Direktorfonds (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962
Aus der SU übernommene Einrichtung zur Finanzierung von betrieblichen Leistungsprämien sowie sozialen und kulturellen Maßnahmen in VEB. In zwei Verordnungen vom 4. 10. 1951 und 25. 3. 1952 wird bestimmt, daß ein D. nur dann gebildet werden kann, „wenn der Produktionsplan und der Plan der Senkung der Selbstkosten richtig erfüllt worden sind“, d. h. wenn der Betrieb „durch eine ausgezeichnete Aktivisten- und Wettbewerbsbewegung sowie durch gute Organisation des Arbeitsablaufs seinen Gewinn erarbeitet hat“. Der D. wird gespeist „in Betrieben, die planmäßig mit Gewinn arbeiten, aus dem Gewinn, in Betrieben, die planmäßig mit Verlust arbeiten, aus der durch die planmäßige Selbstkostensenkung erzielten Einsparung“ (§ 8 der Verordnung vom 25. 3. 1952); die Konten sind bei der Deutschen Notenbank eingerichtet. Der D. wird von der Betriebsdirektion unter Mitwirkung der Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL) verwaltet. Da er ausdrücklich als „Belohnung für diejenige Belegschaft, die mindestens den planmäßigen Gewinn und die planmäßige Selbstkostensenkung erzielt hat“, bezeichnet wird, gehört er in die Reihe der Maßnahmen zur Steigerung der Arbeitsproduktivität.
Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 36