DDR von A-Z, Band 1953
Landwirtschaftsprozesse (1953)
Wegen Nichterfüllung des Ablieferungssolls (Ablieferungspflicht) wurden eine große Anzahl Landwirte strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. In jedem Herbst ergoß sich ein Heer von Prüfern in Begleitung von Polizisten und Staatsanwälten auf die Dörfer der Zone, und die Bauern, bei denen dies aus politischen Gründen zweckmäßig erschien, wurden vor Gericht gestellt und verurteilt. Meist geschah dies in Form von Schauprozessen. Die Urteile stützten sich auf den Befehl 160 der SMAD (Sabotage) oder auf die Wirtschaftsstrafverordnung. Sie lauteten fast immer auf eine Freiheitsstrafe und Vermögenseinziehung. Auf diese Weise leistet die Justiz ihren Beitrag zur Kollektivierung der Landwirtschaft.
Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 87
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