In der Kategorie DDR A-Z verlinkt die Website auf Handbücher zur DDR, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland erschienen sind.
Zwischen 1953 und 1985 veröffentlichte die Bundesregierung mehrere Handbücher über die Deutsche Demokratische Republik (DDR) unter verschiedenen Titeln, darunter SBZ von A–Z (1953–1966), A bis Z (1969) und das DDR Handbuch (1975–1985). Diese Werke verfolgten das Ziel, umfassende Informationen über die DDR zu liefern. Die Artikel behandelten Themen wie die staatliche Organisation, die politische und wirtschaftliche Entwicklung sowie die führenden Akteure der DDR. Diese Informationen wurden teils in kurzen Stichworterklärungen, teils in ausführlichen Darstellungen aufbereitet.
Mit dem Ende der DDR trat eine zusätzliche Dimension dieser Handbücher zutage: Sie fungieren als Zeitzeugen, die nicht nur die Entwicklung innerhalb der DDR, sondern auch die sich verändernde Perspektive der Bundesrepublik auf die DDR über drei Jahrzehnte hinweg dokumentieren. Diese Handbücher bieten daher eine wertvolle Quelle, um den Wandel der historischen Sichtweisen nachzuvollziehen.
Der gesamte Text dieser Handbücher ist nun auf der Plattform www.kommunismusgeschichte.de zugänglich gemacht worden. Dabei wurde der ursprüngliche Charakter des Nachschlagewerks beibehalten, indem die Querverweise der Originaltexte als Links integriert wurden. Neu ist die Möglichkeit, die Veränderungen der Einträge über die verschiedenen Ausgaben hinweg zu verfolgen, was einen einzigartigen Vergleich der historischen Perspektiven ermöglicht. Weitere Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.
DDR A-Z 1985
DDR A-Z 1985
Grenztruppenhelfer (1985)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 In der Sperrzone entlang der Innerdeutschen ➝Grenze und der Grenze zu Berlin (West) eingesetzte Helfer der Grenztruppen der DDR (Nationale Volksarmee [NVA]). Die erste VO des Ministerrates über die Aufstellung der seinerzeit Grenzhelfer genannten G. wurde am 5. 6. 1958 erlassen. Die G. sind den örtlichen Kommandos der Grenztruppen der DDR unterstellt. Gemäß der VO vom 16. 3. 1964, die auch die freiwilligen Helfer der Deutschen Volkspolizei (DVP) betrifft, ist das vollendete 18. Lebensjahr Voraussetzung für die Aufnahme in die G., die auch auf Vorschlag einer Partei oder einer Massenorganisation erfolgen kann. Die ca. 2.000 G. (April 1977), zu denen u.a. ehemalige Angehörige der Grenztruppen der DDR und FDJ-Mitglieder gehören, sind den örtlichen Grenzkompanien unterstellt. Die zuständige Grenzkompanie ist auch mit der Ausbildung der G. befaßt. Die G. verrichten ihren Dienst — monatlich mindestens 12 Stunden — in Zivilkleidung; sie sind durch Armbinden mit der Aufschrift „Freiwilliger Helfer der Grenztruppen“ gekennzeichnet. Zur Unterstützung der Grenztruppen der DDR obliegt ihnen die Überwachung des Grenzraumes, die Kontrolle des Verkehrs auf den Zufahrtstraßen zur Sperrzone, die Feststellung verdächtiger Personen im Grenzraum sowie <LI>die Suche und Festnahme von Grenzverletzern. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 576 Grenztruppen der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GrenzübergangsstellenDDR A-Z 1985
Politik (1985)
Siehe auch das Jahr 1979 P. ist nach Auffassung des Marxismus-Leninismus unter Berufung auf W. I. Lenin „das Verhältnis zwischen den Klassen“ einer Gesellschaft „in bezug auf die politische Macht, den Staat“ (Klasse/Klassen, Klassenkampf). P. gilt als eine historische Erscheinung, die mit dem Privateigentum an Produktionsmitteln entstanden sei. Die spezifischen Eigentumsverhältnisse bestimmen die Produktionsweise (Gesellschaftsordnung; Periodisierung) und zugleich die Klassenstruktur einer Gesellschaft. Die Klasse, die die Produktionsmittel besitzt, gilt nicht nur als ökonomisch, sondern zugleich auch als politisch herrschende Klasse, die über den Staat ihre ökonomischen Interessen durchzusetzen und zu verwirklichen vermag. Insoweit gilt P. als „ökonomisch determiniert“; P. ist demnach nicht Teil der ökonomischen Basis sondern des Überbaus einer Gesellschaft. In der Theorie des Staatsmonopolistischen Kapitalismus (Imperialismus) wird jedoch eingeräumt, daß die P. gegenüber den letztlich determinierenden ökonomischen Bedingungen „eine relative Selbständigkeit“ besitzt, die es ihr ermöglicht, „aktiv auf die Ökonomie“ zurückzuwirken. Ferner wird inzwischen gesehen, daß auch Traditionen, die Besonderheiten des jeweiligen politischen Systems usw. die P. beeinflussen. Unterschieden wird im Marxismus-Leninismus zwischen Innen-P. und Außen-P., die allerdings beide gleichermaßen als von Klasseninteressen geprägt begriffen werden. Ferner wird je nach Aufgabengebiet zwischen den verschiedenen Einzel-P. (z. B. Sozial-P.; Wirtschafts-P.; Bildungs-P.; Bündnis-P.; Militär-P.) differenziert. Für das eigene politische System wird bereits im Stadium des Sozialismus für die P. ein „qualitativ neuer Inhalt“ beansprucht. Obwohl die Fortexistenz von unterschiedlichen Klassen und sozialen Schichten und damit von Interessenunterschieden anerkannt wird, P. also weiterhin notwendig ist, habe die Abschaffung des Privateigentums die antagonistischen Klassengegensätze beseitigt (Widerspruch), an die Stelle des „Klassenkampfes“ sei als Inhalt und Grundlage der P. „die kameradschaftliche Zusammenarbeit“, die „gegenseitige Hilfe“ der verschiedenen Klassen und sozialen Schichten getreten (Bündnispolitik). Dabei komme der Arbeiterklasse und damit ihrer Partei die führende Rolle bei der Bestimmung der Inhalte und Ziele der P. zu. Insoweit sei P. im Sozialismus P. im Interesse einer Klasse, der Arbeiterklasse; doch sei dieses Interesse letztlich identisch mit dem der Gesamtgesellschaft (Interesse/Interessenübereinstimmung). Im Zuge der nach marxistisch-leninistischer Auffassung zur klassenlosen Gesellschaft führenden Entwicklung, würden P. und Staat „absterben“, d.h. es entfällt die politisch zu sichernde Herrschaft eines spezifischen Interesses. Bleiben soll hingegen auch in der kommunistischen Gesellschaft die Notwendigkeit der „Leitung gesellschaftlicher Prozesse“ einschließlich der dazugehörigen Leitungs- und Verwaltungsorganisationen (Wörterbuch des wissenschaftlichen Kommunismus, Berlin [Ost] 1982, S. 294 ff.). — Für die Gegenwart und die überschaubare Zukunft sehen jedoch der Marxismus-Leninismus und die Staats- und Rechtswissenschaft in der DDR nicht eine Minderung der Rolle des Staates und damit der P., sondern deren Ausbau und Stärkung einschließlich der repressiven Funktionen innerhalb des politischen Systems (Staatslehre). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1010 Politbüro des ZK der SED A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Politische ÖkonomieDDR A-Z 1985
Einkommen (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 1. Gesamteinkommen der Bevölkerung. Die E. der Bevölkerung stiegen von 68 Mrd. Mark (brutto) 1960 auf 146 Mrd. Mark im Jahr 1982; sie nahmen damit durchschnittlich jährlich um 3,8 v.H. zu, allerdings recht unterschiedlich in den einzelnen Zeitabschnitten. Durchschnittlicher Jahreszuwachs der Gesamt-E. (brutto) 1961–1965: 2,6 v.H., 1966–1970: 3,9 v.H., 1971–1975: 4,5 v.H., 1976–1982: 3,3 v.H. — Die niedrigen Zuwachsraten in der ersten Hälfte der 60er Jahre sind auf die seinerzeitige Wachstumskrise zurückzuführen, die hohen Raten zu Beginn der 70er Jahre auf die Politik Honeckers, den Lebensstandard rasch zu steigern. Mit den in jüngerer Zeit aufgetretenen (und immer noch akuten) Außenwirtschaftsproblemen (Außenwirtschaft und Außenhandel) hängt die neuerliche Abschwächung des E.-Anstieges zusammen: die Forcierung der Exporte und die Drosselung der Importe gingen zu Lasten der inländischen Verwendung. Bemerkenswert niedrig blieb der Anteil der gesetzlichen Abzüge (Steuern und Sozialversicherungsbeiträge) von den Brutto-E. (1960: 11,5 v.H.; 1982: 12,1 v.H.). Dahinter verbergen sich allerdings gegenläufige Entwicklungen: Die steuerliche Belastung der E. erhöhte sich im gesamten Zeitraum progressiv, lediglich nach der Verstaatlichung der letzten privaten Industriebetriebe 1972 — die stark belasteten E. der gut verdienenden Inhaber fielen weg — sank die Steuerquote vorübergehend. Im Gegensatz dazu gestalteten sich die Beiträge zur Sozialversicherung bis 1970 degressiv. Ihr Anteil an den Brutto-E. nahm ständig ab, da Arbeitnehmer und Mitglieder von Produktionsgenossenschaften Abgaben nur bis zu einem beitragspflichtigen Monats-E. von 600 Mark in Höhe von 10 v.H. (LPG-Mitglieder bis 1971: 9 v.H.) zu entrichten hatten. Für den Teil der E., der die Bemessungsgrenze überschritt, wurden keine Beiträge erhoben. Mit der Einführung bzw. Umgestaltung der freiwilligen Zusatzrentenversicherung im Jahr 1971 (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) wurde u.a. die Beitragsbemessungsgrenze aufgehoben bzw. nach oben verschoben. Danach stiegen E. und Sozialabgaben etwa in gleichem Tempo, d.h. der Anteil der Versicherungsbeiträge am Brutto-E. blieb konstant. a) Einkommen der Arbeitnehmer. Die einzelnen sozio-ökonomischen Gruppen partizipierten an der Zunahme der Gesamt-E. in unterschiedlichem Maße. Die E. der Arbeitnehmer — dazu zählen Arbeits-E., Sozial-E. (z.B. Krankengeld, Kinderbeihilfen, Renten), Vermögenseinkünfte u.ä. — stiegen mit ähnlichen Schwankungen wie die Gesamt-E., aber leicht überdurchschnittlich (um 4,0 v.H. jährlich). Ihr Anteil an den E. der Bevölkerung erhöhte sich dadurch von 70 v.H. (1960) auf 76 v.H. (1982). Der Anstieg ist außer auf höhere Durchschnitts-E. auch auf die wachsende Zahl der Arbeitnehmer zurückzuführen. [S. 341]Steuern und Sozialversicherungsbeiträge brauchten die Arbeitnehmer von 1960 bis 1982 nur in Höhe von etwa 12 v.H. ihrer Brutto-E. zu zahlen. In der Bundesrepublik Deutschland nahmen die gesetzlichen Abzüge auf Arbeitnehmer-E. im gleichen Zeitraum erheblich stärker zu: von 14,3 v.H. auf 25,1 v.H. Der Grund dafür ist vor allem in der Steuerprogression für steigende E. zu suchen. b) Einkommen der Genossenschaftsmitglieder und Selbständigen. Die E. der Genossenschaftsmitglieder und Selbständigen (Binnenhandel; Freie Berufe; Handwerk), gemessen an den Gesamt-E., sind von 23 v.H. im Jahr 1960 auf 14 v.H. 1982 gesunken. Bei zurückgehender Zahl der Erwerbstätigen in diesen Bereichen sind aber die Durchschnitts-E. in der Regel gestiegen. Die Belastung der E. mit gesetzlichen Abzügen ist uneinheitlich geregelt. Die Arbeits-E. der Mitglieder von LPG sind steuerfrei. Mitglieder der PGH werden steuerlich ähnlich behandelt wie Arbeitnehmer. Für die Sozialversicherungsbeiträge gelten im übrigen ebenfalls für alle Genossenschaftsmitglieder (LPG und PGH) ähnliche Vorschriften wie für Arbeitnehmer. Von den Selbständigen werden dagegen — zumindest bei Besserverdienenden — wesentlich höhere Steuern erhoben. Zudem müssen sie den gesamten Beitrag (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) zur Sozialversicherung zahlen. c) Einkommen der Rentner. Die Rentner-E. haben von 1960 bis 1982 stärker expandiert als die E. jeder anderen Bevölkerungsgruppe, nämlich um jahresdurchschnittlich 4,7 v.H. Von 7,7 v.H. (1960) stieg ihr Anteil am Brutto-E. der Bevölkerung auf 9,7 v.H. im Jahre 1982. Die Renten, die in der DDR nicht dynamisiert sind, wurden wiederholt erhöht. Im Jahr 1968 wurden die Renten um 10–12 v.H. und 1971 alle Mindestrenten angehoben. 1972 wurde mit etwa 20 v.H. die bisher größte Rentensteigerung in der DDR vorgenommen, 1976 folgte eine weitere mit 15 v.H. Die letzte Rentenerhöhung (Dezember 1979) erbrachte Verbesserungen von über 10 v.H. Es wurden jeweils 3–4 Mill. Renten erhöht. Eine erneute Rentenerhöhung wurde im Mai 1984 zum 1. 12. 1984 angekündigt. 2. Durchschnittseinkommen. Die durchschnittlichen Netto-E. haben seit 1960 in allen Bevölkerungsgruppen kräftig zugenommen. Obwohl die niedrigeren E. prozentual am stärksten erhöht wurden, blieb die Rangfolge der sozialen Gruppen hinsichtlich der Durchschnitts-E. unverändert. Spitzenverdiener sind die Selbständigen, mit deutlichem Abstand folgen die Genossenschaftsmitglieder und die Arbeitnehmer. [S. 342] Die Rentner bezogen bis Mitte der 70er Jahre nur gut 35 v.H. eines Arbeitnehmer-E. Nach den Rentenerhöhungen 1976 und 1979 hat sich dieses Verhältnis geringfügig verbessert (auf reichlich 40 v.H.). Das E. der Genossenschaftsmitglieder und der Selbständigen läßt sich getrennt nur bis 1970 nachweisen. Damals und in den Jahren davor lag das E. der Genossenschaftsmitglieder um ein Drittel über dem der Arbeitnehmer, während die Selbständigen sogar 3mal soviel wie diese verdienten. Die weitere Zunahme des (gemeinsamen) Durchschnitts-E. beider Gruppen läßt darauf schließen, daß diese Relationen sich bis heute nicht gravierend geändert haben. Im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland, wo eine ähnliche Rangfolge besteht, hat sich die Schere zwischen den nominalen E. weiter geöffnet. Die durchschnittlichen Netto-E. der Arbeitnehmer unterschieden sich 1960 in Ost und West kaum: jedoch schon 5 Jahre später betrug der E.-Rückstand in der DDR gut 20 v.H. und vergrößerte sich bis 1982 auf 55 v.H. Zwischen den Selbständigen in der Bundesrepublik Deutschland und in der DDR bestehen erhebliche qualitative und quantitative Unterschiede. Bauern und Handwerker zählen in der Bundesrepublik zu den Selbständigen, während in der DDR die Bauern und ein großer Teil der Handwerker Genossenschaften angehören. Für den E.-Vergleich der übrigen Erwerbstätigen — obwohl sehr problematisch — werden deshalb den Selbständigen in der Bundesrepublik Genossenschaftsmitglieder und Selbständige in der DDR als eine Gruppe gegenübergestellt. Hier sind seit 1960 die größten Änderungen in der (nominalen) E.-Relation festzustellen: hatten Selbständige und Genossenschaftsbauern bzw. -handwerker in der DDR 1960 noch ein E., das gut 20 v.H. unter dem westdeutschen Niveau lag, so betrug der Abstand 1982 rd. 80 v.H. Diese Entwicklung ist in erster Linie eine Folge der hohen E.-Steigerung bei den Selbständigen in der Bundesrepublik Deutschland. Bei den Rentnern hat sich der E.-Abstand ebenfalls vergrößert. Schon 1960 bezogen die Rentner nur etwa die Hälfte der Rente, die in der Bundesrepublik gezahlt wurde. 1982 betrug die Differenz über 70 v.H. Auch innerhalb der sozio-ökonomischen Gruppen bestehen beträchtliche Spannweiten in den E., z.B. branchenspezifische Unterschiede. Bei den Arbeitnehmern waren sie in beiden deutschen Staaten in der Tendenz ähnlich, im Ausmaß jedoch in der Bundesrepublik größer. In der Landwirtschaft und im Handel lagen die Verdienste hier wie dort erheblich niedriger als in den produzierenden Bereichen. 3. Haushaltseinkommen. Durch Miterwerb oder E.-Bezug weiterer Familienmitglieder erhöht sich das E. der privaten Haushalte gegenüber den Durchschnitts-E. (je E.-Bezieher). Ein Vergleich der durchschnittlichen Haushaltsnetto-E. einzelner Bevölkerungsgruppen in der DDR zeigt für den Zeitraum 1960–1970, daß die Genossenschaftsbauern, die einer LPG des Typs III angehörten, 10–15 v.H. mehr verdienten als die Arbeitnehmer. Neuere Angaben über die Haushalts-E. der Genossenschaftsbauern liegen nicht vor. Am unteren Ende der Skala bewegten sich auch hier die Rentner: ihr E. erreichte nicht einmal ein Drittel von dem der Arbeitnehmer; nach 1970 hat sich diese Relation etwas verbessert. Wegen der unterschiedlichen Haushaltsgröße gibt ein Vergleich der Haushalts-E. nur bedingt die E.-Situation verschiedener Bevölkerungsgruppen wieder: während z.B. bei den Rentnern 1,5 Personen vom Haushalts-E. leben mußten, waren es bei den Arbeitnehmern 3 und bei den Genossenschaftsbauern, die einer LPG des Typs III angehörten, 3,5 Personen. Bezieht man das E. auf die Zahl der Haushaltsmitglieder, so erzielten die Arbeitnehmer ein E., das zunächst um 20 v.H., 1970 jedoch nur um 10 v.H. über dem der Genossenschaftsbauern lag. Nivellierungstendenzen bei diesen beiden Gruppen waren unverkennbar. Mit Abstand die geringsten E. bezogen auch hier die Rentner, obwohl der Unterschied nicht so kraß ausfiel wie bei den Haushalts[S. 343]E. insgesamt. Zwischen 1960 und 1970 erhielten die Rentner 50–60 v.H. des Pro-Kopf-E. im Arbeitnehmerhaushalt, mittlerweile sind es immerhin rd. 75 v.H. Wie bei der personellen Verteilung (E. je E.-Bezieher) hat der Abstand zur Bundesrepublik Deutschland auch bei den Haushalts-E. der Arbeitnehmer und Rentner ständig zugenommen und ähnliche Relationen erreicht. Bemerkenswert ist die unterschiedliche E.-Situation der Rentner innerhalb der beiden Staaten. In der Bundesrepublik Deutschland entsprachen die Pro-Kopf-E. der Rentner schon Mitte der 70er Jahre denen in den Arbeitnehmerhaushalten — eine finanzielle Gleichstellung dieser Gruppen ist seit längerem erreicht. Die DDR-Rentner konnten — wie bereits erwähnt — pro Kopf früher nur über gut die Hälfte und heute über drei Viertel des E. eines Arbeitnehmerhaushaltes verfügen. Die Differenzierung der Arbeitnehmerhaushalte (über die Hälfte aller privaten Haushalte in beiden Staaten sind Arbeitnehmerhaushalte) nach E.-Klassen läßt für 1960 in beiden Teilen Deutschlands eine ähnliche Verteilung der Netto-E. im unteren und mittleren Bereich erkennen. Erst bei E. von über 1200 Mark/DM monatlich war der entsprechende Anteil der Haushalte in der Bundesrepublik nennenswert größer (19 v.H.) als in der DDR (9 v.H.). In der Folgezeit hat sich die Struktur in beiden Staaten zugunsten der höheren E.-Klassen verschoben. Dieser Trend war in der Bundesrepublik aber ungleich stärker. Insgesamt ist festzustellen, daß die Haushalts-E. der Arbeitnehmer in der DDR gleichmäßiger verteilt sind als in der Bundesrepublik. Die Tendenz zur Nivellierung — in beiden Staaten vorhanden — ist überdies in der DDR größer. Der Vergleich der Haushalts-E. in der DDR und in der Bundesrepublik Deutschland ist nur bedingt geeignet, Unterschiede im Lebensstandard sichtbar zu machen. Dieser hängt, soweit durch den privaten Verbrauch bestimmt, auch von den jeweiligen Preisen für die angebotenen Güter und Dienstleistungen (Preissystem und Preispolitik) und damit von der Kaufkraft der Währungen ab. Die Kaufkraft der Mark gegenüber der DM hat sich seit 1960 sowohl für den Verbrauch der Arbeitnehmerhaushalte als auch für den der Rentnerhaushalte — in erster Linie als Folge der Preissteigerungen in der Bundesrepublik — fast ständig erhöht. Diese Verbesserung der Kaufkraftparität hat aber nicht die Relation der Real-E. (um Kaufkraftunterschiede bereinigte Netto-E. — nicht zu verwechseln mit gleichlautendem DDR-Terminus: Lohnformen und Lohnsystem) verändert. Die nominalen E. der Arbeitnehmerhaushalte sind in der Bundesrepublik Deutschland sehr viel stärker gestiegen als in der DDR, so daß der Abstand der Real-E. in der DDR zu denen der Bundesrepublik sogar größer geworden und für 1982 mit gut 50 v.H. zu veranschlagen ist (1960: 30 v.H.). Für Rentnerhaushalte galt 1982 eine ähnliche Relation. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 340–343 Einheitliches sozialistisches Bildungssystem A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Einzelhandels-Verkaufspreise (EVP)DDR A-Z 1985
Integration (1985)
Der völkerrechtliche Begriff der I. wird in der DDR für die Beschreibung des Verhältnisses zu den sozialistischen Bruderländern ausschließlich im Sinne der sozialistischen ökonomischen Integration im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) verwandt. Während die I. in der Europäischen Gemeinschaft für die westeuropäischen Staaten z.T. schon zu Souveränitätsverzichten, d.h. zur freiwilligen Übertragung von Hoheitsrechten auf Organe der Gemeinschaft geführt hat, beharrt die DDR-Führung bei der Gestaltung der Beziehungen in ihren Bündnissen auf uneingeschränkter „Achtung ihrer staatlichen Souveränität, ihrer Unabhängigkeit und nationalen Interessen“. Eine politische I. im westlichen Sinne wird strikt abgelehnt. Die Übernahme bzw. Beibehaltung des Begriffs der I. führt jedoch nicht nur zu Widersprüchen, wenn damit ausschließlich das „Zusammenwachsen verschiedener Volkswirtschaften zu einem einheitlichen Wirtschaftsorganismus“ gemeint ist, denn diese geforderte „Einheitlichkeit“ ist ohne integrative Entwicklungen — etwa bei der inzwischen erfolgten, mehr oder weniger freiwilligen Aufgabe bestimmter Produktionsstrukturen zugunsten der RGW-Partner — nicht denkbar. Auch die gegenwärtig zu beobachtende, sonstige Praxis in den Bündnisbeziehungen der DDR steht in einem gewissen Widerspruch zu ihrer immer wieder betonten und beanspruchten vollen außen- und innenpolitischen Souveränität, die — theoretisch — keine irgendwie geartete Beschränkung hoheitlicher Rechte zuläßt. Dieser Widerspruch besteht darin, daß im Beziehungsgeflecht zwischen den sozialistischen Staaten insbesondere in den 70er Jahren Formen der Zusammenarbeit entstanden sind, die durchaus politisch integrative Tendenzen aufweisen. Dazu gehören u.a. regelmäßige „Beratungen“, „Treffen“ und „Konsultationen“ auf hoher und höchster Funktionärsebene. So sind z.B. seit Anfang der 70er Jahre aus den früher gelegentlichen Zusammenkünften der für ideologische und internationale Fragen zuständigen ZK-Sekretäre der kommunistischen Parteien regelmäßige, zumeist jährlich ein- bis zweimal stattfindende Treffen geworden. Aber auch auf der Ebene der Leiter staatlicher Organe und gesellschaftlicher Organisationen gibt es inzwischen quasi-institutionalisierte Kontakte, die nach offizieller Lesart Ausdruck der wachsenden Kooperation zwischen den sozialistischen Ländern vor allem des Warschauer Paktes und des RGW sind (in jüngster Zeit gelegentlich unter Teilnahme von Vertretern z.B. Vietnams und Kubas). So konferieren die Präsidenten und Rektoren von Akademien und Hochschulen, die Generaldirektoren der Nachrichtenagenturen, die Leiter von Rundfunk- und Fernsehanstalten, von Verlagen und Parteizeitungen, von Theatern und Opernbühnen sowie die Vorsitzenden von Sportorganisationen. Wenn auch über Ergebnisse dieser Zusammenkünfte nur äußerst selten Konkretes berichtet wird, sieht man von gelegentlichen Mitteilungen über mehrseitige gemeinsame Verlagsprojekte oder multilaterale Forschungsvorhaben ab, so ist hier doch ein (schwacher) Trend zur Multilateralität im Bündnissystem der DDR nicht zu übersehen. Selbst wenn es in den meisten Fällen nicht zu konkreten Absprachen oder auch nur zur Definition von Gemeinschaftsaufgaben kommen sollte, und es bei Absichtserklärungen zur verstärkten Kooperation bleibt, so dürften doch mit diesen Konsultationsmechanismen langfristig zumindest politisch psychologische Abhängigkeiten entstehen, die es den einzelnen Staaten im sowjetischen Hegemonialbereich in Zukunft schwieriger machen werden, einen autonomen gesellschaftspolitischen Kurs zu steuern. Diese Entwicklung mag gerade von der Sowjetunion gewollt sein. Auch wenn sie von Ereignissen wie in Polen seit 1980 zeitweilig unterbrochen oder verlangsamt wird, läuft sie doch auf eine wachsende, über den ökonomischen und militärischen Bereich hinausgehende Annäherung der Herrschaftssysteme, aber auch der gesellschaftspolitischen Praxis, in den Staaten des Warschauer Paktes, als dem Kern der sozialistischen Staatengemeinschaft, hinaus. Damit sind zwar (noch) keine formellen Souveränitätsverzichte verbunden, doch ist die DDR hier in einen politischen Prozeß eingebunden, der die Identitätsprobleme der DDR als nationaler Teilstaat nicht unberührt läßt. Die feststellbaren Bemühungen um Verbreiterung der politisch-ideologischen Legitimationsbasis z.B. in der Geschichtswissenschaft mögen hier eine ihrer Wurzeln haben (Kulturelles Erbe; Nationale Geschichtsbetrachtung). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 657 Institut für Sozialhygiene und Organisation des Gesundheitsschutzes A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z IntelligenzDDR A-Z 1979
DDR A-Z 1979
Jugendwohlfahrt (1979)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 Jugendhilfe. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 567 Jugendwerkhöfe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Junge GemeindenDDR A-Z 1979
Kassation (1979)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Nach § 16 GVG können gerichtliche Entscheidungen durch K. aufgehoben werden. Aus den das Nähere regelnden Bestimmungen der Strafprozeßordnung (§§ 311 ff.) und des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung strafrechtlicher und verfahrensrechtlicher Bestimmungen vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 65) geht deutlich hervor, daß es sich bei der K. um ein außerordentliches Rechtsmittel handelt, mit dem jede rechtskräftige gerichtliche Entscheidung binnen Jahresfrist nach Eintritt der Rechtskraft angefochten werden kann. Die K. kann erfolgen, wenn die Entscheidung auf einer Verletzung des Gesetzes beruht, im Strafausspruch gröblich unrichtig ist, der Gerechtigkeit gröblich widerspricht oder — dieser K.-Grund ist erst 1968 neu in die StPO aufgenommen worden — wenn die Begründung [S. 582]der Entscheidung unrichtig ist. In letzterem Fall würde ein bestehenbleibender Urteilstenor nachträglich im Wege der K. neue, diesen Tenor besser tragende Gründe erhalten. Zur Stellung von K.-Anträgen berechtigt sind der Präsident des Obersten Gerichts und der Generalstaatsanwalt; bei Entscheidungen von Kreisgerichten auch die Direktoren der Bezirksgerichte und die Bezirksstaatsanwälte. Über die K.-Anträge entscheiden die Senate des OG oder (K. gegen Entscheidungen der Kreisgerichte) das Präsidium des Bezirksgerichts. Entscheidungen der Senate des OG und der Präsidien der Bezirksgerichte können durch das Präsidium des OG erneut binnen Jahresfrist im K.-Wege aufgehoben oder abgeändert werden. In Strafsachen kann das Präsidium des OG eine K. zugunsten des Verurteilten ausnahmsweise auch dann zulassen, wenn mehr als ein Jahr seit Rechtskraft des Urteils vergangen ist. Nach Eingang des K.-Antrages kann das für die K. zuständige Gericht Haftbefehl erlassen (§ 306 StPO). In jedem Heft der amtlichen Zeitschrift „Neue Justiz“ sind K.-Urteile des OG abgedruckt. Mit diesen Entscheidungen soll nicht nur eine „richtigere“ Lösung im Einzelfall erreicht, sondern es soll die Rechtsprechung gelenkt werden. Die K. muß also auch als ein Instrument verstanden werden, mit dessen Hilfe das Oberste Gericht die ihm zukommende Leitung der Rechtsprechung vornimmt. Falsch wäre es, die K. „als eine Art zweites Rechtsmittel“ anzusehen (Neue Justiz, 1974, H. 15, S. 451). Gerichtsverfassung. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 581–582 Kasernierte Volkspolizei A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kasse der gegenseitigen Hilfe (KdgH)DDR A-Z 1979
Werbung (1979)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Als Mittel zur ziel- und zweckgerichteten Beeinflussung von Menschen ist auch die W. ein Monopol der SED bzw. der von ihr kontrollierten Organe und Einrichtungen. Sie durchdringt das gesamte gesellschaftliche, politische, kulturelle und wirtschaftliche Leben und ist als methodischer Bestandteil der kommunistischen Agitation und Propaganda aufzufassen. Ständige Aufgaben und Ziele, die zeitweilig mit kampagneartigen Einsätzen angestrebt werden, sind z. B.: W. neuer Mitglieder für die SED und die Massenorganisationen; W. zur Verpflichtung als Längerdienender in der NVA; W. für die SED-Presse und sonstige politische Publikationen; W. zur Beeinflussung von Kaufentscheidungen (Wirtschafts-W.). Der Monopolstellung der SED in der W. entspricht, daß für Ideen und Ziele, mit denen die Partei nicht übereinstimmt, keine W. getrieben werden darf. So sind vor allem die Kirchen (Kirchenpolitik) in ihrer W. stark behindert. Die kommerzielle W. war in der DDR nach dem II. Weltkrieg ein stark vernachlässigter Wirtschaftsfaktor. Sie schien zum einen ein Restposten des kapitalistischen Systems zu sein, der geduldet, niemals aber gefördert werden sollte, da sie mit einer Verschwendung des volkswirtschaftlichen Vermögens gleichgestellt wurde. Zum anderen war die wirtschaftliche Situation gekennzeichnet durch einen strukturellen Nachfrageüberhang. Die administrativ vorgenommene Verteilung der Produktion konnte weitgehend ohne W. abgesetzt werden. Bis zu Beginn der 60er Jahre war die binnenländische W. der DDR vorwiegend darauf bedacht, schwerverkäufliche, oft auch minderwertige Waren mit Unterstützung der W. besser und schneller verkaufen zu können. Menge und Sortiment vieler industrieller und landwirtschaftlicher Güter haben sich im letzten Jahrzehnt stark vergrößert. Das strenge Verteilungssystem wurde mit dem Übergang zum Neuen Ökonomischen System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft im Jahre 1963 zum Teil gelockert und eine beträchtliche Zahl verschiedener Warenarten für den Markt freigegeben. Seitdem steigen die W.-Anstrengungen der DDR kontinuierlich. Die Notwendigkeit der kommerziellen W. entsteht aus der örtlichen und zeitlichen Trennung von Produktion und Konsumtion und dem Abrücken von der orthodoxen Zentralplanwirtschaft bei teilweiser Einbeziehung des wirtschaftlichen Instruments des Marktes. Die W. übt sowohl gesamtwirtschaftliche als auch einzelwirtschaftliche Funktionen aus, wobei die volkswirtschaftliche Orientierung darin zum Ausdruck kommt, daß z. B. durch die W. Einfluß genommen werden kann auf die Realisierung der Außenwirtschaftspolitik (z. B. W. durch ganzseitige Anzeigen in westlichen Publikationsorganen). Die einzelwirtschaftliche W. verfolgt die „Absatz- und Marktbearbeitung“ der Betriebe. Die Ziele der W. beinhalten sowohl die Erhöhung betrieblicher Gewinne (durch Absatzförderung und Bedarfsweckung) als auch die kulturelle, ästhetische, moralische und politisch-ideologische Erziehung der Konsu[S. 1169]menten im Sinne der SED-Führung (Konsumentenerziehung). Daneben erfüllt die W. vorrangig Informationsfunktionen. W.-Maßnahmen erstrecken sich auf die Schaufenstergestaltung, Prospekte, Anzeigen, Werbediapositive, Plakate, Leuchtschriften, Werbefilme, Werbereisen usw. Lange hat die DDR gezögert, W. auch im Fernsehen zuzulassen. 1962 wurde mit einer Sendezeit von jährlich 20 Stunden begonnen, 1975 nahm das inzwischen wieder eingestellte Werbefernsehen 144 Stunden in Anspruch. Konsumenten-W. wird vornehmlich in Zeitschriften, Illustrierten und Magazinen relativ bunt betrieben, seltener in Tageszeitungen. Die W. im Binnenhandel erfolgt auf der Grundlage von „Jahresgrundorientierungen“ zur warenbezogenen W., die durch das Ministerium für Handel und Versorgung (Leiter des W.-Sektors: Otto Altwasser) als Leitlinie oder Grundorientierung vorgegeben werden. Durch die zentralen und bezirklichen wirtschaftsleitenden Organe werden diese Orientierungen weiter präzisiert und auf Bezirksebene zu Verkaufs- und Werbekonzeptionen ausgearbeitet. Die Handelsbetriebe erarbeiten auf dieser Basis Werbepläne, die jeweils ein Jahr Gültigkeit haben. Potentielle in- und ausländische Käufer von Investitionsgütern werden vor allem über Anzeigen in Fachzeitschriften der DDR, Branchenkatalogen usw. angesprochen. Sicht-W. findet vor allem bei Messen und Ausstellungen in der DDR statt. Die W.-Organisation beschränkt sich auf 2 Agenturen, wobei die Deutsche Werbe- und Anzeigengesellschaft (DEWAG) für die Inlands- und die „Interwerbung“ GmbH, Gesellschaft für Werbung und Auslandsmessen der DDR für die Auslands-W. zuständig ist. Die Interwerbung übernimmt als Allein-Auftragnehmer auch die W. ausländischer Firmen. Die Berechtigung der W. wird heute grundsätzlich nicht mehr in Frage gestellt; die Aufwendungen dafür werden aber nach wie vor als unproduktiv gemäß dem Marxschen Klassifizierungsschema eingestuft. Die W.-Aufwendungen bleiben sowohl hinsichtlich der Export-W. als auch der Binnen-W. weit hinter denen westlicher Länder zurück. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1168–1169 Wenden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WerkstattprinzipDDR A-Z 1979
Strafvollzug (1979)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Gesetzliche Grundlage des St. sind das St.-Gesetz vom 7. 4. 1977 (GBl. I, S. 109) und die 1. und 2. Durchführungsbestimmung vom selben Tage (GBl. I, S. 118. 123). Diese Bestimmungen sind mit dem Wiedereingliederungsgesetz vom 7. 4. 1977 (GBl. I, S. 98) mit Wirkung vom 5. 5. 1977 an die Stelle des erst durch Gesetz vom 19. 12. 1974 (GBl. I, S. 607) geänderten St.- und Wiedereingliederungsgesetzes (SVWG) vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 109), durch das der St. erstmals gesetzlich geregelt wurde, getreten. Ziel des St. ist die gesellschaftliche Erziehung und Wiedereingliederung des Strafgefangenen in die sozialistische Gesellschaft. Im Mittelpunkt des Vollzuges steht die „gesellschaftlich nützliche Arbeit“. Der Strafgefangene soll durch die Verwirklichung des Rechts auf Arbeit erzogen werden. Dadurch sollen sein Verantwortungs- und Pflichtbewußtsein, die Disziplin und aktive und schöpferische Mitwirkung im Arbeitsprozeß gefördert werden. Oberstes Vollzugsorgan ist die im Ministerium des Innern bestehende „Verwaltung St.“. Ihr unterstehen die verschiedenen St.-Einrichtungen: St.-Anstalten, St.-Kommandos, Jugendhäuser, Haftkrankenhäuser, St.-, Strafhaft-, Jugendhaft- und Militärstrafarrestabteilungen. Neben den großen St.-Anstalten für Männer (Bautzen, Berlin-Rummelsburg, Brandenburg, Bützow-Dreibergen, Cottbus, Leipzig, Naumburg, Torgau. Waldheim) und Frauen (Görlitz, Halle, Stollberg-Hoheneck) gibt es z. Z. ca. 30 St.-Kommandos, früher Haftarbeitslager genannt, sowie die Jugendhäuser Dessau, Gräfentonna, Ichtershausen und Luckau, in denen die zu Freiheitsstrafen verurteilten Jugendlichen untergebracht werden. Die Aufsicht über die Wahrung der Gesetzlichkeit beim St. und bei der Vorbereitung der Wiedereingliederung in das gesellschaftliche Leben übt die Staatsanwaltschaft aus. In der DDR gibt es 2 Vollzugsarten: den allgemeinen und den erleichterten Vollzug. Der strenge und der erst 1974 eingeführte verschärfte Vollzug für Rückfalltäter ist im Gesetzestext weggefallen, obwohl die Probleme der Bekämpfung der Rückfallkriminalität seitdem kaum geringer geworden sind. Die sichere Verwahrung und Erziehung des Strafgefangenen erfolgt durch Trennung des Vollzugs nach Arten der Strafen mit Freiheitsentzug, nach Geschlechtern, zwischen Jugendlichen und Erwachsenen, zwischen Erstbestraften und Rückfalltätern. Die unterschiedlichen Gruppen werden in verschiedenen Strafanstalten bzw. getrennten Abteilungen innerhalb einer St.-Einrichtung untergebracht. Welche Vollzugsart angewendet wird, bestimmt sich grundsätzlich nach der Qualifikation der Tat als Verbrechen (allg. Vollzug) oder Vergehen (erleichterter Vollzug). Politische ➝Häftlinge werden sich demnach künftig fast ausschließlich im allgemeinen Vollzug befinden, da ihre Taten grundsätzlich als Verbrechen (Strafrecht) gewertet werden. Der erleichterte Vollzug gewährt den Gefangenen größere Bewegungsfreiheit. Persönliche Verbindungen zu Außenpersonen sind in größerem Umfange möglich. Er wird nicht in verschlossenen oder nicht ständig geschlossenen Verwahrräumen durchgeführt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Wechsel von der einen in die andere Vollzugsart erfolgen. In der Regel sollen die Strafgefangenen in derselben St.-Einrichtung sowie in denselben Kollektiven verbleiben, um eine kontinuierliche Erziehung zu gewährleisten. Der Arbeitseinsatz erfolgt in volkseigenen Betrieben. Die Arbeitszeit richtet sich nach den arbeitsrechtlichen Vorschriften. Die Arbeitsleistung wird nach dem Leistungsprinzip durch die St.-Einrichtung vergütet. Berechnungsgrundlage ist der Betrag, den Werktätige als Nettolohn für die gleiche Arbeit erhalten. Bei Erfüllung der Arbeitsnormen erhält der Gefangene 18 v. H. des Nettolohnes für einen Arbeiter bei entsprechender Arbeit. Bei Übererfüllung der Norm erhöht sich dieser Prozentsatz. Außerdem sind Prämien für Neuerervorschläge und Materialeinsparungen vorgesehen. Die Vergütung dient zur Rücklage, Schuldentilgung sowie zum Einkauf von Waren des persönlichen Bedarfs. Im erleichterten Vollzug und bei Jugendlichen können bis zu 100 v. H. der Arbeitsvergütung für den Einkauf verwendet werden, im allgemeinen Vollzug bis zu 75 v. H. Strafgefangene, die wegen ihres Gesundheitszustandes nicht arbeiten können, dürfen im allgemeinen Vollzug bis zu 30 Mark und im erleichterten bis zu 50 Mark monatlich von ihren Angehörigen erhalten. In besonderen Fällen kann durch die St.-Einrichtung ein Taschengeld gewährt werden. Die Dauer des Arbeitseinsatzes in der Strafanstalt wird nach der Entlassung einer versicherungspflichtigen Tätigkeit gleichgestellt. Der Arbeitseinsatz ist Voraussetzung für die Leistung von Unterhalt. Die Höhe der Unterhaltszahlung ist von der monatlichen Arbeitsleistung der unterhaltspflichtigen Strafgefangenen abhängig. Bemessungsgrundlage ist die gleiche wie bei unterhaltspflichtigen Werktätigen, die die gleiche Arbeit verrichten (Familienrecht). Bei unverschuldetem Arbeitsausfall wird jedoch der laufende Unterhalt unabhängig von der Arbeitsvergütung durch die St.-Einrichtung aus staatlichen Mitteln geleistet. um größere finanzielle Auswirkungen der Bestra[S. 1072]fung auf die Unterhaltsberechtigten des Strafgefangenen zu verhindern. Das St.-Gesetz sieht eine umfassende staatsbürgerliche Schulung durch Vorträge und Diskussionen vor. In der arbeitsfreien Zeit sollen Unterricht und kulturelle Selbstbetätigung in Gruppen und Arbeitsgemeinschaften durchgeführt werden. Die Strafgefangenen dürfen persönliche Verbindungen mit ihren Ehegatten, Kindern, Eltern, Geschwistern. Großeltern, Verlobten und anderen Personen aus ihren ehemaligen oder künftigen Wirkungs- und Lebensbereichen unterhalten. Einschränkungen sind möglich, wenn das Erziehungsziel gefährdet ist oder die Sicherheit beeinträchtigt wird. Im allgemeinen Vollzug dürfen monatlich 3, im erleichterten 4 Briefe abgesandt werden. Bei Jugendlichen ist die Zahl der Briefe nicht mehr begrenzt. Auch die Häufigkeit des Besuchs ist von der Vollzugsart abhängig. Im erleichterten Vollzug ist jeden Monat ein Besuch, im allgemeinen jeden zweiten Monat ein Besuch gestattet. Strafgefangene im erleichterten Vollzug und Jugendliche können jährlich bis zu 6 Pakete, Gefangene im allgemeinen Vollzug bis zu 4 Pakete empfangen. Diese dürfen Gegenstände des persönlichen Bedarfs enthalten. Für vorbildliche Arbeitsergebnisse, gute Arbeitsdisziplin oder aktive Unterstützung des Erziehungsprozesses können Anerkennungen erfolgen: Ausspruch eines Lobes, Gewährung von Vergünstigungen, Streichung früher ausgesprochener Disziplinarmaßnahmen, Prämiierung, Überweisung in den erleichterten Vollzug. Disziplinarmaßnahmen bei schuldhaften Verstößen gegen die Pflichten und sonstigen Verhaltensregeln in der St.-Einrichtung: Ausspruch einer Mißbilligung, Verwarnung, Einschränkung oder Entzug von Vergünstigungen und des Verfügungssatzes für den monatlichen Einkauf, Arrest. Der Arrest darf 21 Tage, bei Jugendlichen 14 Tage nicht übersteigen. Der strenge Einzelarrest mit weitgehendem Entzug der Verpflegung ist durch das St.-Gesetz vom 7. 4. 1977 abgeschafft worden. Zur Verhinderung eines körperlichen Angriffs auf Angehörige des St. oder andere Personen, einer Flucht oder des Selbstmordes sowie zur Aufrechterhaltung der Sicherheit dürfen als Sicherheitsmaßnahmen Einrichtungsgegenstände entzogen oder Absonderung und Unterbringung in Einzelhaft angeordnet werden. Unmittelbarer Zwang ist nach dem St.-Gesetz vom 7. 4. 1977 nur noch als letztes Mittel zulässig. Übergriffe von Angehörigen des St. sowie erhebliche Mißhandlungen von Strafgefangenen bei oft nur geringfügigem Anlaß kommen jedoch nach Berichten entlassener politischer Häftlinge immer noch recht häufig vor. ' In einem besonderen Kapitel sind die Rechte und Pflichten der Strafgefangenen zusammengefaßt. Sie haben das Recht auf ordnungsgemäße Unterbringung, Bekleidung und Ernährung, täglichen Aufenthalt im Freien (mindestens 1 Stunde), 8 Stunden Schlafenszeit, eine den sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen entsprechende medizinische Betreuung und Versorgung, gesellschaftlich nützliche Arbeit, Erwerb von Waren des persönlichen Bedarfs, persönliche Verbindungen, Wahrung ihrer rechtlichen Interessen. Bei Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft ist ihnen auf Wunsch religiöse Betätigung zu ermöglichen. Die Strafgefangenen sind verpflichtet, ihnen zugewiesene Arbeit ordnungsgemäß durchzuführen, sich die für ihren Arbeitseinsatz erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse anzueignen, an den Maßnahmen der staatsbürgerlichen Erziehung und der allgemeinen und beruflichen Bildung teilzunehmen und aktiv mitzuarbeiten. Die Maßnahmen zur Wiedereingliederung Strafgefangener sind, im Unterschied zum SVWG vom 12. 1. 1968, in einem besonderen Wiedereingliederungsgesetz geregelt. Darin wird die Wiedereingliederung als ein gesamtgesellschaftliches Anliegen gewertet. Den aus dem St. entlassenen Bürgern wird die volle Wahrnehmung ihrer staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten, soweit sie nicht durch gerichtliche Entscheidungen eingeschränkt worden sind, garantiert. Zuständig sind die Räte der Kreise, Städte und Stadtbezirke, in deren Bereich der Entlassene seinen Wohnsitz hat. Sie sollen Wohnraum und Arbeitsplätze bereitstellen, wobei darauf zu achten ist, daß der Entlassene möglichst wieder bei seiner alten Arbeitsstelle tätig sein kann. Die örtliche Räte können bis zu einem Jahr nach der Entlassung oder der gerichtlich angeordneten Maßnahme zur Wiedereingliederung (Bewährung) Auskünfte von den Betrieben, Genossenschaften und sonstigen staatlichen Einrichtungen über den erreichten Entwicklungsstand des Entlassenen einholen. Zur Vorbereitung und Durchführung der Wiedereingliederung sollen die Räte mit der Staatsanwaltschaft, den Gerichten, der Volkspolizei, den St.-Einrichtungen und Jugendhäusern. Betrieben, Genossenschaften und gesellschaftlichen Organisationen eng zusammenarbeiten. Sie sollen staatsbewußte Bürger, die das Vertrauen der Werktätigen besitzen, als ehrenamtliche Mitarbeiter gewinnen. Jugendliche sollen eine durch die Freiheitsstrafe unterbrochene oder im St. begonnene Berufsausbildung beenden. Zu diesem Zweck sind schon vor der Entlassung aus dem Jugendhaus Lehrverträge abzuschließen. Wenn sich bei Verurteilung eines bereits mit Freiheitsentzug bestraften Täters herausstellt, „daß die erneute Straftat wesentlich durch seine Disziplinlosigkeit bei der Wiedereingliederung in das gesellschaftliche Leben begünstigt wurde“, kann das erkennende Gericht für 1–3 Jahre besondere Maßnahmen im Urteil festlegen (§§ 47, 48 StGB). Es kann ein Kollektiv beauftragen, dem Verurteilten bei der Wiedereingliederung zu helfen und erzieherisch auf ihn einzuwirken; der Verurteilte kann verpflichtet werden, einen ihm zuzuweisenden Arbeitsplatz nicht zu wechseln oder sich in bestimmten Gebieten nicht aufzuhalten sowie den für seinen Aufenthalt von den staatlichen Organen erteilten Auflagen strikt nachzukommen. Bei Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat kann auf die Zulässigkeit staatlicher Kontrollmaßnahmen durch die Organe der Deutschen Volkspolizei erkannt werden (Polizeiaufsicht). Verletzt der Strafentlassene vorsätzlich die ihm erteilten Auflagen, kann er nach § 238 StGB mit Freiheitsstrafe [S. 1073]bis zu 2 Jahren, Verurteilung auf Bewährung oder mit Geldstrafe bestraft werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1071–1073 Strafvollstreckung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StraßenDDR A-Z 1975
DDR A-Z 1975
Eheschließung, Sozialistische (1975)
Siehe auch: Eheschließung, Sozialistische: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Eheweihe: 1960 Sozialistische ➝Feiern. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 221 Ehescheidungen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z EhrenpensionenDDR A-Z 1975
1975: A, Ä
ABF Abgaben Abgabenverwaltung Abgrenzung ABI Ablieferungspflicht Ablieferungssoll Abrüstung Absatz Abschnittsbevollmächtigter Abschreibungen Abteilungsgewerkschaftsleitung Abteilungsparteiorganisationen der SED (APO) Abtreibung ABV Abweichungen Abwerbung AdL Administrieren ADN Adoption AE Aeroklub der DDR Afro-Asiatisches Solidaritätskomitee Agententätigkeit Aggressionsverbrechen Agitation und Propaganda Agitprop AGL Agnostizismus Agrarflug Agrar-Industrie-Komplex (AIK) Agrarökonomie Agrarpolitik Agrarpreissystem Agrarpropaganda Agrarstatistik Agrarsteuern Agrartechnik Agrarwissenschaften Agronom AHB AHU Akademie der Künste der DDR Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der DDR Akademie der Pädagogischen Wissenschaften der DDR Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) Akademie für Ärztliche Fortbildung Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR Akademien Akademische Grade Akkreditivverfahren (Ak-Verfahren) Akkumulation Aktien Aktionseinheit der Arbeiterklasse Aktiv Aktivist, Aktivistenbewegung Alkoholmißbrauch Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst Alliiertes Komitee für die Luftsicherheit Altersaufbau der Beschäftigten Altersversorgung Altguthaben und -Ablösungsanleihe Ambulatorium Amnestie Amortisationen Amt für Arbeit und Berufsberatung Amt für Außenwirtschaftsbeziehungen Amt für Erfindungs- und Patentwesen Amt für Jugendfragen beim Ministerrat Amt für Preise Amt für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung Amt für Wasserwirtschaft Anarchismus Anbauplanung Anerkennung, Völkerrechtliche Angelsport Angestellte Anlagemittel Anlagevermögen Anleitung und Kontrolle Anstalt zur Wahrung der Aufführungsrechte (AWA) Antifaschistisch-demokratische Ordnung Antiquariate Antisemitismus APO Apotheken Apothekenassistenten Apparat Arbeit Arbeit, Abteilung für Arbeiter Arbeiterbewegung, Gedenkstätten der Arbeiterbewegung, Geschichte der deutschen (GdA) Arbeiterfestspiele Arbeiterklasse Arbeiterkomitee Arbeiterkontrolle Arbeiter, Schreibende Arbeiter-und-Bauern-Fakultät (ABF) Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI) Arbeiter-und-Bauern-Macht Arbeiterveteranen Arbeiterweihe Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG) Arbeit, Gesellschaftliche Arbeit, Gesetz der Arbeitsbefreiung Arbeitsbereich Arbeitsbuch Arbeitsdisziplin Arbeitseinheit Arbeitseinkommen Arbeitserziehung Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Offiziere Arbeitsgemeinschaften, Außerschulische Arbeitsgemeinschaften der Produktionsgenossenschaften (AGP) Arbeitsgemeinschaften, Sozialistische Arbeitsgerichtsbarkeit Arbeitsgesetzbuch Arbeitsgestaltung Arbeitshygiene Arbeitsklassifizierung Arbeitskräfte Arbeitskräfte, Ausländische Arbeitskräftelenkung Arbeitskreis zur Pflege der deutschen Sprache und Kultur Arbeitslosenversicherung Arbeitslosigkeit Arbeitsmarkt Arbeitsmethoden, Neue Arbeitsmoral, Sozialistische Arbeitsnormung Arbeitsökonomik/Arbeitsökonomie Arbeitsorganisation, Wissenschaftliche (WAO) Arbeitsproduktivität Arbeitspsychologie Arbeitsrecht Arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen Arbeitssanitätsinspektion Arbeitsschutz Arbeitsstil, Operativer Arbeitsstudium Arbeitsteilung Arbeitsteilung, Internationale Arbeits- und Forschungsgemeinschaft, Sozialistische Arbeitsunfälle Arbeitsverpflichtung Arbeitszeit Architekten Architektur Archive Armenrecht Arzneimittelgesetz Arzneimittelversorgung Ärzte Ärzteberatungskommission Arzthelfer ASMW Asoziales Verhalten Aspirantur Ästhetik Atheismus Atomenergie Atomwaffen Atomwaffensperrvertrag Aufbau des Sozialismus Aufbaugesetz Aufbaugrundschuld Aufenthaltsbeschränkung Aufenthaltsgenehmigung Aufführungsrechte Aufgaben, Staatliche Aufkauf, Freier Aufklärung, Sexuelle Aufkommen, Staatliches Auflagen, Staatliche Aufsicht, Allgemeine Ausfallzeiten Ausgleichsanspruch Ausländerstudium Ausländervermögen Auslandsdeutschtum Auslandspropaganda Auslandsvertretungen Ausschüsse der Volkskammer Ausschuß für deutsche Einheit Außenhandel Außenhandelsbetriebe (AHB) Außenhandelsfinanzierung Außenhandelsunternehmen Außenhandelswerbegesellschaft mbH „Interwerbung“ Außenpolitik Außenwirtschaft und Außenhandel Ausweise Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung Auszeichnungen Autobahnen Automatisierung AWA AWGDDR A-Z 1975
Demontagen (1975)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Reparationen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 189 Demokratisierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DenkmalschutzDDR A-Z 1975
Interzonenverkehr (1975)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 433 Interwerbung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z InvestitionenDDR A-Z 1969
DDR A-Z 1969
Ehe- und Familienberatungsstellen (1969)
Familie. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 163 Eheschließung, Sozialistische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ehrennadel der Organe der RechtspflegeDDR A-Z 1969
Gesetzgebung (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Bis zur Errichtung der „DDR“ lag die von der SMAD delegierte und ihrer Kontrolle unterworfene G.-Befugnis bei den Ländern und der DWK (Rechtswesen). Durch die Verfassung vom 7. 10. 1949 wurde der „Republik“ das Recht der ausschließlichen G. auf allen wichtigeren Gebieten übertragen (Art. 112). Daneben wurde ihr zugestanden (Art. 111), auch auf allen übrigen Gebieten einheitliche Gesetze zu erlassen. Nur soweit sie von ihrem Recht keinen Gebrauch machten, hatten die Länder G.-Befugnis. Seit der Verwaltungsneugliederung (1952) gibt es nur noch G.-Befugnisse der Zentralinstanz. Nach der Verfassung vom 6. 4. 1968 ist die Volkskammer das „einzige verfassungs- und gesetzgebende Organ in der DDR“ (Art. 48). G.-Befugnisse üben nach der Verfassung aber auch der Staatsrat mit rechtsverbindlichen Erlassen und Beschlüssen sowie der Ministerrat aus, der im Rahmen der Gesetze und Erlasse der [S. 245]Volkskammer und des Staatsrates Verordnungen erlassen und Beschlüsse fassen kann. Der Staatsrat hat außerdem das Recht, die Verfassung und die Gesetze rechtsverbindlich auszulegen, soweit dies nicht durch die Volkskammer selbst erfolgt. Nach dem „Gesetz über den Ministerrat der DDR“ vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 89) hat auch das Präsidium des Ministerrates die Befugnis, Rechtsnormen zu erlassen. „Auf der Grundlage und zur Durchführung der Beschlüsse des ZK der SED, die die staatliche Tätigkeit betreffen, der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, der Erlasse und Beschlüsse des Staatsrates sowie der Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrates“ sind nach diesem Gesetz auch die Mitglieder des Ministerrates berechtigt, allgemeinverbindliche Anordnungen und Durchführungsbestimmungen zu erlassen. Den Leitern staatlicher Organe, die dem Ministerrat unmittelbar unterstellt sind, kann dieses Recht im Einzelfall oder generell übertragen werden. Nach Art. 53 der Verfassung kann die Volkskammer die Durchführung von Volksabstimmungen beschließen, durch die über die Annahme von Gesetzen entschieden wird. Ein Beispiel dafür ist die am 6. 4. 1968 durchgeführte „Volksabstimmung über die neue sozialistische Verfassung“. Eine Quasi-G. übt das Oberste Gericht aus mit den zur Leitung der Rechtsprechung erlassenen Richtlinien und Beschlüssen seines Plenums und den Beschlüssen seines Präsidiums, die für alle Gerichte verbindlich sind (Gerichtsverfassung). Nach dem Erlaß des Staatsrates über die Form der Verkündung gesetzlicher Bestimmungen vom 15. 10. 1960 (GBl. I, S. 531) werden Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, Erlasse, Beschlüsse und Mitteilungen des Staatsrates und des Vorsitzenden des Staatsrates in Teil I, VO und Beschlüsse des Ministerrates und seines Präsidiums sowie Anordnungen der Leiter der zentralen Organe in Teil II und Anordnungen der Leiter der staatlichen Organe, die staatliche Organe, Betriebe und Einrichtungen betreffen, in Teil III des Gesetzblattes veröffentlicht. Außerdem gibt es das Zentralblatt mit amtlichen Bekanntmachungen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 244–245 Gesetzbuch der Arbeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GesetzlichkeitsaufsichtDDR A-Z 1969
Goethe-Gesellschaft (1969)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Eine der ganz wenigen Gesellschaften im schöngeistigen Bereich, die noch als gesamtdeutsch bezeichnet werden können. Den politischen Ansprüchen, die das SED-Regime an solche Gesellschaften stellt, mußte die GG. 1958 dadurch entgegenkommen, daß sie den seit langem von Dr. Andreas Wachsmuth geführten Vorstand sozusagen „paritätisch“ besetzte (d.h. die „DDR“ beansprucht die gleiche Zahl von Vorstandsmitgliedern wie die BRD einschl. West-Berlin; stellvertr. Präsident ist seit 1962 der SED-Funktionär Helmut Holtzhauer); seit der Tagung von 1967, auf der der Atomphysiker Prof. Heisenberg die Festrede hielt, gehören dem Vorstand außerdem ein Schweizer und ein Österreicher an. Auf den Hauptversammlungen in Weimar kommen ebenfalls „paritätisch“ „bürgerliche“ und „marxistische“ Redner zu Wort. (Kontakte, Kultureller Austausch, Kulturelles Erbe) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 256 Gotha A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Goethe-PreisDDR A-Z 1969
Alliiertes Komitee für die Luftsicherheit (1969)
Siehe auch: Alliierte Luftsicherheitszentrale (Berlin Air Safety Center): 1985 Alliiertes Komitee für die Luftsicherheit: 1975 1979 Luftsicherheitszentrale: 1975 1979 Berlin. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 22 Alliiertes Abrechnungsbüro für Post- und Fernmeldewesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Alliiertes Komitee für Post- und FernmeldewesenDDR A-Z 1966
DDR A-Z 1966
Grünheid, Karl (1966)
* 1931, nach Maurerlehre Facharbeiter. In SED ab 1949, bald Funktionär, seit 1956 mit Wirtschaftsfragen beschäftigt, auch im Staatsapparat tätig. Schloß Studium mit Diplom als Volkswirt ab, erlangte später Doktorgrad. War 1959–1961 der 1. stellv. Hauptdirektor der VVB Ausrüstungen f. Schwerindustrie u. Getriebebau. 1961–1963 Hauptdirektor. Seit März 1963 Minister, 1. Stellv. des Vors. der Staatlichen ➝Plankommission. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 184 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1966 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/gruenheid-karl verwiesen. Grünes Fließband A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Grünstein, HerbertDDR A-Z 1966
Kultur, Ministerium für (1966)
Siehe auch: Kultur, Ministerium für: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Ministerium für Kultur: 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Ministerium für Kultur. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 264 Kuhrig, Heinz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KulturbolschewismusDDR A-Z 1966
Aktiv (1966)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 1. Pj. für kleine, aus Funktionären und Aktivisten bestehende Gruppe, zu der auch Angehörige der technischen Intelligenz treten können, zur Lösung bestimmter Aufgaben in Kollektivarbeit (Kollektiv). Technische A. werden gebildet vor allem zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und zur Senkung der Selbstkosten, insbesondere des Materialverbrauchs (Materialverbrauchsnormen, Bauaktiv, Gewerkschaftsaktiv, Parteiaktiv). 2. Die ständigen Kommissionen bilden A. für einzelne Gebiete ihres Verantwortungsbereichs. Nach der Formulierung des aufgehobenen § 18 des Gesetzes über die örtlichen Organe der Staatsmacht vom 17. 1. 1957 (GBl. I, S. 65) sollten sie die ständigen Kommissionen bei der Durchführung ihrer Aufgaben unterstützen. Ihre Bedeutung war nie groß. Zu den A. gehören auch die A. für Sicherheit und Ordnung, die zeitweilig und örtlich versucht hatten, bei der Erziehung der Bevölkerung zur Staatsdisziplin eine Rolle zu spielen. Sehr bald wurde aber erklärt, daß das die Aufgabe der betrieblichen Konfliktkommissionen sei. 2. In den Landwirtschaftlichen ➝Produktionsgenossenschaften, in denen es keine Mitglieder oder Kandidaten der SED gibt, sollen „fortschrittliche Genossenschaftsbauern“ in LPG-Aktivs zusammengefaßt werden. Diese A. sind eine Ersatz- und Vorform der Grundorganisation der SED. „Jedoch ist die politische Wirksamkeit der Mehrheit dieser A. noch gering“ (Bericht des ZK der SED an den VI. Parteitag). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 21 Aktionseinheit der Arbeiterklasse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AktivistDDR A-Z 1966
Handwerk und Gewerbe, Banken für (1966)
Siehe auch: Banken für Handwerk und Gewerbe: 1969 1975 1979 Genossenschaftsbanken für Handwerk und Gewerbe (GB): 1975 Handwerk und Gewerbe, Banken für: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Durch SMAD-Befehl Nr. 14 vom 15. 1. 1946 wurden die ehemaligen Volksbanken als genossenschaftliche Bankinstitute unter dem Namen BfHuG. wiedereröffnet. Sie erledigen Geldgeschäfte des Handwerks und der kleinen Gewerbetreibenden. Sie gewährten Kredite an das Handwerk, heute jedoch geben sie sie fast nur an Produktionsgenossenschaften des Handwerks, für deren Bildung und „politische und ökonomische Festigung“ sie mitverantwortlich sind. Im Juni 1961 bestanden 224 BfHuG. (Banken, Genossenschaften) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 192 Handwerk A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HandwerkskammernDDR A-Z 1965
DDR A-Z 1965
Mewis, Karl (1965)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 * 22. 11. 1907 in Hannoversch-Münden als Sohn eines Schlossers. Volksschule, Schlosser. 1923 SAJ, KJVD, 1924 KPD, hauptamtl. Funktionär in Kassel, Magdeburg und Hessen-Waldeck, 1925 sechs Monate Festung. Teilnahme am spanischen Bürgerkrieg, in der Emigration 1935 zum Kandidaten, 1939 zum Mitgl. des ZK der KPD gewählt. 1938 illegale Rückkehr nach Deutschland, dann Emigration nach Schweden, dort 1941–1942 interniert, ausgewiesen nach der SU. 1945 KPD, mehrere Parteifunktionen in Mecklenburg, 1949 2., 1951 1. SED-Landessekretär in Mecklenburg, 1952 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung Rostock, in dieser Funktion verantwortlich für SED-Propaganda in Skandinavien. Seit 24. 7. 1950 Kandidat, seit 24. 2. 1952 Mitgl. des ZK der SED, von Juli 1958 bis Jan. 1963 Kandidat des Politbüros. Seit 1950 Abg. der Volkskammer Seit dem 12. 9. 1960 Mitgl. des Staatsrates. Seit Juli 1961 Vors. der Staatl. ➝Plankommission mit Ministerrang. Seit 4. 7. 1962 Mitgl. d. Präsidiums d. Ministerrates. Am 12. 1. 1963 als Vors. der Staatl. Plankommission und aus seinen sonstigen Funktionen abberufen. Seit 20. 4. 1963 Botsch. der SBZ in Warschau als Nachf. Richard Gyptners. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 283 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1965 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/mewis-karl verwiesen. Messe, Leipziger A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MfNVDDR A-Z 1965
Deutschland (1965)
Siehe auch die Jahre 1963 1966 1969 1975 1979 Das Regime benutzt die Begriffe D. und deutsch amtlich nur auf eine Weise, die seiner kommunistischen, demokratisch und national getarnten Linie entspricht (Nation, Nationale Geschichtsbetrachtung). In Bd. 2 von „Meyers Neuem Lexikon in acht Bänden“ (Leipzig 1962) wird D. (S. 507) bezeichnet als: „Land in Mitteleuropa; von deutschen und ausländischen Imperialisten nach 1945 systematisch gespalten, jetzt aus zwei Staaten mit völlig verschiedener politisch-gesellschaftlicher Ordnung bestehend, der Deutschen Demokratischen Republik und dem westdeutschen Separatstaat.“ Die Begriffe deutsch, Deutsche und Deutsches Volk kommen in diesem Lexikon (und in der amtlichen Schulung) überhaupt nicht vor. (Europa, Deutschlandpolitik, Deutsche Bundesrepublik, Deutsche Demokratische Republik) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 95 Deutsches Rotes Kreuz (DRK) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutschlandtreffen der JugendDDR A-Z 1965
Landschaftspflege (1965)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Naturschutz und Landschaftsgestaltung. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 250 Landklubs der Intelligenz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LandtechnikDDR A-Z 1965
Wehner-Methode (1965)
Siehe auch: Wehner-Methode: 1962 1963 Wehner-Methode (auch Christoph-Wehner-Methode genannt): 1959 1960 Eine seit 1958 bekannte Arbeitsmethode, benannt nach einem Baggerführer in einem Braunkohlenwerk, bei der zwischen einzelnen Arbeitern Wettbewerbe mit dem Ziel der täglichen Planerfüllung abgeschlossen werden. Da die W. die Aufschlüsselung der Produktions-Pläne auf jeden einzelnen Arbeitstag zur Voraussetzung hat (Christoph-Methode), spricht man auch von einer „Christoph-Wehner-Methode“. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 472 WBDJ A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WehrbezirkskommandoDDR A-Z 1963
DDR A-Z 1963
Schnellkommandos (1963)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1965 Funkwagenbesatzungen und Überfallkommandos der allgemeinen Deutschen ➝Volkspolizei, vor allem im Sowjetsektor Berlins und in den Groß- und Mittelstädten. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 417 Schlüssellisten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schnitzler, Karl-Eduard vonDDR A-Z 1963
Schirmer, Wolfgang (1963)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1965 1966 * 3. 3. 1920 in Berlin, Volksschule, Gymnasium, [S. 417]Studium der Chemie, Promotion. Außerordentl. Prof. Nach vorübergehender Leitung des Stickstoffwerkes Piesteritz von 1953 bis Dez. 1962 Direktor der Leuna-Werke „Walter Ulbricht“, seitdem stellv. Dir. des Instituts für physikal. Chemie der Deutschen ➝Akademie der Wissenschaften und stellv. Vors. des Deutschen Forschungsrates. Seit 1954 Kandidat des ZK der SED. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 416–417 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1963 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/schirmer-wolfgang verwiesen. Schirdewan, Karl A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SchlüssellistenDDR A-Z 1963
Arbeitsplatzwechsel (1963)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 Der A. ist Arbeitnehmern auf eigenen Wunsch nur noch beschränkt möglich. Das Gesetzbuch der Arbeit sieht zwar grundsätzlich eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses auch auf Wunsch der Arbeitnehmer vor; es bestimmt aber, daß dabei auch die „gesellschaftlichen Interessen“ zu berücksichtigen sind. Jede Kündigung muß schriftlich begründet werden. Auch das für „volkseigene“ Betriebe geltende Verbot der gegenseitigen Arbeitskräfteabwerbung soll unerwünschten Wechsel der Arbeitsplätze einschränken. Dennoch gelingt es sehr vielen Arbeitnehmern, ihren Arbeitsplatz auf eigenen Wunsch zu wechseln. Das gilt besonders für Frauen (die 46 v. H. der Arbeitskräfte ausmachen), von denen unschwer familiäre Gründe geltend gemacht werden können. Die unbefriedigenden Arbeitsbedingungen in den Betrieben haben zur Folge, daß die Fluktuationsquote dort größer ist als in der BRD. Offiziellen Andeutungen zufolge ist mit einer jährlichen Fluktuationsquote von 15–18 v. H. zu rechnen. (Vergleich: In der BRD, 1961: 11,5 v. H.) (Arbeitskräfte) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 36 Arbeitsordnung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitspolitikDDR A-Z 1963
Pazifismus (1963)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Frieden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 358 Pawlow, Iwan Petrowitsch A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PDADDR A-Z 1962
DDR A-Z 1962
Erwachsenenbildung (1962)
Siehe auch: Erwachsenenbildung: 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 Erwachsenenqualifizierung: 1966 1969 1975 1979 Während die E. in Deutschland sich in der Zeit zwischen den Kriegen über die reine Wissensvermittlung der älteren Volksbildung erhoben hatte und heute als eine den ganzen Menschen und das ganze Volk erfassende Bildungsaufgabe verstanden wird, war der rasche Wiederaufbau des Volkshochschulwesens in der SBZ nach dem Zusammenbruch von sowjetischen Konzeptionen bestimmt, d. h. einerseits von der alten Arbeiterbildungsparole „Wissen ist Macht“, zum anderen, wenn auch für viele deutsche Mitarbeiter zunächst nicht erkennbar, von der alle Erziehungsbereiche durchdringenden ideologischen Ausrichtung auf die bolschewistische Doktrin (Marxismus-Leninismus, Stalinismus). Von vornherein wurde das Erziehungsmonopol des Regimes auch für die E. geltend gemacht und das Volkshochschulwesen damit der Lenkung durch die den Staat mehr und mehr beherrschende kommun. Partei (SED) unterstellt. Nach einer kurzen Periode, in der — wie auf anderen Erziehungsgebieten — der Idealismus deutscher Reformpädagogen von der Besatzungsmacht zugelassen worden war, das Volkshochschulprogramm sich aber mehr oder weniger in berufsfördernden Fortbildungskursen erschöpft hatte, begann 1948 die bewußte Lenkung der E. im Sinne ideologischer Planaufgaben; dementsprechend wurde die E. auch selbst Objekt der Planpolitik („Die Hörerzahl der Volkshochschulen ist von 305.000 auf eine Million zu erhöhen“). Im Sinne der Bedeutung, die das Regime der E. für die Erfüllung der Wirtschaftspläne und für die „Qualifizierung“ der „mittleren Kader“ in Staat, Partei und Wirtschaft beimaß, wurde aber nicht nur der Apparat des Volkshochschulwesens zentralisiert, seine ideologische Ausrichtung institutionell und personalpolitisch gesichert, sondern es wurden auch erhebliche Mittel für den Ausbau des Volkshochschulnetzes, die Vermehrung der vollamtlichen Leiter und Dozenten, ihre Schulung und angemessene Honorierung aufgewendet. Die E. näherte sich allerdings in Stoff und Methode mehr und mehr der Kulturellen Massenarbeit und war von 1954–1957 auch der gleichnamigen Hauptabteilung des Ministeriums für Kultur unterstellt. Andererseits schrumpfte der Wirkungsbereich der E. von Jahr zu Jahr ein. Das gesamte Einzelvortragswesen war bereits 1955 an die Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse abgegeben worden und wird von ihr u. a. in Betriebsakademien, Dorfakademien und Jugenduniversitäten abgewickelt, andere Aufgabengebiete fielen an die Technischen ➝Betriebsschulen, die Volkskunstkabinette, die technischen Kabinette, vor allem aber auch an das Fernstudium der Fachschulen. Neuerdings hat sich das Volkshochschulwesen der SBZ, das dementsprechend auch seit 1957 wieder dem Volksbildungsministerium untersteht, zu einer allgemeinbildenden Abend-Schule für Erwachsene nach sowjetischem Muster umgebildet, nach den Lehrplänen und meist in den Räumen der allgemeinbildenden Schulen sowie „mit dem [S. 115]Ziel, den vollen Abschluß der Grund-, Mittel- und Oberschule zu erreichen“. 1955 gab es 225 Volkshochschulen mit 2.015 Außenstellen in Gemeinden, 1836 in Betrieben und mit 478 hauptberuflichen Dozenten. — Im II. Lehrabschnitt 1957/58 waren zu den „Gesamtlehrgängen“ des Grundschul-Lehrplans 2.391, des Mittelschul-Lehrplans 7.731 und des Oberschul-Lehrplans 2.575 Hörer eingeschrieben. 7.894 bereiteten sich auf ein Fachschulstudium, 1409 auf eine Sonderreifeprüfung vor. 16,7 Mill. DM Ost wurden 1958 für die Volkshochschulen aufgewendet. — Zeitschrift: „Die Volkshochschule“. (Kulturpolitik, Erziehungswesen, Schule) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 114–115 Erschwerniszuschläge A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Erziehung, SozialistischeDDR A-Z 1962
Chemische Industrie (1962)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das größte Chemiewerk Europas, das Leunawerk, die drei IG-Farbenwerke in Bitterfeld und andere waren vor der Teilung Deutschlands Lieferanten Westdeutschlands und der ganzen Welt. 1936 hatte das Sowjetzonengebiet an der gesamtdeutschen Erzeugung z. B. folgende Anteile: Methanol 78,9 v. H., Stickstoffdüngemittel 61,1, Kali 58,7, Schwefelkohlenstoff 57,5 synthetischer Ammoniak 55,5, Benzin 55, Chlor 48,5, kalzinierte Soda 47,1 und Dieselkraftstoffe 29,6 v. H. Bei verhältnismäßig geringen Kriegsschäden mußte die ChI. der SBZ 1945/46 empfindliche Demontagen hinnehmen. Die wichtigsten Chemie-Großbetriebe wurden von den Sowjets beschlagnahmt (SAG). Nach dem Wiederaufbau verfügten die Sowjets (Stand von Anfang 1952) über mehr als 52 v. H. aller Kapazitäten in der ChI. Erst ab 1. Jan. 1954 wurden die SAG-Betriebe der ChI. an die deutsche Verwaltung zurückverkauft. — Auf den Produktionswert bezogen, waren im Jahre 1960 nur noch 2 v. H. der Erzeugung der ChI. in Privathand. Von den rd. 269.000 Beschäftigten arbeiteten (1960) 241.000 in Staatsbetrieben. Nach dem Produktionswert steht die ChI. nach der Nahrungs- und Genußmittelindustrie an zweiter Stelle aller Industriezweige. In der Periode des Siebenjahrplans soll die Produktion der ChI. bis 1965 gegenüber 1958 annähernd verdoppelt werden. Entwicklungsschwerpunkte sind Kunststoffe (Plaste) und synthetische Fasern. Die Kraftstofferzeugung soll gegenüber 1958 um 100 v. H. gesteigert werden; auch die Düngemittelproduktion wird verdoppelt. Im Rahmen der Zusammenarbeit der Länder des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe soll die ChI. der SBZ Hauptlieferant für Kalidüngemittel, Kunststoffe, Silikone und synthetischen Kautschuk werden. Literaturangaben *: Die chemische Industrie in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1955. 64 S. m. 14 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 86 CDU A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ChemnitzDDR A-Z 1962
Rat für Sozialversicherung (1962)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 348]In den VEB und Verwaltungen tätiges Organ innerhalb des Sozialversicherungs- und Versorgungswesens. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 348 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RationalisatorenDDR A-Z 1962
Strafverfahren (1962)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das St. ist durch die sowjetzonale StPO vom 1. 10. 1952 (GBl. S. 996) neu geregelt worden. Neue Begriffe und Institutionen wurden eingeführt, z. B. die Gerichtskritik. In die Bestimmungen über die Zuständigkeit der Gerichte wurde die nationalsozialistische Vorschrift wiederaufgenommen, daß zur Verhandlung und Entscheidung in Strafsachen auch das Gericht zuständig ist, in dessen Bereich der Beschuldigte auf Anordnung eines staatlichen Organs untergebracht ist (§ 14 Abs. 3). Hierdurch wird es dem SSD möglich, jeden Verhafteten an beliebigem Ort aburteilen zu lassen. [S. 430]Ehegatten und nächste Angehörige der Angeklagten dürfen die Aussage nicht mehr verweigern, wenn sie eine Pflicht zur Anzeige hatten, z. B. bei Staatsverbrechen. Dasselbe gilt für Geistliche, Rechtsanwälte und Ärzte. Sachverständige können vom Angeklagten nicht abgelehnt werden. Private Sachverständige sollen nicht mehr hinzugezogen werden. Das in der Verfassung und im §~74 StPO garantierte Recht auf Verteidigung wird dadurch illusorisch gemacht, daß der Verteidiger in die Gerichtsakten erst nach Zustellung der Anklageschrift Einsicht nehmen und auch dann erst mit dem in Haft befindlichen Beschuldigten sprechen darf. Eine Haftbeschwerde ist nur einmal, und zwar binnen einer Woche nach Erlaß des Haftbefehls, möglich. Am Eröffnungsbeschluß und an anderen außerhalb der Hauptverhandlung zu fällenden Beschlüssen wirken nach § 41 StEG seit dem 1. 2. 1958 auch die Schöffen mit. Die Anklageschrift braucht „bei Vorliegen wichtiger Grunde“ dem Beschuldigten nicht zugestellt, sondern nur zur Kenntnis gebracht zu werden (§ 180 Abs. 2). Damit soll verhindert werden, daß Angeklagte oder Verteidiger in den esitz politischer Anklageschriften kommen. Das gleiche gilt für die Zustellung von Strafurteilen. Die Beweisaufnahme soll an sich unmittelbar sein. Es dürfen aber Protokolle der Volkspolizei, des SSD, der Staatsanwaltschaft oder eines Richters über frühere Vernehmungen eines Zeugen oder Mitbeschuldigten schon dann als vollgültige Beweismittel in der Hauptverhandlung verlesen werden, „wenn das Erscheinen des Zeugen in der Hauptverhandlung wegen des damit verbundenen Zeitverlustes unzweckmäßig ist“ (§ 207). „Erklärungen des Angeklagten, insbesondere ein Geständnis, die in einem Protokoll über eine frühere Vernehmung enthalten sind, können zum Zwecke des Beweises verlesen werden, soweit es erforderlich ist“ (§ 209). Auf diese Weise erhalten vom SSD erpreßte Geständnisprotokolle volle Beweiskraft. Das Urteil ist während der Beratung schriftlich zu begründen und von allen Richtern zu unterschreiben. Der Angeklagte hat gegen ein Urteil nur noch ein Rechtsmittel, die Berufung. Das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft heißt Protest. Die Berufung des Angeklagten kann durch das Berufungsgericht im Beschlußwege als offensichtlich unbegründet verworfen werden, während das bei dem Protest der Staatsanwaltschaft nicht möglich ist. Ein Wiederaufnahmeverfahren, auch zugunsten des Angeklagten, kann nur durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet werden. Gegen rechtskräftige Urteile kann der Generalstaatsanwalt oder der Präsident des Obersten Gerichts mit der Kassation vorgehen, der Verurteilte kann dagegen ein Kassationsverfahren nicht einleiten. Die Strafvollstreckung ist Angelegenheit der Volkspolizei. Durch das Einführungsgesetz zum Arbeitsgesetzbuch ist die Möglichkeit geschaffen worden, Verfahren wegen solcher Taten, die von nur geringer Gesellschaftsgefährlichkeit sind, an die Konfliktkommissionen (gesellschaftliche Gerichte) abzugeben. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 429–430 Strafregister A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StrafvollstreckungDDR A-Z 1960
DDR A-Z 1960
Warenvertriebsgesellschaft mbH., Deutsche (DWV) (1960)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 Eine der staatlichen Tarnfirmen zur Täuschung ausländischer Handelsinteressenten und zur Durchführung illegaler Geschäfte. Die DWV hat seit ihrer Gründung 1948 bereits mehrmals den Namen gewechselt: zuerst „Deutsche Handelsgesellschaft (DHG) mbH.“, Berlin, Niederwallstraße, seit 1949 „Deutsche Ein- und Ausfuhrgesellschaft“, Berlin, Friedrichstraße. Seit August 1951 erst nennt sie sich DWV, Sitz ebenfalls Berlin, Friedrichstraße. Die Umfirmierungen erfolgten stets im Gefolge der Aufdeckung unsauberer und illegaler Geschäfte: die Firma erlosch — eine neue, unbelastete Firma tauchte auf. — Die DWV erhält Weisungen vom Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel und ist den „volkseigenen Handelsunternehmen“ Deutscher Innen- und Außenhandel (DIA) gleichgestellt. Das Personal — Ende 1955 490 Beschäftigte — ist durch Vereidigung zu strengster Verschwiegenheit über alle Geschäftsvorgänge verpflichtet und darf die Westsektoren Berlins nicht betreten. Die DWV besitzt das Alleinexportrecht für Kali. Braunkohle, Stickstoffdüngemittel und Zucker. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 445 Warenkontore, Zentrale A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WarenzeichenDDR A-Z 1960
Praktikantenzeit (1960)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 a) die Studierenden an den Technischen Hochschu[S. 317]len in der SBZ mußten bis einschließlich 1959 vor Beginn des Studiums ein Praktikantensemester in einem Produktionsbetrieb ableisten. Vom Studienjahr 1960 ab sind sie im ersten Studienjahr verpflichtet, ein Betriebspraktikum dergestalt durchzuführen, daß sie im Wechsel je eine Woche an der Hochschule studieren und anschließend jeweils eine Woche in einem dem Studienfach entsprechenden Produktionsbetrieb praktisch an der Werkbank arbeiten. Die Lehrpläne der Hochschulen sind entsprechend geändert worden: der Lehrstoff des ersten Semesters verteilt sich auf das ganze Jahr; der nicht aufgearbeitete Lehrstoff ist in den nachfolgenden Semestern nachzuholen. Der Studierende arbeitet in der P. nur an zwei Arbeitsplätzen, so daß er bereits nach kürzerer Zeit zu produktiven Arbeitsleistungen herangezogen werden kann. Studierende erhalten während solcher P. zu ihrem Stipendium einen monatlichen Zuschuß zwischen 50 und 120 DM Ost, womit die produktive Arbeitsleistung abgegolten wird. b) Die Ausbildung landwirtschaftlicher Fachkräfte erfolgt in Lehrkombinaten auf VEG, und zwar 1–2 Jahre allgemein und im letzten Jahr speziell, je nach Fachrichtung (Feldwirtschaft, Saatgutwesen, Viehwirtschaft, Geflügelzucht usw.). Das Mindestalter zum Antritt der Lehre beträgt 14 Jahre für Grundschüler (3 Jahre Lehrzeit) und 16–18 Jahre für Mittel- und Oberschüler (2 Jahre Lehrzeit). Die P. schließt mit der Gehilfenprüfung ab, welche Voraussetzung für jede weiterführende Ausbildung ist. Man rechnet in der SBZ mit rd. 18.000 landw. Lehrlingen je Lehrjahr. Die Viehwirtschaft gilt als Ausbildungs-Schwerpunkt, in den hinein die Berufslenkung erfolgt. c) Vorbereitungszeit für das Amt eines Richters, Staatsanwalts, Rechtsanwalts oder Justitiars in der volkseigenen Wirtschaft. Durch eine von Just. Min. Hilde ➝Benjamin und Generalstaatsanwalt Melsheimer gemeinsam erlassene AO vom 22. 7. 1959 wurde eine P. von eineinhalb Jahren eingeführt, um eine ständige „marxistisch-leninistische Erziehung“ der jungen Juristen zu gewährleisten. Diese soll sicherstellen, daß die künftigen Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte „gegenüber allen Gefahren formaljuristischen Verhaltens gefestigt und zur konsequenten Parteilichkeit für die Sache der Arbeiter-und-Bauern-Macht erzogen werden“. Der Praktikant wird 7~Monate beim Kreisgericht bzw. Kreisstaatsanwalt beschäftigt. 3~Monate körperlicher Arbeit in der Produktion, 2~Monate Tätigkeit beim Kreisausschuß der „Nationalen Front“, 2~Monate beim Kreisvorstand des FDGB, 3~Monate bei den örtlichen Räten und 1~Monat beim Kreisstaatsanwalt (für künftige Richter) bzw. beim Untersuchungsorgan (für künftige Staatsanwälte) sind weitere Ausbildungsstationen. Mit der körperlichen Arbeit soll der angehende Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt den Produktionsprozeß kennenlernen. In der gesellschaftspolitischen wie fachlichen Arbeit soll er Vorbild im Betrieb und bei jeder sich bietenden Gelegenheit „politischer Agitator“ sein. In seiner Arbeit in den Kreisausschüssen der „Nationalen Front“ soll der Praktikant als „Funktionär des Arbeiter-und-Bauern-Staates in beharrlicher Kleinarbeit die Friedenspolitik unserer Regierung den Bürgern erläutern“. Er muß lernen, seine Praxis aus der politisch-ökonomischen Situation abzuleiten und auf die Schwerpunkte der gesellschaftlichen Entwicklung zu orientieren. Nach erfolgreichem Abschluß der P. während der der Praktikant 70 v. H. des Grundgehalts eines Kreisrichters erhält und die er von sich aus durch eine Kündigung nicht vorzeitig beenden darf, wird er vom Justizminister zur Richterwahl vorgeschlagen, vom Generalstaatsanwalt zum Staatsanwalt ernannt oder, sofern er für eine solche Tätigkeit vorgesehen ist, als Rechtsanwalt in ein Anwaltskollegium aufgenommen. Aus „Arbeiterkadern“ besonders ausgesuchte Teilnehmer an den Lehrgängen der „Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaften“ brauchen keine P. zu absolvieren, sondern können sofort nach Beendigung des Lehrgangs eingesetzt werden. Entsprechend dieser Praktikantenordnung wurde durch den Vors. der Staatlichen ➝Plankommission eine „AO über die Justitiar-Assistentenzeit in der sozialistischen Wirtschaft“ erlassen, die am 1. 4. 1960 in Kraft getreten ist. Ziel der Assistentenzeit ist es, den Assistenten planmäßig in die Praxis einzuführen, ihn zur konsequenten Parteilichkeit für die Sache der Arbeiter-und-Bauern-Macht und zum Kampf gegen formaljuristisches Verhalten zu erziehen“ (§ 2 der AO). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 316–317 Potsdamer Abkommen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Praktischer ArztDDR A-Z 1960
Bürokratismus (1960)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Im Pj. der Arbeitsstil der Verwaltung und Wirtschaftsführung, sofern diese weitestgehend „administrative“ Mittel (Administrieren) anwenden, Vorschriften formell auslegen, ohne den gemeinten Sinn und die gegebenen Verhältnisse zu berücksichtigen, in übertriebenem Maß Kompetenzgesichtspunkte zur Geltung bringen, Entscheidungen und, wo nötig, unmittelbare Eingriffe in die Praxis aber scheuen. Gegensatz: Operativer ➝Arbeitsstil. Der A. wird seit 1951 scharf bekämpft, scheint aber nicht zu überwinden zu sein, da eine so umfassende Reglementierung, wie sie das bolschewistische System der Planwirtschaft (Wirtschaftssystem) darstellt, auf Maßnahmen des B. angewiesen ist und die Bereiche von [S. 80]Ermessen und echter persönlicher Verantwortung sehr einschränken muß, da das System selbst keine Pluralität des politischen Willens gelten lassen kann, womit jedes eigenmächtige, selbst noch so sachgemäße Verhalten einzelner Funktionäre erhebliche Risiken in sich birgt. — Es ist zu beachten, daß der Begriff B. im Unterschied zu der im Westen aktuellen Diskussion über die Bürokratisierung damit nicht meint, daß die Verwaltung echte Herrschaftsfunktionen mitübernimmt. Davon kann in der SBZ und den übrigen Ländern des Ostblocks nicht die Rede sein, da die Herrschaft hier eine Domäne der bolschewistischen Partei ist. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 79–80 Büro für die Neuererbewegung (BFN) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bykow, PawelDDR A-Z 1960
Kalibergbau (1960)
Siehe auch: Kalibergbau: 1959 1962 1963 1965 1966 Kaliindustrie: 1969 1975 1979 1985 Fast zwei Drittel der deutschen Kalivorkommen liegen im Gebiet der SBZ. Die effektive Produktion an Kalierzeugnissen liegt jedoch in der BRD wegen der besseren technischen Ausstattung der Betriebe höher. (1959 BRD 2,14 Mill. t, SBZ 1,64 Mill.~t K2O-Gehalt der Kalirohsalze). Die noch nicht erschlossenen Kalivorkommen in der SBZ werden auf 13 Mrd.~t geschätzt. In der Weltförderung nimmt die SBZ die dritte Stelle hinter den USA und der BRD ein. Kali ist Rohstoffbasis für viele chemische Verbindungen und für die Herstellung von Düngemitteln. 60 v. H. der SBZ-Erzeugung werden exportiert. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 195 Kadettenanstalt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KammerabkommenDDR A-Z 1959
DDR A-Z 1959
Bergmann der DDR, Verdienter (1959)
Siehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Ehrentitel, der für hervorragende Leistungen im Bergbau verliehen wird und zu dem eine Medaille, eine Urkunde und eine Prämie bis zu 10.000 DM gehören. (Auszeichnungen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 52 Bergbauerzeugnisse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BergmannsrentenDDR A-Z 1959
Kammerabkommen (1959)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die K. sind wie die Bankenabkommen als eine Art Zwischenlösung im Außenhandel der SBZ infolge der völkerrechtlichen Nichtanerkennung entwickelt worden. Die Laufzeit beträgt in der Regel ein Jahr. Vertragspartner sind die Kammer für ➝Außenhandel der SBZ und die entsprechende Außenhandelskammer der jeweiligen Partnerländer. K. bestehen mit Belgien, den Niederlanden und Österreich. In den K. wird wertmäßig das Gesamtvolumen des Warenaustausches festgelegt und in Warenlisten auf die einzelnen vereinbarten Warenpositionen aufgeschlüsselt. Die Verrechnungen können im Rahmen der Abkommen über Verrechnungskonten bei jeweils vereinbarten Banken erfolgen. Die K. werden vielfach als Kompensationsabkommen abgewickelt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 170 Kalibergbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KammergerichtDDR A-Z 1959
Gemeindevertretung (1959)
Siehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Gemeinde. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 192 Gemeinde A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GenerallinieDDR A-Z 1959
Revisionismus (1959)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Geschichtlich die an Ed. Bernstein anknüpfende Theorie deutscher Sozialdemokraten seit 1900, daß der orthodoxe Marxismus überholt und durch eine zeitgemäßere Theorie zu ersetzen sei. Im Bolschewismus wird jede Auffassung, die die Parteidogmen für nicht absolut verbindlich erachtet und demgegenüber abgewandelte Zeit- oder Sozialumstände geltend macht, als R. bekämpft, der R. spalte die „Einheit der Arbeiterklasse und ihrer Partei“ und vermindere die geballte Kraft der massierten Bewegung. Insofern arbeite er dem „Klassenfeind“ in die Hand. Besonders seit dem XX. Parteitag der KPdSU mit der Verdammung eines Teils der Lehren Stalins hat der R. innerhalb des Ostblocks erheblichen Auftrieb bekommen, da hiermit zum erstenmal die Partei selber „revisionistisch“ vorgegangen ist. Seitdem hat der R. auch in der SBZ der Führung verstärkte Schwierigkeiten bereitet, zumal Ulbricht als einer der Hauptexponenten des „harten“ Kurses — etwa im Gegensatz zu der Polnischen Arbeiterpartei Gomulkas oder gar zu Tito — die Kritik am Stalinismus möglichst zu dämpfen bestrebt war. Besonders unter den parteiergebenen Philosophen, Historikern und Ökonomen haben sich in den Jahren 1956 bis 1957 revisionistische Tendenzen breit gemacht, so unter dem Einfluß von Georg ➝Lukács bei Ernst ➝Bloch, bei den Historikern Kuczinsky und Streisand, den Ökonomen Behrens, Benary, Oelßner, Kohlmey und Vieweg. Hauptgesichtspunkte der revisionistischen Kritik sind dabei die Thesen gewesen: man müsse den Sozialismus „vermenschlichen“ — Blochschule —, man müsse auch von der bürgerlichen Wissenschaft lernen — Kuczinsky —, man müsse ökonomische Probleme ökonomisch statt ideologisch und administrativ lösen — Oelßner, Selbmann, Behrens, Benary u. a. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 304 Revanchepolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RevolutionDDR A-Z 1958
DDR A-Z 1958
Arbeitsnorm (1958)
Siehe auch: Arbeitsnorm: 1956 1959 1960 1962 Arbeitsnormen: 1963 1965 1966 1969 Arbeitsnormung: 1975 1979 1985 Menge von Produkten, die in einer bestimmten Zeiteinheit erarbeitet werden muß. Sie bildet eine Grundlage des Stücklohnes. A. können Erfahrungsnormen, die der durchschnittlichen Arbeitsleistung entsprechen, wie etwa die REFA-Normen, vorläufige oder technisch begründete Arbeitsnormen sein (TAN). Erstere sind unerwünscht, da sie dem Leistungsprinzip widersprechen, das nur durchgesetzt wird, wenn die A. über der durchschnittlichen Arbeitsleistung liegt. (Arbeitseinheit) Literaturangaben *: Die Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft in der Sowjetzone. Materielle, ideologische und disziplinarische Mittel zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und ihre sowjetischen Vorbilder. 2., überarb. Aufl. (BB) 1953. 106 S. mit 6 Anlagen. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der Sowjetzone und in Ost-Berlin. 4., erw. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 248 S., Teil II (Anlagen) 152 S. Leutwein, Alfred: Die technische Intelligenz in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 56 S. m. 6 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 29 Arbeitsmoral, Sozialistische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitsökonomikDDR A-Z 1958
Volkseigentum (1958)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Staatliches „sozialistisches“ Eigentum, nach bolschewistischer Auffassung die Hauptform des „sozialistischen Eigentums“, neben der es noch die Nebenform des genossenschaftlichen Eigentums — in Landwirtschaft, Handwerk und Handel — gibt. Das V. spielt vor allem in der Industrie eine Rolle, wo es rund 89 v. H. des Eigentums bildet. Über das V. bestimmen ausschließlich Partei und Staat, die über seine Erträge auf Grund der Wirtschafts- und Staatshaushaltspläne verfügen. Nach bolschewistischer Ideologie gilt das V. gegenüber dem Privateigentum än Produktionsmitteln als „höhere“ und „sozialere“ Eigentumsform, weil durch es angeblich die Ausbeutung der Arbeitskraft abgeschafft sei. Tatsächlich findet diese weiterhin, und zwar zugunsten der Machtinhaber statt. Das Volk, die Gesellschaft hat auf die entscheidenden Fragen: Investierungen, Verteilung des Sozialprodukts keinen unmittelbaren Einfluß. (Wirtschaftssystem, Volkseigene Betriebe, Gesetz zum Schutze des ➝Volkseigentums, Amt zum Schutze des ➝Volkseigentums). Literaturangaben Krömer, Eckart: Die Sozialisierung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands als Rechtsproblem. Göttingen 1952, Otto Schwartz. 184 S. Samson, Benvenuto: Planungsrecht und Recht der volkseigenen Betriebe in der sowjetischen Besatzungszone. Frankfurt a. M. 1953, Alfred Metzner. 121 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 335 Volkseigenen Betriebe, Versicherung der A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkseigentums, Amt zum Schutze desDDR A-Z 1958
Hager, Kurt (1958)
Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 * 10. 8. 1912. Während der NS-Zeit in englischer Emigration, journalistische Tätigkeit auch nach 1945 unter dem Pseudonym Felix Albin. Bis 1949 Leiter der Abt. Parteischulung, bis 1952 Leiter der Abt. Propaganda, danach Leiter der Abt. Wissenschaft und Hochschulen im ZK der SED. Seit April 1955 Sekretär für Wissenschaft und Hochschulen im ZK der SED. Prof. für dialekt. Mat. an der Humboldt-Universität in Ostberlin. Seit Juli 1950 Kandidat, seit April 1954 Mitgl. des ZK der SED. Auf dem 33. Plenum des ZK der SED im Okt. 1957 wegen eines zu „weichen Kurses“ in der Hochschulpolitik scharf kritisiert. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 125 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1958 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/hager-kurt verwiesen. Häftlinge, Politische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HalleDDR A-Z 1958
Generalstaatsanwalt der DDR (1958)
Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Dienstbezeichnung des Leiters der Staatsanwaltschaft der „DDR“, Staatsanwaltschaft. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 110 Generallinie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GenossenschaftenDDR A-Z 1956
DDR A-Z 1956
Zirkel (1956)
Siehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Schulung. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 303 Ziller, Gerhart A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ZittauDDR A-Z 1956
Ermächtigungsverordnung (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 Am 26. 5. 1952 erlassene „VO. über Maßnahmen an der Demarkationslinie zwischen der DDR und den westlichen Besatzungszonen Deutschlands“ (GBl. S. 405), ergänzt durch „VO. über weitere Maßnahmen zum Schutze der DDR“ vom 9. 6. 1952 (GBl. S. 451). Danach ist der SSD zu sämtlichen Maßnahmen ermächtigt, die mit dem Zweck getarnt werden können, ein Eindringen von „Spionen, Terroristen und Diversanten“ in die SBZ zu verhindern. § 1 der VO. vom 26. 5. 1952: „Das Ministerium für Staatssicherheit wird beauftragt, unverzüglich strenge Maßnahmen zu treffen für die Verstärkung der Bewachung der Demarkationslinie zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und den westlichen Besatzungszonen, um ein weiteres Eindringen von Diversanten, Spionen, Terroristen und Schädlingen in das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik zu verhindern.“ § 1 der VO. vom 9. 6. 1952: „Der dem Ministerium für Staatssicherheit durch die VO. vom 26. 5. 1952 erteilte Auftrag wird dahingehend erweitert, daß die von diesem Ministerium zu ergreifenden Maßnahmen sich generell auf die Verhinderung des Eindringens von Diversanten, Spionen und Terroristen in das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik zu erstrecken haben.“ Mit der VO. erhielt der SSD also das Recht, Maßnahmen nicht nur an der Zonengrenze, sondern im gesamten Gebiet der Sowjetzone zu ergreifen. Die praktische Folge der VO. war zunächst die Schaffung eines 5 km tiefen Sperrgebietes entlang der Zonengrenze. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 74 Erfurt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ermisch, LuiseDDR A-Z 1956
Verdienter Tierarzt (1956)
Siehe auch: Tierarzt, Verdienter: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Ehrentitel, der von einem Stellvertreter des Ministerpräsidenten an Tierärzte verliehen wird, „die sich auf dem Gebiet der wissenschaftlichen Forschung oder in der praktischen tierärztlichen Tätigkeit, insbesondere im öffentlichen Tiergesundheitsdienst, durch bedeutende Leistungen auszeichnen“. Die Verleihung ist mit einer Prämie in Höhe von 8.000 DM Ost verbunden (VO. vom 27. 11. 1952, GBl. S. 1251). (Auszeichnungen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 272 Verdienter Techniker des Volkes A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verdienter ZüchterDDR A-Z 1956
Volkskongreß (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 „Deutscher Volkskongreß für Einheit und gerechten Frieden“, eine Art Vorparlament, das im Aufträge der SED erstmalig während der Londoner Außenministerkonferenz für den 6./7. 12. 1947 nach Berlin einberufen wurde. Maßte sich das Recht an, im Namen Gesamtdeutschlands Forderungen vor die Außenministerkonferenz zu bringen, ohne jedoch hierzu Gelegenem zu erhalten. Aus der sog. „Volkskongreßbewegung“ gingen hervor 1. die Nationale Front und 2. der am 30. 5. 1949 vom dritten V. gewählte Volksrat, der in gleicher Zusammensetzung als „Provisorische Volkskammer der DDR“ die Verfassung annahm und vom V. bestätigen ließ. Somit diente der V., dem auch mit den Kommunisten sympathisierende Westdeutsche angenörten, zur scheindemokratischen Legitimierung des Sowjetzonenregimes. (Verfassung und Verwaltung) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 284 Volkskammer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VolkskorrespondentDDR A-Z 1954
DDR A-Z 1954
Kontrollkommission (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Geheimpolizei auf wirtschaftlichem Gebiet, deren Aufgabe laut den Richtlinien der DWK vom 8. 9. 1948 u. a. in der „Sicherung der Durchführung der Wirtschaftspläne, Beseitigung des Bürokratismus in Wirtschaft und Verwaltung und Aufdeckung wirtschaftsschädigender ungesetzlicher Handlungen, insbesondere wirtschaftlicher Sabotage, Spekulation, Schiebertum und unzulässiger Kompensationsgeschäfte“ besteht. Gliederung: Zentrale K. (ZKK), Bezirks-K., Kreiskontrollbeauftragte. Leiter der ZKK: Lange, in dieser Eigenschaft Mitglied der Regierung der „DDR“. „Alle Organe der Justiz sind verpflichtet, jedem Ersuchen der K. mit besonderer Beschleunigung nachzukommen … Die K. haben das Recht, falls begründeter Verdacht strafbarer Handlungen vorliegt, die Polizei bzw. die Justiz verpflichtend zu beauftragen, Personen festzunehmen und Sachen sicherstellen zu lassen“ (Rundverfügung des Chefs der deutschen Justizverwaltung der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland vom 22. 9. 1948). Haftentlassungen von Beschuldigten, die auf Weisung der K. in Haft genommen worden sind, sind ohne vorherige Anhörung der K. unzulässig (Rundverfügung Nr. 11/51 der Hauptabteilung Justiz in der Landesregierung Brandenburg). Die K. sind nicht zu verwechseln mit der SKK. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 85 Konsumgenossenschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KontrollratDDR A-Z 1954
Eherecht (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach Art. 7 der Verfassung sind Mann und Frau gleichberechtigt und alle entgegenstehenden Gesetze und Bestimmungen aufgehoben. Dem Mann steht deshalb nicht das Recht zu, die Wohnung und den Wohnsitz zu bestimmen. Die Frau ist nicht verpflichtet, dem Ehemann nach Westdeutschland oder Westberlin zu folgen (vgl. Entscheid des Amtsgerichts Annaberg vom 26. 1. 1951 1 Ra 227/50). Eine längere Berufs- oder arbeitsbedingte (z. B. Uranbergbau, politische Schulungsarbeit) örtliche Trennung steht mit dem Begriff der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht [S. 44]im Widerspruch („Rechtsgrundsätze für die Behandlung von Familienrechtsstreitigkeiten“ vom 22. 11. 1951 1/1; Familienrecht). Bei der Regelung des Unterhaltes wird davon ausgegangen, daß jeder Mensch zu arbeiten hat, falls er arbeitsfähig ist. Arbeit im Haushalt gilt nur als Beitrag zum Unterhalt; im Falle der Scheidung hat sich jeder Ehegatte unabhängig von der Schuldfrage durch Arbeit zu erhalten (Rechtsgrundsätze I/6a und c). Von dem Ehehindernis des Ehebruchs (§ 6 Eheges.) ist durch Rundverfügung Nr. 158/51 vom 2. 6. 1951 generelle Befreiung erteilt worden. Die Zuständigkeit für Ehesachen ist durch Verordnung vom 21. 12. 1948 (ZVBl. 1948 S. 588) ab 1. 4. 1949 auf die Amtsgerichte übertragen worden. Die Amtsgerichte entscheiden unter Zuziehung von Eheschöffen, wenn die Parteien nicht darauf verzichten. „Politische Schwäche und religiöse Veranlagung“ der Ehefrau und sowjetische Kriegsgefangenschaft des Ehemannes sind Eheverfehlungen im Sinne von § 43 Eheges. (Amtsgericht Werder/Havel vom 24. 8. 1951 2 Ra 37/51; Amtsgericht Dessau vom 14. 8. 1951 6 Ra 538/51). Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 43–44 Eggerath, Werner A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z EigentumDDR A-Z 1954
Bolz, Lothar (1954)
Siehe auch: Bolz, Lothar: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Bolz, Lothar, Dr.: 1969 * 3. 9. 1903 in Gleiwitz/OS. Gymnasium, Jura-Studium, Dr. jur., Rechtsanwalt am Oberlandesgericht Breslau. KPD-Mitglied seit seiner Studienzeit. 1933 aus der schlesischen Anwaltskammer ausgestoßen, emigrierte er zunächst nach Danzig und 1939 in die SU. Lehrer der deutschen Sprache und Literatur an der Universität Nowosibirsk; im Kriege Instrukteur und Lehrer in den Kriegsgefangenenlagern; gab unter dem Namen Rudolf Germersheim eine schwarz-weiß-rot umränderte Zeitung für deutsche Kriegsgefangene heraus. Mitbegründer des „Nationalkomitees Freies Deutschland“ und sowjetrussischer Staatsbürger. 1945 nach Berlin zurückgekehrt, gründete er 1948 auf Anordnung der SMAD die „Nationaldemokratische Partei Deutschlands“ (NDPD), wurde Mitgl. der Volkskammer und 1950 Stellvertreter des Ministerpräsidenten der „DDR“ und Aufbauminister. Seit 1. 10. 1953 als Nachfolger Dertingers Außenminister, seit 12. 11. 1953 Außerordentlicher und Bevollmächtigter Botschafter der „DDR“. Außerdem hohe Ämter in der Nationalen Front und im Deutschen Friedensrat. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 34 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1954 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/bolz-lothar verwiesen. Bolschewismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BourgeoisieDDR A-Z 1954
Zentralschule (1954)
Siehe auch: Zentralschule: 1953 Zentralschulen: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Zentralschulen der SED: 1956 1958 Im Zuge der Schulreform (§ 3 des „Gesetzes zur Demokratisierung der deutschen Schule“) errichteter Landschultyp, bei dem die Nachteile der bisherigen, wenig gegliederten Landschule durch Zusammenfassung der Kinder verschiedener Dörfer, zumindest der älteren Jahrgänge, an einem zentral gelegenen Schulort in einer vollstufigen Schule aufgehoben werden sollen. In weitläufigen Schulbezirken sind den Z. Schülerheime angegliedert worden. Z. in einem anderen Sinn gibt es auch im System der Parteischulen der SED. (Schulen, Erziehungswesen) Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 201 Zentrag A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zentralschulen der SEDDDR A-Z 1953
DDR A-Z 1953
Elternbeiräte (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach dem „Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule“ wurden an den einzelnen Schulen „Ausschüsse von Eltern“ gebildet, „die der Schulleitung in allen wichtigen Fragen beratend zur Seite stehen“. Da gewählte Ausschüsse ein Hemmnis der offiziellen Schulpolitik bilden konnten, arbeitete die SBZ bis 1951 mit der von der SED gelenkten „Vereinigung der Freunde der neuen Schule“, die willkürlich zusammengesetzte Ausschüsse für jede Schule bildete. Erst durch Verordnung vom 12. 4. 1951 und Wahlen im Sept. 1951 wurden E. geschaffen. Eine von der Schule mit Hilfe der FDJ, der „Nationalen Front“ und des DFD durchgeführte und vom Volksbildungsministerium gelenkte Wahlkampagne und ein sorgfältig zusammengesetzter Wahlausschuß, der die Nominierung der Kandidaten manipuliert, sollen die Wahl politisch gleichgeschalteter E. sichern. Die E. sind demzufolge Instrumente der Mobilisierung der Eltern für die SED-gelenkte Schule, ebenso wie die Schulbegehungen und die Elternseminare. (Schulen, Erziehungswesen) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 40 Eisler, Gerhart A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z EnergieerzeugungDDR A-Z 1953
1953: B
Basis Bauakademie, Deutsche Bauernbank, Deutsche Bauernmarkt Bauernstube Bauer, Werktätiger B-Betriebe Beamtenversorgung Becher, Johannes R. Benjamin, Hilde, geb. Lange Bergmannsrenten Berlin Berufsausbildung Berufslenkung Besatzungspolitik Beschlagnahme Betriebsdirektionen Betriebskollektivvertrag Betriebskultur Betriebspolikliniken Betriebspresse Bevölkerung Bezirk BGL BHG BHZ Bibliothek fortschrittlicher Schriftsteller Bibliothekswesen Bildender Künstler, Verband Blockpolitik Bodenreform Bodenreform-Bauprogramm Bolschewismus Bolz, Lothar Bourgeoisie Boykott-, Kriegs- und Mordhetze Brecht, Bert (Berthold) Brigade Brigade der ausgezeichneten Qualität Brigadier Bruttoproduktionswerte BSG Bykow-MethodeDDR A-Z 1953
Technisches Kabinett (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 [S. 146]Das TK. ist aus der sowjetischen Betriebspraxis übernommen worden, wo es im Pj. zunächst „Stachanow-K.“ genannt wurde. Es besteht aus einem oder mehreren Räumen des Betriebes, enthält graphische Tafeln, Photos, Werkstücke, Modelle, Fachbücher und Zeitschriften und dient den verschiedensten Aufgaben: Erfahrungsaustausch, Entwicklung und Popularisierung neuer ➝Arbeitsmethoden, technischen Konferenzen und Diskussionen, Vorträgen mit Filmen, Ausstellungen usw. Leitung und Planung obliegt dem Technischen Rat. Das TK. wird als „wichtigstes Mittel der Produktionspropaganda im Betrieb“ („Volksbetrieb“, H. 9/52) und zur Förderung der Aktivistenschulen („Arbeit“, H. 4/51) bezeichnet. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 146 Technischer Rat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z TechnoexportDDR A-Z 1953
Sowchose (1953)
Siehe auch: Sowchos: 1954 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Sowchose: 1956 1958 Kolchose. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 128 Sorben A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sowexportfilm