Volkseigenen Industrie, Reorganisation der (1953)
Siehe auch das Jahr 1954
Zur Verkürzung des Instanzenweges und zur strafferen Zusammenfassung der wichtigsten Betriebe durch Verordnung vom 22. 12. 1950 vorgenommene Umorganisation der volkseigenen Industrie. Danach ergibt sich jetzt folgendes Bild: An Stelle des früheren Industrieministeriums gibt es drei Fachministerien und drei Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich, nämlich das Ministerium für Hüttenwesen und Erzbergbau, das Ministerium für Maschinenbau, das Ministerium für Leichtindustrie und die Staatssekretariate für Kohle und Energie, für Chemie, Steine und Erden und für Nahrungs- und Genußmittelindustrie. Jedes Ministerium ist untergliedert in eine Anzahl „Hauptverwaltungen“ für die verschiedenen Produktionsgruppen. Jeder Hauptverwaltung unterstehen sogenannte S-5-Betriebe und „Vereinigungen Volkseigener Betriebe“ (VVB). Die wichtigste und strukturell bedeutsamste Maßnahme bei der R. ist die unmittelbare Unterstellung aller großen und volkswirtschaftlich wichtigen Betriebe, der S-5-Betriebe, unter die direkte Leitung und Verwaltung der fachlichen Produktionsverwaltungen, also der Hauptverwaltungen der zuständigen Ministerien.
Im einzelnen veränderte sich: 1. Etwa 80 VEB (Z) wurden aus der Verwaltung der VVB (L) herausgenommen und als S-5-Betriebe direkt den Hauptverwaltungen bei den Fachministerien der SBZ unterstellt. 2. Eine Anzahl neuer VVB (Z) wurde errichtet. 3. Die Unterstellung zahlreicher VEB (Z) unter die VVB (Z) wurde neu geregelt. 4. Die VVB (L) wurden aufgelöst. Die wichtigsten der ihnen angeschlossenen Betriebe wurden den VVB (Z) angegliedert, die weniger bedeutsamen Betriebe in die neu errichtete Gruppe Örtliche Industrie übernommen. Diese Betriebe firmieren: „VEB (Ö)“ oder „VEB (K)“ = Kreisgesteuerte Betriebe. 5. Die Kommunalwirtschaftlichen Unternehmen (KWU) wurden aufgelöst, die Betriebe der neuen Gruppe Örtliche Industrie angegliedert. Diese Reorganisation bedeutet einen weiteren Schritt auf dem Wege der Angleichung der SBZ an die Verhältnisse in der SU, wo die Zentralisation noch straffer durchgeführt ist und die Produktionszweige durch eine noch größere Anzahl von Fachministerien geleitet werden.
Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 159
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