In der Kategorie DDR A-Z verlinkt die Website auf Handbücher zur DDR, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland erschienen sind.
Zwischen 1953 und 1985 veröffentlichte die Bundesregierung mehrere Handbücher über die Deutsche Demokratische Republik (DDR) unter verschiedenen Titeln, darunter SBZ von A–Z (1953–1966), A bis Z (1969) und das DDR Handbuch (1975–1985). Diese Werke verfolgten das Ziel, umfassende Informationen über die DDR zu liefern. Die Artikel behandelten Themen wie die staatliche Organisation, die politische und wirtschaftliche Entwicklung sowie die führenden Akteure der DDR. Diese Informationen wurden teils in kurzen Stichworterklärungen, teils in ausführlichen Darstellungen aufbereitet.
Mit dem Ende der DDR trat eine zusätzliche Dimension dieser Handbücher zutage: Sie fungieren als Zeitzeugen, die nicht nur die Entwicklung innerhalb der DDR, sondern auch die sich verändernde Perspektive der Bundesrepublik auf die DDR über drei Jahrzehnte hinweg dokumentieren. Diese Handbücher bieten daher eine wertvolle Quelle, um den Wandel der historischen Sichtweisen nachzuvollziehen.
Der gesamte Text dieser Handbücher ist nun auf der Plattform www.kommunismusgeschichte.de zugänglich gemacht worden. Dabei wurde der ursprüngliche Charakter des Nachschlagewerks beibehalten, indem die Querverweise der Originaltexte als Links integriert wurden. Neu ist die Möglichkeit, die Veränderungen der Einträge über die verschiedenen Ausgaben hinweg zu verfolgen, was einen einzigartigen Vergleich der historischen Perspektiven ermöglicht. Weitere Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.
DDR A-Z 1985
DDR A-Z 1985
Politologie (1985)
Siehe auch das Jahr 1979 Aus dem westlichen Sprachgebrauch übernommener Begriff, der synonym verwendet wird mit „Lehre“ oder „Wissenschaft von der Politik“, „Politische Wissenschaft“ oder „Politikwissenschaft“. Eine P. als gesellschaftswissenschaftliche Disziplin, vergleichbar etwa der Soziologie (Soziologie und Empirische Sozialforschung), gibt es in der DDR nicht. Dennoch sind seit längerem Tendenzen zu erkennen, die zu ihrer Etablierung führen mögen. So haben sich Staats- und Gesellschaftswissenschaftler seit Beginn der 70er Jahre mit Theorien des Staates, der Demokratie, der Partei(en), jedoch auch mit Konzepten wie „Macht“, „Herrschaft“, „politisches System“, „politisches Handeln“ u.a. m. befaßt. Ferner setzten sie sich mit der sozial- und politikwissenschaftlich orientierten (westlichen) Friedens- und Konfliktforschung auseinander. Dabei sind ansatzweise Vorstellungen über das politische System des Sozialismus und der DDR formuliert worden (vgl. z. B. die Thesen „Politische Systeme im Klassenkampf“ von K.-H. Röder und W. Weichelt, in: Staat und Recht, Heft 10/1982, S. 876 ff.). Politik, der Gegenstand der P., gehört im Marxismus-Leninismus zum Kategoriengefüge des Historischen Materialismus, des Wissenschaftlichen Kommunismus und der Politischen Ökonomie. Zuständig für Forschungen, die einer P. zugerechnet werden können, sind im z. Z. (1981–1985) gültigen Forschungsplan für die Gesellschaftswissenschaften der DDR vor allem: die Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (AfG) und hier, seit 1982, vor allem der Problemrat „Politische Organisation des Sozialismus“; ferner der Rat für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung mit Sitz bei der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW); der Wissenschaftliche Rat für außenpolitische Forschung mit Sitz bei der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR; die Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED (PHS), der „Fragen des Parteiaufbaus und des innerparteilichen Lebens“ zugeteilt sind. Auf internationalen Veranstaltungen der P., vor allem auf den alle 3 Jahre stattfindenden Weltkongressen der International Political Science Association (IPSA), ist die DDR seit 1976 (Kongreß in Edinburgh) offiziell mit Delegationen vertreten. Seit 1976 besteht das Nationalkomitee für Politische Wissenschaft, das für die Beziehungen der DDR-Wissenschaftler vor allem zu westlichen Politologen und P.-Verbänden zuständig ist. Sein Präsident ist Prof. Dr. Wolfgang Weichelt (SED), Direktor des Instituts für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR, sein Vizepräsident Prof. Dr. Karl-Heinz Röder (SED), stellv. Direktor des gleichen Instituts. Im Jahre 1980 organisierte das Nationalkomitee eine erste IPSA-Veranstaltung (Round Table) in der DDR in Weimar. Auf dem XII. Weltkongreß der IPSA (Rio de Janeiro, 1982) ließ es eine Broschüre mit Beiträgen von DDR-Autoren, die vor allem eine Fortsetzung der Entspannungspolitik propagierten, verteilen. Herausgeber der Broschüre und Verfasser von 3 der insgesamt 9 Beiträge ist Prof. Dr. Max Schmidt (SED), Direktor des Instituts für Internationale Politik und Wirtschaft (IPW). Die P. in den USA und der Bundesrepublik Deutschland wird als „bürgerliche P.“ kritisch gesehen, wenn nicht offen angegriffen. Man glaubt, sie als eine Wissenschaft entlarven zu können, die ihr Wissen den „staatsmonopolistischen Führungszentren“ zur Verfügung stellt, deren Herrschaftsideologie absichert und die Grundlagen für den Antikommunismus liefert. In diesem Zusammenhang werden die Ostforschung (besonders die Sowjetologie) und die DDR-Forschung an hervorragender Stelle attackiert. Marxismus-Leninismus, II. C., III.; Politische Ökonomie; Staatslehre. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1022 Politoffizier A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PolizeistundeDDR A-Z 1985
Genossenschaftsbauer (1985)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bezeichnung für Mitglieder von Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG). 1982 waren in ca. 4.000 LPG, 20 Kooperativen Abteilungen und zwischenbetrieblichen Einrichtungen der Pflanzenproduktion sowie in 247 zwischenbetrieblichen Einrichtungen der Tierproduktion (Landwirtschaftliche Betriebsformen) 815.400 Mitglieder organisiert, unter ihnen etwa 596.000 landwirtschaftlich Berufstätige. Die LPG und ihre kooperativen Einrichtungen bewirtschaften gegenwärtig knapp 90 v.H. der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Sie produzieren etwa 95 v.H. des staatlichen Aufkommens an pflanzlichen und 77 v.H. an tierischen Erzeugnissen. 1982 bestanden neben den LPG 211 Gärtnerische Produktionsgenossenschaften (GPG) mit ca. 26.700 Angehörigen und 49 weitere ländliche Genossenschaften (Produktionsgenossenschaften der Binnenfischer [PGB], Produktionsgenossenschaften werktätiger Zierfischzüchter [PwZ] und werktätiger Pelztierzüchter [PwP]) mit zusammen etwa 1100 Mitgliedern. Gemäß den Musterstatuten der LPG von 1977 ist die Mitgliedschaft freiwillig. Die Aufnahme erfolgt durch die Vollversammlung. Die Genossenschaften stehen grundsätzlich allen Bürgern offen. Nach dem LPG-Gesetz von 1982, das auch die innere Ordnung und gesellschaftliche Funktion der anderen ländlichen Genossenschaften regelt, lösen die LPG ihre Aufgaben auf der Grundlage der Beschlüsse der SED und der Rechtsvorschriften eigenverantwortlich. Obgleich sozial inhomogen, werden die genossenschaftlich organisierten landwirtschaftlichen Produzenten von der DDR-Soziologie als „Klasse der Genossenschaftsbauern“ definiert. Sie gilt neben der Arbeiterklasse (Klasse/Klassen, Klassenkampf) als „Grundklasse“ der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. Im Bündnis mit der Arbeiterklasse und unter Führung der Partei der Arbeiterklasse (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands [SED]) soll sie sich der Arbeiterklasse sozial und kulturell annähern (Soziologie und Empirische Sozialforschung). Dieses Ziel wird langfristig durch die Anwendung industriemäßiger Produktionsverfahren, die Entwicklung städtischer Lebensbedingungen und die Angleichung von genossenschaftlichem und sozialistischem Eigentum (Agrarpolitik; Landwirtschaftliche Betriebsformen) angestrebt. Gegenwärtig jedoch betont die SED-Führung die Kontinuität der Agrarverfassung stärker als deren Wandel. Zwar postuliert auch das neue LPG-Gesetz von 1982 die „schrittweise Überwindung der wesentlichen Unterschiede zwischen Stadt und Land“, verweist aber zugleich auf die Festigung und den Schutz des genossenschaftlichen Eigentums durch den Staat. Bereits nach Abschluß der Kollektivierung (1960) betrug der Anteil ehemaliger Einzelbauern an den LPG-Mitgliedern nur 69 v.H. Er sank bis 1970 auf 56 v.H. und liegt gegenwärtig unter 50 v.H. Die Mehrzahl der G. stammt heute aus der Land- und Industriearbeiterschaft, der Intelligenz oder aus dem Handwerk. In der ländlichen Bevölkerung (Gemeinden unter 2.000 E.) bildet die Klasse der G. nach Berechnungen von Agrarsoziologen mit ca. 30 v.H. nur eine starke Minderheit. In ihrer Bewertung der einzelnen sozialen Gruppen dominiert auf dem Lande die „ländliche Abteilung der Arbeiterklasse“, die sich aus den Arbeitern und Angestellten der LPG, der Volkseigenen Güter (VEG), der Forstwirtschaft, des Veterinärwesens, des Pflanzenschutzes, der Agrochemischen Zentren (ACZ) und der ländlichen Industrie- und Dienstleistungsbereiche zusammensetzt. Das Qualifikationsniveau aller in der Landwirtschaft Tätigen (und damit auch der G.) hat sich seit dem Beginn der 60er Jahre erheblich verändert. Der Anteil der Berufstätigen mit abgeschlossener Berufsausbildung stieg von 18,1 v.H. im Jahre 1963 bis 1982 auf knapp 90 v.H. und lag damit über dem Durchschnitt der DDR-Volkswirtschaft (1982 = 77 v.H.). Die Mehrzahl der ausgebildeten Berufstätigen erwarb bis 1982 einen Facharbeiterabschluß (83,3 v.H.), 7,4 v.H. waren Meister, und 6,8 v.H. hatten eine Fachschule bzw. 2,5 v.H. eine Hochschule absolviert. Unter den 2,2 Mill. SED-Mitgliedern und Kandidaten (Stand Anfang 1983) stellten die G. mit 103.000 einen 4,7 v.H.-Anteil, d.h. ca. 13 v.H. der LPG-Mitglieder sind Angehörige der SED. In der Demokratischen Bauernpartei Deutschlands (DBD), die sich als Partei der Klasse der G. versteht und 1983 105.000 Mitglieder organisierte, liegt der Anteil der G. gegenwärtig bei ca. 60 v.H. 1982 wurde die Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) als „sozialistische Massenorganisation der Genossenschaftsbauern und Genossenschaftsgärtner“ reaktiviert. Die Vereinigung organisierte im Mai 1984 ca. 420.000 Mitglieder; damit war nach VdgB-Angaben mehr als die Hälfte der Genossenschaftsbauern und -gärtner erfaßt. Die Zahl der LPG-Mitglieder hatte 1965 mit knapp einer Million ihren Höchststand erreicht. Sie sank bis 1980 auf ca. 801.000 und stieg seither wieder an (1982: 815.000). Seitdem wuchs auch die Gruppe der tatsächlich in der landwirtschaftlichen Produktion mitarbeitenden G. Der Frauenanteil unter ihnen betrug ca. 40 v.H., der der unter 25jährigen (ohne Lehrlinge) knapp 14 v.H. gegenüber 10 v.H. im Jahre 1975. Die Zahl der ständig Berufstätigen in der Landwirtschaft lag in den letzten Jahren um ca. 3 v.H. unter der Zahl der Berufstätigen (inkl. zeitweise Beschäftigte). Nahezu jeder zweite landwirtschaftliche Arbeiter und Angestellte war zu Beginn der 80er Jahre in den LPG [S. 514]bzw. ihren kooperativen Einrichtungen beschäftigt, etwas mehr als die Hälfte im staatlichen Agrarbereich. Nach einer Presseinformation des Ministerrates vom November 1983 arbeiteten etwa 95.000 auf 457 volkseigenen Gütern (VEG) (das Statistische Jahrbuch der DDR 1983 weist für 1982 478 VEG aus) und ca. 26.000 in etwa 260 Agrochemischen Zentren (ACZ), die für die Versorgung mit Düngemitteln zuständig sind. Darüber hinaus waren 1982 in der Forstwirtschaft etwa 46.000 Arbeiter und Angestellte tätig, im Veterinärwesen ca. 11.000 und im Pflanzenschutz ca. 900 Mitarbeiter. Zwischen 1965 und 1978 war die Zahl der in der Landwirtschaft Beschäftigten im Jahresdurchschnitt um 1,75 v.H. gesunken. Ihr Anstieg seither geht offenbar auf den Beschluß der SED-Führung zurück, das Eigenaufkommen der DDR an Erzeugnissen der Landwirtschaft zu erhöhen und das Land u.a. von Getreideimporten unabhängig zu machen. Wenngleich am Konzept der Intensivierung der landwirtschaftlichen Produktion festgehalten wird, deutet die Aufforderung E. Honeckers auf dem X. SED-Parteitag (1981), die Zahl der Arbeitskräfte „nicht weiter zurückgehen zu lassen“, auf Schwierigkeiten hin, finanzierbare, sozial tragfähige und zugleich produktivitätssteigernde Konzepte für die Intensivierung und Rationalisierung der Landwirtschaft zu entwickeln. Nach Berechnungen der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der DDR (Agrarwissenschaften) entsprechen die Kosten, die für Rationalisierungsinvestitionen (Substitution von Arbeitskraft durch Landtechnik usw.) aufgewendet wurden, seit Mitte der 70er Jahre nicht mehr dem durch sie erzielten Produktivitätszuwachs, „weshalb ein Rückgang an Arbeitskräften ökonomisch nicht mehr begründet war …“ (Wirtschaftswissenschaft 4/1983, S. 496 ff.). Mittelfristig wird offenbar von einem konstanten bzw. leicht steigenden Arbeitskräfteeinsatz ausgegangen. Da die DDR nominal über Arbeitskraftreserven nicht verfügt, wirbt die SED-Führung für die Selbstrekrutierung der G.: „Heute brauchen wir die Initiative der FDJ mehr denn je. Unsere LPG tragen eine hohe Verantwortung dafür, daß sie immer jung bleiben, daß der Nachwuchs für die Klasse der Genossenschaftsbauern vorwiegend aus den Bauernfamilien selbst kommt.“ (E. Honecker 1982 auf dem XII. Bauernkongreß) Gegenwärtig stammt nahezu die Hälfte der landwirtschaftlichen Lehrlinge aus städtischen Familien (Berufsausbildung, landwirtschaftliche). Die durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen der LPG-Mitglieder sind im Laufe der 70er Jahre denen der Arbeiter und Angestellten der sozialistischen Wirtschaft angeglichen worden (1982 = 1066 Mark). Aufgrund der differierenden Ertragslagen bestehen zwischen den Genossenschaften aber Einkommensunterschiede. Neben Einnahmen aus individueller und genossenschaftlicher Tätigkeit (Arbeitseinheit) können LPG-Mitglieder Einkommen aus den von ihnen eingebrachten Bodenanteilen erhalten. Bis zur Durchschnittsgröße der in die LPG eingebrachten Wirtschaftsflächen aller G. können 50 Mark pro ha und Jahr vergütet werden, allerdings müssen diese G. dann für die gesamte von ihnen eingebrachte Fläche Grundsteuern (Agrarsteuern) entrichten. Zusätzliche Einnahmen werden durch Erlöse aus der persönlichen ➝Hauswirtschaft erzielt. Im Jahre 1977 wurde erstmals ein „Tag der Genossenschaftsbauern und der Arbeiter der sozialistischen Land- und Forstwirtschaft“ (18. 6.) begangen. Seitdem werden die Ehrentitel „Verdienter Genossenschaftshauer der DDR“ und „Verdienter Werktätiger der Land- und Forstwirtschaft der DDR“ verliehen (Auszeichnungen). Agrarpolitik; Landwirtschaft; Landwirtschaftliche Betriebsformen; Sozialstruktur. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 513–514 Genossenschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Genossenschaftskassen für Handwerk und Gewerbe (GK)DDR A-Z 1985
National-Demokratische Partei Deutschlands (NDPD) (1985)
Siehe auch: Nationaldemokratische Partei Deutschlands: 1969 1975 1979 NDPD: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bildung des von Anbeginn unter maßgeblichem Einfluß der SED stehenden Gründungsausschusses am 21. 4. 1948. Zulassung durch die SMAD am 16. 6. 1948. Trat am 19. 6. 1948 mit „Grundthesen und Forderungen“ an die Öffentlichkeit, zu denen u.a. gehörte: Einheit Deutschlands, Sicherung der Existenz des Mittelstandes, Förderung von Handel und Gewerbe, Wiedereingliederung des ehemaligen Berufsbeamtentums, Beendigung der Diskriminierung aller kleinen Parteigenossen der NSDAP, Bodenreform und Enteignung der Konzerne und Trusts. Im Rahmen der Bündnispolitik der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) hatte die NDPD die Aufgabe, ehemalige NSDAP-Mitglieder und Offiziere in die neue Ordnung einzugliedern und das ihr zuströmende Potential nicht der Christlich-Demokratischen Union Deutschlands (CDU) und der Liberal-Demokratischen Partei Deutschlands (LDPD) zukommen zu lassen, die sich zu diesem Zeitpunkt noch nicht dem Führungsanspruch der SED untergeordnet hatten. Die NDPD konzentrierte sich auf die gleichen sozialen Schichten wie die beiden anderen bürgerlichen Parteien und unterschied sich auch programmatisch nur wenig von diesen. Ihre Besonderheit lag in der Funktion, durch Umerziehung ehemals nationalistischer Kräfte und die Integration des Bürgertums und Kleinbürgertums die Basis des Bündnissystems zu erweitern. Nach außen, speziell gegenüber der Bundesrepublik Deutschland, hatte die NDPD zu demonstrieren, daß soziale Gruppen und Schichten außerhalb der Arbeiterklasse auch im Sozialismus eine gesicherte Existenz haben. Auf ihrem X. Parteitag im April 1972 schloß sich die NDPD, der viele Komplementäre, private Unternehmer und Handwerker angehören, der bereits vom XI. LDPD-Parteitag im Februar 1972 erhobenen Forderung an, private und halbstaatliche Betriebe in VEB umzuwandeln. 1982 waren die 91.000 Mitglieder in 2.600 Grundeinheiten organisiert. Die NDPD stellt über 9.000 Abgeordnete und Nachfolgekandidaten in den Volksvertretungen; ihrer Volkskammerfraktion gehören 52 Abgeordnete an. Wie jede der 4 Blockparteien stellt auch die NDPD einen Stellvertreter des Vorsitzenden des Staatsrates (Prof. Heinrich Homann) sowie ein weiteres Mitglied dieses Gremiums (Walther Rosel) und ein Mitglied des Ministerrates, das zugleich Stellv. des Vors. des Ministerrates ist (Manfred Flegel, Vors. des Staatlichen Vertragsgerichtes). Aufbau und Tätigkeit der Partei beruhen auf dem demokratischen Zentralismus, ihre Gliederung auf dem Territorialprinzip. Höchstes Organ ist der — in der Regel alle 5 Jahre einberufene — Parteitag, der den Hauptausschuß wählt. Dieser wählt den Parteivorstand zur politischen Leitung der Partei zwischen seinen Tagungen und das Sekretariat zur Durchführung der laufenden Arbeit. Als Vorsitzender wurde Prof. Dr. Heinrich Homann auf dem XII. Parteitag (22.–24. 4. 1982) wiedergewählt. Zentralorgan: „National-Zeitung.“ Außerdem gibt die Partei 5 Bezirkszeitungen und die Monatsschrift „Der nationale Demokrat“ heraus. Parteien. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 927 Nation und nationale Frage A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationale Demokratie (national-demokratische Staaten)DDR A-Z 1985
Bewährung (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Es gibt die Verurteilung auf B. und die Strafaussetzung auf B., bis 1968 bedingte Verurteilung bzw. bedingte Strafaussetzung genannt. 1. Verurteilung auf Bewährung ist eine der im StGB vorgesehenen Strafen ohne Freiheitsentzug, durch die der Täter dazu angehalten werden soll, „durch gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten und Bewährung in der Arbeit und in seinem persönlichen Leben seine Tat gegenüber der Gesellschaft wieder gutzumachen, seine gesellschaftliche Verantwortung zu erkennen und ernst zu nehmen und das Vertrauen der Gesellschaft auf sein künftiges verantwortungsbewußtes Verhalten zu rechtfertigen“. Mit der Verurteilung auf B. wird eine B.-Zeit von 1 Jahr bis zu 3 Jahren festgesetzt. Zugleich wird eine Freiheitsstrafe für den Fall angedroht, daß der Verurteilte seiner Pflicht zur B. schuldhaft nicht nachkommt (§ 33 StGB). Um die Wirksamkeit der Strafe zu gewährleisten, kann der Verurteilte für die Dauer der B.-Zeit verpflichtet werden, durch B. am Arbeitsplatz zu zeigen, daß er die richtigen Lehren aus seiner Tat und Verurteilung gezogen hat, z.B. sein Arbeitseinkommen für den Familienunterhalt zu verwenden, bestimmte Örtlichkeiten nicht zu besuchen, Freizeitarbeit zu leisten oder sich einer fachärztlichen Behandlung, etwa bei Alkoholmißbrauch, zu unterziehen. Bei Straftaten, die materielle Schäden verursacht haben, ist der Verurteilte zu verpflichten, den Schaden wiedergutzumachen. Begeht der Verurteilte während der B.-Zeit erneut eine vorsätzliche Straftat, für die eine Freiheitsstrafe vorgesehen und verhängt wird, ist die angedrohte Strafe zu vollziehen. Sie kann vollzogen werden, wenn der Verurteilte sich einer der ihm auferlegten Pflichten zur B. entzieht, durch undiszipliniertes Verhalten zeigt, daß er keine Lehren aus der Verurteilung auf B. gezogen hat, einer Aufenthaltsbeschränkung (Strafensystem) oder einem Tätigkeitsverbot zuwiderhandelt oder der Pflicht zur fachärztlichen Behandlung nicht nachkommt. Läuft die B.-Zeit ab, ohne daß die Voraussetzungen für den Widerruf eingetreten sind, darf die angedrohte Freiheitsstrafe nicht mehr vollzogen werden (§ 35 StGB). 2. Der Vollzug einer zeitlichen Freiheitsstrafe kann nach § 45 StGB unter Auferlegung einer B.-Zeit von 1 Jahr bis 5 Jahren mit dem Ziel des Straferlasses zur B. ausgesetzt werden, bei Freiheitsstrafen von mehr als 6 Jahren aber erst, wenn mindestens die Hälfte der Strafe verbüßt ist (§ 349 StPO). Arbeitskollektive, die die Bürgschaft für Verurteilte übernommen haben, können dem Gericht vorschlagen, den Vollzug einer Freiheitsstrafe bedingt auszusetzen. Der Ablauf der B.-Zeit, die für diese Zeit aufzuerlegenden Pflichten und der Widerruf der Strafaussetzung sind weitgehend wie bei der Verurteilung auf B. geregelt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 220 Bewaffnete Kräfte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bewußtsein, GesellschaftlichesDDR A-Z 1979
DDR A-Z 1979
Relativismus (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 Der R. ist eine Richtung des Philosophierens, die sich auf das „Relative“ konzentriert, das aus seinem Zusammenhang mit dem „Absoluten“ gelöst wird. Ihm zufolge können nur Beziehungen (Relationen), durch die die Gegenstände, Erscheinungen und Prozesse miteinander verbunden sind, erkannt werden. Hieraus folgt für den philosophischen R., daß es keine vom erkennenden Subjekt unabhängige oder „objektive“ Wahrheit gibt. Die Erkenntnis ist stets nur relativ, da sie vom erkennenden Subjekt abhängig ist. Nach Auffassung des Dialektischen Materialismus führt der philosophische R. zum Agnostizismus. Der Historische und Dialektische Materialismus enthält insofern selbst Elemente des philosophischen R., als er stets von der „Einheit des Relativen und des Absoluten“ ausgeht. Bei der angenommenen allmählichen Annäherung der menschlichen Erkenntnis an die absolute Wahrheit wird deren Relativität vom Marxismus-Leninismus anerkannt. Im philosophischen und ideologiekritischen Schrifttum der DDR wird, besonders nach Abschluß des Grundlagenvertrages mit der Bundesrepublik Deutschland (1972), versucht, den ideologischen Klassenkampf nicht nur zu vertiefen, sondern auch mit neuen Argumenten zu führen. In diesem Zusammenhang ist die Aufnahme philosophischer Begriffe wie des R., des Positivismus, des Subjektivismus u. a. m. in die ideologisch-politische Auseinandersetzung mit dem Westen zu sehen. Typisch für diese Argumentationsweise ist die Behauptung, der R. trete in „Niedergangsepochen der gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Entwicklung auf“. In einer solchen Niedergangsphase befinde sich u. a. auch das politisch-gesellschaftliche System der Bundesrepublik Deutschland. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 902 Rekonstruktion A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ReligionsgemeinschaftenDDR A-Z 1979
Gesetzbuch der Arbeit (GBA) (1979)
Siehe auch: Arbeit, Gesetz der: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Arbeitsgesetzbuch: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Arbeitsgesetzbuch (AGB): 1985 Gesetzbuch der Arbeit: 1963 1965 1966 1969 1975 Gesetzbuch der Arbeit (GBA): 1985 Das am 1. 7. 1961 in Kraft getretene GBA vom 12. 4. 1961 (GBl. I, S. 27) enthielt die Grundsätze der kommun. Arbeitspolitik und eine Zusammenfassung von Einzelregelungen (arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen: Kündigungsrecht, Urlaub, Arbeitszeit, Lohnpolitik, Arbeitsschutz). Es wurde durch die Novellen vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 63) und vom 23. 11. 1969 (GBl. I, S. 111) geändert und ergänzt. In Anpassung an das Strafgesetzbuch vom 12. 1. 1968 wurde das GBA durch § 17 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch und zur Strafprozeßordnung der DDR vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 97) abermals, wenn auch nur geringfügig geändert. Die §§ 143–146 über die Konfliktkommissionen wurden dem Gesetz über die Gesellschaftlichen Gerichte der DDR ― GGG ― vom 11. 6. 1968 (GBl. I, S. 229) durch dessen § 21 angepaßt. Die letzte Änderung (Lehrlingsurlaub) beruht auf dem Jugendgesetz der DDR vom 18. 1. 1974 (GBl. I, S. 43). Das GBA wurde mit Wirkung vom 1. 1. 1978 an durch das Arbeitsgesetzbuch abgelöst. Arbeitsrecht. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 473 Gesellschaftswissenschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GesetzgebungDDR A-Z 1979
Sekretariat des Zentralkomitees (ZK) der SED (1979)
Siehe auch: Sekretariat des Zentralkomitees (ZK) der SED: 1975 1985 Sekretariat des ZK der SED: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Nach Punkt 42 des Parteistatuts von 1976 wählt das Zentralkomitee zur politischen Leitung seiner Arbeit zwischen den Plenartagungen das Politbüro und „zur Leitung der laufenden Arbeit, hauptsächlich zur Durchführung und Kontrolle der Parteibeschlüsse und zur Auswahl der Kader, das Sekretariat …“. Dem Politbüro untergeordnet, bildet das S. das operative, d. h. faktische Führungszentrum der SED. Im S. des ZK sind politische Macht, ideologische und politische Richtlinienkompetenz und Sachverstand vereinigt. Das heutige S. des ZK kann kaum mit dem vom April 1946 bis Sommer 1949 amtierenden Zentralsekretariat (ZS) verglichen werden, das sowohl die Funktionen des späteren Politbüros als auch die eines S. wahrnahm. Gemäß dem ersten Statut der SED von 1946 war das Zentralsekretariat dem Parteivorstand für die „Durchführung der Politik der Partei verantwortlich“. Es setzte sich aus den beiden Parteivorsitzenden und weiteren 12 Mitgliedern zusammen und wurde aus der Mitte des Parteivorstandes gewählt. Dem ersten ZS, das von April 1946 bis zum September 1947 bestand, gehörten 7 ehemalige KPD- und 7 frühere SPD-Mitglieder (paritätische Besetzung) an. Auf dem II. Parteitag wurde die Zahl der ZS-Mitglieder auf 16 erhöht. Die Parität blieb erhalten. Bereits unmittelbar vor der 1. Parteikonferenz im Januar 1949 wurde das Prinzip der Parität durchbrochen. Nach der Flucht des früheren SPD-Mitgliedes Gniffke wurden ein ehemaliges SPD-Mitglied (Buchwitz) und zusätzlich ein früheres KPD-Mitglied (W. Koenen) in das ZS berufen. Durch die Gründung des Politbüros und des „Kleinen S.“ auf der 1. Parteikonferenz verlor das ZS seine bis dahin zentrale Funktion und wurde daher im Frühsommer 1949 aufgelöst. Im Juli 1949 erfolgte auf Beschluß des Parteivorstandes die Auflösung der „Großen S.“ auf Landesebene. Unmittelbar vor der 1. Parteikonferenz, am 24. 1. 1949, beschloß der Parteivorstand neben der Gründung des Politbüros die Schaffung des „Kleinen S.“. Seine ursprüngliche Aufgabe bestand in der „Unterstützung der ganzen Arbeit des Politbüros, zur Kontrolle der Durchführungen seiner Beschlüsse, zur Vorbereitung der Vorlagen und zur Erledigung der laufenden Arbeit“. Das neugeschaffene erste „Kleine S.“ setzte sich ursprünglich aus 5 Mitgliedern (Ulbricht. Dahlem, Oelßner, E. Baumann und Wessels) zusammen, von denen nur 2 (Ulbricht und Dahlem) dem Politbüro angehörten. Noch im Verlauf des Jahres 1949 wurde das „Kleine S.“ in das „S. des ZK“ umgewandelt und seine Eigenständigkeit erhöht. Das zweite Parteistatut, vom III. Parteitag (1950) beschlossen, übertrug dem S. „die allgemeine Leitung der Organisationsarbeit und die tägliche operative Führung der Tätigkeit der Partei“. Die Zahl der S.-Mitglieder erhöhte sich von 5 auf 11, Ende 1952 durch Kooptation auf 13. Im Juli 1953, auf der 15. ZK-Tagung (dem zweiten ZK-Plenum unmittelbar nach dem Juni-Aufstand) wurde beschlossen, „aus Gründen der Verbesserung der leitenden Organe des ZK, das S. des ZK in seiner bisherigen Form aufzuheben“ und es auf 6 Sekretäre zu verkleinern. Bereits 1954 wurde es aber wieder auf 9 Sekretäre vergrößert. Nach dem VI. Parteitag der SED (beginnend mit Februar 1963) wurden beim Politbüro 2 Büros (Industrie und Bauwesen, Landwirtschaft) und 2 Kommissionen (Ideologie, Agitation) eingerichtet. Mit Ausnahme der Agitations-Kommission wurden diese Büros bzw. Kommissionen auf allen Ebenen der Parteiorganisation installiert. Die Büros und Kommissionen beim Politbüro wurden von Mitgliedern bzw. Kandidaten des Politbüros geleitet. Diese organisatorische Reform innerhalb der SED orientierte sich an den von Chruschtschow auf dem November-Plenum des ZK der KPdSU von 1962 angekündigten Veränderungen innerhalb der sowjetischen Partei. Nach Chruschtschows Sturz und dem XXIII. Parteitag der KPdSU wurden diese Reformen (noch vor dem VII. Parteitag der SED 1967) wieder rückgängig gemacht. Das S. erhielt wieder seine alten Rechte und Funktionen. An der Spitze des S. steht der „Generalsekretär“ (bis zum IX. Parteitag [1976] „Erster Sekretär“) der SED. Neben dem Generalsekretär gehören dem derzeitigen (1978) S. 10 weitere Sekretäre an: Hermann Axen (geb. 1916) für internationale Verbindungen, Horst Dohlus (geb. 1925) für Parteiorgane, Gerhard Grüneberg (geb. 1921) für Landwirtschaft, Kurt Hager (geb. 1912) für Kultur und Wissenschaft, Joachim Herrmann (geb. 1928) für Agitation, Werner Jarowinsky (geb. 1927) für Handel und Versorgung, [S. 956]Ingeborg Lange (geb. 1927) für Frauenfragen, Günter Mittag (geb. 1926) für Wirtschaft, Albert Norden (geb. 1904) für Propaganda, Paul Verner (geb. 1911) für Sicherheit. Im 11köpfigen S. ist seit Oktober 1973 (10. ZK-Plenum) wieder eine Frau (I. Lange) vertreten. Das Durchschnittsalter der Sekretäre beträgt 56 Jahre (1978). 2 Sekretäre leiten zugleich auch Abteilungen im ZK-Apparat: H. Dohlus die Abteilung Parteiorgane und I. Lange die Abteilung Frauen. Insgesamt unterstehen den Sekretären die mehr als 40 Abteilungen sowie die Parteiinstitute. Personell besonders stark besetzte Abteilungen sind die Abteilung Sozialistische Wirtschaftsführung (Janson), Internationale Verbindungen (Winkelmann) und Wissenschaft (Hörnig). Die Abteilungen leisten die tägliche Arbeit. Sie erarbeiten für staatliche und andere Institutionen und Organisationen „Vorschläge zur Klärung herangereifter Probleme und zur Neufassung gesetzlicher Bestimmungen“. Durch ihr Expertenwissen sind die Sektoren- und Abteilungsleiter in der Lage, auch eigene Vorschläge zu unterbreiten und damit den Entscheidungsmechanismus sowohl im Politbüro wie z. B. im Ministerrat zu beeinflussen. Die ZK-Abteilungen sammeln Informationen, entwerfen Beschlüsse, Direktiven und Richtlinien und halten den Kontakt zu entsprechenden Abteilungen des sowjetischen ZK und der anderen „Bruderparteien“. Der ZK-Apparat hat eine eigene Partei-Grundorganisation. Neben ZK-Abteilungen mit primär politischen Aufgaben gibt es solche mit überwiegend organisatorisch-technischen Funktionen. Zum Beispiel existiert ein ZK-eigenes Fernmeldewesen, Abteilungsleiter ist Heinz Luebbe. Vor allem mit Verwaltungsaufgaben betraut ist die Abteilung Zentrag (Parteiverlage), Leiter ist P. Kubach; die Verwaltung der parteieigenen Wirtschaftsbetriebe (Leiter: Günther Glende) und der Parteifinanzen und -betriebe (Karl Raab) obliegt gleichfalls selbständigen ZK-Abteilungen. Den Status eines ZK-Abteilungsleiters haben auch die Bürochefs der Sekretäre, die Stellvertreter des Leiters des Büros des Politbüros und einzelne Direktoren von wichtigen Parteibetrieben (z. B. der Direktor des Dietz-Verlages u. a.). Die Abteilungen des ZK sind in einzelne Sektoren unterteilt, an deren Spitze ein Sektorenleiter steht. Ihm unterstehen die Mitarbeiter. Der ZK-Apparat verfügt über eine hervorragende Datenbank, ein modern ausgerüstetes Rechenzentrum und eine auf dem neuesten Stand gehaltene Personenkartei (Nomenklatur). Das S. des ZK (d. h. alle 11 Sekretäre) tagt — soweit bekannt — wöchentlich (jeden Donnerstag) unter Vorsitz des Generalsekretärs E. Honecker. Beschlüsse des Politbüros und des ZK heben entgegenstehende Direktiven und Beschlüsse des S. oder einzelner Sekretäre auf bzw. können sie abändern. Die gesamte Parteiarbeit sowie die Tätigkeit der leitenden Organe werden durch das ZK-S. vorgeplant und koordiniert. Gegenwärtig sind alle Sekretäre Mitglieder oder Kandidaten des Politbüros, so daß diese Spitzenfunktionäre sowohl innerhalb der SED wie im gesamten politischen System der DDR über eine umfassende Entscheidungskompetenz verfügen. Diese ist politisch-ideologisch begründet und stützt sich auf das im ZK-Apparat vorhandene Sachwissen, wodurch die Sekretäre und vor allem die Abteilungsleiter des ZK auch fachlich ein Gegengewicht zu den leitenden Funktionären im Staats- und Wirtschaftsapparat bilden. Die Doppelexistenz der — gemessen an ihrer fachlichen Kompetenz — nahezu gleichwertigen Partei- und Staatsapparate bei gleichzeitiger politischer Über- bzw. Unterordnung hat in der DDR öfter zu Konflikten geführt. Die tatsächliche Arbeitsteilung zwischen S. und Politbüro ist von außen nicht eindeutig abgrenzbar. Es lassen sich nur Schwerpunkte der Tätigkeit beider Leitungsorgane feststellen. Das S. beschäftigt sich vor allem mit Parteiangelegenheiten (Parteiwahlen, Kaderpolitik, Parteischulung, Direktiven und Stellungnahmen an die Bezirks- und Kreisleitungen, Kontrolle der unterstellten Apparate durch Arbeitsgruppen und Kommissionen). Das Politbüro entscheidet über politische Grundsatzfragen, die Staat und Gesellschaft als Ganzes betreffen. Als organisatorische Schaltstelle zwischen dem S. und dem Politbüro fungiert das Büro des Politbüros, an dessen Spitze ein ZK-Abteilungsleiter (G. Glende) steht. Es bereitet technisch-organisatorisch die Tagungen des Politbüros vor. Zu seinen Aufgaben gehören auch die Organisation von Konferenzen auf höchster Ebene, die Abwicklung des parteieigenen Kurierdienstes und die Anleitung der technischen bzw. Verwaltungsabteilungen des ZK. Obwohl das S. in erster Linie für die unmittelbare Arbeit der Parteiorgane zuständig ist, umfaßt in der Praxis sein Wirkungsbereich auch den Staats- und Wirtschaftsapparat sowie gesellschaftliche Institutionen. Formal und im Verständnis von der „führenden Rolle“ der Partei kann ein Sekretär oder ein Abteilungsleiter des ZK- Apparates einem Staatsfunktionär (Minister, Staatssekretär usw.) zwar keine Weisungen erteilen, doch kann eine nichtfixierte „informelle“ Befehlsstruktur angenommen werden, die es z. B. einem Staatsfunktionär unmöglich macht, „Wünsche“, „Empfehlungen“ oder „Anregungen“ eines Leitungsorganes der Partei auf gleicher oder übergeordneter Ebene zu ignorieren. Die faktisch dominierende Stellung des S. gründet aber vor allem in der Zuständigkeit der Kader-Kommission für die Nomenklatur-Kader des ZK, auf deren Vorschläge vom Sekretariat alle Spitzenfunktionen in Partei und Staat ernannt oder „gewählt“ werden. Für die Kontrollkader ist dagegen ausschließlich die Kaderkommission des ZK (Leiter: Fritz Müller [geb. 1920], Abteilungsleiter im ZK-Apparat) zuständig (Kaderpolitik). Alle Sekretäre haben ein persönliches Büro, dem ein Leiter vorsteht. In der Regel haben diese Büros 3–5 Mitarbeiter. Die Bürochefs haben den Status eines ZK-Abteilungsleiters und nehmen an den Besprechungen der Abteilungsleiter des ZK gleichberechtigt teil. Diejenigen Politbüro-Mitglieder und -Kandidaten, die keine Sekretäre des ZK bzw. nicht Mitglieder des Sekre[S. 957]tariats sind, verfügen ebenfalls über eigene Mitarbeiter im ZK-Apparat bzw. kleinere Stäbe für besondere Aufgaben. Die Vermittlung von Beschlüssen der Parteiführung an die nachgeordneten Parteiorganisationen der Bezirke und Kreise geschieht durch: 1. Konferenzen und Tagungen der Sekretäre des ZK mit den 1. Bezirks- oder Kreissekretären in der Sonderschule des ZK in Brandenburg sowie das Auftreten zentraler Funktionäre in ausgewählten Bezirks- oder Kreisorganisationen (z. B. in Spannungssituationen, bei Parteiwahlen usw.); 2. schriftliche Information von oben nach unten und umgekehrt. Eine besondere Rolle spielen hierbei die „Parteiinformationen“, die Direktiven und Beschlußerläuterungen und die Stellungnahmen des S. zu bestimmten Entwicklungen in den territorialen Parteiorganisationen; 3. Einsatz von Arbeitsgruppen oder Instrukteurbrigaden des ZK in jenen Bezirks- oder Kreisparteiorganisationen. in denen Mängel in der politischen Arbeit auftreten. Bis Mitte der 50er Jahre, und wieder nach 1964, wurden Parteiorganisatoren des ZK in ausgewählten Großbetrieben und Kombinaten eingesetzt. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 955–957 Sekretariat des Ministerrats A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sekretariate der Bezirks- und KreisleitungenDDR A-Z 1979
Sorben (Minderheitenpolitik) (1979)
Siehe auch: Sorben: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Sorben (Minderheitenpolitik): 1975 1985 Wenden: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 In der DDR besteht als einzige nationale Minderheit der kleine westslawische Volksstamm der Lausitzer S., die früher auch als Wenden bezeichnet wurden. Die S. leben in Teilen der Ober- und Niederlausitz, mit den kulturellen Zentren Bautzen (für die Ober-S.) und Cottbus (für die Nieder-S.). In Art. 40 der Verfassung der DDR (unverändert in der Fassung vom 7. 10. 1974) heißt es: „Bürger der DDR sorbischer Nationalität haben das Recht auf Pflege ihrer Muttersprache und Kultur. Die Ausübung dieses Rechts wird vom Staat gefördert.“ In Art. 11 der ersten Verfassung der DDR war der Minderheitenschutz eindeutiger fixiert worden. So werden in der Verfassung vom 7. 10. 1974 die Rechte der sorbischen Minderheit nicht „garantiert“, wie z. B. für die nationalen Minderheiten in der rumänischen Verfassung oder „gesichert“ wie in der tschechoslowakischen und ungarischen Verfassung, sondern nur „gefördert“. Am 10. 5. 1945 war der Bund Lausitzer S. „Domowina“ (Heimat) als antifaschistisch-demokratische Organisation neu gegründet worden. Die Domowina, Dachorganisation aller sorbischen Vereinigungen, besteht seit 1912 und wurde 1937 von den Nationalsozialisten verboten. Von Mai 1945 bis Anfang 1948 verfolgte die Domowina das Ziel, die Lausitz an die Tschechoslowakei anzuschließen oder die Gründung eines eigenen sorbischen Staates zu erreichen. (So in einer Denkschrift vom 25. 11. 1947 an die Konferenz der Außenminister der vier Großmächte in London.) Bis 1950 befanden sich im Bundesvorstand der Domowina die Kommunisten in der Minderheit. Nachdem jedoch 1952 die Reorganisation der Domowina zur „antifaschistisch-demokratischen Massenorganisation“ abgeschlossen war, wurde sie zum Instrument der SED zur Durchsetzung ihrer Politik in der sorbischen Bevölkerung. Seit ihrem 7. Bundeskongreß (Februar 1969) versteht sich die Domowina als „sozialistische nationale Organisation in der DDR“. Von den rd. 11.000 Mitgliedern sind 54 v. H. Frauen, dem aus 73 Personen bestehenden Bundesvorstand gehören jedoch nur 14 Frauen an. Seit dem 9. Bundeskongreß der Domowina (März 1977) sind 49 Vorstandsmitglieder Angehörige der SED, 4 der DBD, 3 der CDU und 17 sind parteilos. Auf dem Kongreß erklärte der Erste Sekretär der Domowina, Jurij Gros (SED), die Gleichberechtigung der Sprache dürfe man nicht mit Gleichheit verwechseln. Für alle S. bleibe die deutsche Sprache das Hauptkommunikationsmittel. Von den rd. 70.000–100.000 Lausitzer S. — die Große Sowjetenzyklopädie nennt sogar die Zahl von 150.000 S. — sprechen nicht alle die ober- oder niedersorbische Sprache fließend. Genaue Angaben über die Zahl der in der DDR lebenden S. werden von offizieller Seite nicht mehr gemacht. Die Nationalitätenpolitik der SED wird von Polen und der CSSR, aber auch von Jugoslawien, mit Interesse verfolgt. Zu den Bundeskongressen der Domowina, an denen meistens Delegationen aus Polen, der CSSR und der südslawischen Minderheit Ungarns teilnehmen, werden die Jugoslawen jedoch nicht eingeladen, obwohl seit 1912 in Ljubljana eine Gesellschaft der Freunde der S. existiert. Nach 1945 ist in der DDR keine politische Partei der S. zugelassen worden (1933 war die sorbische „Lausitzer Volkspartei“ verboten worden und ein Antrag auf Gründung einer „Sorbischen Partei der Arbeiter und Bauern“ wurde 1946 von der SMAD nicht genehmigt. Jedoch wurde und wird von der SED das sorbische Kulturleben recht großzügig gefördert: z. B. erscheinen 8 sorbische Zeitungen und Zeitschriften, davon 5 in ober[S. 961]sorbischer und 3 in niedersorbischer Sprache. Für die obersorbische Bevölkerung wird in Bautzen die Tageszeitung „Nowa Doba“ (Neue Zeit), für die niedersorbische Bevölkerung in Cottbus die Wochenzeitung „Nowy Casnik“ (Neue Zeit) herausgegeben. Neben einer Zeitschrift für sorbische Kultur, einer sorbischen pädagogischen Zeitschrift und zwei Kinderzeitschriften wird ferner von der Sorbischen Pastoralen Vereinigung, der 23 katholische Priester angehören, der „Katolski Posoł“ (Katholischer Bote) herausgegeben. Dabei handelt es sich um eine der ältesten katholischen Zeitschriften Europas, die bereits seit 1863 erscheint. Dieses Blatt ist für die rd. 15.000 obersorbischen Katholiken bestimmt; für die niedersorbischen Protestanten wird die Zeitschrift „Pomhaj Bóh“ (Gott hilf) gedruckt. Auf Beschluß des Ministerrates der DDR mußte sich das 1948 gegründete Sorbische Volkstheater 1963 mit dem Bautzener Stadttheater zu einem Deutsch-Sorbischen Volkstheater mit einem deutschen Intendanten vereinigen. Dem ZK der SED gehört gegenwärtig kein Sorbe an; die Zahl der sorbischen Volkskammerabgeordneten hat sich, nachdem es bis 1967 nur einen Abgeordneten sorbischer Nationalität in der Volkskammer gab. in der 5. Wahlperiode auf 3, in der 6. (1971) auf 4 und in der 7. (1976) auf 6 erhöht. Dem Staatsrat der DDR hat lediglich von 1967 bis 1971 ein sorbisches Mitglied angehört. Besondere Abteilungen, die für sorbische Angelegenheiten zuständig sind, gibt es beim Ministerium des Innern und beim Ministerium für Kultur. Beim Schriftstellerverband, dem Verband Bildender Künstler und dem Komponistenverband der DDR bestehen Arbeitskreise sorbischer Schriftsteller, Bildender Künstler und Komponisten. Bereits am 23. 3. 1948 hatte der Sächsische Landtag ein Gesetz zur Wahrung der Rechte der sorbischen Bevölkerung beschlossen; am 12. 9. 1950 folgte ein Regierungserlaß des Ministerrats des Landes Brandenburg zur Förderung und Entwicklung der sorbischen kulturellen Bestrebungen im Lande Brandenburg, der vor allem die S. in der Niederlausitz betraf. Das 1951 in Bautzen gegründete Institut für sorbische Volksforschung untersteht der Akademie der Wissenschaften der DDR. Im Jahr 1952 erfolgte die Gründung des Staatlichen Ensembles für sorbische Volkskultur, das bei zahlreichen Gastspielen im Ausland für die M. der SED werben soll. An einem speziellen Institut für Lehrerbildung sind bisher mehr als 2.400 sorbische Lehrer ausgebildet worden. Gegenwärtig wird an 109 Grundschulen und 70 polytechnischen Oberschulen in der Lausitz sorbischer Sprachunterricht erteilt. In Bautzen und Cottbus gibt es außerdem je eine sorbische Oberschule, in der der gesamte Unterricht in ober- bzw. niedersorbischer Sprache erteilt wird. An der Karl-Marx-Universität Leipzig besteht ein Sorbisches Institut, das alle zwei Jahre internationale Sorabistik-Kongresse vorbereitet, die meistens in Bautzen stattfinden. Der VEB Domowina-Verlag in Bautzen gibt Bücher in ober- und niedersorbischer sowie deutscher Sprache über die Geschichte der S., sorbische Sprache und Literatur, sorbische Volkskunde und Kunst, sorbische Bibliographien und Jahresschriften sowie sorbische Schulbücher heraus. In den von S. bewohnten Orten wird auf Ortstafeln, bei Straßenbezeichnungen, Fahrplänen und amtlichen Bekanntmachungen die Zweisprachigkeit strikt beachtet. Von den führenden Politikern der DDR hat sich vor allem ihr erstes Staatsoberhaupt Wilhelm Pieck als gebürtiger Lausitzer für die Belange der S. besonders interessiert und regelmäßig S.-Delegationen in Berlin (Ost) empfangen bzw. Besuche in der Lausitz gemacht; seine Nachfolger Ulbricht und Honecker haben dies bislang versäumt. Während im Jahre 1948 der Sender Dresden sorbischsprachige Sendungen ausstrahlte, wendet sich gegenwärtig (1978) nur noch der Sender Cottbus in wöchentlich insgesamt 2½ Stunden an die sorbische Bevölkerung. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 960–961 Sonderschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SorgerechtDDR A-Z 1975
DDR A-Z 1975
Berlin (1975) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 I. Vereinbarungen der Siegermächte Bestimmend für die Nachkriegsentwicklung der ehemaligen deutschen Reichshauptstadt waren die im Herbst 1944 von den USA, Großbritannien und der Sowjetunion getroffenen, einige Zeit später auch von Frankreich akzeptierten Vereinbarungen über die Aufteilung Deutschlands in Besatzungszonen (Londoner Protokoll vom 12. 9. 1944) und über die Kontrolleinrichtungen der Siegermächte (Londoner Abkommen vom 14. 11. 1944). Danach sollte das besiegte Deutschland „zum Zwecke der Besetzung“ in Zonen und „ein besonderes Berliner Gebiet“ („a special Berlin area“) gegliedert werden. B., d. h. Groß-B. in den durch das Gesetz vom 27. 4. 1920 festgelegten Grenzen, sollte in Sektoren aufgeteilt und einem „besonderen Besatzungssystem“ unterstellt werden. Über die Absichten der Vier Mächte wurde die deutsche Bevölkerung durch vier Deklarationen unterrichtet, die am 5. 6. 1945 — vier Wochen nach der bedingungslosen Kapitulation des Hitler-Reiches — von den Militärgouverneuren Eisenhower, Schukow, Montgomery und de Lattre de Tassigny in B.-Karlshorst unterzeichnet wurden. Sie stellten darin fest, daß sie die oberste Regierungsgewalt in Deutschland übernommen hätten, ohne damit eine Annektierung des Landes zu beabsichtigen. In ihrer Feststellung über das gemeinsame Kontrollverfahren in Deutschland erklärten sie: „Die Verwaltung des Gebietes von Groß-Berlin wird von einer Interalliierten Behörde geleitet, die unter der Leitung des Kontrollrates arbeitet und aus vier Kommandanten besteht, deren jeder abwechselnd als Hauptkommandant fungiert. Sie werden von einem Stab von Sachbearbeitern unterstützt, der die Tätigkeit der örtlichen deutschen Behörden überwacht und kontrolliert.“ B. galt damit als Sitz des Vier-Mächte-Kontrollrates. Wie im Kontrollrat so konnten auch in der Berliner Kommandantur Beschlüsse nur einstimmig gefaßt werden. II. Bildung von Sektoren Die auf Weisung Hitlers bis zuletzt mit äußerster Härte andauernden Kampfhandlungen endeten in B. am frühen Morgen des 2. 5. 1945, nachdem der letzte Berliner Stadtkommandant, General Weidling, die Kapitulation der deutschen Truppen in der Stadt vollzogen hatte. Unverzüglich gingen die sowjetischen Militärbehörden mit Unterstützung der aus Moskau heimgekehrten Gruppe Ulbricht daran, Bezirksverwaltungen und einen Magistrat von Groß-B. einzusetzen, um noch vor dem Einzug der westalliierten Garnisonen die neue Verwaltungsstruktur — vor allem in personeller Hinsicht — unter ihre Kontrolle zu bringen. [S. 112]Amerikaner, Briten und Franzosen besetzten erst Anfang Juli ihre Sektoren in B., während die Sowjetarmee in Thüringen und Sachsen bis zur in London vereinbarten Zonengrenze vorrückte. Zum amerikanischen Sektor von B. gehörten sechs Bezirke (Neukölln, Kreuzberg, Tempelhof, Schöneberg, Steglitz und Zehlendorf), zum britischen vier (Tiergarten, Charlottenburg, Wilmersdorf und Spandau) zum französischen Sektor zwei Bezirke (Wedding und Reinickendorf). Die drei Westsektoren umfaßten 54,4 v. H. der Fläche und 63,2 v. H. der Bevölkerung von Groß-B., das im August 1945 [S. 113]2,8 Mill. Einwohner zählte. Der sowjetische Sektor -45,6 v. H. der Fläche und 36,8 v. H. der Bevölkerung - bestand aus acht Bezirken (B.-Mitte, Prenzlauer Berg, Friedrichshain, Treptow, Köpenick, Lichtenberg, Weißensee und Pankow). Eindeutige Regelungen für den Verkehr der westalliierten Garnisonen und der deutschen Zivilbevölkerung auf den Zugangswegen zwischen dem westdeutschen Besatzungsgebiet und den Westsektoren von B. sind 1944/45 nicht ausgehandelt worden. Der ehemalige amerikanische Hochkommissar in Deutschland, Lucius D. Clay, bemerkte in seinem Buch „Entscheidung in Deutschland“ einige Jahre nach Kriegsende, es sei aufschlußreich, festzustellen, daß in den Londoner Dokumenten „die gemeinsame Besetzung Berlins stand, daß aber in keinem der Zugang garantiert oder besondere Rechte zum Verkehr auf den Straßen, Schienen oder auf dem Luftwege festgelegt wurden“. Auf amerikanischer Seite glaubte man, sich mit der Feststellung begnügen zu können, daß das aus der bedingungslosen Kapitulation Deutschlands abgeleitete Recht auf Anwesenheit in B. das Recht des ungehinderten Zugangs einschließe. Ende November 1945 kamen die Vertreter der Vier Mächte auf der Grundlage eines Berichts ihres Luftfahrtdirektorats überein, drei jeweils 32 km breite Luftkorridore von B. nach Hamburg, Bückeburg (Hannover) und Frankfurt am Main sowie eine Kontrollzone mit einem vom Gebäude des Alliierten Kontrollrats ausgehenden Radius von 32 km festzulegen (Einzelheiten der Tätigkeit einer Luftsicherheitszentrale B. — Berlin Air Safety Center — legten die Vier Mächte in einer Vereinbarung vom 22. 10. 1946 fest). Diese Regelungen gelten auch heute noch für den Luftverkehr von und nach West-B.; sie haben sich trotz einiger Zwischenfälle in den Luftkorridoren bewährt und sind von den Botschaftern der Vier Mächte 1970/71 nicht in Frage gestellt und auch nicht durch neue Absprachen ersetzt oder ergänzt worden (Schaubild Seite 112). III. Bildung von Parteien und Gewerkschaften Die Situation B. war in der frühen Nachkriegszeit von den schweren Zerstörungen, die die Stadt vor allem in der letzten Phase des Krieges erlitten hatte, von dem Mangel an Nahrungsmitteln, Medikamenten, Wohnraum und von der daraus resultierenden Existenznot der Bevölkerung geprägt. Die chaotischen Verhältnisse verlangten eine Zusammenarbeit aller sich mit Zustimmung der Besatzungsbehörden formierenden politischen Kräfte. Nachdem die Sowjetische Militäradministration (SMAD) am 10. 6. 1945 in ihrem Befehl Nr. 2 die Bildung von politischen Parteien und Gewerkschaften zugelassen hatte, entstanden in rascher Folge vier Parteien: KPD, SPD, CDU und LDPD. Ihre Berliner Gründer versuchten Verbindungen zu Gleichgesinnten in den fünf Ländern der Sowjetischen Besatzungszone und, soweit das überhaupt möglich war, auch ins westliche Deutschland zu knüpfen. Zunächst wies die Entwicklung in den vier Sektoren B. keine grundlegenden Unterschiede auf, zumal die westlichen Stadtkommandanten die vor ihrem Eintreffen von den Sowjets getroffenen Verfügungen im wesentlichen übernahmen. Ein erster ernster Konflikt mit unterschiedlichen Konsequenzen für den Sowjetsektor und die von den Westmächten kontrollierten Bezirke der Stadt deutete sich jedoch bereits im Frühjahr 1946 an, als die Kommunisten, unterstützt von der SMAD, die Verschmelzung von KPD und SPD zur Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) durchsetzten. Eine Urabstimmung unter den sozialdemokratischen Parteimitgliedern konnte lediglich in den Westsektoren B. stattfinden — dabei sprachen sich mehr als vier Fünftel der an der Abstimmung teilnehmenden Sozialdemokraten gegen die Verschmelzung mit den Kommunisten aus. Auf Beschluß der Vier Mächte wurden SPD und SED in allen vier Sektoren zugelassen. (Die Ost-Berliner Gliederungen der SPD wurden formell erst nach dem Bau der Mauer 1961 aufgelöst, nachdem sie während der vorhergehenden 13 Jahre in ihrer Öffentlichkeitsarbeit weitgehend beschränkt gewesen waren.) Die am 13. 8. 1946 verkündete Vorläufige Verfassung von Groß-B. sah eine allgemeine, gleiche, unmittelbare und geheime Wahl der 130 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung vor, die ihrerseits den Magistrat (Oberbürgermeister, drei Bürgermeister und höchstens 16 weitere hauptamtlich besoldete Magistratsmitglieder) zu wählen hatten. Die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Gesetze bedurften ebenso wie die Verordnungen und Anweisungen des Magistrats der — einmütigen — Zustimmung der Vier-Mächte-Kommandantur. Bei den Wahlen der Stadtverordneten und Bezirksverordneten in B. am 20. 10. 1946 entschieden sich 48,7 v. H. der Wähler für die SPD, die in allen vier Sektoren den größten Stimmenanteil gewinnen konnte. Zweitstärkste Partei wurde die CDU mit 22,2 v. H. Die SED erhielt 19,8 v. H., die LDPD 9,3 v. H. der abgegebenen gültigen Stimmen. IV. Konflikte zwischen der UdSSR und den Westmächten Die sich im Laufe des Jahres 1947 verschärfenden Konflikte zwischen der Sowjetunion und den Westmächten erschwerten die Zusammenarbeit im Kontrollrat und in der Kommandantur. Die Sowjets blockierten durch ihren Einspruch die Wahl Ernst Reuters (SPD) zum Oberbürgermeister B. Zwischen Sozialdemokraten und Kommunisten entbrannte ein heftiger Streit innerhalb des Berliner FDGB. Sozialdemokratische und christliche Gewerkschaften [S. 114]zogen sich aus dem FDGB zurück, dessen Vorstand nach ihrer Überzeugung demokratische Grundregeln verletzte. Sie bildeten schließlich eine Unabhängige Gewerkschaftsorganisation (UGO), aus der später der B.-Landesverband des DGB hervorging. Der von den Sowjets 1945 eingesetzte Polizeipräsident Paul Markgraf (SED), dem die Stadtverordnetenversammlung im November 1947 das Mißtrauen aussprach, weigerte sich, Weisungen des Magistrats auszuführen und bevorzugte in seiner Personalpolitik Mitglieder der SED. Am 20. 3. 1948 brach der Vier-Mächte-Kontrollrat auseinander - der sowjetische Vertreter verließ die Sitzung, nachdem er von seinen Kollegen, Aufschluß über die von den Westmächten und den drei Benelux-Staaten auf der Londoner Sechs-Mächte-Konferenz erwogenen Pläne für die Bildung eines westdeutschen Staatswesens verlangt hatte. Im Juni zogen sich die Sowjets auch aus der Kommandantur zurück. Zuvor bereits — Anfang April 1948 — hatten ihre Eingriffe in den Verkehr der westalliierten Garnisonen auf den Zugangswegen Amerikaner und Briten zur Errichtung einer „kleinen Luftbrücke“ veranlaßt. Behinderungen des zivilen Personen- und Güterverkehrs zwischen West-B. und dem westlichen Besatzungsgebiet waren seit der Jahreswende 1947/48 zahlreicher geworden. V. Blockade Berlins Nachdem am 18. 6. 1948 eine Währungsreform für die Westzonen verkündet worden war, führten auch die Sowjets — mit Wirkung vom 24. Juni — in ihrer Zone eine solche Reform durch. Sie verlangten, daß die DM-Ost als einziges gesetzliches Zahlungsmittel auch in allen vier Sektoren von B. eingeführt werden sollte. Eine zentrale Notenbank mit dem Recht der Notenemission für ganz Deutschland sollte in Leipzig (SBZ) errichtet werden. Da die Westalliierten damit keine Kontrolle über die Ausgabe und den Umlauf der Noten gehabt hätten, lehnten sie den sowjetischen Vorstoß ab. Bevor ernsthafte Verhandlungen der Vier Mächte über die spezielle Berliner Währungssituation beginnen konnten, blockierten die Sowjets sämtliche Land- (am 19. 6.) und Wasserwege (am 8. 7.) von und nach B. (West). Die Westmächte verwarfen den Plan, die versperrten Zugangswege mit militärischen Mitteln zu öffnen, und entschlossen sich, den Westteil der Stadt durch die Luft zu versorgen. Die Luftbrücke erwies sich als eine außergewöhnliche technische und organisatorische Leistung, die die ursprünglich in sie gesetzten Erwartungen weit übertraf: Während der elfmonatigen Berliner Blockade wurden in annähernd 200.000 Flügen rund 1,44 Mill. t Güter — vor allem Kohle und Lebensmittel — nach B. transportiert. Ab 24. 6. 1948 galten in den Westsektoren beide Währungen als gültige Zahlungsmittel, während im Ostsektor Besitz und Verwendung der DM-West bestraft wurden. Expertengespräche — auf der Ebene der Vier Mächte und schließlich auch im Rahmen der Vereinten Nationen — führten zu keiner Einigung über die Währungsfrage. Von welchen politischen Motiven sich die Sowjetunion während der Blockade leiten ließ, verdeutlichte Marschall Sokolowski am 3. 7. 1948 bei einem Treffen mit den westlichen Militärgouverneuren: Die „technischen Schwierigkeiten“ auf den Zugangswegen, erklärte er, würden solange anhalten, bis der Westen seine Vorbereitungen für die Gründung eines westdeutschen Staates eingestellt habe. Der schwere Konflikt um B. wurde auch mit psychologischen Mitteln ausgetragen: Es gelang den führenden Repräsentanten der nichtkommunistischen Parteien — vor allem Ernst Reuter —, die Bevölkerung in der blockierten Stadt zur mutigen und entschlossenen Abwehr der östlichen Pressionen zu ermuntern — eine Haltung, die von der Öffentlichkeit weltweit beachtet und respektiert wurde. Trotz spürbarer Versorgungsmängel machten nicht mehr als 5 v. H. der West-Berliner von der von der UdSSR eröffneten Möglichkeit Gebrauch, sich im Ostsektor als Käufer von Lebensmitteln registrieren zu lassen. Zu Beginn der Blockade besaß die Vier-Sektoren-Stadt zunächst noch eine einheitliche Verwaltung; Magistrat und Stadtverordnetenversammlung traten im Ost-Berliner Stadthaus zusammen. Nachdem aber bereits in der letzten August-Woche ernste Störungen der parlamentarischen Arbeit eingetreten waren, mußte am 6. 9. 1948 die ordnungsgemäße Sitzung der Stadtverordnetenversammlung wegen des gewaltsamen Eindringens kommunistischer Demonstranten abgebrochen werden. Die Mehrheit der Versammlung — mit Ausnahme der SED-Fraktion — beschloß, weitere Sitzungen in West-B. abzuhalten. In den acht Ost-Berliner Bezirksverwaltungen setzte daraufhin eine rigorose personelle „Säuberung“ ein; ausgeschaltet wurden weitgehend alle Funktionsträger, die sich dem erklärten Ziel der SED widersetzten, eine volksdemokratische Ordnung wie in den anderen von der Sowjetunion kontrollierten osteuropäischen Ländern zu errichten. Am 30. 11. 1948 trat unter dem Vorsitz des stellvertretenden Stadtverordnetenvorstehers Ottomar Geschke (SED) in Ost-B. eine mehr als 1600 Teilnehmer zählende Versammlung zusammen, der neben den 23 gewählten SED-Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung Delegierte des Demokratischen Blocks von Ost-B., der Betriebe und verschiedener mit der SED verbündeter Massenorganisationen angehörten. Diese Versammlung erklärte den Magistrat von Groß-B. für abgesetzt und wählte einen neuen „provisorischen demokratischen Magistrat“ mit dem Oberbürgermeister Friedrich Ebert (SED) an der Spitze. Diese auf Ost-B. beschränkte Stadtverwaltung wurde von den Sowjets anerkannt. [S. 115]Damit war die administrative Spaltung B. vollzogen. Die nach der vorläufigen Verfassung für ganz B. vorgeschriebenen Wahlen konnten am 5. 12. 1948 nur in den Westsektoren abgehalten werden. Die SED rief zum Wahlboykott auf - dennoch beteiligten sich 86,3 v. H. der Wahlberechtigten an der Abstimmung, bei der 64,5 v. H. sich für die SPD, 19,4 v. H. für die CDU und 16,1 v. H. für die LDPD entschieden. Nach dieser Wahl übernahm Ernst Reuter das Amt des Oberbürgermeisters von B., ohne seine verfassungsmäßigen Funktionen im Ostsektor noch wahrnehmen zu können. Die drei Westmächte setzten — ohne sowjetische Beteiligung — ihre Zusammenarbeit in der Alliierten Kommandantur fort. VI. Beendigung der Blockade Nach erfolglosen Vier-Mächte-Verhandlungen in B., Moskau und vor den Vereinten Nationen kam es im Frühjahr 1949 zu sowjetisch-amerikanischen Gesprächen, die schließlich zum sogenannten Jessup-Malik-Abkommen führten: Ein am 4. Mai veröffentlichtes Vier-Mächte-Kommuniqué teilte mit, daß „alle Einschränkungen, die seit dem 1. 3. 1948 von der sowjetischen Regierung über Handel, Transport und Verkehr zwischen Berlin und den westlichen Besatzungszonen sowie zwischen der Ostzone und den westlichen Besatzungszonen verhängt wurden, am 12. 5. 1949 aufgehoben“ würden. Die Westmächte ordneten die Aufhebung ihrer Gegenblockade an und erklärten auf Drängen der Sowjetunion ihre Bereitschaft, am 23. 5. 1949 in Paris an einer neuen Außenministerkonferenz der Vier Mächte teilzunehmen. Die Konferenz wurde am 20. 6. mit einem Kommuniqué beendet, in dem das New Yorker Abkommen vom 4. 5. bestätigt und darüber hinaus die gemeinsame Absicht bekundet wurde, ein „normales Funktionieren und einen normalen Gebrauch der Schienen-, Wasser- und Straßenverbindungen für den Personen- und Güterverkehr sowie der Post-, Telefon- und Telegrafenverbindungen“ sicherzustellen. Die Besatzungsbehörden vereinbarten, „deutsche Sachverständige und geeignete deutsche Organisationen“ heranzuziehen. Die im November 1948 vollendete Spaltung der Stadt konnte jedoch auch nach der Beendigung der Blockade nicht mehr rückgängig gemacht werden. VII. Stellung Berlins zur Bundesrepublik Deutschland und zur DDR Im Sommer und Herbst 1949 rückte ein neues Problem in den Mittelpunkt des politischen Interesses: die Stellung B. und seiner Teile zur Bundesrepublik Deutschland einerseits, zur DDR andererseits. Der Parlamentarische Rat in Bonn hatte in seiner konstituierenden Sitzung in Bonn am 1. 9. 1948 beschlossen, fünf Abgesandte B. mit beratender Stimme an seinen Arbeiten teilnehmen zu lassen. Das vom Parlamentarischen Rat erarbeitete Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bezeichnete in seinem Artikel 23 Groß-B. als eines der 12 zum Geltungsbereich dieser provisorischen Verfassung gehörenden Länder. Dagegen betonten die Militärgouverneure der drei Westmächte, ohne deren Zustimmung das Grundgesetz nicht in Kraft treten konnte, am 22. 4. 1949, ihre Außenminister könnten „gegenwärtig nicht zustimmen, daß Berlin als ein Land in die ursprüngliche Organisation der deutschen Bundesrepublik einbezogen wird“. In ihrem formellen Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz präzisierten die Militärgouverneure am 12. 5. 1949 ihren Vorbehalt, indem sie erklärten, B. könne „keine abstimmungsberechtigte Mitgliedschaft im Bundestag oder Bundesrat erhalten und auch nicht durch den Bund regiert werden“; es dürfe „jedoch eine beschränkte Anzahl Vertreter zur Teilnahme an den Sitzungen dieser gesetzgebenden Körperschaften benennen“. Die am 1. 9. 1950 verkündete Verfassung von B. besagte in ihrem Artikel 1: „1. Berlin ist ein deutsches Land und zugleich eine Stadt. 2. Berlin ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland. 3. Grundgesetz und Gesetze der Bundesrepublik Deutschland sind für Berlin bindend.“ Der 2. und der 3. Absatz dieses Artikels~1 würden „zurückgestellt“, erklärten die Alliierten in ihrem Genehmigungsschreiben zur Verfassung von B. am 29. 8. 1950: B. werde „während der Übergangsperiode keine der Eigenschaften eines zwölften Landes“ der Bundesrepublik Deutschland haben; Bestimmungen eines Bundesgesetzes könnten in B. erst Anwendung finden, „nachdem seitens des Abgeordnetenhauses darüber abgestimmt wurde und dieselben als Berliner Gesetz verabschiedet worden sind“. Die am 7. 10. 1949 in Kraft gesetzte Verfassung der DDR bezeichnete in ihrem Artikel 2 B. als „Hauptstadt der Republik“. Die Bevölkerung des Ostsektors war aufgefordert worden, sich am 15. 5. 1949 an der Wahl zum Dritten Deutschen Volkskongreß zu beteiligen (wobei das offizielle, im Westen als manipuliert bezeichnete Wahlergebnis den Anteil derer, die mit „Ja“ für die Liste des Volkskongresses gestimmt haben sollten, mit 51,6 v. H., die Neinstimmen und die ungültigen Stimmen mit zusammen 48,4 v. H. der abgegebenen Stimmen angegeben hatte; das waren weniger ausgewiesene „Ja“-Voten als in den fünf Ländern der Sowjetischen Besatzungszone). Nachdem die im Juli 1945 auf Weisung der SMAD gebildeten Zentralverwaltungen für die Länder der Sowjetischen Besatzungszone ihren Sitz in Ost-B. genommen hatten und nachdem dort im Juni 1947 die Deutsche Wirtschaftskommission entstanden war, die den Kern des späteren Regierungsapparates der DDR darstellte, war Ost-B. seit dem 7. 10. 1949 der Sitz aller wichtigen Ministerien, Behörden und [S. 116]Ämter der DDR. Dennoch nahm auch die östliche Seite zunächst Rücksicht auf den Vier-Mächte-Status der Stadt: Die Vertreter des Ostblocks in der provisorischen Volkskammer und in der provisorischen Länderkammer der DDR hatten kein volles Stimmrecht. DDR-Gesetze galten in Ost-B. nicht automatisch, sondern erst nach Zustimmung des Magistrats. Die ersten Volkskammer-Wahlen am 15. 10. 1950 blieben — wie alle späteren Wahlen zur obersten Volksvertretung der DDR — auf die Länder (ab 1952 Bezirke) der DDR beschränkt; Ost-Berliner hatten kein aktives Wahlrecht für die Volkskammer — ebensowenig wie West-Berliner für den Deutschen Bundestag. In den 50er Jahren bestanden zwischen Bewohnern beider Teile der gespaltenen Stadt vielfältige Kommunikationen - die Grenzen waren offen. Offizielle Kontakte zu dem nach westlicher Überzeugung nicht durch ein unanfechtbares demokratisches Votum der Bevölkerung legitimierten Magistrat in Ost-B. lehnten Senat und nichtkommunistische Parteien jedoch ab. Wiederholt kam es zu Zwischenfällen und angespannten Situationen — so während des Pfingsttreffens der FDJ 1950, während der Weltjugendfestspiele 1951, bei der Besetzung des Westteils von Staaken im Februar 1951 und bei der nach fünf Tagen wieder rückgängig gemachten Besetzung der Exklave Steinstücken durch Volkspolizei im Oktober 1951. Seit dem 1. 9. 1951 erhoben die Behörden der DDR Straßenbenutzungsgebühren für alle Fahrten von zivilen Fahrzeugen auf den Zugangswegen. Nach der Unterzeichnung des Generalvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den drei Westmächten ordnete der Ministerrat der DDR im Mai 1952 die Errichtung eines Kontroll- und Sperrgürtels zwischen B. (West) und der DDR, die Schließung der aus den Westsektoren in die DDR-Bezirke führenden Straßenübergänge, soweit sie nicht dem Interzonenverkehr dienten, und die Unterbrechung der Telefonverbindungen innerhalb der gespaltenen Stadt an. West-Berlinern wurden Reisen in das Gebiet der DDR — außerhalb Ost-B. — nur noch in Ausnahmen aufgrund von Sondergenehmigungen gestattet. Im Januar 1953 wurde der über die Sektorengrenzen führende Straßenbahn- und Autobus-Durchgangsverkehr auf Weisung der Ost-Berliner Behörden unterbrochen. Lediglich S- und U-Bahnlinien verbanden weiterhin beide Teile der Stadt. Während des Juni-Aufstandes 1953 wurde die Sektorengrenze von sowjetischen Soldaten und Volkspolizisten zeitweilig hermetisch abgeriegelt. Trotz dieser und anderer Spannungen machte der nach der Aufhebung der Blockade beschleunigt fortgesetzte Wiederaufbau von B. (West) rasche Fortschritte. Die im Frühjahr 1949 von den Westalliierten getroffene Entscheidung, daß die DM-West als einziges gesetzliches Zahlungsmittel in B. (West) gelten sollte, schuf die Voraussetzung für eine enge soziale und wirtschaftliche Verflechtung mit dem Bundesgebiet. Das Dritte Überleitungsgesetz vom 4. 1. 1952 regelte die Stellung B. im Finanzsystem des Bundes. Der Bund gewährte B. eine Bundeshilfe in Gestalt von Zuschuß und Darlehen „zur Deckung eines auf andere Weise nicht auszugleichenden Haushaltsfehlbedarfs“. Um die künftige Hauptstadtfunktion B. zu unterstreichen und um zugleich angesichts der Anfang der 50er Jahre noch relativ hohen Arbeitslosenzahl weitere Arbeitsplätze zu schaffen, nahmen zahlreiche Bundesbehörden ihren Sitz in B. 1952 erließen die westlichen Alliierten Verfügungen, unter welchen Voraussetzungen B. in internationale Verträge der Bundesrepublik einbezogen werden sollte. Der im Mai 1955 in Kraft getretene Generalvertrag bestätigte im Artikel 2, daß die Westmächte die „bisher von ihnen ausgeübten oder innegehabten Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und auf Deutschland als Ganzes“ aufrechterhielten. Auch die Sowjetunion unterstrich in ihrem am 20. 9. 1955 mit der DDR abgeschlossenen Vertrag die weitere Geltung ihrer Verpflichtungen „gemäß den bestehenden internationalen Abkommen, die Deutschland als Ganzes betreffen“. In einem den Vertrag ergänzenden Briefwechsel stellten beide Seiten fest, daß die DDR zwar die Bewachung und Kontrolle „am Außenring von Groß-Berlin, in Berlin sowie auf den im Gebiet der DDR liegenden Verbindungswegen zwischen der Deutschen Bundesrepublik und West-Berlin“ ausüben, daß aber die Kontrolle des Verkehrs der westlichen Garnisonen auf den Zugangswegen weiterhin den Sowjets obliegen sollte. Bis in die zweite Hälfte der 50er Jahre nahmen die UdSSR und die DDR die Bemühungen, B. (West) enger mit der Bundesrepublik zu verbinden, relativ gelassen hin, sofern die Stadt dadurch nicht entgegen den alliierten Vorbehalten den Charakter eines voll in die Bundesrepublik integrierten Bundeslandes annahm (gegen die Abhaltung der Bundesversammlung 1954 in B. [West] erhob die östliche Seite keinen Einspruch. Die Presse der SED nahm die Wahl des Bundespräsidenten sogar zum Anlaß, den Wahlmännern einen Besuch im Ostsektor anzuraten.) UdSSR und DDR ergriffen eine Reihe von Maßnahmen, durch die der Status Ost-B. faktisch weitgehend dem der 14 DDR-Bezirke angeglichen wurde; dennoch blieben wichtige Elemente des Vier-Mächte-Status der Stadt auch in ihrem Ostteil wirksam. VIII. Berlin-Ultimatum der UdSSR Eine neue B.-Krise kündigte sich 1958 an: Nachdem der sowjetische Parteisekretär N. Chruschtschow in einer Rede am 10. 11. 1958 eine Beendigung des „Besatzungsregimes in Berlin“ verlangt und die [S. 117]Übertragung der von den Sowjets wahrgenommenen Funktionen auf die Organe der DDR angekündigt hatte, übermittelte die sowjetische Regierung den Westmächten am 27. November gleichlautende Noten, in denen sie die Londoner Vereinbarungen über die Besetzung und Kontrolle Deutschlands als nicht mehr in Kraft befindlich bezeichnete und eine grundlegende Veränderung der B.-Situation forderte: „Die richtigste und natürlichste Lösung dieser Frage wäre natürlich die Wiedervereinigung des westlichen Teils Berlins, der heute faktisch von der DDR losgelöst ist, mit dem östlichen Teil, wodurch Berlin zu einer vereinigten Stadt im Bestände des Staates würde, auf dessen Gebiet sie sich befindet.“ Angesichts der grundlegend verschiedenen Lebensformen in beiden Teilen B. sei die Sowjetregierung jedoch bereit, „bei Beendigung der Besetzung durch die Fremdmächte“ der West-Berliner Bevölkerung das Recht zuzugestehen, „bei sich eine Ordnung einzuführen, die sie selbst wünscht. Wenn die Bewohner Westberlins die gegenwärtigen Lebensformen, die auf privat-kapitalistischem Eigentum basieren, beizubehalten wünschen, so ist das ihre Sache. Die UdSSR ihrerseits wird jede diesbezügliche Entscheidung der Westberliner respektieren.“ Der Westteil der Stadt müsse jedoch in eine „selbständige politische Einheit - in eine Freie Stadt“ umgewandelt werden, „in deren Leben sich kein Staat, auch keiner der beiden bestehenden deutschen Staaten, entmischen dürfte“. Die Sowjetunion setzte den Westmächten eine Frist von sechs Monaten, innerhalb der die von ihr verlangte Regelung vereinbart werden sollte: „Sollte die genannte Frist nicht zur Erreichung einer entsprechenden Übereinkunft ausgenutzt werden, so wird die Sowjetunion durch ein Abkommen mit der DDR die geplanten Maßnahmen verwirklichen.“ Die sowjetischen Noten vom 27. 11. 1958 standen in engem Zusammenhang mit dem sowjetischen Friedensvertragsentwurf vom 10. 1. 1959. Der östliche Vorstoß war in erster Linie darauf gerichtet, eine Anerkennung der DDR durch die westliche Staatengemeinschaft zu erzwingen und zugleich Rüstungsbeschränkungen für die Bundesrepublik Deutschland — insbesondere ihren Verzicht auf Verfügungsmacht über nukleare Waffen — vertraglich zu verankern; der Druck auf die vorgeschobene Position des Westens in B. sollte dabei als Hebel dienen. Die Westmächte lehnten jedoch die sowjetischen Forderungen ab und bekräftigten ihre Garantien für den Westteil der Stadt (Anwesenheit der westalliierten Garnisonen, Sicherung der Zugangswege und der Lebensfähigkeit von B. [West]). Die Vier Mächte verhandelten im Sommer 1959 — unter Beteiligung zweier Beraterdelegationen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR — in Genf über das B.- und Deutschlandproblem. Sie erwogen zeitweilig eine interimistische Lösung des B.-Problems, erzielten aber keinen für alle Beteiligten akzeptablen Kompromiß. In der Folgezeit erneuerte die Sowjetunion mehrfach ihre Forderung nach Umwandlung von B. (West) in eine „entmilitarisierte Freie Stadt“, wobei sie den Abschluß eines separaten Friedensvertrages mit der DDR für den Fall androhte, daß die Westmächte sich nicht zu einer einvernehmlichen friedensvertraglichen Regelung mit zwei deutschen Staaten bereit fänden. Nach dem Scheitern der Pariser Gipfelkonferenz im Mai 1960 verschärfte sich die Situation erneut. Am 8. September führten die DDR-Behörden einen Passierscheinzwang für westdeutsche Besucher Ost-B. ein. IX. Bau der Mauer Unter den DDR-Bürgern nahm die Besorgnis zu, die Fluchtwege nach B. (West) könnten völlig versperrt werden. Ohnehin wies die Abwanderungsbewegung nach dem Abschluß der Kollektivierung der Landwirtschaft in der DDR eine rasch steigende Tendenz auf. In der Nacht vom 12. zum 13. 8. 1961 wurden die Grenzen in und um B. vollständig abgeriegelt. Der Bau der Mauer besiegelte die Teilung der Stadt und zerstörte die Kommunikation zwischen ihren Bevölkerungsgruppen. Den West-Berlinern wurde der Besuch Ost-B. verwehrt. Die Westmächte protestierten zwar gegen die Errichtung der Sperren, sahen jedoch ihre eigenen Garantieverpflichtungen für B. (West) nicht berührt und nahmen die veränderte Lage schließlich hin. Die Bewegungsfreiheit ihrer Militärpersonen in Ost-B. wurde eingeschränkt, aber nicht grundsätzlich angetastet. Gegen Ende des Jahres 1963 öffnete das erste Passierscheinabkommen, das von einem Unterhändler des Senats und einem Vertreter der DDR-Regierung ausgehandelt worden war, einem Teil der West-Berliner wieder, wenn auch nur befristet, den Zutritt zum Ostteil ihrer Stadt. Die Passierscheinregelung konnte in den folgenden Jahren mehrfach erneuert werden. 1966 aber scheiterten Bemühungen um ein neues Abkommen, nachdem die DDR ihre Ansprüche erhöht und auf formellen Verhandlungen mit dem Senat bestanden hatte. Lediglich die Passierscheinstelle für dringende Familienangelegenheiten (Härtestelle) konnte ihre Tätigkeit — ohne vertragliche Absprache — fortsetzen. In ihrem Bündnis- und Beistandsvertrag vom 12. 6. 1964 unterstrichen die Sowjetunion und die DDR, daß B. (West) als „selbständige politische Einheit“ betrachtet würde. Ähnliche Formulierungen enthielten alle bilateralen Verträge der DDR mit osteuropäischen Staaten und mit der Mongolischen Volksrepublik, die in den folgenden Jahren abgeschlossen wurden. War die östliche B.-Politik zunächst — Ende der 50er und in der ersten Hälfte [S. 118]der 60er Jahre — vor allem darauf gerichtet gewesen, die Position der drei Westmächte in B. abzubauen oder einzuschränken, so richtete sich der Hauptstoß der Sowjetunion und der DDR in der zweiten Hälfte der 60er Jahre gegen die Bindungen zwischen B. (West) und der Bundesrepublik Deutschland. Soweit auf den Vier-Mächte-Status der Stadt Bezug genommen wurde, geschah das in der Weise, als ob lediglich der westliche Teil der Stadt diesem Status unterworfen sei. Proteste der DDR gegen die Anwesenheit des Bundespräsidenten, gegen Sitzungen von Bundestags- und Bundesratsausschüssen, gegen Parteitage westdeutscher Parteien waren wiederholt mit Eingriffen in den Verkehr auf den Zugangswegen verknüpft. Bornholmer Straße (Straße), Einwohner von Berlin (West) und Bundesrepublik Deutschland mit und ohne Pkw Chausseestraße (Straße), Einwohner von Berlin (West) mit und ohne Pkw Invalidenstraße (Straße), Einwohner von Berlin (West) mit und ohne Pkw Friedrichstraße (S- und U-Bahn), Einwohner von Berlin (West), Bundesrepublik Deutschland und Ausländer Friedrichstraße (Straße), Ausländer, Alliierte und Diplomatisches Personal Oberbaumbrücke (Straße), Einwohner von Berlin (West), nur Fußgänger Sonnenallee (Straße), Einwohner von Berlin (West) mit und ohne Pkw Waltersdorfer Chaussee (Straße), Einwohner von Berlin (West), Busverkehr zum DDR-Flughafen Schönefeld Im April 1965 begleiteten demonstrative Tiefflüge von sowjetischen und DDR-Flugzeugen über B.(West) eine Plenarsitzung des Bundestages in der Kongreßhalle. Im März 1968 verhängte die DDR ein Ein- und Durchreiseverbot gegen Mitglieder der NPD, am 13. April gegen Minister und leitende Beamte der Bundesregierung. Am 11. 6. 1968 wurde schließlich auf den Zugangswegen von und nach B.(West) ein Paß- und Visumzwang eingeführt. Den Standpunkt der DDR in der B.-Frage umriß W. Ulbricht am 1. 12. 1967 vor der Volkskammer bei der Begründung des Konzepts einer neuen DDR-Verfassung mit der Behauptung, B.(West) liege auf dem Territorium der DDR und gehöre „rechtlich zu ihr“, sei aber zur Zeit noch einem Besatzungsregime [S. 119]unterworfen”; die DDR werde sich dafür einsetzen, daß „Schritt um Schritt auch die letzten Überreste des Zweiten Weltkrieges beseitigt werden“. Die neue Verfassung der DDR, am 6. 4. 1968 durch eine — auch in Ost-B. stattfindende — Volksabstimmung bestätigt und zwei Tage später verkündet, bezeichnete B. in ihrem Artikel~1 als „Hauptstadt der DDR“. Im März 1969 nahm die DDR die Einberufung der Bundesversammlung nach B.(West) erneut zum Anlaß für erhebliche Behinderungen des Verkehrs auf den Zugangswegen. X. Viermächte-Abkommen Kurze Zeit zuvor hatte der amerikanische Präsident Nixon bei einem Besuch in B. erklärt, die Situation sei nicht zufriedenstellend, alle Beteiligten seien zum Handeln aufgerufen. Die Sowjetunion griff diese — von Bundesaußenminister Willy Brandt auf der Washingtoner NATO-Konferenz im April nachhaltig unterstützte — Anregung auf: Am 10. 7. 1969 unterstrich der sowjetische Außenminister Gromyko vor dem Obersten Sowjet, daß seine Regierung zu einem Meinungsaustausch mit den ehemaligen Kriegsalliierten bereit sei, um künftig „Komplikationen“ um West-Berlin zu verhüten. Am 26. 3. 1970 trafen die Botschafter der Vier Mächte zu ihrem ersten Gespräch im Gebäude des ehemaligen Alliierten Kontrollrats in B. (West) zusammen. Ihre Verhandlungen, die sowohl in engen Konsultationen zwischen den drei Westmächten und der Bundesrepublik als auch in ständigen Kontakten zwischen der UdSSR und der DDR vorbereitet wurden, führten schließlich am 3. 9. 1971 zu dem Viermächte-Abkommen, das am 3. 6. 1972 von den Außenministern unterzeichnet und in Kraft gesetzt wurde. Der Erfolg der Botschaftergespräche über B. war erst durch den Abschluß der Verträge von Moskau und Warschau 1970 ermöglicht worden. In der Präambel ihres Abkommens stellten die Vier Mächte fest, daß sie auf der Grundlage ihrer bestehenden Rechte und Verantwortlichkeiten, „die nicht berührt werden“, unter „Berücksichtigung der bestehenden Lage in dem betreffenden Gebiet“ und „unbeschadet ihrer Rechtspositionen“ zu „praktischen Verbesserungen der Lage“ beizutragen wünschten. Sie klammerten also unüberbrückbare Meinungsverschiedenheiten über Grundsatzfragen aus und suchten „praktische“ Regelungen im Hinblick auf drei Komplexe: Zugang, Zutritt und Zuordnung (die „drei Z“). Ausgehend von einem Abschnitt „Allgemeine Bestimmungen“ (Verzicht auf Androhung und Anwendung von Gewalt, friedliche Streitschlichtung, Respektierung der individuellen und gemeinsamen Rechte und Verantwortlichkeiten der vier Regierungen, Bereitschaft, die Lage, die sich „in diesem Gebiet entwickelt hat“, nicht „einseitig“ zu verändern) legten die Mächte „Bestimmungen, die die Westsektoren Berlins betreffen“, fest. Hinsichtlich des seit fast einem Vierteljahrhundert umstrittenen Problems des Zugangs zu Lande und zu Wasser erklärte die Sowjetunion, daß „der Transitverkehr von zivilen Personen und Gütern zwischen den Westsektoren Berlins und der Bundesrepublik Deutschland auf Straßen, Schienen- und Wasserwegen durch das Territorium der Deutschen Demokratischen Republik ohne Behinderungen sein wird, daß dieser Verkehr erleichtert werden wird, damit er in der einfachsten und schnellsten Weise vor sich geht und daß er Begünstigungen erfahren wird“. Im einzelnen wurde diese grundlegende Zusicherung durch den am 17. 12. 1971 von den Staatssekretären Bahr (Bundesrepublik Deutschland) und Kohl (DDR) in Bonn unterzeichneten Transitvertrag präzisiert. Hinsichtlich des seit vielen Jahren unterbrochenen Zutritts der West-Berliner zum Ostteil B. und zu den DDR-Bezirken gab die Sowjetunion die Zusicherung, „daß die Kommunikationen zwischen den Westsektoren Berlins und Gebieten, die an diese Sektorengrenzen, sowie denjenigen Gebieten der Deutschen Demokratischen Republik, die nicht an diese Sektorengrenzen, verbessert werden“ und daß Personen mit ständigem Wohnsitz in den Westsektoren B. aus „humanitären, familiären, religiösen, kulturellen oder kommerziellen Gründen oder als Touristen“ in diese Gebiete reisen und sie besuchen könnten. Mit der Formulierung „Gebiete, die an diese Sektorengrenzen“ war Ost-B. gemeint — die Westmächte wünschten eine ausdrückliche Bezeichnung der Hauptstadtfunktion Ost-B. zu vermeiden. Der Kreis derer, denen das Abkommen den Zutritt zum „umliegenden Gebiet“ öffnete, ging — zahlenmäßig personell, zeitlich und räumlich — weit über diejenigen hinaus, die in den Jahren von 1963 bis 1966 von den Passierscheinabkommen Gebrauch machen konnten. Im einzelnen wurde diese Zutrittsregelung in Verhandlungen zwischem dem Senat von B. und der Regierung der DDR präzisiert, die am 20. 12. 1971 mit einer von Senatsdirektor Ulrich Müller und DDR-Staatssekretär Günter Kohrt unterzeichneten Vereinbarung über Erleichterungen und Verbesserungen des Reise- und Besucherverkehrs beendet wurden. In den Jahren 1972 und 1973 registrierte die DDR jeweils rund 3,5 Mill. Besucher aus B.(West), bevor die Erhöhung des Mindestumtausches im November 1973 zu einem drastischen Rückgang (ca. 50 v. H. für einzelne Personenkreise) der Besucherzahlen führte, um aber 1975 wieder stark anzusteigen. Ebenfalls am 20. 12. 1971 trafen Senat und DDR-Regierung eine Vereinbarung über die Regelung der Frage von Enklaven durch Gebietstausch - sie gestattete es dem Senat von B., den Ortsteil Steinstüc[S. 120]ken durch eine neue, von der DDR nicht mehr kontrollierte Straße fest mit dem Bezirk Zehlendorf zu verbinden. Zu den schwierigsten Problemen, mit denen sich die Botschafter der vier Alliierten während ihrer anderthalbjährigen Verhandlungen beschäftigen mußten, gehörte die Zuordnung B.(West) zur Bundesrepublik Deutschland, also der gesamte Komplex der in mehr als zwei Jahrzehnten gewachsenen Bindungen wirtschaftlicher, finanzieller, sozialer, juristischer und kultureller Art. Die drei Westmächte und die UdSSR erklärten in dem Abkommen vom 3. 9. 1971, daß „die Bindungen zwischen den Westsektoren Berlins und der Bundesrepublik Deutschland aufrechterhalten und entwickelt“ würden, wobei sie berücksichtigten, daß „diese Sektoren so wie bisher kein Bestandteil (konstitutiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland“ seien und „auch weiterhin nicht von ihr regiert“ würden. In einem Brief an Bundeskanzler Brandt stellten die Botschafter der drei Westmächte erläuternd fest, daß Repräsentanten und Organe der Bundesrepublik keine „unmittelbare Staatsgewalt über die Westsektoren Berlins“ ausüben könnten, daß keine Sitzungen der Bundesversammlung, des Bundestages und des Bundesrates in B. (West) stattfinden dürften, daß aber auch künftig „einzelne Ausschüsse des Bundestages und des Bundesrates … im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung und Entwicklung der Bindungen“ im Westteil der Stadt tagen könnten: „Im Falle der Fraktionen werden Sitzungen nicht gleichzeitig abgehalten werden.“ Westmächte und Bundesregierung ließen sich dabei von der Ansicht leiten, daß ein Verzicht auf demonstrative Bundespräsenz möglich sei, nachdem die UdSSR sich zur Hinnahme der substantiellen Bundespräsenz in Gestalt der zahlreichen in B. (West) seit langem bestehenden Bundesbehörden bereitgefunden hatte. In einer Anlage zum Viermächte-Abkommen bestätigte die Sowjetunion, sie habe — „unter der Voraussetzung, daß Angelegenheiten der Sicherheit und des Status nicht berührt werden“ — ihrerseits keine Einwände gegen eine „konsularische Betreuung für Personen mit ständigem Wohnsitz in den Westsektoren Berlins“ durch die Bundesrepublik. Die Sowjetunion stimmte der Ausdehnung der von der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge und Abmachungen auf B.(West) „in Übereinstimmung mit den festgelegten Verfahren“ zu. Sie akzeptierte schließlich auch die Vertretung der Interessen von B.(West) in internationalen Organisationen und auf internationalen Konferenzen durch die Bundesrepublik Deutschland. Die Westmächte stimmten der Errichtung eines sowjetischen Generalkonsulats in B.(West) zu. Geklärt wurde schließlich auch, unter welchen Voraussetzungen West-Berliner Reisende sich in der Sowjetunion durch Pässe der Bundesrepublik Deutschland ausweisen könnten. (Die DDR hat im September 1960 die Ausgabe von Pässen der Bundesrepublik an Einwohner von B.[West] als „rechtswidrig“ bezeichnet und die Anerkennung dieser Personaldokumente verweigert.) Seit dem Inkrafttreten des Viermächte-Abkommens im Juni 1972 hat sich die Situation von B.(West) deutlich entspannt und verbessert, obwohl nicht zu übersehen ist, daß die beteiligten Mächte Verhandlungsergebnisse erzielt haben, die in einigen Details unterschiedliche Auslegungen gestatten. Ungeklärt blieb die Frage, ob und wie diplomatische Missionen der Bundesrepublik Deutschland in osteuropäischen Ländern auch West-Berliner juristische Personen (Behörden, Gerichte) vertreten sollten. Die Presse der DDR kritisierte mehrfach Sitzungen von Bundestags- und Bundesratsausschüssen, wenn diese nach ihrer Meinung Tagesordnungspunkte erörterten, die keine Beziehung zu B.(West) hatten. Ohnehin ignorierten Sprecher der DDR in der Regel den Hinweis auf die Aufrechterhaltung und Entwicklung der Bindungen - sie beriefen sich stattdessen nur auf jenen Teilsatz des Viermächte-Abkommens, in dem die Westmächte ihre Auffassung bekräftigt hatten, daß B.(West) kein „konstitutiver“, d. h. integraler Bestandteil der Bundesrepublik Deutschland sei. So erklärte E. Honecker am 1. 11. 1973 in einem Interview mit dem „Neuen Deutschland“, die „Präsenz der BRD in Westberlin“ müsse „abgebaut“ werden; im Abkommen ginge es „um die Verbindungen zwischen der BRD und Westberlin und nicht um Bindungen. Das ist ein großer Unterschied.“ Nachdem die DDR Ende Januar 1974 mit der Begründung, sie habe nach Kriminellen fahnden müssen, in den Transitverkehr eingegriffen hatte, kam es zu einer neuen Kontroverse, als die DDR, unterstützt von der Sowjetunion, im Juli eine Verordnung erließ, wonach Mitarbeitern (und Materialien) des auf Beschluß der Bundesregierung mit Zustimmung der Westmächte in B.(West) zu errichtenden Umweltbundesamtes die Benutzung der Transitwege zu verwehren sei. Abgesehen von diesem grundsätzlichen Konflikt gelang es jedoch den Vertretern der Bundesrepublik Deutschland und der DDR, in den Sitzungen ihrer gemeinsamen Transitkommission laufend Vorfälle zu klären und Streitfragen auszuräumen. Der Verkehr auf den Zugangswegen von und nach B.(West) gestaltete sich seit Juni 1972 so reibungsfrei wie nie zuvor in den zweieinhalb Jahrzehnten der Berliner Nachkriegsgeschichte. XI. Völkerrechtliche Problematik Auch nach Abschluß des Viermächte-Abkommens über B. vom 3. 9. 1971 besteht zwischen den beteiligten Staaten keine Übereinstimmung über die Interpretation des B.-Status. [S. 121]Die Westmächte halten an ihrer Auffassung fest, daß ihr Recht auf Anwesenheit in der ehemaligen deutschen Reichshauptstadt aus der bedingungslosen Kapitulation des Deutschen Reiches am 8. 5. 1945 und aus der „occupatio bellica“, d. h. aus der wirksamen Inbesitznahme eines Gebietes im Verlaufe einer Kriegshandlung, resultiert und insofern von einer Zustimmung der UdSSR nicht abhängig ist. Nach westlicher Überzeugung schließt das originäre Recht auf Anwesenheit in B. das Recht des ungehinderten Zugangs nach B. ein. Die Westmächte haben nach der Aufnahme diplomatischer Beziehungen zur DDR und nach Eröffnung ihrer Botschaften in Ost-B. betont, daß der Vier-Mächte-Status in ganz B. fortbesteht und daß dieser Status auch künftig weder von der UdSSR noch von der DDR einseitig aufgekündigt werden kann, sondern erst mit der Beendigung besatzungsrechtlicher Funktionen der ehemaligen Siegermächte seinen Abschluß finden wird. Würde die Sowjetunion das Viermächte-Abkommen vom 3. 9. 1971 einseitig aufkündigen oder kämen die beteiligten Regierungen überein, weitere ergänzende Abmachungen zu treffen, so würde das nach westlicher Auffassung den Vier-Mächte-Status nicht berühren. Die Sowjetunion dagegen deutet das Abkommen als eine ausschließlich die Westsektoren von B. betreffende Vereinbarung. Sie bestreitet im Verein mit der DDR, daß der Vier-Mächte-Status weiterhin auch für Ost-B. gelte. Allerdings hält sie zunächst bestimmte Sonderregelungen für Ost-B. aufrecht — dazu gehört auch der von DDR-Organen unkontrollierte Zutritt westalliierter Militärpersonen zum Ostteil der Stadt. XII. Innere Ordnung von Berlin (West) Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zum Grundlagenvertrag am 31. 7. 1973 die Auffassung vertreten, daß Art. 23 GG, in dem Groß-B. als zum Geltungsbereich des Grundgesetzes gehörend bezeichnet wurde, „weder durch die politische Entwicklung überholt, noch aus sonst irgendeinem Grund rechtlich obsolet geworden“ sei: „Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den in Art. 23 GG genannten Ländern, einschließlich Berlins; der Status des Landes Berlin der Bundesrepublik Deutschland ist nur gemindert und belastet durch den sog. Vorbehalt der Gouverneure der Westmächte.“ Alle Verfassungsorgane in Bund und Ländern seien — auch für die Zukunft — verpflichtet, diese Rechtsposition ohne Einschränkung geltend zu machen und dafür einzutreten. Demgegenüber haben die drei Westmächte 1949, 1954 und 1967 ihre — auch im Viermächte-Abkommen 1971 bestätigte — Ansicht zum Ausdruck gebracht, daß B. kein Land der Bundesrepublik sei. In ihrer Stellungnahme zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. 1. 1966 im Fall Niekisch erklärte die Alliierte Kommandantur am 24. 5. 1967: „It has been and remains the Alliied intention and opinion that Berlin is not to be regarded as a Land of the Federal Republic and is not to be governed by the Federation. It also has been and remains the Alliied intention and opinion that Berlin laws, if they adopt the provisions of Föderal laws, are legislative acts of the Berlin House of Representatives and are legally distinct from such Federal laws … The Alliied Kommandantura considers that the Court does not have jurisdiction in relation to Berlin.“ Ungeachtet dieser unterschiedlichen Rechtsauffassungen stimmen Westalliierte, Bundesregierung und Senat von B. darin überein, daß die in mehr als zwei Jahrzehnten gewachsenen Bindungen zwischen B.(West) und dem Bund für die Lebensfähigkeit der Stadt von fundamentaler Bedeutung sind. Die am 1. 9. 1950 erlassene Verfassung von B., die in allen 20 Bezirken der Stadt Geltung beanspruchte, ersetzte die Bezeichnung „Stadtverordnetenversammlung“ durch „Abgeordnetenhaus“ von B.; der „Magistrat“ wird seitdem „Senat“ genannt. Er besteht aus dem Regierenden Bürgermeister, dem Bürgermeister als seinem Stellvertreter sowie höchstens 16 Senatoren. In den 12 Bezirken bestehen Bezirksverordnetenversammlungen (mit maximal 45 Mitgliedern) als legislative und Bezirksämter (Bezirksbürgermeister und höchstens 8 Bezirksstadträte) als exekutive Organe. Bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus 1975 entschieden sich 44,0 v. H. für die CDU, 42,7 v. H. für die SPD und 7,2 v. H. für die FDP. Die SEW blieb mit 1,9 v. H. — ebenso wie drei andere Parteien — unter der für den Einzug ins Abgeordnetenhaus erforderlichen Fünf-Prozent-Grenze. B. entsendet 22 Abgeordnete in den Bundestag und 4 Vertreter in den Bundesrat. Sie haben volles Stimmrecht in den Ausschüssen, aber nur beratende Stimme in Plenarsitzungen, d. h. ihr Votum wird jeweils gesondert registriert. Seit 1959 sind die West-Berliner Wahlmänner in der Bundesversammlung den übrigen, aus den westdeutschen Bundesländern stammenden Mitgliedern dieses Gremiums, das den Bundespräsidenten zu wählen hat, völlig gleichgestellt. Nach Art. 87 der Verfassung von B. kann das Abgeordnetenhaus feststellen, daß ein Gesetz der Bundesrepublik Deutschland unverändert auch in B. Anwendung findet. Die Übernahme erfolgt auf dem Wege der „Mantelgesetzgebung“. Ausgenommen sind alle Bundesgesetze, die die Sicherung des Staates gegen gewaltsame Einwirkung von außen gewährleisten sollen: Weder die Wehrdienstgesetzgebung noch das Notstandsrecht der Bundesrepublik sind mit Rücksicht auf die ausschließliche Zuständigkeit der Alliierten in B. übernommen worden. Nach alliierter Auffassung stellt die Übernahme bundesrechtlicher Regelungen durch das Abgeord[S. 122]netenhaus eine Transformation von Bundesrecht in Berliner Landesrecht dar. Zahlreiche Bundesbehörden haben ihren Sitz in B., darunter die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, das Bundesgesundheitsamt, das Bundeskartellamt, das Bundesverwaltungsgericht (mit Ausnahme seiner Wehrdienstsenate) und der 5. Senat des Bundesgerichtshofes. Insgesamt beschäftigt der Bund in B. rund 25.000 Beamte, Angestellte und Arbeiter. XIII. Innere Ordnung von Berlin (Ost) Obwohl Ost-B. Sitz nahezu aller Ministerien und zentralen Behörden (mit Ausnahme des Ministeriums für Nationale Verteidigung), der Partei- und Gewerkschaftsapparate ist, weist sein Status noch immer einige Unterschiede zu dem der 14 DDR-Bezirke auf. (Sonderstellung der Ost-Berliner „Vertreter“ in der Volkskammer im Unterschied zu den direkt von der Bevölkerung nach dem Prinzip der Einheitsliste gewählten „Abgeordneten“, Übernahme von DDR-Gesetzen durch Beschluß des Magistrats, Recht der westalliierten Militärangehörigen auf von DDR-Organen unkontrollierten Zutritt zum Ostteil der Stadt, besondere Bestimmungen für den Luftraum über Ost-B.). Faktisch ist Ost-B. jedoch — in seiner politischen und sozialökonomischen Struktur — weitgehend mit der DDR verflochten. Das Verteidigungsgesetz vom 20. 9. 1961 und das Wehrpflichtgesetz vom 24. 1. 1962 wurden in Ost-B. in Kraft gesetzt. Am 22. 8. 1962 wurde die Sowjetische Stadtkommandantur für Ost-B. aufgelöst - die DDR ernannte einen eigenen Stadtkommandanten. Der Magistrat von Ost-B. ist dem Ministerrat der DDR rechenschaftspflichtig - seine Tätigkeit vollzieht sich innerhalb des von der Partei- und Staatsführung gesetzten Rahmens. Anfang 1975 setzte sich der Magistrat aus dem Oberbürgermeister, seinem Ersten Stellvertreter, sieben weiteren Stellvertretenden Oberbürgermeistern und 13 Stadträten zusammen, die einzelne Fachressorts verwalteten. Bis auf je einen Vertreter der vier Blockparteien stammten alle Mitglieder des Magistrats aus den Reihen der SED. Ähnlich war die personelle Zusammensetzung der Räte in den acht Stadtbezirken, an deren Spitze jeweils Bezirksbürgermeister stehen. Die Stadtverordnetenversammlung wird alle vier Jahre nach dem Prinzip der Einheitsliste gewählt. Im Mai 1974 wurde bei einer Wahlbeteiligung von 97,53 v. H. und einem Anteil der ungültigen Stimmen von 0,04 v. H. der Anteil der für den Wahlvorschlag der Nationalen Front abgegebenen Stimmen mit 99,80 v. H. beziffert. XIV. Sozialökonomische Grunddaten Berlin (West) (480 qkm) Die Einwohnerzahl betrug Ende 1972 2.165 Mill., von denen 22 v. H. 65 Jahre alt und älter waren. Die 914.300 Erwerbstätigen (darunter 82.000 ausländische Arbeitnehmer) erzeugten ein Bruttoinlandprodukt von 30,1 Mrd. DM. Zum Vergleich: 1950, im ersten Jahr nach Beendigung der Blockade, hatten 780.000 Erwerbstätige eine gesamtwirtschaftliche Leistung von 3,8 Mrd. DM erbracht. Rückgrat der West-Berliner Wirtschaft ist nach wie vor die Industrie - vor allem die Elektroindustrie (1972 mit 29 v. H. am Umsatz aller Industriegruppen in B. beteiligt), gefolgt vom Maschinenbau (10,7 v. H.). Der Verlust der Hauptstadtfunktion nach dem II.~Weltkrieg brachte es mit sich, daß B. seine Bedeutung als Zentrum überregionaler Dienstleistungen teilweise einbüßte; Bemühungen der letzten Jahre waren darauf gerichtet, diesen Bereich stärker auszubauen. Universitäten, Hoch- und Fachschulen zählten im Sommersemester 1973 57.500 Studierende, davon kamen 9 v. H. aus dem Ausland und 42 v. H. aus dem westdeutschen Bundesgebiet. Bildung, Wissenschaft und Forschung bestimmen ebenso wie das breite Angebot der Theater, Orchester und Museen den intellektuellen Rang B.(West). Berlin (Ost) (403 qkm) Ende 1973 betrug die Einwohnerzahl 1,09 Mill. — davon standen 635.400 im arbeitsfähigen Alter. Zur Bevölkerung im nichtarbeitsfähigen Alter gehörten 233.500 Kinder unter 15 Jahren und 220.000 Personen im Rentenalter, das bei Männern mit 65, bei Frauen mit 60 Jahren beginnt. Von den 567.000 Berufstätigen (ohne Lehrlinge), die die Statistik für 1973 auswies, waren mehr als neun Zehntel als Arbeiter und Angestellte tätig - lediglich 12.400 waren Mitglieder von Produktionsgenossenschaften und Rechtsanwaltskollegien, 15.600 galten noch als selbständig Erwerbstätige und mithelfende Familienangehörige (Anfang der 60er Jahre waren es noch doppelt so viele gewesen). Die Bedeutung Ost-B. als Sitz der DDR-Ministerien und zentralen Behörden, der Massenorganisationen und Verbände, der wichtigsten Verlage und Redaktionen spiegelt sich in der Feststellung der Statistiker, daß 29,3 v. H. aller Berufstätigen (ohne Lehrlinge) in den „nichtproduzierenden Bereichen“ beschäftigt waren. A
DDR A-Z 1975
Zwangsvollstreckung (1975)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Zivilprozeß. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 974 Zuwachsrate A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ZweijahrplanDDR A-Z 1975
Gewerkschaftskomitee (1975)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1979 FDGB; Produktionsberatungen, Ständige. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 384 Gewerkschaftsgruppe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gewerkschaftsleitungen, betrieblicheDDR A-Z 1975
Ministerium für Umweltschutz und Wasserwirtschaft (1975)
Siehe auch die Jahre 1979 1985 Mit seiner Gründung am 1. 1. 1972 übernahm das MfUW. Aufgaben des früheren Amtes für Wasserwirtschaft. Darüber hinaus hat es anleitende, koordinierende und kontrollierende Funktionen gegenüber den für die Landeskultur und den Naturschutz verantwortlichen Institutionen (Volksvertretungen und deren Räte in den Territorien) auszuüben. Der Minister ist zugleich Leiter der „Ständigen Arbeitsgruppe sozialistische Landeskultur“, in der Vertreter aller zentralen staatlichen Organe, die auf die Entwicklung und Gestaltung der Landeskultur Einfluß nehmen können, vertreten sind. Zu den Aufgaben des MfUW. gehören vor allem: Die Förderung der Umweltforschung (Wissenschaftlicher Rat f. Umweltforschung der AdW, die Klasse für Umweltschutz und Umweltgestaltung der AdW mit Arbeitsgruppen für medizinisch-toxologische Belange, territoriale Strukturforschung etc., das Institut für Kommunalforschung Dresden u. a. m.); die Wahrnehmung der internationalen Vertretung auf dem Gebiet des Umweltschutzes und der Wasserwirtschaft, insbesondere im RGW-Bereich (zur Zeit bearbeiten im Bereich Umweltschutz und Wasserwirtschaft 15 Ständige Kommissionen 52 Forschungsthemen); die Aufnahme von entsprechenden Lehrveranstaltungen in das Studienprogramm der Technischen Universitäten, Hoch- und Fachschulen sowie die Einführung spezieller Ausbildungsgänge für Fachingenieure; der Aufbau spezieller Meßsysteme und Karteien für die Verunreinigung von Luft und Gewässern; der Aufbau einer Umweltstatistik in Zusammenarbeit mit der SZS und anderen Institutionen; die Ausweisung von Natur-, Landschafts- und/oder Wasserschutzgebieten in Zusammenarbeit mit den entsprechenden örtlichen Organen; der Ausbau wasserwirtschaftlicher Einrichtungen (Talsperren, Rückhaltebecken und sonstige Speicheranlagen, Wasserversorgungs- und Aufbereitungsanlagen für Trink- und Brauchwasser für Industrie und Landwirtschaft, Entsorgungs- und Kläranlagen für kommunale Abwasser etc.); Ausübung der staatlichen Gewässeraufsicht. Zur Erfüllung der wasserwirtschaftlichen Aufgaben sind dem MfUW. 7 Wasserwirtschaftsdirektionen für die Wassereinzugsgebiete Küste-Warnow-Peene; Havel; Spree-Oder-Neiße; Obere Elbe-Mulde; Saale-Weiße Elster; Werra-Gera-Unstrut und Mittlere Elbe-Sude-Elde unterstellt. Die ca. 3.300 östlichen Wasserversorgungsbetriebe wurden 1964 in 15 an den Bezirksgrenzen orientierten VEB WAB (Wasserversorgung und Abwasserbehandlung) sowie in der VEB Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz zusammengefaßt. Außerdem besteht beim Ministerium ein wissenschaftlich technisches Zentrum für Wasserwirtschaft. Die dem MfUW. unterstehenden technischen Kapazitäten gestatteten 1974 einen Anschlußgrad an die Trinkwasserversorgung von 82,8 v. H., an die Kanalisation von 62,5 v. H. Die Tageskapazität betrug bei Trink- und Brauchwasser 5,335 Mill. cbm/d, die Klärkapazität 172.600 cbm/h. Die Kapazität der Speicheranlagen wird mit ca. 1,1 Mrd. cbm angegeben, hiervon sind 37 Mill. cbm ausschließlich für landwirtschaftliche Zwecke vorgesehen. Die relativ spät einsetzenden Bemühungen, durch intensive und zentral gelenkte Umweltschutzmaßnahmen die Wasserqualität zu verbessern, zeigen erste Erfolge. Von der insgesamt vorhandenen 13.500 km langen Gewässerstrecke waren: [S. 574]Minister ist seit März 1972 H. Reichelt; als Staatssekretär und 1. Stellv. Minister fungiert J. Rochlitzer. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 573–574 Ministerium für Staatssicherheit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für VerkehrswesenDDR A-Z 1969
DDR A-Z 1969
Gießmann, Ernst, Prof. Dr. (1969)
Siehe auch: Gießmann, Ernst-Joachim: 1963 1965 1966 [S. 760]* 13. 2. 1919 in Friedrichstal bei Oranienburg. Minister für das Hoch- und Fachschulwesen seit 1967. Mitgl. der SED seit 1946. Mitgl. des Ministerrates seit 1962. Stellv. Vors. der Staatl. Kommission zur Gestaltung eines einheitlichen sozial. Bildungsweges. Ab 1937 Studium der Mathematik und Physik an Universität und TH Berlin. 1943 Dipl.-Physiker. 1945 Dr.-Ing. Studienrat u. Dir. der Oberschulen in Oranienburg und Frankfurt (Oder). 1948–1951 in zentralen Staatsorganen als Funktionär. Danach Oberassistent und Dozent an der Pädagog. Hochschule Potsdam. 1954 Dr.-Ing. habil. Prof. und Dir. des Physik. Instituts der Hochschule für Schwermaschinenbau in Magdeburg; deren Rektor seit 1956. Mitgl. d. Deutschen Akademie der Wissenschaften. Abg. der Volkskammer von 1958 bis 1963. 1962–1967 Staatssekretär für das Hoch- und Fachschulwesen. Auszeichnung: 1959 Vaterl. Verdienstorden in Silber. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 760 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1969 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/giessmann-ernst-joachim verwiesen. Gerster, Ottmar, Prof. A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Goldenbaum, ErnstDDR A-Z 1969
Frost, Gerhard (1969)
* 1920. Sekretär für Organisation und Kader (2. Sekretär) der SED-Bezirksleitung Halle seit 1958. Mitgl. der SED seit 1947, des ZK der SED seit 1958. [S. 759]Schlosserlehre, Kriegsdienst, Gefangensch. bis 1947. Absolvent von Kreis- und Landesparteischule. Bis 1958 in verschiedenen Parteifunktionen auf Kreisebene, seither in der jetzigen Funktion. Auszeichnung: 1958 Vaterl. Verdienstorden in Silber. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 758–759 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1969 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/froehlich-paul verwiesen. Fröhlich, Paul A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Fuchs, Klaus, Prof. Dr.DDR A-Z 1969
Technische Kabinette (1969)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Unter der Leitung der Betriebssektionen der Kammer der Technik in vielen Industriebetrieben eingerichtete „Zentren der produktionstechnischen Propaganda“. In Vortragsveranstaltungen und kleineren Zirkeln der TK. sollen den Betriebsangehörigen die Argumente der Produktionspropaganda vorgetragen werden. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 628 Technische Intelligenz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Technische Kontroll-Organisation (TKO)DDR A-Z 1969
Jugendherbergen (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Wurden anfangs geleitet vom Amt für Jugendfragen, seit dem 22. 11. 1956 jedoch vom Komitee für Touristik und Wandern. Das Ziel, dem SED, FDJ und FDGB die J. dienstbar machen, legte Gerhard Wenzel (im „Morgen“, 28. 2. 1958) dar: „Es muß das kollektive Wandern gefördert und die bisher ungenügende sozialistische Erziehungsarbeit an den J. verbessert“ werden. „Das gilt vor allem für die Herbergsleiter.“ Dies fordert auch die AO „über die Ausbildung der Leiter von J. und Touristenheimen“ vom 25. 2. 1961 (GBl. II. S. 98). Ende 1967 gab es rd. 250 J. u. 55 Wanderquartiere, d.h. Not-J. Die BRD hatte 568 J. am 1. 4. 1966. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 313 Jugendhaus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JugendhilfeDDR A-Z 1966
DDR A-Z 1966
Stanislawski-System (1966)
Siehe auch: Stanislawski-Methode: 1954 1956 1958 1959 1960 1969 Stanislawski-System: 1962 1963 1965 Schauspielmethode, die auf den russischen Schauspieler, Regisseur und Theaterleiter Konstantin Stanislawski (1863–1938) zurückgeht, den Gründer des berühmten Moskauer Künstlertheaters. Der Grundgedanke seines Systems ist der, daß der Schauspieler auf der Bühne so handelt, als ob er die von ihm verkörperte Person wäre (Physische Handlung); die dazugehörigen Gefühle stellen sich dann von selbst ein. Damit sich der Schauspieler nicht in den Handlungen verliert, wird ihm ein Ziel der Aufführung angegeben (Überaufgabe). Obschon sein Wort „Tendenz und Kunst sind unvereinbar, eins schließt das andere aus“ ihn in krassen Gegensatz zur kunstpolitischen Doktrin des sozialistischen Realismus stellt, boten manche Anregungen St.s (so die Forderung nach Lebenswahrheit, die als Indoktrination mißverstandene Überaufgabe und der kollektivistisch verfälschte Ensemble-Gedanke) Handhaben, sein System in den Dienst der Sowjetisierung des Theaters zu stellen. In diesem Sinne wurde das St.-S. auch in der SBZ zum Programm erhoben; Mittelpunkt dieser Bemühungen waren das „Deutsche Stanislawski-Buch“ von Gaillard und das von Maxim ➝Vallentin geleitete Deutsche Theater-Institut in Weimar. In der „Tauwetterperiode“ nach Stalins Tod (Tauwetter) wagte sich die Opposition gegen das von Stanislawski entwickelte System der Rollenerarbeitung gelegentlich [S. 465]unter Berufung auf Bert ➝Brechts Theorie vom epischen Theater hervor. Auf der Parteiaktivtagung der Theaterschaffenden (28. bis 29. Mai 1959) wurde entsprechend der Rückkehr zu stalinistischen Theaterpraktiken der Meinungsstreit mit der Erklärung erledigt, das sowjetische Theater, von dem gelernt werden müsse, halte am St.-S. fest. In Wirklichkeit hat die sowjet. Kulturpolitik inzwischen neben dem St.S. auch andere Schauspielmethoden anerkannt, so die von Meyerhold und Wachtangow, zwei sowjet. Theaterkünstlern der zwanziger Jahre, die in mancher Hinsicht Brecht verwandt sind und wie er unter Stalin des Formalismus bezichtigt wurden. (Theater) Literaturangaben Rühle, Jürgen: Das gefesselte Theater — vom Revolutionstheater zum sozialistischen Realismus. Köln 1957, Kiepenheuer und Witsch. 457 S. m. 16 Abb. Weber, Jochen: Das Theater in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1955. 144 S. m. 20 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 464–465 Standortplanung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StasiDDR A-Z 1966
Waldheim (1966)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1969 Stadt im sächsischen Bezirk Leipzig, Kreis Döbeln, mit (1964) 11.346 Einwohnern (1958: 12.588). Im ehemaligen Schloß jetzt ein Zuchthaus — W. wurde berüchtigt durch die Waldheimer Prozesse. (Kriegsverbrecherprozesse) Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 521 Waldgemeinschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Waldheimer ProzesseDDR A-Z 1966
Spezialschulen (1966)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Mit dem Aufbau von S., die zu den allgemeinbildenden Schulen zählen, wurde im Schuljahr 1964/65 begonnen. Sie sollen zunächst den Erfordernissen der Nachwuchslenkung für die Wirtschaft, später auch für die Wissenschaft, die Kultur und den Sport dienen. Sie beginnen mit der 7. Klasse und führen die Schüler bis zur Abschlußprüfung der Oberschule, im 11. Schuljahr zur Facharbeiterprüfung, im 12. Schuljahr bis zum Abitur und zur Facharbeiterprüfung. Die Einrichtung von Spezialklassen, die den 10-klassigen und den erweiterten Oberschulen angeschlossen werden sollen, ist vorgesehen. In den Klassen der S. werden die Schüler einer Klasse nur für einen Beruf ausgebildet. Der ganztägige Erziehungs- und Bildungsprozeß (mit Internatsplätzen) wird angestrebt. In Jena wurde z. B. eine S. mit Internat eingerichtet, die von mathematisch begabten Schülern besucht werden kann. Die Lehrkräfte setzen sich aus Angehörigen des Lehrkörpers der Universität zusammen. 1963 wurde auch eine S. für Russisch in Wiesenburg (Kr. Belzig) errichtet, deren Absolventen an der PH Potsdam studieren sollen. (Schule) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 445 Sperrzone A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SpielwesenDDR A-Z 1966
Klubhäuser, Betriebliche (1966)
Siehe auch: Klubhäuser: 1958 1959 Klubhäuser, Betriebliche: 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 [S. 245]Betriebliche ➝Kulturstätten. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 245 Klub der Kulturschaffenden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Klubräume, BetrieblicheDDR A-Z 1965
DDR A-Z 1965
Synagogengemeinde (1965)
Siehe auch die Jahre 1963 1966 1969 Juden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 427 SVK A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SyndikalismusDDR A-Z 1965
Berliner Außenring (1965)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Strategisch wichtige, rund 180 km lange Strecke der Deutschen ➝Reichsbahn, die Berlin (in meist beträchtlichem Abstand von der inneren „Ringbahn“) umgeht. Die SED will vortäuschen, erst ihr Regime habe den BA. wesentlich geschaffen. Die westliche Teilstrecke Wustermark-Wildpark wurde jedoch schon 1902, die Anschlußstrecke bis Seddin 1908, die Linie Seddin–Saarmund 1918 in Betrieb genommen. Der Versailler Vertrag verbot den Weiterbau. 1926 wurde die Strecke Saarmund–Großbeeren eröffnet. Von 1936 bis 1944 wurde ein weiteres Drittel des BA. gebaut und in Betrieb gesetzt. Am BA., der 145–46 großenteils demontiert worden war, arbeitete die „Reichsbahn“ der SBZ erst seit Herbst [S. 63]1948, als die Blockade West-Berlins die SU bewog, sich von den durch West-Berlin laufenden Strecken unabhängig zu machen. Die „Reichsbahn“ machte 1. seit 1948 die Demontagen auf dem BA. wieder rückgängig; baute 2. bis 1951 zwischen Großbeeren und Schönefeld eine Parallelstrecke zu einem schon vorhandenen, aber großenteils durch den Westsektor gehenden Abschnitt des BA.; schuf 3. von 1950 bis 1955 zwischen Karow und Wustermark das vor 1944 fehlende nördliche Drittel des BA.; und baute 4. zwischen Eiche-Golm und Saarmund, über einen der Havel-Seen hinweg, 1955–1957 eine Abkürzung des ursprünglichen BA., der bisher eine spitze Ausbuchtung nach Seddin hin hatte. Der zweigleisige BA. dient dem Güterverkehr, ferner jenen Personenzügen, die West-Berlin umfahren. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 62–63 Berlin A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Berliner EnsembleDDR A-Z 1965
Arbeiter-und-Bauern-Fakultät (ABF) (1965)
Siehe auch: Arbeiter- und Bauernfakultät (ABF): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Arbeiter- und Bauern-Fakultät (ABF): 1953 1954 Arbeiter-und-Bauern-Fakultät (ABF): 1966 1969 1975 1979 1985 ABF. wurden 1949 an allen Universitäten und einigen Hochschulen eingerichtet. Sie waren zum großen Teil aus den sogen. Vorstudienanstalten hervorgegangen. Zugelassen werden Arbeiter- und Bauernkinder sowie Kinder der „werktätigen Intelligenz“, die über eine abgeschlossene Grundschul- und Berufsausbildung verfügen, sich durch hervorragende Arbeitsleistungen in der Produktion auszeichneten. Bevorzugt werden die von „sozialistischen“ Betrieben vorgeschlagenen und delegierten Bewerber. 1962 gab es noch 10 ABF. mit 3.340 Studierenden, von denen 2.540 Arbeiter- und Bauernkinder waren. 1963 wurden alle ABF. bis auf 2 (Halle/S. und Freiberg/Sa.) aufgelöst. Die ABF. Freiberg nimmt Bewerber für Bergbau, Hüttenwesen und Naturwissenschaften auf, die ABF. Halle Bewerber für Naturwiss., Maschinenwesen, Elektrotechnik, Land- und Forstwirtschaft, Medizin, Wirtschaftswiss., Lehrer für polytechn. Oberschulen u.a. Zur Erlangung des Abiturs an den ABF. ist ein 1–3jähriges Studium notwendig. Literaturangaben Lange, Max Gustav: Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft der sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum „Stalinismus“, m. Vorw. v. Otto Stammer (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 5). Stuttgart 1955, Ring-Verlag. 295 S. Müller, Marianne, und Egon Erwin Müller: „… stürmt die Festung Wissenschaft!“ Die Sowjetisierung der mitteldeutschen Universitäten seit 1945. Berlin 1953, Colloquium-Verlag. 415 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 26 Arbeiteroper A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeiter-und-Bauern-InspektionDDR A-Z 1965
Winzer, Otto (1965)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1966 1969 * 3. 4. 1902 in Berlin als Sohn eines Arbeiters, Volksschule, Schriftsetzer. 1919 Mitgl. der Freien Sozialistischen Jugend, später des KJVD. Hauptamtl. Funktionär. 1922 bis 1925 Mitarb., später Leiter des Verlags der Jugend-Internationale. 1925 KPD, bis 1933 hauptamtlich im KPD-Apparat. 1935 Emigration über Frankreich und Holland in die SU, dort unter dem Decknamen „Lorenz“ Agitator unter deutschen Kriegsgefangenen. 29. 4. 1945 Rückkehr in der „Gruppe Ulbricht“ nach Deutschland, Mitgl. des ZK der KPD. 1945–1946 Leiter der Abt. Volksbildung beim Berliner Magistrat. Seit 1947 ununterbrochen Mitgl. des Parteivor[S. 478]standes bzw. des ZK der SED. Haupt- amtl. Mitarbeiter des Zentralsekretariats der SED, 1949 zeitweilig stellv. Chefredakteur des „Neuen Deutschland“. 1949 Staatssekretär und Chef der Privatkanzlei des Präsidenten der SBZ. Seit 1956 Botschafter und 1. Stellv. des Ministers für Auswärtige Angelegenheiten. Seit 1950 Abg. der Volkskammer. Literaturangaben SBZ-Biographie — Ein biographisches Nachschlagebuch über die SBZ Deutschlands (bearb. vom Untersuchungsausschuß Freiheitl. Juristen). 3., erw. Aufl. (BMG) 1965. 406 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 477–478 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1965 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/winzer-otto verwiesen. Winkler, Werner A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WirtschaftDDR A-Z 1963
DDR A-Z 1963
Zentralstelle für Tierzucht (1963)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 Am 1. 1. 1953 mit Sitz in Berlin errichtete zentrale Lenkungs- und Kontrollstelle für das gesamte Herdbuch-, Leistungsprüfungs- und Körwesen in der Tierzucht. Organe der Z., die zunächst juristische Person und Rechtsträger von „Volkseigentum“ war, sollten bei den Räten der Bezirke zu schaffende „Außenstellen für Tierzucht“ werden, mit jeweils 3–6 Kreise umfassenden „Bezirksaußenstellen“. Am 1. 4. 1954 wurde die Z. dem Landwirtschaftsministerium eingegliedert. Diesem unterstellt wurden gleichzeitig die in den 5 Landeshauptstädten bestehenden „Außenstellen für Tierzucht“ als „Tierzuchtinspektionen“. Letztere erhielten die Auflage, bei den Räten der Kreise Nebenstellen einzurichten. Dieser Apparat bedeutet das Ende der zwar nach 1945 mit Genehmigung der SMAD wieder ins Leben gerufenen, aber bereits ab 1948 der VdgB gleichgeschalteten privaten Züchter- und Herdbuchverbände. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 545 Zentralschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zentralstelle für wissenschaftliche LiteraturDDR A-Z 1963
Örtliche Räte (1963)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1965 1966 Räte der Bezirke, Kreise und Gemeinden, Organe der staatlichen Verwaltung mit allgemeiner Zuständigkeit, in doppelter Unterstellung zugleich vollziehend-verfügende Organe der örtlichen Volksvertretungen. Die Zusammensetzung und Struktur ergibt sich aus den „Ordnungen über die Aufgaben und die Arbeitsweise der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Or[S. 349]gane“ vom 28. 6. 1961 (GBl. I, S. 51) und aus dem Beschluß des Präsidiums des Ministerrates vom 11. 9. 1961 (GBl. II, S. 457). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 348–349 Örtliche Organe der Staatsmacht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Örtliche WirtschaftDDR A-Z 1963
Wenden (1963)
Siehe auch: Sorben: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 Sorben (Minderheitenpolitik): 1975 1979 1985 Wenden: 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Die kleine wendische Volksgruppe in den Gebieten um Bautzen und Hoyerswerda und im Spreewaldgebiet hat ihre kulturelle Eigenart bis in die Gegenwart bewahrt. Obschon sich kaum 5. v. H. der Bevölkerung zum wendischen Volkstum bekennen, die Volksgruppe (1925: 62.000, heute wahrscheinlich nur noch 38.000) ständig abnimmt und der von der benachbarten Tschechoslowakei her genährte wendische Nationalismus niemals ernstliche Bedeutung gewann, drängt das Regime der SBZ den vorwiegend kirchlich-protestantisch und antikommun, eingestellten W., offiziell als Sorben bezeichnet, die Autonomie geradezu auf; Ausdruck dieser mit schwankender Entschiedenheit betriebenen Politik waren das am 23. 3. 1948 vom sächsischen Landtag beschlossene Sorben-Gesetz und das Gesetz zum Schutze der niederlausitzischen Bevölkerung und ihrer Kultur vom 12. 9. 1950. Die W. haben eine kommunistisch gesteuerte Heimatbewegung, die [S. 523]Domowina, eine Tageszeitung „Nowa Doba“ („Neue Zeit“) und eine (niedersorbische) Wochenzeitung „Nowy Casnik“. Der Sender Cottbus strahlt sonntags für die Dauer einer knappen Stunde in „sorbischer“ Sprache aus. Ein „Institut für sorbische Volksforschung“ wird von der Deutschen ➝Akademie der Wissenschaften betreut, an der Leipziger Universität besteht ein Sorbisches Institut, und neben einigen weiteren Instituten gibt es in Bautzen und Cottbus „sorbische“ Oberschulen. Die Zweisprachigkeit in amtlichen Veröffentlichungen und Beschilderungen wird systematisch gefördert. Die Entwicklung der wendischen Volksgruppe wird nicht nur in der Tschechoslowakei, sondern auf Grund der These, daß Sorben und Serben miteinander verwandt seien, auch in Jugoslawien beobachtet. Die Volksgruppe fühlt sich in jüngster Zeit durch deutsche „Unterwanderung“ im Gefolge der Errichtung des Industriekombinats Schwarze Pumpe bedroht. (Nationalitätenpolitik) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 522–523 Weltrevolution A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wendt, ErichDDR A-Z 1963
Aufklärung (1963)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1965 1966 1969 a) Im Pj. jede Art von Propaganda, vor allem seitens der SED, der anderen Parteien, der Massenorganisationen und der Nationalen Front. Schon am 22. 4. 1949 forderte z. B. der Parteivorstand der SED „eine systematische A. der deutschen Öffentlichkeit“ Oft wird die Formel „Aufklärungsarbeit“ gebraucht. b) Erkundungs- und Spionagetätigkeit der Sicherheitsorgane außerhalb ihres Machtbereiches, vornehmlich in der BRD und in West-Berlin. Diese A. obliegt großenteils dem Staatssicherheitsdienst; zentralisiert im Ministerium für Staatssicherheit. — Auch das Ministerium für Nationale Verteidigung betreibt A. (Koordinierung) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 47 Aufkaufpreis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AufklärungslokalDDR A-Z 1962
DDR A-Z 1962
Technische Normen (1962)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Normen, die die technische Zusammensetzung oder Ausführung eines Erzeugnisses bestimmen. (Unterschied dazu: Arbeitsnormen und Vorratsnormen.) Die Einführung der TN. dient der Austauschbarkeit und damit der Arbeits- und Materialersparnis, der Gütesicherung und der Verminderung von Konstruktionsarbeiten. Zu den TN. gehören Werksnormen, Staatliche Standards, DIN-Normen, VDE-Vorschriften (d. s. Vorschriften der Elektrotechnik) und GOST-Normen. In der SBZ wird die allgemeine Einführung der Staatlichen Standards angestrebt, die den Sowjet. Gost-Normen angepaßt werden sollen. Die bisher noch in der Zone teilweise gültigen DIN-Normen sollen im Laufe einiger Jahre gänzlich ausgeschaltet werden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 437 Technische Kabinette A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Technische RäteDDR A-Z 1962
Nationaler Verteidigungsrat der DDR (1962)
Siehe auch: Nationaler Verteidigungsrat der DDR: 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nationaler Verteidigungsrat der DDR (NVR): 1985 Durch Gesetz vom 10. 2. 1957 (GBl. I, S. 89) errichtete die Volkskammer, die keinen Ausschuß für Verteidigung hatte, den NV. Gemäß §~1 soll er „den Schutz des Arbeiter-und-Bauern-Staates und der sozialistischen Errungenschaften der Werktätigen organisieren und sichern …“ — Weitere Aufgaben können dem NV. „die Volkskammer oder ihr Präsidium übertragen“. Sein Vors., so bestimmt §~1, Abs.~2, „wird auf Vorschlag der Volkskammer [S. 304]vom Präsidenten der Republik ernannt. Die Mitglieder … werden vom Präsidenten der Republik ernannt.“ Diese Rechte sind seit 12. 9. 1960 auf den Staatsrat übergegangen. Mit dem NV. verfügt Ulbricht, der den Vorsitz erhielt, über eine Einrichtung, die weit über den schon vorhandenen Ausschüssen der Volkskammer steht, aber doch nicht dem Ministerrat, sondern der Volkskammer untersteht und ihr verantwortlich ist, obgleich sie ein besonderes Regierungsorgan und Notstands-Gremium darstellt, wie es dies im Gefüge der Regierung bisher nicht gab. Dies fällt um so mehr auf, als ja das Präsidium der Volkskammer am 10. 2. 1957 auch die Wahl eines 12köpfigen „Ständigen Ausschusses für Nationale Verteidigung“ für die Dauer der Wahlperiode beschloß, der den anderen Ständigen Ausschüssen der Volkskammer entspricht. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 303–304 Nationaler Kompromiß A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationales AufbauwerkDDR A-Z 1962
Steuern (1962)
Siehe auch: Steuern: 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Steuerwesen: 1953 1954 1956 1958 1959 Steuerpolitik, Steuerrecht und Steuerverwaltung haben in der SBZ neben der Beschaffung von Haushaltsmitteln für den Staat u. a. noch eine weitere Aufgabe zu erfüllen; zum Zwecke der allmählichen, aber systematischen Beseitigung von Privatunternehmungen und ihrer Ersetzung durch Staatsbetriebe und die kommunistische [S. 427]Plan- und Zwangswirtschaft wurde das Steuerwesen unter Mißachtung der Grundsätze der Gleichmäßigkeit und der Gerechtigkeit der Besteuerung zu einem Instrument des Klassenkampfes. Über die Steuereinnahmen lassen sich im einzelnen keine zuverlässigen Angaben machen, da in der SBZ die Einzelheiten des Staatshaushalts nicht bekanntgegeben werden. Sicher ist jedoch, daß die Verbrauchsabgaben ständig gestiegen sind. Eine bedeutende Rolle spielt für die Einnahmeseite die PDA. die verbrauchssteuerähnlichen Charakter trägt. Der Klassenkampfcharakter des sowjetzonalen Steuerrechts tritt am deutlichsten bei der Einkommenbesteuerung in Erscheinung. Lohnempfänger und Angehörige der freischaffenden Intelligenz (mit Ausnahme der Rechtsanwälte, Steuerberater und dergleichen) werden steuerlich begünstigt. Für die übrigen einkommensteuerpflichtigen Personen (also insbesondere für die Inhaber landwirtschaftlicher und gewerblicher Betriebe) gilt ein „Kapitalisten“-Tarif, dessen Progression in hohen Tarifstufen mehr als 90 v. H. beträgt. Ähnlich werden bei der Körperschaftsteuer — soweit sie durch die Einführung der PDA überhaupt noch erhoben wird — staatliche und „volkseigene“ Betriebe, gewerbliche Betriebe von Körperschaften des öffentlichen Rechts und Genossenschaften steuerlich privilegiert. Konsumgenossenschaften entrichten eine Gewinnsteuer von 15 v. H. des Gewinnes. Bei Molkereigenossenschaften beträgt die Gewinnsteuer 55 v. H. des Betriebsergebnisses. Die übrigen Körperschaften haben ihr Einkommen nach dem „Kapitalisten“-Tarif, also unter Umständen mit über 90 v. H. zu versteuern. Viele Betriebsausgaben sind steuerlich entweder überhaupt nicht mehr oder nur noch teilweise abzugsfähig. Zur Begünstigung der Umwandlung von Kapitalgesellschaften hat der Neue Kurs Sonderbestimmungen geschaffen, die dazu beitragen, daß es in absehbarer Zeit in der SBZ keine Aktiengesellschaften usw. mehr gibt. Für Handwerker gilt seit 1950 eine die tatsächliche Ertragslage nicht berücksichtigende, sondern an objektive Merkmale anknüpfende „normative Einheitssteuer“ (Handwerksteuer). Die rückwirkend ab 1. 1. 1953 geplante Normativbesteuerung der Landwirtschaft ist dagegen anscheinend aufgegeben worden. Ab 1. Januar 1954 wurde in der „volkseigenen“ Wirtschaft die PDA nach dem Vorbild der Sowjet, „differenzierten Umsatzsteuer“ eingeführt. Sie tritt an Stelle der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Beförderungsteuer und der Verbrauchsabgaben. Die mit Wirkung vom 1. 1. 1957 eingeführte Handelsabgabe schließt in gewisser Hinsicht den Umwandlungsprozeß des sowjetzonalen Steuersystems ab. (Finanzämter, Abgabenverwaltung, Wirtschaftssystem, Finanzsystem, Erbschaftsteuer, Kraftfahrzeugsteuer). Literaturangaben Frenkel, Erdmann: Steuerpolitik und Steuerrecht in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1953. 124 S. m. 11 Anlagen. Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 426–427 Stettin A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StFBDDR A-Z 1962
Bedingte Verurteilung (1962)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Neue Strafart, die durch das Strafrechtsergänzungsgesetz mit Wirkung vom 1. 2. 1958 in das Strafensystem eingeführt wurde. „Eine Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe bis zu zwei Jahren kann bedingt ausgesprochen werden, wenn der Grad der Gesellschaftsgefährlichkeit der Tat, die Umstände, unter denen sie begangen wurde, und das Verhalten des Täters vor und nach Begehung der Straftat dies rechtfertigen“ (§ 1 StEG). Die festgesetzte Strafe wird nur dann vollstreckt, wenn der Verurteilte während einer Bewährungszeit von ein bis fünf Jahren eine neue Straftat begeht, für die mehr als drei Monate Gefängnis verhängt werden. Läuft die Bewährungsfrist ohne Eintritt der Bedingung ab, so wird durch Gerichtsbeschluß festgestellt, daß der Verurteilte als nicht bestraft gilt. An diesem Beschluß wirken auch Schöffen mit. Bei Staatsverbrechen ist BV. grundsätzlich ausgeschlossen. (OG in „Neue Justiz“ 1958, S. 489). Dies wird durch die Richtlinie Nr. 12 des OG vom 22. 4. 61 („Neue Justiz“ S. 289) bestätigt, die zur Verwirklichung des Beschlusses des Staatsrates „über die weitere Entwicklung der Rechtspflege“ (Rechtswesen, Strafpolitik) erlassen wurde. Danach ist „ein wichtiges Kriterium für die Anwendung der Strafen ohne Freiheitsentziehung die positive Grundhaltung des Täters zur Gesellschaft, zum sozialistischen Staat“. Andererseits soll aber die BV „auch bei fahrlässig begangenen Delikten mit schweren Folgen, bei denen der Grad der Schuld des Täters sehr gering ist, angewendet werden“. Sogar bei vorsätzlichen Handlungen mit erheblichem Schaden wird BV. für anwendbar erklärt, „z. B. wenn der Täter vom Verletzten zu einer Körperverletzung provoziert worden ist“. Dem bedingt Verurteilten gegenüber soll eine gesellschaftliche Erziehung einsetzen, so daß er selbstkritisch zu der Straftat Stellung nehmen kann („Neue Justiz“ 1958, S. 527). Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 58 Bedingte Strafaussetzung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Begräbnis, Sozialistisches (Grabweihe)DDR A-Z 1960
DDR A-Z 1960
Strafgesetzbuch (1960)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 In der SBZ gilt zur Zeit noch das deutsche St. von 1871. In Realisierung der Beschlüsse des V. Parteitages der SED vom Juli 1958 soll die sozialistische Justizreform auch auf materiell-strafrechtlichem Gebiet vollendet und ein neues St. erstellt und der Volkskammer zur Verabschiedung vorgelegt werden. Der für das Inkrafttreten dieses St. gesetzte Termin (1. 1. 1961) kann, wie aus amtlichen Veröffentlichungen hervorgeht, nicht eingehalten werden. Das neue St. wird alle zur Zeit geltenden Einzelgesetze zu einem „Strafgesetzbuch der DDR“ zusammenfassen. Im sowjetzonalen Justizministerium ist eine Grundkommission mit der Ausarbeitung der Grundsätze und der Festlegung der Einzeltatbestände befaßt. Vorerst hat das Strafrechtsergänzungsgesetz erhebliche Änderungen und Ergänzungen auf dem Gebiet des materiellen Strafrechts gebracht. Mit dem StEG wurde „ein entscheidender Schritt auf dem Wege zu einer umfassenden und erschöpfenden Kodifikation des Strafrechts der DDR getan … Der vom Gesetzgeber gewählte methodische Weg, über eine Teilkodifikation zu einem umfassenden Strafgesetzbuch zu gelangen, schafft günstige Voraussetzungen für eine Gesamtkodifikation, weil es auf diese Weise möglich ist, unmittelbare praktische Erfahrungen zu sammeln“ (Hartmann in: „Staat und Recht“ 1958, S. 130/131). (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 404 Strafaussetzung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StrafrechtsergänzungsgesetzDDR A-Z 1960
Militärbezirk (1960)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Seit Umbenennung der KVP in Nationale Volksarmee ist dies, bekanntgegeben am 25. 1. 1956, der Klarname für Armeekorps, das bei der KVP Territoriale Verwaltung hieß. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 267 Mielke, Erich A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MilitärgerichtsbarkeitDDR A-Z 1960
Pädagogik (1960)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 301]Erziehungswissenschaft. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 301 Ost-West-Handel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Pädagogische FakultätDDR A-Z 1960
Planpreise, Unveränderliche (1960)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 Hilfsmittel der sowjetzonalen Planung und Planabrechnung. UP. sind nicht identisch mit den Industrieabgabepreisen, sondern wurden 1956 — im allgemeinen nach dem Preisstand vom 1. 1. 1955 — für die Periode des 2. Fünfjahrplans eingeführt. Die UP. gelten auch für die Periode des Siebenjahrplans. (Meßwerte, Bruttoproduktion) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 312 Planökonomie, Hochschule für A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PlanungDDR A-Z 1959
DDR A-Z 1959
Militarismus (1959)
Siehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 In den ersten Jahren nach der Errichtung der SBZ war die SED wie die übrigen Parteien bemüht, die Bevölkerung zu pazifistischen Vorstellungen hinzuführen. Doch seit dem Frühjahr 1952 versucht die SED, die Bevölkerung schrittweise für die Aufstellung vermeintlich demokratischer und nationaler Streitkräfte zu begeistern. Diese Propaganda der SED muß sich dabei mit dem Einwand auseinandersetzen, daß ihre Militärpolitik wieder zu einem M. führen werde. Auf der Linie Lenins sucht sie nachzuweisen, daß ihre militärischen Maßnahmen keinesfalls einen M. ergeben würden. Diese Argumentation der SED, die durch Wort und Schrift — in allen Bereichen des öffentlichen und politischen Lebens der SBZ — verbreitet wird, tritt am greifbarsten zutage bei K. H. Lehmann u. Fritz Wendt: „Militaristisch oder militärisch“ (Verlag des Ministeriums für Nationale Verteidigung, 1956). Dort wird auf S. 8 bis 10 behauptet: „Die Armeen der sozialistischen Revolution und der Diktatur des Proletariats sowie die Volksbefreiungsarmeen, die in der Regel unter der Führung der kommunistischen und Arbeiterparteien entstanden, sind keine militaristischen Verbände. Natürlich gibt es auch in diesen Armeen eine straffe militärische Ordnung und Ausbildung, Disziplin, Befehlsgewalt und Unterordnung. Das ist aber kein Militarismus. Militarismus ist die Ausrichtung des gesamten wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Lebens eines Landes auf die Vorbereitung von Eroberungskriegen. Die Armee wird zum Hauptzweck des Staates, das Volk lebt und schafft nur, um die Soldaten zu stellen und die Armee auszurüsten und zu ernähren.“ Weiter heißt es nach der Theorie des Marxismus-Leninismus: „Die politische Grundlage des modernen Militarismus ist die politische Herrschaft der imperialistischen Bourgeoisie.“ Da nun, so wird weiter behauptet, „der Charakter der Armee durch den Charakter des Staates bestimmt wird, ist die Armee eines Arbeiter-und-Bauern-Staates keine militaristische Organisation, weil in einem Staat der Arbeiter und Bauern die Grundlagen des Militarismus beseitigt sind.“ (Auf den besonders scharfen M., der mit dem totalitären Klassen- und Gewaltsystem des leninistischen Staatskapitalismus verbunden ist, geht die SED begreiflicherweise nicht ein.) (Militärpolitik) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 235 Militärgerichtsbarkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MilitärpolitikDDR A-Z 1959
Aktivistenbewegung (1959)
Siehe auch: Aktivist: 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Aktivist, Aktivistenbewegung: 1975 1979 Aktivistenbewegung: 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Aktivist, Verdienter: 1956 1958 1960 1962 Pj. Die angeblich spontanen, in Wahrheit von SED und FDGB gelenkten, gemeinsamen Bemühungen von Aktivisten zur Erzielung bestimmter wirtschaftlicher Erfolge, vor allem zur Steigerung der Arbeitsproduktivität, zur Senkung der Selbstkosten und zur Verbesserung der Qualität der Produktion. Die Mittel hierzu sind vor allem angeblich neue Arbeitsmethoden. Eine A. wird jeweils eingeleitet durch die besondere Leistung eines einzelnen, eines sogenannten Neuerers, selten einer Gruppe (Aktivistenbrigade). Für diese meist auch vom Neuerer nur einmal vollbrachte Leistung werden vorher besonders günstige Arbeitsbedingungen geschaffen. Diese einmalige Leistung wird indessen stets einer neuen Arbeitsmethode zugeschrieben und mit großem Propagandaaufwand (Produktionspropaganda) zum Vorbild für alle anderen Arbeiter [S. 17]gemacht, dem nachzueifern innerhalb von sozialistischen Wettbewerben oder im Rahmen von Selbstverpflichtungen die Pflicht aller ist. A. und Wettbewerbsbewegung gehören deshalb eng zusammen. Die A. nahm in der SU ihren Ausgang mit der Leistung des Bergarbeiters Stachanow, in der SBZ mit der von Hennecke. Ihm folgten zahlreiche andere nach. Im Vordergrund stehen jetzt zur Vermeidung von nur vereinzelten Höchstleistungen die Bewegung zur Aufschlüsselung der Betriebspläne und ihrer täglichen Erfüllung und Übererfüllung (Christoph-Wehner-Methode) und die Bewegung zur restlosen Ausnutzung der Arbeitszeit durch Beseitigung von Stillstands- und Wartezeiten (Seifert-Methode). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 16–17 Aktivist, Verdienter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AktivistenbrigadeDDR A-Z 1959
TAN (1959)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Pj. für „technisch begründete Arbeitsnormen“. Die TAN sollen etwa in der Mitte liegen zwischen der Leistung eines Aktivisten und der Durchschnittsleistung. Grundlage für die Ermittlung der TAN sollen Arbeitsstudien sein (Zeitnormative, Leistungslohn). Die TAN sollen laufend überprüft und erhöht werden. Ihre allgemeine Erhöhung durch Regierungsbeschluß führte zum Juni-Aufstand. Danach wurde ein Normenstopp verfügt, der jedoch seit Ende 1954 in steigendem Maße durchbrochen wurde, um die Rentabilität der „volkseigenen“ Wirtschaft sicherzustellen. Durch einen Geheimbeschluß des Präsidiums des Ministerrats vom 18. 5. 1955 wurde der Normenstopp wieder aufgehoben, jedoch sollen administrative Maßnahmen zur Erhöhung vermieden werden. Diese soll vielmehr das Ergebnis einer allmählichen „Bewußtseinsbildung“ der Arbeiterklasse sein. Der Zwang zu Selbstverpflichtungen und zur Teilnahme am sozialistischen ➝Wettbewerb führt meist zur Erhöhung der TAN. Die Gestaltung der TAN kann auf die Dauer zur schweren Schädigung der Arbeitskraft führen, da sie eine gesteigerte Arbeitsintensität zur Folge hat, die durch bessere Löhne und Prämien nicht aufgewogen wird. (Arbeitspolitik) Literaturangaben *: Die Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft in der Sowjetzone. Materielle, ideologische und disziplinarische Mittel zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und ihre sowjetischen Vorbilder. 2., überarb. Aufl. (BB) 1953. 106 S. mit 6 Anlagen. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 356 Talmudismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Tarnfirmen, StaatlicheDDR A-Z 1959
Großhandel, Kommunaler (1959)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 Durch VO vom 30. 4. 1953 errichtete Großhandelsbetriebe, die der Verwaltung der Räte der Kreise und Städte unterstanden. Aufgabe des KG. war die Belieferung des staatlichen und z. T. auch des privaten Einzelhandels mit Obst, Gemüse, Kartoffeln, Konserven und einigen anderen Lebensmitteln aus inländischem Aufkommen und aus Importen. Da der KG. eine ausreichende Versorgung mit den genannten Waren nicht gewährleisten konnte und zudem unrentabel arbeitete, mußte er seine Tätigkeit zum 31. 3. 1957 einstellen. Nur die [S. 133]Ost-Berliner Betriebe des KG. wurden nicht aufgelöst. Rechtsnachfolger der KG.-Betriebe wurden die Großhandelskontore für Lebensmittel, Obst und Gemüse bzw. die Großhandelskontore für Obst und Gemüse und die Großhandelskontore für Lebensmittel. Ihnen übertrug man auch, abweichend zum KG., Erfassung und Aufkauf von Obst und Gemüse beim Erzeuger; jedoch führte auch diese Maßnahme bis heute zu keiner besseren Versorgung. Literaturangaben Pöhler, Felix: Die Vernichtung des privaten Großhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 88 S. m. 15 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 132–133 Großhandel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GroßhandelskontoreDDR A-Z 1958
DDR A-Z 1958
Stadtgericht (1958)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Mittlere Gerichtsinstanz in Ost-Berlin, Gerichtsverfassung. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 297 Stadtbezirksversammlung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Stadtkontor, BerlinerDDR A-Z 1958
Nationalpreis für Wissenschaft und Technik (1958)
Der NfWuT. wird alljährlich in 3 Klassen verliehen. Es sollen fünf Preise zu je 100.000 DM Ost, zehn Preise zu je 50.000 DM Ost und fünfzehn Preise zu je 25 00 DM Ost verliehen werden. Die Geldpreise sind mit der Verleihung einer goldenen Medaille verbunden. Die Verleihung erfolgt durch den Präsidenten der „DDR“ jeweils am 7. Oktober eines jeden Jahres. Der Preis kann auch für Kollektivleistungen ausgeworfen werden. (Nationalpreis, Auszeichnungen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 221 Nationalpreis für Kunst und Literatur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NaturalhilfsfondsDDR A-Z 1958
Tausenderbewegung (1958)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Selbstverpflichtungsprogramm für Traktoristen, 1.000 Betriebsstunden ohne Generalreparatur abzuleisten, (MTS, Aktivistenbewegung, Neuererbewegung). Analog dazu gibt es in der Viehwirtschaft eine Tausendliter-Bewegung, um die immer noch niedrig liegenden Milchleistungen pro Kuh und Jahr hochzutreiben. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 307 Tarnorganisationen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Technik, Amt fürDDR A-Z 1958
Bauernkind (1958)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1959 1960 Pj. „Kinder von werktätigen Bauern“, Kategorie zur Auslese für die gehobene Berufs- und Schulbildung. B. werden ebenso wie Arbeiterkinder bei der Auswahl der Schüler der Mittel- und Oberschulen sowie von Studenten der Hoch- und Fachschulen bevorzugt berücksichtigt. (Oberschulen, Hochschulen, Arbeiter- und Bauernfakultäten, Erziehungswesen) Nach letztgültiger Regelung („Deutsche Lehrerzeitung“ vom 17. 12. 1955) gelten als „werktätige Bauern“: 1. Mitglieder einer Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft; 2. Einzelbauern, die ihre Arbeit mit den zur Familie gehörenden Arbeitskräften verrichten und deren Wirtschaftsgröße 20 ha nicht übersteigt. Den B. gleichgestellt sind; 1. Kinder von selbständigen Einzelfischern mit nicht mehr als 2 fremden Arbeitskräften, 2. Kinder von Gärtnern, die nicht mehr als 2 Arbeitskräfte beschäftigen und deren Nutzfläche 5 ha nicht übersteigt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 46 Bauernbank, Deutsche (DBB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bauernkorrespondent (BK)DDR A-Z 1956
DDR A-Z 1956
Persönliches Konto (1956)
Siehe auch: Persönliche Konten: 1969 1975 1979 Persönliches Konto: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Pj. Das P. K. soll Rohstoffe, Hilfsstoffe, Brenn- und Kraftstoffe. Gas, Elektroenergie und Werkzeuge einsparen sowie Materialreste aus der Verwertung von Abfällen gewinnen helfen. Das P. K. wird in einem auf den Namen des Besitzers ausgefertigten Kontobuch geführt, in das vor allem die auf Grund von Materialverbrauchsnormen ermittelten Einsparungen eingetragen werden. Für diese werden Prämien in Höhe von 30 v. H. des eingesparten Materialwertes gewährt, wenn die Materialverbrauchsnormen „technisch begründet“ sind. Sind die Materialverbrauchsnormen nur statistisch ermittelt, beträgt die Prämie 20 v. H., sind sie errechnet, nur 15 v. H. des eingesparten Wertes. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 194 PDA A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PersonenkultDDR A-Z 1956
Diversant (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Pj., abgeleitet von Diversion = Ablenkung, Abweichung. Ähnliche Bedeutung wie Sabotage. Nach kommunistischem Sprachgebrauch sind D. Personen, die geaen die Ordnung in der SBZ, insbesondere gegen die Wirtschaftsordnung, arbeiten. Da die Sprachregelung nicht einheitlich, sondern mit Absicht verschwommen gehandhabt wird, ist die Bezeichnung D. ein Schimpfwort für alle sog. Volksfeinde geworden. Der Begriff Diversion ist dem deutschen Strafrecht fremd; er taucht zum erstenmal im Befehl Nr. 160 der SMAD vom 3. 12. 1945 auf. Die Beschuldi[S. 65]gung, ein D. zu sein, zog Bestrafung nach diesem inzwischen im Zuge der Beseitigung des Besatzungsrechts aufgehobenen Befehl nach sich. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 64–65 Disproportionen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DJRDDR A-Z 1956
Absatzorgane, Staatliche (1956)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Bezeichnung für die verschiedenen staatlichen Großhandelsorgane. Zu unterscheiden sind: 1. Absatzgroßhandel für industrielle Erzeugnisse durch die Absatzabteilungen als Vermittler des Direktverkehrs. 2. Absatzgroßhandel für die staatl. Industrie und Versorgungsgroß[S. 10]handel für industrielle Verbraucher durch die Deutschen ➝Handelszentralen (DHZ). 3. Versorgungsgroßhandel für die Landwirtschaft durch Bezirkskontore für Landmaschinen und Ersatzteile und Kreiskontore für landwirtschaftlichen Bedarf. 4. Konsumgütergroßhandel durch die Großhandelskontore. Bis Mitte 1954 oblagen die meisten dieser Aufgaben den DHZ. Die seitdem durchgeführte Dezentralisierung und Spezialisierung soll der besseren Versorgung der verschiedenen Bedarfsträger dienen. Im Pj. heißt es: „Der Direktverkehr gilt nicht mehr als Handelstätigkeit, sondern wird zur Zirkulation gerechnet.“ — Die verschiedenen Handelsbereiche sind noch nicht völlig voneinander abgegrenzt. Es gibt erhebliche Unklarheiten in den Zuständigkeiten, und die Bedarfsträger wissen oft nicht, bei welchem A. ein benötigter Artikel erhältlich ist. Alle die vielen organisatorischen Veränderungen im Handelsbereich seit 1952 haben bisher nicht zu einem befriedigenden Ablauf der Warenbewegungen geführt. — Die Industrieerzeugnisse für den Export werden durch die Außenhandelsorgane DIA unter Einschaltung der Absatzabteilungen der Produktionsministerien abgesetzt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 9–10 Absatzkontore A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AbschnittsbevollmächtigterDDR A-Z 1956
Sterbegeld (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 St. wird beim Tode eines Sozialversicherten (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) in Höhe des Zwanzigfachen des Grundbetrages, der dem beitragspflichtigen Verdienst des letzten Vierteljahres entspricht, mindestens jedoch 100 DM Ost, gezahlt. Im Bergbau gibt es das Dreißigfache des Grundbetrages. Beim Tode eines Familienangehörigen beträgt das St. das Zehnfache des Grundbetrages, mindestens jedoch 50 DM Ost, im Bergbau das Zwanzigfache des Grundbetrages. Literaturangaben Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend, Stoßtrupp des Kommunismus in Deutschland (Rote Weißbücher 1). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 182 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 250 Stendal A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SteuerwesenDDR A-Z 1954
DDR A-Z 1954
Rote Ecke (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Pj., auch „Friedensecke“, mit roten Tüchern, Friedens- und Aufbauparolen und Bildern von Stalin, Pieck usw. dekorierte kommunistische Kultstätte. RE. sollen auf Veranlassung der SED außer in den Räumen der Partei- und Massenorganisationen in allen Treppenhäusern angelegt werden. Ihre Pflege obliegt den einzelnen Hausbewohnern, die sich, unabhängig von ihrer politischen Einstellung, turnusmäßig darin abwechseln müssen. Linientreue SED-Leute besitzen außerdem eigene RE. in ihren Wohnungen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 139 Richter, Unabhängigkeit der A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RückversicherungDDR A-Z 1954
Poliklinik (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Seit Jahrzehnten bekannte ambulante ärztliche Behandlungsstelle mit mehreren Fachabteilungen. Ein Netz dieser Einrichtungen wurde von den Sowjetzonen-Machthabern überstürzt errichtet und wird ständig erweitert, um die Existenz der frei praktizierenden Ärzte zu vernichten. (Gesundheitswesen) Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 2., erw. Aufl. 1952. 130 S. m. 14 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 123 Planwirtschaftsergebnisse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PolitabteilungenDDR A-Z 1954
Zentrag (1954)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Zentrale Druckerei-, Einkaufs- und Revisionsgesellschaft mbH., Berlin, gegründet 29. 10. 1945, Stammkapital 300.000 RM. Aufgabe der ZENTRAG ist die Zusammenfassung der wirtschaftlichen Betriebe der SED, insbesondere der Druckereien, der Verlage und ähnlicher Betriebe, zur gemeinschaftlichen Beschaffung von Roh- und Hilfsstoffen sowie der Betriebsmittel, die gemeinsame Überwachung aller Betriebe durch fachmännische Revisoren, Beschaffung der erforderlichen Mittel zum weiteren Ausbau der Betriebe, Erwerb, Ausbau von Betrieben sowie Beteiligung an solchen Betrieben und Gesellschaften, die der Förderung der wirtschaftlichen Interessen der Z.-Betriebe zu dienen geeignet sind. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 201 Zehnjahresschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ZentralschuleDDR A-Z 1954
Volksdemokratie (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Im Pj. das nach 1945 in den Ländern Polen, Tschechoslowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Albanien und anfangs auch in Jugoslawien errichtete Regime, mit dessen Hilfe diese Länder allmählich dem Moskauer Herrschaftsbereich ganz unterworfen wurden. Voraussetzung für die Errichtung der V. war in allen Fällen die Anwesenheit sowjetrussischer Besatzungstruppen, die moralische, diplomatische und wirtschaftliche Unterstützung der kommun. Parteien durch Moskau und das Versagen der durch Hitlerdeutschland korrumpierten früher herrschenden Parteien und Klassen. Unter Bruch der Yaltaer „Deklaration über das befreite Europa“, nach der sich die SU 1945 zur Errichtung selbständiger, nationaler Staaten mit vom Volk demokratisch gewählten Regierungen verpflichtet hatte, erzwang Moskau durch die Methode des „trojanischen Pferdes“ über die Blockpolitik der „Nationalen“ oder „Vaterländischen Fronten“ die Vorherrschaft der kommun. Parteien, die meist durch in Moskau geschulte Emigranten geführt wurden. „Reinigungen“ vereitelten jede Opposition und auch den Versuch dieser Länder, sich durch regionale Freundschaftsabkommen unabhängig vom Kreml zu halten. Die Länder der V., anfangs als „nicht mehr kapitalistisch und noch nicht sozialistisch“ gekennzeichnet, wurden nach der Bildung des Kominform im Sept. 1947 zu ihrer nächsten Entwicklungsphase, zum „Aufbau der Grundlagen des Sozialismus“ veranlaßt und in eine der marxistischen Staatslehre entsprechenden Klassenherrschaft verwandelt, die die Funktionen einer Diktatur des Proletariats, wenn auch nicht in Räteform, erfüllen sollte. Jeder Versuch, die Zusammenarbeit mit der SU abzuschwächen, gilt als „Attentat auf die Existenzgrundlage der V.“. Alle V. sind untereinander durch zweiseitige militärische Bündnispakte verbunden; jede V. hat außerdem einen zweiseitigen Militärpakt mit der SU schließen müssen. (Antifaschistisch-demokratische Ordnung, Demokratie) Literaturangaben Borkenau, Franz: Der europäische Kommunismus. Seine Geschichte von 1917 bis zur Gegenwart. München 1952, Lehnen. 540 S. Calvez, Jean-Yves: Droit International et Souveraineté en U. R. S. S. — L'évolution de l'idéologie juridique soviétique depuis la Révolution d'Octobre. Paris 1953, Armand Colin. 299 S. Lemberg, Eugen: Osteuropa und die Sowjetunion. Stuttgart 1950, Curt E. Schwab. 240 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 183 Volk A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkseigenen Betriebe, Versicherung derDDR A-Z 1953
DDR A-Z 1953
1953: S
S-5-Betriebe Sabotage Sachversicherung SAG SAG-Betriebe SBZ Schauprozesse Schmidt, Elli Schnellarbeitsmethode Schön, Otto Schulen Schulung Schulung, Innerbetriebliche Schutz der Kinder, Deutsche Gemeinschaft zum (DG) Schwangerschafts- und Wochenhilfe Schwarzmeer und Ostsee Allgemeine Versicherungs-AG Schweinemastaktion Schwerpunktbetriebe SED Seepolizei Sekretariat des ZK der SED Selbmann, Fritz Selbstverpflichtung Semjonow, Wladimir Semjonowitsch Sequesterbefehl Sichtwerbung SKK SMAD SMT Sojuspuschtschina Sorben Sowchose Sowexportfilm Sowjetische Handelsgesellschaften Sowjetische Kontrollkommission Sowjetisches Militärtribunal Sowjetnik Sozialfürsorge Sozialismus Sozialversicherungs- und Versorgungswesen SPD Sperrzone Sport Sport und Technik, Gesellschaft für SSD Staatshaushalt Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich Stachanow, Alexeij Stahlmann, Richard Stalin-Aufgebot Stalinismus Stalin, Josef Wissarionowitsch Dschugaschwili Sterbegeld Steuerwesen Stoph, Willy Strafvollzug Streik Stroux, JohannesDDR A-Z 1953
Wismut-AG. (1953)
Siehe auch: Wismut AG: 1959 1960 1962 1963 Wismut-AG: 1956 1958 1965 1966 1969 1975 1979 Wismut-AG.: 1954 [S. 167]Uranbergbau. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 167 Wirtschaftssystem A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wissenschaftlicher SozialismusDDR A-Z 1953
SSD (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Staatssicherheitsdienst. Das selbständige „Ministerium für Staatssicherheit“ wurde durch Gesetz vom 8. 2. 1950 (GBl. 1950 S. 95) geschaffen (Minister für Staatssicherheit ist Wilhelm ➝Zaisser. Der SSD besitzt straffe zentrale Gliederung bis in die Stadt und Landkreise. Jede Dienststelle hat verschiedene Abteilungen, die streng voneinander getrennt arbeiten. Besonders wichtige Abteilungen sind: Personenüberwachung, Betriebsüberwachung, Festnahmeabteilung, Vernehmungsabteilung. Der SSD ist die politische Geheimpolizei der SBZ. Seine Angestellten setzen sich bei ihren Amtshandlungen über Verfassung und Gesetze hinweg. Verhaftungen werden ohne richterlichen Haftbefehl vorgenommen; die Inhaftierten werden, ohne einem Richter jemals vorgeführt zu werden, teilweise monate-, ja sogar jahrelang, festgehalten. Kritische Äußerungen über Maß nahmen der Regierung oder der SED genügen zur Festnahme. Mit Hilfe eines ausgedehnten Spitzelsystems sucht der SSD alle Gegner des sowjetzonalen Systems zu erken[S. 136]nen und unschädlich zu machen. Neue umfangreiche Vollmachten erhielt der SSD durch zwei Ermächtigungsverordnungen. Die Vernehmungsmethoden des SSD sind durch Folterungen der Gefangenen, Licht-, Kälte- und Wasserzellen gekennzeichnet. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 135–136 Sport und Technik, Gesellschaft für A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatshaushaltDDR A-Z 1953
Beamtenversorgung (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die Versorgung der ehemaligen Beamten des Reiches, der Länder und Gemeinden, der Reichspost und Reichsbahn, der Körperschaften des öffentlichen Rechts und der ehemaligen Wehrmachtbeamten sowie ihrer Hinterbliebenen liegt nach der Anordnung über Zahlung von Renten an ehemalige Beamte usw. vom 15. 9. 1948 (Zentralverordnungsblatt S. 467) in den Händen der Sozialversicherung. Nach deren Grundsätzen erhalten die Betroffenen daher nur Bruchteile der Pensionen, auf die sie Anspruch hätten und die in der Bundesrepublik nicht nur den einheimischen, sondern auch den verdrängten Beamten gezahlt werden. Voraussetzung für den Versorgungsanspruch ist, daß der Betroffene mindestens 5 Jahre lang als Beamter tätig war und arbeitsunfähig ist oder die Altersgrenze (bei Männern 65 Jahre, bei Frauen 60 Jahre) überschritten hat. Als arbeitsunfähig wird nur angesehen, wer nach den Grundsätzen der Sozialversicherung mehr als ⅔ erwerbsgemindert ist; bei Frauen, wenn 1 Kind im Alter bis zu 3 Jahren oder 2 Kinder im Alter bis zu 8 Jahren zu versorgen sind, falls diese nachweislich nicht anderweitig betreut werden können. Waisenrente gibt es wie in der Sozialversicherung grundsätzlich bis zum vollendeten 15. Lebensjahr; wenn das Kind eine Schule oder Berufsschule besucht und keine eigenen Einkünfte hat, wird Rente bis zum 18. Lebensjahr gezahlt. Die Renten werden nach dem Gesamtlebensverdienst des Beamten berechnet wie in der Sozialversicherung. (Renten) Bis zum 15. 9. 1948, für ehemalige Offiziere, Wehrmachtangehörige und deren Hinterbliebene bis 16. 3. 1950, war die Rente auf 90 DM Ost monatlich begrenzt. Diese Begrenzung ist jetzt aufgehoben. Die Mindestrenten sind gleich denen in der Sozialversicherung. Die Witwenrente beträgt 50 v. H., die Vollwaisenrente 35 v. H. und die Halbwaisenrente 25 v. H. der Rente, die für den verstorbenen Beamten zu berechnen gewesen wäre. (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 22 Bauernstube A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z B-Betriebe