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In der Kategorie DDR A-Z  verlinkt die Website auf Handbücher zur DDR, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland erschienen sind.

 

Zwischen 1953 und 1985 veröffentlichte die Bundesregierung mehrere Handbücher über die Deutsche Demokratische Republik (DDR) unter verschiedenen Titeln, darunter SBZ von A–Z (1953–1966), A bis Z (1969) und das DDR Handbuch (1975–1985). Diese Werke verfolgten das Ziel, umfassende Informationen über die DDR zu liefern. Die Artikel behandelten Themen wie die staatliche Organisation, die politische und wirtschaftliche Entwicklung sowie die führenden Akteure der DDR. Diese Informationen wurden teils in kurzen Stichworterklärungen, teils in ausführlichen Darstellungen aufbereitet.

Mit dem Ende der DDR trat eine zusätzliche Dimension dieser Handbücher zutage: Sie fungieren als Zeitzeugen, die nicht nur die Entwicklung innerhalb der DDR, sondern auch die sich verändernde Perspektive der Bundesrepublik auf die DDR über drei Jahrzehnte hinweg dokumentieren. Diese Handbücher bieten daher eine wertvolle Quelle, um den Wandel der historischen Sichtweisen nachzuvollziehen.

Der gesamte Text dieser Handbücher ist nun auf der Plattform www.kommunismusgeschichte.de zugänglich gemacht worden. Dabei wurde der ursprüngliche Charakter des Nachschlagewerks beibehalten, indem die Querverweise der Originaltexte als Links integriert wurden. Neu ist die Möglichkeit, die Veränderungen der Einträge über die verschiedenen Ausgaben hinweg zu verfolgen, was einen einzigartigen Vergleich der historischen Perspektiven ermöglicht. Weitere Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier. 

 

DDR A-Z 1985

DDR A-Z 1985

Leistungsprinzip (1985)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das L. „Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seiner Leistung“ gilt im Historischen Materialismus als eines der spezifischen Merkmale der sozialistischen Gesellschaftsformation. Es entspricht den Vorstellungen, die Karl Marx in der „Kritik des Gothaer Programms“ zum Fortbestehen des Prinzips der äquivalenten Verteilung des Arbeitsertrags in der ersten, noch mit den „Muttermalen der alten Gesellschaft“ behafteten Phase des Kommunismus entwickelt hat (Marx/Engels, Werke, Bd. 19, S. 18 ff.). Das L. besagt, daß auf der Grundlage sozial gleicher Stellung der Gesellschaftsmitglieder zu den Produktionsmitteln ein differenzierter Anteil der einzelnen an der Einkommensbildung gewährleistet werden muß. In dem Maße, in dem in der DDR gegenwärtig das L. zur Begründung sozialer Differenzierungen herangezogen wird, wird die Erreichung sozialer Gleichheit in Produktion, Distribution und Konsumtion auf eine spätere, kommunistische Phase verschoben. Das L. ist in der Verfassung der DDR von 1968 — ebenso i. d. F. von 1974 — an prominenter Stelle (Art. 2 Abs. 3) als eine der gesellschaftspolitischen Leitvorstellungen normiert und in nachfolgenden Artikeln spezifiziert worden (Art. 24, 26). Besondere Bedeutung kommt dem L. für die Gestaltung der Lohnpolitik zu. Wie ähnlich bereits im Gesetzbuch der Arbeit aus dem Jahr 1961 (GBl. I, S. 27) bestimmt das Arbeitsgesetzbuch (AGB) der DDR aus dem Jahr 1977 (GBl. I, S. 185) als Grundsatz: „Das Arbeitsrecht trägt zur konsequenten Verwirklichung des Prinzips ‚Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seiner Leistung‘ bei. Es sichert, daß den Werktätigen Lohn nach Qualität und Quantität der Arbeit gezahlt wird und daß Mann und Frau, Erwachsene und Jugendliche bei gleicher Arbeitsleistung gleichen Lohn erhalten.“ (Art. 2 Abs. 3) Auch das Zivilrecht hat gemäß dem neuen Zivilgesetzbuch vom 19. 6. 1975 das L. zu gewährleisten. Es ist so anzuwenden, daß die „Leistung des Bürgers für die sozialistische Gesellschaft Grundlage ist für seinen Anteil am gesellschaftlichen Reichtum“ (§ 3) (GBl. I, S. 465). In der Praxis ergeben sich Probleme der Leistungsbewertung nicht nur bei der qualitativen Messung von Arbeit, sondern in der Planwirtschaft der DDR auch daraus, daß neben der Sachkompetenz auch Loyalität und parteiliches Verhalten der Beschäftigten bewertet werden sollen. Die solcher Art nach Leistung differenzierte Entlohnung und Prämierung dient als wichtigstes Instrument zur Steigerung der Arbeitsproduktivität. Allerdings erstreckt sich die Materielle Interessiertheit der Beschäftigten neben dem Einkommen auch auf die Arbeits- und Lebensbedingungen, so daß kaum zu ermitteln ist, welche Anreizwirkungen tatsächlich auf die Steigerung der Arbeitsproduktivität ausgehen. Unterschiede im Inhalt und in der Intensität der Arbeit beeinflussen über unterschiedliche Einkommensbildung das Konsumverhalten und darüber hinaus die Sozialstruktur. Lohnformen und Lohnsystem. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 828 Leistungsfonds A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Leistungsverordnung

DDR A-Z 1985

Wirtschaftsausschüsse (1985)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ständige, von Vertretern jeweils zweier Mitgliedsländer des Rats für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) gebildete Ausschüsse, in denen die speziellen Fragen der Zusammenarbeit dieser beiden Länder geregelt werden sollen im Unterschied zu den über die Zentrale des RGW in Moskau zu regelnden Fragen, die alle Mitgliedsländer gemeinsam betreffen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1505 Wirtschaftliche Rechnungsführung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wirtschaftsmessen und -ausstellungen

DDR A-Z 1985

Wehrerziehung (1985)

Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 1. Zielsetzung und Umfang. Die W. dient der systematischen Entwicklung und Festigung der Wehrbereitschaft und Wehrfähigkeit der Bürger. Sie umfaßt die politisch-ideologische (wehrpolitische) Arbeit, die Vermittlung militärisch-technischer Kenntnisse und Fähigkeiten und die wehrsportliche Tätigkeit. Nach dem Wehrdienstgesetz vom 25. 3. 1982 ist die Vorbereitung auf den Wehrdienst Bestandteil der Bildung und Erziehung an den allgemeinbildenden Schulen, Einrichtungen der Berufsbildung (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem), Fachschulen, Universitäten und Hochschulen. Auch den Betrieben und gesellschaftlichen Organisationen (Massenorganisationen) wird die gesetzliche Verpflichtung auferlegt, die Bürger auf den Wehrdienst vorzubereiten. Als Teil der gesamten Bildungs- und Erziehungsarbeit in der DDR ist die W. von allen am Bildungs- und Erziehungsprozeß Beteiligten in Zusammenarbeit mit fachkundigen Kräften der bewaffneten Organe (Kampfgruppen; Nationale Volksarmee [NVA]), der Gesellschaft für Sport und Technik (GST) und der Zivilverteidigung zu leisten. Sie soll zum einen als übergreifendes bzw. durchgehendes Prinzip in allen Bereichen des Bildungssystems, zum anderen als Aufgabe spezieller Einrichtungen und Veranstaltungen realisiert werden. 2. Wehrerziehung in Vorschule und Schule Entsprechend der besonderen Bedeutung, die der W. in der DDR beigemessen wird, werden die ersten Grundlagen wehrerzieherischer Arbeit schon im Kindergarten (Vorschule) gelegt. Zur W. gehört dort z.B. der Besuch der Kinder in Kasernen und der von Soldaten in Kindergärten. Mit Beginn der systematischen Bildung und Erziehung der Kinder in den ersten Klassen der Schule setzt dann eine gezielte kindgemäße Wehrpropaganda und Vorbereitung auf den späteren Wehrdienst ein. Das erste Schulbuch, „Unsere Fibel“, stellt bereits die Angehörigen der Nationalen Volksarmee als Beschützer und Vorbild vor und beginnt mit der Herausstellung eines Feindbildes. Zur W. im ersten Schuljahr gehört u.a. die Vorbereitung auf Treffen mit Angehörigen der NVA, die dann über die Ferienlager der Jungen Pioniere (Pionierorganisation „Ernst Thälmann“) jeweils in den Sommerferien stattfinden. Ihre Ergänzung erfährt die W. für die Erstkläßler in wehrerzieherischen Maßnahmen im Schulhort, wo für den Lernbereich „Sportlich-touristische Betätigung“ die Vermittlung einfacher touristischer und militärischer Kenntnisse und Fähigkeiten, insbesondere im Geländespiel, vorgesehen ist. In der 2. und 3. Klasse wird die W. mit steigendem Anspruchsniveau fortgesetzt. In der Mittelstufe, in den Klassen 4–6, beginnt eine differenziertere W. in den einzelnen Unterrichtsfächern, insbesondere im Geschichts- und Gesellschaftskundeunterricht (wehrpolitische Arbeit), im Geographieunterricht (Kartenlesen und -zeichnen z.B.) und im Sportunterricht (Einübung militärischer Ordnungsformen). Vor allem beim Schulsport wird die enge Beziehung zur W. offenkundig. Während des Besuchs der Mittelstufe soll eine konkretere Vorbereitung der Jungen auf den Wehrdienst und der Mädchen auf den Dienst in der Zivilverteidigung einsetzen, die in den Klassen der Oberstufe fortgeführt wird. Für die gesamte schulische Bildung und Erziehung gilt, daß die W. immanenter Bestandteil jedes Unterrichtsfaches sein soll. [S. 1468]3. Wehrerziehung in der Oberstufe der POS a) Wehrunterricht. Als gesonderte, zusätzliche wehrerzieherische Veranstaltung ist seit dem 1. 9. 1978 schrittweise der Wehrunterricht für die 9. und 10. Klassen der allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule eingeführt worden. Der Wehruntericht, der auf Vorleistungen in anderen Unterrichtsfächern aufbauen soll, ist für alle Schüler der betreffenden Klassen obligatorisch. In der Klasse 9 umfaßt er 4 Doppelstunden zu Fragen der „sozialistischen Landesverteidigung“ für alle Schüler, die Wehrausbildung im Lager für Jungen, die daran freiwillig teilnehmen, und den Lehrgang „Zivilverteidigung“ für alle Mädchen und den Teil der Jungen, der nicht an der Wehrausbildung im Lager teilnimmt. Die Wehrausbildung im Lager wird an 14 zusammenhängenden Unterrichtstagen (12 Ausbildungstage zu je 8 Stunden) in den letzten Wochen des Schuljahres auf der Grundlage eines zentralen Ausbildungsprogramms durchgeführt. Dabei sollen den Teilnehmern ausgewählte vormilitärische Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, Grundelemente der militärischen Disziplin und Ordnung anerzogen und ihr physisches Leistungsvermögen gesteigert werden. Auf Antrag ihrer Eltern können Kinder von der Ausbildung an Waffen befreit und anderweitig eingesetzt werden. Der Lehrgang „Zivilverteidigung“ soll zeitlich parallel zur Wehrausbildung im Lager durchgeführt werden, und zwar mit jeweils 6 Stunden Ausbildung pro Tag. Der Lehrgang — so die Direktive des Ministeriums für Volksbildung der DDR zur Einführung und Gestaltung des Wehrunterrichts an den allgemeinbildenden polytechnischen Oberschulen vom 1. 2. 1978 — soll den Teilnehmern Kenntnisse und Fertigkeiten besonders in bezug auf das Verhalten in Gefahrensituationen, die gegenseitige Hilfe und den Schutz bei gegnerischen Waffeneinwirkungen und im Katastrophenfall vermitteln sowie zur Stabilisierung ihres physischen Leistungsvermögens beitragen. Allerdings sieht z.B. das Lehrbuch „Zivilverteidigung“, das verbindliche Grundlage des Lehrgangs ist, auch eine Geländeausbildung und militärische Ordnungsübungen vor. In der Klasse 10 umfaßt der Wehrunterricht 4 Doppelstunden zu Fragen der sozialistischen Landesverteidigung und 3 Tage Wehrbereitschaft für alle Schüler. Die Tage der Wehrbereitschaft, die in der Regel in den letzten Tagen der Winterferien stattfinden, sollen den Abschluß des Wehrunterrichts und mit dem „Marsch der Waffenbrüderschaft“ — einem militärischen Großgeländespiel mit anschließender Abschlußfeier — zugleich einen Höhepunkt der gleichnamigen „Woche der Waffenbrüderschaft“ (letzte Februarwoche) bilden. b) Arbeitsgemeinschaften „Wehrausbildung“. Seit dem Schuljahr 1973/1974 gibt es an der allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule der DDR die Arbeitsgemeinschaften (AG) „Wehrausbildung“ für die Klassen 9 und 10. Diese dem außerunterrichtlichen Bereich zuzuordnenden AG, die nach einem Rahmenprogramm arbeiten, dienen der systematischen und kontinuierlichen Entwicklung und Festigung der Wehrbereitschaft und -fähigkeit. In ihnen werden Grundfragen der Landesverteidigung behandelt und findet eine Gelände-, Schieß-, Schutz- und Sanitätsausbildung statt. Die AG „Wehrausbildung“ — die Teilnahme daran ist freiwillig — sollen die W. der Schule unterstützen und vertiefen. 1982 gab es an den Schulen der DDR „mehr als 9.000“ dieser AG (Wehrpolitische Massenarbeit unter Führung der Partei, Berlin [Ost] 1982). 4. Wehrerziehung in EOS und Lehrlingsausbildung. In den 11. und 12. Klassen der Erweiterten Oberschule nehmen die Schüler, aufbauend auf der in den vorhergehenden Klassen durchgeführten W., an dem fakultativen Lehrgang „Grundlagen der Militärpolitik und des militärischen Schutzes der Deutschen Demokratischen Republik“ teil. Für die 16- bis 18jährigen Schüler und für die Lehrlinge in der Berufsausbildung, also im unmittelbaren vorwehrpflichtigen Alter, liegt der Schwerpunkt der W. auf der vormilitärischen Ausbildung im Rahmen der Gesellschaft für Sport und Technik (Näheres zur Ausbildung siehe dort). Zur Teilnahme daran sind die Jugendlichen gesetzlich verpflichtet. Konkretisiert wird diese Pflicht hinsichtlich der Lehrlinge z.B. durch eine „Festlegung“ des Staatssekretariats für Berufsbildung, die jüngst im Westen bekannt wurde (Frankfurter Allgemeine Zeitung 15. 12. 1982). Danach ist die vormilitärische Ausbildung bzw. die Teilnahme an Maßnahmen der Zivilverteidigung Bestandteil der Berufsausbildung der Lehrlinge und somit ihres Lehrverhältnisses. Die Möglichkeit der Befreiung von der vormilitärischen Ausbildung ist, außer aus gesundheitlichen Gründen, nicht gegeben. Glaubens- und Gewissensgründe sollen insofern respektiert werden, als Lehrlinge bei deren Vorliegen von der Ausbildung an Waffen befreit werden können; eine entsprechende Entscheidung muß jedoch vor dem Abschluß des Lehrvertrages getroffen werden. Wird die vormilitärische Ausbildung insgesamt abgelehnt, so darf kein Lehrvertrag abgeschlossen werden; dem Betroffenen steht also nur noch eine Hilfsarbeitertätigkeit offen. Vor Ablauf einer Frist von 3 Jahren besteht lt. dieser Festlegung „kein gesellschaftliches Interesse“, ihm das Erlernen eines Ausbildungsberufes auf dem Weg über die Erwachsenenqualifizierung zu ermöglichen (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, XII.). Männliche Lehrlinge, die die vormilitärische Ausbildung ablehnen, dürfen auch nicht in die Sanitätsausbildung übernommen werden; diese ist nur für weibliche und gesundheitlich beeinträchtigte Lehrlinge vorgesehen. 5. Wehrerziehung während des Studiums Entsprechend dem Grundsatz, die wehrerzieherische Arbeit als Bestandteil des gesamten Bildungs- und Erziehungsprozesses zu begreifen, sind auch die Universitäten sowie Hoch- und Fachschulen in die W. eingeschlossen. Die Ausbildungspläne für die dortige W. werden von der GST und dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen erarbeitet. Dabei baut die W. der Studenten auf den entsprechenden Vorleistungen der Schule, der vormilitärischen Ausbildung der GST und des Wehrdienstes auf. Sie umfaßt die wehrpolitische Bildung im Rahmen von Lehrveranstaltungen (z.B. [S. 1469]Vorlesungen über Militärpolitik), verschiedene Formen der militärischen Qualifizierung (z.B. militärische Übungen, Militärlager), die Ausbildung in Zivilverteidigung und den Wehrsport. Träger der militärischen Ausbildung der Studenten sind insbesondere die GST und — hinsichtlich der Durchführung der 4wöchigen Militärlager — die NVA. Dabei erfolgt die W. in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen FDJ-Organisationen. Als Ausbilder fungieren Funktionäre der GST und Angehörige der Reservistenkollektive der NVA (Reservisten). Weibliche sowie wehrdienstuntaugliche männliche Studenten müssen sich einer Zivilverteidigungsausbildung bzw. einer Sanitätsausbildung im Rahmen des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) der DDR unterziehen. 6. Wehrerziehung in Pionierorganisation und FDJ Die W. der verschiedenen Bildungseinrichtungen wird außer durch die GST auch durch andere Massenorganisationen ergänzt und vertieft. Der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“, die die 6- bis 14jährigen Schüler erfaßt, ist z.B. die Aufgabe gestellt, die Pioniere zur „Liebe und Achtung“ gegenüber den Soldaten der NVA und der Armeen der verbündeten Staaten sowie zum Haß gegenüber dem Feind, dem imperialistischen System, zu erziehen. Dem Alter der Kinder entsprechend findet die Vermittlung militärischer Kenntnisse und Fähigkeiten in der Pionierorganisation weitgehend in spielerischen Formen statt (z.B. im Rahmen von Geländespielen, durch Puzzlespiele über Übungen der NVA, durch militärischen Modellbau). Dem gleichen Ziel dienen Wettbewerbe im Schießen und Keulenzielwurf (als Vorbereitung auf den Umgang mit Handgranaten) sowie das Karten- und Kompaßlesen. Die jährlich im Winter durchgeführten Pioniermanöver „Schneeflocke“, die von der NVA und den Kampfgruppen unterstützt werden, bilden den Höhepunkt der wehrerzieherischen Arbeit der Pionierorganisation. Die Förderung des Wehrgedankens soll die gesamte Tätigkeit dieser Kinderorganisation durchziehen. Diesem Anliegen dienen u.a. auch regelmäßige Treffen mit Angehörigen der DDR-Streitkräfte und darüber hinaus die Pflege fester Patenschaften mit Einheiten der NVA. Aufgaben der W. sind insbesondere auch der Freien Deutschen Jugend (FDJ) übertragen. Bei ihren 15- und 16jährigen Mitgliedern trägt die FDJ neben der Schule die Hauptverantwortung für die W. Um diese zu erfüllen, ist z.B. in jeder FDJ-Grundorganisation ein „Funktionär für Wehrerziehung und Sport“ vorgesehen, der für die „Ausprägung des sozialistischen Wehrmotivs“ und die Entwicklung der Wehrfähigkeit der Jugendlichen zuständig ist. Zu den wichtigsten wehrerzieherischen Aktivitäten der FDJ gehören die Hans-Beimler-Wettkämpfe, die die Hauptform der W. in den 8. Klassen der Oberschulen darstellen. Im Rahmen dieser Wettkämpfe, die die FDJ gemeinsam mit der Schule und der GST organisiert, werden wehrpolitische und wehrsportliche Veranstaltungen durchgeführt. Zum wehrsportlichen Mehrkampf für Mädchen und Jungen gehören z.B. das Überwinden einer Hindernisbahn, der Handgranatenweitzielwurf und das Luftgewehrschießen. Der „Marsch der Bewährung“ über eine 10-km-Distanz schließt u.a. Tarnung, Orientierung im Gelände, Erste Hilfe, Krankentransport und Brandbekämpfung ein. Zu den wichtigen wehrerzieherischen Aufgaben der FDJ gehören ferner die Gewinnung und Vorbereitung des militärischen Berufsnachwuchses. Die dazu erforderliche politisch-ideologische Bildungs- und Erziehungsarbeit wird im Rahmen der „FDJ-Bewerberkollektive für militärische Berufe“ geleistet. Einen besonderen Rahmen für die wehrerzieherische Arbeit der FDJ bildet die seit 1952 bestehende Patenschaft zwischen der Jugendorganisation und den bewaffneten Organen der DDR. Zweck dieser Patenschaft ist, den Jugendlichen die Notwendigkeit der militärischen Verteidigung der DDR, den Sinn des „sozialistischen Soldatseins“ und des militärischen Berufes deutlich zu machen und ihnen ein klares Feindbild zu vermitteln. 7. FDGB und Wehrerziehung In die W. einbezogen ist weiter der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund (FDGB). Gemäß der am 12. 12. 1978 zwischen dem FDGB-Bundesvorstand und dem Ministerium für Nationale Verteidigung abgeschlossenen Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei der W. sind die Gewerkschaften verpflichtet, in ihren Grundorganisationen eine vielfältige militärpolitische Agitation und Propaganda zu betreiben und militärpolitische Themen in die Schulen der sozialistischen Arbeit aufzunehmen. Im gesamten gewerkschaftlichen Organisationsleben sollen „Aufgaben der sozialistischen Landesverteidigung“ einen festen Platz haben. Dazu gehören die Unterstützung der wehrpolitischen Vorbereitung der berufstätigen Jugendlichen auf den Wehrdienst, die Einflußnahme vor allem auf Söhne von „klassenbewußten Arbeitern“ und von Gewerkschaftsfunktionären mit dem Ziele, diese für die Berufsoffiziers- und Berufsunteroffizierslaufbahn zu gewinnen, sowie die Pflege der Kontakte zu den Wehrdienstleistenden, die Betreuung ihrer Familien und Hilfen bei der beruflichen Wiedereingliederung nach abgeleistetem Wehrdienst. Die Betriebsgewerkschaftsorganisationen haben den betrieblichen Wehrsport — in Zusammenarbeit mit der GST veranstalten die Gewerkschaften z.B. sog. FDGB-Pokalwettbewerbe im Sportschießen und im Wehrkampfsport — und Maßnahmen im Rahmen der Zivilverteidigung zu fördern. Zur Sicherung einer wehrerzieherischen Arbeit der Gewerkschaften werden zwischen dem FDGB-Bundesvorstand und dem Ministerium für Nationale Verteidigung alle 2 Jahre sowie zwischen den Bezirks- und Kreisvorständen des FDGB und den Wehrbezirks- und Wehrkreiskommandos der NVA jährlich entsprechende Maßnahmepläne abgeschlossen. 8. NVA und Wehrerziehung Eine bedeutende Rolle im Rahmen der W. kommt der NVA zu. Sie unterstützt aktiv die gesamte militärpolitische Agitations- und Propagandaarbeit, leistet personelle und materielle Hilfestellung bei der vormilitärischen Ausbildung, beim Wehrunterricht an den Schulen und bei der Durchführung von Militärlagern für die studentische Jugend. Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt [S. 1470]ist die Gewinnung des militärischen Berufsnachwuchses. Zudem unterhält die NVA in nahezu allen Einheiten und Truppenteilen wehrerzieherisch bedeutsame Patenschaftsbeziehungen zu Betrieben, Schulen und Berufsausbildungsstätten. Neben den aktiven Armeeangehörigen erfüllen die „Reservistenkollektive“ als die Organisationsform der Reservisten der DDR wichtige Aufgaben in der W. Das Wehrdienstgesetz verpflichtet die Reservisten ausdrücklich, neben der Erhaltung der eigenen Wehrfähigkeit die W., insbesondere die Vorbereitung der Jugend auf den Wehrdienst, zu unterstützen und Nachwuchswerbung für militärische Berufe zu betreiben. In der DDR gibt es zur Zeit mehr als 7.000 Reservistenkollektive. Die Bedeutung der „Kampfgruppen der Arbeiterklasse“ für die W. liegt im wesentlichen darin, daß sie ehemalige Soldaten ständig wehrfähig halten und sie kontinuierlich wehrpolitisch beeinflussen. 9. Urania und Wehrerziehung Von den anderen mit Aufgaben der W. betrauten Organisationen ist die Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse), vor allem deren Sektion „Militärpolitik“ zu nennen. In dieser Sektion arbeiten auf zentraler, bezirklicher und kreislicher Ebene Offiziere aus Stäben, wissenschaftlichen Bildungseinrichtungen und Institutionen der bewaffneten Organe, Parteimitglieder der Wehrkommandos und Reservisten zusammen und leisten eine relativ breitenwirksame militärpolitische Propagandaarbeit. Allein im Jahre 1981 hat die Sektion Militärpolitik der Urania fast 39.000 Vorträge sowie zahlreiche weitere militärpolitische Propagandaveranstaltungen durchgeführt. 10. „Arbeitsgruppen für sozialistische Wehrerziehung“ Die W. insgesamt wird entsprechend dem Anspruch der Partei, in allen Bereichen der Gesellschaft die führende Rolle auszuüben, von der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) direkt angeleitet. Um diesen Anspruch im Bereich der W. durchzusetzen, wurde bereits in den 60er Jahren damit begonnen, in den Industriezentren des Landes bei den Parteileitungen größerer Betriebe ehrenamtliche „Arbeitsgruppen für sozialistische W.“ zu bilden. Diese heute in den meisten größeren Betrieben, Verwaltungen und Institutionen bestehenden Arbeitsgruppen sollen die wehrerzieherische Arbeit der verschiedenen gesellschaftlichen Kräfte koordinieren und den Parteileitungen Argumentations- und Entscheidungshilfe in Sachen W. geben. In den Arbeitsgruppen für sozialistische W. arbeiten unter der Leitung des stellvertretenden Sekretärs der Betriebsparteiorganisation Vertreter der Betriebsleitung, der FDJ-Leitung, der Betriebsgewerkschaftsleitung und der Leitung der Betriebsberufsschule sowie der Vorsitzende der GST-Grundorganisation, der Kommandeur (bzw. sein Stellvertreter) der Kampfgruppe, der Leiter der Einsatzkräfte der Zivilverteidigung und der Vorsitzende des Reservistenkollektivs zusammen. 11. „Kommissionen für sozialistische Wehrerziehung“ Einfluß auf die W. nimmt die SED u.a. auch über die „Kommissionen für sozialistische Wehrerziehung“ bei den Räten der Bezirke (Bezirk) und Kreise (Kreis). In diesen Kommissionen, die ab 1962 gebildet wurden, arbeiten unter Führung der Partei die staatlichen Organe, gesellschaftlichen Organisationen und die bewaffneten Kräfte zwecks Förderung der Wehrbereitschaft zusammen. Vorsitzende der Kommissionen sind die Stellvertreter für Inneres der Vorsitzenden der Räte. Über die Kommissionen für sozialistische W., die sich als Gremien des Erfahrungsaustauschs der daran beteiligten gesellschaftlichen Organisationen und staatlichen Organe verstehen, soll eine breite gesellschaftliche Mitwirkung an der wehrerzieherischen Arbeit erreicht werden. Auf der Ebene der Bezirke und Kreise wie auch in einigen größeren Betrieben gibt es ferner sog. Militärpolitische Kabinette, die über Schulungsveranstaltungen und Vorträge sowie durch Bereitstellung von Anschauungs- und Informationsmaterial die W. unterstützen sollen. 12. Wertung Die W. wie auch insgesamt die Militärpolitik der DDR sollen nach der erklärten Absicht ihrer Partei- und Staatsführung ausschließlich auf die Verteidigung des Sozialismus und die Erhaltung des Friedens gerichtet sein. Tatsächlich lassen sich Umfang, Intensität und vermittelte Inhalte der W. kaum mit der von der DDR propagierten Politik Friedlicher Koexistenz zwischen Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnung in Einklang bringen. Dies gilt insbesondere für die systematische Arbeit an der Herausbildung eines Feindbildes und die Erziehung zum Haß auf den (Klassen-)Feind, der sich die Bevölkerung vor allem im Rahmen der W. von Kindheit an ausgesetzt sieht. Es ist zu vermuten, daß diese extreme Form ideologischer Abgrenzung nicht zuletzt möglichen Risiken entgegenwirken soll, die sich in den Augen der SED aus der Entspannungspolitik und der friedlichen Koexistenz für den Bestand der eigenen Ordnung ergeben könnten. Die W. ist Ausdruck wie auch zugleich Motor einer zunehmenden Militarisierung der DDR-Gesellschaft. Besonders herausragende Beispiele militaristischer Tendenzen sind im Bereich der Kindererziehung die Anpreisung von Kriegsspielzeug als wertvolles pädagogisches Mittel und — in jüngster Zeit — der Einsatz von Kindern auf kleinen fahrbaren Panzerattrappen in den Pioniermanövern. Als überaus gefährlich muß auch die in der DDR offiziell vertretene Unterscheidung zwischen „gerechten“ und „ungerechten“ Kriegen, die im Rahmen der W. gelehrt wird, eingeschätzt werden. Zu einer Revision dieses Dogmas konnte die DDR selbst angesichts der Gefahr eines atomaren Holocausts nicht veranlaßt werden. Die intensive W. hat das Entstehen einer partei- und regierungsunabhängigen Friedensbewegung auch in der DDR nicht verhindern können. Ganz offensichtlich hat der Ausbau der W. pazifistische Tendenzen sogar eher gefördert. Neben einzelnen und kleinen Gruppen haben sich vor allem die Kirchen kritisch zur W. geäußert. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1467–1470 Wehrdienst A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Weltbund der Demokratischen Jugend (WBDJ)

DDR A-Z 1985

Progress Film-Verleih (1985)

Siehe auch: Progressfilmverleih: 1953 Progress Film-Verleih: 1979 Progress-Film-Vertrieb: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Sitz: Berlin (Ost). Am 1. 8. 1950 als Progress Film-Vertrieb von der sowjetischen Filmverleihorganisation Sovexport und der DEFA als GmbH gegründet, ab 1. 7. 1955 VEB, seit 1974 als PFV. staatliche Haushaltsorganisation. Der PFV. beliefert als Monopolbetrieb in 15 Bezirksfilmdirektionen alle Filmtheater. Der PFV. hat gegenwärtig insgesamt rd. 1200 Spielfilme aus 33 Ländern im Verleih. Geplant ist eine „2. Verleihstrecke“ für 16-mm-Kopien, um Dokumentar- und Spielfilme verstärkt in gesellschaftlichen Ein[S. 1057]richtungen und auf dem Lande zeigen zu können. Filmwesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1056–1057 Prognose A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Proletariat

DDR A-Z 1979

DDR A-Z 1979

Planung, Langfristige (1979)

Siehe auch das Jahr 1975 Bezeichnung für die vorausschauende Analyse und Festlegung der Hauptrichtungen und grundlegenden Proportionen der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung über einen Zeitraum von 15 bis 20 Jahren. Planung. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 824 Planung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Planung und Leitung sozialer Entwicklungsprozesse

DDR A-Z 1979

Sektierertum (1979)

Siehe auch: Sektierer: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Sektierertum: 1969 1975 1985 S. ist eine — vor allem — „linke“ Abweichung und wird meist im Zusammenhang mit Dogmatismus kritisiert. „Sektierer“ trennen die Kommunisten von den „Volksmassen“, leugnen oft die Bündnispolitik und neigen zu „abenteuerlichen“ Aktionen. Der Begriff S. wird häufig zur ideologischen Verbrämung politischer Entscheidungen in der Partei verwandt. Er ist Waffe im innerparteilichen Kampf. W. M. Molotow z. B. wird im Juli 1957 als „Sektierer“ aller Partei- und Staatsämter enthoben. In der DDR wurden Mitglieder der SED, die sich weigerten, mit ehemaligen Nazis zusammenzuarbeiten, als „Sektierer“ bezeichnet. Heute sind es hauptsächlich die Anhänger des Maoismus, die als „Spalter und Sektierer“ charakterisiert werden. Mit S. wird ferner gelegentlich das Verhalten einiger linksradikaler Gruppen in der Bundesrepublik Deutschland bezeichnet, die eine Zusammenarbeit mit der KPD/DKP ablehnen und der Partei- und Staatsführung der DDR Revisionismus vorwerfen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 957 Sekretariate der Bezirks- und Kreisleitungen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sektionen

DDR A-Z 1979

Besatzungspolitik (1979)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Entsprechend den Vereinbarungen der Kriegskonferenzen der Alliierten und dem Potsdamer Abkommen sollte in Deutschland nach Kriegsende eine einheitliche B. getrieben werden. Da jedoch die Oberbefehlshaber der Vier Mächte in ihren Besatzungszonen allein verantwortlich waren und nur einstimmig gefaßte Beschlüsse des Kontrollrates in ganz Deutschland zur Durchführung gelangen konnten, hat die unterschiedliche B. der Vier Mächte seit Kriegsende entscheidend zur Teilung Deutschlands beigetragen. In der SBZ bestand seit der deutschen Kapitulation eine Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) in Berlin-Karlshorst, die 1949 aufgelöst wurde. Soweit ihre Aufgaben nicht an Regierungsorgane der DDR übertragen wurden und mit der „Kontrolle der Durchführung der Potsdamer Beschlüsse und der anderen von den Vier Mächten gemeinsam getroffenen Entscheidungen über Deutschland“ in Zusammenhang standen, war die neugebildete „Sowjetische Kontrollkommission“ (SKK) für die sowjetische B. verantwortlich. An die Stelle der SKK trat im Mai 1953 eine sowjetische „Hohe Kommission“, die im Anschluß an den „Vertrag über die Beziehungen zwischen der DDR und der UdSSR“ am 20. 9. 1955 aufgelöst wurde. Rechte und Pflichten aus bestehenden Vier-Mächte-Vereinbarungen, die sich die UdSSR weiter vorbehalten hatte, nahmen nun der sowjetische Botschafter in Berlin (Ost) und der Oberbefehlshaber der sowjetischen Besatzungstruppen wahr. Da der Alliierte Kontrollrat nur in seltenen Fällen einstimmige und präzise Beschlüsse fassen konnte und alliierte Beschlüsse von allen Beteiligten unterschiedlich ausgelegt wurden, trieb die SMAD von 1945 an eine B., die auf eine politische, ökonomische und sozialstrukturelle Umwandlung ihrer Besatzungszone und damit faktisch auf deren Eingliederung in den Ostblock hinauslief. Hauptziele der sowjetischen B. waren die Sicherstellung von Reparationen, Aufbau eines kommunistischen Verwaltungsapparates (Deutsche Wirtschaftskommission). Einleitung einer Boden- und Währungsreform, Enteignung von privatem Industriebesitz und Aufbau einer volksdemokratischen Wirtschaftsordnung zentralverwaltungswirtschaftlichen Typs. Die Durchführung dieser B. war weitgehend unabhängig von der Arbeit des Alliierten Kontrollrates, dessen faktische Auflösung am 20. 3. 1948 (Auszug der sowjetischen Vertreter) für die sowjetische B. ohne besondere Bedeutung war. Für den Zeitraum von 1945 bis 1949, als die SMAD volle Regierungsgewalt ausübte und durch „Befehle“ das gesamte Leben in ihrer Zone bis in Einzelheiten bestimmte und kontrollierte, kann man von einer B. im engeren Sinne sprechen. Sowohl bis 1955 als auch nach Proklamierung der vollen Souveränität unterliegt die DDR jedoch einer B. im weiteren Sinne, da sich die UdSSR u. a. im Truppenvertrag von 1957 Sonderrechte vorbehalten hat und nach wie vor alle militärpolitischen und -wirtschaftlichen Entscheidungen einer unmittelbaren sowjetischen Einflußnahme unterliegen. Außenpolitik; Deutschlandpolitik der SED; Gruppe Sowjetischer Streitkräfte in Deutschland; Berlin. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 174 Berufswettbewerb A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Besatzungstruppen, Sowjetische

DDR A-Z 1979

Waldheimer Prozesse (1979)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Kriegsverbrecherprozesse. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1155 Währung/Währungspolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wandel, sozialer

DDR A-Z 1969

DDR A-Z 1969

Goldenbaum, Ernst (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 * 15. 12. 1898 in Parchim (Meckl.). Vors. der DBD seit 1948. Abg. der Volkskammer seit 1949, Mitgl. des Präsidiums der Volkskammer. Landarbeiter, 1919 Übertritt von d. USPD zur KPD, 1921 in der KPD-Bezirksleitung Mecklenburg, von 1927 bis 1932 Redakteur an der KPD-Zeitung „Volkswacht“. In der NS-Zeit Landwirt in Parchim, mehrmals verhaftet. 1945 KPD, Bürgermeister in Parchim, Geschäftsführer der Mecklenburgisch. Landeskommission für die Durchführung der Bodenreform, ab 1946 Landesvors. der VdgB in Mecklenburg, seit 10. 12. 1951 stellvertr. Vors. des Zentralvorstandes der VdgB (BHG). 1948 von der SMAD u. dem SED-Zentralsekretariat mit der Gründung der DBD beauftragt. 1950–1954 Vizepräsident der Volkskammer, vom 12. 10. 1949 bis 15. 11. 1950 Minister für Land- und Forstwirtschaft. Auszeichnungen: Ehrenspange zum Vaterl. Verdienstorden in Gold, Vaterl. Verdienstorden in Gold u. Silber, zweimal Banner der Arbeit. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 760 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1969 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/goldenbaum-ernst verwiesen. Gießmann, Ernst, Prof. Dr. A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Görbing, Rolf

DDR A-Z 1969

Universität Rostock (1969)

Siehe auch das Jahr 1975 Sie besteht seit dem Jahre 1419 und wurde nach dem zweiten Weltkrieg am 25. 2. 1946 wiedereröffnet. Fakultäten im Studienjahr 1967/68: Philosophische; Mathematisch-Naturwiss.; Ingenieurökonomische (1951 als Wirtschaftswiss. F. eröffnet, seit 1. 9. 1963 Ingenieurökonom. F.); Theologische; Medizinische; Landwirtschaftliche (übernahm im Sommer 1950 Teile der Landwirtschaftl. F. der U. Greifswald); Technische (seit 1. 9. 1963, vorher Techn. F. für Schiffbau, 1953 Schiffbautechn. F.). Aufgelöst wurden: Rechts- und Wirtschaftswiss. F., im Herbst 1948 in Jurist. F. umgewandelt, im Herbst 1950 vorübergehend, Ende des Sommersemesters 1951 endgültig geschlossen; Pädagog. F., 1952 nach Greifswald verlegt, ein Pädagog. Institut in die Philosoph. F. eingegliedert; Gesellschaftswiss. F., im Herbst 1950 aufgelöst; Techn. F. für Luftfahrtwesen, am 1. 10. 1952 eröffnet, im Herbst 1953 als F. für Transportmaschinenbau, später Leichtbau und dann Luftfahrtwesen an die TH Dresden verlegt, dort 1961 aufgelöst; ABF „Ernst Thälmann“, geschlossen Mitte Juli 1963. An der U. befinden sich ein Industrie-Institut (Fachrichtung: Allgem. Maschinenbau, Landtechnik) und seit Herbst 1967 ein Inst, für Sozialistische Wirtschaftsführung, das in 5wöchigen Kursen Führungskader des Schwermaschinen- und Anlagenbaus weiterbildet. 1967 wurden an der U. die Sektionen für Schiffstechnik und Elektronik gegründet. Im Juli 1968 wurde die Mathematisch-Naturwiss. F. aufgelöst. An ihre Stelle traten die 4 Sektionen für Biologie, Mathematik, Chemie und Physik. Sie sollen mit den seit 1967 bestehenden Sektionen Schiffstechnik und Technische Elektronik produktionswirksam zusammenarbeiten. Auf der ersten Arbeitssitzung des Wissenschaftlichen Rates (Januar 1969) wurden drei neue F. gebildet: F. für Mathematik, Naturwissenschaften und Technik; F. für Gesellschaftswissenschaften; F. für Medizin. Im Studienjahr 1967/68 war Prof. Dr.phil. habil. Günter Heidorn Rektor der U. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 660 Unfallversicherung, Individuelle A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Universitäten

DDR A-Z 1969

Post- und Fernmeldewesen (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Der örtliche Postbetrieb wurde nach Kriegsende unter Leitung der damaligen Landes- und Provinzialregierungen aufgenommen. 1949 wurde das „Ministerium für PuF.“ errichtet. Damit wurde das PuF. wieder zentral zusammengefaßt. Ende 1952 wurden die sechs Oberpostdirektionen Dresden, Erfurt, Halle, Leipzig, Potsdam und Schwerin errichtet. Bereits seit 1949 ist die offizielle Bezeichnung des PuF. „Deutsche Post“ (DP). Der jährliche Haushaltplan der DP — der allerdings nicht veröffentlicht wird — ist Bestandteil des Staatshaushaltes. In der amtlichen Statistik zählt das PuF. zu den Wirtschaftsbereichen der „materiellen Produktion“ (Vergleich: in der BRD gehört die Post zu den Dienstleistungen). Die Leistungen der einzelnen Dienstzweige des PuF. haben eine stetig ansteigende Tendonz. Vergleiche mit den Leistungen der Post in der BRD sind wegen der Unterschiedlichkeit der Wirtschaftssysteme und der dadurch bedingten unterschiedlichen Inanspruchnahme der Leistungen durch die Wirtschaft kaum möglich. Die statistisch ausgewiesenen Leistungszahlen liegen erheblich unter den entsprechenden westdeutschen Zahlen. Es wäre jedoch nicht richtig, daraus durchweg eine geringere Leistungsfähigkeit abzuleiten. Ihr Leistungsstand wurde ständig den wachsenden Anforderungen angepaßt. Das Postförderungswesen ist zum Teil mechanisiert worden. Der Behälterverkehr wurde ausgebaut. Die Verteilung der Briefe und Paketsendungen wurde in einigen zentralen Briefverteil- und Paketumschlagämtern konzentriert. — Der Fernsprechortsverkehr ist fast vollständig, der Fernsprechfernverkehr innerhalb der „DDR“ zu zwei Dritteln automatisiert. Im internationalen Fernsprechverkehr wurde zum Teil ein halbautomatischer Betrieb eingeführt; er wird weiter ausgebaut. — Die „DDR“ ist an das Fernschreibnetz der Sowjetblockländer „Gentex“ angeschlossen; innerhalb der „DDR“ ist das „Telex“-Fernschreibnetz mit rd. 6.000 Anschlüssen ausgebaut (Vergleich BRD: 1965 rd. 56.000 Anschlüsse). Das Postscheckwesen war bis 1963 als Folge des zwischen volkseigenen Betrieben vorgeschriebenen Rechnungseinzugs-Verfahrens rückläufig. Durch eine VO vom Dez. 1963 wurde bestimmt, daß Verrechnungsaufträge von Betrieben, Organisationen und Institutionen bis zum Betrage von 200 M, die für die Kontrolle durch die Banken ohne Bedeutung sind und doch 40 v. H. aller Verrechnungsaufträge ausmachen, [S. 489]künftig wieder durch den Postscheckdienst ausgeführt werden sollen. Zu diesem Zweck wurden weitgehend „gebundene“ Konten in „freie“ Konten, die die Barauszahlung ermöglichen, umgewandelt. Daraufhin nahmen die Umsätze auf den Postscheckkonten wieder zu. Trotzdem erreichten die Umsätze im Vergleich zur BRD — bezogen auf die unterschiedliche Bevölkerungszahl — bis 1966 weniger als 12 v. H. der Umsätze auf westdeutschen Postscheckkonten. Die „Deutsche Post“ der „DDR“ hat seit 1947 den Vertrieb sämtlicher in- und ausländischer Presseerzeugnisse auf eigene Rechnung übertragen erhalten. Die Postzeitungsliste enthält z. Z. etwa 4.200 Zeitungs- und Zeitschriftentitel. (Postzeitungsvertrieb) Trotz der in der Verfassung garantierten Wahrung des Postgeheimnisses wird vom SSD eine Postzensur ausgeübt. Insbesondere die Auslands- und die Interzonenpost (Briefe und Pakete) werden in besonderen Kontrollämtern geprüft. Auch der Fernsprechverkehr unterliegt der Überwachung durch den SSD. Die „DDR“ ist Mitglied der Organisation für die Zusammenarbeit der Sowjetblockländer auf dem Gebiete des PuF., abgekürzt: „OSS“. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 488–489 Postsparkasse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Postzeitungsvertrieb (PZV)

DDR A-Z 1969

Zeitgeschichte (1969)

Siehe auch das Jahr 1958 Deutsches Institut für Zeitgeschichte. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 743 Zehn Gebote der Sozialistischen Moral A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zeitlohn

DDR A-Z 1966

DDR A-Z 1966

Toeplitz, Heinrich (1966)

Siehe auch: Toeplitz, Heinrich: 1959 1960 1962 1963 1965 Toeplitz, Heinrich, Dr.: 1969 * 5. 6. 1914 in Berlin als Sohn eines Juristen, Gymnasium, Jurastudium. 1937 Promotion zum Dr. jur. in Breslau, danach Tätigkeit in der Wirtschaft. Zwei Jahre im Ausland, aus rassischen Gründen verfolgt. 1944 bis 1945 Zwangsarbeitslager. 1945 bis 1947 Mitarbeiter im Berliner Justizwesen, Hilfsrichter. 1947 2.~juristische Staatsprüfung. 1947 bis 1950 juristischer Hauptreferent beim Ostberliner Magistrat. 1949 CDU. 1950 Leiter der Hauptabt. Politik im Parteivorstand der CDU. Seit Herbst 1950 Staatssekretär im Ministerium der Justiz. Seit 25. 4. 1960 Präsident des Obersten Gerichts. Seit 1951 Abg. der Volkskammer, Mitgl. des Präsidiums des Hauptvorst. der CDU. Seit Dez. 1961 Mitgl. d. Präsidiums d. Liga für Völkerfreundschaft. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 484 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1966 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/toeplitz-heinrich verwiesen. Tonnenideologie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Torgau

DDR A-Z 1966

Staatsapparat (1966)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Der Staat wird im kommun. Sprachgebrauch häufig mit dem Staatsapparat, der Behördenorganisation gleichgesetzt. Für den Begriff Staatsapparat wird auch der Begriff Staatsmacht gebraucht. Der eine kehrt mehr den Charakter des Staates als Instrument der kommun. Partei heraus, der andere seine Eigenschaft als Träger von Gewalt gegenüber der Bevölkerung. Zum S. bzw. zur Staatsmacht gehören nach kommun. Lesart die Regierung, der Verwaltungsapparat, die Streitkräfte, die Polizei, der Sicherheitsdienst, die Gerichte und Staatsanwaltschaften. Der S. wird als das „Hauptinstrument zum Aufbau des Sozialismus“ mit „kulturell-erzieherischen und wirtschaftlich-organisatorischen Funktionen“ bezeichnet. Grundlegendes Organisationsprinzip des S. ist der demokratische Zentralismus, wonach alle unteren Glieder den höheren untergeordnet und verantwortlich sind. Verpflichtendes Arbeitsprinzip ist die Parteilichkeit im Sinne der SED, die über die regionalen und zentralen Organe den S. kontrolliert und anleitet. (Apparat, Regierung und Verwaltung) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 456 Staatsanwaltschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsarchive

DDR A-Z 1966

Wandel, Paul (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 * 16. 2. 1905 in Mannheim als Sohn eines Arbeiters, Volksschule, Maschinentechniker, 1919 SAJ, 1923 KPD. Im Febr. 1933 nach der SU emigriert, Mitgl. der KPdSU, studierte am Marx-Engels-Lenin-Institut in Moskau, [S. 522]war 1941 bis 1943 Leiter der Deutschen Sektion und Lehrer an der Kominternschule, anschließend politischer Sekretär von Pieck. Während dieser Zeit mehrere Jahre im Balkansekretariat des EKKI tätig (Komintern). 1945 Chefredakteur der „Deutschen Volkszeitung“ in Berlin, von Juli 1945 bis 1949 Präsident der Zentralverwaltung für Volksbildung, von 1949 bis Sommer 1952 Minister für Volksbildung, anschließend Leiter der Koordinierungs- und Kontrollstelle für Unterricht, Wissenschaft und Kunst, seit 26. 7. 1953 Sekretär für Kultur und Erziehung im ZK der SED. Am 19. 10. 1957 von der Funktion als Sekretär des ZK wegen ungenügender Härte bei der Durchsetzung der kulturpolitischen Linie der SED-Führung entbunden. Von April 1958 bis Febr. 1961 Botschafter in China, danach einer der stellv. Außenminister. Im Jan. 1964 seiner Funktion im Außenmin. entbunden u. zum Präsidenten der Liga für Völkerfreundschaft ernannt. 1946 bis 1958 Mitgl. des Parteivorstandes, bzw. des ZK der SED, auf dem V. Parteitag im Juli 1958 nicht wieder in das ZK gewählt. Von 1949 bis 1958 Abg. der Volkskammer. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 521–522 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1966 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/wandel-paul verwiesen. Waldheimer Prozesse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wanderbewegung

DDR A-Z 1966

Kriegsverbrecherprozesse (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Mit der Auflösung der sowjet. Konzentrationslager wurde ein Teil der bisher Internierten auf freien Fuß gesetzt, ein großer Teil nach Verurteilung durch Sowjetische Militärtribunale in die SU deportiert, etwa 3.500 Personen wurden der Zonen-Justiz zur Aburteilung übergeben. Die Aburteilungen angeblicher Kriegs- und Nazi-Verbrecher fanden in den Monaten April bis Juli 1950 in Waldheim/Sachsen durch 12 Große und 8 Kleine Strafkammern statt. Als Richter amtierten besonders ausgewählte und linientreue SED-Volksrichter. Ebenso ausgesucht waren Staatsanwälte und sonstiges Personal. Grundlage zur Verurteilung bildete in der Regel die Übersetzung eines in russischer Sprache abgefaßten Protokolls, das meist nicht ganz eine Seite füllte und die angeblich von dem Beschuldigten begangenen Straftaten erwähnte. Im Ermittlungsverfahren in Waldheim wurden die Beschuldigten durch besonders geschulte Polizeikräfte noch einmal vernommen und mußten einen Lebenslauf und eine Vermögenserklärung abgeben. Auf diese Unterlagen stützte sich die Anklage der Staatsanwaltschaft. Die Anklageschrift durfte von den Angeklagten durchgelesen, mußte dann aber wieder abgegeben werden. Verteidiger wurden nicht zugelassen, desgleichen keine Zeugen. Am Schluß der gesamten Aktion, die unter Leitung von Dr. Hildegard Heinze und vier [S. 262]anderen SED-Funktionären stand, wurden etwa 10~öffentliche Prozesse gegen Angeklagte durchgeführt, denen wirklich Straftaten vorgeworfen werden konnten. In allen anderen Verfahren in Waldheim war die Öffentlichkeit ausgeschlossen (Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen). Von 38 Todesurteilen wurden in der Nacht zum 4. 11. 1950 24 vollstreckt (Todesstrafe). Im übrigen wurden Strafen zwischen 6 Jahren Gefängnis und lebenslänglichem Zuchthaus verhängt. Nach der Verurteilung erhielten die Angehörigen der Verurteilten nach teilweise über 5 Jahren das erste Lebenszeichen von den Inhaftierten. Seitdem wurde es den Verurteilten gestattet, monatlich einen Brief von 15 Zeilen zu schreiben und zu empfangen sowie in längeren unregelmäßigen Abständen ein Lebensmittelpaket mit genau vorgeschriebenem Inhalt zu erhalten. Im Herbst 1952 wurde, unter dem Druck der öffentlichen Meinung der freien Welt, ein Teil der Verurteilten vor Ablauf der Strafzeit entlassen. Weitere vorzeitige Haftentlassungen erfolgten im Juli 1954 und 1956. In den folgenden Jahren wurden einzelne Verurteilte vorzeitig oder nach voller Verbüßung der ihnen auferlegten Strafen entlassen, so daß jetzt bis auf einen Gefangenen alle Waldheim-Verurteilten die Freiheit zurückerlangt haben. Das West-Berliner Kammergericht hat in einem nach § 15 des „Gesetzes über die innerdeutsche Rechts- und Amtshilfe in Strafsachen“ durchgeführten Überprüfungsverfahren erkannt, daß die Waldheim-Urteile wegen der im Verfahren und bei der Urteilsfindung festzustellenden Rechtsverletzungen schlechthin als nichtig, also als Nicht-Urteile angesehen werden müssen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 261–262 Kriegsopferversorgung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kriminalität

DDR A-Z 1965

DDR A-Z 1965

SMAD (1965)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 Abk. für Sowjetische Militäradministration in Deutschland. (Besatzungspolitik) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 389 SK-Verfahren A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SMT

DDR A-Z 1965

Leihbüchereien (1965)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1966 1969 Neben den öffentlichen Bibliotheken hat das private Leihbüchereigewerbe in der kulturpolitischen Konzeption von Partei und Regime in der SBZ keinen Platz. Die zunächst noch geduldeten L. wurden durch Entfernung aller nicht „fortschrittlichen“ Literatur, Benachteiligung bei der Bestandsergänzung, durch Kontrolle ihres Kundenstammes und durch andere Maßnahmen ihrer Existenzmöglichkeiten beraubt. (Kulturpolitik, Buchhandel) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 258 Leichtindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Leipzig

DDR A-Z 1965

Kultur, Ministerium für (1965)

Siehe auch: Kultur, Ministerium für: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Ministerium für Kultur: 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Ministerium für Kultur. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 240 Kuczinski, Jürgen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kulturakademien

DDR A-Z 1965

Territorialprinzip (1965)

Siehe auch die Jahre 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Ausdruck des Pj., der die Organisation, Planung und Leitung der Wirtschaft betrifft. Durch die 1958 durchgeführte Reorganisation der Wirtschaft sollte u.a. das T. stärker zur Geltung kommen. Das T. bedeutet, daß die Örtlichen Räte (Bezirke) die ihnen unterstellte Örtliche Wirtschaft unter Ausnutzung aller örtlichen Reserven (Ressourcen) maximal zu entwickeln haben. In der Folge kam es jedoch bald zu Spannungen mit den Verwaltungsstellen der „zentralgeleiteten“ Wirtschaft. Daraufhin sprach man seit Anfang 1961 von der Notwendigkeit einer „komplex-territorialen“ Planung (komplexe Planung), wodurch die Bereiche der zentralverwalteten und der örtlich verwalteten Wirtschaft besser koordiniert werden sollten. Offensichtlich haben auch diese Bemühungen keine befriedigenden Ergebnisse gehabt, denn seit dem 17. Plenum des ZK der SED (Okt.~1962) wird wieder die Notwendigkeit einer einheitlichen zentralen Leitung der Wirtschaft, besonders der Industrie, betont. Anfang 1964 wurde amtlich erklärt: „Das T. wird durch die Organe der Staatlichen ➝Plankommission in den Bezirken und den Plankommissionen bei den Räten der Bezirke mit verwirklicht.“ Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 430 Territoriale Verwaltung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Terrorismus

DDR A-Z 1963

DDR A-Z 1963

Friedensrat, Deutscher (1963)

Siehe auch: Friedensrat: 1969 Friedensrat der DDR: 1975 1979 1985 Friedensrat, Deutscher: 1958 1959 1960 1962 1965 1966 Sowjetzonale Zweigstelle des Weltfriedensrates, leitet die (angeblich 20.000) örtlichen Friedensräte, die einen Zweig der Weltfriedensbewegung bilden. Die überparteilich auftretende Tarnorganisation DF. wurde unter der Bezeichnung „Deutsches Komitee der Kämpfer für den Frieden“ am 10. 5. 1949 gegründet. Diese Organisation wurde am 12. 1. 1953 umbenannt in DF., die örtlichen Zweige erhielten den Namen „Friedensräte“. Den DF. leitet von Anfang an sein Generalsekretär, der Altkommunist und Moskauemigrant Heinz Willmann (SED). Seit dem 9. 12. 1950 ist der Präsident des DF. der parteilose Strahlenforscher Prof. Dr. Walter ➝Friedrich. Die Agitation des DF. wird in Richtung auf die Kirchen durch sog. „Christliche Arbeitskreise“ ergänzt. — An den Ostseewochen in Rostock ist der DF. mitbeteiligt. Seit 1957 wirkt der DF. vor allem gegen die atomare Bewaffnung der NATO. Dabei schweigt er aber von der Atomrüstung der Sowjetarmee. Auf Veranlassung des Politbüros der SED wurden im Apr. 1961 die F. in Bezirken und Kreisen mit den Bezirks- und Kreisausschüssen der Nationalen Front verschmolzen. Der DF. selbst wirkt weiter. Der DF. stützt und bearbeitet seit 1949 die Friedenskomitees in der Bundesrepublik. Deren Spitze hieß bis zum 17. 6. 1956: „Deutsches Friedenskomitee“, danach Friedenskomitee der Bundesrepublik Deutschland“. — Mit dieser westdeutschen Organisation und dem DF. arbeitet eng zusammen die nominell unabhängige „Deutsche Friedensgesellschaft“ (DFG), die in der Bundesrepublik den Gedanken einer be[S. 159]waffneten Verteidigung des Staates bekämpft. Diese DFG beschloß am 28. 1. 1962, bezeichnenderweise, mit dem DF. Gespräche und Fühlung aufzunehmen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 158–159 Friedenskampf A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Friedensschutzgesetz

DDR A-Z 1963

König, Johannes (1963)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1965 1966 * 2. 4. 1903 in Arnstadt/Thüringen. Volksschule, Gerber. 1919 KPD, Redakteur und Chefredakteur von KPD-Zeitungen. 1930 wegen Vorber. zum Hochverrat zu 1½ Jahren Festung, 1933 zu 2 Jahren Zuchthaus verurteilt. 1935 ins Ausland, zeitweilig in China für sowj. Agentur TASS, dann SU. 1945 in die SBZ, SED. 1946 Chefredakteur der „Sächs. Zeitung“ (Dresden, SED). Juni 1950 Botschafter in China, 1954 gleichzeitig in Nordvietnam. Sept. 1955 Botschafter in der SU und Gesandter in der Mongolei. Juli 1957 nach Ost-Berlin zurück, Stellv. des Außenministers. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 250 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1963 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/koenig-johannes verwiesen. Konföderation A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Konjew, Iwan Stepanowitsch

DDR A-Z 1963

Ständige Kommissionen (1963)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1965 1966 1969 1975 1979 Bei den örtlichen Volksvertretungen sind gemäß § 17 des Gesetzes über die örtlichen Organe der Staatsmacht vom 17. 1. 1957 (GBl. I, S. 65) bis zu 12 StK. zu bilden. Sie sind neben den Räten Organe der örtlichen Volksvertretungen. Nach den vom Staatsrat am 28. 6. 1961 beschlossenen „Ordnungen über die Aufgaben und die Arbeitsweise der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe“ kontrollieren sie die „Durchführung der Beschlüsse der örtlichen Volksvertretungen und des Rates durch die Fachorgane, Betriebe und Einrichtungen“. Sie sollen außerdem „eine breite politische Massenarbeit“ organisieren, um den Volkswirtschaftsplan durchzusetzen und die „Entwicklung des sozialistischen gesellschaftlichen Lebens“ voranzutreiben. Zu ihren Aufgabenbereichen sollen die StK. Aktivs aus Fachkräften bilden. Nach den neuen Arbeitsordnungen können bis zu einem Drittel Mitglieder berufen werden, die nicht Abg. der Volksvertretungen sind. [S. 460]Zu den wichtigsten StK. zählen die StK. Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz. Sie haben sich nach einer Richtlinie der Volkskammer vom 28. 8. 1957 mit Fragen der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, der Stärkung der Bereitschaft zur Verteidigung der Heimat, dem Schutz des sozialistischen Eigentums, der Bevölkerungsbewegung, der Einhaltung der Verkehrsdisziplin, dem Brandschutz, der Bekämpfung der Kriminalität, der Unterstützung der Tätigkeit der Gerichte und der Volkspolizei durch die örtlichen Volksvertretungen zu befassen. Sie können die Volksvertretung auffordern, an der Tätigkeit der Gerichtsorgane oder der Volkspolizei in ihrem Zuständigkeitsbereich Kritik zu üben. Ihre Hauptaufgabe ist es, Verbindung zwischen den Volksvertretungen und der Justiz und der Volkspolizei zu halten und diese Organe bei bestimmten Aufgaben, z. B. bei den Schöffenwahlen, zu unterstützen. Sie haben ferner der Bevölkerung besondere parteipolitische Entscheidungen der Justiz und der Volkspolizei zu erläutern und damit zur ideologischen Erziehung beizutragen. In enger Zusammenarbeit mit der Nationalen Front, den Gewerkschaften und den sozialistischen Brigaden müssen die StK. die „breiteste Einbeziehung der Werktätigen in den Kampf um Sicherheit und Ordnung organisieren“ (Neue Justiz 1960, S. 330). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 459–460 Standards, Staatliche (TGL) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Stanislawski-System

DDR A-Z 1963

Wachsamkeit, Revolutionäre (1963)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 [S. 512]Die bolschewistische Forderung an alle Menschen in einem kommun. Staat, zur Entlarvung und Bestrafung von „Agenten“, „Saboteuren“ und allen Feinden des Systems durch Mitteilung über ihre Tätigkeit und ihre Auffassungen an die staatlichen Sicherheitsorgane beizutragen, wird im Pj., als RW. bezeichnet. Mitgl. kommun. Parteien in allen Ländern haben überdies RW. zu entfalten, um das Eindringen „parteifeindlicher Elemente“ und antibolschewistischer Auffassungen in die Partei zu verhindern. Die RW. soll die Rolle der demokratischen Kontrolle durch das Volk ersetzen, wird jedoch einseitig in parteitaktischem Sinne ausgeübt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 512 VVV A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wahlen

DDR A-Z 1962

DDR A-Z 1962

Eheschließung, Sozialistische (1962)

Siehe auch: Eheschließung, Sozialistische: 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Eheweihe: 1960 (gelegentlich auch als Eheweihe bezeichnet) Zu den pseudosakralen Staatsakten, durch deren Einführung die SED den Einfluß von Christentum und Kirche auf das öffentliche Leben ihres Machtbereiches zu beseitigen sucht, gehört neben der Kindesweihe und der Jugendweihe auch die E., früher als „sozialistische Eheschließung“ bezeichnet. Die E. folgt der standesamtlichen Trauung, ist also einstweilen nicht mit dieser verbunden, obschon sie nicht mehr Sache der Partei, sondern der staatlichen Organe sein soll. Die Brautleute werden nach dem Aufgebot von staatlichen Beauftragten aufgesucht, die sie für die E. gewinnen sollen; bei dem E.-Akt, an dessen Pseudoliturgie vor allem die Massenorganisationen mitwirken sollen, legen die Brautleute ein „sozialistisches Ehegelöbnis“ ab, durch das sie sich nach dem von der SED aufgesetzten Wortlaut verpflichten, „mit gemeinsamer Kraft die sozialistischen Errungenschaften und die Staatsmacht der Arbeiter und Bauern zu stärken“. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 105 Eherecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ehm, Willi

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Hans-Beimler-Medaille (1962)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Die H. wird an deutsche Kommunisten verliehen, die im Spanischen Bürgerkrieg 1936–39 innerhalb der internationalen Brigaden gekämpft haben. Hans Beimler, * 7. 2. 1895, Schuster, Mitgl. der Bayerischen Räteregierung, MdR., war Teilnehmer am Spanischen Bürgerkrieg, zuletzt Divisionskommandeur einer internationalen Brigade. Er ist am 1. 12. 1936 vor Madrid gefallen. Gerüchtweise verlautet, daß er von Politkommissaren wegen militärischer Eigenwilligkeit erschossen wurde. (Auszeichnungen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 175 Handwerksteuer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Harich, Wolfgang

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Nachtsanatorium (1962)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Von Betrieben im Rahmen des Betriebsgesundheitswesens unterhaltene Krankenhauseinrichtung sowjet. Musters für zeitweilige Unterbringung „bedingt arbeitsfähiger“, chronisch kranker oder genesender Betriebsangehöriger, die hier verpflegt und außerhalb der Arbeitszeit behandelt werden (Massage, Bäder, Bestrahlungen und dgl.), um sie möglichst schnell wieder in den Arbeitsprozeß einzugliedern (Rehabilitation). Bisher dienen N. vornehmlich der Wiedereingliederung von Tbc-Kranken. Bestand Anfang 1961: 22 N. mit 588 Betten. Nach dem Siebenjahrplan soll bis 1965 „für jeden Versorgungsbereich des Betriebsgesundheitsschutzes wenigstens ein N.“ eingerichtet werden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 301 Nachtrab A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nachwuchsplan

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Kuckhoff, Greta, geb. Lorke (1962)

Siehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1963 * 14. 12. 1902. Lyzeum und Oberlyzeum in Frankfurt/Oder. Studium der Volkswirtschaft von 1924 bis 1927 in Berlin und Würzburg und von 1927 bis 1929 in Madison/Wisconsin (USA). Danach Assistentin eines Züricher Rechtsanwalts, Lehrerin für amerikan. Wirtschaftsrecht in Berlin, Wissenschaftl. Assistentin an der Universität Frankfurt. Heiratete den Schriftsteller Adam K., arbeitete illegal in der „Roten Kapelle“. 1942 verhaftet, zum Tode verurteilt, zu 10 Jahren Zuchthaus begnadigt. 1945 aus dem Zuchthaus Waldheim von der Roten Armee befreit. KPD, SED. Bis 1946 stellv. Leiterin des Ernährungsamtes in Berlin. 1948 Mitgl. des Sekretariats der DWK, 1949 Hauptabteilungsleiterin im Außenministerium, seit 1. 12. 1948 Präsident der Deutschen ➝Notenbank mit Sitz und Stimme im Ministerrat. Ende April 1958 von Prof. Martin ➝Schmidt abgelöst. Seit 1958 Vizepräsidentin des Deutschen ➝Friedensrates. Von 1948 bis 1958 Abgeordnete der Volkskammer. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 239 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1962 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/kuckhoff-greta verwiesen. Kuba A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kuczinski, Jürgen

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Reiseverkehr (1960)

Siehe auch die Jahre 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der Inlandsverkehr in der SBZ unterliegt keinen Beschränkungen. Der Feriendienst des FDGB hat die weitaus überwiegende Zahl der im Inland verfügbaren Urlaubsplätze mit Beschlag belegt, womit der Großteil des Reiseverkehrs der Kontrolle des Regimes unterliegt. Auch die Touristik wird aus politischen Gründen durch Leitstellen „gesteuert“. Zu Auslandsreisen jedoch sind nur bestimmte Personenkreise zugelassen, d. h., nur diese Kreise erhalten Fahrkarten usw. Für Angehörige der Intelligenz reserviert der „Förderungsausschuß für Angehörige der Intelligenz beim Ministerrat“ den größten Teil der verfügbaren Plätze. Die danach verbleibenden Plätze werden durch die zentrale Leitung des Deutschen Reisebüros an dessen Zweigstellen in der Zone abgegeben und den Massenorganisationen angeboten. Da das Angebot sehr knapp ist, bleibt für die „normale“ Bevölkerung kaum etwas übrig. Plätze zu Reisen nach der SU und den Sowjetblockländern sind verhältnismäßig leicht und auch preiswert zu erhalten. In das „kapitalistische Ausland“ gibt es nur Reisemöglichkeiten nach Nicht-NATO-Staaten, also z. B. Österreich, Ägypten, Schweden. Finnland, Jugoslawien usw. Valutamäßig müssen sich Auslandsreisen im Ein- und Ausgang decken, d. h., es werden nur insoweit Reiseplätze zur Verfügung gestellt, als Ausländer die SBZ besuchen. Das sowjetzonale Reisebüro erhebt einen Aufschlag von oft 100 Prozent. Für eine 14-Tage-Reise nach Österreich zahlt das Büro z. B. 600 DM Ost. Von dem sowjetzonalen Reiselustigen werden dafür jedoch 1.200 DM Ost verlangt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 344 Reimann, Max A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rekonstruktion, Sozialistische

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Arbeit und Löhne, Kommission für (1960)

Siehe auch: Arbeit und Löhne, Komitee für: 1959 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Kommission für: 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Staatliches Amt für: 1966 Komitee für Arbeit und Löhne: 1959 1962 1963 1965 1969 Kommission für Arbeit und Löhne: 1969 1975 1979 Staatliches Amt für Arbeit und Löhne: 1969 1975 1979 In den VEB bildet die BGL diese Kommission. Nach der Richtlinie des FDGB sind ihre Aufgaben vor allem: Kontrolle der im Betriebskollektivvertrag eingegangenen Verpflichtungen auf dem Gebiete der Entlohnung, der Ausbildung und Qualifizierung der Arbeitskräfte sowie der Heranbildung von fachlichem Nachwuchs und der richtigen Eingruppierung der Arbeiter und Angestellten in die Lohn- und Gehaltsgruppen. Sie hat weiter Vorschläge für die Erhöhung des Anteils der Leistungslohnarbeiter auf der Grundlage von TAN, zur Verbesserung der bestehenden und zur Entwicklung neuer Prämiensysteme (Prämienwesen) zu machen. Ferner hat sie die Steigerung der Arbeitsproduktivität, die Einhaltung des Lohnfonds und des Arbeitskräfte- und Stellenplans zu überwachen und für die sozialistische Arbeitsdisziplin zu kämpfen. Die KfAuL. nimmt demnach nicht die Interessen der Arbeitnehmer wahr, sondern ist ein Instrument zur Durchsetzung der wirtschaftlichen Planziele des sowjetzonalen Regimes. (Arbeitspolitik) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 24 Arbeit und Löhne, Komitee für A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeiterfestspiele

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Fernstudium (1960)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Seit 1950 bestehende Einrichtung zur fachlichen und politischen Aus- und Weiterbildung von Berufstätigen. Die dem F. zugeschriebene hohe Bedeutung wird durch den Hinweis auf folgende Tatsachen motiviert: es entzieht dem Produktionsprozeß keine Arbeitskräfte, garantiert eine unmittelbare Anwendung des Gelernten in der Praxis, erspart eine Einarbeitungszeit nach Abschluß des Studiums. Einrichtungen für das F. bestehen für die meisten Fachrichtungen an Universitäten, Hoch- und Fachschulen sowie zur Fortbildung politischer Funktionäre an der Deutschen ➝Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ und der Parteihochschule der SED. Voraussetzung für die Teilnahme am F. an den Hochschulen: Hochschulreife oder eine diese ersetzende Sonderprüfung. Dauer: fünf bis sieben Jahre mit dem Abschluß eines Staatsexamens. Am F. der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ nahmen auch alle die Volksrichter teil, die gemäß den Qualifizierungsrichtlinien das Staatsexamen bis zum Jahre 1960 abgelegt haben mußten. Die Gestaltung dieses F. soll zusammen mit der SED-Parteiorganisation festgelegt werden. Besonders entwickelt ist das F. für Lehrer. Es ermöglicht den Aufstieg von einer Kategorie zur nächsthöheren. Grundformen des Studiums: Selbständiges Durcharbeiten der Lehrbriefe und vorgeschriebenen Lehrbücher, regelmäßige Konsultation, Anfertigung von Kontrollarbeiten, direkter Unterricht in Seminarkursen, Zwischen- und Abschlußprüfungen. Die Anleitung und Kontrolle der Fernstudenten erfolgt durch Außenstellen der Abt. F. der jeweiligen Hochschulen. Der direkte Unterricht wird durch einen zusätzlichen bezahlten Urlaub von mehreren Wochen in jedem Jahr ermöglicht. Für die Abschlußprüfung erhält der Fernstudent einen bezahlten Urlaub bis zu sechs Monaten. Die Institution des F. orientiert sich an sowjetischen Erfahrungen. Bestrebungen laufen zur Kombination von Direkt- und Fernstudium für bestimmte Studienfächer. Zahl der Fernstudenten 1958: an Universitäten und Hochschulen: 18.713, an Fachschulen: 20.575. Die „Fluktuation“ beim F. ist Anlaß zu dauernden Bemühungen um ihre Überwindung. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 119 Fernsehen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Festigungsbrigade

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Rechtsstudium (1960)

Siehe auch: Rechtsstudium: 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Rechtswissenschaft, Studium der: 1953 1954 1956 Das R. an den juristischen Fakultäten der Universitäten Berlin, Leipzig, Halle und Jena wurde durch die Anweisung Nr. 11 des Staatssekretariats für Hochschulwesen mit Wirkung vom 1. 9. 1951 völlig umgestaltet. Nach dem jetzt geltenden Studienplan dauert das R. vier Studienjahre mit acht Semestern und enthält drei Zwischenprüfungen und drei Berufspraktika von je sechs Wochen. Die Abschlußprüfung (Staatsexamen) verleiht die volle Qualifikation zum Richteramt. Dieser Studienplan und die Prüfungsordnung gelten auch für das R. an der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“. Er ist in Auswertung einer rechtswissenschaftlichen Konferenz im April 1958 vom Staatssekretariat für Hochschulwesen gemeinsam mit dem ZK der SED im Jahre 1959 erarbeitet worden. Die Studenten sollen befähigt werden, „die wissenschaftlichen Lehren des Marxismus-Leninismus in ihrem Tätigkeitsbereich schöpferisch anzuwenden, die Reinheit der marxistisch-leninistischen Theorie zu wahren, unduldsam gegen bürgerliche Ideologien zu kämpfen, Erscheinungen des Revisionismus zu entlarven, bürgerliche und kleinbürgerliche Auffassungen zu überwinden“. Sämtliche Vorlesungen wurden durch Fachkommissionen beim Staatssekretariat für Hochschulwesen im Wortlaut genau ausgearbeitet und werden in dieser Form an allen Universitäten gehalten. Nach dem Staatsexamen muß der junge Jurist eine Praktikantenzeit absolvieren. Ein zweites Staatsexamen (Richterexamen) gibt es nicht. In den ersten drei Semestern liegt das Schwergewicht des R. auf den gesellschaftswissenschaftlichen Fächern — auf dem Studium des Marxismus-Leninismus. Das eigentliche Fachstudium beginnt im 3. Semester, jedoch bilden die gesellschaftswissenschaftlichen Vorlesungen auch dann noch einen großen Bestandteil des Studiums. Bis zum Ende des 7. Semesters muß jeder Student eine Abschlußprüfung in Russisch ablegen. Russisch ist während der ersten 5 Semester Pflichtfach. „Das Ziel muß sein, die Studenten zu befähigen, die Massen von der Richtigkeit der Politik der Partei und Regierung zu überzeugen“ (Polak in: „Staat und Recht“ 1955, S. 541 ff.). „Die juristischen Fakultäten haben Staatsfunktionäre auszubilden, die der Arbeiterklasse treu ergeben und fähig sind, die Ziele und Aufgaben der Arbeiter-und-Bauern-Macht auf höchstem wissenschaftlichen Niveau zu verwirklichen. Deshalb ist es erforderlich, alle Gebiete der Staats- und Rechtswissenschaft mit dem dialektischen und historischen Materialismus zu durchdringen und den Studenten die Gesetzmäßigkeit des Übergangs vom Kapitalismus zum Sozialismus in allen Ländern als den Hauptinhalt unserer Epoche zu vermitteln.“ (Aus dem Vorwort zum Studienplan) (Hochschulwesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 333 Rechtshilfeabkommen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rechtswesen

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Medaille (1959)

Siehe auch: Ausgezeichnete Leistungen, Medaille für: 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Medaille: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Medaille für ausgezeichnete Leistungen: 1969 Medaille für die Bekämpfung der Hochwasserkatastrophe im Juli 1954: 1958 Medaille für treue Dienste: 1969 a) für vorbildlichen Grenzdienst wird verliehen an Angehörige der Deutschen ➝Grenzpolizei und sonstige Personen für vorbildliche Leistungen bei der Sicherung der Grenzen der SBZ und zum Wohle der Deutschen Grenzpolizei, b) für Verdienste um das Grubenrettungswesen wird mit einer Urkunde und einer Prämie bis zu 1.000 DM verliehen an Mitglieder der Grubenwehr oder Gasschutzwehr sowie das hauptamtliche Personal im Grubenrettungs- und Gasschutzwesen und sonstige Personen für besondere Leistungen im Rettungsdienst unter Einsatz des Lebens oder um die Errichtung und den Ausbau des Rettungswesens, c) für selbstlosen Einsatz bei der Bekämpfung von Katastrophen wird verliehen an einzelne oder Kollektive für selbstlosen Einsatz, beispielhafte Hilfeleistungen, aufopferungsvolle Arbeit und andere hervorragende Leistungen bei der Verhinderung und Bekämpfung von Katastrophen, d) für die Bekämpfung der Hochwasserkatastrophe im Juli 1954 wurde einmalig verliehen an besonders bewährte Helfer bei diesem Naturereignis. (Auszeichnungen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 231 Mecklenburg A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Medizinische Akademien

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Devisen (1959)

Siehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Durch das Gesetz über den D.-Verkehr und D.-Kontrolle vom 8. 2. 1956 und die zahlreichen DB sind Erwerb, Besitz und Umlauf sämtlicher D.-Werte innerhalb der SBZ und zwischen der SBZ und dem Ausland einer straffen Kontrolle unterworfen worden. Zahlungsmittel ausländischer Währung darf nur die Deutsche ➝Notenbank besitzen. Bei Auslandsreisen müssen daher D.-Inländer (Personen mit Wohnsitz oder ständigem Aufenthalt in der SBZ) eine entsprechende staatliche Sondergenehmigung beantragen. wenn sie ausländische Zahlungsmittel mitnehmen wollen. Bei der Rückkehr von Auslandsreisen sind die ausl. Zahlungsmittel den Grenzkontrollorganen vorzulegen und in Ostmark einzutauschen. Edelmetalle, Edelsteine und Perlen dürfen nicht mitgenommen werden, handelsüblich gefertigte Gegenstände aus diesen Materialien wie Schmucksachen nur, soweit sie „zum notwendigen Reisebedarf“ gehören. Solche Gegenstände dürfen im Ausland weder verkauft, verschenkt oder verliehen werden. Gegen besondere Paßeintragung können bis zu 100 DM Ost mitgeführt werden, dürfen aber nicht im Ausland ausgegeben werden, sondern sollen „zur Bestreitung der ersten Ausgaben bei der Wiedereinreise dienen“. Die rechtsgeschäftliche Begründung von Zahlungsverpflichtungen an Ausländer unterliegt der Genehmigungspflicht. Die Zahlungen an Ausländer (z. B. Mieten, Pachten, Kapitalrückzahlungen) dürfen nur auf ein D.-Ausländerkonto bei der Deutschen Notenbank bzw. in Berlin beim Berliner ➝Stadtkontor vorgenommen werden. Der Ausländer darf verfügen z. B. zur Zahlung von Steuern, Unterhaltungskosten für Vermögen im Inland, Unterstützungen und Unterhaltszahlungen. Die Entscheidung über Anträge auf Zahlung trifft die Deutsche Notenbank bzw. das Stadtkontor. Da die SBZ das Valutamonopol hat, ist der Besitz von ausländischen Zahlungsmitteln nur mit Besitzbescheinigung der Deutschen Notenbank statthaft. Besitzt ein SBZ-Bewohner im Ausland Vermögen, [S. 80]dann unterliegt es der Anmeldepflicht. Die Bestimmungen des D.-Gesetzes gelten nicht im Zahlungsverkehr mit der Bundesrepublik und West-Berlin. Ab 10. Dez. 1957 werden beim An- und Verkauf von D. und Sorten für nichtkommerzielle Zahlungen zu den amtlichen D.-Umrechnungssätzen Aufschläge bzw. gesonderte Sorten-An- und -Verkaufssätze angewandt. (Vgl. Tabellen in DFW 1–2/1958.) Literaturangaben Die Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone und die Verwaltung des Vermögens von nicht in der Sowjetzone ansässigen Personen. 2., erg. Aufl. (BMG) 1958. 312 S. m. 62 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 79–80 Devastierter Betrieb A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Devisenbonus

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Wirtschaftliche Rechnungsführung (1959)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Seit 1. 1. 1952 nach dem Vorbild des Chostrastschot-Prinzips der SU eingeführte Methode in der Bilanzierung der VEB. Die Bilanzen sind seitdem nicht mehr Teile der Bilanz der VVB. Die Bilanzierung bei den Vereinigungen und der Ausgleich von Betriebsverlusten durch die VVB aus den Gewinnen anderer Betriebe der gleichen VVB führten zu Nachlässigkeiten bei den einzelnen Betriebsleitungen. In der VO über die Reorganisation der Volkseigenen Industrie ist das Prinzip der individuellen Leitung der Betriebe und der persönlichen Verantwortung jedes leitenden Mitarbeiters der VEB verpflichtend festgestellt worden. Jeder Betriebsleiter ist für die Rentabilität des von ihm geleiteten Betriebes voll verantwortlich. Die Neuregelung führte zu einer gewissen Selbständigkeit der Betriebe bei der Verwendung der ihnen zugeteilten Mittel, was zu einer Stärkung der Initiative und der Eigenverantwortlichkeit der Betriebsleitung beitragen soll. Gewinn und Amortisationen verbleiben z. T. im Betrieb und sollen im Rahmen des Betriebsplanes zur Auffüllung der Umlaufmittel und für Investitionen und Generalreparaturen verwendet werden. Literaturangaben Samson, Benvenuto: Planungsrecht und Recht der volkseigenen Betriebe in der sowjetischen Besatzungszone. Frankfurt a. M. 1953, Alfred Metzner. 121 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 396 Wirth, Erich A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wirtschaftsgesetze

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Kulturkommissionen (1959)

Siehe auch: Kulturkommission: 1979 Kulturkommissionen: 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Kommissionen der Industriegewerkschaften in den Betrieben, deren Aufgabe ist, die kulturelle Massenarbeit zu organisieren. Die K. setzen sich in der Regel aus den Kulturorganisationen (Betriebskultur) zusammen, die in jeder Gewerkschaftsgruppe — der kleinsten organisatorischen Einheit des FDGB im Betrieb — ernannt werden müssen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 198 Kulturhaus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kulturoffizier

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Innerdeutschen Handels, Gesetz zum Schutze des (1958)

Siehe auch: Innerdeutschen Handels, Gesetz zum Schutz des: 1953 1954 Innerdeutschen Handels, Gesetz zum Schutze des: 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Das Gesetz vom 21. 4. 1950 (GBl. S. 327) stellt in der vom Strafrechtsergänzungsgesetz (§ 39) veränderten Fassung die ohne besondere Genehmigung vorgenommene Einfuhr von Waren in das Währungsgebiet der D-Mark Ost und die Ausfuhr aus diesem Gebiet unter Strafe. Die Strafandrohung, die bis zum 1. 2. 1958 auf mindestens drei Jahre Gefängnis, in schweren Fällen auf mindestens fünf Jahre Zuchthaus lautete, ist durch das StEG auf Gefängnis bis zu fünf Jahren, in schweren Fällen auf Zuchthausstrafe von ein bis zehn Jahren zurückgeführt worden; in schweren Fällen kann zusätzlich auf Vermögenseinziehung erkannt werden. Die katalogartige Aufzählung der Voraussetzungen des schweren Falles ist durch das StEG beseitigt worden, so daß es jetzt nur drei Gruppen schwerer Fälle gibt: „a) wenn die Tat nach Umfang oder Art der Ware zu einer schweren Störung des Warenaustauschs geführt hat, b) wenn die zur Ein- und Ausfuhr erforderlichen Dokumente gefälscht oder verfälscht worden sind, c) wenn die Tat wiederholt zum Zwecke des Erwerbs begangen wurde.“ Mit dieser Neuregelung wurde gesetzlich den Gedanken entsprochen, die das OG in der Richtlinie Nr. 4 vom 31. 10. 1953 (ZBl. S. 546) nach der Verkündung des Neuen Kurses zum Ausdruck gebracht hatte. Trotz der Neufassung wird aber durch das Gesetz die Möglichkeit, über privates Eigentum frei zu verfügen, stark eingeschränkt und teilweise verhindert. Das AZKW verfügt auf der Grundlage dieses Gesetzes selbständig und ohne Billigung der Gerichte Beschlagnahme und Einziehung von Gegenständen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 141 Innen- und Außenhandel, Deutscher (DIA) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Innere Reserven

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Währungspolitik (1958)

Siehe auch: Währung: 1962 1963 1965 1966 1969 Währungspolitik: 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währungsreform: 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 1985 Reparationsentnahmen der SU, Zwangsexporte, Materialmangel und das dadurch verursachte Minderangebot an Gebrauchsgütern sind die Ursachen eines hohen Kaufkraftüberhanges, der die Währung ständig gefährdet. Eine Reihe von Maßnahmen der Sowjetzonenregierung soll den Geldumlauf so niedrig wie möglich halten. Hierher gehören die verschiedenen Verordnungen zur Regelung des Zahlungsmittelumlaufes, die Anordnungen zur bargeldlosen Zahlung und Erhöhung der Umlaufsgeschwindigkeit des Geldes, die intensive Werbung der Sparkassen zur Spartätigkeit, die Einrichtung neuer Sparmöglichkeiten und Gewährung von Vergünstigungen für Sparer, die Zentralisierung der Kassenbestände öffentlicher Kassen bei der Deutschen ➝Notenbank, die allgemeine Kreditpolitik mit dem Ziel möglichst geringer Kreditvolumen und — nicht zuletzt — die hohe Besteuerung des Verbrauchs. Laut Beschluß der SBZ-Regierung vom 29. 10. 1953 wurde die Ostmark auf „Goldbasis“ gestellt und der Goldgehalt auf 0,399902 a je DM Ost festgesetzt. Das Verhältnis der Ostmark zum US-Dollar wurde auf 2,22 DM Ost, zum Rubel auf 1,80 Rubel für eine DM Ost festgelegt. Die Deutsche Notenbank wurde ermächtigt, auf Grund dieser „Goldbasis“ die Wechselkurse für andere ausländische Währungen festzulegen. Die Umstellung verändert den bis dahin gültigen Rubelkurs von 0,833 DM Ost auf 0, 555 DM Ost. Die offiziell angeordneten Devisen-Umrechnungssätze stehen in krassem Gegensatz zur tatsächlichen Bewertung der Ostmark außerhalb des Sowjetblocks. (Steuerwesen, Geldumtausch 1957) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 341 Wählerversammlung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Währungsreform

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Hager, Kurt (1958)

Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 * 10. 8. 1912. Während der NS-Zeit in englischer Emigration, journalistische Tätigkeit auch nach 1945 unter dem Pseudonym Felix Albin. Bis 1949 Leiter der Abt. Parteischulung, bis 1952 Leiter der Abt. Propaganda, danach Leiter der Abt. Wissenschaft und Hochschulen im ZK der SED. Seit April 1955 Sekretär für Wissenschaft und Hochschulen im ZK der SED. Prof. für dialekt. Mat. an der Humboldt-Universität in Ostberlin. Seit Juli 1950 Kandidat, seit April 1954 Mitgl. des ZK der SED. Auf dem 33. Plenum des ZK der SED im Okt. 1957 wegen eines zu „weichen Kurses“ in der Hochschulpolitik scharf kritisiert. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 125 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1958 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/hager-kurt verwiesen. Häftlinge, Politische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Halle

DDR A-Z 1958

Materialversorgung (1958)

Siehe auch: Materialversorgung: 1953 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Materialversorgung, Staatliches Komitee für: 1954 1956 Bezeichnung für die Versorgung der Industrie mit Roh- und Hilfsstoffen, Halbfertig- und Fertigmaterial. Zugl. Bezeichnung für die staatlichen und betrieblichen Organe, die mit M. im Zusammenhang mit der Materialplanung zu tun haben (nicht zu verwechseln mit den eigentlichen Handelsorganen, die die praktische Warenbewegung durchführen, DHZ). Nach zahlreichen Veränderungen ist nach der Reorganisation der Industrie gemäß Gesetz vom 15. 2. 1958 (Planung) als oberste Instanz für die M. die Abteilung „Materialverteilung“ bei der Staatlichen ➝Plankommission zuständig, während die eigentliche Materialbilanzierung, d. h. die Ermittlung von Aufkommen und Verbrauch in den Industriefachabteilungen der Plankommission vorgenommen wird. Die VVB und die Räte der Bezirke müssen nach den ihnen erteilten Produktionsauflagen für die ihnen unterstellten Betriebe zusammengefaßte Materialanforde[S. 202]rungen bei der Abt. „Materialverteilung“ einreichen. Auf Grund der Planungsunterlagen über das Materialaufkommen wird dann das Material im Rahmen der Verfügbarkeit nach Dringlichkeitsstufen an die anfordernden Stellen in Form von Kontingenten verteilt. Während im ersten Fünfjahrplan noch über 20.000 Positionen der Materialplanung unterlagen, beschränkt sie sich jetzt auf etwa 1.700 Schlüsselpositionen. Die SBZ ist ein an industriellen Rohstoffen armes Gebiet: Kohle, Stahl und zahlreiche NE-Metalle, aber auch viele Spezialerzeugnisse müssen eingeführt werden. Das starre Planungssystem und das Verbot der Haltung ausreichender Lagerbestände in den Betrieben sind Anlaß für fortwährende Stockungen im Produktionsablauf, die die Produktivität und Rentabilität der Industrie beeinträchtigen. Obwohl mengenmäßig vielfach Überplanbestände vorhanden sind, fehlen ständig bestimmte Sorten und Abmessungen an Material. Oft sind es nur geringe Fehlmengen besonderen Materials, die den Produktionsablauf hemmen. (Materialverbrauchsnormen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 201–202 Materialverbrauchsnormen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Materielle Interessiertheit

DDR A-Z 1956

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Kommunismus (1956)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus, Bolschewismus. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 138 Kommunalwirtschaftliche Unternehmen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kompensationsabkommen

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Heinrich-Heine-Preis (1956)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Staatliche Auszeichnung, gestiftet aus Anlaß des 100. Todestages von Heinrich Heine durch VO. vom 17. 2. 1956 (GBl. I S. 209). Der HHP. wird verliehen an Schriftsteller und Publizisten für lyrische Werke und Werke der literarischen Publizistik, „die, das Erbe Heinrich Heines wahrend, ein würdiger Beitrag für die Entwicklung der sozialistischen deutschen Nationalliteratur sind“ (§ 2). Die Verleihung erfolgt durch den Minister für Kultur. Die Auszeichnung besteht aus einem steuerfreien Geldpreis (1. Preis: bis zu 7.500 DM Ost, 2. Preis: bis zu 5.000 DM Ost) und einer Urkunde; sie berechtigt zur Führung der Bezeichnung „Träger des HHP.“ Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 109 Heinrich-Greif-Preis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Heiss, Kurt

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Normativ, Technisches (1956)

Siehe auch: Normative: 1958 1959 1960 Im Gegensatz zum Zeitnormativ kleinster, nicht weiter zerlegbarer Teil eines Arbeitsvorganges (Arbeitsstudie), der nicht durch die Arbeitsweise von Maschinen und Einrichtungen bestimmt wird. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 183 Norm A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Normenkatalog

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Anbauplan (1956)

Siehe auch: Anbauplan: 1953 1954 1958 Anbauplanung: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Teilstück der Wirtschaftspläne zur Lenkung der landwirtschaftlichen Produktion. Der A. richtet sich nicht nach den betriebswirtschaftlichen Belangen des einzelnen Betriebes, sondern nach den Forderungen der Zwangswirtschaft. Er wird zentral aufgestellt und auf Bezirks-, Kreis- und Gemeindeebene umgelegt. Weil seine schematische Aufteilung Betriebsorganisation und Anbaumöglichkeiten nicht berücksichtigt, behindert er die Produktion. Die Möglichkeit des Wunschanbauplans ändert an diesem Prinzip wenig. Literaturangaben Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1956. 320 S. m. 36 Tab. u. 34 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 16 Altersversorgung der Intelligenz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Angestellte

DDR A-Z 1954

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BHZ (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Berliner Handelszentrale. Entspricht den DHZ, jedoch unter Beschränkung auf den Berliner Markt. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 31 BHG A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bibliothek fortschrittlicher Schriftsteller

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Strampfer, Herbert (1954)

* 15. 9. 1913 in Annaburg, Kr. Torgau. Ursprünglich Offizier der Wehrmacht, geriet bei Stalingrad in sowjetische Gefangenschaft, wurde umgeschult und schloß sich dem Nationalkomitee Freies Deutschland an. Nach seiner Rückkehr nach Deutschland Eintritt in die SED und Betätigung in verschiedenen Verwaltungsfunktionen. Seit Mai 1952 Leiter der Koordinierungs- und Kontrollstelle für Innen- und Außenhandel. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 161 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1954 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/strampfer-herbert verwiesen. Strafvollzug A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Streik

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Multifunktionär (1954)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Begriff des Pj. für kommun. Funktionär, der in einer Vielzahl von Ämtern in Partei- und Massenorganisationen tätig ist. Die Bezeichnung M. ist herabsetzend gedacht, da einem M. mit Recht unterstellt wird, er könne bei der großen Zahl seiner Verpflichtungen keine davon richtig erfüllen Andererseits ist der M. ein Ergebnis des Organisationen-Unwesens, denn für die Unzahl von Ämtern können nicht genügend geeignete Personen gefunden werden. M. erscheinen dem Regime als gefährlich, da sie auf Grund ihrer Tätigkeit in verschiedenen Organisationen sich unerwünschte Machtpositionen schaffen können. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 112 Müller, Vincenz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Museen

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Gesetzgebung (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bis zur Bildung der „DDR“ am 7. 10. 1949 lag die Gesetzgebungsbefugnis mit Ausnahme der Befehle der Besatzungsmacht im wesentlichen bei den Ländern der SBZ. Die Deutsche Wirtschaftskommission (DWK) hatte nur wenige Verordnungen mit Gesetzeskraft erlassen, z. B. Wirtschaftsstrafverordnung, Anforderungsverordnung), hatte sich vielmehr im großen und ganzen auf Verwaltungsanordnungen beschränkt Nach Bildung der „DDR“ ging die gesetzgebende Gewalt mehr und mehr auf diese (Volkskammer) über. Wichtige Gesetze wurden seitdem von den Landtagen der einzelnen Länder nicht mehr beschlossen. Neben den wenigen durch die Volkskammer beschlossenen Gesetzen der „DDR“ steht eine große Anzahl von Verordnungen der Regierung, die in der Zone volle Gesetzeskraft haben. Es gibt sogar einige Erlasse und Anordnungen einzelner Minister, die gleichfalls als Gesetze angesehen werden. Hier zeichnet sich eine Entwicklung ab, die Nathan wie folgt umreißt: „Festzustellen ist, daß der Begriff ‚G.‘ seine Bedeutung zu wandeln beginnt und wir in Zukunft darunter nicht nur die Normsetzung, sondern auch die höchste Form der Verwaltungstätigkeit zu verstehen haben werden“ („Neue Justiz“ 1950, S. 378). Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der Sowjetzone. (BB) 1953. 100 S. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 61 Gerichtsverfassung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesundheitswesen

DDR A-Z 1953

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Fachministerien (1953)

Siehe auch: Fachministerien: 1954 Industrieministerien: 1966 1969 1975 1979 1985 Produktionsministerien (auch Fachministerien genannt): 1956 Produktionsministerien (auch Industrieministerien genannt): 1958 1959 1960 In der SBZ nach dem Vorbild in der SU errichtete Ministerien zur Lenkung bestimmter Produktionszweige. Vor der Reorganisation der Volkseigenen Industrie gab es in der Regierung der SBZ nur ein Ministerium für die Industrie, im Zuge der Reorganisation 1951 wurde das Ministerium für Industrie in drei Fachministerien aufgeteilt: das Ministerium für Schwerindustrie (unter Selbmann), das Ministerium für Maschinenbau (Ziller) und das Ministerium für Leichtindustrie (Feldmann); im Okt. 1951 wurde das Ministerium für Schwerindustrie umbenannt in „Ministerium für Erzbergbau und Hüttenwesen“. — Außer den Fachministerien zur Lenkung der Produktion gibt es seit der Reorganisation drei Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich. (Regierung) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 45 Erziehungswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Fachschulen

DDR A-Z 1953

Beschlagnahme (1953)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 B. werden in der SBZ durch viele Dienststellen vorgenommen. Volkspolizei, SSD, Kontrollkommission, Amt zur Kontrolle des ➝Warenverkehrs und andere Staatsorgane beschlagnahmen im Zuge von Strafverfahren und durch einfache Verwaltungsmaßnahmen Gegenstände, ohne daß die gesetzlichen Voraussetzungen zu einer solchen Zwangsmaßnahme vorliegen. Schon seit längerer Zeit wurde das zurückgelassene Eigentum von Personen, die nach Westberlin oder in die Bundesrepublik geflüchtet waren, erfaßt und sichergestellt. Die „Verordnung zur Sicherung von Vermögenswerten“ vom 17. 7. 1952 (GBl. S. 615) ordnet im §~1 nunmehr mit Gesetzeskraft an: „Das Vermögen von Personen, die das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik verlassen, ohne die polizeilichen Meldevorschriften zu beachten, oder hierzu Vorbereitungen treffen, ist zu beschlagnahmen.“ Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 25 Besatzungspolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Betriebsdirektionen

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Veranstaltungsdienst, Deutscher (DVD) (1953)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Zentrale für das Veranstaltungswesen, die eng mit der Gewerkschaft Kunst des FDGB zusammenarbeitet. Der DVD war Gegenstand heftiger Pressekritiken, weil er in der Politisierung der Programme — besonders der Kleinkunstprogramme — Ungenügendes leistete, und legt daher den Akzent seiner Arbeit auf die „politische Schulung“ der Künstler. Jede öffentliche Veranstaltung, soweit sie nicht direkt von Parteistellen durchgeführt wird, wird vom DVD inszeniert. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 150 VEG A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verdienter Arzt des Volkes

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Objektivismus (1953)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Als diffamierend gedachte Bezeichnung des Pj. für jedes Streben nach Objektivität in Wissenschaft, Rechtswesen, Kunst, Kultur usw. Der O. ist eine der, meistgefürchteten und -verbreiteten Abweichungen, da die ihm zugrunde liegende Einstellung auf bisher allgemein anerkannten und moralisch wie logisch nicht widerlegbaren Grundsätzen beruht. Seine Gefahr für den Kommunismus besteht in der zweckfreien Lauterkeit, die vom kritischen Denken herkommt und dazu anhält. Dem als reaktionär und rückschrittlich bezeichneten O. wird als allein gültiges und angeblich fortschrittliches Prinzip die „bolschewistische Parteilichkeit“ entgegengesetzt und für alle in Partei- oder Staatsauftrag handelnden Personen für verbindlich erklärt. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 100 Nuschke, Otto A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ODD

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