Volkseigentums, Amt zum Schutze des (1953)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966
[S. 160]Abt. beim Ministerium des Innern der SBZ. Bereits am 12. 5. 1948 wurde durch Verordnung der DWK ein „Ausschuß zum Schutze des Volkseigentums“ errichtet zwecks „administrativer Kontrolle des gesamten Volkseigentums in allen Verwaltungszweigen und auf allen Verwaltungsebenen“. Vollzugsorgane waren entsprechende Ausschüsse bei den Länderregierungen. Nach der Eingliederung des zentralen Ausschusses in das Innenministerium (Okt. 1949) wurden die Außenstellen den Innenministerien der Länder angeschlossen, sind jedoch nach wie vor den Weisungen des Amtes in Berlin unterworfen.
Die Tätigkeit des Amtes und der Außenstellen in den Ländern erstreckt sich auf die Mitwirkung bei Handelsgerichtseintragungen der enteigneten Betriebe, Nacherfassung von Volkseigentum auch nach dem offiziell verkündeten Abschluß der Sequestrierungen, Abgrenzung von Auslandsanteilen, Bearbeitung von Einsprüchen bei Enteignungen usw. — Aufgabe des Amtes ist es, vorgenommene Enteignungen unter allen Umständen zu sichern. Zur Zeit beschäftigt sich das Amt mit der Klärung der Fragen, die mit den Enteignungen von Betrieben mit Auslandsanteilen Zusammenhängen.
Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 160