In der Kategorie DDR A-Z verlinkt die Website auf Handbücher zur DDR, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland erschienen sind.
Zwischen 1953 und 1985 veröffentlichte die Bundesregierung mehrere Handbücher über die Deutsche Demokratische Republik (DDR) unter verschiedenen Titeln, darunter SBZ von A–Z (1953–1966), A bis Z (1969) und das DDR Handbuch (1975–1985). Diese Werke verfolgten das Ziel, umfassende Informationen über die DDR zu liefern. Die Artikel behandelten Themen wie die staatliche Organisation, die politische und wirtschaftliche Entwicklung sowie die führenden Akteure der DDR. Diese Informationen wurden teils in kurzen Stichworterklärungen, teils in ausführlichen Darstellungen aufbereitet.
Mit dem Ende der DDR trat eine zusätzliche Dimension dieser Handbücher zutage: Sie fungieren als Zeitzeugen, die nicht nur die Entwicklung innerhalb der DDR, sondern auch die sich verändernde Perspektive der Bundesrepublik auf die DDR über drei Jahrzehnte hinweg dokumentieren. Diese Handbücher bieten daher eine wertvolle Quelle, um den Wandel der historischen Sichtweisen nachzuvollziehen.
Der gesamte Text dieser Handbücher ist nun auf der Plattform www.kommunismusgeschichte.de zugänglich gemacht worden. Dabei wurde der ursprüngliche Charakter des Nachschlagewerks beibehalten, indem die Querverweise der Originaltexte als Links integriert wurden. Neu ist die Möglichkeit, die Veränderungen der Einträge über die verschiedenen Ausgaben hinweg zu verfolgen, was einen einzigartigen Vergleich der historischen Perspektiven ermöglicht. Weitere Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.
DDR A-Z 1985
DDR A-Z 1985
Eigentum (1985)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 315] I. Die Eigentumsordnung in der DDR Die E.-Ordnung in der DDR hat nach 1945 durch Bodenreform, Enteignung der Schlüsselindustrien, Banken, Versicherungsunternehmen, Enteignung der als Kriegsverbrecher und aktive Nationalsozialisten angesehenen Personen, Treuhandverwaltung von Flüchtlingsvermögen (Sperrkonten; Treuhandvermögen), individuelle Enteignungen mit Mitteln der Wirtschafts- und Steuerpolitik, Einführung staatlicher Beteiligung an Privatbetrieben, Vergenossenschaftung der Landwirtschaft und des Handwerks usw. eine grundlegende Umgestaltung erfahren. Die eigentumsrechtlichen Bestimmungen der Verfassung von 1949 und des BGB, die bis 1968 bzw. 1975 galten, entsprachen nicht mehr der wirklichen Rechtslage. Eine generelle Rechtsgrundlage hat die E.-Ordnung durch die Art. 9–16 der Verfassung vom 6. 4. 1968 i. d. F. vom 7. 10. 1974 (GBl. I, S. 432) erhalten. Die konkreten Regelungen zur E.-Ordnung sind nunmehr im Zivilgesetzbuch (ZGB) (Zivilrecht) vom 19. 6. 1975 (GBl. I, S. 465), insbesondere in dessen 2. Teil, zu finden. II. Eigentumsformen Kennzeichnend für die E.-Ordnung der DDR ist die Überwindung des monistischen E.-Begriffs des bürgerlichen Rechts und seine Aufspaltung in mehrere E.-Formen unter dem Gesichtspunkt ihrer sozialen und wirtschaftlichen Funktion sowie ihrer Zweckbindung. Grundlage der Volkswirtschaft in der DDR ist das sozialistische E., das seinerseits in 3 Erscheinungsformen vorkommt: als gesamtgesellschaftliches Volks-E., als genossenschaftliches Gemein-E. werktätiger Kollektive und als E. gesellschaftlicher Organisationen der Bürger (Art. 10 Abs. 1 Verf.). Hiervon werden als weitere Formen des E. das persönliche E. und das Privat-E. unterschieden, wobei letzteres als eigenständige rechtliche Kategorie nicht mehr behandelt wird. Die E.-Ordnung wird im Verständnis des Marxismus-Leninismus als entscheidendes Element der gesamten politischen wie gesellschaftlichen Ordnung begriffen. Mit ihr werden sowohl der sozialistische Charakter der Gesellschaft als auch z.B. die für sie spezifischen Formen der Mitwirkungsrechte begründet. A. Das sozialistische Eigentum 1. Das gesamtgesellschaftliche Volkseigentum gilt als die höchstentwickelte Form des sozialistischen E. Im Hinblick auf den Gegenstand des gesamtgesellschaftlichen Volks-E. gelten keine Begrenzungen. Für bestimmte Objekte ist die Form des Volks-E. zwingend, so für die Bodenschätze, die Bergwerke, Kraftwerke, Talsperren, großen Gewässer, die Naturreichtümer des Festlandsockels, Banken und Versicherungseinrichtungen, die volkseigenen Güter, die Verkehrswege, die Transportmittel der Eisenbahn, Seeschiffahrt und Luftfahrt, die Post- und Fernmeldeanlagen sowie — seit der Verfassungsänderung vom 7. 10. 1974 — für alle Industriebetriebe. An diesen Objekten ist Privat-E. unzulässig (Art. 12 Abs. 1 Verf.). Als Subjekt gelten der Staat und das Volk, wobei in rechtlicher Hinsicht Subjekt letztlich der Staat als „politische Organisation der Werktätigen in Stadt und Land“ ist (Art. 1 Abs. 1 Verf.). Die Nutzungs- und Verfügungsbefugnisse des Eigentümers übt der Staat durch seine Wirtschaftsverwaltungsorgane und durch die von diesen eingesetzten Leiter der Volkseigenen Betriebe, volkseigenen Güter und sonstigen staatlichen Einrichtungen aus. Das Fehlen einer privaten Verfügungsmacht über Produktionsmittel in den genannten Bereichen wird zugleich als Voraussetzung dafür bezeichnet, daß der Staat seinen Charakter grundlegend geändert habe und zu einer alle Gesellschaftsmitglieder gleichberechtigt beteiligenden Organisationsform geworden sei. Die Volkseigenen Betriebe wirtschaften im Rahmen ihrer Aufgaben eigenverantwortlich. In der Art der Nutzung des ihnen anvertrauten Volks-E. sind sie jedoch an die Prinzipien der Planwirtschaft (Planung), an die dem Betrieb übertragenen Aufgaben sowie an das Gebot, das Volks-E. zu mehren, gebunden. Über Gegenstände, die Grundlage der wirtschaftlichen Tätigkeit der Betriebe sind, dürfen sie in der Regel nicht verfügen, wohl aber über Gegenstände der Umlaufmittel. Grundsätzlich dürfen auch nur die letzteren in andere Formen des E. überführt werden (z.B. Verkauf von Produkten), während für das Anlagevermögen der Grundsatz der Unantastbarkeit des Volks-E., d.h. das Verbot, die Substanz und den Bestand des Volks-E. planwidrig zu verringern, gilt. Diesem Grundsatz entspricht auch ein erhöhter Bestandsschutz des Volks-E. So darf Volks-E. weder verpfändet, gepfändet noch belastet werden und eine Aufrechnung persönlicher Forderungen gegenüber Forderungen von Rechtsträgern von Volks-E. ist verboten. Volks-E. kann auch auf der Basis von Nutzungsverhältnissen individuell oder kollektiv den Bürgern zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden (etwa zu Wohnzwecken). 2. Das genossenschaftliche Gemeineigentum gilt als niedrigere Entwicklungsstufe des sozialistischen E., da das Subjekt dieses E. ein kleineres Kollektiv und nicht das gesamte Volk ist. Eigentümer sind die Genossenschaften als juristische Personen in Ge[S. 316]stalt der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (Landwirtschaftliche Betriebsformen), der Gärtnerischen Produktionsgenossenschaften, der Produktionsgenossenschaften des Handwerks, der Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer (Fischwirtschaft), der Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG) und der Konsumgenossenschaften. Das genossenschaftliche E. erstreckt sich, entsprechend den unterschiedlichen Einbringungspflichten bei den einzelnen Genossenschaftstypen, auf einen unterschiedlich großen Bereich von Produktionsmitteln und sonstigen Gegenständen. Art. 13 Verf. nennt als genossenschaftliches E. Geräte, Maschinen, Anlagen, Bauten, Tierbestände und das aus genossenschaftlicher Nutzung des Bodens sowie genossenschaftlicher Produktionsmittel erzielte Ergebnis. Dieser Katalog ist nicht abschließend, jedoch gilt auch für das genossenschaftliche E. der Grundsatz der Zweckbindung, wonach der Erwerb von Gegenständen, die nicht der Durchführung der satzungsmäßigen Aufgaben der Genossenschaften dienen, verboten ist. Auch genossenschaftliches E. genießt einen verstärkten Schutz. Produktionsmittel sind unpfändbar, eine Zwangsvollstreckung ist nur in solche finanziellen Mittel und Sachen zulässig, die nicht Grundlage der wirtschaftlichen Tätigkeit der Genossenschaft sind. 3. Für das E. der gesellschaftlichen Organisationen der Bürger gilt Entsprechendes wie für das genossenschaftliche E. Seine Träger sind die Massenorganisationen und Parteien. Objekte sind insbesondere Verlagsbetriebe sowie soziale und kulturelle Einrichtungen. B. Das persönliche Eigentum Das persönliche E. ist grundsätzlich kein Produktionsmittel-E. Es erfährt durch die Bestimmung, daß es der Befriedigung der materiellen und kulturellen Bedürfnisse der Bürger dient und sein Gebrauch nicht den Interessen der Gesellschaft zuwiderlaufen darf, eine soziale Zweckbestimmung und rechtliche Begrenzung. Quelle des persönlichen E. ist in erster Linie das Arbeitseinkommen, aber auch andere Erwerbsgründe, wie Schenkung, Erbschaft, Auszeichnung, Lotteriegewinn usw., sind zulässig. Objekte des persönlichen E. sind vorwiegend Arbeitseinkünfte und Ersparnisse, die Ausstattung der Wohnung und des Haushalts, Gegenstände des persönlichen Bedarfs, die für die Berufsausbildung, Weiterbildung und Freizeitgestaltung erworbenen Sachen sowie Grundstücke und Gebäude zur Befriedigung der Wohn- und Erholungsbedürfnisse des Bürgers und seiner Familie, ferner die dem Wesen des persönlichen E. entsprechenden Rechte, einschließlich vermögensrechtlicher Ansprüche aus Urheber-, Neuerer- und Erfinderrechten (§ 23 Abs. 1 ZGB). Zur Erfüllung des in Art. 15 Verf. erteilten Auftrages auf Schutz des Bodens und zur Verhinderung von Spekulation und arbeitslosem Einkommen bedarf die Übertragung von E.-Rechten an Grundstücken der staatlichen Genehmigung (VO vom 15. 12. 1977, GBl. II, 1978, S. 73, § 297 ZGB). Aber auch andere Rechtsgrundlagen für Nutzungsbefugnisse (bis hin zur Miete) unterliegen der staatlichen Kontrolle und sind genehmigungspflichtig. C. Privates Eigentum Unter der Voraussetzung der Befriedigung gesellschaftlicher Bedürfnisse und der Erhöhung des Volkswohlstandes sowie der Mehrung des gesellschaftlichen Reichtums war in der DDR bis zur Änderung der Verfassung vom 7. 10. 1974 als Übergangserscheinung noch privates Produktionsmittel-E. zugelassen (Art. 14 Abs. 1 Verf. von 1968). An vielen Privatbetrieben bestanden jedoch bereits staatliche Beteiligungen (sog, halbstaatliche Betriebe). Die Rechtsform war die einer Kommanditgesellschaft mit dem Staat als Kommanditisten und dem früheren Alleineigentümer als unbeschränkt haftendem Gesellschafter. Im Jahr 1972 sind die halbstaatlichen Betriebe sowie die verbliebenen größeren Privatbetriebe fast vollständig in Volkseigene Betriebe umgewandelt worden. Nach der Verfassungsänderung vom 7. 10. 1974 sind nur noch die auf überwiegend persönlicher Arbeit beruhenden kleinen Handwerks- und anderen Gewerbebetriebe erlaubt und werden vom Staat gefördert (Art. 14 Abs. 2 Verf. i. d. F. von 1974). Obwohl es sich auch in diesem beschränkten Rahmen nach wie vor um Produktionsmittel-E. handelt, wird es nach den Bestimmungen für das persönliche E. behandelt (§ 23 Abs. 2 ZGB). Dies gilt ebenso für andere Relikte von Privat-E. (z.B. für das individuelle E. an Miethäusern), da es für sie sonst keine Rechtsgrundlagen mehr gibt (§ 3 EGZGB vom 19. 6. 1975, GBl. I, S. 517). Entsprechendes gilt für kirchliches E. D. Enteignungen Die Verfassung sieht in Art. 16 die Möglichkeit der Enteignung für gemeinnützige Zwecke auf der Grundlage eines Gesetzes und gegen angemessene Entschädigung vor. Enteignungen dürfen nur erfolgen, wenn der angestrebte Zweck nicht durch Bereitstellung von Volks-E. erreicht werden kann. Zulässige Enteignungen regeln z.B. das Aufbaugesetz, das Wassergesetz, das Atomenergiegesetz und das Verteidigungsgesetz. Enteignungscharakter können auch Inanspruchnahmen nach der Leistungsverordnung haben. Der Rechtsweg zu den Gerichten ist ausgeschlossen. E. Allgemeine Regelungen zum Eigentum Die allgemeinen Regelungen zum E. enthält das ZGB, soweit sie für das sozialistische E. überhaupt [S. 317]einschlägig werden können. Bei der Übertragung von E. hat das ZGB das Abstraktionsprinzip des BGB verlassen und knüpft den E.-Übergang an den Vertrag und die Übergabe (§ 26 ZGB). Ein gutgläubiger Erwerb ist nur an im Einzelhandel gekauften Sachen, an Geld und Inhaberpapieren möglich (§§ 27, 28 ZGB). Das ZGB enthält daneben Bestimmungen über Verbindung, Vermischung und Verarbeitung, über die Aneignung, über die Ansprüche des Eigentümers sowie über das gemeinschaftliche E., das in Mit-E. und Gesamt-E. unterschieden wird. Betriebsformen und Kooperation; Produktionsverhältnisse. Klaus Westen Literaturangaben Arlt, R., u. G. Rohde: Bodenrecht. Ein Grundriß. Lehrbuch. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1976. Dornberger, G.: Die verschiedenen Eigentumsarten und Eigentumsformen in der DDR, in: Neue Justiz, 1952, S. 16. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1952. Grünewald, J.: Das Eigentum und das Eigentumsrecht in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Bonn: Röhrscheid 1961. (Bonner rechtswissenschaftliche Abhandlungen. 49.) Hofmann, H.: Sozialistisches Eigentum und Staatsmacht, in: Staat und Recht 1969, S. 1224. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1969. Kelinkert, J.: Die Regelung des sozialistischen und des persönlichen Eigentumsrechts im ZGB, in: Neue Justiz 1975, S. 628. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1975. Luft, H., u. H. Schmit: Die neue Verfassung und das sozialistische Eigentum, in: Staat und Recht 1968, S. 716. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1968. Oberländer, H., u. M. Posch: Probleme der rechtlichen Regelung des Volkseigentums, in: Staat und Recht 1969, S. 1812. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1969. Schüsseler, R.: Theoretische Probleme des Volkseigentumsrechts (Diss.). Halle 1975. Such, H.: Das Volkseigentum, in: Neue Justiz 1949, S. 49. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1949. <LI>Wiedemann, H.: Das sozialistische Eigentum in Mitteldeutschland. Köln: Wissenschaft u. Politik 1964. (Abhandlungen zum Ostrecht. 3.) Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 315–317 Eid A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z EingabenDDR A-Z 1985
Transfer-Rubel (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Der TR. ist die gemeinsame Währungseinheit der Internationalen Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (IBWZ) der RGW-Länder (Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe). Sein Wert wurde von 1963 bis 1971 durch den amtlichen Goldgehalt von 0,987.412g bestimmt (d.h. 1 TR. = 1,11 US-$). Seither paßt die IBWZ den Kurs des TR. an die Wertveränderungen westlicher Währungen regelmäßig an, und zwar anhand des durchschnittlichen Kurses eines Währungskorbes, in dem die Währungen der wichtigsten westlichen Handelspartner der RGW-Staaten enthalten sind (1. Halbjahr 1984: 1 TR. = 1,26 US-$ = 3,41 DM). Der TR. ist weder mit dem sowjetischen Valuta-Rubel, der sowjetischen Außenwährungseinheit (obwohl beide denselben amtlichen Goldgehalt besitzen), noch mit dem sowjetischen Binnenrubel identisch. Der Binnenrubel ist eine reine Binnenwährung; für ihn gibt es deshalb auch keinen amtlichen Wechselkurs. Seine Kaufkraft im Verhältnis zu anderen Währungen ist unbekannt. Die ökonomische Funktion des TR. ist in der Außenhandelspraxis allerdings stark eingeengt: Der Handel zwischen den RGW-Mitgliedsländern wird nach wie vor überwiegend auf der Grundlage von zweiseitigen Regierungsabkommen abgewickelt. Ein Guthaben in TR. ermöglicht keine unmittelbaren Käufe in einem anderen Partnerland, denn der Saldenausgleich erfolgt nicht durch die automatische Verrechnung in TR., sondern muß jedesmal in einem Handelsabkommen neu vereinbart werden. Aus diesem Grunde ist kein RGW-Land daran interessiert, im Intrablockhandel Überschüsse, d.h. Guthaben in TR. zu erzielen. Außerhalb des Handelsverkehrs zwischen den RGW-Ländern repräsentiert der TR. keine selbständige Kaufkraft. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1364 Tourismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z TransportpolizeiDDR A-Z 1985
Bürgerrechtler (1985)
Siehe auch das Jahr 1979 „In der DDR kann von sogenannten Bürgerrechtlern keine Rede sein“, erklärte E. Honecker in einem Interview mit der „Saarbrücker Zeitung“ vom 10. 5. 1977. Eine Bürgerrechtsbewegung wie in Polen oder in der ČSSR hat es in der Tat bislang nicht gegeben. Gleichwohl haben mehrere zehntausend Bür[S. 250]ger der DDR nach Unterzeichnung der KSZE-Schlußakte in Helsinki offen und bewußt ihre Grund- und Menschenrechte geltend zu machen versucht, in der Regel unter Berufung auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10. 12. 1948 und den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19. 12. 1966, dem auch die Regierung der DDR im Jahr 1974 beigetreten ist (GBl. II, 1974, Nr. 6). Meist geschah dies ausdrücklich zu dem Zweck, die Entlassung aus der DDR Staatsbürgerschaft und die Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland zu erzwingen. Der Opposition (Opposition und Widerstand) sind diese Bestrebungen nur bedingt zuzurechnen („Abstimmung mit dem Ausreiseantrag“). Demgegenüber wollen „wirklich“ Oppositionelle nicht emigrieren, sondern sie glauben an die Möglichkeit eines inneren Wandels in der DDR bzw. bemühen sich selbst, eine Veränderung der politischen Verhältnisse in der DDR zu bewirken. Allerdings bedienen sich die Ausreisewilligen vielfach oppositioneller Taktiken, wie sie B. in anderen Staaten des sowjetischen Einflußbereichs ebenfalls anwenden. Sie vertreten ihre Forderungen ostentativ, z.T. auch demonstrativ — etwa durch Tragen eines selbstverfertigten Plakats oder, wie der Ost-Berliner Professor Hellmuth Nitsche, durch Verfassen eines „Offenen Briefes“, um auf Menschenrechtsverletzungen in der DDR aufmerksam zu machen. Eine „Bürgerrechtsinitiative“ bildete sich in Riesa, als auf Veranlassung eines dortigen Arztes, Karl-Heinz Nitschke, am 10. 7. 1976 zunächst 33 Bürger eine „Petition zur vollen Erlangung der Menschenrechte“ mit Namen und Anschrift unterzeichneten, die sie sowohl dem Staatsrat der DDR wie auch westlichen Medien zur Veröffentlichung zuleiteten; etwa weitere drei Dutzend Bürger aus Riesa, Karl-Marx-Stadt und Umgebung schlossen sich dieser Aktion später an. Auch in diesem Fall ging es um die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft und Ausreise aus der DDR. Mehrere dieser B. wurden in Haft genommen und wegen „staatsfeindlicher Hetze“ und „staatsfeindlicher Verbindungen“ zu Freiheitsstrafen verurteilt, andere — wie Nitschke — nach längerer Untersuchungshaft ohne Verurteilung in die Bundesrepublik Deutschland abgeschoben. Nach dem für viele Bürger der DDR enttäuschenden Ausgang der KSZE-Folgetreffen in Belgrad und Madrid sowie unter dem Eindruck mehrfach (1974, 1977 und 1979) verschärfter politischer Strafrechtsbestimmungen sind individuelle oder gemeinsame Initiativen dieser Art zurückgegangen. Trotzdem bilden B. auch in der DDR einen für die SED-Führung schwer kalkulierbaren Unruheherd. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 249–250 Bürgerinitiative A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BürgschaftDDR A-Z 1985
Sterbegeld (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das St. wird seit Erlaß des Gesetzbuches der Arbeit (GBA) im Jahre 1961 (inzwischen abgelöst durch das Arbeitsgesetzbuch [AGB]) Bestattungsbeihilfe (B.) genannt. Die Sozialversicherung gewährt B. beim Tod eines Versicherten, eines anspruchsberechtigten Familienangehörigen, eines Rentners und bei einer Totgeburt. Die Höhe der B. richtet sich nach dem beitragspflichtigen Durchschnittsverdienst, den der Versicherte vor Eintritt des Todes bzw. vor Eintritt des Todes eines anspruchsberechtigten Familienangehörigen erzielt hatte. Beim Tod eines Rentners wird die B. nach dem letzten beitragspflichtigen Durchschnittsverdienst vor Beendigung der Erwerbstätigkeit errechnet. Sie beträgt beim Tode des Versicherten bzw. Rentners mindestens 160 und höchstens 400 Mark, beim Tode eines Familienangehörigen mindestens 80 und höchstens 200 Mark und bei einer Totgeburt mindestens 40 und höchstens 100 Mark. Bei Tod durch Unfall bzw. Berufskrankheit wird der Höchstsatz gezahlt. Für Bergleute gelten günstigere Regelungen (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund (FDGB) gewährt St. an Hinterbliebene von Gewerkschaftsmitgliedern, das, abhängig von der Dauer der Mitgliedschaft und der Höhe der gezahlten Beiträge, zwischen 100 und 370 Mark liegt. Unfall-St. wird zwischen 300 und 470 Mark gezahlt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1310 Ständige Kommission für die friedliche Nutzung der Atomenergie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SteuerberaterDDR A-Z 1979
DDR A-Z 1979
Standortplanung (1979)
Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 Planung. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1049 Ständige Kommissionen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StatistikDDR A-Z 1979
Konsumgüterversorgung (1979)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Privater ➝Verbrauch; Kaufkraft; Lebensstandard. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 602 Konsumgütermessen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KonsumneigungDDR A-Z 1979
Kreisstaatsanwalt (1979)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Staatsanwaltschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 618 Kreisplankommissionen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KreistagDDR A-Z 1979
Intertank (1979)
Siehe auch das Jahr 1975 Kraftstoffversorgung. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 547 Intershop A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Interwerbung GmbH, Gesellschaft für Werbung und Auslandsmessen der DDRDDR A-Z 1975
DDR A-Z 1975
Sozialistische Stadt (1975)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Architektur. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 775 Sozialistische Gesetzlichkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialistische WirtschaftDDR A-Z 1975
Urkundenstellen (1975)
Siehe auch die Jahre 1969 1979 Personenstandswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 885 Urheberrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z UrlaubDDR A-Z 1975
Finanzbeirat (1975)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Finanzorgane. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 300 Finanzausgleich A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FinanzberichterstattungDDR A-Z 1975
Jugendweihe (1975)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Alle Maßnahmen der Jugendpolitik sind eng verknüpft mit dem Hauptziel der „Entwicklung und Festigung des sozialistischen Bewußtseins“. Diesem Ziel dienen auch zwei spezielle Formen politisch-moralischer Erziehung: die J. und die Arbeiterweihe. Die J. ist „eine gesellschaftliche Einrichtung zur Unterstützung der politisch-ideologischen Bildung im 8. Schuljahr“. In ihrem Mittelpunkt steht das Gelöbnis, das die Jugendlichen in einer J.-Feier öffentlich ablegen. Es enthält ein Bekenntnis zur DDR, zur Freundschaft mit der UdSSR, zum Sozialismus und zum schulischen und beruflichen Fleiß. Zur Vorbereitung dienen die (10) Jugendstunden. Träger sind die „Ausschüsse für J.“, die mit den Schulen, den Eltern, der FDJ und den örtlichen Betrieben zusammenarbeiten. Die Jugendstunden sind auf den Lehrplan der Schule und die Pionier- und FDJ-Schulung abgestimmt; SED-Funktionäre und Veteranen, Wissenschaftler, Künstler, Arbeiter aus den Patenbetrieben (Patenschaften) tragen den Unterricht, der gewöhnlich mit einer Klassenfahrt (z. B. Besuch der Gedenkstätte Buchenwald) verbunden ist. J. wurden erstmals im Frühjahr 1955 durchgeführt. Die Teilnahme gilt als freiwillig und soll mit den Kirchenpflichten (Konfirmation, Kommunion) vereinbar sein. Indessen bestimmt die atheistische „Weltanschauung der Arbeiterklasse“ die J., wie sich etwa aus dem den „Weihlingen“ alljährlich überreichten Buch „Weltall, Erde, Mensch“ ablesen läßt. Die Abwehr der Kirchen und des christlichen Bevölkerungsteils gegen die J. war jedoch vergeblich. 1974 sollen ca. 95 v. H. der 14jährigen an der J. teilgenommen haben. Jugend. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 449 Jugendstunden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JugendwerkhöfeDDR A-Z 1969
DDR A-Z 1969
Leistungsprinzip (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach dem L. soll die Entlohnung ausschließlich nach der Leistung erfolgen. § 39, Abs. 3 Satz~1 und 2 des Gesetzbuches der Arbeit bestimmt: „Für die Arbeit und den Lohn der Werktätigen gilt das sozialistische Grundprinzip ‚Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seiner Leistung‘. Der Arbeitslohn wird nach dem ökonomischen Gesetz der Verteilung nach der Arbeitsleistung festgesetzt.“ Das L. ist damit der wichtigste Grundsatz der Arbeitspolitik zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität und zur Verbesserung der Qualität der Produktion. Ihm entspricht vor allem das Lohnsystem. (Prämien, TAN, Lohnpolitik) Literaturangaben Mampel, Siegfried: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 373 Leistungslohn A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LeistungsvergleichDDR A-Z 1969
Haushaltsorganisationen (1969)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 Aus dem Staatshaushalt nach dem Bruttoprinzip finanzierte, wirtschaftlich selbständige Einrichtungen (z. B. Krankenhäuser, Kindergärten, Feierabendheime, Schulen, Theater, wissenschaftliche Institute, Einrichtungen für die kulturelle, soziale und gesundheitliche Betreuung) und staatliche Organe (z. B. Ministerien, Räte der Verwaltungsgebiete). Die II. wurden bei der Haushaltsreform 1951 zur Unterscheidung gegenüber den VEB geschaffen. Sie sind nicht in jedem Fall juristisch selbständig. Auch solche H., bei denen ab 1965 die Leistungsfinanzierung als eine Spezialform der Ermittlung und Kontrolle einer ökonomischen Verwendung von Haushaltsmitteln eingeführt wurde (z. B. bei Theatern, Kulturhäusern), ändert diese Neuregelung nichts an ihrem Status. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 271 Haushaltsbuch A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HausvertrauensleuteDDR A-Z 1969
Mathematik (1969)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 In den letzten Jahren ist das Interesse der SED-Führung an Operationsforschung („operations research“) und Kybernetik, jedoch auch an M. und mathematischer Logik stark gestiegen. Immer mehr schiebt sich dabei die M. in den Vordergrund. Hier ist insbesondere auf die Mengenlehre und die Wahrscheinlichkeitsrechnung, die mathematische Logik (Aussagenlogik) und die mathematische Statistik sowie auf die Differentialrechnung, die Algebra und die Topologie hinzuweisen. Mit Hilfe der M. können deduktive Systeme konstruiert werden, die sowohl Prognosen erlauben wie die Optimierung volkswirtschaftlicher und technischer Prozesse (mathematische Optimierung und Programmierung). Gewisse für die wirtschaftliche Entwicklung besonders wichtige Einzelwissenschaften, etwa die Ökonomie, die Psychologie, jedoch auch die Medizin und Biologie, können erst mit Hilfe mathematischer Methoden weiterentwickelt werden. Das gesteigerte Interesse der Parteiführung bezieht sich auch auf eine der wichtigsten Grundlagen der modernen M., die Mengenlehre (ML). Ähnlich wie in der Kybernetik wird auch in der ML eine Gesamtheit beliebiger Objekte unter bestimmten Aspekten als Ganzheit (Menge) begriffen. Eine solche „Menge“ ist nicht weiter reduzierbar. Die einzelnen Bestandteile, die die Gesamtheit einer Menge ausmachen, werden als „Elemente“ dieser Menge bezeichnet. Zwischen den einzelnen Elementen einer Menge besteht eine „Elementbeziehung“. Im einzelnen werden endliche (oder natürlich gegebene) und unendliche (oder durch Abstraktion gegebene) Mengen unterschieden. Die Mengen der Zustände und Prozesse eines ökonomisch-gesellschaftlichen Systems können als „Elemente“ dieses Systems gedeutet werden. Durch Abstraktion gegebene Mengen sind dagegen etwa die natürlichen Zahlen, deren Menge prinzipiell unendlich ist. Die ML arbeitet mit mathematischen Funktionen. Damit sind genau definierte und intersubjektiv kontrollierbare Abbildungen von Zahlen in eine andere Menge gemeint (Abbildung einer Menge M in eine Menge M'). Die ML faßt den Begriff der Menge axiomatisch. Demgemäß werden in der ML das „Auswahlaxiom“, das „Extensionalitätsaxiom“, das „Mengenbildungsaxiom“ und das „Unendlichkeitsaxiom“ unterschieden. Im Zusammenhang mit der mathematischen ML steht die Wahrscheinlichkeitsrechnung (WR). Sie untersucht die Beziehungen zwischen Wahrscheinlichkeiten von Elementen, Funktionen und Strukturen. Mit Hilfe der WR soll der „Zufall“ kontrollierbar gemacht werden. Die grundlegenden Begriffe der WR sind das „Wahrscheinlichkeitsfeld“ sowie die „Elementarereignisse“ und die „Ereignisse“. Die Elementarereignisse stellen die Elemente einer (endlichen oder unendlichen) Menge dar. Die Gesamtmenge kann wiederum in Teilmengen zerlegt werden, die als „Ereignisse“ bezeichnet werden. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 402 Materielle Verantwortlichkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Mathematik-OlympiadeDDR A-Z 1969
DBB (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Abk. für Deutsche Bauernbank. (Deutsche Landwirtschaftsbank) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 136 Datenverarbeitung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DBDDDR A-Z 1966
DDR A-Z 1966
Gotsche, Otto (1966)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1969 * 3. 7. 1904 in Wolferode b. Eisleben als Sohn eines Bergarbeiters, Volksschule, Klempnergeselle. 1919 Mitbegründer des KJVD im Mansfelder Bezirk, 1921 Sekretär des KJVD im Unterbezirk Halle (Saale). KPD, Mitarbeiter [S. 180]der KPD-Presse, Instrukteur der KPD (u.a. im Bezirksverband Wasserkante). Vor 1933 mehrmals wegen politischer Vergehen bestraft. 1933 vorübergehend KZ, illegale Tätigkeit. Nach 1945 KPD, SED. 1945 bis 1949 verschiedene Verwaltungsfunktionen in Sachsen-Anhalt. 1950 zum Persönlichen Referenten bzw. Leiter des Sekretariats von Walter ➝Ulbricht berufen, seit Bildung des Staatsrates am 12. 9. 1960 dessen Sekretär. Seit VI. Parteitag Jan.~1963 Kandidat des ZK der SED. Mitgl. der Volkskammer und der Deutschen ➝Akademie der Künste. 1958 Nationalpreis. Seine Tendenzromane „Märzstürme“ (1933, umgearbeitete Fassung 1953), „Tiefe Furchen“ (1949), „Die Fahne von Kriwoj Rog“ (1959) gelten als Muster des sozialistischen Realismus, sind aber ohne literarischen Wert. G. tritt als Initiator der Schreibenden ➝Arbeiter hervor. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 179–180 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1966 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/gotsche-otto verwiesen. Goethe-Preis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Götting, GeraldDDR A-Z 1966
Bauwirtschaft (1966)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 In der Bauindustrie der SBZ sind 492.000 Beschäftigte tätig, dazu 128.000 im Bauhandwerk (davon rd. 53.000 im privaten Bauhandwerk und 75.000 in Handwerks-Produktionsgenossenschaften). Die B. leistet einen Anteil von rd. 6 v. H. zum Bruttosozialprodukt und steht damit an vierter Stelle in der Rangfolge der Wirtschaftsbereiche. In der B. gibt es einen noch relativ hohen Anteil von Privatbetrieben. Vor allem der Ausbau wird durch Handwerksbetriebe bzw. -Genossenschaften ausgeführt. Das Schwergewicht der Bautätigkeit liegt bei den sog. Investitionsbauten, also Industriebauten, Verwaltungsgebäuden und militärischen Bauten. Etwa 40 v. H. der Bauleistung betreffen direkt oder indirekt den Industriebau. Der Wohnungsbau wird vernachlässigt. Baustoffmangel und technische Rückständigkeit führten zu der amtlichen Feststellung: „Wir bauen nicht gut genug, wir bauen zu langsam und vor allem zu teuer.“ Das Bauvolumen der SBZ betrug 1964 pro Kopf der Bevölkerung nur knapp 60 v. H. gegenüber dem Stand in der BRD. Hauptaufgabe der B. ist die „Konzentrierung der Kräfte auf die vordringliche Entwicklung der Grundstoffindustrie“ (Chemie, Kohle, Energie). Die B. soll die Produktion bei gleichbleibender Arbeitskräftezahl erheblich steigern. Zu diesem Zweck worden der Baumaschinen- und der Baustoffindustrie zur Erweiterung ihrer Kapazitäten seit einigen Jahren mehr Mittel zugeführt. Der Mangel an modernen Baumaschinen besteht jedoch auch weiterhin. Die A. hat bisher in keinem Jahr die ihr gestellten Produktionsziele erreicht. Nach den ersten vier Jahren des ersten Siebenjahrplans (1959–1962) betrug das Produktionswachstum der B. nur etwa ein Drittel des für diese Zeit geplanten Zuwachses. Dieser Rückstand hat wesentlich zum Scheitern des ersten Siebenjahrplans beigetragen. Literaturangaben Plönies, Bartho: Planen und Bauen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor von Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 134 S. m. 16 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 61 Bautzen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BDVPDDR A-Z 1966
Untersuchungsorgane (1966)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 U. sind die Kriminalpolizei, der Staatssicherheitsdienst und die U. der Zollverwaltung (§ 16 StAGes. vom 17. 4. 1963 — GBl. I, S. 57). Diese U. führen die Untersuchungen in Strafsachen durch (§ 96 StPO). Sie unterliegen in dieser Tätigkeit den Weisungen der Staatsanwaltschaft, die von dieser Befugnis dem SSD gegenüber aber keinen Gebrauch macht. Der Leiter eines U. hat die Befugnis, durch schriftliche, begründete Verfügung die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens anzuordnen (§~106 StPO). Er ist auch befugt, selbständig das Verfahren einzustellen, vorläufig einzustellen (§§ 158, 159 StPO) oder an die Konfliktkommission oder Schiedskommission (gesellschaftliche Gerichte) abzugeben (§ 157 StPO). Erfolgt das nicht, so hat das U. die Akte dem Staatsanwalt mit einem ausführlichen Schlußbericht, der das Ergebnis der Untersuchung zusammenfaßt, zu übergeben (§ 162 StPO). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 490 Untersuchungshaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z UraltguthabenDDR A-Z 1966
DFD (1966)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 Abk. für Demokratischer Frauenbund Deutschlands. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 109 Dezentralisation A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DHfKDDR A-Z 1965
DDR A-Z 1965
Volksfront (1965)
Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 460]Unter dem Eindruck der nationalsoz. Machtergreifung in Deutschland entschloß sich Moskau 1934/35 die bisherige Generallinie der Komintern zu ändern. Auf dem VII. Weltkongreß im Aug. 1935 verkündete Komintern-Generalsekretär Georgi Dimitroff — er gilt als Initiator der neuen Politik —, das wichtigste Ziel der Kommunisten sei nunmehr die Herstellung der „V. gegen Krieg und Faschismus“. Die bis dahin gültige These Stalins, die Sozialdemokraten seien „der gemäßigte Flügel des Faschismus“ und die „Todfeinde der Arbeiterklasse“, wurde fallengelassen und stattdessen die Einheits- und Aktionsfront mit den Sozialdemokraten, Gewerkschaften und anderen nichtkommunistischen Arbeiterorganisationen gefordert. Im weiteren Sinne wurde im Rahmen der V. auch ein Bündnis der Kommunisten mit Teilen des Mittelstandes und des Bürgertums gegen den Faschismus angestrebt. Zu diesem Zweck beteuerten die KP-Vertreter erstmalig, auch sie seien für die (bürgerliche) Demokratie, ließen aber auch keinen Zweifel, daß ihr Endziel die Sowjetmacht sei. In neugegründeten V.-Ausschüssen erstrebten die KP-Funktionäre von vornherein „die führende Rolle“ und forderten von nichtkommun. Antifaschisten u.a. die Billigung der Großen Säuberungen in der SU als Kampf gegen die „trotzkistischen Spione des Nazifaschismus“ (Ulbricht). Der Abschluß des deutsch-sowjetischen Nichtangriffspaktes im Aug. 1939 beendete auch die V.-Politik. Doch schon während des deutsch-sowjetischen Krieges (Nationalkomitee Freies Deutschland) und besonders nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges erinnerten sich die Kommunisten wieder ihres erweiterten Bündniskonzepts und versuchten mit der Bildung der Vaterländischen oder auch Nationalen Front in den Satellitenstaaten Antifaschisten aus allen Schichten für ihre Politik zu gewinnen. (Bündnispolitik) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 460 Volksentscheid A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VolkshochschulenDDR A-Z 1965
HVA (1965)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 Abk. für Hauptverwaltung für Ausbildung: von 1950 bis 1952 benutzte Tarnbezeichnung für das Oberkommando der militärischen Verbände; war 1952–1956 Stab der Kasernierten Volkspolizei. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 187 Humanismus, Realer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HVDGPDDR A-Z 1965
Parteilichkeit, Bolschewistische (1965)
Siehe auch: Parteilichkeit: 1969 1975 1979 1985 Parteilichkeit, Bolschewistische: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Forderung auf der Grundlage des Marxismus-Leninismus. Danach hat sich das Verhalten des einzelnen wie aller Institutionen grundsätzlich an der Frage zu orientieren: Was nützt der Konsolidierung der Macht der „Arbeiterklasse“? Da die bolschewistische Partei bzw. ihre Führung den Anspruch vertritt, autorisierte Sprecherin dieser Klasse zu sein, hat nur sie — im nationalen oder internationalen Rahmen — festzulegen, was jeweils als „parteilich“ gilt. Die Forderung der Parteilichkeit erstreckt sich auch auf Wissenschaft und Kunst. Auch hier soll es keinen überparteilichen, d.h. keinen von Klasseninteressen freien Standpunkt geben. Die Auswirkungen des Dogmenstreites zwischen Moskau und Peking, die zwangsläufig den Inhalt der BP. berühren, bleiben abzuwarten. Für die SBZ gilt nach wie vor uneingeschränkt, daß die Führung der KPdSU den Maßstab für den Inhalt des BP. bestimmt. (Objektivismus) Literaturangaben Leonhard, Wolfgang: Sowjetideologie heute, Bd. II — Die politischen Lehren (Fischer-Bücherei, 461). Frankfurt a. M., 1962. 328 S. Möbus, Gerhard: Bolschewistische Parteilichkeit als Leitmotiv der sowjetischen Kulturpolitik. Dokumente der Diktatur. (BB) 1951. 32 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 316 Parteilehrjahr der SED A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteilichkeit der RechtsprechungDDR A-Z 1965
USPD (1965)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1966 Unabhängige Sozialdemokratische Partei Deutschlands. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 442 Urlaub A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vallentin, MaximDDR A-Z 1963
DDR A-Z 1963
Kieß, Kurt (1963)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 * 1914. Volksschule, Klempnerlehre, KJVD, 1932 KPD. Nach 1945 Klempner, SED-Sekretär in einem VEB, dann Schlosser bei der Wismut AG. Seit 1951 hauptamtl. Funktionär der SED, 1952 1. Sekretär der Kreisleitung Wismut-Breitenbrunn, 1956 1. Sekretär der Kreisleitung Wismut-Oberschlema, ab 1954 Mitgl. des Büros der SED-Gebietsleitung Wismut, 1958 2. Sekretär, seit 1960 1. Sekretär der SED-Gebietsleitung Wismut als Nachfolger von Rolf ➝Weihs. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 238 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1963 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/kiess-kurt verwiesen. Kiesewetter, Wolfgang A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KindergartenDDR A-Z 1963
1963: K
Kabarett Kabinette Kaderpolitik Kadettenschule Kalibergbau Kammerabkommen Kammer der Technik Kammergericht Kampagne Kampfgruppen Kampflied Kandidat Kapitalismus Kapitulantentum Karikatur Karl-Marx-Orden Karl-Marx-Stadt Karrierist Kasernierte Volkspolizei Kassation Kasse der gegenseitigen Hilfe Katastrophenkommission Kauffonds Kaufkraft Kaul, Friedrich Karl KdT Kennziffern Kernforschung Keßler, Heinz KGB Kiesewetter, Wolfgang Kieß, Kurt Kindergarten Kinderzeitschriften Kinderzuschlag, Staatlicher Kirchenfragen, Amt für Kirchenpolitik Kirchensteuer Kirchenwald KJVD Klasse Klassenjustiz Klassenkampf Klassenkampf auf dem Lande Kleinbauer Kleinmechanisierung Klerikaler Militarismus, Klerikaler Faschismus Klingenthal Klub der Intelligenz Klub der Kulturschaffenden Klubhäuser, Betriebliche Klubräume, Betriebliche Koenen, Bernhard Koenen, Wilhelm Koexistenz Kohlenindustrie Kolchos Kollegien Kollektiv Kollektiv der sozialistischen Arbeit Kollektive Führung Kollektiverziehung Kollektivierung Kolonialismus Kombinat Kominform Komintern Komitee der Antifaschistischen Widerstandskämpfer Komitee für Arbeit und Löhne Komitee für gesunde Lebensführung und Gesundheitserziehung Komitee für Körperkultur und Sport, Staatliches Komitee für Solidarität mit dem kubanischen Volk Komitee zum Studium der gesellschaftlichen Verhältnisse und ihrer Veränderung in Westdeutschland Kommissionen Kommissionsverträge Kommunismus Kompaß Komplexbrigade Komplexe Mechanisierung Komplexe Planung Komplex-Territorial Komponisten und Musikwissenschaftler, Verband Deutscher Komsomol Konfessionen Konfliktkommission Konföderation König, Johannes Konjew, Iwan Stepanowitsch Konkursrecht Konsultation Konsumgenossenschaften Konsumgüterversorgung Kontakte Kontenführungspflicht Kontrolle Kontrollkommission Kontrollplätze Kontrollposten Kontrollpunkte Kontrollrat Kontrollstreifen Kontrollziffern Konzentrationslager Konzert- und Gastspieldirektionen Kooperation Koordinierung Korfes, Otto Körperliche Arbeit Kosmopolitismus Kostenrechnung KP KPD KPdSU KPdSU, Geschichte der KPKK KPP Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung Kraftfahrzeugindustrie Kraftfahrzeugkennzeichen, Polizeiliche Kraftfahrzeugsteuer Kraftstofferzeugung Kraftverkehr Kramer, Erwin Krankengeld Krankenhaus-Ordnung Krankenstand Krankenversicherung, Freiwillige Krauss, Werner Kredite Kreis Kreisbeschwerdekommission Kreisgericht Kreiskommando Kreiskontore für Landwirtschaftlichen Bedarf, Staatliche Kreisplankommission Kreisstaatsanwalt Kreistag Kreiszeitungen Krieg Kriegsopferversorgung Kriegsverbrecherprozesse Kriminalität Krise Kritik und Selbstkritik Kröger, Herbert Krolikowski, Werner Kuba Kuckhoff, Greta, geb. Lorke Kuczinski, Jürgen Kulturakademien Kulturbolschewismus Kulturbund, Deutscher Kulturelle Massenarbeit Kultureller Austausch Kulturelles Erbe Kulturerbe, Deutsches Kulturerbe, Nationales Kulturfonds Kulturhaus Kulturkommissionen Kultur, Ministerium für Kulturoffizier Kulturorganisator Kulturpolitik Kulturräume Kulturstätten, Betriebliche Kultur- und Sozialfonds Kündigungsrecht Künstler-Agentur, Deutsche Künstlerisches Volksschaffen, Preis für Kunstpolitik Kunstpreis der DDR Kupferbergbau Kurella, Alfred Kuren der Sozialversicherung Kurierdienst, Zentraler (ZKD) Kurorte Kursant Küste Küstrin KVP KVPD KybernetikDDR A-Z 1963
Unterhaltspflicht (1963)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Die Ehefrau hat grundsätzlich keinen Anspruch gegen den Mann auf Unterhalt, da die Ehe in der sozialistischen Gesellschaft ihren früheren Charakter als „Versorgungsanstalt für die Frau“ verloren hat (Gleichberechtigung der Frau). Auch die Ehefrau und Mutter ist verpflichtet, „gesellschaftlich nützliche Arbeit“ zu verrichten. Unter dem Vorwand, der Frau auf diese Weise zur Gleichberechtigung zu verhelfen, soll sie genötigt werden, neben ihrer Hausfrauenarbeit einen Beruf auszuüben. Durch die so zu erlangende wirtschaftliche Selbständigkeit könne sich die Frau in ihrer Persönlichkeit weit besser entfalten und entwickeln als in der Enge ihrer Häuslichkeit (Oberstes Gericht, Urt. v. 19. 1. 1961, „Neue Justiz“ 1961, S. 213). Das gilt um so mehr für die geschiedene Frau. Sie ist, selbst wenn sie Kinder zu versorgen hat, grundsätzlich verpflichtet, ihren Unterhalt durch eigene Arbeit zu verdienen und „ihrer politisch-moralischen Pflicht beim Aufbau des Sozialismus“ durch den Einsatz ihrer Arbeitskraft nachzukommen. Frauen, die dennoch Unterhaltsansprüche geltend machen, weil sie Kleinkinder zu betreuen haben, sind vom Gericht zu überzeugen, daß dies für sie eine „gesellschaftliche Rückentwicklung“ sei und auch den „gesellschaftlichen Erfordernissen“ nicht gerecht werde. Nur in Ausnahmefällen, in denen die geschiedene Frau arbeitsunfähig und deshalb außerstande ist, ihren Unterhalt selbst zu bestreiten, kann ihr für die Übergangszeit ein Unterhalt zugebilligt werden. Die Erfüllung der U. und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen stößt auf Schwierigkeiten, wenn der Unterhaltsberechtigte und der -verpflichtete in verschiedenen Teilen Deutschlands wohnen. Der Berechtigte kann nur Zahlung auf ein Sperrkonto verlangen. Während der in der SBZ lebende Berechtigte nach den westlichen Devisenbestimmungen über das Westmark-Sperrkonto weitgehend verfügen kann, ist das Ostmark-Sperrkonto der Verfügungsmacht des im Westen lebenden Unterhaltsberechtigten entzogen. Minderjährige Kinder im Westen können nur über den Verrechnungsverkehr von Unterhaltsgeldern zwischen der SBZ und der Bundesrepublik der durch die örtlich zuständigen Jugendämter durchgeführt wird, in den Genuß der Unterhaltszahlungen kommen. Unterhaltszahlungen geschiedener Eheleute sind in diesen Verrechnungsverkehr nicht einzubeziehen. Flüchtet ein Unterhaltsberechtigter aus der SBZ, so erlischt die U. des in der SBZ lebenden Unterhaltsverpflichteten (Oberstes Gericht, Urt. v. 1., 21. und 25. 8. 1958 — „Neue Justiz“ 1958, S. 683 ff.). Das gilt auch für Kinder, selbst wenn diese erst nach der Flucht geboren werden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 485 Universitäten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Unterrichtstag in der sozialistischen ProduktionDDR A-Z 1963
Schwangerenberatung (1963)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Im Rahmen des Ausbaus der gesundheitlichen Vorbeugung (Gesundheitswesen) seit 1950 in allen Kreisen errichtete Dispensaires unter fachärztlicher Leitung, mit Hebamme und Fürsorgerin besetzt. Die S. soll Schwangerschaftsschädigungen und vorzeitigen Beendigungen (Schwangerschaftsunterbrechung) entgegenwirken, die bei starker Arbeitsbelastung der Frauen und Verkürzung der Schutzfristen (Arbeitsschutz) häufig sind. Bis zum Ende der Lebensmittelrationierung mußten die Schwangeren zur Erlangung von Zulagen sich hier regelmäßig untersuchen lassen. Die S. hat sich eingebürgert: Jetzt treten 82 v. H. aller Schwangeren schon in den ersten 4 Schwangerschaftsmonaten in die Überwachung ein. — Bestand Anfang 1962: 244 Hauptstellen, 603 Neben-, 728 Außenstellen. (Schwangerschafts- und Wochenhilfe) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 422 Schwab, Sepp A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schwangerschafts- und WochenhilfeDDR A-Z 1962
DDR A-Z 1962
Grundorganisationen (1962)
Siehe auch: Grundorganisationen: 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Grundorganisationen der SED: 1975 1979 1985 Die aktive Teilnahme aller Mitgl. und Kandidaten der SED am Parteileben soll durch ihre Erfassung in G. gewährleistet werden. Diese untersten Parteieinheiten sind die BPO, die Wohngruppen und die Dorfparteiorganisationen. Sie werden überall dort gebildet, wo mindestens 3 Mitgl. vorhanden sind. BPO bestehen auch in der staatl. Verwaltung, in Schulen und Hochschulen, LPG, MTS, VEG, den Einheiten der Armee sowie in den Apparaten der SED und der Massenorganisationen. An der Spitze der G. steht ein 1. Sekretär, der in allen größeren Betrieben und Institutionen ein hauptamtlicher Funktionär ist. Die 1. Sekretäre müssen zu allen wichtigen Fragen des Betriebes bzw. der Institution gehört werden und sollen die „führende Rolle der SED“ verwirklichen. Lt. SED-Statut haben die G. in den VEB, MTS, VEG und LPG „das Recht der Kontrolle über die Tätigkeit der Betriebsleitungen“. Der Einfluß der Wohngruppen ist im Vergleich zu dem der BPO gering. Alle größeren BPO sind in Parteigruppen mit je 8 bis 10 Mitgl. und Kandidaten untergliedert. An ihrer Spitze steht ein Parteigruppenorganisator. Im März 1954 sollen 49.134 G. mit 192.385 Leitungsmitgl. bestanden haben. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 166 Grundeigentum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GrundrechteDDR A-Z 1962
Einzelbauer (1962)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 Bauer. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 107 Ein- und Überholung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z EinzelhandelDDR A-Z 1962
Wanderfahne (1962)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 An Siegerbetriebe in sozialistischen ➝Wettbewerben werden W. verliehen, und zwar die W. des Ministerrates an „Republiksieger“, die W. des Ministeriums bzw. Staatssekretariats an „Gruppensieger“, die W. des Rates des Bezirkes an „Siegerbetriebe im Bezirkswettbewerb der örtlich geleiteten Wirtschaft“. Mit der Verleihung sind Prämien verbunden. (Auszeichnungen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 475 Wanderbewegung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wanderfahne des Ministerrats für die Sieger im Massenwettbewerb der LPG, Gemeinden, Kreise und BezirkeDDR A-Z 1962
HVA (1962)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 [S. 185]Abk. für Hauptverwaltung für Ausbildung: von 1950–1952 benutzte Tarnbezeichnung für das Oberkommando der militärischen Verbände; von 1952–1956 identisch mit: „Stab KVP“. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 185 Humanismus, Realer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HVDGPDDR A-Z 1960
DDR A-Z 1960
Schumann, Horst (1960)
Siehe auch die Jahre 1959 1962 1963 1965 1966 1969 * 6. 2. 1924 in Berlin als Sohn des im Januar 1945 hingerichteten KPD-Reichstagsabg. Georg Sch.; Volksschule, Klavierbauer. Von 1940 bis 1944 illegale antifaschistische Tätigkeit. Nach 1945 Mitgl. von Antifa-Jugendausschüssen, 1946 FDJ, SED, Kreisvorsitzender der FDJ in Leipzig, danach Vors. der Jungen Pioniere in Sachsen, Besuch der SED-Parteihochschule, danach bis 1952 1. Sekretär des FDJ-Landesvorstandes Sachsen, 1952 bis 1955 1. Sekretär der FDJ-Bezirksleitung Leipzig. Seit 1952 Mitgl. des Zentralrates der FDJ, seit 1955 Mitgl. des Büros des Zentralrates. 1957 bis 1959 Leiter des Sektors Jugend und Sport im ZK der SED. Seit dem 15. 5. 1959 als Nachfolger von Karl Namokel 1. Sekretär des Zentralrates der FDJ. Seit Juli 1957 Kandidat, seit Mai 1959 Mitgl. des ZK der SED. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 365 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1960 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/schumann-horst verwiesen. Schulungskommission A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schumann, KurtDDR A-Z 1960
Ausschuß in der Produktion (1960)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Wegen der Arbeitshetze als Folge des Zwanges zur Normerfüllung (TAN) leidet die Qualität der [S. 43]Erzeugnisse, und Produktion von A. ist sehr häufig. Zur Verminderung des A. wurden Aktivistenbewegungen inszeniert, deren Initiatoren Paul Simon und Luise ➝Ermisch sind. Bei Nichtverschulden des Arbeiters wird die A.-Arbeit nach dem Grade der Brauchbarkeit, jedoch mindestens mit dem Leistungsgrundlohn (Leistungslohn) oder dem Zeitlohn, bei Verschulden nach dem Grade der Brauchbarkeit, jedoch höchstens mit 90 v. H. des Leistungsgrundlohnes oder des Zeitlohnes, mindestens aber mit 0,50 DM Ost je Stunde bezahlt (§ 21 der VO vom 20. 5. 1952, GBl. S. 347). Arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 42–43 Ausschuß für deutsche Einheit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AußenhandelDDR A-Z 1960
Zentralinstitut für Bibliothekswesen (1960)
Siehe auch die Jahre 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Bibliotheken. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 466 Zentralhaus für Volkskunst A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ZentralschulenDDR A-Z 1960
Verbrauchsabgaben (1960)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Durch VO v. 14. 10. 1955 (GBl. 1955, S. 769) neu geregelt. V. sind danach die bisher als V., Verbrauchsteuern, Haushaltsaufschläge, Textilwarenabgabe, Tabakwarenabgabe sowie Akzise bezeichneten Abgaben. In einer Reihe von DB wurden im einzelnen geregelt: Die V. auf Bier, Tabak, Kaffee, Branntwein, Wein und Schaumwein, Leuchtmittel, Zündwaren. V. sind untrennbare Bestandteile der Preise. Abgabeschuldner sind die Inhaber der Betriebe, die verbrauchsabgabepflichtige Güter herstellen, bei Lohnaufträgen die Auftraggeber. V. werden von Erzeugnissen erhoben, die in der SBZ hergestellt, gewonnen oder gehandelt werden und in deren Preisen nach dem geltenden Recht V. enthalten sind. Die Sätze der V. werden von den für die Preisbildung zuständigen Organen bestimmt. Die fälligen V. sind vom Abgabeschuldner selbst zu errechnen. V. sind wie die PDA ein wichtiges Mittel der Kaufkraftregulierung in der SBZ. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 424 Verbesserungsvorschlag A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VerdienstmedailleDDR A-Z 1959
DDR A-Z 1959
Besatzungspolitik (1959)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die B. begann nach der militärischen Besetzung Deutschlands und der deutschen Kapitulation vom 8. 5. 1945 formell am 5. 6. 1945 mit der Erklärung über die Übernahme der Regierungsgewalt durch die vier Alliierten. Die Regierungsgewalt sollte vom Kontrollrat ausgeübt werden, innerhalb dessen jeder der Oberbefehlshaber der 4 Besatzungsarmeen die Verantwortung für seine Zone übernahm. Die Behandlung der deutschen Bevölkerung sollte nach dem Potsdamer Abkommen vom 2. 8. 1945, „soweit dieses praktisch durchführbar ist“, in ganz Deutschland gleich sein. Die sowjetische Verwaltungsspitze wurde die Sowjetische Militär-Administration in Deutschland (SMAD) mit Sitz in Berlin-Karlshorst. Unmittelbar nach Arbeitsbeginn des Kontrollrats begann die SMAD mit der willkürlichen Auslegung der Kontrollratsdirektiven und dem Erlaß von selbständigen Verordnungen („Befehle“), die Gesetzeskraft erhielten. Die schädlichsten Folgen hatte die einseitige Auslegung der Direktiven auf dem Gebiet der Bodenreform, der Enteignung von „Kriegsverbrechern und Naziaktivisten“, der Entnazifizierung, der Reparationen und Demontagen sowie der zum Schutze der Besatzungsarmeen erlassenen Rahmenbestimmungen. Der SMAD nicht genehme Kontrollratsbeschlüsse wurden durch Veto des sowjetischen Vertreters verhindert, so daß der Kontrollrat schon sehr bald seine Funktionen praktisch nicht ausüben und von einer gemeinsamen B. nicht mehr die Rede sein konnte. Mit dem Aufbau eines neuen, bald rein kommun. deutschen Verwaltungsapparates (DWK, Regierung und Verwaltung) entstand neben der SMAD ein Parallelapparat, der jedoch schon in den untersten Instanzen den sowjetischen Weisungen unterworfen war. Die B. konzentrierte sich auf zwei verschiedene Ziele: 1. die wirtschaftliche Ausbeutung der Zone (Wirtschaftssystem, Gosplan) und 2. die politische Bolschewisierung. Das rücksichtslose Vorgehen der SMAD in wirtschaftlicher, politischer und rechtlicher Hinsicht wandelte die anfangs auf deutscher Seite vielfach vorhandene Bereitschaft zur Zusammenarbeit in nahezu absolute Ablehnung (Juni-Aufstand). Nachdem die Versuche, eine Vereinigung der Westzonen und der SBZ auf kommun. Grundlage herbeizuführen, an der Haltung der westdeutschen und West-Berliner Bevölkerung sowie der Festigkeit der westlichen Besatzungsmächte gescheitert waren, ist seit etwa Anfang 1948 die Einbeziehung der SBZ in den Ostblock das wichtigste Ziel der sowjetischen B. (Außenpolitik). Neben den Enteignungen war die gesonderte Währungsreform das wichtigste Hilfsmittel der B. zur Umgestaltung der sozialen und wirtschaftlichen Struktur in der SBZ. Einseitige Begünstigungen der sowjetischen und deutschen kommun. Finanzinteressen kamen in dem gestaffelten Abwertungs-Verhältnis der Reichsmark im Vergleich zu den Einzelpersonen der SBZ zum Ausdruck. Nach Bildung der „DDR“ wurde die SMAD am 11. 11. 1949 aufgelöst, ihre Funktionen wurden formell den deutschen Verwaltungsorganen übertragen. An Stelle der SMAD wurde die Sowjetische Kontrollkommission (SKK) mit Sitz wiederum in Berlin-Karlshorst gebildet. Die Aufgabe der SKK bestand nach der Erklärung Tschuikows vom gleichen Tage in der „Kontrolle der Durchführung der Potsdamer [S. 56]Beschlüsse und der anderen von den 4~Mächten gemeinsam getroffenen Entscheidungen über Deutschland“. Die SKK behielt sich ferner den diplomatischen Verkehr mit den anderen Besatzungsmächten vor. Im weiteren Verlauf der Erklärung wurden alle anderen wesentlichen Kontrollen als zu den Aufgaben der SKK gehörend bezeichnet. Es bestand also praktisch ein Unterschied zu den früheren Zuständen nur insoweit, als der straffer durchorganisierte Apparat der SED mit größeren Aufgaben in das sowjetische Kontrollsystem eingebaut werden konnte. In den Jahren nach 1949 ist die SED den sowjetischen Organen in der SBZ, mehr noch dem ZK der KPdSU immer höriger geworden — ihre Verehrung für das sowjetische Vorbild hat immer noch zugenommen. So muß bis heute im weiteren Sinne jede Regierungs- und Parteimaßnahme als B. bezeichnet werden. An dieser Abhängigkeit der „DDR“ von der SU änderte nichts die Umwandlung der SKK in eine Hohe Kommission, unter Ernennung W. S. Semjonows zum Hohen Kommissar (28. 5. 1953), und deren Verkleinerung auf ⅓ ihres vorhergehenden Umfanges (19. 6. 1954). Das gleiche gilt von den Zugeständnissen, welche die SU der „DDR“ im Moskauer Abkommen vom August 1953 gewährte (Verzicht auf offene Reparationen, Rückgabe der SAG-Betriebe, Senkung der Besatzungskosten). Abhängig von der SU blieb und bleibt die „DDR“ auch, seitdem die SU sie dem Namen nach als „souveränen Staat“ (25. 3. 1954) behandelt. Als Nachfolger Semjonows wirkte G. M. Puschkin zugleich als Botschafter und als Hoher Kommissar der SU in der SBZ vom 18. 7. 1954 bis 20. 9. 1955. Am 20. 9. 1955 hob die SU (unmittelbar nach Abschluß des Moskauer Vertrages mit der „DDR“) das „Amt des Hohen Kommissars der UdSSR in Deutschland auf“ und „übertrug dem Botschafter der UdSSR in der DDR die Aufgabe der Aufrechterhaltung der entsprechenden Verbindungen zu den Vertretern der USA, Großbritanniens und Frankreichs in der Deutschen Bundesrepublik in Fragen, die sich aus den Beschlüssen der vier Mächte über Gesamtdeutschland ergeben“; die entsprechenden Aufgaben im militärischen Bereich erhielt der Oberkommandierende der Sowjetstreitkräfte in Deutschland. — Zugleich setzte die SU alle Kontrollratsgesetze u. ä. für die „DDR“ außer Kraft, doch dies „berührt nicht die Rechte und Verpflichtungen der SU gegenüber Gesamtdeutschland, die sich aus entsprechenden Beschlüssen der vier Mächte ergeben“. — Obwohl damit dem Buchstaben nach die Unabhängigkeit der „DDR“ bekräftigt wurde, blieb und bleibt die SU die Besatzungsmacht, ohne deren Anwesenheit die Herrschaft der SED und das Bestehen der „DDR“ undenkbar wären. Literaturangaben Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 55–56 Berufsschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BeschlagnahmeDDR A-Z 1959
SU (1959)
Siehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Abk. für Sowjetunion. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 354 StVA A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SubmissionenDDR A-Z 1959
Jagd (1959)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 161]Am 21. 11. 1953 ist das „Gesetz zur Regelung des Jagdwesens“ erlassen worden. Als politische Zielsetzung stellte der Staatssekretär im Ministerium für Land- und Forstwirtschaft seine Ausdehnung auf ganz Deutschland in den Vordergrund. Er erklärt alle jagdbaren Tiere zum „Eigentum des Volkes“ und stellt die Ausübung der J. im wesentlichen unter den Leitgedanken der Bekämpfung von Raubwild und des Schutzes der Landwirtschaft gegen Wildschäden. Mit dem J.-Recht ist die Pflicht der Wildhege verbunden. Die J.-Behörden gliedern sich in: Oberste J.-Behörde (Ministerium für Land- und Forstwirtschaft), J.-Behörde des Bezirkes (Rat des Bezirkes), J.-Behörde des Kreises (Rat des Kreises). Aufgabe der J.-Behörde ist die Durchführung und Kontrolle der Bestimmungen des genannten Gesetzes, Kontrolle der Abschußpläne, Aufteilung und Verwertung des erlegten Wildes. Ihrer Beschlußfassung unterliegen die personellen, rechtlichen und organisatorischen Fragen. Sie hat einen J.-Beirat gebildet aus Vertretern der Forstwirtschaft, der Volkspolizei und der politischen Parteien und Organisationen. Das Kreisgebiet ist in J.-Gebiete so aufgeteilt, daß möglichst ausschließliche Feld- oder Waldjagdgebiete vermieden werden. Ihre Größe beläuft sich auf 1.000 bis 4.000 ha. Auf Anordnung der Obersten J.-Behörde werden Sonderjagdgebiete in den Mittelgebirgen (Harz und Thüringen) und vereinzelt in Norddeutschland eingerichtet. Ihre Bewirtschaftung unterliegt der Obersten J.-Behörde. Die J. erfolgt in diesen Sondergebieten im Gegensatz zur kollektiven J.-Ausübung als Einzel-J. Sie ist Spitzenfunktionären, Intelligenzlern und Diplomaten vorbehalten. Die planmäßige J. erfolgt durch staatlich beauftragte Berufsjäger. Für Angehörige der Roten Armee (Offiziere) sind in jedem Kreisgebiet Sonderjagdgebiete eingerichtet. Die ehrenamtlichen Jagdgebietsleiter werden von der J.-Behörde des Bezirkes auf Vorschlag der Kreisjagdbehörde bestätigt, wobei neben der körperlichen und fachlichen Eignung auf die politische Zuverlässigkeit besonderer Wert wird. Neben jagdlichen Aufgaben obliegt ihnen die Führung des Abschußbuches über Strecken- und Fallwild, der Nachweis über Munitionsempfang und -verschuß, Wildablieferung und -Verteilung. In seinem J.-Gebiet hat er die J.-Teilnehmer aufzustellen und auszubilden. Da die J. nicht das Vorrecht einzelner oder privilegierter Kreise sein soll, geschieht sie im J.-Kollektiv, das aus etwa 10 bis 15 Schützen besteht. Grundsätzlich soll sie allen Bürgern zugänglich sein, soweit die gesetzlichen und gesellschaftlichen (politischen) Voraussetzungen gegeben sind. Der J.-Berechtigte ist verpflichtet, an Kollektivjagden teilzunehmen. Zur Ausübung der J. bedürfen die J.-Berechtigten eines J.-Erlaubnisscheines, der für die einzelnen Kategorien besondere Kennzeichen aufweist. Alle J.-Berechtigten erhalten zu ihrem J.-Erlaubnisschein einen persönlichen J.-Waffenschein, der nur für das zugewiesene J.-Gebiet Gültigkeit hat. J.-Teilnehmer an Kollektivjagden erhalten lediglich einen J.-Teilnahmeschein, der nur für das zugewiesene J.-Gebiet gilt. Nach der J. müssen Waffen und Munition der Volkspolizei abgegeben werden. Die Ausstellung eines J.-Berechtigungs- oder -Teilnahmescheins wird davon abhängig gemacht, daß eine J.-Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist. Als J.-Waffen werden Feuerwaffen mit glatten Läufen (Flinten) verwandt. Hochwild wird mit Flintenlaufgeschossen erlegt. Das erlegte Wild, auch Decken und Bälge, werden den Wilderfassungsstellen oder den zentralen Schlachthöfen der Vereinigung volkseigener Erfassungs- und Aufkaufbetriebe zugeleitet. Beim Transport muß das erlegte Schalenwild mit einem Wildursprungsschein versehen sein. Die J.-Schulung wird von der Gesellschaft für ➝Sport und Technik durchgeführt und endet mit einer theoretischen und praktischen Prüfung. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 161 Investitionsbank, Deutsche (DIB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jakuschin, AndrejDDR A-Z 1959
Schwarzmeer und Ostsee Allgemeine Versicherungs-AG (1959)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Die SuO ist ein sowjetisches Versicherungsunternehmen, dessen Aktien sich ausnahmslos im Besitz sowjetischer staatlicher Organisationen, Banken, Transport- und Versicherungsunternehmen, insbesondere der GOSSTRACH, befinden. Sie hatte in der SBZ früher die Aufgabe, den SAG den er[S. 319]forderlichen Versicherungsschutz zu gewähren. Nach Übertragung der SAG auf deutsche Stellen beschränkte sie sich auf die Transportversicherung von Importen und Exporten, vor allem fremden Valuten, und entzog so der Deutschen ➝Versicherungsanstalt wertvolle Transportversicherungen mit hohen Beitragsaufkommen. Die SuO war ferner an der Versicherung der VEB beteiligt. Nach Gründung der Deutschen Auslands- und Rückversicherungs-AG wurden die Geschäfte der SuO in der SBZ auf diese übertragen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 318–319 Schwarze Pumpe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SchweinemastaktionDDR A-Z 1958
DDR A-Z 1958
Richtlinien des Plenums des Obersten Gerichts (1958)
Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Gerichtsverfassung. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 265 Richter, Unabhängigkeit der A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RichtsatztageDDR A-Z 1958
Investitionsbank, Deutsche (DIB) (1958)
Siehe auch: Deutsche Investitionsbank: 1975 1979 Deutsche Investitionsbank (DIB): 1969 Investitionsbank, Deutsche: 1953 1954 Investitionsbank, Deutsche (DIB): 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 [S. 146]Die DIB finanziert die planmäßigen Investitionen der VEW sowie der staatlichen Verwaltungen und Einrichtungen nach dem vorgeschriebenen Verfahren in Übereinstimmung mit dem Volkswirtschaftsplan, dem Staatshaushalts-Plan und den bestätigten Finanzierungsplänen. Auf Anordnung der DWK vom 12. 10. 1948 (ZVOBl. S. 494) gegründet. Nach dem Statut der DIB vom 6. 6. 1957 (GBl. II, S. 326) hat sie ein Grundkapital von 300 Mill. DM Ost, einen Reservefonds (der aus Gewinnabführungen der Bank bis zur Höhe des Grundkapitals gebildet wird) und einen Grundmittelfonds, der den Wert der Gebäude, Grundstücke und des Inventars der Bank umfaßt. Die DIB hat ihren Sitz in Berlin und unterhält im gesamten Gebiet der SBZ Niederlassungen. Eine Kreditgewährung kann im Rahmen des Planes der langfristigen Kredite erfolgen an sozialistische Genossenschaften, die private Wirtschaft und andere Institutionen gegen entsprechende Sicherheit. Weiterhin ist sie zuständig für die Staatsbeteiligungen. Die DIB kann Schuldverschreibungen und Hypothekenpfandbriefe ausgeben. Vom Reingewinn der Bank erhalten der Staatshaushalt und der Reservefonds je eine Hälfte. Die DIB erhält die Investitionspläne, nach denen sie die Verteilung der Mittel vorzunehmen und ihre zweckgebundene Verwendung zu kontrollieren hat, von der Staatlichen ➝Plankommission. Literaturangaben Abeken, Gerhard: Das Geld- und Bankwesen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor Berlins von 1945 bis 1954. 2., erw. Aufl. (BB) 1955. 68 S. m. 7 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 146 Investitionen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jakuschin, AndrejDDR A-Z 1958
Quartalsplan (1958)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 Planung. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 249 Quandt, Bernhard A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RahmenkollektivvertragDDR A-Z 1958
Ring um Berlin (1958)
Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 Einheit der Grenzpolizei zur Überwachung der Grenzen zwischen der SBZ und Westberlin und der SBZ und dem sowjetischen Sektor von Berlin. Gliedert sich in vier Grenzpolizeibereitschaften mit einer Stärke von etwa 4.000 Mann. Auch an dieser Linie liegt seit November 1957 die Personen- und Warenkontrolle an den Passierpunkten bei dem Amt für ➝Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 265 Richtsatztage A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RostockDDR A-Z 1956
DDR A-Z 1956
Kastner, Hermann (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 * 25. 10. 1886 in Berlin. Rechtsanwalt, Professor an der Leopold-Akademie, Berlin. Ab 1922 Abg. der Deutschen Demokratischen Partei im sächsischen Landtag. Nach 1933 wieder Anwalt; 1946–48 Stellvertreter des Ministerpräsidenten und Justizminister von Sachsen; 1948 Präsident des Deutschen Volksrats; 1949 gemeinsam mit Hamann Vorsitzender der LDPD und Stellvertreter des Ministerpräsidenten der „DDR“. Wegen mehrerer Skandalaffären im Sommer 1950 aus der LDPD ausgeschlossen und zum Verzicht auf sein Ministeramt gezwungen. 1951 zum Vorsitzenden des sowjetzonalen „Förderungsausschusses der Intelligenz“ berufen. Im September 1956 flüchtete K. nach Westdeutschland. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 132 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1956 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/kastner-hermann verwiesen. Kassation A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kaul, Friedrich KarlDDR A-Z 1956
HVDGP (1956)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Abk. für Hauptverwaltung Deutsche Grenzpolizei. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 115 HVA A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HVDVPDDR A-Z 1956
Chemnitz, Walter (1956)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 (VVB Sanar). Gemeinsam mit Heinz ➝Müller vom gleichen Betrieb Initiator einer Aktivistenbewegung, die der sowjetischen Kowaljow-Bewegung entspricht. Held der Arbeit. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 56 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1956 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/chemnitz-walter verwiesen. Chemnitz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Chruschtschow, Nikita SergejewitschDDR A-Z 1956
Patentrecht (1956)
Siehe auch: Patentrecht: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Patentwesen: 1975 1979 1985 Durch das Patentgesetz vom 6. 9. 1950 (GBl. S. 989) ist das deutsche Patentgesetz von 1936 mit den patentrechtlichen Nebengesetzen aufgehoben und das P. neu geregelt worden. Das Patentgesetz soll, wie es in seinem Vorspruch heißt, dem Erfinder die Möglichkeit geben, „das Ergebnis seiner schöpferischen Arbeit dem Interesse der Gesellschaft entsprechend auszuwerten“. Seine Bestimmungen schränken die Rechte des Erfinders weitgehend ein und bieten keinen wirksamen Patentschutz. (Patentwesen) Das Patentgesetz unterscheidet zwischen dem Wirtschafts- und dem Ausschließungspatent. Das Ausschließungspatent entspricht etwa dem Patent des deutschen Patentgesetzes. Das Wirtschaftspatent gibt dem Patentinhaber nicht das ausschließliche Benutzungsrecht. Die Nutzung des Wirtschaftspatents steht neben dem Erfinder denen zu, die das Patentamt im Rahmen der Wirtschaftsplanung dazu bestimmt. Für diese Nutzung erhält der Erfinder eine Vergütung. Die Vergütung kann als einmalige Abfindung geleistet werden. In diesem Fall erlöschen die Rechte des Patentinhabers. Dem Erfinder steht theoretisch die Wahl offen, welche Patentform er beantragen will. Ist aber die Erfindung im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Erfinders in einem VEB oder mit staatlicher Unterstützung gemacht worden, so darf nur ein Wirtschaftspatent erteilt werden. § 12 des Patentgesetzes gibt die Möglichkeit, auch die Rechte des Inhabers eines Ausschließungspatents zu beschneiden. Die Regierung kann auf Antrag der Wirtschaftsabteilung des Patentamtes die Wirksamkeit eines Patents gegen Zahlung einer Entschädigung einschränken oder aufheben, wenn eine „wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Notwendigkeit“ hierfür [S. 193]vorliegt. Ein Rechtsmittel gegen diese Maßnahme gibt es nicht, nur bei Streit über die Höhe der Entschädigung kann das Patentgericht angerufen werden. Die Patentschrift wird im Patentblatt veröffentlicht. Gegen das Patent kann beim Patentamt ein Verfahren auf Nichtigkeitserklärung beantragt werden. Anmeldungen von Patenten und sonstigen Schutzrechten außerhalb der SBZ bedürfen der Genehmigung des Staatssekretariats für örtliche Wirtschaft oder des Patentamtes (VO. vom 18. 5. 1955, GBl. S. 465). Verstöße werden strafrechtlich verfolgt. Der Schutz nicht patentfähiger Erfindungen ist durch das Gebrauchsmustergesetz vom 18. 1. 1956 (GBl. S. 105) unter Aufhebung des Gebrauchsmustergesetzes vom 5. 5. 1936 in ähnlicher Weise wie das P. neu geregelt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 192–193 Patenschaftsvertrag A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PatentwesenDDR A-Z 1954
DDR A-Z 1954
Arbeiterkind (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 Nicht ausreichend geklärter Begriff, der jedoch bei ragen der Berufs- und Schulbildung bedeutungsvoll ist, da bei der Vorbildung für gehobene Berufe A. bevorzugt und Kinder aus „sozial unerwünschten Schichten“ benachteiligt oder ausgeschlossen werden (Schulen, Hochschulen, Erziehungswesen). Um die gesellschaftliche Umwälzung seit 1945 zu berücksichtigen, wird als A. nicht ohne weiteres angesehen, wessen Vater oder Mutter heute Arbeiter ist, sondern maßgeblich ist der Zustand vom 1. 1. 1942. Das heißt, daß Kindern von Vätern, die nach 1945 Arbeiter werden mußten, die ehemalige Klassenzugehörigkeit ihrer Eltern als erbliches Verschulden angerechnet wird. Andererseits bleibt das Kind eines heutigen Staatsfunktionärs und ehemaligen Arbeiters auf jeden Fall als A. sozial bevorzugt. In Zweifelsfällen „sind die gesamten sonstigen Lebens- und Familienverhältnisse zu berücksichtigen, die Herkunft des Vaters selbst und vor allem seine ideologische Einstellung, inwieweit er durch Organisationszugehörigkeit und aktives Verhalten sich zur Arbeiterklasse bekannt hat.“ (H. Krahn: „Der Begriff ‚A.‘ richtig angewendet“ in „die neue Schule“, H. 6/51, S. 11/12.) — Die Fragwürdigkeit des Begriffs A. gilt sinngemäß für Bauernkind. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 13 Arbeit, Gesetz der A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeiterkontrollkommissionenDDR A-Z 1954
Frieden (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Zwischenstaatlicher Zustand, der nach kommun. Auffassung nur durch politischen Kampf, notfalls unter Anwendung von Waffengewalt, erhalten bzw. erreicht werden kann: „Unsere ganze Kraft muß der Verwirklichung der Losung gelten: ‚Bereit zur Arbeit und zur Verteidigung des Friedens‘ — und wenn notwendig mit der Waffe in der Hand“ (Ulbricht auf der 7. Tagung der demokratischen Sportbewegung, November 1951). Ähnlich wie für den Krieg gilt im Pj. auch für den F. die Scheidung zwischen gerechtem und ungerechtem F. Der Bruch eines ungerechten F. ist demnach kein echter Friedensbruch und nicht zu verwerfen. Dem entspricht die kommun. Haltung gegenüber dem Pazifismus, der somit den ungerechten F. vertritt: „Indem sie jegliche revolutionäre Tätigkeit der Massen ablehnen, betrügen die Pazifisten die Werktätigen und verheimlichen die Vorbereitung imperialistischer Kriege der Bourgeoisie. Die Politik der Pazifisten ist identisch mit imperialistischen, räuberischen, ungerechten Kriegen“ („Sowjetisches Fremdwörterbuch“, Staatsverlag Moskau 1947). Der Friedenskampf wird vornehmlich mit den Mitteln der Propaganda und von eigens dazu gegründeten, sogenannten überparteilichen Organisationen geführt. Dabei wird die sowjetische Politik in jedem Falle als dem Frieden dienend unterstützt und jede andere Politik als friedensfeindlich bekämpft. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 58 Freundschaftsvertrag A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FriedensgefährdungDDR A-Z 1954
Selbstverpflichtung (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Im Pj. die unterschriftlich bestätigte Zusicherung, ein bestimmtes Arbeitspensum innerhalb einer bestimmten Frist zu erfüllen. Otto Lehmann, Mitglied des FDGB-Bundesvorstandes, definierte den Begriff S. wie folgt: „Von allergrößter Bedeutung — und darin liegt der unschätzbare Wert des Kollektivvertrages — sind die freiwillig übernommenen zusätzlichen Verpflichtungen einiger Abteilungen und Kollegen, die her[S. 148]vorragende Beispiele eines hohen gesellschaftlichen Bewußtseins, einer hervorragenden Einstellung zur Arbeit und der patriotischen Bereitschaft zur Erfüllung und Übererfüllung der dem Betrieb gestellten Aufgaben sind“. S. sind also ein Bestandteil der Betriebskollektivverträge, werden auch zusätzlich abgeschlossen bei besonderen politischen Gelegenheiten, z. B. zu Stalins oder Piecks Geburtstag, zur Maifeier, als Kundgebungen des Protestes, der Zustimmung oder Begeisterung und sind dann Mittel der staatspolitischen Propaganda. Durch häufige öffentliche Rügen ist jedoch bekanntgeworden, daß die S. in sehr vielen Fällen nicht erfüllt werden. Sie geraten meist nach der Unterschrift bald in Vergessenheit. Literaturangaben *: Die Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft in der Sowjetzone. Materielle, ideologische und disziplinarische Mittel zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und ihre sowjetischen Vorbilder. 2., überarb. Aufl. (BB) 1953. 106 S. mit 6 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 147–148 Selbstabschaltung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Semjonow, Wladimir SemjonowitschDDR A-Z 1954
Krankenversicherung, Freiwillige (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Hauptträger ist die Deutsche ➝Versicherungsanstalt, die „Verordnung über die Herausnahme der freiwilligen Versicherungen aus der Sozialversicherung“ vom 19. 3. 1953 (GBl. S. 463) ist lt. Verordnung vom 26. 6. 1953 wieder außer Kraft gesetzt worden. Infolge der großen Ausdehnung der Sozialversicherungspflicht (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) ist der Bestand relativ klein (1950 etwa 400.000). Literaturangaben Faber, Dorothea, und Alfred Leutwein: Das Versicherungswesen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 80 S. m. 26 Tab. u. 2 Schautafeln. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 87 Krankenhäuser A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kreiskontore für Landwirtschaftsbedarf, StaatlicheDDR A-Z 1953
DDR A-Z 1953
Rüstungsproduktion (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Entgegen den Potsdamer Beschlüssen wurde in der SBZ der größte Teil der Rüstungskapazitäten, die den Krieg überdauert hatten, nicht vernichtet, sondern nach Übernahme als Sowjetische Aktiengesellschaften (SAG) sogar ausgebaut. Schon Ende 1949 ist in der SBZ mit der Fertigung von Kriegsgerät begonnen worden. Das Schwergewicht der R. liegt in den SAG-Betrieben. Aber auch die volkseigene Industrie und zahlreiche Privatbetriebe sind daran beteiligt, teils mit selbständiger Fertigung, teils als Zulieferer für Betriebe mit R. Bei der R. handelt es sich zu einem erheblichen Teil um Einzelteile für sowjetische Panzer. Diese Fertigung läuft unter Tarnbezeichnungen, z. B. Raupenschlepper- und Traktorenteile, Baggerteile usw. Von sonstiger beobachteter Rüstungsfertigung seien erwähnt: Plattformwagen für Aufnahme von Eisenbahngeschützen, Lafetten für schwere Geschütze, Drehteile für Geschütze, Munition für Geschütze und Handfeuerwaffen, militärische Nachrichtengeräte, Dieselmotoren für U-Boote, U-Boot-Ventile und -Kreiselpumpen, optische Zielgeräte, Treibstoff-Tankwagen, Sprengstoffe, Flugzeugtreibstoffe, Vorpostenboote, Uniformen und sonstige Mannschaftsausrüstungen, Feldkessel, Uranerz (Uranbergbau). Das für Rüstungszwecke verwendbare Industriepotential ist seit 1949/50 wesentlich ausgebaut worden und wird weiter ausgebaut. Die Stahlerzeugung wurde seitdem verdoppelt, die Walzwerkskapazitäten beträchtlich erweitert. Auch die Erzeugung von Schwermaschinen, Energiemaschinen und Metallurgieeinrichtungen wurde gesteigert. Raupenschlepper, die als Artilleriezugmaschinen einsatzfähig sind, werden z. Z. entwickelt. Die 83 MAS-Großwerkstätten sind als über das ganze Gebiet verstreute Panzerreparaturwerkstätten anzusehen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 119 Russifizierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SabotageDDR A-Z 1953
Stalin, Josef Wissarionowitsch Dschugaschwili (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 genannt St., „der Stählerne“. * 21. 12. 1879 in Didi-Lilo bei Tiflis in Georgien als Sohn eines Schusters, besuchte das Priesterseminar in Tiflis, trat aber bereits 1897 der revolutionären sozialistischen Bewegung bei, wurde wiederholt verhaftet und deportiert, seit 1903 Mitgl. der Sozialdemokrat. Arbeiterpartei Rußlands. 1912 Leiter des russischen Büros des ZK der SDAPR (B). 1917 Mitgl. des Politbüros, 1922 Generalsekretär der KPdSU (B). Nach Lenins Tode 1924 gewann St. den Kampf um die Nachfolge, wies zunächst seinen Hauptgegner Trotzki aus und beseitigte später nach und nach seine früheren Freunde Sinowjew, Kamenew und Rykow und andere; seit 1927 un[S. 137]umstrittener Diktator der SU. Von 1927–32 führte St. den ersten Fünfjahresplan durch. 1936–37 erneute Parteireinigung und Liquidierung der militärischen Opposition. Schauprozesse gegen Tuchatschewski u. a. Am 23. 8. 1939 schloß St. den Nichtangriffspakt mit Hitler. Bei Beginn des deutsch-sowjetischen Krieges übernahm St. als „Generalissimus“ das Oberkommando über die Rote Armee und die Ministerpräsidentschaft. (Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus, Bolschewismus) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 136–137 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1953 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für allgemeine Personenrecherchen wird neben der Rubrik BioLeX auch auf andere biographische Nachschlagewerke verwiesen. Stahlmann, Richard A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Stalin-AufgebotDDR A-Z 1953
Innerdeutschen Handels, Gesetz zum Schutz des (1953)
Siehe auch: Innerdeutschen Handels, Gesetz zum Schutz des: 1954 Innerdeutschen Handels, Gesetz zum Schutze des: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Das „Gesetz zum Schutz des innerdeutschen Handels“ vom 22. 4. 1950 (GBl. [S. 64]S. 327) ist von besonderer Bedeutung auf wirtschaftsstrafrechtlichem Gebiet. Es stellt den ohne besondere Genehmigung erfolgten Transport von Waren, die in einer besonderen Anlage zum Gesetz aufgeführt sind, nach und von Westberlin unter Strafe von mindestens 3 Jahren Gefängnis, in schweren Fällen mindestens 5 Jahren Zuchthaus und Vermögenseinziehung. Ein schwerer Fall liegt z. B. immer dann vor, wenn Wertpapiere, Briefmarken mit Sammlerwert, Kunstgegenstände oder Schmucksachen ohne Warenbegleitschein narh Westberlin gebracht werden. Durch eine Regierungsverordnung vom 26. 7. 1951 (GBl. S. 705) wurde dieses Gesetz auf den gesamten Warenverkehr zwischen der SBZ und dem übrigen Deutschland ausgedehnt. Durch dieses Gesetz wird die Möglichkeit, über privates Eigentum frei zu verfügen (Kunstgegenstände, Schmucksachen usw.), stark eingeschränkt und teilweise verhindert. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 63–64 Innerdeutschen Handel, Gesellschaft für A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Institut für Deutsche Sprache und LiteraturDDR A-Z 1953
AWA (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Anstalt zur Wahrung der Aufführungsrechte auf dem Gebiet der Musik. Staatlich gelenkte Institution zur Einziehung der Honorare von den „Musikverbrauchern“; trat am 1. 1. 1951 an Stelle der GEMA, womit eine der letzten Organisationen, die noch auf gesamtdeutscher Basis arbeiteten, gespalten wurde. Vorsitzender des AWA-Kuratoriums: Prof. Max Butting. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 21 Autotransportgemeinschaften (ATG) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Axen, Hermann