DDR von A-Z, Band 1953

Allgemeines Vertragssystem (1953)

 

 

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966


 

[S. 11]Das ab 1. 1. 1952 eingeführte AV. soll zu einer Verbesserung des Planungsablaufes beitragen. Mit diesem System sollte angeblich der private Groß- und Einzelhandel in die volkseigene Wirtschaft eingeschaltet werden. Die Sowjetzonenregierung verordnete, daß nunmehr mit wenigen Ausnahmen die Produktion und aller Warenverkehr auf der Grundlage „fester Verträge“ durchgeführt werden soll. Der volkseigene Großhandel (DHZ) muß nicht mehr zwingend eingeschaltet werden. Wie früher und wie überall in der westlichen Welt soll der Warenverkehr weitgehend direkt vom Produktionsbetrieb zum Verarbeiter entwickelt werden. Für Nichterfüllung von Verträgen sind Konventionalstrafen vorgesehen. Bis Ende 1951 galt für die Produktionsbetriebe in der SBZ ein von oben her unter Einschaltung der volkseigenen Deutschen ➝Handelszentralen gesteuertes System der Materialversorgung, das mit zahlreichen Mängeln behaftet war.


 

Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 11


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.