DDR von A-Z, Band 1953

Klassenjustiz (1953)

 

 

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966


 

Begriff der „Gesellschaftswissenschaft“, wonach die Justiz in der Bundesrepublik und in der westlichen Welt ein Mittel der herrschenden Klasse ist, die „unterdrückte und ausgebeutete werktätige Bevölkerung“ zu vergewaltigen. Den Besitzern der Produktionsmittel werde durch diese Justiz das Recht gesichert, „das schaffende Volk auszubeuten“. „Der Staatsanwalt, nach außen hin bekleidet mit dem Mantel der Gerechtigkeit und der Unparteilichkeit, wird zu einem das Gesetz verachtenden Büttel der herrschenden Minderheit, sobald das Regime bedroht ist, dem er dient.“ (Melsheimer in „Neue Justiz“ 1952, S. 204.) Diese K. sieht man in der SBZ jetzt als überwunden an: „Sie ist kein Büttel reaktionärer Machthaber mehr, dazu bestimmt und bereit, der ungeheuren Mehrheit des schaffenden Volkes den Willen der verschwindenden Minderheit der Besitzer der Produktionsmittel aufzuzwingen.“ („Neue Justiz“ 1950, S. 6.)


 

Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 69


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.