x

In der Kategorie Sehen verlinkt die Website auf audiovisuelle Angebote zum Thema Geschichte des Kommunismus.

 

Sie sind zu zweit auf der Couch und können sich nicht einigen, welchen Film sie gemeinsam schauen möchten? In der Kategorie Spielfilme finden sie Hinweise auf sowjetische Propaganda-Stummfilme aus den 1920er-Jahren genauso wie auf den actionreichen Agenten-Thriller aus Hollywood, der die Blockkonfrontation thematisiert. Diese Kategorie führt die Vielfalt filmischer Repräsentation des Kommunismus in seinen zahlreichen Facetten vor Augen.

Sie halten einen Vortrag und brauchen einen guten Start, um in das Thema einzusteigen? Unter Dokumentarfilme finden sie dafür Anregungen. Neben aktuellen Links zu Dokumentationen auf den Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, stellen wir ihnen auch preisgekrönte Kleinode des Dokumentarfilms aus der langen Geschichte des Kommunismus vor.

Sie suchen filmische Quellen für eine wissenschaftliche Arbeit? Filmmaterial versammelt audiovisuelles Quellenmaterial wie beispielsweise Nachrichtenbeiträge, antikommunistische Propaganda oder Aufnahmen aus der Anfangszeit der Sowjetunion. Ergänzt werden diese Fundstücke mit Links zu Videomitschnitten von Veranstaltungen, Tutorials zur Zeitgeschichte und Politikwissenschaft oder Experteninterviews.

 

DDR von A-Z, Band 1965

Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche (1965)

 

 

Siehe auch:

  • Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR: 1975 1979 1985
  • Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966
  • Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“: 1969 1975 1979

 

Gebildet in Potsdam-Babelsberg durch Ministerratsbeschluß vom 11. 12. 1952 (Min.Bl. S. 223) durch Zusammenlegung der 1948 gegr. „Deutschen Verwaltungsakademie ‚Walter Ulbricht‘“ und der „Deutschen Hochschule der Justiz“ (die aus den Volksrichterlehrgängen der Länder und der Zentralen Richterschule entstanden war). Bis Ende 1963 konnte die A., die eine Rektoratsverfassung hatte, in ihrer Struktur als 5. juristische Fakultät neben denen der Universitäten Halle, Jena, Leipzig und Ost-Berlin bezeichnet werden. Das Reifezeugnis einer Oberschule oder die Abschlußprüfung an einer Arbeiter-und-Bauern-Fakultät waren allerdings nicht Voraussetzung zur Zulassung, sondern konnten durch eine Aufnahmeprüfung ersetzt werden, Studienplan und Prüfungsordnung entsprachen denen der juristischen Fakultäten (Rechtsstudium), so daß es keinen Unterschied mehr zwischen akademischer Ausbildung und Volksrichter-Lehrgängen gab. Die A. hat Promotionsrecht. Zulassung zur wissenschaftlichen ➝Aspirantur, die nach dreijähriger Dauer mit der Promotion und der Möglichkeit zur Habilitation abschließt, erfolgt durch das Staatssekretariat für Hochschulwesen. Am Fernstudium der A. nahmen viele jener Volksrichter teil, die bis Ende 1960 ihr Staatsexamen nachholen mußten. Gemäß den Beschlüssen des VI. Parteitages der SED faßte der Senat der A. am 27. 9. 1963 einen Beschluß über die weiteren Aufgaben und die Arbeitsweise der A., der vom Präsidium des Ministerrates am 23. 10. 1963 bestätigt wurde. Die Rektoratsverfassung wurde aufgegeben, die A. wurde unmittelbar dem Ministerrat unterstellt. Die A. ist nunmehr in drei selbständige Institute gegliedert:

 

1. Institut für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung (Direktor: Dr. Wolfgang Weichelt). Dieses in Forschungsgruppen gegliederte Institut soll zu einem Forschungszentrum für Grundsatzfragen auf dem Gebiete des Staates und des Rechts werden und auf die Entwicklung der ideologisch-theoretischen Grundlagen der Staats- und Rechtswissenschaft Einfluß nehmen. Es gibt die Zeitschrift „Staat und Recht“ heraus.

 

2. Institut für die Weiterbildung leitender Mitarbeiter staatlicher Organe (Direktor: Dr. Walter Aßmann). Es gliedert sich in Lehrstühle für Theorie des Staates und des Rechts, Staatsrecht, Ökonomie, Strafrecht, Zivilrecht, LPG-Recht und Arbeitsrecht. Hier werden mehrwöchentliche Qualifikationsseminare für leitende Justizkader (Kaderpolitik) und Qualifikationsseminare sowie Zehnmonatslehrgänge für Staats- und Wirtschaftsfunktionäre gehalten.

 

3. Institut für Internationale Beziehungen (Direktor: Professor Dr. Herbert ➝Kröger, der bis zum Außerkrafttreten der Rektoratsverfassung am 21. 1. 1964 Rektor der A. gewesen ist). Es hat die Aufgabe, qualifizierte Kader für den auswärtigen Dienst in zweijährigen Lehrgängen auszubilden. Die Teilnehmer sollen bereits ein Hochschulstudium der Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaft, Geschichtswissenschaft, Sprachwissenschaft, Publizistik oder der Philosophie abgeschlossen haben und über praktische Erfahrungen im Partei- oder Staatsapparat oder in der Wirtschaft verfügen. In dem Institut werden auch Forschungsarbeiten auf dem Gebiet der Geschichte der internationalen Beziehungen und der Entwicklung des Völkerrechts geleistet. Das Institut ist in neun Lehrstühle bzw. Abteilungen gegliedert.

 

Ein Rechtsstudium im eigentlichen Sinne findet jetzt also an der A. nicht mehr statt.

 

Literaturangaben

  • Samson, Benvenuto: Grundzüge des mitteldeutschen Wirtschaftsrechts. Frankfurt a. M. 1960, Alfred Metzner. 146 S.

 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 18


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.