Agrarökonomik (1953)
Siehe auch:
- Agrarökonomik (bzw. Agrarökonomie): 1969
Landwirtschaftl. Betriebswirtschaftslehre, wird in der SBZ im marxistischen Sinne entwickelt. E. Hoernle, ihr Inspirator, stellt sie der Wirtschaftslehre Areboes gegenüber, deren kapitalistischen Charakter er angreift. Nach Hoernle sind nicht die Betriebsgrößen (Groß- und Kleinbetrieb) die wesentlichen Unterscheidungsmerkmale, sondern die „kapitalistische Betriebsform“ und die „einfache Warenproduktion“. Die Existenz der kapitalistischen Betriebe bedingt einen Klassenkampf, der mit der Verdrängung und Verelendung des kleinen Bauern endet. Daraus ergibt sich zwangsläufig das Ziel der Umwandlung jeglichen Privateigentums in „sozialistisches“ Eigentum. So ist auch die marxistische Beschreibung der Rentabilität als „Ausdruck eines in Gemeinschaft mit seinem Volke ehrlich erarbeiteten Wohlstandes“ zu verstehen. Das Einkommen des einzelnen setzt sich zusammen aus einem „individuellen“ und einem „sozialen“ Teil. Ersterer dient zur Erhaltung des Existenzminimums, letzterer soll sich in der „Hebung des Volkswohlstandes“ realisieren. Die A. hat die gegenwärtig in der SBZ noch bestehenden drei „wirtschaftlichen Formationen“, den bäuerlichen Familienbetrieb, den großbäuerlichen Betrieb und das volkseigene Gut gesondert zu behandeln; durch die Produktionsgenossenschaften erwachsen der A. neue Aufgaben.
Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 8
| Agitprop | A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z | Agrarplan, Gesamtdeutscher |