Arbeitsverpflichtung (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985
A. war zunächst möglich nach Befehl Nr. 153 der SMAD vom 15. 9. 1945 und später durch eine Verordnung der DWK (2. 7. 1948) über die „Sicherung und den Schutz der Rechte bei Einweisungen von Arbeitskräften“. Heute gibt das Gesetz der ➝Arbeit die Möglichkeit zur A. (vor allem § 26, 2): „Die Fachministerien der Deutschen Demokratischen Republik sowie der Länder haben Maßnahmen … zu treffen, um [S. 18]die Bereitstellung von Arbeitskräften in den Schwerpunkten der Wirtschaft, insbesondere im Bergbau, planmäßig zu sichern.“ Durch Auflösung der Arbeitsämter sind auch alle bis dahin noch bestehenden Schutzbestimmungen für Arbeitsuchende fortgefallen. Die Fachministerien können nunmehr A. und Zwangseinweisungen durchführen. Im Uranbergbau geschieht dies bereits seit langem. Ebenso läßt sich unter Hinweis auf die erwähnten Bestimmungen durch A. jederzeit eine verstärkte Eingliederung von Frauen in den Arbeitsprozeß verwirklichen. (Arbeitspolitik)
Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 15, 18
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