Autotransportgemeinschaften (ATG) (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958
Auf Grund des SMAD-Befehls Nr. 167 vom 11. 12. 1945 durch die Länderregierungen der SBZ als Körperschaften öffentlichen Rechts errichtete staatliche Lenkungsorgane für den privaten Kraftverkehr. In Ostberlin besteht keine ATG, da dort alle volkseigenen und privaten Fuhrunternehmen in der VVB (B) Kraftverkehr zusammengeschlossen sind. Aufgaben der ATG sind: Zusammenfassung des gewerblichen und werkseigenen Güterkraftverkehrs, Entwicklung des Güter-Nah- und -Fernverkehrs, Einrichtung von Gütersammelstellen.
Die Bedeutung der ATG geht daraus hervor, daß etwa 90 v. H. der im Betrieb befindlichen rund 70.000 Nutzkraftwagen und etwa 87 v. H. der Laderaumkapazitäten der SBZ noch Privateigentum sind.
Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 21