Haushaltsaufschlag (1953)
Siehe auch:
Indirekte Steuer, die seit 1950 auf bestimmte lebenswichtige Waren aufgeschlagen wird, z. T. auf die gleichen Artikel, die schon mit Verbrauchssteuern belegt sind. Es gibt H. für Textilien, Treibstoffe, Braunkohle, Käse, Essig, Spielkarten, Süßstoff, Waschmittel, Seife, Kartoffeln, Tierhäute, Felle, Mühlenerzeugnisse und Glaswaren. Die H. werden beim Hersteller erhoben und sind an die Finanzämter (nicht mehr an die Zollverwaltung) abzuführen. Sie machten im Jahre 1951 nach dem Finanzplan 4,935 Milliarden DM Ost aus, d. h. von dem gesamten geplanten Steueraufkommen der Zone von 20,119 Milliarden wurden rund 25 v. H. durch diese unsoziale Sonderbesteuerung des Verbrauchs beschafft. Darin nicht enthalten ist die Akzise der HO, die ebenfalls einen H. darstellt.
Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 57