DDR von A-Z, Band 1953

Autotransportgemeinschaften (ATG) (1953)

 

 

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958


 

Auf Grund des SMAD-Befehls Nr. 167 vom 11. 12. 1945 durch die Länderregierungen der SBZ als Körperschaften öffentlichen Rechts errichtete staatliche Lenkungsorgane für den privaten Kraftverkehr. In Ostberlin besteht keine ATG, da dort alle volkseigenen und privaten Fuhrunternehmen in der VVB (B) Kraftverkehr zusammengeschlossen sind. Aufgaben der ATG sind: Zusammenfassung des gewerblichen und werkseigenen Güterkraftverkehrs, Entwicklung des Güter-Nah- und -Fernverkehrs, Einrichtung von Gütersammelstellen.

 

Die Bedeutung der ATG geht daraus hervor, daß etwa 90 v. H. der im Betrieb befindlichen rund 70.000 Nutzkraftwagen und etwa 87 v. H. der Laderaumkapazitäten der SBZ noch Privateigentum sind.


 

Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 21


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.