Dorfgenossenschaft, Landwirtschaftliche (1953)
Die D. sind Nachfolger der bäuerlichen Raiffeisengenossenschaften und -kassen und wurden auf Grund des Beschlusses des Genossenschaftskongresses vom 16. 3. 1949 in Berlin durch den erzwungenen Zusammenschluß mehrerer dieser alten Genossenschaften gebildet. Die D. basierten noch auf dem Genossenschaftsgesetz. Ihnen unterlag der gesamte Geld- und Warenverkehr der Bauern sowie die Kreditgewährung. Nach Zerschlagung des Landhandels übernahmen die D. auch dessen Aufgaben sowie Kohlenhandel, Nutz- und Zuchtviehhandel, Brutanstalten. Die D. wurden durch Beschluß des Hauptausschusses der Zentralvereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) und des Beirates des Zentralverbandes landwirtschaftlicher Genossenschaften Deutschlands vom 20. 11. 1950 mit der VdgB verschmolzen und damit die demokratische Selbstverwaltung der Bauern praktisch ausgeschaltet.
Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 37