Lohngruppenkatalog (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979
Für jeden Wirtschaftszweig müssen von dem jeweiligen Fachministerium ein L. und für die volkseigenen Betriebe, die ihm unterstehen, Betriebs-L. aufgestellt werden. Erstere sind vom Ministerium für Arbeit und Gesundheitswesen kurzfristig zu bestätigen (Gesetz der ➝Arbeit, § 15, 1). Der L. enthält die Aufgliederung der Tätigkeiten in mehrere Gruppen (im allgemeinen 8 verschiedene). Die Einstufung des Arbeiters erfolgt nach seinem Können, seiner Tätigkeit und der ihm übertragenen Verantwortung. Die jeweilige Lohn- bzw. Gehaltstabelle gibt den für die entsprechende Lohngruppe vorgesehenen Verdienst an. Da die geplante Lohnsumme konstant ist und unter keinen Umständen überschritten werden darf, ist dem L. eine Grenze gesetzt.
Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 91