x

In der Kategorie DDR A-Z  verlinkt die Website auf Handbücher zur DDR, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland erschienen sind.

 

Zwischen 1953 und 1985 veröffentlichte die Bundesregierung mehrere Handbücher über die Deutsche Demokratische Republik (DDR) unter verschiedenen Titeln, darunter SBZ von A–Z (1953–1966), A bis Z (1969) und das DDR Handbuch (1975–1985). Diese Werke verfolgten das Ziel, umfassende Informationen über die DDR zu liefern. Die Artikel behandelten Themen wie die staatliche Organisation, die politische und wirtschaftliche Entwicklung sowie die führenden Akteure der DDR. Diese Informationen wurden teils in kurzen Stichworterklärungen, teils in ausführlichen Darstellungen aufbereitet.

Mit dem Ende der DDR trat eine zusätzliche Dimension dieser Handbücher zutage: Sie fungieren als Zeitzeugen, die nicht nur die Entwicklung innerhalb der DDR, sondern auch die sich verändernde Perspektive der Bundesrepublik auf die DDR über drei Jahrzehnte hinweg dokumentieren. Diese Handbücher bieten daher eine wertvolle Quelle, um den Wandel der historischen Sichtweisen nachzuvollziehen.

Der gesamte Text dieser Handbücher ist nun auf der Plattform www.kommunismusgeschichte.de zugänglich gemacht worden. Dabei wurde der ursprüngliche Charakter des Nachschlagewerks beibehalten, indem die Querverweise der Originaltexte als Links integriert wurden. Neu ist die Möglichkeit, die Veränderungen der Einträge über die verschiedenen Ausgaben hinweg zu verfolgen, was einen einzigartigen Vergleich der historischen Perspektiven ermöglicht. Weitere Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier. 

 

DDR A-Z 1985

DDR A-Z 1985

Ostseewoche (1985)

Siehe auch: Ostseewoche: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ostseewochen: 1959 1960 Von 1958 bis 1975 alljährlich in Rostock stattfindende Festwoche, in deren Verlauf auf zahlreichen Veranstaltungen für eine Interessengemeinschaft aller Ostsee-Anliegerstaaten geworben wurde. Bis 1972 diente die O. der SED vornehmlich dazu, ihre Ostseepolitik zu verdeutlichen („Die Ostsee muß ein Meer des Friedens sein“) und um diplomatische Anerkennung in den skandinavischen Staaten zu werben. Seit 1976 findet die O. nicht mehr statt, ohne daß eine Begründung für ihre Einstellung gegeben wurde. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 961 Örtliche Organe der Staatsmacht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Pädagogische Wissenschaft und Forschung

DDR A-Z 1985

Opportunismus (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Allgemein: prinzipienloses Verhalten, Preisgabe von Grundsätzen zugunsten von Augenblickserfolgen. In der SED wird jenen Mitgliedern und Funktionären „opportunistisches Verhalten“ vorgeworfen, die sich scheuen, unpopuläre Beschlüsse der Partei konsequent durchzusetzen. Im Marxismus-Leninismus der DDR wird O. als Bezeichnung, allgemein, für „Erscheinungsformen bürgerlicher, antisowjetischer Ideologie und Politik“ im Rahmen des proletarischen Internationalismus verwandt und, spezieller, für eine „bürgerlich-ideologische Strömung in der Arbeiterbewegung“, die der Bourgeoisie dazu diene, die Arbeiter in das „staatsmonopolistische Herrschaftssystem“ politisch und sozial zu integrieren. Der O. leugne, wie auch der Revisionismus und Reformismus, die Notwendigkeit des Klassenkampfes und einer revolutionären Umwälzung der kapitalistischen Gesellschaft (Klasse/Klassen, Klassenkampf). Schon Lenin vertrat die Ansicht, daß der O. objektiv die Arbeiterbewegung spalte. Nach dem II. Weltkrieg ist, in der Auffassung der SED, der „rechte“ O. zu einer Hauptwaffe des Sozialdemokratismus geworden. Der „linke“, politisch ebenfalls gefährliche O. verabsolutiere dagegen die bewaffneten Formen des Kampfes um die politische Macht und negiere die Notwendigkeit eines „breiten demokratischen Programms“. Nach Auffassung der ideologischen Strategen in der UdSSR wie in der DDR haben sich in der gegenwärtigen Etappe des „Übergangs vom Kapitalismus zum Sozialismus“ neue, spezifische Verbindungen zwischen Imperialismus und O. ergeben. Dabei werden O. und Antikommunismus häufig gleichgesetzt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 954 Operationsforschung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Opposition und Widerstand

DDR A-Z 1985

Lohnausgleich (1985)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bei Arbeitsunfähigkeit wurde bis Ende 1977 neben dem Krankengeld durch die Betriebe für insgesamt 6 Wochen im Kalenderjahr L. als Differenz zwischen dem Krankengeld und 90 v.H. des Nettoverdienstes gezahlt. Zeitlich unbegrenzter L. wurde bis zur Wiederaufnahme der Arbeit oder Berentung bei Arbeitsunfähigkeit wegen Unfalls bzw. Berufskrankheit oder Quarantäne gewährt. Vollen L. (bis zu 100 v.H. des Nettodurchschnittsverdienstes) erhielten Lehrlinge (bis zu 12 Wochen im Kalenderjahr), Kämpfer gegen den Faschismus oder Verfolgte d. F. (für die gesamte Dauer des Krankengeldbezuges, Wiedergutmachung) sowie Mitglieder von Kampfgruppen bei Dienstunfall. Seit dem 1. 1. 1978 zahlt die Sozialversicherung auch diese Leistungen. Dafür wurde der Beitragsanteil der Betriebe von 10 auf 12,5 v.H. des beitragspflichtigen Bruttoarbeitsverdienstes der Arbeiter und Angestellten bzw. der Genossenschaftsmitglieder erhöht. Sozialversicherungs- und Versorgungswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 843 Lizenzen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Lohnfonds

DDR A-Z 1985

Juni-Aufstand (1985)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die vor allem von Industriearbeitern in Großstädten und industriellen Zentren getragene Erhebung vom 16. und 17. 6. 1953 wurde durch einen lohnpolitischen Konflikt ausgelöst und steigerte sich zu einem Massenprotest gegen die Politik der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) und der DDR-Regierung. 1. Vorgeschichte. Der im Sommer 1952 auf der II. Parteikonferenz der SED unter der Parole Aufbau des Sozialismus proklamierte verschärfte Kurs zur sozialistischen Umgestaltung der Gesellschaft mündete in eine schwere wirtschaftliche und gesellschaftliche Krise, die ihren Ausdruck in steigenden Fluchtziffern fand. Nach dem Tode Stalins am 5. 3. 1953 leitete die Sowjetregierung im eigenen Land einen Kurswechsel ein, dem die SED-Führung jedoch erst verspätet und auf dringliche Weisung aus Moskau folgte. Im Anschluß an eine Plenarsitzung des Zentralkomitees (ZK) der SED beschloß der Ministerrat der DDR am 28. 5. 1953, daß die Arbeitsnormen in den volkseigenen Industriebetrieben bis Ende Juni generell um 10 v.H. zu erhöhen seien. Im Ergebnis bedeutete diese Regelung eine Lohnminderung bei verschärften Arbeitsanforderungen. Der Beschluß löste alsbald unter Ost-Berliner Bauarbeitern Widerspruch und Unruhe aus. Am 9. Juni faßte das Politbüro des ZK der SED Beschlüsse über den Neuen Kurs, die 2 Tage später veröffentlicht wurden. Darin war von einer „Reihe von Fehlern“ die Rede, die in der Vergangenheit begangen worden seien. An die Adresse mittelständischer Bevölkerungsgruppen gewandt, erklärte die Parteiführung, die „Interessen … der Einzelbauern, der Einzelhändler, der Handwerker, der Intelligenz“ seien „vernachlässigt“ worden. Sie versprach Abhilfe und einen grundlegenden Kurswechsel. Auf die von der Industriearbeiterschaft als besonders bedrückend empfundene Normenfrage ging sie jedoch nicht ein. 2. Die Ereignisse in Berlin (Ost). Am Morgen des 16. 6. 1953 erschien die Tageszeitung des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) „Tribüne“ mit einem Artikel, dessen Kernsatz („Die Beschlüsse über die Erhöhung der Normen sind in vollem Umfang richtig“) die Arbeiter auf der Baustelle Block 40 der Stalinallee veranlaßte, ihre Tätigkeit einzustellen und einen Demonstrationszug zu formieren, der zuerst zum FDGB-Haus in der Wallstraße (es war verschlossen) und weiter zum „Haus der Ministerien“ (ehemaliges Reichsluftfahrtministerium) in der Leipziger Straße zog. Unterwegs wurde das Verlangen nach Herabsetzung, der Normen durch weiterreichende politische Forderungen ergänzt. Der Zug wuchs zuletzt auf etwa 10.000 Menschen an, die den Rücktritt der Regierung verlangten. Minister Selbmann und Prof. Havemann — seinerzeit Abgeordneter der Volkskammer der DDR —, die sich an [S. 695]die Streikenden und Demonstrierenden wandten, fanden kein Gehör — die Menge forderte vergeblich, daß Ulbricht oder der damalige Ministerpräsident Grotewohl zu den vor dem „Haus der Ministerien“ Versammelten sprechen sollten. Zu spät entschloß sich das Politbüro der SED, den Beschluß über die Normenerhöhung rückgängig zu machen — längst waren andere, politische Ziele proklamiert und mit der Aufforderung zu einem Generalstreik verbunden worden. Demonstranten bemächtigten sich der von der Parteiführung ausgesandten Lautsprecherwagen und riefen dazu auf, am folgenden Morgen auf dem Strausberger Platz eine Massenkundgebung abzuhalten. Die 12.000 Beschäftigte zählende Belegschaft des Stahl- und Walzwerkes Hennigsdorf machte sich in den frühen Morgenstunden des 17. 6. 1953 auf den Weg — die Streikenden wollten vom Norden durch den französischen Sektor von Berlin ins Stadtzentrum gelangen. Die Ausweitung der Demonstrationen veranlaßte den Militärkommandanten des sowjetischen Sektors, Generalmajor Dibrowa, in den Mittagsstunden den Ausnahmezustand zu verhängen. In der Leipziger Straße, am Potsdamer Platz, am Brandenburger Tor, von dem Demonstranten die rote Fahne herunterholten, und an anderen Stellen kam es zu Zusammenstößen zwischen der Volkspolizei und den protestierenden Ost-Berlinern. Einige Gebäude, Aufklärungslokale, Zeitungskioske und Parteibüros wurden in Brand gesteckt oder demoliert. 3. Die Ereignisse in den DDR-Bezirken. Von Ost-Berlin griff der J. auf andere Großstädte und industrielle Zentren über (vor allem Bitterfeld, Halle, Leipzig, Merseburg, Magdeburg, Jena, Gera, Brandenburg und Görlitz). Die Kunde von den Ereignissen in Ost-Berlin wurde durch westliche Rundfunksender, aber auch durch Reisende und auf telefonischem Wege verbreitet. Die Streikenden stammten in erster Linie aus Betrieben des Bauwesens, des Bergbaus, der chemischen und eisenschaffenden Grundstoffindustrien und des Maschinenbaus. An verschiedenen Orten bildeten sich Streikleitungen, die jedoch untereinander keine Verbindung herzustellen vermochten. Die Demonstranten beseitigten Agitationsmittel der SED, besetzten an verschiedenen Orten Rathäuser und öffentliche Dienststellen und stürmten Gefängnisse, um Gefangene zu befreien. Im Mittelpunkt ihrer Forderungen standen neben dem Verlangen nach Herabsetzung der Normen und Senkung der allgemeinen Lebenshaltungskosten der Ruf nach Rücktritt der Regierung und Abhaltung freier und geheimer Wahlen. Außerdem bestanden sie auf der Zusicherung, daß die Streikenden und ihre Sprecher keinen Sanktionen unterworfen würden. Zu Arbeitsniederlegungen und Demonstrationen kam es an mehr als 272 Orten der DDR. Überall führte schließlich das Eingreifen sowjetischer Truppen zur Niederlage der Streikenden, mit denen sich teilweise auch Volkspolizisten solidarisiert hatten. Über die Zahl der während des J. getöteten und verletzten Zivilpersonen liegen gesicherte Angaben nicht vor. Die DDR-Regierung bezifferte sie offiziell mit 21 Toten und 187 Verletzten. Die Identität dieser Toten mit 18 nachweislich festgestellten standrechtlichen Erschießungen durch die Rote Armee und 3 von Gerichten der DDR verfügten und vollstreckten Hinrichtungen ist nicht zweifelsfrei festzustellen. Ferner sind in der Bundesrepublik Deutschland bis Ende der 60er Jahre 1386 zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilte Demonstranten registriert worden. 4. Charakter und Folgen des Juni-Aufstandes. Im Verständnis der DDR-Geschichtsschreibung gilt der J. als „konterrevolutionärer Putsch“, in dessen Verlauf es „Agenten der westlichen Geheimdienste und anderen gekauften Subjekten“ gelungen sei, „Teile der Werktätigen zur Arbeitsniederlegung und zu Demonstrationen zu verleiten“ (Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, Band 7, Berlin [Ost] 1966, S. 232 f.). Die 1978 veröffentlichte, von einer Kommission des Politbüros bestätigte „Geschichte der SED“ verweist zwar auf „Unzufriedenheit und Mißstimmung von Werktätigen“, welche die „Feinde des Sozialismus im Innern der DDR“ für ihren „konterrevolutionären Putschversuch“ ausgenutzt hätten. Doch auch diese Darstellung behauptet erneut, am 17. 6. 1953 habe es eine „operative Anleitung durch in Westberlin und der BRD stationierte imperialistische Geheimdienste und Agentenzentralen sowie Sender der USA“ gegeben (Geschichte der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands. Abriß, Berlin [Ost] 1978, S. 294; ferner: Geschichte der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin [Ost] 1981, S. 156 ff.). Der den tatsächlichen Ablauf des J. relativ realistisch beschreibende, auf dokumentarisches Material zurückgreifende Roman des DDR-Schriftstellers Stefan Heym „5 Tage im Juni“ konnte in der DDR bisher nicht veröffentlicht werden. Die nach wie vor in der DDR vorherrschende — durch Tatsachen nicht zu belegende — Version des J. als eines vom Westen planmäßig vorbereiteten und ausgelösten „Tages X“ steht aber auch im Widerspruch zu der Argumentation O. Grotewohls vor Parteiaktivisten am Abend des 16. 6. 1953. Der Ministerpräsident der DDR gab darin ernste Fehler zu, die durch „die Methode des Administrierens, der polizeilichen Eingriffe und der Schärfe der Justiz“ entstanden und nicht zu korrigieren gewesen seien: „Wenn sich Menschen von uns abwenden, … dann ist diese Politik falsch.“ Die von Grotewohl bei dieser Gelegenheit versprochenen — „unerschrocken und entschieden“ zu ziehenden Schlußfolgerungen blieben weitgehend aus: Unter dem Eindruck des J. setzte die sowjetische Führung erneut auf die Gruppe um W. Ulbricht, dessen Kritiker (Herrnstadt, Zaisser; Opposition und Widerstand) aus der Parteiführung ausgeschlossen wurden. Die von der SED behauptete Einwirkung des Westens auf den J. bestand im wesentlichen darin, daß westliche Rundfunksender — vor allem der Berliner RIAS — Nachrichten über die Ereignisse des 16. und 17. Juni Hörern in den Bezirken der DDR vermittelten, die sonst nur verspätet über das Geschehen informiert worden wären. Der Westen reagierte im übrigen zunächst verwirrt und zurückhaltend. Die Westalliierten hielten eine behutsame Berichterstattung für geboten — so wurde auf ihre Weisung das [S. 696]Stichwort „Generalstreik“ in den RIAS-Nachrichten vermieden. Der Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen, Jakob Kaiser, rief am Abend des 16. Juni über den Rundfunk dazu auf, „sich weder durch Not noch durch Provokationen zu unbedachten Handlungen hinreißen zu lassen“, Kaiser empfahl, „im Vertrauen auf unsere Solidarität Besonnenheit zu wahren“. Eine eher aktivierende Tendenz deutete sich in der Rundfunkrede des West-Berliner DGB-Vorsitzenden Scharnowski am frühen Morgen des 17. Juni an, der dazu aufrief, der „Bewegung der Ost-Berliner Bauarbeiter, BVGer und Eisenbahner“ beizutreten und die „Strausberger Plätze überall“ aufzusuchen. Aus der von Arnulf Baring verfaßten, bisher gründlichsten Analyse des J. ist zu entnehmen, daß es sich um keinen „Aufstand des gesamten Volkes“ gehandelt hat: „In seinen wesentlichen Abschnitten hat allein die Industriearbeiterschaft den Aufstand getragen.“ Die bäuerliche und mittelständische Bevölkerung und die Intelligenz waren kaum beteiligt (A. Baring, Der 17. Juni 1953, Köln und Berlin [West] 1965, S. 66 f.). Doch gerade angesichts der Verwurzelung des J. in der Arbeiterschaft, für die die SED stets zu sprechen behauptet, wurden die Ereignisse des 16. und 17. 6. 1953 als schwere politisch-moralische Niederlage der DDR und der mit ihr verbündeten Sowjetunion empfunden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 694–696 Junge Gemeinde A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Justitiar

DDR A-Z 1979

DDR A-Z 1979

Territorialverteidigung (1979)

Siehe auch die Jahre 1975 1985 Zu den Streitkräften der T. in der DDR, die ähnlich wie in allen Staaten des Warschauer Paktes aufgebaut wurde, zählen a) die Stäbe der territorial gebundenen Kräfte der Nationalen Volksarmee (rd. 30.000 Mann); b) die VP-Bereitschaften (rd. 18.000 Mann); c) die infanteriemäßig ausgerüsteten Kampfgruppenbataillone (rd. 150.000 Mann) bzw. die Kampfgruppenhundertschaften (rd. 250.000 Mann); d) Sondereinheiten des Ministeriums für Staatssicherheit (rd. 22.000 Mann); e) die Transportpolizei (8.000 Mann); f) die Einsatzkräfte der Zivilverteidigung (rd. 15.000–20.000 Mann). Der T. der DDR fallen u. a. die klassischen Aufgaben der Etappensicherung, z. B. der Einsatz gegen feindliche Luftlandeeinheiten, zu. Darüber hinaus hat sie im Falle kriegerischer Auseinandersetzungen den Schutz der Zivilbevölkerung zu übernehmen und die regulären Verbände von Nationaler Volksarmee und Warschauer Pakt sowie deren Versorgung vor Sabotageanschlägen zu schützen. Die Notstandsgesetzgebung der DDR sieht ferner den Einsatz von Verbänden der T. bei inneren Unruhen, Katastrophenfällen und sonstigen Notstandssituationen vor. Seit 1970 haben einzelne Formationen der T. auch an Manövern im Rahmen des Warschauer Paktes teilgenommen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1082 Territorialstruktur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Terror

DDR A-Z 1979

Arbeiterveteranen (1979)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Parteiveteranen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 50 Arbeiter-und-Bauern-Macht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeiterweihe

DDR A-Z 1979

Handelsschutzgesetz (1979)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Gesetz zum Schutze des Innerdeutschen Handels. Strafrecht. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 502 Handelsregister A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Handelsspanne

DDR A-Z 1979

Erzeugnisprinzip (1979)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Fertigungsprinzip, demzufolge Arbeitsplätze und Maschinen zur Fertigung eines bestimmten Erzeugnisses oder Einzelteils spezialisiert und zumeist so angeordnet sind, daß ein fließender Fertigungsablauf entsteht (Fertigungsstraße. Fließband). Das E. ist eine der Voraussetzungen der Massenfertigung. Es ist in der DDR weniger verbreitet als das Werkstattprinzip. Intensivierung und Rationalisierung. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 337 Erzeugnispaß A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Erzeugnis- und Leistungsnomenklatur

DDR A-Z 1975

DDR A-Z 1975

NVA (1975)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Abk. für Nationale Volksarmee. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 601 Nuklearer Umweltschutz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Oberbürgermeister

DDR A-Z 1975

Parteikonferenzen der SED (1975)

Siehe auch: Parteikonferenz: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Parteikonferenzen der SED: 1965 1966 1969 1979 Parteitag/Parteikonferenz. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 616 Parteikabinett A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteikontrolle in den Betrieben, Kommissionen für

DDR A-Z 1975

Strafrecht (1975) Siehe auch die Jahre 1954 1969 1979 1985 I. Strafgesetzbuch Das materielle St. ist weitgehend im Strafgesetzbuch (StGB) vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 1) zusammengefaßt, das mit Wirkung vom 1. 7. 1968 an die Stelle des bis dahin noch gültigen Deutschen Strafgesetzbuches von 1871 und des dieses StGB ergänzenden Strafrechtsergänzungsgesetzes vom 11. 12. 1957 (GBl. L, S. 643) getreten ist. In das StGB sind das Jugendstrafrecht, das Militärstrafrecht und die wichtigsten Vorschriften des Wirtschaftsstrafrechts aufgenommen worden. Mit seinem Inkrafttreten sind die meisten strafrechtlichen Bestimmungen in anderen Gesetzen und Verordnungen außer Kraft gesetzt worden. Soweit diese weiter gültig blieben, waren sie den Grundsätzen des StGB anzupassen und vom Justizministerium in einer Zusammenstellung aller geltenden Straftatbestände außerhalb des StGB zu veröffentlichen. II. Grundsätze des Strafrechts Die „Grundsätze des sozialistischen St.“ sind im 1. Kapitel des allgemeinen Teils den eigentlichen strafrechtlichen Bestimmungen des StGB vorangestellt. Darin wird der „Kampf gegen alle Erscheinungen der Kriminalität, besonders gegen die verbrecherischen Anschläge auf den Frieden, auf die Souveränität der DDR“ als „gemeinsame Sache der sozialistischen Gesellschaft, ihres Staates und aller Bürger“ bezeichnet (Art 1). Aufgaben des St. sind nach Art. 2 der Schutz der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung, der Bürger und ihrer Rechte vor kriminellen Handlungen, die Verhütung von Straftaten und die wirksame Erziehung der Gesetzesverletzer zur sozialistischen Staatsdisziplin und zu verantwortungsbewußtem Verhalten (Rechtswesen). III. Straftaten und Verfehlungen Das StGB unterscheidet weiterhin zwischen Vergehen und Verbrechen. Unterscheidungsmerkmal ist der Grad der Gesellschaftsgefährlichkeit. Dieser ist wiederum an der im Strafgesetz angedrohten oder im Einzelfall ausgesprochenen Strafe abzulesen. Als Vergehen gelten vorsätzlich oder fahrlässig begangene gesellschaftswidrige Straftaten, für die der Täter vor einem gesellschaftlichen Gericht zur Verantwortung gezogen oder zu einer Strafe ohne Freiheitsentzug oder zur Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren verurteilt wird (Strafensystem). Verbrechen sind gesellschaftsgefährliche Handlungen. Dazu zählen nach § 1 Abs. 3 alle Aggressionsverbrechen, sämtliche Staatsverbrechen, vorsätzliche Tötung sowie solche Straftaten, „die eine schwerwiegende Mißachtung der sozialistischen Gesetzlichkeit darstellen“ und für die deshalb mindestens 2 Jahre Freiheitsstrafe angedroht oder im Einzelfall mehr als 2 Jahre verhängt werden. Viele Straftaten, die [S. 845]grundsätzlich wegen der für den Normalfall angedrohten Höchststrafe Vergehen sind, wie z. B. Diebstahl und Betrug, können somit durch die Wertung als schwerer Fall und den Ausspruch einer mehr als 2jährigen Freiheitsstrafe vom Richter zu Verbrechen erklärt werden. Sind die Auswirkungen der Tat und die Schuld des Täters unbedeutend, können Hausfriedensbruch, Beleidigung und Verleumdung sowie Diebstahl oder Betrug zum Nachteil sozialistischen und persönlichen oder privaten Eigentums als Verfehlungen gewertet werden. Bei Eigentumsverfehlungen soll der Schaden den Betrag von 50 Mark nicht wesentlich übersteigen. Diese Verfehlungen gelten nicht als Straftat. Sie werden durch disziplinarische, insbesondere arbeitsrechtliche, Erziehungsmaßnahmen, polizeiliche Strafverfügungen, mit Geldbußen bis zu 150 Mark oder Maßnahmen der gesellschaftlichen Gerichte geahndet (1. DV zum EG des StGB vom 1. 2. 1968 — GBl. II, S. 89). Einige, nach dem StGB an sich strafbare, Handlungen können auch als Ordnungswidrigkeiten verfolgt werden (Hausfriedensbruch, Gefährdung der Brandsicherung, Beeinträchtigung der Brand- oder Katastrophenbekämpfung). IV. Schuldbegriff Der Schuldbegriff des StGB unterstellt, daß in der sozialistischen Gesellschaft Identität der Interessen der Gesellschaft und des Bürgers besteht. Deshalb sei der einzelne für sein Handeln verantwortlich („in der sozialistischen Gesellschaft braucht niemand mehr Verbrecher zu werden“; Kriminalität). Wenn der Täter trotz der ihm gegebenen Möglichkeit zum gesellschaftsgemäßen Verhalten durch verantwortungsloses Handeln den gesetzlichen Tatbestand eines Vergehens oder Verbrechens verwirklicht, so handelt er schuldhaft (§ 5). Auch die Definition des Vorsatzes als bewußte Entscheidung zur Tat (§ 6) setzt die Entscheidungsfreiheit des Täters voraus. Zum Vorsatz gehört die Kenntnis der Tatumstände (§ 13). Unkenntnis des Verbotenen der Handlung schließt dagegen die Strafbarkeit grundsätzlich nicht aus. Fahrlässiges Handeln ist strafbar, wo dies ausdrücklich bestimmt ist. Das StGB kennt 3 Arten der Fahrlässigkeit (§§ 7, 8): bewußte Pflichtverletzung mit Voraussehbarkeit der Folgen, bewußte Pflichtverletzung ohne Voraussehbarkeit der Folgen, unbewußte Pflichtverletzung ohne Voraussehbarkeit der Folgen (Handeln aus verantwortungsloser Gleichgültigkeit). Das Prinzip „keine Strafe ohne Schuld“ wird vom StGB mehrmals durchbrochen. So kommt der schuldhaft herbeigeführte, die Zurechnungsfähigkeit ausschließende oder mildernde Rauschzustand dem Täter überhaupt nicht zugute (Alkoholmißbrauch). Der Tatbestand der „Herbeiführung eines schweren Verkehrsunfalls“ (§ 196) stellt die Höhe der Strafe in erster Linie auf den eingetretenen Schaden und nicht auf die Schuld des Täters ab. Fragwürdig wird das Schuldprinzip auch bei den als Unternehmensdelikte ausgestalteten Staatsverbrechen. Bei den in den Westen flüchtenden Partei- und Staatsfunktionären, die wegen der angeblich nach der Flucht vor westlichen Stellen gemachten Aussagen wegen vollendeter Spionage nach § 97 StGB verurteilt werden, kann ebensowenig von einer schuldhaften Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes die Rede sein wie bei den über eine wünschenswerte Demokratisierung der sozialistischen Gesellschaftsordnung der DDR diskutierenden Studenten von der „bewußten Entscheidung zum Staatsverrat“. Überhaupt werden durch die Ausweitung vieler, insbesondere politischer, Strafbestimmungen, durch unbestimmte Tatbestandsmerkmale, durch den Begriff des Unternehmens — nach § 94 jede auf die Verwirklichung eines Verbrechens gerichtete Tätigkeit — und die ausdrückliche Strafbarkeit der Vorbereitung bei zahlreichen Delikten (Anwerbung für imperialistische Kriegsdienste, Kriegshetze, faschistische Propaganda, Sammeln von Nachrichten, landesverräterischer Treubruch, staatsfeindliche Hetze, Mord, Menschenhandel, Verursachung einer Katastrophengefahr, Angriffe auf das Verkehrswesen, ungesetzlicher ➝Grenzübertritt und schweres Rowdytum) die Grenzen zwischen verbotenem (schuldhaftem) und erlaubtem Handeln unklar. Es gibt folgende „Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit“: Beratung und Entscheidung durch ein gesellschaftliches Gericht, Strafen ohne Freiheitsentzug, Strafen mit Freiheitsentzug, Todesstrafe sowie Zusatzstrafen (§ 23) (Strafensystem). Für Jugendliche gelten noch einige Besonderheiten (Jugendstrafrecht). V. Geltungsbereich der Strafgesetze Der Geltungsbereich der Strafgesetze ist für politische Straftaten stark ausgeweitet worden. Das StGB der DDR ist gemäß § 80 nicht nur auf alle im Gebiet der DDR begangenen Straftaten (Territorialprinzip) und auf alle Bürger der DDR, auch für die im Ausland begangenen Straftaten (Personalprinzip), sondern auch auf andere Personen für außerhalb der DDR begangene Aggressions- und Staatsverbrechen anzuwenden. Die Strafverfolgung verjährt je nach der gesetzlich angedrohten Strafe in 2 bis 25 Jahren. Die Verjährung ruht aber, solange sich der Täter außerhalb der DDR aufhält (§ 83). Verbrechen gegen den Frieden, die Menschlichkeit und die Menschenrechte und Kriegsverbrechen verjähren überhaupt nicht (§ 84). VI. Straftatbestände Inhalt der ersten beiden Kapitel des Besonderen [S. 846]Teiles des StGB sind die politischen Straftatbestände der Aggressionsverbrechen und der Staatsverbrechen. Im Gegensatz zu der z. T. westlichen Reformen entsprechenden Neugestaltung strafrechtlicher Bestimmungen im Allgemeinen Teil und im Bereich des kriminellen St., insbesondere des Sexualstrafrechts, ist das politische St. ausgebaut worden. Im 1. Kapitel gibt es eine Reihe neuer mit Höchststrafen bedrohter „Verbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und die Menschenrechte“. Die Verbrechen gegen die DDR sind durch neue Delikte (landesverräterischer Treubruch [§ 99], Gefährdung der internationalen Beziehungen [§ 109]) ergänzt, die bereits bestehenden Tatbestände z. T. erweitert und die angedrohten Strafen verschärft worden. Im 3. Kapitel folgen die Straftaten gegenüber der Persönlichkeit mit den gegen Leben und Gesundheit gerichteten Delikten und den Straftaten gegen die persönliche Freiheit. Das in diesem Abschnitt und z. T. im folgenden Kapitel „Straftaten gegen Jugend und Familie“ enthaltene Sexualstrafrecht ist modernisiert worden. Nicht mehr strafbar sind die Unzucht zwischen erwachsenen Männern, die Sodomie, der Geschlechtsverkehr zwischen Verschwägerten und der Ehebruch. Die Doppelehe ist nur noch mit Verurteilung auf Bewährung bedroht. Den Tatbestand der Kuppelei gibt es zusammengefaßt mit der Zuhälterei nur noch in Form der „Ausnutzung und Förderung der Prostitution“ (§ 123). Dagegen ist der Schutz Jugendlicher vor sexuellem Mißbrauch durch Erwachsene auch für den Bereich der Homosexualität auf Angehörige beiderlei Geschlechts erweitert worden. Dem Schutze Jugendlicher und Kinder dienen auch die Strafbestimmungen der Verleitung zum Alkoholmißbrauch (§ 147) und Verleitung zur asozialen Lebensweise (§ 145). Der Tatbestand der „Verbreitung von Schund- und Schmutzerzeugnissen“ (§ 146) wird ebenso wie die entsprechenden Strafbestimmungen der früher gültigen VO zum Schutz der Jugend vom 15. 9. 1955 in der Praxis vorwiegend gegen die Verbreitung von Zeitschriften, Zeitungen und sonstiger Literatur aus der westlichen Welt, die zum großen Teil willkürlich zu Schund- und Schmutzerzeugnissen erklärt werden, eingesetzt. Die Abtreibung durch die Schwangere selbst ist straflos. Die Fremdabtreibung ist nur dann strafbar, wenn sie den Bestimmungen des Gesetzes über die Unterbrechung der Schwangerschaft vom 9. 3. 1972 (GBl. I, S. 89), das die Unterbrechung der Schwangerschaft innerhalb von 12 Wochen nach deren Beginn durch ärztlichen Eingriff in einer geburtshilflichen und gynäkologischen Einrichtung gestattet, widerspricht. Die gegen das sozialistische sowie gegen das persönliche und private Eigentum gerichteten Straftaten sind trotz weitgehender Übereinstimmung im Wortlaut gesondert in die Kapitel 5 bzw. 6 aufgenommen worden, um den grundsätzlichen Unterschied zwischen diesen Eigentumskategorien (Eigentum) hervorzuheben. Unterschlagung ist im Diebstahlsbegriff enthalten, aber kein besonderes Delikt mehr. Betrug und Diebstahl werden besonders definiert, aber in der strafrechtlichen Wertung zusammen als Vergehen oder Verbrechen zum Nachteil sozialistischen Eigentums bzw. persönlichen oder privaten Eigentums abgehandelt. Der Strafrahmen ist für alle Eigentumsarten gleich, d. h. bei Vergehen oder Verfahren vor einem gesellschaftlichen Gericht, Strafe ohne Freiheitsentzug oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren, bei verbrecherischem Diebstahl oder Betrug 2 bis 10 Jahre Freiheitsstrafe. Die gleichartige Behandlung trifft auch für die Tatbestände der vorsätzlichen bzw. verbrecherischen Beschädigung sozialistischen Eigentums sowie der vorsätzlichen und verbrecherischen Beschädigung von Sachen, die im persönlichen oder privaten Eigentum stehen, zu (die Beschädigung sozialistischen Eigentums kann allerdings bei unterstellter staatsfeindlicher Zielsetzung des Täters als Diversion mit Freiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren, lebenslänglicher Freiheitsstrafe oder Todesstrafe geahndet werden). Der das sozialistische Eigentum betreffende „Vertrauensmißbrauch“ (§ 165) ist in den Abschnitt Straftaten gegen die Volkswirtschaft aufgenommen worden. Zum Tatbestand gehört hier ein bedeutender wirtschaftlicher Schaden. Vertrauensmißbrauch wird im Normalfall mit Freiheitsstrafe bis 2 Jahren, Verurteilung auf Bewährung oder Geldstrafe, im schweren Fall mit Freiheitsstrafe von 2 bis 10 Jahren bedroht. Die Beschädigung sozialistischen Eigentums, Vertrauensmißbrauch sowie die Wirtschaftsstraftaten, Wirtschaftsschädigung (§ 166,167) und Schädigung des Tierbestandes (§ 168) liegen nicht vor, wenn der Täter im Rahmen eines gerechtfertigten Wirtschafts- oder Forschungs- und Entwicklungsrisikos gehandelt hat. Diese neue in das Wirtschaftsstrafrecht aufgenommene Bestimmung soll dem Staats- und Parteifunktionär die Furcht vor Strafe im Fall des Mißerfolges wirtschaftlicher Maßnahmen nehmen und demzufolge seine Entscheidungsbereitschaft stärken. Weitere Wirtschaftsstrafbestimmungen sind in anderen gesetzlichen Bestimmungen enthalten. Wichtig vor allem für den innerdeutschen Reise- und Warenverkehr sind insbesondere die Strafbestimmungen der Geldverkehrsordnung vom 20. 9. 1961, des Zollgesetzes vom 28. 3. 1962 (beide i. d. F. des Anpassungsgesetzes vom 11. 6. 1968 — GBl. I, S. 242) sowie des Devisengesetzes vom 19. 12. 1973 (GBl. I, S. 574) (Zollwesen). Zu den Straftaten gegen die allgemeine Sicherheit (7. Kapitel) gehören Brandstiftung und Verursa[S. 847]chung einer Katastrophengefahr, Straftaten gegen den Gesundheits- und Arbeitsschutz, Straftaten gegen die Verkehrssicherheit, Straftaten gegen den Nachrichtenverkehr sowie Waffendelikte. Brandstiftung, besonders in landwirtschaftlichen Betrieben, wird bei Unterstellung einer staatsfeindlichen Absicht vielfach als Diversion bestraft. Erheblich beeinträchtigte Fahrtüchtigkeit und damit Verkehrsgefährdung durch Trunkenheit im Sinne des § 200 StGB wird bei einem Blutalkoholwert ab 1 Promille angenommen. Hervorzuheben als vor allem in der Praxis bedeutsame Strafbestimmungen des 8. Kapitels „Straftaten gegen die staatliche Ordnung“ sind Widerstand gegen staatliche Maßnahmen (§ 212), ungesetzlicher Grenzübertritt (§ 213 Republikflucht), Rowdytum (§§ 215, 216) und im Zusammenhang damit Zusammenrottung (§ 217), Staatsverleumdung (§ 220) und Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten (§ 249). Im Abschnitt Straftaten gegen die Rechtspflege hat der Tatbestand der vorsätzlichen falschen Aussage (§ 230) mit einer Höchststrafe von 3 Jahren Freiheitsentzug den durch den Wegfall des Eides gegenstandslos gewordenen Meineid ersetzt. Außerdem gibt es das mit Strafe ohne Freiheitsentzug oder mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren bedrohte Vergehen der falschen Versicherung zum Zwecke des Beweises (§ 231). Bei beiden Delikten kann von Strafe abgesehen werden, wenn der Täter die falsche Aussage so rechtzeitig berichtigt, daß schädliche Auswirkungen nicht eintreten oder evtl, durch die wahrheitsgemäße Aussage sich oder einen nahen Angehörigen der Strafverfolgung ausgesetzt hätte. Die Nichtanzeige drohender Straftaten ist nach § 225 strafbar bei den meisten Aggressionsverbrechen, fast allen Staatsverbrechen, den vorsätzlichen Tötungsdelikten, Brandstiftung, Verursachung einer Katastrophengefahr, Angriffen auf das Verkehrswesen, Waffenbesitz oder -Vernichtung sowie ungesetzlichem Grenzübertritt im schweren Fall und Fahnenflucht. Wer von dem Vorhaben der Vorbereitung oder der Ausführung dieser Delikte vor ihrer Beendigung glaubwürdig Kenntnis erlangt und dies nicht unverzüglich anzeigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Strafe ohne Freiheitsentzug, im besonders schweren Fall mit Freiheitsstrafe von 2 bis 10 Jahren bestraft. Die gleiche Strafe droht demjenigen, der Kenntnis von einem Waffenversteck erlangt und dies nicht unverzüglich anzeigt. Die Anzeige ist bei einer Dienststelle des Ministeriums für Staatssicherheit, notfalls auch bei einem anderen staatlichen Organ zu erstatten. Die Anzeigepflicht besteht auch für Angehörige des Täters; nur bei Ehegatten, Geschwistern und Personen, die mit dem Täter in gerader Linie verwandt oder durch Adoption verbunden sind, kann von Bestrafung abgesehen werden (§ 226). VII. Militärstrafrecht Das letzte (9.) Kapitel enthält das Militärstrafrecht, dessen Bestimmungen an die Stelle des durch das Einführungsgesetz zum StGB außer Kraft gesetzten Militärstrafgesetzes vom 24. 1. 1962 (GBl. I, S. 25) getreten sind. Es gibt folgende Militärstraftaten: Fahnenflucht, unerlaubte Entfernung, Wehrdienstentziehung und Wehrdienstverweigerung, Befehlsverweigerung und Nichtausführung eines Befehls, Meuterei, Feigheit vor dem Feind, Verletzung der Dienstvorschriften über den Wach-, Streifen- oder Tagesdienst, Verletzung der Dienstvorschriften über die Grenzsicherung, Verletzung der Dienstvorschriften über den funktechnischen oder Bereitschaftsdienst, Verletzung der Dienstvorschriften über den Flugbetrieb, Verletzung der Dienstvorschriften über den Dienst auf Schiffen, Booten und anderen schwimmenden Mitteln, Verletzung der Meldepflicht, Angriff, Widerstand und Nötigung gegen Vorgesetzte, Wachen, Streifen oder andere Militärpersonen, Mißbrauch der Dienstbefugnisse, Verletzung der Dienstaufsichtspflicht durch Vorgesetzte, Beleidigung Vorgesetzter oder Unterstellter, Verletzung des Beschwerderechts, Verrat militärischer Geheimnisse, Beeinträchtigung der Einsatzbereitschaft der Kampftechnik, Verlust der Kampftechnik, unberechtigte Benutzung von militärischen Fahrzeugen und Geräten, Straftaten einer in Gefangenschaft geratenen Militärperson, Gewaltanwendung und Plünderung, Schändung Gefallener und Mißbrauch der Lage Verwundeter, Anwendung verbotener Kampfmittel, Verletzung der Rechte der Kriegsgefangenen, Verletzung des Zeichens des Roten Kreuzes, Verletzung der Rechte der Parlamentäre. Beim Handeln auf Befehl ist zu beachten, daß nach § 258 Abs. 3 die Verweigerung oder Nichtausführung eines Befehls, dessen Ausführung gegen die anerkannten Normen des Völkerrechts oder gegen Strafgesetze verstoßen würde, nicht strafbar ist. Fahnenflucht, Wehrdienstentziehung und Wehrdienstverweigerung, Befehlsverweigerung und Nichtausführung eines Befehls und Meuterei, im Verteidigungszustand begangen, sowie Feigheit vor dem Feind, Angriff, Widerstand und Nötigung gegen Vorgesetzte pp., Straftaten einer in Gefangenschaft geratenen Militärperson, Gewaltanwendung und Plünderung und Schändung Gefallener und Mißbrauch der Lage Verwundeter können in besonders schweren Fällen mit lebenslänglicher Freiheitsstrafe oder mit Todesstrafe bestraft werden (§ 283 Abs. 2). Auch für eine Reihe anderer Militärstraftaten sind höhere Strafen für den Fall des Verteidigungszustandes vorgesehen. VIII. Strafpolitik In der Strafpolitik geht man von der Auffassung aus, daß die Kriminalität ein Erbe der früheren Ge[S. 848]sellschaft und ein Ausdruck alter Gewohnheiten und rückständiger Denk- und Lebensweise sei, die vom „Klassenfeind“ ständig neu belebt werde. Dabei wird weiterhin zwischen der Mehrzahl der Gesetzesverletzungen, die nicht auf einer feindlichen Einstellung gegen den sozialistischen Staat der Arbeiter und Bauern beruhen, und den eine klassenfeindliche Gesinnung dokumentierenden Verbrechen unterschieden, wie die Definititon der Straftaten in § 1 StGB und der neueingeführte Begriff der Verfehlungen sowie die erweiterten Befugnisse der gesellschaftlichen Gerichte zeigen. Für die richtige Strafpolitik kommt es daher auf den zu treffenden differenzierten Einsatz der staatlichen Zwangsmaßnahmen gegenüber den gesellschaftsgefährlichen Verbrechen und der im StGB angebotenen verschiedenen Maßnahmen zur Erziehung und damit zur Entfaltung des sozialistischen Bewußtseins der Bürger an, wobei der Schwerpunkt zwischen Zwang und Erziehung jeweils entsprechend den politischen Erfordernissen („Klassenkampfsituationen“) zu verlagern ist (Rechtswesen). Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 844–848 Strafprozeßordnung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Strafrechtsergänzungsgesetz

DDR A-Z 1975

Streitkräfte (1975)

Siehe auch: Nationale Streitkräfte: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Streitkräfte: 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Streitkräfte, Nationale: 1958 1959 1960 Nationale Volksarmee; Bewaffnete Kräfte. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 856 Streik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Stücklohn

DDR A-Z 1969

DDR A-Z 1969

VE (1969)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Abk. für Verrechnungseinheiten im Interzonenhandel. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 664 VDP A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VEAB

DDR A-Z 1969

VP (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Abk. für Volkspolizei. Amtliche Abk. ist: DVP (Deutsche Volkspolizei). Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 690 Vorschulerziehung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VPKA

DDR A-Z 1969

Strafvollstreckung (1969)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nachdem der Strafvollzug schon früher auf die Deutsche Volkspolizei übergegangen war, wurde 1952 auch die St. der Volkspolizei übertragen. Damit war die Staatsanwaltschaft nicht mehr Vollstreckungsbehörde. Sie hatte lediglich die St. zu überwachen. Tatsächlich wurde die Staatsanwaltschaft in dieser „Überwachungsfunktion“ überhaupt nicht, tätig, sondern überließ alle Maßnahmen und Entscheidungen der Volkspolizei. Nach der St.-Ordnung vom 26. 1. 1960 (GBl. 1, S. 121) waren Organe der St. die Oberste Vollstreckungsbehörde (Ministerium des Innern, Hauptverwaltung Deutsche Volkspolizei) und die Vollstreckungsbehörden in den Bezirken (Bezirksbehörden DVP). Die Oberste Vollstreckungsbehörde vollstreckte die erstinstanzlichen Urteile des OG und leitete den Vollzug von Todesstrafen ein. Die Urteile der Kreis- und Bezirksgerichte wurden durch die Vollstreckungsbehörden der Bezirke vollstreckt. Mit Wirkung vom 1. 7. 1968 ist die St. durch die Strafprozeßordnung neu geregelt. Die StPO spricht nicht mehr von St., sondern im 8. Kapitel von „Verwirklichung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit“. Zuständig sind 1. die Gerichte bei Strafen ohne Freiheitsentzug (Strafensystem), Auferlegung besonderer Pflichten gegenüber Jugendlichen und öffentlicher Bekanntmachung des Urteils; 2. die Organe des Ministeriums des Innern (s.o.) bei Freiheitsstrafen, Jugendhaus, Jugendhaft, Aberkennung staatsbürgerlicher Rechte, Ausweisung und Einziehung von Gegenständen; 3. die Räte der Kreise bei Vermögenseinziehung, Aufenthaltsbeschränkung und Tätigkeitsverboten; 4. das für die Erteilung einer Erlaubnis zuständige Organ bei Entzug dieser Erlaubnis. Den Organen des Ministeriums des Innern obliegt weiterhin die Vollstreckung der Todesstrafe. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz des Gerichts erster Instanz. Der zu Freiheitsstrafe Verurteilte ist in die seinem Wohnsitz nächstgelegene Strafanstalt zum Strafantritt zu laden, wenn er sich in Freiheit befindet. Ohne vorherige Ladung kann ein Einlieferungsersuchen gestellt werden, wenn Fluchtverdacht besteht. Die Untersuchungshaft wird vom Tage der vorläufigen Festnahme an berechnet. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 622 Strafverfahren A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Strafvollzug

DDR A-Z 1969

Medizinische Schulen (1969)

Siehe auch die Jahre 1966 1975 Medizinische Ausbildung. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 407 Medizinische Kräfte, Mittlere A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Mehrleistungslohn

DDR A-Z 1966

DDR A-Z 1966

Stief, Albert (1966)

Siehe auch: Stief, Albert: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Stief, Albert, Dr.: 1969 * 19. 3. 1920 in Bayern, Volksschule, Maschinenbauer. Im 2. Weltkrieg Soldat, ab 1943 sowjet. Kriegsgefangenschaft. 1945 KPD, Leiter der Heimkehrerlager Elsterhorst und Neuwiese, danach Mitarbeiter der SED-Kreisleitung Hoyerswerda, 1951 Kreisrat für Industrie, Verkehr und Aufbau in Hoyerswerda, 1951–1953 Studium in der SU. Seit 7. 8. 1953 Sekretär für Wirtschaft, seit 22. 8. 1953 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung Cottbus. Seit Juli 1960 Kandidat, seit Jan.~1963 Mitgl. des ZK der SED. Seit Okt.~1963 Abg. der Volkskammer. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 467 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1966 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/stief-albert verwiesen. StFB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Stipendien

DDR A-Z 1966

Ost-West-Handel (1966)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Außenhandel eines Landes des Ostblocks mit dem sog. kapitalistischen Ausland bzw. Weltmarkt. Die SU wie auch die übrigen sozialistischen Länder des Ostblocks versuchen sich durch Intensivierung des OWH. die Wirtschaftskräfte des freien Westens zu erschließen, um dessen technischen Fortschritt, der weit über dem des Ostens liegt, unter Umgehung der Entwicklungskosten ihrem plangebundenen Wirtschaftsaufbau nutzbar zu machen. Entlastung und Stärkung des Rüstungspotentials sind zur Durchsetzung der kommunistischen Weltanschauung und des Machtstrebens unerläßlich. Unter diesem Gesichtspunkt sind auch die zeitweilig gestarteten Wirtschaftsoffensiven besonders in den Entwicklungsländern zu verstehen. In dem Erstarken der westeuropäischen Wirtschaftszusammenschlüsse sieht die SU eine Gefährdung der kommun. Handelspolitik und sucht zum Ausgleich die Integration des Ostblocks schnellstens zu Ende zu führen. Umschichtungen in Beruf und Einkommen der Bevölkerung in den Ostblockländern sowie landwirtschaftliche Schwierigkeiten bestimmen naturgemäß die Struktur der Bezüge von Konsumgütern neben den Investitionsmitteln. Das Interesse an normalisierten Handelsbeziehungen zwischen West und Ost ist in letzter Zeit auf beiden Seiten gewachsen, wie auch die Verhandlungen mit verschiedenen Ostblockländern zeigen. Die Zweckmäßigkeit des Osthandels kann jedoch von den westlichen Industrienationen nicht nur von der wirtschaftlichen Seite her bestimmt werden, sondern fällt auch in den Rahmen außenpolitischer Betrachtungen. Der OWH. dient den sozialistischen Ländern im wesentlichen zur Beschaffung von Investitionsgütern und Produktionsmitteln zur Steigerung ihrer Produktionskapazitäten. Bei dem wachsenden Bedarf für den industriellen Aufbau, der sich nach Planvorgabe jährlich steigern soll, erhöhen sich naturgemäß die Bezüge im OWH., die wegen Devisenschwierigkeiten oft nur mit Goldverkäufen der SU ausgeglichen werden können. Die Höhe der Goldbestände der SU als der auch auf Devisengebiet im Ostblock führenden Nation ist umstritten. Die Gold Verkäufe sollen jedoch in den letzten 10 Jahren mit 2,85 Mrd. Dollar mehr als die Jahreswerte der Goldproduktion mit rund 150 Mill. Dollar betragen haben. Da die SU die Forderung der Satellitenländer nach Einführung eines konvertierbaren Goldrubels im Ostblockhandel ablehnt und dafür Valutakredite zum Einkauf dringend benötigter Investitions- und Konsumgüter im Westen anbietet, müßte der Goldbestand der SU eine weitere Schwächung erfahren, wenn kein Ausgleich durch Erhöhung der Goldproduktion gelingt. Für die Zone ist die Ausweitung ihres Handels mit dem Westen besonders schwierig, da die wachsenden Lieferverpflichtungen an die Ostblockstaaten entgegenstehen. Im OWH. führte 1964 die BRD mit 4,4 Mrd. DM vor Großbritannien mit 3,1 Mrd. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 345 Ostseewoche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Pädagogik

DDR A-Z 1966

Institut für Deutsche Sprache und Literatur (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Deutsche ➝Akademie der Wissenschaften. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 212 Institut für Arbeitshygiene A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED

DDR A-Z 1966

Polizeistunde (1966)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Die P. dauert grundsätzlich von 24 bis 6 Uhr. An Sonnabenden [S. 362]und Tagen vor gesetzlichen Feiertagen sowie an Sonn- und Feiertagen beginnt die P. um 1~Uhr des darauffolgenden Tages („VO über die P. im Gebiet der DDR“ vom 8. 12. 1955 — GBl. I, S. 929). Die Volkspolizei kann die P. verkürzen, aufheben und zum Schutze der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einen früheren Beginn der P. festsetzen. In der 500-Meter-Zone des Sperrgebietes ist die P. auf 22 Uhr festgesetzt worden. In Ostberlin dauert die P. von 1~Uhr bis 6 Uhr. An Sonnabenden und Tagen vor gesetzlichen Feiertagen beginnt die P. hier erst um 5 Uhr. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 360, 362 Polizeihelfer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Polizeitruppen

DDR A-Z 1965

DDR A-Z 1965

Pro-Kopf-Produktion (1965)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1966 [S. 339]Die Produktion von Industrieerzeugnissen liegt in fast allen Bereichen unter dem Stand der BRD. Besonders groß ist — infolge der Bevorzugung der Produktionsgüterindustrien — der Rückstand bei den Gebrauchsgütern (Industrie). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 339 Projektierungsbüros A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Pro-Kopf-Verbrauch

DDR A-Z 1965

Industriepreisreform (1965)

Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 Preispolitik. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 189 Industrieökonomik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Industriespionage

DDR A-Z 1965

Linie (1965)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Im Pj. die von der Parteiführung festgelegte „Strategie und Taktik“ zur Erreichung bestimmter Ziele. Das Auftreten und die Handlungen aller Funktionäre und Parteimitgl. sollen mit der L. übereinstimmen. Abweichungen von der jeweiligen L. werden als Verstöße gegen die Parteidisziplin bestraft. Überraschende Änderungen der L. in den kommun. Parteien, meist durch vorangegangene Ereignisse in der SU verursacht, bringen die Funktionäre und Parteiagitatoren in die Verlegenheit, neue Parteibeschlüsse vertreten zu müssen, die im Widerspruch zu vorangegangenen Anweisungen stehen (Neuer Kurs). Die Generallinie, etwa für den Aufbau bzw. die Vollendung des Sozialismus und den Übergang zum Kommunismus (Periodisierung), ist für alle kommun. Parteien des Ostblocks verbindlich. Sie haben jedoch die Möglichkeit, bei ihrer Verwirklichung die jeweiligen Gegebenheiten des betreffenden Landes zu berücksichtigen und zum mindesten für begrenzte Zeitabschnitte, etwa für die Kollektivierung der Landwirtschaft oder für die Förderung bestimmter Industrien (Rumänien!), eine eigene L. im Rahmen der Generallinie auszuarbeiten. Neuerdings ist die von der KPdSU fixierte L. generell von der Führung der chinesischen Kommunisten in Frage gestellt. (Polyzentrismus, Chinesisch-sowjetischer Konflikt) Literaturangaben Brzezinski, Zbigniew K.: Der Sowjetblock — Einheit und Konflikt (a. d. Amerik.). Köln 1962, Kiepenheuer und Witsch. 581 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 262 Linguistik-Briefe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Linse, Walter

DDR A-Z 1965

Literatur-Institut (1965)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 [S. 262]Institut für Literatur. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 262 Literatur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Loch, Hans

DDR A-Z 1963

DDR A-Z 1963

Konsumgüterversorgung (1963)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Versorgung. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 251 Konsumgenossenschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kontakte

DDR A-Z 1963

Johannes-R.-Becher-Preis (1963)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1965 1966 1969 Preis in Höhe von 20.000 DM für Werke der deutschen Lyrik. (Auszeichnungen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 221 Jendretzky, Hans A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Johanngeorgenstadt

DDR A-Z 1963

Kreiskontore für Landwirtschaftlichen Bedarf, Staatliche (1963)

Siehe auch: Kreiskontore für Landwirtschaftlichen Bedarf, Staatliche: 1956 1958 1962 1965 1966 Kreiskontore für Landwirtschaftsbedarf, Staatliche: 1953 1954 1959 1960 Staatliche Kreiskontore für landwirtschaftlichen Bedarf: 1969 Durch VO v. 6. 12. 1951 (GBl. S. 1157) gegr. Heute ist das Statut der K. vom 29. 8. 1958 (GBl. I, S. 665) gültig. Sie sind den Räten der Kreise unterstellt und haben die Aufgabe, die sozialistischen Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (LPG, VEG usw.) sowie der Mühlen. Schmieden u. ä. Betriebe auf dem Lande mit Produktionsmitteln zu beliefern. Sie sind zum Teil auch Lieferanten der örtlichen ländlichen Genossenschaften. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 261 Kreiskommando A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kreisplankommission

DDR A-Z 1963

BHZ (1963)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 Abk. für Berliner Handelszentrale. (DHZ) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 84 BHG A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bibliotheken

DDR A-Z 1962

DDR A-Z 1962

Diversant (1962)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Pj.: Person, gegen die der Vorwurf der Diversion erhoben wird. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 101 Disziplinarmaßnahmen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Diversion

DDR A-Z 1962

FDJ (1962)

Siehe auch: FDJ: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 FDJ (Freie Deutsche Jugend): 1975 1979 FDJ (FREIE DEUTSCHE JUGEND): 1969 Freie Deutsche Jugend: 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Freie Deutsche Jugend (FDJ): 1985 Abk. für Freie Deutsche Jugend, eine Massenorganisation der SED, lange Zeit überparteilich getarnt. Die Niederlage, die der Kommunismus 1933 erlitten hatte, nötigte den KJVD (gleich der KPD), seine Arbeit mit Volksfront- und Einheitsfrontlosungen zu tarnen. Seit 1935, mehr noch seit 1945 traten die Jugendfunktionäre der KPD als „FDJ“ auf. In der SBZ bediente sich die FDJ der am 20. 6. 1945 von der SMAD genehmigten antifaschistischen Jugendausschüsse. Die Gründung der FDJ wurde am 7. 3. 1946 in großen Versammlungen verkündet. War auch die FDJ anfangs überparteilich, so waren doch die Schlüsselstellungen von Anfang an mit KP/SED-Mitgliedern besetzt. Schon seit Beginn des 1. FDJ-Schuljahres 1951 wird die FDJ auf den Marxismus-Leninismus gemäß der geltenden Parteilinie der SED ausgerichtet. Seit Beginn des Aufbaus der Kasernierten Volkspolizei ist die FDJ ihr wohl ergiebigstes Rekrutierungsfeld. Dies gilt noch stärker gegenüber der Nationalen Volksarmee und der Gesellschaft für ➝Sport und Technik, über die Betriebs-, Verwaltungs-, Schul- und Hochschulgruppen usw. der FDJ kontrolliert die SED die Jugend in diesen Bereichen. Für größere Schulen sind, um die Leitung zu straffen, Zentrale Schulgruppenleitungen (ZSGL) eingesetzt. Seit der 16. Tagung des Zentralrates (25. 4. 1957) gilt die Losung: „Die FDJ ist die sozialistische Jugendorganisation der DDR.“ Demgemäß heißt es im Statut vom 15. 5. 1959 (§ 1, Abs. 1–6): „Die FDJ ist die sozialistische Massenorganisation der Jugend in der DDR. Sie vereint in ihren Reihen auf freiwilliger Grundlage die Arbeiter- und Landjugend, die junge Intelligenz, die Schüler und Studenten und die Jugend des Mittelstandes.“ Sie „läßt sich … von den richtungweisenden Beschlüssen und Ratschlägen der SED leiten, weil ihre Politik, auf den Lehren von Marx, Engels und Lenin beruhend, den Lebensinteressen der Nation und der Jugend entspricht.“ Der § 5, d sagt: „Jedes Mitglied der FDJ hat die Pflicht, … sich mit der wissenschaftlichen Lehre der Arbeiterklasse, dem Marxismus-Leninismus, vertraut zu machen.“ Die FDJ ist also auch auf den Atheismus verpflichtet, und damit ist § 1, Abs. 27 des Statuts unglaubwürdig, in dem die FDJ behauptet: „Sie betrachtet alle Jugendlichen, auch die, die religiös gebunden sind, als ihre Freunde und Kameraden …“ Um den Patriotismus der ganzen deutschen Jugend auf das SBZ-Regime festzulegen, behauptet das Statut: „Die deutsche Jugend hat in der DDR ihr wahres Vaterland.“ Auch verlangt § 1, Abs. 11 Einsatz für die bewaffneten Organe, für die Militärpolitik der SBZ: „Die Mitglieder der FDJ betrachten es als ihre Ehre und Pflicht …, sich vormilitärische Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen. Der Dienst in den bewaffneten Organen der DDR ist für jedes Mitglied der FDJ eine Ehrenpflicht.“ Um die FDJ für den Siebenjahrplan anzuspannen, beschloß das VI. Parlament (Mai 1959) ein genau durchgegliedertes „Programm der jungen Generation für den Sieg des Sozialismus“. Darin wird u. a. Mitarbeit gefordert an der Bewegung des Kompaß, den Kontrollposten, den Brigaden der sozialistischen Arbeit, den sozialistischen ➝Gemeinschaften. Die gesamte Tätigkeit und Schulung der FDJ wird seit langem ausschließlich von der SED angeleitet und gelenkt. Der Zentralrat (ZR) wird alle 4 Jahre vom Parlament der FDJ gewählt; er setzt das Büro und das Sekretariat des ZR, die eigentliche Führungsspitze, ein. — Der 1. Sekretär des ZR ist Horst ➝Schumann (SED). Als Mitgliederzahl nannte das „Statist. Jahrbuch der DDR“ 1959 1,74 Mill. (ohne Junge Pioniere). Die Ausgabe 1960–61 vermeidet jede Angabe, um Mitgliederschwund zu verheimlichen. Sie nennt nur 1,668 Mill. Junge Pioniere. — Die FDJ erfaßt die Jugendlichen über 14 Jahre und übernimmt sie von den Jungen Pionieren. Die Altersgrenze, nicht für Funktionäre, wohl aber für Mitglieder, ist im allgemeinen (seit dem Statut vom Mai 1959) das vollendete 26. Lebensjahr. Die FDJ ist die einzige amtlich erlaubte Organisation von Jugendlichen in der SBZ. Der ZR verleiht für „Verdienste bei der sozialistischen Erziehung der Jugend …“ die „Artur-Becker-Me[S. 125]daille der FDJ“, die bis April 1960 als Medaille „Für die sozialistische Erziehung unserer Jugend“ bezeichnet wurde. (Der Altkommunist B., Vors. des ZK des KJVD, starb 1938 als Rotspanien-Kämpfer.) Außerdem wird das Abzeichen „Für gutes Wissen“ für Leistungen bei der FDJ-Schulung vergeben. In der Bundesrepublik Deutschland ist die FDJ seit 26. 6. 1951 als verfassungsfeindlich verboten. Dieses Verbot bestätigte am 16. 7. 1954 das Bundesverwaltungsgericht. Tageszeitung: „Junge Welt“, Halbmonatsschrift: „Junge Generation“. Literaturangaben Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend, Stoßtrupp des Kommunismus in Deutschland (Rote Weißbücher 1). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 182 S. Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend — Auftrag und Entwicklung (Rote Weißbücher 11). 2., erw. u. veränd. Aufl., Köln 1953, Kiepenheuer und Witsch. 203 S. Herz, Hanns-Peter: Freie Deutsche Jugend. München 1956, Juventa-Verlag. 128 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 124–125 FDGB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FDJ-Kontrollposten

DDR A-Z 1962

Oberschulen (1962)

Siehe auch: Oberschule: 1956 Oberschulen: 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 „Zehnklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule“ und „erweiterte Oberschule“. (Schule, Erziehungswesen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 313 Oberbürgermeister A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Oberstes Gericht

DDR A-Z 1962

Bourgeoisie (1962)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Marxismus-Leninismus, Stalinismus, Historischer Materialismus. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 79 Bolz, Lothar A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Boykott-, Kriegs- und Mordhetze

DDR A-Z 1960

DDR A-Z 1960

Wiratex (1960)

Siehe auch das Jahr 1959 Abk. für Exportgesellschaft für Wirkwaren und Raumtextilien m. b. H. (Deutscher ➝Innen- und Außenhandel) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 455 Winzer, Otto A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wirtschaftliche Rechnungsführung

DDR A-Z 1960

MAS (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 [S. 253]Abk. für Maschinen-Ausleih-Station, bis Ende 1952 gültige Bezeichnung der heutigen Maschinen-Traktoren-Station (MTS). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 253 Marxismus-Leninismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Maschinenbau

DDR A-Z 1960

Agrarpreissystem (1960)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die Landwirtschaft unterliegt wie die übrigen Wirtschaftszweige der autoritären staatl. Preisfestsetzung. Das seit 1945 aufgebaute System des doppelten Preisniveaus bedeutet für die landwirtschaftliche Erzeugung niedriger Erfassungspreis für die im Rahmen der Ablieferungspflicht und relativ hoher Aufkaufpreis für die über die Zwangsablieferung hinaus als Freie Spitzen verkauften Mengen. Dieses Preissystem dient dem Bestreben, auch das Letzte aus dem einzelnen Betrieb herauszuholen. Erst der durch sehr hohe „Aufkaufpreise“ (je nach Produkt das 1½- bis 2½-, vor 1956 sogar bis 5fache des „Erfasserpreises“) gegebene Anreiz lockt mehr Produkte auf den Markt, als die Ablieferung verlangt, zumal eine wirtschaftliche Existenz der landwirtschaftlichen Betriebe aus den Einnahmen für die Pflichtablieferungsmengen allein bei den bestehenden hohen Ausgabenbelastungen vollkommen unmöglich ist. Das Zusammenwirken von A. und Ablieferungssystem bildete das Kernstück wirtschaftspolitischer Einflußnahme im Klassenkampf auf dem Lande, die mit der Zwangskollektivierung ihr Ziel erreicht haben dürfte. Da mit der Betriebsgröße bei Privatbetrieben die Ablieferungsnormen je Hektar progressiv ansteigend gestaffelt waren, nahm vom Kleinstbetrieb zur Großbauernwirtschaft hin die Möglichkeit, Freie Spitzen zu verkaufen und damit in den Genuß hoher Aufkaufpreise zu gelangen, ab. Das war die Ursache dafür, daß viele Mittel- und Großbauern wirtschaftlich zugrunde gingen, sofern sie es nicht vorzogen, wie die in Abhängigkeit von den MTS gehaltenen kleineren Einzelbauern, ihre Selbständigkeit mit der Kollektivarbeit in den LPG zu vertauschen oder aber der Republikflucht anheimzufallen. Für die VEG besteht seit 1955 ein gesondert von der [S. 14]übrigen Landwirtschaft festgesetztes drittes Preisniveau, das in seiner Höhe im allgemeinen zwischen den Erfassungs- und Aufkaufpreisen liegt. Es ist anzunehmen, daß mit der totalen Kollektivierung und der Veranlagung der Ablieferungspflicht als Marktproduktion auch für die Landwirtschaft ein einheitliches Preisniveau angestrebt wird. (Preispolitik, Landwirtschaft) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 13–14 Agrarökonomik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Agrarstatistik

DDR A-Z 1960

Kinderzeitschriften (1960)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Sämtliche K. der SBZ werden vom Zentralrat der FDJ herausgegeben. Sie vermitteln ein Weltbild, das der herrschenden Ideologie entspricht. Sie sind sehr geeignet, eine uniforme Denk- und Auffassungsweise zu verbreiten. Druck, Papier und Aufmachung sind gut. Die „ABC- Zeitung“ richtet sich an die Jungen Pioniere und Schüler der 1. -4. Klasse. Die „Rakete“ ist für 13- bis 16jährige bestimmt. „Der Pionierleiter“ ist das Zentralorgan der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“. „Fröhlichsein und Singen“ ist die Zeitschrift für kulturelle Arbeit der Jungen Pioniere und Schüler. „Atze“ und „Bummi“ sind bunte Bilderzeitschriften für Kinder. Erscheinungsweise der genannten K. monatlich. „Die Trommel“, eine illustrierte K., erscheint wöchentlich. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 200 Kindergarten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kinderzuschlag, Staatlicher

DDR A-Z 1959

DDR A-Z 1959

Schriftstellerverband, Deutscher (1959)

Siehe auch: Deutscher Schriftstellerverband: 1969 1975 1979 Schriftstellerverband: 1969 Schriftstellerverband der DDR: 1975 1979 1985 Schriftstellerverband, Deutscher: 1960 1962 1963 1965 1966 Berufsverband, wie alle Verbände der „Kulturschaffenden“ von der SED kontrolliert; konzentriert sich seit der Bitterfelder Autorenkonferenz des Mitteldeutschen Verlages im Frühjahr 1959, auf der seine Arbeit von Ulbricht kritisiert wurde, nach den dort beschlossenen Empfehlungen darauf, „die Bewegung des lesenden Arbeiters durch die des schreibenden Arbeiters zu ergänzen“ und „Schriftsteller, die sich die Gestaltung von Problemen der sozialistischen Umwälzung in der DDR zum Thema nehmen, bevorzugt zu fördern“. Erster Sekretär: Erwin Strittmatter. Zeitschrift: „Neue Deutsche Literatur“. (Literatur, Realismus) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 314 Schönfärberei A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schule

DDR A-Z 1959

Staatsanwaltschaft (1959)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die St. war in den Ländern der SBZ nach dem Zusammenbruch 1945 hinsichtlich Organisation und Zuständigkeit zunächst in der herkömmlichen Weise wiederaufgebaut worden; der Generalstaatsanwalt bei dem Oberlandesgericht (1951–1952 Landesstaatsanwalt) als höchstes Strafverfolgungsorgan des Landes unterstand dem jeweiligen Justizminister. Nach Errichtung der „DDR“ wurde durch Gesetz vom 8. 12. 1949 (GBl. S. 111) außer dem Obersten Gericht auch eine Oberste St. geschaffen, deren durch die Volkskammer zu wählender Leiter als Generalstaatsanwalt der DDR Weisungsbefugnis gegenüber den Staatsanwälten der Länder erhielt. Durch die „VO über Maßnahmen zur Vereinfachung der Justiz“ vom 27. 9. 1951 (GBl. S. 877) wurde die St. unter der Leitung des Generalstaatsanwaltes der „DDR“ ein in seiner „Organisation und Tätigkeit selbständiges Organ der Justiz“ (§ 1). Ihren Abschluß fand die Herauslösung der St. aus der Justiz mit dem „Gesetz über die St. der DDR“ (StAG) vom 23. 5. 1952 (GBl. S. 408), „das für die St. der DDR die Krönung ihrer Entwicklung bedeutete“ (Benjamin/Melsheimer in: „Neue Justiz“ 1955, S. 264). Seither entsprechen Organisation und Aufgaben der St. im wesentlichen dem sowjetischen Vorbild. Die St. ist jetzt ein unmittelbar dem Ministerrat unterstelltes Staatsorgan mit besonderen, über den eigentlichen Justizbereich hinausgreifenden Aufgaben und Vollmachten. Nach dem StAG ist es Aufgabe der St., „die Aufsicht über die strikte Einhaltung der Gesetze und Verordnungen der DDR zu führen“ (§ 1, Abs. 2, StAG). „Diese Aufsicht erstreckt sich auf alle Ministerien, Ämter und ihnen unterstellte Dienststellen und Einrichtungen, auf Betriebe und ebenso auf alle Funktionäre des Staatsapparates und Bürger“ (§ 10, Ab. 2, StAG); diese Bestimmung deckt sich bezeichnenderweise fast wörtlich mit dem Art. 113 der Sowjetverfassung. Entsprechend dem § 10 StAG wurde die Abt. Allgemeine Aufsicht in der St. geschaffen. In dieser neuen Funktion wird der St. als der „Hüter der Demokratischen Gesetzlichkeit“ bezeich[S. 340]net („Neue Justiz“ 1955, S. 11). „Die Allgemeine Aufsicht entspricht dem Wesen unseres Staates und hilft mit bei der Verwirklichung der Politik der Regierung. Sie ist eine wichtige politische Einrichtung. Die Lösung der sich für die Allgemeine Aufsicht ergebenden Aufgaben kann nur in unmittelbarer Auswertung des erklärten politischen Willens der führenden gesellschaftlichen Kraft, der Partei der Arbeiterklasse, erfolgen“ („Neue Justiz“ 1954, S. 489). Ferner führt die St. das Ermittlungsverfahren in Strafsachen; ihr „obliegt die Aufsicht über alle Untersuchungen, die von den einzelnen Untersuchungsorganen durchgeführt werden“ (§ 17 StAG). Die St. erhebt die Anklage und vertritt sie vor Gericht. Sie ist berechtigt, in jedem Zivil- und Arbeitsrechtsstreit durch Einreichung von Schriftsätzen und durch Teilnahme an Gerichtsverhandlungen mitzuwirken (§ 20), wenn sie „dies wegen der Bedeutung des Gegenstandes des Rechtsstreits für den Aufbau der Grundlagen des Sozialismus für erforderlich erachtet“ (Haber in: „Neue Justiz“ 1955, S. 116). Sie hat auch in Zivil- und Arbeitsrechtssachen das Recht, die Kassation zu beantragen. Die St. überwacht die Strafvollstreckung und übt die Aufsicht über alle Haft- und Strafanstalten (Strafvollzug) aus. Sie wirkt im Begnadigungsverfahren (Gnadenrecht) mit und führt das Strafregister. — Die St. wird von dem Generalstaatsanwalt der „DDR“ geleitet, dem in den Bezirken der Staatsanwalt des Bezirkes (Bezirksstaatsanwalt) und in den Kreisen der Staatsanwalt des Kreises (Kreisstaatsanwalt) unterstehen. Sämtliche Staatsanwälte sind den Weisungen des Generalstaatsanwaltes unterworfen; er ernennt und entläßt alle Staatsanwälte. Fast alle Staatsanwaltsstellen sind mit der SED angehörenden Absolventen von Volksrichter-Lehrgängen besetzt. Generalstaatsanwalt der „DDR“ ist seit Schaffung dieses Amtes Melsheimer (SED). Die St. im Sowjetsektor Berlins ist selbständig und untersteht formal nicht dem Generalstaatsanwalt der SBZ, erhält aber doch Weisungen von diesem. Ihr Leiter ist der GenStA von Ost-Berlin, dem die Staatsanwälte der acht Stadtbezirke unterstellt sind. Der GenStA von Ost-Berlin vereinigt also in seiner Funktion die Tätigkeit des GenStA der SBZ mit der eines Bezirksstaatsanwalts. (Rechtswesen) Literaturangaben Hellbeck, Hanspeter: Die Staatsanwaltschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 2., erw. Aufl. (BMG) 1955. 104 S. m. 7 Anlagen. Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 339–340 Staatsangehörigkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsapparat

DDR A-Z 1959

Uraltguthaben (1959)

Siehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 U. sind Sparguthaben, die vor dem 9. Mai 1945 entstanden sind und „a) bei geschlossenen Kreditinstituten im heutigen Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik, b) bei in Berlin tätig gewesenen Kreditinstituten, c) bei früheren Kreditinstituten jenseits der Oder-Neiße-Friedensgrenze innerhalb der Grenzen des ehemaligen Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937, d) bei den Postsparkassen geführt wurden“ und nachträglich zur Umwertung angemeldet werden können (GBl. I 1957, S. 341). (Altguthaben, Altguthaben-Ablösungsanleihe) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 365 Untersuchungshaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Uranbergbau

DDR A-Z 1959

Volkseinkommen (1959)

Siehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nationaleinkommen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 379 Volkseigentums, Gesetz zum Schutze des A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volksentscheid

DDR A-Z 1958

DDR A-Z 1958

Lehrerbildung (1958)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach der Verfassung der „DDR“ (Art. 36) soll die L. an Universitäten und ihnen gleichgestellten Hochschulen erfolgen. 1946 waren an allen Universitäten und an der Technischen Hochschule Dresden pädagogische Fakultäten errichtet worden, denen die Ausbildung der Lehrer für die allgemein- und berufsbildenden Schulen übertragen wurde. Die Hauptmasse der neuen Lehrer ist seit 1945 jedoch in Kursen von höchstens einjähriger Dauer, die zunächst als Notmaßnahme gedacht waren, ausgebildet worden. [S. 191]1948/49 gab es 49.944 Lehrer mit Kurzausbildung neben 22.562 Altlehrern. Durch die „VO über die Neuregelung der Ausbildung der Lehrer an den allgemeinbildenden Schulen, der Pionierleiter, der Kindergärtnerinnen und der Erzieher in Heimen und Horten“ vom 15. 5. 1953 wurde die L. im Verein mit den schon seit 1950 laufenden Bestrebungen auf eine neue Basis gestellt. Die Ausbildung der Lehrer für die Unterstufe (1. bis 4. Schuljahr) erfolgt nunmehr an den Instituten für L. (keine Hochschulen, sondern Fachschulen) Voraussetzung: Mittlere Reife bzw. Abschlußprüfung der Grundschule. Die Ausbildung der Fachlehrer für das 5.-10. Schuljahr erfolgt an Pädagogischen Instituten. Das Studium dauert drei Jahre und setzt die Reifeprüfung voraus. Die Oberschullehrer (9.-12. Schuljahr) haben fünf Jahre an den Universitäten (philosophische und mathematisch-naturwissenschaftliche Fakultäten) oder an Pädagogischen Hochschulen zu studieren. Sie erwerben die Lehrbefähigung in zwei Fächern. Besondere Einrichtungen der Lehrerbildung (1956/57): 1 Pädagogische Hochschule, 7 Pädagogische Institute, 37 Institute für L. Dazu kommt noch die Pädagogische Fakultät der Humboldt-Universität. Gesamtzahl der in Ausbildung stehenden Lehrkräfte an Allgemeinbildenden Schulen (1956/57): 17.654 (ohne Studierende an Universitäten). Zahl der Lehrkräfte an Allgemeinbildenden Schulen (30. 12. 1956): 77.404, davon 67.459 an Grund- und Mittelschulen. Die Diplom-Gewerbelehrer und Diplom-Handelslehrer für Berufsschulen werden von der Fakultät für Berufspädagogik und Kulturwissenschaft der Technischen Hochschule Dresden und von Instituten für Berufspädagogik ausgebildet. Studiendauer: vier Jahre. Das Studium der Sonderschulpädagogik ist ein einjähriges Erweiterungsstudium. Ein zentrales Institut für Lehrerweiterbildung hat die Aufgabe, die Qualifizierung der amtierenden Lehrer (Pädagogisches Kabinett) zu organisieren. Literaturangaben Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Wendt, Emil: Die Entwicklung der Lehrerbildung in der SBZ seit 1945. (BB) 1957. 79 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 190–191 Lehrer des Volkes, Verdienter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Lehrergewerkschaft

DDR A-Z 1958

Deutrans (1958)

Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 73]Internationale ➝Spedition. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 73 Deutfracht, VEB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsche Lufthansa

DDR A-Z 1958

WSTVO (1958)

Siehe auch: WStVO: 1965 1966 WSTVO: 1956 1959 1960 1962 1963 Abk. für Wirtschaftsstrafverordnung. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 357 Wollweber, Ernst A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wunschanbauplan

DDR A-Z 1958

Parteikonferenz (1958)

Siehe auch: Parteikonferenz: 1956 1959 1960 1962 1963 Parteikonferenzen der SED: 1965 1966 1969 1975 1979 SED. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 232 Parteikabinett A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteikontrollkommissionen der SED

DDR A-Z 1956

DDR A-Z 1956

Nordhausen (1956)

Siehe auch das Jahr 1969 Stadt im thüringischen Bezirk Erfurt, Kreisstadt, am Südrand des Harzes nordwestlich der Goldenen Aue, an der Zorge, mit 39.222 Einwohnern (1955); bis 1945 reich an mittelalterlichen Bauten (Fachwerkhäuser), gotischer Dom (12./15. Jh.), Blasiuskirche (13. Jh.), Rathaus (1610); vielseitige Industrie: Maschinen, Fahrzeuge, Branntwein (Nordhäuser Korn), Kautabak, Holzwaren, Beton. N. wird 874 als Königspfalz erstmals erwähnt, erhielt im 12. Jh. Stadtrecht und wurde 1253 Reichsstadt. Durch den Reichsdeputationshauptschluß 1803 verlor die Stadt ihre Reichsunmittelbarkeit und fiel 1815 an Preußen (Provinz Sachsen). 1944 kam N. mit dem Reg.-Bez. Erfurt an Thüringen. Im 2. Weltkrieg wurde die Innenstadt fast völlig vernichtet. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 183 Norden, Albert A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Norm

DDR A-Z 1956

Gesellschaftsgefährlichkeit (1956)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Schon Fechner hatte ausgeführt, daß eine Handlung oder Unterlassung immer dann mit Strafe zu ahnden sei, wenn sie das „Element der G.“ enthalte, daß aber eine Bestrafung trotz evtl. Erfüllung eines strafrechtlichen Tatbestandes nicht erforderlich sei, wenn dieses Element fehle. Hilde ➝Benjamin bringt dies noch schärfer zum Ausdruck („Neue Justiz“ 1954, S. 453 ff) und beruft sich dabei auf den Art. 8 des Strafkodex der RSFSR: „Wenn eine konkrete Handlung, die im Augenblick ihrer Begehung nach Artikel 6 dieses Kodex als Verbrechen erscheint, zur Zeit ihrer Untersuchung oder Verhandlung vor Gericht ihren gesellschaftsgefährlichen Charakter infolge Änderung des Strafgesetzes [S. 95]oder lediglich der gesellschaftspolitischen Situation verloren hat, oder wenn die Person, die diese Handlung begangen hat, nach der Meinung des Gerichts in diesem Zeitpunkt nicht mehr als gesellschaftsgefährlich angesehen werden kann, so zieht diese Handlung nicht die Anwendung von Maßnahmen des sozialen Schutzes gegenüber dem Täter nach sich.“ „Eine Bestrafung ist auch dann nicht erforderlich, wenn in Anbetracht des positiven Verhaltens des Täters nach der Durchführung seines Verbrechens unter Berücksichtigung der bestehenden Situation im Klassenkampf eine Bestrafung im Widerspruch zu den Interessen unseres Arbeiter- und Bauernstaates stünde … Das bedeutet, daß ein Verbrechen nicht vorliegt, wenn die Gesellschaftsgefährlichkeit des Täters infolge seines positiven Verhaltens nach der Tat weggefallen ist“ („Neue Justiz“ 1955, S. 556). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 94–95 Gesamtdeutsche Abteilung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse

DDR A-Z 1956

Versandhandel (1956)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Durch Ministerratsbeschluß vom Aug. 1954 genehmigte Form des staatlichen und genossenschaftlichen Handels zur Versorgung der Landbevölkerung mit Industriewaren. Erfolge wurden bis Ende 1955 noch nicht erzielt, da das Warenangebot nicht ausreicht. Wegen Mangels an Finanzmitteln wurde bisher auch kein bebilderter Katalog gedruckt. Die großen HO-Warenhäuser sollen den V. auf alle Bezirke ausdehnen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 279 Verner, Waldemar A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Versicherungsanstalt, Deutsche

DDR A-Z 1956

Produktionszonen, Landwirtschaftliche (LPZ) (1956)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 Regional abgegrenzte, „möglichst große geschlossene Gebiete mit relativ einheitlichen Produktionsbedingungen“, deren Zahl 1953 von einer „Zentralkommission“ auf 17 grob festgelegt wurde. Durch Bildung der LPZ analog ähnlichen geographischen Gliederungen in der SU und in der Tschechoslowakei (natürliche Erzeugungstypen) sowie im „kapitalistischen“ Deutschland („Landbauzonen“ nach Busch) soll der Agrarplanung ein Mittel in die Hand gegeben werden, sämtliche landwirtschaftliche Produktion auf den jeweils günstigsten Standort zu stellen, um den Schematismus in der Planaufschlüsselung zu beseitigen und die Erzeugungsleistung zu heben. Inzwischen ist nachträglich unter einigen Agrarwissenschaftlern und politischen Agrarökonomen ein heftiger Methodenstreit um die Festlegung der LPZ entbrannt, der vor allem durch Vieweg auf das Gebiet der politischen Ökonomie übertragen und damit außerordentlich kompliziert wird. Literaturangaben Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1956. 320 S. m. 36 Tab. u. 34 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 203 Produktionsverhältnisse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Produktivkräfte

DDR A-Z 1954

DDR A-Z 1954

Frauenarbeit (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Alle gesetzlichen Bestimmungen über F. gehen zurück auf Art. 7 der Verfassung der „DDR“: „Mann und Frau sind gleichberechtigt Alle Gesetze und Bestimmungen, die der Gleichberechtigung entgegenstehen, sind aufgehoben.“ Daher bestimmt das Gesetz der ➝Arbeit (§ 1, 4), daß die staatlichen Organe Bedingungen zu schaffen haben, die es den Frauen ermöglichen, in größerem Maße von ihrem „Recht auf Arbeit in allen Zweigen der Volkswirtschaft“ Gebrauch zu machen Ferner werden alle Betriebe und Verwaltungen verpflichtet, Arbeitsplätze mit weiblichen Arbeitskräften zu besetzen (§ 27). Die verstärkte F. erwies sich vor allem zur Durchführung des Fünfjahrplanes als notwendig. 2,8 Mill. Frauen, die 1950 bei den Arbeitsämtern als nicht erwerbsfähig registriert waren, bezeichnete Grotewohl als die „einzige große, noch unerschlossene Arbeitskraftreserve“. Der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der Arbeitskräfte betrug 1952 bereits 37,3 v. H. und soll 1955 auf 40,8 v. H. gesteigert werden. Auch in typischen Männerberufen wird die F. verwirklicht (Untertagearbeit, besonders im Uranerzbergbau). Nachtarbeit ist zulässig. Der Ehemann hat kein Einspruchsrecht, auch nicht, wenn die Berufsarbeit der Frau eine zeitweilige örtliche Trennung der Eheleute mit sich bringt. Über das politische Ziel der F. sagte Stalin: „Aus der Arbeitsreserve der Frauen eine Armee der Arbeiterinnen und Bäuerinnen zu schmieden, die an der Seite der großen Armee des Proletariats kämpft — darin besteht die entscheidende Aufgabe der Arbeiterklasse“ (Stalin, „Kurze Lebensbeschreibung“, S. 128). (Arbeitsrecht, Gleichberechtigung der Frau) Literaturangaben Becker, O. E. H.: Der perfekte Sklavenstaat. Die Ausbeutung des Arbeiters im staatskapitalistischen System der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 4). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 172 S. *: Die Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft in der Sowjetzone. Materielle, ideologische und disziplinarische Mittel zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und ihre sowjetischen Vorbilder. 2., überarb. Aufl. (BB) 1953. 106 S. mit 6 Anlagen. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der Sowjetzone und in Ost-Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 103 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 57 Franik-Bewegung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Freie Spitzen

DDR A-Z 1954

Volksrichter (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Begriff des Pj. Die Forderung nach einer umfassenden „Demokratisierung der Justiz“ führte 1945 zu den ersten V.-Lehrgängen. Der Mangel der fehlenden akademisch-wissenschaftlichen Ausbildung sollte durch „große Lebenserfahrung“ dieser neuen Richter ausgeglichen werden. Das Mindestalter beträgt 23 Jahre. Das notwendige juristische Grundwissen sollte den Schülern während des Lehrganges beigebracht werden. Der erste Lehrgang dauerte 6 Monate, der zweite 8 Monate, die nächsten drei dann jeweils ein Jahr. Lehrgänge zunächst in allen Ländern der Zone; seit Juni 1950 Zentrale Richterschule in Potsdam-Babelsberg. Diese wurde durch Verordnung vom 2. 5. 1952 (GBl. S. 361) [S. 190]zur „Deutschen Hochschule der Justiz“ umgewandelt. Durch Beschluß des Ministerrats der SBZ wurden die „Deutsche Hochschule der Justiz“ und die „Verwaltungsakademie Walter Ulbricht“ am 11. 12. 1952 als „Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft ‚Walter Ulbricht‘“ zusammengefaßt. Lehrgangsdauer jetzt zwei Jahre. Internatsbetrieb. Vorschlagsrecht zur Teilnahme am Lehrgang haben die politischen Parteien und „Massenorganisationen“. Seit 1948 sind die Teilnehmer fast ausschließlich SED-Mitglieder. Entscheidend ist die soziale Herkunft, ehemalige Studenten und Abiturienten werden zurückgewiesen. Werbeveranstaltungen für Ergreifung der V.-Laufbahn werden durch die Justizverwaltung in den VEB durchgeführt. Das Schwergewicht der Ausbildung liegt auf der Gesellschaftswissenschaft, d. h. der Lehre vom leninistisch-stalinistischen Marxismus. „Die Formung nach den Bedürfnissen der Gesellschaft setzt voraus, daß sich die Schüler in den zwei Jahren nicht vom politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Kampf der werktätigen Menschen isolieren, sondern daß sie politische Menschen bleiben oder werden, die mit dem Kampf ihres Volkes für ein demokratisches, friedliebendes und unabhängiges Deutschland zutiefst verbunden sind, die stets Partei ergreifen für den gerechten Kampf um die Sache des Friedens an der Seite der stärksten Friedensmacht der Welt, der großen Sowjetunion“ (Scheele in „Neue Justiz“ 1950, S. 185). Der V., der seine Erkenntnisse nicht juristisch-wissenschaftlich untermauert, sondern diese mit politisch-gesellschaftswissenschaftlichen Ausführungen begründet, ist der ideale „Richter neuen Typus“. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der Sowjetzone. (BB) 1953. 100 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 185, 190 Volksrat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkssolidarität

DDR A-Z 1954

Bourgeoisie (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 34 Bolz, Lothar A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Boykott-, Kriegs- und Mordhetze

DDR A-Z 1954

Austauschnormen (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 A. wurden offiziell für solche Bauernwirtschaften festgesetzt, denen nicht möglich war, bei bestimmten Erzeugnissen die Ablieferungsnorm zu erfüllen. So war es z. B. möglich, an Stelle von 100 kg Hafer 62 kg Speisehülsenfrüchte oder 10 kg Schweinefleisch abzuliefern. Dieses „Äquivalentsystem“, das ständig wechselte und zeitweise ganz eingestellt wurde, ist inzwischen wieder neu eingeführt worden. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 23 Außenpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Auszeichnungen

DDR A-Z 1953

DDR A-Z 1953

Brigade der ausgezeichneten Qualität (1953)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Titel des Pj., der als Ziel der Wettbewerbe der Brigaden innerhalb eines Betriebes gilt. Er wird von den Gewerkschaften verliehen. (Auszeichnungen) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 30 Brigade A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Brigadier

DDR A-Z 1953

Nationalpreis (1953)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der N. wird gemäß §~23 der „Verordnung über die Erhaltung und die Entwicklung der deutschen Wissenschaft und Kultur, die weitere Verbesserung der Lage der Intelligenz und die Steigerung ihrer Rolle in der Produktion und im öffentlichen Leben“ vom 31. 3. 1949 verliehen. Die Verordnung erkennt an, daß auch auf nichtkommun. Fachwissenschaftler nicht verzichtet werden kann: „Die rückständige und schädliche Ansicht, daß eine demokratische Gesellschaft und ein neues Leben ohne Heranziehung, Umformung und Umerziehung der alten Gruppen der bürgerlichen Intelligenz zur gemeinsamen schöpferischen Arbeit möglich seien, muß abgelehnt werden.“ Der eigentliche N. ist für Leistungen der Wissenschaft und Technik bestimmt: Je 5 Preise zu 100.000, 50.000 und 25.000 DM Ost. Für Werke der Dichtung und Kunst ist der Goethepreis gedacht: 3 Prämien zu 100.000, 6 zu 50.000, 9 zu 25.000 DM Ost. Laut Anordnung vom 18. 5. 1949 können die Preise auch für Kollektivleistungen ausgeworfen werden. (Auszeichnungen) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 98 Nationalkomitee Freies Deutschland A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Naturalhilfsfonds

DDR A-Z 1953

Ebert, Friedrich (1953)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 * 12. 9. 1894 in Bremen als Sohn des gleichnamigen ersten Reichspräsidenten. Volksschule, Buchdruckerlehre, 1915–18 Soldat, 1919 Redakteur beim „Vorwärts“, ab 1925 Chefredakteur der SPD-Zeitung in Brandenburg, Stadtverordnetenvorsteher ebendort, 1928 M d.R. und preuß. Staatsrat. Ab 1933 vorübergehend im KZ, 1939 Teilnahme am Polenfeldzug, seit 1940 im Reichsverlagsamt tätig. 1946 Beitritt zur SED, Präsident des Brandenburgischen Landtags und 2. Sekretär des SED-Landesvorstandes Brandenburg. Seit November 1948 Oberbürgermeister von Ost-Berlin, seit 1950 Mitgl. des Politbüros der SED und Präsident der Gesellschaft für ➝Deutsch-Sowjetische Freundschaft. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 38 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1953 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/ebert-friedrich verwiesen. DWK A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Eherecht

DDR A-Z 1953

Klassenjustiz (1953)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Begriff der „Gesellschaftswissenschaft“, wonach die Justiz in der Bundesrepublik und in der westlichen Welt ein Mittel der herrschenden Klasse ist, die „unterdrückte und ausgebeutete werktätige Bevölkerung“ zu vergewaltigen. Den Besitzern der Produktionsmittel werde durch diese Justiz das Recht gesichert, „das schaffende Volk auszubeuten“. „Der Staatsanwalt, nach außen hin bekleidet mit dem Mantel der Gerechtigkeit und der Unparteilichkeit, wird zu einem das Gesetz verachtenden Büttel der herrschenden Minderheit, sobald das Regime bedroht ist, dem er dient.“ (Melsheimer in „Neue Justiz“ 1952, S. 204.) Diese K. sieht man in der SBZ jetzt als überwunden an: „Sie ist kein Büttel reaktionärer Machthaber mehr, dazu bestimmt und bereit, der ungeheuren Mehrheit des schaffenden Volkes den Willen der verschwindenden Minderheit der Besitzer der Produktionsmittel aufzuzwingen.“ („Neue Justiz“ 1950, S. 6.) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 69 Kirchen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Klassenkampf

Karte