Proletarier (1953)
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(Lat. proles = Nachkommenschaft) Diejenigen, die nichts besitzen als ihre Nachkommenschaft, von Marx zum Klassenbegriff entwickelt für alle Handarbeiter, die kein Privateigentum an den Produktionsmitteln besitzen, ihre Handarbeit als Ware auf dem kapitalistischen Markt verkaufen müssen und dem „ehernen Lohngesetz“ unterworfen sind und daher schutzlos der Ausbeutung unterliegen. Obwohl heute in allen Ländern der freien Wirtschaft der Handarbeiter durch umfangreiche Sozialgesetzgebung geschützt und vor Ausbeutung gesichert ist, gehört „das Elend des Proletariats“ unverändert zu den beliebtesten Schlagworten der bolschewistischen Propaganda. Da das Proletariat als „Klasse“ im marxschen Sinne heute gar nicht mehr existiert, beansprucht der Bolschewismus die Rolle einer Vorhut der P., denen er gleichzeitig vorwirft, kein Klassenbewußtsein zu besitzen. Lenin hat zusätzlich den Begriff der Werktätigen eingeführt, unter denen er die Mittelschicht der Kleinbürger, Kleingewerbetreibenden, Handwerker und Kleinbauern versteht und die er als potentielle Bundesgenossen der proletarischen Revolution betrachtete, ohne sie jedoch als „Klasse“ zu definieren. Im Stalinismus beginnt der Unterschied zwischen P. und Werktätigen in der Propaganda aus taktischen Gründen zu verschwimmen. (Diktatur des Proletariats)
Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 107
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