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In der Kategorie DDR A-Z  verlinkt die Website auf Handbücher zur DDR, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland erschienen sind.

 

Zwischen 1953 und 1985 veröffentlichte die Bundesregierung mehrere Handbücher über die Deutsche Demokratische Republik (DDR) unter verschiedenen Titeln, darunter SBZ von A–Z (1953–1966), A bis Z (1969) und das DDR Handbuch (1975–1985). Diese Werke verfolgten das Ziel, umfassende Informationen über die DDR zu liefern. Die Artikel behandelten Themen wie die staatliche Organisation, die politische und wirtschaftliche Entwicklung sowie die führenden Akteure der DDR. Diese Informationen wurden teils in kurzen Stichworterklärungen, teils in ausführlichen Darstellungen aufbereitet.

Mit dem Ende der DDR trat eine zusätzliche Dimension dieser Handbücher zutage: Sie fungieren als Zeitzeugen, die nicht nur die Entwicklung innerhalb der DDR, sondern auch die sich verändernde Perspektive der Bundesrepublik auf die DDR über drei Jahrzehnte hinweg dokumentieren. Diese Handbücher bieten daher eine wertvolle Quelle, um den Wandel der historischen Sichtweisen nachzuvollziehen.

Der gesamte Text dieser Handbücher ist nun auf der Plattform www.kommunismusgeschichte.de zugänglich gemacht worden. Dabei wurde der ursprüngliche Charakter des Nachschlagewerks beibehalten, indem die Querverweise der Originaltexte als Links integriert wurden. Neu ist die Möglichkeit, die Veränderungen der Einträge über die verschiedenen Ausgaben hinweg zu verfolgen, was einen einzigartigen Vergleich der historischen Perspektiven ermöglicht. Weitere Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier. 

 

DDR A-Z 1985

DDR A-Z 1985

Fondsbezogener Preis (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Bei staatlicher Preisbildung ergibt sich das Problem, wie der Gewinnaufschlag zu kalkulieren ist, d.h. welcher Preistyp angewendet werden soll. Dabei sind grundsätzlich 3 Formen zu unterscheiden: a) Beim lohnbezogenen Preistyp, der weitgehend der Marxschen Arbeitswertlehre entspricht, wird die Gewinnrate ausschließlich auf die Lohnkosten bezogen. Dieses Verfahren würde die Betriebe zu möglichst arbeitsintensiven Produktionen anregen und damit praktisch die produktivitätssteigernde Substitution von Arbeit durch Kapital verhindern. b) Beim kostenbezogenen Preistyp wird der Gewinnsatz auf die Lohn- und Materialkosten (einschließlich Abschreibungen) bezogen. Hierbei ergibt sich die Tendenz der Betriebe, bei der Preiskalkulation und Preisbestätigung möglichst hohe Kosten nachzuweisen. Dieser Typ wurde grundsätzlich der Industriepreisreform zugrunde gelegt. Allerdings hat man dabei eine „gebrochene Preisbasis“ angewendet, bei der als Bezugsbasis für eine einheitliche Gewinnzurechnung auf Zweigebene die Selbstkosten und auf Erzeugnisstufe bei differenzierten Gewinnsätzen die Verarbeitungskosten — d.h. die Selbstkosten abzüglich der Materialkosten — gewählt worden sind. Der entscheidende Mangel dieses Preistyps liegt in der ungenügenden Berücksichtigung des Kapitalaufwands, da die Kapitalzinsen nicht berücksichtigt werden (Finanzierung von Investitionen mit zinspflichtigen Krediten und Einführung der Produktionsfondsabgabe im Rahmen des Neuen Ökonomischen Systems [NÖS]). Dies bewirkt eine Benachteiligung der kapitalintensiven Betriebe, denn sie erzielen nur eine geringe Kapitalrentabilität (= Gewinn je 1000 Mark Brutto-Anlagevermögen). c) Diese Mängel werden beim fondsbezogenen Preistyp vermieden, da der Gewinnaufschlag ausschließlich auf das auf die Erzeugniseinheit entfallende „betriebsnotwendige Kapital“ bezogen wird. Dabei handelt es sich um den Gesamtwert der Produktionsanlagen und des [S. 423]Umlaufvermögens. Allerdings wird dieser in der Regel bei der Preisfestsetzung nicht voll anerkannt, vielmehr berücksichtigt man davon unter Ausschaltung ungenutzter oder stillgelegter Anlagen nur den erforderlichen Kapitalaufwand, gemessen am tatsächlichen Kapitaleinsatz der besten Betriebe einer Erzeugnisgruppe. Dabei wird unterstellt, daß in diesen Bestbetrieben tatsächlich eine optimale Nutzung des Kapitaleinsatzes gegeben ist, was aber nicht der Fall zu sein braucht. Den FP. hat man in der DDR in den Jahren 1969 und 1970 tatsächlich für eine Reihe von Erzeugnisgruppen eingeführt. In späteren Jahren wurden allerdings nur noch vereinzelt bestimmte neue oder veränderte Produkte nach diesem Preistyp bewertet, und zwar solche, die sich leicht mit den so kalkulierten Preisen in das Preisgefüge bestehender Sortimente einpassen ließen. Grundsätzlich hatte man 1971 den weiteren Übergang zum FP. abgebrochen. Der FP. stellt insofern eine Ergänzung zur Produktionsfondsabgabe dar, als kapitalintensiven Betrieben erst bei Anwendung dieser Preisform für ihre Erzeugnisse die volle Zahlung dieser Abgabe ermöglicht worden ist. Mit dem FP. wurde der von Marx zur Charakterisierung der Preisbildung im Kapitalismus dargestellte „Produktionspreis“ ausdrücklich auch für die Preisbildung im Sozialismus akzeptiert. Dies kommt einer Anerkennung der Produktivität des Faktors Kapital gleich, die deutlich im Gegensatz zur Marxschen Arbeitswertlehre steht. Der entscheidende Vorteil des FP. liegt nicht nur darin, daß den kapitalintensiven Betrieben die Erwirtschaftung von Investitionsmitteln erleichtert wird, sondern vor allem darin, daß er die ökonomischen Orientierungsmaßstäbe für gegenwärtige und künftige Investitionsentscheidungen verbessert. Denn bei Anwendung dieses Preistyps können die volkswirtschaftlichen Leistungen der verschiedenen Wirtschaftszweige über einen einheitlicheren Maßstab der Kapitalrentabilität miteinander verglichen werden. Als nachteilig erweist sich die Orientierung an den „besten“ Betrieben einer Branche, denn damit werden zwar das erreichte Leistungsniveau, aber gleichzeitig auch die möglichen, wenn auch vergleichsweise geringeren Fehler der Investitionspolitik dieser „Leitbetriebe“ zum Vorbild für die übrigen Betriebe. Weiterhin wirkt sich die Benachteiligung der aus technischen Gründen arbeitsintensiven Zweige negativ aus, da sie auch bei hoher Leistungsfähigkeit kaum Gewinne erwirtschaften können. Angesichts dieser Nachteile ist eine veränderte Form des FP. — auch unter dem Begriff Ressourcenpreis bekannt — diskutiert worden. Bei diesem „gemischten“ Preistyp sollte der im Preis kalkulierte Gewinn zu je einem Teil am notwendigen Kapitalaufwand und am notwendigen Lohnaufwand bemessen werden (jeweils an den günstigsten Betrieben einer Erzeugnisgruppe orientiert). Dieser Berücksichtigung auch des notwendigen Arbeitseinsatzes bei der Gewinnkalkulation sollte eine Arbeitsfondsabgabe — ähnlich der Produktionsfondsabgabe — als staatliche Steuer auf den tatsächlichen Arbeitsaufwand gegenüberstehen. Mit dieser auf die Lohnsumme bezogenen Abgabe wollte man ohne stärkere Lohnanhebungen einen effizienteren Einsatz des Faktors Arbeit erreichen. Dieses Konzept wurde jedoch nach der Rezentralisierung von Ende 1970 nicht mehr in nennenswertem Umfang weiterverfolgt. Allerdings lassen theoretische Abhandlungen immer wieder erkennen, daß das Konzept des Ressourcenpreises nicht aufgegeben, sondern seine Einführung lediglich in die Zukunft verschoben wurde. Mit der Einführung des Beitrags für gesellschaftliche Fonds versucht man nunmehr zwar über eine drastische Verteuerung des Faktors Arbeit zur Einsparung von Arbeit zu gelangen. Das schließt aber nicht aus, daß man auf Basis höher bewerteter Arbeit und daran angepaßten Kapitalgüterpreisen in absehbarer Zeit einmal zum Ressourcenpreis kommen könnte. Preissystem und Preispolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 422–423 Fonds der Volksvertretungen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Formalismus

DDR A-Z 1985

Klub der Intelligenz (1985)

Siehe auch: Intelligenz, Klub der: 1956 1958 Klub der Intelligenz: 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die K. sind Einrichtungen des Kulturbundes der DDR (KB), von dem sie seit 1957 angeleitet werden. Die K. bestehen heute vor allem in den Kreis- und Bezirksstädten als Treffpunkte der technischen, wissenschaftlichen und künstlerischen Intelligenz und dienen beruflichem Erfahrungsaustausch, fachlich-wissenschaftlicher Qualifizierung sowie als Ort künstlerischer und geselliger Veranstaltungen. Die Veranstaltungen in den K. sind grundsätzlich jedermann zugänglich. Es ist jedoch fraglich, ob die K. der ihnen zugedachten Funktion, zu einer Begegnungsstätte für Angehörige der Intelligenz mit Arbeitern und Genossenschaftsbauern zu werden, bisher tatsächlich gerecht geworden sind. — 1981 gab es 146 K. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 739 Kleinbürgertum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kollegien Bildender Künstler

DDR A-Z 1985

Staatliches Amt für technische Überwachung (1985)

Ein Statut des StAftÜ. war zum 1. 1. 1977 in Kraft gesetzt worden (GBl. 1, 1977, S. 1). Das Amt hat die generelle Nachfolge der zuvor in Inspektionen untergliederten Organisation „Technische Überwachung“ (Zentralinspektion, Hauptinspektionen und Inspektionen) übernommen. Das Amt ist juristische Person und Haushaltsorganisation mit Sitz in Berlin (Ost). Es ist dem Ministerrat unterstellt. Zu seinen wichtigsten Funktionen zählen die Kontrolle freigabepflichtiger und überwachungspflichtiger Anlagen (einschl. importierter Anlagen), die umfassende Sicherung des Arbeits- und Havarieschutzes in der DDR sowie in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen Instanzen die Wahrnehmung internationaler Verpflichtungen, insbesondere im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW). Die Mitarbeiter des Amtes sind mit besonderen Kontrollbefugnissen ausgestattet. Die Ausübung entsprechender Funktionen des Amtes im Bereich der Streitkräfte der DDR („bewaffnete Organe“) ist ausdrücklich ausgeschlossen. Qualität der Erzeugnisse. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1268 Staatliches Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatliches Filmarchiv

DDR A-Z 1985

Operationsforschung (1985)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Bei der O. handelt es sich um verschiedene Planungs- und Optimierungsmethoden, die in den USA speziell im militärischen Bereich während des II. Weltkrieges entwickelt und unter der Bezeichnung „Operations Research“ bekannt wurden. Im Laufe der Zeit hat sich hieraus eine interdisziplinäre Forschungsrichtung entwickelt, die im deutschsprachigen Raum auch als Entscheidungsforschung, Unternehmensforschung oder Optimierungskunde bezeichnet wird. Sie bedient sich der Entwicklung und Anwendung mathematischer, mathematisch-statistischer und logistischer Verfahren, um quantifizierte Entscheidungsunterlagen für diejenigen Fälle zu liefern, in denen bei einer Mehrzahl von Handlungsmöglichkeiten die optimale ausgewählt werden soll. In der DDR befaßte man sich mit einzelnen Verfahren der O. seit Anfang der 60er Jahre. Nach dem VII. Parteitag der SED im Jahre 1967 erfuhr die O. eine starke staatliche Förderung und gewann als eine Methode der Sozialistischen Wirtschaftsführung vor allem in Verbindung mit der Sozialistischen Betriebswirtschaftslehre und der (bis zum VIII. Parteitag der SED im Jahr 1971 noch existierenden) marxistisch-leninistischen Organisationswissenschaft an Bedeutung. Sie ist neben der Wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation (WAO), der Kybernetik und der Elektronischen ➝Datenverarbeitung (EDV) Teil der Sozialistischen Leitungswissenschaft. O., nach Honecker anläßlich des VIII. Parteitages der SED (1971), bedeutet „Anwendung wissenschaftlicher Methoden und Verfahren zur Untersuchung ökonomischer, technologischer und auch gewisser gesellschaftlicher Prozesse, ihrer Organisation und Verhaltensweise, mit dem Ziel, optimale Lösungen zu erreichen“. In den 60er Jahren ist eine Vielzahl von Standardmodellen der O. theoretisch ausgearbeitet und sowohl für die Qualifizierung verschiedener Planentscheidungen in zentralen staatlichen Organen als auch in VVB, Kombinaten und Betrieben eingesetzt worden. Ihre praktische Wirksamkeit wurde bisher jedoch als „zu gering“ erachtet. Daher forderte man z.B. in der Direktive zum Fünfjahrplan 1971–1975 für die Grundlagenforschung die Entwicklung anwendungsreifer Lösungsverfahren. Die besondere Zielstellung für die gesamtwirtschaftliche Anwendung der O. auf der Grundlage der Forschungs- und Entwicklungsergebnisse besteht vor allem darin, einen optimalen Beitrag zur Verwirklichung der Hauptaufgaben auch des neuen Fünfjahrplanes für 1981–1985 zu leisten. Darüber hinaus enthält das Komplexprogramm des RGW Festlegungen, die dazu beitragen sollen, die Effektivität von Leitungsfunktionen in den RGW-Ländern durch gemeinsame Forschungen und Entwicklungen auf dem Gebiet der O. zu erhöhen. [S. 954]Die O. ist in der Regel Teil der Grundausbildung der Grundstudienrichtung „Wirtschaftswissenschaften“. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 953–954 Ökonomisches System des Sozialismus (ÖSS) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Opportunismus

DDR A-Z 1979

DDR A-Z 1979

Arbeitskräfte, Ausländische (1979)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 AA. werden im nennenswerten Umfang erst seit Mitte der 60er Jahre in der DDR eingesetzt. Im Jahre 1977 dürften etwa 50.000 Ausländer, überwiegend Polen. Ungarn und Vietnamesen, in Betrieben der DDR tätig gewesen sein. Bei den Polen handelt es sich neben den „Grenzgängern“ (1972: ca. 6.000 Personen) um Arbeitskräfte, die zur Montage im Auftrag polnischer Firmen entsandt wurden (1975: ca. 10.000 Personen). Die ungarischen Erwerbstätigen halten sich aufgrund eines 1967 abgeschlossenen und 1973–1980 verlängerten Abkommens mit Ungarn in der DDR auf. Die meisten von ihnen sind jugendliche Facharbeiter, die sich beruflich weiterbilden wollen oder durch den höheren Lohn in der DDR angezogen werden. In der Regel bleiben sie 3 Jahre. Zur Zeit dürfte ihre Zahl bei 10.000 liegen. Eine Steigerung wird kaum zu erreichen sein, denn Ungarn hat angesichts eigener Arbeitsmarktprobleme Schwierigkeiten, die vorgesehene Zahl von A. bereitzustellen. [S. 56]Aufgrund eines Regierungsabkommens von 1973 wurden z. B. 1976 5.000 Vietnamesen in einem Beruf ausgebildet. Nur knapp 0,6 v. H. aller Erwerbstätigen in der DDR kommen aus dem Ausland und trugen deshalb zur Entlastung der angespannten Arbeitskräftesituation bisher kaum bei. Nach offiziellen Verlautbarungen sollen AA. trotzdem nicht in größerem Umfang eingesetzt werden. Ähnlich, wenn auch nicht in vergleichbarem Umfang wie in der Bundesrepublik Deutschland, wurden auch in der DDR Spannungen zwischen einheimischen und AA. beobachtet, die soziale, mentalitätsbedingte u. a. Ursachen haben mögen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 55–56 Arbeitskräfte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitskräftelenkung

DDR A-Z 1979

Deutsche Bauakademie (1979)

Siehe auch: Deutsche Bauakademie: 1975 Deutsche Bauakademie (DBA): 1969 Bauakademie der DDR. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 253 Deutsche Außenhandelsbank Aktiengesellschaft (DABA) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsche Bauernbank

DDR A-Z 1979

Qualifizierung (1979)

Siehe auch: Qualifikation: 1953 Qualifizierung: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 [S. 871]Einheitliches sozialistisches Bildungssystem. XII. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 871 Psychotherapie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Qualität der Erzeugnisse

DDR A-Z 1979

Gesetzbuch der Arbeit (GBA) (1979)

Siehe auch: Arbeit, Gesetz der: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Arbeitsgesetzbuch: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Arbeitsgesetzbuch (AGB): 1985 Gesetzbuch der Arbeit: 1963 1965 1966 1969 1975 Gesetzbuch der Arbeit (GBA): 1985 Das am 1. 7. 1961 in Kraft getretene GBA vom 12. 4. 1961 (GBl. I, S. 27) enthielt die Grundsätze der kommun. Arbeitspolitik und eine Zusammenfassung von Einzelregelungen (arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen: Kündigungsrecht, Urlaub, Arbeitszeit, Lohnpolitik, Arbeitsschutz). Es wurde durch die Novellen vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 63) und vom 23. 11. 1969 (GBl. I, S. 111) geändert und ergänzt. In Anpassung an das Strafgesetzbuch vom 12. 1. 1968 wurde das GBA durch § 17 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch und zur Strafprozeßordnung der DDR vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 97) abermals, wenn auch nur geringfügig geändert. Die §§ 143–146 über die Konfliktkommissionen wurden dem Gesetz über die Gesellschaftlichen Gerichte der DDR ― GGG ― vom 11. 6. 1968 (GBl. I, S. 229) durch dessen § 21 angepaßt. Die letzte Änderung (Lehrlingsurlaub) beruht auf dem Jugendgesetz der DDR vom 18. 1. 1974 (GBl. I, S. 43). Das GBA wurde mit Wirkung vom 1. 1. 1978 an durch das Arbeitsgesetzbuch abgelöst. Arbeitsrecht. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 473 Gesellschaftswissenschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesetzgebung

DDR A-Z 1975

DDR A-Z 1975

Freiheit (1975)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Marxismus-Leninismus. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 334 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Freiheitsstrafe

DDR A-Z 1975

Weltfestspiele der Jugend (1975)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Festival. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 932 Weltbund der Demokratischen Jugend (WBDJ) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Weltfriedensrat

DDR A-Z 1975

Kulturelle Zusammenarbeit (1975)

Siehe auch die Jahre 1979 1985 Die KZ., die im Sprachgebrauch der DDR meist als „kultureller Austausch“, als „Kulturaustausch“ oder auch als „kulturelle Auslandsbeziehungen“ (Kleines Politisches Wörterbuch, 2. Aufl. 1973) bezeichnet wird, hat im gegenwärtigen Stadium der internationalen Politik der Entspannung und der friedlichen Koexistenz einen besonderen Stellenwert. In den am 8. 7. 1973 in Helsinki verabschiedeten Schlußempfehlungen der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) haben die Teilnehmerstaaten, darunter auch die DDR, vereinbart, u. a. auch Vorschläge zur Erweiterung und Verbesserung der Zusammenarbeit und des Austausches auf den verschiedenen Gebieten der Kultur zu erarbeiten. In der zweiten [S. 487]Phase der KSZE-Beratungen, die seit Sommer 1973 in Genf stattfanden, befaßte sich eine besondere Unterkommission mit entsprechenden Vorschlägen (im sog. „3. Korb“), die im letzten KSZE-Beratungsabschnitt vom 30. 7. bis 1. 8. 1975 in Helsinki angenommen wurden und in ihrer Verwirklichung zur Sicherung des Friedens und zur Verständigung zwischen den Völkern beitragen sollen. Die DDR steht — wie auch andere Länder des sozialistischen Lagers — vor der Notwendigkeit, die in langfristiger Entwicklung unvermeidliche KZ. mit der bisher praktizierten Politik der kulturellen Abgrenzung in Einklang zu bringen. Hierzu dienen „Prinzipien“, die nach Auffassung der DDR für den Kulturaustausch gelten müssen. In erster Linie wird hier der Grundsatz der „Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten“ beansprucht; dieser Grundsatz ist im Schlußbericht der UNESCO-Konferenz von Helsinki vom 20. 6. 1972 wie auch im Grundlagenvertrag vom 21. 12. 1972 enthalten. Ein weiteres Prinzip ist die Forderung nach „Achtung der Gesetze und Sitten eines jeden Landes“ im Zusammenhang mit dem Kulturaustausch. Diese Forderung ist, schon im Vorzeichen der gesamteuropäischen Konferenz von Helsinki, von Leonid I. Breshnew anläßlich des 50. Jahrestages der Gründung der UdSSR am 21. 12. 1972 besonders hervorgehoben worden. Eine DDR-spezifische Variante ist die Hinzufügung „Achtung der Gewohnheiten und Traditionen des anderen Staates“ („Die sozialistischen Staaten sind für den breiten Austausch von geistigen Werten, jedoch unter strenger Beachtung der Gesetze, der Gewohnheiten und Traditionen eines jeden Landes“, Kurt Hager in: „Neues Deutschland“ vom 8. 2. 1974). Im Hinblick auf die künftige Entwicklung der KZ. hat das ideologische Prinzip, daß auch in der Politik der friedlichen Koexistenz der Grundwiderspruch zwischen Sozialismus und Kapitalismus nicht aufgehoben ist, besondere Bedeutung: „Die Politik der friedlichen Koexistenz ist ökonomischer, politischer und ideologischer Klassenkampf“ (Kleines Politisches Wörterbuch, 2. Aufl. 1973, S. 243). Aus dieser Grundeinstellung ergibt sich eine Differenzierung in der auswärtigen Kulturpolitik der DDR. Die KZ. mit der UdSSR und den anderen Ländern der sozialistischen Staatengemeinschaft besitzt qualitativ und quantitativ den Vorrang. Diese Beziehungen werden als ein bewußter und planmäßig gesteuerter Prozeß der Kooperation und Annäherung der verschiedenen nationalen Kulturen verstanden. Die KZ. mit den „progressiven Ländern“ Asiens, Afrikas und Lateinamerikas verfolgt das Ziel, die politische Entwicklung dieser Länder zu beeinflussen und zugleich das politische und kulturelle Ansehen der DDR dort zu steigern. Die kulturellen Beziehungen mit den Ländern der „Dritten Welt“ und mit den „kapitalistischen Ländern“ waren bis zur allgemeinen internationalen Anerkennung der DDR (1973) vor allem auf das Ziel der vollen Anerkennung ausgerichtet. Die KZ. mit „demokratischen und antiimperialistischen Kräften“ in diesen Ländern wird besonders gepflegt. Häufig tritt die Kulturpolitik der DDR mit dem Anspruch auf, „Hüter des deutschen Kulturerbes (kulturelles Erbe) zu sein; sie stellt sich dabei bewußt in Gegensatz zur auswärtigen Kulturpolitik der Bundesrepublik Deutschland. In der KZ. mit der Bundesrepublik Deutschland bestreitet die DDR strikt den „innerdeutschen Charakter“ dieser Beziehungen. Der Hinweis auf die Gemeinsamkeiten von Geschichte, Kultur und Sprache ist verpönt. Das Ausmaß dieser Beziehungen (Sommer 1974) ist unbeträchtlich: Es gibt einige Gastspiele von DDR-Bühnen und -Orchestern im Bundesgebiet. Gelegentlich stellen Museen und Sammlungen Leihgaben für Ausstellungen im anderen deutschen Staat zur Verfügung. Die gewerblichen Buchhandelsbeziehungen beruhen auf Vereinbarungen des innerdeutschen Handels. Die Teilnahme von Wissenschaftlern und Künstlern aus der DDR an Veranstaltungen im Bundesgebiet (und in umgekehrter Richtung) ist zwar kein Ausnahmefall; diese Beziehungen sind jedoch im ganzen gesehen noch recht spärlich. Die Entwicklung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kultur ist im Art. 7 des Grundlagenvertrags vom 21. 12. 1972 vereinbart worden; die nach dem Zusatzprotokoll (Ziffer 7) vorgesehenen Verhandlungen über den Abschluß von Regierungsabkommen sind am 27. 11. 1973 aufgenommen worden. Im Art. 7 des Grundlagenvertrags haben die Vertragsparteien auch die Entwicklung der Zusammenarbeit auf den Gebieten der Wissenschaft und Technik vereinbart; die für den Abschluß von Regierungsabkommen erforderlichen Verhandlungen (nach Ziffer 2 des Zusatzprotokolls) haben am 30. 11. 1972 begonnen. Die kulturellen Austauschbeziehungen der DDR beruhen weitgehend auf Kulturabkommen, die in der Regel mit Arbeitsplänen und Arbeitsprogrammen ausgefüllt werden. Seit November 1972 gehört die DDR der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) an. Die Mitgliedschaft zu Organisationen und Institutionen der UNESCO (z. B. zum Internationalen Musikrat, zum Internationalen Theater-Institut, zum Internationalen Rat der Museen usw.) hatte die DDR schon früher erworben. Für die Praxis des kulturellen Austausches steht der DDR ein seit Jahren entwickeltes Instrumentarium zur Verfügung, das auch die Ausschaltung störender und unerwünschter Einflüsse garantiert. Die Künstler-Agentur der DDR besitzt eine Monopolstellung bei der Vermittlung von Ensembles und Solisten, die außerhalb der DDR gastieren sollen; auch Gastspiele aus dem Bundesgebiet in der DDR und aus dem Ausland können nur von der genannten Künstler-Agentur vermittelt werden. Die in der Liga für Völkerfreundschaft zusammengeschlossenen Freundschaftsgesellschaften und Freundschaftskomitees sind insbesondere in den Gastländern weitgehend die Träger und Veranstalter der kulturpolitischen Veranstaltungen der DDR. Seit der internationalen Anerkennung der DDR sind auch die diplomatischen Vertretungen am Kulturaustausch beteiligt. In verschiedenen Ländern gibt es Kulturzentren der DDR (in Europa in den Städten Rom, Helsinki, Stockholm und Kopenhagen). Als zentrale Vorstudienanstalt für ausländische Studierende und als Stätte zur [S. 488]Förderung deutscher Sprachkenntnisse dient das Herder-Institut in Leipzig. Ein Auslandsschulwesen, das den von der Bundesrepublik Deutschland geförderten deutschen Auslandsschulen vergleichbar ist, unterhält die DDR dagegen nicht. Neben der intensiven Förderung des deutschen Sprachunterrichts, vor allem in Ländern der „Dritten Welt“, befaßt sich die auswärtige Kulturarbeit der DDR auch mit der Präsentation von Filmen; Sprachunterricht und Filmvorführung bieten besonders gute Möglichkeiten, ein vorteilhaftes „Image“ des anderen deutschen Staates zu erzeugen. Auch die Entsendung künstlerischer Ensembles nimmt einen breiten Raum ein. Die DDR hat es dabei verstanden, das hohe Niveau ihrer Musik- und Bühnenkunst als kontinuierliche Weiterentwicklung des traditionell im Ausland geschätzten deutschen Kulturerbes zu präsentieren. Aus den Beständen der Museen — es sind in erster Linie die Staatlichen Museen in Dresden und Berlin (Ost) zu nennen — veranstaltet die DDR vor allem im westlichen Ausland Ausstellungen alter Meister und Maler des 19. Jahrhunderts. Mit zahlreichen Buchausstellungen im Ausland will sie sich „als ein Land des Buches“ darstellen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 486–488 Kulturbund der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kulturelles Erbe

DDR A-Z 1975

Erziehungsrecht, elterliches (1975)

Siehe auch die Jahre 1966 1969 1979 Familienrecht; Elternhaus und Schule. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 266 Erziehung zu bewußter Disziplin A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Erziehungswissenschaft

DDR A-Z 1969

DDR A-Z 1969

Bund Deutscher Offiziere (1969)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Hilfsorganisation des Nationalkomitees Freies Deutschland. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 130 Bund Deutscher Architekten (BBA) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bund evangelischer Pfarrer

DDR A-Z 1969

Verdienstmedaille (1969)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1. der Deutschen Reichsbahn wird an Eisenbahner für „aktiven und selbstlosen Einsatz, beispielhafte Arbeitserfolge, mutiges und umsichtiges Verhalten und andere hohe Leistungen“ verliehen. 1. der Nationalen Volksarmee wird an Angehörige der NVA, Personen, die nicht Angehörige der NVA sind, sowie an Kollektive der genannten Personengruppen für „hervorragende Verdienste und persönliche Einsatzbereitschaft beim Aufbau und bei der Festigung“ der NVA sowie hervorragende Leistungen bei der Führung sowie bei der politischen und militärischen Ausbildung und ähnlichem verliehen. 2. der „Deutschen Demokratischen Republik“ wird „für besondere Leistungen und treue Pflichterfüllung beim Aufbau des Sozialismus und bei der Stärkung und Festigung der DDR“ verliehen. 3. der Kampfgruppen der Arbeiterklasse wird „in Würdigung treuer Pflichterfüllung in den Reihen der Kampfgruppen der Arbeiterklasse und in Anerkennung vorbildlicher Leistungen zur Festigung und Stärkung der Kampfgruppen der Arbeiterklasse“ verliehen. 4. der Seeverkehrswirtschaft wird „für aktiven und selbstlosen Einsatz, beispielhafte Arbeitsfolge, mutiges und umsichtiges Verhalten und andere hohe Leistungen“ verliehen. 5. der Zollverwaltung der „DDR“ (Zollgesetz) wird „für hervorragende Verdienste bei der Erfüllung der der Zollverwaltung gestellten Aufgaben zur Stärkung und Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik“ an Angehörige der Zollverwaltung, an Bürger der „DDR“, die nicht Angehörige der Zollverwaltung sind, an Bürger und Angehörige der Zollverwaltung sozialistischer Staaten und an Kollektive innerhalb und außerhalb der Zollverwaltung der „DDR“ in drei Stufen (Gold, Silber, Bronze) verliehen. (Auszeichnungen, Medaille, Medaille für treue Dienste) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 665 Verbrauchssteuern A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vereine

DDR A-Z 1969

Nationalkomitees (1969)

Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 444 Nationalkomitee Freies Deutschland A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationalkommunismus

DDR A-Z 1969

Saatgut (1969)

Siehe auch die Jahre 1966 1975 1979 Vereinigung Volkseigener Betriebe Saat- und Pflanzgut. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 540 Saalfeld A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sabotage

DDR A-Z 1966

DDR A-Z 1966

Bürokratismus (1966)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Im Pj. der Arbeitsstil der Verwaltung und Wirtschaftsführung, sofern diese weitestgehend „administrative“ Mittel (Administrieren) anwenden, Vorschriften formell auslegen, ohne den gemeinten Sinn und die gegebenen Verhältnisse zu berücksichtigen, in übertriebenem Maß Kompetenzgesichtspunkte zur Geltung bringen, Entscheidungen und, wo nötig, unmittelbare Eingriffe [S. 94]in die Praxis aber scheuen. Gegensatz: Operativer ➝Arbeitsstil. Der B. wird seit 1951 scharf bekämpft, scheint aber nicht zu überwinden zu sein, da eine so umfassende Reglementierung, wie sie das bolschewistische System der Planwirtschaft (Wirtschaft) darstellt, auf bürokratische Methoden angewiesen ist und die Bereiche von Ermessen und echter persönlicher Verantwortung sehr einschränken muß, da das System selbst keine Pluralität des politischen Willens gelten lassen kann. Jedes eigenmächtige, selbst noch so sachgemäße Verhalten einzelner Funktionäre birgt demzufolge erhebliche Risiken in sich. Auf der anderen Seite sind sog. „Ressortgeist“ (einseitige Blickrichtung auf das Spezialgebiet des Funktionärs oder der Abteilung) und „Lokalegoismus“ (einseitige Betonung lokaler Interessen) fachlicher bzw. örtlicher Organe nicht auszurotten, die bis auf weiteres Nebenerscheinungen dieses zugleich abgelehnten und benötigten Stils sind. Es ist zu beachten, daß der Begriff B. im Unterschied zu der im Westen aktuellen Diskussion über die Bürokratisierung damit nicht meint, daß die Verwaltung echte Herrschaftsfunktionen übernimmt. Davon kann in der SBZ und den übrigen Ländern des Ostblocks nicht die Rede sein, da die Herrschaft hier eine Domäne der bolschewistischen Partei ist. Literaturangaben Richert, Ernst (m. e. Einl. von Martin Drath): Macht ohne Mandat — der Staatsapparat in der SBZ. 2., erw. Aufl. (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 11). Köln 1963, Westdeutscher Verlag. 349 S. Leissner, Gustav: Verwaltung und öffentlicher Dienst in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands … Stuttgart 1961, Kohlhammer. 483 S. Boettcher, Erik: Die sowjetische Wirtschaftspolitik am Scheidewege. Tübingen 1959, Mohr. 323 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 93–94 Büro des Präsidiums des Ministerrates A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Büros der SED

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Progress-Film-Vertrieb (1966)

Siehe auch: Progressfilmverleih: 1953 Progress Film-Verleih: 1979 1985 Progress-Film-Vertrieb: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 Sitz Berlin. Am 1. 8. 1950 aus dem DEFA-Film-Vertrieb für den Verleih sowjetischer, deutscher und anderer Filme entstanden, zunächst GmbH., seit dem 1.~Juli 1955 VEB. Beliefert als Monopolbetrieb alle Filmtheater über „volkseigene“ Lichtspielbetriebe mit Kreisfilmstellen, die 1962 an Stelle seiner Bezirksdirektionen traten. (Filmwesen) Literaturangaben Kersten, Heinz: Das Filmwesen in der Sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1962. Teil I (Text) 405 S. m. 43 Abb. u. 9 Tab., Teil II (Anlagen) 164 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 373 Progress-Film A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Projektierungsbüros

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Rechtsstudium (1966)

Siehe auch: Rechtsstudium: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Rechtswissenschaft, Studium der: 1953 1954 1956 Das R. an den juristischen Fakultäten der Universitäten Berlin, Leipzig, Halle und Jena wurde durch die Anweisung Nr. 11 des Staatssekretariats für Hochschulwesen mit Wirkung vom 1. 9. 1951 völlig umgestaltet. Weitere Reformen der juristischen Ausbildung erfolgten in den Jahren 1955 und 1959. Einen Unterschied in der Ausbildung zwischen akademischen Juristen und Volksrichtern gibt es nicht mehr. Nach dem in Auswertung einer rechtswissenschaftlichen Konferenz im April 1958 vom Staatssekretariat für Hochschulwesen gemeinsam mit dem ZK der SED im Jahre 1959 erstellten Studienplan sollten die Studenten befähigt werden, „die wissenschaftlichen Lehren des Marxismus-Leninismus in ihrem Tätigkeitsbereich schöpferisch anzuwenden, die Reinheit der marxistisch-leninistischen Theorie zu wahren, unduldsam gegen bürgerliche Ideologien zu kämpfen, Erscheinungen des Revisionismus zu entlarven, bürgerliche und kleinbürgerliche Auffassungen zu überwinden“. Durch einen (nicht veröffentlichten) Beschluß vom 10. 10. 1963 hat das Präsidium des Ministerrates eine erneute Änderung in der juristischen Ausbildung angeordnet (vgl. „Neue Justiz“ 1964, S. 33), die von folgenden Grundgedanken getragen ist: 1. Den Studenten der Rechtswissenschaft müssen weitaus mehr als bisher gründliche Kenntnisse über die Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung, über die Ausnutzung der ökonomischen Gesetze des Sozialismus und über das neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft vermittelt werden, 2. alle Bewerber zum juristischen Studium sollen schon eine abgeschlossene Berufsausbildung haben, 3. das juristische Studium wird in eine Grundausbildung und eine Spezialausbildung für Justizjuristen und Wirtschaftsjuristen getrennt, 4. die bisherige Praktikantenzeit wird in das Studium in Form von zwei praktischen Semestern einbezogen. Um diese Prinzipien durchzusetzen, wurde angeordnet, die gesamte Ausbildung orga[S. 383]nisch mit der gesellschaftlichen Praxis zu verbinden. Neben einer bereits abgeschlossenen anderen Berufsausbildung (Erziehungs- und Bildungswesen) sollen die für die Rechtspflege vorgesehenen Bewerber mindestens zwei Jahre als Facharbeiter tätig gewesen sein und sich in dieser Tätigkeit zum „Spezialisten“ qualifiziert haben. Gleichzeitig sollen sie sich die für ihren späteren Beruf notwendigen Kenntnisse über das ökonomische Grundgesetz des Sozialismus aneignen. Der juristische Beruf wird damit in der Regel also zu einem zweiten Beruf. Das R. beginnt mit einer einheitlichen Grundausbildung, die fünf Semester dauert und mit einem Vorexamen abschließt. Sie umfaßt das gesellschaftswissenschaftliche Grundstudium, eine gründliche Ausbildung in den Fächern „Staatsrecht“ und „Theorie des Staates und des Rechts“ und die Vermittlung von Grundkenntnissen in einzelnen Rechtszweigen. Von entscheidender Bedeutung in diesem, Abschnitt ist die Vorlesung „Politische Ökonomie des Sozialismus“, aus der hervorgehen soll, daß während des gesamten Studiums die Einheit zwischen der juristischen Fachausbildung und der ökonomischen Ausbildung herzustellen ist. In dem nach bestandenem Vorexamen weitergeführten spezialisierten Studium werden die künftigen Justizjuristen vor allem auf den Gebieten Gerichtsverfassung, Zivilrecht, Zivilprozeßrecht, LPG-Recht, Arbeitsrecht, Strafrecht und Strafprozeßrecht ausgebildet. Hinzu kommen Vorlesungen über Neuerer- und Patentrecht, Urheber- und Verlagsrecht, Internationales Privatrecht, Kriminalistik, Psychologie und gerichtliche Psychiatrie. In diese Ausbildung sind in geeigneter Weise Probleme der Ökonomie, insbesondere der Planung und Leitung der Volkswirtschaft, einzubeziehen. Dieses Studium für die für den Bereich der Rechtspflege vorgesehenen Juristen vollzieht sich nunmehr ausschließlich an den Juristischen Fakultäten der Universitäten in Ostberlin und Leipzig, während die anderen beiden Juristischen Fakultäten in Jena und Halle das Studium für die künftigen Wirtschaftsjuristen durchführen. In diesem Studium sollen Kenntnisse über die speziellen staatlichen und rechtlichen Fragen des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft und der Leitung nach dem Produktionsprinzip vermittelt werden. Der Schwerpunkt liegt auf folgenden Gebieten: Erfinder- und Neuererrecht, Urheber- und Verlagsrecht, Patent- und Warenzeichenrecht, Zivilrecht der sozialistischen Staaten, Recht des Innen- und Außenhandels einschließlich des Handels- und Gesellschaftsrechts kapitalistischer und nationaldemokratischer Staaten, Internationales Privat- und Finanzrecht. Die bisherige Praktikantenzeit (12 bis 18 Monate), die nach Ablegung des Staatsexamens abzuleisten war, wird in das juristische Studium in Form von zwei „praktischen Semestern“ einbezogen. Das erste Praktikum ist im 6. Studiensemester, das 2. Praktikum im 10. Semester abzuleisten. Während das 1. praktische Semester im Bereich der volkseigenen Wirtschaft, in sozialistischen Genossenschaften und in Massenorganisationen abgeleistet werden soll, ist das Praktikum im 10. Semester im künftigen Einsatzbereich des Studenten — Justiz oder Wirtschaft — zu absolvieren. Es soll die Grundlage für eine Diplomarbeit bilden, deren Ergebnisse der Praxis dienen. Die Dauer des juristischen Studiums einschließlich der beiden praktischen Semester wurde auf fünf Jahre festgesetzt. Mit dem Staatsexamen ist die Ausbildung beendet. Einen juristischen Vorbereitungsdienst gibt es nicht. Bereits im 7. Semester soll die staatliche Berufslenkung den künftigen Einsatzbereich des Studenten bestimmen. Für alle Studienjahre wurde auf der Grundlage der Beschlüsse des VI. Parteitages der SED, des Staatsratsbeschlusses über die Rechtspflege und der Richtlinie des Ministerrates für das neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft neue Studienpläne und Lehrprogramme ausgearbeitet. An dieser Aufgabe wirkte insbesondere das Institut für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung der Deutschen ➝Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ verantwortlich mit. Struktur und Aufgaben dieser Akademie wurden erheblich verändert, so daß seitdem ein R. dort nicht mehr durchgeführt wird. (Hochschulwesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 382–383 Rechtshilfeabkommen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rechtswesen

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Ökonomisches Grundgesetz (1966)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Nach dem Marxismus-Leninismus entspricht jeder Form der gesellschaftlichen Produktion (Historischer Materialismus), und damit insbesondere auch dem Kapitalismus sowie dem Sozialismus und dem Kommunismus (Marxismus-Leninismus), ein jeweils spezielles Grundgesetz, in dem das Wesen der betr. Produktionsweise ausgedrückt ist. Das ÖG. des Kapitalismus soll danach das von Marx formulierte sog. Mehrwertgesetz sein, das ÖG. des Imperialismus (Monopolkapitalismus) beinhalte demgegenüber zusätzlich die Ausplünderung und ökonomisch-politische Abhängigmachung im internationalen Maßstab, von der besonders die industriell und zivilisatorisch unterentwickelten Länder betroffen seien, wobei Militarisierung und Kriege lange als zwangsläufig galten. — Dagegen bestehe das ÖG. des Sozialismus in der „Sicherung der maximalen Befriedigung der ständig wachsenden Bedürfnisse der gesamten Gesellschaft durch ununterbrochenes Wachstum und stetige Vervollkommnung der sozialistischen Produktion auf der Basis der höchstentwickelten Technik“ (Lexikon A–Z, Bd. II, S. 272); in der kommunistischen Phase sei auf dieser Grundlage einer proportioniert abgestimmten Wirtschaft ein solcher Produktionsstand erreicht, daß im Endeffekt „jeder nach seinen Bedürfnissen“ versorgt werden könne bei angestrebter überstaatlicher Vereinheitlichung des Wirtschaftsraums (Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe) und infolge fortgeschrittenster Technik, fachlicher Höchstqualifikation u. gesteigerten kollektiven Verantwortungsbewußtseins (Bewußtseinsbildung) ermöglichter teilweiser Vergesellschaftung der Leitungstätigkeit, wobei jedoch das Weiterbestehen der Partei, das Prinzip der Wirtschaftsplanung und die Notwendigkeit einer Manager-Schicht keineswegs über Bord geworfen werden. (Koexistenz, Kommunismus) Literaturangaben Leonhard, Wolfgang: Sowjetideologie heute, Bd. II — Die politischen Lehren (Fischer-Bücherei, 461). Frankfurt a. M. 1962. 328 S. Wetter, Gustav A.: Philosophie und Naturwissenschaft in der Sowjetunion (Rowohlts deutsche Enzyklopädie, 67). Hamburg 1958, Rowohlt. 195 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 342 Ökonomische Konferenzen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ÖLB

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Reichert, Rudi (1965)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1966 * 17. 11. 1922 in Güstin/ Rügen als Sohn eines Arbeiters. Volksschule, Metallarbeiterlehre, Wehrmacht. 1945 KPD, 1946 SED, FDJ. 1946 bis 1948 Vors. des FDJ-Kreisvorstandes Neustrelitz, seit 1948 Funktionär in der sowjetzonalen Sportbewegung. 1948–1950 Vors. des Landessportausschusses Mecklenburg, 1950–1952 Sekretär, 1952–1957 Leiter des Deutschen Sportausschusses. Seit 1952 Mitgl. des Staatlichen Komitees für Körperkultur und Sport. 1955–1958 Fernstudent an der SED-Parteihochschule. Seit 1957 Mitgl. des Präsidiums des Nationalrates der Nationalen Front und Präsident des Deutschen Turn- und Sportbundes, Mitgl. des Nationalen Olympischen Komitees der SBZ, seit Mai 1961 Vizepräsident des DTSB. Seit 1958 Mitgl. des ZK der SED. Seit 1958 Abg. der Volks[S. 357]kammer. Mitgl. des Ständigen Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten der Volkskammer. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 349, 357 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1965 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/reichert-rudi verwiesen. Reichelt, Hans A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Reichsbahn, Deutsche

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Krankengeld (1965)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Arbeiter und Angestellte erhalten im Falle der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit K. in Höhe von 50 v. H. des Grundbetrages, der nach dem beitragspflichtigen Verdienst des letzten Kalenderjahres berechnet wird, vom 1. Tage der Krankheit ab (§ 103 des Gesetzbuches der Arbeit). K. wird bis zu 26 Wochen gezahlt, für Bergleute bis zu 52 Wochen, bei Arbeitsunfällen und anerkannten Berufskrankheiten bis zur Herstellung der Arbeitsfähigkeit oder bis zur Feststellung der Invalidität. Selbständige Erwerbstätige, die zwangsversichert sind, erhalten mit Ausnahme der Handwerker und der freischaffenden Künstler kein K. Bei der Prüfung, ob jemand infolge Krankheit als arbeitsunfähig anzusehen ist, wird ein wesentlich schärferer Maßstab angelegt als in der BRD. (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) Literaturangaben Mampel, Siegfried: Das System der sozialen Leistungen in Mitteldeutschland und in Ost-Berlin (BB) 1961. Teil I (Text) 150 S., Teil II (Anlagen) 142 S. Mampel, Siegfried, und Karl Hauck: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 234 Kramer, Erwin A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Krankenhaus

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Vereinigung Volkseigener Betriebe Tierzucht (VVB Tierzucht) (1965)

Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 Tierzucht. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 445 Vereinigung Volkseigener Betriebe Saat- und Pflanzgut (VVB Saat- und Pflanzgut) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB)

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Bodenreform (1965)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Die sog. B. erfolgte auf Betreiben der sowjet. Besatzungsmacht. Ihre Grundlage sind Verordnungen der damaligen 5 Länder- bzw. Provinzialverwaltungen. (3. 9. 1945 Provinz Sachsen, 6. 9. 1945 Provinz Mark Brandenburg, 7. 9. 1945 Land Mecklenburg-Vorpommern, 11. 9. 1945 Land Sachsen, 12. 9. 1945 Land Thüringen.) Die B. wurde offiziell begründet als „unaufschiebbare, nationale, wirtschaftliche und soziale Notwendigkeit“. Entschädigungslos enteignet wurden alle Privatbetriebe über 100 ha Betriebsfläche sowie Betriebe von „Kriegsverbrechern und Naziaktivisten“. Mit der Enteignung war die Vertreibung der ehemaligen Besitzer und ihrer Familien verbunden. Die Gutshäuser wurden zum großen Teil als „Wahrzeichen des Feudalismus“ abgerissen. Bis 1. 1. 1949 wurden aus Privatbesitz über 100 ha 7.112 Güter mit 2,5 Mill. ha, aus Privatbesitz unter 100 ha 4.278 Betriebe mit 124.000 ha enteignet. Zusammen mit dem Landbesitz des Staates, der Länder, Provinzen, Städte und Gemeinden ergaben sie einen Bodenfonds von rund 3,22 Mill. ha land- und forstwirtschaftlicher Fläche. Dieser Bodenfonds wurde verteilt: an 119.530 landlose Bauern und Landarbeiter 924.365 ha; an 89.529 Vertriebene 754.976 ha; an 80.404 landarme Bauern 270.949 ha; an 45.403 Kleinpächter 43.969 ha; an 169.427 Arbeiter und Handwerker 111.203 ha; an 39.786 Altbauern (Waldzulagen) 60.140 ha. Rund 550 Betriebe wurden als Spezialbetriebe für Saatzucht-, Tierzucht- und Forschungszwecke in „Volkseigentum“ übergeführt (Volkseigene Güter). Das den Bodenempfängern durch die B. zugeteilte Land war von ihnen zu bezahlen; der Preis je ha betrug den Gegenwert von etwa 1.000–1.500 kg Roggen; der Preis für Waldstücke wurde den örtlichen Verhältnissen entsprechend von der Bodenkommission festgesetzt. Bezahlung konnte in bar oder natura in Raten bis zu 20 Jahren erfolgen. B.-Land darf weder ganz noch teilweise verkauft werden, es ist auch nicht teil- oder verpfändbar. Über die Landzuteilung wurde eine Urkunde ausgehändigt. Die neuen Besitzverhältnisse wurden grundbuchamtlich festgelegt, die Grundbuchblätter über die früheren Eigentumsverhältnisse amtlich verbrannt. Gem. Befehl 209 der SMAD sollte durch ein B.-Bauprogramm die Errichtung von Gehöften für rd. 209.000 Neubauern (Bauer) mittels Baumaterial- und Kreditbereitstellung ermöglicht werden. Unüberwindbare Schwierigkeiten der Materialbeschaffung haben die Verwirklichung dieses Programms verhindert, das ohnehin durch die seit 1952 offen auf die Kollektivierung gerichtete Zielsetzung gegenstandslos wurde. (Agrarpolitik) Literaturangaben *: Die Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone und die Verwaltung des Vermögens von nicht in der Sowjetzone ansässigen Personen. 3., erg. Aufl. (BMG) 1962. 359 S. m. 78 Anlagen. Weißbuch über die „Demokratische Bodenreform“ — Dokumente und Berichte zur Vertreibung und Vernichtung des bodenständigen Landvolkes in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (bearb. v. Joachim v. Kruse). Hannover 1955, Arbeitsgemeinschaft Deutscher Landwirte und Bauern. 124 S. Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1963. 200 S. m. 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 78 Bobrowski, Johannes A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bodenschätze

DDR A-Z 1963

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Historischer Materialismus (1963)

Siehe auch: Historischer Materialismus: 1958 1959 1960 1962 1969 1975 1979 Historischer Materialismus (Materialistische Geschichtsauffassung): 1965 1966 Materialistische Geschichtsauffassung: 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Materialistische Geschichtsauffassung (Historischer Materialismus): 1953 1954 (Materialistische Geschichtsauffassung): Die Anwendung des Dialektischen Materialismus auf die Geschichte; für Marxisten-Leninisten Grundlage für das Verständnis und die Beurteilung aller historischen und geistigen Erscheinungen. Nach dem HM. hat die Entwicklung der Gesellschaft durch die Entstehung des Privateigentums an Produktionsmitteln von einer kommun. Urgemeinschaft zur Klassengesellschaft und damit zur Spaltung der Gesellschaft in Ausbeuter und Ausgebeutete geführt. Der Klassenkampf zwischen Unterdrückern und Unterdrückten wird als das bewegende Moment der geschichtlichen Entwicklung angesehen. Die den verschiedenen Gesellschaftsformen (Sklavenhaltergesellschaft, Feudalismus, Kapitalismus) innewohnenden Widersprüche zwischen Produktivkräften und Produktionsverhältnissen seien der Ausgangspunkt, um durch den Klassenkampf und die Revolution eine jeweils höher entwickelte Gesellschaftsform zu erreichen, ohne jedoch die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen und die der Klassengesellschaft innewohnenden Widersprüche zu beseitigen. Marx und Engels glaubten, der Kapitalismus werde an diesen Widersprüchen zugrunde gehen (Krise), an seine Stelle werde eine durch die proletarische Weltrevolution zu schaffende klassenlose kommun. Gesellschaft als „freie Assoziation“ aller Mitglieder der menschlichen Gesellschaft bei gleichzeitigem „Absterben des Staates“ treten, in der jedwede Unterdrückung und Ausbeutung abgeschafft seien. Sie gingen allerdings davon aus, daß die klassenlose Gesellschaft nur bei höchstentwickelter Industrialisierung aller bedeutenden Länder möglich sei. Lenin sah vor und in dem 1. Weltkrieg im Imperialismus die letzte Entwicklungsstufe des Kapitalismus und hielt damit die Zeit für die proletarische Weltrevolution ohne Rücksicht auf die Unterschiede im Stand der Industrialisierung für gekommen. Aus der Auffassung heraus, daß die Oktoberrevolution von 1917 in dem rückständigen Rußland in anderen hochindustriellen Ländern der Auftakt zu weiteren Revolutionen sein werde, bemühte er sich, die Weltrevolution auch dort, vor allem in Mitteleuropa auszulösen (Komintern). Da der Erfolg ausblieb, stellte Stalin später, im Widerspruch zu Marx und Lenin, die These auf, der Aufbau des Sozialismus und der Übergang zum Kommunismus seien auch in einem einzelnen Lande möglich. Der Glaube an die Weltrevolution wurde nicht aufgegeben, aber erklärt, sie erfolge nicht überall gleichzeitig, sondern erstrecke sich über eine lange historische Epoche. Die SU habe das Proletariat anderer Länder in seinen Kämpfen gegen die bestehenden Gesellschaftsordnungen zu unterstützen. Daraus wurde auch die führende Rolle der KPdSU gegenüber anderen kommun. Parteien abgeleitet. Diese Auffassungen wurden durch den XX. Parteitag 1956, auf dem Stalin kritisiert wurde, nicht verworfen. (Marxismus-Leninismus, Stalinismus, Bolschewismus, Ostblock, Volksdemokratie, Linguistikbriefe, Koexistenz, Ökonomisches Grundgesetz, Freiheit, Staatsmonopolismus) Literaturangaben Bochenski, Joseph M.: Der sowjetrussische dialektische Materialismus (Diamat). (Dalp-Taschenbücher 325). Bern 1960, A. Francke. 180 S. Bochenski, Joseph M.: Die kommunistische Ideologie … Bonn 1956, Bundeszentrale für Heimatdienst. 75 S. Buchholz, Arnold: Ideologie und Forschung in der sowjetischen Naturwissenschaft (Schriftenreihe Osteuropa Nr. 1). Stuttgart 1953, Deutsche Verlagsanstalt. Lange, Max Gustav: Marxismus — Leninismus — Stalinismus. Stuttgart 1955, Ernst Klett. 210 S. Lehmbruch, Gerhard: Kleiner Wegweiser zum Studium der Sowjetideologie. (BMG) 1959. 90 S. Lieber, Hans-Joachim: Die Philosophie des Bolschewismus in den Grundzügen ihrer Entwicklung (Staat u. Gesellschaft, Bd. 3) Frankfurt a. M. 1957, Moritz Diesterweg. 107 S. Marxismusstudien, Sammelband, hrsg. v. E. Metzke (Schr. d. ev. Studiengemeinsch. Nr. 3). Tübingen 1954, Mohr. 243 S. Marxismusstudien, 2. F., Sammelband, hrsg. von I. Fetscher (Schr. d. ev. Studiengemeinsch. Nr. 5). Tübingen 1957, Mohr. 265 S. Marxismusstudien, 3. F., Sammelband, hrsg. von I. Fetscher (Schr. d. ev. Studiengemeinsch. Nr. 6). Tübingen 1960, Mohr. 221 S. Stalin: Über dialektischen und historischen Materialismus (vollst. Text, m. krit. Kommentar von Iring Fetscher). Frankfurt a. M. 1956, Moritz Diesterweg. 126 S. Theimer, Walter: Der Marxismus. Lehre — Wirkung — Kritik (Sammlung Dalp, Bd. 73). Bern 1950, A. Francke. 253 S. Wetter, Gustav A.: Der dialektische Materialismus. Seine Geschichte und sein System in der Sowjetunion. 4., erw. Aufl., Freiburg 1958, Herder. 693 S. Wetter, Gustav A.: Philosophie und Naturwissenschaft in der Sowjetunion (Rowohlts deutsche Enzyklopädie, 67). Hamburg 1958, Rowohlt. 195 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 200 Historikergesellschaft, Deutsche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HO

DDR A-Z 1963

Vopo (1963)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 Abk. für Volkspolizei im Sprachgebrauch der Bevölkerung. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 510 Volmer, Max A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vormilitärische Ausbildung

DDR A-Z 1963

Richter (1963)

Siehe auch: Richter: 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Richter, Unabhängigkeit der: 1953 1954 1956 1958 1959 „Ein R. muß nach seiner Persönlichkeit und Tätigkeit die Gewähr dafür bieten, daß er sein Amt gemäß den Grundsätzen der Verfassung ausübt, sich vorbehaltlos für den Sieg des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik einsetzt und der Arbeiter-und-Bauern-Macht treu ergeben ist“ (§ 15 des sowjetzonalen GVG in der Fassung vom 1. 10. 1959). Voraussetzung für die Tätigkeit als R. ist der Erwerb einer juristischen Ausbildung auf einer dazu bestimmten Ausbildungsstätte (Rechtsstudium) und die Bewährung während der vorgeschriebenen Vorbereitungszeit (Praktikantenzeit). Ein R. soll mindestens 25 Jahre alt sein. Zu den Grundpflichten des R. gehört u. a., „nach den Grundsätzen der sozialistischen ➝Moral zu eben sowie aktiv und vorbildlich beim sozialistischen Aufbau mitzuwirken und sich aktiv an der politischen Arbeit unter den Werktätigen zu beteiligen” (§ 18 GVG i. d. F. vom 1. 10. 1959). Die R. des Obersten Gerichts werden auf Vorschlag des Ministerrates durch die Volkskammer auf 5 Jahre, die R. der Kreis- und Bezirksgerichte auf Vorschlag des Justizministers durch die örtlichen Volksvertretungen auf 3 Jahre gewählt (§§ 19, 28 GVG i. d. F. vom 1. 10. 1959). Die ersten Wahlen der R. bei den Kreis- und Bezirksgerichten fanden vom 15. Okt. bis 30. Nov. 1960 statt; die Amtsperiode dauert vom 1. Dez. 1960 bis zum 30. Nov. 1963 (1. DB zum Richterwahlgesetz — GBl. 1960 I, S. 248). Ein R. kann vorzeitig abberufen werden, wenn er „gegen die Verfassung oder andere Gesetze verstoßen oder sonst seine Pflichten als R. gröblich verletzt hat“ (§§ 25, 30 des sowjetzonalen GVG). Obwohl Art. 127 der Verfassung und § 7 des sowjetzonalen GVG lauten: „Die R. sind in ihrer Recht[S. 407]sprechung unabhängig und nur der Verfassung und dem Gesetz unterworfen“, werden laufend und planmäßig Weisungen an die R. erlassen. Haftentlassungen von sog. Wirtschaftsverbrechern wurden für unzulässig erklärt und bedurften der Genehmigung des Ministeriums (Rundverfügung Nr. 98/50 des sächsischen Justizministeriums). R., die sich diesen Rundverfügungen nicht fügten, sind entlassen oder inhaftiert worden. Die Kontrollkommission hatte bis zum Jahre 1953 weitgehende Befugnisse gegenüber den Gerichten. Mit der Rundverfügung Nr. 105/50 des Ministeriums der Justiz vom 9. 8. 1950 wurde verlangt, daß die R. mehr als bisher in ihren Entscheidungen den Anträgen der Staatsanwaltschaft entsprechen. In wichtigen Strafprozessen wird den R. seitens der SED, der Justizverwaltung, der Polizei oder des SSD vor der Verhandlung mitgeteilt, welche Strafe verhängt werden muß. Einen selbständigen Apparat zur „Anleitung der R.“ schuf Hilde ➝Benjamin nach dem 17. 6. 1953. Instrukteure eines sog. Operativstabes reisten durch die SBZ und erteilten in den Verfahren gegen Demonstranten des 17. Juni (Juni-Aufstand) Weisungen über das Strafmaß, die sie vorher telefonisch beim Operativstab in Ost-Berlin, zum Teil unmittelbar bei Hilde Benjamin, einholten. Dieses Instrukteurwesen wurde im Jahre 1953 in das Justizministerium übernommen. R., die die ihnen gegebenen „Anleitungen“ nicht beachten, setzen sich der Gefahr sofortiger Abberufung oder strafrechtlicher Verfolgung aus. Das Prinzip von „Anleitung und Kontrolle“ hat in der Neufassung des Gesetzes über die Gerichtsverfassung vom 1. 10. 1959 eine gesetzliche Verankerung erhalten: „Die Kreis- und Bezirksgerichte werden in ihrer Tätigkeit durch das Ministerium der Justiz angeleitet und kontrolliert“ (§ 13 GVG). Aus dem Grundsatz der „richterlichen Verantwortlichkeit“ wurde eine weitere Möglichkeit zu Eingriffen in die richterliche Unabhängigkeit entwickelt. Das „Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht“ vom 18. 1. 1957 (GBl. S. 65) gibt der jeweiligen örtlichen Volksvertretung das Recht, Kritik an der Arbeit des Gerichts zu üben, wenn durch Mängel in dessen Tätigkeit „die Lösung der Aufgaben der örtlichen Volksvertretungen, der Aufbau des Sozialismus und die Entfaltung des demokratischen Lebens gehemmt werden“. Das Gericht ist „verpflichtet, innerhalb von vier Wochen zu dieser Kritik Stellung zu nehmen“, hat sich also praktisch gegenüber der örtlichen Volksvertretung für seine Entscheidungen zu verantworten und zu rechtfertigen. Nach § 5 GVG sind die R. „verpflichtet, vor den Volksvertretungen, durch die sie ewählt wurden, über ihre Tätigkeit Rechenschaft zu legen“. (Rechtswesen) Literaturangaben Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 406–407 RGW A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Richtlinien des Plenums des Obersten Gerichts

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Markt (1963)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 Der Markt ist die Institution, durch die Angebot und Nachfrage auf dem Wege über den Preismechanismus in Überein[S. 299]stimmung gebracht werden. In der freien Wirtschaft unterliegt der M. dem Spiel der freien Kräfte und dient im wesentlichen der Realisierung der produzierten Waren. Auch in der Zentralverwaltungswirtschaft des Sozialismus besteht ein M., solange es noch eine Warenproduktion gibt. Es handelt sich hierbei speziell um Warenmärkte, da die sozialistische Wirtschaftsordnung den Kapitalmarkt und den M. der Wertpapiere sowie den Arbeits-M. nicht kennt. Der Charakter des M. hat sich allerdings im Sozialismus gewandelt. Der überwiegende Teil der Waren wird über den staatlichen und genossenschaftlichen Handel entsprechend den Planungsziffern zu vom Staat festgesetzten Preisen gehandelt. Lediglich auf dem Nahrungsmittelsektor bestehen noch Märkte mit freiem Angebot und freier Preisbildung in Form von „Bauernmärkten“, auf denen Bauern und Genossenschaftsbauern nach Erfüllung ihrer Ablieferungspflicht landwirtschaftliche Erzeugnisse an die Bevölkerung, allerdings unter Einhaltung eines limitierten Höchstpreises, verkaufen können. Die Verschlechterung des M.-Aufkommens, besonders an tierischen Erzeugnissen, macht diese M. bedeutungslos. Wie auch in der freien Wirtschaft gibt es einen inneren M. (Warenabsatz innerhalb des jeweiligen Landes) und einen äußeren M. (Warenabsatz im Ausland). Die kommun. Doktrin ließ zur Integration der Länder des Ostblocks neben dem sogen, kapitalistischen Welt-M. den Welt-M. der sozialistischen Länder erstehen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 298–299 Markowitsch, Erich A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Marktforschung, Deutsches Institut für (DIM)

DDR A-Z 1962

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DTSB (1962)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für den im April 1957 als Nachfolger des DSA (Sport) gegr. Deutschen Turn- und Sportbund, in dem die Sportverbände, früher Sektionen genannt, zusammengefaßt sind. Präsident ist Manfred ➝Ewald. Der D. ist eine von der SED gelenkte Massenorganisation (BGH, Urt. v. 27. 4. 1961). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 103 DSF A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Duden

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Planauflage (1962)

Siehe auch: Planauflage: 1960 1963 1965 1966 Planauflagen: 1969 Planauflagen, Staatliche: 1975 1979 Staatliche Planauflagen: 1969 Planung, Kennziffern. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 328 Pisnik, Alois A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Plankommission, Staatliche

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Goldenbaum, Ernst (1962)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 * 15. 12. 1898 in Parchim Meckl. als Sohn eines Arbeiters. Landarbeiter. 1919 Übertritt von der USPD zur KPD, 1921 in der KPD-Bezirksleitung Mecklenburg, von 1927–1932 Redakteur an der KPD-Zeitung „Volkswacht“. In der NS-Zeit Landwirt in Parchim, mehrmals verhaftet. 1945 KPD, Bürgermeister in Parchim, Geschäftsführer der Mecklenburgischen Landeskommission für die Durchführung der Bodenreform, ab 1946 Landesvors. der VdgB in Mecklenburg, seit 10. 12. 1950 stellv. Vors. des Zentralvorstandes der VdgB (BHG). 1948 von der SMAD und dem SED-Zentralsekretariat mit der Gründung der „Demokratischen Bauernpartei Deutschlands“ (DBD) beauftragt, deren Vors. er seit dem 16. 6. 1948 ist. Seit 7. 10. 1949 Abgeordneter, 1950–1954 Vizepräsident der Volkskammer, vom 12. 10. 1949 bis 15. 11. 1950 Minister für Land- und Forstwirtschaft. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 161 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1962 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/goldenbaum-ernst verwiesen. Gnadenrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Görlitz

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Handelspolitischer Rat (1962)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 Der HR. wurde 1960 als beratendes Organ des Ministers für Handel und Versorgung zur Verbesserung der Arbeit der Großhandelsgesellschaften gebildet. Zur Sicherung und Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung auf dem Konsumgütersektor, zur Rekonstruktion des Handels und zur Einbeziehung des restlichen privaten Großhandels in den sozialistischen Aufbau. Dem HR. gehören neben dem Minister Vertreter der Staatsorgane, des sozialistischen Groß- und Einzelhandels und der Gewerkschaft an. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 173 Handelsökonomische Räte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Handelsschutzgesetz

DDR A-Z 1960

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Nationaleinkommen (1960)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach der marxistischen pol. Ökonomie ist das N. der Teil des gesellschaftlichen Gesamtprodukts, der nach Ersatz der Produktionsmittel verbleibt und die „neu aufgewandte Arbeit“ verkörpert. (Gesamtmasse der produzierten materiellen Güter abzüglich des Wertes der dabei verbrauchten Produktionsmittel.) Da an der Schaffung des N. nur die in der materiellen Produktion Tätigen beteiligt sind, enthält das N. der SBZ weniger Wertschöpfungsbestandteile als das Sozialprodukt nach westdeutscher Berechnung, wo z. B. auch öffentliche und private Dienstleistungen und die Nutzung des vorhandenen Wohnungsbestandes miterfaßt werden. Die Berechnungsmethoden haben sich in der SBZ bereits mehrfach geändert. So ist man sich z. B. nicht einig, was zur „materiellen“ Produktion gehört. In seiner Naturalform besteht das N. aus der Gesamtmenge der erzeugten Konsumtionsmittel und aus dem Teil der für die Erweiterung der Produktion erzeugten Produktionsmittel. Gleichzeitig wird das N. in Geldeinheiten ausgedrückt. Verteilung und Weiterleitung des N. haben unterschiedlichen Charakter bei staatlichen Betrieben und bei Betrieben der privaten Wirtschaft. Bei der Verteilung ist zu unterscheiden zwischen einer Primärverteilung und einer Sekundär-, Um- oder Neuverteilung, a) Primärverteilung: unmittelbares Zufließen von Teilen des N., das in der materiellen Produktionssphäre erzeugt wird. Es fließt nur den unmittelbar am Produktions-Prozeß Beteiligten zu. ) Sekundärverteilung: Weiterverteilung von Einkommen aus der Primärverteilung. Literaturangaben Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 285 Nationale Geschichtsbetrachtung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationaler Kompromiß

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Rückkehrer (1960)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der großen Zahl von Flüchtlingen, die nach der Bundesrepublik einwandern, steht eine gewisse Anzahl von R. nach der SBZ gegenüber. Meistens handelt es sich dabei um Personen, die aus irgendwelchen Gründen im Bundesgebiet wirtschaftlich nicht Fuß fassen konnten, oder um solche, die aus familiären Anlässen in die SBZ zurückkehren. Auch abenteuerlustige, z. T. asoziale Jugendliche befinden sich darunter. Nachdem die SBZ-Verwaltung in den Jahren 1953/54 angekündigt hatte, daß R. wegen der Abwanderung aus der SBZ bei der Rückkehr keine Nachteile haben würden, stieg die Zahl der R. etwas an. Nach dem Inkrafttreten des Paßänderungsgesetzes vom 11. 12. 1957 (Paßwesen) wurden gegen Flüchtlinge wegen Verstoßes gegen dieses Gesetz Strafverfahren und Fahndungsmaßnahmen eingeleitet. Den R. erwartete also in der SBZ ein Strafverfahren wegen Republikflucht. Dadurch wurden die Bemühungen der „DDR“, die Flüchtlinge zur Rückkehr zu bewegen, gestört. Im Oktober 1958 wurden deshalb auf Anweisung des Justizministeriums diese Fahndungsmaßnahmen gegen Flüchtlinge eingestellt (während die Strafverfahren wegen versuchter Republikflucht mit unverminderter Schärfe fortgesetzt wurden). Durch Rundfunk und Presse wurden die Flüchtlinge zur Rückkehr aufgefordert mit dem Versprechen, daß niemand wegen Republikflucht bestraft werde, der durch seine Rückkehr aus der „NATO-Basis in den Staat der Arbeiter und Bauern eine grundlegende Wandlung seines Verhaltens zeige, die erwarten lasse, daß er künftig die sozialistischen Gesetze achten werde“. Gegen R. wird seitdem nur noch in besonderen Fällen ein Strafverfahren eingeleitet. Soweit hier nicht schon eine vor der Flucht angeblich begangene Straftat den Vorwand bietet, wird diesen R. vorgeworfen, durch die Meldung im westlichen Notaufnahmelager Spionage oder staatsgefährdende Hetze begangen zu haben. Alle R. aber werden eingehend politisch durchleuchtet. In diese Überprüfung ist auch der Staatssicherheitsdienst eingeschaltet, der die Gelegenheit wahrnimmt, die unter einem gewissen Druck stehenden R. zu Spitzeldiensten (Spitzelwesen) zu nötigen. Viele der R. übersiedeln ein zweites Mal nach der Bundesrepublik, weil ihre Hoffnungen bezüglich Arbeitsstelle, Lohn, Wohnung usw. nicht erfüllt werden. — Die Zahl der R. kann nicht genau ermittelt werden, da viele von ihnen ohne behördliche Abmeldung das Bundesgebiet verlassen. Sicher ist aber, daß die von Zeit zu Zeit in der SBZ-Presse veröffentlichten Angaben viel zu hoch gegriffen sind. Amtliche Stellen in der Bundesrepublik schätzen, daß auf 10 Flüchtlinge höchstens ein R. entfällt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 353 RTS A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rückversicherung

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Bausparen (1960)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Die Sparkassen wurden durch Gesetz ermächtigt, mit privaten Bauwilligen Bausparverträge abzuschließen. Sind 25 v. H. der benötigten Bausumme eingespart, erhält der Bausparer für den Restfinanzierungsbetrag ein langfristiges Darlehen, welches hypothekarisch abzusichern und mit 4½ v. H. jährlich zu verzinsen ist. Bewohnern der SBZ oder des Sowjetsektors von Berlin, die bei öffentlich-rechtlichen oder privaten Bausparkassen mit dem Sitz innerhalb der Reichsgrenzen von 1937 gespart haben und nach den Bestimmungen des jetzigen Gesetzes bis zum 31. 12. 1955 einen neuen Bausparvertrag abgeschlossen haben, wird, wenn eine Umwertung noch nicht bezahlt worden ist, das nachgewiesene Altbausparguthaben im Verhältnis 1:10 auf den neuen Sparvertrag angerechnet. (Bauwirtschaft) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 55 Baumann, Edith A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bautzen

DDR A-Z 1960

DIB (1960)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Abk. für Deutsche ➝Investitionsbank. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 91 Diamat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Dieckmann, Johannes

DDR A-Z 1959

DDR A-Z 1959

Praktisches Jahr (1959)

Siehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Einjährige Arbeit der Abiturienten als Arbeiter, seit 1958 eine Voraussetzung für Zulassung zum Studium an Hochschulen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 275 Potsdamer Abkommen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Praktizismus

DDR A-Z 1959

Politstatut (1959)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Grundlegende, im Mai 1952 von Generalmajor Rudolf ➝Dölling ausgearbeitete politische Richtlinien für die SBZ-Armee. Das P. enthält u. a. die Verpflichtung, „der SED und der Regierung der DDR“ treu ergeben zu sein und überall dort Dienst zu tun, „wo es die Interessen der DDR erfordern“. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 273 Politschulung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Politverwaltung

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Sekretariat des ZK der SED (1959)

Siehe auch: Sekretariat des Zentralkomitees (ZK) der SED: 1975 1979 1985 Sekretariat des ZK der SED: 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 „Das Zentralkomitee wählt … zur Leitung der laufenden Arbeit, hauptsächlich zur Organisierung der Kontrolle der Durchführung der Parteibeschlüsse und zur Auslese der Kader, das Sekretariat“ (Statut der SED im: „Protokoll des IV. Parteitages der SED“, Dietz-Verlag, Berlin 1954, S. 1129). Im Anschluß an den V. Parteitag der SED im Juli 1958 wurden zu Mitgl. des S. berufen: Ulbricht (1. Sekretär), Neumann (verantwortlich f. Organisations- und Kaderfragen), Norden (Presse und Agitation), Honecker (Sicherheitsfragen), Mückenberger (Landwirtschaft), Hager (Wissenschaft, Hochschulen, Kulturpolitik), Grüneberg (Staatsapparat), Verner. Verner wurde am 1. März 1959 zum 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung Berlin ernannt. Bis auf Grüneberg sind alle Mitgl. des S. zugleich Mitgl. bzw. Kandidaten des Politbüros des ZK. Nach dem Modell des S. der KPdSU hat Ulbricht als 1. Sekretär die Befugnisse des S. weit über die statutenmäßig festgelegten Aufgaben erweitert und den Einfluß des Politbüros stark zurückgedrängt. Das S. ist die zentrale politische Willens- und Kontrollinstanz der SBZ; es gibt keinen staatlichen, politischen, kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Bereich, der nicht vom S. bearbeitet, beaufsichtigt und angeleitet wird, in einzelnen Fällen hat allerdings in jüngster Zeit im Politbüro eine Apparatisierung stattgefunden (Bildung von Kommissionen für Fragen der Kultur, der Wirtschaft, der schulischen Erziehung, für Ärztefragen). Dieser Vorgang bedeutet jedoch keineswegs eine Schmälerung der Macht des S., da die dort zuständigen Abteilungen und Sektoren nahezu mit den Kommissionen des Politbüros identisch sind. Literaturangaben Chronologische Materialien zur Geschichte der SED 1945 bis 1956. Berlin 1956, Informationsbüro West. 637 S. Stern, Carola: Porträt einer bolschewistischen Partei — Entwicklung, Funktion und Situation der SED. Köln 1957, Verlag für Politik und Wirtschaft. 372 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 321 Sekretäre der Gerichte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sektierer

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Kinderzuschlag, Staatlicher (1959)

Siehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Zum Ausgleich der Preiserhöhungen nach der Abschaffung der Lebensmittelkarten wird ab 1. 6. 1958 für Kinder mit Wohnsitz in der SBZ und in Ost-Berlin ein K. aus Mitteln des Staatshaushalts gezahlt. Er beträgt 20 DM monatlich für Arbeiter, Angestellte, Rentner, Versorgungsempfänger. Produktionsgenossen und Studierende, nur 15 DM indessen für Selbständige. Handwerker, die Handwerkssteuer B entrichten, sowie selbständige Unternehmer und Gewerbetreibende und Angehörige der schaffenden Intelligenz. Sofern diese Berufsgruppen mehr als 10.000 DM jährlich Einnahmen haben, erhalten sie keinen K. Der K. wird bis zum 15. Lebensjahr gezahlt, bei Schulbesuch bis zum 18. Lebensjahr. K. erhalten ferner Westdeutsche und West-Berliner, die im Sowjetsektor oder in der SBZ arbeiten. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 174 Kindergarten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kirchenfragen, Staatssekretariat für

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Kaderpolitik (1958)

Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1979 1985 Pj. Bezeichnung für alle Probleme, die mit der Auswahl, der Heranbildung und dem Einsatz von Kadern Zusammenhängen. Wichtigste Form der Ausbildung und Qualifizierung der [S. 154]Kader ist die pol. Schulung. Persönliche Daten und pol. Beurteilungen aller Kader werden in Kaderkarteien des SED- und Staatsapparates sowie der Massenorganisationen gesammelt. Zur Sicherung einer einheitlichen K. sind die Kaderabt. ausschließlich mit SED-Mitgliedern besetzt, die auch für die Einstellung von Parteilosen und Mitgliedern anderer Parteien die Genehmigung des zuständigen SED-Büros einholen müssen. Durch das Nomenklatursystem ist festgelegt, welche SED-Dienststelle im einzelnen zuständig ist. „Die Kader entscheiden alles“ (Stalin). Literaturangaben Schultz, Joachim: Der Funktionär in der Einheitspartei — Kaderpolitik und Bürokratisierung in der SED (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 8). Stuttgart 1956, Ring-Verlag. 285 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 153–154 Kaderbearbeiter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kadettenanstalt

DDR A-Z 1958

SAG (1958)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Abk. für Sowjetische Aktiengesellschaften. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 270 Sachversicherung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SBZ

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Neubrandenburg (1958)

Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1. Bezirk in der SBZ; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung aus dem Südostteil von Mecklenburg sowie brandenburgischen Gebietsteilen; 10.970 qkm, 676.211 Einwohner (1956). 14 Landkreise: Altentreptow, Anklam, Demmin, Malchin, Neubrandenburg, Neustrelitz, Pasewalk, Prenzlau, Röbel, Strasburg, Templin, Teterow, Ueckermünde, Waren. Vorsitzender des Rates des Bezirkes: Jendretzky. 1. Sekretär der Bezirksleitung: Max ➝Steffen. 2. Stadt im mecklenburgischen Bezirk N., Bezirksstadt (Sitz des Rates des Bezirkes in Neustrelitz), Kreisstadt, am Austritt der Tollense aus dem Tollensesee, mit 27.752 Einwohnern (1956); Landstadt (an mittelalterlichen Backsteinbauten reiche Altstadt im 2. Weltkrieg fast völlig ausgebrannt) mit nur unbedeutender Industrie (Landmaschinen, Papier, Baustoffe); Staatl. Kulturorchester. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 223 Neubauer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Neubürger

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Dispensaire (1958)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 (Aus dem Französischen.) Die sowjetische Bezeichnung für „Beratungs- und Behandlungsstellen“, die auf den einzelnen medizinischen Fachgebieten Früherfassung („Prophylaxe“) und Aufklärung mit Diagnostik und Behandlung zusammenfassen, alle Kranken mittels Meldepflicht erfassen und ihre Behandlung überwachen („Fürsorge“); sie erstrecken ihre Tätigkeit auf bestimmte Krankheiten oder auf solche Bevölkerungsgruppen, in denen bestimmte Krankheiten häufig auftreten. D. bestehen für Tbc, für Mütter und Kinder, als sportärztliche, orthopädische und psychiatrische Beratungsstellen und als „Krebsbetreuungsstellen“. Doch sollen alle Polikliniken und Ambulatorien nach dem „Dispensaire-Prinzip“ arbeiten; am ehesten geschieht das im Betriebsgesundheitswesen. (Gesundheitswesen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 77 Dispatcher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Disproportionen

DDR A-Z 1956

DDR A-Z 1956

Mitschurin (1956)

Siehe auch: Mitschurin: 1953 1954 Mitschurin, Iwan W.: 1958 1959 1960 1962 1963 Russischer Obstzüchter, der durch vegetative Hybridisierung und Änderung der Umweltverhältnisse gewisse Erfolge erzielt hat. Sein Vorbild wird, da es in die marxistisch-bolschewistische Ideologie der Naturveränderung durch den Menschen hineinpaßt, in der SBZ landwirtschaftlich-gärtnerisch nachgeahmt. Es werden M.-Zirkel gegründet und M.-Felder eingerichtet, die ein Beispiel der Ertragssteigerung mit „fortschrittlichen Methoden“ geben sollen (Trawopolnajasystem). Die sogen. M.-Bewegung in der Landw. der SBZ dient den verschiedensten Propagandazwecken. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 176 Mitbestimmungsrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Mittagspause

DDR A-Z 1956

Sorgerecht (1956)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die elterliche Sorge umfaßt neben der persönlichen Sorge die Unterhaltungspflicht, die Vertretung des Kindes und die Vermögensverwaltung. Die Nutznießung am Kindesvermögen entfällt. Inhalt der elterlichen Sorge ist insbesondere die Pflicht, das Kind zu einem „selbständigen und verantwortungsbewußten Bürger des demokratischen Staates, der seine Heimat liebt und für den Frieden kämpft“ zu erziehen. Verletzen die Eltern diese Pflicht, so kann die Unterbringung des Kindes in einer geeigneten Familie oder in einem Heim angeordnet oder den Eltern das S. entzogen werden. Zuständig hierfür ist der Rat des Kreises, Abt. Volksbildung, Referat Jugendhilfe und Heimerziehung, dem durch die VO. über die Übertragung der Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 15. 10. 1952 (GBl. S. 1057) sämtliche Vormundschaftssachen übertragen worden sind. Diese Verwaltungsbehörde kann ohne weiteres Eltern, die sich „gesellschaftspolitisch nicht „einwandfrei“ führen, die Fähigkeit zur Erziehung ihrer Kinder absprechen und die Kinder in Heimen unterbringen. Über das S. nach der Scheidung der Ehe der Eltern enscheidet das Gericht im Ehescheidungsverfahren. (Eherecht) Literaturangaben Hagemeyer, Maria: Zum Familienrecht der Sowjetzone — Der „Entwurf des Familiengesetzbuches“ und die „Verordnung über die Eheschließung und Eheauflösung“. 2., überarb. Aufl., Bonn 1956. 71 S. Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1955. 160 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 234 Sorben A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sovexportfilm

DDR A-Z 1956

Lukács, Georg (György) (1956)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Ungar, * 13. 4. 1885 in Budapest, Studium der Philosophie, Soziologie und Literaturgeschichte in Budapest und Berlin, Literaturgeschichtler und Kulturphilosoph. Gründete verschiedene Zeitschriften, trat mit Vorträgen und Veröffentlichungen in Ungarn hervor. 1912 in Heidelberg, Freundschaft mit Max Weber. Ende des ersten Weltkriegs Hinwendung zum Sozialismus, später Kommunismus. 1918 Mitgl. der KP Ungarns, in der Rätezeit Volkskommissar für Volksbildung und polit. Kommissar der 5. Roten Division. Nach dem Zusammenbruch der Revolution nach Wien emigriert, leitender Funktionär der KPÖ, 1930 bis 1931 Mitarbeiter im Marx-Engels-Lenin-Institut in Moskau, anschließend bis 1933 in Berlin als Vizepräs. der Berliner Gruppe des Schriftstellerverbandes, nach 1933 als philos. Mitarbeiter an der Akademie der Wissenschaften der SU. 1945 nach Ungarn zurückgekehrt, Abgeordneter des ungar. Parlaments, Professor für Ästhetik und Kulturphilosophie an der Univers. Budapest, korrespond. Mitglied der Deutschen ➝Akademie der Wissenschaften, Mitarbeiter verschiedener literarischer und philosophischer Zeitschriften der SBZ. Bedeutendster Kulturphilosoph und Literaturgeschichtler des Ostens, der sich nach von Simmel und Max Weber beeinflußten Anfängen und längerem Schwanken seit 1923 unter dem Einfluß der Leninschen Schriften dem dialektischen Materialismus verschrieb. Veröffentlichungen: „Geschichte und Klassenbewußtsein“, „Fortschritt und Reaktion in der deutschen Literatur“, „Der junge Hegel und die Probleme der kapitalistischen Gesellschaft“, „Die Zerstörung der Vernunft“ u. a. L. war während des Volksaufstandes in Ungarn (Okt./Nov. 1956) Erziehungsminister im Kabinett Imre Nagy, nahm mit Nagy und anderen Kabinettsmitgliedern beim gewaltsamen Sturz der Regierung durch die sowjetischen Truppen Asyl in der jugoslaw. Botschaft in Budapest und wurde mit Nagy und anderen beim Verlassen der jugoslaw. Botschaft am 22. 11. 1956, unter Bruch der Zusicherung freien Geleits, durch sowjet. Truppen verschleppt; April 1957 freigelassen und nach Budapest zurückgekehrt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 166 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1956 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für allgemeine Personenrecherchen wird neben der Rubrik BioLeX auch auf andere biographische Nachschlagewerke verwiesen. Luftverkehr A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Lyssenko, Trofim D.

DDR A-Z 1956

Junge Pioniere (1956)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der FDJ angeschlossene Organisation für die 10- bis 14jährigen. Gegründet am 13. 12. 1948. Seit dem IV. Parlament der Jugend (Pfingsten 1952) ist das Aufnahmealter auf 6 Jahre festgesetzt. Seitdem offizielle Bezeichnung: Pionierorganisation „Ernst Thälmann“. Zu jeder größeren Schule gehört ein hauptamtlicher Pionierleiter. Literaturangaben Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend, Stoßtrupp des Kommunismus in Deutschland (Rote Weißbücher 1). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 182 S. Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend — Auftrag und Entwicklung (Rote Weißbücher 11). 2., erw. u. veränd. Aufl., Köln 1953, Kiepenheuer und Witsch. 203 S. Herz, Hanns-Peter: Freie Deutsche Jugend. München 1956, Juventa-Verlag. 128 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 126 Junge Gemeinde A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Juni-Aufstand

DDR A-Z 1954

DDR A-Z 1954

Parteischulen (1954)

Siehe auch: Parteischulen: 1953 Parteischulen der SED: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Parteischulung der SED: 1975 1979 1985 Die Lehrgänge der Internatsschulen der SED dienen der Heranbildung und Weiterentwicklung von Funktionären und sind wie folgt aufgegliedert: Betriebsparteischulen (6 Wochen), Kreisparteischulen (3 Monate), Bezirksparteischulen (1 Jahr), Zentralschulen (dreijährige Spezialausbildung in Landwirtschafts- [Schwerin], Wirtschafts- [Ballenstedt] und Verwaltungsfragen [Erfurt]), Parteihochschule „Karl Marx“. Wesentlicher Gesichtspunkt für die Auswahl der Schüler: Proletarische Herkunft. Im Mittelpunkt aller Lehrpläne steht das Studium der Geschichte der ➝KPdSU (B). Weitere Lehrfächer: Dialektischer und historischer Materialismus, politische Ökonomie, Geschichte der Arbeiterbewegung, allgemeine Geschichte ab 1525 sowie Vorlesungen über praktische Parteipolitik. Für SED-Mitglieder ist der Besuch einer Parteischule Voraussetzung für jede wichtige Funktion. Bis Dez. 1951 sollen über 200.000 Parteimitglieder eine P. besucht haben. Funktionäre der KPD werden abgeschlossen von SED-Mitgliedern auf sogen. Sonderschulen der SED in der SBZ geschult. Am „Institut für Gesellschaftslehre beim ZK der SED“ in Berlin werden in Dreijahrkursen Lehrer für die Parteischulen und für die Gesellschaftswissenschaftlichen Lehrstühle an den Universitäten und Hochschulen ausgebildet. Seit April 1953 besitzt das Institut das Promotions- und Habilitationsrecht. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 121 Parteipresse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Pazifismus

DDR A-Z 1954

Kunstkommission (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 Die am 12. 7. 1951 mit dem Status eines Staatssekretariats mit eigenem Geschäftsbereich gegründete „Staatliche Kommission für Kunstangelegenheiten“ (Vorsitzender: Helmut Holtzhauer) hat nach einer Entschließung des ZK der SED vom 15./17. 3. 1951 als Hauptaufgabe die „Anleitung der Arbeit der Theater, der staatlichen Einrichtungen für Musik, Tanz und Gesang, der Institute der bildenden Kunst und der Kunst-Hoch- und -Fachschulen“. Die K. ist für die Kunstpolitik verantwortlich. 7. 1. 1954 aufgelöst; Aufgaben vom Ministerium für Kultur übernommen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 90 Kündigungsrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kunstpolitik

DDR A-Z 1954

Selbmann, Fritz (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 * 29. 9. 1899 in Lauterbach (Hessen), Volksschule, Ruhrbergarbeiter, 1920 USPD, 1922 KPD, 1923 wegen Streikorganisierung zu Gefängnis verurteilt, 1925 Leiter des „Roten Frontkämpferbundes“ im Ruhrgebiet. Bezirksleiter der KPD in Oberschlesien und Sachsen, 1929 Mitgl. des Rheinischen Provinzial-Landtags, 1930 Mitgl. des preuß. Landtags, 1932 M.d.R., 1933 verhaftet, 7 Jahre Zuchthaus wegen Aufforderung zum Generalstreik und Hochverrat, anschließend fünf Jahre KZ. 1945 Vizepräsident der Landesverwaltung Sachsen, 1946 Wirtschaftsminister von Sachsen. 1948–49 stellv. Vorsitzender der Deutschen Wirtschaftskommission, Oktober 1949 Industrieminister der „DDR“. Nach den Wahlen im Okt. 1950 nur noch Minister für Schwerindustrie, seit Ende 1951 Minister für Hüttenwesen und Erzbergbau und seit 5. 11. 1953 wieder Minister für Schwerindustrie; „Held der Arbeit“. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 147 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1954 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/selbmann-fritz verwiesen. Sekretariat des ZK der SED A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Selbstabschaltung

DDR A-Z 1954

Strampfer, Herbert (1954)

* 15. 9. 1913 in Annaburg, Kr. Torgau. Ursprünglich Offizier der Wehrmacht, geriet bei Stalingrad in sowjetische Gefangenschaft, wurde umgeschult und schloß sich dem Nationalkomitee Freies Deutschland an. Nach seiner Rückkehr nach Deutschland Eintritt in die SED und Betätigung in verschiedenen Verwaltungsfunktionen. Seit Mai 1952 Leiter der Koordinierungs- und Kontrollstelle für Innen- und Außenhandel. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 161 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1954 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/strampfer-herbert verwiesen. Strafvollzug A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Streik

DDR A-Z 1953

DDR A-Z 1953

Jendretzky, Hans (1953)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 [S. 67]* 20. 7. 1897 in Berlin. KPD-Funktionär; nach 1933 illegale Tätigkeit, zu 7 Jahren Zuchthaus verurteilt, dann KZ Sachsenhausen. 1945 Stadtrat in Berlin, 1946–48 Vorsitzender des Landesverbandes Berlin der SED; Mitgl. des ZK der SED und Kandidat des Politbüros. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 67 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1953 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/jendretzky-hans verwiesen. Jehovas Zeugen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendstrafrecht

DDR A-Z 1953

Arbeitspolitik (1953)

Siehe auch: Arbeitskräftelenkung: 1954 1956 1958 1959 1960 1975 1979 Arbeitspolitik: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 [S. 16]Die ersten, 1945 in der SBZ von der sowjetischen Besatzungsmacht eingesetzten deutschen Arbeitsbehörden hießen „Ämter für Arbeitseinsatz“. Die für alle Arbeitsfragen zuständige Abteilung der sowjetischen Militär-Administration (SMAD, jetzt SKK) nannte sich „Abteilung Arbeitskraft“. Diese Bezeichnungen sind typisch für die gesamte, von der Besatzungsmacht eingeführte und von der SED und dem FDGB fortgesetzte A.: Von den traditionellen Aufgaben der A. demokratischer Staaten, nämlich sorgfältige Pflege, größtmöglicher Schutz, gerechte Entlohnung und zweckmäßige Verwendung der Lohnarbeit, hat sie der letzteren alle anderen als dienende Bestandteile untergeordnet. Sie geht aus von dem in der Verfassung der SU ausgesprochenen, angeblich sozialistischen Grundsatz: „Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen!“ und verschärft ihn zum uneingeschränkten Leistungsprinzip, bei dem die einzelne menschliche Arbeitskraft in allen Beziehungen nur noch nach ihrem jeweiligen Nutzwert für die staatliche Wirtschaft und den politischen Bestand der „DDR“ behandelt wird. Im Gegensatz zu freien Ländern, in denen die A. der Regierungen und Parlamente und die der Gewerkschaften gerade darauf gerichtet ist, den Arbeitnehmer vor der sozialen Übermacht des Arbeitgebers zu schützen, ist in der SBZ der Staat grundsätzlich selbst der Arbeitgeber und treibt eine A., die einer unkontrollierten und ungehemmten Arbeitgeber-Interessenpolitik gleichkommt. Der Arbeitgeber „DDR“ verschaffte sich zunächst durch inflationistische Währungspolitik die Möglichkeit, den größten Teil der arbeitsfähigen Bevölkerung für dieselbe Reallohnsumme für sich arbeiten zu lassen, die bei angemessener Entlohnung nur für einen Teil der Werktätigen ausgereicht hätte. Damit vermied er zwar größere Arbeitslosigkeit, jedoch auf Kosten des Lebensstandards des Arbeitnehmers. Die Vorschriften über die Arbeitslosenunterstützung sind so scharf gehalten, daß ein Arbeitnehmer auch Arbeit, die ihm nach unseren Begriffen nicht zuzumuten ist, an anderem Ort der SBZ annehmen muß. Die Zahlung einer Unterstützung setzt Bedürftigkeit voraus, obgleich Versicherungsbeiträge erhoben werden. Außerdem erreichen die Unterstützungssätze nur die vergleichbare Höhe der Sozialfürsorge. Die Lohnsteuer gibt dem verheirateten Arbeiter keine Erleichterung in der üblichen Form, wenn die Ehefrau arbeitsfähig ist. Die früher in allen vier Besatzungszonen gegebene gesetzliche Möglichkeit zur zwangsweisen Arbeitsverpflichtung besteht in der SBZ fort. Die A. der SBZ ist also darauf gerichtet, einen möglichst großen Teil der Bevölkerung ohne Rücksicht auf Person und Familie auch gegen den eigenen Willen zu verwenden, und zwar jeweils dort, wo es der staatliche Arbeitgeber will. Weiterhin bestimmt die A. die Art der Verwendung der Arbeitskraft (Berufslenkung, Arbeitskräfteplan). Die Schulentlassenen können nur behördlich vorgeplante Berufe ergreifen. Die „Umsetzung“ von Arbeitskräften aus einem Beruf bzw. Betrieb in ein neues Arbeitsvorhaben der Regierung geschieht durch Regierungsanweisung an den Staatsbetrieb, der den benötigten Arbeitnehmern zu kündigen hat, und an das Arbeitsamt, das die Entlassenen an den befohlenen Platz vermittelt. Wo dieses System versagt, hilft die Arbeitseinweisung (Arbeitsverpflichtung). Damit die Absichten der A. schnell und billig verwirklicht werden können, wurden die Kündigungsfristen für An[S. 17]gestellte und Arbeiter einheitlich auf 14~Tage verkürzt. Es ist sogar geplant, dem Arbeitnehmer das Kündigungsrecht überhaupt zu entziehen. Ein weiteres Instrument dieser Form von A. ist das durch Regierungsdekret geschaffene Lohngefälle zugunsten der jeweils wichtigsten Arbeitsvorhaben. Dieses Lohngefälle wird durch Zusatzurlaub und „Treueprämien“ verstärkt (Prämienwesen). Da bei solcher A. Gewerkschaften und Betriebsräte „stören“ könnten, ist der FDGB durch seine eigene Satzung verpflichtet worden, die staatliche A. nicht nur zu unterstützen, sondern ihre Durchführung als seine eigentliche Hauptaufgabe anzusehen. Ferner ist der FDGB nicht nur durch Personalunion aller leitenden Funktionäre mit Ämtern der SED, sondern auch durch förmliche Beschlüsse auf die Durchführung der Parteianweisungen festgelegt. Die Betriebsräte wurden 1948 abgeschafft. Sie sind formell durch die Betriebsgewerkschaftsleitungen (BGL) ersetzt worden, die aber tatsächlich und laut Satzung nur ausführende und jederzeit absetzbare Organe der Staatsgewerkschaft sind. Der staatliche Arbeitgeber ist zugleich Arbeitsgesetzgeber. Während im demokratischen Deutschland der wesentliche Teil der Arbeitsbedingungen nicht durch Gesetz, sondern durch Tarifverträge geregelt wird, hat die SBZ in die staatliche Gesetzgebung auch die Lohnsätze, den Urlaub und die Kündigungsfristen (als Mindest- und Höchstbestimmungen zugleich), die Eingruppierung in die Lohngruppen (mit Zuchthausstrafen für zu hohe Eingruppierung) und die einzelnen Akkordpreise, Vorgabezeiten und Gedingelöhne einbezogen. Ein Teil dieser durch Regierungsverordnungen getroffenen Regelungen, die in der Hauptsache die Überbezahlung verhindern sollen, kehrt äußerlich noch einmal in Form von Rahmen- und Betriebskollektivverträgen wieder. Diese „Verträge“ sind also insoweit nur wörtliche Zitate aus den vorher erlassenen Verordnungen, ohne Änderungen um Pfennig oder Komma. Im Zuge dieser Arbeitgeber-Interessenpolitik sind unzählige bisher tariflich gesicherte Rechte der Arbeitnehmer durch Regierungsverordnungen oder — was das gleiche ist — staatliche „Muster“-Verträge beseitigt worden. Als unkostenfreien Ausgleich hierfür und zugleich zur Ausnutzung des natürlichen Strebens der deutschen Arbeiter nach Anerkennung ihrer Leistungen bietet ihnen der Arbeitgeber „DDR“ Orden, Titel und Prämien. Die „kapitalistische Konkurrenz“ der Betriebe untereinander wird durch Wettbewerbe ersetzt. Die Sieger erhalten mehr „ideelle Werte“ als materielle Anerkennung; Ersparnisse durch höhere Leistung kommen dem Arbeitgeber allein zugute. Während es Ziel und Aufgabe jeder demokratischen A. ist, die Arbeitnehmerschaft in ihrer Gesamtheit sozial besser zu stellen, wurde in der SBZ die Arbeitnehmerschaft bewußt sozial aufgespalten. Zwar bestehen rechtlich keine Unterschiede zwischen Arbeitern und Angestellten mehr, weil letztere den ersteren — statt umgekehrt — angeglichen wurden. Aber stattdessen wurden der Intelligenz unter der Arbeitnehmerschaft Sonderrechte eingeräumt, wie sie die Angestellten nie hatten und die die Intelligenz zu einer — selbst durch besondere Speiseräume — bevorzugten Kaste machen. Das übrige Aufsichtspersonal — Meister und Brigadiers — ist durch Lohnerhöhungen und durch Abhängigkeit des Verdienstes von der Soll-Erfüllung bzw. -Übererfüllung der ihnen unterstellten Arbeitnehmer zum Antreiben verlockt und teilweise gezwungen. Um echte materielle Gegenleistungen des staatlichen Arbeitgebers für Arbeitsanstrengungen des Arbeitnehmers vermeiden zu können, werden [S. 18]neben der individuellen Verleihung von Titeln, Orden und Prämien auch Massen-„Bewegungen“ organisiert. Das sind dem FDGB vom Staat aufgetragene Propagandawellen in den Betrieben für bestimmte — meist unbezahlte — Sonderleistungen der Arbeitnehmer. Im Vordergrund aller dieser „Bewegungen“ steht die Forderung nach mehr Arbeit in der gleichen Zeit für den gleichen Lohn (TAN). Der Arbeitsschutz hindert den staatlichen Arbeitgeber an der vollen Ausnutzung der ihm ausgelieferten Arbeitskraft. Die SBZ legt daher beim Arbeitsschutz das Hauptgewicht auf den Schutz der Maschinen und Betriebsgebäude vor technischen Schäden und hat den Menschenschutz sogar verringert, insbesondere den für Frauen, Mütter und Jugendliche. Der Unfallschutz für die Arbeiter bedurfte kaum eines Abbaus auf rechtlichem Gebiet. Hohe Arbeitsnormen sorgen im Verein mit dem Fehlen von Sicherheitsvorrichtungen für seine völlige Vernachlässigung. Die A. erfaßt auch den kranken und arbeitsunfähigen Menschen. „Arbeitsbefreiungszeugnisse“, die zum Fernbleiben von der Arbeit berechtigen, sind staatlich kontingentiert. Es ist geplant, die Höhe von Sozialversicherungsrenten in Zukunft nicht mehr nach den gezahlten Beiträgen, sondern nach der „volkswirtschaftlichen Bedeutung“ des Versicherten zu bemessen. Zur Verschleierung der wahren Tendenzen dieser A. behauptet das Regime, die Betriebe seien „volkseigen“. Da aber durch das Gesetz der ➝Arbeit sogar die bisherige Mitbestimmung der Arbeitnehmer von „Staatsorganen ausgeübt“ wird und der Staat als tatsächlicher Herr über die Betriebe selbst nur eine unkontrollierte Verschwörerclique ist, kann man mit Recht davon sprechen, daß die A. der SBZ in Wahrheit eine Arbeitgeberpolitik derjenigen Funktionäre ist, die sowohl den Staat als auch die Betriebe diktatorisch beherrschen, zu ihrem persönlichen Wohlleben und um ihre Diktatur zu verewigen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 16–18 Arbeitsmoral A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitsproduktivität

DDR A-Z 1953

Brigadier (1953)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 Pj. für den Leiter einer Brigade; er empfängt Arbeitsanweisungen vom Meister, ist aber berechtigt, der Brigade selbst Anweisungen zu erteilen. Er wird nicht gewählt, sondern auf Grund seiner fachlichen und politischen Qualitäten nach Abstimmung mit der Brigade eingesetzt. Daraus wird seine eigentliche Funktion ersichtlich, nämlich die Brigade zur Übererfüllung der Normen anzuhalten. Um dem B. einen Anreiz zu geben, bezieht er prozentuale Aufschläge auf seinen Leistungslohn, der je nach dem Maß der Normerfüllung bzw. Übererfüllung der Brigade von 10 bis 25 v. H. gestaffelt ist. (Arbeitspolitik) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 30 Brigade der ausgezeichneten Qualität A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bruttoproduktionswerte

DDR A-Z 1953

Politbüro der SED (1953)

Siehe auch: Politbüro: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Politbüro des ZK der SED: 1975 1979 1985 Das auf den Parteitagen der SED gewählte ZK „wählt für die politische Arbeit das politische Büro“ (Statut der SED in: „Protokoll des III. Parteitages der SED“, Dietz-Verlag Berlin 1951, S. 316). Mitgl. des auf dem III. Parteitag der SED im Juli 1950 gewählten Politbüros: Pieck, Grotewohl, Ulbricht, Zaisser, Matern, Dahlem, Oelßner, Ebert, Rau. Kandidaten des Politbüros: Elli ➝Schmidt, Honecker, Mückenberger, Ackermann, Herrnstadt, Jendretzky. Alle außer Grotewohl, Ebert und Mückenberger waren vor 1933 Mitgl. der KPD. Das SED-P. empfängt seine Weisungen vom P. der KPdSU und ist als Organ des ZK für die gesamte politische Arbeit der SED und KPD, der Massenorganisationen und der staatlichen Organe verantwortlich. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 105 Poliklinik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Politökonomie

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