Dienst für Deutschland (ODD, Abk. für Organisation DFD) (1953)
Siehe auch das Jahr 1954
Bezeichnung des Pj. für eine durch Verordnung vom 24. 7. 1952 geschaffene, dem Arbeitsdienst ähnliche Organisation, in der alle Jugendlichen nach Abschluß der Lehre oder Schulbildung 6 Monate „freiwillig nach dem Vorbild der jungen Erbauer von Komsomolsk am Amur, von Dimitroffgrad und Nova Huta“ (Aufruf des Zentralrats der FDJ, „Neues Deutschland“ vom 26. 7. 1952) dem Wiederaufbau, dienen sollen. Die Angehörigen des DfD. werden einheitlich gekleidet und in Lagern untergebracht. Sie erhalten pro Tag einen Sold von 1 DM Ost. Die Rekrutierung untersteht dem Zentralrat der FDJ, der in Verbindung mit der Hauptverwaltung der Volkspolizei zugleich oberste Disziplinarbehörde ist.
Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 35
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