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In der Kategorie DDR A-Z  verlinkt die Website auf Handbücher zur DDR, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland erschienen sind.

 

Zwischen 1953 und 1985 veröffentlichte die Bundesregierung mehrere Handbücher über die Deutsche Demokratische Republik (DDR) unter verschiedenen Titeln, darunter SBZ von A–Z (1953–1966), A bis Z (1969) und das DDR Handbuch (1975–1985). Diese Werke verfolgten das Ziel, umfassende Informationen über die DDR zu liefern. Die Artikel behandelten Themen wie die staatliche Organisation, die politische und wirtschaftliche Entwicklung sowie die führenden Akteure der DDR. Diese Informationen wurden teils in kurzen Stichworterklärungen, teils in ausführlichen Darstellungen aufbereitet.

Mit dem Ende der DDR trat eine zusätzliche Dimension dieser Handbücher zutage: Sie fungieren als Zeitzeugen, die nicht nur die Entwicklung innerhalb der DDR, sondern auch die sich verändernde Perspektive der Bundesrepublik auf die DDR über drei Jahrzehnte hinweg dokumentieren. Diese Handbücher bieten daher eine wertvolle Quelle, um den Wandel der historischen Sichtweisen nachzuvollziehen.

Der gesamte Text dieser Handbücher ist nun auf der Plattform www.kommunismusgeschichte.de zugänglich gemacht worden. Dabei wurde der ursprüngliche Charakter des Nachschlagewerks beibehalten, indem die Querverweise der Originaltexte als Links integriert wurden. Neu ist die Möglichkeit, die Veränderungen der Einträge über die verschiedenen Ausgaben hinweg zu verfolgen, was einen einzigartigen Vergleich der historischen Perspektiven ermöglicht. Weitere Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier. 

 

DDR A-Z 1985

DDR A-Z 1985

Arbeiterbewegung, Geschichte der deutschen (1985)

Siehe auch: Arbeiterbewegung, Geschichte der deutschen: 1969 Arbeiterbewegung, Geschichte der deutschen (GdA): 1975 1979 Arbeiterbewegung, Grundriß der Geschichte der Deutschen: 1965 1966 Die SED versteht sich als die konsequente Fortführerin der Tradition der deutschen Arbeiterbewegung, sie mißt daher der Geschichte der Arbeiterbewegung zur Stärkung des Traditionsbewußtseins große Bedeutung bei. Die Geschichte der Arbeiterbewegung, speziell die GdA, ist neben Philosophie, Politökonomie und „wissenschaftlichem Kommunismus“ der vierte Bereich der SED-Ideologie, sowohl in der Parteischulung als auch im gesamten wissenschaftlichen Leben der DDR. Seit 1956 beschäftigt sich die Geschichtsschreibung der DDR in zunehmendem Maße mit der GdA. Zahlreiche Quelleneditionen, Dokumentationen, Monographien und eine Flut von Broschüren zu diesem Thema wurden veröffentlicht. Um eine einheitliche Darstellung und offizielle Auslegung der GdA zu erreichen, befaßte sich das ZK der SED mehrmals mit der Ausarbeitung eines Lehrbuchs zur Parteigeschichte. Am 29. 7. 1956 beschloß das ZK, ein solches Lehrbuch vorzubereiten, am 19. 9. 1958 setzte es eine Kommission unter Vorsitz Walter Ulbrichts ein, die auf der 16. ZK-Tagung der SED (26.–28. 6. 1962) einen „Grundriß zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung“ vorlegte. Der „Grundriß“ widerspiegelte die These von Kurt Hager auf der 16. ZK-Tagung, „daß sich die Geschichtswissenschaft in der gesamten Arbeit jederzeit von den politischen Erfordernissen des gegenwärtigen Kampfes leiten läßt und daher von den Beschlüssen der Partei ausgehen muß“. Nach diesem Axiom hatten die Historiker die Fakten so darzustellen und vor allem so zu werten, daß die politische Linie der Parteiführung in Vergangenheit, Gegenwart und für die Zukunft ihre historische Rechtfertigung erfuhr. Die Folge war ein einseitig vorgeprägtes Geschichtsbild, in dem die Geschichte zur zurückprojizierten Gegenwart wurde. Dabei wurden seinerzeit noch der „Linie“ widersprechende Dokumente verschwiegen oder gar verfälscht (aus Faksimiles Teile weggeätzt oder Bilder retuschiert). Nicht zuletzt wurden die Namen sogenannter „Parteifeinde“ eliminiert, d.h. alle Parteiführer, die irgendwann mit der Partei in Konflikt geraten waren, wurden zur „Unperson“, ihre Namen aus der Geschichte „getilgt“. Zum 20. Jahrestag der SED-Gründung erschien im Frühjahr 1966 die achtbändige „Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung“ (GdA). Sie war bis zur Ablösung W. Ulbrichts (1971) das Standardwerk der SED zur GdA. Das Werk, mit zahlreichen Dokumenten und einem umfangreichen Bildteil versehen, folgt einerseits der vorgegebenen Selbstinterpretation der Partei, doch sind andererseits die in ihm benutzten Quellen im großen und ganzen wissenschaftlich objektiv ausgewertet worden. Auf Fälschungen wurde weitgehend verzichtet. Bei aller Parteilichkeit der Aussage hat die Geschichtswissenschaft der DDR mit diesem Werk einen wesentlichen Beitrag zur GdA geleistet. Durch eine Reihe ergänzender Dokumentations- und Informationsbände (GdA-Chronik, GdA Biographisches Lexikon — dieser Band war einige Zeit aus dem Verkehr gezogen —, Sachwörterbuch zur GdA) ist der Trend zur Versachlichung der Betrachtung der GdA unterstrichen worden. [S. 52]Die GdA soll nachweisen, daß eine „Kontinuität der Entwicklung der deutschen Arbeiterbewegung von ihren Anfängen bis zur SED“ besteht (Bd. 1, S. 12). Periodisierung, Auswahl der Fakten und Bewertung der Ereignisse wurden dabei jedoch — entsprechend dem Postulat der parteilichen Geschichtsschreibung des Marxismus-Leninismus — einseitig vorgenommen und können aus westlicher historiographischer Sicht diese These der SED nicht hinreichend belegen. Trotzdem erfüllte die GdA die ihr von der SED gestellte Aufgabe: Grundlage für die Herausbildung des gewünschten historischen und politischen Bewußtseins zu sein. Sie diente als Unterlage der politischen Schulung im Parteilehrjahr der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED), in der Freien Deutschen Jugend (FDJ), in der Nationalen Volksarmee (NVA) sowie als Lehrbuch an den Schulen und Hochschulen. 1978 erschien die „Geschichte der SED“, die vor allem als Ersatz für die letzten drei Bände der GdA dient. In dieser parteioffiziellen Darstellung widerspiegelt sich die neue Sicht der Parteigeschichte, wie sie sich in der Ära Honecker seit dem VIII. Parteitag der SED (1971) herausgebildet hat. Formal wie inhaltlich fällt sie jedoch in einigen Passagen hinter die wissenschaftliche Qualität und den politisch-historischen Informationswert der GdA zurück. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 51–52 Arbeit, Gesetz der A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeiterklasse

DDR A-Z 1985

Ministerium für Chemische Industrie (1985)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Nach Auflösung des Volkswirtschaftsrates (VWR) (Ende 1965) gebildetes zentrales Anleitungs- und Kontrollorgan zur Planung und Leitung der gesamten chemischen Industrie. Die Stellung, Aufgaben, Rechte und Pflichten dieses M. ergeben sich im einzelnen aus dem „Rahmenstatut für die Industrieministerien — Beschluß des Ministerrates“ vom 9. 1. 1975 (GBl. I, S. 133 ff.) sowie aus dem „Statut des Ministeriums für Chemische Industrie — Beschluß des Ministerrates“ vom 9. 1. 1975 (GBl. I, S. 346) (Chemische Industrie). 1982 waren diesem M. 14 Kombinate direkt unterstellt. Die industrielle Warenproduktion im Bereich der dem M. unterstellten Betriebe betrug 1976 (letzte verfügbare Angabe) 28.042,6 Mill. Mark, das waren 12,2 v.H. der gesamten industriellen Warenproduktion. Minister ist seit 1966 Günther Wyschofsky (SED); Staatssekretär ist Guido Quaas (SED). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 901 Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Elektrotechnik und Elektronik

DDR A-Z 1985

Frauenkommission (1985)

Ehrenamtliche Kommission der Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL) oder bei dem Vorstand einer Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft zur Vertretung der sozialen Interessen, zur vollen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Einbeziehung und zur ideologisch-politischen Erziehung der berufstätigen Frauen. Bis zu den Gewerkschaftswahlen 1981/82 hießen die F. Frauenausschüsse. Die F. wurden nach mancherlei Versuchen in den vorangegangenen Jahren durch Beschluß des Politbüros des ZK der SED vom 8. 1. 1952 als selbständige Organe unter unmittelbarer politisch-organisatorischer Verantwortung der Partei in allen Betrieben und Institutionen gebildet. Der FDGB übernahm aufgrund eines erneuten Politbürobeschlusses (15. 12. 1964) am 15. 1. 1965 die F. als Teile seiner Betriebsgewerkschaftsorganisation (BGO). Im Unterschied zu anderen Kommissionen werden die Mitglieder der F. jedoch direkt in Frauenvollversammlungen (in Großbetrieben auf Delegiertenkonferenzen) durch die weiblichen FDGB-Mitglieder vor der Neuwahl der BGL gewählt. Die Kandidatenaufstellung erfolgt in Absprache mit der amtierenden BGL; die Vorsitzende der F. wird auf die Vorschlagsliste für die neuzuwählende BGL gesetzt. In Großbetrieben soll die Vorsitzende der F. zu den von Arbeitsverpflichtungen freigestellten Mitgliedern der BGL gehören. Bei den Gewerkschaftswahlen 1976/77 wurde den BGO mit einem Frauenanteil von über 70 v.H. erstmals freigestellt, ob noch ein F. gewählt werden soll. Diese Bestimmung ist Bestandteil der Satzung des FDGB von 1977 geworden; in ihr kommt zum Ausdruck, daß in den gewählten (nicht in den hauptamtlichen) Vorständen Frauen fast entsprechend ihrem Anteil an der Mitgliedschaft vertreten sind (1982: Anteil der Frauen an der Mitgliedschaft des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes [FDGB] 52 v.H., an den gewählten FDGB-Funktionären in den BGO 50,9 v.H.). Voraussetzung für die Wahl einer F. ist im übrigen, daß die BGO wenigstens 30 Frauen unter ihren Mitgliedern zählt. — In der F. sollen möglichst alle weiblichen Beschäftigungsgruppen, insbesondere aber Produktionsarbeiterinnen vertreten sein. Vorgesehen sind monatlich eine Sitzung der F. sowie jährlich zwei von der BGL einzuberufende Frauenversammlungen, auf denen über Vorhaben und Arbeitsergebnisse der F. berichtet wird sowie Vorschläge für deren weitere Tätigkeit gemacht werden können. Schwerpunkte der Arbeit der F. sind: 1. Politisch-ideologische Förderung der Leistungsbereitschaft der Frauen; Heranbildung der Frauen zu sozialistischen Persönlichkeiten (Persönlichkeitstheorie, sozialistische). 2. Ausarbeitung von Plänen zur Aus- und Weiterbildung sowie zum qualifikationsgerechten Einsatz der weiblichen Beschäftigten unter besonderer Berücksichtigung der sich aus der Anwendung neuer Techniken im Arbeitsprozeß ergebenden Veränderungen in den Arbeitsanforderungen. 3. Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen (insbes. Kontrolle über die Einhaltung der gesetzlichen Gesundheits- und Arbeitsschutzbestimmungen; Vorschläge zur Verbesserung der regionalen Infrastruktur: Handel, Versorgung, Dienstleistungen, Berufsverkehr). 4. Vertretung der Interessen der berufstätigen Mütter (Ausbau der betrieblichen Kinderkrippen und Kindergärten, Betreuung während des Wochenurlaubs und des „Babyjahres“ Mutterschutz/Förderung von Mutter und Kind], Vergrößerung der Zahl der Kuren der Sozialversicherung für Mütter mit mehreren Kindern). Die F. haben das Recht, Kritik zu üben, Vorschläge zu machen und Empfehlungen auszusprechen. Die Werkleiter bzw. deren Beauftragte haben die Arbeit der F. durch Auskünfte zu unterstützen und müssen über getroffene oder unterlassene Maßnahmen aufgrund von Vorschlägen der F. diesen Rechenschaft ablegen. Wichtiges Instrument der F. ist der jährliche Frauenförderungsplan, der als Teil des Betriebskollektivvertrages (BKV) von der Werkleitung, der BGL und deren Kommissionen ausgearbeitet wird. In dem Frauenförderungsplan finden sich zu allen Aufgabengebieten der F. entsprechende Festlegungen, insbesondere zur Aus- und Weiterbildung, zum Arbeitseinsatz von Frauen, nachdem diese entsprechende berufliche Qualifikatio[S. 451]nen erlangt haben, und zum Ausbau der betrieblichen Sozialeinrichtungen. Als Auswirkung der genannten Möglichkeit, in Betrieben mit über 70 v.H. weiblichen Beschäftigten auf F. zu verzichten, ist die Zahl der F. rückläufig: 1973: 13.162 (104.311 Mitgl.); 1976: 10.074 (80.968 Mitgl.); 1982: 9.736 (77.548 Mitgl.). Bei den LPG, in denen es als Genossenschaften keine Gewerkschaftsorganisationen gibt, werden F. analog zum Wahlverfahren der gewerkschaftlichen F. als Kommissionen des LPG-Vorstandes gewählt und haben vergleichbare Rechte und Pflichten (Frauen). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 450–451 Frauenbrigaden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Freie Berufe

DDR A-Z 1985

Industrierohstoffe (1985)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Nach eigenen Angaben kann die Industrie der DDR ihren Rohstoffverbrauch nur zu 40 v.H. aus einheimischen Quellen decken. Der Importanteil ausgewählter Rohstoffe beträgt bei: Erdöl knapp 100 v.H., Steinkohle 100 v.H., Eisenerz 90 v.H., Zink 90 v.H., Primäraluminium 60 v.H., Kupfer 50 v.H., Schnittholz 50 v.H., Walzstahl 45 v.H. Lediglich die Braunkohlen- sowie die Kali- und Steinsalzvorkommen reichen aus, um den inländischen Bedarf zu befriedigen (Bergbau). Wichtigster Rohstofflieferant ist die Sowjetunion. Sie deckt rd. die Hälfte des Importbedarfs an Rohstoffen. 1982 stellte sie vom DDR-Bedarf 100 v.H. bei Erdgas und rd. 80 v.H. bei Erdöl und Baumwolle. Aufgrund der relativ schmalen Rohstoffbasis und des überdurchschnittlichen Anstiegs der Rohstoffpreise auf den Weltmärkten werden erhebliche Anstrengungen unternommen, sog. Sekundärrohstoffe (Abfälle und Altmaterial) wieder dem Produktionsprozeß zuzuführen. Etwa 10 v.H. des Rohstoffbedarfs werden z.Z. durch Sekundärrohstoffe gedeckt (Ziel für 1985: 12 v.H.). Sie bilden für einige Bereiche bereits eine beachtliche Rohstoffquelle: So deckt z.B. Stahlschrott zu 75 v.H. den Rohstoffbedarf in der Stahlindustrie, Altpapier zu mehr als 45 v.H. den der Papier- und Pappenindustrie; 60 v.H. des Glasbedarfs der Spirituosen- und Lebensmittelindustrie werden durch wiederverwendbare Flaschen und Gläser gedeckt. Dennoch stecken im Recyclingausbau noch beträchtliche Reserven; 1980 blieben 71 v.H. aller Sekundärrohstoffe und Abprodukte ungenutzt; um diesen Anteil zu verringern, wurde die Zahl der Aufkaufstellen gesteigert und eine Erhöhung der Aufkaufpreise vorgenommen. Seit Januar 1981 besteht ein Kombinat Sekundärrohstofferfassung (8.500 Beschäftigte) mit 15 gleichnamigen Betrieben in allen Bezirken und Berlin (Ost). Da der spezifische Verbrauch von Rohstoffen bei einer Reihe von Erzeugnissen noch etwa 15–30 v.H. über dem internationalen Niveau liegt, soll im Zeitraum 1981–1985 der Aufwand an volkswirtschaftlich wichtigen Roh- und Werkstoffen jährlich um durchschnittlich 5 v.H. gesenkt werden. Angesichts der starken Verteuerung der Rohstoffe sind diese Ziele erheblich höher als die, die in den siebziger Jahren realisiert werden konnten; hier wurden Raten von 2,8 v.H. (1971–1975) und 3,9 v.H. (1976–1980) erreicht. Zur Durchsetzung dieser Ziele werden sog. Materialverbrauchsnormen festgesetzt. Da gegenwärtig über 50 Mill. Materialverbrauchsnormen existieren, ist eine kontinuierliche Anpassung an die technische Entwicklung jedoch nicht gewährleistet. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 616 Industrierobotertechnik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Industrie- und Handelsbank (IHB)

DDR A-Z 1979

DDR A-Z 1979

Berufsausbildung, Landwirtschaftliche (1979) Siehe auch die Jahre 1975 1985 I. Ausbildungsstand Die DDR betreibt auf dem Gebiet der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft eine intensive Ausbildungspolitik, die sowohl die Ausbildung von Facharbeitern und Meistern als auch das Studium an Fachschulen sowie Universitäten und Hochschulen umfaßt. Die Entwicklung des Qualifikationsstandes der in den Landwirtschaftsbetrieben beschäftigten Mitarbeiter gibt jedoch nur teilweise die tatsächliche Ausbildungsleistung der DDR wieder. Sie sind zu ergänzen um die wegen Alters- oder aus sonstigen Gründen aus der Landwirtschaft ausgeschiedenen Arbeitskräfte bzw. um die Fachkräfte, die nach Abschluß ihrer Ausbildung keine Tätigkeit in den Landwirtschaftsbetrieben aufgenommen haben. Letzteres traf insbesondere auf die Absolventen der Fach- und Hochschulen während der Jahre bis 1970 zu. Auch sonst bestehen in der Ausbildung und im Einsatz der Facharbeiter einerseits und der Hoch- und Fachschüler andererseits gravierende Unterschiede. Die unterschiedlichen Entwicklungen, vor allem aber die insgesamt sehr hohen Ausbildungsleistungen sind das Ergebnis der Agrarpolitik der SED. Sie folgt dem im Marxismus-Leninismus vorgegebe[S. 164]nen Klassenauftrag zur Überwindung des in der Landwirtschaft angeblich oder tatsächlich vorhandenen Bildungsrückstandes. Darüber hinaus waren die nach Abschluß der Kollektivierung zu verzeichnenden Ausbildungsanstrengungen aus mehreren Gründen dringend geboten. Bodenreform und Kollektivierung hatten zu einem Exodus insbesondere der Betriebsleiter mit überdurchschnittlicher Qualifikation geführt. Einem erheblichen Anteil der während der Bodenreform angesiedelten Neubauern, vor allem aber den während der Kollektivierung in die Landwirtschaft entsandten 140.000 Industriearbeitern fehlten Kenntnisse über die landwirtschaftlichen Produktionsprozesse und über die Betriebsführung völlig. Darüber hinaus hatten die verbliebenen Altbauern bis zum Abschluß der Kollektivierung kaum Fortbildungsmöglichkeiten, ihr produktionstechnisches Wissen entsprach Vorkriegsniveau. Schließlich wurden nach Abschluß der Kollektivierung neue Techniken und Produktionsverfahren in die Landwirtschaft gebracht, auf die die Berufstätigen ebenso vorbereitet werden mußten wie auf die ständig wechselnde Organisation in immer neuen Landwirtschaftlichen Betriebsformen. Unter den gegebenen Bedingungen standen zunächst die Ausbildung der Mitarbeiter der Staatlichen Leitung und die Vermittlung neuer technischer und fachlicher Fertigkeiten im Vordergrund. Diese Aufgabe wurde bis zum Jahr 1975, als bereits 78,8 v. H. aller Beschäftigten eine berufliche Qualifikation aufwiesen, erfüllt. Gleichzeitig ergab sich aus der Einführung industriemäßiger Produktionsverfahren für die landwirtschaftlich Berufstätigen ein völlig neues Berufsbild. Die Konzentration der Produktionsmittel und der Arbeitskräfte in spezialisierten Großbetrieben führt einerseits zu spezialisierten Ausbildungsberufen bzw. Studiengängen. Andererseits ist mit der Einrichtung von Großbetrieben zugleich auch die Einführung mehrerer Leitungsebenen und damit eine vertikale Gliederung der Berufstätigen nach Verantwortungsbereichen und entsprechend differenzierten Anforderungen an die berufliche Qualifikation verbunden. Den veränderten Einsatzbedingungen entsprechend ist das Aus- und Weiterbildungssystem für die Landwirtschaft der DDR neu konzipiert worden. Hierbei kommt der Weiterbildung — auch in Anbetracht des bereits erreichten Ausbildungsstandes — erhöhte Bedeutung zu. Sie umfaßt alle Ausbildungsstufen (vom Facharbeiter bis zum Hochschulabsolventen) und findet in vielfältigen Formen (vom 2–3tägigen Kurzlehrgang bis zum mehrere Semester dauernden postgradualen Studium) statt. Während des Zeitraumes 1976 bis 1980 sollen etwa 600.000 Werktätige in das Weiterbildungsprogramm der Landwirtschaft einbezogen werden. Damit wären 72,7 v. H. aller Berufstätigen, die am 30. 9. 1976 (Stichtag) in der Landwirtschaft beschäftigt waren, erfaßt. Bezogen auf die landwirtschaftliche Nutzfläche bedeutet dieses Programm 9,5 Qualifikationen je 100 ha LN in 5 Jahren. II. Die Ausbildung zum Facharbeiter und Meister Die Ausbildung zum Facharbeiter kann sowohl auf dem Wege der Erwachsenenqualifizierung als auch im Rahmen der normalen Ausbildung des Berufsnachwuchses erfolgen. Die Anzahl der von den Erwachsenen abgelegten Facharbeiterprüfungen überschritt 1970 mit 51.387 ihren Höhepunkt und ging seitdem stark zurück. Offensichtlich ist das Reservoir an ausbildungsfähigen Berufstätigen erschöpft. Erstmals sank 1977 der Anteil der Erwachsenen auf unter 50 v. H. aller in der Landwirtschaft (einschließlich der Forstwirtschaft, des Gartenbaus und der Fischerei) abgelegten Facharbeiterprüfungen. Auch die Anzahl der von Lehrlingen bestandenen Prüfungen verringerte sich zunächst von 9.800 (1970) auf 6.448 (1973). Nach Einführung des neuen Ausbildungssystems und der Entwicklung neuer Berufsbilder wurde jedoch die Werbung für landwirtschaftliche Berufe intensiviert mit dem Ergebnis, daß 1977 das Niveau von 1970 mit 9.780 abgelegten Prüfungen wieder erreicht worden ist. A. Die Erwachsenenbildung Von den rd. 600.000 Werktätigen der Landwirtschaft, die während der Jahre 1976–1980 in die Weiterbildungsprogramme einbezogen werden sollen, erfolgen aus obengenannten Gründen maximal 40.000–50.000 Ausbildungen zu Facharbeitern im Rahmen der Erwachsenenbildung. Die theoretische Ausbildung wird in Kursen an den Landwirtschaftsschulen (z. T. auch Agraringenieur- und Ingenieurschulen) vermittelt und schließt den Erwerb von Berechtigungsscheinen für die Bedienung von Maschinen und Anlagen ein. Die Ausbildung erfolgt grundsätzlich in den gleichen Berufen wie die Lehrlingsausbildung (s. w. u.). Weiterhin gelten auch für die [S. 165]Landwirtschaft die in der Facharbeiterprüfungsordnung enthaltenen Bestimmungen (Neufassung am 24. 2. 1978, GBl. I, S. 117), die einen teilweisen oder vollständigen Erlaß der Abschlußprüfung vorsehen. Sofern Werktätige hervorragende Leistungen in der Erfüllung der Produktionspläne usw. erbringen, kann auf die Prüfung in berufspraktischen Fächern und auf die Anfertigung einer schriftlichen Hausarbeit verzichtet werden. Sofern die Berufstätigen mehr als 3 Jahre in einem Ausbildungsberuf der Landwirtschaft gearbeitet und das Mindestalter von 35 Jahren (Frauen) bzw. 45 Jahren (Männer) erreicht haben, wird auf jede Abschlußprüfung verzichtet. Schließlich kann die Facharbeitereigenschaft unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag des Betriebes und mit Unterstützung der Gewerkschaftsleitung auch ohne spezielle Ausbildung und ohne Prüfung zuerkannt werden. Die überwiegende Mehrzahl der bis 1980 geplanten Qualifikationen dient jedoch der weiteren Spezialisierung bereits ausgebildeter Facharbeiter. Sie ist auf den künftigen Arbeitsplatz bezogen, an dem eine Vielzahl von Spezialisten mit unterschiedlicher Qualifikation und verschiedenen Teilaufgaben zu „Funktionsgruppen“ zusammengezogen werden. Die Ausbildung erfolgt in der Regel in den Landwirtschaftsschulen, in den Kreisbetrieben für Landwirtschaft (KfL) oder in den Kooperationsakademien, die während des Winters in allgemeinbildenden Schulen, den Landwirtschafts- und Ingenieurschulen abgehalten werden. Das Ausbildungsprogramm wird durch eine Sendefolge des Fernsehens unterstützt. Für die Führungsaufgaben (KOE-Leiter, LPG-Vorsitzende, Brigadeleiter usw.) werden insbesondere an den Hochschulen des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN) Fortbildungskurse abgehalten. Für die Ausbildung von Leitungskadern und Berufstätigen, die in industriemäßigen Anlagen eingesetzt werden sollen, wurden zusätzlich folgende Bildungszentralen geschaffen: Rindermast — Bildungszentrum Dedelow bei Prenzlau; Schweinezucht- und -mast — Bildungszentrum Eberswalde; Geflügelhaltung — Bildungszentrum Königs Wusterhausen ; Meliorationsanlagen — Agraringenieurschule Fürstenwalde; Landtechnik — Spezialschule für Landtechnik Großenhain bei Riesa; Obst- und Gemüseerzeugung — Ingenieurschule für Gartenbau Werder; Sortier- und Lagerhallen für Pflanzkartoffeln — Agraringenieurschule Neugattersleben bei Staßfurt; Speisekartoffeln — Agraringenieurschule Neubrandenburg-Tollenseheim. Die zunehmende Spezialisierung der Produktion verursacht zugleich unterschiedliche Qualifizierungsverhältnisse und -maßnahmen. Während in der Tierproduktion ganzjährig am gleichen Platz gearbeitet wird, sind in der Pflanzenproduktion häufig mit dem Jahresablauf wechselnde Aufgaben üblich, die mit verschiedenen Maschinen und Geräten durchzuführen sind. Die saisonale Abhängigkeit der Pflanzenproduktion hat u. a. zur Folge, daß ein Teil der Berufstätigen auf dem Wege der Weiterbildung einen zweiten, außerlandwirtschaftlichen Beruf erlernen (Kraftfahrer, Schlosser, Meliorationsfacharbeiter, Bauhandwerker usw.). Im Winter 1977/78 waren rd. 39.500 Facharbeiter der Pflanzenproduktion (= 15,2 v. H.) in außerlandwirtschaftlichen Berufen tätig. Hiervon hatten bereits 11.300 eine Ausbildung für den Zusatzberuf erworben. B. Facharbeiterausbildung Die Bestimmungen zur Ausbildung Jugendlicher für Berufe der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft sind während der Jahre 1975–1978 sämtlich neu gefaßt worden. Neben den allgemeingültigen Bestimmungen (AO über Berufsberatungszentren vom 7. 4. 1975, GBl. I, S. 334; AO über die Organisation des theoretischen und berufspraktischen Unterrichts vom 20. 7. 1977, GBl. I, S. 311; AO über die Bewerbung um eine Lehrstelle vom 5. 8. 1977, GBl. I, Nr. 26, S. 318; AO über das Lehrverhältnis vom 15. 12. 1977, GBl. I, 1978, S. 33; Facharbeiterprüfungsanordnung s. o. sowie zahlreiche weitere Regelungen finanzieller und sozialer Fragen der Ausbildung) erfolgte die Reorganisation des landwirtschaftlichen Ausbildungswesens — in Zusammenarbeit mit dem Staatssekretär für Berufsausbildung — durch die Abteilung Aus- und Weiterbildung des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN). Zur Analyse und Lösung grundsätzlicher Fragen unterhält das MfLFN ein Institut für Ausbildung und Qualifizierung (Brieselang). Die Ausbildung von Lehrkräften für den berufspraktischen Unterricht sowie die Weiterbildung von Lehrkräften für die theoretische und berufspraktische Ausbildung erfolgten durch das „Institut für Aus- und Weiterbildung“ des MfLFN in Schwerin-Paulshöhe. Nach der gegenwärtig geltenden Systematik der Ausbildungsberufe (vom 9. 8. 1976, GBl. SDr. 883) können die Lehrlinge im Bereich der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft zwischen 29 Ausbildungsberufen mit insgesamt 43 Spezialisierungsrichtungen wählen. Diese Berufe stehen jedoch nur für Absolventen der 10. Klasse der polytechnischen Oberschule (POS) in voller Breite zur Wahl, während Schüler, die die POS mit dem Niveau der 8. Klasse verlassen, nur 7 landwirtschaftliche Berufe und 4 Berufe der Nahrungsgüterwirtschaft erlernen können. Die Ausbildungsdauer beträgt in diesen [S. 166]Fällen 3, bei Absolventen der 10. Klasse POS dagegen nur 2 Jahre. Wie in anderen Berufen besteht neuerdings auch in den Grundberufen der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft die Möglichkeit zur Berufsausbildung mit Abitur. Von den 26.983 Schülern, die am 1. 9. 1978 eine Lehre im Bereich der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft aufgenommen haben, planen 1533 (5,7 v. H.) eine Ausbildung mit Abitur. Sie sollen anschließend für ein landwirtschaftliches Hochschulstudium in der DDR oder einem anderen RGW-Staat gewonnen werden. Schließlich sind noch die Berufe zu nennen, die nicht im Rahmen der Berufsausbildung, sondern auf dem Weg der Weiterbildung erlernt werden können (Geflügelzüchter, Pelztierzüchter). Der Bedarf an Lehrlingen wird von den Räten der Bezirke (Abteilung LFN) auf der Grundlage zentraler staatlicher Berechnungen geplant und über die Räte der Kreise (Abteilung Land- und Forstwirtschaft in Abstimmung mit den Abteilungen Berufsbildung und Berufsberatung und den Kreisplankommissionen) den Betrieben als Bestandteil ihrer Betriebspläne vorgegeben. Die Betriebe haben in Zusammenarbeit mit den Berufsberatungszentren, den Schulen und den Abteilungen für Berufsbildung und Berufsberatung unter den Schülern (ab 6. Klasse) für die Aufnahme einer Ausbildung in der Landwirtschaft zu werben. Im Bereich der Land-, Forst und Nahrungsgüterwirtschaft sind z. Z. rd. 1000 Betriebe als „staatlich anerkannte Ausbildungsbetriebe“ zugelassen. Betriebe, denen diese Anerkennung fehlt, delegieren die mit ihnen durch den Lehrvertrag verbundenen Lehrlinge in die anerkannten Lehrbetriebe. Als Lehrbetriebe werden grundsätzlich nur industriemäßig arbeitende Betriebe anerkannt. Sofern diese Voraussetzung nicht erfüllt werden kann, ist ein 2–3monatiges Praktikum der Lehrlinge in industriemäßigen Anlagen vorgesehen. Die im Normalfall 2jährige Ausbildung gliedert sich in die Grundausbildung (12 Monate mit ca. 900 Std. theoretischem Unterricht und 800 Std. praktischem Unterricht) und in Spezialausbildung (12 Monate mit 150–200 Std. theoretischem und 1750 Std. praktischem Unterricht). 1. Grundberufe der Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft: Agrotechniker/Mechanisator (Ausbildung mit Abitur / 5 Spezialisierungsrichtungen) Zootechniker/Mechanisator (Ausbildung mit Abitur / 9 Spezialisierungsrichtungen) Meliorationstechniker (Ausbildung mit Abitur / 3 Spezialisierungsrichtungen) Landmaschinenschlosser (Ausbildung mit Abitur / 5 Spezialisierungsrichtungen) Motorenschlosser/Landwirtschaft (Ausbildung mit Abitur / 5 Spezialisierungsrichtungen) Facharbeiter für die Be- und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte (Ausbildung mit Abitur / 7 Spezialisierungsrichtungen) 2. Weitere Ausbildungsberufe mit Spezialisierungsmöglichkeiten (ohne Abitur) Gärtner (6 Spezialisierungsrichtungen) Facharbeiter für Pferdezucht und Leistungsprüfungen (3 Spezialisierungsrichtungen) Facharbeiter für Fleischerzeugnisse (3 Spezialisierungsrichtungen) Facharbeiter für Milchwirtschaft (3 Spezialisierungsrichtungen) 3. Ausbildungsberufe ohne weitere Spezialisierung Agrochemiker (Ausbildung mit Abitur), Schädlingsbekämpfer. Winzer, Blumenbinder, Facharbeiter für Grünanlagen. Imker. Binnenfischer, Forstfacharbeiter/Mechanisator (Ausbildung mit Abitur). 4. Ausbildungsberufe für Lehrlinge mit dem Bildungsziel der 8. Klasse POS Facharbeiter für Agrotechnik, für Rinderproduktion, für Schweineproduktion, Schäfer, Gartenfacharbeiter, Forstfacharbeiter, Meliorationsfacharbeiter, Molkereifacharbeiter, Facharbeiter für die Be- und Verarbeitung von Körnerfrüchten (3 Spezialisierungsrichtungen), Fleischer. 5. Unter der Verantwortung des Ministeriums für Verkehrswesen wird der Wirtschaftskaufmann mit der Spezialisierungsrichtung Land- und Nahrungsgüterwirtschaft ausgebildet (Abgang aus der 10. Kl. POS ist Voraussetzung, Ausbildungsdauer 2 Jahre, Berufsausbildung mit Abitur möglich). C. Ausbildung zum Meister der Landwirtschaft Als Voraussetzung gelten u. a.: Abgeschlossene Ausbildung als Facharbeiter und mehrjährige Berufstätigkeit in der Praxis sowie Abschluß der 10klassigen (polytechnischen) Oberschule. Die fehlende 9. und 10. Klasse kann in Vorkursen (118 Unterrichtsstunden) nachgeholt werden. Die Ausbildung soll in maximal 2 Jahren abgeschlossen sein, erfolgt in Kursen und ist in eine Grundausbildung (4 Kurse — 440 Std., davon 120 Marxismus-Leninismus) und eine Spezialausbildung (2–3 Kurse ca. 300 Stunden) gegliedert. Die bestandene Prüfung berechtigt je nach Ausbildungsrichtung zur Führung des Titels Meister der Pflanzenproduktion. Tierproduktion, Landtechnik, Nahrungsgüterproduktion usw. Die Ausbildung erfolgt in den Hauptrichtungen Feld- und Grünlandwirtschaft (nach Pflanzenarten weiter spezialisiert); Be- und Verarbeitung von Pflanzenprodukten; Tierproduktion (nach Tierarten spezialisiert); Be- und Verarbeitung von Tierpro[S. 167]dukten; Gärtnerische Produktion (Obst, Gemüse, Zierpflanzen, Baumschulen); Lagerwirtschaft und Konservierung; Melioration; Landwirtschaftsbau; Instandsetzung und Wartung. Die Ausbildung zum Meister hat an Bedeutung verloren, nachdem für die Leitung der Brigaden grundsätzlich die Qualifikation als Fachschulingenieur vorgesehen ist. III. Ingenieurausbildung Das Fachschulstudium ist für den Bereich der Land-, Forst- und Nahrungsgüter in Zusammenhang mit der Einführung industriemäßiger Produktionsverfahren durch die Verfügung zur Weiterentwicklung der Fachschulausbildung im Bereich des MfLFN vom 4. 5. 1973 neu geordnet und gegliedert worden. An 21 Agraringenieur- und Ingenieurschulen werden in zahlreichen Spezialisierungsrichtungen Agrar-, Veterinär-, Gartenbau-, Forst- und Meliorationsingenieure sowie Ingenieure für Landtechnik, für Binnenfischerei und für Getreide-, Milch- und Fleischwirtschaft ausgebildet. Weitere Ausbildungsrichtungen zielen auf die Wirtschaftswissenschaften (Ökonom bzw. Ingenieurökonom) und auf die Ausbildung von Lehrkräften für den berufspraktischen Unterricht, die am Institut für Aus- und Weiterbildung von Ingenieurpädagogen in Schwerin erfolgt. Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist — neben den allgemeinen gesellschaftspolitischen und fachlichen Leistungen — der erfolgreiche Abschluß der 10. Klasse der polytechnischen Oberschule und eine abgeschlossene Facharbeiterausbildung. Die Bewerbung zum Studium erfolgt über die Betriebe, die im Fall der Zulassung mit diesen eine Delegierungsvereinbarung (Förderungsvertrag) für die Studienzeit abschließen. Die Studiendauer beträgt im Direktstudium 6 Semester, von denen 5 der theoretischen Ausbildung gewidmet sind. Während der ersten 2 Studienjahre ist je ein mehrwöchiges Praktikum zu absolvieren. Das letzte Semester verbringen die Studenten in ihrem künftigen Einsatzbetrieb und verfassen im Rahmen dieses „Berufspraktikums“ ihre Abschlußarbeit, in der ein Problem ihres künftigen Arbeitsplatzes zu behandeln ist. Zu diesem Zweck wird bereits zu Beginn des 5. Semesters mit dem künftigen Einsatzbetrieb ein Arbeitsvertrag abgeschlossen, der den Verbleib des Studenten für mindestens 3 Jahre nach Abschluß der Ausbildung in diesem Betrieb regelt. Von der Spezialisierung der Fachschulen nach Grundstudienrichtung und Fachrichtung abgesehen, ist der Studienablauf und Aufbau des Studiums für alle Studierenden der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft einheitlich gestaltet. Während der ersten 5 Semester wird der Lehrstoff in 17–20~Wochen pro Semester mit je 36~Wochenstunden (3.100–3.300 Gesamtstunden) vermittelt. Unabhängig von der Fachrichtung umfaßt jedes Studium u. a. die Grundfächer „Grundlagen des Marxismus-Leninismus“ (rd. 300 Std.) und Körpererziehung (160–180 Std.). A. Ausbildung zum Agraringenieur bzw. Ingenieur Das Ausbildungsziel der Fachschulabsolventen „liegt im unmittelbaren Einsatz als Organisatoren der Produktion zur Leitung von Brigade- und Bereichskollektiven bzw. spezialisierten Arbeitsgruppen, als Komplex- und Schichtleiter“. Die Ausbildung ist in den folgenden Grundstudienrichtungen bzw. Fach- und Spezialisierungsrichtungen und in den genannten Ausbildungseinrichtungen (Agraringenieurschulen = AIS, Ingenieurschulen = IS) möglich: 1. Grundstudienrichtung Industriemäßige Pflanzenproduktion Fachrichtung landwirtschaftliche Pflanzenproduktion (AIS in Cottbus, Dahlen, Haldensleben, Naumburg, Neubrandenburg), Fachrichtung Technologie der industriemäßigen Pflanzenproduktion (AIS in Malchow), Fachrichtung Agrochemie (IS für Agrochemie in Halle/Saale), Fachrichtung „Gärtnerische Produktion“ mit Spezialisierungsrichtungen: <LI>Obstproduktion, IS f. Gartenbau Werder/Havel, <LI>Gemüseproduktion, IS f. Gartenbau Erfurt, <LI>Garten- und Landwirtschaftsgestaltung, IS f. Gartenbau Erfurt, <LI>Zierpflanzenwirtschaft, IS f. Gartenbau Bannewitz, Fachrichtung Saat- und Pflanzgutproduktion (AIS Neugattersleben), Fachrichtung ldw. Versuchswesen/Pflanzenproduktion (AIS Quedlinburg/Harz). 2. Grundstudienrichtung Meliorationswesen AIS Fürstenwalde/Spree. 3. Grundstudienrichtung Landtechnik mit Spezialisierungsrichtungen: Mechanisierung und Instandhaltung in der industriemäßigen Pflanzen- und Tierproduktion Spezialisierte Instandsetzung, Fertigung, Montage und Anlagenbau (IS für Landtechnik in Friesack und Nordhausen), Technische Trocknung (IS für Landtechnik Nordhausen). 4. Grundstudienrichtung Industriemäßige Tierproduktion Fachrichtung landwirtschaftliche Tierproduktion mit Spezialisierungsrichtungen: <LI>Schweinefleischproduktion. Reproduktion der Schweinebestände (IS für Fleischwirtschaft. Oranienburg-Luisenhof), <LI>Eier- und Geflügelfleischproduktion (IS für Fleischwirtschaft, Oranienburg-Luisenhof), <LI>Milchproduktion und Reproduktion der Rinder[S. 168]bestände (AIS in Güstrow-Bockhorst, Stadtroda, Wernigerode, Zierow, Zug), <LI>Woll- und Schaffleischproduktion (AIS Wernigerode), <LI>Pferdezucht- und -sport (AIS Zierow), <LI>Tierzüchtung (AIS Wernigerode/Harz). Fachrichtung Technologie der industriemäßigen Tierproduktion (AIS Stadtroda), Fachrichtung landwirtschaftliches Versuchswesen/Tierproduktion (AIS f. ldw. Versuchswesen Quedlinburg/Harz), Fachrichtung Veterinärmedizin mit Spezialisierungsrichtungen: <LI>Veterinär in den Betrieben der industriemäßigen Produktion und der Nahrungsgüterwirtschaft (IS für Veterinärmedizin in Beichlingen und in Rostock), <LI>Labordiagnostik (IS für Veterinärmedizin Rostock), Fachrichtung Binnenfischerei (IS für Binnenfischerei Storkow). 5. Grundstudienrichtung Forstwirtschaft IS für Forstwirtschaft in Raben Steinfeld und in Schwarzburg. 6. Grundstudienrichtung Lebensmitteltechnologie Fachrichtung Technologie der Getreideverarbeitung (IS für Getreidewirtschaft Greiz), Fachrichtung Technologie der Milchverarbeitung (IS für Milchwirtschaft Halberstadt), Fachrichtung Technologie der Fleischverarbeitung (IS für Fleischwirtschaft Oranienburg). B. Die Ausbildung zum Ökonomen bzw. Ingenieurökonomen Die Absolventen sollen in der Landwirtschaft bzw. in den Betrieben der Nahrungsgüterwirtschaft auf den Gebieten der Planung, Produktionsvorbereitung, Finanzierung, Abrechnung sowie Analyse und Kontrolle der Produktionsprozesse arbeiten. Ausbildungsschwerpunkt der „Grundstudienrichtung Wirtschaftswissenschaften in der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft“ sind die naturwissenschaftlichen Grundlagen, die Verfahren der industriemäßigen Produktion, das technologische Grundwissen, die Statistik, die Verwaltungsorganisation und die Informationsverarbeitung. Innerhalb der Grundstudienrichtung stehen folgende Fachrichtungen zur Wahl: 1. Fachrichtung sozialistische Betriebswirtschaft (SBW)/Ingenieurökonomie der Landwirtschaft (Titel: Ingenieurökonom) Spezialisierungsrichtung Pflanzenproduktion (AIS Weimar), Spezialisierungsrichtung Tierproduktion (AIS Güstrow-Bockhorst). 2. Fachrichtung SBW/Ingenieurökonomie der Forstwirtschaft (Titel: Ingenieurökonom) IS für Forstwirtschaft Ballenstedt/Harz. 3. Fachrichtung SBW/Ingenieurökonomie der Nahrungsgüterwirtschaft (Titel: Ingenieurökonom) Spezialisierungsrichtungen Fleisch- und Milchwirtschaft (AIS Beelitz), Spezialisierungsrichtung Getreidewirtschaft (AIS Weimar). 4. Fachrichtung Arbeitsökonomie (Titel: Ökonom) Spezialisierungsrichtung Pflanzenproduktion (AIS Weimar), Spezialisierungsrichtung Tierproduktion (AIS Güstrow-Bockhorst). 5. Fachrichtung Rechnungswesen und Statistik der Landwirtschaft (Titel: Ökonom, AIS Beelitz, Güstrow-Bockhorst. Weimar). <6. Fachrichtung Datenverarbeitung in der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (Titel: Ökonom, AIS Weimar).> Neben den aufgeführten Studienrichtungen und Ausbildungsinstitutionen bestehen weitere AIS (Bad Liebenstein-Altenstein, Zschortau, Zwickau) für Zwecke des Fernstudiums sowie zur Ausbildung auf den Gebieten des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes und zur Ausbildung auf dem Gebiet der tropischen Landwirtschaft (bisher 600 Ausländer aus 44 Entwicklungsländern) in Altenburg. C. Die Ausbildung von Ingenieurpädagogen Die Ausbildung von Lehrkräften für den Unterricht in agrarwissenschaftlichen Fachrichtungen wurde als gesonderter Ausbildungsgang dem „Institut für Aus- und Weiterbildung von Ingenieurpädagogen“ in Schwerin übertragen. Die Ausbildung erfolgt nach Fachrichtungen getrennt für Lehrkräfte für den berufspraktischen Unterricht (LbU) der Pflanzenproduktion. der Tierproduktion sowie der Lebensmittelindustrie. Die Absolventen des Institutes werden als Leiter von Lehrlingsgruppen in den Ausbildungsbetrieben sowie bei der Ausbildung von Lehrlingen in den Arbeitskollektiven eingesetzt. Als weitere Aufgabe kann ihnen die Aus- und Weiterbildung der Facharbeiter und Meister übertragen werden, sie leiten Lehrlingswohnheime und wirken im polytechnischen Unterricht und in der Berufsberatung mit. Vergleichbar den oben erwähnten Grundlagenfächern richtet sich die Ausbildung nach den vom Staatssekretär für Berufsbildung bestätigten Programmen. Der Lehrstoff wird in insgesamt 2.573 Vorlesungsstunden und 523 Stunden Laborarbeit und Praktika vermittelt. D. Sonderformen des Ingenieurstudiums Neben den genannten Ausbildungsgängen bestehen einige Sonderformen, die darauf abzielen, entweder den Personenkreis für das Ingenieurstudium der Landwirtschaft zu erweitern oder aber den Wissensstand der Absolventen der früheren Fachschulen den heutigen Anforderungen anzugleichen. So wer[S. 169]den staatlich geprüfte Landwirte durch einjähriges Zusatzstudium nach dem jeweiligen Stand der Lehrpläne zu Agraringenieuren einer der genannten Spezialrichtungen ausgebildet. Die Erweiterung des Personenkreises erfolgt einerseits in Form des Fern- und Abendstudiums und andererseits durch das Frauensonderstudium, das ebenfalls dem Fernstudium zuzurechnen ist. Die Voraussetzungen und Studiengänge entsprechen vollkommen dem Direktstudium. 1. Fern- und Abendstudium Die Vorlesungen werden durch Lehrbriefe ersetzt (3.240 Stunden Selbststudium). Zusätzlich wird das Studium durch turnusmäßig abgehaltene Konsultationen. unterstützt. Für diese „wissenschaftlichen Sprechstunden“ und für die Vertiefung der im Selbststudium erworbenen Kenntnisse in Seminaren, in Laborpraktika und in Produktionspraktika sind weitere 1300 Stunden vorgesehen. Die Gesamtstudiendauer beträgt 4 Jahre für die Agraringenieure, Ingenieure und Ingenieurpädagogen. Für Ökonomen und Ingenieurökonomen ist eine Studienzeit von 4 bis 5 Jahren vorgesehen. Im Bereich der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft wird die Möglichkeit des Abendstudiums gegenwärtig von ca. 10 bis 20 Studenten ausschließlich auf dem Gebiet der Landtechnik wahrgenommen. Der Vorteil beider Studienformen liegt darin, daß dem delegierenden Betrieb weitgehend die Arbeitskraft und dem Auszubildenden das Einkommen erhalten bleibt. In Anbetracht der doppelten Belastung der Studierenden hat die Bedeutung des Fern- und Abendstudiums in den letzten Jahren abgenommen. Das Frauensonderstudium wurde im Studienjahr 1969/70 an einigen Ingenieurschulen der DDR mit dem Ziel eingerichtet, die mehrfachen Belastungen der Frauen zu verringern und die Benachteiligungen der Frauen aufzuheben. Durch gesetzliche Bestimmungen haben die Betriebe die Frauen bis zu 20 Stunden pro Woche freizustellen. Neben den üblichen Studienzuschüssen und Stipendien erhalten die Studierenden bis zu 80 v. H. ihrer Nettoeinkommen durch die Betriebe. 2. Das kombinierte Studium für Lehrkräfte des berufspraktischen Unterrichts Um einem vorübergehenden Mangel an Ingenieurpädagogen abzuhelfen, ist befristet auf den Zeitraum vom 1. 9. 1979 bis 31. 8. 1984 für die (technischen und) agrarwissenschaftlichen Fachrichtungen ein 4semestriges kombiniertes Studium zum Erwerb des Fachabschlusses als Ingenieurpädagoge eingerichtet worden (AO über das kombinierte Studium … vom 5. 7. 1978, GBl. I, S. 244). Das Studium stellt eine Kombination zwischen Fern- und Direktstudium dar und ist in zwei grundlagenspezifische und einen fachrichtungsspezifischen Studienabschnitt gegliedert. 3. Die Ausbildung zu Agraringenieurökonomen an den Instituten des ZK der SED Für die Ausbildung von Mitgliedern der SED, die sich zwar in der gesellschaftspolitischen Arbeit bewährt haben, jedoch über keinen Fachabschluß verfügen. sind in Schwerin und in Pillnitz Institute eingerichtet worden, die in 2jährigen Studiengängen neue Kenntnisse auf dem Gebiet der Agrarökonomie sowie der Technologie industriemäßiger Produktionsverfahren vermitteln. Die Kapazität beider Institute erreicht gegenwärtig in 2jährlichem Turnus ca. 450 Studierende, die nach Beendigung des Studiums als Agraringenieurökonomen zu etwa 50 v. H. im Parteiapparat sowie in den staatlichen Organen und Massenorganisationen eingesetzt werden. Die übrigen Absolventen nehmen eine wirtschaftsleitende Funktion in den Landwirtschaftsbetrieben auf und leisten gleichzeitig ehrenamtliche Parteiarbeit. Zur Fortbildung von Führungskadern und Leitenden Kadern werden in einem weiteren ZK-Institut (Liebenwalde, Kr. Oranienburg) 4wöchige und 5monatige Lehrgänge abgehalten. In den genannten Instituten werden häufig kurzfristig anberaumte Seminare (2–3tägig) veranstaltet, die der Unterrichtung der Parteifunktionäre über Probleme der aktuellen Agrarpolitik der SED dienen. IV. Die Ausbildung an den Universitäten und Hochschulen A. Das Universitätsstudium Das Studium ist eingebunden in das Einheitliche sozialistische Bildungssystem und untersteht der Verantwortung des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesen (Abt. Landwirtschaftswissenschaften). Zur Beratung fachspezifischer Fragen besteht bei diesem Ministerium ein Beirat für Agrarwissenschaften, dem Vertreter der landwirtschaftlichen [S. 170]Sektionen an den Universitäten angehören. Für die Ausarbeitung von Studienplänen bildet der agrarwissenschaftliche Beirat spezielle Arbeitsgruppen. Die Studienpläne sind mit den Sektionen der Universitäten, mit dem MfLFN sowie ggf. mit der Zentralstelle für das Hochschulfernstudium (Bereich Agrarwissenschaft). Dresden, abzusprechen. Die Aufgabe, Führungskräfte für die Landwirtschaft und die Landwirtschaftsbetriebe auszubilden, hat zur Folge, daß das agrarwissenschaftliche Studium stark auf die Praxis ausgerichtet ist. Da die Produktionsbedingungen in der Landwirtschaft in mehreren Entwicklungsetappen sprunghaft verändert wurden (Agrarpolitik), waren ständig neue Anpassungen der Studienpläne unvermeidlich. Die Einführung der 3. Studienreform (ab 1968) fiel zeitlich zusammen mit der beginnenden Einführung industriemäßiger Produktionsverfahren, deren wesentliches Merkmal die Spezialisierung der Landwirtschaftsbetriebe ist. Damit entfiel auch die Notwendigkeit zur „Allround“-Ausbildung der künftigen Betriebsleiter. Dementsprechend wurden die (insgesamt 10) agrarwissenschaftlichen Sektionen an den Universitäten strukturiert und die Ingenieur-Hochschule Berlin-Wartenberg eingerichtet. Als Ergebnis der Spezialisierung konnten die Studienzeiten auf 4 Jahre verkürzt und die Praktika während des Studiums eingeschränkt werden. (Die Praktika hatten in früherer Zeit bei bis zu 11 Semestern Gesamtstudienzeit bis zu 3 Semester in Anspruch genommen.) Trotz der mit der Spezialisierung verbundenen Beschränkung der Studienfächer waren in der insgesamt zur Verfügung stehenden Zeit von durchschnittlich 3.300 Stunden Vorlesungen und Übungen in 30–35 verschiedenen Lehrgebieten wahrzunehmen und 25–30 Haupt-, Abschluß- und Zwischenprüfungen abzulegen. Dieser zwischen 1968 und 1972 entwickelte Studienplan erwies sich aus verschiedenen Gründen als unzulänglich. Eine weitere Reform der Studienpläne war unvermeidbar. Zu den wichtigsten Veränderungen (seit dem Studienjahr 1976/77) gehört die Ausdehnung der Studiendauer auf 9 Semester mit rd. 3.600 Vorlesungs- und Übungsstunden an den Universitäten bzw. auf 8 Semester an der Ingenieurhochschule für Landtechnik in Berlin-Wartenberg. Weiterhin wurden als neue Spezialisierungsrichtungen die Technologie für Pflanzenproduktion, die Technologie für Tierproduktion sowie Betriebs- und Arbeitsökonomie eingeführt: Weitere Spezialisierungsrichtungen werden geplant, so daß die Spezialisierung im Hochschulstudium künftig weitgehend der der Fachschulen gleicht (s. o.). Neu gestaltet wurde insbesondere die gesamte Ausbildung auf dem Gebiet der Agrarökonomie und des Agrar- und Vertragsrechts. Weiterhin wurde das 8~Monate dauernde „Leitungspraktikum“ auf die Zeit nach dem 4. Semester vorverlegt. [S. 171]Die 5~Wochen beanspruchende militärische Ausbildung ist während des 4. Semesters zu leisten. Schließlich ist — wie bereits mehrfach während der 50er und 60er Jahre — erneut ein einjähriges Vorpraktikum eingeführt und zur Voraussetzung zur Zulassung zum Studium gemacht worden (Änderung der „Zulassungsordnung“ vom 1. 7. 1971, GBl. II, S. 486 durch AO vom 22. 2. 1978, GBl. I, S.~129). Das Vorpraktikum kann erlassen werden, sofern ausreichende berufliche Erfahrungen vorliegen (Berufsausbildung mit Abitur. Facharbeiterbrief). Sofern der Grundwehrdienst geleistet Wurde, verringert sich das Vorpraktikum auf 5 Monate, die vor und nach dem Wehrdienst zu absolvieren sind. Bei Studienbewerbern, die 3 Jahre gedient haben, wird das Vorpraktikum auf 2 Monate verkürzt. B. Das Studium an den Hochschulen des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft 1. LPG-Hochschule Meißen Auf Beschluß des Ministerrats vom 29. 12. 1952 über die Berufsausbildung und Qualifizierung der Mitglieder der LPG (GBl. 1953, S. 7) wurde am 1. 9. 1953 in Meißen die „Zentrale Hochschule für leitende Funktionäre der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften“ mit einer Kapazität von 300 Studienplätzen geschaffen. Voraussetzung zum Studium sind die Facharbeiterprüfung und der erfolgreiche Abschluß der höheren Fachschule als Agraringenieur bzw. Agraringenieurökonom. Das Studium dauert 2 Jahre und berechtigt nach erfolgreichem Abschluß zur Führung des Titels Diplom-Agrarökonom. Daneben werden Finanzwirtschaftler ausgebildet. Anläßlich ihres 20jährigen Bestehens konnte die LPG-Hochschule Meißen Ende 1973 auf die Ausbildung von 4.000 sozialistischen Leitungskadern (Direkt- und Fernstudium) verweisen. 2. Hochschule für Land- und Nahrungsgüterwirtschaft Bernburg Die Hochschule ist Nachfolgerin des 1954 in Potsdam gegründeten „Spezialinstituts für Agrarökonomie“, das 1956 nach Bernburg verlegt und 1961 in den Rang einer Hochschule erhoben wurde. Die Studienvoraussetzungen entsprechen denen der LPG-Hochschule Meißen. Die ausgebildeten Diplom-Agrarökonomen werden als Führungskräfte für Aufgaben der Leitung, Planung und die Ökonomik des Reproduktionsprozesses der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft eingesetzt. Die Lehrpläne dieser Hochschule wurden wie auch die Lehrpläne für die Universitäten zwischen dem MfLFN und dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen abgestimmt. C. Sonderformen des Hochschulstudiums 1. Das Hochschulfernstudium Das agrarwissenschaftliche Fernstudium wurde bereits 1953 eingerichtet. Bis 1978 hatten rd. 8.000 Absolventen dieses Studium (Studiendauer z. Z. 5 Jahre) erfolgreich abgeschlossen. Diese Studienform erreichte in den Jahren 1960–1965 ihren Höhepunkt mit 650 Absolventen pro Jahr. Seither entwickelt sich die Zahl der Studierenden rückläufig, obwohl die Zahl der Studienrichtungen in den Jahren 1969–1972 beträchtlich erweitert worden ist. Die Ausbildung erfolgt in den Studienrichtungen Pflanzenproduktion, Tierproduktion, Technologie der Pflanzen- bzw. Tierproduktion, Gartenbau, Meliorationswesen, Forstwirtschaft. Fischwirtschaft. Agrarpädagogik sowie in der Lebensmitteltechnologie. Gleichzeitig hat sich die Struktur der Studierenden verändert. Der Anteil der Fachschulabsolventen nimmt ab, während der Anteil der Abiturienten mit noch geringer Berufserfahrung steigt. Die Zentralabteilung für das Hochschulfernstudium der Landwirtschaftswissenschaften (Leipzig-Markkleeberg) wurde 1970 in die Zentralstelle für das (gesamte) Hochschulfernstudium (Dresden) eingegliedert (Aufgaben: Lehrbriefherstellung. Studienbewerbung, Koordinierung und Statistik). Zur Betreuung der Studierenden bestehen in den Bezirken der DDR Konsultationszentren. 2. Postgraduale Studien und Weiterbildung Da die Ausbildung von Hoch- und Fachschulabsolventen vorwiegend arbeitsplatz- und aufgabenbezogen erfolgt ist, die Arbeitsplätze jedoch durch die permanente Umgestaltung der Agrar- und Betriebsstruktur in ihrem Inhalt und Charakter ständig verändert wurden, ist die Weiterbildung integraler Bestandteil des gesamten landwirtschaftlichen Ausbildungswesens. Dies gilt insbesondere für die Leitungskräfte. Von den im Zeitraum 1976–1980 ge[S. 172]planten 600.000 Qualifizierungsvorgängen (s. o.) entfallen 25 v. H. auf Leitungskräfte (u. a. Hoch- und Fachschüler). Die klassischen Formen der Weiterbildung sind Kurzlehrgänge von einigen Tagen, mehreren Wochen oder auch bis zu 5 Monaten. Diese Lehrgänge werden vorwiegend an den Hochschulen des MfLFN abgehalten, finden jedoch auch auf dem Gelände der „Agra“ in Leipzig-Markkleeberg oder in Instituten der Universitäten und Hochschulen bzw. AdL-Instituten statt. Die traditionellen Formen werden seit 1973 ergänzt bzw. ersetzt durch reguläre postgraduale Studien (AO über das postgraduale Studium an den Hoch- und Fachschulen der DDR vom 1. 7. 1973, GBl. I, S. 308, Verfügung zur planmäßigen und organisierten Weiterbildung der Hoch- und Fachschulabsolventen im Bereich der LFN vom 15. 9. 1972, in: Verfügungen und Mitteilungen des MfLFN Nr. 9, 1972. S. 109). Das Studium ist u. a. gedacht für Hoch- und Fachschulabsolventen, die während ihres Studiums noch keine spezialisierte Ausbildung erhalten haben. Für bestimmte Berufe (z. B. in der Pflanzenzüchtung) ist ein postgraduales Studium zwingend vorgeschrieben. Im Jahr 1978 waren postgraduale Studien in 40 verschiedenen Spezialgebieten möglich. Sofern zur Wahrnehmung bestimmter Aufgaben und Funktionen ein entsprechendes Zusatzstudium vorgeschrieben ist, wird mit der Ablegung der Abschlußprüfung der Titel eines Fachingenieurs verliehen. Diese Bestimmung gilt auch dann, wenn als Voraussetzung für die Aufnahme des postgradualen Studiums der erfolgreiche Abschluß eines Universitätsstudiums verlangt wird. Schwerpunkte der postgradualen Studien sind gegenwärtig der bewässerte Pflanzenbau, die Futterproduktion, die technische Trocknung, Instandhaltung, Meliorationsbau und -Projektierung, Pflanzenschutz, Tierernährung, Saatzucht. Tierzucht und Arbeitsökonomie. Das Studium kann sich über 3–4 Semester erstrecken und ist in der Regel als kombiniertes Studium (rd. 60 v. H. Selbststudium, rd. 40 v. H. Vorlesungen und Laborpraktika) angelegt. Christian Krebs Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 163–172 Berufsausbildung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Berufsberatung und Berufslenkung

DDR A-Z 1979

Vaterland, sozialistisches (1979)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 Patriotismus; Staatsbewußtsein, sozialistisches. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1113 Valutamonopol A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VEB-Plan

DDR A-Z 1979

Staatliche Handelsinspektion (1979)

Siehe auch: Handelsinspektion, Staatliche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Staatliche Handelsinspektion: 1969 1975 Arbeiter-und-Bauern-Inspektion. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1024 Staatliche Bauaufsicht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatliche Kontore

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Zeitungsvertriebsamt (ZVA) (1979)

Siehe auch die Jahre 1975 1985 [S. 1200]Das ZVA in Berlin (Ost) ist aus dem am 1. 8. 1948 auf Befehl der damaligen Sowjetischen Militäradministration (SMAD) entstandenen Postzeitungsamt hervorgegangen. Es gliedert sich in Bereiche, Abteilungen und Sektoren und ist gleichzeitig Verlagspostamt für alle ausländischen Zeitungen und Zeitschriften, wozu auch die aus der Bundesrepublik Deutschland und aus Berlin (West) gezählt werden. Während das ZVA mit seiner Außenstelle in Leipzig Großhandelsaufgaben im Postzeitungsvertrieb (PZV) wahrnimmt, haben die Bezirksdirektionen Post (BDP) nur die Stellung und Funktion eines Leitungsorgans des Einzelhandels auf Bezirksebene, die Hauptpostämter auf Kreisebene und die örtlichen Dienststellen des PZV Einzelhandelsaufgaben im bestimmten territorialen Bereich. Als Großhandelsbetrieb arbeitet das ZVA für jedes Jahr einen Großhandelsumsatzplan aus und sichert durch Lieferverträge mit den Verlagen die plan- und termingerechte Lieferung der Presseerzeugnisse. Die bestellten Auflagen aller Zeitungen und Zeitschriften werden fest abgenommen, so daß die Post auch für die Finanzierung des Warenverlustes aufzukommen hat und planmäßige Werbetätigkeit betreibt. Auch der Lesezirkel, ein Tausch-Leih-Verkehr mit gangbaren Wochen- und Monatszeitschriften, ist unter der Bezeichnung „Deutsche Post — Lesezirkel“ in den Postzeitungsvertrieb eingegliedert. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1200 Zeitungsaustausch A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zensur

DDR A-Z 1975

DDR A-Z 1975

Vermessungs- und Kartenwesen (1975)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1979 1985 Oberstes Organ des VuK. ist die Verwaltung VuK. (VVK) im Ministerium des Innern. Zu unterscheiden sind 2 große Bereiche: die allg. Landesvermessung und die Durchführung ingenieur-geodätischer Arbeiten für die verschiedensten Zweige der Volkswirtschaft. Gemäß AO Nr. 2 über die Koordinierung der geodätischen, aero-photogrammetrischen, topographischen und kartographischen Arbeiten — Koordinierungsanordnung — vom 21. 6. 1966 (GBl. II, 1966, Nr. 72, S. 465 f.) ist die Staatliche Geodätische Kontrolle Dresden zuständig für die Bezirke Dresden, Karl-Marx-Stadt, Leipzig und Cottbus; die Staatl. Geodät. Kontrolle Erfurt für die Bezirke Erfurt, Gera, Suhl, Halle und Magdeburg; die Staatl. Geodät. Kontrolle Potsdam für die Bezirke Potsdam und Frankfurt (Oder) sowie Berlin (Ost); die Staatl. Geodät. Kontrolle Schwerin für die Bezirke Schwerin, Rostock und Neubrandenburg. Die VVK-Kartographie hat entsprechend dem Vorbild der UdSSR ihre gesamte Blattschnittsystematik in das Internat. Weltkartensystem 1:1 Mill. eingepaßt. Ab 1:5.000 (etwa 50 x 50 cm) sind alle Kartenwerke nach geographischen Netzlinien geschnitten. Im Gegensatz zu Kartenwerken der Bundesrepublik Deutschland erfolgt in der DDR die Unterteilung vom kleinen zum größeren Maßstab; aber auch hier füllen von 1:1 Mill. auf 1:500.000 und ab 1:200.000 je 4 Blätter des größeren Maßstabes 1 Blatt des kleineren. 1954 wurde das Kartenwerk 1:5.000 zugunsten des Maßstabes 1:10.000 aufgegeben, das 1965 in DDR-Flächendeckung neu vorlag. Das gilt auch für alle kleineren Maßstäbe: 1:25.000, 1:50.000, 1:100.000, 1:200.000, 1:500.000 und 1:1 Mill. 1965 kam im Rahmen osteuropäischer Zusammenarbeit die Weltkarte 1:2.500.000 hinzu. Das VVK-Kartenwerk 1:200.000 ist als Verkehrskarte (10 Blätter) und Verwaltungskartenwerk (Bezirke) in der Bundesrepublik Deutschland käuflich. In der DDR sind im Unterschied zur Bundesrepublik Kartenwerke größeren Maßstabes, insbesondere das Kartenwerk 1:10.000, jedoch der allgemeinen Nutzung entzogen, weil der VVK-Kartenauftrag „für die Volkswirtschaft und für die Verteidigung“ eine wichtige militärische Komponente hat, die charakteristisch ist für das ganze Kartenschaffen der VVK und dem Vorbild der UdSSR im Detail folgt. Wanderkarten und etliche Stadtpläne sind freilich in der DDR käuflich. Durch AO über das Statut des Seehydrographischen Dienstes der DDR vom 27. 10. 1965 untersteht dieser dem Ministerium für Nationale Verteidigung, Kommando Volksmarine, und hat seinen Sitz in Rostock. Zu seinen Aufgaben gehört die Veröffentlichung von Seekarten, nicht nur der DDR-Ostseeküste (GBl. III, Nr. 28). Die vermessungstechnischen Kader sind in den VEB Ingenieur-V. zusammengefaßt. Gemäß der Ersten DB zur VO über das Ingenieur-V. vom 6. 10. 1970 (GBl. II, Nr. 85, S. 589) wurden die VEB Ingenieur-V. Rostock, Potsdam, Halle, Erfurt, Dresden, Leipzig und Berlin mit weiteren dem Ministerium des Innern unterstehenden Betrieben und Einrichtungen zu dem mit Wirkung vom 1. 1. 1971 gegründeten Kombinat Geodäsie und Kartographie zusammengelegt. Der wichtigste Betrieb für die Kartenherstellung istder VEB Hermann Haack, Geographisch-Kartographische Anstalt, Gotha/Leipzig. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 904 Verluste A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vermögenseinziehung

DDR A-Z 1975

Feiertage (1975)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Die Zahl der gesetzlichen, also arbeitsfreien F. ist anläßlich der Einführung der 5tägigen Arbeitswoche 1967 vermindert worden; geschützt sind 1. Januar, Karfreitag, Ostersonntag, 1. Mai, Pfingstsonntag und -montag, 7. Oktober („Tag der Republik“), 25. und 26. Dezember. Zu Werktagen wurden Ostermontag, Himmelfahrt und Bußtag, ferner der „Tag der Befreiung“ (8. Mai). An den 3 genannten kirchlichen F. sowie an Fronleichnam und am Reformationstag soll den Werktätigen zum Besuch des Gottesdienstes auf Wunsch unbezahlte Freizeit gewährt werden. (In der Osterwoche und Pfingstwoche sind die Samstage zum Ausgleich für Karfreitag und Pfingstmontag volle Arbeitstage.) Staatsfeiertage sind der 1. Mai und der 7. Oktober. Im übrigen wurden 1974 offiziell, vor allem durch Schulfeiern, als Gedenktage, bzw. „Festtage“ begangen, am: 1. 3. der „Tag der Nationalen Volksarmee“, 8. 3. der „Internationale Frauentag“, 21. 4. der „Vereinigungsparteitag“ (Gründung der SED), 24. 4. der „Internationale Tag der Jugend gegen Kolonialismus und für friedliche Koexistenz“, 8. 5. der „Tag der Befreiung“, 10. 5. der „Tag des freien Buches“, 1. 6. der „Internationale Tag des Kindes“, 9. 6. der „Tag des Eisenbahners“, 11. 6. der „Tag des Lehrers“, 23. 6. der „Tag des Bauarbeiters“, 1. 7. der „Tag der Volkspolizei“, 2. 7. der „Tag des Bergmannes“, [S. 292]1. 9. der „Weltfriedenstag“, 10. 9. der „Gedenktag für die Opfer des Faschismus“, 13. 10. der „Tag der Seeverkehrswirtschaft“, 7. 11. der Jahrestag der Großen Sozialistischen Oktoberrevolution in Rußland von 1917, 9. 11. der Jahrestag der Novemberrevolution von 1918 in Deutschland, 10. 11. der „Weltjugendtag“ und der „Tag des Chemiearbeiters“, 11. 12. der „Tag des Gesundheitswesens“. Die kirchlichen Namen der Sonntage wurden 1974 in der DDR nur noch im Jahreskalender der „Neuen Zeit“, dem Zentralorgan der CDU (DDR), wiedergegeben. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 291–292 Feiern, Sozialistische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Feinmechanische und Optische Industrie

DDR A-Z 1975

Politbüro des ZK der SED (1975)

Siehe auch: Politbüro: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Politbüro der SED: 1953 Politbüro des ZK der SED: 1979 1985 Das geltende 4. Statut der SED von 1963 erwähnt das höchste Entscheidungsgremium der SED nur mit wenigen Worten. „Das Zentralkomitee wählt zur politischen Leitung der Arbeit des Zentralkomitees zwischen den Plenartagungen das Politbüro, zur Leitung der laufenden Arbeit, hauptsächlich zur Organisierung der Kontrolle der Parteibeschlüsse und zur Auswahl der Parteiarbeiter, das Sekretariat und bestätigt die Leiter der Abteilungen des Zentralkomitees.“ Aus diesen Bestimmungen allein ist jedoch die tatsächliche Macht- und Aufgabenfülle des P. nicht abzulesen. Die 16. (30.) Sitzung des Parteivorstandes vom 24. 1. 1949, auf der die Einführung des Kandidatenstatus, die [S. 650]Wahl der Zentralen Parteikontrollkommission und eines Kleinen Sekretariats beschlossen wurde, glich durch Wahl eines P. die Führungsstruktur der SED jener der KPdSU weiter an. Dem ersten P. gehörten an: Pieck, Grotewohl, Ulbricht, Dahlem, Lehmann, Merker, Ebert (als Mitglieder) sowie Ackermann und Steinhoff (als Kandidaten). Eine größere Bedeutung als dem P. kam wahrscheinlich damals dem Kleinen Sekretariat (Ulbricht, Dahlem, Oelßner, E. Baumann, Wessel) zu. Heute liegt die letzte Entscheidungskompetenz in allen Personal-, Organisations-, politisch-ideologischen wie Grundsatzfragen bei den Mitgliedern des P. Das P. des VII. Parteitages von 1967 bestand aus 15 Mitgliedern und 6 Kandidaten. Zwischen dem VII. und VIII. Parteitag 1971 verstarben die Mitglieder P. Fröhlich (Leipzig) und H. Matern (ZPKK). Die Position des ZPKK-Vorsitzenden blieb zunächst unbesetzt (Besetzung erst auf dem VIII. Parteitag: E. Mückenberger). Für Fröhlich wurde Axen vom Kandidaten zum Mitglied befördert. W. Lamberz, der zur Zeit des VII. Parteitages nur einer der 10 Sekretäre war, rückte 1970 zum Kandidaten des P. auf. Damit bestand dieses Gremium vor dem letzten Parteikongreß aus 14 Mitgliedern und 6 Kandidaten. Auf seiner 1. Tagung nach dem VIII. Parteitag wählte das ZK ein neues P. Alle bisherigen Mitglieder wurden wiedergewählt. Lamberz wurde zum Vollmitglied des P. gewählt. Krolikowski (Dresden) wurde Mitglied, ohne zuvor Kandidat des P. gewesen zu sein. Zu neuen Kandidaten wurden H. Tisch (Rostock) und der Staatssischerheitsminister E. Mielke gewählt. Mit Ausnahme von H. Dohlus waren alle Sekretäre auch im P. vertreten. Durch Tod verlor das P. am 1. 8. 1973 den langjährigen Ersten Sekretär, W. Ulbricht. Seine Parteifunktionen waren bereits im Mai 1971 an E. Honecker übergegangen. Die einschneidendsten Veränderungen nahm das 10. Plenum (Oktober 1973) vor. W. Halbritter (Mitschöpfer des NÖSPL) gab seinen Kandidatensitz auf. Zum neuen Vollmitglied wurde Verteidigungsminister H. Hoffmann, zu neuen Kandidaten wurden mit Honecker seit langem verbundene Funktionäre gewählt: W. Felfe (SED-Bezirksleitung Halle), J. Herrmann (Neues Deutschland), I. Lange (neue Sekretärin für Frauenfragen), K. Naumann (SED-Bezirksleitung Berlin [Ost] sowie G. Schürer (Staatl. Plankommission). P.-Mitglied Stoph trat an die Stelle Ulbrichts als Vorsitzender des Staatsrates. Dafür wurde der 1. Stellvertreter des bisherigen Ministerratsvorsitzenden, P.-Mitglied Sindermann, Vorsitzender des Ministerrates. Der bisherige Wirtschaftssekretär des ZK. G. Mittag wurde I. Stellvertretender Vorsitzender des Ministerrates. Sein Amt als Sekretär des ZK übernahm nach dem 10. Plenum W. Krolikowski. I. Lange wurde Sekretär des ZK, Dohlus stieg vom Sekretariatsmitglied zum Sekretär auf. [S. 655] Seit dem VIII. Parteitag und den folgenden personalpolitischen Veränderungen (10. und 14. Plenum) hat das P. gegenwärtig 16 Mitglieder (Mitte 1975): Honecker, Axen, Ebert, Grüneberg, Hager, Hoffmann, Krolikowski, Lamberz, Mittag, Mückenberger, Neumann, Norden, Sindermann, Stoph, Tisch, Verner. Nicht stimmberechtigt sind im P. 9 Kandidaten: Felfe, Herrmann, Jarowinsky, Kleiber, Lange, Mielke, Müller, Naumann, Schürer. Das Durchschnittsalter aller ZK-Mitglieder lag 1974 bei 56 Jahren. Vor dem 10. Plenum war eine einzige Frau, die LPG-Vorsitzende M. Müller, Kandidatin des ZK. Mit der einflußreicheren Abteilungsleiterin im ZK-Apparat Ingeborg Lange sind es nunmehr 2, die (allerdings als Kandidaten nicht stimmberechtigt) dem P. angehören. Dem P. gehören sowohl Mitglieder mit umfassender Zuständigkeit als auch Spezialisten für verschiedene Fachgebiete und (als Kandidaten) Funktionäre an, deren Zuständigkeit nur schwer festzustellen ist. Die einzelnen P.-Mitglieder sind in der Regel für bestimmte Sachgebiete, d. h. z. B. für einzelne geographische Regionen (Westeuropa, Afrika etc.), für den Kontakt zu ausländischen kommunistischen Parteien oder für besondere außenpolitische Aktivitäten zuständig. Von den Mitgliedern haben 3 eine Hochschulbildung (Dr. rer. oec. G. Mittag, der Verteidigungsminister, Diplom-Militärwissenschaftler H. Hoffmann und der Dipl. Ges. Wiss. Tisch). Alle Kandidaten (mit Ausnahme des Staatssicherheitsministers E. Mielke) haben eine Hoch- oder Fachschule besucht oder anderweitig einen Diplomabschluß erworben. Die einflußreichsten Parteifunktionäre und damit die obersten Machtträger sind jene, die sowohl stimmberechtigt im P. sitzen als auch als ZK-Sekretäre die tägliche Organisations- und Kaderarbeit der Partei leiten: Honecker, Axen, Hager, Lamberz, Verner, Norden, Krolikowski und Grüneberg. Zu dieser Gruppe wird man auch den Vorsitzenden des DDR-Ministerrates, Sindermann, rechnen müssen. Honecker nimmt zwar weder im Partei- und Staatsapparat die herausgehobene Stellung des früheren Ersten Sekretärs (W. Ulbricht) ein, noch besitzt er möglicherweise dessen Autorität und vor allem die in den letzten Jahren vor seiner Ablösung 1971 gewonnene Machtfülle, doch hat er durch behutsame Personalpolitik seine Position im P. konsequent ausgebaut. Das P. der SED tagt in der Regel einmal in der Woche (Dienstag). Alle grundsätzlichen politischen und wichtige personelle Entscheidungen werden auf diesen Sitzungen getroffen, nachdem sie von den Apparaten vorbe[S. 656]reitet wurden. Die Leitung der Sitzung liegt bei E. Honecker. Die Tagesordnung ist stets umfangreich. Die Sitzungen des P. werden vom Büro des P. (Leiter: Gisela Glende) vorbereitet, das vor allem mit technischen Aufgaben betraut ist. Das Wort ergreifen können nur der Erste Sekretär, die Mitglieder und Kandidaten des P., die ZK-Sekretäre, der Vorsitzende des Ministerrates, die Leiter der vom P. eingesetzten Arbeitsgruppen sowie gelegentlich geladene Experten. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Beim P. existieren mehrere Kommissionen, z. B.: Kommission für nationale Sicherheit, Ltr.: P. Verner; Kommission für Agitation, Ltr.: W. Lamberz, Sekr.: E. Heinrich. Das P. informiert die Mitglieder und Kandidaten des ZK über wichtige Probleme seiner Leitungstätigkeit, wobei es Umfang und Zeitpunkt dieser Information, soweit erkennbar, selbst bestimmt. Auf den Tagungen des ZK, die mindestens einmal alle sechs Monate stattfinden sollen, erstattet ein Mitglied oder Kandidat des P. einen Rechenschaftsbericht über die geleistete Arbeit, die Auslandskontakte, über die verabschiedeten Beschlüsse, über die Haltung des P. zu Fragen der Innen- und Außenpolitik, zur Strategie und Taktik der Partei, zu theoretischen Fragen, zu Problemen von Agitation und Propaganda usw. Dieser Bericht wird diskutiert und vom ZK bestätigt. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 649–656 Poliklinik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Polithauptverwaltung der NVA

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Ostseeküste (1975)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1979 Grenze. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 611 Ostblock A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ostseewoche

DDR A-Z 1969

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Neokolonialismus (1969)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach kommun. Lehrmeinung spezifische Methode „imperialistischer“ Politik, mit der die „kapitalistischen Staaten“ die Unabhängigkeit der ehemaligen Kolonien wieder aufheben, vor allem „durch ihre selbstsüchtige ökonomische Politik“, bei der die Wirtschaft der Entwicklungsländer in völlige Abhängigkeit gebracht wird (Entwicklungshilfe). N. betreibt nach Auffassung der SED auch die BRD. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 446 Neiße A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Netzwerkplanung

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Gerster, Ottmar, Prof. (1969)

Siehe auch: Gerster, Ottmar: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 * 29. 6. 1897 in Braunfels (Hessen). Hochschulprofessor. Komponist. Mitgl. der SED seit 1946. Gymnasium. Soldat im 1. Weltkrieg. Musikhochschule. 1927–1946 Dozent an der Folkwangschule in Essen. Dort Mitbegründer des Deutschen Kulturbundes. 1946 Übersiedlung nach Weimar als Prof. für Komposition, 1948 Direktor an der Hochschule für Musik. 1951 Prof. für Komposition an der Hochschule für Musik in Leipzig. Vors. des Verbandes Deutscher Komponisten seit 1951, Mitgl. und 1962–1965 Vizepräsident der Deutschen Akademie der Künste. Auszeichnungen: 1951 Nationalpreis II. Kl., 1962 Vaterl, Verdienstorden in Silber. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 759 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1969 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/gerster-ottmar verwiesen. Gerlach, Manfred, Dr. A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gießmann, Ernst, Prof. Dr.

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Staatslehre (1969)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Staatsrecht und Staatspraxis werden von der marxistisch-leninistischen St. bestimmt. Diese ist eine Machtlehre. Was sie interessiert, ist nicht so sehr die rechtliche Regelung der Verfassungsordnung, sondern, wer reale Macht über die Menschen ausübt. Die marxistisch-leninistische St. findet ihr Vorverständnis im Marxismus-Leninismus. Danach ist der Staat in erster Linie Ausdruck der Klassenherrschaft. Im „kapitalistischen Staat“ übe die Klasse der Kapitalisten, gegebenenfalls im Bündnis mit den Großgrundbesitzern, die politische Macht aus. Die anderen Klassen und Schichten, die Kleinbürger, kleinen und mittleren Bauern und vor allem die Arbeiterklasse, seien der politischen Macht der Kapitalisten und Großgrundbesitzer unterworfen. Bürgerlich-demokratische Verfassungen verschleierten indessen die wahren Machtverhältnisse. Zwischen Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit bestände im „kapitalistischen Staat“ ein Gegensatz. Gegen den „kapitalistischen Staat“ müsse sich die Arbeiterklasse unter Führung ihrer marxistisch-leninistischen Partei wenden, um über seinen Sturz zur Umgestaltung der politischen, ökonomischen und sozialen Verhältnisse zu gelangen. Dabei habe die Arbeiterklasse sich um ein Bündnis mit den anderen unterdrückten Klassen und Schichten zu bemühen. Sei der „kapitalistische Staat“ gestürzt und habe die Arbeiterklasse unter Führung ihrer marxistisch-leninistischen Partei und im Bündnis mit den anderen zuvor unterdrückten Klassen und Schichten die Macht erobert, so baue sie einen sozialistischen Staat auf. Dieser wird gekennzeichnet durch a) die führende Rolle der Arbeiterklasse mit der marxistisch-leninistischen Partei als Avantgarde (Suprematie der Partei), b) das sozialistische Eigentum an den Produktionsmitteln, c) die Planung und Leitung der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung unter Führung der Partei auf der Grundlage der sozialistischen Produktionsverhältnisse. Der sozialistische Staat ist auf dem Prinzip der Gewaltenkonzentration aufgebaut, da das Prinzip der Gewaltenteilung mit dem Prinzip der Volkssouveränität, die als Souveränität des werktätigen Volkes unter Führung der Arbeiterklasse mit der marxistisch-leninistischen Partei als Avantgarde aufgefaßt wird, im Widerspruch stehe. Der Organisationsgrundsatz des sozialistischen Staates ist das Prinzip des demokratischen Zentralismus. Der Staat werde nunmehr im Gegensatz zum „kapitalistischen Staat“, der ein Hemmnis für die Weiterentwicklung sei, ein Instrument des Fortschritts. Die Verfassung eines sozialistischen Staates baut sich auf den genannten Grundsätzen auf (Strukturelemente und -prinzipien). Da im sozialistischen Staat die antagonistischen Klassen der Kapitalisten und Großgrundbesitzer ausgeschaltet seien und die anderen Klassen (Kleinbürger, werktätige Bauern) und die Intelligenz der Führung der Arbeiterklasse folgten, wird in der neueren marxistisch-leninistischen St. der sozialistische Staat als Volksstaat aufgefaßt, der jedoch seinen Charakter als Instrument zur Weiterentwicklung der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung nicht verliert. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 604 Staatshaushalt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsmacht

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Jazz (1969)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Als „imperialistisch-dekadente Ausbeutermusik“ zunächst abgelehnt. Erst ab 1953 gab nach voraufgegangener sorgfältig getarnter Vorbereitung durch die J.-Fans, die in allen Teilen der Jugend anzutreffen sind, die SED ihre Zustimmung zur Förderung jener J.-Musik, die sie als „musikalisch verdichtete Klage und Anklage des amerikanischen Negerproletariats“ anspricht. Von da an setzte eine auch in der Öffentlichkeit sich zeigende wachsende Begeisterung für den J. ein. In allen größeren Städten kam es 1955 zur Gründung von J.-Klubs in Anlehnung an die bestehenden Massenorganisationen. Bereits Ende 1956 wurden aber diese Klubs wieder aufgelöst und J.-Sendungen im Rundfunk erneut verboten. Administrative Maßnahmen zur Unterbindung der Aufführung westl. Tanzmusik (Musik) wurden 1958 ergriffen. So gelang es, die große Bewegung für den J. zwar nicht auszuschalten, aber der breiten Öffentlichkeit vorübergehend fernzuhalten. Seit 1961 ist J. wieder erlaubt. Inzwischen hat die Jugend die Erfüllung ihrer Wünsche nach neuester Tanzmusik und westlichen Schlagern durchgesetzt. J.-Klubs sind wieder zugelassen. Gastspiele internationaler J.-Kapellen, Schlagersänger und Beat-Gruppen wurden stürmisch gefeiert. Schallplatten westlicher Schlagerproduktion wurden zum Verkauf zugelassen. Die dafür aufgewandten Devisenbeträge beliefen sich 1964 auf 2 Mill. DM. (Tanz) Literaturangaben Rudorf, Reginald: Jazz in der Zone. Köln 1964, Kiepenheuer und Witsch. 133 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 307 Jahresendprämie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jehovas Zeugen

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Deutsch-Arabische Gesellschaft (1966)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Zur „Pflege freundschaftlicher Beziehungen mit den Völkern des Ostens“, zur Information „der deutschen Werktätigen über die Verhältnisse in den arabischen Ländern“ und „um der arabischen Bevölkerung Kenntnisse über die Kultur und Geschichte des deutschen Volkes (ergänze: aus marxistisch-leninistischer Sicht) zu vermitteln“, wurde im Okt. 1958 die DAG. gegründet. Sie ist eines der Instrumente der mit großem Aufwand betriebenen Auslandspropaganda (Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem Ausland). Präsident ist Ernst ➝Scholz, Sekretär Harry Treufeldt. Vizepräs.: Prof. Werner ➝Hartke und Rudolf Agsten (Sekretär des ZV der LDPD). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 105 Deutsch-Afrikanische Gesellschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsch-Belgische Gesellschaft

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Straßen (1966)

Siehe auch: Straßen: 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Straßenwesen: 1956 1958 1959 Verkehrswesen: 1953 1954 1956 1958 1959 1975 1979 1985 Das klassifizierte St.-Netz ist 45.500 km lang (BRD = 130.000 km). Davon sind rd. 12.400 km Staats-St. des Fernverkehrs — davon 1.390 km Autobahnen — und rd. 33.100 km St. I. u. II. Ordnung. Das St.-Netz war bei Kriegsende in einem außerordentlich schlechten Zustand. Seit Kriegsende sind praktisch nur solche St. repariert worden, die den zunehmenden Kraftverkehr aufzunehmen hatten. Die staatlichen Straßenbau- und -Unterhaltungsbetriebe waren bisher, wie auch offiziell zugegeben wird, stets nur „im Feuerwehreinsatz“ tätig, d.h. wenn Verkehrsstockungen unmittelbar drohten oder bereits eingetreten waren. Ursache sind der Mangel an Baumaschinen, an Baumaterial und an Arbeitskräften. — Durch die Verstärkung des Güterkraftverkehrs ist die beschleunigte Instandsetzung der St. nunmehr unaufschiebbar geworden. Bis 1970 sollen Staats- und Bezirks-St. eine verstärkte St.-Decke erhalten, wobei auch die Fahrbahn verbreitert werden soll. Auch die Wiederherstellung zerstörter Brücken im Zuge der Staats-St. ist geplant. Nach 1965 soll mit dem Bau einer 225 km langen Autobahn begonnen werden, die den neuen Seehafen Rostock mit Berlin verbinden soll. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 472 Stralsund A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Straßenverkehr

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Schlüssellisten (1966)

Siehe auch: Schlüsselliste: 1962 Schlüssellisten: 1963 1965 Hilfsmittel der Planung. Es gibt zwei Arten von Sch.: 1. Eine Sch. für die Planung, Verteilung u. Abrechnung der Produktion, der Materialwirtschaft und des Außenhandels; 2. Eine Sch. zum Warenumsatz und Warenfonds. — Sch. sind Zahlenverzeichnisse, in denen die siebenstelligen Planpositionen den dazugehörigen Warennummern des Allgemeinen ➝Warenverzeichnisses zugeordnet sind. Die Sch. werden alljährlich neu aufgelegt, wobei Planpositionen geändert, neu geschaffen, zusammengelegt oder gestrichen werden. Solche Veränderungen wirken sich störend aus, besonders bei Betrieben mit einem umfangreichen Produktions- oder Materialsortiment. Die Veränderungen sind wegen der von Jahr zu Jahr wechselnden volkswirtschaftlichen Bedeutung der Planpositionen erforderlich. In der Sch. für 1965 sind die rd. 30.000 Positionen des Allgemeinen Warenverzeichnisses zu etwa 3.500 Planpositionen zusammengefaßt, da die Planung und Abrechnung von 30.000 Planpositionen praktisch unmöglich ist. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 414 Schleusungsverbrechen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schnitzler, Karl-Eduard von

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Handelsschutzgesetz (1966)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Gesetz zum Schutze des ➝Innerdeutschen Handels. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 191 Handelsregister A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Handelsspanne

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Komintern (1965)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Abk. für Kommun. (III.) Internationale. Durch Lenins Initiative erfolgte im März 1919 der Zusammenschluß der kommun. Parteien Europas und Amerikas (1. Weltkongreß der K.). Die K. rief das internationale Proletariat zur Errichtung der Sowjetmacht in allen Ländern auf. Die K. wurde unter Stalin der Generalstab der Weltrevolution. Sie steigerte sich zu der Forderung an alle Sektionen, sich dem Führungsanspruch der KPdSU zu unterwerfen, und schaltete systematisch alle Stalin-Gegner aus dem Exekutivkomitee (EKKI) aus. Der letzte (VII.) Weltkongreß der K. fand 1935 statt. 1943 wurde die K. im Interesse des Bündnisses der SU mit den Westmächten aufgelöst. Die K. hat mit ihren Terrormethoden auch gegenüber eigenen Funktionären der Sache des internationalen Sozialismus schwer geschadet und indirekt dem Nationalsozialismus und Faschismus Vorschub geleistet. (Kominform) Literaturangaben Borkenau, Franz: The Communist International. London 1938, Faber und Faber. 442 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 224 Kominform A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Komitee der Antifaschistischen Widerstandskämpfer

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Philatelie (1965)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Wird als „Hauptarbeitsgebiet“ von einer Zentralen Kommission des Deutschen ➝Kulturbundes politisch gesteuert und soll „entgegen den Auffassungen vieler Individualisten von einem Nur-Hobby zu einer echten politischen Aufgabe werden“. Die Sammler werden daher z. B. aufgerufen, dem Regime Sondermarken zur Devisenbeschaffung zu überlassen; ferner sollen sie sich nicht an westlichen Ausstellungen beteiligen, auf denen Marken gezeigt werden, die gegen den „Friedensgedanken“ verstoßen. Der Handel mit Marken „antidemokratischen“ Charakters ist verboten. Markentausch mit dem Ausland und der BRD ist nur mit Genehmigung des Deutschen Kulturbundes erlaubt. Er darf ausschließlich über eine Tauschkontrollstelle erfolgen und ist nur bis zu einem Markenwert von 600 DM Ost zugelassen. Zuwiderhandlungen werden als Verstöße gegen das Devisengesetz mit hohen Zuchthausstrafen und Einziehung der Briefmarkensammlung geahndet. — Die Sowjetzonenpost zieht aus der Ph. einen Devisenertrag von jährlich etwa 10 Mill. DM Ost, indem sie einzelne Werte von Briefmarkenserien als sog. „Sperrmarken“ oder „gebundene Werte“ in verminderter Auflage herausbringt und größtenteils im Briefmarkenhandel des Auslandes absetzt. 250.000 Briefmarkenabonnenten sind an den Postschaltern registriert. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 324 PGH-Steuer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Philosophie

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Ordnungswidrigkeiten (1965)

Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 1985 Die VO zur Bekämpfung von O. — Ordnungsstrafverordnung — vom 5. 11. 1963 (GBl. II, S. 773) kann als Rahmengesetz für die Bekämpfung aller O. bezeichnet werden. Sie stellt fest, daß O. die Ausübung der staatlichen Leitung bei der Erfüllung der Aufgaben des umfassenden Aufbaus des Sozialismus erschweren und darum überwunden werden müssen. In den allgemeinen Bestimmungen wird festgelegt, daß in Ordnungsstrafverfahren der O.-Tatbestand genau zu beschreiben ist. Die Befugnis, Ordnungsstrafbestimmungen zu erlassen, reicht von der Volkskammer bis zu den Leitern der zentralen staatlichen Organe. Als Ordnungsstrafe können angedroht werden Verweis und Ordnungsstrafe von 10 bis 500 DM Ost, in Ausnahmefällen und bei Wiederholung derselben O. innerhalb eines Jahres bis zu 1.000 DM Ost. Für geringfügige O. wurde die gebührenpflichtige Verwarnung bis zu 10 DM Ost eingeführt. Die VO regelt im einzelnen, welche Stellen zur Durchführung eines Ordnungsstrafverfahrens und zur Verhängung von Ordnungsstrafmaßnahmen berechtigt sind. Diese Befugnis geht bis zu den Vorsitzenden der Räte der Städte und Stadtbezirke und zu den Zweig-, Bezirks- und Kreisinspektionen der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion. Der von einer Ordnungsstrafmaßnahme betroffene Bürger hat innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung der Entscheidung das Recht, Beschwerde an das Organ, das die Ordnungsstrafmaßnahme ausgesprochen hat, einzulegen. Die Beschwerde hat aufschiebende Wirkung. Wird der Beschwerde nicht abgeholfen, dann hat das übergeordnete Staatsorgan innerhalb von drei Wochen endgültig zu entscheiden; der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Um Erfahrungen für eine künftige umfassende Regelung zu sammeln, wurden in einigen Kreisen und Gemeinden Ordnungsstrafkommissionen gebildet, die kollektiv über O. beraten und entscheiden. Sie werden unter der Leitung des jeweiligen zuständigen Mitglieds des Rates (Örtliche Räte) für die zu seinem Verantwortungsbereich gehörenden Sachen tätig und beraten und entscheiden mit mindestens drei Mitgliedern. Die kollektive Beratung soll eine möglichst intensive Erziehungswirkung erzielen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 312 Ordnungsgruppen der FDJ A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Organisations-Instrukteurabteilung

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Geldstrafe (1965)

Siehe auch: Geldstrafe: 1962 1963 1966 1969 Geldstrafen: 1975 1979 Lange Zeit war die G. als eine für das „kapitalistische“ Strafrecht typische Strafart verpönt. In der Richtlinie Nr. 12 des Obersten Gerichts vom 22. 4. 1961 zum Beschluß des Staatsrates über die weitere Entwicklung der Rechtspflege (Rechtswesen, Strafpolitik) wird die G. als Bestandteil des „sozialistischen Strafensystems“ wieder entdeckt. „Sie ist dann anzuwenden, wenn sie im Hinblick auf die wirtschaftlichen Verhältnisse und Möglichkeiten des Täters besser als der öffentliche Tadel oder die Bedingte Verurteilung geeignet ist, den Täter durch einen empfindlichen Eingriff in seine persönlichen Vermögensinteressen zur Achtung des Volksvermögens und des persönlichen Eigentums seiner Mitbürger zu erziehen“ („Neue Justiz“ 1961, S. 293). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 147 Geld A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Geldumtausch (1957)

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MTS (1963)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 Abk. für Maschinen-Traktoren-Station. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 328 Moral, Sozialistische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Mückenberger, Erich

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Deutsche Auslands- und Rückversicherungs-AG (DARAG) (1963)

Siehe auch: Auslands- und Rückversicherungs-Aktiengesellschaft der DDR (DARAG): 1985 Deutsche Auslands- und Rückversicherungs-AG: 1969 Deutsche Auslands- und Rückversicherungs-AG (DARAG): 1959 1960 1962 1965 1966 Deutsche Auslands- und Rückversicherungs-Aktiengesellschaft (DARAG): 1975 1979 Ein neben der Deutschen ➝Versicherungsanstalt zugelassenes Versicherungsunternehmen mit 50 v. H. sowjetischer Beteiligung. Die deut[S. 104]schen Anteile befinden sich in den Händen der Kammer für Außenhandel, der Deutschen ➝Versicherungsanstalt und einiger Außenhandelsunternehmen und Außenhandelsgesellschaften. Die DARAG hat 1958 die Geschäfte der Schwarzmeer und Ostsee, Allgemeinen Versicherungs-AG auf dem Gebiete der Versicherung, des Ex- und Importes sowie des Transitverkehrs übernommen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 103–104 Deutsche Arbeiterkonferenz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsche Bauernbank (DBB)

DDR A-Z 1963

Aufbaugesetz (1963)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach dem „Gesetz über den Aufbau der Städte in der DDR und der Hauptstadt Deutschlands“ vom 6. 9. 1950 (GBl. S. 965) kann die Regierung Städte, Kreise und Gemeinden oder Teile hiervon zu Aufbaugebieten erklären. Durch die Durchführungsverordnung vom 7. 6. 1951 (GBl. S. 552) geschah das generell für die zentralen Bezirke der Städte Dresden, Leipzig, Chemnitz, Magdeburg, Dessau, Rostock, Warnemünde und Nordhausen. Weitere Städte, Kreise und Gemeinden sind seitdem zu Aufbaugebieten erklärt worden. Die für den Aufbau beanspruchten Grundstücke im Aufbaugebiet gehen in Volkseigentum über. Gleichzeitig erlöschen die dinglichen Rechte sowie die Rechte aus Miet-, Pacht- und anderen Nutzungsverträgen. Ein Rechtsmittel gegen die Inanspruchnahme gibt es nicht. Das 1950 im A. angekündigte Entschädigungsgesetz ist erst am 25. 4. 1960 ergangen (GBl. I, S. 259). Die geldliche Entschädigung tritt für Gläubiger, deren dingliche Rechte erloschen sind, an die Stelle des in Anspruch genommenen Grundstücks. Soweit die Gläubiger aus dieser Entschädigung nicht befriedigt werden, haftet der frühere Eigentümer des Grundstücks mit seinem sonstigen Vermögen. Für Trümmergrundstücke erhält der Eigentümer nur den Zeitwert. Demgegenüber sind die alten Reichsmarkhypotheken im Verhältnis 1:1 in DM Ost umgewertet worden. Die [S. 47]Belastungen übersteigen deshalb in der Regel weit die Entschädigungen. Der Nutznießer dieser unbilligen Regelung ist der Staat, dem über 80 v. H. der Hypothekenforderungen zustehen. Für die Entschädigungsansprüche werden durch die für den Rat des Kreises zuständige Schuldbuchstelle Einzelschuldbuchforderungen und für Ansprüche bis zu 10.000 DM, die Bewohnern der SBZ zustehen, Sparguthaben begründet. über die Schuldbuchforderungen und Sparguthaben können die Berechtigten seit 1960 jährlich über bis zu 3.000 DM verfügen. Handelt es sich um Guthaben aus einer Entschädigung für ein Trümmergrundstück, sind diese Verfügungen erst ab 2. 5. 1965 möglich. Soweit die verfügbar werdenden Beträge Bewohnern West-Berlins oder der BRD oder Ausländern zustehen, gelten die Verfügungsbeschränkungen des Gesetzes zur Regelung des innerdeutschen Zahlungsverkehrs und des Devisengesetzes. (Devisen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 46–47 Aufbau des Sozialismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Aufbaugrundschuld

DDR A-Z 1963

Guben (1963)

Siehe auch die Jahre 1956 1960 1962 1965 1966 1969 Stadt im brandenburgischen Bezirk Cottbus, Kreisstadt, an der Görlitzer Neiße, (1962) 22.490 Einwohner (1950: 25.929). Seit 1960 Aufbau des Chemiefaser-Kombinates G. Textilindustrie. Der ostwärts der Neiße gelegene größere Teil der Stadt steht seit 1945 als Gubin unter polnischer Verwaltung. Am 3. 1. 1956 aus Anlaß des 85. Geburtstages von W. Pieck in „Wilhelm-Pieck-Stadt G.“ umbenannt. Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Koenigswald, Harald von: Verschlossenes Land — Deutschland zwischen Ostsee und Erzgebirge. Bildband. Eßlingen 1959, Bechtle. 124 S., 192 Abb. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 186 GST A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Güterstand

DDR A-Z 1962

DDR A-Z 1962

Tausenderbewegung (1962)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Selbstverpflichtungsprogramm für Traktoristen, 1.000 Betriebsstunden ohne Generalreparatur abzuleisten (MTS, Aktivistenbewegung, [S. 436]Neuererbewegung). Analog dazu gibt es in der Viehwirtschaft eine Tausendliter-Bewegung, um die immer noch relativ niedrigen Milchleistungen pro Kuh und Jahr hochzutreiben. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 435–436 Tarnorganisationen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Tausend kleine Dinge des täglichen Bedarfs

DDR A-Z 1962

IAP (1962)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 [S. 186]Abk. für Industrieabgabepreis. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 186 Hygiene-Inspektion A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Idealismus

DDR A-Z 1962

Devisen (1962)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Staatliches Valutamonopol und D.-Zwangswirtschaft sind die Kennzeichen der D.-Wirtschaft der SBZ. Alle staatlichen wirtschaftlichen Organe, alle Einrichtungen der VEW und alle gesellschaftlichen Organisationen und Einrichtungen haben die bei ihnen anfallenden Forderungen und Verbindlichkeiten in ausländischer Währung sowie das Aufkommen und den Bedarf an ausländischen Zahlungsmitteln für jedes Jahr im voraus zu einem „Valutaplan“ zusammenzufassen. Das Ministerium der Finanzen und die Staatliche ➝Plankommission stellen dann unter Hinzuziehung der Deutschen ➝Notenbank einen zusammengefaßten Valutaplan für die SBZ auf, der von der Regierung bestätigt werden muß. Die Durchführung und Kontrolle des Valutaplanes obliegt der Deutschen Notenbank, die allein zum Besitz ausländischer Währung berechtigt ist. Bei Auslandsreisen müssen D.-Inländer (Personen mit Wohnsitz in der SBZ) eine entsprechende staatliche Sondergenehmigung beantragen, wenn sie ausländische Zahlungsmittel mitnehmen wollen. Bei der Rückkehr von Auslandsreisen sind die ausl. Zahlungsmittel den Grenzkontrollorganen vorzulegen und in Ostmark einzutauschen. Edelmetalle, Edelsteine und Perlen dür[S. 97]fen nicht mitgenommen werden, handelsüblich gefertigte Gegenstände aus diesen Materialien wie Schmucksachen nur, soweit sie „zum notwendigen Reisebedarf“ gehören. Solche Gegenstände dürfen im Ausland weder verkauft, verschenkt noch verliehen werden. Gegen besondere Paßeintragung können bis zu 100 DM Ost mitgeführt werden, dürfen aber nicht im Ausland ausgegeben werden, sondern sollen „zur Bestreitung der ersten Ausgaben bei der Wiedereinreise dienen“. Die rechtsgeschäftliche Begründung von Zahlungsverpflichtungen an Ausländer unterliegt der Genehmigungspflicht. Die Zahlungen an Ausländer (z. B. Mieten, Pachten, Kapitalrückzahlungen) dürfen nur auf ein D.-Ausländerkonto bei der Deutschen Notenbank bzw. in Berlin beim Berliner Stadtkontor vorgenommen werden. Der Ausländer darf verfügen z. B. zur Zahlung von Steuern, Unterhaltungskosten für Vermögen im Inland, Unterstützungen und Unterhaltszahlungen. Die Entscheidung über Anträge auf Zahlung trifft die Deutsche Notenbank bzw. das Stadtkontor. Besitzt ein SBZ-Bewohner Vermögen im Ausland, so muß er es bei der Notenbank anmelden und auf deren Verlangen verkaufen. In der SBZ herrscht chronischer D.-Mangel. So sind zusätzliche Importe außerhalb des Valutaplanes zur Versorgung der Wirtschaft mit Rohstoffen oder der Bevölkerung mit Lebensmitteln grundsätzlich unmöglich. (Devisenbonus, Zahlungsverkehr) Literaturangaben Die Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone und die Verwaltung des Vermögens von nicht in der Sowjetzone ansässigen Personen. 2., erg. Aufl. (BMG) 1958. 312 S. m. 62 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 96–97 Devastierter Betrieb A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Devisenbonus

DDR A-Z 1962

Grenzen (1962)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 Grenzübergänge, Demarkationslinie. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 163 Greif zur Feder, Kumpel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Grenzgänger

DDR A-Z 1960

DDR A-Z 1960

Wasserstraßen (1960)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das W.-Netz der SBZ ist etwa 2.700 km lang und hat erhebliche binnenwirtschaftliche Bedeutung; es wird von einer Binnenflotte mit etwa 635.000 Tonnen Schiffsraum befahren. Der Güterumschlag der Binnenhäfen betrug 1959 12,5 Mill. f. Die wichtigsten W. sind die Elbe, die untere Havel sowie die Verbindungswege zur Oder. Für den Schiffsverkehr nach Westen spielt der Mittellandkanal eine große Rolle. Für die Benutzung der W. in der SBZ müssen seit Mai 1958 Schiffe aus der Bundesrepublik eine W.-Gebühr von 3 DM West für jede vermessene Tonne Schiffsraum bezahlen. Aus Bundesmitteln mußten allein in den sieben Monaten des Jahres 1958 an die westdeutschen Schiffseigner 5 Mill. DM West gezahlt werden. Die sowjetzonalen Seehäfen Wismar, Rostock, Stralsund besitzen keinen Anschluß an das W.-Netz. Der Schiffahrtsweg über Oder, Haff, Peene und Greifswalder Bodden ist lang und für Binnenschiffe nur bei günstiger Witterung befahrbar. Der alte Plan, den Häfen Wismar und Rostock durch Ausbau der bestehenden Gewässer eine Verbindung zum Hinterland zu verschaffen, war Ende 1957 neu aufgegriffen worden. Das Projekt eines Nord-Südkanals sah vor, im Zusammenhang mit dem Ausbau des Seehafens Rostock im Jahre 1960 mit dem Bau eines Kanals zu beginnen, der über Bernin, Sternberg-Crivitz zum Elbe-Müritz-Kanal geführt und ab Neustadt-Glewe in südöstlicher Richtung verlaufen und später „in das Elbe-Wasserstraßennetz“ einmünden soll. Die Bauzeit würde etwa 15 Jahre betragen. Die Verwirklichung des Nord-Südkanal-Vorhabens würde die Interessen des Hafens Hamburg berühren, da geplant ist, den Überseefrachtverkehr der SBZ und der CSR unter Umgehung Hamburgs über Rostock und den neuen Kanal zu leiten. Indessen ist die Propaganda für den Kanalbau seit Mitte 1959 verstummt, und auch im Siebenjahrplan sind keine Hinweise über den Baubeginn enthalten. Von anderen Projekten ist nach 1945 nur der aus politischen Gründen zur Umgehung von West-Berlin gebaute Kanal Paretz-Niederneuendorf mit einer Länge von 35 km ausgeführt worden. Der schon seit langem bestehende Plan, Leipzig durch Bau des Elster-Saale-Kanals an das W.-Netz anzuschließen, wurde noch nicht durchgeführt. (Schiffahrt, Verkehr, Häfen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 446 Wartezeiten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wasserwirtschaft

DDR A-Z 1960

Selbstlauf (1960)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Im Pj. Abweichung im politischen und wirtschaftlichen Verhalten von den angeblich wissenschaftlich begründeten Forderungen und Plänen, die die politische Führung für die Weiterentwicklung aufstellt. Was dem S. überlassen wird, entzieht sich damit dem Fortschritt, und wer dem S. das Wort redet, macht sich konterrevolutionärer Gesinnung verdächtig. Tatsächlich trifft der Vorwurf des S. meist Praktiker, die die industrie- und agrar-ökonomischen Gegebenheiten realistisch einschätzen und die der Überzeugung sind, daß bestimmte von der Partei aufgestellte Forderungen, da übertrieben, mehr Schaden als Nutzen stiften, z. B. in der Frage des Tempos der Kollektivierung der Landwirtschaft. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 370 Selbstkritik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Selbststudium

DDR A-Z 1960

BDVP (1960)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei. (Volkspolizei) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 55 Bauwirtschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Beamte

DDR A-Z 1960

Kirchenpolitik (1960)

Siehe auch: Kirchen: 1953 1954 1979 1985 Kirchenpolitik: 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Religionsgemeinschaften: 1979 Religionsgemeinschaften und Kirchenpolitik: 1975 Religionssoziologie: 1969 1975 1979 Religionsunterricht: 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Religion und Kirchen: 1953 1954 Die Lage der Kirchen in der SBZ wird entscheidend mitbestimmt durch die kirchenpolitische Entwicklung von 40 Jahren in der SU und durch die unterschiedliche Religionspolitik in den Satellitenländern. In den ersten Etappen der rücksichtslosen Kirchenverfolgung von 1917–1939 trat der Bolschewismus als Antikirche mit dem Ausschließlichkeitsanspruch des Dialektischen Materialismus auf. Gottlosigkeit wurde aus Grundsatz gefordert. Auslöschung der Kirche war das Ziel. Es kam zwischen 1925 (Gründung des Bundes der Gottlosen) und 1932 zu Massenaustritten. Aber die orthodoxe Kirche überlebte und blieb. Die Sowjetregierung erkannte schon beim Tode des Patriarchen Tychon (25. 3. 1925), daß ihre Bemühungen um die völlige Ausmerzung des Christentums vergeblich waren. Sie änderte die Methode, ohne das Ziel aufzugeben, indem sie die Kirche zwang, die Tatsache der Verfolgung formell abzuleugnen und das „Martyrium der Lüge“ dem Leben der Kirche zuliebe auf sich zu nehmen; die Anzahl der Gläubigen jedoch, die ohne Anklage gegen die Kirche das Martyrium der Wahrheit auf sich nahmen, blieb groß genug zur Wachhaltung des Gewissens. Während des Krieges schließlich wurde die Kirche „anerkannt“ und gleichgeschaltet. In der SBZ war die Ausgangssituation eine wesentlich andere. Es gab im Deutschland von 1945 nicht wie im Rußland von 1917 ein Staatsoberhaupt, dem (laut § 64 der alten russischen Verfassung) der Titel „Beschützer der Dogmen des … Glaubens und Aufseher der Rechtgläubigkeit“ zuerkannt war. Die Kirchen in Deutschland hatten schon während des „Dritten Reiches“ unter einer christentumsfeindlichen Diktatur leiden müssen. Die SED zog darum für die Bekämpfung der Kirchen ihre Nutzanwendungen aus den veränderten Methoden in der SU und aus den Erfahrungen in den Satellitenländern, wo Schauprozesse und Liquidierungen das System selber diskreditiert hatten. Die SED-Regierung hoffte, ohne Verzicht auf gelegentliche Schockaktionen, das Kirchenvolk langsam der Kirche entfremden zu können. Erfahrungen in nationalkirchlichen und Spaltungsexperimenten wurden mit Prag und Warschau ausgetauscht. Immer, wenn eine Verschärfung des politischen Kurses in der Zone vorbereitet wurde, ging eine osteuropäische Konferenz „fortschrittlicher Christen“ oder eine „Friedenstagung“ mit christlichen Sprechern voraus, Chruschtschows Mahnung vom 1. 11. 1954, die Gefühle der Gläubigen zu schonen, die Dilettanten auszuschalten und nur noch einen ideologischen Kampf gegen die „unwissenschaftliche religiöse Weltanschauung“ zu führen, brachte für die Zone keine Erleichterung, denn hier vollzog sich ja der Hauptkampf in den Schulen, Parteischulen, in Presse und Rundfunk. Die Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse übernahm von der fast gleichnamigen sowjetischen Organisation Kampfschriften von niedrigem Niveau (z. B. Pawjolkin, „Der religiöse Aberglaube und seine Schädlichkeit“), die in großen Auflagen verbreitet wurden, Vortragszyklen an Hand des Buches „Weltall, Erde, Mensch“ wurden mit der Tendenz der Verächtlichmachung des Glaubens zur Vorbereitung der Jugendweihe veranstaltet. Auch die Volkshochschule wurde in diese „populärwissenschaftlichen“ Aufklärungsaktionen einbezogen bei Verminderung der Anzahl der christlichen Dozenten. Der wachsende Widerstand gegen die Jugendweihe wurde mit öffent[S. 202]licher Beschimpfung der Pfarrer und mit Gesinnungsterror gegenüber den Eltern beantwortet. In einem Schreiben des Evangelischen Bischofs von Berlin an die Eltern der Konfirmanden (vom 17. 10. 1955) hieß es: „Wer sich konfirmieren lassen will, kann nicht zur Jugendweihe gehen. Hier können wir keine Kompromisse schließen mit dem Atheismus!“ Im Katholischen Amtsblatt (Bischof). Ordinariat Berlin) vom 1. 2. 1955 wurde gesagt: „Hier gibt es nur ein Entweder-Oder. Katholischer Glaube und Jugendweihe stehen sich unversöhnlich gegenüber.“ Im Frühjahr 1957 setzen Massenpropaganda und erstmalig offene Nötigung ein. (ADN nennt am 26. 3. 1958 die Zahl von 90.000 Jugendweihlingen.) Gegen die Vorbereitung im Herbst 1950 erfolgten neue Kanzelverlesungen der kathol. Bischöfe am 17. 10. 1954 und des ev. Bischofs Dibelius am 10. 10. 1957. Die scharfen Maßnahmen gegen kirchliche Jugendorganisationen (Junge Gemeinde) und die am 15. 2. 1956 verfügte Behinderung des Religionsunterrichts an den Schulen Ost-Berlins (Verbot des Religionsunterrichts an den Oberschulen) zeigten erneut, wo die Hauptangriffe gegen die Kirchen geführt werden. Eine Anordnung des Volksbildungsministeriums vom 12. 2. 1955 verlangte Maßnahmen zur Aufklärung der Eltern über „die Schädlichkeit der Überbeanspruchung der Kinder durch die Christenlehre“. Weitere Beispiele für die mit verschiedenen Mitteln durchgeführte Absicht, der Kirchenarbeit den Boden zu entziehen, sind: Die Schließung der ev. Bahnhofsmissionen und die Verhaftung zahlreicher Helfer dieser Missionen unter der Anschuldigung der Sabotage und Republikfluchtbegünstigung, die Kürzung der staatlichen Zuschüsse an die Kirchen, die Beschränkung der kirchlichen karitativen Tätigkeit „auf den kirchlichen Raum“, die Verächtlichmachung führender Geistlicher in der Öffentlichkeit, die Verweigerung jeden Kirchenbaues im neuen Industriegebiet Schwarze Pumpe, in Stalinstadt usw., Schließung kirchl. Kinderheime, Verspottung des Weihnachtsfestes („Eulenspiegel“ Nr. 52/57), die Einschränkung der Sammelerlaubnis und die Einführung von Ersatzriten für Taufe, Trauung und Begräbnis. Der Pressekampf gegen die Synode Ende April 1958, Störtrupps im Stoeckerstift und Einreiseverbot für kathol. und ev. Bischöfe leiteten neue Großoffensive ein. Vorwand u. a. der Militärseelsorgevertrag. („Neue Zeit“ v. 22. 4. 1958: „Unterstützung des Militärseelsorgeverlages ist Staatsverbrechen.“) Die Kampfmilderung nach dem Juni-Aufstand ist vergessen. Über langwierige Verhandlungen zwischen Vertretern des Staates (Grotewohl, Maron, Eggerath) und Vertretern der Ev. Kirche (in Abwesenheit von Propst Grüber) erschien am 21. 7. 1958 ein gemeinsames Kommuniqué, in dem die kirchlichen Vertreter erklärten, daß 1. die Kirchen in der „DDR“ an den Militärseelsorgevertrag nicht gebunden sind, 2. die Kirchen grundsätzlich mit den Friedensbestrebungen der „DDR“ und ihrer Regierung übereinstimmen, 3. die Christen ihre staatsbürgerlichen Pflichten auf der Grundlage der Gesetzlichkeit erfüllen, 4. die Christen die Entwicklung zum Sozialismus respektieren und zum friedlichen Aufbau des Volkslebens beitragen, 5. die Kirchen den gegen den Staat erhobenen Vorwurf des Verfassungsbruches nicht aufrechterhalten. Die Regierung der „DDR“ erklärte: Jeder Bürger genießt volle Glaubens- und Gewissensfreiheit. Die ungestörte Religionsausübung steht unter dem Schutz der Republik. Beide Seiten gaben zu erkennen, daß klärende Aussprachen über die Beseitigung etwaiger Mißstände in ihren gegenseitigen Beziehungen durchgeführt werden sollen. Trotzdem äußerte der Rat der EKD bereits im Oktober 1958 ernste Sorge über die Behinderung des kirchlichen Lebens, insbesondere auf dem Gebiet der Jugenderziehung. Zur gleichen Zeit legte Propst Grüber sein Amt als Bevollmächtigter der EKD nieder. Nachdem Grotewohl am 23. März 1959 in einer Rede, vor Kulturschaffenden die atheistische Denkweise von Staats wegen proklamiert hatte, wandte sich Bischof Dibelius in einem Offenen Brief am 20. 4. 1959 an ihn und führte Beschwerde über die Anwendung staatlicher Machtmittel gegen die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Am 2. 5. 1959 erließ die ev. Kirchenleitung Berlin-Brandenburg eine Notverordnung für den Fall, daß „die bestehende Einheit der Berlin-Brandenburgischen Kirche durch die politische Entwicklung unterbunden“ werden sollte. Im Juli 1960 legte Bischof Dibelius den Vorsitz in der kirchlichen Ostkonferenz nieder, der alle Bischöfe der in der SBZ liegenden Teile der Landeskirche angehören. Am 17. 9. 1960 wurde dem Päpstlichen Nuntius für Deutschland, Erzbischof Dr. Bafile, das Betreten des Sowjetsektors von Berlin verwehrt. Als Begründung wurde angegeben: „Da gegenwärtig noch eine Vereinbarungen zwischen dem Vatikan und der Regierung der DDR bestehen, ist es nicht mög[S. 203]lich, daß ausgerechnet ein Vertreter des Vatikans bei der Bonner Kriegsregierung in der Hauptstadt der DDR auftritt“ („Neues Deutschland“ vom 20. 9. 1960). Literaturangaben Adolph, Walter: Atheismus am Steuer. Berlin 1956, Morus-Verlag. 103 S. Shuster, George N.: Religion hinter dem Eisernen Vorhang (übers. a. d. Amerik.). Würzburg 1954, Marienburg Verlag. 288 S. Jeremias, U.: Die Jugendweihe in der Sowjetzone. 2., erg. Aufl. (BMG) 1958. 120 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 201–203 Kirchenfragen, Staatssekretariat für A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kirchensteuer

DDR A-Z 1959

DDR A-Z 1959

Melsheimer, Ernst (1959)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 * 9. 4. 1897 in Neunkirchen/Saar. Sohn eines Direktors. Jura-Studium, Dr. jur., 1918 Referendar, 1921 Landgerichtsrat in Berlin, 1928 Beitritt zur SPD, Oberjustizrat im preuß. Justizministerium, 1932 Austritt aus der SPD; nach 1933 Landgerichtsdirektor, Kammergerichtsrat und 1944 zum Reichsgerichtsrat vorgeschlagen. Rechtsberater der NSV. Nach [S. 233]Kriegsschluß Oberstaatsanwalt in Berlin. KPD, SED. Vizepräsident der sowjetzonalen Zentralverwaltung für Justiz. Seit Gründung der „DDR“ Generalstaatsanwalt und oberster Ankläger in der Sowjetzone; seit 19. 4. 1952 Mitgl. der Deutschen ➝Akademie der Wissenschaften. Organisierte zahlreiche Schauprozesse nach sowjetischem Muster. Gest. 25. 3. 1960. (Rechtswesen, Demokratische Gesetzlichkeit) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 232–233 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1959 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/melsheimer-ernst verwiesen. Meldewesen, polizeiliches A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MELS-Institut

DDR A-Z 1959

Kirchenfragen, Staatssekretariat für (1959)

Siehe auch: Amt für Kirchenfragen: 1969 Kirchenfragen, Amt für: 1962 1963 1965 1966 Kirchenfragen, Staatssekretariat für: 1958 1960 Staatssekretär für Kirchenfragen: 1969 1985 Staatssekretariat für Kirchenfragen: 1975 1979 Organ des Ministerrates; Staatssekretär: Eggerath; hat die Aufgaben der früher von dem Stellv. des Vors. des Ministerrates Otto ➝Nuschke (CDU) geleiteten Dienststelle übernommen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 174 Kinderzuschlag, Staatlicher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kirchenpolitik

DDR A-Z 1959

Ärzte (1959)

Siehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Neue Niederlassung von Ä. in freier Praxis wurde 1949 bis auf Ausnahmefälle beseitigt, den Ä. mit den verschiedensten Mitteln haupt- oder „nebenberufliche“ Tätigkeit in den Staatlichen Einrichtungen (Gesundheitswesen) schmackhaft zu machen versucht. Anfang 1957 waren von insgesamt rd. 9.000 Ä. noch rd. 3.500 frei niedergelassen, davon ein Drittel über 65 J. alt, fast alle daneben an Staatlichen Einrichtungen tätig. Von den ärztlichen Behandlungsfällen entfielen trotzdem 1957 noch mehr als 50 v. H. auf freie Praxen. Sie sind stark überlastet. Zunehmende Abwanderung von A., besonders seit 1957, hat zur Gefährdung der ärztlichen Versorgung der Bevölkerung geführt. Das Regime versucht durch Zugeständnisse (Altersversorgung, Ausbildung der Kinder u. a.) den Ä. entgegenzukommen. Jetzt werden zur Überwindung der Krise Ä. aus der CSR, Ungarn und Bulgarien in großer Zahl herangezogen. Seit 1950 ist die Zahl der Zulassungen zum Medizinstudium schrittweise von 500 auf knapp 2.000 jährlich erhöht worden. Das Studium ist nach sowjetischem Muster umgeformt (Hochschulen); es umfaßt 6 Studienjahre und dazwischen Praktika. Ausbildungsziel ist der Facharzt, nicht mehr der allseitig ausgebildete Arzt. Die Spezialisierung beginnt im letzten Studienjahr. Die Zahl der Fachrichtungen ist von 12 auf 29 erhöht; die (staatliche) Anerkennung als Facharzt setzt Ablegung einer Prüfung voraus. Die anhaltend hohe Zahl neu approbierter Ä. hat den Ä.-Mangel an Krankenhäusern beträchtlich gemindert. Die Tätigkeit in der ambulanten Behandlung wird von den jungen Ä. gemieden. Das Ende der freien Praxis ist abzusehen. Die Tätigkeit der Ä. soll sich künftig in einem System fest abgegrenzter Versorgungsbereiche vollziehen, die ambulante Behandlung in Polikliniken, Ambulatorien, Staatlichen Praxen oder Ambulanzen geschehen unter zentraler Steuerung und Überwachung. Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 33 Arzt des Volkes, Verdienter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arzthelfer

DDR A-Z 1959

Held der Arbeit (1959)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Ehrentitel mit Medaille, Urkunde und einer Prämie bis zu 10.000 DM, der als eine der höchsten Auszeichnungen auf dem Gebiet des wirtschaftlichen und kulturellen Aufbaus durch den Präsidenten der „DDR“ alljährlich am 13. 10. an Werktätige verliehen wird, „die durch Beharrlichkeit und Mut hervorragende Einzelleistungen erreichen, die für die Gesamtheit von Bedeutung sind, eine wesentliche Hebung der Arbeitsproduktivität bewirken und für die Allgemeinheit Vorbild und Zielsetzung sind“. (Auszeichnungen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 144 Heiss, Kurt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Hennecke, Adolf

DDR A-Z 1958

DDR A-Z 1958

Volmer, Max (1958)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 * 3. 5. 1885 in Hilden/Rhld. Studium der Physik und Chemie, 1910 Dr. phil. in Leipzig, 1920 a. o. Professor in Hamburg, 1922 bis 1945 Ordinarius für physikalische und Elektrochemie sowie Direktor des physikalisch-chemischen Instituts der TH Berlin. 1945 bis 1955 in der SU. Seit 1. 5. 1955 Professor für physikalische Chemie an der Humboldt-Universität Berlin, seit 10. 11. 1955 Mitgl. des „Wiss. Rates für die friedliche Anwendung der Atomenergie“ beim Ministerrat der „DDR“, seit 27. 8. 1951 Mitgl. des Forschungsrates beim Ministerrat. Seit 1934 Mitgl., seit 8. 12. 1955 Präsident der Deutschen ➝Akademie der Wissenschaften in Ostberlin. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 339 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1958 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/volmer-max verwiesen. Volljährigkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vopo

DDR A-Z 1958

Abgabenverwaltung (1958)

Siehe auch: Abgabenverwaltung: 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Abgabenverwaltung, Zentrale: 1953 Besteht im Sinne des Abgabengesetzes vom 9. 2. 1950 nicht mehr, da ihre Aufgaben vom Finanzministerium bzw. den Abt. Finanzen der Bezirke und Kreise übernommen wurden. Im Unterschied zur Bundesrepublik ist die Finanzverwaltung zu einem Teil der allgemeinen Exekutivorgane geworden; die SBZ besitzt also keine eigene Finanzverwaltung mehr. (Finanzämter, Abgaben) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 11 Abgaben A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ablieferungspflicht

DDR A-Z 1958

Flugzeugindustrie (1958)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Seit 1952/53 bestand unter der Tarnbezeichnung „Objekt Sonnenstein“ in der Nähe von Pirna eine zentrale Entwicklungs- und Verwaltungsstelle für eine künftige sowjetzonale F., die im Frühjahr 1956 offiziell in „Verwaltung für Luftfahrtindustrie“ umbenannt und dem Amt für ➝Technik, dem Rüstungsamt der Zone, unterstellt wurde. Gleichzeitig wurde in Dresden, Chemnitz und Schkeuditz mit der Errichtung von Flugzeugwerken begonnen. Inzwischen ist der Bau [S. 102]von Flugzeugen im Raume Dresden aufgenommen worden. Im „Industriewerk Chemnitz“ werden dazu die Triebwerke entwickelt und gefertigt. Zunächst wurde der Nachbau von Flugzeugen des sowjetischen Typs IL~14 aufgenommen, eines Kurz- und Mittelstrecken-Verkehrsflugzeuges für 18 bis 25 Passagiere. Die erste Maschine dieses Typs begann im Mai 1956 mit Probeflügen. Bis Ende 1957 wurden etwa 20 weitere Maschinen fertiggestellt, die z. T. in den Dienst der sowjetzonalen Deutschen Lufthansa eingestellt wurden. Bis Ende 1958 ist der Bau von insgesamt etwa 90 IL~14-Flugzeugen geplant. Damit soll dieser Typ auslaufen. Fast das gesamte Material für diese Produktion wurde bzw. wird aus der SU geliefert. Die sowjetzonalen Werke sind weitgehend nur Montagestellen. — Gleichzeitig mit der Fertigung der IL~14 wurden weitere Typen entwickelt und z. T. in die Produktion genommen. Ein Turbinen-Verkehrsflugzeug Typ 152/1 mit vier Triebwerken für Mittelstrecken, eingerichtet für die Aufnahme von bis zu 72 Passagieren, befand sich Anfang 1958 in fortgeschrittener Fertigung; die Flugerprobung soll im August 1958 beginnen. Weitere ähnliche Flugzeuge dieses Typs, nämlich Typ 152/2, 152/3 und 152/4 sollen folgen. Mit Probeflügen ist vor 1959 nicht zu rechnen. Im „VEB Entwicklungsbau Pirna“ auf dem Sonnenstein werden Triebwerke entwickelt, deren Verwendungszweck noch nicht erkennbar ist. U. a. ist auch mit der Konstruktion eines Flugzeuges mit Atomantrieb begonnen worden. — In der F. der Zone, die gegenüber der Bundesrepublik einen klaren Vorsprung hat, dürften Anfang 1958 — ohne die Zulieferbetriebe — etwa 20.000 Personen tätig gewesen sein. (Rüstungsproduktion, Luftverkehr). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 101–102 Flüchtlingsvermögen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Formalismus

DDR A-Z 1958

SMT (1958)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Sowjetisches Militärtribunal. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 280 SMAD A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sojuspuschtschina

DDR A-Z 1956

DDR A-Z 1956

Parteilichkeit der Rechtsprechung (1956)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ausdruck des Pj. Eine untrennbare Einheit von demokratischer Gesetzlichkeit und Parteilichkeit der Rechtsprechung wird festgestellt. „Mit dieser Parteilichkeit muß die demokratische Gesetzlichkeit in ihrer gegenwärtigen Hauptrichtung verwirklicht werden“ (Hilde ➝Benjamin in „Neue Justiz“ 1954, S. 222). Parteilichkeit der Rechtsprechung heißt „richtige Anwendung der Gesetze im Sinne der Politik von Partei und Regierung“ („Neue Justiz 1954, S. 223). Immer wieder wird gefordert, daß die Richter der sowjetzonalen Straf- und Ziviljustiz mit „bewußter Parteilichkeit“ arbeiten, und daß sie nicht einem Hang zum „Objektivismus“ erliegen. „Das Ministerium der Justiz erwartet von der richterlichen Tätigkeit der Wissenschaftler wesentliche Hilfe und Unterstützung im Kampf um die Parteilichkeit der Rechtsprechung, und zwar sowohl in Strafverfahren als in Zivilrechtsstreitigkeiten“ („Neue Justiz“ 1954, S. 551). Die Richter „müssen parteilich als politische Menschen entscheiden“ (Böhme in „Neue Justiz“ 1955, S. 327). „Die Erziehung unserer Kader muß in jedem einzelnen Richter immer stärker die Erkenntnis und das Bewußtsein vom Wesen unserer Gesetzlichkeit festigen und ihn immer stärker zur parteilichen Anwendung unseres Rechtes befähigen“ (Hilde Benjamin in „Neue Justiz“ 1953, S. 679). Rückblickend auf die Entwicklung der sowjetzonalen Justiz können Hilde Benjamin und Melsheimer feststellen, „daß unsere Staatsanwälte und Richter in den Verfahren gegen Spione, Terroristen, Saboteure und Boykotthetzer mit großer Parteilichkeit vorgehen und sich ständig bemühen, diese Verbrechen im Zusammenhang mit der jeweiligen politischen Situation zu sehen und richtig zu differenzieren“ („Neue Justiz“ 1955, S. 265). Parteilichkeit der Rechtsprechung bedeutet in der Praxis nichts anderes, als daß der Wille der SED beachtet wird. Dabei werden Schwankungen und Brüche in der Rechtsprechung aus politischen Zweckmäßigkeitserwägungen nicht nur in Kauf genommen, sondern für richtig und notwendig gehalten. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1955. 160 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 191 Parteilichkeit, Bolschewistische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteipresse der SED

DDR A-Z 1956

Dieckmann, Johannes (1956)

Siehe auch: Dieckmann, Johannes: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Dieckmann, Johannes, Dr.: 1969 * 19. 1. 1893 in Fischerhude bei Bremen als Sohn eines Pfarrers und Schulinspektors. Gymnasium, Studium der Volkswirtschaft und Philologie. Parteisekretär und später Generalsekretär der Deutschen Volkspartei für die Bezirke Niederrhein, Hannover und Sachsen, Mitarbeiter Stresemanns. Von 1933–1945 Geschäftsführer mehrerer kohlenwirtschaftlicher Verbände in Sachsen. Nach 1945 Eintritt in die LDP, Mitgl. des Landesvorstandes Sachsen, des Zonenvorstandes und [S. 63]der Reichsleitung der LDP, 1946 sächsischer Landtagsabgeordneter, 1948 als Nachfolger von Kastner Justizminister und stellv. Ministerpräsident von Sachsen. Trat bis 1947 für einen selbständigen Parteikurs und Oppositionsstellung gegen die SED ein, bekannte sich aber zum SED-Kurs, als der Parteivorstand der LDP 1948 gegen die Ernennung des Nichtjuristen D. zum Justizminister auftrat. D.s Ernennung erfolgte dann mit Unterstützung der SED, dafür stimmte D. für die Einheitsliste zu den Volkskammerwahlen gegen die Mehrheit seiner Partei. Seit 16. 11. 1948 bis Okt. 1949 Mitgl. der DWK, seit dem 7. 10. 1949 Abgeordneter u. Präsident der Volkskammer. Seit Februar 1949 stellv. Vors. der LDP, seit 19. 1. 1953 Dr. jur. h. c., seit dem 7. 5. 1954 Träger des „Vaterländischen Verdienstordens“ in Gold, seit 29. 5. 1954 eines nordkoreanischen Ordens. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 62–63 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1956 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/dieckmann-johannes verwiesen. DIB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Dienstleistungsabgabe

DDR A-Z 1956

Cottbus (1956)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1. Bezirk in der SBZ; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der sog. Verwaltungsreform aus dem Südteil von Brandenburg und Gebietsteilen von Sachsen und Sachsen-Anhalt; 8.213 qkm, 0,8 Mill. Einwohner (1955), 1 Stadtkreis: Cottbus; 14 Landkreise: Bad Liebenwerda, Calau, Cottbus, Finsterwalde, Forst, Guben, Herzberg, Hoyerswerda, Jessen, Lübben, Luckau, Senftenberg, Spremberg, Weißwasser. 2. Stadtkreis im brandenburgischen Bezirk C. Bezirksstadt, Kreisstadt, Hauptort der Niederlausitz, an der Spree, mit 64.508 Einwohnern (1955) drittgrößte Stadt Brandenburgs; Hauptsitz der Niederlausitzer Textilindustrie (Tuche und Teppiche) (daneben Nahrungsmittelindustrie. C. wird 1156 erstmals urkundlich erwähnt, erhielt 1409 Magdeburger Stadtrecht und kam 1445 an Brandenburg. Im 2. Weltkrieg erlitt die Stadt erhebliche Zerstörungen. Durch die sog. Verwaltungsreform im Sommer 1952 verlor C. seine Stellung als kreisfreie Stadt, ist jedoch seit 1954 wieder Stadtkreis. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 57 Correns, Erich A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Crimmitschau

DDR A-Z 1956

Oder-Neiße-Linie (1956)

Siehe auch: Oder-Neiße-Grenze: 1975 1979 1985 Oder-Neiße-Linie: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Demarkationslinie zwischen der SBZ und den unter polnischer Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten. Verläuft von der Ostsee unmittelbar westlich Swinemünde an der Oder entlang bis zur Mündung der Lausitzer Neiße und folgt dem Lauf der Neiße bis zur tschechoslowakischen Grenze. Im Februar 1942 wurde auf der Krim-Konferenz von Roosevelt, Churchill und Stalin eine Entschädigung Polens für die von der SU annektierten polnischen Ostgebiete auf Kosten Deutschlands anerkannt, ohne daß Vereinbarungen über den Umfang des Gebietes getroffen worden wären. Nach Abschnitt IX des Potsdamer Abkommens wurde in Potsdam die diesbezügliche Meinung der Provisorischen Polnischen Regierung lediglich „geprüft“, doch bekräftigten „die Häupter der drei Regierungen die Auffassung, daß die endgültige Festlegung der Westgrenze Polens bis zur Friedenskonferenz zurückgestellt werden solle“. Ferner ergab die Potsdamer Konferenz darin Übereinstimmung, daß die in Frage stehenden deutschen Gebiete „unter die Verwaltung des polnischen Staates kommen und in dieser Hinsicht nicht als Teil der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland betrachtet werden sollen“. In der Folgezeit wurde von seiten der Westmächte bei jedem diplomatischen Anlaß der vorläufige Charakter der O.-N.-Linie betont, während Polen und die SU die Vereinbarungen des Potsdamer Abkommens als endgültige Regelung betrachteten. Polen paßte den Verwaltungs- und Wirtschaftsaufbau den polnischen Verhältnissen an und begann mit einer (bis heute allerdings erst teilweise durchgeführten) polnischen Besiedlung der deutschen Gebiete. Die Haltung der SED wandelte sich gegenüber der O.-N.-Linie im Laufe der Zeit nach den sowjetischen Wünschen bis zu ihrer Anerkennung als endgültige Staatsgrenze. Am 16. 10. 1946 erklärte z. B. Pieck: „Wir werden alles tun, damit bei den Alliierten die Grenzfragen nachgeprüft und eine ernste Korrektur an der jetzt bestehenden Ostgrenze vorgenommen wird“ („Berliner Zeitung“ Nr. 243 vom 17. 10. 1946). Dagegen heißt es in der Regierungserklärung Grotewohls vom 12. 10. 1949 „Die O.-N.-Linie ist für uns eine Friedensgrenze …“ Im „Abkommen der DDR mit der Republik Polen“ vom 6. 7. 1950 wird die O.-N.-Linie als unantastbare „Friedens- und Freundschaftsgrenze“ bezeichnet und damit der Versuch unternommen, die O.-N.-Linie völkerrechtlich festzulegen. Durch Erklärung des Bundeskabinetts vom 9. 6. 1950 wird der SBZ-Regierung jedes Recht bestritten, für das deutsche Volk zu sprechen, und alle ihre Vereinbarungen werden für null und nichtig erklärt. Literaturangaben Quellen zur Entstehung der Oder-Neiße-Linie — ges. und hrsg. von Gotthold Rhode und Wolfgang Wagner (Die Deutschen Ostgebiete, ein Handbuch Bd. III). Stuttgart 1956, Brentano-Verlag. 292 S. m. 1 Karte. Ostdeutschland. Ein Hand- und Nachschlagebuch über alle Gebiete ostwärts von Oder und Neiße. 3. Aufl., Kitzingen 1953, Holzner. 198 S. Die Ostgebiete des Deutschen Reiches. (Ein Taschenbuch, hrsg. von Gotthold Rhode.) 2. Aufl., Würzburg 1955, Holzner. 288 S. m. 19 Karten. Wagner, Wolfgang: Die Entstehung der Oder-Neiße-Linie in den diplomatischen Verhandlungen während des Zweiten Weltkrieges (Die Deutschen Ostgebiete, ein Handbuch … Bd. 2). Stuttgart 1953, Brentano-Verlag. 168 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 186 Objektivismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen

DDR A-Z 1954

DDR A-Z 1954

HVDVP (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Abk. für Hauptverwaltung Deutsche Volkspolizei. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 70 HVA A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HVL

DDR A-Z 1954

Familienrecht (1954)

Siehe auch: Familienrecht: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Güterrecht, Eheliches: 1979 Güterstand: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ein Gesetz zur Neuordnung des F. ist entworfen, aber noch nicht verkündet. Alle wesentlichen Bestimmungen des Entwurfs sind aber durch die „Rechtsgrundsätze für die Behandlung von Familienrechtsstreitigkeiten“ vom 22. 11. 1951 bereits in Kraft gesetzt. Die Rechtsgrundsätze sind die amtliche Darstellung des Justizministeriums, „was als geltendes Recht anzusehen ist“. In Entscheidungen dürfen sie nicht zitiert weraen. Ihr wesentlicher Inhalt lautet sinngemäß: 1. Der gesetzliche und die vertragsmäßigen Güterstände sind außer Kraft gesetzt. Sämtliche Ehegatten sind als in Gütertrennung lebend zu betrachten. 2. Örtliche Trennung steht mit dem Begriff der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht in Widerspruch. Unterhaltsansprüche stehen der Frau gegen den Mann nicht zu, wenn sie sich selbst erhalten kann Hierdurch soll der Einbau der Frau in den Produktionsprozeß beschleunigt werden. 3. Die Kinder werden durch beide Eltern gemeinschaftlich gesetzlich vertreten. Im Streitfall entscheidet das Vormundschaftsgericht. Die Nutznießung am Kindesvermögen steht den Eltern nicht mehr zu. 4. Die einschränkenden Bestimmungen des § 1666 BGB sind beseitigt. Den Eltern können ihre Kinder jederzeit weggenommen werden. 5. Das nichteheliche Kind ist mit dem Vater ebenso verwandt wie mit der Mutter. Der Vater hat aber [S. 53]kein Verkehrsrecht mit dem Kind. Gesetzlich vertreten wird das Kind durch die Mutter. Bei der Bemessung der Unterhaltsansprüche ist die wirtschaftliche Lage beider Elternteile zu berücksichtigen. Die Begrenzung der Unterhaltszahlung bis zum 16. Lebensjahr entfällt. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 52–53 Fachschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FDGB

DDR A-Z 1954

Aufklärungslokal (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Von der Nationalen Front eingerichtetes Lokal, in denen Besucher durch Zeitschriften, Broschüren, Diskussionen und Sichtwerbung für den kommun. „Kampf um den Frieden und die Einheit Deutschlands“ „aufgeklärt“ werden sollen. Ständige Klagen zeugen von dem geringen Interesse der Bevölkerung an diesem Instrument der Propaganda. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 21 Aufbauprogramm, Nationales A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Aufsatzwettbewerbe

DDR A-Z 1954

SPD (1954)

Siehe auch: Sozialdemokratische Partei Deutschlands: 1965 1966 1969 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD): 1975 1979 1985 SPD: 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 155]Abk. für Sozialdemokratische Partei Deutschlands, wurde nach dern Zusammenbruch 1945 durch den sowjetischen Befehl Nr. 2 über die Zulassung antifaschistisch-demokratischer Parteien wieder gegründet und trat mit dem Aufruf vom 15. 6. 1945 an die Öffentlichkeit. In ihrem Programm entsprach die SPD der SBZ im wesentlichen der der Westzonen. Am 14. 7. 1945 bildete sie zusammen mit den anderen in der SBZ zugelassenen Parteien den Antifaschistischen Block (Blockpolitik). Unter dem Druck der sowjetischen Besatzungsmacht wurde sie am 19./20. 4. 1946 mit der KP zur SED zwangsvereinigt. Im Laufe der Entwicklung wich die versprochene paritätische Vertretung in allen Vorstandsämtern einer kommunistischen Diktatur, und viele sozialdemokratische Funktionäre wurden verhaftet. In Berlin wehrte sich die SPD unter Führung von Franz Neumann und mit Unterstützung vor allem von Dr. Schumacher gegen die Vereinigung. In einer Urabstimmung wurde die Verschmelzung eindeutig abgelehnt. Die alliierte Kommandantur fand daraufhin den Kompromiß, SPD und SED in allen 4 Sektoren Berlins zuzulassen. In der Wahl vom 20. 10. 1946 erhielt die SPD gegenüber der SED eine überwältigende Mehrheit. In der SBZ ist die SPD nicht wieder zugelassen worden. Die Sozialdemokraten in der SBZ werden durch das Ostbüro der SPD betreut. „Sozialdemokratismus“ gilt heute als eine schwere Form der Abweichung. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 155 Sparkassen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sperrzone

DDR A-Z 1953

DDR A-Z 1953

Schauprozesse (1953)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Offiziell „Prozesse vor erweiterter Öffentlichkeit“ genannt, sind die Sch. ein beliebtes Mittel der kommunistischen Justiz, um abschreckende Wirkung auf die Bevölkerung auszuüben (Generalprävention). „Die Verhandlungen der Gerichte vor breitester Öffentlichkeit … können als Mittel zur Stärkung des allgemeinen demokratischen Rechtsbewußtseins und der Einsicht in die Notwendigkeit, die demokratischen Gesetze zu achten, sowie als wirksame Waffe im Kampf um die Festigung unserer demokratischen Ordnung nicht hoch genug eingeschätzt werden“ (Max Fechner in „Neue Justiz“, 1949, S. 203). Der Zutritt zu diesen Schauprozessen ist meist nur gegen Vorzeigen besonderer Eintrittskarten möglich. Diese Karten werden nur an politisch besonders zuverlässige Personen ausgegeben. Gericht und Verhandlungsraum sind durch die Volkspolizei abgesperrt und bewacht. (Rechtswesen) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 122 SBZ A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schmidt, Elli

DDR A-Z 1953

Bildender Künstler, Verband (1953)

Siehe auch: Bildender Künstler Deutschlands, Verband: 1960 1962 1963 1965 1966 Bildender Künstler, Verband: 1954 1956 1958 1959 Verband Bildender Künstler Deutschlands: 1969 Verband Bildender Künstler (VBK) der DDR: 1985 Bis 1952 Gruppe des Kulturbundes zur demokratischen Erneuerung Deutschlands, wurde dann herausgelöst, um die Mitglieder politisch stärker zu aktivieren. Der II. Kongreß des VbK. (Juni 1952) wählte einen aus Vorkämpfern des Kommunismus bestehenden Vorstand und erließ ein „Manifest an die deutsche Künstlerschaft“ in Ost und West, das im Tonfall der SED-Proklamationen den „Friedenskampf der breiten Massen“ fordert. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 28 Bibliothekswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Blockpolitik

DDR A-Z 1953

Grundkommission (1953)

Siehe auch das Jahr 1954 Pj. für die zur Überprüfung der Mitglieder und Kandidaten der SED von Januar–Juli 1951 in den Betriebs-, Wohn- und Ortsgruppen eingesetzten besonders zuverlässigen Mitglieder und Funktionäre, in deren Händen die Entscheidung darüber lag, wer weiter Mitglied oder Kandidat bleiben durfte und wer aus den Mitgliedslisten gestrichen oder aus der Partei aus[S. 55]geschlossen wurde. Jede G. hatte durchschnittlich 400 Mitglieder zu überprüfen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 54–55 Grotewohl, Otto A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GSOW

DDR A-Z 1953

Schnellarbeitsmethode (1953)

Siehe auch das Jahr 1954 Die durch die Jagd nach Erhöhung der Arbeitsproduktivität und durch die Aktivistenbewegung erzeugte Rekordsucht rief eine große Zahl von Sch. hervor. So erfand P. Bykow die „Schnelldreherbewegung“, J. Sawitsch die „Schnellfräsmethode“, Subotkin das „Schnellschmelzen“, P. Duwanow das „Schnellbrennen“ von Ziegeln usw. Die meisten dieser Methoden sind in der SBZ eingeführt worden. Ihre Ergebnisse zeichnen sich in der Presse in immer wiederkehrenden Beschwerden und Klagen über zu hohen Ausschuß und mangelhafte Qualität ab. (Neue ➝Arbeitsmethoden, Arbeitspolitik, Neuererbewegung) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 123 Schmidt, Elli A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schön, Otto

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