Investitionen (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985
Die Betriebe der volkseigenen Wirtschaft investierten bis Ende 1951 nicht aus eigenen Abschreibungen und Gewinnen; diese mußten an den Staatshaushalt abgeführt werden. Die Betriebe erhielten im Rahmen der volkswirtschaftlichen Gesamtplanung Investitionsmittel aus dem Staatshaushalt über die Deutsche ➝Investitionsbank zugewiesen. Die Höhe wurde für jeden Wirtschaftszweig durch die Staatliche ➝Plankommission festgelegt. Die staatliche I.-Politik ist neben der Kreditpolitik das wirksamste Instrument der Wirtschaftslenkung.
Im Zusammenhang mit der Einführung der Wirtschaftlichen Rechnungsführung ab 1. 1. 1952 soll den Betrieben eine gewisse Selbständigkeit und Selbstverantwortlichkeit übertragen werden. Es soll ihnen gestattet sein, Gewinne künftig in einem noch nicht näher bekannten Umfange für die Entwicklung des Betriebes selbst verwenden zu dürfen. Es versteht sich, daß derartige I. ebenfalls der Gesamtplanung unterliegen und nur genehmigt werden, wenn sie zur Erfüllung vorgegebener Kontrollziffern verwendet werden (Wirtschaftssystem).
Für die privaten Produktionsbetriebe besteht für I. das Lizenzverfahren, mit der Wirkung, daß auch die private Wirtschaft gemäß der staatlichen Planung entweder gestoppt oder entwickelt wird. Privatbetriebe, die I. durchführen wollen, benötigen dazu Lizenzen der Landesregierung; bei großen Vorhaben muß das Aufbauministerium der Sowjetzonenregierung die Zustimmung geben. Die Bewilligung wird nur erteilt, wenn die Vorhaben den allgemeinen Wirtschaftsplänen entsprechen.
Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 66
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