In der Kategorie DDR A-Z verlinkt die Website auf Handbücher zur DDR, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland erschienen sind.
Zwischen 1953 und 1985 veröffentlichte die Bundesregierung mehrere Handbücher über die Deutsche Demokratische Republik (DDR) unter verschiedenen Titeln, darunter SBZ von A–Z (1953–1966), A bis Z (1969) und das DDR Handbuch (1975–1985). Diese Werke verfolgten das Ziel, umfassende Informationen über die DDR zu liefern. Die Artikel behandelten Themen wie die staatliche Organisation, die politische und wirtschaftliche Entwicklung sowie die führenden Akteure der DDR. Diese Informationen wurden teils in kurzen Stichworterklärungen, teils in ausführlichen Darstellungen aufbereitet.
Mit dem Ende der DDR trat eine zusätzliche Dimension dieser Handbücher zutage: Sie fungieren als Zeitzeugen, die nicht nur die Entwicklung innerhalb der DDR, sondern auch die sich verändernde Perspektive der Bundesrepublik auf die DDR über drei Jahrzehnte hinweg dokumentieren. Diese Handbücher bieten daher eine wertvolle Quelle, um den Wandel der historischen Sichtweisen nachzuvollziehen.
Der gesamte Text dieser Handbücher ist nun auf der Plattform www.kommunismusgeschichte.de zugänglich gemacht worden. Dabei wurde der ursprüngliche Charakter des Nachschlagewerks beibehalten, indem die Querverweise der Originaltexte als Links integriert wurden. Neu ist die Möglichkeit, die Veränderungen der Einträge über die verschiedenen Ausgaben hinweg zu verfolgen, was einen einzigartigen Vergleich der historischen Perspektiven ermöglicht. Weitere Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.
DDR A-Z 1985
DDR A-Z 1985
Maschinenbau (1985)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach der Industriezweigsystematik bis Ende 1967 die zusammenfassende Bezeichnung für zwei Industriezweige der Metallverarbeitenden Industrie : den Schwermaschinenbau und den Allgemeinen M. Entsprechend der neuen Industriezweigsystematik sind die Industriezweige des M. im Industriebereich M. und Fahrzeugbau zusammengefaßt. Der M. umfaßt folgende Industriezweige: Energie-M., Bau von Bergbauausrüstungen; Metallurgieausrüstungsbau; Chemieausrüstungsbau; Bau-, Baustoff- und Keramik-M.; Werkzeugmaschinenbau; Werkzeug- und Vorrichtungsbau; Plast- und Elastverarbeitungs-M.; Papierindustrie-M.; Polygraphie-M.; Textil-, Konfektions- und Lederverarbeitungs-M. usw. Die Erzeugung von Büromaschinen zählt dagegen zum Bereich Elektrotechnik/Elektronik/Gerätebau. Oberste Leitungsorgane für den M. sind das Ministerium für Schwermaschinen- und Anlagenbau, das Ministerium für Werkzeug- und Verarbeitungsmaschinenbau und das Ministerium für Allgemeinen Maschinen-, Landmaschinen- und Fahrzeugbau. Der Industriebereich M. und Fahrzeugbau umfaßte 1982 1.351 Betriebe mit 942.142 Beschäftigten. D. h., es arbeiteten 29,5 v.H. aller in der Industrie Beschäftigten in diesem Industriebereich, der 20,8 v.H. der industriellen Warenproduktion erzeugt. Damit ist dies der größte Industriebereich der DDR vor der Chemischen Industrie. Die Hauptstandorte des M. befinden sich in Karl-Marx-Stadt (Anteil des M. und Fahrzeugbaus an der industriellen Bruttoproduktion 1982 16,2 v.H.), Dresden (12,8 v.H.), Leipzig (10,5 v.H.), Halle (10,3 v.H.) und Magdeburg (10,2 v.H.). Im Fünfjahrplanzeitraum 1981–1985 soll die Produktion im M. jahresdurchschnittlich um 7,1 v.H. wachsen, d.h. gegenüber dem Wachstum der Gesamtindustrie überproportional. In Mitteldeutschland war der M. bereits vor 1945 stark entwickelt (Textilmaschinen, Lebensmittelmaschinen, Werkzeugmaschinen, leichte Elektromaschinen usw.). [S. 875]Die Kriegsschäden und Demontageverluste des M. waren sehr erheblich. Sie betrugen mehr als 70 v.H. der Kapazitäten von 1938 (Reparationen). Der Wiederaufbau führte zu Strukturveränderungen, da die SED-Führung gleichzeitig einen eigenen Schwer-M. entwickelte. Ferner haben der Kunststoffverarbeitungs-M., die Produktion von ganzen Anlagensystemen, von numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen sowie von Präzisionsmaschinen in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Für verschiedene Bereiche der Wirtschaftspolitik hat der M. eine entscheidende Bedeutung: Er sichert durch Erstellung von Produktionsanlagen die Reproduktion der eigenen Industrie. Er gewährleistet durch neue Anlagen die Durchsetzung des technischen Fortschritts. Er ist wichtigster Träger des DDR-Exports. Er stellt einen großen Teil der Zulieferungen bereit, die für den Produktionsprozeß in anderen Wirtschaftsbereichen notwendig sind. 48,5 v.H. sämtlicher Ausfuhren der DDR entfielen 1982 auf Waren dieses Industriebereichs. Von sämtlichen M.-Erzeugnissen, die die DDR 1976 (neuere Angaben liegen nicht vor) exportierte, lieferte sie rd. 87 v.H. in die sozialistischen Länder — in die Sowjetunion über 40 v.H. (ein Viertel der sowjetischen Maschinenimporte stammen aus der DDR) — und nur rd. 8 v.H. in die westlichen Industrieländer sowie 5 v.H. in die Entwicklungsländer. Die Wirtschaft der DDR ist heute auf dem Gebiet der Investitionsgüter im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) technologisch der führende Produzent; im Vergleich zu westlichen Ländern ist die DDR durch Anpassung ihres Produktionssortiments an moderne technische Entwicklungen nicht oder nur wenig zurückgefallen. So wurde z.B. auch in der DDR die Produktion von Kunststoffverarbeitungsmaschinen, von Werkzeugmaschinen, luft- und kältetechnischen Anlagen usw. überproportional erweitert. Zum Beispiel sind ferner bei Chemieanlagen, Tagebauausrüstungen und Textilmaschinen besondere Entwicklungsrichtungen ausgebaut worden. Problematisch wird für die DDR die Sortimentsverbreiterung, die in den letzten Jahren zu beobachten war. 75 bis 80 v.H. des Maschinenbaus der DDR entfallen auf Klein- und Mittelserienfertigung. Dies führte zur Zersplitterung, vor allem auch im Forschungs- und Entwicklungsbereich mit der Folge, daß einerseits kaum optimale Seriengrößen erreicht werden können, andererseits, daß auf einem so breiten Produktionsgebiet nur schwer technologische Spitzenpositionen behauptet werden können. Deshalb wird im Rahmen der Spezialisierung und Kooperation im RGW versucht, diese Gefahren zu vermindern. Die Arbeitsteilung im RGW ist beim M. relativ weit fortgeschritten. Inzwischen bestehen mehr als 50 zwischenstaatliche Kooperationsabkommen. Die Wirtschaft der DDR ist besonders auf den Gebieten Metallurgie- und Chemieanlagenbau, Landmaschinen, Fördertechnik sowie Druckerei- und Textilmaschinen beteiligt. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 874–875 Marxismus-Leninismus (ML) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MassenorganisationenDDR A-Z 1985
Verfassung (1985) Siehe auch: Verfassung: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Verfassung und Verwaltung: 1953 1954 1956 Die V. vom 6. 4. 1968 bezeichnet die DDR als sozialistischen Staat. Sie ist die zweite V. der DDR. [S. 1410]Mit Wirkung vom 7. 10. 1974 erging zu ihr ein Gesetz zur Ergänzung und Änderung (GBl. I, S. 425, Neufassung GBl. I, S. 432). I. Entwicklung Die erste V. war mit der Konstituierung der DDR am 7. 10. 1949 in Kraft gesetzt worden. Sie wies Strukturelemente und -prinzipien eines parlamentarisch-demokratischen Systems mit föderalistischen und rechtsstaatlichen Zügen auf, bekannte sich jedoch bereits zum Prinzip der Gewaltenkonzentration, indem sie die Volkskammer zum höchsten Organ erklärte. Die V. enthielt den Grundsatz der Volkssouveränität und einen Grundrechtskatalog. An der Gesetzgebung war auch die Länderkammer als Vertretung der Länder, wenn auch nur schwach, beteiligt. Von den üblichen parlamentarisch-demokratischen Regeln wich die Bestimmung ab, daß die Regierung, deren Ministerpräsident von der stärksten Fraktion zu benennen war, unter Beteiligung aller Fraktionen der Volkskammer gebildet werden sollte, jedoch konnte sich eine Fraktion, wenn sie es wollte, dem Wortlaut der V. nach von der Regierungsbildung ausschließen. Wegen der Blockpolitik (Bündnispolitik) wurde von dieser Ausnahme jedoch niemals Gebrauch gemacht. Staatsoberhaupt war der Präsident der Republik. Die Unabhängigkeit der Richter wurde ebenso garantiert, wie die Selbstverwaltung der Gemeinden gewährleistet wurde. Die V. von 1949 hat unter ihrer Geltung den Aufbau einer sozialistischen Staatsordnung nicht verhindert. Einige ihrer Strukturprinzipien, wie das Prinzip der Gewaltenkonzentration, das Fehlen einer V.-Gerichtsbarkeit, aber auch ihre Bestimmungen zur Eigentumsordnung, haben diese Entwicklung begünstigt, weshalb sich auf der Basis dieser V. einer antifaschistisch-demokratischen Ordnung eine sozialistische Umwälzung vollziehen konnte. Diese Umwälzung vollzog sich außerhalb und zum Teil gegen die V. von 1949. Nur dreimal wurde die V. von 1949 ergänzt oder geändert. 1955 wurde sie um Vorschriften über den Wehrdienst erweitert, 1958 wurde die Länderkammer abgeschafft. 1960 wurde der Staatsrat geschaffen, während gleichzeitig das Amt des Präsidenten der Republik beseitigt wurde. Im übrigen vollzog sich die Entwicklung zunächst außerhalb der Gesetze. Mit der Verwaltungsneugliederung wurde 1952 indessen eine Entwicklung eingeleitet, durch die die V.-Urkunde mehr und mehr durch andere gesetzliche Bestimmungen abgelöst wurde und so einer neuen materiellen Rechts-V. Platz machte, die bereits die Strukturelemente und -prinzipien des sozialistischen Staates aufwies. Diese Strukturelemente sind: 1. die führende Rolle der marxistisch-leninistischen, also kommunistischen Partei, die in kritischer Sicht als deren Suprematie zu bezeichnen ist, weil sie ein Herrschaftsverhältnis begründet; 2. das sozialistische Eigentum an den Produktionsmitteln, das sozialistische Produktions- oder Eigentumsverhältnisse schuf, und 3. auf dessen Grundlage die planmäßige Leitung aller Lebensvorgänge unter der Suprematie der SED. Die Strukturprinzipien sind: 1. die Gewalteneinheit und 2. der demokratische Zentralismus. Aus diesen Grundlagen und Grundsätzen folgt ein bestimmtes Verhältnis des einzelnen zum ganzen, das durch den Begriff „sozialistisches Persönlichkeitsrecht“ charakterisiert wird, für das auch der Begriff „sozialistisches Grundrecht“ (Grundrechte, Sozialistische) verwendet wird. II. Die Grundlagen der sozialistischen Gesellschafts- und Staatsordnung A. Die Strukturelemente und -prinzipien der Verfassung Die V. von 1968 transformiert im Abschnitt~I das im Zuge der V.-Entwicklung entstandene materielle V.-Recht in formelles V.-Recht. Die Strukturelemente und -prinzipien eines sozialistischen Staates bilden die politischen Grundlagen der DDR. Die „führende Rolle“ der marxistisch-leninistischen Partei als Vortrupp der Arbeiterklasse — ihre Suprematie — kommt in Art. 1 Abs. 1 Satz 2 zum Ausdruck, wonach die DDR die politische Organisation der Werktätigen in Stadt und Land sei, die gemeinsam unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei den Sozialismus verwirkliche. Die marxistisch-leninistische Partei der DDR ist die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED), wenn sie auch in der V. nicht mit ihrem Namen genannt ist. Im Licht dieser besonderen Stellung der SED ist auch Art. 2 Satz 1 zu lesen. Nach ihm wird alle politische Macht in der DDR von den „Werktätigen“, also nicht vom „Volke“ ausgeübt. Unter den Werktätigen werden freilich nicht nur die Angehörigen der Arbeiterklasse verstanden, sondern auch die Genossenschaftsbauern, die Angehörigen der Intelligenz und andere soziale Gruppen und Schichten — vorausgesetzt, daß sie sich als im festen Bündnis mit der Arbeiterklasse befindlich betrachten. Die V. versteht daher unter „Werktätigen“ nicht nur die in Betrieben und Verwaltung Beschäftigten, wie das Arbeitsrecht, sondern die „Bürger“, diese jedoch eingeordnet in die Klassenstruktur der Gesellschaft der DDR, wie sie von den politisch Verantwortlichen in der DDR gesehen wird. Art. 2 Abs. 2 bezeichnet das feste Bündnis der Arbeiterklasse mit der Klasse der Genossenschaftsbauern, den Angehörigen der Intelligenz und den anderen Schichten des Volkes als eine unantastbare Grundlage der sozialistischen Gesellschaftsordnung. Allerdings ist im Verlauf der V.-Änderung [S. 1411]vom 7. 10. 1974 der Abs. 4 des Art. 2 ersatzlos gestrichen worden. In ihm war die „Übereinstimmung … der Interessen der Werktätigen … mit den gesellschaftlichen Erfordernissen“ zur „wichtigsten Triebkraft der sozialistischen Gesellschaft“ erklärt worden. Den darin zum Ausdruck kommenden „harmonistischen“ Vorstellungen von der „sozialistischen Menschengemeinschaft“ (Geschichte der DDR, IV.) — von Ulbricht geprägte Formel zur Beschreibung des Zustandes der Gesellschaft in der DDR — wurde damit auch verfassungsrechtlich eine Absage erteilt, nachdem sie schon 1971 von der SED faktisch aufgegeben worden war. Die Übereinstimmung der individuellen und kollektiven Interessen mit den gesellschaftlichen Erfordernissen wird dagegen wiederum in § 3 ZGB (Zivilrecht) als Gegenstand der Sicherung, hier durch das Zivilrecht, bezeichnet. Durch die V.-Novelle von 1974 wurde die durch den VIII. Parteitag der SED (1971) gestellte „ökonomische Hauptaufgabe“ (die weitere Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus des Volkes auf der Grundlage eines hohen Entwicklungstempos der sozialistischen Produktion, der Erhöhung der Effektivität, des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und des Wachstums der Arbeitsproduktivität) in Art. 2 Abs. 1 Satz 3 konstitutionell festgeschrieben. In der DDR sind zwar außer der SED auch andere Parteien zugelassen (Demokratische Bauernpartei Deutschlands [DBD], Christlich-Demokratische Union Deutschlands [CDU], Liberal-Demokratische Partei Deutschlands [LDPD], National-Demokratische Partei Deutschlands [NDPD]). Da die politischen Parteien als Ausdruck der fortbestehenden Klassenstruktur angesehen werden, die Klassen in einer sozialistischen Gesellschaft aber eng miteinander verbunden sind, stehen die Parteien im Sinne der Blockpolitik nicht unverbunden nebeneinander. Nach Art. 3 findet das Bündnis aller Kräfte des Volkes in der Nationalen Front der DDR seinen organisierten Ausdruck. In ihr vereinigen die Parteien und Massenorganisationen alle Kräfte des Volkes zum gemeinsamen Handeln für die Entwicklung der Gesellschaft. Als eine weitere unantastbare Grundlage der Gesellschaftsordnung der DDR bezeichnet Art. 2 Abs. 2 das sozialistische Eigentum an den Produktionsmitteln. Seine Existenz wird für die Garantie gehalten, daß es in der DDR keine der Arbeiterklasse feindlich gegenüberstehenden Klassen, also Kapitalisten oder Großgrundbesitzer, mehr gibt. Ohne sozialistisches Eigentum an den Produktionsmitteln wäre das Klassenbündnis in der DDR, das alle sozialen Gruppen und Schichten umfaßt, nicht denkbar. Vor allem ist das sozialistische Eigentum Grundlage für die Volkswirtschaft der DDR (Art. 9 Abs. 1). Die dritte unantastbare Grundlage der sozialistischen Gesellschaftsordnung ist nach Art. 2 Abs. 2 die Leitung und Planung der gesellschaftlichen Entwicklung nach den fortgeschrittensten Erkenntnissen der Wissenschaft. Kernstück der Leitung und Planung ist jedoch die Volkswirtschaft, die in Art. 9 Abs. 3 ausdrücklich als sozialistische Planwirtschaft bezeichnet wird. Sache des sozialistischen Staates ist es, das Währungs- und Finanzsystem festzulegen (Finanzsystem; Währung/Währungspolitik). Abgaben und Steuern dürfen nur auf der Grundlage von Gesetzen erhoben werden (Art. 9 Abs. 4). Außenwirtschaft und Außenhandel sowie die Valutawirtschaft werden zum staatlichen Monopol erklärt (Art. 9 Abs. 5). Das Prinzip der Gewaltenkonzentration ist in Art. 5 ausgedrückt, wonach die Bürger der DDR ihre politische Macht durch demokratisch gewählte Volksvertretungen (Wahlen) ausüben. Die Volksvertretungen werden als die Grundlage des Systems der Staatsorgane bezeichnet. Sie sollen ihre Tätigkeit auf die aktive Mitgestaltung der Bürger an der Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle ihrer Entscheidungen stützen. Ausdruck der Gewaltenkonzentration ist das Fehlen einer V.-Gerichtsbarkeit, durch die unter anderem die Verfassungsmäßigkeit der Gesetze und anderer Rechtsvorschriften (Gesetzgebung) geprüft werden könnte. Über Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Rechtsvorschriften aller Formen, also auch der von ihr erlassener Gesetze, entscheidet allein die Volkskammer. Da nicht anzunehmen ist, daß diese sich selbst korrigieren will, ist davon auszugehen, daß die von der Volkskammer erlassenen Gesetze nach ihrer Ansicht verfassungskonform sind. Damit kann aus der einfachen Gesetzgebung die Erkenntnis darüber gewonnen werden, wie im Selbstverständnis der Inhaber der politischen Gewalt in der DDR die V. interpretiert wird. Das Prinzip des Demokratischen Zentralismus wird in Art. 47 Abs. 2 als die Grundlage genannt, auf der sich die „Souveränität des werktätigen Volkes“ verwirkliche. Es wird als das tragende Prinzip des Staatsaufbaus bezeichnet. Nach Art. 17 soll die DDR Wissenschaft, Forschung und Bildung fördern sowie mittels des Einheitlichen sozialistischen Bildungssystems allen Bürgern eine den ständig steigenden gesellschaftlichen Erfordernissen entsprechende hohe Bildung sichern. Nach Art. 18 gehört auch die sozialistische Nationalkultur zu den Grundlagen der sozialistischen Gesellschaft. Der DDR wird aufgetragen, die sozialistische Kultur zu fördern und zu schützen sowie die „imperialistische Unkultur“ zu bekämpfen (Kulturpolitik). B. Außenpolitische Bestimmungen Art. 6 Abs. 1 enthält die entscheidende außenpolitische Maxime. Danach hat die „DDR getreu den [S. 1412]Interessen des Volkes und den internationalen Verpflichtungen auf ihrem Gebiet den deutschen Militarismus und Nazismus ausgerottet. Sie betreibt eine dem Frieden und dem Sozialismus, der Völkerverständigung und der Sicherheit dienende Außenpolitik.“ Das Verhältnis zur Sowjetunion und zu den anderen sozialistischen Staaten legt Art. 6 Abs. 2 fest. In seiner ursprünglichen Fassung hatte die DDR „entsprechend den Prinzipien des sozialistischen Internationalismus die allseitige Zusammenarbeit und Freundschaft mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und den anderen sozialistischen Staaten“ zu pflegen und zu entwickeln. Nach der Änderung der V. von 1974 ist die DDR „für immer und unwiderruflich mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken verbündet. Das enge und brüderliche Bündnis mit ihr garantiert dem Volk der Deutschen Demokratischen Republik das weitere Voranschreiten auf dem Wege des Sozialismus und des Friedens.“ Das Lehrbuch „Staatsrecht der DDR“ (Berlin [Ost], 1977, S. 40) bezeichnet das immerwährende und unwiderrufliche Bündnis mit der UdSSR als ein Wesensmerkmal der DDR. Wegen der politischen Machtverhältnisse bedeutet das Bündnis mit der Sowjetunion für die DDR einerseits die Garantie ihrer Existenz, andererseits faktisch die völlige Abhängigkeit von der UdSSR. Die DDR wird als ein untrennbarer Bestandteil der sozialistischen Staatengemeinschaft bezeichnet. Sie soll getreu den Prinzipien des Proletarischen ➝Internationalismus zu deren Stärkung beitragen, die Freundschaft, die allseitige Zusammenarbeit und den gegenseitigen Beistand mit allen Staaten der sozialistischen Gemeinschaft pflegen und entwickeln. Ferner soll nach Art. 6 die DDR die Staaten und Völker, die gegen den Imperialismus und sein Kolonialregime für nationale Freiheit und Unabhängigkeit kämpfen, in ihrem Ringen um gesellschaftlichen Fortschritt unterstützen. Schließlich soll sie für die Verwirklichung der Prinzipien der Friedlichen Koexistenz eintreten und auf der Grundlage der Gleichberechtigung und gegenseitigen Achtung die Zusammenarbeit mit allen Staaten pflegen und sich für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, für eine stabile Friedensordnung in der Welt und für allgemeine Abrüstung einsetzen. In diesem Zusammenhang wird bestimmt, daß militaristische und revanchistische Propaganda in jeder Form, Kriegshetze und Bekundung von Glaubens-, Rassen- und Völkerhaß als Verbrechen geahndet werden. C. Staatsgebiet und Landesverteidigung Nach Art. 7 Abs. 1 haben die Staatsorgane die territoriale Integrität der DDR und die Unverletzlichkeit ihrer Staatsgrenzen einschließlich ihres Luftraums und ihrer Territorialgewässer sowie den Schutz und die Nutzung des Festlandsockels zu gewährleisten. Art. 7 Abs. 2 Satz 1 bestimmt, daß die DDR die Landesverteidigung sowie den Schutz der sozialistischen Ordnung und des friedlichen Lebens der Bürger organisiert. Im folgenden Satz wird als Aufgabe der Nationalen Volksarmee und der anderen Organe der Landesverteidigung der Schutz der sozialistischen Errungenschaften des Volkes gegen alle Angriffe von außen bezeichnet. D. Außenpolitische Maximen und Völkerrecht Nach Art. 8 sind die allgemein anerkannten, dem Frieden und der friedlichen Zusammenarbeit der Völker dienenden Regeln des Völkerrechtes für die Staatsmacht und jeden Bürger verbindlich. In diesem Zusammenhang wird angekündigt: „Die Deutsche Demokratische Republik wird niemals einen Eroberungskrieg unternehmen oder ihre Streitkräfte gegen die Freiheit eines anderen Volkes einsetzen.“ E. Einheit Deutschlands In Art. 1 wurde in der ursprünglichen Fassung die DDR als sozialistischer Staat deutscher Nation bezeichnet. Nach Art. 8 Abs. 2 a. F. sollten die Herstellung und Pflege normaler Beziehungen und die Zusammenarbeit der beiden deutschen Staaten auf der Grundlage der Gleichberechtigung ein nationales Anliegen der DDR sein. Ferner hieß es, daß die DDR und ihre Bürger die „Überwindung der vom Imperialismus der Deutschen Nation aufgezwungenen Spaltung Deutschlands, die schrittweise Annäherung der beiden deutschen Staaten bis zur ihrer Vereinigung auf der Grundlage der Demokratie und des Sozialismus“ erstreben. Im Zuge der Abgrenzungspolitik wurde etwa ab 1970 behauptet, in der DDR bilde sich eine eigene sozialistische Nation heraus. Deshalb wurden anläßlich der V.-Änderung von 1974 alle Hinweise auf die deutsche Nation, das Wort „Deutschland“ sowie das Gebot, nach der Vereinigung beider deutscher Staaten zu streben, aus dem Text der V. gestrichen. Nunmehr wird die DDR in Art. 1 der revidierten Verfassung als „sozialistischer Staat der Arbeiter und Bauern“ (in der alten Fassung „… deutscher Nation“) bezeichnet (Abgrenzung; Deutschlandpolitik der SED; Nation und nationale Frage). Indessen enthält die V. kein Wiedervereinigungs- oder Vereinigungsverbot. In amtlichen Veröffentlichungen wird — in letzter Zeit sogar häufiger — vom „deutschen Boden“, ja vom „deutschen Volk“ gesprochen — ein Zeichen dafür, daß auch bei den Verantwortlichen in der DDR das Gefühl der Zusammengehörigkeit nicht verloren gegangen ist. F. Hauptstadt, Staatsflagge, Staatswappen Art. 1 bezeichnet Berlin als Hauptstadt der DDR und nimmt keine Rücksicht darauf, daß nur der [S. 1413]Ostteil der Stadt — im Widerspruch zum Viermächte-Status ganz Berlins — faktisch vollständig in die DDR eingegliedert wurde. Ferner legt derselbe Artikel die Staatsflagge (Flagge) und das Staatswappen (Wappen) fest. III. Bürger und Gemeinschaften in der sozialistischen Gesellschaft Die Stellung der Bürger und Gemeinschaften in der sozialistischen Gesellschaft wird durch die Grundlagen der in der V. festgelegten Ordnung bestimmt. Jedem Bürger der DDR werden nach Art. 20 Abs 1, unabhängig von seiner Nationalität, seiner Rasse, seinem weltanschaulichen oder religiösen Bekenntnis, seiner sozialen Herkunft und Stellung die gleichen Rechte und Pflichten zugebilligt. Der Gleichheit des Gesetzes entspricht die Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz. Besonders betont wird die Gleichberechtigung von Mann und Frau und ihre gleiche Rechtsstellung in allen Bereichen des gesellschaftlichen, staatlichen und persönlichen Lebens. Die Förderung der Frau, besonders in der beruflichen Qualifizierung, wird als gesellschaftliche und staatliche Aufgabe bezeichnet (Frauen). Die Jugend soll in ihrer gesellschaftlichen und beruflichen Entwicklung besonders gefördert werden. Ihr wird die Möglichkeit versprochen, an der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung verantwortungsbewußt teilzunehmen (Jugend). Als allen anderen Rechten zugrundeliegendes Grundrecht wird das Recht, das politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Leben der sozialistischen Gemeinschaft und des sozialistischen Staates umfassend mitzugestalten, verstanden (Art. 21 Abs. 1). Damit wird, auch in Verbindung mit Art. 5 Abs. 2 Satz 2, ein konsultatives Element in die V. eingeführt, ohne daß dieses damit freilich zu einem Strukturprinzip der V. würde. Im einzelnen werden aufgeführt: das Recht der Gleichbehandlung unabhängig von Nationalität, Rasse, weltanschaulichem und religiösem Bekenntnis sowie sozialer Herkunft und Stellung, Gewissens- und Glaubensfreiheit (Art. 20 Abs. 1), Wahlrecht (Art. 21 Abs. 2 und Art. 22), Recht auf Arbeit, das aus dem Recht auf einen Arbeitsplatz und dessen freier Wahl entsprechend den gesellschaftlichen Erfordernissen und der persönlichen Qualifikation sowie auf Lohn nach Qualität und Quantität der Arbeit besteht (Art. 24) (Arbeitsrecht), Recht auf Bildung, das die Möglichkeit des Übergangs zur nächsthöheren Bildungsstufe bis zu den höchsten Bildungsstätten, den Universitäten und Hochschulen, entsprechend dem Leistungsprinzip, den gesellschaftlichen Erfordernissen und unter Berücksichtigung der Sozialstruktur der Bevölkerung, das Recht der Jugendlichen auf Erlernung eines Berufs sowie das Recht auf Teilnahme am kulturellen Leben einschließt (Art. 25, 26) (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem; Kulturpolitik), Recht auf freie und öffentliche Meinungsäußerung sowie die Freiheit der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens (Art. 27), Recht auf friedliche Versammlung (Art. 28), Vereinigungsrecht (Art. 29). Recht auf Freizügigkeit innerhalb des Staatsgebietes der DDR (Art. 32), Anspruch auf Rechtsschutz durch die Organe der DDR und Auslieferungsverbot (Art. 33), Recht auf Freizeit und Erholung (Art. 34), Recht auf Schutz der Gesundheit und der Arbeitskraft (Art. 35), Recht auf Fürsorge der Gesellschaft im Alter und bei Invalidität (Art. 36), Recht auf Wohnraum entsprechend den volkswirtschaftlichen Möglichkeiten und örtlichen Bedingungen (Art. 37), das Recht, sich zu einem religiösen Glauben zu bekennen und religiöse Handlungen auszuüben (Art. 39 Abs. 1), für Bürger der DDR sorbischer Nationalität das Recht zur Pflege ihrer Muttersprache und Kultur (Art. 40). Ferner werden die Persönlichkeit und die Freiheit jedes Bürgers der DDR für unantastbar erklärt. Einschränkungen sind nur im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen oder einer Heilbehandlung zulässig und müssen gesetzlich begründet sein. Dabei dürfen die Rechte solcher Bürger nur insoweit eingeschränkt werden, als dies gesetzlich zulässig und unumgänglich ist (Strafrecht). Zum Schutze seiner Freiheit und der Unantastbarkeit seiner Persönlichkeit hat ferner jeder Bürger den Anspruch auf die Hilfe der staatlichen und der gesellschaftlichen Organe (Art. 30). Das Post- und Fernmeldegeheimnis wird für unverletzbar erklärt. Sie dürfen jedoch auf gesetzlicher Grundlage eingeschränkt werden, wenn es die Sicherheit des Staates oder eine strafrechtliche Verfolgung erfordern (Art. 31). Ehe, Familie, Mutterschaft sind unter den besonderen Schutz des Staates gestellt. Jeder Bürger der DDR hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Ehe und Familie. Mutter und Kind genießen den besonderen Schutz des sozialistischen Staates (Art. 38) (Familienrecht; Schwangerschaftsunterbrechung). Die den Bürgern zugesagten Grundrechte werden durch die Grundlagen der Staats- und Gesellschaftsordnung inhaltlich bestimmt und zugleich beschränkt. Soweit etwa dem Bürger klassische Freiheitsrechte wie die Meinungsfreiheit, die Versammlungsfreiheit und die Vereinigungsfreiheit versprochen sind, darf er diese, wie in der V. in den Art. 27 bis 29 ausdrücklich gesagt ist, nur den Grundsätzen der V. gemäß oder im Rahmen der Grundsätze und Ziele der V. oder zu dem Zweck, seine Interessen in Übereinstimmung mit den Grundsätzen und Zielen der V. zu verwirklichen, ausüben. Im Grundrechtsverständnis der DDR wird zuweilen jedes Grundrecht mit einer entsprechenden Grundpflicht gekoppelt. Das Mutterrecht aller politischen [S. 1414]Grundrechte, das Recht auf Mitgestaltung, wird bereits in der V. (Art. 21 Abs. 3) als hohe moralische Verpflichtung für jeden Bürger gekennzeichnet und als Pflicht interpretiert, alle geistigen und körperlichen Kräfte zur Verwirklichung der sozialistischen Gesellschafts- und Staatsordnung einzusetzen. Die Verwirklichung der sozialen Grundrechte ist an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Staates gebunden. Welcher Anteil am Nationaleinkommen in Form sozialer Leistungen gewährt wird, ist außerdem in der DDR eine politische Entscheidung, die nicht als Kompromiß zwischen widerstreitenden Interessen zustande kommt, sondern allein von der politischen Führungskraft der SED gefällt wird. In kritischer Sicht fehlt den Grundrechten eine ausreichende Garantie für ihre Durchsetzung. Nach Art. 19 garantiert zwar die DDR allen Bürgern die Ausübung ihrer Rechte und ihre Mitwirkung an der Leitung der gesellschaftlichen Entwicklung. Sie verspricht auch, die sozialistische Gesetzlichkeit und die Rechtssicherheit zu gewährleisten. Achtung und Schutz der Würde und Freiheit der Persönlichkeiten werden zum Gebot für alle staatlichen Organe, alle gesellschaftlichen Kräfte und jeden einzelnen Bürger erklärt (Art. 19 Abs. 1 und 2), jedoch stellt die Rechtsordnung der DDR keine geeigneten Mittel wie etwa eine V.-Gerichtsbarkeit oder eine Verwaltungsgerichtsbarkeit zur Verfügung und kennt auch keine Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit für Streitigkeiten zwischen dem einzelnen und den Staatsorganen (Gerichtsverfassung; Grundrechte, Sozialistische). Den Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften wird zugestanden, ihre Angelegenheiten zu ordnen und ihre Tätigkeit auszuüben, jedoch nur „in Übereinstimmung mit der Verfassung und den gesetzlichen Bestimmungen der DDR“ (Art. 39 Abs. 2). Die sozialistischen Betriebe, Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände werden als eigenverantwortliche Gemeinschaften im Rahmen der zentralen staatlichen Leitung und Planung bezeichnet, in denen die Bürger arbeiten und ihre gesellschaftlichen Verhältnisse gestalten. Sie sollen die Wahrnehmung der Grundrechte der Bürger, die wirksame Verbindung der persönlichen mit den gesellschaftlichen Interessen sowie ein vielfältiges gesellschaftlich-politisches und kulturell-geistiges Leben sichern. Sie werden ausdrücklich unter den Schutz der V. gestellt. Eingriffe in ihre Rechte sollen nur auf der Grundlage von Gesetzen erfolgen dürfen (Art. 41). Indessen werden im einfachen Gesetzesrecht kaum Konsequenzen aus dem Charakter der genannten Einheiten als eigenverantwortliche Gemeinschaften der Bürger gezogen. Insbesondere ist der Rahmen der zentralen staatlichen Leitung und Planung so eng, daß eine Selbstverwaltung im hergebrachten Sinn nicht festgestellt werden kann. Ein Novum der V. von 1968 war, den Einzelgewerkschaften, vereinigt im Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund [FDGB]), eine verfassungsrechtliche Grundlage zu geben (Art. 44 u. 45). Der FDGB wird als die umfassende Klassenorganisation der Arbeiterklasse bezeichnet. Die Gewerkschaften sollen die Interessen der Arbeiter, Angestellten und Angehörigen der Intelligenz durch umfassende Mitbestimmung in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft wahrnehmen. Sie werden als unabhängig bezeichnet, niemand soll sie in ihrer Tätigkeit einschränken oder behindern dürfen. Die V. räumt den Gewerkschaften umfangreiche Befugnisse ein. So sollen sie an der Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft, an der Leitung und Planung der Volkswirtschaft, an der Verwirklichung der wissenschaftlich-technischen Revolution, an der Entwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen, des Gesundheits- und Arbeitsschutzes, der Arbeitskultur, des kulturellen und sportlichen Lebens der Werktätigen maßgeblich teilnehmen. Sie haben das Recht, über alle die Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen betreffenden Fragen mit staatlichen Organen, mit Betriebsleitungen und anderen wirtschaftsleitenden Organen Vereinbarungen abzuschließen. Sie sollen auch aktiven Anteil an der Gestaltung der sozialistischen Rechtsordnung nehmen und besitzen das Recht der Gesetzesinitiative sowie der gesellschaftlichen Kontrolle über die Wahrung der gesetzlich garantierten Rechte der Werktätigen. Schließlich leiten die Gewerkschaften die Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten (Arbeitsrecht; Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte; Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). In kritischer Sicht muß die Stellung des FDGB als einer von der SED geführten Massenorganisation in Betracht gezogen werden. Sie ist das Unterpfand dafür, daß die dem FDGB übertragenen umfangreichen Befugnisse nur im Sinn der Partei- und damit auch der Staatsführung ausgeübt werden können. Schließlich regelt die V. in diesem Zusammenhang auch die Stellung der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (Art. 46), die als freiwillige Vereinigungen der Bauern zur gemeinsamen sozialistischen Produktion, zur ständig besseren Befriedigung ihrer materiellen und kulturellen Bedürfnisse und zur Versorgung des Volkes und der Volkswirtschaft bezeichnet werden. Sie sollen durch ihre Organisationen und ihre Vertreter in den Staatsorganen aktiv an der staatlichen Leitung und Planung der gesellschaftlichen Entwicklung teilnehmen. Der Staat wird verpflichtet, den landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften die sozialistische Großproduktion auf der Grundlage fortgeschrittener Wissenschaft und Technik zu ermöglichen. Die gleichen Grundsätze gelten für die sozialistischen Produktionsgenossenschaften der Fischer, der Gärt[S. 1415]ner und der Handwerker. Für ihre Stellung im gesamtgesellschaftlichen System gilt das für den FDGB Festgestellte entsprechend (Gartenbau; Handwerk; Landwirtschaft). IV. Aufbau und System der staatlichen Leitung Die V. legt Aufbau und System der staatlichen Leitung fest, als deren tragendes Prinzip die „Souveränität des werktätigen Volkes“ auf der Grundlage des demokratischen Zentralismus bezeichnet wird. Im einzelnen legt sie die Stellung, die Aufgaben und Kompetenzen von Volkskammer, Staatsrat, Ministerrat sowie der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe (Räte und Kommissionen) (Bezirk; Gemeinde; Kreis) fest (Gesetzgebung). Art. 5 Abs. 3 bestimmt, daß zu keiner Zeit und unter keinen Umständen andere als die verfassungsmäßig vorgesehenen Organe staatliche Macht ausüben dürfen. Die Ausübung der staatlichen Macht liegt also allein bei den genannten Staatsorganen. Von der staatlichen Macht ist aber die politische Macht zu unterscheiden, als deren Träger das werktätige Volk unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei im Bündnis mit den anderen sozialen Klassen und Schichten gilt. Träger der politischen Macht ist die SED. Als politische Führungskraft bestimmt sie, wie die staatliche Macht ausgeübt wird. Das geschieht, indem sie als die führende Kraft der in der Nationalen Front zusammengefaßten Parteien und Massenorganisationen die Zusammensetzung der Volkskammer und der örtlichen Volksvertretungen mittels der Wahlen bestimmt. Zwar sind nicht alle Mitglieder der Volksvertretungen Mitglieder der SED, jedoch gewährleistet das Auswahlsystem, daß sich auch Nicht-SED-Mitglieder loyal gegenüber Partei- und Staatsführung verhalten. Da die Volksvertretungen die personelle Zusammensetzung der anderen Organe zu bestimmen haben, kann die SED über diese auch den Staatsrat, den Ministerrat, die örtlichen Räte sowie die Rechtsprechungsorgane vom Obersten Gericht abwärts (Gerichtsverfassung; Rechtswesen) kontrollieren, indem sie diese Organe mit Parteimitgliedern oder ihr genehmen Personen besetzen läßt (Kaderpolitik; Nomenklatur). Alle Inhaber von Funktionen in den Staatsorganen sind der SED verpflichtet, die damit unmittelbar auf die Staatsorgane einwirken kann und nicht den Weg über die Volksvertretungen zu nehmen braucht. Nach der V. ist zwar die Volkskammer das oberste staatliche Machtorgan der DDR, die in ihren Plenarsitzungen über die Grundfragen der Staatspolitik zu entscheiden hat. Auch wird hervorgehoben, daß sie das einzige verfassungs- und gesetzgebende Organ der DDR ist und daß niemand ihre Rechte einschränken darf. Ihre Kompetenzen sind dementsprechend weit gefaßt, ihre Rolle in der V.-Wirklichkeit ist jedoch stark eingeschränkt. Der Staatsrat sollte bis zur V.-Änderung von 1974 als Organ der Volkskammer zwischen deren Tagungen alle grundsätzlichen Aufgaben erfüllen, die sich aus den Gesetzen und Beschlüssen der Volkskammer ergeben. Der Vorsitzende des Staatsrates hatte eine hervorgehobene Stellung. Bis zum Jahre 1971 wurden die Ämter des Ersten Sekretärs des ZK der SED und des Vorsitzenden des Staatsrates in Personalunion wahrgenommen. Nach der — zeitweiligen — Auflösung dieser Personalunion mit der Wahl Erich Honeckers zum Ersten Sekretär des ZK der SED war bereits ein faktischer Funktionsverlust des Staatsrates und seines Vorsitzenden zu beobachten. Die V.-Änderung von 1974 trug dem Rechnung. Der Staatsrat nimmt nach Art. 66 n. F. nunmehr nur noch die Aufgaben wahr, die ihm durch die V. sowie die Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer übertragen sind, ist also nicht mehr ein die Volkskammer zwischen ihren Tagungen in der Ausübung der ihr zustehenden Funktionen vertretendes Organ. Vor allem ist die Funktion des Staatsrates als kollektives Staatsoberhaupt nunmehr stärker ausgeprägt. Der Funktionsverlust des Staatsrates wurde auch nicht aufgeholt, nachdem der seit dem IX. Parteitag der SED mit dem Titel „Generalsekretär des ZK der SED“ versehene Erich Honecker am 29. 10. 1976 zum Vorsitzenden des Staatsrates gewählt worden war. Im Unterschied hierzu hat der Ministerrat eine Stärkung erfahren. Seine Stellung war ursprünglich in der V. nur sehr summarisch beschrieben (Art. 78 bis 80). Diese V.-Artikel wurden ergänzt und neu interpretiert durch das Gesetz über den Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik vom 16. 10. 1972 (GBl. I, S. 253). Der Ministerrat wird darin wieder als die Regierung der DDR bezeichnet, die für die einheitliche Durchsetzung der grundsätzlichen Beschlüsse der Parteiführung auf allen staatlichen Ebenen verantwortlich ist. Der Ministerrat ist damit wieder ein operatives Führungsorgan geworden, dessen Kompetenz alle Bereiche staatlicher Politik umfaßt. Nur hinsichtlich der Verteidigung ist diese beschränkt, denn der Ministerrat hat nur die ihm übertragenen, also nicht alle Verteidigungsaufgaben der DDR durchzuführen. Die V.-Änderung des Jahres 1974 erhob diese Regelung durch eine Neufassung der Art. 76–80 in V.-Rang. Durch das Ministerratsgesetz von 1972 gewann der Vorsitzende des Ministerrates eine hervorgehobene Stellung. So ist er u.a. jetzt berechtigt, den Mitgliedern des Ministerrates und den Leitern der anderen Staatsorgane Weisungen zu erteilen und deren Durchführung zu kontrollieren. [S. 1416]Er ist auch für die Anleitung und Kontrolle der Vorsitzenden der Räte der Bezirke verantwortlich und befugt, den Vorsitzenden der Räte der Bezirke Weisungen zu erteilen. Da der Vorsitzende des übergeordneten örtlichen Rates dem Vorsitzenden des nachgeordneten örtlichen Rates ebenfalls Weisungen erteilen kann, besteht eine Leitungslinie vom Vorsitzenden des Ministerrates bis zum Vorsitzenden des Rates der kleinsten Gemeinde. Diese Stellung des Vorsitzenden des Ministerrates ist auch nach der V.-Änderung von 1974 nur Bestandteil des einfachen Gesetzesrechtes geblieben. Im Ministerratsgesetz von 1972 wurde auch die Suprematie der SED unterstrichen. An sieben Stellen wird die führende Rolle der SED oder der Arbeiterklasse hervorgehoben; jedoch wurde diese Betonung der Suprematie der SED gegenüber dem Ministerrat auch mit dem Änderungsgesetz 1974 nicht Bestandteil des V.-Textes. Auch für die Stellung und die innere Ordnung der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe gibt die V. nur Rahmenbestimmungen. Im einzelnen sollten die Aufgaben und Befugnisse der örtlichen Volksvertretungen, ihrer Abgeordneten, Kommissionen und ihrer Räte in den Bezirken, Kreisen, Städten, Stadtbezirken, Gemeinden und Gemeindeverbänden durch Gesetz festgelegt werden. Das erfolgte durch das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. 7. 1973 (GBl. I, S. 313) (Bezirk; Gemeinde; Gemeindeverband; Kreis). V. Sozialistische Gesetzlichkeit und Rechtspflege Zur Sozialistischen Gesetzlichkeit und Rechtspflege legt die V. einige Grundsätze fest. So sollen nach Art. 87 Gesellschaft und Staat die Gesetzlichkeit durch die Einbeziehung der Bürger und ihrer Gemeinschaften in die Rechtspflege und in die gesellschaftliche und staatliche Kontrolle über die Einhaltung des sozialistischen Rechts gewährleisten (Gesellschaftliche Gerichte; Gerichtsverfassung; Rechtswesen). Nach Art. 88 soll die Verantwortlichkeit aller leitenden Mitarbeiter in Staat und Wirtschaft gegenüber den Bürgern durch ein System der Rechenschaftspflicht gewährleistet werden (Rechenschaftslegung). Art. 89 legt fest, daß die Gesetze und anderen allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften im Gesetzblatt und anderweitig veröffentlicht werden müssen; Rechtsvorschriften der örtlichen Volksvertretungen sollen in „geeigneter Form“ veröffentlicht werden (Gesetzgebung). Art. 90–102 befassen sich mit dem Rechtswesen (Richter; Staatsanwaltschaft). Art. 103 (früher Art. 103–105) regelt das Eingabe- und Beschwerdewesen (Eingaben). Art. 104 legt die Staatshaftung für Schäden fest, die einem Bürger an seinem persönlichen Eigentum durch gesetzliche Maßnahmen von Mitarbeitern der Staatsorgane zugefügt werden (Staatshaftung). VI. Schlußbestimmungen Nach Art. 105 ist die V. unmittelbar geltendes Recht. Nach Art. 106 kann die V. nur durch Gesetz der Volkskammer geändert werden, das den Wortlaut der V. ausdrücklich ändert oder ergänzt. VII. Würdigung Die V. ist in allen ihren Teilen so gestaltet, daß sie trotz des Festhaltens an einem formellen Mehrparteiensystem die Herrschaft der SED, deren Suprematie, sichert. Schon die Kritik daran wird als verfassungswidrig angesehen und mit Sanktionen, insbesondere des politischen Strafrechts (VI.) belegt. Gegen diese Wertung wendet sich das Lehrbuch „Staatsrecht der DDR“ (Berlin [Ost], 1977, S. 107) mit dem Vorwurf, die Staatsrechtswissenschaftler in der Bundesrepublik Deutschland entwürfen ein nach Maßstäben der bürgerlichen V.-Lehre zurechtgestutztes Bild der sozialistischen V. und der V.-Wirklichkeit in der DDR. Demgegenüber kann darauf verwiesen werden, daß auch oppositionelle Kreise in der DDR, die sich selbst als Kommunisten bezeichnen (Bahro, Biermann, Havemann, Manifest einer SED-Opposition, das, Anfang 1978 veröffentlicht, zwar von nicht geklärter Herkunft ist, dessen Inhalt aber dem entsprechen dürfte, was von oppositionellen Kommunisten in der DDR gedacht wird), die Kritik teilen. Siegfried Mampel Literaturangaben Brunner, Georg: Einführung in das Recht der DDR. 2., neubearb. u. erw. Aufl. München: Beck 1979. (Schriftenreihe der Juristischen Schulung. 29.) Mampel, Siegfried: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik. Kommentar. 2., völlig neubearb. u. erw. Aufl. Frankfurt a. M.: Metzner 1982. <LI>Staatsrecht der DDR. Lehrbuch. Hrsg. Akad. f. Staats- und Rechtswiss. der DDR.) Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1977. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1409–1416 Vereinigung Organisationseigener Betriebe (VOB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verkaufsnormen
DDR A-Z 1985
Lebensversicherung (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 L.-Verträge können bei der Staatlichen Versicherung der DDR abgeschlossen werden als Ergänzung des durch die Sozialversicherung gewährten gesetzlichen Versicherungsschutzes. Rechte und Pflichten der Versicherungsnehmer und der Versicherungseinrichtung sind in § 265 (Personenversicherung) des Zivilgesetzbuches der DDR vom 19. 6. 1975 geregelt (Zivilrecht). Der Versicherungsnehmer kann, je nach seinen Bedürfnissen, unter verschiedenen Formen der L. wählen. Die vereinbarte L.-Summe kann fällig werden: beim Tode des Versicherten, bei Erreichen eines bestimmten Alters, bei Beitragszahlung entweder für eine bestimmte Zahl von Jahren (mindestens 10 bzw. bis zum 85. Lebensjahr) oder an einem festen Auszahlungstag. Diese Grundformen lassen sich zu weiteren Formen der L. ausbauen. So kann z.B. das Risiko der Invalidität in der Weise mit einbezogen werden, daß die Beitragszahlungspflicht bei Eintritt der Invalidität des Versicherungsnehmers ganz oder teilweise erlischt. Die L. mit festem Auszahlungstermin kann unter Berücksichtigung des voraussichtlichen Heirats- oder Berufsausbildungsalters der Kinder zu einer Aussteuer- oder Kinderversorgungs-Versicherung weiterentwickelt werden. Die reine Erlebensfallversicherung wird in der Regel als Leibrentenversicherung abgeschlossen, wobei in der DDR zeitweilig die Form der Sparrentenversicherung eine gewisse Bedeutung erlangt hatte. Gegenwärtig ist die L. die wichtigste, weil am stärksten verbreitete Form der Personenversicherung. Die Zahl der abgeschlossenen L.-Verträge vergrößerte sich seit 1950 wie folgt: Am Jahresende 1982 hatten 644 von 1000 Einwohnern der DDR eine L. abgeschlossen. Entsprechend dem Wachstum des Lebensstandards und des Geldvermögens der privaten Haushalte ist nicht nur die Zahl der Verträge, sondern weit stärker noch die Höhe der Abschlüsse gestiegen. Dadurch vergrößerten sich die Sparguthaben der L. überdurchschnittlich von 0,5 Mrd. Mark 1950 auf 2,2 Mrd. Mark 1960, 6,0 Mrd. Mark 1970 und 11,4 Mrd. Mark 1982. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 816 Lebensstandard A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Lebensweise, SozialistischeDDR A-Z 1985
Anthropologie (1985)
Siehe auch das Jahr 1979 [S. 49]Lehre vom Menschen. Im Marxismus-Leninismus der DDR werden gegenwärtig 3 A. unterschieden: 1. Die A. als naturwissenschaftlich-medizinische Disziplin, die sich mit der Genese und physischen Beschaffenheit des Menschen sowie deren Veränderungen befaßt. 2. Die sog. Kultur-A. („cultural anthropology“), die in Frankreich und den angelsächsischen Ländern geortet wird. 3. Die philosophische A., als deren Hauptvertreter M. Scheler, A. Gehlen, M. Landmann, H. Plessner und J.-P. Sartre gelten. Während die naturwissenschaftlich-medizinische A. als „materialistische“ Disziplin unbestritten ist und der Kultur-A. eine Funktion im Sinne der Gewinnung von Teilerkenntnissen durchaus zugestanden wird, wendet sich der Marxismus-Leninismus der DDR eindeutig gegen die „Verabsolutierung einer sog. anthropologischen Problematik als besonderes Gebiet der Philosophie“. Derartige Auffassungen würden den Menschen „ahistorisch“ sehen, lösten ihn aus den konkreten gesellschaftlichen Verhältnissen. Demgegenüber können aus marxistisch-leninistischer Sicht philosophische Aussagen über den Menschen „nur auf der Grundlage der konkret historischen Analyse der gesellschaftlichen Verhältnisse und der praktischen Tätigkeit der Menschen im Rahmen der gegebenen Gesellschaftsformation“ gemacht werden. Damit wird die westliche philosophische A. ebenso abgelehnt, wie bestimmte Themenbereiche der Marx- und Feuerbachforschung (Entfremdung) tendenziell ausgeklammert werden. Dennoch gibt es im Marxismus-Leninismus der DDR eine Lehre vom Menschen: „Die marxistisch-leninistische Philosophie betrachtet den Menschen als höchstes Entwicklungsprodukt der Natur, das seine weitere Entwicklung im Rahmen der gesellschaftlichen Bewegungsformen der Materie vermittels seiner aktiven Tätigkeit selbst vorantreibt.“ Diese Auffassung vom Menschen enthält, der dialektisch-philosophischen Ausgangsposition entsprechend, deterministische und gleichermaßen voluntaristisch-aktivistische Elemente. Letztere gewinnen ihre konkrete Gestalt in der Gegenwart vor allem in der Teilnahme der Menschen am „Kampf um die Beseitigung von Ausbeutung und Klassenunterdrückung, um die Errichtung des Sozialismus“. (Alle Zitate aus: Kleines Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie, 4., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1979, S. 25.) Sozialistische ➝Moral. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 49 Anstalt zur Wahrung der Aufführungsrechte (AWA) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Antifaschistisch-demokratische OrdnungDDR A-Z 1979
DDR A-Z 1979
Polizeistunde (1979)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Nach der VO über die P. im Gebiet der DDR vom 8. 12. 1965 (GBl. I, S. 929) dauert die P. grundsätzlich von 24 bis 6 Uhr. An Sonnabenden und Tagen vor gesetzlichen Feiertagen sowie an Sonn- und Feiertagen beginnt die P. um 1 Uhr des darauffolgenden Tages. Auch an Feiertagen vor arbeitsfreien Sonnabenden ist durch AO vom 25. 4. 1966 (GBl. II. S. 305) der Beginn der P. auf 1 Uhr festgesetzt worden. Die Deutsche Volkspolizei kann die P. verkürzen, aufheben und zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einen früheren Beginn der P. festsetzen. Territorial gelten andere Regelungen. In Berlin (Ost) dauert die P. von 1 bis 6 Uhr, an Sonnabenden und Tagen vor gesetzlichen Feiertagen beginnt sie hier erst um 5 Uhr. In der 500-Meter-Zone des Sperrgebietes ist die P. auf 22 Uhr festgesetzt (Grenze). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 840 Polizei A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Polytechnische Bildung und polytechnischer UnterrichtDDR A-Z 1979
Zoologische Gärten (1979)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 In der DDR bestehen 8 große ZG.: Berlin (Ost), Cottbus, Dresden, Erfurt, Halle, Leipzig, Magdeburg und Rostock. Durch hervorragende Zucht- und Forschungsergebnisse haben einige [S. 1221](z. B. Berlin [Ost], Dresden, Leipzig) internationalen Ruf erworben. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1220–1221 Zollwesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zusatzrentenversicherung, Freiwillige (FZR)DDR A-Z 1979
Wirtschaftsmessen und -ausstellungen (1979)
Siehe auch das Jahr 1985 Es gibt derzeit folgende, z. T. regelmäßig wiederkehrende Verkaufsveranstaltungen (Waren- und Mustermessen) und Ausstellungen (Leistungs- und Lehrschauen). 1. Messen. Leipziger Messe (Internationale Investitions- und Konsumgütermesse), Konsumgütermessen (wichtigste Einkaufsform des Handels für bestimmte Konsumgütergruppen), Verkaufsmessen des Produktionsmittelhandels (regionale und zentrale Verkaufsmessen bestimmter Investitionsgütergruppen). 2. Ausstellungen. Landwirtschafts- und Gartenbauausstellung in Leipzig-Markkleeberg (zentrale Leistungs- und Lehrschau), Messen der Meister von Morgen (MMM) (regionale und zentrale Leistungs- und Lehrschauen der von Jugendlichen gefertigten technischen Neuerungen), Angebotsmessen Neue Technik (Ausstellungen der Bezirksneuererzentren zur Nachnutzung technischer Neuerungen), Ratiomittel-Ausstellungen des Handwerks (erstmals 1977 in einigen Bezirken veranstaltete Rationalisierungsmittel-Ausstellungen), Quadriennale des Kunsthandwerks sozialistischer Länder in Erfurt (Leistungsschau 1974 und 1978). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1186 Wirtschaftsausschüsse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WirtschaftspläneDDR A-Z 1979
Nationale Demokratie (national-demokratische Staaten) (1979)
Siehe auch: Nationale Demokratie: 1975 Nationale Demokratie (national-demokratische Staaten): 1985 Nationale Demokratie (Staaten der Nationalen Demokratie): 1969 Gegenwärtig in der DDR nur noch selten gebrauchte Bezeichnung für einen Typ von Entwicklungsländern, die nach der erstmals auf der kommunistischen Weltkonferenz von 1960 entwickelten These den „Weg des sozialen Fortschritts rascher … beschreiten“, „konsequent gegen den Imperialismus und seine Militärblöcke“ und die „neuen Formen des Kolonialismus“ kämpfen, „der Bevölkerung breiteste demokratische [S. 751]Rechte und Freiheiten“ gewähren und deren Führer sich gegen „den demagogischen Mißbrauch der sozialistischen Losungen durch die bürgerlichen Politiker“ wenden und enge Beziehungen zum sozialistischen Lager unterhalten. Staaten der ND. sind aus dieser Sicht gekennzeichnet durch „ein breites Bündnis verschiedener Klassen und Schichten“, zu denen die „Arbeiterklasse, die werktätige Bauernschaft, das ländliche Halbproletariat, das städtische Kleinbürgertum sowie die demokratische und revolutionäre Intelligenz“ zählen (Wörterbuch zum sozialistischen Staat. Berlin [Ost] 1974, S. 194 f.). Der Gruppe von Staaten der ND. wurden zunächst Indonesien, Ceylon, Irak, die VAR (Ägypten), Ghana, Guinea zugerechnet. Nach den innenpolitischen Änderungen in einigen dieser Staaten und der folgenden Verschlechterung der Beziehungen zur Sowjetunion wird seit 1965 auf eine Konkretisierung, welche Staaten im einzelnen als Staaten der ND. zu bezeichnen sind, weitgehend verzichtet. Statt dessen werden gegenwärtig die Entwicklungsländer (E.) in die folgenden Kategorien eingeteilt: E., die einen „nichtkapitalistischen Entwicklungsweg“ gehen und sich außenpolitisch an das „sozialistische Lager“ anlehnen (auch: „Länder sozialistischer Orientierung“). E., die sich (noch) auf dem kapitalistischen Entwicklungsweg befinden, aber eine „antiimperialistische Außenpolitik“ treiben. E., die den kapitalistischen Entwicklungsweg eingeschlagen haben und sich auch außenpolitisch an die „imperialistischen Länder“ anlehnen, E., die noch einen „halbkolonialen Status“ besitzen, deren „nationale Befreiungsbewegungen“ aber die Loslösung von den Mutterländern erkämpfen. Außenpolitik; Entwicklungshilfe; Neokolonialismus. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 750–751 Nationaldemokratische Partei Deutschlands A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationale Forschungs- und Gedenkstätten der klassischen deutschen LiteraturDDR A-Z 1975
DDR A-Z 1975
Schrittmacher (1975)
Siehe auch die Jahre 1969 1979 Sozialistischer Wettbewerb. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 739 Schriftstellerverband der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SchuldverschreibungenDDR A-Z 1975
SEW (1975)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1979 Abk. für Sozialistische Einheitspartei West-Berlins. Hervorgegangen aus den West-Berliner Kreisorganisationen der SED, die sich am 26. 4. 1959 eine eigene Leitung gaben. Eine Delegiertenkonferenz nahm am 24. 11. 1962 ein eigenes Statut an und bezeichnete die organisatorisch selbständige Partei als SED West-Berlin. Der I. Parteitag (21./22. 5. 1966) beschloß als programmatisches Dokument „Vorschläge für eine friedvolle und glückliche Zukunft unserer Stadt“ und ein neues Statut. Ein außerordentlicher Parteitag änderte am 15. 2. 1969 den Namen von SED-W in SEW und nahm ein Programm und Statut an. Die Leitung übernahmen auf dem I. Parteitag ein Parteivorstand, sein Büro und Sekretariat. Vorsitzender der Partei wurde Gerhard Danelius, den auch der II. Parteitag (22.–24. 5. 1970) bestätigte und den der III. Parteitag (21.–22. 10. 1972) wiederwählte. Die SEW zählt über 7.000 Mitglieder, bei den Wahlen im März 1971 erhielt sie 34.000 Stimmen (2,3 v. H.). Organ des PV ist die „Wahrheit“. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 770 Sequesterbefehl A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SicherheitspolitikDDR A-Z 1975
Jugendherbergen (1975)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 J. sind staatliche Einrichtungen, geleitet vom Komitee für Touristik und Wandern. Rechtsträger sind die Räte der Gemeinden und Städte. FDJ- und Pioniergruppen, Schüler- und Lehrlingskollektive werden (für max. 5 Tage) vorrangig aufgenommen. Den J. sind freizeit-pädagogische Aufgaben zugewiesen (Beschluß über die Entwicklung des Jugendherbergswesens vom 1. 6. 1962, GBl. II, S. 389), die Herbergsleiter pädagogisch ausgebildet. Seit 1972 absolvieren sie ein vierjähriges Fachschulfernstudium beim Institut für Heimerzieherausbildung Hohenprießnitz. 1972 gab es 242 J. mit 28.026 Plätzen und 34 „Ständige Wanderquartiere“ mit 1006 Plätzen. Übernachtungen 1972: 3.443.600 bzw. 101.800. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 447 Jugendhaus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JugendhilfeDDR A-Z 1975
Einkommen (1975)
Siehe auch die Jahre 1979 1985 1. Gesamteinkommen der Bevölkerung. Die E. der Bevölkerung stiegen von 68 Mrd. Mark (brutto) 1960 auf 101 Mrd. Mark im Jahre 1972; sie nahmen damit durchschnittlich jährlich um 3,4 v. H. (netto 3,3 v. H.) zu, allerdings recht unterschiedlich in einzelnen Zeitabschnitten. Durchschnittlicher Jahreszuwachs der Gesamteinkommen (brutto) 1961–1965: 2,5 v. H., 1966–1970: 3,9 v. H., 1971/72: 4,3 v. H. Die hohen Raten in den letzten Jahren sind in erster Linie auf die umfangreichen sozialpolitischen Maßnahmen und die E.-Steigerungen bei den Arbeitern und Angestellten zurückzuführen, die niedrigen Zuwachsraten in der ersten Häfte der 60er Jahre auf die seinerzeitige Wachstumskrise. Bemerkenswert niedrig blieb der Anteil der gesetzlichen Abzüge von den Brutto-E. (1960: 11,6 v. H.; 1972: 12,4 v. H.). Dahinter verbergen sich allerdings zwei gegenläufige Entwicklungen: Die steuerliche Belastung der E. erhöhte sich progressiv, während die Beiträge zur Sozialversicherung sich bis 1970 degressiv gestalteten. Ihr Anteil an den Brutto-E. nahm ständig ab, da Arbeitnehmer und Mitglieder von Produktionsgenossenschaften Abgaben bis zu einem beitragspflichtigen Monats-E. von 600 Mark in Höhe von 10 v. H. (LPG-Mitglieder bis 1971: 9 v. H.) zu entrichten hatten. Für den Teil der E., der die Bemessungsgrenze überschritt, wurden keine Beiträge erhoben. Seit Einführung [S. 250]der „freiwilligen Zusatzrentenversicherung“ im Jahre 1971 steigt der Anteil wieder. Einkommen der Arbeitnehmer. Die einzelnen sozio-ökonomischen Gruppen partizipierten an der Zunahme der Gesamt-E. in unterschiedlichem Maße. Die E. der Arbeitnehmer — dazu zählen Arbeits-E., Sozial-E. (z. B. Krankengeld, Kindergeld, Ehegattenzuschläge, Renten), Vermögenseinkünfte u. ä. — stiegen überdurchschnittlich, jährlich um 4,4 v. H. (netto: 4,2 v. H.), allerdings mit ähnlichen Schwankungen wie die Gesamt-E. Ihr Anteil an den E. der Bevölkerung erhöhte sich dadurch von 67 v. H. (1960) auf 75 v. H. (1972). Der Anstieg ist auf höhere Durchschnitts-E. und auf die wachsende Zahl der Arbeitnehmer zurückzuführen. Steuern und Sozialversicherungsbeiträge brauchten die Arbeitnehmer 1972 nur in Höhe von 12,5 v. H. ihrer Brutto-E. zu zahlen (1960: 11,4 v. H.). In der Bundesrepublik Deutschland nahmen die gesetzlichen Abzüge auf Arbeitnehmer-E. im gleichen Zeitraum erheblich stärker zu — von 14,3 v. H. auf 22,0 v. H. Der Grund dafür ist vor allem in der Steuerprogression für steigende E. zu suchen. Einkommen der Genossenschaftsmitglieder. Die E. der Genossenschaftsmitglieder, gemessen an den Gesamt-E., sind von 14 v. H. im Jahre 1965 auf 11 v. H. 1972 gesunken. Bei zurückgehender Zahl der Genossenschaftsmitglieder sind aber die Durchschnitts-E. in der Regel gestiegen. Die geringe Belastung der E. mit gesetzlichen Abzügen erklärt sich aus der Steuerbefreiung für genossenschaftlich erzielte E. der Bauern. Die überdurchschnittlich günstige E.-Entwicklung der Mitglieder von Produktionsgenossenschaften des Handwerks gab der DDR-Führung 1971 Anlaß, die Steuern zu erhöhen. Einkommen der Selbständigen. Mit der Abnahme der Zahl der Selbständigen (Einzelhandwerker, Kommissionshändler, Komplementäre, freiberuflich Tätige u. ä.) hat sich auch das E. dieser Gruppe kontinuierlich von 1965 bis 1972 jahresdurchschnittlich um 3,0 v. H. brutto (netto: 4,2 v. H.) verringert. Der Anteil am gesamten Brutto-E. ging von 16 v. H. (1960) auf 7 v. H. (1972) zurück. Die hohe Belastung der E. mit gesetzlichen Abgaben — ein Viertel bis ein Drittel der Brutto-E. — erklärt sich, einmal aus den im Vergleich zu anderen Gruppen in der Regel höheren Sozialversicherungsbeiträgen, vor allem aber durch die besonders starke Besteuerung der Selbständigen. Die Steuern wurden seit 1960 des öfteren angehoben, z. B. 1966 für Handwerker und 1971 für fast alle Selbständigen. Einkommen der Rentner. Die Rentner-E. haben von 1965 bis 1972 stärker expandiert als die E. jeder anderen Bevölkerungsgruppe, nämlich um jahresdurchschnittlich 6,5 v. H. Von 6,3 v. H. (1960) stieg ihr Anteil am Brutto-E. der Bevölkerung auf 7,6 v. H. im Jahre 1972. Die Renten, die in der DDR nicht dynamisiert sind, wurden wiederholt erhöht. Im Jahre 1968 wurden die Renten um 10 bis 12 v. H. und 1971 alle Mindestrenten angehoben. 1972 wurde mit etwa 20 v. H. die bisher größte Rentensteigerung in der DDR vorgenommen. Knapp vier Mill. Renten wurden jeweils 1968 und 1971/72 erhöht. 2. Durchschnittseinkommen. Die durchschnittlichen Netto-E. haben seit 1960 in allen Bevölkerungsgruppen] kräftig zugenommen. Obwohl die niedrigeren E. prozentual am stärksten erhöht wurden, blieb die Rangfolge der sozialen Gruppen hinsichtlich der Durchschnitts-E. unverändert. Spitzenverdiener sind die Selbständigen, mit deutlichem Abstand folgen die Genossenschaftsmitglieder und die Arbeitnehmer. Das Schlußlicht bilden die Rentner. Die Rentner bezogen nur 30 v. H. eines Arbeitnehmer-E. Das E. der Genossenschaftsmitglieder lag dagegen um ein Drittel über dem der Arbeitnehmer, wäh[S. 251]rend die Selbständigen sogar dreimal soviel wie diese verdienten. Im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland, wo eine ähnliche Rangfolge besteht, hat sich die Schere zwischen den nominalen E. weiter geöffnet. Die durchschnittlichen Netto-E. der Arbeitnehmer unterschieden sich 1960 in Ost und West kaum; jedoch schon 5 Jahre später betrug der E.-Rückstand in der DDR gut 20 v. H. und vergrößerte sich bis 1972 auf fast 40 v. H. Zwischen den Selbständigen in der Bundesrepublik und in der DDR bestehen erhebliche qualitative und quantitative Unterschiede. Bauern und Handwerker zählen in der Bundesrepublik zu den Selbständigen, während in der DDR die Bauern und ein großer Teil der Handwerker Genossenschaften angehören. Für den E.-Vergleich der übrigen Erwerbstätigen werden deshalb den Selbständigen in der Bundesrepublik Genossenschaftsmitglieder und Selbständige in der DDR als eine Gruppe gegenübergestellt. Hier sind seit 1960 die größten Änderungen in der (nominalen) E.-Relation festzustellen; hatten Selbständige und Genossenschaftsbauern in der DDR 1960 noch ein E., das knapp 15 v. H. unter dem westdeutschen Niveau lag, so verdienten sie zwölf Jahre später rund 70 v. H. weniger als die Selbständigen in der Bundesrepublik Diese Entwicklung ist in erster Linie eine Folge der hohen E.-Steigerung bei den Selbständigen in der Bundesrepublik Deutschland. Bei den Rentnern hat sich der E.-Abstand ebenfalls vergrößert. Schon 1960 bezogen die DDR-Rentner nur knapp die Hälfte der Rente, die in der Bundesrepublik gezahlt wurde, 1972 betrug die Differenz über 70 v. H. Auch innerhalb der sozio-ökonomischen Gruppen bestehen beträchtliche Spannweiten in den E., z. B. branchenspezifische Unterschiede. Bei den Arbeitnehmern waren sie in beiden Staaten in der Tendenz ähnlich, im Ausmaß der Abweichungen im Durchschnitt jedoch in der Bundesrepublik größer. In der Landwirtschaft und im Handel lagen die Verdienste hier wie dort erheblich niedriger als in den produzierenden Bereichen. 3. Haushaltseinkommen. Durch Miterwerb oder E.-Bezug weiterer Familienmitglieder erhöht sich das E. der privaten Haushalte gegenüber den Durchschnitts-E. (je E.-Bezieher). Ein Vergleich der durchschnittlichen Haushaltsnetto-E. einzelner Bevölkerungsgruppen in der DDR zeigt, daß die LPG-III-Bauern 10 bis 15 v. H. mehr verdienten als die Arbeitnehmer. Über die Haushalts-E. der LPG-Mitglieder vom Typ I und II liegen neuere Angaben nicht vor. 1965 verfügten sie über das 1,5fache des E. im Arbeitnehmerhaushalt. Schätzungen deuten daraufhin, daß sich dieser Abstand noch vergrößert hat. Am unteren Ende der Skala lagen auch hier die Rentner; ihr E. erreichte nicht einmal ein Drittel von dem der Arbeitnehmer. Wegen der unterschiedlichen Haushaltsgröße gibt ein Vergleich der Haushalts-E. nur bedingt die E.-Situation verschiedener Bevölkerungsgruppen wider; während z. B. bei den Rentnern 1,6 Personen vom Haushalts-E. leben mußten, waren es bei den LPG-III-Bauern 3,5 Personen. Bezieht man das E. auf die Zahl der Haushaltsmitglieder, so erzielten die Arbeitnehmer ein E., das um 10 bis 20 v. H. über dem der LPG-III-Bauern lag. Nivellierungstendenzen bei diesen beiden Gruppen sind jedoch unverkennbar. Mit Abstand die geringsten E. bezogen auch hier die Rentner, obwohl sie immerhin gut die Hälfte des Pro-Kopf-E. im Arbeitnehmerhaushalt erhielten. Wie bei der personellen Verteilung (E. je E.-Bezieher) hat der Abstand zur Bundesrepublik auch bei den Haushalts-E. der Arbeitnehmer und Rentner ständig zugenommen und ähnliche Relationen erreicht. Bemerkenswert ist, daß sich die E.-Situation der Rentner innerhalb der beiden Staaten wesentlich unterscheidet. In der Bundesrepublik Deutschland entsprachen die Pro-Kopf-E. der Rentner 1972 fast denen in den Arbeitnehmerhaushalten - eine finanzielle Gleichstellung dieser Gruppen ist weitgehend erreicht. Die DDR-Rentner konnten — wie bereits erwähnt — pro Kopf nur über gut die Hälfte des E. eines Arbeitnehmerhaushalts verfügen. Die Differenzierung der Arbeitnehmerhaushalte (über die Hälfte aller privater Haushalte in beiden Staaten sind Arbeitnehmerhaushalte) nach E.-Klassen läßt für 1960 in beiden Teilen Deutschlands eine ähnliche Verteilung der Netto-E. im unteren und mittleren E.-[S. 252]Bereich erkennen. Erst bei E. von über 1200 Mark/DM monatlich war der entsprechende Anteil der Haushalte in der Bundesrepublik nennenswert größer (19 v. H.) als in der DDR (9 v. H.). 1970 waren die Unterschiede ausgeprägter; in der DDR wurde diese Grenze — nämlich 1200 Mark — von 30 v. H., in der Bundesrepublik von 60 v. H. aller Arbeitnehmerhaushalte überschritten. Insgesamt ist festzustellen, daß die Haushalts-E. der Arbeitnehmer in der DDR gleichmäßiger verteilt sind als in der Bundesrepublik. Die Tendenz zur Nivellierung — in beiden Staaten vorhanden — ist überdies in der DDR stärker. Der Vergleich der Haushalts-E. in der DDR und in der Bundesrepublik ist nur bedingt geeignet, Unterschiede im Lebensstandard sichtbar zu machen. Dieser hängt, soweit durch den privaten Verbrauch bestimmt, auch von der Kaufkraft der Währungen ab. Die Kaufkraft der Mark gegenüber der DM hat sich seit 1960 sowohl für den Verbrauch der Arbeitnehmerhaushalte als auch für den der Rentnerhaushalte — in erster Linie als Folge der Preissteigerungen in der Bundesrepublik — ständig erhöht. Diese Verbesserung der Kaufkraftparität hat aber nicht die Relationen der Real-E. (um Kaufkraftunterschiede bereinigte Netto-E. — nicht zu verwechseln mit gleichlautendem DDR-Terminus; Lohnformen und Lohnsystem) verändert. Die nominalen E. der Arbeitnehmerhaushalte sind in der Bundesrepublik sehr viel stärker gestiegen als in der DDR, so daß der Abstand der Real-E. in der DDR zu denen der Bundesrepublik sogar größer geworden und für 1972 mit 44 v. H. zu veranschlagen ist (1960: 33 v. H.). Für Rentnerhaushalte dürfte das Real-E. in der DDR 1972 um zwei Drittel unter dem westdeutschen Niveau gelegen haben. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 249–252 Einkaufs- und Liefergenossenschaften (ELG) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z EinzelhandelDDR A-Z 1969
DDR A-Z 1969
Rowdytum (1969)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Pj. für besondere Erscheinungsform der Jugendkriminalität. Lange Zeit wurde die Existenz dieses Problems nicht erwähnt. Schließlich wurden als Gründe „für die mangelnde Aktivität der Jugendlichen im öffentlichen Leben und für das leider oft beobachtete R.“ das fehlende gute Beispiel der Erwachsenen und das Versagen der FDJ angeführt (DLZ vom 19. 1. 1957). Der Vorwurf des R. wurde 1964 insbesondere den ihre Begeisterung für Beat-Musik stürmisch bekundenden Jugendlichen gemacht. Zahlreiche Prozesse wegen R. endeten mit harten Bestrafungen. Weder dadurch noch durch die Einweisung schwererziehbarer und krimineller Jugendlicher in Heim- und Jugendwerkhofs-Erziehung ist es bisher gelungen, das R. entscheidend einzudämmen. Das neue Strafgesetzbuch enthält im Besonderen Teil in §§ 215, 216 eine Spezialvorschrift zur Bekämpfung des R. Bestraft werden „aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung oder der Regeln des sozialistischen Gemeinschaftslebens“ begangene rowdyhafte Handlungen. Darunter können Körperverletzungen, Sachbeschädigungen, Eigentumsdelikte, Landfriedensbruch u. a. Straftaten fallen, wobei eine weitgehende Differenzierung ermöglicht werden soll. Während die öffentliche Ordnung nur geringfügig störende Verhaltensweisen als Ordnungswidrigkeiten verfolgt werden können, also vom Straftatbestand R. überhaupt nicht erfaßt sind, werden schwere Fälle des R. grundsätzlich als Verbrechen qualifiziert („Neue Justiz“ 1967, S. 157). Unterschieden werden das R. eines Einzeltäters (Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren), das „Gruppen-R.“ (Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren) und der schwere Fall des R. — besondere Gefährdung der öffentlichen Ordnung, fortgesetzte Begehung von R. durch mehrere Täter, Rädelsführer —, für den Freiheitsstrafen von 1 bis 8 Jahren angedroht sind. Für geringfügige Beteiligung an einem Gruppendelikt sind Haft- oder Geldstrafe vorgesehen. Eine weitere Bestimmung (§ 217 StGB) stellt die Beteiligung an oder Organisierung von unerlaubten Ansammlungen von Personen auf öffentlichen Plätzen, Straßen und Wegen unter Strafe, die für den Rädelsführer von 1 bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe bemessen werden kann. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 536 Rote Ecke A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RTSDDR A-Z 1969
Garling, Adolf (1969)
* 11. 1. 1925 in Teterow (Meckl.). 1. Vors. des Rates des Bezirkes Neubrandenburg seit 1967. Mitgl. der SED. Kriegsteilnehmer. 1943 NSDAP. Nach 1945 Angestellter in Teterow und Malchin. SED. 1953–1960 1. Vors. des Rates des Kreises Malchin. 1960–1966 1. Vors. des Rates des Kreises bzw. 1. Sekretär der SED-Kreisleitung Pasewalk. 1966–1967 1. stellv. Vors., seit 29. 3. 1967 1. Vors. des Rates des Bezirkes Neubrandenburg. Mitgl. der SED-Bezirksleitung Neubrandenburg. Absolvent der SED-Parteihochschule und der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaften „Walter Ulbricht“, Diplom-Staatsrechtswissenschaftler. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 759 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1969 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/garling-adolf verwiesen. Gallerach, Ernst A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Georgi, Rudi, Dr.DDR A-Z 1969
Demokratisierung (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Mit dieser Formel umschrieb die SED die Umgestaltung der Verhältnisse in Mitteldeutschland nach ihrer Vorstellung von Demokratie. Als D. verstand sie die Vorbereitung des Sozialismus, vor allem vor 1950. — Über die Zielsetzung dieser D. sagte Ulbricht am 23. 7. 1948 in seinem umfangreichen Referat auf der 1. Staatspolitischen Konferenz der SED u.a. (W. Ulbricht: „Zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung“, Ostberlin 1953, Bd. III, S. 260, 265, 268, 274.): „Die Verwaltung in der Sowjetischen Besatzungszone ist die Ausübung demokratischer Staatsgewalt. Die Verwaltung und ihre Organe stehen im Dienste des werktätigen Volkes.“ Ulbricht erklärte ferner: Die „Erfahrungen in Deutschland bestätigen, daß die bürgerliche Demokratie die gewaltsame Unterdrückung der Arbeiterklasse ist. Unsere demokratische Ordnung fördert die Entwicklung aller demo[S. 141]kratischen Kräfte … Unsere Demokratie ist eine höhere Form der Demokratie, sie wendet den Zwang im Interesse der Mehrheit gegen die Minderheit an. Die höchste Form der Demokratie und ihre volle Entfaltung ist erst im Sozialismus möglich. — Das ist die marxistisch-leninistische Erkenntnis über das Wesen der Demokratie.“ Ulbricht fuhr fort: Im Gegensatz zur Reaktion in Westdeutschland „schaffen wir die gesellschaftlichen Grundlagen einer demokratischen Entwicklung und haben weitgehende wirtschaftliche und soziale Veränderungen in der Sowjetischen Besatzungszone durchgeführt … Die Tatsache, daß die Arbeiterklasse im Bund mit den werktätigen Bauern, mit der fortschrittlichen Intelligenz und mit der antifaschistisch-demokratischen Bevölkerung die Führung in unserer neuen Ordnung innehat, muß im Verwaltungsapparat ihren Ausdruck finden. Unsere öffentliche Verwaltung muß arbeitsmäßig und personell aufs engste mit der Partei der Arbeiterklasse, mit anderen demokratischen Parteien und Massenorganisationen, vor allem mit den Gewerkschaften und den VdgB zusammenarbeiten.“ Er betonte: „In der Sowjetischen Besatzungszone soll die öffentliche Verwaltung die Vollstreckerin des Willens der Arbeiterklasse und der antifaschistisch-demokratischen Bevölkerungsschichten sein. Diese sind die Mehrheit der Bevölkerung, und das Parlament hat als gesetzgebendes Organ im Interesse dieser Mehrheit die Gesetze zu beschließen.“ Auch nach der Errichtung der „DDR“ wandte die SED den Begriff D. an. Unter dem Leitwort „D. der Verwaltung“ wurden im Juli 1952 die Länder in 14 Bezirke gegliedert (Verwaltungsneugliederung, Bezirk). Diese Ordnung wurde 1957 durch eine „weitere D.“ der Staatsverwaltung und der Selbstverwaltung abgelöst: Im Anschluß an die 3. Parteikonferenz der SED (März 1956) beschloß die Volkskammer am 17. 1. 1957: 1. das „Gesetz über die Rechte und Pflichten der Volkskammer gegenüber den örtlichen Volksvertretungen“; 2. das „Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht“. Das 1. Gesetz gibt (so bes. in den §§ 1, 3 und 6) der Volkskammer bzw. ihrem neugebildeten „ständigen Ausschuß für die örtlichen Volksvertretungen“ die Stellung eines alles lenkenden Gremiums, das gesetzgebend, ausführend, richtend und kontrollierend in einem ist. Das 2. Gesetz verleiht, dem Buchstaben nach, den örtlichen Parlamenten weitgehende Leitungsgewalt, aber die Selbständigkeit ist nur scheinbar. Das 1. Gesetz und der allgemein verbindliche demokratische Zentralismus machen die örtlichen Parlamente und Verwaltungen zu Werkzeugen der völlig von der SED beherrschten Volkskammer. — Bei der Propagierung der Neuen Ordnungen für die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe (seit April 1961) verzichtet die SED auf die Formel D. (Selbstverwaltung) Die D. wirkte sich besonders verhängnisvoll in der Justiz aus. Auf der Forderung nach „D. der Justiz“ beruht die Einrichtung der Volksrichterlehrgänge. „Die Einrichtung der Volksrichter in der Sowjetzone ist der Weg, um die deutsche Richterschaft möglichst schnell zu demokratisieren, d.h. sie aus Menschen aus allen Schichten des Volkes zusammenzusetzen und dadurch die Grundlagen für eine demokratische Justiz zu schaffen“ (Hilde Benjamin in: „Neue Justiz“ 1948, S. 194). (Rechtswesen) Literaturangaben Schütze, Hans: „Volksdemokratie“ in Mitteldeutschland (hrsg. v. d. Niedersächs. Landeszentrale f. Polit. Bildung), Hannover 1964. 228 S. u. 4 Taf. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 140–141 Demokratischer Zentralismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DemontagenDDR A-Z 1969
Dialektischer Materialismus (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Marxismus-Leninismus. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 157 DIA A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DiamatDDR A-Z 1966
DDR A-Z 1966
Volkseigene Betriebe (VEB) (1966)
Siehe auch: Volkseigene Betriebe: 1956 1958 1975 1979 Volkseigene Betriebe (VEB): 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Nach 1945 enteignete und verstaatlichte Betriebe; desgleichen die seitdem neu errichteten Staatsbetriebe. Durch den SMAD-Befehl 124 vom 30. 10. 1945 „Über die Beschlagnahme und provisorische Übernahme einiger Eigentumskategorien in Deutschland“ waren mehrere zehntausend gewerbliche Unternehmungen sequestriert (Sequesterbefehl) worden, die in der Folge durch die SMAD nach drei Gruppen gegliedert wurden. Einer „Liste A“ wurden solche Betriebe zugeteilt, die einem Volksentscheid über eine Enteignung unterworfen werden sollten. Ein solcher Volksentscheid fand jedoch nur im Lande Sachsen (Juni 1946) statt. — In eine „Liste B“ waren solche Betriebe aufgenommen worden, die für die Enteignung kein großes Interesse boten (kleinere gewerbliche Unternehmen). Sie wurden unter großem propagandistischem Aufwand den Inhabern „wegen ungenügender Belastung“ zurückgegeben. — Die „Liste C“ enthielt schließlich diejenigen Betriebe, die für den Übergang in sowjet. Eigentum als SAG-Betriebe vorgesehen waren und durch den Befehl 167 vom 5. Juni 1946 „auf Grund der Reparationsansprüche der SU in sowjetisches Eigentum“ übergingen (Eigentum). Als Rechtsträger der VE-Betriebe waren „Vereinigungen Volkseigener Betriebe“, Kreis- und Kommunalbehörden, Genossenschaften und die VdgB vorgesehen. Inzwischen sind organisatorische Veränderungen vorgenommen worden (Volkseigene Industrie). Nach Aussage des damaligen stellv. Vors. der DWK, Selbmann, in einer Rede vom 4. 7. 1948, wurden insgesamt 9.281 gewerbliche Unternehmungen, darunter zahlreiche kleine und mittlere Handwerks-, Transport- und Handelsunternehmen, enteignet. Bis 1951 waren die VEB unselbständige Filialbetriebe der ihnen vorgeordneten VVB. Zum 1. 1. 1952 wurden sie in selbständig wirtschaftende Einheiten umgewandelt. Sie erhielten eigene finanzielle Grundausstattung und einen eigenen Umlaufmittelfonds; sie entrichteten seitdem auch selbständig die Abgaben an den Staatshaushalt. (Volkseigene Wirtschaft, Wirtschaftliche Rechnungsführung) Nach der Einführung des Neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft sind die VEB wieder Teilbetriebe der erneut reorganisierten Vereinigungen Volkseigener Betriebe. Ihre Bilanzen sind Teilbilanzen der VVB. Die Betriebsleiter der VEB müssen Weisungen des Generaldirektors der VVB ausführen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 510 Volksdemokratie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkseigene Erfassungs- und Aufkaufbetriebe (VEAB)DDR A-Z 1966
Produktionskomitees (1966)
Siehe auch die Jahre 1965 1969 1975 1979 Auf dem VI. Parteitag der SED angekündigte und seit der zweiten Hälfte des Jahres 1963 in den „volkseigenen“ Betrieben eingeführte Organe der Produktionspropaganda und der Kontrolle der Produktion durch die SED. Die P. lösen in den Großbetrieben die Ständigen ➝Produktionsberatungen ab. Von den letzteren unterscheiden sich die P. dadurch, daß der Vorsitzende nicht mehr ein FDGB-Funktionär, sondern jeweils der erste Sekretär der Betriebsparteiorganisation der SED ist. In den P. sollen auch mehr Ingenieure, Meister und Facharbeiter tätig sein. Die P. sollen einerseits die Werkleiter beraten, andererseits der „politischen Massenarbeit“ in den Betrieben neue Impulse geben. In einer Grußadresse des ZK der SED an die neugegründeten P. vom Okt. 1964 heißt es: „Das Zentralkomitee ist davon überzeugt, daß die Zusammenarbeit aller gesellschaftlichen Kräfte im Produktionskomitee schneller zur Verwirklichung der Partei- und Regierungsbeschlüsse in den Betrieben führt.“ Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 371 Produktionshilfe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ProduktionskostenDDR A-Z 1966
Familienrecht (1966)
Siehe auch: Familienrecht: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Güterrecht, Eheliches: 1979 Güterstand: 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Das Familiengesetzbuch (FGB) vom 20. 12. 1965 (GBl. 1966 I, S. 1) ist am 1. 4. 1966 in Kraft getreten. Gleichzeitig sind die familienrechtlichen Bestimmungen des BGB aufgehoben worden, die nicht schon vor dem Inkrafttreten des FGB durch andere gesetzliche Bestimmungen außer Kraft gesetzt worden waren. Durch Art. 7, Abs. 2 und Art. 30, Abs. 2 der Verfassung waren bereits 1949 alle dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau entgegenstehenden Bestimmungen aufgehoben worden (Gleichberechtigung der Frau). Die aufgehobenen, alten familienrechtlichen Vorschriften waren nur zum Teil durch neue gesetzliche Bestimmungen ersetzt worden. Der vom [S. 134]Justizministerium 1954 fertiggestellte Entwurf eines Familiengesetzbuches (FGB) ist nicht als Gesetz verabschiedet worden. Lediglich die Vorschriften über die Eheschließung und Eheauflösung mußten durch eine besondere VO vom 24. 11. 1955 (GBl. S. 849) in Kraft gesetzt werden, nachdem das vom Kontrollrat erlassene Ehegesetz vom 20. 2. 1946 durch den am 19. 9. 1950 verkündeten Beschluß des sowjet. Ministerrates aufgehoben worden war. Das „Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau“ vom 27. 9. 1950 (GBl. S. 1037), das vor allem den Einsatz der Frau in der Produktion sichern sollte, bestätigte den Grundsatz der Gleichberechtigung, regelte aber nur wenige familienrechtliche Fragen (Familienpolitik). Weitere Rechtsgrundsätze für die Behandlung von Familienrechtsstreitigkeiten in Auslegung der Verfassung und des Gesetzes vom 27. 9. 1950 wurden daher 1951 von einer Kommission aus den Vertretern der obersten Justizbehörden festgelegt, um die durch das Fehlen gesetzlicher Bestimmungen eingetretene Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Die im wesentlichen hiermit übereinstimmenden Grundsätze des Entwurfs von 1954 sind daher schon als geltendes Recht angewendet worden. Von den Vorschriften dieses FGB-Entwurfs weicht das FGB vom 20. 12. 1965 z. T. erheblich ab. Entsprechend dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau haben die Ehegatten über alle das eheliche Leben betreffende Angelegenheiten eine einverständliche Entscheidung herbeizuführen. Ein Entscheidungsrecht des Ehemannes gibt es nicht. Als gemeinsamen Familiennamen können die Eheleute den Namen des Mannes oder der Frau wählen. Die Entscheidung darüber ist bei der Eheschließung vor dem Standesamt zu erklären und in das Familienbuch einzutragen. Beide Elternteile üben während des Bestehens der Ehe das Erziehungsrecht gemeinsam aus (Sorgerecht). Die unehelichen Kinder haben im Verhältnis zu ihren Eltern und deren Verwandten grundsätzlich die rechtliche Stellung eines ehelichen Kindes. Völlig neu ist die Adoption geregelt worden. Die Vorschriften des FGB über Eheschließung und Eheauflösung entsprechen im wesentlichen den Bestimmungen der durch das FGB aufgehobenen „VO über Eheschließung und Eheauflösung“ vom 24. 11. 1955. Mann und Frau müssen 18 Jahre alt sein (Volljährigkeit), wenn sie heiraten wollen. Bei der Ehescheidung kommt es nicht auf das Verschulden, sondern darauf an, ob die Ehe objektiv zerrüttet ist und deshalb ihren Sinn für die Eheleute, die Kinder und damit auch für die Gesellschaft verloren hat. Es gibt keinen Schuldausspruch im Scheidungsurteil. Im Gegensatz zu dem bisher gültigen Scheidungsrecht können jedoch nach dem FGB bei der Entscheidung über das Erziehungsrecht und über den Unterhaltsanspruch die „Umstände, die zur Scheidung geführt haben“, berücksichtigt werden. Der Ehegatte, dessen Verhalten zur Scheidung geführt hat, verliert grundsätzlich jeden Unterhaltsanspruch (Unterhaltspflicht). Durch das FGB ist der bisherige gesetzliche Güterstand der Gütertrennung durch den Güterstand der Eigentums- und Vermögensgemeinschaft ersetzt worden. Bei Auflösung der Ehe ist das gemeinschaftliche Eigentum und Vermögen grundsätzlich zu gleichen Anteilen zu teilen. Wenn ein Ehegatte zur Vergrößerung oder zur Erhaltung des Vermögens des anderen Ehegatten wesentlich beigetragen hat, kann das Gericht ihm außer seinem Anteil am gemeinschaftlichen Vermögen einen Ausgleichsanspruch zusprechen. Die Aufwendungen für die Familie sind von beiden Ehegatten und den Kindern, entsprechend ihrem Einkommen und sonstigen Mitteln, durch Geld-, Sach- und Arbeitsleistungen gemeinsam zu erbringen. Die von ihrem Mann getrennt lebende oder geschiedene Ehefrau hat nur unter bestimmten Voraussetzungen einen zeitlich begrenzten Unterhaltsanspruch, da in der sozialistischen Gesellschaft jeder arbeitsfähige Mensch seinen Unterhalt durch eigene Arbeit verdienen soll. Das Verfahren in Ehesachen ist durch die Eheverfahrensordnung vom 7. 2. 1956 (GBl. S. 145) unter Aufhebung der entsprechenden Bestimmungen der ZPO neu geregelt worden. In allen Scheidungssachen ist eine vorbereitende Verhandlung „zur Aussöhnung und Erziehung der Parteien“ durchzuführen. Erst in einem zweiten Termin darf eine Entscheidung getroffen werden. Die Verhandlung in Ehesachen ist öffentlich. Gleichzeitig mit dem Scheidungsverfahren sind das elterliche Sorgerecht und der Unterhalt der Kinder und der Ehegatten zu regeln. Wie der Bundesgerichtshof festgestellt hat, dient auch das sowjetzonale Scheidungsrecht der Errichtung der sozialistischen Gesellschaftsordnung. Aus diesem Grunde werden in der BRD sowjetzonale Ehescheidungsurteile nicht mehr anerkannt, wenn die beklagte Partei zur Zeit des Urteils ihren dauernden Aufenthalt in der BRD hatte und die Scheidung nach westdeutschem Recht nicht hätte ausgesprochen werden dürfen. Literaturangaben Hagemeyer, Maria: Zum Familienrecht der Sowjetzone — Der „Entwurf des Familiengesetzbuches“ und die „Verordnung über die Eheschließung und Eheauflösung“. 3., überarb. Aufl. (BMG) 1958. 75 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 133–134 Familienpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FamilienzusammenführungDDR A-Z 1966
Scholz, Paul (1966)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 * 2. 10. 1902 in Braunau/Schlesien als Sohn eines Bauern, Landarbeiter, später Fabrikarbeiter, 1923 KPD, in der NS-Zeit mehrfach in Haft. 1945 KPD, stellv. Chefredakteur der Wochenzeitung „Der freie Bauer“, im Auftrag der SED 1948 Mitbegründer der DBD, Hauptgeschäftsführer der Partei, seit Juli 1949 stellv. Parteivors., vom 15. 11. 1950 bis 23. 5. 1952 Minister für Land- und Forstwirtschaft, danach mit der Leitung der Koordinierungs- und Kontrollstelle für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft beauftragt, stellv. Ministerpräsident, vom 25. 11. 1953 bis 17. 3. 1955 erneut Minister für Land- und Forstwirtschaft, weiterhin Stellv. des Vors. des Ministerrats und Mitgl. des Präsidiums des Ministerrats. Seit 24. 11. 1955 ist Sch. Vors. der Kommission für Fragen der Landwirtschaft beim Präsidium des Ministerrats und seit 16. 6. 1958 Vors. des Beirats für LPG beim Ministerrat. Seit 7. 10. 1949 Abg. der Volkskammer. Literaturangaben SBZ-Biographie — Ein biographisches Nachschlagebuch über die SBZ Deutschlands (bearb. vom Untersuchungsausschuß Freiheitl. Juristen). 3., erw. Aufl. (BMG) 1965. 406 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 415 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1966 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/scholz-paul verwiesen. Scholz, Ernst A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schön, OttoDDR A-Z 1965
DDR A-Z 1965
Untersuchungshaft (1965)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 U. kann gemäß § 141 der sowjetzonalen StPO angeordnet werden, wenn dringende Verdachtsgründe gegen den Beschuldigten vorhanden sind und wenn entweder Fluchtverdacht oder Verdunkelungsgefahr besteht. Fluchtverdacht braucht nicht weiter begründet zu werden, wenn die den Gegenstand des Verfahrens bildende Tat mit mehr als 2 Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist. Praktisch kann also jeder Beschuldigte ohne weitere Begründung wegen angeblichen Fluchtverdachts in U. genommen werden. Polizei, SSD und Staatsanwaltschaft machen von dieser Möglichkeit insbesondere in politischen Strafsachen in reichem Maße Gebrauch. Mit der Richtlinie Nr. 15 vom 17. 10. 1962 (GBl. II, S. 771) will das OG die Gerichte veranlassen, das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für einen Haftbefehl mit größter Sorgfalt zu prüfen. Dringender Tatverdacht und Haftgrund bedürften selbstständiger Prüfung. Diese Richtlinie entspricht der vom Staatsrat für notwendig erklärten Strafpolitik. Das Recht des Untersuchungsgefangenen, zusätzlich Lebensmittel zu erhalten, Bücher und Zeitungen zu lesen, zu schreiben und — soweit der Zweck der Untersuchung nicht gefährdet wird — Besuche zu empfangen, ist außer Kraft gesetzt. „Staatsfeinde“, „Agenten“, „Diversanten“ und „Wirtschaftsverbrecher“ dürfen auch bei ärztlich festgestellter Haftunfähigkeit nicht aus der Haft entlassen werden. Von einer ärztlichen Betreuung in den U.-Anstalten kann kaum die Rede sein. (Rechtswesen, Strafvollzug) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 441 Unterstellung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z UntersuchungsorganeDDR A-Z 1965
Deutsche Bücherei (1965)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Bibliotheken. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 93 Deutsche Bauernbank A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsche BundesrepublikDDR A-Z 1965
DAMW (1965)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 Deutsches Amt für Meßwesen und Warenprüfung. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 87 DAL A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Danelius, GerhardDDR A-Z 1965
Aeroclub (1965)
Siehe auch: Aeroclub: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 Aeroklub der DDR: 1975 1979 1985 Von Okt. 1953 bis Jan. 1956 Tarnbezeichnung für die Luftwaffe der SBZ. (Militärpolitik) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 12 AEP A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AgententätigkeitDDR A-Z 1963
DDR A-Z 1963
Geheimer Informant (GI) (1963)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 Spitzelwesen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 163 Gehaltsgruppenkatalog A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Geheimer Mitarbeiter (GM)DDR A-Z 1963
Selbstkritik (1963)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Kritik und Selbstkritik. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 427 Selbstkosten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SelbstlaufDDR A-Z 1963
Jagd (1963)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 220]Am 21. 11. 1953 wurde das Gesetz zur Regelung des Jagdwesens erlassen. Das Gesetz mit heute drei gültigen Durchführungsbestimmungen erklärte alle jagdbaren Tiere zum „Eigentum des Volkes“ und stellte die Ausübung der J. im wesentlichen unter den Leitgedanken der Bekämpfung von Raubwild und des Schutzes der Landwirtschaft gegen Wildschäden unter Festsetzung von Jagd- und Schonzeiten. Die Oberste J.-Behörde beim Ministerium für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft und die J.-Behörden bei den Bezirksräten und Kreisen sind für die Durchführung und Kontrolle der Bestimmungen des J.-Gesetzes und Kontrolle der Abschußpläne zuständig; ein J.-Beirat aus Vertretern der Forstwirtschaft, der Volkspolizei, der Parteien und Organisationen steht ihnen zur Seite. Den ehrenamtlichen von der Kreisjagdbehörde eingesetzten J.-Leitern obliegt die Führung des Abschußbuches zur Kontrolle der Erfüllung des Abschußplanes, der Nachweis über Munitionsempfang und -verbrauch, die Wildablieferung und -Verteilung in den ihnen zugeteilten J.-Gebieten. Die J.-Ausübung ist grundsätzlich nur im Kollektiv den Inhabern von J.-Teilnahmescheinen, von Einzel-J. und „Jagdberechtigten mit besonderer Jagderlaubnis“ möglich. Die J.-Ausübenden müssen jagdhaftpflichtversichert sein und müssen der J.-Gesellschaft angehören. Die J.-Teilnahmescheine und unpersönlichen Waffenscheine für Teilnehmer an Kollektivjagden gelten nur für die Zeit der Kollektiv-J. Waffen und Munition werden an den von der J.-Behörde bestimmten Aufbewahrungsstellen unter Kontrolle der Volkspolizei unter Verschluß gehalten. Als J.-Waffen werden Feuerwaffen mit glatten Läufen verwandt. Selbst Hochwild wird mit Flintenlaufgeschossen erlegt; nur einzelne bevorzugte Personen sind zur Führung von Waffen mit gezogenen Läufen berechtigt. Das erlegte Wild, auch Decken und Bälge, wird den Wilderfassungsstellen oder den zentralen Schlachthöfen der VVEAB zugeleitet. Der Oberste J.-Beirat und die Akademie der Landwirtschaftswissenschaften unterstützen die Arbeitsgemeinschaft Wildforschung und die Wildmarkenforschung. Es bestehen 12 Wildforschungsgebiete, die sich mit der Entwicklung des Wildstandes, der Wildbretstärke, Rassenstudien und Trophäen der einzelnen Wildarten befassen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 220 Investitionsbank, Deutsche (DIB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jakubowski, Iwan IgnatjewitschDDR A-Z 1963
Friedenskampf (1963)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 Frieden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 158 Friedensgrenze A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Friedensrat, DeutscherDDR A-Z 1962
DDR A-Z 1962
Geständniserpressung (1962)
Siehe auch die Jahre 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die von seiten der Justiz der SBZ erstrebte generalpräventive und erzieherische Wirkung jedes Strafverfahrens, insbesondere natürlich der politischen Strafsachen, erfordert ein Geständnis und nach Möglichkeit ein „Reuebekenntnis“ des Angeklagten. Mit allen Mitteln wird daher seitens des Staatssicherheitsdienstes versucht, den Beschuldigten zur Abgabe eines Geständnisses zu bringen. Bis etwa zum Jahre 1953 wurden durch die Untersuchungsorgane vielfach Foltermethoden angewendet, obwohl § 343 StGB für Aussage- und G. Zuchthausstrafe bis zu 5 Jahren androht. Seitdem führt der SSD die erwünschten Geständnisse entweder durch ein „Dauerverhör“ herbei oder dadurch, daß dem Beschuldigten Versprechungen für eine vorzeitige Haftentlassung gemacht werden. Häufig wurde auch beobachtet, daß das Versprechen, von Repressalien gegen Familienangehörige absehen zu wollen, genügte, um ein Geständnis zu erzielen. Wenn der Angeklagte in der Hauptverhandlung das ihm abgepreßte oder abgelistete Geständnis widerrufen will, steht dem für die Beweisführung § 209 StPO entgegen, denn das früher abgegebene Geständnis kann „zum Zwecke des Beweises verlesen werden, soweit es erforderlich ist“. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 156 Gesetzgebung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GesundheitswesenDDR A-Z 1962
Leninismus (1962)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Marxismus-Leninismus, Bolschewismus, Lenin, Stalinismus. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 261 Lenin A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LessingpreisDDR A-Z 1962
Kabarett (1962)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 207]Das K. wird „als schärfste Waffe der positiven Kritik und Hilfe beim Aufbau und der Popularisierung unserer fortschrittlichen sozialistischen Idee“ (Peter Pan in „Volkskunst“, April 1958) mit Nachdruck gepflegt, scheitert jedoch immer wieder an der Humorlosigkeit der Doktrinäre, der Einschränkung der Gedanken- und Redefreiheit und den verbindlichen Schablonen des kapitalistischen Erzbösewichts und des positiven Helden; sein Leidensweg ist der gleiche wie in der NS-Ära. Von den zahlreichen Versuchen, Berufs-K. auch als Vorbild für das Laien-K. auf die Beine zu bringen, haben nur zwei („Die Distel“, Ost-Berlin, und „Die Pfeffermühle“, Leipzig) im zermürbenden Kampf mit der Zensur und der Kritik der Kritisierten überdauert. In der kulturellen Massenarbeit spielt das Laien-K. als Darbietung der Agitprop-Gruppen und für bescheidenste geistige Ansprüche eine große Rolle und wird durch die einschlägigen Institutionen angeleitet. (Volkskunst, Laienkunst, Agitation) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 207 Justizwettbewerb A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KabinetteDDR A-Z 1962
Staatsmacht (1962)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Soviel wie Staatsgewalt (Staatsapparat) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 419 Staatshaushalt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatsplanpositionenDDR A-Z 1960
DDR A-Z 1960
Steffen, Max (1960)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 * 24. 11. 1909 in Bernau bei Berlin als Sohn eines Arbeiters, Volksschule, Maurer. 1925 KJV, 1927 KPD, hauptamtl. KPD-Funktionär. Nach 1933 illegale Arbeit, wiederholt in Haft, während des 2. Weltkrieges Soldat, sowjet. Kriegsgefangenschaft, Leiter der Antifa-Gebietsschule in Baku. 1948 Rückkehr nach Deutschland, SED, Referent in der Abt. Parteischulung der SED-Landesleitung Brandenburg, Besuch der SED-Parteihochschule, seit dem 10. 8. 1952 bis Okt. 1960 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung Neubrandenburg. Seit 17. 10. 1954 Abgeordneter der Volkskammer, seit Juli 1958 Mitgl. des ZK der SED. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 402 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1960 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/steffen-max verwiesen. Steckenpferdbewegung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StEGDDR A-Z 1960
Volksbegehren (1960)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Plebiszit zur Vorbereitung einer Volksabstimmung (Volksentscheid); in der SBZ verfassungsmäßig in formaler Anlehnung an die Weimarer Verfassung vorgesehen (Verfassung), bisher jedoch noch nie durchgeführt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 434 Volksaufstand A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VolksdemokratieDDR A-Z 1960
Historischer Materialismus (1960)
Siehe auch: Historischer Materialismus: 1958 1959 1962 1963 1969 1975 1979 Historischer Materialismus (Materialistische Geschichtsauffassung): 1965 1966 Materialistische Geschichtsauffassung: 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Materialistische Geschichtsauffassung (Historischer Materialismus): 1953 1954 [S. 168](Materialistische Geschichtsauffassung): Die Anwendung des Dialektischen Materialismus auf die Geschichte; für Marxisten-Leninisten Grundlage für das Verständnis und die Beurteilung aller historischen und geistigen Erscheinungen. Nach dem HM. hat die Entwicklung der Gesellschaft durch die Entstehung des Privateigentums an Produktionsmitteln von einer kommun. Urgemeinschaft zur Klassengesellschaft und damit zur Spaltung der Gesellschaft in Ausbeuter und Ausgebeutete geführt. Der Klassenkampf zwischen Unterdrückern und Unterdrückten wird als das bewegende Moment der geschichtlichen Entwicklung angesehen. Die den verschiedenen Gesellschaftsformen (Sklavenhaltergesellschaft, Feudalismus, Kapitalismus) innewohnenden Widersprüche zwischen Produktivkräften und Produktionsverhältnissen seien der Ausgangspunkt, um durch den Klassenkampf und die Revolution eine jeweils höher entwickelte Gesellschaftsform zu erreichen, ohne jedoch die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen und die der Klassengesellschaft innewohnenden Widersprüche zu beseitigen. Marx glaubte, der Kapitalismus werde an diesen Widersprüchen zugrunde gehen (Krise), an seine Stelle werde eine durch die proletarische Weltrevolution zu schaffende klassenlose kommun. Gesellschaft treten, in der jedwede Unterdrückung und Ausbeutung abgeschafft sind. Er ging allerdings davon aus, daß die klassenlose Gesellschaft nur bei höchstentwickelter Industrialisierung aller bedeutenden Länder möglich ist. Lenin sah vor und während des 1. Weltkrieges im Imperialismus die letzte Entwicklungsstufe des Kapitalismus und hielt damit die Zeit für die proletarische Weltrevolution ohne Rücksicht auf den Stand der Industrialisierung für gekommen. Aus der Auffassung heraus, daß die durch die Oktoberrevolution in Rußland 1917 geschaffene neue Gesellschaft zusammenbrechen werde, wenn nicht in anderen Ländern gleichfalls der Kapitalismus gestürzt werde, bemühte er sich, die Weltrevolution, vor allem in Europa, auszulösen (Komintern). Da der Erfolg ausblieb, stellte Stalin später, im Widerspruch zu Marx und Lenin, die These auf, der Aufbau des Sozialismus und der Übergang zum Kommunismus seien auch in einem einzelnen Lande möglich. Der Glaube an die Weltrevolution wurde nicht aufgegeben, aber erklärt, sie erfolge nicht überall gleichzeitig, sondern erstrecke sich über eine lange historische Epoche. Die SU habe das Proletariat anderer Länder in seinen Kämpfen gegen die bestehenden Gesellschaftsordnungen zu unterstützen. Daraus wurde auch die führende Rolle der KPdSU gegenüber anderen kommun. Parteien abgeleitet. Diese Auffassungen wurden durch den XX. Parteitag 1956, auf dem Stalin kritisiert wurde, nicht verworfen. (Marxismus-Leninismus, Stalinismus, Bolschewismus, Ostblock, Volksdemokratie, Linguistikbriefe, Koexistenz, ökonomisches Grundgesetz, Freiheit) Literaturangaben Bochenski, Joseph M.: Der sowjetrussische dialektische Materialismus (Diamat). Bern 1950, Francke. 213 S. Bochenski, Joseph M.: Die kommunistische Ideologie … Bonn 1956, Bundeszentrale für Heimatdienst. 75 S. Buchholz, Arnold: Ideologie und Forschung in der sowjetischen Naturwissenschaft (Schriftenreihe Osteuropa Nr. 1). Stuttgart 1953, Deutsche Verlagsanstalt. Lange, Max Gustav: Marxismus — Leninismus — Stalinismus. Stuttgart 1955, Ernst Klett. 210 S. Lehmbruch, Gerhard: Kleiner Wegweiser zum Studium der Sowjetideologie. (BMG) 1959. 90 S. Lieber, Hans-Joachim: Die Philosophie des Bolschewismus in den Grundzügen ihrer Entwicklung (Staat u. Gesellschaft, Bd. 3) Frankfurt a. M. 1957, Moritz Diesterweg. 107 S. Marxismusstudien, Sammelband, hrsg. v. E. Metzke (Schr. d. ev. Studiengemeinsch. Nr. 3). Tübingen 1954, Mohr. 243 S. Marxismusstudien, 2. F., Sammelband, hrsg. von I. Fetscher (Schr. d. ev. Studiengemeinsch. Nr. 5). Tübingen 1957, Mohr. 265 S. Marxismusstudien, Sammelband, hrsg. v. I. Fetscher (Schr. d. ev. Studiengemeinschaft Nr. 6). Tübingen 1960, Mohr. 221 S. Stalin: Über dialektischen und historischen Materialismus (vollst. Text, m. krit. Kommentar von Iring Fetscher). Frankfurt a. M. 1956, Moritz Diesterweg. 126 S. Theimer, Walter: Der Marxismus. Lehre — Wirkung — Kritik (Sammlung Dalp, Bd. 73). Bern 1950, A. Francke. 253 S. Wetter, Gustav A.: Der dialektische Materialismus. Seine Geschichte und sein System in der Sowjetunion. 2. Aufl., Freiburg 1953, Herder. 659 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 168 Historikergesellschaft, Deutsche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HODDR A-Z 1960
Rekonstruktion, Sozialistische (1960)
Siehe auch: Rekonstruktion: 1975 1979 Rekonstruktion, Sozialistische: 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Nachdem in der SBZ — in Nachahmung sowjetischer Gepflogenheiten — bereits seit der Zeit des ersten Fünfjahrplans ständig von der Notwendigkeit gesprochen wurde, durch R. die Produktivität in der Industrie zu steigern, steht die SR. (Pj.) seit Anfang 1959 im Vordergrund der Produktionspropaganda. Im großen Umfange sollen eine „Erneuerung, Umstellung und Ergänzung vorhandener Produktionsanlagen in Betrieben oder Industriezweigen, sowie tech[S. 345]nische und organisatorische Maßnahmen zur Verbesserung des Produktionsablaufs und zur Steigerung der Produktion“ durchgeführt werden. In diesem Zusammenhang sollen auch die Typisierung, die Standardisierung, die Spezialisierung und die Konzentrierung gewisser Produktionsrichtungen in der Industrie eingeführt werden. Die SR. gilt als das wichtigste Vorhaben im neuen Siebenjahrplan. Offiziell wurde jedoch erklärt, daß für die SR. keine zusätzlichen Finanzmittel zur Verfügung stehen. Sollten Betriebe, die von den oberen Planungsstellen bezeichnet werden, zusätzliche Mittel benötigen, dann werden sie aus anderen Betrieben abgezogen. Wörtlich heißt es amtlich: „Das Ziel der SR. ist die maximale Steigerung der Produktion auf der Basis der zur Verfügung stehenden Maschinen und Ausrüstungen.“ Damit wird deutlich, daß die SR. ein Schlagwort der Produktionspropaganda ist mit dem Ziel, die Produktivität in erster Linie durch Verschärfung der Arbeitsintensität zu erzielen. Das gleichzeitig propagierte Programm zur Erfüllung der ökonomischen Hauptaufgabe soll dabei als Anreiz wirken. (Sozialist. Gemeinschaften, Zweiter Weg, Lohnpolitik) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 344–345 Reiseverkehr A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rekonvaleszenten-SanatorienDDR A-Z 1959
DDR A-Z 1959
Kreiskommando (1959)
Siehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Seit Frühjahr 1956 heißt so die Wehrmelde- und Rekrutierungsstelle der Nationalen Volksarmee im Kreisbereich, die bei der KVP die Tarnbezeichnung Registrierabteilung trug. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 192 Kreisgericht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kreiskontore für Landwirtschaftsbedarf, StaatlicheDDR A-Z 1959
Beschlagnahme (1959)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 B. werden durch viele Dienststellen vorgenommen. Volkspolizei, SSD, Amt für ➝Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs (AZKW) und andere Staatsorgane beschlagnahmen im Zuge von Strafverfahren und durch einfache Verwaltungsmaßmahmen oft, ohne daß gesetzliche Voraussetzungen vorliegen. Obwohl § 140 der sowjetzonalen StPO vorschreibt, daß jede B. der richterlichen Bestätigung bedarf, erfolgt diese in der Mehrzahl der Fälle nicht, vor allem dann nicht, wenn die B. vom AZKW vorgenommen worden ist. Das AZKW darf vielmehr Gegenstände beschlagnahmen und sogar durch einfachen Bescheid einziehen. Gegen diesen Bescheid steht der Rechtsweg nicht offen, es gibt lediglich die Beschwerdemöglichkeit an das Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel (§§ 21, 23 der 4. DB. vom 25. 8. 1954 zum Gesetz zum Schutze des ➝Innerdeutschen Handels; GBl. S. 757). Die „VO zur Sicherung von Vermögenswerten“ vom 17. 7. 1952 (GBl. S. 615) ordnete im § 1 an: „Das Vermögen von Personen, die das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik verlassen, ohne die polizeilichen Meldevorschriften zu beachten, oder hierzu Vorbereitungen treffen, ist zu beschlagnahmen.“ In hierzu ergangenen Geheimanweisungen des Innenministeriums wurde bestimmt, daß diese Verordnung rückwirkend bis 1945 anzuwenden und daß unter B. die „Überführung in Volkseigentum“ zu verstehen war. Praktisch handelte es sich also um eine Enteignung (Eigentum). Jede Verfügung, die vor der sog. Republikflucht seitens des Berechtigten getroffen worden war, galt als nichtig. Diese VO wurde im Zuge des Neuen Kurses aufgehoben, durchgeführte B. blieben aber bestehen. Ein Zugriff in das zurückgelassene Vermögen von SBZ-Flüchtlingen ist seit dem 11. 12. 1957 mit Hilfe eines Strafverfahrens nach dem Gesetz zur Ergänzung des Paßgesetzes möglich. Durch die AO Nr. 2 des sowjetzonalen Finanzministeriums vom 20. 8. 1958 (GBl. I, S. 664) ist „Republikflüchtigen“ jede Verfügungsmöglichkeit über ihr in der SBZ zurückgelassenes Vermögen [S. 57]genommen worden. Die zu dieser AO ergangenen internen Ausführungsanweisungen ordnen praktisch wieder die Einziehung des beweglichen Vermögens an. (Flüchtlingsvermögen) Literaturangaben Die Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone und die Verwaltung des Vermögens von nicht in der Sowjetzone ansässigen Personen. 2., erg. Aufl. (BMG) 1958. 312 S. m. 62 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 56–57 Besatzungspolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BestarbeiterDDR A-Z 1959
Volk (1959)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 In der Sprache des Alltags drüben wie hüben meist im Sinne von Nation gebraucht. Auch die autorisierte Begriffsbestimmung des V. als einer „durch gemeinsame Sprache und Kulturentwicklung verbundenen, geschichtlich gewordenen Gesellschaft“ (im „Lexikon A bis Z“ des sowjetzonalen Bibliogr. Instituts) stimmt weitgehend mit Stalins Nationsbegriff („eine historisch entstandene stabile Gemeinschaft von Menschen, entstanden auf der Grundlage der Gemeinschaft der Sprache, des Territoriums, des Wirtschaftslebens und der sich in der Gemeinschaft der Kultur offenbarenden psychischen Wesensart“; in „Marxismus und nationale Frage“, geschrieben 1913) überein, wobei „psychische Wesensart“ sogar etwas eher dem V. als der Nation Zugehöriges zu bezeichnen scheint. Der Begriff V. wird jedoch soziologisch im klassenkämpferischen Sinne modifiziert; zwar soll er nicht auf eine Klasse (die der Werktätigen, der Ausgebeuteten) reduziert werden, aber doch nur „den Teil, die Schichten und Klassen der Bevölkerung“ umfassen, „die ihrer objektiven Lage nach imstande sind, an der fortschrittlichen, revolutionären Entwicklung eines Landes in der gegebenen Etappe gemeinsam mitzuwirken“ [S. 377](A. P. Butenko, „Das Volk als soziologische Kategorie“, deutsch in „Gesellschaftswissenschaftliche Beiträge“, Jahrg. 1957, Heft 9). (Nationalismus) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 376–377 VOB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volksarmee, NationaleDDR A-Z 1959
Stalinstadt (1959)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Stadtkreis im brandenburgischen Bezirk Frankfurt (Oder), am Oder-Spree-Kanal, mit 19.629 Einwohnern (1958). Die seit 1951 3 km westlich Fürstenberg im Aufbau befindliche „Wohnstadt des Eisenhüttenkombinats Ost“ (Abk.: EKO, seit 1953 Eisenhüttenkombinat „J. W. Stalin“) wurde 1953 zum Stadtkreis erklärt und St. benannt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 347 Stalinismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Standards, Staatliche (TGL)DDR A-Z 1958
DDR A-Z 1958
Todesstrafe (1958)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die T. ist im Strafrecht der SBZ angedroht für das Verbrechen des Mordes und für schwere Fälle einiger Staatsverbrechen: des Staatsverrats, der Spionage, der Diversion und der Sabotage. „Die T. im StEG ist im Interesse der gesamten friedliebenden Menschheit in der augenblicklichen Entwicklungsphase nicht zu entbehren und beweist unsere Entschlossenheit, wenn es sein muß, auch mit den schärfsten Mitteln gegen die vorzugehen, die sich zu Handlangern der Unmenschlichkeit und der Kriegspolitik herabwürdigen.“ (Melsheimer in: „Neue Justiz“ 1958, S. 48) Jedes Todesurteil muß nach Eintritt der Rechtskraft dem Staatspräsidenten zur Entschließung vorgelegt werden, ob er von seinem Gnadenrecht Gebrauch machen [S. 318]will. In diesen Fällen führt die Präsidialkanzlei nach internen Weisungen immer eine Stellungnahme des Politbüros der SED herbei. In der Mehrzahl der Fälle erfolgt keine Begnadigung; die Todesurteile werden durch Enthauptung vollzogen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 317–318 Titoismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z TOMDDR A-Z 1958
1958: N, O, Ö
Nachrichtenpolitik Nachtsanatorium Nachwuchsplan Namensgebung, Fest der Namokel, Karl Nasarowa, Nina Nation Nationale Front Nationale Geschichtsbetrachtung Nationaleinkommen Nationales Aufbauwerk Nationale Streitkräfte Nationale Volksarmee Nationalhymne Nationalismus Nationalität Nationalitätenpolitik Nationalkomitee Freies Deutschland Nationalpreis Nationalpreis für Kunst und Literatur Nationalpreis für Wissenschaft und Technik Naturalhilfsfonds Naturgemäße Viehhaltung Naturschutz NDPD Neubauer Neubrandenburg Neubürger Neuerer Neuererbewegung Neuerermethoden Neuerermethoden in der Landwirtschaft Neuer Kurs Neulehrer Neumann, Alfred 1909 NF NKFD NKWD Nomenklatursystem Norden, Albert Norm Normative Normenkatalog Notariat Notenbank, Deutsche (DNB) NVA Oberbürgermeister Oberkommando des Warschauer Paktsystems Oberschulen Oberstes Gericht Objektivismus Oder-Neiße-Linie Oelßner, Fred Öffentlicher Tadel Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen OG Ökonomie und Planung, Hochschule für ÖLB Operativoffizier Operativplanung Operativstab, Zentraler Opitz, Gerhard Opitz, Kurt Opportunismus Organisation-Instrukteurabteilung Orlopp, Josef Örtliche Industrie Örtlichen Landwirtschaft, Betriebe der (ÖLB) Örtliche Organe Örtliche Räte Örtliche Wirtschaft Ostblock Ost-West-HandelDDR A-Z 1958
StEG (1958)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Strafrechtsergänzungsgesetz. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 299 Steffen, Max A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Steidle, LuitpoldDDR A-Z 1958
Steffen, Max (1958)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 * 24. 11. 1909 in Bernau bei Berlin als Sohn eines Arbeiters, Volksschule, Maurer. 1924 KJV, 1927 KPD, hauptamtl. KPD-Funktionär. Nach 1933 illegale Arbeit, wiederholt in Haft, während des 2. Weltkrieges Soldat, sowjetische Kriegsgefangenschaft, Leiter der Antifa-Gebietsschule in Baku. 1949 Rückkehr nach Deutschland, Referent in der Abt. Parteischulung der SED-Landesleitung Brandenburg, Besuch der SED-Parteihochschule, seit dem 11. 8. 1951 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung Neubrandenburg. Seit 17. 10. 1954 Abgeordneter der Volkskammer. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 299 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1958 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/steffen-max verwiesen. Statistik, Staatliche Zentralverwaltung für A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StEGDDR A-Z 1956
DDR A-Z 1956
Grotewohl, Otto (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 * 11. 3. 1894 in Braunschweig als Sohn eines Schneidermeisters, Volksschule, Buchdrucker, 1910 Mitgl. der SAJ, 1912 SPD, 1918 USPD, kehrte aber zur SPD zurück. 1918 Krankenkassenangestellter in Braunschweig, besuchte die Leibniz-Akademie in Hannover und später die Hochschule für Politik in Berlin, 1920 bis 1925 Landtagsabgeordneter in Braunschweig, 1921 Innen- und Volksbildungsminister. 1923 Justizminister der braunschweigischen Landesregierung, 1925 bis zu seiner Entlassung im Jan. 1933 Präsident der Landesversicherungsanstalt Braunschweig, in den gleichen Jahren M.d.R., bis 1933 außerdem Vorsitzender des Landesverbandes Braunschweig der SPD. Nach 1933 Kaufmann in Hamburg und Berlin, 1938/39 vorübergehend in Haft. 1945 Vorsitzender des Zentralausschusses der SPD in Berlin, hatte entscheidenden Anteil an der Verschmelzung der SPD mit der KPD in der SBZ, April 1946 bis April 1954 Mitvorsitzender der SED, seit April 1946 Mitgl. des Zentralsekretariats bzw. Politbüros der SED. Am 7. 10. 1949 zum Ministerpräsidenten der „DDR“ gewählt. Seit 8. 5. 1953 Träger des „Karl-Marx-Ordens“, seit 11. 3. 1954 „Held der Arbeit“, seit 6. 10. 1954 Träger des „Vaterländischen Verdienstordens“ in Gold, Träger poln. und nordkorean. Orden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 101 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1956 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/grotewohl-otto-emil-franz verwiesen. Großhandelskontore A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Grünes FließbandDDR A-Z 1956
Abschreibungen (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 In der „volkseigenen“ Industrie der SBZ werden die A. für Anlagen und Einrichtungen ebenso wie im „kapitalistischen“ Wirtschaftssystem vorgenommen. In der VE-Wirtschaft gibt es für die verschiedenen Wirtschaftszweige allgemeinverbindliche A.-Sätze. Bis Ende 1954 mußten die A.-Beträge der „volkseigenen“ Betriebe an die Deutsche ➝Investitionsbank abgeführt werden, von der auch die Zuführung neuer Mittel für Generalreparaturen und Investitionen erfolgte. Seit Anfang 1955 können die Betriebe die A.-Beträge behalten und dem betrieblichen Fonds für Investitionen zuführen. Auch Amortisationen — z. B. Tilgungsbeträge für Investitionskredite — brauchen nicht mehr an die kreditgebende Deutsche Investitionsbank zurückgegeben zu werden, sondern verbleiben den Betrieben zur Finanzierung von Generalreparaturen und zur vollen oder teilweisen Finanzierung der Investitionen. Literaturangaben Samson, Benvenuto: Planungsrecht und Recht der volkseigenen Betriebe in der sowjetischen Besatzungszone. Frankfurt a. M. 1953, Alfred Metzner. 121 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 10 Abschnittsbevollmächtigter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ABVDDR A-Z 1956
Bezirksbehörde der Volkspolizei (1956)
Siehe auch: Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei (BDVP): 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bezirksbehörde der Volkspolizei: 1958 1959 Seit der Verwaltungsreform im Sommer 1952 Bezeichnung für die Spitzenbehörde der VP in einem Bezirk. Untersteht der HVDVP. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 46 Bezirk A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bezirksdirektionen für den Kraftverkehr (BDK)DDR A-Z 1956
Arbeitsökonomik (1956)
Siehe auch: Arbeitsökonomie: 1985 Arbeitsökonomik: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Arbeitsökonomik/Arbeitsökonomie: 1975 1979 A. im sowjetzonalen Sinne betrifft nicht die wissenschaftliche Ergründung wirtschaftlicher Arbeitsmethoden nach den Grundsätzen und Methoden der Arbeitsphysiologie. A. ist ein Ausdruck des Pj. für die Produktionspropaganda des Sowjetzonenregimes. Ende 1952 wurde in Dresden das „Institut für A. und Arbeitsschutzforschung“ errichtet, das die Absichten der SED pseudo-wissenschaftlich stützen soll. Das Institut ist dem Ministerium für Arbeit unterstellt, ist also kein Universitätsinstitut. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 23 Arbeitsnorm A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitspolitikDDR A-Z 1954
DDR A-Z 1954
Sojuspuschtschina (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 Sowjetische Handelsgesellschaften. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 148 SMT A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SorbenDDR A-Z 1954
Sekretariat des ZK der SED (1954)
Siehe auch: Sekretariat des Zentralkomitees (ZK) der SED: 1975 1979 1985 Sekretariat des ZK der SED: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 „Das Zentralkomitee wählt … für die allgemeine Leitung der Organisationsarbeit und für die tägliche operative Führung der Tätigkeit der Partei das S.“ (Statut der SED im „Protokoll des III. Parteitages“, Dietz-Verlag Berlin 1951, S. 316). Auf seiner 15. Tagung im Juli 1953 beschloß das ZK der SED, „aus Gründen der Verbesserung der leitenden Organe des ZK das S. des ZK in seiner bisherigen Form aufzuheben“. Als Sekretäre des ZK wurden Ulbricht, Oelßner, Schirdewan, Mückenberger (sämtlich gleichfalls im Politbüro) sowie Wandel und Ziller gewählt. Die bisherigen Sekretariatsmitglieder Schön, Verner, Axen, Edith ➝Baumann, Vieweg erhielten im Rahmen der Reorganisation untergeordnete Funktionen. Im Mai und Juni 1953 waren bereits die Sekretäre Dahlem, Lauter, Hengst ihrer Funktionen enthoben worden. Die weiter bestehenden Sekretariate der SED-Bezirks- und Kreisleitungen sind für die gesamte politische Arbeit auf der entsprechenden Ebene verantwortlich. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 147 Seepolizei A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Selbmann, FritzDDR A-Z 1954
KPKK (1954)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Kreis-Parteikontrollkommission. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 86 KPdSU, Geschichte der A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kraftstoff- und Mineralölzentrale, Deutsche (DKMZ)DDR A-Z 1954
Schön, Otto (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Mitgl. des ZK der SED 1949–50 2. Sekretär des Landesverbandes Sachsen der SED; rechte Hand Ulbrichts in Kaderfragen und Fragen der Parteiorganisation. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 144 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1954 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/schoen-otto verwiesen. Scholz, Paul A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SchulenDDR A-Z 1953
DDR A-Z 1953
Konsumgenossenschaften (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach den Satzungen des am 27. 8. 1949 gegründeten „Verbandes Deutscher Konsumgenossenschaften“ sind die K. eine „demokratische Massenorganisation“: „Ihre Hauptaufgabe besteht in der aktiven Unterstützung der Politik unserer Regierung im Kampf um ein einheitliches, demokratisches Deutschland sowie dem Kampf zur Erhaltung des Weltfriedens an der Seite der großen sozialistischen SU. Das zweite Jahr unseres großen Friedensplans stellt den K. die Aufgabe, durch Verbesserung der massenpolitischen Arbeit und der Handelstätigkeit die Produkte unserer Aktivisten und Arbeiter schneller, billiger und als gute Qualitäten und Sortimente an die Bevölkerung heranzubringen.“ (Aus „Das Wirtschaftsjahr 1952“, Verlag „Die Wirtschaft“, Berlin.) Die K. der SBZ sind also nicht mehr Einrichtungen der organisierten Verbraucherschaft mit dem Zwecke der verbilligten Versorgung mit Lebensmitteln und Verbrauchsgütern. Sie sind in fünf Landesverbände und einen Verband für Ostberlin gegliedert. Ihre Spitzenorganisation ist der „Verband Deutscher K. e. G. m. b. H.“, Berlin W 8. Die K. unterhalten zur Zeit für ihre rund 2,5 Mill. Mitglieder 15.500 Verkaufsstellen. Die K. werden bevorzugt mit Mangelwaren beliefert und halten zum Teil auch Waren zu HO-Preisen feil. Im Jahre 1950 übernahmen sie die Warenbeschaffung, die Lagerung und zum Teil auch den Verkauf für die „Wirtschaftsabteilung der Besatzungsmacht“, GSOW. In den letzten Jahren ist eine gewisse Konkurrenz zwischen HO und K. entstanden. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 72 Konstruktivismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KontrollkommissionDDR A-Z 1953
Instrukteur-Brigade (1953)
Siehe auch: Instrukteurbrigade: 1959 1960 1962 1963 Instrukteur-Brigade: 1954 1956 1958 Aus Gewerkschaftsaktivisten zusammengestellte Brigade, die in einem Betrieb, auf die Abteilungen aufgeteilt, für die Durchführung der von der Gewerkschaft gefaßten Beschlüsse sorgt. Der FDGB hat diese aus der SU stammende Einrichtung übernommen, um mit ihrer Hilfe neue ➝Arbeitsmethoden oder Normübererfüllungen zu erzwingen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 64 Instrukteur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z IntelligenzDDR A-Z 1953
Erziehungswesen (1953)
Siehe auch: Erziehungs- und Bildungswesen: 1965 1966 1969 Erziehungswesen: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 [S. 42]Ausgehend von dem Grundsatz, daß Erziehung Sache des Staates ist, sucht das Sowjetzonen-Regime alle Faktoren, die neben der Schule die Entwicklung der Jugend bestimmen, auszuschalten und die Staatsschule zum ausschließlichen Träger der Erziehung zu machen. Da Staat und Sozialistische Einheitspartei identisch sind, bedeutet Staatserziehung nichts anderes als Erziehung zum Kommunismus. Zielsetzung und organisatorischer Aufbau des sowjetzonalen Schulwesens einerseits, seine Lehrerbildung, Lehrpläne, Lehrbücher und Unterrichtsmethoden — kurz seine Unterrichts- und Erziehungspraxis andererseits — zeigen die für alle Verhältnisse der SBZ typische Zweigesichtigkeit. 1945 wurde von dem inzwischen verstorbenen Schulrat Kreutziger die Erziehung zum „kämpferischen demokratisch-antifaschistischen Humanismus“ als Bildungsziel aufgestellt und auf den pädagogischen Landes- und Zonenkongressen 1946 verbindlich gemacht. Theoretisch wurde an Goethe und Humboldt angeknüpft, aber in Reden von Kreutziger und Wandel zur Erläuterung dieses Zieles trat klar zutage, daß die neue Schule vor allem vom Klassenkampfgedanken beherrscht sein sollte. Immer wieder wurde betont, daß die Schule ein „Politikon“ sei. Man verwies auf Lenins Rede auf dem II. Allrussischen Lehrerkongreß 1919 (Lenin, Werke Bd. XXII, S. 474): „Eine dieser bürgerlichen Heucheleien ist die Ansicht, daß die Schule außerhalb der Politik stehen kann. Gerade das Bürgertum war immer bemüht, in seinen Schulen gehorsame und getreue Lakaien zu drillen, ja überhaupt den ganzen Unterricht auf den Drill gehorsamer und geschickter Diener, von Willensobjekten und Sklaven des Kapitals abzustellen. Niemals war es darauf bedacht, die Schule zu einem Instrument der Menschlichkeit jenseits seiner Klasseninteressen zu machen. Jetzt ist es uns allen klar, daß dies nur die sozialistische Schule tun kann, die in unlösbarer Verbindung mit den Werktätigen und Ausgebeuteten steht.“ Und das auch in der Sowjetzone eingeführte Pädagogik-Lehrbuch von Jessipow-Gontscharow sagt auf S. 14: „Es gibt keine von der Politik getrennte Erziehung, da die Schule ein organischer Teil des öffentlichen Lebens ist, und Erziehung und Unterricht die Weltanschauung des Menschen formen.“ Diese Grundsätze fanden in den Organisationsformen der sowjetzonalen Einheitsschule unverhüllten Ausdruck. Man hob den Parallelismus der „Volksschule“ und der „Höheren Schule“ des bürgerlichen „Klassenstaates“ auf, um „jedem Kinde ohne Unterschied des Besitzes, des Glaubens oder seiner Abstammung die seinen Neigungen und Fähigkeiten entsprechende vollwertige Ausbildung zu ermöglichen“. Auf der „Vorschulischen Erziehung“ (sie wurde aus organisatorischen Gründen erst später für allgemein verbindlich erklärt) baut sich die allgemeine 8stufige „Grundschule“ auf, seit 1950 mit einheitlicher Abschlußprüfung in der ganzen Zone. Die Grundschule gabelt sich in die 4stufige Oberschule und die 3stufige Pflichtberufsschule. An die Oberschule schließen sich die Universität, an die Berufsschule die Fachschulen an, die ebenfalls den Übergang auf die Universität ermöglichen sollen (Schulen). Die Hilfsschulen wurden von sowjetischer Seite als „pädagogische Entartungen“ gebrandmarkt und auf Anordnung der SMAD aufgelöst, 1950 aber wieder zugelassen. Die Zulassung zu den Oberschulen wird im Widerspruch zur Verfassung willkürlich begrenzt. Nach den Richtlinien (Anweisung 83/11) werden mit Vorrang zugelassen: 1. Kinder von Arbeitern und Kleinbauern (bis [S. 43]zu 16 ha Landbesitz), wobei zu beachten ist, daß als Arbeiter im Sinne der Gesetze und Verordnungen nur anzusehen ist, wer als solcher am 1. 1. 1942 tätig war (Arbeiterkind). 2. Kinder von anerkannten Mitgliedern der VVN. 3. Kinder von Helden der Arbeit, Nationalpreisträgern und Verdienten Ärzten und Verdienten Lehrern des Volkes. 4. Kinder der fortschrittlichen Intelligenz. Die Auswahl erfolgt nach klassenkämpferischen Gesichtspunkten durch politische Kommissionen. Durch Zwischenprüfungen, die schon beim Übergang von der 7. zur 8. Grundschulklasse beginnen und in der Oberschule namentlich beim Übergang von Kl. 10 nach 11 in verschärfter Form wiederholt werden, wird der Kreis der für die Universität geeigneten, d. h. der im kommun. Sinne zuverlässigen Schüler, noch weiter eingeengt. Ausschlaggebend ist neben der Erfüllung des „Wissenssolls“ in erster Linie das gute Abschneiden in der Gegenwartskunde, die als Hauptfach nur der kommunistischen Propaganda dient. Um Fehlleistungen der Auslese auszugleichen, wurden an den Universitäten Vorstudienanstalten, die heutigen Arbeiter- und Bauern-Fakultäten eröffnet, die zunächst in 4, seit 1950 in 6 Semestern Kinder von Arbeitern und Kleinbauern, die sich politisch genügend „qualifiziert“ haben, zur Universitätsreife führen. Sie werden im Gegensatz zu den Abiturienten der Oberschulen ohne Ausnahme zum Studium zugelassen. Die Kontingentierung der Studenten für die einzelnen Fakultäten war anfangs sehr streng und vor allem je nach ihrer „staatspolitischen Bedeutung“ unterschiedlich. In den ersten Jahren wurden für die gesamte Zone nur 2.000 bis 2.500 neue Studenten zugelassen; bevorzugt wurden die neuen gesellschaftswissenschaftlichen Fakultäten, teilweise oder ganz gesperrt waren die Juristische, Philosophische und Theologische Fakultät (Hochschulen). Über die Zulassung des Abiturienten zum Studium entscheiden nicht sein Reifezeugnis, sondern sein soziales Herkommen und seine gesellschaftliche Arbeit in der FDJ-Schulgruppe. So wurden 1950 in Rostock von 116 Abiturienten nur 38 zugelassen, hauptsächlich Kinder von Arbeitern, kleinen Angestellten und Kleinbauern. Von den Abgelehnten waren 16 später als Hilfs- und Gelegenheitsarbeiter beschäftigt, darunter 2 Professorensöhne und eine Arzttochter. Im Sinne des Erziehungsmonopols des Staates bemüht man sich, die Kinder des Bürgertums gegen ihr Elternhaus umzustimmen und zu proletarischen Klassenkämpfern zu erziehen. In kleinen Kollektivgruppen der Jungen Pioniere und der „Freien Deutschen Jugend“ (FDJ) müssen diese Kinder den geistig schwächeren, aber politisch aktiven Mitschülern nach bestimmten Plänen das für die Abschlußprüfungen notwendige Wissen einpauken und ihnen bei den Schularbeiten helfen; jeder bezahlte Nachhilfeunterricht ist andererseits verboten. 1950 setzte mit der Pflichtschulung aller Lehrer im Marxismus-Leninismus, mit neuen Lehrplänen und Lehrbüchern, mit der Zunahme der gesellschaftlichen Arbeit der Schulen, d. h. in ihrer Teilnahme an Demonstrationen und Staatsfeiern, Aufsatzwettbewerben u. a. (z. B. „Warum bin ich ein Freund der Sowjetunion?“ — „Die SU, das stärkste Bollwerk des Weltfriedens“) eine Epoche verschärfter Sowjetisierung des Schulwesens ein. Sie war durch zermürbende Betriebsamkeit bei tatsächlicher Planlosigkeit aller Arbeit gekennzeichnet. Daran konnte auch die Verkündung der „Heiligkeit der Unterrichtsstunde“ durch den damaligen Volksbildungsminister Wandel nichts ändern (Lehrerbildung). [S. 44]1951 wurden nach langer kollektiver Vorarbeit neue Lehrpläne vom Deutschen ➝Pädagogischen Zentralinstitut (DPZI) herausgegeben. Ihr Inhalt ist bis in die einzelne Stunde aufgegliedert, und sie sollten mit dem „Stoffchaos“ aufräumen, beseitigten aber in Wirklichkeit die Freiheit, die verantwortungsbewußte Lehrer sich noch immer bei der Stoffauswahl hatten nehmen können. Die Lehrpläne sind keine Rahmenpläne, sondern enthalten den gesamten Stoff in Merksätzen mit methodischen Anweisungen, den Angaben des Merkstoffes und der zu erarbeitenden Begriffe in streng kommun. Auswahl und Betrachtungsweise. Alle Lehrer sind verpflichtet, sich streng an die Lehrpläne zu halten. Bei Revisionen hat der Lehrer unaufgefordert seine schriftliche Präparation und den Lehrbericht vorzulegen, die der Revisor miteinander und mit dem Soll des Lehrplanes zu vergleichen hat. Die Lehrbücher werden durch Verfasserkollektive bearbeitet, die laufend an den Lehrplankonferenzen beim DPZI mitgearbeitet haben, so daß Lehrpläne und Lehrbücher genauestens gleichgeschaltet sind. Lehrbuchmanuskripte des Monopol-Verlages „Volk und Wissen“ müssen den Referenten des DPZI vor Drucklegung zur Kontrolle vorgelegt werden. Alle älteren Lehrbücher gelten als ideologisch überholt. Für den Schüler steht somit die Erarbeitung eines umfangreichen, einseitig politisch, d. h. kommunistisch ausgerichteten Wissens im Vordergründe. Selbsttätigkeit und Selbstdenken sind weitgehend ausgeschaltet. Da die „neue Gesellschaft“ aber auch echte Begeisterung und praktisches Können braucht, diskutiert man verzweifelt über die Beseitigung des Formalismus in der Schule. Die Tatsachen, die auch den Machthabern nicht verborgen sind, sprechen eine deutliche Sprache: Bei den Reifeprüfungen an den Oberschulen z. B. beherrschen die Prüflinge zwar den gesamten ideologischen Ballast des Marxismus-Leninismus, sind aber innerlich ganz anders eingestellt, diskutieren privat mit Lehrern ihres Vertrauens, hören den RIAS und den NWDR und stellen ihren Lehrern im Gegenwartskundeunterricht in gespielter Einfalt verfängliche Fragen. Auch auf dem Gebiet der Schule wurde nach sowjetischem Muster ein bis ins Letzte durchorganisiertes Überwachungssystem eingeführt. Die Schüler werden durch Mitschüler, die Leiter der JP- und FDJ-Schulgruppen und die Lehrer kontrolliert, die Lehrer durch die FDJ-Funktionäre, durch Spitzel unter den Kollegen, durch den Schulleiter und seinen Stellvertreter sowie durch Behördenvertreter. Der Schulleiter ist verpflichtet, zweimonatlich einmal bei jedem Lehrer zu hospitieren, und wird seinerseits durch seinen Stellvertreter kontrolliert, der meist ein jugendlicher Aktivist ist und von der Kreisleitung eingesetzt wird, der Schulrat ebenfalls durch seinen Stellvertreter, der sich politisch qualifiziert hat und die Personalangelegenheiten des Kreises erledigt. Die ideologische Zentrale jeder Schule ist die „Parteibetriebsgruppe“. Dazu kommt eine breit angelegte Kontrolle durch die Öffentlichkeit, d. h. durch Betriebsabgeordnete bei allen Prüfungen, und die „Freunde der neuen Schule“. Eine Schlüsselstellung nimmt schließlich das „Deutsche Pädagogische Zentralinstitut“ in Berlin ein, dessen erster Leiter Frau Zaisser war, die Frau des Ministers für Staatssicherheit. Beide sind in der SU geschult. Frau Zaisser ist 1952 Nachfolgerin des Volksbildungsministers Wandel geworden. Der Wandel der Erziehungsziele in der SBZ wird am sinnfälligsten dokumentiert in Formulierungen des Hauptabteilungsleiters im Volksbildungsministerium Wolfgang Groth, die auch den Gedanken der bewaffneten Verteidigung der „proletarischen Errungenschaften“ einbe[S. 45]ziehen. Die „Erziehung zum demokratischen Patriotismus“ umfaßt 6 Punkte: 1. Die Liebe zum eigenen Volke als Quelle echten Nationalstolzes. 2. Die Freundschaft mit allen Völkern, insbesondere mit der Sowjetunion. 3. Haß gegen Reaktion und Imperialismus. 4. Aktivität bei der friedlichen Aufbauarbeit und die Bereitschaft, die demokratischen Grundlagen und die Erfolge dieser Arbeit gegen alle störenden Einflüsse oder Angriffe zu verteidigen. 5. Bewußtsein, daß die Interessen des Volkes mit den Interessen seiner Staatsführung untrennbar verknüpft sind, als Quelle der Liebe zum Präsidenten der „DDR“ und des Vertrauens zu den Vertretern des werktätigen Volkes in seiner Regierung. 6. Einsicht in die geschichtlich begründete Führungsrolle der Arbeiterklasse. Ausdrücklich wird betont, daß keiner von diesen Punkten vernachlässigt werden darf. Diese Sätze machen, obschon sie an Diesterweg anzuknüpfen vorgeben, den Umsturz aller bisher gültigen pädagogischen Ziele deutlich: Christentum und Humanismus werden durch „fortschrittliche“ Sowjetpädagogik und die „bolschewistische Parteilichkeit“ ersetzt, die heute wie überall im öffentlichen Leben auch im Erziehungswesen regiert. Frau Zaisser erläuterte diese neue Zielsetzung bei der Eröffnung eines Lehrganges für Dozenten und Assistenten an pädagogischen Fakultäten mit folgenden Worten: „Erfüllt von dem Prinzip der bolschewistischen Parteilichkeit gilt es, endgültig Schluß zu machen mit der objektivistischen Betrachtung der Geschichte der Pädagogik und das reaktionäre Wesen der modernen bürgerlichen Pädagogik zu enthüllen.“ („die neue schule“, 1951, S. 365.) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 42–45 Ermächtigungsverordnung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FachministerienDDR A-Z 1953
Mitschurin (1953)
Siehe auch: Mitschurin: 1954 1956 Mitschurin, Iwan W.: 1958 1959 1960 1962 1963 Russischer Obstzüchter, der durch vegetative Hybridisierung und Änderung der Umweltverhältnisse gewisse Erfolge erzielt hat. Sein Vorbild wird, da es in die marxistisch-bolschewistische Ideologie der Naturveränderung durch den Menschen hineinpaßt, in der SBZ landwirtschaftlich-gärtnerisch nachgeahmt. Es werden M.-Zirkel gegründet und M.-Felder eingerichtet, die ein Beispiel der Ertragssteigerung mit „fortschrittlichen Methoden“ geben sollen. (Trawopolnajasystem) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 95 Mitbestimmungsrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Mittelbauer