DDR von A-Z, Band 1954

Bausparkassen (1954)

 

 

B. sind in der SBZ verboten. Sie wurden liquidiert, soweit sie in der SBZ ihren Sitz hatten. Verbindung zu Bausparkassen in der Bundesrepublik, insbesondere Einzahlungen auf ein Bausparkonto, sind ebenfalls nicht gestattet.


 

Fundstelle: SBZ von A–Z. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Bonn 1954: S. 25


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.