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In der Kategorie DDR A-Z  verlinkt die Website auf Handbücher zur DDR, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland erschienen sind.

 

Zwischen 1953 und 1985 veröffentlichte die Bundesregierung mehrere Handbücher über die Deutsche Demokratische Republik (DDR) unter verschiedenen Titeln, darunter SBZ von A–Z (1953–1966), A bis Z (1969) und das DDR Handbuch (1975–1985). Diese Werke verfolgten das Ziel, umfassende Informationen über die DDR zu liefern. Die Artikel behandelten Themen wie die staatliche Organisation, die politische und wirtschaftliche Entwicklung sowie die führenden Akteure der DDR. Diese Informationen wurden teils in kurzen Stichworterklärungen, teils in ausführlichen Darstellungen aufbereitet.

Mit dem Ende der DDR trat eine zusätzliche Dimension dieser Handbücher zutage: Sie fungieren als Zeitzeugen, die nicht nur die Entwicklung innerhalb der DDR, sondern auch die sich verändernde Perspektive der Bundesrepublik auf die DDR über drei Jahrzehnte hinweg dokumentieren. Diese Handbücher bieten daher eine wertvolle Quelle, um den Wandel der historischen Sichtweisen nachzuvollziehen.

Der gesamte Text dieser Handbücher ist nun auf der Plattform www.kommunismusgeschichte.de zugänglich gemacht worden. Dabei wurde der ursprüngliche Charakter des Nachschlagewerks beibehalten, indem die Querverweise der Originaltexte als Links integriert wurden. Neu ist die Möglichkeit, die Veränderungen der Einträge über die verschiedenen Ausgaben hinweg zu verfolgen, was einen einzigartigen Vergleich der historischen Perspektiven ermöglicht. Weitere Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier. 

 

DDR A-Z 1985

DDR A-Z 1985

Kriminalität (1985)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 757] I. Kriminalstatistik Nach marxistisch-leninistischer Auffassung geht die K. nicht aus der Natur des Menschen, sondern aus den gesellschaftlichen Verhältnissen hervor. Die K. ist somit keine unausweichliche Gesetzmäßigkeit der menschlichen Existenz, sondern der gesellschaftlichen Entwicklung unterworfen; in der kommunistischen Gesellschaft werde sie überwunden sein. Eine günstige, d.h. rückläufige Entwicklung der K. kann somit als Beweis für den gesellschaftlichen Fortschritt gewertet werden. Das mag der Grund dafür sein, daß in Veröffentlichungen aus der DDR stets der Eindruck eines ständigen Rückgangs der K. auf dem Gebiet der DDR seit 1946 vermittelt wird. Die in den Statistischen Jahrbüchern der DDR bis 1971 veröffentlichte K.-Statistik weist zwar für 1970 eine um nahezu 80 v.H. geringere K. gegenüber 1946 aus, jedoch ist diese Entwicklung nicht so kontinuierlich verlaufen, wie andere Veröffentlichungen glauben machen wollen. Die in dieser Statistik fehlenden Straftatenzahlen der Jahre 1949 und 1951–1956 sind niemals veröffentlicht worden. Das gleiche gilt für die K.-Ziffern mit Ausnahme von 1951 (K.-Ziffer 1027). Eine über 1970 hinausgehende K.-Statistik wurde mehrere Jahre nicht mehr veröffentlicht. Nachdem das Statistische Jahrbuch 1972 unter dem Vorwand, die Ergebnisse des Jahres 1971 hätten bei Redaktionsschluß noch nicht vorgelegen, nur die bereits 1971 veröffentlichten Zahlen wiederholte, fehlte in den Ausgaben 1973–1977 jede Information über die K. und die Tätigkeit der Strafjustiz. Die darauf gestützte Vermutung, daß die K. — wie schon durch die veröffentlichten Zahlen für 1968–1970 belegt — seit 1971 weiter gestiegen ist, wird durch seit 1978 veröffentlichte Statistiken bestätigt. Durchschnittszahlen für Zeiträume statt Jahresziffern sollten dies zwar zunächst verschleiern, die K.-Statistiken der folgenden Jahre weisen jedoch einen deutlichen Anstieg der K. um etwa 29 v.H. gegenüber dem niedrigsten Stand von 1968 aus. Die K.-Ziffer für 1980 ist mit 772 höher als die des Jahres 1965 und entspricht in etwa dem für den Zeitraum 1960–1969 angegebenen Durchschnitt. Der Anteil der durch die staatlichen Gerichte verurteilten Täter ist von knapp 67 v.H. im Jahre 1977 bis 1982 auf über 76 v.H. gestiegen. Dem entspricht eine rückläufige Entwicklung der Übergaben an Gesellschaftliche Gerichte : Die Informationen über den Stand der K. gaben schon in der Vergangenheit zu Zweifeln Anlaß. Auch gibt es einige Anzeichen dafür, daß die veröffentlichten Statistiken manipuliert worden sind: 1. Die K.-Ziffern der Bezirke zeigen erhebliche Unterschiede und z.T. mit der allgemeinen Entwicklung der K. im Widerspruch stehende Schwankungen auf (vgl. xref=dd10.757c Tabelle). [S. 758]Im Gegensatz zur Zunahme der K. in der gesamten DDR weist diese Statistik für Berlin (Ost) für 1969 einen erheblichen Rückgang und für 1970 einen weit über dem DDR-Durchschnitt liegenden Anstieg auf. Die Ziffern für den Bezirk Frankfurt/Oder übertreffen im Jahr 1969 die K.-Ziffern von Berlin (Ost) und weisen damit für diesen Bezirk 1969 die höchste K. in der DDR auf. 1970 liegt Berlin (Ost) erneut an der Spitze. Bei Gera und Rostock fällt der der allgemeinen Tendenz widersprechende Rückgang der K.-Ziffern für 1970 auf, nachdem 1969 die K. im Bezirk Rostock höher gewesen war als in Berlin (Ost). Bemerkenswert ist schließlich der Vergleich der K.-Ziffern der Bezirke Karl-Marx-Stadt und Neubrandenburg. Während diese in dem Industriebezirk Karl-Marx-Stadt fast unverändert gering blieben und damit weit unter dem DDR-Durchschnitt lagen, hatte die ohnehin höhere K. in dem eher ländlichen Bezirk Neubrandenburg überdurchschnittlich zugenommen und 1970 einen mit fast 40 v.H. höheren Stand als im Bezirk Karl-Marx-Stadt erreicht. Die z. T. der allgemeinen Tendenz widersprechende merkwürdig unterschiedliche Entwicklung der K. in den einzelnen Bezirken läßt sich auch aus den für die folgenden Jahre veröffentlichten K.-Ziffern dieser — und der anderen — Bezirke ablesen: Auffällig bleibt der unvermindert niedrige Stand der K. im Industriebezirk Karl-Marx-Stadt. Eine Erklärung für diese — mit den Erfahrungen der Kriminologie nicht zu vereinbarenden — starken örtlichen Unterschiede der K.-Entwicklung ist wohl darin zu sehen, daß auch die Örtlichen Organe der Staatsmacht miteinander im Sozialistischen Wettbewerb stehen und um Anerkennung als „Bereich der vorbildlichen Ordnung, Sicherheit und Disziplin“ ringen. Dafür ist eine günstige K.-Statistik von großer Bedeutung. Kleine Manipulationen bei der Zählung der Straftaten dürften vielfach nicht auszuschließen sein. 2. Eigenartig sind ferner die starken Schwankungen bei einzelnen Deliktgruppen. So soll die Zahl der Straftaten gegen das persönliche Eigentum von 68.869 im Jahr 1957 zunächst bis 1960 um etwa 37 v.H. auf 43.436 zurückgegangen, dann bis 1963 um mehr als 45 v.H. auf 63.163 gestiegen sein und seitdem erneut um mehr als 50 v.H. auf 30.747 im Jahr 1967 abgenommen haben. Der angegebene starke Rückgang in dieser zahlenmäßig größten Deliktgruppe seit 1963 ist besonders hervorzuheben, weil zu jener Zeit die Behandlung geringfügiger Delikte, insbesondere kleinerer Vergehen gegen das persönliche Eigentum, den gesellschaftlichen Gerichten übertragen worden war und diese Delikte so entgegen den geltenden Bestimmungen möglicherweise in einigen Fällen nicht mehr statistisch erfaßt wurden. Seit 1977 wurden jährlich mehr als 31.000 gegen das persönliche oder private Eigentum gerichtete Straftaten gezählt (Neue Justiz, 1969, H. 13, S. 390, und Statistisches Jahrbuch der DDR 1981). 3. Mit dem Inkrafttreten des neuen StGB am 1. 7. 1968 werden Bagatelldiebstähle sowie einige andere Verstöße gegen Strafbestimmungen, wie Hausfriedensbruch, Beleidigung und Verleumdung, nicht mehr als Straftaten, sondern als Verfehlungen (Strafrecht, III.) gewertet und damit nicht mehr von der K.-Statistik erfaßt. Der durch die K.-Statistik ausgewiesene Rückgang der Zahl dieser Straftaten beruht seit 1968 zum großen Teil nicht auf einer tatsächlichen Abnahme dieser Delikte, sondern nur auf einer anderen Wertung derartiger Gesetzesverletzungen. 4. In der DDR-Statistik der einzelnen Delikte sind nicht alle, sondern nur die 26 wichtigsten Straftatengruppen aufgeführt. Zu den nicht genannten Tatbeständen gehören vor allem die aus dem politischen Bereich wie ungesetzlicher Grenzübertritt (versuchte Republikflucht), alle Staatsverbrechen, die Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung und Asoziales Verhalten. Es fällt auf, daß die Zahl der nicht den im Statistischen Jahrbuch aufgeführten Straftatengruppen zuzuordnenden Straftaten noch stärker zugenommen hat als die Gesamtzahl aller Straftaten: 18.221 (= 15,7 v.H. aller Straftaten) im Jahre 1977, 23.412 (18,5 v.H.) in 1978, 28.374 (22 v.H.) in 1979, 30.795 (23 v.H.) in 1980 und 37.599 im Jahre 1981 (Statistisches Jahrbuch der DDR 1982). Bei fast ¼ aller Straftaten sagt die Statistik also nichts über die Art der Delikte. Obwohl ein echter Vergleich der K. in beiden Teilen Deutschlands wegen der unterschiedlichen Rechts[S. 759]ordnungen und wegen der geschilderten Bedenken gegen die Zuverlässigkeit der K.-Statistik der DDR nur teilweise möglich ist, kann dennoch davon ausgegangen werden, daß die K. in der DDR geringer ist als in der Bundesrepublik Deutschland. Es besteht allerdings kaum Anlaß, dies auf ein verändertes „sozialistisches Bewußtsein“ der Bevölkerung der DDR zurückzuführen. Eher bieten sich folgende Gründe an: 1. Stärkere Kontrolle des Bürgers durch staatliche und gesellschaftliche Organe und durch Nachbarn und Arbeitskollegen (vgl. #495#v. V.) Dazu gehört auch die Pflicht zur gesellschaftlich nützlichen Arbeit. Das verhindert weitgehend den im Westen bekannten Typ des „reisenden Verbrechers“ und „Berufsverbrechers“. 2. Abschiebung nicht erziehbarer Asozialer und Krimineller in die Bundesrepublik Deutschland. 3. Geringere Diebstahls- und Betrugs-K. infolge geringeren Warenangebotes und des Fehlens einer zum übersteigerten Konsum anreizenden Werbung. Auf Versorgungslücken im wirtschaftlichen Bereich sind andererseits zahlreiche DDR-typische Straftaten zurückzuführen, wie z.B. Diebstähle von Baumaterial, der illegale Handel mit Kraftfahrzeugen und anderen hochwertigen Gebrauchsgütern sowie Fälle der Korruption. II. Schwerpunkte Schwerpunkte der K. sind Diebstahl, Verkehrsdelikte, Rowdytum und Körperverletzung sowie Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten. Obwohl seit dem 1. 7. 1968 Bagatellsachen nicht mehr als Straftaten gezählt werden (s. #495#i. I., 3), bildet Diebstahl auch 1982 mit 50.531 Straftaten die weitaus größte Deliktgruppe. 28.902 gegen das persönliche Eigentum gerichtete Diebstähle stehen 21.629 Diebstählen zum Nachteil sozialistischen Eigentums gegenüber. Damit überwiegt jetzt wieder — wie früher — die Zahl der gegen das persönliche Eigentum gerichteten Straftaten. Im Jahr 1957 war die Zahl der gegen das persönliche Eigentum gerichteten Delikte mit 68.869 noch etwa doppelt so hoch wie die Straftaten gegen das sozialistische Eigentum (Neue Justiz 1969, H. 13, S. 390). Die Diebstähle persönlichen Eigentums sind dann zurückgegangen und waren 1970 mit 22.158 geringer als die Straftaten zum Nachteil sozialistischen Eigentums (23.240). Die Zahl dieser Straftaten ist seitdem etwa konstant geblieben im Gegensatz zu den auf etwa 30.000 angestiegenen Diebstählen persönlichen Eigentums (Statistische Jahrbücher der DDR 1971 und 1983). Bei den Straftaten gegen die Verkehrssicherheit hat mit dem Rückgang der Zahl der Unfälle im Straßenverkehr auch die Zahl der als Herbeiführung eines schweren Verkehrsunfalls nach § 196 StGB strafbaren Delikte abgenommen. Nachdem die Zahl dieser Straftaten von 2.526 im Jahre 1969 auf 4.006 bis 1978 gestiegen war, werden für 1982 nur noch 3.637 derartige Taten angegeben. Demgegenüber hat sich die bis 1977 festgestellte rückläufige Tendenz der Verkehrsgefährdungen durch Trunkenheit in den letzten Jahren nicht fortgesetzt. Die Zahl dieser Straftaten blieb seitdem mit jeweils über 3.000 im Jahr konstant. Den weitaus größten Anteil dieser Deliktgruppe bildet weiterhin das unbefugte Benutzen von Fahrzeugen. Nach einer ständigen Zunahme der Zahl dieser Straftaten bis 1978 auf 6.917 wurde allerdings seitdem bis 1982 eine Abnahme auf 5.349 in der Statistik ausgewiesen. Der unverhältnismäßig große Anteil dieser Straftaten an der Gesamtzahl der Straftaten gegen die Verkehrssicherheit dürfte im wesentlichen auf die Schwierigkeit des Erwerbs eines Kraftfahrzeuges zurückzuführen sein (Statistische Jahrbücher der DDR 1971 und 1981). Bei Rowdytum (§§ 215, 216 StGB) und Körperverletzung ist der Anteil der Jugendlichen und der unter Alkoholeinfluß stehenden Straftäter besonders hoch. Die vorsätzlichen Körperverletzungen haben bis 1977 um fast 15 v.H. gegenüber 1969 von 9.817 auf 11151 derartiger Delikte zugenommen. Für 1982 weist die Statistik mit 10.840 eine ähnliche Zahl aus (Statistische Jahrbücher der DDR 1971 und 1983). Zahlen der als Rowdytum bezeichneten Straftaten werden erstmals wieder im Statistischen Jahrbuch 1978 genannt. Im Jahresdurchschnitt 1970–1974 soll es 1882 und 1975 2.092 dieser Delikte gegeben haben. Für 1977 sind nur noch 1550 Straftaten nach §§ 215, 216 StGB gezählt worden. Dieser in der Statistik 1977 ausgewiesene erhebliche Rückgang steht im Widerspruch zu den zahlreichen Zeitungsberichten über Rowdytumdelikte und Veröffentlichungen, in denen Rowdytum immer wieder als ein Schwerpunkt der K. genannt ist. Die für die folgenden Jahre angegebenen höheren Zahlen (1978: 2.190, 1979: 2.418, 1980: 2.205, 1982: 2.026) dürften daher eher der Wirklichkeit entsprechen (Statistisches Jahrbuch der DDR 1983). Ein weiterer Schwerpunkt der K. ist das Delikt „Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten“ (§ 249 StGB). Zahlen hierüber werden zwar in den Statistiken nicht genannt. Die Bedeutung dieses strafrechtlichen Komplexes hat in den letzten Jahren jedoch anscheinend ständig zugenommen, wie Veröffentlichungen und Berichte ehemaliger Häftlinge erkennen lassen. Über die Zahl der politischen Straftaten (Politische ➝Häftlinge) gibt die K.-Statistik nach wie vor keine Auskunft. III. Ursachen Als Ursache der noch vorhandenen K. werden vor allem schädliche Einflüsse aus dem Westen, insbesondere durch Fernsehen und Rundfunk, Besuche [S. 760]und Briefe aus der Bundesrepublik Deutschland sowie Überreste noch vorhandener, aus dem Kapitalismus überkommener Bewußtseinselemente, so z.B. Reste „spießbürgerlicher Lebensgewohnheiten und bürgerlicher Eigentumsideologie und Egoismus“, die vor allem als Ursache der auf kleinbürgerliches Besitzstreben gerichteten Eigentumsdelikte gelten, angesehen. Das über Jahrtausende die Menschheit formende, ihre sozialen Verhältnisse und Verhaltensweisen, ihre Denkweisen bestimmende Privateigentum an den Produktionsmitteln besitze eine solche Kraft, „daß die von ihr produzierten Denk- und Verhaltensmuster noch sehr lange über Generationen und ganze historische Prozesse fortwirkten“, zumal „beim heutigen internationalen Stand der Kommunikationstechnik mehr oder weniger das ganze Sein und Bewußtsein der Welt“ auf die Bürger der DDR eindringe und dadurch das Nachwirken alter „Denk- und Verhaltensweisen massiv unterstützt“ werde (Buchholz in Neue Justiz 1983, S. 199 ff.). Zu diesen früher stets als alleinige Ursachen für die in der DDR vorhandene K. genannten Gründen wird seit einiger Zeit noch eine „Reihe innerer Erscheinungsformen“ in der sozialistischen Gesellschaft angeführt, die „auf Widersprüchen und Konflikten beruhen, die mit der komplizierten Entwicklung und Herausbildung der sozialistischen Gesellschaft zusammenhängen“. Der Prozeß des Abbaues dieser Konflikte vollziehe sich nicht im Selbstlauf. Man habe es gegenwärtig mit einer „ungleichmäßigen und widerspruchsvollen Entwicklung“ zu tun. IV. Jugendkriminalität Die Jugend-K. ist relativ hoch. Informationen aus der DDR darüber sind allerdings besonders spärlich. Die Straftatenbelastung bei verschiedenen Altersgruppen läßt folgende Durchschnittswerte der Jahre bis 1969 erkennen: Die K.-Ziffer erreicht also bereits bei den 16–18jährigen ihr Maximum und fällt bei den Erwachsenen schnell ab. Demgegenüber verläuft in der Bundesrepublik Deutschland die Kurve der Verurteiltenziffer erheblich flacher. Der verhältnismäßig hohe Anteil der Jugend an der Gesamt-K. hat, wie Veröffentlichungen aus der DDR erkennen lassen, weiterhin eine steigende Tendenz. Für diese Entwicklung werden folgende Ursachen genannt: Einflüsse der ideologischen Diversion aus dem Westen (s. o.). Mängel in den Beziehungen der Erwachsenen zu den Jugendlichen, die den Prozeß der Entwicklung des gesellschaftlichen Bewußtseins junger Menschen hemmen. Vorhandensein spontaner Elemente unter der Jugend, die durch Kontakte der verschiedenen Altersgruppen „immer weitervererbt werden“ und zum Entstehen eines fehlerhaften Weltbildes und spontan-anarchistischen Ausbrüchen aus den Regeln gesellschaftlichen Zusammenlebens führen. Mangelhafte Entwicklung eines freien sozialistischen Jugendlebens mit der Folge spontaner Gruppenbildung und der Gefahr der Entwicklung gesellschaftswidriger Tendenzen (Rowdytum). Gestörte Bildung und Erziehung sowie mangelhafte Einstellung zur Arbeit. Ca. 50 v.H. der jugendlichen Straftäter haben die Schule ohne abgeschlossenen Ausbildung verlassen. Alkoholmißbrauch. Tatsächlich dürften jedoch besonders das zunehmende Rowdytum und der häufig Straftaten auslösende Alkoholmißbrauch vor allem auch auf die dauernden Reglementierungen und Kontrollen bei der Einhaltung gesellschaftlicher Normen zurückzuführen sein. Angaben über die Jugend-K. enthalten die K.-Statistiken der DDR nicht. 85 v.H. der Straftaten Jugendlicher entfallen seit Jahren fast gleichbleibend auf Straftaten gegen das sozialistische und persönliche Eigentum, die Verkehrssicherheit, die staatliche und öffentliche Ordnung sowie auf vorsätzliche Körperverletzung. V. Vorbeugung Nach der VO über die Aufgaben der örtlichen Räte und der Betriebe bei der Erziehung kriminell gefährdeter Bürger vom 19. 12. 1974 (GBl. I, S. 130) i.d.F. der 2. VO vom 6. 7. 1979 (GBl. I, S. 195) sind die Räte der Kreise, Städte und Gemeinden für die Erfassung, Erziehung und Kontrolle kriminell gefährdeter Bürger verantwortlich. Als kriminell gefährdet gelten Bürger, die ernsthafte Anzeichen von arbeitsscheuem Verhalten oder in anderer Weise die Entwicklung einer asozialen Lebensweise erkennen lassen, infolge Alkoholmißbrauchs fortgesetzt die Arbeitsdisziplin verletzen oder die Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens mißachten, sowie Jugendliche, bei denen wegen ihres sozialen Fehlverhaltens auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres die Weiterführung der Erziehung (Jugendwerkhöfe) nötig ist. [S. 761]Ihre Erziehung erfolgt insbesondere durch Arbeit, Berufsausbildung und Einflußnahme auf eine sinnvolle Freizeitgestaltung. Ihnen kann aufgegeben werden, einen Arbeitsplatz und die ihnen zugewiesene Wohnung nicht zu wechseln, eine Ausbildung fortzusetzen und abzuschließen, den Umgang mit Personen, die einen ungünstigen Einfluß ausüben, zu unterlassen, bestimmte Gebäude, Gaststätten oder sonstige Örtlichkeiten zu meiden, einer Meldepflicht nachzukommen, finanzielle Verpflichtungen zu erfüllen, für die Familie zu sorgen, sich fachärztlicher Untersuchung oder Heilbehandlung bei Alkoholmißbrauch zu unterziehen. Die kriminell Gefährdeten haben dem Leiter ihres Betriebs oder dem Arbeitskollektiv über die gewissenhafte Einhaltung der ihnen erteilten Auflagen zu berichten. Der Vorbeugung durch Abschreckung und Erziehung dienen auch die zahlreichen Strafverfahren vor erweiterter Öffentlichkeit (Schauprozesse), deren Zahl in den letzten Jahren erheblich zugenommen hat, Verfahren vor Gesellschaftlichen Gerichten sowie die verstärkten Bemühungen um die Wiedereingliederung Straffälliger (Strafvollzug). Der K. vorbeugenden Charakter wird der Entwicklung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts zugeschrieben, weil dadurch ein höheres Niveau an Bildung, Disziplin, Bewußtheit und Sicherheit erreicht wird und neue Formen und Methoden der Leitung und Organisation der Arbeits- und Produktionsprozesse erzeugt werden, die die Vorbeugung begünstigen. Eine hervorragende Rolle sollen auch die objektiven kollektiven Lebensformen der Menschen spielen. So hänge die Wirksamkeit der K.-Vorbeugung wesentlich vom Niveau der sozialistischen Lebensweise in den Arbeitskollektiven, Lernkollektiven, Familien, Wohngemeinschaften und Freizeitgruppen ab. Horst Hildebrand Literaturangaben Aue, Herbert: Die Jugendkriminalität in der DDR. Berlin (West): Berlin Verl. 1976. Freiburg, Arnold: Kriminalität in der DDR. Zur Phänomenologie des abweichenden Verhaltens im soz. deutschen Staat. Opladen: Westdeutscher Verl. 1981. Sozialistische Kriminologie. Ihre theoretische und methodische Grundlegung. 2., erw. Aufl. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1971. <LI>Szewezyk, Hans: Der fehlentwickelte Jugendliche und seine Kriminalität. Jena: Fischer 1982. (Medizinisch-juristische Grenzfragen. 15.) Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 757–761 Kriegsverbrecherprozesse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kritik und Selbstkritik

DDR A-Z 1985

Angelsport (1985)

Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 Der Deutsche Anglerverband (DAV) der DDR wurde am 14. 9. 1954 als Nachfolger von sechs vorher selbständigen Anglervereinigungen gegründet. Er ist als die zentrale Organisation aller Angelsportler Sportverband des Deutschen Turn- und Sportbundes (DTSB) der DDR und seit dem 28. 9. 1957 Mitglied des Internationalen Sportfischer-Verbandes (CIPS). Der DAV ist nach dem Fußballverband der zweitgrößte Sportverband des DTSB und wahrscheinlich der Verband mit den meisten aktiven Mitgliedern aller Sportorganisationen der DDR: 1967: 242.816 Mitglieder, 1974: 342.632 Mitglieder, 1. 5. 1984: 490.912 Mitglieder, davon 17.195 Kinder und Jugendliche. Daneben gibt es in der DDR noch etwa 200.000 nichtorganisierte Freizeit-Angler. Sportangler der DDR errangen bei internationalen Meisterschaften zahlreiche Erfolge. Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des DAV sind das Statut des DTSB und die VO zur Förderung des Angelns vom 14. 10. 1954, das Statut vom 1. 5. 1960 und ferner das Fischereigesetz vom 2. 12. 1959. Fachzeitschrift: Deutscher Angelsport. Sport. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 46 Anarchismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Angestellte

DDR A-Z 1985

Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung (1985)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Mit Wirkung vom 28. 8. 1961 wurde der Sozialversicherungsausweis zu einem AfAuS. erweitert. Der Sozialversicherungsausweis diente zum Nachweis der Berechtigung, Leistungen aus der Sozialversicherung zu empfangen. In ihn wurden eingetragen Name und Sitz des Arbeitgebers, Beginn und Ende jeder Tätigkeit, der Gesamtverdienst bzw. das Einkommen aus selbständiger Praxis, Einkommenspfändungen (bei Arbeitsplatzwechsel) sowie jede Heilbehandlung (deren Dauer, Dauer der Arbeitsunfähigkeit und die gewährten genehmigungspflichtigen Heil- und Hilfsmittel). Die gleichen Angaben enthält jetzt der nach und nach eingeführte AfAuS. Außerdem enthält er Angaben über den beruflichen Werdegang und die staatlichen Auszeichnungen des Inhabers. Ausweispflichtig sind alle Bürger, die bei der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten oder der Sozialversicherung bei der Staatlichen Versicherung der DDR pflichtversichert sind. Der AfAuS. ersetzt das Arbeitsbuch, weil in ihm auch der Beginn und die Beendigung jedes Arbeitsverhältnisses eingetragen sind. Das Arbeitsbuch, erstmals unter der nationalsozialistischen Herrschaft eingeführt, wurde in der SBZ zunächst beibehalten. 1947 wurden neue Arbeitsbücher ausgegeben. Der AfAuS. dient der Arbeitskräftelenkung. Auf Verlangen ist er nicht nur den Organen der Sozialversicherung, den Ärzten und Einrichtungen des Gesundheitswesens, sondern auch den Betrieben und Universitäten, vor allem aber den Ämtern, Abteilungen und Organen für Arbeit (und Löhne) und den Abteilungen bzw. Organen für Berufsbildung und Berufslenkung vorzulegen. Sozialversicherungs- und Versorgungswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 131 Außenwirtschaft und Außenhandel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Auszeichnungen

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Nationalkommunismus (1985)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der N. gilt im sowjetischen Einflußbereich, also auch in der DDR, als „rechte“ Abweichung von den Grundprinzipien des „Proletarischen“ bzw. „sozialistischen Internationalismus“. Dem N. wird vorgeworfen, er stelle die Interessen des eigenen Landes (oder einer kommunistischen bzw. sozialistischen Partei) über die des „sozialistischen Lagers“, überbewerte die „nationalen Besonderheiten“ und unterschätze die für alle sozialistisch/kommunistisch regierten Länder in gleicher Weise geltenden „allgemeinen Gesetzmäßigkeiten“ beim Aufbau des Sozialismus. N., im Sprachgebrauch der DDR häufig auch mit Nationalismus, d.h. einer „bürgerlichen Ideologie und Politik“, in Verbindung gebracht, wird schon dann als systemgefährdend angesehen, wenn seine Vertreter tendenziell politische Unabhängigkeit von der UdSSR anstreben bzw. die Führung der KPdSU Anzeichen dafür zu erkennen glaubt. Der Vorwurf des N. wird auch indirekt erhoben, wenn die Partei- und Staatsführung einer kommunistischen Partei bzw. eines sozialistischen Landes die Prinzipien der Souveränität und Nichteinmischung überbetont oder die führende Rolle der KPdSU in der sozialistischen Staatengemeinschaft nicht uneingeschränkt akzeptiert. Der N. wird darum auch häufig propagandistisch in die Nähe des Antikommunismus und „Antisowjetismus“ gerückt. Dem Vorwurf des N. kann sich die Parteiführung eines sozialistischen Landes aussetzen, wenn sie z.B.: bestimmte Integrationsmaßnahmen im Rahmen des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) ablehnt, weil sie davon Nachteile für die Entwicklung der eigenen Wirtschaft erwartet; eine stärkere Beteiligung an den militärischen Entscheidungen im Rahmen des Warschauer Paktes fordert, im sowjetisch-chinesischen Konflikt nicht eindeutig für Moskau Partei ergreift bzw. einer Verurteilung der chinesischen kommunistischen Partei bzw. der Kritik an ihr nicht zustimmt und eine vermittelnde Position anstrebt; auf gesellschaftspolitischem Gebiet vom sowjetischen Grundmodell bzw. von den „sowjetischen Erfahrungen“ beim Aufbau des Sozialismus zugunsten stärkerer Berück[S. 940]sichtigung nationaler Besonderheiten so weit abweicht, daß davon Rückwirkungen auf andere sozialistische Länder befürchtet werden, die die „Einheit“ und Geschlossenheit des östlichen Bündnisses bzw. des sowjetisch geführten Teils der kommunistischen Weltbewegung gefährden könnten. Die Diskussionen um den N. haben auch aufgrund der Auseinandersetzungen mit dem Eurokommunismus neuen Auftrieb erhalten sowie vor, während und nach allen bisherigen größeren Krisen im sowjetischen Einflußbereich, d.h.: beim „Abfall“, d.h. Ausschluß Jugoslawiens aus dem Kommunistischen Informationsbüro (Kominform) 1948, bei den stalinistischen „Titoisten“-Prozessen 1948–1954 in allen Volksdemokratien, bei den Volksaufständen 1956 in Polen und Ungarn, gegenüber Rumänien seit etwa 1962 bis in die Gegenwart und zur Rechtfertigung der militärischen Aggression gegenüber der ČSSR durch Truppen des Warschauer Paktes 1968, wurde vor allem von orthodoxen Kräften innerhalb der regierenden kommunistischen bzw. sozialistischen Parteien gegen die „Schuldigen“ u.a. der Vorwurf erhoben, sie hätten nationalkommunistische Vorstellungen zu verwirklichen gesucht. Der Vorwurf des N. dient damit der Sicherung der Vormachtstellung der UdSSR innerhalb ihres Hegemonialbereiches. Die zunächst mit Duldung der KPdSU in den Volksdemokratien nach 1945 geführte Diskussion um einen „besonderen Weg zum Sozialismus“ wurde nach dem Ausschluß Jugoslawiens offiziell abgebrochen, ohne daß damit die Auseinandersetzungen um das „richtige“ Wechselverhältnis von spezifischer nationaler Entwicklung und den von der Sowjetunion definierten „allgemeinen Gesetzmäßigkeiten beim Aufbau des Sozialismus“ beendet werden konnten. Die Entwicklung der Lage in Polen seit Herbst 1980, aber auch die die Sowjetunion herausfordernde Aussage von Partei- und Staatschef Ceauşescu im Frühjahr 1983, in Rumänien sei die „Diktatur des Proletariats“ inzwischen von einer „revolutionären Demokratie“ ersetzt worden, zeigt die fortbestehende Brisanz der Ideen des N. Mit der Erweiterung des sozialistischen Weltsystems um einige Entwicklungsländer dürfte diese Problematik künftig weiter an Gewicht gewinnen. Angesichts der ungelösten nationalen Frage in Deutschland (Nation und nationale Frage) erhielt das Problem des N. für die SED besondere Bedeutung, da es stets die Frage einschloß, ob Tempo und Umfang einer sozialistisch-kommunistischen Umgestaltung in einem nationalen Teilstaat, der DDR, ohne Rücksicht auf die Entwicklung im anderen deutschen Staat, der Bundesrepublik Deutschland, bestimmt und durchgeführt werden können. Überlegungen dieser Art — ob nicht die „sozialistische Revolution“ in der DDR zugunsten des Offenhaltens gesamtdeutscher (sozialistischer) Ambitionen verlangsamt werden solle — wurden durch die SED-Führung unter W. Ulbricht mit der Ausschaltung der Gruppe um den Philosophie-Dozenten W. Harich (1957) und das Mitglied des Politbüros K. Schirdewan (1958) endgültig eine Absage erteilt. Sie haben seitdem innerhalb der Parteiführung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) keine Rolle mehr gespielt. Gegenwärtig gehört die SED zu den kommunistischen Parteien, die bei der Verurteilung des N. ohne Einschränkung den sowjetischen Standpunkt unterstützen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 939–940 Nationalkomitee Freies Deutschland (NKFD) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Naturschutz

DDR A-Z 1979

DDR A-Z 1979

Polizeistunde (1979)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Nach der VO über die P. im Gebiet der DDR vom 8. 12. 1965 (GBl. I, S. 929) dauert die P. grundsätzlich von 24 bis 6 Uhr. An Sonnabenden und Tagen vor gesetzlichen Feiertagen sowie an Sonn- und Feiertagen beginnt die P. um 1 Uhr des darauffolgenden Tages. Auch an Feiertagen vor arbeitsfreien Sonnabenden ist durch AO vom 25. 4. 1966 (GBl. II. S. 305) der Beginn der P. auf 1 Uhr festgesetzt worden. Die Deutsche Volkspolizei kann die P. verkürzen, aufheben und zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einen früheren Beginn der P. festsetzen. Territorial gelten andere Regelungen. In Berlin (Ost) dauert die P. von 1 bis 6 Uhr, an Sonnabenden und Tagen vor gesetzlichen Feiertagen beginnt sie hier erst um 5 Uhr. In der 500-Meter-Zone des Sperrgebietes ist die P. auf 22 Uhr festgesetzt (Grenze). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 840 Polizei A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Polytechnische Bildung und polytechnischer Unterricht

DDR A-Z 1979

Menschlichkeit, Verbrechen gegen (1979)

Siehe auch: Menschlichkeit, Verbrechen gegen: 1975 Menschlichkeit, Verbrechen gegen die: 1969 Aggressionsverbrechen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 722 Menschenrechte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Messen

DDR A-Z 1979

Leistungslohn (1979)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Lohnformen und Lohnsystem. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 679 Leistungsfonds A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Leistungsprinzip

DDR A-Z 1979

Vertragssystem (1979)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Gesamtheit der Maßnahmen zur Regelung des zwischenbetrieblichen Austauschs von Lieferungen und Leistungen durch Wirtschaftsverträge. Es umfaßt alle auf gesetzlicher Grundlage vertraglich gestalteten binnenwirtschaftlichen Kooperationsbeziehungen zwischen den Betrieben. Das V. wird als „wichtiges Mittel zur planmäßigen Leitung der sozialistischen Betriebe und zur Festigung der wirtschaftlichen Rechnungsführung“ bezeichnet. Die Betriebe werden durch das V. zur rechtsverbindlichen Fixierung ihrer planmäßigen Liefer- und Abnehmerpflichten angehalten. Zugleich dienen die Wirt[S. 1137]schaftsverträge — zu deren Abschluß die Betriebe verpflichtet sind — der Vorbereitung, Konkretisierung und Erfüllung der Wirtschaftspläne. Im Rahmen der ihnen zugewiesenen Entscheidungsmöglichkeiten unterstützen die Betriebe durch den Abschluß und die Erfüllung von Wirtschaftsverträgen die Feinplanung der jeweiligen zwischenbetrieblichen Verflechtung. Das V. erfaßt die Betriebe aller Eigentumsformen, Genossenschaften, VVB und staatliche Einrichtungen, und stellt auch insofern ein Instrument dar, das die zentrale Planung und Leitung mit den eigenverantwortlichen Aktivitäten der Wirtschaftseinheiten und staatlichen Einrichtungen verbindet. Das V. wurde 1951 verabschiedet. Die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen sind in dem Gesetz über das Vertragssystem in der sozialistischen Wirtschaft — Vertragsgesetz — vom 25. 2. 1965 (GBl. I, S. 107) und in den inzwischen erlassenen Durchführungsverordnungen enthalten. Normiert das Vertragsgesetz die binnenwirtschaftlichen Beziehungen der Betriebe, so sind die außerwirtschaftlichen Beziehungen durch die Rechtsvorschriften im Rechtsanwendungsgesetz vom 5. 12. 1975 (GBl. I, S. 748) sowie vor allem im Gesetz über Internationale ➝Wirtschaftsverträge (GIW) vom 5. 2. 1976 (GBl. I. S. 51) geregelt worden. I. Vertragsgesetz Das Vertragsgesetz von 1965 ersetzte das bis dahin gültige Vertragsgesetz vom 11. 12. 1957 (GBl. I, S. 627). Es geht davon aus, daß die Wirtschaftsverträge ein kennzeichnender Bestandteil der zentralen Planung und der im Rahmen des Neuen Ökonomischen Systems der Planung und Leitung entwickelten „Wissenschaftlichen Führungstätigkeit mittels ökonomischer Hebel“ sind. Das Gesetz regelt die „wechselseitigen Beziehungen der Betriebe bei der Lieferung von Erzeugnissen, bei der Durchführung von Bau- und Montageleistungen, von wissenschaftlich-technischen und sonstigen Leistungen und bestimmt die Aufgaben wirtschaftsleitender Organe bei der Organisation dieser Beziehungen“ (§ 1). Es enthält materielles Zivilrecht, das den zunächst noch geltenden vertragsrechtlichen Bestimmungen des BGB bzw. seit Beginn des Jahres 1976 des Zivilgesetzbuches der DDR (Dritter Teil) und anderen Zivilgesetzen vorgeht. Betriebe im Sinne des Vertragsgesetzes sind VEB, Kombinate, VVB, rechtlich selbständige staatliche Organe und Einrichtungen, soweit sie Partner von Wirtschaftsverträgen sind, sozialistische Genossenschaften und ihre rechtlich selbständigen Einrichtungen, andere Betriebe, die Planaufgaben erhalten, gesellschaftliche Organisationen und ihre rechtlich selbständigen Einrichtungen. II. Wirtschaftsverträge Die Betriebe haben miteinander Wirtschaftsverträge abzuschließen, in denen Lieferumfang, Lieferfristen, Qualität und Sortiment u. a. m. geregelt sind. Dafür stehen verschiedene Vertragstypen des Leistungsrechts zur Verfügung (vgl. zur Abgrenzung der Leistungs- und Kooperationsverträge das untenstehende Schema): 1. Liefervertrag, 2. Vertrag über wissenschaftlich-technische Leistungen, 3. Investitionsleistungsvertrag, 4. Werkvertrag, 5. Nutzungs- und Kommissionsverträge, 6. Kreditvertrag, 7. Gütertransportvertrag, 8. Versicherungsvertrag, 9. Kooperationsvertrag. Zu jedem Typ bestehen Untertypen, die auf verschiedenartige Anwendungsfälle zugeschnitten sind. So bestehen Untertypen des Liefervertrages für die Landwirtschaft, über die Binnenbeziehungen des [S. 1138]Außenhandels, für die Lieferung an militärische Abnehmer sowie über die Lieferung von Konsumgütern und von gebrauchten Anlagen und Ausrüstungen. Spezielle Ausprägungen des Vertrags über wissenschaftlich-technische Leistungen sind der Forschungsvertrag, der Entwicklungs- oder Erprobungsvertrag sowie Wirtschaftsverträge über Standardisierungsleistungen, über die Entwicklung neuer Konstruktionen und Erzeugnisse, die Entwicklung und Lieferung neuer chemischer Produkte sowie die entgeltliche Nachnutzung wissenschaftlich-technischer Resultate. Insgesamt besteht ein breit gefächertes System von Vertragsarten zur Regelung der unterschiedlichen Austauschprozesse in der Wirtschaft. Das Vertragsgesetz von 1965 erhöht die Verantwortung der Betriebsleiter für den Abschluß und die Gestaltung der Wirtschaftsverträge. Während zuvor der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vielfach festlag, soll jetzt der Vertrag erst dann abgeschlossen werden, wenn die dafür erforderlichen wirtschaftlichen Voraussetzungen gegeben sind. Diese neue Regelung soll eine größere Beweglichkeit und Kontinuität in der Planung sichern. Da andererseits die Wirtschaftsverträge möglichst schon in der Phase der Planausarbeitung abgeschlossen werden sollen, gibt es häufig Auseinandersetzungen zwischen den Liefer- und Abnehmerbetrieben über den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. In der VO zur Sicherung der Einheit von Plan und Vertrag vom 26. 1. 1978 (GBl. I, S. 85) wird deshalb generell vorgeschrieben, daß die Fertigung bzw. Dienstleistung erst dann begonnen werden kann, wenn der Absatz vertraglich gesichert ist. Eine Produktion „auf Verdacht“, d. h. ohne Absatzvertrag, soll damit unterbunden werden. Dem Vertragsgesetz liegt das Prinzip der materiellen Verantwortlichkeit zugrunde. Bei Nichterfüllung oder nicht vertragsgerechter Erfüllung der vertraglichen Pflichten hat der Verletzer alle materiellen Folgen der Vertragsverletzung zu tragen. Der Partner ist berechtigt, die Abnahme der Leistungen zu verweigern, Garantieforderungen zu erheben, Vertragsstrafen und Preissanktionen zu veranlassen und Ersatz des darüber hinausgehenden Schadens zu verlangen. Bei mangelhafter Leistung ist der Lieferer zur Nachbesserung, Ersatzleistung oder Minderung seiner Forderung verpflichtet. Bei Leistungsverzug müssen Vertrags- und Preisstrafen zwischen 8 v. H. und 12 v. H. des Wertes der Leistung gezahlt werden. Zur Absicherung eines bedarfsgerechten Konsumgüterangebots wurde 1972 mit der „Wirtschaftssanktion“ eine weitere Sanktionsform eingeführt. Die Verträge sollen genügend Spielraum für die Berücksichtigung von nachfolgenden technischen Verbesserungen und Weiterentwicklungen der Erzeugnisse sowie Kundenwünschen aufweisen. Sie laufen in der Regel über 1 Jahr (bis zur konkreten Planentscheidung für das anschließende Planjahr). Bei längerfristigen Fertigungs- und Leistungsprozessen werden auf der Grundlage von Fünfjahrplänen auch langfristige Wirtschaftsverträge, die vor allem die Kooperation in der Forschung, Entwicklung, Projektierung und bei der Errichtung kompletter Industrieanlagen betreffen, abgeschlossen. III. Das Staatliche Vertragsgericht Das durch VO vom 6. 12. 1951 geschaffene Vertragsgericht nahm im April 1952 seine Tätigkeit auf. Aufbau und Verfahren sind zuletzt in der VO über die Aufgaben und die Arbeitsweise des Staatlichen Vertragsgerichts vom 12. 3. 1970 (GBl. II, S. 209 ff.) geregelt worden. Das Staatliche Vertragsgericht ist kein Gericht, sondern ein zentrales staatliches Organ, das dem Ministerrat unterstellt und rechenschaftspflichtig ist. Das Gericht wird von einem Vorsitzenden (gegenwärtig: Manfred Flegel) geleitet. Es gliedert sich in das zentrale Vertragsgericht und in die Vertragsgerichte in den Bezirken und in Berlin (Ost) (Bezirks-Vertragsgerichte). Die Tätigkeit des Staatlichen Vertragsgerichts wird durch Arbeitspläne geregelt, die nach „politisch-ökonomischen Schwerpunkten“ aufzustellen sind. Es hat die Betriebe und wirtschaftsleitenden Organe bei der Anwendung des V. zu unterstützen. Das Staatliche Vertragsgericht ist das zentrale staatliche Organ zur Entscheidung von Streitigkeiten aus Wirtschaftsrechtsverhältnissen. Es ist ferner zuständig für alle anderen vermögensrechtlichen Streitigkeiten zwischen Betrieben, Genossenschaften, staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen. Über Streitfälle entscheidet das Staatliche Vertragsgericht in Schiedsverfahren. Diese Verfahren können sich auf die Gestaltung von Wirtschaftsverträgen und auf die Feststellung ihres Bestehens sowie auf den Anspruch auf Vertragsleistungen und auf die Sicherung der Vertragserfüllung richten. Daneben erteilt es auch besondere Auflagen (kontrollfähige Forderungen) zur Herbeiführung von notwendigen Entscheidungen durch die Leiter der Betriebe und wirtschaftlichen Instanzen. Die Tätigkeit des Vertragsgerichts besteht nicht nur in Konfliktentscheidungen, sondern auch darin, mit seiner Tätigkeit auf den planmäßigen Ablauf des Reproduktionsprozesses einzuwirken. Deshalb kann das Vertragsgericht auch Verfahren ohne Antrag einleiten, um eine plangerechte zwischenbetriebliche Zusammenarbeit zu sichern. Damit obliegen dem Vertragsgericht neben der Feststellung von Leistungsansprüchen und Ansprüchen zum Ausgleich von Nachteilen auch Verfahren zum Abschluß, zur Änderung oder Aufhebung von Verträgen. So sind vom Vertragsgericht Verfahren einzuleiten, wenn Wirtschaftsverträge zur Steuerung volkswirtschaftlich bedeutsamer Aufgaben nicht oder nicht rechtzeitig abgeschlossen wer[S. 1139]den, durch einseitiges betriebliches Verhalten volkswirtschaftliche Interessen bei der Gestaltung und Durchführung von zwischenbetrieblichen Kooperationsbeziehungen beeinträchtigt werden oder pflichtwidriges Unterlassen der Berechnung von Vertragsstrafe und anderen Sanktionen zu einer Störung in den zwischenbetrieblichen Beziehungen führen. Hinzu kommt, daß auch außerplanmäßige Eingriffe übergeordneter Organe in den Planungsablauf Vertragskorrekturen bedingen; einen Anspruch auf Ausgleich der daraus resultierenden wirtschaftlichen Nachteile kommt dem Betrieb nach der neuen VEB-VO (GBl. I, 1973, S. 129 ff.) allerdings nicht mehr zu. Handlungen oder Leistungen können vom Staatlichen Vertragsgericht durch Festsetzung eines Zwangsgeldes bis zu 50.000 Mark erzwungen werden. Die Beitreibung von Geldforderungen erfolgt gegenüber sozialistischen Betrieben durch Abbuchung vom Konto des Schuldners. Zur Vollstreckung in das Bankguthaben oder in eine andere Forderung eines nichtsozialistischen Betriebes erläßt das Gericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß zugunsten des Staatshaushalts. Vertragsstrafen kann das Staatliche Vertragsgericht einziehen, wenn ihre Durchsetzung durch den Berechtigten nicht mehr möglich, pflichtwidrig unterlassen oder verzögert worden ist. Gegen Leiter und leitende Mitarbeiter eines Betriebes kann das Vertragsgericht bei Verletzung der Vertragsdisziplin Ordnungsstrafen bis zu 1.000 Mark verhängen. Gegen Schiedssprüche der Bezirks-Vertragsgerichte können die Beteiligten und ihre übergeordneten Organe beim Vorsitzenden des Staatlichen Vertragsgerichts Einspruch einlegen. Dieser hat ein Nachprüfungsverfahren anzuordnen, wenn der Schiedsspruch „den im sozialistischen Recht enthaltenen Grundsätzen der Wirtschaftspolitik widerspricht und dem betroffenen Partner schwerwiegende Nachteile entstehen“. Das Nachprüfungsverfahren kann der Vorsitzende des Staatlichen Vertragsgerichts selbst oder eine von ihm eingesetzte Nachprüfungskommission ohne mündliche Verhandlung durchführen. In den Verfahren vor den Vertragsgerichten können sich die Partner durch einen Rechtsanwalt, der Mitglied eines Anwaltskollegiums ist, vertreten lassen. Planung; Wirtschaftsrecht; Rechtsanwaltschaft. Ralf Rytlewski Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1136–1139 Vertragsgesetz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vertrauensmann

DDR A-Z 1975

DDR A-Z 1975

Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Offiziere (1975)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 1985 Am 11. 1. 1958 von ehemaligen Wehrmachtsgeneralen und -Offizieren, die dem Nationalkomitee Freies Deutschland bzw. dem Bund Deutscher Offiziere angehörten, gegründete Organisation, die ab 1959 auch Reserveoffiziere der Nationalen Volksarmee aufnahm. Diese „Kampfgemeinschaft patriotisch gesinnter ehemaliger Offiziere“ sollte einen spezifischen Beitrag zur Deutschlandpolitik der SED leisten, indem sie durch militärgeschichtlich-propagandistische Arbeit gegen die „Rüstungspolitik“ der Bundesrepublik Deutschland, besonders gegen die von der DDR befürchtete Aufstellung von an atomaren Trägersystemen ausgebildeten Kampfverbänden der Bundeswehr („atomare Aufrüstung“) wirkte. Zu diesem Zweck wandte sich die AeO. auch an ehemalige Mitglieder des Nationalkomitees Freies Deutschland in der Bundesrepublik Deutschland und an Bundeswehroffiziere. Dadurch, daß im Zuge der Normalisierung der Beziehungen Bundesrepublik–DDR die vor allem nach außen gerichtete Funktion der AeO. obsolet geworden ist, sowie durch eine biologisch bedingte Dezimierung des ursprünglichen Kerns der Organisation, ist es zu einer Bedeutungsminderung gekommen. Im Oktober 1971 wurde das monatlich seit Juli 1958 erscheinende „Mitteilungsblatt der AeO.“ eingestellt. Die der AeO. heute noch verbliebene Aufgabe besteht darin, durch militärische Traditionspflege die sozialistische Wehrideologie zu stärken. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 36 Arbeitserziehung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitsgemeinschaften, Außerschulische

DDR A-Z 1975

Ehrenpensionen (1975)

Siehe auch die Jahre 1966 1969 1979 Wiedergutmachung. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 221 Eheschließung, Sozialistische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Eid

DDR A-Z 1975

Religionssoziologie (1975)

Siehe auch: Kirchen: 1953 1954 1979 1985 Kirchenpolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Religionsgemeinschaften: 1979 Religionssoziologie: 1969 1979 Religionsunterricht: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1979 Religion und Kirchen: 1953 1954 [S. 722]Soziologie und empirische Sozialforschung. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 722 Religionsgemeinschaften und Kirchenpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Religionsunterricht

DDR A-Z 1975

Deutsche Grenzpolizei (Grenztruppen der DDR) (1975)

Siehe auch: Deutsche Grenzpolizei: 1969 Grenzpolizei, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Grenztruppen der DDR: 1985 Grenztruppen der DDR (Deutsche Grenzpolizei): 1979 Am 28. 11. 1946 durch die Sowjetische Militäradministration aufgestellte Grenztruppen, die seit 1948 kaserniert und militärisch ausgebildet wurden. Bis zum 15. 5. 1952 unterstand die DG. aus Tarnungsgründen der Deutschen Volkspolizei und somit dem Ministerium des Innern, dann bis zum 27. 6. 1953 dem Ministerium für Staatssicherheit. Nach anschließender Unterstellung unter das MdI ging die DG. im Mai 1955 erneut an das Staatssekretariat für Staatssicherheit über, das im November 1955 wieder in ein Ministerium umgewandelt wurde. Als Folge der im „Vertrag über die Beziehungen zwischen der DDR und der UdSSR“ vom 20. 9. 1955 bekräftigten Souveränität der DDR übergab die sowjetische Hohe Kommission am 1. 12. 1955 der DG. die Sicherung und Kontrolle der Grenzen zur Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West). Nachdem im November 1957 das Amt für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs die Kontrollfunktionen an den Kontrollpassierpunkten übernahm, widmete sich die DG. nur noch der militärischen Sicherung. Am 1. 3. 1957 erfolgte erneut eine Unterstellung unter das MdI. Im Frühjahr 1958 erhielt die DG. auch schwere Waffen (Sturmgeschütze und Schützenpanzerwagen). Seit Juni 1958 wurden zur Unterstützung der DG. „Freiwillige Helfer der DG.“ herangezogen. Durch Befehl des Vors. des Nationalen Verteidigungsrates der DDR wurde die DG. in Stärke von 50.000 Mann am 15. 9. 1961 als NVA-Kommando Grenze in die Nationale Volksarmee eingegliedert. Gleichzeitig wurden Formationen der damaligen Bereitschaftspolizei, die in Berlin und an der Grenze zur Bundesrepublik Deutschland eingesetzt waren, in das NVA-Kommando Grenze einbezogen. Im Juli 1962 wurde darüber hinaus die „Grenzbrigade Küste“ (vor allem zum Schutz der Ostseeküste) aufgestellt. Um die Jahreswende 1973/74 wurden die Einheiten des NVA-Kommandos Grenze (ca. 46.000 Mann) in Grenztruppen der DDR umbenannt, die gelegentlich inoffiziell auch als Grenztruppen der NVA bezeichnet werden. Grenztruppenhelfer. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 191 Deutsche Fotothek A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsche Handelsbank Aktiengesellschaft (DHB)

DDR A-Z 1969

DDR A-Z 1969

Akademie für Ärztliche Fortbildung (1969)

Siehe auch: Akademie für ärztliche Fortbildung: 1965 1966 Akademie für Ärztliche Fortbildung: 1962 1963 1975 1979 1985 Akademie für Sozialhygiene: 1965 1966 Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und Ärztliche Fortbildung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Eines der vier medizinischen Zentralinstitute in Berlin-Lichtenberg, die Ende 1960 aus der Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und ärztliche Fortbildung hervorgegangen sind. Anfänglich allgemein auf die „Qualifizierung“ (Pj.) von Ärzten in Kurzlehrgängen gerichtet, ist sie in den letzten Jahren zum Zentrum der „graduellen Ausbildung“ der Ärzte geworden, d.i. die Ausbildung der Fachärzte, zu denen auch die Praktischen Ärzte zählen. Mit der neuen Facharztordnung vom 1. 2. 1967 ist der A. die förmliche Verantwortung für die Facharztausbildung und die Veranstaltung von Lehrgängen auf allen Fachgebieten übertragen worden, an denen die Ärzte im Verlauf der (durchgängig fünfjährigen) Facharztausbildung periodisch teilzunehmen haben. — Da[S. 20]neben veranstaltet die A. Fortbildungskongresse und Weiterbildungslehrgänge für die „postgraduelle Ausbildung“ (Medizinische Ausbildung). — Die Lehrstühle der A. sind nebenamtlich besetzt, fast ausschließlich mit Lehrstuhlinhabern der Medizinischen Fakultäten und Akademien. Nur der Wissenschaftliche Direktor (Dr. Burghardt) ist hauptamtlich tätig. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 19–20 AHU A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Akademie für sozialistische Wirtschaftsführung der VVB Zellstoff, Papier, Pappe, der VVB Polygrafische Industrie, der VVB Verpackung und der VOB Zentrag, Berlin

DDR A-Z 1969

Republikflucht (1969)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Bezeichnung für das fluchtartige Verlassen der „DDR“, zunächst nur Ausdruck des Pj., seit 11. 6. 1953 amtlicher Ausdruck in Gesetzen und VO, später kam noch der Begriff Abwerbung hinzu. Etwa seit Juni 1961 verschwand der Begriff R. mehr und mehr. In Vorbereitung der Maßnahmen des 13. August wurde von „Kopfjägern“ und „Menschenhändlern“ gesprochen, und im neuen Strafgesetzbuch wurden schließlich die Straftatbestände des staatsfeindlichen Menschenhandels und des ungesetzlichen ➝Grenzübertritts geschafft. Nach der „VO über die Rückgabe deutscher Personalausweise bei Übersiedlung nach Westdeutschland oder West-Berlin“ vom 25. 1. 1951 (GBl. S. 53) mußte jeder, der nach Westdeutschland oder West-Berlin übersiedelte, seinen Personalausweis an die Volkspolizei zurückgeben. Nichtbeachtung dieser Vorschrift war mit Gefängnis bis zu 3 Monaten oder mit Geldstrafe bedroht. Nach der „VO über die Personalausweise“ vom 23. 9. 1963 (GBl. II, S. 700) haben „Personen, die in der Deutschen Demokratischen Republik ihren Wohnsitz haben und das Gebiet der DDR für ständig verlassen, ihren Personalausweis vor der Abreise bei der zuständigen Dienststelle der Deutschen Volkspolizei abzugeben. Die Deutsche Volkspolizei und die Grenzkontrollorgane haben das Recht, Personalausweise von Personen, die zeitweilig die DDR verlassen, einzuziehen“. Nichtabgabe des Personalausweises war nach § 13 der VO mit Gefängnisstrafe bis zu 3 Jahren, Geldstrafe oder öffentlichem Tadel bedroht. Mit dieser Regelung bestand der gesetzliche Zustand fort, der bereits durch VO vom 29. 10. 1953 (GBl. S. 1090) geschafft worden war. Daneben hatte die Volkskammer am 11. 12. 1957 mit dem „Gesetz zur Änderung des Paßgesetzes“ (GBl. S. 650) einen selbständigen Tatbestand zur Bestrafung der R. geschaffen: „Wer ohne erforderliche Genehmigung das Gebiet der DDR verläßt …, wird mit Gefängnis bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Vorbereitung und Versuch sind strafbar.“ Mit dieser gesetzlichen Regelung wurden das in der alten Verfassung garantierte Grundrecht der Freizügigkeit und das Recht auf Auswanderung endgültig beseitigt. Der „Republikflüchtige“ verliert sein zurückgelassenes Vermögen (Flüchtlingsvermögen). Personen, die Bürgern der „DDR“ bei der R. behilflich sind, werden wegen Abwerbung als Menschenhändler zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt. Nach Errichtung der Mauer in Berlin war in der Rechtsprechung von R. kaum noch die Rede. Versuchte R. wurde seitdem häufig als Terrorismus oder versuchter „Grenzdurchbruch“ bezeichnet und unter Anwendung des § 17 StEG mit langjähriger Zuchthausstrafe geahndet. Das neue Strafgesetzbuch enthält in § 213 eine Strafbestimmung gegen den „ungesetzlichen Grenzübertritt“, der in Auswertung der Erfahrungen der Rechtsprechung zur R. „die differenzierte Gefährlichkeit der verschiedenen Begehungsformen berücksichtigt. Der gewaltsame Grenzdurchbruch, der mit dem Ziel erfolgt, Widerstand gegen die Ordnung an der Staatsgrenze zu leisten oder hervorzurufen, ist dagegen als Terror zu beurteilen“ („Neue Justiz“ 1967, S. 157). Die Strafandrohung lautet nunmehr auf Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren, während für den — neu eingeführten — schweren Fall Freiheitsstrafe von 1 bis zu 5 Jahren verhängt werden kann. Ein schwerer Fall liegt u.a. schon dann vor, wenn die R. „durch Beschädigung von Grenzsicherungsanlagen oder durch Mitführen dazu geeigneter Werkzeuge“ durchgeführt wird oder „unter Ausnutzung eines Versteckes erfolgt“. Durch § 2 des Staatsratserlasses vom 21. 8. 1963 (GBl. I, S. 128) (Rückkehrer) wird „Bürgern der DDR, die vor dem 13. 8. 1961 unter Verletzung der gesetzlichen Bestimmungen außerhalb der DDR Aufenthalt genommen haben, für diese Gesetzesverletzung Straffreiheit gewährt“ (Staatsbürgerschaft). Zu beachten für alle Flüchtlinge ist, daß sich der Strafverzicht ausschließlich auf das Delikt der R. beschränkt. Strafbare Handlungen, die vor, während [S. 532]oder nach der Flucht („Hetze“) begangen sind, werden von diesem Strafverzicht nicht betroffen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 531–532 Reproduktion A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Reserveoffiziere

DDR A-Z 1969

Sachsen (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Mitteldeutsches Land; umfaßt seit 1945 auch die westlich der (Lausitzer) Neiße gelegenen Kreise der preußischen Provinz Schlesien; 16.910 qkm, 5,7 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 28. 2. 1947, Hauptstadt: Dresden, Landesfarben: Weiß-Grün; Wirtschaft: Stein- und Braunkohlenbergbau, Uranerz-, Kupfer- und Eisengewinnung, bedeutende Textil-, Maschinen-, Zigaretten-, Papier- und chemische Industrie, graphisches Gewerbe, Porzellan-, Musikinstrumenten-, Spielwaren- und Uhrenfabrikation. S. besitzt die vielseitigste Industrie aller deutschen Länder. Landtag, Landesregierung und damit praktisch auch das Land im Sommer 1952 im Zuge der Verwaltungsneugliederung unter gleichzeitiger Bildung, der Bezirke Karl-Marx-Stadt, Dresden und Leipzig aufgehoben. S. ist hervorgegangen aus der im 10. Jh. entstandenen sächsischen Mark Meißen. Eine wechselvolle Geschichte, die im Stile der Zeit stark dynastisch bestimmt war, vergrößerte und teilte das Land mehrfach. Europäische Bedeutung erlangte S., als der zum Katholizismus zurückgekehrte Kurfürst Friedrich August I. (August der Starke, 1694–1733) zugleich König von Polen wurde (die Personalunion bestand bis 1763). Als Rheinbundmitglied nahm Kurfürst Friedrich August III. 1806 die Königswürde an, verlor jedoch — auch in den Befreiungskriegen auf der Seite Napoleons — [S. 541]1814 den größeren nördlichen Teil seines Landes an Preußen (die Niederlausitz und die östliche Oberlausitz kamen zu den Provinzen Brandenburg und Schlesien, die übrigen Gebiete zur preußischen Provinz Sachsen). Nach der Niederlage auf der Seite Österreichs im preußisch-österreichischen Krieg von 1866 trat S. dem Norddeutschen Bund bei; seit 1871 gehört S. zum Deutschen Reich. S. wurde im Jahre 1918 Freistaat. Nach 1933 verlor das Land im Zuge der sog. Reichsreform weitgehend seine Eigenstaatlichkeit. In den letzten Wochen des 2.~Weltkrieges wurde S. von amerikanischen und sowjetischen Truppen besetzt; am 1. 7. 1945 fiel auf Grund der alliierten Abkommen über die Zoneneinteilung auch der westlich der vorläufigen Demarkationslinie gelegene Landesteil an die Sowjets. Wenige Tage später befahl die SMAD die Einbeziehung der westlich der (Lausitzer) Neiße gelegenen Kreise der preußischen Provinz Schlesien (Oder-Neiße-Linie) in das Land und die Errichtung der „Landesverwaltung S.“ unter Präsident Rudolf Friedrichs (SPD), der sie im Okt. 1945 ein beschränktes Gesetzgebungsrecht einräumte. Am 20. 10. 1946 fanden die ersten Landtagswahlen statt, bei denen trotz massiver sowjetischer Wahlbeeinflussung die SED nur 49,1 v. H. der abgegebenen Stimmen erhielt. Der Landtag bestätigte im Dez. 1946 die auf der Grundlage der Blockpolitik gebildete Landesregierung unter Ministerpräsident Dr. h.c. Rudolf Friedrichs (SED) und beschloß am 28. 2. 1947 die „Verfassung des Landes S.“, die am 15. 3. 1947 in Kraft trat. An Stelle des verstorbenen Dr. Friedrichs wurde 1947 Max Seydewitz (SED) Ministerpräsident. Seit Okt. 1949 war S. Land der „DDR“. (Länder) Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 540–541 Sabotage A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sachsen-Anhalt

DDR A-Z 1969

Domowina (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Sorben. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 160 Dokumentation A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Doppelte Unterstellung

DDR A-Z 1966

DDR A-Z 1966

AGL (1966)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 Abk. für Abteilungsgewerkschaftsleitung. (Betriebliche ➝Gewerkschaftsleitungen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 13 Agitprop-Gruppen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Agrarkommission der Nationalen Front

DDR A-Z 1966

Technische Kabinette (1966)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Unter der Leitung der Betriebssektionen der Kammer der Technik in vielen Industriebetrieben eingerichtete „Zentren der produktionstechnischen Propaganda“ (Produktionspropaganda). In Vortragsveranstaltungen und kleineren Zirkeln der TK. sollen die Betriebsangehörigen „aufgeklärt“ werden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 478 Technische Intelligenz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Technische Kontroll-Organisation (TKO)

DDR A-Z 1966

Gemeinde (1966)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Unterste Gebiets- und Verwaltungseinheit. Hierzu zählen die kreisangehörigen Städte und die Landgemeinden. In Art. 139,143 der Verfassung wird den G. und G.-Verbänden das Recht der kommunalen Selbstverwaltung garantiert. Dieses Recht ist jedoch immer mehr eingeschränkt und mit der Verwaltungsneugliederung völlig aufgehoben worden. Nach der am 28. 6. 1961 vom Staatsrat beschlossenen „Ordnung über die Aufgaben und die Arbeitsweise der Gemeindevertretung und ihrer Organe“ (GBl. I, S. 139), die in Verbindung mit dem „Erlaß des Staatsrates über Aufgaben und Arbeitsweise der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe unter den Bedingungen des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft“ vom 2. 7. 1965 (GBl. I, S. 159) gilt, sind auch die Organe der G. örtliche Organe der Staatsmacht. Sie sind fest an die Beschlüsse der übergeordneten Organe gebunden. Innerhalb dieser Bindungen haben die örtlichen Volksvertretungen den „politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Aufbau des Sozialismus“ in ihrem Bereich zu leiten. Dabei sollen sie jedoch — nach dem Grundsatz des demokratischen Zentralismus — die örtlichen Belange berücksichtigen und die Bevölkerung zur Mitarbeit veranlassen. Träger von Rechten ist nicht die G., sondern die in der G. bestehende Dienststelle der staatlichen Verwaltung, der Rat der (kreisangehörigen) Stadt oder der G. Dieser ist Haushaltsorganisation, als solche juristische Person und Verwalter von „Volkseigentum“. Oberstes Organ der Staatsmacht in der G. ist: a) in der kreisangehörigen Stadt: Die Stadtverordnetenversammlung als örtliche Volksvertretung, die durch Scheinwahlen nach einer Einheitsliste gebildet wird. Sie hat nicht das Recht, einen ständigen Vors. zu wählen. Der Rat der Stadt ist eine der Dienstaufsicht aller höheren Räte und des Ministerrates unterstellte örtliche Dienststelle der staatlichen Verwaltung, die fiktiv den Charakter eines vollziehend-verfügenden Organs der Stadtverordnetenversammlung hat und deren Mitgl. Stadtverordnete sein sollen (doppelte Unterstellung, Rechenschaftslegung). Er besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellv. des Vors., dem Sekretär und 3 bis 8 weiteren, meist ehrenamtlichen Mitgliedern. Der Vors. des Rates führt die Dienstbezeichnung Bürgermeister, die Stellv. führen die Bezeichnung Stadtrat. Die Stadtverwaltung ist in Fachabt. aufgegliedert. b) in den Land-G. heißen die entsprechenden Organe Gemeindevertretung und Rat der G. Der Vors. des Rates der G. führt die Dienstbezeichnung Bürgermeister, die zumeist ehrenamtlich tätigen Stellv. haben die Dienstbezeichnung G.-Rat. In G. bis 200 Einwohner kann mit Zustimmung des Rates des Kreises ein ehrenamtlicher Bürgermeister eingesetzt werden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 160 Geldumtausch (1957) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gemeindesteuern

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Oder-Neiße-Linie (1966)

Siehe auch: Oder-Neiße-Grenze: 1975 1979 1985 Oder-Neiße-Linie: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Demarkationslinie zwischen der SBZ und den unter polnischer Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten. Beginnt an der Ostsee unmittelbar westlich Swinemünde, verläuft westlich Stettin und südlich davon an der Oder entlang bis zur Mündung der Lausitzer Neiße und folgt dem Lauf der Neiße bis zur tschechoslowakischen Grenze: Im Febr. 1945 wurde auf der Krim-Konferenz von Roosevelt, Churchill und Stalin eine Entschädigung Polens für die von der SU annektierten polnischen Ostgebiete auf Kosten Deutschlands anerkannt, ohne daß Vereinbarungen über den Umfang des Gebietes getroffen worden wären. Nach Abschnitt IX des Potsdamer Abkommens wurde die diesbezügliche Meinung der Provisorischen Polnischen Regierung lediglich „geprüft“, doch „bekräftigten die Häupter der drei Regierungen die Auffassung, daß die endgültige Festlegung der Westgrenze Polens bis zur Friedenskonferenz zurückgestellt werden solle“. Ferner ergab die Potsdamer Konferenz darin Übereinstimmung, daß die in Frage stehenden deutschen Gebiete „unter die Verwaltung des polnischen Staates kommen und in dieser Hinsicht nicht als Teil der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland betrachtet werden sollen“. In der Folgezeit wurde von seiten der Westmächte bei jedem diplomatischen Anlaß der vorläufige Charakter der ONL. betont, während Polen und die SU die Vereinbarungen des Potsdamer Abkommens als endgültige Regelung betrachteten. Polen paßte den Verwaltungs- und Wirtschaftsaufbau den polnischen Verhältnissen an und begann mit einer polnischen Besiedlung der deutschen Gebiete. Bemerkenswert ist u.a. die Tatsache, daß die ONL. in erster Linie ein Produkt der Diskussion zwischen den Kriegsalliierten um die polnische Westgrenze war, die ihrerseits wegen der sowjetischen Ansprüche auf ostpolnisches Gebiet nach Westen verschoben werden mußte („Westverschiebung Polens“). Die Haltung der SED wandelte sich gegenüber der ONL. im Laufe der Zeit nach den sowjet. Wünschen bis zu ihrer Anerkennung als endgültige „Staatsgrenze“. Am 16. 10. 1946 erklärte z. B. Pieck: „Wir werden alles tun, damit bei den Alliierten die Grenzfrage nachgeprüft und eine ernste Korrektur an der jetzt bestehenden Ostgrenze vorgenommen wird“ („Berliner Zeitung“ Nr. 243 vom 17. 10. 1946). Dagegen heißt es in der Regierungserklärung Grotewohls vom 12. 10. 1949: „Die ONL. ist für uns eine Friedensgrenze …“ Im „Abkommen der DDR mit der Republik Polen“ vom 6. 7. 1950 wird die ONL. als „unantastbare Friedens- und Freundschaftsgrenze“ bezeichnet und damit der Versuch unternommen, die ONL. völkerrechtlich festzulegen. Jede kritische Äußerung von Bewohnern der SBZ über die ONL. wird als „Kriegshetze“ strafrechtlich verfolgt. Die Behauptung von der angeblichen „Friedensgrenze“ wird durch die Tatsachen Lügen gestraft. Tatsächlich ist die ONL. eine schwerbewachte Grenze mit ganz wenigen Übergängen, ohne kleinen Grenzverkehr, von gegenseitigem Mißtrauen der Bewacher auf beiden Seiten, mehr jedoch der SBZ, charakterisiert. Durch die Erklärung des Bundeskabinetts vom 9. 6. 1950 wird der SBZ-Regierung jedes Recht bestritten, für das deutsche Volk zu sprechen, und alle von ihr getroffenen Vereinbarungen werden für null und nichtig erklärt. Die Bundesrepublik hat aber ebenso eindeutig jede Revision der deutsch-polnischen Grenze durch Gewalt für indiskutabel erklärt. Die polnische Regierung reagiert auf jede Diskussion der Grenzfrage äußerst empfindlich; die Frage der deutschen Ostgrenze ist zu einer Kernfrage einer Friedensregelung mit Deutschland geworden; sie problematisiert insbesondere auch jeden Versuch, die Beziehungen zwischen der BRD und Polen zu verbessern. (Außenpolitik) Literaturangaben Hoffmann, Friedrich: Die Oder-Neiße-Linie, Politische Entwicklung und völkerrechtliche Lage. Kitzingen 1949, Holzner. 55 S. Kraus, Herbert: Die Oder-Neiße-Linie — eine völkerrechtliche Studie. Köln 1954, Rudolf Müller. 47 S. Marzian, Herbert: Zeittafel und Dokumente zur Oder-Neiße-Linie. Kitzingen 1953, Holzner. 64 S. Quellen zur Entstehung der Oder-Neiße-Linie — ges. und hrsg. von Gotthold Rhode und Wolfgang Wagner (Die Deutschen Ostgebiete, ein Handbuch Bd. III). Stuttgart 1956, Brentano-Verlag. 292 S. m. 1 Karte. *: Jenseits von Oder und Neiße. Offenburg (Baden) 1965, Burda. 200 S., m. vielen Fotos. Ostdeutschland. Ein Hand- und Nachschlagebuch über alle Gebiete ostwärts von Oder und Neiße. 3. Aufl., Kitzingen 1953, Holzner. 198 S. Die Ostgebiete des Deutschen Reiches. (Ein Taschenbuch, hrsg. von Gotthold Rhode.) 4., verb. Aufl., Würzburg 1961, Holzner. 336 S. m. 19 Karten. Das östliche Deutschland — ein Handbuch (hrsg. vom Göttinger Arbeitskreis). Würzburg 1959, Holzner. 1013 S. m. 9 Karten. Rabl, Kurt: Die gegenwärtige völkerrechtliche Lage der deutschen Ostgebiete. München 1958, Isar Verlag. 151 S. Wagner, Wolfgang: Die Entstehung der Oder-Neiße-Linie in den diplomatischen Verhandlungen während des Zweiten Weltkrieges. 3., erw. Aufl., Stuttgart 1964, Brentano-Verlag. 200 S., 4 Kt. Volker, Hagen: Sibirien liegt in Deutschland. Berlin 1958, arani-Verlag. 207 S. (Schildert Terrorlager der SMAD.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 340 Objektivismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Offenstall

DDR A-Z 1965

DDR A-Z 1965

Quantität (1965)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1966 Allgemeine Kategorie des Diamat. Die Q. ist im Unterschied zur Qualität eine mehr äußere Bestimmtheit des Gegenstandes. Sie charakterisiert eine gegebene Qualität hinsichtlich der Größe, des Umfangs, der Intensität, der Entwicklungsstufe eines Gegenstandes usf. Ein Gegenstand, der sich quantitativ verändert, bleibt bis zu einer gewissen Grenze derselbe. Verletzen die quantitativen Veränderungen die erwähnte Grenze oder das „Maß des Gegenstandes“, so ergeben sich grundlegende qualitative Veränderungen, in deren Folge die alte Qualität verschwindet und eine neue Qualität entsteht (Gesetz vom Umschlagen quantitativer Veränderungen in qualitative). Dieses Gesetz charakterisiert mit dem Gesetz „der Einheit [S. 343]und des Kampfes der Gegensätze“ (Widerspruch) und dem „der Negation der Negation“ die dialektische Auffassung der Entwicklung. Auf die Gesellschaft angewandt: Die Entwicklung erfolgt nicht nur in kleinen Schritten (Evolution), sondern macht an bestimmten Knotenpunkten auch Sprünge (Revolution). Literaturangaben Wetter, Gustav A.: Der dialektische Materialismus. Seine Geschichte und sein System in der Sowjetunion. 4., erw. Aufl., Freiburg 1958, Herder. 693 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 342–343 Quandt, Bernhard A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Quedlinburg

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Produktionskomitees (1965)

Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 Auf dem VI. Parteitag der SED angekündigte und [S. 337]seit der zweiten Hälfte des Jahres 1963 in den „volkseigenen“ Betrieben eingeführte Organe der Produktionspropaganda und der Kontrolle der Produktion durch die SED (Produktionsprinzip). Mit der Bildung von P. hat die SED die Zuständigkeit für die Produktionspropaganda in den Betrieben dem FDGB aus der Hand genommen. Die Organe des FDGB in den Betrieben sind nunmehr eindeutig direkt den Weisungen der Betriebsparteiorganisation der SED unterstellt worden. Nur in solchen Betrieben, in denen noch kein P. gebildet wurde, sind sie noch voll für die Produktionspropaganda zuständig. Die P. lösen in den Großbetrieben die Ständigen ➝Produktionsberatungen ab. Von letzteren unterscheiden sich die P, dadurch, daß der Vorsitzende nicht mehr ein FDGB-Funktionär, sondern jeweils der erste Sekretär der Betriebsparteiorganisation der SED ist. Daß in den P. mehr Fachleute (Ingenieure, Wirtschaftler, Meister, Facharbeiter) tätig sein sollen, ist nur ein gradueller Unterschied. Es ist anzunehmen, daß die SED kaum bessere Ergebnisse als der FDGB darin erzielen wird, die Arbeiter davon zu überzeugen, daß ihre Interessen identisch seien mit den Absichten der Partei. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 336–337 Produktionshilfe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Produktionskosten

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Plenum (1965)

Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 1985 Ein P. ist die Gesamtheit der Mitglieder eines Gremiums, in der SBZ z. B. des ZK der SED, der Volkskammer, des Obersten Gerichts. Die Kompetenzen der Plena (in der SBZ „Plenen“) werden in der SBZ kleineren Gremien zur Ausübung übertragen, die damit praktisch an die Stelle der P. treten, z. B. das Politbüro der SED anstelle des ZK der SED, der Staatsrat an die Stelle der Volkskammer, das Präsidium des Obersten Gerichts anstelle des Plenums des Obersten Gerichts (Gerichtsverfassung). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 327 Plauen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Polak, Karl

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Standards, Staatliche (1965)

Siehe auch: Standardisierung: 1966 1969 1975 1979 1985 Standards: 1969 1975 1979 Standards, Staatliche: 1956 1966 Standards, Staatliche (TGL): 1958 1959 1960 1962 1963 Standardisierung. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 417 Standardisierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Standesamt

DDR A-Z 1963

DDR A-Z 1963

Witz, politischer (1963)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 In allen totalitären Systemen gedeiht der PW. als Ventil der unterdrückten Volksmeinung. Die Bevölkerung der SBZ zehrte jahrelang von der Überlieferung politischer Witze und Anekdoten aus der Nazi-Zeit, die leicht abgewandelt auch auf die neue Diktatur paßten. Nachweisbar sind auch Entlehnungen aus dem Bereich des Sowjetblocks. Die Empfänglichkeit für den PW., auch die Produktivität, schwankt mit dem politischen Kurs des Regimes; bei härterem Kurs nimmt der Drang, sich im PW. Luft zu machen, offenbar zu. Von mehreren tausend Flüchtlingen, die 1959 darüber befragt wurden, hatten 78 v. H. häufig, nur 1 v. H. nie PW. In der SBZ gehört. Zwar sollen nach dem Urteil eines Kreisgerichts („Unrecht als System“, Teil IV, S. 98) „Anekdoten, Spötteleien und Witze gegen führende Staats- und Parteifunktionäre in der DDR durchaus nicht strafwürdig“ sein, doch sind Witzerzähler in diesem wie in anderen Fällen wegen Staatsverleumdung mit Gefängnis bestraft worden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 539 Wittkowski, Margarete A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wohnsitzveränderung

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Kollektiv (1963)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 Im Pj. eine Gruppe, die durch ein gemeinsames, sozialistisches ➝Bewußtsein geeint ist und gemeinsam arbeitet und handelt. Eine wesentliche Aufgabe des K. ist die gesellschaftliche Erziehung, die Erziehung im Kollektiv durch das Kollektiv, um das gemeinsame Bewußtsein immer mehr anwachsen zu lassen unter Auslöschung jeder individuellen Regung. Ein Arbeits-K. ist eine aus mehreren, jederzeit beliebig auswechselbaren Teilen bestehende technische Einheit innerhalb des Mechanismus des Betriebes zur Durchführung einer bestimmten Produktionsaufgabe. Ein „wissenschaftliches K.“ besteht aus Gelehrten verschiedener Fachgebiete mit dem Ziel der Verbesserung der Bearbeitung von Materialien, Entwicklung neuer Maschinen usw. Ein „Gewerkschafts.-K.“ setzt sich aus den Abteilungsgewerkschaftsleitungen (betriebliche ➝Gewerkschaftsleitungen), Vertrauensleuten (Vertrauensmann), den Kommissionen der einzelnen Sachgebiete u. a. zusammen. Auch Betriebsbelegschaften sind K., weiter rechnen Brigaden, Zirkel u. a. dazu. Anlern-K. und Lern-K. werden zur gemeinsamen Lösung von Schulaufgaben in wachsendem Umfang gebildet. (Kollektive Führung) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 244 Kollegien A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kollektiv der sozialistischen Arbeit

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Aufklärungslokal (1963)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 Agitationslokal. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 47 Aufklärung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Aufkommen, Staatliches

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Grundrechte (1963)

Siehe auch: Grundrechte: 1959 1960 1962 1965 1966 Grundrechte, Sozialistische: 1969 1975 1979 1985 [S. 185]Die Verfassung enthält im Abschnitt B einen umfangreichen G.-Katalog. Die G. sind meist gleich oder ähnlich formuliert wie die der Weimarer Verfassung oder des Bonner Grundgesetzes. Die G. werden jedoch in der täglichen Praxis von der SED, dem Staatsapparat und der Justiz (Rechtswesen) gebrochen und mißachtet. Die kommun. Staatslehre rechtfertigt das damit, der Inhalt der G. habe sich infolge der gesellschaftlichen, politischen und ökonomischen Veränderungen gewandelt und die G. hätten sich zu sozialistischen Persönlichkeitsrechten entwickelt. Literaturangaben Mampel, Siegfried: Die Verfassung der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Text und Kommentar. Frankfurt a. M. 1962, Alfred Metzner. 453 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 185 Grundorganisationen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Grundschule

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VVEAB (1962)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Abk. für Vereinigung ➝Volkseigener Erfassungs- und Aufkaufbetriebe. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 471 VVB-Saatgut A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VVG

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Nord-Süd-Kanal (1962)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Wasserstraßen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 311 Norden, Albert A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Norm

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HO-Spezialhandel (1962)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 Der HS. untersteht direkt dem Ministerium für Handel und Versorgung, das der GSOW weitgehende Rechte in der Verwaltung und dem Einkauf des HS. einräumen mußte. Der HS. soll die sowjet. Besatzungstruppen zusätzlich mit HO-Waren aus dem Aufkommen der SBZ versorgen. Die Hauptverwaltung in Leipzig ist nach Warenbereichen gegliedert, die Zwischenhandelsbetriebe unterhalten. (HO) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 184 Honecker, Erich A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Hoyerswerda

DDR A-Z 1962

Arbeitsdirektor (1962)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 Funktionär in „volkseigenen“ Betrieben im Range eines zweiten Vertreters des Werkleiters. Der A. ist der Leiter der Abteilung für Arbeit. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 28 Arbeitsbuch A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitsdisziplin

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Waldheim (1960)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 Stadt im sächsischen Bezirk Leipzig, Kreis Döbeln, mit 9.545 Einwohnern (1959). Im ehemaligen Schloß jetzt ein Zuchthaus. — W. wurde berüchtigt durch die Waldheimer Prozesse. (Kriegsverbrecherprozesse) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 443 Waldgemeinschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Waldheimer Prozesse

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Rechtsstudium (1960)

Siehe auch: Rechtsstudium: 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Rechtswissenschaft, Studium der: 1953 1954 1956 Das R. an den juristischen Fakultäten der Universitäten Berlin, Leipzig, Halle und Jena wurde durch die Anweisung Nr. 11 des Staatssekretariats für Hochschulwesen mit Wirkung vom 1. 9. 1951 völlig umgestaltet. Nach dem jetzt geltenden Studienplan dauert das R. vier Studienjahre mit acht Semestern und enthält drei Zwischenprüfungen und drei Berufspraktika von je sechs Wochen. Die Abschlußprüfung (Staatsexamen) verleiht die volle Qualifikation zum Richteramt. Dieser Studienplan und die Prüfungsordnung gelten auch für das R. an der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“. Er ist in Auswertung einer rechtswissenschaftlichen Konferenz im April 1958 vom Staatssekretariat für Hochschulwesen gemeinsam mit dem ZK der SED im Jahre 1959 erarbeitet worden. Die Studenten sollen befähigt werden, „die wissenschaftlichen Lehren des Marxismus-Leninismus in ihrem Tätigkeitsbereich schöpferisch anzuwenden, die Reinheit der marxistisch-leninistischen Theorie zu wahren, unduldsam gegen bürgerliche Ideologien zu kämpfen, Erscheinungen des Revisionismus zu entlarven, bürgerliche und kleinbürgerliche Auffassungen zu überwinden“. Sämtliche Vorlesungen wurden durch Fachkommissionen beim Staatssekretariat für Hochschulwesen im Wortlaut genau ausgearbeitet und werden in dieser Form an allen Universitäten gehalten. Nach dem Staatsexamen muß der junge Jurist eine Praktikantenzeit absolvieren. Ein zweites Staatsexamen (Richterexamen) gibt es nicht. In den ersten drei Semestern liegt das Schwergewicht des R. auf den gesellschaftswissenschaftlichen Fächern — auf dem Studium des Marxismus-Leninismus. Das eigentliche Fachstudium beginnt im 3. Semester, jedoch bilden die gesellschaftswissenschaftlichen Vorlesungen auch dann noch einen großen Bestandteil des Studiums. Bis zum Ende des 7. Semesters muß jeder Student eine Abschlußprüfung in Russisch ablegen. Russisch ist während der ersten 5 Semester Pflichtfach. „Das Ziel muß sein, die Studenten zu befähigen, die Massen von der Richtigkeit der Politik der Partei und Regierung zu überzeugen“ (Polak in: „Staat und Recht“ 1955, S. 541 ff.). „Die juristischen Fakultäten haben Staatsfunktionäre auszubilden, die der Arbeiterklasse treu ergeben und fähig sind, die Ziele und Aufgaben der Arbeiter-und-Bauern-Macht auf höchstem wissenschaftlichen Niveau zu verwirklichen. Deshalb ist es erforderlich, alle Gebiete der Staats- und Rechtswissenschaft mit dem dialektischen und historischen Materialismus zu durchdringen und den Studenten die Gesetzmäßigkeit des Übergangs vom Kapitalismus zum Sozialismus in allen Ländern als den Hauptinhalt unserer Epoche zu vermitteln.“ (Aus dem Vorwort zum Studienplan) (Hochschulwesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 333 Rechtshilfeabkommen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rechtswesen

DDR A-Z 1960

Potsdamer Abkommen (1960)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Besatzungspolitik, Oder-Neiße-Linie. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 316 Potsdam A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Praktikantenzeit

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Züchter, Verdienter (1960)

Siehe auch: Verdienter Züchter: 1956 Züchter, Verdienter: 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Ehrentitel, der mit Medaille, Urkunde und Prämie bis zu 10.000 DM Ost für hervorragende Leistungen auf dem Gebiete der Tier- und Pflanzenzucht verliehen wird. (Auszeichnungen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 470 ZSGL A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zuwachsrate, Industrielle

DDR A-Z 1959

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Lebensmittelkarten (1959)

Siehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Bis zum 27. Mai 1958 wurden in der SBZ und Ost-Berlin L. ausgegeben, die zum Bezug rationierter Lebensmittel (Fett, Fleisch, Zucker, Milch) zu niedrigen Preisen berechtigten. Neben einer sog. Grundkarte gab es fünf Typen von Zusatzkarten, die differenziert nach Berufsgruppen ausgegeben wurden. Kinder erhielten besondere L. Da die Zuteilungen — vor allem bei den weniger „wichtigen“ Berufen — keineswegs ausreichten, mußten zusätzliche Nahrungsmittel zu überhöhten Preisen in HO-Geschäften gekauft werden. Mit der nunmehr erfolgten, seit Jahren angekündigten Abschaffung der L. wurde zugleich auch das doppelte Preisniveau beseitigt (Preispolitik). Man senkte die entsprechenden Preise für HO-Waren und erhöhte die Preise der bisher rationierten Lebensmittel. Die dadurch entstandene zusätzliche Belastung soll bei niedrigen Einkommen durch [S. 211]Lohnerhöhungen und Lohnzuschläge ausgeglichen werden. Handwerker, private Unternehmer, Gewerbetreibende und die freischaffende Intelligenz erhalten diesen Ausgleich nicht. Inhaber von Privatbetrieben müssen diese Zuschläge für die bei ihnen Beschäftigten aus ihren Betriebseinnahmen tragen. Da mit der Abschaffung der L. zugleich auch eine Erhöhung der Einkommensteuer (Steuerwesen) verbunden ist, wird durch diese Maßnahmen die Lage der Privatwirtschaft weiter verschlechtert. Bezugsberechtigungskarten für Milch, Kartoffeln und Kohlen bestehen noch. (Lohnsystem) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 210–211 LDPD A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Lebensstandard

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Nachtsanatorium (1959)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Von Betrieben unterhaltene Krankenhauseinrichtung sowjetischen Musters für zeitweilige Unterbringung „bedingt arbeitsfähiger“ chronisch kranker oder genesender Betriebsangehöriger, die hier verpflegt und außerhalb der Arbeitszeit behandelt werden (Massage, Bäder, Bestrahlungen und dgl.), um sie möglichst schnell wieder in den Arbeitsprozeß einzugliedern (Betriebsgesundheitswesen). Bisher dienen N. vornehmlich der Wiedereingliederung von Tbc-Kranken. Bestand Anfang 1959: 23 N. mit 604 Betten. (Gesundheitswesen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 248 Nachtrabpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nachwuchsplan

DDR A-Z 1959

Bronnen, Arnolt (1959)

Siehe auch das Jahr 1960 * 19. 8. 1895 in Wien als Sohn des Gymnasiallehrers Dr. Ferdinand Bronnen. Gymnasium und Universität in Wien (4 Semester), Schriftsteller. Kriegsfreiwilliger im 1. Weltkrieg, danach in Berlin literarisch tätig. Erst Anhänger der äußersten Linken und mit Brecht befreundet, dann auf der äußersten Rechten. Schrieb das Buch „O. S.“ („Oberschlesien“) über den Freikorpskampf. 1928 bis 1940 Mitarbeiter des Reichsrundfunks. 1944 Soldat. Nach 1945 in Österreich Mitgl. der KPÖ, kommun. Bürgermeister in Goisern. 1945 bis 1950 Kulturredakteur der „Neuen Zeit“ in Linz, 1951 bis 1956 stellv. Direktor des Scala-Theaters in Wien. Seit 1954 in der SBZ, Mitarbeiter der Wochenzeitung „Sonntag“ und der „Berliner Zeitung“. Werke: „O. S.“, „Vatermord“, „Roßbach“, „Arnolt Bronnen gibt zu Protokoll“ u. a. B. starb am 12. 10. 1959. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 69 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1959 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für allgemeine Personenrecherchen wird neben der Rubrik BioLeX auch auf andere biographische Nachschlagewerke verwiesen. Brigade der sozialistischen Arbeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bruk, Franz

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Winkler, Werner (1959)

Siehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966 [S. 396]* 27. 12. 1913 in Waldheim als Sohn eines Arbeiters, Chemiker, Dr. 1950 Hauptdirektor VVB Kunstfaser und Direktor Kunstseidenwerk „Friedrich Engels“ in Schwarza/Thür., 23. 4. 1953 Staatssekretär für Chemie, Ende 1953 bis 23. 11. 1955 stellv. Minister für Schwerindustrie, anschließend bis 14. 6. 1956 Staatssekretär und 1. Stellv. des Ministers für Chemische Industrie, anschl. Minister für chemische Industrie, seit 18. 2. 1958 Mitgl. der Staatlichen ➝Plankommission und Leiter der Abt. Chemie. Seit dem 24. 8. 1957 Mitgl. des Forschungsrates beim Ministerrat. 1931 NSDAP, jetzt SED. Seit 1956 Professor. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 396 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1959 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/winkler-werner verwiesen. Winkler, Heinz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Winzer, Otto

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Sojuspuschtschina (1958)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 Sowjetische Handelsgesellschaften. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 280 SMT A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sonderwege zum Sozialismus

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Streitkräfte, Nationale (1958)

Siehe auch: Nationale Streitkräfte: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Streitkräfte: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Streitkräfte, Nationale: 1959 1960 Seit Frühjahr 1952 gebrauchten SED und Regierung des Wort NSt., um die KVP, d. h. die Armee der SBZ zu umschreiben. Seit Jan. 1956 wird das Wort NSt. dann auf die Nationale ➝Volksarmee, die umbenannte KVP, angewandt. Amtlich und im Pj. gehören die Grenzpolizei, Bereitschaftspolizei und Transportpolizei nicht zu den NSt., obwohl sie (ebenso wie die Volkspolizei) zusammen mit der Volksarmee als Bewaffnete Organe der „DDR“ bezeichnet werden. (Militärpolitik) Literaturangaben Bohn, Helmut: Armee gegen die Freiheit — Dokumente und Materialien zur Ideologie und Aufrüstung in der Sowjetzone. Köln 1956, Markus-Verlag. 241 S. Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 304 Streik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Studenten

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HVS (1958)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1. Bis Mai 1950 Abk. für Hauptverwaltung für Schulung, Vorgänger der HVA. 2. Abk. für Hauptverwaltung Seepolizei, später VP-See genannt. (Volkspolizei) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 137 HVL A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Hygiene-Inspektion

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Pionierecke (1958)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Von Jungen Pionieren mit Losungen, Fahnen und Wandzeitungsartikeln ausgestaltete Ecke oder Wand in Klassenzimmern, die auf die Bedeutung und Ziele der Jugendorganisation hinweisen und zur Werbung neuer Mitglieder beitragen sollen. Entspricht der Roten Ecke. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 236 Pieck, Wilhelm A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Pionierleiter

DDR A-Z 1956

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SfS (1956)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 Abk. für Staatssekretariat für Staatssicherheit. Spitzenbehörde des SSD von Juli 1953 bis Nov. 1955, jetzt wieder MfS. (Staatssicherheitsdienst) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 232 Sequesterbefehl A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Shukow, Grigorij Konstantinowitsch

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ZK (1956)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1966 1969 1975 Abk. für Zentralkomitee der SED. Das ZK „… ist zwischen den Parteitagen das höchste Organ der Partei …“ (Statut der SED im: „Protokoll des IV. Parteitages“, Dietz-Verlag, Berlin 1954, S. 1129). Das von den Delegierten des IV. Parteitages im April 1954 gewählte ZK hat 91 Mitgl. und 44 Kandidaten. Es wählt das Politbüro, die Sekretäre und die Zentrale Parteikontrollkommission. Das ZK soll mindestens alle vier Monate tagen. Gemäß Statut soll das ZK die Vertreter der Partei in den höchsten leitenden Stellen des Staatsapparates und der Wirtschaft bestimmen, die Kandidaten für die Volks- und Länderkammern bestätigen. Es hat das Recht, zwischen den Parteitagen „Parteikonferenzen“ einzuberufen. Die eigentliche Par[S. 305]teiführung und politische Macht liegt jedoch nicht bei diesem, lediglich vorliegende Beschlüsse annehmenden, repräsentativen erweiterten Vorstand, sondern in den Händen des Politbüros, des Sekretariats und der nicht gewählten Abteilungsleiter und Mitarbeiter des ZK. Literaturangaben Schultz, Joachim: Der Funktionär in der Einheitspartei — Kaderpolitik und Bürokratisierung in der SED (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 8). Stuttgart 1956, Ring-Verlag. 285 S. Chronologische Materialien zur Geschichte der SED 1945 bis 1956. Berlin 1956, Informationsbüro West. DIN A4, 640 S. Stern, Carola: Die SED — Handbuch über Aufbau [\dots] des Parteiapparates (Rote Weißbücher 14). Köln 1954, Kiepenheuer und Witsch. 256 S. m. 1 Plan. (Neuauflage in Vorbereitung) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 304–305 Zivilprozeß A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ZKK

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Stendal (1956)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Stadt im sachsen-anhaltischen Bezirk Magdeburg, Kreisstadt, Hauptort der Altmark, an der Uchte, mit 39.061 Einwohnern (1955); mittelalterliche Altstadt in norddeutscher Backsteingotik: romanisch-gotischer Dom (12./16. Jh.), Rathaus (15./16. Jh.), spätgotische Marienkirche (15. Jh.), zwei Tore (13./15. Jh.), Rolandsäule (1525); vielseitige Industrie: chemische Erzeugnisse (Chemische Industrie), Metallwaren, Zucker, Konserven. St. wurde 1151 von Albrecht dem Bären gegründet und erhielt Magdeburger Stadtrecht. Im Mittelalter war die Stadt von 1258–1309 Sitz der Stendaler Linie der askanischen Markgrafen von Brandenburg, eine der bedeutendsten Hansestädte und Haupt eines Bundes märkischer Städte. St. verblieb in der Folgezeit bei Brandenburg-Preußen (seit 1815 gehörte die Stadt zur Provinz Sachsen). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 250 Steinbach, Lotte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sterbegeld

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Internationale (1956)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Zusammenschlüsse der sich auf Marx' Lehre berufenden Sozialisten auf zwischenstaatlicher Grundlage unter dem Motto „Proletarier aller Länder vereinigt euch!“ I. „Internationale Arbeiterassoziation“, unter entscheidendem Einfluß von Marx in London gegründet (1864–1872). II. (Amsterdamer) I., 1889 auf der Grundlage einer evolutionären Arbeiterpolitik gegründet, löste sich 1914 auf, als sich bei Ausbruch des 1. Weltkrieges zeigte, daß das natürliche Nationalgefühl der Arbeiter stärker war als die vom Marxismus künstlich konstruierte internationale Klassensolidarität. Fast alle deutschen Sozialdemokraten stimmten 1914 im Deutschen Reichstag für die Kriegskredite. III. I. Komintern. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 121 Intelligenz, Klub der A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Interzonenhandel

DDR A-Z 1954

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Kriegsopferversorgung (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die K. obliegt nach der Verordnung vom 21. 7. 1948 (Zentralverordnungsblatt S. 363/48) der Sozialversicherung nach deren Grundsätzen, d.h. Kriegsinvalidenrente wird nur gezahlt, wenn der Kriegsteilnehmer mindestens 66⅔ v. H. erwerbsgemindert ist, oder als Mann das 65. und als Frau das 60. Lebensjahr vollendet hat. Versorgung erhalten nur die Witwen, die über 60 Jahre alt oder zu 66⅔ v. H. erwerbsgemindert sind, oder die ein Kind im Alter bis zu 3 Jahren oder zwei Kinder im Alter bis zu 8 Jahren zu versorgen haben. Waisenrente erhalten nur die Kinder des Verstorbenen bis zum 15. Lebensjahr; nur wenn sie eine Schule oder Berufsschule besuchen und keine eigenen Einkünfte haben, bis zum 18. Lebensjahr. Die Renten werden wie die Renten der Sozialversicherung berechnet, also nach dem Gesamtarbeitsverdienst des [S. 88]Kriegsteilnehmers (Renten). Die Witwenrente beträgt nach der Verordnung über die Anpassung der Versorgungsbestimmungen für die Kriegsinvaliden usw an die Vorschriften der Sozialversicherung vom 16. 3. 1950 (GBl. S. 191) 50 v. H., für Vollwaisen 35 v. H., für Halbwaisen 25 v. H der Rente, die für den Verstorbenen festzusetzen wäre Bis dahin betrug die Witwen- und Vollwaisenrente einheitlich 40 DM Ost und die Halbwaisenrente 20 DM Ost. Die Mindestrenten sind die gleichen wie in der Sozialversicherung. Bei Nebeneinkünften des Kriegsopfers aus Arbeit, Vermögen oder sonstigen Einnahmequellen ermäßigt sich die Rente auf 3/10, wenn Rente und Nebeneinkünfte den Betrag von 140 DM Ost übersteigen. Die K. in der SBZ ist also wesentlich schlechter als die Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz, nach dem zum Beispiel ein Kriegsinvalide schon Anspruch auf Rente hat, wenn er nur zu 25 v. H. beschädigt ist. Elternrente gibt es im Gegensatz zur Regelung in der Bundesrepublik in der SBZ überhaupt nicht. Literaturangaben Faber, Dorothea, und Alfred Leutwein: Das Versicherungswesen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 80 S. m. 26 Tab. u. 2 Schautafeln. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der Sowjetzone und in Ost-Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 103 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 87–88 Krieg A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kriegsverbrecherprozesse

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Leninismus (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bolschewismus, Lenin, Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 103 Lenin A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Lernkollektive

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ODD (1954)

Siehe auch das Jahr 1953 Abk. für Organisation Dienst für Deutschland. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 117 Objektivismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Oder-Neiße-Linie

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Wunschanbauplan (1954)

Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 Pj. für nach privatwirtschaftlichem Ermessen aufgestellte landwirtschaftliche Anbaupläne. Der W. wird seit 1948 infolge einer Reihe von Mißständen und Schwierigkeiten, die sich bei der schematischen Anbauplanung von oben nach unten ergeben haben, gefördert. „Beabsichtigt war hiermit, die Wünsche der Bauern kennenzulernen und festzustellen, inwieweit sich diese Vorschläge mit den Interessen der Gesamtbevölkerung, vor allem also ihrer Ernährung, Hecken. Es sei z. B. unterstellt, daß Früchte, die in der einen Gegend bevorzugt angebaut werden sollen, in anderen Gegenden zurückgesetzt werden können, ohne den Gesamtanbauplan zu beeinträchtigen“. (H. A. Dölling: „Wende der deutschen Agrarpolitik“, Berlin 1950, S. 171). Praktisch ist der W. bedeutungslos, zumal die für den Fünfjahrplan im voraus bis 1955 festgelegte Anbauplanung nach Flächen und Ernteergebnissen den W. als „das Produktionsangebot der Bauern und Gärtner an die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik“ (GBl. Nr. 154/51) ausschließt. Literaturangaben Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 2., überarb. u. erw. Ausgabe. Januar 1953. 176 S. m. 31 Tab., 17 Anlagen, 15 Dok. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 200 Wollweber, Ernst A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zaisser, Else

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Produktionsmittel (1953)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 107]Sachen oder Rechte, die der Verfügungsberechtigte verwenden kann, um fremde Arbeitskräfte in einem Verhältnis wirtschaftlicher Abhängigkeit zu beschäftigen. P. müssen nicht notwendig dingliche Güter sein (Patente), noch solche produzieren (Eisenbahn); sie müssen aber ein Abhängigkeitsverhältnis Dritter zum privaten oder staatlichen Eigentümer begründen. (Ausbeutung) Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 107 Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Produktionsverhältnisse

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Feriendienst des FDGB (1953)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 1947 eingeführt, um den Werktätigen einen organisierten Urlaub zu ermöglichen. Der F. erhielt hohe Zuschüsse von der Regierung. Die Urlauber werden in gewerkschaftseigenen und Vertragsheimen untergebracht und auch während der ganzen Dauer ihres Ferienaufenthaltes politisch und propagandistisch beeinflußt. Der Anteil der Werktätigen betrug 1950 nur 32 v. H. bei etwa 300.000 Teilnehmern. Zahlreiche Heime und Pensionen in Urlaubsorten stehen leer, weil sie vom F. belegt sind, jedoch nicht ausgenutzt werden (die Besitzer erhalten keine Entschädigung). Um den F. erfolgreicher zu gestalten, werden Prämien in den Betrieben und Auszeichnungen für Aktivisten in Form von Gutscheinen für den F. „ausgezahlt“. Auch der F. hat ein Plansoll, im Verlauf des Fünfjahrplanes soll die Teilnehmerzahl auf über 800.000 erhöht werden. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 47 Feldscher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Film

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Investitionsbank, Deutsche (1953)

Siehe auch: Deutsche Investitionsbank: 1975 1979 Deutsche Investitionsbank (DIB): 1969 Investitionsbank, Deutsche: 1954 Investitionsbank, Deutsche (DIB): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Finanzinstitut der volkseigenen Wirtschaft für Investitionsmittel. Auf Anordnung der DWK vom 13. 10. 1948 errichtet. Das Berliner zentrale Institut unterhält in den Ländern der Zone und in Ostberlin Filialen. Die Investmittel erhält die I. planmäßig aus dem Staatshaushalt der SBZ. Ein Teil der Investmittel besteht aus sog. Amortisationen, d. h. Rückzahlungen vorher gewährter Investmittel durch die volkseigenen Betriebe. Dafür existiert ein 1950 festgelegter Amortisationsschlüssel, der die unterschiedlichen Abschreibungsmöglichkeiten der Branchen berücksichtigt. Zu den Aufgaben der I. gehört auch die Gewährung langfristiger Kredite von mehr als 10.000 DM Ost, wofür die Mittel durch Ausgabe von Staatsschuldverschreibungen beschafft werden. Die I. erhält die Investitionspläne, nach denen sie die Verteilung der Mittel vorzunehmen und ihre zweckgebundene Verwendung zu kontrollieren hat, von der Staatlichen ➝Plankommission. Sie ist ebenso wie die Deutsche ➝Notenbank ein Instrument der Planwirtschaft, die sie mit den Mitteln der Kreditpolitik aktiv zu unterstützen hat. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 66 Investitionen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jehovas Zeugen

DDR A-Z 1953

Allgemeines Vertragssystem (1953)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 [S. 11]Das ab 1. 1. 1952 eingeführte AV. soll zu einer Verbesserung des Planungsablaufes beitragen. Mit diesem System sollte angeblich der private Groß- und Einzelhandel in die volkseigene Wirtschaft eingeschaltet werden. Die Sowjetzonenregierung verordnete, daß nunmehr mit wenigen Ausnahmen die Produktion und aller Warenverkehr auf der Grundlage „fester Verträge“ durchgeführt werden soll. Der volkseigene Großhandel (DHZ) muß nicht mehr zwingend eingeschaltet werden. Wie früher und wie überall in der westlichen Welt soll der Warenverkehr weitgehend direkt vom Produktionsbetrieb zum Verarbeiter entwickelt werden. Für Nichterfüllung von Verträgen sind Konventionalstrafen vorgesehen. Bis Ende 1951 galt für die Produktionsbetriebe in der SBZ ein von oben her unter Einschaltung der volkseigenen Deutschen ➝Handelszentralen gesteuertes System der Materialversorgung, das mit zahlreichen Mängeln behaftet war. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 11 Akzise (der HO) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Altersversorgung der technischen Intelligenz

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