DDR von A-Z, Band 1953
Anbauplan (1953)
Siehe auch:
Teilstück der Wirtschaftspläne zur Lenkung der landwirtschaftlichen Produktion. Der A. richtet sich nicht nach den betriebswirtschaftlichen Belangen des einzelnen Betriebes, sondern nach den Forderungen der Zwangswirtschaft. Er wird zentral aufgestellt und auf Länder-, Kreis- und Gemeindeebene umgelegt. Weil seine schematische Aufteilung Betriebsorganisation und Anbaumöglichkeiten nicht berücksichtigt, behindert er die Produktion. Die Möglichkeit des Wunschanbauplans ändert an diesem Prinzip wenig.
Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 11
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