In der Kategorie DDR A-Z verlinkt die Website auf Handbücher zur DDR, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland erschienen sind.
Zwischen 1953 und 1985 veröffentlichte die Bundesregierung mehrere Handbücher über die Deutsche Demokratische Republik (DDR) unter verschiedenen Titeln, darunter SBZ von A–Z (1953–1966), A bis Z (1969) und das DDR Handbuch (1975–1985). Diese Werke verfolgten das Ziel, umfassende Informationen über die DDR zu liefern. Die Artikel behandelten Themen wie die staatliche Organisation, die politische und wirtschaftliche Entwicklung sowie die führenden Akteure der DDR. Diese Informationen wurden teils in kurzen Stichworterklärungen, teils in ausführlichen Darstellungen aufbereitet.
Mit dem Ende der DDR trat eine zusätzliche Dimension dieser Handbücher zutage: Sie fungieren als Zeitzeugen, die nicht nur die Entwicklung innerhalb der DDR, sondern auch die sich verändernde Perspektive der Bundesrepublik auf die DDR über drei Jahrzehnte hinweg dokumentieren. Diese Handbücher bieten daher eine wertvolle Quelle, um den Wandel der historischen Sichtweisen nachzuvollziehen.
Der gesamte Text dieser Handbücher ist nun auf der Plattform www.kommunismusgeschichte.de zugänglich gemacht worden. Dabei wurde der ursprüngliche Charakter des Nachschlagewerks beibehalten, indem die Querverweise der Originaltexte als Links integriert wurden. Neu ist die Möglichkeit, die Veränderungen der Einträge über die verschiedenen Ausgaben hinweg zu verfolgen, was einen einzigartigen Vergleich der historischen Perspektiven ermöglicht. Weitere Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.
DDR A-Z 1985
DDR A-Z 1985
Maifeier (1985)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 853]Der 1. Mai ist gesetzlicher Feiertag und wird in der DDR als „internationaler Kampftag der Arbeiterklasse“ begangen. Die in allen Städten und größeren Gemeinden stattfindenden Aufmärsche und Kundgebungen wurden in Berlin (Ost) in der Regel von militärischen Paraden der Nationalen Volksarmee (NVA) und der Kampfgruppen begleitet. Damit verstieß die DDR gegen den entmilitarisierten Status Berlins, der die Anwesenheit deutscher bewaffneter Verbände verbietet. Seit dem 1. 5. 1977 verzichtet die SED-Führung auf die Veranstaltung von Militärparaden anläßlich der M. in Berlin (Ost). Sie finden jedoch nach wie vor am 7. 10., dem „Nationalfeiertag“ der DDR, in Berlin (Ost) statt. Die Propagandafunktion des 1. Mai 1984: 57 sog. „Mai-Losungen“, Reden der Politbüromitglieder in allen Bezirken werden von der Parteiführung gekoppelt mit einer meist kurz vorher erfolgten großzügigen Verleihung von Preisen, Titeln und Auszeichnungen bzw. — gelegentlich — mit der Bekanntgabe von unmittelbar den Lebensstandard der Bevölkerung berührenden Maßnahmen zur Konsumgüterproduktion oder von Preissenkungen für Güter des täglichen Bedarfs. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 853 Lotterie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MaoismusDDR A-Z 1985
Institut für Internationale Politik und Wirtschaft (IPW) (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Gegr.: Juli 1971 durch Zusammenlegung des Staatssekretariats für westdeutsche Fragen, des Deutschen Instituts für Zeitgeschichte (DIZ) und des Deutschen Wirtschaftsinstituts (DWI); Sitz: Berlin (Ost). Direktor: Prof. Dr. Max Schmidt (SED), Stellv.: Lutz Maier (SED). 1. Ziele der Gründung des IPW. Mit der Gründung des IPW sollte eine Konzentration der marxistisch-leninistischen Imperialismusforschung, insbesondere der Analyse der Entwicklungen in der Bundesrepublik Deutschland, erreicht werden. In diesem Bereich ist das IPW Leitinstitut. Es arbeitet eng mit der Abteilung für Westarbeit (Abt. 70) des Zentralkomitees (ZK) der SED zusammen und beeinflußt mit seinen Analysen und Berichten auch die Westarbeit anderer Institutionen und Massenorganisationen, die der Nationalen Front der DDR, der Liga für Völkerfreundschaft (Freundschaftsgesellschaften), des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten, des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB). Das IPW arbeitet im übrigen auch dem Ministerium für Staatssicherheit zu. Das IPW war nicht lediglich eine Zusammenfassung bereits bestehender Einrichtungen, vielmehr sollte es die gesamte „Westpropaganda“ verbessern und vereinheitlichen. Diese Aufgabenstellung steht in einem engen Zusammenhang mit der Anfang der 70er Jahre einsetzenden Politik der Abgrenzung der DDR. Das IPW hat demnach einen Doppelcharakter, der seine Tätig[S. 654]keit prägt: es ist einerseits zeitgeschichtliches, wirtschaftswissenschaftliches und gesellschaftspolitisches Forschungsinstitut und gleichzeitig ein Instrument der Westpropaganda. Die starke Einbeziehung des IPW in die deutschlandpolitischen Auseinandersetzungen hat zu einer Überlagerung seiner wissenschaftlichen Tätigkeit durch die propagandistisch-ideologischen Aufgaben geführt und damit seinen Ruf als wissenschaftliche Forschungsstätte beeinträchtigt. Da neben dem IPW an der Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (AfG) ein Institut für Imperialismusforschung innerhalb der Partei besteht, hat das IPW auf seinem Tätigkeitsfeld keine Monopolstellung. 2. Aufgaben. a) Spezielle analytische Arbeit über den „Niedergang des Kapitalismus“ und den „Imperialismus der BRD“ auf der Grundlage des Marxismus-Leninismus. Ferner werden Probleme des Ost-West-Handels, von Konzentrationsprozessen der Industrie in der Bundesrepublik Deutschland und in Westeuropa sowie die Entwicklung der multinationalen Konzerne vorwiegend in Westeuropa untersucht. Ein weiteres Arbeitsgebiet sind der wissenschaftlich-technische JOIN:'wissenschaftlich-technische' wissenschaftlichtechnische Fortschritt und seine ökonomisch-sozialen Folgen in den westlichen Industriestaaten. b) Laufende umfassende Beobachtung der gesellschaftlichen Entwicklungen in der Bundesrepublik Deutschland, einschl. der Analyse aller politischen Strömungen und Veränderungen sowie der Reaktionen der westdeutschen Bevölkerung auf die politischen Aktivitäten und Beeinflussungsversuche von seiten der DDR. c) Beratung der Parteiführung in deutschlandpolitischen Fragen. d) Erarbeitung von Informationsmaterialien für die Partei- und Staatsführung (Westabteilung des ZK der SED, Ministerrat der DDR, Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, Ministerium für Außenhandel [MAH] usw.). Derartige Informations- und Dokumentationsmaterialien werden auch wichtigen Institutionen in der UdSSR und in anderen sozialistischen Staaten zur Verfügung gestellt. Eine besonders enge Zusammenarbeit und gegenseitige Abstimmung findet mit dem IMEMO, Moskau, statt. Diese Kooperationen sind Ausdruck der Aufgaben- und Arbeitsteilung in den sozialistischen Ländern (z.B. liegt der Schwerpunkt der Analyse der USA bei der Sowjetunion, die Analyse der Bundesrepublik Deutschland bei der DDR). e) Das IPW versucht, auf die linken Bewegungen in der Bundesrepublik Deutschland unmittelbar einzuwirken. Es bedient sich dabei nicht zuletzt der DKP (Kommunistische Partei Deutschlands (KPD)/Deutsche Kommunistische Partei [DKP]). f) Publikationstätigkeit: Monatlich erscheint die Zeitschrift „IPW-Berichte“, seit 1973 vierteljährlich die „IPW-Forschungshefte“. Als interne Veröffentlichung erarbeitet das IPW den Wochendienst „Aktuelle Information aus Politik und Wirtschaft“. Forschung und Publikationstätigkeit werden über den bei dem IPW bestehenden Wissenschaftlichen Rat für Imperialismusforschung (Vors.: Max Schmidt) koordiniert. 3. Organisation. Das IPW untersteht dem Präsidium des Ministerrates der DDR; innerhalb der Parteiführung ist es dem Mitgl. des Politbüros des ZK der SED und Sekretär des ZK der SED, Joachim Herrmann, zugeordnet. Die Grundlinien seiner Forschungstätigkeit sind dem IPW durch den zentralen Forschungsplan der Gesellschaftswissenschaften vorgegeben. Weitere Anforderungen ergeben sich aus den aktuellen politischen Bedürfnissen der Partei- und Staatsführung. Das IPW ist in 3 Hauptabteilungen gegliedert: „Ökonomie“; „Politik“ und „Ideologie“. Jede dieser Hauptabteilungen besteht aus mehreren Abteilungen. Die Hauptabteilung mit den meisten Mitarbeitern ist die Hauptabteilung „Ökonomie“. Sie umfaßt u.a. folgende Abteilungen: Weltwirtschaft (einschl. der Arbeitsgruppen für Asien, besonders Japan und die USA); Westeuropa; Reproduktion (d.h. Analyse der Probleme der Wissenschaftlich-technischen Revolution (WTR) in den westlichen Industrieländern); Konjunktur und Krise; Monopolisierung (in der Bundesrepublik Deutschland und in Westeuropa); Agrarfragen (einschl. der Probleme der Welternährung); Lage und Probleme der Arbeiterklasse; ökonomische Fragen der Rüstung; ökonomische Rolle der Entwicklungsländer. Zur Hauptabteilung „Politik“ gehören u.a. die Abteilungen: Sicherheit und Entspannung; Rüstung, Rüstungspolitik und Abrüstung; innenpolitische und gesellschaftliche Entwicklung in Westeuropa (insbesondere Analyse des politischen Systems einschl. der Parteien- und der Organisationsstrukturen des Staates). In der Hauptabteilung „Ideologie“ sind die bedeutendsten Abteilungen: Konzeptionelle Grundfragen der friedlichen Koexistenz; Beobachtung ideologischer Entwicklungen in der Bundesrepublik Deutschland und in Westeuropa. Die Abteilung „Feindbeobachtung“ verfolgt die Berichterstattung der Massenmedien in der Bundesrepublik. Die Hauptabteilung „Ideologie“ hat verschiedentlich propagandistische Spezialaufträge durchgeführt: z.B. Herausgabe des „Chile-Schwarzbuches“. Zur gleichen Hauptabteilung gehört eine etwa 10 Mitarbeiter umfassende Arbeitsgruppe unter Leitung von Prof. Dr. H. Bertsch (SED), die direkten Kontakt zum Ministerrat der DDR sowie zur Hauptverwaltung „Aufklärung“ des Ministeriums für Staatssicherheit hat. Das IPW hat seit 1975 Promotionsrecht, ist aber keine Ausbildungsstätte. 4. Internationale Kontakte. Das IPW arbeitet auf vertraglicher Grundlage eng mit vergleichbaren Einrichtungen in den anderen sozialistischen Ländern, insbesondere in der Sowjetunion, zusammen. Über die Abteilung Internationale Verbindungen des ZK der SED ist es auch mit den kommunistischen und Arbeiterparteien in westlichen Staaten verbunden. Das IPW unterhält darüber hinaus Kontakte zu wissenschaftlichen Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland. Das IPW ist Mitglied einer Kommission der Vereinten Nationen für „Imperialismus und Kolonialismus“. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 653–654 Innerdeutscher Handel (IDH) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Institut für Literatur „J. R. Becher“DDR A-Z 1985
Relativismus (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Der R. ist eine Richtung des Philosophierens, die sich auf das „Relative“ konzentriert, das aus seinem Zusammenhang mit dem „Absoluten“ gelöst wird. Ihm zufolge können nur Beziehungen (Relationen), durch die die Gegenstände, Erscheinungen und Prozesse miteinander verbunden sind, erkannt werden. Hieraus folgt für den philosophischen R., daß es keine vom erkennenden Subjekt unabhängige oder „objektive“ Wahrheit gibt. Die Erkenntnis ist stets nur relativ, da sie vom erkennenden Subjekt abhängig ist. Nach Auffassung des Dialektischen Materialismus führt der philosophische R. zum Agnostizismus. Der Historische und Dialektische Materialismus enthält insofern selbst Elemente des philosophischen R., als er stets von der „Einheit des Relativen und des Absoluten“ ausgeht. Bei der angenommenen allmählichen Annäherung der menschlichen Erkenntnis an die absolute Wahrheit wird die Relativität des jeweils erreichten Erkenntnisstandes vom Marxismus-Leninismus anerkannt. In philosophischen und ideologiekritischen Schriften der DDR wird, besonders nach Abschluß des Grundlagenvertrages mit der Bundesrepublik Deutschland (1972), versucht, den ideologischen Klassenkampf nicht nur zu vertiefen, sondern auch mit neuen Argumenten zu führen. In diesem Zusammenhang ist die Aufnahme philosophischer Begriffe wie des R., des Positivismus, des Subjektivismus u.a. in die ideologisch-politische Auseinandersetzung mit dem Westen zu sehen. Kennzeichnend für diese Argumentationsweise ist die Behauptung, der R. trete in „Niedergangsepochen der gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Entwicklung auf“. In einer solchen Niedergangsphase befinde sich z. B. auch das politisch-gesellschaftliche System der Bundesrepublik Deutschland. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1116 Rehabilitierungen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RentabilitätDDR A-Z 1985
Feinmechanische und Optische Industrie (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR ein Zweig des Industriebereichs Elektrotechnik/Elektronik/Gerätebau (Elektrotechnische und Elektronische Industrie). Bis Ende 1967 umfaßte die FOI. auch die Betriebe der Datenverarbeitungs- und Büromaschinenindustrie und die der Meß-, Steuer- und Regelungstechnik. Ab 1968 verblichen im Zweig FOI. Betriebe zur Herstellung von optisch-mechanischen Geräten, von Erzeugnissen des wissenschaftlichen Gerätebaus, von medizinisch-mechanischen Geräten usw. Der bekannteste feinmechanisch-optische Betrieb der DDR ist das Kombinat VEB Carl Zeiss Jena. In diesem Kombinat arbeiten 46.000 Werktätige in 17 Betrieben. Die Fotoindustrie hatte schon vor 1945 ihren traditionellen Sitz im Raume Dresden. 60 v.H. der Produktion waren hier konzentriert. Nach 1945 hat sich die Bedeutung Dresdens als Standort der Fotoapparateindustrie noch vergrößert. Hier produzieren die Betriebe der Marken Zeiss-Ikon, Altissa, Welta, Filmosto und Belca. Alle diese Betriebe sind organisatorisch zusammengefaßt in dem Großbetrieb Kombinat Pentacon, Dresden (10.000 Beschäftigte in 6 Betrieben). Von 1970 bis 1980 hat sich die Bruttoproduktion der FOI. um das 2,31fache und damit im Vergleich zur gesamten Industrie überdurchschnittlich erhöht. Innerhalb des Industriebereichs Elektrotechnik/Elektronik/Gerätebau rangiert sie beim Vergleich der Wachstumsraten vor der Elektrotechnischen Industrie sowie der Industrie der Meß-, Steuer- und Regelungstechnik. Der jahresdurchschnittliche Produktionszuwachs betrug in der FOI. im Zeitraum 1961–1965 4,7 v.H. (zum Vergleich: jahresdurchschnittlicher Produktionszuwachs des übergeordneten Industriebereichs Elektrotechnik/Elektronik/Gerätebau: 9,4 v.H.), 1966–1970 11,9 v.H. (9,6 v.H.), 1971–1975 6,2 v.H. (9,3 v.H.), 1976–1980 11,3 v.H. (8,7 v.H.). Die FOI. ist vor allem für den DDR-Export von großer Bedeutung. So wurden beispielsweise 1980 über 50 v.H. der erzeugten Fotoapparate ausgeführt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 379 Feiertage A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Feriendienst des FDGBDDR A-Z 1979
DDR A-Z 1979
Mitropa (1979)
Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 Hotel- und Gaststättenwesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 742 Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MitteldeutschlandDDR A-Z 1979
Politschulung (1979)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Nationale Volksarmee. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 840 Politologie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PolizeiDDR A-Z 1979
Todesstrafe (1979)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 In der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) bzw. in der DDR hat es stdts die T. gegeben. Auch das StGB vom 12. 1. 1968 hat die T. beibehalten. Sie wird, soweit das Gesetz sie zuläßt, gegen Personen ausgesprochen, die besonders schwere Verbrechen begangen haben (§ 60). Die T. ist mit der dauernden Aberkennung staatsbürgerlicher Rechte verbunden. Vollstreckt wird die T. durch Erschießen. Bis zum Inkrafttreten des neuen StGB wurden zum Tode Verurteilte enthauptet. Die T. ist wahlweise neben der Freiheitsstrafe angedroht: bei Mord (§ 112), bei folgenden Aggressionsverbrechen: Planung und Durchführung von Aggressionskriegen (§ 85), Vorbereitung und Durchführung von Aggressionsakten (§ 86), Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 91) und Kriegsverbrechen (§ 93); bei folgenden Staatsverbrechen: Hochverrat (§ 96), Spionage (§ 97), landesverräterischem Treuebruch (§ 99), Terror (§§ 101. 102), Diversion (§ 103), Sabotage (§ 104); gemäß § 283 in besonders schweren Fällen von 9 Militärstraftaten, soweit diese im Verteidigungszustand oder bei kriegerischen Auseinandersetzungen begangen werden; in besonders schweren Fällen von Verstößen gegen die Strafbestimmungen der §§ 1–5 des Gesetzes zum Schutz des Friedens vom 15. 12. 1950 (Friedensgefährdung). Gegen Jugendliche darf die T. nicht verhängt werden. Gegen Frauen, die z. Z. der Tat, der Verurteilung oder der Vollstreckung schwanger sind, darf die T. nicht ausgesprochen bzw. vollstreckt werden. Auch Geisteskranke dürfen nicht hingerichtet werden. Wie sich aus einer vom Generalstaatsanwalt und Ministerium der Justiz der DDR 1964 veröffentlichten Dokumentation, ergänzt durch spätere Pressemeldungen, ergibt, sind seit 1945 durch Gerichte der SBZ/DDR 122 Todesurteile wegen nationalsozialistischer Gewaltverbrechen verhängt worden, 32 davon in den 1950 durchgeführten Waldheimer Geheimprozessen (Kriegsverbrecherprozesse). Über die aus anderen Gründen verhängten Todesurteile liegen keine offiziellen Informationen seitens der DDR vor. Nach westlichen Beobachtungen sind von 1951 bis 1967 mindestens 77 Todesurteile wegen Staatsverbrechen (davon allein 13 im Juli 1953, 23 im Jahre 1955) sowie 22 Todesurteile wegen Mordes verhängt worden. Seit dem Inkrafttreten des neuen StGB am 1. 7. 1968 sind durch Berichte in der Presse der DDR 3 Todesurteile gegen Kriegsverbrecher und 1 Todesurteil wegen Mordes (Februar 1974) bekannt geworden. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1084 Todeserklärung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z TOMDDR A-Z 1979
Ausweise (1979)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Paß/Personalausweis. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 115 Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AuszeichnungenDDR A-Z 1975
DDR A-Z 1975
Antiquariate (1975)
Siehe auch die Jahre 1966 1969 1979 Buchhandel. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 31 Antifaschistisch-demokratische Ordnung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AntisemitismusDDR A-Z 1975
Betriebszeitung (1975)
Siehe auch: Betriebszeitung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Betriebszeitungen: 1979 Zeitschriften; Presse. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 147 Betriebswirtschaft, Sozialistische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BevölkerungDDR A-Z 1975
Stalinallee (1975)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Architektur. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 836 Stadtverordnetenversammlung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StandardisierungDDR A-Z 1975
Freizeit (1975)
Siehe auch: Freizeit: 1969 1979 1985 Freizeitgestaltung: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Freizeit zur Wahrnehmung Persönlicher Interessen: Der Begriff F. erfährt in der DDR eine besondere ideologische Einordnung. Das Kleine Politische Wörterbuch der DDR definiert F. als „von den Werktätigen nach eigenen Bedürfnissen und Ermessen gestalte[S. 335]ter Teil der arbeitsfreien Zeit, die der Entwicklung der geistig-kulturellen Interessen und damit der Entwicklung der Persönlichkeit sowie der Reproduktion der Arbeitskraft dient. Bei der Bestimmung der F. wird von der Unterteilung der Gesamttageszeit in Arbeitszeit und Nichtarbeitszeit (auch arbeitsfreie Zeit) ausgegangen. Die F. ist der Teil der Nichtarbeitszeit, der dem einzelnen nach Verrichtung notwendiger Tätigkeiten im Alltag verbleibt.“ Während im westlichen Verständnis F. und Arbeitszeit als weitgehend getrennte menschliche Lebensbereiche begriffen werden, sollen F. und Arbeit im Sozialismus keine Gegensätze mehr bedeuten. Die Steigerung der Arbeitsproduktivität soll dabei nicht nur im Produktionsbereich verwirklicht, sondern auch durch sinnvolle Gestaltung der F. der Werktätigen gefördert werden. Die F. soll möglichst kollektiv verbracht werden und damit der Anpassung an eine sozialistische ➝Lebensweise dienen. Zwischen den Forderungen des Staates und dem tatsächlichen F.-Verhalten besteht jedoch eine Diskrepanz. Während im Arbeitsbereich der individuelle Spielraum deutlich eingegrenzt und weitgehend kontrolliert wird, ist die arbeitsfreie Zeit nicht im gleichen Maße von der SED zu überwachen. Zwar gibt es die Erwartungshaltung des Staates, die Bürger sollten einen Teil ihrer F. als „gesellschaftspolitische Tätigkeit“ in Organisationen, im „Nationalen Aufbauwerk“ sowie zur beruflichen Qualifizierung verwenden. Doch zeigt sich bei Umfragen nach den bevorzugten F.-Aktivitäten in der DDR, daß tatsächlich nur für einen kleinen Teil der F. der Staat Eingriffmöglichkeiten besitzt: Den größten Teil der F. verbringen DDR-Bürger im Familienkreis; hier bestehen nach wie vor für den Staat nur geringe Einwirkungsmöglichkeiten. Über wieviel freie Zeit der Einzelne verfügen kann, geht aus verschiedenen Erhebungen hervor, die bereits Ende der 60er Jahre durchgeführt wurden. Seit der Einführung der Fünf-Tage-Woche hat sich insbesondere bei der berufstätigen Bevölkerung die F. erheblich erweitert. In den meisten Untersuchungen schwankt der Umfang der F. zwischen 24 und 35 Stunden pro Woche, wobei Angehörige der Intelligenz über die meiste F., Bauern dagegen über die geringste freie Zeit verfügen. Obwohl in der DDR das Prinzip der Gleichberechtigung formal verwirklicht wurde, sind verheiratete, berufstätige Frauen hinsichtlich ihrer F. gegenüber Männern benachteiligt. Eine Zeitbudgeterhebung bei berufstätigen Erwachsenen zwischen 18 und 65 Jahren ergab, daß Frauen pro Woche im Durchschnitt über 10,5 Stunden weniger Zeit zur Verfügung steht als Männern. Die F.-Gestaltung von Jugendlichen gehört in der DDR zum Aufgabenbereich der sozialistischen Jugendpolitik mit dem Ziel, die Jugendlichen zur „verantwortungsbewußten“ und sinnvollen F.-Gestaltung zu erziehen. F.-Erziehung gilt als integrierter Bestandteil der klassenmäßigen Erziehung, deren Auftrag darin besteht, „sozialistische Persönlichkeiten“ heranzubilden. Vor allem über die FDJ erfolgt die Einflußnahme des Staates auf die Jugendlichen. Mit einer Vielzahl von teilweise attraktiven F.-Angeboten versucht die FDJ, junge Menschen für eine gemeinschaftlich verbrachte F. zu interessieren. Dazu sollen Veranstaltungen verschiedensten Charakters beitragen, wie z. B. „Feste der deutschen und russischen Sprache“, „Olympiaden des Wissens“, Streitgespräche oder Diskussionsforen. Neben der FDJ sind auch die Schulen in zunehmendem Maß bestrebt, die F. der Schüler zu gestalten, und zwar hauptsächlich in Form von Sportunterricht und Arbeitsgemeinschaften am Nachmittag. Seit Beginn des Schuljahres 1973/74 gibt es eigene „Direktoren für außerunterrichtliche Tätigkeit“. Die FDJ verfügt über ca. 1000 Jugendclubs mit 200 eigenen Clubhäusern, die über Musikräume, über Spielzimmer und Bastelstätten sowie Film- und Fotoausrüstungen verfügen und vielfältige Möglichkeiten der F.-Beschäftigung bieten. Daneben kommt der sportlichen Betätigung sowie der beruflichen Weiterbildung besondere Bedeutung zu. Bei einer Erhebung in der DDR wurden 14–22jährige Jugendliche nach ihren F.-Wünschen gefragt, wobei die Jugendlichen bis zu vier F.-Wünsche angeben konnten (die Ergebnisse liegen daher auch über 100 v. H). Die Ergebnisse der F.-Befragung zeigen einen auffällig hohen Anteil an individuellen F.-Aktivitäten und nur ei[S. 336]nen geringen Umfang von „gesellschaftlicher Arbeit“. Das deutet darauf hin; daß die von der SED in der F. vorwiegend erwarteten Tätigkeiten (berufliche Qualifizierung, gesellschaftspolitische Tätigkeiten) von den befragten Jugendlichen nicht in erster Linie der F., sondern dem Arbeitsbereich zugeordnet werden. Jugend; Feriengestaltung. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 334–336 Freiwillige Gerichtsbarkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FreizeitarbeitDDR A-Z 1969
DDR A-Z 1969
Nationalhymne (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die N. der „DDR“ wurde 1949 verfaßt von Johannes R. Becher und vertont von Hanns Eisler. Ihr erster Vers lautet: „Auferstanden aus Ruinen und der Zukunft zugewandt, laß uns dir zum Guten dienen, Deutschland, einig Vaterland. Alte Not gilt es zu zwingen, und wir zwingen sie vereint, denn es wird uns doch gelingen, daß die Sonne schön wie nie über Deutschland scheint.“ (Aus der zweiten Strophe: „Wenn wir brüderlich uns einen, schlagen wir des Volkes Feind …“) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 443 Nationaleinkommen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NationalismusDDR A-Z 1969
Strafverfahren (1969)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Das St. regelt sich nach der Strafprozeßordnung vom 12. 1. 1962 (GBl.~I, S. 49), die mit ihrem Inkrafttreten am 1. 7. 1968 die alte Strafprozeßordnung vom 2. 10. 1952 abgelöst hat. Nach §~1 dient das St. „der gerechten Anwendung des sozialistischen Strafrechts und damit dem Schutz der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung und jedes Bürgers. Es sichert, daß jeder Schuldige, aber kein Unschuldiger, zur Verantwortung gezogen wird.“ Mit dem St. sollen die Ursachen und Bedingungen von Straftaten beseitigt und neuen Straftaten vorgebeugt werden. Auf diese Weise soll das St. beitragen „zum Schutz der sozialistischen Gesellschaftsordnung und ihres Staates und der Rechte und gesetzlich geschützten Interessen der Bürger vor Straftaten; zur Gestaltung der sozialistischen Beziehungen der Bürger zu ihrem Staat und im gesellschaftlichen Zusammenleben und zur Entwicklung der schöpferischen Kräfte des Menschen und der gesellschaftlichen Verhältnisse“ (§ 2, Abs. 3 StPO). 1. Allgemeine Bestimmungen Die StPO bildet die gesetzliche Grundlage für alle St., auch für die Militärgerichtsbarkeit. In einem Abschnitt werden Besonderheiten des St. gegen Jugendliche (Jugendstrafrecht) geregelt. In allen erstinstanzlichen St. wirken Schöffen als gleichberechtigte Richter mit, und zwar nicht nur in der Hauptverhandlung, sondern auch an außerhalb der Hauptverhandlung zu fällenden Entscheidungen. Vertreter des Kollektivs (Gesellschaftliche Erziehung) und Gesellschaftliche Ankläger und Verteidiger sind in möglichst großem Umfang in das St. einzubeziehen, womit die Mitwirkung der Bürger am St. in besonders deutlicher Form zum Ausdruck kommen soll. Wenn ein Vergehen (Strafrecht, Ziff. 1) „im Hinblick auf die eingetretenen Folgen und die Schuld des Täters nicht erheblich gesellschaftswidrig ist und wenn unter Berücksichtigung der Tat und der Persönlichkeit des Täters eine wirksame erzieherische Einwirkung durch das gesellschaftliche Organ der Rechtspflege zu erwarten ist“, der Täter seine Rechtsverletzung zugibt und der Sachverhalt vollständig aufgeklärt ist, findet das St. nicht vor den staatlichen Gerichten statt, sondern die Sache wird an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege (Gesellschaftliche Gerichte) zur Beratung und Entscheidung übergeben. Erscheint der Beschuldigte unbegründet trotz zweimaliger Aufforderung nicht zur Beratung vor dem gesellschaftlichen Organ der Rechtspflege, ist die Sache an das übergebende Rechtspflegeorgan zurückzugeben, und das staatliche St. kommt wieder in Gang. Die StPO erklärt folgende Beweismittel für das St. als zulässig: Zeugenaussagen und Aussagen sachverständiger Zeugen, Sachverständigengutachten, Aussagen von Beschuldigten und Angeklagten, Beweisgegenstände und Aufzeichnungen. Beweismittel sind auch die Aussagen von „Vertretern der Kollektive“, soweit sie die Mitteilung von Tatsachen zum Inhalt haben. Unter Beweisgegenständen sind Sachen zu verstehen, „die durch ihre Beschaffenheit und Eigenart oder ihre Beziehung zu der Handlung, die Gegenstand der Untersuchung ist, Aufschluß über die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen sowie den Beschuldigten oder den Angeklagten geben“ (§ 49, Abs. 1). Aufzeichnungen sind „Schriftstücke oder in anderer Form fixierte Mitteilungen, deren Inhalt für die Aufklärung der Handlungen, deren Ursachen und Bedingungen und der Person des Beschuldigten oder des Angeklagten von Bedeutung sind“ (§ 49, Abs. 2). Mit dieser Definition soll den Erfordernissen der modernen Technik Rechnung getragen werden, so daß also auch Tonbandaufzeichnungen zu den Beweismitteln zählen (vgl. „Neue Justiz“ 1967, S. 678). An die Stelle des „Augenscheinsbeweises“ ist die Aufnahme von „Besichtigungsprotokollen“ getreten. Ehegatten und Geschwister des Beschuldigten oder Angeklagten und Personen, die mit ihm in gerader Linie verwandt oder unter Annahme an Kindes Statt verbunden sind, sind zur Verweigerung der Zeugenaussage ebenso berechtigt wie Geistliche, Rechtsanwälte, Notare, Ärzte, Zahnärzte, Psychologen, Apotheker und Hebammen über das, was ihnen bei der Ausübung ihres Berufes oder ihrer Tätigkeit anvertraut oder bekannt geworden ist. Der Kreis der zur Aussageverweigerung berechtigten Personen ist also erheblich kleiner als nach dem Recht der BRD. Mit der Ausnahme für Geistliche besteht das Aussageverweigerungsrecht für den gesamten Personenkreis nicht, soweit nach dem Strafgesetz eine Pflicht zur Anzeige besteht. Das ist u. a. nach § 225 StGB bei allen Staatsverbrechen der Fall. Sachverständige, die bei staatlichen Einrichtungen angefordert werden sollen, können vom Angeklagten nicht abgelehnt werden. Der Beschuldigte und der Angeklagte sind zu der gegen sie erhobenen Beschuldigung zu vernehmen. Ein Recht, jede Äußerung zur Beschuldigung abzulehnen oder schon vor seiner Vernehmung einen zu wählenden Verteidiger zu befragen (§ 136 StPO/BRD), gewährt die StPO ebensowenig, wie sie Vorschriften über verbotene Vernehmungsmethoden (§ 136a StPO/BRD) enthält. Als Verteidiger können nur in der „DDR“ zugelassene Rechtsanwälte gewählt werden. In den St. erster und zweiter Instanz vor dem Obersten Gericht und im St. erster Instanz vor dem Bezirksgericht (Gerichtsverfassung) ist dem Angeklagten gegebenenfalls ein Offizialverteidiger zu be[S. 621]stellen. Besondere Rechte kann im St. der durch die Straftat Geschädigte geltend machen (Strafprozeßordnung). 2. Das Ermittlungsverfahren Das St. gliedert sich in das Ermittlungsverfahren und das gerichtliche Verfahren. Das Ermittlungsverfahren wird unter Leitung der Staatsanwaltschaft von den staatlichen Untersuchungsorganen durch geführt. Diese sind zwar bestimmten Weisungen des Staatsanwalts unterworfen, gelten aber nicht als „Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft“ im westlichen Sinne. Sie haben eine erheblich selbständigere Stellung. Bereits im Ermittlungsverfahren ist den Leitungen der Betriebe und Einrichtungen Mitteilung zu machen, wenn gegen einen Mitarbeiter des Betriebes der Verdacht einer Straftat besteht. Auch soll rechtzeitig bereits vor Erhebung der Anklage eine Beratung durch ein Kollektiv aus dem Arbeits- oder Lebensbereich des Beschuldigten organisiert werden. Alle Ermittlungsverfahren sind innerhalb einer Frist von höchstens 3 Monaten abzuschließen. Eine Überschreitung dieser Höchstfrist bedarf der Genehmigung des Bezirksstaatsanwalts. Zwangsmittel im Ermittlungsverfahren sind Durchsuchung, Beschlagnahme, vorläufige Festnahme und Verhaftung (Untersuchungshaft). Beschwerde gegen einen Haftbefehl ist nur einmal binnen einer Woche nach Erlaß des Haftbefehls möglich, eine weitere Beschwerde gibt es nicht. Im Unterschied zur gesetzlichen Regelung in der BRD gibt es auch kein formelles Haftprüfungsverfahren. Die StPO beschränkt sich in § 131 auf die allgemeine Klausel: „Der Staatsanwalt und nach Einreichung der Anklageschrift auch das Gericht haben jederzeit zu prüfen, ob die Voraussetzungen der Untersuchungshaft noch vorliegen. Das Ergebnis ist zum Zwecke der Nachprüfung aktenkundig zu machen.“ Wenn ein Haftbefehl aufgehoben wird, kann der Staatsanwalt erneute vorläufige Festnahme anordnen, wenn er binnen 24 Stunden gegen den den Haftbefehl aufhebenden Beschluß Beschwerde einlegt und zugleich beim Rechtsmittelgericht den Erlaß eines neuen Haftbefehls beantragt (entgegengesetzt zu § 120 StPO/BRD). Das Ermittlungsverfahren schließt mit der Einstellung des Verfahrens, der Übergabe der Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege, der vorläufigen Einstellung des Verfahrens oder der Übergabe des Verfahrens an den Staatsanwalt. Die Untersuchungsorgane sind zur selbständigen Verfahrenseinstellung berechtigt. Der Staatsanwalt trifft seine Entschließung nach Prüfung des vom Untersuchungsorgan vorgelegten Schlußberichts (ein „Schlußgehör“ im Sinn von § 109 b StPO/BRD gibt es nicht) und kann folgende Entscheidungen treffen: Einstellung, vorläufige Einstellung, Übergabe an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege, Rückgabe an das Untersuchungsorgan (mit bestimmten Weisungen), Erhebung der Anklage, Beantragung eines Strafbefehls. 3. Das Gerichtsverfahren In den Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit der Gerichte ist wiederum die in der NS-Zeit aufgenommene Bestimmung enthalten, daß auch das Gericht örtlich zuständig ist, in dessen Bereich der Beschuldigte oder Angeklagte auf Anordnung eines staatlichen Organs untergebracht ist (§ 170, Abs. 3). Hierdurch ist es dem Untersuchungsorgan (SSD!) möglich, die gerichtliche Zuständigkeit durch Begründung eines entsprechenden Verwahrungsortes eines inhaftierten Beschuldigten zu bestimmen. Das Gericht beschließt über die Eröffnung oder die Nichteröffnung des Hauptverfahrens unter Mitwirkung der Schöffen. Es kann auch die vorläufige oder endgültige Einstellung des Verfahrens, die Rückgabe an den Staatsanwalt sowie die Übergabe der Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege beschließen. Die „gerichtliche Voruntersuchung“ kennt das St. der „DDR“ nicht. Auch die Entscheidung über die Zulassung eines Gesellschaftlichen Anklägers oder Verteidigers ist von Richtern und Schöffen gemeinsam zu treffen. Die Anklageschrift und der Eröffnungsbeschluß müssen dem Angeklagten spätestens mit der Ladung zur Hauptverhandlung zugestellt werden. Bei Gefährdung der Staatssicherheit oder bei Notwendigkeit der Geheimhaltung bestimmter Tatsachen wird die Anklageschrift nicht zugestellt, sondern dem (dann in der Regel inhaftierten) Angeklagten nur zur Kenntnis gebracht (§ 203, Abs. 3). Dadurch wird das Recht auf Verteidigung erheblich beeinträchtigt. In der Hauptverhandlung soll das Gericht „die Art und Weise der Begehung der Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen, den entstandenen Schaden, die Persönlichkeit des Angeklagten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in belastender und entlastender Hinsicht allseitig und unvoreingenommen“ feststellen (§ 222). Der Angeklagte ist zu vernehmen. Eine Bestimmung des Inhalts, daß es dem Angeklagten freisteht, sich zu der Anklage zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen (§ 243, Abs. 4 StPO/BRD), ist in der StPO/„DDR“ nicht enthalten; der Angeklagte ist zur Aussage verpflichtet. Aussagen des Angeklagten, die in einem richterlichen, staatsanwaltschaftlichen oder polizeilichen Protokoll über eine frühere Vernehmung enthalten sind, können durch Vorlesung zum Gegenstand der Beweisaufnahme gemacht werden. Für die Vernehmung der Zeugen gilt der Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme vor dem erkennenden Gericht, der nur bestimmte Ausnahmen für eine Verlesung von früheren Vernehmungsprotokollen zuläßt. Die in der alten StPO enthaltene Bestimmung, daß Protokollverlesung bereits dann möglich war, „wenn das Erscheinen des Zeugen in der Hauptverhandlung wegen des damit verbundenen Zeitverlustes unzweckmäßig ist“, ist weggefallen. Besser geworden ist nach der neuen StPO auch die Regelung des Fragerechts. Angeklagter und Verteidiger können einem Zeugen unmittelbar Fragen stellen und brauchen dies nicht mehr nur durch Vermittlung des Vorsitzenden zu tun. Am Schluß der Beweisaufnahme erhalten der Staatsanwalt, der gesellschaftliche Ankläger, der gesellschaftliche Verteidiger, der Angeklagte oder sein Verteidiger das Wort zu ihren Ausführungen und Anträgen. Dem Angeklagten gebührt das letzte Wort. Die Hauptverhandlung schließt mit dem Urteil oder mit einem auf Einstellung oder vorläufige Einstellung lautenden Beschluß. Bei einem auf Freispruch lautenden Urteil sind Formulierungen, welche die Unschuld des Freigesprochenen in Zweifel ziehen (Frei[S. 622]spruch „mangels Beweises“ oder „mangels ausreichenden Beweises“), unzulässig. Nicht auf Freisprechung, sondern auf Einstellung des Verfahrens durch Beschluß ist zu erkennen, wenn Voraussetzungen für die Strafverfolgung fehlen, jugendliche Angeklagte eine mangelnde Entwicklungsreife auf weisen oder der Angeklagte zurechnungsunfähig ist. Das Urteil des Gerichts ist während der Beratung schriftlich zu begründen, von allen Richtern (auch den Schöffen) zu unterschreiben und öffentlich „im Namen des Volkes“ zu verkünden. Viel weiter als in der BRD geht die gesetzliche Regelung über die Hauptverhandlung gegen flüchtige Abwesende. Während in der BRD der Antrag auf Durchführung der Hauptverhandlung gegen einen Abwesenden nur gestellt werden darf, wenn die den Gegenstand der Untersuchung bildende Tat mit Haft, Geldstrafe oder Einziehung bedroht ist, kann in Mitteldeutschland jedes Verfahren gegen einen Abwesenden oder Flüchtigen durchgeführt werden. Als flüchtig gilt, wer sich dem Gerichtsverfahren dadurch entzieht, daß er sich außerhalb des Gebietes der „DDR“ aufhält oder sich verbirgt. Diese Bestimmungen über die Durchführung der Hauptverhandlung gegen Flüchtige finden auch auf Personen Anwendung, denen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die ➝Menschlichkeit vorgeworfen werden und die sich außerhalb der „DDR“ aufhalten (§ 262). Durch gerichtlichen Strafbefehl darf bei einem Vergehen nur noch auf Geldstrafe oder Haftstrafe erkannt werden. 4. Rechtsmittel Rechtsmittel sind die Berufung des Angeklagten, der Protest der Staatsanwaltschaft und die Beschwerde. Die Einlegungsfrist beträgt eine Woche nach Verkündung der angefochtenen Entscheidung. Eine Begründung für das eingelegte Rechtsmittel ist nicht mehr zwingend vorgeschrieben, Berufung und Protest sollen aber begründet werden. Die Berufung des Angeklagten kann durch das Rechtsmittelgericht ohne Hauptverhandlung durch einstimmigen Beschluß als „offensichtlich unbegründet“ verworfen werden, während über den form- und fristgerecht eingelegten Protest der Staatsanwaltschaft immer verhandelt werden muß. Eine im Entwurf zur StPO insoweit zunächst vorgesehene Gleichbehandlung von Berufung und Protest wurde bei der endgültigen Fassung des Gesetzes wieder fallengelassen, so daß es also bei dieser dem St.-Recht der BRD unbekannten Beschlußverwerfung des Rechtsmittels bei der Besserstellung der Staatsanwaltschaft gegenüber dem Angeklagten verblieben ist. Ein Rechtsmittel gegen zweitinstanzliche Entscheidungen, wie etwa die „Revision“, gibt es nicht. Die Beschwerde ist zulässig gegen alle von den Gerichten in erster Instanz erlassenen Beschlüsse, sofern diese nicht ausdrücklich einer Anfechtung entzogen sind. Durch Einlegung der Beschwerde wird die Durchführung des angefochtenen Beschlusses nicht gehemmt. Eine „weitere Beschwerde“ gibt es nicht. Rechtskräftige Urteile können durch die in der Praxis kaum vorkommende Wiederaufnahme des Verfahrens angefochten werden, deren Einleitung aber nur durch den Staatsanwalt erfolgen kann. Ein für die Praxis sehr bedeutsames Institut für die Beseitigung von rechtskräftigen Entscheidungen, die nicht der sozialistischen Gesetzlichkeit entsprechen, ist die Kassation. Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Rosenthal, Walther: Das neue politische Strafrecht in der DDR. Frankfurt a. M., 1968, Alfred Metzner. 104 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 620–622 Strafregister A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StrafvollstreckungDDR A-Z 1969
Stadtgericht (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Mittlere, dem Bezirksgericht entsprechende Gerichtsinstanz in Ost-Berlin. (Gerichtsverfassung) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 609 Städte- und Gemeindetag A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StadtkreisDDR A-Z 1969
Volkseigentum (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Eigentum. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 686 Volkseigener Handel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VolkseinkommenDDR A-Z 1966
DDR A-Z 1966
Kunstpolitik (1966)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Architektur, Bildende Kunst, Literatur, Musik, Volkskunst, Laienkunst. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 271 Künstlerisches Volksschaffen, Preis für A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kunstpreis der DDRDDR A-Z 1966
Kasse der gegenseitigen Hilfe (1966)
Siehe auch: Kasse der gegenseitigen Hilfe: 1960 1962 1963 1965 1969 1975 Kasse der gegenseitigen Hilfe (KdgH): 1979 1985 Gewerkschaftliche Einrichtungen in den Betrieben, die aus Mitgliedsbeiträgen und dem Kultur- und Sozialfonds des Betriebes gespeist werden. Sie gewähren zinslose Darlehen zur Anschaffung von Möbeln, Wäsche und anderen Gebrauchsgegenständen und in Krankheits- und Todesfällen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 236 Kassation A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KatastrophenkommissionDDR A-Z 1966
Kolchos (1966)
Siehe auch: Kolchos: 1954 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Kolchose: 1953 1956 1958 (russ. Abk. von Kollektivnoe Chosjajstvo = Kollektivwirtschaft) Sammelbezeichnung für versch. Erscheinungsformen der im Zuge der Kollektivierung der Landwirtschaft in der SU entstandenen Betriebe, die als ganzes oder zumindest in wesentlichen Teilen von mehreren bis dahin individuell wirtschaftenden Bauern gemeinschaftlich bewirtschaftet werden und [S. 246]in das zentralverwaltungswirtschaftliche Planungs- und Lenkungssystem eingegliedert sind. Die Bolschewisten hatten drei Arten des K. vorgesehen: Toz, Artel und Kommune. Im Toz sollten Felder und Ernten im Einzelbesitz bleiben und nur die Arbeitstiere und Maschinen gemeinsam besessen und genutzt werden; im Artel sollte die Gesamtproduktion vergesellschaftet sein und den Mitgliedern nur die individuelle Nutzung der Wohnhäuser, des Hausrats, des Gartenlandes und einiger Stücke Vieh verbleiben; in der Kommune, der Idealform kommun. Wirtschaftsgestaltung, sollte unter Aufgabe jeder individuellen Eigenwirtschaft und jedes persönlichen Besitzes eine Konsumtions- und Lebensgemeinschaft aller Mitglieder erreicht werden. Bislang hat sich der K. in der SU nur bis zur Artel-Form entwickelt. Dieser Form entspricht in der SBZ die LPG vom Typ III. Die andere Form „sozialistischer Großbetriebe“ in der SU ist der Sowchos, dem in der SBZ das VEG entspricht. (Agrarpolitik) Literaturangaben Pöhler, Felix: Der Untergang des privaten Einzelhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 64 S. m. 11 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 245–246 Kohlenindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KollegienDDR A-Z 1966
Wittenberge (1966)
Siehe auch die Jahre 1956 1962 1963 1965 1969 Stadt im Bezirk Schwerin, an der Elbe, mit (1964) 32.439 Einwohnern (1950: 31.343); Steintorturm (14. Jh.); vielseitige Industrie: Nähmaschinen, Kunstfasern, Metallwaren. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 545 Wittenberg A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wittig, WernerDDR A-Z 1965
DDR A-Z 1965
GPH (1965)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Abk. für Grenzpolizeihelfer, die bis 1961 bestehenden Vorläufer der Grenztruppenhelfer. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 166 GPG A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GrabweiheDDR A-Z 1965
Eheschließung, Sozialistische (1965)
Siehe auch: Eheschließung, Sozialistische: 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Eheweihe: 1960 Gelegentlich auch Eheweihe benannt. Zu den pseudosakralen Staatsakten, durch deren Einführung die SED den Einfluß von Christentum und Kirche auf das öffentliche Leben ihres Machtbereiches zu beseitigen sucht, gehört neben der Kindesweihe und der Jugendweihe auch die SE. Sie folgt der standesamtlichen Trauung, ist also einstweilen nicht mit dieser verbunden, obschon sie nicht mehr Sache der Partei, sondern der staatlichen Organe sein soll. Die Brautleute werden nach dem Aufgebot von Funktionären aufgesucht, die sie für die SE. gewinnen sollen; bei dem Weiheakt, der von Beauftragten für Personenstandswesen möglichst im Betrieb eines der Ehegatten vorgenommen wird und an dessen Pseudoliturgie vor allem die Massenorganisationen mitwirken sollen, legen die Brautleute ein „sozialistisches Ehegelöbnis“ ab, durch das sie sich — nach dem von der SED aufgesetzten Wortlaut — verpflichten, „mit gemeinsamer Kraft die sozialistischen Errungenschaften und die Staatsmacht der Arbeiter und Bauern zu stärken“. (Stalinstadter Dokument) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 107 Ehescheidungen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ehm, WilliDDR A-Z 1965
Betriebspoliklinik (1965)
Siehe auch: Betriebspoliklinik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Betriebspolikliniken: 1953 1954 Betriebsgesundheitswesen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 68 Betriebsplan A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BetriebsprämienordnungDDR A-Z 1965
Grünes Fließband (1965)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Pj. für eine gleichmäßige Grünfutterversorgung des landw. Nutzviehs durch rechtzeitige Stoppelsaat und Vielseitigkeit in der Auswahl der Zwischenfrüchte. Für die Landwirtschaft eine seit Jahrzehnten bekannte Selbstverständlichkeit, soweit Klima- und Bodenverhältnisse es zulassen; in der SBZ wegen des notorischen Futtersaatgutmangels und der knappen Futterernten überbetont und zum propagandistischen „Schwerpunkt“ erhoben. (Staatlicher ➝Futtermittelfonds) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 170 Grüneberg, Gerhard A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Grünstein, HerbertDDR A-Z 1963
DDR A-Z 1963
Benary, Arne (1963)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1965 1966 * 1929, Volks- und Oberschule, Studium der Wirtschaftswiss., Dipl. rer. pol. Dr. oec. 1954 Oberassistent an der Wirtschaftswissenschaft. Fak. der Univ. Leipzig, 1955 an die Humboldt-Univ. nach Ost-Berlin berufen. Leiter der Abtlg. „Sozialist. Wirtschaft“ des Inst. f. Wirtschaftswissensch. d. Akademie d. Wissenschaften in Ost-Berlin, 1958 abgelöst. Zusammen mit Behrens Verfechter des Revisionismus in der Wirtschaft, scharf von der SED-Führung angegriffen. Als Mitgl. der SED von einem Parteiverfahren bedroht, übte zusammen mit Behrens im Mai 1960 Selbstkritik und widerrief seine revisionistischen Ansichten. Zur Bewährung in das Kabelwerk Oberspree in Ost-Berlin versetzt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 64 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1963 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/benary-arne verwiesen. Behrens, Fritz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Benjamin, Hilde, geb. LangeDDR A-Z 1963
Anbauplanung (1963)
Siehe auch: Anbauplan: 1953 1954 1956 1958 Anbauplanung: 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 25]Die A. in der Landwirtschaft erfolgte bis 1957 durch einen besonderen Anbauplan. Er wurde zentral erstellt, auf die Betriebseinheiten umgelegt und diktierte Art und Umfang der jährlich anzubauenden Kulturpflanzen. Mit der Viehhalteplanung und der Ablieferungspflicht steuerte er die landwirtschaftliche Produktion. Im Zuge der 1957 einsetzenden Reform des Plan- und Verwaltungssystems (Planung, Wirtschaft) ist zwar der Anbauplan fortgefallen, der Anbauzwang wirkt aber weiter, weil er nun von der Ablieferungsauflage bestimmt ist. Zentrale Anbaupläne bestehen z. Z. noch für Gemüse und sog. technische Kulturen (Zuckerrüben, Faserpflanzen, Obst, Tabak usw.). Mit dem Umfang der Vertragsauflagen an technischen Kulturen werden zwangsläufig die Anbauflächen der übrigen Kulturpflanzen eingeschränkt, so daß deren in unveränderter Höhe verlangte Marktproduktion von kleineren Flächen aufgebracht werden muß. Dadurch hat die Aufhebung des Anbauplanes praktisch zu einer verschleierten Erhöhung der Ablieferungsforcierungen geführt. Literaturangaben Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1963. 200 S. m. 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 25 Amt für Erfindungs- und Patentwesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Anerkennung, VölkerrechtlicheDDR A-Z 1963
Auslandspropaganda (1963)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Angesichts der beschränkten außenpolitischen Möglichkeiten des SED-Regimes obliegt der A. im „kapitalistischen Ausland“ und vor allem in den bündnislosen Ländern die Darstellung und Interpretation der Politik des Regimes. Sie wird in erster Linie negativ betrieben: Durch Herabsetzung der BRD, ihrer demokratischen Organisationen, Institutionen, Politiker als „faschistisch“, „militaristisch“, „imperialistisch“, besonders „kolonialistisch“ bzw. „neo-kolonialistisch“, sollen die internationale Rolle der Bundesrepublik geschwächt, die Hallstein-Doktrin durchbrochen, „freundschaftliche“ und schließlich diplomatische Beziehungen zum „einzig friedliebenden deutschen Staat, der DDR“ angebahnt werden. Im weiteren Sinne bezweckt die A. : Gewinnung neutraler Potenzen im Ausland, ihre Indoktrinierung im kommun. Geist, Aufbau einer Monopolstellung im Informationswesen besonders der afroasiatischen und lateinamerikanischen Staaten, Intensivierung wirtschaftlicher Verbindungen. Dafür werden außerordentlich hohe personelle und finanzielle Mittel aufgewendet; alle Handelsvertretungen, Konsulate usw. dienen als Schaltstellen der A., ebenso wie eine Vielzahl spezieller „Freundschaftsgesellschaften“ („Gesellschaft für Freundschaft zwischen Mexiko u. d. DDR“, „Freundschaftsliga Ceylon-DDR“, „Vereinigung für die Verbindung mit der DDR in Schweden“, Deutsch-Afrikanische Gesellschaft, Deutsch-Arabische Gesellschaft, Deutsch-Nordische Gesellschaft, Deutsch-Lateinamerikanische Gesellschaft). Aber auch spezielle „Solidaritätskomitees“ (für Algerien, den Kongo, Kuba usw.) oder die „DDR-Sektion der Weltföderation der Partnerstädte“ und ähnliche Institutionen sind im Rahmen und im Sinne der A. aktiv tätig. Zur Indoktrinierung von Gästen und Studenten aus dem nichtkommun. Ausland bedient sich die A. u. a. spezieller Foren und Konferenzen (Ostseewoche, Konferenz zum Studium des westdeutschen Neokolonialismus), des „Instituts für Ausländerstudium“ an der FDGB-Hochschule in Bernau, des „Instituts für Ausländerstudium“ an der Univ. Leipzig u. a. Institutionen. Spezielle Publikationen der A. sind u. a. die vielsprachig erscheinenden „DDR-Revue“, „Bericht aus dem demokratischen Deutschland“ und „Deutsche Stimmen“. Vom Staatlichen Rundfunkkomitee wird über den Sender „Radio DDR International“ ein besonderer „Auslandsdienst des Deutschen Demokratischen Rundfunks“ betrieben, der täglich mehrstündige Programme in Englisch-Französisch, Dänisch, Spanisch, Arabisch und in anderen Sprachen ausstrahlt. Der A. dienen schließlich die Weitergabe von Rundfunkprogrammen und Filmen, die Werbung und Vermittlung ausländischer Besucher in der SBZ, offizielle und inoffizielle Reisen von Wissenschaftlern, Wirtschaftlern, Partei-, Gewerkschafts-, Jugend- und Staatsfunktionären. Institutionell sind für die A. vor allem zuständig: Die Abtlg. „Internationale Verbindungen“ im ZK der SED, das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, das Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel, das Presseamt beim Ministerpräsidenten, das Staatliche ➝Rundfunkkomitee, Auslandsbüros der Blockparteien und Massenorganisationen, die Gesellschaft für kulturelle Beziehungen mit dem Ausland. Zentrale Steuerungsstelle ist in jedem Falle der SED-Parteiapparat. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 49 Auslandsdeutschtum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ausschuß für deutsche EinheitDDR A-Z 1963
Götting, Gerald (1963)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 * 9. 6. 1923 in Nietleben/Halle als Sohn eines Kaufmanns, Gymnasium, Wehrdienst, bis 1947 Arbeit im Kriegsschädenamt Halle, danach Philosophiestudium in Halle. 1946 Mitgl. der CDU und FDJ, 1948 Mitgl. des CDU-Landesvorstandes Sachsen-Anhalt, stellv. Vors. der CDU, im Nov. 1949 Generalsekretär, im Sept. 1954 außerdem zum Mitgl. des Präsidiums des Hauptvorst. der CDU gewählt. Seit 7. 10. 1949 Abg. der Volkskammer, von 1950 bis 1958 Stellv. des Präsidenten der Volkskammer. Seit 3. 9. 1960 Stellv. des Vors. des Volkskammer-Ausschusses für Nationale Verteidigung. Seit 12. 9. 1960 Stellv. des Vors. des Staatsrates. G. hat maßgeblichen Anteil an der ideologischen Wendung der Ost-CDU zum sog. „Christlichen Realismus“. Literaturangaben SBZ-Biographie — Ein biographisches Nachschlagebuch über die SBZ Deutschlands (bearb. v. Untersuchungsausschuß Freiheitl. Juristen). 2., erw. Aufl. (BMG) 1961. 396 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 181 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1963 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/goetting-gerald verwiesen. Goethe-Preis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gotsche, OttoDDR A-Z 1962
DDR A-Z 1962
Operativoffizier (1962)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Bei Streitkräften der SBZ Bezeichnung für Truppen- oder Stabsoffizier im Gegensatz zu Politoffizier. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 316 Operativ A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z OpportunismusDDR A-Z 1962
Zölle (1962)
Siehe auch: Zölle: 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Zollgesetz: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für: 1954 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für (AZKW): 1956 1958 1959 1960 Zollverwaltung der DDR: 1969 1975 1979 Zollwesen: 1953 1954 1956 1975 1979 1985 Da der Außenhandel Staatsmonopol ist und auf Export- und Importplänen im Rahmen des Volkswirtschaftsplanes beruht, sind Z. unbedeutend geworden. [S. 503]Auf geplante Einfuhren werden ab 1950 keine Z. mehr erhoben. Mit dem 1. 1. 1951 wurden bei den Hauptzoll- und Zollämtern die Abt. für indirekte Steuern ausgegliedert und den zuständigen Landesfinanzdirektionen und Finanzämtern unterstellt. Die Abt. für Grenzkontrollen (Zollämter) wurden durch Verordnung vom 28. 8. 1952 als selbständige Organe aufgelöst und dem neuen Amt für ➝Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs unterstellt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 502–503 ZKK A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für (AZKW)DDR A-Z 1962
Staatspräsident (1962)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 Präsident der Republik, Staatsrat. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 419 Staatsplanvorhaben A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatsratDDR A-Z 1962
SMT (1962)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Sowjetisches Militärtribunal. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 395 SMAD A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SojuspuschtschinaDDR A-Z 1960
DDR A-Z 1960
Siegerbetrieb im Bezirkswettbewerb der örtlich geleiteten Industrie (1960)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Betrieb, der im sozialistischen Wettbewerb zwischen den örtlich geleiteten Betrieben als Sieger hervorgegangen ist. Wird mit einer Wanderfahne ausgezeichnet. (Auszeichnungen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 373 Siebenjahrplanfonds A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SKKDDR A-Z 1960
Nationaleinkommen (1960)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach der marxistischen pol. Ökonomie ist das N. der Teil des gesellschaftlichen Gesamtprodukts, der nach Ersatz der Produktionsmittel verbleibt und die „neu aufgewandte Arbeit“ verkörpert. (Gesamtmasse der produzierten materiellen Güter abzüglich des Wertes der dabei verbrauchten Produktionsmittel.) Da an der Schaffung des N. nur die in der materiellen Produktion Tätigen beteiligt sind, enthält das N. der SBZ weniger Wertschöpfungsbestandteile als das Sozialprodukt nach westdeutscher Berechnung, wo z. B. auch öffentliche und private Dienstleistungen und die Nutzung des vorhandenen Wohnungsbestandes miterfaßt werden. Die Berechnungsmethoden haben sich in der SBZ bereits mehrfach geändert. So ist man sich z. B. nicht einig, was zur „materiellen“ Produktion gehört. In seiner Naturalform besteht das N. aus der Gesamtmenge der erzeugten Konsumtionsmittel und aus dem Teil der für die Erweiterung der Produktion erzeugten Produktionsmittel. Gleichzeitig wird das N. in Geldeinheiten ausgedrückt. Verteilung und Weiterleitung des N. haben unterschiedlichen Charakter bei staatlichen Betrieben und bei Betrieben der privaten Wirtschaft. Bei der Verteilung ist zu unterscheiden zwischen einer Primärverteilung und einer Sekundär-, Um- oder Neuverteilung, a) Primärverteilung: unmittelbares Zufließen von Teilen des N., das in der materiellen Produktionssphäre erzeugt wird. Es fließt nur den unmittelbar am Produktions-Prozeß Beteiligten zu. ) Sekundärverteilung: Weiterverteilung von Einkommen aus der Primärverteilung. Literaturangaben Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 285 Nationale Geschichtsbetrachtung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationaler KompromißDDR A-Z 1960
Sportarzt (1960)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Jugendarzt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 389 Sport A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SporttotoDDR A-Z 1960
Rehabilitation (1960)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Der Begriff, in der Medizin der westlichen Länder seit langem allgemein verbreitet, wird in der SBZ erst seit 1958 verwendet: Ziel ist, „Menschen, die in ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkt sind, am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu lassen“, indem „die Wiedereingliederung in den gesellschaftlichen Produktionsprozeß gesichert“ wird („Perspektivplan“). Hierfür im Siebenjahrplan: R.-Zentren für Folgezustände bestimmter Krankheiten (z. B. Polio) und für behinderte Kinder und Jugendliche, Umwandlung des Krankenhauses Erlabrunn (Wismut AG) in eine „zentrale R.-Stätte für die Hauptgebiete der Medizin“, schließlich für die R. psychiatrisch Kranker die Einrichtung von Spezialabteilungen für ambulante Arbeitstherapie bei Polikliniken. Die praktische Arbeit der R. steht in den Anfängen. (Gesundheitswesen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 338 Registrierverwaltung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Reichelt, HansDDR A-Z 1959
DDR A-Z 1959
Sowjetnik (1959)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Offizier der sowjetischen Armee, der zu der SBZ-Armee abkommandiert ist. Offizielle Bezeichnung Berater. Die S. tragen für die Dauer ihrer Abkommandierung Uniform und Dienstgrade der SBZ-Armee. Sie sind bei den Armeekorps und Divisionen und bei den selbständigen Einheiten und Schulen der Nationalen Volksarmee vertreten, bis zu den Regimentern und selbständigen Bataillonen. Im Divisionsstab haben z. B. je einen S. mit einem Hilfsoffizier: Der Div.-Kommandeur, sein Politstellv. der Chef des Stabes, der Nachrichtenleiter, der Leiter des Pionierwesens usw., dazu kommt ein Offizier des KGB (der Staatsicherheit der SU). Die S. sollen die bei der Volksarmee verwendeten Dienstvorschriften der Sowjetarmee interpretieren und ihre sachgemäße Anwendung überwachen. Die S. sind praktisch die wirklichen Kommandeure der SBZ-Armee. — Chefsowjetnik für die NVA: Generalleutnant Makarow. Seit Mitte 1958 wurde ein beträchtlicher Teil der S. feierlich verabschiedet und ging angeblich in die SU zurück. Bald nach dieser nur scheinbaren Zurückziehung wurden den Einheiten der NVA zivile Berater zugeteilt. Diese zivilen Berater sind ehem. sowj. Offiziere (sogar teilweise S.), die vorher amtlich zu Bürgern der DDR gemacht wurden. Sie führen, als deutsche Zivilisten getarnt, die bisherige Arbeit eines Teiles der S. fort, während die nicht unterrichtete Öffentlichkeit glaubt, die sowj. Überwachung der NVA habe fast ganz aufgehört. (Militärpolitik) Literaturangaben Bohn, Helmut: Armee gegen die Freiheit — Dokumente und Materialien zur Ideologie und Aufrüstung in der Sowjetzone. Köln 1956, Markus-Verlag. 241 S. Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BB) 1958. 174 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 327 Sowjetisierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SozialdemokratismusDDR A-Z 1959
DAHA (1959)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 [S. 75]Abk. für Deutscher Außenhandel, Anstalt öffentlichen Rechts. (Außenhandel) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 75 Cottbus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Dahlem, FranzDDR A-Z 1959
Volkseigene Wirtschaft (1959)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Zur VEW zählen die Volkseigene Industrie, die staatlichen Verkehrseinrichtungen (Deutsche ➝Reichsbahn, Post- und Fernmeldewesen, Schiffahrt, Kraftverkehr), der staatliche Außenhandel, der staatliche Großhandel mit Industriebedarf (Staatliche Kontore), der staatliche Großhandel mit Konsumgütern und Lebensmitteln (Großhandelskontore, VVEAB) und der staatliche Einzelhandel (HO). Von den insgesamt rd. 7 Mill. Beschäftigten in der Wirtschaft der SBZ (Ende 1958) waren rd. 4,4 Mill. in der VEW tätig. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 378 Volkseigenen Betriebe, Versicherung der A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VolkseigentumDDR A-Z 1959
Talmudismus (1959)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 Pj. T. wird Funktionären und Mitgliedern der SED vorgeworfen, die Marx und Engels wörtlich auslegen, ohne die „Weiterentwicklung“ des Marxismus durch Lenin und Stalin zu berücksichtigen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 356 Tag der Bereitschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z TANDDR A-Z 1958
DDR A-Z 1958
Außenpolitik (1958)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 40]Von einer A. der SBZ kann erst seit Errichtung der „DDR“ (7. 10. 1949) gesprochen werden. Innerhalb der Richtlinien der Verfassung soll der Außenminister die auswärtige Politik „selbständig unter eigener Verantwortung“ gegenüber der Volkskammer (Art. 98, 2 der Verfass.) leiten. Die A. der SBZ ist jedoch völlig nach der sowjetischen A. ausgerichtet und vollkommen von ihr abhängig. Die SBZ unterhält diplomatische Beziehungen nur zu den Staaten des Ostblocks, und ihre Botschafter und Gesandten haben im wesentlichen nur repräsentative Pflichten. Wie im gesamten Ostblock besteht auch in der SBZ eine Zweigleisigkeit der A., da unabhängig vom Außenministerium und über dieses hinweg die SED (Abt. Außenpolitik und Internationale Verbindungen im ZK der SED) mit den kommun. Parteien der Oststaaten auch über außenpolitische Fragen verhandelt. Die enge außenpolitische Bindung an den Ostblock hat ihren Niederschlag in einer Reihe von Verträgen mit der SU und den Volksdemokratien gefunden. Die wichtigsten dieser Verträge sind: 1. die Abkommen mit Polen vom 6. 6. und 6. 7. 1950; sie gliedern sich in einen Vertrag über technisch-wissenschaftliche und über kulturelle Zusammenarbeit sowie das Grenzabkommen (Oder-Neiße-Linie)., 2. der Vertrag mit der Tschechoslowakei vom 23. 6. 1950, der bestätigte, „daß es zwischen beiden Staaten keine Streitigkeiten und offenen Fragen gibt“, und daß die Vertreibung der Deutschen aus der Tschechoslowakei „unabänderlich, gerecht und endgültig“ sei. Sämtliche Abkommen wurden durch Wirtschaftsverträge ergänzt (Außenhandel). Mit der Teilnahme der Regierung der SBZ an der Prager Konferenz der Ostblockstaaten, deren Ergebnisse in den sog. „Prager Beschlüssen“ vom 21. 10. 1950 niedergelegt sind, ist die außenpolitische Einbeziehung der SBZ in den Ostblock auch formell beendet (wichtigster Inhalt der Prager Bechlüsse: Die Deutschland-Beschlüsse der New-Yorker Außenministerkonferenz der drei Westmächte vom 19. 9. 1950 werden für rechtswidrig und international ungültig erklärt; gefordert wird u. a. die Errichtung einer deutschen Zentralregierung, zu der die SBZ die Hälfte der Mitglieder bestimmt). Praktisch sind alle außenpolitischen Beziehungen der SBZ nur im Rahmen der sowjetischen Besatzungspolitik zu werten, obwohl die SU die „DDR“ (seit 25. 3. 1954) der Form nach als „souveränen Staat“ bezeichnet. Die Prager Konferenz von Vertretern der undemokratisch gewählten Einlisten-Parlamente Polens, der Tschechoslowakei und der „DDR“ (Dez. 1954) verstärkte die Abhängigkeit der SBZ vom Sowjetlager, indem sie gemeinsame Rüstungsvorkehrungen gegen die westeuropäische Abwehrorganisation beschloß. Nur eine formale Geste war es, als die SU den Kriegszustand mit Deutschland für beendet erklärte (25. 1. 1955) und Polen, die Tschechoslowakei und andere Satelliten diesem Beispiel folgten. Am 14. 5. 1955 schlossen die Staaten des Sowjetblockes, zu denen als 8. Staat die SBZ herangezogen war, in Warschau einen Beistands- und Rüstungspakt (Warschauer Beistandspakt) gegen die Abwehrbemühungen der nichtkomm. Staaten Europas und unterstellten sich auch offen dem Oberfehl eines Sowjetmarschalls (Konjew). Um die Empfindlichkeit der Westmächte zu schonen, und weil die SU an der Zuverlässigkeit der Waffenträger der SBZ zweifelte, wurde die „DDR“ — zum Bedauern der SED — noch nicht offen in die im engeren Sinne militärischen Abmachungen einbezogen. Dies wurde am 28. 1. 1956 nachgeholt. Damit sollte die „DDR“ noch fester an das Sowjetlager gebunden [S. 41]werden, sollte der Wiedervereinigung ein weiterer Stein in den Weg gelegt werden. Der Moskauer Vertrag zwischen der SU und der „DDR“ (20. 9. 1955) bestätigte die „Souveränität“ der DDR und erklärte, die sowjetzonale Republik sei „frei in der Entscheidung über Fragen ihrer Innenpolitik und Außenpolitik“. Diese formelle Anerkennung wurde ergänzt durch die Zusicherung der gegenseitigen Hilfe, der Zusammenarbeit und des Ausbaues der „wirtschaftlichen, wissenschaftlich-technischen und kulturellen Verbindungen“. Die Besetzung der SBZ wurde als „zeitweilig … mit Zustimmung der Regierung der DDR“ bezeichnet. Damit wollte die SU 1. die Stellung der SED stärken; 2. im Hinblick auf die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen der SU und der Bundesrepublik (13. 9. 1955) die „DDR“ als gleichberechtigten Verhandlungspartner gegenüber der Bundesrepublik hinstellen; 3. in bezug auf die „entspannende“ Konferenz der Regierungschefs in Genf (August 1955) der „DDR“ eine internationale souveräne Rolle zu spielen. — Um die Finanz- und Wirtschaftsnot der „DDR“ zu beheben und um sie wettbewerbsfähig gegen die Bundesrepublik zu machen, erließ ihr die SU am 17. 7. 1956 die Hälfte der Besatzungskosten und gewährte ihr beträchtliche Kredite. Zugleich wollte die SU mit diesem Abkommen den Eindruck erwecken, als ob sie die „DDR“ als gleichberechtigten Verbündeten betrachte. Wie auf allen internationalen Konferenzen seit 1949 betonte die Regierung der SU auch bei dieser Gelegenheit, die „DDR“ habe den Anspruch darauf, unberührt von gesamtdeutschen Wahlen und bereits vor solchen, als rechtmäßiger und gleichberechtigter deutscher Teilstaat anerkannt zu werden und paritätisch mit der Bundesrepublik eine Wiedervereinigung auszuhandeln. — Die „DDR“ war und ist ständig bemüht, auch mit nichtkommun. Staaten Handelsabkommen abzuschließen, um auf diesem Wege allmählich auch als souveräner diplomatischer Partner anerkannt zu werden. Immer wieder, wie z. B. in der Regierungserklärung des Außenministers Dr. Bolz vom 28. 8. 1958, erhebt die „DDR“ den Anspruch, als Nachfolgestaat des Deutschen Reiches anerkannt zu werden. Als Erfolg ihrer Bemühungen um diplomatische Anerkennung auch in Staaten außerhalb des Ostblockes konnte sie zu Beginn des Jahres 1958 in Ägypten, Burma, Finnland, Indien, im Libanon und im Sudan sowie in Syrien offizielle Handelsvertretungen einrichten. Die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen Jugoslawien und der „DDR“ am 10. 10. 1957 war damit verbunden, daß seitdem auch Jugoslawien die Oder-Neiße-Linie als Grenze zwischen der SBZ und Polen bezeichnet. Mit diesem Abkommen wurde seitens der SBZ-Regierung einmal mehr den Interessen der sowjetischen Außenpolitik Vorschub geleistet. Ihr Ziel, im Sinne des sowjetischen Imperialismus und seiner weltrevolutionären Absichten zu wirken, verfolgt die A. der „DDR“ auch mit jener untergründigen Form außenpolitischer Aktivität, die der Ausschuß für deutsche Einheit z. B. wie folgt umschreibt: „Ein wichtiger Grundsatz der Außenpolitik der DDR ist die Zusammenarbeit mit den friedliebenden, demokratischen Kräften in allen Ländern und vor allem die Aktionseinheit der deutschen Arbeiterklasse mit der internationalen Arbeiterklasse.“ Seit dem Frühjahr 1957 zielt die unter dem Schlagwort Koexistenz geführte sowjetische Propaganda darauf ab, die atomaren Verteidigungswaffen von NATO-Truppen mit allen nur denkbaren Mitteln zu diffa[S. 42]mieren. Seitdem ist die A. der SBZ noch enger als vorher mit dem „Friedenskampf“ (Frieden) des Sowjetblocks verknüpft. So schlug die Regierung der SBZ am 3. 4. 1957 der Bundesregierung vor, sie solle alle Atomwaffen ablehnen, einschließlich derer, die zur Ausrüstung von nicht-deutschen NATO-Truppen auf dem Boden der Bundesrepublik gehören. Am 27. 7. 1957 legte die Regierung der SBZ diesen Plan der Bundesregierung noch einmal vor und forderte als Voraussetzung für eine atomwaffenfreie Zone in Mitteleuropa das „Ausscheiden der beiden deutschen Staaten aus der NATO und aus dem Warschauer Vertrag, Aufhebung der Wehrpflicht und Vereinbarung über die beiderseitige Truppenstärke; gemeinsames oder einzelnes Ersuchen an die vier Mächte auf baldige schrittweise Zurückziehung ihrer Truppen aus ganz Deutschland.“ Um die NATO zu sprengen und die Bundesrepublik ohne den Schutz ihrer Verbündeten der Sowjetunion und der Agitation der SED gegenüberzustellen, arbeitet die A. der SBZ seit dem 5. 10. 1957 mit jenem Vorschläge für eine atomwaffenfreie Zone in Mitteleuropa, der mit dem Namen des polnischen Außenministers Rapacki verbunden ist. Dieser Vorschlag wurde z. B. am 11. 12. 1957 wieder aufgegriffen. An diesem Tage übernahmen Regierung und Volkskammer das von der KPdSU diktierte Moskauer „Friedensmanifest der kommunistischen und Arbeiterparteien“. Unter Berufung auf die weltrevolutionären Richtlinien, die die KPdSU den kommunistischen Parteien am gleichen Tage in Moskau erteilt hatte, forderte die Regierung der SBZ „eine breite atomwaffenfreie Zone im Herzen Europas“. Sie stellte diese taktischen Forderungen bezeichnenderweise in den Mittelpunkt einer Erklärung zur A. Weiter heißt es in dieser Regierungserklärung zur A., die eine Anweisung für den Klassenkampf und für die Aktionseinheit gegen den Bundestag der Bundesrepublik ist, u. a.: „Jetzt, wo der Widerstand gegen eine atomare Aufrüstung auch in Westdeutschland in starkem Maße zunimmt, sind aktive Kampfmaßnahmen einer breiten Volksbewegung unter Führung der im Zeichen der Aktionseinheit zusammengeschlossenen Arbeiterklasse nötig. Dazu gehört selbstverständlich auch die Zusammenarbeit mit der DDR … Ideologische Meinungsverschiedenheiten und Differenzen dürfen kein Hinderungsgrund für eine Vereinigung im Friedenskampf sein.“ Diese zersetzende Agitation gegen die Bundesrepublik wird ergänzt durch die Aufforderung an die Sowjetzone, vor allem an die SED und die Nationale Front, es dürfe „bei uns in Grundfragen keine Differenzen geben“. Denn „die Festigung unserer sozialistischen Ordnung ist die beste Unterstützung des Friedensmanifestes“. A. und parteipolitische Klassenkampf-Agitation sind, wie in allen Staaten des Sowjetblocks, auch in der SBZ eng miteinander verbunden. Literaturangaben : Die Bemühungen der Bundesrepublik um Wiederherstellung der Einheit Deutschlands durch gesamtdeutsche Wahlen. Dokumente und Akten, I. Teil (4., erw. Aufl.) Bonn 1958. 153 S.; II. Teil (erw. Neuaufl.) 1958. 290 S.; III. Teil: Systemat. Regist. 1958. 58 S. Je eine englische und eine französische Ausgabe in einem Bande enthält die in den beiden deutschen Sammlungen zusammengestellten Dokumente und Akten bis Januar 1954. Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Erfurt, Werner: Die sowjetrussische Deutschlandpolitik 1945 bis 1955. 2., erw. Aufl., Eßlingen 1956, Bechtle. 147 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Meissner, Boris: Rußland, die Westmächte und Deutschland. Die sowjetische Deutschlandpolitik 1943–1953. Hamburg 1953, Nölke. 375 S. Chronologische Materialien zur Geschichte der SED 1945 bis 1956. Berlin 1956, Informationsbüro West. 637 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 40–42 Außenhandel und Innerdeutschen Handel, Ministerium für (MAI) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AustauschnormenDDR A-Z 1958
Bockmann, Lothar (1958)
Siehe auch die Jahre 1956 1959 (Weißenfelser Schuhfabrik) Initiator einer Aktivistenbewegung zur Materialeinsparung durch Verwertung von Resten. Sowjetisches Vorbild ist Lydia ➝Korabelnikowa. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 61 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1958 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für allgemeine Personenrecherchen wird neben der Rubrik BioLeX auch auf andere biographische Nachschlagewerke verwiesen. Blockpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BodenreformDDR A-Z 1958
Konsumgenossenschaften (1958)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach den Satzungen des am 27. 8. 1949 gegründeten „Verbandes Deutscher Konsumgenossenschaften“ (VDK) sind die K. eine „demokratische Massenorganisation“: „Ihre Hauptaufgabe besteht in der aktiven Unterstützung der Politik unserer Regierung im Kampf um ein einheitliches, demokratisches Deutschland sowie im Kampf zur Erhaltung des Weltfriedens an der Seite der großen sozialistischen SU. Das zweite Jahr unseres großen Friedensplans stellt den K. die Aufgabe, durch Verbesserung der massenpolitischen Arbeit und der Handelstätigkeit die Produkte unserer Aktivisten und Arbeiter schneller, billiger und als gute Qualitäten und Sortimente an die Bevölkerung heranzubringen.“ (Aus „Das Wirtschaftsjahr 1952“, Verlag „Die Wirtschaft“, Berlin.) Die K. [S. 166]der SBZ sind also nicht mehr Einrichtungen der organisierten Verbraucherschaft mit dem Zwecke der verbilligten Versorgung mit Lebensmitteln und Verbrauchsgütern. Ihre Spitzenorganisation ist der „Verband Deutscher K. d. G. m. b. H.“, Berlin W 8. Die K. unterhielten Ende 1957 für ihre rd. 3,5 Mill. Mitgl. 32.550 Verkaufsstellen. Außerdem besitzen sie 1.700 Produktionsbetriebe, darunter 1.110 Bäckereien und 377 Fleischereien. Die Verkaufsstellenzahl vergrößerte sich in den letzten Jahren besonders durch die Errichtung sog. Dorfkonsumgenossenschaften, die die Landbevölkerung mit Industriewaren versorgen sollen. Im VDK waren Ende 1956 rd. 242.000 Personen beschäftigt, davon 183.000 in Einzelhandels- und 42.000 in Großhandelsbetrieben. Die K. werden bevorzugt mit Mangelwaren beliefert und halten auch Waren zu HO-Preisen feil. An dem gesamten Einzelhandelsumsatz der SBZ sind die K. mit rd. 30 v. H. beteiligt. Im Jahre 1950 übernahmen sie die Warenbeschaffung, die Lagerung und zum Teil auch den Verkauf für die „Wirtschaftsabteilung der Besatzungsmacht“ (GSOW, Konsum-Spezialhandel). In den letzten Jahren ist eine gewisse Konkurrenz zwischen HO und K. entstanden. Literaturangaben Pöhler, Felix: Der Untergang des privaten Einzelhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 64 S. m. 11 Anlagen. Pöhler, Felix: Die Vernichtung des privaten Großhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 88 S. m. 15 Anlagen. *: Der Einzelhandel in der Versorgung der Bevölkerung der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 64 S. m. 15 Tab. u. 22 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 165–166 Konsultation A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KonsumgüterversorgungDDR A-Z 1958
Flüchtlinge (1958)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 a) Ostvertriebene. Im Pj. werden in der SBZ Heimatvertriebene aus den deutschen Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie und aus den osteuropäischen Ländern als Umsiedler bezeichnet. Die Umsiedlerämter hatten nach offiziellen Angaben am 31. 3. 1949 insgesamt 4.442.318 F. erfaßt, davon 1.874.736 männliche und 2.567.582 weibliche F. Der Flüchtlingsanteil an der Gesamtbevölkerung betrug 1950 25 v. H. (Vergleich: Bundesgebiet am 1. 4. 1950 7,7 Mill. F., d. h. 16,1 v. H. der Bevölkerung). Diese Zahl umfaßt nicht die Gesamtzahl der nach der SBZ eingeströmten F., da in den Jahren 1945–1949 viele von ihnen nach der Bundesrepublik weiterwanderten (etwa 500.000 bis 600.000). über die Verteilung der F. auf die Länder der SBZ und ihre berufliche Eingliederung existieren keinerlei amtliche Veröffentlichungen. Lediglich in Verbindung mit den Veröffentlichungen zur Bodenreform wurde bekannt, daß der Anteil der „Umsiedler“ an den vergebenen Neubauernstellen (insgesamt 209.000) beachtlich sei. Rückschlüsse aus der für „Umsiedler“ unter den Neubauern im Jahre 1951 zur Verfügung gestellten Kreditsumme von 25 Mill. DM Ost (je Stelle bis zu 5.000 DM Ost Kredit) lassen die Annahme zu, daß mindestens 50.000 Neubauernstellen an Flüchtlingsfamilien aus den Ostgebieten vergeben worden lind. Angaben über die Eingliederung der F. aus nicht landwirtschaftlichen Berufen sind nirgends erhältlich. Den F. ist jeder Zusammenschluß und jede Betätigung mit dem Ziele der Rückkehr in die Heimat verboten. Die F. gehören daher im allgemeinen zu den schärfsten Gegnern des SED-Regimes. b) Sowjetzonenflüchtlinge. Seit 1946/47 haben unter dem Druck der politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der SBZ Hunderttausende Deutsche, meist unter Zurücklassung ihrer Habe, in Westdeutschland und in Westberlin Zuflucht gesucht. Solchen F. wurde seit 1947, nachdem ihre Fluchtgründe auf Stichhaltigkeit geprüft worden waren, nach den zwischen Beauftragten der westdeutschen Länder abgeschlossenen „Segeberger Beschlüssen“ (1947) und den „Uelzener Vereinbarungen“ (1949) das Asylrecht in Westdeutschland gewährt. Die Aufteilung der F. auf die einzelnen Länder geschah nach vereinbartem Schlüssel. Die Aufenthaltserlaubnis in Westdeutschland bzw. der Bundesrepublik wurde an Flüchtlinge erteilt, die wegen ihrer politischen Einstellung verfolgt wurden (sog. A-Fälle), und solche, denen aus Gründen der Menschlichkeit Asylrecht zuerkannt wurde (B-Fälle). Seit dem Inkrafttreten des Bundesnotaufnahmegesetzes vom 22. 8. 1949 wurde denjenigen F., die die SBZ wegen einer drohenden Gefahr für Leib und Leben oder die persönliche Freiheit oder „aus sonstigen zwingenden Gründen“ verlassen mußten, die Aufenthaltserlaubnis erteilt. Das Bundesvertriebenengesetz vom 19. 5. 1953 formulierte erstmalig den Begriff Sowjetzonen-F.; danach gilt als Sowjetzonen-F. „ein deutscher Staatsangehöriger, der seinen Wohnsitz in der sowjetischen Besatzungszone oder im sowjetisch besetzten Sektor von Berlin hat oder gehabt hat, von dort flüchten mußte, um sich einer von ihm nicht zu vertretenden und durch die politischen Verhältnisse bedingten besonderen Zwangslage zu entziehen, und dort nicht durch sein Verhalten gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat“, über die Gesamtzahl der in das Gebiet der Bundesrepublik oder nach Westberlin eingewanderten Sowjetzonen-F. liegen keine vollständigen Unterlagen vor, da die systematische Erfassung erst 1943 einsetzte und außerdem der weitaus größte Teil derjenigen Zuwanderer, denen das Asylrecht oder die Notaufnahme verweigert wurde, im Bundesgebiet blieb, ohne daß eine Erfassung möglich war. Ferner sind in großer Zahl Menschen aus der SBZ nach Westdeutschland und Westberlin eingeströmt, ohne die amtlichen Flüchtlingsstellen zu passieren. Für die Zeit von 1945 bis Ende 1950 wird die Zahl der Zuwanderer aller dieser Gruppen amtlich mit 1,8 Mill. angenommen, davon [S. 101]etwa 300.000, bei denen die Voraussetzungen des Bundesnotaufnahmeverfahrens vorliegen. Seit dieser Zeit meldeten sich bei den Notaufnahmestellen in Berlin, Gießen und Uelzen: (Man rechnet damit, daß jährlich außerdem zusätzlich annähernd die Hälfte der ausgewiesenen Zahlen hinzuzufügen ist für Zuwanderer, die überhaupt nicht durch ein Notaufnahmelager gegangen sind.) Das sprunghafte Ansteigen im Jahre 1953 hängt eng mit dem scharfen politischen Kurs der SED vor dem Volksaufstand vom 17. Juni 1953 zusammen (Kollektivierungsmaßnahmen für Industrie, Handwerk und Landwirtschaft, Kirchenkampf), ferner mit den Ereignissen des 17. Juni selbst: zahlreiche der am Aufstand beteiligten Einwohner der SBZ konnten sich der Rachejustiz des SED-Regimes nur durch die Flucht entziehen. Auch ohne Berücksichtigung des Jahres 1953 zeigt der F.-Zustrom eine von Jahr zu Jahr steigende Tendenz. Als Folge des Nachlassens des politischen Drucks im sogen. Neuen Kurs betrug die Steigerung 1954 gegenüber dem Jahre 1952 nur etwa 20 v. H. Aber bereits 1955 war wieder ein sprunghaftes Ansteigen des F.-Zustromes zu verzeichnen: es kamen fast 50 v. H. mehr F. im Bundesgebiet an als 1954. In diesem Ansteigen kommt die Enttäuschung der Bevölkerung über das negative Ergebnis der Genfer Konferenz als Folge der sowjetischen Haltung in der Frage der Wiedervereinigung Deutschlands zum Ausdruck. Auch der wieder zunehmende politische Druck durch die verstärkte Werbung für die Volkspolizei und die paramilitärischen Verbände der Betriebskampfgruppen und der Gesellschaft für ➝Sport und Technik, und der zunehmende Zwang zu „gesellschaftlicher Mitarbeit“ fanden in den F.-Zahlen ihren Niederschlag. Schließlich drückt sich in den Zahlen die Hoffnungslosigkeit der Zonenbevölkerung aus hinsichtlich baldiger Wiedervereinigung oder Verbesserung der Verhältnisse in der Zone. Durch das Bundesvertriebenengesetz sind die anerkannten F. hinsichtlich der allgemeinen Hilfemaßnahmen den F. aus den deutschen Ostgebieten gleichgestellt worden. Der Entscheid über die Aufenthaltserlaubnis in Westberlin bzw. im Bundesgebiet gilt nicht als Entscheid über die Zuerkennung der Eigenschaft als Sowjetzonen-F. Darüber entscheiden die Flüchtlingsbehörden der Länder, die seit Mitte 1953 rückwirkend Erhebungen eingeleitet haben. Mehr als 60 v. H. der F. sind Personen, die in der SBZ erwerbstätig waren, etwa die Hälfte aller F. steht im Alter bis zu 25 Jahren. Die unaufhörlichen Abwanderungen sind eine der wichtigsten Ursachen für den Arbeitskräftemangel. Anstatt durch die Verbesserung der Lebensverhältnisse in der Zone den Substanzverlust an Menschen zu vermeiden, verfiel das SED-Regime in neue Zwangsmaßnahmen zur Eindämmung der F.-Bewegung. (Paßwesen, Interzonenverkehr) Literaturangaben Seraphim, Peter Heinz: Das Vertriebenenproblem in der Sowjetzone. Berlin 1953, Duncker und Humblot. 202 S. Seraphim, Peter Heinz: Die Heimatvertriebenen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1955. 40 S. m. 2 mehrfarb. Karten. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 100–101 Flade, Hermann-josef A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FlüchtlingsvermögenDDR A-Z 1956
DDR A-Z 1956
Meissner Plan (1956)
Kraftverkehr. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 172 Meißen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MeisterDDR A-Z 1956
Gnadenrecht (1956)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Mit Ausnahme von Art. 107 der Verfassung, wonach der Präsident der Republik das Begnadigungsrecht ausübt, fehlt es in der SBZ an einer gesetzlichen Regelung über das Recht zur Begnadigung und das Gnadenverfahren. Verschiedene Entwürfe einer Gnadenordnung wurden ausgearbeitet, fanden aber nicht die Billigung aller beteiligten Stellen. Im Okt. 1954 gab der Staatssekretär im Ministerium der Justiz, Dr. Toeplitz, den Vorsitzenden der Anwaltskollegien (Rechtsanwaltschaft) mündlich bekannt, daß eine Gnadenordnung erlassen sei, daß diese aber nicht veröffentlicht werde, und teilte den wesentlichen Inhalt mit der Bitte um Unterrichtung der anderen Kollegiums-Anwälte mit. Danach ist Gnadeninstanz bei Todesstrafen und allen Freiheitsstrafen der Staatspräsident, für Geldstrafen und Nebenstrafen ein für jeden Bezirk gebildeter besonderer Gnadenausschuß, dem der Leiter der Bezirks justizverwaltungsstelle, der Bezirksgerichtsdirektor und der Bezirksstaatsanwalt angehören. Die Gnadenentscheidung des Staatspräsidenten wird in jedem Einzelfall durch eine Stellungnahme dieses Gnadenausschusses vorbereitet. Gnadengesuche werden nur dann bearbeitet, wenn sie von Ehegatten, Geschwistern oder Personen eingereicht werden, die in gerader Linie mit dem Verurteilten verwandt sind. Gnadengesuche von Rechtsanwälten werden zurückgewiesen. Derartige anwaltliche Gnadengesuche finden nur bei Verurteilungen zu Todesstrafe Beachtung und Bearbeitung. In nicht genau zu erkennendem Umfange scheint der Staatspräsident sein G. auf den Generalstaatsanwalt delegiert zu haben, z. B. hinsichtlich der Waldheim-Verurteilten (Kriegsverbrecherprozesse). Die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung aus der Strafhaft bietet § 346 der sowjetzonalen StPO. Danach kann die Vollstreckung der Freiheitsentziehung mit dem Ziel des Straferlasses ausgesetzt werden, wenn „a) das Vorleben und die Persönlichkeit des Täters sowie die Umstände des Verbrechens dies rechtfertigen und b) zu erwarten ist, daß der Verurteilte während einer Bewährungszeit sich so verantwortungsbewußt verhält, daß auch für die Zukunft mit einer gewissenhaften Erfüllung seiner Pflichten als Bürger der Deutschen Demokratischen Republik gerechnet werden kann.“ Bedingte Strafaussetzung bei einer mehr als 6 Jahre Freiheitsentziehung betragenden Strafe darf allerdings erst dann erfolgen, wenn mindestens die Hälfte der Strafe verbüßt ist. Hinsichtlich der Anwendung des § 346 hat das Oberste Gericht eine besondere Richtlinie (Nr. 1 vom 29. 4. 1953; ZBl. S. 220) erlassen. Diese Richtlinie wurde nach der Abkehr vom Stalinismus als „nicht mehr den Erfordernissen unserer gesellschaftlichen Entwicklung“ bezeichnet und durch Beschluß des Plenums des Obersten Gerichts v. 30. 4. 1956 aufgehoben („Neue Justiz“ 1956, S. 263). Hilde ➝Benjamin bemängelt, daß z. Z. noch in überwiegendem Maße Eingaben von Angehörigen des Verurteilten oder des Verurteilten selbst die Gerichte mit Erwägungen gemäß § 346 StPO, beschäftigen. „Erreicht werden muß in immer zunehmendem Maße, daß die Entscheidung, ob einem Verurteilten bedingte Strafaussetzung gewährt werden soll, auf der systematischen Hand[S. 99]habung des § 346 Abs. 6 beruht, wonach nämlich nach Antritt der Strafe der Staatsanwalt und der Leiter der Vollzugsanstalt laufend zu überprüfen haben, ob die Voraussetzungen für eine Strafaussetzung eingetreten sind, und gegebenenfalls entsprechende Anträge stellen müssen.“ („Neue Justiz“ 1954, 5. 681.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 98–99 GM A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GörlitzDDR A-Z 1956
Handwerk (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 In der SBZ gelten alle Gewerbebetriebe, die nicht mehr als 10 Arbeitskräfte beschäftigen (im Baugewerbe 15–20) als H.-Betriebe. Vor dem Kriege gab es auf dem Gebiet der SBZ 322.000 H.-Betriebe mit 980.000 Beschäftigten. Bei gleichbleibender Beschäftigtenzahl zuzüglich 185.000 Lehrlingen gab es Ende 1951 nur noch 300.000 Betriebe. Bis Anfang 1950 lag das H. außerhalb des besonderen Interesses der sowjetzonalen Wirtschaftspolitik. Mit dem „Gesetz zur Förderung des H.“ vom 9. 8. 1950 begann die Einbeziehung des H. in das Planwirtschaftssystem. Das Gesetz schreibt vor: „Die Beziehungen zwischen dem H. und der übrigen Wirtschaft sind durch Verträge zu regeln.“ Dadurch wird das H. — wie die private Industrie — als Zulieferer an die volkseigene Wirtschaft gebunden. Gleichzeitig wurden Verordnungen über die Preisbildung im H., enthaltend Kalkulationsschemata und Höchstpreise, erlassen. Die Bildung von Einkaufs- und Liefergenossenschaften zur Vereinfachung der Auftragsvergebung durch die volkseigene Wirtschaft und zur wirksamen Kontrolle über die Betriebe wurde gefördert. Die Genossenschaften erhalten staatliche Vergünstigungen und vorteilhaftere Kreditbedingungen. Fast sämtliche H.-Betriebe haben sich inzwischen den Genossenschaften angeschlossen, da das die Möglichkeit gibt Aufträge und Material zu erhalten. Das Handwerk wird über Kontingente, die den H.-Genossenschaften zugeteilt werden, mit Material versorgt. Herstellkontingente gibt es nur für plangebundene Produktion; die Reparatur-Kontingente sind unzureichend. Das H.-Steuergesetz (Handwerkssteuer) vom Frühjahr 1951 verhindert durch progressive Besteuerung fremder Arbeitskräfte die weitere Entfaltung des H. Den 1950 gegründeten Landes-H.-Kammern bzw. den durch Ministerratsbeschluß vom 28. 8. 1953 neu organisierten Bezirks-H.-Kammern und ihren Kreisgeschäftsstellen müssen alle H.-Betriebe, die H.-Genossenschaften und die Kleinindustrie mit weniger als 10 Beschäftigten an[S. 107]gehören. Die H.-Kammern unterstehen seit Ende 1953 der Dienstaufsicht des Staatssekretariats für Örtliche Wirtschaft. Als Folge der Beschränkung der Betriebsgrößen in. Auswirkung des Handwerksgesetzes vom Aug. 1950 ging auch die Zahl der Handwerksbetriebe bedeutend zurück. Bereits vor dem Neuen Kurse wurde durch die SED die Einführung von H.-Produktionsgenossenschaften (HPG) angestrebt. Nach dem Juni-Aufstand ist dieses Vorhaben zunächst zurückgestellt worden. Durch VO. vom 18. 8. 1955 wurde jedoch die Bildung von H.-Produktionsgenossenschaften angeordnet. In dem vorgelegten Musterstatut wird betont, daß die Handwerker durch die gemeinschaftliche Nutzung von Maschinen und Werkzeugen rentabler arbeiten und sich durch den Abschluß langfristiger Verträge mit den VEB stetige Aufträge sichern könnten. — Ähnlich wie bei den LPG gibt es verschiedene Stufen. In der Stufe 1 wird mit eigenen Maschinen in der eigenen Werkstatt des Handwerkers produziert. Für die Benutzung der Maschinen usw., die in die HPG eingebracht wurden, zahlt der Handwerker der HPG eine Nutzungsgebühr. In der Stufe 2 findet die Produktion sowohl in der eigenen als auch in anderen Werkstätten statt. Der Handwerker verliert in dieser Stufe völlig seine Selbständigkeit. Die Leitung der HPG bestimmt, wo und an was er jeweils arbeiten muß. — Im Falle des Austritts erhält der Handwerker eine Werterstattung, und zwar in Stufe 1 innerhalb von drei Jahren, in Stufe 2 sogar erst innerhalb von 10 Jahren in Raten, aber auch nur dann, „wenn die HPG dadurch nicht in finanzielle Schwierigkeiten kommt“. Das heißt praktisch: es gibt bei Stufe 2 keine Austritts- und Erstattungsmöglichkeit. Mitglieder der HPG können nicht nur selbständige Handwerker und Inhaber von kleineren Betrieben werden, sondern auch Gesellen, Arbeiter, Ingenieure, Techniker, Angestellte, Heimarbeiter und mithelfende Familienangehörige. — Die endgültige Abschaffung des H. als selbständigen Berufsstand ist nunmehr eingeleitet. Literaturangaben Plönies, Bartho: Die Sowjetisierung des mitteldeutschen Handwerks. Ein Bericht über die Lage des Handwerks in der sowjetischen Zone. 2., erg. Aufl. (BB) 1953. 136 S. m. 19 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 106–107 Handke, Georg A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HandwerksteuerDDR A-Z 1956
Parteilichkeit der Rechtsprechung (1956)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ausdruck des Pj. Eine untrennbare Einheit von demokratischer Gesetzlichkeit und Parteilichkeit der Rechtsprechung wird festgestellt. „Mit dieser Parteilichkeit muß die demokratische Gesetzlichkeit in ihrer gegenwärtigen Hauptrichtung verwirklicht werden“ (Hilde ➝Benjamin in „Neue Justiz“ 1954, S. 222). Parteilichkeit der Rechtsprechung heißt „richtige Anwendung der Gesetze im Sinne der Politik von Partei und Regierung“ („Neue Justiz 1954, S. 223). Immer wieder wird gefordert, daß die Richter der sowjetzonalen Straf- und Ziviljustiz mit „bewußter Parteilichkeit“ arbeiten, und daß sie nicht einem Hang zum „Objektivismus“ erliegen. „Das Ministerium der Justiz erwartet von der richterlichen Tätigkeit der Wissenschaftler wesentliche Hilfe und Unterstützung im Kampf um die Parteilichkeit der Rechtsprechung, und zwar sowohl in Strafverfahren als in Zivilrechtsstreitigkeiten“ („Neue Justiz“ 1954, S. 551). Die Richter „müssen parteilich als politische Menschen entscheiden“ (Böhme in „Neue Justiz“ 1955, S. 327). „Die Erziehung unserer Kader muß in jedem einzelnen Richter immer stärker die Erkenntnis und das Bewußtsein vom Wesen unserer Gesetzlichkeit festigen und ihn immer stärker zur parteilichen Anwendung unseres Rechtes befähigen“ (Hilde Benjamin in „Neue Justiz“ 1953, S. 679). Rückblickend auf die Entwicklung der sowjetzonalen Justiz können Hilde Benjamin und Melsheimer feststellen, „daß unsere Staatsanwälte und Richter in den Verfahren gegen Spione, Terroristen, Saboteure und Boykotthetzer mit großer Parteilichkeit vorgehen und sich ständig bemühen, diese Verbrechen im Zusammenhang mit der jeweiligen politischen Situation zu sehen und richtig zu differenzieren“ („Neue Justiz“ 1955, S. 265). Parteilichkeit der Rechtsprechung bedeutet in der Praxis nichts anderes, als daß der Wille der SED beachtet wird. Dabei werden Schwankungen und Brüche in der Rechtsprechung aus politischen Zweckmäßigkeitserwägungen nicht nur in Kauf genommen, sondern für richtig und notwendig gehalten. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1955. 160 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 191 Parteilichkeit, Bolschewistische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteipresse der SEDDDR A-Z 1954
DDR A-Z 1954
Hunderttausender-Bewegung (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 Aus der SU in die SBZ eingeführtes Selbstverpflichtungsprogramm für Kraftfahrer, nach welchem 100.000 km ohne Generalreparatur gefahren werden sollen. (Aktivistenbewegung, Neuererbewegung, Verkehrswesen) Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 70 Honecker, Erich A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HVADDR A-Z 1954
Konstruktivismus (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 Pj. für eine Bauweise, die etwa im Sinne des Bauhausstiles die konstruktiven Elemente des Bauens sichtbar betont; sie wird im Bereich der stalinistischen Kunstdoktrin als „kosmopolitisch“ abgelehnt. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 84 Konkursrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KonsumgenossenschaftenDDR A-Z 1954
Versöhnlertum (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Eine der Abweichungen von der stalinistischen Doktrin. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 181 Versicherungsanstalt, Deutsche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vertragsgericht, StaatlichesDDR A-Z 1954
Masseninitiative (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Aus der marxistischen Lehre von der Revolution abgeleiteter Begriff des Pj., der die revolutionäre ➝Wachsamkeit der organisierten Massen fordert und voraussetzt. Theoretisch vertritt die M. die in demokratischen Staaten üblichen Kontrollmöglichkeiten des Volkes gegenüber den Regierungsorganen. Praktisch dient sie zur scheindemokratischen Bemäntelung autoritärer Maßnahmen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 106 Maschinoexport A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MassenorganisationenDDR A-Z 1953
DDR A-Z 1953
Industrie, Private (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 Die Zahl der privaten Industrieunternehmungen in der SBZ ist stetig im Absinken. Zur PI. zählen dort alle auf privater und genossenschaftlicher Grundlage arbeitenden Produktionsbetriebe mit mehr als 10 Beschäftigten, Lehrlinge nicht mitgezählt. Das Schwergewicht liegt bei mittleren und kleineren Betrieben der leichten Verarbeitungsindustrien. Schätzungen nach Angaben der sowjetzonalen Wochenschrift „Die Wirtschaft“ (Nr. 42/1950) ergaben für 1950 folgende Anteile der Privatindustrie am Produktionswert: Die PI. hatte 1951 etwa 700.000 Beschäftigte = 33 v. H. der Industriearbeiterschaft. Der Anteil am Produktionswert betrug nach Schätzungen für 1951 jedoch nur 23,4 v. H. Im Zuge der weiteren Zurückdrängung der Privatwirtschaft wurden Bestimmungen erlassen, die zum Teil früheres Recht außer Kraft setzen. Z. B. wurde das Erbrecht durch gewerberechtliche Verordnung soweit eingeengt, daß im Falle des Todes eines Betriebsinhabers der Erbe grundsätzlich eine neue Gewerbegenehmigung beantragen muß. Diese wird ihm nur erteilt, wenn der Betrieb nach Ansicht der derzeitigen Machthaber volkswirtschaftlich wichtig ist und der Bewerber als politisch zuverlässig befunden wird. Durch diese Maßnahme wird die Zahl der Privatbetriebe laufend vermindert. Die Enteignungsmaßnahmen sind noch nicht abgeschlossen. Vorwand für weitere Enteignungen bilden z. Z. bevorzugt Anschuldigungen wegen angeblicher Wirtschaftsvergehen oder die Nichtaufbringung von Nachversteuerungen auf Grund sog. „Tiefenprüfungen“ durch die Finanzämter, wobei Wirtschaftsvorgänge aus der Zeit vor der Währungsreform überprüft werden. Die PI. ist völlig in das Planungssystem der SBZ einbezogen. Sie [S. 62]muß Lieferverträge durch die Staatlichen ➝Vertragskontore bestätigen lassen und erhält nur auf diese Weise Materialkontingente. Unternehmerinitiative zu entwickeln, ist ausgeschlossen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 61–62 Imperialismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z IndustrieproduktionDDR A-Z 1953
Wirtschaftssystem (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 168]Die Wirtschaft der SBZ hat den Charakter einer unter dem Gesichtspunkt wirtschaftlich-strategischer Machtanhäufung ferngesteuerten, total geplanten Staatswirtschaft. 1. Fernsteuerung: Das W. der SBZ ist kein in sich geschlossenes Ganzes; es ist aus seinen gesamtdeutschen Wirtschaftsbindungen herausgelöst und zu einem Bestandteil der Gesamtwirtschaft des sowjetisch kontrollierten Ostblocks gemacht worden. Unter der irreführenden Bezeichnung eines Rates für ➝gegenseitige Hilfe, dem auch die SBZ angehört, wird das Wirtschaftsgefüge der kommun. beherrschten Staaten tatsächlich vom Planministerium der SU kontrolliert (GOSPLAN), und zwar durch ein System von drei zusammenhängenden langfristigen Wirtschaftsplänen, deren einer die Wirtschaft der osteuropäischen Länder einschließlich der SBZ bestimmt. Die von Gosplan festgelegten verbindlichen Planziffern betreffen sämtliche Schlüsselproduktionen (wie Kohle, Energie, Metallurgie, Schwermaschinenbau, Elektroindustrie, Chemie), über die planökonomische Verwaltung der SKK ergeht der Plan als Auflage an die Wirtschaftsverwaltung der SBZ, der auch in ihren Spitzen, der Staatlichen ➝Plankommission und der neuerdings allen Wirtschafts- und Verkehrsbehörden übergeordneten Koordinierungsstelle (Regierung) für Industrie und Verkehr beim „Ministerrat der DDR“, lediglich exekutive Funktionen zukommen. Die Plankommission und die ihr nachgeordneten Fachministerien und die Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich, in denen wiederum die Abteilung Planung allen Fachabteilungen gegenüber weisungsberechtigt ist, haben also vornehmlich die Aufgabe, die auf die SBZ entfallenden Produktionsauflagen mittels eines Systems von Branchen- und Betriebsplänen, Jahres- und Quartalsplänen, Investitions-, Material- und Warenumsatzplänen zu verteilen und zu lenken; hierzu gehören auch die Überwachung der Kapazität, die Sicherstellung des Arbeitskräftebedarfs, die Regelung der Vorlaufsarbeiten. Von einer deutschen Initiative (etwa echt gesetzgeberischer Art) kann seit 1949 kaum mehr die Rede sein, zumal alle Schlüsselstellungen ausnahmslos von der SED besetzt sind, die überdies für den Planernachwuchs eine eigene Hochschule für ➝Planökonomie hat errichten lassen. Soweit — von Jahr zu Jahr in verstärktem Maß — ausländische Rohstoffe für die Erfüllung der Auflagen erforderlich sind, werden sie durch ebenfalls von der SU gelenkte, größtenteils für die Dauer des Fünfjahrplans laufende Außenhandelsabkommen (Außenhandel) sichergestellt. Diese Abkommen sind ganz auf die Stärkung der Schwerindustrie abgestellt und dienen vor allem zur Kompensation des Ausfalls an westdeutscher und oberschlesischer Steinkohle und Roheisen, während die SBZ selbst vor allem als Veredler tätig ist und — bei gleichzeitigem Ausbau der eigenen Grundstoffindustrien (neue Eisen- und Stahl-Kombinate in Brandenburg und Fürstenberg; Ausbau der Energieerzeugung, geplante Verzehnfachung der Roheisenerzeugung bis 1955) — zur Hälfte ihres Exports Maschinen, elektrotechnische, feinmechanische und optische Geräte liefert. Der Konsumentengesichtspunkt steht bei diesen Abkommen wie bei der Wirtschaftsplanung überhaupt ganz im Hintergrund (Lebensmitteleinfuhr nur ein Zehntel der Einfuhr der Bundesrepublik). 2. Totalplanung: Der „Plan“ ist das „oberste Gesetz der DDR“. Obwohl die Steigerung des strategischen Industriepotentials eindeutig in seinem [S. 169]Mittelpunkt steht, umfaßt die Gesamtplanung doch praktisch alle, auch die außerwirtschaftlichen Bereiche: Arbeitskraft, Forschung, Lebensstandard, Kultur, ja sogar Gesundheit sind in insgesamt 12 fachlichen Unterplänen miterfaßt; das gesamte öffentliche Leben der Zone steht unter dem Leitgedanken der Steigerung der schwerindustriellen Produktion in den „Planschwerpunkten“ und damit unter der Kontrolle der SU als der Vormacht des Ostblocks, die auch die „Planschwerpunkte“ bestimmt. Diese Entwicklung zur zentralen und totalen Lebensplanung war 1945 noch nicht abzusehen. Die SBZ-Wirtschaft wurde erst Mitte 1948 mit der Errichtung der DWK, dem Anlaufen des Halbjahrplans und der Errichtung zentraler Kontrollstellen (ZKK) eindeutig auf Zonengrundlage gestellt; die Vorläufer der DWK, die Deutschen Zentralverwaltungen, hatten auf wirtschaftlichem Gebiet nur beschränkte Befugnisse, und eine zentrale Lenkung fand nur durch SMAD-Befehle statt, die der regionalen Initiative breiteren Spielraum ließen, wenn es auch bereits seit 1945 SMAD-Produktionsauflagen für die Grundindustrie gab. Im ersten Abschnitt standen im Vordergrund der Wirtschaftspolitik in der SBZ die Zerschlagung des SBZ-Industriepotentials durch dreifache Demontagen (1945–1947, Reparationen) und die Enteignung der verbleibenden Restkapazitäten der privaten Großindustrie, die Beitreibung der direkten und indirekten Reparationen, die Vorbereitung einer zentralen Wirtschaftsverwaltung (eben der späteren DWK), die für den Fall einer Viermächteeinigung gesamtdeutsche Aufgaben übernehmen sollte und deshalb, solange die SMAD noch auf eine gesamtdeutsche Lösung setzte, in Reserve gehalten wurde. Nachdem unter Preisgabe der gesamtdeutschen Lösung (Mitte 1947 bis Mitte 1948) die Einschmelzung der „DDR“ in das Satellitenpotential beschlossen worden war, erforderte die Wiederherstellung der schwer angeschlagenen Wirtschaft der Zone sehr einschneidende Maßnahmen. Der riesenhafte Investitionsbedarf bedingte einen neuen Finanzierungstyp, eine Art Finanzierung aus dem Elend nach dem Muster der SU. Diesem Bedürfnis wurde vor allem durch die Methode der indirekten Besteuerung in Form von enormen Haushaltsaufschlägen entsprochen (HO); die totale Lenkung der Investierungen geschah durch ein eigenes für langfristige Kredite zuständiges Finanzorgan (Investbank), das die gesamte Kapitalbildung unter die Kontrolle des Staates brachte. Hemmend wirkt sich dabei aus, daß neben der Erstellung neuer Schwerindustrien nach wie vor die Reparationen und Besatzungskosten in enormer Höhe zu leisten sind und daß außerdem Polizei und Rüstung mit ihrer Wirtschaftszentrale, dem im Haushalt nicht ausgewiesenen Büro für Wirtschaftsfragen beim Ministerpräsidenten, dem etwa 20 rüstungstechnische Großbetriebe unmittelbar unterstellt sind, finanziert werden müssen. Es ergab sich ferner die Notwendigkeit einer rücksichtslosen Ausschöpfung der Arbeitskraft. Hier waren bereits SMAD-Anordnungen, die Zwangsverpflichtungen im Bedarfsfall zur Sicherung der Arbeit der Schlüsselindustrien vorsahen, vorangegangen. (Arbeitspolitik, Leistungslohn, Aktivistenbewegung, TAN, Betriebskollektivvertrag, Arbeitsverpflichtung, Besatzungspolitik) Zur Hebung der Arbeitsproduktivität dienen ferner Methoden der Rationalisierung, der echten Arbeitsintensivierung und der sog. Qualifizierung. Hauptgesichtspunkte: Senkung der Selbstkosten, vor [S. 170]allem durch Vollausnutzung der Kapazitäten, Materialeinsparung und rationellere Abrechnungsmethoden (Wirtschaftliche Rechnungsführung), ferner zweckmäßig gestaltete Teamarbeit sowie Verallgemeinerung und publizistische Auswertung aller erfolgreichen Rationalisierungsmaßnahmen. Praktisch hat das zu einer wilden Neuererbewegung mit großenteils sinnlosen Wettbewerben geführt, die im Prinzip die in der total geplanten und total bürokratisierten Wirtschaft fehlende Konkurrenz ersetzen sollen, aber in der Regel auf Kosten der Qualität oder der menschlichen Arbeitskraft gehen. Ferner gehören hierhin die Maßnahmen der Förderung von Spezialisten und Spitzenkräften (Einzelvertrag, Prämienwesen, Intelligenz) sowie die fachliche Fortbildung (Qualifikation) begabter, vor allem proletarischer Kräfte; hierbei geht jedoch die Praxis der Bildungsmaßnahmen vielfach im ideologischen Schulungsbetrieb unter. Man stützt sich dabei auf die Grundanschauung von der beliebigen Bildbarkeit aller gutwilligen Kräfte. Schließlich werden alle Machtbefugnisse der Leitungshierarchie von den Ministerien hinab über die Betriebsleiter bis zu den Meistern und Brigadiers konzentriert. Der Leiter trägt, dem sowjetischen „Direktorenprinzip“ gemäß, für die Erfüllung und Übererfüllung des ihm aufgegebenen Planabschnitts die Verantwortung — was wiederum einschließt, daß er entsprechenden Druck auf die Untergebenen ausüben muß. Durch die Koppelung dieser vier Methoden wurde bewirkt, daß die Industrieproduktion trotz den enormen Demontagen und dem Reparationsaderlaß 1951 einen Stand von annähernd 90 v. H. des Vorkriegsvolumens erreicht hat. Allerdings ergibt sich aus der Starrheit des Plansystems eine Reihe strukturtypischer Mängel: fiktive Kapazitäten, Mängel der Zulieferung (die Planstarrheit läßt nicht einmal den Ministerien Raum für sinnvolle Umdispositionen); Mängel auf Grund zu spät angeordneter bzw. nicht ins Gefüge passender Umdispositionen mitten im Planjahr; ausfallender Vorlauf für den jeweils nächsten Planabschnitt, Fehlinvestierungen von Arbeitskräften (man scheut hier einstweilen noch allzu scharfe Eingriffe); vor allem verspätete Auflagemitteilungen, durch die kostbare Arbeitszeit verlorengeht. 3. Staatswirtschaft: Das Funktionieren einer solchen total geplanten Wirtschaft hängt von zwei Punkten ab: einmal von der unumschränkten Exekutivvollmacht für die verantwortungtragende Hierarchie, d. h. also jenes Instanzengefüges, das sich mit der Plankommission an der Spitze in den Ministerien und Staatssekretariaten, den ihnen unmittelbar unterstellten Schlüsselbetrieben, den zonalen Vereinigungen volkseigener Betriebe (VVB), den Zentralen des Handels und des Kreditwesens sowie der Landwirtschaft (VVEAB, MAS) fortsetzt, um dann über die seit 1950 unbedeutend gewordenen Länder- bzw. ab 1952 Bezirkswirtschaftsbehörden in regionalen und lokalen Betriebsgruppen des Typs der VEB, der Genossenschaften des Handwerks usw. und schließlich in den Einzelbetrieben zu münden. — Zweitens muß der Produktionsapparat für zweckmäßige Dispositionen übersichtlich genug gegliedert sein. Die Enteignungs- und Verstaatlichungsmaßnahmen kamen dem Regime hier sehr entgegen (Sequesterbefehl), anfangs unter der irreführenden Losung der „Enteignung der Kriegs- und Naziverbrecher“, später vor allem unter dem Vorwand von Verstößen gegen die Wirtschaftsmaßnahmen; bis heute sind rund 77 v. H. der Industriekapazität ver[S. 171]staatlicht (VEB) oder in sowjetisches Eigentum übergeführt (SAG). Die Schlüsselbranchen (Metallurgie, Elektrotechnik, Feinmechanik und Optik) kamen zu 75 bis 95 v. H. in staatliche Hand; außerdem wurden sämtliche Kreditinstitute, Versicherungen, Energieunternehmen und die gesamte Grundstoffindustrie verstaatlicht, während aus dem zerschlagenen Grundbesitz neben Staatsgütern etwa 200.000 Neubauernstellen gebildet wurden. In der Folgezeit wurde dann durch ein Ablieferungsmonopol für alle Agrarprodukte (VVEAB), durch die 1949 mit der Errichtung der Deutschen ➝Handelszentralen bewerkstelligte Liquidation des Groß- und Zwischenhandels und die Ausdehnung der staatlichen Handelsorganisationen (HO) und der Konsumgenossenschaften die Bewegungsfreiheit für den Rest der Privatwirtschaft ständig eingeengt. Das Handwerk hat sich zwar zahlenmäßig annähernd gehalten; direkte Methoden der Besteuerung und indirekte politischen Druckes lähmen es jedoch wirtschaftlich ebenso wie die restlichen Betriebe der kleinen und mittleren privaten ➝Industrie. Unternehmerorganisationen waren von Anfang an streng verboten. Ansätze in dieser Richtung, wie die 1945/46 gebildeten Handelsgenossenschaften, wurden rücksichtslos zerschlagen; die gleichzeitig gebildeten Industrie- und Handelskammern sind politisch bevormundete Organe der Verwaltungsbehörden mit nur beratenden Funktionen. Damit hat sich als erwünschtes Nebenprodukt eine soziale Umschichtung ergeben, derzufolge nur noch ein Fünftel der Bevölkerung (vor 1936: über ein Viertel) dem Namen nach wirtschaftlich selbständig ist, und zwar in der Mehrheit Bauern (rund 57 v. H.), die neuerdings durch die Produktionsgenossenschaften entselbständigt werden sollen, in zweiter Linie kleine Handwerksbetriebe. — Dem steht gegenüber ein Prozentsatz von rund 55 v. H. aller Erwerbstätigen, die in volkseigenen oder diesen gleichgestellten Betrieben tätig sind. Dagegen gab es 1936 im Raum der heutigen SBZ nur 18 v. H. Angestellte und Beamte (einschließlich der Privatangestellten, aber ausschließlich der Arbeiter der öffentlichen Hand). Die soziale Abhängigkeit ist nahezu total. Das nominelle Eigentum an Produktionsmitteln ist angesichts des Staatsmonopols in Kapitalbildung, Materialzuteilung und Produktionslenkung ökonomisch belanglos, die Unternehmerfunktion, auch wo nicht enteignet wurde, praktisch annulliert. Die einzigen nennenswerten Widerstände, mit denen die total geplante, total staatskontrollierte Wirtschaft noch zu rechnen hat, liegen bei der Arbeitnehmerschaft. Die Lähmung ihrer Vertretung (Zerschlagung der Betriebsräte und ihre Ersetzung durch die BGL als Organe des kommunistisch geleiteten FDGB seit 1948) hat die Arbeitnehmermassen ebensosehr dem Regime verfeindet wie der Versuch, sie durch die verschiedenen Reiz- und Druckmittel aufzuspalten. Es ist nicht gelungen, eine Art neuer „Elite“ als Stütze des Systems in den Betrieben zu gewinnen. Ein Einbruch scheint nur vereinzelt dort gelungen zu sein, wo an neuen Standorten begünstigter Industrien keine Traditionen gegenwirksam waren. Im großen und ganzen aber hat die ferngesteuerte Staatswirtschaft kriegswirtschaftlichen Typs dem Regime (und zwar gerade von der Wirtschaft als dem Wertmesser des kleinen Mannes aus) allen moralischen Kredit genommen. Diese moralische Unterbilanz darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, daß sich das System dank der von Besatzungsmacht und SED garantierten Machtanhäufung in seinen Produktionsschwerpunkten gut eingespielt hat und daß es seine eigentliche Aufgabe: die Stärkung der Partei des Kreml mit weit mehr Erfolg löst, als ihn die SED in ihrer ideologischen Arbeit erzielt hat. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 168–171 Wirtschaftsstrafverordnung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wismut-AG.DDR A-Z 1953
Abweichungen (1953)
Siehe auch: Abweichung: 1985 Abweichungen: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Stehender Begriff des Pj. für Auffassungen, die nicht der als „Generallinie“ vom ZK der KPdSU in Moskau verkündeten Lehre des Marxismus-Leninismus-Stalinismus und ihrer häufig wechselnden Auslegung entsprechen; sie werden seit Lenin auf das schärfste bekämpft. A. gelten nicht nur als Verstoß gegen die Parteidisziplin, sondern auch als Verrat am Sozialismus und an den Interessen der Arbeiterklasse, die den Interessen des Volkes gleichgesetzt werden. Je nachdem, ob die A. zum Radikalismus, zur Mäßigung oder zum Ausgleich mit den Gegnern neigen, werden sie als Linksabweichungen, Rechtsabweichungen, Versöhnlertum oder Opportunismus gebrandmarkt. Darunter fiel und fällt auch die als Revisionismus und als „Verschwörung mit dem Klassenfeind“ verdammte Lehre der deutschen Sozialdemokratie (Sozialdemokratismus) seit Bernstein und Kautsky. Da der Bolschewismus vorgibt, alle Natur- und Lebenszusammenhänge endgültig und eindeutig wissenschaftlich erkannt zu haben, wird auch das natürliche Bestreben jedes Menschen, die reine Wahrheit über die Natur- und Lebenszusammenhänge durch selbständiges Denken auf wissenschaftlicher Grundlage frei von Vorurteilen objektiv zu erkennen, als Objektivismus gefürchtet und verfolgt. Zur Bekämpfung aller A. wird immer wieder die revolutionäre ➝Wachsamkeit der Parteimitglieder aufgerufen. A. innerhalb der kommunistischen Parteien werden in leichten Fällen durch das Verfahren der Kritik und Selbstkritik ausgemerzt. In schweren Fällen, und wenn die Betroffenen nicht widerrufen, ist Parteiausschluß und gesellschaftliche Vernichtung in Zwangsarbeitslagern oder Todesstrafe mit oder ohne Gerichtsverfahren die Folge. Dem gleichen ideologischen Zwang sind alle Deutschen in der SBZ unterworfen. (Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 7 Abschreibungen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ackermann, AntonDDR A-Z 1953
Schön, Otto (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Mitgl. des ZK und des Sekretariats des ZK der SED. 1949–50 2. Sekretär des Landesverbandes Sachsen der SED; rechte Hand Ulbrichts in Kaderfragen und Fragen der Parteiorganisation. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 123 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1953 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/schoen-otto verwiesen. Schnellarbeitsmethode A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schulen