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In der Kategorie DDR A-Z  verlinkt die Website auf Handbücher zur DDR, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland erschienen sind.

 

Zwischen 1953 und 1985 veröffentlichte die Bundesregierung mehrere Handbücher über die Deutsche Demokratische Republik (DDR) unter verschiedenen Titeln, darunter SBZ von A–Z (1953–1966), A bis Z (1969) und das DDR Handbuch (1975–1985). Diese Werke verfolgten das Ziel, umfassende Informationen über die DDR zu liefern. Die Artikel behandelten Themen wie die staatliche Organisation, die politische und wirtschaftliche Entwicklung sowie die führenden Akteure der DDR. Diese Informationen wurden teils in kurzen Stichworterklärungen, teils in ausführlichen Darstellungen aufbereitet.

Mit dem Ende der DDR trat eine zusätzliche Dimension dieser Handbücher zutage: Sie fungieren als Zeitzeugen, die nicht nur die Entwicklung innerhalb der DDR, sondern auch die sich verändernde Perspektive der Bundesrepublik auf die DDR über drei Jahrzehnte hinweg dokumentieren. Diese Handbücher bieten daher eine wertvolle Quelle, um den Wandel der historischen Sichtweisen nachzuvollziehen.

Der gesamte Text dieser Handbücher ist nun auf der Plattform www.kommunismusgeschichte.de zugänglich gemacht worden. Dabei wurde der ursprüngliche Charakter des Nachschlagewerks beibehalten, indem die Querverweise der Originaltexte als Links integriert wurden. Neu ist die Möglichkeit, die Veränderungen der Einträge über die verschiedenen Ausgaben hinweg zu verfolgen, was einen einzigartigen Vergleich der historischen Perspektiven ermöglicht. Weitere Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier. 

 

DDR A-Z 1985

DDR A-Z 1985

Militärpolitik (1985)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Im Selbstverständnis der DDR dient die M. der Sicherung und Verwirklichung der Interessen der Arbeiterklasse und ihrer Partei sowie des Staates mit militärischen Mitteln. In dieser Eingrenzung auf die militärischen Aspekte unterscheidet sie sich von der Sicherheitspolitik. I. Ideologische Grundlagen Als sozialistische M. beruht sie auf dem Marxismus-Leninismus, insbesondere auf der Lehre vom Klassenkampf, der Lehre vom sozialistischen Staat, der Lehre von der sozialistischen Revolution, der Lehre vom Krieg und den Streitkräften und vor allem auf der Lehre von der Verteidigung des sozialistischen Vaterlandes. Der Klassenkampf als Ausdruck des Klassenantagonismus behält für die M. auch nach dem Verschwinden des Klassenkampfes in den sozialistischen Staaten seine Bedeutung, weil er im Weltmaßstab als Gegensatz zwischen sozialistischen und kapitalistischen Staaten erhalten bleibt, bzw. sich sogar noch weiter zuspitzen soll. Die ständige militärische Stärkung der sozialistischen Staaten soll verhindern, daß sich das inzwischen durch die Rüstungsanstrengungen des Warschauer Vertrages erreichte annähernde militärische Gleichgewicht zuungunsten des Sozialismus verändert und der Imperialismus bei der Durchsetzung seiner „aggressiven“ Ziele mit militärischem Druck oder durch Gewaltanwendung erfolgreich sein könnte (Antikommunismus). Dem gleichen Ziel diene auch die militärische Unterstützung („antiimperialistische Solidarität“) von Befreiungsbewegungen und sozialistischen Regimen in außereuropäischen Ländern. Die gegenwärtige Hauptform des Klassenkampfes sei der ideologische; dieser nehme erst dann militärische Formen an, wenn eine andere Möglichkeit zur Abwehr der „aggressiven Politik des Imperialismus“ nicht mehr möglich sei. Gemäß der Lehre vom Krieg, wie sie von Lenin entwickelt wurde, wäre eine derartige Auseinandersetzung für die sozialistischen Staaten ein „gerechter“ Krieg, da sein Ziel, die Vernichtung des Imperialismus, mit den Zielen der revolutionären Arbeiterbewegung übereinstimmen würde. Als ungerechte Kriege werden in diesem Verständnis solche betrachtet, die diesen Zielen zuwiderlaufen. In seiner Charakterisierung des Krieges und dessen politischer Dimension griff Lenin u.a. auch auf Thesen von Clausewitz zurück. Die Ansichten der vorleninistischen Klassiker des Marxismus-Leninismus über die Streitkräfte bzw. die Rolle des bewaffneten Volksheeres wurden jedoch relativiert: Heute sei ein stehendes Heer nach dem Prinzip der Kaderarmee notwendig, d.h. ein Bestand von Berufsoffizieren und -unteroffizieren in den Streitkräften, die politisch und militärisch zur Ausübung von Führungsfunktionen geeignet sind, während das Gros der Streitkräfte aus Wehrpflichtigen besteht. Unter den „gerechten“ Kriegen nimmt der Krieg zur Verteidigung des sozialistischen Vaterlandes eine besondere Stellung ein. Diese Lehre, die als ein allgemeingültiges Gesetz des Aufbaus von Sozialismus und Kommunismus bezeichnet wird, begründet die Verteidigung als internationale und kollektive Angelegenheit aller sozialistischen Staaten. Sie dient u.a. zur ideologischen Begründung von multilateralen und bilateralen Beistandsverträgen. Die Lehre von der Verteidigung beinhaltet ferner die durch die M. zu verwirklichende moralische Komponente. Danach ist es notwendig, einen Soldaten mit hohen kommunistischen Idealen, Treue zur Partei und zum ganzen Volk sowie zur Bereitschaft, alle Kräfte und Fähigkeiten für den Schutz der Interessen der sozialistischen Staatengemeinschaft einzusetzen, zu erziehen. Dieses Ziel, das auch für die Gestaltung der Wehrmoral als Aufgabe der sozialistischen Wehrerziehung gilt, ist im Fahneneid der Nationalen Volksarmee (NVA) verankert. II. Politische Grundlagen Die ideologische Basis der M. findet sich in der jeweiligen politischen Begründung ihrer Ziele und Maßnahmen. Diese sind im Militärprogramm der SED, in der Militärdoktrin und in aktuellen Beschlüssen zur M. der Partei- und Staatsführung niedergelegt. Das Militärprogramm der SED enthält die von der Partei formulierten militärpolitischen Grundsätze und Ziele. Seine einzelnen Bestandteile bilden bestimmte Schlußfolgerungen, die aus der [S. 894]Einschätzung der internationalen Lage, dem Charakter der möglichen Kriege und der Erkenntnisse der Militärwissenschaften gezogen werden. Es enthält ferner Aussagen zu Problemen der Herstellung der Verteidigungsbereitschaft, zu Bündnisverpflichtungen, über die Einstellung zum angenommenen Gegner und dessen militärischen Kräften sowie die allgemeinen Festlegungen der militärpolitischen Aufgaben und Ziele und die grundlegenden Prinzipien der Wehrerziehung. Das Militärprogramm beruht z. T. auf der Militärdoktrin. Die Militärdoktrin ist nicht festgeschrieben, sondern wird den jeweiligen politischen, militärstrategischen und rüstungstechnischen Bedingungen entsprechend formuliert. Sie umfaßt eine politisch-soziale und eine militärisch-technische Komponente. Erstere enthält die Aussagen über den politischen Charakter des zukünftigen möglichen Krieges, seine politische Zielsetzung und die Prinzipien seiner Führung sowie die politische Funktion der Streitkräfte. Die militärisch-technische Komponente enthält die Grundzüge für die Vorbereitung der Streitkräfte, der Bevölkerung und des ganzen Landes auf den Krieg und die im Kriegsfall zu erfüllenden Aufgaben in den einzelnen Bereichen von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Diese Festlegungen schlagen sich in gesetzlichen Vorschriften, militärischen Befehlen und den Führungsprinzipien der Streitkräfte nieder. Die Vorbereitung und Durchführung des Krieges sowie seiner einzelnen strategischen Operationen gehören zum Bereich der Militärstrategie. Die DDR hat keine eigene nationale Militärdoktrin entwickelt; gemäß ihrer internationalistischen M. ist für sie die einheitliche Militärdoktrin der Warschauer Vertragsstaaten, die auf der sowjetischen Militärdoktrin beruht, verbindlich (Warschauer Pakt). Eine denkbare militärische Konfrontation der beiden deutschen Staaten wird vor diesem politisch-ideologischen Hintergrund nicht als Besonderheit gewertet, da davon ausgegangen wird, daß dieser Krieg ein Krieg des „Imperialismus“ gegen den „Sozialismus“ sein würde, der Kampf Deutscher gegen Deutsche also kein qualitatives politisches Merkmal eines derartigen Krieges sein könne, zumal dieser entsprechend der marxistisch-leninistischen Lehre vom „gerechten Krieg“ und der korrespondierenden Revolutionstheorie für die Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland Merkmale eines nationalen Befreiungskriegs annehmen müßte. III. Entwicklung der Militärpolitik Eine eigenständige und durch nationale Besonderheiten gekennzeichnete M. der DDR gibt es im engeren Sinne erst seit 1952 bzw. 1955. Zwar gab es seit 1948 den Aufbau von Einheiten der Kasernierten Volkspolizei (KVP); auch Verbände der Grenztruppen der DDR und der Transportpolizei wurden frühzeitig aufgestellt. Zweifellos setzten damit erste militärpolitische Überlegungen der SED-Führung ein. Aber ihre Entstehung war das Ergebnis sowjetischer Politik; ihre Bewaffnung, Stärke und Führungsgrundsätze ließen sie als vornehmlich für Polizeiaufgaben geeignet erscheinen. Erst mit dem Aufbau der „Nationalen Streitkräfte“ wurde 1952 begonnen, den Grundstock für eine nach militärischen Prinzipien organisierte Streitkraft zu schaffen. Die Rolle der „Nationalen Streitkräfte“, mit denen die Einheiten der KVP gemeint waren, wurde auf der II. Parteikonferenz der SED (1952) definiert. Sie sollten sowohl die Grundlagen des Staates stärken als auch den Willen zur Wiederherstellung der Einheit Deutschlands verkörpern. Die Erfahrungen der folgenden Jahre, insbesondere des Jahres 1953, veranlaßte die SED, ihre M. nicht nur auf die KVP auszurichten, sondern die Bereitschaft zur Verteidigung der DDR unter den Bürgern durch gezielte militärpropagandistische Arbeit zu verstärken, die militärische Basis durch die Gründung der Kampfgruppen zu verbreitern und die Arbeit der Gesellschaft für Sport und Technik (GST) auf die Propagierung des Wehrdienstes zu konzentrieren. Die politisch-ideologische Arbeit in der KVP sollte sie als Machtsicherungsinstrument im Sinne der SED stabilisieren. Es gelang, wenn auch unter Schwierigkeiten, mit der Entwicklung der KVP den Grundstock für die 1956 gegründete NVA zu schaffen. Die Mehrzahl ihrer Offiziere entstammte der Arbeiterklasse und war fachlich kaum geschult. Personelle Schwierigkeiten gab es auch im Bereich der Unterführer und Mannschaften, da das Prinzip der Freiwilligkeit einen planmäßigen personellen Ausbau der Armee beträchtlich erschwerte. Diese Schwierigkeiten wurden mit der Einführung der Wehrpflicht 1962 beseitigt, während die fachliche Ausbildung der Angehörigen der NVA durch intensive Beratungstätigkeit sowjetischer Offiziere sowie den Ausbau der Ausbildungsinstitutionen verbessert wurde. Neben dem Auf- und Ausbau der NVA und deren Einbeziehung in die Streitkräfte des Warschauer Vertrags galt die M. der SED aber auch den anderen bewaffneten Kräften: den Bereitschaften der VP, der Transportpolizei, den Einheiten des Ministeriums für Staatssicherheit, den Grenztruppen (bis 1961 Deutsche Grenzpolizei, von 1961 bis 1974 in die NVA eingegliedert, seither eigenständig) und den Kampfgruppen. Seit 1958 ist der Luft- und Katastrophenschutz — jetzt Zivilverteidigung — Teilbereich der M. der SED. Das Ziel der M. bestand darin, alle diese Bereiche personell und materiell zu stärken und zu einem umfassenden, gut organisierten System der militärischen Sicherung zu entwickeln. Die Eingliederung der NVA in die Vereinigten Streitkräfte des Warschauer Paktes wurde seit 1961 [S. 895]durch eine Reihe von Manövern mit sowjetischen Truppen und Stäben, aber auch Verbänden anderer Vertragsstaaten forciert. Nur unzureichend gelang es jedoch, die Wehrbereitschaft in der Bevölkerung zu fördern. Das Verteidigungsgesetz vom September 1961 bildete die staatsrechtliche Grundlage für den Aufbau der Landesverteidigung, nachdem bereits im Februar 1960 zur einheitlichen Leitung dieser Politik auf der zentralen staatlichen Ebene der Nationale Verteidigungsrat der DDR (NVR) geschaffen worden war. Im Januar 1962 wurde die Wehrpflicht eingeführt. Das Gesetz wurde von einer Reihe weiterer Maßnahmen zum Ausbau der Streitkräfte begleitet: Anordnungen des Nationalen Verteidigungsrates regelten die Erfassung und Musterung von Wehrpflichtigen, den Reservistenstatus und die Förderungsmaßnahmen für aus dem aktiven Wehrdienst entlassene Soldaten; eine Dienstlaufbahnordnung wurde erlassen und ein „Militärstrafgesetz“ verkündet. Mit diesem Gesetz und der im April 1963 folgenden „Militärgerichtsordnung“ wurden die Voraussetzungen für die Militärgerichtsbarkeit geschaffen. Eine im März 1963 erlassene „Lieferordnung“ (letzte Fassung 1975, GBl. I, S. 689) schuf die gesetzliche Grundlage für die Sicherung des militärischen Bedarfs der Streitkräfte durch die Volkswirtschaft der DDR; die Mehrzahl der Rüstungslieferungen erfolgte und erfolgt allerdings aus der Sowjetunion. 1964 war die Ausrüstung der NVA mit der Erstausstattung abgeschlossen; die M. der SED hatte ihr Ziel, eine kampfkräftige Armee aufzubauen, erreicht. Die Integration der NVA in die Streitkräfte des Warschauer Vertrags, die ab 1961/62 verstärkt wurde, führte 1965 zur Eingliederung der mobilen Teile in die „erste strategische Staffel“. Das bedeutete nicht nur die militärische Anerkennung durch die Sowjetunion, sondern auch, daß die DDR nunmehr einen erhöhten militärischen Beitrag im Rahmen des Warschauer Vertrags zu leisten hatte. Seit dem 3. Kongreß der GST im August 1964 wurde auch eine verstärkte wehrpolitische Agitation unter der Jugend durch die GST eingeleitet, um für die Führungsstellen ausreichenden Nachwuchs an Freiwilligen zu erhalten und durch die Mitarbeit in der GST die vormilitärische Ausbildung zu fördern. Neben der Festigung und Entwicklung der sozialistischen Wehrmoral und der Förderung der politischen Arbeit in der NVA bestimmten intensive Vorbereitungen zur Schaffung eines Systems der Landesverteidigung die M. der SED bis 1970. Die Beteiligung an der militärischen Intervention in der ČSSR war aus ihrer Sicht konsequent, denn sie bedeutete die Abwehr einer für ihre Politik gefährlichen Entwicklung. Die Aktion im August 1968 wurde darüber hinaus als Bestätigung der M. der SED und der NVA als eines voll einsatzbereiten militärischen Instruments gewertet. 1968/69 wurde mit dem Aufbau eines Zivilverteidigungssystems begonnen. Die gesetzliche Grundlage dazu bildet das „Gesetz über die Zivilverteidigung“ vom September 1970. 1978 wurde erneut ein Verteidigungsgesetz (Gesetz über die Landesverteidigung der DDR vom 13. 10. 1978, GBl. I, S. 377) verabschiedet. Es fixiert den erreichten Stand des Landesverteidigungssystems, bestimmt die Aufgaben der Staats- und Wirtschaftsorgane sowie die Rechte und Pflichten der Bürger in der Landesverteidigung und legt die ökonomischen und sonstigen Maßnahmen zur Sicherstellung der Landesverteidigung fest. Im März 1982 wurden ein neues Wehrdienstgesetz (Gesetz über den Wehrdienst vom 25. 3. 1982, GBl. I, S. 221) und eine Reihe von Beschlüssen und Anordnungen verabschiedet, bzw. erlassen. Bereits das Wehrdienstgesetz von 1962 hatte den Einsatz von Frauen in bestimmten Verwendungen während eines Krieges vorgesehen; das neue Gesetz führte für Frauen zwischen dem 18. und dem 50. Lebensjahr die allgemeine Wehrpflicht im Fall der Mobilmachung und im Verteidigungszustand ein. (Zu den Einzelheiten der gegenwärtig geltenden Regelungen vgl. die speziellen Stichworte: Bausoldaten; Friedensbewegung; Militarisierung; Nationale Volksarmee [NVA]; Verteidigungsgesetz; Verteidigungshaushalt; Wehrdienst; Wehrerziehung.) IV. Gegenwärtige Aufgaben und Inhalte der Militärpolitik Im Selbstverständnis der SED hat ihre M. internationalistischen Charakter, da die Verteidigung der Warschauer Vertragsstaaten kollektiv durch alle Länder des Bündnisses erfolgt. Die SED ist bemüht, die nationalen Voraussetzungen für die Erfüllung der Bündnisverpflichtungen zu schaffen. Im militärischen Bereich wurde dementsprechend die Zusammenarbeit von Einheiten der NVA und der Sowjetarmee z.B. in Form von gemeinsamen Manövern (Nationale Volksarmee (NVA), II.) intensiviert. Gestiegen ist der Anteil der DDR an den rüstungswirtschaftlichen Kosten (Verteidigungshaushalt). Im Mittelpunkt der gegenwärtigen M. der SED steht die „unablässige Stärkung der Verteidigungsbereitschaft“ (Erich Honecker) als „eine® entscheidende(n) Garantie dafür, den Frieden dauerhaft zu sichern und günstige Bedingungen für die weitere Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und die Schaffung grundlegender Voraussetzungen für den Übergang zum Kommunismus zu gewährleisten“. Kernstück des Landesverteidigungssystems ist die Nationale Volksarmee; sie hat den Auftrag, die Grenzen des Territoriums der DDR und der anderen sozialistischen Staaten gemeinsam mit der Sowjetarmee und den Streitkräften des Warschauer Vertrags zu schützen. Dies gilt vor allem für die [S. 896]mobilen Truppen und Verbände der NVA, die in die Vereinten Streitkräfte integriert sind. Nach den Grundsätzen der sowjetischen Militärstrategie heißt das, daß im Kriegsfall die Verteidigung offensiv, d.h. auf dem Territorium des Gegners, erfolgen soll. Die Grenztruppen der DDR zählen nicht zur NVA, sind aber dem Ministerium für Nationale Verteidigung unterstellt und dem Kern der Landesverteidigung zuzurechnen. Einen weiteren Bereich bilden diejenigen bewaffneten Kräfte, die Aufgaben der inneren Sicherheit erfüllen und bei der Vorbereitung und Durchführung von Kampfhandlungen im Falle eines militärischen Konflikts die regulären Streitkräfte zu unterstützen haben. Diese Aufgabenstellung gilt in bestimmtem Maße auch für die Einheiten des Ministeriums für Staatssicherheit. Einen weiteren Bereich der Landesverteidigung stellen die Institutionen und Einrichtungen dar, die sowohl der Aus- und Weiterbildung als auch der militärwissenschaftlichen Arbeit dienen. Dazu gehören z.B. die Militärakademie „Friedrich Engels“ der NVA in Dresden, die Offiziershochschulen der Teilstreitkräfte und der Grenztruppen, die Hochschule der Deutschen Volkspolizei (DVP) in Berlin (Ost), aber auch andere Institutionen, wie das Militärgeschichtliche Institut der DDR, das einen Beitrag zur Traditionspflege der NVA leisten sowie Militärpropaganda betreiben soll. In diesem Zusammenhang hat dieses Institut die Aufgabe, Informationen über die M. der Bundesrepublik Deutschland zu sammeln, aufzubereiten und durch Veröffentlichungen über den Gegner und dessen politisch-militärische Maßnahmen die militärwissenschaftliche, -propagandistische und -politische Arbeit zu unterstützen. Einen weiteren Teil der sozialistischen Landesverteidigung bildet die Zivilverteidigung. Sie ist ein eigenständiger Bereich und wird nicht zu den Streitkräften und den anderen bewaffneten Organen gerechnet. Die Zivilverteidigung verfügt über eine eigene Dienstlaufbahnordnung sowie ein eigenes Dienstverhältnis der Offiziere und Unteroffiziere. Ihre zentralen Aufgaben sind weiterhin der Luftschutz und der Katastrophenschutz. Mit der Unterstellung der Zivilverteidigung unter das MfNV (vorher war sie dem Ministerium des Inneren zugeordnet) hat sich die DDR dem Verfahren der übrigen sozialistischen Staaten angeschlossen. Seit dem 1. 1. 1978 gilt eine neue Dienstlaufbahnordnung für die Zivilverteidigung. Sie ist Grundlage für die Rekrutierung, den Einsatz und die Ausbildung von Kadern (GBl. I, 1977, S. 365). Mit dieser Vorschrift hat man die Grundlage dafür geschaffen, daß im Fall eines Einsatzes in geringerem Umfang auch wehrpflichtige Bürger einberufen werden können, um den Schutz der Bevölkerung und der Volkswirtschaft zu gewährleisten. Gemäß dem Wehrdienstgesetz von 1982 können Wehrpflichtige in der Zivilverteidigung den Wehrersatzdienst (Wehrdienst) leisten. Die Mitarbeit ist ansonsten freiwillig. Die Organisationen und Institutionen, die mit der sozialistischen Wehrerziehung befaßt sind, gehören ebenfalls zur sozialistischen Landesverteidigung. Im weiteren Sinne ist hierzu auch das Deutsche Rote Kreuz (DRK) der DDR zu zählen, sofern es Aufgaben im Rahmen der Zivilverteidigung wahrnimmt. Zur ökonomischen Sicherung der Landesverteidigung wird bereits in Friedenszeiten auf internationalem wie nationalem Gebiet eine Reihe von Maßnahmen getroffen, die Bestandteil der nationalen Wirtschaftsplanung sind (militärischer Bedarf der NVA und anderer Bereiche der Landesverteidigung, militärökonomische Integration, Rüstungsforschung und -entwicklung, Ausbau des militärischen Transport- und Sicherungswesens). Nach der Interpretation der internationalen Lage durch die SED wird der Frieden ständig durch den „aggressiven Imperialismus“ bedroht bzw. kann nur, solange keine militärische Entspannung durch Abrüstung eintritt, durch weitere Stärkung der sozialistischen Staatengemeinschaft gesichert werden. Die Partei sieht daher keinen Anlaß, ihre militärpolitischen Maßnahmen abzuschwächen oder den weiteren Ausbau der Landesverteidigung zu vernachlässigen. Die behauptete Permanenz der Bedrohung durch den Imperialismus dient der SED als Argument, um von den Streitkräften wie von der Bevölkerung verstärkt Anstrengungen zur Erfüllung der militärpolitischen Aufgaben zu verlangen. In jüngster Zeit stößt die SED besonders unter jüngeren Bevölkerungsgruppen mit ihren militärpolitischen und -propagandistischen Aktivitäten, wie beispielsweise der sozialistischen Wehrerziehung, die sowohl Probleme der Rekrutierung militärischer Nachwuchskader lösen als auch einen Beitrag zur ideologischen Erziehung und zur Legitimation der M. leisten soll, auf Widerspruch. Dieser Widerspruch kommt besonders aus den Reihen der nichtstaatlichen Friedensbewegung, die z. T. von den evangelischen Kirchen in der DDR unterstützt wird. Die SED versucht dieser Entwicklung und deren Ausbreitung u.a. durch verstärkte Aktivitäten des Friedensrates der DDR, der FDJ und des FDGB, vor allem aber durch eine intensivierte Wehrerziehung in Schulen und Betrieben entgegenzuwirken. Insbesondere wendet sie sich gegen die These, daß in der gegenwärtigen Situation Abrüstung möglich oder notwendig sei („Der Friede muß bewaffnet sein“). Positiv verweist die SED in diesem Zusammenhang auf die Aktivitäten der Staaten des Warschauer Vertrages im Rahmen ihrer Sicherheitspolitik. Sie wehrt sich auch gegen den Vorwurf, daß ihre M. die Militarisierung in der DDR fördere, indem z.B. durch die sozialistische Wehr[S. 897]erziehung militärische Normen einen hohen Stellenwert im Erziehungsprozeß erhielten, durch die Rüstung der Volkswirtschaft Mittel für Investitionen und für die Steigerung des Verbrauchsgüterangebots entzogen werden, militärische Kategorien im politischen Entscheidungsprozeß eine zu große Bedeutung hätten und der Ausbau des militärischen Bereichs zum Verzicht auf gesellschaftspolitische Reformen führe. Militarismus, so die SED, könne es in sozialistischen Gesellschaften jedoch nicht geben; er sei mit deren Wesen unvereinbar, da er sich nur auf der Basis der kapitalistischen Eigentumsordnung entwickele und Ausdruck des aggressiven Imperialismus sei. Diese Argumentation bezieht sich auf einen spezifischen Begriff des Militarismus, der keine Allgemeingültigkeit besitzt. Sie befreit die SED nicht von der Tatsache, daß ihre M. Voraussetzungen für eine partielle Militarisierung der DDR-Gesellschaft schafft. Diese Entwicklung wird von verschiedenen, miteinander in Verbindung stehenden innen- und außenpolitischen Faktoren beeinflußt; auf sie wirken sich sowohl die internationalen Konfliktlagen als auch die komplizierten innergesellschaftlichen Bedingungen in der DDR aus. Gero Neugebauer Literaturangaben Eisenfeld, Bernd: Kriegsdienstverweigerung in der DDR, ein Friedensdienst? Genesis, Befragung, Analyse, Dokumente. Frankfurt a. M.: Haag u. Herchen 1978. Hoffmann, Heinz: Sozialistische Landesverteidigung. Aus Reden und Aufsätzen. 4 Bde. Berlin (Ost): Militärverl. der DDR 1970, 1974 und 1979. Hoffmann, Heinz: Warschauer Vertrag. Schutz des Sozialismus — Sicherung des Friedens. Berlin (Ost): Militärverl. der DDR 1980. (Serie Politik und Landesverteidigung.) Hoffmann, Heinz: Zur imperialistischen Kriegsideologie. Berlin (Ost): Militärverl. der DDR 1982. (Serie Politik und Landesverteidigung.) Nawrocki, Joachim: Bewaffnete Organe in der DDR. Nationale Volksarmee und andere militärische sowie paramilitärische Verbände. Berlin (West): Holzapfel 1979. Tiedtke, Stephan: Die Warschauer Vertragsorganisation. Zum Verhältnis von Militär- und Entspannungspolitik in Osteuropa. München/Wien: Oldenbourg 1978. Die Nationale Volksarmee. Ein Anti-Weißbuch zum Militär in der DDR. Reinbek bei Hamburg: Rowohlt 1976. (rororo-aktuell. 4.059.) <LI>Wissensspeicher Wehrausbildung. Das wichtigste in Stichworten und Übersichten. 2. Auflage, Berlin (Ost): Volk und Wissen 1981. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 893–897 Militärmissionen, Alliierte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Mindestlohn

DDR A-Z 1985

Zentralinstitut für Hochschulbildung (1985)

Gegr. am 15. 1. 1982 als zentrale Forschungseinrichtung des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesen für Probleme des Hochschulsektors. Das Z. entstand aus dem Institut für Hochschulbildung an der Humboldt-Universität zu Berlin, dem Institut für Hochschulforschung an der Hochschule für Ökonomie „Bruno Leuschner“ (HfÖ) Berlin, dem Institut für Hoch- und Fachschulbau sowie der Leitstelle für Organisation und Planung der Forschung und Ausbildung an der Technischen Universität Dresden. Dem Z. werden vor allem Forschungsaufgaben aus dem „Zentralen Forschungsplan der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften“ zugewiesen. Der Minister für das Hoch- und Fachschulwesen nannte bei der Gründungsveranstaltung folgende Schwerpunkte: 1. Untersuchung der Auswirkungen und Konsequenzen staatlicher Entscheidungen auf den Hochschulsektor mit dem Ziel, Entscheidungshilfen für das Ministerium zur Verfügung zu stellen. 2. Prognose der Hochschulentwicklung bis zur Jahrhundertwende. 3. Forschungskoordination und Intensivierung der Zusammenarbeit mit anderen Institutionen (national und international). 4. Förderung der Praxisorientierung der Hochschulforschung. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1538 Zentralinstitut für Hochenergie-Physik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zentralinstitut für Schweißtechnik (ZIS)

DDR A-Z 1985

Sozialistisches Weltsystem (1985)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Seit Mitte der 50er Jahre in der DDR verwendete Formel für die Gesamtheit kommunistisch regierter Staaten, für deren Beziehungen die Prinzipien des Proletarischen bzw. sozialistischen Internationalismus gelten. Als „objektive Grundlagen“ des SW. werden u.a. bezeichnet: die „gleichartige sozialökonomische und politische Ordnung“, die „Übereinstimmung der Grundinteressen und -ziele der Völker“ der sozialistischen Länder, die „gleiche Ideologie, d.h. der Marxismus-Leninismus“, die „Gemeinsamkeit der Aufgaben beim Aufbau des Sozialismus und Kommunismus“. Während bis zum Ausbruch des sowjetisch-chinesischen Konflikts (1960) der UdSSR uneingeschränkt die „führende Rolle“ im SW. zugesprochen wurde, wird sie gegenwärtig nur noch als „Hauptkraft“ charakterisiert. Welche Staaten die SED konkret zum SW. rechnet, wird nicht gesagt. Neben UdSSR, Polen, DDR, ČSSR, Ungarn, Rumänien und Bulgarien dürfen sicherlich die Mongolei, Korea und Kuba dazugezählt werden. Trotz erheblicher politisch-ideologischer Differenzen mit ihnen müssen wohl auch, zumindest in einem weiteren Sinne, Jugoslawien, Albanien und die VR China als Mitglieder des SW. angesehen werden. Der SR Vietnam, der VDR Laos, der VDR Jemen, aber seit Ende der 70er Jahre auch Angola, Äthiopien und Moçambique, werden eine besondere, wenn auch abgestufte, Nähe zum SW. bescheinigt. Trotz der dort herrschenden besonderen Bedingungen (Teilbesetzung durch vietnamesische bzw. sowjetische Truppen) sind auch Kampuchea und Afghanistan als Mitglieder dieser Staatengruppe anzusprechen. Seit Anfang der 70er Jahre wird neben dem Begriff SW. die Bezeichnung „Sozialistische Staatengemeinschaft“ gebraucht, womit als Kerngruppe des SW. die sieben Staaten des Warschauer Vertrages gemeint sind. Die früher häufig benutzte Formel vom „Sozialistischen Lager“ ist dagegen im politischen Sprachgebrauch der DDR nicht mehr anzutreffen, hat sich jedoch in der westlichen Presse als Kurzformel für „Staaten des Warschauer Vertrages“ eingebürgert. Die Entwicklung des SW. zu einer „wahrhaft sozialen, [S. 1209]wirtschaftlichen und politischen Gemeinschaft freier, souveräner sozialistischer Völker“ weist keineswegs in Richtung monolithische Einheit, wie sie gelegentlich von westlichen Politikern zur Rechtfertigung der eigenen Bündnispolitik behauptet wird. Wenn die SED von „keinem glatten, widerspruchsfreien Prozeß“ spricht, so werden damit u.a. sowohl die Auseinandersetzung mit dem chinesischen Kommunismus als auch das Aufbrechen reform- wie nationalkommunistischer Strömungen im osteuropäischen Raum (in Polen und Ungarn 1956, in Rumänien seit 1962, in der ČSSR 1968) und die Existenz eines unabhängigen Jugoslawiens umschrieben. Dieses nur scheinbar unbedeutende Wortspiel kennzeichnet gleichermaßen die gegenwärtig bestehenden Spannungen im Weltkommunismus, den neuen Pluralismus im ideologisch-politischen Bereich und die Unsicherheit der SED in der Analyse dieser historischen Prozesse. Die ständigen Beschwörungen des SW. in den Medien der DDR haben jedoch einen realen Hintergrund: Nur die Einbindung in dieses System gewährleistet die Existenz der DDR als eigenständiges Staatsgebilde. Außenpolitik; Eurokommunismus; Nationalkommunismus; Warschauer Pakt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1208–1209 Sozialistischer Wettbewerb A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialleistungen, Öffentliche

DDR A-Z 1985

Wirtschaftsrecht (1985) Siehe auch die Jahre 1963 1969 1975 1979 I. Wirtschaftsrecht als eigener Rechtszweig A. Grundmerkmale 1. Gegenstand. Als eigenständiger Rechtszweig umfaßt W. jene Rechtsnormen, welche die zentrale staatliche Leitung der Wirtschaft einschließlich der Beziehungen zwischen den Wirtschaftseinheiten regeln. Gegenstand des W. sind daher a) die Beziehungen zwischen den wirtschaftsleitenden Organen, der staatlichen Verwaltung und den früheren VVB, sowie den Wirtschaftseinheiten — hierarchischer Ordnung —, b) die Beziehungen der Wirtschaftseinheiten untereinander — Gleichordnung — sowie c) Beziehungen innerhalb der Wirtschaftseinheiten. Zentrale Regelungsmaterie der wirtschaftsrechtlichen Normen sind somit die Verhältnisse der Bereiche Leitung, Planung, Organisation und Kooperation (Betriebsformen und Kooperation) in der sozialistischen Planwirtschaft. 2. Geltungsbereich. Der Geltungsbereich des W. bezieht sich im wesentlichen auf die staatliche Industrie, jedoch sind auch Bau- und Wohnungswesen, Verkehrswesen, Binnenhandel, Außenwirtschaft und Außenhandel sowie die Dienstleistungswirtschaft inbegriffen, nicht jedoch das Agrarrecht. Erfaßt werden somit vor allem die innerstaatlichen Wirtschaftsbeziehungen, wobei der Außenhandel insoweit dem wirtschaftsrechtlichen Regelungsbereich unterliegt, wie in diesem Rahmen innerstaatliche Wirtschaftsbeziehungen zwischen Fertigungsbetrieben und Außenhandelsunternehmen entstehen. Die dem W. zugrundeliegende Konzeption und Methode besteht in der Verknüpfung von zentraler staatlicher Leitung und Planung mit der eigenverantwortlichen Wirtschaftstätigkeit in ökonomisch und juristisch selbständigen Betrieben sowie deren Kooperationsbeziehungen untereinander. Hierzu bedarf es der Entwicklung spezifischer Rechtsinstitute und Rechtsformen. Grundlage der betrieblichen Wirtschaftstätigkeit bildet das „Prinzip der Wirtschaftlichen Rechnungsführung“, demgemäß Betriebe ihre Ausgaben durch entsprechende Einnahmen abdecken und den darüber hinaus erwirtschafteten Gewinn anteilig an den Staatshaushalt abführen. Den in wirtschaftlich-operativer Hinsicht selbständigen Wirtschaftseinheiten werden zur Durchführung ihrer Aufgaben materielle und finanzielle Werte (Fonds) aus dem gesamtgesellschaftlichen, nur staatlich verfügbaren Volkseigentum übertragen. Die so institutionalisierte „Rechtsträgerschaft“ (Fondsinhaberschaft) beinhaltet bestimmte rechtliche Befugnisse zur zweckbestimmten Bewirtschaftung der Fonds. Zugleich wird dadurch die Rechtsstellung der Wirtschaftseinheiten so ausgestaltet, daß diese nicht als Eigentümer, sondern nur als Verwalter der zugewiesenen Fonds und Inhaber von Dritten gegenüber absolut wirkenden Besitz-, Nutzungs- und Verfügungsbefugnissen auftreten können. Diese Gesamtkonzeption sichert die richtungweisende Entscheidungskompetenz des Staates und begreift die zentral und staatlich gelenkte Planwirtschaft als ein vielfach gegliedertes System wirtschaftsleitender und wirtschaftender Instanzen und Organisationen. 3. W.-Verhältnisse. Die grundlegende juristische Kategorie des W. stellt das W.-Verhältnis dar, das sowohl Austausch- wie Planungsverhältnisse einheitlich erfaßt. Die W.-Verhältnisse basieren auf W.-Normen, d.h. auf den daraus fließenden subjektiven Rechten und Pflichten, deren Träger die W.-Subjekte als grundsätzlich handlungsfähige juristische Personen bilden. Zur Begründung eines konkreten W.-Verhältnisses bedarf es des Hinzutretens von weiteren in der entsprechenden Norm fixierten rechtserheblichen Tatsachen. Die W.-Verhältnisse werden unterschieden a) nach den beteiligten Subjekten: W.-Verhältnisse in der zwischenbetrieblichen Kooperation, im Leitungssystem und außerhalb der Wirtschaft bei Staatsorganen, W.-Verhältnisse in der innerbetrieblichen und innerorganisatorischen Arbeitsteilung, zwischen Struktureinheiten der Wirtschaftsorganisationen oder der Leitungsorgane in ihrer Beziehung untereinander oder zur Organisation, der sie angehören; b) nach ihrem Gegenstand: Planungsrechtsverhältnisse Organisationsrechtsverhältnisse Leistungsrechtsverhältnisse; c) nach der Art und Weise des Zustandekommens [S. 1507]und der Festlegung der subjektiven Rechte und Pflichten der Beteiligten: Leitungsrechtsverhältnisse Vertragsverhältnisse. 4. W.-Subjekte. Die W.-Subjekte unterscheiden sich in ihrer Rechtsstellung und Entscheidungskompetenz im Rahmen der „Leitung und Planung der Volkswirtschaft“. Aufgrund der verschiedenen Aufgaben werden 2 Hauptgruppen unterschieden: die staatlichen Organe der Wirtschaftsleitung und die nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeitenden Wirtschaftseinheiten. Zur ersten Gruppe zählen a) die zentralen staatlichen Organe mit zweigleitender Funktion: die Industrieministerien und Ressortministerien wie das Ministerium für Handel und Versorgung, b) mit generell koordinierender Funktion: der Ministerrat, die Staatliche Plankommission (Planung, IV. A.) und das Ministerium für Wissenschaft und Technik, c) mit partiell koordinierender Funktion: das Amt für Preise, das Amt für Standardisierung und das Staatliche Vertragsgericht (StVG) und d die örtlichen Staatsorgane. Die zweite Gruppe umfaßt die unmittelbar wirtschaftsleitenden Organe, wie die früheren VVB, und die Wirtschaftsorganisationen. Unter den Begriff der Wirtschaftsorganisation fallen dabei staatliche (VEB, Kombinate und Kombinatsbetriebe), genossenschaftliche bzw. gesellschaftliche (LPG, PGH, Zentrag) und private Betriebe (Einzelhandwerker, Einzelhändler und andere Gewerbetreibende). Daneben stellen auch staatliche und gesellschaftliche Einrichtungen als Organisationen außerhalb der Wirtschaft wie Universitäten, Akademien und Krankenhäuser sowie Ferienheime und Sanatorien des FDGB, ferner gesellschaftliche Organisationen als Verbraucher und Wirtschaftsgemeinschaften (Kooperationsgemeinschaften) Subjekte des W. dar. Diese Gruppierung ist für die Industrie, den Handel und das Finanzwesen wie auch für die Landwirtschaft und das Handwerk verbindlich; allerdings sind bei letzteren Besonderheiten zu beachten. Ferner bilden die Außenhandelsbetriebe und -unternehmen spezielle Rechtssubjekte und sind mit spezieller Rechtsfähigkeit ausgestattet. Die Bildung von W.-Subjekten erfolgt durch bestimmte Gründungs- und Entstehungsakte wie Wahlen bei Volksvertretungen und Räten, Beschlüssen bei zentralen wirtschaftsleitenden Organen, Gründungsanweisungen bei Kombinaten und VEB, Beschlüssen der Mitglieder und staatlichen Genehmigungen bei LPG und PGH sowie Organisationsverträgen bei Wirtschaftsgemeinschaften. Für private Betriebe bestehen spezielle Vorschriften, z.B. die Gewerbegenehmigung für Handwerksbetriebe. Da die Rechtsstellung der Subjekte die W.-Verhältnisse bestimmt und somit für den angestrebten Wirtschaftsprozeß mitverantwortlich ist, muß vor allem die Rechtsstellung der wirtschaftsleitenden staatlichen Organe und die der produzierenden Wirtschaftsorganisationen aufeinander abgestimmt und exakt und stabil festgelegt werden. Regelungsbedürftig sind die Abgrenzung und das Ineinandergreifen der verschiedenen Kompetenzen. Durch die Reorganisation der Wirtschaftsverwaltung zunächst Ende der 60er Jahre sowie seit 1978 wurde die Subjektstruktur des Wirtschaftssystems dahingehend modifiziert, daß der größte Teil der Industriebetriebe in Kombinate zusammengefaßt wurde. 5. Rechtsformen. Als Rechtsformen des W. bestehen a) Rechtsnormen, b) staatliche und betriebliche Einzelentscheidungen und c) Wirtschaftsverträge. In den Rechtsnormen finden die Grundsatzentscheidungen ihren Niederschlag; zugleich bilden sie damit die Grundlage für Einzelentscheidungen und Wirtschaftsverträge. Einer normativen Regelung unterliegen in der Regel: a) das Erlangen und Erlöschen der Rechtsfähigkeit von Wirtschaftsorganisationen sowie deren grundsätzlicher Inhalt, das Verhältnis der Rechtssubjekte zu ihren Gründern und die aus ihrer Rechtsstellung fließenden Aufgaben, Rechte und Pflichten, b) die für den jeweiligen Planungszeitraum festgelegten volkswirtschaftlichen Zielvorgaben in ihren wesentlichen Proportionen und Realisierungsbedingungen als Plankennziffern, c) objektbezogene Parameter, die wichtige wirtschaftliche und technisch-wirtschaftliche Zusammenhänge nach einheitlichen Maßstäben festsetzen, z.B. Fachbereichsstandards, Grenzwertbestimmungen für Immissionen, Voraussetzungen für die Erteilung von Gütezeichen, d) Grundkategorien bestimmter, allgemein wiederkehrender Verhaltensweisen im Rahmen von Leitungs- und Vertragsverhältnissen wie Termine und Ortsbestimmungen, von denen ein rechtlich zulässiges oder gebotenes Handeln abhängt. Bei den Vertragsrechtsverhältnissen werden die zwingenden Rechtsnormen durch dispositive ergänzt. Aufgabe des W. als staatliches Leitungsinstrument ist es, eine effiziente Fertigung und Verteilung im Rahmen der staatlich gesteuerten Planwirtschaft zu gewährleisten, wobei die Umsetzung der wirtschaftspolitischen Entscheidungen der zentralen staatlichen Leitung in die Leitungs- und Wirtschaftstätigkeit der Kombinate und Betriebe und anderer Organisationen im Mittelpunkt steht. Darin ist die Aufgabe eingeschlossen, die Interessen der Wirtschaftseinheiten mit den gesamtstaatlichen Interessen zu verbinden bzw. in Übereinstimmung zu bringen. [S. 1508]<B. Abgrenzung und historische Entwicklung> Das W. der DDR ist ein relativ junger und noch in der Entwicklung stehender Rechtszweig, dessen Existenzberechtigung in der DDR zunächst umstritten war. Als eigenständiges Gebiet der Gesetzgebung, der Forschung und Lehre wird das W. heute in allen RGW-Mitgliedsstaaten anerkannt. In der Frage des W. als einem besonderen Rechtszweig bestehen nach wie vor verschiedene Auffassungen. Im Kern des Meinungsstreites geht es um die Festlegung des Gegenstandes eines Rechtszweiges bzw. die Art und Weise seiner Charakterisierung. So wird in der DDR das entscheidende Kriterium für den Gegenstand der rechtlichen Regelung und damit die Einteilung der Normen und Rechtsinstitute in Rechtszweige im Handeln und Verhalten der Menschen innerhalb eines bestimmten gesellschaftlichen Bereiches gesehen. Da hier die Methoden der rechtlichen Regelung als ein zwar wichtiges, aber von dessen Gegenstand abgeleitetes Kriterium betrachtet werden, erscheint eine Verbindung unterschiedlicher Methoden im W. als zulässig und erforderlich. Die gegenteilige Position stellt darauf ab, daß die Methoden der rechtlichen Regelung, insbesondere Über- und Unterordnungsverhältnisse einerseits und Gleichordnungsbeziehungen andererseits, den ausschlaggebenden Anknüpfungspunkt für die Bildung von Rechtszweigen begründen. Konkret handelt es sich um das Problem, ob diese Verhältnisse in ihrer Gesamtheit einem eigenen Rechtszweig W. zugeordnet oder auf die Rechtszweige Verwaltungs- bzw. Staatsrecht (Über- und Unterordnung) und Zivilrecht (Gleichordnung) aufgeteilt werden müssen. Im Jahr 1958 begann in der DDR die Loslösung der wirtschaftsrechtlichen Materie vom Zivilrecht. Der Aufbau des W. fand mit dem Gesetz über das Vertragssystem in der sozialistischen Wirtschaft — Vertragsgesetz — vom 25. 2. 1965 (GBl. I, S. 107) sowie der VO über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der volkseigenen Produktionsbetriebe vom 9. 2. 1967 (GBl. II, S. 121) einen ersten Abschluß. Der VII. Parteitag der SED (1967) bestätigte die Existenz des W., das als „sozialistisches Wirtschaftsrecht“ in Art. 12 der Verfassung von 1968 Aufnahme fand. Damit war das W. als selbständiger Rechtszweig im wesentlichen etabliert und wurde seither nicht mehr in Frage gestellt. Entsprechend der im Jahr 1967 nach dem VII. Parteitag der SED verkündeten rechtspolitischen Konzeption sollte die Regelung der zivilrechtlichen Beziehungen der Bürger einem neu zu schaffenden Zivilgesetzbuch vorbehalten bleiben. Nach intensiven Vorbereitungen in den Jahren 1973 und 1974 wurde 1975 das Zivilgesetzbuch (ZGB) der DDR verabschiedet, das 1976 in Kraft trat. Es regelt „Beziehungen, die von den Bürgern zur Befriedigung ihrer materiellen und kulturellen Bedürfnisse mit Betrieben sowie untereinander eingegangen werden“ (§ 1 Abs. 2 ZGB); das Recht der Wirtschaftsbetriebe blieb dabei ausgeklammert. Für die Wirtschaft waren inzwischen weitere besondere Wirtschaftsgesetze verabschiedet worden. Bedeutung erlangten die Durchführungsverordnungen zum Vertragsgesetz, die VO über die vertragliche Sicherung der Kooperation für volkswirtschaftliche strukturbestimmende Erzeugnisse und Erzeugnisgruppen vom 21. 12. 1967 (GBl. II, S. 43), die VO über Kooperationsgemeinschaften vom 12. 3. 1970 (GBl. II, S. 287), die VO über die Aufgaben und Arbeitsweise des Staatlichen Vertragsgerichts vom 18. 4. 1963 (GBl. II, S. 293) i. d. F. vom 12. 3. 1970 (GBl. II, S. 209), die VO über die Material-, Ausrüstungs- und Konsumgüterbilanzierung vom 20. 5. 1971 (GBl. II, S. 377), die zusammenfassende VO über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der volkseigenen Betriebe, Kombinate und VVB vom 28. 3. 1973 (GBl. I, S. 129), die VO über die Einheit von Plan und Vertrag beim Abschluß und der Erfüllung von Wirtschaftsverträgen vom 26. 1. 1978 (GBl. I, S. 55) sowie die VO über die volkseigenen Kombinate, Kombinatsbetriebe und volkseigenen Betriebe vom 8. 11. 1979 (GBl. I, S. 355). Den letzten bedeutenden Einschnitt in der Wirtschaftsgesetzgebung bildete die Novellierung des Wirtschaftsvertragsrechts durch das Vertragsgesetz vom 25. 3. 1982 (GBl. I, S. 293) mit den hierzu gleichzeitig erlassenen 5 DVO (GBl. I, S. 325 ff.). Zur Regelung der außenwirtschaftlichen Beziehungen wurde am 5. 2. 1976 das Gesetz über Internationale ➝Wirtschaftsverträge (GIW) erlassen (GBl. I, S. 61). Außer dem W. sind an der Steuerung der Wirtschaftsabläufe jedoch auch andere Rechtszweige beteiligt, insbesondere das Staatsrecht (Staatslehre; Verfassung), das Verwaltungsrecht, einschließlich dem Finanzrecht (Finanzsystem), das Zivilrecht, das Arbeitsrecht, das Bodenrecht und das LPG-Recht (Landwirtschaftliche Betriebsformen). Staats- und Verwaltungsrecht stehen in einer besonders engen Wechselbeziehung zum W., da die Verfassung und andere Normen des Staatsrechts die Grundlage des W. bilden, indem sie die leitenden Prinzipien und Aufgaben der Wirtschaft formulieren. Zudem regelt das Staatsrecht die Stellung der wichtigsten Subjekte des W.: der Minister, der örtlichen Staatsorgane und der Betriebe. Inhalt des Verwaltungsrechts sind die Rechtsvorschriften der vollziehend verfügenden Staatstätigkeit, während das Finanzrecht die Regelung der Leitung von Akkumulation und Verteilung der finanziellen Ressourcen des Staates betrifft (Haushalts-, Steuer- und Abgabenrecht, Investitionswesen, Finanzverwaltungsrecht, Bank- und Kreditrecht, betriebliche Finanzen). Da die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den Staatsorganen und zwischen diesen und [S. 1509]den Wirtschaftsorganisationen als Wirtschaftsverwaltungsrecht dem W. zugeordnet sind, können diese vom Verwaltungsrecht nur im allgemeinen Rahmen des Aufbaus und der Arbeitsweise des Staatsapparates erfaßt werden. Vor allem das Zivilrecht hat durch die Entfaltung des Rechtszweiges W. bedeutende Einbußen erfahren. Es regelt im wesentlichen noch die Versorgungsbeziehungen der Bürger zum Betrieb oder der Bürger untereinander. Weitgehend überflüssig wurde das Handelsrecht. Durch die rechtliche Gestaltung der Arbeitsverhältnisse ist das Arbeitsrecht erheblich an der Leitung der Arbeitsprozesse beteiligt, indem es die kollektiven und individuellen Beziehungen der Arbeiter und Angestellten (Werktätige) untereinander und zum Betriebe regelt. Arbeitsrecht und W. sind oft aufeinander bezogen und eng miteinander verknüpft. Mit der Kollektivierung der Landwirtschaft (1952) und dem Entstehen der LPG kam es zur Ausbildung eines speziellen Rechtszweiges für diese Genossenschaften. Obwohl vielfach grundlegende wirtschaftsrechtliche Vorschriften angewandt wurden, waren wohl die genossenschaftlichen Eigentums- und Arbeitsverhältnisse für diese Sonderrechtsentwicklung ursächlich. Mit Einschränkungen erfaßt das LPG-Recht den Regelungsbereich des für die Industrie geltenden Arbeits- und Organisationsrechts: es normiert die Beziehungen der Organisation und Tätigkeit der LPG, einschließlich der Wechselbeziehungen zu kooperativen Einrichtungen, die Beziehungen der LPG zu ihren Mitgliedern, ferner die Beziehungen zwischen den Produktionskollektiven untereinander und zur LPG sowie der einzelnen im Produktionskollektiv. Da die Grundlagen für die Existenz eines eigenständigen Rechtszweiges W. lange Zeit umstritten waren, kann die Rechtswissenschaft der DDR auch gegenwärtig kein vollkommen abgeklärtes Bild des Gegenstandes vorweisen. Dazu trägt bei, daß diese Rechtsmaterie aufgrund ihrer Aufgabe und starken Abhängigkeit von wirtschaftspolitischen Entscheidungen einem raschen Wandel unterworfen ist. So ist es bisher auch nicht zu der vor allem 1969 und 1970 diskutierten Gesamtkodifikation des W. gekommen. Zweifelhaft erscheint, ob ein umfassendes Wirtschaftsgesetzbuch noch angestrebt wird. Nach der bescheideneren Zielsetzung des VIII. Parteitages der SED (1971), das W. nur weiter auszugestalten, und nach seiner partiellen Weiterentwicklung in den letzten Jahren kann davon ausgegangen werden, daß diese Kodifikationspläne vorerst fallengelassen wurden. Nicht nur technische Schwierigkeiten, die vielgestaltigen Normen und die Über- und Unterordnungs- sowie Gleichordnungsverhältnisse zu einer einheitlichen Gesamtregelung zu führen, dürfte für die Zurücknahme der ursprünglichen Zielsetzung ausschlaggebend sein. II. Organisationsrecht A. Allgemeine Bestimmung Als Teilgebiet des W. werden im Organisationsrecht (O.) speziell jene Rechtsvorschriften erfaßt, welche die Gründung, Zusammenlegung, Änderung und Auflösung sowie die Rechtsstellung der nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung agierenden Wirtschaftseinheiten regeln. Die sich in der Verwirklichung einer bestimmten Rechtsstellung darstellenden Statusverhältnisse sind die zentrale juristische Kategorie des O. Im einzelnen beinhaltet es vor allem subjektbezogene Grundsatzregelungen des Entstehens, Änderns und Auflösens von Organisationen, die Festlegung und Ausgestaltung ihrer typischen inneren Struktur, ihres Leitungssystems, ihrer Fondswirtschaft, ihrer Leistungsgrundsätze sowie ihres rechtserheblichen Willensbildungsprozesses und tatsächlichen Handelns. Diese Regelungsmaterie zielt in erster Linie auf die Grundeinheiten des Wirtschaftsorganismus. Darüber hinaus betrifft das O. auch alle zwischenbetrieblichen Organisationsformen, denen die gemeinschaftliche Lösung wirtschaftlicher Aufgaben oder die zentralisierte Wahrnehmung von Teilfunktionen übertragen ist. Organisationsrechtlich relevant ist in diesem Zusammenhang auch das Handeln und Beziehungsgefüge zwischen den Beteiligten, wenn diese keine eigene Rechtssubjektsqualität aufweisen; ausschlaggebend sind hier ihre selbständige Willensbildung und Funktion. B. Wirtschaftsorganisation Die derzeitige Organisationsstruktur der Wirtschaft weist insgesamt 5 Wirtschaftseinheiten auf: 1. Volkseigenes Kombinat Gemäß § 1 Abs. 1 der VO über die volkseigenen Kombinate, Kombinatsbetriebe und volkseigenen Betriebe (Kombinats-VO) vom 8. 11. 1979 (GBl. I, S. 355) gilt „das volkseigene Kombinat als die grundlegende Wirtschaftseinheit der materiellen Produktion“. Damit wird den Kombinaten eine Schlüsselstellung im Wirtschaftssystem der DDR zugeschrieben. Neben der Wirtschaftstätigkeit übt das Kombinat zugleich „staatliche Funktionen der Wirtschaftsleitung aus“ (§ 4 Abs. 1, S. 1 Kombinats-VO vom 8. 11. 1979). Es ist rechtsfähig, juristische Person, „und begründet im eigenen Namen Verbindlichkeiten und haftet für ihre Erfüllung“ (§ 3 Abs. 4, S. 1 Kombinats-VO). Über die Gründung eines Kombinats entscheidet entweder der Ministerrat (bei direkter Unterstellung unter ein Ministerium), der zuständige Minister (keine direkte Unterstellung unter ein Ministerium) oder der Rat des Bezirkes (Kombinat im Verantwortungsbereich der örtlichen Räte) nach Zustimmung des fachlich zuständigen Ministers (§ 36 Abs. 1–3 Kombinats-VO). Das Kombinat ist in das Register der volkseigenen Wirtschaft, [S. 1510]das durch das StVG bei den Bezirksvertragsgerichten geführt wird, einzutragen. Es weist u.a. die rechtlich vertretungsbefugten Personen aus, die in erster Linie der Generaldirektor und bei Verhinderung seine Stellvertreter sind. Seit der Reorganisation der Wirtschaftsverwaltung ist das Kombinat in der Regel einem Ministerium oder einem Rat des Bezirkes unterstellt. Die Leitung erfolgt entweder über einen Stammbetrieb, über Leitbetriebe oder über ein gesondertes Generaldirektorat. 2. Kombinatsbetrieb Innerhalb des Kombinats stellt der Kombinatsbetrieb eine ökonomisch und juristisch selbständige Einheit dar. Er ist ebenfalls juristische Person und begründet Verbindlichkeiten im eigenen Namen, für deren Erfüllung er haftet (§ 6 Abs. 1 u. 2 Kombinats-VO). Die Direktoren als Leiter der Kombinatsbetriebe unterstehen dem Generaldirektor des Kombinats und sind diesem verantwortlich und rechenschaftspflichtig (§ 27 Abs. 4 Kombinats-VO). Die Einordnung in das Kombinat ist als Relativierung der ökonomischen Selbständigkeit des Kombinatsbetriebes anzusehen. 3. Volkseigener Betrieb (VEB) Durch die herausgehobene Stellung der Kombinate hat sich die Bedeutung der selbständigen VEB verringert. Standen die Regelungen bezüglich der VEB in den durch § 43 Abs. 2 Kombinats-VO aufgehobenen Abschnitten der VO über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der volkseigenen Betriebe, Kombinate und VVB (VVB-VO) vom 28. 3. 1973 (GBl. I, S. 129) noch an erster Stelle, so ist diese Regelungsmaterie in der Kombinats-VO deutlich knapper ausgefallen, wobei häufig nur eine Verweisung auf Bestimmungen der Kombinate und ihrer Betriebe erfolgt. Auch die VEB gelten als „ökonomisch und rechtlich selbständige Einheiten der materiellen Produktion oder eines anderen Bereichs der Volkswirtschaft“ (§ 31 Abs. 1, S. 1 Kombinats-VO). Sie gehören keinem Kombinat an, sondern sind „einem Staatsorgan oder wirtschaftsleitenden Organ unterstellt“ (§ 31 Abs. 1, S. 2 Kombinats-VO). Gleich dem Kombinatsbetrieb ist der VEB rechtsfähig (juristische Person), und für die Vertretung der VEB im Rechtsverkehr gelten die Regelungen des Kombinats entsprechend. 4. Vereinigung volkseigener Betriebe (VVB) Mit dem forcierten Auf- und Ausbau der Kombinate gingen Anzahl und Bedeutung der VVB sehr stark zurück. Die VVB bildeten eine Art Zwischenglied zwischen den zentralen wirtschaftsleitenden Staatsorganen und den Wirtschaftseinheiten, wobei sie letzteren näherstanden, als sie mit eigenen (finanziellen) Fonds ausgestattet wurden. Für ihre Stellung gelten die §§ 34 ff. VVB-VO vom 28. 3. 1973. Sie stellten bis 1978 häufiger die wirtschaftsleitenden Organe für bestimmte Sortiments- und Fertigungskomplexe, bestehend aus unterstellten VEB. Parallel zu den Kombinatsregelungen sind auch VVB rechtsfähig (§ 35 Abs. 1, S. 1 VVB-VO) und werden von einem Generaldirektor mit Weisungsrecht gegenüber den nachgeordneten Einheiten geleitet (§ 35 Abs. 2, S. 1 VVB-VO). 5. Kooperations- oder Wirtschaftsgemeinschaften Art. 42 Abs. 2 der Verfassung der DDR sieht die Bildung von Wirtschaftseinheiten vor, deren nähere Ausgestaltung durch die VO über Kooperationsgemeinschaften vom 12. 3. 1970 (GBl. II, S. 287) vorgenommen wird. Diese können von mehreren rechtsfähigen Betrieben, Kombinaten, Genossenschaften und anderen Wirtschaftsorganisationen auf freiwilliger Basis und unter wirtschaftlicher und juristischer Eigenverantwortung der Beteiligten zur gemeinsamen Lösung wirtschaftlicher Aufgaben oder zur gemeinsamen Wahrnehmung von Funktionen gebildet werden. Voraussetzung hierzu ist ein Organisationsvertrag. Als kooperative Organisationsform haben die Wirtschaftsgemeinschaften eine effizientere Arbeitsteilung, die Konzentration der Forschungskapazität, komplexe Rationalisierungsmaßnahmen u.ä. zum Ziel. In der Regel besitzen sie keine Rechtsfähigkeit. C. Kompetenzen der Wirtschaftseinheiten Mit Ausnahme der Kooperations- oder Wirtschaftsgemeinschaften sind den übrigen Wirtschaftseinheiten bestimmte Kompetenzen zugewiesen. Diese differieren entsprechend der unterschiedlichen Rechtsstellung und beinhalten die Planungskompetenz: Aufstellen von Fünfjahr- und Jahresplänen aufgrund staatlicher Planentscheidungen und eigener Analysen der allgemeinen und Bedarfsentwicklung (§§ 9 Abs. 1 u. 2, 34 Abs. 2, S. 1 Kombinats-VO; §§ 36, 37 VVB-VO); Fondskompetenz. Befugnis, Fonds im Rahmen der Rechtsvorschriften und des Planes zu bilden, zu besitzen, zu nutzen und über sie zu verfügen (§§ 3 Abs. 2, 14, 15, 18, 31 Abs. 4, 34 Abs. 1 u. 4 Kombinats-VO; § 44 Abs. 1 VVB-VO); Kooperationskompetenz: Recht auf Schaffung von Kooperationsbeziehungen mit anderen Wirtschaftseinheiten auf Grundlage der staatlichen Plankennziffern und anderer staatlicher Planentscheidungen (§§ 23, 34 Kombinats-VO; §§ 34 ff. VVB-VO); Produktionskompetenz. Durchführung der in den staatlichen Plänen festgelegten mengenmäßigen, bedarfs- und qualitätsgerechten Produktion und anderer Wirtschaftstätigkeiten, wie die Entwicklung neuer Erzeugnisse, Rationalisierungsmaßnahmen u.ä. (§§ 1, 2 Abs. 1, 6, 17, 31 Abs. 1, 34 Kombinats-VO; §§ 34 ff. VVB-VO). Zu diesen grundsätzlichen Befugnissen treten bei Kombinaten weitere hinzu: [S. 1511] * Außenhandelskompetenz: Berechtigung, „gemeinsam mit den zuständigen Außenhandelsbetrieben internationale Wirtschaftsverträge über die Spezialisierung und Kooperation der Produktion“ mit Partnern der RGW-Mitgliedsstaaten abzuschließen (§ 16 Abs. 5 Kombinats-VO). Daneben können Außenhandelsaufgaben durch einen dem Kombinat zugehörigen Außenhandelsbetrieb (AHB) wahrgenommen werden (§ 17 Abs. 3 Kombinats-VO). Diese dem Außenhandelsministerium unterstellten Betriebe — und nicht die Kombinate — sind Vertragspartner bei Außenhandelsgeschäften. Organisationskompetenz: Unter bestimmten Voraussetzungen ist dem Generaldirektor die Befugnis verliehen, Funktionen und Aufgaben der Kombinatsbetriebe zu ändern (§ 7 Abs. 1 Kombinats-VO) bzw. gewisse Aufgaben zu zentralisieren (§ 7 Abs. 2 Kombinats-VO). Weiterhin hat er die Kooperationsbeziehungen innerhalb des Kombinats auf der Grundlage des Planes und des Vertragsgesetzes zu regeln sowie die dabei auftretenden Streitigkeiten zu entscheiden (§ 23 Abs. 2 Kombinats-VO). Normsetzungskompetenz: Auf Grundlage und in Ausführung der Kombinats-VO und weiterer Rechtsvorschriften sind Aufgaben, Rechte und Pflichten des Kombinats in einem Statut festzulegen (§ 29 Abs. 1 Kombinats-VO). Die weitere Ausgestaltung des Statuts erfolgt durch Ordnungen, die der Generaldirektor erläßt (§ 29 Abs. 5 u. 6 Kombinats-VO). Bei den VEB kann von einer Außenhandelskompetenz nur insofern gesprochen werden, als bestimmte VEB spezielle Außenhandelsbetriebe (AHB) darstellen. Diese schließen Im- und Exportverträge in eigenem Namen für Rechnung der Produktions- oder Binnenhandelsbetriebe. In der Organisationskompetenz der VEB liegt die Festlegung der betrieblichen Leitungsstruktur durch den Direktor, die das übergeordnete Organ zu bestätigen hat (§ 33 Abs. 1 Kombinats-VO). Die Normsetzungskompetenz erschöpft sich im wesentlichen in der durch § 92 Abs. 1 AGB eingeräumten Befugnis des Betriebsleiters, eine Arbeitsordnung (§ 91 AGB) zu erlassen (Arbeitsrecht). Gemäß § 31 Abs. 5 Kombinats-VO können bestimmte VEB auch ein Statut haben. Die Leitung der Wirtschaftseinheiten wird von einem Generaldirektor oder Direktor nach dem Prinzip der Einzelleitung wahrgenommen. Die Berufung und Abberufung des Betriebs- oder Kombinatsleiters erfolgen durch das übergeordnete Organ, dem dieser verantwortlich und rechenschaftspflichtig ist (§§ 5, 24 und 25; 27, 28; 32 Kombinats-VO und §§ 34 ff. VVB-VO). Den Beschäftigten kommen die in Art. 21 der Verfassung, im AGB, der Kombinats- und VVB-Verordnung (und der VO über Kooperationsgemeinschaften) niedergelegten Mitwirkungsrechte zu (Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte). III. Leitungsrecht A. Struktur der Wirtschaftsleitung Das Leitungsrecht normiert in erster Linie die durch Über- und Unterordnungsverhältnisse zwischen den Wirtschaftseinheiten bestehenden Beziehungen. Dem vertikalen Leitungsrechtsverhältnis steht das horizontale Vertragsrechtsverhältnis gegenüber. Die Grundlage des Leitungssystems der Wirtschaftseinheiten bildet das Organisationsprinzip des Demokratischen Zentralismus, dessen beide Begriffskomponenten im Prinzip der Einzelleitung und der in verschiedenen Rechtsvorschriften festgelegten „umfassenden demokratischen Mitwirkung der Werktätigen“ zum Ausdruck kommen. Das Leitungsrecht steht in enger Beziehung zum Planungsrecht, jedoch können bei weitem nicht alle Maßnahmen und Entscheidungen der staatlichen Wirtschaftsleitung als staatliche Planungstätigkeit qualifiziert werden. Gekennzeichnet wird das Wirtschaftsleitungsrecht dadurch, daß es rechtsverbindliche Maßstäbe für die Entscheidungen der Leitungsorgane und für das Verhalten der betroffenen Adressaten setzt. Da dies in gewissem Sinne auch auf das Planungsrecht zutrifft, kann das Leitungsrecht als die umfassende und übergreifende Basisregelung begriffen werden. Das Leitungssystem der DDR-Wirtschaft gliedert sich im wesentlichen in 2 Ebenen: 1. Als zentrales Organ der Wirtschaftsleitung fungiert der Ministerrat, der seine Tätigkeit auf Grundlage und entsprechend der Direktiven der SED sowie der Wirtschafts- und Haushaltspläne des Staates entfaltet (vgl. § 3 Abs. 1, S. 1 Gesetz über den Ministerrat der DDR vom 16. 10. 1972, GBl. I, S. 253). Die Ministerien, Ämter und andere zentrale staatliche Leitungsinstanzen nehmen als Organe des Ministerrates dessen Leitungsaufgaben wahr. Die direkte Anleitung der verschiedenen Wirtschaftsbereiche erfolgt durch Institutionen mit bereichsleitender Funktion, den Industrie- und anderen Zweigministerien (z.B. Ministerium für Außenhandel, für Bauwesen, für Post- und Fernmeldewesen) (Industrieministerien). An dieser Steuerung sind auch generell koordinierende Ministerien und Staatsorgane beteiligt (wie das Ministerium für Wissenschaft und Technik, Ministerium für Materialwirtschaft) sowie partiell koordinierende und/oder kontrollierende Organe wie das Amt für Preise, das Amt für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung, das Amt für Erfindung und Patentwesen, die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (Rechnungsführung und Statistik), das Staatliche Vertragsgericht und das Komitee der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI). Die Planungsfunktion wird vor allem von der Staatlichen Planungskommission als generell koordinierende Aufgabenstellung durchgeführt (Planung, IV. A.). [S. 1512]2. Die zweite Ebene bilden die Kombinate mit ihren Kombinatsbetrieben und die VEB. Zwischen diesen beiden Ebenen gab es bis Ende der 70er Jahre eine mittlere Ebene, bestehend vor allem aus den VVB. B. Leitungsmittel Dem Grundsatz der Über- und Unterordnung folgend, wird das Leitungsrechtsverhältnis inhaltlich von der übergeordneten Instanz bestimmt, wobei die nachgeordnete Wirtschaftseinheit an der Entscheidungsbildung beteiligt werden soll. Die Leitungsmittel (Rechtsformen) zur Gestaltung der Leitungsrechtsverhältnisse und damit der wirtschaftsrechtlichen Leitungsentscheidung sind vielgestaltig und haben noch keine gesetzlich einheitliche Normierung erfahren. Grundsätzlich wird zwischen a) Rechtsnorm und b) Einzelentscheidung unterschieden. Von Staatsorganen, denen eine Normierungsbefugnis zusteht — Ministerien und Ämter —, können Anordnungen und Durchführungsbestimmungen erlassen und im Gesetzblatt verkündet werden. Wirtschaftseinheiten und wirtschaftsleitende Organe können normative Weisungen aussprechen. Richtlinien, Dienstanweisungen und Verfügungen können von allen Leitungsorganen erlassen werden. Mittels Anordnungen werden Sachverhalte geregelt, die zum einen für einen bestimmten Industriezweig von zentraler Bedeutung sind. In der Regel spielen dabei eine längerfristige Konzeption der Regelung und ein erhöhter Publizitätsgrad als Voraussetzungen der praktischen Umsetzung eine Rolle. Zum anderen bilden sie die Regelungsart für bereichsüberschreitende Normierungen und solche, die unmittelbare Auswirkungen außerhalb des betroffenen Ministeriums haben, sowie für die Festlegung der Rechte und Pflichten von Betrieben und Einrichtungen außerhalb der Industrie. Durchführungsbestimmungen werden vom zuständigen Minister im Rahmen seiner Befugnisse zur Durchführung von Verordnungen und Beschlüssen des Ministerrates erlassen. Normative Verfügungen haben die Rechte und Pflichten der Leiter und nachgeordneten Wirtschaftseinheiten zum Inhalt. Als eine Anleitung zum Handeln vermitteln die Richtlinien sowohl Ziele wie Lösungswege für bestimmte Aufgaben. Schließlich ergehen Regelungen als Dienstanweisung, um die Verhaltensweisen der Mitarbeiter des Ministeriums, der Generaldirektoren sowie der Leiter der anderen direkt unterstellten Wirtschaftseinheiten verbindlich festzulegen. Bei den Einzelentscheidungen kann zwischen normativen und individuellen Entscheidungen ähnlich der Abgrenzung zwischen Verwaltungsvorschrift und Weisung unterschieden werden. Meistens ergeht die Einzelentscheidung auf der Grundlage oder in bezug zu einer Rechtsnorm; sie kann auch auf einer höherrangigen Einzelentscheidung beruhen. Von herausragender Bedeutung sind die staatlichen Planentscheidungen, als deren wichtigste individuelle Entscheidungen die staatlichen Aufgaben (Pflicht zur Erarbeitung eines Planentwurfs), Planauflagen (verpflichtend vorgeschriebenes Verhalten zur Planerfüllung) und Bilanzentscheidungen (Koordinierung von Planentscheidungen verschiedener Verantwortungsbereiche) zu sehen sind (Planung, V.). Sofern die Einzelentscheidung nicht im Planungsbereich getroffen wird, fällt sie in der Regel als Weisung (komplexes Leitungsverhältnis) oder als Auflage (partielles Leitungsverhältnis). Als eine Sonderform der Weisung greifen die „operativen Entscheidungen“, wie Bilanz- oder Standardänderung, in den planmäßigen Wirtschaftsablauf der Betriebe ein. Schließlich werden Einzelentscheidungen zur Durchsetzung von Rechten und Pflichten bzw. zur Konfliktlösung getroffen, z.B. Entscheidungen des Amtes für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung über den Entzug des Gütezeichens oder Schiedssprüche des Staatlichen Vertragsgerichts. Die Entscheidungsfindung soll durch eine klar umrissene Entscheidungskompetenz, hohe Qualifikation der Leitungsinstanzen und das Zusammenspiel von Eigenverantwortung und demokratischer Mitwirkung der Geleiteten den „gesellschaftlichen Erfordernissen“ entsprechend optimiert werden. Dabei werden neben den direkten, administrativen Leitungsmitteln auch indirekte verwandt, die unter dem Begriff „ökonomische Hebel“ zusammengefaßt sind (Finanzsystem, VI.). Vom Leitungsrecht im engeren Sinn nicht mehr umfaßt sind „Koordinierungsentscheidungen“, die die verbindliche Gestaltung der Zusammenarbeit nicht unterstellter Leitungsorgane regeln. Rechtsformen sind die Abstimmung, Zustimmung und die gemeinsame Entscheidung. Pflichtverletzungen der nachgeordneten Wirtschaftseinheiten können eine materielle, die der Wirtschaftsfunktionäre als schuldhaftes Handeln eine persönliche Verantwortlichkeit auslösen. Die haftungsrechtlichen Sanktionsformen sind vielgestaltig und reichen von den an den Staatshaushalt abzuführenden Wirtschaftssanktionen (systemwidriges Handeln) über Ordnungsstrafen (persönliche Verantwortlichkeit), die Festsetzung von Zwangsgeld zur Durchsetzung von vertragsgerichtlichen Entscheidungen bis hin zum Schadensersatz und der Vertragsstrafe bei der Verletzung von Wirtschaftsverträgen. Die persönliche Verantwortlichkeit ist daneben auch disziplinarischen und strafrechtlichen Regelungen unterworfen. Demgegenüber erscheint die materielle Verantwortlichkeit der Leitungsorgane eher schwach ausgeformt. IV. Recht der Planung und Bilanzierung Die „sozialistische Planwirtschaft“ ist die in Art. 9 Abs. 3 verfassungsrechtlich verankerte Wirtschafts[S. 1513]ordnung der DDR. In der westlichen Betrachtung ist dafür der Idealtypus „Zentralverwaltungswirtschaft sowjetischen Typs“ geläufig. Danach erfolgt die Steuerung des Wirtschaftsprozesses durch zentrale normative Planung und Leitung der zuständigen Staatsorgane in Ausführung der richtungweisenden Beschlüsse und Direktiven der Führung der SED. Bestimmendes Moment der Planung ist ihre auf der Grundlage des Volks- bzw. Genossenschaftseigentums bestehende gesamtgesellschaftliche Zielrichtung. Als konkrete Ausdrucksform der Wirtschaftsplanung fungieren zwei Grundtypen von staatlichen Plänen: mittelfristige Fünfjahrpläne und kurzfristige Volkswirtschaftspläne, in welche die Zielvorgaben der Fünfjahrpläne sukzessive in den jährlichen Planungsabschnitt übertragen werden. Die jährlich aufgestellten Volkswirtschaftspläne bilden das entscheidende direkte Steuerungsmittel des Wirtschaftsablaufes, an deren Ausarbeitung zahlreiche Institutionen und alle Wirtschaftseinheiten beteiligt sind. Das Planungsrecht umfaßt die rechtliche Regelung jener Beziehungen, die bei der Festlegung (Planentscheidung) der Produktions- und Effektivitätsziele und den hierzu einzusetzenden Fonds und Ressourcen sowie bei deren Realisierung im jeweiligen Planungszeitraum entstehen. Es regelt sowohl das Verfahren der arbeitsteiligen Vorbereitung und des Treffens von Planentscheidungen wie auch den Prozeß der Planrealisierung, in dem durch die betriebliche Planung mittels interner Weisungen und Entscheidungen die nötigen Durchführungsvoraussetzungen geschaffen werden und zum anderen durch den Abschluß von Kooperations- und Leistungsverträgen die Präzisierung des Plans erfolgt. Aufgabe des Planungsrechts ist es somit, das koordinierte Zusammenwirken aller am Planungsprozeß beteiligten Staatsorgane und Wirtschaftseinheiten verbindlich auszugestalten, die Stabilität der Planung sicherzustellen und die Wiederholbarkeit der Planungsprozesse zu gewährleisten. Im einzelnen werden insbesondere folgende Sachverhalte geregelt: die Fixierung der Kompetenzen der Planungsorgane und Wirtschaftseinheiten, die Ordnung und Gestaltung des Planungsablaufes einschließlich der Planbestätigungen und Planänderungen, die Bilanzierung und territoriale Koordinierung der Pläne, die Planinformation, -abrechnung und -kontrolle, die Planpflichtverletzungen, die Wechselbeziehungen zwischen der innerstaatlichen Planung und der Plankoordinierung des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW). Der Planungsprozeß läßt sich rechtlich nicht gleichmäßig präzise regeln. So kann der konkrete Inhalt eines Planungszieles nicht direkt rechtlich-normativ erfaßt werden; jedoch werden dessen Erarbeitung und Realisierung davon beeinflußt, indem die Planziele als rechtsverbindliche Entscheidungen (Planentscheidungen) formuliert werden, die Anforderungen an die Planentscheidungen normiert werden, das einheitliche und aufeinander abgestimmte Handeln der am Planungsprozeß Beteiligten rechtlich ausgestaltet wird, die einheitliche Anwendung der planungsorganisatorischen und -technischen Arbeitsmittel und -methoden durch rechtsverbindliche Festsetzung sichergestellt wird. Im Planungsrecht gibt es 3 Rechtsformen: 1. Planungsgesetze. In Gesetzesform werden von der Volkskammer der Fünfjahrplan sowie der Volkswirtschaftsplan und der Staatshaushaltsplan des jeweiligen Planjahres verabschiedet. Der Staatshaushaltsplan beruht auf der Zielstellung des Volkswirtschaftsplans und sichert dessen Finanzierung. Die Grundsätze der Haushaltswirtschaft sind im Gesetz über die Staatshaushaltsordnung der DDR vom 13. 12. 1968 (GBl. I, S. 383) niedergelegt (Staatshaushalt). Die Plangesetze enthalten in komprimierter Form die Globalziele, die über die Planentscheidungen aufgeschlüsselt werden. Die Staatsbilanzen sind kein Bestandteil der Plangesetze; sie werden vom Ministerrat bestätigt (§ 4 Abs. 3 des Ministergesetzes vom 16. 10. 1972) und bilden die quantitative Zusammenfassung der wichtigsten Ziele und des Ressourcen- und Fondseinsatzes (Planung, VI. B.). 2. Planentscheidungen. Sie beruhen überwiegend — ausnahmsweise auch durch Wirtschaftsvertrag möglich — auf einseitigen Willenserklärungen übergeordneter oder gesetzlich für zuständig erklärter Organe und setzen den Beteiligten rechtsverbindliche Ziele für die auszuarbeitenden Pläne und die Durchführung des Produktions- und Reproduktionsprozesses. Inhaltlich erfassen die an einzelne W.-Subjekte adressierten Planentscheidungen: die Erzeugung von Produkten oder die Erbringung anderer Leistungen, die Verwendung von Erzeugnissen und Leistungen sowie die Inanspruchnahme anderer Ressourcen, die Entwicklung des Verhältnisses von Aufwand und Nutzen sowie andere Effektivitätsfaktoren, die Bildung und Verwendung materieller und finanzieller Fonds. Planentscheidungen als Instrumente für die verbindliche Steuerung des Verhaltens der Betroffenen ergehen nicht isoliert, sondern als hierarchisch miteinander verknüpfte Entscheidungsketten. Auf allen Stufen des Planungsprozesses ist nach staatlichen und betrieblichen Planentscheidungen zu differenzieren. Staatliche Planentscheidungen haben vor allem die Formen [S. 1514]a) der Planbeschlüsse über die Aufgaben der Fünfjahr- und Jahrespläne und b) als staatliche Plankennziffern zur Ausarbeitung und Durchführung der Volkswirtschaftspläne und Staatshaushaltspläne. Davon umfaßt werden auch die Bilanzentscheidungen als staatlich verbindliche Naturalkennziffern des Aufkommens und der Verwendung von Material, Ausrüstung, Bauleistungen, Konsumgütern, Arbeitsvermögen, finanzieller Fonds u.ä. Bilanzentscheidungen unterliegen einem rechtlich geordneten Verfahren. Als Resultat eines wechselseitigen Informationsaustausches zwischen Herstellern und Abnehmern und unter Zugrundelegung der zentralen Vorgabebilanzen (Bilanzabstimmungen) sind die so vom entscheidungsbefugten Bilanzorgan gewonnenen Bilanzentscheidungen in den jeweiligen Plan aufzunehmen. Die staatlichen Planentscheidungen werden durch das Planungsstadium charakterisiert: Sie ergehen als Planaufgaben während der Planausarbeitung und als Planauflagen während der Plandurchführung (Planung, V. A., Planung, V. C.). Betriebliche Planentscheidungen beruhen auf staatlichen Vorgaben und umfassen in erster Linie Entscheidungen des Kombinatsleiters. 3. Verfahrensregelungen für die Ausarbeitung der Planentwürfe. Sie regeln die Vorbereitung und das Treffen der Planentscheidungen, wobei die Planungsordnung hierfür die zentrale Grundlage bildet. Die derzeit in Kraft befindliche Planungsordnung ist die AO über die Ordnung der Planung der Volkswirtschaft der DDR 1981 bis 1985 vom 28. 11. 1979 (GBl. SDr. 1020 a–q), die im Frühjahr 1981 aufgrund der Reform der Wirtschaftsorganisation — Kombinate traten an die Stelle der VVB — durch die AO über die Ergänzung der Ordnung der Planung der Volkswirtschaft 1981–1985 vom 30. 4. 1981 (GBl. I, S. 149) in vielen Teilen abgeändert und neu gefaßt wurde. Das Bilanzierungsverfahren ist zuletzt vor allem in der VO über die Material-, Ausrüstungs- und Konsumgüterbilanzierung — Bilanzierungs-VO — vom 15. 11. 1979 (GBl. I, 1980, S. 1) geregelt worden. Ergänzende Bestimmungen enthält die Rahmenrichtlinie für die Planung in den Kombinaten und Betrieben der Industrie und des Bauwesens (GBl. SDr. 1021 vom 22. 2. 1980; vgl. dazu GBl. I, 1980, S. 40), die Finanzierungsrichtlinie über die volkseigene Wirtschaft vom 21. 8. 1979 (GBl. I, S. 253) und die VO über die gesellschaftliche Verantwortung, die Vollmachten und Pflichten des Hauptbuchhalters in den volkseigenen Kombinaten und volkseigenen Betrieben — Hauptbuchhalterverordnung — vom 7. 6. 1979 (GBl. I, S. 156). Die Planungsordnung regelt die Ausarbeitung, Durchführung und Abrechnung der staatlichen Pläne bis zum Betrieb, wobei sie auf die Kombinats- und Betriebsplanung nur insofern einwirkt, als sie mit der für diesen Bereich geltenden Rahmenrichtlinie korrespondiert. Ziel und Aufgabe der Planungsordnung ist die Sicherstellung des koordinierten Zusammenwirkens der am Planungsprozeß beteiligten Wirtschaftssubjekte. 4. Die Regelungsmaterie des Planungsrechts umfaßt ferner: die VO über die Durchführung von Investitionen vom 27. 3. 1980 (GBl. I, S. 107), die VO über Rechnungsführung und Statistik vom 20. 6. 1975 (GBl. I, S. 585), geändert durch die 2. VO vom 24. 5. 1979 (GBl. I, S. 163), geändert durch die 2. VO vom 10. 7. 1980 (GBl. I, S. 215), geändert durch die 3. VO über Rechnungsführung und Statistik vom 28. 1. 1982 (GBl. I, S. 125), die VO über die Energiewirtschaft in der DDR Energie-VO — vom 30. 10. 1980 (GBl. I, S. 321) und die VO über die Entwicklung und Sicherung der Qualität der Erzeugnisse vom 1. 12. 1983 (GBl. I, S. 405). 5. Planpflichtverletzungen. Sie werden nach den Grundsätzen der materiellen und persönlichen Verantwortlichkeit geahndet. Beim Vorliegen gesetzlich fixierter Tatbestände treten die im einzelnen vorgesehenen, juristisch differenziert ausgestalteten Rechtsfolgen ein. In erster Linie soll die Plandisziplin über die Leistungsbewertung der Betriebe gewährleistet werden; daneben finden auch moralische Stimuli Verwendung. In Fällen besonders schwerwiegender Planabweichungen können Sanktionen ergriffen werden. Im Rahmen der individuellen Verantwortlichkeit stehen a) Disziplinierungsmaßnahmen des Arbeitsrechts und b) Ordnungsstrafen als Sanktionen zur Verfügung (Ordnungswidrigkeiten). Im Rahmen der rechtlichen Verantwortlichkeit der Betriebe sind a) Wirtschaftssanktionen und b) Maßnahmen des staatlichen Leistungszwanges zu unterscheiden. Letztere stellen erhebliche staatlich-administrative Eingriffe dar, indem sie die Verfügungsgewalt der Betriebe über ihre finanziellen Fonds und Bankkonten durch umgehende Abführung an den Staatshaushalt und Kontosperren einschränken. Zuständig ist der Minister der Finanzen. Über Wirtschaftssanktionen entscheidet das Staatliche Vertragsgericht auf Antrag von Staatsorganen und wirtschaftsleitenden Organen. Die in verschiedenen Rechtsvorschriften formulierten Sanktionstatbestände sind aber nur bis zu einem gewissen Grad geeignet, einen optimalen Planungs- und Bilanzierungsprozeß zu gewährleisten. Überzogene Strafdrohungen stehen im Gegensatz zu der im gewissen Rahmen geforderten Initiative und Eigenverantwortlichkeit der Planungsbeteiligten. Die Aufrechterhaltung der Risikobereitschaft und Entscheidungsfreudigkeit der Leiter ist daher ein wesentlicher Grund für die relativ geringe Bedeutung [S. 1515]des zur Sicherstellung der Plandisziplin eingesetzten juristischen Instrumentariums der Wirtschaftssanktion. V. Wirtschaftsvertragsrecht/Vertragssystem A. Allgemeine Bestimmung Das Wirtschaftsvertragsrecht regelt die Gestaltung der wirtschaftlichen Beziehungen, die Betriebe und andere W.-Subjekte auf gleicher Leitungsebene untereinand

DDR A-Z 1979

DDR A-Z 1979

Volkseigene Wirtschaft (1979)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Wirtschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1141 Volkseigene Industrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkseigener Handel

DDR A-Z 1979

Pazifismus (1979)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Im politischen Sprachgebrauch der DDR wird der P. als „bürgerliche politische Strömung und Ideologie“ bezeichnet, deren Vertreter als partielle Verbündete der sozialistischen Staatengemeinschaft gesehen werden, da sie gegen alle Arten von Krieg, also auch gegen „imperialistische Kriege“ kämpfen. Ihnen wird jedoch von der Propaganda der SED vorgeworfen, daß sie nicht zwischen gerechten und ungerechten Kriegen unterschieden und damit revolutionäre Kriege bzw. nationale Befreiungskriege ablehnten. Mit Beginn der sowjetischen Entspannungsoffensive Anfang der 70er Jahre ist allerdings der Bedeutungsinhalt des Begriffs P. ausgeweitet worden. Mit P. im weiteren Sinne wird seitdem auch die Haltung großer Teile der Bevölkerung westlicher Industrieländer charakterisiert, die sich unter dem Eindruck der „Friedenspolitik der sozialistischen Staaten“ zunehmend vom Antikommunismus und Antisowjetismus abgewandt hätten. Im Zusammenhang mit der Kampagne gegen die sog. „Neutronenbombe“ sind erneut Appelle an die pazifistische Haltung der „friedliebenden Kräfte“ in den westlichen Industriestaaten gerichtet worden. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 799 Patriotismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PEN-Zentrum der DDR

DDR A-Z 1979

Volkskunst (1979)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 V. im herkömmlichen Sinne, also vor allem die Herstellung handwerklicher Gegenstände nach überlieferten Traditionen (z. B. erzgebirgische Schnitzereien) sowie Volkstanz und Volksmusik, wird im Rahmen der unter dem Oberbegriff Künstlerisches Volksschaffen geförderten Laienkunst gepflegt und weiterentwickelt. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1144 Volkskorrespondent A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volksmusikschulen

DDR A-Z 1979

Kulturelle Zusammenarbeit (1979)

Siehe auch die Jahre 1975 1985 Die KZ., die im Sprachgebrauch der DDR meist als „kultureller Austausch“ als „Kulturaustausch“ oder auch als „kulturelle Auslandsbeziehungen“ (Kleines Politisches Wörterbuch, 2. Aufl., Berlin [Ost] 1973) bezeichnet wird, hat im gegenwärtigen Stadium der internationalen Politik der Entspannung und der Friedlichen Koexistenz einen besonderen Stellenwert. In den am 8. 7. 1973 in Helsinki verabschiedeten Schlußempfehlungen der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) haben die Teilnehmerstaaten, darunter auch die DDR. vereinbart, u. a. auch Vorschläge zur Erweiterung und Verbesserung der Zusammenarbeit und des Austausches auf den verschiedenen Gebieten der Kultur zu erarbeiten. In der zweiten Phase der KSZE-Beratungen, die seit Sommer 1973 in Genf stattfanden, befaßte sich eine besondere Unterkommission mit entsprechenden Vorschlägen (im sog. „3. Korb“), die im letzten KSZE-Beratungsabschnitt, vom 30. 7. bis 1. 8. 1975. in Helsinki angenommen wurden und in ihrer Verwirklichung zur Sicherung des Friedens und zur Verständigung zwischen den Völkern beitragen sollen. Die im „3. Korb“ angenommenen Empfehlungen haben freilich für die sozialistischen Staaten mehr deklamatorischen als verbindlichen Charakter. Dies hat sich auch bei der Bestandsaufnahme auf der Belgrader KSZE-Folgekonferenz (Oktober 1977 bis März 1978) bestätigt. Die DDR steht-wegen der besonderen innerdeutschen Gegebenheiten - mehr noch als andere Länder des sozialistischen Lagers vor der Notwendigkeit, die in langfristiger Entwicklung unvermeidliche KZ. mit der bisher praktizierten Politik der kulturellen Abgrenzung in Einklang zu bringen. Hierzu dienen „Prinzipien“, die nach Auffassung der DDR für den Kulturaustausch gelten müssen. In erster Linie wird hier der Grundsatz der: „Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten“ beansprucht; dieser Grundsatz ist im Schlußbericht der; UNESCO-Konferenz von Helsinki vom 20. 6. 1972, nicht jedoch im Grundlagenvertrag vom 21. 12. 1972, enthalten. Ein weiteres Prinzip ist die Forderung nach „Achtung der Gesetze und Sitten eines jeden Landes“ im Zusammenhang mit dem Kulturaustausch. [S. 627]Diese Forderung ist, schon im Vorzeichen der gesamteuropäischen Konferenz von Helsinki, von Leonid 1. Breschnjew anläßlich des 50. Jahrestages der Gründung der UdSSR am 21. 12. 1972 besonders hervorgehoben worden. Im Hinblick auf die künftige Entwicklung der KZ. hat das ideologische Prinzip, daß auch in der Politik der friedlichen Koexistenz der Grundwiderspruch zwischen Sozialismus und Kapitalismus nicht aufgehoben ist, besondere Bedeutung: „Die Politik der friedlichen Koexistenz ist ökonomischer, politischer und ideologischer Klassenkampf“ (Kleines Politisches Wörterbuch, a. a. O., S. 243). Aus dieser Grundeinstellung ergibt sich eine Differenzierung in der auswärtigen Kulturpolitik der DDR. Die KZ. mit der UdSSR und den anderen Ländern der sozialistischen Staatengemeinschaft besitzt qualitativ und quantitativ den Vorrang. Diese Beziehungen werden als ein bewußter und planmäßig gesteuerter Prozeß der Kooperation und Annäherung der verschiedenen nationalen Kulturen verstanden. Die KZ. mit den „progressiven Ländern“ Asiens, Afrikas und Lateinamerikas verfolgt das Ziel, die politische Entwicklung dieser Länder zu beeinflussen und zugleich das politische und kulturelle Ansehen der DDR dort zu steigern. Die kulturellen Beziehungen mit den Ländern der „Dritten Welt“ und mit den „kapitalistischen Ländern“ waren bis zur allgemeinen internationalen Anerkennung der DDR (1973) vor allem auf das Ziel der vollen Anerkennung ausgerichtet. Die KZ. mit „demokratischen und antiimperialistischen Kräften“ in diesen Ländern wird besonders gepflegt. Häufig tritt die Kulturpolitik der DDR mit dem Anspruch auf, „Hüter des deutschen Kulturerbes“ (Kulturelles Erbe) zu sein; sie vermeidet dabei jede Zusammenarbeit mit der Auswärtigen Kulturpolitik der Bundesrepublik Deutschland. In der KZ. mit der Bundesrepublik Deutschland bestreitet die DDR strikt den „innerdeutschen Charakter“ dieser Beziehungen. Der Hinweis auf die Gemeinsamkeiten von Geschichte, Kultur und Sprache ist verpönt. Das Ausmaß dieser Beziehungen (Sommer 1978) ist insgesamt unbeträchtlich: Es gibt Gastspiele von DDR-Bühnen und -Orchestern im Bundesgebiet. Die Gastspielbeziehungen auf dem Gebiet der Jazz- und Popmusik haben sich in der letzten Zeit merklich belebt. Große Aufmerksamkeit fand die offizielle Präsentation der Bundesrepublik Deutschland in Form der Ausstellung „Fotografie in Wissenschaft und Technik“ (Berlin [Ost], Januar und Februar 1977). Gelegentlich stellen Museen und Sammlungen Leihgaben für Ausstellungen im anderen deutschen Staat zur Verfügung. Die gewerblichen Buchhandelsbeziehungen beruhen auf Vereinbarungen des Innerdeutschen Handels. Die Teilnahme von Wissenschaftlern und Künstlern aus der DDR an Veranstaltungen im Bundesgebiet (und in umgekehrter Richtung) ist zwar kein Ausnahmefall; diese Beziehungen sind jedoch im ganzen gesehen noch recht spärlich und zweifellos ― wie die KZ zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR überhaupt - besonders entwicklungsbedürftig und entwicklungsfähig. Die Entwicklung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kultur ist im Art. 7 des Grundlagenvertrags vom 21. 12. 1972 vereinbart worden; die nach dem Zusatzprotokoll (Ziffer 7) vorgesehenen Verhandlungen über den Abschluß von Regierungsabkommen sind am 27. 11. 1973 aufgenommen worden. Nach 5 Verhandlungsrunden wurde im Oktober 1975 kein neuer Verhandlungstermin vereinbart. In der Öffentlichkeit ist bekanntgeworden, daß die DDR als Voraussetzung für die Fortführung der Verhandlungen die Bereitschaft zur Herausgabe wichtiger Bestände der Stiftung Preußischer Kulturbesitz fordert. Die Bundesregierung ist dagegen der Auffassung, daß über diese Bestände rechtlich entschieden ist und damit kein Thema für Verhandlungen mit der DDR sein kann. Im Art. 7 des Grundlagenvertrags haben die Vertragsparteien auch die Entwicklung der Zusammenarbeit auf den Gebieten der Wissenschaft und Technik vereinbart; die für den Abschluß von Regierungsabkommen erforderlichen Verhandlungen (nach Ziffer 2 des Zusatzprotokolls) haben am 30. 11. 1973 begonnen. Nach vielen Verhandlungsrunden ist bei der Regelung von Sachfragen weitgehend Einvernehmen erzielt worden. Doch sind nach wie vor (Sommer 1978) wichtige Fragen, zu denen auch die Einbeziehung von Berlin (West) gehört, noch offen. Die kulturellen Austauschbeziehungen der DDR beruhen weitgehend auf Kulturabkommen, die in der Regel mit Arbeitsplänen und Arbeitsprogrammen ausgefüllt werden. Seit November 1972 gehört die DDR der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) an. Die Mitgliedschaft zu Organisationen und Institutionen der UNESCO (z. B. zum Internationalen Musikrat, zum Internationalen Theater-Institut, zum Internationalen Rat der Museen usw.) hatte die DDR schon früher erworben. Für die Praxis des kulturellen Austausches steht der DDR ein seit Jahren entwickeltes Instrumentarium zur Verfügung, das auch die Ausschaltung störender und unerwünschter Einflüsse garantiert. Die Künstler-Agentur der DDR besitzt eine Monopolstellung bei der Vermittlung von Ensembles und Solisten, die außerhalb der DDR gastieren sollen; auch Gastspiele aus dem Bundesgebiet in der DDR und aus dem Ausland können nur von der genannten Künstler-Agentur vermittelt werden. Die in der Liga für Völkerfreundschaft zusammengeschlossenen Freundschaftsgesellschaften und Freundschaftskomitees sind insbesondere in den Gastländern weitgehend die Träger und Gestalter der kulturpolitischen Veranstaltungen der DDR. Seit der internationalen Anerkennung der DDR sind auch die diplomatischen Vertretungen am Kulturaustausch beteiligt. In verschiedenen Ländern gibt es Kulturzentren bzw. Kultur- und Informationszentren (KIZ) der DDR (in Europa in den Städten Rom, Helsinki, Stockholm und Kopenhagen). Als zentrale Vorstudienanstalt für ausländische Studierende und als Stätte zur Förderung deutscher Sprachkenntnisse dient das Herder-Institut in Leipzig. Ein Auslandsschulwesen, das den von der Bundesrepublik Deutschland geförderten [S. 629]deutschen Auslandsschulen vergleichbar ist, unterhält die DDR dagegen nicht. Neben der intensiven Förderung des deutschen Sprachunterrichts, vor allem in Ländern der „Dritten Welt“, befaßt sich die auswärtige Kulturarbeit der DDR auch mit der Präsentation von Filmen; Sprachunterricht und Filmvorführung bieten besonders gute Möglichkeiten, ein vorteilhaftes „Image“ des anderen deutschen Staates zu erzeugen. Auch die Entsendung künstlerischer Ensembles nimmt einen breiten Raum ein. Die DDR hat es dabei verstanden, das hohe Niveau ihrer Musik- und Bühnenkunst als kontinuierliche Weiterentwicklung des traditionell im Ausland geschätzten deutschen Kulturerbes zu präsentieren. Aus den Beständen der Museen — es sind in erster Linie die Staatlichen Museen in Dresden und Berlin (Ost) zu nennen — veranstaltet die DDR vor allem im westlichen Ausland Ausstellungen alter Meister und Maler des 19. Jahrhunderts. Hervorzuheben ist die große, fünf Jahrhunderte umfassende Ausstellung „The Splendor of Dresden“, die am 1. 6. 1978 in Washington eröffnet und auch in New York und San Francisco gezeigt wurde. Mit zahlreichen Buchausstellungen im Ausland will sich die DDR ferner „als ein Land des Buches“ darstellen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 626–629 Kulturbund der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kulturelles Erbe

DDR A-Z 1975

DDR A-Z 1975

Juni-Aufstand (1975)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Die vor allem von Industriearbeitern in Großstädten und industriellen Zentren getragene Erhebung vom 16. und 17. 6. 1953 wurde durch einen lohnpolitischen Konflikt ausgelöst und steigerte sich zu einem Massenprotest gegen die Politik der SED und der DDR-Regierung in der vorhergehenden mehrjährigen Phase der Stalinisierung. Vorgeschichte: Der im Sommer 1952 auf der II. Parteikonferenz der SED unter der Parole Aufbau des Sozialismus proklamierte verschärfte Kurs mündete in eine schwere wirtschaftliche und gesellschaftliche Krise, die ihren Ausdruck in steigenden Fluchtziffern fand. Nach dem Tode Stalins am 5. 3. 1953 leitete die Sowjetregierung einen Kurswechsel ein, dem die SED-Füh[S. 450]rung jedoch erst verspätet und auf dringliche Weisung aus Moskau folgen wollte. Im Anschluß an eine Plenarsitzung des ZK der SED beschloß der DDR-Ministerrat noch am 28. 5. 1953, daß die Arbeitsnormen in den volkseigenen Industriebetrieben bis Ende Juni generell um 10 v. H. zu erhöhen seien. In der Praxis lief das auf Lohnminderung bei verschärften Arbeitsansprüchen hinaus. Der Beschluß löste alsbald unter Ost-Berliner Bauarbeitern Widerspruch und Unruhe aus. Am 9. Juni faßte das Politbüro der SED Beschlüsse über den Neuen Kurs, die zwei Tage später veröffentlicht wurden. Darin war zwar von einer „Reihe von Fehlern“ die Rede, die in der Vergangenheit begangen worden seien. An die Adresse mittelständischer Bevölkerungsgruppen gewandt, erklärte die Parteiführung, die „Interessen … der Einzelbauern, der Einzelhändler, der Handwerker, der Intelligenz“ seien „vernachlässigt“ worden. Sie versprach Abhilfe und einen grundlegenden Kurswechsel, ohne jedoch auf die von der Industriearbeiterschaft als besonders bedrückend empfundene Normenfrage einzugehen. Die Ereignisse in Ost-Berlin: Am Morgen des 16. 6. 1953 erschien das FDGB-Organ „Tribüne“ mit einem Artikel, dessen Kernsatz („Die Beschlüsse über die Erhöhung der Normen sind in vollem Umfang richtig“) die Arbeiter auf der Baustelle Block 40 der Stalin-Allee veranlaßte, ihre Tätigkeit einzustellen und einen Demonstrationszug zu formieren, der zuerst zum FDGB-Haus in der Wallstraße (es war verschlossen) und weiter zum „Haus der Ministerien“ (ehemaliges Reichsluftfahrtministerium) in der Leipziger Straße zog. Unterwegs wurde das Verlangen nach Herabsetzung der Normen durch weiterreichende politische Forderungen ergänzt. Der Zug wuchs zuletzt auf etwa 10.000 Menschen an, die den Rücktritt der Regierung verlangten. Minister Selbmann und Prof. Havemann, die sich an die Streikenden und Demonstrierenden wandten, fanden kein Gehör — die Menge forderte vergeblich, daß Ulbricht oder Grotewohl zu den vor dem „Haus der Ministerien“ Versammelten sprechen sollten. Zu spät beschloß das Politbüro der SED, den Beschluß über die Normenerhöhung rückgängig zu machen — längst waren andere Ziele politischer Art proklamiert und mit dem Hinweis auf einen Generalstreik verbunden worden. Demonstranten bemächtigten sich der von der Parteiführung ausgesandten Lautsprecherwagen und riefen dazu auf, am folgenden Morgen auf dem Strausberger Platz eine Massenkundgebung abzuhalten. Die 12.000 Beschäftigte zählende Belegschaft des Stahl- und Walzwerkes Henningsdorf machte sich in den frühen Morgenstunden des 17. 6. 1953 auf den Weg — die Streikenden wollten vom Norden durch den französischen Sektor von Berlin ins Stadtzentrum gelangen. Die Ausweitung der Demonstrationen veranlaßte den Militärkommandanten des sowjetischen Sektors, Generalmajor Dibrowa, in den Mittagsstunden den Ausnahmezustand zu verhängen. In der Leipziger Straße, am Potsdamer Platz, am Brandenburger Tor, von dem Demonstranten die rote Fahne herunterholten, und an anderen Stellen kam es zu Zusammenstößen zwischen der Volkspolizei und den protestierenden Ost-Berlinern. Einige Gebäude, Aufklärungslokale, Zeitungskioske und Parteibüros wurden in Brand gesteckt oder demoliert. Die Ereignisse in den DDR-Bezirken: Von Ost-Berlin griff der J. auf andere Großstädte und industrielle Zentren über (vor allem Bitterfeld, Halle, Leipzig, Merseburg, Magdeburg, Jena, Gera, Brandenburg und Görlitz). Die Kunde von den Ereignissen in Ost-Berlin wurde durch westliche Rundfunksender, aber auch durch Reisende und auf telefonischem Wege verbreitet. Die Streikenden stammten in erster Linie aus Betrieben des Bauwesens, des Bergbaus, der chemischen und eisenschaffenden Grundstoffindustrien und des Maschinenbaus. An verschiedenen Orten entstanden Streikleitungen, die jedoch untereinander keine Verbindung herzustellen vermochten. Die Demonstranten beseitigten Agitationsmittel der SED, besetzten an verschiedenen Orten Rathäuser und öffentliche Dienststellen und stürmten Gefängnisse, um Gefangene zu befreien. Im Mittelpunkt ihrer Forderungen standen neben dem Verlangen nach Herabsetzung der Normen und Senkung der allgemeinen Lebenshaltungskosten der Ruf nach Rücktritt der Regierung und Abhaltung freier und geheimer Wahlen. Außerdem bestanden sie auf der Zusicherung, daß die Streikenden und ihre Sprecher keinen Sanktionen unterworfen würden. Zu Arbeitsniederlegungen und Demonstrationen kam es an mehr als 250 Orten der DDR. Überall führte schließlich das Eingreifen sowjetischer Truppen zur Niederlage der Streikenden, mit denen sich teilweise auch Volkspolizisten solidarisiert hatten. Über die Zahl der während des J. getöteten und verletzten Zivilpersonen liegen gesicherte Angaben nicht vor. Die DDR-Regierung bezifferte sie offiziell mit 21 Toten und 187 Verletzten. Die Zahl der nach dem J. zu teilweise langjährigen Freiheitsstrafen verurteilten Demonstranten wurde im Westen auf rund 1200 geschätzt. Charakter und Folgen des Juni-Aufstandes: Im Verständnis der DDR-Geschichtsschreibung gilt der J. als „konterrevolutionärer Putsch“, in dessen Verlauf es „Agenten der westlichen Geheimdienste und anderen gekauften Subjekten“ gelungen sei, „Teile der Werktätigen zur Arbeitsniederlegung und zu Demonstrationen zu verleiten“ (Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, Band 7, Ost-Berlin 1966, S. 232 f.). Diese — durch Tatsachen nicht zu belegende — Version steht im Widerspruch zu der Argumentation O. Grotewohls vor Parteiaktivisten am Abend des 16. 6. 1953. Der Ministerpräsident der DDR gab darin ernste Fehler zu, die durch „die Methode des Administrierens, der polizeilichen Eingriffe und der Schärfe der Justiz“ nicht zu korrigieren gewesen seien: „Wenn sich Menschen von uns abwenden, … dann ist diese Politik falsch.“ Die von Grotewohl bei dieser Gelegenheit versprochenen — „unerschrocken und entschieden“ zu ziehenden — Schlußfolgerungen blieben aus: Unter dem Eindruck des J. setzte die sowjetische Führung erneut auf die Gruppe um W. Ulbricht, dessen Kritiker (Herrnstadt, Zaisser) aus der Parteiführung ausgeschlossen wurden. Die von der SED behauptete Einwirkung des Westens [S. 451]auf den J. bestand im wesentlichen darin, daß westliche Rundfunksender — vor allem der Berliner RIAS — Nachrichten über die Ereignisse des 16. und 17. Juni Hörern in den Bezirken der DDR vermittelten, die sonst nur verspätet über das Geschehen informiert worden wären. Der Westen reagierte zunächst verwirrt und zurückhaltend. Die Westalliierten hielten eine behutsame Berichterstattung für geboten — so wurde auf ihre Weisung das Stichwort „Generalstreik“ in den RIAS — Nachrichten vermieden. Der Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen, Jakob Kaiser, rief am Abend des 16. Juni über den Rundfunk dazu auf, „sich weder durch Not noch durch Provokationen zu unbedachten Handlungen hinreißen zu lassen“. Kaiser empfahl, „im Vertrauen auf unsere Solidarität Besonnenheit zu wahren“. Eine eher aktivierende Tendenz deutete sich in der Rundfunkrede des West-Berliner DGB-Vorsitzenden Scharnowski am frühen Morgen des 17. Juni an, der dazu aufrief, der „Bewegung der Ost-Berliner Bauarbeiter, BVGer und Eisenbahner“ beizutreten und die „Strausberger Plätze überall“ aufzusuchen. Aus der von Arnulf Baring verfaßten, bisher gründlichsten Analyse des J. ist zu entnehmen, daß es sich um keinen „Aufstand des gesamten Volkes“ gehandelt hat: „In seinen wesentlichen Abschnitten hat allein die Industriearbeiterschaft den Aufstand getragen.“ Die bäuerliche und mittelständische Bevölkerung und die Intelligenz waren kaum beteiligt (A. Baring, Der 17. Juni 1953, Köln und Berlin [West] 1965, S. 66 f.). Doch gerade angesichts der Verwurzelung des J. in der sozialen Schicht derer, für die die SED stets zu sprechen vorgab, wurden die Ereignisse des 16. und 17. 6. 1953 als schwere politisch-moralische Niederlage der DDR und der mit ihr verbündeten Sowjetunion empfunden. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 449–451 Junker A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Justitiar

DDR A-Z 1975

Menschenrechte (1975)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1979 Verfassung; sozialistische ➝Grundrechte. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 560 Menschenhandel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Menschlichkeit, Verbrechen gegen

DDR A-Z 1975

MMM (1975)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 Messen der Meister von Morgen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 577 Mittlere Medizinische Fachkräfte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Möbelindustrie

DDR A-Z 1975

Siebenjahrplan (1975)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Planung. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 770 Sichtwerbung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Signierliste

DDR A-Z 1969

DDR A-Z 1969

Profilierung (1969)

Siehe auch die Jahre 1958 1965 1966 Soviel wie Spezialisierung; vor allem gebräuchlich für die Zuweisung und Begrenzung der Aufgaben von Verlagen (Verlagswesen) und Museen mit dem Ziel, jegliche Doppelarbeit [S. 501]und ideelle wie auch materielle Konkurrenz auszuschalten. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 500–501 Produktivkräfte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Prognose

DDR A-Z 1969

Zivilprozeß (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die 1958 vom Justizministerium für den 1. 1. 1963 angekündigte neue sozialistische Zivilprozeßordnung (ZPO) liegt bisher noch nicht im Entwurf vor (Zivilgesetzbuch). Die deshalb noch immer gültige deutsche ZPO ist aber in ihrem Inhalt durch die gerichtliche Praxis und durch gesetzliche Bestimmungen grundlegend verändert worden. Ausgehend von den im § 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes niedergelegten Aufgaben der Rechtsprechung (Rechtswesen), sind der Verhandlungs- und der Verfügungsgrundsatz, auf denen der deutsche Z. beruht, beseitigt worden. („Die noch geltenden alten Normen sind kein Hindernis dafür, die Zivilverfahren in sozialistischer Weise durchzuführen“, Nathan, Neue Justiz 1959, S. 592). Die Gerichte haben von sich aus die objektive Wahrheit zu ermitteln. Sie sind dabei nicht an die Beweisanträge der Parteien gebunden. Es darf keine Anerkenntnis- und Versäumnisurteile oder Vergleiche geben, die nicht im Einklang mit der Rechts- und Gesellschaftsordnung der „DDR“ stehen. Durch den neuen „sozialistischen Arbeitsstil“ wird das Gericht auch im Z. zu einem „aktiv handelnden Staatsorgan, das mit seiner rechtsprechenden Tätigkeit staatliche Leitungsfunktionen verwirklicht, indem es in enger Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen aktiv zur Lösung der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Hauptaufgabe beiträgt“. Das Gericht bestimmt selbst den Umfang der Untersuchungen und deckt dadurch „die gesellschaftlichen Hintergründe der auftretenden Konflikte auf und beseitigt die hemmenden Ursachen selbst oder mit Hilfe der örtlichen Organe und des Staatsanwaltes“. Zur Erhöhung der erzieherischen Wirkung des Z. sollen geeignete Verhandlungen vor „erweiterter Öffentlichkeit“ durchgeführt werden (Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlung, Schauprozeß). Zur Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit in der Rechtsprechung und zur Sicherung der staatlichen und gesellschaftlichen Interessen hat der Staatsanwalt das Recht, in Zivil- und Familienrechtsverfahren durch Teilnahme an den Verhandlungen, Einreichung von Schriftsätzen und Rechtsgutachten mitzuwirken. Der Staatsanwalt kann selbständig Klage erheben (ausgenommen in Eheverfahren) und Anträge stellen. Neben der Möglichkeit, die Kassation rechtskräftiger Entscheidungen zu beantragen, hat er das Recht, erstinstanzliche Urteile mit dem Protest anzufechten (§§ 22 bis 24 des „Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der DDR“ v. 17. 4. 1963). Anwaltsvertretung ist in allen Berufungsverfahren notwendig. Das Gericht kann jedoch von der Vorschrift des Anwaltszwanges befreien. VEB können sich im Anwaltsprozeß durch eigene Angestellte vertreten lassen (Rechtsanwaltschaft). Flüchtlingen darf das Armenrecht nicht bewilligt werden. Sie sind nicht mehr legitimiert, über ihr in Mitteldeutschland gelegenes Vermögen Prozesse zu führen. Das Verfahren in Familiensachen richtet sich nach der „Familienverfahrensordnung“ v. 17. 2. 1966 (GBl. II, S. 171), in der die für die künftige ZPO maßgeblichen Grundgesetze bereits verwirklicht worden sind (Familienrecht). Die Verfahren in Ehesachen sind wie alle übrigen Verhandlungen grundsätzlich öffentlich. Die Zuständigkeit und die Zusammensetzung der Gerichte sind im Gerichtsverfassungsgesetz (Gerichtsverfassung) geregelt. Durch die Angleichungsverordnung v. 4. 10. 1952 sind die Vorschriften der ZPO den Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes v. 2. 10. 1952 angepaßt worden. Die Aufgaben des früheren Rechtspflegers, insbesondere im Mahnverfahren und in der Zwangsvollstreckung, sind dem Sekretär des Gerichts übertragen worden. Alle vermögensrechtlichen Streitigkeiten zwischen sozialistischen Betrieben und sämtliche Streitfälle bei der Gestaltung und Erfüllung von Verträgen im Rahmen des Vertragssystems fallen in die Zuständigkeit des Staatlichen Vertragsgerichts. Schon vor dem eigentlichen Z. ist eine „gesellschaftliche Tätigkeit zur Beseitigung des Konfliktes und seiner Ursachen“ zu entfalten. Hierbei sind neue Formen zu entwickeln, durch die „die gesellschaftlichen Kräfte in noch größerem Umfange in die Lösung ziviler Rechtsstreitigkeiten einbezogen und so die Werktätigen befähigt werden, ihre Angelegenheiten selbst im Prozeß der gegenseitigen gesellschaftlichen Erziehung zu lösen“. Einfache zivilrechtliche Streitigkeiten sind von den Konfliktkommissionen und den Schiedskommissionen zur gütlichen Beilegung zu behandeln (gesellschaftliche Gerichte). Die Zahl der Z. ist hauptsächlich infolge der Sozialisierung der Wirtschaft ständig von 78.315 Zivilsachen im Jahre 1956 auf 30.265 im Jahre 1967 zurückgegangen. Dagegen nahmen die Familiensachen in derselben Zeit von 73.345 auf 63.638 nur unwesentlich ab (Ehescheidungen). Urteile von Gerichten der BRD bedürfen für ihre Wirksamkeit in der „DDR“ neuerdings der Bestätigung durch das Justizministerium der „DDR“. Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 749 Zivilgesetzbuch (ZGB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zivilrecht

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„Landwirtschafts- und Gartenbau-Ausstellung der DDR“ in Leipzig-Markkleeberg (1969)

Siehe auch: Landwirtschafts- und Gartenbauausstellung der DDR in Leipzig-Markkleeberg: 1975 1979 „Landwirtschafts- und Gartenbau-Ausstellung der DDR“ in Leipzig-Markkleeberg: 1960 1962 1963 1965 1966 Landwirtschafts- und Gartenbauausstellung der DDR (LuG; agra): 1985 Leistungs- und Lehrschau, die von 1950 bis 1956 zweimal jährlich und seitdem einmal im Jahr auf eigens dafür bereitgestelltem Gelände (1960: 132 ha) im Juni/Juli etwa vier Wochen lang stattfindet. Diese Ausstellung, deren ständiger Direktor Nationalpreisträger Dr. O. Baumgarten ist, nimmt für sich in Anspruch, dem Messecharakter der DLG-Schauen in der BRD ein System von Lehrschauen („die Bauernuniversität“) entgegengestellt zu haben, an dem sich seit 1958 auch die übrigen Ostblockländer beteiligen. Da die sozialistischen ➝Errungenschaften auf dem Agrarsektor („das schöne, sozialistische Dorf“) im Vordergrund stehen, muß die zunehmende Werbung um westdeutsche Besucher (Aufenthalt in Leipzig und Rückfahrt kostenlos) als „gesamtdeutsche“ Propagandaaktion angesehen werden. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 368 Landwirtschaftssteuer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Lastschriftverfahren

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Periodisierung (1969)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach der marxistisch-leninistischen Lehre entwickelt sich die Gesellschaft in einer Kette von Klassenkämpfen (Marxismus-Leninismus) zwangsläufig zum Sozialismus und Kommunismus. Dieser „allgemeingültige historische Prozeß“ verläuft in bestimmten Etappen oder Perioden. Die exakte Bestimmung dieser Perioden (also die P.) bereitet seit Marx u. Engels den Ideologen und Politikern des Kommunismus außerordentliche Schwierigkeiten. Zwischen Marx und Engels, Lenin, Stalin und der heute gültigen Lehrmeinung bestehen in dieser Frage zahlreiche Widersprüche; die Kriterien und Zeiträume einzelner Perioden, vor allem der Etappe des Eintritts in das Stadium des Kommunismus, sind wiederholt verändert worden. Die Probleme der Praxis haben die Einschiebung immer neuer Perioden und ihre Fristverlängerung erzwungen, das gilt besonders für die Periode Sozialismus; nach der in der „DDR“ heute gültigen Auffassung zerfällt sie in die Etappen „Aufbau der Grundlagen des Sozialismus“, „Aufbau des Sozialismus“, „Vollendung des Sozialismus“, wobei die letzte Zwischenetappe in letzter Zeit wieder aufgegliedert wurde in die Periode „Umfassender Aufbau des Sozialismus“, nach dem VII. SED-Parteitag „Periode der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ genannt. Ein Motiv dieser Manipulationen dürfte darin liegen, daß der SU ein genügender Zeitvorteil für die Markierung des Übergangs zum Kommunismus und die Herausbildung einzelner Etappen der Verwirklichung des Kommunismus gewährt werden soll. Das neue Parteiprogramm der KPdSU sieht vor, den kommunistischen Aufbau „kontinuierlich in mehreren Etappen“ zu vollbringen. Bis 1980 soll „in der UdSSR die kommunistische Gesellschaft im wesentlichen aufgebaut“ sein. Vollendet wird der Aufbau „in der nachfolgenden Periode“. Für die „DDR“ ist bis heute eine verbindliche Definition nur für den Zeitraum bis zur Proklamation des „Aufbaus des Sozialismus“ auf der 2. SED-Parteikonferenz 1952 gegeben. Diese Periode von 1945 bis 1950 wird als „antifaschistisch-demokratische“ Umwälzung oder Revolution bezeichnet. „In ihrem Ergebnis entstand eine antifaschistisch-demokratische Ordnung, deren politischer Inhalt die demokratische Herrschaft des Volkes, d.h. der Arbeiterklasse, der werktätigen Bauernschaft und des städtischen Mittelstandes war und in der die Arbeiterklasse entscheidende Positionen innehatte. Die neue Macht war somit eine Form der revolutionär-demokratischen Diktatur der Arbeiter und Bauern. Mit der Vernichtung der Grundlagen des Imperialismus entstanden dank der zunehmenden Festigung der Hegemonie der Arbeiterklasse in Politik und Wirtschaft auch erste Elemente des Sozialismus. Dies beweist, daß die antifaschistisch-demokratische Umwälzung bereits in sich Tendenzen des Hinüberwachsens der demokratischen Revolution in die sozialistische besaß“ (Stefan Doernberg: Die Geburt des neuen Deutschland 1945–1949. Die antifaschistisch-demokratische Umwälzung und das Entstehen der DDR, [Ost-]Berlin 1959, S. 15). Literaturangaben Richert, Ernst (m. e. Einl. von Martin Drath): Macht ohne Mandat — der Staatsapparat in der SBZ. 2., erw. Aufl. (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 11). Köln 1963, Westdeutscher Verlag. 349 S. Stern, Carola: Porträt einer bolschewistischen Partei — Entwicklung, Funktion und Situation der SED. Köln 1957, Verlag für Politik und Wirtschaft. 372 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 468 PEN-Zentrum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Personal, Ingenieurtechnisches

DDR A-Z 1966

DDR A-Z 1966

Sonderwege zum Sozialismus (1966)

Siehe auch: Besondere Wege zum Sozialismus: 1969 1975 Sonderwege zum Sozialismus: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1945/46 auf Anordnung des Moskauer Politbüros entwickelte Lehre, wonach der [S. 427]Weg der „sozialistischen Revolution“ je nach der politischen Lage der Staaten verschieden verlaufen könne und die Revolution gegebenenfalls auch auf parlamentarisch-demokratischem Wege durchsetzbar sei. Für die SBZ von Ackermann im Parteiauftrag entwickelt. Im Zusammenhang mit dem Abfall Titos 1948 generell verworfen, aber seit 1955 zugleich mit der Wiederannäherung Moskaus an Tito wieder beschränkt zugestanden. Im Okt. 1956 von Gomulka mit Erfolg für Polen in Anspruch genommen und vor allem in der Agrarpolitik, in der Politik gegenüber der Kirche und in der liberaleren Diskussionsatmosphäre in Wissenschaft und Kunst praktiziert. Doch wird auch jetzt darauf bestanden, daß die Zielsetzung: Durchsetzung der proletarischen Revolution bei führender Rolle der „Arbeiterpartei“ und die Einheitlichkeit der Politik des „sozialistischen Lagers“ (Ostblock, Linie) gewahrt bleibt, wenn auch tiefgreifende Differenzen hinsichtlich des Inhalts dieser Politik und der zu befolgenden revolutionären Taktik, besonders zwischen der sowjetischen und der chinesischen Führung bestehen (Marxismus-Leninismus, Teil 5c, Sozialistisches Weltsystem). (Dritter Weg, Revisionismus, Titoismus) Literaturangaben Brzezinski, Zbigniew K.: Der Sowjetblock — Einheit und Konflikt (a. d. Amerik.). Köln 1962, Kiepenheuer und Witsch. 581 S. Leonhard, Wolfgang: Die Revolution entläßt ihre Kinder. Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 558 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 426–427 Sonderschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sorben

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DBD (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Abk. für Demokratische Bauernpartei Deutschlands. Im April 1948 gebildet, am 16. 6. 1948 von der SMAD genehmigt. Gründungsprogramm: Sicherung der Bodenreform und (angeblich) des Privateigentums der Klein- und Mittelbauern, Festigung des „Bündnisses der werktätigen Bauern mit der Arbeiterklasse“. Tatsächlich unterstützt die DBD bedingungslos die Sozialisierungspolitik der SED in der Landwirtschaft. Das zeigte sich besonders während der Kollektivierungskampagne im Frühjahr 1960. Ihr Einfluß ist praktisch bedeutungslos. Vors.: Ernst ➝Goldenbaum, stellv. Vors.: Paul ➝Scholz, Generalsekretär: Berthold Rose. Die führenden Funktionäre der DBD sind zu einem großen Teil ehemalige Mitgl. der SED bzw. der KPD, die durch Parteiauftrag der SED-Führung die Gründung und Leitung der DBD besorgten. Mitgliederstand: Anfang 1958 etwa 72.000. Zentralorgan: „Bauern-Echo“, Auflage etwa 100.000. Literaturangaben Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Richert, Ernst (m. e. Einl. von Martin Drath): Macht ohne Mandat — der Staatsapparat in der SBZ. 2., erw. Aufl. (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 11). Köln 1963, Westdeutscher Verlag. 349 S. Schütze, Hans: „Volksdemokratie“ in Mitteldeutschland (hrsg. v. d. Niedersächs. Landeszentrale f. Polit. Bildung), Hannover 1964. 228 S. u. 4 Taf. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 99 DBB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DBR

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VOB (1966)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 Vereinigung organisationseigener Betriebe. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 509 Vieweg, Kurt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volk

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Exportkontrolle, Amt für (1966)

Siehe auch: Exportkontrolle: 1969 Exportkontrolle, Amt für: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Das AfE. „hat im Auftrag der Regierung die ordnungsgemäße Durchführung der Exportaufträge zu kontrollieren“. Das AfE. wurde mit Wirkung vom 1. 1. 1954 auf Grund des § 20 der Exportordnung vom 17. 12. 1953 gegründet. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 131 Exportausschüsse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Exquisit-Verkaufsstellen

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Perspektivpläne (1965)

Siehe auch: Perspektivplan: 1969 1975 1979 Perspektivplan bis 1970: 1966 1969 Perspektivpläne: 1960 1962 1963 1966 Perspektivplanung: 1958 1959 Wirtschaftspläne im Sowjetblockbereich, die länger als ein Jahr Laufzeit haben. (Volkswirtschaftsplan, Fünfjahrplan, Siebenjahrplan, Planung) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 323 Perspektivplan 1964--1970 A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Pestalozzi-Medaille für treue Dienste

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Frauen (1965)

Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 1985 Bevölkerung, Demokratischer Frauenbund Deutschlands, Ehegattenzuschlag, Ehescheidungen, Eheschließung, Familienpolitik, Familienrecht, Frauenarbeit, Frauenausschüsse, Gleichberechtigung der Frau, Hausarbeitstag für Frauen, Hausfrauenbrigaden, Mode, Mutter und Kind, Mutterschutz, Oma-Bewegung, Schwangerenberatung, Schwangerschafts- und Wochenhilfe, Schwangerschaftsunterbrechung, Staatsangehörigkeit, Unterhaltspflicht. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 139 Franz-Carl-Weiskopf-Preis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Frauenarbeit

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Warnke, Herbert (1965)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 * 24. 2. 1902 in Hamburg als Sohn eines Maurers, Volksschule, Bankbote, später Nieter bei Blohm & Voß. 1929 aus dem Deutschen Metallarbeiterverband wegen oppositioneller Tätigkeit ausgeschlossen, danach „Revolutionäre Gewerkschaftsopposition“ (RGO), 1929 bis 1930 Betriebsratsvors. bei Blohm & Voß. 1923 KPD, 1931 bis 1933 Bezirkssekretär der RGO, 1932/33 M.d.R., bis 1936 illegale Arbeit, danach Emigration nach Dänemark, 1938 nach Schweden, dort 1939 wegen Spionage und Sabotage bis 1943 interniert. Im Dez. 1945 Rückkehr nach Deutschland, KPD, 1946 Vors. des FDGB-Landesvorstandes Mecklenburg, danach Leiter der Hauptabt. Betriebsräte im FDGB-Bundesvorstand, im April 1948 Leiter der Organisationsabt. Am 25. 10. 1947 als Nachfolger Jendretzkys Vors. des FDGB. Seit 1950 Mitgl. des ZK, von Juli 1950 bis Juli 1953 Mitgl. des Sekretariats des ZK der SED, von 1953 bis 1958 Kandidat, seitdem Mitglied des Politbüros der SED. Seit 7. 10. 1949 Abg. der Volkskammer. Unter W., der zugleich Vizepräsident d. WGB ist, vollzog sich die Umwandlung des FDGB zur Staatsgewerkschaft nach sowjet. Vorbild. Ein Bruder von Herbert W. ist Johannes (Hans) Warnke, ehemals Vors. d. Rates des Bezirks Rostock. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 470 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1965 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/warnke-herbert verwiesen. Warnemünde A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Warschauer Beistandspakt

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Jugendherbergen (1965)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Wurden anfangs geleitet vom Amt für Jugendfragen, seit dem 22. 11. 1956 jedoch vom Komitee für Touristik und Wandern. Das Ziel, dem SED, FDJ und FDGB die J. dienstbar machen, legte Gerhard ➝Wenzel (im „Morgen“, 28. 2. 1958) dar: „Es muß das kollektive Wandern gefördert und die bisher ungenügende sozialistische Erziehungsarbeit an den J. verbessert“ werden. „Das gilt vor allem für die Herbergsleiter.“ Dies fordert auch die Anordnung „über die Ausbildung der Leiter von Jugendherbergen und Touristenheimen“ vom 25. 2. 1961 (GBl. II, S. 98). Im Doz. 1963 bestanden nur rd. 247 J. und 61 Wanderquartiere, d.h. Not-J., während es im Mai 1961 noch 284 J. und 109 Not-J. gegeben hatte. (In der BRD gab es 661 J. am 1. 4. 1963.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 205 Jugendhaus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendliteratur

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Volkseigentum (1963)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Der Sache nach „Staatseigentum“, staatliches „sozialistisches“ Eigentum; nach bolschewistischer Auffassung die Hauptform des „gesellschaftlichen (sozialistischen) Eigentums, neben der es noch die Nebenform des genossenschaftlichen Eigentums — in Landwirtschaft, Handwerk und Handel — gibt. Das V. spielt vor allem in der Industrie eine Rolle, wo es rd. 97 v. H. des Eigentums bildet einschließlich von 8 v. H. sog. gemischten Eigentums, bei dem der „Staat“ die Kapitalsmehrheit innehat). über das V. bestimmen ausschließlich Partei und Regime, die über seine Erträge auf Grund der Wirtschafts- und Staatshaushaltspläne verfügen. Nach bolschewistischer Ideologie gilt das V. gegenüber dem Privateigentum an Produktionsmitteln als „höhere“ und „sozialere“ Eigentumsform, weil durch es angeblich die Ausbeutung der Arbeitskraft abgeschafft sei. Tatsächlich findet diese weiterhin, und zwar zugunsten der Interessen der Machtinhaber, statt. Das Volk, die Gesellschaft hat auf die entscheidenden Fragen: Investierungen, Produktionsrichtung, Verteilung des Sozialprodukts keinen unmittelbaren Einfluß. (Wirtschaft, Volkseigene Betriebe, Gesetz zum Schutze des ➝Volkseigentums, Amt zum Schutze des ➝Volkseigentums) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 505 Volkseigene Wirtschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkseigentums, Amt zum Schutze des

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Heym, Stefan (1963)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 * 10. 4. 1913 in Chemnitz. Studium der Philosophie, Germanistik und Zeitungswissenschaft in Berlin. Gedicht-Veröffentlichungen in der SPD-Presse und der „Weltbühne“. Nach 1933 Emigration in die Tschechoslowakei und die USA, 1937/39 Chefredakteur der linken Wochenschrift „Deutsches Volksecho“ in New York, 1943–45 Soldat in der US-Armee, zuletzt Offizier in der Abt. für psychologische Kriegführung, 1945 Mitbegr. der amerik. „Neuen Zeitung“ in München, wegen kommunistischer Gesinnung in die USA zurückgeschickt. 1952 Verzicht auf amerik. Staatsbürgerschaft und Übersiedlung in die SBZ, Mitgl. der SED, 1959 Nationalpreis. Sein bekanntestes Werk sind „Die Kreuzfahrer“ (1948, in der SBZ unter dem Titel „Kreuzfahrer von heute“ erschienen, in der BRD „Bitterer Lorbeer“), ein harter Kriegsroman mit antideutschen und antiamerikanischen Ressentiments. In der SBZ nur noch unbedeutende Veröffentlichungen („Offen gesagt“, Aufsätze, 1957; „Schatten und Licht“, Geschichten aus einem geteilten Land, 1960), wiederholt Zusammenstöße mit der Kulturpolitik der SED. Theaterstück: „Tom Sawyers großes Abenteuer“ Zus. mit Hanuš Burger, 1934). Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Dichter im Dienst — der sozialistische Realismus in der deutschen Literatur. 2., erw. Aufl., Wiesbaden 1963, Limes-Verlag. 288 S. m. zahlr. Abb. Rühle, Jürgen: Literatur und Revolution. Die Schriftsteller und der Kommunismus. Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 576 S., 72 Abb. Rühle, Jürgen: Die Schriftsteller und der Kommunismus in Deutschland (Auszüge aus „Literatur und Revolution“ und „Das gefesselte Theater“ nebst Beitr. von Sabine Brandt). Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 272 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 199 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1963 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/heym-stefan verwiesen. Hetze A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Hilfe, Sozialistische

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Kleinmechanisierung (1963)

Siehe auch das Jahr 1965 Pj. im Bereich der Produktionspropaganda. Der Mangel an ausreichenden Investitionsmitteln (Investitionen) veranlaßt die SED, von den Arbeitnehmern Mitarbeit bei einer behelfsmäßigen K. zur Erhöhung der Produktion und Produktivität zu fordern. (Technik) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 242 Kleinbauer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Klerikaler Militarismus, Klerikaler Faschismus

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Kontenführungspflicht (1963)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach dem Gesetz zur Regelung des Zahlungsverkehrs vom 21. 4. 1950 sind zur Führung von Konten verpflichtet alle staatlichen und privaten Institutionen, juristische Personen, VEB, private Industriebetriebe und Gewerbebetriebe mit mehr als 200.000 DM Ost Umsatz, Vermieter und Verpächter mit über 200 DM Ost Monatseinnahmen und freiberuflich Tätige mit mehr als zwei Beschäftigten. Kontenführungspflichtige müssen ihren Geldverkehr bargeldlos abwickeln und alle Bareinnahmen unverzüglich einzahlen. Ein kleiner Bargeldbestand wird von den zuständigen Banken festgesetzt. Bestimmte, genau festgelegte Zahlungen dürfen bar erfolgen; bei Barabhebungen muß der Verwendungszweck angegeben werden; über Barzahlungen ist gesondert Buch zu führen. Der Zahlungsverkehr wird von den staatlichen Finanzorganen kontrolliert. Verstöße werden nach der Wirtschaftsstrafverordnung bestraft. Die K. ermöglicht eine genaue Kontrolle der Geldbewegungen und ist ein Mittel zur Kontrolle der Durchführung der Volkswirtschaftspläne („Kontrolle durch die Mark“). (Währung, Bargeldumlauf) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 251 Kontakte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kontrolle

DDR A-Z 1962

DDR A-Z 1962

Gera (1962)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1. Bezirk in der SBZ; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung aus dem Südostteil von Thüringen sowie sächsischen und sachsen-anhaltischen Gebietsteilen; 3.994 qkm, 726.922 Einwohner (1960). 2 Stadtkreise: Gera, Jena; 1) Landkreise: Eisenberg, Gera, Greiz, Jena, Lobenstein, Pößneck, Rudolstadt, Saalfeld, Schleiz, Stadtroda, Zeulenroda. Vors. des Rates des Bezirkes: Albert Wettengel (SED). 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung: Paul ➝Roscher. 2. Stadtkreis im thüringischen Bezirk G., Bezirksstadt, Kreisstadt, an der Weißen Elster, mit 101.373 Einwohnern (1960) zweitgrößte Stadt Thüringens; ehem. reußische Residenzstadt: Trinitatiskirche (14. bzw. 17. Jh.), Rathaus (16. Jh.), Schloß Osterstein (17./18. Jh.); eines der Zentren des sächsisch-thüringischen Textilindustriegebietes, daneben Maschinenbau, Metallwaren, Möbel-, Lebensmittel- und chemische Industrie; Theater, Städt. Museen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 150 Geologische Kommission, Staatliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gerecke, Gunter

DDR A-Z 1962

Wittenberg (1962)

Siehe auch die Jahre 1956 1960 1963 1965 1966 1969 Stadt im sachsen-anhaltischen Bezirk Halle, Kreisstadt, an der Elbe, mit 45.965 Einwohnern (1960); reich an Erinnerungen an die Reformation: Schloßkirche (an deren Portal Luther 1517 seine Thesen anschlug) mit den Gräbern Luthers und Melanchthons, Stadtkirche (Luthers Predigtkirche), Augusteum (Predigerseminar) mit Wohnung Luthers, Lutherhalle mit reformationsgeschichtlichem Museum, Rathaus; Elbhafen; vielseitige Industrie: Zellstoff-, Eisen-, Gummi- und Stickstoffwerke, Maschinen, Seife, Nahrungsmittel. Die 1502 gegr. Universität wurde zum Mittelpunkt der Reformation. Sie ging im Jahre 1817 in der Universität Halle-W. auf. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 494 Wissenschaftlicher Sozialismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wittenberge

DDR A-Z 1962

Ministerium der Justiz (1962)

Siehe auch: Ministerium der Justiz: 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ministerium der Justiz (MdJ): 1985 Justizverwaltung. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 293 Ministerien A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium des Innern (MdI)

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Buchhandel (1962)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Jede staatlich gelenkte Buchproduktion (Verlagswesen) hat die Neigung, auf dem Wege zum Verbraucher den Sortiments-B. zu umgehen. So werden in der SBZ die Schulbücher des staatlichen Monopolverlages vorwiegend direkt an die Schulen geliefert; der Zeitschriftenvertrieb erfolgt nahezu ausschließlich durch die Post; in Betrieben und auf den Dörfern gibt es Buchverkaufsstellen, die kaum noch als „Auchbuchhandlungen“ gelten können, und mit HO- und Konsumverkaufsstellen (Konsumgenossenschaften) werden „Agenturverträge für den Literaturvertrieb“ geschlossen. Zur Steuerung des B. bedient das Regime sich einer Einrichtung, die den gesamten Verkehr zwischen Verlag und Sortiment nahezu monopolistisch verwaltet, des Leipziger Kommissions- und Großbuchhandels (LKG). Der LKG besorgt die Alleinauslieferung von 5 staatlichen oder staatlich verwalteten, 51 „volkseigenen“ (Volkseigentum), 4 „organisationseigenen“ und 8 privaten Verlagen, hält aber auch die Produktion der übrigen „volkseigenen“, „organisationseigenen“ und (meist kleineren und kleinsten) privaten Verlage bereit, die „als alten Zopf“ noch eigene Auslieferung betreiben. Auf Grund eines Vorankündigungsdienstes, der dem sowjetzonalen „Börsenblatt für den deutschen Buchhandel“ beiliegt, bestellen die Buchhandlungen beim LKG; über ihn rechnen sie mit den Verlagen ab. Da die vom Publikum gewünschten, leicht absetzbaren Titel meist in unzureichenden Auflagen erscheinen, die von der SED geforderte und geförderte Literatur dagegen schwerer verkäuflich ist und die Produktionsplanung außerdem zu gewissen Terminen beträchtliche Stauungen im Kommissions- und Einzelhandel mit sich bringt, wird das Bestellverfahren allmählich durch ein Zuteilungsverfahren verdrängt. Der LKG dient auch als Instrument zur Verstaatlichung des B., indem er die 715 Buchhandlungen und Buchverkaufsstellen des Volksbuchhandels, der der SED gehört und der Abt. Finanzverwaltung und Parteibetriebe beim ZK untersteht, mit Vorzug beliefert; außerdem hat der LKG mit annähernd 200 privaten Buchhandlungen Kommissionsverträge abgeschlossen, die die Verstaatlichung vorbereiten. Von über 700 Buchhandlungen, die noch als Privateigentum gelten, sind viele in ähnlicher Weise vertraglich an eine „Volksbuchhandlung“ gebunden. Die Existenzbasis des selbständigen B. schrumpft von Jahr zu Jahr, und er wird in ideologischer Hinsicht von Partei und Staat scharf kontrolliert. — Der Börsenverein der deutschen Buchhändler besteht als gleichgeschalteter Berufsverband fort und veröffentlicht im „volkseigenen“ Verlag für Buch- und Bibliothekswesen das sowjetzonale „Börsenblatt“; im gleichen Verlage erscheint auch die von der Deutschen Bücherei in Leipzig bearbeitete „Nationalbibliographie“. (Kulturpolitik, Bibliotheken, Literatur) Literaturangaben Taubert, Sigfred: Buchproduktion und Verlagswesen der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands im Jahre 1955. (BMG) 1956. 34 S. m. 17 Tab. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 83 Buch-Export und -Import, Deutscher (DB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Buchheim, Walter

DDR A-Z 1960

DDR A-Z 1960

Lauchhammer (1960)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 Industriegemeinde in der Niederlausitz im Kreis Senftenberg, Bezirk Cottbus, mit 28.068 Einwohnern (1959). Braunkohlenindustrie, Stahlwerk, Großkraftwerk. In L. wird nach einem neuartigen Verfahren in einer Großkokerei Hartkoks auf Braunkohlenbasis erzeugt. (Kohlenindustrie) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 240 Langhoff, Wolfgang A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LDPD

DDR A-Z 1960

Weihnachtsgratifikation (1960)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 [S. 449]Die Zahlung der W. ist insofern systemwidrig, als hier nicht eine bestimmte Leistung (Leistungsprinzip) bezahlt wird. Die Zahlung von W. sollte deshalb im Jahre 1949 abgeschafft werden, indes leistete die Arbeiterschaft so hartnäckigen Widerstand, daß seitdem alljährlich in den VEB doch W. gezahlt werden. Die W. beträgt allerdings für Verheiratete nur 35 DM Ost, für Ledige 25 und für Lehrlinge 10 DM Ost. Nur Arbeiter, die im Monat weniger als 500 DM Ost verdienen, erhalten W. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 449 Weigel, Helene A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Weimar

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Rasnoexport (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 Sowjetische Handelsgesellschaften. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 329 Rahmenkollektivvertrag A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rat der Gemeinde

DDR A-Z 1960

Planauflage (1960)

Siehe auch: Planauflage: 1962 1963 1965 1966 Planauflagen: 1969 Planauflagen, Staatliche: 1975 1979 Staatliche Planauflagen: 1969 Planung, Kennziffern. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 311 Pisnik, Alois A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Plan der Neuerer

DDR A-Z 1959

DDR A-Z 1959

Begräbnis, Sozialistisches (1959)

Siehe auch: Begräbnis, Sozialistisches: 1960 1965 1966 1969 1975 1979 Begräbnis, Sozialistisches (Grabweihe): 1962 1963 Grabweihe: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Seit 1957 sind Bestrebungen erkennbar, auch das christliche Begräbnis durch einen pseudosakralen Staatsakt, das SB. oder die „Grabweihe“, zu ersetzen. Ähnlich wie die SS im Dritten Reich, hält die SED Grabredner bereit, die in Kursen geschult, in einer Vereinigung zusammengeschlossen und mit einer eigenen Trauertracht ausgestattet werden. (Jugendweihe; Sozialistische ➝Namensgebung; Sozialistische ➝Eheschließung) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 51 Bedingte Verurteilung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Benjamin, Hilde, geb. Lange

DDR A-Z 1959

Volksrat (1959)

Siehe auch: Deutscher Volksrat: 1969 1975 1979 Volksrat: 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1969 1975 1979 Volksrat, Deutscher: 1965 1966 Volkskongreß. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 381 Volkspolizeikreisamt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volksrichter

DDR A-Z 1959

Arbeitsproduktivität (1959)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 27]Die A. (Marx verwandte den Ausdruck „Produktivkraft der Arbeit“) ist „der Wirkungsgrad zweckmäßiger produktiver Tätigkeit im gegebenen Zeitraum“ Karl ➝Marx, „Das Kapital“, Bd. I, 4. Auflage, Ost-Berlin, [S. 30]S. 51). Da nach marxistischer Vorstellung nur die Arbeit Werte schaffen kann, gilt die A. als einzig möglicher Produktionsfaktor. Deshalb ist das wichtigste Ziel der Arbeitspolitik die Steigerung der A.; da nur so die Werte geschaffen werden könnten, die für eine Erweiterung der Wirtschaftskapazität notwendig seien. Die Mittel zur Steigerung der A. sind vor allem die Aktivistenbewegung, die Wettbewerbsbewegung, die Leistungslöhne, die Einführung und ständige Erhöhung der TAN, die weitgehende Differenzierung der Löhne (Lohnsystem) und die Qualifizierung der Arbeitskräfte. Praktisch führt das ständige Streben nach Erhöhung der A. zu einer dauernden Ausbeutung der Arbeiterschaft. Über die Messung der A. herrschen in der Sowjetzone Unklarheit und Meinungsverschiedenheiten. Meist wird die Kopfleistung bezogen auf die Bruttoproduktion gemessen. Literaturangaben *: Die Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft in der Sowjetzone. Materielle, ideologische und disziplinarische Mittel zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und ihre sowjetischen Vorbilder. 2., überarb. Aufl. (BB) 1953. 106 S. mit 6 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 27–30 Arbeitspolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitsrecht

DDR A-Z 1959

Steuerwesen (1959)

Siehe auch: Steuern: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Steuerwesen: 1953 1954 1956 1958 Steuerpolitik, Steuerrecht und Steuerverwaltung haben in der SBZ neben der Beschaffung von Haushaltsmitteln für den Staat u.a. noch eine weitere Aufgabe zu erfüllen; sie sollen das volumenmäßige Verhältnis zwischen dem „privatkapitalistischen“ und dem „sozialistischen“ Sektor der Volkswirtschaft „neu abstimmen“; mit anderen Worten: zum Zwecke der allmählichen, aber systematischen Beseitigung des Privatunternehmertums und seiner Ersetzung durch die kommunistische Plan- und Zwangswirtschaft wurde das St. unter Mißachtung der Grundsätze der Gleichmäßigkeit und der Gerechtigkeit der Besteuerung zu einem Instrument des Klassenkampfes. Der Aufbau des Sozialismus hätte, zumal auch die Finanzpläne der „volkseigenen“ Wirtschaft in den Staatshaushalt der SBZ einbezogen sind, eigentlich längst die Einführung eines vorzugsweise auf Erwerbseinnahmen beruhenden Systems öffentlicher Einnahmen verlangt. Der Staatshaushalt stützt sich jedoch nach wie vor hauptsächlich auf Steuereinnahmen. Über die Steuereinnahmen lassen sich im einzelnen keine zuverlässigen Angaben machen, da in der SBZ die Einzelheiten des Staatshaushalts nicht bekanntgegeben werden. Sicher ist jedoch, daß die Verbrauchsabgaben ständig gestiegen sind. Eine bedeutende Rolle spielt für die Einnahmeseite die PDA, die verbrauchssteuerähnlichen Charakter trägt. Der Klassenkampfcharakter des sowjetzonalen Steuerrechts tritt am deutlichsten bei der Einkommenbesteuerung in Erscheinung. Die früher im wesentlichen gleichmäßige Belastung von Lohneinkünften und anderen Einkünften ist einer „Differenzierung nach sozialökonomischen Formationen“ gewichen. Lohnempfänger und Angehörige der freischaffenden Intelligenz (mit Ausnahme der Rechtsanwälte, Steuerberater und dergleichen) werden steuerlich begünstigt. Für die übrigen einkommensteuerpflichtigen Personen (also insbesondere für die Inhaber landwirtschaftlicher und gewerblicher Betriebe) gilt ein „Kapitalisten“-Tarif, dessen Progression in hohen Tarifstufen mehr als 90 v. H. beträgt. Ähnlich werden bei der Körperschaftsteuer — soweit sie durch die Einführung der PDA überhaupt noch erhoben wird — [S. 350]staatliche und „volkseigene“ Betriebe, gewerbliche Betriebe von Körperschaften des öffentlichen Rechts und Genossenschaften steuerlich privilegiert; bei ihnen beträgt der Steuersatz äußerstenfalls 65 v. H. des Einkommens. Die übrigen Körperschaften haben ihr Einkommen nach dem „Kapitalisten“-Tarif, also unter Umständen mit über 90 v. H. zu versteuern. Viele Betriebsausgaben sind steuerlich entweder überhaupt nicht mehr oder nur noch teilweise abzugsfähig. Zur Begünstigung der Umwandlung von Kapitalgesellschaften hat der Neue Kurs Sonderbestimmungen geschaffen, die dazu beitragen, daß es in absehbarer Zeit in der SBZ keine Aktiengesellschaften usw. mehr gibt. Für Handwerker gilt seit 1950 eine die tatsächliche Ertragslage nicht berücksichtigende, sondern an objektive Merkmale anknüpfende „normative Einheitssteuer“ (Handwerksteuer). Die rückwirkend ab 1. 1. 1953 geplante Normativ-Besteuerung der Landwirtschaft ist dagegen anscheinend aufgegeben worden. Ab 1. Januar 1954 wurde in der „volkseigenen“ Wirtschaft die PDA nach dem Vorbild der sowjetischen „differenzierten Umsatzsteuer“ eingeführt. Sie tritt an Stelle der Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Beförderungssteuer und der Verbrauchsabgaben. Die mit Wirkung vom 1. 1. 1957 eingeführte Handelsabgabe schließt in gewisser Hinsicht den Umwandlungsprozeß des sowjetzonalen Steuersystems ab. (Finanzämter, Abgabenverwaltung, Wirtschaftssystem, Finanzsystem) Literaturangaben Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Bonn (Diss.) 1958. 162 S. Frenkel, Erdmann: Steuerpolitik und Steuerrecht in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1953. 124 S. m. 11 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 349–350 Sterbegeld A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StFB

DDR A-Z 1958

DDR A-Z 1958

Strafregister (1958)

Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bis Ende Mai 1953 wurde in der SBZ das St. gemäß der St.-VO vom 8. 3. 1926 bei der für den Geburtsort eines Bestraften zuständigen Staatsanwaltschaft geführt. Auf Grund des § 26 des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft vom 23. 5. 1952 erließ der Generalstaatsanwalt der SBZ am 3. 6. 1953 eine „Anordnung über die Einrichtung eines zentralen St. (ZBl. S. 270): „Ab 1. Juni 1951 werden alle in der Deutschen Demokratischen Republik bestehenden St. zu einem einzigen St. vereinigt, das unmittelbar dem Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik unterstellt wird. Das St. befindet sich in Berlin. Die Anschrift lautet: Der Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik — Strafregister —, Berlin C 2, Littenstraße 16/17.“ Am 1. 2. 1958 ist das neue „Gesetz über Eintragung und Tilgung im St. — Strafregistergesetz (StRG)“ vom 11. 12. 1957 (GBl. S. 647) in Kraft getreten. Danach ist das zentrale St. zuständig für alle Personen, die in der SBZ geboren oder wohnhaft sind, oder die in der SBZ verurteilt werden. Damit greift das Gesetz stark in die Zuständigkeit des westlichen St. ein. Die „beschränkte Auskunft“ aus dem St. ist weggefallen. Die Fristen, nach deren Ablauf ein Strafvermerk getilgt wird, sind ganz erheblich verkürzt worden. Die längste Straftilgungsfrist — bei Freiheitsstrafen von über fünf Jah[S. 302]ren — beträgt zehn Jahre. Auskunft aus dem St. erhalten die Untersuchungsorgane, die Staatsanwaltschaft, die Gerichte, die Dienststellen der Deutschen ➝Volkspolizei, die Dienststellen des Ministeriums für Nationale Verteidigung sowie die Abt. Finanzen der örtlichen Räte und das Amt für ➝Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs im Rahmen eines laufenden Strafverfahrens. (Rechtswesen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 301–302 Strafrechtsergänzungsgesetz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Strafverfahren

DDR A-Z 1958

Organisation-Instrukteurabteilung (1958)

Siehe auch: Organisation-Instrukteurabteilung: 1956 1959 1960 1962 Organisations-Instrukteurabteilung: 1963 1965 1966 1969 Bezirk, Kreis. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 229 Opportunismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Orlopp, Josef

DDR A-Z 1958

Zivilprozeß (1958)

Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Während das Strafverfahren und die Gerichtsverfassung unter Aufhebung der Reichsjustizgesetze völlig neu geregelt worden sind, ist die deutsche Z.-Ordnung vom 30. 7. 1877 formell weiterhin geltendes Recht: dennoch hat auch der Z. grundsätzliche Veränderungen erfahren. Die wichtigsten Neuerungen brachten das Gerichtsverfassungsgesetz vom 2. 10. 1952 und die im Anschluß hieran ergangene Angleichungs-VO vom 4. 10. 1952 (GBl. S. 988). Entsprechend dem dreistufigen Gerichtsaufbau gibt es nur noch zwei Instanzen. Die Instanz für fast alle Zivilsachen ist das Kreisgericht. Nur die Verfahren, in denen eine Partei Träger gesellschaftlichen Eigentums ist und der Streitwert 3.000 DM Ost übersteigt, gehören zur Zuständigkeit des Bezirksgerichts. Das Bezirksgericht ist außerdem Berufungsinstanz für die Entscheidungen des Kreisgerichts. Gegen die erstinstanzlichen Urteile des Bezirksgerichts ist die Berufung an das Oberste Gericht möglich. Wie in Strafsachen ist das Oberste Gericht außerdem Kassationsgericht (Kassation). Der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte entzogen sind die Streitigkeiten zwischen sozialistischen Betrieben aus Lieferungs- und Leistungsverträgen. Diese Verfahren gehören vor das Staatliche ➝Vertragsgericht. Die Zivilkammern des Kreisgerichts und die erstinstanzlichen Zivilsenate des Bezirksgerichts sind mit einem Berufsrichter als Vorsitzenden und zwei mit vollen richterlichen Befugnissen versehenen Schöffen besetzt. Die Aufgaben des früheren Rechtspflegers insbesondere im Mahnverfahren und in der Zwangsvollstreckung sind dem Sekretär beim Kreisgericht übertragen. (§§ 28 ff. der Angleichungs-VO). Für alle Verfahren in erster Instanz gelten gemäß § 38 der Angleichungs-VO die Bestimmungen er. §§ 95 ff. der ZPO. Vor dem Bezirksgericht findet jedoch keine Güteverhandlung statt. Ein Verfahren vor dem Einzelrichter gibt es in erster Instanz nicht. Neu geregelt ist das Verfahren in Ehesachen durch die Eheverfahrensordnung vom 7. 2. 1956 (Eherecht). Anwaltsvertretung ist in allen Berufungsverfahren notwendig. Das Gericht kann jedoch von der Vorschrift des Anwaltszwanges befreien. VEB können sich im Anwaltsprozeß durch eigene Angestellte vertreten lassen. Neben dem Recht, die Kassation rechtskräftiger Entscheidungen zu beantragen, kann der Staatsanwalt gemäß 9 20 des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft vom 23. 5. 1952 (GBl. S. 408) „zum Zwecke der Wahrung der demokratischen Gesetzlichkeit“ in jedem Zivilrechtsstreit durch Einreichung von Schriftsätzen und Teilnahme an den Verhandlungen mitwirken. Nach der Rundverfügung Nr. 9/53 des Ministers der Justiz vom 9. 1. 1953 ist diese Mitwirkung in allen Rechtsstreitigkeiten erforderlich, die gesellschaftliches Eigentum und das Eigentum gesellschaftlicher Organisationen betreffen. (Staatsanwaltschaft) Über die gesetzgeberischen Maßnahmen hinaus sind die formell weiter geltenden Vorschriften der Z.-Ordnung mit einem „neuen Inhalt“ erfüllt worden. Ausgehend von den im § 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes niedergelegten Aufgaben der Rechtsprechung (Rechtswesen), sind die grundlegenden Prinzipien des deutschen Z. beseitigt worden. An die Stelle des Verhandlungs- und des Verfügungsgrundsatzes ist weitgehend das Prinzip der Erforschung der materiellen Wahrheit getreten: „Ziel unseres Zivilprozesses ist die Ermittlung der objektiven Wahrheit. … Das wichtigste Mittel, um von der schädlichen, nur den Interessen der ökonomisch Stärkeren dienenden Verhandlungsmaxime loszukommen und die objektive Wahrheit zu finden, bildet eine konsequente, weitgehende Anwendung des § 139 ZPO“ (Niethammer in: „Neue Justiz“, 1954, S. 314). Dieses Ziel wird ohne gesetzliche Änderungen durch eine verallgemeinernde Anwendung aller Bestimmungen der ZPO, die eine gewisse Einschränkung des Verhandlungs- und des Verfügungsgrundsatzes enthalten, erreicht. Wie das Oberste Gericht im Urteil vom 11. 9. 1954 („Neue Justiz“, 1954, S. 489) feststellt, bindet das Anerkenntnis des Klageanspruches durch den Beklagten den Richter nicht, wenn es gegen Zweck und Inhalt der Gesetze, vor allem der Verfassung, verstößt. Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone. 3. Aufl. (BB) 1955. 160 S. (Neubearb. erscheint 1958.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 360 Zirkel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ZK

DDR A-Z 1958

Kommissionsverträge (1958)

Siehe auch: Kommissionsvertrag: 1975 1979 1985 Kommissionsverträge: 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Um den privaten Einzelhandel in engste Abhängigkeit zum staatlichen Handel zu bringen, wurde seit Mitte 1952 verstärkt zum Abschluß von K. übergegangen. Einzelhändler, die mit einem staatlichen Großhandelskontor einen K. abgeschlossen haben, verpflichten sich, keine Geschäfte mehr auf eigene Rechnung durchzuführen; lediglich der zu diesem Zeitpunkt vorhandene Warenbestand darf noch veräußert werden. Durch die K. wird dem Einzelhändler eine versorgungsmäßige Gleichstellung mit dem staatlichen Einzelhandel geboten. Der Kommissionshändler erhält einen Durchschnittsprovisionssatz, aus dem alle variablen Betriebskosten, das sind hauptsächlich Löhne und Gehälter, bestritten werden müssen. Kosten für Miete, Licht, Abschreibungen usw. übernimmt das Staatliche Großhandelskontor. Für die übernommene Kommissionsware hat der Einzelhändler eine Kaution von 50 v. H. des Warenwertes zu stellen, die sich auf 33⅓ v. H. ermäßigt, wenn sie in Form eines Sperrguthabens hinterlegt wird. Die Ware bleibt bis zum Verkauf Eigentum des Staatl. Großhandelskontors. Durch diese Verträge wird der bisher selbständige Händler praktisch Angestellter des staatlichen Großhandels. Als Kommissionshändler ist er nunmehr nicht mehr einkommen-, sondern lohnsteuerpflichtig. Seit Mitte 1957 können auch private Gaststätten, Buchhändler und Kohlenhändler K. abschließen. Insgesamt wurden bis Anfang 1958 rd. 2.000 derartige Verträge unterzeichnet. (HO) Literaturangaben *: Der Einzelhandel in der Versorgung der Bevölkerung der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 64 S. m. 15 Tab. u. 22 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 163 Kommissionen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kommunalwirtschaftliche Unternehmen

DDR A-Z 1956

DDR A-Z 1956

Kuba (1956)

Siehe auch: Bartel, Kurt: 1962 1963 1965 1966 Barthel, Kurt: 1958 1959 1960 Kuba: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Abk. für Kurt ➝Barthel. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 146 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1956 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/barthel-kurt-walter verwiesen. Kröger, Herbert A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kuckhoff, Greta

DDR A-Z 1956

Deutfracht, VEB (1956)

Siehe auch das Jahr 1958 Abk. für Deutsches Kontor für ➝Seefrachten. Zur planmäßigen Durchführung von Seetransporten durch VO. vom 27. 9. 1951 gebildeter „volkseigener“ Speditionsbetrieb mit dem Sitz in Berlin. Soweit die Transporte durch eigene Schiffe der SBZ ausgeführt werden, arbeitet der VEB Deutfracht eng mit dem VEB Deutsche Seereederei in Rostock zusammen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 60 Dessau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutrans

DDR A-Z 1956

Hygiene-Inspektion (1956)

Siehe auch: Hygiene-Aufsicht: 1975 1979 Hygiene-Inspektion: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1985 Als Hpt.-Abt. beim Gesundheitsministerium und Referat bei den Bezirksräten zentrale Leitstelle zur Bekämpfung der übertragbaren Krankheiten und der Kontrolle der Umwelt- und Lebensmittelhygiene. Unter Ihr 22 „Bezirkshygieneinstitute“ (früher „Zentralstellen für Hygiene“) und, insoweit unterstellt, die Kreisärzte als Leiter der „H. des Kreises“, örtliche Organe „Hygienekontrollpunkte“, besetzt mit „Hygieneaufsehern“, aus dem mittleren medizinischen Personal. (Gesundheitswesen) Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 130 S. m. 15 Anlagen. (Neuauflage in Vorb.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 115 HVS A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z IDFF

DDR A-Z 1956

Resident (1956)

Chefspitzel des SSD, dem mehrere Geheime Mitarbeiter (GM) (Spitzelwesen) unterstellt sind. Der R. ist nicht Angehöriger des MfS, erhält aber regelmäßige Bezahlung für seine Tätigkeit. Er soll die Aufrechterhaltung größerer Spitzelnetze ermöglichen und — aus Sicherheitsgründen — den allzuhäufigen direkten Kontakt zwischen GM und MfS-Angehörigen überflüssig machen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 218 Republikflucht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rettungsmedaille

DDR A-Z 1954

DDR A-Z 1954

Kündigungsrecht (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das K. ist durch „Verordnung über K.“ vom 7. 6. 1951 geregelt und zu Lasten des Arbeitnehmers wesentlich verschlechtert worden. Fristlose Kündigung kann u. a. erfolgen, „wenn der Beschäftigte durch sein Verhalten gegen die Grundsätze der antifaschistisch-demokratischen Ordnung verstößt“, oder „wenn die fristlose Entlassung von einem zuständigen staatlichen Untersuchungs- oder Kontrollorgan verlangt wird“. Gründe brauchen nicht genannt zu werden, so daß eine fristlose Entlassung aus rein politischen Gesichtspunkten bewirkt werden kann. Normalerweise gelten für alle Arbeitnehmer, auch für langjährige Angestellte, Kündigungsfristen von 14 Tagen. Die erhebliche Herabsetzung der Kündigungsfristen erfolgte zugunsten der Arbeitskräftelenkung. Soweit der Arbeitnehmer noch das Recht zur Kündigung besitzt, kann dieses durch die Bestimmungen über Arbeitsverpflichtung praktisch aufgehoben werden. Damit ist das K. in der SBZ völlig den sowjetischen Verhältnissen angeglichen. (Arbeitspolitik, Arbeitsrecht) Literaturangaben Becker, O. E. H.: Der perfekte Sklavenstaat. Die Ausbeutung des Arbeiters im staatskapitalistischen System der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 4). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 172 S. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der Sowjetzone und in Ost-Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 103 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 90 Kulturverordnung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kunstkommission

DDR A-Z 1954

Richter, Unabhängigkeit der (1954)

Siehe auch: Richter: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Richter, Unabhängigkeit der: 1953 1956 1958 1959 „Ein Richter muß nach seiner Persönlichkeit und Tätigkeit die Gewähr dafür bieten, daß er sein Amt gemäß den Grundsätzen der Verfassung ausübt und sich vorbehaltlos für die Ziele der Deutschen Demokratischen Republik einsetzt“ (§ 11 des Gerichtsverfassungsgesetzes). Die Richter beim Obersten Gericht werden für fünf Jahre gewählt, die übrigen Richter auf drei Jahre vom Justizminister ernannt. Alle Richter können vorzeitig abberufen werden, wenn sie „gegen die Verfassung oder andere Gesetze verstoßen oder sonst ihre Pflichten als Richter gröblich verletzen“ (§§ 16, 17 GVG). Art. 127 der Verfassung und § 5 GVG lauten: „Die Richter sind in ihrer Rechtsprechung unabhängig und nur der Verfassung und dem Gesetz unterworfen.“ Entgegen diesem Grundsatz werden laufend und planmäßig Weisungen an die Richter der SBZ erlassen. Haftentlassungen von sogenannten Wirtschaftsverbrechern werden für unzulässig erklärt und bedürfen der Genehmigung des Ministeriums (Rundverfügung Nr. 98/50 des sächsischen Justizministeriums, Rundverfügung Nr. 355/VI/1947 des brandenburgischen Justizministeriums). Richter, die sich diesen Rundverfügungen nicht fügten, sind entlassen oder gar selbst inhaftiert worden. Die Kontrollkommission ist berechtigt, von den Gerichten den Erlaß von Haftbefehlen zu verlangen. Haftentlassungen solcher Personen sind ohne Anhörung der Kontrollkommission verboten (Rundverfügung Nr. 11/51 der Hauptabteilung Justiz des Landes Brandenburg). Damit wird der Richter zu einem weisungsgebundenen Organ der Kontrollkommission. Mit der Rundverfügung Nr. 105/50 des sowjetzonalen Justizministeriums vom 10. 8. 1950 wird in die Urteilsfindung der Gerichte selbst eingegriffen Danach wird verlangt, daß die Richter mehr als bisher in ihren Entscheidungen den Anträgen der Staatsanwaltschaft entsprechen. In Sachsen müssen die Richter nach der dortigen Rundverfügung Nr. 141/50 berichten, inwieweit sie sich an diese Anordnung gehalten haben. In wichtigen Strafprozessen wird den Richtern seitens der SED, der Justizverwaltung, der Polizei oder des SSD vor der Verhandlung mitgeteilt, welche Strafe verhängt werden muß. Von diesen Weisungen abweichende Erkenntnisse werden als Begünstigung der Angeklagten angesehen und strafrechtlich verfolgt. (Rechtswesen, Gerichtsverfassung, Volksrichter) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der Sowjetzone. (BB) 1953. 100 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 139 Revolution A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rote Ecke

DDR A-Z 1954

Handelszentralen, Deutsche (DHZ) (1954)

Siehe auch: Deutsche Handelszentralen: 1975 1979 Deutsche Handelszentralen (DHZ): 1969 Handelszentralen: 1969 1975 Handelszentralen, Deutsche (DHZ): 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1949–1950 gegründete staatliche Großhandelsorgane mit dem Zweck, „das Wachstum der volkseigenen Industrie nicht von den Zufälligkeiten einer nach kapitalistischen Grundsätzen organisierten Handelssphäre abhängig zu machen“ („Die Materialversorgung“ Verlag „Die Wirtschaft“, Berlin 1952). Aufgabe der DHZ war zunächst die Versorgung der volkseigenen Wirtschaft mit Roh- und Hilfsstoffen und Fertigfabrikaten und der Absatz, d h. die planmäßige Verteilung der Erzeugnisse der volkseigenen Wirtschaft. Die DHZ übernahmen 1950 z T auch den Ankauf und den Absatz von Erzeugnissen der SAG-Betriebe und der privaten Industrie, soweit sie für die Durchführung des Fünfjahrplanes von Bedeutung sind. Z. Z. sind folgende DHZ bekannt: [S. 65]Altstoffe, Baustoffe, Chemie, Elektrotechnik, Feinmechanik, Glas und Keramik, Gummi und Asbest, Haushaltchemie, Industriebedarf, Industrietextilien, Innere Reserven, Kohle, Kraftstoffe und Mineralöle, Kulturwaren und Bürobedarf, Kurzwaren, Lebensmittel, Leder, Maschinen- und Fahrzeugbau, Metallurgie, Möbel und Holzwaren, Pharmazie und Krankenhausbedarf, Roh- und Schnittholz, Textilwaren, Saatgut, Schrott, Zellstoff und Papier, und die Berliner Handelszentrale (BHZ). Die bisherige Praxis der DHZ zeigt viele Mängel und große Schwerfälligkeit im Vergleich mit dem privaten Handel. Die DHZ versagten insbesondere bei der Bedarfsermittlung. In der oben erwähnten Schrift „Die Materialversorgung“ wird festgestellt: „Den DHZ haften noch viele Mängel und Schwächen an, so daß wohl mit Recht davon gesprochen werden kann, daß bei weitem noch nicht die Möglichkeiten zur Verbesserung der Arbeit berücksichtigt oder gar ausgeschöpft sind. Das laufende Studium der Tagespresse gibt schon eine Unmenge von Beispielen für noch unzureichende Arbeit.“ Das ZK der SED befaßte sich in einer Sitzung vom 6. 12. 1951 mit der unzulänglichen Arbeit der DHZ und verlangte „kurzfristige Qualifizierung“. Ab 1. 1. 1952 wurden die DHZ den zuständigen Fachministerien und Staatssekretariaten mit eigenem Geschäftsbereich unterstellt, wodurch insbesondere die Sortimentsproduktion dem tatsächlichen Bedarf angepaßt werden soll. Gleichzeitig mit der Einführung des Allgemeinen Vertragssystems wurde die Zuständigkeit der DHZ für einen Großteil der Warenbewegungen vermindert. Die Tätigkeit der DHZ beginnt sich mehr und mehr auf die Versorgung des staatlichen, genossenschaftlichen und privaten Einzelhandels zu beschränken. Literaturangaben Gleitze, Bruno: Die Wirtschaftsstruktur der Sowjetzone und ihre gegenwärtigen Tendenzen. 1951. 27 S. m. Tab. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 64–65 Handel, Privater A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Handke, Georg

DDR A-Z 1954

Chrustschew, N. S. (1954)

Siehe auch: Chruschtschow, Nikita Sergejewitsch: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 * 1894 im Gouvernement Kursk. Ausbildung als Ingenieur. 1934 2. und 1935 1. Sekretär der Moskauer Parteiorganisation. 1938 Generalsekretär der KP der Ukraine, 1939 Mitgl. des Politbüros, während des Krieges Mitgl. des Kriegsrates. Nach 1945 wieder Generalsekretär der KP Ukraine, 1949 Sekretär des ZK der KPdSU und Leiter der Moskauer Parteiorganisation. Im September 1953 als enger Vertrauter Malenkows zum 1. Sekretär des ZK der KPdSU und damit faktisch zum obersten Funktionär des Parteiapparates der SU ernannt. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 37 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1954 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für allgemeine Personenrecherchen wird neben der Rubrik BioLeX auch auf andere biographische Nachschlagewerke verwiesen. Chemische Industrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Chwalek, Roman

DDR A-Z 1953

DDR A-Z 1953

Mittelbauer (1953)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Im Pj. Besitzer der Betriebsgrößen von etwa 10–20 ha. Ihr Merkmal ist nach stalinistischer Ideologie, daß sie, wenn auch nur zeitweise, fremde Arbeitskräfte beschäftigen und Kapital ansammeln können. Sie sind nach stalinistischer Ansicht „als Verbündete für die demokratische Entwicklung zu gewinnen“. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 95 Mitschurin A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Mobilisierung Innerer Reserven

DDR A-Z 1953

Untersuchungshaft (1953)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die Zahl der Untersuchungsgefangenen und die Dauer der U. nehmen immer mehr zu. Die Zunahme der Verhaftungen und der Anzahl der Untersuchungshäftlinge bezeichnet man im sowjetzonalen Justizministerium als den Beitrag der Justiz zum Abwehrkampf gegen die Angriffe der Imperialisten auf die antifaschistisch-demokratische Ordnung. Der Untersuchungsgefangene ist meist schlechter ges eilt als der Strafgefangene. Das Recht, zusätzlich Lebensmittel zu erhalten, Bücher und Zeitungen zu lesen, zu schreiben und — soweit der Zweck der Untersuchung nicht gefährdet wird — Besuche zu empfangen, ist durch verschiedene Runderlasse praktisch außer Kraft gesetzt. Sogenannte Wirtschafts Verbrecher dürfen auch bei ärztlich festgestellter Haftunfähigkeit nicht aus der Haft entlassen werden. Die Untersuchungsgefängnisse der Sowjetzone sind teilweise bis auf das Dreifache ihrer Belegungsfähigkeit überbelegt. Ärztliche Betreuung ist kaum vorhanden. (Rechtswesen, Strafvollzug) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 147 Unfallversicherung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Uranbergbau

DDR A-Z 1953

Planökonomie, Hochschule für (1953)

Siehe auch: Ökonomie, Hochschule für: 1960 1962 1963 1965 1966 Ökonomie und Planung, Hochschule für: 1958 Planökonomie, Hochschule für: 1954 1956 1959 1960 1962 1963 [S. 105]Institut zur Ausbildung von Planungsfachleuten für Staat und Wirtschaft und zur Durchführung von entsprechenden Forschungsarbeiten. Beginn des Lehrbetriebes am 1. 9. 1950; Sitz ist Berlin-Karlshorst. Leiterin: Prof. Eva Altmann. Die HfP. untersteht der Staatlichen ➝Plankommission. Das Studium dauert 8 Semester. Die Studentenzahl betrug bei Beginn 185, für 1954/55 sind 1.300 vorgesehen. Ihre Unterbringung erfolgt im Internat. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 105 Plankommission, Staatliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Planwirtschaftsergebnisse

DDR A-Z 1953

Freie Spitzen (1953)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Pj. für den Überschuß aus der landwirtschaftlichen Produktion nach Abzug des Ablieferungssolls und des Eigenverbrauchs. Die FSp. werden zu erhöhten Preisen und gegen Anrechtschein für Mangelwaren (Textilien, Dünger usw.) je nach anfallender Menge abgeliefert oder auf dem Bauernmarkt verkauft und bieten für den Bauern der SBZ, der keine Kleiderkarte erhält, die einzige Möglichkeit zu Anschaffungen, stehen mit Rücksicht auf das hohe Ablieferungssoll jedoch sehr selten zur Verfügung. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 49 Frauenarbeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Frieden

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