In der Kategorie Sehen verlinkt die Website auf audiovisuelle Angebote zum Thema Geschichte des Kommunismus.
Sie sind zu zweit auf der Couch und können sich nicht einigen, welchen Film sie gemeinsam schauen möchten? In der Kategorie Spielfilme finden sie Hinweise auf sowjetische Propaganda-Stummfilme aus den 1920er-Jahren genauso wie auf den actionreichen Agenten-Thriller aus Hollywood, der die Blockkonfrontation thematisiert. Diese Kategorie führt die Vielfalt filmischer Repräsentation des Kommunismus in seinen zahlreichen Facetten vor Augen.
Sie halten einen Vortrag und brauchen einen guten Start, um in das Thema einzusteigen? Unter Dokumentarfilme finden sie dafür Anregungen. Neben aktuellen Links zu Dokumentationen auf den Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, stellen wir ihnen auch preisgekrönte Kleinode des Dokumentarfilms aus der langen Geschichte des Kommunismus vor.
Sie suchen filmische Quellen für eine wissenschaftliche Arbeit? Filmmaterial versammelt audiovisuelles Quellenmaterial wie beispielsweise Nachrichtenbeiträge, antikommunistische Propaganda oder Aufnahmen aus der Anfangszeit der Sowjetunion. Ergänzt werden diese Fundstücke mit Links zu Videomitschnitten von Veranstaltungen, Tutorials zur Zeitgeschichte und Politikwissenschaft oder Experteninterviews.
Krankengeld (1975)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985
Anspruch auf Geldleistungen der Sozialversicherung (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) wegen Arbeitsunfähigkeit (AU) infolge von Krankheit (Krankengeld) besteht grundsätzlich vom 1. Tag der AU an bis zunächst 26 Wochen und danach für weitere 52 Wochen, wenn bis dahin mit dem Wiedereintritt der Arbeitsfähigkeit nach gutachterlicher Stellungnahme der Ärzteberatungskommission gerechnet werden kann.
Die Höhe des Krankengeldes der Sozialversicherung für Arbeiter und Angestellte liegt für insgesamt 26 Wochen im Kalenderjahr bei 50 v. H. des beitragspflichtigen Durchschnittsverdienstes und erreicht somit höchstens 300 Mark monatlich. Es wird für insgesamt 6 Wochen im Kalenderjahr ergänzt durch den Lohnausgleich der Betriebe, der als Differenz zwischen dem Krankengeld und 90 v. H. des Nettoverdienstes gezahlt wird. Zeitlich unbegrenzter Lohnausgleich wird — bis zur Wiederaufnahme der Arbeit — bei Arbeitsunfähigkeit wegen Unfalls, Berufskrankheit oder Quarantäne gewährt. Aus anderen Gründen Arbeitsunfähige (einschließlich der freiberuflich Tätigen, der Genossenschaftsmitglieder und Selbständigen usw.) erhalten, soweit länger als insgesamt 6 Wochen im Kalenderjahr krank, ab 1. 2. 1971 bis zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit oder bis zur Berentung ein erhöhtes Krankengeld, soweit sie mehr als 600 Mark monatlich verdienen, aber nur dann, wenn sie 10 v. H. des 600 Mark übersteigenden Einkommens (bis zu einer Höchstgrenze von 1200 Mark) als Beitrag an die freiwillige ➝Zusatzrentenversicherung (FZR) abführen. Dieses erhöhte Krankengeld beträgt für Versicherte ohne Kinder und solche mit einem Kind 70 v. H., mit zwei Kindern 75 v. H., mit drei Kindern 80 v. H., mit vier Kindern 85 v. H. und mit fünf und mehr Kindern 90 v. H. des täglichen Nettodurchschnittsverdienstes.
Versicherte mit einem lohnsteuerpflichtigen Arbeitsverdienst von mehr als 600 Mark monatlich, die nicht Mitglied der FZR sind, erhalten dennoch (seit 1967) für die 7. bis 13. Woche der Arbeitsunfähigkeit (AU) ein erhöhtes Krankengeld, wenn sie zwei Kinder und mehr haben; es beträgt für Versicherte mit zwei Kindern 65 v. H., mit drei Kindern 75 v. H., mit vier Kindern 80 v. H. und mit fünf Kindern 90 v. H. des Nettodurchschnittsverdienstes.
Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 476