Aufsichtsamt für das Versicherungswesen, Deutsches (1954)
Siehe auch:
- Deutsches Aufsichtsamt für das Versicherungswesen: 1969
Das Amt übte nach dem Gesetz vom 8. 8. 1950 (GBl. S. 831) über alle Versicherungsunternehmungen, mit Ausnahme der Sozialversicherung und der Schwarzmeer und Ostsee Allgemeine Versicherungs-AG. die Aufsicht aus. Es konnte u. a. verbindliche Anordnungen bezüglich des Geschäftsbetriebes, des Geschäftsplanes, der Rückversicherung sowie der Vermögensanlage der Versicherungsunternehmen erlassen und leitete damit praktisch das gesamte Sach- und Personenversicherungswesen der SBZ. Nach Erlaß der „Verordnung über die Errichtung der Deutschen Versicherungsanstalt“ vom 6. 11. 1952 ist das Amt zur Hauptverwaltung der Deutschen ➝Versicherungsanstalt umgebildet worden.
Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 21
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