DDR von A-Z, Band 1953

Beschlagnahme (1953)

 

 

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979


 

B. werden in der SBZ durch viele Dienststellen vorgenommen. Volkspolizei, SSD, Kontrollkommission, Amt zur Kontrolle des ➝Warenverkehrs und andere Staatsorgane beschlagnahmen im Zuge von Strafverfahren und durch einfache Verwaltungsmaßnahmen Gegenstände, ohne daß die gesetzlichen Voraussetzungen zu einer solchen Zwangsmaßnahme vorliegen. Schon seit längerer Zeit wurde das zurückgelassene Eigentum von Personen, die nach Westberlin oder in die Bundesrepublik geflüchtet waren, erfaßt und sichergestellt. Die „Verordnung zur Sicherung von Vermögenswerten“ vom 17. 7. 1952 (GBl. S. 615) ordnet im § 1 nunmehr mit Gesetzeskraft an: „Das Vermögen von Personen, die das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik verlassen, ohne die polizeilichen Meldevorschriften zu beachten, oder hierzu Vorbereitungen treffen, ist zu beschlagnahmen.“


 

Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 25


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.