Zentralschule (1953)
Siehe auch:
- Zentralschule: 1954
Im Zuge der Schulreform (§ 3 des „Gesetzes zur Demokratisierung der deutschen Schule“) errichteter Landschultyp, bei dem die Nachteile der bisherigen, wenig gegliederten Landschule durch Zusammenfassung der Kinder verschiedener Dörfer, zumindest der älteren Jahrgänge, an einem zentral gelegenen Schulort in einer vollstufigen Schule aufgehoben werden sollen. In weitläufigen Schulbezirken sollen den Z. Schülerheime angegliedert werden. Da Z. aus Mangel an Lehrern und passenden Schulgebäuden nicht in dem gewünschten Umfang eingeführt werden können, behilft man sich als Übergangsmaßnahme mit der sog. Zentralisation. Unter einer Zentralisation, die die Z. nicht ersetzen, sondern nur einige ihrer Ziele vorzeitig verwirklichen soll, versteht man die Zusammenfassung gleicher Schuljahrgänge aus benachbarten Schulorten an einer zentral gelegenen Schule. Jeder Zentralisationsschulort bildet mit seinen Zubringerschulen eine einheitliche Schule mit einheitlicher Leitung. — Den an sich gesunden Gedanken der Z. verwirklicht die SED, um auf diesem Wege ein leichter kontrollierbares, straff zentralistisches Schulsystem zu erhalten. Außerdem dienen die Z. [S. 173]mittelbar der Kollektivierung, da sie an den neuen „wirtschaftlichen und kulturellen Schwerpunkten auf dem Lande“, den Orten mit MAS, VEG und ländlichen VEB errichtet werden und somit zur Umwandlung der ökonomischen Struktur in den ländlichen Gebieten beitragen. (Schulen, Erziehungswesen)
Fundstelle: SBZ von A–Z. Bonn, 1953: S. 172–173