In der Kategorie DDR A-Z verlinkt die Website auf Handbücher zur DDR, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland erschienen sind.
Zwischen 1953 und 1985 veröffentlichte die Bundesregierung mehrere Handbücher über die Deutsche Demokratische Republik (DDR) unter verschiedenen Titeln, darunter SBZ von A–Z (1953–1966), A bis Z (1969) und das DDR Handbuch (1975–1985). Diese Werke verfolgten das Ziel, umfassende Informationen über die DDR zu liefern. Die Artikel behandelten Themen wie die staatliche Organisation, die politische und wirtschaftliche Entwicklung sowie die führenden Akteure der DDR. Diese Informationen wurden teils in kurzen Stichworterklärungen, teils in ausführlichen Darstellungen aufbereitet.
Mit dem Ende der DDR trat eine zusätzliche Dimension dieser Handbücher zutage: Sie fungieren als Zeitzeugen, die nicht nur die Entwicklung innerhalb der DDR, sondern auch die sich verändernde Perspektive der Bundesrepublik auf die DDR über drei Jahrzehnte hinweg dokumentieren. Diese Handbücher bieten daher eine wertvolle Quelle, um den Wandel der historischen Sichtweisen nachzuvollziehen.
Der gesamte Text dieser Handbücher ist nun auf der Plattform www.kommunismusgeschichte.de zugänglich gemacht worden. Dabei wurde der ursprüngliche Charakter des Nachschlagewerks beibehalten, indem die Querverweise der Originaltexte als Links integriert wurden. Neu ist die Möglichkeit, die Veränderungen der Einträge über die verschiedenen Ausgaben hinweg zu verfolgen, was einen einzigartigen Vergleich der historischen Perspektiven ermöglicht. Weitere Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.
DDR A-Z 1985
DDR A-Z 1985
Jugendstrafrecht (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bis 1952 galt das Reichsjugendgerichtsgesetz von 1943. Ab 1. 6. 1952 trat an seine Stelle das Jugendgerichtsgesetz (JGG) vom 23. 5. 1952 (GBl., S. 411). Es sah Erziehungsmaßnahmen und Strafen, im Höchstfalle Freiheitsentziehung bis zu 10 Jahren, vor. Bei Mord, Vergewaltigung, Sabotage, Boykotthetze (Strafrecht, VII.) oder Verbrechen gegen das Friedensschutzgesetz (Friedensgefährdung) war jedoch gemäß § 24 JGG das allgemeine Strafrecht anzuwenden. In diesen Fällen konnten selbst lebenslängliche Zuchthausstrafen gegen Jugendliche verhängt werden. Nur die Todesstrafe war ausgeschlossen. Das gleiche galt nach dem Erlaß des StEG vom 11. 12. 1957 bei Staatsverbrechen. Gemäß § 33 Abs. 2 JGG war in diesen Fällen nicht das Jugendgericht, sondern das Erwachsenengericht zuständig. Durch das StGB vom 12. 1. 1968 ist das JGG von 1952 aufgehoben und das J. in das allgemeine Strafrecht einbezogen worden. Ein besonderes J. und ein besonderes Jugendstrafverfahrensrecht gibt es seitdem nicht mehr. Jedoch enthalten StGB und StPO jeweils Bestimmungen, in denen die Besonderheiten der strafrechtlichen Verantwortlichkeit Jugendlicher und des Strafverfahrens gegen Jugendliche behandelt werden (§§ 65 ff. StGB., §§ 69 ff. StPO). Jugendlicher im strafrechtlichen Sinne ist, wer über 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Den Begriff des Heranwachsenden (18–21 Jahre) kannte schon das JGG nicht. Die persönliche Voraussetzung für die strafrechtliche Verantwortlichkeit ist in jedem Fall ausdrücklich festzustellen. Diese Schuldfähigkeit liegt vor, wenn „der Jugendliche aufgrund des Entwicklungsstandes seiner Persönlichkeit fähig war, sich bei seiner Entscheidung zur Tat von den hierfür geltenden Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens leiten zu lassen“ (§ 66 StGB). Von der Einleitung, eines Strafverfahrens gegen den Jugendlichen kann abgesehen werden, wenn das Vergehen nicht erheblich gesellschaftswidrig ist und von den Organen der Jugendhilfe Erziehungsmaßnahmen eingeleitet werden. Als Strafmaßnahmen gegen Jugendliche sieht das Gesetz vor: Beratung und Entscheidung durch ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege (Gesellschaftliche Gerichte), Auferlegung besonderere Pflichten (Wiedergutmachung des Schadens durch eigene Leistung, Freizeitarbeit, Arbeitsplatzbindung für die Dauer bis zu 2 Jahren, Aufnahme eines Lehr- oder Ausbildungsverhältnisses), Strafen ohne Freiheitsentzug (Verurteilung auf Bewährung, öffentlicher Tadel, Geldstrafe bis zu 500 Mark), Jugendhaft (§ 74) von 1 Woche bis zu 3 Monaten oder Freiheitsstrafe. Eine Verbindung der verschiedenen Strafmaßnahmen ist nicht zulässig. Jugendhaft kann angeordnet werden, wenn sich die Straftat gegen die staatliche und öffentliche Ordnung richtet und ein solches soziales Fehlverhalten des Jugendlichen offenbart, daß eine kurzfristige disziplinierende Maßnahme erforderlich ist, um einer weiteren negativen Entwicklung nachhaltig entgegenzuwirken. Für die Freiheitsstrafen gelten die Bestimmungen des allgemeinen Strafrechts. Ihre Dauer beträgt also 6 Monate bis 15 Jahre. Der Vollzug erfolgt in Jugendhäusern. Die lebenslängliche Freiheitsstrafe gegen Jugendliche ist erst durch das 2. Strafrechtsänderungsgesetz vom 7. 4. 1977 (GBl. I, S. 100) abgeschafft worden. Nicht zulässig war von jeher die Todesstrafe für Jugendliche. Von den für Erwachsene vorgesehenen Nebenstrafen dürfen gegen Jugendliche das Verbot bestimmter Tätigkeiten, die Vermögenseinziehung und die Aberkennung staatsbürgerlicher Rechte nicht verhängt werden (Strafensystem). Im Strafverfahren gegen Jugendliche sind die Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten sowie die Organe der Jugendhilfe zu beteiligen. Die Erziehungsberechtigten haben grundsätzlich an der Hauptverhandlung teilzunehmen. Sie haben das Recht, gehört zu werden sowie Fragen und Anträge zu stellen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 692 Jugendpresse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JugendweiheDDR A-Z 1985
Geschädigte (1985)
Personen, die seit Geburt physisch oder psychisch geschädigt sind oder durch Unfall oder andere Ursachen einen Dauerschaden erlitten haben bzw. an funktionellen Störungen leiden, entsprechend den „Behinderten“ im westdeutschen Sprachgebrauch. Grundsätzliches, Erfassung und Abgrenzung, Schulbildung, Berufsbildung, berufliche (Wieder-) Eingliederung sowie soziale Vergünstigungen sind in 71 „Rechtsvorschriften und anderen Bestimmungen“ geregelt (Schwerbeschädigtenbetreuung und Rehabilitation. Rechtl. Bestimmungen u. Arbeitsmaterialien, hrsgg. v. Min. f. Gesundheitswesen u. v. d. Akad. f. Ärztl. Fortbildg. d. DDR, Berlin [Ost], Staatsverlag, 1981). 1. Der ausgewiesene Umfang des Personenkreises der G. hängt ab von dem seit 100 Jahren zu beobachtenden Krankheitswandel, der Definition, der Erfassung und Betreuung. Unter medizinischem Aspekt gab es 1978 in der DDR 401.619 als „körperbehindert“ erfaßte Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis unter 18 Jahren (9,44 v.H. der Gleichaltrigen), sowie 153.911 (3,57 v.H.) „mit geistigen Störungen“, demnach einen G.-Anteil von 13 v.H. der Kinder- und Jugendbevölkerung. Im Sonderschulwesen (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, VII.) geht man von folgenden Kategorien und Anteilen aus (in v.H. der Schulpflichtigen): Blinde 0,01; Sehschwache 0,05; Gehörlose 0,06; Schwerhörige 0,14; Sprachgestörte 1,0; Körperbehinderte 0,5; schulbildungsfähige Schwachsinnige (Hilfsschulbedürftige) etwa 2,0; schulbildungsunfähige Schwachsinnige (Imbezille und Idioten) 0,5; Verhaltensgestörte etwa 1,0. Unter pädagogischem Aspekt gelten 7 v.H. der schulpflichtigen Bevölkerung als geschädigt, die Sonderschulen besuchen etwa 3 v.H. Die Zahl der G. im Erwachsenenalter bzw. insgesamt betrug 1981 615.000 Körper-G. im berufsfähigen Alter (d.h. ohne Kinder und Altersrentner; 5,8 v.H. dieser Altersgruppe), 340.000 Hörgeschädigte aller Altersstufen (2,03 v.H. der Gesamtbevölkerung), 1982 33.000 Blinde (0,20 v.H.), davon 24.000 Altersrentner, und 60.000 Sehschwache (0,36 v.H.). Einen Beschädigtenausweis (gem. AO Nr. 1 über die Anerkennung als Beschädigter vom 10. 6. 1971 [GBl. II, S. 493] i. d. F. der AO Nr. 2 vom 18. 7. 1979 [GBl. I, S. 315]) hatten 1980 1,3 Mill. Personen, darunter 1,1 Mill. Körper-G. Der Ausweis wird in den 4 Stufen „Beschädigter“, „Schwerbeschädigter“, „Schwerstbeschädigter“ und „Schwerstbeschädigter, der eines ständigen Begleiters bedarf“, an Personen von 14 Jahren und älter, in bestimmten Fällen auch an Kinder, ausgegeben. Da die Ausgabe des Ausweises von Art und Schwere der Schädigung abhängt, ist die Zahl der Ausweisinhaber kleiner als die der G. insgesamt. Bei den erwachsenen, berufstätigen Rehabilitanden, d.h. bei den durch Krankheit oder Unfall G., bei denen eine Rehabilitation nötig und möglich ist, treten derzeit die chronischen Erkrankungen als Schadensursache an die 1. Stelle. Sie machen bei den Männern 50 v.H., bei den Frauen über 80 v.H. aus. 2. Zur Förderung und Betreuung der G. wurde in den 60er Jahren ein umfassendes System der Rehabilitation entworfen und in den 70er Jahren aufgebaut, an dem Medizin, Pädagogik, Sozialpolitik, Ökonomie und Gesellschaftliche Organisationen mitwirken. Aufgaben und Zuständigkeiten verteilen sich wie folgt: Das Gesundheitswesen ist zuständig für: die Früherfassung der G. Es besteht Meldepflicht (AO über die Meldung von Körperbehinderungen usw. vom 12. 5. 1954 [ZBl. S. 194] i. d. F. d. OWG vom 12. 1. 1968 [GBl. I, S. 101]); Sonderkrippen bzw. Krippengruppen für geschädigte Kleinkinder. Die Entscheidung über den Besuch dieser Einrichtungen liegt bei den Eltern; Tagesstätten, Wochenheime, Dauerheime und Plätze in Krankenhäusern für die etwa 20.000 „schulbildungsunfähigen förderungsfähigen Schwachsinnigen“ (= „Geistig Behinderte“ nach westdeutschem Sprachgebrauch) im Alter von 3 bis unter 18 Jahren. Der Besuch dieser Einrichtungen ist freiwillig. 1969 standen 5.019 Plätze zur Verfügung, der Versorgungsgrad lag bei 25 v.H. 1981 gab es 208 Tagesstätten, 56 Wochenheime, 48 Dauerheime und 32 stationäre Einrichtungen an Krankenhäusern mit 13.000 Plätzen, der Versorgungsgrad lag bei 66,5 v.H.; [S. 535] * Abteilungen und Beratungsstellen an Kliniken, Sanatorien und Fachkrankenhäusern zur ambulanten Betreuung vor allem von Sprachgestörten und Hör-G.; das Logopädische Kindersanatorium Thalheim für therapieresistente stotternde Schüler; Rehabilitationszentren zur Berufsausbildung für hochgradig geschädigte Jugendliche und Erwachsene (12 für Körperbehinderte, davon 3 der Inneren Mission [ Caritas; Diakonie ], 2 für Blinde, 1 für Sehschwache); die Einrichtungen der „geschützten Arbeit“ für Rehabilitanden, die wegen ihrer Schädigung oder wegen Fehlens geeigneter Möglichkeiten nicht in den üblichen Arbeitsprozeß eingegliedert werden können (AO zur Sicherung des Rechts auf Arbeit für Rehabilitanden vom 26. 8. 1969 [GBl. II, S. 470] i. d. F. der VO vom 19. 7. 1976 [GBl. I, S. 411]). 1970 gab es 2.200 geschützte Arbeitsplätze. Bis zum 31. 12. 1980 erhöhte sich die Zahl auf 35.123. Nur ein Viertel der Plätze besteht in geschützten Betriebsabteilungen oder geschützten Werkstätten, die übrigen sind Einzel- oder Heimarbeitsplätze. Das wird als unzureichend kritisiert, ebenso das regional, betrieblich und nach Eignung sehr unterschiedliche Platzangebot. Um dem Bedarf zu entsprechen, ist die Zahl der geschützten Arbeitsplätze zu verdoppeln (Arbeit und Arbeitsrecht 1981, H. 6, S. 241–243). Das Volksbildungswesen (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem) ist zuständig für: Sonderkindergärten und Vorschulgruppen, deren Besuch freiwillig ist; die (1982) 489 Sonderschulen für die einzelnen Kategorien der G., an denen 59.026 Kinder und Jugendliche ihrer Schulpflicht nachkamen; Sonderschulen und -klassen in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens (für chronisch Kranke und Schwer-G., die Schülerzahl ist oben enthalten); Sonderberufsschulen (für Hilfsschüler und Hör-G.); Sonderpädagogische Beratungsstellen; Sonderklassen an Normalschulen, insbesondere für Verhaltensgestörte und Legastheniker. Die Berufstätigkeit der G. (Einstellung, Arbeitsbedingungen, Entlohnung, Kündigungsschutz usw.) wird durch das Arbeitsgesetzbuch (AGB) (Arbeitsrecht) und zusätzliche spezielle Regelungen abgesichert. Die Rehabilitationskommissionen der Bezirke, Kreise und Betriebe koordinieren die Arbeit der zuständigen Behörden und Einrichtungen, doch haben bei weitem noch nicht alle Betriebe eine solche Kommission. Auch dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) sind Aufgaben zugewiesen (s. NJ 1981, H. 6, S. 258–260). Die Förderung und Betreuung der G. wird unterstützt von der Gesellschaft für Rehabilitation in der DDR, gegründet 1957 als Forschungsgruppe R., seit 1967 Mitglied der Internationalen Gesellschaft für die Rehabilitation Geschädigter (ISRD), dem Blinden- und Sehschwachenverband der DDR (25.000 Mitglieder, 15 Bezirks-, 218 Kreisorganisationen, 250 Zirkel und Interessengemeinschaften, 3.000 ehrenamtliche Betreuer), dem Gehörlosen- und Schwerhörigenverband der DDR (16.200 Mitglieder, 230 Gruppen) und dem Versehrtensportverband des Deutschen Turn- und Sportbundes (DTSB) der DDR (8.500 körperbehinderte, seh- und hörgeschädigte Mitglieder, 255 Sektionen. Bis 1983 sollte in jedem Kreis der DDR eine Sportgruppe gebildet werden). Auch das Deutsche Rote Kreuz (DRK) der DDR und die Volkssolidarität sind mit der Betreuung behinderter bzw. alter Menschen befaßt. 3. Grundprinzip der G.-Politik ist die Gewährleistung des Rechts auf Arbeit auch für diesen Personenkreis. Der Stellenwert der Früherkennung und -erfassung, der Betreuung bereits im Kleinkind- und Vorschulalter sowie der pädagogischen Rehabilitation ist hoch. Das Sonderschulwesen kann als beispielhaft gelten, Lücken bei bestimmten Behinderungsarten wurden in den 70er Jahren geschlossen, andererseits wurde der Anteil der als hilfsschulbedürftig (und damit als „schwachsinnig“) einzustufenden Schüler von 3 auf angemessenere 2 v.H. reduziert. Die berufliche Ausbildung bzw. Rehabilitation wurde in leistungsfähigen Zentren zusammengefaßt. Ein Nachholbedarf besteht dort, wo die Arbeitsfähigkeit nicht, nur eingeschränkt oder nur mit großem Aufwand hergestellt werden kann. Das Programm der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) vom 22. 5. 1976 stellt auch auf die verbesserte Versorgung, Betreuung und Rehabilitation der Kranken, Invaliden, Alten und G. ab. Seitdem wurde die Betreuung der geistig Behinderten erheblich ausgebaut, die Möglichkeit zu geschützter Arbeit vermehrt (häufig gegen den Widerstand der Betriebe gegen „halbe“ Arbeitskräfte); die finanziellen Zuwendungen wurden erhöht, freilich nur im eher bescheidenen Rahmen des Gesamtsystems der sozialen Sicherung (Sozialversicherung). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 534–535 Gesamtprodukt, Gesellschaftliches A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Geschichte der DDRDDR A-Z 1985
Bewährung (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Es gibt die Verurteilung auf B. und die Strafaussetzung auf B., bis 1968 bedingte Verurteilung bzw. bedingte Strafaussetzung genannt. 1. Verurteilung auf Bewährung ist eine der im StGB vorgesehenen Strafen ohne Freiheitsentzug, durch die der Täter dazu angehalten werden soll, „durch gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten und Bewährung in der Arbeit und in seinem persönlichen Leben seine Tat gegenüber der Gesellschaft wieder gutzumachen, seine gesellschaftliche Verantwortung zu erkennen und ernst zu nehmen und das Vertrauen der Gesellschaft auf sein künftiges verantwortungsbewußtes Verhalten zu rechtfertigen“. Mit der Verurteilung auf B. wird eine B.-Zeit von 1 Jahr bis zu 3 Jahren festgesetzt. Zugleich wird eine Freiheitsstrafe für den Fall angedroht, daß der Verurteilte seiner Pflicht zur B. schuldhaft nicht nachkommt (§ 33 StGB). Um die Wirksamkeit der Strafe zu gewährleisten, kann der Verurteilte für die Dauer der B.-Zeit verpflichtet werden, durch B. am Arbeitsplatz zu zeigen, daß er die richtigen Lehren aus seiner Tat und Verurteilung gezogen hat, z.B. sein Arbeitseinkommen für den Familienunterhalt zu verwenden, bestimmte Örtlichkeiten nicht zu besuchen, Freizeitarbeit zu leisten oder sich einer fachärztlichen Behandlung, etwa bei Alkoholmißbrauch, zu unterziehen. Bei Straftaten, die materielle Schäden verursacht haben, ist der Verurteilte zu verpflichten, den Schaden wiedergutzumachen. Begeht der Verurteilte während der B.-Zeit erneut eine vorsätzliche Straftat, für die eine Freiheitsstrafe vorgesehen und verhängt wird, ist die angedrohte Strafe zu vollziehen. Sie kann vollzogen werden, wenn der Verurteilte sich einer der ihm auferlegten Pflichten zur B. entzieht, durch undiszipliniertes Verhalten zeigt, daß er keine Lehren aus der Verurteilung auf B. gezogen hat, einer Aufenthaltsbeschränkung (Strafensystem) oder einem Tätigkeitsverbot zuwiderhandelt oder der Pflicht zur fachärztlichen Behandlung nicht nachkommt. Läuft die B.-Zeit ab, ohne daß die Voraussetzungen für den Widerruf eingetreten sind, darf die angedrohte Freiheitsstrafe nicht mehr vollzogen werden (§ 35 StGB). 2. Der Vollzug einer zeitlichen Freiheitsstrafe kann nach § 45 StGB unter Auferlegung einer B.-Zeit von 1 Jahr bis 5 Jahren mit dem Ziel des Straferlasses zur B. ausgesetzt werden, bei Freiheitsstrafen von mehr als 6 Jahren aber erst, wenn mindestens die Hälfte der Strafe verbüßt ist (§ 349 StPO). Arbeitskollektive, die die Bürgschaft für Verurteilte übernommen haben, können dem Gericht vorschlagen, den Vollzug einer Freiheitsstrafe bedingt auszusetzen. Der Ablauf der B.-Zeit, die für diese Zeit aufzuerlegenden Pflichten und der Widerruf der Strafaussetzung sind weitgehend wie bei der Verurteilung auf B. geregelt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 220 Bewaffnete Kräfte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bewußtsein, GesellschaftlichesDDR A-Z 1985
Bergakademie Freiberg (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Älteste montanwissenschaftliche Hochschule der Welt (gegr. 1765). Seit 1905 besitzt [S. 162]sie das Promotionsrecht. Neben den Bereichen Bergbau, Geowissenschaften und Metallurgie sind seit Mitte der 60er Jahre auch andere ingenieurwissenschaftliche Disziplinen, wie Elektronik, Bauwesen, Anlagenbau usw., an der BF. vertreten. Gegenwärtig bestehen 10 Sektionen (Geotechnik/Bergbau; Geowissenschaften; Chemie; Maschinen- und Energietechnik; Metallurgie/Werkstofftechnik; Physik; Mathematik; Verfahrens- und Silikattechnik; Marxismus-Leninismus; Sozialistische Betriebswirtschaft), ferner Abteilungen für Fremdsprachen und Sport. Weitere wissenschaftliche Einrichtungen der BF. sind u.a.: Institut für sozialistische Wirtschaftsführung, Industrieinstitut (zur Weiterbildung von Arbeiterkadern zu Wirtschaftsfunktionären), Arbeiter- und-Bauern-Fakultät (ABF) „Wilhelm Pieck“. An der BF. werden ca. 2.800 Studenten (darunter etwa 150 Ausländer) in 25 Fachrichtungen ausgebildet, von denen 20 an keiner anderen Hochschule der DDR gelehrt werden. Forschungsschwerpunkte sind Fragen der Energiegewinnung, der Entwicklung und Verarbeitung metallischer Werkstoffe und der Entwicklung von Maschinen und Maschinensystemen. Kooperationsverträge bestehen zu chemischen und Bergbaubetrieben, Freundschaftsverträge und Arbeitsvereinbarungen zu 14 Hochschulen im RGW, davon 6 in der UdSSR. Die Lehre und Forschung der BF. werden in den „Freiberger Forschungsheften“ und der Zeitschrift „Neue Bergbautechnik“ einer größeren Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Universitäten und Hochschulen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 161–162 Bekleidungsindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BergbauDDR A-Z 1979
DDR A-Z 1979
Mietrecht (1979)
Siehe auch das Jahr 1985 Mit dem Begriff Miete wird in der DDR nur noch die im zweiten Kapitel (§§ 94–132) des dritten Teils des Zivilgesetzbuches (ZGB) vom 19. 6. 1975 (GBl. I, S. 465) geregelte „Wohnungsmiete“ bezeichnet. Dagegen ist die Sachmiete unter der Bezeichnung „Ausleihdienst“ in einem eigenen Abschnitt geregelt (§ 217–224 ZGB) und von der Wohnungsmiete getrennt. Das M. knüpft an das in der Verfassung (Art. 37) gewährleistete Recht auf Wohnraum an, das durch tätliche Förderung des Wohnungsbaus und Erhaltung vorhandenen Wohnraums sowie durch die öffentliche Kontrolle über die Verteilung des Wohnraums verwirklicht werden soll. Das M. regelt nicht nur die Beziehungen zwischen Mieter und Vermieter, sondern auch die zwischen Mietergemeinschaften (Mietermitverwaltung, Hausgemeinschaften) und Vermietern und diejenigen zwischen den Mietern. Das M. ist vom Grundsatz der staatlichen Wohnraumlenkung beherrscht (§ 96 ZGB). Danach ist Voraussetzung für die Begründung eines Mietverhältnisses die Anweisung des Wohnraums durch das Wohnraumlenkungsorgan (§ 99 ZGB). Die Zuweisung verpflichtet Vermieter und Mieter, einen Mietvertrag zu schließen, durch den das Mietverhältnis in der Regel zustande kommt. Unterbleibt der Abschluß des Vertrages, so kann das Wohnraumlenkungsorgan den Vertragsabschluß ersetzen und den Inhalt des Vertrages verbindlich festlegen (§ 100 ZGB). Der Vermieter ist zur Gebrauchsüberlassung der Wohnung an den Mieter und zu ihrer Instandhaltung verpflichtet. Hauptpflicht der Mieter ist die Zahlung des Mietpreises, der staatlich festgesetzt wird, jedoch als vertraglich vereinbart gilt. Die Wohnung ist dem Mieter im renovierten Zustand zu übergeben. Die während der Mietzeit notwendig werdenden Renovierungen obliegen dem Mieter; eine generelle Pflicht des Mieters, die Wohnung bei Beendigung des Mietverhältnisses zu renovieren, besteht dagegen nicht. Bei baulichen Maßnahmen, durch die die Nutzungsmöglichkeiten des Mieters beeinträchtigt werden, können die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag zeitweilig abgeändert werden. Bauliche Veränderungen durch den Mieter bedürfen der Zustimmung des Vermieters, wobei das Gesetz den Vermieter zur Zustimmung verpflichtet (notfalls durch Gerichtsurteil), wenn die bauliche Veränderung zu einer im gesellschaftlichen Interesse liegenden Verbesserung der Wohnung führt (§ 111 ZGB). Unter der gleichen Voraussetzung entfällt auch bei einer ohne Zustimmung des Vermieters durch den Mieter vorgenommenen baulichen Veränderung die Pflicht des Mieters zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes (§ 112 II ZGB). In der Absicht, die Mieter zur Pflege, Instandhaltung, Modernisierung. Verschönerung sowie Verwaltung der Wohnhäuser heranzuziehen, sollen Mietergemeinschaften gebildet werden, die mit den Vermietern entsprechende Verträge abschließen. Die Übernahme von Mitwirkungsaufgaben durch die Mietergemeinschaften entbinden den Vermieter nicht von seinen Pflichten, obwohl es sich in der Regel um Angelegenheiten handelt, die zum Pflichtenkreis des Vermieters gehören. Die Mietergemeinschaften handeln deshalb insoweit als Vertreter des Vermieters. Eine wesentliche Aufgabe der Mietergemeinschaften ist die Erziehung der Mieter zur Einhaltung ihrer vertraglichen Pflichten, insbesondere die Erziehung säumiger Zahler. Eine Beendigung des Mietverhältnisses gegen den Willen des Mieters ist nur aufgrund eines Gerichtsurteils wegen gröblicher Vertragsverletzung, gröblicher Belästigung anderer Hausbewohner, wegen Eigenbedarfs des Vermieters und bei Werkswohnungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich. Umgekehrt kann der Mieter das Mietverhältnis jederzeit mit einer zweiwöchigen Frist kündigen. Außerdem kann das Mietverhältnis jederzeit durch Parteivereinbarung beendet werden (§ 120 ZGB). Bei Ableben des Mieters können im Haushalt lebende Familienangehörige in den Mietvertrag eintreten, sofern das Wohnraumlenkungsorgan nicht anders verfügt (§ 125 ZGB). Besondere Bestimmungen widmet das ZGB dem Wohnungstausch, der Untermiete, den Mietverhältnissen für Wochenendhäuser, Zimmer für Erholungszwecke und Garagen, Werkswohnungen und Gewerberäume. Hinsichtlich der Nutzungsverhältnisse über Wohnungen von Arbei[S. 724]terwohnungsbaugenossenschaften wird auf die einschlägigen Spezialregelungen verwiesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 723–724 Mietermitverwaltung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Militärakademie „Friedrich Engels“DDR A-Z 1979
Technische Universität Dresden (1979)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Hervorgegangen aus einer 1814 gegründeten Industrieschule (1851 Polytechnische Anstalt, 1890 TH). Sie wurde nach dem II. Weltkrieg am 1. 10. 1946 wieder eröffnet und am 5. 10. 1961 in eine TU umgewandelt. Im Jahr 1978 bestanden 22 Sektionen. Neben den technischen Fachrichtungen sind folgende Disziplinen vertreten: Mathematik; Physik; Chemie; Sozialistische Betriebswirtschaft; Architektur; Arbeitswissenschaft; Geodäsie und Kartographie; Forstwirtschaft; Berufspädagogik; Philosophie/Kulturwissenschaften; Marxismus-Leninismus. [S. 1079]An der TU. studieren gegenwärtig etwa 11.000 Studenten im Direkt- und 3.300 im Fernstudium. Über 30 v. H. der Studierenden sind Frauen. Seit 1946 erwarben 35.000 Direkt- und 14.000 Fernstudenten ein Diplom der TH/TU. Forschungs- und Kooperationsbeziehungen bestehen zu mehreren Industriezweigen (vor allem im Bereich der Elektronischen Datenverarbeitung), zu Universitäten und Akademien. Am Industrieinstitut werden Parteikader auf die Übernahme leitender Positionen in der Wirtschaft vorbereitet. Universitäten und Hochschulen; Kaderpolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1078–1079 Technische Revolution A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z TechnologieDDR A-Z 1979
Bereitschaftspolizei (1979)
Siehe auch: Bereitschaftspolizei: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Bereitschaftspolizei, Deutsche: 1958 1959 VP-Bereitschaften. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 144 Bekleidungsindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bergakademie FreibergDDR A-Z 1979
Neubauer (1979)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Genossenschaftsbauer. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 763 Netzplantechnik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Neue TechnikDDR A-Z 1975
DDR A-Z 1975
Kartenwesen (1975)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1979 Vermessungs- und Kartenwesen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 459 Karl-Marx-Universität Leipzig A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kasernierte VolkspolizeiDDR A-Z 1975
Hochschule für Verkehrswesen (1975)
Siehe auch das Jahr 1979 Verkehrswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 403 Hochschule für Ökonomie (HfÖ) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HochschulenDDR A-Z 1975
Denkmalschutz (1975)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Gemäß einer VO über die Pflege und den Schutz der Denkmale vom 28. 9. 1961 werden als Gegenstände des D. bestimmt: Bauwerke, Park- und Gartenanlagen, die sich durch geschichtliche Bedeutung, Eigenart oder Schönheit auszeichnen; Werke der bildenden Kunst von hervorragender Bedeutung; Einrichtungen, Maschinen, Anlagen und Bauten von geschichtlicher oder ethnographischer Bedeutung sowie Gegenstände, die zu bedeutenden Persönlichkeiten oder Ereignissen der deutschen Geschichte in Verbindung stehen. Kriterien für den D. sind die Rolle der Objekte im geistig-kulturellen Leben der sozialistischen Gesellschaft; ihre künstlerische, historische bzw. wis[S. 190]senschaftliche Bedeutung sowie ihre künstlerische und gesellschaftliche Funktion für die Neugestaltung der Städte und der Landschaft. Zur Erhaltung eines Denkmals sind die Rechtsträger, Eigentümer oder Verfügungsberechtigten verpflichtet, wobei ihnen staatliche Hilfe gewährt werden kann. Verantwortung für den D. tragen die staatlichen Organe; die wissenschaftliche Beratung obliegt dem Institut für Denkmalpflege, das dem Ministerium für Kultur untersteht und in 5 Arbeitsstellen (Berlin, Dresden, Erfurt, Halle, Schwerin) gegliedert ist. Wiederhergestellt wurden u. a. der Zwinger in Dresden, Nationalgalerie, Altes Museum und historische Bauten Unter den Linden in Berlin, das Alte Rathaus und die Börse in Leipzig sowie die Dome von Magdeburg, Naumburg, Halberstadt, Stendal und Brandenburg. Andererseits wurden Bauwerke wie das Berliner Schloß sowie Stadtschloß und Garnisonkirche in Potsdam beseitigt oder dem Verfall preisgegeben. Nach einer Mitteilung des Generalkonservators rechnet man mit 30.000 schutzwürdigen Bau- und Kunstdenkmälern. Seit 1971 ist die DDR Mitglied der internationalen Denkmalschutzorganisationen der UNESCO, ICOSMOS. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 189–190 Demontagen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DeutransDDR A-Z 1975
Staatliches Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz der DDR (1975)
Siehe auch: Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz der DDR: 1979 Staatliches Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz der DDR: 1985 Dieses Amt ist das für Atomsicherheit und Strahlenschutz zuständige Organ des Ministerrates; es hat seinen Sitz in Berlin (Ost) und wird gegenwär[S. 816]tig (1975) von Prof. Dr. Sitzlack geleitet. Zu den Aufgaben des Amtes gehören: 1. Erarbeitung von Grundsätzen zur Erreichung eines einheitlichen Schutzes der Bevölkerung vor ionisierender Strahlung sowie des Schutzes von Arbeitern und Angestellten, die Strahlenbelastungen ausgesetzt sind. 2. Schutz sowohl der Umwelt als auch von Sachgütern vor radioaktiven Verunreinigungen sowie die sichere Lagerung radioaktiver Abfälle. 3. Analyse internationaler Erkenntnisse auf dem Gebiet der Atomsicherheit, Durchführung eigener diesbezüglicher Forschungen sowie wissenschaftliche Zusammenarbeit auf diesem Gebiet mit anderen RGW-Staaten. 4. Gewährleistung der Atomsicherheit sowie Realisierung der auf Grund internationaler Kontrollverpflichtungen (vgl. Abkommen zwischen der Regierung der DDR und der internationalen Atomenergieorganisation über die Anwendung von Sicherheitskontrollen im Zusammenhang mit dem Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen, GBl. II, 1972, Nr. 17, S. 181 ff.) notwendigen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit hinsichtlich spaltbarer Materialien. 5. Festlegung der in der DDR auf dem Gebiet der Atomsicherheit und des Strahlenschutzes verbindlichen Grenzwerte, Richtwerte und Normative sowie der normalerweise und in Katastrophenfällen anzuwendenden Maßnahmen. 6. Erteilung von Strahlenschutzgenehmigungen für den Verkehr mit radioaktiven Stoffen und den Betrieb von Kernanlagen sowie die Durchführung von Strahlenschutzbauartprüfungen und die Erteilung von Zulassungen für entsprechende Anlagen. 7. Kontrolle der Herstellung sowie des Importes radioaktiver Stoffe - wie Uran mit natürlicher Isotopenzusammensetzung, U-235, U-233, an U-235 oder U-233 angereichertes Uran, Thorium, Pu-239. 8. Begutachtung von Strahlenschäden, die Durchführung von strahlenschutzmedizinischen Untersuchungen an beruflich strahlenexponierten Personen sowie an Gruppen aus der Bevölkerung und die Durchführung von Analysen über die zivilisationsbedingte und natürliche Strahlenbelastung der Bevölkerung. 9. Ermittlung der Grundstrahlung sowie Kontrolle der Umwelt und der Nahrungsmittelketten auf natürliche und zivilisationsbedingte Radioaktivität. Vorgänger des StAAS. sind das 1957 errichtete Institut für Staubforschung und radioaktive Schwebstoffe sowie die 1959 gegründete Zentrale für radioaktive Rückstände und Abfälle. Aus diesen Instituten ging Anfang der 60er Jahre die Staatliche Zentrale für Strahlenschutz der DDR hervor, die dann ihrerseits wiederum — nachdem die DDR den Vertrag über die Nichtweiterverbreitung von Kernwaffen unterzeichnet und damit im Zusammenhang mit der Internationalen Atomenergieorganisation einen Vertrag über nukleare Sicherheitskontrollen geschlossen hatte — im Jahre 1973 zum StAAS. umgewandelt wurde. In den Händen dieses Amtes liegt neben dem nuklearen Umweltschutz auch die Kontrolle von Kernmaterial. Bei dieser geht es sowohl um die Überwachung des Kernmaterialeinsatzes als auch um den Nachweis, daß Kernmaterial nicht für Kernwaffen oder andere Sprengvorrichtungen abgezweigt werden kann. (GBl. II, 1973, Nr. 43, S. 451 ff.). Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 815–816 Staatliches Amt für Arbeit und Löhne A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatliches Amt für BerufsbildungDDR A-Z 1969
DDR A-Z 1969
Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI) (1969)
Siehe auch: Arbeiter-und-Bauern-Inspektion: 1965 Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI): 1966 1975 1979 1985 Nach sowjet. Vorbild wurde in Erfüllung einer Forderung des VI. Parteitages der SED (Jan. 1963) durch gemeinsamen Beschluß des ZK der SED und des Ministerrates die ABI geschaffen. Sie begann am 15. 5. 1963 ihre Tätigkeit. Die ABI übernahm den Apparat der Zentralen Kommission für Staatliche Kontrolle (ZKSK), die 1952 aus der Zentralen Kontrollkommission hervorgegangen war, und der Helfer der Staatlichen Kontrolle, die seit 1962 die Arbeit der ZKSK in ehrenamtlicher Arbeit unterstützten. Der ABI wurden auch die gesellschaftlichen Kontrollorgane angegliedert, so a) die Kommissionen für Parteikontrolle in den Betrieben, die 1959 als Organe der Betriebsparteiorganisationen (SED) gebildet worden waren, b) die Arbeiterkontrolle, die seit 1953 besteht und vom FDGB eingesetzt und angeleitet wird, c) die FDJ-Kontrollposten (FDJ), die seit dem IV. Parlament der FDJ (1952) tätig waren und in §~43 des Jugendgesetzes (Jugend) als fester Bestandteil der ABI bezeichnet werden. Aufgabe der ABI ist die straffe, einheitliche und umfassende Kontrolle der Durchführung der Beschlüsse des VI. Parteitages der SED, des ZK der SED, der Gesetze der Volkskammer, der Erlasse des Staatsrates und der Beschlüsse des Ministerrates. Objekte der Kontrollen sind die Ministerien und andere zentrale sowie die örtlichen Staats- und Wirtschaftsorgane, die VVB, Wirtschaftsräte, Landwirtschaftsräte, die Betriebe, die Großbaustellen, landwirtschaftliche Genossenschaften und andere Institutionen. Nicht der Kontrolle der ABI unterliegen der Apparat der SED, der anderen Parteien und der Massenorganisationen. Die ABI verfügt über hauptamtliche und ehrenamtliche Kräfte. Die ehrenamtlichen Kräfte sind vor allem in den unteren Gliederungen tätig. Ihre Zahl beträgt etwa 150.000 (Bericht des ZK der SED an den VII. Parteitag). Nur absolut zuverlässige und linientreue Personen dürfen in der ABI tätig sein. So soll eine wirksame Massenkontrolle sichergestellt werden. Die ABI ist gegliedert in das Komitee, Inspektionen, Zweig-, Bezirks- und Kreisinspektionen, Kommissionen in den Betrieben sowie die Volkskontrollausschüsse. Das Komitee der ABI ist sowohl dem ZK der SED als auch dem Minister rechenschaftspflichtig. Die Aufgabe des Komitees ist es, die Arbeit der Organe der ABI zu leiten und zu kontrollieren. Als Inspektion der ABI ist auch jetzt die Staatliche Handelsinspektion tätig, die 1953 als Organ des Ministeriums für Handel und Versorgung zur Kontrolle des staatlichen und privaten Handelsapparates gebildet worden war und jetzt im wesentlichen die Einhaltung der Preise für Konsumgüter zu überwachen hat. Die ABI ist mit weitgehenden Vollmachten [S. 32]ausgestattet. Sie hat u.a. das Recht, Einsicht in alle Dokumente und Unterlagen zu nehmen, Auskünfte zu verlangen, Materialien anzufordern, schriftliche Erklärungen und Stellungnahmen zu verlangen sowie Leiter und Mitarbeiter des Staatsapparates von ihrer Schweigepflicht zu entbinden. Das Komitee und die Inspektionen sind berechtigt, den Leitern von Staatsorganen und Wirtschaftsfunktionären Weisungen zu geben und Rechenschaft über die Ausführung zu verlangen sowie Maßnahmen und Weisungen von verantwortlichen Leitern und Mitarbeitern auszusetzen und die Aufhebung zu verlangen. Sie können die Bestrafung von schuldigen Personen fordern, diese in geringfügigen Fällen Konfliktkommissionen und Schiedskommissionen übergeben, Schadenersatz verlangen, Disziplinär- und Ordnungsstrafen verhängen und, soweit erforderlich, die Entbindung von der Funktion verlangen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 31–32 Arbeiter-und-Bauern-Fakultät (ABF) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeiter- und BauernkindDDR A-Z 1969
Überstunden (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Arbeitszeit, Arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 659 Übersiedlung in die Bundesrepublik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ÜberweisungsverfahrenDDR A-Z 1969
Ökonomisches System des Sozialismus (1969)
Siehe auch: Ökonomisches System des Sozialismus (ÖSS): 1975 1979 1985 Seit 1967 immer häufiger von der SED gebrauchter Begriff zur Bezeichnung des Wirtschaftssystems. Diese Formulierung spiegelt das Bestreben wider, die in der Bezeichnung Neues ökonomisches System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft zum Ausdruck kommende Betonung der Funktionstüchtigkeit und ökonomischen Effizienz durch eine Konzeption zu ergänzen, die die ideologischen Aspekte der Wirtschaftsreform und damit die Führungsrolle der Partei deutlicher hervorhebt. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 456 Ökonomisches Grundgesetz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ÖLBDDR A-Z 1969
Arbeitslosigkeit (1969)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Seit 1955 gibt es in Mitteldeutschland keine A. (Arbeitskräfte, Arbeitslosenversicherung) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 37 Arbeitslosenversicherung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitsmarktDDR A-Z 1966
DDR A-Z 1966
Kraftfahrzeugindustrie (1966)
Siehe auch: Kraftfahrzeugindustrie: 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Kraftwagenerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Der Anteil der SBZ an der deutschen K. ist nach dem Kriege durch Demontagen (Reparationen) sehr abgesunken. Die Bevorzugung der Produktionsgütererzeugung verhinderte einen umfassenden Neuaufbau. Die Betriebe wurden völlig unzulänglich mit Investitionsmitteln ausgestattet, und die Materialzuteilungen sind bis heute unzureichend. Vor dem Kriege entfiel auf das Gebiet der SBZ ein Anteil von etwa 25 v. H., 1964 von nur noch etwa 3 v. H. der deutschen K. Die Produktion hat sich im Vergleich zur BRD wie folgt entwickelt: Je 1.000 Einwohner wurden im Jahre 1964 in der BRD 45, in der SBZ nur 5 Personenwagen hergestellt; bei LKW war das Verhältnis BRD 4: SBZ 0,6. Die SED-Propaganda versucht, die Unterentwicklung der K. ideologisch zu bemänteln, indem sie erklärt, der Motorisierungsgrad der Bevölkerung sei in einem „sozialistischen Lande“ keine Meßgröße für den Lebensstandard. Der Wunsch nach einem eigenen PKW sei kennzeichnend für eine „bürgerliche Denkweise“. In Wirklichkeit ist diese Unterentwicklung eine Folge der Spaltung Deutschlands und der vom SED-Regime verfolgten Ost-Orientierung der Wirtschaft. Die K. kann nicht weiter entwickelt werden, weil ihr die aufnahmefähigen Märkte fehlen. Die jetzt möglichen kleinen Losgrößen liegen weit unter der Rentabilitätsgrenze jeder K. Die K. muß hoch subventioniert werden. Ein Teil der Subventionen wird durch die privaten Käufer in der SBZ aufgebracht, die für PKW im Vergleich zur BRD zwei- bis dreifach höhere Preise zahlen müssen. Das Fabrikationsprogramm ist dürftig. Bei Personenkraftwagen werden nur zwei Typen hergestellt, der Mittelklassewagen „Wartburg“ (920 ccm, 37 PS, Fortentwicklung des alten DKW), und der Kleinwagen „Trabant“ (jetzt mit 595 ccm, 23 PS). Im Lastkraftwagenbau werden nur drei Typen hergestellt, und zwar je ein Wagen mit 2~t, 4~t und 5~t Nutzlast. Die Serienfabrikation des 5-Tonners lief Mitte 1964 in dem neuerbauten Werk Ludwigsfelde b. Berlin an. Ferner wird ein Kleintransporter mit ¾ t Tragkraft gebaut. Der Omnibusbau konzentriert sich unter Verwendung von Bauteilen der LKW-Typen auf kleine Modelle. Schwere Lastkraftwagen und schwere Omnibusse werden nach einer Absprache zwischen den Sowjetblockländern in der SBZ nicht entwickelt und gefertigt. Der Kraftwagenbestand ist überaltert und völlig unzureichend. Da ein großer Teil der Neuproduktion exportiert wird (von den PKW 1964 rd. 32 v. H.), besteht ein großer ungedeckter Bedarf. (Kraftverkehr) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 256 Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kraftfahrzeugkennzeichen, PolizeilicheDDR A-Z 1966
Agitprop (1966)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Abk. für Agitation und Propaganda mit Mitteln der „Gebrauchskunst“, vornehmlich der Laienkunst (Rezitation, Sprechchor, Lied [Kampflied], Sketch, Melodram), meist ohne szenarischen Aufwand, im Betrieb, in Versammlungen oder auf der Straße. (Estrade) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 13 Agitationslokal A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Agitprop-GruppenDDR A-Z 1966
Leninismus (1966)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Marxismus-Leninismus, Bolschewismus, Lenin, Stalinismus. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 285 Lenin A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LesezirkelDDR A-Z 1966
Finanzsystem (1966)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Das sowjetzonale Wirtschaftssystem fordert infolge der veränderten Produktionsverhältnisse und der Planungswirtschaft eine Erweiterung von Wesen und Funktion der finanzwirtschaftlichen Aufgaben westlicher Prägung. So fallen in den Bereich der Finanzwirtschaft nicht nur das Etat- und Abgabewesen, sondern auch das gesamte Währungs-, Kredit- und Bankwesen, die Versicherungswirtschaft ferner Fragen der Preisbildung und Preisüberwachung sowie die gesamten Finanzen der VEB. Sie konzentriert die Plan- und Wirtschaftskontrolle in staatlicher Hand. Das F. ist ein wesentlicher Bestandteil des sowjetzonalen Planungs- u. Kontrollapparates. (Staatshaushalt, Banken, Preispolitik, Währungspolitik, Kredite, Steuern, Investitionen, Planung, Deutsche ➝Versicherungsanstalt, Geld) Literaturangaben Frenkel, Erdmann: Steuerpolitik und Steuerrecht in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1953. 124 S. m. 11 Anlagen. Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Wittig, Horst E.: Schule und Freizeit. Ein Beitrag zum pädagogischen Problem der Jugendkulturhilfe. M. e. Dokumentation z. Freizeitpädagogik. (Wirtschaft und Schule, Bd. 9) Neuausgabe, 2., verb. Aufl. Hrsg. v. d. Dt. Volkswirtschaftl. Ges. e. V., Bad Harzburg 1965, Verlag Wissenschaft, Wirtschaft und Technik. 222 S. (Enthält ein Kapitel über „Freizeit und Jugendarbeit in Mitteldeutschland“.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 142 Finanzschulden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FischereiDDR A-Z 1965
DDR A-Z 1965
Häfen (1965)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 a) Seehäfen. Die SBZ verfügt nur über drei für Seeschiffe benutzbare H.: Stralsund, Wismar und Rostock. Stralsund kann nur von Schiffen bis 2.500~t angelaufen werden. Wismar kann Schiffe bis 12.000~t aufnehmen und hat sich durch Ausbau seit 1946 zu einem wichtigen Umschlagplatz besonders für Kali und Holz entwickelt. In Rostock konnten bis 1960 wegen ständiger Versandung der Einfahrten nur Schiffe bis zu 7.000~t anlegen. Der steigende Außenhandel löste Pläne aus, entweder Wismar, Stralsund oder Rostock zu einem großen Übersee-H. auszubauen. Die Entscheidung fiel Ende 1957 zugunsten von Rostock. Ausschlaggebend waren die Nähe der großen Warnow-Werft in Warnemünde, wo Schiffe bis zu 10.000~t Nutzladung gebaut und überholt werden können, die Nähe des Nord-Ostsee-Kanals und die günstigen Voraussetzungen für den Bau eines Binnenwasserweges zum Anschluß des H. an Wasserstraßen, die alle Teile der SBZ miteinander, aber auch mit der CSSR verbinden (Wasserstraßen). Die Ausbaupläne für Rostock sehen u.a. vor: Bau einer 4 km langen, 180~m breiten Fahrrinne für Schiffe bis zu 10~m Tiefgang und 13.000~t Nutzladung, Durchbruch der Landzunge „Hohe Düne“, Bau von drei H.-Becken zur Abfertigung von 300 Schiffen jährlich mit einem Umschlag von 15 Mill. t. Der Anschluß an das Binnenland soll durch den Bau einer „Eisenbahnmagistrale“ nach Berlin, einer Autobahn Rostock–Berlin (Straßen) und eines Nord-Süd-Kanals erfolgen. An der „Eisenbahnmagistrale“ wird noch gebaut; sie soll 1967 fertiggestellt sein. Der Bau des Nord-Süd-Kanals soll nach neueren Meldungen nach 1965 beginnen. Da z. Z. außer dem kleinen H. Stralsund alle anderen H. keinen Binnenwasserstraßen-Anschluß haben, müssen 98 v. H. der Import- und Exportgüter auf dem Eisenbahnwege ins Binnenland transportiert werden. Der Gesamtumschlag aller See-H. betrug 1960 7,6~Mill.~t (Vergleich: allein der H. Hamburg hatte 1963 einen Umschlag von 33,3 Mill. t). Bis 1965 sollen 80 v. H. des seeseitigen Außenhandels der SBZ über die eigenen See-H. laufen. Nach verschiedenen organisatorischen Veränderungen sind jetzt die Seeschiffahrt und die Hafenwirtschaft in der „Hauptverwaltung Seeverkehr und Hafenwirtschaft“ beim Ministerium für Verkehrswesen zusammengefaßt. Als „ökonomisches Führungszentrum“ ist die „Direktion des Seeverkehrs und der Hafenwirtschaft“ in Rostock tätig. Ihr sind unterstellt: VEB Deutsche Seerederei, VEB Deutsche Schiffmaklerei, VEB Seehafen Rostock, VEB Seehafen Wismar, VEB Seehafen Stralsund, VEB Lotsen-, Bugsier- und Bergungsdienst und der VEB Schiffsversorgung. Die Hafenbetriebe arbeiten unrentabel, da ihre technischen Einrichtungen veraltet sind. Die Liegezeit der Schiffe in den See-H. ist länger als z. B. im Hafen Hamburg, b) Binnenhäfen. Die wichtigsten Binnenschiffahrts-H. sind Berlin-Osthafen, Magdeburg, Dresden, Anklam, Königs Wusterhausen. Der Umschlag aller Binnen-H. betrug 1963 13,8 Mill. t. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 172 HA A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Haftarbeitslager (HAL)DDR A-Z 1965
1965: B
Bach, August Bäder Baierl, Helmut Balkow, Julius Bankanalyse Banken Bankenabkommen Bank Sozialistischer Länder Banner der Arbeit Bargeldumlauf Bartel, Kurt Basis Bauakademie, Deutsche Bauämter Bauaufsicht, Staatliche Bauer Bauernkongreß, Deutscher Bauernkorrespondent (BK) Bauernlegen Bauernmarkt Baukunst Baumann, Edith Bausparen Bautzen Bauwirtschaft BDVP Beamte Beamtenversorgung Becher, Johannes R. Bedingte Strafaussetzung Bedingte Verurteilung Bedürfnisse Begräbnis, Sozialistisches Beherbergungsgewerbe Behrend, Heinz Behrens, Fritz Benary, Arne Benjamin, Hilde Bentzien, Hans Berater Bereichsarztsystem Bereitschaftspolizei Bergbau Bergbaubehörde, Oberste Berger, Rolf Berg, Lene Bergmann der DDR, Verdienter Bergmannsrenten Berlin Berliner Außenring Berliner Ensemble Berliner Handelszentrale Bernburg Berufsausbildung Berufspraktikum Berufsschulen Besatzungspolitik Besatzungstruppen, Sowjetische Beschlagnahme Besttechnologie Bestzeiten Besucherräte Betriebsakademien Betriebsambulatorium Betriebsberufsschulen Betriebsgesundheitswesen Betriebsgewerkschaftsleitung Betriebskampfgruppen Betriebskollektivvertrag Betriebskultur Betriebsordnung der LPG, Innere Betriebsparteiorganisation (BPO) Betriebsplan Betriebspoliklinik Betriebsprämienordnung Betriebspreis Betriebsräte Betriebsschulen, Technische Betriebsschutz Betriebssparkassen Betriebssportgemeinschaften Betriebsvereinbarung Betriebszeitung Bevölkerung Bevollmächtigter für Sozialversicherung Bewaffnete Kräfte Bewaffnete Organe Bewährungsfrist Bewußtseinsbildung Bewußtsein, Sozialistisches Beyling, Fritz Bezirk Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei (BDVP) Bezirksdirektionen für den Kraftverkehr (BDK) Bezirksgeleitete Industrie Bezirksgericht Bezirkskommando Bezirksplankommissionen Bezirksstaatsanwalt Bezirkstag Bezirkszeitungen BG BGL BHG BHZ Bibliotheken Bildende Kunst Bildender Künstler Deutschlands, Verband Binnenschiffahrt Bitterfeld Bitterfelder Beschlüsse Bitterfelder Konferenzen Bitterfelder Weg BK BKV Blecha, Kurt Blockade Blockpolitik Bobrowski, Johannes Bodenreform Bodenschätze Bolschewismus Bolz, Lothar Bourgeoisie Boykott-, Kriegs- und Mordhetze BPKK BPO Brandenburg Brasch, Horst Bräutigam, Alois Brecht, Bert (Bertolt) Bredel, Willi Breshnew, Leonid Iljitsch Briefmarken Brigade Brigade der ausgezeichneten Qualität Brigade der besten Qualität Brigade der hervorragenden Leistung Brigade der sozialistischen Arbeit Brigaden der LPG Brigadetagebücher Brocken Bruttoproduktion, Industrielle BSG Buch-Export und -Import, Deutscher (DB) Buchgemeinschaften Buchhandel Buchhandlungen, Pädagogische Buchheim, Walter Buchwitz, Otto Bund Deutscher Ärzte, Zahnärzte und Apotheker Bund Deutscher Offiziere Bündnispolitik Bürgerlich-Demokratische Revolution Bürgermeister Burghardt, Max Burmeister, Friedrich Büro des Präsidiums des Ministerrates Bürokratismus Büros der SEDDDR A-Z 1965
DAL (1965)
Siehe auch: Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der DDR: 1975 1979 Akademie der Landwirtschaftswissenschaften, Deutsche (DAL): 1958 1959 1960 1962 1963 1966 DAL: 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften zu Berlin: 1975 Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften zu Berlin (DAL): 1969 Abk. f. Deutsche ➝Akademie der Landwirtschaftswissenschaften. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 87 Dahlem, Franz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DAMWDDR A-Z 1965
Handelsschutzgesetz (1965)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Gesetz zum Schutze des ➝Innerdeutschen Handels. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 176 Handelsregister A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HandelsspanneDDR A-Z 1963
DDR A-Z 1963
Krankenversicherung, Freiwillige (1963)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Alleiniger Träger der FK. ist die Deutsche ➝Versicherungsanstalt, nachdem die Sozialversicherung als Träger ausgeschieden ist (VO vom 29. 3. 1953, GBl. S. 463, und vom 25. 6. 1953, GBl. S. 823). Sie kann abgeschlossen werden als Krankentagegeldversicherung oder als Krankenkostenversicherung. Infolge der großen Ausdehnung der Sozialversicherungspflicht (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) ist der Bestand relativ klein. Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die Sach- und Personenversicherung in der SBZ. 2., erg. Aufl. (BB) 1958, Teil I (Text) 158 S., Teil II (Anlagen) 192 S. Mampel, Siegfried: Das System der sozialen Leistungen in Mitteldeutschland und in Ost-Berlin (BB) 1961. Teil I (Text) 150 S., Teil II (Anlagen) 142 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 259 Krankenstand A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Krauss, WernerDDR A-Z 1963
RTS (1963)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1965 1966 1969 Abk. für Reparatur-Technische Station. (Maschinen-Traktoren-Station) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 408 Rowdytum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RückkehrerDDR A-Z 1963
Rehabilitation (1963)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 International übliche Bezeichnung für Bemühungen um medizinische Wiederherstellung und berufliche und soziale Wiedereingliederung bei körperlichen oder geistigen Behinderungen, die durch äußere Einwirkungen (Unfälle u. ä.) oder Krankheit entstanden sind oder auch von Geburt an bestehen. In der SBZ offiziell erst seit 1958. Hierfür im Siebenjahrplan: R.-Zentren für Folgezustände bestimmter Krankheiten (z. B. Polio) und für behinderte Kinder und Jugendliche, Umwandlung des Krankenhauses Erlabrunn (Wismut AG) in eine „zentrale R.-Stätte für die Hauptgebiete der Medizin“, schließlich für die R. psychiatrisch Kranker die Einrichtung von Spezialabteilungen für ambulante Arbeitstherapie bei Polikliniken. Die R. stößt auf den entschiedenen Widerstand der Betriebe, die die vermeintlich „halben Kräfte“ wegen der Anrechnung auf die Stellenpläne nicht akzeptieren wollen. (Gesundheitswesen, Nachtklinik, Rekonvaleszentensanatorien) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 387 Registrierverwaltung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Reichelt, HansDDR A-Z 1963
Viehhalteplanung (1963)
Siehe auch: Viehhalteplan: 1956 1958 Viehhalteplanung: 1959 1960 1962 1965 1966 Viehvermehrungsplan: 1953 1954 Die V. erfolgte bis 1956 durch einen besonderen Viehhalteplan bzw. Viehvermehrungsplan. Zusammen mit der Anbauplanung und der Ablieferungspflicht diente er der Steuerung der landwirtschaftl. Produktion und schrieb die Erhöhung der Viehbestände u. a. durch das Verbot der Schlachtung von Zuchttieren, speziell von trächtigen Muttertieren, und die Förderung der betrieblichen Futtererzeugung vor. Nach 1956 besteht über die Ablieferungspflicht und Viehaufzuchtverträge der Zwang zur Haltung eines ihre Erfüllung gewährleistenden Viehstapels weiter. (Landwirtschaft) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 503 Viehaufzucht- und Mastverträge A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vieweg, KurtDDR A-Z 1962
DDR A-Z 1962
Brigade der kollektiven Aktivistenarbeit (1962)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 Seit 1. 5. 1960 abgeschaffter Ehrentitel für Brigaden, die über ein Planjahr hervorragende Leistungen in der Produktion vollbracht haben. (Auszeichnungen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 82 Brigade der hervorragenden Leistung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Brigade der sozialistischen ArbeitDDR A-Z 1962
Einkaufskollektive (1962)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Mit der „Ordnung über die E.“ als Teil der „Anordnung über die Zusammenarbeit zwischen der Produktion mit dem Handel“ wurde die gesetzliche Grundlage für die E. geschaffen, die die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung sichern sollen. Die E. im sozialistischen Großhandel setzen sich aus Vertretern der Großhandelsgesellschaften, des sozialistischen Einzelhandels (HO und Konsum), Vertretern der Massenorganisationen und einem Kommissionshändler oder privatem Einzelhändler zusammen und sind in jeder Niederlassung einer GHG einzurichten. Sie sollen vor Aufstellung des Einkaufsplanes die Unterlagen der Bedarfsermittlung auswerten und danach bei den Produktionsbetrieben einkaufen. Die E. der Einzelhandelsbetriebe sind ähnlich zusammengesetzt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 107 Einheitsschule A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z EinkaufsquellenDDR A-Z 1962
Ministerien (1962)
Siehe auch die Jahre 1960 1963 1965 1966 [S. 293]Regierung und Verwaltung. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 293 Militärstrafrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium der JustizDDR A-Z 1962
Objektlohn (1962)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1963 1965 Anfang 1959, zunächst in der Bauwirtschaft der SBZ eingeführte kollektive Stücklohnform, bei der für ganze Bauobjekte oder Teile davon feste Gesamtlohnbeträge vorgegeben werden, die angeblich so bemessen sind, daß sie für alle beteiligten Baubrigaden einen „Anreiz für qualitätsgerechte und vorfristige Fertigstellung der Bauvorhaben“ bilden. In Wirklichkeit bezweckt die Einführung des O. eine Erhöhung der Arbeitsleistung. Die O.-Summen werden so angesetzt, daß die Arbeiter intensiver, d. h. im gleichen Zeitraum mehr arbeiten müssen als vorher auf der Basis von Arbeitsnormen. Die Bauarbeiterschaft lehnt dieses neue Lohnsystem ab. In der Bauwirtschaft wurden daher 1960 nur 20 v. H. der Bauleistungen von O.-Brigaden erbracht. Auch in Betrieben einiger anderer Industriezweige wurde seit Anfang 1960 versuchsweise der O. eingetührt, z. B. in Maschinenbaubetrieben, auf Werften, in Gießereien. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 313 Objektivismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Oder-Neiße-LinieDDR A-Z 1960
DDR A-Z 1960
Flagge (1960)
Siehe auch: Flagge: 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Flaggen: 1975 1979 1985 Die Staats-F. der SBZ besteht aus den Farben Schwarz-Rot-Gold (Gesetz vom 26. 9. 1955, GBl. I, S. 705). Seit 1. 10. 1959 trägt sie [S. 123]auf beiden Seiten in der Mitte das Wappen, Hammer und Zirkel, umgeben von einem Ährenkranz. Den ständigen Bemühungen, der „DDR“ und der These von den beiden deutschen Staaten Anerkennung zu verschaffen, dienen auch die Versuche, die F. in der Bundesrepublik und im westlichen Ausland vor allem bei internationalen Kongressen oder Sportveranstaltungen zu zeigen, die bisher meist am Widerstand der Veranstalter gescheitert sind. Dieser politische Zweck hat der neuen F. den treffenden Namen „Spalterflagge“ eingebracht. Für die gesamtdeutsche Olympiamannschaft in Squaw Valley und Rom ist die F. der SBZ ebenfalls nicht zugelassen worden. Auf Anordnung des internationalen Olympischen Komitees ist die gesamtdeutsche Mannschaft unter einer gemeinsamen F., Schwarz-Rot-Gold mit den fünf olympischen Ringen in Weiß, angetreten. (Sport) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 122–123 Flade, Hermann-josef A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Flora und JolantheDDR A-Z 1960
Interflug (1960)
Siehe auch die Jahre 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Luftverkehr. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 180 Intelligenz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z InternationaleDDR A-Z 1960
Verner, Waldemar (1960)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 * 1907, Schaufensterdekorateur. 1940 nach Skandinavien emigriert, Mitarbeiter der dänischen Widerstandsbewegung. Nach seiner Rückkehr bis 1949 1. SED-Kreissekretär in Stralsund, danach Mitarbeiter des Amtes für ➝Information, seit Mitte 1950 Chef der Seepolizei (KVP-See), Vizeadmiral, 1952 bis 1953 gleichzeitig Stellv. des Ministers des Innern. Seit Gründung der Nationalen Volksarmee (18. 1. 1956) Oberbefehlshaber der Seestreitkräfte. Seit August 1959 als Nachfolger Doellings Leiter der Polit. Verwaltung der NVA. [S. 430]Seit April 1954 Kandidat des ZK der SED. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 429–430 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1960 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/verner-waldemar verwiesen. Verner, Paul A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VerrechnungseinheitenDDR A-Z 1960
KPdSU, Geschichte der (1960)
Siehe auch: KPdSU (B), Geschichte der: 1953 KPdSU, Geschichte der: 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Ihre 1. Fassung war der auf Veranlassung des ZK der KPdSU (B) 1936 begonnene „Kurze Lehrgang der Geschichte der KPdSU (B)“. Er fälscht bewußt viele Tatsachen und stellt die marxistische Revolutionsbewegung in Rußland und die bolschewistische Staatsentwicklung einseitig leninistisch-stalinistisch dar. Dieser Lehrgang wurde 1938 auf Anordnung Stalins nochmals nach den neuesten Parteirichtlinien umgeschrieben und seitdem mit jeder Änderung der Generallinie neu gefälscht. Die Mitverfasserschaft Stalins ist umstritten, doch kann ihm das Kapitel „Über dialektischen und historischen Materialismus“ wohl mit Sicherheit zugeschrieben werden. Wurde bis zur Abkehr vom Stalinismus als „Bibel des Bolschewismus“ betrachtet. — Das Studium der G. d. KPdSU (B) galt in der SBZ als wichtigster Teil der ideologischen Erziehung, dem sich kaum jemand entziehen konnte. — Am 25. 2. 1956 verurteilte Chruschtschow, als er Stalin auf dem XX. Parteitag entlarvte, auch die G. d. KPdSU als Zeugnis des Personenkultes. Als untragbar wurde die Schrift sodann im Märzheft der „Woprosy istorii“ (1956, Nr. 3) abgelehnt. Diese Verurteilung übernahm, nach sichtlichem Zögern, „Neues Deutschland“ am 22. 5. 1956. Ihre 2. Fassung, „Geschichte der KPdSU“, erschien im Juni 1959. Sie folgt nur in beschränktem Maße der scharfen Kritik, die der XX. Parteitag geübt hatte, vielmehr bezeichnet sie den „Lehrgang“ als hervorragende Arbeit. Die 2. Fassung wendet sich nicht gegen den Kern des Stalinismus: die gewaltsame, rasche Erzwingung des „Sozialismus“ durch die alles durchdringende totalitäre Staatsmacht, unter Verzicht auf die Vorstellung, der Sozialismus beruhe auf Freiwilligkeit. Noch weniger kehrt sich die 2. Fassung gegen die schon von Lenin erzwungene Ausschaltung aller nichtbolschewistischen Parteien, die durch die Verfassung der SU von 1937 bestätigt wird. Zwar ändert die 2. Fassung einige Schwerpunkte der Periodisierung (so betont sie die Entfaltung der Partei neuen Typus stärker), so legt sie die Herausbildung der Grundgedanken des Marxismus-Leninismus nicht mehr nur an Hand der frühen Schriften Lenins dar, sondern auch an seinen späteren. Doch die Hauptlinie des Lehrgangs führt auch die 2. Fassung fort. Es besagt nichts Entscheidendes, daß die Partei nachdrücklicher als kollektive Führungskraft erscheint, daß die Rolle wichtiger Stalinisten (Molotow, Kaganowitsch u. a.) nun geringer eingeschätzt wird, daß nach 1952 eine gewisse Chruschtschow-Linie sichtbar wird. Ebensowenig umwälzend ist es, daß Stalin vorgeworfen wird, er habe den Weizen- und Maisanbau vernachlässigt und die Sowchos- wie Kolchos-Kräfte zu wenig am Ertrag beteiligt. Denn seine rücksichtslose Landwirtschafts-Kollektivierung wird bejaht. Stalin wird nicht verurteilt wegen seiner gewaltsamen Politik an sich, wegen seines Terrors (der hingestellt wird als Beschränkung der innerparteilichen und sowjetischen Demokratie, die im Kampf mit dem Klassenfeinde nicht zu vermeiden war). Er wird nur gerügt wegen seines Übermaßes an Schärfe, das sich auch gegen gutwillige, unschuldige Kommunisten und Parteilose richtete. Ihm wird vorgeworfen, er sei im Rausche jener Erfolge, die doch Partei und Volk errangen, in blinde Selbstüberhebung verfallen. Getadelt wird er auch, weil er die „sozialistische Gesetzlichkeit“ und den von Lenin geschaffenen Grund[S. 218]satz der „kollektiven Führung der Partei“ mißachtete. Doch wird behauptet, ein wesentlicher Teil der Verantwortung für diese Mißbräuche läge bei Jeschow und Berija. Doch weit stärker als der Tadel, den die 2. Fassung gegen den Personenkult für Stalin richtet, ist ihr Lob für seine Politik als solche. Sie rühmt Stalins Verdienst bei der Verteidigung des Leninismus nach 1924, seine Leistung im Kampf um die sozialistische Industrialisierung wie um die Kollektivierung der Landwirtschaft. Das ZK der SED begrüßt die 2. Fassung der Schrift um so mehr, als sie die stalinsche Linie nicht wirklich antastet. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 217–218 KPdSU A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KPKKDDR A-Z 1959
DDR A-Z 1959
Paßwesen (1959)
Siehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 In der SBZ geregelt durch das Paßgesetz vom 15. 9. 1953 (GBl. S. 786), geändert durch Gesetz vom 30. 8. 1956 (GBl. I S. 733) und Gesetz vom 11. 12. 1957 (GBl. I S. 650). Als Pässe gelten a) für Deutsche: Diplomatenpässe, Dienstpässe, Reisepässe und Aufenthaltspässe, b) für Ausländer: anerkannte Pässe des Heimat- oder Aufenthaltsstaates und Fremdenpässe der „DDR“. Zum Betreten oder Verlassen der SBZ ist die Vorlage eines Passes mit eingetragenem Visum erforderlich. Verstöße gegen das Paßgesetz — seit der letzten Änderung des Gesetzes im Dezember 1957 insbesondere auch bei Übertritt über die Zonengrenze — werden mit Gefängnis bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Die Bestimmungen im P. der SBZ sind äußerst rigoros und werden auch entsprechend angewendet. Einen [S. 267]Paß zu erhalten, bedeutet für einen Bewohner der SBZ eine außergewöhnliche Vergünstigung. Ein P. wird immer nur für den bestimmten Fall einer Reise ausgegeben und muß nach der Rückkehr sofort wieder der zuständigen Behörde zurückgegeben werden. (Republikflucht) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 266–267 Parteiveteranen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PatenschaftenDDR A-Z 1959
Betriebspraktikum (1959)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 Alljährlich während des Studiums abzuleistendes sechswöchiges Praktikum für Studenten und Fachschüler aller Fachrichtungen. Die Art des Einsatzes wird für jeden besonderen Studienweg generell festgelegt. (Hochschulen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 58 Betriebsprämienordnung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BetriebspreisDDR A-Z 1959
Interzonenhandel (1959)
Siehe auch: Außenwirtschaft: 1969 Außenwirtschaft und Außenhandel: 1975 1979 1985 Interzonenhandel: 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Bezeichnung für den deutschen Binnenhandel nach 1945, soweit er über die Grenzen der Besatzungszone hin[S. 157]ausging. Während die drei Westzonen wieder zu einem einheitlichen Handelsgebiet zusammenwuchsen, konnte der Warenaustausch zwischen Westdeutschland und der SBZ nur zu einem Bruchteil des früher üblichen Umfanges entwickelt werden (1938 = 8,3 Mrd. RM). Von sowjetzonaler Seite sind in der Hauptsache strategisch wichtige Güter, wie Eisen, Stahl, hochwertige chemische Erzeugnisse (Stickstoffdünger), Maschinenbau-, Eisen- und Metallwaren und Qualitätslebensmittel aller Art einschl. Wein und Hopfen begehrt. Als Gegenlieferung ins Bundesgebiet sind Holz, Eisen- und Stahlwaren, Maschinenersatzteile, Zellstoff, Textilien, Lebensmittel (Zucker), Chemikalien, Mineralöl und vor allem Braunkohlenbriketts vorgesehen. Eine vertragliche Regelung erfuhr der I. in dem Mindener Abkommen (1946), dem Berliner Abkommen (1948), dem Frankfurter Abkommen (8. 10. 1949), seiner Verlängerung im Frühjahr 1951 (3. 2. 1951), dem Berliner Abkommen vom 20. 9. 1951 und den jeweils jährlich folgenden Vereinbarungen. Ab 1. 10. 1949 sind auch Ost- und West-Berlin in die I.-Vereinbarungen eingeschlossen. Nach dem Frankfurter Abkommen vom 8. 10. 1948 werden die Interzonengeschäfte über die Deutsche ➝Notenbank und die Deutsche Bundesbank abgewickelt, die Verrechnung von DM West zu DM Ost erfolgt im Verhältnis 1:1, d. h. 1 Deutsche Mark = 1 VE (Verrechnungseinheit). Der vertragliche I. wird in der SBZ durch das Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel (MAI) Hauptabt. I. gelenkt. Im Bundesgebiet ist die Bundesstelle für den Warenverkehr als Abteilung des Bundeswirtschaftsministeriums zuständig. Die Entwicklung des I. war jahrelang sehr uneinheitlich und zeitweise stagnierend. Erst 1955 überschritt der Gesamtumsatz einschließlich Dienstleistungen die Milliardengrenze. (Außenhandel) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 156–157 Internationalismus, Proletarischer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z InterzonenverkehrDDR A-Z 1959
Stalinstadt (1959)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Stadtkreis im brandenburgischen Bezirk Frankfurt (Oder), am Oder-Spree-Kanal, mit 19.629 Einwohnern (1958). Die seit 1951 3 km westlich Fürstenberg im Aufbau befindliche „Wohnstadt des Eisenhüttenkombinats Ost“ (Abk.: EKO, seit 1953 Eisenhüttenkombinat „J. W. Stalin“) wurde 1953 zum Stadtkreis erklärt und St. benannt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 347 Stalinismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Standards, Staatliche (TGL)DDR A-Z 1958
DDR A-Z 1958
Kinderzuschlag, Staatlicher (1958)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Zum Ausgleich der Preiserhöhungen nach der Abschaffung der Lebensmittelkarten wird ab 1. 6. 1958 für Kinder mit Wohnsitz in der SBZ und in Ostberlin ein K. aus Mitteln des Staatshaushalts gezahlt. Er beträgt 20 DM monatlich für Arbeiter, Angestellte, Rentner, Versorgungsempfänger, Produktionsgenossen und Studierende, nur 15 DM indessen für Selbständige. Handwerker, die Handwerkssteuer B entrichten, sowie selbständige Unternehmer und Gewerbetreibende und Angehörige der schaffenden Intelligenz, sofern diese Berufsgruppen mehr als 10.000 DM jährlich Einnahmen haben, erhalten keinen K. Der K. wird bis zum 15. Lebensjahr gezahlt, bei Schulbesuch bis zum 15. Lebensjahr. K. erhalten ferner Westdeutsche und Westberliner, die im Ostsektor oder in der SBZ arbeiten. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 157 Kindergarten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kirchenfragen, Staatssekretariat fürDDR A-Z 1958
Lohngruppenkatalog (1958)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Wirtschaftszweiglohngruppenkatalog. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 195 Lohngruppe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LohnsystemDDR A-Z 1958
Kommunalwirtschaftliche Unternehmen (1958)
Siehe auch: Kommunalwirtschaftliche Unternehmen: 1953 1954 1956 Kommunalwirtschaftliche Unternehmen (KWU): 1959 1960 Örtliche Industrie. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 163 Kommissionsverträge A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KommunismusDDR A-Z 1958
Altersversorgung (1958)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Wegen der großen Ausdehnung der Versicherungspflicht wird im Alter der weitaus größte Teil der Bevölkerung durch die Sozialversicherung versorgt (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Die Altersrenten liegen im Durchschnitt trotz einer Erhöhung um 30,– DM im Dezember 1956 und einer Zulage von 9,– DM (12,– D-Mark in Ostberlin) als Ausgleich für die Preiserhöhungen nach Aufhebung der Rationierung am 1. Juni 1958 unter denen des Bundesgebietes. Durch die Gewährung von Mindestrenten (Renten), wird zwar in jedem Fall ein bestimmter Festbetrag gewährt, indessen reicht er meist zur Existenzsicherung nicht aus, so daß die Sozialfürsorge eintreten muß. Eine weitaus bessere A. wird der Intelligenz gewährt, die dem System nützlich erscheint (Altersversorgung der Intelligenz). Eine bessere A. erhalten ferner seit längerem Bergleute (Bergmannsrenten) sowie neuerdings Eisenbahner und Angestellte der Post. Eine Staffelung der Altersrenten der Arbeiter und Angestellten nach der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Industriezweige ist geplant. Eine zusätzliche Versorgung in Höhe von 5 v. H. des monatlichen Nettoverdienstes im Durchschnitt der letzten 5 Jahre gibt es schon in einigen auserwählten Industriezweigen nach 20jähriger Betriebszugehörigkeit. Diese wird vom Betrieb gezahlt. Zweck dieser gestaffelten Leistung ist, die Fluktuation der Arbeitskräfte zu erschweren. Eine besondere A. für ehemalige Beamte gibt es nicht. Diese werden nach den Bestimmungen der Sozialversicherung von dieser versorgt. (Beamtenversorgung) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 20 Allgemeines Vertragssystem A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Altersversorgung der IntelligenzDDR A-Z 1956
DDR A-Z 1956
Gegenwartskunde (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Besonderes Lehrfach für die Behandlung von politischen, ausschließlich einseitig kommun. betrachteten Gegenwartsfragen nach einem festen Lehrplan. Vom 7. Schuljahr an je eine Stunde (1950 bis 1952 obligatorisch vom 5. Schuljahr an). Einige Themen für das 7. Schuljahr: „Die Sorge unserer Regierung um die Jugend“ (3 Std.); „Der Aufbau der Staatsgewalt in der DDR“ (21 Std.); „Die DDR, die Basis im Kampf für ein einheitliches, friedliebendes Deutschland“. Die G. ist damit das für die Formung der ideologisch-politischen Weltanschauung entscheidende Lehrfach. (Erziehungswesen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 92 Gegenseitige Wirtschaftshilfe, Rat für A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Geheimer Informant (GI)DDR A-Z 1956
Gesundheitswesen (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 96]Im Umbau des G. wurden in der SBZ die Entwicklungsphasen der SU zusammengedrängt wiederholt: 1946 brachte die Bekämpfung von Tuberkulose und Geschlechtskrankheiten die Zusammenfassung von Vorsorge und Behandlung (entgegen der deutschen Tradition) in „Beratungsstellen“ (russ. „Dispensaire“); 1947 wurde den Stadt- und Landkreisen die Errichtung von Polikliniken und Landambulatorien, der Industrie die von Betriebspolikliniken und -➝ambulatorien aufgegeben, ab 1949 die Vorbeugung in die Arbeit dieser staatlichen Behandlungsstellen einbezogen und ihre Verbindung mit Krankenhäusern eingeleitet. Ab 1950 folgte der Ausbau der fachlich gegliederten Vorsorgearbeit (Beratungsstellen für Schwangerschaft, Krebs u. a.). Die zunächst sich überschneidenden 2 Systeme der regional (nach Wohnbezirken oder Betrieben) abgegrenzten Behandlungsstellen, die auch Vorbeugung treiben (Polikliniken), und der fachlich gegliederten Beratungsstellen, die auch behandeln, wurden 1952 unter der Führung der Poliklinik als Leitorgan jedes Kreises koordiniert. Stärkste Förderung haben die Einrichtungen für Mütter und Kinder erfahren: Frauenberatungsstellen (Schwangerschaftsverhütung, Schulung in der Säuglingspflege, Rechtsberatung usf.), Schwangerenberatung, systematische Förderung der Anstaltsentbindung (1954: ⅔ aller Entbindungen in Krankenhäusern und Heimen; Soll der Bettenkapazität 1960 ausreichend für ausschließliche Anstaltsentbindung), Frühgeburtendienst, Frauenmilchsammelstellen und Milchküchen zur Minderung der Säuglingssterblichkeit, dazu ein ansehnliches Netz von Krippen und Kindertagesstätten unter ärztlicher Aufsicht für die Kinder der zahlreichen erwerbstätigen Frauen, Hauspflege für den Fall ihrer Erkrankung. Alles dies entsteht (wie in der SU) auch auf dem Lande (bei den MTS). Es folgen: Ausbau der Schulgesundheitspflege bis zum Ende des Berufsschulalters mit ausgedehnten Maßnahmen der Erholungsfürsorge (besonders durch die Betriebe) und der ärztlichen Überwachung des Sports, Krebsbetreuungsstellen in allen Kreisen mit obligatorischen Reihenuntersuchungen von Frauen und Meldepflicht jeder Erkennung und Behandlung; ähnliches ist für weitere Krankheiten (Rheumatismus, Kreislauf) in Vorbereitung. Den Betriebspolikliniken ist neben Behandlung und Betriebshygiene die Verhütung und Früherfassung von Berufskrankheiten und Arbeitsschäden aufgetragen. (Akademie für Sozialhygiene) Das alles entspricht Punkt für Punkt dem G. der SU: ein umfassendes und rationelles System von Vorbeugung und Behandlung unter Betonung der ersten, zugunsten der Entwicklung und Erhaltung gegenwärtiger und zukünftiger Arbeitskraft — eine Konzeption von bemerkenswerter Geschlossenheit. Aber dem Ziel, der Verhütung von Erkrankungen, steht entgegen, daß Leerlauf und Fehlleitung von Arbeitskräften, vor allem durch Aufblähung der (fast ausschließlich von Männern besetzten) Bürokratie, die Einspannung aller erreichbaren Arbeitskräfte fordern, und insbesondere (angesichts des ohnehin erschwerenden Frauenüberschusses) durch Überspannung der Frauenarbeit unter Mißachtung der elementaren Grundsätze des Arbeitsschutzes (Nacht-, Schwer-, Untertagearbeit von Frauen aller Altersstufen, auch jungen Mädchen) kaum abschätzbare Gesundheitsschäden [S. 97]gesetzt werden, verstärkt durch ständige nervliche Belastung (Mißbrauch der Akkordsysteme, politischer Druck), durch Mangelernährung und das Fehlen ausreichender Entspannungsmöglichkeit (ungenügende Freizeit durch Überstunden, politische Schulung, Sorge um den alltäglichen Lebensbedarf usf.). Der „Gesundheitsschutz“ bleibt praktisch auf die Früherfassung von Krankheiten beschränkt. Eine wertvolle, neuen psychosomatischen Erkenntnissen entsprechende Einrichtung wie das Nachtsanatorium entartet unter der alles beherrschenden Ausbeutung der Arbeitskraft. Der Krankenstand läßt sich auch mit ständigem Druck nicht unter 5 v. H. senken, liegt also (unter Berücksichtigung der Zählung vom 1. Fehltage an) über dem Stand in der BRD. Die Kontrolle der Arbeitsbefreiung, seit 1953 den (kommunalen und Betriebs-) Polikliniken übertragen, gehört zu deren schwierigsten Aufgaben. Sie verhindert sehr oft die zulängliche Behandlung. Die auffallend hohe durchschnittliche Dauer der Krankheitsfälle macht wahrscheinlich, daß weniger ein (psychologisch verständliches) Ausweichen der Arbeitnehmer als ernste Gesundheitsschäden zugrunde liegen; hinzukommt die Wirkung der mangelhaften Arzneimittelversorgung und die unzulängliche Ausstattung der (der Bettenzahl nach ausreichenden) Krankenhäuser mit qualifizierten Pflegekräften und mit Material. Die Verstaatlichung des Gesundheitsdienstes ist bisher durch den Abgang sehr vieler Ärzte und den Zwang zu relativer Schonung der verbliebenen behindert worden. Die Arztdichte ist nur etwa 40 v. H. derjenigen in der BRD. Doch wird dadurch auch vieles erleichtert, so die Durchsetzung der Polikliniken in der Bevölkerung, die starke Einschränkung der freien Arztwahl, die Einführung des Arzthelfers. Die Zahl der in Ausbildung Begriffenen liegt bei Ärzten und anderem medizinischem Personal sehr hoch. In naher Zukunft mag jede Rücksicht entfallen und die Verstaatlichung des G. zum Abschluß gebracht werden können. „Private“ Tätigkeit von Ärzten und anderen Heilberufen wird, wie in der SU, nicht verboten sein. Aber bei der Berufszulassung kommt schon jetzt der Verpflichtung in die Einrichtungen des staatlichen G. der absolute Vorrang zu. Die mit der Apothekenreform eingeleitete Verstaatlichung ist fast abgeschlossen. Die zentrale Leitung des G. liegt, nach Zeiten starker Einwirkung der Sozialversicherung, ausschließlich bei dem Gesundheitsministerium. Beide Verwaltungsstufen sind „demokratisiert“, d. h. der örtlichen politischen Kontrolle unterworfen: „Bezirksarzt“ und „Kreisarzt“, als Leiter der „Abt. G.“ bei den Räten von Bezirk und Kreis für das gesamte F. ihres Bereiches verantwortlich, sind weniger fachliche als politische Exponenten. Dagegen ist die Seuchenbekämpfung auf dem Weg über die Hygiene-Inspektion ausschließlich zentral gesteuert. Die Ausbildung in allen Heilberufen ist nach dem Muster des sowjetischen Ausbildungssystems umgestaltet und stark politisiert. Auch die wissenschaftliche Arbeit unterliegt wirksamer politischer Einwirkung, erkennbar an dem Vordringen der materialistischen Theorie der Physiologie und Psychologie nach Pawlow. Die Kontrolle setzt an vor allem bei den Veröffentlichungen (Arbeitsgemeinschaft medizin. Verlage). Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 130 S. m. 15 Anlagen. (Neuauflage in Vorb.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 96–97 Gesetzgebung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GewerkschaftsaktivDDR A-Z 1956
Dahlem, Franz (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 * 13. 1. 1892 in Rohrbach (Lothringen). Kaufmännischer Angestellter; vor dem 1. Weltkrieg in der Sozialist. Arbeiterjugend tätig. 1918 Redakteur und Parteisekretär in der USPD, dann KPD, Preußischer Landtagsabgeordneter, seit 1928 M. d. R. und Mitglied des ZK der KPD. Nach 1933 illegale Tätigkeit; 1937 Politkommissar im spanischen Bürgerkrieg. 1939–42 in einem französischen Internierungslager; von der Vichy-Regierung an die Gestapo ausgeliefert. KZ bis Mai 1945. Spezialausbildung in Moskau. Seit Gründung der SED im Parteivorstand, seit 1950 im ZK und Politbüro. Als Kaderchef der Partei dirigierte er zeitweise den illegalen kommun. Organisations- und Spionage-Apparat und die Tarnorganisationen in der Bundesrepublik. „Held der Arbeit.“ Wurde auf Beschluß des ZK am 14. und 15. 5. 1953 „wegen politischer Blindheit gegenüber der Tätigkeit imperialistischer Agenten und wegen nichtparteimäßigen Verhaltens zu seinen Fehlern“ seiner Funktionen enthoben und aus dem ZK, Politbüro und Sekretariat ausgeschlossen. Seit März 1955 Leiter der Hauptabt. Forschung u. Stellv. des Staatssekretärs im Staatssekretariat für Hochschulwesen. Durch Beschluß des ZK der SED vom 29. 7. 1956 im Zuge der Entstalinisierung rehabilitiert. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 58 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1956 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/dahlem-franz verwiesen. DAHA A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DBDDDR A-Z 1956
1956 von A bis Z A, Ä B C, D, E F G H I, J K L M N, O, Ö P Q, R S T, U, V W, Z
DDR A-Z 1954
DDR A-Z 1954
Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen (1954)
Siehe auch: Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlung: 1975 1979 Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 „Die Verhandlungen vor den Gerichten sind öffentlich.“ Dieser Grundsatz des Art. 133 der Verfassung und des § 6 des Gerichtsverfassungsgesetzes wird häufig durchbrochen. Nicht einmal in den großen Schauprozessen wird er beachtet. In den Verfahren gegen ehemalige Volkspolizisten ist die Öffentlichkeit grundsätzlich ausgeschlossen. In den Kriegsverbrecherprozessen war die Öffentlichkeit ebenfalls nicht zugelassen. Nicht öffentlich werden auch politische Strafsachen verhandelt, in denen der Angeklagte trotz aller Bemühungen nicht zu einem Geständnis gebracht werden konnte und die Zeugenaussagen zu einer Verurteilung an sich nicht ausreichen. Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der Sowjetzone. (BB) 1953. 100 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 118 Oelßner, Fred A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z OpportunismusDDR A-Z 1954
Kassation (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Außerordentliches Rechtsmittel, mit welchem jedes rechtskräftige Straf- und Zivilurteil und jede andere richterliche Entscheidung, die der Rechtskraft fähig ist, binnen Jahresfrist nach Eintritt der Rechtskraft durch den Generalstaatsanwait, den Präsidenten und Vizepräsidenten des Obersten Gerichts der SBZ angefochten werden kann, wenn die Entscheidung „auf einer Verletzung des Gesetzes beruht oder der Gerechtigkeit gröblich widerspricht“ (§ 12 des „Gesetzes über die Errichtung des Obersten Gerichtshofs und der Obersten Staatsanwaltschaft der DDR“ vom 8. 12. 1949 und §§ 301 ff StPO), über die K.-Anträge entscheiden K.-Senate des Obersten Gerichts. Die K. ist keine dritte Instanz und „nicht im Interesse der Partei geschaffen worden, sondern ausschließlich im Interesse der Allgemeinheit“ (Nathan, „Neue Justiz“, 1949, S. 304) zum Zwecke der Wahrung der Rechtseinheit und der Beseitigung falscher Urteile. Mittelbar soll damit die Rechtsprechung der unteren Gerichte gelenkt werden. „Es gilt, durch richtige Auswahl der zur K. zu bringenden Entscheidungen dem Obersten Gericht Gelegenheit zu geben, in den alten Schlauch überkommener Strafgesetze den neuen Wein fortschrittlichen Wissens zu gießen, Rechtsgrundsätze zu entwickeln, die den Erkenntnissen unserer neuen in der Entwicklung begriffenen Rechtstheorie entsprechen“ (Melsheimer in „Neue Justiz“, 1952, S. 206). In Strafsachen kann das Oberste Gericht nach Eingang des Kassationsantrags Haftbefehl erlassen (§ 306 StPO.). (Rechtswesen) Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 80 Karrierist A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kastner, HermannDDR A-Z 1954
Sichtwerbung (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Pj. für die Agitation durch Plakate, Bilder, Transparente, Spruchbänder, Wandzeitungen usw., die an auffallenden Stellen im Straßenverkehr und ins vielbesuchten Räumen (Fabrikhallen, Wartezimmern, Bahnhöfen, Aufklärungslokalen usw.) angebracht werden. Die Losungen und Parolen hierzu werden bei bestimmten Anlässen von zentralen Stellen der SED und Massenorganisationen ausgegeben Wettbewerbe und ständige Aufforderungen zu vermehrter S. haben dazu geführt, daß das Straßen- und Landschaftsbild von den Darstellungen der S. beherrscht wird. Zur allgemeinen S. tritt die individuelle, in der persönliche politische Bekenntnisse, ergänzt durch Selbstverpflichtungen, zum Aushang gebracht werden. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 148 S-5-Betriebe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SKKDDR A-Z 1954
Betriebsparteiorganisation (BPO) (1954)
Siehe auch: Betriebsparteiorganisation: 1975 1979 Betriebsparteiorganisation (BPO): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Die organisatorische Zusammenfassung aller SED-Mitglieder und -Kandidaten eines Industriebetriebes oder einer sonstigen Dienststelle. Der Sekretär der BPO ist in größeren Betrieben in der Regel von jeder anderen Arbeit freigestellt und vom Betrieb besoldet. Er hat die „führende Rolle der SED im Betrieb“ zu gewährleisten und ist zu allen wichtigen Entscheidungen der Betriebs- bzw. Dienststellenleitung heranzuziehen. Einstellungen und Entlassungen erfolgen nur mit seiner Zustimmung. (Parteigruppe) Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 30 Betriebskultur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BetriebspoliklinikenDDR A-Z 1953
DDR A-Z 1953
Revolution (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 118 Revisionismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Richter, Unabhängigkeit derDDR A-Z 1953
Bauernstube (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 Pj. für kleines Kulturhaus (Beschluß der VdgB im Jahre 1951: „Allen Vorständen und Mitarbeitern der BHG wird die Aufgabe gestellt, bis zum III. Deutschen Bauerntag zunächst in Orten, in denen kein Kulturhaus der MAS besteht, eine Bauernstube in ihrer BHG einzurichten.“). Da die B. nach offizieller Verlautbarung „direkt im Dienst der politischen Arbeit der BHG stehen soll“ („Das Demokratische Dorf“, 1. Jahrg., H. 10, S. 8), wird sie von der Mehrzahl der Bauern abgelehnt. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 22 Bauernmarkt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BeamtenversorgungDDR A-Z 1953
Agrobiologie (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Aus der SU in die SBZ übernommenes Schlagwort des Pj. für eine ideologische Auslegung der Biologie. A. stellt die Lehre von der völligen Naturbeherrschung durch den Menschen dar. Danach bilden Organismus und Umwelt eine Einheit. Die Eigenschaften des Organismus werden nach der A. durch Umwelteinflüsse vererbbar verändert. Der Begründer und Hauptvertreter der A. ist Lyssenko, der sich auf die Lehren von Mitschurin in der Biologie und Wiljams in der Bodenkunde bezieht. Durch ihn wurden in der SU die Vertreter der „formalen Genetik“ ausgeschaltet. (Naturgemäße Viehhaltung, Trawopolnajasystem) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 8 Agrartechnische Organisationen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AgronomDDR A-Z 1953
Arbeiter- und Bauern-Fakultät (ABF) (1953)
Siehe auch: Arbeiter- und Bauernfakultät (ABF): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Arbeiter- und Bauern-Fakultät (ABF): 1954 Arbeiter-und-Bauern-Fakultät (ABF): 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Hervorgegangen aus den Vorstudienanstalten der Universitäten und Hochschulen (1949), sollen sie politisch besonders ausgewählte „Menschen aus Arbeiter- und Bauernkreisen“ (Arbeiterkind) auf das Hochschulstudium vorbereiten. Bedingungen für die Zulassung sind: aktive Betätigung im Sinne der SED, möglichst Auszeichnung als Aktivist, Bestehen einer Aufnahmeprüfung. Die Ausbildung dauert 3 Jahre und schließt mit einer Prüfung ab. Mit ihrem hohen Prozentsatz an SED-Studenten haben sich die ABF als wichtiges Instrument der Stalinisierung der Universitäten erwiesen und stärker als alle anderen Fakultäten die sog. studentische Selbstverwaltung beeinflußt. Planmäßig sollten im Jahre 1950 7.500 AuB-Studenten vorhanden sein; diese Zahl soll bis 1953 auf 12.000 ansteigen. (Hochschulen, Erziehungswesen) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 13 Arbeiterkind A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitsamt