In der Kategorie DDR A-Z verlinkt die Website auf Handbücher zur DDR, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland erschienen sind.
Zwischen 1953 und 1985 veröffentlichte die Bundesregierung mehrere Handbücher über die Deutsche Demokratische Republik (DDR) unter verschiedenen Titeln, darunter SBZ von A–Z (1953–1966), A bis Z (1969) und das DDR Handbuch (1975–1985). Diese Werke verfolgten das Ziel, umfassende Informationen über die DDR zu liefern. Die Artikel behandelten Themen wie die staatliche Organisation, die politische und wirtschaftliche Entwicklung sowie die führenden Akteure der DDR. Diese Informationen wurden teils in kurzen Stichworterklärungen, teils in ausführlichen Darstellungen aufbereitet.
Mit dem Ende der DDR trat eine zusätzliche Dimension dieser Handbücher zutage: Sie fungieren als Zeitzeugen, die nicht nur die Entwicklung innerhalb der DDR, sondern auch die sich verändernde Perspektive der Bundesrepublik auf die DDR über drei Jahrzehnte hinweg dokumentieren. Diese Handbücher bieten daher eine wertvolle Quelle, um den Wandel der historischen Sichtweisen nachzuvollziehen.
Der gesamte Text dieser Handbücher ist nun auf der Plattform www.kommunismusgeschichte.de zugänglich gemacht worden. Dabei wurde der ursprüngliche Charakter des Nachschlagewerks beibehalten, indem die Querverweise der Originaltexte als Links integriert wurden. Neu ist die Möglichkeit, die Veränderungen der Einträge über die verschiedenen Ausgaben hinweg zu verfolgen, was einen einzigartigen Vergleich der historischen Perspektiven ermöglicht. Weitere Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.
DDR A-Z 1985
DDR A-Z 1985
Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte (1985)
Siehe auch: Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte: 1975 1979 Mitbestimmungsrecht: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Die Verfassung der DDR von 1968 (unverändert i. d. F. v. 7. 10. 1974) spricht in ihrem Artikel 21 jedem Bürger ein umfassendes Mitbestimmungsrecht zu. Die Begriffe Mitbestimmung, Mitgestaltung und Mitwirkung werden dabei ohne inhaltliche Abstufung in wesentlich gleicher Bedeutung verwendet. Die Ende der 50er Jahre geprägte Agitationslosung: „Arbeite mit, plane mit, regiere mit“, ist an der gleichen Stelle in den Rang eines verfassungsbestimmenden Grundsatzes erhoben worden. Zum Verständnis dieser an vielen Stellen der Verfas[S. 915]sung und in wesentlichen Gesetzeswerken (z.B. Arbeitsgesetzbuch [AGB] der DDR) wiederkehrenden Begriffe ist auf die Selbstdeutung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) zu verweisen. Nach dieser Auffassung ist durch die Abschaffung des Privateigentums an Produktionsmitteln die gleichberechtigte Mitwirkung aller Bürger möglich und zugleich zu einer staatsbürgerlichen Pflicht geworden. Nur „fehlende Einsicht“ in die gegebenen neuen Strukturen und „moralisch verwerflicher Eigennutz“ können den einzelnen daran hindern, seine eigene Initiative in die Diskussion und Entscheidung einzubringen sowie sich an der Ausführung getroffener Beschlüsse nach besten Kräften zu beteiligen. Recht auf Mitwirkung, Bindung an getroffene Entscheidungen und deren Durchführung werden demnach als eine (konfliktreiche) Einheit gesehen. Das in Art. 21,1. der Verfassung der DDR ausgesprochene „Recht, das politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Leben der sozialistischen Gemeinschaft und des sozialistischen Staates umfassend mitzugestalten“, ist auf diesem ideologischen Hintergrund in ein spezifisches Grundrechtsverständnis (Grundrechte, Sozialistische) eingebunden. Die Aussage: „Alle politische Macht in der Deutschen Demokratischen Republik wird von den Werktätigen in Stadt und Land ausgeübt“ (Art. 2,1,1) erfährt ihre Konkretisierung in Art. 1,1 der Verfassung, in dem die DDR als „sozialistischer Staat“, als „die politische Organisation der Werktätigen in Stadt und Land unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei“ gekennzeichnet wird. Die prinzipiell als gleich angenommene Stellung aller Gesellschaftsmitglieder (durch das Vorherrschen des gesellschaftlichen Eigentums an Produktionsmitteln) und die daraus hergeleitete Übereinstimmung ihrer grundsätzlichen Interessen, läßt in diesem Verständnis keinen Raum für Gewaltenteilung (an ihre Stelle tritt das Postulat von der Gewalteneinheit) und den Kampf konkurrierender Parteien. Forderungen nach Gewaltenteilung ebenso wie Parteienkonkurrenz und Verbändeautonomie werden vielmehr als Versuch einer willkürlichen Aufspaltung der nunmehr einheitlichen Gesellschaft, als Ausdruck einer dem Sozialismus feindlichen, bürgerlichen Ideologie („Theorie des Pluralismus“) abgelehnt. Trotzdem stellt sich auch aus marxistisch-leninistischer Sicht die „Einheit“ der sozialistischen Gesellschaft weder „spontan“ her, noch ist diese (als einmal hergestellte) eine statische Größe. Zu ihrer immer erneuten Verwirklichung bedarf es grundsätzlich des „bewußten“ Handelns der kommunistischen Partei (Art. 1,1) als des entscheidenden Leitungsorgans, das die Gesellschaft zusammenfaßt und mit Hilfe des Staatsapparats, der Gesetze, der Massenorganisationen, die letztlich von ihr formulierten und konkretisierten gesellschaftlichen Interessen in politisch-soziales Handeln umsetzt. Da die SED entsprechend den Interpretationen des Marxismus-Leninismus die gegenwärtig existierende Herrschafts- und Gesellschaftsordnung als eine Gesellschaft im Wandel zu einer „entwickelten sozialistischen“ und weiter zu einer „kommunistischen“ Gesellschaft versteht und das Vorhandensein verschiedener Gesellschaftsklassen und Schichten nichtantagonistischer Art anerkennt, ergibt sich daraus ein weiterer Rechtfertigungsgrund für ihren politischen und sozialen Primat, da dieser Umwandlungsprozeß der straffen, einheitlichen Leitung und der nur in der SED gegebenen theoretisch-ideologischen Einsicht bedarf. Die Form, in der die SED ihre Herrschaft ausübt und der Mitwirkung die Grenzen setzt, ist der Demokratische Zentralismus (Art. 47,2). Mit diesem Organisationsgrundsatz steht das Prinzip der Einzelleitung, das bei kollektiver Beratung dem einzelnen Funktionär in seinem Entscheidungsbereich die alle Nachgeordneten bindende Entscheidungskompetenz gibt, in unmittelbarem Zusammenhang. Der sich aus diesen Grundsätzen ergebende Spielraum für Mitwirkung ist an die Beschlüsse der Partei und des Staatsapparats auf allen Ebenen des Herrschafts- und Gesellschaftsaufbaus gebunden; er ist darüber hinaus organisatorisch vorgegeben in den bestehenden Institutionen (z.B. Volksvertretungen; Massenorganisationen; Betriebsgewerkschaftsorganisationen [BGO]; Nationale Front der DDR). Mitwirkung erstreckt sich einmal auf die Phase der Entscheidungsvorbereitung, ohne in die Leitungsverantwortlichkeit einzugreifen, zum anderen auf die Entscheidungsausführung mit dem Ziel, optimale Lösungen zu finden (Sozialistischer Wettbewerb). Sie kann als ein Instrument der Entscheidungsoptimierung begriffen werden, wobei die prinzipiellen Inhalte durch Parteibeschlüsse, Planvorgaben, gesetzliche Bestimmungen usw. festgelegt sind. Mitwirkung vermag Initiativen zur Behebung von Schwierigkeiten bei der Verwirklichung getroffener Beschlüsse auszulösen, willkürliche Maßnahmen und Gesetzesverletzungen kontrollierend anzuzeigen, die Berücksichtigung vernachlässigter, partikularer Interessen nahezulegen. Die Betonung der Sozialpolitik seit dem VIII. Parteitag der SED (1971) hat zusätzliche Möglichkeiten für die Artikulation von wirtschaftlichen und sozialen Interessen im Rahmen der vorgegebenen staatlichen und gewerkschaftlichen Institutionen eröffnet. Das seit dem 1. 1. 1978 in Kraft befindliche neue Arbeitsgesetzbuch der DDR hat die M. der BGO erweitert. Die darin sichtbar werdenden Tendenzen zur Ausweitung der Sozialistischen ➝Demokratie sind jedoch daran gebunden, ob und in welchem Umfang die Mitwirkungsgremien von den Betroffenen als ihre eigenen Interessenvertretungen akzeptiert werden. Die Vielfältigkeit der Mitwirkungsorgane, die große Zahl der in ihnen wirkenden Bürger und die sich in ihnen ständig vollziehenden Diskussionsprozesse führen zu einem ausgedehnten Informationsangebot sowohl für diejenigen, die Entscheidungen ausführen, als auch für die, die sie letztlich treffen. Damit ist eine nicht zu unterschätzende Möglichkeit der Identifikation mit den jeweiligen Aufgaben geschaffen, deren Auswirkung allerdings von der Qualität der Informationen und der Berücksichtigung kritischer Beiträge in den Entscheidungen abhängt. Die Bedeutung der Mitwirkung liegt vor allem auf der unteren Ebene in den Gemeinden und [S. 916]Betrieben, da dort von ihrem Funktionieren oder Versagen Klima und Effektivität staatlicher und wirtschaftlicher Leitungstätigkeit sichtbar und unmittelbar bestimmt werden. Interessen/Interessenidentität. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 914–916 Ministerrat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MitteldeutschlandDDR A-Z 1985
Volljährigkeit (1985)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Durch Gesetz vom 17. 5. 1950 (GBl. S. 437) ist der Eintritt der V. auf das 18. Lebensjahr herabgesetzt worden. Die Ehemündigkeit tritt ebenfalls mit Vollendung des 18. Lebensjahres ein. Die vorzeitige V.-Erklärung gibt es nicht mehr. Familienrecht, I., III. A. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1445 Volkszählung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VoluntarismusDDR A-Z 1985
Agrarsteuern (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Anders als die Betriebe der staatseigenen Industrie waren die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) bis zum Jahre 1971 von der Zahlung von Betriebssteuern befreit. Zu diesem Zeitpunkt hatte sich die Ertragslage eines größeren Teils der LPG durch ständige staatliche Subventionen und die Zubilligung von vergleichsweise hohen Erzeugerpreisen so verbessert, daß diese Produktionsorganisationen nun zur Zahlung von Abgaben an den Staat verpflichtet werden konnten. Mit Wirkung vom 1. 1. 1971 wurden alle LPG vom Typ III, die zwischenbetrieblichen (kooperativen) Produktionsorganisationen (Abteilungen) der LPG und die Volkseigenen Güter (VEG) verpflichtet, dann eine ökonomisch begründete Abgabe an den Fiskus zu leisten, wenn sie die Zahlungsvoraussetzungen des neuen Steuergesetzes erfüllten. Die damals eingeführte Abgabe setzte sich in den Jahren von 1971 bis 1975 aus zwei Steuerarten zusammen: a) einer Abgabe auf das Bruttoeinkommen; b) einer Konsumsteuer. Das Bruttoeinkommen der LPG ergibt sich durch den Abzug der Sachkosten (Materialverbrauch plus Abschreibungen) vom Umsatzerlös. Diese Einkommensgröße enthält also noch die an die LPG-Mitglieder zu zahlenden Arbeitsvergütungen. Abweichend von den auf die Pflanzenproduktion spezialisierten LPG wurden die industriemäßig produzierenden Betriebe der Tiererzeugung im August 1975 einer Spezialbesteuerung unterworfen. Mit Wirkung vom 1. 1. 1976 besteht die von ihnen verlangte ökonomisch begründete Abgabe in einer Steuer vom Gewinn. Mit der Einführung dieser beiden neuen Abgaben im Jahre 1971 und 1975 wurde die bis dahin von den einzelnen Genossenschaftsbauern erhobene Landwirtschaftssteuer abgeschafft. (Für die wenigen noch existierenden Einzelbauern blieb sie allerdings weiterhin in Kraft.) 1. Die bis 1971 erhobenen Agrarsteuern. Die Landwirtschaftssteuer vereinigte in einem Betrag die Steuerverpflichtungen aus drei Steuern, und zwar aus der Einkommensteuer, der Umsatzsteuer und der Vermögensteuer. Für die aus der Entlohnung für ihre Arbeitsleistungen und aus der Gewinnbeteiligung (entsprechend den in die LPG eingebrachten Bodenanteilen) fließenden Einkommen mußten die Genossenschaftsbauern Einkommensteuer entrichten. Darüber hinaus unterlagen ihre Umsätze, z.B. beim Verkauf von Erzeugnissen aus ihrer privaten Hauswirtschaft, der Umsatzsteuerpflicht. Besaßen sie ein größeres Vermögen, zu dem auch das ihnen formal noch gehörende frühere Privatland zählte, so wurde die Zahlung von Vermögensteuer fällig. Mit ihrem Eintritt in die LPG hatten jedoch alle Genossenschaftsbauern die Vergünstigung erworben, ihre Steuerschuld bei der Einkommensteuer um 25 v.H., bei der [S. 24]Umsatzsteuer um 75 v.H. und bei der Vermögensteuer um 50 v.H. kürzen zu dürfen. 2. Die Abgaben der kollektivierten Landwirtschaft von 1971 bis 1980. a) Die Abgabe auf das Bruttoeinkommen. Wirtschafts- und steuerpolitisch bestand das Hauptziel der 1971 eingeführten Abgabe auf das Bruttoeinkommen der LPG darin, einen Teil der Gewinnvorteile abzuschöpfen, die aufgrund der einheitlichen Festpreise für Agrarerzeugnisse alle diejenigen Produktionsgenossenschaften ohne mehr Leistungsaufwand haben, die durch die Güte ihrer Böden, durch Standortvorteile und durch gute klimatische Bedingungen begünstigt sind. An dieser Zielsetzung hat auch die 1980 beschlossene Umstellung der Steuerbemessungsgrundlage vom Bruttoeinkommen auf die Bezugsgrundlage des tatsächlich erwirtschafteten Gewinns nichts geändert. Daneben sollte die ab 1971 erhobene Abgabe für mehr sozialen Ausgleich unter den landwirtschaftlichen Produzenten sorgen und die LPG mit den guten Böden zu noch höheren Leistungen anspornen. Je nachdem, welche natürlichen Lagevorteile die LPG besaß oder unter welchen Produktionserschwernissen die Genossenschaftsbauern arbeiten mußten, wurden für bestimmte Standortbereiche durchschnittliche Abgabesätze als Basis der Zahlungsverpflichtungen festgesetzt. Der geringste Abgabesatz betrug 2 und der höchste 21 v.H. Steuerbemessungsgrundlage war das Bruttoeinkommen je Hektar (ha) landwirtschaftlicher Nutzfläche (LN). Neben dem betriebsindividuellen Abgabesatz diktierte die Landwirtschafts- und Finanzverwaltung den Produktionsgenossenschaften in Form einer normativen Zielvorgabe, welchen Erlös sie durch die Pflanzenproduktion erwirtschaften sollten. In den Jahren von 1971 bis 1975 wurden alle Einkünfte, welche die LPG über das staatlich gewünschte Norm-Einkommen hinaus erzielten, nur mit dem halben Steuersatz belegt. Vom 1. 1. 1976 an verringerte sich diese Steuerermäßigung auf 25 v.H. (vgl. GBl. I, 1975, S. 647). Durch diese Steuervergünstigungen sollten die LPG angespornt werden, ihre Produktion zu steigern, die Kosten zu senken und die Effektivität ihrer Arbeiten zu erhöhen. Jedem sozialistischen Agrarbetrieb wurde neben den allgemein verbindlichen Steuertarifen der A. noch ein Mindestabführungsbetrag in Mark von seinem Bruttoeinkommen auferlegt, der auch bei schlechten Hektarerträgen und Erlösen gezahlt werden mußte. Diese Regelung hatte zur Folge, daß die Agrarbetriebe eine prozentual steigende Steuerlast tragen mußten, sofern ihre Erträge unter jenes Leistungsniveau absanken, das der Staat in jedem Einzelfall als erreichbaren Mindestertrag des von den einzelnen LPG bewirtschafteten Bodens ermittelt und festgelegt hatte. Der Versuch, auf diesem Wege ein bestimmtes betriebsindividuelles Ertragsniveau zu sichern, wurde 1975 aufgegeben. Sofern die zuständigen Instanzen der Wirtschaftsverwaltung nach Prüfung der Leistungsbereitschaft und der Leistungsergebnisse der einzelnen Agrarbetriebe zu der Überzeugung gelangten, daß dieses steuerpolitische Druckmittel überflüssig war oder volkswirtschaftlich unerwünschte Ergebnisse zur Folge hatte, wurde ihnen vom Haushaltsjahr 1976 an freigestellt, auf die Festlegung von Mindestabführungsbeträgen zu verzichten. LPG, die infolge ihrer ungünstigen natürlichen Produktionsbedingungen ein geringeres Bruttoeinkommen als 1100 Mark je ha LN erwirtschafteten, wurden völlig von Abgaben freigestellt. Sofern ihr Einkommen diese Steuerfreigrenze ausnahmsweise einmal für ein Jahr überstieg, wurde eine Abgabe von nur 2 v.H. vom Bruttoeinkommen erhoben. b) Die Besteuerung der individuellen Verbrauchseinkommen der Genossenschaftsbauern. Um sicherzustellen, daß die Produktionsgenossenschaften bei der Verteilung des Bruttoeinkommens die Kapitalbildung nicht zugunsten eines hohen Verbrauchs vernachlässigten, sondern angeregt wurden, das für die Durchführung ihrer Meliorations- und Baumaßnahmen sowie ihrer Ausrüstungsinvestitionen benötigte Kapital selbst zu akkumulieren, wurde ab 1971 auch die Zahlung von Leistungsentgelten an die Genossenschaftsbauern besteuert (= Besteuerung der Bruttoeinkommensverwendung für Konsumzwecke). Eine derartige Abgabe mußten bis 1980 alle die Landwirtschaftsbetriebe entrichten, bei denen die von ihnen verlangten Ertragssteuern nicht auf der Grundlage des Gewinns erhoben, sondern in Abhängigkeit vom Bruttoeinkommen bemessen wurden. Steuerschuldner der „Konsumtionsabgabe“ waren [S. 25]nicht die einzelnen Genossenschaftsbauern, sondern die LPG. War die den LPG-Mitgliedern für ihre Arbeitsleistungen ausbezahlte Jahresvergütung geringer als 7.200 Mark je Vollbeschäftigten-Einheit, so entfiel eine Besteuerung (= Steuerfreigrenze). Alle über diesen Betrag hinaus gezahlten Vergütungen unterlagen einer scharf progressiven Besteuerung. Die von den LPG für die kulturelle Unterrichtung und die soziale Betreuung ihrer Mitglieder aufgewendeten Geldmittel zählten nicht zu den für Konsumzwecke ausgeschütteten Erlösen. Sie wurden daher bei der Feststellung der Steuerbemessungsgrundlage ausgeklammert. c) Umstellung ausgewählter Agrarbetriebe auf die Gewinnbesteuerung. Für diejenigen Agrarbetriebe, die sich Mitte der 70er Jahre nur noch mit der industriemäßig organisierten Tierzucht und Tierverwertung befaßten, trat mit Wirkung vom 1. 1. 1976 eine spezielle Form der Gewinnbesteuerung in Kraft. Um die Höhe der jährlichen Abgabeverpflichtungen an den Fiskus zu ermitteln, mußte zunächst der erzielte Gewinn ins Verhältnis zum Anlagevermögen des Betriebes gesetzt werden. Dabei wurden die Grundfonds (= Anlagekapital) zu Anschaffungspreisen bewertet. Die Besteuerung erfolgte dann entsprechend der in den einzelnen Wirtschaftsjahren erreichten Grundfondsrentabilität (= Kapitalrentabilität = Höhe des Gewinns in Mark je 1000 Mark Anlagevermögen). Der in dieser Tabelle festgelegte Tarif galt für alle gewinnsteuerpflichtigen Agrarbetriebe. Zu dieser Gruppe von Betrieben gehörten neben den industriemäßig produzierenden LPG für die Aufzucht von Nutzvieh ebenfalls die auf diese Aufgabe spezialisierten zwischenbetrieblichen Einrichtungen und zwischengenossenschaftlichen Produktionsorganisationen. Über die Kapitalrentabilität und die steuerliche Ertragskraft dieser Betriebe liegen nur unzureichende Informationen vor. Aus der Fachliteratur geht lediglich hervor, daß die 1976 eingeführte Gewinnbesteuerung dieser Gruppe von Betrieben nicht in erster Linie darauf gerichtet war, der Staatskasse möglichst hohe Einnahmen zu verschaffen. Zweck der Umstellung war vielmehr zu erproben, ob für Agrarbetriebe die Gewinnbesteuerung eine geeignete Form der Besteuerung ist. Außerdem sollte die neue gestaffelte Gewinnabschöpfung verhindern, daß innerhalb der DDR zu große Unterschiede zwischen den Einkommen, der Kapitalbildung und der Expansionskraft von gut wirtschaftenden und weniger gut wirtschaftenden Betrieben der Tierproduktion eintraten. Im Vergleich zu den auf Bruttoeinkommensbasis be[S. 26]steuerten LPG bedeutete diese neue Steuerform einen finanziellen Vorteil für die entsprechend besteuerten Betriebe. Durch diese gezielte Entlastung sollten weitere Agrarbetriebe angespornt werden, aus eigenem Antrieb ebenfalls zur industriemäßigen Tierproduktion überzugehen. Von der Anlage her schien das 1976 eingeführte neue Verfahren einer nur mäßig progressiven Besteuerung der Gewinne ausgewählter Agrarbetriebe durchaus geeignet zu sein, um diese zur Erreichung einer hohen Kapitalrentabilität anzuspornen. Tatsächlich konnte jedoch auch mit diesem auf Anreizwirkungen bedachten Besteuerungssystem die allgemeine Ertragsschwäche der Tierproduktionsbetriebe in der DDR nicht überwunden werden. 3. Die Besteuerung der sozialistischen Landwirtschaft von 1981 bis 1983. Mit Wirkung vom 1. 1. 1981 wurde das System der A. erneut umgestaltet. War bis dahin bei den genossenschaftlichen Betrieben der Pflanzenproduktion das Bruttoeinkommen Steuerbemessungsgrundlage, so wurde jetzt auch dort der „tatsächlich erwirtschaftete Gewinn“ zur Bezugsbasis für die Ermittlung der Steuerverpflichtungen (GBl. I, 1980, S. 135 ff.). Die jeweilige Höhe der Abgabenbeträge und die Staffelung des Steuertarifs berücksichtigten einerseits wieder die Unterschiede der natürlichen Produktionsbedingungen für die einzelnen Agrarbetriebe (= Bodenqualität, natürliche Standortvorteile). „Ziel der Änderung der Abgabenregelung in der Pflanzenproduktion (war)“ — nach Angaben des Gesetzgebers — „eine stärkere Abschöpfung von Mitteln aus Gebieten mit sehr guten und guten Produktionsbedingungen und eine Entlastung der Betriebe mit ungünstigen Bedingungen“ (GBl. I, 1980, S. 135 ff., hier die Anlage, Kapitel I, Abschnitt 3). Andererseits richtete sich die Höhe der zu zahlenden Ertragssteuern nach der Höhe des Gewinns, der pro Hektar LN erwirtschaftet wurde (vgl. Tabelle 3). In Übereinstimmung mit der bereits 1976 eingeführten Gewinnbesteuerung bei den industriemäßig produzierenden Betrieben der Nutzviehhaltung und -verwertung wurde auch bei der 1981 eingeführten Form der Gewinnbesteuerung der LPG für Pflanzenbau strikt vermieden, durch eine womöglich rigoros wirkende Gewinnabschöpfung die Leistungsbereitschaft der Genossenschaftsbauern zu dämpfen. Aus diesem Grunde wurden den Betrieben die durch Effektivitätsverbesserungen erzielten Zusatzgewinne jeweils zu einem größeren Teil belassen. Über die einbehaltenen Gewinne dürfen bekanntlich die Leitungen der Agrarbetriebe in einem begrenzten Umfang nach eigenem wirtschaftlichen Ermessen disponieren. Im Unterschied zu den LPG gelten seit langem für die Besteuerung der mit der Pflanzenproduktion befaßten Volkseigenen Güter (VEG = Staatsgüter) die Bestimmungen über die Nettogewinnabführung der staatseigenen Betriebe und Kombinate (Steuern). Auch bei den Betrieben der Tierproduktion wurde mit Wirkung vom 1. 1. 1981 das Besteuerungsverfahren erneut geändert. Der auf die erreichte Kapitalrentabilität dieser Produktionsorganisationen bezogene Steuertarif wurde außer Kraft gesetzt. Von 1981 bis 1983 mußten alle Betriebe der Tierproduktion in der DDR eine sogenannte ergebnisbezogene Abgabe an den Fiskus überweisen. Die Höhe der zu zahlenden Ertragssteuer hing dabei vom „Niveau der Rentabilität“ ihrer Produktion (Gewinn je 1000 Mark Selbstkosten) ab. Nach diesem Steuertarif betrug die maximale Abgabehöhe 50 v.H. des erwirtschafteten Gewinns (s. Tabelle 4). Betriebe, die je 1000 Mark Selbstkosten nur 40 Mark Gewinn erwirtschafteten, waren von der Steuer befreit (= Steuerfreigrenze). Für die überwiegend mit Tierproduktion befaßten VEG galten diese Besteuerungsvorschriften nicht. Diese Betriebsform wird vom Fiskus nach den Vorschriften über die Nettogewinnabführung zur Finanzierung von Staatsaufgaben herangezogen. Auch die Besteuerung der Meliorationsgenossenschaften und die der Zwischengenossenschaftlichen Bauorganisationen für Landbaumaßnahmen (ZBO) wurde ab 1980 neu gestaltet. In der Zeit zwischen 1976 und 1980 mußten diese Betriebe eine Gewinnsteuer zahlen, die bei der erstgenannten Gruppe von Betrieben 40 v.H. und bei den ZBO 15 v.H. vom erzielten Gewinn betrug. Als besondere Steuererleichterung war den beiden Be[S. 27]triebsformen vom Gesetzgeber zugestanden worden, daß sie vor der Steuerbemessung ihre Gewinne um die gezahlten Schuldzinsen für Grundmittelkredite (= Investitionskredite) und um die Zuführungen zum Betriebsprämienfonds kürzen durften. Mit Wirkung vom 1. 1. 1981 wurde die Besteuerung der Meliorationsgenossenschaften und der ZBO der Besteuerungstechnik angepaßt, wie sie zum gleichen Zeitpunkt auch für die LPG der Tierproduktion eingeführt wurde. Seitdem galt für die beiden Betriebsformen kein proportionaler Steuersatz mehr, sondern ihre Steuersätze stiegen jetzt ebenfalls von einer bestimmten Steuerfreigrenze progressiv an und erreichten bei 50 v.H. vom erzielten Gewinn den Höchstsatz. Berechnungsgrundlage der Steuerschuld war von 1981 bis 1983 ebenfalls das Gewinn-Niveau, das als Verhältnis von Gewinnsumme in Mark zu jeweils 1000 Mark Selbstkosten der „realisierten Warenproduktion“ (= Warenabsatz) ermittelt wurde (s. Tabelle 4). Als Ergebnis der steuerpolitischen Reorganisationsmaßnahmen der DDR-Wirtschaftsführung gilt seit dem Beginn der 80er Jahre auf dem Gebiet der A. ein weitgehend einheitlich gestaltetes Besteuerungssystem. Dieses unterscheidet heute im wesentlichen nur noch hinsichtlich der Besteuerungstechnik zwischen den genossenschaftlichen Betriebsgruppen für Pflanzenbau einerseits und den für Tierproduktion andererseits. Das vielgestaltige, nach Eigentumsformen, Betriebsarten und Produktionsrichtungen differenzierte Besteuerungssystem, wie es in den Jahren zuvor bestand, gehört damit seit 1981 der Vergangenheit an. 4. Die Besteuerung der kollektivierten Pflanzenbau- und Tierzuchtbetriebe ab 1984. Zugleich mit der Inkraftsetzung der Agrarpreisreform und dem Inkrafttreten weiterer flankierender agrarpolitischer Reorganisationsmaßnahmen hat die Regierung der DDR am 1. 1. 1984 zum dritten Mal innerhalb der letzten 13 Jahre ein neues A.-System eingeführt. Die bis Ende 1983 erhobene Steuer auf die persönlichen Einkünfte der Genossenschaftsbauern (= Abgabe auf die Konsumtion) wurde abgeschafft. Die mit Beginn dieses Jahres verbindliche „Abgabenordnung für die Genossenschaften der sozialistischen Landwirtschaft“ regelt die betriebliche Besteuerung folgender Arten von Genossenschaften: LPG, Gärtnerische Produktionsgenossenschaften (GPG), Produktionsgenossenschaften der Binnenfischer (PGB) [S. 28]und Produktionsgenossenschaften Werktätiger Pelztierzüchter. Weiterhin erstreckt sich ihr Geltungsbereich auch auf die kooperativen Einrichtungen dieser Genossenschaften (vgl. GBl., SDr. 1111 vom 31. 1. 1983). Produktionsgenossenschaften, die ihre Produktionsaufgaben unter extrem ungünstigen natürlichen Bedingungen zu erfüllen haben, sind von einer Steuerzahlung befreit und erhalten in bestimmten Fällen zur Erlösaufbesserung standortbezogene Preiszuschläge aus der Staatskasse. Die Erträge, welche die Genossenschaftsbauern durch die Bebauung ihres privaten Hoflandes und durch die private Aufzucht von Tieren erzielen, unterliegen nicht den nachstehend vorgestellten Besteuerungsvorschriften. Das neue A.-Recht der DDR vermeidet es, die gesetzlich festgeschriebenen Pflichtzahlungen der Agrarbetriebe Steuern zu nennen. Statt dessen spricht der Gesetzgeber stets nur von den „ökonomischen Abgaben“ der sozialistischen Genossenschaften. Wichtigste Neuerung im A.-System ab 1984 ist die völlige Umgestaltung der Steuertarife für die Agrarbetriebe. Nach dem alten Tarifsystem wurden die Gewinne der mit der Pflanzenproduktion befaßten LPG nicht nach einem Einheitssteuertarif besteuert, sondern in unterschiedlichem Ausmaß zur Besteuerung herangezogen. Die Abgabenbelastung erfolgte durch unterschiedliche Steuertarife, die je nach der Güte der von den LPG bebauten Böden und der Gunst der klimatischen und wasserwirtschaftlichen Verhältnisse an den einzelnen Produktionsstandorten differenziert wurden (s. Tabelle 3). Diese Form der Milderung der Besteuerungslasten für LPG, die mit weniger guten Böden ausgestattet sind, ist ab 1984 aufgegeben worden. Nunmehr werden die Erträge aller Pflanzenbau-LPG nach einem Einheitssteuertarif besteuert. Ab 1984 erfolgt die Differenzierung der Steuerlasten bei den LPG Pflanzenproduktion, mit deren Hilfe die Auswirkungen der Differentialrente auf die Höhe der verteilbaren Nettoerträge nach Steuern begrenzt werden sollen, nach einem neuen Verfahren. Nach der neuen Besteuerungsmethodik wurde der einheitliche Abgabentarif in zwei Tarifteile aufgegliedert: 1. Im ersten Teil wird angegeben, welche „Festbeträge in Mark je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche“ die einzelnen LPG an den Fiskus abführen müssen. 2. Die im zweiten Tarifteil ausgewiesenen Steuersätze zeigen an, welche Abgaben die LPG von denjenigen Nettoerträgen an die Staatskasse leisten müssen, die nach Abzug der „Festbeträge“ von den erzielten betrieblichen Nettoerträgen noch übriggeblieben sind (s. Tabelle 5). Ebenso wie vor 1984 die Steuertarife sind nunmehr die festen Abgaben je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche (= Festbeträge) nach der Güte der bewirtschafteten Böden und nach der Gunst der klimatischen und wasserwirtschaftlichen Verhältnisse stark gestaffelt worden (= Steuerdifferenzierung nach „natürlichen Standorteinheiten“). LPG, die ergiebige Lößböden bearbeiten (Standortkennziffer Lö 1 bis Lö 5), sind verpflichtet, die höchsten Festbeträge an die Staatskasse zu zahlen. Ihre Abgabenverpflichtungen belaufen sich im Wirtschaftsjahr auf 530 bis 600 Mark je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche. Gebieten LPG dagegen nur über Anbauflächen, die agrarwirtschaftlich zu den schlechtesten Böden der DDR gehören (Standortkennziffern V 4, V 8 und Al 1), so verlangt der Fiskus von ihnen nur feste Abführungsbeträge in Höhe von 70, 50 und 20 Mark je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche. Die Höhe des zu versteuernden Jahreswirtschaftsergebnisses der LPG Pflanzenproduktion ergibt sich aufgrund nachstehender Erfolgsrechnung: Wie schon in den Jahren 1981 bis 1983 werden die Leistungsergebnisse der auf die Tierproduktion spezialisierten LPG nach einem anderen Tarif besteuert als diejenigen der LPG Pflanzenproduktion (s. Tabelle 6). Bezugsgrundlage für die Besteuerung dieser Produktionsgenossenschaften ist das von ihnen im Wirtschaftsjahr erreichte „Rentabilitätsniveau“. Um die in der Wirtschaftsperiode erreichte „Rentabilität“ zu ermitteln, wird der erwirtschaftete Nettoertrag ins Verhältnis zu jeweils 1000 Mark des im gleichen Zeitraum erzeugten Bruttoprodukts gesetzt (s. <xref=dd10.028a:Schaubild> und Tabelle 6). Die vom Gesetzgeber für bestimmte Nettoertragssummen je 1000 Mark Bruttoprodukt festgesetzten Steuersätze wurden in der Tabelle 6 zusammengestellt. Nach dem neuen Steuertarif müssen die LPG Tierproduktion bei steigendem „Rentabilitätsniveau“ ebenfalls steigende Steuersätze hinnehmen. Dabei nimmt jedoch die Grenzsteuerbelastung mit steigender Rentabilität leicht degressiv ab. Bei einem Nettogeldertrag von 350 Mark je 1000 Mark erzeugtes Bruttoprodukt erreicht die Abgabenbelastung den Spitzensteuersatz von 55 v.H. Soweit LPG, die sich auf die Tierzucht und auf die [S. 29]Erzeugung von tierischen Veredelungsprodukten spezialisiert haben, außerdem auch noch im begrenzten Umfang Pflanzenproduktion betreiben, dürfen diese — vor der Ermittlung ihres „Rentabilitätsniveaus“ (= Bezugsgrundlage der Besteuerung) — vom errechneten Nettoertrag zunächst einmal den für ihre Bodenqualität festgelegten „Festbetrag“ abziehen. Um einen die Leistungsbereitschaft der Genossenschaftsbauern dämpfenden Anstieg der Grenzsteuerbelastung zu verhindern, hat der Gesetzgeber die Wirtschaftsbehörden angewiesen sicherzustellen, daß vom Jahre 1985 an mindestens 30 v.H. der jährlichen Steigerung der Nettogelderträge zur Auffüllung der eigenen Finanzfonds in den LPG verbleiben. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 23–29 Agrarstatistik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AgrarwissenschaftenDDR A-Z 1985
Sozialistisches Weltsystem (1985)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Seit Mitte der 50er Jahre in der DDR verwendete Formel für die Gesamtheit kommunistisch regierter Staaten, für deren Beziehungen die Prinzipien des Proletarischen bzw. sozialistischen Internationalismus gelten. Als „objektive Grundlagen“ des SW. werden u.a. bezeichnet: die „gleichartige sozialökonomische und politische Ordnung“, die „Übereinstimmung der Grundinteressen und -ziele der Völker“ der sozialistischen Länder, die „gleiche Ideologie, d.h. der Marxismus-Leninismus“, die „Gemeinsamkeit der Aufgaben beim Aufbau des Sozialismus und Kommunismus“. Während bis zum Ausbruch des sowjetisch-chinesischen Konflikts (1960) der UdSSR uneingeschränkt die „führende Rolle“ im SW. zugesprochen wurde, wird sie gegenwärtig nur noch als „Hauptkraft“ charakterisiert. Welche Staaten die SED konkret zum SW. rechnet, wird nicht gesagt. Neben UdSSR, Polen, DDR, ČSSR, Ungarn, Rumänien und Bulgarien dürfen sicherlich die Mongolei, Korea und Kuba dazugezählt werden. Trotz erheblicher politisch-ideologischer Differenzen mit ihnen müssen wohl auch, zumindest in einem weiteren Sinne, Jugoslawien, Albanien und die VR China als Mitglieder des SW. angesehen werden. Der SR Vietnam, der VDR Laos, der VDR Jemen, aber seit Ende der 70er Jahre auch Angola, Äthiopien und Moçambique, werden eine besondere, wenn auch abgestufte, Nähe zum SW. bescheinigt. Trotz der dort herrschenden besonderen Bedingungen (Teilbesetzung durch vietnamesische bzw. sowjetische Truppen) sind auch Kampuchea und Afghanistan als Mitglieder dieser Staatengruppe anzusprechen. Seit Anfang der 70er Jahre wird neben dem Begriff SW. die Bezeichnung „Sozialistische Staatengemeinschaft“ gebraucht, womit als Kerngruppe des SW. die sieben Staaten des Warschauer Vertrages gemeint sind. Die früher häufig benutzte Formel vom „Sozialistischen Lager“ ist dagegen im politischen Sprachgebrauch der DDR nicht mehr anzutreffen, hat sich jedoch in der westlichen Presse als Kurzformel für „Staaten des Warschauer Vertrages“ eingebürgert. Die Entwicklung des SW. zu einer „wahrhaft sozialen, [S. 1209]wirtschaftlichen und politischen Gemeinschaft freier, souveräner sozialistischer Völker“ weist keineswegs in Richtung monolithische Einheit, wie sie gelegentlich von westlichen Politikern zur Rechtfertigung der eigenen Bündnispolitik behauptet wird. Wenn die SED von „keinem glatten, widerspruchsfreien Prozeß“ spricht, so werden damit u.a. sowohl die Auseinandersetzung mit dem chinesischen Kommunismus als auch das Aufbrechen reform- wie nationalkommunistischer Strömungen im osteuropäischen Raum (in Polen und Ungarn 1956, in Rumänien seit 1962, in der ČSSR 1968) und die Existenz eines unabhängigen Jugoslawiens umschrieben. Dieses nur scheinbar unbedeutende Wortspiel kennzeichnet gleichermaßen die gegenwärtig bestehenden Spannungen im Weltkommunismus, den neuen Pluralismus im ideologisch-politischen Bereich und die Unsicherheit der SED in der Analyse dieser historischen Prozesse. Die ständigen Beschwörungen des SW. in den Medien der DDR haben jedoch einen realen Hintergrund: Nur die Einbindung in dieses System gewährleistet die Existenz der DDR als eigenständiges Staatsgebilde. Außenpolitik; Eurokommunismus; Nationalkommunismus; Warschauer Pakt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1208–1209 Sozialistischer Wettbewerb A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialleistungen, ÖffentlicheDDR A-Z 1979
DDR A-Z 1979
Militärstaatsanwaltschaft (1979)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 [S. 728]Staatsanwaltschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 728 Militärpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MilitärstrafrechtDDR A-Z 1979
Jahresendprämie (1979)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 Zur Förderung der Leistung und des Interesses jedes Mitarbeiters werden aus dem Prämienfonds des Betriebes) Fonds), dessen Höhe durch, staatliche Plankennziffern vorgeschrieben ist, Prämien gewährt. Die Prämiierung erfolgt sowohl für Sonderleistungen (z. B. Verbesserungsvorschläge, Rationalisierungen am Arbeitsplatz, Qualitätsverbesserungen bzw. erreichte Materialeinsparungen) als auch in Form der allen Betriebsangehörigen gewährten J. Diese Prämienform gewann bereits im Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) erhebliche Bedeutung. Durch sie sollen die Anstrengungen der Werktätigen zur Planerfüllung, insbesondere des Gewinnplanes, mit den gesellschaftlichen Interessen, z. B. die Erfüllung qualitativer Kennziffern, verbunden werden. Die Prämiierung erfolgt am Schluß eines jeden Jahres an alle Betriebsangehörigen, sofern, sie mindestens ein Jahr im Betrieb tätig sind. In der NÖS-Periode war der Prämienfonds an Höhe und Entwicklung des tatsächlichen Nettogewinns des Betriebes gekoppelt. Und zwar schrieben die Regelungen der Jahre 1969 und 1970 (GBl. II, S. 490 ff) vor, daß er aus einem bestimmten Anteil am Prämienfonds des Vorjahres (Basisnormativ = Grundzuführung + 15. v. H. des Prämienfondszuwachses des Vorjahres); sowie aus einem Prozentsatz des Nettogewinnzuwachses des betrachteten Jahres (Zuwachsnormativ) zu bilden war. Der VVB fiel dabei die Aufgabe zu, die Basis- und Zuwachsnormative nach strukturpolitischen Gesichtspunkten zu differenzieren. Weiterhin war festgelegt, daß bei unzureichender Erfüllung bestimmter Aufgaben (z. B. wissenschaftlich-technische Aufgaben oder vorrangige Investitionsprojekte) Minderungen sowie bei [S. 555]unzulässigen Überschreitungen des Lohnfonds Abzüge beim Prämienfonds wirksam wurden. 1971 ist der Prämienfonds neben der Abhängigkeit vom Nettogewinn auch an die volle Erfüllung zweier vom Betrieb im voraus auszuwählender Aufgaben (z. B. geplanter Export, vorgesehene Kapitalproduktivität) gekoppelt worden. Beginnend mit dem Jahr 1972 trat neben die Bindung an den Nettogewinn auch der Grad der Erfüllung der staatlichen Kennziffer Warenproduktion; nur im Falle von Erhöhungen des Prämienfonds über das geplante Niveau hinaus ist nunmehr zusätzlich die Durchführung zweier ― von folgenden Planaufgaben ausgewählter ― Aufgaben Voraussetzung: Export nach Wirtschaftsgebieten, an die Bevölkerung abzusetzende Warenproduktion, Arbeitsproduktivität sowie die Produktion wichtiger Erzeugnisse (z. B. Ersatzteile, bestimmte Konsumgüter). (Vgl. GBl. II, 1972, S. 49 ff. u. S. 379 ff. sowie I, 1973, S. 293 u. S. 485 f.) Bei Nichterreichen der geplanten Höhe der Kennziffern Warenproduktion und Nettogewinn erfolgen in jeweils unterschiedlicher Höhe Kürzungen (maximal bis zu 20 v. H. des Prämienfonds) und bei Übererfüllungen Erhöhungen des Fonds. Werden die Übererfüllungen bereits im voraus in Gegenplänen vom Betrieb übernommen (GBl. I, 1977, S. 4 ff. sowie 1978, S. 37 ff.), so sind verstärkte Erhöhungen des Prämienfonds vorgesehen. Als zusätzliche Prämienfondszuführungen in v. H. gelten je 1~v. H. Übererfüllung der Plankennziffer Mit diesen höheren Zuführungen soll der Betrieb freiwillig und im voraus zur Übernahme von Verpflichtungen zur Planüberbietung veranlaßt werden. Deshalb wurde auch bestimmt, daß der Betrieb im Falle von höheren als in seinem Gegenplan festgelegten Überbietungen lediglich die normalen zusätzlichen Prämienfondszuführungen für die über den Gegenplan hinausgehenden Planüberschreitungen durchführen darf. Die Prämienzuführung aus Gegenplanvorschlägen ist auf maximal 150 Mark je Beschäftigten begrenzt. Die zusätzlichen Fondszuführungen sind aus Zusatzgewinnen zu finanzieren; der normale Prämienfonds wird hingegen aus Teilen des allgemeinen betrieblichen Nettogewinns (Gewinn) gebildet. Wird die geplante Höhe des Nettogewinns oder der Warenproduktion nicht erreicht, so werden die Prämienzuführungen um 0,5 bzw. 1,5 v. H. je 1~v. H. Unterschreitung gemindert, für Unter- bzw. Überschreitung eines geplanten Verlustes gilt je Prozent eine Erhöhung bzw. Minderung des Prämienfonds um 0,5 v. H. Der geplante Prämienfonds soll jeweils mindestens so hoch sein wie der geplante Fonds des Vorjahres; als Höchstzuführungen gelten je vollbeschäftigten Arbeiter und Angestellten (3 Lehrlinge rechnen dabei als 1~Arbeiter) 900 Mark; dieser Betrag darf allerdings um die aus der Überbietung von Planauflagen resultierenden Prämienfondszuführungen überschritten werden, also um maximal 150 Mark je Beschäftigten. Im Jahr 1972 erhielten 3,7 Mill. Beschäftigte eine J. von durchschnittlich 650 Mark, 1973 waren es 725 Mark und 1974 755 Mark. 1975 wurden 764 Mark erreicht. Mit der Fixierung einer Höchstgrenze der Prämienzuführung von grundsätzlich 900 Mark werden zweifellos bei leistungsfähigen Betrieben nur soviel Leistungsreserven aufgedeckt, um diese Grenze gerade zu erreichen. Die Überschreitung dieses Betrages bei der Arbeit mit Gegenplänen wird hier auch nur bedingt Abhilfe schaffen, da die Betriebe damit rechnen müssen, daß ihnen heute erreichte, über den normalen Plan hinausgehende Leistungssteigerungen morgen als Soll vorgeschrieben werden. Daraus dürfte eine Tendenz resultieren, bei der Planaufstellung Reserven für den künftigen Gegenplan zurückzuhalten. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 554–555 Jagd A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JazzDDR A-Z 1979
Sichtwerbung (1979)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Agitation und Propaganda. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 960 Sicherheitspolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SiebenjahrplanDDR A-Z 1979
Eigentum (1979)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Die Eigentumsordnung in der DDR Die E.-Ordnung in der DDR hat nach 1945 durch Bodenreform, Enteignung der Schlüsselindustrien, Banken, Versicherungsunternehmen, Enteignung der als Kriegsverbrecher und aktive Nationalsozialisten angesehenen Personen, Treuhandverwaltung von Flüchtlingsvermögen, individuelle Enteignungen mit Mitteln der Wirtschafts- und Steuerpolitik, Einführung staatlicher Beteiligung an Privatbetrieben, Vergenossenschaftung der Landwirtschaft und des Handwerks usw. eine grundlegende Umgestaltung erfahren. Die eigentumsrechtlichen Bestimmungen der Verfassung von 1949 und des BGB, die bis 1968 bzw. 1975 galten, entsprachen nicht mehr der wirklichen Rechtslage. Eine generelle Rechtsgrundlage hat die E.-Ordnung durch die Art. 9–16 der Verfassung vom 6. 4. 1968 i. d. F. vom 7. 10. 1974 (GBl. I, S. 432) erhalten. Die konkreten Regelungen zur E.-Ordnung sind nunmehr im Zivilgesetzbuch (ZGB) (Zivilrecht) vom 19. 6. 1975 (GBl. I, S. 465), insbesondere in dessen 2. Teil, zu finden. II. Eigentumsformen Kennzeichnend für die E.-Ordnung der DDR ist die Überwindung des monistischen E.-Begriffs des bürgerlichen Rechts und seine Aufspaltung in mehrere E.-Formen unter dem Gesichtspunkt ihrer sozialen und wirtschaftlichen Funktion sowie ihrer Zweckbindung. Grundlage der Volkswirtschaft in der DDR ist das sozialistische E., das seinerseits in 3 Erscheinungsformen vorkommt: als gesamtgesellschaftliches Volks-E., als genossenschaftliches Gemein-E. werktätiger Kollektive und als E. gesellschaftlicher Organisationen der Bürger (Art.~10 Abs.~1 Verf.). Hiervon werden als weitere Formen des E. das persönliche E. und das Privat-E. unterschieden, wobei letzteres als eigenständige rechtliche Kategorie nicht mehr behandelt wird. Die E.-Ordnung wird im Verständnis des Marxismus-Leninismus als entscheidendes Element der gesamten politischen wie gesellschaftlichen Ordnung begriffen. Mit ihr werden sowohl der sozialistische Charakter der Gesellschaft als auch z. B. die für sie spezifischen Formen der Mitwirkungsrechte begründet. A. Das sozialistische Eigentum 1. Das gesamtgesellschaftliche Volkseigentum gilt als die höchstentwickelte Form des sozialistischen E., da es fast völlig vergesellschaftet ist. Im Hinblick auf den Gegenstand des gesamtgesellschaftlichen Volks-E. gelten keine Begrenzungen. Für bestimmte Objekte ist die Form des Volks-E. zwingend, so für die Bodenschätze, die Bergwerke, Kraftwerke, Talsperren, großen Gewässer, die Naturreichtümer des Festlandsockels, Banken und Versicherungseinrichtungen, die volkseigenen Güter, die Verkehrswege, die Transportmittel der Eisenbahn, Seeschiffahrt und Luftfahrt, die Post- und Fernmeldeanlagen sowie ― seit der Verfassungsänderung vom 7. 10. 1974 ― für alle Industriebetriebe. An diesen Objekten ist Privat-E. unzulässig (Art.~12 Abs.~1 Verf.). Als Subjekt gelten der Staat und das Volk, wobei in rechtlicher Hinsicht Subjekt letztlich der Staat als „politische Organisation der Werktätigen in Stadt und Land“ ist (Art.~1 Abs.~1 Verf.). Die Nutzungs- und Verfügungsbefugnisse des Eigentümers übt der Staat durch seine Wirtschaftsverwaltungsorgane und durch die von diesen eingesetzten Leiter der Volkseigenen Betriebe, volkseigenen Güter und sonstigen staatlichen Einrichtungen aus. Das Fehlen einer privaten Verfügungsmacht über Produktionsmittel in den genannten Bereichen wird zugleich als Voraussetzung dafür bezeichnet, daß der Staat seinen Charakter grundlegend geändert habe und zu einer alle Gesellschaftsmitglieder gleichberechtigt beteiligenden Organisationsform geworden sei. Die Volkseigenen Betriebe wirtschaften im Rahmen ihrer Aufgaben eigenverantwortlich. In der Art der Nutzung des ihnen anvertrauten Volks-E. sind sie jedoch an die Prinzipien der Planwirtschaft, an die dem Betrieb übertragenen Aufgaben sowie an das Gebot, das Volks-E. zu mehren, gebunden. Über Gegenstände, die Grundlage der wirtschaftlichen Tätigkeit der Betriebe sind, dürfen sie in der Regel nicht verfügen, wohl aber über Gegenstände der Umlaufmittel. Grundsätzlich dürfen auch nur die letzteren in andere Formen des E. überführt werden (z. B. Verkauf von Produkten), während für das Anlagevermögen der Grundsatz der Unantastbarkeit des Volks-E., d. h. das Verbot, die Substanz und den Bestand des Volks-E. planwidrig zu verringern, gilt. Diesem Grundsatz entspricht auch ein erhöhter Bestandschutz des Volks-E. So darf Volks-E. weder verpfändet, gepfändet noch belastet werden und eine Aufrechnung persönlicher Forderungen gegenüber Forderungen von Rechtsträgern von Volks-E. ist verboten. Volks-E. kann auch auf der Basis von Nutzungsverhältnissen individuell oder kollektiv[S. 291]den Bürgern zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden (etwa zu Wohnzwecken). 2. Das genossenschaftliche Gemeineigentum gilt als niedere Entwicklungsstufe des sozialistischen E., da das Subjekt dieses E. ein kleineres Kollektiv und nicht das gesamte Volk ist. Eigentümer sind die Genossenschaften als juristische Personen in Gestalt der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (Landwirtschaftliche Betriebsformen), der Gärtnerischen Produktionsgenossenschaften, der Produktionsgenossenschaften des Handwerks, der Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer (Fischwirtschaft), der Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften und der Konsumgenossenschaften. Das genossenschaftliche E. erstreckt sich, entsprechend den unterschiedlichen Einbringungspflichten bei den einzelnen Genossenschaftstypen, auf einen unterschiedlich großen Bereich von Produktionsmitteln und sonstigen Gegenständen. Art. 13 Verf. nennt als genossenschaftliches E. Geräte, Maschinen, Anlagen, Bauten, Tierbestände und das aus genossenschaftlicher Nutzung des Bodens sowie genossenschaftlicher Produktionsmittel erzielte Ergebnis. Dieser Katalog ist nicht abschließend, jedoch gilt für das genossenschaftliche E. der Grundsatz der Zweckbindung, wonach der Erwerb von Gegenständen, die nicht der Durchführung der satzungsmäßigen Aufgaben der Genossenschaften dienen, verboten ist. Auch genossenschaftliches E. genießt einen verstärkten Schutz. Produktionsmittel sind unpfändbar, eine Zwangsvollstreckung ist nur in solche finanziellen Mittel und Sachen zulässig, die nicht Grundlage der wirtschaftlichen Tätigkeit der Genossenschaft sind. 3. Für das E. der gesellschaftlichen Organisationen der Bürger gilt Entsprechendes wie für das genossenschaftliche E. Seine Träger sind die Massenorganisationen und Parteien. Objekte sind insbesondere Verlagsbetriebe sowie soziale und kulturelle Einrichtungen. B. Das persönliche Eigentum Das persönliche E. ist grundsätzlich kein Produktionsmittel-E. Es erfährt durch die Bestimmung, daß es der Befriedigung der materiellen und kulturellen Bedürfnisse der Bürger dient und sein Gebrauch nicht den Interessen der Gesellschaft zuwiderlaufen darf, eine soziale Zweckbestimmung und rechtliche Begrenzung. Quelle des persönlichen E. ist in erster Linie das Arbeitseinkommen, aber auch andere Erwerbsgründe, wie Schenkung, Erbschaft, Auszeichnung, Lotteriegewinn usw., sind zulässig. Objekte des persönlichen E. sind vorwiegend Arbeitseinkünfte und Ersparnisse, die Ausstattung der Wohnung und des Haushalts, Gegenstände des persönlichen Bedarfs, die für die Berufsausbildung, Weiterbildung und Freizeitgestaltung erworbenen Sachen sowie Grundstücke und Gebäude zur Befriedigung der Wohn- und Erholungsbedürfnisse des Bürgers und seiner Familie, ferner die dem Wesen des persönlichen E. entsprechenden Rechte, einschließlich vermögensrechtlicher Ansprüche aus Urheber-, Neuerer- und Erfinderrechten (§ 23 Abs.~1 ZGB). Zur Erfüllung des in Art. 15 Verf. erteilten Auftrages, auf Schutz des Bodens und zur Verhinderung von Spekulation und arbeitslosem Einkommen bedarf die Übertragung von E.-Rechten an Grundstücken der staatlichen Genehmigung (VO vom 15. 12. 1977, GB. II, 1978, S. 73, § 297 ZGB). Aber auch andere Rechtsgrundlagen für Nutzungsbefugnisse (bis hin zur Miete) unterliegen der staatlichen Kontrolle und sind genehmigungspflichtig. C. Privates Eigentum Unter der Voraussetzung der Befriedigung gesellschaftlicher Bedürfnisse und der Erhöhung des Volkswohlstandes sowie der Mehrung des gesellschaftlichen Reichtums war in der DDR bis zur Änderung der Verfassung vom 7. 10. 1974 als Übergangserscheinung noch privates Produktionsmittel-E. zugelassen (Art. 14 Abs.~1 Verf. von 1968). An vielen Privatbetrieben bestanden jedoch bereits staatliche Beteiligungen (sog. halbstaatliche Betriebe). Die Rechtsform war die einer Kommanditgesellschaft mit dem Staat als Kommanditisten und dem früheren Alleineigentümer als unbeschränkt haftendem Gesellschafter. Im Jahr 1972 sind die halbstaatlichen Betriebe sowie die verbliebenen größeren Privatbetriebe fast vollständig in Volkseigene Betriebe umgewandelt worden. Nach der Verfassungsänderung vom 7. 10. 1974 sind nur noch die auf überwiegend persönlicher Arbeit beruhenden kleinen Handwerks- und anderen Gewerbebetriebe erlaubt und werden vom Staat gefördert (Art. 14 Abs. 2 Verf. N. F.). Obwohl es sich auch in diesem beschränkten Rahmen nach wie vor um Produktionsmittel-E. handelt, wird es nach den Bestimmungen für das persönliche E. behandelt (§ 23 Abs. 2 ZGB). Dies gilt ebenso für andere Relikte von Privat-E. (z. B. für das individuelle E. an Miethäusern), da es für sie sonst keine Rechtsgrundlagen mehr gibt (§ 3 EGZGB vom 19. 6. 1975, GBl. I, S. 517). Entsprechendes gilt für kirchliches E. Die Verfassung sieht in Art. 16 die Möglichkeit der Enteignung für gemeinnützige Zwecke auf der Grundlage eines Gesetzes und gegen angemessene Entschädigung vor. Enteignungen dürfen nur erfolgen, wenn der angestrebte Zweck nicht durch Bereitstellung von Volks.-E. erreicht werden kann. Zulässige Enteignungen regeln z. B. das Aufbaugesetz, das Wassergesetz, das Atomenergiegesetz und das Verteidigungsgesetz. Der Rechtsweg zu den Gerichten ist jedoch ausgeschlossen. Die allgemeinen Regelungen zum E. enthält das ZGB, soweit sie für das sozialistische E. überhaupt [S. 292]einschlägig werden können. Bei der Übertragung von E. hat das ZGB das Abstraktionsprinzip des BGB verlassen und knüpft den E.-Übergang an den Vertrag und die Übergabe (§ 26 ZGB). Ein gutgläubiger Erwerb ist nur an im Einzelhandel gekauften Sachen, an Geld und Inhaberpapieren möglich (§§ 27, 28 ZGB). Das ZGB enthält daneben Bestimmungen über Verbindung, Vermischung und Verarbeitung, über die Aneignung, über die Ansprüche des Eigentümers sowie über das gemeinschaftliche E., das in Mit-E. und Gesamt-E. unterschieden wird. Handwerk; Betriebsformen und Kooperation; Landwirtschaftliche Betriebsformen; Genossenschaften; Genossenschaften, Ländliche; Landwirtschaft; Fischwirtschaft. Klaus Westen Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 290–292 Eid A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z EigentumsverhältnisseDDR A-Z 1975
DDR A-Z 1975
Exportprämie (1975)
Siehe auch die Jahre 1969 1979 1985 1. Finanzielle Mittel, die den Exportbetrieben zur Förderung und Stimulierung des Exports zur Verfügung gestellt werden. Die E. ist nicht mit der Exportförderungsprämie als zeitweilig für strukturpolitische Zwecke gezahltem Stimulierungsmittel zu verwechseln. Eine E. wird bei Erfüllung und Übererfüllung des nach Wirtschaftsgebieten differenzierten Exportplanes gewährt. Ihre Höhe ist vom Grad der Planerfüllung abhängig. Sonderzuführungen zum Prämienfonds bei Übererfüllung der Jahresexportpläne sind seit Februar 1972 nicht mehr gestattet (GBl. II, 1972, Nr. 5), da das eine zu starke Beachtung quantitativer Kennziffern (Exportumsatz) zur Folge hatte. Die E. wird an die Mitglieder der Exportbetriebe gezahlt bei besonderen Leistungen auf dem Gebiet der Rationalisierung der Exportproduktion in Verbindung mit der Verbesserung der Arbeitsbedingungen, beim Erschließen von Reserven für eine zusätzliche Exportproduktion, bei der produktiven Nutzung von Produktionsanlagen, bei der Einsparung von Produktionsfaktoren und der Senkung der Betriebskosten. Die Finanzierung der Prämie erfolgt aus dem Prämienfonds der Betriebe, der wiederum aus dem erwirtschafteten Nettogewinn gespeist wird. Weitere E. können aus den Betriebsfonds der AHB bzw. der Exportbetriebe, aus dem [S. 268]zentralen Exportförderungsfonds des Ministeriums für Außenhandel sowie aus den Verfügungsfonds der VVB und Industrieministerien gewährt werden. 2. Zuschlag zu dem in Binnenmark umgerechneten Exporterlös; er diente vornehmlich zur Überbrückung unterschiedlicher Preisniveaus in den Partnerländern; auch als Stimulierungsmittel eingesetzt. Mit Einführung des Systems der differenzierten Richtungskoeffizienten abgeschafft. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 267–268 Exportleitbetriebe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ExportpreisDDR A-Z 1975
Parteikonferenzen der SED (1975)
Siehe auch: Parteikonferenz: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Parteikonferenzen der SED: 1965 1966 1969 1979 Parteitag/Parteikonferenz. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 616 Parteikabinett A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteikontrolle in den Betrieben, Kommissionen fürDDR A-Z 1975
Volkskontrolle (1975)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1979 Arbeiter-und-Bauern-Inspektion. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 913 Volkskongreß A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VolkskorrespondentDDR A-Z 1975
Unfälle (1975)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1979 1985 Den U. als Ursache vermeidbarer Todesfälle und bleibender Körperschäden wie als Anlaß vermeidbarer Beanspruchung medizinischer Leistungen wird von den staatlichen Organen der DDR große Beachtung geschenkt, und zwar besonders den Verkehrs-U. und den Arbeits- und Wege-U. der Erwerbstätigen. In den Betrieben sind neben hauptamtlichen Sicherheitsbeauftragten Arbeitssicherheitsaktivs tätig; innerbetriebliche und überbetriebliche Wettbewerbe setzen wirksame Anreize. Ähnlich werden für die Verhütung von Verkehrs-U. in den Städten und Kreisen „Verkehrssicherheitsaktivs“ und „Arbeitsgruppen für Verkehrssicherheit“ gebildet; zwischen den größeren Städten werden Wettbewerbe zur Hebung der Verkehrssicherheit und Minderung der Zahl der Verkehrs-U. veranstaltet. DRK einerseits, Motorclubs des Allg. Dtsch. Motorsport-Verbandes andererseits leisten rege Arbeit; Koordinator ist das Komitee für Gesundheitserziehung. Diese Bemühungen hatten eine deutliche Abnahme der Verkehrsunfall- und Arbeitsunfallzahlen zur Folge. Die Unfallhäufigkeit läßt sich zwischenstaatlich infolge von Unterschieden in der statistischen Erfassung der U. nur bedingt vergleichen. Allenfalls die Gesamtzahl der Todesfälle als Unfallfolge läßt Vergleiche zu. An U. überhaupt sind 1972 auf 100.000 Einwohner 55,4 Menschen gestorben, und zwar 62,8 bei den Männern und 49,0 bei den Frauen (Bundesrepublik 62,3/79,5/46,9). Die Zahl der Toten nach Verkehrs-U. ist mit 12,2 auf 100.000 Einwohner niedrig (Bundesrepublik 30,3). Das ist sicherlich in erster Linie der geringeren Verkehrsdichte zuzuschreiben, zu einem nicht geringen Teil aber der Disziplinierung im Straßenverkehr. Die Zahl der Arbeits-U. ist seit 1960 um fast ein Viertel gesunken, nicht nur absolut, sondern auch nach der Zahl der Beschäftigten. Das dürfte vielfältige Gründe haben, unter denen die Verkürzung der Arbeitszeit wahrscheinlich das größte Gewicht hat (Minderung der Zahl der geleisteten Arbeitsstunden überhaupt und damit des Risikos sowie Minderung der Arbeitsstunden über 8 Stunden hinaus, die die größte Unfallhäufigkeit bringen). Die Zahl der Arbeitswege-U. ist erst seit 1970 gesunken — dies trotz Zunahme der Verkehrsdichte. — Über die Häufigkeit tödlicher Arbeits-U. gibt es für einen Vergleich mit der Bundesrepublik keine geeigneten Unterlagen. Auch die Häufigkeit der Arbeits- und Wege-U. läßt sich zwischen DDR und Bundesrepublik wegen gänzlich unterschiedlicher Erfassungsweisen nicht vergleichen. Über die Häufigkeit häuslicher U. gibt es kein zuverlässiges Material. Anhaltspunkte bieten die Unfalltodesfälle oberhalb des 65. Lebensjahres, an denen die häuslichen U. gewöhnlich den größten Anteil haben (in der Bundesrepublik fallen jedoch auch die Fußgänger-U. im Straßenverkehr stark ins Gewicht). Hier liegen die Sterbefälle bei den Frauen um 20 v. H. über denen der Männer. Sie sind, wenn man die Verkehrs-U. außer Betracht läßt, erheblich zahlreicher als in der Bundesrepublik Deutschland. Deutsches Rotes Kreuz; Sozialversicherungs- und Versorgungswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. Köln 1975: S. 873 Uneheliche Kinder A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Unfallversicherung, PrivateDDR A-Z 1969
DDR A-Z 1969
Dispensaire (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 (Aus dem Französischen.) Die sowjet. Bezeichnung für medizinische „Beratungs- und Behandlungsstellen“, die auf umgrenzten Gebieten Früherfassung („Prophylaxe“) und Aufklärung mit Diagnostik und Behandlung zusammenfassen, die Kranken mittels eines Meldesystems erfassen, ihre Behandlung überwachen („Fürsorge“) und die weitere gesundheitliche Entwicklung verfolgen („Metaphylaxe“). Sie erstrecken ihre Tätigkeit entweder auf bestimmte Krankheiten oder auf solche Bevölkerungsgruppen (nach Arbeitsplatz oder Lebensalter), in denen bestimmte Krankheiten häufig auftreten. Die Bezeichnung D. hat sich in Mitteldeutschland nicht durchgesetzt; man hat es schließlich bei der Bezeichnung „Beratungsstelle“ belassen. Die besondere Arbeitsweise aber ist als „D.-Prinzip“, die Tätigkeit als „D.-Betreuung“ auf vielen Gebieten eingeführt: spezielle Beratungsstellen bestehen für Schwangere (Schwangerenberatung), für Mütter und Kinder (235), für Tuberkulosekranke (279), für Geschwulstleiden (mit gesetzlicher Meldepflicht schon jedes Verdachtsfalles! — 194), rheumatische Leiden (130), Krankheiten von Herz und Kreislauf (60), Leiden der Atmungsorgane, Diabetes usf. Namentlich auf den letztgenannten Gebieten sieht der Perspektivplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft bis 1970 (v. 26. 5. 1967) die Vermehrung und Intensivierung vor. Weiter bestehen sportärztliche, orthopädische, psychiatrische u.a. Beratungsstellen. Besondere Bedeutung hat das D.-Prinzip im Betriebsgesundheitswesen erlangt, dessen Einrichtungen z. T. damit eine sehr wirksame Früherfassung und -behandlung chronischer Krankheiten unter Erhaltung der Leistungsfähigkeit erzielen. Versucht wird, das D.-Prinzip auch in den Polikliniken durchzusetzen. Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 159 Dispatchersystem A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DisziplinarmaßnahmenDDR A-Z 1969
Vopo (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Abk. für Volkspolizei im Sprachgebrauch der Bevölkerung. (Deutsche Volkspolizei) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 690 Volljährigkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vorlauf, wissenschaftl.-technischerDDR A-Z 1969
Ministerium für Verkehrswesen (1969)
Siehe auch: Ministerium für Verkehrswesen: 1975 1979 Ministerium für Verkehrswesen (MfV): 1985 Zentrales Organ des Ministerrats für die einheitliche Leitung, Koordinierung und Entwicklung des gesamten Verkehrswesens. Gebildet 1949, seitdem verschiedentlich reorganisiert. Jetzt zuständig für die Deutsche Reichsbahn, den Kraftverkehr, das Straßenwesen (Straßen), die Schiffahrt, den Luftverkehr. Der Minister ist Generaldirektor der Deutschen Reichsbahn, Vorsitzender des Zentralen Transportausschusses der DDR (Transportausschüsse) und Generalbevollmächtigter für die Bahnaufsicht. Der Minister hat Weisungsrecht gegenüber den Abteilungen Verkehr bei den Räten der Bezirke. Für die einzelnen Verkehrsbereiche sind stellvertretende Minister verantwortlich, denen Hauptverwaltungen und zentrale Abteilungen unterstehen. Minister (Mitte 1968, seit 1949): Dr.-Ing. Erwin ➝Kramer. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 430 Ministerium für Verarbeitungsmaschinen- und Fahrzeugbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für VolksbildungDDR A-Z 1969
Agententätigkeit (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Bis zum 1. 2. 1958 eine der unter Boykotthetze fallenden Erscheinungsformen im Klassenkampf; mit Inkrafttreten des Strafrechtsergänzungsgesetzes selbständiger Straftatbestand in den §§ 15 und 16 dieses Gesetzes. Danach war die Sammlung oder Übermittlung von Nachrichten, „die geeignet sind, die gegen die Arbeiter-und-Bauern-Macht oder andere friedliebende Völker gerichtete Tätigkeit anderer Staaten, Organisationen oder Gruppen, die einen Kampf gegen die Arbeiter-und-Bauern-Macht oder andere friedliebende Völker führen, zu unterstützen“, mit Zuchthaus bis zu 10 Jahren bedroht. Das neue Strafgesetzbuch regelt die A. in §~98 als eine Unterform der Spionage in ähnlicher Form wie das Strafrechtsergänzungsgesetz. Auch hier wird die „Eignung“ der gesammelten oder übermittelten Nachrichten nicht näher definiert, sondern die Auslegung dieses Tatbestandsmerkmals wird der Rechtsprechung überlassen. Der Strafrahmen wurde auf 2~Jahre Mindeststrafe bis 12 Jahre Höchststrafe erweitert. Der Katalog der Nachrichtenempfänger wurde neben „Staaten, Organisationen oder Gruppen“ um die Begriffe „Einrichtungen“ und „Personen“ vermehrt. Wer keine Nachrichten sammelt oder übermittelt, aber mit Organisationen, Einrichtungen, Gruppen oder Personen der bezeichneten Art in Verbindung tritt, soll, wenn er die Verbindung wegen der „staatsfeindlichen Tätigkeit“ dieser Gruppen pp. aufnimmt, nach § 98 StGB („Sammlung von Nachrichten“) bestraft werden, hingegen nach §~219 StGB („ungesetzliche Verbindungsaufnahme“), wenn dieses Motiv fehlt. Für „Staatsbürger der DDR“ wurde ferner der neue Straftatbestand [S. 13]landesverräterischer ➝Treubruch geschaffen. Literaturangaben Rosenthal, Walther: Das neue politische Strafrecht in der DDR. Frankfurt a. M., 1968, Alfred Metzner. 104 S. Unrecht als System, Bd. IV … 1958 bis 1961 (BMG) 1962. 291 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 12–13 Afro-Asiatisches Solidaritätskomitee A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AggressionDDR A-Z 1966
DDR A-Z 1966
Freyer, Erwin (1966)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 * 27. 12. 1914 in Berlin als Sohn eines Gärtners. Gymnasium, Studium an der TH Berlin (Flugzeugbau), 1940 Dipl.-Ing., danach in den Henschel-Flugzeugwerken tätig. 1944 in Verbindung mit kommun. Widerstandsgruppen verhaftet und zum Tode verurteilt, von den Sowjets 1945 befreit. 1945 KPD, bis 1953 Mitglied des Büros für Wirtschaftsfragen beim Ministerpräsidenten, bis März 1955 in der Hauptabt. Planung des Ministeriums für Maschinenbau, anschl. im Ministerium für Schwerindustrie. 1956 zum Generalmajor ernannt. 1956–1963 Stellv. des Ministers für Nat. Verteidigung. Verantwortlich für die Rüstungsindustrie. Seit 19. 2. 1958 Mitgl. der Staatl. ➝Plankommission, leitet dort seit Juni 1962 die Hauptabt.~I und ist einer der Stellv. des Vors. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 154 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1966 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/freyer-erwin verwiesen. Freundschaftsvertrag A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FriedenDDR A-Z 1966
Diversant (1966)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Pj.: Person, gegen die der Vorwurf der Diversion erhoben wird. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 112 Disziplinarmaßnahmen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DiversionDDR A-Z 1966
Örtliche Organe der Staatsmacht (1966)
Siehe auch: Örtliche Organe: 1958 1959 1960 Örtliche Organe der Staatsmacht: 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Bezeichnung für die Organe der Staatsmacht auf Bezirks-, Kreis- und Gemeindeebene. (Bezirk, Kreis, Gemeinde) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 344 Örtliche Landwirtschaftsbetriebe (ÖLB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Örtliche RäteDDR A-Z 1966
Stern der Völkerfreundschaft (1966)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1969 Der StdV. wird in 3 Klassen (Großer St. in Gold, St. in Gold, St. in Silber) für „außerordentliche Verdienste um die DDR, um die Verständigung und die Freundschaft der Völker und um die Erhaltung des Friedens“ verliehen. (Auszeichnungen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 466 Stern, Leo A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StettinDDR A-Z 1965
DDR A-Z 1965
Staatsanwaltschaft (1965)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Die St. war in den Ländern der SBZ nach dem Zusammenbruch 1945 hinsichtlich Organisation und Zuständigkeit zunächst in der herkömmlichen Weise wiederaufgebaut worden; der Generalstaatsanwalt bei dem Oberlandesgericht (1951–1952 Landesstaatsanwalt) als höchstes Strafverfolgungsorgan des Landes unterstand dem jeweiligen Justizminister. Nach Errichtung der „DDR“ wurde durch Gesetz vom 8. 12. 1949 (GBl. S. 111) außer dem Obersten Gericht auch eine Oberste St. geschaffen, deren durch die Volkskammer zu wählender Leiter als Generalstaatsanwalt der DDR Weisungsbefugnis gegenüber den Staatsanwälten der Länder erhielt. Durch die „VO über Maßnahmen zur Vereinfachung der Justiz“ vom 27. 9. 1951 (GBl. S. 877) wurde die St. unter der Leitung des Generalstaatsanwaltes der „DDR“ „ein in seiner Organisation und Tätigkeit selbständiges Organ der Justiz“ (§ 1). Ihren Abschluß fand die Herauslösung der St. aus der Justiz mit dem „Gesetz über die St. der DDR“ (StAG) vom 23. 5. 1952 (GBl. S. 408), „das für die St. der DDR die Krönung ihrer Entwicklung bedeutete“ (Benjamin/Melsheimer in: „Neue Justiz“ 1955, S. 264). Seither entsprechen Organisation und Aufgaben der St. im wesentlichen dem sowjet. Vorbild. Der Erlaß des Staatsrates über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege vom 4. 4. 1963 (GBl.~I, S. 21) beschäftigt sich auch eingehend mit der Stellung und den Aufgaben der St. Am 17. 4. 1963 erließ die Volkskammer zur Konkretisierung dieses Erlasses ein neues „Gesetz über die St. der DDR“ (GBl.~I, S. 57). Danach hat die St. für die einheitliche Verwirklichung des sozialistischen Rechts zu sorgen und einen entschiedenen Kampf gegen alle Verbrechen und Vergehen zu führen. Sie wird als ein „Organ der einheitlichen sozialistischen Staatsmacht“ bezeichnet. Die St. wird vom Generalstaatsanwalt geleitet, der auf Vorschlag des Staatsrates von der Volkskammer für die Dauer von 4 Jahren gewählt wird, und dem in den Bezirken der Staatsanwalt des Bezirks (Bezirksstaatsanwalt) und in den Kreisen der Staatsanwalt des Kreises (Kreisstaatsanwalt) unterstehen. Er ist der Volkskammer und zwischen ihren Tagungen dem Staatsrat verantwortlich und hat dem Staatsrat über die Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben zu berichten. Alle Staatsanwälte werden vom GenStA berufen und abberufen, sie sind ihm verantwortlich und an seine Weisungen gebunden (§ 9 StA-Ges.). Die Stellvertreter des GenStA sind vom Staatsrat zu bestätigen; einer der Stellvertreter ist der Militäroberstaatsanwalt (Militärstaatsanwaltschaft). Der Ost-Berliner „Generalstaatsanwalt von Groß-Berlin“ hat seit der Eingliederung der Justiz des Sowjetsektors in die Zonenjustiz (Gerichtsverfassung) die Stellung eines Bezirksstaatsanwalts. Ihm sind die Staatsanwälte der 8 Stadtbezirke unterstellt. „Staatsanwalt kann sein, wer nach seiner Persönlichkeit und Tätigkeit die Gewähr dafür bietet, daß er seine Funktion gemäß den Grundsätzen der Verfassung ausübt, sich vorbehaltlos für den Sozialismus einsetzt und der Arbeiter-und-Bauern-Macht treu ergeben ist“ (§ 13 StAGes.). Juristische Ausbildung (Rechtsstudium) ist grundsätzlich Voraussetzung; es kann jedoch auch ohne eine solche Ausbildung zum Staatsanwalt berufen werden, wer „auf Grund seiner Persönlichkeit und Fähigkeit für die Tätigkeit eines Staatsanwalts geeignet“ ist. Ein Staatsanwalt muß praktische Erfahrungen und gute politische und fachliche Kenntnisse besitzen, sich im gesellschaftlichen Leben betätigt haben und ständig an seiner Weiterbildung arbeiten. Von besonderer Bedeutung unter den der St. gesetzlich zugewiesenen Aufgaben ist die Aufgabe, „Verstöße gegen die sozialistische Gesetzlichkeit und Übergriffe gegen die sozialistische Rechtsordnung zu unterbinden und über die Einhaltung der Rechte der Bürger zu wachen“ (§ 2, c StA-Ges.). In dieser Tätigkeit der Allgemeinen Aufsicht, die schon mit dem alten Gesetz über die St. im Jahre 1952 eingeführt worden war, hat sich die St. nunmehr „auf den Schutz der Volkswirtschaft, des sozialistischen Eigentums, der Neuentwicklungen und Patente sowie auf die Sicherung der Rechte und gesetzlich geschützten Interessen der Bürger“ zu konzentrieren (§ 36). Stellt die St. Gesetzesverletzungen fest, so hat sie dagegen Protest einzulegen. Sie kann die Einleitung von Ordnungsstrafverfahren (Ordnungswidrigkeiten) oder Disziplinarverfahren verlangen. In dieser Tätigkeit wird die St. als Hüter der sozialistischen Gesetzlichkeit bezeichnet („Neue Justiz“ 1955, S. 11). Die St. hat ferner das Ermittlungsverfahren zu leiten und dabei die Aufsicht über alle Ermittlungen und die Untersuchungsorgane zu führen. Sie erhebt Anklage und vertritt diese vor den Strafgerichten, sie kann geringfügige Verletzungen der Strafgesetze den Konfliktkommissionen und Schiedskommissionen (gesellschaftliche Gerichtsbarkeit) zur Beratung und [S. 411]Entscheidung übergeben. Erhebliche Befugnisse hat die St. auch in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtsverfahren. Hier kann sie an Verhandlungen teilnehmen, Schriftsätze einreichen, Protest gegen Urteile ein- legen und sogar „nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Klage erheben (ausgenommen Eheverfahren)“ (§ 22). Diese Bestimmung kündigt eine entsprechende Vorschrift in der künftigen Zivilprozeßordnung (Zivilprozeß) an. Schließlich können der GenStA und die Bezirksstaatsanwälte die Kassation rechtskräftiger Gerichtsentscheidungen beantragen. Die St. übt die Aufsicht aus über die Strafvollstreckung und die Durchführung des Strafvollzuges, wirkt im Gnadenverfahren (Gnadenrecht) mit, führt beim GenStA das Strafregister und ist verantwortlich für die einheitliche Kriminalstatistik u. die analytische Auswertung der Kriminalität. Alle Staatsanwälte sind Mitglieder der SED, zum großen Teil stammen sie aus den früheren Volksrichter-Lehrgängen. Generalstaatsanwalt der „DDR“ war seit Schaffung dieses Amtes bis zu seinem Tode (25. 3. 1960) Ernst Melsheimer (SED). Am 24. 1. 1962 wählte die Volkskammer den bisherigen ZK-SED-Funktionär Josef ➝Streit zum neuen Generalstaatsanwalt. (Rechtswesen) Literaturangaben Hellbeck, Hanspeter: Die Staatsanwaltschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 2., erw. Aufl. (BMG) 1955. 104 S. m. 7 Anlagen. Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 410–411 Staatsangehörigkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatsapparatDDR A-Z 1965
Dekadenz (1965)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Im Pj. Bezeichnung für den angeblichen Verfall der bürgerlichen Kultur, insbesondere für kulturkritische und skeptische Strömungen innerhalb der bürgerlichen Kunst und Literatur. Künstler, die durch ihre Werke die Fragwürdigkeit der eigenen Kulturwerte zum Ausdruck bringen wollen, aber auch nicht glauben, daß der Bolschewismus die Antwort auf diese Fragwürdigkeit zu geben vermag, werden als dekadent bezeichnet. Insbesondere wird der Formalismus als Ausdruck der D. verworfen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 87 Defaitismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DemarkationslinieDDR A-Z 1965
Aeroclub (1965)
Siehe auch: Aeroclub: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 Aeroklub der DDR: 1975 1979 1985 Von Okt. 1953 bis Jan. 1956 Tarnbezeichnung für die Luftwaffe der SBZ. (Militärpolitik) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 12 AEP A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AgententätigkeitDDR A-Z 1965
Heim für soziale Betreuung (1965)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1966 An Stelle der in § 42 a StGB vorgesehenen Unterbringung in einem Arbeitshaus ist nach §~1 Buchst. c der 1. DB zur StPO (GBl. 1954, S. 777) die Unterbringung in einem Heim für soziale Betreuung getreten. Die Voraussetzungen der Unterbringung sind im einzelnen in § 42d StGB geregelt. Die Dauer darf bei erstmaliger Unterbringung nicht länger als 2 Jahre betragen; bei wiederholter Unterbringung ist die Entlassung erst dann anzuordnen, wenn eine Prüfung ergibt, daß der Zweck der Unterbringung erreicht ist (§ 42f StGB). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 181 Heimerziehung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Heinicke, WalterDDR A-Z 1963
DDR A-Z 1963
Orientierungsziffern (1963)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 Hilfsmittel der Planung. O. werden nach Weisungen der Wirtschaftskommission beim ZK der SED in der Staatlichen ➝Plankommission bei den Entwürfen für die Perspektivpläne (Fünfjahrplan, Siebenjahrplan) und für den Jahresplan (Volkswirtschaftsplan) festgesetzt. O. gibt es für folgende Planteile: Bruttoproduktion, Warenproduktion, Investitionsfonds, Materialfonds, Importfonds, Arbeitsproduktivität, Arbeitskräfte und Selbstkostensenkung. Nach der Bestätigung durch den Ministerrat gehen die O. an den Volkswirtschaftsrat und von dort an die mittleren Wirtschaftsverwaltungsinstanzen (VVB, Bezirkswirtschaftsräte, Ministerien), wo sie aufgegliedert und sodann an die Produktionsbetriebe zur Stellungnahme weitergeleitet werden. In den Produktionsbetrieben dienen die O. zur Aufstellung des Betriebsplans. Im Rahmen der Produktionspropaganda werden die O. in Belegschaftsversammlungen vorgetragen und diskutiert. Die Betriebsleitungen stellen danach den Planvorschlag des Betriebes zusammen und geben ihn an die Vorgesetzten mittleren Verwaltungsinstanzen, die sie - gegebenenfalls ergänzt oder geändert zusammengefaßt für alle ihnen angeschlossenen Betriebe an den Volkswirtschaftsrat zurückreichen, der sie nach Zusammenfassung und Überarbeitung in Form eines Vorschlags für den Volkswirtschaftsplan an die Staatliche Plankommission zurückgibt. Die bei der Staatlichen Plankommission eingegangenen Planvorschläge der mittleren Wirtschaftsinstanzen werden von dieser nach Ermessen berücksichtigt. Die Planziele der endgültigen Volkswirtschaftspläne werden als Kennziffern bezeichnet. Positionen, deren Planerfüllung von besonderer Bedeutung ist, weil davon die Gesamtentwicklung der Wirtschaft abhängig ist, werden Staatsplanpositionen genannt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 347 Organisations-Instrukteurabteilung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Örtliche IndustrieDDR A-Z 1963
Psychologie (1963)
Siehe auch die Jahre 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die „Wissenschaft von der Seele und den seelischen Vorgängen, deren Hauptaufgabe die Erkenntnis bestimmter Gesetzmäßigkeiten des menschlichen Seelenlebens ist“ („Lexikon in einem Band“, 1953), stagniert in der SBZ. Als Gründe werden angegeben: Mangelhafte Parteilichkeit und Wissenschaftlichkeit bei der Verwendung der bürgerlichen psychologischen Literatur und der Ergebnisse der Sowjet-P. sowie Ungenügende Anwendung einiger wissenschaftlicher Prinzipien des dialektischen Materialismus und [S. 379]ungenügende Darstellung des Zusammenhanges mit der Erziehung. Zwar gilt eine marxistische Philosophie für den Aufbau des Sozialismus als unentbehrlich doch sind wichtige weltanschaulich-philosophische Grundfragen noch ungeklärt (z. B. die exakte Bestimmung des Gegenstandes der P.). Die Frage nach der Stellung der P. im System der Wissenschaften und insbesondere nach ihrem Verhältnis zur Philosophie ist nicht beantwortet. Als grundlegender Fehler der Forschung wird es angesehen, daß sich manche Psychologen einseitig als reine Naturwissenschaftler fühlen und die marxistische Philosophie vernachlässigen. Die verschiedenen Tendenzen haben bisher kaum einen publizistischen Niederschlag gefunden. Da die wissenschaftliche Leistung der Sowjet-P. schwach ist, herrschen immer noch „bürgerliche Auffassungen“ vor. Das gilt auch für die beträchtlichen Bemühungen, die seit einigen Jahren auf dem Gebiet der pädagogischen P. zu verzeichnen sind. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 378–379 Protest A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PV-VerfahrenDDR A-Z 1963
Gesetzgebung (1963)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bis zur Errichtung der „DDR“ lag die von der SMAD delegierte und ihrer Kontrolle unterworfene G.-Befugnis bei den Ländern und der DWK (Rechtswesen). Mit der Verfassung wurde der Republik das Recht der ausschließlichen G. auf allen wichtigeren Gebieten übertragen (Art. 112). Daneben wurde ihr zugestanden (Art. 111), auch auf allen übrigen Gebieten ein[S. 173]heitliche Gesetze zu erlassen. Nur soweit sie von ihrem Recht keinen Gebrauch machten, hatten die Länder G.-Befugnis. Seit der Verwaltungsneugliederung (1952) gibt es nur noch G.-Befugnisse der Zentralinstanz. Zum gesetzten Recht werden die Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, die Beschlüsse und Erlasse des Staatsrates, die Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrates und seines Präsidiums sowie die „normativen Verwaltungsakte der Leiter der zentralen Staatsorgane“ gerechnet. Nach Art. 81 der Verfassung steht das Recht der G. der Volkskammer und dem Volke durch Volksentscheid zu. Durch das verfassungsändernde Gesetz „über die Bildung des Staatsrates“ vom 12. 9. 1959 (GBl. I, S. 505) ist dem Staatsrat das Recht zugestanden worden, „Beschlüsse mit Gesetzeskraft“ zu erlassen. Durch das Gesetz über den Ministerrat vom 15. 11. 1954 (GBl. S. 915) und durch das Ministerratsgesetz vom 5. 12. 1958 (GBl. I, S. 865) ist außerdem der Ministerrat generell zur Rechtsetzung ermächtigt worden. Auch dem Präsidium des Ministerrates wird das Recht zugestanden, Verordnungen zu erlassen. „Auf der Grundlage und in Durchführung der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer sowie des Ministerrates und des Präsidiums“ sind die Mitglieder des Präsidiums und des Ministerrates als Leiter bestimmter Zweige der staatlichen Verwaltung ebenfalls berechtigt, Anordnungen sowie Durchführungsbestimungen zu erlassen. Auch dies läßt sich nur als originäre Rechtsetzungsbefugnis auffassen. Nach dem Erlaß des Staatsrates über die Form der Verkündung gesetzlicher Bestimmungen vom 15. 10. 1956 (GBl. I, S. 581) werden Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, Erlasse, Beschlüsse und Mitteilungen des Staatsrates und des Vorsitzenden des Staatsrates in Teil I, VO und Beschlüsse des Ministerrates und seines Präsidiums sowie Anordnungen der Leiter der zentralen Organe in Teil II und Anordnungen der Leiter der staatlichen Organe, die staatliche Organe, Betriebe und Einrichtungen betreffen, in Teil III des Gesetzblattes veröffentlicht. Außerdem gibt es seit einiger Zeit wieder das Zentralblatt mit amtlichen Bekanntmachungen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 172–173 Gesetzbuch der Arbeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GeständniserpressungDDR A-Z 1963
Krauss, Werner (1963)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 * 7. 6. 1900 in Stuttgart. Studium in München und Madrid. 1929 Dr. phil., 1931 Privatdozent, 1942 apl. Prof. an der Univers. Marburg. 1942 in der Dolmetscher-Kompanie des „Amtes Ausland Abwehr“. 1943 als Angehöriger der kommun. Spionage- und Sabotageorganisation „Rote Kapelle“ zum Tode verurteilt, 1944 zu 5 Jahren Zuchthaus begnadigt. 1945–47 ordentl. Prof. an der Univers. Marburg. 1947 Prof. für romanische Philologie an der Univers. Leipzig, Mitgl. der SED, Mitgl. der Deutschen ➝Akademie der Wissenschaften in Ost-Berlin und der Sächs. Akademie der Wissenschaften in Leipzig. 1949 Nationalpreis. Neben Hans ➝Mayer der bedeutendste marxistische Literaturwissenschaftler der SBZ, auch im Westen anerkannt. K. gibt mit Mayer zusammen die „Neuen Beiträge zur Literaturwissenschaft“ heraus. Veröffentlichungen: „Corneille als politischer Dichter“ (1936), „Gesammelte Aufsätze“ (1949) u. a. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 259 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1963 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/krauss-werner verwiesen. Krankenversicherung, Freiwillige A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KrediteDDR A-Z 1962
DDR A-Z 1962
Kommissionsverträge (1962)
Siehe auch: Kommissionsvertrag: 1975 1979 1985 Kommissionsverträge: 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Um den privaten Einzelhandel in engste Abhängigkeit zum staatlichen Handel zu bringen, wurde seit Mitte 1955 verstärkt der Abschluß von K. mit den Großhandelskontoren gefordert. Mit Abschluß eines K. verpflichten sich die Einzelhändler, keine Geschäfte mehr auf eigene Rechnung durchzuführen; lediglich der zu diesem Zeitpunkt vorhandene Warenbestand darf noch veräußert werden. Dem Einzelhändler wird eine versorgungsmäßige Gleichstellung mit dem staatlichen [S. 222]Einzelhandel geboten. Der Kommissionshändler erhält einen Durchschnittsprovisionssatz, aus dem alle variablen Betriebskosten, hauptsächlich Löhne und Gehälter, bestritten werden müssen. Kosten für Miete, Licht, Abschreibungen usw. übernimmt das Staatliche Großhandelskontor. Für die Kommissionsware hat der Einzelhändler eine Kaution von 50 v. H. des Warenwertes zu stellen, die sich auf 33⅓ v. H. ermäßigt, wenn sie in Form eines Sperrguthabens hinterlegt wird. Die Ware bleibt bis zum Verkauf Eigentum des Staatl. Großhandelskontors. Durch diese Verträge wird der bisher selbständige Händler praktisch Angestellter des staatlichen Großhandels. Als Kommissionshändler ist er nicht mehr einkommen-, sondern lohnsteuerpflichtig. Seit Mitte 1957 sollen auch private Gaststätten, Buchhändler und Kohlenhändler K. abschließen. Vorgesehen ist die Umschreibung der K. mit dem staatlichen Großhandel auf HO und Konsum zur besseren Einbeziehung in die Planung des sozialistischen Einzelhandels. Insgesamt wurden bis Ende 1960 20.178 K. abgeschlossen. Davon entfallen auf Nahrungs- und Genußmittelverkaufsstellen 6.475, auf Gaststätten 8.358, auf Gemischtwarenverkaufsstellen 319 und auf Industriewarenverkaufsstellen 5.026. Literaturangaben *: Der Einzelhandel in der Versorgung der Bevölkerung der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 64 S. m. 15 Tab. u. 22 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 221–222 Kommissionen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KommunismusDDR A-Z 1962
Materialverbrauchsnormen (1962)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 Normen, die den Materialverbrauch in der „volkseigenen“ Industrie begrenzen sollen. 1960 soll es in der Volkseigenen Industrie rund 300.000 M. gegeben haben. Davon waren nur ein kleiner Teil wirklich technisch begründete M., da die noch immer stockende Materialversorgung eine zügige Produktion nicht zuläßt, so daß M. nicht einwandfrei ermittelt oder — sofern ermittelt — nicht eingehalten werden können. M. sind auch die Grundlage für Materialvorratsnormen, die für die Betriebe in der Regel viel zu niedrig angesetzt werden. Zur Begründung wird erklärt, daß überhöhte Bevorratung sich schädlich auf das Wachstumstempo der Volkswirtschaft auswirke. Tatsächlich aber sind die unzureichenden Vorräte an Produktionsmaterial die Ursache häufiger Stockungen im Produktionsablauf. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 280 Materialistische Geschichtsauffassung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MaterialversorgungDDR A-Z 1962
Sport und Technik, Gesellschaft für (GST) (1962)
Siehe auch: Gesellschaft für Sport und Technik: 1958 1959 1960 1963 1965 1966 Gesellschaft für Sport und Technik (GST): 1969 1975 1979 1985 Sport und Technik, Gesellschaft für: 1953 1954 Sport und Technik, Gesellschaft für (GST): 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 Organisation zur vormilitärischen Ausbildung von Jugendlichen und jüngeren Einwohnern beiderlei Geschlechts. Gegründet durch Regierungsverordnung vom 7. 8. 1952 als „Körperschaft des öffentlichen Rechts“. Beitritt vom 14. Lebensjahr, formell freiwillig. Unterstand bis 1. 3. 1956 dem Innen-, nun dem Verteidigungsministerium, das auch die hauptamtlichen Funktionäre besoldet. 1. Sekretär: Richard ➝Staimer. Die GST soll ihren Mitgl. „militärische Grundkenntnisse auf den Gebieten des Segel- und Motorflugsportes, des Flugmodell- und Fallschirmsportes sowie des Motor- und Seesportes, des Schieß- und Geländesportes und des Amateurfunkens als Massensport vermitteln“. Sie soll „die Regierung der DDR bei der Organisierung der bewaffneten Verteidigung der Heimat und des sozialistischen Aufbaus unterstützen“. So hieß es im 1. Statut der GTS vom Aug. 1952. Da motorsportliche Möglichkeiten lockten und auf offene Bindung an die SED verzichtet wurde, hatte die GST bis Ende 1952 starken Zulauf. Die Einführung einer Pflichtausbildung in Schießen und Geländedienst und einer Art Politschulung drosselte den Zulauf und brachte Austritte. Dennoch veranlaßte die SED das 2. Statut vom Nov. 1954, das den militärähnlichen Charakter verstärkte und sie „der Führung der Arbeiterklasse und ihres Vortrupps, der SED“ unterstellte. Das 3. Statut vom Sept. 1956, [S. 414]das seit 21. 2. 1957 in Kraft war, brachte nichts grundlegend Neues. Doch ordnete es, aus taktischer Zurückhaltung, die GST nicht mehr ausdrücklich der SED, sondern dem „Arbeiter-und-Bauernstaat — der DDR“ unter. Zugleich wurden die „Erziehung … zum guten Patrioten“ und „enge Zusammenarbeit mit der Nationalen Volksarmee“ verlangt, so wie vorher mit der KVP. Das 4. Statut, das der II. Kongreß der GST am 25. 6. 1960 beschloß und der Ministerrat am 28. 7. bestätigte, verzichtete auf taktische Mäßigung. Es heißt in § 3: „Die GST erfüllt ihre Aufgabe unter Führung der SED und läßt sich in ihrer Tätigkeit von … dem Marxismus-Leninismus leiten“ (GBl. 1960, Nr. 45, S. 445). Weit entschiedener als das 3. Statut bestimmt es in § 4e, die GST habe „allen Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, sich auf den Ehrendienst in der Nationalen Volksarmee und anderen bewaffneten Organen vorzubereiten“. Seit Sommer 1955 wird die GST auch an Normalkaliberwaffen ausgebildet. Im Interesse der Luftwaffe werden Segelflieger und Fallschirmspringen stark betrieben, die Nachrichtentechnik soll allen Waffengattungen zugute kommen. Die Geländekunde und der Felddienst werden oft als Touristik umschrieben. Die Erziehung zum Patriotismus und zum Kommunismus wird in der GST je offener gefordert, je mehr sie ein Werbeplatz der KVP, seit 1956 der Nationalen Volksarmee geworden ist. Die vormilitärische Ausbildung erfolgt oft durch Angehörige der Volkspolizei und zunehmend durch Funktionäre der GST, die schon Reservisten der Volksarmee oder Polizeitruppen sind. Seit 1955 darf die GST, obwohl ihre Funktionäre meist älter sind, nur 14- bis 24jährige ausbilden. Ausbildung der älteren Männer ist Kampfgruppen vorbehalten. Einheiten der GST wirken meist an den großen Kampfübungen der Kampfgruppen mit. Jede Hoch- und Fachschule hat eine Grundeinheit der GST, wenn auch die Nationale Volksarmee die anschließende Ausbildung vornimmt (militärische ➝Studentenausbildung). Die GST zählte im Herbst 1948 etwa 600.000 nominelle Mitgl., davon wohl etwa 180.000 aktiv. — Sie ist nicht nur vormilitärische Erziehungsorganisation, sondern in ihrem aktiven Kern eine militärähnliche Miliz. (Militärpolitik) Literaturangaben Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 413–414 Sporttoto A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SpracheDDR A-Z 1962
Untersuchungshaft (1962)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 U. kann gemäß § 141 der sowjetzonalen StPO angeordnet werden, wenn dringende Verdachtsgründe gegen den Beschuldigten vorhanden sind, und wenn entweder Fluchtverdacht oder Verdunkelungsgefahr besteht. Fluchtverdacht braucht nicht weiter begründet zu werden, wenn die den Gegenstand des Verfahrens bildende Tat mit mehr als 2 Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist. Praktisch kann also jeder Beschuldigte ohne weitere Begründung wegen angeblichen Fluchtverdachts in U. genommen werden. Polizei, SSD und Staatsanwaltschaft machen von dieser Möglichkeit insbesondere in politischen Strafsachen in reichem Maße Gebrauch. Das Recht des Untersuchungsgefangenen, zusätzlich Lebensmittel zu erhalten, Bücher und Zeitungen zu lesen, zu schreiben und — soweit der Zweck der Untersuchung nicht gefährdet wird — Besuche zu empfangen, ist außer Kraft gesetzt. „Staatsfeinde“, „Agenten“, „Diversanten“ und „Wirtschaftsverbrecher“ dürfen auch bei ärztlich festgestellter Haftunfähigkeit nicht aus der Haft entlassen werden. Ärztliche Betreuung in den U.-Anstalten ist kaum vorhanden. (Rechtswesen, Strafvollzug) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 448 Unterstellung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z UntersuchungsorganeDDR A-Z 1960
DDR A-Z 1960
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1960)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Der Art. 138 der Verfassung sieht die V. vor. In der SBZ waren auch nach dem Erlaß des Kontrollratsgesetzes Nr. 36 vom 10. 10. 1946 und in Durchführung einer daraufhin ergangenen Weisung der SMAD von den Ländern Verwaltungsgerichtsgesetze erlassen worden. Die Verwaltungsgerichte wurden jedoch nur in Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg gebildet, Sachsen ernannte lediglich einen Präsidenten des Landesverwaltungsgerichts, Sachsen-Anhalt beließ es bei der Veröffentlichung des Verwaltungsgerichtsgesetzes. Mit der Verwaltungsneugliederung im Sommer 1952 wurden die bestehenden Verwaltungsgerichte durch interne Anweisungen des Ministeriums des Innern aufgehoben, ohne aber die Vorschriften der Verfassung oder die ergangenen Verwaltungsgerichtsgesetze außer Kraft zu setzen. Seitdem ist eine richterliche Überprüfung von Entscheidungen der Verwaltung nicht mehr möglich, da auch der ordentliche Rechtsweg gegen alle Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ausgeschlossen ist. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 432 Vertragssystem A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VerwaltungsneugliederungDDR A-Z 1960
NKFD (1960)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Nationalkomitee Freies Deutschland. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 293 NF A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NKWDDDR A-Z 1960
Altguthaben-Ablösungsanleihe (1960)
Siehe auch: Altguthaben-Ablösungsanleihe: 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 Altguthaben und -Ablösungsanleihe: 1975 1979 1985 Die A. wird lt. Anordnung vom 23. 9. 1948 (ZVOBl. 1948, S. 475) in Höhe der Beträge ausgegeben, die bei der Umwertung der Altguthaben festgestellt werden. Die jährliche Verzinsung beträgt 3 v. H., beginnend mit dem 1. 1. 1949. Tilgung in 25 gleichen Jahresbeträgen ab 2. Januar 1959. Die Zinsen werden am 2. 1. 1952, 2. 1. 1955 und 2. 1. 1958 jeweils für die abgelaufenen drei Jahre und vom 2. 1. 1959 ab jeweils für das abgelaufene Jahr bezahlt. Für die Veräußerung und Verpfändung der Anteilrechte gilt eine Sperrfrist bis 31. 12. 1954. Personen, die die SBZ ohne Genehmigung verlassen haben oder verlassen, können Ansprüche aus Anteilrechten an der Ä. nicht geltend machen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 19 Altguthaben A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AmbulatoriumDDR A-Z 1960
Amnestie (1960)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 A.-Gesetze im technischen Sinne sind nur bis 1949 ergangen: 1. Verordnungen über die Gewährung von Straffreiheit in den einzelnen Ländern der SBZ (z. B. in Brandenburg am 29. 11. 45), 2. Befehl Nr. 228 der SMAD vom 30. 7. 46 („Nichtigkeit von Urteilen in politischen Sachen und die Einstellung von Strafverfahren in Fällen bestimmter strafbarer Handlungen, die vor dem 8. Mai 1945 begangen sind“), 3. Befehl Nr. 43 der MAD vom 18. 3. 48 (Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr — Ausnahmen: „Spekulanten und Schieber“), 4. Gesetz über die Gewährung von Straffreiheit vom 11. 11. 49 (GBl. I, S. 60) (Freiheitsstrafen bis zu 6 Monaten und Geldstrafen bis zu 5.000,– DM Ost – Ausnahmen: politische Urteile nach Art. III A III der Kontr.Rat-Dir. 38 und Art. 6 der Verfassung). Über die Einstellung anhängiger Verfahren entschieden in den zu 3) und 4) erwähnten A. besonders gebildete A.-Kommissionen. Seit 1949 wurden keine A.-Gesetze mehr erlassen. Einige „Gnadenaktionen“ wurden durchgeführt: 1. Gnadenaktion des Staatspräsidenten am 7. 10. 51 (Freiheitsstrafen bis zu 1~Jahr ganz, Freiheitsstrafen von 1 bis 3 Jahren zur [S. 20]Hälfte, Geldstrafen bis zu 5.000,– DM Ost — Ausnahmen: politische Verfahren), 2. Gnadenerlasse für Waldheim-Verurteilte (Kriegsverbrecherprozesse) in den Jahren 1952, 1954, 1956, 3. Ministerratsbeschluß vom 22. 12. 55 über die vorzeitige Haftentlassung von 2.616 Verurteilten (Sowjetisches Militärtribunal), 4. Gnadenaktion 1956 (Überprüfung aller Urteile aus der Zeit vor dem 1. 4. 1956 bis zu 1~Jahr Freiheitsstrafe und aller noch nicht abgeschlossenen Verfahren — Ausnahmen: politische Delikte, Sittlichkeitsdelikte an Kindern und vorsätzliche Brandstiftungen. Auf Grund dieser Gnadenaktion wurden nach einer Mitteilung des Presseamtes beim Ministerpräsidenten vom 21. 6. 1956 19.064 Verurteilte vorzeitig aus der Haft entlassen.). Bei allen erwähnten Gnadenaktionen trat die Straffreiheit oder Haftentlassung nicht automatisch wie bei einem A.-Gesetz ein, sondern es war in jedem Einzelfall ein besonderer Begnadigungsakt erforderlich. Es war also möglich, die Haftentlassung einzelner Personen zu verhindern, selbst wenn die allgemeinen Richtlinien der jeweiligen Aktion auf den Einzelfall zutrafen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 19–20 Ambulatorium A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AmortisationenDDR A-Z 1959
DDR A-Z 1959
VEG (1959)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Volkseigene Güter. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 369 VEB-Plan A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VEHDDR A-Z 1959
Müller, Vincenz (1959)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 * 5. 11. 1894 in Aichach/Obb. als Sohn eines Gerbermeisters, Klosterschule, Berufsoffizier, später im Generalstab, 1943 Generalleutnant, Ritterkreuzträger, Kommandierender General des XII. Armeekorps und stellv. Oberbefehlshaber der 4. Armee, kapitulierte mit seiner Armee im Sommer 1944 bei Minsk, aktives Mitglied des Nationalkomitees Freies Deutschland und des Bundes Deutscher Offiziere in der SU, Besuch von Antifaschulen. Im September 1948 kehrte M. nach Deutschland zurück, wurde Mitgl. der NDPD, im Februar 1949 Pol. Geschäftsführer der NDPD, von Okt. 1949 bis Okt. 1953 1. Stellvertreter des Vorsitzenden der NDPD, danach Mitgl. des Hauptausschusses seiner Partei. 1952 zum Generalinspekteur der Volkspolizei ernannt, seit 1953 Generalleutnant und Chef des Stabes der KVP, Stellv. des Ministers des Innern. Seit 18. 1. 1956 in gleicher Funktion im Ministerium für Nationale Verteidigung. 1958 pensioniert. 1949 bis 1958 Abgeordneter der Volkskammer, Nov. 1948 bis Dez. 1952 Vizepräsident der Volkskammer. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 245 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1959 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/mueller-vincenz verwiesen. Müller, Heinz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MultifunktionärDDR A-Z 1959
Thiessen, Peter-Adolf (1959)
Siehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966 * 6. 4. 1899 in Schweidnitz/Schles. Studium der Chemie in Freiburg/Br., Greifswald und Göttingen, Dr. phil. habil., Lehrtätigkeit an den Universitäten Göttingen, Frankfurt/Main und Münster, 1935 bis. 1945 Direktor des Instituts für physikalische Chemie der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft in Berlin. 1945 bis Ende 1956 in der SU. Kerntechnische Arbeit. Nach seiner Rückkehr Mitgl. der Deutschen ➝Akademie der Wissenschaften und Direktor des Instituts für physikalische Chemie der Akademie in Ost-Berlin. Seit dem 24. 8. 1957 außerdem Vors. des Beirates für naturwiss.-technische Forschung beim Ministerrat. 1951 Stalinpreis. Von 1925 bis 1928 und von 1933 bis 1945 Mitgl. der NSDAP. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 360 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1959 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/thiessen-peter-adolf verwiesen. Thiele, Ilse, geb. Neukrantz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ThüringenDDR A-Z 1959
Wiedervereinigung (1959)
Siehe auch: Deutschlandplan des Volkes: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Deutschlandpolitik: 1963 1965 1966 1969 Deutschlandpolitik der SED: 1975 1979 1985 Gesamtdeutsche Arbeit: 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Nationales Dokument: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nation und nationale Frage: 1975 1979 1985 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1965 1966 Wiedervereinigung: 1958 1960 1962 1963 1965 1966 Äußerer Anlaß zu den Vorgängen, die zur Spaltung Berlins führten und damit auch die Teilung Deutschlands einleiteten, waren Meinungsverschiedenheiten unter den Besatzungsmächten über Fragen ihrer Deutschlandpolitik; sie betrafen vor allem die sowjetischen Ansprüche auf Reparationen und den Status des Ruhrgebiets. Tiefere Ursache war jedoch die von Jahr zu Jahr klarer hervortretende Absicht der SU, Deutschland (unter dem Vorwande der Entmachtung der Kriegsverbrecher, Nazis, Junker, Monopole usw.) auf den Weg der Umwandlung seiner Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung im bolschewistischen Sinne zu führen. In den Auseinandersetzungen mit den Westmächten spielte die unterschiedliche Interpretation des Potsdamer Abkommens (Besatzungspolitik) eine wesentliche Rolle. Diese Auseinandersetzungen waren von vornherein durch eine von östlicher Seite systematisch gepflegte abweichende Terminologie belastet und vernebelt; sie weiteten sich (insbesondere während der Blockade Berlins und später nach dem kommunistischen Einmarsch in Südkorea, Juli 1950) zur weltpolitischen Krise aus, in der schließlich die Frage der W. Deutschlands für die beiden Weltmächte zu einer Funktion der Behauptung ihrer Machtposition und Sicherheit zu werden drohte. Seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland am 23. 5. 1949 und der Konstituierung der sog. „Deutschen Demokratischen Republik“ am 7. 10. 1949 ist die Frage der W. Hauptgegenstand der innerdeutschen Auseinandersetzung. Die Bundesregierung als einzige aus freien Wahlen hervorgegangene und nach Freiheit und Recht konstituierte Regierung beansprucht die Legitimation, für ganz Deutschland zu sprechen, und sieht freie gesamtdeutsche Wahlen als unabdingbare Voraussetzung der W. an. Sie wünscht jedoch die ehemaligen Alliierten von der Verantwortung für die Beseitigung der von ihnen verursachten Spaltung Deutschlands nicht zu entlasten; der Deutsche Bundestag ermächtigte sie am 14. 9. 1950, Schritte zur Durchführung freier, allgemeiner, gleicher, geheimer und direkter Wahlen zu einem gesamtdeutschen Parlament bei den Besatzungsmächten zu tun. Die SBZ-Regierung dagegen wollte bereits in ihrer ersten programma[S. 395]tischen Äußerung vom 25. 10. 1950 an den Anfang aller Schritte zur W. ein paritätisches Gremium, einen „Gesamtdeutschen Konstituierenden Rat“, gesetzt sehen; sie übernahm außerdem von der SU den Begriff des „einheitlichen, friedliebenden, demokratischen Staates“, der in den ferneren Erörterungen nicht etwa nur als Propagandafloskel figurierte, sondern mit von Jahr zu Jahr zunehmender Deutlichkeit das politische Leitbild eines Gesamtdeutschlands im kommun. Sinn der Arbeiter-und-Bauern-Macht bezeichnete. Das paritätische Gremium (ob es nun „Gesamtdeutscher Konstituierender Rat“ oder — in späteren Programmen — „Gesamtdeutscher Rat“, „Gesamtdeutsche Beratungen“, „Gesamtdeutsche souveräne demokratische und friedliebende Regierung“, schließlich „Konföderation der beiden deutschen Staaten“ genannt wurde) sollte zunächst die Anerkennung des sowjetzonalen Staatswesens und seiner Regierung einbringen; falls es zu gesamtdeutschen Wahlen kommen sollte (die Volkskammer hatte sich am 30. 1. 1951 bereit erklärt, über die „Bedingungen“ solcher Wahlen zu verhandeln), sollte dies Gremium die „Bedingungen vorbereiten“ (Brief Grotewohls vom 30. 11. 1950). Als solche Bedingungen wurden u. a. der Abzug aller Besatzungstruppen, die Beteiligung der Massenorganisationen an den Wahlen, die Ausschaltung des Einflusses der „Monopole“ genannt; gelegentlich wurde sogar das Verfahren der sowjetzonalen Wahlen als vorbildlich bezeichnet. Wann immer in der Folgezeit die SU oder die SBZ-Regierung freie Wahlen als Schritt zur W. zu akzeptieren scheinen (z. B. Note der SU vom 9. 4. 1952, Genfer Direktiven vom 23. 7. 1955), müssen diese „Bedingungen“ in Betracht gezogen werden. Die W.-Politik der SU und der SBZ wurde seit 1952 aber auch dadurch immer unglaubwürdiger, daß jeder Schritt der Bundesrepublik auf dem Wege zur Integration Europas, späterhin zur Leistung ihres Verteidigungsbeitrages im Rahmen der NATO, als ein Hindernis für die W. hingestellt wurde, obschon z. B. der sogenannte „Generalvertrag“ vom 23. 10. 1954 festlegte, daß im Fall der W. das Verhältnis Gesamtdeutschlands zur NATO neu vereinbart werden sollte. Die sowjetische Seite sprach nun immer entschiedener aus, daß sie einer „mechanischen Verschmelzung der beiden Teile Deutschlands“ (d. h. der W. aus dem freien Entschluß der Deutschen selbst) nicht zustimmen werde (so Bulganin am 23. 7. 1955, Chruschtschew am 26. 7. 1955), und stellte der W. Deutschlands die Schaffung eines „Systems der kollektiven Sicherheit in Europa“ voran. Die Folgen der Spaltung Deutschlands wurden von der SU nun als innerdeutsche Fragen bezeichnet, die die „beiden deutschen Staaten“ unter sich zu regeln hätten; dementsprechend forderte auch das ZK der SED am 27. 10. 1955 „Verhandlungen auf der Grundlage der Gleichberechtigung“, und Ulbricht ergänzte diese Forderung am 30. 12. 1956 im „Neuen Deutschland“ durch den Vorschlag, „zunächst eine Annäherung der beiden deutschen Staaten herbeizuführen, später eine Zwischenlösung in Form der Konföderation oder Föderation zu finden, bis es möglich ist, die Wiedervereinigung und wirklich demokratische Wahlen zur Nationalversammlung zu erreichen“. Und im Beschluß des V. Parteitages der SED vom 16. 7. 1958 heißt es mit unverkennbarem Bezug auf die W.: „Die DDR und ihre sozialistischen Errungenschaften werden niemals ein Objekt des Schachers sein. Fest verbunden mit der SU und dem ganzen sozialistischen Lager sind die Arbeiter-und-Bauern-Macht des deutschen Volkes und ihre sozialistischen Errungenschaften für immer unantastbar.“ Die W.-Politik der SED folgt somit offensichtlich dem Konzept der Blockpolitik, nach dem die Kommunisten die Macht in der SBZ an sich gerissen hatten. Literaturangaben : Die Bemühungen der Bundesrepublik um Wiederherstellung der Einheit Deutschlands durch gesamtdeutsche Wahlen. Dokumente und Akten, I. Teil (4., erw. Aufl.) Bonn 1958. 153 S.; II. Teil (erw. Neuaufl.) 1958. 290 S.; III. Teil: Systemat. Regist. 1958. 58 S. Je eine englische und eine französische Ausgabe in einem Bande enthält die in den beiden deutschen Sammlungen zusammengestellten Dokumente und Akten bis Januar 1954. Die deutsche Frage 1952–1956 — Notenwechsel und Konferenzdokumente der vier Mächte, hrsg. v. Eberhard Jäckel (Bd. XXIII der Dokumente, hrsg. v. d. Forschungsstelle f. Völkerrecht … d. Univ. Hamburg) Frankfurt a. M. 1957, Alfred Metzner. 169 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. SBZ von 1945 bis 1954 — Die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1945 bis 1954 (gesichtet und zusammengestellt von Fritz Kopp). (BMG) 1956. 364 S. m. 9 Anlagen u. 1 Karte. SBZ von 1955 bis 1956 — Die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1955 bis 1956. Ergänzungsband zu SBZ von 1945 bis 1954 (zusammengestellt und bearbeitet von Fritz Kopp und Günter Fischbach). Bonn 1958. 255 S. m. 3 Anlagen. Schütze, Hans: Mitteldeutschlands Weg zur Volksdemokratie (hrsg. v. d. Niedersächs. Landeszentrale f. Heimatdienst). Hannover 1957. 78 S., 2 Taf. Schütze, Hans: „Aufbau des Sozialismus“ in Mitteldeutschland (hrsg. von der Niedersächs. Landeszentrale für Heimatdienst). Hannover 1959. 108 S.. 3 Taf. Siegler, Heinrich von: Wiedervereinigung und Sicherheit Deutschlands. 3., erw. Aufl., Bonn 1958, Verlag für Zeitarchive. 305 S. m. 4 Karten. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 394–395 Widerstand A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wiessner, RudiDDR A-Z 1958
DDR A-Z 1958
Sozialversicherungsausweis (1958)
Siehe auch die Jahre 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Jeder Sozialversicherte (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) muß im Besitz des S. sein. Er dient zum Nachweis der Berechtigung, Leistungen aus der Sozialversicherung zu empfangen. In den S. wird eingetragen: Name und Sitz des Arbeitgebers, Beginn und Ende jeder Tätigkeit, der Gesamtverdienst bzw. das Einkommen aus selbständiger Tätigkeit sowie jede Heilbehandlung (deren Dauer, die Dauer der Arbeitsunfähigkeit sowie die Diagnose) und die gewährten genehmigungspflichtigen Heil- und Hilfsmittel. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 284 Sozialprodukt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialversicherungs- und VersorgungswesenDDR A-Z 1958
Unfallversicherung, Individuelle (1958)
Siehe auch: Unfallversicherung: 1953 1954 1956 Unfallversicherung, Individuelle: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Unfallversicherung, Private: 1975 1979 1985 Die U. wird von der Deutschen ➝Versicherungsanstalt in folgenden Zweigen betrieben: Unfall-Einzelversicherung, Unfall-Gruppenversicherung, Volksunfall-Einzel-und-Familienversicherung, Volksunfall-Gruppenversicherung, Kraftfahrer-Unfallversicherung. (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen, Renten) Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die Sach- und Personenversicherung in der SBZ. 2., erg. Aufl. (BB) 1958, Teil I (Text) 158 S., Teil II (Anlagen) 192 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 320 Ulbricht, Walter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z UniversitätenDDR A-Z 1958
Deutsches Amt Für Masze Und Gewichte (damg) (1958)
Siehe: 1959 1960 1962 1963 Sowjetzonales Nachfolgeinstitut der ehemaligen „Physikalisch-technischen Reichsanstalt“. Entspricht in den Aufgaben der jetzigen „Physikalisch-techn. Bundesanstalt“ in Braunschweig. Zu den Aufgaben gehören: Oberste Meßbehörde der Zone; Aufbewahrung der Grundeinheiten und Durchführung der laufenden internationalen Vergleiche; wissenschaftliche Weiterentwicklung der Grundeinheiten; Anleitung der Eichämter; Musterprüfung und Beglaubigung von Meßeinheiten; Erteilung der Gütezeichen für Meßgeräte. — Das Personal des DAMG besteht z. T. noch aus hervorragenden Wissenschaftlern und Technikern, die bereits in der früheren Reichsanstalt tätig waren.DDR A-Z 1958
DSF (1958)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Gesellschaft für ➝Deutsch-Sowjetische Freundschaft. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Vierte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1958: S. 78 DSA A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DSG (HZ)DDR A-Z 1956
DDR A-Z 1956
Parteikontrollkommissionen der SED (1956)
Siehe auch: Kontrollkommissionen der SED: 1979 Parteikontrollkommissionen der SED: 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Zentrale Parteikontrollkommission (ZPKK) sowie Kontrollkommissionen im Landes- bzw. jetzt Bezirksmaßstab und im Kreisbereich (BPKK und KPKK), gegründet auf Beschluß der 13. Tagung des SED-Parteivorstandes vom 16. 9. 1948. — Aufgaben: Kampf gegen Agenten, Korruptionserscheinungen, gegen Mißbrauch von Funktionen, gegen Karrierismus, Untersuchung aller Vergehen von Parteimitgliedern. Die P. werden durch das ZK bzw. die Landes-, jetzt Bezirks-, oder die Kreisleitungen gewählt. Sie können folgende Strafen beschließen: Verwarnung, Rüge, strenge Rüge, Ausschluß aus der Partei. Enge Zusammenarbeit mit SSD und MGB. Vorsitzender der ZPKK: Matern. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 191 Parteikonferenz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteilehrjahr der SEDDDR A-Z 1956
Gerlach, Manfred (1956)
Siehe auch: Gerlach, Manfred: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Gerlach, Manfred, Dr.: 1969 * 8. 5. 1928 in Leipzig als Sohn eines Feinmechanikers, Mittelschule, als Schüler im März 1944 wegen illegaler Betätigung kurze Zeit in Jugendhaft. Von 1944 bis 1947 Justizangestellter. 1945 LDP, 1948 Vorsitzender des LDP-Kreisverbandes Leipzig-Stadt, von Juni 1951 bis Mai 1953 stellv. Vorsitzender der LDP in der SBZ, von Aug. 1952 bis Jan. 1954 Vorsitzender des Bezirksverbandes Leipzig der LDP. Mitte April 1950 gegen die Stimmen der bürgerlichen Parteien zum 1. Bürgermeister und Stadtrat für Handel und Versorgung in Leipzig gewählt. Von Dez. 1952 bis Jan. 1954 stellv. Oberbürgermeister in Leipzig, anschließend Chefredakteur der „Liberal-demokratischen Zeitung“ in Halle. Am 11. 6. 1954 Nachfolger Täschners als Generalsekretär der LDP in der SBZ. Seit 7. 10. 1949 Abgeordneter der Volkskammer, am 1. 5. 1955 mit dem „Vaterländischen Verdienstorden“ in Silber ausgezeichnet. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 94 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1956 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/gerlach-manfred verwiesen. Gerichtsvollzieher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesamtdeutsche AbteilungDDR A-Z 1956
Industrieproduktion (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1936 betrug der Anteil des Sowjetzonengebietes an der I. Deutschlands im Durchschnitt 26 v. H. Bei der Grundstoff- und Halbmaterialerzeugung lag der Anteil wesentlich niedriger, z. B. bei: Dieses und zahlreiches anderes Material mußte also zugeführt werden. In der SBZ lag dagegen 1936 die Erzeugung folgender Warengruppen über dem gesamtdeutschen Durchschnitt: Im innerdeutschen Handel waren die Gebiete der jetzigen SBZ und der Bundesrepublik Ergänzungsgrößen. Die arbeitsteilige Industriestruktur der verschiedenen Teile Deutschlands führte z. B. im Jahre 1938 zwischen der jetzigen Bundesrepublik und der jetzigen SBZ zu einem Warenaustausch in Höhe von 8,3 Mrd. RM (Interzonenhandel). Der industrielle Produktionswert des Gebietes der SBZ wurde vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung für 1936 auf 15,9 Mrd. RM geschätzt. Durch Kriegseinwirkungen und Demontagen war die I. 1946 nach der gleichen Quelle auf 42 v. H., d. h. 6,67 Mrd. RM, abgesunken. 1950 erreichte die SBZ wieder ein Produktionsniveau von etwa 84 v. H., während in der Bundesrepublik im gleichen Jahre der Stand von 1936 bereits überschritten wurde. Unter Berücksichtigung der ungleich schwerer wiegenden Kriegsfolgen in der SBZ (Zerstörungen, umfangreiche Demontagen, hohe Reparationsentnahmen der SU aus der laufenden Produktion) und im Hinblick auf die fehlenden Rohstoffgrundlagen ist die erzielte Steigerung beachtlich. Literaturangaben Gleitze, Bruno: Ostdeutsche Wirtschaft, Berlin 1956, Duncker und Humblot. 256 S. *: Die Industrieproduktion der sowjetischen Zone — Produktion im Jahre 1951 und Planziffern für 1952. (Mat.) 1952. 12 S. u. 10 Tab. *: Die Industrieproduktion der sowjetischen Besatzungszone nach Abschluß des III. Quartals 1953. (Mat.) 1954. 24 S. m. 11 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 117 Industrieläden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Industrie- und Handelskammer (IHK)DDR A-Z 1956
Schwangerschafts- und Wochenhilfe (1956)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 229]Sämtliche Sozialversicherte (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) erhalten bei Schwangerschaft und Geburt Pflege in einem Krankenhaus oder Entbindungsheim, Hebammenhilfe ärztliche Betreuung sowie Arznei- und Heilmittel. Arbeiterinnen und Angestellte erhalten darüber hinaus eine einmalige Unterstützung für jedes neugeborene Kind in Höhe von 50 DM Ost für die Dauer von 5 Wochen vor der Geburt und für 6 Wochen nach der Geburt und Schwangerschafts- bzw. Wochengeld in Höhe des durchschnittlichen Nettoverdienstes des letzten Vierteljahres. Selbständig Erwerbstätige, Studentinnen, Hoch- und Fachschülerinnen sowie ständig mitarbeitende Töchter erhalten Schwangeren- und Wochengeld für 3 Wochen vor und 6 Wochen nach der Geburt und außerdem noch Kindergeld für 12 Wochen in Höhe des halben Wochengeldes. Die Ehefrau eines Versicherten erhält außer ärztlicher Betreuung, Hebammenhilfe, eventueller Pflege in einem Krankenhaus oder Entbindungsheim sowie Arznei- und Heilmitteln eine einmalige Unterstützung in Höhe von 50 DM Ost. Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die sozialen Leistungen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1956. 296 S. m. 65 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Dritte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1956: S. 229 Schwangerenberatung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schwarzmeer und Ostsee Allgemeine Versicherungs-AGDDR A-Z 1954
DDR A-Z 1954
Komsomol (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Abk. für Kommunistitscheskij sojus molodeschi (Kommunistischer Jugendverband), im Oktober 1918 gegründete Jugendorganisation der 14–26jährigen in der SU. Soll den Nachwuchs für die KPdSU entwickeln und einen ausreichenden Funktionärnachwuchs sowie die vormilitärische Ausbildung der Jugend sicherstellen. Die Mitgliederzahl beträgt mehr als 10 Mill. Vorstufe des K. ist die Organisation der Jungen Pioniere (9–14jährige), gegründet im Oktober 1922, mit heute über 13 Mill. Mitgliedern. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 84 Komponisten und Musikwissenschaftler, Verband Deutscher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KonkursrechtDDR A-Z 1954
Kulturdirektor (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 Ein mit den Befugnissen eines stellv. Betriebsdirektors ausgestatteter Funktionär. Der K ist für die „Entfaltung der kulturellen Massenarbeit“ zuständig, vor allem für die „Unterstützung und Förderung der Aktivisten- und Wettbewerbsbewegung und für die Zusammenarbeit mit der technischen Intelligenz des Betriebes“ („Neuer Weg“, H. 20/1951). Er soll ferner „besonders zur Festigung der Freundschaft zur Sowjetunion im Betrieb beitragen“ („Neuer Weg“, H. 5/1951). Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 89 Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung Deutschlands A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kulturelle MassenarbeitDDR A-Z 1954
Ebert, Friedrich (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 * 12. 9. 1894 in Bremen als Sohn des gleichnamigen ersten Reichspräsidenten. Volksschule, Buchdruckerlehre, Mitgl. der SPD seit 1913, 1915–18 Soldat, 1919 Redakteur beim „Vorwärts“, ab 1925 Chefredakteur der SPD-Zeitung in Brandenburg, Stadtverordnetenvorsteher ebendort, 1928 M. d. R. und preuß. Staatsrat. Ab 1933 vorübergehend im KZ, 1939 Teilnahme am Polenfeldzug, seit 1940 im Reichsverlagsamt tätig, 1945 SPD, SED, Präsident des Brandenburgischen Landtags und 2. Sekretär des SED-Landesvorstandes Brandenburg. Seit November 1948 Oberbürgermeister von Ost-Berlin, seit 1949 Mitgl. des ZK, seit 1950 Mitgl. des Politbüros der SED und seit August 1953 Sekretär der Bezirksleitung Berlin der SED. Präsident der Gesellschaft für ➝deutsch-sowjetische Freundschaft. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 43 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1954 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/ebert-friedrich verwiesen. DWK A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Eggerath, WernerDDR A-Z 1954
Industrie- und Handelskammern (1954)
Siehe auch: Industrie- und Handelskammer (IHK): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Industrie- und Handelskammern: 1953 Industrie- und Handelskammern der Bezirke (IHK): 1975 1979 1985 Seit 1946/47 nicht mehr die Interessenvertretungen der privaten Wirtschaft, sondern staatliche Organe zur Kontrolle über die private Wirtschaft. Die Leitungen der Kammern sind mit SED-Funktionären besetzt. Als positive Aufgaben sind noch verblieben: Mitwirkung bei der Organisierung der Lehrlingsausbildung, Durchführung von Fachlehrgängen, Ausarbeitung von Vorschlägen für die Preistarife. Für Produktions- und Absatzfragen sind die Staatlichen ➝Vertragskontore zuständig. Die Mitgliedschaft ist für alle Industrie- und Handwerksbetriebe mit mehr als 10 Beschäftigten und für alle Handelsbetriebe Pflicht. Sie müssen den Kammern monatlich spezifizierte Umsatzberichte einreichen („ Industrieberichterstattung“). Dadurch wird den SED-Funktionären die genaue Kontrolle über die Privatwirtschaft ermöglicht (Wirtschaftssystem). Ende 1952 wurde die Auflösung der I. u. H. für den 30. 6. 1953 angeordnet. Als eine der Folgen des Neuen Kurses wurden sie jedoch Ende August 1953, formal mit den früheren Aufgaben und Rechten, wieder eingerichtet. Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 73 Industrieproduktion A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z InfiltrationDDR A-Z 1953
DDR A-Z 1953
1953: T, U, Ü, V
Tag der Bereitschaft TAN Tarnfirmen, Staatliche Tarnorganisationen Tausenderbewegung Technik, Kammer der Technische Intelligenz Technischer Rat Technisches Kabinett Technoexport Thälmann, Ernst Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus Trawopolnajasystem Tschuikow, Wassilij Iwanowitsch Überbau Ulbricht, Walter Unfallversicherung Untersuchungshaft Uranbergbau Utopie, Sozialistische VdgB (BHG) VEAB VEB VEB-Plan VEG Veranstaltungsdienst, Deutscher (DVD) Verdienter Arzt des Volkes Verdienter Lehrer des Volkes Verfassung Verfassung und Verwaltung Verkehrswesen Verlagswesen Versicherungsanstalten Versöhnlertum Vertragskontore, Staatliche Verwaltungsreform Viehvermehrungsplan Vieweg, Kurt Volk Volksdemokratie Volkseigenen Betriebe, Versicherung der Volkseigenen Industrie, Reorganisation der Volkseigentum Volkseigentums, Amt zum Schutze des Volkskammer Volkskongreß Volkskorrespondent Volkspolizei Volksrat Volksrichter Volkssolidarität VVB VVEAB VVG VVMAS VVN VVV VVWDDR A-Z 1953
Volkseigentum (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Stehender Begriff des Pj. für die im Wege entschädigungsloser Enteignung durch die Bodenreform vom 10. 9. 1945 und die SMAD-Befehle Nr. 124, 126, 154 und 181 zur „Enteignung von Kriegsverbrechern und Faschisten“ in das „Eigentum des Volkes“ übergeführten Sachen oder Rechte (Grund und Boden, Produktionsstätten, Patente usw.), die entweder vom Staat direkt genutzt oder verwaltet werden (Staatsbetriebe) oder zur Nutzung an staatlich kontrollierte Vereinigungen volkseigener Betriebe (VVB), Städte, Gemeinden mit ihren Kommunalwirtschaftlichen Unternehmen (KWU) oder Maschinenausleihstationen (MAS) widerruflich abgetreten werden. Die Behauptung, im volkseigenen Betrieb sei der Arbeiter Miteigentümer des dort geschaffenen Arbeitsprodukts, ist eine irreführende Fiktion, da auch hier der „Mehrwert“, wenn auch nicht privatkapitalistisch, so doch „gesellschaftlich angeeignet“ wird, was in den praktischen Folgerungen für den Arbeiter dasselbe ist. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 159 Volkseigenen Industrie, Reorganisation der A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkseigentums, Amt zum Schutze desDDR A-Z 1953
Plankommission, Staatliche (1953)
Siehe auch: Plankommission, Staatliche: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Staatliche Plankommission: 1969 1975 1979 Oberste Planungsinstanz der SBZ, von amtlicher Seite als „oberstes gesetzgebendes Organ“ bezeichnet; ihre Verordnungen, Anordnungen und Weisungen haben Gesetzeskraft und sind verbindlich für alle Ministerien, Fachministerien und Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich. Vorläufer der jetzigen StP. war das „Amt für Zentrale Planung“ der DWK, das in Zusammenarbeit mit der damaligen Zentralfinanzverwaltung den Halbjahrplan 1948 und den Zweijahrplan erstellte. Mit der Proklamation der DWK zur „Provisorischen Regierung der DDR“ wurde die Planungsabteilung der DWK in ein selbständiges Ministerium für Planung umgewandelt. Minister wurde der 1. Vorsitzende der DWK, Rau. Das Planungsministerium war gegliedert in „Zentrales Planungsamt“, „Statistisches Zentralamt“ und die Abteilung „Wissenschaft und Forschung“. In dieser Form bestand es nur etwa ein Jahr. Im Zusammenhang mit der Umbildung der Sowjetzonenregierung nach den Volkskammerwahlen vom 15. 10. 1950 wurde das Ministerium aufgelöst und in die jetzige StP. umgebildet. Die Umbildung geschah in Angleichung an die SU: auch dort gibt es kein Planungsministerium, sondern die GOSPLAN-Kommission. Die StP. ist wie folgt aufgebaut: Amt Planungskommissionen (mit Hauptabteilungen Plankoordinierung, Industrie, Versorgung, Warenverkehr und Plankontrolle), Hauptabt. Materialversorgung, Hauptabt. Wissenschaft und Technik, Statistisches Zentralamt. Die StP. trifft ihre Entscheidungen unbeeinflußt von nachgeordneten Regierungs- oder Verwaltungsstellen. Sie steht außerhalb jeder Kritik durch sowjetzonale Stellen. Arbeitsweise und Arbeitsunterlagen werden durch ein Geheimhaltungssystem geschützt. Die Fachministerien usw. erhalten stets nur Einzelanweisungen, die keine Möglichkeit geben, den Zusammenhang zu erkennen. Die StP. gibt ihrerseits lediglich Befehle der GOSPLAN-Kommission, vertreten durch die Planökonomische Abteilung bei der SKK in Deutschland, weiter. Ihre Abhängigkeit von diesen Befehlen ist vollständig. Die Pläne der StP. bedürfen vor der Veröffentlichung der Zustimmung der Sowjets. Damit sichert sich die SU den entscheidenden Einfluß auf die gesamte wirtschaftliche Entwicklung der SBZ. Leiter der StP. ist seit 1952 Leuschner. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 104 Pionierecke A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Planökonomie, Hochschule fürDDR A-Z 1953
Moral, Kommunistische (1953)
Siehe auch: Moral, Kommunistische: 1954 1956 Moral, Sozialistische: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Der Bolschewismus verneint alle aus dem Christentum entwickelten Moralbegriffe der westlichen Zivilisation, durch die jeder Mensch ohne Unterschied von Klasse, Stand, Rasse oder Volkszugehörigkeit den gleichen sittlichen Geboten unterworfen ist und nach denen z. B. Täuschung, Lüge, Betrug, Diebstahl oder Mord unter allen Umständen verwerfliche Handlungen oder Verbrechen sind. Der Bolschewismus dagegen sagt: „Wir lehnen jede Moral ab, die auf übernatürlichen Ideen basiert oder außerhalb des Klassenbegriffs steht. Unserer Ansicht nach untersteht Moral den Gesetzen des Klassenkampfs. Alles, was notwendig ist, um die alte Gesellschaftsordnung der Ausbeuter zu vernichten und die Vereinigung des Proletariats herbeizuführen, ist moralisch. Unsere Moral besteht also einzig in straffer Disziplin und bewußtem Kampf gegen die Ausbeuter. Wir glauben nicht an äußerliche moralische Grundsätze und werden diesen Betrug aufdecken. Die kommunistische Moral ist identisch mit dem Kampf für die Stärkung der Diktatur des Proletariats“ (Lenin). Danach ist ohne Ausnahme alles gerechtfertigt und gut, was dem Umsturz der bestehenden Gesellschaftsordnung dient, und alles verbrecherisch und böse, was die Herbeiführung des bolschewistischen Umsturzes und der Diktatur des Proletariats behindert. Diese „bolschewistischen Moralbegriffe“ sind auch Gegenstand des Unterrichts in den Schulen der SBZ. Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 96 Monopolkapitalismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Mückenberger, Erich