DDR von A-Z, Band 1953
Aufsichtsamt für das Versicherungswesen, Deutsches (1953)
Siehe auch:
- Deutsches Aufsichtsamt für das Versicherungswesen: 1969
Das Amt übt nach dem Gesetz vom 8. 8. 1950 (GBl. S. 831) über alle Versicherungsunternehmungen, mit Ausnahme der Sozialversicherung und der Schwarzmeer und Ostsee Allgemeine Versicherungs-AG, die Aufsicht aus. Es kann u. a. verbindliche Anordnungen bezüglich des Geschäftsbetriebes, des Geschäftsplanes, der Rückversicherung sowie der Vermögensanlage der Versicherungsunternehmen erlassen und leitet damit praktisch das gesamte Sach- und Personenversicherungswesen der SBZ. Es kann ferner allgemeine Versicherungsbedingungen festsetzen oder ändern, auch für bestehende Versicherungsverhältnisse. Das Aufsichtsamt untersteht dem Ministerium der Finanzen.
Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 19