In der Kategorie DDR A-Z verlinkt die Website auf Handbücher zur DDR, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland erschienen sind.
Zwischen 1953 und 1985 veröffentlichte die Bundesregierung mehrere Handbücher über die Deutsche Demokratische Republik (DDR) unter verschiedenen Titeln, darunter SBZ von A–Z (1953–1966), A bis Z (1969) und das DDR Handbuch (1975–1985). Diese Werke verfolgten das Ziel, umfassende Informationen über die DDR zu liefern. Die Artikel behandelten Themen wie die staatliche Organisation, die politische und wirtschaftliche Entwicklung sowie die führenden Akteure der DDR. Diese Informationen wurden teils in kurzen Stichworterklärungen, teils in ausführlichen Darstellungen aufbereitet.
Mit dem Ende der DDR trat eine zusätzliche Dimension dieser Handbücher zutage: Sie fungieren als Zeitzeugen, die nicht nur die Entwicklung innerhalb der DDR, sondern auch die sich verändernde Perspektive der Bundesrepublik auf die DDR über drei Jahrzehnte hinweg dokumentieren. Diese Handbücher bieten daher eine wertvolle Quelle, um den Wandel der historischen Sichtweisen nachzuvollziehen.
Der gesamte Text dieser Handbücher ist nun auf der Plattform www.kommunismusgeschichte.de zugänglich gemacht worden. Dabei wurde der ursprüngliche Charakter des Nachschlagewerks beibehalten, indem die Querverweise der Originaltexte als Links integriert wurden. Neu ist die Möglichkeit, die Veränderungen der Einträge über die verschiedenen Ausgaben hinweg zu verfolgen, was einen einzigartigen Vergleich der historischen Perspektiven ermöglicht. Weitere Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.
DDR A-Z 1985
DDR A-Z 1985
Feudalismus (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 In der Theorie des Historischen Materialismus (Marxismus-Leninismus) eine ökonomische Gesellschaftsformation, die in der historischen Entwicklung auf die Sklavenhaltergesellschaft folgt und ihrerseits durch den Kapitalismus abgelöst wird. Sie ist gekennzeichnet durch das Eigentum der Feudalherren am größten Teil des Bodens, des wichtigsten Produktionsmittels im F., und durch das beschränkte Eigentum an leibeigenen und hörigen Bauern als Produzenten. Neben den Feudalherren und den Bauern als Grundklassen gibt es im F. weitere soziale Klassen und Schichten, wie die Handwerker und die Kaufleute der Städte, aus denen das Bürgertum hervorging (Gesellschaftsordnung). Besonders die in den 70er Jahren einsetzenden Bemühungen im Rahmen der Ausarbeitung einer „Nationalgeschichte der DDR“, den Umfang des historischen Erbes zu erweitern, die Traditionslinien in die Vergangenheit zu verlängern und zu vertiefen, haben indirekt Wirkungen auf das in der DDR-Geschichtswissenschaft vorherrschende F.-Verständnis gehabt, ohne daß es bislang zu einer positiven Neufassung dieser Kategorie des Historischen Materialismus gekommen wäre. Hier sind vor allem die im Zusammenhang mit dem 450. Jahrestag des deutschen Bauernkrieges (1975) unternommenen Versuche zu nennen, dieses geschichtliche Ereignis in den Zusammenhang der Reformation zu stellen und — unter Betonung des „bürgerlichen“ Elementes — dessen Charakter als „frühbürgerliche Revolution“ hervorzuheben. Dieser Diskussionsprozeß setzte sich mit dem Luther-Jahr 1983 in einer neuen, differenzierten Sicht der Person Luthers und der Reformation fort. Weiter wirkte sich Ende der 70er Jahre in der gleichen Richtung die Neubefassung mit der preußischen Geschichte aus. Dabei wurde das früher maßgebliche, fast ausschließlich negative Bild Preußens durch eine eher ambivalente Sicht abgelöst. U.a. gesteht die Geschichtswissenschaft in der DDR nunmehr zu, daß Preußen durch die Förderung des Bürgertums als eines antifeudalistischen Elementes auch „fortschrittlichen“ Entwicklungen den Weg gebahnt habe. In ähnlicher Weise könnte auch die sich andeutende Änderung der Bewertung der Person und der Politik Bismarcks das überkommene F.-Verständnis tangieren. Nationale Geschichtsbetrachtung. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 388 Festlandsockel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FilmwesenDDR A-Z 1985
Geschlechtserziehung (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Die menschlichen Beziehungen zwischen den Mitgliedern der sozialistischen Gesellschaft sollen nach den Prinzipien der Sozialistischen ➝Moral gestaltet werden. Diese Forderung gilt auch für die Beziehungen zwischen den Geschlechtern. Lange Zeit teils tabuisiert, teils auf sozialistisch-puritanische Verhaltensregeln und rein biologische „Aufklärung“ reduziert, wird in jüngster Zeit der G. der Kinder und Jugendlichen größere Aufmerksamkeit geschenkt, wobei auch die anfänglich vermiedenen Begriffe Sexualerziehung, „Sexualpädagogik“, „Sexualverhalten“, „Sexualität“ usw. verwendet werden. „Sozialistische“ G. soll die Heranwachsenden befähigen, durch die Beziehungen und in den Beziehungen zum anderen Geschlecht eine „sinnvolle und glückhafte Steigerung ihres Daseins“ zu finden, wozu es der Anerziehung von Einstellungen und Verhaltensweisen bedarf, die durch Verantwortung für die Entwicklung des Partners und für die eigene Entwicklung gekennzeichnet sind. Sie sollen damit in die Lage versetzt werden, die eigenen Kinder auf die Begegnung mit dem anderen Geschlecht sinnvoll vorzubereiten und sie dazu mit dem notwendigen Wissen um die eigene Geschlechtlichkeit und die Eigenarten des anderen Geschlechts vertraut zu machen. Sozialistische G. bezieht sich also auf alle Verhaltens- und Erlebnisweisen des Menschen, welche die Beziehungen zur eigenen Geschlechtlichkeit und zum anderen Geschlecht betreffen, d.h. auf die erotischen und die sexuellen ebenso wie auf die allgemein-sozialen. G. ist zwar die gemeinsame Aufgabe von Familie, Schule, Jugendorganisationen und anderen gesellschaftlichen Erziehungskräften, erfolgt jedoch weitgehend im Rahmen der Schule; sie ist nicht nur die Aufgabe eines Unterrichtsfaches, besonders des Biologieunterrichts der Klasse 8, sondern soll auch die Möglichkeiten verschiedener anderer Fächer, und zwar von der Klasse 1 an, nutzen, besonders des Literatur- und des gesellschaftswissenschaftlichen Unterrichts. Eine wichtige Zielstellung der sozialistischen G. ist es ferner, die Heranwachsenden zu befähigen, sich „von überlebten spätbürgerlichen Moralauffassungen, schädlichen Umwelteinflüssen und unmoralischen Gewohnheiten und Verhaltensweisen abzugrenzen“. Zwei besondere Schwerpunkte bilden die G. der älteren Schüler und Lehrlinge sowie die sexualpädagogische Befähigung der Eltern; zu letzterem werden die für Kinder altersdifferenzierten „Merkblätter für Eltern“ (A: 4–10 J.; B: 10–14 J.; C: 14–18 J.) des Deutschen Hygiene-Museums Dresden verwendet. Für die Vermittlung entsprechender Kenntnisse im Rahmen der G. der 3- bis 18jährigen besteht folgendes 23 Themen umfassendes und in 4 Themenkomplexe gegliedertes sexualpädagogisches (Maximal- bzw. Optimal-) Programm: A. Gesellschaftlich-moralische Probleme: sozialistische Gesellschaft-Ehe und Familie, sozialistische Moral und Geschlechterbeziehungen; B. Allgemeine Probleme der Geschlechterbeziehungen und des Geschlechtslebens: die Beziehungen zwischen Eltern und Kind in der Familie, Herkunft, Entstehung und Geburt des Kindes, die geschlechtliche Reifung im Kindes- und Jugendalter, die sexuelle Reifung, zur Frage der Enthaltsamkeit, die Beziehungen zwischen Jungen und Mädchen, Freundschaft und Liebe, die psychologische Einheit des Menschen im Geschlechtsbereich, männliche und weibliche Sexualität; C. Anatomie und Physiologie des Geschlechtslebens: Bau und Funktion der Geschlechtsorgane, Menstruation und Menstruationshygiene (nur für Mädchen), Zeugung und Empfängnis, Empfängnisverhütung, Schwangerschaftsprobleme, Geburt und Fehlgeburt, Masturbationsprobleme (nur für Jungen); D. Abwegigkeiten und Spezialprobleme: Sittlichkeitsvergehen an Kindern, Abwegigkeiten des Sexualverhaltens (Homosexualität, Päderastie, Sadismus, Masochismus), Geschlechtskrankheiten, Impotenz, Frigidität. Bei der G. in der DDR ist man bemüht, sich von 2 extremen Auffassungen zu lösen, sowohl von der Auffassung, daß eine wirksame Politisch-Ideologische bzw. Staatsbürgerliche ➝Erziehung eine gezielte Vorbereitung der Kinder und Jugendlichen auf die Begegnung mit dem anderen Geschlecht und der eigenen Geschlechtlichkeit überflüssig mache, als auch von der Auffassung, daß eine spezifische Sexualaufklärung allein ausreiche, um auf diese Begegnungen vorzubereiten. Intention und Realisation klaffen auch auf diesem Erziehungsgebiet teilweise noch recht weit auseinander und sind in hohem Maße von den Eigenheiten der jeweils unterrichtenden Personen abhängig. Für DDR-Verhältnisse ausgesprochen offen und unvoreingenom[S. 546]men unterrichtet ein 1982 im Bibliographischen Institut Leipzig erschienenes Jugendlexikon über dieses Gebiet (Jugendlexikon. Jugend zu zweit. Leipzig 1982). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 545–546 Geschichte der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF)DDR A-Z 1985
Arbeitsstudium (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 [S. 85]Das A. ist Bestandteil der Wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation (WAO) und eine Methode der sozialistischen Intensivierung und Rationalisierung. Ausgehend vom Beschluß des Ministerrats der DDR über die „Grundrichtung des Arbeitsstudiums, der Arbeitsgestaltung und der Arbeitsnormung als Bestandteil der komplexen sozialistischen Rationalisierung“ (GBl. II, Nr. 18 vom 2. 3. 1967) und der Richtlinie über die Anwendung der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation (GBl. I, Nr. 19, 1975) wird unter A. eine Methode der systematischen Analyse des Zusammenwirkens von Arbeitskraft, Arbeitsmittel und Arbeitsgegenstand im Arbeitsprozeß verstanden. Ziel des A. ist es, die „Voraussetzungen zu schaffen für — die rationelle Gestaltung der Arbeitsorganisation einschließlich der Verbesserung der Umweltbedingungen am Arbeitsplatz, — die Ermittlung von Rationalisierungsschwerpunkten, — die Begründung des Planes und die Plandurchführung“ (Arbeitswissenschaften für Ingenieure, 4., völlig neubearb. Aufl., Berlin [Ost] 1980, S. 156). Gegenstand des A. „ist die Untersuchung der Art und Weise des Zusammenwirkens der Werktätigen mit den Arbeitsmitteln und Arbeitsgegenständen unter gegebenen oder zu projektierenden Arbeitsprozessen und Arbeitsbedingungen mit Hilfe wissenschaftlicher Studienmethoden bzw. -verfahren“ (ebda.). Für die betriebliche Praxis wird folgendes Vorgehen für die Durchführung einer Arbeitsstudie vorgeschlagen: 1. Festlegung des Untersuchungszieles und Ausarbeitung der Aufgabenstellung. Ausgehend von Voruntersuchungen sowie der Auswertung vorhandener Analysen und statistischer Materialien werden die Ziele und Schwerpunkte der Arbeitsstudie bestimmt und deren Aufgabenstellung erarbeitet. Aufwand und angestrebter ökonomischer Nutzen sollen bereits auf dieser Ebene der Studie festgelegt werden. 2. Vorbereitung der Arbeitsstudie. Auf der Grundlage der Aufgabenstellung soll in dieser Phase die Arbeitsstudie sowohl politisch-ideologisch als auch technisch-organisatorisch vorbereitet werden. Die politisch-ideologische Arbeit soll die Werktätigen von Inhalt, Ziel und Bedeutung der Arbeitsstudie im Rahmen der komplexen sozialistischen Rationalisierung überzeugen und ihre Bereitschaft zur Mitarbeit wecken. Im Rahmen der technisch-organisatorischen Vorbereitung wird die Ablaufplanung vorgenommen, werden die an der Arbeitsstudie Mitwirkenden eingewiesen und die erforderlichen Arbeitsmittel und -unterlagen beschafft. Als weitere vorbereitende Maßnahme wird die Teilnahme an den verschiedenen Formen der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit für die Durchführung und Auswertung der Arbeitsstudie organisiert. 3. Durchführung der Arbeitsstudie. Erfassung des Ist-Zustandes mittels verschiedener Verfahren und Methoden. Nach Aufnahme des Ist-Zustandes erfolgt dessen Analyse in quantitativer und qualitativer Form. Aus dem Vergleich der Ergebnisse mit bestehenden Normativen werden Lösungsvarianten entwickelt. 4. Erarbeitung eines Veränderungsprojektes. Auf der Basis der Ergebnisse der Analyse des Ist-Zustandes wird der anzustrebende Soll-Zustand des Arbeitsprozesses erarbeitet. Dieses sog. Veränderungsprojekt beinhaltet bereits die notwendigen Schlußfolgerungen zur rationellen Gestaltung des untersuchten Arbeitsprozesses. Diese werden dem zuständigen Leiter zur Entscheidung vorgelegt und nach dessen Zustimmung durch die Arbeitsgestaltung realisiert. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 85 Arbeitsrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitsverpflichtungDDR A-Z 1985
Friedrich-Schiller-Universität Jena (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Die U. wurde am 15. 8. 1557 gegründet. Ihren gegenwärtigen Namen erhielt sie am 10. 11. 1934. Sie wurde am 15. 10. 1945 wiedereröffnet. Die U. war von den 6 „klassischen“ U. am stärksten von der 3. Hochschulreform betroffen. Nach 1967 sollte „das gesamte Wissenschaftspotential“ auf die Bedürfnisse eines einzigen Industriezweiges, des als zukunftsträchtig angesehenen wissenschaftlichen Gerätebaus (vor allem des VEB Carl Zeiss Jena) konzentriert werden. Es wurden seinerzeit eigens Sektionen (Physik, Chemie, Technologie) für den wissenschaftlichen Gerätebau eingerichtet. Diese einseitige Ausrichtung, die die Strukturreform von 1968/69 bestimmt hatte, ist nach 1971 wieder zurückgenommen worden. Gegenwärtig bestehen 17 Sektionen (Altertumswissenschaft; Biologie; Chemie; Erziehungswissenschaft; Geschichte; Literatur- und Kunstwissenschaft; Marxismus-Leninismus; Mathematik; Marxistisch-leninistische Philosophie; Physik; Psychologie; Sportwissenschaft; Sprachwissenschaft; Staats- und Rechtswissenschaft; Technologie; Theologie; Wirtschaftswissenschaften) sowie der Bereich Medizin mit 30 Kliniken, Instituten, Abteilungen und einer angegliederten Fachschule. Die etwa 5.500 Studenten (darunter etwa 150 Ausländer) werden in 25 Fachrichtungen ausgebildet. Ihnen stehen 10 Wohnheime und eine Reihe kultureller und sozialer Einrichtungen der U. zur Verfügung. Eine eindeutige Schwerpunktsetzung in der Forschung ist nicht mehr erkennbar, es bestehen aber nach wie vor enge kooperative Beziehungen zum Industriezweig wissenschaftlicher Gerätebau. Mit 9 Universitäten im RGW und 12 wissenschaftlichen Einrichtungen in den sozialistischen Ländern und im westlichen Ausland bestehen Freundschafts- bzw. Kooperationsverträge. Lehr- und Forschungsergebnisse werden in einer „Wissenschaftlichen Zeitschrift“ der U. publiziert, die seit 1951 erscheint. Ferner erscheinen: „Jenaer Reden und Schriften“, „Wissenschaftliche Beiträge“, „Jenaer Beiträge zur Parteiengeschichte“ u.a. Universitäten und Hochschulen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 483 Friedliche Koexistenz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FunktionalismusDDR A-Z 1979
DDR A-Z 1979
Asoziales Verhalten (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 „Gesellschaftlich nützliche Tätigkeit ist eine ehrenvolle Pflicht für jeden arbeitsfähigen Bürger“ (Art. 24 der Verf.). § 249 StGB enthält die strafrechtliche Sanktion für die Verletzung dieser Staatsbürgerlichen Pflicht zur Arbeit. Danach wird derjenige, der „das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung dadurch gefährdet. daß er sich aus Arbeitsscheu einer gesetzlichen Arbeit hartnäckig entzieht, obwohl er arbeitsfähig ist, oder wer der Prostitution nachgeht oder sich auf andere unlautere Weise Mittel zum Unterhalt verschafft“, mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder einer Strafe ohne Freiheitsentzug (Strafensystem) verurteilt. Im Wiederholungsfall oder bei bestimmten Vorstrafen ist Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren angedroht. Zusätzlich zur Strafe oder in leichten Fällen kann auf staatliche Kontroll- und Erziehungsmaßnahmen erkannt werden. Für deren Verwirklichung sind gemäß § 4 Abs. 2 der VO über die Aufgaben der örtlichen Räte und der Betriebe bei der Erziehung kriminell gefährdeter Bürger vom 19. 12. 1974 (GBl. I, 1975, S. 130) die örtlichen Räte verantwortlich. Diese sind berechtigt, Auflagen zur Erziehung und Kontrolle zu erteilen (Kriminalität). Die Strafbarkeit arbeitsscheuen Verhaltens ist bereits durch die VO über Aufenthaltsbeschränkung vom 24. 8. 1961 (GBl. II. S. 343) eingeführt worden. Gegen arbeitsscheue Personen konnte nach § 3 Abs. 2 dieser VO auf Verlangen der örtlichen Organe der Staatsmacht durch Urteil des Kreisgerichts Arbeitserziehung auf unbestimmte Zeit angeordnet werden. Diese zunächst auch im § 249 StGB vorgesehene Strafart ist durch das 2. Strafänderungsgesetz vom 7. 4. 1977 (GBl. I, S. 100; Strafrecht) abgeschafft worden. AV. gehört zu den Schwerpunkten der Kriminalität in der DDR. Die Zahl der nach § 249 StGB Verurteilten ist jedoch in der Kriminalstatistik oder in anderen Veröffentlichungen nie genannt worden. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 81 Arzthelfer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AspiranturDDR A-Z 1979
Bezirk (1979)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Gebietseinheit im staatlichen Aufbau der DDR, die 1952 im Zuge der Neugliederung der staatlichen Verwaltung durch das Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR geschaffen wurde. Durch die Bildung von B. nach politischen, staatsorganisatorischen und wirtschaftlichen Maßstäben wurden die Länder aufgehoben und ein zentralistischer Staatsaufbau geschaffen. Ein B. untergliedert sich in Kreise (Stadt- und Landkreise) und trägt seinen Namen nach der jeweiligen Hauptstadt des B. In der DDR gibt es 14 B.: Cottbus, Dresden, Erfurt, Frankfurt/Oder, Gera. Halle, Karl-Marx-Stadt, Leipzig. Magdeburg, Neubrandenburg. Potsdam, Rostock, Schwerin und Suhl. Berlin (Ost) besitzt den Status eines B. und wird gelegentlich als 15. B. der DDR bezeichnet. Der Bezirkstag ist im B. das oberste politische Machtorgan. Er wird alle 5 Jahre gewählt; die Zahl der Abgeordneten beträgt je nach Einwohnerzahl des B. 160 bis 200 (vgl. Beschluß des Staatsrats der DDR v. 5. 7. 1976, GBl. I. S. 353). Sie werden von den Parteien und Massenorganisationen des Demokratischen Blocks nominiert. Der Bezirkstag tritt mindestens einmal im Vierteljahr zusammen. Zu Beginn der Wahlperiode wählt er als seine Organe den Rat des B. und die Ständigen Kommissionen des Bezirkstags (§ 1 Abs. 4 Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der DDR vom 12. 7. 1973 [GÖVV]). Laut Kommentar rechnen auch die Abgeordneten und die Fachorgane des Rates zu den Organen des Bezirkstags (Kommentar zur GÖVV, 2. überarb. u. erw. Aufl., Berlin [DDR] 1977, S. 26). Kommissionen werden für folgende Aufgabenbereiche gebildet: Planung und Koordinierung Haushalt und Finanzen Örtliche Versorgungswirtschaft Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft Handel und Versorgung Bauwesen und Wohnungswirtschaft Verkehr und Straßenwesen Landeskultur und Wasserwirtschaft Sozialistisches Bildungswesen Gesundheits- und Sozialwesen Kultur / kulturelle Massenarbeit Jugendfragen / Körperkultur / Sport Ordnung, Sicherheit und sozialistische Wehrerziehung. Manche Bezirkstage haben auch Kommissionen für territoriale Rationalisierung. Der Vorsitzende einen Kommission muß Abgeordneter sein; nach der letzten Wahl (1976) haben in zunehmender Zahl Sekretäre bzw. Mitarbeiter oder Mitglieder von SED-B.-Leitungen dieses Amt übernommen. Aufgaben, Rechte und Pflichten des Bezirkstags und seiner Organe werden im 1973 erlassenen Gesetz üben die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der DDR bestimmt (GBl. I, S. 313). [S. 211]Der Bezirkstag und der Rat leiten die Entwicklung des gesellschaftlichen Lebens im B. Der Bezirkstag beschließt auf Vorschlag des Rats den Fünfjahrplan, den Jahresplan und den Haushaltsplan des B., die auf der Grundlage zentraler staatlicher Plankennziffern und anderer Festlegungen des Ministerrats erarbeitet werden und nach Beschluß des Bezirkstags die Grundlage der Tätigkeit des Staatsapparats auf der B.-Ebene bilden. Dem Bezirkstag obliegt weiterhin die Wahl bzw. Abberufung der Direktoren, Richter und Schöffen des B.-Gerichts und des Senats für Arbeitsrechtssachen sowie die Bestätigung des Vorsitzenden und der Mitglieder des B.-Komitees der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI) sowie der Beschlüsse des Rats über die Berufung von Leitern der Fachorgane. Er entscheidet über den Fonds der Volksvertretung und über den Fonds für Grundmittel sowie über seine Geschäftsordnung. Der Bezirkstag kann Beschlüsse der Kreistage im B. aufheben. Beschlüsse des Bezirkstags können vom Ministerrat dann ausgesetzt werden, wenn sie gegen Gesetze, andere Rechtsvorschriften oder Beschlüsse der Volkskammer verstoßen. Der Rat des B. ist dann verpflichtet, dem Bezirkstag eine entsprechende Beschlußvorlage zu unterbreiten. Weigert sich dieser, den Beschluß aufzuheben, erfolgt eine endgültige Entscheidung durch die Volkskammer. Bezirkstag und Rat entscheiden über eine Reihe von Aufgaben, soweit dies nicht ausschließlich — wie z. B. in Fragen der Arbeitskräfteplanung und -lenkung und der Lohn- und Sozialpolitik — nur vom Rat durchzuführende bzw. zu koordinierende zentrale Festlegungen betrifft. Bezirkstag und Rat werden tätig auf den Gebieten: Haushalts- und Finanzwirtschaft im B.; Preisbildung und Preiskontrolle; Örtlich geleitete Industrie; Handel, Versorgung und Dienstleistungen; Bauwesen, Städtebau und Wohnungspolitik; Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft; Verkehr. Energie, Geologie, Umweltschutz und Wasserwirtschaft; Bildungswesen; Jugendfragen; Kultur; Körperkultur, Sport, Erholungswesen und Fremdenverkehr; Hygiene, medizinische und soziale Betreuung; Sicherheit und Ordnung sowie Zivilverteidigung. Dem Rat des B. kommt als ständig arbeitendem Gremium eine starke Bedeutung für die Durchführung der staatlichen Aufgaben zu. Die Mitglieder des Rats sind in der Regel Abgeordnete. Der Rat arbeitet nach dem Prinzip der Kollektivität (Kollektive Führung), wobei der Vorsitzende eine besondere Stellung einnimmt. Er ist dafür verantwortlich, daß die Beschlüsse der SED, die Gesetze der Volkskammer sowie die Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrats der gesamten Arbeit des Rats zugrunde gelegt werden. Er besitzt das Weisungsrecht gegenüber den Mitgliedern des Rats, den Leitern der Fachorgane (Abteilungen) und der dem Rat unterstellten Betriebe und Einrichtungen. Im Rahmen der ihnen vom Rat übertragenen Aufgabenbereiche sind die Ratsmitglieder befugt, ebenfalls Weisungen zu erteilen. Der Rat ist sowohl dem Bezirkstag als auch dem Ministerrat verantwortlich; beide Institutionen können seine Entscheidungen aufheben. Im Mai 1974 erließ der Ministerrat einen Beschluß zur Zusammensetzung der örtlichen Räte. Danach setzt sich der Rat eines B. aus folgenden Mitgliedern zusammen: 1. Vorsitzender des Rates des B., 2. Erster Stellv. d. Vors. d. R. d. B., 3. Stellv. d. Vors. d. R. u. Vors. d. Bezirksplankommission. 4. Stellv. d. Vors. d. R. für bezirksgeleitete Industrie, Lebensmittelindustrie u. örtliche Versorgungswirtschaft (Vorsitzender des B.-Wirtschaftsrates), 5. Stellv. d. Vors. d. R. für Inneres, 6. Stellv. d. Vors. d. R. für Handel u. Versorgung, 7. Stellv. d. Vors. d. R. u. Produktionsleiter für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft, 8. Sekretär des Rates. Die Mitglieder: 9. für Finanzen und Preise, 10. für Wohnungspolitik. 11. für Arbeit und Löhne, 12. für Verkehrs- und Nachrichtenwesen, 13. für Umweltschutz und Wasserwirtschaft. 14. für Kultur, 15. für Jugendfragen, Körperkultur und Sport 16. der B.-Arzt. 17. der B.-Baudirektor und 18. der B.-Schulrat vervollständigen den Rat d. B. In bestimmten, durch örtliche Bedingungen veranlaßten Fällen kann der Rat d. B. seine Zusammensetzung im Rahmen des Stellenplanes verändern, d. h. auch Abweichungen von der Zahl beschließen. Weitere Stellvertreter dürfen allerdings nur mit Zustimmung des Vorsitzenden des Ministerrates berufen werden; deren Zahl ist durch den Beschluß von bisher 3 auf 5 vergrößert worden. Neu im Rat sind die Mitglieder für Arbeit und Löhne und für Umweltschutz und Wasserwirtschaft, während die Aufgaben des ehemaligen Mitglieds für örtliche Versorgungswirtschaft von einem der Stellvertreter des Vors. wahrgenommen werden. Nach der 1975 erfolgten Umbildung der Produktionsleitungen für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft in Abteilungen lautet die Funktionsbezeichnung des zuständigen Ratsmitglieds: Stellvertreter des Vors. d. R. für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (vgl. Bekanntmachung v. 10. 6. 1975, GBl. I, S. 449). Der Rat des B. hat das Recht, über alle Angelegenheiten des B. und der Bürger zu entscheiden, soweit dies auf der Grundlage der Rechtsvorschriften und der Beschlüsse des Bezirkstages erfolgt und nicht dessen ausschließliche Kompetenz berührt. Die Anleitung und Kontrolle der Tätigkeit des Rates des B. ist Sache des Ministerrates, der den Rat sowohl in die Vorbereitung den B. betreffender Entscheidungen auf bestimmten Gebieten einbeziehen als auch die Übereinstimmung der zweiglichen und territorialen Entwicklung durch eine Zusammenarbeit zwischen Rat und zentralen Staatsorganen sichern soll. Die Beratungen über Planfragen werden von der Staatlichen Plankommission vorbereitet und als „Komplexberatungen“ unter Leitung eines Mitglieds des Präsidiums des Ministerrates geführt. Entsprechend dem Leitungsprinzip der doppel[S. 212]ten Unterstellung im Staatsapparat erteilt der Vorsitzende des Ministerrates dem Vorsitzenden des Rates des B. Weisungen; dieser besitzt das gleiche Recht gegenüber den Vorsitzenden der nachgeordneten Räte der Kreise. Die früher vom Minister für Anleitung und Kontrolle der B.- und Kreisräte wahrgenommenen Aufgaben zur Unterstützung der Anleitung und Kontrolle der örtlichen Räte durch den Ministerrat sind nach der Abschaffung dieser Institution im November 1971, soweit erkennbar, inzwischen von der Arbeitsgruppe Organisation und Inspektion (Leiter: Staatssekretär Dr. H. Möbis) beim Ministerrat übernommen worden. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 210–212 Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei (BDVP)DDR A-Z 1979
Jugendherbergen (1979)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 J. sind staatliche Einrichtungen, geleitet vom Komitee für Touristik und Wandern. Rechtsträger sind die Räte der Gemeinden und Städte. FDJ- und Pioniergruppen, Schüler- und Lehrlingskollektive werden (für max. 5 Tage) vorrangig aufgenommen. Den J. sind freizeit-pädagogische Aufgaben zugewiesen (Beschluß über die Entwicklung des Jugendherbergswesens vom 1. 6. 1962, GBl. II, S. 389), die Herbergsleiter pädagogisch ausgebildet. Seit 1972 absolvieren sie ein 4jähriges Fachschulfernstudium beim Institut für Heimerzieherausbildung Hohenprießnitz. 1976 gab es 257 J. mit 23.124 Plätzen. Übernachtende Personen 1976: 1.117.229. Zum J.-Wesen der DDR zählen ferner die Jugendtouristenhotels (gem. Ordnung über die Stellung, Aufgaben und Funktionen der Jugendtouristenhotels vom 30. 10. 1975, abgedr. in: Ferien-Urlaub-Touristik der Jugend in der DDR. Rechtsvorschriften, Beschlüsse, Kommentare 2, hrsg. v. Amt für Jugendfragen, Berlin [Ost] 1977). Diese sind nachgeordnete Einrichtungen der Räte der Bezirke und deren Abteilungen für Jugendfragen, Körperkultur und Sport unterstellt. Ausstattung und Service sollen dem internationalen Niveau des Jugendtourismus entsprechen. Die Jugendtouristenhotels dienen der FDJ zur Unterbringung ausländischer Jugendgruppen und zur Begegnung mit diesen; daneben sollen sie insbesondere der werktätigen Jugend und jungen Familien zur Verfügung stehen. Erforderlich ist eine „Einweisung zum Aufenthalt“. Anfang 1977 gab es 12 Jugendtouristenhotels (Frankfurt/Oder, Potsdam-Werder, Rostock, Binz, Oberhof. Leipzig. Oberwiesenthal, Weimar, Bad Schandau, Joachimsthal, Koblenz am Knappensee und Eckertsberga. 2 weitere waren im Ausbau: Berlin [Ost] und Scharmützelsee). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 563 Jugendhaus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JugendhilfeDDR A-Z 1979
Kulturkommission (1979)
Siehe auch: Kulturkommissionen: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Kulturarbeit des FDGB; Betriebsgewerkschaftsorganisation. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 629 Kulturhaus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KulturobmannDDR A-Z 1975
DDR A-Z 1975
Medaillen (1975)
Siehe auch das Jahr 1979 Auszeichnungen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 556 MDN A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MedienpolitikDDR A-Z 1975
Funkwesen (1975)
Siehe auch die Jahre 1979 1985 Forschung, Entwicklung und Leitung des Betriebes und der Technik des Rundfunk- und Fernsehwesens ist Angelegenheit der Deutschen Post. Für die Sende-, Übertragungs- und Studiotechnik ist der 1956 im Ministerium für Post- und Fernmeldewesen gebildete Bereich Rundfunk und Fernsehen verantwortlich. Es wurde ein leistungsstarkes Rundfunk-Sendernetz, insbesondere im UKW-Bereich, entwickelt. Für das Errichten und Betreiben von Rundfunkempfangsanlagen, worunter Anlagen sowohl für den Hör-Rundfunk als auch für den Fernseh-Rundfunk zu verstehen sind, gilt die Rundfunkordnung vom 3. 4. 1959 (GBl. I, S. 465). Post- und Fernmeldewesen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 339 Funktionär A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FuttermittelwirtschaftDDR A-Z 1975
FDJ-Schulung (1975)
Siehe auch: FDJ-Schuljahr: 1953 1954 1956 FDJ-Schulung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 FDJ. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 290 FDJ-Ordnungsgruppe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FeierabendarbeitDDR A-Z 1975
Volksvertretungen (1975)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Nach Art. 5 der Verfassung üben die Bürger der DDR ihre politische Macht durch demokratisch gewählte V. aus (Wahlen). Sie sind die Grundlagen des Systems der Staatsorgane. Von ihnen werden die Räte, an der Spitze der Ministerrat, als vollziehende und verfügende Organe und die Richter an den staatlichen Gerichten (Gerichtsverfassung) und die Mitglieder der Schiedskommissionen (Gesellschaftliche Gerichte) gewählt. Die V. sind die Volkskammer und die örtlichen V. (Bezirkstag, Kreistag, Stadtverordnetenversammlung, Stadtbezirksversammlung, Gemeindevertretung). Bezirk; Gemeinde; Kreis. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 913 Volksstaat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VolkswaldDDR A-Z 1969
DDR A-Z 1969
Jugendhilfe (1969)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Der Begriff der Jugendwohlfahrt ist durch den Begriff der J. ersetzt. Rechtsgrundlagen sind der § 20 des Gesetzes über das einheitliche sozialistische Bildungswesen v. 25. 2. 1965 (GBl. I, S. 83) und die VO über die Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Jugendhilfe vom 3. 3. 1966(GBl. II, S. 215). Nach § 20 a.a.O. ist elternlosen und entwicklungsgefährdeten Kindern und Jugendlichen eine positive Entwicklung im Sinne des sozialistischen Erziehungsziels zu sichern (Erziehungs- und Bildungswesen). Die J. soll mitwirken, der Vernachlässigung und sozialen Fehlentwicklung von Kindern und Jugendlichen vorzubeugen. Nach §~1 der genannten VO umfaßt die J. die rechtzeitige korrigierende Einflußnahme bei Anzeichen der sozialen Fehlentwicklung und die Verhütung und Beseitigung der Vernachlässigung und Aufsichtslosigkeit von Kindern und [S. 314]Jugendlichen, die vorbeugende Bekämpfung der Jugendkriminalität, die Umerziehung von schwererziehbaren und straffälligen Minderjährigen sowie die Sorge für elternlose und familiengelöste Kinder und Jugendliche. Die Organe der J. werden tätig, „wenn trotz gesellschaftlicher und staatlicher Unterstützung der Erziehungsberechtigten die Gesundheit oder die Erziehung und Entwicklung Minderjähriger gefährdet sind, wenn für Minderjährige niemand die elterliche Sorge ausübt oder wenn sie in gesetzlich besonders bestimmten Fällen die Interessen Minderjähriger vertreten müssen“. Organe der J. sind a) die Abt. J. im Ministerium für Volksbildung, die Referate J. in den Abt. Volksbildung bei den Räten der Bezirke, Kreise, Stadtkreise und Stadtbezirke, die J.-Kommissionen bei den Räten der Städte, Stadtbezirke und Gemeinden, b) der Zentrale J.-Ausschuß beim Ministerium für Volksbildung, die J.-Ausschüsse bei den Räten der Bezirke, Kreise, Stadtkreise und Stadtbezirke, c) die Vormundschaftsräte bei den Räten der Kreise, Stadtkreise und Stadtbezirke. Die ehrenamtliche Arbeit hat auf dem Gebiet der J. große Bedeutung. Die Jugendhelfer und die Mitglieder der J.-Ausschüsse und der Vormundschaftsräte werden durch die Organe der Verwaltung berufen. Die J.-Kommissionen setzen sich aus den ehrenamtlich tätigen Jugendhelfern zusammen. Jugendhelfer und J.-Kommissionen werden betreuend, helfend, kontrollierend gutachtlich, sichernd tätig. Außerdem wirken sie mit bei der Auswahl von Vormündern und Pflegern, bei der Vorbereitung der Annahme an Kindes Statt, bei den Vorbereitungen zur Regelung der Unterhaltsansprüche Minderjähriger und ähnlichem. Die Vormundschaftsräte haben die Organe, Einrichtungen und Bürger, die für die Sicherung der sozialistischen Erziehung von elternlosen und familiengelösten Minderjährigen verantwortlich sind, zu beraten, anzuleiten und zu kontrollieren. Die Organe der J. bei den Räten der Kreise (Stadtkreise, Stadtbezirke) entscheiden durch Beschluß über Maßnahmen zur Erziehungshilfe (z. B. Klage auf Entzug des Erziehungsrechts nach § 51 Abs.~1 des Familiengesetzbuches, Zuführung des Kindes zum Erziehungsberechtigten), des Vormundschaftswesens (z. B. Anordnung der Vormundschaft und Pflegschaft) und über den Rechtsschutz für Minderjährige (z. B. für die Beurkundung der Anerkennung der Vaterschaft, Ersetzung von Urkunden). Die Zuständigkeit ist dabei zwischen dem J.-Ausschuß und dem Referat J. geteilt. So entscheiden die J.-Ausschüsse über die Erteilung von Weisungen an die Minderjährigen, über die Auferlegung von Pflichten auf Erziehungsberechtigte, über die Übertragung des Erziehungsrechts auf einen Ehegatten bei Verhinderung des anderen, über die Unterstützung der Eltern zur Einigung über den Umgang mit dem Kind nach der Scheidung. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 313–314 Jugendherbergen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendhochschule „Wilhelm Pieck“ beim Zentralrat der FDJDDR A-Z 1969
Rowdytum (1969)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Pj. für besondere Erscheinungsform der Jugendkriminalität. Lange Zeit wurde die Existenz dieses Problems nicht erwähnt. Schließlich wurden als Gründe „für die mangelnde Aktivität der Jugendlichen im öffentlichen Leben und für das leider oft beobachtete R.“ das fehlende gute Beispiel der Erwachsenen und das Versagen der FDJ angeführt (DLZ vom 19. 1. 1957). Der Vorwurf des R. wurde 1964 insbesondere den ihre Begeisterung für Beat-Musik stürmisch bekundenden Jugendlichen gemacht. Zahlreiche Prozesse wegen R. endeten mit harten Bestrafungen. Weder dadurch noch durch die Einweisung schwererziehbarer und krimineller Jugendlicher in Heim- und Jugendwerkhofs-Erziehung ist es bisher gelungen, das R. entscheidend einzudämmen. Das neue Strafgesetzbuch enthält im Besonderen Teil in §§ 215, 216 eine Spezialvorschrift zur Bekämpfung des R. Bestraft werden „aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung oder der Regeln des sozialistischen Gemeinschaftslebens“ begangene rowdyhafte Handlungen. Darunter können Körperverletzungen, Sachbeschädigungen, Eigentumsdelikte, Landfriedensbruch u. a. Straftaten fallen, wobei eine weitgehende Differenzierung ermöglicht werden soll. Während die öffentliche Ordnung nur geringfügig störende Verhaltensweisen als Ordnungswidrigkeiten verfolgt werden können, also vom Straftatbestand R. überhaupt nicht erfaßt sind, werden schwere Fälle des R. grundsätzlich als Verbrechen qualifiziert („Neue Justiz“ 1967, S. 157). Unterschieden werden das R. eines Einzeltäters (Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren), das „Gruppen-R.“ (Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren) und der schwere Fall des R. — besondere Gefährdung der öffentlichen Ordnung, fortgesetzte Begehung von R. durch mehrere Täter, Rädelsführer —, für den Freiheitsstrafen von 1 bis 8 Jahren angedroht sind. Für geringfügige Beteiligung an einem Gruppendelikt sind Haft- oder Geldstrafe vorgesehen. Eine weitere Bestimmung (§ 217 StGB) stellt die Beteiligung an oder Organisierung von unerlaubten Ansammlungen von Personen auf öffentlichen Plätzen, Straßen und Wegen unter Strafe, die für den Rädelsführer von 1 bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe bemessen werden kann. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 536 Rote Ecke A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RTSDDR A-Z 1969
Kreisgericht (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Gerichtsverfassung. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 349 Kreisbeschwerdekommission A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KreisplankommissionenDDR A-Z 1969
Gewinn (1969)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 Der G. ist im System der sozialistischen Zentralplanwirtschaft bei den volkseigenen Betrieben derjenige Teil des „Reineinkommens“ der Gesellschaft, der als solcher von der staatlichen Wirtschaftsführung dazu deklariert wird. Da in einer Zentralplanwirtschaft Löhne, Steuern, Gebühren, Zinsen, Preise und damit die Kosten zentral festgelegt werden, bestimmen diese Daten und das gesetzlich verankerte Verfahren der Reineinkommens- und G.-Verteilung in der Volkswirtschaft und in den VEB und VVB maßgeblich die Höhe des G. Der G. ergibt sich als Differenz zwischen der Preissumme der abgesetzten Erzeugnisse und Leistungen (Umsatzerlös unter Zugrundelegung von Industrieabgabepreisen) und den zu ihrer Herstellung erforderlichen Kosten sowie der als Durchlaufposten behandelten Produktions- und Dienstleistungsabgabe. Die Politökonomie definiert den G. „als jenen Teil des in der materiellen Produktion geschaffenen und über den Erlös reali[S. 254]sierten Mehrprodukts …, über den die Betriebe bzw. VVB nach staatlichen Festlegungen und Normen verfügen“. Die im Gegensatz zur Marktwirtschaft zentral regulierte G.-Verteilung folgt unmittelbar dem Staatseigentum an den Produktionsmitteln, da dem Staat als Eigentümer der Betriebe das Recht zusteht, eine ihm zweckmäßig erscheinende Aneignung und Verteilung des geschaffenen Mehrprodukts vorzunehmen. Durch die Wirtschaftsreform ab 1963 wurde der G. zur „Hauptkennziffer“ der staatlichen Planaufgaben und zum wichtigsten Maßstab der Leistungen von Betrieben und VVB aufgewertet. Ab 1962 entdeckten nämlich die östlichen Ökonomen, daß der G. in sich die Gesamtheit der betrieblichen und VVB-Leistungen zusammenfaßt und ausdrückt und seine Veränderungen bei gegebenem Preissystem mit den güterwirtschaftlichen Leistungen der Wirtschaftseinheiten korreliert. Die ab 1963 in der „DDR“ und in der Folgezeit auch in anderen osteuropäischen kommun. Ländern durchgeführten Wirtschaftsreformen führten daher zur Auswechselung der bis dahin im Mittelpunkt der Planerfüllung stehenden Ziele des Produktionsplanes durch die Richtgröße G. Durch die Beseitigung der Ausrichtung der Betriebe vor allem auf rein mengenmäßige Produktionssteigerungen soll die bis dahin ganz oder teilweise erfolgte Vernachlässigung wichtiger Leistungskomponenten (Qualität, Orientierung am Bedarf usw.) beendet werden. Den Anstoß zu dieser Aufwertung des G. gaben die Veröffentlichungen des sowjetischen Wirtschaftswissenschaftlers E. Liberman, dessen Aufsatz am 9. Sept. 1962 in der Prawda die Reformdiskussion im Ostblock auslöste. Da je höher der G. ist, desto schneller und umfangreicher Investitionen durchgeführt, die Produktion erhöht, der technische Fortschritt gefördert und der Lebensstandard gesteigert werden können, entspricht die Erhöhung des G. der Staatsbetriebe und -konzerne nach den heute herrschenden Auffassungen in der Politökonomie sowohl den gesamtgesellschaftlichen als auch den individuellen Interessen der Mitglieder der sozialistischen Gesellschaft. Da nach den Leitsätzen Libermans jede wirtschaftliche Leistung, die der Gesellschaft nützt, auch dem einzelnen nützen muß, wurde der G. zur alleinigen Bezugsbasis für die Prämiierung der Belegschaften der Betriebe und Konzerne. (Materielle Interessiertheit, Prämien) Die Bestimmung des G. zum Hauptkriterium der wirtschaftlichen Leistungen von VEB und VVB verlangte in der „DDR“ und in den anderen Ostblockländern die Beseitigung der gröbsten, diesen Leistungsmaßstab verfälschenden ökonomischen Mißstände. Erst die Neubewertung der Grundmittel, der Abschluß der Industriepreisreform Ende 1967 (Preispolitik) und die Neufestsetzung der Abschreibungssätze und Zinsen schufen bessere Voraussetzungen für eine aussagekräftigere Kostenrechnung und G.-Ermittlung sowie eine mehr ökonomische Verwendung der verfügbaren Ressourcen (Abschreibungen). Die Subtraktion der gesamten Herstellungskosten und der Abführungen aus der Produktions- und Dienstleistungsabgabe vom Umsatzerlös ergibt den Brutto-G. Durch Abzug der seit dem 1. 1. 1967 von allen Industrie- und Baubetrieben erhobenen Produktionsfondsabgabe vom Brutto-G. erhält man den Netto-G. des Betriebes. Die Abführungen aus der Produktionsfondsabgabe rangieren an erster Stelle bei der G.-Verwendung. Im Gegensatz zur Zeit zwischen 1963 und 1967, wo nur der Rest-G., der nach Abzug der planmäßigen G.-Verwendung durch VEB und VVB übrigblieb, als Nettogewinnabführung an den Staatshaushalt überwiesen wurde, müssen die VVB-Zentralen und Betriebe ab 1968 wieder normativ festgelegte Nettogewinnabführungen an den Staat leisten. Der übrige G. wird gemäß einem staatlich festgelegten Verteilungsschema zur Tilgung und Verzinsung von Krediten, zur planmäßigen Finanzierung der betrieblichen Projektierungen und Investitionsvorhaben, zur planmäßigen Erhöhung der Umlaufmittel und zur Auffüllung des Prämien- und des Kultur- und Sozialfonds verwendet. Einen bestimmten Teil ihres G., der häufig zwischen den Betrieben und VVB ausgehandelt wird, führen die VEB an den G.-Verwendungsfonds der VVB-Zentrale ab. Dieser Fonds dient der Finanzierung derjenigen Betriebe im Verband einer VVB, deren G.-Erzielung zur planmäßigen Finanzierung ihrer Betriebsaufgaben nicht ausreicht. Außerdem finanziert die VVB-Leitung aus diesem Fonds die in eigener Regie durchgeführten Investitionsprogramme sowie sonstige Konzernaufgaben, soweit sie nicht durch Mittel aus der VVB-Umlage bezahlt werden. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 253–254 Gewerkschaftsleitungen, betriebliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GewinnverwendungsfondsDDR A-Z 1966
DDR A-Z 1966
Wertpapiere (1966)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 In der Wirtschaft der SBZ, in der der Kapitalbedarf überwiegend durch direkte oder indirekte Leistungen des Staatshaushaltes durch Kredite und im Rahmen des Neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft in verstärktem Maße durch Selbstfinanzierung (Gewinn, Investitionen) gedeckt wird, haben W. nur geringe Bedeutung. Nur drei Arten sind z. Z. im Umlauf. a) Hypothekenpfandbriefe werden seit 1954 von der DIB ausgegeben, sie sind Inhaberpapiere, mündelsicher und lombardfähig. Der ausgegebene Gesamtbetrag muß durch Hypotheken oder Grundschulden gesichert sein. Sie werden nach sechs Jahren Laufzeit in 15 gleichen Jahresraten durch Auslosung eingelöst. Sie wurden zuerst mit 5 v. H., die zuletzt ausgegebenen Serien mit 3,5 v. H. verzinst. Seitens der Bank können sie vorzeitig gekündigt werden. Sie können bei allen Banken erworben werden. b) Obligationen zur Finanzierung des Wohnungsbaus, die seit 1958 von den „VEB Kommunale Wohnungsverwaltung“ ausgegeben werden. Sie sind übertragbare Namenspapiere, haben eine Laufzeit von 20 Jahren, können aber — nach sechsmonatiger Kündigung — vom Schuldner und zum Jahresende vom Gläubiger eingelöst werden und können durch die „volkseigenen“ Banken beliehen werden. Sie sind mündelsicher und werden mit 4 v. H. verzinst, die Kosten der Verzinsung trägt der Staatshaushalt. Ausgabe und Verwaltung liegen in Händen der Sparkassen. c) Daneben gibt die DIB Inhaberschuldverschreibungen aus. (Sozial-)Versicherungsanstalten müssen einen bestimmten Teil ihrer Mittel in diesen Papieren anlegen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 531 Werktätiger A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Westdeutsche BundesrepublikDDR A-Z 1966
Ausfallzeiten (1966)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Die Arbeitszeitverluste sind ein ernstes Problem der sowjetzonalen Wirtschaft. Ihre Ursachen sind sehr verschiedenartig. Es werden vermeidbare und unvermeidbare sowie vom Arbeiter abhängige und von ihm unabhängige A. unterschieden. Als vermeidbare, vom Arbeiter abhängige gelten A. a) durch politische Beanspruchung, soweit sie 10 Stunden pro Produktionsarbeiter im Jahr übersteigen, b) durch Krankheit, sofern sie über 4 v. H. der Kalenderarbeitszeit liegen (Krankenstand), c) durch Fehlen infolge einer Disziplinlosigkeit. Als vermeidbare, vom Arbeiter unabhängige A. gelten Stillstands- und Wartezeiten. Der Rest gilt als unvermeidbare A., darunter A. durch Urlaub, Krankheit, sofern sie unter 4 v. H. der Kalenderarbeitszeit liegt, sowie durch Betriebsstörungen. Etwa die Hälfte der A. beruht auf Krankheit. Einen wesentlichen Anteil an den A. haben die Stillstands- und Wartezeiten, die durch schlechte Arbeitsorganisation, durch Mangel an Rohstoffen oder Reparatur überalterter Maschinen entstehen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 46 Ausbeutung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ausgezeichnete Leistungen, Medaille fürDDR A-Z 1966
Büros für die Vertretung in Patent-, Muster- und Zeichenangelegenheiten (1966)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Patentrecht, Patentanwälte. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 94 Büros der SED A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z CalbeDDR A-Z 1966
Sperrzone (1966)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Sperrgebiet. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 445 Sperrkonten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SpezialschulenDDR A-Z 1965
DDR A-Z 1965
Ökonomik (1965)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Arbeitsökonomik, Industrieökonomik. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 310 Ökonomie, Hochschule für A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ökonomische HauptaufgabeDDR A-Z 1965
Domowina (1965)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Wenden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 104 Dollwetzel, Heinrich A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Donda, ArnoDDR A-Z 1965
Deutsche Hochschule für Körperkultur (DHfK) (1965)
Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 1985 Am 23. 10. 1950 in Leipzig als Ausbildungsstätte für Sportlehrer und Trainer und zur Förderung der wissenschaftlichen Arbeit des Sports errichtet. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 94 Deutsche Demokratische Republik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsche im AuslandDDR A-Z 1965
Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) (1965)
Siehe auch: VdgB: 1962 1963 1966 1969 1975 VdgB (BHG): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe: 1975 1979 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (bäuerliche Handelsgenossenschaft) (VDGB [BHG]): 1959 1960 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB): 1962 1963 1966 1969 1985 Im Zuge der Bodenreform 1945 bildeten sich örtliche Komitees und Ausschüsse der „gegenseitigen Hilfe“, aus denen im Frühjahr 1946 die durchgegliederte Organisation der VdgB entstand. Die örtlichen VdgB wurden zu Kreisvereinigungen, diese zu Landesvereinigungen zusammengeschlossen und als Körperschaften des öffentlichen Rechts von den Länderregierungen anerkannt. Auf dem ersten „Deutschen Bauerntag“ im Nov. 1947 (Deutscher ➝Bauernkongreß) wurde die Zusammenfassung aller Vereinigungen in der Zentralvereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (ZV dgB) beschlossen. Durch SMAD-Befehl Nr.~61 wurde sie ebenfalls Körperschaft des öffentlichen Rechts. Das leitende Organ ist der Hauptausschuß, dessen Mitglieder auf dem „Deutschen Bauerntag“ gewählt werden; die Führung der laufenden Geschäfte ist einem Hauptvorstand übertragen. Die VdgB stellt einen in Deutschland neuartigen, theoretisch auf gegenseitiger Hilfe der Bauernschaft basierenden Organisationstypus dar, grundverschieden von Bauernverbänden, Landwirtschaftskammern und Genossenschaften westdeutscher Prägung. Ursprünglich durch die Übertragung enteigneter Betriebseinrichtungen zum Aufbau von MAS und Deckstationen sowie der Wirtschaftsberatung mit weitgehenden betriebswirtschaftlichen Aufgaben betraut, wurde die VdgB im Laufe der Zeit als „Massenorganisation der werktätigen Bauern“ zum politischen Machtinstrument der SED auf dem Lande. Die bis 1950 selbständigen ländlichen ➝Genossenschaften (Raiffeisen) wurden als „Bäuerliche Handelsgenossenschaften“ eingegliedert und gleichgeschaltet. Daher führte die Organisation vom 20. 1. 1950 bis 1954 die Bezeichnung VdgB (BHG). In ihre Zuständigkeit fielen Bezug und Abgabe von mineralischen ➝Düngemitteln und sonstigen Bedarfsartikeln an den privaten Sektor der Landwirtschaft, während die LPG, VEG und ÖLB von den staatlichen ➝Kreiskontoren für landw. Bedarf versorgt werden. Zudem war die VdgB nach 1952 beauftragt, die Bildung von ständigen ➝Arbeitsgemeinschaften anzuregen und „aktiv am Kampf für die ‚sozialistische‘ Umgestaltung der Landwirtschaft teilzunehmen“. Der Eintritt in die VdgB ist statutenmäßig freiwillig. In Wirklichkeit war der privatwirtschaftliche Einzelbauer durch die Monopolstellung der VdgB gezwungen, seine Betriebsmittel bei ihr zu beziehen sowie seine Geld- und Kreditgeschäfte mit ihr abzuwickeln. Von Nichtmitgliedern wurden besondere Verwaltungsgebühren erhoben. Im Laufe der Jahre wurden der VdgB eine Reihe ihrer Aufgaben wieder abgenommen, wie z. B. die MAS und die Wirtschaftsberatung. Die Zwangskollektivierung „hat die VdgB nicht überflüssig gemacht, sondern … ihr neue, höhere Aufgaben gestellt … die gegenseitige Hilfe muß einen neuen, sozialistischen Inhalt bekommen“. Trotzdem ist der Mitgliederstand der VdgB seit dem Jahre 1956, in dem der Höchststand mit 641.022 Mitgl. erreicht wurde, rückläufig; er betrug 1963 noch 508.577 Mitgl. Gem. Beschluß der 8. Tagung des ZK der SED und der Zentralen Delegiertenkonferenz auf dem VI. Bauernkongreß im Dez. 1960 in Rostock sind der VdgB folgende „Schwerpunktaufgaben“ gestellt worden: die aktive Mithilfe zur Erfüllung der Volkswirtschaftspläne und zur Steigerung der Marktproduktion; die Produktionshilfe für die LPG; im Rahmen der nationalen Bauernpolitik die „gründliche politische Überzeugungsarbeit, um alle Bäuerinnen und Jugendlichen als Mitglieder der LPG zu gewinnen“; im sozialistischen Dorf den sozialistischen ➝Wettbewerb zu organisieren; die Arbeit der Dorfakademien und der Dorfklubs zu organisieren und „den Sozialismus auf dem Lande zum Siege zu führen“. Literaturangaben Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 4. Aufl. (unter Mitarb. v. Gerhard Heyn und Konrad Merkel). (BB) 1957. Teil I (Text) 159 S., Teil II (Anlagen) 224 S. Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1963. 200 S. m. 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 444 Vereinigung Demokratischer Juristen Deutschlands A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN)DDR A-Z 1963
DDR A-Z 1963
Verflechtungsbilanzen (1963)
Siehe auch: Verflechtungsbilanz: 1962 1969 1975 1979 Verflechtungsbilanzen: 1965 1966 [S. 491]Seit Ende 1962 verwendeter Ausdruck des Pj. auf dem Gebiete der Planung. Danach soll das System der Planung durch die Einführung von V. „fortentwickelt“ werden. Während die bisherige Planung im wesentlichen auf der bloßen Materialbilanzierung beruhte und nur etwa 3.100 Planpositionen (von etwa 1 Mill. Erzeugnissen) umfaßte, sollen künftig V., d. h. volkswirtschaftliche Bilanzen des Aufkommens und der Verwendung materieller Güter und produktiver Leistungen erstellt werden. Wörtlich heißt es in einer Verlautbarung dazu: „Es muß der Fluß des Gesamtproduktes von Stufe zu Stufe und von Zweig zu Zweig sowie zu den nichtproduktiven Verbrauchern und zum Außenhandel sowohl in allen für die zentrale komplexe Planung notwendigen Einzelprodukten als auch in seinem Gesamtvolumen nach Erzeugnisgruppen gegliedert) bilanziert werden. Das gent nicht ohne die zentrale Bilanzierung einer größeren Zahl von Einzelpositionen als bisher.“ (Quellenangabe) Die einzelnen V. bestehen aus tabellarischen Aufzeichnungen, in denen durch eine schachbrettartige Anordnung vertikal der produzierende Wirtschaftszweig, das herzustellende Erzeugnis usw., horizontal der ökonomische Verwendungszweck aufgezeigt werden. Diese neuen Methoden in der Planung erfordern die Einführung mathematischer Verfahren unter Verwendung von elektronischen Rechenstationen. Letztere stehen jedoch z. Z. ebensowenig zur Verfügung wie die zu ihrer Bedienung erforderlichen Fachkräfte. Die beabsichtigte Perfektionierung der Planung ist jedoch von vornherein zum Scheitern verurteilt, weil es gänzlich unmöglich ist, die Vielzahl der Vor-, Zwischen- und Endprodukte und ihre vielfältigen Verwendungszwecke exakt zu bilanzieren. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 491 Verfassung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VergesellschaftungDDR A-Z 1963
Arbeit, Gesetz der (1963)
Siehe auch: Arbeit, Gesetz der: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Arbeitsgesetzbuch: 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 Arbeitsgesetzbuch (AGB): 1979 1985 Gesetzbuch der Arbeit: 1965 1966 1969 1975 Gesetzbuch der Arbeit (GBA): 1979 1985 Kurztitel für „Gesetz der Arbeit zur Förderung und Pflege der Arbeitskräfte, zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und zur weiteren Verbesserung der materiellen und kulturellen Lage der Arbeiter“ vom 19. 4. 1950 (GBl. S. 349) wurde von der kommunistischen Propaganda als das arbeitsrechtliche Grundgesetz be[S. 28]zeichnet. In Wahrheit enthielt es bereits einen weitgehenden Abbau sehr alter Rechte der Arbeiterschaft. Am 1. 7. 1961 wurde es abgelöst durch das Gesetzbuch der Arbeit. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Leutwein, Alfred: Der Betriebskollektivvertrag in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1957. 112 S. m. 4 Anl. Mampel, Siegfried, und Karl Hauck: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 27–28 Arbeit, Abteilung für A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeit mit den MenschenDDR A-Z 1963
Mutter und Kind (1963)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1965 1966 1969 Hinter der Bezeichnung des „Gesundheitsschutzes für MuK.“ verbirgt sich ein System von Maßnahmen zur Nutzung jeder erreichbaren Arbeitskraft auch von Frauen (Frauenarbeit), bei gleichzeitiger Förderung der Geburtenhäufigkeit (Bevölkerung). Zu nennen sind insbesondere Schwangerenberatung, Dispensaires für MuK., einmalige Beihilfen für „kinderreiche Mütter“ (von der Geburt des 3. Kindes an) neben staatlichem Kindergeld, Einrichtung sehr vieler Kinderkrippen und Kindergärten im Bereich von Großbetrieben, zahlreiche Bestimmungen des Arbeitsschutzes, die tatsächlich vor allem die industrielle Arbeit der Mütter auch von Kleinstkindern ermöglichen sollen, dabei besonders die von „alleinstehenden“ Müttern. Aber auch der umfassend angelegte Jugendgesundheitsdienst (Jugendarzt) ist aus diesem Zweck zu verstehen. (Gesundheitswesen) Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 330 Musik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MutterschutzDDR A-Z 1963
Verkehr (1963)
Siehe auch: Verkehr: 1960 1962 1965 1966 1969 Verkehrswesen: 1953 1954 1956 1958 1959 1975 1979 1985 Der V. wurde durch Kriegseinwirkungen und Demontagen stark in Mitleidenschaft gezogen. Ein völliger Wiederaufbau ist noch nicht gelungen. Den steigenden Anforderungen kann der nur durch rücksichtslose Ausnutzung der Menschen (Wettbewerbe) und durch Überbeanspruchung des Materials nachkommen. Der Anteil der Eisenbahn hat beim Gütertransport in den letzten Jahren zugunsten des steigenden Güterkraftverkehrs (Kraftverkehr) abgenommen. Bis zum Abschluß der Siebenjahrplanperiode (1965) soll der Güterkraft-V. auf 53,6 v. H. ansteigen, der Eisenbahnanteil auf 43 v. H. absinken. Die Eisenbahn soll vornehmlich den Transport über lange Strecken behalten. Die Leistung des Güterkraft-V. soll vor allem durch eine noch straffere Organisation (Bezirksdirektionen für den Kraftverkehr) erhöht werden. Voraussetzung für das Gelingen dieses Plans ist neben der Steigerung der Kraftfahrzeugindustrie die Verbesserung der Straßenverhältnisse. (Straßenverkehr, Interzonenverkehr) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 495 Verkaufsnormen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VerlagswesenDDR A-Z 1962
DDR A-Z 1962
Kindergarten (1962)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Einrichtung der „vorschulischen Erziehung“ für Kinder von 3 bis 6 Jahren. Nicht obligatorisch. Die K. haben nach dem „Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der DDR“ vom 2. 12. 1959 die Kinder „auf die Schule vorzubereiten, an das sozialistische Leben heranzuführen und mit dem Schaffen der werktätigen Menschen bekanntzumachen“. Der K. dient nicht zuletzt der Freisetzung von Frauen für den Arbeitsprozeß. Verantwortlich für die Errichtung sind die Räte der Gemeinden und Städte bzw. die VEB, für die pädagogische Arbeit das Ministerium für Volksbildung. Die Kindergärtnerinnen werden an besonderen Pädagogischen Schulen ausgebildet. Das allgemeine pädagogische Erziehungsziel ist auch für den K. verbindlich. Die K. haben die Aufgabe, die Kinder in einer ihrer Altersstufe entsprechenden Form „im Geiste des Friedens, der Demokratie und der Freundschaft zwischen den Völkern“ zu erziehen. Man unterscheidet Kommunale, Betriebs- und Erntekindergärten. (Vorschulerziehung) 1959 gab es 355.830 Plätze in 8.890 K. und Kinderwohnheimen (ohne Ernte-K.). Auf jeden Erzieher kamen 15,9 betreute Kinder. Von diesen K. gelten 7.496 als öffentliche K. (281.779 Plätze), d. h. sie unterstehen den Abt. Volksbildung beim Rat des Kreises bzw. der Gemeinde. 1955 gab es 433 konfessionelle K. mit 1.555 Erziehern und 25.570 Kindern. Ernte-K. 1960: 2.618 mit 53.328 betreuten Kindern. Literaturangaben Möbus, Gerhard: Klassenkampf im Kindergarten — Das Kindesalter in der Sicht der kommunistischen Pädagogik. Berlin 1956, Morus-Verlag. 110 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 213 Kiesewetter, Wolfgang A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KinderzeitschriftenDDR A-Z 1962
Naumburg (1962)
Siehe auch die Jahre 1956 1963 1965 1966 1969 Stadt im sachsen-anhaltischen Bezirk Halle, Kreisstadt, an der Saale gegenüber der Unstrutmündung, mit 37.377 Einwohnern (1960); Altstadt mit spätromanisch-frühgotischem Dom St. Peter und Paul (12.–14. Jh., Westchor mit Lettnerreliefs und Stifterfiguren aus dem 13. Jh.), Moritzkirche (16. Jh.), Wenzelskirche (16. Jh.), Marientor (1466), spätgotischem Rathaus; Textil-, Lebensmittel- und Spielzeugindustrie. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 308 Naturschutz und Landschaftsgestaltung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NAWDDR A-Z 1962
ZKK (1962)
Siehe auch: ZKK: 1953 1954 1956 1959 1960 ZKSK: 1963 1965 1966 ZKStK.: Abk. für Zentrale Kommission für Staatliche Kontrolle. (Kontrollkommission) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 502 ZKD A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ZölleDDR A-Z 1962
PGH (1962)
Siehe auch: HPG: 1956 1958 1959 1960 PGH: 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Produktionsgenossenschaften des Handwerks. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 327 Pflichtversicherung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PhilatelieDDR A-Z 1960
DDR A-Z 1960
Kollektiv (1960)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Im Pj. eine Gruppe, die durch ein gemeinsames, sozialistisches Bewußtsein geeint ist und ge[S. 206]meinsam arbeitet und handelt. Eine wesentliche Aufgabe des K. ist die gesellschaftliche Erziehung, die Erziehung im Kollektiv durch das Kollektiv, um das gemeinsame Bewußtsein immer mehr anwachsen zu lassen unter Auslöschung Jeder individuellen Regung. Ein Arbeits- K. ist eine aus mehreren, jederzeit beliebig auswechselbaren Teilen bestehende technische Einheit innerhalb des Mechanismus des Betriebes zur Durchführung einer bestimmten Produktionsaufgabe. Ein „wissenschaftliches K.“ besteht aus Gelehrten verschiedener Fachgebiete mit dem Ziel der Verbesserung der Bearbeitung von Materialien, Entwicklung neuer Maschinen usw. Ein „Gewerkschafts-K.“ setzt sich aus den Abteilungsgewerkschaftsleitungen, den Gewerkschaftsorganisationen, den Kommissionen der einzelnen Sachgebiete u. a. zusammen. Auch Betriebsbelegschaften sind K., weiter rechnen Brigaden, Zirkel u. a. dazu. Anlern-K. und Lern-K. werden zur gemeinsamen Lösung von Schulaufgaben in wachsendem Umfang gebildet. (Kollektive Führung) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 205–206 Kollegien A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kollektive FührungDDR A-Z 1960
Gebrauchsmuster (1960)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der Schutz nicht patentfähiger Erfindungen ist durch das G.-Gesetz vom 18. 1. 1956 (GBl. S. 105) unter Aufhebung des Reichsgesetzes vom 5. 5. 1936 in ähnlicher Weise wie das Patentrecht neu geregelt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 135 Gartenbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GedenkstättenDDR A-Z 1960
Produktivkräfte (1960)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Im marxistisch-leninistischen Sprachgebrauch all das, was zur Schaffung materieller Werte unmittelbar oder mittelbar benötigt wird, also einmal die Produktionsmittel und außerdem die menschliche Arbeitskraft in ihren verschiedenen Funktionen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 324 Produktivität A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Progress-FilmDDR A-Z 1960
Krise des Kapitalismus, Allgemeine (1960)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 Krise. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 224 Krise A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kritik und SelbstkritikDDR A-Z 1959
DDR A-Z 1959
Eisenbahner der DDR, Verdienter (1959)
Siehe auch: Eisenbahner der DDR, Verdienter: 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Verdienter Eisenbahner der „DDR“: 1956 Ehrentitel mit Medaille, Urkunde und einer Prämie bis zu 5.000 DM sowie Freifahrt in der ersten Klasse für Eisenbahner, die vorbildlich und diszipliniert arbeiten, neue Techniken einführen und weiterentwickeln sowie neue Methoden zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und Senkung der Selbstkosten anwenden. (Auszeichnungen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 90 Eisenbahn A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Eisen- und StahlerzeugungDDR A-Z 1959
Operativplanung (1959)
Siehe auch die Jahre 1958 1960 Planung. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 260 Operativoffizier A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Opitz, GerhardDDR A-Z 1959
Verwaltungsneugliederung (1959)
Siehe auch: Verwaltungsneugliederung: 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Verwaltungsreform: 1953 1954 1956 1958 1960 Die entscheidende Phase der V. wurde eingeleitet durch das auf den Beschlüssen der II. Parteikonferenz der SED (9.–12. 7. 1952) beruhende „Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR“ vom 23. 7. 1952 (GBl. S. 613), das die Länder anwies, eine Neugliederung ihrer Gebiete vorzunehmen, und die Überleitung der bisher von den Landesregierungen wahrgenommenen Aufgaben auf die Organe der zu bildenden Bezirke anordnete. Auf Grund dieser Weisung beschlossen die Landtage bereits am 25. 7. 1949 gleichlautende Gesetze „über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe“ in den Ländern (Brandenburg, Mecklenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) und beraubten damit die Länder ihrer staatsrechtlichen Handlungsfähigkeit. Anfang August 1952 war die Errichtung der 14 Bezirke mit der Konstituierung der Bezirkstage und der „Wahl“ der Räte der Bezirke abgeschlossen und die Neugliederung des Gebietes der SBZ in 216 Kreise (194 Land- und 22 Stadtkreise) durchgeführt. Durch diese V. im Zuge des Aufbaus des Sozialismus ist das zentralstaatliche Verwaltungsmonopol durchgesetzt worden. Die „DDR“ stellt sich seither als zentralisierter Einheitsstaat dar. (Verfassung, Regierung und Verwaltung, Demokratisierung) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 375 Verwaltungsgerichtsbarkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VerwaltungsreformDDR A-Z 1959
Keßler, Heinz (1959)
Siehe auch: Keßler, Heinz: 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Keßler, Karl-Heinz: 1969 * 26. 1. 1920 in Lauban/Schles. als Sohn eines Arbeiters. Volksschule, Maschinenschlosser. 1926 Mitgl. der Jungen Pioniere. 1941 als Soldat zur Roten Armee übergelaufen, Besuch der Antifa-Zentralschule in Moskau, Mitgl. des Nationalkomitees Freies Deutschland. 1945 Rückkehr nach Deutschland. KPD-Mitgl., bildete die „antifaschistischen Jugendausschüsse“ in Berlin, 12. 10. 1947 Vors. des FDJ-Landesverbandes Berlin, seit Mai 1947 Mitgl. des Zentralrates der FDJ, 1949 Sekretär für Arbeit und Sozialfragen, 1950 Sekretär für Organisation im Zentralrat und 2. Vorsitzender der FDJ. Im gleichen Jahr wurde K. als Chefinspekteur in die „Hauptverwaltung Deutsche ➝Volkspolizei“ berufen, 1952 Generalmajor und Chef der KVP-Luft, 1956 Generalmajor in der Nationalen Volksarmee, jedoch nicht Oberbefehlshaber der Luftstreitkräfte. Seit 1. 10. 1959 Generalleutnant, 1952 bis 1953 gleichzeitig Stellv. des Ministers des Innern, seit 1957 stellv. Minister für Verteidigung. Seit 1946 ununterbrochen im Parteivorstand bzw. ZK der SED. Seit 7. 10. 1949 Abgeordneter der Volkskammer. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 173 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1959 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/kessler-heinz verwiesen. Kernforschung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KGBDDR A-Z 1958
DDR A-Z 1958
PV-Verfahren (1958)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 Einzug von Forderungen aus gleichmäßigen, fortlaufenden Warenlieferungen und Leistungen erfolgt auf Grund eines festgelegten Vertrages zu festen Bedingungen regelmäßig durch die Bank. (Verrechnungsverfahren) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 248 Puschkin, Georgi Maximowitsch A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z QuadratnestpflanzverfahrenDDR A-Z 1958
Verfassung (1958)
Siehe auch: Verfassung: 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Verfassung und Verwaltung: 1953 1954 1956 [S. 325]Wie das deutsche Volk aus der Erfahrung seiner jüngsten Geschichte weiß, bietet das geschriebene Wort einer V. allein noch nicht die Gewähr dafür, daß nicht ihr Geist verfälscht oder ihr Inhalt ausgehöhlt wird. Blieb doch die Weimarer Reichsverfassung unter der Herrschaft des Nationalsozialismus in Geltung, obwohl dessen Diktatur zu den Normen dieser V. in eklatantem Widerspruch stand. Wenn man sich nicht die Möglichkeit eines solchen Widerspruchs zwischen äußerem Wortlaut und tatsächlichem Geschehen vor Augen hält, ist die staatsrechtliche Entwicklung in der SBZ nur schwer zu verstehen. Durch die militärische Eroberung Ost- und Mitteldeutschlands und durch die Bestimmungen der dem Potsdamer Abkommen vorangegangenen Vereinbarungen der vier Siegermächte über das Kontrollverfahren in Deutschland vom 5. Juni 1945 (die die höchste Regierungsgewalt für das betreffende Besatzungsgebiet dem jeweiligen Oberbefehlshaber der Besatzungsstreitkräfte übertrugen), war die SU in die tatsächliche, unbeschränkte Verfügungsgewalt über ein Gebiet gelangt, dessen Bewohner — durch Hunger, Not und Entbehrungen und die seelische Erschütterung des politischen und militärischen Zusammenbruchs gelähmt — bereit waren, sich an den von der Besatzungsmacht gegebenen Richtlinien für den staatlichen Neuaufbau zu orientieren. — Daß die SU schon 1945 die Absicht hatte, das von ihr besetzte Gebiet politisch, wirtschaftlich und kulturell im Sinne des Bolschewismus umzuformen, ergibt sich aus dem heute — nach dreizehnjähriger Besetzungsdauer — erreichten hohen Grad der Anpassung an sowjetische Verhältnisse. Ob diese Tendenz der sowjetischen Besatzungspolitik von vornherein erkennbar war, ist umstritten. Als Richtschnur für die staatliche Entwicklung in der SBZ wie in Deutschland überhaupt sind von der Potsdamer Konferenz die Begriffe Demokratisierung und Entmilitarisierung verkündet worden (Potsdamer Abkommen, Abschnitt III, Einleitung). Das Wort Demokratie hat in der sowjetischen Vorstellungswelt jedoch einen völlig anderen Inhalt als in der freien Welt. Nach Stalin ist „die Demokratie in der SU … eine Demokratie für die Werktätigen“, und er glaubt daher, „daß die Verfassung der UdSSR die einzige bis zum letzten demokratische Verfassung der Welt ist“ (Rede Stalins über die V. der UdSSR am 25. 11. 1936, in „Die Stalinsche Verfassung“, Ostberlin, 1950, S. 34 f.). In der gleichen Rede hatte Stalin wörtlich gesagt: „Ich muß zugeben, daß der Entwurf der neuen Verfassung tatsächlich das Regime der Diktatur der Arbeiterklasse aufrechterhält, ebenso wie er die jetzige führende Stellung der Kommunistischen Partei der UdSSR unverändert beibehält.“ (a. a. O., S. 33 f.) Nach sowjetischer Auffassung sind also vollendete „Demokratie“ und bolschewistische Diktatur gleichbedeutende Begriffe. Für die deutsche Bevölkerung, die nach den schmerzlichen Erfahrungen unter der nationalsozialistischen Diktatur eine echte Demokratie und damit freiheitliche und rechtsstaatliche Verhältnisse ersehnte, hielt die sowjetische Besatzungsmacht 1945 jedoch politische Formen bereit, die eine solche echte Demokratie nur zu bedeuten schienen. Im Sommer 1945 hatte die SMAD nicht nur die KPD, sondern auch drei im westlichen Sinne demokratische Parteien zugelassen: die SPD, die CDU und die LDPD. Das schien auf eine annähernde Wieder[S. 326]herstellung des Parteiensystems der Weimarer Republik hinauszulaufen. Die Wiedererweckung der deutschen Demokratie war aber in der SBZ nur eine scheinbare. Die vier Parteien haben niemals Gelegenheit erhalten, sich in freien Wahlen miteinander zu messen. Bevor nämlich im Oktober 1946 die ersten Wahlen (Gemeinde- und Landtagswahlen) erfolgten, war bereits der erste entscheidende Schritt auf dem Wege zur „Volksdemokratie“ getan worden: der im April 1946 unter sowjetischem Druck vorgenommene Zusammenschluß von KPD und SPD zur „Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands“, der SED. Nach den Wahlen im Oktober 1946, bei denen die SED trotz massivster sowjetischer Wahlbeeinflussung nicht die absolute Mehrheit erhielt, hat sich die SED nie wieder zu einer Wahl gestellt, bei der zwischen mehreren Listen gewählt werden konnte. Die Sowjets erzwangen vielmehr die sog. Blockpolitik, in die nicht nur die drei Parteien SED, CDU und LDPD, sondern auch die im Sommer 1948 auf sowjetischen Befehl gegründete „Nationaldemokratische Partei Deutschlands“ (NDPD) und die „Demokratische Bauernpartei Deutschlands“ (DBD) sowie die sog. demokratischen Massenorganisationen einbezogen wurden. Ohne Wahlen, lediglich auf dem Wege der Delegierung, wurden von den Blockparteien und Massenorganisationen Vertreter nominiert, die am 6. und 7. 12. 1947 als erster sog. Volkskongreß zusammentraten. In derselben Weise wurde der am 17. und 18. 3. 1948 (gleichzeitig mit der Hundertjahrfeier der deutschen Revolution von 1848) tagende „Zweite Volkskongreß“ berufen, der sich selbst zu einem „Deutschen Volksrat“ erklärte. Dieser nicht aus Wahlen, sondern durch willkürliche Berufungen entstandene „Deutsche Volksrat“ ließ durch einen Verfassungsausschuß den „Entwurf einer Verfassung für die Deutsche Demokratische Republik“ ausarbeiten, der am 22. 10. 1948 veröffentlicht wurde. Am 19. 3. 1949 wurde dieser Verfassungsentwurf von dem „Volksrat“ nach unbedeutenden Änderungen angenommen. Am 15. und 16. 5. 1949 erfolgte schließlich in der SBZ eine Abstimmung über eine willkürlich zusammengesetzte „Einheitsliste“ des „Blocks“, bei der nur mit „Ja“ oder „Nein“ gestimmt oder ein ungültiger Stimmzettel abgegeben werden konnte. Trotz der sehr intensiven, z. T. auf national gefärbte Parolen gestutzten Propaganda wurden insgesamt nur 61,8 v. H. „Ja“-Stimmen, in Ostberlin sogar nur 51,7 v. H. „Ja“-Stimmen gezählt. Dieses Abstimmungsergebnis reichte aber aus, um die „Einheitsliste“ als „gewählt“ zu erklären. So entstand der „Dritte Deutsche Volkskongreß“ (mit 1523 Delegierten), der am 30. 5. 1949 die V. bestätigte und die Ernennung der 330 Abgeordneten des neuen „Deutschen Volksrates“ vornahm. Wieder ohne Wahlen konstituierte sich dieser „Volksrat“ schließlich am 7. 10. 1949 auf Grund des der LDP und CDU aufgezwungenen verfassungsändernden Gesetzes vom 7. 10. 1949 (GBl. S. 1) als „Provisorische Volkskammer der DDR“. Zugleich wurden eine „Provisorische Regierung der DDR“ eingesetzt, eine „Provisorische Länderkammer der DDR“ gebildet und durch Gesetz vom 7. 10. 1949 die „Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik“ (GBl. S. 5) in Kraft gesetzt. Diese V. ist in ihrem Wortlaut weitgehend der Weimarer Reichsverfassung nachgebildet. So erscheint deren Art.~1 Abs. 2: „Die Staatsgewalt geht vom [S. 327]Volke aus“ in der Fassung: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ (Art. 3 Abs. 1). Auch das Bekenntnis zu dem Grundsatz freier Wahlen ist in der V. der „DDR“ in fast die gleichen Worte gekleidet wie in Art. 22 der Weimarer Reichsverfassung: „Die Abgeordneten werden in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl … gewählt.“ (Art. 51 Abs. 2) Insbesondere haben den Vorschriften über die Grundrechte die Grundrechtsartikel der Weimarer Reichsverfassung als Vorbild gedient; sie stimmen z. T. fast wörtlich überein. Wie die entsprechenden Normen des Grundgesetzes sind diese Artikel unmittelbar geltendes Recht. Ihr Sinngehalt ist jedoch ein völlig anderer als der gleichlautender Formulierungen der V. rechtsstaatlicher Demokratien. Denn die volksdemokratische Ordnung kennt nur das Primat der Gemeinschaft, nicht dagegen die Freiheit des einzelnen um des einzelnen willen. So ist auch der Schutz der Grundrechte vor Maßnahmen der Staatsgewalt denkbar schwach ausgestaltet und bezeichnenderweise jeder richterlichen Nachprüfung entzogen. Wesentlich ausgeprägter ist dagegen der Schutz der Grundrechte vor Mißbrauch durch den einzelnen. Diese Tendenz wird besonders in Art. 6 Abs. 2 deutlich, der „Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen, Mordhetze gegen demokratische Politiker, Bekundung von Glaubens-, Rassen-, Völkerhaß, militaristische Propaganda sowie Kriegshetze und alle sonstigen Handlungen, die sich gegen die Gleichberechtigung richten“ zu „Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches“ und damit zu unmittelbar geltendem Strafrecht erklärt. (Strafgesetzbuch) Der Grundrechtskatalog zählt weitgehend die gleichen Grundrechte auf wie das Grundgesetz. Als wichtigstes politisches Recht nennt Art. 3 Abs. 2 das Recht jedes Bürgers „zur Mitgestaltung in seiner Gemeinde, seinem Kreis, seinem Lande und in der DDR“. Die V. kennt ihrem Wortlaut nach aber auch die herkömmlichen Freiheitsrechte: persönliche Freiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung, Postgeheimnis und Freizügigkeitsrecht werden in Art. 8, freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit in Art. 9, Freiheit der Kunst, Wissenschaft und ihrer Lehre in Art. 34 garantiert. Art. 10 enthält Auslieferungsverbot, Asylrecht und Auswanderungsrecht. Vereinigungs- und Koalitionsrecht räumen Art. 12, 13, 53 bzw. 14 ein. Eigentum, Erbrecht und Urheberrechte werden in Art. 22–24 Abs.~1 gewährleistet. Die Freiheit der Religionsausübung garantiert Art. 41. Sämtliche Grundrechte stehen jedoch nur auf dem Papier und werden seit dem Inkrafttreten der V. ständig und bewußt verletzt und sogar durch die Gesetzgebung in verfassungsmäßig unzulässiger Weise eingeschränkt. Den Grundrechten stellt die V. Grundpflichten gegenüber. Die zentrale Vorschrift ist Art. 4 Abs. 2, in dem es heißt: „Jeder Bürger ist verpflichtet, im Sinne der Verfassung zu handeln und sie gegen ihre Feinde zu verteidigen.“ Diese nach sowjetischem Staatsdenken weit auszulegende Norm wird durch den mit Gesetz vom 26. 9. 1955 (GBl.~I S. 653) geänderten Art. 5 dahin ergänzt, daß „der Dienst zum Schutze des Vaterlandes und der Errungenschaften der Werktätigen“, mithin des bolschewistischen Systems, eine „ehrenvolle nationale Pflicht ist“. Zusammenfassend muß festgestellt werden, daß die V. der „DDR“ nach dem Willen Moskaus zu keiner Zeit der Errichtung einer echten demokratischen Ordnung dienen sollte, sondern von vornherein lediglich als scheindemokratische Fassade vor die auf die Bolschewisierung Mitteldeutschlands zielende Wirklichkeit gestellt war. Literaturangaben Drath, Martin: Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., erw. Aufl. (BMG) 1956. 91 S. Die Wahlen in der Sowjetzone, Dokumente und Materialien. 2., erw. Aufl., Bonn 1958. 119 S. Weber, Werner: Die Frage der gesamtdeutschen Verfassung. München 1950, C. H. Beck. 28 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 325–327 Verdienstmedaille der Deutschen Reichsbahn A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VerkaufsnormenDDR A-Z 1958
Eisler, Gerhart (1958)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 * 20. 2. 1897 in Leipzig als Sohn eines Philosophie-Professors. Im 1. Weltkrieg österr. Offizier. Nach Kriegsende kommunistischer Journalist in Deutschland. 1928 rebellierte E. gegen die Gruppe Thälmann, Ulbricht, wofür er am 18. 2. 1951 in der „Täglichen Rundschau“ Abbitte leisten mußte. In der NS-Zeit emigriert, 1936 in Spanien, von 1939 bis 1940 in Frankreich interniert, dann in Mexiko, anschließend in den USA. Wegen illegaler Arbeit zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Floh im Sommer 1949 in die SBZ. Von 1947 bis zur Auflösung am 11. 1950 Leiter des Amtes für ➝Information der SBZ. 1954 Leiter des Amtes für Demoskopie im Ministerium für Kultur, seit 18. 10. 1956 Stellv. des Vorsitzenden des Staatlichen ➝Rundfunkkomitees. Von der Universität Leipzig 1949 zum Professor ernannt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 85 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1958 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/eisler-gerhart verwiesen. Eisen- und Stahlerzeugung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Eisler, HannsDDR A-Z 1958
Kulturelle Verbindungen mit dem Ausland, Gesellschaft für (1958)
Siehe auch: Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem Ausland: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Kulturelle Verbindungen mit dem Ausland, Gesellschaft für: 1953 1954 1956 Soll analog der Gesellschaft für ➝deutsch-sowjetische Freundschaft den Kulturaustausch vor allem mit den Ländern des Ostblocks pflegen. Die Gesellschaft wurde am 7. 6. 1952 gegründet und veröffentlicht eine Zeitschrift unter dem Titel „DDR“ in deutscher, russischer, chinesischer, pol[S. 177]nischer und tschechischer Sprache. Vors.: Prof. Dr. Robert Alt (SED). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 176–177 Kulturelles Erbe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kulturerbe, DeutschesDDR A-Z 1956
DDR A-Z 1956
Strafvollzug (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Auf Grund einer VO. vom 16. 11. 1950 (GBl. S. 1165) ist der St. auf das Ministerium des Innern, also auf die Polizei, übergegangen. Bis zum 1. Jan. 1956 wurden die Angelegenheiten des St. und der Strafvollstreckung unter Aufsicht des Präsidiums der Volkspolizei von den Bezirksbehörden der VP bearbeitet. Seitdem ist die Hauptverwaltung Strafvollzug mit den Bezirksverwaltungen unmittelbar dem Ministerium des Innern unterstellt. Leiter des gesamten St. ist der Volkspolizei-Chefinspekteur Meyer. Durch die 1. DB. vom 23. 12. 1950 (MinBl. S. 215) zur VO. v. 16. 11. 1950 wurden die größeren Strafanstalten, durch die 2. DB. vom 5. 5. 1952 (MinBl. S. 47) alle restlichen Justizhaftanstalten, Justizjugendhäuser und Haftkrankenhäuser dem Ministerium des Innern unterstellt. Damit tritt der bisher im St. vertretene Erziehungsgedanke völlig in den Hintergrund. Durch die Übertragung des St. auf die Polizei wird angestrebt, die Arbeitskraft der Gefangenen in möglichst großem Umfange auszubeuten, so vor allem in den sog. Haftlagern. Diesem Ziel diente auch die „VO. über die Beschäftigung von Strafgefangenen“ vom 3. 4. 1952 (GBl. S. 275), mit der Strafgefangene während des St. „in bestimmte Zweige der Industrie“ zur Arbeit gelockt werden sollten. Für ständige Normerfüllung und Übererfüllung wurde vorzeitiger Straferlaß in Aussicht gestellt, „wenn der Strafgefangene sich verpflichtet, das Doppelte des Strafrestes, mindestens jedoch ein Jahr, im gleichen Industriezweig zu arbeiten“ (§ 2 Abs. 3). Durch die „VO. über den Arbeitseinsatz von Strafgefangenen“ vom 10. 6. 1954 (GBl. S. 576) wurde die vorbezeichnete VO. aufgehoben und ganz allgemein „das Ministerium des Innern [S. 254]ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Generalstaatsanwalt der DDR, dem Ministerium der Justiz, dem Ministerium für Arbeit und dem Ministerium der Finanzen den Arbeitseinsatz von Strafgefangenen in eigener Zuständigkeit neu zu regeln“. Damit hat die Volkspolizei — das Referat „Produktion“ in den Bezirksverwaltungen Strafvollzug — eine Generalvollmacht zur Festsetzung der Arbeitsbedingungen für Strafgefangene und der Vergünstigungen erhalten. Seit Sommer 1955 wurde nach und nach in den großen Strafanstalten die Regelung eingeführt, daß die Gefangenen keine Lebensmittelpakete von ihren Angehörigen mehr erhalten durften. Es durfte den Gefangenen zunächst aber noch Geld geschickt werden, für das sie sich in den HO-Verkaufsstellen in den Strafanstalten die dort vorhandenen Lebens- und Genußmittel kaufen konnten. Seit Frühjahr 1956 ist auch diese zusätzliche Hilfe nicht mehr erlaubt. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1955. 160 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 253–254 Strafvollstreckung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StralsundDDR A-Z 1956
Pressewesen (1956)
Siehe auch: Presse: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Pressewesen: 1953 1954 1958 1959 [S. 200]Die Presse ist im kommun. Bereich eines der wichtigsten Mittel zur Massenbeeinflussung (Propaganda und Parteipresse) und zur Verbreitung der kommun. Ideologie. Die gesamte Presse ist Lizenzpresse (Lizenzerteilung: in den ersten Besatzungsjahren durch die SMAD, später durch das Amt für ➝Information, seit Jan. 1953 durch das Presseamt beim Ministerpräsidenten der „DDR“). Zeitungslizenzen erhalten ausschließlich die SED, die Massenorganisationen und die in der Blockpolitik gleichgeschalteten Parteien. (Einzige Ausnahmen: „Berliner Zeitung“ und „BZ am Abend“ — Herausgeber: Hermann Leupold, SED. Der „Berliner Verlag“, in dem beide Zeitungen erscheinen, befindet sich im Besitz der Holdinggesellschaft der SED „Zentrag“). Sprachregelung erfolgt mit Hilfe langfristiger „Perspektivpläne“, aus denen Quartals-, Monats- und Wochenpläne abgeleitet werden, und täglicher „Argumentationsanweisungen“. Zentrale Lenkungsinstanz ist die Abt. Agitation-Presse-Rundfunk des ZK der SED, nachgeordnete Instanzen sind das Presseamt beim Ministerpräsidenten die Pressabteilungen der zentralen Leitungen der Blockparteien und der Massenorganisationen und die entsprechenden Instanzen in den Bezirken. Die Einheit der Nachrichtenpolitik wird durch den ADN gewährleistet. Von der in der Verfassung der „DDR“ (Art. 9) proklamierten freien öffentlichen Meinungsäußerung kann keine Rede sein. In der SBZ erscheinen 39 Tageszeitungen und eine Montagsausgabe, davon 9 Tageszeitungen im Sowjetsektor Berlins. Bis 1952 war die Lizenzvergebung so gehandhabt, daß neben Zentralorganen in Berlin jeweils ein Blatt jeder Partei in den fünf Landeshauptstädten erschien. Die Höhe der Auflagen wird geheimgehalten. Die Gesamtauflage (ohne die Montagsausgabe des „Neuen Deutschland“, den „Vorwärts“ mit 500.000) aller Zeitungen liegt zwischen 3 und 3,5 Mill. Etwa 60 v. H. entfallen auf die Parteipresse der SED, 20 v. H. auf die Zeitungen der DBD, CDU, LDPD und NDPD, die restlichen 20 v. H. auf die Zeitungen des FDGB und der FDJ sowie die „Berliner Zeitung“ und die „BZ am Abend“. Bei den Auflagen der SED-Presse ist zu berücksichtigen, daß ganze Berufsstände zum Abonnieren von SED-Blättern verpflichtet sind und daß der Abonnentenkreis der bürgerlichen Presse durch Papierzuteilung begrenzt wird. Inhaltlich unterscheiden sich die Zeitungen kaum. Der Nachrichtenteil unterliegt in gleicher Weise wie die redaktionellen Meinungsäußerungen der zentralen Lenkung. Auslandsmeldungen dürfen nur vom ADN übernommen werden. Gekennzeichnet ist das P. in der SBZ durch die Einförmigkeit des Inhalts. Neben den tendenziösen Nachrichten nehmen umfangreiche Leitartikel, mehrseitige Wiedergaben von Reden der Funktionäre und von Parteibeschlüssen, Kritik und Selbstkritik im Rahmen des kommun. Überwachungssystems, Anprangerungen nicht erfüllter Normen, Aufrufe zu Wettbewerben und Selbstverpflichtungen und gelenkte Leserzuschriften den Hauptraum der Zeitungen ein. Auch der kulturelle Teil wird von den Maximen der Partei her bestimmt. Eine Auflockerung durch Kurzgeschichten und Humor hat Walter Ulbricht am 26. 7. 1953 auf der 15. Tagung des ZK der SED im Rahmen des Neuen Kurses angekündigt. Ebenso wie die Tagespresse sind die Wochen- und Monatszeitschriften der Massenorganisationen gelenkt. Sogar die Fach- und Sportpresse usw. besitzt einen umfangreichen politischen und ideologischen Teil. Das Fehlen von objektiven Nachrichten und der eintönige Stil und Inhalt der sowjetzonalen Presse begründen ein starkes Bedürfnis nach westlicher Publizistik. Bezug und Besitz westlicher Presse werden als Boykotthetze und „Hetze gegen die antifaschistisch-demokratische Ordnung“ aufgefaßt und unter Anwendung des sog. Friedensschutzgesetzes mit hohen Zuchthausstrafen bedroht. Der journalistische Nachwuchs — soweit er nicht in die Kategorie der Volkskorrespondenten fällt, wird an der Fakultät für Journalistik der Universität Leipzig (Dekan: Prof. Dr. Hermann Budzislawski, SED) ausgebildet. Volontäre dürfen nicht mehr eingestellt werden. „Politisch bewährte“ Kräfte, die von Redaktionen eingestellt werden, müssen ihre Qualifikation in Prüfungen, die der Verband der deutschen Presse durchführt, nachweisen. (Nachrichtenpolitik) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 200 Presseamt beim Ministerpräsidenten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ProduktionsberatungDDR A-Z 1956
Verdienter Techniker des Volkes (1956)
Siehe auch: Techniker des Volkes, Verdienter: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Ehrentitel, der von der Regierung der „DDR“ an Techniker, „die sich auf den Gebieten der konstruktiven Entwicklung und der technischen Entwicklung von Verfahren, durch Arbeiten von besonderem Wert für die Erfüllung der Volkswirtschaftspläne oder bei der Heranbildung technischer Nachwuchskräfte um die DDR verdient gemacht haben“, verliehen wird. Mit der Verleihung sind eine Prämie bis zu 8.000 DM Ost verbunden, außerdem der Anspruch auf Einzelvertrag mit Altersversorgung (VO. vom 8. 11. 1951, GBl. S. 1036). (Auszeichnungen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 272 Verdienter Lehrer des Volkes A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verdienter TierarztDDR A-Z 1956
FDGB (1956)
Siehe auch: FDGB: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund): 1975 1979 FDGB (FREIER DEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND): 1969 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund: 1965 1966 1969 1975 1979 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB): 1985 Abk. für Freier Deutscher Gewerkschaftsbund, eine pseudogewerkschaftliche Einheits-Organisation, die sich in voller Abhängigkeit von der SED als Staatspartei und damit auch vom Staate als dem weitaus wichtigsten Arbeitgeber befindet. Schon in der Satzung vom 3. 9. 1950 kam diese Abhängigkeit klar zum Ausdruck. In der auf dem 4. Bundeskongreß am 18. 6. 1955 beschlossenen neuen Satzung heißt es in der Präambel: „Der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund ist die Klassenorganisation der in der Deutschen Demokratischen Republik herrschenden Arbeiterklasse, die in festem Bündnis mit den werktätigen Bauern steht“, und „der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund bekennt sich zur Politik der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, der Partei der deutschen Arbeiterklasse“. Als eine der wichtigsten Aufgaben des FDGB wird die Organisation von sozialistischen ➝Wettbewerben genannt: „Die Gewerkschaften organisieren im Interesse der Verbesserung der Lebenslage der Werktätigen den sozialistischen Wettbewerb der Arbeiter, Angestellten und Angehörigen der technischen Intelligenz in den volkseigenen Betrieben für die Erfüllung und Übererfüllung der Volkswirtschaftspläne, die Steigerung der Arbeitsproduktivität, die strengste Anwendung des Sparsamkeitsregimes, die Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse und die Senkung der Selbstkosten.“ Beim Juni-Aufstand 1953 stellte sich die FDGB-Führung gegen die freiheitlichen Arbeiter. (Streik) Höchstes Organ des FDGB ist der Kongreß, der mindestens einmal in 4 Jahren einberufen werden soll und der den Bundesvorstand wählt. Der Bundesvorstand wählt den Vorsitzenden (zur Zeit Warnke) und die Sekretäre, die zusammen, das Präsidium bilden und den FDGB leiten. In den Bezirken bestehen Bezirksvorstände. Der FDGB umfaßt folgende Gewerkschaften: Die Industriegewerkschaften (IG) Bau u. Holz, Bergbau, Chemie, Eisenbahn, Energie, Druck und Papier, Metall, Metallurgie, Post- und Fernmeldewesen, Transport, Textil-Bekleidung-Leder, Wismut, örtliche Wirtschaft sowie die Gewerkschaften Gesundheitswesen, Handel und Versorgung, Land- und Forstwirtschaft, Nahrung und Genuß, Unterricht und Erziehung, Verwaltung, Banken Versicherungen (VBV), Wissenschaft. Jede Gewerkschaft hat eine Zentraldelegiertenkonferenz, einen Zentralvorstand und ein Sekretariat, bestehend aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und den Sekretären. Territorial sind die Organe der Gewerkschaften in Bezirks-, Gebiets- bzw. Kreis- und Ortsvorstände gegliedert. Als „Fundamente“ der Gewerkschaften werden in der Satzung die gewerkschaftlichen Organisationen bezeichnet. Diese sind a) die Betriebsorganisationen (BGL), b) die Ortsgewerkschaftsorganisationen und c) die Dorfgewerkschaftsorganisationen. Es gilt der Grundsatz: ein Betrieb — eine Gewerkschaft. Die kleinste Einheit einer Gewerkschaft ist die Gewerkschaftsgruppe. Der FDGB ist Mitglied des WGB. Tageszeitung ist die „Tribüne“, Zeitschriften sind „Die Arbeit“ und „Das Gewerkschaftsaktiv“. (Arbeitspolitik) Literaturangaben Haas, Gerhard: Der FDGB 1954. (BMG) 1954. 48 S. m. 1 Plan. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der Sowjetzone und in Ost-Berlin. 4., erw. Aufl. (BB) 1957. 312 S. m. 24 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 82 Familienrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FDJDDR A-Z 1954
DDR A-Z 1954
Objektivismus (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Als diffamierend gedachte Bezeichnung des Pj. für jedes Streben nach Objektivität in Wissenschaft, Rechtswesen, Kunst, Kultur usw. Der O. ist eine der meistgefürchteten und -verbreiteten Abweichungen, da die ihm zugrunde liegende Einstellung auf bisher allgemein anerkannten und moralisch wie logisch nicht widerlegbaren Grundsätzen beruht. Seine Gefahr für den Kommunismus besteht in der zweckfreien Lauterkeit die vom kritischen Denken herkommt und dazu anhält Dem als reaktionär und rückschrittlich bezeichneten O. wird als allein gültiges und angeblich fortschrittliches Prinzip die „bolschewistische Parteilichkeit“ entgegengesetzt und für alle in Partei- oder Staatsauftrag handelnden Personen für verbindlich erklärt. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 117 Nuschke, Otto A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ODDDDR A-Z 1954
SAG (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Abk. für Sowjetische Aktiengesellschaften, im Jahre 1946 in der SBZ gegründete Staatskonzerne, denen die nach dem SMAD-Befehl Nr. 167 beschlagnahmten deutschen Industriebetriebe (SAG-Betriebe) angegliedert wurden Ursprünglich gab es in der SBZ etwa 25 SAG mit über 200 Einzelbetrieben. Durch die Konzentration nach Produktionsgruppen wurden bis Ende 1951 etwa die Hälfte der SAG als selbständige Organisationen aufgelöst, die SAG-Betriebe den noch verbleibenden SAG angeschlossen. Nach dem Stande von Ende April 1952 gab es folgende SAG in der Sowjetzone: [S. 142] Die SAG haben mit ihren Betrieben seit 6 Jahren in der Wirtschaft der SBZ den beherrschenden Einfluß, in einer Anzahl von Industriezweigen hatten die SAG sogar Monopolstellungen: Anteile der SAG am Produktionswert (lt. Plan 1951) In den Jahren seit der Übernahme der deutschen Werke als SAG-Betriebe ist der Produktionswert der Betriebe stetig gewachsen. Erst seit 1950 ist es möglich, aus den sowjetzonalen amtlichen Verlautbarungen die Produktionswerte zu errechnen. Sie betrugen für: Für diese Entnahmen erfolgten keinerlei Gutschriften auf Reparationskonto. Literaturangaben *: Die sowjetische Hand in der deutschen Wirtschaft. Organisation und Geschäftsgebaren der sowjetischen Unternehmen. (BB) 1953. 100 S. m. 2 Anlagen. *: Die Stellung der SAG in der Wirtschaft der Sowjetzone im Jahre 1951. (Mat.) 1952. 46 S. m. 22 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 141–142 Sachversicherung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SAG-BetriebeDDR A-Z 1954
Bauakademie, Deutsche (1954)
Siehe auch: Bauakademie der DDR: 1975 1979 1985 Bauakademie, Deutsche: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Deutsche Bauakademie: 1975 1979 Deutsche Bauakademie (DBA): 1969 „Die oberste wissenschaftliche Einrichtung auf dem Gebiete des Städtebaues und Hochbaues sowie des gesamten Bauwesens“, nahm am 1. 1. 1951 ihre Tätigkeit auf. Sie entstand durch Zusammenfassung des „Instituts für Städtebau und Hochbau“ und des „Instituts für Bauwesen“, hat ihren Sitz in Berlin und untersteht unmittelbar dem Ministerpräsidenten. Präsident: Prot. Dr. Kurt Liebknecht. (Architektur, Wohnungswesen) Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 25 Basis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bauer, WerktätigerDDR A-Z 1954
DPZI (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Abk. für Deutsches ➝Pädagogisches Zentralinstitut. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 42 Dorfwirtschaftsplan A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DreiermethodeDDR A-Z 1953
DDR A-Z 1953
Krankenhäuser (1953)
Siehe auch: Krankenhaus: 1965 1966 1969 1975 1979 Krankenhäuser: 1954 [S. 75]Die SBZ verfügt über genügend Krankenhausbetten — mit Ausnahme derer für Tuberkulose —, jedoch nicht über die der Bettenzahl entsprechende Ausrüstung der K. Es gibt z. B. nur wenige K., die einen vollständigen Satz Bettwäsche haben. Das Regime nutzt auch die K. zu Zwecken politischer Propaganda. Bolschewistische Losungen, Schulungsabende, politischer Lesestoff sind die auch hier üblichen Mittel. (Gesundheitswesen) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 75 Krankengeld A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Krankenversicherung, FreiwilligeDDR A-Z 1953
VdgB (BHG) (1953)
Siehe auch: VdgB: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 VdgB (BHG): 1954 1956 1958 1959 1960 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe: 1975 1979 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (bäuerliche Handelsgenossenschaft) (VDGB [BHG]): 1959 1960 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB): 1962 1963 1965 1966 1969 1985 Abk. des Pj. für Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (Bäuerliche Handelsgenossenschaft). Die Zentralvereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (ZVdgB) wurde am 23. 11. 1947 auf dem Deutschen Bauerntag in Berlin gegründet, aber schon seit 1946 gab es Provinzial-(Landes-)Verbände der VdgB. Ein in Deutschland neuartiger Organisationstypus, theoretisch auf gegenseitiger Hilfe der Bauernschaft basierend. Die örtlichen VdgB wurden auf Kreis- und Landesebene zu Einheiten zusammengefaßt. Ihre Gliederungen sind Körperschaften öffentlichen Rechts [S. 149]und grundverschieden von Bauernverbänden, Landwirtschaftskammern und Genossenschaften westdeutscher Prägung. Ursprünglich durch die Übertragung enteigneter Betriebseinrichtungen zum Aufbau von MAS und Deckstationen mit weitgehenden betriebswirtschaftlichen Aufgaben betraut, wurde die VdgB im Laufe der Zeit als „Massenorganisation der werktätigen Bauern“ rasch zum stärksten politischen Machtinstrument der SED auf dem Lande. Sie wurde an allen Staats- und Verwaltungsgeschäften mitbestimmend beteiligt; u. a. wurde der VdgB die gesamte Wirtschaftsberatung übertragen. Das bis 1950 selbständige landwirtschaftliche Genossenschaftswesen wurde ihr eingegliedert und gleichgeschaltet. Daher seit 20. 11. 1950 die Bezeichnung VdgB (BHG). Ihre Ziele sind rein politisch. Ihr zugewiesene wirtschaftliche Aufgaben dienen nur als Mittel zum Zweck; obwohl die Mitgliedschaft nach außenhin freiwillig ist, ist der Bauer durch die Monopolstellung der VdgB (BHG) praktisch gezwungen, seine Betriebsmittel und Bedarfsgüter bei ihr zu beziehen und seine Geld- und Kreditgeschäfte mit ihr abzuwickeln. Als Nichtmitglied unterliegt er beträchtlichen finanziellen Benachteiligungen, für jedes Geschäft werden von ihm besondere Verwaltungskostenzuschläge erhoben. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 148–149 Utopie, Sozialistische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VEABDDR A-Z 1953
Trawopolnajasystem (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 System zur Steigerung der Bodenfruchtbarkeit, in der SU von W. R. Wiljams entwickelt. Es bedeutet im wesentlichen die Einschaltung von mehrjährigen Futterpflanzen (Gräsern) in die Ackerfruchtfolge (Feldgraswirtschaft). Das System soll, im ganzen gesehen, eine Humusanreicherung des Bodens erzielen (hierzu gehören die Anlage von Windschutzstreifen u. a. Maßnahmen der Landeskultur) und wird unter Verkennung der gänzlich anders gearteten und höher entwickelten deutschen Bodenkultur im Rahmen der Mitschurinbewegung (Mitschurin) auch für die SBZ propagiert. „Das T. entlarvt die völkerfeindliche Theorie von der abnehmenden Bodenfruchtbarkeit und den Grenzen der Ertragssteigerung“ („Das demokratische Dorf“, 1. Jahrg., H. 5, S. 32). Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 146 Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Tschuikow, Wassilij IwanowitschDDR A-Z 1953
Bezirk (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Verwaltungsreform. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 27 Bevölkerung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BGL