Norm (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979
Arbeitsleistung, die ein Arbeiter bei durchschnittlichen Bedingungen und normalem Kräfteverbrauch in einer bestimmten Zeit erreichen kann. Die im sowjetzonalen Arbeitsrecht gültige N. „muß wissenschaftlich begründet sein, d. h., sie muß exakt gemessen werden können. In jedem Falle ist die Stoppuhr als Zeitmesser erforderlich“ („Tägliche Rundschau“ vom 3. 6. 1951). Die unterschiedliche Arbeitskraft der Arbeiter wird nicht einkalkuliert, vielmehr wird die Ausnahmeleistung zur N. erhoben (TAN). Die Nichterfüllung der N. gilt als Verstoß gegen die Arbeitsdisziplin und Arbeitsmoral. Sie zieht alle Folgen hinsichtlich des Lohnes, der Prämien usw. nach sich und kann zu fristloser Entlassung und sogar Bestrafung führen. (Arbeitspolitik)
Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 99