In der Kategorie DDR A-Z verlinkt die Website auf Handbücher zur DDR, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland erschienen sind.
Zwischen 1953 und 1985 veröffentlichte die Bundesregierung mehrere Handbücher über die Deutsche Demokratische Republik (DDR) unter verschiedenen Titeln, darunter SBZ von A–Z (1953–1966), A bis Z (1969) und das DDR Handbuch (1975–1985). Diese Werke verfolgten das Ziel, umfassende Informationen über die DDR zu liefern. Die Artikel behandelten Themen wie die staatliche Organisation, die politische und wirtschaftliche Entwicklung sowie die führenden Akteure der DDR. Diese Informationen wurden teils in kurzen Stichworterklärungen, teils in ausführlichen Darstellungen aufbereitet.
Mit dem Ende der DDR trat eine zusätzliche Dimension dieser Handbücher zutage: Sie fungieren als Zeitzeugen, die nicht nur die Entwicklung innerhalb der DDR, sondern auch die sich verändernde Perspektive der Bundesrepublik auf die DDR über drei Jahrzehnte hinweg dokumentieren. Diese Handbücher bieten daher eine wertvolle Quelle, um den Wandel der historischen Sichtweisen nachzuvollziehen.
Der gesamte Text dieser Handbücher ist nun auf der Plattform www.kommunismusgeschichte.de zugänglich gemacht worden. Dabei wurde der ursprüngliche Charakter des Nachschlagewerks beibehalten, indem die Querverweise der Originaltexte als Links integriert wurden. Neu ist die Möglichkeit, die Veränderungen der Einträge über die verschiedenen Ausgaben hinweg zu verfolgen, was einen einzigartigen Vergleich der historischen Perspektiven ermöglicht. Weitere Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.
DDR A-Z 1985
DDR A-Z 1985
Feriendienst des FDGB (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der F. ist eine Einrichtung des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) zur Vermittlung verbilligter Ferienreisen an Gewerkschaftsmitglieder. 1. Zur Entwicklung des F. Am 20. 3. 1947 gegründet (10 FDGB-Heime; 17.500 Reisen), hat sich der F. unter Einsatz erheblicher gewerkschaftseigener, staatlicher und betrieblicher Mittel zu einer großen Urlaubsorganisation entwickelt. Die Unterbringungsmöglichkeiten wurden insbesondere nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) durch die Vergrößerung und den Neubau gewerkschaftseigener Heime, aber auch durch die Werbung von neuen Privatquartieren sehr erweitert. Ferner wurden in den 70er Jahren erhebliche Mittel aufgewendet, um die bestehenden Einrichtungen zu renovieren und zu modernisieren. Durch einen Beschluß des Politbüros des ZK der SED wurden 1972 auch 7 Interhotels (je eines in Obersdorf, Warnemünde, Saßnitz, Dresden, Potsdam sowie zwei in Schwerin) mit einem Teil ihrer Kapazität (50–80 v.H.) dem F. zur Verfügung gestellt. Durch Vereinbarungen mit Gewerkschaften anderer Staaten sollte auch die Zahl der Auslandsreisen im Rahmen des F. vermehrt werden; hierbei konnten allerdings kaum Fortschritte erreicht werden. Im Ergebnis dieser Bemühungen stieg die Bettenzahl in 10 Jahren im F. von 89.522 (1970) auf 126.101 (1980). Für den laufenden Fünfjahrplan 1981–1985 ist ein weiterer — wenn auch wesentlich verlangsamter — Ausbau des F. um 8.500–9.000 Betten vorgesehen. Einrichtungen mit 1900 Betten sollen modernisiert werden. Die Finanzierung des F. erfolgt aus staatlichen Mitteln (Neuinvestitionen und Generalüberholungen der Unterkünfte; Verbilligung der Eisenbahnfahrten), aus dem Beitragsaufkommen des FDGB (laufender Unterhalt der Heime; Zuschüsse zu den Aufenthaltskosten), betrieblichen Fonds (Unterhalt der betriebseigenen bzw. vom Betrieb angemieteten Heime; Zuschüsse für Reisen von Familien mit mehr als 3 Kindern) und aus den vom Urlauber für die Ferienschecks zu entrichtenden Beträgen. 2. Zur Organisation des F. F. wird zentral von der Abteilung F. des Bundesvorstandes (BV) des FDGB geplant. Den Grundorganisationen (Betriebsgewerkschaftsorganisation [BGO]) werden die Ferienreisen entsprechend einem jährlich vom Sekretariat des BV des FDGB beschlossenen Kriterienkatalogs von den Kreisvorständen (KV) des FDGB zugeteilt. (Ausgenommen von dieser Regelung sind Auslandsreisen und Auslandsschiffsreisen, die auf Vorschlag der BGL von den KV direkt an die Interessierten vergeben werden.) Die BGO haben die Ferienreisen gegenüber den KV [S. 380]abzurechnen und die nichtverteilten Reisen rechtzeitig (spätestens 6 Wochen vor Reiseantritt) an diese zurückzugeben. Können Reisen aus Verschulden des Reisewilligen oder aus Gründen, die die Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL) zu vertreten hat, nicht angetreten oder rechtzeitig zurückgegeben werden, ist ein Garantiebetrag (Preis des Ferienschecks abzgl. Verpflegungskostenanteil) zu entrichten. Die Verteilung der Ferienreisen erfolgt durch die BGL. Sie wird dabei von ihrer Feriendienstkommission unterstützt. Bevorzugt werden sollen Werktätige, die Schichtarbeit leisten und/oder unter erschwerten Arbeitsbedingungen arbeiten, sowie Familien mit drei und mehr Kindern. Weitere Auswahlkriterien sind Gesellschaftliche Tätigkeit im Betrieb bzw. im Wohngebiet, allgemeiner Gesundheitszustand, Dauer der Mitgliedschaft im FDGB und die Zahl der bisher erhaltenen Reisen. Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich Gewerkschaftsmitglieder, die dem FDGB mindestens ein Jahr angehören (ausgenommen von dieser Voraussetzung sind Erwerbstätige, die erstmals eine Berufstätigkeit aufgenommen haben, und Lehrlinge) und die die satzungsgemäßen Beiträge entrichtet haben. Erwachsene Familienangehörige, die nicht Gewerkschaftsmitglied sind, können an den Reisen — das Vorhandensein entsprechender Plätze vorausgesetzt — ebenfalls teilnehmen, entrichten aber einen höheren Preis (Preisdifferenz bei 13tägigen Reisen der Kategorien 1–4: 80 Mark, sonst weniger). Die Preise der Reisen sind nach Ausstattung und gebotenem Service in 8 Kategorien unterteilt (die Kategorie 1 umfaßt die Interhotels und hat den höchsten Preis; die Kategorie 8 umfaßt Ein- und Mehrbettzimmer in mittlerer bis moderner Ausstattung bei Selbstverpflegung, diese Reisen sind für Gewerkschaftsmitglieder kostenlos, Nichtmitglieder zahlen 30 Mark). Weitere Abstufungen ergeben sich aus der Zahl der Betten pro Zimmer sowie nach dem Zeitpunkt der Reise (Saison, saisonnah, saisonfern). Die Preise in den Kategorien 4–7 richten sich außerdem nach der Höhe des Einkommens. Die Reisedauer ist auf 7, 10 oder 13 Tage festgelegt, wobei die 13tägigen Reisen überwiegen. Entsprechend unterschiedlich sind die Preise, die für einen Ferienscheck (Anrechtsschein für eine genau bezeichnete Unterkunft zu einem feststehenden Zeitpunkt für eine bestimmte Person) gezahlt werden müssen. Z.B. kostet ein 13tägiger Aufenthalt mit Vollpension für Gewerkschaftsmitglieder in der Kategorie 1 (Interhotel) 310 Mark, in der Kategorie 4 bei einem Einkommen unter 500 Mark: 50 Mark, bei einem Einkommen über 1250 Mark: 100 Mark. Mitreisende Kinder zahlen bei 13tägigen Reisen in der DDR grundsätzlich nur 30 Mark (Ausnahme: Kinder über 10 Jahren in Interhotels: 80 Mark). Da die Kosten für die An- und Abreise im Preis des Ferienschecks nicht enthalten sind, hat jedes Gewerkschaftsmitglied für sich und seine Familienangehörigen gegen Vorlage des Ferienschecks oder des Mitgliedsbuches des FDGB einmal jährlich einen satzungsmäßigen Anspruch auf eine um 33⅓ v.H. ermäßigte Reise mit der Deutschen Reichsbahn. Die BGL und ihre F.-Kommission verteilen nach den gleichen Kriterien und unter Beachtung der bereits ausgegebenen Ferienschecks auch die Plätze in den betrieblichen Ferien- und Erholungsheimen. Sie sind darüber hinaus an der Beschickung und Betreuung der Betriebsferienlager (Feriengestaltung) maßgeblich beteiligt. Die Preise für Reisen in die betrieblichen Urlaubseinrichtungen werden zwischen Betriebsleiter und BGL vereinbart; sie orientieren sich an den Preisen der Ferienschecks. Die Finanzierung der betrieblichen Heime usw. erfolgt aus dem Kultur- und Sozialfonds. Um den Betriebsangehörigen mehr Abwechslung in den Reisezielen bieten zu können, werden die Heimplätze vielfach zwischen den Betrieben von Jahr zu Jahr ganz oder teilweise aufgrund vertraglicher Festlegungen ausgetauscht. Außerdem stellen die Betriebe von ihnen nicht genutzte Bettenplätze dem F. zur Verfügung. — Um das Angebot an Erholungsmöglichkeiten zu vergrößern, bemühen sich die örtlichen Räte im Staatsapparat, die Betriebe und die betrieblichen und regionalen FDGB-Leitungen seit Jahren um einen Ausbau der Naherholungsgebiete. Der F. und die betrieblichen Ferienreisen machen noch immer das bei weitem größte Angebot an Urlaubsreisen in der DDR aus. Allerdings hat daneben die Zahl der Campingreisen ständig zugenommen (von 1,57 Mill. im Jahr 1973 auf 2,28 Mill. im Jahr 1982). Dagegen sind die vom Reisebüro der DDR Inland vermittelten Reisen von 203.978 (1970) auf 92.068 (1982) zurückgegangen (Tourismus). Die von diesem Reisebüro vermittelten Urlaubsreisen ins (vor allem sozialistische) Ausland stagnieren nach einem Anstieg in der ersten Hälfte der 70er Jahre bzw. sind nach der 1980 erfolgten Restriktion des Reiseverkehrs nach Polen rückläufig (unter den 1982 insges. vermittelten 809.335 Auslandsreisen waren 412.758 Urlaubsreisen). Auf diesem Hintergrund wird die unveränderte Bedeutung des F. einsichtig. Zwar gibt es noch immer Klagen über Unterbringung, Verpflegung, Eintönigkeit im Angebot usw., doch haben sich der FDGB und die Betriebe bemüht, durch Renovierungen den Komfort zu verbessern und auch das kulturelle Angebot zu vergrößern. Die Versuche, die Urlauber am Urlaubsort mit Agitation und Propaganda zu erreichen, sind seit jeher allerdings als Belästigung empfunden worden. Derartige Bestrebungen sind in jüngerer Zeit offensichtlich zurückgenommen worden (Harry Tisch, Vors. des FDGB, 1982 auf dem 7. FDGB-Kongreß: „Eine Bemerkung zur Urlaubsgestaltung. Da gibt es ein weit gefächertes Angebot in den Ferienheimen, doch sollten wir bei all den Aktivitäten nicht außer acht lassen, daß der Urlauber sich ganz so erholen soll, wie er es selbst gerne möchte. Wenn er laufen will, mag er laufen; aber möchte er schlafen, dann soll man ihn nicht stören.“) 3. Zahlen zum F. 1982 (in Klammern die Zahlen für 1971) verfügte der F. insgesamt über 129.539 (90.114) Bettenplätze. Seine eigenen 680 (650) Ferienheime stellten davon 48.630 (26.162); in den mit dem F. vertraglich verbundenen 106 (130) Betriebserholungsheimen waren es weitere 5.644 (4.469). Die Zahl der Bettenplätze in Hotels bzw. Interhotels stieg von 310 (1971) auf 2.383 [S. 381](1982). Die Zahl der Betten in Vertragshäusern ist leicht rückläufig: 29.766 (30.978), während sie in Privatquartieren stark angestiegen ist: 43.116 (29.195). Die Zahl der Urlaubsreisen im Rahmen des F. wird für 1982 mit 1.767.799 (1.179.636) angegeben. Der F. vermittelte weiter 14.435 (13.672) Reisen ins Ausland; 8.860 (8.054) Ausländer verbrachten im gleichen Zeitraum einen Urlaub in den Einrichtungen des FDGB. — Für die betrieblichen Erholungseinrichtungen neben dem F. ergeben sich für 1982 folgende Zahlen: 362.195 Übernachtungsplätze (Erholungsheime: 69.602; Schulungsheime: 10.950; Bungalows: 131.886; Wohnwagen, Zelte u.ä.: 106.125; vertraglich genutzte Privatquartiere: 43.632), von denen allerdings nur 73.201 (Erholungsheime: 48.227; Schulungsheime: 9.231; Bungalows: 15.743) ganzjährig zu nutzen waren. Die Zahl der Urlauber betrug 2.957.298. Im Zeitraum zwischen seinem IX. und X. Kongreß (1977–1981; in Klammern die Zahlen für die Jahre 1972–1976) hat der FDGB 1152,6 Mill. Mark (814,7 Mill. Mark) für Urlaub und Erholung aufgewendet. In diesen Zahlen dürften jedoch die direkten staatlichen Zuschüsse enthalten sein. — 1976 wurden die durchschnittlichen Kosten je Ferienaufenthalt mit 222 Mark angegeben, von denen 34 Mark aus dem Staatshaushalt und 93 Mark vom FDGB aus Beitragsmitteln aufgebracht wurden, so daß auf das einzelne Mitglied im Durchschnitt pro Platz 95 Mark (= 43 v.H.) als Eigenbeteiligung verblieben. 1981 betrug der zentrale Zuschuß aus Mitteln des FDGB und des Staates je Erholungsaufenthalt 143 Mark; die von den Urlaubern gezahlten Beträge haben nur noch 32 v.H. der tatsächlichen Kosten gedeckt. 1982 soll dieser Anteil auf 28 v.H. zurückgegangen sein. Insgesamt hat der FDGB 1982 für Urlaub und Erholung 144,9 Mill. Mark aufgewendet. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 379–381 Feinmechanische und Optische Industrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FeriengestaltungDDR A-Z 1985
Objektivismus (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Abwertende Bezeichnung des Marxismus-Leninismus für das von den „bürgerlichen Philosophen“ vertretene methodische Prinzip, daß die Wissenschaftlichkeit jeder Theorie deren Objektivität, d.h. deren Unparteilichkeit und politisch-ideologische Neutralität zur Voraussetzung habe. Demgegenüber behauptet der Marxismus-Leninismus die „Klassengebundenheit“ jeder Wissenschaft, insbesondere jeder historischen, philosophischen und Gesellschaftswissenschaft. Hinter der von der bürgerlichen Wissenschaft beanspruchten „Objektivität“ verberge sich letztlich nur das Klasseninteresse der Bourgeoisie. Da der Geschichtsprozeß, verstanden als Aufeinanderfolge von Klassengesellschaften mit entsprechenden Klassenkämpfen, nunmehr weltweit in Richtung der Errichtung kommunistischer Gesellschaften laufe, der Träger dieses „notwendigen“ historischen Prozesses das Proletariat bzw. dessen marxistisch-leninistische Partei sei, hätte wahre Wissenschaft für die Arbeiterklasse, deren Interessen und deren Politik bewußt Partei zu ergreifen. „Parteilichkeit“ und „Objektivität“ sind für Marxisten-Leninisten daher keine Gegensätze. Vielmehr machte erst die Parteinahme für die marxistisch-leninistische Politik kommunistischer Parteien die „Objektivität“ der Wissenschaft möglich. Wahrheitskriterium für Wissenschaft ist für den Marxismus-Leninismus nicht deren Bestätigung und Widerlegung nach objektiven, theoretisch-logischen Kriterien. Die Richtigkeit wissenschaftlicher Theorien und Ergebnisse entscheide sich vielmehr durch deren Bewährung in der Praxis des weltrevolutionären Prozesses bzw. beim Aufbau und Ausbau der bereits etablierten sozialistischen Herrschafts- und Gesellschaftssysteme. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 951 Oberste Bergbehörde der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Oder-Neiße-GrenzeDDR A-Z 1985
Passierscheinabkommen (1985)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Am 17. 12. 1963 wurde das erste P. von DDR-Staatssekretär Erich Wendt und dem West-Berliner Senatsrat Horst Korber unterzeichnet. Damit öffneten sich den West-Berlinern 28 Monate nach dem Bau der Mauer wieder, wenn auch personell und zeitlich begrenzt, die Übergänge zum Ostteil ihrer Stadt. Am 22. 8. 1961 hatte die Regierung der DDR für West-Berliner eine Anordnung erlassen, die den Besuch Ost-Berlins von Aufenthaltsgenehmigungen abhängig machte, wie sie seit dem Herbst 1960 für Bürger der Bundesrepublik Deutschland vorgeschrieben waren. Die DDR verlangte die Einrichtung von Passierscheinstellen in den Westsektoren von Berlin. Ihr Versuch, derartige Büros am 26. 8. 1961 auf 2 S-Bahnhöfen zu eröffnen, wurde von der West-Berliner Polizei auf Weisung der Alliierten unterbunden. Das P. wurde in 6tägigen, mehr als 30 Stunden dauernden, abwechselnd im Ost- und Westteil Berlins stattfindenden Gesprächen zwischen Korber und Wendt ausgehandelt. Die DDR war bemüht, der Übereinkunft den Charakter eines völkerrechtlichen Vertrages zu verleihen, während der Senat von Berlin darin nur eine Verwaltungsvereinbarung sah. Das P. wurde „ungeachtet der unterschiedlichen politischen und rechtlichen Standpunkte“ von Staatssekretär Wendt „auf Weisung des Stellvertreters des Vorsitzenden des Ministerrates der DDR“ und von Senatsrat Korber „auf Weisung des Chefs der Senatskanzlei, die im Auftrag des Regierenden Bürgermeisters von Berlin gegeben wurde“, unterzeichnet. Beide Seiten stellten ausdrücklich fest, daß „eine Einigung über gemeinsame Orts-, Behörden- und Amtsbezeichnungen nicht erzielt werden konnte“. Bundesregierung und Senat betonten in einer gemeinsamen Stellungnahme zum P., daß „der Rechtsstatus von Berlin durch diese Vereinbarung nicht geändert wird und daß damit ebenfalls keinerlei Änderung der bisheri[S. 977]gen Politik der Nichtanerkennung gegenüber dem Zonenregime verbunden ist“. Das erste P. gestattete „Einwohnern von Berlin (West)“ den Besuch bei ihren „Verwandten in Berlin (Ost), in der Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik“, mit Passierscheinen in der Zeit vom 19. 12. 1963 bis 5. 1. 1964. Als Verwandtenbesuch galt „der Besuch von Eltern, Kindern, Großeltern, Enkeln, Geschwistern, Tanten und Onkeln, Nichten und Neffen sowie der Ehepartner dieses Personenkreises und der Besuch von Ehegatten untereinander“. Zur Ausgabe der Passierscheine wurden in den West-Berliner Bezirken 12 Büros eingerichtet, in denen Angestellte der Ost-Berliner Post Anträge entgegennahmen und Passierscheine ausgaben. Die Bearbeitung der Anträge erfolgte in Berlin (Ost). Der Senat behielt sich in den Passierscheinstellen das Hausrecht vor. Nach offiziellen Angaben der DDR wurden insgesamt 1.318.519 Passierscheine für Besuche im Ostteil der Stadt ausgegeben, von denen 1.242.810 tatsächlich benutzt wurden. Zahlreiche West-Berliner passierten die Grenzen zwei- oder mehrmals, bevor die Übergänge in der Nacht vom 5. zum 6. 1. für sie erneut geschlossen wurden. Das P. war in der öffentlichen Meinung des Westens umstritten. Während der Berliner Senat und die ihn tragenden Parteien, SPD und FDP, in den auf eindrucksvolle Weise erneuerten menschlichen Kontakten einen positiven Faktor und einen neuen Impuls für die westliche Deutschlandpolitik sahen, mehrten sich in den Reihen der CDU/CSU Stimmen, die in dem P. einen Schritt zur Aufwertung der DDR und zur Bestätigung einer Drei-Staaten-Konzeption sahen. Die DDR bemühte sich, das P. als „ein Stück Selbstbestimmungsrecht für Berlin (West)“ und einen Beweis für „die nicht zu bezweifelnde völkerrechtliche wie faktische Existenz“ der DDR zu bewerten (W. Ulbricht am 3. 1. 1964). Korber und Wendt setzten ihre Gespräche im Januar 1964 fort. Nach schwierigen Verhandlungen gelang es ihnen, am 24. 9. 1964 ein zweites P. auf der Basis ihrer ersten Übereinkunft abzuschließen, durch das einige praktische Regelungen für die Ausgabe von Passierscheinen verbessert werden konnten. Noch zweimal — am 25. 11. 1965 und am 7. 3. 1966 — konnten diese Abmachungen erneuert werden. Dieses 3. und 4. P. wurden von der Seite der DDR nicht mehr von Staatssekretär Wendt, sondern von Staatssekretär Dr. Michael Kohl unterzeichnet. Während der verschiedenen Besuchszeiträume, die in den P. festgelegt wurden, registrierte die DDR folgende Besucherzahlen: 30. 10. bis 12. 11. 1964: 571.000 Besucher in 14 Tagen (durchschnittlich 40.785 pro Tag), 19. 12. 1964 bis 3. 1. 1965: 823.500 Besucher in 16 Tagen (51.469 pro Tag), 12. 4. bis 25. 4. 1965: 581.500 Besucher in 14 Tagen (41.535 pro Tag), 31. 5. bis 13. 6. 1965: 498.500 Besucher in 14 Tagen (35.607 pro Tag), 18. 12. 1965 bis 2. 1. 1966: 824.000 Besucher in 16 Tagen (51.500 pro Tag), 7. bis 20. 4. 1966: 510.400 Besucher in 19 Tagen (26.863 pro Tag), 23. 5. bis 5. 6. 1966: 468.000 Besucher in 14 Tagen (33.428 pro Tag). Im Oktober 1964 konnte auf der Grundlage des 2. P. eine Passierscheinstelle für dringende Familienangelegenheiten (als solche galten Geburten, Eheschließungen, lebensgefährliche Erkrankungen und Sterbefälle) eröffnet werden, die auch nach dem Auslaufen des 4. P. bestehenblieb (vom April 1967 an arbeitete diese Härtestelle ohne Vereinbarung weiter); ihre Dienste nahmen mehrere hunderttausend West-Berliner bis 1971 in Anspruch. Im Dezember 1964 verlangte die DDR einen verbindlichen Mindestumtausch von 3 DM je Person und Tag. Die Umtauschsumme wurde im Juli 1968 auf 5 DM erhöht. Kinder und Rentner wurden von der Verpflichtung, diesen Geldbetrag im Verhältnis 1:1 umzuwechseln, befreit. Nachdem in den laufenden Verhandlungen der Passierscheinunterhändler immer wieder grundlegende politische Meinungsverschiedenheiten sichtbar geworden waren, scheiterten 1966 schließlich die Bemühungen des Senats von Berlin, ein neues, 5. P. für den Herbst und Winter jenes Jahres auszuhandeln. Abgesehen von jenen, die in dringenden Familienangelegenheiten nach Berlin (Ost) fahren konnten, blieb für die Masse der West-Berliner die Grenze für die folgenden 6 Jahre versperrt. Ein Schreiben des Regierenden Bürgermeisters Schütz an den Vorsitzenden des Ministerrates, Stoph, vom 28. 2. 1968 blieb unbeantwortet. Im Frühjahr 1969 versuchte die DDR die Einberufung der Bundesversammlung nach Berlin (West) zu verhindern, indem sie Zugeständnisse in der Passierscheinfrage von einer Absage der Bundesversammlung abhängig machte. Gespräche zwischen Senatsdirektor Horst Grabert und Staatssekretär Dr. Kohl am 26. 2. 1969 blieben ergebnislos. Erst die im Viermächte-Abkommen über Berlin vom 3. 9. 1971 getroffenen Verfügungen über den Zutritt der West-Berliner zum Ostteil ihrer Stadt und zu den 14 DDR-Bezirken ermöglichten die Wiederaufnahme des Besuchs- und Reiseverkehrs, und zwar ab Ostern 1972 in weit größerem Umfang, als das aufgrund der personellen, zeitlichen und sachlichen Einschränkungen der P. bis dahin möglich gewesen war. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 976–977 Paß/Personalausweis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PatenschaftenDDR A-Z 1985
Industrierohstoffe (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Nach eigenen Angaben kann die Industrie der DDR ihren Rohstoffverbrauch nur zu 40 v.H. aus einheimischen Quellen decken. Der Importanteil ausgewählter Rohstoffe beträgt bei: Erdöl knapp 100 v.H., Steinkohle 100 v.H., Eisenerz 90 v.H., Zink 90 v.H., Primäraluminium 60 v.H., Kupfer 50 v.H., Schnittholz 50 v.H., Walzstahl 45 v.H. Lediglich die Braunkohlen- sowie die Kali- und Steinsalzvorkommen reichen aus, um den inländischen Bedarf zu befriedigen (Bergbau). Wichtigster Rohstofflieferant ist die Sowjetunion. Sie deckt rd. die Hälfte des Importbedarfs an Rohstoffen. 1982 stellte sie vom DDR-Bedarf 100 v.H. bei Erdgas und rd. 80 v.H. bei Erdöl und Baumwolle. Aufgrund der relativ schmalen Rohstoffbasis und des überdurchschnittlichen Anstiegs der Rohstoffpreise auf den Weltmärkten werden erhebliche Anstrengungen unternommen, sog. Sekundärrohstoffe (Abfälle und Altmaterial) wieder dem Produktionsprozeß zuzuführen. Etwa 10 v.H. des Rohstoffbedarfs werden z.Z. durch Sekundärrohstoffe gedeckt (Ziel für 1985: 12 v.H.). Sie bilden für einige Bereiche bereits eine beachtliche Rohstoffquelle: So deckt z.B. Stahlschrott zu 75 v.H. den Rohstoffbedarf in der Stahlindustrie, Altpapier zu mehr als 45 v.H. den der Papier- und Pappenindustrie; 60 v.H. des Glasbedarfs der Spirituosen- und Lebensmittelindustrie werden durch wiederverwendbare Flaschen und Gläser gedeckt. Dennoch stecken im Recyclingausbau noch beträchtliche Reserven; 1980 blieben 71 v.H. aller Sekundärrohstoffe und Abprodukte ungenutzt; um diesen Anteil zu verringern, wurde die Zahl der Aufkaufstellen gesteigert und eine Erhöhung der Aufkaufpreise vorgenommen. Seit Januar 1981 besteht ein Kombinat Sekundärrohstofferfassung (8.500 Beschäftigte) mit 15 gleichnamigen Betrieben in allen Bezirken und Berlin (Ost). Da der spezifische Verbrauch von Rohstoffen bei einer Reihe von Erzeugnissen noch etwa 15–30 v.H. über dem internationalen Niveau liegt, soll im Zeitraum 1981–1985 der Aufwand an volkswirtschaftlich wichtigen Roh- und Werkstoffen jährlich um durchschnittlich 5 v.H. gesenkt werden. Angesichts der starken Verteuerung der Rohstoffe sind diese Ziele erheblich höher als die, die in den siebziger Jahren realisiert werden konnten; hier wurden Raten von 2,8 v.H. (1971–1975) und 3,9 v.H. (1976–1980) erreicht. Zur Durchsetzung dieser Ziele werden sog. Materialverbrauchsnormen festgesetzt. Da gegenwärtig über 50 Mill. Materialverbrauchsnormen existieren, ist eine kontinuierliche Anpassung an die technische Entwicklung jedoch nicht gewährleistet. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 616 Industrierobotertechnik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Industrie- und Handelsbank (IHB)DDR A-Z 1979
DDR A-Z 1979
Staatshaftung (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 Mit Art. 106 der Verfassung vom 6. 4. 1968 (Art. 104 n. F.) wurde die St. eingeführt. Danach haftet für Schäden, die einem Bürger an seinem persönlichen Eigentum durch ungesetzliche Maßnahmen von Mitarbeitern der Staatsorgane zugefügt werden, das staatliche Organ, dessen Mitarbeiter den Schaden verursacht haben. Zur Ausführung des genannten Verfassungsartikels erging das Gesetz zur Regelung der St. der Deutschen Demokratischen Republik — St.-Gesetz — vom 12. 5. 1969 (GBl. I, S. 34). Die Voraussetzungen der St.: <1.> Der Schaden muß einem Bürger oder seinem persönlichen Eigentum zugefügt sein. Ausgeschlossen sind also Schäden, die am sozialistischen Eigentum entstanden sind. Unter Bürgern werden nur die Bürger der DDR verstanden, die ihren Wohnsitz dort haben. Nur ausnahmsweise kann unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles Schadensersatz auch dann geleistet werden, wenn Bürger der DDR ihren Wohnsitz dort nicht haben. Personen, die nicht Bürger der DDR sind, steht ein Anspruch nur zu, wenn sie ihren ständigen Wohnsitz dort haben. Im übrigen tritt die Haftung zugunsten von Personen, die nicht Bürger der DDR sind, nur dann ein, wenn die Gegenseitigkeit gewährleistet ist. <2.> Der Schaden muß in Ausübung staatlicher Tätigkeit zugefügt sein. Es muß also zwischen der Erfüllung [S. 1036]dienstlicher Aufgaben und dem Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang bestehen. <3.> Die Schadenszufügung muß rechtswidrig erfolgt sein. Eine Schuld des Staatsbediensteten braucht nicht vorzuliegen. Es wird nicht zwischen einer schuldhaft-rechtswidrigen und einer schuldlos-rechtswidrigen Handlung oder Unterlassung unterschieden. Es gilt das Prinzip der objektiven Haftung. <4.> Unter den Begriff „Mitarbeiterder Staatsorgane“ fallen Angestellte eines staatlichen Organs oder einer staatlichen Einrichtung, die im Namen des betreffenden Organs oder der betreffenden Einrichtung tätig sind, und ehrenamtlich Tätige, die berechtigt und ermächtigt sind, selbst Weisungen, Anordnungen oder ähnliche Entscheidungen zu treffen. Dazu gehören auch die Angehörigen der bewaffneten Organe, darunter der Deutschen Volkspolizei. Zum Schadensersatz verpflichtet ist das jeweilige staatliche Organ oder die staatliche Einrichtung, in dem ein Bediensteter arbeitet oder jemand ehrenamtlich tätig ist. Schadensersatzansprüche gegen die Mitarbeiter oder Beauftragte sind ausgeschlossen. § 839 BGB gilt also nicht. Es handelt sich also nicht um eine St. im strengen Sinne, sondern um eine Amtshaftung. Der Schadensersatz ist grundsätzlich in Geld zu leisten. Dem staatlichen Organ oder der staatlichen Einrichtung bleibt es jedoch überlassen, den Schaden auch durch Naturalrestitution auszugleichen. Der Umfang des Schadens wird nach zivilrechtlichen Vorschriften berechnet, soweit in Gesetzen oder anderen Rechtsvorschriften nicht anderes bestimmt ist. Die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr, beginnt mit dem Tage, an dem der Geschädigte von dem Schaden und davon Kenntnis hat, daß der Schaden von einem Mitarbeiter oder einem Beauftragten eines staatlichen Organs oder einer staatlichen Einrichtung verursacht wurde. Der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten ist ausgeschlossen. Über den Schadensersatzanspruch entscheidet der Leiter des zuständigen staatlichen Organs oder der staatlichen Einrichtung, durch deren Mitarbeiter oder Beauftragten der Schaden verursacht wurde. Bei diesem ist auch der Antrag auf Schadensersatz zu stellen. Die St. schließt den Regreß nicht aus. Mitarbeiter, die einen Schaden rechtswidrig und schuldhaft verursacht haben, sind nach den arbeitsrechtlichen Vorschriften über die materielle Verantwortlichkeit (Arbeitsrecht) in Anspruch zu nehmen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1035–1036 Staatsgrenze West A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatshaushaltDDR A-Z 1979
Arzthelfer (1979)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 A., 1951 als Berufsgruppe des „Mittleren medizinischen Personals“ im Gesundheitswesen der damaligen SBZ eingeführt, entsprechen dem „Feldscher“ in der UdSSR (oder dem „medical assistent“ in den USA). Sie sollten die (damals knappen) Ärzte entlasten, in den staatlichen Einrichtungen der „ambulanten medizinischen Betreuung“ — Polikliniken, Ambulatorien wie auch im Betriebsgesundheitswesen — „vorläufige Diagnosen“ stellen und therapeutische Maßnahmen einleiten. Sie durften seit 1957 auch die Arbeitsbefreiung aussprechen. Danach wurden sie auf vorbeugende Tätigkeiten und die Mitwirkung als Anästhesisten im Operationsdienst beschränkt. Seit 1960 ist ihre Ausbildung auf die Tätigkeit als Arbeitshygieneinspektor im Betriebsgesundheitswesen und als Hygieneinspektor im Hygienedienst ausgerichtet. Seit 1970 führen sie die Berufsbezeichnung Medizinischer Assistent. A. bzw. Medizinischer Assistent werden auf Medizinischen Schulen (seit 1974 wieder „Medizinische Fachschulen“) ausgebildet, und zwar auf der Grundlage abgeschlossener Ausbildung und mehrjähriger Berufstätigkeit in der Krankenpflege. Seit 1974 ist die Ausbildung auf eine Medizinische Fachschule in Berlin (Ost) beschränkt. Gegenwärtig werden nur wenige A. ausgebildet. Gesundheitswesen, III. C., VI. B. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 81 Ärzteberatungskommission A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Asoziales VerhaltenDDR A-Z 1979
Unterrichtsmittel und programmierter Unterricht (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 Als U. werden alle für eine effektive Gestaltung des Bildungs- und Erziehungsprozesses auf allen Stufen und in allen Bereichen des Bildungssystems benötigten materiellen Mittel zur Realisierung der Lehrplanforderungen bezeichnet; sie werden in 2 Gruppen untergliedert: in die indirekten bzw. Querschnitts-U. und in die direkten bzw. fachspezifischen U. Zu den Querschnitts-U. bzw. Ausstattungsgegenständen gehören vor ajlem das Mobiliar und die Technische Grundausstattung (TGA) der Schule, z. B. mit Film-, Bild-, Schreibprojektoren, Fernseh-, Rundfunk-, Tonbandgeräten usw., die vom Lehrplanstoff unabhängig und nur mittelbar bildungs- und erziehungswirksam sind. Demgegenüber sind die fachspezifischen U. vom Lehrplanstoff abhängig sowie unmittelbar bildungs- und erziehungswirksam; zu ihnen zählen Maschinen, Instrumente, Werkzeuge und Werkstoffe, Modelle, Filme, Lichtbilder. Landkarten, Schallplatten, Tonbänder, Fachbücher, programmierte Lehrmaterialien usw. Meistens wird von U. (im engeren Sinne) unter Ausklammerung der verbindlichen Schul- und Lehrbücher gesprochen. Ein wesentliches Kennzeichen, insbesondere der neugestalteten U., ist ihr unmittelbarer Lehrplanbezug; denn zu den jeweiligen Lehrplänen — verstanden als curriculare Grundmaterialien — wurden die jeweils erforderlichen curricularen Nachfolgematerialien, also die U. und besonders die Schul- und Lehrbücher, aber auch die Unterrichtshilfen für die Lehrer, „lehrplantreu“ gestaltet. Die Unterrichtshilfen, die für jeden Einzellehrplan (eines Faches einer Klasse) hergestellt wurden, geben dem Lehrer detaillierte Hinweise, Begründungen und Beispiele für die Planung seines Unterrichts, gehören also auch zu den Planungshilfen für den Schulunterricht. Zum Unterschied von den verbindlichen Lehrplänen haben die Unterrichtshilfen vorwiegend empfehlenden Charakter und zeigen daher auch verschiedene Möglichkeiten der Realisierung der in den Lehrplänen verbindlich festgelegten Ziele. Inhalte und methodischen Grundlinien auf. Wenn viele Lehrer in der DDR sich dennoch eng an die „Empfehlungen“ der Unterrichtshilfen halten, so hat dies verschiedene Gründe; es ist u. a. auf gewisse politisch-ideologische Unsicherheiten der Lehrer bei der Interpretation der Lehrplanangaben zurückzuführen. Die wichtigsten curricularen Nachfolgematerialien und U. (im weiteren Sinne) sind die Schul- und Lehrbücher, die sich in jüngster Zeit auch durch „Lehrplantreue“ auszeichnen und ausschließlich zum Zwecke der Lehrplanrealisierung entwickelt worden sind. Im Prinzip gilt, daß für eine Klasse und ein Unterrichtsfach ein Schul- bzw. Lehrbuch hergestellt und verwendet wird, wenn auch dazu z. B. noch entsprechende Schülerarbeitshefte, „Wissensspeicher“, d. h. fachliche Übersichtswerke, insbesondere für die naturwissenschaftlichen Fächer und andere Mittel, herausgegeben und verwendet werden. In bezug auf die inhaltlich-strukturelle und typographische Gestaltung wurden die Schul- und Lehrbücher in jüngster Zeit deutlich verbessert, insbesondere durch erhebliche Vermehrung der Abbildungen, Tabellen, Übersichten, Diagramme usw. sowie der Aufgaben und Kontrollfragen. Die Schul- und Lehrbücher werden von den Schülern und Lehrlingen teils gekauft, teils erhalten sie sie kostenlos; es besteht also nur eine beschränkte Lernmittelfreiheit. Für den Unterricht in den allgemeinbildenden Oberschulen und den Berufsschulen sind nur diejenigen Schul- und Lehrbücher zugelassen, die im jährlich erscheinenden Bücherverzeichnis des Volkseigenen Verlages Volk und Wissen bzw. im „Literaturkatalog Berufsbildung“ des Zentralinstituts für Berufsbildung aufgeführt sind. Der Direktor der jeweiligen Bildungseinrichtung entscheidet, welche der in diesen Verzeichnissen aufgeführten Schul- und Lehrbücher von den Schülern und Lehrlingen zu kaufen sind. Die unentgeltlich ausgegebenen Schul- und Lehrbücher, die mit Angabe der Dauer ihrer Gültigkeit im Bücherverzeichnis des VE Verlages Volk und Wissen für das jeweilige Schul- und Lehrjahr festgelegt werden, sind grundsätzlich Volkseigentum und bleiben in der Verwaltung der Schule. Alle Schüler und Lehrlinge bzw. deren Eltern sind verpflichtet, die für die einzelnen Unterrichtsfächer für den Kauf festgelegten Schul- und Lehrbücher anzuschaffen. Die als verbindlich erklärte berufsbildende Literatur sowie Hinweise zur Nutzung entsprechender Ersatz- und Zusatzliteratur und der entsprechenden Fachzeitschriften sind in dem „Literaturkatalog Berufsbildung“ enthalten. Die für die Realisierung der neuen Lehrpläne für die einzelnen Fächer und Klassen (Lehrplanreform) notwendigen fachspezifischen U. (im engeren Sinne) bilden zusammen mit den entsprechenden technischen Geräten und Einrichtungen die Grundausstattung einer jeden Oberschule und sind in dem verbindlichen „Gesamtbedarfsplan für U. der 10klassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule“ zusammengefaßt. In diesem Gesamtbedarfsplan sind die verbindlichen U., die in jeder Oberschule vorhanden sein müssen, aber auch die empfohlenen U. aufgeführt, die zwar schon vor Einführung der neuen Lehrpläne hergestellt wurden, aber auch im Unterricht nach dem neuen Lehrplan eingesetzt werden können. In gesondert veröffentlichten Bedarfsplänen für die einzelnen Unterrichtsfächer und Klassen werden die erforderlichen fachspezifischen U., entsprechend ihren wichtigsten Einsatzmöglichkeiten, den einzelnen Lehrplanabschnitten zugeordnet. Dadurch gewinnen die Lehrer auf einfache Weise einen Überblick darüber, welche U. ihnen für die Behandlung eines bestimmten Lehrplanthemas zur Verfügung stehen. Die didaktische Wirksamkeit und der rationelle Einsatz der U. werden durch die Bereitstellung und Nutzung von Fachunterrichtsräumen bedeutend gefördert; deshalb wird der Ausstattung der Schulen mit Fachunter[S. 1109]richtsräumen zunehmende Bedeutung beigemessen. Bisher gibt es Fachunterrichtsräume für Physik, Chemie, Biologie, Zeichnen, Musik, Werken und den polytechnischen Unterricht sowie die Turnhallen; die Fachunterrichtsräume werden auch als Kabinette bezeichnet. Der Bedeutung entsprechend, die den neuen beruflichen Grundlagenfächern beigemessen wird, wurden kombinierte Unterrichtskabinette für die beruflichen Grundlagenfächer Grundlagen der Elektronik, Grundlagen der BMSR-Technik und Grundlagen der Datenverarbeitung entwickelt und dafür Ausrüstungsnormative verbindlich festgelegt. Darüber hinaus wurden weitere Ausrüstungsnormative erarbeitet, die als Grundlage für die zielgerichtete Entwicklung. Herstellung und Bereitstellung berufsspezifischer U. für 202 Ausbildungsberufe dienen. Für die Versorgung der Bildungseinrichtungen mit U. sind die Bezirks- und die Kreisstellen für U. tätig, die den jeweiligen Abteilungen Volksbildung der Räte der Bezirke bzw. der Kreise unterstehen; sie fördern u. a. auch den Selbstbau von U. durch Schüler, für die bestimmte Normen festgelegt wurden. Die Ausstattung der Bildungseinrichtungen mit Mobiliar usw. erfolgt über das Staatliche Kontor für U. und Schulmöbel (Leipzig). Die Hauptentwicklungsrichtung zur Ausrüstung und Versorgung der im Bereich des Ministeriums für Volksbildung bestehenden Einrichtungen mit U., Schul- und Kindergartenmöbeln, Sportgeräten, Schul- und Lehrbüchern, Lernmitteln des allgemeinen Schulbedarfs, Schuldokumenten und Vordrucken zu erarbeiten, ist Aufgabe der Hauptverwaltung U. und Schulversorgung im Ministerium für Volksbildung. Als programmierter Unterricht (PU.) wird derjenige Unterricht bezeichnet, „der sich unter der Führung eines Lehrprogramms vollzieht, in dem die Funktionen des Lehrsystems (Lehrprogramm) weitgehend objektiviert und die Tätigkeit des Lernsystems (Schüler) weitestgehend programmiert sind und der einem im Lehrprogramm gespeicherten Lehralgorithmus folgt, der die Tätigkeit jedes einzelnen Schülers determiniert“. Dabei werden Programmierung des Gegenstandsystems, des Lehrsystems und des Lernsystems sowie lineare, verzweigte und kombinierte Lehrprogramme unterschieden. Aufgrund der Forderung des Bildungsgesetzes, die Programmierung des Lehr- und Lernprozesses zielstrebig zu entwickeln, wurden zunächst in der DDR erhebliche Aktivitäten zur Entwicklung und Erprobung von Lernprogrammen bzw. des PU. in Gang gesetzt. Auf dem VII. Pädagogischen Kongreß (1970) wurde jedoch festgestellt, daß die Programmierung zwar weitere Reserven für eine höhere Effektvität des Unterrichts erschließt, die genutzt werden müssen, jedoch zugleich darauf verwiesen, daß herkömmlicher und PU. keine Alternativen darstellen und daß auch beim Einsatz programmierter U. nach wie vor die führende Rolle des Lehrers bestimmend ist. Zur Sicherung und Nutzung des Prinzips der Vielseitigkeit des Lernens wurden und werden Untersuchungen in Gang gesetzt und durchgeführt, die vor allem danach fragen, welche Anwendungsmöglichkeiten und welchen Stellenwert der PU. innerhalb des gesamten Unterrichts einnehmen kann und welche die Unterrichtsarbeit des Lehrers bereichernden, ergänzenden und rationalisierenden Formen der Lernprogrammierung — bei Währung der führenden Rolle des Lehrers — optimale Lernergebnisse erzielen. Entgegen einer zeitweilig vorherrschenden Tendenz zur Kybernetisierung des Unterrichts und besonders des PU. wird gegenwärtig der Standpunkt vertraten, daß das Programmieren von Lehr- und Lernprozessen ein integrativer Bestandteil der Theorie und der Praxis des Schulunterrichts ist. Theoretische Fragen, die mit der Programmierung von Unterrichtsprozessen sowie mit der Ausarbeitung und dem Einsatz von Lehrprogrammen verbunden sind, stehen zur Unterrichtstheorie und ihrer weiteren Entwicklung im Verhältnis des Besonderen zum Allgemeinen. Die „Idee des Programmierens“ im Sinne der Unterstützung planmäßiger Einflüsse auf die Gesamtentwicklung der Schülerpersönlichkeit und der wissenschaftlichen Herausarbeitung effektiver Lernformen gehöre seit langem zur sozialistischen Pädagogik, und zwar „schon ehe die bürgerliche Propagandawelle den in den ersten Jahren selbst in den USA wenig attraktiven programmierten Unterricht hochgespielt“ hat. Dennoch können die zahlreichen Anstöße, die die Entwicklung des PU. in der DDR wie auch in der UdSSR und in anderen Ländern in Ost und West aus den USA empfangen hat, nicht geleugnet werden. Lehrprogramme wurden und werden vor allem für spezielle Themen des mathematisch-naturwissenschaftlichen und des berufstheoretischen Unterrichts entwickelt und genutzt. Einheitliches sozialistisches Bildungssystem. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1108–1109 Unterhalts- und Ausbildungsbeihilfen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Unterrichtstag in der sozialistischen ProduktionDDR A-Z 1979
Regierung (1979)
Siehe auch: Regierung: 1953 1954 1956 1969 1975 Regierung und Verwaltung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Verwaltung: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Ministerrat; Staatsapparat; Staatsrat; Verfassung. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 901 Reformismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RegionalplanungDDR A-Z 1975
DDR A-Z 1975
Ministerium für Volksbildung (1975)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Das MfV. wurde am 1. 1. 1950 als zentrale Instanz der Schulverwaltung und Jugendarbeit errichtet und löste damit die „Deutsche Zentralverwaltung für Volksbildung“ ab. Dem MfV. ist die Verantwortung für die einheitliche Planung und Leitung der sozialistischen Bildung und Erziehung in den ihm unterstellten Einrichtungen und die Sicherung der einheitlichen Schulpolitik übertragen. Es hat für die proportionale Entwicklung der ihm unterstehenden Einrichtungen auf der Grundlage des Perspektivplans zur Entwicklung der Volkswirtschaft zu sorgen, erläßt Grundsätze der Schulorganisation und sichert die effektive Nutzung der zur Verfügung stehenden materiellen und finanziellen Mittel. In den Einrichtungen der Berufsbildung kontrolliert das MfV. die Durchsetzung der staatlichen Schulpolitik. Die Pädagogischen Hochschulen sind dem MfV. unterstellt (Universitäten und Hochschulen). Minister: Margot Honecker; Staatssekretär und 1. Stellv.: Werner Lorenz. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 574 Ministerium für Verkehrswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Werkzeug- und VerarbeitungsmaschinenbauDDR A-Z 1975
Gewerkschaftsleitungen, betriebliche (1975)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1979 Betriebsgewerkschaftsorganisation. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 384 Gewerkschaftskomitee A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GewinnDDR A-Z 1975
Staatssekretariat mit eigenem Geschäftsbereich (1975)
Siehe auch: Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Staatssekretariat mit eigenem Geschäftsbereich: 1979 1985 Heute nicht mehr übliche Bezeichnung für zentrale staatliche Organe des Ministerrates, die als St. in bestimmten Querschnittsbereichen Aufgaben der Entscheidungsvorbereitung für den Ministerrat, der Koordination, Anleitung und Kontrolle wahrnehmen. Die St., z. B. das St. für Arbeit und Löhne, das St. für Berufsbildung und das St. für Körperkultur und Sport, werden von einem Staatssekretär nach dem Prinzip der Einzelleitung geleitet, der dem Ministerrat verantwortlich ist, ihm aber nicht als Mitglied angehört. Eine besondere Stellung nimmt das St. für Kirchenfragen ein, das der Dienstaufsicht des Ministeriums des Inneren untersteht. Die Aufgaben, Rechte und Pflichten sowie der Status eines St. werden in einer Verordnung des Ministerrates festgelegt. Bestimmte Institutionen, wie z. B. das Büro des Ministerrates oder Arbeitsgruppen, die von einem St. geleitet werden, haben damit noch nicht den Status eines St. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 832 Staatssekretariat für westdeutsche Fragen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatsverbrechenDDR A-Z 1975
Materielle Verantwortlichkeit (1975)
Siehe auch die Jahre 1969 1979 1985 Im Arbeitsrecht der DDR geltendes Prinzip, das den Werktätigen gegenüber seinem Betrieb in bestimmten Fällen zur Schadensersatzleistung für verursachte oder verschuldete Schäden verpflichtet. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 556 Materielle Interessiertheit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MathematikDDR A-Z 1969
DDR A-Z 1969
Scharnhorstorden (1969)
Orden, der auf Vorschlag der Mitglieder des Staatsrates, der Mitglieder des Ministerrates und der Mitglieder des Nationalen Verteidigungsrates auf Empfehlung des Ministerrates durch den Vorsitzenden des Staatsrates an a) Soldaten, Matrosen, Flieger, Unteroffiziersschüler, Unteroffiziere, Maate, Offiziersschüler, Offiziere, Generale und Admirale der Nationalen Volksarmee, b) Bürger der Deutschen Demokratischen Republik, die nicht Angehörige der Nationalen Volksarmee sind, c) Bürger sozialistischer Staaten und Angehörige sozialistischer Bruderarmeen für besonders hervorragende Verdienste a) bei der Erfüllung von Aufgaben zur Stärkung der Verteidigungsbereitschaft der Deutschen Demokratischen Republik, b) auf dem Gebiet der Truppenführung, c) beim Einsatz der ganzen Persönlichkeit zum Schutze der Deutschen Demokratischen Republik, d) bei der Weiterentwicklung der Militärwissenschaft und Militärtechnik, e) bei der Festigung der Militärkoalition der sozialistischen Bruderarmeen verliehen wird. Zum Orden gehören eine Urkunde und eine Prämie von 5.000 M. Die Verleihung erfolgt in der Regel am 1. März, dem Tage der Nationalen Volksarmee. Der Orden hat die Form eines fünfzackigen Sternes mit gekreuzten, erhaben geprägten Dolchen der Nationalen Volksarmee aus Silber vergoldet. Sein größter Durchmesser [S. 543]beträgt 44 mm. Der Stern ist strahlenförmig ausgearbeitet. Das Medaillon hat eine blaue Grundfläche aus Emaille, ist geschliffen und mit einem 1 mm breiten weißen Rand aus Emaille umgeben. Das Porträt von Scharnhorst ist in Silber vergoldet aufgesetzt. Die Rückseite des Ordens ist glatt. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 542–543 Schallplatten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SchauprozesseDDR A-Z 1969
Liga für Völkerfreundschaft (1969)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 Gegr. am 15. 12. 1961 (unter wesentlicher Beteiligung der Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem Ausland) als Dachorganisation für die internationalen Freundschaftsgesellschaften (Auslandspropaganda). Die LfV. soll „die Bestrebungen der in der DDR bestehenden Gesellschaften für Freundschaft und kulturelle Verbindungen mit dem Ausland vereinigen und repräsentieren“ („Deutsche Außenpolitik“, Nr. 1/1962). Laut Otto ➝Winzer („Neues Deutschland“ vom 26. 5. 1962) ist die wichtigste Aufgabe der LfV., im Ausland für „die Anerkennung der Souveränität der DDR“ zu wirken. Präsident der LfV.: bis Jan. 1964 Philipp Daub, danach Paul Wandel; Generalsekretär: Herbert Schönfeld (SED). Die LfV. verlegt die Monatsschriften: „DDR in Wort und Bild“ (in deutsch, chinesisch, polnisch, russisch, tschechisch) und „DDR-Revue“ (in deutsch, arabisch, dänisch, englisch, finnisch, französisch, schwedisch, spanisch). Ferner gibt sie die monatl. Pressekorrespondenz „Informationsbulletin“ heraus, die an alle wichtigen Redaktionen, Rundfunksender u.ä. in der Welt geht. Auch verbreitet sie Broschüren, Bild- und Aufsatzmatern und betreut ausländische Gäste. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 375 Liegenschaftsdienst A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Limbach-OberfrohnaDDR A-Z 1969
Städtepartnerschaft (1969)
Siehe auch die Jahre 1966 1975 1979 1985 Die im wesentlichen seit 1958 bestehenden Bemühungen der „DDR“ um die Aufnahme von Kontakten mit nichtsozialistischen Ländern haben sich in den letzten Jahren verstärkt. Seit die „DDR“ 1960 Mitglied des „Weltbundes der Partnerstädte“ geworden ist, sind 150 Partnerschaften zwischen mitteldeutschen Städten und Städten des nichtsozialistischen Auslandes zustande gekommen. St. wird über drei parallel laufende Aktionen versucht: 1. Kontaktaufnahme mit Kommunalverbänden, 2. Abschluß von Freundschaftsverträgen, 3. internationale Städteverbindungen über den genannten Weltbund. St. bestehen u.a. zwischen: Ost-Berlin und Coventry, Stockholm, Malmö, Neu-Delhi; Dresden und Straßburg; Erfurt und Lüttich; Leipzig und Lyon; Chemnitz und Helsinki; Weimar und Florenz; Potsdam und Rouen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 609 Städtebau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Städte- und GemeindetagDDR A-Z 1969
Freizügigkeit (1969)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Art. 22 der Verfassung gibt jedem Bürger im Rahmen der Gesetze das Recht auf F., aber nur innerhalb des Staatsgebietes der „DDR“. Einschränkungen der F. auf gesetzlicher Grundlage sind möglich auf Grund der VO über Aufenthaltsbeschränkung vom 24. 8. 1961 (GBl. II, S. 343). Eine weitere Einschränkung der F. ermöglicht § 15 des Verteidigungsgesetzes vom 20. 9. 1961 (GBl. I, S. 175). Auf Antrag der Leiter der Dienststellen und Einheiten der Nationalen Volksarmee kann „im Interesse der Verteidigung der Republik“ der Zutritt zu bestimmten Gebieten für ständig oder für die Dauer von Übungen und Transporten von den Dienststellen der Deutschen Volkspolizei verboten oder von einer Sondergenehmigung abhängig gemacht werden. Der Aufenthalt in diesen Gebieten kann ganz oder teilweise untersagt werden. (Sperrgebiet) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 227 Freizeitarbeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FremdenverkehrDDR A-Z 1966
DDR A-Z 1966
Deutsch-Britische Gesellschaft (1966)
Siehe auch die Jahre 1965 1969 1975 1979 Der SED liegt sehr viel daran, in nichtkommun. Kreisen gerade der Bevölkerung Großbritanniens für das angeblich friedliche und „sozialistische“ System der SBZ Propaganda zu treiben. Die DBG wurde am 18. 6. 1963 gegründet. Dabei wurde vorgegeben, sie wolle „der Bevölkerung Großbritanniens ein wahrheitsgetreues Bild von den friedlichen Bestrebungen der DDR und ihrer wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung vermitteln“. Umgekehrt wolle die DBG den Bewohnern der SBZ ein Bild von den Leistungen Großbritanniens geben und den Einsatz „des britischen Volkes im Kampf für Frieden und Demokratie“ würdigen. — Präsident: Greta ➝Kuckhoff. Vizepräs. u.a.: Manfred ➝Gerlach, Horst ➝Brasch und die Rostocker Anglistin Prof. Dr. Hildegard Schumann. Die DBG sucht Nutzen zu ziehen aus der Fühlung, die sie mit radikalen Pazifisten Großbritanniens (Lord Boyd Orr) und linksradikalen Sozialdemokraten (Frank Allaun, Marcus Lipton, S. O. Davies) hat. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 105 Deutsch-Belgische Gesellschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsch-Französische GesellschaftDDR A-Z 1966
Donda, Arno (1966)
Siehe auch: Donda, Arno: 1965 Donda, Arno, Prof. Dr.: 1969 * 1930 als Sohn eines Arbeiters. Nach Besuch der Volksschule Lehrling im Statist. Zentralamt. 1950–1954 Studium a. d. Hochschule f. Ökonomie, 1957 Dr. rer. oec. 1959 Dir. d. Inst. f. Statistik, 1963 Prof. f. Statistik und Prorektor f. Studienangelegenheiten an d. Hochschule f. Ökonomie, Leiter der Staatl. Zentralverwaltung f. Statistik und Mitgl. des Ministerrates. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 113 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1966 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/donda-arno verwiesen. Domowina A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Doppelte UnterstellungDDR A-Z 1966
Mittleres Medizinisches Personal (1966)
Siehe auch: Medizinisches Personal: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Medizinisches Personal, Mittleres: 1965 Mittlere Medizinische Fachkräfte: 1969 1975 1979 Mittleres Medizinisches Personal: 1965 Mittleres ➝Medizinisches Personal, Apothekerassistent, Arzthelfer, Medizinische Schulen, Gesundheitswesen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 323 Mittelschule A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MMMDDR A-Z 1966
Abschnittsbevollmächtigter (ABV) (1966)
Siehe auch: Abschnittsbevollmächtigter: 1956 1958 1959 1960 1975 1979 Abschnittsbevollmächtigter (ABV): 1962 1963 1965 1969 Funktionär der Deutschen ➝Volkspolizei, meist im Offiziersrang, der einen „Abschnitt“ polizeilich — mehr noch politisch im Sinne der SED — überwacht. (ABV wirken, nach Vorbild der sowjet. Kommissare, seit Okt. 1952.) Je nach Bevölkerungszahl ist meist die Anzahl der ABV a) in Polizeirevieren Ost-Berlins und der Großstädte: 8–9; b) in Mittelstädten, die meist nur 1~Revier bilden: 9–12; c) in Kreisstädten: 6–12; d) im Landgebiet eines Landkreises (je nach Wohndichte): 40–80. Schon ein großes Dorf kann der ausschließliche Bereich eines ABV sein. — Der ABV überwacht, von Volkspolizeihelfern unterstützt, die polit. Einstellung und Bestätigung aller Einwohner, sammelt Denunziationen, kümmert sich z. B. um Führung des Hausbuches, auswärtige Besucher, Ernteeinbringung. Hat enge Verbindung zum Staatssicherheitsdienst. (Spitzelwesen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 10 Absatzorgane, Staatliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AbschreibungenDDR A-Z 1965
DDR A-Z 1965
Wohngebiet (1965)
Siehe auch die Jahre 1966 1969 Am 14. 8. 1963 veröffentlichte das Politbüro der SED einen Beschluß „Das System der politisch-ideologischen Arbeit in den W.“. Damit wurden „neue Formen der massenpol. Arbeit in der SU“ auf die SBZ übertragen, das System der pol. Überwachung der Bevölkerung wurde erweitert und verdichtet. In dem Beschluß heißt es: „Da sich die Überreste des Alten gerade im häuslichen Leben am zähesten halten und die Stimmung der Menschen in den Betrieben, die Produktivität ihrer Arbeit nicht zuletzt von ihrer persönlichen Lebensweise und Freizeitgestaltung abhängig sind, muß eines der Hauptziele der massenpol. Arbeit im W. sein, neue sozialistische Beziehungen im Alltagsleben formen zu helfen, die den gesellschaftl. Erfordernissen gerecht werden.“ (sozialistische ➝Moral) In allen Städten und größeren Gemeinden werden W. gebildet, die in der Regel 10–12.000 Einwohner umfassen. Ein W.-Ausschuß der Nationalen Front bildet Kommissionen für Ordnung und Sicherheit, für Volkswirtschaft, Masseninitiative, für kulturelle Massenarbeit usw. sowie einen Volkskontrollausschuß. In jedem W. wird außerdem ein Stützpunkt der SED eingerichtet, von dem alle anderen Massenorganisationen im W. angeleitet werden. Verantwortl. für die SED-Stützpunkte sind die Ideologischen Kommissionen der SED-Kreisleitungen. Die SED-Kreisleitungen ernennen auch für jedes W. einen Leitbetrieb, dessen Betriebsparteiorganisation die Bevölkerung im W. „für die Erfüllung der Volkswirtschaftspläne“ gewinnen und „vorhandene Arbeitskräftereserven im W. nutzen“ soll. Beim SED-Stützpunkt im W. wird ein Aktiv gebildet, dem SED-Mitgl. aus dem Leitbetrieb, aus dem W.-Ausschuß der NF, aus den Wohnparteiorganisationen im W., ein Abschnittsbevollmächtigter der Deutschen ➝Volkspolizei und der Vors. des Volkskontrollausschusses angehören. Die Haupttätigkeit der SED-Stützpunkte soll die Anleitung der SED-Hauptagitatoren sein. Sie sollen die pol. Patenschaft für die Bewohner eines bestimmten Hauses übernehmen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 489 Wohnbezirk A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WohnungsbauDDR A-Z 1965
Bezirksstaatsanwalt (1965)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 Leiter der Staatsanwaltschaft eines Bezirkes mit der Dienstbezeichnung „Staatsanwalt des Bezirkes“. (Staatsanwaltschaft) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 75 Bezirksplankommissionen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BezirkstagDDR A-Z 1965
Rechtswesen (1965)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 350] 1. Die „sozialistische“ Rechtsauffassung und die Aufgabe der Rechtsprechung Die Rechtsauffassung in der SBZ ist die des Marxismus-Leninismus, also die aus der Lehre vom dialektischen und historischen Materialismus abgeleitete Auffassung vom Wesen des Rechts. Danach kann das Recht nur als eine von verschiedenen gesellschaftlichen Erscheinungen im Bereich des über der ökonomischen Basis liegenden Überbaus verstanden werden; es wurzele in den materiellen Lebensverhältnissen und könne nicht aus sich selbst, aus der allgemeinen Entwicklung des menschlichen Geistes abgeleitet oder begriffen werden. Es ist nach dieser Auffassung also nicht der menschliche Geist oder seine sittliche Kraft, die die Rechtsordnung bestimmen, sondern das Recht soll — nach der These, daß das Sein das Bewußtsein bestimmt — durch die materiellen Lebensverhältnisse hervorgebracht werden. Diese materiellen Lebensverhältnisse würden aber durch die Produktionsverhältnisse bestimmt, durch die Eigentumsverhältnisse an den Produktionsmitteln. Daraus folge, daß derjenige, der die Produktionsmittel besitzt, und das ist nach marxistisch-leninistischer Auffassung die herrschende Klasse, auch das Recht bestimmt und die Rechtsordnung festlegt. Damit wird das Recht leicht und einheitlich definierbar als der „zum Gesetz erhobene Wille der herrschenden Klasse“, und das in der SBZ bestehende sozialistische Recht ist nach Ulbricht daher „der zum Gesetz erhobene Wille der Arbeiterklasse, die im Bündnis mit den werktätigen Bauern und den anderen werktätigen Schichten der Bevölkerung die Macht ausübt“ (Ulbricht, „Über die Dialektik unseres sozialistischen Aufbaus“, Dietz-Verlag, Ost-Berlin 1959, S. 147). Mit dieser Erkenntnis wurde, wie Hilde ➝Benjamin erklärt, „eine klare Abgrenzung von der bürgerlichen Rechtswissenschaft mit ihren verschiedenen Spielarten idealistischer Rechtsideologien und mit ihren Vorstellungen von einem über den Klassen und Staaten stehenden Recht gewonnen“. Für das Strafrecht wird diese Aussage im Lehrbuch des Strafrechts noch einmal ausdrücklich bestätigt: „Deshalb hat jedes Strafrecht Klassencharakter, verfolgt die klassenbedingten Ziele und Aufgaben. Es gibt kein neutrales, über den Klassen stehendes Strafrecht.“ Im Erlaß des Staatsrates über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege vom 4. 4. 1963 (GBl.~I, S. 21) wird das sozialistische Recht mit einer gewissen Akzentverlagerung definiert als „ein wichtiges Instrument unseres Staates, um die gesellschaftliche Entwicklung zu organisieren und das sozialistische Zusammenleben der Menschen, die Beziehungen der Bürger zueinander und zu ihrem Staat zu regeln“. Jedes Recht sei seiner Natur nach parteilich, weshalb auch die Rechtsanwendung nur parteilich sein könne (Parteilichkeit der Rechtsprechung). Aus den Erkenntnissen des historischen Materialismus ergibt sich für die Kommunisten weiter, daß die menschliche Gesellschaft unter Führung ihrer fortschrittlichsten Klasse, der Arbeiterklasse, den Weg zum kommun. Endstadium gehen werde, in dem die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen beseitigt und mit der dann vorhandenen klassenlosen Gesellschaft der ideale Endzustand auf Erden erreicht sein werde. Die „historische Aufgabe“ der Arbeiterklasse bestehe also darin, den Weg zunächst zum Sozialismus, dann zum Kommunismus, zu vollenden. Die Erfüllung dieser Aufgabe entspreche der objektiven Gesetzmäßigkeit der Entwicklung der menschlichen Gesellschaft. Wenn nun aber nur das Rechtens sein kann, was dem Willen der Arbeiterklasse entspricht, und wenn der Wille dieser Klasse auf die Erreichung des sozialistisch-kommun. Endzustandes gerichtet ist (weil er darauf gerichtet zu sein hat)4 dann kann, wie dies in der neuen Definition des Staatsrates zum Ausdruck kommt, im Bereich der Rechtsordnung auch nur das Bestand und Gültigkeit haben, was zu diesem Endziel hinzuleiten in der Lage ist. Damit erhält das Recht Instrumentalcharakter in Händen der Klasse und des Staates zur Erreichung des politischen Endziels. Dieser Auffassung vom R. entspricht nach den Ausführungen ihrer maßgebenden Funktionäre (Fechner, Benjamin, Melsheimer, Polak) die Hauptaufgabe der Justiz. Die politische Aufgabe der Rechtsprechung kommt auch im Gesetz über die Gerichtsverfassung zum Ausdruck: [S. 351]„Die Rechtsprechung der Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik dient der Lösung der politischen, ökonomischen und kulturellen Aufgaben des Arbeiter-und-Bauern-Staates beim umfassenden Aufbau des Sozialismus, der planmäßigen Entwicklung der Produktivkräfte und der Festigung der sozialistischen Produktionsverhältnisse.“ Besonders herausgestellt wird durch den Rechtspflegeerlaß des Staatsrates und die sich daran anschließenden neuen Gesetze (Justizreform) die Erziehungsfunktion der Rechtsprechung: „Die Gerichte tragen dazu bei, daß alle Bürger, Institutionen und Organisationen das sozialistische Recht bewußt einhalten und verwirklichen, das den Willen des Volkes zum Ausdruck bringt und seinem friedlichen Leben, seiner Freiheit, seiner schöpferischen Arbeit und der Gerechtigkeit für jedermann dient“ (§ 2 Abs. 1, Satz~1 und Satz 2 GVG). Mit besonderem Nachdruck wird von den Gerichten die Wahrung und Beachtung sozialistischer Gesetzlichkeit gefordert, d.h. strenge Einhaltung der in der SBZ geltenden Gesetze mit dem Ziel, die errungene Machtstellung mit Hilfe der Justiz unter allen Umständen zu festigen und weiter auszubauen. Eng verbunden damit ist die Forderung nach der echten Parteilichkeit der Rechtsprechung: „Einhaltung der Gesetzlichkeit bedeutet Wahrung der Parteilichkeit“ (Artzt in „Neue Justiz“ 1956, S. 581). 2. Gerichtsorganisation Als höchste Gerichtsinstanz besteht seit Dez. 1949 das Oberste Gericht der „DDR“. Es entscheidet über die vom Generalstaatsanwalt oder vom Präsidenten des OG eingelegten Kassationsanträge (Kassation) als Rechtsmittelgericht bei erstinstanzlichen Entscheidungen der Bezirksgerichte sowie in solchen Strafsachen, in denen der Generalstaatsanwalt wegen der besonderen Bedeutung des Falles die Anklage unmittelbar vor dem Obersten Gericht erhebt. Oft werden die erstinstanzlichen Verhandlungen dann als Schauprozesse durchgeführt. Ein Rechtsmittel steht dem Angeklagten in diesen Fällen nicht zu. Der Angeklagte ist also der Willkür des Generalstaatsanwalts unterworfen, wenn dieser das Verfahren vor das Oberste Gericht in erster und gleichzeitig letzter Instanz bringen will. Im übrigen entsprach die Gerichtsorganisation bis August 1952 noch dem alten deutschen Gerichtsverfassungsgesetz. Sie ist dann zunächst durch die „VO über die Neugliederung der Gerichte“ vom 28. 8. 1952 der neuen Verwaltungsstruktur der SBZ angepaßt und durch das Gerichtsverfassungsgesetz vom 22. 10. 1952 endgültig geregelt worden. Am 1. 10. 1959 wurde das GVG mit Erlaß des Gesetzes über die Wahl der Richter neu gefaßt und in einigen Bestimmungen in sozialistischem Sinne geändert. Nach dem Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963 erließ die Volkskammer am 17. 4. 1963 ein neues Gerichtsverfassungsgesetz, durch welches das Prinzip des demokratischen Zentralismus im Bereich der Rechtspflege voll verwirklicht wurde. Ferner hatte diese Justizreform zum Ziel, die Tätigkeit der gesellschaftlichen Gerichte gesetzlich zu untermauern und zu aktivieren. Das OG wurde das „Leitungsorgan“ für die gesamte Rechtsprechung, ist aber in dieser Funktion dem Staatsrat gegenüber verantwortlich. Die zur Durchsetzung der Leitungsaufgaben des OG geschaffenen Organe dieses Gerichts, das Plenum und das Präsidium, haben die Befugnis, Richtlinien und Beschlüsse mit bindender Wirkung für alle Gerichte zu erlassen. Diese Befugnis erstreckt sich auch auf die Militärgerichtsbarkeit, die in der Spitze beim Kollegium für Militärstrafsachen des OG zusammenläuft. Die Arbeitsgerichte sind als Kammern bzw. Senate der Kreis- und Bezirksgerichte in die ordentliche Gerichtsbarkeit eingegliedert. In allen erstinstanzlichen Verfahren der Kreis- und Bezirksgerichte wirken Schöffen mit, in Arbeitsrechtsstreitigkeiten entscheiden auch die Rechtsmittelsenate der Bezirksgerichte und der Senat des OG unter Beteiligung von Schöffen. Die Richter werden in allen Gerichten auf 4 Jahre gewählt und sind für ihre Rechtsprechung sowohl dem übergeordneten Gericht wie der örtlichen Volksvertretung ihres Bezirks oder Kreises verantwortlich. Der in der Verfassung und im Gerichtsverfassungsgesetz enthaltene Grundsatz von der richterlichen Unabhängigkeit ist faktisch beseitigt. Die Personalpolitik (Kaderpolitik) vollzieht sich seit 1945 unter dem Gesichtspunkt der Demokratisierung der Justiz und [S. 353]hatte zur Folge, daß die akademischen Juristen mehr und mehr aus den Richter- und Staatsanwaltstellen verdrängt und durch Volksrichter ersetzt wurden. Nur noch 2 v. H. aller Richter können als ordnungsgemäß ausgebildete Volljuristen bezeichnet werden. Sämtliche wichtigen Positionen sind mit Angehörigen der SED besetzt. Da den Richtern, die der SED angehören, von Beginn ihrer Ausbildung an eingehämmert wird, daß sie auch als Richter Funktionäre ihrer Partei bleiben und die Richtlinien der Partei zu befolgen haben, ist es der SED immer möglich, unmittelbar in die Rechtsprechung einzugreifen. Der „Richter neuen Typus“ darf nicht dem Objektivismus erliegen, sondern muß in seiner Rechtsprechung die Parteilichkeit wahren und beweisen, daß er die alte Klassenjustiz überwunden hat. Der Richter muß stets von dem Gedanken ausgehen, daß seine Urteile in erster Linie der „Gesellschaft“, also dem Regime, nützen müssen. Es kommt dabei nicht auf eine nur „formelle“ Anwendung des Gesetzes an, sondern auf dessen Auslegung im Sinne der SED. 3. Die weiteren Organe der Rechtsprechung Die Staatsanwaltschaft ist aus dem Justizapparat herausgelöst und in eine selbständige, unmittelbar dem Staatsrat unterstehende Behörde umgewandelt worden. Mit dem 1. 6. 1952, dem Tage des Inkrafttretens des ersten „Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der DDR“, war die Sowjetisierung des Strafrechts auf dem Gebiet der Strafverfolgung, der Strafvollstreckung und des Strafvollzuges vollendet. Das neue Staatsanwaltschaftsgesetz vom 17. 4. 1963 bezeichnet die Staatsanwaltschaft als ein Organ der einheitlichen sozialistischen Staatsmacht und beschreibt im einzelnen Funktion und Aufgaben dieses Organs in der Periode des „umfassenden Aufbaus des Sozialismus“. Die Staatsanwaltschaft soll in ihrer Tätigkeit einen wichtigen Beitrag zur Erziehung der Bürger zum sozialistischen Denken und Handeln leisten. Auch für dieses Staatsorgan steht also die Erziehungsfunktion des Rechts im Vordergrund. Die Justizverwaltung hat schon 1952 ihre Aufsichtsbefugnisse über die Staatsanwaltschaft, mit dem Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963 auch ihre Befugnis der Kontrolle und Anleitung der Rechtsprechung eingebüßt. Ihre heutigen Aufgaben liegen auf dem Gebiet der Revision der Gerichte, der Kaderpolitik, der Gerichtsverwaltung und der Vorbereitung der Justizgesetzgebung. Dem Ministerium der Justiz obliegt es in seiner Verantwortlichkeit für die Kaderpolitik, die Grundsätze für die Ausbildung der juristischen Kader gemeinsam mit dem Staatssekretariat für das Hoch- und Fachschulwesen sowie den Universitäten auszuarbeiten und durchzusetzen (Rechtsstudium). Mit der Justizreform des Jahres 1952 wurden große Gebiete der Freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Verwaltungsstellen übertragen und das Staatliche Notariat eingerichtet. Auch in der Rechtsanwaltschaft wurde durch die Bildung der Anwaltskollegien eine grundsätzliche Neuordnung vorgenommen. Der Staatsrat bezeichnet die Rechtsanwaltschaft in seinem Rechtspflegeerlaß als eine „gesellschaftliche Einrichtung der sozialistischen Rechtspflege“. Besonders hebt er hervor, daß sich die Mehrzahl der Rechtsanwälte freiwillig in den Kollegien zusammengeschlossen haben. Anleitung und Aufsicht über die Tätigkeit der Rechtsanwälte und Notare obliegt dem Ministerium der Justiz. Eine Standesorganisation und eigene Ehrengerichtsbarkeit gibt es für die Rechtsanwaltschaft in der SBZ nicht. Durch den Verteidiger im „sozialistischen“ Strafprozeß soll ein „neuer Arbeitsstil“ entwickelt werden, der die erzieherische Rolle des Rechtsanwalts mehr in den Vordergrund rückt. 4. Strafrecht Der Schwerpunkt der gesamten Rechtsprechung liegt auf dem Gebiet des Strafrechts. Hier können drei Gruppen unterschieden werden: die politischen Strafsachen, die Wirtschaftsstrafsachen und alle übrigen Delikte. Die politischen Strafsachen werden bei der Staatsanwaltschaft von der Abt.~I bearbeitet und von den I.~Senaten des OG und der Bezirksgerichte entschieden, Wirtschaftsdelikte und alle anderen Strafsachen von der Abt. II und den II. Senaten der Bezirksgerichte oder den Strafkammern der Kreisgerichte. Auf dem Gebiet des politischen [S. 354]Strafrechts wurde, nachdem durch Beschluß der Sowjetregierung vom 20. 9. 1955 alle „Gesetze, Direktiven und Befehle des Alliierten Kontrollrats als überflüssig erachtet werden und auf dem Gebiet der DDR ihre Gültigkeit verlieren“, bis zum 1. 2. 1958 fast ausschließlich Art. 6 der Verfassung angewandt, der die sog. Boykott-, Kriegs- und Mordhetze für strafbar erklärt. Der Art. III A III der Kontrollratsdirektive 38, der bis zum 29. 9. 1955 zur Verurteilung wegen „Erfindung oder Verbreitung tendenziöser, friedensgefährdender Gerüchte“ (Friedensgefährdung, Sühnemaßnahmen) herangezogen wurde, konnte nicht mehr Grundlage politischer Strafverfahren sein. Das Friedensschutzgesetz vom 16. 12. 1950 wurde vom OG zweimal angewandt. Seit Inkrafttreten des Strafrechtsergänzungsgesetzes (StEG) am 1. 2. 1958 bildet dieses nunmehr die Grundlage für die Bestrafung der Staatsverbrechen, zu denen seitdem auch die Abwerbung gehört. Art, 6 der Verfassung behält aber seinen Charakter als unmittelbar anzuwendendes Strafgesetz, bleibt also als Generalklausel hinter den neu geschaffenen, sehr allgemein formulierten Tatbeständen bestehen. Besonders kraß trat die Unterdrückungsfunktion des Strafrechts, insbesondere der politischen Straftatbestände, in den vor dem Obersten Gericht durchgeführten Prozessen gegen „Kopfjäger“, Menschenhändler und „Terroristen“ (Terrorismus) in Erscheinung sowie in all den Strafverfahren, in denen es sich um tatsächliche oder angebliche Verletzungen der Anordnungen und Bestimmungen über das Sperrgebiet handelte. Hohe Zuchthausstrafen werden in politischen Prozessen auch gegen Jugendliche verhängt (Jugendstrafrecht). Durch eine gleichzeitig mit dem StEG erfolgte Änderung des Paßgesetzes wurden auch Versuch und Vorbereitung der Republikflucht unter Strafe gestellt. Auf wirtschaftsrechtlichem Gebiet wurden bis 1955 vor allem folgende vier Gesetze angewendet: Befehl Nr. 160 der SMAD vom 3. 12. 1945 (Sabotage), die Wirtschaftsstrafverordnung vom 23. 9. 1948, das Gesetz zum Schutze des ➝innerdeutschen Handels vom 21. 4. 1950 und das Gesetz zum Schutze des ➝Volkseigentums vom 2. 10. 1952. Mit der Außerkraftsetzung des Besatzungsrechts war auch der Befehl Nr. 160 aufgehoben worden. Sabotage wurde, sofern nicht eine der anderen wirtschaftsrechtlichen Normen zur Anwendung gelangte, seitdem als eine der unter Boykotthetze fallenden Erscheinungsformen im Klassenkampf angesehen und nach Art. 6 der Verfassung bestraft. Das StEG hat mit Wirkung vom 1. 2. 1958 zwei selbständige Tatbestände für Diversion und Sabotage eingeführt. Die Anwendung dieser Gesetze hat im Regelfall neben einer erheblichen Zuchthausstrafe die Einziehung des gesamten Vermögens des Angeklagten zur Folge. Das Gesetz zum Schutze des „Volkseigentums“ wurde durch das StEG aufgehoben; die Bestrafung der „Verbrechen gegen gesellschaftliches Eigentum“ erhielt in den Bestimmungen des StEG eine neue gesetzliche Grundlage. Das Gesetz zum Schutze des innerdeutschen Handels wurde durch das Zollgesetz vom 28. 3. 1962 aufgehoben. Eine materiell-rechtliche Änderung hat sich dadurch jedoch nicht ergeben, da die Strafandrohungen in das Zollgesetz übernommen worden sind. Wirtschaftsprozesse wurden oft als Schauprozesse und auch gegen solche Angeklagten durchgeführt, die entweder gerade noch rechtzeitig aus der SBZ flüchten konnten oder die ihren Wohnsitz niemals in der SBZ hatten, wohl aber irgendwelche Vermögenswerte oder Betriebe. Diese sog. Abwesenheitsverfahren waren nach der bis zum 15. 10. 1952 geltenden Strafprozeßordnung nur zulässig, wenn sich der Angeschuldigte im Ausland aufhielt oder im Inland verbarg. Da in vielen Fällen die Angeschuldigten den sowjetzonalen Behörden eine ladungsfähige Anschrift in der Bundesrepublik mitteilten, entfielen beide Voraussetzungen. Dennoch wandten die sowjetzonalen Gerichte die §§ 276 ff. StPO analog an, um das Vermögen oder den Betrieb des Angeklagten enteignen zu können. Nach der neuen Strafprozeßordnung sind Verfahren in Abwesenheit des Angeklagten zulässig, wenn sich dieser „außerhalb des Gebietes der DDR aufhält oder sich verbirgt“ (§ 236 StPO der SBZ). Für die übrigen Strafverfahren dient als materielle Grundlage noch das deutsche Strafgesetzbuch von 1871, das aber durch ein neues, sozialistisches Strafgesetz[S. 355]buch ersetzt werden soll. Bis zu diesem Zeitpunkt ist das alte „sanktionierte“ StGB entsprechend den „Erfordernissen der gesellschaftlichen Interessen“ und unter „Überwindung der überholten Klassenjustiz“ anzuwenden. Entscheidendes Element für die Strafwürdigkeit einer Handlung oder Unterlassung ist die Gesellschaftsgefährlichkeit. Damit ist eine unmittelbare Anlehnung an das sowjet. Strafrecht gegeben. „Aufgabe der demokratischen Rechtsprechung ist es, die gesellschaftlichen Verhältnisse der DDR mit den uns zur Verfügung gestellten Gesetzen, seien sie sanktioniert oder neu geschaffen, zu schützen. Dabei ist der Hinweis notwendig, daß mit der Sanktionierung gewisser alter Gesetze keineswegs die Übernahme der von den bürgerlichen Gerichten angewandten Auslegungsregeln verbunden ist“ („Neue Justiz“ 1956, Beilage S. 10). Das Strafrechtsergänzungsgesetz führte neben dem aus dem sowjet. Recht übernommenen „materiellen Verbrechensbegriff“ die neuen Strafen Bedingte Verurteilung und öffentlicher Tadel ein; ferner wurden durch dieses Gesetz sechs Tatbestände des Militärstrafrechts geschaffen. Letztere wurden dann durch das 2. Strafrechtsergänzungsgesetz (Militärstrafgesetz) vom 24. 1. 1962 z. T. geändert und um weitere Tatbestände ergänzt. Von besonderer Bedeutung für die Strafpolitik waren zunächst die Beschlüsse des Staatsrates vom 30. 1. 1961 (GBl.~I, S. 3) und vom 24. 5. 1962 (GBl.~I, S. 53) „über die weitere Entwicklung der Rechtspflege“, nach denen die richtig „differenzierte“ Strafe vom Grad der Gesellschaftsgefährlichkeit und von der persönlichen Einstellung des Täters zur „Arbeiter-und-Bauern-Macht“ abhängig sein soll. Den Beschlüssen kommt gemäß Art. 106 der am 12. 9. 1960 geänderten Verfassung Gesetzeskraft zu. Zur Durchführung des ersten Beschlusses hat das OG in der Richtlinie Nr. 12 vom 22. 4. 1961 (GBl. III, S. 223) den Gerichten Hinweise für die zu verhängenden Strafen und in der Richtlinie Nr. 13 eine Anleitung zur Frage der Gesellschaftsgefährlichkeit erteilt. Nach einer scharfen Auseinandersetzung mit maßgebenden Strafrechtswissenschaftlern stellte der Staatsrat am 24. 5. 1962 in seinem weiteren Beschluß fest, daß „die große Mehrzahl der in der DDR begangenen Gesetzesverletzungen nicht auf einer feindlichen Einstellung gegen den Arbeiter-und-Bauern-Staat beruht“. Die in diesen Beschlüssen bereits zum Ausdruck kommende Tendenz, die gesellschaftliche Gerichtsbarkeit auszuweiten, wurde durch den Erlaß des Staatsrates über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege vom 4. 4. 1963 (GBl.~I, S. 21) noch erheblich verstärkt (Konfliktkommission, Schiedskommission). In dem Bemühen, den verbindlichen Weisungen des Staatsrates zu folgen, stellten die Gerichte bei der Beurteilung krimineller Delikte häufig fest, daß es sich bei den Angeklagten nicht um „Feinde der Arbeiter-und-Bauern-Macht“ handelte, und verhängten milde Strafen. Da dies in schlechthin unverständlichem Ausmaß auch bei der Bestrafung von Gewalt- und Sexualverbrechen erfolgte, mußte das Plenum des OG in einem Beschluß vom 30. 6. 1963 anordnen, daß die Strafpolitik gegenüber derartigen Verbrechen wieder erheblich härter werden müsse, und daß im Regelfall die Freiheitsstrafe als härteste staatliche Zwangsmaßnahme zu verhängen sei. Eine gleichartige Anleitung wurde hinsichtlich der Bestrafung von Rückfalltätern erlassen. Die Folge dieser Beschlüsse und Anleitungen war, daß im zweiten Halbjahr 1963 die Strafen ohne Freiheitsentziehung (öffentlicher Tadel, Geldstrafe, bedingte Verurteilung) und die Übergabe von Strafsachen an die Konfliktkommissionen zurückgingen, während die Verurteilungen zu Freiheitsstrafen, vor allem zu kurzen Freiheitsstrafen, wieder Zunahmen. Der Präsident des OG, Toeplitz, bezeichnete diese Entwicklung als negativ („Neue Justiz“ 1964, S. 321), rügte „einige überspitzte Bestrafungen bei Sexualdelikten“ und orientierte damit wieder mehr auf die Verhängung von Strafen ohne Freiheitsentziehung, vor allem aber auf eine noch stärkere Einschaltung der gesellschaftlichen Gerichte. Die Richtlinien Nr. 12 und Nr. 13 wurden durch Beschlüsse des Plenums des OG vom 6. 5. 1964 ersatzlos aufgehoben, weil sie nach Auffassung des OG dem derzeitigen Stand der gesellschaftlichen Entwicklung nicht mehr entsprechen und einengend und schematisch auf die Anwendung kurzer Freiheitsstrafen orientieren. Aus diesen verschiedenen, sich z. T. widersprechenden Anordnungen wird deutlich, welchen Schwankungen die Strafpolitik in der SBZ unterworfen ist. [S. 356]Für die Durchführung des Strafverfahrens ist die im Zuge der 1.~Justizreform erlassene Strafprozeßordnung vom 2. 10. 1952 gesetzliche Grundlage. Auch dieses Gesetz soll neu gefaßt und dann gemeinsam mit dem „sozialistischen“ Strafgesetzbuch in Kraft gesetzt werden. Strafvollstreckung und Strafvollzug sind der Deutschen ➝Volkspolizei übertragen worden; die Staatsanwaltschaft hat lediglich theoretische Aufsichtsbefugnisse. Das Gnadenrecht liegt in der Hand des Staatsrats. Das Strafregisterwesen (Strafregister) ist durch Gesetz vom 11. 12. 1957 — in Kraft getreten am 1. 2. 1958 — neu geregelt worden; die Straftilgungsfristen wurden erheblich verkürzt. 5. Zivil-, Familien-, Arbeitsrecht Auf zivilrechtlichem Gebiet gelten noch das Bürgerliche Gesetzbuch und die Zivilprozeßordnung (Zivilprozeß), beide allerdings mit Ausnahmen und Einschränkungen. Im sowjetzonalen Justizministerium wird an der Erstellung eines neuen Zivilgesetzbuchs und einer neuen Zivilprozeßordnung gearbeitet. Die Vorschriften der Zivilprozeßordnung wurden der neuen Gerichtsverfassung durch die „VO zur Angleichung von Verfahrensvorschriften auf dem Gebiet des Zivilrechts an das Gerichtsverfassungsgesetz (Angleichungsverordnung)“ vom 4. 10. 1952 angepaßt. In familienrechtlichen Streitigkeiten sind seit 1949 die untersten Gerichtsinstanzen, die Kreisgerichte, zuständig. Das gesamte Familienrecht soll durch das im Entwurf seit 1954 fertiggestellte Familiengesetzbuch neu gestaltet werden. Vorerst ist jedoch lediglich das Kontrollratsgesetz Nr. 16 (Ehegesetz vom 20. 2. 1946) durch die „VO über Eheschließung und Eheauflösung“ vom 24. 11. 1955 ersetzt worden. Eine Neuregelung hat schließlich das Patentrecht erfahren. Auch hier ist in erster Linie das „Interesse der Gesellschaft“ maßgebend. Rechtsstreitigkeiten der sozialistischen Betriebe im Rahmen des Vertragssystems wurden aus der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte herausgenommen und unterliegen nach den materiellen Bestimmungen des Vertragsgesetzes der Entscheidung der staatlichen ➝Vertragsgerichte. Auch in Zivilsachen werden die gerichtlichen Erkenntnisse von politischen Erwägungen bestimmt. Dies gilt besonders für das Gebiet des Familienrechts und vor allem bei Klagen, an denen VEB, Verwaltungen, Parteien oder gesellschaftliche Organisationen beteiligt sind. Für die Zwangsvollstreckung aus einem obsiegenden Urteil gegen einen VEB bedarf es einer besonderen Anweisung durch das dem VEB übergeordnete Organ. Das Arbeitsrecht soll in erster Linie der Weiterentwicklung der „sozialistischen Arbeitsverhältnisse“ dienen. Seine neue gesetzliche Grundlage hat es im Gesetzbuch der Arbeit vom 12. 4. 1961 gefunden. Für die Behandlung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten sind in Betrieben und Verwaltungen, in denen Konfliktkommissionen bestehen, zunächst diese zuständig. Erst gegen einen Beschluß der Konfliktkommission ist Einspruch beim zuständigen Kreisgericht möglich. 6. Gesellschaftliche Erziehung und massenpolitische Arbeit Ihr besonderes Augenmerk haben die Gerichte darauf zu richten, daß einmal im Straf- oder Zivilprozeß die entstandenen Widersprüche in der Gesellschaft und zur gesellschaftlichen Entwicklung aufgedeckt werden, und daß in allen geeigneten Fällen im Anschluß an ein gerichtliches Verfahren eine gesellschaftliche Erziehung einsetzt, die gegebenenfalls vom Gericht organisiert werden muß. Aus den Erfahrungen in dieser Tätigkeit konnte dann der weitere Schritt zu gesellschaftlichen Gerichten vollzogen werden, der mit der Übertragung neuer Befugnisse auf die Konfliktkommissionen und der Bildung von Schiedskommissionen getan worden ist. Um die Wirksamkeit der Rechtsprechung auf die „sozialistische Bewußtseinsbildung“ zu erhöhen, ordnete der Staatsrat in seinem Rechtspflegeerlaß vom 4. 4. 1963 an, daß die Gerichte bei allen geeigneten Verfahren den Gewerkschaftsleitungen, Leitungen der FDJ, Betriebsleitungen, Ausschüssen der Nationalen Front und anderen Organen, Einrichtungen und Kollektiven, die von der Angelegenheit berührt werden, Nachricht über die stattfindende Verhandlung zu geben und solche Verhandlungen unmittelbar in den Betrieben, Genossenschaften und Einrichtungen durchzuführen haben. Vertreter von sozialistischen Betrieben, Hausgemeinschaften und anderen Kollektiven der Werktätigen sollen im Strafprozeß zur Teilnahme an der Hauptverhandlung geladen werden. Die Betriebe pp. [S. 357]können auch gesellschaftliche Ankläger und Verteidiger zur Mitwirkung an der Hauptverhandlung beauftragen. § 4 GVG in der Fassung vom 1. 10. 1959 lautete: „In der Tätigkeit der Gerichte der Arbeiter-und-Bauern-Macht bilden die Rechtsprechung und die politische Arbeit unter den Werktätigen eine feste Einheit. Die Richter sind verpflichtet, durch regelmäßige Aufklärung über den sozialistischen Staat und sein Recht, insbesondere durch Erläuterung der Gesetze und durch Auswertung geeigneter Verfahren, die Bevölkerung zur Einhaltung der sozialistischen Gesetze und zur aktiven Mitwirkung bei ihrer Durchsetzung zu erziehen.“ Eine solche ausdrückliche Vorschrift gibt es im neuen GVG vom 17. 4. 1963 zwar nicht mehr, was aber nicht etwa heißen soll, daß diese massenpolitische Arbeit der Justiz in Wegfall gekommen ist. Der Staatsrat schreibt vielmehr in seinem Erlaß ausdrücklich eine enge Zusammenarbeit zwischen allen Organen der Rechtspflege und den Volksvertretungen, den gesellschaftlichen Organisationen, den Ausschüssen der Nationalen Front vor. Diese Zusammenarbeit soll alle gesellschaftlichen Kräfte „für die Festigung des sozialistischen Gemeinschaftslebens, für den Kampf gegen Verbrechen und Vergehen“ mobilisieren und das Staats- und Rechtsbewußtsein der Bürger entwickeln. Eines von verschiedenen Mitteln, um diese Erfolge zu erzielen, sind Justizausspracheabende der Richter und Schöffen mit der Bevölkerung. Hier soll „der fortschrittliche Charakter unserer Gesetze und ihre Anwendung in der Praxis der Justizorgane erläutert und dem Gerichtssystem der Bonner Justiz gegenübergestellt werden“ (Görner in „Staat und Recht“ 1957, S. 662). Vorbild in allem ist die SU, über deren „sozialistische Gesetzlichkeit“ der Leiter des Rechtsinstituts der Akademie der Wissenschaften der UdSSR, Prof. P. E. Orlowski, sagt: „Die sozialistische Gesetzlichkeit ist ein Mittel zur Festigung des sozialistischen Staates, zur Verwirklichung seiner Funktionen und Aufgaben, und sie gewährleistet zur gleichen Zeit die Verwirklichung der Rechte der Sowjetbürger … Dank der weisen Führung durch die kommunistische Partei dient die sowjetische sozialistische Gesetzlichkeit der großen Sache des Aufbaus des Kommunismus in unserem Lande“ („Neue Justiz“ 1954, S. 613 ff.). Literaturangaben Hildebrandt, Walter: Die Sowjetunion — Macht und Krise. Darmstadt 1955, Leske. 272 S. Drath, Martin: Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., erw. Aufl. (BMG) 1956. 91 S. Brundert, Willi: Es begann im Theater — „Volksjustiz“ hinter dem Eisernen Vorhang. Berlin 1958, Dietz. 86 S. Dirnecker, Bert: Recht in West und Ost. Pfaffenhofen/Ilm 1956, Ilmgau-Verlag. 178 S. Das Eigentum im Ostblock. (Studien des Instituts für Ostrecht, München, Bd. 5) Beitr. v. M. Ferid, E. Pfuhl, R. Thomson, A. Blomeyer, L. Mezofy, W. Schulz, A. Bilinsky. Berlin 1958, Verlag für internationalen Kulturaustausch. 113 S. Fragen der Gerichtsverfassung im Ostblock. (Studien des Instituts für Ostrecht, München, Bd. 2) Beitr. von Reinhart Maurach, Josef Magyar, Georg Geilke, Walther Rosenthal. Berlin 1958, Verlag für internationalen Kulturaustausch. 92 S. Hagemeyer, Maria: Zum Familienrecht der Sowjetzone — Der „Entwurf des Familiengesetzbuches“ und die „Verordnung über die Eheschließung und Eheauflösung“. 3., überarb. Aufl. (BMG) 1958. 75 S. Hellbeck, Hanspeter: Die Staatsanwaltschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 2., erw. Aufl. (BMG) 1955. 104 S. m. 7 Anlagen. Der Rechtsanwalt im Ostblock. (Studien des Instituts für Ostrecht, München, Bd. 6) Beitr. v. Fritz Ostler, Walther Rosenthal, Werner Schulz, Andreas Bilinsky, Vladimir Gsovski, Ivan Sipkow. Berlin 1958, Verlag für internationalen Kulturaustausch. 86 S. Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Samson, Benvenuto: Grundzüge des mitteldeutschen Wirtschaftsrechts. Frankfurt a. M. 1960, Alfred Metzner. 146 S. Unrecht als System — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet. (BMG) 1952. 239 S. Unrecht als System, Bd. II — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1952 bis 1954. (BMG) 1955. 293 S. Eine englische, eine französische und eine spanische Ausgabe bringen die in Bd. I zusammengestellten Dokumente. Unrecht als System, Bd. III — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1954 bis 1958. (BMG) 1958. 284 S. Unrecht als System, Bd. IV … 1958 bis 1961 (BMG) 1962. 291 S. : „Recht in Ost und West — Zeitschrift für Rechtsvergleichung und interzonale Rechtsprobleme“, hrsg. von der Vereinigung Freiheitlicher Juristen, Berlin, Verlag A. W. Hayn's Erben. Erscheint zweimonatlich seit 1957. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 350–357 Rechtsstudium A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Regierung und VerwaltungDDR A-Z 1965
Nachtrab (1965)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1966 Im N. befinden sich Funktionäre, die in Abweichung von der Parteilinie bei der Verfolgung politischer Ziele Zurückhaltung zeigen und dadurch angeblich den Fortschritt hemmen. Ihnen wird vorgeworfen, sie verließen sich darauf, daß die Massen spontan (Spontaneität) das Richtige tun würden, und verzichteten darauf, diese zum richtigen Bewußtsein zu erziehen. Das sei Ausdruck eines eigenen zurückgebliebenen Bewußtseins. Die Politiker, denen Nachtrab vorgeworfen wird, tragen in Wahrheit dem Willen des Volkes mehr Rechnung als die Führung der SED. Der Vorwurf des N. wurde insbesondere der Gruppe um Schirdewan und Oelßner gemacht. Literaturangaben Leonhard, Wolfgang: Sowjetideologie heute, Bd. II — Die politischen Lehren (Fischer-Bücherei, 461). Frankfurt a. M., 1962. 328 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 298 Nachrichtenpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NachtsanatoriumDDR A-Z 1963
DDR A-Z 1963
Elternseminare (1963)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Die E. sollen das Verständnis der Eltern für die Arbeit der Schule, der FDJ und der JP erwecken, d. h. die Eltern für die kommun. Erziehung gewinnen. Träger der E. ist der DFD. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 123 Elternbeiräte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z EndverbraucherpreisDDR A-Z 1963
Staatsbeteiligung (1963)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 Halbstaatliche Betriebe. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 454 Staatsarchive A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsbibliothek, DeutscheDDR A-Z 1963
Mauer (1963)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Die Berliner M. (der Begriff steht hier stellvertretend auch für alle Sperrmaßnahmen, die am oder nach dem 13. Aug. 1961 in und um Berlin sowie an der Demarkationslinie und auf See getroffen wurden) ist als der politische Höhepunkt jener Berlin-Krise anzusehen, die mit der Ansprache Chruschtschows am 10. Nov. 1955 und dem am 27. Nov. 1958 gestellten, auf ein halbes Jahr befristeten Ultimatum von der SU heraufbeschworen wurde (Deutschlandpolitik). Mit ihrer Errichtung verfolgten die SU und in ihrem Gefolge die SBZ-Regierung zwei Hauptabsichten: 1. Innenpolitisch: Durch die M. sollte die ständig anhaltende. 1961 sogar erheblich angestiegene Fluchtbewegung (Flüchtlinge) abgestoppt, der Verkehr mit dem freien Berlin (West) wegen seiner mancherlei psychologischen Auswirkungen unterbrochen und die kommun. Innenpolitik „störfrei“ gemacht werden. 2. Außenpolitisch: Die M. sollte die in dem Berlin-Ultimatum vom 27. Nov. 1958 enthaltene und seitdem oftmals wiederholte, auch variierte Forderung nach Errichtung einer „entmilitarisierten Freien Stadt West-Berlin“ und Abschluß eines Friedensvertrages mit der „DDR“ dadurch verstärken, daß sie einerseits im Hinblick auf die Abschließung der SBZ vollendete Tatsachen schuf und andererseits Berlin (West) vorbereitend in einen Zustand der totalen Abschnürung versetzte. Hierdurch hoffte die SU, dem Westen die Aussichtslosigkeit seiner Position in Berlin (West) klarzumachen. Tatsächlich ist durch alle diese Maßnahmen eine Versteifung der westlichen Haltung herbeigeführt worden, die in immer wiederholten Garantieerklärungen ihren Ausdruck fand (<➝Zeittafel>). Nachdem Ulbricht auf einer Pressekonferenz am 15. Juni 1961 erklärt hatte: „Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten“, richteten die Regierungen der Staaten des Warschauer Beistandspaktes am 11. 8. an die Regierung der „DDR“ den „Vorschlag, an der Westberliner Grenze eine solche Ordnung einzuführen, durch die … eine verläßliche Bewachung und eine wirksame Kontrolle gewährleistet wird“. Der Bau der M. wurde in einem Beschluß des Ministerrates vom 12. Aug., veröffentlicht am 13. Aug., formuliert. Darin wird zum ersten Male die Sektorengrenze als Staatsgrenze bezeichnet. Am 13. Aug. gegen 2 Uhr nachts besetzten Volkspolizei, Bereitschaftspolizei sowie Kampfgruppen die Sektorengrenze und riegelten sie mit Stacheldrahtverhauen und spanischen Reitern ab. Straßen wurden aufgerissen, Barrikaden errichtet und Gräben ausgehoben. Von 81 Sektorenüber[S. 309]gängen blieben vorerst noch 12 unter strenger Kontrolle geöffnet. Allen Bewohnern des Sowjetsektors und der SBZ wurde das Betreten von Berlin (West) untersagt, ebenso wurden den Bewohnern der SBZ Besuchsreisen nach Ost-Berlin verboten. Am 23. August 1961 wurden weitere 5 kontrollierte Übergangsstellen geschlossen. Von den verbleibenden sieben ist einer für Ausländer, Angehörige des Diplomatischen Korps und der alliierten Streitkräfte, sind zwei für Bürger der BRD und vier für West-Berliner bestimmt, die einen Sonderausweis besitzen und im Ostsektor arbeiten. Der Grenzgängerverkehr von Ost Berlinern, die in Berlin (West) arbeiteten, wurde völlig unterbunden. Ebenfalls am 23. 8. 1961 wurde für West-Berliner der Passierscheinzwang eingeführt. (Grenzgänger). Nach dem 13. August wurden die Sperrmaßnahmen laufend verstärkt. Eine fast durchgehende Betonmauer wurde errichtet, die nicht nur die Sektorengrenze, sondern vielfach auch die Zonengrenze rund um Berlin (West) unübersteigbar abriegelt. Die Mauer- und Stacheldrahtsperren haben, ähnlich wie an der Demarkationslinie, den Charakter von Feldbefestigungen angenommen. Das Bewachungspersonal hat rücksichtslosen Schießbefehl, der auch befolgt wird, wenngleich anzunehmen ist, daß viele Angehörige der Grenztruppen absichtlich keine gezielten Schüsse abgeben. Trotz Lebensgefahr bei Fluchtversuchen gelang im ersten Jahr der Absperrungen insgesamt 12.316 Personen die Flucht nach Berlin (West), in der gleichen Zeit büßten nachweislich mindestens 40 Personen, darunter Jugendliche und sogar Kinder, ihren Fluchtversuch mit dem Tode. Zahlreiche weitere Fluchtversuche scheiterten, teils unter Waffeneinwirkung, teils durch sonstige Festnahme, ohne daß sich ihre Zahl kontrollieren läßt. In allen Fällen der Vereitelung von Fluchtversuchen handelt es sich um Verletzungen von Menschenrechten sowie auch um Verletzungen der Verfassung der „DDR“, die in ihrem Art. 8 „das Recht, sich an einem beliebigen Ort niederzulassen“ gewährt und deren Art. 10, Abs. 3 lautet: „Jeder Bürger ist berechtigt, auszuwandern“. Mehrfach kam es an der M. zu kritischen Situationen, so, als die sowjetzonale Aufforderung an die West-Berliner, sich 100 m von der M. entfernt zu halten, von den westlichen Schutzmächten mit einem Panzeraufmarsch beantwortet werden mußte. Mehrfach standen sich auch sowjetzonale Grenztruppen und West-Berliner Polizei mit ihren Schußwaffen gegenüber. Das Werfen von Tränengaskörpern ist nahezu an der Tagesordnung. Der östliche Lautsprecherpropaganda-Krieg wurde von West-Berliner Seite mit Gegenaktionen beantwortet. Der Bau der M. und der Stacheldrahtsperren wurde durch vielfältige Maßnahmen ergänzt, so durch Zumauern der Fenster an Grenzhäusern, Räumung und Abreißen solcher Häuser, Legung eines sog. Todesstreifens ähnlich der Demarkationslinie, Bau von Wachttürmen. Der Fluchtweg über See, der mehrfach teils mit, teils ohne Erfolg gewählt wurde, ist durch Einrichtung einer See-Grenzsperre ebenfalls nahezu unpassierbar geworden. Durch die M. ist die völkerrechtliche Lage Berlins nicht verändert worden. Die M. hat jedoch den Charakter des SED-Regimes als einer jedes Recht verletzenden Zwangsherrschaft aller Welt offenkundig gemacht. Literaturangaben Die Mauer oder der 13. August (hrsg. v. Hans Werner Richter) (rororo Tb. 482). Reinbek b. Hamburg, 1961. Rowohlt. 196 S. Speier, Hans: Die Bedrohung Berlins. Eine Analyse der Berlin-Krise von 1958 bis heute. Köln 1961, Kiepenheuer und Witsch. 156 S. *: Die Flucht aus der Sowjetzone und die Sperrmaßnahmen des kommunistischen Regimes vom 13. August 1961 in Berlin. — Dokumentarbericht. (BMG) 1961. 159 S. m. 2 Taf. Die Flucht aus der Sowjetzone und die Sperrmaßnahmen des kommunistischen Regimes vom 13. 8. 1961 in Berlin. (BMG) 1961. 159 S. m. zahlr. Abb. u. Dok. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 308–309 Maetzig, Kurt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Mayer, HansDDR A-Z 1963
Parteiauftrag (1963)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Auftrag mit Befehlscharakter an Mitgl. einer bolschewistischen Organisation. Besonders wichtiges Mittel zur Durchsetzung von Parteibeschlüssen in Verwaltung, Wirtschaft, Massenorganisationen usw. Es gibt aber auch P., die lediglich der „bolschewistischen Festigung“ der Mitglieder dienen und sie zu aktiver Parteiarbeit heranziehen sollen. P. werden von den Leitungen mit festen Terminen an die Mitgl. vergeben. P. werden u. a. erteilt zur espitzelung von Arbeits- oder Studienkollegen, früher auch zur Werbung für die Nationale Volksarmee. Auch die SED-Mitgl., die Anfang 1960 die Kollektivierung durchsetzten, erhielten P. Ablehnung des P. oder Nichterfüllung bedeuten Verletzung der Parteidisziplin. Dem P. entspricht der Verbandsauftrag der FDJ. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 352 Parteiaktiv A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ParteidisziplinDDR A-Z 1962
DDR A-Z 1962
Stachanow, Alexeij (1962)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 * 1905 im Donezgebiet. Bergarbeiter, förderte in der Nacht zum 31. 8. 1935 während einer Schicht 102 t Kohle und übertraf damit die Leistungsnorm um das 14½fache. Die ganze Sowjetpresse feierte diese Leistung [S. 422]als „höhere Stufe des sozialistischen Wettbewerbs“. Nun erfolgte die Organisation der St.-Bewegung zur Erhöhung der Arbeitsnormen in allen Zweigen der Sowjet. Wirtschaft. (Aktivistenbewegung, Hennecke) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 421–422 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1962 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für allgemeine Personenrecherchen wird neben der Rubrik BioLeX auch auf andere biographische Nachschlagewerke verwiesen. Staatswappen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StadtambulatoriumDDR A-Z 1962
Bausparen (1962)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Die Sparkassen wurden durch Gesetz ermächtigt, mit privaten Bauwilligen Bausparverträge abzuschließen. Sind 25 v. H. der benötigten Bausumme eingespart, erhält der Bausparer für den Restfinanzierungsbetrag ein langfristiges Darlehen, das hypothekarisch abzusichern und mit 4½ v. H. jährlich zu verzinsen ist. Bewohnern der SBZ oder des Sowjetsektors von Berlin, die bei Bausparkassen mit dem Sitz innerhalb der Reichsgrenzen von 1937 gespart haben und nach den Bestimmungen des jetzigen Gesetzes bis zum 31. 12. 1955 einen neuen Bausparvertrag abgeschlossen haben, wird, wenn eine Umwertung noch nicht bezahlt worden ist, das nachgewiesene Altbausparguthaben im Verhältnis 1:10 auf den neuen Sparvertrag angerechnet. Die 1945 bestehenden Bausparkassen wurden liquidiert; ihre Forderungen wurden zugunsten des Staatshaushaltes eingezogen. (Bauwirtschaft, Wohnungsbau) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 56 Baumann, Edith A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BautzenDDR A-Z 1962
Presseamt beim Ministerpräsidenten (1962)
Siehe auch: Presseamt: 1975 1979 1985 Presseamt beim Ministerpräsidenten: 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrats: 1966 1969 Organ des Ministerrates, Ende 1952 aus dem Amt für ➝Information hervorgegangen; Leiter: Kurt ➝Blecha (SED). (Presse) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 336 Presse, Verband der Deutschen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PrivateigentumDDR A-Z 1962
Arbeitsmoral, Sozialistische (1962)
Siehe auch: Arbeitsmoral: 1953 1954 1956 Arbeitsmoral, Sozialistische: 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die SED fordert eine „neue Einstellung zur Arbeit, die sich angeblich von der unter dem Kapitalismus herrschenden dadurch unterscheidet, daß jeder freiwillig seine Arbeit so gut, in so großer Menge und so pünktlich wie möglich leiste, weil dies im eigenen Interesse liege. (Arbeitsdisziplin). Das 7. der 10 Gebote der sozialistischen Moral lautet: „Du sollst stets nach Verbesserung deiner Leistungen streben, sparsam sein und die sozialistische Arbeitsdisziplin festigen.“ Das 4. Gebot lautet: „Du sollst gute Taten für den Sozialismus vollbringen, denn der Sozialismus führt zu einem besseren Leben für alle Werktätigen.“ Die SA. soll das Kernstück des sozialistischen Lebens sein, das die Menschen mit sozialistischem Bewußtsein führen (Berufsausbildung). Die Einheit von Arbeit, Leben und Lernen auf dieser Grundlage soll durch die Brigaden der sozialistischen Arbeit verwirklicht werden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 32 Arbeitsmethoden, Neue A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitsnormDDR A-Z 1960
DDR A-Z 1960
Finanzbeirat (1960)
Siehe auch die Jahre 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Gremium bei den Räten der Bezirke und Kreise zur Beratung, Koordinierung und Kontrolle der Arbeit aller Finanzorgane, Abteilungen Finanzen, Banken (Bankwesen), der Deutschen ➝Versicherungsanstalt und Finanzrevision. Der F. soll zweimal im Monat zusammentreten. Im F. sind u. a. die Entwürfe der Haushaltspläne einschließlich der Investitionspläne und langfristigen Kreditpläne, der kurzfristigen Kreditpläne und Bargeldumsatzpläne sowie der Pläne für Spareinlagen zu beraten. Der F. berät ferner die Berichte über die Erfüllung der Pläne und der den örtlichen Organen vorzulegenden Finanzanalysen sowie die wirtschaftlichen und finanziellen Ergebnisse der in ihrem Bereich liegenden [S. 121]VEW, der Genossenschaften, der Privatwirtschaft und der Halbstaatlichen Betriebe. Die aus der Arbeit des F. gewonnenen Erkenntnisse sind dem Rat, den Plankommissionen bzw. dem Wirtschaftsrat und der SED mitzuteilen, damit grundsätzliche Probleme entschieden und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden können. (Finanzsystem) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 120–121 Finanzausgleich A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FinanzberichterstattungDDR A-Z 1960
Sozialistische Umgestaltung (1960)
Siehe auch das Jahr 1962 im Pj. Verwandlung des Privateigentums (an Produktionsmitteln) in Volkseigentum, also Überführung privater, auf eigene Rechnung geführter in „volkseigene“ oder „genossenschaftlich“ verwaltete Betriebe unter staatlicher Kontrolle. Die SU. wird als notwendige Periode auf dem Wege zum Kommunismus oder zur Vollendung des Sozialismus angesehen, und die Umgestaltung des Bewußtseins ist dabei zugegebenermaßen der schwierigste Teil. (Kollektivierung) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 379 Sozialistische Stadt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SozialproduktDDR A-Z 1960
Jugendfragen, Amt für (1960)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Unterstand bis 1. 7. 1958 dem 1. Stellv. des Min.-Präs., gehört zum Min. f. Volksbildung. In Verbindung mit dem ZR der FDJ verantwortlich für gesamte Jugendarbeit in der BZ. Das AfJ. ist federführend für den Jugendetat der SBZ und hat ein wesentliches Mitspracherecht bei der Jugendgesetzgebung. Leiter des AfJ. bis Herbst 1955: Hannes Keusch, gleichzeitig Sekretär des ZR der FDJ und Leiter von dessen Westabteilung. Seitdem ist Leiter des AfJ.: Werner Zscheile, gleichzeitig Mitgl. des Büros des ZR der FDJ. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 188 Jugendförderungsplan A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JugendgerichtDDR A-Z 1960
Mielke, Erich (1960)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 * 28. 12. 1907 in Berlin als Sohn eines Arbeiters, Volksschule, Gymnasium. 1921 KJVD, 1925 KPD, Reporter der „Roten Fahne“. Ermordete 1931 die Polizei-Hauptleute Anlauf und Lenk in Berlin, floh nach Belgien, wurde 1936 Ausbilder im spanischen Bürgerkrieg; 1940 in Frankreich interniert, 1940 in die SU, während des 2. Weltkrieges Tätigkeit in der Roten Armee. 1945 Rückkehr nach Deutschland. 1946 im sächsischen Innenministerium. Organisierte mit Zaisser die politische Polizei, wurde 1950 Staatssekretär im Ministerium für Staatssicherheit (SSD), nach Auflösung dieses Ministeriums am 24. 7. 1953 stellv. Staatssekretär für Staatssicherheit im Ministerium des Innern und Generalleutnant. Seit Neugründung des Ministeriums für Staatssicherheit (24. 11. 1955) wieder Staatssekretär und Stellv. des Ministers. Seit 1. 11. 1957 als Nachfolger Wollwebers Minister für Staatssicherheit. Seit 1. 10. 1959 Generaloberst. Seit Juli 1950 Mitgl. des ZK der SED, seit 1958 Abgeordneter der Volkskammer. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 267 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1960 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/mielke-erich verwiesen. MGB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MilitärbezirkDDR A-Z 1959
DDR A-Z 1959
Hetze (1959)
Siehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Als „staatsgefährdende Propaganda und H.“ politischer Straftatbestand im Strafrechtsergänzungsgesetz vom 11. 12. 1957 (§ 19). Mit Gefängnis nicht unter drei Monaten, in schweren Fällen mit Zuchthaus bis zu 15 Jahren wird bestraft, „wer den Faschismus oder Militarismus verherrlicht oder propagiert oder gegen andere Völker oder Rassen hetzt, oder wer gegen die Arbeiter- und -Bauern-Macht hetzt, gegen ihre Organe, gegen gesellschaftliche Organisationen oder gegen einen Bürger wegen seiner staatlichen oder gesellschaftlichen Tätigkeit oder seiner Zugehörigkeit zu einer staatlichen Einrichtung oder gesellschaftlichen Organisation hetzt, Tätlichkeiten begeht oder sie mit Gewalttätigkeiten bedroht“. Das entscheidende Merkmal „hetzt“ ist bewußt allgemein gehalten und läßt eine gleich weite Auslegung wie der Begriff Boykotthetze zu. „Illegale Einfuhr und Verbreitung von Schriften der Zeugen Jehovas ist Hetze im Sinne des § 19 StEG.“ Urt. des BG Leipzig vom 11. 2. 1957 in: „Neue Justiz“ 1958, S. 177.) „Bei der Beurteilung, ob eine Äußerung Hetze im Sinne des § 19 StEG ist, kann nicht allein von ihrem Wortlaut ausgegangen werden. Entscheidend sind vielmehr die äußeren und inneren Umstände, die zu ihrer Bekanntgabe führten und Aufschluß darüber geben, ob damit andere Bürger gegen die Deutsche Demokratische Republik aufgewiegelt werden sollten.“ (OG in: „Neue Justiz“ 1958, S. 717.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 145 Hertz, Gustav A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HistomatDDR A-Z 1959
Kurella, Alfred (1959)
Siehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966 * 2. 5. 1895 in Brieg/Oberschlesien als Sohn eines Arztes. Wandervogel, Freie Deutsche Jugendbewegung. Gymnasium, 1919 Vorsitzender des KJVD in München, Teilnahme am Gründungskongreß der Kommunistischen Jugendinternationale in Moskau. 1919 KPD, 1924 bis 1926 Direktor der Parteischule des ZK der KP Frankreichs, danach zeitweilig in der SU, Mitarbeiter der Komintern, 1932 Chefredakteur der kommunistischen Zeitung „Monde“ in Paris, 1932 bis 1934 Sekretär des „Internationalen Komitees zum Kampf gegen Krieg und Faschismus“ in Paris. 1934 bis 1954 in der SU, schriftstellerisch tätig, im 1. Weltkrieg Mitarbeiter der Propagandaabteilung der Roten Armee, 1941 Mitgl. des Nationalkomitees Freies Deutschland, nach dem Krieg Aufenthalt in Georgien und Tadschikistan. 1955 Direktor des Instituts für Literatur in Leipzig, seit 19. 10. 1957 Vorsitzender der Kommission für Fragen der Kultur beim Politbüro des ZK der SED, seit dem V. Parteitag im Juli 1958 Mitgl. des ZK der SED, Kandidat des Politbüros. Mitgl. der Deutschen ➝Akademie der Künste in Ost-Berlin, Präsident des Schriftstellerverbandes der SBZ. Seit 1958 Abgeordneter der Volkskammer. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 203 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1959 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/kurella-alfred verwiesen. Kupferbergbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kuren der SozialversicherungDDR A-Z 1959
Deutsches Amt Für Masze Und Gewichte (damg) (1959)
Siehe: 1958 1960 1962 1963 Sowjetzonales Nachfolgeinstitut der ehemaligen „Physikalisch-technischen Reichsanstalt“. Entspricht in den Aufgaben der jetzigen „Physikalisch-techn. Bundesanstalt“ in Braunschweig. Zu den Aufgaben gehören: Oberste Meßbehörde der Zone. — Aufbewahrung der Grundeinheiten und Durchführung der laufenden internationalen Vergleiche; wissenschaftliche Weiterentwicklung der Grundeinheiten; Anleitung der Eichämter; Musterprüfung und Beglaubigung von Meßeinheiten; Erteilung der Gütezeichen für Meßgeräte (Qualität der Erzeugnisse). — Das Personal des DAMG besteht z. T. noch aus hervorragenden Wissenschaftlern und Technikern, die bereits in der früheren Reichsanstalt tätig waren. In 19 Städten der SBZ unterhält das DAMG insgesamt 31 fachlich gegliederte Dienststellen für die Qualitätsprüfungen.DDR A-Z 1959
Politökonomie (1959)
Siehe auch: Politische Ökonomie: 1969 1975 1979 1985 Politökonomie: 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Abk. für „Politische Ökonomie“, d. i. die von Marx abgeleitete Lehre der kommun. Parteien und damit der SED „von den Gesetzen der gesellschaftlichen Produktion und Verteilung der materiellen Güter“. Die P. beschäftigt sich mit Untersuchungen und Aussagen über den Charakter der Produktionsmittel, der Produktivkräfte, der Produktionsverhältnisse, des Kapitals, des Geldes, der Ware, der Preise, des Lohnes, der Konsumtion usw. Die P. gehört — neben der Lehre vom Dialektischen und Historischen Materialismus — zu den Hauptgrundlagen kommunistischer Propaganda und Politik. (Wirtschaftswissenschaften) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 273 Politoffizier A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PolitschulungDDR A-Z 1958
DDR A-Z 1958
Großhandelskontore (1958)
Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Durch VO vom 22. 1. 1953 und Beschluß des Ministerrates vom 5. 8. 1954 errichtete Großhandelsorgane, die dem Ministerium für Handel und Versorgung unterstehen. G. bestehen bei allen Räten der Bezirke und Kreise und wurden bis[S. 121]her für die Bereiche Lebensmittel, Obst und Gemüse, Textilwaren, Schuhe und Lederwaren, technische Waren, Möbel, Kulturwaren und Haushalt-Chemie errichtet. Die G. übernahmen damit die vorher durch die Deutschen ➝Handelszentralen mit durchgeführte Versorgung der Bevölkerung mit Konsumgütern. (Absatzorgane, kommunaler ➝Großhandel) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 120–121 Großhandel, Kommunaler A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Grotewohl, OttoDDR A-Z 1958
Stücklohn (1958)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Beim St. wird im Gegensatz zum Zeitlohn die Arbeit nicht nach der Zeit, sondern nach dem Arbeitsergebnis bezahlt. Er wird durch Multiplikation des Leistungsgrundlohns mit dem Prozentsatz der jeweiligen Normerfüllung (TAN) errechnet. Der Leistungsgrundlohn wird nach der Lohngruppe bestimmt, in die jeder Arbeiter eingestuft werden soll. Der Leistungsgrundlohn ist in der Regel 15 v. H. höher als der Zeitlohn. Durch den St. soll ein Anreiz zur Leistungssteigerung gegeben werden, da der Lohn bei besserer Leistung steigt. Er ist deshalb auch der Grund tür eine vorzeitige Erschöpfung des Arbeiters. St. darf nur in der volkseigenen Wirtschaft gezahlt werden. Diese als besonders fortschrittlich propagierte Entlohnungsart entspricht somit dem von den Kommunisten seit langem bekämpften Akkordlohn, ohne allerdings einen Schutz gegen die Normenerhöhungen aufzuweisen. (Arbeitspolitik) Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der Sowjetzone und in Ost-Berlin. 4., erw. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 248 S., Teil II (Anlagen) 152 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 304 Studienlenkung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SUDDR A-Z 1958
Kursant (1958)
Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Aus der russischen Sprache übernommene Bezeichnung für Rekruten der KVP, seit 1956 der Nationalen ➝Volksarmee; auch für Teilnehmer politischer Internatsschulen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 183 Kurorte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KVPDDR A-Z 1958
Progress-Film (1958)
Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Sovexportfilm. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 246 Profilierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Progress-Film-VertriebDDR A-Z 1956
DDR A-Z 1956
Elternbeiräte (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach dem „Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule“ wurden an den einzelnen Schulen „Ausschüsse von Eltern“ gebildet, „die der Schulleitung in allen wichtigen Fragen beratend zur Seite stehen“. Da gewählte Ausschüsse ein Hemmnis der offiziellen Schulpolitik bilden konnten, arbeitete die SBZ bis 1951 mit der von der SED gelenkten „Vereinigung der Freunde der neuen Schule“, die willkürlich zusammengesetzte Ausschüsse für jede Schule bildete. Erst durch VO. vom 12. 4. 1951 und Wahlen im Sept. 1951 wurden E. geschaffen. Gelenkte Wahlkampagne und parteilich zusammengesetzte Wahlausschüsse, die die Nominierung der Kandidaten manipulieren, sollen die Wahl politisch gleichgeschalteter E. sichern. Die E. sind Instrumente der Mobilisierung der Eltern für die SED-gelenkte Schule. (Erziehungswesen, Elternseminare) Literaturangaben Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 72 Eisler, Hanns A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ElternseminareDDR A-Z 1956
Heinrich-Greif-Preis (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Kommt seit 1951 jährlich zur Verteilung, „um hervorragende Leistungen auf dem Gebiet des Films durch einen besonderen Preis für Filmschaffende auszuzeichnen“. Drei Klassen von 20.000,–, 15.000,– und 10.000,– DM Ost. (Der 1946 verstorbene Schauspieler Heinrich Greif war von 1935–1945 als Sprecher der deutschen Sendungen im Moskauer Rundfunk tätig.) (Filmwesen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 109 Heilbehandlung, Freie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Heinrich-Heine-PreisDDR A-Z 1956
1956: S
Saalfeld Saatgut-Handelszentrale, Deutsche, DSG (HZ) Sabotage Sachsen Sachsen-Anhalt Sachversicherung SAG SBZ Schauprozesse Schichtfahrer Schidirowa, Maria Schiedsmann Schiffahrt Schirdewan, Karl Schmidt, Elli Schneeberg Schöffen Scholz, Paul Schönebeck Schönfärberei Schön, Otto Schulen, Allgemeinbildende Schulklub Schulung Schulung, Innerbetriebliche Schulungskommission Schulz, Berta Schumann, Kurt Schwangerenberatung Schwangerschafts- und Wochenhilfe Schwarzmeer und Ostsee Allgemeine Versicherungs-AG Schweinemastaktion Schwerin Schwerindustrie Schwerpunktbetriebe SED Seefrachten, Deutsches Kontor für (Deutfracht) Seepolizei Seghers, Anna Seigewasser, Hans Sekretariat des ZK der SED Sektierer Selbmann, Fritz Selbstkosten Selbstkritik Selbstverpflichtung Selbstverwaltung, Kommunale Semjonow, Wladimir Semjonowitsch Sequesterbefehl SfS Shukow, Grigorij Konstantinowitsch Sichtwerbung Simon, Paul SKK SMAD SMT Sojuspuschtschina Sonderwege zum Sozialismus Sonneberg Sorben Sorgerecht Sovexportfilm Sowchose Sowjetische Aktiengesellschaften (SAG) Sowjetische Handelsgesellschaften Sowjetische Kontrollkommission Sowjetisches Militärtribunal (SMT) Sowjetnik Sozialdemokratismus Sozialfürsorge Sozialismus Sozialversicherungsausweis Sozialversicherungs- und Versorgungswesen Sparkassen Sparkaufbrief SPD Spedition, Internationale (deutrans) Speditionswesen Sperrgebiet Sperrzone Spionage Spitzelwesen Sport Sporttoto Sport und Technik, Gesellschaft für (GST) SSD Staatsanwaltschaft Staatsbeteiligung Staatsgrenze West Staatshaushalt Staatspräsident Staatsreserven Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich Staatssicherheitsdienst (SSD) Stachanow, Alexeij Stadtbezirk Stadtkontor, Berliner Stadtkreis Stahlmann, Richard Staimer, Richard Stalinismus Stalin, Josef Wissarionowitsch Dschugaschwili Stalinstadt Standards, Staatliche Ständige Kommissionen Stanislawski-Methode Staßfurt Statistik, Staatliche Zentralverwaltung für Steidle, Luitpold Steinbach, Lotte Stendal Sterbegeld Steuerwesen Stibi, Georg Stipendien Stoph, Willy Strafgesetzbuch Strafregister Strafverfahren Strafvollstreckung Strafvollzug Stralsund Straßenwesen Streik Submissionen Suhl Sühnestellen SVKDDR A-Z 1956
Gosplan (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Staatliche Plankommission der Sowjetunion. GOS = Abk. für „gossudarstwenni“, d. h. „staatliche“. Oberste Planungsinstanz, die den sowjetischen Industrieministerien die Plananforderungen stellt und dem sowjetischen Außenhandelsministerium Import- und Exportauflagen erteilt. G. dirigiert über den Rat für ➝gegenseitige Wirtschaftshilfe der Ostblockländer die Planwirtschaft auch der SBZ. Die SU stellt einen G. für das eigene Land, einen G. gemeinsam für die SU und Rot-China und einen G. für die SU, Polen, die Tschechoslowakei, Rumänien Bulgarien, Ungarn, Albanien und die SBZ auf. In diesen Plänen erhalten die angeführten Staaten ihre Planzahlen für die von der SU für alle zum Ostblock gehörenden Staaten festgelegten Schlüsselpositionen (Energie, Kohle usw.). Die Planungsbehörden der Satellitenstaaten müssen die im G. genannten Zahlen bedingungslos akzeptieren; sie haben Material, Investitionen, Subventionen, Arbeitskräfte und alle anderen notwendigen Voraussetzungen bereitzustellen, damit die befohlenen Ziele erreicht werden. Durch den G. wird auch festgelegt, welche Erzeugnisse an bestimmte Ostblockstaaten zu exportieren sind und was aus Ostblockstaaten importiert werden darf, wobei der Rubel als Rechnungseinheit gilt. Die Regierung der „DDR“ ist am 28. 8. 1950 dem „Rat für gegenseitige Hilfe“ beigetreten und hat sich damit in das von G. dirigierte Wirtschaftssystem der Ostblockländer eingegliedert. (Staatliche ➝Plankommission) Literaturangaben *: Die sowjetische Hand in der deutschen Wirtschaft. Organisation und Geschäftsgebaren der sowjetischen Unternehmen. (BB) 1953. 100 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 99 Goldenbaum, Ernst A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GothaDDR A-Z 1954
DDR A-Z 1954
Republikflucht (1954)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bezeichnung für das fluchtartige Verlassen der „Deutschen Demokratischen Republik“, zunächst nur Ausdruck des Pj., seit 11. 6. 1953 amtlicher Ausdruck in Gesetzen und Verordnungen. Um irgendwie an das zurückgelassene Vermögen der Sowjetzonenflüchtlinge (Flüchtlinge) heranzukommen, wurden in der SBZ verschiedene Verordnungen erlassen. Nach der „Verordnung über die Rückgabe deutscher Personalausweise bei Übersiedlung nach Westdeutschland oder Westberlin“ vom 25. 1. 1951 mußte jeder Bewohner der SBZ, der nach Westdeutschland oder Westberlin übersiedelt, seinen Personalausweis an die Volkspolizei zurückgeben. Nichtbeachtung dieser Vorschrift war mit Gefängnis bis zu 3 Monaten oder mit Geldstrafe bedroht. Diese Geldstrafen wurden nach der Flucht in einer solchen Höhe gegen den Flüchtling festgesetzt, daß zu ihrer Vollstreckung gerade eben das zurückgelassene Vermögen ausreichte. Immerhin verlangte dieses Verfahren noch ein Tätigwerden der Gerichte. Deshalb erging am 17. 7. 1952 die „Verordnung zur Sicherung von Vermögenswerten“. § 1: „Das Vermögen von Personen, die das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik verlassen, ohne die polizeilichen Meldevorschriften zu beachten, oder hierzu Vorbereitungen treffen, ist zu beschlagnahmen.“ In Entscheidungen des Obersten Gerichts wurde zum Ausdruck gebracht, daß hier „Beschlagnahme“ gleich „Enteignung“ zu setzen sei. Jeder, der also Vermögensstücke eines Sowjetzonenflüchtlings nach dem Westen verbringt oder in der SBZ verbirgt, machte sich nach dieser Rechtsprechung eines Verbrechens gegen das Gesetz zum Schutze des ➝Volkseigentums schuldig. Zahllose Zuchthausurteile waren die Folge. Mit dem Neuen Kurs wurde durch eine weitere Verordnung vom 11. 6. 1953 die Verordnung zur Sicherung von Vermögenswerten aufgehoben: „Alle republikflüchtigen Personen, die in das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik und den demokratischen Sektor von Groß-Berlin zurückkehren, erhalten das auf Grund der Verordnung vom 17. 7. 1952 zur Sicherung von Ver[S. 139]mögenswerten beschlagnahmte Eigentum zurück. Die Verordnung vom 17. 7. 1952 wird aufgehoben.“ In verschiedenen Geheimerlassen des Staatssekretariats für innere Angelegenheiten kommt entgegen diesem klaren Wortlaut zum Ausdruck, daß es praktisch bei der „bisherigen Handhabung bleibt“, daß also nach einer R. das Vermögen des Flüchtlings beschlagnahmt wird. Die Rückgabe von beschlagnahmten Vermögenswerten an bevollmächtigte Personen oder andere Vertreter ist ausdrücklich verboten worden. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 138–139 Reparationen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RevisionismusDDR A-Z 1954
Molotow (1954)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 Wjatscheslaw Michailowitsch Skrjabin, genannt M. (molot = der Hammer), * 9. 3. 1890 in Kukarski. Besuch der Realschule in Kasan. 1905 erste Berührung mit der revolutionären Bewegung. Seit 1907 Mitgl. des Leninschen Flügels der sozialdemokratischen [S. 111]Partei Rußlands. 1912 Redaktionssekretär der „Prawda“. Bis zur Oktoberrevolution umfangreiche illegale Tätigkeit für die bolschewistische Partei, wiederholt verhaftet und deportiert. Seit 1921 ununterbrochen Mitgl. des ZK der KPdSU, 1924 Mitgl. des Organisationsbüros und Kandidat des Politbüros, 1925 Mitgl. des Politbüros. Als Vertrauter Stalins ständig mit wichtigen Aufgaben im Partei- und Staatsapparat betraut. Am 2. 5. 1939 zum Volkskommissar für auswärtige Angelegenheiten ernannt. Als solcher unterzeichnete er den Nichtangriffspakt der SU mit Hitler und vertrat die SU bei allen entscheidenden internationalen Konferenzen der ersten Nachkriegsjahre. Am 4. 3. 1949 übergab M. das Außenministerium offiziell an Wyschinski, blieb jedoch weiterhin enger Mitarbeiter Stalins. Nach dessen Tod stellv. Ministerpräsident, Außenminister und Mitgl. des Präsidiums des ZK der KPdSU. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 110–111 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1954 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für allgemeine Personenrecherchen wird neben der Rubrik BioLeX auch auf andere biographische Nachschlagewerke verwiesen. Mode A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MonopolkapitalismusDDR A-Z 1954
Kraftwagenerzeugung (1954)
Siehe auch: Kraftfahrzeugindustrie: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Kraftwagenerzeugung: 1953 1956 1958 1959 Durch Demontagen ist der Anteil der SBZ an der deutschen Kraftwagenproduktion wesentlich abgesunken. Wieder in Gang gesetzte Werke sind infolge ihrer schlechten technischen Ausstattung und als Folge des chronischen Materialmangels nicht wieder auf ihren früheren Leistungsstand gekommen. Die Produktion entwickelte sich im Vergleich zur Fertigung in der Bundesrepublik wie folgt: Literaturangaben *: Der Fahrzeugbau in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (Mat.) 1952. 36 S. m. 8 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 86 Kraftstoff- und Mineralölzentrale, Deutsche (DKMZ) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KrankengeldDDR A-Z 1954
Apothekenreform (1954)
Siehe auch: Apotheken: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Apothekenreform: 1953 1956 Das Apothekenwesen, in Deutschland seit langem reformbedürftig, wurde in der SBZ durch die „Verordnung der Deutschen Wirtschaftskommission über die Neuregelung des Apothekenwesens“ vom 22. 7. 1949 in dem Sinne reformiert, daß alle bisherigen Apothekenrechte (Privilegien, Real- und Personalkonzessionen) erloschen. Die zum Zeitpunkt der Verordnung verwalteten, verpachteten oder sequestrierten Apotheken wurden in Volkseigentum übernommen; die Privatbetriebe sollen mit dem Tode des Besitzers ebenfalls an den Staat fallen, haben inzwischen aber noch die Entschädigung für die bisherigen Inhaber der liquidierten Apothekenrechte aufzubringen. Die Apotheken im „Volkseigentum“ werden als Landes-, Poliklinik-, Betriebspoliklinik- oder Krankenhausapotheken geführt; die Landesapotheken werden im Gegensatz zu den übrigen Apotheken im „Volkseigentum“ verpachtet. Am 1. 1. 1950 gab es in der SBZ 737 Landesapotheken, 245 Poliklinikapotheken, 5 Betriebspoliklinikapotheken, 40 Krankenhausapotheken und 519 Privatapotheken. Die Zahl der Privatapotheken nimmt, wie nach Vorstehendem erklärlich, ständig ab, zumal zahlreiche Apotheker durch die wachsende Belastung der Ausgleichskasse und ständige Verwaltungsschikanen zur Aufgabe ihrer Betriebe und zum Verlassen der Zone gezwungen werden. Hierdurch wie auch durch einen empfindlichen Mangel an Fachpersonal, dem durch Schnellausbildung auf Pharmazie-Schulen begegnet werden soll, wird die ohnehin unzulängliche Arzneiversorgung der Zone noch weiter erschwert (Gesundheitswesen) Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 12 Antifaschistisch-demokratische Ordnung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Appelt, RudolfDDR A-Z 1953
DDR A-Z 1953
Mückenberger, Erich (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Kandidat des Politbüros; seit 1924 in der Sozialist. Arbeiterjugend tätig, von 1933–45 verschiedentlich im Gefängnis und KZ; 1946–48 Kreisvorsitzender der SED in Chemnitz, dann 2. Sekretär im SED-Landesverband Sachsen, seit 1949 erster Sekretär des SED-Landesverbandes Thüringen, jetzt des Bezirksverbandes Erfurt; Mitglied des ZK. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 96 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1953 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/mueckenberger-erich verwiesen. Moral, Kommunistische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MuseenDDR A-Z 1953
Volkskongreß (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 „Deutscher Volkskongreß für Einheit und gerechten Frieden“, eine Art Vorparlament, das im Aufträge der SED erstmalig während der Londoner Außenministerkonferenz für den 6.–7. 12. 1947 nach Berlin einberufen wurde. Maßte sich das Recht an, im Namen Gesamtdeutschlands Forderungen vor die Außenministerkonferenz zu bringen, ohne jedoch hierzu Gelegenheit zu erhalten. Aus der sog. „Volkskongreßbewegung“ gingen hervor 1. die Nationale Front und 2. der am 30. 5. 1949 vom dritten V. gewählte Volksrat, der in gleicher Zusammensetzung als „Provisorische Volkskammer der DDR“ die Verfassung annahm und vom V. bestätigen ließ. Somit dient der V., dem auch mit den Kommunisten sympathisierende Westdeutsche angehörten, zur scheindemokratischen Legitimierung des Sowjetzonenregimes. (Verfassung und Verwaltung) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 160 Volkskammer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VolkskorrespondentDDR A-Z 1953
Arbeitsmethoden, Neue (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Das Wesen der Arbeitsproduktivität ist eng mit Entwicklung und Anwendung neuer A. verbunden. „Wie schnell und in welchem Umfange neue A. zur Anwendung kommen, hängt von der Entwicklung des Bewußtseins der Werktätigen ab, d. h. davon, wie es die Parteiorganisationen der volkseigenen Betriebe bisher verstehen, den Werktätigen den unmittelbaren Zusammenhang zwischen Steigerung der Arbeitsproduktivität, also vor allem der Anwendung sowjetischer Arbeitserfahrungen, und der Verbesserung ihres Lebens sowie der Erhaltung des Friedens klarzumachen“ („Einheit“, H. 6/51). Im allgemeinen begründen die Aktivisten neue A., z. B. die Schnellarbeitsmethoden, die Kowaljow-Methode u. a., doch werden sie erst überall anwendbar, nachdem auf der Grundlage des Studiums der verschiedenen Arbeitsbedingungen eine Form gefunden wurde. Als Grundvoraussetzung für die Einführung fortschrittlicher A. gilt die „Aufklärung der Arbeitskollegen“, also die „Entwicklung des Bewußt[S. 15]seins“. Die Bedeutung, die der ständigen Entwicklung neuer A. beigemessen wird, geht aus der Entschließung des ZK der SED vom 15. 6. 1951 hervor, in der genaue Richtlinien gegeben werden und die Forderung gestellt wird, „fortschrittliche A. unermüdlich und täglich zu popularisieren, Aktivistenschulen einzurichten, den Erfahrungsaustausch zu fördern und die Eintragung der besten Aktivisten auf Ehrentafeln, die im Betriebe Aufstellung finden, zu unterstützen“. Das Wesen der neuen A. liegt in der normalen Entwicklung der Arbeitspraxis, gewinnt aber in der sowjetischen Arbeitspolitik den Charakter systematischer Kräfteausbeutung. (Neuerer, Neuererbewegung) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 14–15 Arbeitslosenversicherung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitsmoralDDR A-Z 1953
Verkehrswesen (1953)
Siehe auch: Verkehr: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Verkehrswesen: 1954 1956 1958 1959 1975 1979 1985 [S. 151]Das Verkehrs- und Transportwesen der SBZ ist überwiegend verstaatlicht, also nach sowjetzonaler Terminologie Volkseigentum. Der große volkseigene Anteil ergibt sich daraus, daß die Eisenbahn als Hauptverkehrsmittel zu 100 v. H. Volkseigentum ist. Die nachstehende Tabelle zeigt für das Jahr 1950 Verkehrsanteil und Eigentumsformen der verschiedenen Verkehrsmittel. Demnach entfallen 88 v. H. der Gesamtleistungen des Gütertransportes auf volkseigene Verkehrsbetriebe, die restlichen 12 v. H. auf Privatbetriebe. Der privatgewerbliche Kraftverkehr wird ausschließlich durch die Autotransportgemeinschaften (ATG) eingesetzt, die die Aufträge auf die privaten Fuhrunternehmer verteilen und auch mit diesen abrechnen. Verkehrswirtschaftliche Bedeutung haben auch die etwa 550 Maschinen-Ausleihstationen, MAS, die mit ihren rund 1.000 Traktoren außer der Ackerarbeit erhebliche Transportleistungen ausführen. Der gesamte Gütertransport untersteht der staatlichen Planung. Die Spitze des Planungssystems bildet die Abteilung Verkehr bei der Staatlichen ➝Plankommission. Die Jahresplanungen beruhen auf der vorgesehenen Produktion der Industrie, auf den Erfassungs- u. Anbauplänen der Landwirtschaft und auf den Verteilungsplänen. Die Verkehrsmittel der SBZ sind durchweg überaltert. Die im Fünfjahrplan vorgesehenen Maßnahmen zur Erweiterung und Verbesserung des Verkehrsnetzes genügen in keiner Weise den realen Bedürfnissen. Allein zum Ausgleich der demontierten Gleisanlagen wären etwa 800.000 t Schienen notwendig; für 1952 waren jedoch nur 72.000 t vorgesehen, die überdies nach strategischen und nicht nach verkehrspolitischen Gesichtspunkten verwendet wurden. Den Mangel an rollendem Material sucht man durch übermäßige Ausnutzung der vorhandenen Fahrzeuge auszugleichen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 151 Verfassung und Verwaltung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verlagswesen