DDR von A-Z, Band 1954
Bausparkassen (1954)
B. sind in der SBZ verboten. Sie wurden liquidiert, soweit sie in der SBZ ihren Sitz hatten. Verbindung zu Bausparkassen in der Bundesrepublik, insbesondere Einzahlungen auf ein Bausparkonto, sind ebenfalls nicht gestattet.
Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 25
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