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In der Kategorie DDR A-Z  verlinkt die Website auf Handbücher zur DDR, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland erschienen sind.

 

Zwischen 1953 und 1985 veröffentlichte die Bundesregierung mehrere Handbücher über die Deutsche Demokratische Republik (DDR) unter verschiedenen Titeln, darunter SBZ von A–Z (1953–1966), A bis Z (1969) und das DDR Handbuch (1975–1985). Diese Werke verfolgten das Ziel, umfassende Informationen über die DDR zu liefern. Die Artikel behandelten Themen wie die staatliche Organisation, die politische und wirtschaftliche Entwicklung sowie die führenden Akteure der DDR. Diese Informationen wurden teils in kurzen Stichworterklärungen, teils in ausführlichen Darstellungen aufbereitet.

Mit dem Ende der DDR trat eine zusätzliche Dimension dieser Handbücher zutage: Sie fungieren als Zeitzeugen, die nicht nur die Entwicklung innerhalb der DDR, sondern auch die sich verändernde Perspektive der Bundesrepublik auf die DDR über drei Jahrzehnte hinweg dokumentieren. Diese Handbücher bieten daher eine wertvolle Quelle, um den Wandel der historischen Sichtweisen nachzuvollziehen.

Der gesamte Text dieser Handbücher ist nun auf der Plattform www.kommunismusgeschichte.de zugänglich gemacht worden. Dabei wurde der ursprüngliche Charakter des Nachschlagewerks beibehalten, indem die Querverweise der Originaltexte als Links integriert wurden. Neu ist die Möglichkeit, die Veränderungen der Einträge über die verschiedenen Ausgaben hinweg zu verfolgen, was einen einzigartigen Vergleich der historischen Perspektiven ermöglicht. Weitere Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier. 

 

DDR A-Z 1985

DDR A-Z 1985

Anstalt zur Wahrung der Aufführungsrechte (AWA) (1985)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Staatliche Einrichtung, die am 1. 1. 1951 an Stelle der GEMA trat und laut VO über die Wahrung der Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte auf dem Gebiet der Musik vom 17. 3. 1955 die Rechte der Komponisten und Musikverleger aus der DDR für die Aufführung ihrer Werke, ausgenommen musikalische Bühnenwerke, in der DDR und im Ausland wahrnimmt. Sie zieht auch die Vergütung für Textdichter von Liedern, Schlagern u.ä. ein und verteilt sie. Auf die Geschäftstätigkeit nimmt der Verband der Komponisten und Musikwissenschaftler der DDR (VKM) entscheidenden Einfluß. Die AWA ist durch Gegenseitigkeitsverträge mit ähnlichen Einrichtungen des Auslands verbunden und seit 1957 Mitglied der internationalen Urheberschutzkonföderation CISAC. Urheberrecht. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 49 Anleitung und Kontrolle A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Anthropologie

DDR A-Z 1985

Liberman-Diskussion (1985)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Bezeichnung für die durch einen Aufsatz des sowjetischen Wirtschaftswissenschaftlers Liberman im September 1962 ausgelöste Diskussion über eine Reform des betrieblichen Planungssystems. Die Diskussion wurde bald darauf auch in der DDR aufgenommen. Liberman argumentierte, daß zur Steigerung der Produktivität der Wirtschaft eine größere Freiheit der Betriebe notwendig sei. Die zentrale Planung solle sich auf die Festsetzung weniger Daten beschränken, um die Dispositionsfähigkeit der Betriebe zu erhöhen. Als Maßstab für die Beurteilung der betrieblichen Leistung schlug er eine Gewinn- bzw. Rentabilitätskennziffer vor, deren Erfüllung als Grundlage für die Gewährung von Prämien an die Belegschaft dienen sollte. Diese Konzeption, die Liberman in den Schlagworten „Schluß mit der kleinlichen Bevormundung der Betriebe durch administrative Maßnahmen!“ und „Was der Gesellschaft nützt, muß auch jedem Betrieb nützlich sein!“ zusammenfaßte, berührt den Bereich der volkswirtschaftlichen Gesamtplanung nur indirekt. Sie konzentriert sich vielmehr auf die Beseitigung der Schwierigkeiten, die zwischen den Betrieben und den ihnen direkt übergeordneten wirtschaftsleitenden Organen existierten. Die Reaktion in der DDR beschränkte sich zunächst auf die kommentarlose Wiedergabe der sowjetischen Diskussion. Nach dem 17. Plenum des Zentralkomitees (ZK) der SED im Oktober 1962, auf dem Ulbricht auf die Notwendigkeit einer Reform des Wirtschaftssystems hingewiesen hatte, erschienen in der Wirtschaftspresse der DDR die ersten relativ zurückhaltenden Stellungnahmen, in denen die Vorschläge Libermans im Prinzip anerkannt, der „Gewinn“ als Hauptkennziffer aber abgelehnt wurde. Auf dem VI. Parteitag der SED (15.–21. 1. 1963) unterbreitete Ulbricht Vorschläge für eine Reform des Wirtschaftssystems, die u.a. Einflüsse des von Liberman entwickelten Konzeptes erkennen ließen. Nach ersten Reformexperimenten in 10 VEB und in 4 VVB wurde Ende Juni 1963 auf einer gemeinsamen Wirtschaftskonferenz des ZK der SED und des Ministerrates deutlich, daß die DDR über die in der UdSSR durchgeführten Reformen hinauszugehen bereit war. Am 11. 7. 1963 ist das Reformkonzept durch den Beschluß des Ministerrats über die Richtlinie für das Neue Ökonomische System (NÖS) der Planung und Leitung der Volkswirtschaft gesetzlich verankert worden. Wirtschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 830 Liberal-Demokratische Partei Deutschlands (LDPD) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Linie

DDR A-Z 1985

Caritas (1985)

Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 [S. 252]Bezeichnung für die von der katholischen Kirche organisierte Tätigkeit auf allen Gebieten der Hilfe und Fürsorge. Entsprechend der Haltung der SED-Führung gegenüber der Kirche wurde die Arbeit der C. in den ersten Jahren der SBZ bzw. der DDR stark behindert, insgesamt aber geduldet. Heute erfährt sie eine gewisse Wertschätzung und begrenzte Förderung. Der C.-Verband, in die kirchliche Organisation integriert und regional den Bischöfen unterstellt, unterhält auf den verschiedensten Gebieten der Fürsorge und Wohlfahrt mehrere hundert Einrichtungen unterschiedlicher Größenordnung und Qualität. Einen der Schwerpunkte bilden 34 Krankenhäuser mit mehr als 5.400 Betten. Daneben gibt es 19 Pflegeheime mit ca. 550 Betten und 107 Altenheime mit ca. 3.240 Plätzen. Ferner werden 14 Einrichtungen für geistig Behinderte, 36 Kinderheime mit 1638 Plätzen und 39 Kur- und Erholungsheime mit 1180 Plätzen von der C. betreut. Die Zahl der Gemeindeschwestern-Stationen beträgt 137, die der Kindergärten und -horte 142 mit 7.108 Plätzen. Im Ausbildungssektor verfügt die C. über 7 Krankenpflegeschulen mit mehr als 500 sowie 8 Seminare mit insgesamt mehr als 200 Plätzen. Die Gesamtzahl der Beschäftigten in den Einrichtungen der C. beträgt ca. 7.300 Personen, davon etwa 1400 Ordensschwestern (Stand: 1981). Zu den Krankenhäusern, Alters- und Pflegeheimen gibt der Staat Platzzuschüsse. Im Jahr 1975 traf der C.-Verband mit der Regierung ein Abkommen über die Ausbildung mittlerer Fachkräfte im medizinischen Bereich, das die in kirchlichen Institutionen ausgebildeten Kräfte denen im staatlichen Bereich gleichstellt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 252 Bürokratismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Checkpoint Charlie

DDR A-Z 1985

Telexordnung (1985)

Die T. vom 30. 12. 1980 (GBl. I, 1981, S. 38 ff.) regelt den Telexdienst der Deutschen Post innerhalb der DDR. Sie enthält Bestimmungen über das Telexteilnehmerverhältnis sowie das Telexnetz betreffende Vorschriften. Der internationale Telexdienst wird auf der Grundlage des Internationalen Fernmeldevertrages (Internationaler Fernmeldeverein), der dazugehörigen Vollzugsordnungen und anderer völkerrechtlicher Vereinbarungen durchgeführt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1354 Telegrammordnung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Territorialprinzip

DDR A-Z 1979

DDR A-Z 1979

Verwaltungsneugliederung (1979)

Siehe auch: Verwaltungsneugliederung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Verwaltungsreform: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 Mit der V. wurde die Umwandlung der DDR von einem Staat mit föderalistischen Anklängen zu einem Staat bezweckt, der nach dem marxistisch-leninistischen Strukturprinzip des demokratischen Zentralismus aufgebaut ist. Die Beschlüsse der 2. Parteikonferenz der SED (9.–12. 7. 1952) leiteten die entscheidende Phase der V. ein. Das auf diesen Beschlüssen beruhende Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaues und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der Deutschen Demokratischen Republik vom 23. 7. 1952 (GBl. S. 613) wies die Länder der DDR an, eine Neugliederung ihres Gebietes vorzunehmen, und ordnete die Überleitung der bisher von der Länderregierung wahrgenommenen Aufgaben auf die Organe der neugebildeten Bezirke an. Darauf beschlossen die Landtage bereits am 25. 7. 1952 gleichlautende Gesetze „Über die weitere Demokratisierung des Aufbaues und der Arbeitsweise der staatlichen Organe“ in den Ländern. Danach hatten die Länder eine Neugliederung ihrer Gebiete in Kreise vorzunehmen und jeweils mehrere Kreise in Bezirke zusammenzufassen. Die Organe der Länder (Landtage, Landesregierungen) stellten nach Bildung der Bezirke und der Konstituierung ihre Arbeit ein. Seitdem ist die DDR ein zentralisierter Einheitsstaat. Die Länderkammer, die Vertretung der Länder im Gesetzgebungsverfahren, blieb noch einige Jahre als staatsrechtliches Unikum bestehen. Ihre Abgeordneten wurden nach Wegfall der Landtage ohne verfassungsrechtliche Grundlage noch zweimal — 1954 und 1958 — durch die Bezirkstage gewählt. Mit dem Gesetz vom 8. 12. 1958 über die Auflösung der Länderkammer (GBl. I, S. 867) war die Tätigkeit der Länderkammer beendet. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1140 Verwaltungsgerichtsbarkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Viermächte-Abkommen

DDR A-Z 1979

Bildungsökonomie (1979)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 Pädagogische Wissenschaft und Forschung. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 223 Bildungsgesetz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bildungssystem der SED

DDR A-Z 1979

Halbstaatliche Betriebe (1979)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Betriebe mit staatlicher Beteiligung. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 501 Haftstrafe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Halbstaatliche Praxis

DDR A-Z 1979

Verband der Komponisten und Musikwissenschaftler der DDR (1979)

Siehe auch: Komponisten und Musikwissenschaftler, Verband Deutscher: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Verband der Komponisten und Musikwissenschaftler der DDR: 1975 Verband der Komponisten und Musikwissenschaftler der DDR (VKM): 1985 Verband Deutscher Komponisten und Musikwissenschaftler: 1969 Organisation der Komponisten und Musikwissenschaftler, solistisch tätiger Musikinterpreten, Dirigenten und führender Musikerzieher. Der im April 1951 gegründete V. löste sich 1952 aus der Zugehörigkeit zum 1945 gegründeten „Deutschen Kulturbund“ (Kulturbund der DDR) und wurde selbständig. Der V. hat in den verschiedenen staatlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen, wo Fragen der Musik, des Musiklebens und der Musikpolitik zur Diskussion und Entscheidung stehen, direktes oder indirektes Mitspracherecht (Beirat des Ministeriums für Kultur; Beirat für Musikwissenschaft beim Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen; Beirat des Rundfunkkomitees; im Büro für Urheberrechte; im Musikrat der DDR u. a. m.). Von den Sektionen „Volksmusik“ des V. werden die in Zirkeln komponierender Arbeiter zusammengefaßten Laienkomponisten betreut. Präsident ist gegenwärtig (1978) der Komponist und Musikwissenschaftler Prof. Dr. Dr. h. c. Ernst-Hermann Meyer (Mitglied des ZK der SED); Generalsekretär: Komponist Wolfgang Lesser. Seit 1956 untersteht dem V. die Internationale Musikbibliothek (IMB). Seit 1963 berät er die Deutsche Künstleragentur (DKA), die Zentrale des „VEB Deutsche Konzert- und Gastspieldirektion“ (DKGD) bei der Programmgestaltung von In- und Auslandskonzerten. Die Agentur ist verpflichtet, dem V. über das Auftreten von Künstlern der DDR im In- und Ausland zu berichten. Der V. verfügt über einen eigenen Verlag Neue Musik, in dem Studienpartituren bedeutender neuer Werke von DDR-Komponisten sowie musikwissenschaftliche Arbeiten zum neuen Schaffen in der DDR veröffentlicht werden. Verbandseigene Zeitschriften sind „Musik und Gesellschaft“ (gegr. 1951, mtl.) und „Beiträge zur Musikwissenschaft“ (seit 1959, vierteljährlich). Die Tätigkeit des V., dessen musikpolitische Aktivitäten sich vor allem auf die DDR selber konzentrieren, wird ergänzt durch diejenige des Musikrats der DDR, Sektion DDR im Internationalen Musikrat. Dieser repräsentiert die DDR außerhalb ihrer Grenzen. Die enge Verbindung beider Organisationen wird durch die Personalunion seiner führenden Vertreter deutlich: Präsident des M. ist der Konzertpianist Dieter Zechlin, Mitglied des Präsidiums des V., Erster Sekretär: Wolfgang Lesser. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1113 Verband der Journalisten der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verband der Theaterschaffenden der DDR

DDR A-Z 1975

DDR A-Z 1975

Ökonomisches System des Sozialismus (ÖSS) (1975)

Siehe auch: Ökonomisches System des Sozialismus: 1969 Ökonomisches System des Sozialismus (ÖSS): 1979 1985 Wirtschaftspolitische Konzeption in den Jahren 1967–1970, nach der die Weiterentwicklung des im NÖS konzipierten und partiell verwirklichten indirekten volkswirtschaftlichen Steuerungssystems mit der zentralen Planung der Wirtschaftsstruktur verbunden wurde. Die zentralen Planungsinstitutionen gewannen durch die gesonderte Planung strukturpolitischer Schwerpunktvorhaben in Industrie und Forschung Einflußmöglichkeiten gegenüber den Industriezweigen, Betrieben und Territorien. Zugleich legte das ÖSS wieder mehr Gewicht auf politisch-ideologische Fragen und die Führungsrolle der SED. Phasen der Wirtschaftspolitik seit 1963. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 605 Ökonomisches Grundgesetz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Operationsforschung

DDR A-Z 1975

Bankenabkommen (1975)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Vereinbarungen zwischen der Staatsbank und Banken in den nichtsozialistischen Staaten, mit denen die DDR keine Handels- bzw. Zahlungsabkommen unterhält, über die Abwicklung des Waren- und Zahlungsverkehrs. In den B. werden das Volumen des Warenverkehrs, die Warenlisten und die Verrechnungseinheit (z. B. Clearing-US-Dollar) festgelegt. Die technische Durchführung (Kontoführung, Saldenvergleich) obliegt der Deutschen Außenhandelsbank AG (DABA). Während diese Art von B. zunehmend durch Abkommen auf Regierungsebene ersetzt wird, gewinnen die Bankvereinbarungen über technisch-organisatorische Fragen im Zahlungsverkehr mit dem Ausland an Bedeutung. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 98 Banken für Handwerk und Gewerbe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bankwesen

DDR A-Z 1975

Studentenausbildung, militärische (1975)

Siehe auch: Studentenausbildung, militärische: 1979 Studenten-Ausbildung, Militärische: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Die MSt. der männlichen und weiblichen Hoch- und Fachschüler in der DDR ist Teil der einheitlichen sozialistischen Wehrerziehung, die alle Kinder mit Beginn der Schulpflicht erfaßt. Sie soll mit dem „Studium eine Einheit“ bilden. Die Organisation der MSt. obliegt dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen. Träger der MSt. sind vor allem die Gesellschaft für Sport und Technik (GST) in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen FDJ-Organisationen an den Bildungseinrichtungen. Mit Erlaß des neuen Jugendgesetzes der DDR vom 1. 1. 1974 (GBl. I, S. 45) ist die Bedeutung der MSt. noch gewachsen. Während sich das alte Jugendgesetz von 1964 lediglich in einem einzigen Paragraphen (§~44) mit Wehrproblemen befaßte, und darin dem Staat die Verpflichtung auferlegt wurde, auch außerhalb des regulären Militärdienstes Möglichkeiten zur militärischen Betätigung der Jugendlichen zu schaffen, befaßte sich der IV. Hauptteil des neuen Jugendgesetzes ausschließlich mit der „Ehrenpflicht der Jugend zum Schutze des Sozialismus“ und verpflichtet jetzt alle Jugendlichen, die ihnen gebotenen Möglichkeiten im Rahmen der MSt. auch auszunutzen. Für Studenten und Fachschüler besteht (schon seit 1963) die Pflicht, an mindestens einem Tag in der Woche an militärischen Übungen teilzunehmen bzw. Veranstaltungen zur „wehrpolitischen Bildung“ zu besuchen. Ein Teil der MSt. wird in von der Nationalen Volksarmee (NVA) organisierten Militärlagern durchgeführt. Als Ausbilder fungieren Funktionäre der GST und Angehörige der sogenannten Reservistenkollektive (i. d. R. Reserveoffiziere) der NVA. Soweit weibliche Hoch- und Fachschüler nicht an der waffentechnischen Ausbildung teilnehmen, müssen sie sich einer Zivilverteidigungs- (u. a. nachrichtentechnischen) bzw. einer Sanitätsausbildung im Rahmen des Deutschen Roten Kreuzes unterziehen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 856 Studenten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Studienaufklärung und -beratung

DDR A-Z 1975

Komitee für Solidarität mit dem kubanischen Volk (1975)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 Freundschaftsgesellschaften. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 467 Komitee für Gesundheitserziehung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Komitee für Touristik und Wandern

DDR A-Z 1969

DDR A-Z 1969

Jugendweihe (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Pseudosakraler Festakt, mit dem alle Jugendlichen beim Verlassen der Schule in das „aktive gesellschaftliche Leben“ aufgenommen werden sollen. Der Akt wird durch Jugendstunden vorbereitet, in denen die Jugendlichen im Geiste der [S. 317]Parteilichkeit in die pseudo-wissenschaftliche materialistische Weltanschauung des Kommunismus eingeführt werden. Ihr Themenplan stützt sich vorwiegend auf sowjet. Literatur; aus ihm und aus den Anweisungen für die Leiter geht der atheistische Charakter der Jugendstunden eindeutig hervor. Bei der J. geloben die Mädchen und Jungen, „bereit zu sein, als treue Söhne und Töchter unseres Arbeiter- und Bauern-Staates für ein glückliches Leben zu arbeiten und zu kämpfen, gemeinsam mit den Erwachsenen für die große Sache des Sozialismus ihre ganze Kraft einzusetzen, für die Freundschaft der Völker einzutreten, mit dem Sowjetvolk und allen friedliebenden Menschen der Welt den Frieden zu sichern und zu verteidigen“ („Neues Deutschland“ vom 9. 3. 1967). Die Veranstaltungen werden von Ausschüssen getragen, in denen die SED vorherrscht, und von „Betriebsaktivs für J.“ unterstützt. Die J. soll freiwillig und mit den Kirchenpflichten (Konfirmation, Kommunion) vereinbar sein. Tatsächlich verstehen maßgebliche Kommentare die J. als eine Verpflichtung auf die materialistische Weltanschauung und den Atheismus, und die Teilnahme aller Kinder an den Jugendstunden und der J. wird durch vielfältigen Druck (vor allem über die Volksbildungsabt. der Räte) erzwungen (vgl. Rede Ulbrichts in Sonneberg vom 29. 9. 1957); nach dem Jugendgesetz von 1964 (Jugend) ist die J. „ein fester Bestandteil der Vorbereitung der jungen Menschen auf das Leben und die Arbeit in der sozialistischen Gesellschaft“, und zumal in den Städten kann sich nur noch ein geringer Prozentsatz der Jugendlichen diesem Zwang entziehen. Eine vom Zentralen Ausschuß für J. 1961 veröffentlichte Materialsammlung bezeichnet die J. als „wichtiges Element im System der sozialistischen Bildung und Erziehung“ und als „festen Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens in unserem Arbeiter-und-Bauern-Staat“. Im Sinne der seit 1957 unverkennbaren Tendenz, das Weltanschauungsmonopol des kommun. geführten Regimes durchzusetzen („es gibt keine ideologische Koexistenz“), sollen die kirchlichen Feste und Amtshandlungen durch ein atheistisches Feierjahr und atheistische Riten ersetzt und verdrängt werden. Bei den J.-Feiern erhalten die „Weihlinge“ seit 1953 (mit Ausnahme des Jahres 1957) meist ein „Sammelwerk zur Entwicklungsgeschichte von Natur und Gesellschaft“ mit dem Titel „Weltall, Erde, Mensch“, mit dem man das Weltbild der jungen Generation im Sinne des Historischen Materialismus zu bestimmen sucht. Der Band erreichte 1967 die Auflage von 2 Mill. Exemplaren. Seit 1956 wird die J. in das Familienstammbuch eingetragen. Die Zahl der Jugendlichen, die zur J. gingen, wurde 1968 mit 225.000 angegeben. (Sozialistische ➝Feiern) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 316–317 Jugendstunden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendwerkhöfe

DDR A-Z 1969

Volksmusikschulen (1969)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Vereinzelt auch Volkskunstschulen genannt; Musikschulen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 688 Volkskunst A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkspolizei

DDR A-Z 1969

ELG (1969)

Siehe auch die Jahre 1966 1975 Abk. für Einkaufs- und Liefergenossenschaften. (Handwerk) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 167 Elektrotechnische und Elektronische Industrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Elternbeiräte

DDR A-Z 1969

Wanderfahnen an Siegerbetriebe (1969)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Wanderfahne. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 699 Wanderfahne des Ministerrates für die Sieger im Massenwettbewerb der LPG, Gemeinden, Kreise und Bezirke A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wanderfahnen, Republiksieger im Wettbewerb

DDR A-Z 1966

DDR A-Z 1966

Bürgschaft, Gesellschaftliche (1966)

Siehe auch: Bürgschaft: 1975 1979 1985 Bürgschaft, Gesellschaftliche: 1969 In dem Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 2) wird bestimmt, daß „sozialistische Kollektive der Werktätigen dem Gericht vorschlagen können, eine Strafe ohne Freiheitsentzug (Bedingte Verurteilung, Öffentlicher Tadel, Geldstrafe) auszusprechen, und sich verpflichten können, die Bürgschaft für den Angeklagten zu übernehmen“. Das Gericht kann, wenn es eine Strafe ohne Freiheitsentzug ausspricht, die Übernahme der GB. bestätigen. Die durch die GB. übernommene Verpflichtung erlischt nach Ablauf von einem Jahr, im Falle einer bedingten Verurteilung mit Ablauf der Bewährungszeit. Die GB. soll nicht nur allgemein erklärt werden, sondern mit konkreten Verpflichtungen und Maßnahmen inhaltlich ausgestaltet sein. Eine GB. durch Einzelpersonen ist nicht statthaft. Die GB. soll durch das Kollektiv übernommen werden, zu dem der Angeklagte die stärksten Bindungen hat (Beschluß des OG vom 21. 4. 1965 in „Neue Justiz“ 1965, S. 343). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 93 Burghardt, Max A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Burmeister, Friedrich

DDR A-Z 1966

Entnazifizierung (1966)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Grundlegend für die E. war das Potsdamer Abkommen (III, A, 3, III). Die E. erfolgte a) gemäß Kontrollrats-Direktive Nr. 24 vom 12. 1. 1945 (als wirtschaftliche und berufliche Maßregelung) durch „Entnazifizierungskommissionen“; b) gemäß Kontrollrats-Gesetz Nr. 10 vom 20. 12. 1945 oder Kontrollrats-Direktive Nr. 38 vom 21. 10. 1946: (als gerichtliche Bestrafung) durch „Sonderstrafkammern“ der Landgerichte, die auf Grund des SMAD-Befehls Nr. 201 vom 16. 8. 1947 gebildet wurden. Befehl 201 brachte die politische Gleichstellung aller nur nominellen Mitgl. der NSDAP, verlangte aber schärfere Strafen gegen Schuldige. Die E. war oft nur ein Vorwand, um Enteignungsmaßnahmen zu tarnen (Enteignung, Eigentum), vor allem im Befehl Nr. 124 der SMAD. — Zahlen über die E. in der SBZ wurden nie veröffentlicht. Gemäß Befehl Nr. 35 der SMAD vom 26. 2. 1947 wurden die E.-Kommissionen mit Wirkung vom 10. 3. aufgelöst. Den Gerichten wurde die Verfolgung von „Kriegs- und faschistischen Verbrechern“ übertragen. Ein Gesetz der Provisorischen Volkskammer vom 11. 11. 1949 erstattete zwar keinerlei Vermögen, das verurteilten Nazis entzogen war, gab aber allen ehemaligen Nazis das aktive und passive Wahlrecht und öffnete ihnen alle Berufe (außer der Inneren Verwaltung und der Justiz). Davon ausgenommen wurden solche, die „sich der Strafvollstreckung entzogen haben“ oder denen mehr als ein Jahr Haft zuerkannt worden war. So sollten ehemalige Nazis für die SED, NDP und die Nationale Front günstig gestimmt werden. Das Volkskammergesetz vom 2. 10. 1952 hob im Nov.~1948 festgelegte Einschränkungen der staatsbürgerlichen Rechte für ehem. Offiziere und Mitgl. der NSDAP im wesentlichen auf. (Gilt nicht für solche, die „wegen Kriegsverbrechen“ o. ä. verurteilt wurden.) (Ehemalige ➝Nationalsozialisten) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 122 Entfremdung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Entstalinisierung

DDR A-Z 1966

HVA (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Abk. für Hauptverwaltung für Ausbildung: von 1950 bis 1952 benutzte Tarnbezeichnung für das Oberkommando der militärischen Verbände; war 1952–1956 Stab der Kasernierten Volkspolizei. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 203 Humanismus, Realer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HVDGP

DDR A-Z 1966

Koexistenz (1966)

Siehe auch: Friedliche Koexistenz: 1975 1979 1985 Koexistenz: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Grundbegriff der bolschewistischen Weltpolitik, vom ZK der KPdSU unter Chruschtschow zur Kennzeichnung des derzeitigen Bestrebens der bolschewistischen Führung popularisiert, die auf eine Phase des politisch-militärischen Waffenstillstandes mit dem Lager des Kapitalismus bedacht ist, bei gleichzeitiger Verschärfung des ökonomischen Konkurrenzkampfes um die Weltmärkte, des Bestrebens, auf Staaten mit starkem sozialem Gefälle (romanisch sprechende Welt) und auf die Entwicklungsländer Einfluß zu gewinnen (Nationaldemokratie), und ohne Preisgabe der grundsätzlichen weltrevolutionären Zielsetzung; das Prinzip der K. wird jedoch zur Kennzeichnung des Verhältnisses beider Teile Deutschlands meist mit der Einschränkung verwandt, daß die sog. „militaristischen“ und „neofaschistischen“ Elemente in der Herrschaftsordnung der Bundesrepublik zur Durchführung einer K. der beiden Teile Deutschlands beseitigt werden müßten. — Ferner wird von den Bolschewisten im Ostblock (nicht aber z. B. den italienischen) ausdrücklich hervorgehoben, daß eine K. der Ideologien grundsätzlich nicht anerkannt wird, sondern daß es in der ideologischen Auseinandersetzung nach wie vor nur erbitterten Meinungskampf geben kann. (Marxismus-Leninismus, Konföderation, Sozialistisches Weltsystem, Reformkommunismus) Literaturangaben Leonhard, Wolfgang: Sowjetideologie heute, Bd. II — Die politischen Lehren (Fischer-Bücherei, 461). Frankfurt a. M. 1962. 328 S. Ahlberg, René: Weltrevolution durch Koexistenz. Berlin 1962, Colloquium-Verlag. 80 S. m. Kt. Brzezinski, Zbigniew K.: Der Sowjetblock — Einheit und Konflikt (a. d. Amerik.). Köln 1962, Kiepenheuer und Witsch. 581 S. Löwenthal, Richard: Chruschtschow und der Weltkommunismus. Stuttgart 1963, Kohlhammer. 245 S. Boettcher, Erik: (Hrsg.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 245 Koch, Helmut A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kohl, Michael

DDR A-Z 1965

DDR A-Z 1965

SAP (1965)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1966 Sozialistische Arbeiterpartei. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 372 SAJ A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Satelliten

DDR A-Z 1965

Außenpolitik (1965)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 46] 1. Grundzüge Das Scheinstaats-Gebilde DDR kann infolge seiner Abhängigkeit von der SU, vor allem aber auf Grund der engen Bindung der das SBZ-Regime führenden SED an die KPdSU nur scheinbar eine eigene A. treiben, obwohl es sich seit 7. 10. 1949 darum bemüht. Gemäß Verfassung soll der Außenminister die auswärtige Politik „selbständig unter eigener Verantwortung“ gegenüber der Volkskammer (Art. 98,2) leiten. Die SBZ unterhält diplomatische Beziehungen zu den Staaten des Ostblocks, ferner zu Jugoslawien und Kuba. Ihre Botschafter und Gesandten haben im wesentlichen nur repräsentative Pflichten. Wie im gesamten Ostblock ist die A. auch der SBZ zweigleisig, da unabhängig vom Außenministerium die SED (Abt. Außenpolitik und Internationale Verbindungen im ZK der SED) mit den kommun. Parteien des Auslandes Fragen der A. behandelt. Für das Verhältnis der SBZ zur BRD ist kennzeichnend, daß SED und Regierung der SBZ seit Okt. 1949 versuchen, diese Beziehung in den Bereich des Völkerrechtes und der A. zu verlagern, da sie für die „DDR“ volle Souveränität fordern. Die enge Bindung ihrer A. an die SU trat schon in der Regierungserklärung vom 22. 2. 1950 hervor, in der betont wurde, daß „die Freundschaft mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken Ausgangspunkt und Eckstein unserer außenpolitischen Orientierung überhaupt“ sei. Von zahlreichen Verträgen, vorwiegend mit kommun. Staaten, sind zu nennen: 1. jene mit Polen vom 6. 6. und 6. 7. 1950 über technisch-wissenschaftliche und kulturelle Zusammenarbeit sowie die Oder-Neiße-Linie, 2. der Vertrag mit der Tschechoslowakei vom 23. 6. 1950, der erklärt, „daß es zwischen beiden Staaten keine Streitigkeiten und offenen Fragen gibt“ und daß die Vertreibung der Deutschen aus der Tschechoslowakei „unabänderlich, gerecht und endgültig“ sei. Diese Abkommen wurden durch Wirtschaftsverträge ergänzt (Außenhandel). 2. Bindungen an SU und Ostblock Bedeutsam war die Aufnahme der SBZ in den Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (28. 9. 1950), ein Werkzeug sowjetischer Politik. Die in ihm bzw. im Ostblock vereinten Staaten zogen die SBZ zu der Konferenz von Prag hinzu. Diese Konferenz verwarf am 21. 10. 1950 das Deutschland-Programm der drei Westmächte, das die New Yorker Außenministertagung vom 19. 9. 1950 beschlossen hatte, und äußerte sich zu einem Friedensvertrag. Die Prager Konferenz erhob zur Deutschlandfrage (Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands) u.a. folgende Forderungen: „Unverzüglicher Abschluß eines Friedensvertrages mit Deutschland … mit der Maßgabe, daß die Besatzungstruppen aller Mächte in Jahresfrist nach Abschluß des Friedensvertrages aus Deutschland zurückgezogen werden“ (§ 3); „Bildung eines Gesamtdeutschen Konstituierenden Rates unter paritätischer Zusammensetzung aus Vertretern Ost- und Westdeutschlands, der die Bildung einer gesamtdeutschen souveränen, demokratischen und friedliebenden provisorischen Regierung vorbereitet und zur Ausarbeitung des Friedensvertrages heranzuziehen ist“ (§ 4). — Von vorherigen geheimen Wahlen zu einer Nationalversammlung, die die gesamtdeutsche Regierung zu bilden hat, sprach die Prager Konferenz nicht. — Diese Forderungen zur Deutschlandpolitik wiederholen die SU und die SBZ seitdem unaufhörlich, z. B. die SU am 10. 3. 1952. Sie zeigen, wie sehr der Deutschlandkurs der SBZ-Regierung, die ja in Prag mitbeschloß, mit der A. der SU und des Sowjetlagers verknüpft ist. Am 25. 3. 1954 billigte die SU der „DDR“ „Souveränität“ zu, doch blieb sie einschließlich ihrer A. von der SU abhängig. Als die SBZ im Dez. 1954 mit Polen und der Tschechoslowakei Rüstungsvorkehrungen gegen Westeuropas Verteidigungsorganisation beschloß, band sie sich noch stärker an den Sowjetblock. Nur eine formale Geste war es, als die SU den Kriegszustand mit Deutschland für beendet erklärte (25. 1. 1955) und ihre Satelliten folgten. Am 14. 5. 1955 schlossen die Staaten des Sowjetblocks, zu denen als 8. Partner die SBZ hinzu trat, einen Beistands- und Rüstungspakt (Warschauer Beistandspakt) gegen die Abwehrbemühungen der nichtkommun. Staaten Europas und unterstellten sich offen dem Oberbefehl [S. 47]eines Sowjetmarschalls (Konjew). Weil die SU an der Zuverlässigkeit der Waffenträger der SBZ zweifelte, wurde die „DDR“ noch nicht offen in die Abmachungen einbezogen. Dies wurde am 28. 1. 1956 nachgeholt. So wurde die „DDR“ noch fester an die SU gebunden und die Wiedervereinigung erschwert. Der Moskauer Vertrag zwischen der SU und der SBZ (20. 9. 1955) bestätigte die „Souveränität“ der „DDR“ und nannte sie „frei in der Entscheidung über Fragen ihrer Innenpolitik und Außenpolitik“. Die Besetzung der SBZ wurde als „zeitweilig … mit Zustimmung der Regierung der DDR“ bezeichnet. Damit wollte die SU 1. die Stellung der SED stärken; 2. nach Aufnahme diplomatischer Beziehungen zur BRD (13. 9. 1955) ihr die SBZ als gleichberechtigten Verhandlungspartner hinstellen; 3. in bezug auf die „entspannende“ Konferenz der Regierungschefs in Genf (Aug. 1955) der SBZ eine internationale souveräne Rolle Zuspielen. — Um die Finanz- und Wirtschaftsnot der SBZ zu beheben und sie neben der BRD wettbewerbsfähig zu machen, erließ die SU ihr am 17. 7. 1956 die Hälfte der Besatzungskosten und gewährte ihr beträchtliche Kredite. Wie auf allen internationalen Konferenzen seit 1954 betonte die Regierung der SU auch bei dieser Gelegenheit, die „DDR“ müsse, unberührt von gesamtdeutschen Wahlen und bereits vor solchen, als rechtmäßiger und gleichberechtigter deutscher Teilstaat anerkannt werden. Das Regime der SBZ ist ständig bemüht, auch mit nichtkommun. Staaten Handelsabkommen abzuschließen, um auf diesem Wege allmählich auch als souveräner diplomatischer Partner anerkannt zu werden. 3. Bemühen um Anerkennung Immer wieder, z. B. in der Regierungserklärung des Außenministers Dr. Bolz vom 28. 8. 1958, erhebt die „DDR“ den Anspruch, als Nachfolgestaat des Deutschen Reiches anerkannt zu werden. Ihre Bemühungen, in möglichst vielen Staaten, die der SBZ diplomatische Beziehungen verweigern, wenigstens regierungsamtlich anerkannte Handelsvertretungen zu errichten, blieben nicht erfolglos. Doch nur vier Staaten, Ägypten (= VAR), Finnland, Indonesien und Irak, richteten auch ihrerseits Handelsvertretungen in der SBZ ein. „Handelsvertretungen der DDR“ bestehen in Ägypten, Algerien, Argentinien (am 13. 9. 1962 als unerwünscht geschlossen), Brasilien, Burma, Ceylon, Columbien, Finnland, Ghana, Guinea, Indien, Indonesien, Irak, Jemen, Kambodscha, Libanon, Mali, Marokko, Sudan, Syrien, Tunesien, Uruguay. — In einigen anderen Staaten erreichte die SBZ nur die Zulassung von Vertretungen der Kammer für ➝Außenhandel: in Belgien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Island, Italien, in den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Schweden, Türkei. Die A. der SBZ verfolgt ihr Ziel, im Sinne des sowjet. Imperialismus zu wirken, auch mit jener propagandistischen Form außenpolitischer Aktivität, die der Ausschuß für deutsche Einheit z. B. wie folgt umschrieb: „Ein wichtiger Grundsatz der Außenpolitik der DDR ist die Zusammenarbeit mit den friedliebenden, demokratischen Kräften in allen Ländern und vor allem die Aktionseinheit der deutschen Arbeiterklasse mit der internationalen Arbeiterklasse.“ A. und parteipolitische Klassenkampf-Agitation sind, wie in allen Staaten des Sowjetblocks, auch in der SBZ eng miteinander verbunden. Seit dem Frühjahr 1957 zielt die unter dem Schlagwort Koexistenz geführte sowjet. Propaganda darauf ab, die atomaren Verteidigungswaffen von NATO-Truppen zu diffamieren. Seitdem ist die A. der SBZ noch enger als vorher mit dem „Friedenskampf“ (Frieden) des Sowjetblocks verknüpft. So schlug die Regierung der SBZ am 3. 4. 1957 der Bundesregierung vor, sie solle alle Atomwaffen ablehnen, einschließlich derer, die zur Ausrüstung von nichtdeutschen NATO-Truppen auf dem Boden der BRD gehören. Am 27. 7. 1957 legte sie diesen Plan der Bundesregierung noch einmal vor und forderte als Voraussetzung für eine atomwaffenfreie Zone in Mitteleuropa das „Ausscheiden der beiden deutschen Staaten aus der NATO und aus dem Warschauer Vertrag, Aufhebung der Wehrpflicht und Vereinbarung über die beiderseitige Truppenstärke; gemeinsames oder einzelnes Ersuchen an die vier Mächte auf baldige schrittweise Zurückziehung ihrer Truppen aus ganz Deutschland“. [S. 48]Auf dieser Linie stützte sich die SBZ am 5. 10. und 11. 12. 1957 auf jenen Vorschlag für eine atomwaffenfreie Zone in Mitteleuropa, den der polnische Außenminister Rapacki vertritt. Dabei übernahmen Regierung und Volkskammer das von der KPdSU diktierte Moskauer „Friedensmanifest der kommunistischen und Arbeiterparteien“ und forderten „eine breite atomwaffenfreie Zone im Herzen Europas“. 4. Forderungen 1959–1961 Das SBZ-Regime versucht ständig, seine Forderungen zur A. vorzutragen. Eine Gelegenheit bot die Genfer Außenministerkonferenz der vier Mächte vom Mai bis Juli 1959, die durch die ultimativen Erklärungen der SU (seit 10. 11. 1958) gegen den Vier-Mächte-Status Berlins herbeigeführt worden war. Wie die Regierungserklärung vom 9. 9. 1959 rückblickend betonte, suchte die SBZ zu erreichen, „daß Verhandlungen über Deutschland ohne die Teilnahme beider deutscher Staaten unmöglich und“. Sie erstrebte „ihre De-facto-Anerkennung durch die Westmächte“. Dabei vermied das Regime wohlweislich die Probe, wie die Bevölkerung sich in geheimen, international kontrollierten Wahlen, vor allem in Mehrlistenwahlen, zu seiner Politik stellen würde. Es versuchte, die Bundesregierung als gefährliche militaristische und chauvinistische Angriffsmacht hinzustellen. (Auslandspropaganda) Seit der Sprengung der Pariser „Gipfelkonferenz“ (Mai 1960) durch die SU agitiert das Regime der SBZ noch heftiger für atomare und nichtatomare Abrüstung und bezeichnet die Bundesrepublik als einzigen Störenfried. Die SBZ wolle, so beteuerte Walter ➝Ulbricht am 26. 9. 1960, „die Sicherung des Friedens und die Abrüstung“. Weiter behauptete Ulbricht in dieser Erklärung zur A.: „Es stehen sich … gegenüber: die friedliebende DDR und die Friedenskräfte in Westdeutschland auf der einen Seite, die Revanchisten und Militaristen mit ihrer Bundesregierung in Westdeutschland auf der anderen Seite.“ Ferner erstrebt die SED seit Ende 1956 nicht nur eine Koexistenz im Sinne der SU und eine Konföderation zwischen der „DDR“ und der Bundesrepublik. Sie tritt auch immer wieder (gemäß Vorschlag der SU vom 10. 1. 1959) für einen Friedensvertrag ein, der die BRD (ohne vorherige geheime gesamtdeutsche Wahlen) von westlichen Truppen entblößen, aus der NATO lösen und ihr rasch das Schicksal der SBZ bereiten würde. Ein solcher Vertrag soll auch den Westteil Berlins zur „Freien Stadt“ machen, als erster Schritt zur Einverleibung in die SBZ. Um den Ostblock zu stärken und ihre eigene Stellung zu festigen, versucht die SBZ, vor allem in Afrika und Vorderasien, Hilfe für Entwicklungsländer zu geben. Diese Versuche sollen der A. und dem Außenhandel dienen. Ihre Wirksamkeit in Übersee ergänzt sie durch die propagandistische Behauptung, die Bundesrepublik entfalte einen Neukolonialismus, der durch seine Tarnung doppelt gefährlich sei. Die Propaganda-Stichworte und Ziele, mit denen die SBZ seit Errichtung der Mauer A. zu betreiben versucht, faßte die Regierung in der Denkschrift zusammen, die sie am 27. 9. 1961 an die 16. Vollversammlung der UN richtete. Sie behauptete dort, die Bundesregierung treibe Revanchismus, indem sie die Wiedereroberung der 1945 abgerissenen deutschen Ostgebiete plane. Auch heißt es dort groteskerweise, daß sie die 1919 abgetretenen Kolonien zurückverlange. Das Regime der SBZ forderte, die Bundesregierung solle der Neutralisierung (Bündnisfreiheit) beider Teile Deutschlands zustimmen. Denn „die militärische Neutralität beider deutscher Staaten würde durch die Heraushaltung ganz Deutschlands aus dem atomaren Rüsten, durch den Abzug der ausländischen Truppen und die Beseitigung ihrer Stützpunkte sowie durch den schließlichen Austritt der beiden deutschen Staaten aus den jeweiligen Militärgruppierungen gewährleistet“ werden. (Damit sollen die nicht von der SED beherrschten drei Viertel des deutschen Volkes schutzlos der Übermacht des Ostblocks ausgeliefert werden.) Die Bundesregierung solle darauf verzichten, Selbstbestimmung für die Bevölkerung der SBZ und Berlins zu verlangen, da sie damit nur ihre gewalttätigen Absichten gegen die SBZ tarne. Die Bundesrepublik müsse einem Friedensvertrag (natürlich nach den sowjetischen Richtlinien vom 10. 1. 1959) zustimmen, der alle die Ver[S. 49]änderungen bekräftigt, die die SU und die SED seit 1945 in Deutschland bewirkt haben. Immer wieder wird seitens des Regimes (so von Otto ➝Winzer am 27. 5. 1962 im „Neuen Deutschland“) „die Anerkennung der Souveränität der DDR“ für notwendig erklärt. Am 3. 10. 1962 wagte es Ulbricht (auf der 17. Volltagung des ZK der SED), die Sperrmauer in Berlin und die mörderische Abschnürung der SBZ von der BRD als „Maßnahmen zum Schutze der Grenzen“ zu bezeichnen. Der „Ausbau der DDR als Bastion des Friedens, der Demokratie und des Sozialismus“, so bemerkte er, habe in Westdeutschland jene Kräfte gestärkt, die die „Anerkennung der Existenz zweier deutscher Staaten“ wünschen. — Die Machthaber der SBZ versuchen immer wieder, für ihre Gewaltpolitik gegen den sowjetzonalen Teil des deutschen Volkes eine völkerrechtliche Anerkennung zu erlangen. Sie wollen vor allem gleichberechtigt neben die BRD treten. 5. Ansprüche und Propagandaformeln seit 1962 Auch 1962 bemühte sich die SBZ, durch Propaganda und diplomatischen Druck einen „Friedensvertrag für Deutschland“ durchzusetzen. Anfang 1963 wurden diese Bemühungen durch eine neue Phase von Koexistenz- und Entspannungsgesten der SU gedämpft und überlagert, ohne daß damit die Forderungen nach der pax sovietica für ganz Deutschland aufgegeben worden wären. Am 8. 8. 1963 trat die SBZ in Moskau dem „Abkommen über die Einstellung der Atomversuche“ bei; sie wertete dies als wichtigen Schritt zur diplomatischen Anerkennung, durfte jedoch, entsprechend den Bedingungen der USA und Großbritanniens, zum Unterschied von der BRD nur bei einem der Depositärstaaten, bei der SU, unterzeichnen. Die USA und Großbritannien nahmen völkerrechtlich-diplomatisch nicht Kenntnis vom Beitritt der SBZ. Am 30. 7. 1963 bezog das ZK der SED offen Stellung in der Auseinandersetzung, die zwischen der KPdSU und der KP Chinas über die Taktik im Kampf gegen den „Kapitalismus“ ausgebrochen war (Polyzentrismus). Das ZK der SED verwarf den offen revolutionären, harten Kurs der KP Chinas, weil er „den Kampf gegen den Imperialismus erschweren“ würde (Sozialistisches Weltsystem). Dieses Eintreten für die taktisch etwas weichere und verdecktere Kampfweise der KPdSU ist nicht nur parteipolitisch bedeutsam. Es zeigt zugleich, daß die A. der SBZ auch durch parteipolitische Erwägungen nicht von der SU gelöst werden konnte. Der Austausch von Handelsvertretungen und die handelspolitischen Abmachungen, die Satellitenstaaten wie Polen, Tschechoslowakei, Ungarn u.a. seit 1963 mit der BRD vereinbaren, verletzen das außenpolitische Prestige der SBZ nicht unerheblich, weil diese Verbindungen über den Kopf der SBZ hinweg Zustandekommen. Die Modifizierung des Rapacki-Planes im sogenannten Gomulka-Plan fand am 10. 5. 1964 den vollen Beifall der SBZ. Nach diesem Plan soll es West- und Mitteldeutschland, der Tschechoslowakei und Polen verboten sein, atomare wie nichtatomare Waffen zu modernisieren; dagegen berührt er nicht das atomare wie nichtatomare Weiterrüsten der SU. Da die BRD somit zugunsten der SU geschwächt würde, ist die Zustimmung der SU wie der SBZ begreiflich. Der sogenannte „Freundschaftsvertrag“, den die SU am 12. 6. 1964 mit der SBZ schloß, bestätigte zunächst das bisherige Verhältnis zwischen beiden und ihre Zugehörigkeit zum Warschauer Beistandspakt. Der Vertrag enthält keine direkte Drohung gegen West-Berlin und bekräftigt in § 9 das Potsdamer Abkommen, doch behauptet der Vorspruch, die „DDR“ habe „die Grundsätze des Potsdamer Abkommens verwirklicht“, und § 2 verlangt wiederum „den Abschluß eines deutschen Friedensvertrages und die Normalisierung der Lage in West-Berlin auf seiner Grundlage“. Laut § 4 ist die „Unantastbarkeit der Staatsgrenzen der DDR einer der Grundfaktoren der europäischen Sicherheit“. Damit wird von den Vertragspartnern neuerdings proklamiert, daß Entspannung in Europa und Erörterungen über Deutschland nur vom Status quo ausgehen sollen. Literaturangaben Dallin, David J.: Die sowjetische Außenpolitik seit Stalins Tod (a. d. Amerik.). Köln 1961, Kiepenheuer und Witsch. 640 S. Meissner, Boris: Das Ostpaktsystem (Dokumente, hrsg. v. d. Forschungsstelle für Völkerrecht … der Universität Hamburg, H. 18). Frankfurt a. M. 1955, Alfred Metzner. 208 S. Der Warschauer Pakt — Dokumentensammlung. Hrsg. von Boris Meissner (Dokumente zum Ostrecht, Bd. 1). Köln 1961, Verlag Wissenschaft und Politik. 205 S. : Die Bemühungen der Bundesrepublik um Wiederherstellung der Einheit Deutschlands durch gesamtdeutsche Wahlen. Dokumente und Akten. (BMG), I. Teil (4., erw. Aufl.) 1958. 153 S.; II. Teil (erw. Neuaufl.) 1958. 290 S.; III. Teil: Systemat. Regist. 2., verb. Aufl. 1961. 58 S. Je eine englische und eine französische Ausgabe in einem Bande enthält die in den beiden deutschen Sammlungen zusammengestellten Dokumente und Akten bis Januar 1954. Bürger, G. A.: Die Legende von 1952 — zur sowjetischen März-Note … 3. Aufl., Leer 1962, G. Rautenberg. 76 S. Deuerlein, Ernst: Deutschland, wie Chruschtschow es will… Sowjetische Deutschlandpolitik 1955 bis 1961. Bonn 1961, Berto-Verlag. 217 S. Dokumente zur Deutschlandpolitik, III. Reihe, Bd. 1 (5. Mai bis 31. Dez. 1955), bearb. v. Ernst Deuerlein und Hansjürgen Schierbaum. (BMG) Frankfurt a. M. 1960, Alfred Metzner. 952 S. Dokumente zur Deutschlandpolitik, III. Reihe, Bd. 2 (1956), in 2 Halbbänden (1963), zus. 1295 S. Erfurt, Werner: Die sowjetrussische Deutschlandpolitik. 6., erw. Aufl., Eßlingen 1962, Bechtle. 275 S. Meissner, Boris: Rußland, die Westmächte und Deutschland. Die sowjetische Deutschlandpolitik 1943–1953. Hamburg 1953, Nölke. 375 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 46–49 Außenhandelswerbegesellschaft m.b.H. „Interwerbung“ A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Austauschnormen

DDR A-Z 1965

Handelskontore für Zucht- und Nutzvieh, Volkseigene (1965)

Siehe auch: Handelskontore für Zucht- und Nutzvieh, Volkseigene: 1960 1962 1963 1966 1969 Handelskontore für Zucht- und Nutzvieh, Volkseigene (VHZN): 1956 1958 1959 Volkseigene Erfassungs- und Aufkaufbetriebe (VEAB). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 176 Handelsinspektion, Staatliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Handelsökonomische Räte

DDR A-Z 1965

Politökonomie (1965)

Siehe auch: Politische Ökonomie: 1969 1975 1979 1985 Politökonomie: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Abk. für „Politische Ökonomie“, die von Marx abgeleitete Lehre der Bolschewisten „von den Gesetzen der gesellschaftlichen Produktion und Verteilung der materiellen Güter“. Die P. beschäftigt sich mit Untersuchungen und Aussagen über den Charakter der Produktionsmittel, der Produktivkräfte, der Produktionsverhältnisse, des Kapitals, des Geldes, der Ware, der Preise, des Lohnes, der Konsumtion usw. Die P. gehört — neben der Lehre vom Dialektischen und Historischen Materialismus — zu den Hauptgrundlagen kommun. Politik. (Wirtschaftswissenschaften, Propaganda) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 329 Politoffizier A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Politruk

DDR A-Z 1963

DDR A-Z 1963

Zuwachsrate, Industrielle (1963)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1965 1966 Seit 1958 stellt die Propaganda der SED immer erneut heraus, daß die jährliche IZ. in der SBZ schneller wachse als in der BRD. Damit sei die „Überlegenheit“ der SED-Planwirtschaft bewiesen. Eine oberflächliche Gegenüberstellung der jährlichen Steigerungsraten scheint diese Behauptung zu stützen: Diese Zahlenreihen sind jedoch nicht miteinander vergleichbar, da die SBZ-Statistik nach dem Bruttoprinzip abrechnet (industrielle ➝Bruttoproduktion), während die Zahlen der BRD die Nettoproduktion nach Ausschaltung der Zulieferer-Leistungen betreffen. Die Zahlen der SBZ enthalten Doppelzählungen, die in den letzten Jahren, in denen sich die Zulieferbeziehungen zwischen den Produktionsbetrieben erheblich vermehrt haben, zugenommen haben. Im übrigen liegt die Erklärung für die in den Zahlen zum Ausdruck kommende allgemeine Tendenz der Industrieentwicklung der SBZ darin, daß der dortige Produktionsstand bis 1953/1954 — auch als Folge der Sowjet. Besatzungs- und Reparationspolitik (Reparationen) — sehr niedrig war. Der Rückstand im effektiven Produktionsniveau im Vergleich zur Entwicklung in der BRD betrug zu dieser Zeit wahrscheinlich mehr als ein Drittel. Erst nach Wegfall der Reparationsleistungen setzte in der SBZ eine stärkere Investitionstätigkeit ein, die sich ab 1958 in einer sehr beachtlichen Steigerung der Produktion und der jährlichen Zuwachsraten auswirkte. In der BRD war zu dieser Zeit die Produktion bereits voll entfaltet, so daß die Steigerungsraten verständlicherweise nicht so hoch waren. Aus den Steigerungsraten in der SBZ geht hervor, daß die Zone 1958 und 1959 gegenüber der BRD etwas aufgeholt hat. Aber bereits 1960 ist die SBZ wieder zurückgefallen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 550 Zuchthaus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zwangsarbeit

DDR A-Z 1963

PGH (1963)

Siehe auch: HPG: 1956 1958 1959 1960 PGH: 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 Abk. für Produktionsgenossenschaften des Handwerks. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 360 Pflichtversicherung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Philatelie

DDR A-Z 1963

Wirtschaftsrecht (1963)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 1985 Die Frage, ob neben dem neuen Zivilgesetzbuch ein selbständiges „Recht der sozialistischen Wirtschaft“ geschaffen werden soll, ist neuerdings umstritten. Die Gegner eines besonderen Rechtszweiges W. stützen sich vor allem auf die neue sowjet. Zivilgesetzgebung. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 536 Wirtschaftsräte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wirtschaftsstrafverordnung

DDR A-Z 1963

Quadratnestpflanzverfahren (1963)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 [S. 380]Aus der SU übernommene Neuerermethode in der Landwirtschaft, nach der vor allem die Kartoffeln im Quadratverband (Entfernung je nach Maschinentyp 62,5 bzw. 70 cm) zu 2–3 Knollen je Loch gepflanzt werden sollen, wobei auch eine „nestweise“ Düngergabe vorgesehen ist. Das Q. wird auch für den Mais- und Feldgemüsebau propagiert. Voraussetzung der Kreuz- und Querbearbeitung bilden die aus der SU eingeführten Großmaschinen. Die Erfolge des Q. sind sehr umstritten. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 380 PwF A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Qualifizierung

DDR A-Z 1962

DDR A-Z 1962

Bourgeoisie (1962)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Marxismus-Leninismus, Stalinismus, Historischer Materialismus. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 79 Bolz, Lothar A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Boykott-, Kriegs- und Mordhetze

DDR A-Z 1962

Luftwaffe (1962)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 Nationale Volksarmee, bis 1955 Kasernierte Volkspolizei. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 271 Luftverkehr A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Lukács, Georg (György)

DDR A-Z 1962

HAL (1962)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Haftarbeitslager. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 171 Hager, Kurt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Halberstadt

DDR A-Z 1962

Rienäcker, Günther (1962)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1963 1965 1966 Prof. Dr., * 13. 5. 04 in Bremen, Gymnasium, Studium der Chemie, 1926 Promotion, 1937 Habilitation. Nach 1946 SED, zeitweilig Mitgl. des Landtages Mecklenburg, bis 1948 Direktor des Instituts für Chemie an der Universität Rostock, 1948 Rektor der Universität Rostock, 1953 Mitgl. des wissenschaftlichen Senats beim Min. f. Volksbildung. 1952 Vors. der Gewerkschaft Wissenschaft des FDGB, wegen „objektivistischer Tendenzen“ von Wandel angegriffen, 1955 jedoch wiedergewählt. 1955 Mitgl. des FDGB-Bundesvorstandes, 1955 Direktor des Instituts für Katalysenforschung, Ordinarius für anorganische Chemie und Direktor des Chemischen Instituts der Humboldt-Universität in Ost-Berlin. Seit 1957 Generalsekretär der Deutschen ➝Akademie der Wissenschaften, 1958 Präsidiumsmitgl. des Deutschen ➝Kulturbundes. Seit 1958 Mitgl. des ZK der SED. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 371 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1962 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/rienaecker-guenther verwiesen. Richtsatztage A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ring um Berlin

DDR A-Z 1960

DDR A-Z 1960

Masseninitiative (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Aus der marxistischen Lehre von der Revolution abgeleiteter Begriff des Pj., der die revolutionäre ➝Wachsamkeit der organisierten Massen fordert und voraussetzt, von der SED-Führung als Hilfsmittel zur Verwirklichung der Pläne benutzt. Die Massen sollen unter Anleitung der unteren Partei- und Gewerkschaftsorgane durch ihren Einsatz, durch „Verbesserungsvorschläge“, durch sozialistischen Wettbewerb durch Massenkontrolle, u. a. dazu beitragen, daß die Planziele erreicht werden. Ferner dient die M. zur scheindemokratischen Bemäntelung autoritärer Maßnahmen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 260 Maschinoexport A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Massenkontrolle

DDR A-Z 1960

Jugendstrafrecht (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bis zum 1. 6. 1948 galt in der SBZ noch das Reichsjugendgerichtsgesetz von 1943. In politischen Verfahren wurden die Vorschriften dieses Gesetzes allerdings bewußt nicht angewandt; es wurden gegen Jugendliche ebenfalls hohe Zuchthausstrafen verhängt und sogar Schauprozesse durchgeführt. Begründung: „Es geht bei den in Betracht kommenden Delikten darum, die Grundlagen unserer demokratischen Ordnung und damit den Frieden in der Welt zu schützen.“ (Abteilungsleiter Weiß vom sowjetzonalen Justizministerium auf einer Tagung am 25. 9. 1950). Am 23. 5. 1952 hat die Volkskammer ein neues „Jugendgerichtsgesetz“ (GBl. S. 411) beschlossen, das am 1. 6. 1952 in Kraft getreten ist. 6 24 Abs.~1 bestimmt, daß Jugendliche nach den Grundsätzen des allgemeinen Strafrechts, höchstens allerdings zu lebenslänglichem Zuchthaus, verurteilt werden müssen, wenn sie sich des vollendeten oder versuchten Mordes, der Vergewaltigung, der Sabotage oder eines Verbrechens gegen Art. 6 der Verfassung (Boykott-, Kriegs- und Mordhetze) oder gegen das Friedensschutzgesetz schuldig gemacht haben. Nach § 33 Abs. 2 werden diese Fälle nicht durch Jugendgerichte, sondern durch die für Erwachsene zuständigen Gerichte, d. h. also durch die politischen Strafsenate abgeurteilt. Nach § 41 kann auch gegen Jugendliche öffentlich verhandelt werden. Aus diesem neuen Gesetz ergibt sich klar das Ziel der sowjetzonalen Strafrechtsprechung: Übergang zur Generalprävention. Strafmilderungsgründe im Sinne der westdeutschen Strafbestimmungen für Heranwachsende (18–21 ahre) kennt das sowjetzonale Jugendstrafrecht nicht. Die mit der Ausarbeitung des Entwurfs zu einem neuen Strafgesetzbuch der SBZ befaßte Grundkommission hat vorgeschlagen, das Strafmündigkeitsalter für Jugendliche auf 16 Jahre heraufzusetzen. Gesellschaftsgefährliche Handlungen von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren sollen — unter strikter Beachtung der Perspektiven des V. Parteitags der SED — durch Maßnahmen gesellschaftlicher Erziehung bekämpft werden. Das erfordere die Übertragung gesetzlicher Befugnisse insbesondere auf die Referate Jugendhilfe bei den Verwaltungsbehörden „um staatliche und gesellschaftliche Erziehungsmaßnahmen sinnvoll und mit maximaler erzieherischer Wirkung miteinander zu verbinden“ („Neue Justiz“ 1959, S. 305). (Rechtswesen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 189 Jugendring, Deutscher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendstunden

DDR A-Z 1960

Ingenieurkonto (1960)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 Seit 1954 bestehende Einrichtung in „volkseigenen“ Industrie- und Konstruktionsbetrieben, die im Zusammenhang mit dem Erfindungs- und Vorschlagswesen steht. Ein I. ist ein Vertrag zwischen einem Betriebsangehörigen, der sich zu einer termingebundenen technisch-schöpferischen Leistung, und einem Betrieb, der sich zu einer Abgeltung dieser Leistung verpflichtet. Ein I. ist also eine Selbstverpflichtung, die auch kollektiv erfolgen kann. Auch Arbeiter können I.-Inhaber sein. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 177 Information, Amt für A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Inhabersparen

DDR A-Z 1960

SAJ (1960)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 Abk. für „Verband der Sozialistischen Arbeiter-Jugend“, die Parteijugend der SPD zwischen 1922 und dem Parteiverbot (1933). Seit 1903 schon wirkten ihre Vorläufer, die seit 1. 1. 1909 unter dem Namen „Zentralstelle für die arbeitende Jugend Deutschlands“, seit 25. 8. 1919 dann als „Verband der Arbeiterjugendvereine“ auftraten. Den Namen SAJ trug der Verband erst seit Okt. 1922, nach dem Wiederzusammenschluß mit der „Sozialistischen Proletarierjugend“, die sich als Jugendverband der USPD abgesondert hatte. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 357 SAG A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SAP

DDR A-Z 1959

DDR A-Z 1959

Abschreibungen (1959)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 In der volkseigenen Industrie werden die A. für Anlagen und Einrichtungen ebenso wie im „kapitalistischen“ Wirtschaftssystem vorgenommen. In der „volkseigenen Wirtschaft“ gab es bis Ende 1955 für die verschiedenen Wirtschaftszweige allgemeinverbindliche A.-Sätze. Sie wurden ab 1. 1. 1956 durch globale A.-Normen, die auf betrieblicher Ebene zu ermitteln waren, ersetzt. (Amortisationen, Gewinnverwendung) Literaturangaben Samson, Benvenuto: Planungsrecht und Recht der volkseigenen Betriebe in der sowjetischen Besatzungszone. Frankfurt a. M. 1953, Alfred Metzner. 121 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 10 Abschnittsbevollmächtigter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Abtreibung

DDR A-Z 1959

Kulturdirektor (1959)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 Ehemals ein mit den Befugnissen eines stellv. Betriebsdirektors ausgestatteter Funktionär, der für die „Entfaltung der kulturellen Massenarbeit“ zuständig war. Seine Aufgaben werden jetzt von gewerkschaftlichen Organisationen wahrgenommen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 197 Kulturbund, Deutscher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kulturelle Massenarbeit

DDR A-Z 1959

Thüringen (1959)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Land in der SBZ, wegen seines Waldreichtums und seiner Lage inmitten des Deutschen Reiches „das grüne Herz Deutschlands“ genannt, umfaßt seit 1944 auch den Reg.-Bez. Erfurt der preußischen Provinz Sachsen und den Kreis Schmalkalden der preußischen Provinz Hessen-Nassau; 15.598 qkm, 2,8 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 20. 12. 1946, Hauptstadt Erfurt (bis 1948 Weimar); Landesfarben: Weiß-Rot; Wirtschaft: Kali-, Erdöl- und Braunkohlengewinnung, Metall-, Textil-, Papier-, Glas-, optische und Spielzeugindustrie, Gemüse- und Gartenbau, Forstwirtschaft. — Landtag und Landesregierung im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung unter gleichzeitiger Bildung der Bezirke Erfurt, Gera und Suhl aufgehoben; staatsrechtliche Stellung des Landes seither unklar. Die thüringische Geschichte ist in besonderem Maße typisch für die deutsche Kleinstaaterei. Mehrfach mit Sachsen und sächsischen Teilfürstentümern verbunden und wieder aufgeteilt, wurde Th. erst 1920 zum Land Th. zusammengeschlossen, wobei das Gebiet mit und um Coburg an Bayern fiel. Nach 1933 verlor das Land im Zuge der sog. Reichsreform weitgehend seine Eigenstaatlichkeit; 1944 wurde der Reg.-Bez. Erfurt der preußischen Provinz Sachsen (unter Einbeziehung des Kreises Schmalkalden der preußischen Provinz Hessen-Nassau) dem Reichsstatthalter in Th. unterstellt. In den letzten Wochen des 2. Weltkrieges wurde das Land von amerikanischen Truppen besetzt; die US-Militärregierung errichtete die „Provinzialverwaltung für das Land Th.“ unter Regierungspräsident Dr. Hermann Brill (SPD), die sich auch auf die westlich der vorläufigen Demarkationslinie gelegenen sächsischen Gebietsteile erstreckte. Am 1. 7. 1945 fiel Th. auf Grund der alliierten Abkommen über die Zoneneinteilung an die Sowjets. Wenige Tage später befahl die SMAD die Errichtung der „Landesverwaltung Th.“ unter Präsident Dr. Rudolf Paul (LDP), der sie im Oktober 1945 ein beschränktes Gesetzgebungsrecht einräumte. Am 20. 10. 1946 fanden die ersten Landtagswahlen statt, bei denen trotz massivster sowjetischer Wahlbeeinflussung die SED nur 49,3 v. H. der abgegebenen Stimmen erhielt. Der Landtag bestätigte im Dezember 1946 die auf der Grundlage der Blockpolitik gebildete Landesregierung unter Ministerpräsident Dr. Rudolf Paul (SED) und beschloß die „Verfassung des Landes Th. vom 20. 12. 1946“, die am 23. 1. 1947 in Kraft trat. An Stelle des in die Westzonen geflüchteten Dr. Paul wurde im Oktober 1947 Eggerath (SED) Ministerpräsident. Seit Bildung der Sowjetzonen-Republik im Oktober 1949 ist Th. Land der „DDR“. Das dem Landtag am 25. 7. 1952 aufgezwungene „Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe im Land Th.“ beraubte das Land seiner staatsrechtlichen Handlungsfähigkeit. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 360 Thiessen, Peter-Adolf A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Tierärzte

DDR A-Z 1959

Volkseigentums, Amt zum Schutze des (1959)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Durch VO der DWK vom 12. 5. 1948 errichtetes Organ „zwecks administrativer Kontrolle des gesamten Volkseigentums“. Vollzugsorgane waren entsprechende Ausschüsse bei den damaligen Länderregierungen. Die Aufgaben waren: Mitwirkung bei Handelsgerichtseintragungen der enteigneten Betriebe, Nacherfassung von „Volkseigentum“ auch nach dem offiziell verkündeten Abschluß der Sequestrierungen, Abgrenzung von Auslandsanteilen, Bearbeitung von Einsprüchen bei Enteignungen usw. Grundsatz war, die vorgenommenen Enteignungen unter allen Umständen zu sichern. Später übernahm die Abt. Staatl. Eigentum beim Ministerium des Innern die verbliebenen Aufgaben. Dazu gehört die noch offenstehende Frage der Klärung der Auslandsanteile bei enteigneten Betrieben. (Treuhandbetriebe) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 379 Volkseigentum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkseigentums, Gesetz zum Schutze des

DDR A-Z 1958

DDR A-Z 1958

Sterbegeld (1958)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 St. wird beim Tode eines Sozialversicherten (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) in Höhe des Zwanzigfachen des Grundbetrages, der dem beitragspflichtigen Verdienst des letzten Vierteljahres entspricht, mindestens jedoch 100 DM Ost, gezahlt. Im Bergbau gibt es das Dreißigfache des Grundbetrages. Beim Tode eines Familienangehörigen beträgt das St. das Zehnfache des Grundbetrages, mindestens jedoch 50 DM Ost, im Bergbau das Zwanzigfache des Grundbetrages. Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die sozialen Leistungen in der sowjetischen Besatzungszone. 4., erw. Aufl. 1957, Teil I (Text) 157 S., Teil II (Anlagen) 168 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 299 Steinbach, Lotte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Steuerwesen

DDR A-Z 1958

Unfallversicherung, Individuelle (1958)

Siehe auch: Unfallversicherung: 1953 1954 1956 Unfallversicherung, Individuelle: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Unfallversicherung, Private: 1975 1979 1985 Die U. wird von der Deutschen ➝Versicherungsanstalt in folgenden Zweigen betrieben: Unfall-Einzelversicherung, Unfall-Gruppenversicherung, Volksunfall-Einzel-und-Familienversicherung, Volksunfall-Gruppenversicherung, Kraftfahrer-Unfallversicherung. (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen, Renten) Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die Sach- und Personenversicherung in der SBZ. 2., erg. Aufl. (BB) 1958, Teil I (Text) 158 S., Teil II (Anlagen) 192 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 320 Ulbricht, Walter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Universitäten

DDR A-Z 1958

Außenhandel (1958)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der A. kam auf Betreiben der Besatzungsmacht, die damit die Leistungsfähigkeit der SBZ für die Reparationslieferungen zu steigern beabsichtigte, bereits Ende 1946 wieder in Gang. Die SMAD behielt sich die vollständige Kontrolle vor. Abwicklungen liefen nur über die Garantie- und Kreditbank. Erst seit 1. 9. 1949 wurde die Deutsche ➝Notenbank, später das Ministerium für ➝Außen- und Innerdeutschen Handel (MAI) eingeschaltet. Im Jahre 1946 waren die A.-Umsätze noch bescheiden, nahmen aber seit 1947 und 1948 beträchtlich zu. Seit 1949 ist der A. der SBZ bewußt jn die Wirtschaftsplanung der Sowjetblockländer einbezogen. Da die vorher mit westlichen Ländern abgeschlossenen Handelsabkommen als Folge der Nichtanerkennung der „DDR“ durch die westlichen Staaten nicht erneuert werden konnten, liefen diese Verträge ab. Ziel der Wirtschaftsplanung der SBZ und der Sowjetblockstaaten (Rat für ➝gegenseitige Wirtschaftshilfe) wurde die Errichtung einer weitgehenden wirtschaftlichen Autarkie des Sowjetblocks. Entsprechend dem Wirtschaftssystem besteht in der SBZ ein staatliches A.-Monopol, das nachträglich gesetzlich fixiert wurde (Gesetz v. 9. 1. 1958). Als A.-Organ wurde Mitte 1949 durch die DWK die Anstalt öffentlichen Rechts „Deutscher Außenhandel“ (abgekürzt DAHA) mit dem Sitz in Berlin gegründet, die bis Ende 1950 zwölf Fachanstalten errichtete. Ab 1. 9. 1951 wurde die DAHA als selbständige A.-Organisation aufgelöst und mit allen ihren Fachanstalten in die neue Organisation Deutscher ➝Innen- und Außenhandel (DIA) eingegliedert. Aus den bisherigen zwölf DAHA-Fachanstalten entstanden 17 (heute noch 12) „Volkseigene Handelsunternehmen Deutscher Innen- und Außenhandel“ (VEH-DIA) als Organe des Ministeriums für Außenhandel und Innerdeutschen Handel (MAI). Neben den VEH-DIA bestanden Anfang 1958 weitere zehn A.-Gesellschaften in GmbH.-Form, die zu den staatlichen A.-Unternehmen gezählt werden müssen. Sie entstanden teils als Neugründungen aufgelöster, teils durch Herausnahme bestimmter Warenbereiche aus noch bestehenden DIA-Anstalten. Zum Import von Vorbehaltsgütern aus dem westlichen Ausland werden außerdem noch Staatliche ➝Tarnfirmen eingesetzt. Um den A. beweglicher zu ge[S. 38]stalten, besteht seit Anfang 1954 für staatliche und private Industriebetriebe sowie Handwerker die Möglichkeit, sog. Eigengeschäfte mit westlichen Kunden über bestimmte Waren abzuschließen. Derartige Geschäfte müssen jedoch vom MAI bzw. dem zuständigen A.-Unternehmen genehmigt werden. Der private A. hat im übrigen keine Entfaltungsmöglichkeiten mehr. Der sowjetzonale A. wird im Rahmen der Vereinbarungen abgewickelt, die vom MAI oder sonstigen Institutionen mit den Partnerländern getroffen werden. Während zwischen der SBZ und den Sowjetblockländern möglichst langfristige Handels- und Zahlungsabkommen (Fünfjahrplan) auf „Regierungsebene“ abgeschlossen werden, bestehen mit dem westlichen Ausland überwiegend Kammerabkommen, Bankenabkommen oder Kompensationsabkommen. Das A.-Volumen entwickelte sich nach sowjetzonalen Angaben seit 1950 wie folgt (in Mill. DM Ost, ohne Interzonenhandel): Die UdSSR ist der größte A.-Partner der SBZ, auf sie entfallen rund 50 v. H. der gesamten A.-Umsätze. 1957 betrug der Anteil der Sowjetblockländer am A. der SBZ 74 v. H. des Gesamtvolumens von 7,6 Mrd. DM Ost (einschließlich Interzonenhandel). Der sowjetzonale Export entwickelte sich seit 1950 wie folgt (Mill. DM Ost): Abgesehen von Kalisalzen und Braunkohle (Kohlenindustrie) verfügt die SBZ nur über geringe Rohstoffvorkommen. Als hochindustrialisiertes Verarbeitungsland ist sie deshalb sehr importabhängig. Der A. des Jahres 1955 hatte nach sowjetzonalen Angaben folgende Struktur: Rund 60 v. H. des gesamten sowjetzonalen Exports entfielen 1955 auf Erzeugnisse des Maschinenbaues. Als zweitgrößter Maschinenlieferant innerhalb des Sowjetblocks hat die SBZ besondere Bedeutung für die Wirtschaft der SU. Die offiziell bekanntgegebenen Zahlen vermitteln kein vollständiges Bild der A.-Leistungen der SBZ, da ein großer Teil der Produktion als gegenwertlose Reparationsleistungen Reparationen) von der Sowjetunion abgezogen wurde und nicht in der A.-Statistik erscheint. [S. 39]Auch die Aufkäufe der Sowjetischen Handelsgesellschaften erschienen nicht als A.-Umsätze. Ferner erschienen in den Statistiken nicht die sog. Befehlsexporte, die außerhalb der Exportpläne in sowjetischem Interesse durchgeführt wurden und 1951 z. B. mindestens 100–120 Mill. DM Ost ausmachten. Der sowjetzonale A. erfordert laufend beträchtliche Zuschüsse aus dem Staatshaushalt, die als Preisausgleich bezeichnet werden. Der Preisausgleich wird durch staatliche Subventionierung der Exportwaren, deren Gestehungskosten häufig weit über Weltmarktpreisen liegen, und Belastung der Importgüter mit Steuern und Preisaufschlägen vorgenommen (Preispolitik). Neuere Zahlenangaben über die Höhe der Preisausgleichszahlungen liegen nicht vor. Die Preisgestaltung im A. mit den Ländern des Sowjetblocks erfolgte bis zum Jahre 1955 unabhängig von Weltmarktpreisen. Bei Abschluß langfristiger Handelsabkommen wurden Preisbasen für die wichtigsten Import- und Exportgüter vereinbart, die für die Dauer des Abkommens galten und bei bestimmten Gütern weit unter Weltmarktpreisen, zum Teil sogar unter Selbstkosten lagen. Hauptnutznießer war die SU, die so Industrieausrüstungen, Maschinen u. a. außerordentlich billig einkaufen konnte. Polen gab den Anstoß, daß ab 1956/57 Weltmarktpreise als Grundlage zur A.-Preisbildung innerhalb des Sowjetblocks herangezogen werden. Die A.-Planung der SBZ geht wie in allen Sowjetblockstaaten stets vom Importbedarf aus. Exporte erfolgen mit dem Ziel, für die geplanten Importe die erforderlichen Devisen hereinzubekommen. Häufig werden deshalb unrentable Exporte in Kauf genommen, die die Verlustwirtschaft des sowjetzonalen A. noch vergrößern. Literaturangaben Förster, Wolfgang: Das Außenhandelssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 3., verb. Aufl. (BMG) 1957. 137 S. m. 2 Anl. u. 1 Karte. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 37–39 Ausschuß in der Produktion A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Außenhandel, Kammer für (KfA)

DDR A-Z 1958

Sozialfürsorge (1958)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Rechtsgrundlage der S. war bis 31. 3. 1956 die VO vom 22. 4. 1947, erlassen auf Grund des Befehls 92 der SMAD. Seit 1. 4. 1956 gilt die VO über die Allgemeine S. vom 23. 2. 1956 (GBl.~I S.~233). Danach wird S. für alle hilfsbedürftigen Personen, einschließlich der Personen, die keine Zahlungen aus der Sozialversicherung erhalten, gewährt. Als hilfsbedürftig im Sinne der S. wird angesehen, wer den notwendigen Lebensbedarf für sich und seine arbeitsunfähigen Familienangehörigen nicht verdienen kann und wer keine ausreichenden Mittel von anderer Seite erhält oder erhalten kann. Als hilfsbedürftig gilt nicht, wer arbeitsfähig ist und eine zumutbare Arbeit ablehnt. Hilfeleistung aus den Mitteln der S. wird nicht gewährt in den Fällen, in denen der Hilfsbedürftige Einnahmen aus seinem Vermögen oder ihm eine Hilfeleistung in Höhe des für den betreffenden Ort festgesetzten Existenzminimums durch Dritte gewährt wird, die zum Unterhalt des Hilfsbedürftigen gesetzlich verpflichtet sind. Die S. wird durch die Räte der Gemeinden (Referate Sozialfürsorge in der Abt. für ➝Arbeit und Berufsausbildung) gewährt. Die Aufsicht führt das Ministerium für Arbeit und Berufsausbildung, Hauptabt. Sozialwesen. Die Referate S. entscheiden über die Hilfsbedürftigkeit. Sie werden dabei von ständigen Kommissionen für Gesundheitswesen und S. unterstützt. Gegen die Ablehnung eines Antrages auf S. ist das Rechtsmittel einer Beschwerde gegeben, das innerhalb von 2 Wochen beim Hauptreferat S. in der Abt. Arbeit und Berufsausbildung des Bezirkes eingelegt werden muß. Dieses hat über die Beschwerde innerhalb zweier Wochen zu entscheiden. Die S. gliedert sich in den allgemeinen Rahmen der Arbeits- und Sozialpolitik ein, das heißt: auch sie wird dem Fünfjahrplan dienstbar gemacht: „Fünfjahrplan und S. stehen in engster Wechselbeziehung. Die erforderlichen Maßnahmen der S. werden bestimmt und weitestgehend beeinflußt vom Stand unserer demokratischen Wirtschaft. Wir können nicht einen Plan aufstellen, der die Zahl der Hilfsbedürftigen in der S. für die Plandauer um einen bestimmten Prozentsatz reduziert, aber wir müssen den Personenkreis der Hilfsbedürftigen in seiner Zusammensetzung dauernd nach Arbeitsfähigen und Arbeitsunfähigen überprüfen und kontrollieren, um sie den Organen für Arbeitskraftreserven in der Staatlichen Planung zur Kenntnis zu bringen“ („Arbeit und Sozialfürsorge“, S. 328/1951). Die S. ist daher nicht karitativ, sondern „produktiv“: „Sie unterscheidet sich grundsätzlich von dem Begriff der bisherigen Wohlfahrtspflege, indem sie sich zu einer produktiven Fürsorge entwickelt hat, deren erste Maßnahmen im Arbeitsamt beginnen. So stehen Berufsausbildung, Umschulung und der Arbeitsplatznachweis an vorderster Stelle fürsorgerischer Maßnahmen, die durch die Organe der Kreisverwaltungen angestrebt und durchgeführt wurden.“ („Arbeit und Sozialfürsorge“, Berlin Ost, S. 327) Die Barunterstützungen sind deshalb gering und betragen für Hauptunterstützungsempfänger 85,– DM Ost, für ihre erwachsenen Angehörigen 30,– DM Ost. für ein Kind 35,– oder 38,50 DM Ost monatlich. Eine Mietbeihilfe kann je nach Ortsklasse und Zahl der Familienangehörigen im Betrag von 12 bis 30 DM Ost gewährt werden. Ab 1. Juni 1958 wird ein Zuschlag von 9 DM Ost (in Ostberlin 12 DM Ost) gewährt. In einer Geheimanweisung vom 20. 12. 1952 wurde verboten, daß S.-Unterstützung an Personen gezahlt wird, die nicht invalide im Sinne der Sozialversicherung, also nicht mindestens zu 66⅔ v. H. erwerbsbeschränkt sind. Selbst Frauen und Kindern sollte die Unterstützung entzogen werden. Auch nach Verkündung des Neuen Kurses wurde die Anweisung nicht aufgehoben. In der Praxis wurde sie indessen nicht so rigoros durchgeführt. Nach der 1. Durchführungsbestimmung vom 24. 2. 1956 gilt als hilfsbedürftig, sofern er die sonstigen Voraussetzungen erfüllt: a) wer als Frau 60 Jahre, als Mann 65 Jahre alt ist, b) Invalide im Sinne der Sozialversicherung ist (Renten), c) wer arbeitsfähig oder teilarbeitsfähig ist, aber nachweisbar keine Arbeitsmöglichkeit hat, d) Frauen mit mindestens einem Kind bis zu drei Jahren oder mindestens zwei Kin[S. 284]dern unter acht Jahren, wenn sie diese nicht durch Familienangehörige, in einem Kindergarten oder einer ähnlichen Einrichtung oder durch dritte Personen beaufsichtigen lassen können, e) Personen, die in ihrem Haushalt eine ständig pflegebedürftige Person versorgen müssen, sofern die Pflege nicht von einem Dritten übernommen werden kann. Auch hier wird, wie in der Sozialversicherung (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) die Tendenz deutlich, möglichst viele Menschen zur Arbeit zu zwingen. (Arbeitspolitik) as Referat S. betreut außer den Unterstützungsempfängern die Insassen von Alters-, Pflege- und Siechen- sowie Blindenheimen, für die ganz oder teilweise die Kosten der Heimaufnahme von den Angehörigen nicht getragen werden können. Die Bewohner der Heime erhalten neben Unterkunft, Bekleidung und Verpflegung ein geringes monatliches Taschengeld. Auch die Betreuung der Haftentlassenen gehört zum Aufgabengebiet des Referats. Praktisch geschieht in dieser Beziehung sehr wenig. Die S. zahlt ferner an Arbeitslose Differenzbeträge bis zur Höhe der Fürsorgesätze. (Arbeitslosenversicherung) Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der Sowjetzone und in Ost-Berlin. 4., erw. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 248 S., Teil II (Anlagen) 152 S. Leutwein, Alfred: Die sozialen Leistungen in der sowjetischen Besatzungszone. 4., erw. Aufl. 1957, Teil I (Text) 157 S., Teil II (Anlagen) 168 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 283–284 Sozialdemokratismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialismus

DDR A-Z 1956

DDR A-Z 1956

Schöffen (1956)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ehrenamtliche Laienrichter, deren Stellung und Wahl durch §§ 25–37 des sowjetzonalen GVG und die dazu ergangene „AO über die Durchführung der Schöffenwahlen im Jahre 1955“ vom 10. I. 1955 (GBl. I S. 9) geregelt ist. Die Straf- und Zivilkammern der Kreisgerichte und die für die erstinstanzlichen Sachen zuständigen Straf- und Zivilsenate der Bezirksgerichte sind mit 1 Richter als Vorsitzendem und 2 Sch. besetzt. Den Berufungssenaten der Bezirksgerichte und den Senaten des Obersten Gerichts gehören keine Sch. an. Zu politisch oder wirtschaftspolitisch besonders wichtigen Verfahren können die Sch. ohne Beachtung der ausgelosten Reihenfolge ausgesucht werden. Sch. sind auch in den Rechtsauskunftsstellen der Kreisgerichte tätig. Die Sch. werden für 3 Jahre gewählt und sollen an 12 aufeinanderfolgenden Tagen im Jahre an der Rechtsprechung des Gerichts teilnehmen. Erweist ein Sch. sich als „ungeeignet“, so kann er auf Antrag des Leiters des zuständigen Gerichts abberufen werden. Die Sch. sollen „Propagandisten der demokratischen Gesetzlichkeit“ werden. Eine Sch.-Kartei soll Aufschluß über ihre Beteiligung an der Rechtsprechung, der Schulung und der politischen Massenarbeit geben. „Die Vermittlung von Rechtskenntnissen in der Schöffenschulung muß immer im Zusammenhang der politischen Ereignisse geschehen. Formale Paragraphenkenntnis — etwa im BGB — paßt nicht zu unseren Schöffen.“ (Görner in „Der Schöffe“, 1955, S. 261). „Mit Hilfe der Schöffen wird unsere demokratische Justiz zu einem noch schärferen Instrument im Kampf gegen die Kriegsverträge von Bonn und Paris, im Kampf gegen Spionage, Agenten, Saboteure und alle übrigen Feinde des deutschen Volkes, im Kampf für die Wiederherstellung der Einheit unseres Vaterlandes und die Sicherung des Friedens [S. 227]werden.“ (Grass in „Neue Justiz“, 1955, S. 144). (Gerichtsverfassung, Rechtswesen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 226–227 Schneeberg A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schön, Otto

DDR A-Z 1956

Einheitsschule (1956)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Zusammenfassender Begriff für das Schulsystem in der SBZ. Wird neben der offiziellen Bezeichnung „deutsche demokratische Schule“ aus propagandistischen Gründen in Anknüpfung an die seit 1848 wirkende Einheitsschulbewegung gebraucht. Im 1946 von den Ländern der SBZ angenommenen „Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule“ heißt es (§ 3): „Die demokratische E. umfaßt die gesamte Erziehung vom Kindergarten bis zur Hochschule und gliedert sich nach den Aufgaben, die aus den gesellschaftlichen Bedürfnissen erwachsen.“ Die Vorstufe bildet der Kindergarten, der zur Schulreife führt. Die daran anschließende Grundschule ist für alle Kinder obligatorisch und umfaßt acht aufsteigende Klassen. An sie schließt die Oberstufe an. Zu dieser gehören 1. die vierklassige Oberschule mit der Reifeprüfung als Abschluß und 2. die dreijährige Berufsschule, die die „breite Masse der werktätigen Jugend in der Stadt und auf dem Lande umfaßt“. Durch Besuch der Fachschule kann der Berufsschüler ebenfalls die Hochschulreife erlangen. Oberschule und Berufsschule werden getrennt verwaltet, so daß sich keine einheitliche Oberstufe herausgebildet hat. Die VO. vom 15. 5. 1953, wonach die vierjährige Oberschule in eine dreijährige verwandelt werden sollte, ist im Rahmen des Neuen Kurses rückgängig gemacht worden. Der Aufbau der E. ist 1955 durch die Gründung von zehnklassigen Mittelschulen modifiziert worden. Sie soll bis 1965 in die obligatorische Schule für alle Schulkinder verwandelt werden. (Erziehungswesen, Oberschule, Berufsschule) Literaturangaben Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Säuberlich, Erwin: Vom Humanismus zum demokratischen Patriotismus. — Schule und Jugenderziehung in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 13). Köln 1954, Kiepenheuer und Witsch. 170 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 69 Eingreifdivision A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Einzelhandel

DDR A-Z 1956

Verdienter Lehrer des Volkes (1956)

Siehe auch: Lehrer des Volkes, Verdienter: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Verdienter Lehrer des Volkes: 1953 1954 [S. 272]Ehrentitel für Lehrer, der von der Regierung der „DDR“ verliehen wird. Die Ehrenbezeichnung erhalten Lehrer, „die einen vorbildlichen Unterricht erteilen, als hervorragende Pädagogen die Jugend zu demokratisch denkenden und handelnden Menschen erziehen, die fähig und bereit sind, im Sinne der Nationalen Front des demokratischen Deutschlands für die Einheit unseres Vaterlandes, für den Frieden und die Freundschaft mit allen friedliebenden Kräften der Welt unter der Führung der Sowjetunion zu kämpfen, als wahre Volkslehrer besonders aktiv an dem demokratischen Aufbau Deutschlands mitwirken, sich gegen Reaktion, Antisowjethetze und Kriegshetze für die Einheit Deutschlands, für die Freundschaft mit der Sowjetunion, für den Frieden und für den gesellschaftlichen Fortschritt bewußt und überzeugt einsetzen“. Der politische Charakter der Verleihung ist damit eindeutig. Mit der Verleihung ist eine Rente von 3.600 DM Ost jährlich bei Arbeitsunfähigkeit verbunden; die Kinder eines v. L. d. V. erhalten den Unterricht an Fach- und Hochschulen unentgeltlich, außerdem wird die beste Lebensmittelkarte gewährt (Gesetz vom 22. 3. 1950, GBl. S. 331 mit Durchführungsbestimmungen GBl. S. 457/50 und S. 697/51). (Auszeichnungen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 272 Verdienter Erfinder A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verdienter Techniker des Volkes

DDR A-Z 1956

Apolda (1956)

Siehe auch das Jahr 1969 Stadt im thüringischen Bezirk Erfurt, Kreisstadt, an der Ilm, mit 31.135 Einwohnern (1955); bedeutende Textilindustrie (Wirk- und Strickwaren), daneben Maschinenbau, chemische Industrie (Düngemittel), Glockengießerei. A. wird 1119 als ummauerte Siedlung erstmals erwähnt. Die Wirkerei und Strickerei in der Stadt gehen auf das 16. Jh. zurück. A. kam schließlich an Sachsen-Weimar; seit 1920 gehört die Stadt zu Thüringen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 17 Antifaschistisch-demokratische Ordnung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Apothekenreform

DDR A-Z 1954

DDR A-Z 1954

Bergmannsrenten (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bergleute erhalten entsprechend dem höheren Beitragssatz von 30 v. H. zur Sozialversicherung erhöhte Leistungen. Rechtsgrundlage hierfür sind die Verordnung der Sozialversicherung für die Bergleute vom 19. 12. 1946 („Arbeit und Sozialfürsorge“, S. 416/46) sowie die Verordnung über die Verbesserung der Renten der Bergleute vom 28. 6. 1951 (GBl. S. 645). Danach erhält B. der Bergmann, der zur Ausübung seines Berufs dauernd oder vorübergehend berufsunfähig ist, wenn die Berufsunfähigkeit ununterbrochen 26 Wochen gedauert hat oder nach Wegfall des Krankengeldes besteht, nach fünfjähriger bergmännischer Tätigkeit. Die B. bestehen aus einem Steigerungsbetrag in Höhe von 1,5 v. H. des Entgelts und in einem Leistungszuschlag, der nach mindestens 10 Jahren Untertagearbeit für jedes weitere Jahr einer solchen Arbeit gewährt wird, und einem Kinderzuschuß. Die B. beträgt ohne Zuschläge mindestens 45 DM Ost monatlich, der Kinderzuschuß 20 DM Ost. Bergmannsvollrente erhält ein Versicherter, der zu 66⅔ v. H. erwerbsgemindert ist oder während der Ausübung bergmännischer Tätigkeit 60 Jahre alt geworden ist oder bei vorheriger Aufgabe der bergmännischen Tätigkeit das 65. Lebensjahr vollendet hat, oder schließlich, wenn er nach 25 Jahren Gesamtbeschäftigung im Bergbau 50 Jahre alt geworden ist. [S. 27]Auch die Bergmannsvollrente besteht aus Steigerungsbetrag, Leistungszuschlag und Kinderzuschuß. Der Steigerungsbetrag beträgt 2,4 v. H. des Entgelts. Die Bergmannsvollrente beträgt mindestens 65 DM Ost monatlich ohne Zuschläge. Witwenrenten gibt es unter den gleichen Voraussetzungen wie für die Witwen der übrigen Versicherten (Renten), jedoch mit der Maßgabe, daß schon Witwen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, Rente erhalten, wenn der Versicherte während seiner bergmännischen Tätigkeit verstarb. Die Witwenrente beträgt 6/10 der B. oder der Bergmannsvollrente ohne Kinderzuschuß. Waisenrente wird für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bezahlt; sie beträgt 40 DM Ost monatlich. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der Sowjetzone und in Ost-Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 103 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 26–27 Benjamin, Hilde, geb. Lange A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Berija, Lawrenti Pawlowitsch

DDR A-Z 1954

Jugendstrafrecht (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bis zum 1. 6. 1952 war in der SBZ das auch für die Bundesrepublik geltende Jugendgerichtsgesetz in Kraft. In politischen Verfahren wurden die Vorschriften dieses Gesetzes bewußt nicht angewandt; es wurden fegen Jugendliche ebenfalls hohe Zuchthausstrafen verhängt, auch gegen Jugendliche wurden Schauprozesse durchgeführt. Begründung: „Es geht bei den in Betracht kommenden Delikten darum, die Grundlagen unserer demokratischen Ordnung und damit den Frieden in der Welt zu schützen“ (Abteilungsleiter Weiß vom sowjetzonalen Justizministerium auf einer Tagung am 25. 9. 1950). In ihrer Sitzung vom 23. 5. 1952 hat die Volkskammer ein neues Jugendgerichtsgesetz beschlossen, das am 1. 6. 1952 in Kraft getreten ist. § 24 bestimmt, daß Jugendliche nach den Grundsätzen des allgemeinen Strafrechts, höchstens allerdings zu lebenslänglichem Zuchthaus, verurteilt werden müssen, wenn sie sich des vollendeten oder versuchten Verbrechens des Mordes, der Vergewaltigung, der Sabotage oder eines Verbrechens gegen Artikel 6 der Verfassung (Boykott-, Kriegs- und Mordhetze) oder gegen das Gesetz zum Schutze des Friedens (Friedensschutzgesetz) schuldig gemacht haben. Nach § 33, 2 werden die Jugendlichen, die wegen ihrer gegnerischen politischen Einstellung angeklagt werden, nicht durch Jugendgerichte, sondern durch die für Erwachsene zuständigen Gerichte, d. h. also durch die politischen Sondersenate abgeurteilt. Gegen Jugendliche kann nach § 41 auch öffentlich verhandelt werden. Aus diesem neuen Gesetz ergibt sich klar der Sinn der sowjetzonalen Strafrechtsprechung: Übergang zur Generalprävention. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der Sowjetzone. (BB) 1953. 100 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 77 Jendretzky, Hans A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Junge Pioniere

DDR A-Z 1954

Architektur (1954)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Da die A. mehr als andere bildende Künste berufen erscheint, die „gesellschaftliche“ Entwicklung zugleich zu beeinflussen und zu repräsentieren, nahm sich die Kunstpolitik der SBZ nach einer kurzen Periode der Unsicherheit ihrer mit besonderem Eifer an und drückte ihr bald den Stempel der herrschenden Kunstrichtung auf (Sozialistischer Realismus). — Die Deutsche ➝Bauakademie als Organ der Kunstpolitik des Regimes, für die das monströse Bauwerk der Moskauer Lomonossow-Universität als Norm gilt, diktiert einen Baustil, der in der Nachfolge Hitlers pseudo-klassizistische Elemente in bombastischer Fülle aufweist und nach Herkunft und Haltung eher als „antiquarischer Gigantismus“ bezeichnet zu werden verdiente. Abweichungen von dieser Norm werden durch eine gelenkte öffentliche Diskussion und mit anderen Druckmitteln korrigiert; einzelne beachtenswerte Bauwerke der ersten Jahre (wie das Regierungsgebäude in Erfurt) verfielen wegen ihres „Funktionalismus“ der Verdammung. Der Fassade wird überall der Vorrang vor dem Grundriß gegeben; die Auflösung der Städte in Eigenheimsiedlungen wird als „Isolierung der Menschen und ein Hindernis für die Entwicklung“ (Ulbricht) abgelehnt; Prunkstraßen wie die Ostberliner Stalinallee, sog. Kulturhäuser und andere Bauten „gesellschaftlichen“ Charakters werden mit großem Aufwand gefördert, während die eigentlichen städte- und vor allem wohnungsbaulichen Aufgaben aus Mangel an Mitteln und Baustoffen und infolge des sterilen Bürokratismus des Projektierungsapparates brachliegen (Wohnungswesen). Alle größeren Bauaufgaben, unter denen militärische und schwerindustrielle Objekte den Vorrang haben, werden von den staatlichen Projektierungsbüros bearbeitet, die die große Masse der freien Architekten an sich gezogen haben. Mit den privaten Bauherren sind auch die Existenzmöglichkeiten eines selbständigen Architektenstandes dahingeschwunden. (Kunstpolitik, Funktionalismus, Konstruktivismus) Literaturangaben Plönies, Bartho: Planen und Bauen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor von Berlin. (BB) 1953. 127 S. m. 16 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 20 Arbeitsverpflichtung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arzneimittelversorgung

DDR A-Z 1954

Einheitsschule (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Zusammenfassender Begriff für das Schulsystem in der SBZ. Wird neben der offiziellen Bezeichnung „deutsche demokratische Schule“ aus propagandistischen Gründen in Anknüpfung an die seit 1848 wirkende Einheitsschulbewegung gebraucht. Im 1946 von den Ländern der SBZ angenommenen „Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule“ heißt es (§ 3): „Die demokratische E. umfaßt die gesamte Erziehung vom Kindergarten bis zur Hochschule und gliedert sich nach den Aufgaben, die aus den gesellschaftlichen Bedürfnissen erwachsen.“ Die Vorstufe bildet der Kindergarten, der zur Schulreife führt. Die daran anschließende Grundschule ist für alle Kinder obligatorisch und umfaßt acht aufsteigende Klassen. An sie schließt die Oberstufe an. Zu dieser gehören 1. die vierklassige Oberschule mit der Reifeprüfung als Abschluß und 2. die dreijährige Berufsschule, die die „breite Masse der werktätigen Jugend in der Stadt und auf dem Lande umfaßt“. Durch Besuch der Fachschule kann der Berufsschüler ebenfalls die Hochschulreife erlangen. Oberschule und Berufsschule werden getrennt verwaltet, so daß sich keine einheitliche Oberstufe herausgebildet hat. Durch die Schaffung von Betriebsberufsschulen (seit 1949) und eines besonderen Staatssekretariats für die Berufsausbildung ist die Sonderstellung der Berufsschule noch verstärkt worden. Auf allen Stufen der E. besteht die Trennung von Schule und Kirche. Religionsunterricht ist Angelegenheit der Religionsgemeinschaften. Die Verordnung vom 15. 5. 1953, wonach die vierjährige Oberschule in eine dreijährige verwandelt werden sollte, ist im Rahmen des Neuen Kurses rückgängig gemacht worden. Alle Oberschulen weisen eine einheitliche Struktur auf. (Schulen, Erziehungswesen) Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 45 Eigentum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Einzelhandel

DDR A-Z 1953

DDR A-Z 1953

Verlagswesen (1953)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die Buch- und Zeitschriftenproduktion in der SBZ befindet sich weitgehend in den Händen von Staatsverlagen, die für gewisse Gebiete sogar Monopolstellung innehaben (so z. B. „Volk und Wissen“ für Schulbücher). Von wichtigen belletristischen Verlagen sind zu nennen der Aufbau-Verlag (Eigentum des Kulturbundes) und der Verlag „Volk und Welt“, eine sowjetrussische Gründung. Weitere Großverlage sind der Dietz-Verlag (SED), der Akademie-Verlag (Aka[S. 156]demie der Wissenschaften), der „Verlag der Nation“ (NDPD), „Kultur und Fortschritt“ (Gesellschaft für deutsch-sowjetische Freundschaft), „Neues Leben“ (FDJ), „Tribüne“ (FDGB). Die Produktion der Privatverlage ist gegenüber der der staatlichen Verlagsorganisationen bedeutungslos. Das Amt für ➝Literatur und Verlagswesen schränkt die private Verlagsproduktion durch Ausübung der Zensur und geringe Papierzuteilungen systematisch ein. Viele dieser „Privatverlage“ stehen außerdem tatsächlich unter kommun. Leitung, weil ihre rechtmäßigen Eigentümer und ihre Verlagsrechte in die Bundesrepublik abwanderten; ihre Produktion hat verlagsrechtlich daher gelegentlich den Charakter der Freibeuterei (bekanntes Beispiel: der sowjetzonale „Duden“). Die Erzeugnisse der sowjetrussischen Verlage werden durch die Zentralstelle „Meshdunarodnaja Kniga“ vertrieben, die auch die Lizenzrechte für Übersetzungen aus dem Russischen erteilt. (Buchhandel, Bibliothekswesen, Bibliothek fortschrittlicher Schriftsteller) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 151, 156 Verkehrswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Versicherungsanstalten

DDR A-Z 1953

Ablieferungspflicht (1953)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die gesetzlich vorgeschriebene Verpflichtung, eine bestimmte Menge einzelner landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Ablieferungssoll) abzuliefern. Ablieferungspflichtig sind alle landwirtschaftlichen Betriebe gemäß einem Anbauplan für pflanzliche und einem Viehvermehrungsplan für tierische Produkte. Die Mengeneinheiten des Ablieferungssolls (Ablieferungsnormen) sind nach Betriebsgrößenklassen gestaffelt und differenzierbar (Differenzierung). Nichteinhaltung der A. zieht eine schriftliche Verwarnung nach sich, der bei Nichtbeachtung Bestrafung (Gefängnis, u. U. Zuchthaus in Verbindung mit Vermögensentzug) folgt. Da die Ablieferungsnorm zu einem Zeitpunkt festgesetzt wird, an dem die Ertragsleistung noch nicht feststeht, kommen Ablieferungsnormen zustande, die der tatsächlichen Betriebsleistung nicht entsprechen. Die Staffelung der Mengeneinheiten des Ablieferungssolls nach Betriebsgrößenklassen wird im Interesse des Klassenkampfes auf dem Dorfe so vorgenommen, daß mit steigender Betriebsgröße die Veranlagung unverhältnismäßig hochgeschraubt wird. So sind Ablieferungssätze von 32 dz Getreide und 168 dz Kartoffeln je ha Anbaufläche bekanntgeworden. (Landwirtschaft) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 7 Abgabenverwaltung, Zentrale A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Abschreibungen

DDR A-Z 1953

1953

1953 1954 Anmerkungen ABF Abgabenverwaltung, Zentrale Ablieferungspflicht Abschreibungen Abweichungen Ackermann, Anton ADN AFI Agitprop Agrarökonomik Agrarplan, Gesamtdeutscher Agrartechnische Organisationen Agrobiologie Agronom Akademie der Künste, Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften Aktiv Aktivist Aktivistenbewegung Aktivistenbrigade Aktivistenplan Aktivistenschule AKW Akzise (der HO) Allgemeines Vertragssystem Altersversorgung der technischen Intelligenz Anbauplan Antifaschistisch-demokratische Ordnung Apothekenreform Arbeit, Abteilungen für Arbeiterkind Arbeiter- und Bauern-Fakultät (ABF) Arbeit, Gesetz der Arbeitsamt Arbeitsdisziplin Arbeitsgemeinschaft Medizinischer Verlage Arbeitskräftelenkung Arbeitskräfteplan Arbeitskreis für Land- und Forstwirtschaft, Gesamtdeutscher Arbeitslosenversicherung Arbeitsmethoden, Neue Arbeitsmoral Arbeitspolitik (Haupteintrag) Arbeitsproduktivität Arbeitsrecht Arbeitsschutz Arbeitsverpflichtung Arzneiversorgung ATG Aufbauprogramm, Nationales Aufklärungslokal Aufsichtsamt für das Versicherungswesen, Deutsches Ausbeutung Außenhandel Außenpolitik Austauschnormen Auszeichnungen Autotransportgemeinschaften (ATG) AWA Axen, Hermann Basis Bauakademie, Deutsche Bauernbank, Deutsche Bauernmarkt Bauernstube Bauer, Werktätiger B-Betriebe Beamtenversorgung Becher, Johannes R. Benjamin, Hilde, geb. Lange Bergmannsrenten Berlin Berufsausbildung Berufslenkung Besatzungspolitik Beschlagnahme Betriebsdirektionen Betriebskollektivvertrag Betriebskultur Betriebspolikliniken Betriebspresse Bevölkerung Bezirk BGL BHG BHZ Bibliothek fortschrittlicher Schriftsteller Bibliothekswesen Bildender Künstler, Verband Blockpolitik Bodenreform Bodenreform-Bauprogramm Bolschewismus Bolz, Lothar Bourgeoisie Boykott-, Kriegs- und Mordhetze Brecht, Bert (Berthold) Brigade Brigade der ausgezeichneten Qualität Brigadier Bruttoproduktionswerte BSG Bykow-Methode CDU Chemische Industrie Chwalek, Roman Correns, Erich DAHA Dahlem, Franz DBD DDR DEFA Demokratie Demokratie, Neue Demokratische Gesetzlichkeit Demokratisierung Demontagen Dertinger, Georg DERUNAPHT DERUTRA Deutsche Demokratische Republik Deutsch-Polnische Gesellschaft für Frieden und gute Nachbarschaft (auch Ges. für Dt.-Poln. Freundschaft) Deutsch-Sowjetische Freundschaft, Gesellschaft für (DSF) DFD DHZ DIA Dialektischer Materialismus Dieckmann, Johannes Dienst für Deutschland (ODD, Abk. für Organisation DFD) Differenzierung Diktatur des Proletariats Direktbetriebe Direktorfonds Diversant Domowina Dorfgenossenschaft, Landwirtschaftliche Dorfwirtschaftsplan DPZI Dreiermethode DSA DSF DVD DWK Ebert, Friedrich Eherecht Einheitsschule Einzelhandel Einzelvertrag Eisen- und Stahlerzeugung Eisler, Gerhart Elternbeiräte Energieerzeugung Engels, Friedrich Ermächtigungsverordnung Erziehungswesen (Haupteintrag) Fachministerien Fachschulen Familienrecht FDGB FDJ FDJ-Schuljahr Fechner, Max Feldscher Feriendienst des FDGB Film Finanzämter Flüchtlinge Formalismus Forstwirtschaft Fortschritt Franik-Bewegung Frauenarbeit Freie Spitzen Frieden Friedensgefährdung Friedenskampf Friedensschutzgesetz Fünfhunderttausender-Bewegung Fünfjahrplan Funktionalismus Garantie- und Kreditbank (GARKREBA) Gegenseitige Wirtschaftshilfe, Rat für Gegenwartskunde Gerichtsverfassung Gesetzgebung Gesundheitswesen Gleichberechtigung der Frau Glückauf, Erich Goldenbaum, Ernst Gosplan Gosporochodstwo Großbauer Großhandel Grotewohl, Otto Grundkommission GSOW GST GVVG Halbjahrplan 1948 Hamann, Karl Handel, Privater Handelszentralen, Deutsche (DHZ) Handwerk Handwerkssteuer Hausgeld Haushaltsaufschlag Hausvertrauensleute Heilbehandlung, Freie Heinrich-Greif-Preis Held der Arbeit Hennecke, Adolf Herrenlose Flächen

DDR A-Z 1953

Kernbau (1953)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 Pj. für den neuesten Typ von Neubauernhäusern im Rahmen des wegen Materialmangels und zu hoher Belastung der Höfe zusammengebrochenen Bodenreform-Bauprogramms. Der Wohnraum im K. ist auf eine kleine Küche und ein Schlafzimmer für 2 bis 3 Personen beschränkt. Angegliedert ist ihm ein halboffener Schuppenstall im Sinne naturgemäßer Viehhaltung für 3 bis 4 Stück Großvieh. Der K. kostet mit Keller 6.000,– DM Ost, wovon 4.800,– DM Ost kreditiert werden; Bauzeit 8 bis 14 Tage. Gedacht als „Kern“ eines später zu erweiternden größeren Gebäudes. Der K. ist typisches indirektes Mittel der Kollektivierung. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 68 KdT A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kindergarten

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