleichtern, wurden seit Juli 1976 für neue bzw. weiterentwickelte Güter Preise nach dem sog. Preis-Leistungs-Verhältnis gebildet, d.h. in Relation zur Verbesserung der Gebrauchseigenschaften gegenüber Vergleichserzeugnissen. Dabei wurden dem Hersteller 70 v.H. des Nutzenvorteils des neuen Erzeugnisses im Preis vergütet (= Gewinnvorteil), 30 v.H. gingen an den Verwender (= Verbilligung, bezogen auf den Gesamtnutzen des Erzeugnisses). Mit einem derart strukturierten Preisbildungsverfahren erhofften die Betriebsleitungen in der DDR die bessere Einordnung der neuen Güter in die bestehenden Sortimente zu erreichen sowie den neuen Preis seitens der staatlichen Preisorgane schneller und einfacher aus dem bisher bereits anerkannten Aufwand je Leistungseinheit von Vergleichserzeugnissen ableiten zu können. Dieses Verfahren erforderte entsprechende Kalkulationsmethoden (GBl. I, 1976, S. 333). In der Anwendung des Systems zeigten sich jedoch erhebliche Schwierigkeiten bei einer angemessenen Festsetzung des Gebrauchswertes, die man mit einer Reihe von „Nachbesserungen“ zumindest abzuschwächen versuchte (Preissystem und Preispolitik, VI.). Die Probleme der objektiven Messung der Gebrauchseigenschaften der neuen Erzeugnisse führten dazu, daß man das Konzept des Preis-Leistungs-Verhältnisses schließlich Ende 1983 aufgab. Statt dessen gelten folgende Veränderungen: Bei neuen Produkten wird in den Kosten der Beitrag für gesellschaftliche Fonds kalkuliert; zusätzlich zum normalen Gewinn werden bei Erzeugnissen mit niedrigen Kosten, hohem Nutzen, hoher Exportrentabilität und geringem Materialaufwand für eine gewisse Zeit Extragewinne sowie bei bestimmten Gütern (Exquisit-, Delikaterzeugnisse und Ersatzteile) Gewinnzuschläge wirksam. Nunmehr gilt folgendes Grundschema der Kalkulation (GBl. I, 1983, S. 341 ff.): In dieser Rechnung bedeuten „direkte technologische Kosten“ solche, die im Zusammenhang mit dem unmittelbaren Produktionsprozeß entstehen (z.B. Material- und Lohnkosten einschl. des Beitrags für gesellschaftliche Fonds). Außerdem gehören dazu die Aufwendungen für die betriebliche Forschungs-, Entwicklungs- und [S. 612]Projektierungstätigkeit. Zu den technologischen Kosten rechnen auch jene, die unmittelbare Voraussetzung für die Aufnahme des Produktionsprozesses sind (z.B. bei den Baubetrieben die Kosten für die Baustelleneinrichtung). „Indirekte technologische Kosten“ sind z.B. der Energieverbrauch für Beleuchtungs- und Heizzwecke im Werk, also Gemeinkosten, die durch den technologischen Arbeitsablauf bedingt sind. „Beschaffungskosten“ sind Kosten für die Organisation der Belieferung des Betriebes mit Material und Leistungen. Extragewinne, differenziert nach der erreichten volkswirtschaftlichen Effizienz der neuen Produkte, sind grundsätzlich auf drei Jahre befristet. Damit soll die Entwicklung verbesserter und neuer Produkte stimuliert werden. Die Gewinnzuschläge betragen bei Ersatzteilen 50 v.H. des normativen Gewinns. Bei Exquisit- und Delikaterzeugnissen werden differenzierte Zuschläge vom Amt für Preise festgesetzt. Für Produktionsmittel fallen im Prinzip Betriebspreis und IAP zusammen, da in der Regel keine produktgebundenen Abgaben (Steuern) oder produktgebundenen Preisstützungen zur Anwendung kommen. Bei Konsumgütern weisen dagegen IAP und Betriebspreis erhebliche Unterschiede auf, denn mit ihrer Preisgestaltung sollen produktions- und verbrauchslenkende Wirkungen, eine Angleichung der Nachfrage an begrenzte Angebotssituationen bzw. eine Berücksichtigung unterschiedlicher Gebrauchswerte bei substituierbaren Erzeugnissen erreicht werden. Die Industriepreise für Konsumgüter waren in den vergangenen 2 Jahrzehnten in der Regel keine originäre, vom Betriebspreis her entwickelte Größe; sie wurden vielmehr vom festgelegten Einzelhandels-Verkaufspreis (EVP) durch Abzug des Gesamthandelsrabatts gebildet. Nur so konnte bei der Industriepreisreform und der seitdem bis 1979 durchgeführten Preisbildung ein grundsätzlich konstantes Konsumgüterpreisniveau aufrechterhalten werden. Seitdem gilt dieses Prinzip nur noch bei den Erzeugnissen des Grundbedarfs und einigen Gütergruppen des mittleren Bedarfs, bei höherwertigen Konsumgütern wird der Industriepreis nunmehr zunehmend vom Betriebspreis — unter Hinzurechnung produktgebundener Abgaben — abgeleitet. Preissystem und Preispolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 611–612 Industrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z IndustriebauSiehe auch: Industrieabgabepreise: 1956 Industrieabgabepreis (IAP): 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bis 1955 galt die Bezeichnung: Herstellerabgabepreis. Der IAP ist der Preis für Waren der Industriebetriebe bei Abgabe an die abnehmenden Betriebe der Industrie, des Bauwesens, der volkseigenen und genossenschaftlichen Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, des Verkehrs und des Handels. Die bei weitem größte Zahl der IAP wird durch die Dienststellen des Amtes für…
DDR A-Z 1985
Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) (1985)
Siehe auch: VdgB: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 VdgB (BHG): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe: 1975 1979 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (bäuerliche Handelsgenossenschaft) (VDGB [BHG]): 1959 1960 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB): 1962 1963 1965 1966 1969 Massenorganisation der Genossenschaftsbauern und -gärtner und Trägerin der Bäuerlichen Handelsgenossenschaften (BHG), die ländliche Handels-, Produktions- und Dienstleistungseinrichtungen unterhalten. Der 1947 gegründete Verband war seit dem Ende der 60er Jahre politisch kaum noch hervorgetreten. Er wird seit 1982 reaktiviert. I. Entwicklung und Funktion Die VdgB entstand 1945/46 aus den (während der Bodenreform gegründeten örtlichen) Bauernkomitees und Ausschüssen der gegenseitigen Bauernhilfe. Sie waren von der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) zur Unterstützung ihrer Bündnispolitik ins Leben gerufen worden. Diese lokalen Zusammenschlüsse wurden zunächst zu Kreis- und Ländervereinigungen zusammengefaßt. 1947 erfolgte ihr Zusammenschluß zur Zentralvereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (ZVdgB, später VdgB). A. 1946--1952 Die Aufgabe der Bauernausschüsse bzw. der VdgB bestand zunächst in der Unterstützung der Neubauern, d.h. jenes Teils der selbständigen landwirtschaftlichen Produzenten, die durch die Bodenreform (Agrarpolitik, III. A.) zu Landbesitzern geworden waren. Dieser Personenkreis (er umfaßte nach einer DDR-Erhebung noch 1951 28,4 v.H. aller Bauern) sollte mit finanziellen und materiellen Betriebsmitteln ausgestattet und zur gegenseitigen Hilfe motiviert werden. Die VdgB bildete einen Hilfsfonds für schwache Landbetriebe und sammelte das technische Inventar der enteigneten Großbetriebe sowie neue Landtechnik in „Maschinenhöfen“, die ihre Geräte vorrangig an Neubauern und schlecht ausgerüstete Klein- und Mittelbetriebe ausliehen. Der Maschinen- und Gerätebestand dieser Einrichtungen (Ende 1947 existierten ca. 4.000) wurde 1949 staatlichen „Maschinen-Ausleihstationen“ (MAS) übergeben. Aus ihnen gingen 1953 die Maschinen-Traktoren-Stationen (MTS) hervor. Sie wurden von der SED als „Stützpunkte der Arbeiterklasse“ auf dem Lande definiert und unterstützten nachhaltig die 1952 beginnende Kollektivierung — ökonomisch und politisch, durch die bei ihnen bestehenden Grundorganisationen der SED. Die Führung der VdgB hatte von ihrer Gründung an stets in den Händen von SED-Mitgliedern gelegen, die Gesamtorganisation aber entwickelte sich in den späten 40er Jahren zu einem politisch und sozial heterogenen Verband. In der Mitgliederschaft sank der Anteil der SED-Angehörigen sowohl relativ von 41,7 v.H. (1947) auf 29,4 v.H. (1950) als auch absolut von ca. 169.000 auf 165.000. Es wuchs dagegen der der „Altbauern“ (Selbständige schon vor der Bodenreform) von 36,1 v.H. auf 49,5 v.H.; 1949 kamen nur 38,3 v.H. der 1. Vorsitzenden der örtlichen VdgB-Ausschüsse aus der Gruppe der „Neubauern“. Diese Entwicklung widersprach der seit 1948 (Beginn der mittelfristigen Wirtschaftsplanung) sich verändernden Agrarpolitik der SED. Wie in allen anderen Bereichen wurde seither auch auf dem Lande der sozialstrukturelle Wandel beschleunigt. Im Mittelpunkt stand die Förderung der „werktätigen Einzelbauern“ (Kleinbesitzer ohne fremde Arbeitskräfte) und der Kampf gegen die „Großbauern“ (zunächst Eigentümer von Betrieben mit mehr als 50, dann Bauern mit mehr als 20 ha LN und lohnabhängigen Arbeitskräften). Deren starke soziale und ökonomische Stellung in den Dörfern, in der Sicht [S. 1406]der SED: ihr Versuch, „die Neu- und Mittelbauern wirtschaftlich hörig zu machen“, sollte „von den werktätigen Bauern mit verschärftem Klassenkampf beantwortet werden …“ (Paul Merker, Der Klassenkampf im Dorfe, in: Einheit 11/1948, S. 1019 ff.). Hierbei mitzuwirken, wurde Aufgabe auch der VdgB, die — seit 1948 Körperschaft des öffentlichen Rechts — zunehmend staatlicher Kontrolle unterlag. Ihr politischer Beitrag beschränkte sich in der Folgezeit jedoch im wesentlichen (ebenso wie der der 1948 gebildeten Demokratischen Bauernpartei Deutschlands [DBD]) auf die propagandistische Unterstützung der staatlichen Maßnahmen gegen die Großbauern. Organisationsintern wurde der Einfluß der SED verstärkt, in der Publizistik die Rolle der VdgB als Interessenvertretung der „kleinen und mittleren“ Bauern definiert. Darüber hinaus nutzte die VdgB ihre seit 1946 gegebenen parlamentarischen Mitwirkungsmöglichkeiten zur Stärkung der SED-Position. Sie hatte 1946 an den Wahlen teilgenommen und in den Gemeinden 5,2 v.H., in den Kreisen 6,2 v.H. der Mandate sowie insgesamt 15 Sitze in den Regionalparlamenten der Länder und Provinzen (14 dieser Abgeordneten waren Mitglieder der SED) gewonnen. 1948 war sie Mitträgerin des Deutschen Volksrates (Deutscher Volkskongreß) geworden und konnte 1950 über die Einheitsliste 5 Abgeordnete in die erste Volkskammer der DDR entsenden. Dort war sie bis 1963 als kleinste Fraktion mit 12 Abgeordneten (darunter 2 aus Berlin [Ost]) vertreten. Ihren wesentlichen organisatorischen Beitrag zur Durchsetzung der ordnungspolitischen Ziele der Partei- und Staatsführung leistete die VdgB in dieser Phase mit der Instrumentalisierung der landwirtschaftlichen (Raiffeisen-)Genossenschaften (L. G.) für die Agrarpolitik und ihrer Einbeziehung in die Planwirtschaft. Die im November 1945 von der SMAD gestattete Wiedergründung dieser traditionellen Kooperativen hatte zu einem raschen Anwachsen ihrer Aktivitäten und Mitgliederzahlen geführt. Im April 1946 arbeiteten im Gebiet der SBZ mehr als 6.000 (Kredit-, Molkerei-, Einkaufs-, Absatz-, Saatzucht- und Meliorations-)Genossenschaften (eGmbH) mit ca. 793.000 Mitgliedern. Sie waren in 5 Landesverbänden organisiert. Die Bildung eines zonalen „Zentralverbandes der landwirtschaftlichen Genossenschaften Deutschlands“ wurde erst gestattet, nachdem sichergestellt war, daß dieser Verband systemloyal arbeiten werde. Seine Gründung erfolgte im März 1949. Im Vorstand der neuen Organisation dominierten Mitglieder der SED. Der Widerstand von Funktionären der L. G. gegen die Zentralisierung und den Einbau der Genossenschaften in das staatliche Erfassungssystem führte wiederholt zu Amtsenthebungen und politischen Prozessen. Im November 1950 wurden beide Organisationen nach einem gemeinsamen Beschluß des Hauptausschusses der VdgB und des Beirates des Zentralverbandes zur VdgB (BHG) zusammengeschlossen. Diese Doppelbezeichnung behielt die Organisation bis 1957 bei. Seitdem führt der Gesamtverband nur noch die Bezeichnung VdgB, während die BHG sich VdgB/Bäuerliche Handelsgenossenschaften bzw. VdgB/BHG nennen. Zum Vorsitzenden wurde Friedrich Wehmer (bis 1946 SPD, dann SED) gewählt, der das Amt bis zu seinem Tode (1964) ausübte. Mit der De-facto-Übernahme der L. G. (Mitgliederstand 1950: ca. 970.000) durch die VdgB (Mitgliederstand 1950: ca. 540.000) wurde die Verstaatlichung des privaten ländlichen Dienstleistungssektors weitergeführt. Bereits 1948 waren die genossenschaftlichen Reparaturbetriebe enteignet und den VdgB-„Maschinenhöfen“ angeschlossen worden. 1949 verloren die BHG ihre Vermarktungs-Funktion an die staatliche „Vereinigung Volkseigener Erfassungs- und Aufkaufbetriebe“ (VVEAB), die den Aufkauf von Agrarprodukten zentralisierte, 1951 büßten sie das Recht auf Beschaffung und Verkauf landwirtschaftlicher Produktionsmittel (Maschinen, Dünger usw.) ein. Diese Aufgabe übernahmen „Staatliche Kreiskontore für landwirtschaftlichen Bedarf“. Die BHG wurden nur noch als Zwischenhändler zwischen Kreiskontoren und privaten Bauern tätig. Seit 1950 mußten die ländlichen Kreditgenossenschaften auf Kreditvergaben verzichten. Zur gleichen Zeit wurde den BHG die Unterstützung ländlicher Sparinstitute gestattet, die regionalen Zentralkassen (Landesgenossenschaftsbanken) allerdings zur staatlichen Landwirtschaftsbank (jetzt Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft [BLN]) zusammengefaßt und den BHG die Abwicklung des ländlichen Spar- und Giroverkehrs übertragen. Auch die Einrichtungen der Molkerei-Genossenschaften blieben nach der Überführung ihrer Träger in die VdgB bestehen. Sie verloren aber ihren genossenschaftlichen Charakter; neben sie traten staatliche und halbstaatliche Betriebe. Die Meliorations-G. nahmen unter den alten Genossenschaften eine Sonderstellung ein. Großflächige Meliorationen setzen die Zusammenarbeit von Eigentümern voraus, eignen sich also als Organisationsformen des Übergangs zu Produktionsgenossenschaften. Gleichwohl wurden sie nach ihrer Eingliederung in die VdgB erst einmal aufgelöst. Die 1955 wiedergegründeten erhielten ein neues Statut, nach dem (neben VdgB-Mitgliedern) auch andere Personen und Einrichtungen die Mitgliedschaft erwerben konnten. Diese Meliorations-G. blieben auch nach Abschluß der Kollektivierung bestehen, wurden nun aber zu „Zwischengenossenschaftlichen Einrichtungen“ (ZGE) im Ensemble der Landwirtschaftlichen Betriebsformen. 1980 arbeiteten 161 Zusammenschlüsse dieser Art. [S. 1407]<B. 1952–1960> Die politischen Aufgaben der VdgB traten in der Kollektivierungsphase besonders deutlich hervor. Materiell unterstützte sie die Bildung der LPG durch die Übereignung ihres durch die Bodenreform entstandenen Vermögens (Maschinen, Werkstätten, Gebäude, Grundstücke), organisatorisch durch die Initiierung von LPG-Vorformen in Gestalt von Bestell-, Pflege-, Ernte- und Druschgemeinschaften. Bei den BHG (von den 1955 bestehenden 2.505 arbeiteten 1959 noch 1900, von den 1955 tätigen 628 genossenschaftlichen Molkereien noch 511) bildete die VdgB-Führung zusätzliche Gemeinschaftseinrichtungen. Sie sollten nach dem Musterstatut der BHG von 1957 dazu beitragen, „Bäuerinnen und Bauern an die gemeinschaftliche und genossenschaftliche Produktion heranzuführen“. Politisch profilierte sich die Vereinigung in dieser Zeit zur Massenorganisation der „werktätigen Bauern“. Seit 1952 wurden Groß- und Mittelbauern (Eigentümer mit mehr als 20 ha LN) aus ihren Vorständen entfernt. Bereits 1952 kamen etwa 87 v.H. der Leitungsmitglieder aus der Gruppe der „werktätigen Bauern“. Mitglieder, die sich der Kollektivierung widersetzten, wurden zuweilen ausgeschlossen. Die von der VdgB seit 1947 veranstalteten „Deutschen Bauerntage“ (Bauernkongreß der DDR) warben in allen Phasen der Kollektivierung für die jeweilige Agrarpolitik und versuchten, die Gesamtorganisation auf deren Ziele festzulegen. Das gelang allerdings nur bedingt. Obwohl der Anteil der Mitglieder mit Landbesitz von mehr als 20 ha schon 1955 bei nur 5,5 v.H. lag, die weit überwiegende Mehrzahl also aus der Klein- und Mittelbauernschaft kam, wuchs die Gruppe der Genossenschaftsbauern innerhalb der VdgB-Mitgliederschaft nur langsam an. Sie bildete 1955 einen 8,6 v.H.-Anteil und stellte Ende 1959 erst 26,2 v.H. der VdgB-Angehörigen. Als Avantgarde der Kollektivierung hatte sich die Vereinigung mithin nicht erwiesen. Dies zeigte sich auch in der Entwicklung der Mitgliederschaft insgesamt. Sie wuchs bis zum Jahre 1956 kontinuierlich an (Ende 1947: 488.000; Ende 1956: 641.000), ging aber seitdem bis in die jüngste Zeit ständig zurück (1964: 479.600). Während der Kollektivierungs-Periode warb die Vereinigung für den Übergang von der „niederen“ (LPG Typ I) zur „höheren“ Form (LPG-Typen II und III) der genossenschaftlichen Produktion und propagierte den Sozialistischen Wettbewerb im Dorf. Zugleich unternahm sie Anstrengungen, die Arbeit der Dorfklubs und Dorfakademien (Kooperationsakademien) zu organisieren. C. 1960--1982 Mit Beginn der Kooperationsphase (1960–1972) konzentrierte sich die Vereinigung darauf, die Weiterentwicklung der LPG und GPG zu fördern. Sie propagierte den Übergang zur vollgenossenschaftlichen Produktion (Übergang zur LPG Typ III) und zur zwischengenossenschaftlichen bzw. zwischenbetrieblichen Kooperation (Zusammenarbeit von LPG bzw. GPG mit staatlichen Betrieben). Bedeutendes politisches Gewicht erlangte die Organisation jedoch nicht mehr. Da für neue Mitglieder nicht geworben wurde, zahlreiche ältere starben oder die Vereinigung stillschweigend verließen, ging die Zahl der in der VdgB Organisierten seit 1964 (rd. 480.000 in ca. 10.000 Ortsorganisationen) bis 1982 (rd. 120.000 in ca. 5.000 Ortsverbänden) ständig zurück. In den Volksvertretungen stellte die Organisation 1981 noch 7.491 Abgeordnete (davon 623 in Kreistagen, die anderen in Vertretungen der Gemeinden, Städte und Stadtbezirke; das waren 3,7 v.H. der Abgeordneten dieser Ebenen). Zusammen mit den anderen Massenorganisationen beteiligte sie sich im Rahmen der Nationalen Front der DDR an deren Aufklärungs- und Schulungsarbeit, richtete für die Genossenschaftsbauern einen Reise- und Feriendienst ein und widmete sich der Verwaltung ihrer Produktions-, Handels- und Dienstleistungseinrichtungen. Die Zahl der BHG (1967 = 844) und Molkerei-G. (1967 = 132) nahm allerdings zunächst beständig ab. Deren Einrichtungen wurden teils den LPG übergeben, teils (seit 1972) den kooperativen Betriebsformen überlassen. Darüber hinaus wirkte und wirkt sie außenpolitisch als Kontaktpartner zu Bauernverbänden und anderen Agrarorganisationen (zumeist aus Ländern der Dritten Welt) und unterhält in Teutschenthal (Bezirk Halle) die Agrar-Ingenieurschule „Friedrich Wehmer“, auf der insbesondere Spezialisten für Lateinamerika und die arabischen Staaten ausgebildet werden. Seit ihrer Gründung (1961) haben bis 1984 rd. 1600 Funktionäre aus Kuba und arabischen Ländern die Schule besucht. II. Die Reaktivierung der VdgB seit 1982 Im Mai 1984 verabschiedete die 7. Zentrale Delegiertenkonferenz der VdgB, die 6. war im Dezember 1960 zusammengetreten, eine neue Satzung. In ihr wird die Vereinigung erstmals als „sozialistische“ (früher: „demokratische“) Massenorganisation definiert. Sie soll künftig unter Führung der SED dazu beitragen, in der Land- und Forstwirtschaft „die Produktion und deren Effektivität systematisch zu erhöhen“ und „die Lebensbedingungen des Dorfes denen der Stadt anzunähern, um die wesentlichen Unterschiede zwischen Stadt und Land allmählich zu überwinden“. Im Rahmen dieser Funktionsbestimmung ist es ihre Aufgabe, „die politischen, ökonomischen, sozialen und geistig-kulturellen Interessen“ ihrer Mitglieder zu vertreten. Mitglieder können Genossenschaftsbauern und -gärtner, aber auch alle anderen Personen (über 16 Jahre) werden, „die durch ihre berufliche oder gesellschaftliche Tätigkeit mit der sozialistischen Landwirtschaft, dem Gartenbau und den Aufgaben der VdgB verbunden sind“. Alle Angehörigen der VdgB sind, wie bisher, zugleich Mitglieder der Bäuerlichen Handelsgenossenschaften (BHG). Organisationsstruktur und Willensbildungsprozesse der Vereinigung entsprechen den Prinzipien des Demokratischen Zentralismus. Die VdgB verfügt über Orts-, Kreis- und Bezirksorganisationen. Das formal höchste Organ ist die Zentrale Delegierten-Konferenz. Sie tritt in der Regel alle 5 Jahre zusammen und wählt den Zentralvorstand. Dieser bestimmt aus seiner Mitte das Präsidium und das Sekretariat sowie den 1. Vorsitzenden und den 1. Sekretär, der zugleich Stellvertreter des Vorsitzenden ist. Derzeitiger Vorsitzender ist Fritz Dallmann, Leiter der LPG Priborn (Kreis Röbel/Bezirk Neubrandenburg) und Mitglied des Zentralkomitees (ZK) der SED; 1. Sekretär ist Manfred Scheler (SED), zuvor Vorsitzender des Rates des Bezirks Dresden. Beide wurden im September 1982 vom Zentralvorstand berufen und im Mai 1984 von der 7. Zentralen Delegiertenkonferenz in ihren Funktionen bestätigt. Das Amt des VdgB-Vorsitzenden war nach dem Tode von Ernst Wulf (Vors. seit 1964) im Jahre 1979 nicht sofort neu besetzt worden; interimistisch wurde diese Funktion von dem 1. Sekretär der VdgB Fritz Zeuner in Personalunion wahrgenommen, der im April 1982 verstarb. Der sich auch in der neuen Satzung zeigende Versuch zur Reaktivierung der Organisation geht auf einen Beschluß des ZK-Sekretariats der SED vom 18. 8. 1982 zurück, nach dem die VdgB zur „sozialistischen Massenorganisation der Genossenschaftsbauern und Genossenschaftsgärtner“ entwickelt werden sollte. Im gleichen Zusammenhang wurde ferner gefordert, „die Verantwortung der Klasse der Genossenschaftsbauern als Bündnispartner der Arbeiterklasse (Klasse/Klassen, Klassenkampf) für den Leistungsanstieg der Volkswirtschaft zu erhöhen, ihre aktive Teilnahme an der Entwicklung der sozialistischen Demokratie und der Leitung des Staates weiter zu fördern und das gesellschaftliche Leben im Dorf noch inhaltsreicher zu gestalten“ (Neuer Weg, 9/1983, S. 363). Der Beschluß folgt einerseits dem Ziel der gegenwärtigen Agrarpolitik, durch eine Reorganisation der Kooperationsbeziehungen (u.a. Aufhebung der strikten Trennung von Pflanzen- und Tierproduktion) und die Erschließung von Produktivitätsreserven (Nutzung von Kleinst- und Splitterflächen, Förderung der Persönlichen ➝Hauswirtschaften, der Produktion der Kleingärtner, Fischer usw.) das Aufkommen der Landwirtschaft zu erhöhen, die „Eigenversorgung in den Dörfern“ zu verbessern und den Import von Getreide, Nahrungs- und Futtermitteln zu senken. Andererseits entspricht die Förderung der VdgB der seit 1981 (X. SED-Parteitag) erkennbaren Aufwertung der Blockparteien (Parteien) und Massenorganisationen. Sie steht offenbar im Zusammenhang mit einer Neubewertung der Erziehungs-, JOIN:'Erziehungs-,' Erziehungs, Mobilisierungs- und Integrations-Funktionen der Parteien und Verbände (Bündnispolitik), die angesichts der Desintegrationserscheinungen in Polen vorgenommen wurde. Seit dieser Entscheidung der SED-Führung (18. 8. 1982) ist die Mitgliederschaft der VdgB rasch gewachsen. Im Oktober 1983 registrierte die Vereinigung 307.000 Mitglieder, im Mai 1984 ca. 425.000 (Stand August 1982: 120.000). Nach Angaben ihrer Führung war damit mehr als die Hälfte der Genossenschaftsbauern und [S. 1408]-gärtner in der VdgB organisiert. Gleichzeitig stieg die Zahl der Ortsorganisationen von knapp 5.000 (Ende 1982) auf etwa 7.300 (Mai 1984). Diese raschen Erfolge gehen vor allem auf die intensive Unterstützung durch die ländlichen Grundorganisationen der SED zurück. Diese verpflichteten ihre Angehörigen zur Mitarbeit in der VdgB, zur Werbung neuer Mitglieder und zur Übernahme ehrenamtlicher Funktionen. Inhaltlich konzentriert sich die neue VdgB-Führung bislang im wesentlichen auf den Wiederaufbau der Organisation. Darüber hinaus bemüht sich die VdgB um eine engere Zusammenarbeit mit dem Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter (VKSK), der Freien Deutschen Jugend (FDJ) und dem Demokratischen Frauenbund Deutschlands (DFD) sowie um eine stärkere Repräsentanz in der Nationalen Front und in den Wahlkörperschaften. Seit den Kommunalwahlen im Mai 1984 ist die Vereinigung in den Gemeindevertretungen und Kreistagen mit ca. 16.000 Abgeordneten vertreten; das sind etwa 8 v.H. der Mandatsträger in diesen Gremien. In den Dörfern sind die Ortsorganisationen u.a. aufgefordert, Initiativen im Rahmen des „Mach-Mit-Wettbewerbs“ zu unterstützen, „Bäuerinnentreffs“ zu organisieren, in den Dorfklubs Veranstaltungen abzuhalten und für den Verbleib der Landjugend in den landwirtschaftlichen Betrieben zu werben. Zunächst aber zeigt sich die Verlebendigung der VdgB auf ihrem traditionellen Aktionsfeld, d.h. in ihren organisationseigenen Betrieben, den BHG. Nach VdgB-Berichten verbesserte sich das Angebot der ländlichen Verkaufs- und Dienstleistungseinrichtungen. Es wurden neue „Ausleihstützpunkte“ mit Gerätschaften für die landwirtschaftliche und gärtnerische Kleinproduktion eröffnet, zusätzliche „Lohnmostereien“ (für Obstsäfte) und zahlreiche „Selbsthilfewerkstätten“ eingerichtet. 1983 verfügten die verbliebenen 271 BHG über 2.021 Verkaufsstellen. Zum Angebot gehören neben Arbeitsklei[S. 1409]dung, Werkzeugen und Haushaltswaren auch Baumaterialien (das 50 Artikel zählende Sortiment umfaßt u.a. Mauersteine, Fenster, Türen, Klärgrubensegmente) aus der Produktion der organisationseigenen Betriebe. Die gegenwärtig tätigen ca. 160 Molkerei-G. arbeiten in enger Kooperation mit Einrichtungen der LPG oder VEB der Nahrungsgüterwirtschaft. 1982 waren in den Handelseinrichtungen etwa 23.700, in den Produktionsbereichen der VdgB 16.200 Arbeiter und Angestellte beschäftigt, ferner annähernd 1000 Lehrlinge. Die ca. 2.600 Zahlstellen der BHG erledigen den bargeldlosen Zahlungsverkehr der Landbevölkerung. Mit rd. 9,4 Mrd. Mark verwalteten sie 1982 knapp 9 v.H. der Spareinlagen der DDR-Bevölkerung. Landwirtschaft. Dietrich Staritz Literaturangaben Droste, Helmut: Zur Rolle der Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe bei der Verwirklichung des Bündnisses zwischen Arbeiterklasse und werktätiger Bauernschaft, Diss. phil. Leipzig 1961. Früchte des Bündnisses. Werden und Wachsen der sozialistischen Landwirtschaft der DDR (Autorenkollektiv unter Leitung von Rosemarie Sachse). Berlin (Ost) 1980. von der Neide, K.: Raiffeisens Ende in der Sowjetischen Besatzungszone. Bonn/Berlin (West) 1952 (Bonner Berichte aus Mittel- und Ostdeutschland). Die gesellschaftlichen Organisationen in der DDR. Stellung, Wirkungsrichtungen und Zusammenarbeit mit dem sozialistischen Staat, hrsg. v. d. Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR Potsdam-Babelsberg. Berlin (Ost) 1980. Reutter, Rudolf: Was will die Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe? Berlin (Ost) 1947. Scheler, Manfred: Die VdgB stärkt die sozialistische Demokratie auf dem Lande, in: Neue Justiz 5/1984, S. 173 ff. Staritz, Dietrich: Neue Akzente in der SED-Bündnispolitik, in: DDR-Report 2/1983, S. 70 ff. <LI>Wernet-Tietz, Bernhard: Bauernverband und Bauernpartei in der DDR. Die VdgB und die DBD 1945–1952. Ein Beitrag zum Wandlungsprozeß des Parteiensystems der SBZ/DDR. Köln 1984. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1405–1409 Verband der Theaterschaffenden der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vereinigung der Juristen der DDR (VdJ)Siehe auch: VdgB: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 VdgB (BHG): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe: 1975 1979 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (bäuerliche Handelsgenossenschaft) (VDGB [BHG]): 1959 1960 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB): 1962 1963 1965 1966 1969 Massenorganisation der Genossenschaftsbauern und -gärtner und Trägerin der Bäuerlichen Handelsgenossenschaften (BHG), die ländliche Handels-, Produktions-…
DDR A-Z 1985
Staatssekretariat mit eigenem Geschäftsbereich (1985)
Siehe auch: Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Staatssekretariat mit eigenem Geschäftsbereich: 1975 1979 Die StmeG. sind zentrale staatliche Organe des Ministerrats (MR) für bestimmte, dauerhafte Aufgaben. Sie [S. 1302]werden wie die Ministerien nach dem Prinzip der Einzelleitung bei kollektiver Beratung der Grundsatzfragen von einem Staatssekretär (St.) geleitet, der dem MR verantwortlich ist. Im Rahmen der ihnen übertragenen Kompetenzen haben die St. das Recht, Verordnungen usw. zu erlassen, und üben gegenüber den nachgeordneten Instanzen Leitungsbefugnisse aus. Der St. für Arbeit und Löhne gehört dem MR an und ist in dieser Eigenschaft — wie alle Mitglieder des MR — von der Volkskammer gewählt. Ferner bestehen folgende StmeG.: für Berufsbildung, für Körperkultur und Sport sowie das Sekretariat des MR und der Staatssekretär für Kirchenfragen. Dem Vorsitzenden des MR unmittelbar zugeordnet sind die ebenfalls von St. geleiteten 2 Arbeitsgruppen „Organisation und Inspektion“ bzw. „Rationelle Energieanwendung“ sowie die „Hauptverwaltung“; diese St. führen ihre Amtsbezeichnung mit dem Zusatz „beim Vorsitzenden des Ministerrats“ bzw. „beim Ministerrat“. Ferner werden folgende staatliche Ämter (A.), die staatsrechtlich in etwa den gleichen Status wie die StmeG. haben, von St. geleitet: A. für Atomsicherheit und Strahlenschutz, A. für industrielle Formgestaltung. Das A. für Preise nimmt insofern eine Sonderstellung ein, als sein Leiter (Walter Halbritter [SED]) Minister und zugleich Mitglied des Präsidiums des MR ist. Hans Sattler [SED], Leiter des A. für Jugendfragen, gehört, obwohl nicht Träger einer besonderen Amtsbezeichnung, dem MR ebenfalls an. Diese Unterschiede in den Institutionenbenennungen und bei der Führung von Amtsbezeichnungen verdeutlichen, daß es offensichtlich keine eindeutigen Kriterien für deren Vergabe gibt. Die jeweilige aktuelle politische Bedeutung bestimmter von den StmeG. und A. zu lösenden Aufgaben kann ein wichtiger Grund sein für deren wechselnde Zuordnungen, Benennungen und Positionen in der staatlichen Leitungsspitze. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1301–1302 Staatssekretariat für westdeutsche Fragen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatsverbrechenSiehe auch: Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Staatssekretariat mit eigenem Geschäftsbereich: 1975 1979 Die StmeG. sind zentrale staatliche Organe des Ministerrats (MR) für bestimmte, dauerhafte Aufgaben. Sie [S. 1302]werden wie die Ministerien nach dem Prinzip der Einzelleitung bei kollektiver Beratung der Grundsatzfragen von einem Staatssekretär (St.) geleitet, der dem MR verantwortlich ist. Im Rahmen der…
DDR A-Z 1985
Agrarwissenschaften (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 1. Wissenschaftsgebiete. Die A. befassen sich mit der Erforschung und Lehre der natürlichen, technischen und ökonomischen Bedingungen der landwirtschaftlichen Produktion. Die A. umfassen eine Vielzahl unterschiedlicher selbständiger Disziplinen der naturwissenschaftlichen Grundlagenfächer, der technischen Wissenschaften und der Gesellschaftswissenschaften. Die landtechnischen Disziplinen entwickelten sich als Spezialbereiche der Technikwissenschaften und als neue Erfordernisse der agrarischen Wissenschaften. Die aus den Naturwissenschaften Biologie, Chemie, Physik u.a. entstandenen Fachdisziplinen sind z.B. Acker- und Pflanzenbau, Pflanzen- und Tierernährung, Pflanzen- und Tierzucht; die aus den technischen Disziplinen hervorgegangenen landwirtschaftlichen Gebiete sind u.a. Landtechnik, Landwirtschaftliches Bauwesen, Meliorationstechnik. Der gesellschaftswissenschaftliche Bereich umfaßt Agrargeschichte, Agrarrecht, Agrar- und Ernährungswirtschaft, Agrarsoziologie, Agrarökonomie u.a. Institutionen der A. sind landwirtschaftliche Sektionen der Universitäten, landwirtschaftliche Hochschulen, staatliche Akademien und Gesellschaften sowie Institute und Forschungsanstalten. Wesensmerkmal der A. in der DDR ist die enge Verknüpfung der wissenschaftlichen Forschung mit der landwirtschaftlichen Praxis, wie auch die Lehrtätigkeit häufig mit der Tätigkeit in landwirtschaftlichen Betrieben verbunden sein kann. Zwei Disziplinen aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Bereich sind besonders hervorzuheben: Agrarökonomie und Agrarsoziologie. Diese Disziplinen haben in der Agrarpolitik der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) für die Realisierung ihrer gesellschaftspolitischen Zielvorstellungen auf dem Land im allgemeinen und die Landwirtschaft im speziellen besondere Bedeutung. a) Agrarökonomie (Aö.): Nach DDR-Verständnis sind die Grundlagen der sozialistischen Aö. von K. Marx und F. Engels geschaffen und von W. I. Lenin weiterentwickelt worden. Aus Erfahrungen und Ergebnissen der UdSSR entstand in der DDR eine Aö., die sich voll und ganz auf die Klassiker des Marxismus-Leninismus stützt. Die Aö. als Zweig der politischen Ökonomie umfaßt heute sowohl die Ökonomie der Landwirtschaft (innerhalb der Volkswirtschaft) als auch die Sozialistische Betriebswirtschaftslehre (SBWL) für Landwirtschaftsbetriebe. Gemeinsame Aufgabe beider Wissenschaftszweige ist die Erforschung und Lehre der ökonomischen Gesetzmäßigkeiten bei der Planung, Leitung und Organisation der Wirtschaftsabläufe innerhalb der Landwirtschaft bzw. deren Betriebe. Ziel der Forschungstätigkeiten ist die Erarbeitung wissenschaftlicher Grundlagen einer effektiven und nutzbringenden Nahrungsgüterproduktion. Im Hinblick auf die volkswirtschaftliche Bedeutung der Aö. sollen mit ihrer Hilfe Grundlagen für die Leitung und Planung des Sektors Landwirtschaft innerhalb des Agrar-Industrie-Komplexes (AIK) erarbeitet werden, die den effektivsten Einsatz der verfügbaren Produktionsmittel ermöglichen. Für die im engeren Sinne betriebliche Aö. ist im Verlauf der verschiedenen Kollektivierungsphasen der Landwirtschaft die betriebswirtschaftliche Orientierung der landwirtschaftlichen [S. 30]Betriebsformen ständig verändert worden. In Zielsetzung und Methode unterscheidet sich die betriebliche Aö. dabei nicht wesentlich von der sozialistischen Betriebswirtschaftslehre. Im Wissenschaftlichen Rat für gesellschaftliche und ökonomische Fragen des volkswirtschaftlichen Agrar-Industrie-Komplexes werden Forschungsergebnisse beraten und mit anderen Gebieten verglichen bzw. verallgemeinert. Der Wissenschaftliche Rat hat seinen Sitz an der Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED. b) Agrarsoziologie (As.): Die As. ist ein Teilbereich der marxistisch-leninistischen Soziologie (Soziologie und Empirische Sozialforschung, IV. D.). Die As. erforscht die soziale Entwicklung auf dem Lande und in der Landwirtschaft unter besonderer Berücksichtigung der gesellschaftlichen Zielstellung der Überwindung der wesentlichen Unterschiede zwischen Stadt und Land. Die As. untersucht die Wechselbeziehungen zwischen wissenschaftlich-technischen, wirtschaftlichen, sozialen und geistig-kulturellen Entwicklungen der zunehmend industriemäßig produzierenden Landwirtschaft sowie der in ihr tätigen Landbevölkerung und deren veränderte Lebensweise (Lebensweise, Sozialistische). 2. Forschungsorganisation. a) Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der DDR (AdL). Durch Beschluß des Ministerrates vom 11. 1. 1951 wurde die Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften zu Berlin (DAL) gegründet; seit 1972 trägt sie ihren jetzigen Namen. Die AdL ist die zentrale Forschungseinrichtung für die Landwirtschafts- und Forstwissenschaften der DDR. Sie untersteht dem Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN). Die Organe der AdL sind der Präsident, das Präsidium, das Plenum (Vollversammlung der Akademiemitglieder) und die Sektionen. Die Sektionen entsprechen den einzelnen Wissenschaftszweigen; in ihnen arbeiten in der Regel Wissenschaftler, Praktiker sowie Vertreter der SED und der Massenorganisationen zusammen. Zur AdL gehören 2 Forschungszentren, 20 Institute sowie weitere Einrichtungen (z.B. Lehr- und Versuchsgüter mit rd. 35.000 ha LN). Die AdL hat rd. 10.000 Beschäftigte, von denen etwa 2.000 Wissenschaftler sind. Die AdL plant und koordiniert die Forschung in den A. mit den anderen Akademien, den Universitäten und Hochschulen sowie mit benachbarten Einrichtungen anderer Wirtschafts- und Wissenschaftszweige. Die AdL ist die zentrale Leitinstitution für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der A. mit anderen Staaten. Sie dient ferner als Zentraleinrichtung zur Auswertung und Sammlung internationaler Forschungsergebnisse. — Als Leiteinrichtung im Bereich Informationssammlung und -vermittlung verfügt die AdL über das Institut für landwirtschaftliche Information und Dokumentation (ILID). Dieses Institut gliedert sich in die Abteilungen Information, Dokumentation, Publikation und in die landwirtschaftliche Zentralbibliothek. Das ILID gibt produktionsorientierte Informationsreihen sowie Referatekarteien heraus. Außerdem veröffentlicht das ILID das 1953 von der DAL gegründete „Landwirtschaftliche Zentralblatt“. Das ILID arbeitet eng mit AGRO-INFORM, dem internationalen Informationssystem auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft (1964 für die Mitgliedsländer des RGW mit Sitz in Moskau gegründet) zusammen. Für hervorragende wissenschaftliche Leistungen verleiht die AdL die „Erwin-Baur-Medaille“. b) Universitäten und Hochschulen. Agrarwissenschaftliche Sektionen existieren an den Universitäten zu Berlin, Dresden, Halle, Jena, Leipzig und Rostock. Den Sektionen gehören je nach den in ihnen vertretenen Schwerpunkten in Forschung und Lehre spezielle Institute an: z.B. für Pflanzen- bzw. Tierproduktion, für das Veterinärwesen, für Agrartechnik, für Lebensmitteltechnologie, für Ernährungswissenschaften. Insgesamt gibt es ca. 100 derartige Institute. Die Universität Leipzig ist darüber hinaus auf die tropische und subtropische Landwirtschaft spezialisiert. Studenten aus Entwicklungsländern werden vornehmlich an der Universität Halle ausgebildet. Die Hochschulen für landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften in Meißen bzw. für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft in Bernburg bilden vor allem Fach- und Führungskader aus. Insgesamt sind an den Universitäten und Hochschulen rd. 8.000 Studierende in den agrarwissenschaftlichen Disziplinen eingeschrieben. Die jährlichen Absolventenzahlen betragen: rd. 600 in der Pflanzen- bzw. Tierproduktion und für die Agrartechnik; rd. 180 in der Lebensmitteltechnologie; rd. 40 im Veterinärwesen. Während die agrarwissenschaftlichen Einrichtungen an den Universitäten dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen zugeordnet sind, unterstehen die beiden Hochschulen in Bernburg und Meißen dem Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft. c) Agrarwissenschaftliche Gesellschaft der DDR (AwG, auch AwiG). Diese Organisation wurde am 12. 10. 1960 als Deutsche Agrarwissenschaftliche Gesellschaft gegründet; ihren heutigen Namen erhielt sie 1971. Die AwG besitzt Untergliederungen in den Bezirken und Kreisen; daneben bestehen auf allen Ebenen des Organisationsaufbaues Fachkommissionen. Der alle 5 Jahre stattfindende Kongreß der AwG wird auf Bezirksdelegiertenkonferenzen vorbereitet. Die SED nutzt die AwG, um die in dieser Organisation zusammengefaßten Hoch- und Fachschulkader sowie Spezialisten der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft für ihre agrarpolitischen Ziele zu gewinnen. Die AwG ist darüber hinaus ein wichtiges Instrument zur Weiterqualifizierung der in der Landwirtschaft praktisch Tätigen. Diesem Ziel dienen zeitweilige Arbeitsgemeinschaften, Exkursionen in Mustereinrichtungen, Einzelvorträge und Seminare. Die AwG hat über 50.000 Mitglieder und mehr als 450 Arbeitsgemeinschaften. d) Sonstige Einrichtungen der A.: 1. Das 1975 vom Ministerrat der DDR bestätigte Institut für Ökonomik der Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (1972 als Institut für Agrarökonomik gegründet) ist eine zentrale wissenschaftliche Einrichtung des MfLFN. Das Institut erforscht grundlegende Probleme der Weiter[S. 31]entwicklung der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft. Im Mittelpunkt seiner Forschungsaktivitäten stehen die ökonomischen Wechselbeziehungen und die Auswirkungen des Übergangs zur industriemäßig betriebenen Landwirtschaft, sowie die Steigerung der Effektivität mit Hilfe neuer Organisationsformen und verbesserter Produktionsverfahren. Weiter befaßt sich dieses Institut allgemein mit der Erhöhung der Arbeitsproduktivität und mit der Ausgestaltung der ökonomischen Beziehungen in und zwischen den Landwirtschaftsbetrieben. Als Einrichtung des Ministeriums kann dieses Institut andere wissenschaftliche Einrichtungen ebenso wie gesellschaftliche Organisationen zur Mitwirkung bei der Lösung von gemeinsam interessierenden Aufgaben heranziehen. 2. Andere Institute und Forschungseinrichtungen (wie z.B. Institute für bodenkundliche Untersuchungen oder für die Futtermittelforschung), die regelmäßig oder auch nur zeitweise für die A. und die Überführung von deren Ergebnissen in die Produktion tätig sind, unterstehen dem Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie, da es sich bei ihnen vielfach um Einrichtungen der Bezirke handelt. 3. Forstwissenschaftliche Einrichtungen. Forst- und Holzwirtschaft. 4. Der Propagierung und Verbreitung von Forschungsergebnissen der A. dienen u.a. auch die Landwirtschafts- und Gartenbauausstellung der DDR (LuG; agra) sowie die Internationale Gartenbauausstellung der DDR (iga). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 29–31 Agrarsteuern A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Akademie der Künste der DDR (AdK)Siehe auch die Jahre 1975 1979 1. Wissenschaftsgebiete. Die A. befassen sich mit der Erforschung und Lehre der natürlichen, technischen und ökonomischen Bedingungen der landwirtschaftlichen Produktion. Die A. umfassen eine Vielzahl unterschiedlicher selbständiger Disziplinen der naturwissenschaftlichen Grundlagenfächer, der technischen Wissenschaften und der Gesellschaftswissenschaften. Die landtechnischen Disziplinen entwickelten sich als Spezialbereiche der Technikwissenschaften und…
DDR A-Z 1985
Produktionsprozeß (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Prozeß der Herstellung materieller Güter und Leistungen innerhalb historisch bestimmter gesellschaftlicher Verhältnisse (Produktionsverhältnisse). Der P. bilde die Grundlage des Lebens jeder Gesellschaft; seine Produkte gingen entweder als Konsumtionsmittel in den individuellen bzw. gesellschaftlichen Verbrauch ein oder fänden als Produktionsmittel in einem neuerlichen P. Verwendung. Jeder P. habe zwei eng miteinander verbundene Seiten: eine materiell-technische (Entwicklungsstand der Produktivkräfte, Naturbedingungen) und eine gesellschaftliche Seite (Produktionsverhältnisse), d.h., der P. sei seinem Wesen nach Aneignung der Natur durch den Menschen, Veränderung der Natur für seine Zwecke, zugleich aber auch Herstellung seiner Lebensverhältnisse. Mit der Entwicklungsgeschichte der Arbeit sei daher der Schlüssel zum Verständnis der gesamten Geschichte der menschlichen Gesellschaft gegeben. Durch das Zusammenwirken von Arbeitskraft und Produktionsmitteln im P. entstehe das Produkt, das, wenn es (wie im Kapitalismus und Sozialismus) für den Austausch (Kauf und Verkauf) bestimmt ist, Warenform habe. Da unter den Bedingungen der Warenproduktion nicht nur Gebrauchswerte, sondern auch (Tausch-)Werte produziert würden, müsse sich der P. analytisch auseinanderlegen lassen in den konkret-nützliche Arbeit, gebrauchswertschaffenden Arbeitsprozeß und in den durch die Verausgabung „abstrakter Arbeit“ erfolgenden Wertbildungsprozeß. Der P. sei damit eine Einheit von Arbeitsprozeß und Wertbildungsprozeß (Wert- und Mehrwerttheorie). Im Arbeitsprozeß würden durch zweckbestimmte, konkrete Arbeit Gebrauchswerte hergestellt. Er ist als Prozeß zwischen Mensch und Natur in seiner technolo[S. 1050]gisch-naturwissenschaftlichen Struktur zunächst unabhängig von jeder bestimmten gesellschaftlichen Form. Andererseits werde diese Vermittlung des Lebensprozesses aber immer schon durch ein gesellschaftliches Subjekt vollzogen. Alle Produktion sei Aneignung der Natur seitens des Individuums innerhalb und unter den Bedingungen einer historisch bestimmten Gesellschaftsform. Entscheidend für den Charakter der gesellschaftlichen Bedingungen, unter denen er durchgeführt wird, sei, in wessen Eigentum sich seine Elemente (Arbeitsmittel, Arbeitsgegenstände, Arbeitskraft) befänden und wem seine Resultate gehörten. Im Kapitalismus seien die Elemente und das hergestellte Produkt Eigentum des Kapitaleigners und nicht der unmittelbaren Produzenten. Im Sozialismus seien die Elemente und die Resultate des Arbeitsprozesses gesellschaftliches Eigentum und könnten deshalb durch ihre planvolle Verwendung die Bedürfnisse der Produzenten allseitig befriedigen. Dadurch werde größtes Interesse an der Verbesserung der Arbeitsbedingungen, an der Steigerung der Produktivität und an der Entfaltung der schöpferischen Tätigkeit eines jeden geweckt. Nach der marxistischen Politischen Ökonomie wird im Wertbildungsprozeß der in den Produktionsmitteln vergegenständlichte Wert übertragen und durch Verausgabung von (einem im Laufe der historischen Entwicklung immer geringer werdenden Anteil an) menschlicher Arbeit neuer Wert geschaffen. Im Wertbildungsprozeß trete die Arbeit somit einmal als vergegenständlichte in Form von Produktionsmitteln und als lebendige Arbeit der Produzenten in Erscheinung. Die lebendige konkrete Arbeit verarbeite die Produktionsmittel zu neuen Produkten, indem die in ihnen vergegenständlichte Arbeit auf das neue Produkt übertragen wird und somit zu einem Bestandteil des Wertes der neuen Waren würde. Zugleich setze die Arbeit in ihrer abstrakten Form dem Produkt neuen Wert zu. Der Wert der neuen Ware komme also zustande, indem die lebendige Arbeit einerseits als konkrete den Wert der verbrauchten Produktionsmittel übertrage, andererseits zugleich als abstrakte Arbeit neuen Wert bilde. Als Wert der Ware zähle die zur Produktion gesellschaftlich notwendige Arbeitszeit, sowohl lebendige als auch bereits vergegenständlichte. Der Neuwert einer Ware bestehe in der sozialistischen Warenproduktion aus der bezahlten lebendigen Arbeit und dem Wert des Mehrprodukts (Teil des an der notwendigen Arbeitszeit gemessenen Werts des Gesamtprodukts, der die notwendige Eigenkonsumtion der Produzenten und den Ersatzbedarf der verbrauchten Produktionsmittel übersteigt). Unter kapitalistischen Bedingungen gilt der P. als Einheit von Arbeits- und Verwertungsprozeß, wobei der Verwertungsprozeß die Eigentümlichkeit der kapitalistischen Wertbildung ausdrücke, nämlich einerseits die Produktion von Mehrwert samt privater Aneignung und seine Rückverwandlung in Kapital zu sein, andererseits zugleich das gesellschaftliche Verhältnis von Lohnarbeit und Kapital hervorzubringen und ständig neu zu reproduzieren. Unter sozialistischen Bedingungen gilt der P. als Einheit von Arbeits- und Wertbildungsprozeß, wobei das Mehrprodukt sich nicht in die Form des privat angeeigneten Mehrwerts verwandele, sondern als notwendige Voraussetzung und materielle Bedingung zur planmäßigen Befriedigung gesamtgesellschaftlicher Bedürfnisse und zur planmäßig erweiterten Reproduktion verwendet werde. Um die ständige planmäßige Erweiterung des P. zu sichern, erscheine es notwendig, den Nutzeffekt der Investitionen und die Effektivität der gesellschaftlichen Arbeit kontinuierlich und maximal zu steigern. Damit wachse der Wirtschaftspolitik die Aufgabe zu, im Rahmen der Wissenschaftlich-technischen Revolution (WTR) unter Nutzung von Forschung, Entwicklung und Technologie durch Intensivierung und Rationalisierung sowie Automatisierung des P. höchste Arbeitsproduktivität zu erreichen und mit Hilfe wissenschaftlicher Leitungs- und Organisationsmethoden die proportionale Entwicklung der Volkswirtschaft zu sichern. Nur so könne der P. seine Funktion als integrierender Bestandteil des gesellschaftlichen Gesamtprozesses wahrnehmen. Die in den Beschlüssen des X. Parteitages der SED niedergelegte Forderung der Effektivitäts- und Leistungssteigerung der Volkswirtschaft zielt auf die Beseitigung negativer Erscheinungen der arbeitsteiligen Struktur des P. als Einheit seiner stofflichen und ökonomisch-sozialen Seiten. Durch den Einsatz von Mikroelektronik und Industrierobotertechnik soll versucht werden, zu einer größeren Integration einzelner arbeitsteiliger Elemente, zu einem zunehmend organisch verbundenen gesellschaftlichen Arbeitsprozeß zu kommen. Die Ausprägung des sozialistischen Charakters wird gedacht als ein Prozeß der Verschmelzung der arbeitsteiligen technischen Elemente (stoffliche Seite) und Erhöhung der Kollektivität in den Beziehungen zwischen den arbeitsteiligen Produzenten (ökonomisch-soziale Seite) unter Einschluß der Schaffung progressiver Arbeitsinhalte. In der theoretischen Diskussion besteht Übereinstimmung, daß die Entwicklungsrichtung des gesellschaftlichen P. sowohl von zunehmender Komplexität wie aber auch von weitergehender Differenzierung geprägt ist. Die Schwierigkeit wird darin gesehen, diese beiden Tendenzen in ein ausgewogenes Verhältnis zu setzen, so daß die materiellen Elemente und subjektiven Faktoren des gesellschaftlichen Arbeitskörpers sich proportioniert entfalten können und damit die dem Entwicklungsstand gemäßen, günstigsten Bedingungen zur Erhöhung der gesellschaftlichen Produktivkraft geschaffen werden. Welche Rolle die eigenständige Bestimmung der Bedürfnis- und Interessenentwicklung der Individuen sowie deren demokratische Artikulation, d.h. also gesellschaftlich abgestimmte Produktion und Konsumtion für die Arbeitsproduktivität auf der einen und tatsächlich notwendigen Arbeitsaufwand auf der anderen Seite spielen, wird nicht hinreichend diskutiert. Gegenwärtig werden eher technische Lösungsmöglichkeiten gesucht: Intensivierung der gesellschaftlichen Produktion z.B. über eine Internationalisierung der arbeitsteiligen [S. 1051]Strukturen im Rahmen der sozialistischen ökonomischen Integration. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1049–1051 Produktionsprinzip A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ProduktionsverhältnisseSiehe auch die Jahre 1975 1979 Prozeß der Herstellung materieller Güter und Leistungen innerhalb historisch bestimmter gesellschaftlicher Verhältnisse (Produktionsverhältnisse). Der P. bilde die Grundlage des Lebens jeder Gesellschaft; seine Produkte gingen entweder als Konsumtionsmittel in den individuellen bzw. gesellschaftlichen Verbrauch ein oder fänden als Produktionsmittel in einem neuerlichen P. Verwendung. Jeder P. habe zwei eng miteinander verbundene Seiten: eine…
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Gesellschaftsordnung (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Unter G. wird die Gesamtheit der sozialen Beziehungen zwischen den Menschen und deren Organisationen verstanden. Nach marxistisch-leninistischer Auffassung bildet die jeweilige Produktionsweise die Grundlage des gesellschaftlichen Lebens. Die Produktionsweise ist die dialektische Einheit von Produktivkräften und Produktionsverhältnissen. Die Produktivkräfte bestimmen das Verhältnis der Menschen zu Natur und Gesellschaft; zu ihnen werden einerseits die Arbeitsmittel, andererseits die Menschen mit ihren Arbeitsfertigkeiten und Produktionserfahrungen sowie neuerdings auch die Wissenschaft mit der auf ihren Erkenntnissen beruhenden Technologie und Organisation der Produktion gezählt. Als Produktionsverhältnisse werden die wirtschaftlichen Beziehungen zwi[S. 552]schen den Menschen bezeichnet, die im Prozeß der Güterproduktion und -verteilung entstehen. Hierbei wird dem Verhältnis der Menschen zu den Produktionsmitteln, also den Eigentumsverhältnissen, besondere Bedeutung beigemessen, die für die Klassenstruktur der Gesellschaft entscheidend sein sollen. Die Gesamtheit der Produktionsverhältnisse bildet die ökonomische Basis, die den politisch-rechtlichen und ideologischen Überbau der jeweiligen G. bestimmt. Der Historische Materialismus behauptet, daß es objektive Gesetze der gesellschaftlichen Entwicklung gebe, denen zufolge eine historische Abfolge von verschiedenen ökonomischen Gesellschaftsformationen die Menschheitsgeschichte charakterisiere. Die marxistisch-leninistische Formationslehre unterscheidet 5 Gesellschaftsformationen: 1. Urgesellschaft. Sie ist eine klassenlose Gesellschaft, für die die Primitivität der Produktivkräfte, die wenig entwickelte Arbeitsteilung und das gesellschaftliche Eigentum an den Produktionsmitteln kennzeichnend sind. 2. Sklavenhaltergesellschaft. Für sie ist der antagonistische Gegensatz von 2 Hauptklassen, der Sklavenhalter und der Sklaven, charakteristisch, dessen ökonomische Grundlage das Privateigentum der Sklavenhalter an den Produktionsmitteln sowie an den unmittelbaren Produzenten, den Sklaven, ist. 3. Feudalismus. Der antagonistische Grundwiderspruch besteht hier zwischen den Feudalherren und den Leibeigenen. Die Produktionsverhältnisse beruhen auf dem Privateigentum der Feudalherren an den Produktionsmitteln, insbesondere am Grund und Boden, und auf der persönlichen Abhängigkeit der Leibeigenen von den Feudalherren, die einem beschränkten Eigentumsverhältnis gleicht. 4. Kapitalismus. Der grundlegende Klassengegensatz zwischen den Kapitalisten (Bourgeoisie) und der Arbeiterklasse (Proletariat) beruht auf dem Privateigentum der Kapitalisten an den Produktionsmitteln und der wirtschaftlichen Abhängigkeit der Arbeiter. Die Arbeiter sind zwar im Rechtssinn unabhängig, sie müssen aber ihre Arbeitskraft an den Kapitalisten verkaufen und geraten so in ein wirtschaftliches Abhängigkeitsverhältnis. Seit Lenin wird die Endphase des Kapitalismus als Imperialismus bezeichnet, für den insbesondere die beherrschende Rolle der Monopole charakteristisch ist und der als „parasitärer, faulender und sterbender“ Kapitalismus eine allgemeine Krise der kapitalistischen Produktionsweise offenbare. 5. Sozialismus/Kommunismus. Nach Marx folgt auf den Kapitalismus der Kommunismus, wobei er einmal beiläufig von 2 Entwicklungsphasen der kommunistischen G. sprach. Lenin bezeichnete später die erste Phase als „Sozialismus“, die zweite als „Kommunismus“. Der wichtigste Unterschied zwischen den beiden Phasen besteht darin, daß im Sozialismus das Leistungsprinzip gilt und miteinander befreundete Klassen (insbesondere Arbeiterklasse und Genossenschaftsbauern) existieren, zwischen denen nichtantagonistische Gegensätze bestehen können, während der Kommunismus eine klassenlose Gesellschaft auf der Basis des Bedürfnisprinzips darstellt. Als treibende Kraft der gesellschaftlichen Entwicklung betrachtet der Historische Materialismus den Widerspruch zwischen den Produktivkräften und den Produktionsverhältnissen sowie die darauf beruhenden Klassengegensätze. Wenn diese Widersprüche innerhalb einer Gesellschaftsformation ein Höchstmaß erreichen, schlägt die Quantität in Qualität um, und es findet eine Revolution statt, die die nächste Gesellschaftsformation herbeiführt. So vollzieht sich der Übergang vom Kapitalismus zum Sozialismus auf dem Wege der sozialistischen Revolution. Fortan kann allerdings nicht mehr der Widerspruch die treibende Kraft der gesellschaftlichen Entwicklung sein, da antagonistische Klassengegensätze nicht mehr bestehen und die nichtantagonistischen Gegensätze immer geringer werden. Allerdings hat das verstärkte Auftreten realer Widersprüche in allen gesellschaftspolitischen Bereichen zu einer Neubelebung der Widerspruchsdiskussion auch in der DDR geführt. Als Haupttriebkraft wird nunmehr das Klassenbündnis bezeichnet. Die Einordnung der DDR in das geschilderte Entwicklungsschema bereitet manche Schwierigkeiten. Die Periodisierung der eigenen Geschichte ist durch Unklarheiten und rückwirkende Uminterpretationen gekennzeichnet. Bis 1951/52 bzw. nach neuerer Auffassung bis 1949 (Gründung der DDR) soll eine „antifaschistisch-demokratische Ordnung“ bestanden haben, in der die „demokratisch-revolutionäre Umwälzung“ der Gesellschaft erfolgt sei. Der nunmehr beginnende sozialistische Aufbau ist in der Folgezeit verschiedentlich unterteilt und benannt worden. Eine entscheidende Zäsur bilden die Jahre 1961/63. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen die „sozialistischen Produktionsverhältnisse gesiegt“ haben oder die „Grundlagen des Sozialismus geschaffen“ worden sein. Ob es sich bei diesen Einteilungen um zwei „Hauptperioden“ der DDR-Geschichte oder nur „Etappen“ der einheitlichen „Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus“ handelt, ist ungeklärt. Der nächste Abschnitt der Entwicklung wurde zunächst als „umfassender Aufbau des Sozialismus“ (1963) und dann als „Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus“ (1967) bezeichnet. Hinter der letzteren Bezeichnung verbarg sich eine vom VII. Parteitag der SED inaugurierte, vom kybernetischen Systemdenken geprägte Konzeption des Sozialismus als einer länger andauernden, „relativ selbständigen Gesellschaftsformation“ mit ihr eigentümlichen Gesetzmäßigkeiten. Diese auf eine Aufwertung der DDR abzielende ideologische Neuerung des damaligen 1. Sekretärs des ZK der SED W. Ulbricht stellte eine Abweichung von der offiziellen Lehre der KPdSU dar und ist mit dem Sturz ihres Schöpfers in Mißkredit geraten. Sie wurde Anfang 1971 als fehlerhaft zurückgenommen, und der wenig später einberufene VIII. Parteitag der SED proklamierte die „entwickelte sozialistische Gesellschaft“ als die auch heute noch richtige Zustandsbezeichnung der DDR. Wann dieser Zustand eingetreten sei, wird nicht allgemein verbindlich gesagt. [S. 553]Es besteht aber die Neigung, die 60er Jahre als die „beginnende Errichtung“ und die 70er Jahre als die „Gestaltung“ der entwickelten sozialistischen Gesellschaft zu qualifizieren (Geschichte der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin [Ost] 1981, S. 15). Jedenfalls wird seit 1971 im Gegensatz zur späten Ulbricht-Ära und in Übereinstimmung mit der sowjetischen Interpretation des Marxismus-Leninismus davon ausgegangen, daß Sozialismus und Kommunismus zwei Phasen einer einheitlichen Gesellschaftsformation bilden, die nicht durch starre Grenzen voneinander getrennt sind, sondern allmählich ineinander übergehen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 551–553 Gesellschaftliche Tätigkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GesellschaftswissenschaftenSiehe auch die Jahre 1975 1979 Unter G. wird die Gesamtheit der sozialen Beziehungen zwischen den Menschen und deren Organisationen verstanden. Nach marxistisch-leninistischer Auffassung bildet die jeweilige Produktionsweise die Grundlage des gesellschaftlichen Lebens. Die Produktionsweise ist die dialektische Einheit von Produktivkräften und Produktionsverhältnissen. Die Produktivkräfte bestimmen das Verhältnis der Menschen zu Natur und Gesellschaft; zu ihnen werden einerseits die…
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Betriebskollektivvertrag (BKV) (1985)
Siehe auch: Betriebskollektivvertrag: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Betriebskollektivvertrag (BKV): 1975 1979 Musterbetriebskollektivvertrag: 1956 1958 Musterkollektivvertrag: 1954 Die geltenden Bestimmungen von 1975 definieren den jährlich abzuschließenden BKV als „Vereinbarungen zwischen dem Direktor des Betriebes und der Betriebsgewerkschaftsleitung“ (BGL), die als wichtige Instrumente zur Erfüllung der Betriebspläne angesehen werden. Gemäß dem 1978 in Kraft getretenen Arbeitsgesetzbuch (AGB) sind im BKV „konkrete, abrechenbare und termingebundene Verpflichtungen“ sowie ausdrücklich nur die den jeweiligen Vorschriften entsprechenden arbeitsrechtlichen Regelungen aufzunehmen. Der BKV be[S. 211]gründet, bestätigt durch eine Belegschafts- oder Vertrauensleutevollversammlung, auch die „moralischen“ Verpflichtungen der Belegschaft bzw. bestimmter Belegschaftsgruppen (Abteilung, Brigade) eines Volkseigenen oder ihm gleichgestellten Betriebes für die Planerfüllung. Ebenso schließen die Betriebe, die zu einem Kombinat zusammengefaßt sind, sowie territorial getrennte Betriebsteile Volkseigener Betriebe, soweit sie über eigene Betriebsgewerkschaftsorganisationen (BGO) sowie über bestimmte eigene finanzielle Fonds verfügen, eigene BKV ab. Unter genau festgelegten Voraussetzungen können auch für die Betriebsabteilungen gesonderte Abteilungskollektivverträge abgeschlossen werden. Behörden und andere staatliche Einrichtungen erarbeiten einen ihren spezifischen Bedingungen angepaßten BKV. Während im Betriebsplan die staatlichen Ziele festgelegt sind, werden mit dem BKV — bei grundsätzlicher Ausklammerung der Lohnfragen (Lohnformen und Lohnsystem; Rahmenkollektivverträge [RKV]) — in umfassender Weise die stärker auf den Betrieb abgestellten Formen, Wege und Methoden zur Realisierung der Planziele vorgegeben, zu deren Einsatz und Anwendung sich Betriebsleiter, BGO und Belegschaft gemeinsam verpflichten. Insofern dient der BKV sowohl als wichtiges Instrument zur Förderung der Masseninitiative und des Sozialistischen Wettbewerbs als auch als entscheidendes Mittel zur Aufrechterhaltung bzw. Herstellung einer straffen Betriebsordnung und Arbeitsdisziplin (Bewegung für vorbildliche Ordnung und Sicherheit; GBl. I, 1974, S. 314). Alle gegenwärtig geltenden grundsätzlichen Bestimmungen des BKV sind sowohl durch gemeinsamen Beschluß und eine Richtlinie des Ministerrates der DDR und des Bundesvorstandes des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) von 1975 (GBl. I, 1975, S. 581 ff.) festgelegt als auch in verschiedenen Vorschriften des AGB verankert worden, wobei vor allem sozialpolitische Aufgaben vergleichsweise stärker als früher berücksichtigt wurden. Unter juristischen Aspekten wird der BKV als eine der wesentlichen betrieblichen Grundsatzvereinbarungen gem. Art. 45 der DDR-Verfassung zwischen Betriebsleitung und Gewerkschaft verstanden. Der BKV weicht in seiner Anlage und Ausgestaltung erheblich von der nach dem Betriebsverfassungsgesetz zu schließenden Betriebsvereinbarung in der Bundesrepublik Deutschland ab, die im Rahmen der tariflichen Bestimmungen auch weitgehend Raum für autonome Regelungen läßt. — Der Ursprung des BKV ist im sowjetischen Arbeitsrecht seit 1922 begründet; BKV werden seit 1947 regelmäßig in der UdSSR abgeschlossen. In der DDR entwickelte sich für das Planjahr 1951 der Vorläufer des heutigen BKV aus dem Betriebsvertrag gemäß Gesetz der Arbeit vom April 1950 (GBl., S. 349) mit der VO über Kollektivverträge vom 8. 6. 1950 (GBl. I, S. 493); ein erster BKV wurde im Stahl- und Walzwerk Riesa unterzeichnet. Der Abschluß des BKV hat jeweils bis zum Jahresende vor dem neuen Planjahr zu erfolgen. Eine Richtlinie von 1970 (GBl. II, S. 431), die eine neue Geltungsdauer des BKV von 5 Jahren vorsah (1971–1975), wurde 1971 wieder zugunsten der jährlichen Regelung geändert. Die neuen, veränderten und auf eine rationellere Anwendung abzielenden Bestimmungen vom 10. 7. 1975 (GBl. I, S. 581 ff.) setzten die bisherigen Regelungen vom 18. 4. 1973 (GBl. I, S. 213 ff.) außer Kraft. Derzeit werden in der DDR jährlich rd. 25.000 BKV abgeschlossen. Die inhaltliche Ausgestaltung der zentral vorgegebenen Rahmenbedingungen des BKV richtet sich nach den Hauptaufgaben des laufenden Fünfjahrplans und des jeweiligen Jahresplans sowie der wichtigsten spezifischen Anforderungen in den einzelnen Wirtschaftszweigen. Gemäß der Richtlinie für die Ausarbeitung der BKV von 1975 sind für den BKV inhaltlich 5 Hauptabschnitte und offiziell nur noch eine generelle Anlage vorgegeben. Die Anlage soll die „Betrieblichen Festlegungen für den Zeitraum des Fünfjahrplans“ sowie die sich jährlich wiederholenden Aufgabenstellungen und Stimulierungsbedingungen enthalten (u.a. Wettbewerbs- und Betriebsprämienordnung, Katalog der Arbeitserschwernisse einschl. Zuschläge und Zusatzurlaub, Erläuterungen zum Schichtsystem sowie zur Abrechnung und Kontrolle des BKV): Diese Aufgabenstellungen sind im Fünfjahrplanverlauf entsprechend den Anforderungen des jeweiligen Planjahres zu verändern oder zu ergänzen. In der betrieblichen Praxis des Jahres 1982 wurden jedoch diese Vorschriften von 1975 anscheinend keineswegs immer genau eingehalten. Der Hauptteil des BKV umfaßt: 1. Einen Katalog von Verpflichtungen (Werkleiter und BGL) zur Gestaltung des sozialistischen Wettbewerbs (z.B. Vorgabe differenzierter und abrechenbarer Wettbewerbsziele, Bestimmungen zur Förderung und Durchsetzung bestimmter, als besonders wirksam erachteter Wettbewerbsformen, Methoden der Neuerer- und Rationalisierungsbewegung, Vorhaben zur Erschließung von Materialreserven, Vorschläge zur Qualitätssteigerung und zu Kostensenkungen usw.). Längerfristig gleichbleibende Verpflichtungen und Regelungen müssen in der Anlage aufgeführt werden. 2. Verpflichtungen zur Durchsetzung des „Leistungsprinzips“ in seiner Bedeutung für die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Belegschaft (u.a. zur Durchsetzung der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation (WAO) nach dem Grundsatz „Neue Technik — Neue Normen“, zur optimalen Verwendung des Lohnfonds unter besonderer Berücksichtigung „neuer leistungsfördernder Lohnformen“, Festlegungen über Prämienmittel, Verpflichtungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, Bestimmungen zur sozialen und gesundheitlichen Betreuung sowie anderen Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen). 3. Die Verpflichtungen zur „Entwicklung eines hohen Kultur- und Bildungsniveaus der Werktätigen“ (u.a. durch Qualifizierung, politische Schulung, durch „sinnvolle“ Freizeit- und Feriengestaltung, Organisa[S. 212]tion von Betriebsfestspielen, Sportfesten und -meisterschaften und ökonomisch-kulturelle Leistungsvergleiche) (Kulturarbeit des FDGB). 4. Die Verpflichtungen hinsichtlich der Verwendung der „jährlich verfügbaren Mittel“ des Prämienfonds (Lohnformen und Lohnsystem, V.), des Kultur- und Sozialfonds und des Leistungsfonds. 5. Den „Frauenförderungsplan“ (u.a. Einbeziehung in Leitung und Planung, Aus- und Weiterbildung, Arbeits- und Lebensbedingungen) nach § 30, Abs. 2 AGB (Frauen). Ausdrücklich wird von der Staats- und Wirtschaftsführung der DDR immer wieder eine „Einheit von Plan, BKV und Wettbewerbsbeschluß“ gefordert. Über die Erfüllung der Verpflichtungen der BKV soll durch Betriebsleiter und BGL vierteljährlich (vor 1975: halbjährlich) auf einer Belegschaftsversammlung oder Vertrauensleutevollversammlung Rechenschaft abgelegt werden. Die Gewerkschaft hat das Recht der Kontrolle (§ 29 Abs. 2 AGB). Kritische Äußerungen in der DDR richten sich sowohl gegen eine häufig nur unvollkommene Realisierung übernommener Verpflichtungen als auch gegen eine anscheinend immer wieder festgestellte Verletzung gesetzlicher Bestimmungen (z.B. eigenmächtig vereinbarte Vergünstigungen für bestimmte Beschäftigungsgruppen eines Betriebes). Die Richtlinie von 1975 erklärte derartige Verstöße ausdrücklich für „rechtsunwirksam“ (Anlage I. 6). Solche „Verstöße“ sind jedoch unverändert Gegenstand häufiger Kritik; auch Leitlinien für den BKV 1983 gehen auf derartige Erscheinungen ein. Für Privatbetriebe ist analog zum BKV der Abschluß einer Betriebsvereinbarung, für Betriebe mit staatlicher Beteiligung ein dem BKV entsprechender Betriebsvertrag vorgeschrieben. In der LPG regeln anstelle des BKV innerbetriebliche Verträge die entsprechenden arbeitsökonomischen und sozialpolitischen Belange. Betriebsformen und Kooperation; Planung. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 210–212 Betriebsgewerkschaftsorganisation (BGO) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BetriebsräteSiehe auch: Betriebskollektivvertrag: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Betriebskollektivvertrag (BKV): 1975 1979 Musterbetriebskollektivvertrag: 1956 1958 Musterkollektivvertrag: 1954 Die geltenden Bestimmungen von 1975 definieren den jährlich abzuschließenden BKV als „Vereinbarungen zwischen dem Direktor des Betriebes und der Betriebsgewerkschaftsleitung“ (BGL), die als wichtige Instrumente zur Erfüllung der Betriebspläne angesehen werden. Gemäß dem…
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Bibliotheken (1985)
Siehe auch: Bibliotheken: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bibliothekswesen: 1953 1954 1956 1958 Gesetzliche Grundlage für das Bibliothekswesen in der DDR ist die VO über die Aufgaben des Bibliothekssystems bei der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus in der DDR vom 31. 5. 1968 (BVO) (GBl. II, 1968, S. 565 ff.). Diese VO gilt 1. für wissenschaftliche Allgemein- und Fach-B.; dazu gehören: die Deutsche Staatsbibliothek, die Deutsche Bücherei, die zentralen wissenschaftlichen Fach-B., die B. der Akademien, die Universitäts-, Hoch- und Fachschul-B., die wissenschaftlichen Allgemein-B. der Bezirke, die wissenschaftlichen Fach-B. der staatlichen Organe und Einrichtungen und der Betriebe, 2. die staatlichen allgemeinbildenden B.; dazu gehören: die Stadt- und Bezirks-B., die Kreis-B., die ländlichen Zentral-B., die Gemeinde-B., die Schüler-B., die Heim-, Patienten- und Anstalts-B. Als staatliche Leitungsorgane gibt es beim Ministerium für Kultur, Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel, Abt. Literaturverbreitung und Literaturpropaganda, den Sektor Bibliothekswesen; außerdem besteht dort ein Beirat für Bibliothekswesen, beim Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen eine Abteilung für wissenschaftliche B., wissenschaftliche Information und Museen, ferner ein Beirat für das wissenschaftliche Bibliothekswesen und die wissenschaftliche Information. Diesem Ministerium ist weiterhin das Methodische Zentrum für wissenschaftliche B., Berlin (Ost), unterstellt. Es ist die zentrale wissenschaftlich-methodische Einrichtung für alle zum Aufsichtsbereich des Ministeriums gehörenden wissenschaftlichen B. Im Staatshaushalt 1982 waren für die B. insgesamt 148,4 Mill. Mark ausgewiesen. 1. Wissenschaftliche B. 3 zentrale wissenschaftliche Allgemein-B. unterstehen dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen: Deutsche Staatsbibliothek (früher Preußische Staatsbibliothek) in Berlin (Ost) (3,6 Mill. Bände. Gen.-Dir.: Prof. Dr. Friedhilde Krause), Deutsche Bücherei in Leipzig (7,06 Mill. Bände. Gen.-Dir.: Prof. Dr. Helmut Rötzsch), Sächsische Landesbibliothek in Dresden (1,2 Mill. Bände. Dir.: Prof. Dr. Burghard Burgemeister), ferner 7 Universitäts-B., 10 B. technischer und ökonomischer Hochschulen, B. der 3 medizinischen Akademien, 9 B. der Ingenieurhochschulen und die Forschungs-B. Gotha. — Aufgrund der Anweisung Nr. 22/69 des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesen über die Stellung, Aufgaben und Arbeitsweise des Bibliothekswesens und der wissenschaftlichen Information an den Hochschulen (Verf. u. Mitt. Hoch- und Fachschulwesen, 1969, 8/9, S. 2 ff.) werden die Einrichtungen des Bibliothekswesens und der wissenschaftlichen Information und Dokumentation einer Hochschule durch die dem Rektor direkt unterstehende Hochschul-B. zusammengefaßt und geleitet. Das Bibliothekswesen der Hochschule wird als eine einheitliche Institution angesehen. — Zu der BVO sind eine Reihe von Durchführungsbestimmungen (DB) erlassen worden: Die 3. DB betrifft die Aufgabe und Arbeitsweise der Deutschen Staatsbibliothek als zentrale Leiteinrichtung für den Leihverkehr und die Zentralkataloge im Bibliothekssystem der DDR (GBl. II, 1970, S. 570 ff.). Dies führte zur Bildung des „Instituts für Leihverkehr und Zentralkataloge“, einer Abteilung der Deutschen Staatsbibliothek. Bei der Deutschen Staatsbibliothek gibt es mehrere Zentralkataloge: den Zentralkatalog der DDR mit Nachweis von 2,5 Mill. Buchtiteln und 30.000 Zeitschriftentiteln mit mehreren Besitznachweisen, den Gesamtkatalog der Wiegendrucke, das Zentralinventar mittelalterlicher Handschriften, das Répertoire International des Sources Musicales, den Zentralkatalog der ausländischen Karten und Atlanten und den Zentralkatalog der Literatur zur Geschichte des Sozialismus und der Arbeiterbewegung (bis 1945); bei der Deutschen Bücherei wird die letztgenannte Literatur ab 1945 erfaßt. In den Bezirken bestehen Zentralkataloge bei der Sächsischen Landes-B. Dresden, für Sachsen-Anhalt in Halle, für Thüringen in Jena, für Neubrandenburg, Rostock und Schwerin in Rostock, ferner der Zentralkatalog Leipzig und ein fachlicher Zentralkatalog für Körperkultur und Sport bei der Zentral-B. für Körperkultur und Sport der DDR in Leipzig. Der Internationale Schriftentausch der B. und Informationseinrichtungen sowie der Tausch und die Abgabe von offiziellen Veröffentlichungen werden durch die 9. DB zur BVO (GBl. I, 1976, S. 188 f.) geregelt. Zentrale für den internationalen Leihverkehr ist das Institut für Leihverkehr und Zentralkataloge. Gesetzliche Grundlage für den Internationalen Leihverkehr der B. ist die 10. DB zur BVO (GBl. I, 1976, S. 190 ff.). Eine organisatorische Verbindung zum Bibliothekswesen der Bundesrepublik Deutschland besteht praktisch nicht mehr; es wird grundsätzlich das sozialistische von dem bürgerlichen (oder kapitalistischen) Bibliothekswesen abgegrenzt. Allerdings bestehen noch zahlreiche Tauschbeziehungen, und es gibt einen Leihverkehr zwischen B. der DDR und der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der bestehenden Bestimmungen. Dabei überragt der Leihverkehr mit B. der Bundesrepublik Deutschland nach statistischen Angaben der DDR immer noch den Leihverkehr mit allen anderen B. (auch mit denen in sozialistischen Ländern) bei weitem, wenngleich er in den letzten Jahren rückläufig war. 1982 wurden nach diesen Angaben etwa 6.750 Bände von B. der DDR an B. in der Bundesrepublik verliehen, während umgekehrt etwa 4.950 Bände von B. der Bundesrepublik an B. in der DDR versandt wurden. Ein wesentlich anderes Verhältnis ergibt sich bei dem Versand von Kopien oder anderen Mikroformen: Hier erhielten B. der DDR 1982 etwa 9.800 Kopien, während aus der DDR etwa 1450 Kopien an B. der Bundesrepublik verschickt wurden. Die Zahlen von Kopien liegen für alle anderen Länder weit niedriger (auch für die sozialistischen Länder), in aller Regel beträchtlich unter 100 Kopien im Jahr 1982, lediglich aus der UdSSR erhielten DDR-B. im Jahr 1982 671 Kopien. Wie von allen B. wird besonders von den wissenschaftli[S. 226]chen die Bevorzugung des Fachgebietes „Wissenschaftlicher Sozialismus“ und Ausschaltung „antimarxistischer Literatur“ sowie vor allem parteiliche Arbeit der Bibliothekare gefordert. Literatur aus der Bundesrepublik Deutschland und aus dem westlichen Ausland (sog. Kontingentliteratur) wird im Rahmen zugeteilter Kontingente durch den Leipziger Kommissions- und Großbuchhandel (LKG, Buchhandel) beschafft. Die Versorgung mit dieser Literatur ist schwierig und wird als keinesfalls ausreichend angesehen, wobei allerdings ab 1980 eine Erhöhung der Kontingente erfolgte. Die Deutsche Bücherei, Leipzig (1913 vom Börsenverein der Deutschen Buchhändler gegründet), versucht, das seit ihrer Gründung in deutscher Sprache erschienene Schrifttum möglichst lückenlos zu erfassen. Die Neuzugänge werden in der „Deutschen Nationalbibliographie“, Reihe A: Neuerscheinungen des Buchhandels (wöchentlich) und in der halbmonatlichen Reihe B: Neuerscheinungen außerhalb des Buchhandels angezeigt: Die monatlich erscheinende Reihe C: Dissertationen und Habilitationsschriften weist die Neuzugänge von Hochschulen beider deutschen Staaten aus. Außerdem werden das Jahresverzeichnis der Hochschulschriften und das Jahresverzeichnis der Verlagsschriften sowie das Deutsche Bücherverzeichnis, eine Fünfjahreskumulation, herausgegeben. Diese Verzeichnisse erscheinen allerdings z. Z. noch mit beträchtlicher Verzögerung; durch die in Entwicklung befindliche elektronische Datenverarbeitung soll sich die Situation verbessern. Die Reihe~C der „Deutschen Nationalbibliographie“ wird bereits seit 1971 mittels elektronischer Datenverarbeitung hergestellt. Die meisten wissenschaftlichen B. leiden unter erheblicher Raumnot; seit über 50 Jahren ist auf dem Gebiet der heutigen DDR nur ein großer Bibliotheksneubau (B. der Bergakademie Freiberg, 1980) fertiggestellt worden. Die Deutsche Bücherei erhielt 1962 einen Erweiterungsbau und 1980 einen Magazinturm mit Stellflächen für 5 Mill. Bände. 2. Zentrale Fach-B. (ZB). Für die Zentralen Fach-B. gilt die 7. DB zur BVO (GBl. II, 1972, S. 26 ff.). An ZB gibt es z. Z. die ZB der deutschen Klassik in Weimar, die ZB für Körperkultur und Sport der DDR in Leipzig, die Landwirtschaftliche ZB in Berlin (Ost), die Pädagogische ZB in Berlin (Ost), die ZB des Verkehrswesens in Berlin (Ost), die Militär-B. der DDR in Dresden und die Deutsche Zentralbücherei für Blinde zu Leipzig. Überraschenderweise gibt es bis heute in der DDR keine ZB für Technik; die Deutsche Staatsbibliothek hat zwar für die in Berlin (Ost) ansässige Industrie gewisse Aufgaben übernommen, jedoch gilt als die größte technische B. die Universitäts-B. der Technischen Universität Dresden. 3. Wissenschaftliche Allgemein- und Fach-B. Die BVO sieht vor, daß in jedem Bezirk eine wissenschaftliche Allgemein-B. vorhanden sein soll. Soweit diese Aufgabe nicht von einer Universitäts- oder Hochschul-B. wahrgenommen wird, sind hierfür bisher bestehende Stadt- oder Landes-B. ausgebaut worden. Dies gilt z.B. für die Bezirke Erfurt, Gera, Potsdam, Schwerin und Suhl, wo es bereits B. mit der Bezeichnung „Wissenschaftliche Allgemein-B.“ gibt. 4. Staatliche Allgemein-B. Die Aufgaben, Arbeitsweise und Struktur der den örtlichen Räten unterstehenden staatlichen Allgemein-B. sind in der 5. DB zur BVO niedergelegt (GBl. II. 1971, S. 209 ff.). 1982 wurden 7.126 hauptberuflich geleitete B. einschl. Zweig-B. und Ausleihstellen gezählt. Nebenberuflich geleitet gab es 6.221 B. Der Gesamtbestand betrug 39,7 Mill. Bände mit einer Ausleihzahl von 81,5 Mill. Dies sind etwa 2,2 Bände pro Einwohner und eine Entleihung von 5,5 Bänden im Jahr pro Einwohner. Die 1. DB zur BVO enthält das Statut des Zentralinstituts für Bibliothekswesen (GBl. II. S. 565 ff.). Das Institut (Dir.: Prof. Dr. Gotthard Rückl) ist eine Einrichtung des Ministeriums für Kultur für Grundfragen der Entwicklung des B.-Systems der DDR und des Netzes der staatlichen Allgemein-B. sowie für die Koordinierung der wissenschaftlich-methodischen Arbeit im B.-System. Es ist 1950 gegründet worden und befindet sich in Berlin (Ost). Stärker noch als die wissenschaftlichen unterliegen die Allgemein-B. der politisch-ideologischen Beeinflussung. Als Instrument der politischen Bewußtseinsbildung (Gesellschaftliches ➝Bewußtsein) werden sie zwar stark gefördert, jedoch reichen Beschaffungsmittel und Personal nicht aus, um den Anforderungen zu entsprechen, die man an die B. stellt. Der Bestandsaufbau wird in erheblichem Maße zentral dirigiert und berücksichtigt nur die „fortschrittlichen“ Wünsche und Bedürfnisse der Leserschaft; insbesondere die neuere Literatur des Westens wird nur in einer sorgfältig begrenzten Auswahl angeboten; die B. machen zahlreiche und keineswegs immer erfolglose Anstrengungen, das „sozialistische Buch“ ihren Lesern nahezubringen. Kulturpolitik; Literatur und Literaturpolitik; Verlagswesen. 5. Gewerkschafts-B. Obwohl die Gewerkschafts-B. vom Geltungsbereich der BVO nicht ausdrücklich erfaßt sind, sind diese B. durch den Beschluß des Präsidiums des Bundesvorstandes des FDGB (Kulturarbeit des FDGB) vom 4. 5. 1973 und durch die Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Kultur und dem Bundesvorstand des FDGB über die Zusammenarbeit der staatlichen allgemeinen öffentlichen B. und der Gewerkschafts-B. vom 1. 6. 1969 in den Aufgabenbereich des B.-Systems bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der DDR integriert. Die 1.–5. DB zur BVO sind daher auch im Einvernehmen mit dem Bundesvorstand des FDGB erlassen worden. Unter Gewerkschafts-B. werden Zentren des Lesens, der Bildung und der Literaturpropaganda im Betrieb verstanden. 1982 gab es 3.169 (einschl. Zweig-B. und Ausleihstellen) hauptberuflich geleitete und in 1174 Betrieben ehren- oder nebenamtlich geleitete Einrichtungen der Gewerkschafts-B. Die Benutzerzahlen lagen 1982 bei etwas unter 1 Mill., bei einem Buchbestand von über 9,28 Mill. Bänden mit 13,9 Mill. Ausleihungen. 6. Bibliotheksverband. Der 1964 als Deutscher Bibliotheksverband gegründete Bibliotheksverband der DDR [S. 227](Umbenennung 1972) ist die Fachorganisation des Bibliothekswesens der DDR (Präsident: Prof. Dr. Gotthard Rückl, Direktor des Zentralinstituts für Bibliothekswesen). Er vereinigt B., zentrale Institutionen des Buch- und Informationswesens sowie Aus- und Weiterbildungseinrichtungen. Mitglieder können alle hauptberuflich geleiteten B. usw. werden. Er trägt sich im wesentlichen durch Mitgliedsbeiträge. Am 31. 12. 1983 zählte er 1835 Mitglieder: 18 wissenschaftliche Allgemein-B., 720 Fach-B., 620 staatliche Allgemein-B., 395 Gewerkschafts-B., 62 Einrichtungen der Information und Dokumentation und 20 weitere B.-Institutionen. Über den B.-Verband ist die DDR auch in internationalen Organisationen des B.-Wesens, wie der International Federation of Library Associations and Institutions (IFLA) vertreten. Andere internationale Vereinigungen, denen B. der DDR als Mitglieder angehören, sind die Internationale Vereinigung der Musikbibliotheken und die International Association of Technological University Libraries (IATUL). 7. Ausbildung. Die Ausbildung von Bibliothekaren ist in den letzten Jahren neu geregelt worden. Für die Ausbildung von Bibliotheksfacharbeitern (Lehrberuf) mit den Spezialisierungsrichtungen Staatl. Allgem. B. und Gewerkschafts-B. und Wissenschaftl. Allgem. B. und Fach-B. erfolgt die berufstheoretische Ausbildung an der Betriebsschule für B.-Facharbeiter in Sondershausen (Ausbildungsdauer 2 Jahre). Bibliothekare mit Fachschulqualifikation bilden die mittlere Berufsgruppe im B.-Wesen, deren Ausbildung im Rahmen der Grundstudienrichtung B.-Wesen an bibliothekarischen Fachschulen im Direkt- und Fernstudium erfolgt. Analog zu den B.-Facharbeitern gibt es zwei Fachrichtungen. Für die Richtung Staatl. Allgem. B. und Gewerkschafts-B. erfolgt die Ausbildung an der Fachschule für Bibliothekare „Erich Weinert“ in Leipzig; für die Richtung Wissenschaftl. Allgem. B. und Fach-B. kann die Ausbildung an der gleichen Fachschule in Leipzig (Direkt- und Fernstudium) oder auch (nur Direktstudium) an der Fachschule für wissenschaftl. B.-Wesen und wissenschaftl. Information in Berlin (Ost) erfolgen (Ausbildungsdauer im Direktstudium 3 Jahre). Voraussetzung für die Ausbildung als Diplombibliothekar ist die Hochschulreife. Die Ausbildung (Dauer 4 Jahre im Direktstudium und 4½ Jahre im Fernstudium) erfolgt am Institut für B.-Wissenschaft und wissenschaftliche Information der Humboldt-Universität zu Berlin (Ost). Eine zweigspezifische Differenzierung gibt es für Diplombibliothekare nicht. Das Studium kann nach weiteren 3 Jahren (nach dem 3. Studienjahr) mit der Promotion~A mit dem akademischen Grad eines Doktors der Philosophie für das Fach B.-Wissenschaft abgeschlossen werden. Die Ausbildung zum Fachbibliothekar (frühere Berufsbezeichnung Wissenschaftl. Bibliothekar) erfolgt in Form eines 2jährigen postgradualen Studiums der B.-Wissenschaft auf Fernstudienbasis am Institut für B.-Wissenschaft und wissenschaftl. Information der Humboldt-Universität zu Berlin (Ost). Voraussetzung ist der Hoch- bzw. Fachschulabschluß in einer math.-naturw., agrarwissenschaftl., medizinischen, gesellschaftswissenschaftl. oder künstlerischen Fachrichtung sowie der Nachweis erfolgreicher Tätigkeit in einer B. Bei vorhandenem Hochschulabschluß besteht Promotionsrecht auch auf dem Gebiet der B.-Wissenschaft. Es kann in Form der wissenschaftl. Aspirantur die Promotion~A erlangt werden. — Für alle Berufsgruppen bestehen zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten, z.B. beim Weiterbildungszentrum in Gotha. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 225–227 Bezirkswirtschaftsrat (BWR) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bildende KunstSiehe auch: Bibliotheken: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bibliothekswesen: 1953 1954 1956 1958 Gesetzliche Grundlage für das Bibliothekswesen in der DDR ist die VO über die Aufgaben des Bibliothekssystems bei der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus in der DDR vom 31. 5. 1968 (BVO) (GBl. II, 1968, S. 565 ff.). Diese VO gilt 1. für wissenschaftliche Allgemein- und Fach-B.; dazu gehören: die Deutsche Staatsbibliothek, die Deutsche…
DDR A-Z 1985
Bürgerinitiative (1985)
Siehe auch das Jahr 1979 Eine Form „freiwilliger“ Gemeinschaftsarbeit während der Freizeit, die vorwiegend im Massenwettbewerb „Schöner unsere Städte und Gemeinden — Mach mit!“ von örtlichen Staatsorganen oder durch Ausschüsse der Nationalen Front der DDR (Hausgemeinschaften) organisiert wird. Im offiziellen Sprachgebrauch der DDR ist auch die Bezeichnung „sozialistische Bürgerinitiative“ üblich. Der Begriff ist aus dem Sprachgebrauch der Bundesrepublik Deutschland übernommen worden, obwohl die hier in den 70er Jahren entstandenen B. zur Wahrung oder Verteidigung spezieller Bürgerinteressen und -rechte gegen Staat oder Gemeinde mit den in der DDR tolerierten und geförderten B. nichts zu tun haben. Die Selbstinterpretation der Partei behauptet vielmehr, daß in der DDR bereits nach Abschaffung des Privateigentums an Produktionsmitteln die grundsätzliche Interessenidentität zwischen Gesellschaft und Staat gegeben sei und daher die Politik von SED und Staat — allerdings nur diese — das jeweils Mögliche und Notwendige an Interessenwahrnehmung und -verwirklichung zum Inhalt habe, die Bürger sich also lediglich in organisierter Form an dessen Realisierung zu beteiligen bräuchten. Zum Ausbau organisierter „sozialistischer B.“ beschloß der Nationalrat der Nationalen Front der DDR am 21. 1. 1982 ein Aktionsprogramm bis 1985. „Wir wollen damit den Erfordernissen der 80er Jahre entsprechen und zugleich dem Anliegen unserer Ausschüsse in Stadt und Land Ausdruck verleihen, die Bürgerinitiative noch enger mit unseren Plänen zur weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft zu verbinden.“ (Prof. L. Kolditz, Präsident des Nationalrates der NF.) Erklärter Schwerpunkt ist die Entfaltung von Selbsthilfeaktionen der Bürger zur Instandhaltung und zum Ausbau von Wohnungen, öffentlichen Gebäuden, Kindergärten, Schulräumen und Jugendklubs. Bis 1985 sind u.a. 50.000 Wohnungen zu modernisieren, 400.000 Räume „in gesellschaftlichen Einrichtungen“ und 500.000 Wohnungen älterer oder hilfsbedürftiger Bürger „malermäßig instandzusetzen“. Weitere Zielvorgaben sehen die Erfassung und Ablieferung von Sekundärrohstoffen aller Art aus Haushalten und Wohngebieten vor. Soweit sich in der zweiten Hälfte der 70er Jahre unter dem Eindruck der B. in der Bundesrepublik Deutschland punktuell auch in der DDR B. mit politischer Zielsetzung bildeten, standen diese außerhalb der Legalität, so daß sie frühzeitig dem Risiko strafrechtlicher Sanktionen ausgesetzt waren. Demgegenüber wurden Ansätze spontaner B. zu örtlichen und regionalen Problemen der Energiepolitik und des Umweltschutzes, die sich ohne Kontrolle „von oben“ zu bilden begannen, durch die 1980 innerhalb des Kulturbundes der DDR (KB) gebildete Gesellschaft für Natur und Umwelt aufgefangen. 1984 existierten 140 Interessengemeinschaften zur Pflege der Landeskultur innerhalb der Gesellschaft für Natur und Umwelt. Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 249 Bündnispolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BürgerrechtlerSiehe auch das Jahr 1979 Eine Form „freiwilliger“ Gemeinschaftsarbeit während der Freizeit, die vorwiegend im Massenwettbewerb „Schöner unsere Städte und Gemeinden — Mach mit!“ von örtlichen Staatsorganen oder durch Ausschüsse der Nationalen Front der DDR (Hausgemeinschaften) organisiert wird. Im offiziellen Sprachgebrauch der DDR ist auch die Bezeichnung „sozialistische Bürgerinitiative“ üblich. Der Begriff ist aus dem Sprachgebrauch der Bundesrepublik Deutschland übernommen worden,…
DDR A-Z 1985
Agrarpreissystem (1985)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1. Funktion und Geschichte des A. Stärker als in anderen Wirtschaftsbereichen hat die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) im Agrarsektor die Preise (Preissystem und Preispolitik) dazu benutzt, die Durchsetzung gesellschaftspolitischer Zielvorstellungen zu beschleunigen bzw. zu unterstützen. Zusammen mit entsprechenden Steuer-, Kredit- und Subventionsregelungen wurden die administrativ festgesetzten Preise (Erzeuger- und Produktionsmittelpreise) im Agrarsektor zu einem für die SED wichtigen Hebel bei der Überführung der privaten Betriebe in kollektive Bewirtschaftungsformen, der Veränderung der landwirtschaftlichen Sozialstrukturen und der Industrialisierung der Landwirtschaft (Agrarsteuern; Kredit). In den Jahren zwischen 1949 und 1960 sind hier vornehmlich die nach Eigentumsformen und/oder Betriebsgrößen gestaffelten Ablieferungsnormen und Leistungstarife zu nennen, die als Kampfmittel gegen die (größeren) privaten Landwirtschaftsbetriebe eingesetzt wurden (Agrarpolitik, III.). Sie führten z.B. dazu, daß private Betriebe über 20 ha LN je Hektar zwischen 50 v.H. und 100 v.H. höhere Gebühren für Leistungen der Maschinen-Traktoren-Stationen (MTS) entrichten mußten als LPG und private Betriebe mit weniger als 10 ha LN und dadurch höheren Produktionskosten ausgesetzt waren. Gleichzeitig hatten sie im Rahmen der Ablieferungspflicht auch weit höhere Anteile (meist über 85 v.H.) ihrer Produktion zu niedrigeren Erfassungspreisen an den Staat abzuliefern als LPG und private Kleinbetriebe, deren Ablieferungsnormen nur knapp 50 v.H. ihrer Produktion ausmachten. Die Bedeutung einer derartigen Regelung zeigte sich u.a. darin, daß die Aufkaufpreise bei den über die Ablieferungsnorm hinausgehenden Mengen für pflanzliche Produkte das 1,5–3fache und für tierische Erzeugnisse das 3–4fache der Erfassungspreise betrugen. Dieses gespaltene Erzeugerpreisniveau wurde nach Abschluß der Kollektivierung in der Zeit des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) mehrfach modifiziert und zunehmend durch einheitliche Erzeugerpreise ersetzt. 1964 wurden erstmals einheitliche Erzeugerpreise für pflanzliche Produkte, Eier und Geflügel festgesetzt. Sie entsprachen in ihrem Niveau annähernd dem Durchschnitt aus den ursprünglichen Aufkauf- und Erfassungspreisen. In der Folgezeit wurden einheitliche Erzeugerpreise auch für (fast) alle anderen Agrarprodukte festgelegt, so daß nach 1969 mit Ausnahme des Erzeugerpreises für Milch, der weiterhin nach LPG-Typen und Eigentumsformen gestaffelt blieb, einheitliche Erzeugerpreise existierten. Der Index der Erzeugerpreise stieg damit — bei unveränderten Verbraucherpreisen — zwischen 1960 und 1970 auf 136 v.H. Neben der Festsetzung einheitlicher Erzeugerpreise wurden nach 1964 zahlreiche Preiszuschläge für Lieferungen zu bestimmten Terminen, für Qualitätsprodukte und für den zukaufsfreien Produktionszuwachs gewährt, um Anreize für Leistungssteigerungen in der Landwirtschaft zu geben. Mit dem Einsetzen der Bemühungen zur Industrialisierung der Landwirtschaft (Agrarpolitik, III. E.) wurden die Zuschläge zunehmend auf die Produktion in industriemäßigen Anlagen ausgerichtet. Die unzureichende Rentabilität dieser Anlagen machte es jedoch zwingend erforderlich, die ursprünglich befristet („bis zur Dauer von drei Jahren nach Inbetriebnahme“) vorgesehenen Zuschläge auf Dauer zu zahlen (GBl. II, 1972, S. 603, und GBl. I, 1975, S. 648) und besonders in der Rinderhaltung weiter auszubauen. Mit diesen Regelungen wurde demzufolge erneut ein nunmehr nach „Industrialisierungsmerkmalen“ gespaltenes Niveau der Erzeugerpreise eingeführt. Parallel dazu wurden 1973 die Preise der wichtigsten landwirtschaftlichen Produktionsmittel (Energie, Dünge- und Pflanzenschutzmittel, Maschinen und Er[S. 22]satzteile) festgeschrieben, die Preise für wichtige Ausrüstungen industriemäßiger Betriebe (Großtraktoren, Stallausrüstungen u.ä.) sogar gesenkt (GBl. II, 1972, S. 603). Diese Maßnahmen führten dazu, daß die aus dem Staatshaushalt bereitgestellten Subventionen für landwirtschaftliche Produktionsmittel zwischen 1974 und 1982 von rd. 0,4 Mrd. Mark auf rd. 6,9 Mrd. Mark anstiegen. Die 1976 und 1981 erfolgten Anhebungen der Erzeugerpreise und die gestiegenen Energiekosten in der Nahrungsgüterwirtschaft und der Lebensmittelindustrie hatten zur Folge, daß die zur Aufrechterhaltung stabiler Verbraucherpreise notwendigen Subventionen für Grundnahrungsmittel im gleichen Zeitraum von rd. 7 Mrd. Mark auf fast 12 Mrd. Mark zunahmen. Eine Besonderheit des A. ist die 1978 beschlossene Erhöhung der Erzeugerpreise bei Obst und Gemüse für private nebenberufliche Erzeuger (persönliche ➝Hauswirtschaften; Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter (VKSK)). Erstmals in der DDR-Geschichte wurden damit privaten Produzenten höhere Erzeugerpreise zugestanden als sozialistischen Betrieben (GBl. SDr. Nr. 950), um die private Erzeugung landwirtschaftlicher und gärtnerischer Produkte — soweit sie nicht gewerblich erfolgte — zu fördern. 2. Die Agrarpreisreform von 1984. Die am 1. 1. 1984 in Kraft getretene Agrarpreisreform soll künftig sowohl den Landwirtschaftsbetrieben als auch den Beschäftigten mehr Anreize bieten, die Produktion zu steigern und die verfügbaren Produktionsmittel sparsamer als bisher einzusetzen. Die bisher gezahlten Subventionen für Produktionsmittel wurden ersatzlos gestrichen, um den Landwirtschaftsbetrieben die gleichen Kosten für Energie und industrielle Vorleistungen aufzuerlegen, die auch von anderen Wirtschaftsbereichen zu tragen sind. Die daraus resultierenden, höheren Produktionskosten der Landwirtschaft werden jedoch durch entsprechende Preiserhöhungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse mehr als kompensiert. Die Erzeugerpreise für die privaten, nicht gewerblichen Erzeuger wurden allerdings mit der Begründung, daß diese nur für Futtermittel und Jungtiere die neuen, höheren Produktionsmittelpreise bezahlen müssen, weniger stark angehoben als die der sozialistischen Betriebe. Das bedeutet, daß die SED wieder voll zu einem gespaltenen Preisniveau zurückgekehrt ist, das sowohl bei den Erzeugerpreisen als auch bei den Produktionsmittelpreisen nach Produzentengruppen gestaffelt ist — ohne daß von einer Benachteiligung der privaten, nebenberuflichen Produzenten gesprochen werden kann. Auch sind erstmals die privaten gewerblichen Agrarproduzenten (die schätzungsweise rd. 3.500 [andere Schätzungen sprechen von ca. 5.000] noch existierenden privaten Bauern und Gärtner) den sozialistischen Betrieben gleichgestellt (GBl. SDr. Nr. 1101). Selbst wenn berücksichtigt wird, daß die Festsetzung der neuen Erzeugerpreise — um deren jährliche Anhebung oder erneute Produktionsmittelsubventionen zu vermeiden — sich an den Ende der 80er Jahre erwarteten Produktionskosten orientieren und die Betriebe die dadurch in den ersten Jahren entstehenden Mehreinnahmen an den Staatshaushalt abführen müssen, sind mit der Agrarpreisreform insgesamt höhere Nettozuschüsse aus dem Staatshaushalt verbunden als bisher für Produktionsmittel- und Nahrungsmittelsubventionen entstanden sind. Überdies führt die Orientierung an den Ende der 80er Jahre erwarteten Produktionskosten bei der Festsetzung der landwirtschaftlichen Erzeugerpreise (unter Beibehaltung stabiler Verbraucherpreise für Grundnahrungsmittel) in den ersten Jahren zu höheren Subventionen für Nahrungsmittel, als sie eigentlich erforderlich wären. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 21–22 Agrarpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AgrarstatistikSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1. Funktion und Geschichte des A. Stärker als in anderen Wirtschaftsbereichen hat die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) im Agrarsektor die Preise (Preissystem und Preispolitik) dazu benutzt, die Durchsetzung gesellschaftspolitischer Zielvorstellungen zu beschleunigen bzw. zu unterstützen. Zusammen mit entsprechenden Steuer-, Kredit- und Subventionsregelungen wurden die administrativ festgesetzten…
DDR A-Z 1985
Kupfererzbergbau (1985)
Siehe auch: Kupferbergbau: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 In der DDR gehören die in Abbau stehenden Kupfererzvorräte dem Kupferschiefer des [S. 778]unteren Zechsteins an. Weitere kupferführende Erze befinden sich in einigen Gangsystemen, der Mittelgebirge; ihre gegenwärtige wirtschaftliche Bedeutung ist gering. Das Verbreitungsgebiet des Kupferschiefers umfaßt große Teile der DDR. Seine bekanntesten Vorkommen liegen in den südwestlichen Bezirken der DDR, wo der Kupferschiefer den Harz und den nordwestlichen Thüringer Wald säumt und in den benachbarten Becken und Mulden untertaucht. Innerhalb dieses Verbreitungsgebietes weist der Kupferschiefer jedoch nur an wenigen Stellen abbauwürdige Metallanreicherungen auf. Am umfangreichsten ist die Metallführung des Kupferschiefers in den am Südostrand des Harzes liegenden geologischen Mulden von Mansfeld und Sangerhausen (Bergbau). In diesen Mulden enthalten die erzreicheren Teile des Kupferschiefers im allgemeinen Kupfer mit 1,5–4,0 v.H., Blei mit 0,1–0,8 v.H. und Zink mit 0,1–2,0 v.H. Beide Teile des K. in der DDR, das Sangerhäuser und Mansfelder Revier, können auf eine jahrhundertealte Bergbautradition zurückblicken. Man spricht von Vorräten, die einen Abbau mindestens bis zum Jahre 2.000 sicherstellen. Die Vorräte des Mansfelder Reviers scheinen jedoch zur Neige zu gehen. Es kam bereits zu Hütten- und Zechenschließungen. So wurden z.B. die Krughütte zwischen Eisleben und Wimmelburg, der in der Nähe gelegene Max-Lademann-Schacht und der Ernst-Seidel-Schacht mit seiner Sonderförderung an Blei- und Zinkerzen geschlossen. An Hauptförderungsschächten existieren nur noch der Fortschritt-Schacht, der Ernst-Thälmann-Schacht sowie der Otto-Brosowski-Schacht. Ihre gegenwärtige Abbautiefe liegt stellenweise zwischen 1300 m und 1400 m Tiefe. Der als bauwürdig bezeichnete Abbaubetrieb bewegt sich mittlerweile in Richtung Wolferstedter Wüste (Flurbezeichnung). Im Raum Spremberg wird gegenwärtig eine neue Kupferlagerstätte erschlossen. Mittelpunkt des Wirtschaftszweiges K. ist der VEB Mansfeld Kombinat „Wilhelm Pieck“. Mit über 20.000 Beschäftigten zählt der Betrieb zu den größten Volkseigenen Betrieben der DDR. Von den deutschen Kupfervorkommen liegen etwa vier Fünftel in der DDR. Hinsichtlich des Gesamtverbrauchs an Kupfer, des Eigenaufkommens sowie der Importe sind nur Schätzungen möglich. Bei einem angenommenen Kupferverbrauch von 115.000 t im Jahre 1980 dürfte das Eigenaufkommen etwa 34.500 t (30 v.H.) betragen haben. Die UdSSR dürfte etwa die Hälfte des Verbrauchs bereitgestellt haben, der verbleibende Rest mußte auf dem Weltmarkt gegen Devisen gekauft werden. Da mit steigender Industrieproduktion auch der Kupferbedarf wächst, bleibt auch in Zukunft eine sehr erhebliche Importabhängigkeit bestehen. Das Ministerium für Erzbergbau, Metallurgie und Kali hat 1976 die Verwendung von Kupfer für dekorative und architektonische Zwecke, für Behälter und Rohrleitungen verboten. Wegen der Knappheit an Kupfer sollen in diesen Bereichen billigere Ersatzstoffe, so Aluminium und Zink, eingesetzt werden. In der DDR werden die NE-Erzbergbaubetriebe entsprechend der ab 1968 gültigen Industriezweigsystematik zur Wirtschaftsgruppe NE-Metall-Erzbergbaubetriebe und NE-Metall-Gewinnungsbetriebe des Industriezweiges NE-Metallurgie gezählt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 777–778 Künstler-Agentur der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kuren der SozialversicherungSiehe auch: Kupferbergbau: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 In der DDR gehören die in Abbau stehenden Kupfererzvorräte dem Kupferschiefer des [S. 778]unteren Zechsteins an. Weitere kupferführende Erze befinden sich in einigen Gangsystemen, der Mittelgebirge; ihre gegenwärtige wirtschaftliche Bedeutung ist gering. Das Verbreitungsgebiet des Kupferschiefers umfaßt große Teile der DDR. Seine bekanntesten Vorkommen liegen in den südwestlichen Bezirken der DDR, wo…
DDR A-Z 1985
Gerichtsverfassung (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Grundsätzliche Bestimmungen Nach Artikel 92 der Verfassung wird die Rechtsprechung in der DDR durch das Oberste Gericht, die Bezirksgerichte, die Kreisgerichte und die Gesellschaftlichen Gerichte ausgeübt; in Militärstrafsachen besteht eine besondere Militärgerichtsbarkeit. Aufbau und Organisation der staatlichen Gerichte werden durch das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) vom 27. 9. 1974 (GBl. I, S. 457) geregelt, das mit Wirkung vom 1. 11. 1974 an die Stelle des GVG vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 45) getreten ist, nachdem mit dem ersten GVG der DDR vom 2. 10. 1952 (GBl., S. 985) die alte, in Deutschland seit 1879 bestehende G. beseitigt worden war. In den grundsätzlichen Bestimmungen betont das GVG die Unabhängigkeit der Richter, hebt die der Rechtsprechung gestellten Aufgaben hervor (Rechtswesen, II.) und legt die Zulässigkeit des Rechtsweges für alle Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen fest, soweit nicht die Zuständigkeit anderer Staatsorgane begründet ist. Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist also Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit; selbständige Kreis- und Bezirksarbeitsgerichte bestanden nur bis zum 25. 4. 1963. Das GVG beinhaltet ferner den Grundsatz der Öffent[S. 528]lichkeit der Verhandlung (Rechtswesen, IV. D.), der Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz, das Recht auf Verteidigung (Verteidiger), die Möglichkeit der Kassation gerichtlicher Entscheidungen und die Zulässigkeit der Gerichtskritik (Rechtswesen, IV. E.). Ausnahmegerichte sind unstatthaft. Die Gerichtssprache ist deutsch (in der Lausitz kann in sorbischer Sprache verhandelt werden), und die Urteile werden „Im Namen des Volkes“ verkündet. II. Das Oberste Gericht (OG) Das höchste Organ der Rechtsprechung ist das Oberste Gericht (§ 36 GVG) mit dem Sitz in Berlin (Ost), das von einem Präsidenten (Dr. Toeplitz, CDU) geleitet wird. Es leitet die Rechtsprechung aller Gerichte und hat die „einheitliche und richtige Gesetzesanwendung durch alle Gerichte“ zu sichern. Mit der Bestimmung, daß das OG der Volkskammer und zwischen ihren Tagungen dem Staatsrat verantwortlich ist (§ 36 Abs. 2 GVG), wurde das Prinzip des Demokratischen Zentralismus auch in der Rechtsprechung durchgesetzt. In Verwirklichung dieses Prinzips wurde ein umfassendes „System der wissenschaftlichen Leitung der Rechtsprechung“ entwickelt, das insbesondere die Anleitung der unteren durch die oberen Gerichte und durch das OG sowie die mit dem neuen GVG vom 27. 9. 1974 erneut eingeführte Anleitung und Kontrolle der Bezirks- und Kreisgerichte durch das Ministerium der Justiz regelt. In Art. 74 der Verfassung ist dem Staatsrat die ständige Aufsicht über die Verfassungsmäßigkeit und Gesetzlichkeit der Tätigkeit des OG übertragen. Diese Aufsichtsbefugnis erstreckt sich nach der Stellung des OG auf die gesamte Rechtsprechung der DDR, hat jedoch in der Praxis der letzten Jahre angesichts der geminderten Rolle des Staatsrats kaum Bedeutung erlangt. Die Organe des OG sind das Plenum, das Präsidium, die Kollegien für Straf-, Militärstraf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen und die bei den Kollegien gebildeten Senate. Dem Plenum gehören der Präsident, die Vizepräsidenten, die Oberrichter und die Richter des OG, die Direktoren der Bezirksgerichte und die Leiter der Militärobergerichte an. Mitglieder des Präsidiums sind der Präsident, die Vizepräsidenten und die Oberrichter des OG. Die Mitglieder des Präsidiums werden auf Vorschlag des Präsidenten vom Staatsrat berufen. Die Rechtsprechung liegt in Händen der Senate, die mit einem Oberrichter als Vorsitzendem und zwei beisitzenden Richtern besetzt sind. In Arbeitsrechtssachen entscheidet der zuständige Senat mit einem Oberrichter, einem weiteren Richter und drei Schöffen. Seit 1967 sind bei den Senaten des OG, ohne daß es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt, „Konsultativräte“ gebildet worden, die mit beratender Funktion ausgestattet sind. Es bestehen — soweit erkennbar — Konsultativräte für Familienrecht und LPG-Recht (beide beim 1. Zivilsenat des OG), für Urheber- und Patentrecht sowie 2 Konsultativräte für Strafrecht beim 3. und 5. Strafsenat des OG. Betont wird, daß die Konsultationen vor Durchführung einer Verhandlung keine „vorweggenommene Beweisaufnahme“ sein dürfen. Plenum und Präsidium können zur Leitung der Rechtsprechung Richtlinien und Beschlüsse erlassen, die für alle Gerichte verbindlich sind. Seit 1953 hat das OG 32 Richtlinien beschlossen, von denen allerdings, bedingt durch die Verabschiedung neuer Gesetze, die Mehrzahl inzwischen wieder aufgehoben wurde. Anträge auf Erlaß solcher Richtlinien und Beschlüsse können der Präsident des OG, der Generalstaatsanwalt, der Minister der Justiz und der Bundesvorstand des FDGB stellen. Das Plenum, an dessen Tagungen der Generalstaatsanwalt, der Minister der Justiz und ein Vertreter des Bundesvorstandes des FDGB teilzunehmen berechtigt sind, tagt grundsätzlich einmal in 3 Monaten. Entgegen der bis zum 31. 10. 1974 geltenden Regelung ist der Staatsrat an Plenartagungen des OG nicht mehr beteiligt. Das Präsidium bereitet die Tagungen des Plenums vor und beruft diese ein, ist zuständig für die Beschlußfassung, wenn ein Senat des OG in einer grundsätzlichen Rechtsfrage von der Entscheidung eines einem anderen Kollegium angehörenden Senats oder des Präsidiums abweichen will, wertet die Rechtsprechung der Gerichte und die Eingaben der Bürger aus, organisiert die Tätigkeit des OG und regelt die Geschäftsverteilung. Ferner ist das Präsidium Kassationsinstanz (s. u.). Es ist dem Plenum verantwortlich und rechenschaftspflichtig. In der Rechtsprechung ist das OG zuständig: 1. in erster und letzter Instanz für Strafsachen, in denen der Generalstaatsanwalt wegen ihrer überragenden Bedeutung Anklage vor dem OG erhebt; 2. in zweiter Instanz für die mit einem Rechtsmittel angefochtenen erstinstanzlichen Entscheidungen der Bezirksgerichte und Militärobergerichte und für die Entscheidung über die Berufung in bestimmten Patentsachen; 3. als Kassationsgericht (Kassation) in Straf-, Militärstraf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen. III. Die Bezirksgerichte (BG) In jedem Bezirk besteht ein BG, das von einem Direktor geleitet wird. Das BG leitet im Bezirk die Tätigkeit der Kreisgerichte und der gesellschaftlichen Gerichte. Nachdem mit dem neuen GVG das Plenum des BG weggefallen ist, fungiert als beratendes Kollegialorgan für den Direktor das Präsidium, [S. 529]dem der Direktor des BG, seine Stellvertreter und die Oberrichter angehören. Das Präsidium ist Kassationsinstanz und entscheidet als solche in der Besetzung mit dem Direktor oder einem Stellvertreter als Vorsitzendem und vier vom Direktor zu bestimmenden Mitgliedern des Präsidiums. Die Rechtsprechung des BG in Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen liegt in den Händen der Senate, deren Zahl bei den einzelnen BG unterschiedlich ist. Diese sind in der ersten Instanz mit einem Oberrichter oder Richter als Vorsitzendem und zwei Schöffen, in der zweiten Instanz mit einem Oberrichter als Vorsitzendem und zwei weiteren Richtern besetzt. In Arbeitsrechtssachen entscheiden auch in zweiter Instanz ein Oberrichter und zwei Schöffen. Das BG ist zuständig: 1. als Gericht erster Instanz a) in Strafsachen für die Entscheidung über Verbrechen gegen die Souveränität der DDR, den Frieden, die Menschlichkeit und die Menschenrechte, Staatsverbrechen, über vorsätzliche Tötungsverbrechen, schwerere Verbrechen gegen die Volkswirtschaft und in allen anderen Strafsachen, in denen die Anklage durch den Staatsanwalt vor dem BG erhoben wird, b) in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen für die Entscheidung über Streitigkeiten, in denen wegen der Bedeutung, Folgen oder Zusammenhänge der Sache der Staatsanwalt des Bezirks die Verhandlung vor dem BG beantragt oder der BG-Direktor die Sache an das BG heranzieht (durch diese Zuständigkeitsregelung wird die Verfassungsgarantie des Richters — Art. 101 der Verfassung — eingeschränkt); 2. in zweiter Instanz für die mit einem Rechtsmittel angefochtenen Entscheidungen der Kreisgerichte in Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen; 3. als Kassationsgericht für die Kassation rechtskräftiger Entscheidungen der Kreisgerichte. IV. Die Kreisgerichte (KrG) In jedem Kreis besteht ein KrG, das von einem Direktor geleitet wird und in Kammern für Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen gegliedert ist. Die Kammern sind mit einem Richter als Vorsitzendem und zwei Schöffen besetzt. Das KrG ist zuständig: 1. für alle Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen, soweit nicht die Zuständigkeit des BG oder des OG begründet ist. Es gehören also grundsätzlich alle Zivilsachen in erster Instanz vor das KrG; 2. für Entscheidungen über den Einspruch gegen eine Entscheidung der Konfliktkommission oder Schiedskommission (Gesellschaftliche Gerichte); 3. für die Entscheidung über die Beschwerde gegen eine Entscheidung des Staatlichen Notariats oder eines Einzelnotars; 4. für die Verhandlung über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen eine polizeiliche Strafverfügung wegen einer Verfehlung; 5. für Vollstreckbarkeitserklärungen von Entscheidungen der Gesellschaftlichen Gerichte; 6. für Einsprüche gegen die Nichtaufnahme in die Wählerliste zur Wahl der Volksvertretungen. V. Gerichtsorganisation in Berlin (Ost) In Berlin (Ost) besteht eine eigene Gerichtsorganisation seit der Auflösung des Kammergerichts im Herbst 1961 nicht mehr. In jedem der 8 Stadtbezirke gibt es ein Stadtbezirksgericht (Zuständigkeit wie Kreisgericht). Mit der Zuständigkeit eines Bezirksgerichts ausgestattet ist das Stadtgericht. Über Rechtsmittel und Kassationsanträge gegen dessen Entscheidungen entscheidet seit der Auflösung des Kammergerichts das Oberste Gericht. VI. Die Militärgerichtsbarkeit Die Militärgerichtsbarkeit war durch die Militärgerichtsordnung (Erlaß des Staatsrats) vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 71) eingerichtet worden. Sie wurde durch die AO des Nationalen Verteidigungsrates (Militärgerichtsordnung [MilGO] vom 27. 9. 1974, GBl. I, S. 481) neu geregelt. Die Rechtsprechung in Militärstrafsachen wird von dem OG, bei dem ein Militärkollegium gebildet ist, von den Militärobergerichten und den Militärgerichten ausgeübt. Die Leitung der Rechtsprechung liegt beim OG. Die Militärgerichte sind nicht nur in Strafsachen gegen Militärpersonen zuständig, sondern für alle Personen, die Straftaten gegen die militärische Sicherheit begehen. Der Standort und die örtliche Zuständigkeit der Militärgerichte und Militärobergerichte werden vom Minister für Nationale Verteidigung unter Berücksichtigung ihrer militärischen Notwendigkeit festgelegt (MilOG in Leipzig, Neubrandenburg, Berlin [Ost]). [S. 530]Als Grundlage für die Tätigkeit der Militärgerichte nennt die MilGO an erster Stelle die Beschlüsse der SED. Die sachliche Zuständigkeit ist entsprechend der allgemeinen Zuständigkeit in Strafsachen geregelt. Darüber hinaus sind die Militärstrafsenate des OG zuständig für die Entscheidung über strafbare Handlungen, die von Militärpersonen ab Dienstgrad Generalmajor/Konteradmiral oder Dienststellung Divisionskommandeur begangen werden, die Militärobergerichte ab Dienstgrad Oberst/Kapitän zur See oder ab Dienststellung Regimentskommandeur. Für die Organisierung der Tätigkeit der Militärgerichte und Militärobergerichte sind deren Leiter allein verantwortlich. Das MilOG, das weder ein Plenum noch ein Präsidium hat, entscheidet über Kassationsanträge (Kassation) gegen Entscheidungen des MilG. Kassationsinstanz sind ebenfalls (bei Entscheidungen der MilOG ausschließlich) die Militärstrafsenate des Militärkollegiums. Walther Rosenthal Literaturangaben Mampel, Siegfried: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik. Kommentar, 2., völlig neubearb. u. erw. Aufl. Frankfurt a. M.: Metzner 1982. Müller-Fritzsche: Gerichtsverfassungsrecht. Potsdam-Babelsberg 1981. (Staatsanwaltschaftsrecht, Akademie der Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, H. 252.) <LI>Roggemann, Herwig: Die Staatsordnung der DDR. Eingel. u. bearb. v. Herwig Roggemann. 2., erneuerte u. erw. Aufl. Berlin: Berlin-Verl. 1974. (Die Gesetzgebung der sozialist. Staaten. Einzelausg. 5.) (Quellen zur Rechtsvergleichung aus dem Osteuropa-Institut an der Freien Universität Berlin.) Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 527–530 Geographie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GermanistikSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Grundsätzliche Bestimmungen Nach Artikel 92 der Verfassung wird die Rechtsprechung in der DDR durch das Oberste Gericht, die Bezirksgerichte, die Kreisgerichte und die Gesellschaftlichen Gerichte ausgeübt; in Militärstrafsachen besteht eine besondere Militärgerichtsbarkeit. Aufbau und Organisation der staatlichen Gerichte werden durch das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) vom 27. 9. 1974 (GBl. I,…
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Ministerium für Kultur (1985)
Siehe auch: Kultur, Ministerium für: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Ministerium für Kultur: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das MfK. ist für die Planung und Leitung der einheitlichen Kulturpolitik verantwortlich. Es wurde durch VO des Ministerrates der DDR vom 7. 1. 1954 gebildet und übernahm die Aufgaben der vorher tätigen Staatlichen Kommission für Kunstangelegenheiten, des Staatlichen Komitees für Filmwesen und des Amtes für Literatur und Verlagswesen. In seinen Verantwortungsbereich fallen Literatur (Literatur und Literaturpolitik), Verlagswesen und Buchhandel, Lichtspiel- und Filmwesen, Theater, Musik, angewandte und Bildende Kunst, Unterhaltungskunst, künstlerisches Volksschaffen (Laienkunst), Veranstaltungswesen und künstlerische Hoch- und Fachschulen (Fachschulen; Universitäten und Hochschulen, II.). Für diese Bereiche sind jeweils entsprechende Hauptverwaltungen, Hauptabteilungen und Abteilungen zuständig. Zur Erfüllung von künstlerischen und kulturellen Aufgaben, die mehrere zentrale staatliche Organe betreffen, nimmt das MfK. im Auftrage des Ministerrates Koordinierungsaufgaben wahr, z.B. durch das dem M. angegliederte Komitee für Unterhaltungskunst. Als zentrales beratendes Gremium besteht beim Minister der Rat der Kultur. Weiter bestehen Fachbeiräte, so z.B. für das Bibliothekswesen, für die Entwicklung des geistig-kulturellen Lebens, für Museumswesen und ein Theaterrat. Dem MfK. unterstehen die Volkseigenen Betriebe des Verlags-, Film- und Lichtspielwesens, des Buchhandels und der Schallplattenproduktion; zentrale Institute (Institut für Denkmalpflege [Denkmalschutz], Institut für Bibliothekswesen [ Bibliotheken], Institut für Technologie kultureller Einrichtungen, Zentralhaus für Kulturarbeit, Staatliches Filmarchiv u.a.) sowie einige künstlerische Einrichtungen und Kunstsammlungen von gesamtstaatlicher und internationaler Bedeutung wie z.B. die Deutsche Staatsoper Berlin, das Deutsche Theater, die staatlichen Museen zu Berlin (Ost) und die staatlichen Kunstsammlungen in Dresden. Das MfK. erarbeitet auf der Grundlage der Perspektiv- und Volkswirtschaftspläne konkrete Aufgabenstellungen für die einzelnen kulturellen Bereiche und deren Institutionen, legt die für die Lösung anzuwendenden Methoden fest und sichert den Einsatz der erforderlichen finanziellen Mittel sowie die Kontrolle der Durchführung. U.a. bestätigt das MfK. die thematischen Perspektiv- und Jahrespläne der Verlage und die thematischen Produktionspläne der DEFA-Filmstudios. Es ist auch für die Erarbeitung der Grundsätze zur Regelung der Gagen, Honorare und Urhebervergütungen aller kulturellen Berufe zuständig (Urheberrecht) und spielt eine wesentliche Rolle bei der Auftragserteilung an Künstler, die durch staatliche Institutionen, gesellschaftliche Organisationen und Betriebe erfolgt. Das MfK. verwaltet über ein Kuratorium den Kulturfonds der DDR und verfügt über den Einsatz seiner Mittel. Das MfK. pflegt enge Kontakte mit den entsprechenden staatlichen Organen anderer sozialistischer Länder und sorgt für die kulturelle Selbstdarstellung der DDR im gesamten Ausland (Veranstaltung von Filmwochen, Theatergastspielen, Ausstellungen usw.). Beim MfK. bestehen für die einzelnen Bereiche folgende Beiräte: für Kultur, für Kunst- und Kulturwissenschaften, für Bibliothekswesen, für künstlerisches Volksschaffen, für Museen, für Theater, für Musik sowie seit 1973 Komitees für Filmkunst und für Unterhaltungskunst. Die Beiräte bzw. Komitees, die sich aus Künstlern und anderen Fachleuten sowie Vertretern gesellschaftlicher Organisationen zusammensetzen, üben eine beratende Funktion aus. Eine enge Zusammenarbeit wird auch mit den einzelnen Künstlerverbänden und der Akademie der Künste der DDR (AdK) gepflegt (Schriftstellerverband der DDR; Verband Bildender Künstler (VBK) der DDR; Verband der Film- und Fernsehschaffenden der DDR; Verband der Komponisten und Musikwissenschaftler der DDR (VKM); Verband der Theaterschaffenden der DDR). Minister für Kultur: Johannes R. Becher (1954–1958), Alexander Abusch (1958–1961), Hans Bentzien (1961–1966), Klaus Gysi (1966–1973), Hans-Joachim Hoffmann (seit 1973). Staatssekretär und 1. stellv. Minister ist Kurt Löffler (SED). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 905 Ministerium für Kohle und Energie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN)Siehe auch: Kultur, Ministerium für: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Ministerium für Kultur: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das MfK. ist für die Planung und Leitung der einheitlichen Kulturpolitik verantwortlich. Es wurde durch VO des Ministerrates der DDR vom 7. 1. 1954 gebildet und übernahm die Aufgaben der vorher tätigen Staatlichen Kommission für Kunstangelegenheiten, des Staatlichen Komitees für Filmwesen und des Amtes für Literatur und Verlagswesen. In…
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Industrie- und Handelskammern der Bezirke (IHK) (1985)
Siehe auch: Industrie- und Handelskammer (IHK): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Industrie- und Handelskammern: 1953 1954 Industrie- und Handelskammern der Bezirke (IHK): 1975 1979 Die IHK wurden unmittelbar nach Kriegsende als berufsständische Organisation aufgelöst, aber im Herbst 1945 von den Länderverwaltungen als Interessenvertretung der privaten Wirtschaft wieder zugelassen. Zum 31. 3. 1953 wurden sie erneut aufgelöst (GBl., Nr. 32) und am 6. 8. 1953 als eine einheitliche IHK der DDR (GBl., Nr. 91) im Zuge des Neuen Kurses wiedererrichtet. Mit der VO über die IHK der Bezirke erfolgte 1958 (GBl. I, Nr. 61) eine erneute Umgestaltung. Das Präsidium und sein Apparat wurden aufgelöst. Die bisherigen Bezirksdirektionen wurden selbständige juristische Personen und den Räten der Bezirke, die Kreisgeschäftsstellen der IHK der Bezirke den Räten der Kreise unterstellt. [S. 617]Der IHK gehörten alle selbständig gewerblich tätigen Bürger, juristischen Personen und Personenvereinigungen an. Ausgenommen waren die halbstaatlichen Betriebe und Treuhandbetriebe, soweit sie staatliche Produktionsaufgaben durchführten, sowie Betriebe der pflanzlichen und tierischen Produktion, Handwerksbetriebe, Kleinindustriebetriebe und Einkaufs- und Liefergenossenschaften (Handwerk, IV.; Handwerkskammern der Bezirke). Die IHK, zur Teilnahme am Aufbau des Sozialismus verpflichtet, sollten private Händler zur Einbeziehung in den Kommissionshandel und bis 1972 private Betriebe zur Aufnahme staatlicher Beteiligungen gewinnen (Betriebe mit staatlicher Beteiligung). Sie unterstützten die örtlichen Staatsorgane beim Organisieren von Kooperationsbeziehungen zwischen sozialistischen und privaten Betrieben und mobilisierten ihre Mitglieder zur Erfüllung der Aufgaben des Volkswirtschaftsplanes. Sie schlossen ferner für die in den Mitgliedsbetrieben Beschäftigten Tarifverträge ab. Das Betätigungsfeld der IHK beschränkte sich seit der Verstaatlichung fast aller noch verbliebener halbstaatlicher und privater Betriebe in Industrie und Bau im Frühjahr 1972 vornehmlich auf die rd. 12.000 privaten Einzelhändler und Großhändler und die 26.000 Kommissionshändler (1980). — Die im Zuge der Gewerbeförderungspolitik seit 1976 zu verzeichnende Zunahme privater Einzelhandelsgeschäfte und Gaststätten brachte den IHK erstmals wieder einen Mitgliederzuwachs. Durch den Beschluß des Ministerrates vom 2. 2. 1983 (GBl. I, Nr. 6) wurden die IHK von den Handels- und Gewerbekammern der Bezirke (HGK.) abgelöst, die ihre Arbeit am 1. 7. 1983 aufnahmen. Sie unterscheiden sich nach dem Kreis ihrer Mitglieder und den von ihnen wahrgenommenen Funktionen kaum von den IHK. Die HGK. haben ihre Mitglieder bei der Erfüllung der diesen im Rahmen der Volkswirtschaftspläne übertragenen Aufgaben anzuleiten und zu kontrollieren, sind für deren fachliche und politische Qualifizierung verantwortlich und sollen für die Anwendung „bester technologischer und organisatorischer Lösungen“ in deren Betrieben Sorge tragen. Als Mitgliedsbetriebe werden genannt: private Einzelhandelsverkaufseinrichtungen einschl. Gaststätten mit und ohne Kommissionshandelsvertrag, Transport-, Verkehrs- und Dienstleistungsbetriebe sowie weitere Kleinbetriebe einschl. Gartenbaubetriebe und Kohlehandelsbetriebe. Entsprechend der Zusammensetzung ihrer Mitgliedschaft wirken die HGK. an den territorialen Planungen insbesondere der Planung des Handels- und Gaststättennetzes im regionalen Bereich mit. HGK. bestehen auf Bezirksebene und in Berlin (Ost). Sie werden von einem Direktor nach dem Prinzip der Einzelleitung bei kollektiver Beratung geleitet. Der Direktor wird (ebenso wie sein Stellvertreter) von dem Vorsitzenden des Rates des Bezirkes berufen und abberufen; er untersteht diesem direkt. Zur Unterstützung ihrer Leitungstätigkeit berufen die Direktoren zeitweilige und ständige Kommissionen sowie Beratungsaktive. Für Kreise können eine oder mehrere Kreisgeschäftsstellen eingerichtet werden, die sowohl von dem Direktor der HGK. als auch von dem jeweiligen Rat des Kreises angeleitet werden. Die Tätigkeit der HGK. wird durch Umlagen von den Mitgliedern finanziert; diese Umlagen sind Pflichtbeiträge und Geldforderungen der Staatsorgane gleichgestellt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 616–617 Industrie- und Handelsbank (IHB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z IndustrievertriebSiehe auch: Industrie- und Handelskammer (IHK): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Industrie- und Handelskammern: 1953 1954 Industrie- und Handelskammern der Bezirke (IHK): 1975 1979 Die IHK wurden unmittelbar nach Kriegsende als berufsständische Organisation aufgelöst, aber im Herbst 1945 von den Länderverwaltungen als Interessenvertretung der privaten Wirtschaft wieder zugelassen. Zum 31. 3. 1953 wurden sie erneut aufgelöst (GBl., Nr. 32) und am 6. 8. 1953 als eine…
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Kooperationsverband (KOV) (1985)
Siehe auch: Kooperationsverbände: 1969 1975 1979 Kooperationsverband (KOV): 1975 1979 Der KOV ist die in der DDR am stärksten verbreitete Form der vertikalen Kooperation in der Landwirtschaft und wird als derzeit geeignetste erzeugnisorientierte Organisationsform der Erzeugung, Lagerung, Verarbeitung und des Absatzes von Agrarprodukten angesehen. Die ersten KOV entstanden Ende der 60er Jahre. Grundlage der Zusammenarbeit der auch im KOV juristisch selbständig bleibenden Betriebe sind das Vertragsgesetz (GBl. I, 1982, Nr. 14) (Wirtschaftsrecht, V. B.) und das Musterstatut für Kooperative Einrichtungen der LPG, VEG, GPG sowie der sozialistischen Betriebe der Nahrungsgüterwirtschaft und des Handels (GBl. II, 1972, Nr. 27) (Landwirtschaftliche Betriebsformen, IV. B.). Der KOV wird unter Verantwortung des für das betreffende Produkt zuständigen volkseigenen Verarbeitungs- bzw. Handelsbetriebes gebildet und hat bei diesem seinen Sitz. Die Zusammenarbeit innerhalb des KOV, der keine juristische Person ist, wird vertraglich durch eine Kooperationsvereinbarung geregelt. Vorsitzender des KOV ist in der Regel der Direktor des jeweiligen volkseigenen Verarbeitungsbetriebes. Höchstes Organ ist offiziell die meist zweimal jährlich tagende Bevollmächtigtenversammlung. Der mindestens sechsmal jährlich tagende Kooperationsverbandsrat ist jedoch das eigentliche operative Leitungsorgan des KOV, bei dem verschiedene Kommissionen und Arbeitsgruppen bestehen. Durch gemeinsame Investitionen können die im KOV zusammenarbeitenden Betriebe sich eigene rechtsfähige Produktions-, Lager- und Absatzeinrichtungen schaffen. So gab es 1977 z.B. 684 Kooperationsverkaufsstel[S. 743]len und 114 Kooperationsgaststätten, die in den KOV erzeugte Produkte vertrieben. Eine besondere Form des KOV ist der 1973 gegründete, im Gegensatz zu den KOV rechtsfähige, Geflügel- Wirtschaftsverband (GWV), in dem neben den Produktions- und Verarbeitungsbetrieben inzwischen auch 4 Forschungsinstitute, die VVB Tierzucht und das VE Kombinat industrielle Tierproduktion unter Leitung des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN) kooperativ miteinander verflochten sind. Die Zahl der KOV und der von ihnen erfaßte Anteil am staatlichen Aufkommen der sozialistischen Betriebe haben seit 1967 anfänglich rasch zugenommen. Ihr Wirken hat wesentlich zu dem erreichten Konzentrations- und Spezialisierungsgrad der Landwirtschaft beigetragen. Die sinkende Zahl der Landwirtschaftsbetriebe führte jedoch nach 1975 teilweise zur Zusammenfassung von KOV, so daß ihre Zahl rückläufig ist; allerdings steigt der von ihnen erfaßte Anteil am staatlichen Aufkommen weiter. 1980 sollen bereits 80 v.H. des staatlichen Aufkommens der sozialistischen Landwirtschaft bei Schlachtschweinen, Milch und Eiern durch KOV erfaßt worden sein (Wirtschaftswissenschaft, H. 4/1983, Berlin [Ost], S. 502). Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 742–743 Kooperationsrat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Körpererziehung/Kinder- und JugendsportSiehe auch: Kooperationsverbände: 1969 1975 1979 Kooperationsverband (KOV): 1975 1979 Der KOV ist die in der DDR am stärksten verbreitete Form der vertikalen Kooperation in der Landwirtschaft und wird als derzeit geeignetste erzeugnisorientierte Organisationsform der Erzeugung, Lagerung, Verarbeitung und des Absatzes von Agrarprodukten angesehen. Die ersten KOV entstanden Ende der 60er Jahre. Grundlage der Zusammenarbeit der auch im KOV juristisch selbständig bleibenden Betriebe…
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Weltgewerkschaftsbund (WGB) (1985)
Siehe auch: Weltgewerkschaftsbund: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Weltgewerkschaftsbund (WGB): 1969 1975 1979 Englisch: World Federation of Trade Unions (WFTU); französisch: Fédération Syndicale Mondiale (F. S. M.). Oberstes Organ des WGB ist der „Weltgewerkschaftskongreß“. Dem Gründungskongreß vom 3. bis 8. 10. 1945 in Paris ging eine internationale Konferenz im Februar 1945 in London voraus. Schon der II. WGB-Kongreß vom 29. 6. bis 9. 7. 1949 in Mailand mußte sich damit auseinandersetzen, daß einige wichtige nationale Gewerkschaftsbünde, unter ihnen der britische TUC, den WGB wegen eindeutiger kommunistischer Manipulationen durch die Führungsgremien verlassen und den „Internationalen Bund Freier Gewerkschaften“ (IBFG) mit Sitz in Brüssel gegründet hatten. Der III. WGB-Kongreß fand vom 10. bis 21. 10. 1953 in Wien statt. Die dann folgenden 6 Weltkongresse wurden ausschließlich in Staaten des Warschauer Paktes abgehalten: Leipzig [S. 1472](1957), Moskau (1961), Warschau (1965), Budapest (1969), Warna (1973) und Prag (1978). Der X. WGB-Kongreß tagte in Havanna (10.–15. 2. 1982). Die Zahl der Delegierten für die Kongresse wird nach einem Schlüssel ermittelt, der die Mitgliederzahl und die „Bedeutung“ der nationalen Mitgliedsorganisationen berücksichtigen soll. Damit ist das Übergewicht des Einflusses der Gewerkschaften der UdSSR und der osteuropäischen Staaten garantiert. Die Mitgliedschaft Rotchinas ist bisher noch nicht in Frage gestellt worden, obwohl seit Mitte der 60er Jahre die chinesischen Gewerkschaften keinen Vertreter mehr in ein WGB-Gremium entsandt haben. Weitere Führungsgremien sind der Generalrat, der die Politik zwischen den Kongressen zu bestimmen hat, das Büro und das Sekretariat. Sitz des WGB und seiner Gremien war zunächst Wien. Im Februar 1956 von dort ausgewiesen, siedelte der WGB nach Prag über. Die bisherigen WGB-Präsidenten waren Lord Walter Citrine (TUC Großbritannien) 1945, Arthur Deakin (TUC Großbritannien) 1946–1948, Guiseppe di Vittorio (CGIL Italien) 1949–1957, Agostino Novella (CGIL Italien) 1958–1961, Renato Bitossi (CGIL Italien) 1961–1969 und Enrique Pastorino (Uruguay) 1969–1978; seit 1978 ist Sándor Gáspár (Ungarn) WGB-Präsident. Louis Saillant (CGT Frankreich) war Generalsekretär des WGB von 1945 bis 1969. Auf dem VII. Kongreß in Budapest trat er zurück und wurde zum WGB-Ehrenpräsidenten gewählt. Seine Nachfolger als Generalsekretäre waren von 1969 bis 1978 Pierre Gensous (CGT Frankreich) und von 1978 bis 1982 Enrique Pastorino (Uruguay). Ibrahim Zakaria (Sudan) übernahm im Oktober 1980 die Leitung des WGB-Sekretariats als zunächst nur „amtierender“ Generalsekretär und wurde in Havanna 1982 formal in seinem Amt bestätigt. Organ des WGB ist die monatlich in Prag (in mehreren Sprachen) herausgegebene Zeitschrift „Weltgewerkschaftsbewegung“, seit Ende der 70er Jahre ergänzt durch die in 5 Sprachen erscheinende Wochenzeitschrift „flashes, Streiflichter aus der Gewerkschaftswelt“. Nach eigenen Angaben vertritt der WGB „über 200 Mill. Werktätige aus 91 Ländern in 96 nationalen Gewerkschaftsverbänden“, die ihm als Mitglieder angehören. Ein nicht geringer Teil der Tätigkeit des WGB spielt sich in den nach Berufen bzw. Branchen gegliederten Internationalen Gewerkschaftsvereinigungen (IVG) ab. Es gibt zur Zeit 11 solche Vereinigungen: die Internationale Vereinigung der Gewerkschaften der Land- und Forstarbeiter, die IVG im Nahrungs-, Genuß- und Gaststättengewerbe, die IVG der Bau-, Holz- und Baustoffindustrie, die IVG der Chemie-, Erdöl- und verwandter Industrien, die IVG des Handels, die IVG des öffentlichen Dienstes und verwandter Berufe, den Internationalen Lehrergewerkschaftsbund, die IVG der Metall- und Maschinenbauindustrie, die Internationale Vereinigung der Bergarbeitergewerkschaften, die IVG der Textil-, Bekleidungs-, Leder- und Häuteindustrie und die IVG im Transport, in den Häfen und im Fischereiwesen. Die Bezeichnungen für die IVG in der deutschsprachigen Literatur variieren sehr oft, da es kein offizielles deutschsprachiges Protokoll beim WGB gibt. In den ersten Nachkriegsjahren wurde im WGB die Auffassung vertreten, daß der Aufnahme einer deutschen Mitgliedsorganisation der Zusammenschluß der Gewerkschaftsorganisationen der 4 Besatzungszonen vorangehen sollte. Nach dem Scheitern der Interzonenkonferenzen der deutschen Gewerkschaften (10 Konferenzen 1946–1948) wurde der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund (FDGB) im Januar 1949 Mitglied im WGB. (Der Deutsche Gewerkschaftsbund konstituierte sich auf seinem Gründungskongreß vom 12. bis 14. 10. 1949 in München.) Der damalige FDGB-Vorsitzende, Herbert Warnke, dankte den Delegierten des II. WGB-Kongresses in Mailand Anfang Juli 1949 für den durch die Aufnahme ausgedrückten „Akt der Solidarität“. Obwohl es der FDGB seitdem niemals versäumt hat, sich in allen WGB-Aktionen (z.B. für Korea, Afrika, Lateinamerika, Vietnam) durch hohe Spenden und engagierte Mitarbeit hervorzutun, ist sein Einfluß innerhalb des WGB verhältnismäßig gering geblieben. Herbert Warnke rückte 1956 in die Reihe der Vizepräsidenten vor, fiel aber Mitte der 60er Jahre auf den Status eines Büromitglieds zurück. Sein Nachfolger Harry Tisch wurde in Prag (1978) und Havanna (1982) als Mitglied des Generalrates und des Büros bestätigt (Vertreter: Heinz Neukrantz). In den 11 Internationalen Gewerkschaftsvereinigungen (IVG) des WGB haben sich als Generalsekretäre an der Spitze der IVG des Öffentlichen Dienstes seit 1969 nur Dagobert Krause, dann sein Nachfolger Hans Lorenz gehalten. Der aus dem FDGB hervorgegangene Gerhard Wetzel wirkt als ständiger Vertreter des WGB bei der UNESCO. Die „deutsche Frage“ ist im WGB in der Regel nicht Gegenstand gewerkschaftspolitischer Erörterungen. Nach dem Bau der Berliner Mauer schaltete sich jedoch der WGB mit einer außerordentlichen Konferenz in Berlin (Ost) vom 22. bis 24. 9. 1961 in die Deutschlandpolitik unmittelbar ein, indem ca. 200 WGB-Vertreter „aus mehr als 40 Ländern“ unter der Leitung des WGB-Präsidenten Agostino Novella den Bau der Mauer ausdrücklich billigten sowie den Abschluß eines Friedensvertrages mit Deutschland und eine „friedliche Lösung der Westberlin-Frage“ im Sinne der sowjetischen Vorstellungen forderten. Seit der Einleitung der Entspannungspolitik Ende der 60er Jahre begnügen sich die Aussagen der WGB-Führung damit, die Entspannungs-Fortschritte auf das Erfolgskonto der sowjetischen Außenpolitik zu buchen und zu „Wachsamkeit“ gegenüber der nach wie vor angeblich „imperialistischen“ Bundesrepublik Deutschland aufzurufen. Seit Anfang der 70er Jahre widmet sich der WGB mehr und mehr der Arbeit in den Ländern der Dritten Welt. Er agitiert dort „für den Frieden“, weitgehend im Sinne sowjetischer Vorstellungen, „gegen die Monopole“, insbesondere gegen die „transnationalen“ Unternehmen und fordert weltweit „Gleichberechtigung für eingewanderte Arbeitskräfte“. Die politische Plattform für seine [S. 1473]internationale Arbeit hat der WGB in seinen „ständigen Vertretungen“ bei allen Institutionen der Vereinten Nationen und, wie z.B. mit seinem „Komitee für Sozialtourismus“ (seit 1964), durch Mitarbeit in entsprechenden internationalen Gremien am Sitz der EG in Brüssel. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1471–1473 Weltfriedensrat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WeltpostvereinSiehe auch: Weltgewerkschaftsbund: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Weltgewerkschaftsbund (WGB): 1969 1975 1979 Englisch: World Federation of Trade Unions (WFTU); französisch: Fédération Syndicale Mondiale (F. S. M.). Oberstes Organ des WGB ist der „Weltgewerkschaftskongreß“. Dem Gründungskongreß vom 3. bis 8. 10. 1945 in Paris ging eine internationale Konferenz im Februar 1945 in London voraus. Schon der II. WGB-Kongreß vom 29. 6. bis 9. 7. 1949 in Mailand mußte sich damit…
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Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF) (1985)
Siehe auch: Deutsch-Sowjetische Freundschaft: 1969 1975 1979 Deutsch-Sowjetische Freundschaft, Gesellschaft für (DSF): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF): 1969 1975 1979 Unter den Freundschaftsgesellschaften der DDR die bedeutendste und nach dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) die zweitgrößte Massenorganisation (1982: 6 Mill. Mitglieder). Anknüpfend an die Traditionen der 1923 gegründeten „Gesellschaft der Freunde des neuen Rußland in Deutschland“ und des „Bundes der Freunde der Sowjetunion“ (1928) bildeten sich 1945 und 1946 innerhalb des Kulturbundes (Kulturbund der DDR [KB]) in der SBZ Zirkel, die sich mit dem Studium der sowjetischen Kultur befaßten. Aus ihnen gingen Ortsgruppen hervor, die zum Zeitpunkt der Gründung der zentralen „Gesellschaft zum Studium der Kultur der Sowjetunion“ (30. 6. 1947) 2.200 Mitglieder hatten. Die Losung des Gründungskongresses „Durch Studium zur Wahrheit — durch Wahrheit zur Freundschaft mit der Sowjetunion“ spiegelte das Anliegen der Organisation in ihrer Anfangsphase wider, nämlich die in weiten Teilen der Bevölkerung verwurzelten, vor allem aus der Zeit des Nationalsozialismus stammenden antisowjetischen bzw. antirussischen Ressentiments zu überwinden. Der 2. Kongreß beschloß am 2. 7. 1949 die Umbenennung in „Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft“ und leitete den Übergang von einer Studiengesellschaft zu einer politischen Massenorganisation ein, die sich verstärkt an breitere Kreise der Bevölkerung wenden sollte. Der 3. Kongreß (1951) stand unter der auch später von der DSF immer wieder propagierten Losung „Von der Sowjetunion lernen, heißt siegen lernen“. Auf ihm wurde festgestellt, daß der Prozeß der bewußtseinsmäßigen Umerziehung der Bevölkerung weitgehend erfolgreich abgeschlossen sei. Fortan erfolgte die ideologische Tätigkeit in 3 Hauptrichtungen: Nachweis des Aufstiegs der Sowjetunion zur führenden Weltmacht; Erläuterung der Bedeutung des engen Bündnisses zwischen der DDR und der UdSSR; Nutzbarmachung der Erfahrungen der Sowjetunion beim Aufbau des Sozialismus/Kommunismus. Die seit dem VIII. Parteitag der SED (Juni 1971) weiter gewachsene enge Anlehnung der DDR an die Sowjetunion (z.B. neuerlicher Vertrag über „Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand“ vom 7. 10. 1975) und die durch das Komplexprogramm (Juli 1971) forcierte Integration im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) haben der Arbeit der DSF neue Impulse verliehen. Bei der Lösung der mit der ökonomischen Integration verbundenen Aufgaben kann Arbeitskollektiven durch die Kreisvorstände und den Zentralvorstand der Gesellschaft der Ehrenname „Brigade Deutsch-Sowjetische Freundschaft“ verliehen werden. Sie sollen sich dadurch auszeichnen, daß ihre Mitglieder als Agitatoren der deutsch-sowjetischen Freundschaft auftreten, Initiatoren der Auswertung und Nutzung sowjetischer Erfahrungen, Vorbild im rationellen Einsatz sowjetischer Maschinen und Rohstoffe sowie in der Erfüllung der Planaufgaben, vor allem der Exportverpflichtungen gegenüber der Sowjetunion, sind. Inzwischen gibt es (Mai 1981) ca. 112.000 derartige Arbeitskollektive. Neben diesen Brigaden sind die „Zirkel zur Auswertung sowjetischer Erfahrungen“ (1981: 6.900 Zirkel mit 63.200 Mitgl.) und die „Zirkel zum Erlernen der russischen Sprache“ aktive Träger der DSF-Arbeit. Der DSF gehört der Verlag „Kultur und Fortschritt“; sie gibt die Wochenillustrierte „Freie Welt“ und die Monatsschriften „Sowjetwissenschaft, Gesellschaftswissenschaftliche Beiträge“ sowie „Kunst und Literatur“ heraus. Von besonderer Bedeutung für die propagandistische Arbeit ist die 14täglich erscheinende „Presse der Sowjetunion“ mit der Beilage „Für den DSF-Funktionär“, die vom Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrates in Zusammenarbeit mit dem DSF-Zentralvorstand herausgegeben wird. 25 Häuser der deutsch-sowjetischen Freundschaft sind wichtige Zentren der politisch-ideologischen und kulturellen Arbeit. Hinzu kommen noch 1600 sog. Kabinette der Freundschaft in Betrieben und sonstigen Einrichtungen. An verdienstvolle Russischlehrer und Schüler mit ausgezeichneten Leistungen im Fach Russisch wird jährlich die Johann-Gottfried-Herder-Medaille verliehen. In jedem Jahr organisiert die DSF sog. Freundschaftszüge und Studienreisen in die Sowjetunion. Das vom 9. Kongreß (1970) beschlossene Statut bezeichnet die politisch-ideologische Tätigkeit als Hauptaufgabe der DSF. „Durch ihren Beitrag zur Vermittlung des Beispiels und der Erfahrungen des Sowjetvolkes ist die Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft gemeinsam mit den anderen gesellschaftlichen Kräften unserer Republik vor allem bemüht, den Kampf der Werktätigen um wissenschaftlich-technische Pionier- und Spitzenleistungen zu fördern.“ Organisationsaufbau und Tätigkeit beruhen auf dem Demokratischen Zentralismus. Die DSF ist nach dem Territorial- und Produktionsprinzip aufgebaut und gliedert sich in Grundeinheiten, Kreis- und Bezirksorganisationen. Die Wahl des Zentralvorstandes, der Vorstände der Bezirks- und Kreisorganisationen sowie der Grundeinheiten erfolgt in offener Abstimmung en bloc. Das höchste Organ ist der in der Regel alle 5 Jahre zusammentretende Kongreß; zwischen den Kongressen ist es der in der Regel jährlich mindestens 2mal zusammentretende Zentralvorstand. Dieser wählt zur Leitung der Gesellschaft zwischen seinen Tagungen das Präsidium und zur Leitung seiner laufenden Arbeit das Sekretariat des Zentralvorstandes. Das Fundament der Organisation bilden die Grundeinheiten (1981: 38.500), die überall dort eingerichtet werden, wo mindestens 10 Mitglieder vorhanden sind. Die Grundeinheiten wiederum gliedern sich in Zehnergruppen. Mitglied kann jeder Einwohner der DDR vom 14. Lebensjahr an werden; die Mitgliedschaft in der DSF gilt als Mindestnachweis „gesellschaftlicher Aktivität“. Die DSF ist Trägerin zahlreicher politischer und kultureller Veranstaltungen (Vorträge, Konzerte, Buch- und Kunstausstellungen usw.; 1981 waren es 996.700 mit fast 25 Mill. Teilnehmern). Präsident der DSF wurde auf dem 11. Kongreß (19./20. 5. [S. 547]1978) das Mitglied des Politbüros der SED Erich Mückenberger, nachdem der ehemalige Außenminister der DDR, Dr. Lothar Bolz (NDPD), nicht mehr für dieses Amt kandidierte. Generalsekretär ist seit 1967 Kurt Thieme. Der 12. Kongreß fand am 12. und 13. 5. 1983 in Berlin statt. Schwestergesellschaft in der UdSSR ist die am 7. 1. 1958 in Moskau gegründete „Gesellschaft für Sowjetisch-Deutsche Freundschaft und kulturelle Verbindungen“, die auf dem II. Unionskongreß (1965) in „Sowjetische Gesellschaft für Freundschaft mit der DDR“ umbenannt wurde. Ihr Vorsitzender ist S. G. Lapin, Vorsitzender des Staatlichen Komitees des Ministerrates der UdSSR für Fernsehen und Rundfunk. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 546–547 Geschlechtserziehung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem AuslandSiehe auch: Deutsch-Sowjetische Freundschaft: 1969 1975 1979 Deutsch-Sowjetische Freundschaft, Gesellschaft für (DSF): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF): 1969 1975 1979 Unter den Freundschaftsgesellschaften der DDR die bedeutendste und nach dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) die zweitgrößte Massenorganisation (1982: 6 Mill. Mitglieder). Anknüpfend an die Traditionen der 1923 gegründeten…
DDR A-Z 1985
Imperialismus (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 602]I. ist ein zentraler Begriff des Marxismus-Leninismus, insbesondere von zwei seiner Teilbereiche, der Politischen Ökonomie und des wissenschaftlichen Kommunismus. 1. Vorgeschichte des Leninschen I.-Begriffs. Der Begriff I. — in Anlehnung an das lateinische Wort „Imperium“ = Weltreich gebildet — kam zur Kennzeichnung des napoleonischen Herrschaftsstrebens über Europa in Gebrauch, wobei die persönliche Herrschaftsausübung (Cäsarismus, Bonapartismus) als wichtiges Kennzeichen galt. Als um die Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert die Verteilung der Erde vor allem unter die großen Kolonialmächte abgeschlossen schien, erfuhr der Begriff des I. einen Bedeutungswandel. Zunehmend wurde I. nicht mehr nur oder vorwiegend als besondere Form politischer Herrschaft gedeutet, vielmehr begann die Erforschung seiner ökonomischen Gründe, Ziele und Folgen. Dabei waren es vor allem das Entstehen von Großunternehmen, die die Staatsgrenzen überschritten, das Entstehen von Großbanken sowie eines internationalen Kapitalmarktes und die mit diesen ökonomischen Institutionen gegebenen Möglichkeiten zur Kapital- und damit Machtkonzentration sowie zum Kapitalexport im Rahmen eines zunehmend dichter und konfliktreicher werdenden Netzes des Welthandels, die zum Gegenstand von I.-Analysen wurden. 2. Lenins I.-Begriff. Unter dem Eindruck des I. Weltkrieges und der sich dabei aus seiner Sicht eröffnenden Chance zur revolutionären Ablösung des Kapitalismus (Gesellschaftsordnung), wandte sich auch W. I. Lenin der Untersuchung des I. zu. Er stützte sich in seinen eigenen Arbeiten dabei wesentlich auf die Studien des liberalen Ökonomen J. A. Hobsen (Imperialismus, London u. New York 1902) und des österreichischen sozialdemokratischen Marxisten R. Hilferding (Das Finanzkapital, Wien 1910). In der bis heute für den Marxismus-Leninismus als wichtige theoretische Untersuchung geltenden Arbeit Lenins „Der Imperialismus als höchstes Stadium des Kapitalismus“ (geschrieben 1916, veröffentlicht 1917 in Petrograd [jetzt: Leningrad]; hier zitiert nach: W. I. Lenin, Werke, Bd. 22, Berlin [Ost], 1966, S. 189 ff.) fragt dieser nach dem „ökonomischen Wesen“ des I., das diesen von voraufgegangenen Erscheinungsformen des Kapitalismus (K.) unterscheide. Die wesentliche Differenz sieht Lenin in der Ablösung des K. der freien Konkurrenz durch den K. der Monopole. Mit dieser Entwicklung sei der Konkurrenzkampf (relativ) kleiner privater Eigentümer abgelöst worden durch die Auseinandersetzungen marktbeherrschender, die nationalen Grenzen überschreitender Großunternehmen, der „Monopole“. Die Monopolstellung mache es diesen möglich, über den normalen Gewinn/Profit (Wert- und Mehrwerttheorie) Extraprofite/Monopolprofite einzustreichen, d.h. die Ausbeutung verschärfe sich. Neben der sich in dem Entstehen der Monopole manifestierenden Konzentration der Produktionsmittel und damit der Gütererzeugung in Großbetrieben, Kartellen, Trusts usw. nennt Lenin u.a. folgende Kennzeichen des I.: a) Zusammenwachsen von Industrie- und Bankkapital, wobei letzteres als „monopolistisches Finanzkapital“ die eigentliche Herrschaft ausübt; b) der Warenexport verliert gegenüber dem Kapitalexport an Bedeutung; c) die Erde ist unter den Monopolverbänden ökonomisch aufgeteilt, wobei zwischen ihnen die erbitterte Auseinandersetzung um Behauptung bzw. Erweiterung der Einflußsphären weitergeht; d) auch territorial ist die Erde unter den imperialistischen Großmächten verteilt, wobei diese untereinander im Streit liegen sowie die ausgebeuteten und unterdrückten Völker in den Kolonien bzw. abhängigen Territorien sich gegen die ausländische Dominanz zu wehren beginnen. Lenin sieht in dieser Entwicklungsetappe des K. dessen „höchstes“ und „letztes“ Stadium. Für ihn ist der I. „der Vorabend der sozialistischen Revolution“. Zwar gäben die von den Monopolen im Ausland bzw. in den Kolonien erzielten Extraprofite diesen die Möglichkeit, Teilen („den oberen Schichten“) der Arbeiterklasse höhere Löhne zu zahlen, sie also zu korrumpieren und damit eine den Monopolinteressen folgende „Arbeiteraristokratie“ herauszubilden. (Lenin sieht hierin die Wurzeln des Opportunismus, des Reformismus, des Sozialdemokratismus.) Trotzdem könne auch in den hochentwickelten kapitalistischen Staaten auf diese Weise eine dauerhafte innenpolitische, soziale Stabilisierung nicht erreicht werden. Letztlich stünde einer zahlenmäßig kleinen Gruppe der „Monopolbourgeoisie“ und den von diesen unmittelbar abhängigen Schichten die Masse der sozialen Klassen (einschl. der Bauern, der Handwerker, des kleinen und mittleren Bürgertums) unversöhnlich gegenüber. Der Kampf um Marktanteile und Einflußsphären mache Kriege zwischen imperialistischen Staaten unvermeidlich. Die inneren sozialen Gegensätze würden zusätzlich dadurch verschärft, daß der I. kein wachsender, die Produktivkräfte weiterentwickelnder K. — wie noch der Konkurrenz-K. — sei. „In dem Maße, wie Monopolpreise, sei es auch nur vorübergehend, eingeführt werden, verschwindet bis zu einem gewissen Grade der Antrieb zum technischen und folglich auch zu jedem anderen Fortschritt, zur Vorwärtsbewegung; und insofern entsteht die ökonomische Möglichkeit, den technischen Fortschritt künstlich aufzuhalten“ (Lenin, a.a.O., S. 281). Der I. führe somit zur Herausbildung eines „Rentnerstaates“, in dem nur noch die profitable, an Zinseinkünften orientierte Kapitalanlage interessiere. Lenin spricht daher mit diesen Begrün[S. 603]dungen auch vom „verfaulenden“ und vom „parasitären“ K. 3. Etappen der allgemeinen Krise des Kapitalismus. Unter dem Eindruck des I. Weltkrieges sowie dessen sozialen und politischen Auswirkungen rechnete Lenin offensichtlich mit dem Beginn einer über Rußland hinausgreifenden, zumindest die europäischen Staaten erfassenden weltrevolutionären Entwicklung. Für ihn hatte die letzte, die allgemeine Krise des K. begonnen, wenn er sich auch hütete, präzise Voraussagungen über den Verlauf des „Sterbens des K.“ zu machen. Die folgenden 60 Jahre zeigten zwar mannigfache weltwirtschaftliche, weltpolitische und innenpolitische Veränderungen des K. (nicht zuletzt die Auflösung der Kolonialreiche, mehrfache wissenschaftlich-technische Innovationsschübe [ Wissenschaftlich-technische Revolution (WTR) ], weltweite ökonomische Krisen und Kriege usw.), ohne daß es jedoch dabei zur Weltrevolution bzw. zur Endkrise des K. gekommen wäre. Die kommunistische Weltbewegung und der Marxismus-Leninismus standen und stehen daher vor der Aufgabe — ohne die grundsätzlichen Leninschen Positionen aufzugeben — immer erneut die I.-Theorie als strategische Leitlinie für die konkrete Politik neu zu fassen. Heute werden 3 Etappen der allgemeinen Krise des K. unterschieden, ohne daß dabei die einzelnen Phasen des I. als dem „letzten Stadium des K.“ durch eindeutige Kriterien voneinander abgegrenzt worden wären: a) der Beginn der allgemeinen Krise wird im Ausbruch des I. Weltkrieges gesehen, in dem sich die auftretenden Widersprüche des I. erstmals entladen hätten. Dabei sei es mit der Oktoberrevolution 1917 erstmals einem Land — Rußland — gelungen, aus dem kapitalistischen Weltsystem auszubrechen und mit dem Aufbau des Sozialismus zu beginnen. Nach einer kurzen Phase der Stabilisierung habe die 1929 einsetzende Weltwirtschaftskrise zu einer Erschütterung des K. und als deren Folge zur Errichtung faschistischer Diktaturen vor allem in Italien, Deutschland und Japan geführt. Damit seien zugleich die Wurzeln für den II. Weltkrieg gelegt worden, mit dessen Ausgang der Marxismus-Leninismus eine neue Etappe beginnen sieht. b) Im Ergebnis der Zerschlagung der faschistischen Staaten sei es gelungen, dem Sozialismus außerhalb der Sowjetunion in einer Reihe europäischer und asiatischer Staaten zum Siege zu verhelfen und damit dem K. ein Sozialistisches Weltsystem entgegenzusetzen. Dieses habe die nationalen Befreiungsbewegungen unterstützt und dadurch die weitgehende Ablösung der imperialistischen Kolonialherrschaft durch neue Nationalstaaten beschleunigt (Entwicklungshilfe; Nationale Demokratie (National-demokratische Staaten)). Damit in Verbindung stehend haben sich gleichzeitig die Gegensätze zwischen dem sozialistischen Weltsystem und den kapitalistischen Ländern in Form des „Kalten Krieges“ zugespitzt. Die Brechung des Atomwaffenmonopols, die Entwicklung der Weltraumfahrt durch die UdSSR als Ausdruck der technischen Möglichkeiten des Sozialismus usw. haben jedoch die Existenz des sozialistischen Lagers gesichert und zugleich den Ausbruch offener Konflikte verhindert. In der zunehmenden Machtposition der sozialistischen Staaten im weltpolitischen Maßstab werden die Voraussetzung und die Chance für die gegenwärtig als Leitlinie für die Beziehungen zu den westlichen Industriestaaten geltende Politik der Friedlichen Koexistenz gesehen. Unter Ausnutzung der Nachkriegskonjunktur und in Weiterentwicklung bereits vorhandener Verbindungen zwischen Staatsapparat und Monopolen habe sich der staatsmonopolistische K. als Ausformung des K. der Gegenwart deutlicher ausgeprägt (vgl. dazu weiter unten). Die USA wurden in dieser Zeit zur imperialistischen Führungsmacht. c) Der Ausgang der 50er Jahre markiert nach marxistisch-leninistischer Auffassung den Beginn einer dritten, noch andauernden Etappe der allgemeinen Krise des K. In ihr sei mit dem Zerfall des portugiesischen Kolonialreiches das alte Kolonialsystem endgültig abgelöst worden. Im gleichen Zeitraum sei es gelungen, in Kuba, in Vietnam usw. weitere sozialistische Systeme zu etablieren. Der staatsmonopolistische K. habe in der Ende der 60er Jahre einsetzenden, seit 1974/75 manifest gewordenen zyklischen Krise die Grenzen seiner Regulierungsmöglichkeiten offenbart. Die Ungleichmäßigkeiten der ökonomischen und politischen Entwicklungen hätten zudem zu einer Zuspitzung in den „zwischenimperialistischen Beziehungen“ und zur Herausbildung dreier, international rivalisierender Zentren des I.: USA, Westeuropa, Japan geführt. Da die Voraussagen über eine Endkrise des K. vielfach von der historischen Entwicklung widerlegt worden sind, wird heute vor derartigen Prognosen gewarnt: „Auch im Stadium ihrer gegenwärtigen Vertiefung bedeutet die allgemeine Krise keine absolute Ausweglosigkeit des Kapitalismus, führt sie nicht zu seinem automatischen Zusammenbruch. Der Zwang zur Anpassung an neue Existenzbedingungen veranlaßt den I. zugleich, bestimmte Reserven zur Festigung seiner Positionen zu mobilisieren“ (Ökonomisches Lexikon, Bd. H-P, Berlin [Ost] 1979, S. 329). Diese Vorsicht bei Voraussagen impliziert aber gleichzeitig das Hervorheben der Rolle der marxistisch-leninistischen Partei: Die soziale Revolution ist aus dieser Sicht nicht spontanes Ergebnis eines historischen Prozesses, sondern muß „bewußt“ gemacht werden, was letztlich nur unter Führung der kommunistischen Partei als der Verkörperung des „richtigen, wissenschaftlichen Bewußtseins“ möglich ist. 4. Staatsmonopolistischer Kapitalismus. Dieser Ausdruck findet sich bereits bei Lenin, ohne daß dieser daraus eine Theorie entwickelt hätte. Er verwendet staatsmonopolistischer K. und monopolistischer K. jeweils synonym. Allenfalls hat der sowjetische Ökonom und Analytiker des K. Eugen Varga (1879–1964) angesichts der zunehmenden staatlichen Eingriffe in den Wirtschaftsablauf während und nach der Weltwirtschaftskrise am Ausgang der 20er Jahre den Begriff staatsmonopolistischer K. in vergleichbarer Weise wie die heutige marxistisch-leninistische Politische Ökonomie gebraucht. Staatsmonopolistischer K. als ein besonderer Abschnitt des I. wird erst Ende der 50er, Anfang der 60er Jahre Gegenstand der [S. 604]wirtschaftswissenschaftlichen Diskussion auch und vor allem in der DDR (vgl. Margaret Wirth, Kapitalismustheorie in der DDR, Frankfurt a. M. 1972, S. 21 ff.). Die anhaltende Nachkriegskonjunktur hat ebenso wie die sich u.a. in der Nachfolge des liberalen englischen Ökonomen J. M. Keynes (1883–1946) ergebenden Veränderungen in den westlichen Wirtschaftswissenschaften zugunsten einer aktiven Rolle des Staates im wirtschaftlichen Geschehen und das Entstehen sowie die Anwendung entsprechender wirtschaftspolitischer Instrumentarien dazu beigetragen, daß es zu einer erneuten Diskussion um den K. im Stadium des I. kam. Heute wird im staatsmonopolistischen K. kein neues Entwicklungsstadium des K. jenseits des I. gesehen, vielmehr verkörpere er lediglich „die höchste Stufe der Monopolisierung“. Im Mittelpunkt aller Aussagen über ihn stehen die „personelle sowie die institutionell-organisatorische Verflechtung zwischen der Monopolbourgeoisie und dem Staatsapparat“ (Politische Ökonomie des Kapitalismus und des Sozialismus. Lehrbuch für das marxistisch-leninistische Grundlagenstudium, 9., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1983, S. 336) und die sich aus dieser Verbindung ergebenden Möglichkeiten sowie Notwendigkeiten für den Staat, mit seinen Mitteln regulierend in den Wirtschaftsprozeß einzugreifen. Im einzelnen werden in der marxistisch-leninistischen politischen Ökonomie folgende Aspekte des staatsmonopolistischen K. besonders hervorgehoben: a) Staatliches Eigentum an Teilen des Produktionskapitals; Im einzelnen werden in der marxistisch-leninistischen politischen Ökonomie folgende Aspekte des staatsmonopolistischen K. besonders hervorgehoben: a) Staatliches Eigentum an Teilen des Produktionskapitals; b) Aneignung und Umverteilung zunehmend größerer Anteile des Nationaleinkommens durch den Staat; c) Eingriffe in die Konkurrenzbeziehungen (z.B. Festlegen von Preisen und Handelsspannen, Verbot oder Zulassung von Kartellen) und in die Beziehungen zwischen Kapital und Arbeit (z.B. Schlichtungen bei Tarifkonflikten, Ausgestaltung des Arbeitsrechts); d) Ausgestaltung einer aktiven staatlichen Wirtschaftspolitik (z.B. Entwicklung und Einsatz eines den Wirtschaftsablauf regulierenden Instrumentariums entsprechend mittel- und langfristiger Wirtschaftsprogramme). Alle derartigen Eingriffe erfolgen jedoch nicht — so der Marxismus-Leninismus — im Interesse der Gesamtgesellschaft, sondern dienen der Aufrechterhaltung des kapitalistischen Systems vor allem zum Nutzen und zur Sicherung der Monopole. Zwar zeige sich in den Regulierungsfunktionen des Staates die Notwendigkeit — angesichts der zunehmenden Wirtschaftsverflechtung, d.h. der zunehmenden Vergesellschaftung des Produktionsprozesses — zu einer gesamtgesellschaftlichen Planung überzugehen. Insoweit bereite der staatsmonopolistische K. den Sozialismus materiell vor. Unter Berufung auf Lenin heißt es, daß der staatsmonopolistische K. „die vollständige materielle Vorbereitung des Sozialismus, seine unmittelbare Vorstufe ist, denn auf der historischen Stufenleiter gibt es zwischen dieser Stufe und derjenigen, die Sozialismus heißt, keinerlei Zwischenstufen mehr“ (Politische Ökonomie …, a.a.O., S. 360; Hervorhebungen im Original). Dem staatsmonopolistischen K. könne jedoch eine wirkliche, krisenfreie Planung nicht gelingen. Auch die Monopole blieben an die Existenz des Privateigentums, an die profitable Verwertung von Einzelkapitalen gebunden. Die Monopole beherrschten letztlich den Staat und könnten ihre partikularen Interessen im Gegensatz zu denen der Masse der Gesellschaftsmitglieder nicht zuletzt mit seiner Hilfe durchsetzen. Daraus folge, daß sich Krisen nicht vermeiden lassen und sich die binnengesellschaftlichen und internationalen Konflikte weiter zuspitzen müßten. Die zunehmende Militarisierung und das Anwachsen der innenpolitischen Repression seien notwendige Existenzbedingungen des staatsmonopolistischen K., damit dieser sich außen- und innenpolitisch behaupten könne. 5. Funktionen der I.-Theorie in der Politik. Der Begriff I. und die mit ihm verbundenen Sichtweisen des als feindlich verstandenen kapitalistischen Systems spielen eine bedeutende Rolle in der Ausgestaltung der Politik kommunistischer Staaten und Parteien: a) Die Ergebnisse der I.-Forschung, d.h. die Analyse bürgerlich-kapitalistischer Systeme sind Grundlage für die Konzipierung der Außenpolitik wie umgekehrt die jeweilige außenpolitische Linie ihren Niederschlag in den Veröffentlichungen aus dem Bereich der I.-Forschung findet. b) Über die I.-Konzeption versuchen die Sowjetunion und die mit ihr verbündeten Staaten auf die Entwicklungsländer Einfluß zu nehmen, um diese zu einer „antiimperialistischen Orientierung“ zu veranlassen. c) Die Auffassung vom I. bzw. staatsmonopolistischen K. liegt der Bündnispolitik der nichtregierenden kommunistischen Parteien zugrunde. Die Aussage, daß es vor allem die „Monopole“ seien, die den Staat in ihren Dienst genommen hätten, ermöglicht die Propagierung eines „antimonopolistischen Bündnisses“ und führt von kommunistischer Seite zu dem Versuch, alle gesellschaftlichen Klassen und Schichten und nicht nur die Arbeiterklasse (Klasse/Klassen, Klassenkampf) politisch zu beeinflussen und — wenn möglich — in einen Kampf gegen die Monopole zu führen. d) Unter Berufung auf die imperialistische Bedrohung bzw. die imperialistischen Einflüsse werden die einzelnen sozialistischen Staaten sowie die nichtregierenden kommunistischen Parteien zur Treue und Gefolgschaft gegenüber der UdSSR bzw. der Kommunistischen Partei der Sowjetunion (KPdSU) verpflichtet. e) Die marxistisch-leninistische I.-Theorie erklärt die Ursachen der internationalen ökonomischen und politischen Abhängigkeiten, die Aufteilung der Erde in Einflußsphären, das Entstehen von Kriegen usw. in der Gegenwart ausschließlich aus der monopolistischen Struktur des Privateigentums an Produktionsmitteln; damit wird der K. zum alleinigen Verursacher innen- und außenpolitischer Konflikte. Die Sicherung und Ausweitung des sowjetischen Machtbereiches (z.B. Afghanistan, die Nahost-, Afrika- und Lateinamerikapolitik, ČSSR, Polen), (militärische) Konflikte zwischen sozialistischen Staaten (z.B. Sowjetunion — China, China — Vietnam) werden auf diese Weise der Kritik, es [S. 605]handele sich auch hier um imperialistische Politik („Sowjetimperialismus“) entzogen bzw. als Abwehr imperialistischer Einmischungen und Einflüsse oder aber als Unterstützung „antiimperialistischer Befreiungsbewegungen“ gerechtfertigt. 6. I.-Forschung. Zwischen den einzelnen Staaten des sowjetischen Machtbereiches ist die I.-Forschung arbeitsteilig aufgeteilt. Während in der Sowjetunion z.B. die USA im Mittelpunkt der I.-Forschung stehen, ist es in der DDR wesentlich die Bundesrepublik Deutschland. An allen Universitäten und Hochschulen finden Forschung und Lehre zum I. statt. Das Institut für internationale Politik und Wirtschaft (IPW) widmet sich ausschließlich der I.-Forschung mit dem Schwerpunkt Bundesrepublik Deutschland; bei ihm besteht als Leitungs- und Koordinierungseinrichtung der Wissenschaftliche Rat für I.-Forschung. Der Auseinandersetzung mit dem I. dienen ferner der Wissenschaftliche Rat für Grundfragen der ideologischen Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und I. bei der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW), der Wissenschaftliche Rat für außenpolitische Fragen beim Institut für internationale Beziehungen bei der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaften der DDR. Die allgemeine ideologisch-politische Leitfunktion auf dem Gebiet der I.-Forschung kommt — wie in anderen gesellschaftswissenschaftlichen Bereichen auch — der Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (AfG) zu; bei ihr bestehen mit entsprechenden Aufgabenstellungen u.a. der Rat für wissenschaftlichen Kommunismus und der Wissenschaftliche Rat für internationale Arbeiterbewegung. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 602–605 Hypothek A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z IndividualversicherungSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 602]I. ist ein zentraler Begriff des Marxismus-Leninismus, insbesondere von zwei seiner Teilbereiche, der Politischen Ökonomie und des wissenschaftlichen Kommunismus. 1. Vorgeschichte des Leninschen I.-Begriffs. Der Begriff I. — in Anlehnung an das lateinische Wort „Imperium“ = Weltreich gebildet — kam zur Kennzeichnung des napoleonischen Herrschaftsstrebens über Europa in Gebrauch, wobei die…
DDR A-Z 1985
Einheitliches sozialistisches Bildungssystem (1985) Siehe auch die Jahre 1975 1979 [S. 318] I. Ziele und Grundsätze Nach Auffassung der marxistisch-leninistischen Pädagogik (Pädagogische Wissenschaft und Forschung), wie sie gegenwärtig in der DDR — darin vor allem der sowjetischen Pädagogik und Bildungspolitik folgend — offiziell vertreten wird, ist die sozialistisch-kommunistische Bildung und Erziehung und darin besonders die Herausbildung eines sozialistischen Bewußtseins bei allen Kindern, Jugendlichen und auch Erwachsenen eine notwendige Voraussetzung für die Errichtung und Sicherung der sozialistischen bzw. kommunistischen Gesellschaftsordnung. Für die sozialistische Bildungskonzeption wird aus der Sicht des Marxismus-Leninismus, d.h. aus der sozialistischen ➝Persönlichkeitstheorie, vor allem gefolgert, daß alle Bildungs- und Erziehungsprozesse (Sozialisationsprozesse) unlösbar in lebendige geschichtliche Prozesse eingebettet sind und von den materiellen Lebensprozessen, den politischen Kämpfen der Klassen und ihren ideologischen Reflexionen in bezug auf Ziele, Inhalte und Methoden entscheidend bestimmt werden. Sie können nur im Rahmen revolutionärer gesellschaftlicher Veränderungen unter der Führung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) voll wirksam und zu einem bedeutenden Faktor des gesellschaftlichen Fortschritts werden. Dabei müsse aufgrund der Dialektik der äußeren und inneren Entwicklungsbedingungen und -ursachen die Entwicklung des Menschen als ein „ununterbrochener Prozeß der aktiven Aneignung und Verinnerlichung der historisch-konkreten Umwelt“, der menschlichen Kultur in ihrer Gesamtheit, in der Arbeit, im Lernen und in weiteren „kulturschöpferischen Tätigkeiten“ verstanden und verwirklicht werden. Nach dem Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem vom 25. 2. 1965 (GBl. I, 1965, S. 83) i. d. F. des Beschlusses vom 30. 6. 1966 (GBl. II, 1965, S. 571), das die bildungspolitischen Beschlüsse des Parteiprogramms der SED von 1963 rechtlich regelte und das auch nach Verabschiedung des neuen Parteiprogramms (1976) weiter Geltung hat, ist es das Hauptziel des B., alle Bürger zu „allseitig und harmonisch entwickelten sozialistischen Persönlichkeiten, die bewußt das gesellschaftliche Leben gestalten, die Natur verändern und ein erfülltes, glückliches, menschenwürdiges Leben führen“, zu bilden und zu erziehen. Insbesondere sollen sie befähigt werden, „die technische Revolution zu meistern und an der Entwicklung der Sozialistischen ➝Demokratie mitzuwirken“. Dazu sollen sie eine moderne Allgemeinbildung und eine hohe Spezialbildung sowie „Charakterzüge im Sinne der sozialistischen Moral“ erwerben. Durch die gemeinsame, einheitliche Bildungs- und Erziehungsarbeit des sozialistischen Staates und aller gesellschaftlichen Kräfte sollen die Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen befähigt werden, „als gute Staatsbürger wertvolle Arbeit zu leisten, ständig weiter zu lernen, sich gesellschaftlich zu betätigen, mitzuplanen und Verantwortung zu übernehmen, gesund zu leben, die Freizeit sinnvoll zu nutzen, Sport zu treiben und die Künste zu pflegen“. Dazu sichern Verfassung und Bildungsgesetz allen Bürgern das gleiche Recht auf Bildung zu, das gleichermaßen die gesellschaftliche Pflicht zur Bildung einschließt. Diese programmatischen Forderungen und gesetzlichen Bestimmungen sagen allerdings noch nichts über die individuelle Möglichkeit der Verwirklichung des Rechtes auf Bildung für alle aus. Maßgeblich für den Aufbau des Bildungssystems und für die inhaltliche Gestaltung der Bildung und Erziehung sind die Grundsätze der Einheit von Bildung und Erziehung, der Verbindung von Bildung und Erziehung mit dem „Leben“, der Verbindung von Theorie und Praxis, der Verbindung von Lernen und produktiver Arbeit sowie der Allseitigkeit und Permanenz der Bildung und Erziehung. Unter Berücksichtigung der Einheit, also der praktischen Untrennbarkeit von Bildung und Erziehung, wird unter Bildung jene Komponente der Gesamtheit der pädagogischen Prozesse und ihrer Ergebnisse verstanden, in der die Aneignung des vor allem in den Lehrplänen und anderen curricularen Materialien aufbereiteten Bildungsgutes unter dem Gesichtspunkt der Kenntnisse, Erkenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten usw., akzentuiert wird. Der Begriff „Erziehung“ (im engeren Sinne) meint jene Seite aller pädagogischen Prozesse und ihrer Ergebnisse, die sich auf die Herausbildung ideologischer (politischer, weltanschaulicher, ethischer und ästhetischer) Wertmaßstäbe, Normen und Einstellungen und auf die Entwicklung von Überzeugungen, Charaktereigenschaften und Verhaltensweisen beziehen. [S. 319]Der Grundsatz der Einheit von hoher wissenschaftlicher Bildung und „klassenmäßiger sozialistischer“ Erziehung beruht einmal auf der Erkenntnis der Unteilbarkeit der pädagogischen Prozesse, zum anderen aber auf dem marxistisch-leninistischen Grundaxiom der Einheit bzw. Identität von Wissenschaft und sozialistischer Ideologie und von Wissenschaftlichkeit und Parteilichkeit auf der Grundlage des Marxismus-Leninismus; er findet seinen inhaltlichen Niederschlag in allen Bereichen der Bildung und Erziehung, sei es nun in der Politisch-ideologischen bzw. Staatsbürgerlichen ➝Erziehung, in Polytechnischer Bildung und polytechnischem Unterricht oder der ästhetischen Bildung und Erziehung, in der Körpererziehung/Kinder- und Jugendsport, der Wehrerziehung oder der Kollektiv- und Arbeitserziehung sowie der Erziehung zu bewußter Disziplin. Der Grundsatz der Allseitigkeit und Permanenz von Bildung und Erziehung schließlich ist vor allem bezogen auf die Realisierung eines ihrer wichtigsten Ziele, nämlich auf die Herbeiführung und langfristige Sicherung der beruflichen Disponibilität möglichst aller Bürger unter Berücksichtigung sowohl ihrer Befähigungen und Neigungen als auch der jeweiligen wechselnden volkswirtschaftlichen Erfordernisse. Eine möglichst weitgehende Übereinstimmung zwischen individuellen Neigungen und gesellschaftlichen bzw. volkswirtschaftlichen Erfordernissen zu erreichen, ist eine zentrale Aufgabe aller Bildungseinrichtungen, speziell aber der umfassend angelegten Berufsberatung und Berufslenkung. Umfassende sozialistische Bildung und Erziehung, verstanden und gestaltet als gesamtgesellschaftliche Aufgabe, läßt kaum bildungs- und erziehungslose Freiräume zu und versucht darüber hinaus, auch die Familienerziehung (Elternhaus und Schule; Familie) und die außerschulische und außerunterrichtliche Bildung und Erziehung intentional-inhaltlich und organisatorisch-institutionell möglichst genau zu reglementieren und zu kontrollieren (Freie Deutsche Jugend [FDJ]; Jugend). Auf diese weitgreifende gesellschaftspolitische Zielstellung läßt sich partiell zurückführen, wenn heute in der DDR die Merkmale einer ausgeprägten Lern- und Leistungsgesellschaft zu beobachten sind. [S. 320]<II. Aufbau und Gliederung> Wird das B. vor allem unter intentional-inhaltlichem Gesichtspunkt als „sozialistisch“ bezeichnet, so erfolgt die Bezeichnung als „einheitlich“ besonders im Hinblick auf die Struktur und Gliederung in vertikaler Sicht (nebeneinander verlaufende Ausbildungsgänge auf einer Stufe). Das B. ist horizontal in aufeinanderfolgenden Stufen gegliedert: Dem Grundsatz der Einheitlichkeit und Differenzierung (bei Dominanz der Einheitlichkeit) teils entsprechend, teils widersprechend, ist das B. zugleich vertikal gegliedert, und zwar auch so, daß unterschiedliche, voneinander deutlich geschiedene und undurchlässige Bildungswege entstehen, die qualitativ unterschiedliche Bildungschancen und soziale Aufstiegsmöglichkeiten bieten (siehe unter #205#x. X.); in vertikaler Sicht ist das B. gegliedert in a) Normal- bzw. Regel-Bildungseinrichtungen (Normalkindergärten, Normalschulen), b) Spezialschulen und Spezialklassen, c) Sonderschulen und andere sonderpädagogische Einrichtungen, d) Sorbische Oberschulen und Klassen, e) Einrichtungen der Jugendhilfe und Heimerziehung, f) Einrichtungen der ganztägigen Bildung und Erziehung, g) Kulturelle Einrichtungen. Die „Einheitlichkeit“ wird in diesen speziellen bzw. komplementären Bildungseinrichtungen zumindest dadurch angestrebt, daß auch hier die verbindlich festgelegten Ziele der politisch-ideologischen Erziehung verwirklicht werden sollen. Wenn es im Bildungsgesetz heißt, das B. sei so aufgebaut, daß jedem Bürger der Übergang zur jeweils nächsthöheren Stufe bis zu den höchsten Bildungsstätten, den Universitäten und Hochschulen, möglich sei, so wird diese Möglichkeit im unmittelbaren Anschluß daran wieder durch die Bestimmung — und zwar, wie die Praxis deutlich zeigt, erheblich — eingeschränkt, daß nämlich für die höheren Bildungseinrichtungen nur die Besten und Befähigtesten unter Berücksichtigung der sozialen Struktur der Bevölkerung, d.h. möglichst unter Bevorzugung der Arbeiter- und Bauernkinder und damit Benachteiligung anderer sozialer Schichten, ausgewählt werden. III. Planung und Leitung Planung und Leitung aller zwecks Realisierung der gestellten Bildungs- und Erziehungsaufgaben durchzuführenden Maßnahmen einschließlich der Weiterentwicklung des B. obliegen den zentralistisch-hierarchisch organisierten Volksbildungsorganen, die ihrerseits der Weisung und Kontrolle durch die oberste Staatsführung sowie durch die entsprechenden Abteilungen des Zentralkomitees (ZK) der SED unterliegen. Zu den Volksbildungsorganen im weiteren Sinne zählen der Ministerrat der DDR, das Staatssekretariat für Berufsbildung, das Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen, die Industrieministerien, das Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN), das Ministerium für Gesundheitswesen, das Ministerium für Kultur, das Staatssekretariat für Körperkultur und Sport und das Ministerium für Nationale Verteidigung sowie die ihnen unter- und zugeordneten Organe und Institutionen auf den verschiedenen Ebenen. Als Volksbildungsorgane (im engeren Sinne) fungieren vor allem das Ministerium für Volksbildung und die Abteilungen Volksbildung der Räte der Bezirke und der Kreise einschließlich der Bezirks- bzw. der Kreis-Schulräte und -Inspektoren. Das Ministerium für Volksbildung hat insbesondere die Aufgabe, diejenigen grundsätzlichen Aufgaben des Bildungsgesetzes zu erfüllen, die wegen ihrer Bedeutung einer zentralen Koordination über den Verantwortungsbereich der unter- und zugeordneten Organe und Institutionen hinausgehen. Es hat zwecks Sicherung des erwünschten „Bildungsvorlaufes“ durch rechtzeitige Entscheidung der wesentlichen Grundfragen der Volksbildung den nachgeordneten Organen und Institutionen die Erfüllung der jeweils gestellten Aufgaben zu ermöglichen und mit Unterstützung der Akademie der Pädagogischen Wissenschaften (Pädagogische Wissenschaft und Forschung) die Organisation sowie die (speziellen) Lernziele und Lerninhalte der Einrichtungen der Vorschulerziehung (Kindergärten usw.), der allge[S. 321]meinbildenden Oberschulen, der zur Hochschulreife führenden Einrichtungen, der Spezialschulen und Spezialklassen, der Sonderschulen, der Einrichtungen und Veranstaltungen der außerschulischen und außerunterrichtlichen Bildung und Erziehung einschließlich der Feriengestaltung und der Einrichtungen der Jugendhilfe und Heimerziehung zu bestimmen. Es soll ferner die Erarbeitung entsprechender Vorschriften (Bildungsgesetz, Schulordnung usw.) sowie Lehrpläne, Lehrbücher und anderer Unterrichtsmittel gewährleisten (Unterrichtsmittel und Programmierter Unterricht). Ihm obliegen die Planung, Leitung und Kontrolle der pädagogischen Wissenschaft und Forschung — mit Ausnahme der Forschungen auf dem Gebiet der Berufsbildung und des Fach- und Hochschulwesens — unter Konzentration auf die im Bildungsgesetz gestellten Aufgaben. Ziele und Inhalte der Aus- und Weiterbildung der Lehrer und Erzieher sowie der Schulfunktionäre sind von ihm zu bestimmen, die entsprechenden Studienpläne zu bestätigen sowie die Arbeitsbedingungen und Vergütungen der Lehrer und Erzieher festzulegen. Durch Einbeziehung vor allem der Volkseigenen Betriebe, der Jugendorganisationen, der anderen Massenorganisationen und der Eltern hat es eine einheitliche sozialistische Bildungs- und besonders Schulpolitik durchzusetzen sowie auf der Grundlage des Perspektivplans zur Entwicklung der Volkswirtschaft die proportionale Entwicklung der Bildungseinrichtungen und die ökonomische Verwendung der zur Verfügung stehenden personellen und materiellen Mittel zu garantieren. Im Jahr 1982 beliefen sich die Ausgaben für das Bildungswesen im Rahmen des Staatshaushaltes auf knapp 11 Mrd. Mark, davon 7,6 Mrd. für die Volksbildung (Kindergärten und allgemeinbildende Schulen), 0,95 Mrd. für die Berufsausbildung Jugendlicher und für die Aus- und Weiterbildung der Werktätigen (die hauptsächlich von den Betrieben finanziert werden) sowie 2,4 Mrd. Mark für das Fach- und Hochschulwesen. Grundlage für die Planung im Bildungssystem bilden die für die gesamte Volkswirtschaft geltenden mehr- und einjährigen Volkswirtschaftspläne. IV. Vorschulerziehung Die Vorschulerziehung umfaßt die Bildung und Erziehung der Kinder in gesellschaftlichen Einrichtungen und in den Familien bis zu ihrem Eintritt in die allgemeinbildende Schule, d.h. bis zum beginnenden 7. Lebensjahr. Die wichtigsten Kindereinrichtungen der Vorschulerziehung, deren Besuch nicht obligatorisch ist, sind Kinderkrippen und Kindergarten; sie repräsentieren zugleich die beiden zeitlich aufeinanderfolgenden Etappen der Vorschulerziehung. Neben den normalen Kinderkrippen und Kindergärten gibt es vorwiegend für Beschäftigte in der Landwirtschaft Saisonkrippen, für Kinder von durch ihre Berufstätigkeit länger vom Wohnort abwesenden Eltern (Fernfahrer u.ä.) Wochenkrippen und für Waisenkinder sowie für Kinder, deren Eltern das Erziehungsrecht entzogen wurde oder die es aus anderen Gründen nicht wahrnehmen können, Kinderheime, die eine dauernde Betreuung der Kinder gewährleisten (Jugendhilfe). Für die Kinder im letzten vorschulischen Jahr, also für die 5jährigen, besteht im Rahmen der Vorschulerziehung ein dreiteiliges System der systematischen Schulvorbereitung; es umfaßt die Schulvorbereitung der älteren Gruppe des Kindergartens nach dem Bildungs- und Erziehungsplan für den Kindergarten (der auch für die jüngere und mittlere Gruppe gilt), ferner Spiel- und Lernnachmittage und die Vorbereitung in der Familie nach dem Buch „Bald bin ich ein Schulkind“ (1967). Die Vorschulerziehung und besonders die Schulvorbereitung erfolgen — entsprechend den Festlegungen des „Bildungs- und Erziehungsplans für den Kindergarten“ (1967) — in den „Beschäftigungen“ (unterrichtliche Sachgebiete) Muttersprache, Bekanntmachen mit der Kinderliteratur, Malen, Zeichnen, Formen, Basteln und Bauen, Bekanntmachen mit dem gesellschaftlichen Leben, mit der Natur, mit Mengen (Vergleich von Längen, Breiten und Höhen), Turnen und Musik. Zum Zweck der Kollektiv- und Arbeitserziehung werden im Kindergarten verschiedene Arbeitsarten geübt. Neben der Hinführung zum verantwortlichen Handeln in der Gemeinschaft durch Übernahme entsprechender Arbeitsaufgaben hat die Arbeitserziehung der Vorschulkinder insofern propädeutischen Charakter, als mit der Anleitung zur Herstellung von Gegenständen für das Spiel und den täglichen Gebrauch die Kinder erste Fertigkeiten und Fähigkeiten erwerben sollen, die später im polytechnischen Unterricht der Schule als Grundlage für den Erwerb weiterer, komplexerer Arbeitsfähigkeiten dienen können bzw. sollen. Zunehmende Bedeutung wird der Wehrerziehung der Kinder und Jugendlichen im Rahmen der Vorschulerziehung beigemessen. Die Spiel- und Lernnachmittage sind vorschulische, insbesondere schulvorbereitende Veranstaltungen der Abteilungen Volksbildung der Räte der Kreise, die vorwiegend an den Oberschulen für diejenigen Kinder im letzten vorschulischen Jahr durchgeführt werden, die keinen Kindergarten besuchen. In 20 14täglich stattfindenden und ca. 90 Minuten dauernden Spiel- und Lernnachmittagen werden die Vorschulkinder anhand des Planes für die Spiel- und Lernnachmittage (1968) und der darin vorgesehenen Beschäftigungsthemen systematisch auf das gemeinsame Lernen in der Schule vorbereitet, vorwiegend von Lehrern der unteren Klassen, aber auch von Kindergärtnerinnen und Horterzieherinnen. [S. 322]<V. Zehnklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule> Die zehnklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule, Oberschule (OS) genannt, ist die staatliche Regel- bzw. Normal-Pflichtschule der DDR, die jedoch keineswegs von allen Kindern bis zu ihrem Abschluß besucht wird. Mit der Bezeichnung „Oberschule“ wird zum Ausdruck gebracht, daß in ihr eine relativ hohe Allgemeinbildung als Grundlage für Jede weiterführende Bildung und Berufsbildung vermittelt werden soll; die Bezeichnung „polytechnisch“ weist auf die besondere Bedeutung hin, die im Rahmen der schulischen Allgemeinbildung Polytechnischer Bildung und polytechnischem Unterricht beigemessen wird. Die Unterrichtsfächer sind aus Tabelle 1 zu entnehmen. Der Unterricht erfolgt ausschließlich anhand verbindlicher Lehrpläne (Lehrplanreform) und Unterrichtsmittel (Unterrichtsmittel und Programmierter Unterricht) einschließlich Schulbücher, die vom Ministerium für Volksbildung herausgegeben bzw. bestätigt werden. Der im Bildungsgesetz festgelegten organisatorischen Gliederung der Oberschule in Unterstufe (Kl. 1–3), Mittelstufe (Kl. 4–6) und Oberstufe (Kl. 7–10), die zuzüglich der Abiturstufe (Kl. 11 und 12) das System 3 + 3 + 4 + + 2 bildet, steht bei Zugrundelegung der inhaltlichen Gliederung nach der Einführung der Unterrichtsfächer sowie der Übergangsmöglichkeiten in Spezialschulen und -klassen ein tatsächliches Zweijahresblock-System 2 + 2 + 2 + 2 + + 2 + + 2 gegenüber, bei dem besonders die Übergänge zu den Klassen 9 und 11 selektiv wirken (siehe unter #205#ix. IX.). Die Unterstufe, die offiziell die Klassen 1–3 sowie faktisch auch noch die als Übergangsklasse bezeichnete Klasse 4 umfaßt, hat die Aufgabe, ein Fundament für den weiterführenden Unterricht und für die Auseinandersetzung des Kindes mit seiner Umwelt zu legen und die Schüler vor allem an beharrliches und fleißiges Lernen zu gewöhnen, und zwar in einem nach dem eingeschränkten Fachlehrerprinzip erteilten und bereits gefächerten Unterricht mit Deutsch einschließlich Heimatkunde und Mathema[S. 323]tik als tragenden Fächern und den Fächern Werk- und Schulgartenunterricht, Sport, Musik und Zeichnen. Im Deutschunterricht der Klasse 1 steht der Erwerb der Grundfertigkeiten im Lesen und Schreiben im Vordergrund, wobei die analytisch-synthetische Leselernmethode und eine aus der Antiqua abgeleitete Schulausgangsschrift verbindlich sind. Der Mathematikunterricht zielt — als Bestandteil einer von Klasse 1 bis 10 bzw. 12 reichenden Gesamtkonzeption — auf die Vermittlung grundlegenden mathematischen Wissens sowie auf die Entwicklung des mathematischen Denkens und der Rechenfertigkeiten, und zwar anhand traditioneller Lehrstoffe, ist also nicht an Begriffen und Inhalten der Mengenlehre orientiert. Die polytechnische Bildung wird vor allem im Werkunterricht und die Politisch-Ideologische bzw. Staatsbürgerliche ➝Erziehung besonders im Heimatkundeunterricht (innerhalb des Faches Deutsch) vermittelt. Nach Abschluß der Klasse 2 besteht die erste Möglichkeit zum Übergang in Spezialklassen, nämlich in die Klassen 3 mit erweitertem Russischunterricht. Auf der Unterstufe stehen Schulunterricht und Schulhortarbeit in besonders engem Zusammenhang (siehe unter #205#xiv. XIV.). Die Mittelstufe (Kl. 4 bzw. 5 und 6) ist vor allem dadurch gekennzeichnet, daß in ihr der Unterricht in den Fächern Russisch, Geschichte, Geographie, Biologie und Physik sowie die systematische Berufsberatung beginnen. Beginnend mit dem Abschluß der 4. Klasse besteht die Möglichkeit zum Übergang in weitere Spezialschulen und -klassen (siehe unter #205#ix. IX.) Die polytechnische Bildung wird vor allem im Werkunterricht vermittelt. Die Oberstufe (Kl. 7–10) untergliedert sich in eine untere Oberstufe (Kl. 7 und 8) und eine obere Oberstufe (Kl. 9 und 10); denn mit Abschluß der Klasse 8 endet die eigentliche Einheitsschule und beginnt eine Verstärkung der Differenzierung in qualitativ unterschiedliche Bildungswege, wenn auch die Mehrzahl der Schüler die 9. und 10. Klassen der Normal-Oberschule besucht (Schulpflicht). Die Oberstufe wird dadurch differenziert, daß ab Klasse 7 der fakultative Unterricht in einer 2. Fremdsprache (Englisch oder Französisch mit 3 Wochenstunden) einsetzt und im Rahmen des polytechnischen Unterrichts auch die produktive Arbeit der Schüler in den beiden Varianten „Industrie“ und „Landwirtschaft“ durchgeführt wird. Eine noch stärkere Differenzierung erfährt der Unterricht in den Klassen 9 und 10 (obere Oberstufe) durch die zwar als außerunterrichtlich bezeichneten, jedoch eng mit dem Unterricht verbundenen jeweils wöchentlich 2stündigen freiwilligen außerschulischen Arbeitsgemeinschaften, für die 26 Rahmenprogramme vorliegen, sowie durch das Fach „Einführung in die sozialistische Produktion“ und durch die produktive Arbeit der Schüler (seit 1974) in 10 Varianten. Auch mit dieser Differenzierung werden bereits verschiedene Bildungsgänge mit unterschiedlichen Aufstiegsmöglichkeiten angebahnt. Die zum 1. 9. 1978 erfolgte „Einführung des Wehrunterrichts als obligatorischer Bestandteil der Allgemeinbildung in den Klassen 9 und 10 der sozialistischen Oberschule“ stellt international eine bezeichnende didaktische bzw. intentional-inhaltliche Rarität dar (Wehrerziehung). Mit Ausnahme der 1. Klasse erfolgt am Ende jeder Klasse die Versetzung oder Nichtversetzung der Schüler in die nächsthöhere Klasse; probeweise Versetzung oder Rückversetzung sind nicht vorgesehen. Zum Abschluß der 10. Klasse wird von den Schülern der betreffenden Klassen in den verschiedenen Schulen die Abschlußprüfung (schriftliche Prüfung in Deutsch, Mathematik und Russisch sowie in Physik oder Chemie oder Biologie, mündliche Prüfung in 2 auszuwählenden Fächern und Sportprüfung) abgelegt und bei Bestehen das Abschlußzeugnis mit einem Gesamtprädikat erteilt. An den Abschlußprüfungen nehmen auch Lehrlinge, die bereits nach der 8. Klasse in die Berufsausbildung eingetreten sind und dort einen entsprechenden nachholenden allgemeinbildenden Unterricht erhalten haben, sowie Teilnehmer entsprechender Lehrgänge der Volkshochschulen teil. Für sämtliche Zeugnisse gilt eine einheitliche fünfgradige Zensurenskala: sehr gut (1), gut (2), befriedigend (3), genügend (4), ungenügend (5). Für besonders gute Leistungen bei der Abschlußprüfung werden Auszeichnungen verliehen (Ausbildungsförderung). Die politische, pädagogische und schulorganisatorische Leitung der Schule einschließlich des Schulhortes und des Schulinternates erfolgt nach dem Prinzip der Einzelleitung durch den Direktor unter Mitwirkung der Lehrer und Erzieher an der Arbeit des Pädagogischen Rates und der Schulleitung (Schulordnung). Der Unterricht durch Privatschulen ist in der DDR grundsätzlich ausgeschlossen; Unterricht durch Privatpersonen an einzelne Schüler oder Schülergruppen außerhalb des obligatorischen Schulunterrichts in den schulischen Fächern darf nur mit Genehmigung des für die betreffenden Schüler zuständigen Schuldirektors erteilt werden. VI. Abiturstufe Die zur Hochschulreife führenden Bildungseinrichtungen, die Abiturstufe bzw. Abiturklassen, umfassen hauptsächlich die Erweiterte Oberschule mit den Klassen 11 und 12, aber auch die verschiedenen Spezialschul- und Sonderschul-Klassen 11 und 12, die Abiturklassen der Berufsausbildung (Jugendlicher), die Abiturlehrgänge (Gesamtlehrgänge) und die Sonderreifelehrgänge der Volkshochschulen sowie die (noch bestehenden) Arbeiter-und-Bau[S. 324]ern-Fakultäten der Bergakademie Freiberg und der Universität Halle-Wittenberg. Die fachgebundene Hochschulreife kann außerhalb dieses Systems auch in einer Sonderreifeprüfung an den Universitäten und Hochschulen erworben werden. An den Ingenieur- und Fachschulen erwerben die Studierenden die fachgebundene Hochschulreife mit der Abschlußprüfung (siehe unter #205#xii. XII.) Die Hochschulreife bzw. das Abitur bezeugt lediglich den erfolgreichen Erwerb der für ein Hochschulstudium erforderlichen Allgemeinbildung und berechtigt nur zur Bewerbung, nicht jedoch zum Hochschulstudium, schon gar nicht in einem Fach eigener Wahl; denn der Zugang zum Hochschulstudium ist darüber hinaus von einem strengen Auswahl- und Zulassungsverfahren der Universitäten und Hochschulen abhängig, das jedoch praktisch, immer mehr auf die 10. Klasse vorverlagert wird. Die Erweiterte Oberschule (EOS) bereitet unmittelbar und ausschließlich auf die Hochschulreife vor, auch wenn ein Teil der Abiturienten anschließend eine Berufsausbildung zum Facharbeiter im Rahmen der Aus- und Weiterbildung der Werktätigen erwerben muß; eine Ausbildung zum Facharbeiter neben der Vorbereitung auf den Erwerb der Hochschulreife, wie sie das Bildungsgesetz von 1965 noch vorsieht, erfolgt seit 1967/68 in den EOS nicht mehr. Die Stundentafel der EOS ist in Tabelle 2 wiedergegeben. Wahlweise obligatorische Unterrichtsfächer sind Kunsterziehung oder Musik (2) sowie die wissenschaftlich-praktische Arbeit (8), die als Fortsetzung der Polytechnischen Bildung und des polytechnischen Unterrichts der Oberschule nach 9 veschiedenen Rahmenprogrammen durchgeführt werden kann. Für fakultative 25- und 50stündige Lehrgänge stehen insgesamt 6 Wochenstunden für beide Schuljahre sowie z.Z. 20 zusätzliche Lehrgangspläne unterschiedlicher Thematik zur Verfügung. Die Reifeprüfung erfolgt als schriftliche Prüfung in den Fächern Deutsch, Russisch und Mathematik sowie in Physik oder Chemie oder Biologie, als mündliche Prüfung in 2 aus bestimmten Fächergruppen auszuwählenden Fächern und als Sportprüfung. Die Zahl der Fächer der mündlichen Prüfung kann bis auf 5 erhöht werden. Bei bestandenen Prüfungen wird das Reifezeugnis mit einem Gesamtprädikat [S. 325]ausgehändigt; für besonders gute Leistungen bei der Reifeprüfung werden Auszeichnungen verliehen (Ausbildungsförderung). Ab 1981 hat sich die Zahl der selbständigen EOS durch die Bildung von EOS-Teilen an normalen Oberschulen deutlich verringert (siehe unter #205#xv. XV.). In den Abiturlehrgängen (Gesamtlehrgängen) der Volkshochschulen werden Berufstätige mit abgeschlossener Oberschulbildung (10. Klasse) oder mit einer Bildung, die dem Niveau der Oberschulbildung entspricht, in 2 Jahren zum Abitur geführt. Dabei wird in folgenden obligatorischen Fächern unterrichtet (in Klammern die Gesamtstundenzahl): Deutsch (182), Russisch (163), Mathematik (288), Physik (163), Staatsbürgerkunde (72) und Chemie (140). Daneben werden an den Volkshochschulen auch Sonderreifelehrgänge zum Erwerb einer fachgebundenen Hochschulreife durchgeführt. Die Reifeprüfungen werden nach den Bestimmungen der Reifeprüfung für die EOS abgelegt und bewertet. In den Abiturklassen der Berufsausbildung werden Abgänger der Klasse 10 der Oberschule in einer in der Regel 3jährigen Lehrzeit zur Reife- und zur Facharbeiterprüfung geführt und vor allem auf ein Studium an Technischen und Ingenieurhochschulen vorbereitet; sie sollen deshalb auch vorrangig in solchen Berufen ausgebildet werden, die für den festgelegten Bedarf an Studienbewerbern in den technischen und ökonomischen Hauptfachrichtungen der Technischen und Ingenieurhochschulen die besten Voraussetzungen bieten. Die Reifeprüfung vermittelt allerdings die allgemeine Hochschulreife. In den Abiturklassen der Berufsausbildung z.B. technischer und ökonomischer Richtung sind die obligatorischen allgemeinbildenden Fächer Deutsch (6), Russisch (6), 2. Fremdsprache (10), Staatsbürgerkunde (3), Geschichte (3), Geographie (2), Sport (6), Mathematik (10), Physik (6) und Chemie (5); dazu kommt noch der gegenüber der regulären Facharbeiterausbildung etwas gekürzte berufstheoretische (18) und berufspraktische Unterricht (22). Die Reifeprüfung wird nach den Bestimmungen für die Reifeprüfung an den EOS, die Facharbeiterprüfung nach den Bestimmungen der Facharbeiterprüfungsordnung durchgeführt; sind beide Prüfungen bestanden, so wird ein Reife- und Facharbeiterzeugnis mit zwei Gesamtprädikaten ausgehändigt; für besonders gute Prüfungsleistungen werden Auszeichnungen verliehen. Zur Aufnahme in die Abiturstufe, insbesondere in die EOS, werden „die besten und befähigtesten Schüler unter Berücksichtigung der sozialen Struktur der Bevölkerung“ ausgewählt. Zu diesem Zweck schlagen die Direktoren der Oberschulen dem Kreisschulrat mit Zustimmung der Eltern die besten Schüler der 9. Klasse vor. Die vorgeschlagenen Schüler sollen sich sowohl durch gute Leistungen im Unterricht als auch durch einwandfreies Verhalten auszeichnen und ihre Verbundenheit mit der DDR durch ihre Haltung und ihre Gesellschaftliche Tätigkeit bewiesen haben. Ferner werden bei den Vorschlägen Kinder von „Angehörigen der Arbeiterklasse“ besonders berücksichtigt. Aber auch Eltern von Schülern der 10. Klasse können beim Direktor der Oberschule einen Antrag auf Aufnahme ihrer Kinder in die EOS stellen. Der Direktor berät seine Vorschläge und die Anträge der Eltern zur Vorbereitung auf den Besuch der EOS mit den Klassenleitern und Fachlehrern der 10. Klasse unter Teilnahme des Elternbeiratvorsitzenden und des Freundschaftspionierleiters der Schule und reicht die von ihm übernommenen Vorschläge und Anträge an den Kreisschulrat weiter. Zur Aufnahme in die EOS bilden die Kreisschulräte Aufnahmekommissionen, die über jeden einzelnen Antrag entscheiden. Da die Aufnahmekommissionen in der Regel vor den Abschlußprüfungen tagen, erfolgt bei positiver Entscheidung die Aufnahme unter dem Vorbehalt, daß die Eignung durch die Leistungen und das Gesamtverhalten bis zur Abschlußprüfung der Oberschule und durch die Abschlußprüfung selbst bestätigt wird. Für die Aufnahme in die Berufsausbildung mit Abitur, d.h. in die Abiturklassen in den Einrichtungen der Berufsausbildung Jugendlicher, für die im Prinzip die gleichen Grundsätze wie für die Aufnahme in die EOS gelten, werden die Vorschläge und die Aufnahmeverfahren (Aufnahmekommission) in Zusammenarbeit mit den Kombinaten, Betrieben und Genossenschaften auf der Grundlage des zahlenmäßig eng begrenzten „Plans zur Neueinstellung von Schulabgängern für die Ausbildung in Abiturklassen“ durchgeführt, die auch die entsprechenden Lehrverträge abschließen. Die Aufnahmeverfahren werden zum Teil bereits im Laufe des 9. Schuljahres für die betreffenden Schüler durchgeführt. Auch bei der Aufnahme in die Abiturklassen der Berufsausbildung sollen Arbeiter- und Bauernkinder sowie Mädchen besonders berücksichtigt werden. Für den Besuch der Abiturlehrgänge (Gesamtlehrgänge) für Berufstätige an den Volkshochschulen ist eine Beurteilung durch den Betrieb, in dem der betreffende Berufstätige arbeitet, notwendig; Lehrlingen, sofern sie nicht in der Berufsausbildung mit Abitur lernen, ist seit kurzem die Teilnahme an den Abiturlehrgängen der Volkshochschulen (und Betriebsakademien) verboten; zeitweilig nicht berufstätige Frauen können dagegen aufgenommen werden. Nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) wurde das auch heute noch anhaltende Bestreben deutlich, die Zahl der jährlichen Abiturienten und dazu die Schülerplätze an den zur Hochschulreife führenden Bildungseinrichtungen so niedrig zu halten, daß ihre Zahl möglichst weitgehend der in den Volkswirt[S. 326]schaftsplänen festgelegten und anhand des Bedarfes an akademischen Nachwuchskadern ermittelten Zahl der Hochschulstudienplätze entspricht. Dies bedeutet nichts anderes, als den „Numerus clausus“ vom Hochschuleingang auf den Abiturstufeneingang vorzuverlagern. 1982 konnten knapp 10 v.H. der Absolventen der 10. Klasse in die EOS überwechseln und ca. 5 v.H. in die Berufsausbildung mit Abitur (siehe auch unter #205#xv. XV. Berechnung nach Stat. Jahrbuch der DDR 1983, S. 289 ff.). VII. Sonderschulen und sonderpädagogische Einrichtungen Zum Sonderschulwesen gehören als Einrichtungen für wesentlich physisch oder psychisch geschädigte, jedoch schulbildungsfähige Kinder und Jugendliche Schulen für Schwachsinnige, Gehörlose, Schwerhörige, Sprachgestörte, Blinde, Sehschwache und Körperbehinderte sowie Schulen und Klassen für langfristig stationär Behandlungsbedürftige bzw. chronisch Erkrankte in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, und auch die sonderpädagogischen Beratungsstellen. Vorschul- und Berufsschulteile sowie zum Abitur führende Klassen sind jeweils organisatorische Bestandteile der betreffenden Sonderschulen. Darüber hinaus gibt es aber auch eigenständige Sonderkindergärten und Sonderberufsschulen, z.B. Sprachheilkindergarten, Gehörlosen-Berufsschule, Berufshilfsschule. Sonderschulen, die Kinder und Jugendliche eines oder mehrerer Kreise oder Bezirke aufnehmen, sind in der Regel Internatsschulen. Insgesamt werden im Jahrgangsdurchschnitt (Klassen 1–12) 2,8 v.H. der Kinder und Jugendlichen in Sonderschulen betreut (Stat. Jahrbuch der DDR 1983, S. 289 ff.). Hilfsschulen sind 8klassige Schulen, denen zum Teil Vorschulgruppen und Berufsschulklassen angegliedert sind. Die schulbildungsfähigen schwachsinnigen Kinder und Jugendlichen werden entsprechend dem Grad ihrer Schädigung in einem A-, B- oder C-Zug nach differenzierten Lehrplänen unterrichtet. Die Berufsausbildung und die berufliche Eingliederung von Hilfsschülern erfolgt nach den Rechtsvorschriften für Hilfsschulabgänger (5. DB zum Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem — Sonderschulwesen — vom 20. 12. 1968 [GBl. II, 1969, S. 36] i. d. F. vom 1. 8. 1969 (VuM d. MfV Nr. 29/69, S. 317]. Gemeinsame Anweisung zur Berufsausbildung der aus Hilfsschulen entlassenen Jugendlichen vom 23. 1. 1973 [VuM d. MfV Nr. 5/73, S. 39]). Die Gehörlosen-Schulen und die Gehörlosen-Hilfsschulen, denen Vorschulgruppen und Berufsschulklassen angegliedert sein können, betreuen Kinder und Jugendliche, die auch bei Einsatz elektro-akustischer Hilfsmittel die Lautsprache auf natürlichem (akustischem) Wege nicht erlernen können. Die Gehörlosen-Schulen sind 10klassig, die Gehörlosen-Hilfsschulen 8klassig. Die 10- bzw. 12klassigen Schwerhörigen-Schulen und die 8klassigen Schwerhörigen-Hilfsschulen nehmen Kinder und Jugendliche auf, die durch eine Hörminderung dem Unterricht außerhalb dieser Einrichtungen nicht folgen können, die Sprache jedoch über das Ohr — in der Regel mit Hörhilfen — erlernen oder dem Unterricht über das Absehen vom Munde zu folgen vermögen; auch diesen Schulen können Vorschulgruppen und Berufsschulklassen angegliedert sein. In den Sprachheilschulen oder durch ihre ambulant tätigen Sprach- und Stimmheilpädagogen werden Kinder und Jugendliche sonderpädagogisch gebildet und behandelt, die an einem totalen oder partiellen Unvermögen leiden, die normale Umgangssprache zu erlernen, so daß Erkenntnisfähigkeit und Kommunikation beeinträchtigt sind. Die sonderpädagogische Behandlung Sprach- und Stimmgeschädigter erfolgt in der Regel durch ambulant tätige Pädagogen in sonderpädagogischen Beratungsstellen; nur Kinder mit solchen Sprachstörungen, für deren Behandlung die Bedingungen der Beratungsstelle nicht genügen, werden in Vorschulgruppen und Sprachheilschulen eingewiesen. Die Sprachheilschulen sind 3- bzw. 6klassige Oberschulen, denen die Vorschulgruppen angegliedert sind. Ziel der Sprachheilschulen ist es, die erfaßten Kinder sprachlich so zu fördern, daß die Mehrzahl von ihnen nach dem 3. Schuljahr in die Normalschule umgeschult werden kann. In den in der Regel 10klassigen Blindenschulen, denen Vorschulgruppen, Berufsschulklassen, zum Abitur führende Klassen für Sehgeschädigte sowie Hilfsschulklassen angegliedert sein können, werden Kinder und Jugendliche betreut, die infolge hochgradiger Sehschädigung auch mit Spezialsehhilfen Flachschrift nicht lesen und schreiben können und deren vollwertige Bildung und Erziehung außerhalb dieser Einrichtungen nicht gewährleistet ist. Abgänger der Blindenschule erhalten ihre Berufsausbildung im Rehabilitationszentrum für Blinde. Befähigte Schüler können in Klassen für Sehgeschädigte (Blinde und Sehschwache) zum Abitur geführt werden. Schulbildungsfähige schwachsinnige Blinde besuchen Hilfsschulklassen in den Blindenschulen. Die 10klassige Sehschwachen-Schule hat die Aufgabe, die Schüler auf der Grundlage der Lehrpläne der Normalschule mit Hilfe sonderpädagogischer Maßnahmen zum Oberschulabschluß zu führen. Befähigte Schüler können in den zum Abitur führenden Klassen für Sehgeschädigte die Hochschulreife erlangen. Abgänger aus der Sehschwachen-Schule, deren berufliche Ausbildung unter allgemeinen Bedingungen nicht gesichert werden kann, werden ihren Fähigkeiten und Leistungen entsprechend in speziellen Berufsschulklassen und gegebenenfalls Ausbildungsgruppen beruflich ausgebildet. Schulbildungsfähige schwachsinnige Sehschwache [S. 327]besuchen die 8klassigen Sehschwachen-Hilfsschulen. Den Sehschwachen-Schulen und den Sehschwachen-Hilfsschulen können Vorschulgruppen und Berufsschulklassen angegliedert sein. In Körperbehinderten-Schulen werden Kinder und Jugendliche aufgenommen, die in einer anderen Schule keine vollwertige Bildung und Erziehung erhalten können bzw. der Gefahr weiterer gesundheitlicher Schädigung oder psychischer Fehlentwicklung ausgesetzt sind; sie sind in der Regel 10klassig. Befähigte Schüler können in den zum Abitur führenden Klassen für Körperbehinderte die Hochschulreife erlangen. Abgänger aus den Körperbehindertenschulen, deren Berufsausbildung in den allgemeinen Ausbildungsstätten nicht gesichert werden kann, werden in Rehabilitationsstätten auf eine berufliche Tätigkeit vorbereitet. Schulbildungsfähige schwachsinnige Körperbehinderte besuchen die 8klassigen Körperbehinderten-Hilfsschulen; den Körperbehinderten-Schulen und den Körperbehinderten-Hilfsschulen können Vorschulgruppen und Berufsschulklassen angegliedert sein. Für Kinder und Jugendliche, die auch in Sonderschulen nicht betreut werden können, gibt es sonderpädagogische Einrichtungen, die auf allen Stufen die schul- und unterrichtsorganisatorischen Bedingungen, Methoden, Arbeitstechniken und pädagogischen Hilfen sowohl den Auswirkungen der Erkrankung als auch den Anforderungen der gültigen Lehrpläne anpassen und den altersgemäßen Übergang zur entsprechenden Bildungsstufe einer Sonder- oder örtlichen Oberschule ermöglichen sollen. Kinder und Jugendliche mit wesentlichen physischen und psychischen Schädigungen unterliegen der Meldepflicht; meldepflichtig sind die Jugendärzte, alle anderen Mitarbeiter des Gesundheits- und Sozialwesens, Lehrer, Erzieher, Kindergärtnerinnen sowie die Eltern der geschädigten Kinder; die Meldung erfolgt an die zuständige Abteilung Volksbildung des Rates des Kreises. VIII. Sorbische Schulen und Klassen Auf der Grundlage zunächst des Gesetzes des Landes Sachsen zur Wahrung der Rechte der sorbischen Bevölkerung (1948), später der Verfassung (Art. 40) der DDR und des Bildungsgesetzes wurden in dem sog. 2sprachigen Gebiet in den heutigen Bezirken Cottbus und Dresden sorbische Schulen und Klassen bzw. sorbischer Sprachunterricht eingeführt. Darüber hinaus wird aber auch an anderen Bildungseinrichtungen, so in Kindergärten, an Berufsschulen, Betriebsakademien und Volkshochschulen der Gebrauch der sorbischen Sprache ermöglicht. Die Ausbildung entsprechend sprachlich befähigter Kindergärtnerinnen, Erzieher und Lehrer der unteren Klassen erfolgt am Sorbischen Institut für Lehrerbildung in Bautzen, die der Fachlehrer für das Fach Sorbisch in der Oberstufe erfolgt an der Karl-Marx-Universität Leipzig. Die schulischen und anderen Möglichkeiten zur Pflege der sorbischen Sprache und Kultur sind offensichtlich größer als das tatsächliche Verlangen dieser Bevölkerungs- bzw. Sprachgruppe, insbesondere ihrer jüngeren Mitglieder, diese Möglichkeiten auch zu nutzen. Sorben (Minderheitenpolitik). IX. Spezialschulen und Spezialklassen Spezialschulen und Spezialklassen sind elitäre Bildungseinrichtungen im Rahmen des allgemeinbildenden Schulwesens, zum Teil auch in Verbindung mit dem Hochschulwesen, die „besonderen Erfordernissen der Nachwuchsentwicklung für die Wirtschaft, die Wissenschaft, den Sport und die Kultur dienen“ und nur „Schüler mit hohen Leistungen und besonderen Begabungen aufnehmen“ (in: Bildungsgesetz 1965 i. d. F. von 1966, GBl. II, S. 571); sie führen in der Regel zum Abitur und werden nur in begrenztem Umfang errichtet, dafür aber personell und materiell bevorzugt ausgestattet. Spezialschulen sind selbständige schulorganisatorische Einheiten, während Spezialklassen relativ selbständige Bestandteile von Normalschulen, meist von EOS, aber auch anderen Bildungseinrichtungen, wie Universitäten, Technischen Hochschulen usw., darstellen. Zur Zeit werden folgende Arten von Spezialschulen und Spezialklassen betrieben: 1. (Spezial-)Klassen mit erweitertem Russischunterricht ab Klasse 3; 2. Spezialschulen und Spezialklassen für Musik, Bühnentanz und Artistik ab Klasse 5, 6, 9 oder 11; 3. Spezialschulen für Sport (Kinder- und Jugendsportschulen) vorwiegend ab Klasse 5; 4. Spezialschulen und Spezialklassen für Russisch ab Klasse 9; 5. Spezialklassen mit verstärktem neusprachlichem Unterricht ab Klasse 9; 6. Spezialklassen mit verstärktem altsprachlichem Unterricht ab Klasse 9; 7. Spezialschulen und Spezialklassen für Mathematik ab Klasse 9 oder 11; 8. Spezialschulen und Spezialklassen physikalisch-technischer Richtung ab Klasse 9 oder 11; 9. Spezialklassen biologisch-technischer Richtung ab Klasse 9 oder 11. In dem Beschluß über die Bildung von Spezialschulen und Spezialklassen (1963, GBl. II, S. 501) wurde die Einrichtung von mathematisch-naturwissenschaftlichen Spezialschulen und -klassen bestimmt, in denen Schüler in solchen speziellen Berufen der führenden Wirtschaftszweige und der Landwirtschaft ausgebildet und auf ein Studium der entsprechenden Fachrichtungen vorbereitet werden, die für die Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts in diesen Bereichen und in der gesamten Volkswirtschaft von grundlegender Bedeutung sind und besonders hohe mathematisch-naturwissenschaftliche Kenntnisse verlangen. Jedoch schon vor diesem Spezialschulen-Beschluß (1963) bestanden [S. 328]verschiedene Spezialschulen bzw. Spezialklassen, so die Spezialschulen für Sport (Kinder- und Jugendsportschulen) und die Klassen mit erweitertem Russischunterricht (seit 1952). In den Jahren 1964–1968 wurden zahlreiche Aktivitäten zur Einrichtung von Spezialschulen und Spezialklassen verschiedener Art entwickelt, so daß sich Margot Honecker, der Minister für Volksbildung, 1968 genötigt sah, die Forcierung dieser — die Einheitsschule aufzulösen drohenden — Entwicklung zu kritisieren. Da die Spezialschulen und Spezialklassen, deren elitärer Charakter nicht zuletzt dadurch zum Ausdruck kommt, daß in sie nur ca. 3 v.H. der Schüler der betreffenden Jahrgänge Aufnahme finden, offensichtlich der Idee der Einheitsschule bzw. dem Prinzip der „Einheit von Einheitlichkeit und Differenzierung bei Prädominanz der Einheitlichkeit“ widersprechen, finden sich in allgemein zugänglichen Veröffentlichungen über das Bildungswesen der DDR nur spärliche Angaben über diese Einrichtungen. Bezüglich des Fächerkanons und der Stundentafel unterscheiden sich die Spezialschulen und Spezialklassen durch ihre spezielle Fächerprofilierung. Zum Unterschied von der Stundentafel der Normalschulen werden die „profilierenden“ Fächer mit besonders hoher Stundenzahl unterrichtet, und zwar teilweise zu Lasten der Stunden für andere Fächer, so für den polytechnischen Unterricht. Der Einzugsbereich der jeweiligen Spezialschulen erstreckt sich auf die gesamte DDR, so daß sie — auch wegen des erhöhten Stundenaufwandes von bis zu 60 Wochenstunden — häufig als Internate geführt werden. Den größten Anteil an den Spezialschulen und -klassen haben die Klassen mit erweitertem Russischunterricht, die bereits ab Klasse 3 einsetzen. Schüler der Spezialklassen 10 mit erweitertem Russischunterricht haben die Möglichkeit, das Abitur im Fach Russisch nach den Bedingungen der Klasse 12 des regulären Russischunterrichts abzulegen; Schüler der Spezialklassen 12 mit erweitertem Russischunterricht können zusammen mit dem Abitur die Sprachkundigen-Prüfung Ia oder sogar IIa ablegen. Nicht zu verwechseln mit den Spezialklassen mit erweitertem Russischunterricht sind die Spezialschulen für Russisch mit den Klassen 9–12 in Wiesenburg und in Wickersdorf, an denen Schüler speziell auf ein Studium als Russischlehrer vorbereitet werden. Nach der Vereinheitlichung der EOS, die bis 1967/68 in einen neusprachlichen A-Zweig, einen mathematisch-naturwissenschaftlichen B-Zweig und einen altsprachlichen C-Zweig gegliedert war, wurden Spezialklassen 11 und 12 mit verstärktem Fremdsprachenunterricht, d.h. mit verstärktem neusprachlichem und mit verstärktem altsprachlichem Unterricht eingerichtet. Die Verstärkung des Fremdsprachenunterrichts kommt sowohl in seinem größeren Umfang — es werden mindestens 3 obligatorische Fremdsprachen gelehrt — als auch in seinem höheren Niveau zum Ausdruck, das vor allem dadurch erreicht wird, daß der Fremdsprachenunterricht in kleinen Gruppen erteilt wird. Eine sehr niedrige Klassenfrequenz ist überhaupt ein wesentliches Kennzeichen und Privileg der Spezialschulen und -klassen. Zu den fremdsprachlichen Spezialschulen und -klassen ist auch das Institut zur Vorbereitung auf das Auslandsstudium der Arbeiter-und-Bauern-Fakultät der Universität Halle-Wittenberg zu rechnen, an dem besonders ausgewählte Schüler, die die Klasse 11 absolviert haben, in einem besonderen 12. Schuljahr auf ein Studium in den RGW-Ländern, vor allem in der Sowjetunion, vorbereitet werden und dafür eine entsprechend verstärkte fremdsprachliche Ausbildung, vorzugsweise in der russischen Sprache, erhalten. Neben den mathematischen Spezialklassen 9 und 12 an EOS gibt es auch eine Spezialschule für Mathematik, die Heinrich-Hertz-Schule in Berlin-Friedrichshain. Physikalisch-technische Spezialschulen bestehen in Dresden, Frankfurt/Oder, Jena, Merkers und Riesa. Darüber hinaus bestehen an (normalen) EOS physikalisch-technische und biologisch-technische Spezialklassen, so z.B. in Kleinmachnow, Hermsdorf/Thüringen und Güstrow. Außerdem wurden (bereits 1964) an den damaligen mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultäten einiger Universitäten und Hochschulen Spezialklassen „zur Förderung mathematisch-naturwissenschaftlich besonders begabter Jugendlicher“ eingerichtet. In diesen Spezialklassen 11 und 12 sollen die Jugendlichen, die durch die Universitäten und Hochschulen im Zusammenwirken mit den Schulbehörden, insbesondere aufgrund der Ergebnisse der Mathematik-Olympiaden und anderer naturwissenschaftlich-technischer Leistungswettbewerbe, ausgewählt werden, vor allem auf ein Studium in mathematisch-naturwissenschaftlichen und technischen Fachrichtungen vorbereitet werden. Der Unterricht in diesen Spezialklassen erfolgt durch Wissenschaftler nach speziellen Lehrplänen sowie in kleinen Gruppen. Nach der kurz nach dem IX. Parteitag der SED (1976) erlassenen „Anweisung über Spezialklassen an Sektionen für Mathematik und Naturwissenschaft der Universitäten und Hochschulen“ (VuM d. Min. f. Hoch- u. Fachschulwesen, 1976, Nr. 7, S. 42 f.) bestehen diese Arten von Spezialklassen an den Universitäten Berlin (Ost), Halle und Rostock sowie an den Technischen Hochschulen Karl-Marx-Stadt (Chemnitz) und Leuna-Merseburg. Die in diesen Spezialklassen auf ein Studium vorbereiteten Schüler überspringen z.T. das erste Studienjahr. Die Delegierung dieser Schüler und ihre Zulassung seitens der jeweiligen Universität oder Technischen Hochschule erfolgt im Zusammenhang mit dem [S. 329]Verfahren der Aufnahme von Schülern in die Abiturstufe im 10. Schuljahr. Abgesehen von der Spezialschule für Musik in Berlin-Friedrichshain und den Spezialklassen für Musikerziehung in Wernigerode, die wie die Mehrzahl
Einheitliches sozialistisches Bildungssystem (1985) Siehe auch die Jahre 1975 1979 [S. 318] I. Ziele und Grundsätze Nach Auffassung der marxistisch-leninistischen Pädagogik (Pädagogische Wissenschaft und Forschung), wie sie gegenwärtig in der DDR — darin vor allem der sowjetischen Pädagogik und Bildungspolitik folgend — offiziell vertreten wird, ist die sozialistisch-kommunistische Bildung und Erziehung und darin besonders die Herausbildung eines sozialistischen Bewußtseins bei…
DDR A-Z 1985
Produktionsverhältnisse (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bezeichnung für die Gesamtheit der Beziehungen, die die Menschen notwendigerweise in den Bereichen der Produktion, des Austausches und der Verteilung des gesellschaftlichen Produkts (Gesamtprodukt, Gesellschaftliches) eingehen. Die P. gelten als die grundlegenden gesellschaftlichen Verhältnisse und bestimmen die jeweils besondere Form der gesellschaftlichen Produktion und Reproduktion (Produktionsweise). Ihr Wesen werde bestimmt durch die Eigentumsverhältnisse (Eigentum). Der Begriff P. wird nicht nur als formaljuristische Kategorie verstanden, sondern auch als soziologische, wie die folgende Aufzählung der wichtigsten Merkmale zeigt: 1. Die Beziehungen zwischen den Menschen in ihrer Bestimmtheit durch das Eigentum an den Produktionsmitteln und der damit verbundene Charakter der Arbeit; daraus ergebe sich die Stellung der Klassen, Schichten und sozialen Gruppen zueinander (Klasse/Klassen, Klassenkampf); 2. die Formen der gesellschaftlichen Arbeitsteilung, die Verteilung der Produktionsmittel und der gesellschaftlichen Arbeit auf die verschiedenen Bereiche der Volkswirtschaft sowie der Organisation der Produktion; 3. die Leitungsbeziehungen in der gesellschaftlichen Produktion, in denen die Einheit des arbeitsteiligen Produktionsprozesses verwirklicht werde; 4. die verschiedenen Formen des Austausches der Arbeit oder der Produkte zwischen den Produzenten; 5. die gesellschaftlichen Formen der Verteilung des gesellschaftlichen Gesamtprodukts und der Materiellen Interessiertheit an der Entwicklung und Nutzung der Produktivkräfte. In der Politischen Ökonomie werden vor allem zwei Haupttypen von P. behandelt. Der eine beruhe auf dem Privateigentum an Produktionsmitteln. Er sei durch Ausbeutung und Unterdrückung der unmittelbaren Produzenten und durch die daraus resultierenden unversöhnlichen Klassengegensätze und Klassenkämpfe gekennzeichnet, da wesentliche Teile des von allen erzeugten gesellschaftlichen Gesamtprodukts privat angeeignet würden und — wie auch die Produktionsmittel — der privaten Verfügung unterlägen. Die so beschriebenen P. sollen sich von der Sklaverei über den Feudalismus bis zum Kapitalismus, wo die antagonistischen (d.h. innerhalb des gegebenen Systems unauflösbaren) Klassengegensätze ihre höchste Zuspitzung erfahren hätten (Widerspruch), entwickelt haben. Im revolutionären Prozeß der Beseitigung des kapitalistischen Privateigentums an den Produktionsmitteln entstehe der andere Typ von P., der auf gesellschaftlichem Eigentum beruhe und den feindlichen Gegensatz der Klassen beseitige, da in ihm die gesellschaftliche Produktion nicht den Gesetzen der Ausbeutung, sondern den Regeln der gegenseitigen Hilfe und Zusammenarbeit tendenziell folge. Die P. sollen sich in wechselseitigem Zusammenhang mit und in Abhängigkeit von den Produktivkräften entwickeln. Die historisch-konkrete Form der P. werde durch das jeweilige Niveau der Produktivkräfte bestimmt, auf das sie hemmend oder fördernd einwirken. Produktivkräfte und P. bilden in ihrer Einheit die Produktionsweise. Die sozialistischen P. werden von der Politischen Ökonomie als die adäquaten Entwicklungsformen der modernen Produktivkräfte angesehen, da sie auf der Identität von Produzent und Eigentümer im gesellschaftlichen Maßstab beruhen und somit dem ständig steigenden Grad der Vergesellschaftung der Produktion gerecht würden. Daher seien die durch die Dynamik der Produktivkräfte auftretenden gesellschaftlichen Widersprüche nichtantagonistischer Natur und könnten durch Vervollkommnung der P. innerhalb der sozialistischen Produktionsweise gelöst werden. Als Beleg dafür wird heute z.B. angeführt, daß die Bildung und Ausgestaltung der Kombinate in Industrie und Bauwesen (Betriebsformen und Kooperation) Ausdruck von Produktivkräften und P. gleichermaßen seien. Die planmäßige Entwicklung der sozialistischen Produktionsverhältnisse sei mit der weiteren Vergesellschaftung der Produktion (vor allem durch Arbeitsteilung, Konzentration, Kooperation und Kombination der Produktion auch über Ländergrenzen hinweg) verbunden, ferner mit dem Wachstum des Volkseigentums bei Verstärkung seiner bestimmenden Funktion im Wirtschaftsprozeß, mit der zunehmenden Reife des genossenschaftlichen Eigentums und der schrittweisen Annäherung und Verflechtung beider Eigentumsformen, mit der Vervollkommnung der Verteilungsverhältnisse, mit der Erhöhung des Lebensniveaus des Volkes sowie mit der Herausbildung der Sozialistischen ➝Lebensweise. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1051 Produktionsprozeß A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ProduktionsweiseSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bezeichnung für die Gesamtheit der Beziehungen, die die Menschen notwendigerweise in den Bereichen der Produktion, des Austausches und der Verteilung des gesellschaftlichen Produkts (Gesamtprodukt, Gesellschaftliches) eingehen. Die P. gelten als die grundlegenden gesellschaftlichen Verhältnisse und bestimmen die jeweils besondere Form der gesellschaftlichen Produktion und Reproduktion…
DDR A-Z 1985
Staatssekretär für Kirchenfragen (1985)
Siehe auch: Amt für Kirchenfragen: 1969 Kirchenfragen, Amt für: 1962 1963 1965 1966 Kirchenfragen, Staatssekretariat für: 1958 1959 1960 Staatssekretär für Kirchenfragen: 1969 Staatssekretariat für Kirchenfragen: 1975 1979 Die Funktion eines StK. wurde nach entsprechenden Vorbildern in der Sowjetunion und anderen osteuropäischen Staaten 1957 vom Ministerrat der DDR geschaffen. Über ihn und die ihm beigegebene Behörde, die in den letzten Jahren personell verstärkt wurde, müssen seitdem alle Verhandlungen und Kontakte zwischen den Leitungen der in der DDR wirkenden Kirchen und Religionsgemeinschaften und den zentralen staatlichen Organen laufen. Unmittelbare Gespräche mit einzelnen Ministerien sind nicht möglich, jedoch vermittelt der StK. seit Ende der 70er Jahre gelegentlich sogenannte Sachgespräche zwischen leitenden Kirchenvertretern und Beauftragten von Fachministerien. Auch das Grundsatzgespräch zwischen dem Staatsratsvorsitzenden Honecker und der Leitung des evangelischen Kirchenbundes vom 6. 3. 1978 ist vom StK. vorbereitet worden. Während der StK. dem Vorsitzenden des Ministerrates, also nicht dem Innenministerium, zugeordnet ist, liegt in den Bezirken, Kreisen und Städten die Zuständigkeit für die Beziehungen zu den Kirchen und Religionsgemeinschaften bei dem jeweiligen Stellvertretenden Ratsvorsitzenden für Inneres. Zum StK. sind bisher regelmäßig verdiente SED-Funktionäre berufen worden, die als frühere KPD-Mitglieder unter nationalsozialistischer Herrschaft verfolgt waren und im KZ oder der Illegalität Erfahrungen im Widerstand gesammelt und dabei auch Beziehungen zum christlichen Widerstand gewonnen haben. Auf den ersten Amtsinhaber Werner Eggerath folgte 1960 bis zu seinem Tode 1979 Hans Seigewasser, danach Klaus Gysi. Das einflußarme Amt des Stellvertreters fiel CDU-Funktionären zu, bis 1977 Fritz Flint, seitdem Hermann Kalb. Aufgabe des StK. ist neben der Regelung administrativer Probleme für die Kirchen (z. B. Genehmigung von Auslandsreisen für Kirchenvertreter), den Kirchen gegenüber die Politik der SED und des Staates zu vertreten. Gleichzeitig vermittelt er kirchliche Wünsche zu den Fachressorts und nimmt Beschwerden entgegen. Soweit zu erkennen ist, hat der StK. jedoch keinen gesicherten Einfluß auf Inhalt und Formulierung von Gesetzen und Verordnungen, die, wie etwa die Veranstaltungsverordnung, kirchliche Tätigkeit unmittelbar betreffen. Die Kirchenpolitik der DDR wird von der Arbeitsgruppe Kirchenfragen beim ZK der SED vorbereitet und kontrolliert. Ihr Leiter war bis 1977 Willi Barth, seitdem Rudi Bellmann. Diese Arbeitsgruppe unterstand dem ZK-Sekretär für Sicherheit, Paul Verner, der [S. 1300]1971 mit einer Grundsatzrede zur Kirchenpolitik hervorgetreten und in den letzten Jahren gelegentlich auch selber Kirchenvertretern gegenüber tätig geworden ist. Seit dem Ausscheiden Verners aus dem Politbüro des ZK der SED sowie aus dem Sekretariat des Zentralkomitees (ZK) der SED 1984 dürfte diese Zuständigkeit an Egon Krenz übergegangen sein. Zudem haben sowohl Walter Ulbricht wie Erich Honecker der Kirchenpolitik stets besondere Bedeutung zugemessen. Vor diesem Hintergrund erscheint der StK. eher als ausführendes Organ der Kirchenpolitik denn als politisches Entscheidungsorgan. Doch gilt es als sicher, daß das persönliche Ansehen der Staatssekretäre Seigewasser und Gysi in der Partei ihnen Einfluß auch auf die Entscheidungsfindung in kirchenpolitischen Grundsatzfragen gegeben hat und gibt. Mit der Berufung Eggeraths begann 1957 zunächst eine Periode des verschärften Konflikts zwischen Staat und evangelischer Kirche. Nach dem Abbruch der Regierungsbeziehungen zur (gesamtdeutsch-organisierten) EKD versuchte Eggerath, die einzelnen Landeskirchen gegeneinander auszuspielen. Auch sein Nachfolger Seigewasser lehnte es zunächst ab, Beziehungen zu der Gesamtvertretung der evangelischen Landeskirchen in der DDR zu unterhalten, und trat in öffentlichen Reden mit scharfer Kritik an den Kirchenleitungen hervor, die an der Zugehörigkeit zur EKD festhielten. Nach der Lösung der 8 Landeskirchen von der EKD und der Gründung des Kirchenbundes 1969 bemühte sich Seigewasser jedoch ebenso wie sein Nachfolger Gysi um eine Besserung und Versachlichung des Verhältnisses. Die propagandistische Wirksamkeit des jeweiligen StK. trat zugunsten eines gewissen Werbens um Verständnis für die notwendige Eigenständigkeit der Kirchen und die Zusammenarbeit von Staat und Kirche in den Hintergrund. Während die evangelischen Bischöfe den StK. als Repräsentanten der Regierung und damit als Verhandlungspartner anerkennen und bei ihm auf die Einhaltung der von Honecker im Gespräch mit dem Vorstand des Kirchenbundes am 6. 3. 1978 zugesicherten Gleichberechtigung und Gleichachtung der Christen drängen, sind die katholischen Bischöfe hier zurückhaltend. Sie verhandeln nur über Beauftragte des Vorsitzenden der Berliner Bischofskonferenz mit dem StK. und sind insbesondere bemüht, Fragen der kirchlichen Jurisdiktion, des Verhältnisses zur katholischen Kirche in der Bundesrepublik Deutschland und der Kontakte zum Vatikan oberhalb der Ebene des StK. unter direkter Einschaltung des Politbüros der SED zu behandeln. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1299–1300 Staatsreserven A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatssekretariat für Arbeit und LöhneSiehe auch: Amt für Kirchenfragen: 1969 Kirchenfragen, Amt für: 1962 1963 1965 1966 Kirchenfragen, Staatssekretariat für: 1958 1959 1960 Staatssekretär für Kirchenfragen: 1969 Staatssekretariat für Kirchenfragen: 1975 1979 Die Funktion eines StK. wurde nach entsprechenden Vorbildern in der Sowjetunion und anderen osteuropäischen Staaten 1957 vom Ministerrat der DDR geschaffen. Über ihn und die ihm beigegebene Behörde, die in den letzten Jahren personell verstärkt wurde,…
DDR A-Z 1985
Notstandsgesetzgebung (1985)
Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 1. Verteidigungszustand. Der Begriff N. ist dem Recht der DDR nicht bekannt. Faßt man indessen unter diesem Begriff die verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Grundlagen für Maßnahmen zur Meisterung einer Lage, in der alle Bereiche der Gesellschaft entsprechend den Erfordernissen einer bewaffneten Auseinandersetzung umgestellt und geführt werden, gibt es auch in der DDR eine N. Sie ist vor allem in Art. 52 der Verfassung und im Gesetz über die Landesverteidigung der DDR (Verteidigungsgesetz) vom 13. 10. 1978 (GBl. I, S. 377) enthalten. Darin wird die beschriebene Lage Verteidigungszustand genannt. Nach Art. 52 Verfassung hat die Volkskammer über den Verteidigungszustand zu beschließen. Im Dringlichkeitsfalle, der nach § 4 Abs. 2 Verteidigungsgesetz vorliegt, wenn eine Tagung oder die Herstellung der Beschlußfähigkeit der Volkskammer aufgrund der Lage nicht möglich ist, ist der Staatsrat nach Art. 52 Verfassung berechtigt und nach dem Verteidigungsgesetz offenbar sogar verpflichtet, über den Verteidigungszustand zu beschließen. Der Vorsitzende des Staatsrates hat nach der Verfassung den Verteidigungszustand zu verkünden. Er ist nach dem Verteidigungsgesetz dabei an keine Form gebunden. Da Erich Honecker, Vorsitzender des Staatsrates seit 1976, diese Position in Personalunion mit der des Generalsekretärs der SED (seit 1971) und der des Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates (NVR) (seit 1971) wahrnimmt, sind ihm in einer derartigen Situation also keine rechtlichen Grenzen gezogen. Der Begriff „Verteidigungszustand“ läßt nicht eindeutig erkennen, ob mit ihm nur eine Lage bezeichnet werden soll, die durch eine Gefahr von außen entstanden ist, oder auch eine Situation, die durch Ereignisse im Inneren bestimmt ist. Indessen kann es vernünftigem Zweifel nicht unterliegen, daß — wie in Polen das Kriegsrecht entsprechend der Verfassung dieses Staates — in der [S. 947]DDR der Verteidigungszustand auch bei einer Bedrohung des politischen Systems, die aus dem Inneren stammt, beschlossen werden kann, zumal § 4 Abs. 3 Verteidigungsgesetz nicht nur von allen notwendigen Maßnahmen für die Landesverteidigung, sondern auch vom Schutz der sozialistischen Ordnung spricht. Die zentrale Leitung der Verteidigungs- und Sicherungsmaßnahmen ist Sache des Nationalen Verteidigungsrates. Er hat in Zusammenarbeit mit den anderen staatlichen Organen die Landesverteidigung zu gewährleisten und die dazu erforderlichen Festlegungen zu treffen, die für alle staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, Kombinate, Betriebe, Einrichtungen, Genossenschaften, gesellschaftlichen Organisationen, Vereinigungen und Bürger verbindlich sind. Er hat die Kompetenz, dazu Rechtsvorschriften in Form von Anordnungen und Beschlüssen zu erlassen (Gesetzgebung). Schon bei normaler Lage hat der Nationale Verteidigungsrat auf den Gebieten der Verteidigung und Sicherheit unumschränkte Vollmachten. Der Ministerrat hat lediglich die Erfüllung der ihm vom Verteidigungsrat übertragenen Verteidigungsaufgaben zu organisieren. An die Adressaten der Befehlsgewalt gerichtet heißt es im Verteidigungsgesetz, daß alle staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, Kombinate, Betriebe, Einrichtungen, Genossenschaften, gesellschaftlichen Organisationen und Vereinigungen die ihnen von den zuständigen Organen übertragenen Verteidigungsaufgaben vorzubereiten und durchzuführen haben. Ihre Leiter sind persönlich verantwortlich für die allseitige Erfüllung der Aufgaben der Landesverteidigung in ihrem Verantwortungsbereich. Sie sollen sich hierbei auf die unmittelbare Teilnahme der Bürger stützen. Hinsichtlich der ökonomischen Sicherstellung und weiteren Maßnahmen für die Landesverteidigung ordnet das Verteidigungsgesetz an, daß die Volkswirtschaft so zu leiten und planen ist, daß die Landesverteidigung jederzeit gesichert ist. Dementsprechend sind wirtschaftliche Leistungen zu erbringen, können Gebäude und Grundstücke für die Zwecke der Landesverteidigung in Anspruch genommen werden. Einzelheiten regelt die Leistungsverordnung. Die Bürger tragen zur Vorbereitung der Landesverteidigung vor allem durch den Wehrdienst bei, können aber auch zu anderen Diensten, z.B. zur Lösung von Aufgaben der Zivilverteidigung, und zu Lieferungen herangezogen werden. Zu den vorbereitenden Maßnahmen für den Fall einer Auseinandersetzung mit militärischen Mitteln gehört auch die Zivilverteidigung, in die auch der Katastrophenschutz, eigentlich bestimmt zur Behebung von Notständen, die durch Naturereignisse oder durch Schadens- oder Unglücksfälle überörtlichen Ausmaßes ausgelöst sind, eingegliedert ist. Diese gesetzlichen Regelungen, verbunden mit der Wehrerziehung und der Wehrpropaganda, zeigen deutlich die Militarisierung der DDR-Gesellschaft (Militärpolitik). 2. Mobilmachung. Das Verteidigungsgesetz von 1978 führte gleichsam als Zwischenstufe zwischen der normalen Lage und dem Verteidigungszustand die Mobilmachung ein, die allgemein oder teilweise sein kann. Über sie beschließt nach § 4 Abs. 1 Verteidigungsgesetz der Nationale Verteidigungsrat, nicht aber der Staatsrat, obwohl dieses Organ nach Art. 73 Ab. 1, Satz 1 Verfassung die grundsätzlichen Beschlüsse zu Fragen der Verteidigung und zur Sicherheit des Landes zu fassen hat. Diese Regelung überrascht, hat die Mobilmachung doch wegen der weitreichenden Folgen — wie die Geschichte lehrt — grundsätzliche Bedeutung. Sie scheint um so bedenklicher, als der Nationale Verteidigungsrat mit ihr einen weiteren Machtzuwachs erfahren hat. 3. Machtzuwachs für den Nationalen Verteidigungsrat. Wenn auch Kompetenzregelungen nicht überbewertet werden sollten, so ist doch zu beachten, daß die Suprematie der SED (Verfassung, I. und Verfassung, II.), die sich vor allem darin ausdrückt, daß der Generalsekretär der SED gleichzeitig Vorsitzender des Staatsrates und, was hier wichtiger ist, Vorsitzender des Verteidigungsrates ist, ferner der Minister für Nationale Verteidigung, Armeegeneral Heinz Hoffmann, und der Minister für Staatssicherheit, Armeegeneral Erich Mielke, Mitglieder des Politbüros der SED sind, und das Strukturprinzip des Demokratischen Zentralismus die Entscheidungsabläufe im politischen System der DDR bestimmen. Außerdem dürfte der Verteidigungszustand wegen der sogar verfassungsrechtlich verankerten, engen Bindung der DDR an die Sowjetunion und der Zugehörigkeit der DDR zur sozialistischen Staatengemeinschaft (Sozialistisches Weltsystem; Warschauer Pakt) in der Praxis nicht ohne Einverständnis mit den Verbündeten, insbesondere mit der Sowjetunion, verhängt werden können. Der Machtzuwachs des Nationalen Verteidigungsrates zur Durchführung der Mobilmachung und im Verteidigungszustand besteht vor allem darin, daß dieser nach § 4 Abs. 3 Verteidigungsgesetz berechtigt und verpflichtet ist, auch solche Maßnahmen für die Landesverteidigung und den Schutz der sozialistischen Ordnung zu treffen, die von Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften abweichen. Die Verfassung wird in diesem Zusammenhang zwar nicht erwähnt. Indessen wird sie ohnehin im Sinne der einfachen Gesetzgebung interpretiert (Verfassung, II. A.), so daß sie für weitergehende Maßnahmen des Verteidigungsrates kein Hindernis bedeuten würde. 4. Folgen von Mobilmachung und Verkündigung des Verteidigungszustandes. Im einzelnen gilt insbesondere folgendes: Während der Mobilmachung und im Verteidigungszustand endet die allgemeine Wehrpflicht für alle männlichen Bürger mit dem 31. 12. des Jahres, in dem sie das 60., nicht wie im Normalfall das 50., Lebensjahr vollenden (§ 3 Abs. 4 Wehrdienstgesetz vom 25. 3. 1982 — GBl. I, S. 221). Während der Mobilmachung und im Verteidigungsfalle können weibliche Bürger der DDR vom 18. Lebensjahr an bis zum 31. 12. des Jahres, in dem sie das 50. Lebensjahr vollenden, in die Wehrpflicht ohne Einschränkung auf einen waffenlosen Dienst eingezogen werden (§ 3 Abs. 5 a.a.O.). [S. 948] * Im Verteidigungszustand kann jeder arbeitsfähige Bürger zu persönlichen Arbeitsleistungen, auch außerhalb seines Wohnsitzes verpflichtet werden (Arbeitsverpflichtung) (§ 11 Abs. 2 Verteidigungsgesetz). Im Verteidigungszustand werden die Ausgestaltung der Arbeitsrechtsverhältnisse und die Arbeits- und Lohnbedingungen (Arbeitsrecht) entsprechend den Erfordernissen der Landesverteidigung geregelt (§ 11 Abs. 1 a.a.O.). Die gewerkschaftliche Mitwirkung (Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte) kann so ausgeschaltet werden. Die Minister und Leiter anderer zentraler Staatsorgane sowie die Vorsitzenden der örtlichen Räte haben die Umstellung der Volkswirtschaft auf die Erfordernisse des Verteidigungszustandes durchzuführen (§ 7 Abs. 2 a.a.O.). <LI>Im Verteidigungszustand haben die staatlichen oder wirtschaftsleitenden Organe, Kombinate, Betriebe, Einrichtungen oder Genossenschaften Leistungen auch aus den Grundmitteln zu erbringen (§ 8 Abs. 2 und 3 a.a.O.). Derartige Leistungen können im Verteidigungszustand auch von gesellschaftlichen Organisationen, Vereinigungen oder Bürgern gefordert werden (§ 8 Abs. 2–4 a.a.O.). Einzelheiten sind in der Leistungsverordnung geregelt. Für Entschädigungen gilt die Finanzierungs- und EntschädigungsVO vom 26. 7. 1979 (GBl. I, S. 272). Lieferungen und Leistungen oder andere Maßnahmen nach dem Verteidigungsgesetz können auch zugunsten der Streitkräfte verbündeter Staaten, insbesondere also der Sowjetunion gefordert bzw. ergriffen werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 946–948 Notariat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NovemberrevolutionSiehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 1. Verteidigungszustand. Der Begriff N. ist dem Recht der DDR nicht bekannt. Faßt man indessen unter diesem Begriff die verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Grundlagen für Maßnahmen zur Meisterung einer Lage, in der alle Bereiche der Gesellschaft entsprechend den Erfordernissen einer bewaffneten Auseinandersetzung umgestellt und geführt werden, gibt es auch in der DDR eine N. Sie ist vor allem in Art. 52 der Verfassung und im Gesetz über die…
DDR A-Z 1985
Ministerium für Umweltschutz und Wasserwirtschaft (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Das MfUW. wurde mit Wirkung vom 1. 1. 1972 gebildet (GBl. II, S. 18). Minister ist Dr. H. Reichelt (zugleich stellvertretender Vorsitzender des Ministerrates und Mitglied des Präsidiums der Demokratischen Bauernpartei Deutschlands [DBD]). 1. stellv. Minister und Staatssekretär ist Reinhold Fiedler (SED). Das Statut für das Ministerium wurde am 23. 10. 1975 vom Ministerrat beschlossen (GBl. I, S. 699). Es übernahm mit seiner Gründung die Aufgaben des Amtes für Wasserwirtschaft. Darüber hinaus hat es anleitende, koordinierende und kontrollierende Funktionen gegenüber den für die Landeskultur (Landeskulturgesetz) und den Naturschutz verantwortlichen Institutionen (Volksvertretungen und deren Räte in den Territorien) auszuüben. Der Minister ist zugleich Leiter der „Ständigen Arbeitsgruppe sozialistische Landeskultur“, in der Vertreter aller zentralen staatlichen Organe, die auf die Entwicklung und Gestaltung der Landeskul[S. 911]tur Einfluß nehmen können, vertreten sind. Zu den Aufgaben des MfUW. gehören vor allem: die Förderung der Umweltforschung (Wissenschaftlicher Rat f. Umweltforschung der Akademie der Wissenschaften [AdW], die Klasse für Umweltschutz und Umweltgestaltung der AdW mit Arbeitsgruppen für medizinisch-toxologische Belange, territoriale Strukturforschung usw., das Institut für Kommunalforschung Dresden u.a.m.); die Wahrnehmung der internationalen Vertretung auf dem Gebiet des Umweltschutzes und der Wasserwirtschaft. Insbesondere bestehen im RGW-Bereich unter Einschluß Jugoslawiens gemeinsame wasserwirtschaftliche Forschungen im Rahmen des Komplexprogramms. Schwerpunkte sind die Ökonomie der Wasserwirtschaft (hier wurden 2.000 Wasserbedarfsnormen für 15 Volkswirtschaftsbereiche erarbeitet), die Erkundung von Wasserreserven, die Verminderung der Wasserverunreinigung, die Hydrotechnik und der Hochwasserschutz. Koordinator der gemeinsamen Forschung im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) ist die UdSSR. Zur Durchführung der Forschungsarbeiten unterstehen dem M. das Institut für Wasserwirtschaft, Berlin-Schöneweide, mit Außenstellen in Cottbus, Dresden, Erfurt, Magdeburg und Wittenberg (insgesamt 650 Mitarbeiter) und den VEB Hydrogeologie in Nordhausen mit rd. 1600 Mitarbeitern sowie Bohrtrupps in allen Bezirken der DDR. Auf dem Gebiet des Umweltschutzes wurden bis 1983 mehr als 25 größere Forschungsvorhaben abgeschlossen (verminderte Ableitung von Schadstoffen in Luft, Wasser und Boden, abfallfreie Produktion, Lärmminderung usw.). Als Ergebnis dieser Forschungsvorhaben erfolgte die Aufnahme von entsprechenden Lehrveranstaltungen in das Studienprogramm der Technischen Universitäten, Hoch- und Fachschulen sowie die Durchführung spezieller Ausbildungsgänge für Fachingenieure; der Aufbau spezieller Meßsysteme und Karteien für die Verunreinigung von Luft, Gewässern und Böden; der Aufbau einer Umweltstatistik in Zusammenarbeit mit der SZS und anderen Institutionen; die Ausweisung von Natur-, Landschafts- und/oder Wasserschutzgebieten in Zusammenarbeit mit den entsprechenden örtlichen Organen; der weitere Ausbau wasserwirtschaftlicher Einrichtungen (Talsperren, Rückhaltebecken und sonstige Speicheranlagen, Wasserversorgungs- und Aufbereitungsanlagen für Trink- und Brauchwasser für Industrie und Landwirtschaft, Entsorgungs- und Kläranlagen für kommunale Abwasser usw.); stärkere Ausübung der staatlichen Gewässeraufsicht. Zur Erfüllung der wasserwirtschaftlichen Aufgaben sind dem MfUW. 7 Wasserwirtschaftsdirektionen für die Wassereinzugsgebiete Küste-Warnow-Peene; Havel; Spree-Oder-Neiße; Obere Elbe-Mulde;Elbe-Mulde; Saale-Weiße Elster; Werra-Gera-Unstrut und Mittlere Elbe-Sude-Elbe unterstellt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 910–911 Ministerium für Staatssicherheit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Verkehrswesen (MfV)Siehe auch die Jahre 1975 1979 Das MfUW. wurde mit Wirkung vom 1. 1. 1972 gebildet (GBl. II, S. 18). Minister ist Dr. H. Reichelt (zugleich stellvertretender Vorsitzender des Ministerrates und Mitglied des Präsidiums der Demokratischen Bauernpartei Deutschlands [DBD]). 1. stellv. Minister und Staatssekretär ist Reinhold Fiedler (SED). Das Statut für das Ministerium wurde am 23. 10. 1975 vom Ministerrat beschlossen (GBl. I, S. 699). Es übernahm mit seiner Gründung die Aufgaben des…
DDR A-Z 1985
Arbeitsbefreiung (1985)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 An die Stelle der einfachen ärztlichen Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit, wie sie in der deutschen Krankenversicherung üblich war, ist bereits 1947 das Prinzip der A. gesetzt worden. Rechtlich greift der Arzt damit direkt in die arbeitsvertragliche Beziehung zwischen abhängig Beschäftigtem und Unternehmen ein, statt ihm mit der Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit lediglich das Beweismittel über sein Unvermögen zur Erfüllung des Arbeitsvertrages in die Hand zu geben (Arbeitsrecht). Praktische Bedeutung kommt dieser unterschiedlichen Rechtskonstruktion nicht zu. — Die Befugnisse der behandelnden Ärzte sind wiederholt tiefgreifend geändert worden, um Häufigkeit und Dauer der krankheitsbegründeten Arbeitsausfälle (Krankenstand) einzuschränken. Lange Zeit durfte der behandelnde Arzt die A. nur für jeweils 3 und insgesamt nur für 10 Tage aussprechen. Darüber hinaus war die A. Sache besonderer Kommissionen. Später war sie nach jeweils 7 Tagen ausdrücklich zu erneuern. Die Kontrolle dieser A. sollte und soll stets die Form „kollektiver Beratung“ des Versicherten wie des Arztes haben. Sie ist Aufgabe der Ärzteberatungskommissionen (ÄBK), bestehend aus nebenamtlich für diese Aufgabe herangezogenen Ärzten. Aufsichts- und Beschwerdeinstanz ist die Kreisstelle für ärztliche Begutachtungen bei der Abteilung Gesundheits- und Sozialwesen des Rates des Kreises unter der Verantwortung des Kreisarztes, bei der alle ärztlichen Begutachtungen — für Renten- und Unfallversicherung, Sozialwesen usw. — zusammengefaßt sind. 1959 wurde die A. aus Krankheitsgründen den Ärzten des Betriebsgesundheitswesens übertragen; auch die ÄBK wurden dort verankert. Diese Regelung hat sich jedoch nicht aufrechterhalten lassen. — Seit September 1974 ist die A. bei Arbeitsunfähigkeit neu geregelt. Die Vorstellung bei der ÄBK ist jetzt erstmals nach dem 35. Tag der Arbeitsunfähigkeit erforderlich, es sei denn, der behandelnde Arzt wünsche eine „kollektive Beurteilung“ bei „häufig erkrankten Werktätigen“ oder in anderen, besonderen Fällen. Die ÄBK kann aber auch von der Betriebsleitung „nach gemeinsamer Beratung mit der Betriebsgewerkschaftsleitung, dem Rat für Sozialversicherung und dem Betriebsarzt“ und vom Beschäftigten selbst in Anspruch genommen werden. 1974 ist zugleich die Zuordnung der ÄBK zum Betrieb entfallen. Ihre Zuständigkeit bestimmt sich nunmehr nach der Behandlungsstelle des Kranken. Nur große Einrichtungen des Betriebsgesundheitswesens haben noch eigene ÄBK. Diese dürfen nur dann tätig werden, wenn keine größeren Wegebelastungen für den Kranken entstehen. Statt dessen können die Betriebsärzte „zur Klärung arbeitsmedizinischer und arbeitshygienischer Fragen“ arbeitsbefreite Beschäftigte des Betriebes „zur betriebsärztlichen Beratung und Untersuchung einladen“, also die Kontrolle der Arbeitsunfähigkeit an sich ziehen. Die „Arbeitsbefreiungsscheine“ sind vom (leitenden) Betriebsarzt jedes Betriebes gemeinsam mit einem persönlichen Beauftragten des Betriebsleiters sowie dem Vorsitzenden des Rates der Sozialversicherung (Betriebsgewerkschaftsorganisation [BGO]) grundsätzlich täglich auszuwerten. Mit diesen regelmäßigen Beratungen soll eine „exakte Erfassung und Analyse der Hauptfaktoren, die das unterschiedliche Niveau der Höhe des Krankenstandes der Betriebe und Kreise bedingen“, erreicht werden. Die „Diagnostikzeiten für arbeitsbefreite Werktätige in den ambulanten und stationären Einrichtungen des Gesundheitswesens sollen verkürzt, die Möglichkeit von Kurzarbeitsbefreiungen und der Verordnung und Realisierung von Schonarbeit stärker genutzt werden. (Dazu soll) eine hohe Qualität der Tätigkeit der ÄBK durch die Besetzung mit erfahrenen Fachärzten“ gewährleistet, in den Betrieben ÄBK zusätzlich gebildet und eine „vorzeitige Vorstellung vor der ÄBK“ veranlaßt werden (Empfehlungen des Kollegiums des Ministeriums für Gesundheitswesen [MfG] vom 31. 10. 1978). Das an diesen Empfehlungen ausgerichtete Vorgehen hat bisher nicht zum Erfolg geführt. Es wird versucht, den einzelnen Arzt in den Einrichtungen der ambulanten Versorgung unter Kontrolle zu nehmen, indem die „Basiswerte“ seiner A. statistisch erfaßt und ausgewertet werden (Anteil der A. an seinen neu in Behandlung kommenden Patienten, gegliedert nach Diagnosen, Dauer der A. u.ä.). Den Krankenstand mit einem derartigen Kontrollverfahren auf einer Höhe zu halten, die der tatsächlich [S. 56]krankheitsbegründeten Arbeitsunfähigkeit bzw. den Planvorgaben entspricht, ist bisher nicht gelungen. Gesundheitswesen; Sozialversicherungs- und Versorgungswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 55–56 Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitsbereichSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 An die Stelle der einfachen ärztlichen Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit, wie sie in der deutschen Krankenversicherung üblich war, ist bereits 1947 das Prinzip der A. gesetzt worden. Rechtlich greift der Arzt damit direkt in die arbeitsvertragliche Beziehung zwischen abhängig Beschäftigtem und Unternehmen ein, statt ihm mit der Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit lediglich das Beweismittel über sein…
DDR A-Z 1985
Währung/Währungspolitik (1985) Siehe auch: Währung: 1962 1963 1965 1966 1969 Währungspolitik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währungsreform: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 Der Begriff W. bezeichnet 1. die Geldeinheit und 2. die gesamte Geldordnung eines Staates. I. Geldeinheit und Geldordnung A. Währungsreform Die W.-Einheit der DDR ist die Mark. Mit den W.-Reformen in den Westsektoren und der damaligen Sowjetzone begann 1948 in den beiden Teilen Deutschlands eine voneinander getrennte währungspolitische Entwicklung. Durch die W.-Reform in der Sowjetzone wurde die „Deutsche Mark der Deutschen Notenbank“ geschaffen. Der Umtausch und die Umbewertung der Reichsmarkguthaben erfolgten je nach Personengruppe und Guthabenhöhe zu recht unterschiedlichen Sätzen. Die Guthaben bestimmter Personenkreise wurden konfisziert. Sparguthaben und Lebensversicherungspolicen wurden begünstigt umgerechnet. Guthaben der Volkseigenen Betriebe sowie sämtliche Schuldverhältnisse unterlagen nicht der Umwertung. Das gesamte Geldvolumen wurde damit bei stabilen Lohn-, Preis- und Schuldverhältnissen stark vermindert. Die Bezeichnung der W.-Einheit wurde am 31. 7. 1964 in „Mark der Deutschen Notenbank“ geändert; damit war allein ein entsprechender Banknotenumtausch verbunden, während der Wert der Zahlungsmittel, Spareinlagen, Forderungen, Schecks, Wechsel, die Umtauschrelationen und die Geldpolitik davon unberührt blieben. Seit Dezember 1967 trägt die W.-Einheit der DDR die Bezeichnung Mark der Deutschen Demokratischen Republik. Die „Mark“, abgekürzt „M“, ist gesetzliches Zahlungsmittel für das Gebiet der DDR und den Ostsektor Berlins (W.-Gebiet). B. Währungsgebiet Es läßt sich feststellen, daß die Abgrenzung der W.-Gebiete für die „Mark“ und die „D-Mark“ (Bundesrepublik Deutschland und Berlin [West]) bisher auch für Vereinbarungen zwischen Institutionen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR relevant geworden ist. Um politische Begriffe zur Kennzeichnung der beiden Territorien zu vermeiden, einigte man sich auf die Bezeichnung „Währungsgebiet der D-Mark West“ für die Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West) und „Währungsgebiet der Mark der Deutschen Demokratischen Republik“ für die DDR und Berlin (Ost). Besondere Bedeutung haben diese Begriffe im Innerdeutschen Handel (IDH), der im Interzonenhandelsabkommen von 1950 als Handel zwischen den beiden genannten W.-Gebieten bezeichnet wird, und im Rahmen der innerdeutschen Verrechnungen. Die finanziellen Transaktionen zwischen den beiden W.-Gebieten werden von der Deutschen Bundesbank und der Staatsbank der DDR abgewickelt. C. Geldordnung Die Geldordnung eines sozialistisch/kommunistisch regierten Staates umfaßt die gesetzliche Festlegung der W.-Einheit, die Festlegung des Volumens und der Struktur des umlaufenden Bar- und Buchgeldes im Reproduktionsprozeß, die Art und Weise der Geldemission, die Regulierung und Organisation der Geldzirkulation, die Abstimmung von W.- und Preispolitik, die Festlegung des Umlaufbereichs des Geldes, die Festlegung des Verhältnisses zwischen der W.-Einheit und der allgemeinen Geldware Gold (Goldgehalt), die Festlegung des Austauschverhältnisses der eigenen W. zu den W. anderer Länder sowie die Absicherung der Stabilität des Geldwertes gegen Störeinflüsse aus dem Ausland. Nach dem in der DDR herrschenden Selbstverständnis wird die Stabilität der W. durch die hohe Leistungsfähigkeit der sozialistischen Wirtschaft gesichert. Allerdings muß darüber hinaus gewährleistet sein, daß die Geldschöpfung stets dem Wachstumstempo der Warenproduktion und -zirkulation entspricht. II. Mengen- und wertmäßige Planung A. Komplexe Kategorie Währung Die W. ist eine ökonomisch komplexe Kategorie, in der sich alle wertmäßigen Beziehungen einer Volkswirtschaft widerspiegeln. Sie umfaßt die der Pro[S. 1450]duktionsweise entsprechenden Geldbeziehungen. Für die Gestaltung und das Funktionieren des W.-Systems sind die das DDR-System konstituierenden Elemente von entscheidender Bedeutung, so insbesondere das staatliche Eigentum an den Produktionsmitteln, die zentrale Planung und Leitung des Wirtschaftsprozesses und das Außenhandels- und Valutamonopol des Staates (Verfassung der DDR i. d. F. von 1974, Art. 2,9). Wird der Wirtschaftsprozeß (Produktion, Investitionen, Gesellschaftliche ➝Konsumtion, Außenwirtschaft und Außenhandel, Verteilung) in der DDR auch nur z.T. mengenmäßig, so wird er doch nahezu vollständig wertmäßig (d.h. in Geldeinheiten) geplant, gelenkt und kontrolliert. Die doppelte (mengen- und wertmäßige) Erfassung des Prozesses soll gewährleisten, daß die wirtschaftliche Entwicklung quantitativ und strukturell entsprechend der zentral formulierten Zielfunktion, d.h. ohne Disproportionen (z.B. unbefriedigte Nachfrage nach bestimmten Investitions- und Konsumgütern einerseits und ungeplante Lagerhaltung anderer, nicht absetzbarer Güter andererseits), verläuft. Die Wp. hat sicherzustellen, daß die Geldemission (sie erfolgt in der DDR als Kreditgeld, d.h., das Geld entsteht im Wege eines Kreditaktes der Staatsbank der DDR) in enger Beziehung zum Wertbildungsprozeß geschieht, wodurch die materielle Deckung der Mark gewährleistet werden soll. B. Kontrolle durch die Mark Ein Problem der Geldpolitik der DDR besteht darin, daß es bei festen Planpreisen keinen Automatismus zwischen Geldschöpfung und Güterangebot gibt, einen Automatismus z.B., der eine Geldschöpfung neutralisiert, wenn das Güterangebot etwa zu gering ausfällt. Sofern aber Veränderungen im materiellen Prozeß und geldmäßige Veränderungen parallel laufen, z.B. im Verhältnis von Kauffonds und Warenfonds, wird dieser Zusammenhang auch zur Kontrolle des Maßes der Planverwirklichung ausgenutzt. Diese Finanzkontrolle (Kontrolle durch die Mark) erlaubt eine Überwachung sämtlicher Wirtschaftseinheiten mit Ausnahme der privaten Haushalte, der kleinen Gewerbetreibenden, der privaten Vermieter und der kleinen Handwerker. Voraussetzung ist die umfassende Reglementierung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, des Bargeldverkehrs und des Kreditverkehrs. Durchgeführt wird diese Kontrolle von den Banken, insbesondere der Staatsbank der DDR (bis zu ihrer Eingliederung in die Staatsbank im Jahre 1974 auch von der Industrie- und Handelsbank). Träger der Wp. in der DDR sind der Ministerrat, das Ministerium der Finanzen (MdF), die Staatliche Plankommission, die Staatsbank der DDR, das Ministerium für Außenhandel (bis 31. 12. 1973 Ministerium für Außenwirtschaft; GBl. I, 1973, Nr. 55) und die Zollverwaltung der DDR (Zollwesen). Die Aufgaben und Instrumente der Wp. der DDR bestimmen sich weitgehend durch das in der DDR praktizierte Wirtschaftssystem. Der Wp. obliegt die Aufgabe, für das Funktionieren der Geldordnung Sorge zu tragen; dabei hat sie die oben im einzelnen genannten Aufgaben zu erfüllen. Diese sind zum überwiegenden Teil auf den binnenländischen Wirtschaftsprozeß gerichtet, betreffen aber auch teilweise die außenwirtschaftlichen Beziehungen der DDR. C. Binnenwährung Wie die W. aller anderen RGW-Länder ist auch die W. der DDR als eine reine Binnen-W. konzipiert (Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe [RGW]). Dies bedeutet, daß die „Mark“ nicht konvertierbar ist, nicht als Zahlungsmittel im internationalen Handel genutzt werden kann und auf dem Devisenmarkt nicht offiziell gehandelt wird (Devisen). Durch die Abkoppelung der Mark vom internationalen W.-Zusammenhang kann das Weltmarktgeschehen keinen direkten Einfluß auf die inländische Geldmenge, das Preisniveau und den binnenwirtschaftlichen Wertschöpfungsprozeß ausüben. Rückwirkungen auf das W.- und Geldwesen im Inland durch Vorgänge im Weltwährungssystem, durch finanzpolitische Aktivitäten anderer Länder, durch den freien Devisenhandel oder den Reiseverkehr sind durch die nahezu vollständige Reglementierung des Im- und Exports aufgrund des staatlichen Außenhandelsmonopols einerseits und durch die Devisengesetzgebung sowie die Maßnahmen der mit dem Valutamonopol ausgestatteten Staatsbank andererseits weitgehend verhindert worden. D. Ein- und Ausfuhr der Mark Die Ein- und Ausfuhr der Mark in das oder aus dem Gebiet der DDR ist grundsätzlich verboten. Ausnahmeregelungen trifft der Minister der Finanzen, so z.B. für den Reiseverkehr (Devisengesetz vom 19. 12. 1973, GBl. I, Nr. 58; 1. DB zum Devisengesetz, Reiseverkehr, GBl. I, 1973, Nr. 58). Devisenwertumläufe zwischen privaten Personen des Deviseninlands (DDR) einerseits und Devisenausländern andererseits bedürfen grundsätzlich der Genehmigung. Eine Genehmigungspflicht besteht auch für den Devisenverkehr zwischen den privaten Deviseninländern sowie für Verfügungen von Devisenausländern über in der DDR erworbene und befindliche Vermögenswerte (Sperrkonten; Zahlungsverkehr, Grenzüberschreitender). Deviseninländer sind verpflichtet, erworbene Forderungsrechte auf Devisenwerte anzumelden. Die gleiche Anmeldepflicht besteht für devisenrelevante Verbindlichkeiten gegenüber Devisenausländern und für Vermögenswerte von Ausländern im Inland, die von Bürgern der DDR genutzt werden. Die Devisengesetze regeln ferner das Verfahren, nach [S. 1451]dem Deviseninländer gezwungen werden können, in ihrem Besitz befindliche Devisen der Staatsbank der DDR zum Kauf anzubieten. Bargeld anderer W. unterliegt nicht der Anbietungspflicht, wenn der Erwerb dieses Bargeldes durch Bürger der DDR keiner devisenrechtlichen Genehmigung bedarf. Bis zum 15. 4. 1979 war das der Fall, wenn dieses Bargeld zur Bezahlung von Waren und Leistungen bei Einrichtungen der DDR verwendet werden sollte, die zur Annahme dieses Bargeldes von Bürgern der DDR berechtigt waren. Bürger der DDR konnten also von Besuchern aus dem Westen als Geschenk erhaltene Gelder (z.B. DM) annehmen und ohne Anmeldung oder ähnliche Verfahren direkt für Käufe in den sog. Intershops verwenden. Auch Gelder, die Bürger der DDR z.B. bei Besuchen in der Bundesrepublik Deutschland erhalten hatten und die sie in die DDR einführten, konnten für Einkäufe in Intershops verwendet werden. Derartige Beträge waren und sind bei Rückreise in die DDR allerdings in die „Erklärung über mitgeführte Gegenstände und Zahlungsmittel“ einzutragen. Westdeutsche, West-Berliner und Ausländer müssen — und dies ist als eine die bisher genannten Bestimmungen ergänzende Kontrollmaßnahme anzusehen — bei der Ein- bzw. Ausreise mitgeführte Devisen in einem Zoll- und Devisendokument angeben und bei Wiederaus- bzw. Wiedereinreise über den Verbleib der Zahlungsmittel Rechenschaft ablegen. Erfahrungen bei Reisen in und durch die DDR haben jedoch ergeben, daß die mit diesen Devisendeklarationen beabsichtigten Kontrollen — wenn überhaupt — nur oberflächlich stattfinden. Der starke Ausbau der Intershops schien bisher darauf hinzudeuten, daß die Behörden der DDR devisenrechtliche Beschränkungen weitgehend abbauen wollten, um einen möglichst hohen Devisenzufluß in die DDR zu erreichen. Diese Entwicklung legte den Schluß nahe, daß sich die SED-Führung mit dem Umlauf einer zweiten (harten) Währung in der DDR quasi abgefunden hatte. Gemäß einer Mitteilung der Pressestelle des Ministeriums für Außenhandel der DDR (ND 5. 4. 1979) gelten mit Wirkung vom 16. 4. 1979 hinsichtlich der Verwendung von frei konvertierbaren W. in der DDR jedoch neue Regelungen, durch die DDR-Bürger und ausländische Staatsbürger eine unterschiedliche Behandlung erfahren. DDR-Bürger können künftig in den Einrichtungen des Außenhandels der DDR (Intertank, Genex, Intershop) Waren nur noch gegen Schecks der Forum Außenhandelsgesellschaft mbH erwerben. Die „Mark-Wertschecks“ der Forum Außenhandelsgesellschaft können gegen Zahlung frei konvertierbarer W. bei Bankinstituten der DDR erworben werden. Der Preis für die Wertschecks richtet sich nach den von der Staatsbank der DDR festgelegten Devisenumrechnungssätzen. Die Schecks sind nicht übertragbar und nicht rücktauschbar. Sie sind nur für den Kauf von Waren in den Einrichtungen des Außenhandels verwendbar. Da die Intershops für die DDR eine wichtige Devisenquelle darstellen, der DDR-Führung an deren Zerstörung also nicht gelegen sein kann, verspricht man sich von dieser Neuregelung letztlich wohl vor allem eine bessere Möglichkeit zur Kontrolle des einzelnen DDR-Bürgers bezügl. seiner „Transaktionen“ mit konvertiblen Währungen. Bisher brauchen DDR-Bürger allerdings beim Kauf der Wertschecks keine Ausweispapiere vorzulegen und keinen Nachweis über die Herkunft der Devisen zu liefern. Ausländische Staatsbürger können wie bisher in den Einrichtungen des Außenhandels für frei konvertierbare W. Waren erwerben, allerdings sollen sie ihre Personalpapiere vorlegen. Eine Kontrolle von mitgeführten konvertiblen Währungen sowie von Rechnungsunterlagen über in der DDR in Intershops getätigten Käufe scheint unverändert nur sporadisch zu erfolgen. E. Mindestumtausch Die Bestimmungen zur Unterbindung eines freien Umtausches von „Mark“ in Devisen innerhalb des W.-Gebietes werden durch den seit dem 1. 12. 1964 verlangten Mindestumtausch — in der Bundesrepublik häufig auch als Zwangsumtausch bezeichnet — von DM West oder anderer „harter“ Devisen zum Kurs von 1 Mark (Ost) gleich 1 DM unterstützt. Dieser von Besuchern der DDR vorzunehmende Zwangsumtausch betrug vom 4. 6. 1972 bis zum 15. 11. 1973 pro Tag 10 DM (bei Tagesaufenthalten in Berlin [Ost] 5 DM). Eine neue AO über die Durchführung eines verbindlichen Mindestumtausches von Zahlungsmitteln (GBl. I, 1973, Nr. 51) sah eine Verdoppelung der Sätze vor. Personen mit ständigem Wohnsitz in nichtsozialistischen Staaten und in Berlin (West), die sich besuchsweise in der DDR aufhielten, hatten einen verbindlichen Mindestumtausch von Zahlungsmitteln fremder W. zum Gegenwert von 20 Mark der DDR zu den in der DDR geltenden Umrechnungsverhältnissen vorzunehmen. Bei einem Tagesaufenthalt in Berlin (Ost) mußte derselbe Personenkreis einen Mindestumtausch von 10 Mark vornehmen. Dieser Zwangsumtausch galt auch für die bis dahin davon ausgenommenen Rentner. Nur Personen unter 16 Jahren blieben vom verbindlichen Mindestumtausch befreit (Zahlungsverkehr, Grenzüberschreitender). Diese drastische Erhöhung der Zwangsumtauschsätze erfolgte wohl nicht nur aus devisenpolitischen Überlegungen der Regierung der DDR, sondern war auf eine Senkung der Zahl der DDR-Besucher gerichtet. Die Besucherzahlen gingen danach tatsächlich stark zurück. Die in dieser Maßnahme zum Ausdruck kommende Politik der DDR sowie die [S. 1452]Maßnahme selbst stießen in der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin (West) auf heftige Kritik. Sie wurde als krasser Verstoß gegen den „Geist“ des erst wenige Monate zuvor in Kraft getretenen Grundlagenvertrages gewertet. Nicht zuletzt die Neuverhandlungen über den Swing im innerdeutschen Handel gaben der Bundesregierung die Möglichkeit, die DDR zur teilweisen Zurücknahme ihrer neuen Mindestumtauschsätze zu veranlassen. Seit dem 15. 11. 1974 galten zwar nicht mehr die alten Sätze, wohl aber gegenüber der AO von 1973 reduzierte Mindestumtauschbeträge: 13 DM pro Tag für einen Besuch in der DDR, 6,50 DM pro Tag für einen Besuch in Berlin (Ost). Mit Wirkung vom 20. 12. 1974 wurden auf Drängen Bonns auch die Rentner vom Zwangsumtausch wieder, wie vor 1973, ausgenommen. Eine neuerliche, drastische Anhebung des Mindestumtausches erfolgte gem. der AO über die Durchführung eines verbindlichen Mindestumtausches von Zahlungsmitteln vom 9. 10. 1980 mit Wirkung vom 13. 10. 1980 (GBl. I, Nr. 29). Personen mit ständigem Wohnsitz in nichtsozialistischen Staaten und in West-Berlin hatten je Tag der Dauer des Aufenthalts in der DDR einen Mindestumtausch von Zahlungsmitteln fremder Währungen im Gegenwert von 25 Mark vorzunehmen. Kinder bis zum 6. Lebensjahr waren vom verbindlichen Mindestumtausch befreit. Vom 6. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr hatten sie einen Mindestumtausch im Gegenwert von 7,50 Mark vorzunehmen. Parallel zur Vereinbarung über einen Kredit an die DDR in Höhe von 950 Mill. DM hat die DDR mit Wirkung zum 1. 8. 1984 den Mindestumtausch für Rentner, Invalidenvollrentner und Unfallrentner von 25 auf 15 Mark gesenkt. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sind vom Mindestumtausch befreit, Jugendliche vom vollendeten 14. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr zahlen pro Tag 7,50 DM. III. Wechselkurs der Mark Die Festlegung des Wechselkurses der Mark gegenüber anderen W. erfolgt — mit Ausnahme derjenigen gegenüber den W. der RGW-Länder — autonom seitens des Ministerrats der DDR in Zusammenarbeit mit dem Ministerium der Finanzen und der Staatsbank. Sowohl im Verhältnis zu den W. der sozialistischen Länder als auch der kapitalistischen Länder existieren keine einheitlichen auf zwischenstaatliche Transaktionen und sonstige wirtschaftliche und finanzielle Beziehungen anwendbaren Devisenumrechnungssätze. A. Formen des internationalen Zahlungsverkehrs Bei der Durchführung des Außenhandels mit den Partnerländern spielen weder die Binnenpreise noch die W. der DDR eine entscheidende Rolle: denn erstens ist die preispolitische Autonomie der Planungsbehörden der DDR auf das Inland beschränkt, und zweitens ist die Verwendung der Mark als Zahlungsmittel allein für Transaktionen innerhalb der DDR gestattet. Dem Handel mit westlichen Ländern werden Weltmarktpreise und den Wirtschaftsbeziehungen zwischen den RGW-Ländern bilateral ausgehandelte Preise zugrunde gelegt, die sich seit 1976 an der Entwicklung der Weltmarktpreise in den jeweils letzten 5 Jahren orientieren; neuerdings werden die Weltmarktpreise nur noch der 3 vorangegangenen Jahre zugrunde gelegt. Daraus ergeben sich für den internationalen Zahlungsverkehr der DDR drei verschiedene Möglichkeiten bzw. Formen: Gegenüber Ländern mit konvertierbarer W. findet die W. des Partners Anwendung. Auch mit der überwiegenden Zahl der Entwicklungsländer findet der Zahlungsverkehr heute in konvertierbaren W. statt; die in früheren Jahren zur Förderung des Warenverkehrs mit den Entwicklungsländern eingerichteten bilateralen Clearingabkommen sind außer Kraft gesetzt. Im innerdeutschen Handel findet der Zahlungsverkehr auf dem Verrechnungswege in sog. Verrechnungseinheiten statt. Der wirtschaftliche Austausch zwischen den RGW-Ländern wird mit Hilfe des Transfer-Rubels abgerechnet. (Die Verrechnung der Außenhandelstransaktionen zwischen den RGW-Ländern erfolgt seit 1964 bei der Internationalen Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit [IBWZ] in Moskau.) In der DDR sind also der äußere und der innere Verrechnungsverkehr wirkungsvoll voneinander getrennt. Die Verbindung zwischen diesen beiden Verrechnungsweisen wurde bisher und wird über ein Preisausgleichskonto des Staatshaushalts hergestellt. Die Notwendigkeit eines derartigen Außenhandelspreisdifferenzkontos ist darin zu sehen, daß die mit der Durchführung der Außenhandelsgeschäfte betrauten Außenhandelsorganisationen mit den Produzenten von Exportgütern und den Verbrauchern von Importgütern die Transaktionen auf der Basis der DDR-Binnenpreise abwickeln. Diese Zusammenhänge gelten im Grundsatz auch nach der Kombinatsbildung, obwohl die Kombinate heute eine vergleichsweise große Verantwortung für außenwirtschaftliche Vorgänge zu tragen haben, einschließlich der Sicherung der planmäßigen Valutaeinnahmen aus dem NSW-Export (VO über die weitere Vervollkommnung der wirtschaftlichen Rechnungsführung auf der Grundlage des Planes vom 28. 1. 1982, GBl. I, Nr. 3, Abschn. V.). Die im Ausland gezahlten bzw. erzielten Preise (in ausländischer W.) werden mit einem administrativ festgesetzten Kurs umgerechnet und auf diese Weise die Außenhandelspreise in Valutamark (VM) festgelegt. (Die VM ist die in der DDR verwendete Verrechnungseinheit zur Umrechnung der in ausländischen W. — einschließlich transferabler Rubel — ausgedrückten Weltmarktpreise der Export- und [S. 1453]Importgüter. Die VM hat in der DDR vor allem als Planungskennziffer Bedeutung. In VM erfolgt gegenwärtig auch der Ausweis der Leistungen des gesamten Außenhandels.) Der in VM angegebene Außenhandelsumsatz ist jedoch nicht mit dem Außenhandelsumsatz in Binnenmark identisch. Über den amtlichen Verrechnungskurs zwischen VM und Binnenmark gibt es keine zuverlässigen Angaben. Das DIW Berlin schätzte für 1965 einen durchschnittlichen Kurs von 1 VM = 1,5 M. Die Höhe der über den Staatshaushalt auszugleichenden Preisdifferenzen zwischen Binnen- und Außenpreisen ergibt sich aus der Gegenüberstellung von Exporten und Importen zu Binnenpreisen und den Exporten und Importen in VM. Da die Höhe des in VM ausgewiesenen Betrages von dem zugrunde gelegten Umrechnungskurs abhängt, wird daher der endgültig vorzunehmende Preisausgleich von diesem Kurs mitbestimmt. Für die Betriebe wird der Umrechnungskurs wirtschaftlich bedeutsam, wenn die Abrechnung der Exporte nicht zu Binnenpreisen — verbunden mit dem Preisausgleich — erfolgt, sondern direkt über die Valutarechnungspreise — diese natürlich umgerechnet in Binnenmark — in das Betriebsergebnis eingeht und somit für die Gewinnbildung (Gewinn) entscheidende Bedeutung gewinnt (Außenwirtschaft und Außenhandel, VII.; Exportpreis). B. Verschiedene Wechselkurse In der DDR existieren mehrere, in ihrer Höhe und in ihrem Anwendungsbereich (Verrechnungszweck) verschiedene Wechselkurse. Die DDR hat — wie alle übrigen RGW-Länder — den Kurs der Mark gegenüber anderen W. auf der Basis eines fiktiven Goldgehalts von 0,399.902 Gramm Feingold festgelegt. Der fiktive Charakter des Goldstandards kommt darin deutlich zum Ausdruck, daß die Mark nicht durch Gold gedeckt ist, daß sie nicht in Gold einlösbar ist und daß diese „Goldparitäten“ nicht die Kaufkraftparität der Mark im Verhältnis zu anderen W. widerspiegeln. In der Literatur der DDR wird bisweilen noch behauptet, daß der Festlegung des Feingoldgehalts der Mark ein internationaler Kaufkraftvergleich der verschiedenen Währungen zugrunde liege (Geldtheorie und Geldpolitik; Kaufkraft). Tatsächlich spielen die Goldparitäten im internationalen Zahlungsverkehr keine Rolle mehr. Bei der binnenwirtschaftlichen Verrechnung der Außenhandelsumsätze wurden jedoch noch bis Ende 1958 die Goldparitäten angewendet. Mit Wirkung vom 1. 1. 1959 kam in der DDR bei der Erfassung der Außenhandelsumsätze ein neuer Umrechnungskurs zur Anwendung; die Außenhandelswerte wurden fortan in der neu eingeführten Recheneinheit Valutamark (VM) berechnet, aber in der offiziellen Statistik der DDR noch bis 1964 in Rubel ausgewiesen. Der neue Kurs stellte gegenüber der bis 1958 angewendeten Goldparität inhaltlich eine Abwertung der Mark dar. Die Umrechnung der VM in westliche W. erfolgte vor der 1. Abwertung der DM im Jahre 1961 entsprechend der Relation 1 DM = 1 VM; ein US-$ = 4,20 VM. Die inzwischen erfolgten Paritätsänderungen unter den westlichen W. haben sich auch auf den Umrechnungskurs der VM ausgewirkt. Der Kurs der VM zu den westlichen W. bewegt sich entsprechend den Paritätsänderungen des Transfer-Rubels zu diesen W.; die Relation zwischen Transfer-Rubel und VM ist auf 1:4,667 festgelegt. Für Ende Dezember 1982 ergibt sich gemäß den offiziellen Kursen des Rubels für US-$ und DM rechnerisch: 1 VM = 0,71 DM; 1 VM = 0,30 US-$. Neben den genannten Kursrelationen gibt es für die Mark Kurse für den nichtkommerziellen Grenzüberschreitenden ➝Zahlungsverkehr der sozialistischen Länder untereinander und Touristenkurse für westliche W. Während die Touristenkurse in einzelnen sozialistischen Ländern die westliche W. unterbewerten, stellen sie in bezug auf die W. der übrigen sozialistischen Länder annähernd eine realistische Verbindung der einzelnen Preissysteme dar. Ein vom DIW durchgeführter Kaufkraftvergleich Bundesrepublik Deutschland: DDR Mitte 1981 ergibt für einen 4-Personen-Arbeitnehmerhaushalt bei Unterstellung der Verbrauchsstruktur in der Bundesrepublik Deutschland eine relative Kaufkraft der Mark von 83 v.H. der Kaufkraft der DM, bei der Unterstellung der Verbrauchsstruktur in der DDR von 120 v.H. In einer gemeinsamen Vereinbarung haben die sozialistischen Länder im Februar 1963 die W.-Paritäten für nichtkommerzielle Zahlungen auf der Basis eines internationalen Warenkorbes festgelegt, der zu den jeweils geltenden Binnenpreisen in den einzelnen Staaten des Ostblocks bewertet worden ist. Diese Kurse dienen außer dem Touristenverkehr auch der Verrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten aus dem sonstigen nichtkommerziellen Verkehr, wie z.B. Unterhalt diplomatischer Vertretungen, Leistungen im Post- und Fernmeldewesen, Zahlungen im sportlichen, kulturellen und wissenschaftlichen Austausch usw. Der Touristenkurs ist auf keinen Fall auf die binnenwirtschaftliche Verrechnung der Außenhandelsumsätze anwendbar; denn der zugrunde gelegte Warenkorb enthält nur 60 Positionen aus dem Konsumgütersektor, also im wesentlichen keine Güter des internationalen Handels; im übrigen liegen der Touristenkursberechnung Binnenpreise zugrunde, während im internationalen Handel modifizierte Weltmarktpreise zur Anwendung kommen. Für den nichtkommerziellen Zahlungsverkehr der sozialistischen Länder untereinander gilt 1 Rbl = 3,20 Mark; der Touristenkurs für Besucher aus dem Westen beträgt 1 Mark = 1 DM. [S. 1454]Zur Umrechnung der Werte von Im- und Exporten — ausgedrückt in VM — in Mark wird seit geraumer Zeit kein einheitlicher Kurs angewandt. Es gelten vielmehr multiple Verrechnungskurse. Offiziell sind diese Kursumstellungen in der DDR nicht erläutert worden; sie gehen wahrscheinlich auf eine nicht veröffentlichte Verfügung des Ministers für Außenhandel vom Dezember 1964 zurück und werden im übrigen aus verschiedenen Gründen wie Staatsgeheimnisse behandelt. Technisch wurde diese Kurskorrektur durch Aufschläge oder Abschläge auf den Kurs der VM vorgenommen; entsprechend erhöht sich oder sinkt der in Mark ausgewiesene Wert der Im- und Exporte. Dieser Kurskorrektur liegt die Absicht zugrunde, zu realistischeren Paritäten zwischen den Binnenpreisen der gehandelten Güter und dem Außenhandelspreisniveau dieser Güter zu kommen. Die Kurse wurden zunächst nach 5 W.-Gebieten unterschiedlich gestaltet. (Die 5 W.-Gebiete sind vermutlich wie folgt gegeneinander abgegrenzt: Länder mit konvertiblen W., Länder, mit denen Verrechnungsabkommen bestehen; Bundesrepublik Deutschland, West-Berlin und sozialistische Staaten.) Später hat man die Kurse noch weiter nach einzelnen Ländern differenziert, indem man Richtungskoeffizienten einführte. Gegenüber dem Kurs der VM im Verhältnis zu den ausländischen W. stellen diese Maßnahmen eine indirekte Abwertung dar, sofern ein Exportbonus in Gestalt des Richtungskoeffizienten gewährt wird, und gleichzeitig das Kursverhältnis von VM zu Auslandswährung unverändert bleibt. Je nach angewandter Abrechnungsmethode mit den Außenhandelsunternehmen und/oder den Produktionsbetrieben — Preisausgleich oder direkter Eingang des Außenhandelsergebnisses in das einheitliche Betriebsergebnis (seit 1968 zunächst experimentell in einigen Bereichen, später breiter angewandt) — wirken sich diese Maßnahmen auf die Höhe des notwendigen Preisausgleichs aus oder aber sie stimulieren die außenwirtschaftlichen Aktivitäten der Produktionsbetriebe und Außenhandelsunternehmen. Die differenzierten Richtungskoeffizienten bieten den Außenhandelsplanern der DDR die Möglichkeit, die Betriebe entsprechend den handelspolitischen Zielen gegenüber bestimmten Ländern bzw. Ländergruppen am Außenhandel zu interessieren. Andererseits sind die multiplen Kurse — je nach deren Ausgestaltung — auch geeignet, regionale Unterschiede im Preisniveau zwischen den Ländern bei der binnenwirtschaftlichen Verrechnung auszugleichen. Schließlich besteht ein freier Kurs der Mark, der sich aber nur auf westlichen Geldmärkten — überwiegend in der Bundesrepublik Deutschland und insbesondere in Berlin (West) — aufgrund der Angebot-Nachfrage-Entwicklung der W. der DDR bilden kann. Dieser freie Kurs spiegelt die tatsächlichen Kaufkraftverhältnisse nicht realistisch wider. Er bewertet die Mark zu gering. Da die Mark in westlichen Ländern kaum gefragt ist, fällt der durch Angebot und Nachfrage zustande kommende Kurs automatisch zu niedrig aus. Das Angebot an Mark bringt im wesentlichen zum Ausdruck, daß Einwohner der DDR ihre Nachfrage nach bestimmten Waren nur über den Kauf westlicher W. befriedigen können. Daneben existiert in der DDR ein schwarzer Markt für die Mark, die dort erzielten Kurse von bis 1:5 kennzeichnen ebenfalls die starke Nachfrage nach insbesondere hochwertigen, in westlichen Staaten produzierten Konsumwaren, die mit Hilfe der bereits erwähnten „Wertschecks“ in den Intershops erworben werden können. IV. Währungsstabilität Zentrale Aufgabe der Wp. ist die Sicherung der W.-Stabilität im Inland. Sie ist gewährleistet, wenn eine Übereinstimmung zwischen materieller und finanzieller Planung und damit die Vermeidung von Disproportionen zwischen Geld- und Güterkreislauf gesichert ist. Für die Stabilität der Mark sind im einzelnen z. B. folgende Faktoren relevant: das plangerechte Wachstum des Volkseinkommens und dessen Verwendung sowie die Einhaltung geplanter Verteilungsrelationen zwischen den Nettogeldeinkommen der Bevölkerung und den gesamtgesellschaftlichen Bedürfnissen, ein ausgeglichener oder mit einem Überschuß abschließender Staatshaushalt, die Planmäßigkeit des Geldumlaufs in der baren und bargeldlosen Form, eine planmäßige Preisentwicklung, die Durchsetzung des staatlichen Valutamonopols, die Ausgeglichenheit der Zahlungsbilanz sowie die planmäßige Gestaltung der Wechselbeziehungen innerhalb des einheitlichen sozialistischen Finanzsystems. W.-Stabilität ist im übrigen nicht nur ein von der Wp. anzustrebendes Ziel, sondern gleichermaßen eine von der gesamten Volkswirtschaft wahrzunehmende Aufgabe: Naturgemäß erhält in diesem Prozeß das Bankensystem eine Schlüsselstellung, da es für die planmäßige Ausstattung der Volkswirtschaft mit finanziellen Mitteln verantwortlich ist. A. Reglementierungsmaßnahmen Währungspolitisches Hilfsmittel zur Verwirklichung des Stabilitätsziels sind der für die produzierenden und verwaltenden Wirtschaftseinheiten bis auf bestimmte gesetzlich festgelegte Ausnahmen vorgeschriebene bargeldlose Zahlungs- und Verrechnungsverkehr durch die Banken, die allgemeine Kontoführungspflicht für diese Wirtschaftseinheiten, die Begrenzung ihrer Kassenhaltung an Bargeld bis auf eine geringe Reserve für Bargeldzahlungen, das Gebot zur unverzüglichen Einzahlung von Bareinnahmen bei den Banken, die Beschränkung des [S. 1455]Bargeldumlaufs im wesentlichen auf die Konsumtionssphäre (Lohn-, Gehalts- und Prämienzahlungen, Zahlungen innerhalb der Bevölkerung, Erwerb von Waren im Einzelhandel sowie Bezahlung von Dienstleistungen) und die strenge Reglementierung der Kreditgewährung. Im Gegensatz zu den von diesen Reglementierungen betroffenen Wirtschaftseinheiten dürfen Privatpersonen Bargeld uneingeschränkt besitzen und verwenden. Daher konnte bisher das Volumen des Bargeldumlaufs — gemessen am Entwicklungsstand der DDR-Wirtschaft — im Verhältnis zu dem westlicher Industrieländer niedrig gehalten werden. Das Volumen an umlaufenden Noten und Münzen erhöhte sich jedoch von 1957 — dem Jahr der zweiten Kaufkraftabschöpfung durch Geldumtausch — von 3,48 Mrd. Mark bis Ende 1980 auf 12,25 Mrd. Mark. Der gesamte Geldumlauf hat in 30 Jahren (1950–1980) um knapp 9 Mrd. Mark zugenommen. Er stieg im gleichen Zeitraum von 183 Mark auf 732 Mark pro Kopf der Bevölkerung. Trotz dieser Maßnahmen, die alle auf die Abstimmung des materiellen und finanziellen Wirtschaftsprozesses gerichtet sind, treten immer wieder Disproportionen auf, da mit den vorhandenen Lenkungsinstrumenten der komplexe Wirtschaftsprozeß der hochentwickelten Volkswirtschaft der DDR offensichtlich nicht reibungslos zu steuern ist. Dabei gilt das Hauptaugenmerk der Wp. der Vermeidung von Kaufkraftstauungen bei der Bevölkerung, da gehortetes Bargeld in seiner Verausgabung (Nachfrage) hinsichtlich Zeitpunkt und Richtung vom Staatsapparat nur schwer zu kontrollieren ist und daher zu Störungen der zentralgelenkten gleichmäßigen Konsumgüterversorgung führen kann und -infolge der festgelegten Planpreise — die Entstehung schwarzer Märkte bei besonders begehrten Gütern des Konsums begünstigt. Solche Kaufkraftstauungen entstehen dann, wenn dem (unplanmäßigen, d.h. nicht abgestimmten) Anstieg der Lohn-, Gehalts- und Prämieneinkommen der Bevölkerung eine relativ geringe Zunahme des Angebots an Waren und Dienstleistungen gegenübersteht bzw. bei quantitativ ausreichender Angebotszunahme die Warenstruktur so gestaltet ist, daß diese Waren von der Bevölkerung nicht „angenommen“ werden. Eine ernsthafte Beschränkung der monetären Stabilität tritt jedoch erst dann ein, wenn eine disproportionale Entwicklung über mehrere Jahre anhält und damit die Bevölkerung das Vertrauen in den Wert der W. verliert. Bedenklich wäre eine solche Entwicklung nicht zuletzt deshalb, weil sich auch in einer Planwirtschaft Disproportionen verstärkende Kräfte entwickeln können, z.B. wenn das Stimulierungs-(Prämien-)System seine Wirkung z.T. einbüßt und damit eine gleichmäßige Verteilung des geplanten Güterangebotes gefährdet wird. Zeitweilige Disproportionen (z.B. aufgrund der partiellen Nichterfüllung einiger Konsumgüterproduktionsziele, relativ hoher Ausschußproduktion, Überziehung des geplanten volkswirtschaftlichen Lohnfonds) gefährden dagegen die monetäre Stabilität weniger, wenn sie zu erhöhtem Sparen der Bevölkerung führen. Darüber hinaus besteht für die Wirtschaftsführung der DDR die Möglichkeit, solche Ungleichgewichtssituationen durch Importe — am ehesten dazu geeignet sind relativ schnell zu realisierende „Westimporte“ — zu entschärfen. Diese Möglichkeit zur Überwindung von Engpässen im Konsumgüterangebot ist von der DDR-Führung in der Vergangenheit häufig genutzt worden. B. Kaufkraftstau Von Störungen infolge von Kaufkraftstauungen war die Wirtschaft der DDR in der Vergangenheit vor allem in jenen Phasen intensiver Wachstumsanstrengungen betroffen, die von einer vorrangigen Entwicklung der Produktionsmittelindustrie vor der Konsumgüterindustrie gekennzeichnet waren. Eine derartige Entwicklung führte beispielsweise im Oktober 1967 zum Geldumtausch, durch den Privatpersonen einen Teil ihrer zu Hause gehorteten Bargeldbestände verloren (s. GBl. I, 1967, S. 603 und 1958, S. 687). Wie an der Entwicklung des Bargeldumlaufs abzulesen ist, hat es die Wirtschaftsführung der DDR in vielen Jahren durch Sparwerbung — verbunden mit entsprechenden Anreizen — verstanden, die Bevölkerung zur festen Anlage hoher Ersparnisse anzuregen. Damit sind diese Mittel als Kaufkraft zwar nicht endgültig verschwunden, werden aber für die Wirtschaftsführung zu einer kontrollierbaren Größe. Soweit Kaufkraftüberhöhungen nicht das Ergebnis gewollter Ersparnis sind, müssen sie aber wohl als Ausdruck eines Kaufkraftverfalls — einer zurückgestauten Inflation — gewertet werden. Auffallend ist, daß in der DDR zur Absorbierung „überschüssiger“ Kaufkraft bisher nur in begrenztem Rahmen mit offenen Preiserhöhungen bei Konsumgütern gearbeitet worden ist. Wurden längere Zeit Preisanhebungen in der Regel nur bei Gütern des gehobenen Bedarfs vorgenommen, werden inzwischen auch Güter des mittleren Bedarfs von Preisanhebungen betroffen. Preiserhöhungen werden häufig durchgesetzt, wenn nur leicht veränderte Waren als neue Produkte vorgestellt werden. Nach Honecker kann Preisstabilität heute nur noch für Waren und Dienstleistungen des Grundbedarfs garantiert werden. Verfolgt man allein die Entwicklung des amtlichen Index der Einzelhandelsverkaufspreise, der Leistungspreise und der Tarife für die Bevölkerung sowie den entsprechenden Index der Kaufkraft der Mark, entsteht jedoch der Eindruck, daß die DDR die Kaufkraft ihrer W. trotz des zeitweilig zu beobachtenden Kaufkraftstaus bei der Bevölkerung absolut stabil halten konnte. Der Index der Einzelhandels-Verkaufspreise (EVP), Leistungspreise [S. 1456]und Tarife sank in den ersten 10 Jahren des Bestehens der DDR und ist seither mit nur geringen Schwankungen — ausgelöst durch einzelne Preiserhöhungen und Preissenkungen — weitgehend konstant geblieben (Basis 1970 = 100; Gewichtung nach der Struktur des Einzelhandelsumsatzes und der Leistungen 1980. 1950: 186,1; 1955: 111,9; 1960: 100,5; 1975: 98,4; 1980: 98,9; 1981: 99,1; 1982: 99,1). Der Index für die Kaufkraft der Mark entwickelte sich entsprechend (Basis 1970 = 100; 1950: 53,7; 1955: 89,4; 1960: 99,5; 1975: 101,6; 1980: 101,1; 1981: 100,9; 1982: 100,9). Auch wenn ein exakter quantitativer Nachweis der Erhöhung der Lebenshaltungskosten aus vielen Gründen nicht möglich ist, mehren u.a. Meldungen über teils spürbare Preiserhöhungen für einzelne Güter jedoch die Zweifel an diesen durch die Statistik ausgewiesenen Stabilitätserfolgen der DDR-Wirtschaft. Mehrere Autoren haben inzwischen nachgewiesen, daß die amtliche Statistik in den einzelnen sozialistischen Ländern die effektiven Preisniveauerhöhungen nicht ausreichend oder wie im Falle der DDR gar nicht wiedergeben. Hierfür seien einige Gründe genannt, wobei die Reihenfolge ihrer Nennung nichts über den Rang ihrer Bedeutung aussagen soll: In den offiziellen Preisindex gehen oft Preise von Gütern ein, die seit Jahren nicht mehr nachgefragt und/oder angeboten werden. Die höheren Preise „neuer“ Produkte oder auch nur leicht umgestalteter „alter“ Waren werden dagegen nicht berücksichtigt. Die offizielle Statistik orientiert sich nicht immer an den effektiv zu zahlenden Preisen, sondern z. T. auch an Preislisten, die nur in großen Zeitabständen geändert werden. Schwarze Märkte — mit freier Preisbildung — in Bereichen wie Wohnungen, Gebrauchtwarenkäufen und Dienstleistungen, beeinflussen die effektiven Lebenshaltungskosten um so nachhaltiger, je unzureichender die offizielle Versorgung zu staatlich gesetzten Preisen gesichert werden kann. Der gesamte Bereich der sog. Schattenwirtschaft, der gerade in der DDR in seiner Bedeutung zunimmt, entzieht sich aber der offiziellen Messung. Unvollständig sind auch die Informationen über Umsätze und Preise der Exquisit- und Delikatläden in der DDR, in denen vor allem hochwertige Güter aus Importen und eigener Produktion, aber auch andere einfachere Waren gehandelt werden. Das für sämtliche Waren dieser Läden relativ hohe Preisniveau wird sicher ebenfalls nicht bei der Berechnung des offiziellen Preisindex für die Lebenshaltung berücksichtigt. Klaus Bolz Literaturangaben Buck, H.: Technik der Wirtschaftslenkung in kommunistischen Staaten. Bde. 1 u. 2. Coburg: Neue Presse 1969. 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Währung/Währungspolitik (1985) Siehe auch: Währung: 1962 1963 1965 1966 1969 Währungspolitik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währungsreform: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 Der Begriff W. bezeichnet 1. die Geldeinheit und 2. die gesamte Geldordnung eines Staates. I. Geldeinheit und Geldordnung A. Währungsreform Die W.-Einheit der DDR ist die Mark. Mit den W.-Reformen in den Westsektoren…
DDR A-Z 1985
Arbeitsorganisation, Wissenschaftliche (WAO) (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 I. Definition In der DDR wird WAO heute wie folgt definiert: „Wissenschaftliche Arbeitsorganisation (WAO) ist die Gestaltung des Zusammenwirkens der Werktätigen mit ihren Arbeitsmitteln und ihren Arbeitsgegenständen, ihrer Beziehungen untereinander im Arbeitsprozeß sowie der Umweltbedingungen entsprechend den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Sie hat das Ziel, solche Bedingungen für die Tätigkeit der Werktätigen zu schaffen, die ihnen hohe Leistungen ermöglichen sowie ihre allseitige körperliche und geistige Entwicklung fördern …“ Die wissenschaftliche Organisation des Arbeitsprozesses setzt umfassende Kenntnisse über das körperliche und geistige Arbeitsvermögen der Menschen unter den spezifischen Bedingungen verschiedenartiger Arbeitsprozesse voraus. Diese Kenntnisse werden durch die Arbeitswissenschaften bereitgestellt: Arbeitsingenieurwesen, Arbeitshygiene, Arbeitsmedizin, Arbeitsphysiologie, Arbeitspsychologie, Arbeitssoziologie, Arbeitsökonomie, Arbeitspädagogik usw. Die Umsetzung und Verwirklichung dieser arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse in die Praxis ist Aufgabe der WAO. II. Entwicklung der WAO Bereits in seiner im Frühjahr 1918 erschienenen Schrift „Die nächsten Aufgaben der Sowjetmacht“ [S. 67]verweist Lenin auf die Notwendigkeit der Steigerung der Arbeitsproduktivität durch eine grundsätzliche Verbesserung der Arbeitsorganisation unter Ausnutzung des neuesten Standes von Wissenschaft und Technik. Dieser Forderung entspricht in ihren Grundzügen die Interpretation der WAO, wie sie auf der 2. Allunionskonferenz zur WAO im März 1924 gegeben wurde. WAO wurde damals bestimmt als „Prozeß der Einführung der durch Wissenschaft und Praxis erzielten Vervollkommnung zur Erhöhung der allgemeinen Arbeitsproduktivität in die vorhandene Arbeitsorganisation“. Bis Anfang der 30er Jahre kam der WAO in der UdSSR große Bedeutung zu. Die zunächst kritische und von ideologischen Dogmen frei geführte Diskussion bewegte sich vor allem um das Problem der Anwendbarkeit tayloristischer Prinzipien unter den Bedingungen des sozialistischen Aufbaus in der Sowjetunion. Mitte der 30er Jahre mußten sowohl die theoretischen als auch die praktischen Bemühungen um eine den spezifischen Aufbaubedingungen angemessene Arbeitsorganisation aufgegeben werden. Gesellschaftliche Organisationen, die sich mit Problemen der WAO befaßten, wurden aufgelöst, wissenschaftliche Forschungseinrichtungen geschlossen, Fachzeitschriften mußten ihr Erscheinen einstellen. Die Herstellung und Wiederherstellung der industriellen Basis des Landes als typisch extensive Reproduktionsform (Reproduktion) war zweifellos ein objektives Hindernis für eine sinnvolle Anwendung wissenschaftlicher Formen der betrieblichen Arbeitsorganisation. Dennoch waren es aber vor allem subjektive Faktoren, die die Beseitigung der WAO in der UdSSR auslösten. Stalin glaubte auf ein wissenschaftliches Herangehen an die Probleme der Arbeitsorganisation prinzipiell verzichten zu können, zumal die dogmatische Ablehnung der Verwendung von Erfahrungen kapitalistischer Länder im Bereich der WAO eine unüberwindliche ideologische Barriere darstellte. An die Stelle wissenschaftlicher Erkenntnis setzte Stalin eine politisch organisierte Wettbewerbsbewegung, die in der Stachonow-Bewegung ihren Höhepunkt fand. Ziel dieser Bewegung war es, die betrieblichen Arbeitsnormen zu erhöhen. Durch optimale Arbeitsvorbereitung gelang es einzelnen Arbeitern, aber auch ganzen Arbeitskollektiven, die bestehenden Normen erheblich zu überbieten. Diese Bestleistungen sollten sodann zur Norm für die gesamte Belegschaft innerhalb dieses Arbeitsvollzuges gemacht werden (Sozialistischer Wettbewerb). Erst Ende der 50er Jahre gewann die WAO in der UdSSR wieder an Bedeutung. Die Beseitigung einer Reihe ideologischer Hemmnisse der Stalin-Ära auf dem XX. Parteitag der KPdSU (1956) ermöglichte die sachliche Auseinandersetzung mit den Problemen der Arbeitsorganisation, zumal die wissenschaftlich-technische Entwicklung nach neuen Formen der Rationalisierung und Organisation des Arbeitsprozesses drängte (Wissenschaftlich-technische Revolution [WTR]). Seit der „Allunionskonferenz zur Arbeitsorganisation in Industrie und Bauwesen“, die im Juni 1967 in Moskau stattfand, existiert eine für alle Mitgliedsstaaten des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) verbindliche Definition für die WAO in Gestalt einer Empfehlung. In den Verlautbarungen der Allunionskonferenz heißt es: „Unter den gegenwärtigen Bedingungen ist eine solche Arbeitsorganisation als wissenschaftlich anzusehen, die auf den Errungenschaften der Wissenschaft und der systematisch in die Produktion überführten fortgeschrittenen Erfahrungen beruht, die es gestattet, Technik und Menschen im einheitlichen Produktionsprozeß bestmöglich miteinander zu vereinigen, die die effektivste Ausnutzung der Material- und Arbeitsressourcen sowie die allmähliche Verwandlung der Arbeit in das erste Lebensbedürfnis fördert.“ Eine prinzipielle Abgrenzung zwischen Arbeitsorganisation einerseits und WAO andererseits läßt sich — im Selbstverständnis der Arbeitswissenschaftler der DDR — aus der Praxis der sozialistischen Wirtschaftsführung nicht herleiten, da sich der Unterschied zwischen beiden Begriffen „vor allem aus der Methode, aus dem Herangehen an die Lösung ein und derselben Probleme, aus dem Grad der wissenschaftlichen Begründung der konkreten Lösungen“ ergebe. III. Entwicklung der Arbeitswissenschaften und Maßnahmen zur Durchsetzung der WAO in der DDR Die Entwicklung der Arbeitswissenschaften und der WAO in der DDR steht in engem Zusammenhang mit der politischen und ökonomischen Entwicklung. Ähnlich wie in der UdSSR gibt es auch in der DDR bis Mitte der 50er Jahre kaum Bemühungen um eine WAO. Auch danach (bis Anfang der 60er Jahre), nach dem Beginn der Umstellung von vorwiegend extensiver zur intensiven Reproduktion, beläßt das wesentlich auf Mengenkennziffern ausgerichtete Planungssystem (Planung) beginnende arbeitswissenschaftliche Untersuchungen im Bereich ihrer „Mutterwissenschaften“. Ansätze einer Integration einzelner Disziplinen der Arbeitswissenschaften sind noch kaum vorhanden. Bis 1963 sind es vor allem Arbeitsökonomie und Arbeitsmedizin, seit Anfang der 60er Jahre auch Arbeitspsychologie (Psychologie, IV. A.), die als Einzeldisziplinen der Arbeitswissenschaften in der DDR Forschungsergebnisse vorlegen. Im Bereich der Arbeitsökonomie (einer traditionellen Disziplin der marxistisch-leninistischen Wirt[S. 68]schaftswissenschaft) wurden allerdings Grundlagen für die Bestimmung von Faktoren und Kennziffern zur Messung und Steigerung der Arbeitsproduktivität gelegt. Vor allem auf dem Gebiet der Arbeitsnormung, der Festlegung von Prinzipien und Methoden der Organisation des Sozialistischen Wettbewerbs, der Neuererbewegung und der Entlohnung nach der Arbeitsleistung konnte die Forschung vorangetrieben werden. Die Arbeitsmedizin, als Einheit von Arbeitsphysiologie, Arbeitshygiene und Arbeitspathologie verstanden, bemühte sich um arbeitshygienische Normen und — im Zusammenhang mit dem Arbeitsschutz — um Richtlinien für den Bereich des Betriebsgesundheitswesens (Gesundheitswesen). Institutionell fanden diese Ansätze ihren Niederschlag in der Gründung des Zentralinstituts für Arbeitsökonomik und Arbeitsschutz in Dresden. 1965 fand eine Teilung dieses Instituts in das Zentrale Forschungsinstitut für Arbeit (ZFA) und das Zentralinstitut für Arbeitsschutz (ZIAS) statt. Daneben wurde das Deutsche Institut für Arbeitsmedizin in Berlin-Lichtenberg gegründet. Zahlreiche Schriftenreihen wie „Fragen der Arbeitsökonomik“ (seit 1954), „Arbeitsschutz“ (seit 1956) und Zeitschriften wie „Arbeitsökonomik und Arbeitsschutz“ (seit 1957; 1963 in „Arbeit und Arbeitsrecht“ umbenannt), „Sozialistische Arbeitswissenschaft“ u.a. sorgen für die Verbreitung arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse in der DDR. Die wirtschaftliche Entwicklung des Jahres 1963 stand im Zeichen der Einführung des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) der Planung und Leitung. Die mit der Reform einsetzende, durch die Einführung wertmäßig orientierter Plankennziffern charakterisierte stärkere Ökonomisierung des Planungssystems, die zunehmende Bedeutung von Aufwand-Nutzen-Kalkülen in der Wirtschaftlichen Rechnungsführung und nicht zuletzt die zunehmende Knappheit der Arbeitskraft zwangen zur „Intensivierung der Reproduktion“ und „Rationalisierung der Arbeitsprozesse“ (Intensivierung und Rationalisierung). Diese Faktoren wurden in ihrer Bedeutung für die Arbeitsorganisation auf der gemeinsamen Konferenz des Zentralkomitees (ZK) der SED und des Ministerrates der DDR über „Sozialistische Rationalisierung und Standardisierung“ erst im Juni 1966 diskutiert und in die Reformpraxis eingeordnet. Auf dieser in Leipzig abgehaltenen Konferenz wurde als Grundlage der Analyse des Arbeitsprozesses die „Einheit von Ökonomie, Technik und Organisation“ herausgestellt. Im Ergebnis dieser Konferenz erfolgte der Beschluß des Ministerrates der DDR über die „Grundrichtung des Arbeitsstudiums, der Arbeitsgestaltung und der Arbeitsnormung als Bestandteil der komplexen sozialistischen Rationalisierung“ (GBl. II, Nr. 18, vom 2. 3. 1967). Die vom VII. Parteitag der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) (April 1967) erneut vorgenommene Einschätzung, daß die sozialistischen Produktionsverhältnisse gesiegt und der Sozialismus sich auf seiner eigenen ökonomischen Basis entwickle, wurde programmatisch in die Forderung umgesetzt, das entwickelte gesellschaftliche System des Sozialismus im Zusammenhang mit der Meisterung der Aufgaben auf wissenschaftlich-technischem Gebiet „proportional und allseitig“ zu gestalten. Ulbricht erhob das umfassende Studium aller Bedingungen der Arbeit zur „entscheidende(n) Grundlage für qualitative Veränderungen in der Produktion und für die hohe Steigerung der Produktivität“. Die Feststellung des VII. Parteitages, daß die besten Produktionsergebnisse dort erzielt worden seien, wo die fortgeschrittensten Erkenntnisse der technischen, ökonomischen und arbeitswissenschaftlichen Disziplinen zusammenhängend für die Praxis nutzbar gemacht wurden, führte zu der Forderung nach stärkerer Kooperation und Integration der arbeitswissenschaftlichen Einzeldisziplinen. Die Folge war zunächst die Publikation einiger arbeitswissenschaftlicher Lehrbriefreihen mit dem Ziel besserer Schulung des Führungspersonals, der „leitenden Kader“. U.a. erschienen: „Arbeitsstudium, Arbeitsgestaltung, Arbeitsnormung“ (1967/68 insgesamt 33 Hefte), „Arbeitsschutz“ (1968/69 insgesamt 20 Hefte), „Arbeitshygiene, Arbeitsphysiologie, Arbeitspsychologie“ (1970/71 insgesamt 22 Hefte). Aus der großen Reihe weiterer Publikationen sei die Zeitschrift „Sozialistische Arbeitswissenschaft“ erwähnt, die 1969 aus der Zeitschrift „Arbeitsökonomik“ hervorging. Die Konstituierung einer angewandten Arbeitswissenschaft in der DDR vollzog sich schrittweise: 1. Als ergänzende Maßnahme zum „Beschluß über die Grundrichtung des Arbeitsstudiums …“ sind die von einem Autorenkollektiv der Abteilung Arbeitsstudium des Staatlichen Amtes für Arbeit und Löhne beim Ministerrat (Staatssekretariat für Arbeit und Löhne) und der Abteilung Arbeitsstudium, Arbeitsgestaltung, Arbeitsnormung des Zentralen Forschungsinstituts für Arbeit formulierten „Grundsätze zur wirksamen Einbeziehung des Arbeitsstudiums, der Arbeitsgestaltung und der Arbeitsnormung in das System der wissenschaftlichen Führungstätigkeit“ vom 6. 11. 1968 zu verstehen. 2. Im Januar 1971 wurde in Dresden gemeinsam vom Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) und dem Zentralen Forschungsinstitut für Arbeit beim Staatlichen Amt für Arbeit und Löhne beim Ministerrat der DDR eine arbeitswissenschaftliche Konferenz abgehalten. Ausgehend von der besonderen gesellschaftlichen Rolle und Bedeutung der Anwendung der Arbeitswissenschaften im Rahmen der WAO wird nunmehr die Gesamtheit der praktischen Regelungen und [S. 69]Maßnahmen, die sich auf das Zusammenwirken der verschiedenen Faktoren des Arbeitsprozesses beziehen und somit Arbeitsstudium, Arbeitsgestaltung, Arbeitsklassifizierung, Arbeitsnormung, die Stimulierung und das Arbeitseinkommen der Werktätigen umfaßt, als WAO definiert. Diese Entwicklung wurde auf dem VIII. Parteitag der SED (Juni 1971) im wesentlichen bestätigt. In der Direktive für die Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR 1971–1975 wird die WAO explizit als Bestandteil der sozialistischen Rationalisierung aufgeführt. Als weitergehende Maßnahme ist die Forderung des VIII. Parteitages zu verstehen, die folgenden Maßnahmen zu verbindlichen Leitungsaufgaben zu erklären: Die „Methoden zur Gestaltung der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation“ in Verbindung mit der Verwirklichung der Grundsätze der sozialistischen Betriebswirtschaftslehre breiter anzuwenden, »durch wissenschaftliche Organisation der Arbeit, durch sorgfältige Arbeitsstudien und rationelle Arbeitsgestaltung beste Voraussetzungen für hohe Arbeitsleistungen zu schaffen, bei der Entwicklung und Herstellung von Produktionsmitteln „verstärkt arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen und dadurch von vornherein gute Arbeitsbedingungen und eine hohe Arbeitsschutzgüte zu gewährleisten“. Um die Durchsetzung der Maßnahmen der WAO in den Betrieben zu beschleunigen und deren Integration in den Betriebsplan zu sichern, wurde im April 1973 die AO über die Planung von Maßnahmen der WAO in den volkseigenen Betrieben und Kombinaten erlassen (GBl., SDr. Nr. 754 vom 1. 6. 1973). Dennoch ließen sich die Maßnahmen der WAO nicht reibungslos in die betriebliche Praxis umsetzen. Dies galt und gilt sowohl hinsichtlich der Integration der WAO in den Betriebsplan im allgemeinen als auch im Hinblick auf Kontrollierbarkeit und Abrechenbarkeit der Ergebnisse einzelner Maßnahmen der WAO. So stellte das Zentrale Forschungsinstitut für Arbeit in einer Zwischenbilanz zur WAO in der betrieblichen Praxis fest, daß zwar zahlreiche Betriebe „im Interesse einer systematischen und planmäßigen Intensivierung der Reproduktionsprozesse auch Maßnahmen der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation in ihre Pläne“ aufnahmen, andere Betriebe „hingegen die Möglichkeiten der WAO nicht oder nicht ausreichend“ nutzten. Viele dieser Betriebe „beschränkten sich auf sporadische Aktivitäten, die dazu noch neben oder außerhalb des Betriebsplanes standen“. Im November 1974 fand in Bernau bei Berlin ein Erfahrungsaustausch über die Verwirklichung der WAO in den Betrieben der DDR statt, der gemeinsam vom Bundesvorstand des FDGB und vom Staatssekretariat für Arbeit und Löhne beim Ministerrat der DDR veranstaltet wurde. Trotz einer insgesamt positiven Bilanz wurden auch auf dieser Veranstaltung erhebliche Mängel in der betrieblichen WAO-Arbeit deutlich. Es wurde vor allem kritisiert, daß sich die meisten Betriebe in der Anwendung der Maßnahmen der WAO ausschließlich den technischen Hauptprozessen, also der unmittelbaren Produktion zugewendet haben. Dadurch wurden die ohnehin organisatorisch und technologisch rückständigen Produktionshilfs- und Produktionsnebenprozesse noch zusätzlich vernachlässigt. Um derartigen Mängeln entgegenzuwirken, erließ der Ministerrat der DDR am 17. 4. 1975 eine AO zur Richtlinie über die Anwendung der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation (GBl. I, 1975, Nr. 19). In dieser AO sind im Vergleich zu ihrer Vorgängerin die Vorschriften zur Anwendung arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse in der betrieblichen Praxis wesentlich erweitert und ausgestaltet worden. Gleichzeitig stand diese Richtlinie in engem Zusammenhang mit den Vorschriften für die Jahresplanung 1976 sowie für den Fünfjahrplan 1976–1980. Präzisiert wurden vor allem die Verantwortlichkeit der Leiter für die Einführung der WAO, die vordringlichen Aufgaben der Leitung und Planung sowie die praktischen Schritte bei der Lösung dieser Aufgaben. So enthielt auch die Direktive des IX. Parteitages der SED zum Fünfjahrplan 1976–1980 die Forderung nach „umfassender Anwendung arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse im Rahmen der WAO“. In dem auf diesem Parteitag verabschiedeten neuen Programm der SED wurde ebenfalls die WAO mehrfach als wesentliches Instrument zur Erfüllung der sog. Hauptaufgabe in ihrer „Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik“ erwähnt. Das Arbeitsgesetzbuch (AGB) vom 16. 6. 1977 widmet der Arbeitsorganisation das vierte Kapitel unter der Überschrift: Arbeitsorganisation und sozialistische Arbeitsdisziplin. Aus der Verpflichtung der Betriebe, „solche Arbeitsbedingungen zu schaffen, die den Werktätigen hohe Arbeitsleistungen ermöglichen, die bewußte Einstellung zur Arbeit und das Schöpfertum fördern, die Arbeitsfreude erhöhen und zur Entwicklung sozialistischer Persönlichkeiten sowie zur sozialistischen Lebensweise beitragen“, resultiert die Aufgabe, „den Arbeitsprozeß unter aktiver Teilnahme der Werktätigen nach arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen zu gestalten und alle Voraussetzungen für eine hohe Arbeitsdisziplin, für Ordnung und Sicherheit im Arbeitsprozeß zu schaffen“ (AGB § 71). Gleichzeitig wird der Betrieb aufgefordert, Initiativen der Werktätigen zur Anwendung der WAO zu fördern sowie moralisch und materiell anzuerkennen (AGB § 71). [S. 70]<IV. Zum aktuellen Stand der WAO> Als Hauptbestandteile der WAO werden unterschieden: das Arbeitsstudium, die Arbeitsgestaltung, die Arbeitsklassifizierung, die Arbeitsnormung sowie die materielle Stimulierung (Lohnformen und Lohnsystem, II.). Diese Hauptbestandteile der WAO werden zugleich auch als ihre Instrumente verstanden und geben als solche ihre Realisierungsbereiche sowie die zeitliche Aufeinanderfolge ihrer Anwendung an. Auf die betriebliche Arbeitsorganisation angewendet zielen diese Instrumente vor allem in folgende „Arbeitsrichtungen“: Vervollkommnung der Organisation am Arbeitsplatz, Verbesserung der Versorgung der Arbeitsplätze, Vervollkommnung der Arbeitsmethoden und -verfahren, Vervollkommnung der innerbetrieblichen Arbeitsteilung und -kooperation, Vervollkommnung der Arbeitsnormung, Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Aus den Arbeitsrichtungen der WAO wird deutlich, daß sie vornehmlich der innerbetrieblichen Rationalisierung von Arbeitsvollzügen und -prozessen dient. Die mit Hilfe der WAO erreichte Steigerung der Arbeitsproduktivität jedes einzelnen soll zu einer Steigerung der Produktivität der Betriebe führen und gesamtwirtschaftlich betrachtet eine Intensivierung des gesamten volkswirtschaftlichen Reproduktionsprozesses bewirken. Die Früchte dieser Intensivierung sollen sodann in Form einer Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen jedem einzelnen Gesellschaftsmitglied zugute kommen. Ausgehend vom VIII. Parteitag der SED galt für die erste Hälfte der 70er Jahre die These, daß eine Ausgestaltung der Sozialpolitik die Voraussetzung für eine umfassende Intensivierung der Volkswirtschaft sei. Die erhöhten Anforderungen an die Leistungsbereitschaft der Werktätigen, so wurde erkannt, waren nur durchsetzbar, wenn gleichzeitig ein größeres Angebot an Waren und Leistungen von seiten des Staates zur Verfügung gestellt wurde. Diese ‚soziale Dimension‘ der Intensivierung prägte den Fünfjahrplan 1971–1975 sowohl konzeptionell als auch in den praktischen Ergebnissen. Die sich verschärfende wirtschaftliche Lage der DDR zwang die DDR-Führung Mitte der 70er Jahre zu einer Abkehr von diesem Kurs. Die einsetzende Sparpolitik zwang zu einem Umdenken auch hinsichtlich des Verhältnisses zwischen Intensivierung und Sozialpolitik. Diesen Sachverhalt charakterisierend, zog Honecker auf der 11. Tagung des ZK der SED 1979 folgende Bilanz: „Der wirtschaftliche Leistungsanstieg kann heute nicht mit den Mitteln und Methoden vom Anfang der siebziger Jahre organisiert werden … Jeder sozialpolitische Fortschritt verlangt ein stärkeres Wachstum der Arbeitsproduktivität als damals.“ Damit reduzierte sich die soziale Dimension der Intensivierung innerbetrieblich auf das Postulat einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Diese sollten von nun an quasi als Ersatz für einen weiteren Ausbau sozialer Leistungen dienen. Mit der 1976 begonnenen Umgestaltung des Entlohnungssystems durch die Einführung neuer Grundlöhne (Lohnformen und Lohnsystem, VI.) hatte die WAO mittels ihrer Instrumente, der analytischen Arbeitsbewertung und der Arbeitsnormung, zumindest vorläufig auch ein griffiges Rezept für die Anbindung der Entlohnung an die tatsächlich erbrachte Leistung gefunden. Die Einführung der Grundlöhne gilt mit dem Jahr 1982 jedoch als „im wesentlichen abgeschlossen“, obwohl bis zu diesem Zeitpunkt nur 1,8 Mill. Produktionsarbeiter und 600.000 Meister, Hoch- und Fachschulkader in die Reform einbezogen waren. Statt dessen sollen jetzt neue, vor allem qualitative Leistungskennziffern bei der Festlegung der Entlohnung Anwendung finden (vgl. Sozialistische Arbeitswissenschaft, H. 1/1984, S. 8 f.). Dabei wird der WAO erneut eine Schlüsselrolle zugeschrieben. Der Anreiz, der durch mögliche Einkommenssteigerung bei erhöhter Leistungsabgabe entsteht, ist allerdings dann begrenzt, wenn dem Einkommenszuwachs kein entsprechendes Waren- und Leistungsangebot gegenübersteht. Entsprechend verlagerten sich diese im Rahmen der WAO anvisierten Programme zur Steigerung der Arbeitsproduktivität auf die ‚weitere Ausprägung des sozialistischen Charakters der Arbeit‘ durch die Gestaltung „persönlichkeitsförderlicher, progressiver Arbeitsinhalte“ (Arbeitsgestaltung). Zwischen dem anspruchsvollen Programm zur Herstellung progressiver Arbeitsinhalte und der betrieblichen Realität am Arbeitsplatz besteht trotz eines eindrucksvollen theoretischen Vorlaufs bis heute eine große Lücke. Diese wird sowohl wegen der mit ihrer Überwindung notwendig verbundenen sozialen Verschiebungen als auch hinsichtlich des technisch und technologisch Machbaren in absehbarer Zeit nicht zu schließen sein. Verläßliche Angaben über die ökonomischen Ergebnisse aus der Anwendung [S. 71]der WAO fehlen, da bei dem Ausweis der eingesparten Arbeitszeit auch die sich aus der „Anwendung wissenschaftlich-technischer Ergebnisse“ ergebende mitgezählt wird (vgl. Tabelle). Jürgen Straßburger Literaturangaben Arbeitswissenschaften für Ingenieure. Einführung in die Arbeitswiss. u. ihre Anwendungen in der soz. Volkswirtschaft. 4., völlig neubearb. Aufl. Leipzig: Fachbuch Verl. 1980. Sozialistische Betriebswirtschaft. Lehrbuch. 4., wesentl. überarb. Aufl. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1980. <LI>Deppe, Rainer, u. Dietrich Hoß: Sozialistische Rationalisierung. Leistungspolitik u. Arbeitsgestaltung in der DDR. Frankfurt a. M./New York: Campus 1980. (Forschungsberichte des Instituts für Sozialforschung, Frankfurt.) Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 66–71 Arbeitsökonomie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitsproduktivitätSiehe auch die Jahre 1975 1979 I. Definition In der DDR wird WAO heute wie folgt definiert: „Wissenschaftliche Arbeitsorganisation (WAO) ist die Gestaltung des Zusammenwirkens der Werktätigen mit ihren Arbeitsmitteln und ihren Arbeitsgegenständen, ihrer Beziehungen untereinander im Arbeitsprozeß sowie der Umweltbedingungen entsprechend den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Sie hat das Ziel, solche Bedingungen für die Tätigkeit der Werktätigen zu schaffen, die ihnen hohe…
DDR A-Z 1985
Wasserwirtschaft (1985)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bereich der Industrie, der für die Wasserbereitstellung und die Verteilung von Wasservorkommen an die Bedarfsträger Sorge zu tragen hat. Im einzelnen fallen diesem Bereich folgende 4 Aufgaben zu: 1. Bereitstellung von Trink- und Brauchwasser für Haushalte, Industrie, Landwirtschaft, Verkehrswesen sowie Feuerwehr u.a. 2. Ableitung, Behandlung und Reinigung der Abwässer zur Gewährleistung einer schnellen Wasserwiederbenutzung; hiermit in Zusammenhang steht der Schutz der Gewässer vor Verunreinigung (z.B. um Beeinträchtigungen der Fischwirtschaft zu vermeiden; Umweltschutz). 3. Kontinuierlicher Ausbau der Gewässer und laufende Instandhaltung der Talsperren, Rückhaltebecken sowie der Wasserförderungs- und Leitungssysteme, um dadurch dem steigenden Wasserbedarf gerecht werden zu können. 4. Realisierung eines wirksamen Hochwasser- und Küstenschutzes. Die Leitung, Planung und Organisation der W. obliegen dem Ministerium für Umweltschutz und Wasserwirtschaft. Es sorgt z.B. für die Aufstellung von Wasserbilanzen, in denen Wasserbedarf und -dargebot für bestimmte Gebiete unter Berücksichtigung der Wassergüte gegenübergestellt werden. Dabei muß die regionale Witterungsabhängigkeit von Bedarf und Dargebot berücksichtigt werden, weil einige Gebiete niederschlagsarm und andere niederschlagsreich sind. Für Trinkwasser werden Bilanzen sowohl für alle Bezirke als auch für das Gebiet der gesamten DDR ausgearbeitet. In der DDR ist das durchschnittliche jährliche Wasserdargebot auf 15 Mrd. m³ Wasser zu beziffern. Während in Trockenjahren nur etwa 7–8 Mrd. m³ Wasser anfallen, sind es in niederschlagsreichen Jahren bis zu 30 Mrd. m³. Die Hauptdargebotsarten sind Oberflächenwasser, Grundwasser sowie uferfiltriertes Wasser. Dem steht gegenwärtig ein Gesamtverbrauch bei Industrie, Landwirtschaft und privaten Haushalten von 10 Mrd. m³ gegenüber, 1985 werden es rd. 11 Mrd. m³ sein. Diese Gegenüberstellung allein wird allerdings der wasserwirtschaftlichen Situation der DDR nicht gerecht, denn es muß berücksichtigt werden, daß dort die Inanspruchnahme des Wassers — bei einem zwei- bis dreimal so hohen Nutzungsgrad wie in anderen mitteleuropäischen Ländern — extrem hoch ist. Während im internationalen Vergleich für einen Bewohner jährlich im Durchschnitt 11.200 m³ Wasser zur Verfügung stehen, sind es in Europa nur 1710 m³ und in der DDR lediglich 880 m³. In Trockenjahren muß deshalb das Wasser in industriellen Ballungsgebieten (so z.B. das der Flüsse Saale und Pleiße) bis zu 13mal genutzt werden. Hinzu kommt, daß der Wasserbedarf sprunghaft ansteigt. Gegenwärtig entfallen auf die Industrie rd. 66 v.H., die Landwirtschaft 18 v.H. und die Haushalte gut 16 v.H. des gesamten [S. 1464]Wasserbedarfs. Industrielle Großverbraucher sind die Energie mit einem Drittel, die Chemie mit 30 v.H. sowie der Bergbau und die Metallurgie mit je 9 v.H. des Wasserbedarfs der Industrie. Entscheidend ist, daß bei der Industrie gerade die starken Wassernutzer — wie Kraftwerke, chemische Betriebe, Einrichtungen der Metallurgie, der Kaliindustrie sowie der Zellstoff- und Papiererzeugung — auch künftig noch erheblich expandieren werden. Aber auch der Wohnungsbau erfordert einen zunehmenden Wasserverbrauch: Während in städtischen Altbauten pro Kopf und je Tag nur 40 bis 70 l Wasser sowie in modernisierten Wohnungen 110 bis 125 l verbraucht werden, sind es in Neubauwohnungen (mit Bad, WC, Waschmaschine, Durchlauferhitzer und Zentralheizung) 250 l, in heißen Perioden sogar 400 l Wasser. Auch für die Landwirtschaft ist ein erheblich steigender Wasserbedarf festzustellen: So sollen bis 1990 in 5 zusammenhängenden Gebieten (Magdeburger Börde, Erfurter Ackerebene und vor allem in den Nordbezirken) 2,7 Mill. ha Boden bewässert werden, das sind 43 v.H. der landwirtschaftlichen Nutzfläche der DDR. Damit steigt der Wasserbedarf für die landwirtschaftliche Bewässerung von derzeit gut 1,1 Mrd. m³ auf 1,4 Mrd. m³ an. Insgesamt wird die Zunahme des gesamten Wasserbedarfs der DDR (gegenüber 1980) bis 1990 auf 20 bis 25 v.H. geschätzt. Dabei ist durch Rationalisierungsmaßnahmen vorgesehen, den hohen spezifischen Wasserbedarf der Industrie deutlich zu senken. Dennoch rechnet man bis 1990 für die Industrie mit einer Verbrauchszunahme von etwa 8 v.H. und in der Landwirtschaft von einem Vielfachen davon. In der Zeit von 1945 bis 1982 sind in der DDR 125 Talsperren, Rückhaltebecken und andere Speicheranlagen mit einem Speicherraum von nahezu 800 Mill. m³ gebaut worden; damit beläuft sich der gesamte Stauraum gegenwärtig auf 1,4 Mrd. m³. Das 1. größere wasserwirtschaftliche Bauvorhaben war die Errichtung der „Sosa-Talsperre“ im Erzgebirge mit einem Fassungsvermögen von 6 Mill. m³, die 1953 fertiggestellt wurde. Sie dient der Sicherstellung des Wasserbedarfs für den Uranbergbau im Erzgebirge. Das 2. Projekt war der 1952 in Angriff genommene und 1959 fertiggestellte Bau der „Rapp-Bode-Talsperre“ mit einer 106 m hohen Staumauer bei Blankenburg im Harz. Sie kann 110 Mill. m³ Wasser speichern und dient der Wasserversorgung von Industrie, Landwirtschaft sowie der 2 Mill. Einwohner im Raum Halle-Magdeburg. Das 3. größere Vorhaben war der Bau der Talsperre „Pöhl“ im Vogtland in den Jahren 1958–1965; sie hat ein Fassungsvermögen von 64 Mill. m³. Ein weiteres Großvorhaben ist das Projekt „Elbaue“, das später dem im Regenschatten des Harzes liegenden Industriegebiet Halle-Leipzig Elbwasser zuführen soll. In den Jahren 1966–1970 sind Speicherkapazitäten von ca. 120 Mill. m³ geschaffen worden. Neben der Errichtung von Talsperren hat dabei zunehmend auch der Bau von Kleinspeichern — in der Größenordnung von 1000 m³ bis zu einigen Mill. m³ eine Rolle gespielt. Aber auch die Bedeutung von größeren „Wasserleitungssystemen“ zur Umleitung von Wasser aus niederschlagsreichen in niederschlagsarme Gebiete (Beispiel: Bewässerungsanlagen, die 5.400 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche im Kreis Riesa über Pump- und Rohrleitungssysteme mit Elbwasser künstlich beregnen) hat zugenommen. Für den Zeitraum von 1971 bis 1975 war der Bau von 250 Mill. m³ zusätzlicher Speicherkapazität vorgesehen, erreicht wurden 232 Mill. m³. Damit wurde 1975 einerseits das System der Gottleuba-Talsperren im Osterzgebirge fertiggestellt, das nicht nur die Industriegebiete Pirna und Heidenau mit Trinkwasser versorgt, sondern auch — zusammen mit 4 weiteren Rückhaltebecken — das in der Vergangenheit häufig von Hochwasserkatastrophen heimgesuchte Gebiet schützt. Weiterhin wurden die Talsperren „Zeulenroda“, „Schönbrunn“ sowie „Lichtenberg“ in Betrieb genommen. Letztere hat ein Fassungsvermögen von 15 Mill. m³ und versorgt die Städte Brand-Erbisdorf und Freiberg. Andererseits ist der Ausbau der im flachen Land liegenden Spreetalsperren erheblich vorangetrieben worden. So erhielten das seit 1965 betriebene erste Staubecken nördlich von Spremberg (zur Belieferung der Kraftwerke Lübbenau und Vetschau) sowie das 1970 in Betrieb genommene Speicherbecken „Lohsa“ nahe der Kleinen Spree wichtige Ergänzungen durch die 1974 fertiggestellten Talsperren „Quitzdorf“ bei Niesky sowie „Bautzen“. Diese Talsperren sind im Zusammenhang mit dem Energieprogramm der DDR zu sehen und dienen vornehmlich der Wasserversorgung des Kraftwerkes Boxberg. Da Großkraftwerke in der Nähe von Kohlevorkommen entstehen, jedoch ebenfalls in erheblichem Umfang Wasser benötigen, mußte man Flachlandtalsperren bauen. [S. 1465]Im Fünfjahrplanzeitraum 1976–1980 wurde der Stauraum in Talsperren und anderen Speichern um 101 Mill. m³ erweitert (geplant waren 180 Mill. m³). Rund 813.000 Wohnungen wurden an die zentrale Wasserversorgung angeschlossen, was besonders starke Kapazitätserweiterungen bei Wasser- und Klärwerken voraussetzte. Kernstück der Neubautätigkeit war die 1974 begonnene Talsperre „Eibenstock“ bei Aue, deren Stauraum 84 Mill. m³ betragen soll, erreicht wurden bisher 76,9 Mill. m³, da die Staumauer erst ¾ der projektierten Höhe erreicht hat. Diese Talsperre wurde 1982 in Betrieb genommen, sie versorgt vor allem Karl-Marx-Stadt, Zwickau und Stollberg mit Trinkwasser. Im vergangenen Jahrfünft wurden außerdem die Talsperren Markersbach (Schwarzenberg) einschließlich des Pumpspeicherwerkes für das Oberbecken, und Seebach (Mühl[S. 1466]hausen) sowie die Speicher in Borna, Muldenstein (Bitterfeld), der Dossespeicher (Kyritz) und das Rückhaltebecken Stöhna (Borna) in Betrieb genommen. Daneben waren besondere Anstrengungen darauf gerichtet, die Wasserversorgung und die Abwasserbehandlung in Neubau- und Ballungsgebieten zu verbessern, vor allem in Berlin (Ost) (Erweiterung der Wasserwerke Friedrichshagen und Stolpe sowie Bau des Klärwerkes Falkenberg), Leipzig (Erweiterung der Kläranlage Leipzig-Rosental sowie Ausbau des Wasserwerkes Mockritz), Karl-Marx-Stadt (Aufbau des Wasserwerkes Eibenstock, Erweiterung des Wasserwerkes Einsiedel und Erweiterung der Kläranlage Heinersdorf) und in anderen Großstädten. Die Kapazitäten der Wasserwerke stiegen in der Zeitspanne von 1976 bis 1980 von 5.800 Tsd. m³ pro Tag auf 7.000 Tsd. m³. Das Trinkwasserleitungsnetz betrug 1980 rd. 80.000 km, 1982 waren es etwa 83.000 km; das Abwassernetz ist auf 30.500 km zu veranschlagen, 1985 sollen es 32.000 km werden. Im Fünfjahrplan 1981–1985 sind keine detaillierten Planziele für die W. genannt. Hinweise lassen erkennen, daß statt des Neubaus vermehrt die Rekonstruktion bestehender Talsperren im Vordergrund stehen wird (so z.B. 1983 bei den TS Kriebstein, Muldenberg und den Trink- und Brauchwasserbecken Einsiedel, Neunzehnhain und Werda/Geigenbach). Daneben sollen die Anstrengungen zur Minderung des spezifischen Wasserverbrauchs durch den Übergang zu wassersparenden Technologien, insbesondere die Nutzung von Kühl- und Betriebwasser aus innerbetrieblichen Kreisläufen, intensiviert werden. Dadurch hofft man, die Erhöhung des Wasserverbrauchs der Industrie auf durchschnittlich jährlich 0,8 v.H. eingrenzen zu können. In der Landwirtschaft soll der Wasserverbrauch der Beregnungsanlagen durch Optimierungsrechnungen um 10–15 v.H. je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche gesenkt werden. Mit dem neuen Wassergesetz (GBl. I, 1982, S. 467 ff. sowie S. 477 ff. und S. 485 ff.) wird nicht nur versucht, Wasser und Gewässer vor Einwirkungen zu schützen, die ihre Nutzbarkeit beeinträchtigen (z.B. durch die Festlegung von Grenzwerten für Inhaltstoffe der Abwässer), sondern vordringlich dient es dazu, einen sparsamen Wasserverbrauch zu erreichen. Diesem Ziel dienen künftig staatliche Normen für den maximalen Wasserverbrauch, Wassernutzungsentgelte (vgl. SDr des GBl. 1980, Nr. 1052) sowie Sanktionen bei nicht genehmigter Wasserentnahme. Daneben wird eine bessere Nutzung der bestehenden wasserwirtschaftlichen Anlagen angestrebt, z.B. durch die Schaffung von Gemeinschaftsanlagen für Verwender verschiedener Bereiche bzw. durch den Übergang zu gemeinsamer Nutzung von gegebenen Kapazitäten. Mit Hilfe besserer Bedarfsrechnungen — aufgrund mathematischer Modelle — und einer daran orientierten Steuerung der Wasserabgabe, gelang es im vergangenen Jahrfünft, eine höhere Wasserverfügbarkeit in den vorhandenen 180 Talsperren zu erreichen, die sonst zusätzliche Kapazitäten erfordert hätte. Trotz durchaus beachtlicher Neubauten ist die W. insgesamt — als ein wichtiger Infrastrukturbereich — doch stark vernachlässigt worden: So ist der Anteil des Brutto-Anlagevermögens der W. an der Industrie in der Zeit von 1960 bis 1976 von 8,4 auf 6,6 v.H. zurückgegangen (vgl. Statistisches Jahrbuch der DDR 1977, S. 83), seitdem werden über die Entwicklung des Anlagevermögens der Industriebereiche keine Angaben mehr gemacht. Nach 1976 dürfte sich allerdings die relative Abnahme fortgesetzt haben. Sie ist jedoch mit den stark ansteigenden Anforderungen an die W. nicht vereinbar. Erhebliche Schwierigkeiten macht auch das Problem der Regenerierung und Wiederverwendung der in immer größeren Mengen anfallenden Abwässer der Industrie, besonders der Chemischen Industrie, wofür nur unzureichend Investitionsmittel bereitgestellt werden. Gegenwärtig wird noch ein Teil der industriellen Brauchwässer ungenügend regeneriert wieder in die Flüsse, Seen und Grundwässer eingespeist. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1463–1466 Warschauer Pakt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WehrbezirkskommandoSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bereich der Industrie, der für die Wasserbereitstellung und die Verteilung von Wasservorkommen an die Bedarfsträger Sorge zu tragen hat. Im einzelnen fallen diesem Bereich folgende 4 Aufgaben zu: 1. Bereitstellung von Trink- und Brauchwasser für Haushalte, Industrie, Landwirtschaft, Verkehrswesen sowie Feuerwehr u.a. 2. Ableitung, Behandlung und Reinigung der Abwässer zur Gewährleistung einer schnellen…
DDR A-Z 1985
Mutterschutz/Fürsorge für Mutter und Kind (1985)
Siehe auch: Mutterschutz: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die Bestimmungen zum Schutz der erwerbstätigen Frauen in der Erwerbstätigkeit, während einer Schwangerschaft und in den ersten Wochen nach Entbindung (mittelbar auch zum Schutz des Kindes in den ersten Lebenswochen) sind teils im Gesetzbuch der Arbeit (1961), teils schon im Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau (27. 9. 1950) [S. 922]festgelegt, diese letzten allerdings seitdem vielfältig geändert und erweitert worden. Der M. in der DDR ist bestimmt von dem Bestreben, verfügbare Arbeitskraft zu nutzen, dabei aber eine unter bevölkerungspolitischen Gesichtspunkten genügende Zahl von Schwangerschaften zu erreichen sowie Schwangere und Kind vor Schäden und Gefahren zu schützen (Bevölkerung). Schwangere und stillende Frauen dürfen vom 4. Schwangerschaftsmonat an zu Nachtarbeit und Überstunden nicht herangezogen werden (während sonst Frauen beides nur ablehnen dürfen, wenn sie im Haushalt Kinder bis zu 6 Jahren oder pflegebedürftige Haushaltsangehörige versorgen und dafür keine ausreichende Hilfe haben). Schwangere und stillende Frauen dürfen (wie auch aus anderen Gründen Frauen und Jugendliche überhaupt: Arbeitsschutz-AO Nr. 5 — ASAO 5 — vom 9. 8. 1973 — GBl. I, S. 465) mit bestimmten, allgemein als gesundheitlich bedenklich bewerteten Arbeiten nicht beschäftigt werden, außerdem nicht mit Arbeiten, die nach dem Gutachten des Betriebsarztes oder des Arztes der Schwangerenberatungsstelle das Leben oder die Gesundheit der Frau oder des Kindes gefährden könnten. Der Schwangerschafts- und Wochenurlaub mit Weiterzahlung des Nettoverdienstes umfaßt die Zeit von 6 Wochen vor bis 20 Wochen nach der Entbindung (bei Mehrlings- und komplizierten Entbindungen 22 Wochen). Daran anschließend hat die Mutter („wenn sie das Kind in häuslicher Pflege selbst betreut“) vom 2. Kinde an Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit bis zum Ende des 1. Lebensjahres des zuletzt geborenen Kindes mit der Zahlung einer Mütterunterstützung in Höhe des Krankengeldes, jedoch mindestens 300 (bei 3 oder mehr Kindern 350) Mark („Babyjahr“); bei Teilbeschäftigung vor dem Schwangerschaftsurlaub wird der Mindestbetrag anteilig gezahlt. Der Anspruch auf Sachleistungen der Krankenversicherung bleibt erhalten, ebenso ist der Anspruch auf Rückkehr auf den alten Arbeitsplatz garantiert (VO über die Verlängerung des Wochenurlaubs … vom 27. 5. 1976 nebst DB dazu vom 4. 6. und vom 14. 7. 1976 — GBl. I, S. 269, 271 und 369). Für weibliche Studierende sind ähnlich günstige Sonderregelungen getroffen worden (AO über die Verbesserung von Leistungen bei Mutterschaft für Studentinnen … vom 14. 7. 1976 — GBl. I, S. 369). Beim 1. Kind kann eine zeitlich entsprechende, unbezahlte Freistellung in Anspruch genommen werden. Anstelle der Mutter kann diese auch dem Vater oder anderen Personen gewährt werden, sofern sie mit der Pflege des Kleinkindes betraut sind. Dabei werden sowohl die Zeit der Freistellung im Rahmen des gesetzlichen M. als auch die Zeit der darüber hinausgehenden Freistellung als Beitragszeit innerhalb der Sozialversicherung angerechnet. Müttern wird darüber hinaus für jedes geborene Kind eine Zurechnungszeit von einem weiteren Jahr zu ihrer Versicherungsdauer gewährt (Renten). Frauen, die mehr als 2 Kinder geboren oder erzogen haben, erhalten für jedes weitere Kind jeweils 1 Jahr auf die geforderte Mindestversicherungszeit von 15 Jahren angerechnet; für Frauen, die 5 und mehr Kinder geboren haben, besteht seit dem 1. 7. 1973 Anspruch auf Alters- oder Invalidenrente unabhängig von den erreichten Versicherungszeiten. Verheiratete Mütter mit einem Kind bis zu 3 Jahren, die wegen der Geburt dieses Kindes vorübergehend ihre Berufstätigkeit unterbrechen mußten, weil kein Krippenplatz zur Verfügung gestellt werden konnte und die keinen Anspruch auf Mutterunterstützung haben, erhalten von der Sozialversicherung bei der Geburt eines weiteren Kindes bis zum Ende des 1. Lebensjahres des zuletzt geborenen Kindes einen monatlichen Zuschuß zum Familienaufwand in Höhe von 200 Mark. Alleinstehende berufstätige Mütter, für deren Kind nach dem Wochenurlaub kein Krippenplatz zur Verfügung gestellt werden kann, erhalten für die Dauer der Freistellung eine Unterstützung in Höhe des Krankengeldes, auf das die Mutter bei eigener Arbeitsunfähigkeit Anspruch hat, wenn sie länger als 6 Wochen im Jahr krank ist (bei Vollbeschäftigung mit 1 Kind mindestens 250 Mark, mit 2 Kindern 300 Mark und mit 3 oder mehr Kindern 350 Mark monatlich). Kündigungsverbot besteht für Schwangere, stillende Mütter, Mütter mit Kindern bis zu 1 Jahr bzw. während der Freistellung im Anschluß an den Wochenurlaub sowie für alleinstehende Werktätige mit Kindern bis zu 3 Jahren. Die Entbindung verschafft jeder Frau Anspruch auf eine Geburtenbeihilfe von (seit 1972 einheitlich bei jedem Kind) 1000 Mark. Zusätzlich werden von einem eventuell in Anspruch genommenen Familiengründungs-Kredit (Kredit, 4.) von 5.000 Mark mit der Geburt des 1. Kindes 1000 Mark getilgt, mit der Geburt des 2. Kindes 1500 Mark und mit der Geburt des 3. Kindes die restlichen 2.500 Mark. Für die medizinische Vorsorge gegen Schwangerschaftsstörungen und für deren Früherkennung bestehen Schwangerenbetreuungsstellen (1982: 877). Darin fanden sich 1981 vor Ablauf des 4. Schwangerschaftsmonats 89,2 v.H., von den berufstätigen Schwangeren 89,7 v.H. ein; insgesamt viermal oder öfter besuchten 96,4 v.H. der Frauen die Beratungsstellen. Alle Schwangerschafts- und Mutterschaftsleistungen sind davon abhängig, daß die Beratungsstellen in Anspruch genommen werden. 97,5 v.H. der Beratenen standen in Erwerbstätigkeit; 15,6 v.H. der erwerbstätigen Schwangeren erhielten einen Schonarbeitsplatz. Die Beratungsstellen arbeiten nach dem Dispensaire-Prinzip, d.h. bei Schwangerschaftsstörungen behandeln sie selbst; schwierigen Fällen gehen sie durch Hausbesuche nach (1979 bei 16,3 v.H. aller Schwangerschaften, davon ein Drittel bei Unverheirateten). In den 14 Schwangeren-Erholungsheimen (mit 762 Betten) erhielten 7.062 Frauen einen Platz, das sind 3,0 v.H. aller Schwangeren. Die Zahl der Entbindungsbetten in Krankenhäusern beträgt (1982) 7.565 bei 254.028 Entbindungen; Hausentbindungen sind die Ausnahme. Die Fürsorge für die Säuglinge und Kleinkinder wird [S. 923]von 9.920 Mütterberatungsstellen wahrgenommen; 1982 wurden 246.781 Kinder in 3.446.021 Beratungen betreut, davon 87 v.H. durch Ärzte; regelmäßig werden Hausbesuche durch Fürsorgerin oder Gemeindeschwester vorgenommen, im Durchschnitt 2,0 pro betreutes Kind. Angesichts der — im Vergleich mit westlichen Gesellschaften — extrem hohen Erwerbsquote der Frauen (1979 waren 85,2 v.H. aller Frauen zwischen 16 und 60 Jahren erwerbstätig, Schülerinnen und Studentinnen nicht gerechnet) kommt den Möglichkeiten der Versorgung von Säugling und Kleinkind große Bedeutung zu. 1982 standen in 6.812 Krippen 309.840 Plätze zur Verfügung, davon 15,6 v.H. in betrieblichen Einrichtungen. Auf je 1000 „für die Betreuung in Betracht kommende Kinder bis zu 3 Jahren“ waren das 657 Plätze (Kinderkrippe, Kindergarten). Für alle anderen Kinder erwerbstätiger Frauen müssen Behelfslösungen mit Verwandten usw. gesucht werden. Eine Vermehrung der Krippenplätze ist vorgesehen; in den letzten Jahren hat sich die Zunahme jedoch von etwa 9 auf 4,5 v.H. pro Jahr verringert. Die Zahl der Mütter, die von dem Anspruch auf unbezahlten Urlaub im 1. Lebensjahr des Kindes Gebrauch machen, wird nicht veröffentlicht. Arbeitsrecht; Gesundheitswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 921–923 Musikschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NahrungsgüterwirtschaftSiehe auch: Mutterschutz: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die Bestimmungen zum Schutz der erwerbstätigen Frauen in der Erwerbstätigkeit, während einer Schwangerschaft und in den ersten Wochen nach Entbindung (mittelbar auch zum Schutz des Kindes in den ersten Lebenswochen) sind teils im Gesetzbuch der Arbeit (1961), teils schon im Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau (27. 9. 1950) [S. 922]festgelegt, diese letzten allerdings seitdem…
DDR A-Z 1985
Volkssolidarität (VS) (1985)
Siehe auch: Volkssolidarität: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Eine Massenorganisation zur freiwilligen solidarischen Hilfe, insbesondere für alte und kranke Menschen. Im Oktober 1945 in Dresden von allen Parteien und dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) als überparteiliche Hilfsorganisation für die unterschiedlichsten Notlagen der Nachkriegszeit gegründet, entwickelte sich die VS zur gesellschaftlichen Betreuungsorganisation für alte und in Not geratene Gesellschaftsmitglieder. Trotz Ausbau der staatlichen Sozialfürsorge, der Verbesserung der Altersversorgung (Renten) und der vermehrten Schaffung „altersadäquater und geschützter Arbeitsplätze“ (§ 20, 2, S. 2 und 3 der VO über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der volkseigenen Betriebe, Kombinate und VVB vom 28. 3. 1973, GBl. I, S. 129 ff.) hat die Bedeutung der VS ständig zugenommen. Die VS nimmt wesentliche Aufgaben im Rahmen der in den 70er Jahren stark verbesserten Altenpolitik wahr. Ihr obliegen sowohl die Werbung von Rentnern zur Fortsetzung einer ständigen bzw. zur Wiederaufnahme einer zeitweiligen Berufstätigkeit (Rentnerbrigaden) als auch die organisierte Einbeziehung älterer Bürger in das gesellschaftliche Leben. Diesem Zweck dienen die Veteranenklubs (1982: 479) und -treffpunkte (1982: 393) sowie ein umfangreiches, für diese Bevölkerungsgruppe zugeschnittenes Veranstaltungsangebot (1982: 427.537 politisch-kulturelle Veranstaltungen mit über 13,7 Mill. Besuchern). Da der Versorgungsgrad mit Plätzen in Wohn-, Pflege- und Feierabendheimen (1982: Feierabend- und Pflegeheime: 1349 mit 128.193 Plätzen und 255 Wohnheime mit 21.131 Plätzen; Versorgungsgrad rd. 5 v.H. der Bevölkerung im Rentenalter) noch immer unbefriedigend ist, kommt der Betreuung Pflegebedürftiger, vor allem älterer Menschen wesentliche Bedeutung zu. Die aktiven Mitglieder der VS, die Volkshelfer, leisten ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe; Hauswirtschaftspflegerinnen (1982: 42.500), die zur VS in einem Arbeitsrechtsverhältnis stehen, übernehmen das Einkaufen, das Sauberhalten der Wohnung, das Zubereiten der Mahlzeiten sowie die Pflege nach Anweisung des Arztes bzw. der Gemeindeschwester. (1982: Hilfsleistungen durch Hauspflegerinnen und Volkshelfer: 57,9 Mill. Stunden, davon etwa 27 Mill. Stunden als Nachbarschaftshilfe). Seit 1970 (29.000 Tagesportionen) ist die Versorgung mit einer warmen Mahlzeit durch die VS ausgebaut worden (1980: 210.400 Portionen, davon 41.925 in die Wohnung zugestellt; Versorgungsgrad 6,82 v.H. der Bürger im Rentenalter). Im gleichen Aufgabenbereich arbeitet auch das Deutsche Rote Kreuz (DRK) der DDR mit einer Vielzahl von freiwilligen Helfern. Die Kosten für die Hauswirtschaftspflegerinnen und das Mittagessen (Kostenbeteiligung je nach Rentenhöhe und örtl. Gegebenheiten) werden fast ausschließlich aus staatlichen Mitteln gedeckt. Im übrigen finanziert sich die VS aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden, Sammlungen und Veranstaltungseinnahmen. Ein Teil der Eigenmittel der VS wird für internationale Solidaritätsaktionen verwendet. Höchste Organe der VS sind die alle 5 Jahre tagende Zentrale Delegiertenkonferenz, der Zentralausschuß, sein Präsidium und das Zentralsekretariat. Auf der IX. Zentralen Delegiertenkonferenz (5./6. 6. 1982 in Berlin) wurde Alois Bräutigam (Mitglied des ZK der SED und von 1958 bis 1980 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung Erfurt) als Nachfolger von Robert Lehmann (SED) zum Vorsitzenden der VS gewählt. — Die Monatszeitschrift der VS ist der „Volkshelfer“. Im Jahre 1982 hatte die VS 2.043.712 Mitglieder und Freunde in 13.870 Ortsgruppen. An der Arbeit der VS beteiligten sich als Volkshelfer 171.969 Mitglieder. Die Ausgaben für internationale Solidaritätsaktionen sanken von 1970: 594.000 Mark auf 358.000 Mark 1982. Demgegenüber stiegen die Ausgaben für soziale und kulturelle Betreuung von 1970: 33.253.000 Mark (darunter für Klubs und Treffpunkte: 7.289.000 Mark) auf 1982: 20.272.5.000 Mark (darunter Klubs und Treffpunkte: 17.464.000 Mark). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1444 Volkskammer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VolksvertretungenSiehe auch: Volkssolidarität: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Eine Massenorganisation zur freiwilligen solidarischen Hilfe, insbesondere für alte und kranke Menschen. Im Oktober 1945 in Dresden von allen Parteien und dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) als überparteiliche Hilfsorganisation für die unterschiedlichsten Notlagen der Nachkriegszeit gegründet, entwickelte sich die VS zur gesellschaftlichen Betreuungsorganisation für alte und…
DDR A-Z 1985
Jagd (1985)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 679]Das J.-Wesen der DDR wurde durch das J.-Gesetz vom 25. 11. 1953 völlig umgestaltet, wesentlich ergänzt und modifiziert durch die 8. DVO vom 14. 4. 1962. Im September 1983 wurden die Entwürfe für ein neues J.-Gesetz und für ein Musterstatut der J.-Gesellschaften veröffentlicht und zur Diskussion gestellt. Sie sind am 1. 9. 1984 in Kraft getreten. 1. Jagdgebietsfläche und Wildbestand. Die J.-Gebietsfläche der DDR umfaßt 8,7 Mill. ha land- und forstwirtschaftliche Flächen (Bundesrepublik Deutschland 23,6 Mill. ha), die nach § 4 des J.-Gesetzes in J.-Gebiete zwischen 1000 ha und max. 4.000 ha gegliedert sind. Unabhängig davon sind J.-Gebiete mit spezieller Widmung ausgewiesen für Zwecke der Staats-J., der Diplomaten-J., als Wildschon- und -schutzgebiete, Wildreservate und Wildforschungsgebiete. Die Abgrenzung der J.-Gebiete (vgl. Verfügung über die Bewirtschaftung der J.-Gebiete vom 19. 10. 1962) orientiert sich an den Wildeinstandsgebieten. Der Wildbestand und damit das Aufkommen an Wildbret wurden und werden kontinuierlich erweitert. Darüber hinaus erlangt der Export von Wildtieren immer größere Bedeutung. Z.B. wurde Damwild in die UdSSR und andere RGW-Staaten zur Auffrischung der dortigen Bestände exportiert. Mit der Erweiterung des Wildbestandes ist zugleich seine Qualität gestiegen. Die Spitzenwerte der Trophäenträger in der DDR erreichen seit Jahren auf internationalen Ausstellungen Goldmedaillen. Die Bewirtschaftung des Dam- und Muffelwildes ist z. Z. noch auf die Bestandserweiterung gerichtet, der Abschuß dient vorwiegend der Selektion. Das Muffelwild (1935 in der Rhön eingebürgert) ist bereits in 30 geschlossenen Einstandgebieten heimisch. Dagegen sind Gemsen (Elbsandsteingebirge) vom Aussterben bedroht; sie werden deshalb nicht bejagt. Auch der Luchs ist nach mehr als 200 Jahren im Elbsandsteingebirge wieder heimisch geworden. Zuchterfolge sind bei Wisenten (2 Freigehege im Naturschutzgebiet der Halbinsel Damerow-Müritz), bei Bibern, Fasanen und Trappen zu verzeichnen, während das Birkhuhn gegenwärtig vom Aussterben bedroht ist. Der Rückgang des Hasenbestandes wird auf die hohe Sterblichkeit der Junghasen (zunehmende Verkehrsdichte, Raubwild, Schäden durch Wanderratten usw.) und auf die Intensivierung der Pflanzenproduktion (Mechanisierung) zurückgeführt. 2. Anleitung des J.-Wesens und Wildforschung. Zur weiteren Entwicklung der Bestände und zur Verbesserung der Hege wird in der DDR intensive Wildforschung betrieben. Hieran beteiligen sich insbesondere: die Arbeitsgruppe Wildforschung beim Institut für Forstwissenschaften der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der DDR (AdL) (Agrarwissenschaften) in Eberswalde; die Vogelschutzwarte Neschwitz, Eberswalde; der Forschungsbereich Rohholzforschung, Eberswalde; der Fachbereich Waldbau und Forstschutz an der Sektion Forstwissenschaft der TU Dresden in Tharandt (Sachsen); der Fachbereich Zoologie der Sektion Biowissenschaften der Martin-Luther-Universität, Halle-Wittenberg mit der Biologischen Station Steckby Kr. Zerbst, die Arbeitsgruppe Wildforschung der Landwirtschafts- und J.-Schule in Zollgrün (Thüringen). Die verschiedenen Forschungsarbeiten werden durch die AdL koordiniert, die der Obersten J.-Behörde (Hauptabteilung Forstwirtschaft beim Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft [MfLFN]) jährlich einen entsprechenden Forschungsplan vorlegt und über dessen Realisierung einen jährlichen Forschungsbericht erstattet. Außerdem sind der Obersten J.-Behörde insgesamt 12 Wildforschungsgebiete unterstellt (vgl. Verfügung über die Ordnung der Wildforschungsgebiete vom 20. 12. 1962). Gegenstand der J.-Wissenschaft ist insbesondere auch die Erreichung der Wirtschaftlichkeit des J.-Wesens (vgl. Direktive über die Verbesserung der Qualität der Wildbestände, die weitere Erhöhung des Wildbretaufkommens und die Verarbeitung von Wildbret vom 1. 6. 1970). Die J.-Bewirtschaftung wird durch die Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe geleitet und kontrolliert. Zu diesem Zweck werden jährliche J.-Bewirtschaftungspläne erstellt, die sich in Abschuß-, Ablieferungs-, Finanz- und Materialpläne gliedern. Die Abschuß- und Ablieferungspläne bedürfen der Bestätigung durch die Oberste J.-Behörde und gelten danach als staatliche Planauflage. [S. 680]3. J.-Gesellschaften. Zur J.-Ausübung werden von den Räten der Kreise J.-Gesellschaften gebildet, die nach einem Musterstatut arbeiten und überwacht werden (§ 11 der 8. DVO zum Jagdgesetz vom 14. 4. 1962). Zur Zeit bestehen in der DDR 920 J.-Gesellschaften mit ca. 41.000 Mitgliedern. Zu den Mitgliedern zählen neben den Jägern auch J.-Hundeführer und -züchter (z. Z. 13.000 Hunde), Falkner und Frettierer. Die Beiz-J. (ca. 250 Falkner) und die ständig abnehmende Frettchen-J. gelangen insbesondere in Gebieten, die mit dem Schießverbot belegt sind, zur Anwendung (Park- und Garten- bzw. Siedlungsanlagen). Die Auswahl und die Zulassung der Mitglieder erfolgen nach besonderen Gesichtspunkten. Voraussetzung ist eine mit Erfolg abgelegte J.-Prüfung. Die Zulassung zur Prüfung erfolgt, sofern der Bewerber 18 Jahre alt ist und praktische Tätigkeit in einer J.-Gesellschaft nachweisen kann. Weitere Voraussetzung für die Erteilung einer J.-Erlaubnis ist eine „vorbildliche Teilnahme am Aufbau des Sozialismus in der DDR“. Die J.-Erlaubnis wird jeweils für ein J.-Jahr erteilt. Als Strafmaßnahmen bei evtl. Verstößen und Vergehen sind ein zeitweiliges Verbot der J.-Ausübung oder der Ausschluß des Mitgliedes möglich. Vor allem sind die J.-Gesellschaften Träger der Wildabschuß- und Ablieferungspläne, über die sie mit den Staatlichen Forstwirtschaftsbetrieben Verträge abzuschließen haben. Durch kontinuierliche Bejagung (J.-Einsatzpläne) sollen nicht nur die Ablieferungspläne erfüllt werden, sondern Raubwild und Raubzeug bekämpft und Wildschäden aller Art verhindert werden. Während die Wildschäden in den Jahren 1960–1968 gesenkt werden konnten, sind sie als Folge der höheren Wilddichte und insbesondere durch das Rotwild seither wieder im Ansteigen begriffen. Der Gesamtschaden wird auf rd. 30 Mill. Mark im Jahr geschätzt, von denen etwa 25 v.H. auf die Landwirtschaft und den Garten entfallen, während 75 v.H. des Schadens in der Forstwirtschaft entsteht. Die Verhütung und der Ersatz von Wildschäden im Rahmen einer Versicherung wurde ab 1. 7. 1977 neu geregelt (VO über die Verhütung von und den Ersatz für Wildschaden — Wildschaden-VO vom 28. 4. 1977, GBl. S. 172; 1. DB zur Wildschaden-VO vom 24. 4. 1977, GBl. I, S. 177). Versichert sind Gesundheit und Leben der Bürger, die von ihnen mitgeführten Gegenstände, landwirtschaftliche und gärtnerische Kulturen sowie geschlossene Obstanlagen der soz. Betriebe. Zur Verminderung von Schäden an landwirtschaftlichen und gärtnerischen Kulturen sollen auf Öd- und Umland Wildäcker angelegt bzw. Ablenkfutterstellen, technische Schutzmaßnahmen und ggf. Schußschneisen in den Beständen eingerichtet werden. Verantwortlich für den Schutz vor Wildschäden sind neben den Landwirtschaftsbetrieben und den Staatlichen Forstwirtschaftsbetrieben vor allem die J.-Gesellschaften, denen die Landwirtschaftsbetriebe rechtzeitig ihre Anbaupläne zu übergeben haben und die — sofern sie ihre Abschußpläne nicht erfüllen — mit 10 v.H. zur Deckung der von den Wildschadenskommissionen festgestellten Schäden herangezogen werden können. — Weitere Aufgaben der J.-Gesellschaften sind die Wildfütterung und die Errichtung von J.-Hütten, Ansitzen, Futterraufen usw. in freiwilligen Arbeitseinsätzen. Die J. sollte nach dem J.-Gesetz grundsätzlich im Kollektiv ausgeübt werden. Nur in Ausnahmefällen kann der Minister des Inneren bzw. der Chef der Deutschen Volkspolizei die Einzel-J. gestatten. Für jedes J.-Gebiet sind ein J.-Leiter und ein ständiger Stellvertreter eingesetzt. Da die J.-Gesellschaften 3–5 J.-Gebiete bejagen, sind bei jeder J.-Gesellschaft 6–10 J.-Leiter und Stellvertreter tätig, deren Ernennung durch die J.-Behörden der Kreise und Bezirke unter Beteiligung der Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe, des Volkspolizeikreisamtes und der Bezirksbehörden der Volkspolizei erfolgt. Die Waffenbestimmungen der DDR sind von offensichtlichem Mißtrauen gegenüber den sorgfältig geprüften J.-Berechtigten geprägt. Kugelwaffen mit gezogenem Lauf dürfen nur ausnahmsweise von Jägern mit spezieller Genehmigung geführt werden, so daß selbst Hochwild grundsätzlich mit Schrotflinten erlegt wird. J.-Waffen sind Volkseigentum und werden von den J.-Leitern verwaltet. Persönliches Eigentum an J.-Waffen bleibt den J.-Leitern und „Inhabern einer Jagderlaubnis vorbehalten, die sich durch aktive gesellschaftliche Arbeit sowie durch hervorragende Leistungen in der Produktion, in wissenschaftlichen Institutionen oder in den Verwaltungen beim Aufbau des Sozialismus in der DDR ausgezeichnet haben“. Die Genehmigung zum Waffenerwerb wird durch die Hauptverwaltung der Volkspolizei beim Innenministerium bzw. die Bezirksbehörden der VP erteilt. Umfassende Bestimmungen gelten für die Beschaffung und Aufbewahrung von J.-Waffen. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 679–680 Investitionsrechnung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JazzSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 679]Das J.-Wesen der DDR wurde durch das J.-Gesetz vom 25. 11. 1953 völlig umgestaltet, wesentlich ergänzt und modifiziert durch die 8. DVO vom 14. 4. 1962. Im September 1983 wurden die Entwürfe für ein neues J.-Gesetz und für ein Musterstatut der J.-Gesellschaften veröffentlicht und zur Diskussion gestellt. Sie sind am 1. 9. 1984 in Kraft getreten. 1. Jagdgebietsfläche und Wildbestand. Die J.-Gebietsfläche der DDR…
DDR A-Z 1985
Werbung (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Als Mittel zur ziel- und zweckgerichteten Beeinflussung von Menschen ist auch die W. ein Instrument der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) bzw. der von ihr kontrollierten Organe und Einrichtungen. Sie durchdringt das gesamte gesellschaftliche, politische, kulturelle und wirtschaftliche Leben und ist als methodischer Bestandteil der kommunistischen Agitation und Propaganda aufzufassen. Ständige Aufgaben und Ziele, die zeitweilig mit kampagneartigen Einsätzen angestrebt werden, sind z.B.: W. neuer Mitglieder für die SED und die Massenorganisationen; W. zur Verpflichtung als Längerdienender in der Nationalen Volksarmee (NVA); W. für die SED-Presse und sonstige politische Publikationen; W. zur Beeinflussung von Kaufentscheidungen (Wirtschafts-W.). Der Führungsstellung der SED in der Gestaltung von W. entspricht, daß für Ideen und Ziele, mit denen die Partei nicht übereinstimmt, keine W. getrieben werden darf. So sind vor allem die Kirchen in ihrer W. stark behindert. Die Wirtschafts-W. war in der DDR nach dem II. Weltkrieg ein stark vernachlässigter Wirtschaftsfaktor. Sie schien zum einen ein Restposten des kapitalistischen Systems zu sein, der geduldet, nicht aber gefördert werden sollte; W. wurde mit einer Verschwendung des volkswirtschaftlichen Vermögens gleichgestellt. Zum anderen war die wirtschaftliche Situation gekennzeichnet durch einen strukturellen Nachfrageüberhang. Die administrativ vorgenommene Verteilung der Produktion konnte weitgehend ohne W. abgesetzt werden. Bis zu Beginn der 60er Jahre war die binnenländische W. der DDR vorwiegend darauf bedacht, schwerverkäufliche, oft auch minderwertige Waren mit Unterstützung der W. besser und schneller verkaufen zu können. Menge und Sortiment vieler industrieller und landwirtschaftlicher Güter haben sich jedoch im letzten Jahrzehnt stark vergrößert. Das strenge Verteilungssystem wurde mit dem Übergang zum Neuen Ökonomischen System (NÖS) der Planung und Leitung der Volkswirtschaft im Jahre 1963 zum Teil gelockert und eine beträchtliche Zahl verschiedener Warenarten für den Markt freigegeben. Seitdem steigen die W.-Anstrengungen der DDR kontinuierlich. Die Notwendigkeit der kommerziellen W. ergibt sich aus der örtlichen und zeitlichen Trennung von Produktion und Konsumtion und dem Abrücken von der orthodoxen Zentralplanwirtschaft bei teilweiser Einbeziehung des wirtschaftlichen Instruments des Marktes. Die W. übt sowohl gesamtwirtschaftliche als auch einzelwirtschaftliche Funktionen aus, wobei die volkswirtschaftliche Orientierung darin zum Ausdruck kommt, daß z.B. durch die W. Einfluß genommen werden kann auf die Realisierung der Außenwirtschaftspolitik (z.B. W. durch ganzseitige Anzeigen in westlichen Publikationsorganen). Die einzelwirtschaftliche W. verfolgt die „Absatz- und Marktbearbeitung“ der Betriebe. Zu den Zielen der W. gehören sowohl die Erhöhung betrieblicher Gewinne (durch Absatzförderung und Bedarfsweckung) als auch die kulturelle, ästhetische, moralische und politisch-ideologische Erziehung der Konsumenten im Sinne der SED-Führung (Konsumentenerziehung). Daneben erfüllt die W. vorrangig Informationsfunktionen. W.-Maßnahmen erstrecken sich auf die Schaufenstergestaltung, Prospekte, Anzeigen, Werbediapositive, Plakate, Leuchtschriften, Werbefilme, Werbereisen usw. Lange hat die DDR gezögert, W. auch im Fernsehen zuzulassen. 1962 wurde mit einer Sendezeit von jährlich 20 Stunden begonnen, 1975 nahm das inzwischen wieder eingestellte Werbefernsehen 144 Stunden in Anspruch. Konsumenten-W. wird vornehmlich in Zeitschriften, Illustrierten und Magazinen relativ bunt betrieben, seltener in Tageszeitungen. Die W. im Binnenhandel erfolgt auf der Grundlage von „Jahresgrundorientierungen“ zur warenbezogenen W., die durch das Ministerium für Handel und Versorgung als Leitlinie oder Grundorientierung vorgegeben werden. Durch die zentralen und bezirklichen wirtschaftsleitenden Organe werden diese Orientierungen weiter präzisiert und auf Bezirksebene zu Verkaufs- und Werbekonzeptionen [S. 1476]ausgearbeitet. Die Handelsbetriebe erarbeiten auf dieser Basis Werbepläne, die ebenfalls ein Jahr Gültigkeit haben. Potentielle in- und ausländische Käufer von Investitionsgütern werden vor allem über Anzeigen in Fachzeitschriften der DDR, Branchenkatalogen usw. angesprochen. Sicht-W. findet vor allem bei Messen und Ausstellungen in der DDR statt (Leipziger Messe). Die W.-Organisation beschränkt sich auf 2 Agenturen, wobei die Deutsche Werbe- und Anzeigengesellschaft (DEWAG) für die Projektierung und Ausführung von Messeständen und Ausstellungen im In- und Ausland und die „Interwerbung“ GmbH, Gesellschaft für Werbung und Auslandsmessen der DDR für die Auslands-W. zuständig ist. Die Interwerbung übernimmt als Allein-Auftragnehmer auch die W. ausländischer Firmen. Die Berechtigung der W. wird heute grundsätzlich nicht mehr in Frage gestellt; die Aufwendungen dafür werden aber nach wie vor als unproduktiv gemäß dem Marxschen Klassifizierungsschema eingestuft. Die W.-Aufwendungen bleiben sowohl hinsichtlich der Export-W. als auch der Binnen-W. weit hinter denen westlicher Länder zurück. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1475–1476 Weltraumforschung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WerkstattprinzipSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Als Mittel zur ziel- und zweckgerichteten Beeinflussung von Menschen ist auch die W. ein Instrument der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) bzw. der von ihr kontrollierten Organe und Einrichtungen. Sie durchdringt das gesamte gesellschaftliche, politische, kulturelle und wirtschaftliche Leben und ist als methodischer Bestandteil der kommunistischen Agitation und Propaganda aufzufassen. Ständige Aufgaben und Ziele, die zeitweilig mit…
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Bürokratismus (1985)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bezeichnung für jene Einstellungen und Handlungsweisen vornehmlich in der staatlichen Verwaltung und in der Wirtschaftsführung, deren charakteristische Merkmale das Reglementieren und das Administrieren, die engstirnig formale Auslegung von Rechtsvorschriften, die Überbetonung von Kompetenzgesichtspunkten und ein praxisfernes, die Interessen der Bevölkerung mißachtendes Denken und Handeln sind. Historisch wird die Entstehung der den B. kennzeichnenden gesellschaftlichen Denk- und Handlungsweisen nach der in der DDR gültigen Interpretation im Zusammenhang mit der Herausbildung und Entwicklung des Verwaltungsapparates vor allem des bürgerlichen Staates gesehen. Aus der Sicht der Ideologen der SED ist der B. eine der Bürokratie in der antagonistischen Klassengesellschaft entsprechende Form repressiver staatlicher Machtausübung. Infolge der Veränderung der gesellschaftlichen Verhältnisse durch die sozialistische Revolution soll der B. seine soziale Basis verlieren. Da Erscheinungen des B. auch im sozialistischen Staat auftreten und von der Partei- und Staatsführung der DDR nicht übersehen werden können, interpretiert man sie als Überreste der alten Gesellschaftsordnung, die für die staatliche Verwaltung und die Wirtschaftsführung im Sozialismus keinesfalls mehr typisch seien. Dieser Interpretation zufolge richtet sich die Kritik gegen Formen des B. immer nur an untere Instanzen bzw. an einzelne Personen. Die Bestimmung dessen, was als B. einzuordnen und zu kritisieren ist, obliegt letztlich den zuständigen Leitungsorganen der SED-Führung. Als ein dem B. entgegengesetztes Leitungsverhalten wird u.a. ein operativer Arbeitsstil propagiert. Beruhend auf einer engen Verbindung der Leiter mit der Praxis soll dieser eine kontinuierliche Berücksichtigung von neuen Situationen, Erfahrungen und Interessen ermöglichen. Um eine möglichst große Praxisnähe und eine optimale Nutzung von Sachverstand zu [S. 251]erreichen, werden an der Entscheidungsfindung Stabsabteilungen und mannigfache Beratungsgremien beteiligt. Angestrebt wird das experimentelle Erproben modellhafter Problemlösungen und Entscheidungen, die auf dem Wege eines regelmäßigen „Erfahrungsaustausches“ innerhalb und zwischen Verwaltungseinheiten und Betrieben von anderen übernommen und somit Allgemeingut im Staatsapparat und in der Volkswirtschaft werden sollen. — Gegen bestimmte Ausprägungen des operativen Arbeitsstils ist wiederholt kritisch eingewendet worden, dieser führe zu einer zu starken Orientierung auf aktuelle Probleme und vernachlässige die langfristigen Zielsetzungen. Die mit ihm verbundene „Experimentierfreudigkeit“ erschwere zudem die eindeutige Zuweisung von Zuständigkeiten (Kompetenzen) in den Leitungshierarchien, stehe somit in der Gefahr, gegen rechtliche Normen und damit gegen das Prinzip sozialistischer Gesetzlichkeit zu verstoßen. Als Grundsatz für einen vorbildlichen Arbeitsstil von Leitern gilt, daß sich diese ständig bewußt sein sollen, daß es bei der Leitungstätigkeit nicht in erster Linie um die „Verwaltung von Sachen“, sondern um die „Arbeit mit den Menschen“ gehe. Demokratischer Zentralismus; Leitungswissenschaft, sozialistische; Parteijargon. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 250–251 Bürgschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z CaritasSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bezeichnung für jene Einstellungen und Handlungsweisen vornehmlich in der staatlichen Verwaltung und in der Wirtschaftsführung, deren charakteristische Merkmale das Reglementieren und das Administrieren, die engstirnig formale Auslegung von Rechtsvorschriften, die Überbetonung von Kompetenzgesichtspunkten und ein praxisfernes, die Interessen der Bevölkerung mißachtendes Denken und Handeln sind. Historisch wird die…
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Organisationswissenschaft (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 1. Organisationsbegriff. Der Begriff „Organisation“ bezeichnet in der DDR im weitesten Sinne eine zielgerichtete Ordnung des Ablaufes von Prozessen sowie den Aufbau von Systemen in Abhängigkeit von den Produktionsverhältnissen und dem Entwicklungsstand der Produktivkräfte. Organisation als Ausdruck einer organisierenden Tätigkeit entwickelt und stellt (als Ergebnis dieser Organisationstätigkeit) eine Ordnung her, in der Stellung, Funktion und Beziehungen der Teilelemente eines Systems sowie die Art und Weise ihres rationellen Zusammenwirkens mit dem Ziel optimaler Ergebnisse fixiert werden. 2. Geschichte. Die wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Praxis in der DDR wurde bis zum heutigen Zeitpunkt entscheidend von der jeweiligen Gesellschafts- und Wirtschaftspolitik geprägt. Demzufolge lassen sich für den Komplex „Organisation“ und dessen wissenschaftliche Durchdringung im Rahmen einer betrieblichen Organisationslehre bzw. O. verschiedene Entwicklungskonzeptionen und Ausprägungsformen feststellen. Ende der 40er Jahre vollzog sich in der DDR zunächst eine Distanzierung von den Konzepten der „bürgerlichen“ Organisationslehre. Bei der Lösung betrieblicher Organisationsprobleme begann man sich hauptsächlich an den in der Sowjetunion zu Fragen der Organisation entwickelten Gedanken zu orientieren, ohne jedoch auf die bestehenden Organisationsprinzipien der abgelehn[S. 958]ten bürgerlichen Organisationslehre zu verzichten. So sahen erste Bestrebungen vor, an die Stelle der „bürgerlichen“ O. nunmehr eine „Lehre von der Organisation und den Funktionen der volkseigenen Betriebe und den Vereinigungen Volkseigener Betriebe“ zu setzen. Hinsichtlich der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung mit Fragen der Organisation gingen entscheidende Impulse von der Kammer der Technik (KDT) aus. Unter ihrer Leitung wurde schließlich 1959 eine der ersten bedeutenden Organisationslehren „Grundfragen der Betriebsorganisation“ veröffentlicht. Im Mittelpunkt dieser Organisationslehre standen Grundsätze und Prinzipien, die auch heute noch bestimmend sind. Als Ausgangspunkt und Grundlage der O. wurde das gesellschaftliche Eigentum an den Produktionsmitteln hervorgehoben. Herausgestellt wurden u.a. ferner das Prinzip der Einheit von politischer und wirtschaftlicher Leitung, das Prinzip des Demokratischen Zentralismus sowie das Prinzip der Einzelleitung und der persönlichen Verantwortung. Beeinflußt wurde die weitere Entwicklung von der in der UdSSR Mitte der 60er Jahre geführten Diskussion um die Herausbildung neuer Methoden der Wirtschaftsführung. Diese richtete sich auf die Schaffung der organisatorischen, methodologischen und rechtlichen Grundlagen der Leitung der Produktion nach den Prinzipien der vorgesehenen Wirtschaftsreformen. Dabei ging es sowohl um die Entwicklung eines neuen Wirtschaftsmechanismus, d.h. eines neuen Systems der Wirtschaftsleitung, als auch vordringlich um die Verwirklichung der für dessen Einführung notwendigen Voraussetzungen. Die in der UdSSR geäußerte Forderung, eine „Wissenschaft von der Leitung“ zu entwickeln, blieb daher auch in der DDR nicht ohne Resonanz. Die mit der Einführung des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) der Planung und Leitung der Volkswirtschaft (1963) ausgelösten Veränderungen und Neuorientierungen setzten auch für die Herausbildung einer Organisationslehre oder O., in der Phase des NÖS auch als „wissenschaftliche Führungstätigkeit“ bezeichnet, neue Maßstäbe. Im Rahmen der geforderten wissenschaftlich begründeten Führungstätigkeit wurde insbesondere die Anwendung „moderner“ Methoden und Techniken als Instrumente einer effektiveren Leitung und Organisation propagiert. Man hatte die Notwendigkeit erkannt, über den Rahmen der herkömmlichen betrieblichen Organisationslehre hinaus, neue Fragestellungen zu beantworten. Diese neuen Fragestellungen ergaben sich einerseits aus unmittelbar praktischen Bedürfnissen einer umfassend geplanten Rationalisierung der Produktionsprozesse und Leitungsarbeiten auf der Grundlage der Datenverarbeitungstechnik und andererseits aus dem erkannten Zwang zu einer mehr interdisziplinären Lösung von Organisationsproblemen durch Berücksichtigung anderer Wissenschaftsdisziplinen wie der Kybernetik oder der Operationsforschung. Mit der Verkündung des Ökonomischen Systems des Sozialismus (ÖSS) auf dem VII. Parteitag der SED (1967) erhöhten sich erneut die Anforderungen an die Wirtschaftswissenschaften. Es kam zur Schaffung einer Sozialistischen Betriebswirtschaftslehre; zugleich erhielt die O. neue Anregungen. Von Ulbricht wurde zunächst zur Bezeichnung des Wissenschaftskomplexes „Organisation“ die marxistisch-leninistische O. (MLO) proklamiert. Der Ausdruck „marxistisch-leninistisch“ war nicht lediglich als Attribut gedacht, sondern sollte Zielsetzung, Wesen, ideologische Position, historische Wurzeln und methodologische Grundlagen einer mit der sozialistischen Gesellschaft verbundenen Organisation bestimmen. Allgemein wurde die MLO als die Wissenschaft von der rationellen Organisation gesellschaftlicher Prozesse bei der Gestaltung des „entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus“ definiert (Aufbau des Sozialismus). Um die ihr gestellten Aufgaben lösen zu können, bediente sich die MLO der Modelle der Operationsforschung, der ökonomischen Kybernetik, der System- und Informationstheorie, der systematischen Heuristik, der Psychologie, der Soziologie, der Pädagogik sowie schließlich der Elektronischen ➝Datenverarbeitung (EDV) und Bürotechnik. Die MLO wurde in den Jahren zwischen dem VII. und VIII. Parteitag der SED (1971) stark gefördert. Für sie errichtete man eigens eine „Akademie für marxistisch-leninistische Organisationswissenschaft“ bei der AdW, die nach dem VIII. Parteitag jedoch wieder aufgelöst wurde. Betriebliche Organisationsmaßnahmen, die Ausbildung betrieblicher Organisatoren sowie die breite literarische Behandlung praktischer und theoretischer Organisationsfragen wurden ausnahmslos unter dem Leitbegriff MLO geführt. Mit der vom VIII. Parteitag der SED gebilligten Modifikation des volkswirtschaftlichen Leitungs- und Planungssystems wurden neue Prioritäten gesetzt. Es begann ein verstärkter Prozeß der Rezeption und Adaption sowjetischer Erfahrungen und Erkenntnisse. Daneben war es auch Sinn der Beschlüsse dieses Parteitages, „einer unnötigen Verkomplizierung und Kybernetisierung der Planung“ entschieden zu begegnen. Den vorgegebenen Leitlinien folgend, nahm die Bedeutung einzelner Wissenschaften, wie z.B. der ökonomischen Kybernetik, der Systemtheorie und der MLO, ab. Demgegenüber gewannen Leitungsprobleme und deren Behandlung im Rahmen der sog. Leitungswissenschaft zunehmend an Bedeutung. So verwundert es nicht, daß unmittelbar nach dem VIII. Parteitag jedwede Erwähnungen der MLO fehlten. Spätere Hinweise auf die MLO machten dann deutlich, daß diese Wissenschaftsdisziplin im Zuge der beschlossenen Umstrukturierung der Wirtschaftswissenschaften aufgelöst worden war. Statt der MLO wurde die Wissenschaft der sozialistischen Leitung propagiert, weil „die eigentliche Aufgabe in der Leitung besteht, die die Organisation der Arbeit mit einschließt, die sämtliche Seiten der Führungstätigkeit umfaßt“. Damit sollte der bisherigen Praxis einer Höherbewertung von Organisations- gegenüber Leitungsproblemen entgegengewirkt werden. Infolge dieser Veränderungen erhielt der Komplex „Organisation“ einen anderen Stellenwert innerhalb des neuen wirtschaftswissenschaftlichen Konzeptes der DDR. [S. 959]3. Zur gegenwärtigen Wissenschaftskonzeption. Sämtliche Organisationsprobleme werden nicht mehr im Rahmen einer speziellen O. behandelt. Die theoretische und praktische Auseinandersetzung mit Fragen der Organisation wurde nunmehr zum Gegenstand sowohl der Sozialistischen Leitungswissenschaft als auch der Sozialistischen Wirtschaftsführung. Daneben befaßt sich die Wissenschaft von der Leitung der sozialistischen Wirtschaft u.a. mit der Organisation als Leitungsfunktion. Spezielle betriebliche Probleme der Organisation werden darüber hinaus von der Sozialistischen Betriebswirtschaftslehre behandelt. 4. Teilbereiche der Organisation. Im Zeitverlauf haben sich bestimmte Teilbereiche der Organisation herausgebildet. Es sind das: die Sozialistische Wirtschaftsorganisation, die Wissenschaftsorganisation, die Leitungsorganisation sowie die Betriebsorganisation. a) Zur Wirtschaftsorganisation. Sie umfaßt „die gesellschaftliche Organisation der Produktion, die in der Spezialisierung, Kooperation, Konzentration und Kombination der Produktion zum Ausdruck kommt, sowie die damit in Wechselbeziehung stehende Gestaltung der Organisationsformen in der sozialistischen Wirtschaft“ (G. Kuciak: „Wirtschaftsorganisatorische Grundlagen des volkswirtschaftlichen Leitungssystems“, in: Wirtschaftswissenschaft Nr. 11/1980, S. 1371). Ziel der Wirtschaftsorganisation soll es sein, durch eine Vielzahl von Maßnahmen eine effektivste Organisation des volkswirtschaftlichen Prozesses der Reproduktion herauszubilden. Als Schwerpunkte gelten dabei u.a. die Gestaltung einer optimalen Struktur der Bereiche und Zweige der Volkswirtschaft, die rationelle Gestaltung der Kooperation zwischen den Betrieben, Kombinaten und Territorien sowie die Optimierung von Arbeitsteilung und Kooperation innerhalb der Betriebe und Kombinate (Betriebsformen und Kooperation). b) Zur Wissenschaftsorganisation. Die Wissenschaftsorganisation befaßt sich mit der Organisation des planmäßigen kollektiven Zusammenwirkens wissenschaftlich-schöpferischer Menschen, um „hohe wissenschaftlich-technische Leistungen zu erbringen und deren möglichst schnelle Nutzung im Produktionsprozeß zu realisieren“. Der Schwerpunkt einer sozialistischen Wissenschaftsorganisation wird in der engen Verbindung von Wissenschaft und Produktion gesehen. Ziel ist es, durch die Anwendung von Leitungs- und Planungsmethoden die Organisation der wissenschaftlich-technischen Arbeit und deren wirksame Verbindung mit der materiellen Produktion, den wissenschaftlich-technischen Vorlauf, effektiv zu gestalten. Grundlage der Wissenschaftsorganisation sind die im „Plan Wissenschaft und Technik“ vorgegebenen technisch-ökonomischen und wissenschaftlich-technischen Ziele, Aufgaben und Maßnahmen. Sie berücksichtigt darüber hinaus das „Programm der Neuerer“, die „Vorgaben der Messe der Meister von Morgen (MMM)“ und die Arbeitsergebnisse der Kammer der Technik. Daneben erwachsen der Wissenschaftsorganisation im Rahmen der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit der Mitgliedsländer des RGW zunehmend neue Aufgaben (Forschung). Leitungsorganisation. Die Leitungsorganisation umfaßt die Gesamtheit der organisatorischen Prinzipien, Aufgaben und Verfahren zur Sicherung einer planmäßigen und rationellen Leitung aller Phasen des Produktionsprozesses. Sie verfolgt die zweckmäßigste Gestaltung sowohl der Leitungsprozesse als auch der Struktur des Leitungssystems und schließt die Organisation von Verwaltungsarbeiten ein. Dabei beschäftigt sie sich mit den Beziehungen zwischen den Leitungssubjekten (staatliche und nichtstaatliche Organe) und den Leitungsobjekten (z.B. Betriebe, Kombinate, Industriezweige usw.), den Leitungsmethoden und den Leitungstechniken (z.B. Organisationsmittel wie Büromaschinen, elektronische Datenverarbeitungsanlagen und deren Einsatz) (Betriebsformen und Kooperation). Die Leitungsorganisation steht in enger Verbindung mit der Wirtschafts- und Wissenschaftsorganisation. So beeinflußt z.B. die Weiterentwicklung der Leitungsorganisation eine Vervollkommnung der Wirtschafts- und Wissenschaftsorganisation. Gemeinsamer Inhalt der Wirtschafts-, Wissenschafts- und Leitungsorganisation ist die rationelle Gestaltung der Vergesellschaftung der Arbeit und insbesondere die Leitung der jeweiligen Arbeitsprozesse. Bei der Nutzung der Produktivität „Organisation“ auf betrieblicher Ebene haben Wissenschafts-, Wirtschafts- und Leitungsorganisation zunehmend an Bedeutung gewonnen. Sie beeinflussen die Ausprägung der allgemeinen Betriebsorganisation und sind zugleich spezifische Formen innerbetrieblicher organisatorischer Tätigkeit. d) Betriebsorganisation. Als Betriebsorganisation wird in der DDR das organisierte kooperative und kollektive Zusammenwirken der Arbeitskräfte im Betrieb bezeichnet. Betriebsorganisation zielt auf ein reibungsloses und rationelles Zusammenwirken aller Elemente des betrieblichen Produktionsprozesses (Arbeitskräfte, Arbeitsmittel, Arbeitsgegenstände) ab. Sie soll ferner Reserven für die sozialistische Rationalisierung erschließen und diese volkswirtschaftlich nutzbar machen. Um diese Ziele zu erreichen, bedient sie sich im wesentlichen einzelner Elemente der zuvor genannten Organisationsbereiche — insbesondere der Wissenschaftsorganisation und der Leitungsorganisation. Betriebsorganisation umfaßt den Aufbau und den Ablauf des Betriebsprozesses. Im einzelnen handelt es sich hierbei um die Gestaltung: aa) der Einsatzfaktoren (Sach-, Arbeits- und Finanzstruktur), um die Leistungsbereitschaft des Betriebes sicherzustellen; bb) des Fertigungsablaufes (Beschaffung, Produktionsvorbereitung einschl. der Forschung und Entwicklung, Fertigung, Absatz) und cc) der formalen Prozesse (Leitung und Planung, Information und Kommunikation, Organisation und Kontrolle). Zentraler Inhalt der Betriebsorganisation ist die Leitungsorganisation. In ihrer speziellen Anwendung auf die Betriebsorganisation umfaßt sie: 1) die organisatorische Sicherung der Teilnahme der Werktätigen an den Leitungsprozessen; [S. 960]2) die Organisation der Entscheidungen sowie der Informationsbeziehungen und 3) die Organisationsstruktur der Leitungsorgane. Im Rahmen der Organisation der Entscheidungen und der Informationsbeziehungen hat die Leitungsorganisation auf der Grundlage der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) und unter Berücksichtigung der Operationsforschung sowie der ökonomischen Kybernetik automatisierte Leistungssysteme zu entwickeln. Die gegenwärtig verbindliche Leitungsstruktur eines Industriebetriebes weist verschiedene Leitungsebenen auf. Der Betriebsstruktur liegt das „Linie-Stab-System“ zugrunde. Dieser Begriff macht deutlich, daß für jeden Verantwortungs- und Arbeitsbereich ein Leiter mit voller Verantwortung und mit Weisungsrecht („Prinzip der Einzelleitung“; „Linie“) gegenüber den direkt unterstellten Leitern bzw. Kollektivmitgliedern zuständig ist (vgl. hierzu das Schaubild zur Leitungsstruktur eines Industriebetriebes). Den Leitern können ständig oder zeitweilig arbeitende Stäbe ohne Weisungsrecht zugeordnet sein. Als Instrumente der betrieblichen Organisationsarbeiten gelten vor allem die EDV, die Wissenschaftliche ➝Arbeitsorganisation (WAO), die Operationsforschung und die ökonomische Kybernetik. In größeren Betrieben und Kombinaten bestehen besondere Abteilungen für Betriebsorganisation, die ggf. dem Organisations- und Rechenzentrum (ORZ) angeschlossen sind. 5. Beispiele aus der Organisationspraxis a) Organisation des Belegwesens. Mit der Planungsordnung und der Rahmenrichtlinie (Planung) für den Planungszeitraum bis 1980 wurden erstmals Festlegungen für eine zwingende Verwendung einheitlicher und datenverarbeitungsgerechter Belege (Vordrucke, Drucklisten, maschinenlesbare Datenträger) durch Betriebe, Kombinate usw. getroffen. Diese Belege bilden u.a. die Grundlage der Berichterstattung aller beteiligten Betriebe, Kombinate usw. insbesondere über Informationen aus dem Bereich Rechnungsführung und Statistik. Voraussetzung für diese Neuregelung war die bereits in den Jahren zuvor nach und nach erfolgte einheitliche Organisation des gesamten Belegwesens. b) Neue Formen der Leitungs- und Wirtschaftsorganisation. Bereits auf dem IX. Parteitag der SED (1976) war u.a. festgelegt worden, daß die Kombinate zukünftig eine zentrale Position im Leitungsaufbau der Volkswirtschaft einnehmen werden. Der Prozeß der Konzentration, Spezialisierung und Kooperation in der Industrie und im Bauwesen mußte diese herausgehobene Stellung der Kombinate bei Berücksichtigung der zweiglichen und territorialen Erfordernisse zukünftig Rechnung tragen. Entsprechend wurden auf der 6. und 7. Tagung des ZK der SED (1977) Beschlüsse gefaßt, die zunächst den Industriebereich Elektrotechnik/Elektronik neu strukturierten und auch die Leitungsorganisation in den Kombinaten veränderten. Die dabei und andernorts gewonnenen Erfahrungen wurden auf die anderen Industriezweige und Kombinate übertragen. Am Ende stand die Reorganisation der wichtigsten volkswirtschaftlichen Bereiche der DDR in Kombinatsform. c) Neue Organisationsformen bei der Nutzung von EDV-Anlagen. Um die Effektivität des EDV-Einsatzes zu [S. 961]erhöhen, werden bereits seit längerer Zeit die Rechenkapazitäten territorial konzentriert. Die Planungen sehen verschiedene Organisationsformen der Nutzung von Rechenanlagen vor. Innerhalb dieses Konzentrationsprozesses nehmen das Volkseigene Kombinat Datenverarbeitung (Nachfolger der VVB Maschinelles Rechnen) mit seinen Bezirksrechenzentren, den VEB Datenverarbeitungszentren, eine besondere Stellung ein: Als Dienstleistungsbetriebe sichern sie der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik die Bereitstellung ökonomisch relevanter Daten und ermöglichen auf diese Weise eine Kontrolle über den Planvollzug der Betriebe und sonstigen Einrichtungen, die diese Rechenkapazitäten in Anspruch nehmen (Rechnungsführung und Statistik, I., IV.). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 957–961 Ordnungswidrigkeiten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Örtliche Organe der StaatsmachtSiehe auch die Jahre 1975 1979 1. Organisationsbegriff. Der Begriff „Organisation“ bezeichnet in der DDR im weitesten Sinne eine zielgerichtete Ordnung des Ablaufes von Prozessen sowie den Aufbau von Systemen in Abhängigkeit von den Produktionsverhältnissen und dem Entwicklungsstand der Produktivkräfte. Organisation als Ausdruck einer organisierenden Tätigkeit entwickelt und stellt (als Ergebnis dieser Organisationstätigkeit) eine Ordnung her, in der Stellung, Funktion und Beziehungen…
DDR A-Z 1985
Arbeitsproduktivität (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 In marxistischer Terminologie bezeichnet A. den „Wirkungsgrad zweckmäßiger produktiver Tätigkeit im gegebenen Zeitraum“ (K. Marx, Das Kapital, Bd. I, London 1867), den Nutzeffekt der „konkreten, gebrauchswertschaffenden“ Arbeit. Der Begriff A. wird in der DDR als das Maß für den allgemeinen wirtschaftlichen Fortschritt angesehen, als dessen alleiniger Ausgangspunkt die menschliche Arbeit angenommen wird. Die A. wird auch als „Produktivkraft der Arbeit“ bezeichnet. „Die Steigerung der A. ist die wichtigste Quelle des wirtschaftlichen Wachstums“, betont das Programm der SED (Berlin [Ost] 1976, S. 23). Ihre Bedeutung überragt daher die aller anderen Meß- und Kennziffern. Dessenungeachtet wird die A. in der Planung nur als eine von mehreren gleichrangigen Planungskennziffern behandelt. Die Verwendung der A. als Entscheidungskriterium auf volkswirtschaftlicher und betrieblicher Ebene ist abhängig von der Möglichkeit ihrer Messung. Die bisher benutzten Meßverfahren ergeben nur grobe, hochaggregierte Richtwerte, die Feinanalysen der Aufwand-Nutzen-Beziehung nicht zulassen. Nicht nur die Messung der A., sondern das gesamte betriebliche und volkswirtschaftliche Rechnungswesen leidet nach wie vor darunter, daß die auch in der DDR angewandte sowjetische Politische Ökonomie eine selbständige Betriebswirtschaftslehre (Sozialistische Betriebswirtschaftslehre) zunächst als „bürgerlich“ und unwissenschaftlich ablehnte und sich auf die Wirtschaftslenkung mit Mengen- und Wertkennziffern konzentrierte. Seit dem Neuen Ökonomischen System (NÖS) wird den ökonomisch-statistischen Problemen in der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung mehr Beachtung geschenkt. Neben meßtechnischen Problemen geht es vor allem um die Frage, die zahlreichen Faktoren zu ermitteln, die neben der menschlichen Arbeitsleistung auf die A. einwirken. Solche Faktoren sind: Mechanisierung und Automatisierung der Produktion, neue und weiterentwickelte Fertigungsverfahren und Erzeugnisse, Material- und Energieeinsparungen, Rationalisierungen des Transports und des Lagerwesens, rationellere Arbeits-, Informations- und Leitungsorganisationen, Sortimentsverschiebungen, Änderung der Arbeitszeit und des Schichtbetriebes. In der gegenwärtigen Praxis wird als A. nur der Wirkungsgrad der „lebendigen Arbeit“ als Verhältnis von Arbeitsergebnis und aufgewandter Arbeitszeit ermittelt. Unterschiede in der Schwierigkeit der Arbeit und im Qualifikationsniveau der Arbeitenden bleiben unberücksichtigt. Die Arbeitsergebnisse werden entsprechend den unterschiedlichen Erzeugnis- und Leistungsarten der Wirtschaft nach verschiedenen Methoden gemessen. In der Industrie ist die Preissummenmethode vorherrschend, die auch sehr breite Produktionssortimente über den Preis vergleichbar und bis zur gesamtwirtschaftlichen Ebene aggregierbar macht. A. wird als Relation der industriellen Warenproduktion sowie der Nettoproduktion zur Anzahl der Arbeiter und Angestellten ermittelt. Schon aufgrund verzerrter Preise und einer wenig entwickelten Kostenrechnung ist die Kennziffer Warenproduktion zur exakten Leistungsmessung jedoch ungeeignet. Da sie auch Vorleistungen erfaßt, werden zum Beispiel Materialeinsparungen nicht als Leistungsverbesserung berücksichtigt. Das hat zur Folge, daß die Kombinate und Betriebe dahin tendieren, die Warenproduktion allein schon durch einen hohen Materialeinsatz zu erhöhen („Tonnenideologie“). Besser als die Kennziffer Warenproduktion sind Naturaleinheiten (m², kWh u.a.) zur Messung der A. als Relation von Erzeugnismenge und Arbeitszeit geeignet. Die Naturalmethode läßt sich jedoch nur in den Zweigen der Energieerzeugung, der Grundstoff-, Bau- und chemischen Industrie anwenden. Plankennziffern anderer Branchen und Betriebe folgen zum Teil spezifischen Berechnungsmethoden (Zeitsummenmethode, Leistung je Arbeitskraft und -stunde). Die A. der Industrie insgesamt stieg, gemessen an der industriellen Bruttoproduktion je Beschäftigten (ohne Lehrlinge) zwischen 1950 (gleich 100 v.H.) und 1982 auf 666. Im gleichen Zeitraum wuchs die industrielle Bruttoproduktion von 100 auf 1007. Der langsamere Anstieg der A. gegenüber der Industrieproduktion wie auch gegenüber der technischen Ausstattung je industriellem Arbeitsplatz ist einer der Gründe für die im internationalen Vergleich überraschende permanente Vollbeschäftigung in der DDR. Im Vergleich der Industriebereiche erzielten die höchsten Produktivitätssteigerungen seit 1955 die Branchen Elektrotechnik/Elektronik/Gerätebau, Chemische Industrie und Textilindustrie, während die A. in der Energie- und Brennstoffindustrie sowie der Lebensmittelindustrie am langsamsten wuchs (die Indexwerte im Jahre 1982 für die 5 Branchen mit dem Basisjahr 1960 = 100 v.H.: 455, 367, 353, 216, 189). Die marxistisch-leninistische Theorie in der DDR betont die Bedeutung der A.-Steigerung als „Dreh- und Angelpunkt“ für die wirtschaftliche und politische Stabilisierung — auch und besonders im Zusammenhang der [S. 72]Ost-West-Auseinandersetzung. Nach Lenin wird der Sozialismus eine „neue, weit höhere“ A. schaffen: „Die Arbeitsproduktivität ist in letzter Instanz das Allerwichtigste, das Ausschlaggebende für den Sieg der neuen Gesellschaftsordnung.“ (In: Die große Initiative, Moskau 1919.) Im Widerspruch zu dieser vielzitierten Behauptung und entgegen wirtschaftspolitischen Strategien des „Einholens“ und auch des „Überholens“ kapitalistischer Länder hat die hochindustrialisierte Wirtschaft der DDR die A. führender westlicher Industriestaaten bisher nicht erreichen können. Vergleiche der Struktur und Entwicklung der A. der Industrie der DDR und der Bundesrepublik Deutschland ergaben einen Niveauunterschied von über 30 v.H. für das Jahr 1968: Die Industrie der DDR erzielte 68,4 v.H. der A. in der Bundesrepublik. Auch in der Landwirtschaft bestand ein beträchtlicher Niveaurückstand für die DDR (39 v.H.). Nach Berechnungen für den Zeitraum 1960–1971 wurde diese Lücke nicht geschlossen, so daß der Abstand zur Bundesrepublik Deutschland nach wie vor in der Industrie rd. 30 v.H. und in der Landwirtschaft rd. 40 v.H. betrug. In der DDR und der Bundesrepublik Deutschland wurden nahezu gleiche Zuwachsraten erzielt (vgl. Tabelle „Struktur und Entwicklung der Arbeitsproduktivität in der DDR und der Bundesrepublik Deutschland“). Die höchsten Zuwachsraten der DDR im Jahresdurchschnitt erzielte die Industrie (5 v.H.), die geringsten die Bereiche Landwirtschaft (2,7 v.H.) und Verkehr (3,7 v.H.). Der Vergleich des Sozialprodukts beider Staaten für das Jahr 1976 ergab, daß die DDR den Produktivitätsrückstand inzwischen nicht verringern konnte (Niveaurückstand gegenüber der Bundesrepublik 37 v.H.). 1982 wird erstmals auch von der Führung der SED (5. ZK-Tagung) im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland eine Lücke bei der A. in Höhe von 30 v.H. eingeräumt. Genauere und aktuellere Angaben sind aufgrund fehlender statistischer Angaben aus der DDR z. Z. nicht möglich. Arbeitsrecht; Automatisierung; Intensivierung und Rationalisierung; Wissenschaftlich-technische Revolution (WTR). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 71–72 Arbeitsorganisation, Wissenschaftliche (WAO) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitsrechtSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 In marxistischer Terminologie bezeichnet A. den „Wirkungsgrad zweckmäßiger produktiver Tätigkeit im gegebenen Zeitraum“ (K. Marx, Das Kapital, Bd. I, London 1867), den Nutzeffekt der „konkreten, gebrauchswertschaffenden“ Arbeit. Der Begriff A. wird in der DDR als das Maß für den allgemeinen wirtschaftlichen Fortschritt angesehen, als dessen alleiniger Ausgangspunkt die menschliche Arbeit angenommen…
DDR A-Z 1985
Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) / Deutsche Kommunistische Partei (DKP) (1985)
Unter Führung von Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht auf dem Gründungsparteitag (30. 12. 1918–1. 1. 1919 in Berlin) entstanden, erstrebte die KPD das Rätesystem und die Diktatur des Proletariats. Sie wurde 1919 Mitglied der Komintern, doch blieb sie anfangs in Programm und Politik unabhängig von Moskau. Nach mehreren Führungskrisen kam es unter Leitung Ernst Thälmanns (1925–1933) zur Stalinisierung der KPD; trotz Widerstand und Abspaltungen geriet die Partei in immer größere Abhängigkeit von der Kommunistischen Partei der Sowjetunion (KPdSU). In der NS-Zeit arbeitete die KPD illegal weiter; sie hatte im Widerstand große Blutopfer zu tragen. Am 11. 6. 1945 trat die KPD mit einer neuen Programmatik an die Öffentlichkeit. Darin setzte sie sich für die parlamentarisch-demokratische Republik ein und erklärte, „daß der Weg, Deutschland das Sowjetsystem aufzuzwingen, falsch wäre“. Am 19./20. 4. 1946 erfolgte in der sowjetisch besetzten Zone (nicht zuletzt unter dem Druck der sowjetischen Besatzungsmacht) die Vereinigung von SPD und KPD zur Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED). In Westdeutschland scheiterten die Vereinigungsbestrebungen, die westdeutsche KPD blieb organisatorisch selbständig, wurde jedoch vom ZK der SED angeleitet. Im 1. Bundestag war sie durch 13 Abgeordnete vertreten, bei den Wahlen 1953 erhielt sie nur noch 2,2 v.H. der Stimmen. Nach dem Verbot der KPD durch das Bundesverfassungsgericht (17. 8. 1956) verstärkte sich die Abhängigkeit der in der Illegalität weiter existierenden KPD von der SED. Die KPD vertrat nicht nur bedingungslos die politische Linie der SED, verschiedene führende SED-Mitglieder (z.B. Erich Glückauf) wurden direkt in das KPD-Politbüro aufgenommen. Die KPD-Führung unter Max Reimann residierte in Berlin (Ost), sie lenkte die illegale Parteiorganisation einerseits durch in die Bundesrepublik Deutschland reisende Instrukteure des ZK, andererseits durch westdeutsche Funktionäre, die ihre Direktiven in Berlin (Ost) oder im benachbarten Ausland erhielten. Die Mitgliederzahl der KPD ging von ca. 70.000 beim Verbot auf 7.000 (1968) zurück. Die Finanzierung der illegalen Arbeit erfolgte daher weitgehend durch die SED. Zur Schulung ihrer Mitglieder unterhielt die KPD in der DDR 4 Parteischulen; ihre Agitation wurde durch den „Freiheitssender 904“ aus der DDR unterstützt. Die Führung der illegalen KPD verstärkte ab 1965 die Bemühungen um Aufhebung des Parteiverbots, sie ging [S. 737]zur „offenen Arbeit“ über, brachte kommunistische Wochenschriften heraus usw. Eine Neugründung wurde jedoch kategorisch abgelehnt, statt dessen beharrte die KPD auf ihrer Wiederzulassung (Infiltration). Diese Taktik wurde 1968 geändert und am 26. 9. 1968 auf einer Pressekonferenz die Gründung der Deutschen Kommunistischen Partei, der DKP, bekanntgegeben. Die DKP unterbreitete am 23. 1. 1969 eine „Grundsatzerklärung“, in der sie eine „reale politische Demokratie für das Volk“ forderte. Eine „schematische Nachahmung des in der DDR beschrittenen Weges“ erklärte die DKP für nicht möglich. Der 1. Parteitag (12./13. 4. 1969 in Essen) bestätigte diese Linie, bekräftigte aber die politische Bindung an die SED und den Weltkommunismus Moskauer Prägung. Die Partei zählte 22.000 Mitglieder; es gelang ihr, über die Kader der alten KPD hinaus in neue Schichten, vor allem der Jugend, vorzustoßen. Unter Führung von Kurt Bachmann konnte die DKP zwar in Hochschulen und Betrieben einen gewissen Einfluß gewinnen, der Massendurchbruch gelang ihr jedoch nicht. Bei der Bundestagswahl 1972 erhielt die DKP nur 0,3 v.H. der Stimmen. Auf ihrem III. Parteitag (2.–4. 11. 1973) besaß die DKP fast 40.000 Mitglieder. Parteivorsitzender wurde Herbert Mies, der auch vom IV. Parteitag (19.–31. 3. 1976) sowie vom V. und VI. Parteitag (20.–22. 10. 1978 bzw. 29.–31. 5. 1981) und vom VII. Parteitag (6.–8. 1. 1984) bestätigt wurde. Zentralorgan ist „Unsere Zeit“ (UZ), seit Oktober 1973 Tageszeitung (Chefredakteur: Georg Polikeit). Die Mitgliederzahl stagniert. Auch die Nebenorganisationen (die Jugendorganisation „Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend“, die Kinderorganisation „Junge Pioniere“, die Studentenorganisation „MSB Spartakus“) verzeichnen nur an einigen Orten einen Mitgliederzuwachs. Bei der Bundestagswahl 1976 erreichte die DKP mit 118.000 Stimmen einen Anteil von 0,3 v.H. aller abgegebenen gültigen Stimmen, 1980 mit 72.230 Stimmen nur noch 0,2 v.H. und ebenfalls 1983 mit 64.986 Stimmen 0,2 v.H. Zunehmend hat sich die DKP auch offen zur Politik der SED bekannt; sie hält Distanz zum Eurokommunismus und beruft sich auf die Tradition der KPD. Allerdings wird diese Traditionslinie auch von den links von der DKP stehenden kleineren kommunistischen („maoistischen“) Gruppen beansprucht, so von der KPD (die sich inzwischen auflöste), dem KBW, der KPD-ML, der MLPD, dem Kommunistischen Bund u.a. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 736–737 Kommunistische Partei der Sowjetunion (KPdSU) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KonföderationUnter Führung von Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht auf dem Gründungsparteitag (30. 12. 1918–1. 1. 1919 in Berlin) entstanden, erstrebte die KPD das Rätesystem und die Diktatur des Proletariats. Sie wurde 1919 Mitglied der Komintern, doch blieb sie anfangs in Programm und Politik unabhängig von Moskau. Nach mehreren Führungskrisen kam es unter Leitung Ernst Thälmanns (1925–1933) zur Stalinisierung der KPD; trotz Widerstand und Abspaltungen geriet die Partei in immer größere Abhängigkeit…
DDR A-Z 1985
Qualität der Erzeugnisse (1985)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 1066] I. Grundsätze der Qualitätssicherung Im offiziösen Sprachgebrauch der DDR wird unter der QdE. die „Gesamtheit der Eigenschaften eines Erzeugnisses, die den Grad der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck bestimmt“, verstanden (Qualitätssicherung und Standardisierung, 1979, S. 19). Aus der Sicht der Politischen Ökonomie spielt dabei die Marxsche Kategorie des Gebrauchswertes als Eignungsgrad oder Nützlichkeit eines Erzeugnisses für die Befriedigung von Bedürfnissen eine sehr wichtige Rolle. Mit der Einführung der 1983 bereits wieder abgeschafften Preisbildung nach dem Preis-Leistungs-Verhältnis im Jahre 1975 (Preissystem und Preispolitik, VII.), erfuhr der Gebrauchswert eine erhebliche Aufwertung. Eine unter bestimmten Voraussetzungen erreichte Erhöhung der QdE. entspricht einer Erhöhung der gesellschaftlichen Arbeitsproduktivität, da gesamtwirtschaftlich z.B. die längere Lebensdauer der Erzeugnisse und die größere Funktionssicherheit eine Arbeitsersparnis bewirken. Hinter dem Begriff der QdE. verbirgt sich ein komplexer Tatbestand, der sowohl die objektiven Eigenschaften eines Gutes wie seine subjektive Wertung umfaßt. Die „objektiv bestehende Kompliziertheit, die Qualität ökonomisch zu bewerten“, bildet ein wesentliches Problem der Gütesicherung und Qualitätsplanung (Produktions- und Konstruktionsqualität) in einem System zentraler Planung und Lenkung. Die Qualitätsbewertung läßt sich nicht in einer einzigen Kennziffer zusammenfassen, vielmehr ist eine Messung nur durch Vergleiche von Qualitätsparametern, Nutzeffekt usw. möglich. Die Qualitätsbewertung erfolgt gemäß TGL 29.432 (s. Abb.) Grundsätzlich ist die Qualität eine Vergleichskategorie, die z.B. durch das Niveau und die Kennzahlen eines Gebrauchswertes bestimmt wird. Die Be[S. 1067]stimmung des (besonderen DDR-)Gebrauchswertes aber, z.B. der Stellenwert der gesellschaftlichen Nützlichkeit eines Gutes, erweist sich für die DDR als ein bisher äußerst unzulänglich gelöstes Problem. So lag im Jahre 1981 die Mehrheit der in den Pflichtenheften der Kombinate und Betriebe formulierten Gebrauchswerteigenschaften von neuen Erzeugnissen unter dem vergleichbaren internationalen Niveau (Prof. Dr. Helmut Mann, Hochschule für Ökonomie „Bruno Leuschner“, 1983). Hohe Ansprüche an die QdE. unter dem Aspekt einer Steigerung der volkswirtschaftlichen wie betrieblichen Effizienz durch geringere Ausschußkosten und Senkung der Folgekosten aus Fehlleistungen (Nacharbeit, Mehrverbrauch an Material, zusätzliche Maschinenkapazität usw.) waren von jeher ein Generalanliegen der Wirtschaftsführung. Wissenschaftler der DDR begründeten die Ursache des Zurückbleibens des Nationaleinkommens der DDR hinter der Zunahme der gesellschaftlichen Ersatzfonds (Gesellschaftliches ➝Gesamtprodukt) im Zeitraum der letzten 20 Jahre vorwiegend als eine Folge von Qualitätsmängeln. In den zurückliegenden Jahren beliefen sich die Kosten für Ausschuß, Nacharbeit, Garantieleistungen oder von anderen Qualitätsmängeln auf Beträge in Milliardenhöhe (z.B. 1975: 3 Mrd. Mark); gemessen an aktuellen kritischen Bemerkungen maßgeblicher Wirtschaftsfunktionäre der DDR, hat sich hieran trotz fehlender Daten über den Umfang wohl nichts geändert. Neben wirtschaftlichen Überlegungen spielten und spielen ebenso politische Aspekte, wie Ansehen und Stellung der DDR als führendes sozialistisches Industrieland, eine Rolle. Ein qualitativ mangelhaftes Erzeugnis wird als politischer und kultureller Schaden betrachtet. „Es besteht alle Veranlassung zu außerordentlichen Anstrengungen, um den guten Ruf der Waren aus der DDR als Qualitätsprodukte zu wahren und zu mehren“ (Honecker, 1978) und: „In den kommenden Jahren muß ‚Qualitätsarbeit aus der DDR‘ zu einem weltweit anerkannten Markenzeichen unserer Leistungsfähigkeit werden“ (Honecker, X. Parteitag der SED 1981). In der Vergangenheit wurde dem Problem der QdE. in den Betrieben aus verschiedenen Gründen (Mangelsituation und daraus resultierende starke Stellung der Anbieter, Bruttoproduktion als unzureichende betriebliche Zielfunktion, fehlendes oder mangelhaftes absatzpolitisches Instrumentarium usw.) oftmals eine geringe oder überhaupt keine Bedeutung beigemessen. Seit Beginn der 60er Jahre und besonders seit der Einführung des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) 1963, standen die Probleme der QdE. durch Auf- und Ausbau eines Systems der Qualitäts- oder Gütesicherung (beide Begriffe werden synonym verwendet) und vor allem der staatlichen und betrieblichen Qualitätskontrolle stärker im Vordergrund. Das Volumen von Erzeugnissen mit hoher Qualitätsbewertung hat weiter zugenommen; dennoch bleiben nach selbstkritischer Darstellung führender Wirtschaftswissenschaftler der DDR die Entwicklung der Standardqualität wie auch die Erfüllung der durch den Plan gesetzten Qualitätsziele nach wie vor unzureichend. Gemäß der Leitlinie, als Qualitätsmaßstab den wissenschaftlich-technischen Höchststand (Weltniveau) zugrunde zu legen, bedingt durch gestiegene Ansprüche der Verbraucher und des Außenhandels, fanden seit Mitte der 60er Jahre gleichermaßen sowohl Fragen der Standardisierung (Standards der DDR und RGW-Standards legen u.a. Qualitätskriterien mit wichtigen Kennwerten fest) als auch der Formgestaltung in der Industrie durch Einbeziehung in die Güteklassifizierung verstärkte Beachtung. In der DDR stehen vielfach die Begriffe Formgestaltung, Industrielle ➝Formgestaltung und Industrieformgestaltung anstelle von industrieller Formgebung (Design). Seit über einem Jahrzehnt ist die DDR bemüht, ein System „komplexer Maßnahmen der betrieblichen Qualitätssicherung und Standardisierung (QSS)“ als betriebliches Leitungsinstrument einzuführen. Die Zentralisierung fast aller volkseigenen Betriebe in Kombinate Ende der 70er Jahre hat die Realisierungsmöglichkeiten in diesem Problembereich inzwischen verbessert. Entsprechend dem wirtschaftspolitischen Leitprogramm der 80er Jahre, einer „Wirtschaftsstrategie“ der Intensivierung und Rationalisierung in der DDR, erhalten die Sicherung und Erhöhung der QdE. als ein wichtiger Intensivierungsfaktor im Zusammenhang mit einer ebenfalls angestrebten raschen Steigerung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts sowie einer Verbesserung der Effektivität des Produktionsprozesses einen besonderen Stellenwert. Die ökonomischen Probleme der DDR und weltwirtschaftlichen Entwicklungen der 80er Jahre führten zu einer Reihe neuer Bestimmungen, die den Druck auf eine umfassende Qualitätspolitik der Kombinate verstärkten. Seit Beginn der 80er Jahre zählen hierzu das Konzept eines maximalen Veredlungsgrades, ein realistischer internationaler Vergleich von Spitzenleistungen, die Durchsetzung strenger und umfassender Qualitätsmaßstäbe für eine Erzeugnisplanung bereits im Pflichtenheft (s. #722#iii. III.) sowie der hohe Stellenwert des Designs, nicht nur beim Erzeugnis, sondern auch bei der Verpackung. Kritisch vermerkt werden seitens der DDR Absatzschwierigkeiten infolge Gestaltungsmängeln bei sonst technisch guter Qualität (Staatssekretär M. Kelm, Leiter des staatlichen Amtes für industrielle Formgestaltung, 1983). Ein langer Zeitraum absoluter Vernachlässigung von Design und Qualität oder ein fehlendes, allgegenwärtiges internationales Vergleichsniveau sind nicht die einzigen Ursachen der konstatierten Mängel. Mit einer Qualitäts-VO von [S. 1068]1980 (GBl. I, S. 117 ff.) sowie den Bestimmungen der Planmethodik für die Jahre 1981 bis 1985 (Planungsordnung und Rahmenrichtlinie für die Planung der Kombinate und Betriebe) erhöhten sich die Qualitätsanforderungen für den Erzeugnisbereich der prüfpflichtigen Warenproduktion (ca. 54 v.H. der Gesamtproduktion). Neue veränderte Bestimmungen, vor allem eine „Verordnung über die Entwicklung und Sicherung der Qualität der Erzeugnisse“ sowie zwei DB zur Qualitätssicherung traten zum 1. 1. 1984 in Kraft (GBl. I, 1983, S. 405 ff.). Ihr Geltungsbereich umfaßt sowohl Instanzen der staatlichen Leitung als auch wirtschaftende Einheiten („Kombinate, Betriebe, Genossenschaften und Einrichtungen“). Als entscheidende Neuerung erstrecken sich nunmehr die Maßnahmen der Qualitätssicherung auf fast alle Erzeugnisse; Ausnahmen werden ausdrücklich angezeigt. Grundsätzlich sind für Erzeugnisse (oder -gruppen), die zur Produktionsaufnahme neu- oder wiederangemeldet werden, eine neue Art eines Standards auszuarbeiten (GBl. I, 1984, S. 157 ff.): „Werkstandard mit Qualitätsmaßstäben“ (WSQ). Das Amt für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung (ASMW) erhielt zugleich mit einem neuen Statut (GBl. I, 1983, S. 417 ff.) vergleichsweise umfassendere Kompetenzen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung von gravierender Bedeutung. Es ist insbesondere Leitungsinstanz neu geschaffener Qualitätsinspektionen in der zentralgeleiteten Wirtschaft, also einer verstärkten staatlichen Kontrolle und unterhält ebenso ein Netz von Strukturabteilungen für die Erzeugnisanmeldung. Aus DDR-Sicht sind mit der Koordination einer Reihe neuer Bestimmungen, wie der Qualitätssicherungs-VO von 1983 (QSVO) (GBl. I, 1983, S. 405 ff.), des ASMW-Statuts, einer neuen Standardisierungs-VO (GBl. I, 1984, S. 157 ff.), einer VO über das Meßwesen (GBl. I, 1982, S. 429 ff.) und Bestimmungen zum Pflichtenheft (GBl. I, 1983, S. 381 ff.) derzeit die Voraussetzungen für eine qualitätsgerechte Produktion geschaffen sowie den internationalen Anforderungen angepaßt. Generell zeigen die in der Statistik der letzten Jahre ausgewiesenen Wachstumsquoten der Qualitätsproduktion deutliche Steigerungen. Im Jahre 1975 betrug die industrielle Warenproduktion mit dem Gütezeichen „Q“ (Preisbasis 1980) rd. 13,5 Mrd. Mark, dagegen 1983 rd. 65,1 Mrd. Mark; gleichzeitig erhöhte sich deren Anteil an der gesamten Warenproduktion im gleichen Zeitraum von 6 v.H. auf 18 v.H. (Der bis 1983 in der Statistik ausgewiesene Anteil an der prüfpflichtigen Warenproduktion betrug 1975: 14 v.H. und 1983: 31 v.H.) II. Organisation der Gütesicherung Die Organisation der Gütesicherung und Qualitätskontrolle sowie der Planung und Entwicklung der QdE. stützt sich auf inner- und überbetriebliche Instanzen. Oberstes staatliches Fachorgan für Qualitätsfestlegung und -bewertung ist das Amt für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung (ASMW) (Standardisierung, III.). Nach 1946 hatte das staatliche Warenprüfungsamt Thüringen entsprechende Funktionen übernommen; 1950 wurde das Deutsche Amt für Material- und Warenprüfung gegründet (GBl., 1950, S. 136) und 1960 in Deutsches Amt für Warenprüfung und Meßwesen (DAMW) umbenannt, (1. Statut 1965, 2. Statut 1969.) Ohne veröffentlichte Rechtsgrundlage erfolgte Anfang 1974 eine Zusammenlegung des Amtes für Standardisierung und des DAMW in ein Amt für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung (ASMW). Bereits das 1975 erlassene Statut des ASMW (GBl. I, S. 301 ff.) nennt Qualitätssicherung und -kontrolle als wichtige Funktionen des ASMW. Ein neues Statut ab Dezember 1983 verstärkt seine Kompetenzen. 1962 war ein Rat für Industrieform geschaffen worden. Das parallel dazu bestehende Institut für angewandte Kunst wurde 1963 in das Zentralinstitut für Formgestaltung umgewandelt. Beide Institutionen waren dem Ministerium für Kultur unterstellt. Eine Zuordnung des Rates und des zwischenzeitlich in seinem Namen veränderten Zentralinstitutes für Gestaltung zum DAMW erfolgte 1965. Eine erneute Verselbständigung durch Auflösung des Bereiches „Gestaltung“ beim DAMW und Schaffung eines Amtes für industrielle Formgestaltung als zentrales Organ des Ministerrates geschah mit Wirkung vom 1. 2. 1972. Mitte 1973 wurde beim Amt unter Aufhebung einschlägiger früherer Bestimmungen eine Anzahl bisher vorwiegend betrieblicher Funktionen der Formgestaltung konzentriert. Seitdem findet der Bereich der Industriellen ➝Formgestaltung als Kriterium der Qualität stetig steigende Beachtung. Bereits laut Qualitätsverordnung von 1980 war das Design integraler Bestandteil der Qualität, die neue QSVO 83 betont seinen Stellenwert, denn in der Wirtschaftspraxis allerdings bestehen hier erhebliche Mängel. Das ASMW „ist für die Erarbeitung des staatlichen Qualitätsmaßstabes verantwortlich“ (Statut, § 2,3). Es gliedert sich in Fachbereiche (z.B. Meßwesen, Qualitätssicherung, Standardisierung), Fachabteilungen und diesen unterstellte Prüfdienststellen (meist mit eigenen Fachlabors). Die Beurteilung von Standards und damit auch von Qualitätsmerkmalen obliegt besonderen Prüfungsausschüssen. Dem Präsidenten des ASMW sind mehrere Vizepräsidenten als Leiter der Fachbereiche, über 70 fachlich spezialisierte Struktureinheiten für die Qualitätsanmeldungen (§ 10) sowie die staatlichen Qualitätsinspektionen in der zentralgeleiteten Wirtschaft (§ 6) unterstellt. Neben dem ASMW und dem Amt für industrielle [S. 1069]Formgestaltung hat eine Reihe weiterer, in der Regel staatlicher, Instanzen besondere Funktionen der Qualitätskontrolle wahrzunehmen: Staatliche Güteinspektion beim Handel mit Fahrzeugen, Fahrzeugersatzteilen und Fahrzeugzubehör (GBl. II, 1970, S. 607); Entwicklungs- und Qualitätsprüfstelle der VVW-Centrum (GBl. II, 1965, S. 835); Staatliches Amt für technische Überwachung (GBl. I, 1977, S. 1); DDR-Schiffsrevision und -klassifikation (DSRK); Kraftfahrzeugtechnische Anstalt; Staatliche ➝Bauaufsicht; Reichsbahn u.a. Die früher eigenständige Staatliche Güteinspektion des Handels wurde mit Wirkung v. 1. 1. 1976 in Form der Handelsinspektionen den Fachabteilungen des ASMW angegliedert (Binnenhandel). Als einziges nichtstaatliches Warenkontrollunternehmen beschäftigt sich die Intercontrol GmbH (Dienstleistungsbetriebe) mit der Gütesicherung von ex- und importierten Erzeugnissen und verleiht Prüfungszertifikate (GBl. I, 1975, S. 350 ff.). Im Bereich Meßwesen bewahrt das ASMW die Etalons der DDR und ist für den Zeitdienst verantwortlich. Gemeinsam mit dem Amt für Formgestaltung und den Industrieministerien und anderen zentralen Organen sowie vor allem den Kombinaten und volkseigenen Betrieben, hat das ASMW die Ergebnisse der Qualitätsentwicklung zu analysieren, entsprechende staatliche Vorgaben und Richtlinien zu erarbeiten sowie das gesamte Kontrollsystem zu leiten. Zwei seiner wichtigsten Funktionen sind einmal die Erteilung von Standards als bestimmendes Instrument zur Qualitätssicherung und -steigerung sowie auch zur Rationalisierung, besonders in Zusammenarbeit mit entsprechenden Organen des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) (z.B. GBl. I, 1978, S. 233), zum anderen ist es die Einstufung der Erzeugnisse in Güteklassen und die Zuerkennung nur noch eines einzigen staatlichen Gütezeichens „Q“. Staatliche Gütevorschriften sind kraft Gesetzes Vertragsinhalt; Abweichungen sind nur im Rahmen der geltenden Bestimmungen zulässig. Das Amt für Formgestaltung verleiht ein „Staatliches gestalterisches Prädikat“ (§ 14 QSVO) als „gestalterische Spitzenleistung“ (SL) für bestimmte Erzeugnisse. Neben den staatlichen Gütevorschriften gemäß Vertragsgesetz (§ 42) gelten gleichberechtigt die Qualitätsbestimmungen, entsprechend einer vorausgesetzten Gebrauchsfähigkeit, auch im Zusammenhang mit den Bestimmungen für Außenhandelsverträge. Bis Ende 1983 erfolgte die Verleihung staatlicher Gütezeichen „Q“ und „1“ (GBl. I, 1980, S. 122) ausschließlich in der Kategorie der „anmelde- und prüfpflichtigen Erzeugnisse“, deren Nomenklatur (GBl. 1976, SDr. 803, 803/1 bis 803/6) das ASMW festsetzte. Laut QSVO sind ab 1984 grundsätzlich alle neuen Industrieerzeugnisse anzumelden und gleichzeitig Werkstandards (WSQ) einzuführen, für die das alleinige Gütezeichen „Q“ beantragt wird. Ab 1984 unterliegen prinzipiell alle Industrieerzeugnisse einer staatlichen Qualitätskontrolle. Importerzeugnisse erhalten besondere Approbationszeichen (§ 18 QSVO). Entfallen waren bereits 1970: Gütezeichen „2“ sowie Überwachungs- und Klimaschutzzeichen. Die Einstufung eines Erzeugnisses nach in sog. Beschaffenheitsstandards festgesetzten Qualitätsmerkmalen ist eine der wichtigsten Funktionen des ASMW und begründet damit seine erhebliche — in der Praxis einer Leitungsfunktion gleichkommende — Machtstellung gegenüber den Kombinaten und Betrieben, da jede Qualitätseinstufung und die Verleihung eines Gütezeichens mit finanziellen Konsequenzen für die Hersteller, z.B. in Form von zusätzlichem Gewinn für „Q“-Erzeugnisse oder Gewinnabschlägen für Erzeugnisse minderer Qualität (lt. § 23) mindestens 10 v.H. verbunden sind. Gegebenenfalls kann die Produktion oder der Absatz auf Weisung der ASMW praktisch eingestellt bzw. gesperrt werden. Desgleichen bestimmen das ASMW und das Amt für industrielle Formgestaltung durch ihre Genehmigungen oder Vorbehalte die Qualitätsmaßstäbe für neue und weiterentwickelte Erzeugnisse; letztlich wird durch diese Funktion der technische Fortschritt forciert. Verantwortlich für die Planung, Sicherung und Kontrolle der Qualität im betrieblichen Bereich sind die Kombinats- und Betriebsleiter. Sie erhalten mit dem Plan Kennziffern der Qualität, Qualitätsvorgaben sowie auch Angaben über den jeweils höchstzulässigen Ausschußanteil. Ausschußkosten sind nicht kalkulationsfähig. Die Generaldirektoren sind gehalten, jährliche Qualitätsprogramme mit konkreten Verpflichtungen auszuarbeiten. Die Ministerien tragen die Verantwortung für die Realisierung der staatlichen Qualitätspolitik. Seit Mitte der 70er Jahre gilt der Phase der Forschung und Entwicklung sowie den qualitätsbestimmenden Standards und Richtlinien der industriellen Gestaltung bei neuen Erzeugnissen wachsende Aufmerksamkeit, allerdings mit unbefriedigenden Ergebnissen. Es bleibt dahingestellt, ob der Zwang über detaillierte Bestimmungen der Kombinats- und Betriebsleiter (§ 7 QSVO) zu mehr Erfolg führt. III. Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung im Betrieb Zwei Hauptbereiche des betrieblichen Qualitätssicherungssystems (QSS) sind zu unterscheiden: Pla[S. 1070]nung und Vorbereitung des Produktionsprozesses sowie Produktionsdurchführung und -kontrolle. Abgesehen von speziellen Aufgabenstellungen und Kennziffern zur Qualitätssicherung und -entwicklung sowohl für den Fünfjahrplan als auch für die Jahrespläne (insbesondere im Produktionsplan und im Plan Wissenschaft und Technik) spielen sie seit 1984 mit den Vorschriften über die Ausarbeitung von Werkstandards (WSQ) für die Qualitätssicherung schon im Bereich von Forschung und Entwicklung eine besondere Rolle. Die Generaldirektoren der Kombinate oder die Leiter anderer Wirtschaftseinheiten bestimmen ihre Qualitätsziele anhand der Qualitätsvorgaben der Ministerien (§ 3 QSVO). Als neues Leitungsinstrument der Generaldirektoren der Kombinate zur Qualitätssicherung für fast alle anzumeldenden Erzeugnisse (Anlage 1 der QSVO führt die Ausnahmen auf) werden vielfach im Rahmen der WSQ Gebrauchswerte, Effektivitätskriterien und Anforderungen an mustergetreue Fertigung festgelegt und vom ASMW bestätigt. Wie die Pflichtenheftziele unterliegen diese Werte ständiger Kontrolle durch das ASMW. Alle in den letzten Jahren besonders betonten Kriterien, wie z.B. technologische und gestalterische Lösungen als auch Vergleichsangaben zu ähnlichen Erzeugnissen des internationalen Marktes sind jetzt integraler Bestandteil der Maßnahmen des QSS. Im Zusammenhang wirken mit der Organisation des Sozialistischen Wettbewerbes, der Führung eines Haushaltsbuches in den Brigaden und der Verwendung der Gebrauchswert-Kosten-Analyse steht als ein wichtiger Teil des QSS das System der fehlerfreien Arbeit („Saratower System“) im Vordergrund. Die 1955 in der UdSSR entwickelten Grundsätze wurden später unter der noch heute geltenden Losung „Meine Hand für mein Produkt“ als „Methode des Vertrauens“ und als Selbstverpflichtung zur Einhaltung aller Qualitätsnormen in den Betrieben der DDR übernommen. Als ein Kernstück betrieblicher Qualitätssicherung ist darunter ein Komplex miteinander verbundener erzieherischer, organisatorischer und technischer Maßnahmen zu verstehen, bei denen die Beschäftigten freiwillig die volle Verantwortung für die Qualität der von ihnen gefertigten Erzeugnisse übernehmen sollen, bezeichnet auch als „persönliches QSS“. Gekoppelt mit Aktionen des sozialistischen Wettbewerbes werden diese Prinzipien durch ein System von Maßnahmen sowohl des individuellen als auch des kollektiven materiellen und moralischen Anreizes stimuliert. Hierzu zählen u.a. qualitätsstimulierende Lohnformen, qualitätsbedingte Zuführungen zum Prämienfonds und Leistungsfonds, eine Abhängigkeit des variablen Teils der Jahresendprämie von erfüllten Qualitätszielen oder das Betriebsergebnis betreffende Preiszu- und Preisabschläge (Lohnformen und Lohnsystem). Nach dem Stand von Anfang 1983 haben mehr als 570 Betriebe (ca. 10 v.H.) in der DDR die vom ASMW verliehene Wettbewerbsauszeichnung „Betrieb der ausgezeichneten Qualität“ erhalten. Seit Erlaß im Jahre 1963 wurden auch Diplome für die 5jährige, die 10jährige (ca. 50 Betriebe) sowie für die 15jährige Verteidigung des Titels vergeben. Die Möglichkeit zur Verleihung des [S. 1071]Titels „Brigade der ausgezeichneten Qualität“ und „bester Qualitätsarbeiter“ soll zukünftig als moralischer Anreiz intensiver genutzt werden. Als ein weiterer Hauptbereich des QSS zur Sicherung und Erhöhung der Qualität in Kombinat und Betrieb fungieren vor allem seit Beginn der 80er Jahre eine Reihe innerbetrieblicher Kontrollsysteme und Kontrollmaßnahmen; sie sind eng mit dem sozialistischen Wettbewerb verknüpft. Die ständige fachgerechte Überwachung der QdE. (d.h. die Gütekontrolle) zur Sicherung der qualitativen Kontinuität der Produktion untersteht in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft seit 1949 der Technischen Kontrollorganisation (TKO). Bis Ende 1983 verfügte sie über umfangreiche Vollmachten. Die als staatliche Kontrolleure wirkenden Leiter der TKO waren auf Kombinatsebene meist Mitarbeiter des ASMW und bei ihrer Tätigkeit im Kombinat an die Weisungen des Amtes gebunden. Der TKO-Leiter des Kombinates hatte das Qualitätsgeschehen im Kombinat zu leiten und gegenüber Kombinat und Amt zu vertreten. Die neu geschaffenen Staatlichen Qualitätsinspektionen (SQI) des ASMW haben seit Jahresanfang 1984 nunmehr die Funktionen staatlicher Qualitätssicherung und -kontrolle übernommen (QSVO, § 5). Zugleich wurden in 120 zentralgeleiteten Kombinaten SQI gebildet. Leiter und Mitarbeiter unterstehen dem ASMW. Die Rechte der SQI reichen bis zu Auslieferungssperren, einem Produktionsstopp und der Einleitung von Ordnungsverfahren. Die TKO fungiert seit 1984 als rein betriebliche Kontrollinstanz, deren Leiter die Funktion von Fachdirektoren einnehmen und dem Kombinats- oder Betriebsdirektor direkt unterstellt sind. Berufung oder Abberufung bedarf jedoch der Zustimmung des ASMW. SQI und TKO steuern durch Kontrollen und Qualitätsanalysen die Qualitätsentwicklung (Einhaltung der Standards und vertraglichen Gütevorschriften), um Fehlleistungen und Ausschuß zu verhindern. Zunehmend werden dabei modernere Kontrollmethoden verwendet. Das Prinzip einer möglichst lückenlosen Kontrolle in der Vergangenheit führte allerdings mit wachsender Massenproduktion zu einer überproportionalen Kostensteigerung der Arbeit der Gütekontrolle. In verstärktem Maß sollen daher weniger kostenintensive Methoden der statistischen Qualitätskontrolle eingesetzt und eine betriebliche „Schwachstellenforschung“ organisiert werden. Die verstärkte Einbeziehung von Formen und Methoden des sozialistischen Wettbewerbes in Verbindung mit dem betrieblichen System der Qualitätssicherung gewinnt unter diesem Aspekt als kostensparende Rationalisierungsmethode an Bedeutung. Der Zusammenhang von Kostensenkung, insbesondere durch Materialeinsparung und Qualitätssteigerung wird vielfach hervorgehoben. Unbeschadet aller speziellen Regelungen und anderer Kriterien ist ein möglichst reibungsloser Ablauf des Betriebsprozesses in der Wirtschaftspraxis eine der entscheidenden Voraussetzungen für eine hohe QdE. Vielfach wirken sich Störungen und Disproportionen, z.B. in Folge systembedingter mangelnder betrieblicher Flexibilität oder des Zwangs zur Planerfüllung, in erster Linie zu Lasten der QdE. aus. Hier erhält die SQI spezielle Funktionen zur Problemlösung. Diese Konflikte und ihre Konsequenzen für wirtschaftende Einheiten und Erzeugnisse sind trotz eines engmaschigen Kontrollnetzes bis in die Gegenwart allerdings nur unzureichend gelöst worden. Kurt Erdmann Literaturangaben Sozialistische Betriebswirtschaft. Lehrbuch. Autorenkoll. u. Ltg. v. D. Graichen. 4., wesentl. überarb. Aufl. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1980. (Abschn. 8.4.4.) [S. 1072]Borchert, H., H. Dietrich u. G. Nagel: Intensivierung — Standardisierung — Qualität. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1976. Dietrich, H.: Qualitätssicherung im Meisterbereich. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1980. Erdmann, K.: Industrielle Formgestaltung in der DDR. In: Deutschland Archiv 8/1979. Köln: Wissenschaft und Politik 1979. Wissenschaftlich-technischer Fortschritt im Handel. Autorenkoll. u. Ltg. v. W. Cramer. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1982. (Abschn. 4.) Handelsrecht. Autorenkoll. u. Ltg. v. C. J. Kreutzer. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1981. (Abschn. 5.7.2.) Heuer, R.: Qualität, Kosten, Gewinn. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1967. Kelm, M.: Produktgestaltung im Sozialismus. Berlin (Ost): Dietz 1971. Jeder liefert jedem Qualität! Erfahrungen, Erkenntnisse und Aufgaben bei der Entwicklung der Qualitätsarbeit in der Volkswirtschaft. Autorenkoll. u. Ltg. v. H. Hanspach u. H. Merbach. Berlin (Ost): Tribüne 1978. Qualitätskontrolle — Qualitätssicherung. Autorenkoll. u. Ltg. v. H. Lilie. Hrsgg. v. Deutschen Amt für Meßwesen und Warenprüfung. 2., wesentl. überarb. Aufl. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1966. Qualitätssicherung und Standardisierung. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1979. Schindowski, E., u. O. Schürz: Statistische Qualitätskontrolle. Kontrollkarten und Stichprobenpläne. 5. Aufl. Berlin (Ost): Technik 1972. Seminar: Staatliche Qualitätskontrolle. In: Wirtschaftsrecht 2/1978. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1978. (Beilage.) Siskow, W. I.: Messung und Optimierung der Erzeugnisqualität. Übers. aus dem Russischen, Moskau 1966. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1969. Stimulierung in Industriebetrieben und Kombinaten. Autorenkoll. u. Ltg. v. H. Finger u. W. Gertich, Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1982. (Abschn. 2.3.) Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1066–1072 Psychotherapie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rahmenkollektivvertrag (RKV)Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 1066] I. Grundsätze der Qualitätssicherung Im offiziösen Sprachgebrauch der DDR wird unter der QdE. die „Gesamtheit der Eigenschaften eines Erzeugnisses, die den Grad der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck bestimmt“, verstanden (Qualitätssicherung und Standardisierung, 1979, S. 19). Aus der Sicht der Politischen Ökonomie spielt dabei die Marxsche Kategorie des Gebrauchswertes als Eignungsgrad oder…
DDR A-Z 1985
Nationale Demokratie (national-demokratische Staaten) (1985)
Siehe auch: Nationale Demokratie: 1975 Nationale Demokratie (national-demokratische Staaten): 1979 Nationale Demokratie (Staaten der Nationalen Demokratie): 1969 Die Bezeichnung „Staaten der ND.“ entsprang der von 1947 bis 1956 in den kommunistisch regierten Staaten herrschenden Unsicherheit, wie der weltpolitische Status und die Entwicklung in den einzelnen Ländern der Dritten Welt unter dem Diktum der „Spaltung der Welt in Kapitalismus und Sozialismus“ (Shdanov-Rede 1947) einzuschätzen sei. Erst mit der vom XX. Parteitag der KPdSU 1956 eingeleiteten Politik der Friedlichen Koexistenz entstand die Möglichkeit, Differenzierungen innerhalb der Dritten Welt auch politisch-ideologisch wahrzunehmen und zugleich angemessenere Begriffe für die praktische Außenpolitik zu schaffen. Insofern spiegelt die Bezeichnung ND. die Anerkennung der Tatsache wider, daß in den verschiedenen Entkolonialisierungsphasen in der Dritten Welt auch Staaten entstanden waren, die sich weder dem einen noch dem anderen Lager zurechnen ließen bzw. zurechnen lassen wollten. Als ND. wurden jene Entwicklungsländer bezeichnet, die nach der erstmals auf der kommunistischen Weltkonferenz von 1960 entwickelten Definition den „Weg des sozialen Fortschritts rascher … beschreiten“, „konsequent gegen den Imperialismus und seine Militärblöcke“ und die „neuen Formen des Kolonialismus“ kämpfen, „der Bevölkerung breiteste demokratische Rechte und Freiheiten“ gewähren, deren Führer sich gegen „den demagogischen Mißbrauch der sozialistischen Losungen durch die bürgerlichen Politiker“ wenden und die enge Beziehungen zum sozialistischen Lager unterhalten. Staaten der ND. sind ferner gekennzeichnet durch „ein breites Bündnis verschiedener Klassen und Schichten“, zu denen die „Arbeiterklasse, die werktätige Bauernschaft, das ländliche Halbproletariat, das städtische Kleinbürgertum sowie die demokratische und revolutionäre Intelligenz“ zählen (Wörterbuch zum sozialistischen Staat, Berlin [Ost] 1974, S. 194 f.). Der Gruppe von Staaten der ND. wurden zunächst Indonesien, Ceylon, Irak, die VAR (Ägypten), Ghana, Guinea zugerechnet. Nach den innenpolitischen Änderungen in einigen dieser Staaten und der darauf folgenden Verschlechterung der Beziehungen zur Sowjetunion wurde seit 1965 auf eine Konkretisierung, welche Staaten im einzelnen als Staaten der ND. zu bezeichnen sind, weitgehend verzichtet. Im weiteren ersetzte die Entwicklungsländertheorie der DDR die Bezeichnung ND. durch die Formel vom „nichtkapitalistischen Entwicklungsweg“ im Innern, der sowohl mit einer „antiimperialistischen“ Außenpolitik, als auch mit einer Politik der Anlehnung an die „imperialistischen“ Länder verbunden sein kann (Außenpolitik, V.; Entwicklungshilfe). Seit der 5. Gipfelkonferenz der blockfreien Staaten in Colombo (1976) wurden die Formeln ND. bzw. „Staa[S. 928]ten mit einem nichtkapitalistischen Entwicklungsweg“ zunehmend von der Bezeichnung Länder mit sozialistischer Orientierung ergänzt bzw. teilweise abgelöst. In die marxistisch-leninistische Definition des sozialökonomischen Charakters dieser Staaten sind die genannten Merkmale der ND. aufgenommen worden (vgl. Wörterbuch der Außenpolitik und des Völkerrechts, Berlin [Ost] 1980, S. 386 f.). — Die Verwendung dieses Begriffes ist nicht zuletzt Ausdruck einer auf dieser Konferenz beginnenden, veränderten Politik der UdSSR gegenüber diesen Staaten. Die UdSSR versucht, vor allem unterstützt durch Kuba, stärkeren Einfluß auf die Blockfreienbewegung zu gewinnen und die dieser zugrunde liegenden Prinzipien in ihrem Interesse umzuwandeln, indem sie sich selbst zum „natürlichen Verbündeten“ eines großen Teils der Staaten der Dritten Welt erklärt. Der Versuch, über die Länder mit sozialistischer Orientierung als prosowjetischem Flügel die Blockfreienbewegung zu spalten bzw. in Gänze unter den eigenen Einfluß zu bringen, ist jedoch auf deren 7. Gipfelkonferenz im März 1983 in Neu-Delhi — zumindest vorläufig — gescheitert. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 927–928 National-Demokratische Partei Deutschlands (NDPD) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationale Forschungs- und Gedenkstätten der klassischen deutschen LiteraturSiehe auch: Nationale Demokratie: 1975 Nationale Demokratie (national-demokratische Staaten): 1979 Nationale Demokratie (Staaten der Nationalen Demokratie): 1969 Die Bezeichnung „Staaten der ND.“ entsprang der von 1947 bis 1956 in den kommunistisch regierten Staaten herrschenden Unsicherheit, wie der weltpolitische Status und die Entwicklung in den einzelnen Ländern der Dritten Welt unter dem Diktum der „Spaltung der Welt in Kapitalismus und Sozialismus“ (Shdanov-Rede 1947)…
DDR A-Z 1985
Staatsanwaltschaft (1985)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1. Entwicklung. Durch Gesetz vom 8. 12. 1949 (GBl., S. 111) war außer dem Obersten Gericht auch eine Oberste St. geschaffen worden, deren durch die Volkskammer zu wählender Leiter als Generalstaatsanwalt der DDR Weisungsbefugnis gegenüber den Staatsanwälten der Länder erhielt. Durch die VO über Maßnahmen zur Vereinfachung der Justiz vom 27. 9. 1951 (GBl., S. 877) wurde die St. unter Leitung des Generalstaatsanwalts der DDR „ein in seiner Organisation und Tätigkeit selbständiges Organ der Justiz“ (§ 1). Ihren Abschluß fand die Verselbständigung der St. mit dem Gesetz über die St. der DDR vom 23. 5. 1952 (GBl., S. 408). Seither entsprechen Organisation und Aufgaben der St. im wesentlichen dem sowjetischen Vorbild. Am 17. 4. 1963 erließ die Volkskammer ein neues Gesetz über die St. der DDR (GBl. I, S. 57), das dann durch das „Gesetz über die Staatsanwaltschaft der DDR“ vom 7. 4. 1977 (GBl. I, S. 93) abgelöst wurde. Die St. ist ein „zentrales Organ der einheitlichen sozialistischen Staatsmacht“ (§ 1 Abs. 1 StAGes.). 2. Aufbau. Die St. wird vom Generalstaatsanwalt geleitet, der auf Vorschlag des Staatsrates von der Volkskammer für die Dauer von 5 Jahren gewählt wird und dem in den Bezirken der Staatsanwalt des Bezirks (Bezirksstaatsanwalt) und in den Kreisen der Staatsanwalt des Kreises (Kreisstaatsanwalt) unterstehen. Der Ost-Berliner „Generalstaatsanwalt von Groß-Berlin“ hat die Stellung eines Bezirksstaatsanwalts. Ihm sind die Staatsanwälte der 8 Stadtbezirke unterstellt. Der GenStA ist der Volkskammer und zwischen ihren Tagungen dem Staatsrat verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Er kann von der Volkskammer jederzeit abberufen werden; der Staatsrat kann seine vorläufige Abberufung anordnen. Alle Staatsanwälte werden vom GenStA berufen und abberufen. Sie sind ihm verantwortlich und an seine Weisungen gebunden (§ 8 StAGes.). In derselben Weise werden Stellung und Organisation der St. in der Verfassung (Art. 97, 98) beschrieben. Die Stellvertreter des GenStA sind vom Staatsrat zu bestätigen; einer der Stellvertreter ist der Militäroberstaatsanwalt. Dieser leitet die Militär-St. Ihm ist die erforderliche Anzahl von Militärstaatsanwälten und Untersuchungsführern beigeordnet. Ihm unterstehen die Militärstaatsanwälte bei den Divisionen und Bataillonen. Der Militäroberstaatsanwalt ist Generalleutnant der Nationalen Volksarmee (NVA). Anklagen werden vor den Militärgerichten erhoben (Gerichtsverfassung). Alle Staatsanwälte sind Mitglieder der SED, zum großen Teil stammen sie aus den früheren Volksrichter-Lehrgängen. Generalstaatsanwalt der DDR war seit Schaffung dieses Amtes bis zu seinem Tod (25. 3. 1960) Ernst Melsheimer (SED). Am 24. 1. 1962 wählte die Volkskammer Josef Streit (SED) zum neuen Generalstaatsanwalt. 3. Personelle und fachliche Voraussetzungen. „Staatsanwalt kann nur sein, wer der Arbeiterklasse und dem sozialistischen Staat treu ergeben ist und über ein hohes Maß an politisch-fachlichem Wissen und Lebenserfahrung, an menschlicher Reife und Charakterfestigkeit verfügt“ (§ 35 StAGes.). Juristische Ausbildung ist grundsätzlich Voraussetzung; es kann jedoch auch ohne eine solche Ausbildung zum Staatsanwalt berufen werden, „wer aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten für die Tätigkeit eines Staatsanwalts geeignet“ ist. Ein Staatsanwalt muß praktische Erfahrungen und „gute politische und fachliche Kenntnisse besitzen, sich im gesellschaftlichen Leben betätigt haben und ständig an seiner Weiterbildung“ arbeiten. 4. Aufgaben. Die St. hat „in Verwirklichung der Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse“ über die strikte Einhaltung der Sozialistischen Gesetzlichkeit zu wachen (§ 1 StAGes.). Diese Gesetzlichkeitsaufsicht soll der Lösung der Aufgaben der sozialistischen Staatsmacht bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft dienen, „mit der grundlegende Voraussetzungen für den allmählichen Übergang zum Kommunismus geschaffen werden“ (§ 2 StAGes.). Besonders wird durch das Gesetz die Aufgabe herausgestellt, „die sozialistische Gesellschafts- und Staatsordnung, das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft zu schützen; die gesetzlich garantierten Rechte und Interessen der Bürger zu schützen, zu wahren und durchzusetzen; das sozialistische Staats- und Rechtsbewußtsein der Bürger zu festigen und ihre gesellschaftliche Aktivität, Wachsamkeit und Unduldsamkeit gegen [S. 1270]jegliche Rechtsverletzungen zu entwickeln sowie Rechtsverletzungen vorzubeugen“. Zu den der St. gesetzlich zugewiesenen Aufgaben gehören u.a. die entschlossene und wirksame Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität, die Leitung des Ermittlungsverfahrens und die Aufsicht über die Untersuchungsorgane (Strafverfahren), die Anklageerhebung und Anklagevertretung vor den staatlichen Gerichten sowie die Befugnis der Übergabe geringfügiger Strafsachen an die Gesellschaftlichen Gerichte, die Mitwirkung in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtsverfahren, die Aufsicht über die Einhaltung der Gesetzlichkeit bei der Strafvollstreckung und im Strafvollzug. Von besonderer Bedeutung ist die Aufgabe, über die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch die Ministerien und anderen zentralen Staatsorgane, die örtlichen Räte, die wirtschaftsleitenden Organe, die Kombinate, die Betriebe und Einrichtungen, die Genossenschaften, die gesellschaftlichen Organisationen und durch die Bürger zu wachen (Allgemeine Gesetzlichkeitsaufsicht [§ 29 StAGes., Art. 97 Verf.]). In dieser Tätigkeit wird die St. als „Hüter der sozialistischen Gesetzlichkeit“ bezeichnet, die die Gesetzlichkeitsaufsicht ausübt. Durch politisch gut durchdachtes und entschiedenes Vorgehen gegen Rechtsverletzungen soll die Gesetzlichkeitsaufsicht in ihrer gesellschaftlichen Wirksamkeit verstärkt werden (Neue Justiz, 1973, H. 2, S. 35). Stellt die St. eine Rechtsverletzung fest, so hat sie durch schriftlichen Protest oder Hinweis oder durch andere geeignete Maßnahmen den Leiter des zuständigen Organs zu veranlassen, die Rechtsverletzung unverzüglich zu beseitigen, ihrer Wiederholung vorzubeugen und die sozialistische Gesetzlichkeit zu gewährleisten. Bei geringfügigen Rechtsverletzungen können mündliche Forderungen zu ihrer Beseitigung erhoben werden. Die Leiter der auf diese Weise von der St. angegangenen Organe haben ihre Entscheidungen und Maßnahmen innerhalb einer von der St. festgesetzten angemessenen Frist schriftlich mitzuteilen (§ 31 StAGes.). Das neue Gesetz sieht die früher bestehende Möglichkeit, daß sich die St. ggf. an das übergeordnete Staatsorgan in einer Art Rechtsmittelzug wenden kann, nicht mehr vor. Offenbar wird mit der Ablehnung eines Protestes der St. (Strafverfahren, VI.) nicht mehr gerechnet. Im Zuge der Gesetzlichkeitsaufsicht kann die St. die Einleitung von Ordnungsstrafverfahren (Ordnungswidrigkeiten) oder Disziplinarverfahren verlangen. Ausgehend von den Beschlüssen des X. Parteitages der SED (1981), sieht Generalstaatsanwalt Streit 3 Schwerpunkte für die Tätigkeit der St.: 1. noch konsequentere Verfolgung der Straftaten, 2. Erhöhung der Wirksamkeit der allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht, 3. höhere Qualität der Öffentlichkeitsarbeit (Neue Justiz 1981, S. 243). Das Mitwirkungsrecht der St. in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtsverfahren beinhaltet die Befugnis, an Verhandlungen teilzunehmen, Schriftsätze einzureichen, Protest gegen Urteile einzulegen und in den in Rechtsvorschriften vorgesehenen Fällen Klagen oder Anträge einzureichen. Das bislang nur im arbeitsgerichtlichen Verfahren mögliche Klage- und Antragsrecht der St. wurde nur auf bestimmte Fälle des Zivil- und Familienverfahrens erweitert; ein allgemeines Klage- und Antragsrecht hat die St. nicht erhalten. Gegen jede rechtskräftige Gerichtsentscheidung können der Generalstaatsanwalt und die Bezirksstaatsanwälte — letztere nur bei Entscheidungen von Kreisgerichten — Kassation beantragen. Beim Generalstaatsanwalt der DDR werden das Zentrale Strafregister und die einheitliche Kriminalstatistik der DDR geführt (Kriminalität). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1269–1270 Staatliches Komitee für Landtechnik und materiell-technische Versorgung (SKL) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatsapparatSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1. Entwicklung. Durch Gesetz vom 8. 12. 1949 (GBl., S. 111) war außer dem Obersten Gericht auch eine Oberste St. geschaffen worden, deren durch die Volkskammer zu wählender Leiter als Generalstaatsanwalt der DDR Weisungsbefugnis gegenüber den Staatsanwälten der Länder erhielt. Durch die VO über Maßnahmen zur Vereinfachung der Justiz vom 27. 9. 1951 (GBl., S. 877) wurde die St. unter Leitung des…