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In der Kategorie DDR A-Z  verlinkt die Website auf Handbücher zur DDR, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland erschienen sind.

 

Zwischen 1953 und 1985 veröffentlichte die Bundesregierung mehrere Handbücher über die Deutsche Demokratische Republik (DDR) unter verschiedenen Titeln, darunter SBZ von A–Z (1953–1966), A bis Z (1969) und das DDR Handbuch (1975–1985). Diese Werke verfolgten das Ziel, umfassende Informationen über die DDR zu liefern. Die Artikel behandelten Themen wie die staatliche Organisation, die politische und wirtschaftliche Entwicklung sowie die führenden Akteure der DDR. Diese Informationen wurden teils in kurzen Stichworterklärungen, teils in ausführlichen Darstellungen aufbereitet.

Mit dem Ende der DDR trat eine zusätzliche Dimension dieser Handbücher zutage: Sie fungieren als Zeitzeugen, die nicht nur die Entwicklung innerhalb der DDR, sondern auch die sich verändernde Perspektive der Bundesrepublik auf die DDR über drei Jahrzehnte hinweg dokumentieren. Diese Handbücher bieten daher eine wertvolle Quelle, um den Wandel der historischen Sichtweisen nachzuvollziehen.

Der gesamte Text dieser Handbücher ist nun auf der Plattform www.kommunismusgeschichte.de zugänglich gemacht worden. Dabei wurde der ursprüngliche Charakter des Nachschlagewerks beibehalten, indem die Querverweise der Originaltexte als Links integriert wurden. Neu ist die Möglichkeit, die Veränderungen der Einträge über die verschiedenen Ausgaben hinweg zu verfolgen, was einen einzigartigen Vergleich der historischen Perspektiven ermöglicht. Weitere Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier. 

 

DDR A-Z 1985

DDR A-Z 1985

Ausländerstudium (1985)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Grundlage des A. sind in zunehmendem Maße multilaterale Verträge im Rahmen des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW). Sie treten an die Stelle bilateraler Regierungsverträge und Kulturabkommen. Darüber hinaus bestehen Vereinbarungen mit internationalen Organisationen, z.B. der Internationalen Studenten-Union. In der DDR studieren gegenwärtig Studenten aus mehr als 100 Staaten. Neben den sozialistischen Staaten stellen die Länder der Dritten Welt das größte Kontingent. Seit 1951 wurden vermutlich etwa 18.000 ausländische Studenten an den Universitäten und Hochschulen der DDR ausgebildet. Die größte Gruppe von ausländischen Studenten kommt seit Jahren aus der Demokratischen Republik Vietnam. Die ausländischen Studierenden erhalten ein Stipendium, dessen Höhe in den Verträgen festgelegt wird. Im Rahmen des RGW besteht ein Stipendienfonds zur Ausbildung von Studenten aus den Ländern der Dritten Welt, über dessen Verteilung die Konferenz der Hochschulminister der sozialistischen Länder entscheidet. Ein Schwerpunkt für das A. ist die Karl-Marx-Universität Leipzig. Hier studieren gegenwärtig über 1000 ausländische Studenten aus mehr als 70 Staaten. Am 1956 gegründeten Herder-Institut der Universität werden die ausländischen Studenten in mehrmonatigen Lehrgängen und Sprachkursen auf das Studium in der DDR vorbereitet. Bislang (1983) haben nach offiziellen Angaben über 17.000 ausländische Studenten das Institut besucht. Seit 1961 besteht an diesem Institut eine besondere Vorstudienabteilung für Studenten ohne Hochschulreife, die in mehrjährigen Kursen neben der deutschen Sprache das erforderliche Fachwissen der Schwerpunktfächer der erweiterten Oberschule vermittelt und zur Sonderreifeprüfung führt. Darüber hinaus ist das Institut für die Förderung deutscher Sprachkenntnisse im Ausland (Germanistik, 3.) verantwortlich. Da die Kapazitäten des Instituts nicht mehr ausreichen, wird die Sprachausbildung immer mehr in die Entwicklungsländer verlagert und werden Lehrer aus der DDR dorthingeschickt. Entwicklungshilfe. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 101 Ausfallzeiten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Auslandspropaganda

DDR A-Z 1985

Jugendpresse (1985)

Siehe auch das Jahr 1979 Freie Deutsche Jugend (FDJ) und Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ verfügen über 3 Verlage: Verlag Junge Welt (gegr. 29. 12. 1951), Kinderbuchverlag (1. 6. 1947) und Verlag Neues Leben (17. 6. 1946). Im Verlag Junge Welt erscheinen 15 Zeitungen und Zeitschriften mit einer Gesamtauflage von (1981) 7.534.000 pro Ausgabe. Für Vorschulkinder wird (seit 15. 2. 1957, Aufl. 1979: 736.300) „Bummi“, für Jungpioniere und Schüler der Klassen 1–3 (seit 1. 7. 1946, Aufl. 1979: 885.000) die „ABC-Zeitung“ herausgegeben. Für die Thälmann-Pioniere und Schüler der Klassen 4–7 erscheint (seit 1. 5. 1948, Aufl. 1979: 703.300) die „Trommel“. An die älteren Schüler und Lehrlinge wendet sich (seit 12. 2. 1947) die Tageszeitung „Junge Welt“, Organ des Zentralrates der FDJ. Mit einer Auflage von (1982) 1,1 Mill. Exemplaren ist sie die auflagenstärkste Zeitung der DDR. Für die Studenten bestimmt war (seit 16. 2. 1947 bis Mai 1983) die 14tägig erscheinende Zeitschrift des Zentralrates der FDJ „Forum“. „Junge Generation“ (seit 5. 10. 1947, Aufl. 1979: 71.300) und „Pionierleiter“ (seit 1. 7. 1950, Aufl. 1979: 44.300) wenden sich an die Funktionäre der FDJ bzw. der Pionierorganisation. Ferner erscheinen die Zeitschriften „practic“ (seit 2. 5. 1956), „technikus“ (seit 19. 1. 1963) und „Jugend und Technik“ (seit 11. 7. 1953) für Kinder und Jugendliche mit Bastel- und technischen Interessen (Aufl. 1979: 343.100, 122.100 bzw. 200.700). [S. 692]Außerdem erscheinen die Kindermagazine „Atze“ (seit 4. 1. 1955), „Mosaik“ (seit 1. 12. 1955) und „Frösi“ (seit 1. 6. 1953) sowie das Jugendmagazin „Neues Leben“ (seit 10. 12. 1953) (Aufl. 1979: 544.600, 891.000, 516.700 bzw. 538.800). Schließlich wird 2monatlich das Auslandsmagazin „kontakt“ (seit 19. 9. 1967) in englischer, französischer und spanischer Sprache herausgegeben (Aufl. 1979: 3.588). Das Programm des Kinderbuchverlages wendet sich an die Kinder bis zum 14. Lebensjahr. Es reicht von der Belletristik über populärwissenschaftliche Ausgaben bis zu Bilderbüchern. Für Jugendliche bestimmt ist das Programm des Verlags Neues Leben. Es umfaßt zeitgenössische und klassische Literatur, Abenteuerliteratur, Sachbücher und anderes. Ferner erscheint Literatur für Kinder und Jugendliche auch in anderen Verlagen der DDR (Kinder- und Jugendliteratur; Verlagswesen). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 691–692 Jugendobjekte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendstrafrecht

DDR A-Z 1985

Sozialistischer Wettbewerb (1985) Siehe auch: Sozialistischer Wettbewerb: 1975 1979 Wettbewerb, Sozialistischer: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Ideologische, politische und ökonomische Grundlagen Der SW. gilt im Marxismus-Leninismus als objektive Gesetzmäßigkeit der sozialistischen Produktionsweise und des sozialistisch/kommunistischen Aufbaus. In ihm komme der prinzipielle Wandel der Arbeit im Sozialismus und das daraus resultierende veränderte Gesellschaftliche ➝Bewußtsein der arbeitenden Menschen zum Ausdruck. Der Sozialismus sei von der Dialektik zwischen zentralem Plan und schöpferischer Masseninitiative gekennzeichnet. Die Abschaffung des Privateigentums an Produktionsmitteln — so behauptet der Marxismus-Leninismus — habe zu einer Übereinstimmung von gesamtgesellschaftlichen Erfordernissen mit den individuellen und kollektiven Interessen geführt (Interesse/Interessenübereinstimmung). Diese historisch neue Situation habe nicht nur die Voraussetzungen geschaffen für die Beteiligung aller Gesellschaftsmitglieder am Produktionsprozeß, sondern mache diese auch notwendig. Daraus folgt für den Marxismus-Leninismus jedoch nicht, daß die einzelnen und die Kollektive gleichsam selbständig, „spontan“ tätig werden. Vielmehr bleibt der SW., d.h. die „Masseninitiative“ eingebunden in das Prinzip des Demokratischen Zentralismus. Auch für den SW. bleibt das Führungsmonopol der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) unangetastet. Er ist zudem in die zentral geleitete und geplante Volkswirtschaft integriert und wird von den Massenorganisationen, insbesondere vom Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) organisiert und getragen. Die Bezeichnung SW. geht auf einen Hinweis von Marx (MEW, Bd. 23, S. 345) zurück. Der dort gebrauchte, das Wesen des SW. zutreffend bezeichnende Terminus „Wetteifer“ wurde auf dem Weg über die Übersetzung in das Russische (socialisticeskoe sorevnovanie) und deren Rückübertragung ins Deutsche zum „Wettbewerb“. In der marxistisch-leninistischen Politischen Ökonomie gilt er als das positive, sozialistische Gegenstück zur Konkurrenz unter marktwirtschaftlichen Bedingungen. „Der Sozialismus erstickt keineswegs den Wettbewerb, im Gegenteil, er schafft erstmalig die Möglichkeit, ihn auf breiter Grundlage wirklich im Massenumfang anzuwenden“ (Lenin, Werke, Bd. 26, Berlin [Ost] 1961, S. 401). Im Unterschied zum Konkurrenzverhalten in einer Marktwirtschaft soll der SW. durch die kameradschaftliche gegenseitige Hilfe und die solidarische Verbundenheit aller „Miteigentümer der Produktionsmittel“ gekennzeichnet sein (Moral, Sozialistische). Diese neuen Verhaltensprinzipien sorgten für eine planmäßige und somit gleichmäßige Mehrleistungsverpflichtung aller am Produktionsprozeß und am sozialen Leben Beteiligten. Als entscheidendes Kriterium für einen erfolgreichen SW. wird daher auch nicht der Leistungsvorsprung einzelner Beschäftigter oder Kollektive angesehen, sondern der koordinierte, gesamtgesellschaftliche Erfolg in Form der optimalen Planübererfüllung. In der Politischen Ökonomie des Sozialismus, der Sozialistischen Betriebswirtschaftslehre, aber auch in der marxistisch-leninistischen Staatslehre gilt der SW. als Hauptform der Mitwirkung der Werktätigen an der Leitung und Planung der Betriebe wie der Volkswirtschaft insgesamt (Demokratie, Sozialistische; Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte). Der SW. bildet somit ein wesentliches Element des gesamten Betriebsprozesses im Sinne der sog. dialektischen Einheit von Einzelleitung und Mitwirkung (§ 18 AGB). In der Betriebspraxis bleibt die Beteiligung am SW. also grundsätzlich an den Plan gebunden; er dient der Plandurchführung bzw. der Planoptimierung. Entsprechend werden die Wettbewerbsaufgaben aus den Kombinats- bzw. Betriebsplänen abgeleitet. Der Plan bestimmt demnach Form, Inhalt und Ziel der Masseninitiative ebenso wie die Mitwirkungsfunktionen der Beschäftigten überhaupt. Die Anbindung an den Plan ist in jüngerer Zeit vor allem darin deutlich geworden, daß die betrieblichen Wettbewerbsprogramme ebenfalls Plancharakter gewonnen haben, d.h. im SW. stehen nicht Einzelinitiativen nebeneinander, sondern sie sind zu einem koordinierten Gesamtvorhaben verdichtet. Besonders deutlich wurde das bei den in den 70er Jahren entwickelten Vorstellungen zum „Gegenplan“, der jedoch als Bezeichnung 1980 abgeschafft wurde (vgl. dazu #801#ii. II.). [S. 1193]Mit dem Oberbegriff Masseninitiative werden im Betrieb sowohl die Methoden und Formen des Wettbewerbs verstanden als auch andere Institutionen (z.B. sozialistischer Berufswettbewerb, Betriebskollektivvertrag (BKV)). Andere Wettbewerbsformen erstrecken sich auf die Wohngebiete: z.B. „Mach-mit-Wettbewerb“ (vgl. #801#iii. III. E.), Wettbewerb für die Anerkennung als „Bereich vorbildlicher Ordnung, Disziplin und Sicherheit“ (vgl. #801#iv. IV., F.). Wenngleich für den SW. noch keine allgemeinverbindliche wissenschaftliche Definition vorliegt, wird als SW. in der Regel die Masseninitiative der Werktätigen in allen wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Bereichen bezeichnet. Das engmaschig geknüpfte Netz des inner- und überbetrieblichen SW. in Form eines komplizierten Lenkungs-, Anreiz- und Kontrollsystems soll als wesentlicher Motor der Leistungsmotivation im System zentraler Lenkung und Planung der DDR dienen. In der Alltagspraxis besteht eine moralische Beteiligungspflicht für jeden einzelnen. Im Mittelpunkt der Wettbewerbsaufgaben stehen die Erhöhung der Arbeitsproduktivität, die Senkung der Selbstkosten und die Erhöhung der Qualität der Erzeugnisse. In jüngerer Zeit haben daneben Aufgaben bei der Einsparung von Material, Energie und Arbeitskraft sowie bei der Beschleunigung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts erheblich an Bedeutung gewonnen. Derartige Wettbewerbsziele orientieren sich an den Zielen der SED, wie sie in deren „ökonomischer Strategie der 80er Jahre“ zum Ausdruck kommen. (Vgl. z.B.: Wettbewerbsorientierung der 6. Tagung des FDGB-Bundesvorstandes 1983 in: Tribüne vom 13. 12. 1983.) (Wirtschaft). II. Zur Entwicklung und Leitung des SW. Als historischer Ausgangspunkt des SW. gilt die Bewegung der Subbotniki im Jahre 1919 in Rußland. Als Subbotniki wurden freiwillige Arbeitseinsätze einzelner Arbeitsgruppen an einem Sonnabend (Subbota) bezeichnet. Sie gelten noch heute als Vorbild der organisierten Wettbewerbsbewegung in den weiteren Entwicklungsphasen der sowjetischen Wirtschaft wie auch für den SW. in der DDR. Lenin sagte seinerzeit: „Jetzt, da eine sozialistische Regierung an der Macht ist, besteht unsere Aufgabe darin, den Wettbewerb zu organisieren“ (Lenin, Werke, Bd. 26, Berlin [Ost] 1961, S. 405). Mit dem Aufbau eines zentral geplanten und gelenkten Wirtschaftssystems in der SBZ/DDR nach 1945 wurde auch dort die Wettbewerbsbewegung nach sowjetischem Muster ins Leben gerufen. Den Auftakt für die Aktivisten- und Wettbewerbsbewegung in der SBZ/DDR gab die arbeitstechnisch besonders vorbereitete, mehrfache Schichtnorm-Übererfüllung (387 v.H.) des Hauers Adolf Hennecke am 13. 10. 1948. Die von der SMAD und der DWK gleichermaßen initiierte Aktion orientierte sich am Vorbild des sowjetischen Hauers A. G. Stachanow, der im Jahre 1935 vergleichbare Leistungen erbracht hatte. In der Mehrzahl der Fälle waren seitdem die jeweiligen neuen Formen der Mehrleistungsverpflichtungen von Aktivisten oder Schrittmachern durch sowjetische Vorbilder bestimmt. Neben den Spitzenleistungen einzelner sind heute die Wettbewerbsverpflichtungen auf die Lösung komplexer inner- und überbetrieblicher Aufgaben orientiert. Zunehmend ist ferner die politisch-ideologische Bedeutung des SW. unterstrichen worden. Die Beteiligung und die Leistung im SW. gelten als Gradmesser für den jeweiligen Entwicklungsstand des „sozialistischen Bewußtseins“ der Werktätigen. Der Beginn einer organisierten, rechtlich normierten und umfassenden SW.-Konzeption geht auf das Gesetz der Arbeit … vom 19. 4. 1950 zurück. In diesem Gesetz wurden dem FDGB im Bereich der sozialistischen Wirtschaft zur Förderung und Lenkung der Aktivisten- und Wettbewerbsbewegung und zur Erzielung von „Pionier- und Spitzenleistungen“ (IV. § 18) wesentliche Aufgaben übertragen. Die Anstrengung, von den einzelnen Wettbewerbsinitiativen zu einer koordinierten Form des SW. zu kommen, fanden einen besonderen Ausdruck in dem zum Jahresbeginn 1974 in Kraft getretenen Gegenplan (G.) (GBl. I, 1974, S. 1). Dieser galt bis Ende der 70er Jahre als die fortschrittlichste Form der Verbindung von Planung und Masseninitiative. Dessen Benennung (eine Übersetzung aus dem Russischen) könnte die Vermutung nahelegen, daß es sich bei ihm um ein Gegenangebot zum eigentlichen Betriebsplan handeln könne. Dieser Eindruck täuscht jedoch. Im Gegenteil war der G. gedacht als ein auf der Basis zentral vorgegebener Leitlinien aufbauendes, zusätzlich zum Plan zu erstellendes und mit diesem abzustimmendes Programm zur Mobilisierung aller betrieblichen Produktionsreserven. [S. 1194](Mit derartigen Vorhaben wurde bereits seit 1972 in der DDR experimentiert.) Mit dem G. war beabsichtigt, im SW. das Element der Planung zu stärken. In seiner ersten Phase war er jedoch lediglich eine nach Beginn des Planjahres organisierte zusätzliche Aktion. In seiner zweiten Phase — etwa seit Mitte des Jahres 1974 einsetzend — erhielten dann die Betriebe zusammen mit der Übergabe der staatlichen Plankennziffern für das Jahr 1975 erstmalig auch Orientierungsziele zur Ausarbeitung des G. In einer dritten Phase (2. Halbjahr 1976) erfolgte dann durch Beschluß des Politbüros des ZK der SED die Koppelung der beiden bereits eingeführten Verfahren zu einem „doppelten G.“ Der G. sollte die gleiche rechtliche Verbindlichkeit haben (u.a. Bilanzvertragsabschlußpflicht) wie der Jahresplan. Das Prinzip des G. wurde auch auf andere Wettbewerbsformen zu übertragen versucht. So wurde der einzelne persönlich-schöpferische Plan (vgl. IV. A. 1.) als G. des einzelnen Beschäftigten gewertet (auch als „persönliches Gegenangebot“ bezeichnet). Das Ziel, das die Wirtschaftsführung mit dem G. verfolgte, nämlich ein auf den zentral festgelegten Planzielen beruhendes, in sich ausgewogenes, inner- wie überbetrieblich abgestimmtes, bilanziertes (und damit voll in die Planung integriertes) Programm zusätzlicher Leistungsverpflichtungen zu erstellen, wurde jedoch nur in Ausnahmefällen erreicht. Auch der G. erwies sich nicht als geeignetes Instrument, um den „Widerspruch zwischen der geringen persönlichen Teilnahme der Arbeiter an der Ausarbeitung des Wettbewerbsprogramms der Arbeitskollektive“ und den Forderungen der SED nach engagierter Teilnahme aller Beschäftigten am Produktionsprozeß zu lösen. Mit der „Anordnung zur Stimulierung der Überbietung staatlicher Aufgaben für die Ausarbeitung des einheitlichen Planvorschlags zum Volkswirtschaftsplan 1980“ (GBl. I, 1979, S. 247 f.) wurde der G. zumindest als Bezeichnung außer Kraft gesetzt. Die Gründe für diese Regelung sind im einzelnen nicht bekannt. Es gab jedoch nach Einführung des G. kritische Stimmen, die meinten, daß mit der Verwendung des Planbegriffes im SW. der Plan in seiner Eigenschaft als verbindliches „Gesetz“ abgewertet werden könnte. Die mit dem G. verfolgten Absichten, zu einer Vereinheitlichung und stärkeren organisatorischen Integration der verschiedenen Formen und Ziele des SW. zu kommen, sind jedoch bis heute nicht aufgegeben worden. Heute werden die Prinzipien, die Formen und die Ziele des SW. zentral festgelegt. In den letzten Jahren hat der Bundesvorstand des FDGB jeweils einen Beschluß über das Wettbewerbskonzept des folgenden Wirtschaftsjahres gefaßt. Auf dieser Grundlage werden von ausgewählten Betrieben erste Wettbewerbsprogramme mit Vorbildfunktion für alle verabschiedet. Betont wird darüber hinaus die einheitliche und straffe Leitung des SW. Die planmäßig und sich kontinuierlich ablösenden Wettbewerbskampagnen gelten im allgemeinen für eine Planperiode; dabei bestimmen die Jahrespläne die jeweiligen konkreten Wettbewerbsziele. Erfolgt die Auslösung des jeweiligen Wettbewerbs von „oben“ (Beschlüsse der Führungsgremien von SED und Gewerkschaft), antworten darauf auf der Grundlage gesteuerter, zentral initiierter und kanalisierter Wettbewerbsaktionen von „unten“ in der Regel Wettbewerbsaufrufe eines Betriebes, einer Brigade oder einer Einzelperson. Derartige Aufrufe stehen häufig im Zusammenhang mit konkreten Bestleistungen, die auf den aktuell besonders propagierten neuen Arbeitsmethoden beruhen. Diese zur allgemeinen Nachahmung bestimmten Methoden tragen vielfach den Namen des Initiators (z.B. Hennecke-Bewegung, Frieda-Hockauf-Bewegung u.a.). Im Verlauf der letzten Jahre haben sich jedoch für eine Reihe neuerer Wettbewerbsinitiativen auch Sachbezeichnungen durchgesetzt. Vielfach werden besondere politische Ereignisse (Parteitag, Tagung des ZK der SED), Ehrentage oder Gedenkdaten (u.a. Jahrestag der Gründung der DDR, Lenins Geburtstag, Karl-Marx-Jahr) zum Anlaß genommen, um zeitlich terminierte Wettbewerbskampagnen auszulösen. Die Auszeichnungen, die im Verlauf des SW. vergeben werden, tragen dann vielfach auf diesen Anlaß bezogene besondere Bezeichnungen. Die Bedeutung der Betriebsgewerkschaftsorganisation (BGO) im Rahmen der Durchführung des SW. wurden in jüngerer Zeit verstärkt. Nach § 34 des Arbeitsgesetzbuches (AGB) von 1977 (GBl. I, S. 185 ff.) ist es deren Aufgaben, den SW. im Betrieb zu organisieren. Der Betriebsleiter ist seinerseits verpflichtet, die Voraussetzungen „für eine wirksame Führung“ des SW. zu schaffen (§ 35). In zahlreichen im Gesetz im einzelnen aufgeführten Fällen sind diese Voraussetzungen von der Zustimmung der Gewerkschaftsleitung abhängig, der das neue AGB ausdrücklich eine stärkere Einflußnahme und Mitwirkung im Betriebsgeschehen eingeräumt hat. Dementsprechend wurden in der neuen Fassung des AGB die Durchführungsbestimmungen des SW. differenzierter und deutlicher aufgenommen als im zuvor geltenden Gesetzbuch der Arbeit von 1966. Die jeweils erarbeitete Wettbewerbskonzeption wird nach Zustimmung durch die Betriebsgewerkschaftsleitung der Vertrauensleutevollversammlung zur Beschlußfassung zugeleitet. Die Wettbewerbskonzeption enthält sowohl die Ziele, Verpflichtungen und Maßnahmen des SW. als auch zugleich die Formen und den Umfang der ideellen und materiellen Anerkennungen für diejenigen, die sich besonders erfolgreich an seiner Durchführung beteiligt haben. In der Regel ist die Wettbewerbskonzeption integraler Bestandteil des Betriebskollektivver[S. 1195]trages (BKV), dessen Ausarbeitung mit der Plan- und Wettbewerbsdiskussion zeitlich wie sachlich eine Einheit bilden soll. Als wesentliche Voraussetzungen des SW. gelten die Aufschlüsselung aller Planaufgaben, möglichst bis auf den einzelnen Arbeitsplatz, sowie seine exakte Koordinierung mit dem Prinzip der Wirtschaftlichen Rechnungsführung. Sind die Betriebs-, Gewerkschafts- und Kombinatsleitungen gemeinsam maßgebende Träger der zu erarbeitenden Wettbewerbskonzeption eines Betriebes oder Kombinats, so ist doch zu sehen, daß hierbei den Wirtschaftsleitungen besonderes Gewicht zukommt. Sie sind es, die auf der Grundlage des jeweils geltenden Jahresplanes die Grundstruktur der Wettbewerbskonzeption vorgeben, während der gewerkschaftlichen Betriebsorganisation in erster Linie die Aufgabe zukommt, die Werktätigen davon zu überzeugen, daß es in ihrem Interesse liegt, sich aktiv an dem Wettbewerb zu beteiligen. Besondere Beachtung haben in jüngerer Zeit die Aufgaben der Kombinatsleitungen für die Vereinheitlichung des SW. in den ihnen unterstellten Kombinatsbetrieben gefunden. [S. 1196]Die seit 1979 geltende VO über die Volkseigenen Kombinate, Kombinatsbetriebe und Volkseigenen Betriebe vom 8. 11. 1979 (GBl. I, S. 355 ff.) verstärkte das Prinzip der Durchsetzung eines einheitlich geführten und aufeinander abgestimmten SW. innerhalb des Kombinates. Eine neue Form spezifischer Kombinatsordnungen und Kombinatsbetriebsordnungen (§ 29, 6 Kombinats-VO) erlaubt es den Kombinatsleitungen, besser als zuvor — gemäß den zentralen Auflagen und Leitlinien — innerhalb ihres Kombinates für alle Betriebe einheitliche Wettbewerbsrahmenbedingungen zu schaffen sowie diesen genaue Vorschriften über die Wettbewerbsführung zu machen. Es gilt als Ziel der 80er Jahre, eine optimale Abstimmung von Planaufschlüsselung, Plandiskussion, Kostenrechnung, Wettbewerbsführung, ökonomische Stimulierung und Rechenschaftslegung zu erreichen. Dabei kommt der innerbetrieblichen wirtschaftlichen Rechnungsführung besondere Bedeutung zu. Die Bemühungen, den SW. verstärkt in das betriebswirtschaftliche Instrumentarium einzubinden, unterstreichen bisher vorhandene wesentliche Schwachstellen. So propagieren Wirtschaftsführung und Gewerkschaft gemeinsam seit 1983 erneut mit besonderem Nachdruck den inner- und überbetrieblichen Leistungsvergleich als Teil des SW., obwohl derartige Vergleiche grundsätzlich schon immer eine zentrale Bedeutung im Funktionsmechanismus des SW. hätten haben sollen. Aus Sicht der politischen Führung der DDR gilt die Entwicklung des SW. als „gesetzmäßiger Prozeß“, in dessen Verlauf sich immer erneut gegenseitig ergänzende Wettbewerbsformen entwickeln sollen. Die Inhalte des SW. werden aus der wirtschaftspolitischen Linie der SED jeweils neu abgeleitet. In den Formen und Methoden des SW. der 80er Jahre spiegeln sich daher die aktuellen wirtschaftlichen Probleme der Volkswirtschaft. So bilden z.B. die Einbeziehung von Zielstellungen aus dem Bereich von Forschung und Entwicklung in Form der Pflichtenhefte (Kammer der Technik (KdT); Planung, II.; Qualität der Erzeugnisse, III.) einen neuen wesentlichen Schwerpunkt des SW. Weitere derartige Formen und Methoden des SW. in der Produktionsvorbereitung sind: Forscherkonten, Themenkollektive, Überleitungsgarantien usw. Entsprechend den Prinzipien des Staatsplans Wissenschaft und Forschung, wonach ausgewählte Planaufgaben Vorrang genießen, ist auch der SW. im Produktionsbereich stärker als zuvor auf die gezielte Förderung von Spitzenerzeugnissen oder -verfahren vor allem für Exportgüter gerichtet (z.B. als themengebundenes persönliches Planangebot oder als Verpflichtung zur Erhöhung der Zahl exportfähiger Erzeugnisse). Hinzu kommen intensive Bemühungen zur flexibleren und rascheren Anpassung von Methoden und Programmen an die wirtschaftspolitisch und produktionstechnisch veränderten Bedingungen. Weiter gehören hierzu erneute Bemühungen zur Abkehr vom offensichtlich noch immer häufig praktizierten „Schematismus“ (vgl. die Kritik auf dem 10. FDGB-Kongreß 1982) und den vielfach bloß formalen (also leicht erfüllbaren) Wettbewerbsverpflichtungen. Rechnerisch schwer erfaßbare Programme und Vorhaben oder nicht produktive Verpflichtungen (wie z.B. Solidaritätsbeiträge, Blutspenden) sollen heute nicht mehr oder nur noch am Rande bei der Bewertung von Wettbewerbsergebnissen herangezogen werden. III. Grundprinzipien und Hauptformen des SW. Die Formen und die Organisation des SW. sollen sich an 5, auf Lenin zurückgehende Grundprinzipien orientieren: 1. Öffentlichkeit des SW.; 2. Vergleich der Ergebnisse; 3. Erfahrungsaustausch und Wiederholung der besten Leistungen im Massenumfang; 4. Übernahme abrechenbarer Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Intensivierung (Intensivierung und Rationalisierung) und neuerdings der Wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation (WAO); 5. richtige Verbindung von moralischer und materieller Anerkennung der erzielten Wettbewerbsergebnisse. Allgemein lassen sich die Formen des SW. nach mehreren Aspekten unterteilen. Zum einen gemäß dem Umfang der Teilnahme: so gibt es einerseits den individuellen Wettbewerb zwischen einzelnen Beschäftigten als eine Grundform des SW. und andererseits den kollektiven Wettbewerb zwischen Arbeitsgruppen, Brigaden, Meisterbereichen, Betrieben und Kombinaten. Der kollektive Wettbewerb gilt heute als die vornehmlich anzustrebende und auch in der Praxis vorherrschende Form. Zum zweiten ist nach dem räumlichen Wirkungsbereich zu differenzieren, also zwischen inner- und zwischenbetrieblichem SW. Beide Formen können sowohl individuell als auch kollektiv geführt werden. Im Zeichen der sozialistischen ökonomischen Integration (Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW)) hat auch die Form des kollektiv geführten internationalen SW. zwischen Wirtschaftseinheiten verschiedener Mitgliedsländer des RGW zunehmend an Bedeutung gewonnen. Die Wettbewerbspraxis ist durch eine Reihe meist wechselseitig eng verflochtener Verfahrensformen und -methoden charakterisiert. Ihnen entspricht ein differenziertes System von Maßnahmen und Regelungen zur moralischen Anerkennung (Auszeichnungen) und der Kritik und Selbstkritik sowie der finanziellen Stimulierung (Einkommensgestaltung, Leistungslohn und Prämie; Lohnformen und Lohnsystem), der Kontrolle (Haushaltsbuch, persönliche und kollektiv-schöpferische Pläne) und der [S. 1197]Produktionspropaganda (Wettbewerbslosungen, Tafel der Besten usw.). Alle Instrumente zur materiellen bzw. moralischen Stimulierung sowie der gegenseitigen Kontrolle sollen gleichermaßen der Förderung und Intensivierung des SW. dienen. A. Aktivistenbewegung Durch die Aktivistenbewegung sollen ausgehend von individuellen oder kollektiven Verpflichtungen zu gezielter Planübererfüllung verbesserte, intensivere und neue Arbeitsmethoden propagiert werden, um zu höheren Arbeitsleistungen zu kommen. Gefordert werden Initiativen nicht nur im unmittelbaren Produktionsprozeß, sondern — zur besseren Nutzung der verfügbaren Ressourcen — bereits in der Phase der Produktionsvorbereitung. Die erwarteten Ergebnisse sollen dabei bereits Eingang in die jeweiligen Jahrespläne der Betriebe finden. Derartige quantitative Spitzenleistungen wurden und werden vielfach unter besonders günstigen, z. T. künstlich geschaffenen optimalen Arbeitsbedingungen erreicht, um bis dahin geltende Normen zu überbieten und diese danach allgemein zu erhöhen. Von Anbeginn wurde großer Wert auf den Erfahrungsaustausch und die Verallgemeinerung erfolgreicher Arbeitsmethoden gelegt. Dieser Aufgabe dienen sowohl innerbetriebliche Aktivistenschulen als auch überbetriebliche Aktivistenkonferenzen. Im Zusammenhang mit der Aktivistenbewegung wurden zahlreiche Auszeichnungen geschaffen. Besondere Bedeutung hat der Titel „Aktivist“ erlangt. Die Benennung hat sich im Zeitverlauf mehrfach geändert (z.B. Aktivist des 2-Jahrplanes, Aktivist des 7-Jahrplanes, Aktivist des 3-Jahrplanes). 1982 wurden folgende Auszeichnungen verliehen: 45 erhielten den Ehrentitel „Held der Arbeit“, 4.097 den Titel „Verdienter Aktivist“ und 281.405 den Titel „Aktivist der sozialistischen Arbeit“. B. Sozialistische Gemeinschaftsarbeit In Weiterentwicklung der Aktivistenbewegung entstand 1958/59 als neue Form des SW. die Sozialistische Gemeinschaftsarbeit (SG.). Sie gilt als Ausdruck einer „höheren Qualität“ der schöpferischen Masseninitiative. Zum einen waren es nunmehr die Arbeitsbrigaden, die zum eigentlichen Träger des SW. wurden. Unter der Losung „sozialistisch arbeiten, lernen und leben“ wurden in den SW. auch Aufgaben der Aus- und Weiterbildung sowie der Freizeitgestaltung einbezogen. Zum zweiten sollten Formen der SG. die Zusammenarbeit von Intelligenz und Produktionsarbeitern fördern. Anlaß für diese veränderte Zielrichtung des SW. war die Einsicht, daß die zunehmende Kompliziertheit der technischen und wirtschaftlichen Probleme gemeinschaftliche (kollektive) Anstrengungen voraussetzt, während Lösungen, die im „Alleingang“ erreicht werden, den gewachsenen Anforderungen häufig nicht mehr genügen. Die SG. gilt als die wirksamste Form gesellschaftlicher Arbeit im Sozialismus, in der durch gegenseitige Erziehung zu „sozialistischen Persönlichkeiten“ (Persönlichkeitstheorie, Sozialistische) bereits „Keime für eine kommunistische Einstellung zur Arbeit“ gelegt werden würden. Mit dieser politisch-ideologischen Aussage soll zugleich ein deutlicher Unterschied zum marktwirtschaftlichen „teamwork“ markiert werden. Die Funktionen von Betriebsleiter und Betriebsgewerkschaftsorganisation zur Förderung der SG. sind im AGB (§§ 35, 22) im einzelnen festgelegt. Ziel der SG. ist ebenfalls die Steigerung der Arbeitsproduktivität, die vor allem in jüngerer Zeit durch Erhöhung der Wirksamkeit des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und durch eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Arbeitern und wissenschaftlich-technischer Intelligenz („Bündnis zwischen Arbeiterklasse und Intelligenz“) erreicht werden soll (Intensivierung und Rationalisierung). Eine spezielle Form der SG. waren lange Zeit die „sozialistischen Arbeits- und Forschungsgemeinschaften“ (Kooperation von Produktionsarbeitern und Angehörigen der wissenschaftlich-technischen Intelligenz in den Bereichen Forschung, Konstruktion und Produktion); sie werden in dieser Form neuerdings nicht mehr erwähnt. Sie scheinen durch differenziertere Wettbewerbsformen abgelöst worden zu sein, zu denen u.a. gehören: Themenkollektive, Überleitungskollektive (Forschung, I. C.; Forschung, IV.), Intensivierungsverträge, planmäßige kollektive Neuerertätigkeit, WAO-Kollektive und erzeugnisgebundene Komplexwettbewerbe. Allerdings wird auch in den Medien der DDR eingeräumt, daß der Aufwand für die Vielzahl derartiger Programme „oft größer als der entstehende Nutzen“ sei. Auch soll die Vielzahl sehr spezialisierter Auszeichnungen für bestimmte einzelne Wettbewerbsziele verringert werden. Im Mittelpunkt der Auszeichnungen innerhalb des SW. in Form der SG. steht der Staatstitel „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ (1963 erstmalig verliehen; vorher gab es die Titel „Brigade der sozialistischen Arbeit“ bzw. „Gemeinschaft der sozialistischen Arbeit“ als Auszeichnungen). Er wird nicht nur an Kollektive in der Volkswirtschaft, sondern auch an Verwaltungen, wissenschaftliche Institutionen usw. verliehen. Eine zusammenfassende Regelung über die Vielzahl von Ehrentiteln und Medaillen, die im SW. verliehen werden, erfolgte in der „Bekanntmachung der Ordnungen über die Verleihung der bereits gestifteten staatlichen Auszeichnungen“ vom 28. 6. 1978 (GBl. SDr. 952 vom 28. 7. 1978, S. 1 ff.). Gegenwärtig gilt eine vom Ministerrat der DDR beschlossene Neufassung der „Ordnung über die Verleihung und Bestätigung der erfolgreichen Verteidigung des Ehrentitels ‚Kollektiv der sozialistischen Arbeit‘“ (GBl. I, 1982, S. 607 ff.). [S. 1198]Im Jahre 1983 standen 270.251 Kollektive (1982: 265.114) mit 4.847.200 Mitgliedern (1982: 4,76 Mill.) im Wettbewerb um diesen Titel. (Darunter waren 1982 117.444~Kollektive mit rd. 2,5 Mill. Mitgliedern aus dem Bereich der sozialistischen Industrie.) C. Neuererbewegung Inhalt und Aufgaben der Neuererbewegung (N.) werden durch das AGB (§§ 36, 37) und durch die N.-Verordnung (NVO) von 1972 (GBl. II, S. 1) sowie durch eine Reihe von Durchführungsbestimmungen (zuletzt: 5. DB vom 24. 2. 1981, GBl. I, S. 122) und eine Reihe von Folgebestimmungen (diese betreffen u.a. Nutzenabrechnung, Aufgaben bei Abschluß von Neuerervereinbarungen, Schutzrechtsbestimmungen usw.) geregelt. Mit diesen Rechtsnormen wurde die gleichnamige VO von 1963 und eine Reihe einschlägiger Bestimmungen zur N. abgelöst. Die N. gilt als eine Kernform des SW., die sowohl auf eine qualitative Leistungssteigerung des einzelnen als auch — in besonderem Maße — auf eine planmäßige Kooperation zwischen Arbeitern und Intelligenz gerichtet ist. Die Tätigkeit eines Neuerers oder eines N.-Kollektivs richtet sich auf das betriebliche Erfindungs- und Vorschlagswesen. Nach dem Selbstverständnis der DDR geht es in aller Regel um die „schöpferische Lösung“ eines bisher ungeklärten technischen, organisatorischen oder wissenschaftlichen Problems, wobei die damit zusammenhängenden Arbeiten außerhalb der normalen Arbeitsleistung erbracht werden müssen. „Hauptinhalt der Neuerertätigkeit ist die weitere Intensivierung der Produktion durch sozialistische Rationalisierung“ (§ 2 NVO). Im Unterschied zum betrieblichen Vorschlagswesen in einer Marktwirtschaft ist der weit überwiegende Teil der Aufgabenstellungen der N. plangebunden und wird auf diese Weise weitgehend staatlich gelenkt und gefördert. In die gesamtstaatliche Leitung der „thematischen und kennziffermäßigen Planung“ der N. teilen sich das Amt für Erfindungs- und Patentwesen sowie der Bundesvorstand des FDGB. In der N. steht nicht der allgemeine Aspekt der schöpferischen Arbeit an sich im Vordergrund, sondern es geht in ihr in erster Linie um zeitlich fixierte und thematisch präzise umrissene Aufgaben. Als vereinbarte und geplante Lösungen dienen die Neuereraufgaben eines oder mehrerer Beschäftigter der Erfüllung der Volkswirtschaftspläne (in jüngerer Zeit speziell des „Staatsplans Wissenschaft und Technik“). Entsprechend fixiert der Planteil Wissenschaft und Technik des Betriebsplans (Rahmenrichtlinie für die Jahresplanung, GBl., SDr. 1021, S. 97) in seinem Abschnitt 3.5 die Aufgabe der N. Mit der NVO hat der FDGB größere Einflußmöglichkeiten für die Entwicklung der N. in den Betrieben erhalten. Gleichzeitig sind die Rechte der Neuerer stärker abgesichert worden; ferner wurde der finanzielle Anreiz (N.-Vergütung) erhöht. Allerdings sind damit Umfang und Kompliziertheit der N.-Regelungen erheblich gewachsen und vielfach nur noch für Spezialisten überschaubar. Die besondere Bedeutung, die der N. beigemessen wird, kommt auch in der Vielzahl betrieblicher und überbetrieblicher Instanzen zum Ausdruck, die sich ihrer leitend und fördernd annehmen sollen. Auf seiten der Betriebsleiter nehmen die Betriebsbüros für die N. (BfN) wesentliche Funktionen wahr. Sie sind ein wichtiges Beratungs- und Koordinierungsorgan. Ihnen obliegt die Planung, Registrierung und rasche Nutzbarmachung von Neuerungen. Das BfN organisiert betriebliche Neuererkonferenzen und sorgt für die Weiterleitung schutz- und patentfähig erscheinender Ergebnisse an das Amt für Erfindungs- und Patentwesen. Neuerdings wird auch die Errichtung eines BfN auf der Ebene des Kombinates angestrebt. Bei den Betriebsgewerkschaftsorganisationen (BGO) bestehen Neuereraktivs. (Bis 1972 gab es mit ähnlicher Aufgabenstellung sog. Neuererräte.) Die Mitglieder des Neuereraktivs werden durch die Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL) berufen; sie haben den organisationsrechtlichen Status einer Kommission der BGL. Es wird auch als „ehrenamtlich arbeitendes beratendes und kontrollierendes Organ der BGL“ bezeichnet und ist gegenüber der BGL rechenschaftspflichtig. Neuereraktivs (Mitgliederzahl: 5–21) bestehen in der Mehrzahl der Betriebe und Institutionen mit mehr als 50 Beschäftigten. Für die Förderung des Erfahrungsaustausches, aber auch zur Anleitung der Kommissionen der BGL werden bei den Gewerkschaftsvorständen auf Kreis- und Bezirksebene ebenfalls Neuereraktivs gebildet. Die Neuereraktivs sind zur engen Zusammenarbeit mit den Kontrollposten der Freien Deutschen Jugend (FDJ), der Bewegung der Messen der Meister von Morgen (MMM), den Sektionen der Kammer der Technik (KdT) und den Gruppen der Gesellschaft für deutsch-sowjetische Freundschaft (DSF) im Betrieb verpflichtet. Neben speziellen Neuererbrigaden auf Meister- oder Abteilungsebene gibt es vielfach betriebliche Neuererzirkel; sie sollen die Kooperation verbessern und nehmen darüber hinaus eine beratende Funktion wahr. In größeren Betrieben gibt es Neuererinstrukteure, mit deren Hilfe eine Beschleunigung bei der Einführung betrieblicher Neuererlösungen erreicht werden soll. (In den LPG bestehen besondere Neuererkommissionen mit ähnlichen Funktionen, wie sie das BfN in den Betrieben wahrnimmt.) Zur Verbesserung der regionalen Zusammenarbeit wurden 1972 bei den Wirtschaftsräten der Bezirke Bezirksneuerungszentren (BNZ) geschaffen (GBl. II, S. 422). Sie nehmen auf regionaler Ebene ähnliche Aufgaben wahr wie die BfN in den Betrieben (Beratung, Erfahrungsaustausch, Veranstaltungen [S. 1199]mit sowjetischen Neuerern, allgemeine Verbreitung von Neuerermethoden, Produktionspropaganda, Organisation von Schulungsveranstaltungen usw.). Der Abschluß einer Neuerervereinbarung (§§ 13 ff. NVO) für die geplante Lösung einer Neuereraufgabe erfolgt in Vertragsform schriftlich zwischen dem Betrieb und dem Neuerer bzw. dem Neuererkollektiv. In diesem Dokument werden detailliert die Aufgabenstellung, die zu erwartende Lösung, der Termin, zu dem die Neuerung vorliegen soll, sowie die Vergütung für die zu erbringende Neuererleistung festgelegt. Die Neuerervergütung ist für vertraglich vereinbarte Neuereraufgaben höher als für Neuerungen, die „spontan“ entstehen. Die Neuerervorschläge, die nicht aufgrund voraufgegangener Vereinbarungen gemacht werden, sind beim BfN (oder Betriebsleiter) einzureichen und werden dort geprüft und registriert. Sie können entweder als vergütungspflichtige Vorschläge anerkannt oder abgelehnt werden. Die Höhe der in der NVO (§ 30 Abs. 2 NVO) geregelten Vergütung beträgt: bei Neuererlösungen mindestens 30 Mark, höchstens 30.000 Mark, bei Erfindungen mindestens 75 Mark, höchstens 200.000 Mark. Vorgesehen sind ferner u.a. Zuschläge, Nachvergütungen (wenn sich der Nutzen höher als ursprünglich vorgesehen erweist) sowie andere zusätzliche Leistungen. Für die Regelung von Streitigkeiten, die sich zwischen Neuerern und Betriebsleitung ergeben, sind die Konfliktkommissionen (Gesellschaftliche Gerichte) oder die Arbeitsgerichte zuständig. Die früher bestehenden speziellen Schlichtungsstellen wurden 1972 abgeschafft. Für Jugendliche gibt es als besondere Form der N. die Bewegung der Messe der Meister von Morgen (MMM). Im Prinzip ähnlich organisiert wie die N., sind an dieser Form des SW. neben dem FDGB vor allem die Grundorganisationen der FDJ beteiligt. Mit Hilfe der MMM sollen Jugendliche frühzeitig an die Ideen der N. herangeführt und schwerpunktmäßig für eine Beschleunigung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts gewonnen werden. 1982/83 war mehr als die Hälfte aller Aufgaben im Rahmen der MMM aus dem Staatsplan Wissenschaft und Technik abgeleitet (ND 12./13. 11. 1983). Die MMM gelten als Lehr- und Leistungsschauen der Jugend und werden auf Schul-, Hochschul-, Betriebs-, Kreis-, Bezirks- und DDR-Ebene durchgeführt. An der Organisation ist vor allem auch das Amt für Jugendfragen beim Ministerrat beteiligt. Im Ergebnis der MMM werden Auszeichnungen vergeben, besondere Leistungen prämiert und Förderungsverträge mit Jugendlichen abgeschlossen. Im Jahr 1983 gab es 44.800 Messen auf den verschiedenen Ebenen, an denen sich 2,67 Mill. Jugendliche beteiligt hatten, die 781.400 Exponate ausstellten. An der N. in der volkseigenen Wirtschaft haben sich 1983 1,9 (1982: 1,8) Mill. Berufstätige beteiligt; das waren rd. 33,5 v.H. der Gesamtzahl der in diesem Bereich Tätigen. Der durchschnittliche Nutzen aus vereinbarten Neuererleistungen soll 1983 35.700 Mark, aus anderen Neuerervorschlägen 5.900 Mark betragen haben. Der volkswirtschaftliche Gesamtnutzen einschl. Nachnutzung für 1982: rd. 4,9 Mrd. Mark, für 1983 rd. 5,3 Mrd. Mark, das sind 2,5 v.H. des Gesellschaftlichen ➝Gesamtproduktes der DDR. 1982 erhielten 25 Neuerer den staatlichen Titel „Verdienter Erfinder“ (darunter keine Frau). Vielfach werden Neuerer aber auch mit dem Titel eines „Aktivisten“ oder „Verdienten Aktivisten“ ausgezeichnet. Daneben erhalten erfolgreiche Neuerer bei bedeutsamen Neuerervorschlägen oder wichtigen patentierten Erfindungen einen Neuererpaß als moralische Anerkennung, in der die Neuererleistungen des Inhabers eingetragen werden. Weitere Auszeichnungen sind u.a.: „Hervorragender Neuerer“ oder „Hervorragendes Neuererkollektiv“. Obwohl die Neuerervergütungen erhöht, die propagandistischen Anstrengungen verstärkt wurden und die Teilnehmerzahlen an der N. angestiegen sind, haben sich die kritischen Stimmen an den bisherigen Ergebnissen der N. nicht merklich verringert. Beklagt werden unverändert u.a. die langen Bearbeitungszeiten innerhalb der betrieblichen Verwaltungen, die zögernde Umsetzung der Neuerervorschläge in die betriebliche Praxis, die ungenügende Nachnutzung (d.h. die Übernahme von Neuerervorschlägen durch andere Betriebe bzw. Kombinate), die Einreichung von Verbesserungsvorschlägen innerhalb der N., die von Angehörigen der wissenschaftlich-technischen Intelligenz im Rahmen ihrer normalen Arbeitspflichten erarbeitet worden sind. Die Ursachen für diese Situation sind mannigfach: die Betriebsleitungen sind offensichtlich nur wenig interessiert, die oft sehr speziellen Ergebnisse der N., die nicht selten trotz erheblichen Aufwandes nur einen begrenzten Nutzen versprechen, wesentlich zu fördern. Zudem bleiben die Neuerervorschläge trotz aller Bemühungen um Planbarkeit in ihren technischen und inhaltlichen Aspekten unberechenbar. Die Schwerfälligkeit bzw. das Desinteresse der Betriebsleitungen führt auch bei engagierten N. häufig zur Resignation. Die Bereitschaft in den Belegschaften, sich wirklich engagiert an der N. zu beteiligen, hält sich aber auch aus anderen Gründen in Grenzen. Da die Arbeit an Neuerungen außerhalb der normalen Arbeitspflichten zu verrichten ist, steht der zeitliche Aufwand häufig noch immer in einem ungünstigen Verhältnis zu der erwarteten Neuerervergütung. Besonders zahlreich sind die Klagen über unzureichende Nachnutzungen. 1977 machten diese erstmals 5,3 v.H. des insgesamt aus der N. resultierenden Jahresnutzen aus (zuvor rd. 2–3 v.H.); seitdem stagniert dieser Anteil (1982: 5,4 v.H.). [S. 1200]<D. Produktionspropaganda> Um — wie angestrebt — Bestleistungen, Neuerermethoden, bewährte Formen des SW. usw. innerhalb des gleichen Betriebes, aber vor allem über diesen hinaus in ganzen Industriezweigen oder in der gesamten Volkswirtschaft wiederholen bzw. ebenfalls anwenden zu können, müssen diese veröffentlicht werden. Weiter ist es erforderlich, sie so weit aus den arbeitsplatzspezifischen Bedingungen herauszulösen, also sie zu formalisieren, daß sie vergleich- und übertragbar werden. Zudem erhofft sich die Wirtschaftsführung von dem Herausstellen und der Prämierung sowie der Bevorzugung verdienter einzelner und erfolgreicher Kollektive einen zusätzlichen Anreiz, um die Bereitschaft zur Nachahmung zu verstärken. Diesen Zwecken dient die Produktionspropaganda (P.). Die P. ist Instrument einer „systematischen, zweckbestimmten Aufklärungs-, Überzeugungs- und Erziehungsarbeit“, bei der ideologische und wirtschaftliche Ziele gleichermaßen zum Tragen kommen sollen. Sie soll alle Möglichkeiten zur Förderung des SW. durch Information, öffentliches Lob oder öffentlichen Tadel in Wort (periodische Rechenschaftslegungen, Beratungen zur Wettbewerbsauswertung, Betriebszeitung, Betriebsfunk, Veröffentlichungen in überbetrieblichen Medien, Berichte auf zentralen Versammlungen von Parteien und Massenorganisationen, Wettbewerbslosungen usw.) und Bild (zentrale Wettbewerbstafel, Straße der Besten, Tafeln der sozialistischen Kollektive, der Aktivisten, der besten Neuerer usw.) nutzen. Dabei spielt die moralische Anerkennung von Wettbewerbsleistungen eine besondere Rolle. Eine Vielzahl von staatlichen und betrieblichen Einzel- und Kollektivauszeichnungen, Anerkennungen und Belobigungen (Auszeichnungen) sowie Orden, Medaillen, Ehrenzeichen, -titel und -banner, Wanderfahnen und -wimpel stehen für diese Zwecke zur Verfügung. Die Formen der moralischen Anerkennung sind in aller Regel mit materiellen Vergünstigungen verbunden. E. Mach-Mit-Wettbewerb Die Prinzipien des SW. werden in Form des Mach-Mit-Wettbewerbs (MMW.) über den Wirtschaftsbereich hinaus auf die Wohngebiete übertragen (vgl. auch den Abschnitt IV. F.: Wettbewerb um die Anerkennung als „Bereich der vorbildlichen Ordnung, Disziplin und Sicherheit“). Sein jeweiliges Programm wird seit 1972 vom Nationalrat der Nationalen Front der DDR verabschiedet. Der MMW. steht unter der Wettbewerbslosung: „Schöner unsere Städte und Gemeinden — Mach mit“ (aber auch: „Schöner unser Betrieb — Mach mit“). Inhalt dieses Wettbewerbs innerhalb und zwischen Städten, Dörfern, Wohnbereichen, Betrieben und den kommunalen Volksvertretungen ist die Verbesserung der Arbeits-, Lebens- und Wohnbedingungen. Er stellt den Versuch dar, die bisherige ehrenamtliche Beteiligung der Bevölkerung an vergleichbaren Aktionen (Nationales Aufbauwerk (NAW)) zu intensivieren und planmäßig zu gestalten. Zu den Wettbewerbsaufgaben zählen in erster Linie (nicht immer ganz) freiwillige Leistungen beim Um-, Ausbau und der Renovierung von Wohnungen, Gaststätten und Gebäuden des öffentlichen Lebens sowie die Einrichtung und Pflege von Grünanlagen. Der wachsende Umfang, aber auch die zunehmende Bürokratisierung zeigen sich in dem von den örtlichen Staatsorganen ausgearbeiteten, immer differenzierter werdenden Programm des MMW. Es umfaßt u.a. Angebotskataloge, den Abschluß von Ortsgestaltungskonzeptionen, die Ausarbeitung von Mietermitwirkungsverträgen, Hausreparaturplänen oder Grünflächenpflegeverträgen. An dringlichen Instandsetzungsarbeiten wie z.B. an der Aktion „Dächer dicht“ in städtischen Wohngebieten (geplante Laufzeit bis 1987) sind vor allem FDJ-Stoßbrigaden beteiligt. Weitere Wettbewerbsaufgaben sind z.B. die Sammlung und Erfassung von Altmaterialien im Zuge der Sekundärrohstoffversorgung. Der MMW. stellt eine Form der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit in den Wohngebieten dar, und es gilt als moralische Pflicht, sich an ihm zu beteiligen. Auch im Rahmen des MMW. soll die Lösung sozialer bzw. ökonomischer Aufgaben mit der ideologischen Erziehung der einzelnen zu „sozialistischen Persönlichkeiten“ und zur Festigung des „sozialistischen Patriotismus“ verbunden werden (Gesellschaftliche Tätigkeit; Persönlichkeitstheorie, Sozialistische). Neue Aufgaben und Impulse werden in jüngerer Zeit von der Übernahme von Aufgaben aus der territorialen Rationalisierung (d. s. Maßnahmen der örtlichen Staatsorgane zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen in Territorien sowie zum Ausbau der Infrastruktur, um die ökonomischen Ziele in den Betrieben erreichen zu können) in den MMW. erwartet. In diesem Zusammenhang stehen die Bemühungen, die wechselseitige Ergänzung von Produktionswettbewerb und Wettbewerb im Wohngebiet zu verbessern. — 1983 belief sich laut offiziellen Angaben die Eigenleistung der Bevölkerung allein zur Wohnungserhaltung im Rahmen des MMW. auf rd. 3,6 Mrd. Mark (vgl. Tribüne vom 27. 1. 1984), das sind mehr als 215 Mark pro Kopf der Bevölkerung; diese Summe ist beachtlich, beträgt sie doch etwa einen Wochenlohn oder 2–3 Neubau-Monatsmieten. Städte und Gemeinden, die sich im MMW. besonders hervorgetan haben, erhalten Auszeichnungen und Ehrenurkunden. IV. Spezielle Formen und Methoden des SW. Die im Abschnitt III. dargestellten Grundformen und -prinzipien des SW. sind vor allem in jüngerer Zeit immer weiter verfeinert und vielfach kombi[S. 1201]niert worden. Die Ursachen für diese Ausdifferenzierung des Instrumentariums des SW. liegen in den Veränderungen der wirtschaftlichen Situation und in der auf diese reagierenden Wirtschaftspolitik der SED. Im Mittelpunkt stehen die Bemühungen um die Einsparung von Material, Energie und Arbeitskräften. Ferner werden die Beschleunigung des wissenschaftlich-technischen Fortschrittes sowie eine raschere Überführung neuer Produktionsverfahren und Produkte in die Fertigung angestrebt. Den Außenhandelsbeziehungen kommt dabei eine besondere Rolle zu: Exportgüter sollen in Qualität und Kosten mehr als bisher weltmarktfähig werden; andererseits ist die politische Führung bestrebt, den Umfang der Importe zu verringern. In diesem Zusammenhang wird besonderer Wert auf die Berechenbarkeit des SW. gelegt. Nicht nur die Zahl, sondern auch der Stellenwert derjenigen Wettbewerbsformen hat zugenommen, in denen eindeutige, ziffernmäßige Vorgaben gemacht werden. Dadurch ist die schon immer gegebene Verflechtung zwischen Wirtschaftlicher Rechnungsführung und SW. noch enger geworden. Die Wettbewerbsteilnehmer sollen konkrete Kennziffern über Kosten, Material- und Energieeinsatz, Maschinenzeiten usw. erhalten; umgekehrt wird der Wettbewerbsverlauf ständig rechnerisch überprüft und kontrolliert. Seine Ergebnisse finden laufend Eingang in das betriebliche Rechnungswesen. Bis in die 60er Jahre hinein war vor allem der Produktionsprozeß Ort des SW.; nunmehr ist erkannt worden, daß für die Nutzung von Forschung und Entwicklung der produktionsvorbereitenden Phase entscheidende Bedeutung zukommt und sie daher verstärkt in den SW. einbezogen werden muß. War zum Beginn des SW. vor allem die Produktionsarbeiterschaft am SW. beteiligt, sind heute auch die Angehörigen der wissenschaftlich-technischen Intelligenz voll in den Wettbewerb einbezogen. Forschung und Entwicklung erweitern zudem die zeitliche Dimension des SW., weil deren Tätigkeiten nicht nur das laufende Planjahr, sondern wesentlich auch die folgenden betreffen. Stärker noch als in früheren Jahrzehnten gilt daher für den SW., daß seine Aufgaben aus den längerfristigen Betriebsplänen abgeleitet, wie auch — im Umkehrschluß — seine Ergebnisse rechtzeitig in den Planungen berücksichtigt werden müssen. Diese komplizierter gewordenen Aufgabenstellungen im SW. sind — neben mancherlei bürokratischen und betrieblichem Wildwuchs — nicht nur Ursache für die Mannigfaltigkeit von Formen und Methoden des SW., sondern auch für die Schwierigkeiten, die genaue Ausformung und Bedeutung der einzelnen gegenwärtig propagierten konkreten Wettbewerbsmaßnahmen zu ermitteln und darzustellen. Selbst die Bezeichnungen sind keineswegs eindeutig, so daß nicht in jedem Fall festzustellen ist, ob sich hinter differierenden Namen auch sachliche Besonderheiten verbergen. Nachstehend können daher nur die wesentlichen Grundstrukturen beschrieben werden. Die Zuordnung der einzelnen Modelle zu den im Abschnitt II

DDR A-Z 1985

Demokratischer Zentralismus (1985)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der DZ. ist das verbindliche Organisations- und Leitungsprinzip der kommunistischen Partei, des sozialistischen Staates und aller sonstigen Organisationen und Parteien, die in der Nationalen Front der DDR zusammenarbeiten. Das Prinzip des DZ. ist nicht nur für alle Organisationen im politischen System der DDR verbindlich, sondern konstituiert als gesamtgesellschaftliches Prinzip eine Hierarchie der Elemente des politischen Systems, an dessen Spitze die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) steht. Der DZ. wird ideologisch legitimiert durch die Grundannahme des Marxismus-Leninismus, nach der die sozialistische Gesellschaft der planmäßigen und einheitlichen Führung und Leitung durch die Arbeiterklasse und deren Partei bedarf. Einheitlichkeit der Führung bedeutet zugleich, daß eine politische Opposition oder Elemente eines politischen Pluralismus verhindert werden sollen. Das Parteistatut der SED von 1976 widmet dem DZ. einen eigenen Abschnitt. Er bedeutet als Organisationsprinzip der Partei: Leitung der Partei von der Spitze aus, Wahl der leitenden Parteiorgane von unten nach oben — die Wahlgremien oberhalb der Ebene der Grundorganisationen der SED werden nach dem Delegationsprinzip zusammengesetzt —, Rechenschaftspflicht der Leitungen vor den Wahlgremien, Kollektivität der Leitungsarbeit, straffe Partei- und Staatsdisziplin, Unterordnung der Minderheit unter die Mehrheit (Fraktion, Fraktionsbildung), Verbindlichkeit der Beschlüsse der übergeordneten Leitung für die nachgeordneten und damit Sicherung des einheitlichen Handelns der Gesamtpartei. Die jeweils zu wählenden haupt- und ehrenamtlichen Leitungsmitglieder werden von der übergeordneten Leitung vorgeschlagen (Kaderpolitik). Damit reduziert sich die Wahl in der Regel auf die Bestätigung der von oben vorgegebenen Personalvorschläge. Daneben gibt es immer wieder Fälle, in denen einzelne auch ohne vorherige Wahl in Leitungsgremien „kooptiert“ werden. Die ausschlaggebende Rolle, die die bereits in Führungspositionen befindlichen Funktionäre bei der Auswahl neuer, bzw. bei dem weiteren Aufstieg nachgeordneter Leitungsmitglieder spielen, zeigt, daß die Wahlen nur ein legitimierendes Moment in einem umfassenden Prozeß der Kooptation und Selbstrekrutierung der Führungsgruppen darstellen. — „Kollektivität der Leitung“ bedeutet im wesentlichen, daß über getroffene bzw. zu treffende Entscheidungen die jeweiligen Leitungsmitglieder beraten und sich gegenseitig informieren; Kollektivität der Leitung hebt weder die hierarchischen Strukturen im Leitungskollektiv (z.B. 1. Sekretär, Sekretäre, gewählte ehrenamtliche Leitungsmitglieder) auf, noch schränkt sie die Einzelverantwortlichkeit und die Entscheidungskompetenzen der Leitungsmitglieder für ihren jeweiligen Aufgabenbereich ein. Diese für die Partei geltenden Normen sind auch für die anderen Parteien und Massenorganisationen bindend. Die SED nimmt allerdings für sich in Anspruch, diese in besonders vorbildlicher Weise zu verwirklichen. Der Art. 47 Abs. 2 der Verfassung der DDR von 1967/74 legt den DZ. als Organisationsprinzip für den Aufbau und das Funktionieren des Staatsapparates fest: „Die Souveränität des werktätigen Volkes, verwirklicht auf der Grundlage des Demokratischen Zentralismus, ist das tragende Prinzip des Staatsaufbaus.“ Im DZ. wird die Voraussetzung für ein einheitliches und reibungsloses Funktionieren des staatlichen und gesellschaftlichen Lebens gesehen. Dabei soll die zentrale staatliche Leitung — als grundlegende Bedingung — mit der Initiative der Bürger sowie der eigenverantwortlichen Tätigkeit der Örtlichen Organe der Staatsmacht in den ihnen jeweils übertragenen Aufgabenbereichen verbunden werden. Der DZ. soll die Herausbildung lokaler Egoismen verhindern. Von seiner konsequenten Anwendung erhofft man sich die Mobilisierung aller menschlichen und materiellen Ressourcen. Die marxistisch-leninistische Staatslehre begreift daher den DZ. nicht nur negativ als „Negation“ der Selbstverwaltung, sondern sieht in ihm positiv den Garanten einer planmäßigen Entwicklung der Gesellschaft. Seine „richtige“ Anwendung soll darüber hinaus Erscheinungsformen des Bürokratismus verhindern. Im Staats- und Wirtschaftsapparat hat der DZ. als Prinzip der Einzelleitung, d.h. in der Alleinverantwortung und -kompetenz des Leiters einer staatlichen oder ökonomischen Organisationseinheit (z.B. Ministerium, Kombinat, VEB), eine besondere Ausgestaltung erfahren (Kollegien der Ministerien). Der DZ. wurde 1905 in die Organisationstheorie und -praxis der Bolschewiki von Lenin mit dem Ziel eingeführt, die autoritären Strukturen der von den Menschewiki beherrschten Parteiführung von der Basis her aufzubrechen und auch unter den Bedingungen der Illegalität eine Verbindung von Führung und Parteibasis bei Aufrechterhaltung der Aktionsfähigkeit der Partei zu gewährleisten. Die nachrevolutionären Entwicklungen, die innerparteilichen Organisationspraktiken und die Übertragung des Prinzips auf den Staat und andere Organisationen leiteten jene Entwicklung des DZ. als Organisations- und Leitungsprinzip ein, in deren Verlauf im Verhältnis von Demokratie und Zentralismus mehr und mehr die zentralistische Komponente überwog. Die seit Anfang der 70er Jahre konfliktreich verlaufende Entwicklung in der DDR zeigt beispielsweise an den Volksvertretungen im System der Sozialistischen ➝Demokratie, daß tendenziell dem demo[S. 269]kratischen Aspekt im DZ. mehr Raum gewährt wird. Grundsätzlich überwiegt jedoch der Aspekt des Zentralismus. Eine ähnliche Entwicklung ist im innerparteilichen Leben der SED zu beobachten. Sie soll eine stärkere Mobilisierung der Mitglieder bewirken. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 268–269 Demokratischer Frauenbund Deutschlands (DFD) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Denkmalschutz

DDR A-Z 1979

DDR A-Z 1979

Jugendobjekt (1979)

Siehe auch: Jugendobjekt: 1969 1975 Jugendobjekte: 1985 FDJ; Jugend, VIII., IX. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 564 Jugendliteratur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendorganisationen in den Bildungseinrichtungen

DDR A-Z 1979

Deutsches Pädagogisches Zentralinstitut (DPZI) (1979)

Siehe auch: Deutsches Pädagogisches Zentralinstitut (DPZI): 1969 1975 Pädagogisches Zentralinstitut, Deutsches (DPZI): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Pädagogische Wissenschaft und Forschung; Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, XI. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 260 Deutsches Institut für Zeitgeschichte (DIZ) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsches Rotes Kreuz (DRK)

DDR A-Z 1979

Sterbegeld (1979)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Das St. wird seit Erlaß des Gesetzbuches der Arbeit im Jahre 1961 (inzwischen abgelöst durch das Arbeitsgesetzbuch) Bestattungsbeihilfe (B.) genannt. Die Sozialversicherung gewährt B. beim Tod eines Versicherten, eines anspruchsberechtigten Fami[S. 1050]lienangehörigen, eines Rentners und bei einer Totgeburt. Die Höhe der B. richtet sich nach dem beitragspflichtigen Durchschnittsverdienst, den der Versicherte vor Eintritt des Todes bzw. vor Ein tritt des Todes eines anspruchsberechtigten Familienangehörigen erzielt hatte. Sie beträgt beim Tode des Versicherten mindestens 160 und höchstens 400 Mark, beim Tode eines Familienangehörigen mindestens 80 und höchstens 200 Mark und bei einer Totgeburt mindestens 40 und höchstens 100 Mark. Bei Tod durch Unfall bzw. Berufskrankheit wird der Höchstsatz gezahlt. Für Bergleute gelten günstigere Regelungen (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Der FDGB gewährt St. an Hinterbliebene von Gewerkschaftsmitgliedern, das, abhängig von der Dauer der Mitgliedschaft und der Höhe der gezahlten Beiträge, zwischen 100 und 370 Mark liegt. Unfall-St. wird zwischen 300 und 470 Mark gezahlt. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1049–1050 Statistik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Steuern

DDR A-Z 1979

Reproduktion (1979)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 R. ist die ständige Wiederholung und Erneuerung des Produktionsprozesses, wobei die Produktionsmittel, die Arbeitskräfte, die Produktionsverhältnisse und die Produkte auf Basis der jeweiligen Gesellschaftsformation neu geschaffen und zugleich weiterentwickelt werden. „In einem stetigen Zusammenhang und dem beständigen Fluß seiner Erneuerung betrachtet, ist jeder gesellschaftliche Produktionsprozeß daher zugleich Reproduktionsprozeß“ (Marx/Engels, Werke, Bd. 23, Berlin [Ost] 1969, S. 591). Notwendige Voraussetzung dafür ist, daß im Prozeß des Verbrauchs der Produktionsmit[S. 908]tel und der Arbeitskraft zugleich die Bedingungen dafür geschaffen werden, daß Ersatz und Wiederherstellung der verbrauchten Produktionsmittel und Arbeitskraft gewährleistet sind. Zu diesem Zwecke müsse das gesellschaftliche Gesamtprodukt in einer der Fortführung der Produktion angemessenen gebrauchswertmäßigen Zusammensetzung produziert werden und die Reproduktion der Arbeitskräfte strukturell und qualitativ dem Niveau des Gesamtreproduktionsprozesses entsprechen. Wie unter den Bedingungen der Warenproduktion (Kapitalismus/Sozialismus) der Produktionsprozeß Einheit von Gebrauchswert- und Wertproduktion ist (Wert- und Mehrwerttheorie), so ist es auch der R.-Prozeß. Die gebrauchswertmäßige R. erfolge in der arbeitsteiligen Produktion gesamtgesellschaftlich nur bei Ausgewogenheit der Abteilungen I (Produktionsmittel) und II (Konsumtionsmittel). Die R. des gesellschaftlichen Gesamtproduktes gliedere sich wertmäßig in einen Wertteil zum Ersatz der verbrauchten Produktionsmittel (Ersatzfonds) und einen individuell angeeigneten Wertteil zur individuellen Konsumtion und in das Mehrprodukt. Lebensgrundlage einer jeden Gesellschaft sei die Gesamtheit an Beständen gesellschaftlich verfügbaren materiellen Reichtums (materielle Fonds), dessen verbrauchte Elemente durch das jährlich geschaffene Gesamtprodukt ersetzt würden. Im Marxismus-Leninismus wird die einfache von der erweiterten R. unterschieden. Einfache R. bedeute Fortführung des Produktionsprozesses auf einfacher Stufenleiter, d. h. bei gleichbleibend angewandter Produktivkraft wird ein gleichbleibendes Produktvolumen geschaffen, wobei die verbrauchten Produktions- und Konsumtionsmittel durch neue ersetzt werden, ohne die Produktion auszudehnen. Ein eventuell entstandenes Mehrprodukt werde nur unproduktiv verausgabt. Da auf Grundlage der einfachen R. keine Entwicklung der Produktivkräfte und somit auch keine gesellschaftliche Weiterentwicklung möglich sei, sei sie über einen längeren Zeitraum hinweg undenkbar. Sie sei Moment der erweiterten R. Diese bedeute Fortführung des Produktionsprozesses auf erweiterter Stufenleiter, d. h. ständig effektivere Verwendung der Kombination von Arbeitskraft und Produktionsmitteln, deren Ergebnis eine wachsende Menge und Qualität an erzeugten Produkten sei. Bei der erweiterten R. würden Teile des Mehrprodukts akkumuliert, d. h. für die Ausdehnung und qualitative Vervollkommnung der Produktion bereitgestellt. Da sie zugleich die wachsende Zahl der Arbeitskräfte, die Erhöhung ihres Qualifikationsniveaus, die Verbesserung ihrer Verteilungsstruktur im gesellschaftlichen Produktionsprozeß sowie ihrer gesamten Arbeits- und Lebensbedingungen umfasse, sei die erweiterte R. Grundlage für die Entwicklung der Produktivkräfte und damit des gesellschaftlichen Fortschritts überhaupt. Die Erweiterung der Stufenleiter erfolge auf 2 Wegen: 1. extensiv durch Ausdehnung des Produktionsfeldes, des quantitativen Umfanges der eingesetzten sachlichen und persönlichen Produktionsbedingungen; 2. intensiv durch die Zunahme an Wirksamkeit der eingesetzten Produktionsmittel und ihre optimale Kombinierung mit gesellschaftlicher Arbeitskraft. Höchster Effekt werde durch die gegenseitige Kombinierung und Durchführung von extensiver und intensiver erweiterter R. erzielt, im Kapitalismus entsprechend den Verwertungsbedingungen unter dem Konkurrenzdruck, im Sozialismus über den gesamtgesellschaftlichen Plan sowie ein „System ökonomischer Hebel“. Die R. umfaßt 4 Phasen: 1. Produktion; 2. Verteilung entsprechend den gesellschaftlichen Bedingungen (Distribution); 3. Austausch (Zirkulation); 4. Konsumtion, die die Befriedigung der individuellen und gesellschaftlichen Bedürfnisse umfaßt. Produktion und Konsumtion seien die beiden Pole des R.-Prozesses, zwischen denen sich als vermittelnde Glieder die Distribution und die Zirkulation bewegten. Das kontinuierliche, reibungslose Ineinandergreifen der sich überlagernden Phasen sichere die Proportionalität des Gesamtprozesses und sei unabdingbare Voraussetzung der Volkswirtschaft. Der R.-Prozeß reproduziere nicht nur die materiellen Grundbedingungen (Produktionsmittel und Arbeitskraft) seiner Fortführung, sondern auch die jeweils herrschenden Produktionsverhältnisse, unter denen er ablaufe. „Der kapitalistische Produktionsprozeß, im Zusammenhang betrachtet, oder als Reproduktionsprozeß. produziert also nicht nur Ware, nicht nur Mehrwert, er produziert und reproduziert das Kapitalverhältnis selbst, auf der einen Seite den Kapitalisten, auf der anderen den Lohnarbeiter“ (Marx/Engels: Werke, Bd. 23, Berlin [Ost] 1969, S. 604). Da die kapitalistische R. der Natur nach erweiterte R. sei, heiße das, daß auch das gesellschaftliche Verhältnis in erweitertem Umfang reproduziert wird, was aus marxistischer Sicht zu einer Vertiefung des Gegensatzes von Kapital und Arbeit führen soll. Die sozialistische R. sei planmäßige, auf ständige Verbesserung der materiellen und kulturellen Lebensbedingungen und die Stärkung der sozialistischen Produktionsverhältnisse gerichtete Wiederholung und Erneuerung der Produktion auf erweiterter Stufenleiter. Um die Akkumulationsmittel zielgerichtet so einzusetzen, daß ein optimaler Zuwachs des Nationaleinkommens pro Kopf erreicht wird, gelte es, auf der Grundlage der bewußten Nutzung der ökonomischen Gesetze des Sozialismus eine organische Verbindung von Arbeitsprozeß, wissenschaftlicher Planung und Leitung und proportionaler Volkswirtschaftsstruktur zu schaffen. Dabei sei die R. so zu gestalten, daß bereits mit Hilfe des Ersatzfonds eine Erweiterung der Produktion erreicht werden kann. Die gleichzeitige, erweiterte R. der Arbeitskräfte, ihre ständige Qualifizierung und die kontinuierliche Hebung ihres materiellen und kulturellen Wohlstandes sollen dazu beitragen, daß sich der Sozialismus auf seiner eigenen Grundlage weiterentwickle und die Bedingungen für ein Hinüberwachsen in den Kommunismus geschaffen würden. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 907–908 Reparaturstützpunkte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Republikflucht

DDR A-Z 1975

DDR A-Z 1975

Monopolkapitalismus (1975)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Politische Ökonomie. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 577 Möbelindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Moral, Sozialistische

DDR A-Z 1975

Volkswald (1975)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Forstwirtschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 913 Volksvertretungen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkswirtschaftsbilanz

DDR A-Z 1975

Rat des Kreises (1975)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Kreis. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 689 Rat des Bezirkes A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rat des Stadtbezirks

DDR A-Z 1975

Intercontrol GmbH, Warenkontrollgesellschaft der DDR (1975)

Siehe auch: Intercontrol GmbH, Deutsche Warenkontrollgesellschaft: 1969 Intercontrol GmbH, Warenkontrollgesellschaft der DDR: 1979 Dienstleistungsbetrieb für Qualitäts- und Warenkontrolle — mit Hauptsitz in Berlin (Ost). Er unterhält Inspektionen und Zweiginspektionen innerhalb der DDR und entsendet Kontrolleure ins Ausland. Die Kontrolle erstreckt sich auf: Schadenfeststellungen, Probenanalysen in eigenen Laboratorien, Überwachung, Verpackung. Die I. wird vor allem im Rahmen der Vertragsabwicklung im Außenhandel tätig. Qualität der Erzeugnisse. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 431 Intensivierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Interflug

DDR A-Z 1969

DDR A-Z 1969

Standesamt (1969)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 Personenstandswesen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 609 Standards A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ständige Kommissionen

DDR A-Z 1969

Sozialistische Gemeinschaften (1969)

Siehe auch: Gemeinschaften, Sozialistische: 1960 Sozialistische Gemeinschaften: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 sozialistische ➝Gemeinschaftsarbeit. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 564 Sozialistische Feiern A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialistische Gesetzlichkeit

DDR A-Z 1969

Projektierungsbetriebe (1969)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Volkseigene Spezialbetriebe zur Planung, Vorbereitung und Durchführung von Investitionsvorhaben. Die P. liefern in erster Linie bautechnische Unterlagen. Sie sind meistens einer Vereinigung Volkseigener Betriebe angeschlossen. Für fast jeden Industriezweig gibt es einen zentralen P., der Zweigstellen unterhält. Der Mangel an Projektierungsingenieuren war Anlaß für die Bildung von ehrenamtlichen Projektierungs- und Konstruktionsbüros in den Industriebetrieben. Die Ingenieure sollen dort außerhalb der Arbeitszeit unentgeltlich tätig sein. (Gesellschaftliche Büros) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 501 Progress-Film-Vertrieb A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Pro-Kopf-Verbrauch

DDR A-Z 1969

Erntestatistik (1969)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Agrarstatistik. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 173 Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Errungenschaften, Sozialistische

DDR A-Z 1966

DDR A-Z 1966

Stettin (1966)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 Hauptstadt der früheren preußischen Provinz Pommern und des Regierungsbezirks St. an den Mündungsarmen der Oder mit (1939) 383.000 Einwohnern. St. war Deutschlands größter Ostseehafen und viertgrößter Hafen überhaupt. St. hatte umfangreiche und vielseitige Industrie. In der stark zerstörten Altstadt bedeutende gotische und Renaissance-Bauten. St. war nicht nur das pommersche Handels-, sondern auch das kulturelle Zentrum. St. gehörte nach Kriegsende zunächst zur SBZ, wurde am 19. 11. 1945 mit einem 850 qkm großen Gebiet westlich der Oder auf Grund von Sonderverhandlungen mit der SU dem polnisch verwalteten Teil Pommerns angegliedert und wird seitdem polnisch als Szczecin bezeichnet. Der Wiederaufbau von Stadt und Hafen ging zunächst nur langsam vorwärts. Der Hafen wurde jedoch erweitert, eine Universität gegründet. St. hatte 1962 28.2.000 Einwohner, darunter nur noch eine ganz unbedeutende Zahl Deutscher. (Potsdamer Abkommen, Oder-Neiße-Linie). Literaturangaben Hoffmann, Friedrich: Die Oder-Neiße-Linie, Politische Entwicklung und völkerrechtliche Lage. Kitzingen 1949, Holzner. 55 S. Kraus, Herbert: Die Oder-Neiße-Linie — eine völkerrechtliche Studie. Köln 1954, Rudolf Müller. 47 S. Marzian, Herbert: Zeittafel und Dokumente zur Oder-Neiße-Linie. Kitzingen 1953, Holzner. 64 S. Quellen zur Entstehung der Oder-Neiße-Linie — ges. und hrsg. von Gotthold Rhode und Wolfgang Wagner (Die Deutschen Ostgebiete, ein Handbuch Bd. III). Stuttgart 1956, Brentano-Verlag. 292 S. m. 1 Karte. *: Jenseits von Oder und Neiße. Offenburg (Baden) 1965, Burda. 200 S., m. vielen Fotos. Ostdeutschland. Ein Hand- und Nachschlagebuch über alle Gebiete ostwärts von Oder und Neiße. 3. Aufl., Kitzingen 1953, Holzner. 198 S. Die Ostgebiete des Deutschen Reiches. (Ein Taschenbuch, hrsg. von Gotthold Rhode.) 4., verb. Aufl., Würzburg 1961, Holzner. 336 S. m. 19 Karten. Das östliche Deutschland — ein Handbuch (hrsg. vom Göttinger Arbeitskreis). Würzburg 1959, Holzner. 1013 S. m. 9 Karten. Rabl, Kurt: Die gegenwärtige völkerrechtliche Lage der deutschen Ostgebiete. München 1958, Isar Verlag. 151 S. Raupach, Hans, und Peter Quante: Die Bilanz des deutschen Ostens. Zur Frage der Ostodergebiete als Wirtschaftsstandorte und Bevölkerungsraum. Kitzingen 1954, Holzner. 134 S. Reece, Carroll: Das Recht auf Deutschlands Osten (Rede vor dem Repräsentantenhaus der USA). Leer 1957. 76 S. Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 466 Stern der Völkerfreundschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Steuern

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Erfassung (1966)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1969 Derjenige Teil der Marktproduktion, der gemäß Ablieferungspflicht zu Erfassungspreisen (Agrarpreissystem) von den Volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetrieben erfaßt wird. Literaturangaben Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1963. 200 S. m. 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 124 Erdölindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Erfassungspreis

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PEN-Zentrum (1966)

Siehe auch: PEN-Zentrum: 1960 1962 1963 1965 1969 P.E.N.-Zentrum DDR: 1985 PEN-Zentrum der DDR: 1975 1979 Die 1921 in England gegründete Schriftstellervereinigung von Poets, Essayists, Novelists umfaßt 60 Zentren in 50 Ländern. „PZ. Ost und West“ ist eine aus kommun. Schriftstellern u. westdeutschen Gesinnungsgenossen 1951 gebildete deutsche Splittergruppe dieser internationalen Vereinigung. Präsident: Arnold ➝Zweig. Sitz: München. PZ. steht im Gegensatz zu dem 1949 in Göttingen gebildeten „Deutschen PEN-Zentrum“. Das wurde besonders deutlich in einem Streitgespräch über die Punktion des Schriftstellers in Ost und West, das 1961 in Hamburg stattfand. Seit Okt. 1964 besteht ein ständiger Verbindungsausschuß des „Deutschen PEN-Zentrums der Bundesrepublik“ und des „PZ. Ost und West“. Der Ausschuß soll eine Zusammenarbeit der beiden PEN-Zentren vorbereiten. Im Rahmen dieses Auftrags finden seit Nov. 1965 gemeinsame Veranstaltungen in beiden Teilen Deutschlands statt. Dem PZ. gehören u.a. folgende westdeutsche Schriftsteller an: Günter Weisenborn, Johannes Tralow, Ernst Niekisch, P. M. Lampel und Dinah Nelken. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 354 PDA A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Periodisierung

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Schwarzmeer und Ostsee Allgemeine Versicherungs-AG (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Die SuO. ist ein sowjet. Versicherungsunternehmen, dessen Aktien sich ausnahmslos im Besitz sowjet. staatlicher Organisationen, Banken, Transport- und Versicherungsunternehmen, insbesondere der GOSSTRACH, befinden. Sie hatte in der SBZ früher die Aufgabe, den SAG den erforderlichen Versicherungsschutz zu gewähren. Nach Übertragung der SAG auf deutsche Stellen beschränkte sie sich auf die Transportversicherung von Importen und Exporten, vor allem in fremden Valuten, und entzog so der Deutschen ➝Versicherungsanstalt wertvolle Transportversicherungen mit hohem Beitragsaufkommen. Die SuO. war ferner an der Versicherung der VEB beteiligt. Nach Gründung der Deutschen Auslands- und Rückversicherungs-AG. wurden die Geschäfte der SuO. auf diese übertragen. Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die Sach- und Personenversicherung in der SBZ. 2., erg. Aufl. (BB) 1958, Teil I (Text) 158 S., Teil II (Anlagen) 192 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 419 Schwarze Pumpe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schwedt

DDR A-Z 1965

DDR A-Z 1965

Landkarten (1965)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Vermessungs- u. Kartenwesen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 250 Landflucht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Landklubs der Intelligenz

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Agrarökonomik (1965)

Siehe auch: Agrarökonomie: 1975 1979 Agrarökonomik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Agrarökonomik (bzw. Agrarökonomie): 1969 Innerhalb der Landbauwissenschaften die sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Disziplin, Agrarpolitik und landw. Betriebslehre zusammenfassend. In Amerika seit 1900 bekannter (Agricultural Economics), in Europa erst im letzten Jahrzehnt gebräuchlicher Begriff ohne klare Definition. Im Ostblock wird A. parteiamtlich ausgelegt und sozialistisch gedeutet. Dem liegt die marxistische Auffassung zugrunde, daß die Existenz kapitalistischer Betriebe einen Klassenkampf bedingt, der die Umwandlung des privaten in „sozialistisches“, d. h. kollektives Eigentum an Produktionsmitteln „zwangsläufig“ herbeiführt und damit in der Landwirtschaft die Verelendung des kleinen Bauern beendet. In der SBZ steht die A. ausschließlich im Dienste der „sozialistischen genossenschaftlichen Großproduktion“ (Landwirtschaftliche ➝Produktionsgenossenschaften), wobei die „Umwandlung des Bewußtseins“ mit dem Ziel der „Schaffung einer sozialistischen Gesellschaftsordnung“ zentral aktiviert werden muß, anstatt den Endzustand eines ökonomischen Prozesses zu bilden. In diesem Sinne werden neutrale, allgemeine ökonomische Begriffe und Probleme parteiamtlich umgedeutet und sprachlich verwirrend dargestellt, so daß sie deshalb nicht mit der traditionellen A. identifiziert werden können, (s. „Zeitschr. f. A.“ der DAL) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 12 Agrarkommission der Nationalen Front A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Agrarpolitik

DDR A-Z 1965

Friedensrat, Deutscher (1965)

Siehe auch: Friedensrat: 1969 Friedensrat der DDR: 1975 1979 1985 Friedensrat, Deutscher: 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Sowjetzonale Zweigstelle des Weltfriedensrates, leitet die (angeblich 20.000) örtlichen Friedensräte, die einen Zweig d. Weltfriedensbewegung bilden. Die überparteilich auftretende Tarnorganisation DF. wurde unter der Bezeichnung „Deutsches Komitee der Kämpfer für den Frieden“ am 10. 5. 1949 gegründet. Diese Organisation wurde am 12. 1. 1953 umbenannt in DF., die örtlichen Zweige erhielten den Namen „Friedensräte“. Den DF. leitet von Anfang an sein Generalsekretär, der Altkommunist undl Moskauemigrant Heinz Willmann (SED). Seit dem 9. 12. 1950 ist der Präsident der [S. 143]DF. der parteilose Strahlenforscher Prof. Dr. Walter ➝Friedrich. Die Agitation des DF. wird in Richtung auf die Kirchen durch sog. „Christliche Arbeitskreise“ ergänzt. — An den Ostseewochen in Rostock ist der DF. mitbeteiligt. Seit 1957 wirkt der DF. vor allem gegen die atomare Bewaffnung der NATO. Dabei schweigt er aber von der Atomrüstung der Sowjetarmee. Auf Veranlassung des Politbüros der SED wurden im April 1962 die F. in Bezirken und Kreisen mit den Bezirks- und Kreisausschüssen der Nationalen Front verschmolzen. Der DF. selbst wirkt weiter. Der DF stützt und bearbeitet seit 1948 die Friedenskomitees in der BRD. Deren Spitze hieß bis zum 17. 6. 1956: „Deutsches Friedenskomitee“, seitdem „Friedenskomitee der Bundesrepublik Deutschland“. — Mit dieser westdeutschen Organisation und dem DF. arbeitet eng zusammen die nominell unabhängige „Deutsche Friedensgesellschaft“ (DFG), die in der BRD den Gedanken einer bewaffneten Verteidigung des Staates bekämpft. Diese DFG beschloß am 28. 1. 1962 bezeichnenderweise, mit dem DF. Gespräche und Fühlung aufzunehmen. Bezeichnend für die Propaganda-Taktik des DF. ist es, daß er am 4. 5. 1963 eine „Carl-von-Ossietzky-Medaille“ stiftete. In seinem gleichzeitigen „Gedenkblatt für Ossietzky“, das für die Infiltration bestimmt ist, hebt der DF. auf S. 6 rühmend hervor, daß er 1932, wegen Landesverrats verurteilt, die Weimarer Republik als „Staat des Unrechts“ wertete und für Ernst Thälmanns (KPD) Wahl zum Reichspräsidenten eintrat. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 142–143 Friedenskämpfer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Friedensschutzgesetz

DDR A-Z 1965

Strafgesetzbuch (1965)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Zur Zeit gilt noch das deutsche St. von 1871. Die Verjährungsvorschriften finden auf Verbrechen gegen den Frieden, die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen keine Anwendung (Gesetz vom 1. 9. 1964 — GBl.~I, S. 127). In Realisierung der Beschlüsse des V. Parteitages der SED vom Juli 1958 soll die sozialistische Justizreform auch auf materiell-strafrechtlichem Gebiet vollendet und ein neues St. erstellt und der Volkskammer zur Verabschiedung vorgelegt werden. Der für das Inkrafttreten dieses St. gesetzte Termin (1. 1. 1961) konnte jedoch nicht eingehalten werden. Das neue St. wird alle zur Zeit geltenden Einzelgesetze zu einem „Strafgesetzbuch der DDR“ zusammenfassen. Vorerst hat das Strafrechtsergänzungsgesetz erhebliche Änderungen und Ergänzungen auf dem Gebiet des materiellen Strafrechts gebracht. Das 2. Strafrechtsergänzungsgesetz setzte ein neues Militärstrafrecht in Kraft. Nach dem VI. Parteitag der SED im Januar 1963 wurden die Bemühungen um die Ausarbeitung eines neuen St. verstärkt. Auf seiner Sitzung am 4. 4. 1963 beschloß der Staatsrat, eine Kommission zur Ausarbeitung eines St. und einer Strafprozeßordnung (Strafverfahren) zu bilden, die unter Leitung des Justizministers Hilde ➝Benjamin steht. Diese Kommission trat am 5. 7. 1963 zu einer konstituierenden Sitzung zusammen. Sie umfaßt 65 Mitglieder aus den zentralen Staatsorganen, den Rechtspflegeorganen, Wissenschaftler, leitende Wirtschaftsfunktionäre, Schöffen, Mitglieder von Konfliktkommissionen und andere „Werktätige“. Diskussionsbeiträge zur Ausgestaltung des künftigen St. („Staat und Recht“, Heft 10 u. 12/1963) lassen erkennen, daß es zwischen einzelnen Rechtswissenschaftlern, die Mitglieder der Gesetzgebungskommission sind, erhebliche Meinungsverschiedenheiten in wichtigen Grundsatzfragen gibt. Generalstaatsanwalt Streit spricht sogar von einer „Zerrissenheit der Strafrechtswissenschaft“ („Neue Justiz“ 1963, S. 779, Anm. 2). (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 421 Strafaussetzung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Strafpolitik

DDR A-Z 1963

DDR A-Z 1963

Häfen (1963)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 a) Seehäfen. Die SBZ verfügt nur über drei für Seeschiffe benutzbare H.: Stralsund, Wismar und Rostock. Stralsund kann nur von Schiffen bis 2.500 t angelaufen werden. Wismar kann Schiffe bis 12.000 t aufnehmen und hat sich durch Ausbau seit 1946 zu einem wichtigen Umschlagplatz besonders für Kali und Holz entwickelt. Auch in Rostock konnten wegen ständiger Versandung der Einfahrten bisher nur Schiffe bis zu 7.000 t anlegen. Der steigende Außenhandel löste Pläne aus, entweder Wismar, Stralsund oder Rostock zu einem großen Übersee-H. auszubauen. Die Entscheidung fiel Ende 1957 zugunsten von Rostock. Ausschlaggebend waren die Nähe der großen Warnow-Werft in Warnemünde, wo Schiffe bis zu 10.000 t Nutzladung gebaut und überholt werden können, die Nähe des Nord-Ostsee-Kanals und die günstigen Voraussetzungen für den Bau eines Binnenwasserweges zum Anschluß des H. an Wasserstraßen, die alle Teile der SBZ miteinander, aber auch mit der CSSR verbinden (Wasserstraßen). Die Ausbaupläne für Rostock sehen u. a. vor: Bau einer 4 km langen, 180 m breiten Fahrrinne für Schiffe bis zu 10 m Tiefgang und 13.000 t Nutzladung, Durchbruch der Landzunge „Hohe Düne“, Bau von drei H.-Becken zur Abfertigung von 300 Schiffen jährlich mit einem Umschlag von 15 Mill. t. Der Anschluß an das Binnenland soll durch den Bau einer „Eisenbahnmagistrale“ nach Berlin, einer Autobahn Rostock-Berlin (Straßen) und eines Nord-Süd-Kanals erfolgen. 1961 konnten in Rostock bereits 1,8 Mill. t Güter umgeschlagen werden. Der Gesamtumschlag aller Seehäfen betrug 1961 rund 5,2 Mill. t Güter aller Art. (Vergleich: Umschlag des Hafens Hamburg 1961 29,9 Mill. t.) Damit lief etwa die Hälfte des seeseitigen Außenhandels über eigene Seehäfen. Bis zum Jahre 1965 soll dieser Anteil auf 80 v. H. ansteigen. b) Binnenhäfen. Die wichtigsten Binnenschiffahrts-H. sind Magdeburg, Berlin-Osthafen, Wittenberge, Halle, Dresden, Fürstenberg/O., Anklam und Königs Wusterhausen. Der Umschlag aller Binnen-M. betrug 1961 13,4 Mill. t, d. h. das Zweieinhalbfache des Güterumschlags aller See-H. An der Spitze steht Magdeburg, dicht gefolgt vom Osthafen Berlin. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 187 HA A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Haftarbeitslager (HAL)

DDR A-Z 1963

Gerster, Ottmar (1963)

Siehe auch: Gerster, Ottmar: 1959 1960 1962 1965 1966 Gerster, Ottmar, Prof.: 1969 * 29. 6. 1897 in Braunfels als Sohn eines Arztes, Gymnasium. Soldat im 1. Weltkrieg. Musikhochschule. 1927–46 Dozent an der Folkwangschule in Essen. Dort Mitbegründer des Kulturbundes. 1946 Übersiedlung nach Weimar als Prof. für Komposition und seit 1948 Direktor an der Hochschule für Musik. Mitgl. der SED seit 1946. 1951 Prof. für Komposition an der Hochschule für Musik in Leipzig. Vors. des Verbandes Deutscher Komponisten der SBZ seit 1951, Mitgl. und seit 1961 Vizepräsident der Deutschen ➝Akademie der Künste. G. hat entscheidenden Anteil an der Gleichschaltung der Musik in der SBZ und trat wiederholt mit Kompositionen hervor, in denen politische Themen behandelt werden, so mit der „Thüringischen Sinfonie“, der Kantate „Eisenhüttenkombinat Ost“, dem „Chor der Traktoristen“ und Aufbauliedern. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 169 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1963 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/gerster-ottmar verwiesen. Gerlach, Manfred A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesamtdeutsche Arbeit

DDR A-Z 1963

Apothekenassistenten (1963)

Siehe auch: Apothekenassistenten: 1960 1962 1965 1969 1975 1979 Apothekerassistenten: 1966 Der starke Abgang voll ausgebildeter Apotheker gab Gelegenheit, seit 1951 nach Sowjet. Muster die Berufsgruppe der A. als Mittleres Medizinisches Personal einzuführen. Sie werden in der Pharmazieschule in Leipzig (Fachschulen) ausgebildet Dort können auch Apothekenhelfer mit rein praktischer Lehrausbildung durch Fernstudium sich zu A. ausbilden. (Gesundheitswesen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 26 Apotheken A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Apparat

DDR A-Z 1963

Arbeitsplatzwechsel (1963)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 Der A. ist Arbeitnehmern auf eigenen Wunsch nur noch beschränkt möglich. Das Gesetzbuch der Arbeit sieht zwar grundsätzlich eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses auch auf Wunsch der Arbeitnehmer vor; es bestimmt aber, daß dabei auch die „gesellschaftlichen Interessen“ zu berücksichtigen sind. Jede Kündigung muß schriftlich begründet werden. Auch das für „volkseigene“ Betriebe geltende Verbot der gegenseitigen Arbeitskräfteabwerbung soll unerwünschten Wechsel der Arbeitsplätze einschränken. Dennoch gelingt es sehr vielen Arbeitnehmern, ihren Arbeitsplatz auf eigenen Wunsch zu wechseln. Das gilt besonders für Frauen (die 46 v. H. der Arbeitskräfte ausmachen), von denen unschwer familiäre Gründe geltend gemacht werden können. Die unbefriedigenden Arbeitsbedingungen in den Betrieben haben zur Folge, daß die Fluktuationsquote dort größer ist als in der BRD. Offiziellen Andeutungen zufolge ist mit einer jährlichen Fluktuationsquote von 15–18 v. H. zu rechnen. (Vergleich: In der BRD, 1961: 11,5 v. H.) (Arbeitskräfte) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 36 Arbeitsordnung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitspolitik

DDR A-Z 1962

DDR A-Z 1962

1962: Q, R

Quadratnestpflanzverfahren Qualifizierung Qualität Qualität der Erzeugnisse Quandt, Bernhard Quantität Quedlinburg Rahmenkollektivvertrag Rasnoexport Rat der Gemeinde Rat der Stadt Rat des Bezirkes Rat des Kreises Rat des Stadtbezirkes Rätesystem Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) Rat für Sozialversicherung Rationalisatoren Rationalisatorenbewegung Rationalisierung Rau, Heinrich Realismus Rechenschaftslegung Rechnungseinzugsverfahren Rechnungswesen Rechtsanwaltschaft Rechtsauskunftsstelle Rechtsgutachten Rechtshilfe Rechtshilfeabkommen Rechtsstudium Rechtswesen Recknagel, Helmut Regierung und Verwaltung Regionalplanung Registrierabteilung Registrierverwaltung Rehabilitation Reichelt, Hans Reichert, Rudi Reichsbahn, Deutsche Reihenuntersuchungen Reimann, Max Reiseverkehr Rekonstruktion, Sozialistische Rekonvaleszenten-Sanatorien Religionsunterricht Renn, Ludwig Rentabilität Renten Rentensparen Rentenversicherung, Freiwillige Reparationen Reproduktion Republikflucht Reserven, Dörfliche Reserven, Innere Reserveoffiziere Reservistenkollektive Ressortgeist Ressourcen Rettungsmedaille Revanchepolitik Revanchisten Revisionismus Revolution RFB RGW Richter Richtlinien des Plenums des Obersten Gerichts Richtsatztage Rienäcker, Günther Ring um Berlin Roscher, Paul Rostock Rote Ecke Roter Treff Rothmaler, Werner Rowdytum RTS Rückkehrer Rücklagenfonds der Volksvertretungen Rückstandszeit Rückversicherung Rudolf-Virchow-Preis Rügenfestspiele Rumpf, Willy Rundfunk Rundfunk-Komitee, Staatliches Russifizierung Rüstungsproduktion

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Mecklenburg (1962)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Land in der SBZ; umfaßt seit 1945 auch den Westteil der preußischen Provinz Pommern; 22.954 qkm, 2,0 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 16. 1. 1947, Hauptstadt Schwerin; Landesfarben: Blau-Gelb-Rot; Wirtschaft: vorwiegend Landwirtschaft, Hafenplätze mit Werften und Fischerei. — Landtag und Landesregierung und damit praktisch auch das Land im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung unter gleichzeitiger Bildung der Bezirke Neubrandenburg, Rostock und Schwerin aufgehoben. 1348 erhielten die Fürsten von M. die Herzogswürde. Im Laufe seiner Geschichte wurde das Land mehrmals nach dynastischen Gesichtspunkten geteilt, konnte aber auch sein Gebiet arrondieren; 1808 bis 1813 gehörten die beiden Herzogtümer M.-Schwerin und M.-Strelitz dem Rheinbund an; 1815 erhielten die mecklenburgischen Herzöge die Großherzogswürde. 1866 traten beide M. dem Norddeutschen Bund bei; seit 1871 gehörten sie zum Deutschen Reich. M.-Schwerin und M.-Strelitz wurden 1918 unter Auflösung der Union Freistaaten, die das Reich 1934 zum Land M. vereinigte. Nach 1933 verlor M. im Zuge der sog. Reichsreform weitgehend seine Eigenstaatlichkeit. In den letzten Wochen des 2. Weltkrieges wurde M. von britischen und sowjet. Truppen besetzt; am 1. 7. 1945 fiel auf Grund der alliierten Abkommen über die Zoneneinteilung auch der westlich der vorläufigen Demarkationslinie gelegene Landesteil an die Sowjets. Wenige Tage später befahl die SMAD die Einbeziehung der westlich der Oder-Neiße-Linie liegenden Kreise der preußischen Provinz Pommern (Vorpommern mit Rügen) in das Land und die Errichtung der „Landesverwaltung M.-Vorpommern“ (die Bezeichnung M.-Vorpommern galt nur für die erste Zeit) unter Präsident Wilhelm Höcker (SPD), der sie im Okt. 1945 ein beschränktes Gesetzgebungsrecht einräumte. Am 19. 10. 1946 fanden die ersten Landtagswahlen statt, bei denen trotz massivster sowjet. Wahlbeeinflussung die SED nur 49,5 v. H. der abgegebenen Stimmen erhielt. Der Landtag bestätigte im Dez. 1946 die auf der Grundlage der Blockpolitik gebildete Landesregierung unter Ministerpräsident Wilhelm Höcker (infolge der Zwangsvereinigung der SPD mit der KPD jetzt SED-Mitgl.) und beschloß im Jan. 1947 die „Verfassung des Landes M. vom 16. 1. 1947“, die am 12. 3. 1947 in Kraft traf. Seit Okt. 1949 ist M. Land der „DDR“. An Stelle des zurückgetretenen Wilhelm Höcker wurde im Juli 1951 Kurt Bürger (SED) und nach dessen Tode im August 1951 Bernhard ➝Quandt (SED) Ministerpräsident. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 281 Mayer, Hans A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Medaille

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Arbeitssanitätsinspektion (1962)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1950 durch VO geschaffen, aber erst 1956, nach schwerem Kompetenzkonflikt zwischen den Regierungsressorts, bei dem Rat jedes Bezirkes gebildet, unterstanden die A. zunächst dem Gesundheitsministerium unmittelbar, wurden aber 1960 in die Bezirks-Hygieneinstitute als „Abteilungen“ eingegliedert. Ihre Aufgabe ist die Überwachung der arbeitshygienischen Verhältnisse in den Betrieben (von Industrie, Verkehr, Handel und Landwirtschaft) und des Gesundheitszustandes der Beschäftigten (Reihenuntersuchungen) sowie Anleitung zur Bekämpfung der Gesundheitsgefahren und zur medizinischen Vorbeugung, besonders bei den mit schweren und gesundheitsgefährdenden Arbeiten Beschäftigten. Die Durchführung liegt beim Betriebsgesundheitswesen. Gegenüber den Aufgaben der herkömmlichen Gewerbeärzte sind die Funktionen der A. also stark erweitert. Doch kommt auch der A. eine eigentliche Exekutive nicht zu. (Gesundheitswesen, Hygiene-Inspektion) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 37 Arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitsschutz

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Deutsches Amt für Material- und Warenprüfung (DAMW) (1962)

Siehe auch: Deutsches Amt für Maße und Gewichte (DAMG): 1958 1959 1960 1963 Deutsches Amt für Material- und Warenprüfung (DAMW): 1958 1959 1960 1963 1965 Deutsches Amt für Meßwesen: 1963 1965 Deutsches Amt für Meßwesen und Warenprüfung: 1965 1975 1979 Deutsches Amt für Meßwesen und Warenprüfung (DAMW): 1969 Zentrales Amt der SBZ, Sitz Berlin, das neben dem Deutschen Amt für Meßwesen befugt ist, Gütezeichen für in der SBZ hergestellte Waren zu erteilen. (Qualität der Erzeugnisse) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 95 Deutsches Amt für Maße und Gewichte (DAMG) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsches Amt für Meßwesen

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Neuereraktiv (1960)

Siehe auch das Jahr 1962 Gruppe von Funktionären bei den Vorständen der verschiedenen FDGB-Organisationen, ferner Gruppe von Funktionären, Aktivisten, Neuerern, Angehörigen der Techn. Intelligenz und der Massenorganisationen in den Betrieben, deren Aufgabe es sein soll, die Einführung von neuen ➝Arbeitsmethoden durch Vorträge und persönliche Überzeugungsarbeit unter den Arbeitern durchzusetzen. Das N. hat allen Neuerern und aktiven Teilnehmern am Erfindungs- und Vorschlagswesen Unterstützung zu geben. (Seifert-Methode, Christoph-Methode, sozialistische ➝Gemeinschaften, Brigaden der sozialist. Arbeit, Wettbewerb.) Als eine Untergruppe besteht bei jedem N. ein Neuererzentrum. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 291 Neuerer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Neuererbewegung

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Eigentum (1960)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Einen einheitlichen E.-Begriff gibt es nicht mehr. Man unterscheidet zwischen staatlich-sozialistischem E. oder Volkseigentum, genossenschaftlich-sozialistischem E., persönlichem E. sowie dem Privat-E. an den Produktionsmitteln. Das „Volkseigentum“ ist „die entscheidende ökonomische Grundlage der Arbeiter-und-Bauern-Macht“. Es entstand durch Enteignung von „Kriegsverbrechern und Naziaktivisten“ und durch Verstaatlichung der Bodenschätze, der Bergbaubetriebe und eines Teils der Lichtspieltheater. Das genossenschaftliche E. ist gegenüber dem „Volkseigentum“ eine niedere Form des sozialistischen E., weil nicht das werktätige „gesamte Volk in Gestalt seines Staates“ Eigentümer ist, sondern nur ein bestimmtes Produktions- oder Verbraucherkollektiv (Produktionsgenossenschaften). Diese beiden Formen des gesellschaftlichen E. genießen besondere Förderung und erhöhten rechtlichen Schutz. Nach Art. 28 der Verfassung bedarf die Veräußerung und Belastung von Grundbesitz, Produktionsstätten und Beteiligungen, die sich im E. des Volkes befinden, der Zustimmung der für ihren Rechtsträger zuständigen Volksvertretung. Das E.-Recht des BGB ist auf beide Formen des gesellschaftlichen E. nicht unmittelbar anzuwenden, „da das sozialistische E. eine neue revolutionäre, vom BGB nicht geregelte Institution darstellt“. Eine entsprechende Anwendung der übernommenen Normen ist nur in[S. 100]sofern zulässig, als diese dem Wesen der neuen E.-Formen nicht widersprechen. Alle Bestimmungen des BGB, die einen ungewollten Verlust des E.-Rechts nach sich ziehen, sind mit dem Wesen des sozialistischen E. nicht zu vereinbaren (Nathan, „Neue Justiz“, 1956, S. 756). So kann gesellschaftliches E. an beweglichen Sachen nicht gutgläubig von einem Nichtberechtigten erworben werden (OG, Urteil vom 8. 10. 1957, „Neue Justiz“, 1957, S. 776). Im Konkurs sind zum „Volkseigentum“ gehörende Forderungen bevorrechtigt. (Konkursrecht) Das Privat-E. ist seit 1945 durch Enteignung stark reduziert worden. Zahlreiche Verfügungsbeschränkungen, vor allem für das Grund-E., haben den Begriff des privaten E. ausgehöhlt. So bedarf die wirksame Übereignung eines bebauten oder unbebauten Grundstücks einer Genehmigung (Grundeigentum). Beim Privat-E. an den Produktionsmitteln wird zwischen Privat-E. der einfachen Warenproduzenten (Klein- und Mittelbauern, Handwerkern, Einzelhändlern) und dem kapitalistischen Privat-E. unterschieden. Jenes ist „die Aneignung eigener persönlicher Arbeit“. Das kapitalistische Privat-E. besteht demgegenüber in der „Aneignung fremder Lohnarbeit“. Reste dieser E.-Formen sollen zur besseren Versorgung der Bevölkerung mit Massenbedarfsgütern während der „Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus“ noch für einige Zeit geduldet werden. Durch das Steuersystem (Steuern, Erbrecht) und andere Maßnahmen wird die Neubildung und Vergrößerung kapitalistischen Privat-E. verhindert. Das persönliche E. ist das durch „eigene gesellschaftliche Arbeit“ erworbene E. an Gegenständen des persönlichen Bedarfs. Hierzu werden auch Siedlungshäuser und Eigenheime gerechnet, nicht dagegen der Grund und Boden, der niemals Objekt des persönlichen E. sein kann. Literaturangaben Die Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone und die Verwaltung des Vermögens von nicht in der Sowjetzone ansässigen Personen. 2., erg. Aufl. (BMG) 1958. 312 S. m. 62 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 99–100 Ehrenzeichen der Deutschen Volkspolizei A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Eingreifdivision

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Rat des Stadtbezirkes (1960)

Siehe auch: Rat des Stadtbezirkes: 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Rat des Stadtbezirks: 1969 1975 1979 Kreis. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 329 Rat des Kreises A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe

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Frauenausschüsse (1960)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Am 8. 1. 1952 durch Beschluß des SED-Politbüros eingeführt. F. bestehen in allen größeren Industriebetrieben, bei den VEG und LPG und in der staatlichen Verwaltung. Den F. wird ein Mitspracherecht in der betrieblichen Sozialbetreuung der Frauen zugestanden; hauptsächlich sollen sie an der „Erziehung der Arbeiterinnen zum sozialistischen Bewußtsein“ mitwirken, die Frauen zur Übernahme „verantwortlicher Funktionen im Betrieb sowie in der Partei- bzw. Gewerkschaftsarbeit“ bewegen und ihnen erklären, „wie sie durch fachliche und gesellschaftliche Qualifizierung zur notwendigen Steigerung der Arbeitsproduktivität beitragen können“. Die F. haben durchschnittlich zehn ehrenamtliche Mitgl. und werden von der BPO angeleitet. Am 1. 1. 1955 gab es, offiziellen Angaben zufolge, 10.129, Anfang 1958 15.400 F. mit 85.000 Mitarbeiterinnen. (Gleichberechtigung der Frau, Frauenarbeit) Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 129 Frauenarbeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Freiberg

DDR A-Z 1959

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Atomenergie (1959)

Siehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der A begannen in der SBZ Ende 1955. Beim Ministerrat wurde ein „Amt für Kernforschung und Kerntechnik“ errichtet. Wissenschaftler und Ingenieure mit speziellen Erfahrungen fehlten zunächst. In der neugegründeten Fakultät für Kerntechnik an der Technischen Hochschule Dresden und dem angeschlossenen Zentralinstitut für Kernphysik sowie an den Universitäten Leipzig, Rostock, Jena und Ost-Berlin wurden Ausbildungsmöglichkeiten geschaffen. Die Kammer der ➝Technik gründete einen „Arbeitskreis Kernpraxis“, der Kurse und Vorträge für interessierte Wissenschaftler, Ingenieure, Ärzte und Lehrer durchführt. Seit Anfang 1957 haben sowjetzonale Wissenschaftler eine zusätzliche Ausbildungsmöglichkeit durch Teilnahme an der Arbeit im „Vereinigten Institut für Kernforschung“ in Dubna (Sowjetunion). Mit Unterstützung durch die SU wurde nach 1½jähriger Bauzeit in Rossendorf bei Dresden Mitte Dezember 1957 der erste Forschungsreaktor in Betrieb genommen. Auf dem gleichen Gelände wurde Mitte 1958 ein Zyklotron mit 120 t Magnetgewicht in Betrieb genommen. Das besondere Interesse der Sowjetzonenwirtschaft gilt angesichts der zunehmenden Schwierigkeiten in der Energieerzeugung der Ausnutzung der A. für die Erzeugung von Kraftstrom. Das ständige Zurückbleiben der Elektroenergieerzeugung hinter dem steigenden Bedarf der Industrie erfordert nach sowjetzonalen Angaben bereits im Jahre 1970 Atomkraftwerke mit einer Gesamtkapazität von 3.000 Megawatt. (Vergleich: Die Kapazität aller Kraftwerke in der Zone betrug 1958 6.492 Megawatt Engpaßleistung.) Ende 1957 wurde nördlich von Berlin mit dem Bau eines ersten A.-Kraftwerkes mit einer Leistung von 70 Megawatt begonnen. Der Betrieb soll 1960 aufgenommen werden. (Vergleich: das erste sowjetische Atomkraftwerk hat eine Leistung von nur 5 Megawatt.) Weitere 5 A.-Kraftwerke sollen anschließend errichtet werden. Es ist vorgesehen, daß 1980/85 die sowjetzonalen Atomkraftwerke die gleiche Leistung erreichen sollen wie die konventionellen Kraftwerke. Literaturangaben *: Der Kohlenbergbau und die Energiewirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands im Jahre 1955 und nach der Planung 1956/60. (FB) 1957. 91 S. m. 5 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 35 Atheismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Aufbau des Sozialismus

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Eisler, Gerhart (1959)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 * 20. 2. 1897 in Leipzig als Sohn eines Philosophie-Professors. Bruder des Komponisten Hanns ➝Eisler. Im 1. Weltkrieg österr. Offizier. Nach Kriegsende kommun. Journalist in Deutschland. 1928 rebellierte E. gegen die Gruppe Thälmann, Ulbricht, wofür er am 18. 2. 1951 in der „Täglichen Rundschau“ Abbitte leisten mußte. In der NS-Zeit emigriert, 1936 in Spanien, von 1939 bis 1940 in Frankreich interniert, dann in Mexiko, anschließend in den USA. Wegen illegaler Arbeit zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Floh im Sommer 1949 in die SBZ. Von 1949 bis zur Auflösung am 1. 1. 1953 Leiter des Amtes für ➝Information der SBZ. 1954 Leiter des Amtes für Demoskopie im Ministerium für Kultur, seit 18. 10. 1956 Stellv. des Vorsitzenden des Staatlichen ➝Rundfunkkomitees. Von der Universität Leipzig 1949 zum Professor ernannt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 91 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1959 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/eisler-gerhart verwiesen. Eisen- und Stahlerzeugung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Eisler, Hanns

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Renten (1959)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Jeder Sozialversicherte hat Anspruch auf R. bei Invalidität, im Alter, für die Folgen von Arbeitsunfällen oder von anerkannten Berufskrankheiten. Anspruch auf R. haben außerdem die Hinterbliebenen eines Sozialversicherten. Invaliden-R. wird gezahlt, wenn der Versicherte zu 66⅔ v. H. erwerbsgemindert ist (im Bundesgebiet schon bei 50 v. H.), nach einer Versicherungszeit von mindestens 60 Monaten. Alters-R. wird gezahlt für Männer nach Vollendung des 65. Lebensjahres, für Frauen nach Vollendung des 60. Lebensjahres nach einer Versicherungszeit von mindestens 180 Monaten. Für Erhaltung der Anwartschaft ist Zweidritteldeckung erforderlich. Invaliden- und Alters-R. setzen sich aus einer Grundrente von jährlich 360 DM Ost, aus dem Steigerungsbetrag und aus einem besonderen Zuschlag von 10 DM Ost zusammen. Der Steigerungsbetrag beträgt 1 v. H. des gesamten Lebensverdienstes des Versicherten, für den Beiträge an einen früheren Träger der Sozialversicherung oder an die jetzige Sozialversicherung gezahlt wurden. Der Monatsverdienst wird jedoch nur bis zu 600 DM Ost berücksichtigt. Ab 1. Dez. 1956 wurden die R. um 30 DM Ost erhöht. Ab 1. Juni 1958 wird an nicht arbeitende Rentner und solche ohne Einnahmen aus Miete oder Pacht unter 60 DM Ost ein Zuschlag von 9 DM Ost (in Ostberlin 12 DM Ost) als Teuerungszuschlag nach Aufhebung der Lebensmittelrationierung gezahlt. Vom 1. Mai 1959 an wurden die Alters-R. und die Invaliden-R. um weitere 10 DM Ost erhöht. Gleichzeitig wurde der monatliche Zuschlag für die erwerbsunfähige Ehefrau von 10 DM Ost auf 15 DM Ost und für jedes arbeitsunfähige Kind von 32,50 DM Ost auf 37,50 DM Ost heraufgesetzt. (Altersversorgung) Hinterbliebenen-R. erhalten arbeitsunfähige Familienangehörige eines verstorbenen Versicherten, wenn dieser Anspruch auf R. hatte. Dabei gelten als arbeitsunfähige Familienangehörige nur Witwen, die selbst Invaliden sind oder das 60. Lebensjahr vollendet haben oder ein Kind bis zu 3 Jahren oder 2 Kinder bis zu 8 Jahren erziehen. Waisen gelten als arbeitsunfähige Familienangehörige grundsätzlich nur bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres, bis zum 18. Lebensjahr, solange sie infolge Schulbesuchs kein eigenes Einkommen haben. Die Voraussetzungen für die Rentenzahlung sind somit viel enger als in der Bundesrepublik. Man will so in der SBZ einen möglichst großen Teil der Versicherten zur Arbeit zwingen, um die Produktion auch auf diese Weise zu steigern. Die Höhe der Hinterbliebenen-R. beträgt für eine Witwe 50 v. H., für eine Vollwaise 35 v. H., für eine Halbweise 25 v. H. der für den Versicherten errechneten Rente zuzüglich der Teuerungszuschläge und Erhöhungsbeträge. Die Mindestalters- und Mindestinvalidenrente betragen 110 DM Ost, die Mindestrente für Witwen 105 DM Ost, für Vollwaisen 70 DM Ost und für Halbwaisen 45 DM Ost. Bei einem Vergleich der nominellen Höhen der R. in der SBZ mit denen der Bundesrepublik ist zu berücksichtigen, daß die Kaufkraft der Ostmark unter der der Westmark liegt. Im Nov. 1956 wurden die Renten erhöht. [S. 301]Unfall-R. wird gezahlt, wenn ein Arbeitsunfall oder eine anerkannte Berufskrankheit eine Erwerbsminderung von wenigstens 20 v. H. zur Folge hatte, wobei der Nachweis einer Mindestversicherungszeit nicht erforderlich ist. Unfall-R. werden nach dem letzten beitragspflichtigen Jahresarbeitsverdienst vor dem Unfall berechnet. Sie betragen bei völliger Erwerbsminderung ⅔ dieses Verdienstes (Unfall-Vollr.); Unfall-Teilr. werden in Höhe des Teiles der Unfall-Vollr. gezahlt, der dem Grad des Körperschadens entspricht. Bei Unfall-R. mit einer Erwerbsminderung über 50 v. H. werden Kinderzuschläge in Höhe von 10 v. H. der R. gezahlt. Eine Sonderregelung gilt für die R. der Bergleute. (Bergmannsrenten, Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die sozialen Leistungen in der sowjetischen Besatzungszone und in Ost-Berlin. 5., erw. Aufl. (BB) 1959, Teil I (Text) 171 S., Teil II (Anlagen) 191 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 300–301 Rentabilität A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rentensparen

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Beschlagnahme (1959)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 B. werden durch viele Dienststellen vorgenommen. Volkspolizei, SSD, Amt für ➝Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs (AZKW) und andere Staatsorgane beschlagnahmen im Zuge von Strafverfahren und durch einfache Verwaltungsmaßmahmen oft, ohne daß gesetzliche Voraussetzungen vorliegen. Obwohl § 140 der sowjetzonalen StPO vorschreibt, daß jede B. der richterlichen Bestätigung bedarf, erfolgt diese in der Mehrzahl der Fälle nicht, vor allem dann nicht, wenn die B. vom AZKW vorgenommen worden ist. Das AZKW darf vielmehr Gegenstände beschlagnahmen und sogar durch einfachen Bescheid einziehen. Gegen diesen Bescheid steht der Rechtsweg nicht offen, es gibt lediglich die Beschwerdemöglichkeit an das Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel (§§ 21, 23 der 4. DB. vom 25. 8. 1954 zum Gesetz zum Schutze des ➝Innerdeutschen Handels; GBl. S. 757). Die „VO zur Sicherung von Vermögenswerten“ vom 17. 7. 1952 (GBl. S. 615) ordnete im § 1 an: „Das Vermögen von Personen, die das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik verlassen, ohne die polizeilichen Meldevorschriften zu beachten, oder hierzu Vorbereitungen treffen, ist zu beschlagnahmen.“ In hierzu ergangenen Geheimanweisungen des Innenministeriums wurde bestimmt, daß diese Verordnung rückwirkend bis 1945 anzuwenden und daß unter B. die „Überführung in Volkseigentum“ zu verstehen war. Praktisch handelte es sich also um eine Enteignung (Eigentum). Jede Verfügung, die vor der sog. Republikflucht seitens des Berechtigten getroffen worden war, galt als nichtig. Diese VO wurde im Zuge des Neuen Kurses aufgehoben, durchgeführte B. blieben aber bestehen. Ein Zugriff in das zurückgelassene Vermögen von SBZ-Flüchtlingen ist seit dem 11. 12. 1957 mit Hilfe eines Strafverfahrens nach dem Gesetz zur Ergänzung des Paßgesetzes möglich. Durch die AO Nr. 2 des sowjetzonalen Finanzministeriums vom 20. 8. 1958 (GBl. I, S. 664) ist „Republikflüchtigen“ jede Verfügungsmöglichkeit über ihr in der SBZ zurückgelassenes Vermögen [S. 57]genommen worden. Die zu dieser AO ergangenen internen Ausführungsanweisungen ordnen praktisch wieder die Einziehung des beweglichen Vermögens an. (Flüchtlingsvermögen) Literaturangaben Die Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone und die Verwaltung des Vermögens von nicht in der Sowjetzone ansässigen Personen. 2., erg. Aufl. (BMG) 1958. 312 S. m. 62 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 56–57 Besatzungspolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bestarbeiter

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Tierarzt, Verdienter (1958)

Siehe auch: Tierarzt, Verdienter: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Verdienter Tierarzt: 1956 Ehrentitel, der von einem Stellvertreter des Ministerpräsidenten an Tierärzte verliehen wird, „die sich auf dem Gebiet der wissenschaftlichen Forschung oder in der praktischen tierärztlichen Tätigkeit, insbesondere im öffentlichen Tiergesundheitsdienst, durch bedeutende Leistungen auszeichnen“. Die Verleihung ist mit einer Prämie verbunden. (Auszeichnungen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 317 Tierärzte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Titoismus

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Aktiv (1958)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 1. Pj. für kleine, aus Funktionären und Aktivisten bestehende Gruppe, zu der auch Angehörige der technischen ➝Intelligenz treten können, zur Lösung bestimmter Aufgaben in Kollektivarbeit. Technische A. werden gebildet vor allem zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und zur Senkung der Selbstkosten, insbesondere des Materialverbrauchs. (Materialverbrauchsnormen, Gewerkschaftsaktiv, Parteiaktiv) A. bestehen auch innerhalb der Verwaltung zur Lösung bestimmter Verwaltungsaufgaben, z. B. im Wohnungswesen und bei der Erfassung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. (Landwirtschaft) 2. Zur Unterstützung der ständigen Kommissionen der örtlichen Volksvertretungen sind A. „von Bürgern zu schaffen, die befähigt und interessiert sind, die ständigen Kommissionen bei der Durchführung ihrer Aufgaben zu unterstützen“ (§ 18 Abs. 2 des Gesetzes über die örtlichen Organe der Staatsmacht vom 18. 1. 1956 — GBl.~I S. 65). Durch die A. soll eine lebendige Verbindung zwischen Volksvertretung und Bevölkerung geschaffen werden. In der Praxis wird die Bildung der A. sehr oft unterlassen, weil kaum ein Interesse der Bevölkerung an den fiktiven Aufgaben der sowjetzonalen Volksvertretungen besteht. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 18 Aktionseinheit der Arbeiterklasse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Aktivist

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DSG (HZ) (1958)

Siehe auch das Jahr 1956 Deutsche ➝Saatgut-Handelszentrale. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 78 DSF A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DSU

DDR A-Z 1958

Bauwirtschaft (1958)

Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Das Schwergewicht der Bautätigkeit in der BZ liegt bei den sog. Investitionsbauten, also Industriebauten, Verwaltungsgebäuden und militärischen Bauten. Der Wohnungsbau ist vernachlässigt worden. Zu den großen Industriebauten der letzten Jahre gehören u.a.: das Stahl- und Walzwerk Brandenburg, das Eisenhüttenkombinat in Fürstenberg/Oder, die Großkokerei in Lauchnammer, die Eisenwerke West in Calbe/Saale, der Ausbau der Ostseewerften, das noch im Aufbau befindliche Braunkohlenkombinat Schwarze Pumpe bei Hoyerswerda, verschiedene noch nicht abgeschlossene Kraftwerksbauten. Baustoffmangel und technische Rückständigkeit führten zu der amtlichen Feststellung: „Wir bauen nicht gut genug, wir bauen zu langsam und vor allem zu teuer.“ Seit Jahren wird, gehemmt durch Materialmangel, die Industrialisierung des Bauwesens angestrebt. Der erste Fünfjahresplan (1951–1955) brachte trotzdem eine Steigerung der Bauleistungen gegenüber 1950 von 2,4 auf 4,8 Milliarden DM Ost, davon entfiel annähernd die Hälfte (2,2 Milliarden DM) auf private Baubetriebe (8,7 Mrd.) und das Bauhandwerk (1,5 Mrd.). (Vergleich BRD: Leistungen der Bauwirtschaft 1957 rund 25 Mrd. DM West.) Auf die unterschiedliche Bevölkerungszahl berechnet, ergibt sich gegenüber der BRD eine erhebliche Minderleistung in der B. Hauptaufgabe der B. der SBZ im zweiten Fünfjahrplan (1955 bis 1959) ist wieder die „Konzentrierung der Kräfte auf die vordringliche Entwicklung der Grundstoffindustrie (Kohle, Energie, Chemie)“. Zu diesem Zwecke werden der Baustoffindustrie zur Erweiterung ihrer Kapazitäten erhebliche Mittel zugeführt. Literaturangaben Plönies, Bartho: Planen und Bauen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor von Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 134 S. m. 16 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 47 Bausparen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BDVP

DDR A-Z 1956

DDR A-Z 1956

MfS (1956)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Ministerium für Staatssicherheit, offizielle Bezeichnung der politischen Geheimpolizei in der SBZ für die Zeit vom 7. 2. 1950 bis Juli 1953 und seit Nov. 1955. (Staatssicherheitsdienst) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 173 Messe, Leipziger A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MGB

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Progress-Film (1956)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Sovexportfilm. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 203 Produktivkräfte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Progress-Film-Vertrieb

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Hoffmann, Frieda (1956)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 (Sachsenwerk Radeberg). Initiatorin einer Aktivistenbewegung, die die persönliche Verantwortung für Werkzeug und Maschinen zum Gegenstand hat. Sowjetisches Vorbild ist Nina ➝Nasarowa. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 114 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1956 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für allgemeine Personenrecherchen wird neben der Rubrik BioLeX auch auf andere biographische Nachschlagewerke verwiesen. Hoernle, Edwin A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Hoffmann, Karl-Heinz

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Verwaltungsreform (1956)

Siehe auch: Verwaltungsneugliederung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Verwaltungsreform: 1953 1954 1958 1959 1960 Begriff, der im herkömmlichen Sinne auf den neuartigen Sachverhalt in der SBZ nicht zutrifft, da sich dort nicht eine V., sondern unter bewußter Verneinung der Prinzipien des Rechtsstaates eine, totalitärer Gesetzmäßigkeit unterliegende, Umformung des Staatsapparates nach dem Vorbild der SU vollzog. Der Ausdruck V. wird offiziell auch nur selten gebraucht, man spricht vielmehr von „Demokratisierung der Verwaltung“ und meint damit die Umgestaltung des Verwaltungsapparates zu einem Instrument der volksdemokratischen Herrschaft. Die entscheidende Phase der, V. wurde eingeleitet durch das auf den Beschlüssen der II. Parteikonferenz der SED (9.–12. 7. 1952) beruhende „Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR“ vom 23. 7. 1952 (GBl. S. 613), das die Länder anwies, eine Neugliederung ihrer Gebiete vorzunehmen, und die Überleitung der bisher von den Landesregierungen wahrgenommenen Aufgaben auf die Organe der zu bildenden Bezirke anordnete. Auf Grund dieser Weisung beschlossen die Landtage bereits am 25. 7. 1952 gleichlautende Gesetze „über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe“ in den Ländern (Brandenburg, Mecklenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) und beraubten damit die Länder ihrer staatsrechtlichen Handlungsfähigkeit. Anfang August 1952 war die Errichtung der 14 Bezirke mit der Konstituierung der Bezirkstage und der „Wahl“ der Räte der Bezirke abgeschlossen und die Neugliederung des Gebietes der SBZ in 216 Kreise (194 Land- und 22 Stadtkreise) durchgeführt. Die ursprünglich geplante Verfassungsänderung unterblieb jedoch offenbar mit Rücksicht auf den „Kampf um die Einheit Deutschlands“; auch die Länderkammer wurde nicht aufgelöst. Trotz des Verlustes ihrer Handlungsfähigkeit durch den Wegfall ihrer Organe (Aufhebung der Landtage und der Landesregierungen) bestehen die Länder fort; ihre staatsrechtliche Stellung ist jedoch unklar. Durch diese V. im Zuge des Aufbaus des Sozialismus ist das zentralstaatliche Verwaltungsmonopol durchgesetzt worden. Die „DDR“ stellt sich seither als zentralisierter Einheitsstaat dar. (Verfassung und Verwaltung) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 280 Vertragsgericht, Staatliches A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Viehhalteplan

DDR A-Z 1954

DDR A-Z 1954

B-Betriebe (1954)

Siehe auch das Jahr 1953 Abk. für Bewährungsbetriebe, in denen Verurteilte durch Schwerarbeit ihre Haftstrafe abarbeiten können. (Strafvollzug) Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 26 Beamtenversorgung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Becher, Johannes R.

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Volkseigentum (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Stehender Begriff des Pj. für die im Wege entschädigungsloser Enteignung durch die Bodenreform vom 10. 9. 1945 und die SMAD-Befehle Nr. 124, 126, 154 und 181 zur „Enteignung von Kriegsverbrechern und Faschisten“ in das „Eigentum des Volkes“ übergeführten Sachen oder Rechte (Grund und Boden, Produktionsstätten, Patente usw.), die entweder vom Staat direkt genutzt oder verwaltet werden (Staatsbetriebe) oder zur Nutzung an staatlich kontrollierte „Vereinigungen volkseigener Betriebe“ (VVB), Städte, Gemeinden (örtliche Industrie) oder Maschinen-Traktoren-Stationen (MTS) widerruflich abgetreten werden. Die Behauptung, im „volkseigenen“ Betrieb sei der Arbeiter Miteigentümer des dort geschaffenen Arbeitsprodukts, ist eine irreführende Fiktion, da auch hier der „Mehrwert“, wenn auch nicht privatkapitalistisch, so doch „gesellschaftlich angeeignet“ wird, was in den praktischen Folgerungen für den Arbeiter dasselbe ist. Literaturangaben Krömer, Eckart: Die Sozialisierung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands als Rechtsproblem. Göttingen 1952, Otto Schwartz. 184 S. Samson, Benvenuto: Planungsrecht und Recht der volkseigenen Betriebe in der sowjetischen Besatzungszone. Frankfurt a. M. 1953, Alfred Metzner. 121 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 184 Volkseigenen Industrie, Reorganisation der A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkseigentums, Amt zum Schutze des

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Held der Arbeit (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Mit Silber-Ehrenzeichen, Urkunde und Geldprämie in Höhe von 10.000 DM Ost ausgestatteter Ehrentitel des Pj., der durch den Präsidenten und auf Vorschlag der Gewerkschaften und der Ministerien alljährlich am „Tag der Aktivisten“ verliehen wird. Der HdA. muß „durch Beharrlichkeit und Mut hervorragende Einzelleistungen erreicht haben, die für die Gesamtheit von Bedeutung sind, eine wesentliche Hebung der Arbeitsproduktivität bewirken und für die Allgemeinheit Vorbild und Zielsetzung [S. 67]sein“ (GBl. Nr. 131/53). Dazu gehören auch „Erfinder und Neuerer“ in Technik, Betriebskultur, Arbeitsmethodik usw. (Auszeichnungen) Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 66–67 Hausvertrauensleute A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Heilbehandlung, Freie

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Volksdemokratie (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Im Pj. das nach 1945 in den Ländern Polen, Tschechoslowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Albanien und anfangs auch in Jugoslawien errichtete Regime, mit dessen Hilfe diese Länder allmählich dem Moskauer Herrschaftsbereich ganz unterworfen wurden. Voraussetzung für die Errichtung der V. war in allen Fällen die Anwesenheit sowjetrussischer Besatzungstruppen, die moralische, diplomatische und wirtschaftliche Unterstützung der kommun. Parteien durch Moskau und das Versagen der durch Hitlerdeutschland korrumpierten früher herrschenden Parteien und Klassen. Unter Bruch der Yaltaer „Deklaration über das befreite Europa“, nach der sich die SU 1945 zur Errichtung selbständiger, nationaler Staaten mit vom Volk demokratisch gewählten Regierungen verpflichtet hatte, erzwang Moskau durch die Methode des „trojanischen Pferdes“ über die Blockpolitik der „Nationalen“ oder „Vaterländischen Fronten“ die Vorherrschaft der kommun. Parteien, die meist durch in Moskau geschulte Emigranten geführt wurden. „Reinigungen“ vereitelten jede Opposition und auch den Versuch dieser Länder, sich durch regionale Freundschaftsabkommen unabhängig vom Kreml zu halten. Die Länder der V., anfangs als „nicht mehr kapitalistisch und noch nicht sozialistisch“ gekennzeichnet, wurden nach der Bildung des Kominform im Sept. 1947 zu ihrer nächsten Entwicklungsphase, zum „Aufbau der Grundlagen des Sozialismus“ veranlaßt und in eine der marxistischen Staatslehre entsprechenden Klassenherrschaft verwandelt, die die Funktionen einer Diktatur des Proletariats, wenn auch nicht in Räteform, erfüllen sollte. Jeder Versuch, die Zusammenarbeit mit der SU abzuschwächen, gilt als „Attentat auf die Existenzgrundlage der V.“. Alle V. sind untereinander durch zweiseitige militärische Bündnispakte verbunden; jede V. hat außerdem einen zweiseitigen Militärpakt mit der SU schließen müssen. (Antifaschistisch-demokratische Ordnung, Demokratie) Literaturangaben Borkenau, Franz: Der europäische Kommunismus. Seine Geschichte von 1917 bis zur Gegenwart. München 1952, Lehnen. 540 S. Calvez, Jean-Yves: Droit International et Souveraineté en U. R. S. S. — L'évolution de l'idéologie juridique soviétique depuis la Révolution d'Octobre. Paris 1953, Armand Colin. 299 S. Lemberg, Eugen: Osteuropa und die Sowjetunion. Stuttgart 1950, Curt E. Schwab. 240 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 183 Volk A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkseigenen Betriebe, Versicherung der

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Verfassung und Verwaltung (1953)

Siehe auch: Verfassung: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Verfassung und Verwaltung: 1954 1956 [S. 152]Wie das deutsche Volk aus seinen Erfahrungen unter dem Hitler-Regime weiß, bietet das geschriebene Wort einer Verfassung allein noch nicht die Gewähr dafür, daß nicht ihr Geist verfälscht und ihr Inhalt ausgehöhlt wird. So blieb die Weimarer Verfassung während der 12 Jahre der Hitler-Regierung theoretisch in Geltung, ohne die Diktatur bei ihren innerpolitischen Gewaltmaßnahmen oder bei ihrer abenteuerlichen Außenpolitik zu behindern. Die staatsrechtliche Entwicklung in der SBZ von 1945 bis heute ist nicht zu verstehen, wenn man sich nicht die Möglichkeit eines solchen Widerspruchs zwischen äußerem Wortlaut und tatsächlichem Geschehen vor Augen hält. Durch die militärische Eroberung des östlichen Teiles Deutschlands und durch die Bestimmungen der dem Potsdamer Abkommen vorangegangenen Feststellung der vier Mächte über das Kontrollverfahren in Deutschland vom 5. Juni 1945, die die höchste Regierungsgewalt für das betreffende Besatzungsgebiet dem Oberbefehlshaber der Besatzungsstreitkräfte übertrug, ist die SU in die tatsächliche unbeschränkte Verfügungsgewalt über ein Gebiet gelangt, dessen Bewohner, durch Hunger, Not und Entbehrungen und die seelische Erschütterung des politischen und militärischen Zusammenbruchs gelähmt, zu einer selbständigen Neuorganisation nur schwer in der Lage gewesen wären und jedenfalls bereit waren, sich an den von der Besatzungsmacht dargebotenen Richtlinien und Hilfen zu orientieren. Daß die SU von vornherein die Absicht hatte, das von ihr besetzte Gebiet politisch, wirtschaftlich und kulturell im Sinne des Bolschewismus umzuformen, läßt sich aus dem heute — nach siebenjähriger Besetzungsdauer — erreichten hohen Grad der Anpassung an sowjetrussische Verhältnisse feststellen. Diese Absicht ist aber in der ersten Zeit der Besetzung von der Besatzungsmacht offenbar planmäßig verborgen worden. (Besatzungspolitik) Als Richtschnur für die staatsrechtliche Entwicklung in der SBZ wie in Deutschland überhaupt sind von der Potsdamer Konferenz die Begriffe Demokratisierung und „Entmilitarisierung“ verkündet worden. (Potsdamer Abkommen Abschn. III, Einleitung.) Das Wort Demokratie hat in der sowjetrussischen amtlichen Vorstellungswelt jedoch einen ganz anderen Inhalt als im Westen. Nach Stalin ist „die Demokratie in der SU … eine Demokratie für die Werktätigen“, und er glaubt daher, „daß die Verfassung der UdSSR die einzige bis zum letzten demokratische Verfassung der Welt ist“. (Rede Stalins über die Verfassung der UdSSR am 25. 11. 1936, abgedr. in „Die Stalinsche Verfassung“, Ostberlin, 1950, S. 34 f.) In derselben Rede hatte Stalin wörtlich gesagt: „Ich muß zugeben, daß der Entwurf der neuen Verfassung tatsächlich das Regime der Diktatur der Arbeiterklasse aufrechterhält, ebenso wie er die jetzige führende Stellung der Kommunistischen Partei der UdSSR unverändert beibehält“ (a. a. O., S. 33 f.). Nach sowjetrussischer Auffassung sind also vollendete „Demokratie“ und bolschewistische Diktatur gleichbedeutende Begriffe. Für die deutsche Bevölkerung, die nach den schmerzlichen Erfahrungen unter der Hitler-Diktatur eine echte Demokratie, nämlich freiheitliche und rechtsstaatliche Verhältnisse, ersehnte, hielt die sowjetische Besatzungsmacht 1945 jedoch politische Formen bereit, die eine solche echte Demokratie nur zu bedeuten schienen. Im Sommer 1945 sind von der SMAD nicht nur die KPD, sondern auch drei im westlichen Sinne [S. 153]demokratische Parteien gestattet worden: die SPD, die CDU und die LDPD. Das schien auf eine annähernde Wiederherstellung des Weimarer Parteiensystems hinauszulaufen. Diese Wiedererweckung der deutschen Demokratie der Vor-Hitler-Zeit war aber in der SBZ nur eine scheinbare. In der SBZ haben die vier Parteien niemals die Gelegenheit erhalten, sich in der ursprünglichen Aufstellung miteinander zu messen. Bevor nämlich — im Oktober 1946 — die ersten Wahlen (und zwar Gemeinde- und Landtagswahlen) erfolgten, war der erste entscheidende Schritt zur Durchlöcherung dieses Parteiensystems getan worden. Das war der im Frühjahr 1946 unter sowjetischem Druck vorgenommene Zusammenschluß der KPD und SPD zur sog. „Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands“, der SED. Nach den Wahlen im Okt. 1946, bei denen die SED nicht ganz die Hälfte aller Stimmen erzielte, hat sich die SED nie wieder zu einer echten Wahl gestellt, d. h. einer solchen, wo der Wähler zwischen mehreren Listen auswählen kann, und zwar weder in der Sowjetzone noch in Ostberlin. Vielmehr wurde jetzt der Weg der sog. Blockpolitik beschritten. In diese wurden nicht nur die drei übrigbleibenden politischen Parteien SED, CDU und LDPD sowie zwei im Sommer 1948 neugegründete Parteien, die sogenannte „National-Demokratische Partei Deutschlands“ (NDPD) und die „Demokratische Bauernpartei Deutschlands“ (DBD), einbezogen, sondern auch die sog. demokratischen Massenorganisationen. Ohne ordnungsgemäße Wahlhandlung, lediglich auf dem Wege der Delegierung, wurden von den Blockparteien und Massenorganisationen Vertreter nominiert, die am 6. und 7. 12. 1947 als erster sog. Volkskongreß zusammentraten. In derselben Weise wurde der am 17. und 18. 3. 1948 (gleichzeitig mit der Hundertjahrfeier der deutschen Revolution von 1848) tagende „Zweite Volkskongreß“ berufen, der sich selbst zu einem „Deutschen Volksrat“ erklärte. Dieser nicht aus Wahlen, sondern durch willkürliche Berufungen entstandene „Deutsche Volksrat“ ließ durch einen Verfassungsausschuß den „Entwurf einer Verfassung für die deutsche demokratische Republik“ ausarbeiten, der am 22. 10. 1948 veröffentlicht wurde. Am 19. 3. 1949 wurde diese Verfassung vom „Volksrat“ nach geringen Änderungen angenommen. Am 15. und 16. 5. 1949 wurde in der SBZ eine Abstimmung über eine willkürlich zusammengesetzte Einheitsliste der Blockparteien und „Massenorganisationen“ in der Weise durchgeführt, daß der Wähler entweder mit Ja oder mit Nein stimmen oder einen ungültigen Stimmzettel abgeben konnte. Trotz der sehr intensiven und mit national gefärbten Losungen unterbauten Propaganda wurden im ganzen nur 61,8 v. H. Ja-Stimmen, in Ostberlin sogar nur 51,7 v. H. Ja-Stimmen erzielt (Wahlen). Dies reichte aber aus, um die „Einheitsliste“ als gewählt zu erklären. So kam der „Dritte Deutsche Volkskongreß“ in Stärke von 1.523 Delegierten zustande, die am 30. 5. 1949 die Verfassung bestätigten und die Ernennung der 330 Abgeordneten des neuen „Deutschen Volksrats“ vornahmen. Wieder ohne parlamentarische Wahlen entstand dann am 7. 10. 1949 die „Provisorische Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik“, indem der „Deutsche Volksrat“ sich diese Bezeichnung beilegte. („Gesetz über die Konstituierung der Provisorischen Volkskammer [S. 154]der Deutschen Demokratischen Republik“ [DDR] vom 7. 10. 1949 GBl. S. 1/49.) Gleichzeitig wurde eine „Provisorische Regierung der Deutschen Demokratischen Republik“ eingesetzt, eine „Provisorische Länderkammer der Deutschen Demokratischen Republik“ gebildet und die „Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik“ in Kraft gesetzt (GBl. S. 2 ff./49). Diese Verfassung der „DDR“ orientiert sich in ihrem Wortlaut weitgehend an dem Vorbild der Weimarer Verfassung. So erscheint Art. 1 Abs. 2 der Weimarer Verfassung „Die Staatsgewalt geht vom Volke aus“ ebenso wie im „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ (Art. 20 Abs. 2 Satz 1) auch in der „Verfassung der DDR“ in der Fassung „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ (Art. 3 Abs. 1). Das Bekenntnis zu dem Grundsatz demokratischer Wahlen ist in der Verfassung (Art. 51 Abs. 2) in fast die gleichen Worte gekleidet wie in der Weimarer Verfassung (Art. 22): „Die Abgeordneten werden in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl … gewählt“, während das Bonner Grundgesetz auf Grund der unter der Hitler-Diktatur gemachten Erfahrungen darüber hinaus noch freie Wahlen fordert: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt“ (Art. 38 Abs. 1 Satz 1). Im einzelnen bestehen naturgemäß zahlreiche Abweichungen von der Weimarer und der Bonner Verfassung. Von diesen sei das in der Verfassung der „DDR“ auffallend niedrig angesetzte Alter der Wahlmündigkeit (aktiv mit 18 Jahren, passiv mit 21 Jahren, Art. 52) erwähnt. Entscheidend ist aber überhaupt nicht der Wortlaut einer Verfassung, sondern der tatsächliche Machtgehalt, der sich hinter ihr verbirgt. Am 15. 10. 1950 wurde in der SBZ unter Aufhebung der an sich fälligen Gemeinde-, Kreis- und Landtagswahlen eine neue Abstimmung durchgeführt, aus der eine neue (nun nicht mehr provisorische) Volkskammer hervorging. Hierbei wurde das System der Einheitsliste in nunmehr „vollendeter“ Form angewendet; auf dem Einheitsstimmzettel war die Möglichkeit, mit „Nein“ zu stimmen, nicht mehr vorgesehen. Nichterscheinen zur „Wahl“ wurde als staatsfeindliches Verhalten angesehen, und in zahlreichen Fällen erfolgte überhaupt offene Stimmabgabe. Das ist dasselbe Wahlsystem, das in Deutschland während des Hitler-Regimes bestanden hat und heute in der SU besteht. Soweit eine solche „Wahl“ bei der betroffenen Bevölkerung überhaupt ein echtes Interesse erwecken kann, verlagert es sich daher von der „Wahlhandlung“, die keine mehr ist, auf die vorangehende Aufstellung der Kandidaten. In dieser Hinsicht kommt dem Beispiel der SU eine große Bedeutung zu. Dort spielt die Aufstellung der Kandidaten — und zwar solcher, die den Machthabern genehm sind — eine große Rolle. Die Stalinsche Verfassung besagt hierüber: „Das Recht, Kandidaten aufzustellen, wird den gesellschaftlichen Organisationen und den Vereinigungen der Werktätigen gewährleistet: den kommunistischen Parteiorganisationen, den Gewerkschaften, Genossenschaften, Jugendorganisationen, Kulturvereinigungen“ (Art. 141 Abs. 2). Eine praktische Anschauung von dem bolschewistischen System der Kandidatenaufstellung vermittelt das in der SBZ in der „Wahlordnung für die Handwerkskammern“ (vom 20. 2. 1951, GBl. S. 180/51) festgelegte Verfahren: „Die Kandidaten haben sich ihren Wählern vorzustellen. Die Wähler haben das Recht, den Kandidaten Fragen zu stellen und ihnen Aufträge zu geben“ (§~7, Abs. 3). Durch verfäng[S. 155]liche Fragen, persönliche Stimmungsmache und Einschüchterung ist es natürlich stets möglich, nicht genehme Kandidaten auszuschalten. Wie kurz in der sowjetischen „Rechts“auffassung der Weg von geheimer zu öffentlicher Stimmabgabe ist, zeigt der folgende Absatz aus derselben „Wahlordnung für die Landeshandwerkskammern“: „Die Wahl ist geheim und muß durch Stimmzettel erfolgen. Auf Beschluß der Mehrheit der Versammelten ist die Wahl öffentlich durchzuführen“ (a. a. O. §~7, Abs. 4). Seit 1945 gibt es im sowjetischen Besatzungsgebiet einen zweifachen Verwaltungsapparat, einen sowjetischen und einen deutschen. Der sowjetische trug von 1945 bis zur Konstituierung der „DDR“ die Bezeichnung „Sowjetische Militär-Administration in Deutschland“ (SMAD). Der deutsche Verwaltungsapparat bestand zunächst aus zwölf „Deutschen Zentralverwaltungen für die SBZ“, die schon am 1. 8. 1945 durch Dekret des sowjetischen Militärbefehlshabers ins Leben gerufen und am 12. 2. 1948 in einer als „Deutsche Wirtschaftskommission “ (DWK) bezeichneten Spitze organisatorisch zusammengefaßt wurden. Durch das „Gesetz zur Überleitung der Verwaltung“ vom 12. 10. 1949 (GBl. S. 17/49) gingen deren Verwaltungsaufgaben auf die „Provisorische Regierung der DDR“ über. Gleichzeitig trat die „Sowjetische Kontrollkommission“ (SKK) an die Stelle der SMAD (Erklärung des Obersten Chefs der SMAD, „Tägliche Rundschau“, vom 11. 10. 1949). Ein wesentliches Kennzeichen der sowjetzonalen Verwaltungspraxis ist — trotz der in Art. 1 Abs. 2 der Verfassung garantierten Selbständigkeit der Länder — ein Zentralismus, der noch über das während des Hitler-Regimes erreichte Maß hinausgeht. So ist mit dem „Gesetz über die Reform des öffentlichen Haushaltwesens“ vom 15. 12. 1950 (GBl. S. 1201/50) das gesamte Finanzwesen dadurch zentralisiert worden, daß die Haushalte der Zone, der Länder, der Kreise, der Gemeinden und der Sozialversicherungsanstalten in einen einzigen Staatshaushalt einbezogen werden. Entsprechend sind durch die Verordnung über die Sozialversicherung vom 26. 4. 1951 (GBl. S. 325/51) die Sozialversicherungsanstalten der Länder „zu einer einheitlichen zentralgelenkten Sozialversicherung, Anstalt des öffentlichen Rechts“, vereinigt worden. Ein weiteres Beispiel für die fortschreitende Zentralisierung ist die trotz ihres verfassungändernden Charakters lediglich durch Regierungsverordnung (Verordnung über Maßnahmen zur Vereinfachung der Justiz vom 27. 9. 1951, GBl. S. 877/51) verfügte Verselbständigung der Staatsanwaltschaft unter Leitung des „Generalstaatsanwaltes der Republik“ (in Anlehnung an die in Art. 113–117 der Stalinschen Verfassung verankerte Vorzugsstellung des „Generalstaatsanwaltes der UdSSR“) (Rechtswesen). Es gibt zahlreiche weitere Fälle, in denen schon der Wortlaut der Gesetzgebung mit der Verfassung in Widerspruch steht. So heißt es in Art. 34 Abs. I der Verfassung der „DDR“ in wörtlicher Anlehnung an Art. 142 der Weimarer Verfassung: „Die Kunst, die Wissenschaft und ihre Lehre sind frei“. Dagegen heißt es in der Verordnung über die Errichtung der Staatl. Kommission für ➝Kunstangelegenheiten vom 12. 7. 1951 (GBl. S. 683/51): „Die Staatliche Kommission für Kunstangelegenheiten … arbeitet konkrete Pläne für die Entwicklung des künstlerischen Schaffens auf der Grundlage der Aufgaben des Fünfjahrplans aus …“ (§~2, Abs. 1, Satz 1), und in der ebenfalls vom 12. 7. 1951 datierten „Verordnung über die Aufgaben der Staatl. Kommission für Kunstangelegenheiten“ (GBl. [S. 156]S. 684/51) wird gefordert: „Die Staatliche Kommission für Kunstangelegenheiten hat dafür zu sorgen, daß … die bedeutendsten Werke aus der SU …. zur Aufführung gebracht werden“ (§~1, Abs. 1). Ferner wird bestimmt: „Die Staatl. Kommission für Kunstangelegenheiten ist verantwortlich für die Erfüllung des Volkswirtschaftsplanes auf dem Gebiete der Kunst“ (§~9). Mit der in der Verfassung in Art. 20, Abs. 1 („Bauern, Handel- und Gewerbetreibende sind in der Entfaltung ihrer privaten Initiative zu unterstützen“) und Art. 24, Abs. 6 („Nach Durchführung dieser Bodenreform wird den Bauern das Privateigentum an ihrem Boden gewährleistet“) ausgesprochenen Gewährleistung des bäuerlichen Privateigentums steht dessen tatsächliche Aushöhlung durch das mit der Betriebsgröße steil ansteigende Ablieferungssoll (Ablieferungspflicht) und durch die das Mittel- und Großbauerntum benachteiligenden unterschiedlichen Tarifsätze für Leistungen der MAS in Widerspruch (Landwirtschaft). Eine noch größere Bedeutung als diese bereits am Wortlaut der Gesetzgebung erkennbaren Widersprüche zur Verfassung sind die Verletzungen von Verfassungsbestimmungen durch die laufende Verwaltungspraxis. Hierzu gehören beispielsweise die willkürlichen, oft nicht einmal mit irgendwelchen Vorwänden begründeten Beschlagnahmungen von privaten Firmen. Es muß abschließend betont werden, daß alle erkennbaren Verwaltungsmaßnahmen — ob sie im Widerspruch zur Verfassung stehen oder nicht — lediglich Vordergrundserscheinungen sind. Die tatsächliche Macht in der SBZ liegt nicht bei der Verwaltung, sondern bei den Funktionären der hier als „Sozialistische Einheitspartei“ (SED) bezeichneten Kommunistischen Partei. In zahlreichen wichtigen Fällen üben die kommun. Spitzenfunktionäre ihre Macht durch in Personalunion wahrgenommene hohe Verwaltungsfunktionen aus. Alle wesentlichen Entscheidungen werden von der SED gefällt und dann an die Verwaltung herangetragen. Das zeigt besonders deutlich das Beispiel der Einführung des Fünfjahrplanes. Die Leitung der SED aber erfolgt wie die aller kommunistischen Parteien von Moskau aus. (Über die seit Sommer 1952 vorgenommenen Veränderungen im Verwaltungsaufbau der SBZ Verwaltungsreform). Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 152–156 Verfassung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verkehrswesen

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Technischer Rat (1953)

Siehe auch: Technische Räte: 1958 1959 1960 1962 1963 Technischer Rat: 1954 1956 Im Pj. eine der vielen organisatorischen Formen der Zusammenarbeit zwischen Wissenschaftlern und Praktikern der Produktionspraxis der SU. Gelegentlich arbeitet er dort auch mit Korrespondierenden Mitgliedern der Akademie der Wissenschaften zusammen. In der SBZ besteht der TR. aus Aktivisten, Ingenieuren, Technikern, Meistern und qualifizierten Facharbeitern. Die Berufung geschieht durch die Betriebsleitung, die BGL und die Betriebssektion der Kammer der ➝Technik. Ferner gehören zum TR. je ein Vertreter der Betriebsleitung, der BGL, der Betriebssektion der Kammer der Technik, möglichst auch der FDJ und der Gesellschaft für deutsch-sowjetische Freundschaft. Der Vorsitzende muß ebenso techn. erfahren wie politisch zuverlässig sein. Da dem TR. Lenkung und Planung der Technischen Kabinette obliegt, muß er eng mit den Gewerkschaftsfunktionären zusammenarbeiten. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 139 Technische Intelligenz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Technisches Kabinett

DDR A-Z 1953

Volkseigentum (1953)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Stehender Begriff des Pj. für die im Wege entschädigungsloser Enteignung durch die Bodenreform vom 10. 9. 1945 und die SMAD-Befehle Nr. 124, 126, 154 und 181 zur „Enteignung von Kriegsverbrechern und Faschisten“ in das „Eigentum des Volkes“ übergeführten Sachen oder Rechte (Grund und Boden, Produktionsstätten, Patente usw.), die entweder vom Staat direkt genutzt oder verwaltet werden (Staatsbetriebe) oder zur Nutzung an staatlich kontrollierte Vereinigungen volkseigener Betriebe (VVB), Städte, Gemeinden mit ihren Kommunalwirtschaftlichen Unternehmen (KWU) oder Maschinenausleihstationen (MAS) widerruflich abgetreten werden. Die Behauptung, im volkseigenen Betrieb sei der Arbeiter Miteigentümer des dort geschaffenen Arbeitsprodukts, ist eine irreführende Fiktion, da auch hier der „Mehrwert“, wenn auch nicht privatkapitalistisch, so doch „gesellschaftlich angeeignet“ wird, was in den praktischen Folgerungen für den Arbeiter dasselbe ist. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 159 Volkseigenen Industrie, Reorganisation der A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkseigentums, Amt zum Schutze des

DDR A-Z 1953

Agrarökonomik (1953)

Siehe auch: Agrarökonomie: 1975 1979 Agrarökonomik: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Agrarökonomik (bzw. Agrarökonomie): 1969 Landwirtschaftl. Betriebswirtschaftslehre, wird in der SBZ im marxistischen Sinne entwickelt. E. Hoernle, ihr Inspirator, stellt sie der Wirtschaftslehre Areboes gegenüber, deren kapitalistischen Charakter er angreift. Nach Hoernle sind nicht die Betriebsgrößen (Groß- und Kleinbetrieb) die wesentlichen Unterscheidungsmerkmale, sondern die „kapitalistische Betriebsform“ und die „einfache Warenproduktion“. Die Existenz der kapitalistischen Betriebe bedingt einen Klassenkampf, der mit der Verdrängung und Verelendung des kleinen Bauern endet. Daraus ergibt sich zwangsläufig das Ziel der Umwandlung jeglichen Privateigentums in „sozialistisches“ Eigentum. So ist auch die marxistische Beschreibung der Rentabilität als „Ausdruck eines in Gemeinschaft mit seinem Volke ehrlich erarbeiteten Wohlstandes“ zu verstehen. Das Einkommen des einzelnen setzt sich zusammen aus einem „individuellen“ und einem „sozialen“ Teil. Ersterer dient zur Erhaltung des Existenzminimums, letzterer soll sich in der „Hebung des Volkswohlstandes“ realisieren. Die A. hat die gegenwärtig in der SBZ noch bestehenden drei „wirtschaftlichen Formationen“, den bäuerlichen Familienbetrieb, den großbäuerlichen Betrieb und das volkseigene Gut gesondert zu behandeln; durch die Produktionsgenossenschaften erwachsen der A. neue Aufgaben. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 8 Agitprop A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Agrarplan, Gesamtdeutscher

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