In der Kategorie DDR A-Z verlinkt die Website auf Handbücher zur DDR, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland erschienen sind.
Zwischen 1953 und 1985 veröffentlichte die Bundesregierung mehrere Handbücher über die Deutsche Demokratische Republik (DDR) unter verschiedenen Titeln, darunter SBZ von A–Z (1953–1966), A bis Z (1969) und das DDR Handbuch (1975–1985). Diese Werke verfolgten das Ziel, umfassende Informationen über die DDR zu liefern. Die Artikel behandelten Themen wie die staatliche Organisation, die politische und wirtschaftliche Entwicklung sowie die führenden Akteure der DDR. Diese Informationen wurden teils in kurzen Stichworterklärungen, teils in ausführlichen Darstellungen aufbereitet.
Mit dem Ende der DDR trat eine zusätzliche Dimension dieser Handbücher zutage: Sie fungieren als Zeitzeugen, die nicht nur die Entwicklung innerhalb der DDR, sondern auch die sich verändernde Perspektive der Bundesrepublik auf die DDR über drei Jahrzehnte hinweg dokumentieren. Diese Handbücher bieten daher eine wertvolle Quelle, um den Wandel der historischen Sichtweisen nachzuvollziehen.
Der gesamte Text dieser Handbücher ist nun auf der Plattform www.kommunismusgeschichte.de zugänglich gemacht worden. Dabei wurde der ursprüngliche Charakter des Nachschlagewerks beibehalten, indem die Querverweise der Originaltexte als Links integriert wurden. Neu ist die Möglichkeit, die Veränderungen der Einträge über die verschiedenen Ausgaben hinweg zu verfolgen, was einen einzigartigen Vergleich der historischen Perspektiven ermöglicht. Weitere Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.
DDR A-Z 1985
DDR A-Z 1985
Staatliches Amt für technische Überwachung (1985)
Ein Statut des StAftÜ. war zum 1. 1. 1977 in Kraft gesetzt worden (GBl. 1, 1977, S. 1). Das Amt hat die generelle Nachfolge der zuvor in Inspektionen untergliederten Organisation „Technische Überwachung“ (Zentralinspektion, Hauptinspektionen und Inspektionen) übernommen. Das Amt ist juristische Person und Haushaltsorganisation mit Sitz in Berlin (Ost). Es ist dem Ministerrat unterstellt. Zu seinen wichtigsten Funktionen zählen die Kontrolle freigabepflichtiger und überwachungspflichtiger Anlagen (einschl. importierter Anlagen), die umfassende Sicherung des Arbeits- und Havarieschutzes in der DDR sowie in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen Instanzen die Wahrnehmung internationaler Verpflichtungen, insbesondere im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW). Die Mitarbeiter des Amtes sind mit besonderen Kontrollbefugnissen ausgestattet. Die Ausübung entsprechender Funktionen des Amtes im Bereich der Streitkräfte der DDR („bewaffnete Organe“) ist ausdrücklich ausgeschlossen. Qualität der Erzeugnisse. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1268 Staatliches Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatliches FilmarchivDDR A-Z 1985
Bodenrecht (1985)
Siehe auch das Jahr 1979 In der DDR gilt das B. als eigenständiger Rechtszweig, der die Gesamtheit der rechtlichen Regelungen über das Eigentum und die Nutzung des Bodens umfaßt. Gegenstand des B. sind ferner Maßnahmen des Naturschutzes, der Landeskultur (Landeskulturgesetz) und des Bergrechts. Für die Nutzung volkseigenen Bodens durch sozialistische Wirtschaftseinheiten gelten die für die Nutzung von Volkseigentum generell maßgeblichen Konstruktionen (Art. 12 Abs. 2 Verf.; § 19 ZGB) sowie zahlreiche spezielle Nebenregelungen (Bodennutzung). Den Bereich des B., an dessen Rechtsverhältnissen Bürger beteiligt sind, regelt einstweilen das Zivilgesetzbuch (ZGB) vom 19. 6. 1975 (GBl. I, S. 465) (Zivilrecht) unter dem Ordnungsgesichtspunkt „Nutzung von Grundstücken und Gebäuden zum Wohnen und zur Erholung“ (§§ 284 ff. ZGB). Auch in diesem Bereich gelten der Grundsatz der rationellen und zweckgebundenen Bodennutzung sowie das Gebot der Übereinstimmung der Bodennutzung mit den gesellschaftlichen Erfordernissen. Das Gesetz sieht folgende Rechtsinstitute als Grundlage für die Bodennutzung durch Bürger vor: a) Die Verleihung des Nutzungsrechts an einem volkseigenen Grundstück für den Bau und die persönliche Nutzung von Eigenheimen (§§ 287–290 ZGB). Dieses Nutzungsrecht wird durch Verwaltungsakt begründet (Verleihung) und auch beendet (Entzug). Es wird grundsätzlich unbefristet und gegen Entgelt eingeräumt. Die auf dem volkseigenen Grundstück errichteten Gebäude sind Eigentum des Nutzungsberechtigten und können veräußert und vererbt werden, wobei das Nutzungsrecht am Grundstück dem Eigentum am Gebäude nachfolgt. Beim Entzug des Nutzungsrechts wegen nicht bestimmungsgemäßer Nutzung gehen Gebäude, Anlagen und Anpflanzungen — grundsätzlich gegen Entschädigung — in Volkseigentum über. b) Die Zuweisung genossenschaftlich genutzten Bodens durch eine Genossenschaft für den Bau von Eigenheimen oder anderen persönlichen Bedürfnissen dienenden Gebäuden (§§ 291–294 ZGB). Auch in diesem Fall erfolgt die Begründung des Nutzungsverhältnisses nicht durch Vertrag, sondern durch Verwaltungsakt (Zuweisung), ebenso ist ein Entzug des Nutzungsrechts wegen nicht bestimmungsgemäßer Nutzung der Bodenfläche vorgesehen, wobei der Entzug nicht durch die Genossenschaft, sondern durch ein staatliches Verwaltungsorgan erfolgt. Für die Eigentumsverhältnisse und Verfügungsmöglichkeiten gilt das gleiche wie unter a). Bei Entzug des Nutzungsrechts erfolgt keine Enteignung der Überbauten, vielmehr besteht eine Veräußerungspflicht des Eigentümers an einen anderen Bürger. c) Das persönliche Eigentum an Grundstücken (§§ 295–311), das vom ZGB als eine der möglichen rechtlichen Grundlagen der Bodennutzung behandelt wird, wobei der Grundstücksverkehr der staatlichen Kontrolle unterliegt (§ 297 ZGB; Grundstücksverkehrs-VO. vom 15. 12. 1977, GBl. I, 1978, S. 73). d) Die Nutzung von land- und forstwirtschaftlich nicht genutzten Bodenflächen als Kleingärten oder zum Zweck der Erholung oder Freizeitgestaltung aufgrund eines Vertrages (§§ 312–315). Dabei handelt es sich um ein Nutzungsverhältnis, das im wesentlichen der Pacht nachgebildet ist. Schließlich kennt das ZGB Formen der Mitbenutzung von Grundstücken durch mehrere Nutzungsberechtigte, etwa die Lagerung von Baumaterial, das Aufstellen von Geräten, die Einräumung von Wege- und Überfahrtrechten, aber auch das Unterlassen bestimmter Handlungen. Derartige Mitbenutzungsformen beruhen in der Regel auf Vertrag, teilweise sind sie in das Grundbuch einzutragen (Grundeigentum). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 245 Bodennutzung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig --- Verband der Verleger und Buchhändler in der DDRDDR A-Z 1985
Staatsreserven (1985)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Zentralisierte Bestände an Lebensmitteln, Roh- und Hilfsstoffen, Halb- und Fertigfabrikaten, die als Reserven für den Fall von Naturkatastrophen, unvorhergesehenen Notständen, aber auch zur Regulierung von Unplanmäßigkeiten beim Wirtschaftsablauf (Wirtschaft) angelegt wurden und laufend ergänzt werden. Die St. sind Teil der Reservefonds, zu denen auch finanzielle Mittel (u.a. Haushaltsreserve im Staatshaushalt) gehören. Über Reservefonds verfügen die Volkseigenen Betriebe, Kombinate und alle staatlichen Leitungsorgane bis zum Ministerrat. Verwaltungsorgan der materiellen St. ist die „Staatliche Verwaltung der Staatsreserve“, ihr Leiter ist Generalmajor Rudolf Tschoelp (SED). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1299 Staatsrat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatssekretär für KirchenfragenDDR A-Z 1985
Beamtenversorgung (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 In der DDR besteht kein Beamtentum (Staatsfunktionär). Die Versorgung ehemaliger Beamter und Berufsoffiziere ist von der Sozialversicherung übernommen worden. Voraussetzung für den Versorgungsanspruch ist, daß der Betroffene mindestens 5 Jahre lang als Beamter oder 10 Jahre als Berufsoffizier tätig war und arbeitsunfähig ist oder die Altersgrenze (bei Männern 65 Jahre, bei Frauen 60 Jahre) überschritten hat. Die Leistungen sind grundsätzlich gleich denen in der Sozialversicherung. Renten/Altersversorgung; Sozialversicherungs- und Versorgungswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 160 Bau- und Wohnungswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Beitrag für gesellschaftliche FondsDDR A-Z 1979
DDR A-Z 1979
Beamte (1979)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Staatsfunktionäre. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 143 Bau- und Wohnungswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BeamtenversorgungDDR A-Z 1979
Arbeitskräfte, Ausländische (1979)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 AA. werden im nennenswerten Umfang erst seit Mitte der 60er Jahre in der DDR eingesetzt. Im Jahre 1977 dürften etwa 50.000 Ausländer, überwiegend Polen. Ungarn und Vietnamesen, in Betrieben der DDR tätig gewesen sein. Bei den Polen handelt es sich neben den „Grenzgängern“ (1972: ca. 6.000 Personen) um Arbeitskräfte, die zur Montage im Auftrag polnischer Firmen entsandt wurden (1975: ca. 10.000 Personen). Die ungarischen Erwerbstätigen halten sich aufgrund eines 1967 abgeschlossenen und 1973–1980 verlängerten Abkommens mit Ungarn in der DDR auf. Die meisten von ihnen sind jugendliche Facharbeiter, die sich beruflich weiterbilden wollen oder durch den höheren Lohn in der DDR angezogen werden. In der Regel bleiben sie 3 Jahre. Zur Zeit dürfte ihre Zahl bei 10.000 liegen. Eine Steigerung wird kaum zu erreichen sein, denn Ungarn hat angesichts eigener Arbeitsmarktprobleme Schwierigkeiten, die vorgesehene Zahl von A. bereitzustellen. [S. 56]Aufgrund eines Regierungsabkommens von 1973 wurden z. B. 1976 5.000 Vietnamesen in einem Beruf ausgebildet. Nur knapp 0,6 v. H. aller Erwerbstätigen in der DDR kommen aus dem Ausland und trugen deshalb zur Entlastung der angespannten Arbeitskräftesituation bisher kaum bei. Nach offiziellen Verlautbarungen sollen AA. trotzdem nicht in größerem Umfang eingesetzt werden. Ähnlich, wenn auch nicht in vergleichbarem Umfang wie in der Bundesrepublik Deutschland, wurden auch in der DDR Spannungen zwischen einheimischen und AA. beobachtet, die soziale, mentalitätsbedingte u. a. Ursachen haben mögen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 55–56 Arbeitskräfte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitskräftelenkungDDR A-Z 1979
Klassenkampf auf dem Lande (1979)
Siehe auch: Klassenkampf auf dem Dorfe: 1953 1954 1956 1958 Klassenkampf auf dem Lande: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Agrarpolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 597 Klassenkampf A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KleinbürgertumDDR A-Z 1979
Handwerk (1979)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Betriebsformen Handwerkliche Leistungen werden in der DDR zu 60 v. H. (Ende 1977) von privaten Betrieben und zu 40 v. H. von Produktionsgenossenschaften des H. (PGH) erbracht. Damit ist das H. der einzige Wirtschaftsbereich in der DDR, in dem sich Eigentum an Produktionsmitteln und Verfügungsgewalt überwiegend in privater Hand befinden. Ein privater H.-Betrieb darf grundsätzlich nicht mehr als 10 Personen beschäftigen; der Inhaber muß die Meisterprüfung abgelegt haben und Mitglied der Handwerkskammer sein. Die 157 Tätigkeiten, die handwerksmäßig betrieben werden können, enthält das Verzeichnis der H.-Berufe von 1957 (GBl. I, Nr. 78). Nach der ab 1. 1. 1975 geltenden Ausbildungsordnung für Meister des II. (GBl. I, Nr. 9) wurden die Fachrichtungen zunächst auf 62 verringert und inzwischen wieder auf 70 erweitert (in der Bundesrepublik Deutschland gibt es gegenwärtig 125). Neben den privaten H.-Betrieben werden seit 1950 auch die sog. Kleinindustriebetriebe zum H. gerechnet; ihre Beschäftigtenzahl ist ebenfalls auf 10 begrenzt; sie sind in die Gewerberolle der H.-Kammern eingetragen. Die PGH sind sozialistische Genossenschaften. Ihre rechtliche Grundlage bildet das Musterstatut [S. 503]vom Februar 1973 (GBl. I, Nr. 14), welches das alte Musterstatut von 1955 abgelöst hat. Die PGH entstehen durch Zusammenschluß ehemals Selbständiger aus H. und Kleinindustrie und deren Beschäftigten. Unabhängig von ihrer ehemaligen Stellung haben sie als Mitglieder der PGH den gleichen sozialen Status. Ähnlich den Typen der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) werden die PGH entsprechend ihrem Vergesellschaftungsgrad nach Stufen unterschieden. In der Stufe~I wird noch mit Produktionsmitteln in privaten Werkstätten produziert, genossenschaftliches Eigentum entsteht erst durch Investitionen, die aus dem genossenschaftlichen Fonds finanziert werden. In Stufe II geht das Eigentum an Maschinen, Werkzeugen, Produktions- und Lagerraum durch Verkauf an die PGH über. 1977 gehörten 92 v. H. aller PGH der Stufe 11 an. Das neue Musterstatut dient dazu, die „Arbeits- und Lebensbedingungen“ in den PGH denjenigen in den VEB anzugleichen. Das betrifft sowohl die Planung, das Fondssystem, die Vergütung als auch die Ausarbeitungen von Betriebsordnungen entsprechend den Arbeitsordnungen in den VEB. Mitglieder dürfen nur noch aus dem H. und Kleingewerbe aufgenommen werden, Lohnarbeiter dürfen, abgesehen von Einzelfällen (Rentner, Schwerbeschädigte usw.), überhaupt nicht mehr beschäftigt werden. II. Leitung und Planung Seit 1972 sind die PGH und privaten Handwerker unmittelbar in die Leitung und Planung der örtlichen Organe einbezogen. Die gesetzliche Handhabe dazu bilden das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen von 1973 (GBl. I, Nr. 32) im Zusammenhang mit der VO über die Förderung des H. von 1972 (GBl. II, Nr. 47) und das neue Musterstatut der PGH. Mit Ausnahme des Kfz- und des Bau-H. ist das H. Bestandteil der sog. örtlichen Versorgungswirtschaft ÖVW. Das Kfz-H. wird zum Verkehrswesen und das Bau-H. zur Bauwirtschaft gerechnet. Die örtlichen Staatsorgane, d. h. die Abteilung ÖVW der Kreise und Gemeinden, planen und bilanzieren die Arbeitskräfte und die Lehrlinge für das H. Seit 1972/73 ist das wichtigste Planungsinstrument die staatliche Planauflage für die PGH und — in erheblichem Umfang — auch für die privaten Handwerker und Gewerbetreibenden. Die PGH mußten bereits seit 1966 ihren Betriebsplan der Volkswirtschafts- und Perspektivplanung anpassen. Die staatlichen Planauflagen enthalten Vorgaben über die Leistung bzw. die Leistungsarten, den Anteil der Leistung für die Bevölkerung, bestimmte Sortimente in Menge und Umfang, Lieferfristen. Öffnungszeiten und Kundendienste. Privaten Handwerkern, die gegen die Planauflagen verstoßen, kann die Gewerbegenehmigung entzogen werden. III. Entwicklung der Beschäftigten und Umsätze Die Zahl der Beschäftigten im gesamten H. ging von 1950 bis 1977 von 858.300 auf 401.100 zurück. Der Anteil an der Gesamtzahl der Beschäftigten in der DDR beträgt weniger als 5 v. H. Die privaten Betriebe verringerten sich im gleichen Zeitraum von 303.821 auf 85.111. Seit 1978 ist wieder ein Anstieg der Zahl der privaten Betriebe zu erwarten. Bei den PGH zeichnet sich in den letzten Jahren ein Konzentrationsprozeß ab. Bei wachsender Beschäftigtenzahl nimmt die Zahl der PGH ab. 47 v. H. der gesamten handwerklichen Umsätze entfielen Ende 1977 auf die Produktion ohne Bau, knapp 23 v. H. auf die Bauproduktion und rd. 30 v. H. auf Reparatur- und Dienstleistungen. Der Anteil der direkten Reparatur- und Dienstleistungen für die Bevölkerung konnte trotz der seit 1973 eingeleiteten Maßnahmen nur von etwas mehr als 15 v. H. auf knapp 18 v. H. gesteigert werden. [S. 504]<IV. Handwerkspolitik> Die H.-Politik der SED-Führung ist in den vergangenen Jahren durch häufigen Wechsel sowohl restriktiver wie fördernder Maßnahmen gekennzeichnet: Einerseits sollte eine möglichst rasche und weitgehende Anpassung eines noch immer überwiegend privat produzierenden Wirtschaftsbereiches an das sozialistische Wirtschaftssystem erfolgen, andererseits mußten dadurch entstehende Reibungsschwierigkeiten bei der Versorgung der Bevölkerung mit durch Importe nicht zu ersetzenden Leistungen wie z. B. Reparaturen, Dienstleistungen und individuelle Produktion soweit wie möglich vermieden werden. Je nachdem, wie die Parteiführung diesen beiden volkswirtschaftlichen Zielen Priorität verlieh, lassen sich 4 Phasen der H.-Politik unterscheiden. A. Die Gleichschaltung 1946--1960 In der Zeit von 1950 bis 1960 ist versucht worden, das H. vollständig in die Planwirtschaft der DDR einzubeziehen. Bereits 1946 waren die fachlichen Selbstverwaltungsorgane (Innungen) durch den SMAD-Befehl Nr. 161 beseitigt worden. Die regionalen Selbstverwaltungsorgane (Handwerkskammern) wurden umgestaltet. Auf der Grundlage des heute noch geltenden Gesetzes zur Förderung des Handwerks von 1950 (GBl. Nr. 91) erfolgte eine neue Abgrenzung und Verkleinerung des H.-Sektors. Zum H. rechnen seitdem auch Kleinindustriebetriebe, die ebenfalls höchstens 10 Beschäftigte haben dürfen. Die ausgegliederten Betriebe mit höherer Beschäftigtenzahl wurden den Industrie- und Handelskammern zugeordnet und unterlagen damit den Steuersätzen der privaten Industrie. Weitere Ausgliederungen erfolgten 1957 durch eine Verkürzung der Positivliste auf 157 Berufe und 1958 durch Überführung aller Betriebe an die IHK, deren Handelsumsätze mehr als 50 v. H. der Gesamtumsätze betrugen. Im Gegensatz zur privaten Industrie wurde der noch verbleibende H.-Sektor seit 1950 steuerlich erheblich begünstigt (Handwerkssteuer). Nahezu sämtliche privaten Betriebe mußten sich in den Einkaufs- und Liefergenossenschaften (ELG) organisieren, die bis heute als Auftrags- und Materialverteiler fungieren (1977 gab es rd. 1100 ELG). Die ELG galten als Wegbereiter der Sozialisierung des H. Den Auftakt dazu bildete die 2. Parteikonferenz der SED (1952), auf der Ulbricht die Bildung der sozialistischen PGH ankündigte. Als auf dem V. Parteitag der SED (1958), analog zur Landwirtschaft, der Startschuß zur Vollkollektivierung des H. gegeben wurde, war die volkswirtschaftliche Bedeutung der PGH mit einem Anteil von nur 3 v. H. am H.-Umsatz immer noch extrem niedrig. Mit direktem und indirektem Zwang wurde nunmehr versucht, den Anschluß der privaten Handwerker an die PGH, die ebenso wie ihre Mitglieder bis 1967 fast völlige Steuerfreiheit genossen und bei Materialverteilungen bevorzugt wurden, zu erreichen. Versorgungsschwierigkeiten zwangen jedoch im Frühsommer 1960 zum Abbruch der Kollektivierungskampagne und zur Maßregelung örtlicher „übereifriger“ Organe durch Ulbricht. B. Die Stabilisierung 1961--1970 In der Zeit von 1961 bis 1970 setzte sich zwar der Schrumpfungsprozeß im privaten H. erheblich verlangsamt fort, die Leistungen konnten jedoch gesteigert werden. Durch die Ausbreitung der PGH nahm auch das Gesamt-H. einen erheblichen Aufschwung. Trotz gesamtwirtschaftlichem Arbeitskräftemangel hatte das H. durch Abwerbung aus der volkseigenen Wirtschaft mit Hilfe von höheren Vergütungen seine Beschäftigtenzahl schneller steigern können als die Industrie. Im Zuge der seit 1965 in verstärktem Maß propagierten sozialistischen Kooperation wurden im Rahmen der Erzeugnis- und Versorgungsgruppenarbeit die Zulieferbeziehungen zur Industrie ausgebaut. C. Die Umstrukturierung 1971--1975 Von Ende 1970 an sind die Umstrukturierung bzw. Rückführung des H. auf seine „ursprünglichen Aufgaben“ sowie die nahezu völlige Einbeziehung in die staatliche Planung eingeleitet worden. Sowohl die günstige Arbeitsmarktlage im H., bedingt durch die bessere Einkommenssituation vor allem der PGH, als auch die Bevorzugung der Produktion gegenüber Reparaturen und Dienstleistungen waren wirtschaftlich und gesellschaftspolitisch unerwünschte Erscheinungen. Mit massiven steuerlichen Maßnahmen für beide Eigentumsformen und mit einem Einstellungsstopp für die PGH wurde 1971 dieser Situation begegnet. Besonders die gegen die industriell produzierenden PGH gerichteten Maßnahmen ließen bereits eine Verstaatlichung entsprechend der 1956 eingeleiteten Verstaatlichung der sowjetischen produzierenden Gewerbegenossenschaften vermuten. Sie wurde im Frühjahr 1972 im Zuge der Umwandlung von privaten und halbstaatlichen Industriebetrieben in VEB (unveröffentlichter Politbüro- und Ministerratsbeschluß vom 8./9. 2. 1972) für ca. 1.600 industriell produzierende PGH überwiegend der Stufe II durchgeführt. Die VO über die Förderung des H. bei Dienst- und Reparaturleistungen und die Regelung der privaten Gewerbetätigkeit vom Juli 1972 bilden nunmehr die rechtliche Grundlage für die Herauslösung der noch verbliebenen PGH und der privaten Betriebe aus der Produktion. Danach werden Dienst- und Reparaturleistungen steuerlich begünstigt. PGH und private Betriebe hatten die Auflage, ihre Mitarbeit in Er[S. 505]zeugnisgruppen bis Ende 1973 einzustellen und sich grundsätzlich auf die Mitarbeit in Versorgungsgruppen zu konzentrieren. Die Herauslösung aus den Erzeugnisgruppenbeziehungen führt zu einer Reihe von Schwierigkeiten mit Partnern in der Industrie, die von den Vertragsgerichten entschieden werden müssen. Weiterhin mußten die PGH bis Ende 1973 alle Lohnarbeiter entlassen oder in Ausnahmefällen als Mitglieder aufnehmen. (Nach dem alten Statut durften sie noch mit behördlicher Genehmigung 10 v. H. der Mitglieder als Lohnarbeiter einstellen.) Starke Überalterung und damit verbundene zunehmende Betriebsschließungen, fast völlig fehlende Nachwuchsförderung — Gewerbegenehmigungen wurden nur noch in Ausnahmefällen erteilt wie z. B. an Bäcker — sowie eine verstärkte Kollektivierungskampagne bis Mitte 1975 führten zu einer Stagnation der Gesamthandwerksleistung gerade in einem Zeitraum, in dem im Rahmen der Erfüllung der ökonomischen Hauptaufgabe seit dem VIII. Parteitag der SED (1971) Verbesserungen, insbesondere auf dem Dienstleistungssektor, eintreten sollten. D. Die Förderungspolitik seit 1976 Der unveröffentlichte Politbüro- und Ministerratsbeschluß vom 12. 2. 1976 „Zur Förderung privater Einzelhandelsgeschäfte, Gaststätten und Handwerksbetriebe für Dienstleistungen im Interesse der weiteren Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung“ war das Eingeständnis einer verfehlten Politik und führte zu einer erheblichen Kurskorrektur in der H.-Politik. Finanzielle Starthilfen, steuerliche Erleichterungen und vor allem Nachwuchsförderung, verbunden mit der Erteilung von Gewerbegenehmigungen, kennzeichnen diese neue Politik ebenso wie eine bis dahin ungewohnt positive Berichterstattung in den Medien. Erste Erfolge der Förderung des H. lassen sich bereits ablesen. 1976 und 1977 nahm die Zahl der Lehrlinge im H. deutlich zu. und 1978 stieg auch erstmals in der Geschichte der DDR die Gesamtzahl der privaten H.-Betriebe wieder an. Daß der neuen Einstellung zum H., insbesondere zum privaten, gegenwärtig nicht nur taktische, sondern auch „strategische“ Bedeutung zukommen soll, begründen die Propagandisten der SED damit, daß die Förderung des privaten H. ausdrücklich in das auf dem IX. Parteitag (1976) verabschiedete neue Parteiprogramm der SED aufgenommen wurde. Maria Haendcke-Hoppe Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 502–505 Handschellengesetz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Handwerkskammern der BezirkeDDR A-Z 1975
DDR A-Z 1975
Finanzamt (1975)
Siehe auch: Finanzamt: 1960 1962 1963 1969 1979 1985 Finanzämter: 1953 1954 1956 1958 1959 Finanzämter gibt es in der DDR nicht mehr, seit 1952 die Finanzverwaltung als selbständiger Verwaltungszweig abgeschafft wurde. Ihre Funktionen als unterste für die Festsetzung und Erhebung der Steuern verantwortliche Behörde werden durch das Referat Steuern in der Abteilung Finanzen beim Rat des Kreises wahrgenommen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 300 Finalproduktion A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FinanzausgleichDDR A-Z 1975
Zentralkomitee (ZK) der SED (1975)
Siehe auch: Zentralkomitee der SED: 1963 1965 1966 Zentralkomitee der SED (ZK): 1969 Zentralkomitee (ZK) der SED: 1979 1985 Das ZK „führt die Beschlüsse des Parteitages aus“ und ist „zwischen den Parteitagen“ das höchste Leitungsorgan der Partei (4. Statut der SED von 1963, Punkt 39). Es ist dem Parteitag rechenschaftspflichtig. Mit der Umwandlung der SED in eine „Partei neuen Typus“ wurde sukzessive auch die Führungsstruktur der Partei derjenigen der KPdSU angeglichen. Mit dem III. Parteitag (20.–24. 7. 1950) löste das ZK aus 50 [S. 962](stimmberechtigten) und 31 (nichtstimmberechtigten) Kandidaten den bisherigen — 80köpfigen — Parteivorstand ab. Das ZK besteht aus Mitgliedern und Kandidaten. Ihre Zahl ist nicht verbindlich festgelegt und veränderte sich seit 1950 wie folgt: Die personelle Zusammensetzung des ZK spiegelt z. T. den Trend der jeweiligen Parteilinie wider. Mit dem VI. Parteitag (1963) wurde die Tendenz deutlich, akademische Kader, Fachleute aus Technik, Wissenschaft und Wirtschaft, in größerer Zahl in das höchste repräsentative Gremium der Partei aufzunehmen. Die Wahlen des VIII. Parteitages zum ZK wie die des ZK zum Politbüro und zum Sekretariat lassen personalpolitische Stabilität und Kontinuität erkennen. Erst das 10. Plenum des ZK (Oktober 1973) spiegelte bei den obersten Exekutiv- und Beschlußgremien die inhaltlichen Veränderungen der Honecker-Ära andeutungsweise wider. (Das gilt allerdings weniger für das ZK. Für die seit dem Juni 1971 verstorbenen 6 ZK-Mitglieder wurden Kandidaten zu Vollmitgliedern gewählt.) Das ZK verkörpert die führende Rolle der Partei in Staat und Gesellschaft, in ihm sind wichtige Funktionsinhaber aller gesellschaftlichen Bereiche vertreten. Unterrepräsentiert sind die nachgeordneten staatlichen Ebenen (Bezirke und Kreise), die Universitäten, die Mitglieder ohne besondere Funktionen und die Frauen. Trotz seiner von der Parteiführung manipulierten Zusammensetzung und seiner Funktion hat das ZK das Potential für ein Beratungs- und Konsultationsgremium. Ca. 68 v. H. der Mitglieder und Kandidaten des amtierenden ZK haben eine Hoch- oder Fachschule (einschließlich der Parteischulen der SED) absolviert. Das Durchschnittsalter der Mitglieder und Kandidaten des ZK lag 1963 bei 45, 1967 bei 48 Jahren. Wahl und Mitgliedschaft. Die Mitglieder und Kandidaten des ZK werden vom Parteitag gewählt. Voraussetzung ihrer Wahl ist eine mindestens 6jährige Mitgliedschaft in der SED. Ausnahmen bedürfen der Bestätigung des Parteitages, der formal auch die Zahl der Kandidaten und Mitglieder des ZK festlegt. Das vom VIII. Parteitag (Juni 1971) gewählte ZK hat 135 Mitglieder und 54 Kandidaten. Die Auswahl der Delegierten zum Parteitag und damit der potentiellen Mitglieder und Kandidaten des ZK ist eine der wichtigsten Aufgaben der Kaderpolitik. Funktionen. Bei den Funktionen des ZK ist zwischen den „legislativen“ („… ist zwischen den Parteitagen das höchste Organ der Partei …“) und den „exekutiv-administrativen“ („… leitet … vertritt …, entsendet …, lenkt …“) zu unterscheiden. Das Plenum des ZK tritt statuarisch mindestens einmal in 6 Monaten zu einer Sitzung zusammen. Zwischen Juni 1971 (VIII. Parteitag) und Juni 1975 fanden 14 Sitzun[S. 963]gen statt. (Zum Vergleich: zwischen dem III. und IV: Parteitag, dem IV. und V. Parteitag und zwischen dem V. und VI. Parteitag gab es 18, zwischen dem VI. und VII. Parteitag 15 ZK-Tagungen und zwischen dem VII. und VIII. Parteitag 17 ZK-Plena). Die ZK-Plena haben heute den Charakter von Arbeitstagungen. Das Plenum nimmt den Rechenschaftsbericht des Politbüros über dessen Arbeit seit der letzten ZK-Tagung entgegen und diskutiert ihn. Häufig hält ein Mitglied oder Kandidat des Politbüros ein Grundsatz-Referat zu einem wichtigen Thema, das ebenfalls in Diskussionen erörtert wird. Zu wichtigen Problemkomplexen können auch Experten und andere Funktionäre hinzugezogen werden (Neuerung des 4. Statuts von 1963); dies wurde besonders in der ersten Hälfte der 60er Jahre praktiziert. Der Politbürobericht, die Referate und Diskussionen werden zumeist nur in Auszügen im „Neuen Deutschland“ — dem Zentralorgan der SED — veröffentlicht und müssen von den Parteimitgliedern für die konkrete Parteiarbeit „ausgewertet“ werden. Personelle Veränderungen werden in der Regel ohne Kommentar bekanntgegeben. Formell wird auf der Tagung des ZK die weitere Politik der Partei im Rahmen der vom letzten Parteitag verabschiedeten Grundsätze festgelegt. Der tatsächliche Einfluß des Plenums auf Personalpolitik und Generallinie ist jedoch nur schwer abzuschätzen. Immerhin hat das ZK der KPdSU sowohl in der Frühphase des Sowjetstaates als auch in der Chruschtschow-Ära mehrmals entscheidend den Kurs der Partei mitbestimmt. Vom ZK der SED läßt sich Ähnliches bis heute nicht feststellen. Der Einfluß des Politbüros der SED ist nach wie vor ausschlaggebend. Viele Jahre schien das ZK ein reines Akklamationsorgan zu sein, obwohl die meisten seiner Mitglieder in wichtigen Regierungs-, Verwaltungs-, Wirtschafts- und Funktionen des Parteiapparates tätig sind. Einzelne leiten wissenschaftliche Institutionen, andere gehören von Fachleuten beratenen Kommissionen in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen an, die durch Rückinformationen von der Basis auf Entscheidungen der Parteiführung Einfluß nehmen. Gegenwärtig sind daher Ansätze eines Wandels des ZK zu einem „Transformations- und Konsultationsgremium“ (P. C. Ludz, Parteielite im Wandel, Köln-Opladen, 1968) nicht zu übersehen. Das ZK beruft die Zentrale Parteikontrollkommission (ZPKK) und beschließt über deren Zusammensetzung. In den 40er und 50er Jahren erfüllte die ZPKK eine wichtige Funktion, wenn es um die Erhaltung der „Einheit und Reinheit der Partei“ im Rahmen der Parteisäuberungen ging. Ihre Beschlüsse bedürfen ebenfalls der Zustimmung des ZK. Zur politischen Leitung der Arbeit zwischen den Plena wählt das ZK das Politbüro und zur Durchführung der laufenden Arbeiten das Sekretariat des ZK. Diese beiden Gremien sind die tatsächlichen Träger des Entscheidungsprozesses in der SED und damit in der DDR. Das ZK kann in den Parteiorganisationen wichtiger gesellschaftspolitischer Bereiche Parteiorganisatoren einsetzen und/oder Sonderabteilungen einrichten. Es kann ferner zwischen den Parteitagen Parteikonferenzen einberufen, um personalpolitische Veränderungen oder inhaltlich grundlegende Beschlüsse verabschieden zu lassen. (Bisher gab es in der Geschichte der SED 3 solcher Parteikonferenzen.) Formell hat das ZK als Kollektivorgan ferner die zumeist langjährig im Apparat tätigen Abteilungsleiter des ZK zu bestätigen. Durch seinen Apparat, der in über 35 [S. 964]Abteilungen (mit ca. 2.000 hauptamtlichen Funktionären) gegliedert ist, die den Sekretären des ZK unterstehen, vertritt 1. das ZK die SED im Verkehr mit anderen Parteien und Organisationen, bestimmt 2. das Leitungspersonal für gesellschaftspolitisch wichtige Funktionen (Kaderpolitik), lenkt 3. die Arbeit der zentralen staatlichen Organe und Organisationen durch die in ihnen bestehenden Parteigruppen; leitet und kontrolliert 4. die parteieigenen Betriebe; setzt 5. die Redaktionskollegien der Parteizeitungen und -Zeitschriften ein, die der Kontrolle des zentralen Apparates unterliegen, und informiert 6. die Parteiorganisationen über die Linie der Partei (regelmäßige schriftliche, nicht veröffentlichte Parteiinformationen) und die Tätigkeit des Apparates. Die Fachabteilungen sind in Sektoren und Arbeitsgruppen unterteilt. In ihrer Struktur entsprechen die Abteilungen des ZK denen von ihnen angeleiteten und kontrollierten Organisationen des Staatsapparates. In der Regel ist der zuständige Abteilungsleiter des ZK jedoch einflußreicher als das „entsprechende“ Mitglied des Ministerrates. Mit ihren Vorlagen und Anregungen setzen die Abteilungen die legislative Tätigkeit der Volkskammer in Gang und kontrollieren den gesamten Regierungsapparat. Ständig oder zeitweilig sind dem ZK bzw. dem Politbüro — gelegentlich zusammen mit dem Ministerrat oder seinem Präsidium — Kommissionen oder Arbeitsgruppen zugeordnet, die einzelne Sachgebiete übergreifende Aufgaben des ZK oder des Ministerrates koordinieren sollen (zum Beispiel: Kommission für Nationale Sicherheit, Ltr. P. Verner; Kommission zur Überarbeitung des Parteiprogramms, Ltr. E. Honecker; Kommission zur Überarbeitung des Parteistatuts, Ltr. P. Verner; Kommission für Agitation, Ltr. W. Lamberz). Dem ZK angeschlossen sind: a) das Institut für Marxismus-Leninismus (Direktor: G. Heyden); b) das Institut für Gesellschaftswissenschaften (Direktor: O. Reinhold); c) die Parteihochschule „Karl Marx“ (Direktor: H. Wolf); d) das Institut für Meinungsforschung (Direktor: H. Berg); e) das Zentralinstitut für sozialistische Wirtschaftsführung (Direktor: H. Koziolek) sowie weitere Institute und Schulen zur Kaderbildung. Andere Institutionen — wie das Institut für Internationale Politik und Wirtschaft (IPW, Direktor: M. Schmidt) — arbeiten besonders eng mit einzelnen ZK-Abteilungen zusammen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 961–964 Zentralisation A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zentralrat der FDJDDR A-Z 1975
Verfehlungen (1975)
Siehe auch die Jahre 1969 1979 Strafrecht. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 894 Verfassung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VerflechtungsbilanzDDR A-Z 1975
VEB-Plan (1975)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Jahresplan eines volkseigenen Betriebes. Planung. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 886 VEB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VEGDDR A-Z 1969
DDR A-Z 1969
VdgB (1969)
Siehe auch: VdgB: 1962 1963 1965 1966 1975 VdgB (BHG): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe: 1975 1979 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (bäuerliche Handelsgenossenschaft) (VDGB [BHG]): 1959 1960 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB): 1962 1963 1965 1966 1985 Abk. für Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 664 Vaterländischer Verdienstorden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VDJDDR A-Z 1969
Formalismus (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Ursprünglich eine Richtung der russischen Literaturtheorie und Literaturgeschichtsschreibung, die in der UdSSR bis etwa 1930 wirksam war. Hauptvertreter waren Jurij Tynjanow, Boris [S. 215]Eichenbaum, Wiktor Schklowskij, Roman Jakobson. Seit den dreißiger Jahren ist der F.-Begriff in der offiziellen sowjetischen, später auch in der DDR-Ästhetik eine negativ wertende Bezeichnung für nichtrealistische Kunststile. Im Unterschied zum Realismus ist beim F. die Form gegenüber dem Inhalt primär. Die Form wird gegenüber dem Inhalt zum Selbstzweck. Der F.-Begriff wird in zwei Weisen angewandt, gegen Kunstströmungen des Westens und als Kritik gegenüber Werken, die den Kriterien des sozialistischen Realismus nicht ausreichend entsprechen. Der F. in kapitalistischen Ländern sei eine typische Verfallserscheinung der bürgerlichen Kunst. Der reaktionäre bürgerliche Künstler zeige die Inhaltsleere der kapitalistischen Gesellschaft, ohne jedoch ihre Ursache kenntlich zu machen. Durch den fehlenden Realismus verschleiere die formalistische Kunst aber diesen Inhalt und werde damit unverständlich. Dadurch werde sie nicht nur die esoterische Beschäftigung einer kleinen volksfremden Schicht, sondern zerstöre die Kunst selbst, da sie den Erkenntniswert der Kunst ableugne. Allerdings sei der F. nicht notwendig Ausdruck der reaktionären Weltanschauung des Künstlers. Als Modeerscheinung könnten ihm auch fortschrittliche Künstler verfallen (Picasso). In dieser Weise werden als formalistisch fast alle neueren Kunstströmungen bezeichnet (Futurismus, Kubismus, Surrealismus, Expressionismus, Tachismus bis zur Pop Art). Auf die Kunst sozialistischer Länder angewandt ist der Begriff F. meist Kritik an der Übernahme „westlicher“ Stilelemente. Er wurde aber auch in der Reaktion auf die stalinistische Kulturpolitik gegen die Realismusinterpretation jener Zeit angewandt. (Ästhetik) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 214–215 Forderungseinzugsverfahren A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Formgestaltung, IndustrielleDDR A-Z 1969
Berufsausbildung (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 a) Die B. wird durch die Erfordernisse der Wirtschaftsplanung bestimmt und unterliegt umfassenden gesetzlichen Bestimmungen. Alljährlich ergeht eine Anordnung über die Durchführung des Planes „Berufsausbildung“, der eindeutig die volkseigenen Betriebe bevorzugt. Die Schulabgänger werden durch eine besondere Werbekampagne beeinflußt, die von der Wirtschaftsleitung gewünschten Berufe zu ergreifen. Wichtigstes Mittel der Berufslenkung ist die Registrierpflicht für alle Lehr- und Arbeitserträge mit Schülern, Jugendlichen und Studienbewerbern bei dem jeweiligen Amt für Arbeit und Berufsberatung. Berufsausbildungsverträgen mit Handwerkern oder selbständigen Gewerbetreibenden wird vielfach die Genehmigung versagt. Ziel der B. ist, in möglichst kurzer Zeit qualifizierte Arbeitskräfte heranzubilden. Die B. soll „zugleich feste weltanschauliche sowie politisch-moralische Überzeugungen entwickeln“, die Lehrlinge also im Sinne der SED erziehen. Die Lehrausbilder sollen die Jugendlichen in die sozialistische ➝Gemeinschaftsarbeit einführen. Die gesetzlichen Bestimmungen über die B. wurden in dem im Febr. 1965 in Kraft getretenen „Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem“ zusammengefaßt und zum Teil neu geregelt. Dieses Gesetz betrifft alle Ebenen der Bildung und Ausbildung von der Normalschule über die Berufsausbildung bis hin zu den Hochschulen und Universitäten. Die B. wird darin einheitlich geregelt. (In der BRD gibt es für die verschiedenen Berufsgruppen — also gewerbliche Lehrlinge der Industrie, Handwerkslehrlinge, kaufmänn. Lehrlinge usw. — voneinander abweichende Regelungen.) Die B. baut auf der Normalschule auf und ist eng mit ihr verbunden. Zwar sind viele Regelungen des neuen „Bildungsgesetzes“ noch bloßes Programm, aber an dessen Realisierung wird gearbeitet. Diesem Programm zufolge beginnt eine allgemeine Einführung in das Berufsleben bereits im 7. Schuljahr der Normalschule, der zehnklassigen „Polytechnischen Oberschule“. Diese Berufseinführung in der 7. und 8. Klasse ist überwiegend theoretischer Art und wird ergänzt durch Werkunterricht und praktische Tätigkeit in einem Betrieb. Für die praktische Unterweisung ist wöchentlich ein Unterrichtstag vorgesehen. Diese Unterweisungen werden getrennt für die Berufsrichtungen Industrie und Landwirtschaft veranstaltet. Teil des polytechnischen Unterrichts soll die Weckung von Neigungen und Eignungen für einen bestimmten Beruf sein, um die Berufsentscheidung der Schüler und Eltern zu erleichtern. Vom 9. Schuljahr ab erfolgt neben dem allgemeinbildenden Unterricht eine theoretische und praktische berufliche Grundausbildung, letztere in Verbindung mit einem Betrieb. Auch dabei handelt es sich noch nicht um die Ausbildung für einen bestimmten Beruf. Während des 9. und 10. Schuljahrs sollen vielmehr die Grundlagen für jeweils mehrere verwandte Berufe vermittelt werden, z. B. für „Metallarbeiter“ oder „Elektriker“. Erst nach Abschluß der zehnklassigen Normalschule folgt die B. in einem ganz bestimmten Beruf in einem Lehrbetrieb. Die praktische Lehrzeit beträgt dann in der Regel nur noch zwei Jahre. Während der Lehrzeit besuchen die Lehrlinge die Berufsschule. Durch dieses Ausbildungssystem sollen künftig rund vier Fünftel der in Lehrberufen ausgebildeten Jugendlichen nach Vollendung des 17. Lebensjahres ins Berufsleben eintreten. (Auch in der BRD treten die Jugendlichen in diesem Alter ins Berufsleben, und zwar nach in der Regel 8jährigem Volksschulbesuch und anschließender dreijähriger Lehrzeit. In der BRD werden jedoch noch ungefähr 60 v. H. der gewerblichen Lehrlinge in Handwerksbetrieben ausgebildet, in der „DDR“ sind es nur noch rund 10 v. H.) Von einem kleinen Teil der Schüler — den offensichtlich geringer begabten — wird der Abschluß der Normalschule nach dem 10. Schuljahr nicht verlangt. Man rechnet dabei mit etwa 15 v. H. der Schüler, die nach dem 8. Schuljahr die Schule verlassen und anschließend eine zwei- bis dreijährige Betriebslehre mit gleichzeitigem Besuch einer Berufsschule aufnehmen. Die praktische B. in den Betrieben erfolgt nach einheitlichen, aber für die verschiedenen Berufe doch weitestgehend spezialisierten Vorschriften, die in einer amtlichen Berufssystematik und in den für die meisten Lehrberufe vorliegenden allgemeinverbindlichen Berufsbildern niedergelegt sind. Darin worden Ausbildungsziele und die zu vermittelnden Fertigkeiten genau beschrieben. Geeignete Schüler haben die Möglichkeit, [S. 98]im Anschluß an die 10.~Klasse der Normalschule in die „Erweiterte Oberschule“ einzutreten. Nach weiteren zwei Schuljahren wird dort das Abitur abgelegt. Bis Ende 1966 bestand die Absicht, an den „Erweiterten Oberschulen“ den Schülern in Verbindung mit Lehrbetrieben auch eine Facharbeiterausbildung zu vermitteln. Das Abitur sollte nach diesen Plänen gleichzeitig mit der Facharbeiterprüfung abgelegt werden. Von dieser Absicht ist man wieder abgekommen. Die versuchsweise Einführung der Koppelung von Abitur mit Facharbeiterprüfung hat sich nicht bewährt. Die schulische Ausbildung kam dabei zu kurz. Die Vorbereitung auf die Facharbeiterprüfung an den „Erweiterten Oberschulen“ fällt ab Sept. 1969 wieder weg. Die Schüler erhalten dann nach neuen Lehrplänen auch auf den „Erweiterten Oberschulen“ nur einen allgemein-berufsvorbereitenden Unterricht. Auch für den polytechnischen Unterricht der 7.–10. Klassen der Normalschulen sind neue Lehrpläne (ab 1. Sept. 1968) vorgesehen, da die bisherigen Erfahrungen auf absinkende Schulleistungen hinwiesen. Es hat sich gezeigt, daß die zu weitgehende Übernahme von Aufgaben der B. durch die Schule den Charakter der allgemeinbildenden Schule zu stark verändert. Hinzu kamen organisatorische Probleme, die sich aus der engen Zusammenarbeit zwischen Schule und Betrieben ergaben. Ab Sept. 1967 werden die neuen Lehrpläne auch für die Normalschule, die Polytechnische Oberschule, eine stärkere Betonung der allgemein-berufsvorbereitenden Elemente enthalten. Die neuen Lehrpläne sollen neue berufliche Grundlagenfächer enthalten, insbesondere Grundlagen der Datenverarbeitung, der Betriebsmeß-, Steuer- und Regelungstechnik und der Elektronik. Auch Grundfragen der Kybernetik sollen einbezogen werden. Die Einführung eines neuen Typs der Ausbildungsberufe, des Grundberufs, soll ebenfalls schrittweise ab Sept. 1968 erfolgen. Zunächst sind folgende Grundberufe vorgesehen: Facharbeiter für Datenverarbeitung, Baufacharbeiter, Metallurge für Stahlerzeugung, Metallurge für Stahlformung, Zerspanungsfacharbeiter. Für die herkömmlichen Ausbildungsberufe, die ihre volkswirtschaftliche Bedeutung beibehalten, werden die Berufsbilder überarbeitet unter Einbeziehung der modernen Technik und Technologie und der neuesten Erkenntnisse der Pädagogik. Programmierter Unterrichts wird angestrebt. Im Rahmen des Systems der B. gibt es einige zusätzliche Einrichtungen: Spezialschulen und Spezialklassen für besonders Begabte, für den Nachwuchs an Führungskräften in Wirtschaft, Wissenschaft, Sport und Kultur; Sonderschulen für Körperbehinderte und Beschädigte verschiedener Art; Einrichtungen für die berufliche Weiterbildung Erwachsener (Qualifizierung, Fernstudium, Betriebsakademien). Nach einem Ministerratsbeschluß vom Mai 1964 waren der Staatlichen Plankommission die Planung und Leitung der B. übertragen worden. Durch einen neuen Ministerratsbeschluß vom 22. 12. 1965 ist die Zuständigkeit der Staatl. Plankommission auf das Staatl. Amt für Berufsausbildung übertragen worden. Eine (Mitte 1968) in Vorbereitung befindliche neue gesetzliche Regelung macht die Betriebe und die VVB für die Durchführung der B. und die Weiterbildung Berufstätiger verantwortlich. Auffällig an der neuen Verordnung ist, daß die Lehrlinge wieder stärker als in den letzten Jahren „klassenmäßig“ erzogen werden sollen. Sie sollen „zur festen Freundschaft mit der Sowjetunion, zum proletarischen Internationalismus … sowie zur konsequenten Klassenauseinandersetzung mit dem westdeutschen Imperialismus erzogen werden“ („Tribüne“, Ostberlin, vom 4. 4. 1968). Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. b) Wie das gesamte Erziehungswesen dient auch die B. in der Landwirtschaft, unabhängig von wirtschaftlich-technischen Zielen, der „sozialistischen Umbildung des Bewußtseins“. Die Fachausbildung gewann aber in letzter Zeit aus pragmatischen Gründen sehr stark an Bedeutung. Gegenwärtig ist die landwirtschaftliche B. starken Veränderungen hinsichtlich Inhalts und Dauer unterworfen. 1) Mit Einführung der Zehnklassenschule wird für alle landwirtschaftlichen Lehrberufe dieser Schulabschluß vorausgesetzt. Der Abschluß kann auch während der Lehrzeit in bestimmten Berufsschulen erreicht werden. Bis 1965 war die B. stark spezialisiert. Seit dieser Zeit wird für bestimmte Berufsgruppen eine gemeinsame „Grundausbildung“ durchgeführt. Die „Spezialausbildung“ erfolgt erst während der zweiten Hälfte der Lehrzeit. Die Dauer der Lehrlingsausbildung ist von der Vorbildung abhängig. Für die wichtigsten landwirtschaftlichen Berufe ergibt sich folgende Lehrzeit: zweijährige Ausbildung für Abgänger der zehnten Klasse (ein Jahr Grundausbildung, ein Jahr Spezialausbildung); Grundausbildung in der neunten und zehnten Klasse der Oberschule, anschließend einjährige Spezialausbildung; vierjährige Berufsausbildung in den Erweiterten Oberschulen (zwei Jahre Grund-, zwei Jahre Spezialausbildung) bei gleichzeitigem Erwerb des Abiturs; dreijährige Ausbildung für Abgänger der achten Klasse (in der Berufsschule werden die letzten zwei Jahre der zehnklassigen Oberschule nachgeholt); dreijährige Ausbildung mit Abiturabschluß für Abgänger der zehnten Klasse. 2) Meisterausbildung erfolgt in zwei Formen: in geschlossenen Lehrgängen an Abteilungen der landwirtschaftlichen Fachschulen (5 Monate) und im Fachschulabendstudium (2 Jahre). Die Meisterlehrgänge können auch unter Leitung einer Fachschule an Dorfakademien und Winterschulen durchgeführt werden. Voraussetzungen der Teilnahme sind abgeschlossene Lehrlingsausbildung und mindestens fünfjährige praktische Tätigkeit. Die Meisterausbildung ist ebenfalls weitgehend spezialisiert. (3) Fachschulausbildung zum „Staatlich geprüften Landwirt“ erfolgt in einem dreijährigen kombinierten Studium (Direkt- und Fernstudium gekoppelt) oder in einem vierjährigen Fernstudium. Während des kombinierten Studiums sind die Studenten vorwiegend im Sommerhalbjahr auf ausgesuchten Landwirtschaftsbetrieben tätig und studieren im Fernstudium. Voraussetzung für die Zulassung sind der Abschluß der 10.~Klasse, Facharbeiterbrief und einjährige praktische Tätigkeit. Das Studium [S. 99]spezialisiert sich im dritten Studienjahr in die Fachrichtungen Betriebsökonomie und Produktionstechnik (Feld- und Viehwirtschaft). Außer in der Landwirtschaft kann ein dreijähriges Ingenieur (Fachschul-) Studium noch in den Fachrichtungen Landtechnik, Finanzwirtschaft (Landwirtschaft), Saat- und Pflanzgut, Pflanzenschutz, Gartenbau, Veterinärmedizin (2 Jahre), Forstwirtschaft, Finanzwirtschaft (Forstwirtschaft), Binnenfischerei, Gärungs- und Getränketechnologie, Gemüseverarbeitende Industrie, Back- und Süßwaren, Öl- und Margarineherstellung, Getreideverarbeitung, Milchverarbeitende Industrie und Fleischindustrie erfolgen. 4) Hochschulstudium der Landwirtschaft ist an den Universitäten Berlin, Rostock, Halle, Leipzig und Jena als kombiniertes Studium, Fern- und Abendstudium möglich. Das kombinierte Studium wurde aus dem Direktstudium entwickelt, dauert fünf Jahre und endet mit dem akademischen Grad Diplomlandwirt. Das Studium am Hochschulort wechselt mit praktischen Arbeiten im landwirtschaftlichen Betrieb. In dieser Zeit wird ein Fernstudium durchgeführt. Nach einer dreijährigen Grundausbildung erfolgt eine Spezialisierung in den Richtungen Feld- und Viehwirtschaft. Außer an den genannten Universitäten kann der akademische Grad eines Diplomlandwirtes auch an der Hochschule für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft Bernburg in einem vierjährigen kombinierten Studium erworben werden. Eine Spezialisierung erfolgt im vierten Studienjahr in den Richtungen Agrarökonomie, Pflanzliche und Tierische Produktion. Diese Hochschulausbildung ist besonders für Absolventen der Fach- und Ingenieurschulen geeignet. Die Ausbildung eines Diplom-Betriebswirtschaftlers erfolgt an der Hochschule für Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften in Meißen und dauert im Direktstudium zweieinhalb Jahre. Für das Hochschulstudium sind das Abitur oder der erfolgreiche Abschluß einer Fachschule sowie der Facharbeiterbrief Voraussetzung. 5) Die Erwachsenenbildung (Erwachsenenqualifizierung) im landwirtschaftlichen Bereich erfolgt, außer an den bisher genannten Institutionen, an Dorfakademien, Volkshochschulen und den 1958 wieder eingerichteten Winterschulen. Außer allgemeinbildenden Kursen werden auch Lehrgänge zur Ausbildung von Spezialisten für Bereiche innerhalb der Landwirtschaft durchgeführt. Für ältere Landwirte besteht sogar die Möglichkeit, einen Facharbeiterbrief zu erwerben. Literaturangaben Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1959. 200 S. m. 53 Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 97–99 Bernburg A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BerufsbilderDDR A-Z 1969
Haftarbeitslager (HAL) (1969)
Siehe auch: Haftarbeitslager: 1959 1975 1979 Haftarbeitslager (HAL): 1960 1962 1963 1965 1966 Strafvollzugseinrichtungen, in denen zu Freiheitsstrafe oder Arbeitserziehung verurteilte Strafgefangene „gesellschaftlich nützliche Arbeit“ verrichten müssen. Es bestehen zur Zeit 32 H., die in der Mehrzahl für männliche Häftlinge der allgemeinen oder der erleichterten Vollzugsart (Strafvollzug) bestimmt sind, wie z. B. das bei dem Braunkohlenkombinat Schwarze Pumpe bestehende H., das H. Volkstedt, Kreis Eisleben (Kupferbergbau), das H. Unterwellenborn (Stahlwerk) und das H. Schwedt. Je ein H. ist mit weiblichen (Falkenbach-Himmelmühle, Kreis Zschopau) und jugendlichen Gefangenen (Ottendorf-Okrilla, Kreis Dresden) belegt. Im Braunkohlenrevier Regis-Breitingen bei Leipzig bestehen zwei H., in denen seit 1962 als „arbeitsscheue Personen“ zu Arbeitserziehung auf unbestimmte Zeit verurteilte Häftlinge untergebracht waren. Zwei weitere H. (Berndshof bei Ueckermünde und Parchim) dienen als Militärstraflager. In dem Sonderlager des MfS in Berlin-Hohenschönhausen sind durchschnittlich 800 überwiegend politische ➝Häftlinge, darunter auch sogenannte Langstrafer untergebracht. Abgesehen von einigen größeren H. (z. B. Schwarze Pumpe, Volkstedt) sind die meisten H. mit etwa 200 bis 400 Gefangenen, darunter auch politischen Häftlingen, belegt. Die Gefangenen sind in der volkseigenen Produktion eingesetzt. Sie haben schwere körperliche Arbeit unter meist schlechten Arbeitsbedingungen und bei unzureichender Ernährung zu leisten. Die Häftlinge werden wie Zivilarbeiter entlohnt, erhalten jedoch nur einen geringen Teil des Lohnes ausgezahlt. 75 v. H. der Arbeitsvergütung werden für die Kosten der Unterkunft, Bewachung und Verpflegung einbehalten. Obwohl neben der Lohnsteuer auch die Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe vom Lohn abgezogen werden, werden von der Strafanstalt nur Anwartschaftsgebühren, die nicht renten[S. 264]steigernd wirken, an den Träger der Sozialversicherung abgeführt. Seit Ende 1963 wird der Name H. im dienstlichen Sprachgebrauch nicht mehr verwendet. Seitdem heißen die für den Vollzug von Freiheitsstrafen bestimmten H. Strafvollzugskommandos, die übrigen, entsprechend den darin vollzogenen Strafarten (Strafensystem), Arbeitserziehungskommandos und Militär-Strafarrestabteilungen. Seit dem Inkrafttreten des neuen Strafgesetzbuches und des „Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetzes vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 109) am 3. 7. 1968 gibt es außerdem Strafhaft- und Jugendhaft-Abteilungen für die zu Haftstrafe bzw. Jugendhaft Verurteilten. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 263–264 Häfen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Häftlinge, PolitischeDDR A-Z 1966
DDR A-Z 1966
Dorfzeitungen (1966)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1969 1975 Seit 1954 erschienen in den Bereichen der MTS D. als Organe der Kreisleitungen der SED zur Verbreitung der polit. und wirtschaftl. Anliegen des Regimes. Ab 1961 ließ die SED die D., die mittlerweile eine Höchstauflage von 500.000 Exemplaren erreicht hatten, eingehen und deren Arbeit teilweise von den Kreiszeitungen fortsetzen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 113 Dorfplan A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DPADDR A-Z 1966
Örtliche Industrie (1966)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Bezeichnung für „volkseigene“ Industriebetriebe, deren Rechtsträger zwischen 1958 und 1963 die Räte der Bezirke, Kreise und Gemeinden waren. Etwa 60 v. H. der „volkseigenen“ Industriebetriebe gehörten 1963 zur ÖL, in der etwa 18 v. H. der in der „volkseigenen“ Industrie Tätigen beschäftigt waren. Der größte Teil der zur Öl. gehörenden Betriebe ist seit Anfang 1964 den Wirtschaftsräten der Bezirke — die dem Volkswirtschaftsrat direkt unterstellt wurden — angeschlossen worden. Man spricht seitdem von der Bezirksgeleiteten Industrie. (Industrieverwaltung) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 343 Orientierungsziffern A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Örtliche Landwirtschaftsbetriebe (ÖLB)DDR A-Z 1966
Persönliches Konto (1966)
Siehe auch: Persönliche Konten: 1969 1975 1979 Persönliches Konto: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Pj. Das PK. soll Rohstoffe, Hilfsstoffe, Brenn- und Kraftstoffe, Gas, Elektroenergie und Werkzeuge einsparen sowie Materialreste aus der Verwertung von Abfällen gewinnen helfen. Das PK. wird in einem auf den Namen des Besitzers ausgefertigten Kontobuch geführt, in das vor allem die auf Grund von Materialverbrauchsnormen ermittelten Einsparungen eingetragen werden. Für diese werden Prämien gewährt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 355 Persönliches Eigentum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Persönlichkeitsrechte, SozialistischeDDR A-Z 1966
Kindergarten (1966)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Der K. ist das erste Glied im System der kommunist. Erziehung, die auf den Erfahrungen der sowjet. Pädagogik basiert. In der SBZ diente er zunächst der Freisetzung von Frauen und Müttern für den Arbeitsprozeß, entwickelte sich aber seit 1949 immer mehr zu einer Institution, die die drei- bis sechsjährigen Kinder auf die Schule vorbereitet und an das „sozialistische Leben“ heranführt. Die vom Deutschen Pädagogischen Zentralinstitut herausgegebenen Richtlinien (1953) und Quartalspläne (1965) enthalten präzise Anweisungen, auf welche Weise die Kinder mit dem gesellschaftl. Leben bekanntzumachen und zu welchen Erkenntnissen sie zu führen sind. Alle durch Spiel und Beschäftigung gegebenen Möglichkeiten sollen systematisch für die staatsbürgerliche Erziehung genutzt werden. (Staatsbürgerkunde) Neben den unter staatlicher Aufsicht (Ministerium für Volksbildung) stehenden kommunalen und Betriebs-K. gibt es auf dem Lande Ernte-K. Kinderwochenheime sind für Kinder von Schichtarbeiterinnen und Müttern, die sich „qualifizieren“, Spezial-K. für Kinder mit physisch-psychischen Mängeln bestimmt. 1964 gab es 9.673 K. und Kinderwochenheime (ohne Ernte-K.) mit 484.728 betreuten Kindern, davon 8.111 „öffentliche“ K., die den Kreisen und Gemeinden unterstehen, mit 382.376 Kindern. Von den 30.649 Erziehern waren 24.308 an „öffentlichen“ K. tätig. An den von 60.477 Kindern besuchten 3.204 Ernte-K. wirkten 4.441 Betreuungskräfte. Der Besuch der K. ist nicht obligatorisch. Literaturangaben Möbus, Gerhard: Klassenkampf im Kindergarten — Das Kindesalter in der Sicht der kommunistischen Pädagogik. Berlin 1956, Morus-Verlag. 110 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 238 Kinder, Zusammenführung mit Eltern A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KinderheimeDDR A-Z 1965
DDR A-Z 1965
Pädagogischer Rat (1965)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Nachfolger der früheren Lehrerkonferenz. Der PR. fungiert laut Statut vom 6. 10. 1954 und nach der „Schulordnung“ vom 12. 11. 1959 als beratendes Organ der Direktoren oder Schulleiter an allen gemeinbildenden Schulen mit 4 oder mehr Lehrkräften. Er „berät“ den Arbeitsplan der Schule, nimmt die Berichte über die Erfüllung der Lehrpläne und über die Disziplin der Schüler entgegen und erhält damit auch die Funktion eines Forums der Kontrolle (Kritik und Selbstkritik). Mitglieder des PR. sind die an der Schule tätigen Lehrer und Erzieher sowie der Vors. des Elternbeirats. Der Direktor hat zudem weitere Mitglieder aus den Reihen der FDJ, der Pionierorganisation, Facharbeiter, Genossenschaftsbauern und andere Werktätige, die am Unterrichtstag in der sozialistischen Produktion tätig sind, zu berufen. Die Beschlüsse des PR. bedürfen der Bestätigung des Direktors. Literaturangaben Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 315 Pädagogische Institute A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Pädagogisches KabinettDDR A-Z 1965
Jugendgesundheitspflege (1965)
Siehe auch die Jahre 1963 1966 1969 1975 1979 Im Ausbau des Gesundheitswesens hat (wie in der SU) die J. besondere Betonung erfahren. Dazu gehören regelmäßig vor allem Beratung der Mütter von Säuglingen, ärztliche Überwachung der Kindertagesstätten und -heime und die schulärztlichen Aufgaben in allen (Allgemeinbildenden und Berufs-) Schulen, immer mit periodischen Einzel- und Reihenuntersuchungen, vorbeugender Beratung und Förderung behinderter Kinder in besonderen Dispensaires sowie schließlich gesundheitlicher Belehrung. Mangel an Ärzten hat das Programm bisher nur zum Teil und meist oberflächlich erfüllen lassen. Einige Jahre lang wurde versucht, einen besonderen „Jugendarzt“ auszubilden (Lehrgänge der Akademie für Sozialhygiene). Seit 1960 ist die Aufgabe an die Kinderärzte übergegangen, die „die gesundheitliche Betreuung der Kinder und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr“ wahrnehmen sollen. Jugendzahnarzt und Jugendpsychiater werden zu besonderen Sparten der Fachärzte. Parallel dazu läuft die Ausbildung des Sportarztes. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 205 Jugendgericht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JugendhausDDR A-Z 1965
Technik, Amt für (1965)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Tarnbezeichnung für das Rüstungsamt, 1955 bis 1958 dem „Minister für Nationale Verteidigung“ unterstellt. Das AfT. war gegliedert in je eine Abt. für Sicherheit und Kader, ferner in zehn Zentrale Abt. für Planung, Investitionen, Materialversorgung, Finanzen usw. und in eine Anzahl „Verwaltungen“, z. B. für Waffen und Geräte, Munition und Sprengstoffe, Bekleidung und Ausrüstung, Funk- und Fernmeldewesen, Feinmechanik und Optik, Schiffbau, Fahrzeugbau, Luftfahrtindustrie. Das AfT. wurde — wahrscheinlich im Juli 1958 — aufgelöst. Seine Aufgaben wurden teils von den Industriefachabt. der neu organisierten Staatlichen ➝Plankommission, teils vom Ministerium für Nationale Verteidigung unmittelbar übernommen. Als koordinierendes Zentrales Rüstungsamt ist seitdem die Abt. „Sonderbedarf“ bei der Staatlichen Plankommission, die von einem Generalmajor der NVA geleitet wird, anzusehen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 429 Technik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Technik, Fonds fürDDR A-Z 1965
Trapo (1965)
Siehe auch: Transportpolizei: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1975 1979 1985 Transportpolizei (Trapo): 1966 1969 Trapo: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Abk. für Transportpolizei. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 436 Transportpolizei A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z TrawopolnajasystemDDR A-Z 1963
DDR A-Z 1963
Hilfe, Sozialistische (1963)
Siehe auch die Jahre 1962 1965 1966 Mitte 1960 in die Produktionspropaganda eingeführtes Schlagwort für die geforderte Bereitschaft einzelner Arbeiter aus „fortgeschrittenen Arbeitsbrigaden“ in einer „zurückgebliebenen Brigade“ zu arbeiten und deren Mitglieder durch ihr Vorbild „zu hohem sozialistischem Bewußtsein zu führen“, d. h. zu der vom Regime verlangten höheren Arbeitsleistung zu veranlassen. Die SH. ist in der Regel mit Lohneinbußen des „Helfenden“ verbunden; sie hat sich deshalb nicht zu einer „Bewegung“ entwickeln können. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 199 Heym, Stefan A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HistomatDDR A-Z 1963
Nationaler Kompromiß (1963)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Schlagwort der SED zur Kennzeichnung ihrer angeblichen Verständigungsabsichten, vornehmlich auf wirtschaftl. Gebiet. Der NK. ist das für Deutschland bestimmte Gegenstück zur sowjet. Parole von der Koexistenz im Maßstab der Weltpolitik. Beim NK., mit dem auf die Annäherungsbereitschaft gewisser westdeutscher Kreise im Gegensatz zur klaren Haltung von Regierung und Opposition in der BRD spekuliert wird, liegt die Betonung jedoch im Vergleich zur Koexistenz mehr auf einem Miteinander als auf einem Nebeneinander. Das Wort vom NK. tauchte zuerst im Zusammenhang mit Ulbrichts Brief an Dr. Adenauer vom 28. 1. 1960 auf. in dem Ulbricht ein sog. Verhandlungsangebot an den Bundeskanzler richtete. Es wurde dann vornehmlich zum Leitbegriff für die Außenhandelspolitik der „DDR“, die am 1. 3. 1960 zur Eröffnung der Leipziger Messe Heinrich ➝Rau als gleichermaßen nach Westen wie nach Osten gerichtet bezeichnete. NK. ist danach soviel wie Kompromiß im nationalen Interesse, tatsächlich aber nur eine weitere Propagandaparole zur Irreführung der öffentlichen Meinung in der BRD. (Deutschlandpolitik) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 335 Nationale Volksarmee (NVA) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationaler Verteidigungsrat der DDRDDR A-Z 1963
Friedensfahrt (1963)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die „Internationale Radfernfahrt für den „Frieden“ wird seit 1948 mit großem politischem Propagandaaufwand „im Sinne der Weltfriedensbewegung“ veranstaltet. Ursprünglich nur von Prag nach Warschau oder umgekehrt durchgeführt. Seit 1952 ist Berlin (Ost) in das Straßenrennen einbezogen worden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 158 Frieden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FriedensgefährdungDDR A-Z 1963
Wirtschaftsausschüsse (1963)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Ständige, von Vertretern jeweils zweier Mitgliedsländer des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe gebildete Ausschüsse, in denen die speziellen Fragen der Zusammenarbeit dieser beiden Länder behandelt werden sollen im Unterschied zu den über die Zentrale des RGW in Moskau zu regelnden Fragen, die alle Mitgliedsländer gemeinsam betreffen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 527 Wirtschaftliche Rechnungsführung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wirtschaftsgemeinschaft mit der SUDDR A-Z 1962
DDR A-Z 1962
Parteikontrollkommissionen der SED (1962)
Siehe auch: Kontrollkommissionen der SED: 1979 Parteikontrollkommissionen der SED: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Zentrale Parteikontrollkommission (ZPKK) sowie Kontrollkommissionen im Bezirksmaßstab und im Kreisbereich (BPKK und KPKK), gegr. auf Beschluß der 13. Tagung des SED-Parteivorst. vom 14. 9. 1948. — Aufgaben: Kampf gegen „Parteifeinde“, Korruptionserscheinungen, Mißbrauch von Funktionen, gegen Karrieristen, „Verleumdungen führender Genossen“, Untersuchung aller Vergehen von Parteimitgl. (Parteidisziplin). Die P. werden durch das ZK, die Bezirks- oder Kreisleitungen gewählt. Sie können folgende Strafen be[S. 321]schließen: Verwarnung, Rüge, strenge Rüge, Ausschluß aus der Partei. Die P. sind auch für die Aufhebung oder Revision von Parteistrafen zuständig. Enge Zusammenarbeit mit dem SSD. Vors. der ZPKK: Matern. (Säuberungen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 320–321 Parteikontrolle in den Betrieben, Kommissionen für A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteilehrjahr der SEDDDR A-Z 1962
Souveränität (1962)
Siehe auch die Jahre 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Den Anspruch auf S. erhebt die SBZ seit dem 25. 3. 1954, seit ihr die SU die S. zusprach. In dem Handbuch „DDR — 300 Fragen, 300 Antworten“, das [S. 396]der Ausschuß für Deutsche Einheit (im Mai 1959 in 4. veränd. Aufl.) herausgab, wird (auf S. 11) das Verlangen der SBZ nach S. ausgesprochen: „Die DDR ist ein souveräner Staat, der frei nach eigenem Ermessen über seine inneren und äußeren Angelegenheiten entscheidet, ohne die Rechte anderer Staaten und die allgemein anerkannten Normen des Völkerrechts zu verletzen. Durch die allseitige Mitarbeit der Bevölkerung an allen politischen und wirtschaftlichen Aufgaben, durch ihre Einflußnahme auf die Gesetzgebung, Verwaltung und Justiz ist in der DDR auch zum erstenmal in der Geschichte Deutschlands die Volkssouveränität verwirklicht.“ — Von einer echten demokratischen Rechtfertigung ihrer angemaßten S. durch freie, geheime, unmittelbare Mehrlisten-Volkswahlen wagt das Regime der SBZ nicht zu sprechen. Stark belebt wurde der Anspruch der SBZ auf S. durch die Genfer Außenminister-Tagung vom Sommer 1959. Im Leitartikel schrieb „Neues Deutschland“ am 1. 6. 1958 u. a.: „Gewiß, zwischen der DDR und den Westmächten bestehen keine diplomatischen Beziehungen. Doch ist dies für die Tatsache der völkerrechtlichen Existenz der DDR ohne jede Bedeutung … Die Völkerrechtssubjektivität eines Staatengebildes ist gegeben, wenn dieser Staat tatsächlich als bestimmtes Territorium, zu dem eine Bevölkerung gehört, existiert und eine oberste Gewalt vorhanden ist, die den Staat auf internationaler Ebene vertritt und fähig ist, übernommene Verpflichtungen zu erfüllen und zu erreichen, daß die Rechtsnormen durch die Bürger eingehalten werden.“ Weiter behauptete das Blatt: „Das Verhältnis der Westmächte zur DDR, wie es sich jetzt in Genf herausgebildet hat, kommt eine De-facto-Anerkennung der DDR durch die Westmächte gleich … sie mögen in den Delegierten der beiden deutschen Staaten nur ‚Berater‘ oder sonst etwas sehen.“ Die SBZ legt höchsten Wert auf Anerkennung ihrer S. durch nichtkommun. Staaten. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 395–396 Sorgerecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SovexportfilmDDR A-Z 1962
Vaterländischer Verdienstorden (1962)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Der VV. wird an Einzelpersonen, Kollektive, Betriebe, Institutionen und gesellschaftliche Organisationen in drei Stufen unter Gewährung eines jährlichen Ehrengeldes an Einzelpersonen für politische Verdienste und für solche auf den Gebieten der Wissenschaft, Kunst, Kultur und Volkswirtschaft verliehen. (Auszeichnungen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 451 VAN A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VdgBDDR A-Z 1962
Sachversicherung (1962)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Alleiniger Versicherer ist die Deutsche ➝Versicherungsanstalt. Nur Transporte der Ex- und Importgüter und des Transitverkehrs werden auch bei der Deutschen Auslands- und Rückversicherungs-AG versichert. In der freiwilligen S. werden folgende Zweige betrieben: Automaten, Feuer, Einbruch, Diebstahl, Leitungswasserschäden, Hausrat, Glas, Sturmschaden, Transport, Musikinstrumente, Maschinen, Bauwesen, Reisegepäck, allgemeine Haftpflicht, Vermögensschadenhaftpflicht, Kraftfahrzeugkasko, Kraftfahrzeuggepäck, Fahrrad, Kredit, Betriebsunterbrechung, Hagel, Waldbrand, Tierleben, Schlachttier. Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die Sach- und Personenversicherung in der SBZ. 2., erg. Aufl. (BB) 1958, Teil I (Text) 158 S., Teil II (Anlagen) 192 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 377 Sachsen-Anhalt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SAGDDR A-Z 1960
DDR A-Z 1960
AK-Verfahren (1960)
Siehe auch: Akkreditivverfahren: 1966 1969 Akkreditivverfahren (Ak-Verfahren): 1975 1979 AK-Verfahren: 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Verrechnungsverfahren, wonach Geldverbindlichkeiten durch Akkreditivstellung verrechnet werden. Akkreditivstellung muß in diesen Fällen durch den Käufer erfolgen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 18 Aktivistenschule A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AkziseDDR A-Z 1960
Instrukteurbrigade (1960)
Siehe auch: Instrukteurbrigade: 1959 1962 1963 Instrukteur-Brigade: 1953 1954 1956 1958 Instrukteurwesen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 179 Instrukteur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z InstrukteurwesenDDR A-Z 1960
Deutsch-Arabische Gesellschaft (1960)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Zur „Pflege freundschaftlicher Beziehungen mit den Völkern [S. 88]des Ostens“, zur Information „der deutschen Werktätigen über die Verhältnisse in den arabischen Ländern“ und „um der arabischen Bevölkerung Kenntnisse über die Kultur und Geschichte des deutschen Volkes (ergänze: aus marxistisch-leninistischer Sicht) zu vermitteln“, wurde im Okt. 1958 die DAG. gegründet. Sie ist eines der Instrumente der mit großem Aufwand betriebenen Auslandspropaganda des SBZ-Regimes. (Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem Ausland.) Präsident ist Ernst ➝Scholz, Sekretär Burchard Brentjes. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 87–88 Deutrans A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsche Auslands- und Rückversicherungs-AG (DARAG)DDR A-Z 1960
VPKA (1960)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Volkspolizeikreisamt. (Deutsche ➝Volkspolizei) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 440 VPH A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VppDDR A-Z 1959
DDR A-Z 1959
Zentralschulen (1959)
Siehe auch: Zentralschule: 1953 1954 Zentralschulen: 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Zentralschulen der SED: 1954 1956 1958 Schule. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 408 Zentralinstitut für Bibliothekswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zentralstelle für TierzuchtDDR A-Z 1959
Diamat (1959)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Abk. des Pj. für Dialektischer Materialismus. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 81 Dialektischer Materialismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DIBDDR A-Z 1959
Staatsverrat (1959)
Siehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Schwerstes Staatsverbrechen, strafbar nach § 13 StEG. Mit Zuchthaus nicht unter fünf Jahren und Vermögenseinziehung, in schweren Fällen mit Todesstrafe oder lebenslänglichem Zuchthaus wird bestraft, wer es unternimmt, „1. die verfassungsmäßige Staats- oder Gesellschaftsordnung der DDR durch gewaltsamen Umsturz oder planmäßige Untergrabung zu beseitigen, 2. mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt die verfassungsmäßige Tätigkeit des Präsidenten der Republik, der Volkskammer oder der Länderkammer oder des Ministerrates oder ihrer Präsidien oder eines ihrer Mitglieder unmöglich zu machen oder zu behindern, 3. das Gebiet der DDR einem anderen Staat einzuverleiben oder einen Teil desselben von ihr loszulösen“. Den Tatbestand des „Verfassungsverrats“ im eigentlichen Sinne kennt das sowjetzonale Strafrecht nicht. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 345 Staatsverleumdung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatswappenDDR A-Z 1959
Wanderfahnen, Republiksieger im Wettbewerb (1959)
Siehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Wanderfahne. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 387 Wanderfahnen an Siegerbetriebe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wander-MedailleDDR A-Z 1958
DDR A-Z 1958
Qualifizierung (1958)
Siehe auch: Qualifikation: 1953 Qualifizierung: 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Im Pj. ist die Q. die Weiterbildung und Vervollkommnung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten nach Abschluß der eigentlichen Berufsausbildung. Die Q. ist eines der Mittel zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität (Arbeitspolitik). Daher berücksichtigen die Betriebskollektivverträge insbesondere „die Heranbildung von fachlichem Nachwuchs und die systematische Erhöhung der Qualifikation der Arbeiter, Techniker und Ingenieure“. Dem dienen die innerbetriebliche ➝Schulung, die Betriebsfachschulen, die Aktivistenschulen, Sonderkurse für Gewerkschaftsfunktionäre usw. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der Sowjetzone und in Ost-Berlin. 4., erw. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 248 S., Teil II (Anlagen) 152 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 249 Quadratnestpflanzverfahren A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z QualitätszeichenDDR A-Z 1958
Gütezeichen (1958)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Durch das Deutsche Amt für Maße und Gewichte und das Deutsche Amt für Material- und Warenprüfung erteilte Qualitätszeichen für in der SBZ hergestellte Waren. Für die verschiedenen Warenqualitäten gibt es folgende G.: Eine aus dem kreisrunden „Q“ herausragende „1“ bedeutet: „Spitzenerzeugnis des Weltmarktes“; ein gleichschenkliges Dreieck mit runden Ecken, ohne Inschrift, bedeutet: „Qualitätserzeugnis, das allen Anforderungen entspricht, für das aber keine Klassifizierungsmerkmale bestehen“; ein solches Dreieck mit eingezeichnetem „S“ bedeutet: „Erzeugnis mit sehr guter Qualität, über dem Durchschnitt des Weltmarktes“; Dreieck mit eingezeichneter „1“: „Erzeugnis guter Qualität, dem Durchschnitt des Weltmarktes entsprechend“; das Dreieck mit eingezeichneter „2“ bedeutet: „Erzeugnis ausreichender Qualität“. G. werden nur erteilt, wenn bei dem Erzeugnis die Technischen Normen und Schutz- und Sicherheitsvorschriften eingehalten sind. Die G. sollen einerseits die Herstellbetriebe zur Steigerung der Qualität anregen, andererseits den Käufern einen verläßlichen Hinweis auf die Qualität des Erzeugnisses geben. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 123 GST A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GVGDDR A-Z 1958
Bockmann, Lothar (1958)
Siehe auch die Jahre 1956 1959 (Weißenfelser Schuhfabrik) Initiator einer Aktivistenbewegung zur Materialeinsparung durch Verwertung von Resten. Sowjetisches Vorbild ist Lydia ➝Korabelnikowa. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 61 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1958 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für allgemeine Personenrecherchen wird neben der Rubrik BioLeX auch auf andere biographische Nachschlagewerke verwiesen. Blockpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BodenreformDDR A-Z 1958
Militärpolitik (1958)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 207]Das Potsdamer Abkommen (Besatzungspolitik) sah auch für die SBZ eine völlige und dauernde Entwaffnung vor. Doch die SU und später in ihrem Aufträge die SED und die DDR betrieben eine M., indem sie 1. militärische und militärähnliche (paramilitärische) Verbände aufstellten und 2. weite Bereiche des öffentlichen und politischen Lebens schrittweise in den Dienst dieser Wiederbewaffnung stellten. Nur in den ersten drei Jahren blieb die SBZ von dieser M. verschont, denn die SU tarnte ihre Bolschewisierungsmaßnahmen (Verstaatlichung von ¾ der Industrie) mit der formellen Befolgung des Potsdamer Abkommens: die antimilitaristischen Formeln der Siegermächte und die antitotalitären Grundsätze der antifaschistisch-demokratischen Ordnung verboten die Schaffung von Streitkräften, die von vornherein Werkzeuge einer totalitären Staatspartei — der SED — und des sowjetischen Imperialismus waren. Immerhin traf schon vor Mitte 1948 die SU insgeheim einige Vorkehrungen für ihre M.: 1. Sie gab die (seit August 1946 im Gegensatz zu den Polizeien der westlichen Besatzungszonen zentralisierte) nichtmilitärische Volkspolizei schon sehr früh in die Hand der SED, um zuverlässige Kräfte für die künftige Zonenarmee in Bereitschaft zu halten; 2. sie baute seit 1. 12. 1946 eine militärähnliche kasernierte Grenzpolizei auf, die bis Mitte 1948 schon eine Stärke von 9.100 Mann erreichte, während in den westlichen Besatzungszonen an derartiges noch nicht zu denken war; 3. sie sammelte unter den deutschen Kriegsgefangenen in der SU Kräfte für die Kader der geplanten Zonenarmee. Die zunächst geheime und völlig getarnte Bewaffnung der SBZ begann Mitte 1948, als die Ende 1947 vollzogene Mundtotmachung der nichtmarxistischen Blockparteien (CDU und LDPD) die Umwandlung der SBZ in eine kommunistisch regierte Volksdemokratie eingeleitet hatte. Seit dem 3. 7. 1948 ließ die Besatzungsmacht militärische Einheiten (Kasernierte Volkspolizei) aufbauen. Sie sollten angeblich nur polizeiliche Bereitschaftsverbände sein, wuchsen in Wirklichkeit jedoch schon bis Anfang 1951 zu einer einsatzfähigen Armee von rund 65.000 Mann an, die 24 verstärkte, mit Artillerie und Panzern versehene Regimenter und zahlreiche Ausbildungs- und Sondereinheiten umfaßte. Seit Januar 1952 wurden nach scharfer Siebung mittels militärischer und parteikommunistischer Maßstäbe aus diesen Regimentern (die bis Januar 1949 Bereitschaften, danach Volkspolizei-Dienststellen hießen) sechs moderne motorisierte Divisionen zusammengestellt. Mit der Errichtung von Seestreitkräften der KVP wurde Mitte 1950 begonnen, mit der Vorbereitung einer Luftwaffe der KVP im März 1951. Schon in dieser Zeit verfügten die SU und die SED nicht nur über die KVP. Unter Willi Stoph arbeitete seit Mitte 1951 eine Stelle zur Organisierung einer Rüstungsindustrie der SBZ. Sie wirkte ganz geheim seit Oktober 1951 unter der Tarnbezeichnung „Büro für Wirtschaftsfragen“. Die Grenzpolizei war am 1. 3. 1951 etwa 17.000 Mann stark; die Transportpolizei war von 1946 bis 1951 auf rund 8.000 Mann angewachsen; und die seit Frühjahr 1950 aufgebauten Wachverbände des Ministeriums für Staatssicherheit (Staatssicherheitsdienst) umfaßten 1949 mindestens rund 6.000 Mann. Diese drei Verbände mit zusammen rund 31.000 Mann waren schon 1951 kasernierte militärähnliche Polizeitruppen, die militärisch einsetzbar waren. Da für die SBZ offiziell noch das Potsdamer Abkommen galt, wurde die als „Volkspolizei“ getarnte Armee bis zum Frühjahr 1952 nicht nur auf [S. 208]dem Papier überwiegend aus Freiwilligen gebildet. Für die noch nicht sehr umfangreichen Verbände fanden sich damals um so leichter Freiwillige, da sie 1. meist glaubten, einer bloßen Polizei beizutreten, da sie 2. weit besser verpflegt wurden als weite Teile der Bevölkerung, und da 3. das undemokratische, diktatorische und ausbeuterische Wesen der seit Oktober 1949 bestehenden „DDR“ erst allmählich sichtbar wurde. Diese verhältnismäßige Freiwilligkeit bei der Werbung für die Armee der SBZ war aber nur vorübergehend. Grundlegend und bezeichnend für die Armee (bis 1955 KVP, später Nationale ➝Volksarmee) und die militärähnlichen Polizeitruppen war von Anfang an und ist bis heute die politische Überwachung und Anleitung durch die Politorganisation der SED in den bewaffneten Kräften (Politverwaltung, Politschulung). Sie will Offiziere und Mannschaften zu dem Bewußtsein erziehen, sie seien wichtige Werkzeuge und Vorkämpfer 1. der SED, als der Vorhut der Arbeiterklasse, und 2. der vermeintlich sozialistischen, fortschrittlich-demokratischen und nationalen „antifaschistisch-demokratischen Ordnung“ (später, seit Anfang 1956, der „Arbeiter-und-Bauern-Macht“). Von großer Bedeutung war und ist für die Armee und die Polizeitruppen auch die scharfe und lückenlose Überwachung durch jene Organe und Spitzel des Ministeriums für Staatssicherheit, die mehr oder weniger verdeckt innerhalb der bewaffneten Kräfte eingesetzt sind. — Innerhalb der Armee, in etwas schwächerer Weise auch bei den Polizeitruppen, war und ist noch eine dritte Kontrollorganisation tätig, die zugleich anleitend wirkt: die sowjetischen Berater (Sowjetnik) für die militärische Ausbildung und Führung der Truppe. Ihr unbeschränkter Einfluß macht es deutlich, wie sehr die Armee der SBZ dazu bestimmt ist, ein Werkzeug des sowjetischen Imperialismus zu sein. Bis zum April 1952 wurde die strenge Abschirmung der M. der SBZ dadurch verstärkt, daß die SED und mit ihr alle politischen Mitträger der Blockpolitik und Organe der „DDR“ behaupteten, der SBZ läge eine Bewaffnung, eine M. völlig fern. So fehlte in dem (bis zum 5. 4. 1954 geltenden) II. Parteistatut der SED vom 24. 7. 1950 jeder Hinweis auf eine Waffen- oder Verteidigungspflicht der Parteimitglieder. So verwarf Walter ➝Ulbricht, als er am 9. 5. 1951 als 1. Stellv. des Ministerpräsidenten vor der Volkskammer sprach, jede Rüstung. Er sagte: „Wozu brauchen wir in Deutschland ein Heer, wo wir unsere ganze Kraft benötigen, um unsere deutsche Heimat wieder aufzubauen, und wo es in Europa niemanden gibt, der die Absicht hat, die Beziehungen mit einem friedliebenden Deutschland zu stören?“ Und Ministerpräsident Grotewohl behauptete am 11. 8. 1951 in bezug auch auf die KVP: „Die Volkspolizei der DDR hat keinen militärischen Charakter… Sie hat die Aufgabe, den friedlichen Aufbau der DDR gegen Saboteure, Spione und Diversanten zu schützen.“ Seit dem Mai 1952 bezeichnete die SED „nationale Streitkräfte“ als notwendig und betrieb ihre M. ziemlich offen. Zu dieser Wendung trug so manches bei: 1. Auf die Dauer ließ sich der Aufbau der Armee nicht verheimlichen; 2. die SU hatte am 10. 3. 1952 einem nach ihren Wünschen neutralisierten, wiedervereinigten und „demokratisierten“ (d. h. auf kaltem Wege bolschewisierten) Deutschland „eigene nationale Streitkräfte“ in Aussicht gestellt; 3. die Armee sollte offen zur Stärkung der Staatsgewalt der SBZ beitragen, die von der 2. Parteikonferenz der SED (am 12. 7. 1952) zum „Hauptinstrument bei der Schaffung der Grundlagen des Sozialismus“ erklärt wurde. [S. 209]Die Regierung der SBZ gab ihre Streitkräfte unter Vorwänden bekannt. Sie stellte die Verteidigungsbemühungen der Westmächte gegen die Übermacht der sowjetischen Rüstung als „imperialistische Kriegstreibereien“ hin (so Pieck am 1. 5. 1952) und bezeichnete die immer weiter hingezögerte Verteidigungsplanung der bis dahin unbewaffneten Bundesrepublik als „wiedererstehenden Militarismus in Westdeutschland“ (so Ulbricht am 3. 5. 1952). Ulbricht forderte „den bewaffneten Schutz der DDR“. Außenminister Dertinger teilte am 8. 5. 1952 die bevorstehende Errichtung „nationaler Streitkräfte“ mit. Die SED mußte die Forderung nach einer „nationalen“ Armee im Bereiche des FDGB und vor allem auch in der FDJ in Verbindung mit Friedenskampf-Losungen bringen. Die Propaganda der SED ergab schon am 30. 5. 1952, daß das IV. Parlament der FDJ im Art. 4 der FDJ-Satzung den Dienst in der Armee verlangte: „Der Dienst in der Deutschen Volkspolizei ist für die Mitglieder der FDJ Ehrendienst.“ Die 2. Parteikonferenz der SED, die am 12. 7. 1952 die bisher „antifaschistisch-demokratische DDR“ zu einer Volksdemokratie umprägte und den raschen Übergang zum Sozialismus beschloß, legte auch die Rolle der Streitkräfte bei der geplanten Sowjetisierung des gesamten Deutschland fest. In Ulbrichts Referat, das zum Beschluß des ZK erhoben wurde, hieß es: „Die nationalen Streitkräfte werden die Armee des vom Imperialismus befreiten Volkes in der DDR sein … ein Werkzeug zur weiteren Stärkung der volksdemokratischen Grundlagen unserer staatlichen Ordnung … Sie werden erfüllt sein vom Willen zur Wiederherstellung der Einheit unseres Vaterlandes. Die nationalen Streitkräfte werden sich brüderlich verbunden fühlen mit allen patriotischen Kräften Westdeutschlands.“ Bezeichnenderweise hatte Ulbricht vorher in seinem Referat erklärt: „Die Schaffung nationaler Streitkräfte wird der Volksbewegung in Westdeutschland einen stärkeren Rückhalt und Mut in ihrem Kampf für den Sturz der Bonner Vasallenregierung geben.“ (Neue Welt 1952, Nr. 15, S. 1810 u. 1825.) Vom „nationalen“ Anstrich der M. versprach sich die SED starke Wirkungen auf breitere mittelständische Bevölkerungsteile, auf ehemalige Soldaten und vormalige Nationalsozialisten in der SBZ und in der Bundesrepublik. Deshalb wurde auch die Nationaldemokratische Partei (NDPD) für den nunmehr offenen Aufbau der Streitkräfte und ihre Propagierung sehr stark eingespannt. Um die von Mitte bis Ende 1952 vorgesehene Vergrößerung der Armee von etwa 65.000 auf rund 110.000 Mann zu erreichen, mußten Regierung und SED immer stärker zu Zwangseinziehungen greifen (Wehrpflicht), die z T. als Parteiauftrag oder Verbandsauftrag (der SED bzw. der FDJ) getarnt wurden. Die Verbesserung der militärischen Ausbildung und der Ausbau der Verbände führten schon am 1. 9. 1952 zur Aufstellung des ersten, drei Divisionen umfassenden Armeekorps, dem bald ein zweites folgte. Bezeichnend für die strenge, bis heute gewahrte Geheimhaltung und Tarnung aller militärischen Dinge war, daß die beiden Armeekorps als „Territorialverwaltungen“ bezeichnet wurden - und daß z. B. das Rüstungsamt, das zeitweise als „Amt für Wirtschaftslagen“ getarnt war, seit dem 1. 1. 1953 unter dem Decknamen „Staatliche Verwaltung für Auftragserteilung“ die Einfuhr und die Herstellung von Waffen leitete. Vorwiegend als Armeeministerium diente nach wie vor das Ministerium des Inneren (MdI). Nur die Bildung eines besonderen [S. 210]Staatssekretariates für Innere Angelegenheiten in diesem Ministerium (am 19. 2. 1953) deutete darauf hin, daß die Leitung der eigentlichen Inneren Verwaltung nur eine Seite dieses MdI ausmachte. Die als KVP auftretende Armee, deren See- und auch Luftstreitkräfte stärker ausgebaut wurden, wurde seit dem August durch zwei militärähnliche Milizorganisationen ergänzt: 1. die der vormilitärischen Ausbildung dienende Gesellschaft für ➝Sport und Technik (GST); 2. die Kampfgruppen der SED. Bis zum 7. 8. 1952, an dem der Ministerrat die GST errichtete, hatte die vormilitärische Ausbildung bei der FDJ gelegen. Sie wurde ihr entzogen, da sie organisatorischer Mängel nicht Herr wurde und da ihre Mitglieder sich noch allzusehr in pazifistischen Vorstellungen bewegten. — Von militärischer Bedeutung waren ferner die drei kasernierten militärähnlichen Polizeitruppen: 1. die Grenzpolizei, die seit Mai 1952 nicht mehr dem Innen-, sondern dem Staatssicherheitsministerium (MfS) unterstand; 2. die Transportpolizei, seit Januar 1953 ebenfalls dem MfS untergeordnet; 3. die Wachverbände des MfS. Wie schon vor der Ankündigung der „nationalen Streitkräfte“ hatte die SED die politische Erziehung und Schulung der Armee, der drei Polizeitruppen und der beiden Milizen inne. Die FDJ wurde zu der politischen Erziehung der Armee und der militärischen Organisationen herangezogen. Schon jetzt forderte die SED, nach dem Vorbild der Sowjetarmee sollten politisch-ideologische und militärische Schulung eng miteinander verbunden werden. Neben dem Netzwerk der Politschulung, das die Armee und die anderen bewaffneten Kräfte durchzog, waren auch nach dem Mai 1952 die Überwachungsnetze des Staatssicherheitsdienstes und der Sowjetniks über der Armee usw. ausgespannt. Während des Juni-Aufstandes 1953 gingen Teile der allgemeinen Volkspolizei (DVP) zum Volke über, doch die Wacheinheiten des MfS ließen sich von der SED überall bedenkenlos neben den Sowjettruppen gegen das Volk einsetzen. Die Zuverlässigkeit der KVP, auf deren Einsatz die sowjetische Besatzungsmacht vorsichtshalber nur in äußersten Notfällen zurückgriff, wurde nicht ernsthaft geprüft. — Nach dem 17. Juni ging die GST stark zurück, da FDJ und SED im Zeichen des Neuen Kurses die Zwangswerbung für sie zunächst abschwächten. Die Erfahrungen mit der Volkspolizei (DVP) und der GST sowie die Ungewißheit darüber, wie sich die KVP im Ernstfälle bewähren würde, bewogen die Regierung zu ständiger Siebung und Härtung der KVP in politischer und militärischer Beziehung. Ferner wurden 1. die DVP überprüft; 2. kasernierte Bereitschaftskommandos der DVP (unabhängig von den Wacheinheiten der Staatssicherheit) aufgestellt; 3. bei Wiederbelebung und erneuter Vergrößerung der GST deren politische Schulung mindestens so stark betrieben wie die militärische; 4. neue Kampfgruppen der SED dort errichtet, wo es gegen den stillen Widerstand vieler Industriearbeiter und Behördenangestellter schon möglich war. Noch rascher und rücksichtsloser als vor dem 17. Juni 1953 wurde die KVP nach Beendigung des „Neuen Kurses“ zu einer bewußt politischen Armee entwickelt und entsprechend geschult. Die KVP warb nicht nur mit sozialistisch-klassenkämpferischen, sondern auch mit „nationalen“ Losungen, aber das allgemeine Mißtrauen der Bevölkerung, vor allem der Jugend, konnte sie nicht überwinden. Nur eine Minderheit ließ sich [S. 211]von den Zielsetzungen der KVP ergreifen - und die SED versuchte, diese Minderheit zu ihrem zuverlässigen Werkzeug zu erziehen. Die SED konnte es nicht wagen, die allgemeine Wehrpflicht einzuführen, obgleich diese zu den grundsätzlichen Forderungen marxistisch-leninistischer M. gehört. Die SED beschloß auf ihrem IV. Parteitag (am 5. 4. 1954) in ihrem neuen Statut (9. Abs. der Einl.) die „aktive Verteidigung der Heimat, des Staates der Arbeiter und Bauern“. Bei seiner Satzungsänderung am 18. 6. 1955 machte es der FDGB seinen Mitgliedern zur „Pflicht, die DDR und ihre Errungenschaften zu verteidigen“, d. h. in der Armee ihren Wehrdienst zu leisten. Auch der Sport wurde für die M. eingespannt: Manfred Ewald (SED), der Vorsitzende des Staatlichen Komitees für Körperkultur und Sport, erhob auf der III. Sportkonferenz (25. 11. 1955) die Forderung, den Massensport für die vormilitärische Erziehung einzusetzen. Die Propaganda für die M. stieß immer wieder auf den Widerwillen der Bevölkerung. Deshalb erachtete es z. B. Innenminister Willi Stoph, Chef der KVP, am 14. 4. 1954 für „erforderlich, den Ungeist des Pazifismus … entschieden zu bekämpfen“. — Auf der gleichen Linie lag die Verfassungsergänzung, welche die Volkskammer am 26. 9. 1955 beschlossen hatte. Sie erhob, im Hinblick auf eine später vielleicht notwendige Wehrpflicht, den Verteidigungsdienst zur „nationalen Ehrenpflicht der Bürger der DDR“. Gerade weil die Militärpropaganda so geringe Erfolge hatte, setzte die SED alles daran, um die KVP und die vier Polizeitruppen zu verbessern und auszubauen: Die Grenzpolizei wurde bis Ende 1955 auf etwa 34.000 Mann gebracht; die Transportpolizei zählte damals rund 9.000; die militärähnlichen Bereitschaftskommandos der Volkspolizei rund 13.000; die aus den Wacheinheiten der Staatssicherheit entstandenen „inneren Truppen“ zählten etwa 15.000 Mann. Diese rund 71.000 Mann standen neben der Armee (KVP) zur Verfügung. Auch die Kampfgruppen fielen seit Mitte 1955 nicht nur politisch, sondern auch militärisch ins Gewicht, und die GST entlastete die KVP nicht unbeträchtlich. Sie war neben der FDJ das beste Werbungsfeld der KVP und der vier verschiedenen Polizeitruppen. Bereits die KVP wurde mit dem Anspruch erzogen, sie sei die eigentlich berufene gesamtdeutsche Armee. Seit dem 18. 1. 1956, seit der Umbenennung der KVP in Nationale Volksarmee (NVA) wird dieser Anspruch noch stärker betont. Sie soll, so erklärte am 18. 1. 1956 der Minister für Nationale Verteidigung, Willi Stoph, „den Interessen des ganzen deutschen Volkes dienen … auf der Wacht für die Sicherung des Friedens“. Sie soll ein Machtinstrument werden, das entscheidend an der geplanten Bolschewisierung auch der Bundesrepublik mitwirkt. „Die Arbeiterklasse Deutschlands“, so sagte Stoph am 12. 6. 1957, „verfügt in Gestalt der NVA über eine reguläre, den Anforderungen eines modernen Krieges entsprechende Armee“. Vor diesem Hintergrund muß die gesamte M. der SBZ gesehen werden: die Hebung der Politschulung, der Disziplin und der militärischen Schlagkraft aller bewaffneten Kräfte, ferner der Kampfgruppen und der GST. Die ständige Überwachung der Armee und aller anderen Verbände muß dabei seit 1956 immer wieder verschärft werden, denn der Widerspruch zwischen den demokratisch und national klingenden Losungen der „DDR“ einerseits und der Wirklichkeit dieses Gebildes andererseits ist zu groß. Mehr denn je ist die M. der SED auf die [S. 212]Jugend angewiesen. Deshalb verlangt das Statut der FDJ vom 27. 5. 1954 den Einsatz der Mitglieder in der vormilitärischen Erziehung und den Wehrdienst in jeder Form. Die NVA trägt wieder die feldgraue deutsche Uniform des 1. und 2. Weltkrieges, aber die Sowjetarmee gilt ihr als Vorbild. Und unter Berufung auf den Marxismus-Leninismus soll sie zu einem Werkzeug des sowjetischen Imperialismus erzogen werden. Diese Rolle spielt die Volksarmee auch insofern, als sie dem Oberkommando des Warschauer Paktsystems untersteht. Als bolschewistische Armee arbeitet sie unter strengster Geheimhaltung gegenüber der Öffentlichkeit. So ist das Rüstungsamt der SBZ seit Anfang 1956 als „Amt für Technik“ getarnt. Die zielbewußte M. der SED hat der Armee und den Polizeitruppen eine beträchtliche Kampfkraft gegeben. Dies gilt auch von großen Teilen der beiden Milizen, vor allem der Kampfgruppen der SED. Man darf dies nicht unterschätzen. Es darf aber auch nicht übersehen werden, daß das unablässige Bemühen der SED, aus der Armee (und den Polizeitruppen wie den Milizen) eine starr kommunistische Parteiarmee zu machen, schwere Konflikte in die Armee trägt. Es führt zu schweren Spannungen mit den soldatischen Kräften der Armee und mit den menschlich-freiheitlichen Elementen unter den Soldaten und auch Offizieren. Die nicht geringe Zahl jener Soldaten und Polizeisoldaten, die in die Bundesrepublik fliehen, ist aufschlußreich. So verschärfen sich seit Mitte 1956 die schon lange bestehenden Unstimmigkeiten zwischen jenen Offizieren, die mehr militärisch als parteipolitisch denken, und den vorwiegend kommunistisch geschulten Offizieren und Polit-Offizieren. Auch nach der Ausrufung der Nationalen Volksarmee hat die SED es nicht gewagt, die allgemeine Wehrpflicht einzuführen. Vielmehr versucht sie wie vor 1956, in parteiergebenen Kernverbänden (in der Grenzpolizei, in der Bereitschaftspolizei und in den Kampfgruppen) Einsatzkräfte gerade gegen das drohende, ihr unzuverlässig erscheinende Volk zu bilden. Diese Tatsache läßt Schlüsse auf die wirklichen Ergebnisse der M. zu. Literaturangaben Bohn, Helmut: Armee gegen die Freiheit — Dokumente und Materialien zur Ideologie und Aufrüstung in der Sowjetzone. Köln 1956, Markus-Verlag. 241 S. Boutard, R. J.: L'Armée en Allemagne Orientale … Paris 1955, Nouvelles Éditions Latines. 208 S. Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Bericht über den Aufbau der Volkspolizei in der sowjetischen Besatzungszone. (BMG) Frühjahr 1951. 27 S. Die Kasernierte Volkspolizei in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (Denkschrift). (BMG) 1954. 44 S. m. 6 Anlagen. Die vormilitärische Ausbildung in der Sowjetzone. Materialien über die „Gesellschaft für Sport und Technik“. (BMG) 1952. 12 S. Garthoff, Raymond L.: Die Sowjetarmee — Wesen und Lehre (m. Einführung v. General a. D. Günther Blumentritt, übers. v. Helmut Bohn). Köln 1955, Markus-Verlag. 592 S. m. 12 Karten. Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BB) 1958. 174 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 207–212 Militärgerichtsbarkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MilitärstaatsanwaltschaftDDR A-Z 1956
DDR A-Z 1956
Abschreibungen (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 In der „volkseigenen“ Industrie der SBZ werden die A. für Anlagen und Einrichtungen ebenso wie im „kapitalistischen“ Wirtschaftssystem vorgenommen. In der VE-Wirtschaft gibt es für die verschiedenen Wirtschaftszweige allgemeinverbindliche A.-Sätze. Bis Ende 1954 mußten die A.-Beträge der „volkseigenen“ Betriebe an die Deutsche ➝Investitionsbank abgeführt werden, von der auch die Zuführung neuer Mittel für Generalreparaturen und Investitionen erfolgte. Seit Anfang 1955 können die Betriebe die A.-Beträge behalten und dem betrieblichen Fonds für Investitionen zuführen. Auch Amortisationen — z. B. Tilgungsbeträge für Investitionskredite — brauchen nicht mehr an die kreditgebende Deutsche Investitionsbank zurückgegeben zu werden, sondern verbleiben den Betrieben zur Finanzierung von Generalreparaturen und zur vollen oder teilweisen Finanzierung der Investitionen. Literaturangaben Samson, Benvenuto: Planungsrecht und Recht der volkseigenen Betriebe in der sowjetischen Besatzungszone. Frankfurt a. M. 1953, Alfred Metzner. 121 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 10 Abschnittsbevollmächtigter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ABVDDR A-Z 1956
Verlagswesen (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Wie jeder andere Wirtschaftszweig, so unterliegt auch das V. der zentralen Wirtschaftsplanung (Wirtschaftssystem). Während die Hauptabt. Polygraphische Industrie im Ministerium für Leichtindustrie das V. von der Seite der Produktion (z. B. der Papierkontingentierung) lenkt, sorgt das Ministerium für ➝Kultur bei der schöngeistigen Literatur, das Amt für ➝Literatur und Verlagswesen in allen anderen Literaturbereichen dafür, „daß die veröffentlichte Literatur in hohem Maße beiträgt zur Lösung unserer politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Aufgaben“ (Apelt, 1953). Genau wie im „Dritten Reich“ geschieht diese Steuerung der Buchproduktion nicht durch [S. 279]eine Vorzensur, sondern durch Ausschaltung und Behinderung unerwünschter Verlage, durch die Handhabung des Papierzuteilungsverfahrens und andere administrative Maßnahmen, durch die Kontrolle und Beeinflussung der Produktions-(„Perspektiv“-)Pläne der Verlage und durch ideologisch bestimmte Buchkritik. Zuverlässige Zahlen über die Besitzverhältnisse und die Produktion der Verlage werden in der SBZ nicht veröffentlicht. 1953 mußten alle Verlage neu lizensiert werden. Von 142 Verlagen waren 1954 nur noch 15 unzweifelhaft in privatem Besitz; bei 40 Verlagen (z. B. unter Treuhänderschaft) waren die Besitzverhältnisse unklar; der Produktionsanteil dieser Verlage nach Zahl der Titel betrug nur 6,3 v. H. für die privaten Verlage, 6,1 v. H. für die Verlage mit unklaren Besitzverhältnissen. Alle übrigen Verlage sind entweder Eigentum von Parteien und Massenorganisationen, wie der sowjetzonale Dietz-Verlag (SED), der Aufbau-Verlag (Kulturbund), der Verlag Neues Leben (FDJ) oder sog. VEB, also Staatseigentum; zu den letzteren gehören neben dem Verlag Volk und Wissen, der das Monopol für die gesamte Schulbuchproduktion hat, viele altangesehene Verlage (wie Bibliographisches Institut, Breitkopf und Härtel, Brockhaus, Reclam, Teubner), die mitsamt ihren Verlagsrechten widerrechtlich enteignet wurden und unter gleichem Namen wie in der Bundesrepublik drüben unter kommunistischer Leitung produzieren. 1954 wurden 5.410 Titel veröffentlicht, wovon 18,3 v. H. auf schöngeistige Literatur, 16,8 v. H. (also ungewöhnlich viele) auf Technik und Handwerk entfielen. Von 1.200 Übersetzungen (also 22 v. H. der Gesamtproduktion) gehörten 1954 394 zur schönen Literatur; 863 Titel waren aus dem Russischen, 103 aus anderen slawischen Sprachen übersetzt. (Kulturpolitik, Buchhandel, Bibliothekswesen, Bibliothek Fortschrittlicher Schriftsteller) Literaturangaben Taubert, Sigfred: Buchproduktion und Verlagswesen der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands im Jahre 1955. (BMG) 1956. 34 S. m. 17 Tab. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 273, 279 Verkehrswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VermittlungskontoreDDR A-Z 1956
Friedensschutzgesetz (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Kurzform für „Gesetz zum Schutze des Friedens“ vom 15. 12. 1950 (GBl. S. 1199). Das F. zählt verschiedene Tatbestände auf, die im wesentlichen dem Schlagwortkatalog des Art. 6 der sowjetzonalen Verfassung entsprechen (Boykotthetze). Zuständig zur Aburteilung nach dem Gesetz ist das Oberste Gericht. Diese Zuständigkeit ist nach § 10 Abs. 3 auch gegeben, wenn die angebliche Straftat von deutschen Staatsbürgern nicht im Gebiet der SBZ begangen worden ist, selbst dann, wenn der Täter dort nicht einmal seinen Wohnsitz oder Aufenthaltsort hat. Das [S. 90]Gesetz enthält also eine scharfe Drohung gegen die Bewohner Westberlins und der Bundesrepublik, insbesondere gegen Politiker und Journalisten. In der Praxis ist das Gesetz yom Obersten Gericht erst einmal angewendet worden (Urteil vom 14. 5. 1952 gegen Metz u. a). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 89–90 Friedensrichter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Friedrich, WalterDDR A-Z 1956
Sequesterbefehl (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Befehl Nr. 124 der SMAD vom 20. 10. 1945, wonach in der SBZ zahlreiche gewerbliche Unternehmen beschlagnahmt wurden. Unter der Bezeichnung „Über die Beschlagnahme und provisorische Übernahme einiger Eigentumskategorien“ ordnete der Befehl an, „das Eigentum, das sich auf dem von den Truppen der Roten Armee besetzten Territorium Deutschlands befindet und Personen gehört, die von dem sowjetischen Militärkommando durch besondere Listen oder auf andere Weise bezeichnet werden, als beschlagnahmt zu erklären“. Unter den „Personen“ waren nach sowjetischer Formulierung „Naziaktivisten und Rüstungsfabrikanten“ zu verstehen. Dieser Befehl gab den Vorwand für die Beschlagnahme wichtiger Industriebetriebe. Ein Teil davon wurde nach dem Befehl 167 vom 5. 6. 1946 in das „Eigentum der UdSSR auf Grund der Reparationsansprüche der UdSSR“ übergeführt (SAG-Betriebe). Der größte Teil jedoch wurde durch den Befehl 64 vom 17. 4. 1948 in „Volkseigentum“ übernommen. (VEB) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 232 Semjonow, Wladimir Semjonowitsch A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SfSDDR A-Z 1954
DDR A-Z 1954
Handwerkssteuer (1954)
Siehe auch: Handwerkssteuer: 1953 1975 1979 1985 Handwerksteuer: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Durch die ab 1. 1. 1950 in der SBZ eingeführte H. trat bei allen Gewerbetreibenden, die in die Handwerksrolle eingetragen sind, an die Stelle der Einzelveranlagungen zur Einkommen-, Vermögens-, Gewerbe- und Umsatzsteuer eine Pauschalbesteuerung mit gestaffelten Steuersätzen je nach Art des Betriebes, der Zahl der Beschäftigten und der Ortsklasse. Nach dem Gesetz über [S. 66]die H. sind die Handwerke in 18 Gruppen eingeteilt, die unterschiedliche Zuschläge zu einem Grundbetrag je nach dem Materialanteil der Fertigwaren zahlen müssen. Die höchsten Zuschläge zahlen die Handwerke mit geringem Lohnanteil, also u. a. Bäcker, Fleischer und Müller. Die Zuschlagsteuer wächst progressiv mit der Zahl der im Lohn Beschäftigten und wird nach der Lohnsumme errechnet. Die Zuschlagsteuer wirkt sich z. B. bei Betrieben mit 10 Beschäftigten etwa zweieinhalbmal so hoch aus als bei Betrieben mit nur einem Beschäftigten. Zur Produktionssteuer (Grund- und Zuschlagsteuer) kommt als weiterer Teil der H. die sog. Handelssteuer. Sie wird aus der Summe der Verkaufspreise derjenigen Waren errechnet, die der Handwerker eingekauft hat, abzüglich der im Betrieb verarbeiteten Waren. Es handelt sich praktisch um eine Ablösung der Umsatzsteuer für nicht verarbeitete Waren, also reine Handelsartikel. Der politische Zweck der H. ist unverkennbar. Bestimmte Kategorien von Kleinbetrieben werden so stark belastet, daß sie nicht mehr leben können. Sie müssen daher schließen, ihre Inhaber Lohnempfänger bei einem volkseigenen oder kommunalen Betrieb werden. Die staatlichen Handwerks- und Industriebetriebe haben einen ausgesprochenen Mangel an Facharbeitern; er wird auf diesem Umwege gemildert. Durch die progressive Besteuerung fremder Arbeitskräfte wird praktisch jede Entfaltung des Handwerks unterbunden. (Gesetz über die Steuer des Handwerks vom 6. 9. 1950, Gesetz über die Steuertarife des Handwerks vom 13. 4. 1951.) (Handwerk) Literaturangaben Plönies, Bartho: Die Sowjetisierung des mitteldeutschen Handwerks. Ein Bericht über die Lage des Handwerks in der sowjetischen Zone. 2., erg. Aufl. (BB) 1953. 136 S. m. 19 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 65–66 Handwerk A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HausgeldDDR A-Z 1954
Agrobiologie (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Aus der SU in die SBZ übernommenes Schlagwort des Pj. für eine ideologische Auslegung der Biologie. A. stellt die Lehre von der völligen Naturbeherrschung durch den Menschen dar. Danach bilden Organismus und Umwelt eine Einheit. Die Eigenschaften des Organismus werden nach der A. durch Umwelteinflüsse vererbbar verändert. Der Begründer und Hauptvertreter der A. ist Lyssenko, der sich auf die Lehren von Mitschurin in der Biologie und Wiljams in der Bodenkunde bezieht. Durch ihn wurden in der SU die Vertreter der „formalen Genetik“ ausgeschaltet. (Naturgemäße Viehhaltung, Trawopolnajasystem) Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 9 Agrartechnische Organisationen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AgronomDDR A-Z 1954
Russifizierung (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 In der SBZ die systematische, von der Besatzungsmacht und der SED betriebene Förderung des Vordringens russischer Kulturgüter, am eindrucksvollsten dokumentiert in den Lehrplänen und -büchern aller Kunstgattungen (Schulen, Erziehungswesen), aber auch im Kunst- und Musikleben, auf dem Büchermarkt, in der Architektur, ja selbst in der Technik überall nachweisbar. R. darf nicht mit Sowjetisierung verwechselt werden, geht aber mit dieser Hand in Hand, indem nur solche russischen Kulturwerke in den Vordergrund gestellt werden, die als „fortschrittlich“ im stalinistischen Sinne gelten oder entsprechend zurechtgemacht sind. Da das derart verbreitete Bild vom Russentum mit der geschichtlichen Wahrheit nicht übereinstimmt, kann auch nur mit Einschränkung von echter R. gesprochen werden. Wichtiges Instrument der R. ist die Gesellschaft für ➝deutsch-sowjetische Freundschaft. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 140 Rundfunk-Komitee, Staatliches A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RüstungsproduktionDDR A-Z 1954
Arbeitsgemeinschaft Medizinischer Verlage (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 Zusammenschluß der privaten Verleger mit dem zentralen Gesundheitsministerium, das über 50 v. H. der Geschäftsanteile besitzt und den Geschäftsführer bestellt. In Zusammenarbeit mit dem Kulturellen Beirat hat sich das Gesundheitsministerium (und damit die SED) so die Möglichkeit gesichert, nach eigenem Ermessen zu bestimmen, was und in welchem Umfange etwas gedruckt wird. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 14 Arbeitsdisziplin A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitskräftelenkungDDR A-Z 1953
DDR A-Z 1953
Opportunismus (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Abweichungen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 101 Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Örtliche IndustrieDDR A-Z 1953
Innerdeutschen Handels, Gesetz zum Schutz des (1953)
Siehe auch: Innerdeutschen Handels, Gesetz zum Schutz des: 1954 Innerdeutschen Handels, Gesetz zum Schutze des: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Das „Gesetz zum Schutz des innerdeutschen Handels“ vom 22. 4. 1950 (GBl. [S. 64]S. 327) ist von besonderer Bedeutung auf wirtschaftsstrafrechtlichem Gebiet. Es stellt den ohne besondere Genehmigung erfolgten Transport von Waren, die in einer besonderen Anlage zum Gesetz aufgeführt sind, nach und von Westberlin unter Strafe von mindestens 3 Jahren Gefängnis, in schweren Fällen mindestens 5 Jahren Zuchthaus und Vermögenseinziehung. Ein schwerer Fall liegt z. B. immer dann vor, wenn Wertpapiere, Briefmarken mit Sammlerwert, Kunstgegenstände oder Schmucksachen ohne Warenbegleitschein narh Westberlin gebracht werden. Durch eine Regierungsverordnung vom 26. 7. 1951 (GBl. S. 705) wurde dieses Gesetz auf den gesamten Warenverkehr zwischen der SBZ und dem übrigen Deutschland ausgedehnt. Durch dieses Gesetz wird die Möglichkeit, über privates Eigentum frei zu verfügen (Kunstgegenstände, Schmucksachen usw.), stark eingeschränkt und teilweise verhindert. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 63–64 Innerdeutschen Handel, Gesellschaft für A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Institut für Deutsche Sprache und LiteraturDDR A-Z 1953
Investitionsbank, Deutsche (1953)
Siehe auch: Deutsche Investitionsbank: 1975 1979 Deutsche Investitionsbank (DIB): 1969 Investitionsbank, Deutsche: 1954 Investitionsbank, Deutsche (DIB): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Finanzinstitut der volkseigenen Wirtschaft für Investitionsmittel. Auf Anordnung der DWK vom 13. 10. 1948 errichtet. Das Berliner zentrale Institut unterhält in den Ländern der Zone und in Ostberlin Filialen. Die Investmittel erhält die I. planmäßig aus dem Staatshaushalt der SBZ. Ein Teil der Investmittel besteht aus sog. Amortisationen, d. h. Rückzahlungen vorher gewährter Investmittel durch die volkseigenen Betriebe. Dafür existiert ein 1950 festgelegter Amortisationsschlüssel, der die unterschiedlichen Abschreibungsmöglichkeiten der Branchen berücksichtigt. Zu den Aufgaben der I. gehört auch die Gewährung langfristiger Kredite von mehr als 10.000 DM Ost, wofür die Mittel durch Ausgabe von Staatsschuldverschreibungen beschafft werden. Die I. erhält die Investitionspläne, nach denen sie die Verteilung der Mittel vorzunehmen und ihre zweckgebundene Verwendung zu kontrollieren hat, von der Staatlichen ➝Plankommission. Sie ist ebenso wie die Deutsche ➝Notenbank ein Instrument der Planwirtschaft, die sie mit den Mitteln der Kreditpolitik aktiv zu unterstützen hat. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 66 Investitionen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jehovas ZeugenDDR A-Z 1953
Koenen, Wilhelm (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Vor 1933 Mitgl. des ZK der KPD, M. d. R., 1919–21 Organisator der Aufstände in Mitteldeutschland, Redakteur der „Roten Fahne“. 1933 Flucht nach England, 1939 dort interniert. 1945 Rückkehr nach Deutschland, KPD-Landesvorsitzender in Sachsen, dann Generalsekretär des Nationalrats der Nationalen Front. Mitgl. des ZK der SED. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 69 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1953 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/koenen-wilhelm verwiesen. Klassenkampf auf dem Dorfe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kohlenbergbau