DDR von A-Z, Band 1953

Leistungslohn (1953)

 

 

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979


 

Setzt die Erfüllung der Norm voraus und kann als individueller L. für den einzelnen Arbeiter oder als kollektiver L. für eine Gruppe von Arbeitern (Brigade) festgesetzt werden. Die jeweilige Höhe richtet sich nach der Lohngruppe. L. ist nur zulässig in volkseigenen oder diesen gleichgestellten Betrieben. Im L. erzielte Übererfüllung der Normen führt meist zu deren Erhöhung. Der L. dient somit vor allem der Produktionssteigerung und entspricht dem Akkordsystem, mit dem Unterschied, daß es keinen Schutz gegen die ständig vorgenommenen Normerhöhungen gibt. (TAN)


 

Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 90


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.