In der Kategorie Sehen verlinkt die Website auf audiovisuelle Angebote zum Thema Geschichte des Kommunismus.
Sie sind zu zweit auf der Couch und können sich nicht einigen, welchen Film sie gemeinsam schauen möchten? In der Kategorie Spielfilme finden sie Hinweise auf sowjetische Propaganda-Stummfilme aus den 1920er-Jahren genauso wie auf den actionreichen Agenten-Thriller aus Hollywood, der die Blockkonfrontation thematisiert. Diese Kategorie führt die Vielfalt filmischer Repräsentation des Kommunismus in seinen zahlreichen Facetten vor Augen.
Sie halten einen Vortrag und brauchen einen guten Start, um in das Thema einzusteigen? Unter Dokumentarfilme finden sie dafür Anregungen. Neben aktuellen Links zu Dokumentationen auf den Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, stellen wir ihnen auch preisgekrönte Kleinode des Dokumentarfilms aus der langen Geschichte des Kommunismus vor.
Sie suchen filmische Quellen für eine wissenschaftliche Arbeit? Filmmaterial versammelt audiovisuelles Quellenmaterial wie beispielsweise Nachrichtenbeiträge, antikommunistische Propaganda oder Aufnahmen aus der Anfangszeit der Sowjetunion. Ergänzt werden diese Fundstücke mit Links zu Videomitschnitten von Veranstaltungen, Tutorials zur Zeitgeschichte und Politikwissenschaft oder Experteninterviews.
Staatsangehörigkeit (1960)
Siehe auch die Jahre 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979
Nach Art. 1 Abs. 4 der Verfassung gibt es nur eine deutsche S. Entsprechend dieser Bestimmung unterscheidet man in der SBZ bisher noch nicht eine besondere „DDR“-S. von der S. der in der Bundesrepublik lebenden Deutschen. Dies wird auch durch die Bestimmungen des Paßgesetzes bestätigt, in denen die Bürger der Bundesrepublik als „Deutsche Staatsangehörige mit ständigem Wohnsitz in Westdeutschland“ bezeichnet werden (1. D.-Best. zum PaßGes. vom 14. 3. 1955, GBl. I, S. 252). Umsiedler aus der Bundesrepublik bedürfen deshalb nur der Zuzugsgenehmigung und nicht einer Einbürgerung oder Verleihung der Staatsangehörigkeit. Eine Deutsche, die einen Ausländer oder Staatenlosen heiratet, verliert dadurch die deutsche S. nicht. Eine Ausländerin oder Staatenlose erwirbt durch die Ehe mit einem Deutschen nicht die deutsche S. (Anordnung über die Gleichberechtigung der Frau im Staatsangehörigkeitsrecht vom 30. 8. 1954 — ZBl. S. 431).
Über die Verleihung der deutschen S. und die Entlassung daraus entscheidet der Minister des Innern (VO über das Verfahren in S.-Fragen vom 28. 11. 1957, GBl. I, S. 616).
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 391
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