DDR von A-Z, Band 1954
Abschreibungen (1954)
Siehe auch die Jahre 1953 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985
In der „volkseigenen“ Wirtschaft der SBZ werden die A. für Anlagegegenstände im allgemeinen wie üblich vorgenommen. Im Gegensatz zu den Verhältnissen in der Privatwirtschaft verbleiben die A. jedoch nicht den Unternehmern, sondern müssen an die Deutsche ➝Investitionsbank abgeführt werden, die die Mittel nach dem volkswirtschaftlichen Gesamtplan für Investitionen und Generalreparaturen verwendet.
Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 7
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